DE2214374C3 - Bildwandler- oder Bildverstärkerröhre - Google Patents
Bildwandler- oder BildverstärkerröhreInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Bildwandler- oder
to Bildverstärkerröhre mit Merkmalen wie im Oberbegriff des Patentanspruches 1 näher beschrieben.
Bei einer derartigen Bildwandler- oder Bildverstärkerröhre macht man von der Einstellbarkeit der an
der Röhre anzulegenden Spannung zum Einstellen der Intensität des durch den Leuchtschirm erzeugten Bilds
Gebrauch. Man macht insbesonders davon Gebrauch, wenn es sich um die Wiedergabe von Röntgenbildern
handelt und wenn die Bildverstärkerröhre zur Verstärkung von Röntgenbildern dient und dazu mit einem
Eingangsleuchtschirm versehen ist, der die Röntgenstrahlen
in Licht umwandelt und der mit der Photokathode optisch gekoppelt ist Die !ntcnsitätsregelung
des durch die elektronenauffangende Leuchtschicht erzeugten Bilds ist von Bedeutung, wenn es sich
um die Anpassung an das Auge oder an eine mit der Bildverstärkerröhre gekoppelte Fernsehaufnahmeröhre
handelt und wenn die Regelung der durch den Bildverstärker abfgefangenen Bildsirahlen unerwünscht
oder nicht möglich ist, was gerade bei der Arbeit mit Röntgenstrahlen häufig vorkommt.
Bei der Intensitätsregelung durch Einstellung der Betriebsspannung kann man diese Betriebsspannung
praktisch nicht weiter herabsetzen als bis etwa zur Hälfte der nominalen Betriebsspannung der Röhre, weil
}i das elektronenoptische System dann keine hinreichend
scharfe Abbildung mehr ergibt. Un«er der nominalen Betriebsspannung der Röhre wird die Beschleunigungsspannung
zwischen der Photokathode und der Deckschicht verstanden, die die richtige Bilderzeugung
gewährleistet und auf weich.: der Röhrenaufbau (Anordnung der Elektroden, einschließlich der Photokathode
und der die Elektronen auffangenden Leuchtschicht mit Deckschicht) abgestimmt ist.
Bei den bekannten Bildwandler- oder Bildverstärker-
Bei den bekannten Bildwandler- oder Bildverstärker-
•»5 röhren der eingangs genannten Art ist durch Regelung
der Spannung von der nominalen Betriebsspannung bis auf ungefähr die Hälfte derselben ein Intensitätsverhältnis
des durch die Elektronen erzeugten Leuchtbildes von etwa 1 zu 1/3 verwirklichbar, was erwiesenermaßen
häufig zu wenig ist.
Die Aufgabe der Erfindung bestand darin, eine Maßnahme anzugeben, mit der der Regelbereich der
erwähnten Intensität beträchtlich vergrößert wird. Diese Maßnahme beruht auf der Erkenntnis, daß das
obenerwähnte Ziel durch eine derartige Ausführung der Deckschicht erreicht werden kann, bei der bei stets
weiter herabgesetzter Betriebsspannung der Röhre ein stets größerer Teil der bei der Deckschicht ankommenden
Elektronen seine Energ'e in dieser Deckschicht verliert.
Zur Lösung der genannten Aufgabe werden daher bei einer Bildwandler- oder Bildverstärkerröhre der eingangs
genannten Art Maßnahmen ergriffen, wie im Kennzeichen des Patentanspruchs 1 näher beschrieben.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung können Maßnahmen ergriffen werden, wie in den Kennzeichen
der Unteransprüche näher beschrieben.
Die Erfindung wird anhand einiger in der Zeichnung
dargestellter Ausführungsbeispiele näher erläutert. Es
zeigt
F i g. 1 eine schematische Darstellung einer Anordnung mit einem Röntgenbildverstärker und einer
einstellbaren Betriebsspannung,
F i g. 2 eine graphische Darstellung der Beziehung, die bei einem üblichen Röntgenbildverstärker und bei
verschiedenen Röntgenbildverstärkern entsprechend der Erfindung zwischen der Betriebsspannung an der
Röhre und der Lumineszenz der Leuchtschicht besteht.
Bei der in F i g. 1 auf schematische Weise dargestellten Anordnung werden von einer Röntgenröhre 1
ausgesandte Röntgenstrahlen vom Eingangsschirm 4 einer Röntgenbildverstärkerröhre 3 aufgefangen, nachdem
sie ein zu untersuchendes Objekt 2 passiert haben. Diese Röhre 3 mit dem Glaskolben 5 hat eine
gekrümmte Vorderfläche 6, an deren Innenseite der Eingangsschirm 4 anliegt Dieser Eingangsschirm 4
besteht aus einer unmittelbar auf dem Glas der Vorderfläche 6 vorgesehenen Leuchtschicht 7, einer
dünnen, transparenten Trennschicht 8 und einer für das Lumineszcnziichtder Schicht 7 empfindlichen Photokathodenschicht
9. Am anderen Ende des Kolb-ns 5 ist die Röhre mit einem Ausgangsfenster 10 versehen, auf dem
ein Ausgangsschirm 11 mit einer Leuchtschicht 12 vorgesehen ist. weiche Schicht an der dem Eingangs-Schirm
zugewandten Seite von einer elektrisch leitenden und lichtundurchlässigen Deckschicht 13 abgedeckt
ist. Der Ausgangsschirm ist von einer trichterförmigen Anode 14 umgeben und elektrisch damit verbunden. An
der Innenwand des Kolbens 5 befindet sich ferner noch eine kreisförmige Zwischenelektrode 15.
Zur elektrischen Speisung der Röntgenbildverstärkerröhre 3 ist eine Spannungsquelle 20 vorhanden,
die von einem als Potentiometer ausgeführten Widerstand 21 überbrückt wird. Die Photokathode 9, die
Zwischenelektrode 15 und die Anode 14 mit dem Ausgangsschirm 11 sind alle an dieses Potentiometer
angeschlossen, wobei die Photokathode mit einem einstellbaren Kontakt 22 und die Anode 14 zusammen
mit dem Adsgangsschirm 11 mit einem einstellbaren Kontakt 23 verbunden ist. Die Zwischenelektrode 15 ist
mit einem festen Punkt des Potentiometers 21 verbunden, wodurch di'.0 Zwischenelektrode 15 in
bezug auf die Photokathode 9 ein positives Potential von 200 bis 250 Volt führt. Die positive Spannung
(Röhrenspannung) V. welche die Anode 14 zusammen mit dem Ausgangsschirm 11 in bezug auf die
Photokathode 9 führt, ist von der Spannung der Spannungsquelle Vo an — die gleich der nominalen
Betriebsspannung Vn tier Bildverstärkerröhre 3 oder
etwas höher ist — bis zu etwa einem Viertel derselben einstellbar. Unter nominaler Betriebsspannung Vn einer
Bildverstärkerröhre wird die zwischen der Photokathode und der die Photoelektronen auffangenden Leuchtschicht
anzulegende Spannung verstanden, die bei der gegebenen Röhrenanordnung die beste elektronenoptische
Abbildung der Photokathode auf der Leuchtschicht ergibt.
Durch Einstellung der Röhrenspannung Vmittels der
Einstellung der Kontakte 22 und 23 — ersteres zur Anpassung des Spannungsunterschieds zwischen der
Photokathode 9 und der Zwischenelektrode 15 an die sich ändernde Röhrenspannung — läßt sich die
Intensität des durch die Leuchtschicht 12 erzeugten Bildes ändern.
Insoweit unterscheidet sich die Anordnung nach Fie. 1 nicht von bckar uen Anordnungen.
Bei diesen bekannten Anordnungen wird die Deckschicht 13 auf der Leuchtschicht 12 durch eine dünne
Schicht aufgedampften Aluminiums mit einer Dicke von 100 bis höchstens 300 nm gebildet, wobei etwa 125 nm
üblich ist.
In erster Hinsicht bezweckt eine derartige Schicht, die auch im allgemeinen in Fernsehwiedergabe- und
anderen Kathodenstrahlröhren mit einer Kathodolumineszenzschicht
üblich ist, das durch die Leuchtschicht
ίο zur Deckschicht ausgesandte Licht zu reflektieren. In
zweiter Hinsicht bezweckt sie die Ableitung der auf den Ausgangsschirm auftreffenden Elektronen, während
eine derartige Schicht femer zur Verhinderung der Wechselwirkung zwischen dem Photokathodenmaterial,
beispielsweise Caesium, und dem Leuchtschichtmaterial dienen kann. Eine Aiuminiumschicht mit der
obenerwähnten Dicke von 300 nm ist für Elektronen mit einer Geschwindigkeit von 3 bis 4 kV durchdringbar.
Allgemein gilt, daß die Eindringungstiefe 5 von
Elektronen in ein Material der folgenden Formel genügt:
S =
worin C eine Konstante, P das spezifische Gewicht des Schichtmaterials und V die Spannung ist, mit der die
Elektionen beim Erreichen der Schicht beschleunigt sind.
Bei einer entsprechend F i g. 1 ausgeführten Bildverstärkerröhre
ist die Deckschicht 13 beträchtlich dicker als üblich, und sie kann auch aus verschiedenen
Materialien bestehen. Maßgebend ist, daß diese Deckschicht für Elektronen weniger durchdringbar als
die übliche Deckschicht ist. so daß erst bei einer Röhrenspannung, die höher als die obenerwähnte
Beschleunigungsspannung von 3 bis 4 kV ist, von der Photokathode 9 herrührende Elektronen die Deckschicht
durchdringen und ein Aufleuchten der Leuchtschicht 12 bewirken können. Entsprechend der Erfindung
muß die Deckschicht 13 so ausgebildet sein, daß erst bei einer Röhrenspannung V. die ein Viertel der
nominalen Betriebsspannung Vn beträgt. Photoelektronen
eine Lumineszenz bewirken: vorzugsweise sollte dies erst bei einer Röhrenspannung auftreten, die
zwischen 50 bis 80% der nominalen Betriebsspannung Vn der Bildverstärkerröhre 3 liegt.
Die Auswirkung der Maßnahme entsprechend der Erfindung ist in F i g. 2 veranschaulicht, in der für
Deckschichten mit unterschiedlicher Eindringung der
Photoelektronen die Änderung in der Lumineszenz / des Ausgangsschirms als Funktion der Röhrenspannung
V aufgetragen in, wobei die Lumineszenz bei der nominalen Betriebsspannung Vn jeweils gleich 1 gesetzt
ist. Üblich ist für Bilaverstärkerröhren eine nominale 3eti icbsspannung von 22 bis 25 kV; F i g. 2 betrifft einen
Röntgenbildverstärker mit Vn = 25 kV.
In F i g. 2 gilt die Kurve a für einen RöiHgenbildverstärker
mit der üblichen Aluminiumdeckschicht mit einer Dicke von 100 bis 200 nm, die Kurven b. c und d
gelten für Röntgenbildverstärker in der erfindungsgemäßen Anordnung. Die Kurve b gilt für einen
RöntgenbildvefstäFker mit einer aus einer etwa 1000 nm
dicken Aiuminiumschicht bestehenden Deckschicht, die erst dann für Elektronen permeabel wird, wenn diese
auf mehr als etwa 8 kV beschleunigt sind. Die Kurven c und d gelten für B-Idverstärker, deren Deckschicht erst
dann für Elektronen durchdringbar ist, wenn diese auf mehr als etwa 12,5 kV, d.h. die Hälfte der nominalen
Betriebsspannung Vn bzw. mehr als 16 kV beschleunigt
sind.
Beim Betreiben einer anhand von Fig. 1 beschriebenen Anordnung ist es praktisch nicht möglich, die
Röhrenspannung V niedriger zu machen als die Hälfte der nominalen Betriebsspannung Vn, wenn man noch
über eine annehmbare Bildqualität verfügen will. Dies ist mit den elektronenoptischen Eigenschaften des
Bildverstärkers verbunden. In bezug auf F i g. 2 bedeutet dies, daß man in der Praxis die Lumineszenz der
Leuchtschicht 12 des Bildverstärkers durch Änderung der Einstellung der Röhrenspannung nur entsprechend
demjenigen Teil der Kurven a, b. c und d regeln kann,
der rechts der gestrichelten Linie V = j Vn liegt.
Versteht man unter Regelbereich der Lumineszenz das Verhältnis der Lumineszenz bei nominaler Betriebsspannung Vn zur minimal zu erhaltenden Lumineszenz,
ohne dabei die Röhrensnanniing die Hälfte der nominalen Bestriebsspannung unterschreiten zu lassen,
so zeigt Fig.2 deutlich, daß ein solcher Regelbereich
beim bekannten Bildverstärker (Kurve a) etwa 3 beträgt. Bei dem Bildverstärker, der mit einer 1000 nm
dicken Aluminiumdeckschicht versehen ist, beträgt dieser Regelbereich etwa 10, während er für solche
Bildverstärker, für die die Kurven cund d gelten, noch
beträchtlich größer ist und in der Praxis sogar 100 betragen kann. Die Maßnahme entsprechend der
Erfindung schafft deshalb eine beträchtlich größere Regelmöglichkeit der Anpassung der Lumineszenz des
Ausgangsschirms an beispielsweise das Auge oder eine Fernsehaufnahmeröhre, als mit den bekannten Anordnungen möglich ist.
Weil das Anbringen bzw. Aufdampfen einer Aluminiumdeckschicht mit einer Dicke, die größer als etwa
1000 nm ist, Schwierigkeiten ergibt, ist es erwünscht, solche Deckschichten, die erst von auf mehr als 8 kV
beschleunigten Elektronen durchdrungen werden, auf andere Art und Weise zu bilden. So können andere
Metalle, wie beispielsweise Titan, Silber, Blei und vor allem Gold angewendet werden, während es zur
Verhinderung einer Verunreinigung oft günstig ist, an
der Seite der Photokathode und manchmal an der Seite
der Leuchtschicht eine dünne Aluminiumschicht anzuwenden. In einem solchen Fall besteht die Deckschicht
aus verschiedenen Teilschichten. Ein Beispiel hiervon ist
eine aus drei Teilschichten bestehende Deckschicht,
nämlich eine erste, etwa 100 nm dicke Aluminiumschicht direkt auf der Leuchtschicht, auf dieser Aluminiumschicht eine Gold- oder Bleischicht mit einer Dicke von
300 bis 600 nm und darauf eine zweite Aluminiumschicht
ίο mit einer Dicke von beispielsweise etwa 60 nm. Ein
anderes Beispiel ist eine etwa 120 nm dicke Titanschicht
unmittelbar auf der Leuchtschicht und darauf an der der Phoiokathode 9 zugewandten Seite eine Aluminiumschicht von etwa 100 nm. Als Leitfaden bei der
Bestimmung der erforderlichen Dicke einer Schicht oder Teilschicht gilt, daß sich für Elektronenabsorption
äquivalente Dicken von verschiedenen Materialien umgekehrt verhalten wie das spezifische Gewicht jener
Materialien. Fine andere Möglichkeit 7iir Verwirkli
chung einer Deckschicht entsprechend der erfindungs
gemäßen Maßnahme besteht in der Anwendung von Metalloxyden, wie Titanmonoxid (TiO), spezifisches
Gewicht 4,93 (mithin beinahe zweimal so hoch wie von Aluminium) und Titandioxid, spezifisches Gewicht 4.17
oder 3,84 je nach der Modifikation. Eine andere Möglichkeit besteht in der Anwendung einer Teilschicht
aus Leuchtmaterial, beispielsweise dem gleichen, wie in der leuchtschicht 12 angewendet wurde, jedoch ohne
Aktivator, wodurch dieses Material Elektronen ohne
Lichtausstrahlung absorbiert. Als dazu geeignetes
Material kann Zinkcadmiumsulfid (ZnCdS) ohne Aktivator genannt werden, dessen spezifisches Gewicht ( =
etwa 4,5) etwas mehr als anderthalbmal desjenigen von Aluminium beträgt. Als Beispiel sei eine aus zwei
Teilschichten bestehende Deckschicht 13 genannt, nämlich aus einer ersten, sich unmittelbar an die
Leuchtschicht 12 anschließenden, und aus einer beispielsweise durch Ablagerung erhaltenen Teüschicht
aus Zinkcadmiumsuind bestehenden Schicht mit einer
Dicke von etwa 1500 nm und einer darüber aufgedampften Aluminiumschicht mit einer Dicke von 50 bis
100 nm.
Claims (11)
1. Bildwandler- oder Bildverstärkerröhre mit
einem Eingangsschirm, der eine Photokathode aufweist, und mit einem Ausgangsschirm, der eine
Leuchtschicht und auf der der Photokathode zugewandten Seite eine Deckschicht aus einem
elektrisch leitenden, lichtundurchlässigen Material aufweist und zum Auffangen der von der Photokathode
ausgehenden, mittels einer Betriebsspannung beschleunigten Elektronen dient, dadurch gekennzeichnet,
daß das Material und die Dicke der Deckschicht derart gewählt sind, daß die
Deckschicht bei einer Betriebsspannung, die geringer als ein Viertel der nominalen Betriebsspannung
der Bildwandler- oder Bildverstärkerröhre ist, praktisch keine Elektronen mehr durchläßt, welche
die Leuchtschicht zum Aufleuchten bringen.
2. Bildwandler- oder Bildverstärkerröhre nach AnsprecA 1, dadurch gekennzeichnet, daß das
Material und die Dicke det Deckschicht derart gewählt sind, daß die Leuchtschicht erst bei einer
zwischen 50 und 80% der nominalen Betriebsspannung der Bildverstärkerröhre liegenden Betriebsspannung
aufleuchtet.
3. Bildwandler- oder Bildverstärkerröhre nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Deckschicht aus einer Aluminiumschicht mit einer Dicke von etwa 1000 nm besteht.
4. Bildwandler- oder Bildverstärkerröhre nach Anspruch I, dadurch gekennzeichnet, daß die
Deckschicht aus mehreren «ich aneinander anschließenden Teilschichten gebildet wird, von denen
wenigstens eine aus Me-all becleht.
5. Bildwandler- oder Biltiverstärkerröhre nach
Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Deckschicht aus zwei Aluminiumschichten mit einer
dazwischen vorgesehenen Goldschicht besteht.
6. Bildwandler- oder Bildverstärkerröhre nach Anspruch S, dadurch gekennzeichnet, daß die
Deckschicht aus einer sich an die Leuchtschicht anschließenden Aluminiumschicht mit einer D:cke
von etwa 100 nm mit einer darüber vorgesehenen Goldschicht mit einer Dicke von 300 bis 600 nm und
schließlich an der der Photokathode zugewandten Seite aus einer zweiten Aluminiumschicht mit einer
Dicke von 50 bis 100 nm besteht.
7. Bildwandler- oder Bildverstärkerröhre nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß eine sich
an die Leuchtschicht anschließende Teilschicht der Deckschicht aus nicht aktiviertem Leuchtmaterial,
beispielsweise ZnCdS besteht, das keine Lichtemission beim Eindringen der von der Photokathode
herrührenden Elektronen aufweist.
8. Bildwandler- oder Bildverstärkerröhre nach Anspruch 4. dadurch gekennzeichnet, daß die
Deckschicht eine aus einem Metalloxyd bestehende Teilschkht enthält.
9. Bildwandler- oder Bildverstärkerröhre nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die aus
Metalloxyd bestehende Teilschicht aus Titanoxyd besteht.
10. Bildwandler- oder Bildverstärkerröhre nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die
Deckschicht aus wenigstens einer Aluminiumschicht und einer Teilschicht aus einem anderen Material
besteht.
11. Bildwandler- oder Bildverstärkerröhre nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die
Teilschicht aus einem anderen Metall aus einem Metall der Gruppe Titan, Silber und Blei besteht
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