DE1041184B - Schirm fuer Roentgenstrahldurchleuchtung mit einer fuer Roentgenstrahlen empfindlichen, sichtbares Licht emittierenden Schicht und einer dieses sichtbare Licht verstaerkenden Zelle - Google Patents

Schirm fuer Roentgenstrahldurchleuchtung mit einer fuer Roentgenstrahlen empfindlichen, sichtbares Licht emittierenden Schicht und einer dieses sichtbare Licht verstaerkenden Zelle

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DE1041184B
DE1041184B DEG20531A DEG0020531A DE1041184B DE 1041184 B DE1041184 B DE 1041184B DE G20531 A DEG20531 A DE G20531A DE G0020531 A DEG0020531 A DE G0020531A DE 1041184 B DE1041184 B DE 1041184B
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DEG20531A
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Inventor
Ferd Elton Williams
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General Electric Co
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General Electric Co
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Publication date
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    • GPHYSICS
    • G21NUCLEAR PHYSICS; NUCLEAR ENGINEERING
    • G21KTECHNIQUES FOR HANDLING PARTICLES OR IONISING RADIATION NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; IRRADIATION DEVICES; GAMMA RAY OR X-RAY MICROSCOPES
    • G21K4/00Conversion screens for the conversion of the spatial distribution of X-rays or particle radiation into visible images, e.g. fluoroscopic screens

Description

  • Schiren für Röntgenstrahldurchleuchtung mit einer für Röntgenstrahlen empfindlichen, sichtbares Licht emittierenden Schicht und einer dieses sichtbare Licht verstärkenden Zelle Die Erfindung bezieht sich auf Schirme für Röntgenstrahldurchleuchtung und insbesondere auf solche, die verstärkte sichtbare Bilder erzeugen, wenn sie durch Röntgenstrahlen angeregt werden.
  • Wenn die von den Röntgenstrahlen erzeugten Durchleuchtungsbilder vom menschlichen Auge und nicht von einer photographischen Platte aufgenommen werden, wie es bei das Durchleuchtungsbild aufnehmenden Schirmen geschieht, ist das Bedürfnis nach einer Helligkeitsverstärkung der Bilder auf diesen Schirmen besonders groß. Dieses Bedürfnis ist teilweise eine Folge der Mängel des menschlichen Auges im Vergleich mit einer photographischen Platte. Einige derartige Mängel sind der viel kleinere Gesichtswinkel und die geringe Dunkeladaption des menschlichen Auges.
  • Aus diesem Grund sind verschiedene Bildverstärkerschirme für Röntgenstrahldurchleuchtung geschaffen worden. Es ist ein solcher Schirm bekannt, der eine Vakuumkammer enthält, in der ein starkes elektrisches Feld aufrechterhalten wird. Von den einfallenden Röntgenstrahlen werden Photoelektronen an einer Metallschicht ausgelöst, die, infolge des starken Feldes beschleunigt, mit hoher Geschwindigkeit auf einem sichtbares Licht aussendenden Leuchtschirm aufprallen und auf diese Weise ein gut sichtbares Sekundärbild erzeugen. Die Aufrechterhaltung des Vakuums und des starken elektrischen Feldes ist mit einem erheblichen Aufwand an Apparaturen verbunden.
  • Es ist auch ein Bildverstärker bekannt, der aus mehreren unmittelbar aufeinanderliegenden Festkörperschichten besteht. Folgende Schichten lagern bei diesem Verstärker aufeinander: 1. eine äußere Glasschicht, 2. eine lichtdurchlässige, elektrisch leitende Schicht, 3. eine Schicht, die Elektrolumineszenz zeigt.
  • 4. eine Photoleiterschicht, 5. wieder eine lichtdurchlässige leitende Schicht und 6. eine äußere Glasschicht.
  • Es ist jedoch fraglich, inwieweit ein derartiger Verstärker zur Verstärkung von sichtbaren Röntgenbildern benutzt werden kann, die beim Auftreffen von Röntgenstrahlen auf einer geeigneten Substanz entstehen. Im Hinblick auf den angegebenen Aufbau ist er offenbar wegen der mangelnden Auflösung für eine Verwendung- bei Röntgenstrahlen ungeeignet.
  • Den Ausgangspunkt der Erfindung bildet daher ein Bildverstärkerschirm für Röntgenstrahldurchleuchtung, der aus einer für Röntgenstrahlen empfindlichen Schicht, die bei Anregung von Röntgenstrahlen sichtbares Licht emittiert, und aus einer dieses sichtbare Licht verstärkenden, auf dieses mit höchster Empfindlichkeit ansprechenden, an Spannung liegenden Zelle besteht. Gemäß der Erfindung besteht diese Zelle aus zwei Elektroden, -zwischen denen ein lichtempfindlicher, elektrolumineszierender Stoff so untergebracht ist, daß er das Licht aufnehmen kann, welches von der für Röntgenstrahlen empfindlichen Schicht emittiert wird.
  • Der lichtempfindliche, elektrolumineszierende Stoff und das Material der für Röntgenstrahlen empfindlichen Schicht sind so gewählt, daß die maximale Emission an sichtbarem Licht der für Röntgenstrahlen empfindlichen Schicht im wesentlichen der maximalen spektralen Empfindlichkeit des elektrolumineszierenden Stoffes entspricht, der als lichtverstärkende Schicht ausgebildet ist. Ein Einfall von Röntgenstrahlen auf die röntgenstrahlempfindliche Schicht bewirkt, daß diese kurzwelliges sichtbares Licht aussendet. Das kurzwellige sichtbare Licht ist auf die das Licht verstärkende Leuchtstoffschicht gerichtet, welche insbesondere für diese Wellenlänge empfindlich ist, und bewirkt die Erzeugung von Erregerelektronen, deren Zahl in der Leuchtstoffschicht durch die Auslösung einer Elektronenlawine infolge eines aufgedrückten elektrischen Feldes vergrößert wird. Die aus der Elektronenlawine risultier:nden Elektronen erregen im weiter°n Verlauf Lumineszenzzentren in der das Licht verstärkenden Leuchtstoffschicht. Infolge der Vervielfachung der Erregerelektronen in dem das Licht verstärkenden Leuchtstoff durch die Anwesenheit des aufgedrückten elektrischen Feldes ist die gesamte Strahlungsenergie des von dem zusammengesetzten Fluorenszenzschirm ausgesandten sichtbaren Lichtes wesentlich größer als die Strahlungsenergie der einfallenden Röntgenstrahlung. Auf diese `'eise wird tatsächlich eine Verstärkung der Strahlung erzielt.
  • Die beschriebene Bildverstärkerzelle der Erfindung kann auch eine photoleitende Schicht enthalten, die in Reihe mit einer elektrolumineszierenden Schicht angeordnet ist: an diese beiden Schichten wird dann ein elektrisches Gleich- oder Wechselfeld angelegt.
  • Die als neu angesehenen Kennzeichen der vorliegenden Erfindung werden an fIand der folgenden Beschreibung erläutert. welche auf die zugehörigen Zeichnungen Bezug nimmt. Dabei ist Fig. 1 eine perspektivische Ansicht einer Ausführungsform der Erfindung, Fig. 2 ein vertikaler Querschnitt durch die Anordnung nach Fig. 1.
  • In Fig.l ist eine Röntgenstrahlduelle. beispielsweise eine Röntgenstrahlröhre 1, so angeordnet, daß sie Röntgenstrahlen 2 auf einen das Licht verstärkenden Leuchtschirm 3 fallen läßt, so daß ein Bild 2' darauf erscheint. Der Aufbau des Lichtverstärkerschirmes für Röntgenstrahldurchleuchtung 3 wird in Fig. 2 in Einzelheiten dargestellt. Sie zeigt die Ansicht eines vertikalen Querschnittes durch den Schirm 3. In Fig.2 enthält der Leuchtschirm 3 eine Schicht aus für Röntgenstrahlen empfindlichem, sichtbares Licht emittierendem Material 4 und eine Schicht aus einem für sichtbares Licht empfindlichen und sichtbares Licht aussendenden Material 5, wobei die Schicht 5 zwischen transparenten leitenden Schichten 6 und 7 untergebracht ist und unmittelbar an diesen anliegt. Der aus vielen Schichten bestehende Aufbau ist auf einer transparenten Grundplatte 8 befestigt. Elektrischer Kontakt mit den transparenten leitenden Schichten 6 und 7 wird mittels der Kontaktklemmen 9 bzw. 10 erreicht. Eine elektrische Gleichspannung wird von einer Gleichstromduelle her an die Kontakte 9 und 10 gelegt, welche ganz. allgemein durch die Batterie 11 dargestellt ist.
  • Das für Röntgenstrahlen empfindliche, sichtbares Licht emittierende Material 4 kann irgendeines der :Materialien sein, die im Augenblick dafür bekannt :sind, daß sie diese Eigenschaft besitzen und die bei Röntgenstrahldurchleuchtung sowohl für Schirme zur direkten Betrachtung als auch solchen zur Bildregistrierung verwendet werden. Einige dieser Materialien sind in dem USA.-Patent 2 129 296, W u r s t 1 i i i, beschrieben. welches Calcium-'##@Tolframat (CaWo,) angibt, und in dem USA.-Reissue-Patent 21 216, E g g e r t et a1, welches verschiedene Zinksulfide (Zi S) angibt. Es ist selbstverständlich, daß, obwohl diese Stoffe als Beispiele angegeben sind, für die Verwendung in Bildverstärkerschirmen für Röntgenstrahldurchleuchtung irgendwelche andere bekannte. für Röntgenstrahlen empfindliche, sichtbares Licht emittierende Phosphore, beispielsweise Cadmiumsulfid oder Zink-Cadmium-Sulfid, in dieser Beziehung verwendet werden können. Es fällt insbesondere auch in den Bereich der vorliegenden Erfindung, daß die für Röntgenstrahlen empfindliche, sichtbares Licht emittierende Schicht 4 aus einem gemischten Sulfid von Zink und Cadmium besteht und daß sie ein Wellenlängenspektrum abgibt, «-elches im Bereich der maximalen Empfindlichkeit der für sichtbares Licht empfindlichen und sichtbares Licht emittierenden Phosphorschicht 5 liegt.
  • Die - für sichtbares Licht empfindliche und sichtbares Licht emittierende Phosphorschicht 5 ist eint, homogene, kristalline, ununterbrochene, nicht aus einzelnen Teilen bestehende Phosphorschicht mit keinen elektrischen Ungleichmäßigkeiten in ihrem Innern. Unter dem Ausdruck ununterbrochen, wie er oben verwandt wurde, wird verstanden, daß die Schicht 5 von der einen Randfläche bis zur gegenüberliegenden Fläche ganz aus Phosphor besteht und daß sie keine unterschiedlichen elektrischen Widerstandswerte in ihrem Innern aufweist. Diese Bedingung ist erforderlich, damit eine Vervielfachung der Erregerelektronen durch die Erscheinung einer Elektronenlawine auftritt, wie dies im folgenden noch beschrieben wird. Aus dem Vorhergehenden wird deutlich, daß die üblichen Pulversuspensionen von Phosphorkristallen in einem dielektrischen Bindemittel der oben angegebenen Bedingung nicht genügen und daß sie nicht die Verstärkung der Strahlungsenergie erzielen, wie sie bei dieser Ausführungsform der vorliegenden Erfindung erreicht wird.
  • Der sichtbares Licht emittierende Phosphor 5 wird für kurzwelliges sichtbares Licht im blauen Bereich des sichtbaren Spektrums vorzugsweise zwischen 4000 und 5500 Ängströmeinheiten empfindlich gemacht. Der für das sichtbare Licht empfindliche, das Licht verstärkende Phosphor 5 kann für die Anregung durch diese Wellenlänge des sichtbaren Lichtes entsprechend der vorliegenden Erfindung durch eines oder mehrere der im folgenden angegebenen Mittel empfindlich gemacht werden. Der Phosphorfilm 5 kann eine Mischung von Zink- und Cadmium-Sulfiden enthalten, wobei das Zink den Anteil von 0 bis 70°i0 umfassen kann, bezogen auf das Gewicht der Gesamtmenge der Sulfide. Dieses gemischte Sulfid kann durch 0,5 bis 2 Gewichtsprozent Mangan und 0.001 bis 0,3 Gewichtsprozent Chlor aktiviert werden. in Abänderung dessen kann der das Licht verstärkende Phosphor 5 ein Zink-Sulfoselenid enthalten, in dem das Zinksulfid 0 bis 70 Gewichtsprozent des gesamten Zinksalzes ausmachen kann, während der Rest Zinkselenid ist. Diese gemischte Salz kann durch 0.5 bis 2 Gewichtprozent Mangan und 0,001 bis 0,3 Gewichtsprozent Chlor aktiviert werden. Der Phosphorfilm 5 kann auch für kurzwelliges sichtbares Licht empfindlich gemacht werden, wenn das Salz vor allem Zinksulfid enthält, das durch 0,5 bis 2 Gewichtsprozent Mangan und 0.001 bis 0,3 Gewichtsprozent Jod. Gallium oder Indium aktiviert ist. Es ist klar, daß der das Licht verstärkende Phosphorfilm 5 entsprechend irgendeiner Kombination aus den obenerwähnten drei Mitteln zubereitet werden kann, um den Film für kurzwelliges sichtbares Licht empfindlich zu machen. So kann der Phosphor beispielsweise aus irgendeiner Chemikalie bestehen, welche die Formel M-X:Y,Z hat. Dabei steht M für 0 bis 70 Gewichtsprozent Zink, während der Rest Cadmium ist, X steht für 0 bis 70 Gewichtsprozent Schwefel, während der Rest Selen ist, Y steht für 0,5 bis 2 Gewichtsprozent Mangan, Z steht für 0,001 bis 0,3 Gewichtsprozent Chlor, Indium, Gallium oder Jod.
  • Die transparenten leitfähigen Elektroden 6 und 7 bestehen zweckmäßig-erweise aus dünnen Filmen mit einer Dicke von annähernd 0,1 bis 1 Mikron, und zwar aus Titandioxyd. Dies wird durch die Reaktion von Titan-Tetrachlorid-Dämpfen und Wasserdampf bei einer erhöhten Temperatur von etwa 150 bis 200°C erzeugt. Wenn sie niedergeschlagen sind, haben diese Filme zu Anfang einen hohen Widerstand, aber die darauffolgende Wärmebehandlung in Anwesenheit einer Zinkverbindung oder in einer reduzierenden Atmosphäre macht die Filme ausreichend leitfähig, so daß sie als transparente leitende Elektroden bei der Anordnung gemäß vorliegender Erfindung dienen können.
  • Der Bildverstärkerschirm für Röntgenstrahldurchleuchtung 3 kann wie folgt hergestellt werden: Eine transparente feuerfeste Grundplatte 8 aus einem Material, welches Temperaturen von etwa 500 bis 600° C aushält, beispielsweise Glas oder Quarz, wird in eine Reaktionskammer gebracht und auf eine Temperatur von etwa 200° C aufgeheizt. Dämpfe, welche Titan-Tetrachlorid und Wasserdampf enthalten, werden in der Nähe der Platte 8 miteinander in Kontakt gebracht. Dies hat zur Folge, daß sich auf deren Oberfläche eine dünne Schicht 7 aus Titandioxyd niederschlägt. Die Platte 8 mit dem Film 7 aus Titandioxyd wird dann herausgenommen und in eine zweite Reaktionskammer gebracht und dort mit einem dünnen transparenten Film aus Zinksulfid überzogen, das mit Mangan oder Jod aktiviert ist. Dies wird dadurch erreicht, daß eine bestimmte Menge Zink, Zinkjodid und Manganjodid in einem Tiegel auf eine Temperatur von etwa 750° C erhitzt wird, wodurch die Bestandteile dieser Füllung verdampft werden. Zu gleicher Zeit wird einem reduzierenden Gas, beispielsweise Schwefelwasserstoff, Selenwasserstoff oder eine Mischung aus Schwefelwasserstoff und Selenwasserstoff der Zutritt in die Kammer ermöglicht, so daß das Gas und die Dämpfe der Bestandteile der Füllung in der Nähe der Glasplatte 8 miteinander reagieren. Dies hat zur Folge, daß ein transparenter lumineszierender Film chemisch niedergeschlagen wird, der im wesentlichen aus Zink-Sulfoselenid besteht, das mit Jod aktiviert ist. Es ist klar, daß der Prozentsatz und die Bestandteile der Füllung so verändert werden können, daß der aus dem Dampf niedergeschlagene Film aus einem gemischten Salz von Zink- und Cadmiumsulfiden oder -seleniden bestehen kann. Darüber hinaus kann Jod durch Indium oder Gallium ersetzt werden.
  • Die aus Glas bestehende Grundplatte 8 mit dem transparenten leitfähigen Film 7 und dem transparenten Phosphorfilm 5 wird dann in die erste Reaktionskammer zurückgebracht und der Vorgang, bei dem ein transparenter leitender Film niedergeschlagen wird, wiederholt. Dabei wird Titan-Tetrachlorid und Wasser in Dampfform in die Kammer eingeführt, während die Platte auf einer Temperatur von etwa 200° C gehalten wird. Nach dem Niederschlagen besitzt der transparente Film keine große Leitfähigkeit, aber er wird dadurch leitfähig gemacht, daß die Reaktionskammer mit Wasserstoff oder Schwefelw-asserstoff oder einem anderen geeigneten reduzierenden Gas für eine Zeitperiode von etwa i/2 bis 1 Stunde durchflutet wird, wobei die Grundplatte auf einer hohen Temperatur gehalten wird. Auf diese Weise wird das Titandioxyd genügend leitfähig gemacht, so daß es als Elektrode bei der erfindungsgemäßen Anordnung dienen kann.
  • Die aus Glas bestehende Grundplatte 8 mit dem transparenten leitfähigen Film 7, dein Phosphorfilm 5 und dem transparenten leitfähigen Film 6 wird dann aus der Reaktionskammer herausgenommen, und eine Schicht von für Röntgenstrahlen empfindlichem, sichtbares Licht emittierendem Material 4, das vorzugsweise aus einem gemischten kristallinen Pulver von Zink- und Cadmium-Sulfiden besteht, wobei das Cadmium 15 bis 35 Gewichtsprozent der Sulfide ausmacht. wird auf den leitfähigen Transparentfilm 6 in einem Nitrozellulose- oder Kaliumsilikatbinder aufgesprüht. Dieses Verfahren ist üblich und in der Technik des Aufbringens von Phosphoren auf Grundplatten gut bekannt. Die gesamte Grundplattenanordnung wird dann für etwa 1 Stunde bei einer Temperatur von etwa 400° C gebacken, um den Kaliumsilikatbinder thermisch frei zu machen, oder bei etwa 200° C, um den Nitrozellulosebinder thermisch frei zu machen.
  • Wenn der Binder frei gemacht ist, werden die Klemmen 9 und 10 mit dem transparenten leitfähigen Film 6 bzw. 7 durch Silberpaste oder andere Mittel, die in der Technik bekannt sind, verbunden, und eine elektrische Gleichspannung wird zwischen die Klemmen 9 und 10 gelegt. so daß ein elektrisches Gleichfeld von 104 bis 107 Volt pro Zentimeter dem das Licht verstärkenden Phosphorfilm 5 aufgedrückt wird.
  • Beim Betrieb treffen Röntgenstrahlen auf die für Röntgenstrahlen empfindliche, Licht emittierende Schicht 4 und rufen eine Emission von kurzwelligem oder blauem Licht, vorzugsweise mit einer Wellenlänge im Bereich von 4000 bis 5500 Angströmeinheiten geringer Intensität hervor, und zwar entsprechend dem Raster, welcher in den Röntgenstrahlen enthalten ist. Dieses Licht geht durch die transparente leitfähige Elektrode 6 und trifft auf den zur Lichtverstärkung dienenden Phosphorfilm 5, der so gewählt ist, daß er eine maximale Empfindlichkeit besitzt, welche im wesentlichen der maximalen Lichtemission der Schicht 4 entspricht. In der Lichtverstärkerschicht 5 wird durch das angelegte elektrische Gleichfeld jedes Photon der einfallenden Energie durch den Effekt der Elektronenlawine verstärkt, welche die Erzeugung einer Anzahl von Erregerelektronen bewirkt, die im weiteren Verlauf die Erregungszentren anregen, welche durch die Anwesenheit von Mangan und Jod darin enthalten sind. Dadurch bewirken sie die Erzeugung eines wesentlich verstärkten Bildes von dem der Schicht 4a aufgedrückten Röntgenstrahlraster.
  • Eine spezielle Ausführung der Anordnung in Fig. 2 besteht aus einer Grundplatte 8 aus Glas, einem transparenten leitfähigen Film 7 aus Titandioxyd mit einer Dicke von etwa 0,1 Mikron, einem aus Zink-Cadmium-Sulfid bestehenden, zur Lichtverstärkung dienenden Phosphorfilm mit einem Anteil von 75% Zink und 250/a. Cadmium, aktiviert mit 1 Gewichtsprozent Mangan und 0,1 Gewichtsprozent Jod, wodurch der gesamte Film 10 Mikron dick ist, ferner aus einem transparenten leitfähigen Film 6 aus Titandioxyd mit einer Dicke von 0,3 Mikron, und einer Pulversuspension einer polykristallinen Mischung aus Zinksulfid, aktiviert mit 0,1 Gewichtsprozent Silber in einem Nitrozellulosebinder. Die Dicke der polykristallinen Suspension, welche die für Röntgenstrahlen empfindliche Schicht 4 bildet, beträgt etwa 75 Mikron und spricht auf weiche Röntgenstrahlen von etwa 1 bis 100 An.gströmeinheiten an, welche eine schwache blaue Lumineszenz von etwa 4700 Angströmeinheiten liefert. Auf diese spricht der zur Lichtverstärkung dienende Leuchtstoffilm 5 unter einer Emission von fahlem gelbem Licht einer Wellenlänge von etwa 5700 Angströmeinheiten und hoher Helligkeit an. Die zuvor beschriebene Arbeitsweise wird mit einer Betriebsspannung von 100 Volt erreicht. Das von der elektrolumineszierenden Schicht 5 abgegebene Licht kann auch, falls erwünscht, nach bekannten Verfahren noch weiter verstärkt werden.

Claims (7)

  1. PATENTANSPRÜCHE: I.Bildverstärkerschirm für Röntgenstrahldurchleuchtung, bestehend aus einer für Röntgenstrahlen empfindlichen Schicht, die bei Anregung durch Röntgenstrahlen sichtbares Licht emittiert, und aus einer dieses sichtbare Licht verstärkenden, auf dieses mit höchster Empfindlichkeit ansprechenden, an Spannung liegenden Zelle, dadurch gekennzeichnet. daß diese Zelle aus zwei Elektroden besteht, zwischen denen ein lichtempfindlicher, elektrolumineszierender Stoff so untergebracht ist, daß er das Licht aufnehmen kann, welches von der für Röntgenstrahlen empfindlichen Schicht emittiert wird.
  2. 2. Schirm nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der lichtempfindliche, photolumineszierende Stoff aus einem ununterbrochenen, homogenen, nicht unterteilten Belag besteht.
  3. 3. Schirm nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die für Röntgenstrahlen empfindliche Schicht und die lichtverstärkende Zelle durch die erste elektrisch leitende, lichtdurchlässige Schicht in flächenhaftem Kontakt liegen und daß als Träger des gesamten Schirmes eine lichtdurchlässige Platte dient, die mit der zweiten elektrisch leitenden, lichtdurchlässigen Schicht in flächenhaftem Kontakt liegt.
  4. 4. Schirm nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet. daß die für Röntgenstrahlen empfindliche, sichtbares Licht emittierende Schicht aus einem Material besteht, welches aus der Gruppe der Leuchtstoffe ausgewählt ist, die Calcium-Wolframat, Zinksulfid, Cadmiumsulfid oder/und Mischungen derselben enthält.
  5. 5. Schirm nach Anspruch 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die sichtbares Licht verstärkende Zelle aus einem Material besteht mit der chemischen Formel M-X: Y, Z, wobei M für 0 bis 70 Gewichtsprozent Zink steht, während der Rest Cadmium ist, X für 0 bis 70 Gewichtsprozent Schwefel, wobei der Rest Selen ist, Y für 0,5 bis 2 Gewichtsprozent Mangan und Z für 0,001 bis 0,3 Gewichtsprozent eines 3laterials, welches aus der Gruppe ausgewählt ist, die Chlor, Jod, Gallium und Indium enthält.
  6. 6. Schirm nach Anspruch 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die für Röntgenstrahlen empfindliche Schicht Licht mit anderer Wellenlänge emittiert als der elektrolumineszierende Stoff in der Zelle.
  7. 7. Schirm nach Anspruch 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der elektrolumineszierende Stoff in der Zelle für eine andere Wellenlänge empfindlich ist als die Wellenlänge des von der Zelle selbst bei Lumineszenz emittierten Lichtes. In Betracht gezogene Druckschriften; Deutsche Patentschriften Nr. 688 385, 757 713; USA.-Patentschrift Nr. 2 555 424; Journ. Opt. Soc. Am., 44 (1954), S. 297.
DEG20531A 1955-09-12 1956-09-11 Schirm fuer Roentgenstrahldurchleuchtung mit einer fuer Roentgenstrahlen empfindlichen, sichtbares Licht emittierenden Schicht und einer dieses sichtbare Licht verstaerkenden Zelle Pending DE1041184B (de)

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Citations (3)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE688385C (de) * 1935-04-26 1940-02-19 Fritz Schroeter Dr Verfahren zur Verbesserung der Bildschaerfe und Helligkeit bei der Roentgendurchleuchtung
US2555424A (en) * 1948-03-09 1951-06-05 Sheldon Edward Emanuel Apparatus for fluoroscopy and radiography
DE757713C (de) * 1939-06-25 1953-09-07 Licentia Gmbh Einrichtung zur Erzeugung sichtbarer oder photographischer Bilder von Koerpern unterVerwendung einer Neutronenstrahlenquelle

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