DE946168C - Bildwandler - Google Patents
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- H01J29/00—Details of cathode-ray tubes or of electron-beam tubes of the types covered by group H01J31/00
- H01J29/02—Electrodes; Screens; Mounting, supporting, spacing or insulating thereof
- H01J29/10—Screens on or from which an image or pattern is formed, picked up, converted or stored
- H01J29/36—Photoelectric screens; Charge-storage screens
- H01J29/38—Photoelectric screens; Charge-storage screens not using charge storage, e.g. photo-emissive screen, extended cathode
- H01J29/385—Photocathodes comprising a layer which modified the wave length of impinging radiation
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- H01J31/00—Cathode ray tubes; Electron beam tubes
- H01J31/08—Cathode ray tubes; Electron beam tubes having a screen on or from which an image or pattern is formed, picked up, converted, or stored
- H01J31/50—Image-conversion or image-amplification tubes, i.e. having optical, X-ray, or analogous input, and optical output
- H01J31/501—Image-conversion or image-amplification tubes, i.e. having optical, X-ray, or analogous input, and optical output with an electrostatic electron optic system
Description
AUSGEGEBEN AM 26. JULI 1956
N6iioVIIIc/2ig
Bildwandler
Die Erfindung betrifft einen Bildwandler, d. h. eine Vorrichtung· zum Umwandeln eines Strahlungsbildes in ein Lichtbild mit entweder anderer Wellenlänge
oder größerer Helligkeit.
Ein Bildwandler kann beispielsweise dazu verwendet werden, ein durch infrarote Strahlen erzeugtes
und somit an sich unsichtbares Bild in. ein sichtbares Bild umzuwandeln. Auch kann er dazu
dienen, ein mit Röntgenstrahlen erzeugtes Durchleuchtungsbild in ein Bild mit erheblich größerer
Helligkeit umzuwandeln. In diesem Fall wird der Bildwandler somit als Bildverstärker verwendet.
Ein Bildwandler enthält eine Elektronenstrahlröhre mit einer photoelektrischen Kathode, auf der
das umzuwandelnde Bild (primäres Bild) entworfen \vird, und einen fluoreszierenden Schirm (Auffangschirm),
auf den die von der Kathode ausgesandten Photoelektronen mittels eines elektronenoptischen
Systems fokussiert werden.
Es sind Elektronenstrahlröhren zu diesem Zweck bekannt, bei denen das. elektronenoptische System
von einer photoelektrischen Kathode in Form einer Kugelkalotte einerseits und einer fingerhutförmigen
Anode andererseits gebildet wird. Die Achse dieser Anode steht senkrecht zu dem flachen Auffangschirm
und senkrecht zu der konkaven Kathodenfläche. Der der Kathode zugewandte Scheitel der
Anode weist eine Öffnung zum Durchlaß der Elektronen auf, die kleiner ist als die wirksame Oberfläche
des Auffangschirms.
Die Erfindung betrifft eine Elektronenstrahlröhre der vorstehend in Rede stehenden Art sowie einen
mit einer solchen Röhre versehenen Bildwandler.
Es wurde bereits vorgeschlagen, die Bahn der Elektronen zwischen, der Kathode und der Anode
mit einer leitenden Fläche zu umgeben, die mit der photoelektrischen Kathode verbunden ist und somit
— was die Bildung eines elektrischen Feldes anbelangt — eine Fortsatzung der Kathode bildet.
Mittels dieser Röhre können scharfe Bilder erzeugt werden, sofern der Abstand zwischen der
Anode und der Kathode richtig bemessen, ist. Diesen ίο Abstand genau zu reproduzieren (die Toleranz geht
nicht erheblich über o,i mm hinaus) ist jedoch aus glastechnischer Hinsicht schwierig, so daß die Herstellung
solcher Röhren oft zeitraubend ist.
Bei der Elektronenröhre nach der Erfindung sind die Elektronenbahnen zwischen der Randfläche der
Kathode und der Anode mit einer leitenden Fläche umgeben, die gegen die photoelektriscihe Kathode
isoliert und mit einem besonderen Stromzuführungsleiter
versehen ist.
Bei dem Bildwandler nach der Erfindung, der diese Röhre enthält, hat die leitende Fläche ein
Potential, das von demjenigen der Kathode verschieden ist. Durch Änderung dieser Potentialdifferenz
wird die Güte des Bildes auf dem Auffangschirm geändert. Ist der Abstand zwischen der
- Kathode und der Anode größer als derjenige, bei dem das Bild ohne Potentialdifferenz zwischen
Kathode und leitende Fläche scharf ist, so· muß der leitenden Fläche ein positives Potential gegeben
werden, im entgegengesetzten Fall muß sein Potential negativ in bezug auf die Kathode sein.
Es ist gefunden worden, daß die Potentialdifterenz, die zum Erzeugen eines scharfen Bildes angelegt
werden muß, in nicht allzu weiten Grenzen beiderseits des Nullwertes eine lineare Funktion
des. Abstandes zwischen Kathode und Anode ist. Sie beträgt bei einer üblichen Röhrenart 20 Volt
je mm Abstandsänderung.
Obgleich es somit anscheinend gleichgültig ist, ob dieser Abstand größer oder kleiner ist als derjenige,
bei dem die Potentialdifferenz den Nullwert haben muß, ist ein größerer Abstand vorzuziehen.
Bei einer Röhre, bei der die leitende Fläche eine mit der Kathode verbundene Überschichtung der
Röhrenwandung ist, kann sie eine kugelförmige Fortsetzung der Äquipotentialfläche der Kathode
bilden. Hiermit ergibt sich die für eine rationelle elektronenoptische Wirkung geeignetste Struktur
des elektrischen Feldes.
Ist jedoch die Photokathode als besonderer Körper in der Röhre angeordnet, so endet die
Kugelform der Äquipotentialfläche am Rande der Kathode. Dies führt zu einem Fehler, der am
stärksten am Bildrande auftritt. Es ist nun gefunden worden, daß dadurch, daß die leitende
Fläche auf ein positives Potential in-bezug auf die Kathode gebracht wird, dieser Fehler sich beheben
bzw. stark verringern läßt.
Ein weiterer Vorteil des Vorhandenseins eines positiven Potentials an der leitenden Fläche ist der,
daß auf dem Bildschirm je Einheit der Oberfläche ein größerer Teil der Kathode abgebildet wird.
Dies gibt in zwei Hinsichten einen Vorteil; es ergibt
sich eine größere Bildhelligkeit, und man beobachtet auf dem Auffangschirm ein größeres
Bildfeld.
Bei einem Bildwandler nach der Erfindung muß die leitende Fläche, die bei der Elektronenstrahlröhre
die Strecke der Elektroden zwischen der Randfläche der kugelförmigen Kathode und der
Anode umgibt, nicht notwendigerweise kugelförmig sein, sondern sie kann zylindrisch sein. Dies führt
zu einem kleineren Röhrendurchmesser. Die Fläche kann von einem ganz metallenen Wandteil oder
auch von einer leitenden Innenüberschichtung einer Glaswand gebildet werden.
Die Erfindung wird nachstehend an Hand der Zeichnung näher erläutert, in der ein Beispiel einer
Elektronenstrahlröhre nach der Erfindung dargestellt ist, und zwar eine Röhre für einen zum
Verstärker von Röntgenbildern wirksamen Bildwandler. Die Zeichnung ist ein Längsschnitt mit
einer durch die Röhrenachse geführten Ebene.
Die Glaswand 1 der luftleeren Röhre hat einen verengten Teil 2 mit einer Vertiefung 3. Diese
Vertiefung ist durch eine Querwand 4 verschlossen, die auf der Innenseite mit einer dünnen Schicht 5
aus einem Stoff überzogen ist, der fluoresziert, wenn er von Elektronen getroffen wird. Diese
Schicht ist in der Figur übertrieben stark ausgezogen.
An dem gewölbten. Stirnteil 6 der Röhrenwand ist mittels in das Glas eingeschmolzener Metalldrähte
7 und S eine kleine metallene Schale 9, beispielsweise aus Aluminium, aufgehängt. Die Hohlseite
dieser Schale enthält die photoelektrische Schicht. Da eine solche Kathode jedoch sehr wenig
Röntgenstrahlen absorbiert und somit unter der Einwirkung dieser Strahlen allein sehr wenig Elektronen
aussenden würde, ist in der Schale 9 eine Schicht 10 aus einem Stoff angebracht, der unter
der Einwirkung von Röntgenstrahlen fluoresziert. Das Licht dieses primären Leuchtschirms bewirkt,
daß die photoelektrische.. Schicht 11, die mit einer
stromzuführenden Unterlage auf die Schicht 10 aufgebracht ist, Elektronen aussendet. Auch hier
mußte zwecks größerer Deutlichkeit in der Zeichnung eine übertrieben große Schichtstärke dargestellt
werden.
Um die Vertiefung 3 herum ist ein Metallzylinder 12 geklemmt, dessen der Kathode zugewendeter Teil verengt ist" und in einen fingerhutförmigen
Scheitel 13 endet, der die Anode der Röhre bildet. Dieser Scheitel hat eine ringförmige
Durchbohrung 14, derenDuirchmesser beispielsweise 5 mm beträgt. Bei dem Auffangschirm 5 wird eine
kreisförmige Fläche mit einem Durchmesser von 15 bis 20 mm von dem Bild in Anspruch genommen,
Auf der Innenseite trägt der verengte Teil 2 der Röhrenwandung einen ringförmigen Überzug 15
aus Silber oder einem sonstigen geeigneten Metall. In die Wand des Teiles 2 ist ein Draht 16 eingeschmolzen,
der mit dem Überzug 15 Verbindung herstellt. Der Zylinder 12 ist auf der Außenseite
mit kleinen Kontaktfedern 17 versehen, die mit dem Überzug 15 in Berührung sind. Über den Draht 16,
den Überzug 15 und die Federn 17 kann der Anode
Strom zugeführt werden. Die Stromzuführung zu der Photokathode 11 vollzieht sich über einen der
Drähte 7 oder 8.
Wird mittels einer geeigneten Stromquelle 18, deren Plusklemme mit dem Draht 16 und deren
Minusklemme über einen Schalter 24 mit dem Draht 8 verbunden ist, die Anode auf ein hinreichend
hohes positives Potential in bezug auf die Kathode gebracht (eine geeignete Spannung ist z. B.
25 kV), so werden die aus einem beliebigen Punkt der Kathodenfläche heraustretenden Elektronen in
Form eines Bündels zur Anode geführt. Bei angemessener Fokussierung treffen diese Elektronen
den Auffangschirm 5 alle in demselben Punkt, deader Bildpunkt des Punktes auf der Kathode ist, von
dem das Elektronenbündel ausgegangen ist. Es findet jeder emittierende Punkt der Kathode einen
Bildpunkt auf dem Leuchtschirm. Die Elektronenbündel schneiden sich in der Umgebung der Öffnung
14. Weil das Maß, in dem die Punkte der photoelektrischen Kathode emittieren, nach Maßgabe
der Helligkeit des primären Schirms 10 wechselt, die ihrerseits wieder von der Intensität
abhängt, welche die Röntgenstrahlen örtlich aufweisen, entsteht auf dem Auffangschirm 5 ein getreues
Bild des mittels einer Röntgenröhre auf dem Schirm 10 entworfenen Durchleuchtbildes. Die in
der Figur durch Pfeile 19 angedeuteten Röntgenstrahlen durchsetzen dabei den Schirmteil 6 der
Röhrenwand und die Metallschale 9 und dringen in die fluoreszierende Schicht hinein.
Auf der Innenseite der Wandung 1 ist eine leitende Schicht 20 angebracht. Ein dafür geeigneter
Stoff ist Aluminium, weil dies das infolge der Herstellung der photoelektrischen Kathode in
die Röhre gebrachte Cäsium nicht beseitigt. Die Schicht 20 erstreckt sich von der Mitte an nach der
Kathode bis kurz über deren Randfläche 21 hinaus und nach der Anodenseite der Röhre bis fast zu
dem verengten Teil 2.
Gemäß der Erfindung ist der Überzug 20 nicht mit der leitenden Unterlage der Kathode 11 verbunden,
sondern er hat einen besonderen Zuführungsleiter. Dieser besteht bei der dargestellten
Röhre aus einem in die Wand eingeschmolzenen Draht 22.
Zwischen der Minusklemme der Stromquelle 18 und dem Zuleitungsdraht 22 ist eine zweite Stromquelle
23 mit regelbarer Spannung eingeschaltet. Diese gibt dem Überzug 20 ein positives Potential
in bezug auf die Kathode 11, das beispielsweise zwischen ο und 200 V regelbar ist. Der Abstand
zwischen dem Scheitel der Anode 13 und der Kathode 11 ist größer bemessen als derjenige, bei
dem ein scharfes Bild ohne Spannung zwischen dem Überzug 20 und der Kathode 11 gebildet würde.
Durch das Anlegen eines positiven Potentials an den. Überzug kann trotzdem das Bild scharf auf
den Auffangschirm 5 fokussiert werden. Die riehtige Einstellung ergibt sich in der Weise, daß die
Spannung, welche die Stromquelle 23 liefert, geändert wird, während man das Auge auf den Auffangschirm
gerichtet hält. Man schaut dabei durch eine Vergrößerungslinse in der Vertiefung 3.
Claims (4)
1. Elektronenstrahlröhre für einen Bildwandler mit einer photoelektrischen Kathode
in Form einer Kugelkalotte, einem flachen Auffangschirm für die Elektronen, einer zwischen
diesen beiden mit ihrer Achse senkrecht zu dem Schirm und zu der konkaven Kathodenfläche
angeordneten fmgerhutförmigen Anode, die an der Kathodenseite eine mittlere öffnung aufweist,
deren Durchmesser kleiner ist als derjenige der wirksamen Oberfläche des Auffangschirms
und einer leitenden Fläche, welche die ganze Strecke der Elektronen zwischen der
Randfläche der Kathode und der Anode umgibt, dadurch gekennzeichnet, daß diese Oberfläche
gegen die photoelektrische Kathode isoliert und mit einer besonderen Stromzuführungsleitung
versehen ist.
2. Elektronenstrahlröhre nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Photokathode
als besonderer Körper in der Röhre angeordnet und der Teil der Röhrenwand, der die Bahn, der
Elektronen zwischen der Randfläche der Kathode und der Anode umgibt, zylindrisch ist.
3. Bildwandler mit einer Elektronenstrahlröhre nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß das Potential der leitenden Fläche, die den Elektronenstrom umgibt, von demjenigen
der Kathode verschieden ist.
4. Bildwandler nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand zwischen der
Kathode und der Anode größer ist als derjenige, bei dem ohne Potentialdifferenz zwischen der
Kathode und der leitenden Fläche ein scharfes Bild auf dem Auffangschirm erzeugt wird, und
daß der leitende Überzug ein positives Potential in bezug auf die photoelektrische Kathode aufweist.
In Betracht gezogene Druckschriften:
Deutsche Patentschrift Nr. 313 957.
Deutsche Patentschrift Nr. 313 957.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
609564 7.56
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