DE1247496B - Roentgenuntersuchungseinrichtung - Google Patents

Roentgenuntersuchungseinrichtung

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DE1247496B
DE1247496B DE1964S0091141 DES0091141A DE1247496B DE 1247496 B DE1247496 B DE 1247496B DE 1964S0091141 DE1964S0091141 DE 1964S0091141 DE S0091141 A DES0091141 A DE S0091141A DE 1247496 B DE1247496 B DE 1247496B
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DE
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radiation
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DE1964S0091141
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English (en)
Inventor
Dr Karl-H Reiss
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Siemens AG
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Siemens AG
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    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61BDIAGNOSIS; SURGERY; IDENTIFICATION
    • A61B6/00Apparatus for radiation diagnosis, e.g. combined with radiation therapy equipment
    • A61B6/44Constructional features of apparatus for radiation diagnosis
    • A61B6/4429Constructional features of apparatus for radiation diagnosis related to the mounting of source units and detector units
    • A61B6/4435Constructional features of apparatus for radiation diagnosis related to the mounting of source units and detector units the source unit and the detector unit being coupled by a rigid structure
    • A61B6/4441Constructional features of apparatus for radiation diagnosis related to the mounting of source units and detector units the source unit and the detector unit being coupled by a rigid structure the rigid structure being a C-arm or U-arm
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    • A61B6/00Apparatus for radiation diagnosis, e.g. combined with radiation therapy equipment
    • A61B6/50Clinical applications
    • A61B6/501Clinical applications involving diagnosis of head, e.g. neuroimaging, craniography

Description

  • Röntgenuntersuchungseinnchtung Die Erfindung betrifft eine Röntgenuntersuchungseinrichtung, die sowohl eine Strahlenquelle als auch ein Strahlenaufnahmeorgan enthält, welches außerhalb des Bereiches liegt, der direkt von den Strahlen der Quelle getroffen wird, und vor dessen Strahleneintrittsfläche schachtförmige Blendenelemente liegen, die auf einen kleinen Ausschnitt des bestrahlten Gebietes ausgerichtet sind.
  • Bei den bekannten Röntgeneinrichtungen werden Bilder erhaIten, bei denen Teile des Untersuchungsobjektes, die geringe Dichteunterschiede aufweisen, geringe Helligkeits- oder Schwärzungsunterschiede besitzen und daher nur schwer erkannt werden können. Bei fotografischen Schwärzungen liegt im Röntgenbild die Grenze, bei welcher Unterschiede noch identifiziert werden können, bei etwa 10 O/o. Die Auflösung von Dichteunterschieden ist außerdem abhängig von der Ausdehnung der zu unterscheidenden Körper. Bei einem Dichteunterschied von 200/0 ist z. B. eine Kugel von 4 cm Durchmesser in Wasser im Röntgenbild nicht mehr erkennbar. Auch im Röntgenschichtbild ergibt sich nur eine schwache Andeutung der Kugel, so daß noch keine sichere Erkennung gewährleistet ist.
  • Eine weitere Schwierigkeit stellen die Knochenschatten dar, hinter denen Einzelheiten verschwinden können. Die bekannte Schichtaufnahmetechnik hat auch hier keine ausreichende Verbesserung gebracht, obwohl die Wirkung der Knochenschatten damit weitgehend vermieden werden kann. Die obengenannten Nachteile treten auch hierbei auf, weil die in Strahlrichtung liegenden Schichten sich in ihrer absorbierenden Wirkung addieren. Es ist daher schwer, z. B. kleine Geschwülste oder Tumore, die sich in ihrer Dichte nur wenig von den sie umgebenden Körperteilen unterscheiden, auf einem Röntgendurchleuchtungsbild darzustellen. Gerade ihre Abbildung ist aber in der medizinischen Röntgenuntersuchung sehr bedeutsam, weil durch sie eine sichere Frühdiagnostik von Krebserkrankungen ermöglicht werden könnte.
  • Für die Diagnostik versuchte man daher auch die in einem zu untersuchenden Körper bei Durchstrahlung mit Röntgenstrahlen ausgelösten Streustrahlen heranzuziehen. Bekanntlich variiert nämlich die Streustrahlung in Abhängigkeit auf Zusammensetzung und Dichte des bestrahlten Materials. Sit kann deshalb auch zur Sichtbarmachung diese.
  • Unterschiede benutzt werden.
  • Eine bekannte Anordnung zur Ausnutzung dei vorgenannten Erkenntnisse besteht aus einer Abtasteinrichtung, bei welcher ein dünnes Röntgenstrahlen- bündel ausgeblendet ist, das mittels einer Nipkow-Scheibe in abtastende Bewegung versetzt wird. Quer zum abtastenden Strahl sind mehrere Fotozellen anzugeordnet, deren Strahleneintrittsflächen je ein Leuchtschirm und ein Lamellenraster vorgeschaltet ist. Die Raster sind auf eine Linie fokussiert, die quer zum abtastenden Röntgenstrahl liegt. Auf die Fotozellen wirkt so immer nur ein kleiner Ausschnitt aus der bestrahlten Fläche ein. Bei dieser Einrichtung ist nur ein schmales Strahlenbündel zur Erzeugung der Streustrahlen benutzt. Im Verlauf des schmalen Bündels liegende, stärker absorbierende Stellen bewirken von vornherein eine Schwächung der Einstrahlung, die auch in einer Schwächung der Menge der gestreuten Strahlen zum Ausdruck kommt. Die aufgezeichneten Streuwerte erhalten so wegen der Absorption im Primärstrahl Unregelmäßigkeiten, die nicht von den Bedingungen an den zu untersuchenden Ort abhängen.
  • Erfindungsgemäß werden sich in ihrer Dichte nur geringfügig voneinander unterscheidende Bezirke eines Untersuchungsobjektes unter Vermeidung der genannten Schwierigkeiten röntgeno-grafisch dadurch sichtbar gemacht, daß die Blendenelemente Rasterschächte 8 bilden in der Form von einer Vielzahl voneinander unabhängiger strahlenabsorbierender Röhren, deren eines Ende auf einen kleinen Ausschnitt des bestrahlten Gebietes und deren anderes Ende auf einen bestimmten Ausschnitt des Strahlenaufnahmeorgans 9 gerichtet ist und daß bei einer Bewegung der Strahlenquelle 1 das Raster 8 mitbewegt wird in dem Sinn, daß stets die gleichen Ausschnitte des Strahlenaufaahmeorgans den gleichen Ausschnitten des bestrahlten Gebietes zugeordnet sind, indem dabei zugleich das Strahlenaufliahmeorgan 9 parallel zur bestrahlten Fläche bewegt wird.
  • Nach der Erfindung ist es möglich auch bei der Herstellung eines flächenhaften Bildes mit einer bewegten Strahlenquelle in Einstrahlrichtung vor dem Beobachtungspunkt liegende stark absorbierende Stellen (z. B. Knochen) auszumitteln, indem die Strahlenquelle um den Meßpunkt herum bewegt wird.
  • Die Einstellung der Aufaahmefläche auf einen kleinen Ausschnitt erfolgt dabei mittels des Rasters, dessen Eintrittsöffnungen auf den Ausschnitt gerichtet sind und dessen gegenüberliegende Öffnungen den Aufnahmelementen zugeordnet sind.
  • Hierbei ist auch eine Verwischung des zwischen dem Ausschnitt und der Aufnahmeschicht liegenden Absorptionsmediums erzielbar, wenn das Raster von einer Mehrzahl von Ausschnitten auf eine Mehrzahl von Aufuahmepunkten gerichtet ist. Die Verwischung erfolgt dann durch gleichzeitige Bewegung der Aufnahmefläche und des Rasters. Die Bewegung ist dann derart gerichtet, daß die von einem Aufnahmeausschnitt der Untersuchungsfiäche zum Aufnahmeorgan gelangenden Strahlen auf dem Mantel einer kegelartigen Figur liegen, deren Gipfelpunkt im jeweiligen Aufnahmeausschnitt liegt. Der aufnehmende Teil der Aufnalimefläche liegt dann auf einer etwa kreisförmigen oder komplizierteren Bahn, die durchlaufen wird.
  • In den Figuren ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt, in dessen Zusammenhang nachfolgend weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung erläutert sind. In F i g. 1 ist eine erfindungsgemäße Einrichtung im Schnitt und teilweise schematisch abgebildet, bei welcher sowohl die Strahlenquelle als auch das Aufnahmeorgan und das Raster bewegt wird; in F i g. 2 ist die Drausicht auf die Einrichtung nach F i g. 1 dargestellt.
  • In der F i g. 1 ist mit 1 die Strahl. nquelle bezeichnet, von welcher das flache Röntgenstrahlenbündel 2 ausgeht, welches mittels der Schlitzbiende 3 ausgeblendet wird. Die Strahlenquelle 1 enthält in bekannter Weise in einem Strahlenschutzgehäuse eine Röntgenröhre als eigentlichen Strahlenlieferanten.
  • Die Stärke des Strahlenbündels 2 beträgt etwa 5 mm und durchdringt den Untersuchungskörper 4. Zum Strahlenschutz sind vor den Augen des Untersuchungskörpers 4, dem Kopf eines Patienten, die Strahlenschutzorgane 5 und 6 angeordnet. In Strahlenrichtung hinter dem Körper 4 befindet sich als weiterer Strahlenschutz das Strahlenauffangorgan 7.
  • Oberhalb des Körpers 4 befindet sich das aus Röhren gebildete Raster 8. Die Längsachsen der Röhren sind jeweils auf einen Ausschnitt der Fläche gerichtet, der in der vom Strahlenbündel 2 durchdrungenen Ebene des Körpers 4 liegt. Dem oberen Ende der Röhren des Rasters 8 gegenüber befindet sich eine Kassette 9, in welcher ein Röntgenfi]m -gelagert ist. Die Kassette9 ist andererseits in einem Kreuzschlitten 10 gelagert und allseitig in einer Ebene verschiebbar.
  • Dieser Schlitten 10 gewährleistet mit den Schienenpaaren 11, 12 und 13,1L4 eine Verschiebbarkeit der Kassette 9 in den senkrecht aufeinanderstehenden Koordinaten der durch die Schienen gegebenen Ebene.
  • Die Zuordnung des Rasters 8 zu der vom Strahlenbündel 2 durchstrahlten Fläche erfolgt mittels des Hebels 15, der an dem Strahlenauffänger 7 in einer Hülse 16 an der Achse 17 schwenkbar gelagert ist Die Strahlenquelle 1 ist mit dem Strahlenauffänger 7 durch einen U-förmigen Bügell8 stan verbunden.
  • Durch die Schrauben 19 und 20 ist die' Höhen- verstellbarkeit sowohl der Strahlenquelle 1 als auch des Strahlenauffängers 7 angedeutet. Außerdem ist die U-förmige Verbindung um die Achse 21 in dem Lager 22 drehbar. Bei der Drehung des U-förmigen Teiles wird auch- das Raster 8 auf einer Kreisbahn bewegt. Die Drehbarkeit des Rasters 8 ist durch die um 180 versetzte gestrichelte Linie 8 a symbolisiert.
  • Die Schächte des Rasters 8 haben mit ihren Längsachsen eine Richtung, die mit der Achse 21 einen Winkel bildet. Während die untere Endebene 23 des Rasters 8 dem Untersuchungskörper 4 zugewandt ist, ist die obere Ebene 24 der Kassette 9 zugewandt. Das Raster selbst stellt ein Bündel aus absorbierenden Röhren dar, welches in senkrecht zu den Röhren liegendem Querschnitt oval ist. Bei dem vorgenommenen Schnitt, der in einem Winkel von mehr als 90° zur Längsachse des Bündels verläuft, ergeben sich Schnittflächen, die kreisrund sind.
  • Am Rand der oberen Endfiäche 24 ist ein Ring 25 angebracht, dessen Seitenflächen parallel zur Drehachse 21 verlaufen. Den Seitenflächen des Ringes 25 sind an einem Kassettenhalter vier Rollen 26, 27, 28 und 29 zugeordnet. Die Rollen liegen jeweils zueinander um 90° versetzt, so daß bei einer Drehung des Rasters um die Achse 21 die Kassette in den beiden senkrecht aufeinanderstehenden Koordinaten der durch die Schienen 11 bis 14 gegebenen Fläche verschoben wird, während das Raster eine Kreisbahn durchläuft. Die Kreisbahn des Rasters ergibt sich dabei so, daß die Längsachsen der Röhren, aus welchen das Raster gebildet ist, einen Kegelmantel durchlaufen, dessen Spitze in der Ebene des Strahlenbündels 2 liegt. Bei dieser Bewegung bleibt aber stets das gleiche Flächenelement des in der Kassette 9 befindlichen Röntgenfilmes dem gleichen Flächenelement des vom Strahlenbündel 2 durchstrahlten Teiles des Körpers 4 zugeordnet. Die Streustrahlen werden also nicht nur aus einer eng begrenzten Richtung aufgenommen. Sie können vielmehr aus der ganzen Kegelmantelfiäche auf den Röntgenfilm kommen und bilden so an dieser Stelle die von einem bestimmten Punkt der bestrahlten Fläche nach verschiedenen Richtungen ausgehenden Streustrahlen in einem Punkt ab. Dadurch werden zwischen ,der vom Strahlenbündel 2 durchstrahlten Fläche und der Kassette 9 liegende, an verschiedenen Stellen der Kegelmantelfläche im Körper 4 auftretende, Absorptionsunterschiede ausgeglichen.
  • Ungleichmäßigkeiten der Absorption des eingestrahlten Bündels 2 im Körper 4 werden durch die Bewegung der Strahlewnguelle 1 auf der Kreisbahn 30 ebenfalls~a,usgeglicÄ£n. Diese Art der synchronisier-:fen B=ewegung von Raster und Kassette ermöglicht den dargestellten und beschriebenen einfachen Aufbau. Die Verschiebung der Kassette9 ist lediglich durch die Bewegung des Rasters 8 hervorgerufen und trotzdem exakt auf die Aufnahmefiäche ausgerichtet.
  • Die Ausrichtung beruht beim vorliegenden Ausführungsbeispiel darauf, daß die Mittellinie 31 des Rasters 8 auf den Schnittpunkt der Drehachse 21 mit dem Strahlenbündel 2 gerichtet ist. Durch die Drehung des Rasters auf der Kreisbahn wird andererseits noch zusätzlich eine Verwischung der Rasterabbildung selbst erzielt, ohne daß zusätzliche Mittel notwendig sind.
  • Bei einer Verschiebung der Strahlenquelle 1 in eine höhere oder tiefere Lage zum Untersuchungskörper 4 wird zur Aufrechterhaltung der Synchronisation der Bewegung mittels des Hebels 15 das Raster 8 so verschoben, daß es wiederum mit seiner Mittellinie 31 den Schnittpunkt zwischen Drehachse 21 und Strahlenbündel 2 trifft.

Claims (2)

  1. Patentansprüche: 1. Röntgenuntersuchungseinrichtung, die eine Strahlenquelle enthält und ein Strahlenaufnahmeorgan, welches außerhalb des Bereiches liegt, der direkt von den Strahlen der Quelle getroffen wird und vor dessen Strahleneintrittsfläche schachtförmige Blendenelemente liegen, die auf einen kleinen Ausschnitt des bestrahlten Gebietes ausgerichtet sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Blendenelemente Rasterschächte (8) bilden in der Form von einer Vielzahl voneinander unabhängiger strahlenabsorbierender Röhren, deren eines Ende auf einen kleinen Ausschnitt des bestrahlten Gebietes und deren anderes Ende auf einen bestimmten Ausschnitt des Strahlenaufnahmeorgans (9) gerichtet ist und daß bei einer Bewegung der Strahlenquelle (1) das Raster (8) mitbewegt wird in dem Sinn, daß stets die gleichen Ausschnitte des Strahlenaufuahmeorgans den gleichen Ausschnitten des bestrahlten Gebietes zugeordnet sind, indem dabei zugleich das Strahlenaufnahmeorgan (9) parallel zur bestrahlten Fläche bewegt wird.
  2. 2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch ge- -kennzeichnet, daß die Strahlenquelle (1) um eine Achse (21) drehbar ist, um welche auch das Raster (8) gedreht wird, derart, daß bei der Bewegung des Rasters, welches aus einem Bündel von Röhren besteht, das mit ihren Längsachsen schräg zur Drehachse (21) verlaufenden und Schnittflächen besitzt, die in Richtung senkrecht zur Drehachse (21) kreisrund sind, die Raster mittellinie (31) stets auf den Schnittpufikt gerichtet ist, den das Strahlenbündel mit der Drehachse (21) des Systems bildet, und daß außerdem eine Kassette (9) für einen Röntgenfilm als Strahlenaufnahmeorgan mit der von der durchstrahlten fläche abgewandten Schnittfläche des Rasters drehbar verbunden ist, so daß in Richtung der Längsachse der Rasterröhren bei der Drehbewegung stets die gleichen Flächenteile des Röntgenfilms den gleichen Flächenanteilen der durchstrahlten Fläche gegenüberstehen. -In Betracht gezogene Druckschriften: USA.-Patentschrift Nr. 2 670 401; »ETZ-B«, Bd. 11, 1959, Nr. 7, S. 299, 300.
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Citations (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
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US2670401A (en) * 1948-06-15 1954-02-23 Weinberg Marvin X-ray diagnostic apparatus

Patent Citations (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
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US2670401A (en) * 1948-06-15 1954-02-23 Weinberg Marvin X-ray diagnostic apparatus

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