DE102006055134A1 - Urologischer Röntgenarbeitsplatz - Google Patents

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    • A61BDIAGNOSIS; SURGERY; IDENTIFICATION
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    • A61B6/44Constructional features of apparatus for radiation diagnosis
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    • A61B6/58Testing, adjusting or calibrating apparatus or devices for radiation diagnosis
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Abstract

Die Erfindung betrifft einen urologischen Röntgenarbeitsplatz mit einer Röntgenquelle (4) und einem Röntgenempfänger (6), die jeweils an einem Gerätehalter (32, 14) eines an der Längsseite eines Patientenlagerungstisches (2) befindlichen Geräteträgers (30) derart gelagert sind, dass sie in einer senkrecht zur Längsachse (33) des Patientenlagerungstisches (2) orientierten Arbeitsebene (17) einander gegenüberliegend und voneinander unabhängig in verschiedenen Positionen auf einer um ein gemeinsames Zentrum (C) verlaufenden Kreisbahn (44) positionierbar sind.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf einen urologischen Röntgenarbeitsplatz mit einer Röntgenquelle und einem Röntgenempfänger.
  • Zur Durchführung perkutaner Eingriffe in der Urodiagnostik oder Urotherapie sind urologische Röntgenarbeitsplätze bekannt, bei denen ein Patient auf einem Patientenlagerungstisch zwischen einer Röntgenquelle und einem Röntgenempfänger gelagert ist, wobei die Systemachse des Röntgensystems, d.h. die Mittenachse zwischen Röntgenquelle und Röntgenempfänger, senkrecht zur Flachseite des Patientenlagerungstisches verläuft.
  • Aus der DE 198 43 680 C1 ist ein urologischer Arbeitsplatz bekannt, bei dem die Röntenquelle und der Röntgenempfänger jeweils in einer parallel zur Lagerungsebene des Patientenlagerungstisches verlaufenden Ebene unabhängig voneinander frei beweglich sind, um auf diese Weise zu ermöglichen, unterschiedliche diagnostisch oder therapeutisch relevante Bereiche des Patienten betrachten oder therapieren zu können, ohne hierzu eine Verlagerung des Patienten vornehmen zu müssen. Die Röntgenquelle und der Röntgenempfänger sind hierzu an einem säulenförmigen Halteelement angeordnet, das sich an einer Längsseite des Patientenlagerungstisches befindet und mit dem dieser fest verbunden ist. Röntgenquelle und Röntgenempfänger sind jeweils in einem Gerätehalter verfahrbar gelagert, der sich ausgehend vom säulenförmigen Halteelement über bzw. unter den Patientenlagerungstisch erstreckt, so dass sich dieser zwischen der Röntgenquelle und dem Röntgenempfänger befindet. Auf diese Weise ist eine Längsseite des Patientenlagerungstisches für den Arzt frei zugänglich.
  • Um insbesondere bei urologischen Eingriffen den Zugang des Arztes zu therapeutisch relevanten Bereichen des Patienten zu erleichtern, ist aus der DE 199 57 129 B4 ein urologischer Röntgenarbeitsplatz bekannt, bei dem Standsäule und Halteelement nicht mittig an der Längsseite des Patientenlagerungstisches sondern an seinem Kopfende angeordnet sind. Röntgenquelle und Röntgenempfänger sind in Richtung der Längsachse des Patientenlagerungstisches verschiebbar an einem sich in Richtung dieser Längsachse erstreckenden Ausleger angeordnet, so dass der Arzt zu beiden Seiten des Patienten freien Zugang hat. Auf diese Weise ist die Durchführung des chirurgischen Eingriffes für den Arzt in unterschiedlichen Positionen relativ zum Patienten ermöglicht.
  • Der prinzipielle Aufbau eines derartigen bekannten urologischen Röntgenarbeitsplatzes ist in 7 veranschaulicht. Bei einem solchen urologischen Röntgenarbeitsplatz befindet sich ein Patientenlagerungstisch 2 zwischen einer Röntgenquelle 4 und einem Röntgenempfänger 6, deren Sende- bzw. dessen Empfangsfläche 8 bzw. 10 parallel zur Flachseite des Patientenlagerungstisches 2 angeordnet sind. Röntgenquelle 4 und Röntgenempfänger 6 sind jeweils an Gerätehaltern 12 bzw. 14 jeweils in einer senkrecht zur Zeichenebene verlaufenden Ebene verfahrbar angeordnet. Die Gerätehalter 12 und 14 sind an einem Geräteträger 16 gelagert, der an der Längsseite des Patientenlagerungstisches 2 an dessen Kopfende angeordnet ist, und an dem dieser fixiert ist. Die Gerätehalter 12 und 14 sind derart gestaltet, dass die Systemachse 20 des aus Röntgenquelle 4 und Röntgenempfänger 6 bestehenden Röntgensystems in eine zur Längsachse des Patientenlagerungstisches 2 senkrechte Arbeitsebene 17 verlagert werden kann, die vom Gerätehalter 16 beabstandet ist, so dass der Arzt zu beiden Seiten des Patientenlagerungstisches 2 im Bereich dieser Arbeitsebene 17 freien Zugang hat.
  • Aus therapeutischen oder diagnostischen Gründen ist es oftmals erforderlich, dass die Röntgenstrahlung schräg auf einen Patienten 18 auftrifft, d.h. dass die Systemachse 20 des aus Röntgenquelle 4 und Röntgenempfänger 6 bestehenden Röntgensystems schräg zur sagittalen Medianebene 22 des Patienten 18 verläuft. Um eine solche schräge Einstrahlung bei den bekannten urologischen Röntgenarbeitsplätzen zu ermöglichen, wird deshalb der Patient 18 mit einer Lagerungshilfe 24, beispielsweise einem Gelkissen, in einer Weise schräg gelagert, dass die geforderte Schrägeinstrahlung auch mit einem Röntgensystem erzielt werden kann, dessen Systemachse 20 konstruktionsbedingt senkrecht zur Lagerfläche des Patientenlagerungstisches 2 verläuft. Eine solche Schräglagerung ist aufwendig und ungenau und erfordert die Platzierung von Lagerhilfen, so dass eine aus therapeutischen oder diagnostischen Gesichtspunkten während der Untersuchung oder des Eingriffs an sich erforderliche Umlagerung in eine aus diagnostischen oder therapeutischen Gesichtspunkten bessere Position in vielen Fällen unterbleibt. Darüber hinaus ist eine unbequeme Schräglagerung des Patienten auch mit einer erhöhten Instabilität seiner Position verbunden.
  • Der Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, einen urologischen Röntgenarbeitsplatz der eingangs genannten Art anzugeben, mit dem es möglich ist, Röntgenbilder mit schräg zur Medianebene des Patienten einfallenden Röntgenstrahlen zu erzeugen, ohne dass es hierzu einer Schräglagerung des Patienten bedarf.
  • Die genannte Aufgabe wird gemäß der Erfindung gelöst mit einem urologischen Arbeitsplatz mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1. Gemäß diesen Merkmalen enthält der urologische Arbeitsplatz eine Röntgenquelle und einen Röntgenempfänger, die jeweils an einem Gerätehalter eines an der Längsseite eines Patientenlagerungstisches befindlichen Geräteträgers derart gelagert sind, dass sie in einer senkrecht zur Längsachse des Patientenlagerungstisches orientierten Arbeitsebene einander gegenüberliegend und unabhängig voneinander in verschiedenen Positionen auf einer um ein gemeinsames Zentrum verlaufenden Kreisbahn positionierbar sind.
  • Auf diese Weise ist die Erzeugung von Röntgenaufnahmen möglich, bei denen die Röntgenstrahlen den Körper eines Patien ten schräg zu dessen sagittaler Medianebene durchqueren, ohne dass hierzu eine instabile Schräglagerung des Patienten erfolgen muss. Da zur Einstellung des Einstrahlwinkels der Röntgenstrahlen nur eine Einstellung von Komponenten des Röntgensystems erforderlich ist, kann der Urologe während des Eingriffes oder während der Diagnose mit geringem Aufwand Feineinstellungen und Korrekturen vornehmen. Dies erleichtert ihm sowohl eine Optimierung der Qualität der Röntgenbilder als auch die Durchführung eines bildgestützten Eingriffes.
  • Im Sinne der vorliegenden Erfindung sind Röntgenquelle und Röntgendetektor dann voneinander unabhängig positionierbar, wenn sie nicht starr mechanisch miteinander verbunden, d.h. mechanisch zwangsgekoppelt sind, so dass sie aufgrund ihrer mechanischen Lagerung unabhängig voneinander in unterschiedliche Positionen auf der Kreisbahn verlagert werden können. Mit anderen Worten: Sie sind auch dann im Sinne der Erfindung unabhängig voneinander positionierbar, wenn in der Praxis diese Bewegung oder Verlagerung durch eine Ansteuerung entsprechender Antriebsaggregate gleichzeitig erfolgt.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist die Arbeitsebene vom Geräteträger beabstandet, der sich insbesondere an der Kopfseite des Patientenlagerungstisches befindet. Durch diese Maßnahme wird ein symmetrischer Patientenzugang ermöglicht, d.h. der Arzt hat in der Arbeitsebene auf beiden Längsseiten des Patientenlagerungstisches freien Zugang zu dem diagnostisch oder therapeutisch relevanten Bereich des Patienten, was bei einem herkömmlichen C-Bogen-Röntgensystem konstruktionsbedingt nicht möglich ist.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den weiteren Unteransprüchen angegeben.
  • Zur weiteren Erläuterung der Erfindung wird auf die Ausführungsbeispiele der Zeichnung verwiesen. Es zeigen:
  • 1 und 3-6 jeweils eine grob schematische Darstellung eines urologischen Röntgenarbeitsplatzes gemäß der Erfindung in einer Ansicht in Richtung der Längsseite des Patientenlagerungstisches,
  • 2 eine Draufsicht auf den Röntgenarbeitsplatz von oben, ebenfalls in einer Prinzipdarstellung,
  • 7 eine ebenfalls grob vereinfachte schematische Darstellung eines urologischen Röntgenarbeitsplatzes nach dem Stand der Technik mit einem schräg auf dem Patientenlagerungstisch gelagerten Patienten.
  • Gemäß 1 umfasst der urologische Röntgenarbeitsplatz ebenso wie der aus der DE 199 57 129 B4 bekannte Röntgenarbeitsplatz, auf deren Offenbarungsgehalt in dieser Anmeldung ausdrücklich Bezug genommen wird, einen Geräteträger 30, der an der Längsseite des Patientenlagerungstisches 2 an dessen Kopfseite angeordnet ist. An einem in Richtung zum Patientenlagerungstisch 2 auskragenden Gerätehalter 32 ist die Röntgenquelle 4 schwenkbar um eine parallel zur Längsachse 33 des Patientenlagerungstisches 2, d.h. senkrecht zur Zeichenebene und zur Arbeitsebene 17 verlaufende Lagerachse 34 in Richtung des Doppelpfeiles 36 angeordnet. Die Röntgenquelle 4 ist am Gerätehalter 32 in einer quer zur Längsachse 33 des Patientenlagerungstisches 2 verlaufenden Schiene 38 verschiebbar in Richtung des Doppelpfeiles 40, d.h. senkrecht zur Längsachse 33 des Patientenlagerungstisches 2 gelagert, so dass sie in der Arbeitsebene 17 linear verfahren werden kann. Zusätzlich hierzu ist die Röntgenquelle 4 entweder am Gerätehalter 32 selbst oder wie im Ausführungsbeispiel dargestellt, durch eine vertikale Verschiebbarkeit des Gerätehalters 32 in der Arbeitsebene 17 höhenverstellbar in Richtung des Doppelpfeiles 42 gelagert. Auf diese Weise wird eine Bewegung der Röntgenquelle längs eines Kreisbogens oder einer Kreisbahn 44 in der parallel zur Zeichenebene und senkrecht zur Längsachse 33 des Patientenlagerungstisches 2 verlaufenden Arbeitsebene 17 ermöglicht, deren Zentrum C relativ zum Patientenlagerungstisch 2 ortsfest ist und sich im dargestellten Beispiel oberhalb des Patientenlagerungstisches 2 und in einem Abstand von der Lagerachse 34 befindet. Mit anderen Worten: Lagerachse 34 und Drehachse der Kreisbahn 44 fallen nicht zusammen.
  • Eine derartige kombinierte Linear- und Schwenkbewegung wird auch mit dem in analoger Weise an einem nur schematisch angedeuteten, auskragenden Gerätehalter 45 gelagerten Röntgenempfänger 6 durchgeführt, so dass Sendefläche 8 der Röntgenquelle 4 und Empfangsfläche 10 des Röntgenempfängers 6 in Arbeitsposition parallel zueinander orientiert sind und ihre die Systemachse 20 bildenden Mittensenkrechten zusammenfallen. Diese kombinierte Linear- und Schwenkbewegung des Röntgenempfängers 6 ist in der Figur durch die Doppelpfeile 46, 47 und 48 (Schwenkbewegung um Lagerachse 49) veranschaulicht. Röntgenquelle 4 und Röntgenempfänger 6 werden auf diese Weise jeweils auf der Kreisbahn 44 um das gemeinsame Zentrum (Isozentrum) C positioniert, d.h. die Systemachse 20 wird um das Zentrum C geschwenkt.
  • Röntgenquelle 4 und Röntgenempfänger 6 können dabei entweder durch eine unabhängig voneinander erfolgende Bewegung synchron (gleichzeitig) oder asynchron (nacheinander) in die jeweilige Arbeitsposition verfahren werden.
  • Die den Patienten 18 durchquerende Röntgenstrahlung breitet sich in der in der Fig. dargestellten Arbeitsposition schräg unter einem Winkel α zur sagittalen Medianebene 22 des Patienten 18 aus.
  • In der Draufsicht gemäß 2 ist zu erkennen, dass der Gerätehalter 32 aus einem quer zur Längsseite des Patientenlagerungstisches 2 verlaufenden Querträger 32a aufgebaut ist, an dem in dieser Querrichtung verschiebbar ein Längsträger 32b angeordnet ist, an dessen freiem Ende schwenkbar die Röntgenquelle 4 angeordnet ist. Dadurch befindet sich die zur Zeichenebene senkrechte Arbeitsebene 17 in einem Abstand a an der Kopfseite des Patientenlagerungstisches 2 angeordneten Geräteträger 30, so dass der Arzt in dieser Arbeitsebene 17 beidseitig des Patientenlagerungstisches 2 freien Zugang zum Patienten hat.
  • 3 zeigt nun den urologischen Arbeitsplatz gemäß 1 und 2 in einer Arbeitsposition, bei der Röntgenquelle 4 und Röntgenempfänger 6 in einer der 1 gegenüberliegende Winkelposition-α auf der Kreisbahn 44 verfahren ist.
  • In den Ausführungsbeispielen gemäß 4 und 5 wird die ortsveränderbare Lagerung der Röntgenquelle 4 durch ein Scharniergelenk 50 mit zwei Gelenkachsen 52 und 54 erreicht, über das der Gerätehalter 32 am Geräteträger 30 gelagert ist. Um auf diese Weise eine orbitale Bewegung der Röntgenquelle 4 um ein Zentrum C zu ermöglichen, ist eine zusätzliche Höhenverstellung des Geräteträgers 30 vorgesehen, die durch einen Doppelpfeil 56 veranschaulicht ist. In gleicher Weise führt auch der Röntgenempfänger 6 über einen mit einem Scharniergelenk am Geräteträger 30 gelagerten Gerätehalter, eine synchrone Bewegung mit der Röntgenquelle 4 aus, wobei auch bei diesem Ausführungsbeispiel ebenso wie in den beiden vorhergehenden Ausführungsbeispielen Röntgenquelle 4 und Röntgenempfänger 6 entweder mechanisch zwangsgekoppelt sein können oder durch eine unabhängig voneinander erfolgende Bewegung synchron (gleichzeitig) oder asynchron (nacheinander) in die jeweilige Arbeitsposition verfahren werden können.
  • Im Ausführungsbeispiel gemäß 6 sind sowohl Röntgenquelle 4 als auch Röntgenempfänger 6 entlang eines kreisbogenförmigen Schienensegmentes 60 bzw. 62 gelagert, deren Radiusmittelpunkte zusammenfallen, und die eine Kreisbewegung von Röntgenquelle 4 und Röntgenempfänger 6 um das Zentrum C ermöglichen.
  • Alternativ zu den in den Fig. dargestellten Ausführungsbeispielen ist es auch möglich, sowohl Röntgenquelle 4 als auch Röntgenempfänger 6 am freien Ende eines mehrachsigen Roboterarms anzuordnen. Darüber hinaus können auch mechanische Ausführungsformen für die Bewegung von Röntgenquelle 4 einerseits und Röntgenempfänger 6 andererseits realisiert werden, die voneinander verschieden sind. Beispielsweise kann eine Ortsveränderbarkeit des Röntgenempfängers 6 gemäß 5 mit einer Ortsveränderbarkeit der Röntgenquelle 4 gemäß 1 bis 4 kombiniert sein.

Claims (6)

  1. Urologischer Röntgenarbeitsplatz mit einer Röntgenquelle (4) und einem Röntgenempfänger (6), die jeweils an einem Gerätehalter (32, 14) eines an der Längsseite eines Patientenlagerungstisches (2) befindlichen Geräteträgers (30) derart gelagert sind, dass sie in einer senkrecht zur Längsachse (33) des Patientenlagerungstisches (2) orientierten Arbeitsebene (17) einander gegenüberliegend und voneinander unabhängig in verschiedenen Positionen auf einer um ein gemeinsames Zentrum (C) verlaufenden Kreisbahn (44) positionierbar sind.
  2. Urologischer Röntgenarbeitsplatz nach Anspruch 1, bei dem der Geräteträger (30) von der Arbeitsebene (17) beabstandet ist.
  3. Urologischer Röntgenarbeitsplatz nach Anspruch 2, bei dem der Geräteträger (30) an der Kopfseite des Patientenlagerungstisches (2) angeordnet ist.
  4. Urologischer Röntgenarbeitsplatz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem die Röntgenquelle (4) und/oder der Röntgenempfänger (6) schwenkbar um eine senkrecht zu dieser Arbeitsebene (17) verlaufende Lagerachse (34, 49; 52, 54) und in dieser Arbeitsebene (17) linear (40, 42, 47, 46) verfahrbar gelagert sind.
  5. Urologischer Röntgenarbeitsplatz nach einem der Ansprüche 1 bis 3, bei dem Röntgenquelle (4) und/oder Röntgenempfänger (6) entlang eines kreisbogenförmigen Schienensegmentes (60 bzw. 62) gelagert sind.
  6. Urologischer Röntgenarbeitsplatz nach einem der Ansprüche 1 bis 3, bei dem die Röntgenquelle (4) und/oder der Röntgenempfänger (6) am freien Ende eines mehrachsigen Roboterarmes angeordnet sind.
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