DE1146453B - Waeschezentrifuge - Google Patents

Waeschezentrifuge

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DE1146453B
DE1146453B DEM52351A DEM0052351A DE1146453B DE 1146453 B DE1146453 B DE 1146453B DE M52351 A DEM52351 A DE M52351A DE M0052351 A DEM0052351 A DE M0052351A DE 1146453 B DE1146453 B DE 1146453B
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Reinhold Mack
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REINHOLD MACK GmbH
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REINHOLD MACK GmbH
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    • DTEXTILES; PAPER
    • D06TREATMENT OF TEXTILES OR THE LIKE; LAUNDERING; FLEXIBLE MATERIALS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • D06FLAUNDERING, DRYING, IRONING, PRESSING OR FOLDING TEXTILE ARTICLES
    • D06F49/00Domestic spin-dryers or similar spin-dryers not suitable for industrial use

Description

  • Wäschezentrifuge Die Erfindung betrifft eine Wäschezentrifuge mit elektromotorisch angetriebener Schleudertrommel, in die zusätzlich Luft zum Trocknen eingeleitet wird, und sie hat eine Ausgestaltung der Zentrifuge zum Gegenstand, durch die der Trocknungsgrad wesentlich verbessert wird.
  • Es wird davon ausgegangen, daß der Trocknungsgrad von Wäschezentrifugen im wesentlichen von der Umdrehungsgeschwindigkeit der Schleudertrommel abhängt. Da auf dem Markt von den hierfür benötigten Einphasen-Elektromotoren lediglich solche mit 1400 oder 2800 U/min zur Verfügung stehen, ist auch der Trocknungsgrad an diese Geschwindigkeiten gebunden, und eine gewisse Abweichung ist lediglich durch die Veränderung der Durchmesser der Schleudertrommel gegeben. Die bekannten Ausführungen dieser Art haben jedoch den Nachteil, daß die in der Schleudertrommel befindliche Wäsche beim Schleudern an die Innenwand der Schleudertrommel derart fest .angepreßt wird, daß eine gleichmäßige Entwässerung nicht möglich ist.
  • Auf der anderen Seite besteht das Bedürfnis, die Wäsche so weit zu trocknen, daß sie bügelfertig ist. Da dies mit den beschriebenen älteren Ausführungen. nicht möglich ist, hat man bereits versucht, in die Schleudertrommel Heißluft einzuführen, welche zusätzlich zur Schleudertrocknung eine Verdampfungstrocknung erreichen soll. Diese Bemühungen waren jedoch deshalb wenig erfolgreich, weil keine gleichmäßige Beaufschlagung der Wäscheoberfläche mit der Heißluft erreicht werden konnte. Von der in der Schleudertrommel beim Schleudern, entstehenden Wäschesäule wurde lediglich die nach innen gerichtete Oberfläche dieser Säule etwas stärker getrocknet.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, diese Nachteile zu beseitigen und eine zusätzliche Verdampfungstrocknung mit einem hohen Wirkungsgrad zu ermöglichen, und zwar derart, daß ein Schleuderprodukt erzielt wird, welches bügelfertig ist, d. h. je nach der Gewebeart nur nach eine Feuchtigkeit von etwa 20,1/o; oder weniger hat.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß am Mantel der Schleudertrommel axiale Kanäle mit nach innen gerichteten radialen Bohrungen vorgesehen und die Kanäle an ihrem einen Ende, mit einem Gebläse verbunden sind.
  • Durch diese Ausbildung der Schleudertrommel wird der Vorteil erzielt, daß eine große Luftmenge durch die Wäschemasse gepreßt wird, so daß hierdurch eine wesentliche zusätzliche Verdampfungstrocknung in Erscheinung tritt. Durch die Anordnung der Kanäle ist dafür Sorge getragen, daß die Luft in. jedem Fall durch die Wäsche strömen muß und nicht etwa an der Wäsche vorbeiströmen kann.
  • Der vorstehend beschriebene Grundgedanke kann in verschiedenen Ausführungsformen verwirklicht werden. Gemäß der Erfindung besteht das Gebläse aus einem auf der Schleudertrommel durch Bajonettverschlüsse od. dgl. verriegelbaren Gebläseaufsatz mit Leitschaufeln, so daß der Gebläseaufsatz mit der Schleudertrommel umläuft und dabei in jeden Kanal Luft einbläst. Diese Ausführung hat den Vorteil, daß kein zusätzliches Gebläse erforderlich ist und die durchgeleitete Luftmenge von der Umdrehungsgeschwindigkeit der Schleudertrommel bestimmt wird.
  • Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung wird die Luft durch den Deckel zum Gebläse hingeführt, wobei sie durch elektrische Heizspiralen zusätzlich erhitzt werden kann. Es kann auch ein zusätzlicher Lüfter vorgesehen sein, welcher die Trocknungsluft dem Gebläseaufsatz zuführt.
  • Erfindungsgemäß .ist ferner vorgesehen, daß die Kanäle von nach innen gewölbten Blechstreifen gebildet werden, die am Mantelinneren der Schleudertrommel angeordnet sind und nach innen gerichtete Bohrungen aufweisen. Am Mantelinneren sind dadurch rippenartige Erhöhungen geschaffen, welche ein glattes Anliegen der Wäsche beim Schleudern ausschließen, vielmehr findet eine Art Auflockerung der Wäsche statt, und die Trocknungsluft vermag durch die aufgelockerte Wäsche leichter hindurchzutreten.
  • Die Art der Ausgestaltung der Blechstreifen bzw. Kanäle kann verschieden sein. Zu bevorzugen sind Blechstreifen, die im Querschnitt etwa halbkreisförmig nach innen gewölbt sind; derartige Blechstreifen lassen sich auch am Trommelboden anbringen, und schließlich besteht die Möglichkeit, einen Teil der Trocknungsluft axial in das Korbinnere zu leiten.
  • Die erfindungsgemäß ausgebildete Wäschezentrifuge ist einfach zu handhaben. Als zusätzliche Arbeit gegenüber den bekannten Ausführungen braucht lediglich der Gebläseaufsatz durch die Bajonettverschlüsse auf der Schleudertrommel befestigt bzw. gelöst zu werden. " " Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der nachstehenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels, das an Hand -der Zeichnung näher erläutert ist. In dieser zeigt Fig. 1 die Wäschezentrifuge im Längsschnitt, Fig.2 die Schleudertrommel im Längsschnitt, in einem größeren Maßstab; Fig. 3 auf der linken Hälfte eine Draufsicht auf Fig. 2, auf der rechten Hälfte einen mittleren Querschnitt und Fig. 4 den Gebläseaufsatz in der rechten Hälfte in Draufsicht, in der linken Hälfte in einem mittleren Querschnitt.
  • Die in Fig. 1 dargestellte Wäschezentrifuge 1 besteht aus einem Gehäuse, einem Antriebmotor 2, der über einen nach oben gerichteten Wellenstumpf 3 die Schleudertrommel 4 in schnelle Umdrehung versetzt. Der Antriebmotor, ein Einphasenmotor, kann eine Drehzahl von 1400 oder 2800 U/min .haben. Die Wäschezentrifuge hat einen Gehäusedeckel s, der mit einem Griff 7 um ein Gelenk 6 schwenkbar ist.
  • Die in Fig. 2 und 3 im größeren Maßstab dargestellte Schleudertrommel 4 ist mit ihrem Trommelboden 25 am Wellenstumpf 3 des Antriebmotors 2 in an sich bekannter Weise angeordnet. An der Innenwand der Schleudertrommel 4 sind acht um jeweils 45° versetzte Blechstreifen 23 angeordnet, die radial nach innen gewölbt sind und auf diese Weise Kanäle 8 bilden. Im Bereich der Kanäle 8 weist die Schleudertrommel 4 keine Perforierungen auf, die Bohrungen 12 .sind nur zwischen den Blechstreifen vorgesehen. In den Blechstreifen23 sind Bohrungen9 vorgesehen, die in zwei Reihen angeordnet sind und von denen die eine Reihe etwa um 45° nach rechts und die andere etwa um 45° nach links zur Radialrichtung versetzt ist. Von den unteren Enden der Kanäle 8 gehen radial nach innen gerichtete Kanäle 26 aus, die von gewölbten Blechstreifen 24 gebildet werden, welche auf dem Trommelboden 25 befestigt sind. Sie weisen nach oben gerichtete Bohrungen 9 auf. Die Kanäle 26 münden in einen zentrischen, nach oben offenen Rohrstutzen 11.
  • Der obere Rand 30 der Schleudertrommel 4 ist eingezogen. Am Rand 30 sind mehrere Riegelteile für Bajonettverschlüsse 16 angeordnet. Durch die Bajonettverschlüsse kann ein Gebläseaufsatz 13 mit der Schleudertrommel verbunden werden. Der Gebläseaufsatz besteht aus einem Bodenteil 14 mit Öffnungen 31, die über den oberen Enden der Kanäle 8 liegen. Das nach oben gewölbte Deckelblech weist eine axiale Öffnung auf, die nach oben kragenförmig verlängert ist. Der Kragen 27 ist nach außen umgebogen. Zwischen dem aufgewölbten Deckelblech und dem Bodenteil 14 ist für jede Öffnung 31 eine etwa radial angeordnete Leitschaufel 15 vorgesehen. Die Leitschaufeln 15 reichen bis in die Höhe des Kragens 27. Der Gebläseaufsatz 13 wird durch die Bajonettverschlüsse 16 mit der Schleudertrommel 4 derart fest verbunden,- däß er mit der Schleudertrommel umläuft und dabei in jedem Kanal 8 Luft einbläst.
  • Im Gehäusedeckels ist im Bereich über dem Kragen 27 ein Rohrstutzen 17 angeordnet, durch den die Trocknungsluft dem Gebläseaufsatz 13 zugeführt wird. Zu diesem Zweck ist der untere Rand 28 des Rohrstutzens 17 entsprechend dem Kragen 27 des Gebläseaufsatzes 13 nach außen umgebogen und mit Leitschaufeln. 21 versehen. In den Deckel gelangt die Luft durch am Deckelrand vorgesehene Öffnungen 22. Der Rohrstutzen 17 ist am Gehäusedeckel 5 derart befestigt, daß bei geschlossenem Deckel zwischen dem Kragen 27 und dem Rand 28 ein Luftspalt von etwa 12 mm verbleibt. Dieser Luftspalt soll so groß sein, daß er einerseits beim Schlagen der Schleudertrommel mit dem Gebläseaufsatz kein Anschlagen zuläßt, andererseits jedoch einen Strömungsverlust verhindert.
  • Die Trocknungsluft kann durch im Rohrstutzen 17 eingebaute, elektrische Heizspiralen 18 vorgeheizt werden. Die Heizspiralen können radial oder ringförmig im Rohrstutzen eingebaut sein. Außerdem ist dem Rohrstutzen 17 noch ein zusätzlicher Lüfter 19 zugeordnet, der von einem Elektromotor 20 engetrieben wird. Da die Schleudertrommel zugänglich sein muß, ist der Außendurchmesser des Gebläseaufsatzes 13 kleiner als die Einfüllöffnnuung der Wäschezentrifuge.
  • Durch entsprechendes Bemessen der Ausflußöffnung 32 ist dafür Sorge zu tragen, daß in dem die Schleudertrommel umgebenden Gehäusemantel kein oder nur ein möglichst kleiner Überdruck der Luft entsteht. Das Druckgefälle zwischen dem Inneren und dem Äußeren der Schleudertrommel soll hingegen möglichst groß sein, um einen hohen Luftdurchsatz und damit eine erhöhte Trocknung zu gen währleisten.
  • Die Wirkungsweise der Wäschezentrifuge ist folgende: Zur Vorbereitung wird der Gehäusedeckels am Griff 7 um das Gelenk 6 hochgeklappt. Sodann wird der Gebläseaufsatz 13 entriegelt und herausgenommen. Anschließend wird die Naßwäsche in die Schleudertrommel 4 eingefüllt. Nach dem Verriegeln des Gebläseaufsatzes 13 und dem Schließen des Gehäusedeckels 5 ist die Zentrifuge betriebsbereit. Aus Sicherheitsgründen ist dafür Sorge zu tragen, daß der Antriebsmotor 2 sowie der Lüfter 19 und die Heizspiralen 18 nur bei geschlossenem Gehäusedeckel 5 unter Strom gesetzt werden können.
  • Sobald der Antriebsmotor 2, der Lüfter 19 und die Heizspiralen 18 eingeschaltet sind, beginnt die Entwässerung bzw. Trocknung. Zunächst wird der größere Wasseranteil durch die Zentrifugalkraft aus der Wäsche ausgeschleudert. Das Wasser preßt sich dabei durch die Bohrungen 12 der Schleudertrommel 4, sammelt sich im Gehäuse und läuft durch die Ausflußöffnung 32 ab.
  • Beim Umlaufen der Schleudertrommel wird durch den Gebläseaufsatz 13 Luft angesaugt. Die Luft kommt durch die Öffnungen 22 am Rand des Gehäusedeckels 5 und tritt in den Rohrstutzen 17 von oben ein. Beim Durchströmen des Rohrstutzens 17 erwärmt sich die Luft. Über die Leitschaufeln 21 gelangt sie in den Gebläseaufsatz und wird von den Leitschaufeln 15 durch die Öffnungen 31 in die Kanäle 8 geleitet, von wo aus sie teilweise durch die Bohrungen 9 tritt, teilweise nach unten weiter in die radialen Kanäle 26 am Trommelboden strömt. Auch aus den beiden unteren Kanälen 26 strömt ein Teil der Luft durch Bohrungen 9 in das Innere - der Schleudertrommel 4. Der Rest der Luft schließlich gelangt über den zentrischen Rohrstutzen 11 in das Innere der Schleudertrommel.
  • Die durch die Bohrungen 9 strömende Luft wirkt auf die an die Trommelirlnenwand gepreßte Wäsche ein. Sie durchströmt diese und nimmt dabei einen Großteil der Feuchtigkeit auf. Die feuchte Luft fließt dann ebenfalls durch die Bohrungen 12 in der Schleudertrommel 4 nach außen in den Gehäuseraum und strömt durch die Ausflußöffnung 32 nach außen. Sobald die Schleuderwirkung keine Wasserabsonderung mehr zu bewirken vermag, wird eine weitere Trocknung mit Hilfe der durch die Wäsche durchgeblasenen Luft erreicht. Der Grad der Trocknung kann durch die Betriebsdauer und durch die Temperatur der Trocknungsluft variiert werden.
  • Bei dem Trocknungsvorgang in der zweiten Trocknungsphase, bei der also keine Schleuderentwässerung mehr erfolgt, wirkt sich zum Durchblasen der Wäsche auch positiv aus, daß die Wäsche mit zunehmendem Trockenheitsgrad lockerer wird. Da die Kanäle 8 rippenartige Erhöhungen im Trommelinneren darstellen, wird außerdem ein gleichmäßig festes Anliegen der Wäsche an der Schleudertrommelwand vermieden. Auch hierdurch findet ein Auflockern der Wäsche statt.
  • Sobald der gewünschte Trockengrad erreicht ist, wird die Wäschezentrifuge stillgesetzt. Nach dem Öffnen des Deckels 5 und dem Abnehmen des Gebläseaufsatzes 13 kann die bügelfertig getrocknete Wäsche herausgenommen werden.
  • Die Erfindung ist nicht auf das vorstehend beschriebene und in der Zeichnung dargestellte Ausführungsbeispiel beschränkt, sondern es läßt sich eine Reihe von Änderungen vornehmen, ohne daß der Rahmen der Erfindung überschritten wird. So besteht die Möglichkeit, auf den zusätzlichen Lüfter 19 zu verzichten, auch kann die Luftzuführung durch konstruktive Umgestaltung von unten vorgenommen werden, wobei lediglich durch kragenförmiges übergreifen dafür Sorge zu tragen ist, daß kein Wasser in das Gebläse nach unten eintritt. Ferner können auch die Blechstreifen 23 und 24, welche die Kanäle 8 bzw. 26 bilden, andere Querschnittsgestaltungen erfahren. Die Größe der Bohrungen 9 sowie ihre Anzahl richtet sich nach den Strömungsverhältnissen sowie nach der Leistung des Gebläseaufsatzes 13.

Claims (18)

  1. PATENTANSPRÜCHE: 1. Wäschezentrifuge mit elektromotorisch angetriebener Schleudertrommel, in die zusätzlich Luft zum Trocknen eingeleitet wird, dadurch gekennzeichnet, daß am Mantel der Schleudertrommel (4) axiale Kanäle (8) mit nach innen gerichteten radialen Bohrungen (9) vorgesehen und die Kanäle (8) an ihrem einen Ende mit einem Gebläse verbunden sind.
  2. 2. Wäschezentrifuge nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Schleudertrommel (4) ein mit dieser durch Bajonettverschlüsse (16) od. dgl. verriegelbarer Gebläseaufsatz (13) mit Leitschaufeln (15) angeordnet ist, der in jeden Kanal (8) Luft bläst.
  3. 3. Wäschezentrifuge nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Gebläseaufsatz (13) aus einem Bodenteil (14) mit Öffnungen (31), die über den oberen Enden der Kanäle (8) liegen, und einem aufgewölbten Deckelblech mit einer Axialöffnung besteht, zwischen denen die Leitschaufeln (15) angeordnet sind.
  4. 4. Wäschezentrifuge nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß für jede öffnung (31) eine etwa radial angeordnete Leitschaufel (15) vorgesehen ist.
  5. 5. Wäschezentrifuge nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die obere Axialöffnung des Gebläseaufsatzes (13) nach oben verlängert und mit ihrem Kragen (27) nach außen umgebogen ist und daßdieLeitschaufeln.(15)ebenfalls bis in die Höhe des Kragens (27) reichen.
  6. 6. Wäschezentrifuge nach den Ansprüchen 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß im Gehäusedeckel (5) über dem Kragen (27) ein Rohrstutzen (17) zum Einführen der durch die Öffnungen (22) im Gehäusedeckel (5) eintretenden Luft in den Gebläseaufsatz (13) angeordnet ist.
  7. 7. Wäschezentrifuge *nach den Ansprüchen 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der untere Rand (28) des Rohrstutzens (17) entsprechend dem Kragen (27) nach außen umgebogen und mit Leitschaufeln. (21) versehen ist. B.
  8. Wäschezentrifuge nach den Ansprüchen 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß bei geschlossenem Gehäusedeckel (5) zwischen dem Kragen (27) des Gebläseaufsatzes (13) und dem unteren Rand (28) des Rohrstutzens (17) ein Luftspalt von etwa 12 mm verbleibt.
  9. 9. Wäschezentrifuge nach den Ansprüchen 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß im Rohrstutzen (17) elektrische Heizspiralen (18) angeordnet sind.
  10. 10. Wäschezentrifuge nach den Ansprüchen 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß im Rohrstutzen (17) ein zusätzlicher Lüfter (19) angeordnet ist.
  11. 11. Wäschezentrifuge nach den Ansprüchen 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnungen (22) zum Einlassen der Luft im Rand des Deckels (5) vorgesehen sind.
  12. 12. Wäschezentrifuge nach den Ansprüchen 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Kanäle (8) von nach innen gewölbten Blechstreifen (23) gebildet werden, die am Mantelinneren der Schleudertrommel (4) angeordnet sind und nach innen gerichtete Bohrungen (9) aufweisen.
  13. 13. Wäschezentrifuge nach den Ansprüchen 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Schleudertrommel (4) im Bereich der Kanäle (8) keine Perforierungen aufweist.
  14. 14. Wäschezentrifuge nach den Ansprüchen 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß von den unteren Enden der Kanäle (8) ausgehende, radial nach innen gerichtete Kanäle (26) vorgesehen sind, die in einen zentrischen, nach oben offenen Rohrstutzen (11) münden.
  15. 15. Wäschezentrifuge nach den Ansprüchen 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Kanäle (26) von nach oben gewölbten Blechstreifen (24) gebildet werden, die auf dem Trommelboden (25) befestigt sind und nach oben gerichtete Bohrungen (9) aufweisen.
  16. 16. Wäschezentrifuge nach den Ansprüchen 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Bohrungen (9) in den am Trommelmantel angeordneten Blechstreifen (23) in zwei Reihen vorgesehen sind, von denen die eine etwa um 45° nach rechts und die andere etwa um 45'° nach links von der Radialrichtung versetzt ist.
  17. 17. Wäschezentrifuge nach den Ansprüchen 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Außendurchmesser des Gebläseaufsatzes (13) kleiner ist als die Einfällöffnung der Wäschezentrifuge (1).
  18. 18. Wäschezentrifuge nach den Ansprüchen 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausflußöffnung (32) derart bemessen ist, daß in dem die Schleudertrommel (4) umgebenden Gehäusemantel kein oder nur ein geringer überdruck entsteht. In Betracht gezogene Druckschriften: Deutsche Patentschriften Nr. 485 557, 810 625, 883586.
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