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Transportable Röntgenschirmbildanlage für Reihenuntersuchungen Röntgen
- Reihenuntersuchungen dienen dem Zweck, insbesondere an Lungentuberkulose erkrankte
Personen feststellen zu können. In Städten oder dichtbesiedelten Gebieten stehen
im allgemeinen Kliniken zur Verfügung, in denen die Untersuchungen durchgeführt
werden können. Schwierig ist es aber, die Landbevölkerung zur Untersuchung zu bringen,
wenn die nächste Röntgenstation weit entfernt ist.
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Aus diesem Grund hat man transportable Einrichtungen für die Röntgen-Reihenuntersuchung
geschaffen, wobei man die gesamte Röntgenschirmbildanlage in Kraftwagen eingebaut
und Mittel vorgesehen hat, die unabhängig vom Netzanschluß auch in dünn besiedelten
Gebieten eine ordnungsgemäße Untersuchung der Bevölkerung erlauben.
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Die Erfindung bezieht sich auf eine solche Einrichtung und beschäftigt
sich mit der Lösung der Aufgabe, die einzelnen Teile der Schirmbildanlage zweckmäßig
- d. h. möglichst platzsparend und besonders sinnvoll angeordnet - in den Fahrzeugen
unterzubringen, damit die Anlage schnell betriebsbereit ist.
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Es sind schon sogenannte Schirmbildzüge bekannt, bei denen die gesamte
Untersuchungseinrichtung fest in einem Omnibus eingebaut ist und die zu untersuchenden
Personen den Omnibus von einer Seite betreten und nach der Untersuchung auf der
anderen Seite wieder verlassen. Diese Schirmbildzüge sind wegen ihrer Größe und
wegen ihres großen Gewichtes wenig geländegängig und deshalb für Gebiete mit nicht
ausgebautem Straßennetz unzweckmäßig.
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Man ist deshalb dazu übergegangen, die Schirmbildeinrichtung auf
kleinere Kraftwagen zu verteilen, damit auch in wenig zugänglichen Gegenden Röntgen-Reihenuntersuchungen
durchgeführt werden können.
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Die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe besteht darin, die Verteilung
der einzelnen Teile der Anlage in den Wagen so vorzunehmen, daß sowohl stationärer
als auch vagabundierender Betrieb möglich ist. Von stationärem Betrieb wird gesprochen,
wenn die Anlage am Bestimmungsort aus den Kraftwagen herausgenommen und für längere
Zeit z. B. in einem Haus aufgebaut wird. Diese Betriebsart wird gewählt, wenn ein
größerer Personenkreis an diesem Ort untersucht werden soll. Sollen dagegen in verschiedenen
Orten jeweils nur wenige Personen überprüft oder nachuntersucht werden, so lohnt
es sich nicht, die gesamte Einrichtung außerhalb der Wagen aufzustellen: Man betreibt
dann die Anlage vagabundierend, d. h., die Anlage muß so in den Wagen untergebracht
sein, daß ohne großes Ausbauen von in den Wagen eingebauten Teilen der Anlage Röntgenuntersuchungen
unmittelbar am Wagen durchgeführt werden können.
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Bei einer transportablen Röntgenschirmbildanlage für Reihenuntersuchungen,
die aus mehreren Teilen besteht und in zwei Kraftwagen untergebracht ist, wird die
Aufgabe erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß in dem einen Kraftwagen ein Motorgenerator
für die Stromversorgung der Anlage, der Röntgenschaltkasten und Teile einer auf
einem Grundrahmen aufbaubaren Strahlenschutzkabine untergebracht sind, der andere
Kraftwagen zur Unterbringung des Röntgenstrahlenerzeugers, vorzugsweise in Gestalt
eines Eintankapparates, der Schirmbildkamera und eines betriebsbereit eingebauten,
höhenverstellbaren Stativs für das Strahler-Kamera-System dient und beide Wagen
mit Längsschienen für das Vor- oder Herausziehen der mit Kufen oder Rädern ausgerüsteten
schwereren Teile versehen sind, so daß außer einem unter Ausbau der Teile mit einer
Strahlenschutzkabine durchführbaren stationären Betrieb nach Vorziehen des Stativs
ein vagabundierender Betrieb an dem Stativkraftwagen möglich ist. Dabei kann das
Stativ aus zwei auf einen in Längsrichtung des Wagens auf Schienen verfahrbaren
Grundrahmen aufgesetzten, insbesondere aus U-Schienen hergestellten Säulen bestehen,
an denen ein Stativwagen als Träger eines Tragarmes für den Röntgenstrahlenerzeuger
und eines Tragrahmens für die Schirmbildkamera insbesondere motorisch höhenverstellbar
ist.
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Durch die besondere Verteilung, Ausbildung und Anordnung der einzelnen
Teile der in zwei Kraftwagen untergebrachten Röntgenschirmbildanlage gemäß der Erfindung
ist erreicht, daß außer einem schnellen Aufbau der Anlage abseits der Kraftwagen
auch unmittelbar am Stativkraftwagen in einfachster Weise Reihenuntersuchungen unter
Vorziehen des Strahlenerzeuger-Kamera-Systems in den Türrahmen
und
Zwischentreten der zu untersuchenden Personen zwischen die Schirmbildkamera und
den Strahlenerzeuger möglich sind, wobei unter Ersparen einer noch größeren Höherverstellbarkeit
des Stativs die Höhe des Wagenbodens über dem Erdboden für die Gesamthöhe des Stativs
ausgenutzt wird.
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Nachfolgend wird die Erfindung an Hand von sechs Figuren beispielsweise
erläutert. Es zeigt Fig. 1 die in zwei Kraftwagen untergebrachte Schirmbildanlage
in schaubildlicher Darstellung, F i g. 2 die aufgebaute Anlage bei stationärem Betrieb,
F i g. 3 die aufgebaute Anlage bei vagabundierendem Betrieb, Fig. 4 eine Antriebsvorrichtung,
gekuppelt mit dem Kamera-Röhre-System bei vagabundierendem Betrieb in schematischer
Darstellung, Fig. 5 die gleiche Antriebsvonichtung, gekuppelt mit dem Patientenpodest
bei stationärem Betrieb, ebenfalls in schematischer Darstellung, Fig. 6 die an die
Kraftwagen ansetzbare Vorrichtung zum Ent- und Beladen der Wagen.
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Der Übersichtlichkeit wegen sind nur die für die Erfindung wichtigen
Teile der Schirmbildanlage dargestellt und z. B. in den Fig. 2 und 3 Kabelverbindungen
nur gestrichelt angedeutet.
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In den Kraftwagen 1 und 2 (F i g. 1) sind die einzelnen Teile der
Schirmbildanlage untergebracht: im Wagenl der Motorgenerator 3, der Röntgenschaltkasten
4 und die Teile 5, 5 a der Strahlenschutzkabine; im Wagen 2 die auf ein Gestell
6 montierte Schirmbildkamera 7, das höhenverstellbare Stativ 8 für das Strahlenerzeuger-Kamera-System,
in dem der Tragarm 9 horizontal verschiebbar gelagert ist, an dessen freiem Ende
ein Rahmen 10 für die Befestigung des Strahlenerzeugers 11 schwenkbar angesetzt
ist.
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Der hintere Teil des Wagens 2 ist für die Unterbringung der Kabelzuleitungen
und sonstiger Zubeliörteile bestimmt.
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Der Motorgenerator 3 und der Schaltkasten 4 ruhen auf Kufen, die
in den an der Ladefläche befestigen Schienen 12 gleiten können. Während des Transportes
sind die verschiebbaren Teile mit Bolzen gesichert.
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Schienen 13 sind auch im Wagen 2 vorgesehen.
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Auf ihnen kann mittels Rollen 14 der Stativrahmen 8 a, der aus insbesondere
aus U-Schienen hergestellten Säulen b besteht, verschoben werden. In dem Stativrahmen
8 a ist der Stativwagen 8 c als Träger des Tragarmes 9 für den Röntgenstrahlenerzeuger
und des ansteckbaren Tragrahmens 8d motorisch höhenverstellbar. Das Gestell 6, auf
dem die Schirmbildkamera gelagert ist, ruht auf dem Tragrahmen 8 d.
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Bei stationärem Betrieb ist - wie in Fig. 2 dargestellt - die Strahlenschutzkabine
15 auf dem als Grundrahmen dienenden Teil 5 a aufgebaut, der Strahlenerzeuger 11
und die Schirmbildkamera 7 an die Kabine angesetzt und der Motorgenerator 3 und
der Schaltkasten 4 in der Nähe aufgestellt. Beide Kraftwagen 1, 2 sind also für
Transportzwecke frei und können z.B. dazu dienen, aus der Umgebung Personen zur
Untersuchung zu holen oder Heilmittel zu beschaffen.
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Die Kabine hat dem Grundrahmen entsprechend eme trapezförmige Gestalt
und paßt sich somit ideal den geometrischen Verhältnissen der sich von dem Brennfleck
der Röntgenröhre zum Kameraeingangsschirm ausbreitenden Röntgenstrahlen an. Dadurch
ist
geringster Platzbedarf und geringes Gewicht der Schutzkabine erzielt. Sie besteht
im einzelnen aus einer hinteren Wand 18 mit einem angesetzten, mit Strahlenschutzmitteln
versehenen Teil 19 für die Aufhängung des Strahlenerzeugers 11, den beiden Türen
20, 21, die mit Scharnieren 22 an der hinteren Wand 18 befestigt sein können, und
den Seitenwänden 23, 24, die mit ihren vorderen Teilen über die Verkleidung des
Patientenpodestes 25 greifen (vgl. auch Fig. 5).
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Die Antriebsvorrichtung für das Patientenpodest wird an einer anderen
Stelle noch ausführlich beschrieben.
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Bei vagabundierendem Betrieb (F i g. 3) wird die Schirmbildkamera
7 im Wagen 2 bis zum hinteren Ende des Wagens auf dem längs der Schienen 13 verfahrbaren
Stativralrmen 8 a nach hinten gezogen und in dieser Stellung arretiert. Außerdem
kann der Tragarm 9. im mitbewegten Stativwagen 8 c bis zu einem Rastpunkt nach hinten
ausgezogen werden, so daß zwischen dem Ende des Tragarmes, wo der Rahmen 10 für
den Strahlenerzeuger 11 schwenkbar angebracht ist, und dem Kameraeingangsschirm
7 a ein Zwischenraum frei ist, in den die zu untersuchende Person treten kann. Teile
der Schutzkabine werden auf einen besonderen Grundrahmen 16 aufgebaut, so daß sie
eine Strahlenschutzwand 17 bilden, hinter welcher der Schaltkasten 4 und die Bedienungsperson
stehen. Der Motorgenerator 3 kann entweder aus dem Wagen 1 herausgenommen werden,
damit dieser für Transportzwecke frei ist, oder er kann auch im Wagen verbleiben,
wobei dann der Auspuff des Benzinmotors mit einem Abzugschlauch versehen wird, der
die Abgase des Motors ins Freie leitet.
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Im folgenden wird nun an Hand der Fig. 4, 5 die Antriebsvorrichtung
26 für das Patientenpodest bzw. für das höhenverstellbare Stativ beschrieben: Damit
die Patienten (bei stationärem Betrieb) in der Schutzkabine in die gewünschte Höhenlage
gebracht werden können, ist das Patientenpodest 25 mit einer Antriebsvorrichtung
26 kuppelbar. Diese besteht im wesentlichen aus einem Elektromotor 27, der z. B.
über einen Keilriemen 28 eine Spindel 29 antreibt. Ein mit dem Patientenpodest verbundenes
Teil 30 ruht auf der längs der Spindel 29 laufenden Mutter 31; auf diese Weise ist
durch den Motor das Patientenpodest höhenverstellbar. Damit auch bei Ausfall des
Motors das Kamera-Strahler-System noch bewegt, insbesondere in die Transportstellung
gebracht werden kann, ist eine auf die Motorachse aufsteckbare Handkurbel 27 a vorgesehen.
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Die Antriebsvorrichtung 26 befindet sich während des Transportes
im Wagen 2 (vgl. F i g. 1 im Wagen 2) und ist dort so untergebracht, daß sie auf
die gleiche Weise, wie oben beschrieben, bei vagabundierendem Betrieb zum Heben
und Senken des Stativwagens 8 c für das Strahlenerzeuger-Kamera-System dient. Die
Mutter hebt in diesem Fall das Teil 30 a, welches mit dem Tragrahmen 8 d für die
Kamera und dem Stativwagen 8 c für den Tragarm 9 verbunden ist.
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Durch die doppelte Verwendbarkeit dieser Antriebsvorrichtung werden
teuere Bauteile und außerdem auch Platz und Gewicht gespart, was bei einer transportablen
Einrichtung von besonderer Bedeutung ist.
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Für den Aufbau der schon erwähnten Strahlen schutzwand werden die
beiden Türen und ein Vorderteil der Strahlenschutzkabine verwendet. Zweckmäßigerweise
wird
die eine Tür, welche ein Bleiglasfenster aufweist, in die Mitte gestellt und rechts
und links davon die beiden anderen Teile flügelartig angesetzt. Der Rahmen 16, auf
dem die Schutzwand aufgebaut wird, weist noch eine Bodenplatte für den Schaltkasten
und die Bedienungsperson auf.
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Vor allem der Motorgenerator3, aber auch der Schaltkasten 4 besitzen
ein beträchtliches Gewicht.
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Damit das Aus- und Einladen dieser Gegenstände trotzdem gut bewerkstelligt
werden kann, sind der Motorgenerator und der Schaltkasten auf Kufen 32 bzw. 33 befestigt.
Wie am Anfang der Beschreibung schon erwähnt wurde, sind in dem Wagen 1 Schienen
12 dafür vorgesehen, auf denen die auf den Kufen ruhenden Teile der Schirmbildeinrichtung
verschiebbar sind. Zwei Schienen 34 sind an das hintere Ende der Ladeflächen beider
Fahrzeuge als Fortsetzung der in den Fahrzeugen vorhandenen Schienen ansetzbar.
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Die Schienen 34 sind an ihren freien Enden durch eine mit Laufrädern
35 versehene Achse 36 verbindbar. Die Zapfen greifen in Löcher 37, welche schräg
in die Ladeflächen gebohrt sind (Fig. 1). Der besondere Vorteil, der durch diese
ansetzbaren Schienen erreicht wird, besteht darin, daß erstens ohne große Mühe die
schweren Gegenstände aus dem Wagen ausgeladen werden können und daß zweitens die
Schienen 34 mit der Rollachse als Karren verwendbar sind, wobei die Schienen 34
die Traggriffe des Karrens bilden. Das Ausladen und der Transport von Motorgenerator
und Schaltkasten sind dadurch wesentlich erleichtert.
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Die Schirmbildkamera im anderen Wagen kann auf ähnliche Weise aus-
und eingeladen werden. Nur ruht das Gestell 6, auf dem die Kamera 7 gelagert ist,
nicht auf Kufen, sondern auf Rädern 6 a. Aus diesem Grunde werden beim Entladen
die angesetzten Schienen nicht mit der mit Laufrädern versehenen Achse verbunden,
sondern einfach mit ihren freien Enden auf den Boden gelegt. Das Gestell 6 ist mit
teleskopartig ausziehbaren Transportgriffen 38 (Fig. 1; Wagen 2, F i g. 2) versehen,
die zum Transport der Kamera ausgezogen werden und als Traggriffe dienen, so daß
durch die langen Hebelarme müheloses Transportieren der schweren Kamera möglich
wird.
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Im Wagen 1 ist hinter den Personensitzen am Ende der Schienen 12
eine Querstange 39 fest angebracht.
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An dieser Stange kann ein Seilzug 40 mit einer flaschenzugartigen
Vorrichtung 41 angreifen, womit das Motoraggregat bzw. der Schaltkasten ohne besonderen
Kraftaufwand längs der durch die angesetzten Schienen gebildeten schiefen Ebene
in den Wagen gezogen werden kann (vgl. F i g. 6).