Beschreibung
Verfahren zur Regulierung der Sendeleistung eines Funkzugangspunktes
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Kommunikation in einem Funkkommunikationssystem, welches einen ersten und einen zweiten Funkzugangspunkt und eine Mehrzahl von Funkstationen umfasst. Weiterhin betrifft die Erfindung einen Funkzugangs- punkt, eine netzseitige Einrichtung und eine Funkstation zur Kommunikation in einem solchen Funkkommunikationssystem.
In FunkkommunikationsSystemen werden Signale bzw. Nachrichten, wie z.B. Signalisierungsnachrichten oder Nachrichten mit Sprachinformation, Bildinformation, Videoinformation, SMS (Short Message Service) , MMS (Multimedia Messaging Service) oder anderen Daten, mit Hilfe von elektromagnetischen Wellen über eine Funkschnittstelle zwischen sendender und empfangender Station übertragen. Bei den Stationen kann es sich hier- bei je nach konkreter Ausgestaltung des Funkkommunikationssystems um verschiedenartige teilnehmerseitige Funkstationen, Repeater, oder netzseitige Funkzugangspunkte handeln. In einem Mobilfunkkommunikationssystem handelt es sich bei zumindest einem Teil der teilneh erseitigen Funkstationen um mobi- le Funkstationen. Das Abstrahlen der elektromagnetischen Wellen erfolgt mit Trägerfrequenzen, die in dem für das jeweilige System vorgesehenen Frequenzband liegen.
MobilfunkkommunikationsSysteme sind oftmals als zellulare Systeme z.B. nach dem Standard GSM (Global System for Mobile Communication) oder UMTS (Universal Mobile Telecommunications System) mit einer Netzinfrastruktur bestehend z.B. aus Basisstationen, Einrichtungen zur Kontrolle und Steuerung der Basisstationen und weiteren netzseitigen Einrichtungen ausge- bildet.
Außer diesen weiträumig organisierten (supralokalen) zellularen, hierarchischen FunkkommunikationsSystemen gibt es auch FunkkommunikationsSystemen mit drahtlosen lokalen Netzen (WLANs, Wireless Local Area Networks), z.B. nach den Stan- dards HiperLAN, DECT, IEEE 802.11, Bluetooth und WATM. Oft wird für WLANs der nicht lizenzierte Frequenzbereich um 2,4 GHz genutzt. Datenübertragungsraten liegen bei bis zu 11 Mbit/s. Künftige WLANs können z.B. im 5 GHz Bereich betrieben werden und Datenraten von über 50 Mbit/s erreichen. Somit stehen den Teilnehmern der WLANs Datenraten zur Verfügung, die erheblich höher liegen als diejenigen, die von der dritten Mobilfunkgeneration (wie z.B. UMTS) angeboten werden. Damit ist für die Übertragung von großen Datenmengen, insbesondere in Verbindung mit Internetzugriffen, der Zugriff auf WLANs für hochbitratige Verbindungen vorteilhaft.
Die Größe der von Funkzugangspunkten von Funkkommunikationssystemen versorgten Funkabdeckungsbereiche hängt von der von den Funkzugangspunkten verwendeten Sendeleistung ab. Je höher die Sendeleistung eines Funkzugangspunktes ist, desto größer ist die Anzahl an Funkstationen innerhalb des Funkabdeckungsbereiches des Funkzugangspunktes, und daher nimmt mit steigender Größe des Funkabdeckungsbereiches zumindest bis zu einer bestimmten Obergrenze der maximal mögliche Datendurchsatz pro Funkzugangspunkt zu. Andererseits besteht die Gefahr, dass bei steigender Sendeleistung eines Funkzugangspunktes die Kommunikation innerhalb der Funkabdeckungsbereiche anderer Funkzugangspunkte durch Interferenz gestört wird.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein effizientes Verfahren zur Regulierung der Sendeleistung eines Funkzugangspunktes aufzuzeigen. Weiterhin sollen ein Funkzugangspunkt, eine Funkstation und eine netzseitige Einrichtung zur Durchführung des Verfahrens vorgestellt werden.
Diese Aufgabe wird hinsichtlich des Verfahrens durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen sind Gegenstand von Unteransprüchen .
Bei dem Verfahren zur Kommunikation in einem Funkkommunikationssystem, wobei das Funkkommunikationssystem einen ersten und einen zweiten Funkzugangspunkt und eine Mehrzahl von Funkstationen umfasst, strahlt der erste Funkzugangspunkt Signale mit steigender Sendeleistung aus . Weiterhin beendet der erste Funkzugangspunkt aufgrund einer Nachricht von mindestens einer sich innerhalb des Funkabdeckungsbereiches des zweiten Funkzugangspunktes befindenden Funkstation die Steigerung der Sendeleistung. Hierbei betrifft die Nachricht der mindestens einen sich innerhalb des Funkabdeckungsbereiches des zweiten Funkzugangspunktes befindenden Funkstation mindestens ein Signal des ersten Funkzugangspunktes und/oder mindestens ein Signal einer sich innerhalb des Funkabdeckungsbereiches des ersten Funkzugangspunktes befindenden Funkstation.
Bei dem ersten und dem zweiten Funkzugangspunkt kann es sich zum Beispiel um BasisStationen eines zellularen Funkkommuni- kationssystems, oder um Access Points eines WLAN handeln. Die Mehrzahl von Funkstationen kann z.B. teilnehmerseitige, ins- besondere mobile, Funkstationen umfassen, sowie stationäre oder mobile Repeater. Von dem ersten Funkzugangspunkt werden Signale mit steigender Sendeleistung ausgestrahlt. Hierbei kann die Sendeleistung von Signal zu Signal steigend sein, so dass die einzelnen Signale mit konstanter Sendeleistung aus- gestrahlt wird, und die Steigerung der Sendeleistung zwischen den Signalen stattfindet. Hierbei rtvuss nicht jedes der mit steigender Sendeleistung ausgestrahlten Signale eine höhere Sendeleistung aufweisen als das vorherige, vielmehr können aufeinander folgende Signale auch die gleiche Sendeleistung aufweisen. Es ist jedoch auch möglich, dass die Sendeleistung innerhalb von einzelnen Signalen ansteigt.
Bei dem Funkabdeckungsbereich eines Funkzugangspunktes handelt es sich um denjenigen geografischen Bereich, in dem Signale zwischen Funkstationen und dem Funkzugangspunkt direkt, dass heißt ohne Weiterleitung der Signale durch weitere Funk- Stationen, ausgetauscht werden können. Die Größe des Funkabdeckungsbereiches ist bedingt durch die verwendete Sendeleistung des Funkzugangspunktes, so dass eine Steigerung der Sendeleistung zu einer Vergrößerung des Funkabdeckungsbereiches führt. Erfindungsgemäß wird die Steigerung der Sendeleistung durch den ersten Funkzugangspunkt aufgrund einer Nachricht beendet. Diese Kausalität zwischen der Nachricht und der Beendigung der Steigerung der Sendeleistung kann z.B. dadurch realisiert werden, dass der erste Funkzugangspunkt die Nachricht direkt von dem Sender der Nachricht empfängt, oder da- durch, dass die Nachricht an den ersten Funkzugangspunkt weitergeleitet wird, oder auch dadurch, dass die Nachricht eine Reaktion einer anderen Funkstation oder netzseitigen Einrichtung hervorruft, aufgrund welcher Reaktion die Beendigung der Steigerung der Sendeleistung durch den ersten Funkzugangs- punkt erfolgt. Die Beendigung der Steigerung der Sendeleistung kann temporär oder permanent sein.
Die von der mindestens einen sich innerhalb des Funkabdeckungsbereiches des zweiten Funkzugangspunktes befindenden Funkstation ausgestrahlte Nachricht betrifft mindestens ein Signal, welches aus dem Funkabdeckungsbereich des ersten Funkzugangspunktes stammt. Dies kann z.B. dadurch realisiert werden, dass die Nachricht sich in expliziter oder kodierter Form auf eine inhaltliche Aussage des Signals bezieht, oder auch dadurch, dass die Nachricht Aussagen über die Tatsache, dass und/oder wie das Signal empfangen wurde, und/oder um welche Art von Signal es sich handelt, und/oder wer der Sender des Signals ist, beinhaltet. Eine Vielzahl von Informationen bzw. Kombinationen von Informationen, welche in direkter oder indirekter Weise mit dem mindestens einen Signal zusammenhängen, können somit in der Nachricht der mindestens einen
sich innerhalb des Funkabdeckungsbereiches des zweiten Funkzugangspunktes befindenden Funkstation enthalten sein.
In Weiterbildung der Erfindung umfasst die Nachricht der min- destens einen sich innerhalb des Funkabdeckungsbereiches des zweiten Funkzugangspunktes befindenden Funkstation einen Inhalt von und/oder ein Ergebnis einer Messung an mindestens einem Signal des ersten Funkzugangspunktes und/oder einen Inhalt von und/oder ein Ergebnis einer Messung an mindestens einem Signal einer sich innerhalb des Funkabdeckungsbereiches des ersten Funkzugangspunktes befindenden Funkstation. Bei dem Inhalt des Signals kann es sich zum Beispiel um die Angabe handeln, mit welcher Sendeleistung das Signal ausgestrahlt wird, so dass die Nachricht der mindestens einen sich inner- halb des Funkabdeckungsbereiches des zweiten Funkzugangspunktes befindenden Funkstation über die Sendeleistung eines Signals aus dem Funkabdeckungsbereich des ersten Funkzugangspunktes informieren kann. Das Ergebnis einer Messung an einem Signal kann zum Beispiel aus dem Messergebnis betreffend eine Empfangsleistung und/oder ein Signal-zu-Rausch-Verhältnis bestehen.
Vorteilhaft ist es, wenn der erste Funkzugangspunkt jeweils eine Antwort auf die mit steigender Sendeleistung von dem ersten Funkzugangspunkt ausgestrahlten Signale von einer
Mehrzahl von Funkstationen empfängt. Die Nachricht der mindestens einen sich innerhalb des Funkabdeckungsbereiches des zweiten Funkzugangspunktes befindenden Funkstation kann dann zum Beispiel ein solches Antwortsignal betreffen. Vorzugswei- se beantwortet jede Funkstation innerhalb des Funkabdeckungsbereiches des ersten Funkzugangspunktes jedes mit steigender Sendeleistung ausgestrahlte Signal des ersten Funkzugangspunktes, welches sie empfangen hat. Es ist auch möglich, dass eine solche Antwort nur dann erfolgt, wenn die selbe Funksta- tion nicht schon auf eines der zuvor mit steigender Sendeleistung ausgestrahlten Signale geantwortet hat. Somit kann der erste Funkzugangspunkt darüber informiert werden, welche
Funkstationen sich innerhalb seines von der Sendeleistung abhängigen Funkabdeckungsbereiches befinden. Hieraus können dann Schlüsse gezogen werden, ob eine weitere Steigerung der Sendeleistung sinnvoll ist. Die Funkstationen, welche die mit steigender Sendeleistung von dem ersten Funkzugangspunkt ausgestrahlten Signale beantworten, verwenden für ihre Antwort insbesondere die gleiche Sendeleistung, welche der erste Funkzugangspunkt für die Versendung des jeweiligen Signals verwendet hat .
In Ausgestaltung der Erfindung sendet die mindestens eine sich innerhalb des Funkabdeckungsbereiches des zweiten Funkzugangspunktes befindende Funkstation die Nachricht dann, wenn die Empfangsleistung des mindestens einen Signals des ersten Funkzugangspunktes und/oder der sich innerhalb des
Funkabdeckungsbereiches des ersten Funkzugangspunktes befindenden Funkstation über einem Schwellenwert liegt. In diesem Fall überprüft die mindestens eine sich innerhalb des Funkabdeckungsbereiches des zweiten Funkzugangspunktes befindende Funkstation, ob sie Signale des ersten Funkzugangspunktes und/oder von Funkstationen aus dem Funkabdeckungsbereich des ersten Funkzugangspunktes empfängt. Hat sie den Empfang eines solchen Signals detektiert, kann sie dessen Empfangsleistung messen, und ihn mit einem Schwellenwert vergleichen. Der Ver- gleich mit dem Schwellenwert ergibt dann, ob die mindestens eine sich innerhalb des Funkabdeckungsbereiches des zweiten Funkzugangspunktes befindende Funkstation eine Nachricht betreffend das jeweilige Signal sendet.
Mit Vorzug beinhalten die mit steigender Sendeleistung von dem ersten Funkzugangspunkt ausgestrahlten Signale Identifikationsinformationen des ersten Funkzugangspunktes und die verwendete Sendeleistung. Die mit steigender Sendeleistung ausgestrahlten Signale können neben der Sendeleistung und den Identifikationsinformationen des ersten Funkzugangspunktes weitere Informationen umfassen. Antworten Funkstationen innerhalb des Funkabdeckungsbereiches des ersten Funkzugangs-
punktes auf die mit steigender Sendeleistung ausgestrahlten Signale, so ist es vorteilhaft, wenn in den Antwortnachrichten die verwendeten Sendeleistungen wiederholt werden. In diesem Fall ist eine sich innerhalb des Funkabdeckungsbereiches des zweiten Funkzugangspunktes befindende Funkstation in der Lage, sowohl den mit steigender Sendeleistung von dem ersten Funkzugangspunkt ausgestrahlten Signale als auch den Antwortsignalen auf diese Signale direkt die verwendete Sendeleistung zu entnehmen.
Einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung gemäß werden während des Ausstrahlens der Signale mit steigender Sendeleistung durch den ersten Funkzugangspunkt keine Nachrichten von dem zweiten Funkzugangspunkt an die sich innerhalb des Funkabdeckungsbereiches des zweiten Funkzugangspunktes befindenden Funkstationen gesendet. Dies dient dazu, dass Funkstationen innerhalb des Funkabdeckungsbereiches des zweiten Funkzugangspunktes ungestört detektieren können, ob sie Signale des ersten Funkzugangspunktes bzw. von Funkstationen aus dem Funkabdeckungsbereich des ersten Funkzugangspunktes empfangen.
In Weiterbildung der Erfindung sendet die mindestens eine sich innerhalb des Funkabdeckungsbereiches des zweiten Funk- Zugangspunktes befindende Funkstation die Nachricht an eine von dem ersten Funkzugangspunkt unterschiedliche netzseitige Einrichtung. Hierbei kann es sich zum Beispiel um den zweiten Funkzugangspunkt oder auch um eine andere netzseitige Einrichtung handeln.
Von Vorteil ist es, wenn die mindestens eine sich innerhalb des Funkabdeckungsbereiches des zweiten Funkzugangspunktes befindende Funkstation durch eine Nachricht angewiesen wird, den Empfang von Signalen des ersten Funkzugangspunktes und/oder von sich innerhalb des Funkabdeckungsbereiches des ersten Funkzugangspunktes befindenden Funkstationen zu detektieren. Diese Anweisung kann zum Beispiel durch den zweiten
Funkzugangspunkt oder auch durch eine andere netzseitige Einrichtung an die mindestens eine sich innerhalb des Funkabdeckungsbereiches des zweiten Funkzugangspunktes befindende Funkstation gesendet werden. Insbesondere kann es sich hierbei um dieselbe netzseitige Einrichtung handeln, an welche die mindestens eine sich innerhalb des Funkabdeckungsbereiches des zweiten Funkzugangspunktes befindende Funkstation die Nachricht betreffend mindestens ein Signal aus dem Funkabdeckungsbereich des ersten Funkzugangspunktes versendet.
In Ausgestaltung der Erfindung fordert der erste Funkzugangspunkt bei einer netzseitigen Einrichtung durch eine Nachricht die Erlaubnis zum Ausstrahlen von Signalen mit steigender Sendeleistung an.
Einer anderen Ausgestaltung der Erfindung gemäß wird der erste Funkzugangspunkt von einer netzseitigen Einrichtung durch eine Nachricht angewiesen, die Signale mit steigender Sendeleistung auszustrahlen. Diese Anweisung kann insbesondere durch die gleiche netzseitige Einrichtung erfolgen, bei welcher der erste Funkzugangspunkt eine Erlaubnis zum Ausstrahlen derartiger Signale angefordert hat .
Vorteilhaft ist es, wenn der erste Funkzugangspunkt von einer netzseitigen Einrichtung durch eine Nachricht angewiesen wird, die Steigerung der Sendeleistung zu beenden. Diese Anweisung kann insbesondere durch die gleiche netzseitige Einrichtung erfolgen, welche den ersten Funkzugangspunkt zuvor angewiesen hat, die Sendeleistung zu steigern. In diesem Fall wird die Anweisung der netzseitigen Einrichtung als Reaktion auf die Versendung der Nachricht betreffend mindestens ein Signal aus dem Funkabdeckungsbereich des ersten Funkzugangspunktes durch die mindestens eine sich innerhalb des Funkabdeckungsbereiches des zweiten Funkzugangspunktes befindende Funkstation gesendet.
In Weiterbildung der Erfindung wird dem ersten Funkzugangspunkt von einer netzseitigen Einrichtung durch eine Nachricht mitgeteilt, welche Sendeleistung der erste Funkzugangspunkt nach der Beendigung der Steigerung der Sendeleistung verwen- den soll. Dies kann insbesondere in der gleichen Nachricht erfolgen, in welcher auch eine Anweisung zur Beendigung der Steigerung der Sendeleistung erfolgt.
Einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung gemäß kom u- nizieren der erste Funkzugangspunkt mit den sich innerhalb des Funkabdeckungsbereiches des ersten Funkzugangspunktes befindenden Funkstationen und der zweite Funkzugangspunkt mit den sich innerhalb des Funkabdeckungsbereiches des zweiten Funkzugangspunktes befindenden Funkstationen unter Verwendung einer ersten Funkfrequenz. Dies bedeutet, dass Signale aus dem Funkabdeckungsbereich des ersten Funkzugangspunktes mit Signalen aus dem Funkabdeckungsbereich des zweiten Funkzugangspunktes interferieren, wodurch sowohl die Kommunikation von Funkstationen mit dem ersten Funkzugangspunkt als auch die Kommunikation von Funkstationen mit dem zweiten Funkzugangspunkt gestört wird.
In Ausgestaltung der Erfindung werden Nachrichten zwischen sich außerhalb der Funkabdeckungsbereiche des ersten Funkzu- gangspunktes und des zweiten Funkzugangspunktes befindenden Funkstationen und dem ersten Funkzugangspunkt und/oder dem zweiten Funkzugangspunkt durch Weiterleitung der Nachrichten durch Funkstationen übertragen. Insbesondere kann zur Weiterleitung von Nachrichten zwischen Funkstationen eine zweite Funkfrequenz verwendet werden.
Die oben genannte Aufgabe hinsichtlich eines Funkzugangspunktes zur Kommunikation in einem Funkkommunikationssystem wird durch einen Funkzugangspunkt mit den Merkmalen des Anspruchs 16 gelöst.
Der erfindungsgemäße Funkzugangspunkt weist Mittel zum Ausstrahlen von Signalen mit steigender Sendeleistung auf, und Mittel zum Empfangen einer von einer sich innerhalb des Funkabdeckungsbereiches eines anderen Funkzugangspunktes befin- denden Funkstation gesendeten Nachricht betreffend mindestens ein Signal des Funkzugangspunktes, oder Mittel zum Empfangen einer von einer netzseitigen Einrichtung gesendeten Nachricht mit der Anweisung, die Steigerung der Sendeleistung zu beenden. Weiterhin umfasst der erfindungsgemäße Funkzugangspunkt Mittel zum Beenden der Steigerung der Sendeleistung aufgrund des Empfangs der von der sich innerhalb des Funkabdeckungsbereiches des anderen Funkzugangspunktes befindenden Funkstation gesendeten Nachricht oder aufgrund des Empfangs der von der netzseitigen Einrichtung gesendeten Nachricht.
Insbesondere ist es vorteilhaft, wenn die Mittel zum Empfangen einer von einer netzseitigen Einrichtung gesendeten Nachricht derart ausgestaltet sind, dass eine von einer netzseitigen Einrichtung auf den Empfang einer von einer sich inner- halb des Funkabdeckungsbereiches eines anderen Funkzugangspunktes befindenden Funkstation gesendeten Nachricht betreffend mindestens ein Signal des Funkzugangspunktes und/oder mindesten ein Signal einer sich innerhalb des Funkabdeckungs- bereihces des Funkzugangspunktes befindenden Funkstation hin gesendeten Nachricht mit der Anweisung, die Steigerung der Sendeleistung zu beenden, empfangbar ist.
Die oben genannte Aufgabe hinsichtlich einer netzseitigen Einrichtung zur Kommunikation in einem Funkkommunikationssys- tem wird durch eine netzseitige Einrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 17 gelöst. Die netzseitige Einrichtung weist Mittel zum Senden einer Nachricht an einen ersten Funkzugangspunkt mit der Anweisung, Signale mit steigender Sendeleistung auszustrahlen, auf, sowie Mittel zum Empfangen einer Nachricht von einer sich innerhalb des Funkabdeckungsbereiches eines zweiten Funkzugangspunktes befindenden Funkstation betreffend mindestens ein Signal des ersten Funkzugangspunk-
tes und/oder mindestens ein Signal einer sich innerhalb des Funkabdeckungsbereiches des ersten Funkzugangspunktes befindenden Funkstation, sowie Mittel zum Senden einer Nachricht auf den Empfang der Nachricht von der sich innerhalb des Funkabdeckungsbereiches des zweiten Funkzugangspunktes befindende Funkstation hin an den ersten Funkzugangspunkt mit der Anweisung, die Steigerung der Sendeleistung zu beenden.
Die oben genannte Aufgabe hinsichtlich einer Funkstation zur Kommunikation in einem Funkkommunikationssystem wird durch eine Funkstation mit den Merkmalen des Anspruchs 18 gelöst.
Die Funkstation weist Mittel zum Detektieren des Empfangs von Signalen eines ersten, von dem Funkzugangspunkt, innerhalb dessen Funkabdeckungsbereich sich die Funkstation aktuell befindet, unterschiedliche Funkzugangspunktes auf, und/oder von Signalen von sich innerhalb des Funkabdeckungsbereiches des ersten Funkzugangspunktes befindenden Funkstationen. Weiterhin umfasst die erfindungsgemäße Funkstation Mittel zum Er- mitteln von Sendeleistung der detektierten Signale, und Mittel zum Senden einer Nachricht betreffend eine Sendeleistung von mindestens einem detektierten Signale des ersten Funkzugangspunktes und/oder von mindestens einem detektiertem Signal einer sich innerhalb des Funkabdeckungsbereiches des ers- ten Funkzugangspunktes befindenden Funkstation an eine netzseitige Einrichtung und/oder an den ersten Funkzugangspunkt und/oder an den Funkzugangspunkt, innerhalb dessen Funkabdeckungsbereichs sich die Funkstation aktuell befindet.
Sowohl der erfindungsgemäße Funkzugangspunkt, als auch die erfindungsgemäße netzseitige Einrichtung, als auch die erfindungsgemäße Funkstation eignen sich insbesondere zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens, wobei dies auch auf die Ausgestaltungen und Weiterbildungen zutrifft. Hierzu kön- nen sie weitere geeignete Mittel aufweisen.
Im folgenden wird die Erfindung anhand eines Ausführungsbei- spiels näher erläutert. Dabei zeigen:
Figur 1: einen Ausschnitt aus einem Funkkommunikationssys- tem,
Figur 2 : ein Ablaufdiagramm des erfindungsgemäßen Verf hrens,
Figur 3: schematisch den Aufbau eines erfindungsgemäßen Funkzugangspunktes,
Figur 4 : schematisch den Aufbau einer er indungsgemäßen Basisstation,
Figur 5: schematisch den Aufbau einer erfindungsgemäßen Mobilstation.
Der in Figur 1 dargestellte Ausschnitt aus einem Funkkommuni- kationssystem beinhaltet eine Basisstation BS eines zellularen Mobilfunkkommunikationssystems, wie z.B. eines Systems gemäß dem Standard UMTS, und die vier Mobilstationen MSI, MS2, MS3 und MS4, welche über eine Funkschnittstelle des zellularen Systems mit der Basisstation BS kommunizieren können. Außer der Basisstation BS sind weitere netzseitige Einrichtungen des zellularen Mobilfunkkommunikationssystems der Ü- bersichtlichkeit halber nicht dargestellt.
In der Funkzelle der Basisstation BS befinden sich die beiden Funkzugangspunkte AP-A und AP-B eines WLAN, welche über eine Funkschnittstelle des zellularen Systems mit der Basisstation BS kommunizieren können. Der Funkabdeckungsbereich FZB des Funkzugangspunktes AP-B ist schematisch durch einen Kreis um den Funkzugangspunkt AP-B dargestellt. Für den Funkzugangs- punkt AP-A sind -ebenfalls in Form von Kreisen- zwei verschieden große Funkabdeckungsbereiche FZA1 und FZA2 dargestellt. In dem Funkabdeckungsbereich FZB des Funkzugangspunk-
tes AP-B befindet sich die Mobilstation MS3, im kleineren Funkabdeckungsbereich FZAl des Funkzugangspunktes AP-A befindet sich die Mobilstation MSI, und im größeren Funkabdeckungsbereich FZA2 des Funkzugangspunktes AP-A befinden sich die Mobilstationen MSI und MS2. Die Funkstationen MSI, MS2 und MS3 kommunizieren mit den Funkzugangspunkten AP-A und AP- B über eine WLAN-Funkschnittstelle unter Verwendung einer ersten Frequenz. Durch eine nicht in Figur 1 dargestellte An- bindung der beiden Funkzugangspunkte AP-A und AP-B an andere KommunikationsSysteme ist es den Mobilstationen MSI, MS2 und MS3 z.B. möglich, Daten aus dem Internet herunterzuladen.
Die Mobilstation MS4 befindet sich weder im Funkabdeckungsbereich FZB des Funkzugangspunktes AP-B, noch im Funkabde- ckungsbereich FZA2 des Funkzugangspunktes AP-A. Sie kann jedoch mit den Funkzugangspunktes AP-A bzw. AP-B kommunizieren, indem Nachrichten zwischen der Mobilstation MS4 und den Funkzugangspunktes AP-A bzw. AP-B durch andere Mobilstationen weitergeleitet werden. So ist z.B. eine Kommunikation zwi- sehen der Mobilstation MS4 und dem Funkzugangspunkt AP-B möglich, indem die Mobilstation MS3 die jeweiligen Nachrichten weiterleitet. Die Mobilstationen MSI, MS2, MS3 und MS4 kommunizieren untereinander über die WLAN-Funkschnittstelle unter Verwendung einer zweiten Frequenz, welche sich von der ersten Frequenz, die zur Kommunikation zwischen den Funkzugangspunktes AP-A bzw. AP-B und den Mobilstation MSI, MS2, MS3 innerhalb der Funkabdeckungsbereiche FZB bzw. FZAl bzw. FZA2 der Funkzugangspunkte AP-A bzw. AP-B eingesetzt wird, unterscheidet.
Zusätzlich zu dem in Figur 1 dargestellten Fall ist es vorteilhaft, dass das WLAN fixe Funkstationen umfasst, welche Nachrichten zwischen den Mobilstationen MSI, MS2, MS3 und MS4 und den Funkzugangspunkte AP-A und AP-B weiterleiten, und so- mit als sogenannte Repeater fungieren. Diese verwenden wie auch die Mobilstationen MSI, MS2, MS3 und MS4 zur Kommunikation mit den Funkzugangspunktes AP-A und AP-B die erste Fre-
quenz des WLAN und zur Kommunikation mit MobilStationen MSI, MS2, MS3 und MS4 die zweite Frequenz des WLAN.
Die Größe der Funkabdeckungsbereiche von Funkzugangspunkten wächst mit steigender Sendeleistung der Funkzugangspunkte. Wie in Figur 1 anhand des Vergleichs der beiden Funkabdeckungsbereiche FZAl und FZA2 des Funkzugangspunktes AP-A ersichtlich wird, steigt die Anzahl an Mobilstationen, welche sich innerhalb des Funkabdeckungsbereiches eines Funkzugangs- punktes befinden, mit der Sendeleistung des jeweiligen Funkzugangspunktes an. Verwendet der Funkzugangspunkt AP-A eine Sendeleistung, welche dem Funkabdeckungsbereich FZAl entspricht, so ist lediglich eine direkte Kommunikation zwischen dem Funkzugangspunkt AP-A und der Mobilstation MSI möglich, während bei der dem Funkabdeckungsbereich FZA2 entsprechenden Sendeleistung eine direkte Kommunikation zwischen dem Funkzugangspunkt AP-A und den beiden Mobilstationen MSI und MS2 möglich ist. Weiterhin existieren bei steigender Größe des Funkabdeckungsbereiches des Funkzugangspunktes AP-A weniger Mobilstationen, welche unter Verwendung der zweiten Funkfrequenz kommunizieren, um Nachrichten von bzw. zu einem Funkzugangspunkt weiterzuleiten. So muss die Mobilstation MS2 bei der Sendeleistung, welche dem Funkabdeckungsbereich FZAl entspricht, auf der zweiten Funkfrequenz zu Weiterleitungszwe- cken mit der Mobilstation MSI kommunizieren, während bei der Sendeleistung, welche dem Funkabdeckungsbereich FZA2 entspricht, für die Mobilstation MS2 eine direkte Kommunikation mit dem Funkzugangspunkt AP-A unter Verwendung der ersten Funkfrequenz möglich ist. Dadurch, dass weniger Mobilstatio- nen die zweite Funkfrequenz verwenden, kann die Weiterleitung von Nachrichten unter Verwendung der zweiten Funkfrequenz rascher und effizienter erfolgen.
Somit bewirkt die Steigerung der Sendeleistung eines Funkzu- gangspunktes eine Steigerung der von dem jeweiligen Funkzugangspunkt sendbaren bzw. empfangbaren Nachrichten pro Zeiteinheit, was einem erhöhten Datendurchsatz entspricht. Dies
gilt zumindest insofern, als die Kapazitäten des jeweiligen Funkzugangspunktes in Bezug auf zur Verfügung stehende Funkressourcen wie z.B. Zeitschlitze und/oder Codes nicht ausgeschöpft sind. Zu beachten ist jedoch, dass Mobilstationen anderer Funkzugangspunkte zur Kommunikation mit den anderen Funkzugangspunkte die gleiche Funkfrequenz verwenden, so dass es zu Störungen der Kommunikation in den Funkabdeckungsbereichen anderer Funkzugangspunkte kommen kann, wenn ein Funkzugangspunkt seine Sendeleistung steigert.
Im folgenden wird davon ausgegangen, dass der Funkzugangspunkt AP-A die von ihm verwendete Sendeleistung steigern will. Auslöser hierfür kann sein, dass der Funkzugangspunkt AP-A feststellt, dass seine Funkressourcen aktuell nur teil- weise ausgenutzt sind, so dass er in der Lage wäre, mit einer größeren Anzahl an Mobilstationen zu kommunizieren. Der Ablauf des Verfahrens ist in Figur 2 dargestellt. Zu Beginn sendet der Funkzugangspunkt AP-A eine Nachricht PAR (Power Adjustment Request) an die Basisstation BS, mit welcher die BasisStation BS aufgefordert wird, dem Funkzugangspunkt AP-A die Erlaubnis zu erteilen, die eigene Sendeleistung schrittweise zu erhöhen. Als Antwort sendet die BasisStation BS eine Nachricht PAA (Power Adjustment Allowance) an den Funkzugangspunkt AP-A, mit welcher dem Funkzugangspunkt AP-A mitge- teilt wird, dass die schrittweise Erhöhung der Sendeleistung erlaubt ist. An die Mobilstation MS3 sendet die Basisstation BS eine Nachricht PMRl (Power Measurement Request) und an den Funkzugangspunkt AP-B eine Nachricht PMR2. Die Nachricht PMRl teilt der Mobilstation MS3 mit, dass sie im folgenden keine Nachrichten an den Funkzugangspunkt AP-B senden darf und die erste Funkfrequenz abhören soll . Der Funkzugangspunkt AP-B entnimmt der Nachricht PMR2 ebenfalls, dass im folgenden keine Versendung von Nachrichten an Funkstationen innerhalb seines Funkabdeckungsbereiches erlaubt ist.
Nach dem Empfang der Nachricht PAA startet der Funkzugangspunkt AP-A die Versendung einer Reihe von Nachrichten PLS,
wobei jede Nachricht PLS mit einer höheren Sendeleistung ausgestrahlt wird als die vorherige Nachricht PLS . Die Nachrichten PLS beinhalten eine Identifikationsinformation des Funkzugangspunktes AP-A und eine Angabe der für die jeweilige Nachricht PLS verwendeten Sendeleistung. Alle MobilStationen innerhalb des der jeweiligen Sendeleistung des Funkzugangspunkt AP-A entsprechenden Funkabdeckungsbereiches beantworten die Nachrichten PLS mit einer Nachricht RR (Resoure Request) . So antwortet auf die erste Nachricht PLS hin die Mobilstation MSI mit einer Nachricht RR, und bei der nächsten Nachricht
PLS die beiden Mobilstationen MSI und MS2. In den Nachrichten RR wiederholen die MobilStationen die von dem Funkzugangspunkt AP-A für die entsprechende Nachricht PLS verwendete Sendeleistung, welche sie dem Inhalt der Nachricht PLS ent- nehmen, sowie die Identifikationsinformation des Funkzugangspunktes AP-A. Weiterhin geben die Mobilstationen in den Nachrichten RR an, welchen Umfang an Nachrichten sie von dem Funkzugangspunkt AP-A empfangen bzw. an diesen versenden wollen. Die Angabe des benötigten Umfangs an Funkressourcen er- möglicht es dem Funkzugangspunkt AP-A, zu entscheiden, ob die Sendeleistung weiter gesteigert werden soll, oder ob seine Funkressourcen ausgelastet sind, so dass eine weitere Vergrößerung des Funkabdeckungsbereiches nicht sinnvoll ist.
Aufgrund der Nähe zwischen der Mobilstation MSI und dem Funkzugangspunkt AP-A verwendet die Mobilstation MSI zur Versendung ihrer Antwort RR eine niedrige Sendeleistung, so dass die Nachricht RR der Mobilstation MSI nicht von der Mobilstation MS3 empfangen wird. Hingegen empfängt die von der Mobil- Station MS2 gesendete Nachricht RR nicht nur der Funkzugangspunkt AP-A, sondern auch die Mobilstation MS3, welche überprüft, ob der Empfangspegel der Nachricht RR einen bestimmten Schwellenwert überschreitet. Ist dies der Fall, entnimmt die Mobilstation MS3 der Nachricht RR der Mobilstation MS2, wel- ehe Sendeleistung der Funkzugangspunkt AP-A für seine zweite Nachricht PLS verwendet hat, und zu welchem Funkzugangspunkt die empfangene Nachricht RR gesendet wurde. Mit der Nachricht
PASl (Power Adjustment Stop) sendet die Mobilstation MS3 die Information an die Basisstation BS, dass der Empfangspegel der ersten WLAN-Frequenz in dem Funkabdeckungsbereich des Funkzugangspunktes AP-B, hervorgerufen durch die Kommunikation in dem Funkabdeckungsbereich des Funkzugangspunktes AP-A, den Schwellenwert überstiegen hat, und wie hoch die entsprechende Sendeleistung des Funkzugangspunktes AP-A bzw. der Mobilstation MS2 war, welche den Schwellenwert in Bezug auf den Empfangspegel überstiegen hat.
Daraufhin sendet die Basisstation BS an den Funkzugangspunkt AP-A eine Nachricht PAS2, mit welcher dem Funkzugangspunkt AP-A mitgeteilt wird, dass der Funkzugangspunkt AP-A die Sendeleistung nicht weiter erhöhen und somit keine weiteren Nachrichten PLS senden darf. Weiterhin erfährt der Funkzugangspunkt AP-A durch die Nachricht PAS2, welche Sendeleistung er im folgenden verwenden darf. Hierbei handelt es sich vorzugsweise um die höchste Sendeleistung, welche keine Nachricht PASl von Mobilstationen innerhalb des Funkabdeckungsbe- reiches des Funkzugangspunkt AP-B hervorgerufen hat. Da das Verfahren zur Sendeleistungsregelung des Funkzugangspunktes AP-A somit zumindest vorläufig abgeschlossen ist, wird dem Funkzugangspunkt AP-B mit der Nachricht PAS3 von der Basisstation BS mitgeteilt, dass er im folgenden wieder Nachrich- ten an Funkstationen innerhalb seines Funkabdeckungsbereiches versenden darf.
Figur 3 zeigt schematisch den Aufbau des Funkzugangspunktes AP-A. Mit den Mitteln RECEIVE_AP, welche eine Empfangsantenne umfassen, empfängt der Funkzugangspunkt AP-B die Nachrichten PAA und PAS2 der Basisstation, mit denen ihm mitgeteilt wird, ob eine Erhöhung der Sendeleistung erlaubt ist oder nicht, bzw. ob die Erhöhung der Sendeleistung abgebrochen werden muss, bzw. welche Sendeleistung zu verwenden ist. Alternativ oder zusätzlich könne über die Mittel RECEIVE_AP auch Nachrichten von Mobilstationen aus Funkabdeckungsbereichen anderer Funkzugangspunkte empfangen werden, welche den Funkzu-
gangspunkt AP-A über Signale aus seinem Funkabdeckungsbereich informieren, welche die jeweilige Mobilstation empfangen hat. Die Mittel RECEIVE_AP geben die empfangenen Informationen an die Mittel EVALUATE weiter, mit welchen entschieden wird, wie die Sendeleistung zukünftig einzustellen ist. Die Mittel EVALUATE wirken auf die Mittel CONTROL ein, welche die Einstellung der Sendeleistung steuern und zum Abstrahlen von Signalen bzw. Nachrichten mit der entsprechenden Sendeleistung mit der Sendeantenne A verbunden sind.
Figur 4 zeigt schematisch den Aufbau einer erfindungsgemäßen Basisstation BS. Mit den Mitteln RECEIVE_BS, welche mit einer Empfangs- und Sendeantenne ATX_BS verbunden sind, empfängt die Basisstation BS Anforderungen PAR von Funkzugangspunkten zur Genehmigung der Steigerung ihrer Sendeleistung, sowie Nachrichten PASl von Mobilstationen, mit der Aufforderung, die Sendeleistungserhöhung von Funkzugangspunkten zu beenden. Die empfangenen Informationen bezüglich der Sendeleistung von Funkzugangspunkten werden weiteregeben an die Mittel UP/STOP, mit welchen die Basisstation BS entscheidet, welche Sendeleistung Funkzugangspunkte verwenden sollen bzw., ob eine Steigerung der jeweiligen Sendeleistung erlaubt ist oder abgebrochen werden soll. Nachrichten des entsprechenden Inhalts wie die oben beschriebenen Nachrichten PAA und PAS2 werden von der Basisstation BS über die Empfangs- und Sendeantenne
ATX_BS, mit welcher die Mittel UP/STOP verbunden sind, an die entsprechenden Funkzuggangspunkte abgestrahlt.
Figur 5 zeigt schematisch den Aufbau einer erfindungsgemäßen Mobilstation MS3. Über die Empfangs- und Sendeantenne ATX_MS empfängt die Mobilstation MS3 Signale von Basisstationen, Funkzugangspunkten und anderen Mobilstationen, wie z.B. die oben beschriebenen Nachrichten PLS und RR. Mit den Mitteln MEASURE wird detektiert, ob eine Nachricht empfangen wurde, und gegebenenfalls welcher .Empfangspegel für die jeweilige Nachricht vorliegt . Indem der Inhalt der detektierten Nachrichten PLS und RR mit den Mitteln ANALYZE untersucht wird,
kann die Mobilstation MS3 feststellen, mit welcher Sendeleistung die jeweilige Nachricht ausgestrahlt wurde. Zusätzlich oder alternativ können mit den Mitteln ANALYZE auch Berechnungen angestellt werden, um die Sendeleistung von empfange- nen Signalen zu bestimmen. Die von den Mitteln MEASURE und ANALYZE hervorgebrachten Ergebnisse gehen in die Mittel MESSAGE ein, welche Nachrichten wie z.B. die oben beschriebene Nachricht PASl erstellen. Die Mittel MESSAGE geben die Nachrichten an die Empfangs- und Sendeantenne ATX_MS weiter, welche diese an Basisstationen, Funkzugangspunkte oder Mobilstationen sendet.