Träger zum Tragen von zumindest einem Anzeigeapparat
Die Erfindung bezieht sich auf einen Träger zum Tragen zumindest eines Anzeigeapparats, insbesondere eines Flachbildschirmgeräts .
Ein Träger dieser Art ist in der nicht vorveröffentlichten DE 100 43 859 AI beschrieben. Dieser Träger ist dazu eingerichtet, mehrere, in einer horizontalen Reihe angeordnete Bildschirmgeräte in einem Raum zu positionieren, wobei der Träger durch ein Gelenk mit einer horizontalen Schwenkachse an einer Tragvorrichtung aufgehängt ist, die an der Decke eines Raumes befestigt ist. Zum Tragen der in der horizontalen Reihe angeordneten Bildschirmgeräte dient ein sich horizontal erstreckender Tragarm, der mittig auf dem unteren Tragarmabschnitt eines C-förmigen ersten Tragarms befestigt ist, dessen oberer Tragarmabschnitt mit dem Gelenk verbunden ist. Die ausgeprägte C-Form des ersten Tragarms ermöglicht es, ein herkömmliches Bildschirmgerät mit einem großen Rückbau im Bereich des ersten Tragarms anzuordnen. Aufgrund der Anordnung mehrerer Bildschirmgeräte in einer Querreihe bedarf es einer relativ zueinander verdrehten Anordnung der Bildschirmgeräte, um sie bezüglich eines gemeinsamen Sichtpunktes, z. B. ein Operationstisch, gut sehen zu können und die Darstellungen der Bildschirme möglichst ohne Parallaxe und Bildverzerrungen sehen zu können. Hierdurch sind ein beträchtlicher Aufwand hinsichtlich Arbeitsaufwand und Arbeitszeit sowie beträchtliche Bau- und Montagekosten vorgegeben, da besondere Einsteilvorrichtungen zwischen den Bildschirmgeräten und dem zweiten Tragarm vorgesehen werden müssen, um die besonderen Einstellungen der Bildschirmgeräte durchführen zu können.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Träger der eingangs angegebenen Art hinsichtlich einer günstigen
Raumpositionierung des Anordnungsplatzes für den wenigstens einen Anzeigeapparat zu verbessern.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in zugehörigen Unteransprüchen beschrieben.
Bei der erfindungsgemäßen Ausgestaltung nach Anspruch 1 ist der wenigstens eine zweite Tragarm in der Horizontalen bezüglich der Vorderseite konkav geformt, und zwar vorzugsweise so geformt, daß die im Bereich des jeweiligen Anordnungsplatzes angeordneten Tragarmabschnitte sich etwa rechtwinklig zu einer Vertikalebene erstrecken, in der die Sichtachse des jeweiligen Apparates verläuft. Bei der erfindungsgemäßen Ausgestaltung ist die Sicht auf den oder die Anzeigeapparate optimal, weil sie in der jeweiligen Sichtachse liegt und deshalb z. B. aufgrund von Parallaxe gegebene Bildverzerrungen vermieden oder wenigstens vermindert sind.
Die erfindungsgemäße Ausgestaltung ermöglicht an den Anordnungsplätzen z. B. vorfertigbare tragarmseitige formschlüssig wirksame Positionier- und Verbindungselemente, die den oder die Anzeigeapparate jeweils in einer richtigen Stellung positionieren. Dabei befindet sich der jeweils montierte Anzeigeapparat aufgrund der konkaven Formung des zweiten Tragarms im wesentlichen in der jeweiligen Sichtachse, ohne daß es einer besonderen Ausrichtung des Anzeigeapparates bedarf, wie es beim Stand der Technik der Fall ist. Da sich bei einem gekrümmten zweiten Tragarm jede Stelle für einen Anordnungsplatz eignet, ist es möglich, diese in Stufen oder stufenlosen zu verstellen
Bei einem vorliegenden Träger sind der' Verlauf und die Verlegung der sich zu dem wenigstens einen Anzeigeapparat erstreckenden elektrischen Leitungen problematisch und zwar sowohl bezüglich ihrer Anordnung als auch ihrer Montage und Zugänglichkeit .
Der Erfindung liegt im weiteren die Aufgabe zugrunde, einen Träger der eingangs angegebenen Art bezüglich des Verlaufs der elektrischen Leitungen zu verbessern. Dies gilt für den etwa vertikalen Tragarmabschnitt und/oder für den sich dazu quer erstreckenden zweiten Tragarm. Insbesondere ist eine Verbesserung der Anordnung und Montage angestrebt. Des weiteren ist angestrebt, die Zugänglichkeit und nachträgliche Inspektion der Kabel zu verbessern.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 9 gelöst . Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in zugehörigen Unteransprüchen beschrieben.
Bei der erfindungsgemäßen Ausgestaltung nach Anspruch 9 ist der etwa vertikale Tragarmabschnitt und/oder der sich dazu quer erstreckende zweite Tragarm jeweils durch ein U-Profil gebildet, dessen Freiraum einen Kabelkanal bildet und durch einen Abdeckstreifen geschlossen ist, der lösbar an einem oder an beiden Schenkeln des U-Profils gehalten ist. Hierdurch ist eine einfache Bauweise vorgegeben, weil kein besonderer Kanal geschaffen werden muß, sondern der als U- Profil ausgebildete Tragarm als Kabelkanal ausgenutzt wird. Aufgrund der vorhandenen dreiseitigen Abdeckung des Kabelkanals bedarf es lediglich einer Abdeckung der vierten Seite, was in einfacher Weise durch einen Abdeckstreifen erfolgt, der lösbar an einem der beiden Schenkel des U- Profils gehalten ist. Auch hierdurch ist eine einfache und kostengünstig herstellbare Bauweise gegeben, die sich aufgrund der Profilform und Lösbarkeit des Abdeckstreifens einfach und kostengünstig herstellen läßt oder auch mit elektrischen Leitungen nachrüsten läßt bzw. deren Kontrolle ermöglicht .
Für eine hinreichende Abdeckung des bzw. der Kabelkanäle bedarf es einer Halterung des Abdeckstreifens an einem oder an beiden Schenkeln des U-Profils. Als Positioniermittel für den Abdeckstreifen eignet sich eine Längsnut, vorzugsweise an der Innenseite eines oder beider Schenkel des U-Profils, wobei der Abdeckstreifen längs in die wenigstens eine Nut
einschiebbar ist. Zur Positionierung des Abdeckstreifens in seiner Längsrichtung kann ein form- und/oder kraftschlüssig wirksames Befestigungselement am U-Profil angeordnet sein, daß z. B. durch eine einen Schenkel in einem Gewindeloch durchfassende Schraube gebildet ist, die gegen den Abdeckstreifen klemmbar ist oder in ein Loch desselben einfaßt .
Die vorbeschriebene Ausgestaltung mit wenigstens einer Nut zur Positionierung der Abdeckleiste eignet sich sowohl für einen sich gerade erstreckenden Tragarm als auch für einen gemäß Anspruch 2 bogenförmig gekrümmten Tragarm. Im letzteren Fall bedarf es einer Biegsamkeit oder entsprechend gekrümmten Form des Abdeckstreifens, um ihn in die wenigstens eine Nut einschieben zu können.
Ein vorliegender Träger ist in vielen Fällen verstellbar gehalten, z. B. durch ein Gelenk an einer Tragvorrichtung, die an einer Raumdecke befestigt sein kann.
Der Erfindung liegt im weiteren die Aufgabe zugrunde , einen Träger der eingangs angegebenen Art so auszugestalten, daß ein verbessertes manuelles Ergreifen und Bewegen möglich ist .
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 12 gelöst . Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind im zugehörigen Unteransprüchen beschrieben.
Bei der erfindungsgemäßen Ausgestaltung nach Anspruch 12 weist der Träger unterhalb des zweiten Tragarms ein Griffteil auf, daß sich vorzugsweise vom ersten Tragarmabschnitt nach vorne erstreckt .
Diese Ausgestaltung ermöglicht ein manuelles Ergreifen des Trägers zum einen von der Vorderseite her und zum anderen in seinem zentralen Bereich, so daß er handhabungsfreundlich bewegbar ist. Das Griffteil ist vorzugsweise im Sinne einer Zweihandbedienung ausgebildet und kann zwei Griffe in einem
horizontalen Abstand voneinander für eine Zweihandbedienung aufweisen. Bei einer bevorzugten Ausgestaltung sind die beiden Griffe durch zwei sich z. B. horizontal und gerade erstreckende GriffStangen gebildet, die auf beiden Seiten von einem stangenförmigen Griffträger abstehen, der sich vom ersten Tragarmabschnitt nach vorne erstreckt und vorzugsweise den zweiten Tragarm nach vorne überragt .
In solchen Fällen, in denen eine Tragvorrichtung für den Träger wenigstens eine Bremse zum Feststellen eines Freiheitsgrades der Tragvorrichtung aufweist, ist es' vorteilhaft, im Bereich des wenigstens einen Griffteils wenigstens einen Schalter zum Abschalten und Einschalten wenigstens einer Bremse vorzusehen ist. Hierdurch ist ein handhabungsfreundliches Aus- und Einschalten der Bremse möglich.
In weiteren Unteransprüchen sind Merkmale zur vorzugsweise einstellbaren Befestigung des wenigstens einen Anzeigeapparates und/oder wenigstens eines zusätzlichen Anzeigeapparates und/oder von Schutzstangen zum Schutz des wenigstens einen Anzeigeapparates beschrieben. Diese weiteren Merkmale führen auch zu einer einfachen, kompakten und stabilen Bauweise mit einer geringen Abmessung zwischen der Vorderseite und Rückseite des Trägers.
Nachfolgend werden vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung anhand mehrerer Ausführungsbeispiele näher erläutert. In der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 einen erfindungsgemäßen Träger in der Seitenansicht, wobei er an einer Deckentragvorrichtung aufgehängt ist;
Fig. 2 den Träger in vergrößerter Seitenansicht;
Fig. 3 den Teilschnitt III-III in Fig. 2 mit einem zweiten Tragarm in der Draufsicht;
Fig. 4 einen zweiten Tragarm in der Rückansicht;
Fig. 5 die in Fig. 2 mit V gekennzeichnete Einzelheit in vergrößerter Schnittdarstellung;
Fig. 6 Einzelteile einer Adaptionsvorrichtung gemäß Fig. 5;
Fig. 7 ein Ausführungsbeispiel des Trägers mit einem Bildschirmgerät in perspektivischer Darstellung;
Fig. 8 ein Ausführungsbeispiel des Trägers mit mehreren übereinander und/oder nebeneinander angeordneten Bildschirmgeräten in perspektivischer Darstellung;
Fig. 9 den Träger nach Fig. 8 in perspektivischer Rückansicht in abgewandelter Ausgestaltung.
Der in seiner Gesamtheit mit A bezeichnete Träger ist zum Tragen von zumindest einem Anzeigeapparat B, insbesondere zum Tragen von zumindest einem Flachbildschirmgerät, mit dem Zweck eingerichtet, den oder die Anzeigeapparate B bezüglich einem im vorhandenen Raum 3 angeordneten Sichtpunkt C gut sichtbar zu positionieren, so daß ein oder mehrere im Bereich des Sichtpunktes C befindliche Personen den wenigstens einen Apparat B gut sehen können.
Beim Ausführungsbeispiel ist der Träger A gemäß dem Doppelpfeil 4 höhenverstellbar und/oder um eine erste vertikale Drehachse 5 in einem Drehgelenk 6 frei drehbar und/oder um eine zweite Vertikale und einen horizontalen Abstand von der ersten Drehachse 5 angeordnete zweite vertikale Drehachse 7 schwenkbar und/oder gemäß Doppelpfeil 8 in einer horizontalen Richtung hin und her so verstellbar, daß der Abstand b vom Sichtpunkt C wahlweise verringerbar oder vergrößerbar ist .
Für die Höhenverstellung dient ein um eine horizontale Schwenkachse 9a schwenkbarer Hubarm 11, an dessen freien
Ende ein Halter 12 um eine in einem horizontalen Abstand von der Schwenkachse 9a angeordneten Schwenkachse 9b in einem Gelenk 13 schwenkbar gelagert ist. Der vorzugsweise gewichtsausgleichende Hubarm 11 ist außerdem durch ein Gelenk 14 um die zweite vertikale Drehachse 7 drehbar mit einem Schieber 15 verbunden, der längs dem Doppelpfeil 10 in einer Führung hin und her verschiebbar ist, z. B. in einer Rollenführung. Beim Ausführungsbeispiel ist die in ihrer Gesamtheit mit 16 bezeichnete Tragvorrichtung 16 an der Decke des vorhandenen Raumes 3 befestigt. Sie kann jedoch auch anders abgestützt sein, z. B. an einer Seitenwand des Raumes 3.
Der Träger A ist einen winkelförmigen Tragarm 1 mit einem sich im wesentlichen vertikal erstreckenden hinteren Tragarmabschnitt la und einem oberen Tragarmabschnitt lb winkelförmig geformt, wobei der obere Tragarmabschnitt lb sich zur dem Sichtpunkt C zugewandten Vorderseite des Trägers 1 hin erstreckt . Zwischen dem oberen Tragarmabschnitt lb und dem beim Ausführungsbeispiel pendeiförmigen Halter 12 ist das Drehgelenk 6 angeordnet. Die vertikale Drehachse 5 verläuft im mittleren Bereich des oberen Tragarmabschnitts lb. Der wenigstens eine Anzeigeapparat B ist mit seiner Rückseite durch eine lösbare Verbindungsvorrichtung 17 mit einem sich etwa horizontal erstreckenden zweiten Tragarm 2 lösbar befestigt, der durch eine vorzugsweise ebenfalls lösbare Verbindungsvorrichtung 18 mit der Vorderseite des Tragarmabschnitts la verbunden ist . Der Tragarmabschnitt la und der zweite Tragarm 2 sind jeweils durch ein U-Profil gebildet, dessen Hohlraum einen Kabelkanal 19, 21 bildet, der zur Rückseite hin offen ist und durch einen lösbar verbundenen Abdeckstreifen 22, 23 verschlossen ist .
Der zweite Tragarm 2 ist zur Vorderseite hin konvex geformt, vorzugsweise gekrümmt, insbesondere kreisbogenabschnittförmig gekrümmt. Der sich quer zur vertikalen Tragarmebene E erstreckende Tragarm 2 ist vorzugsweise bezüglich der Tragarmebene E symmetrisch
angeordnet und so lang ausgebildet, daß mehrere horizontal nebeneinander angeordnete Anordnungsplätze 24 für jeweils ein Anzeigeapparat B angeordnet sind. Die konvexe Form oder Krümmung ist so ausgebildet, daß der sich am jeweiligen Anordnungsplatz 24 befindliche Tragarmabschnitt etwa rechtwinklig zu einer sich zwischen dem Sichtpunkt C und dem Anordnungsplatz 24 sich gerade erstreckenden Sichtlinie bl angeordnet ist, die sich etwa horizontal erstrecken kann oder zum Sichtpunkt C geneigt sein kann. Wenn mehrere, z. B. zwei, übereinander angeordnete Anzeigeapparate B gewünscht sind, kann der Träger A wenigstens zwei im vorbeschriebenen Sinne übereinander angeordnete und ausgebildete Tragarme 2 aufweisen. Die Verbindungsvorrichtung 17 ist vorzugsweise hδheneinstellbar, so daß der zugehörige Anzeigeapparat B entsprechend höheneinstellbar mit dem Tragarm 2 verbunden. Der vertikale Abstand c zwischen dem oberen Tragarmabschnitt lb und dem oberen Tragarm 2 ist so groß bemessen, daß zwischen dem Anzeigeapparat B und dem Tragarmabschnitt lb ein Sicherheitsabstand e vorhanden ist. Dies gilt vorzugsweise auch für einen vertikalen Abstand f zwischen zwei übereinander angeordneten Anzeigeapparaten B, wobei der Abstand d der übereinander angeordneten Tragarme 2 entsprechend groß zu bemessen ist .
Wie insbesondere aus den Fig. 3 und 5 ersichtlich ist, sind die Abdeckstreifen 22, 23 jeweils in einer Nut 26 längs einschiebbar gehalten, die im Randbereich der einander gegenüberliegenden Schenkel ld, le, 2a, 2b des betreffenden U-Profils angeordnet sind. Um die Abdeckstreifen 22, 23 gegen eine ungewollte Verschiebung zu positionieren, kann ein gegen den betreffenden Abdeckstreifen 22, 23 wirksames Positionierelement in einem der Schenkel vorgesehen sein, z. B. eine den Schenkel in einem Gewindeloch durchfassende Gewindeschraube, die andeutungsweise dargestellt und mit 29 bezeichnet ist.
Die Verbindungsvorrichtung 17 ist vorzugsweise so ausgebildet, daß der Anzeigeapparat B stufenlos oder in Stufen quer zur Tragarmebene E bzw. längs des Tragarms 2
verstellbar ist und/oder in Stufen oder stufenlos höheneinstellbar ist und/oder etwa horizontal in der Tragarmebene E in Stufen oder stufenlos verstellbar ist und/oder an Anzeigeapparate B mit unterschiedlichen Befestigungselementen adaptierbar ist. Beim Ausführungsbeispiel weist die Verbindungsvorrichtung 17 eine im Tragarm 2 längs verlaufende hinterschnittene Befestigungsnut 31, insbesondere eine T-Nut, auf, die vorzugsweise im oberen Schenkel 2a angeordnet und nach oben offen ist. Außerdem weist die Verbindungsvorrichtung 17 einen profilförmigen Basiswinkel 32 auf, dessen horizontaler Schenkel 32a den Tragarm 2 übergreift und den eine Schraube 33 in einem Loch durchsetzt, deren Kopf in der Hinterschneidung der Befestigungsnut 31 verschiebbar und durch Anziehen der Schraube 33 mittels einer Mutter 33a klemmbar ist .
Zur Feinjustierung des Basiswinkels 31 bzw. des Anzeigepparates B können drei oder vier um die Schraube 33 verteilt angeordnete Einstellschrauben 34 angeordnet sein, die den Schenkel 32a in einem Gewindeloch durchsetzen. Durch ein mehr oder weniger weites Einschrauben der Einstellschrauben 34 gegen den Tragarm 2 läßt sich der Basiswinkel 31 bezüglich geringfügigen allseitigen Neigungsstellungen positionieren.
Zur bereits erwähnten Einstellung des Anzeigeapparates B längs der Sichtlinie bl kann die Verbindungsvorrichtung 17 ein oder mehrere verteilt angeordnete Abstandsstücke 35 unterschiedlicher Länge aufweisen, die jeweils zwischen zwei Verbindungsteilen der Verbindungsvorrichtung 17 montierbar sind, z. B. zwischen dem Anzeigeapparat B und dem etwa vertikalen Schenkel 32b des Basiswinkels 32 oder einer Adaptionsplatte 36, die dazwischen angeordnet ist und mit den Abstandstücken 35 und dem Schenkel 32b verbindbar ist. Die vorerwähnte Höheneinstellvorrichtung kann dadurch gebildet sein, daß im Schenkel 32b und/oder in der Adaptionsplatte 36 Durchführungslöcher 37a in wenigstens einer oder zwei vertikalen Reihen sind, in die zwecks
vertikaler Stufeneinstellung nur in Fig. 5 dargestellte Befestigungsschrauben 37 einführbar sind. Zur Stabilisierung können Schraubendurchführungslöcher 37a und Stiftdurchführungslδcher 38a vorgesehen sein, wobei beide Teile durchfassende und z. B. in einem dieser Teile festsitzende Stifte 38 in unterschiedlichen Höhenlagen einführbar sind.
Die Abstandsstücke 35 können z. B. an einem Ende verjüngte Schraubenbolzen 35a und am anderen Ende Schraubenlöcher 35b aufweisen.
Die Verbindungsvorrichtung 18 kann eine Schraubverbindung sein mit Durchführungslδchern 39a im Steg 1c des Tragarmabschnitts la und Gewindelöchern 39b in den Schenkeln 2a, 2b des Tragarms 2, in die andeutungsweise dargestellte Befestigungsschrauben 43 einfassen. In Fig. 3 ist der Tragarmabschnitt la aus Gründen der Klarheit vom Tragarm 2 beabstandet und vergrößert dargestellt .
Für den Durchgang der nicht dargestellten Kabel zwischen den Kabelkanälen 19, 21 sind im Steg lc des vertikalen Tragarmabschnitts la jeweils in Höhe des zweiten Tragarms 2 je nach Anzahl der übereinander angeordneten Tragarme 2 ein oder mehrere Durchführungslöcher 44 für die Kabel angeordnet. Im Steg 2c des oder der Tragarme 2 ist bzw. sind zur Durchführung der Kabel zu den Apparaten 8 Durchführungslöcher 45 im Bereich des oder der Anordnungsplätze 24 des oder der Anzeigeapparate B angeordnet .
Um eine stabile Anlage der gekrümmten Rückseite 2d des Tragarms 2 an der Vorderseite des Tragarmabschnitts la zu gewährleisten, weist der Tragarmabschnitt la zwei vertikale und einen horizontalen Abstand voneinander aufweisende Anlagekanten 46 auf, die durch eine vertikale Nut 47 in der Vorderseite des Tragarmabschnitts lb gebildet sein können. Die Tiefe und/oder Breite der Nut 47 ist vorzugsweise so bemessen, daß die gekrümmte Rückseite 2d nicht nur an den
Anlagekanten 46 sondern vorzugsweise auch der Grundfläche der Nut 47 anliegt.
Um eine horizontale Verschiebung des Schwerpunktes S des Trägers 1 bezüglich dem Gelenk 6 zu ermöglichen, ist das halterseitige Gelenkteil 6a bezüglich dem oberen Tragarmabschnitt lb in dessen Längsrichtung horizontal verstellbar. Hierzu kann z. B. eine horizontale Verstellnut 48 dienen, die vorzugsweise im Tragarmabschnitt lb angeordnet ist und in die das Gelenkteil 6a mit einem vorzugsweise horizontal länglich ausgebildeten Eingriffselement einfaßt. Eine solche Einsteilvorrichtung ist Gegenstand der DE 100 43 859 AI, worauf im vollen Umfang Bezug genommen wird, so daß hier eine weitere Beschreibung entfallen kann.
Zum manuellen Bewegen des Trägers 1 an oder mit der Tragvorrichtung 16 ist ein Griffteil 51 vorgesehen, daß am unteren Ende des Tragarmabschnitts la angeordnet ist oder vom unteren Ende nach vorne vorragt, vorzugsweise so weit vorragt, daß es sich unter der Vorderseite des wenigstens einen Anzeigeapparates B befindet. Beim Ausführungsbeispiel erstreckt sich vom Tragarmabschnitt la eine Griffstange 52 nach vorne, in deren vorderen Endbereich an einer oder an beiden Seiten jeweils ein Handgriff 51a absteht, an den bzw. an denen der Träger 1 einhändig oder beidhändig handhabungsfreundlich in der Aufhängung bewegt werden kann, z. B. um den wenigstens einen Apparat B auf den Sichtpunkt C auszurichten.
Um den oder die Apparate B an ihren Rändern zu schützen, z. B. vor Stößen beim Bewegen, kann der Träger 1 sich wenigstens an den seitlichen Rändern erstreckende Stoßstangen 53 aufweisen, die von der oder den zweiten Tragarmen 2 getragen und mit diesen verbunden sein können. Beim Ausführungsbeispiel sind die Stoßstangen 53 durch Rohre gebildet, die jeweils an wenigstens einem Stoßstangenhalter 54 gehalten sind, der jeweils am zugehörigen Ende des Tragarms 2 befestigt sein kann, z. B. durch eine
Steckverbindung 55, und mit diesem verbunden sein kann. Beim Ausführungsbeispiel weist der Stoßstangenhalter 54 aufrecht angeordnete Rohrstücke 54a auf, in die die zugehörige Stoßstange 54 mit Bewegungsspiel einschiebbar und durch ein Arretiermittel, z. B. eine quer in das zugehörige Rohrstück 54a eingeschraubte Klemmschraube, arretierbar ist. Die Stoßstangen 53 können mit sich am unteren und/oder oberen Rand erstreckenden WinkelVerlängerungen 53a auch zum Schutz des unteren und/oder oberen Randes dienen. Bei den Ausführungsbeispielen sind die Handgriffe 51a in der Nähe des unteren Randes oder der unteren Ränder des wenigstens einen Apparates B in einem solchen Abstand davon angeordnet, daß sie handhabungsfreundlich ergriffen werden können und zugleich Stoßstangen für diesen unteren Rand bilden können. Wenn mehrere Apparate B nebeneinander angeordnet sind, können die Handgriffe 51a entsprechend der Länge des sich insgesamt ergebenden Randes verlängert sein. Dabei können diese Stoßstangen 53 entsprechend der konvergenten Form der Vorderseiten der Apparate B konvergent geformt oder gekrümmt sein. Beim Ausführungsbeispiel nach Fig. 9 sind die freien Endbereiche dieser Stoßstangen nach hinten abgewinkelt oder abgebogen.
Der obere Tragarmabschnitt lb und/oder das Griffteil 51 bzw. die Griffstange 52 und/oder der hintere Tragarmabschnitt la können durch halbschalenförmige Verkleidungsteile 61a, 61b verkleidet sein, die bezüglich des oberen Tragarmabschnitts lb und des Griffteils 51 an horizontalen oder vertikalen
(nicht dargestellt) Teilungsfugen 62 aneinander liegen.
Der Träger 1 kann zusätzliche Tragarme 63, 64 für zusätzliche Anzeigeapparate B aufweisen, von denen beim Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 ein Tragarm 63 am oberen Tragarmabschnitt lb oder am Halter 12 befestigt sein kann und z. B. das vordere Ende des oberen Tragarmabschnitts lb winkelförmig übergreifen sowie an seinem vorderen bzw. unteren Ende einen zusätzlichen Anzeigeapparat B vorzugsweise in nach vorne gekippter Stellung tragen kann. Beim Ausführungsbeispiel nach Fig. 9 ist ein zusätzlicher
Anzeigeapparat B in vorbeschriebener Weise an einem Verlängerungsstück 2a eines Tragarms 2, hier des oberen Tragarms 2, gehalten. Das Verlängerungsstück 2a kann z. B. durch eine in der Längsrichtung des Tragarms 2 zusammensteckbare Steckverbindung 65 mit dem Tragarm 2 verbunden sein. Der seitliche Rand des zusätzlichen Apparats B kann in vorbeschriebener Weise durch eine mit dem Verlängerungsstück 2a verbundenen Stoßstange 53 ebenfalls geschützt sein. Das oder die die Stoßstange 53 oder den Stoßstangenhalter 54 jeweils mit dem Tragarm 2 verbindende Verbindungsteil ist bezüglich den Nuten für den Abdeckstreifen 23 soweit nach vorne so versetzt angeordnet, daß die Nuten seitlich offen sind und der Abdeckstreifen 23 hinter dem jeweiligen Verbindungsteil in die Nuten einschiebbar und aus diesen wieder herausziehbar ist.
Um die Tragvorrichtung 16 jeweils in ihrer eingestellten Position zu stabilisieren, ist es vorteilhaft, wenigstens einer Bewegung bzw. einem Freiheitsgrad eine nicht dargestellte Bremse zuzuordnen. Beim Ausführungsbeispiel kann eine solche Bremse dem Drehgelenk 14 und/oder dem Schieber 15 zugeordnet sein. Um eine solche Bremse für ein manuelles Bewegen des Träger 1 durch manuellen Eingriff am Griffteil 51 handhabungsfreundlich aus- und einzuschalten, ist im Bereich des Handgriffs 51 ein Schaltelement 65 angeordnet, z. B. in die Verkleidung 61 integriert, bei dessen manueller Betätigung die Bremse aus- und einschaltbar ist. Das Betätigungselement 65 ist vorzugsweise in einem solchen Abstand von einem der Handgriffe 51a angeordnet, daß es beim Ergreifen mit einem Finger der Bedienungshand handhabungsfreundlich betätigbar ist. Die zugehörige elektrische Schaltung zur Steuerung der Bremse kann so ausgebildet sein, daß beim Betätigen des Schaltelements 65 die Bremse ausgeschaltet wird und bei der Beendigung der Betätigung des Schaltelements 65 wieder eingeschaltet wird. Für zwei vorhandene Bremsen können zwei Schaltelemente 65 in entsprechender Weise im Bereich des Griffteils 51 vorgesehen sein.
Es ist vorteilhaft, den Träger 1 mit dem oder den Anzeigeapparaten B so auszubilden, daß sein Schwerpunkt in der vertikalen Mittelebene E liegt. Wenn dies nicht der Fall ist, sind am Träger 1 Ausgleichsgewichte zugeordnet, die bezüglich der vertikalen Ebene E auf einer Seite am Träger 1 angebracht werden können. In dem Fall, in dem die seitlichen Stoßstangen 53 durch Rohre gebildet sind, kann ein Ausgleichsgewicht dadurch gebildet werden, daß die betreffende Stoßstange 53 wenigstens teilweise mit einem Ausgleichsgewicht gefüllt wird. Eine andere vorteilhafte Möglichkeit besteht darin, ein Ausgleichsgewicht 71 (Fig. 5) am Tragarm 2 oder an einem der Tragarme 2 zu befestigen, vorzugsweise in seiner Längsrichtung verschiebbar anzuordnen, so daß der Wirkabstand des Ausgleichgewichts 71 stufenlos einstellbar ist. Beim Ausführungsbeispiel weist der wenigstens eine Tragarm 2 eine zweite hinterschnittene Nut 72 vorzugsweise unterseitig auf, in der das Ausgleichsgewicht 71 mittels einer in die Nut 72 eingeführten Kopfschraube 73 aufgehängt und wahlweise verschiebbar ist .
Da die horizontalen Tragarme 2 eine beträchtliche Länge aufweisen können, ist es zum Verschließen des Kabelkanals 21 vorteilhaft, wenigstens zwei Nuten 26 nebeneinander anzuordnen, in denen Abdeckstreifenstücke 23 eingeschoben sind, deren Länge kürzer ist, als die Länge des zugehörigen Tragarms 2. Es können z. B. zwei oder drei Abdeckstreifenstücke 23 vorgesehen sein, deren Länge in etwa der Hälfte oder einem Drittel der Tragarmlänge beträgt und die sich im versetzt zueinander angeordneten Verschlußzustand vorzugsweise etwas überlappen.