DE2338400A1 - Blendschutzbrille, insbesondere fuer kraftfahrer - Google Patents
Blendschutzbrille, insbesondere fuer kraftfahrerInfo
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- A61F9/022—Use of special optical filters, e.g. multiple layers, filters for protection against laser light or light from nuclear explosions, screens with different filter properties on different parts of the screen; Rotating slit-discs
Description
Karl H. Schwarz
Blendschutzbrille, insbesondere für Kraftfahrer
Die Erfindung bezeiht sich auf eine Blendschutzbrille, isbesondere für Kraftfahrer, mit einem Paar bezüglich ihrer
Höhenlage und ihres gegenseitigen Abstandes voneinander unabhängig einstellbar an einem mindestens einen »Stirnbügel
und zwei mit diesem schwenkbar verbundene Ohrenbügel aufweisenden Traggestell aufgehängter, den dem Gegenverkehr
zugewandten Bereich des Gesichtsfeldes abdeckender Blenden, deren Lichtdurchlässigkeit wenigstens im Bereich
einer ihrer Randzonen größer als in ihrem Zentrum ist.
Blendschutzbrillen -oder Vorrichtungen dieser Art sind in verschiedenen Gestaltungsformen bekannt und dienen insbesondere
bei nächtlichen Autofahrten zum Schutz gegen Blendung durch starke punktförmige Lichtquellen, wie sie insbesondere
durch die Scheinwerfer entgegenkommender Kraftfahrzeuge gebildet werden. Die bekannten Blendschutzvorrichtungen
für Kraftfahrer bestehen Jeweils aus einem Traggestell, welches wenigstens einen Stirnbügel und zwei an
diesem schwenkbar angeschlagene Ohrbügel sowie am Stirnbügel aufgehängte und in das Blickfeld des Kraftfahrers
ragende Blenden aufweist. Bei einer bekannten Gestaltungsform einer Blendschutzvorrichtung für Kraftfahrer sind
keilförmig gestaltete Blenden, die von der Seite her in das Blickfeld ragend angeordnet sind und eine zur Keilmitte
hin zunehmende Absorbtionsstärke aufweisen, über, zusammen mit einem Nasensteg einen Stirnbügel bildende
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Tragstücke in ihrem gegenseitigen Abstand dem Augenabstand
des Benutzers der Vorrichtung entsprechend einstellbar aufgehängt. Gegenüber einer vergleichbaren, vox'bekannten Blendschutzbrille
mit Brillengläsern, die mit keilförmigen Blendschutzbereichen versehen sind, hat die vorerwaimte Blendschutzvorrichtung
den Vorteil einer unabhängigen Exnstellbarkeit der Blenden in Bezug auf die Augen des Benutzers
und gestattet darüberhinaus ausserhalb des von den Blenden überdeckten Bereiches des Gesichtsfeldes eine bessere dicht,
da die auch durch ungefärbtes klares Glas gegebene Absorbtion von Licht vermieden wird. Dieser letztere Umstand ist
bei Vorrichtungen dieser Art von besonderer Bedeutung, da der außerhalb der Blenden liegende, insbesondere der rechten
Fahrbahnseite zugeordnete Gesichtsfeldbereich zur sicheren
Wahrnehmung überhaupt nicht oder nur schwach beleuehteter Objekte auf keinen Fall beeinträchtigt werden darf.
Nachteilig bei den bekannten, keilförmige Blenden oder Abdunkelungszonen aufweisenden Blendschutzbrillen oder
Blendschutzvorrichtungen ist der Umstand, daß sie nur
einen sehr schmalen und auf eine Handzone des Gesichtsfeldes begrenzten, wirksamen Schutz gegen Blendung bieten,
sodaß der Benutzer gezwungen ist, durch entsprechnnde Kopfhaltung die Blenden zwischen seinem Auge und der Blendquelle
zu halten. Ist dies bereits auf langen Geraden schon zumindest unbequem, so ergeben sich auf kurvenreichen
Strecken ständig sehr unnatürliche KopfStellungen des Fahrers,
die auf die Dauer sehr ermüdend wirken. Dies ist insbesondere im Hinblick darauf, daß es auf Landstraßen
wesentlich mehr Kurvenstrecken als. Gerade gibt, von besonderer Bedeutung. An der ermüdenden Wirkung dieser bekannten
Blendschutzvorrichtung ändert auch die Tatsac.he, daß der Träger einer solchen Blendschutzvorrichtung mehr
oder minder unbewußt stets eine solche Kopfhaltung einnimmt, daß sich die Blenden seiner Schutzvorrichtung ste's
zwischen der Blendquelle und seinem Auge befinden, nichts.
Zur Verminderung der Blendgefahr durch den Gegenverkehr
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ist auch bereits die Anwendung von Polarisationsfiltern zur Ausschaltung von Blendquellen vorgesehen worden. Insbesondere
ist eine Blendschutzbrille bekannt, bei der die Brillengläser durch unmittelbar aufeinanderliegende, im
Winkel zueinander ausrichtbare Polarisationsfilter ersetzt sind. Dabei überdecken die Polarisationsfilter praktisch
das gesamte Gesichtsfeld des Benutzers einer solchen Brille, die ihn bei geeigneter Einstellung der Polarisationsfilter
weitgehendst vor Blendung schützt, jedoch auch die Bereiche des Gesichtsfeldes in unzulässiger Weise abschirmt,
in denen unbedingt eine freie ungehinderte Sicht gewährt bleiben muß. Bei der Führung von Kraftfahrzeugen sind die
Bereiche in denen unbedingt freie Sicht sein muß, bei Hechtsverkehr der rechte Gesichtsfeldabschnitt sowie die
untere Randzone des Gesichtsfeldes, da in diesen Gesichtsfeldbereichen
mit dem Auftauchen schlecht oder überhaupt nicht beleuchteter Hindernisse, beispielsweise von Fußgängern
oder dergl. zu rechnen ist. Diese Gesichtfeldbereiche müssen aber auch für die freie Sicht auf Fahrbahnmarkierungen
sowie den auf den Fahrbahnrand unbedingt von jeder Sichtveringerung frei bleiben. Bei der bekannten Blendschutzbrille
ist zwar die Aussparung einer durch ein schwenkbares Polarisationsfilter verschließbaren Durchsichtöffnung
etwa in Scheibenmitte vorgesehen, jedoch kann diese gerade in der Zone der Blendungsgefahr liegende Durchsichtöffnung
nicht dem Zweck einer ungehinderten Sicht auf die dem Gegenverkehr abgewandte Fahrbahnseite dienen, da sie
für die Sicht in diesem Bereich zu klein ist und ferner ■ gerade in der entscheidenden Phase, nämlich bei Blendung
verschlossen werden muß. Brillen dieser Art sind nicht nur unvorteilhaft sondern auch im Hinblick auf die Sichtbeeinträchtigung
im ohnehin blendungsfreien Sichtfeldbereich gefährlich, da sie das rechtzeitige Erkennen unbeleuchteter
Hindernisse und die Beobachtung des Fahrbahnrandes, wenn nicht ausschließen, so doch erheblich erschweren.
Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde eine Blendschutzbrille der ein-
gangs bezeichneten Art derart auszubilden, daß die Kachteile der bekannten Blendschutzvorrichtungen vermieden werden
und insbesondere bei ausreichender Überdeckung des dem Gegenverkehr zugewandten Blickfeldbereiches auch in Kurven eine
freie ungehinderte Sicht in dem dem Fahrbahnrand zugeordneten Blickfeldbereich und an der unteren Blickfeldrandzone gewährleistet
ist, ohne daß es hierfür unnatürlicher Kopfhaltungen bedürfte.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß im wesentlichen dadurch gelöst,
daß die Blenden bei einem von der Kreis- zur Rechteckform hin abweichenden Grundriß ein kreisrundes Abdunkelungszentrum
aufweisen und über jeweils einen in der Blendenebene auskragenden Tragarm durch Vermittlung jeweils eines Schwenkzapfens
und eines Feststellmittels in einer schlitzförmigen Ausnehmung im Stirnbügel des Traggestelles horizontal verschieblich
und vertikal schwenkbar aufgehängt sind. Die Blenden sind hierbei erfindungsgemäß durch Polarisationsfilter gebildet,
wobei ihr AbdunkelungsZentrum durch ein zweites, drehbar
auf dem ersten Filter angeordnetes Polarisationsfilter
gebildet ist. Vorteilhafterweise besitzt das zweite, das Abdunkelungszentrum bildende Polarisationsfilter eine kreisrunde
Grundrißform und ist so bemessen, daß es das erste Polarisationsfilter in der Weise nur teilweise überdeckt, das das
erste Polarisationsfilter mindestens im Bereich der rechten Blickfeldhälfte eine vom zweiten Polarisationsfilter nicht
überdeckte und damit hellere Randzone aufweist. Die dadurch gewährleistete Abstufung des Überganges zwischen dem Bereich
freier Sicht und dem Abdunkelungs- bzw. Blendschutzzentrum stellt eine Anpassung der Blendwirklung an die individuellen
personen- oder beleuchtungsbedingten Ansprüche des Trägers sicher, so daß Irritierungen oder Überbelastungen der Augen
durch ständige starke hell - dunkel Adaptionen vermieden werden.
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Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung überdecken die Blenden der Blendschutzbrille einen variablen Bereich vom mindestens
einem Viertel des gesamten Gesichtsfeldes und sind derart bemessen und angeordnet, daß das größere, erste Polarisationsfilter
sowohl im Bereich der unteren Blicki'eldrandzone
als auch mindestens in dem der rechten Fahrbahnseite zugeordneten Blickfeldviertel ungehinderte freie Sicht gewährleistet.
Die das Abdunkelungs- bzw. BlendschutzZentrum bildenden kreisrunden
Polarisationsfilterscheiben liegen zweckmäßig plan auf der ersten rechteckigen Polarisationsfilterscheibe auf und
sind letzteren gegenüber mittels eines zentral angeordneten Drehlagers, insbesondere eines beide Filterscheibe^ durchsetzenden
Niete^drehbar gehaltert, wobei sie mittels einer wenigstens einen Rand des ersten Polarisationsfilters seitlich
überragenden Betätigungshandhabe, insbesondere einer Riffelung, einstellbar sind.
Gemnfi einer bevorzugten Einzelausgestaltung der Erfindung
ist vorgesehen, daß der der einstellbaren Aufhängung der Blenden dienende Schwenkzapfen durch ein einerseits eine
schlitzförmige Langlcfchausnehmung im Stirnbügel des Traggestelles
und andererseits den Tragarm der ersten Filterscheibe der Blende durchsetzendes Niet und die Sicherung der Blende
in der jeweils eingestellten Stellung durch eine, insbesondere zwischen den Tragarm und den Stirnbügel eingeschaltete,
Federstahl-Zahnscheibe gebildet ist.
Gemäß einer anderen Einzelausgestaltung der Erfindung kann vorgesehen sein, daß der der einstellbaren Aufhängung der
Blenden am Traggestell dienende Schwenkzapfen durch eine mit ihrem Kopf eine schlitzförmige Langlochausnehmung des
otirnbügels des Traggestelles hintergreifende, andererseits den Tragarm der ersten Filterscheibe der Blende durchsetzende,
mittels einer Rändelmutter oder dergl. anziehbare Feststellschraube,
in Verbindung mit einer, inabesondere zwi-
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sehen den Stirnbügel und den Tragarm eingeschaltete, Federstahl-Zahnscheibe
gebildet ist.
Da die Filterscheiben der erfindungsgemäßen Blendschutzbrille in bekannter Weise aus einem plastisch verformbaren Material,
wie Kunststoff oder Zelluloid, bestehen können sich die Zähne der Federstahl-Zahnscheibe in das Material sowohl
der Filterscheibentragarme als auch des Stirnbügels des Trag gestelies eingraben und somit eine gegen unbeabsichtigte Verstellung
gesicherte Halterung der Blenden in der jeweils eingestellten Lage gewährleisten.
Gemäß einer weiteren Einzelausgestaltung der Erfindung kann ferner vorgesehen sein, daß bei Verwendung eines Drahtbügel-Brillen-
oder Traggestelles die Blenden durch Vermittlung an den Stirnbügel des Brillen- oder Traggestelles anklemmbarer
Schwenklager horizontal und vertikal einstellbar aufgehängt sind. Dabei weist zweckmäßigerweise wenigstens der Stirnbügel
des Brillen- oder Traggestelles ein von der Kreisform abweichendes Querschnittsprofil auf.
Die erfindungsgemäße Blendschutzbrille kann selbstverständlich auch als Vorsatzvorrichtung für eine normale Korrekturbrille
ausgebildet sein, wobei in bekannter Weise ein die Blenden tragender Stirnbügel mittels einer angeschlossenen
Klemmeinrichtung auf den Stirnbügel der Korrekturbrille derart auf klemmbar ist, daß sich die Blenden unmittelbar vor den
Gläsern der Korrekturbrille befinden.
Schließlich ist noch hervorzuheben, daß die erfindungsgemäße Blendschutzbrille den jeweiligen Verkehrsverhältnissen entsprechend
anzulegen und somit in Ländern mit Linksverkehr so auszubilden ist, daß die Blenden den rechten Blickfeldbereich
abdecken, in der Weise, daß mindestens in dem der linken Fahrbahnseite zugeordneten Gesichtefeldviertel sowie
in einer unteren Gesichtsfeldrandzone freie Sicht gewährleistet
ist.
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Me unabhängige Höhen- und Seiteneinstellbarkeit jeder Blende für jedes Auge gewährleistet für beide Augen die Abdunkelung
einander genau überdeckender Blickfeldbereiche, sodaß aus unsymmetrischer Blendeneinstellung resultierende
einseitige Blendungen, wie sie insbesondere bei Gegenverkehr auf kurvenreichen Strecken vorkommen können, ausgeschlossen
sind. Ferner gewährleistet die Größe und insbesondere die Gestalt der Blenden eine Abschirmung eines breiten
Gesichtsfeldabschnittes, wodurch alle im Fahrbahnreich liegenden Blendquellen ohne Veränderung der Kopfhaltung abgeschirmt
sind. Lediglich in starken Kurven ist eine geringe Drehung des Kopfes erforderlich, die jedoch beim Durchfahren
enger Kurven ohnehin als natürlich empfunden wird. Ein besonders hervorzuhebender Vorteil der erfindungsgemäßen Blendschutzbrille
wird noch darin gesehen, daß die Art der Gestaltung und Anordnung der Blenden trotz der Abschirmung eines
ausreichenden Gesichtsfeldbereiches im unteren Randzonenbereich und im Bereich der dem rechten Fahrbahnrand zugeordneten
Gesichtsfeldzone eine freie, ungehinderte Sicht gewährleistet, die noch dadurch erhöht wird, daß durch das Abblenden
entgegenkommender Blendlichtquellen, die ohne Abblendung eintretende Puppillenverengung vermieden wird, so daß der Benutzer
schwach oder überhaupt nicht beleuchtete Hindernisse in diesen Bereichen mit größtmöglicher Sicherheit und Schnelligkeit
zu erkennen vermag.
Die Erfindung ist in der nachfalgenden Beispielsbeschreibung
anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispieles im Einzelnen beschrieben. In der Zeichnung zeigt
die
Figur 1 eine schaubildliche Darstellung einer erfindungsge-• mäßen Blendschutzbrille;
Figur 2 eine Draufsicht auf eine Blende für eine erfindungsgemäße Blendschutzbrille gemäß Figur 1 ;
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Figur ? einen Schnitt durch eine erfindungsgemäße Blendschutzbrille
entlang der Linie 'z - -'- in Figur ι ;
Figur 4 einen Teilschnitt durch eine eri'indungsgemriße
Blendschutzbrille entlang der Linie 4- - 4- in Figur
1 ;
Figur 5 eine schaubildliche Darstellung einer ori'indungsgemäßen,
als Vorsatzbrille für eine normale Korrekturbrille ausgebildeten Blendschutzbrille;
Figur 6 eine Seitenansicht einer als Vorsatzbrille ausgebildeten erfindungsgemäßen Blendschutzbrille nach
Figur 5.
Das Traggesteil 1 einer erfindungsgemäßen Blendschutzbrille
ist in der gzeigten Verwirklichungsform durch ein übliches Brillengestell, wie es für Korrektur- oder Sonnenbrillen
verwendet wird, gebildet. An diesem Traggestell 1 sind vor jedem Auge zwei einander teilweise überdakende, jeweils eine
Blende bildende, durchsichtige Polarisationsfilter angeordnet, wobei jeweils eines der beiden Polarisationsfilter dem
anderem gegenüber drehbar ist, in der Weise, daß die gesamte Lichtdurchlässxgkeit jedes eine Blende bildenden Polarisationsfilterpaares
einstellbar ist. Die durch die Polarisationsfilterpaare gebildeten Blenden umfassen jeweils eine
erste, einen von der Kreisform zur Rechteckform hin abweichenden Grundriß, aufweisende, durchsichtige Polarisationsfilterscheibe
2 und eine zweite, einen kreisrunden Grundriß aufweisende, gleichfalls durchsichtige Polarisationsfilterscheibe
3» welche plan auf der ersten Filterscheibe 2 aufliegend
dieser gegenüber drehbar ist. Die Filterscheiben sind vorzugsweise aus einem plastisch verformbaren Kunststoffmaterial
hergestellt und eingefärbt. Die Filterscheiben 2 und 3 sind im gezeigten Ausführungsbeispiel mittels eines
zentralen, durch ein Niet 4· gebildetes Drehlager miteinander verbunden, wobei die Filterscheibe 3 der Filterscheibe 2
gegenüber verdrehbar ist, so daß infolge der Polarisation der Filterscheiben 2 und 3 die Lichtdurchlässxgkeit der Blen-
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den im Bereich der gegenseitigen Überdeckung der Filterscheiben regulierbar ist. Die zweite, einen kreisrunden Grundriß
aufweisende Filterscheibe 3 ist dabei kleiner als die erste Filterscheibe 2, so daß mindestens in Richtung der
rechten Blickfeldhälfte ein von der zweiten Filterscheibe 3
nicht überdeckter Randzonenbereich ? der ersten Filterscheibe 2 verbleibt, der, insbesondere bei gefärbten Filterscheiben
2, einen stufenweisen Übergang von dem Gesichtsfeldbereich mit freier Sicht zu dem im Abschirmungszentrum der Blenden
liegenden Gesichtsfeldbereich gewährleistet. In ihrer ,jeweils
eingestellten Stellung zur ersten Filterscheibe 2 wird die zweite, drehbare Filterscheibe 3 vorzugsweise durch Flächenreibung
mit der ersten Filterscheibe 2 gehalten. Zur Erleichterung ihrer Einstellung sind die zweiten Filterscheiben
3 Jeweils mit einer Vielzahl von Vorsprüngen, insbesondere in Form von Zähnen 6, versehen, welche eine griffige Handhabe
bilden und wenigstens einen Rand der ersten Filterscheibe 2 seitlich überragen, so daß die zweiten Filterscheiben 3 mit
einem Finger leicht verdreht werden können. Die aus den Filteracheiben 2 und 3 gebildeten Blenden sind am Traggestell Λ
so aufgehängt, daß sie sich zwischen den Augen des Benutzers der Blendschutzbrille und einer in der Blickrichtung auftauchenden
Blendquelle, beispielsweise den Scheinwerfern entgegenkommender Fahrzeuge befinden, wobei die Anordnung der
Blenden so getroffen ist, daß die Abschirmung der Blendquelle dem Benutzer dennoch freie Sicht auf andere Blickfeldbereiche,
insbesondere die vor dem Fahrzeug liegende Fahrbahn und den rechten Straßenrand gewährleistet. Bei der in der
Figur 1 dargestellten Verwirklichungsform der Erfindung sind die durch die Filterscheiben 2 und 3 gebildeten Blenden
in bezug auf die Augen des Benutzers verstellbar, in der Weise, daß diese Verstellbarkeit es dem Benutzer ermöglicht,
denjenigen Ausschnitt seines Gesichtsfeldes,der abgeschirmt werden soll, exakt einzustellen. Hierzu ist die erste Filterscheibe
2 mit einem seitlich auskragenden Tragarm 8 ver-
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sehen, in dem mindestens eine Bohrung 9 vorgesehen ist. Der Stirnbügel des !Praggestelles 1 weist eine schlitzförmige
Langloohausnehmung 11 auf, die von einem Schwenkzapfen
beispielsweise einer Feststellschraube oder einem Niet, die andererseits die Ausnehmung 9 im Tragarm 8 der Filterscheibe
2 durchgreift, durchsetzt ist, so daß die Blende insgesamt über ihre Aufhängung in horizontaler Richtung verschieblich
und in vertikaler Richtung schwenkbar aufgehängt ist« Zur Festlegung der Blenden in ihrer jeweils eingestellten
Lage ist im gezeigten Ausführungsbeispiel eine Feststelleinrichtung, insbesondere eine Federstahl-Zahnscheibe
13, zwischen ä.en Tragarm 8 und den Stirnbügel des Traggestelles
1 eingeschaltet, deren Zähne sich in das plastisch verformbare Material der Filterscheibe 2 und des Stirnbügels
des Traggestelles 1 eingraben. Die horizontale Verstellung der Blenden erfolgt durch Verschieben der Schwenkzapfen 12
in den schlitzförmigen Ausnehmungen 11 des Stirnbügels des Traggestelles 1. Die vertikale auf- und abbewegung der Blenden
erfolgt durch Verschwenken derselben um den ihre Aufhängung bildenden Schwenkzapfen 12. Bei Benutzung im Fahrbetrieb
sind die Blenden vorzugsweise auf den linken oberen Gesichtsfeldbereich eingestellt, derart, daß beide Blenden gleiche
Gesichtsfeldausschnitte für beide Augen gegen von links kommende
Blendquellen abschirmen, da von den Scheinwerfern entgegenkommender Fahrzeuge gebildete Blendlichtquellen stets
in diesem Gesichtsfeldbereich liegen. DieEinstellung der Blenden wird zweckmäßigerweise in der
Weise vorgenommen, daß der Benutzer der Blendschutzbrille zunächst das eine Auge schließt und gleichzeitig die dem
anderen Auge zugeordnete Blende mit einem bestimmten Gesichtsfeldausschnitt zur Deckung bringt, sodann das andere
Auge schließt und die dem ersten Auge zugeordnete Blende mit dem gleichen Gesichtsfeldausschnitt zur Deckung bringt,
wobei der jeweils abzuschirmende Gesichtsfeldausschnitt so gewählt wird, daß er den Bereich der Gegenfahrbahn und zweck-
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mäßigerweise auch des Rückspiegels umfaßt. Nachdem die Blenden in'bezug auf den abzuschirmenden Gesichtsfeldbereich
eingestellt sind, werden die Blenden selbst durch entsprechendes Verdrehen der zweiten Filterscheibe '-} noch
hinsichtlich des Abschirmungsgrades eingestellt und abgestimmt. Die Einstellung der Blenden kann dabei ein für allemal
erfolgen, während die Einstellung ihres Abschirmungsgrades zweckmäßigerweise laufend den jeweiligen Beleuchtungsverhnltnissen
angepaßt wird.
In den Figuren 5 und 6 ist eine zur Verwendung in Verbindung
mit einer üblichen Korrekturbrille bestimmte Abwandlung einer erfindungsgemäßen Blendschutzbrille nach Figur
1 bis 4 dargestellt, welche mittels einer Klemmvorrichtung auf dem Stirnbügel eines Gestelles einer üblichen Korrekturbrille
in der V/eise befestigbar ist, daß die Blenden unmittelbar vor den Korrekturgläsern liegen. Wie aus der Figur
deutlich ersichtlich, weist die Klemmvorrichtung Klemmfinger 18 auf und welche den Stirnbügel einer Korrekturbrille umgreifen
und dadurch die Befestigung eines die Blenden tragenden Stirnbügels 14 gestatten, ohne daß eine Veränderung
des Gestelles der Korrekturbrille erforderlich wäre. Am Stirnbügel 14 sind jeweils aus einer ersten, einen zur Rechteckform
hin abweichenden Grundriß aufweisenden, durchsichtigen und einer zweiten auf der ersten drehbar befestigten,
einen kreisförmigen Grundriß aufweisenden- Filterscheibe 3
gebildete Blenden über einen Tragarm 8 der ersten Filterscheibe 2 und einen einerseits eine Bohrung 9 im Tragarm
und andererseits eine schlitzförmige Langlochausnehmung im Stirnbügel 14 durchsetzenden Schwenkzapfen 15 in horizontaler
Richtung verschieblich und in vertikaler Richtung auf- und abbewegbar aufgehängt, in der gleichen Weise wie
bei dem in den Figuren 1 bis 4 dargestellten Ausführungsbeispiel. Zur Sicherung der Blenden in ihrer jeweils eingestellten
Lage dient eine zwischen den Kopf des den Schwenk-
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zapfen 15 bildenden Nietes und den Tragarm δ der ersten
Filterscheibe 2 eingeschaltete Federstahl-Zahnscheibe '16, welche den Tragarm Ü der ersten Filterscheibe 2 in reibschlüssiger
Anlage mit dem Stirnbügel 14 hält. Wie insbesondere aus der Darstellung der Figur 5 ersichtlich,
kann die Vorsatzbrille sowohl abnehmbar als auch hochklappbar mit dem Brillengestell der Korrekturbrille verbunden
werden, wobei die federnden Klemmfinger 18 dem Stirnbügel der Korrekturbrille übergreifen und den Stirnbügel 14
der Vorsatz-Blendschutzbrille in einer entsprechenden Stellung halten. Zum Zwecke des Hochklappens der Vorsatzblendschutzbrille
ist eine die Klemmfinger Ib untereinander verbindende und in diesem gelagerte Welle 20 vorgesehen, welche
entsprechende Ausnehmungen in, mit dem Stirnbügel 14 verbundenen Traggliedern durchsetzt und somit ein Schwenkgelenk
mit horizontaler Schwenkachse bildet.
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BAD ORIGINAL
Claims (11)
1) Blendschutzbrille, insbesondere für Kraftfahrer, mit einem
Paar bezüglich ihrer Höhenlage und ihres gegenseitigen Abstandes voneinander unabhängig einstellbar an einem
mindestens einen Stirnbügel und zwei mit diesem schwenkbar verbundene Öhrbügel aufweisenden Traggestell
aufgehängter, den dem Gegenverkehr zugewandten Bereich
des Gesichtsfeldes abdeckender Blenden, deren Lichtdurchlässigkeit
wenigstens im Bereich einer ihrer Randzonen größer als in ihrem Zentrum ist, dadurch gekennzeichnet,
daß die Blenden bei einem von der Kreisform zur Rechteckform hin abweichenden Grundriß ein kreisrundes Abschirmzentrum
aufweisen und über jeweils einen in der Blendenebene auskragenden Tragarm (8) durch Vermittlung
jeweils eines Schwenkzapfens (12,15) und eines Feststellmittels (13|1G) in einer schlitzförmigen Langlochausnehmung
(11,17) im Stirnbügel (14) des Traggestelles
(1,14) horizontal verschieblich und vertikal schwenkbar aufgehängt sind.
2) Blendschutzbrille nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Blenden jeweils durch ein Paar übereinanderliegender
Polarisationsfilter gebildet sind, deren erstes (2) eine von der kreis- zur Rechteckform hin abweichende
Grundrißform und deren zweites.eine kreisrunde Grundrißform (5) aufweist und um ein zentrales Drehlager
(4) drehbar auf der ersten Polarisationsfilterscheibe (2) befestigt ist.
3) Blendschutzbrille nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet,
daß das zweite, das AbschirmungsZentrum bildende Polarisationsfilter (3) so bemessen ist, daß es
das erste, eine zur Rechteckform hin abweiehende Grundrißform
aufweisende Polarisationsfilter (2) nur teilweise überdeckt, in der Weise, daß das erste Polarisationsfilter (2) im Bereich der rechten Blickfeldhälfte
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eine von der zweiten Polarisationsfilterscheibe (3) nicht überdeckte und damit hellere Randzone (?; aufweist.
4) Blendschutzbrille nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die Blenden jeweils einen Bereich zwischen einem und drei Vierteln des gesamten Gesichtsfeldes
überdecken und derart bemessen und angeordnet sind, daß das größere erste Polarisationsfilter (2) sowohl im
Bereich der unteren Gesichtsfeldrandzone als auch mindestens im Bereich des rechten Viertels des Gesamtblickfeldes
ungehinderte freie Sicht gewährleistet.
5) Blendschutzbrille nach Anspruch 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die beiden eine Blende bildenden Polarisationsfilterscheiben (2 und 3) aus einem durchsichtigen,
piatisch verfombaren Kunststoffmaterial bestehen
und mindestens die erste, größree Filterscheibe (2) eingefärbt ist.
6) Blendschutzbrille nach Anspruch 1 bis 5» dadurch gekennzeichnet,
daß die zweiten (3) auf den ersten Polarisationsfilterscheiben plan aufliegenden Filterscheiben
um ein durch ein Niet (4) gebildetes Drehlager drehbar sind und eine durch radial vorspringende Zähne (6) oder
dergl. gebildete Handhabe aufweisen.
7) Blendschutzbrille nach Anspruch 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
daß ein der einstellbaren Aufhängung einer Blende dienende Schwenkzapfen durch ein einerseits eine
schlitzförmige Langlochausnehmung (11,17) im Stirnbügel
des Traggesteiles (1) und andererseits eine Bohrung (9)
im Tragarm (8) der ersten Filterscheibe (2) durchsetzendes Niet und die Sicherung der Blende in ihrer jeweils
eingestellten Lage durch eine Federstahl- Zahnscheibe
(13,16) gebildet ist.
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8) Blendschutzbrille nach Anspruch 1 bis 6, dadurch, gekennzeichnet
i daß ein der einstellbaren Aufhängung einer Blende dienender Schwenkzapfen durch eine mit ihrem Kopf
eine schlitzförmige Langlochausnehmung (11,17) des Stirnbügels des Traggestelles (1,14) hintergreifende,
andererseits eine Bohrung (9) im Tragarm (8) der ersten
Filterscheibe (2) durchsetzende, mittels einer Rändelmutter
oder dergl. anziehbare Feststellschraube und die Sicherung der Blende in ihrer jeweils eingestellten Lage
durch eine Federstahl-Zahnscheibe (I3j16) gebildet ist.
9) Blendschutzbrille nach Anspruch 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
daß die Blenden bei Verwendung eines Drahtbügel-Brillen- oder Traggestelles durch Vermittlung an
den Stirnbügel des Traggestelles anklemmbarer Schwenklager in horizontaler und vertikaler Richtung einstellbar
aufgehängt sind.
10) Blendschutzbrille nach Anspruch 1 bis 9» dadurch gekennzeichnet,
daß die Blendschutzbrille als Vorsatzbrille für eine normale Korrekturbrille ausgebildet ist, wobei
in bekannter Weise ein die Blenden tragender Stirnbüggel (14) mittels einer angeschlossenen Klemmeinrichtung (18)
auf den Stirnbügel der Korrekturbrille derart aufklemmbar ist, daß sich die Blenden der Blendschutz-Vorsatzbrille
unmittelbar vor den Gläsern der Korrekturbrille befinden.
11) Blendschutzbrille nach eine:, oder mehreren der vorausgehenden
Ansprüche, dadruch gekennzeichnet, daß ihre Blenden in Ländern mit Linksverkehr der rechten Gesichtsfeld-Hälfte
zugeordnet sind, in der Weise, daß mindestens in dem der linken Fahrbahnseite zugeordneten Gesichtsfeldviertel
und in einer unteren Gesichtsfeldrandzone freie ungehinderte Sicht gewährleistet ist.
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