WO2011076382A1 - Implantierbares shuntsystem - Google Patents

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WO2011076382A1 PCT/EP2010/007817 EP2010007817W WO2011076382A1 WO 2011076382 A1 WO2011076382 A1 WO 2011076382A1 EP 2010007817 W EP2010007817 W EP 2010007817W WO 2011076382 A1 WO2011076382 A1 WO 2011076382A1
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Christoph Miethke
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Christoph Miethke Gmbh & Co Kg
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Abstract

Die Anmeldung umfaßt ein Shuntsystem für eine Drainage, das auch für eine Medikamentenaufgabe geeignet ist.

Description

Implantierbares Shuntsystem
Beschreibung
Die Erfindung betrifft ein subcutan implantierbares Shuntsystem.
Als Shunt wird in der Medizin eine Verbindung zwischen normalerweise getrennten Gefäßen oder Hohlräumen bezeichnet. Es sind verschiedene künstliche Shunts bekannt. Fehlbildungen, welche in der Natur vorkommen und gleichfalls eine Verbindung zwischen Gefäßen oder Hohlräumen vorkommen bleiben bei der folgenden Benutzung des Begriffes Shunt
unberücksichtigt.
Ausgangssituation :
Besonders bedeutsam sind Shunts zwischen dem arteriellem und venösem Kreislauf. Ein solcher Shunt dient dazu die Sauerstoffversorgung des Patienten zu verbessern.
Bei Dialysepatienten wird ein Shunt angelegt, um ein großvolumiges Gefäß für eine
Hämodialyse zu erschließen.
Vorzugsweise ist ein Shunt zwischen der Areteria radialis und der Vena cephalica am Unterarm vorgesehen.
Dialyseshunts sind für Patienten mit Nierenschäden überlebenswichtig.
In der Neurochirurgie hat der Shunt zur Ableitung des Liquors bei Hydrocephalus große
Bedeutung. Dieser wird zumeist ein Schlauch von der Schädeldecke her unter der Haut durch den Hals hinab in die obere Hohlvene oder vor der Brustwand bis zur Bauchhöhle geführt.
Es gibt auch andere diverse weniger bedeutende Shunts.
Vor allem die bei Hydrocephalus vorgesehenen Shunts sind mit einem Ventil versehen, um den Abfluß des Liquors im Shunt zu regeln bzw. zu steuern. In neuerer Zeit finden vorzugsweise verstellbare Ventile Anwendung. Die Drainflüssigkeit ist dann die Liquorflüssigkeit.
Solche Ventile sind in vielfältiger Form vorgeschlagen worden, z.Beispiel:
DE69832445T2, DE69725762T2, DE69707333T2, DE69703744T2, DE69325384T2,
DE69313260T2, DE69001549T2, DE102007059300, US7025739, US6875192, US6575928,
BESTÄTIGUNGSKOPIE US6383159, US6083179, US5795307, US5368556.
Verschiedene Leiden der Patienten lassen sich nicht nur durch Flüssigkeitsableitung sondern auch durch die Behandlung mit Medikamenten/Pharmazeutika lindern und gegebenenfalls bleibend beseitigen. Die Erfindung hat sich die Aufgabe gestellt, diese
Medikamente/Pharmazeutika in flüssiger Form oder mit Hilfe von Flüssigkeiten dem Patienten zuzuführen.
Lösung durch die Erfindung
Dabei geht die Erfindung von der Überlegung aus, die Medikamente/Pharmazeutika als
Flüssigkeit oder mit der Flüssigkeit über die Drainleitung an die Stelle der Erkrankung zu bringen. Der erfindungsgemäße Flüssigkeitsstrom soll die Drainströmung kurzzeitig
unterbrechen und überwinden, so daß eine Strömung in entgegen gesetzter Richtung entsteht. Überraschenderweise ist eine kurze Unterbrechung in Zeitabständen unschädlich.
Vorzugsweise wird die erfindungsgemäße Zugabe von Medikamenten/Pharmazeutika in flüssiger Form oder mit Hilfe von Flüssigkeiten durch eine bidirektionale Ausbildung der Ventile erreicht. Wahlweise kann eine solche Flüssigkeitsströmung auch mit Hilfe einer Parallelschaltung/parallele Anordnung von Verschlüssen erreicht werden, von denen der eine Verschluß in Drainrichtung öffnet und der parallel angeordnete/geschaltete zweite Verschluß bei höherem Flüssigkeitsdruck in der erfindungsgemäßen Richtung öffnet.
Vorteilhafter Weise läßt sich die Erfindung auch auf die Zugabe von Kontrastmitteln oder anderer Flüssigkeiten anwenden, die für eine Behandlung/Untersuchung der Patienten förderlich sind.
Mit dem Einsatz der Erfindung wird die Verabreichung von Behandlungs-Flüssigkeiten in der Gegenrichtung zu jeder Drainrichtung von Körperflüssigkeit möglich. Das heißt, zum Beispiel wird ein Flüssigkeitszugabe in proximaler Richtung bei gleichzeitigem Verschluss des distalen Auslasses möglich. Oder es ist eine Verabreichung von Flüssigkeiten in distaler Richtung bei gleichzeitigem Verschluss des proximalen Auslasses möglich. Entsprechendes gilt für andere Richtungen. Die Erfindung arbeitet wahlweise unabhängig oder abhängig von der Körperhaltung des Patienten.
Vorzugsweise besitzt das erfindungsgemäße Ventil ein Gehäuse mit Einlass und Auslass und mindestens einer Innenkammer für die Dränflüssigkeit, die mit dem Einlass und dem Auslass verbunden ist.
Wahlweise kann auch mindestens eine weitere Innenkammer vorgesehen sein, aus der ein erfindungsgemäßer Flüssigkeitsstrom verursacht werden kann. Diese weitere Kammer ist mindestens mit dem Einlass des Ventiles verbunden, um einen dem Drainstrom entgegen gesetzten Flüssigkeitsstrom zu erzeugen.
Wahlweise kann auch mindestens eine Innenkammer vorgesehen sein, in der es zu einer Vermischung von Behandlungsflüssigkeit und Drainflüssigkeit kommt. Diese Kammer besitzt vorzugsweise
Dies kann gewollt sein, wenn die Konzentration des Behandlungsmittels verringert werden soll. Wenn dagegen eine möglichst hohe Konzentration des Behandlungsmittels angestrebt wird, so ist eine Innenkammer von Vorteil, in der allein Behandlungsflüssigkeit bevorratet wird.
In dem Gehäuse des Ventils befindet sich ein Schließteil/Verschluß, der vorzugsweise herkömmlich durch eine Ventilklappe/V entilteller oder durch eine Ventilkugel gebildet wird. Das gilt besondere für parallel angeordnete/geschaltete Verschlüsse.
Bei dem erfindungsgemäßen Ventil wird zwischen dem Drainbetrieb und der
erfmdungsgemäßen Flüssigkeitsdosierung unterschieden.
Der Drainbetrieb kann in gleicher Weise wie bei anderen Ventilen erfolgen:
Beim Drainbetrieb muß die Drainflüssigkeit den Widerstand des Schließteiles/V erschlusses im Ventil überwinden, um durch das Ventil hindurchströmen zu können. Vorzugsweise resultiert der Widerstand aus einer Federkraft. Bekannt sind auch Ventile mit Ventilkugeln, deren Gewicht allein oder zusammen mit anderen Teilen, insbesondere einer Feder den Widerstand bildet. In herkömmlichen Ventilen verhindert der Widerstand des Schließteiles/V erschlusses eine unerwünschte Überdrainage, d.h. ein unerwünschtes Ablaufen von zu viel Drainflüssigkeit. Zeitgemäße Ventile sind darüber hinaus einstellbar, um die Drainage dem jeweiligen Patienten und seiner Erkrankung anzupassen. Die zeitgemäßen Ventile wirken auch als Rückschlagventile. Ein Rücklauf von Drainflüssigkeit wird verhindert. Praktisch kommt ein Rückfluß von Drainflüssigkeit nur mit geringem Druck vor. Die Erfindung nutzt das in einer bevorzugten Variante bei Ventilen, die sowohl eine Drainfunktion als auch eine erfindungsgemäße Flüssigkeitsströmung entgegen der
Drainströmungsrichtung zeigen sollen.
Die Erfindung hebt die Rückschlagfunktion des Ventiles in dieser Variante unter Anwendung eines höheren Druck auf als er bei einem Reflux von Drainflüssigkeit vorkommt. Die Erfindung erzwingt dadurch eine Offenstellung des Ventiles für ein zeitweise Beaufschlagung der Drainleitung mit Flüssigkeiten, in den sich Medikamente/Pharmazeutika befinden oder die aus solchen oder ähnlichen Stoffen bestehen. Zu den ähnlichen Flüssigkeiten gehören zum Beispiel auch flüssige Kontrastmittel oder Flüssigkeiten mit Kontrastmittel oder auch Spülflüssigkeit. Die erfindungsgemäße Beaufschlagung erzwingt eine Flüssigkeitsströmung entgegen der
Drainrichtung in der Drainleitung.
Die Ventilöffhung für eine Flüssigkeits-Beaufschlagung entgegen der Drainrichtung wird nach der Erfindung mit einer Schaltung bewirkt. Die Schaltung ist in dem Ventilgehäuse integriert und wird vorzugsweise durch eine Mechanik und/oder eirie Hydraulik gebildet. Für eine hydraulische Betätigung wird wahlweise die Fremdflüssigkeit oder Drainflüssigkeit oder die für die Medikamente/Pharmazeutika oder ähnliche Stoffe vorgesehene Flüssigkeit genutzt.
Je nach Verwendung der Flüssigkeit können unterschiedliche Schaltungen von Vorteil sein.
Vorzugsweise kommen Ventile zum Einsatz, bei denen die zuzuführende Flüssigkeit das Ventilteil öffnet und entgegen der Drainrichtung durch das Ventil fließt.
Vorzugsweise findet eine besondere Ventilklappe/V entilteller Anwendung, die sowohl den oben erläuterten die mit Spiel in einer Führung zwischen dem Ventilsitz und mit einer Feder gehalten ist. Das Spiel gibt der Ventilklappe Ventilteller in Grenzen eine freie Beweglichkeit. Infolge der Beweglichkeit kann die Drainflüssigkeit besonders leicht an der Ventilklappe/V entilteller vorbei in das Ventil strömen. Zugleich stellt die Führung sicher, daß die Ventilklappe/Ventilteller im Falle einer Rückströmung(Reflux) von Drainflüssigkeit den Einlaß des Ventils verschließt.
Dabei wird die Ventilklappe/Ventilteller von der Rückströmung gegen den Ventilsitz gedrückt. Vorzugsweise wird die Führung für die Ventilklappe/Ventilteller durch den Ventilsitz auf der einen Seite und durch eine Feder auf der anderen Seite gebildet. Die Feder ist dann in der Schließstellung des Ventils (Ventilklappe/V entilteller liegt am Ventilsitz) entsprechend dem gewünschten Spiel der Ventilklappe beabstandet.
Zur Führung der Ventilklappe/V entilteller gehört wahlweise auch ein Führungsring, der die Ventilklappe/V entilteller umgibt. Der Führungsring kann jeder Kontur der
Ventilklappe/Ventiltellers angepaßt werden. Das gilt auch für eine Ventilklappe/Ventilteller mit in der Draufsicht rechteckiger Kontur. Solche Ventilklappen/V entilteller sind besonders geeignet, um mit einer Kippbewegung zu öffnen.
Im Rahmen des Drainbetriebes baut sich beim Öffnen der Ventilklappe/Ventiltellers zunächst ein Widerstand auf, wenn die Ventilklappe/Ventilteller von der Drainflüssigkeit gegen die Feder gedrückt wird.
Dabei kann vorgesehen sein, daß die Ventilklappe/Vehtilteller mit Anstoßen an die Feder bereits die maximale Öffnungsstellung erreicht hat. Wahlweise kann auch eine darüber hinausgehende Öffhungsbewegung gegen den Widerstand der Feder vorgesehen sein.
Wahlweise liegt die Feder in einer weiteren Ventil- Variante in der Schließstellung drucklos an der Ventilklappe/V entilteller an. Dann baut sich mit der Öffnungsbewegung sofort ein
Widerstand gegen das Öffnen auf.
Wahlweise kann die Feder in einer dritten Variante auch mit Druck an der
Ventilklappe/Ventilteller anliegen. Dann wird die Ventilklappe/Ventilteller durch eine Feder in die Schließstellung gedrückt. Der Federdruck ist dann so ausgelegt, daß die
Ventilklappe/Ventilteller bei normalem Drainbetrieb unter dem Druck der anströmenden
Drainflüssigkeit öffnet bzw. nach Zusammendrücken der Feder öffnet .
Der voregesehene Verformungsweg der Feder und deren Ausbildung bestimmen deren
Widerstand gegen Öffnen
Die Feder kann zur Änderung(Erhöhung/V erringerung) des Widerstandes mechanisch und/oder hydraulisch verstellt werden.
Um die Drainleitung zum Eindringen von zuzuführender Flüssigkeit(nachfolgend
Medikamentenflüssigkeit genannt) zu öffnen, wird die Ventilklappe/Ventilteller gegen den Druck der Medikamentenflüssigkeit und/oder gegen mechanischen Druck geöffnet.
Vorzugsweise wird das über eine flexible Membran oder einen Kolben und ein Hebelgestänge erreicht, das zwischen der Membran und der Ventilklappe/Ventilteller angeordnet ist.
Die Membran oder der Kolben werden von der Medikamentenflüssigkeit belastet. Dabei ist unschädlich, wenn die Medikamentenflüssigkeit zugleich auf der Ventilklappe/Ventilteller lastet.
Dadurch erhöht sich zwar der Widerstand gegen eine Öffnungsbewegung der
Ventilklappe/Ventilteller entsprechend.
Trotzdem öffnet die Ventilklappe/V entilteller,
wenn die von der Medikamentenflüssigkeit belastete Membranfläche bzw. Kolbenfläche um ein entsprechendes Maß größer als die von der Medikamentenflüssigkeit belastete Fläche der Ventilklappe/Ventilteller ist und die Membran bzw. der Kolben mit ausreichender Kraft auf das Hebelgestänge wirkt
und/oder
wenn von Hand oder mit einem Antrieb zusätzlich auf das implantierte Ventil ein Druck ausgeübt wird.
Bei der Beaufschlagung der Membran oder des Kolbens mit Medikamentenflüssigkeit kommen verschiedene Situationen in Betracht.
In einer Variante der Erfindung wird die Membran nur in ihrer Betätigungsrichtung bzw. der Kolben nur in seiner Betätigungsrichtung mit Medikamentenflüssigkeit beaufschlagt. Dann ergibt sich der Betätigungsdruck in Abhängigkeit von dem spezifischen Druck der
Medikamentenflüssigkeit und in Abhängigkeit von der mit Flüssigkeit beaufschlagten Fläche der Membran oder Kolben.
In einer anderen Variante der Erfindung gelangt die Medikamentenflüssigkeit im Unterschied zur ersten Variante auch an die gegenüberliegende Fläche der Membran bzw. des Kolbens. Dann hebt der Druck der dort mit Flüssigkeit beaufschlagten Fläche den Betätigungsdruck teilweise auf. Dann kommt es auf den Differenzdruck als resultierenden Druck an. Der Betätigungsdruck ist der Druck, mit dem die Ventilklappe bzw. der Ventilteller gegen die in Schließrichtung anströmende Medikamentenflüssigkeit geöffnet wird.
Wenn die Medikamentenflüssigkeit dabei zugleich in Schließrichtung auf der Ventilklappe bzw. dem Ventilteller lastet, so wirkt dies gleichfalls der Öffnung entgegen und muß der
Betätigungsdruck auch dies überwinden.
Um die erfindungsgemäße Betätigung der Ventilklappe bzw. des Ventiltellers sicherzustellen, ist nach der Erfindung vorgesehen, daß die mit Medikamentenflüssigkeit in Betätigungsrichtung belastete Membranfläche bzw. Kolbenfläche vorzugsweise um einiges größer als die Summe der in Gegenrichtung (entgegen der Betätigungsrichtung) belasteten Membranfläche bzw. Kolbenflläche plus der in Schließrichtung von Medikamentenflüssigkeit belastete Ventilklappenfläche bzw. Ventiltellerfläche ist.
Die von Medikamentenflüssigkeit beaufschlagten Membran- oder Kolbenfläche ist vorzugsweise mindestens 20%, noch weiter bevorzugt mindestens 40%, und höchst bevorzugt 60% größer als die vorstehend erläuterten Flächen.
Die Flächenverhältnisse und Druckverhältnisse können sich wahlweise während der
Betätigungsbewegung der Membran oder des Kolbens ändern.
In einer bevorzugten Ausfuhrungsform sind in der Membran bzw. in dem Kolben
Durchtrittsöffnungen für die Drainflüssigkeit und/oder die Medikamentenflüssigkeit vorgesehen. Bei einer Beaufschlagung der Membran oder des Kolbens in Betätigungsrichtung mit
Medikamentenflüssigkeit strömt die Medikamentenflüssigkeit durch die Öffnungen. Je nach öffhungsweite und Zahl der Öffnungen und je nach Druck und je nach Hohlvolumen in
Betätigungsrichtung hinter der Membran bzw. hinter dem Kolben ergibt sich eine bestimmt Zeit, bis sich in diesem Hohlvolumen ein für den Betätigungsvorgang nennenswert hinderlicher Druck aufbaut. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, daß die Membran bzw. der Kolben eine bestimmte Zeit für die Betätigung des Hebelgestänges und Öffnung der Ventilklappe/Ventilteller benötigt. Durch Einstellung der Öffhungsweite, vorzugsweise durch Schließen einiger
Öffnungen(Variierung der Zahl der offenen Öffnungen), wahlweise auch durch Änderung des Hohlraumvolumens und/oder Änderung des Druckes wird sichergestellt, daß die
Betätigungsbewegung endet, bevor sich ein nennenswerter Druck in dem Hohlraum aufbauen kann. Dabei wirkt sich der Öffhungsweg der Ventilklappe/Ventilteller günstig aus, denn mit beginnender Öffnung der Ventilklappe/Ventilteller kann die Medikamentenflüssigkeit in die Drainleitung gegen deren Drainrichtung entweichen. Das kann ganz oder teilweise verhindern, daß sich an den Membranflächen bzw. an den Kolbenflächen gegen die Betätigungsrichtung ein der Ventilklappen/V entilteller-Öffnung hinderlicher Druck aufbaut.
Nach Öffnung der Ventilklappe/Ventilteller nimmt die Membran bzw. der Kolben vorzugsweise eine Endlage ein, bei der eine ausreichende Differenzfläche gesichert ist. Dabei liegt die
Membran bzw. der Kolben mit der Fläche, an der sich ein gegen die Betätigungsrichtung gerichteter Druck aufbauen kann, ganz oder teilweise an einer Gehäusefläche an.
Soweit im Folgenden von druckbelasteter Fläche an der Membran bzw. dem Kolben gesprochen wird, schließt das die vorstehend erläuterte Differenzfläche ein.
Die zur Beaufschlagung der Membran bzw. des Kolbens bestimmte Medikamentenflüssigkeit wird vorzugsweise aus einer Gehäusekammer des Ventils gedrückt. Das kann unter Verformung der Kammerwandung von Hand erfolgen.
Für die Verformung ist die Kammer zumindest teilweise, nämlich an der zu verformenden Stelle flexible ausgebildet.
Noch weiter bevorzugt finden dafür Kammern Verwendung, die an sich als Reservoire aus folgenden Druckschriften bekannt sind.
DE69725762T2, EP2055227A1.US5728061, US5928182, US5637083, US5167615, US5154693, US4560375, US3769982, US3768508, US2002/0026139A1
Solche Reservoire sind in den bekannten Anwendungsfallen vorgesehen, um Drainflüssigkeit (Liquor) zu sammeln. Dieser Vorrat ist für den Fall einer erkennbaren Verstopfung der
Drainleitung oder des Ventils dazu bestimmt, die Drainleitung und das Ventil frei zu spülen. Die Verstopfung wird leicht durch Gewebeteile oder Blutkoagel verursacht, die sich in der Leitung oder in Ventilteilen festsetzen. Das kann in der Leitung eine Unterbrechung der
Drainage verursachen und im Ventil das Ventil in der Offenstellung blockieren. Die
Unterbrechung verhindert eine notwendige Drainage. Die dauernde Offenstellung verursacht eine gleichfalls schädliche Überdrainage.
Die bekannten Reservoire bestehen zumeist aus flexiblem Silikon.
Die bekannten Reservoire werden von Hand betätigt, d.h. zusammen gedrückt.
Die meisten bekannten Reservoire besitzen eine gewölbte Form. Die Betätigung erfolgt durch
Eindrücken der Wölbung.
Nach der Erfindung ist vorzugsweise ein Gehäuse für die erfindungsgemäße Vorrichtung vorgesehen, das an der dem Verschluß gegenüber liegenden Seite eine gewölbte flexible Seite besitzt. Dort bildet das Gehäuse ein Reservoir. Dieses Reservoir kann mit
Medikamentenflüssigkeit gefüllt werden. Durch Eindrücken der gewölbten Gehäuseseite kann die Medikamentenflüssigkeit aus dem Reservoir herausgedrückt werden.
Der dabei entstehende Druck ist groß genug, um den beschriebenen Verschluß am Ventileingang zu öffnen, so daß ein Strom aus Medikamentenflüssigkeit entgegen der Drainrichtung aus dem Ventil austreten kann.
Vorteilhafterweise sind Silikonwände ohne weiteres mit einer Spritze durchstechbar.
Das erlaubt eine Füllung des Reservoirs mit Medikamentenflüssigkeit mit Hilfe einer Spritze auch nach Implantieren des Ventils. Nach Füllen des Reservoirs im Gehäuse kann die Spritze ohne weiteres herausgezogen werden verschließt das Silikon die Durchstechstelle selbstdichtend. Solche Gehäusewandungen werden auch als Port bezeichnet. Vorteilhafte Materialien für die durchstechbare Wandung sind Silikon oder Gummi bzw. vergleichbare Elastomere. Weitere Einzelheiten zu den Wandungen sind in folgenden Druckschriften beschrieben:
DE60318761 ,DE602004013072, DE19557921 , EP0819012/1996090910349, EP 0646381.
Die Medikamentenflüssigkeit kann in einem gewissen Vorrat in dem Gehäuse gehalten werden, so daß mehrere Medikamentenaufgaben mit einer Reservoirfüllung möglich sind.
Vorzugsweise wird die Medikamentenflüssigkeif aber für jede Medikamentenaufgabe in das Gehäuse eingefüllt und zeitnah genutzt.
Wahlweise wird die Medikamentenflüssigkeit in reiner Form oder in Mischung mit einer biokompatiblen anderen Flüssigkeit eingefüllt, um die oben beschriebene Medikamentenaufgabe durchzuführen.
Wahlweise wird auch die Drainflüssigkeit zur Abmischung der Medikamentenflüssigkeit genutzt. Dabei kann das Reservoir wie bei den bekannten Reservoiren zur Sammlung von Drainflüssigkeit genutzt und die Medikamentenflüssigkeit nach teilweiser oder vollständiger Füllung des Reservoirs eingespritzt werden. Bei vollständig gefülltem Reservoir führt das Einspritzen von Medikamentenflüssigkeit zu einer sofortiger Drainage der Überschuß- Flüssigkeitsmenge. Im Übrigen vermischt sich die Medikamentenflüssigkeit mit der
Drainflüssigkeit.
Ein weiterer Vorteil der Benutzung bekannter Reservoire für das erfindungsgemäße Ventil ist die Möglichkeit zum alternativen Betrieb des erfindungsgemäßen Ventils für eine herkömmliche Drainage einschließlich herkömmlicher Spülung ausschließlich mit Drainflüssigkeit zwischen zwei Medikamentenaufgaben.
Eine weitere Möglichkeit sieht vor, anstelle der Medikamentenflüssigkeit allein oder in Mischung mit Drainflüssigkeit eine vorteilhafte Spülflüssigkeit in das Reservoir des
erfindungsgemäßen Ventils aufzugeben.
In Betracht können auch mehrere reservoirbildende Gehäuseräume kommen, in den sich Medikamentenflüssigkeit separat von einer anderen Flüssigkeit halten läßt.
Beim Befüllen des Ventils mit einer Spritze werden nach der Erfindung Beschädigungen an der Spritze und an dem Ventil vermieden.
Die Membran bzw. der Kolben ist an der betätigungsseitigen Fläche wahlweise mit einer trichterförmigen Vertiefung versehen. Das lenkt die Spritzennadel vom Rand weg zur Mitte hin. Dadurch wird verhindert, daß die Nadel während des Befüllungsvorganges zum Rand hin abgleitet und sich in dort angeordnete Öffnungen verfangen, durch welche die
Medikamentenflüssigkeit und/oder die Drainflüssigkeit strömt.
Alternativ oder zusätzlich ist die Membran bzw. der Kolben an der Berührungsfläche mit der Spritzennadel rutschhemmend und/oder rutschfest ausgebildet. Dazu eignet sich eine
Profilierung der Oberfläche wie auch eine Beschichtung, insbesondere mit einem stichfesten Kunststoff. Schon eine Gitterstruktur kann ein nachteiliges Rutschen verhindern.
Das Volumen der Spritze ist der für einen Befüllungsvorgang vorgesehenen Menge an
Medikamentenflüssigkeit angepasst. Die Menge setzt sich zusammen aus
a) der Flüssigkeitsmenge, die aus der Drainleitung austreten soll
b) der Flüssigkeitsmenge, die erforderlich ist, die Drainleitung von dem Ventil bis zum Austrittsende an der Drainleitung zu füllen
c) der Flüssigkeitsmenge, die erforderlich ist, das Hohlvolumen im Ventilgehäuse zu füllen.
Nach Entleerung der Spritze ist die vorstehende Menge a) an der bestimmungsgemäßen Stelle. Druck im Ventilgehäuse fallt ab. Die Ventilklappe/Ventilteller nimmt infolge ihrer
Federbelastung wieder die bestimmungsgemäße Position ein und der Drainbetrieb setzt sich fort. Dabei wird
a) zunächst die im Ventilgehäuse und in der Drainleitung enthaltene
Medikamentenflüssigkeit abgeleitet, bevor es zu einer Ableitung von Drainflüssigkeit kommt, oder
b) es wird die im Ventilgehäuse und in der Drainleitung enthaltene Medikamentenflüssigkeit zusammen mit Drainflüssigkeit abgeleitet
c)die Membran bzw. der Kolben in die Ausgangsstellung zurückbewegt.
Vorteilhafterweise läßt sich die Erfindung auch auf Ventile anwenden, die in herkömmlicher weise mit Ventilkugeln versehen sind. Solche Kugeln sind üblicherweise gleichfalls
federbelastet. Es kann auch ein Hebelgestänge wie bei der Ventilklappe/Ventilteller auf die Kugeln Anwendung finden. Während bei der Ventilklappe/Ventilteller bereits ein einfach abgewinkelter, und einseitig mit der Klappe verbundener Hebel ausreichend sein kann, auf dessen anderes Ende die Membran oder der Kolben drückt, ist bei einer Ventilkugel wahlweise eine die Kugel umfassende Gabel vorgesehen. Die Gabel bildet das eine Hebelende. Zwischen dem Gabelende und dem anderen Hebelende ist der Hebel gelenkig gelagert.
Auf das andere Ende kann dann wieder die Membran bzw. der Kolben drücken
In der Zeichnung ist ein Ausfuhrungsbeispiel der Erfindung dargestellt.
Fig. 3 zeigt ein erfindungsgemäßes, implantierbares Ventil in perspektivischer Ansicht. Dabei ist das Ventil ohne eine Wandung lb dargestellt, um einen Einblick in einen darunter befindlichen Hohlraum auf Öffnungen 7 zu eröffnen.
Fig. 1 und 2 zeigen das Hydrocephalusventil nach dem Implantieren in verschiedenen
Betriebszuständen. Das Ventil ist Bestandteil einer Liquordrainage. Dabei fuhrt eine implantierte Drainleitung von einem Ventrikelkatheter zu dem Ventil und eine weitere, implantierte
Drainleitung von dem Ventil in den Bauchraum des Patienten.
Das Ventil besteht aus dem Gehäuse 1 mit einem Einlass 2, einem Auslass 3, einem Innenraum und Hohlraum 4. In dem Innenraum des Ventils sind eine den Einlass 3 verschließende
Ventilklappe 6b mit einem Hebel 6a vorgesehen. Die Ventilklappe 6b ist in dem Gehäuse geführt, so daß die Ventilklappe im Ausfuhrungsbeispiel keiner gelenkigen Verbindung mit dem Gehäuse bedarf. Die Ventilklappe 6b entspricht einem Deckel, der sich aber aufgrund der Führung im Gehäuse und aufgrund des Zusammenwirkens von Hebel 6a mit dem Kolben 5 wie eine Ventilklappe verhält und deshalb hier als Ventilklappe bezeichnet wird.
In anderen Ausfuhrungsbeispielen ist anstelle der Führung im Gehäuse eine andere Führung oder eine gelenkige Verbindung mit dem Gehäuse vorgesehen. Solche Gelenke sind herkömmlich durch einen Gelenkbolzen gekennzeichnet. Ferner gehören zu den Gelenken mehrer Gelenkteile, von denen die einen Teile an dem Gehäuse befestigt sind oder durch das Gehäuse gebildet werden und von denen die anderen Teile an der Ventilklappe befestigt sind oder durch die Ventilklappe gebildet werden, wobei alle Gelenkteile durch von dem Gelenkbolzen
durchdrungen und um den Gelenkbolzen schwenkbar sind.
Ferner ist in einem unteren zylindrischen Teil des Gehäuses 1 ein Kolben 5 verschiebbar gehalten. Der Kolben 5 ist mit einem unteren, hohl ausgebildeten Teil 5b in dem zylindrischen Teil des Gehäuses 1 angeordnet. Darüber hinaus ist der Kolben 5 mit einem Rand 5a in einem oberen zylindrischen Teil des Gehäuses 1 verschiebbar angeordnet.
Der untere zylindrische Teil und der obere zylindrische Teil des Gehäuses werden durch einen Gehäuseeinsatz gebildet. Der Gehäuseeinsatz ist zugleich so geformt, daß in dem Gehäuse eine zu dem Auslass 3 führende Leitung entsteht.
In dem Hohlraum sitzt eine Spiralfeder 8, welche im Ausführungsbeispiel einen Abstand von dem Ventilsitz hat, der größer ist als die Dicke der Ventilklappe ist. Mit Ventilsitz ist die einlaufseitige Auflagefläche der Ventilklappe bezeichnet.
In einem anderen Ausfuhrungsbeispiel lastet die Spiraltfeder auf der Ventilklappe.
Im dargestellten Ausführungsbeispiel kann sich die Ventilklappe infolge des beschriebenen Abstandes und des damit verbundenen Spieles in engen Grenzen zwischen dem Ventilsitz und der Feder frei bewegen. Darüber hinaus kann die Ventilklappe sich nach Anlegen an die Spiralfeder 8 gegen deren Widerstand weiterbewegen, wenn die Öffnungskraft der Ventilklappe groß genug ist. Nach einem solchen Zusammendrücken dehnt sich die Feder 8 wieder aus, wenn die Öffnungskraft der Ventilklappe nachläßt, bzw. kehrt die Feder 8 sofort in die beschriebene Ausgangsstellung zurück, wenn keine Öffnungskraft mehr an der Ventilklappe anliegt.
Zugleich ist die Spiralfeder 8 ventilklappenseitig zusammen mit der Ventilklappe 6b in einem Gehäusering zentriert und gleichwohl beweglich.
Am gegenüberliegenden Ende ist die Feder 8 in dem Kolben 5 geführt.
Der Gehäusering besitzt darüber hinaus Durchflußöffnungen 6c.
Im Betriebszustand des Ventils bei der Drainage dringt Liquor in den Einlaß 2, von dort durch die geöffnete Ventilklappe 6b in den Ventilinnenraum. Von der geöffneten Ventilklappe 6b strömt der Liquor durch Öffnungen 10, welche gleichmäßig am Umfang des Kolbens 5 verteilt sind, in einen Spalt zwischen Kolben 5 und Gehäuse 1. Der Spalt führt zu einer Vielzahl gleichmäßig verteilter Öffnungen 9 im Rand 5a des Kolben 5.
Der Spalt mündet in einen in dem Betriebszustand ringförmigen Teil des Innenraumes, der über eine Öffnung 9 mit der Leitung 11 verbunden ist. Aus der Leitung 11 kann der Liquor über den Auslaß 3 abgeleitet werden.
Fig. 1 zeigt den Betriebszustand bei nachlassendem Liquoranfall. Dann ist die Ventilklappe geschlossen. Dieser Zustand unterscheidet sich von dem zuvor beschriebenen Drainagezustand durch die Stellung der Ventilklappe.
Fig.2 zeigt den Betriebszustand des Ventils bei nicht dargestellter Injektion von
Medikamentenflüssigkeit mit einer Spritze in den Hohlraum oberhalb des Kolbens 5. Die Spritze wird durch eine trichterförmige Berührungsfläche 5c des Kolbens an einem Verrutschen an den Rand 5a gehindert.
Das Injizieren der Medikamentenflüssigkeit ist möglich, weil die zu durchstechende
Gehäusewand lb aus Silikon besteht.
Unter dem Druck der Medikamentenflüssigkeit und der auf dem Kolben lastenden Spritzenspitze hat sich der Kolben 5 in die in Fig. 2 dargestellte Position bewegt. Dabei ist die Öffnung 11 zum
Auslaß 3 verschlossen worden und die Ventilklappe 6b geöffnet worden.
Zugleich wird der Medikamentenflüssigkeit durch Öffnungen 7 im Rand 5 a Gelegenheit gegeben, in den genannten Spalt und über die Öffnungen 10 in den Einlaß und durch die
Drainleitung zum Ventrikelkatheter zu strömen. Dort kann die Medikamentenflüssigkeit austreten.
Nach Entleerung der Spritze führt der Abfluß weiterer Medikamentenflüssigkeit aus dem
Hohlraum des Gehäuses dort zu einem Druckabfall. Binnen kurzer Zeit setzt wieder der eingangs erläuterte Drainagebetrieb ein. Es kommt zu dem beschriebenen Liquorabfluß bei minimalem Liquordruck. Die Drainmenge ist bei minimalem Liquordruck gering. Wie oben beschrieben, kann der Liquordruck auch größer als der Federdruck werden, mit der Folge einer größeren Ventilöffnung. Bei solchem Liquordruck ergibt sich eine wesentlich größere Drainmenge.
Solange der Federdruck stärker als der Liquordruck ist, bewirkt der Federdruck, daß die
Ventilklappe sich nur im Rahmen des oben beschriebenen Spiels bewegen kann. Mit
Wiedereinsetzen des Drainagebetriebes wird die im Ventil und in Drainageleitungen verbliebene Medikamentenflüssigkeit gleichfalls abgeleitet.
Vorzugsweise sind das Gehäuse, der Einlass und der Auslass aus einem biokompatiblen, metallischen Werkstoff oder aus Kunststoff gefertigt, besonders günstig ist hier die Verwendung von Titan.
Das Gehäuse weist einen Durchmesser von bis 30 mm, vorzugsweise bis 25mm, zum Beispiel 21mm, noch weiter bevorzugt bis 20mm, z.B. bis 19mm, und höchst bevorzugt bis 15mm, sowie eine Höhe bis 15mm, vorzugsweise 12mm, noch weiter bevorzugt bis 9mm und höchst bevorzugt bis 6mm auf.
Das in dem Gehäuse angeordnete Hebelgestänge ist dem Gehäusedurchmesser notwendiger Weise angepasst, und deshalb kleiner. Dabei kann der freie Innendurchmesser des Gehäuses ganz oder teilweise ausgefüllt werden. Vorzugsweise beträgt der von dem Hebelgestänge und der Ventilklappe beanspruchte frei Innendurchmesser bis 21mm, noch weiter bevorzugt bis 19mm, höchst bevorzugt bis 17mm. Die von dem Hebelgestänge und der Ventilklappe/Ventilteller beanspruchte Höhe im Gehäuse beträgt 0,25mm bis 4mm, vorzugsweise 1,8mm.
Die Federfunktion kann durch eine Feder oder mehrere Federn realisiert werden, die
Durchmesser kann 0,1 bis 0,5mm, vorzugsweise 0,2 bis 0,4mm betragen. Die Höhen können bis 4,0mm betragen.
Im Ausführungsbeispiel ist eine Spiralfeder mit 4 Windungen vorgesehen. Der Vorteil der Spiralfedern ist die starke Zusammendrückbarkeit. In anderen Ausfuhrungsbeispielen sind Federn mit 1 bis 3 Windungen vorgesehen.
Die Ventilklappe hat im Ausführungsbeispiel eine Kreisform.
Alternativ können die Ventilklappe/Ventilteller, das Hebelgestänge und die Feder andere
Bauformen, z.B. eine ellipsenförmige oder eckige Bauform, aufweisen.
Auch die Innenteile des Ventils sind vorzugsweise aus einem metallischen, biokompatiblen Werkstoff gefertigt, besonders günstig ist hier die Verwendung von Titan.
Die Anzahl und Position der Durchflussöffhungen 8 und 9 kann variieren. Dabei soll in
Abhängigkeit über die Öffhungsweite und die die Anzahl der Öffnungen und ein gleiches Flussvolumen erreicht werden.
Die Anzahl der Öffnungen 8 und 9 beträgt 4 bis 12 mit dem Durchmesser zwischen 0,1mm bis 1mm, vorzugsweise mit 6 bis 8 Öffnungen mit einem Durchmesser 0,4mm bis 0,8mm. Die aufzubringende Kraft für die Betätigung des Hebelgestänges beträgt im Ausführungsbeispiel IN (Newton), in anderen Ausfuhrungsbeispielen vorzugsweise mindestens 0,5N, noch weiter bevorzugt mindestens 1,5N

Claims

Patentansprüche 1.
Implantierbarer Shunt mit einem als Rückschlagventil ausgebildeten Drainventil, insbesondere für die Drainage von Liquor bei Hydrocephalus,
wobei das Ventil ein Gehäuse mit einem Einlass und einem Auslass besitzt und wobei der Einlass mit einem Verschluß versehen ist, der bei Erreichen eines gewünschten Druckes in der Drainflüssigkeit öffnet, so daß die Drainflüssigkeit abgeleitet wird,
insbesondere mit einer den Öffhungsdruck für eine Drainströmung bestimmenden Feder dadurch gekennzeichnet,
daß der Verschluß gegen den Reflux für eine Flüssigkeitszuführung entgegen der Drainrichtung offenbar ist.
2.
Vorrichtung nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch eine mechanische und/oder hydraulische Verschlußöffhung
3.
Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, gekennzeichnet durch einen Hebel zur Öffnung des Verschlusses.
4.
Vorrichtung nach Anspruch 2 und 3, gekennzeichnet durch einen mechanisch und/oder hydraulisch beaufschlagbaren Kolben oder eine mechanisch und/oder hydraulisch
beaufschlagschlagbare Membran für die Verschlußbetätigung, wobei der Kolben oder die Membran während der entgegen der Drainrichtung vorgesehenen Flüssigkeitszuführung mit dem Hebel für die Verschlußöffhung in Verbindung steht.
5.
Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, gekennzeichnet durch mindestens einen flüssigkeitshaltenden Gehäusehohlraum an der dem Verschluß abgewandten Seite.
6.
Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, gekennzeichnet durch einen
flüssigkeitshaltenden Gehäusehohlraum, der über Leitungen mit dem Ventileinlaß und/oder mit dem Ventilauslaß verbunden ist, wobei der Verschluß zwischen dem flüssigkeitshaltenden Gehäusehohlraum und dem Ventileinlaß und/oder zwischen dem Ventilauslaß vorgesehen ist.
7.
Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein Gehäusehohlraum allein für die Drainflüssigkeit vorgesehen ist.
8.
Vorrichtung nach Anspruch 5 oder 5a, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein
Gehäusehohlraum für eine von Drainflüssigkeit abweichende Flüssigkeit vorgesehen ist.
9.
Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß ein Gehäusehohlraum sowohl für Drainflüssigkeit als auch für eine von der Drainflüssigkeit abweichende Flüssigkeit vorgesehen ist,
wobei der Gehäusehohlraum während des Drainagebetriebes zum Ventileinlass hin und zum Ventilauslass hin offen ist,
wobei der Gehäusehohlraum während der entgegen der Drainagerichtung vorgesehenen
Flüssigkeitszuführung mit dem Ventileinlaß in Verbindung steht, während der Ventilauslaß geschlossen ist.
10.
Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der
Gehäusehohlraum ein Reservoir bildet.
11.
Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse zumindest in dem Reservoirbereich aus flexiblem Material besteht, das von Hand eindrückbar ist.
12.
Vorrichtung nach Anspruch 5, gekennzeichnet durch einen hydraulisch beaufschlagbaren Kolben oder eine hydraulisch beaufschlagschlagbare Membran für die Verschlußbetätigung, wobei der Kolben oder die Membran während der entgegen der Drainrichtung vorgesehenen Flüssigkeitszuführung mit dem Hebel für die Verschlußöffnung in Verbindung steht, wobei der Kolben oder die Membran teilweise an beiden Stirnflächen mit Flüssigkeit belastet ist und der resultierende Kolbendruck oder Membrandruck an
der dem Hebel, abgewandten Kolbenfläche bzw. der dem Hebel abgewandten Membranfläche größer als der an der dem Hebel zugewandten Kolbenfläche ist.
13.
Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Kolben bzw. die Membran mit Öffnungen für einen Flüssigkeitsdurchtritt versehen ist, aber die Öffnungen so gering sind, daß der für die Flüssigkeitsströmung maßgebliche resultierende Druck während der vorgesehenen Flüssigkeitsströmung m'cht unter den Schließdruck des Verschlusses fällt.
14.
Vorrichtung nach Anspruch 13, gekennzeichnet durch eine verschließbare Öffnung an dem Kolben oder der Membran.
15.
Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 8, gekennzeichnet durch eine Spritze für die Befüllung des Hohlraumes im Gehäuse an der dem Hebel abgewandten Kolbenseite bzw. an der dem Hebel abgewandten Membranseite.
16.
Vorrichtung nach Anspruch 15, gekennzeichnet durch eine durchstechbare Gehäuse wandung, vorzugsweise aus Silikon oder Gummi, an dem Hohlraum an der dem Hebel abgewandten Kolbenseite bzw. an der dem Hebel abgewandten Membranseite.
17.
Vorrichtung nach Anspruch 13 bis 16, gekennzeichnet durch einen Spritzeninhalt, der mindestens folgende Volumina umfaßt
a) die Flüssigkeitsmenge, die für den Austritt aus der Drainleitung vorgesehen ist, b) die Flüssigkeitsmenge zum Füllen der Drainleitung von dem Ventil bis zum Austrittsende an der Drainleitung,
c)die Flüssigkeitsmenge zum Füllen des während der Flüssigkeitszuführung
flüssigkeitsdurchströmenden Hohlraumes im Ventilgehäuse.
18.
Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, gekennzeichnet durch einen Kolben mit mindestens einer Führung im Ventilgehäuse, vorzugsweise mit einer Führung am einen Ende und am anderen Ende, wobei am hebelabgewandten Ende ein im Gehäuse geführter Rand am Kolben vorgesehen ist
19.
Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß zur Verbindung des hebelabgewandten Hohlraumes im Ventilgehäuse in dem Rand des Kolbens axial verlaufende Öffnungen vorgesehen sind und/oder ein Spalt zwischen dem anderen Kolbenende, das dem Hebel zugewandt ist, vorgesehen ist und/oder in diesem Kolbenende radial verlaufende Öffnungen vorgesehen sind.
20.
Vorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß 4 bis 12, vorzugsweise 6 bis 8 radial oder axial verlaufende Öffnungen vorgesehen sind.
21.
Vorrichtung nach Anspruch 20, gekennzeichnet durch eine Öffhungsweite von 0,1 bis 4 mm, vorzugsweise 0,4 bis 0,8 mm.
22.
Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß der Verschluß eine Ventilklappe oder ein Ventilteller oder eine Kugel ist.
23.
Vorrichtung nach Anspruch 14, gekennzeichnet durch eine Ventilklappe oder einen Ventilteller, der im Ventilgehäuse gelenkfrei geführt ist.
24.
Vorrichtung nach Anspruch 22 oder 23, dadurch gekennzeichnet, daß am Verschluß eine den Öfffhungsdruck bestimmende Feder vorgesehen ist, wobei die Feder in der Schließstellung der Ventilklappe oder Ventilteller oder Kugel einen Abstand aufweist.
25.
Vorrichtung nach Anspruch 22 oder 23, dadurch gekennzeichnet, daß die Feder in der
Schließstellung der Ventilklappe oder Ventilteller drucklos an der Ventilklappe oder dem Ventilteller anliegt.
26.
Vorrichtung nach Anspruch 22 oder 23, dadurch gekennzeichnet, daß die Feder in der
Schließstellung der Ventilklappe oder Ventiltellers mit Druck auf der Ventilklappe oder dem Ventilteller lastet.
27.
Vorrichtung nach Anspruch 19 bis 26, dadurch gekennzeichnet, daß die Ventilklappe oder der Ventilteller bei einer Bewegung unter Zusammendrückung der Feder mindestens eine
Abflußöffnung für Drainflüssigkeit freigibt.
28.
Vorrichtung nach einem der Ansprüche 19 bis 27, gekennzeichnet durch eine Vielzahl von Abflußöffnungen im Kolben oder Membran, die gleichmäßig am Umfang verteilt sind.
29.
Vorrichtung nach einem der Ansprüche 24 bis 28, dadurch gekennzeichnet, daß die Feder sich an dem Ende, welches dem Verschluß abgewandt ist, an der Membran oder Kolben abstützt.
30.
Vorrichtung nach einem der Ansprüche 23 bis 29, gekennzeichnet durch eine Spiralfeder, deren Federwindungen in axialer Richtung Abstand voneinander aufweisen.
31.
Vorrichtung nach Anspruch 30, gekennzeichnet durch eine Spiralfeder mit 1 bis 4
Federwindungen und/oder einem Durchmesser von 0,1 bis 0,5mm, vorzugsweise 0,2 bis 0,4mm am Federdraht und/oder einem verschlußseitigen Durchmesser von 1 ,5 bis 3mm, vorzugsweise 2 bis 3mm und/oder einem kolbenseitigen Durchmesser von 4 bis 10mm, vorzugsweise 5,5 bis 7,5mm und/oder eine Ausdehnung der Feder bis zu 4mm in axialer Richtung.
32.
Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 31 , dadurch gekennzeichnet, daß der Hebel an dem Verschluß ein Winkelhebel ist, dessen eines Ende mit der Ventilklappe bzw. dem Ventilteller fest verbunden ist und dessen anderes Ende in die Bewegungsbahn des Kolbens ragt.
33.
Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 32, gekennzeichnet durch einen Druck von mindestens 0,5N, vorzugsweise mindestens IN, noch weiter bevorzugt mindestens 1,5N an dem Hebelende, welches dem Verschluß abgewandt ist.
34.
Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 33, dadurch gekennzeichnet, daß der Kolben während der Flüssigkeitszuführung den Auslaß des Ventils verschließt.
35.
Vorrichtung nach Anspruch 34, dadurch gekennzeichnet, daß der Kolben mit seinem Rand den Auslaß des Ventils während der Flüssigkeitszuführung verschließt.
36.
Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 35, dadurch gekennzeichnet, daß der Kolben an der dem Hebel abgewandten Seite mit einer trichterförmigen Fläche versehen ist.
37.
Vorrichtung nach Anspruch 36, dadurch gekennzeichnet, daß die dem Hebel abgewandte Seite des Kolbens rutschfest ausgebildet oder rutschfest beschichtet ist.
38.
Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 37, gekennzeichnet durch einen Außendurchmesser des Ventils von höchsten 30mm, vorzugsweise einen Außendurchmesser von höchsten 20mm, noch weiter bevorzugt von höchstens 15mm und/oder eine Dicke/Höhe bis 15mm, vorzugsweise bis 12mm, noch weiter bevorzugt bis 9mm und höchst bevorzugt bis 6mm.
39.
Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 39, gekennzeichnet durch eine Ventilklappe oder einen Ventilteller an einer Kante kippbar ist.
40.
Vorrichtung nach Anspruch 39, gekennzeichnet durch eine gerade Kippkante.
41.
Vorrichtung nach Anspruch 40, gekennzeichnet durch eine rechteckige Ventilklappe oder einen rechteckigen Ventilteller.
42.
Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 41, dadurch gekennzeichnet, daß das Ventil ganz oder teilweise aus einem biokompatiblen Material besteht, vorzugsweise mindestens teilweise aus Metall oder Kunststoff oder zumindest teilweise aus beidem besteht.
43.
Vorrichtung nach Anspruch 42, gekennzeichnet durch die Verwendung von Titan als Metall.
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