DE2338400A1 - Blendschutzbrille, insbesondere fuer kraftfahrer - Google Patents

Blendschutzbrille, insbesondere fuer kraftfahrer

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Karl H Schwarz
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    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61FFILTERS IMPLANTABLE INTO BLOOD VESSELS; PROSTHESES; DEVICES PROVIDING PATENCY TO, OR PREVENTING COLLAPSING OF, TUBULAR STRUCTURES OF THE BODY, e.g. STENTS; ORTHOPAEDIC, NURSING OR CONTRACEPTIVE DEVICES; FOMENTATION; TREATMENT OR PROTECTION OF EYES OR EARS; BANDAGES, DRESSINGS OR ABSORBENT PADS; FIRST-AID KITS
    • A61F9/00Methods or devices for treatment of the eyes; Devices for putting-in contact lenses; Devices to correct squinting; Apparatus to guide the blind; Protective devices for the eyes, carried on the body or in the hand
    • A61F9/02Goggles
    • A61F9/022Use of special optical filters, e.g. multiple layers, filters for protection against laser light or light from nuclear explosions, screens with different filter properties on different parts of the screen; Rotating slit-discs

Description

Karl H. Schwarz
Shawnee Mission /KANSAS (USA)
Blendschutzbrille, insbesondere für Kraftfahrer
Die Erfindung bezeiht sich auf eine Blendschutzbrille, isbesondere für Kraftfahrer, mit einem Paar bezüglich ihrer Höhenlage und ihres gegenseitigen Abstandes voneinander unabhängig einstellbar an einem mindestens einen »Stirnbügel und zwei mit diesem schwenkbar verbundene Ohrenbügel aufweisenden Traggestell aufgehängter, den dem Gegenverkehr zugewandten Bereich des Gesichtsfeldes abdeckender Blenden, deren Lichtdurchlässigkeit wenigstens im Bereich einer ihrer Randzonen größer als in ihrem Zentrum ist.
Blendschutzbrillen -oder Vorrichtungen dieser Art sind in verschiedenen Gestaltungsformen bekannt und dienen insbesondere bei nächtlichen Autofahrten zum Schutz gegen Blendung durch starke punktförmige Lichtquellen, wie sie insbesondere durch die Scheinwerfer entgegenkommender Kraftfahrzeuge gebildet werden. Die bekannten Blendschutzvorrichtungen für Kraftfahrer bestehen Jeweils aus einem Traggestell, welches wenigstens einen Stirnbügel und zwei an diesem schwenkbar angeschlagene Ohrbügel sowie am Stirnbügel aufgehängte und in das Blickfeld des Kraftfahrers ragende Blenden aufweist. Bei einer bekannten Gestaltungsform einer Blendschutzvorrichtung für Kraftfahrer sind keilförmig gestaltete Blenden, die von der Seite her in das Blickfeld ragend angeordnet sind und eine zur Keilmitte hin zunehmende Absorbtionsstärke aufweisen, über, zusammen mit einem Nasensteg einen Stirnbügel bildende
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Tragstücke in ihrem gegenseitigen Abstand dem Augenabstand des Benutzers der Vorrichtung entsprechend einstellbar aufgehängt. Gegenüber einer vergleichbaren, vox'bekannten Blendschutzbrille mit Brillengläsern, die mit keilförmigen Blendschutzbereichen versehen sind, hat die vorerwaimte Blendschutzvorrichtung den Vorteil einer unabhängigen Exnstellbarkeit der Blenden in Bezug auf die Augen des Benutzers und gestattet darüberhinaus ausserhalb des von den Blenden überdeckten Bereiches des Gesichtsfeldes eine bessere dicht, da die auch durch ungefärbtes klares Glas gegebene Absorbtion von Licht vermieden wird. Dieser letztere Umstand ist bei Vorrichtungen dieser Art von besonderer Bedeutung, da der außerhalb der Blenden liegende, insbesondere der rechten Fahrbahnseite zugeordnete Gesichtsfeldbereich zur sicheren Wahrnehmung überhaupt nicht oder nur schwach beleuehteter Objekte auf keinen Fall beeinträchtigt werden darf. Nachteilig bei den bekannten, keilförmige Blenden oder Abdunkelungszonen aufweisenden Blendschutzbrillen oder Blendschutzvorrichtungen ist der Umstand, daß sie nur einen sehr schmalen und auf eine Handzone des Gesichtsfeldes begrenzten, wirksamen Schutz gegen Blendung bieten, sodaß der Benutzer gezwungen ist, durch entsprechnnde Kopfhaltung die Blenden zwischen seinem Auge und der Blendquelle zu halten. Ist dies bereits auf langen Geraden schon zumindest unbequem, so ergeben sich auf kurvenreichen Strecken ständig sehr unnatürliche KopfStellungen des Fahrers, die auf die Dauer sehr ermüdend wirken. Dies ist insbesondere im Hinblick darauf, daß es auf Landstraßen wesentlich mehr Kurvenstrecken als. Gerade gibt, von besonderer Bedeutung. An der ermüdenden Wirkung dieser bekannten Blendschutzvorrichtung ändert auch die Tatsac.he, daß der Träger einer solchen Blendschutzvorrichtung mehr oder minder unbewußt stets eine solche Kopfhaltung einnimmt, daß sich die Blenden seiner Schutzvorrichtung ste's zwischen der Blendquelle und seinem Auge befinden, nichts.
Zur Verminderung der Blendgefahr durch den Gegenverkehr
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ist auch bereits die Anwendung von Polarisationsfiltern zur Ausschaltung von Blendquellen vorgesehen worden. Insbesondere ist eine Blendschutzbrille bekannt, bei der die Brillengläser durch unmittelbar aufeinanderliegende, im Winkel zueinander ausrichtbare Polarisationsfilter ersetzt sind. Dabei überdecken die Polarisationsfilter praktisch das gesamte Gesichtsfeld des Benutzers einer solchen Brille, die ihn bei geeigneter Einstellung der Polarisationsfilter weitgehendst vor Blendung schützt, jedoch auch die Bereiche des Gesichtsfeldes in unzulässiger Weise abschirmt, in denen unbedingt eine freie ungehinderte Sicht gewährt bleiben muß. Bei der Führung von Kraftfahrzeugen sind die Bereiche in denen unbedingt freie Sicht sein muß, bei Hechtsverkehr der rechte Gesichtsfeldabschnitt sowie die untere Randzone des Gesichtsfeldes, da in diesen Gesichtsfeldbereichen mit dem Auftauchen schlecht oder überhaupt nicht beleuchteter Hindernisse, beispielsweise von Fußgängern oder dergl. zu rechnen ist. Diese Gesichtfeldbereiche müssen aber auch für die freie Sicht auf Fahrbahnmarkierungen sowie den auf den Fahrbahnrand unbedingt von jeder Sichtveringerung frei bleiben. Bei der bekannten Blendschutzbrille ist zwar die Aussparung einer durch ein schwenkbares Polarisationsfilter verschließbaren Durchsichtöffnung etwa in Scheibenmitte vorgesehen, jedoch kann diese gerade in der Zone der Blendungsgefahr liegende Durchsichtöffnung nicht dem Zweck einer ungehinderten Sicht auf die dem Gegenverkehr abgewandte Fahrbahnseite dienen, da sie für die Sicht in diesem Bereich zu klein ist und ferner ■ gerade in der entscheidenden Phase, nämlich bei Blendung verschlossen werden muß. Brillen dieser Art sind nicht nur unvorteilhaft sondern auch im Hinblick auf die Sichtbeeinträchtigung im ohnehin blendungsfreien Sichtfeldbereich gefährlich, da sie das rechtzeitige Erkennen unbeleuchteter Hindernisse und die Beobachtung des Fahrbahnrandes, wenn nicht ausschließen, so doch erheblich erschweren.
Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde eine Blendschutzbrille der ein-
gangs bezeichneten Art derart auszubilden, daß die Kachteile der bekannten Blendschutzvorrichtungen vermieden werden und insbesondere bei ausreichender Überdeckung des dem Gegenverkehr zugewandten Blickfeldbereiches auch in Kurven eine freie ungehinderte Sicht in dem dem Fahrbahnrand zugeordneten Blickfeldbereich und an der unteren Blickfeldrandzone gewährleistet ist, ohne daß es hierfür unnatürlicher Kopfhaltungen bedürfte.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß im wesentlichen dadurch gelöst, daß die Blenden bei einem von der Kreis- zur Rechteckform hin abweichenden Grundriß ein kreisrundes Abdunkelungszentrum aufweisen und über jeweils einen in der Blendenebene auskragenden Tragarm durch Vermittlung jeweils eines Schwenkzapfens und eines Feststellmittels in einer schlitzförmigen Ausnehmung im Stirnbügel des Traggestelles horizontal verschieblich und vertikal schwenkbar aufgehängt sind. Die Blenden sind hierbei erfindungsgemäß durch Polarisationsfilter gebildet, wobei ihr AbdunkelungsZentrum durch ein zweites, drehbar auf dem ersten Filter angeordnetes Polarisationsfilter gebildet ist. Vorteilhafterweise besitzt das zweite, das Abdunkelungszentrum bildende Polarisationsfilter eine kreisrunde Grundrißform und ist so bemessen, daß es das erste Polarisationsfilter in der Weise nur teilweise überdeckt, das das erste Polarisationsfilter mindestens im Bereich der rechten Blickfeldhälfte eine vom zweiten Polarisationsfilter nicht überdeckte und damit hellere Randzone aufweist. Die dadurch gewährleistete Abstufung des Überganges zwischen dem Bereich freier Sicht und dem Abdunkelungs- bzw. Blendschutzzentrum stellt eine Anpassung der Blendwirklung an die individuellen personen- oder beleuchtungsbedingten Ansprüche des Trägers sicher, so daß Irritierungen oder Überbelastungen der Augen durch ständige starke hell - dunkel Adaptionen vermieden werden.
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Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung überdecken die Blenden der Blendschutzbrille einen variablen Bereich vom mindestens einem Viertel des gesamten Gesichtsfeldes und sind derart bemessen und angeordnet, daß das größere, erste Polarisationsfilter sowohl im Bereich der unteren Blicki'eldrandzone als auch mindestens in dem der rechten Fahrbahnseite zugeordneten Blickfeldviertel ungehinderte freie Sicht gewährleistet. Die das Abdunkelungs- bzw. BlendschutzZentrum bildenden kreisrunden Polarisationsfilterscheiben liegen zweckmäßig plan auf der ersten rechteckigen Polarisationsfilterscheibe auf und sind letzteren gegenüber mittels eines zentral angeordneten Drehlagers, insbesondere eines beide Filterscheibe^ durchsetzenden Niete^drehbar gehaltert, wobei sie mittels einer wenigstens einen Rand des ersten Polarisationsfilters seitlich überragenden Betätigungshandhabe, insbesondere einer Riffelung, einstellbar sind.
Gemnfi einer bevorzugten Einzelausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß der der einstellbaren Aufhängung der Blenden dienende Schwenkzapfen durch ein einerseits eine schlitzförmige Langlcfchausnehmung im Stirnbügel des Traggestelles und andererseits den Tragarm der ersten Filterscheibe der Blende durchsetzendes Niet und die Sicherung der Blende in der jeweils eingestellten Stellung durch eine, insbesondere zwischen den Tragarm und den Stirnbügel eingeschaltete, Federstahl-Zahnscheibe gebildet ist.
Gemäß einer anderen Einzelausgestaltung der Erfindung kann vorgesehen sein, daß der der einstellbaren Aufhängung der Blenden am Traggestell dienende Schwenkzapfen durch eine mit ihrem Kopf eine schlitzförmige Langlochausnehmung des otirnbügels des Traggestelles hintergreifende, andererseits den Tragarm der ersten Filterscheibe der Blende durchsetzende, mittels einer Rändelmutter oder dergl. anziehbare Feststellschraube, in Verbindung mit einer, inabesondere zwi-
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sehen den Stirnbügel und den Tragarm eingeschaltete, Federstahl-Zahnscheibe gebildet ist.
Da die Filterscheiben der erfindungsgemäßen Blendschutzbrille in bekannter Weise aus einem plastisch verformbaren Material, wie Kunststoff oder Zelluloid, bestehen können sich die Zähne der Federstahl-Zahnscheibe in das Material sowohl der Filterscheibentragarme als auch des Stirnbügels des Trag gestelies eingraben und somit eine gegen unbeabsichtigte Verstellung gesicherte Halterung der Blenden in der jeweils eingestellten Lage gewährleisten.
Gemäß einer weiteren Einzelausgestaltung der Erfindung kann ferner vorgesehen sein, daß bei Verwendung eines Drahtbügel-Brillen- oder Traggestelles die Blenden durch Vermittlung an den Stirnbügel des Brillen- oder Traggestelles anklemmbarer Schwenklager horizontal und vertikal einstellbar aufgehängt sind. Dabei weist zweckmäßigerweise wenigstens der Stirnbügel des Brillen- oder Traggestelles ein von der Kreisform abweichendes Querschnittsprofil auf.
Die erfindungsgemäße Blendschutzbrille kann selbstverständlich auch als Vorsatzvorrichtung für eine normale Korrekturbrille ausgebildet sein, wobei in bekannter Weise ein die Blenden tragender Stirnbügel mittels einer angeschlossenen Klemmeinrichtung auf den Stirnbügel der Korrekturbrille derart auf klemmbar ist, daß sich die Blenden unmittelbar vor den Gläsern der Korrekturbrille befinden.
Schließlich ist noch hervorzuheben, daß die erfindungsgemäße Blendschutzbrille den jeweiligen Verkehrsverhältnissen entsprechend anzulegen und somit in Ländern mit Linksverkehr so auszubilden ist, daß die Blenden den rechten Blickfeldbereich abdecken, in der Weise, daß mindestens in dem der linken Fahrbahnseite zugeordneten Gesichtefeldviertel sowie in einer unteren Gesichtsfeldrandzone freie Sicht gewährleistet ist.
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Me unabhängige Höhen- und Seiteneinstellbarkeit jeder Blende für jedes Auge gewährleistet für beide Augen die Abdunkelung einander genau überdeckender Blickfeldbereiche, sodaß aus unsymmetrischer Blendeneinstellung resultierende einseitige Blendungen, wie sie insbesondere bei Gegenverkehr auf kurvenreichen Strecken vorkommen können, ausgeschlossen sind. Ferner gewährleistet die Größe und insbesondere die Gestalt der Blenden eine Abschirmung eines breiten Gesichtsfeldabschnittes, wodurch alle im Fahrbahnreich liegenden Blendquellen ohne Veränderung der Kopfhaltung abgeschirmt sind. Lediglich in starken Kurven ist eine geringe Drehung des Kopfes erforderlich, die jedoch beim Durchfahren enger Kurven ohnehin als natürlich empfunden wird. Ein besonders hervorzuhebender Vorteil der erfindungsgemäßen Blendschutzbrille wird noch darin gesehen, daß die Art der Gestaltung und Anordnung der Blenden trotz der Abschirmung eines ausreichenden Gesichtsfeldbereiches im unteren Randzonenbereich und im Bereich der dem rechten Fahrbahnrand zugeordneten Gesichtsfeldzone eine freie, ungehinderte Sicht gewährleistet, die noch dadurch erhöht wird, daß durch das Abblenden entgegenkommender Blendlichtquellen, die ohne Abblendung eintretende Puppillenverengung vermieden wird, so daß der Benutzer schwach oder überhaupt nicht beleuchtete Hindernisse in diesen Bereichen mit größtmöglicher Sicherheit und Schnelligkeit zu erkennen vermag.
Die Erfindung ist in der nachfalgenden Beispielsbeschreibung anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispieles im Einzelnen beschrieben. In der Zeichnung zeigt die
Figur 1 eine schaubildliche Darstellung einer erfindungsge-• mäßen Blendschutzbrille;
Figur 2 eine Draufsicht auf eine Blende für eine erfindungsgemäße Blendschutzbrille gemäß Figur 1 ;
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Figur ? einen Schnitt durch eine erfindungsgemäße Blendschutzbrille entlang der Linie 'z - -'- in Figur ι ; Figur 4 einen Teilschnitt durch eine eri'indungsgemriße Blendschutzbrille entlang der Linie 4- - 4- in Figur 1 ;
Figur 5 eine schaubildliche Darstellung einer ori'indungsgemäßen, als Vorsatzbrille für eine normale Korrekturbrille ausgebildeten Blendschutzbrille; Figur 6 eine Seitenansicht einer als Vorsatzbrille ausgebildeten erfindungsgemäßen Blendschutzbrille nach Figur 5.
Das Traggesteil 1 einer erfindungsgemäßen Blendschutzbrille ist in der gzeigten Verwirklichungsform durch ein übliches Brillengestell, wie es für Korrektur- oder Sonnenbrillen verwendet wird, gebildet. An diesem Traggestell 1 sind vor jedem Auge zwei einander teilweise überdakende, jeweils eine Blende bildende, durchsichtige Polarisationsfilter angeordnet, wobei jeweils eines der beiden Polarisationsfilter dem anderem gegenüber drehbar ist, in der Weise, daß die gesamte Lichtdurchlässxgkeit jedes eine Blende bildenden Polarisationsfilterpaares einstellbar ist. Die durch die Polarisationsfilterpaare gebildeten Blenden umfassen jeweils eine erste, einen von der Kreisform zur Rechteckform hin abweichenden Grundriß, aufweisende, durchsichtige Polarisationsfilterscheibe 2 und eine zweite, einen kreisrunden Grundriß aufweisende, gleichfalls durchsichtige Polarisationsfilterscheibe 3» welche plan auf der ersten Filterscheibe 2 aufliegend dieser gegenüber drehbar ist. Die Filterscheiben sind vorzugsweise aus einem plastisch verformbaren Kunststoffmaterial hergestellt und eingefärbt. Die Filterscheiben 2 und 3 sind im gezeigten Ausführungsbeispiel mittels eines zentralen, durch ein Niet 4· gebildetes Drehlager miteinander verbunden, wobei die Filterscheibe 3 der Filterscheibe 2 gegenüber verdrehbar ist, so daß infolge der Polarisation der Filterscheiben 2 und 3 die Lichtdurchlässxgkeit der Blen-
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den im Bereich der gegenseitigen Überdeckung der Filterscheiben regulierbar ist. Die zweite, einen kreisrunden Grundriß aufweisende Filterscheibe 3 ist dabei kleiner als die erste Filterscheibe 2, so daß mindestens in Richtung der rechten Blickfeldhälfte ein von der zweiten Filterscheibe 3 nicht überdeckter Randzonenbereich ? der ersten Filterscheibe 2 verbleibt, der, insbesondere bei gefärbten Filterscheiben 2, einen stufenweisen Übergang von dem Gesichtsfeldbereich mit freier Sicht zu dem im Abschirmungszentrum der Blenden liegenden Gesichtsfeldbereich gewährleistet. In ihrer ,jeweils eingestellten Stellung zur ersten Filterscheibe 2 wird die zweite, drehbare Filterscheibe 3 vorzugsweise durch Flächenreibung mit der ersten Filterscheibe 2 gehalten. Zur Erleichterung ihrer Einstellung sind die zweiten Filterscheiben 3 Jeweils mit einer Vielzahl von Vorsprüngen, insbesondere in Form von Zähnen 6, versehen, welche eine griffige Handhabe bilden und wenigstens einen Rand der ersten Filterscheibe 2 seitlich überragen, so daß die zweiten Filterscheiben 3 mit einem Finger leicht verdreht werden können. Die aus den Filteracheiben 2 und 3 gebildeten Blenden sind am Traggestell Λ so aufgehängt, daß sie sich zwischen den Augen des Benutzers der Blendschutzbrille und einer in der Blickrichtung auftauchenden Blendquelle, beispielsweise den Scheinwerfern entgegenkommender Fahrzeuge befinden, wobei die Anordnung der Blenden so getroffen ist, daß die Abschirmung der Blendquelle dem Benutzer dennoch freie Sicht auf andere Blickfeldbereiche, insbesondere die vor dem Fahrzeug liegende Fahrbahn und den rechten Straßenrand gewährleistet. Bei der in der Figur 1 dargestellten Verwirklichungsform der Erfindung sind die durch die Filterscheiben 2 und 3 gebildeten Blenden in bezug auf die Augen des Benutzers verstellbar, in der Weise, daß diese Verstellbarkeit es dem Benutzer ermöglicht, denjenigen Ausschnitt seines Gesichtsfeldes,der abgeschirmt werden soll, exakt einzustellen. Hierzu ist die erste Filterscheibe 2 mit einem seitlich auskragenden Tragarm 8 ver-
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sehen, in dem mindestens eine Bohrung 9 vorgesehen ist. Der Stirnbügel des !Praggestelles 1 weist eine schlitzförmige Langloohausnehmung 11 auf, die von einem Schwenkzapfen beispielsweise einer Feststellschraube oder einem Niet, die andererseits die Ausnehmung 9 im Tragarm 8 der Filterscheibe 2 durchgreift, durchsetzt ist, so daß die Blende insgesamt über ihre Aufhängung in horizontaler Richtung verschieblich und in vertikaler Richtung schwenkbar aufgehängt ist« Zur Festlegung der Blenden in ihrer jeweils eingestellten Lage ist im gezeigten Ausführungsbeispiel eine Feststelleinrichtung, insbesondere eine Federstahl-Zahnscheibe 13, zwischen ä.en Tragarm 8 und den Stirnbügel des Traggestelles 1 eingeschaltet, deren Zähne sich in das plastisch verformbare Material der Filterscheibe 2 und des Stirnbügels des Traggestelles 1 eingraben. Die horizontale Verstellung der Blenden erfolgt durch Verschieben der Schwenkzapfen 12 in den schlitzförmigen Ausnehmungen 11 des Stirnbügels des Traggestelles 1. Die vertikale auf- und abbewegung der Blenden erfolgt durch Verschwenken derselben um den ihre Aufhängung bildenden Schwenkzapfen 12. Bei Benutzung im Fahrbetrieb sind die Blenden vorzugsweise auf den linken oberen Gesichtsfeldbereich eingestellt, derart, daß beide Blenden gleiche Gesichtsfeldausschnitte für beide Augen gegen von links kommende Blendquellen abschirmen, da von den Scheinwerfern entgegenkommender Fahrzeuge gebildete Blendlichtquellen stets in diesem Gesichtsfeldbereich liegen. DieEinstellung der Blenden wird zweckmäßigerweise in der Weise vorgenommen, daß der Benutzer der Blendschutzbrille zunächst das eine Auge schließt und gleichzeitig die dem anderen Auge zugeordnete Blende mit einem bestimmten Gesichtsfeldausschnitt zur Deckung bringt, sodann das andere Auge schließt und die dem ersten Auge zugeordnete Blende mit dem gleichen Gesichtsfeldausschnitt zur Deckung bringt, wobei der jeweils abzuschirmende Gesichtsfeldausschnitt so gewählt wird, daß er den Bereich der Gegenfahrbahn und zweck-
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mäßigerweise auch des Rückspiegels umfaßt. Nachdem die Blenden in'bezug auf den abzuschirmenden Gesichtsfeldbereich eingestellt sind, werden die Blenden selbst durch entsprechendes Verdrehen der zweiten Filterscheibe '-} noch hinsichtlich des Abschirmungsgrades eingestellt und abgestimmt. Die Einstellung der Blenden kann dabei ein für allemal erfolgen, während die Einstellung ihres Abschirmungsgrades zweckmäßigerweise laufend den jeweiligen Beleuchtungsverhnltnissen angepaßt wird.
In den Figuren 5 und 6 ist eine zur Verwendung in Verbindung mit einer üblichen Korrekturbrille bestimmte Abwandlung einer erfindungsgemäßen Blendschutzbrille nach Figur 1 bis 4 dargestellt, welche mittels einer Klemmvorrichtung auf dem Stirnbügel eines Gestelles einer üblichen Korrekturbrille in der V/eise befestigbar ist, daß die Blenden unmittelbar vor den Korrekturgläsern liegen. Wie aus der Figur deutlich ersichtlich, weist die Klemmvorrichtung Klemmfinger 18 auf und welche den Stirnbügel einer Korrekturbrille umgreifen und dadurch die Befestigung eines die Blenden tragenden Stirnbügels 14 gestatten, ohne daß eine Veränderung des Gestelles der Korrekturbrille erforderlich wäre. Am Stirnbügel 14 sind jeweils aus einer ersten, einen zur Rechteckform hin abweichenden Grundriß aufweisenden, durchsichtigen und einer zweiten auf der ersten drehbar befestigten, einen kreisförmigen Grundriß aufweisenden- Filterscheibe 3 gebildete Blenden über einen Tragarm 8 der ersten Filterscheibe 2 und einen einerseits eine Bohrung 9 im Tragarm und andererseits eine schlitzförmige Langlochausnehmung im Stirnbügel 14 durchsetzenden Schwenkzapfen 15 in horizontaler Richtung verschieblich und in vertikaler Richtung auf- und abbewegbar aufgehängt, in der gleichen Weise wie bei dem in den Figuren 1 bis 4 dargestellten Ausführungsbeispiel. Zur Sicherung der Blenden in ihrer jeweils eingestellten Lage dient eine zwischen den Kopf des den Schwenk-
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zapfen 15 bildenden Nietes und den Tragarm δ der ersten Filterscheibe 2 eingeschaltete Federstahl-Zahnscheibe '16, welche den Tragarm Ü der ersten Filterscheibe 2 in reibschlüssiger Anlage mit dem Stirnbügel 14 hält. Wie insbesondere aus der Darstellung der Figur 5 ersichtlich, kann die Vorsatzbrille sowohl abnehmbar als auch hochklappbar mit dem Brillengestell der Korrekturbrille verbunden werden, wobei die federnden Klemmfinger 18 dem Stirnbügel der Korrekturbrille übergreifen und den Stirnbügel 14 der Vorsatz-Blendschutzbrille in einer entsprechenden Stellung halten. Zum Zwecke des Hochklappens der Vorsatzblendschutzbrille ist eine die Klemmfinger Ib untereinander verbindende und in diesem gelagerte Welle 20 vorgesehen, welche entsprechende Ausnehmungen in, mit dem Stirnbügel 14 verbundenen Traggliedern durchsetzt und somit ein Schwenkgelenk mit horizontaler Schwenkachse bildet.
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BAD ORIGINAL

Claims (11)

PATENTANSPRÜCHE :
1) Blendschutzbrille, insbesondere für Kraftfahrer, mit einem Paar bezüglich ihrer Höhenlage und ihres gegenseitigen Abstandes voneinander unabhängig einstellbar an einem mindestens einen Stirnbügel und zwei mit diesem schwenkbar verbundene Öhrbügel aufweisenden Traggestell aufgehängter, den dem Gegenverkehr zugewandten Bereich des Gesichtsfeldes abdeckender Blenden, deren Lichtdurchlässigkeit wenigstens im Bereich einer ihrer Randzonen größer als in ihrem Zentrum ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Blenden bei einem von der Kreisform zur Rechteckform hin abweichenden Grundriß ein kreisrundes Abschirmzentrum aufweisen und über jeweils einen in der Blendenebene auskragenden Tragarm (8) durch Vermittlung jeweils eines Schwenkzapfens (12,15) und eines Feststellmittels (13|1G) in einer schlitzförmigen Langlochausnehmung (11,17) im Stirnbügel (14) des Traggestelles (1,14) horizontal verschieblich und vertikal schwenkbar aufgehängt sind.
2) Blendschutzbrille nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Blenden jeweils durch ein Paar übereinanderliegender Polarisationsfilter gebildet sind, deren erstes (2) eine von der kreis- zur Rechteckform hin abweichende Grundrißform und deren zweites.eine kreisrunde Grundrißform (5) aufweist und um ein zentrales Drehlager (4) drehbar auf der ersten Polarisationsfilterscheibe (2) befestigt ist.
3) Blendschutzbrille nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite, das AbschirmungsZentrum bildende Polarisationsfilter (3) so bemessen ist, daß es das erste, eine zur Rechteckform hin abweiehende Grundrißform aufweisende Polarisationsfilter (2) nur teilweise überdeckt, in der Weise, daß das erste Polarisationsfilter (2) im Bereich der rechten Blickfeldhälfte
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eine von der zweiten Polarisationsfilterscheibe (3) nicht überdeckte und damit hellere Randzone (?; aufweist.
4) Blendschutzbrille nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Blenden jeweils einen Bereich zwischen einem und drei Vierteln des gesamten Gesichtsfeldes überdecken und derart bemessen und angeordnet sind, daß das größere erste Polarisationsfilter (2) sowohl im Bereich der unteren Gesichtsfeldrandzone als auch mindestens im Bereich des rechten Viertels des Gesamtblickfeldes ungehinderte freie Sicht gewährleistet.
5) Blendschutzbrille nach Anspruch 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden eine Blende bildenden Polarisationsfilterscheiben (2 und 3) aus einem durchsichtigen, piatisch verfombaren Kunststoffmaterial bestehen und mindestens die erste, größree Filterscheibe (2) eingefärbt ist.
6) Blendschutzbrille nach Anspruch 1 bis 5» dadurch gekennzeichnet, daß die zweiten (3) auf den ersten Polarisationsfilterscheiben plan aufliegenden Filterscheiben um ein durch ein Niet (4) gebildetes Drehlager drehbar sind und eine durch radial vorspringende Zähne (6) oder dergl. gebildete Handhabe aufweisen.
7) Blendschutzbrille nach Anspruch 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß ein der einstellbaren Aufhängung einer Blende dienende Schwenkzapfen durch ein einerseits eine schlitzförmige Langlochausnehmung (11,17) im Stirnbügel des Traggesteiles (1) und andererseits eine Bohrung (9) im Tragarm (8) der ersten Filterscheibe (2) durchsetzendes Niet und die Sicherung der Blende in ihrer jeweils eingestellten Lage durch eine Federstahl- Zahnscheibe (13,16) gebildet ist.
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8) Blendschutzbrille nach Anspruch 1 bis 6, dadurch, gekennzeichnet i daß ein der einstellbaren Aufhängung einer Blende dienender Schwenkzapfen durch eine mit ihrem Kopf eine schlitzförmige Langlochausnehmung (11,17) des Stirnbügels des Traggestelles (1,14) hintergreifende, andererseits eine Bohrung (9) im Tragarm (8) der ersten Filterscheibe (2) durchsetzende, mittels einer Rändelmutter oder dergl. anziehbare Feststellschraube und die Sicherung der Blende in ihrer jeweils eingestellten Lage durch eine Federstahl-Zahnscheibe (I3j16) gebildet ist.
9) Blendschutzbrille nach Anspruch 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Blenden bei Verwendung eines Drahtbügel-Brillen- oder Traggestelles durch Vermittlung an den Stirnbügel des Traggestelles anklemmbarer Schwenklager in horizontaler und vertikaler Richtung einstellbar aufgehängt sind.
10) Blendschutzbrille nach Anspruch 1 bis 9» dadurch gekennzeichnet, daß die Blendschutzbrille als Vorsatzbrille für eine normale Korrekturbrille ausgebildet ist, wobei in bekannter Weise ein die Blenden tragender Stirnbüggel (14) mittels einer angeschlossenen Klemmeinrichtung (18) auf den Stirnbügel der Korrekturbrille derart aufklemmbar ist, daß sich die Blenden der Blendschutz-Vorsatzbrille unmittelbar vor den Gläsern der Korrekturbrille befinden.
11) Blendschutzbrille nach eine:, oder mehreren der vorausgehenden Ansprüche, dadruch gekennzeichnet, daß ihre Blenden in Ländern mit Linksverkehr der rechten Gesichtsfeld-Hälfte zugeordnet sind, in der Weise, daß mindestens in dem der linken Fahrbahnseite zugeordneten Gesichtsfeldviertel und in einer unteren Gesichtsfeldrandzone freie ungehinderte Sicht gewährleistet ist.
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