Beschreibung
Elektrischer Energiespeicher mit integrierter Tiefentladeein- richtung
Die Erfindung betrifft einen elektrischen Energiespeicher mit einer integrierten Tiefentladeeinrichtung .
Energiespeicher, wie sie beispielsweise in Hybrid- und/oder Elektrofahrzeugen zum Einsatz kommen, sind elektrochemischer oder elektrostatischer Natur. Diese Energiespeicher können die gespeicherte Energie innerhalb kürzester Zeit und ohne merkliche Verzögerung freigeben. So wird bei elektrochemischen Energiespeichern die Energieabgabe lediglich durch den elektrischen Innenwiderstand, die Ionendiffusion innerhalb der Batteriezellen und die Kapazität begrenzt.
Bei einer unkontrollierten Energiefreisetzung, beispielsweise bei einem Kurzschluss, können sehr hohe Spannungen und Strom- stärken auftreten. Im Falle eines Kurzschlusses können derartige Energiespeicher eine Gefahrenquelle für die menschliche Gesundheit darstellen.
Eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit durch eine un- kontrollierte Energieabgabe des Energiespeichers kann bei¬ spielsweise während des Recyclings eines derartigen Energie¬ speichers auftreten. Das Recycling der Energiespeicher erfordert häufig das Öffnen des Energiespeichergehäuses und das Zerlegen des Energiespeichers in Einzelteile. Diese Arbeiten werden meist manuell durchgeführt, wobei es bei der Demontage zu ungewollten Kurzschlüssen und so zu einer Gefährdung der damit betrauten Person kommen kann.
Es die Aufgabe der vorliegenden Erfindung einen elektrischen Energiespeicher bereitzustellen, welcher sich durch eine höhere Sicherheit bei der Außerbetriebnahme bzw. der Demontage aus zeichnet .
Diese Aufgabe wird durch den Energiespeicher gemäß dem unab¬ hängigen Anspruch 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche. Ein elektrischer Energiespeicher gemäß dem Anspruch 1 umfasst ein Gehäuse, einen positiven Pol, einen negativen Pol und eine im Gehäuse integrierte Tiefentladeeinrichtung . Die Tie¬ fentladeeinrichtung umfasst einen Entladeverbraucher und ist derart ausgebildet, dass die beiden Pole über den Entlade- Verbraucher elektrisch verbindbar sind.
Kerngedanke der Erfindung ist, eine Tiefentladeeinrichtung in den elektrischen Energiespeicher zu integrieren, mittels der eine gezielte, kontrollierte und einfache Tiefentladung des Energiespeichers möglich ist. Als Tiefentladung ist dabei ei¬ ne vollständige Entladung, zumindest jedoch eine Entladung des Energiespeichers unter die üblicherweise vorgegebenen Be¬ triebsgrenzen (z.B. Entladeschlussspannung) zu verstehen. Die Zeitdauer des Entladevorgangs wird durch die Auslegung des Entladeverbrauchers bestimmt. Als Entladeverbraucher ist da¬ bei jedes elektrische/elektronische Bauteil zu verstehen, mittels dem eine Dissipation, d.h. eine Umwandlung in Wärme, der im Energiespeicher gespeicherte Energie möglich ist. Mög¬ liche Beispiele für Entladeverbraucher sind elektrischer Wi- derstand, Spule, Transistor, etc. Nach Abschluss des Entlade¬ vorgangs ist die im elektrischen Energiespeicher gespeicherte Energie soweit abgebaut, dass eine manuelle Demontage des elektrischen Energiespeichers gefahrlos möglich ist. Eine un¬ gewollte spontane Entladung unter Freisetzung hoher Energie
und unter Bildung von Lichtbögen wird dadurch sicher vermieden. Auf diese Weise kann die Sicherheit bei der Außerbet- riebnahme bzw. Demontage des elektrischen Energiespeichers erhöht werden.
In einer Ausgestaltung des elektrischen Energiespeichers nach Anspruch 2 weist dieser eine Kühlvorrichtung auf, wobei der Entladeverbraucher mit der Kühleinrichtung thermisch gekoppelt ist.
Bei der Entladung des elektrischen Energiespeichers über den Entladeverbraucher werden erhebliche Mengen an Wärmeenergie freigesetzt. Zur Ableitung dieser thermischen Energie von dem Entladeverbraucher ist dieser mit der Kühleinrichtung des Energiespeichers thermisch gekoppelt. Auf dieser Weise kann einer Überhitzung und einer eventuellen Brandgefahr wirksam entgegen gewirkt werden.
In einer Ausgestaltung des elektrischen Energiespeichers nach Anspruch 3 weist dieser eine Kontrollanzeige auf, welche de¬ rart ausgebildet ist, dass sie den Ladezustand des Energie¬ speichers anzeigt.
Auf diese Weise kann der Fortschritt des Entladevorgangs auf einfache Weise kontrolliert und das Ende des Entladevorgangs schnell erkannt werden.
In einer Ausgestaltung des elektrischen Energiespeichers nach Anspruch 4 weist die Tiefentladeeinrichtung einen Schalter auf, welcher zwischen einer Passivschaltstellung, in welcher die Pole elektrisch getrennt sind, und einer Entladeschalt¬ stellung, in welcher die Pole über den Entladeverbraucher elektrisch verbunden sind, umschaltbar ist.
Durch den Schalter (auch Schütz oder Relais) kann die Tiefentladeeinrichtung auf einfache Weise aktiviert und der Ent¬ ladevorgang eingeleitet werden. In einer Ausgestaltung des elektrischen Energiespeichers nach Anspruch 5 ist der Schalter als manuell zu betätigender
Schalter, als funkgesteuerter Schalter oder softwaregesteuerter Schalter ausgebildet. Bei einem manuell zu betätigenden Schalter kann die ausführende Person den Entladevorgang unmittelbar am elektrischen Energiespeicher manuell einleiten. Der manuell zu betätigende Schalter ist dabei für die durchführende Person zugänglich am oder im Gehäuse des Energiespeichers vorzusehen. Bei einem funkgesteuerten Schalter kann der Entladevorgang automatisch zu jeder beliebigen Uhrzeit oder in einem speziellen Sicherheitsraum durchgeführt werden. Bei einem softwaregesteuerten Schalter kann die Funktion über ein Computerinterface ausgelöst werden.
In einer Ausgestaltung des elektrischen Energiespeichers nach Anspruch 6 ist der Schalter derart ausgebildet, dass er im Umschaltvorgang von der Passivschaltstellung in die Aktivschaltstellung irreversibel ist.
Auf diese Weise wird sichergestellt, dass der Entladevorgang nicht ungewollt unterbrochen sondern bis zur vollständigen Entladung durchgeführt wird. In einer Ausgestaltung des elektrischen Energiespeichers nach Anspruch 7 weist der elektrische Energiespeicher zur Vermeidung einer ungewollten Verbindung der beiden Pole durch die Tiefentladeeinrichtung eine der folgenden Schutzeinrichtungen auf :
- eine Verriegelungseinrichtung, welche eine Betätigung des Schalters im verriegelten Zustand unterbindet und die Betätigung des Schalters nur im entriegelten Zustand ermöglicht ;
- eine Schutzabdeckung, welche den Schalter abdeckt und derart ausgebildet ist, dass sie zur Betätigung des Schalters entfernt oder zerstört werden muss;
- eine elektronische Codierung, welche derart ausgebildet ist, dass eine Betätigung des Schalters nur nach korrek- ter Eingabe eines vorgegebenen Codes möglich ist.
- Eine elektronische Codierung, welche derart ausgebildet ist, dass die Betätigung des Schalters erst durch Senden einen Codes über eine definierte Schnittstelle möglich wird .
Durch die vorgenannten Schutzeinrichtungen wird ein ungewolltes Entladen des Energiespeichers mittels der Tiefentladeein- richtung sicher vermieden. Im Folgenden wird die Erfindung anhand eines Ausführungsbei¬ spiels mit Bezug auf die beigefügten Figuren neu erläutert. In den Figuren sind:
Figuren
1A und 1B: Schematische Darstellungen eines elektrischen
Energiespeichers mit integrierter Tiefentla¬ deeinrichtung, wobei in Figur 1A der Entladevorgang noch nicht gestartet ist, während in Figur 1B der Entladevorgang des Energiespei- chers eingeleitet ist.
In den Figuren 1A und 1B ist ein Ausführungsbeispiel eines elektrischen Energiespeichers 1 schematisch dargestellt. Der Energiespeicher weist ein Gehäuse 2, einen positiven Pol 3
und einen negativen Pol 4 auf. Über den positiven Pol 3 und den negativen Pol 4 kann Energie dem Energiespeicher 1 entzogen oder zugeführt werden. Bei dem Energiespeicher 1 kann es sich um einen elektrochemischen oder einen elektrostatischen Energiespeicher handeln. Für elektrochemische Energiespeicher seien beispielhaft Bleibatterien, Nickel-Metallhydrid-, Ni¬ ckel-Zink-, oder Lithium-Ionen-Energiespeicher genannt. Als Beispiel für elektrostatische Energiespeicher ist ein Doppel¬ schichtkondensator anzuführen. Auch eine Kombination aus meh- reren Zellentypen und/oder Doppelschichtkondensatoren ist möglich. Der Energiespeicher 1 kann eine oder mehrere elektrochemische und/oder elektrostatische Speicherzellen 5 umfas¬ sen, welche elektrisch miteinander verbunden sind (Reihenschaltung und/oder Parallelschaltung) und deren Energie von Außen für die Pole 3, 4 abgegriffen werden kann.
Im Ausführungsbeispiel handelt es sich um einen elektrochemi¬ schen Energiespeicher 1. Die Speicherung, Erzeugung und Bereitstellung elektrischer Energie wird dabei durch eine Viel- zahl in Reihe geschalteter Batteriezellen 5 realisiert. Diese sind mit dem positiven Pol 3 und dem negativen Pol 4 des Energiespeichers 1 derart verschaltet, dass über den positi¬ ven Pol und dem negativen Pol 4 den Batteriezellen 5 elektrische Energie von Außen zugeführt oder entzogen werden kann.
Ähnliches gilt für einen elektrostatischen Energiespeicher, wobei hier anstatt der Batteriezellen einer oder mehrere Doppelschichtkondensatoren in Reihe geschaltet und mit dem negativen Pol 4 und dem positiven Pol 3 verschaltet sind.
Auch eine Kombination von elektrochemischen und elektrostatischen Zellen im Energiespeicher ist denkbar. Ferner ist es denkbar, die Batteriezellen 5 oder elektrostatischen Zellen zumindest teilweise parallel zu verschalten.
Der Energiespeicher 1 weist eine im Gehäuse 2 integrierte Tiefentladeeinrichtung 6 auf, welche einen Entladeverbraucher 7 in Form eines elektrischen Widerstands, einer Spule, eines Transistors 7, etc umfasst, und welche derart ausgebildet ist, dass die beiden Pole 3, 4 über den Entladeverbraucher 7 elektrisch verbindbar sind. Bei dem Entladeverbraucher kommt jedes elektrische Bauteil in Frage, welches eine kontrolliert Dissipation der in dem Energiespeicher 1 gespeicherten Ener- gie ermöglicht.
Der Entladeverbraucher 7 ist gegen Masse geerdet, und derart dimensioniert, dass ein kontrollierter gleichzeitig aber zü¬ giger Entladevorgang (im Bereich von Stunden oder Tagen) des Energiespeichers 1 vorgenommen werden kann.
Im Ausführungsbeispiel der Figuren 1A und 1B weist die Tie¬ fentladeeinrichtung 6 einen Schalter 8 auf, welcher zwischen einer Passivschaltstellung (Fig. 1A) , in welcher die Pole 3, 4 elektrisch getrennt sind, und einer Entladeschaltstellung (Fig. 1B) , in welcher die Pole über den Entladeverbraucher 7 elektrisch verbunden sind, umschaltbar ist. Dabei kann es sich um einen manuell zu betätigenden oder um einen funkgesteuerten Schalter 8 handeln. Im Falle eines manuell zu betä- tigenden Schalters 8 ist dieser in vorteilhafter Weise von Außen zugänglich am Gehäuse 2 angebracht. Im Falle eines funkgesteuerten Schalters 8 kann dieser auch innerhalb des Gehäuses 2 von Außen unzugänglich angeordnet sein. Dadurch wird sichergestellt, dass dieser Schalter nur von einem Fach- personal mit einer entsprechenden Funksteuereinrichtung betätigt werden kann.
Der Schalter 8 kann derart ausgebildet sein, dass ein Schalt¬ vorgang von der Passivschaltstellung in die Entladeschalt-
Stellung irreversibel ist. Im Falle eines manuell zu betäti¬ genden Schalters 8 kann dies beispielsweise dadurch reali¬ siert werden, dass bei Betätigung des Schalters 8 von der Passivschaltstellung in die Entladeschaltstellung, dieser durch einen geeigneten Mechanismus einrastet und aus dieser eingerasteten Entladeschaltstellung nicht mehr gelöst werden kann. Bei einem funkgesteuertem Schalter 8 kann dies dadurch realisiert werden, dass kein geeignetes Funksignal zur Um- schaltung von der Entladeschaltstellung in die Passivschalt- Stellung vorgesehen ist.
Um ein ungewolltes Verbinden der beiden Pole durch die Tiefentladeeinrichtung 6 zu vermeiden, weist diese eine Schutzeinrichtung 9 auf. Die Schutzeinrichtung 6 kann beispielswei- se als mechanische Verriegelung ausgebildet sein, welche eine Betätigung des Schalters 8 beziehungsweise eine Verbindung der beiden Pole 3, 4 nur im entriegelten Zustand ermöglicht. Als konkretes Beispiel kann dazu der Schalter 8 als Schlüs¬ selschalter ausgebildet sein, wobei zum Umschalten des Schal- ters 8 von der Passivschaltstellung in die Entladeschaltstel¬ lung ein Schlüssel (nicht dargestellt) in ein im Schalter 8 integriertes Schloss (nicht dargestellt) gesteckt und gedreht werden muss, um den Schalter 8 von der Passivschaltstellung in die Entladeschaltstellung umzuschalten. Als weiteres Bei- spiel für die Schutzeinrichtung sei ein Zahlenschloss (nicht dargestellt) zu nennen, welches vor Betätigung des Schalters 8 geöffnet werden muss oder eine Software die über eine defi¬ nierte Schnittstelle vom Computer gesendet werden muss. Als weiteres Ausführungsbeispiel für die Schutzeinrichtung 9 ist eine Schutzabdeckung denkbar, welche den Schalter 8 abdeckt und derart ausgebildet ist, dass er zur Betätigung des Schalters 8 entfernt oder zerstört werden muss. Beispielswei-
se kann die Schutzabdeckung aus Glas oder Kunststoff ausge¬ bildet sein.
Eine weitere Ausgestaltung der Schutzeinrichtung 9 wäre bei- spielsweise eine elektronische Codierung, welche insbesondere bei funkgesteuerten Schaltern zum Einsatz kommen kann. Um das entsprechende Funksignal, welches den Umschaltvorgang von der Passivschaltstellung in die Entladeschaltstellung auslöst, auszusenden, muss zuvor ein vorgegebener Code diese Funktio- nalität freigeben.
Im Ausführungsbeispiel weist der elektrische Energiespeicher 1 eine Kontrollanzeige 10 auf, welche derart ausgebildet ist, dass sie den Ladezustand des Energiespeichers 1 während des Entladevorgangs über die Tiefentladeeinrichtung 6 anzeigt. Der Ladezustand des Energiespeichers 1 kann beispielsweise durch Ermittlung der über den Entladeverbraucher 7 abfallenden Spannung festgestellt werden. Die Kontrollanzeige kann beispielsweise den Ladezustand direkt als Spannungswert in Volt oder in Form eines Monochrom-/Farbdisplays durch ent¬ sprechende Farbgebung darstellen. So ist es beispielsweise möglich, dass die Kontrollanzeige 10 sich von der Farbe Rot bei vollem Ladezustand zur Farbe grün wechselt, was eine vollständige Entladung des Energiespeichers darstellen soll. Zwischenfarben sind denkbar.
Der elektrische Energiespeicher 1 weist ferner eine Kühlvorrichtung 11 auf, welche mit dem Entladeverbraucher 7 thermisch gekoppelt ist. Dazu steh der Entladeverbraucher 7 in wärmeleitendem Kontakt mit der Kühlvorrichtung 11. Während des Entladevorgangs wird die im Entladeverbraucher 7 entste¬ hende Wärme an die Kühlvorrichtung übertragen und von dieser abgeführt. Auf diese Weise kann eine lokale Überhitzung in der Umgebung des Entladewiderstands 7 vermieden und eventuel-
le Brandschäden vermieden werden. Bei der Kühlvorrichtung 11 kann es sich um Wärmetauscherplatten aus Kupfer und/oder Aluminium handeln, welche die im Entladeverbraucher 7 erzeugte Wärme über entsprechende Kühlfinnen (nicht dargestellt) an die Umgebung des Energiespeichers durch Konvektion abführt. In einer weiteren Ausgestaltung weist die Kühlvorrichtung 11 Kanäle zur Durchströmung mit einer Kühlflüssigkeit auf. Über die Kühlflüssigkeit wird die im Entladeverbraucher 7 erzeugte Wärme nach Außen abgeführt. In diesem Fall wäre der Energie- Speicher 1 während des Entladevorgangs an eine externe Kühl¬ mittelpumpe anzuschließen, welche die Durchströmung der Kühlvorrichtung 11 mit Kühlflüssigkeit sicherstellt. Durch den sehr effektiven Wärmeabtransport über die Kühlflüssigkeit ist ein sehr schneller Entladevorgang möglich.
Im Ausführungsbeispiel ist die Kühlvorrichtung 11 auch mit den Batteriezellen 5 thermisch gekoppelt. Es handelt sich also um eine gemeinsame Kühlvorrichtung, welche einerseits die Kühlung der Batteriezellen 5 während des normalen Betriebs des Energiespeichers 1 und andererseits die Kühlung des Ent¬ ladewiderstands 7 beim Entladevorgang des Energiespeichers 1 über die Tiefentladeeinrichtung 6 sicherstellt. Auf diese Weise können die Kosten für den Energiespeicher 1 gering gehalten und der Energiespeicher kompakt gebaut werden.
Es sei darauf hingewiesen, dass die Tiefentladeeinrichtung statt einem Schalter auch zwei von Außen zugängliche Anschlüsse aufweisen kann, welche durch von einem Bediener mittels eines elektrischen Überbrückungselements , beispielsweise spezielle Schaltvorrichtung, die für entsprechende Schalt¬ ströme ausgelegt ist, überbrückt werden kann.