WO2003047915A1 - Eingabevorrichtung in einem fahrzeug und verfahren zur insassenklassifizierung - Google Patents

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Abstract

Es wird eine Eingabevorrichtung in einem Fahrzeug beziehungsweise ein Verfahren zur Insassenklassifizierung vorgeschlagen, die sich dadurch auszeichnen, dass von dem Fahrer oder einem anderen Benutzer eine Eingabe bezüglich der Insassenklassifizierung angefordert wird. Diese Eingabe wird mit einer automatisch erzeugten Insassenklassifizierung verglichen, und in Abhängigkeit von diesem Vergleich wird eine Warnung ausgegeben, eine Insassenklassifizierung an das Steuergerät für Rückhaltemittel übertragen und/oder eine erneute Eingabe verlangt.

Description

Eingabevorrichtung in einem Fahrzeug und Verfahren zur Insassenklassifizierung
Stand der Technik
Die Erfindung geht aus von einer Eingabevorrichtung in einem Fahrzeug beziehungsweise einem Verfahren zur Insassenklassifizierung nach der Gattung der unabhängigen Patentansprüche .
Vorteile der Erfindung
Die erfindungsgemäße Eingabevorrichtung in einem Fahrzeug beziehungsweise das erfindungsgemäße Verfahren zur Insassenklassifizierung mit den Merkmalen der unabhängigen Patentansprüche haben den Vorteil, dass die automatische Insassenklassifizierung durch eine Eingabe des Benutzers verbessert und optimiert wird. Damit kann ein Objekt beziehungsweise ein Insasse auf einem jeweiligen Fahrzeugsitz besser geschützt werden. Man schließt damit Falschklassifikationen durch das System der
Innenraumsensierung aus. Die Daten, die der Fahrer eingegeben hat, werden im Steuergerät hinterlegt. Die Eingabemöglichkeit der Information über die Insassenklassifizierung wird hier mit einem Insassen- klassifizierungssystem kombiniert. Erkennt das System der
Innenraumsensierung oder Insassenklassifizierung, dass sich ein Objekt auf dem jeweiligen Sitz befindet, zum Beispiel mittels einer Sitzbelegungserkennung durch eine Sitzmatte, wird der Fahrer aufgefordert, bestimmte Informationen einzugeben. Erfolgt diese Eingabe durch den Fahrer, so prüft das Insassenklassifizierungssystem nur die Plausibilität der Eingabe und gibt eventuell eine Warnung aus, dass die Eingabe nicht plausibel ist. Es ist jedoch auch möglich, dass die Eingabe des Fahrers zur Plausibilisierung der mit dem Insassenklassifizierungssystem erzeugten Insassenklassifizierung verwendet wird.
Durch die in den abhängigen Ansprüchen aufgeführten Maßnahmen und Weiterbildungen sind vorteilhafte Verbesserungen der in den unabhängigen Patentansprüchen angegebenen Eingabevorrichtung in einem Fahrzeug beziehungsweise dem Verfahren zur Insassenklassifizierung möglich.
Besonders vorteilhaft ist, dass die erfindungsgemäße Eingabevorrichtung mit einem Steuergerät für Rückhaltemittel verbindbar ist, an die die Insassenklassifizierung übergeben wird, so dass eine adaptive Ansteuerung der Rückhaltemittel in einem Crashfall möglich ist .
Darüber hinaus ist von Vorteil, dass in Abhängigkeit von dem Vergleich der eingegebenen Insassenklassifizierung und der automatisch ermittelten Insassenklassifizierung gegebenenfalls eine erneute Aufforderung zur Eingabe ausgegeben wird, da voraussichtlich eine Falscheingabe vorliegt. Wurde jedoch die Eingabe als plausibel erkannt, wird eine von der eingegebenen Insassenklassifizierung und der automatisch ermittelten Insassenklassifizierung abgeleitete dritte Insassenklassifizierung an das Steuergerät übertragen. Zeichnung
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt und werden in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert. Es zeigen
Figur 1 ein Blockschaltbild der erfindungsgemäßen Eingabevorrichtung und
Figur 2 ein Flussdiagramm des erfindungsgemäßen Verfahrens zur Insassenklassifizierung.
Beschreibung des Ausführungsbeispiels
Zunehmend soll eine Insassenklassifizierung in Fahrzeugen eingeführt werden, um eine adaptive Ansteuerung der Rückhaltemittel zu ermöglichen. Damit sollen unnötige Auslösungen verhindert werden, aber auch die Verletzungsgefahr, die durch Rückhaltemittel wie Airbags auftritt, reduziert werden.
Erfindungsgemäß wird nun auch beispielsweise der Fahrer aufgefordert, Eingaben zur Insassenklassifizierung einzugeben. Damit sollen insbesondere Fehlklassifizierungen durch die Innenraumsensierung vermieden werden. Die Eingabe des Benutzers wird durch entsprechende Begleitinformationen erleichtert. Beispielsweise wird auf einer Anzeige angezeigt, welche Klassen der Benutzer eingeben kann.
Eine Möglichkeit besteht darin, vier Klassen zu definieren. Klasse 1 behandelt einen Kindersitz und Personen bis zu 30 kg Körpergewicht. Dies hat zur Folge, dass ein Airbag für diesen Sitz nicht eingesetzt wird. Klasse 2 behandelt Personen von 30-60 kg. Hier wird ein leichter Airbag eingesetzt. Klasse 3 behandelt Personen von 60-90 kg. Hier wird ein Standardairbag eingesetzt. Die vierte und letzte Klasse behandelt Personen über 90kg. Hier ist ein starker Airbag erforderlich. Der Benutzer wird also eine der vier Klassen angeben, um die Insassen auf den einzelnen Sitzen zu klassifizieren. Dies hat den Vorteil, dass eine genaue Bestimmung des Insassen möglich wird und so Fehlerkennungen vermieden werden.
Die Information, die der Fahrer einzugeben hat, kann auch aus der Information "Airbag an" oder "Airbag aus" bestehen, aber es sind eben auch detailliertere Informationen über die genaue Gewichtsklasse wie oben angegeben möglich. Ein Vergleich der eingegebenen Klasse und der mit dem Insassenklassifizierungssystem automatisch ermittelten Klasse ermöglicht eine Plausibilisierung der Eingabe. Gibt ein Benutzer die Klasse 1 an und erkennt auch das
Insassenklassifizierungssystem die Klasse 1, dann ist die Plausibilität gegeben, und an ein Steuergerät wird die Klasse 1 als Insassenklassifizierung übertragen. Gibt ein Benutzer die Klasse 1 an und das Insassenklassifizierungssystem erkennt aber die Klasse 2, ist keine Plausibilität gegeben, aber es wird die Klasse 1 an das Steuergerät übertragen, da die Klasse 1 die sensibelste Klasse ist, also die, die den Einsatz eines Airbags ausschließt. Dasselbe gilt auch, wenn das Insassenklassifizierungssystem die Klassen 3 oder 4 feststellt.
Gibt jedoch ein Benutzer die Klasse 2 an und erkennt das Insassenklassifizierungssystem die Klasse 1, ist ebenfalls keine Plausibilität gegeben, aber es wird hier die Klasse 2 angenommen und an das Steuergerät übertragen, da der Benutzer auf die Klasse 1, also die, die "Airbag aus" bedeutet, verzichtet hat. Dasselbe gilt für die automatisch erkannten Klassen 2, 3 und 4. Gibt jedoch ein Benutzer die Klasse 3 an und erkennt das Insassenklassifizierungssystem die Klasse 1, wird auch hier der Eingabe der Vorrang eingeräumt und die Klasse 3 übertragen. Dasselbe gilt für alle anderen von der Insassenklassifizierung erkannten Klassen. Der Fall ist genauso, bei der Eingabe der Klasse 4. Auch die Klassifizierung "Airbag ein" oder "Airbag aus" gibt der Eingabe den Vorrang. Auch eine Kombination der Klassifizierung "Airbag aus" und "Airbag an" gibt der Eingabe den Vorrang, wobei bei "Airbag aus" immer die Klasse 1 erkannt wird und bei "Airbag an" wenigstens die Klasse 2 und ansonsten die von dem automatischen Insassenklassifizierungssystem erkannte Klasse.
Figur 1 zeigt als Blockschaltbild die erfindungsgemäße
Eingabevorrichtung. Eine Eingabevorrichtung 1, die haptische Eingabemittel beziehungsweise akkustische Eingabemittel aufweisen kann, ist an eine Signalverarbeitung 2 angeschlossen, die die Eingaben an der Eingabevorrichtung 1 verarbeitet. Diese verarbeiteten Eingabevorrichtungssignale werden dann an einen Prozessor 3 übertragen. Über einen ersten Datenausgang ist der Prozessor 3 mit einer Signalverarbeitung 4 verbunden, die eine Anzeige 5 mit einem Anzeigenfeld 6 treibt. Über einen zweiten Datenausgang ist der Prozessor 3 mit einer Audioansteuerung 7 verbunden, die einen Lautsprecher 8 ansteuert. Über einen dritten Datenausgang ist der Prozessor 3 mit einem Airbags euergerät 10 verbunden, um die erkannte Insassenklassifizierung an das Steuergerät 10 zu übertragen. Über einen Datenein-/-ausgang ist der Prozessor 3 mit einem Insassenklassifizierungssystem 9 verbunden, das in den einzelnen Sitzen beziehungsweise im Innenraum der Fahrgastzelle Sensoren aufweist, um die einzelnen Objekte auf den Sitzen zu erkennen. Alternativ ist es möglich, dass der Prozessor 3 in das Airbagsteuergerät 10 integriert ist. Das Flussdiagramm in Figur 2 erläutert das erfindungsgemäße Verfahren. In Verfahrensschritt 11 wird die Eingabevorrichtung eingeschaltet. In Verfahrensschritt 12 wird das Steuergerät 10 mit der Klasse 1 initialisiert und zwar für die einzelnen Sitze, so dass kein Airbag aktiviert wird. In Verfahrensschritt 13 wird das Insassenklassifizierungssystem
9 abgefragt, ob die einzelnen Sitze belegt sind. Der Prozessor 3 führt dieses erfindungsgemäße Verfahren durch. Ist keiner der Sitze belegt, wird zu Verfahrensschritt 12 zurückgesprungen. Wurde jedoch in Verfahrensschritt 13 festgestellt, dass wenigstens einer der Sitze belegt ist, dann wird in Verfahrensschritt 14 für den belegten Sitz die Klasse 2 angenommen, also dass der Sitz belegt ist und einen minimalen Schutz erhält. Dies wird an das Airbagsteuergerät
10 übertragen. Ein Zähler n für Rekursionen wird im Verfahrensschritt 14 auf Null gesetzt.
In Verfahrensschritt 15 ergeht eine Eingabeaufforderung an den Fahrer. Dazu wird die Anzeige 5 und auch der Lautsprecher 8 verwendet. In Verf hrensschritt 16 wird für eine vorgegebene Zeit gewartet, ob der Fahrer eine Eingabe macht. In Verfahrensschritt 17 wird dann überprüft, ob die Eingabe nach Ablauf dieser Zeit vorgenommen wurde. Wurde diese Eingabe vorgenommen, wird zur Verfahrensschritt 23 weitergesprungen. In Verfahrensschritt 23 wird die eingegebene Klasse abgespeichert. In Verfahrensschritt 24 wird die durch das Insassenklassifizierungssystem ermittelte Klasse abgefragt. In Verfahrensschritt 25 erfolgt der Vergleich der eingegebenen Klasse und der durch das
Insassenklassifizierungssystem 9 ermittelten Klasse. Das Ergebnis des Vergleichs ist die Plausibilität wie oben dargestellt . Wurde keine Plausibilität erkannt, wird in Verfahrensschritt 27 ein Warnsignal, beispielsweise mit dem Lautsprecher 8, ausgegeben. In Verfahrensschritt 28 wird der Zähler für die Rekursion erhöht. In Verfahrensschritt 29 wird die eingegebene Klasse an das Airbags euergerät übertragen. In Verfahrensschritt 30 erfolgt eine Abfrage des Insassenklassifizierungssystems und in Verfahrensschritt 31 wird festgestellt, ob der jeweilige Sitz belegt ist. Ist der Sitz belegt, wird zu Verfahrensschritt 15 zurückgesprungen. Ist der Sitz nicht belegt, wird zu Verfahrensschritt 12 gesprungen.
Wurde jedoch in Verfahrensschritt 17 festgestellt, dass keine Eingabe erfolgt ist, dann wird in Verfahrensschritt 18 ein Warnsignal ausgegeben. In Verfahrensschritt 19 erfolgt die Klassifizierung durch das Insassenklassifizierungssystem 9. In Verfahrensschritt 20 wird die so ermittelte Klasse als weiter zu verwendende Klasse definiert. In Verfahrensschritt 21 wird diese Klasse an das Steuergerät 10 übertragen. In Verfahrensschritt 22 wird überprüft, ob der Sitz belegt ist.
Ist das der Fall, wird zu Verfahrensschritt 21 zurückgesprungen, wenn nicht, wird zu Verfahrensschritt 12 gesprungen.
Wurde in Verfahrensschritt 25 festgestellt, dass die
Plausibilität der eingegebenen Klasse und der durch das Insassenklassifizierungssystem 9 ermittelten Klasse gegeben ist, wird zu Verfahrensschritt 26 gesprungen. Die an das Steuergerät 10 zu übertragende Klasse wird aus der eingegebenen Klasse und der ermittelten Klasse, wie oben dargelegt, bestimmt. Dann wird zu Verfahrensschritt 21 gesprungen, um diese ermittelte Klasse an das Airbagsteuergerät 10 zu übertragen.

Claims

Ansprüche
1. Eingabevorrichtung in einem Fahrzeug, dadurch gekennzeichnet, dass die Eingabevorrichtung (1) mit einer Anzeige (5) und/oder einem Lautsprecher (8) verbunden ist, die eine Eingabe mit der Eingabevorrichtung (1) bezüglich einer ersten Insassenklassifizierung für wenigstens einen Sitz anfordern, und dass ein mit der Eingabevorrichtung (1) verbundenes
Insassenklassifizierungssystem (9) automatisch eine zweite Insassenklassifizierung vornimmt, wobei die Eingabe mit der automatisch erzeugten zweiten Insassenklassifizierung vergleichbar ist.
2. Eingabevorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Eingabevorrichtung (1) mit einem Steuergerät (10) für Rückhaltemittel verbindbar ist, an das die eingegebene oder automatisch ermittelte oder eine davon abgeleitete Insassenklassifizierung für den wenigstens einen Sitz übertragen wird.
3. Verfahren zur Insassenklassifizierung, dadurch gekennzeichnet, dass ein Benutzer zur Eingabe für die ersten Insassenklassifizierungen für den wenigstens einen Sitz aufgefordert wird, dass eine automatische zweite Insassenklassifizierung mit einem Insassenklassifizierungssystem (9) erfolgt und dass die Eingabe mit der automatisch erzeugten zweiten Insassen- klassifizierung verglichen wird.
4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass in Abhängigkeit von dem Vergleich eine erneute Aufforderung zur Eingabe ausgegeben wird oder eine von der ersten und zweiten Insassenklassifizierung abgeleitete dritte Insassenklassifizierung an das Steuergerät (10) übertragen wird.
5. Verfahren nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass in Abhängigkeit von der Eingabe und/oder des Vergleichs eine Warnung ausgegeben wird.
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