DE102012101565A1 - Positionervorrichtungen für einen verschiebbaren gewichtskompensierten C-Arm und Verfahren zur Verwendung derartiger Vorrichtungen - Google Patents

Positionervorrichtungen für einen verschiebbaren gewichtskompensierten C-Arm und Verfahren zur Verwendung derartiger Vorrichtungen Download PDF

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Abstract

Es werden Systeme und Verfahren zum Herstellen und Nutzen verschiebbarer gewichtskompensierter C-Arm-Positioniervorrichtungen beschrieben. In derartigen Systemen und Verfahren enthält jede C-Arm-Positioniervorrichtung eine C-Arm-Röntgen-Vorrichtung, eine Linearlagerungsschiene, einen Linearlagerungsblock und einen Gewichtskompensationsmechanismus. Im Wesentlichen ist der C-Arm mit dem Linearlagerungsblock verbunden, welcher wiederum verschiebbar mit der Lagerungsschiene gekoppelt ist, um ein Aufwärts- und Abwärtsverschieben des C-Arms auf der Schiene zu ermöglichen. Der Gewichtskompensationsmechanismus kann eine Kraft auf den Lagerungsblock ausüben, um das Gewicht des C-Arms und des Lagerungsblockes zu kompensieren. Somit kann die beschriebene C-Arm-Positioniervorrichtung einem Benutzer ermöglichen, den C-Arm leicht mit relativ geringem Aufwand anzuheben und abzusenken. Während einige Implementationen der C-Arm-Positioniervorrichtung mit einer mobilen Tragstruktur verbunden sind, sind andere Implementationen der C-Arm-Positioniervorrichtung mit einer festen Tragstruktur verbunden. Weitere Implemenationen werden ebenfalls beschrieben.

Description

  • Gebiet
  • Diese Anmeldung betrifft allgemein Röntgengeräte. Insbesondere betrifft diese Anmeldung Positioniervorrichtungen für einen verschiebbaren gewichtskompensierten C-Arm, die es ihren Anwendern ermöglichen, einen C-Arm eines Röntgengerätes leicht anzuheben und abzusenken.
  • Hintergrund
  • Röntgengeräte sind bekannte Vorrichtungen, die es Personen, wie zum Beispiel medizinischem Personal, ermöglichen, Bilder in einer relativ nicht-invasiven Weise von Knochen, Knochendichte, implantierten Vorrichtungen, Kathetern, Stiften und einer breiten Vielfalt weiterer Objekte und Materialien zu erfassen, die sich im Körper eines Patienten befinden. Diesbezüglich kann sich der Begriff ”Röntgen” auf jede geeignete Art von Röntgen-Bildgebung einschließlich Röntgen-Schattendarstellung auf Film und Röntgen-Leuchtschirmbildgebung beziehen, welche sich auf Bilder beziehen können, die durch die Umwandlung eines einfallenden Röntgenstrahlenmusters auf ein ”live” verbessertes oder verstärktes optisches Bild erzeugt werden, das auf einem Videomonitor nahezu gleichzeitig mit der Bestrahlung des abzubildenden Abschnittes des Patientenkörpers dargestellt werden kann.
  • Oft ist es, wenn ein Arzt Röntgenbilder eines Patienten aufnimmt, wünschenswert, mehrere Röntgenbilder von einem oder mehreren Abschnitten des Patientenkörpers aus einer Anzahl unterschiedlicher Positionen und Winkel und bevorzugt ohne die Notwendigkeit einer häufigen Neupositionierung des Patienten aufzunehmen. Um diesem Bedarf gerecht zu werden, wurden bereits diagnostische C-Arm-Röntgengeräte entwickelt. Der Begriff ”C-Arm” bezieht sich im Wesentlichen auf eine Röntgen-Bildgebungsvorrichtung mit einem starren und/oder gelenkigen Tragelement mit einer Röntgenquelle und einer Bilddetektoranordnung, die jeweils an einem gegenüberliegenden Ende des tragenden Elementes so angeordnet sind, dass die Röntgenquelle und der Bilddetektor einander gegenüberliegen. Das tragende Element ist typischerweise ”C”-förmig und wird somit als ein C-Arm bezeichnet. Auf diese Weise können von der Röntgenquelle emittierte Röntgenstrahlen auf den Bilddetektor auftreffen und ein Röntgenbild des Objektes oder von Objekten, die zwischen der Röntgenquelle und dem Bilddetektor platziert sind, liefern.
  • In vielen Fällen sind C-Arme mit einem Ende eines beweglichen Armes verbunden. In derartigen Fällen kann der C-Arm oft angehoben und abgesenkt werden, um von einer Seite zur anderen bewegt zu werden und/oder um eine oder mehrere Drehachsen gedreht werden. Demzufolge können derartige C-Arme bewegt und neu ausgerichtet werden, dass sie die Aufnahme von Röntgenbildern aus unterschiedlichen Positionen und Winkeln und unterschiedlicher Abschnitte eines Patienten ermöglichen, ohne eine häufige Neupositionierung des Patienten zu erfordern.
  • Zusammenfassung
  • Diese Anmeldung betrifft Röntgen-Positioniervorrichtungen. Insbesondere diskutiert diese Anmeldung Systeme und Verfahren zum Herstellen und Verwenden verschiebbarer gewichtskompensierter C-Arm-Positioniervorrichtungen. In derartigen Systemen und Verfahren weist jede C-Arm-Positioniervorrichtung eine C-Arm-Röntgenvorrichtung, eine Linearlagerungsschiene, einen Linearlagerungsblock und einen Gewichtskompensationsmechanismus auf. Im Wesentlichen kann der C-Arm (direkt oder indirekt) mit dem Linearlagerungsblock verbunden sein, welcher wiederum verschiebbar mit der Linearlagerungsschiene verbunden sein kann. Auf diese Weise kann der Linearlagerungsblock entlang der Schiene auf und ab gleiten, um den C-Arm anzuheben und abzusenken. Der Gewichtskompensationsmechanismus kann so ausgelegt sein, dass er eine Kraft auf den Linearlagerungsblock aufbringt, um im Wesentlichen das Gewicht des C-Arms und des Lagerungsblockes zu kompensieren. Somit kann die beschriebene C-Arm-Positioniervorrichtung einem Benutzer ermöglichen, den C-Arm leicht mit relativ geringem Aufwand anzuheben und abzusenken. Zusätzlich ist, obwohl einige Implementationen der C-Arm-Positioniervorrichtung mit einer mobilen Tagstruktur verbunden sind, in anderen Implementationen die C-Arm-Positioniervorrichtung mit einer festen Tagstruktur verbunden.
  • Kurzbeschreibung der Zeichnungen
  • Die nachstehende Beschreibung wird vor dem Hintergrund der Figuren besser verständlich, in welchen:
  • 1 eine perspektivische Vorderseitenansicht einiger Ausführungsformen einer verschiebbaren C-Arm-Positioniervorrichtung mit einem Gewichtskompensationsmechanismus darstellt, der wenigstens teilweise über einem Linearlagerungsblock angeordnet ist;
  • 2 eine perspektivische Seitenansicht der C-Arm-Positioniervorrichtung von 1 darstellt;
  • 3A eine Seitendraufsicht auf die C-Arm-Positioniervorrichtung von 1 darstellt;
  • 3B eine Querschnittsseitenansicht der C-Arm-Positioniervorrichtung von 1 darstellt;
  • 4 eine perspektivische Rückseitenansicht der C-Arm-Positioniervorrichtung von 1 darstellt;
  • 5 eine Seitendraufsicht auf einige Ausführungsformen einer verschiebbaren C-Arm-Positioniervorrichtung mit dem Gewichtskompensationsmechanismus darstellt, der wenigstens teilweise unter dem Linearlagerungsblock angeordnet ist;
  • 6 eine Unterseitendraufsicht auf einige Ausführungsformen eines Abschnittes der verschiebbaren C-Arm-Positioniervorrichtung ist, die einen Federmotor hat;
  • 7 eine Querschnittsseitenansicht der C-Arm-Positioniervorrichtung von 5 darstellt;
  • 8 eine perspektivische Seitenansicht der C-Arm-Positioniervorrichtung von 5 ist; und
  • 9 eine perspektivische Seitenansicht einiger Ausführungsformen der C-Arm-Positioniervorrichtung mit einer Abdeckung und einem Monitor ist.
  • Die Figuren veranschaulichen spezifische Aspekte der beschriebenen verschiebbaren C-Arm-Positioniervorrichtung und von Verfahren zum Herstellen und zur Verwendung derartiger Vorrichtungen. Zusammen mit der nachstehenden Beschreibung demonstrieren und erläutern die Figuren die Prinzipien der Strukturen, Verfahren und hierin beschriebenen Prinzipien. In den Zeichnungen können die Dicke und die Größe von Komponenten übertrieben oder anderweitig zur Verdeutlichung modifiziert sein. Dieselben Bezugszeichen in unterschiedlichen Zeichnungen stellen dieselben Elemente dar, weshalb deren Beschreibungen nicht wiederholt werden. Ferner werden allgemein bekannte Strukturen, Materialien oder Betriebsabläufe nicht dargestellt oder im Detail beschrieben, um eine Verschleierung von Aspekten der beschriebenen Vorrichtungen zu vermeiden.
  • Detaillierte Beschreibung
  • Die nachstehende Beschreibung liefert spezifische Details, um für ein gründliches Verständnis zu sorgen. Trotzdem wird der Fachmann erkennen, dass die beschriebenen C-Arm-Positioniervorrichtungen und zugeordneten Verfahren zur Herstellung und Verwendung der Vorrichtungen ohne Anwendung dieser spezifischen Details implementiert und genutzt werden können. Tatsächlich können die verschiebbaren gewichtskompensierten C-Arm-Positioniervorrichtungen und die zugeordneten Verfahren in die Praxis durch Modifizieren der beschriebenen Vorrichtungen und Verfahren umgesetzt werden und in Verbindung mit beliebigen anderen Vorrichtungen und Techniken verwendet werden, die üblicherweise in der Industrie genutzt werden. Beispielsweise kann, obwohl sich die nachstehende Beschreibung auf Verfahren zur Herstellung und Verwendung der C-Arm-Positioniervorrichtung für Mini-C-Arme fokussiert, die C-Arm-Positioniervorrichtung mit Standard-C-Arm-Vorrichtungen verwendet werden.
  • Die vorliegende Erfindung beschreibt verschiebbare gewichtskompensierte Bildgebungsarm-Positioniervorrichtungen, die es einem Benutzer ermöglichen, die Röntgenanordnung in dem Bildgebungsarm mit relativ geringem physischem Aufwand anzuheben und abzusenken. Die Positioniervorrichtung kann mit jeder Art von Bildgebungsarm einschließlich eines O-Arms oder eines C-Arms verwendet werden. In einigen Ausführungsformen kann die Positioniervorrichtung mit C-Arm-Vorrichtungen verwendet werden.
  • Obwohl die beschriebenen verschiebbaren gewichtskompensierten C-Arm-Positioniervorrichtungen jede geeignete Komponente enthalten können, die den Vorrichtungen ermöglicht, diese Funktion bereitzustellen, zeigt 1 einige Ausführungsformen, in welchen die verschiebbare gewichtskompensierte C-Arm-Positioniervorrichtung (oder C-Arm-Positioniervorrichtung 20 eine C-Arm-Röntgenanordnung (oder C-Arm) 25, eine Linearlagerungsschienenanordnung 30, einen Linearlagerungsblock 35 und einen Gewichtskompensationsmechanismus 40 aufweist. 1 stellt auch dar, dass in einigen Ausführungsformen die C-Arm-Positioniervorrichtung 20 optional einen C-Arm-Tragarm 45, eine Lagerungsschienen-Tragstruktur 50 und/oder ein C-Arm-Drehsystem 55 aufweist. Um für ein besseres Verständnis der C-Arm-Positioniervorrichtung zu sorgen, wird jede der vorstehend genannten Komponenten nachstehend detaillierter beschrieben.
  • Der C-Arm 25 kann jeden geeigneten C-Arm umfassen, der die Verwendung der C-Arm-Positioniervorrichtung zum Aufnehmen von Röntgenbildern eines Abschnittes eines (nicht dargestellten) Patientenkörpers ermöglicht. Beispielsweise kann der C-Arm einen Mini-C-Arm, einen Standard-C-Arm, eine fixierte Röntgendetektorquellenstruktur, eine variable Röntgendetektor- und Quellenstruktur und/oder jede andere geeignete Art von C-Arm-Röntgenanordnung umfassen. Zur Veranschaulichung stellt 1 einige Ausführungsformen dar, in welchen der C-Arm 25 aus einem Mini-C-Arm 60 besteht.
  • Der C-Arm 25 kann auch jede geeignete Komponente aufweisen, die ihm ermöglicht, wie beabsichtigt zu funktionieren. Beispielsweise stellt 1 einige Ausführungsformen dar, in welchen der C-Arm 25 eine Röntgenquelle 65 und einen Röntgenbilddetektor 70 aufweist, die jeweils an nahe gegenüberliegenden Enden des C-Arms so angeordnet sind, dass sie einander zugewandt sind. Der Röntgenbilddetektor kann jeder bekannte Detektor einschließlich eines digitalen Flachtafeldetektors oder eines Bildverstärkers sein. 1 zeigt auch, dass die Röntgenquelle 65 und der Bilddetektor 70 in Abstand voneinander zur Definition eines Zwischenraumes 75 angeordnet sind, der groß ist, um die Unterbringung eines Teils eines Patientenkörpers (zum Beispiel eines Gliedes, einer Extremität und so weiter) in dem Pfad des (nicht dargestellten) Röntgenstrahlbündels für die Röntgenbildgebung zu ermöglichen.
  • Die Linearlagerungsschienenanordnung 30 kann jeden geeigneten Zweck einschließlich der Bereitstellung einer Führung, Unterstützung und/oder Schiene dienen, auf welchen der (nachstehend beschriebene) Linearlagerungsblock 35 und der C-Arm 25 in zwei Richtungen (zum Beispiel vertikal aufwärts und abwärts) gleiten können. Diesbezüglich kann die Linearlagerungsschienenanordnung jede geeignete Komponente aufweisen, die eine Funktion der Anordnung wie gewünscht ermöglicht. Zur Veranschaulichung stellt 1 einige Ausführungsformen dar, in welchen die Linearlagerungsschienenanordnung 30 eine Linearlagerungsschiene 80 aufweist und optional eine Linearlagerungsschienen-Verstärkung 85 aufweist.
  • Die Linearlagerungsschiene 80 kann jede bekannte oder neue Linearlagerungsschiene aufweisen, die mit dem Linearlagerungsblock 35 in einer Weise gekoppelt werden kann, die die Lagerung des Lagerungsblockes und des C-Arms zur Anhebung und Absenkung in der hierin beschriebene Weise ermöglicht. Tatsächlich umfassen einige Beispiele von geeigneten Linearlagerungsschienen eine oder mehrere herkömmliche oder neue T-Schienen, U-Schienen, T+U-Schienen, V-Schienen, Monoschienen, Teleskop-Schubladenauszüge, Linearführungen, gebogene Lagerungsschienen, Rollenlaufschienen, Rundwellenschienen (Einzelschiene, Doppelschiene und so weiter), Viereckwellenschienen (zum Beispiel Einzelschiene, Doppelschiene und so weiter), Gewindewelle, Spiralwelle oder irgendeine Kombination davon. Zur Veranschaulichung stellt 1 einige Ausführungsformen dar, in welcher die Linearlagerungsschiene 80 ein Linearlager oder Linearführung aufweist.
  • Die Linearlagerungsschiene 80 kann jede geeignete Eigenschaft haben, die es ihr ermöglicht, ihren zugedachten Zweck zu erfüllen. In einem Beispiel kann die Linearlagerungsschiene eine oder mehrere Nuten aufweisen, die so dimensioniert und geformt sind, dass sie Rollen (zum Beispiel Räder, Lager und so weiter) aus dem Linearlagerungsblock 35 aufnehmen. In einem weiteren Beispiel weist die Linearlagerungsschiene eine oder mehrere hochstehende Schienen auf, die in einem oder mehreren entsprechenden Rollenmechanismen (zum Beispiel einem oder mehreren Rädern, Lagerringe und so weiter) des Linearlagerungsblockes sitzen. In noch einem weiteren Beispiel kann die Linearlagerungsschiene 80 jede geeignete Länge haben. Tatsächlich kann die Linearlagerungsschiene in einigen Ausführungsformen eine Länge, die von ca. 25 cm (10 inches), ca. 70 cm (24 inches), ca. 86 cm (34 inches), ca. 122 cm (48 inches), ca. 142 cm (56 inches), ca. 305 cm (120 inches) ausgewählt ist und jede geeignete Kombination oder Unterbereich von diesen Längen haben. Beispielsweise können einige Ausführungsformen der Linearlagerungsschiene ca. 70 cm (24 inches), ca. 91 cm (36 inches) oder ca. 122 cm (48 inches) haben.
  • Wenn die Linearlagerungsanordnung 30 eine Verstärkung 85 aufweist, kann die Verstärkung 85 jeden geeigneten Zweck einschließlich einer Wirkung als physischer Unterstützung der Linearlagerungsschiene 80 dienen. Ferner kann, dort wo die Linearlagerungsschienenanordnung die Verstärkung enthält, die Verstärkung jede geeignete Komponente enthalten, die in der Lage ist, die Linearlagerungsschiene physisch zu unterstützen. Beispielsweise kann die Verstärkung eine feste Welle/Stange, ein hohles Rohr, eine Schienung, eine Führung, einen Schwalbenschwanz oder eine Kombination dieser Elemente und/oder jede andere geeignete Unterstützung aufweisen.
  • Der Linearlagerungsblock 35 kann jedem geeigneten Zweck einschließlich der verschiebbaren Befestigung des C-Arms 25 an der Linearlagerungsschiene 80 dienen, um die Bewegung des C-Arms in zwei Richtungen (zum Beispiel vertikal aufwärts und abwärts) zu ermöglichen. Demzufolge kann der Linearlagerungsblock jede geeignete Komponente aufweisen, die es ermöglicht ihn verschiebbar mit der Linearlagerungsschiene zu koppeln und mit dem C-Arm zu verbinden und sein Gewicht zu tragen. Tatsächlich enthält der Linearlagerungsblock in einigen Ausführungsformen eine oder mehrere Rollen (zum Beispiel Lager, Räder, Kugelführungen mit Kugeln, Linearkugellager und so weiter). Ferner ist der Linearlagerungsblock in einigen Ausführungsformen so ausgelegt, dass er eine verschiebbare Kopplung mit der Linearlagerungsschiene erzeugt, indem ein Ende der Schiene in den Block eingeführt ist.
  • Da die Linearlagerungsschiene 80, wie vorstehend diskutiert, jede geeignete Länge haben kann, kann der Linearlagerungsblock 35 jeden geeigneten maximalen Arbeitsbereich oder Hub haben. Tatsächlich hat der Linearlagerungsblock in einigen Implementationen einen Hub, der im Wesentlichen gleich der Länge der Linearlagerungsschiene abzüglich der Höhe des Linearlagerungsblockes ist. Demzufolge hat der Linearlagerungsblock in einigen Ausführungsformen einen Hub mit einer Länge, von ca. 25 cm (10 inches), ca. 30 cm (12 inches), ca. 70 cm (24 inches), ca. 91 cm (36 inches), ca. 122 cm (48 inches), ca. 152 cm (60 inches), ca. 305 cm (120 inches) ausgewählt ist. Diesbezüglich kann der Linearlagerungsblock jeden geeigneten Hub haben, der in jede geeignete Kombination oder Unterbereich der vorgenannten Hublängen fällt. Beispielsweise haben einige Ausführungsformen der C-Arm-Positioniervorrichtung einen Linearlagerungsblock mit einem Hub, der größer als ca. 61 cm (24 inches) und kleiner als ca. 122 cm (48 inches) (zum Beispiel ca. 91 ± 13 cm (36 ± 5 inches) ist. In noch weiteren Ausführungsformen hat der Linearlagerungsblock einen Hub, der größer als ca. 81 cm (32 inches) ist (zum Beispiel länger als ca. 86 cm (34 inches) und kleiner als ca. 112 cm (44 inches) ist.
  • Der Linearlagerungsblock 35 kann auch jede geeignete Komponente oder Eigenschaft aufweisen, die dessen Funktion wie beabsichtigt zulässt. Zur Veranschaulichung stellen 1 und 2 einige Ausführungsformen dar, in welchen der Linearlagerungsblock 35 einen Schlitten 90 aufweist. In derartigen Ausführungsformen kann der Schlitten jede geeignete Funktion ausführen, einschließlich der als ein Verbindungspunkt für den Gewichtskompensationsmechanismus 40 und/oder ein Bremssystem (zum Beispiel zum Anhalten der vertikalen Bewegung des Linearlagerungsblockes) zu dienen. Zu diesem Zweck kann der Schlitten jede geeignete Eigenschaft haben, die ihm ermöglicht, seine gewünschten Funktionen auszuführen. Zur Veranschaulichung stellen die 3A bis 4 dar, dass sich der Schlitten 90 um wenigstens einen Abschnitt der Linearlagerungsschienenanordnung 30 herum erstrecken und als ein Verbindungspunkt 95 für den Gewichtskompensationsmechanismus 40 des Linearlagerungsblockes dienen kann.
  • Der Gewichtskompensationsmechanismus 40 kann jedem geeigneten Zweck dienen. Tatsächlich bringt der Gewichtskompensationsmechanismus in einigen Ausführungsformen eine Kraft auf den Linearlagerungsblock 35 (direkt oder indirekt) zum Kompensieren wenigstens eines Teils des Gewichtes des Linearlagerungsblockes, des C-Arms 25 und/oder jeder anderen Komponente oder Komponenten der C-Arm-Positioniervorrichtung 20 auf, die ihr Gewicht auf dem Linearlagerungsblock abstützen (zum Beispiel der C-Arm-Tragarm 45, Stromversorgungskabel und so weiter), die zusammengenommen hierin als die Linearlagerungsblockanordnung 200 bezeichnet werden.
  • Wenn der Gewichtskompensationsmechanismus 40 das Gewicht der Linearlagerungsblockanordnung 200 kompensiert, kann ein Benutzer den C-Arm 25 mit relativ geringem Aufwand anheben oder absenken. Ferner kann, wenn der Gewichtskompensationsmechanismus das Gewicht der Linearlagerungsblockanordnung kompensiert, der Gegengewichtskompensierungsmechanismus zur Beibehaltung der Position des Linearlagerungsblockes 35 in Bezug auf die Linearlagerungsschiene 80 beitragen. Auf diese Weise kann der Gewichtskompensationsmechanismus zur Verhinderung beitragen, dass der Linearlagerungsblock langsam nach unten wandert (weil die Schwerkraft auf der Linearlagerungsblockanordnung größer als die aufwärtsgerichtete Kraft des Gewichtskompensationsmechanismus auf dem Linearlagerungsblock ist) und langsam auf der Schiene nach oben wandert (weil die aufwärtsgerichtete Kraft des Gewichtskompensationsmechanismus auf der Linearlagerungsblockanordnung größer als die Schwerkraft auf der Linearlagerungsblockanordnung ist).
  • Der Gewichtskompensationsmechanismus 40 kann jede geeignete Komponente aufweisen, die es ihm ermöglicht, im Wesentlichen das Gewicht der Linearlagerungsblockanordnung 200 zu kompensieren. Einige Beispiele geeigneter Gewichtskompensationsmechanismen umfassen eine oder mehrere Konstantkraftfedern, Federmotoren, Gasfedern, Spannungsfedern, Torsionsfedern, Kompressionsfedern, Kurvenscheiben, Hydraulikkreise, Gewichte, Seilscheiben und ein Kabel und/oder irgendeine andere geeignete Komponente, die dem Gewichtskompensationsmechanismus ermöglicht, seinen gewünschten Zweck zu erfüllen.
  • In einem Beispiel eines geeigneten Gewichtskompensationsmechanismus 40 stellen 3A bis 4 einige Ausführungsformen dar, in welchen der Gewichtskompensationsmechanismus 40 eine oder mehrere Konstantkraftfedern 100 aufweist. Eine Konstantkraftfeder kann praktisch jede geeignete Feder umfassen, die eine im Wesentlichen konstante Kraft über ihren Bewegungsbereich ausübt. Diesbezüglich ist in einigen Ausführungsformen jede von den Konstantkraftfedern im Wesentlichen als ein aufgewickeltes Band aus Federstahl aufgebaut.
  • Wenn der Gewichtskompensationsmechanismus 40 eine oder mehrere Konstantkraftfedern 100 aufweist, kann der Mechanismus eine geeignete Anzahl von Konstantkraftfedern aufweisen, die es ihm ermöglichen, im Wesentlichen das Gewicht der Linearlagerungsblockanordnung 200 zu kompensieren. Beispielsweise kann der Gewichtskompensationsmechanismus 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8...20 oder mehre Konstantkraftfedern aufweisen. Tatsächlich stellt 4 einige Ausführungsformen dar, in welchen der Gewichtskompensationsmechanismus 40 acht Konstantkraftfedern 100 aufweist. In jedem Falle ist zur Kompensation des Gewichtes der Linearlagerungsblockanordnung die gesamte Aufwärtskraft, die die Federn auf den Linearlagerungsblock 35 ausüben im Wesentlichen gleich dem Gewicht der Linearlagerungsblockanordnung.
  • Wenn der Gewichtskompensationsmechanismus 40 eine oder mehrere Konstantkraftfedern 100 aufweist, kann der Mechanismus auch eine geeignete Anzahl geeigneter Komponenten aufweisen, die es ermöglichen, dass die C-Arm-Positioniervorrichtung 20 wie beabsichtigt funktioniert. Beispielsweise stellt 4 einige Ausführungsformen dar, in welchen jede von den Konstantkraftfedern 100 des Gewichtskompensationsmechanismus 40 dafür eingerichtet ist sich auf eine Rotationsspule 105 aufzuwickeln, die an der C-Arm-Positioniervorrichtung 20 (z. B. mittels eines Trägers 100) montiert ist. Ferner stellt, obwohl die Konstantkraftfedern in den Gewichtskompensationsmechanismus in jeder geeigneten Weise eingebaut sein können, 4 einige Ausführungsformen dar, in welchen Paare entsprechender Konstantkraftfedern 100 sich in entgegengesetzte Richtungen so aufwickeln, dass Federn von einem entsprechenden Spulenpaar leicht mit demselben Verbindungspunkt 95 verbunden werden können.
  • In einem weiteren Beispiel eines geeigneten Gewichtskompensationsmechanismus 40 stellen die 5 und 6 einige Ausführungsformen dar, in welchen der Gewichtskompensationsmechanismus 40 einen Federmotor 115 aufweist. In derartigen Ausführungsformen kann der Federmotor jede geeignete Eigenschaft haben, die mit seiner hierin beschriebenen Funktion übereinstimmt. Zur Veranschaulichung zeigt 6 (welche eine Unterseitenansicht nur einiger Komponenten der C-Arm-Positioniervorrichtung 20 von 5 darstellt) einige Ausführungsformen, in welchen der Federmotor 115 ein Gehäuse 117 aufweist, das vier Konstantkraftfedern 100 enthält, die jeweils um eine Rotationsspule 105 aufgewickelt und mit einer Konstantkraftfedertrommel 120 verbunden sind, welche wiederum in Bezug auf eine Trommel 125 des flexiblen Verbindungselements fixiert ist. In diesen Ausführungsformen werden, sobald das flexible Verbindungselement (zum Beispiel das Kabel 130) von der flexiblen Verbindungselementtrommel abgewickelt wird, die Konstantkraftfedern von ihren entsprechenden Konstantkraftspulen abgewickelt und wenigstens teilweise auf der Konstantkraftfedertrommel aufgewickelt, – um somit die Absenkung des C-Arms 25 zu ermöglichen.
  • Obwohl 6 einige Ausführungsformen des Federmotors 115 darstellt, der vier Konstantkraftfedern 100 aufweist kann der Federmotor in jeder geeigneten Weise modifiziert werden, die ihm die Durchführung seiner gewünschten Funktion ermöglicht. Beispielsweise kann der Federmotor 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8 oder mehr Konstantkraftfedern aufweisen, welche jeweils an der Konstantkraftfedertrommel 120 angebracht sind.
  • Der Gewichtskompensationsmechanismus 40 kann an jeder geeigneten Stelle angeordnet sein, der seine Funktion wie gewünscht ermöglicht. Tatsächlich ist in einigen Ausführungsformen der Gewichtskompensationsmechanismus wenigstens teilweise oberhalb des Linearlagerungsblocks 35 gemäß Darstellung in 4 angeordnet. In anderen Ausführungsformen kann der Gewichtskompensationsmechanismus 40 unterhalb oder an der Seite des Linearlagerungsblockes angeordnet sein, wie es in 5 dargestellt ist. In einem Beispiel stellt 4 den Gewichtskompensationsmechanismus 40 oberhalb des Linearlagerungsblockes 35 montiert dar, um den Konstantkraftfedern 100 zu ermöglichen, sich oberhalb des Linearlagerungsblocks aufzuwickeln. In einem weiteren Beispiel zeigt 4, dass die (nicht dargestellten) Federn des Mechanismus 40 in der Lage sind sich wenigstens teilweise unter dem Linearlagerungsblock 35 aufzuwickeln. In einem weiteren Beispiel, welches nicht dargestellt ist, ist der Gewichtskompensationsmechanismus auf den Linearlagerungsblock (dass er sich beispielsweise an dem Block aufwickelt) und/oder an der C-Arm-Tragarmanordnung 45 montiert.
  • Unabhängig von der Lage des Gewichtskompensationsmechanismus 40 kann der Mechanismus mit dem Linearlagerungsblock 35 in jeder geeigneten Weise verbunden sein, die es ihm ermöglicht, eine Aufwärtskraft auf den Linearlagerungsblock 35 auszuüben. In einem Beispiel sind Federn 100, die sich von dem Gewichtskompensationsmechanismus aus erstrecken, an dem Linearlagerungsblock (direkt oder indirekt) befestigt.
  • Zur Veranschaulichung stellt 4 einige Ausführungsformen dar, in welchen Konstantkraftfedern 100 aus dem Gewichtskompensationsmechanismus 40 an dem Linearlagerungsblock 35 (zum Beispiel mittels des Schlittens 90) an dem Verbindungspunkt 95 angebracht sind.
  • In einem weiteren Beispiel verwendet der Gewichtskompensationsmechanismus 40 ein oder mehrere flexible Verbindungselemente (zum Beispiel ein oder mehrere Kabel, Rollen, Ketten, Riemen und/oder irgendwelche anderen geeigneten Komponenten) um eine Kompensationskraft auf den Linearlagerungsblock 35 aufzubringen. In diesem Beispiel kann die C-Arm-Positioniervorrichtung 20 optional eines oder mehrere sich drehende Räder (zum Beispiel Seilscheiben, Zahnräder, Spulen und/oder irgendwelche andere geeigneten rotierenden Komponenten) aufweisen, um die Richtung des flexiblen Verbindungselementes zu ändern, um so dem Gewichtskompensationsmechanismus zu ermöglichen eine aufwärtsgerichtete Kraft auf den Linearlagerungsblock unabhängig von der Position des Mechanismus aufzubringen. Zur Veranschaulichung stellt 5 einige Ausführungsformen dar, in welchen sich ein Kabel 130 zwischen dem Federmotor 115 und dem Linearlagerungsblock 35 unter Verwendung mehrerer Seilscheiben 135 zum Umlenken des Kabels erstreckt.
  • In einigen Ausführungsformen ist der C-Arm 25 oder das C-Arm-Drehsystem 55 direkt mit dem Linearlagerungsblock 35 verbunden. In weiteren Ausführungsformen verbindet der C-Arm-Tragarm 5 den C-Arm mit dem Linearlagerungsblock. In diesen letzteren Ausführungsformen kann der C-Arm-Tragarm jede geeignete Komponente oder Eigenschaft haben. Beispielsweise kann der C-Arm-Tragarm eine beliebige geeignete Anzahl länglicher Teilabschnitte enthalten und kann optional eine beliebige geeignete Anzahl oder Art von Gelenkverbindungen enthalten.
  • Zur Veranschaulichung stellen 7 und 8 Ausführungsformen dar, in welchen der C-Arm-Tragarm 45 einen ersten länglichen Teilabschnitt 140 und einen zweiten länglichen Teilabschnitt 145 aufweist.
  • Dort wo der C-Arm-Tragarm 45 einen ersten länglichen Teilabschnitt 140 aufweist, kann dieser Teilabschnitt jede geeignete Komponente oder Eigenschaft aufweisen. In einem Beispiel stellen, obwohl der erste längliche Teilabschnitt schwenkbar an dem Linearlagerungsblock 35 befestigt sein kann, die 7 und 8 einige Ausführungsformen dar, in welchen der erste längliche Teilabschnitt 140 in einer Position in Bezug auf den Linearlagerungsblock 35 fixiert ist. In einem weiteren Beispiel stellen die 7 und 8 dar, dass der erste längliche Teilabschnitt 140 ein Drehgelenk 146 aufweisen kann, das schwenkbar an dem zweiten länglichen Teilabschnitt 145 angebracht ist, um ein horizontales Schwenken des zweiten länglichen Teilabschnittes über einen Bewegungsbogen zu ermöglichen.
  • Der zweite längliche Teilabschnitt 145 kann jede geeignete Komponente oder Eigenschaft aufweisen. Zur Veranschaulichung stellen die 7 und 8 einige Ausführungsformen dar, in welchen der zweite längliche Teilabschnitt 145 schwenkbar mit dem C-Arm-Drehsystem 45 (zum Beispiel über ein Drehgelenk 148) verbunden ist, um ein horizontales Schwenken des C-Arm-Drehsystems und des C-Arms 25 über einen Bewegungsbogen zu ermöglichen.
  • In einem weiteren Beispiel einer geeigneten Eigenschaft des zweiten länglichen Teilabschnittes 145 stellen 7 und 8 dar, dass der zweite längliche Teilabschnitt 145 optional permanent so angewinkelt ist, dass er eine obere Kante 146 des Linearlagerungsblockes 35 überragt. Auf diese Weise kann das zweite längliche Element ermöglichen, dass sich der Hub des Linearlagerungsblocks tiefer auf der Linearlagerungsschiene 80 erstreckt, ohne eine Beschädigung des C-Arms zu ermöglichen, indem dessen Berührung mit dem (nicht dargestellten) Boden zugelassen wird.
  • Um die Linearlagerungsschiene 80 in einer gewünschten Ausrichtung (zum Beispiel im Wesentlichen vertikal zu halten), können die Linearlagerungsschiene und/oder die Verstärkung 85 mit jeder geeigneten Lagerungsschienen-Tragstruktur 50 verbunden sein. Tatsächlich ist in einigen Ausführungsformen die Linearlagerungsschiene mit einer festen Tragstruktur, wie zum Beispiel mit einer Wand, einer Säule, einem Boden, einem Bord, einem Schrank, einem feststehenden Rahmen und/oder jeder anderen geeigneten Tragstruktur verbunden, die nicht für eine leichte Bewegung und Neupositionierung um einen Patienten herum gedacht ist.
  • In weiteren Implementationen ist jedoch die Linearlagerungsschiene 80 und/oder die Verstärkung 85 mit einer beweglichen Tragstruktur verbunden. In derartigen Implementationen kann die bewegliche Tragstruktur jede geeignete Eigenschaft aufweisen, die deren Bewegung über einen Boden zulässt, während gleichzeitig die Linearlagerungsschiene und alle davon getragenen Objekte (zum Beispiel die Linearlagerungsblockanordnung 200) getragen werden. Somit kann die bewegliche Tragstruktur ein oder mehrere Räder, Konsolen, Griffe, Gewichte, um zu verhindern, dass das Gewicht des C-Arms die bewegliche Tragstruktur kippen lässt, und/oder irgendwelche andere Komponenten aufweisen. Beispielsweise stellt 8 einige Ausführungsformen dar, in welchen die bewegliche Tragstruktur 150 einen mit Rädern versehenen Rahmen aufweist, der die Linearlagerungsschienenanordnung 30 trägt. 8 stellt auch einige Ausführungsformen dar, in welchen sich zwei von den Rädern 155 über die Linearlagerungsschienenanordnung 30 hinaus erstrecken, um zu verhindern, dass das Gewicht des C-Arms 25 ein Kippen der beweglichen Tragstruktur 150 bewirkt. In einigen Ausführungsformen sollte die mobile Struktur so ausgelegt sein, dass der Schwerpunkt innerhalb der Aufstandsfläche der Räder liegt.
  • Wie vorstehend erwähnt, kann die C-Arm-Positioniervorrichtung 20 ein C-Arm-Drehsystem 55 aufweisen. Diesbezüglich kann das C-Arm-Drehsystem jedes bekannte oder neue C-Arm-Drehsystem aufweisen, das eine Neupositionierung des C-Arms auf dem Linearlagerungsblock 30 oder an dem Ende des C-Arm-Tragarms 45 ermöglicht. Zur Veranschaulichung stellt 8 einige Ausführungsformen dar, in welcher das C-Arm-Drehsystem 55 dafür ausgelegt ist, eine Orbitaldrehung um eine Orbitaldrehachse 175 des C-Arms 35 in der Richtung der Pfeile 180 und 185 zuzulassen, sowie eine Drehung um eine Achse einer seitlichen Drehung 190, um dadurch den C-Arm 25 seitlich zu drehen.
  • Zusätzlich zu den vorstehend erwähnten Komponenten kann die beschriebene C-Arm-Positioniervorrichtung 20 jede weitere im Fachgebiet bekannte geeignete Komponente oder Eigenschaft aufweisen. Beispielsweise kann die C-Arm-Positioniervorrichtung eine oder mehrere Tragstrukturabdeckungen, Monitore, Handgriffe, Energieversorgungsteile (zum Beispiel intern und/oder extern), Röntgen-Bildgebungssysteme, Röntgen-Steuerungsvorrichtungen und Linearlagerungs-Bremssysteme aufweisen. Beispielsweise stellt 9 einige Ausführungsformen dar, in welcher die C-Arm-Positioniervorrichtung 20 eine Tragstrukturabdeckung 160, Handgriffe 165 und einen Monitor 170 aufweist.
  • Die beschriebene C-Arm-Positioniervorrichtung 20 kann in jeder beliebigen Art aufgebaut sein, die die vorstehend beschriebenen Strukturen ausbildet. Beispielsweise kann die C-Arm-Positioniervorrichtung durch einen Prozess hergestellt werden, welcher Spritzformung, Extrusion, Gießen, Fräsen, Stanzen, Biegen, Bohren, Kleben, Schweißen, mechanisches Verbinden und/oder jeden anderen geeigneten Prozess aufweist.
  • Die beschriebene C-Arm-Positioniervorrichtung 20 kann auch in jeder geeigneten Weise verwendet werden. Beispielsweise kann ein Bediener den C-Arm anheben und absenken, indem er eine nach oben beziehungsweise abwärtsgerichtete Kraft auf einen Abschnitt der linearen Lagerungsanordnung 200 aufbringt. Somit kann der Bediener die C-Arm-Positioniervorrichtung 20 nutzen, um den C-Arm schnell und effizient in die gewünschte Position des zu untersuchenden Patienten zu bringen.
  • Die C-Arm-Positioniervorrichtung 20 kann verschiedene Merkmale haben. Erstens kann, da der Gewichtskompensationsmechanismus 40 im Wesentlichen das Gewicht der Linearlagerungsblockanordnung 200 kompensieren kann, ein Bediener den C-Arm 25 mit relativ geringer physischer Kraft anheben und absenken. Demzufolge muss der Prozess für die Nutzung der beschriebenen C-Arm-Positioniervorrichtung zum Anheben und Absenken des C-Arms keinen Grad an physischer Anstrengung erfordern, die wesentlich von anderen wichtigen von dem Bediener auszuführenden Aufgaben abweicht.
  • Zweitens kann, da der C-Arm 25 in der beschriebenen C-Arm-Positioniervorrichtung mit dem Linearlagerungsblock 35 verbunden ist, welcher wiederum verschiebbar mit der Linearlagerungsschiene 80 gekoppelt ist, sich der C-Arm in der beschriebenen Vorrichtung gerade nach oben und unten und nicht über einen vertikalen Bewegungsbogen während der Anhebung bewegen. Somit kann, im Gegensatz zu einigen herkömmlichen Vorrichtungen, die zum Anheben und Absenken eines C-Arms verwendet werden, indem der C-Arm zur Bewegung über einen Bogen veranlasst wird, die beschriebene C-Arm-Positioniervorrichtung den C-Arm im Wesentlichen gerade aufwärts und abwärts oder in einer im Wesentlichen vertikalen Richtung bewegen. Demzufolge kann die beschriebene Vorrichtung eine geringere Neupositionierung des Patienten erfordern als einige andere herkömmliche Vorrichtungen, die zum Positionieren eines C-Arms verwendet werden.
  • Drittens kann dort, wo der Gewichtskompensationsmechanismus 40 eine oder mehrere Konstantkraftfedern (zum Beispiel in einem Federmotor) aufweist, der Gewichtskompensationsmechanismus nicht den bestimmten Gasfedern zugeordneten Nachteilen unterliegen. Beispielsweise sind im Gegensatz zu einigen Gasfedern, die durch Temperaturänderungen oder Höhenlage beeinträchtigt werden, die Konstantkraftfeder nicht davon betroffen. In einem weiteren Beispiel kann, während einige herkömmliche Gasfedern angenähert zweimal länger als der Hub sein müssen, den sie erzeugen, ein Gewichtskompensationsmechanismus mit Konstantkraftfedern die Höhe der C-Arm-Positioniervorrichtung nur um einen kleinen Betrag (wenn überhaupt) über die Hublänge des Linearlagerungsblockes hinaus vergrößern. Demzufolge können bestimmte Ausführungsformen der beschriebenen Vorrichtung leicht praktisch auf jede Größe eingestellt werden (beispielsweise kann der Hub vergrößert werden) ohne Platz für eine entsprechende Gasfeder zu benötigen. In noch einem weiteren Beispiel können, im Gegensatz zu einigen Gasfedern, die mit der Zeit zum Lecken neigen, die Konstantkraftfedern eine im Wesentlichen konstante Zugspannung über ihre Lebensdauer beibehalten. In noch einem weiteren Beispiel können, im Gegensatz zu einigen herkömmlichen Vorrichtungen, die eine oder mehrere Gasfedern zum Festhalten des C-Arms in seiner Position verwenden und die dazu neigen, zuzulassen, dass das Gewicht des C-Arms die Gasfeder(n) zusammendrückt und dadurch ein langsames Absenken des C-Arms bewirken, Konstantkraftfedern keiner derartigen Kompression unterliegen. Demzufolge kann dort, wo der beschriebene Gewichtskompensationsmechanismus eine oder mehrere Konstantkraftfedern aufweist, der Mechanismus die Aufgabe der Halterung des C-Arms auf einer gewünschten Höhe besser als eine herkömmliche Vorrichtung erfüllen, die eine oder mehrere Gasfedern zur Beibehaltung der Höhe des C-Arms verwendet.
  • Ein viertes Merkmal besteht darin, dass, weil der Gewichtskompensationsmechanismus 40 eine oder mehrere Konstantkraftfedern 100 aufweist, die beschriebene C-Arm-Positioniervorrichtung 20 leichter und/oder preiswerter als einige herkömmliche Vorrichtungen sein kann, die eine oder mehrere Gasfedern verwenden. Demzufolge kann die beschriebene C-Arm-Positioniervorrichtung leichter zu bewegen sein und preiswerter als einige andere herkömmliche Vorrichtungen sein, die zum Positionieren und Tragen eines C-Arms verwendet werden.
  • Zusätzlich zu jeder vorstehend angegebenen Modifikation können zahlreiche weitere Varianten und alternative Anordnungen vom Fachmann ohne Abweichung von dem Erfindungsgedanken und Schutzumfang dieser Beschreibung erdacht werden, und die beigefügten Ansprüche sollen derartige Modifikationen und Anordnungen mit abdecken. Somit wird, obwohl die Information vorstehend insbesondere und im Detail in Verbindung mit dem beschrieben wurde, was derzeit für die praktikabelsten und bevorzugtesten Aspekte betrachtet wird, für den Fachmann ersichtlich sein, dass zahlreiche Modifikationen einschließlich, jedoch nicht darauf beschränkt, von Form, Funktion, Betriebsart und Anwendung ohne Abweichung von den hierin dargestellten Prinzipien und Konzepten ausgeführt werden können. Ebenso sind, wie hierin angewendet, die Beispiele und Ausführungsform in jeder Hinsicht lediglich als veranschaulichend gedacht und sollten in keiner Weise als einschränkend betrachtet werden.
  • Es werden Systeme und Verfahren zum Herstellen und Nutzen verschiebbarer gewichtskompensierter C-Arm-Positioniervorrichtungen beschrieben. In derartigen Systemen und Verfahren enthält jede C-Arm-Positioniervorrichtung eine C-Arm-Röntgen-Vorrichtung, eine Linearlagerungsschiene, einen Linearlagerungsblock und einen Gewichtskompensationsmechanismus. Im Wesentlichen ist der C-Arm mit dem Linearlagerungsblock verbunden, welcher wiederum verschiebbar mit der Lagerungsschiene gekoppelt ist, um ein Aufwärts- und Abwärtsverschieben des C-Arms auf der Schiene zu ermöglichen. Der Gewichtskompensationsmechanismus kann eine Kraft auf den Lagerungsblock ausüben, um das Gewicht des C-Arms und des Lagerungsblockes zu kompensieren. Somit kann die beschriebene C-Arm-Positioniervorrichtung einem Benutzer ermöglichen, den C-Arm leicht mit relativ geringem Aufwand anzuheben und abzusenken. Während einige Implementationen der C-Arm-Positioniervorrichtung mit einer mobilen Tragstruktur verbunden sind, sind andere Implementationen der C-Arm-Positioniervorrichtung mit einer festen Tragstruktur verbunden. Weitere Implemenationen werden ebenfalls beschrieben.
  • Bezugszeichenliste
  • 20
    C-Arm-Positioniervorrichtung allgemein
    25
    C-Arm allgemein
    30
    Linearlagerungsschienenanordnung
    35
    Linearlagerungsblock
    40
    Gewichtskompensationsmechanismus allgemein
    45
    C-Arm-Tragarm allgemein
    50
    Lagerungsschienen-Tragstruktur allgemein
    55
    C-Arm-Drehsystem allgemein
    60
    Mini-C-Arm allgemein
    65
    Röntgenquelle
    70
    Röntgendetektor
    75
    Zwischenraum
    80
    Linearlagerungsschiene
    85
    Verstärkung
    90
    Schlitten
    95
    Verbindungspunkt
    100
    Konstantkraftfedern
    105
    Drehspule
    110
    Bremse
    115
    Federmotor
    120
    Konstantkraftfedertrommel
    125
    Wickeltrommel des flexiblen Verbindungselements
    130
    Kabel
    135
    Seilscheiben
    140
    erster länglicher Teilabschnitt
    145
    zweiter länglicher Teilabschnitt
    150
    bewegliche Tragkonstruktion
    155
    Räder
    160
    Tragstrukturabdeckung
    165
    Handgriffe
    170
    Monitor
    200
    Linearlagerungsblockanordnung
    300
    Bremssystem
    400
    V-Bremse
    405
    erster Schwenkbremsarm
    410
    zweiter Schwenkbremsarm
    415
    Bremsbelag
    420
    Verbindungselement
    425
    exzentrischer Bremshebel
    430
    exzentrisches Ende
    435
    länglicher Abschnitt
    440
    Betätigungseinrichtung
    445
    zweites Ende des ersten Arms
    450
    zweites Ende des zweiten Arms

Claims (25)

  1. Röntgen-Positioniervorrichtung, aufweisend: eine im Wesentlichen lineare Lagerungsschiene (80); einen C-Arm (25) mit einer Röntgenquelle (65) und einem Bilddetektor (70), die an nahe gegenüberliegenden Stellen des C-Arms (25) angeordnet sind, wobei der C-Arm (25) mit einem Linearlagerungsblock (35) verbunden ist, und wobei der Linearlagerungsblock (35) verschiebbar mit der Linearlagerungsschiene (80) gekoppelt ist, um ein vertikales Verschieben des C-Arms (25) in zwei Richtungen zu ermöglichen; und einen Gewichtskompensationsmechanismus (40), der eine Kraft auf den Linearlagerungsblock (35) aufbringt, um im Wesentlichen wenigstens einen Teil des Gewichtes des C-Arms (25) und des Linearlagerungsblockes (35) zu kompensieren.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei der Gewichtskompensationsmechanismus (40) eine Konstantkraftfeder (100) aufweist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 2, wobei der Gewichtskompensationsmechanismus (40) einen Federmotor (115) aufweist.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 2, wobei sich die Konstantkraftfeder (100) oberhalb des Linearlagerungsblocks (35) aufwickelt.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 2, wobei sich die Konstantkraftfeder (100) nicht oberhalb des Linearlagerungsblocks (35) aufwickelt.
  6. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei der Gewichtskompensationsmechanismus (40) mit dem Linearlagerungsblock (35) über ein flexibles Verbindungselement (125) verbunden ist, das zu dem Linearlagerungsblock (35) über ein drehbares Rad (155) hin geführt ist.
  7. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche,, wobei der Linearlagerungsblock (35) einen Hub hat, der größer als ca. 61 cm (24 inches) ist.
  8. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, welche ferner einen C-Arm-Tragarm (45) aufweist, der den C-Arm (25) schwenkbar mit dem Linearlagerungsblock (35) verbindet.
  9. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei der C-Arm-Tragarm (45) einen länglichen Teilabschnitt aufweist, der permanent so angewinkelt ist, dass er ein oberes Ende des Linearlagerungsblockes überragt.
  10. Röntgen-Positioniervorrichtung, aufweisend: eine im Wesentlichen lineare Lagerungsschiene, die mit einer mobilen Tragstruktur, die über einen Boden bewegt werden kann, gekoppelt ist und darauf getragen wird; einen C-Arm mit einer Röntgenquelle und einem Bilddetektor, die an nahe gegenüberliegenden Stellen des C-Arms angeordnet sind, wobei der C-Arm mit einem Linearlagerungsblock verbunden ist, und wobei der Linearlagerungsblock verschiebbar mit der Linearlagerungsschiene gekoppelt ist, um ein vertikales Verschieben des C-Arms in zwei Richtungen zu ermöglichen; und einen Konstantkraftfeder, die eine Kraft auf den Linearlagerungsblock aufbringt, um im Wesentlichen wenigstens das Gewicht des C-Arms und des Linearlagerungsblockes zu kompensieren.
  11. Vorrichtung nach Anspruch 10, wobei die Konstantkraftfeder Teil eines Federmotors ist.
  12. Vorrichtung nach Anspruch 10 oder 11, wobei sich die Konstantkraftfeder oberhalb des Linearlagerungsblocks aufwickelt.
  13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10–12, wobei der Linearlagerungsblock einen Hub hat, der größer als ca. 61 cm (24 inches) ist.
  14. Vorrichtung nach Anspruch 10 oder 11, wobei sich die Konstantkraftfeder nicht oberhalb des Linearlagerungsblocks aufwickelt.
  15. Vorrichtung nach Anspruch 14, wobei die Konstantkraftfeder mit dem Linearlagerungsblock über ein flexibles Verbindungselement verbunden ist, das zu dem Linearlagerungsblock über ein drehbares Rad hin geführt ist.
  16. Röntgen-Positioniervorrichtung, aufweisend: eine Linearlagerungsschiene, die mit einer mobilen Tragstruktur, die über einen Boden bewegt werden kann, gekoppelt ist und darauf getragen wird; einen Linearlagerungsblock, der verschiebbar mit der Linearlagerungsschiene so gekoppelt ist, dass der Linearlagerungsblock vertikal in zwei Richtungen bewegbar ist und einen Hub hat, der größer als ca. 61 cm (24 inches) ist. einen C-Arm-Tragarm mit einem ersten Ende, das mit dem Linearlagerungsblock gekoppelt ist. einen C-Arm mit einer Röntgenquelle und einem Bilddetektor, die an gegenüberliegenden Stellen des C-Arms angeordnet sind, wobei der C-Arm mit einem zweiten Ende des C-Arm-Tragarms verbunden ist; einen Konstantkraftfeder, die eine Kraft auf den Linearlagerungsblock aufbringt, um im Wesentlichen wenigstens einen Teil des Gewichtes wenigstens des Linearlagerungsblockes, des C-Arm-Tragarms und des C-Arms zu kompensieren, und wobei sich die Konstantkraftfeder oberhalb des Linearlagerungsblocks aufwickelt.
  17. Vorrichtung nach Anspruch 16, wobei der C-Arm-Tragarm einen länglichen Teilabschnitt aufweist, der permanent so angewinkelt ist, dass er ein oberes Ende des Linearlagerungsblockes überragt.
  18. Vorrichtung nach Anspruch 16 oder 17, wobei die Konstantkraftfeder Teil eines Federmotors ist.
  19. Verfahren zum Herstellen einer Röntgen-Positioniervorrichtung, wobei das Verfahren die Schritte aufweist: Bereitstellen einer Linearlagerungsschiene; verschiebbares Koppeln eines Linearlagerungsblockes mit der Linearlagerungsschiene so, dass der Linearlagerungsblock vertikal in zwei Richtungen verschoben werden kann; Verbinden eines C-Arms mit dem Linearlagerungsblock, wobei der C-Arm eine Röntgenquelle und einen Bilddetektor aufweist, die an gegenüberliegenden Stellen des C-Arms angeordnet sind; und Verbinden einer Konstantkraftfeder mit dem Linearlagerungsblock zum Ausüben einer Kraft auf den Linearlagerungsblock, um im Wesentlichen das Gewicht wenigstens des Linearlagerungsblockes und des C-Arms zu kompensieren.
  20. Verfahren nach Anspruch 19, wobei der Linearlagerungsblock einen vertikalen Hub hat, der größer als ca. 61 cm (24 inches) ist.
  21. Verfahren nach Anspruch 19 oder 20, wobei die Konstantkraftfeder Teil eines Federmotors ist.
  22. Verfahren nach einem der Ansprüche 19–21, wobei die Konstantkraftfeder mit dem Linearlagerungsblock über ein flexibles Verbindungselement verbunden ist, das zu dem Linearlagerungsblock über ein drehbares Rad hin geführt ist.
  23. Verfahren zum Nutzen einer Röntgen-Positioniervorrichtung, wobei das Verfahren den Schritt aufweist: Bereitstellen einer Röntgen-Positioniervorrichtung, die aufweist: eine Linearlagerungsschiene, die mit einer mobilen Tragstruktur, die über einen Boden bewegt werden kann, gekoppelt ist und darauf getragen wird; einen C-Arm mit einer Röntgenquelle und einem Bilddetektor, die an gegenüberliegenden Stellen des C-Arms angeordnet sind, wobei der C-Arm mit einem Linearlagerungsblock verbunden ist, und wobei der Linearlagerungsblock verschiebbar mit der Linearlagerungsschiene gekoppelt ist, um ein vertikales Verschieben des C-Arms in zwei Richtungen zu ermöglichen; und einen Konstantkraftfeder, die eine Kraft auf den Linearlagerungsblock aufbringt, um im Wesentlichen das Gewicht wenigstens des C-Arms und des Linearlagerungsblockes zu kompensieren.
  24. Verfahren nach Anspruch 23, wobei der Linearlagerungsblock einen vertikalen Hub hat, der größer als ca. 61 cm (24 inches) ist.
  25. Verfahren nach Anspruch 23 oder 24, wobei die Konstantkraftfeder Teil eines Federmotors ist.
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