DE1213565B - Transportable Roentgenschirmbildanlage fuer Reihenuntersuchungen - Google Patents

Transportable Roentgenschirmbildanlage fuer Reihenuntersuchungen

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Publication number
DE1213565B
DE1213565B DES74958A DES0074958A DE1213565B DE 1213565 B DE1213565 B DE 1213565B DE S74958 A DES74958 A DE S74958A DE S0074958 A DES0074958 A DE S0074958A DE 1213565 B DE1213565 B DE 1213565B
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DE
Germany
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ray
rails
camera
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ray screen
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Pending
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DES74958A
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English (en)
Inventor
Wolfgang Henkel
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Siemens Reiniger Werke AG
Original Assignee
Siemens Reiniger Werke AG
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Publication date
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61BDIAGNOSIS; SURGERY; IDENTIFICATION
    • A61B6/00Apparatus for radiation diagnosis, e.g. combined with radiation therapy equipment
    • A61B6/44Constructional features of apparatus for radiation diagnosis
    • A61B6/4405Constructional features of apparatus for radiation diagnosis the apparatus being movable or portable, e.g. handheld or mounted on a trolley

Description

  • Transportable Röntgenschirmbildanlage für Reihenuntersuchungen Röntgen - Reihenuntersuchungen dienen dem Zweck, insbesondere an Lungentuberkulose erkrankte Personen feststellen zu können. In Städten oder dichtbesiedelten Gebieten stehen im allgemeinen Kliniken zur Verfügung, in denen die Untersuchungen durchgeführt werden können. Schwierig ist es aber, die Landbevölkerung zur Untersuchung zu bringen, wenn die nächste Röntgenstation weit entfernt ist.
  • Aus diesem Grund hat man transportable Einrichtungen für die Röntgen-Reihenuntersuchung geschaffen, wobei man die gesamte Röntgenschirmbildanlage in Kraftwagen eingebaut und Mittel vorgesehen hat, die unabhängig vom Netzanschluß auch in dünn besiedelten Gebieten eine ordnungsgemäße Untersuchung der Bevölkerung erlauben.
  • Die Erfindung bezieht sich auf eine solche Einrichtung und beschäftigt sich mit der Lösung der Aufgabe, die einzelnen Teile der Schirmbildanlage zweckmäßig - d. h. möglichst platzsparend und besonders sinnvoll angeordnet - in den Fahrzeugen unterzubringen, damit die Anlage schnell betriebsbereit ist.
  • Es sind schon sogenannte Schirmbildzüge bekannt, bei denen die gesamte Untersuchungseinrichtung fest in einem Omnibus eingebaut ist und die zu untersuchenden Personen den Omnibus von einer Seite betreten und nach der Untersuchung auf der anderen Seite wieder verlassen. Diese Schirmbildzüge sind wegen ihrer Größe und wegen ihres großen Gewichtes wenig geländegängig und deshalb für Gebiete mit nicht ausgebautem Straßennetz unzweckmäßig.
  • Man ist deshalb dazu übergegangen, die Schirmbildeinrichtung auf kleinere Kraftwagen zu verteilen, damit auch in wenig zugänglichen Gegenden Röntgen-Reihenuntersuchungen durchgeführt werden können.
  • Die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe besteht darin, die Verteilung der einzelnen Teile der Anlage in den Wagen so vorzunehmen, daß sowohl stationärer als auch vagabundierender Betrieb möglich ist. Von stationärem Betrieb wird gesprochen, wenn die Anlage am Bestimmungsort aus den Kraftwagen herausgenommen und für längere Zeit z. B. in einem Haus aufgebaut wird. Diese Betriebsart wird gewählt, wenn ein größerer Personenkreis an diesem Ort untersucht werden soll. Sollen dagegen in verschiedenen Orten jeweils nur wenige Personen überprüft oder nachuntersucht werden, so lohnt es sich nicht, die gesamte Einrichtung außerhalb der Wagen aufzustellen: Man betreibt dann die Anlage vagabundierend, d. h., die Anlage muß so in den Wagen untergebracht sein, daß ohne großes Ausbauen von in den Wagen eingebauten Teilen der Anlage Röntgenuntersuchungen unmittelbar am Wagen durchgeführt werden können.
  • Bei einer transportablen Röntgenschirmbildanlage für Reihenuntersuchungen, die aus mehreren Teilen besteht und in zwei Kraftwagen untergebracht ist, wird die Aufgabe erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß in dem einen Kraftwagen ein Motorgenerator für die Stromversorgung der Anlage, der Röntgenschaltkasten und Teile einer auf einem Grundrahmen aufbaubaren Strahlenschutzkabine untergebracht sind, der andere Kraftwagen zur Unterbringung des Röntgenstrahlenerzeugers, vorzugsweise in Gestalt eines Eintankapparates, der Schirmbildkamera und eines betriebsbereit eingebauten, höhenverstellbaren Stativs für das Strahler-Kamera-System dient und beide Wagen mit Längsschienen für das Vor- oder Herausziehen der mit Kufen oder Rädern ausgerüsteten schwereren Teile versehen sind, so daß außer einem unter Ausbau der Teile mit einer Strahlenschutzkabine durchführbaren stationären Betrieb nach Vorziehen des Stativs ein vagabundierender Betrieb an dem Stativkraftwagen möglich ist. Dabei kann das Stativ aus zwei auf einen in Längsrichtung des Wagens auf Schienen verfahrbaren Grundrahmen aufgesetzten, insbesondere aus U-Schienen hergestellten Säulen bestehen, an denen ein Stativwagen als Träger eines Tragarmes für den Röntgenstrahlenerzeuger und eines Tragrahmens für die Schirmbildkamera insbesondere motorisch höhenverstellbar ist.
  • Durch die besondere Verteilung, Ausbildung und Anordnung der einzelnen Teile der in zwei Kraftwagen untergebrachten Röntgenschirmbildanlage gemäß der Erfindung ist erreicht, daß außer einem schnellen Aufbau der Anlage abseits der Kraftwagen auch unmittelbar am Stativkraftwagen in einfachster Weise Reihenuntersuchungen unter Vorziehen des Strahlenerzeuger-Kamera-Systems in den Türrahmen und Zwischentreten der zu untersuchenden Personen zwischen die Schirmbildkamera und den Strahlenerzeuger möglich sind, wobei unter Ersparen einer noch größeren Höherverstellbarkeit des Stativs die Höhe des Wagenbodens über dem Erdboden für die Gesamthöhe des Stativs ausgenutzt wird.
  • Nachfolgend wird die Erfindung an Hand von sechs Figuren beispielsweise erläutert. Es zeigt Fig. 1 die in zwei Kraftwagen untergebrachte Schirmbildanlage in schaubildlicher Darstellung, F i g. 2 die aufgebaute Anlage bei stationärem Betrieb, F i g. 3 die aufgebaute Anlage bei vagabundierendem Betrieb, Fig. 4 eine Antriebsvorrichtung, gekuppelt mit dem Kamera-Röhre-System bei vagabundierendem Betrieb in schematischer Darstellung, Fig. 5 die gleiche Antriebsvonichtung, gekuppelt mit dem Patientenpodest bei stationärem Betrieb, ebenfalls in schematischer Darstellung, Fig. 6 die an die Kraftwagen ansetzbare Vorrichtung zum Ent- und Beladen der Wagen.
  • Der Übersichtlichkeit wegen sind nur die für die Erfindung wichtigen Teile der Schirmbildanlage dargestellt und z. B. in den Fig. 2 und 3 Kabelverbindungen nur gestrichelt angedeutet.
  • In den Kraftwagen 1 und 2 (F i g. 1) sind die einzelnen Teile der Schirmbildanlage untergebracht: im Wagenl der Motorgenerator 3, der Röntgenschaltkasten 4 und die Teile 5, 5 a der Strahlenschutzkabine; im Wagen 2 die auf ein Gestell 6 montierte Schirmbildkamera 7, das höhenverstellbare Stativ 8 für das Strahlenerzeuger-Kamera-System, in dem der Tragarm 9 horizontal verschiebbar gelagert ist, an dessen freiem Ende ein Rahmen 10 für die Befestigung des Strahlenerzeugers 11 schwenkbar angesetzt ist.
  • Der hintere Teil des Wagens 2 ist für die Unterbringung der Kabelzuleitungen und sonstiger Zubeliörteile bestimmt.
  • Der Motorgenerator 3 und der Schaltkasten 4 ruhen auf Kufen, die in den an der Ladefläche befestigen Schienen 12 gleiten können. Während des Transportes sind die verschiebbaren Teile mit Bolzen gesichert.
  • Schienen 13 sind auch im Wagen 2 vorgesehen.
  • Auf ihnen kann mittels Rollen 14 der Stativrahmen 8 a, der aus insbesondere aus U-Schienen hergestellten Säulen b besteht, verschoben werden. In dem Stativrahmen 8 a ist der Stativwagen 8 c als Träger des Tragarmes 9 für den Röntgenstrahlenerzeuger und des ansteckbaren Tragrahmens 8d motorisch höhenverstellbar. Das Gestell 6, auf dem die Schirmbildkamera gelagert ist, ruht auf dem Tragrahmen 8 d.
  • Bei stationärem Betrieb ist - wie in Fig. 2 dargestellt - die Strahlenschutzkabine 15 auf dem als Grundrahmen dienenden Teil 5 a aufgebaut, der Strahlenerzeuger 11 und die Schirmbildkamera 7 an die Kabine angesetzt und der Motorgenerator 3 und der Schaltkasten 4 in der Nähe aufgestellt. Beide Kraftwagen 1, 2 sind also für Transportzwecke frei und können z.B. dazu dienen, aus der Umgebung Personen zur Untersuchung zu holen oder Heilmittel zu beschaffen.
  • Die Kabine hat dem Grundrahmen entsprechend eme trapezförmige Gestalt und paßt sich somit ideal den geometrischen Verhältnissen der sich von dem Brennfleck der Röntgenröhre zum Kameraeingangsschirm ausbreitenden Röntgenstrahlen an. Dadurch ist geringster Platzbedarf und geringes Gewicht der Schutzkabine erzielt. Sie besteht im einzelnen aus einer hinteren Wand 18 mit einem angesetzten, mit Strahlenschutzmitteln versehenen Teil 19 für die Aufhängung des Strahlenerzeugers 11, den beiden Türen 20, 21, die mit Scharnieren 22 an der hinteren Wand 18 befestigt sein können, und den Seitenwänden 23, 24, die mit ihren vorderen Teilen über die Verkleidung des Patientenpodestes 25 greifen (vgl. auch Fig. 5).
  • Die Antriebsvorrichtung für das Patientenpodest wird an einer anderen Stelle noch ausführlich beschrieben.
  • Bei vagabundierendem Betrieb (F i g. 3) wird die Schirmbildkamera 7 im Wagen 2 bis zum hinteren Ende des Wagens auf dem längs der Schienen 13 verfahrbaren Stativralrmen 8 a nach hinten gezogen und in dieser Stellung arretiert. Außerdem kann der Tragarm 9. im mitbewegten Stativwagen 8 c bis zu einem Rastpunkt nach hinten ausgezogen werden, so daß zwischen dem Ende des Tragarmes, wo der Rahmen 10 für den Strahlenerzeuger 11 schwenkbar angebracht ist, und dem Kameraeingangsschirm 7 a ein Zwischenraum frei ist, in den die zu untersuchende Person treten kann. Teile der Schutzkabine werden auf einen besonderen Grundrahmen 16 aufgebaut, so daß sie eine Strahlenschutzwand 17 bilden, hinter welcher der Schaltkasten 4 und die Bedienungsperson stehen. Der Motorgenerator 3 kann entweder aus dem Wagen 1 herausgenommen werden, damit dieser für Transportzwecke frei ist, oder er kann auch im Wagen verbleiben, wobei dann der Auspuff des Benzinmotors mit einem Abzugschlauch versehen wird, der die Abgase des Motors ins Freie leitet.
  • Im folgenden wird nun an Hand der Fig. 4, 5 die Antriebsvorrichtung 26 für das Patientenpodest bzw. für das höhenverstellbare Stativ beschrieben: Damit die Patienten (bei stationärem Betrieb) in der Schutzkabine in die gewünschte Höhenlage gebracht werden können, ist das Patientenpodest 25 mit einer Antriebsvorrichtung 26 kuppelbar. Diese besteht im wesentlichen aus einem Elektromotor 27, der z. B. über einen Keilriemen 28 eine Spindel 29 antreibt. Ein mit dem Patientenpodest verbundenes Teil 30 ruht auf der längs der Spindel 29 laufenden Mutter 31; auf diese Weise ist durch den Motor das Patientenpodest höhenverstellbar. Damit auch bei Ausfall des Motors das Kamera-Strahler-System noch bewegt, insbesondere in die Transportstellung gebracht werden kann, ist eine auf die Motorachse aufsteckbare Handkurbel 27 a vorgesehen.
  • Die Antriebsvorrichtung 26 befindet sich während des Transportes im Wagen 2 (vgl. F i g. 1 im Wagen 2) und ist dort so untergebracht, daß sie auf die gleiche Weise, wie oben beschrieben, bei vagabundierendem Betrieb zum Heben und Senken des Stativwagens 8 c für das Strahlenerzeuger-Kamera-System dient. Die Mutter hebt in diesem Fall das Teil 30 a, welches mit dem Tragrahmen 8 d für die Kamera und dem Stativwagen 8 c für den Tragarm 9 verbunden ist.
  • Durch die doppelte Verwendbarkeit dieser Antriebsvorrichtung werden teuere Bauteile und außerdem auch Platz und Gewicht gespart, was bei einer transportablen Einrichtung von besonderer Bedeutung ist.
  • Für den Aufbau der schon erwähnten Strahlen schutzwand werden die beiden Türen und ein Vorderteil der Strahlenschutzkabine verwendet. Zweckmäßigerweise wird die eine Tür, welche ein Bleiglasfenster aufweist, in die Mitte gestellt und rechts und links davon die beiden anderen Teile flügelartig angesetzt. Der Rahmen 16, auf dem die Schutzwand aufgebaut wird, weist noch eine Bodenplatte für den Schaltkasten und die Bedienungsperson auf.
  • Vor allem der Motorgenerator3, aber auch der Schaltkasten 4 besitzen ein beträchtliches Gewicht.
  • Damit das Aus- und Einladen dieser Gegenstände trotzdem gut bewerkstelligt werden kann, sind der Motorgenerator und der Schaltkasten auf Kufen 32 bzw. 33 befestigt. Wie am Anfang der Beschreibung schon erwähnt wurde, sind in dem Wagen 1 Schienen 12 dafür vorgesehen, auf denen die auf den Kufen ruhenden Teile der Schirmbildeinrichtung verschiebbar sind. Zwei Schienen 34 sind an das hintere Ende der Ladeflächen beider Fahrzeuge als Fortsetzung der in den Fahrzeugen vorhandenen Schienen ansetzbar.
  • Die Schienen 34 sind an ihren freien Enden durch eine mit Laufrädern 35 versehene Achse 36 verbindbar. Die Zapfen greifen in Löcher 37, welche schräg in die Ladeflächen gebohrt sind (Fig. 1). Der besondere Vorteil, der durch diese ansetzbaren Schienen erreicht wird, besteht darin, daß erstens ohne große Mühe die schweren Gegenstände aus dem Wagen ausgeladen werden können und daß zweitens die Schienen 34 mit der Rollachse als Karren verwendbar sind, wobei die Schienen 34 die Traggriffe des Karrens bilden. Das Ausladen und der Transport von Motorgenerator und Schaltkasten sind dadurch wesentlich erleichtert.
  • Die Schirmbildkamera im anderen Wagen kann auf ähnliche Weise aus- und eingeladen werden. Nur ruht das Gestell 6, auf dem die Kamera 7 gelagert ist, nicht auf Kufen, sondern auf Rädern 6 a. Aus diesem Grunde werden beim Entladen die angesetzten Schienen nicht mit der mit Laufrädern versehenen Achse verbunden, sondern einfach mit ihren freien Enden auf den Boden gelegt. Das Gestell 6 ist mit teleskopartig ausziehbaren Transportgriffen 38 (Fig. 1; Wagen 2, F i g. 2) versehen, die zum Transport der Kamera ausgezogen werden und als Traggriffe dienen, so daß durch die langen Hebelarme müheloses Transportieren der schweren Kamera möglich wird.
  • Im Wagen 1 ist hinter den Personensitzen am Ende der Schienen 12 eine Querstange 39 fest angebracht.
  • An dieser Stange kann ein Seilzug 40 mit einer flaschenzugartigen Vorrichtung 41 angreifen, womit das Motoraggregat bzw. der Schaltkasten ohne besonderen Kraftaufwand längs der durch die angesetzten Schienen gebildeten schiefen Ebene in den Wagen gezogen werden kann (vgl. F i g. 6).

Claims (10)

  1. Patentansprüche: 1. Transportable Röntgenschirmbildanlage für Reihenuntersuchungen, die aus mehreren Teilen besteht und in zwei Kraftwagen untergebracht ist, dadurch gekennzeichnet, daß in dem einen Kraftwagen (1) ein Motorgenerator (3) für die Stromversorgung der Anlage, der Röntgenschaltkasten (4) und Teile einer auf einem Grundrahmen aufbaubaren Strahlenschutzkabine (5, 5a) untergebracht sind, der andere Kraftwagen (2) zur Unterbringung des Röntgenstrahlenerzeugers (11), vorzugsweise in Gestalt eines Eintankapparates, der Schirmbildkamera (7) und eines be- betriebsbereit eingebauten, höhenverstellbaren Stativs (8) für das Strahlenerzeuger-Kamera-System dient und beide Wagen mit Längsschienen (12 bzw. 13) für das Vor- oder Herausziehen der mit Kufen oder Rädern ausgerüsteten schwereren Teile versehen sind.
  2. 2. Röntgenschirmbildanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in Verlängerung der in den Kraftwagen vorhandenen Schienen Ausladeschienen (34) an die Ladeflächen ansetzbar, insbesondere mit Zapfen in entsprechende Löcher (37) einhängbar sind.
  3. 3. Röntgenschirmbildanlage nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausladeschienen an ihrem freien Ende mit Transporträdern (35) ausstattbar sind.
  4. 4. Röntgenschirmbildanlage nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß das in den einen Kraftwagen (2) eingebaute Stativ aus zwei auf einen in Längsrichtung des Wagens auf Schienen fahrbaren Stativrahmen (8a) aufgesetzten, insbesondere aus U-Schienen hergestellten Säulen (8 b) besteht, an denen ein Stativwagen (8 c) als Träger eines Tragarmes (9) für den Röntgenstrahlenerzeuger (11) und eines Tragrahmens (8 d) für die Schirmbildkamera insbesondere motorisch höhenverstellbar ist.
  5. 5. Röntgenschirmbildanlage nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß für die Untersuchung von an den Wagen herantretenden Personen der Tragarm (9) mit dem Röntgenstrahlenerzeuger (11) nach hinten aus dem Wagenbereich herausziehbar ist.
  6. 6. Röntgenschirmbildanlage nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Tragrahmen (8 d) mit Längsschienen versehen und die Schirmbildkamera (7) auf einem Gestell gelagert ist, das an dem einen Ende, insbesondere dem Kameraende, mit Laufrädern (35) und an dem anderen Ende mit teleskopartig ausziehbaren Transportgriffen (38) versehen ist.
  7. 7. Röntgenschirmbildanlage nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die motorische Antriebsvorrichtung (26) für die Höhenverstellung des Stativwagens abnehmbar und als Hubvorrichtung für das Patientenpodest (25) in der Strahlenschutzkabine (15) verwendbar ist.
  8. 8. Röntgenschirmbildanlage nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die motorische Antriebsvorrichtung (26) aus einem Elektromotor (27) in Verbindung mit einem auf das in der Höhe zu verstellende Objekt wirkenden Antrieb, vorzugsweise Spindeltrieb (29, 31), besteht.
  9. 9. Röntgenschirmbildanlage nach Anspruch 1 oder einem der folgenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß Teile der Strahlenschutzkabine zu einer einfachen, auf einen Grundrahmen aufbaubaren Schutzwand (17) für die Bedienungsperson zusammenfügbar sind.
  10. 10. Röntgenschirmbildanlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in dem für mit Kufen ausgerüstete Teile vorgesehenen Wagen (1) eine flaschenzugartige Vorrichtung (41) für das Wiederhineinziehen der ausgebauten Teile in den Wagen vorhanden ist.
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Cited By (4)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
EP0231969A1 (de) * 1986-01-31 1987-08-12 Koninklijke Philips Electronics N.V. Fahrbares Röntgen-Untersuchungsgeraet
US4694481A (en) * 1985-08-15 1987-09-15 New England Institute Of Comparative Medicine Transportable X-ray apparatus
US4875228A (en) * 1988-07-12 1989-10-17 Davru Manufacturing Ltd. X-ray gantry
US5097497A (en) * 1991-03-01 1992-03-17 Picker International, Inc. Deployable CT medical system

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