-
Brille zur Korrektur von Sehfehlern Die Erfindung betrifft eine Brille
zur Korrektur von Sehfehlern, insbesondere einseitiger Sehschwäche, bei der nur
in einem Fassungsrahmen des Brillengestells drei hintereinanderliegende Polarisationsfilter
angeordnet sind, wobei zwei Filter unveränderbar gegeneinander sind und das dritte
Polarisationsfilter den beiden anderen Filtern gegenüber verdrehbar bzw. in bestimmten
Stellungen festlegbar ist.
-
Es sind bereits Brillen mit zwei hintereinandergeschalteten Polarisationsfiltern
bekannt, bei denen ein Filter fest und das andere Filter drehbar angeordnet ist,
so daß sich die beiden Filtergitterachsen unter einem bestimmten einstellbaren,
sich je nach dem gewünschten Lichtdurchtritt richtenden Winkel kreuzen. Beträgt
hierbei die Größe des Winkels zwischen den beiden Gitterachsen 90°, so ist die Lichtabsorption
100%. Ist der Winkel 0°, d. h., stehen die beiden Gitterachsen parallel, so beträgt
die Lichtabsorption nur 70%. Je nach der Größe des eingestellten Winkels zwischen
den beiden Gitterachsen von 0 bis 90° erhält man also eine zwischen 70 und 100%
variierende Lichtabsorption. Bei einer gewünschten Lichtabsorption von z. B. 93
% beträgt die Winkelstellung der Gitter 66°.
-
Es sind weiterhin auch Brillen mit drei hintereinanderliegenden Polarisationsfiltern
bekannt, von denen zwei Filter unveränderbar gegeneinander angeordnet sind, während
das dritte Filter verdrehbar ist. Bei einer bekannten Ausführung sind z. B. die
beiden äußeren Filter fest mit dem Brillengestell verbunden, und ihre Gitterachsen
stehen parallel zueinander, während das mittlere Filter drehbar ist. Bei senkrechter
Achsstellung des drehbaren Filters gegenüber den beiden anderen Filtern beträgt
die Lichtabsorption 100% und bei Parallelstellung aller Filter etwa 700,10. Bei
einer gewünschten Lichtabsorption von 93% beträgt die Winkelstellung der drehbaren
Gitterachse etwa 50 bis 60".
-
Die erfindungsgemäße Brille dient nun speziell zur medizinischen Behandlung
bei einseitiger Sehschwäche mit und ohne Schielen, bei bestimmten Arten des Begleitschielens,
beim Lähmungsschielen sowie zur Prüfung auf Simulation von Sehschwäche u. a.
-
Sie bedient sich der Erkenntnis, daß durch Verstärkung der Lichtabsorption
mit Hilfe von vor das gesunde Auge gesetzte Polarisationsgläser künstlich Nachtsehbedingungen
geschaffen werden, so daß das andere kranke Auge, vor dem kein die Sehschärfe herabsetzendes
Filter angeordnet ist, veranlaßt wird, aktiv zu werden, wodurch der Sehfehler ausgeheilt
bzw. beseitigt wird. Die Herabsetzung der Sehschärfe des gesunden Auges bzw. des
jeweils nicht zu korrigierenden Auges erfolgt stets in einem Maße, daß die Sehschärfe
des zu korrigierenden Auges größer ist als die des nicht zu hehandelnden Auges.
Dadurch muß das sehschwache Auge zwangläufig die Führung übernehmen; es wird ständig
geübt und dadurch in seiner Sehschärfe gebessert. Der Vorteil der Anwendung der
erfindungsgemäßen Brille gegenüber den bisher angewandten Methoden, wie beispielsweise
dem völligen Verbinden oder Abdecken des gesunden Auges, liegt darin, daß der Patient
durch die Polarisationsfilter hindurch immer noch viel mehr sehen kann als durch
die bisher üblicherweise angewendeten undurchsichtigen Abdeckvorrichtungen des Auges.
-
In dem Gestell der erfindungsgemäßen Brille sind in einer Fassung
die Polarisationsfilter und in der anderen Fassung entweder ein dem Auge angepaßtes
Brillenglas oder ein Planglas angeordnet. Die erforderlichen Brillengläser oder
auch Plangläser können gegebenenfalls leicht eingefärbt sein, doch sollte die Absorption
des durch die Gläser hindurchtretenden Lichtes nicht größer als etwa 250/9 sein.
-
Es hat sich nun gezeigt, daß die Herabsetzung der Sehschärfe unter
den Helligkeitsbedingungen, die bei der subjektiven Sehschärfenprüfung gegeben sind,
praktisch erst bei einer Lichtabsorption von etwa 93 % beginnt, d. h., es interessiert
nur der Absorptionsbereich zwischen 93 und 100%. Die Erfindung bezweckt daher innerhalb
dieses Absorptionsbandes von 7% eine möglichst hohe Genauigkeit in der Sehschärfeneinstellung
durch das verdrehbare Polarisationsfilter zu erzielen, damit eine genau definierte
Herabsetzung der Sehschärfe gewährleistet ist. Während bei der bekannten Anordnung
mit zwei Filtern für die Einstellung innerhalb des Absorptionsbandes von 7 % (l00
bis 93 %) ein Winkelbereich von 24.° (90 bis 66°) für die Gitterachsenverdrehung
zur Verfügung steht und bei einer Anordnung mit
drei Filtern mit
verdrehbarem mittleren Filter der zur Verfügung stehende Drehwinkelbereich etwa
30 bis 40° beträgt, wird durch die erfindungsgemäße Anordnung der drei Filter der
maximal mögliche nützbare Winkelbereich von 90° einstellbaren Achsenverdrehung auf
das Absorptionsband zwischen 93 und 1001/o aufgeteilt. Damit rücken bei der erfindungsgemäßen
Anordnung die den einzelnen Sehschärfenwerten zugeordneten.Gitterachsenstellungen
wesentlich auseinander, und man erhält nicht nur eine bessere Feineinstellung hinsichtlich
der gewünschten Sehschärfenherabsetzung, sondern auch einen geringeren Einfluß möglicher
Verdrehungsfehler.
-
Die Brille zur Korrektur von Sehfehlern, insbesondere einseitiger
Sehschwäche, gemäß der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, daß von den beiden
unveränderbar gegeneinander angeordneten Filtern das äußere Filter einen Winkel
seiner Gitterachse von 45° gegenüber der Gitterachse des inneren Filter besitzt
und das verdrehbare oder einstellbare Filter auf der anderen Außenseite des inneren
Filters angeordnet ist.
-
Durch die erfindungsgemäße Anordnung der drei Filter ergibt sich bei
rechtwinkliger Achsenstellung des drehbaren Filters gegenüber dem inneren festen
Filter eine Gesamtlichtabsorption von 100 % und bei Parallelstellung dieser beiden
Filter eine Absorption von etwa 93 0/0. Der Absorptionsbereich zwischen 93 und 100
% ist also auf den maximal möglichen Einstellbereich der gegeneinander verdrehbaren
Filter von 90° aufgeteilt.
-
Die Erfindung ist in der Zeichnung an Hand von Ausführungsbeispielen
veranschaulicht. Bei dem in Fig. 1 im Schnitt dargestellten Brillengestell ist mit
1 die Brillenfassung bezeichnet, die innerhalb des Gestells vor dem einen oder anderen
Auge angebracht werden kann, und mit zwei miteinander fest verbundenen Polarisationsfiltern
2 und 3 ausgerüstet ist, deren Gitterachsen einen Winkel von 45° miteinander einschließen,
sowie ein drittes drehbares Filter 4 aufweist. Zweckmäßig liegen die Gitterachsen
des inneren Filters 3 horizontal. An dem verstellbaren Filter 4 ist eine durch die
Fassung 1 hindurchtretende Verstellvorrichtung 5 angebracht, um die Verstellung
des Filters leicht und mühelos vornehmen zu können. An der Fassung sind außen Skalenstriche
6 angebracht, die bestimmten Stellungen des Gitters des verstellbaren Filters 4
entsprechen und die Sehschärfenherabsetzung angeben. An dem Filterglas 4 sind Markierungen
7 angebracht, die jeweils auf die einzelnen Skalenstriche 6 eingestellt werden können,
um dadurch die gewünschte Sehschärfenherabsetzung zu erreichen. Gegebenenfalls ist
an der Fassung 1 noch eine Vorrichtung angebracht, um das eingestellte Filter 4
in seiner Lage festzuhalten.
-
Bei dem in Fig.2 dargestellten, im Schnitt gezeichneten Brillengestell
ist mit 8 der die drei Polarisationsfilter 9,10 und 11 aufnehmende Rahmen bezeichnet,
wobei 9 aus Filterglas und 10 bzw.11 aus Folien bestehen. Das Gitter des inneren
Filters 10 liegt wiederum horizontal, und die Gitterachsen des Filters 9 schließen
einen Winkel von 45° zu denjenigen des Filters 10 ein. Der Winkel der Gitterachsen
des Filters 11 ist gegenüber den Achsen des Filters 10 entsprechend dem Untersuchungsergebnis
des Augenarztes fest eingestellt und muß bei einem anderen Befund ausgewechselt
werden. Statt des Filters 9 in Form einer planen Scheibe kann auch ein gewölbtes
Brillenglas mit einem Polarisationsfilter Anwendung finden.
-
Bei der in Fig. 3 dargestellten Anordnung sind bei einer normalen
Brille im Rahmen 12 das Brillenglas 13 und dahinter die drei Polarisationsfilter
befestigt, die aus Fohenscheiben 14,15 und 16 bestehen. Die beiden Filterscheiben
14 und 15 sind beispielsweise fest miteinander und auch fest mit dem Brillenglas
13 verbunden, während die Filterscheibe 16 auswechselbar angebracht ist,
um diese durch eine andere ersetzen zu können, wenn die Einstellung auf Grund späterer
Untersuchungen im Laufe der Behandlung geändert werden muß.
-
In Fig. 4 ist ein Brillengestell in rückwärtiger Ansicht dargestellt,
wie es vorteilhafterweise von dem Patienten ständig getragen wird und in, dessen
rechtem Rahmen 19 die die Nachtsehbedingungen herstellenden Filter 20 eingesetzt
sind, während sich in dem linken Rahmen 21 ein Klar- oder ein normales Brillenglas
22 befindet. Durch die mit 0 bezeichneten Markierungen am Brillengestell
ist die Lage der Gitterachse des mittleren der drei Polarisationsfilter 20 festgelegt.
Gegebenenfalls können auch noch die Markierungen 0' an dem Rahmen des Brillengestells
angebracht sein, um dadurch die 45°-Lage der Gitterachse des mit dem mittleren Filter
fest verbundenen vorderen Filters festzulegen. Diesen beiden Filtern gegenüber ist
das hintere der drei Filter 20 separat in den Rahmen 19 des Brillengestells einsetzbar,
wobei die Gitterachseneinstellung des hinteren Filters gegenüber der des mittleren
Filters je nach dem Augenbefund gewählt ist. Zur Erleichterung der Einstellung befinden
sich an dem Brillengestell Markierungen 1 bis 9. An den Polarisationsfiltern selbst
sind die Markierungen A angebracht, durch die die Gitterachsen der Filter definiert
werden, so daß die Einstellung des hinteren Polarisationsfilters in einfacher Weise
vorgenommen werden kann. Die Befestigung des hinteren Polarisationsfilters erfolgt
vorzugsweise so, daß es leicht wieder entfernt werden kann, um es in einer anderen
Stellung anzuordnen oder durch ein neues zu ersetzen.
-
Mit der erfindungsgemäßen Anordnung ist es durch zusätzliches Verdrehen
des äußeren Filters 2 bis zum maximalen Einstellwinkel von 90° gegenüber dem mittleren
Filter 3 grundsätzlich möglich, jeden gewünschten Lichtabsorptionsbereich zwischen
x und 100% zu erhalten, wobei x jede gewünschte Zahl zwischen 60 und 100 bedeutet.
Es ist also z. B. mÖglich, durch Verdrehen des äußeren Filters 2 in Richtung
auf eine Winkelstellung von fast 90° zum inneren Filter 3 einen Lichtabsorptionsbereich
zwischen 99 und 100% auf den nutzbaren Winkelbereich von 90° einstellbarer Achsenverdrehung
des Filters 4 gegenüber dem Filter 3 aufzuteilen. Solche Maßnahmen können z. B.
dann nötig werden, wenn menschliche Augen gegen sehr hohe Lichthelligkeiten (lichtintensive
technische Prozesse, nucleare Explosionen) geschützt werden müssen und wenn es wegen
der zu hohen Lichtdurchlässigkeit der bekannten Filteranordnungen bei deren Anwendung
zu einer Augenschädigung kommen würde.