VORRICHTUNG ZUR GEZIELTEN VERBESSERUNG UND/ODER DAUERHAFTEN GEWÄHRLEISTUNG DES DURCHLÄSSIGKEITSVERMÖGENS FÜR AUGENKAMMERWASSER DURCH TRABEKELWERK
Technisches Gebiet
Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zur gezielten Verbesserung und/oder dauerhaften Gewährleistung des Durchlässigkeitsvermögens für Augenkammerwasser durch das Trabekelwerk in den Schlemm'schen Kanal.
Stand der Technik
In Fällen, in denen das Augenkammerwasser nicht in ausreichendem Maße aus dem
Augeninneren entweichen kann, nimmt der Augeninnendruck zu, wodurch sich die
Gefahr der Ausbildung eines Glaukom, zu deutsch, grüner Star, erhöht. Der grüne
Star ist eine besondere Form der Sehnervenatrophie, welche überwiegend durch einen, für seine gesunde Funktionsfähigkeit zu hohen Augeninnendruck zustandekommt.
Konsequenterweise ist die Senkung des Augeninnendruckes auf wenigstens Werte im statistischen Normbereich erstes Ziel aller therapeutischen Bemühungen bei der Glaukombehandlung.
Die Augendrucksenkung kann durch eine Reihe von Medikamenten, durch Laserverfahren der sogenannten Argon-Laser-Trabekuloplastik (ALT) oder durch operative Eingriffe im engeren Sinne erreicht werden.
Nachteile der medikamentösen Therapie sind ein nur begrenztes Drucksenkungspotential, unerwünschte Nebenwirkungen unterschiedlicher Art je nach verwendeter Substanz und vor allem die Notwendigkeit der lebenslangen
mehrfach täglichen Anwendung, die naturgemäß mit Problemen der verläßlichen Anwendung (Compliance) verbunden ist.
Nachteile der Argon-Laser-Trabekuloplastik sind ihr begrenztes Drucksenkungspotential und ihre nur vorübergehende Wirkung durch Nachlassen des Effektes über die Zeit.
Unter den operativen Verfahren sind die sog. fistulierenden Eingriffe heutiger operativer Standard. Unter ihren zahlreichen Nachteilen seien besonders hervorgehoben das erhebliche Potential an postoperativen Komplikationen, die beschleunigte Entwicklung einer Linsentrübung , die Unvorhersagbarkeit des Effektes der von übermäßiger Drucksenkung bis zur raschen Vernarbung mit völligem Verlust der drucksenkenden Wirkung reichen kann.
Diese insgesamt unbefriedigende Erfolgsbilanz und Erfolgsvorhersagbarkeit dieses Standardeingriffes hat zu zahlreichen anderen operativen Ansätzen geführt, von denen insbesondere die Trabekulotomie und die tiefe Sklerektomie genannt seien, beides Operationsmethoden, die einen erleichterten Kammerwasserabfluß durch das Vorsehen physiologischer Abflußwege ermöglichen. Auch diesen Verfahren ist als Nachteil jedoch zu eigen, daß ihr Effekt teilweise oder ganz durch Wundheilungsvorgänge wieder verloren gehen kann.
Die nachfolgenden Ausführungen sollen dem besseren Verständnis der Glaucom- Problematik dienen:
Der Raum zwischen der Augenlinse und der Hornhautrückfläche, die durch die Regenbogenhaut, der Iris, in die hintere und die vordere Augenkammer unterteilt wird, ist von Kammerwasser angefüllt. Das Kammerwasser wird fortlaufend vom Strahlenkörper, dem Ciliarkörper des Auges gebildet und in die hintere Augenkammer abgegeben. Von dort fließt das Kammerwasser durch die Pupille in die vordere Augenkammer, wo es einer Wärmeströmung unterliegt und gelangt von dort in den Kammerwinkel durch das Maschenwerk des corneoskleralen
Trabekelwerkes in den Schlemm'schen Kanal. Von hier aus gelangt das Kammerwasser schließlich durch Abflußkanäle in das Venensystem der Augenoberfläche.
Die Aufgabe der in einem homöostatischen Gleichgewicht stehenden Kammerwassersekretion und seines Abflusses ist die Aufrechterhaltung eines in engen Grenzen konstanten Augeninnendruckes, welcher hoch genug sein muß, um die Formstabilität des Auges aufrechtzuerhalten, jedoch niedrig genug, um die Ernährung des Sehnerven nicht zu behindern. Als Normbereich des Augeninnendruckes gelten grob Werte von 10 mm Quecksilbersäule bis 20 mm Quecksilbersäule. Eine scharfe Abgrenzung zwischen normalen und krankhaft erhöhten Werten gibt es jedoch nicht: Der Übergang ist fließend, wobei mit zunehmender Höhe der Augeninnendruckwerte eine Glaukomerkrankung immer wahrscheinlicher wird.
Eine krankhafte Erhöhung des Augeninnendruckes kann prinzipiell sowohl durch übermäßige Kammerwassersekretion wie durch zu geringen Abfluß verursacht werden. Für die Zwecke dieser Darstellung soll nur die dem sog. primären chronischen Offenwinkelglaucom (Glaucoma chronicum Simplex) zugrundeliegende Erhöhung des Abflußwiderstandes im juxta-canaliculären Trabekelwerk eingegangen werden, die nach der wissenschaftlichen Literatur für etwa 85-90% aller dieser Glaukome verantwortlich ist.
Das Glaucoma chronicum simplex stellt seinerseits mehr als 3/ aller Glaukomfälle dar. Die Ursachen für diese Widerstandserhöhung im juxta-canaliculären Trabekelwerk sind im einzelnen nicht letztlich geklärt. Genetische Faktoren, die Anlagerung von Substanzen an das Maschenwerk, die die Maschenweite verengen und damit den Widerstand erhöhen sowie ein mechanischer Kollaps des Maschenwerkes sind Aspekte die als gesichert gelten.
Da heute verwendete Prinzip der Trabekulotomie stellt sich so dar:
Ausgehend von der an sich bekannten Trabekulotomie wird nun der Schiemm'sche Kanal von außen aufgesucht und geöffnet. Anschließend wird eine Metallsonde in den Kanal eingeführt und in die Vorderkammer eingeschwenkt. Hierdurch wird jedoch das gesamte Trabekelwerk regelrecht zerrissen, wodurch eine offene Verbindung zwischen der vorderen Augenkammer und dem darin zirkulierenden Kammerwasser und dem Schlemm'schen Kanal hergestellt wird.
Die anatomische Struktur des Trabekelwerks, in dem der erhöhte Abfußwiderstand liegt, wird mit der beschriebenen Vorgehensweise jedoch regelrecht zerstört. Obwohl diese Operationsmethode anfänglich nur wenig überzeugende Resultate lieferte, hat sie in den letzten Jahren durch verfeinerte Ausführungen erheblich an Bedeutung gewonnen. So sind unter bestimmten Bedingungen die Drucksenkungserfolge mit dieser Methode von keiner anderen Methode erreicht worden. Ihr Problem besteht jedoch darin, daß sich die beiden Enden der Aufriß-Strecke wieder verschließen können, so daß nur die tatsächlich aufgerissene Strecke, nicht jedoch der gesamte Kanalumfang für den Abfluß zur Verfügung steht.
Hinzukommt, daß das aufgerissene Trabekelwerk in bestimmten Fällen wieder verkleben kann, indem sich die beiden aufgerissenen Teile des Trabekelwerkes gleichsam türflügelartig wieder schließen. Solche Wieder-Verschlüsse werden durch Rückflußblutungen aus dem mit dem Schlemm'schen Kanal verbundenen Venensystem gefördert.
So geht aus der EP 0 550 791 A1 ein chirurgisches Operationsinstrument hervor, das zur gezielten Injektion eines hochviskosen Mediums in das Trabekelwerk speziell ausgebildet ist. Insbesondere handelt es sich hierbei um eine Operationssonde, die während der Operation in den Schlemm'schen Kanal eingeführt wird und nach der Behandlung aus diesem vollständig wieder entfernt wird.
Die bogenförmig ausgebildete Sonde weist an ihrer Bogeninnenseite Öffnungen auf, durch die das hochviskose Medium in das Trabekelwerk injiziert wird. Hierzu ist die bogenförmige Sonde mit einem Injektionsgerät verbunden und wird in den
Schlemm'schen Kanal eingeführt. Eine detaillierte Darstellung der Funktionsweise des Injektionsvorganges geht aus Fig. 4 hervor.
Bei der bekannten Vorrichtung handelt es sich um ein Operationsinstrument zur Durchführung einer chirurgischen Maßnahme am Auge, um durch gezielte Injektion in das Trabekelwerk dieses lokal aufzuweiten, um dessen Durchlässigkeit für das Kammerwasser zu verbessern.
Prinzipiell würde eine vergleichsweise kleine Öffnung im Trabekelwerk genügen, um den gewünschten Effekt der Augeninnendruck-Regelung zu ermöglichen, wenn denn gewährleistet werden könnte, daß die Öffnung nicht verschlossen wird, so daß das Kammerwasser durch diese wenn auch kleine Lücke Zugang zum gesamten Schlemm'schen Kanal und damit zum natürlichen Abflußsystem findet. Nach Behandlung des Trabekelwerks mit den bislang bekannten Maßnahmen kann jedoch nicht verhindert werden, daß sich künstliche Perforationen oder Aufweitungen im Trabekelwerk durch natürliche Ablagerungen wieder schließen, wodurch die Hauptursache für das Auftreten von Glaukom langfristig nicht beseitigt zu sein scheint.
Darstellung der Erfindung
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde die vorstehend geschilderte Problematik bei der Durchführung von Operationen zur Behebung von Glaukom und insbesondere zur Wiederherstellung einer gezielten Regulierung des Augeninnendruckes dahingehend zu lösen, daß ein Wiederverschluß von, in das Trabekelwerk eingebrachter Durchführungskanälen vollständig vermieden werden soll. Insbesondere sollen die traumatischen Gewebeirritationen innerhalb des Trabekelwerkes reduziert werden, wodurch auch der Wundheilungsprozeß verbessert werden kann. Schließlich soll die erfindungsgemäße Maßnahme dazu beitragen, daß auch ohne Verletzung des Trabekelwerkes das Durchlässigkeitsvermögen grundsätzlich erhöht werden kann.
Die Lösung der Erfindung zugrundeliegenden Aufgabe ist Gegenstand des Anspruchs 1. Vorteilhafte Weiterbildungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
Erfindungsgemäß ist eine Vorrichtung zur gezielten Verbesserung und/oder dauerhaften Gewährleistung des Durchlässigkeitsvermögens für Augenkammerwasser durch das Trabekelwerk in den Schlemm'schen Kanal, derart ausgebildet, daß ein röhrchenartig ausgebildetes Element vorgesehen ist, dessen Wandmaterial einen Hohlkanal einschließt, der beidseitig in Längserstreckung des Hohlkanals offen ausgebildet ist, daß Größe und Form des röhrchenartig ausgebildeten Elements in etwa der Innenkontur des Schlemm'schen Kanals entspricht, und daß das Wandmaterial sowie die Wandstärke derart gewählt sind, daß das röhrchenartig ausgebildete Element nach Einbringen in den Schlemm'schen Kanal diesen sowie das angrenzende Trabekelwerk leicht verformt, vorzugsweise dillatiert, also aufweitet.
Die Erfindung liegt grundsätzlich die Idee zugrunde, in den Schlemm Kanal ein Röhrchen, einen sogenannten Stent, einzuführen. Die Aufgabe dieses Stents ist es das Trabekelwerk an seiner Innenseite aufzuspreizen und somit den Abflußwiderstand zu erniedrigen. Der Stent ist aus einem Gewebeverträglichen Material gearbeitet und verbleibt auch nach der Operation innerhalb des Schlemm'schen Kanals, um diesen dauerhaft zu dillatieren.
Genügt diese Abflußwiderstandserniedrigung nicht aus, ermöglicht der Stent überdies das Trabekelwerk an seiner durchlässigen, dem Trabekelwerk zugewandten Seite zu eröffnen oder zu entfernen, und dabei den Wiederverschluß der Öffnung im Trabekelwerk und das Verkleben des Schlemm Kanals zu verhindern.
Das Kammerwasser erhält somit ungehindert Zugang zur gesamten Circumferenz des Schlemm Kanals und seinen abführenden Kanälen.
Um diesen Anforderungen gerecht zu werden muß das Röhrchen oder Stent aus geeignetem Material gefertigt sein, welches eine äußere Form besitzt, die weitgehend inneren Form des Schlemm'schen Kanals entspricht oder diesen neu formt. Überdies weist das Röhrchen im Inneren einen Hohlkanal auf, der gerade genügend Wandstärke übrigläßt, um einen Kollaps des Stents zuverlässig zu verhindern.
Das Röhrchen ist grundsätzlich von beliebiger Länge, sinnvollerweise entspricht die Länge des Röhrchens nicht weniger als 30° und nicht mehr als 90° im Bogenmaß des ringförmig verlaufenden Schlemm'schen Kanals. Andere Längen und ihre sinnvolle Anwendung sind jedoch grundsätzlich denkbar.
Das Röhrchen besitzt vorzugsweise eine Krümmung, die der Krümmung des Schlemm'schen Kanals im zu operierenden Auge besitzt. So ist das Röhrchen entweder individuell anzufertigen oder aber zu standardisieren.
Wenigstens an der konkaven Seite der Krümmung des Röhrchens ist das Röhrchen flüssigkeitsdurchlässig, wobei es gleichzeitig das Gewebe spannt und den Kanal offen hält. Dies ist die Seite, die dem Trabekelwerk und der Vorderkammer im eingesetzten Zustand unmittelbar zugewandt ist. Vorzugsweise weist das Röhrchen auf dieser Seite Öffnungen im Wandmaterial auf, das Röhrchen kann aber auch aus einem Wandmaterial gefertigt sein, das selbst durchlässig ist. So eignen sich hierzu beispielsweise Materialgeflechte mit einer endlich großen bzw. kleine Maschenweite durch die das Kammerwasser hindurchfließen kann. Beispielsweise eignen sich Geflechte, die zum einen die Wasserdurchlässigkeit aufweisen und überdies die für die genannten Dehnungen erforderliche Steifigkeit und Widerstandsfähigkeit besitzen.
Außerdem ist das Röhrchen an seinen beiden Enden geöffnet. Alle Öffnungskanten sind feinstpoliert und abgerundet. Das verwendete Material muß rigide genug sein, um den Kollaps des Kanals zu verhindern und völlig gewebeverträglich sein, um
Wundheilungsvorgänge zu verhindern. Eine Beispielsausführung könnte aus Titan, galvanisch vergoldetem Implantationsstahl oder anderen Materialien sein.
Eine bevorzugte Weiterbildung des Stents sieht, neben wenigstens einer Öffnung, die dem Trabekelwerk zugewandt ist und die sowohl als Ablußöffnung für das Kammerwasser dient, als auch als Durchgangsöffnung für ein mikrochirurgisches Instrument dienen kann, das längs in den Stent eingeführt und dessen distales Ende seitlich durch die Durchgangsöffnung innerhalb des Stents geführt werden kann, um in das Trabekeiwerk hineinzuragen, um dort mechanisch kleinste Durchbrüche im Trabekelwerk zu erzeugen, wenigstens eine weitere, kleinere Öffnung, vorzugsweise zwei Öffnungen, an der dem Trabekelwerk abgewandten Seite des Stents vor. Die, im Durchmesser kleiner, als im Vergleich zur Abflußöffnung bemessenen Öffnungen sollen hauptsächlich einer besseren Handhabbarkeit des Stents, während seines Einbringens in den Schlemm'schen Kanals dienen. Hierzu sind zwei Öffnungen im Stent nebeneinander und unmittelbar der Abflußöffnung gegenüberliegend angeordnet. Durch die kleinen Öffnungen kann ein Haltedraht von der Rückseite des Stents geführt werden, wobei sich innerhalb des Stents zwischen den kleinen Öffnungen eine Schlinge bildet. Beide lose Enden des Haltedrahtes ragen zur Rückseite des Stents aus den Öffnungen heraus und können von einem Halte- und Betätigungsinstrument erfaßt werden. Die Aufnahme des Stents mit dem Halte- und Betätigungsinstrument erfolgt derart, daß der Stent sicher und fest mit diesem verbunden ist. Auf diese Weise läßt sich nun der Stent in den Schlemm'schen Kanal, durch eine entsprechende Öffnung leicht einsetzen.
Nach Einbringen des Stents in den Schlemm'schen Kanal kann der Draht von dem Halte- und Betätigungsinstrument gelöst und vollständig von dem Stent entfernt werden, indem der Draht lediglich mit einem losen Ende durch die beiden kleinen Öffnungen ausgefädelt wird. Der, in den Stent eingebrachte Haltedraht dient jedoch, neben seiner Haltefunktion auch einem verbesserten Perforieren bzw. lokalen Durchschneiden des Trabekelwerkes selbst. Hierzu wird der Haltedraht von seiner festen Verbindung zum Halte- und Betätigungsinstrument etwas gelöst, so daß die Drahtschlinge, die sich innerhalb des Stents zwischen beiden kleinen Öffnungen
bildet, in das Innere des, der Abflußöffnung gegenüberbefindliche Trabekelwerks geschoben werden kann, um hier das Gewebe lokal zu durchtrennen. Sollte ein Durchtrennen des Gewebes nur mit dem Draht nicht oder nur unzureichend möglich sein, so kann der Draht mittels entsprechender Stromversorgung mit geeigneter HF- Wechselspannung beaufschlagt werden, um im Wege einer koagulativen Gewebedurchtrennung eine gewünschte Steigerung des Durchlässigkeitsvermögens für das Kammerwasser innerhalb des Trabekelwerkes zu erzielen.
Diese Methode der mechanischen lokalen Durchtrennung des Trabekelwerkes mit Hilfe einer Drahtschlinge ist besonders deshalb vorteilhaft, zumal die Ausbildung der Drahtschiinge zu einer Eigenstabilität führt, die von einem losen Drahtende, das man möglicherweise zu ähnlichen Zwecken verwendet, nicht erreicht werden kann. Auf diese Weise wird auch die Operationssicherheit erheblich erhöht.
Eine weitere alternative Ausbildung sieht den Stents mit nur einer kleineren, zusätzlichen Öffnung, die mittig relativ zur Ablußöffnung platziert ist, vor. Der Stent selbst wird zur Handhabung, vorzugsweise im Bereich seiner Abflußöffnung mit einer Drahtschlinge umwickelt, wobei die zwei losen Drahtenden von einem Halte- und Betätigungsinstrument gehalten werden, um auf diese Weise den Stent kontrolliert in den Schlemm'schen grob zu platzieren. Um den Stent innerhalb des Schlemm'schen Kanals exakt zu zentrieren, ist ein Zentrierdorn vorgesehen, der in die kleinere Öffnung einführbar ist und auf diese Weise zur Feinjustierung dient.
Ist der Stent innerhalb des Schlemm'schen Kanals zentriert, so kann die Drahtschlinge gelockert werden und kann zudem als Schneidewerkzeug dienen um das an dem Stent anliegende Trabekelwerk zumindest teilsweise zu durchtrennen. Auch ist es möglich an dem Draht eine HF-Spannungn anzuelegen, die zum verbesserten Durchtrennen des Gewebes im Trabekelwerk beiträgt.
Kurze Beschreibung der Zeichnungen
Die Erfindung wird nachstehend ohne Beschränkung des allgemeinen Erfindungsgedankens anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die Zeichnungen exemplarisch beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 a, b, c Dreiseitendarstellung eines erfindungsgemäß ausgebildeten röhrchenförmigen Elements
Fig. 2 a, b Darstellungen zum Einbringen des röhrchenförmigen Elements in den Schlemm'schen Kanal und
Fig. 3 a, b Erfindungsgemäß ausgebildetes röhrchenförmiges Element mit
Haltedraht-Öffnungen.
Beschreibung von Ausführungsbeispielen und gewerblicher Anwendbarkeit
In Figur 1 a ist eine Seitendarstellung durch das röhrchenförmige Element 1 gezeigt. Es weist lang seiner Längserstreckung eine Krümmung auf. Konkavseitig sind zwei Öffnungen 2, 3 in die Außenwandung des röhrchenförmigen Elements eingearbeitet. Beidseitig an den Endbereichen des röhrchenförmigen Elements sind zwei Öffnungen 4, 5, vorgesehen.
Alle Kanten der Öffnungen 2, 3, 4 und 5 sind feinstpoliert und abgerundet um traumatische Gewebeirritationen zu vermeiden.
Der Innendurchmesser des in der Figur 1 c dargestellten Querschnitts beträgt im gezeigten Fall 170μm, der Außendurchmesser 270 μm.
Durch eine geeignete Operationstechnik, die im wesentlichen die vom Erfinder beschriebene Modifikation der Trabekulotomie ist, wird unter einer Skleralamelle, der Lederhaut 6 (siehe Figur 2 a) am Auge7 der Schlemm'sche Kanal von außen
aufgesucht und eröffnet. Das Röhrchen 1 (Glaukomstent) wird in den Schlemm'schen Kanal 1 eingebracht und je nach Bedarf an eine geeignete Stelle plaziert. Hierfür können sich speziell angefertigte Einführungsinstrumente 9 als dienlich erweisen. Der Schlemm'sche Kanals 8 wird sodann wieder verschlossen und die Skleralamelle wieder in ihrem Bett fixiert, was entweder durch Nähte oder durch Gewebekleber geschehen kann.
Die Senkung des Augeninnendruckes kann nun entweder allein dadurch erfolgen, daß das Trabekelwerk 10 (siehe Figur 2 b) über den Öffnungen 2, 3 des Glaukomstents 1 ausgespannt ist und das Maschenwerk 10 dadurch soweit erweitert ist, daß in diesem Bereich eine für die Drucksenkung genügende Absenkung des Abflußwiderstandes zustandekommt.
Ist dies nicht der Fall, wird das Trabekelwerk 10 über eine oder mehrere, an der konkaven Seite des Stents befindlichen Öffnungen oder über eine der seitlichen Öffnungen des Stents eröffnet, was entweder intraoperativ chirurgisch oder postoperativ beispielsweise durch disruptive Laserapplikation, aber auch andere denkbare Verfahren erfolgen kann.
Das Kammerwasser gewinnt nun durch diese neugeschaffenen Öffnungen Zugang zum Stent und über dessen beide seitlichen Öffnungen 4, 5 die im intakten Schlemm'schen Kanal 8 stecken, Zugang zur gesamten Circumferenz des Kanals und den daraus ausmündenden natürlichen Kammerwasser-Abflußwegen 11. Eine die Öffnung verschließende Wundheilung kann nicht erfolgen, weil ein Kollabieren der Öffnungsgrenzen durch den Glaukomstent und der Zugang zum Schlemm'schen Kanal durch ihn aufgehalten wird.
In den Figuren 3 a und b ist ein weiterführendes Ausführungsbeispiel eines Stents dargestellt, das zusätzlich zu dem Ausführungsbeispiel gemäß Figur 1 zwei weitere kleine Öffnungen 12 und 13 vorsieht, die auf der Außenseite des Stents, also der der Öffnung 2 gegenüberliegenden Öffnung, angebracht sind. Im Gegensatz zur Figur 1 sieht der Stent in Figur 3 nur eine Öffnung 2 auf, der dem Trabekelwerk
zugewandten Seite auf. Die kleinen Öffnungen 12, 13 sind in Stentlängsrichtung nebeneinanderliegend (Fig. 3b) angeordnet und weisen je einen Durchmesser auf, der in der Größenordnung von einem Millimeter und darunter liegt. Durch die Öffnungen ist ein, nicht in der Figur dargestellter Draht, vorzugsweise den elektrischen Strom gut leitender Metalldraht, zu stecken, der derart durch die Öffnungen 12 und 13 geführt ist, so daß der Draht auf der konkav gekrümmten Seite des Stent eine Schlinge bildet. Die beiden losen Enden des Drahtes münden durch die Öffnungen 12 und 13 auf der konvex gekrümmten Seite, auf der sie von einem entsprechenden Halte- und Betätigungsinstrument (nicht dargesetllt) gefaßt sind.
Mit dem Halte- und Betätigungsinstrument kann der Stent sicher in den Schlemm'schen Kanal eingebracht und dort zum festen Verbleib positioniert werden.
Ferner ist es möglich mit Hilfe des Halte- und Betätigungsinstruments die Schlinge des Drahtes in den Gewebebereich des Trabekelwerkes zu schieben, um dort das Gewebe lokal zu durchtrennen und auf diese Weise die Durchlässigkeit des Trabekelwerkes für das Kammerwasser, insbesondere in unmittelbarer Nähe zur Öffnung des Stents, zu erhöhen. Auch ist es möglich den Draht mit Hochspannung zu versorgen, um den Durchtrennungsvorgang innerhalb des Gewebes zu optimieren. So kann das Gewebe mit einem durch Hochspannung erhitzten Draht regelrecht koagulativ gezielt durchtrennt bzw. perforriert werden. Auch ist es möglich den u.U. mit HF-Spannung beaufschlagten Draht einseitig durch die Öffung in das Trabekelwerk zu schieben, um auf diese Weise eine Perforierung dieses Gewebebereiches herbeizuführen.
Bezuqszeichenliste
I röhrchenartig ausgebildetes Element, Stent
2, 3 Öffnung in Wandung des Stents, dem Trabekelwerk zugewandt
4, 5 Öffnungen in Längserstreckung des Stents
6 Lederhaut
7 Auge
8 Schiemm'scher Kanal
9 Einführinstrument
10 Trabekelwerk
I I Kammerwasser-Abflußweg 12, 13 kleine Öffnungen