INTRALUMINALE IMPLANTATIONSVORRICHTUNG
Die Erfindung betrifft eine zur Behandlung von im Bereich der Innenwandung von Hohlorganen verletztem oder erkranktem Gewebe bestimmte Implantations Vorrichtung mit einem Katheter und wenigstens einem in einer Aufnahme des Katheters lösbar aufgenommenen Befestigungsmittel, das - nach lagerichtiger Plazierung des Katheters im Hohlorgan - mit zumindest einem Implan ationsabschnitt in die Wandung des Hohlorgans implantierbar ist. Insbesondere betrifft sie eine Implantationsvorrichtung zur Behandlung einer Dissektion in Körpergefäßen.
Aus der US-PS 4 872 874 sind bereits ein Verfahren und eine Einrichtung zum Befestigen eines Grafts im Lumen eines Körpergefäßes vorbekannt. Die vorbekannte Einrichtung umfaßt einen Katheter mit einem aufweitbaren Ballonabschnitt an seinem distalen Ende. Der Ballonabschnitt ist mit einer U-förmigen Ringnut versehen, in der über den Umfang verteilt als Befestigungsmittel Heftklammern mit über einen Steg miteinander verbundenen Schenkeln so aufnehmbar sind, daß die freien Enden der Schenkel nach außen weisen. Mittels dieser Einrichtung sind zuvor in ein Körpergefäß eingebrachte Grafts an Gefäßwandungen befestigbar, indem der im nicht aufgeweiteten Zustand in das Gefäß eingeführte, mit Befestigungsmitteln bestückte Ballonabschπitt mit der die Be-
festigungsmitt el aufnehmenden Ringnut in der Nähe eines Graftendes positioniert und dann der Ballonabschnitt aufgeweitet wird. Dabei sollen die radial vorstehenden Schenkel der Heftklammern den Graft durchstoßen und in die Gefäßwand eindringen, um nach dem Kollabieren des Ballonabschnittes den Graft an der Gefäßwand zu halten.
Es hat sich indessen gezeigt, daß die Schenkel der als Befestigungsmittel dienenden Heftklammern sich beim Aufdehnen des Balloπabschnittes leicht schräg stellen und gar nicht oder nur unzulänglich in die Gefäßwand eindringen. Dies dürfte darauf zurückzuführen sein, daß die Tiefe der als Aufnahme für die Befestigungsmittel dienende Ringnut beim Aufdehnen des Ballonabschnittes fortschreitend kleiner wird und dadurch die Befestigungs- mittel ihre Führung verlieren. Als Folge davon wird eine nur unzulängliche Anheftung des Grafts an die Gefäßwand erreicht und es können darüber hinaus Schädigungen der Gefäßwand auftreten.
Bei der vorbekannten Einrichtung weist der Ballonab- schnitt des Katheters bereits im nicht aufgedehnten
Zustand eine beträchtliche radiale Ausdehnung auf, so daß diese Implan ationseinrichtung nur bei größeren Körpergefäßen einsetzbar ist.
Demgemäß besteht die der Erfindung zugrundeliegende Auf- gäbe in der Schaffung einer verbesserten Implantationsvorrichtung der vorgenannten Art und Zweckbestimmung, die eine streng lokale Behandlung von verletztem oder erkrankten Gewebe der Innenwandung von Hohlorganen bei gleichzeitiger Reduzierung der Gewebebelastung ermöglicht.
Gelöst ist diese Aufgabe dadurch, daß bei der Implantationsvorrich ung nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 der Katheter einen langgestreckten Hohlkörper aufweist, der zumindest an seinem bei bestimmungsgemäßem Gebrauch vorderen Ende offen ist, und in dem das oder die Befestigungsmittel axialbeweglich aufgenommen ist/sind. Der Einsatz eines derartigen Katheters benötigt nur einen geringen Einführquerschnitt und ist deshalb auch bei Gefäßen mit kleinem Lumen geeignet. Nach lagerichtiger Plazierung des Katheters wird das in diesem aufgenommene Befestigungsmittel aus dem Katheter ausgetrieben und in die Gefäßwand implantiert.
Die Implantationsvorrichtung umfaßt somit einen Katheter, in dem während des Einführens in das Körpergefäß ein oder mehrere Befestigungsmittel aufgenommen ist/sind, die nach der lagerichtigen Plazierung des Katheters im Bereich der erkrankten Gewebestelle, etwa an einem Disse- kat , aus dem Katheter vorgetrieben und in die Gefäßwandung implantiert werden. Im Falle eines Dissekats erfolgt die Behandlung in einfacher Weise dadurch, daß das Disse- kat mit Hilfe des Befestigungsmittels an die Gefäßwand angeheftet wird. Mit der erfindungsgemäßen Implantationsvorrichtung ist somit eine zielgenaue Behandlung des Dissekats gewährleistet. Das Gewebe wird lediglich im unmittelbaren Bereich der Befestigungsmittel beansprucht, mithin ist die Belastung für das Organgewebe auf ein Minimum reduzier . Bei größeren Dissekaten empfiehlt sich der Einsatz mehrerer Befestigungsmittel, die voneinander beabstandet zu implantieren sind.
Die Einsatzmöglichkeiten der erfindungsgemäßen Implantationsvorrichtung gehen weit über die Behandlung von Ge-
fäßerkrankungen hinaus, und können sich beispielsweise auch auf die Behandlung von Net zhau ablösungen erstrek- ken, indem die Netzhaut mit Hilfe von Befestigungsmitteln zuverlässig und dauerhaft mit der Aderhaut verbunden wird. Im Gegensatz zu gängigen koagulierenden Therapien, die lediglich eine prophylaktische Behandlung gefährdeter Areale gestatten, ist bei der Behandlung mit Hilfe der erfindungsgemäßen Implantations Vorrichtung auch das Anheften bereits abgelöster Areale der Netzhaut möglich.
Erweiterte Behandlungsmöglichkeiten ergeben sich dadurch, daß am Katheter Mittel zum Aufnehmen und Positionieren einer Schut züberdec kuπg für das betroffene Gewebe angeordnet sind. Mit Hilfe der Schutzüberdeckung können auch großflächige Gewebebereiche behandelt werden, bei denen der Einsatz lediglich von Befestigungsmitteln nicht ausreicht oder nicht möglich ist. Insbesondere zur Behandlung von Aneurysmen empfiehlt sich die Abdeckung der Ge- fäßaussackung mit einer derartigen Schutzüberdeckung, die im Randbereich des Aneurysmas im gesunden Gewebe mit Be- festigungsmitt ein angeheftet wird. Im Gegensatz zur konventionellen Behandlung mit Stents wird das Gefäßlumen dabei nicht verengt und die Gefahr einer Stenose durch Bildung einer Neointima weitgehend vermindert.
Die Art der einzusetzenden Schutzüberdeckung hängt dabei von der jeweiligen Anwendung ab. Eine zweckmäßige Schutzüberdeckung ist etwa ein dem geschädigten Gewebeareal angepaßtes Textil- oder Gewebeteil. Entsprechend der Anwendung kann das Gewebe aus einem stabilen oder flexiblen Material bestehen. Für viele Anwendungen empfiehlt sich der Einsatz eines biologisch abbaubaren Materials. Insbe-
sondere ist auch der Einsatz von körpereigenem Gewebe oder eines Transplantats möglich.
Die vorliegende Implantat ions Vorrichtung erlaubt auch das Anheften von Grafts an die Innenwandung eines Körper- gefäßes. Damit kann auf eine stützende Stent Struktur völlig verzichtet werden. Im Gegensatz zu konventionellen Behandlungen mit Stents wird das Lumen des Körpergefäßes nicht nennenswert verkleinert.
Ein für viele Fälle ausreichendes Befestigungsmittel ist ein der Dicke der Wandung des Hohlorganes angepaßter Nagel, der mit seinem Schaft in die Gefäßwand eingebracht wird. Je nach Beanspruchung des betroffenen Gewebebereichs können jedoch auch Krampen mit zwei oder mehr Schenkeln zum Einsatz kommen, deren Schenkel U- oder V- förmig zueinander angeordnet sind. Auch kann das Befestigungsmittel zwei biegsame, an jeweils einem Ende miteinander verbundenen Schenkel aufweisen, die während der Implantation im Katheter parallel zueinander gehalten werden und erst während der Implantation V-förmig aufzwei- gen, wodurch einerseits der beim Einführen des Katheters in Anspruch genommene Querschnitt sehr gering gehalten wird und andererseits im Implantationszustand eine zuverlässige und feste Verbindung entsteht. Auch ist es möglich, das Befestigungsmittel mit Widerhaken auszustatten, wodurch abermals die Festigkeit der durch die Befestigungsmittel vermittelten Verbindung erhöht wird.
Auch bei den Befestigungsmitteln ist fallweise der Einsatz von biologisch abbaubarem Material von großem Vorteil. Bestehen die Befestigungsmittel aus einem elasti-
sehen Material, wie etwa Nitinol, wird das Einführen des die Befestigungsmittel enthaltenden Katheterabschnittes bei stark gekrümmten Körpergefäßen erleichtert und die Gefahr von Verletzungen reduziert.
Alternativ zu den aus festen Materialien bestehenden Befestigungsmitteln ist auch der Einsatz eines Materials möglich, das bei der Implantation flüssig ist und beispielsweise unter Druck aus dem Katheter gepreßt wird sowie nach einen gewissen Zeit am Implanta ionsort aushärtet .
Um die Behandlung in optimaler Weise überwachen zu können ist es zweckmäßig, das Befestigungsmittel mit Diagnosekontrastmitteln zu kennzeichnen, um die Überwachung der Operation, etwa mit Hilfe von Röntgenstrahlung oder magnetischer Resonanz, zu erleichtern. Um die Bildgebung bei der Magnetresonanztomographie nicht zu stören, sollte dabei nicht-ferromagne isch wirksames Metall verwendet werden.
In einer vorteilhaften Weiterbildung ist das Befestigungsmittel zur Aufnahme und kontrollierten Abgabe einer vorbestimmten Menge von Medikamenten geeignet. Dadurch wird eine optimale medikamentöse Versorgung örtlich begrenzter geschädigter Areale zuverlässig gewährleistet, etwa im Falle einer Behandlung von Geschwüren oder der- gleichen.
Zur Aufnahme von Medikamenten kommen dabei etwa Hohlräume in Frage, die im Befestigungsmittel selbst angeordnet sind, und die entweder mit Öffnungen versehen sind, aus
denen das Medikament in kontrollierter Weise austritt, oder die, bei Verwendung eines biologisch abbaubaren Materials für das Befes igungsmittel, beim Zersetzungsprozeß des Befestigungsmittels das Medikament freigeben.
Insbesondere wenn größere Mengen an Medikamenten zur Anwendung gelangen sollen, ist es zweckmäßig, einen Medikamentenbeutel mit Hilfe des Befestigungsmittels in unmittelbarer Nähe der erkrankten Stelle anzubringen. Der Medikamentenbeutel, der vorzugsweise aus einem biologisch abbaubbaren Material besteht, kann kleine Öffnungen aufweisen, aus denen das Medikament in vorbestimmter Rate austritt.
Bei einer anderen vorteilhaf en Weiterbildung weist der Katheter nach der Erfindung einen langgestreckten Hohlkörper auf, der zumindest an seinem bei bestimmungsgemäßem Gebrauch vorderen Ende offen ist, und in dem das oder die Befestigungsmittel axialbeweglich aufgenommen ist/sind. Der Einsatz eines derartigen Katheters benötigt nur einen geringen Einführquerschnitt und ist deshalb auch bei Gefäßen mit kleinem lumen geeignet. Nach lagerichtiger Plazierung des Katheters wird das in diesem aufgenommene Befestigungsmittel aus dem Katheter ausgetrieben und in die Gefäßwand implantiert.
Um die Implantation des Befestigungsmittels zu erleichtern, ist der Hohlkörper des Katheters vortelhaft erweise an seinem vorderen Ende aufgebogen. Die Aufbiegung bewirkt auch eine durchaus wünschenswerte begrenzte Aufdehnung des Körpergefäßes während der Implantation.
Bei einer abermals anderen Ausführungsform besteht der Hohlkörper aus einem elastischen Material, so daß er beim Einführen des Katheters in das Körpergefäß im langgestreckten Zustand vorliegt, und erst nach lagerichtiger Plazierung im Körpergefäß mit seinem vorderen Abschnitt in Richtung auf die Gefäßwand aufgebogen wird. Wichtig ist dabei, daß der Innenquerschnitt des Hohlkörpers beim Aufbiegen im wesentlichen gleich bleibt, um zu verhindern, daß das Befestigungsmit el im Hohlkörper verkantet oder nicht in bestimmungsgemäßer Weise in das Körpergefäß implantiert wird.
Eine einfache, aber wirkungsvolle Möglichkeit, das Befestigungsmittel in bestimmungsgemäßer Weise in die Wandung des Hohlorgans zu implantieren, besteht darin, daß im Hohlkörper des Katheters ein Pusher axialbeweglich auf- genommen ist, der bei bestimmungsgemäßen Einsatz am proximalen Ende des Katheters betätigbar ist und an seinem vorderen Ende mit dem Befestigungsmittel derart in Wir k Verbindung steht, daß mit seiner Hilfe das Befestigungsmittel aus dem Katheter hinausschiebbar und in die Organwand implantierbar ist.
Bei einer wiederum anderen Ausführungsform ist das Befestigungsmittel schrauben- oder spiralförmig ausgebildet und besitzt an seinem hinteren Abschnitt eine Kupplung zum drehfesten, aber lösbaren Verbinden mit einem ent- sprechenden Kupplungsabschnitt des Pushers. Die Implantation erfolgt bei dieser Ausführungsform in der Art, daß nach lagerichtiger Plazierung des Katheters das Befestigungsmittel durch eine entsprechende Betätigung des Pushers in die Organwand hineingeschraubt und nach erfolgter Implantation vom Pusher gelöst wird.
Bei einer abermals vorteilhaften Weiterbildung ist der Hohlkörper des Katheters wenigstens über einen Teil seiner Längserstreckung in einer Hülse aufgenommen. Die Hülse dient dabei dem Schutz des Hohlkörpers und in dem Falle, daß der Hohlkörper aus einem besonders flexiblen Material besteht, zur Stabilisierung des Katheters beim Einführen in das Hohlorgan.
Bei Kathetern mit flexiblem Hohlkörper kann der Vorderabschnitt des Hohlkörpers in einfacher Weise durch ein Filament aufgebogen werden, das sich in seinem bestimmungsgemäßen Zustand am Katheter entlang erstreckt und dessen vorderes Ende mit dem Hohlkörper verbunden ist. Durch geeignete Mittel, etwa durch die vorerwähnte Hülse, wird der Katheter mit Ausnahme eines vor best immten Vorderabschnittes versteift, so daß nur letzterer durch Betätigen des Fila ents aufbiegbar ist.
Bei einer wiederum anderen Ausführungsform verläuft das Filament im Innern des Hohlkörpers in einem zweiten Lumen in der Wand des Katheters. Das Aufbiegen des Vorderabschnittes erfolgt bei dieser Ausführungsform nach der Art eines Bowdenzugs. Das Filament kann auch aus einem Draht bestehen, wodurch eine verbesserte Stabilität erreicht wird.
Um Schädigungen des Katheters und auch Verletzungen der Gefäßwand möglichst zu vermeiden, ist der bestimmungsge- mäße Beugungsbereich nach Anspruch 25 mit einer Armierung versehen, bei der es sich beispielsweise um eine dünne, flexible Metallfolie handeln kann, die in diesem Bereich im Hohlkörper des Katheters angeordnet ist. Der Katheter
kann auch vollständig aus Metall, wie z.B. Nitinol, bestehen .
Bei einer abermaligen Weiterbildung steht das Befestigungsmittel mit Federmitteln in Wirkverbindung, mit deren Hilfe das Befestigungsmittel mit hoher Geschwindigkeit in die Wandung des Hohlorgans eingebracht wird und dort eine besonders zuverlässige und feste Verbindung etwa eines Dissekats an die Gefäßwandung herstellt. Die Federmittel können innerhalb des Hohlorgans im Katheter im unmittelbaren Anschluß an das Befestigungsmittel angeordnet sein. Beim Einfuhen des Katheters in das Hohlorgan sind die Federmittel vorgespannt und werden nach lagerichtiger Plazierung des Katheters durch Betätigen einer geeigneten Lösevorrichtung freigegeben. Dies kann beispielsweise mittels eines Pushers erfolgen, der durch den Hohlkörper des Katheters hindurchgeführt ist. Es ist auch möglich, die Federmittel am proximalen Ende des Katheters, also außerhalb des Körpers anzubringen und die Federkräfte mit Hilfe des Pushers auf das Befestigungsmittel zu übertragen.
Anstelle der Federmittel ist auch ein elektromagnetischer Antrieb möglich, der außerhalb des Körpers angeordnet ist und das Befestigungsmittel über einen Pusher um eine vorgegebene Distanz vortreibt. Eine wieder andere Alternative sieht vor, daß das Befestigungsmittel mittels Ultraschallwellen die von einer mit dem Lumen des Hohlkörpers des Katheters in Wirk Verbindung stehenden Ultraschallordnung emittiert werden, in die Wandung des Hohlorgans eingetrieben wird.
Zwec k äßiger weise sind im Hohlkörper des Katheters mehrere gleichzeitig implantierbare Befestigungsmittel aufgenommen. Diese Ausgestaltung ist insbesondere bei der Befestigung von größeren Schutzüber dec kungen bzw. eines schlauchartigen Grafts von Vorteil.
Bei einer Weiterbildung sind dabei mehrere Befestigungsmittel in entsprechenden Aufnahmeabschnitten des Vorderabschnitts des Katheterhohlkörpers angeordnet. Nach lagerichtiger Plazierung des Katheters im Hohlorgan werden die verschiedenen Aufnahmeabschnitte unabhängig voneinander in Richtung auf den jeweiligen bestimmungsgemäßen Implantationsort umgebogen und sodann die Befestigungsmittel, vorzugsweise gleichzeitig, eingetrieben.
Um einen rationellen und schonenden Eingriff zu gewähr- leisten, sind nach Anspruch 31 mehrere Befestigungsmittel aufeinanderfolgend im Hohlkörper des Katheters angeordnet, so daß eine sequentielle Implantation durchführbar ist. Insbesondere zur Behandlung von langgestreckten Disseka- ten ist diese Ausführungsform von großem Vorteil.
Eine andere Ausgestaltung der er indungsgemäßen Implantationsvorrichtung sieht vor, daß am Katheter ein Magazin mit mehreren Befestigungsmitteln sowie eine Ladevorrichtung angeordnet sind. Nach jeder Implantation eines Befestigungsmittels entnimmt die Ladevorrichtung ein anderes Befestigungsmittel dem Magazin und positioniert es an die Stelle im Hohlkörper, die zuvor das nunmehr implantierte Befestigungsmittel inne hatte. Auf diese Weise kann eine große Zahl von Befestigungsmitteln im Verlaufe eines einzigen Eingriffs implantiert werden.
Alternativ zum Magazin sind nach Anspruch 33 elastisch streckbare Befestigungsmittel vorgesehen, die seitlich zum Pusher im Hohlkörper des Katheters und/oder in der Hülle des Katheters aufgenommen sind, und mit Hilfe geeigneter Mittel, etwa eines koaxial um den Pusher verlaufenden Ladepushers, nach erfolgter Implantation eines ersten Befestigungsmittels, auf die Ausgangsposition des implantierten Befestigungs mittels geschoben werden, wobei sie sich selbsttätig in die bestimmungsgemäße Implantationsform bringen.
Bei einer anderen Ausführungsform steht der Hohlkörper des Katheters mit einem Zuführ seh lauch in Verbindung, durch den Befestigungsmittel mit Hilfe eines separaten Zuführpushers in den Katheter-Hohlkörper nachgeschoben werden können. Besonders vorteilhaft ist dabei, daß im Prinzip beliebig viele Befestigungsmittel eingebracht werden können, ohne daß der Katheter aus dem Körpergefäß entfernt werden müßte. In ähnlicher Weise kann jedoch auch der Katheter-Hohlkörper selbst als Zuführschlauch eingesetzt werden.
Um einen zufriedenstellenden Behandlungserfolg zu erzielen, ist es wichtig, daß das zur Implantation mit einem Befestigungsmittel vorgesehene Gewebe zum Zeitpunkt der Operation unter Vorspannung steht. Bei den Ausführungsbeispielen gemäß der Pa entansprüche 14 bis 34 wurde diese Vorspannung insbesondere durch den umgebogenen Vorderabschnitt des Hohlkörpers gewährleistet. Um die Vorspannung zu verbessern, sehen die Ansprüche 35 und 36 zusätzliche, am Katheter angeordnete Vorrichtungen vor.
Beim Gegenstand nach Anspruch 35 handelt es sich dabei um eine Spreizhülse, die aus jeweils durch Längsschlitze
voneinander getrennten Stegen besteht. Die Spreizhülse wird im gestreckten Zustand, in dem die Stege im wesentlichen parallel aneinander liegend angeordnet sind, mit dem Katheter in das Gefäß eingeführt. Nach lagerichtiger Plazierung des Katheters wird die Spreizhülse mittels eines geeigneten Zuggliedes aufgespreizt , um das Gefäß in die gewünschte Vorspannung zu bringen. Nach erfolgter Implantation wird die Spreizhülse wieder in den gestreckten Zustand überführt und aus dem Gefäß entfernt.
Nach Anspruch 36 steht der Katheter mit einem Ballonkatheter in Wirkverbindung, der nach seiner Expansion ebenfalls eine gleichmäßige Aufdehnung des gesamten Gefäßabschnittes bewirkt. Der Implantationskatheter verläuft teilweise innerhalb der Spreizhülse bzw. des Ballonkatheters und wird dort in die bestimmungsgemäße Position gebracht. Die Implantation des Befestigungsmittels kann im Falle des Ballon katheters dabei etwa durch eine vorbestimmte Öffnung in der Hülle des Ballonkatheters erfolgen
Um ein Abrutschen der Katheterspitze bzw. des Befestigungsmittels an der Wandung des Hohlorgans zu verhindern, ist nach Anspruch 37 das Vorderende des Katheters angespitzt und dringt nach lagerichtiger Plazierung des Katheters um ein geringes Maß in die Gefäßwand ein, wodurch die Gefahr des Abrutschens im wesentlichen beseitigt ist.
Sind Mittel zur Aufnahme einer Schutzüber dec kung am Katheter vorgesehen, so ist es von besonderem Vorteil, wenn diese unabhängig voneinander, etwa mittels geeigneter Positionierdrähte, gesteuert werde können, wodurch es möglich ist, die Schutzumhüllung mit einer großen Genauigkeit an dem bestimmungsgemäß Ort zu positionieren.
Die Posit ioπierdräht e sollten dabei möglichst innerhalb gesonderter Kanäle in der Wand des Katheters angeordnet sein .
Bei einer wiederum anderen Ausführungsform weist der Katheter eine Sonde aus einem dünnen Filament auf, auf der im Einführzustand der Implant a ions orr icht ung ein zumindest abschnittsweise als Hohlkörper ausgebildetes Befestigungsmit el ablösbar aufgenommen ist. Diese Ausführungsform ist besonders zweckmäßig bei sehr dünnen Gefäßquerschnitten. Auch eine solche Sonde kann mittels eines an der Sonde befestigten Fila ents mit seinem Vorderabschnitt aufgebogen und somit das Befestigungsmittel in eine zur Implantation bevorzugte Ausgangsposition gebracht werden. Als Pusher für das Einbringen des Befestigungsmittels in die Gefäßwand dient dabei der koaxial um die Sonde verlaufende Katheter selbst.
Bei einer vorteilhaften Weiterbildung ist die Implantationsvorrichtung mit einer am Katheter angeordneten Ultraschallsonde zur Bilderfassung ausges attet, die eine direkte Überwachung des Operations ber eiches erlaubt.
Anhand der beigefügten Zeichnungen sollen nachfolgend mehrere Ausführungsbeispiele der Erfindung näher erläutert werden. In schematischen Ansichten zeigen:
Fig. 1 ein Körpergefäß mit einem Dissekat im Querschnitt,
Fig. 2 ein mit Befestigungsmitteln an die Gefäßwand angelegtes Dissekat,
Fig. 3 in einer vergrößerten Ausschnittansicht verschiedene Befestigungsmittel,
Fig. 4 den Vordera bsch nitt eines in ein Gefäß eingeführten Katheters einer Implantationsvorrichtung in einer Längsschnittansicht,
Fig. 5 den Vorderabschnitt eines Katheters einer Implantationsvorrichtung in einer anderen Ausführungsform im Längsschnitt,
Fig. 6a einen in ein nur angedeutetes Gefäß eingeführ- ten, nicht aufgeweiteten Ballonkatheter mit einer auf diesem aufgenommenen und Befestigungsmittel haltenden Hülle,
Fig. 6b in einer Ansicht wie in Fig. 6a den Ballonkatheter mit der auf diesem aufgenommenen Hülle im aufgeweiteten Zustand,
Fig. 7 den Vorderabschnitt einer Implant ations Vorrichtung in einer anderen Ausführungsform mit einem spiralförmig gewundenen Befestigungsmit el,
Fig. 8 das Befestigungsmittel aus Fig. 7 und einen Pusher in einer vergrößerten Explosionsdarstellung,
Fig. 9 die Kupplung des Befestigungsmittels und des Pushers in einer der Schnittlinie IX - IX in Fig. 7 ent prechen den vergrößerten Querschnittansicht ,
Fig. 10 eine zur Behandlung eines Aneurysmas vorgesehene, mit Befestigungsmitteln an der Wandung eines Körpergefäßes im Bereich einer Gefäßaufzweigung angeordnete Abdeckung,
Fig. 11 einen an einer Gefäßwand mit Hilfe eines Befestigungsmittels angebrachten Medikamentenbeutel,
Fig. 12 den Vorder abschnitt einer Implantationsvorrichtung in einer anderen Ausfϋh ungsform mit mehreren gleichzeitig implantierbaren Befestigungsmitteln in einer teilweise geschnittenen Ansicht
Fig. 13 einen teilweise mit Befestigungsmitteln an eine Gefäßinnenwand angehefteten schla uchförmigen Graft im bestimmungsgemäßen Zustand in einem Längsschnitt ,
Fig. 14 eine mit mehreren Befestigungsmitteln bestückte und mit einer Feder zur Unterstützung der Implantation versehene Implantationsvorrichtung im gestreckten Zustand in einem Längsschnitt,
Fig. 15 eine als langgestrecktes Filament ausgebildete Sonde zur Implantation von Befestigungsmitteln und zugehörende Befestigungsmittel im Längsschnitt ,
Fig. 16 eine in einem nur angedeuteten Gefäß aufgenommene mit einer Spreizhülse sowie mit einem Magazin ZUΓ sequentiellen Implantation von Befestigungsmitteln versehene Implantationsvorrichtung,
Fig. 17 eine in einem Gefäß aufgenommene mit einem Zuführschlauch zum Einbringen von Befestigungsmitteln v ersehene Implantationsvorrichtung,
Fig. 18 eine Implantat ionsvorricht ung mit einem seitlich angeordneten, elastisch streckbaren Ersatz-Befestigungsmittel und
Fig. 19 eine in einem Ballonkatheter, der in einem Gefäß aufgenommen ist, angeordnete Implantationsvorrichtung .
Das in Fig. 1 gezeigte Körpergefäß 1 weist ein sogenanntes Dissekat 2 auf, also ein in das Lumen 3 des Körpergefäßes 1 teilweise hineinragendes Gewebeteil. Derartige Dissekate entstehen häufig nach einer vorangegangenen a ngioplas ischen Behandlung des Körpergefäßes mittels Ballonkathetern. Bei der Behandlung des Dissekats 2 mit der erfindungsgemäßen Implant ations Vorrichtung wird das Dissekat 2 an die Innenwand des Körpergefäßes 1 angedrückt und mit Hilfe eines oder mehrerer Befestigungsmittel 4 an die Wandung des Körpergefäßes 1 angeheftet.
In Fig. 3 sind verschiedene Befestigungsmittel 8, 11 bis 16 in ihrem bestimmungsgemäßen Implantationszustand in der Wandung eines Körpergefäßes 1 gezeigt. Ein einfaches, jedoch in den meisten Fällen ausreichendes Befestigungsmittel stellt ein Nagel 8 dar, dessen Schaft 9 eine der Dicke der Gefäßwand angepaßte Länge besitzt. Um etwaig an dem aus der Gefäßwand vorstehenden Nagelkopf 10 sich bildende Stenosen zu vermeiden, ist es zweckmäßig, den Nagel 10 bei der Implantation derart weit in die Wand des Körperge äßes 1 hineinzutreiben, daß der Nagelkopf nicht mehr in das Lumen des Körpergefäßes 1 hineinragt, wie dies am Beispiel des Nagels 11 gezeigt ist. Nach einer gewissen Zeit wird der Nagel 11 auch an seinem Kopfende von Gefäßgewebe überdeckt und stellt somit im Hinblick
auf mögliche Stenosen keine Gefahrenquelle mehr dar.
Zur Herstellung einer besonders festen Verbindung weist der Nagel 12 sowohl an seiner Schaftspitze wie auch an seinem Kopfteil Widerhaken 19, 19' auf. Für unterschiedliche Anwendungen können die Befestigungsmittel auch als Krampen ausgebildet sein. Die Krampe 13 ist mit U-förmig zueinander gebogenen Schenkeln versehen, die Krampe 14 weist zwei an einem im bestimmungsgemäßen Zustand parallel zur Innenwand des Körpergefäßes 1 verlaufenden Steg befestigte und sich einander zuneigende Schenkel auf. Eine besonders feste Verbindung wird durch die dreischenk- lige Krampe 15 hergestellt, die - ebenso wie die U-förmig gebogene Krampe 13 - zusätzlich mit Widerhaken 19 ausgerüstet sein kann .
Ein besonders zweckmäßiges Befestigungsmittel stellt die mit zwei elastischen Schenkeln versehene Krampe 16 dar: Beim Einführen eines Katheters 20 sind diese im Hohlkörper des Katheters aufgenommen, wobei die Schenkel der Krampe 16 eng aneinanderliegen . Bei der Implantation, das heißt, wenn die Krampe 16 aus dem Katheter 20 ausgetrieben wird und in die Gefäßwandung eindringt, spreizen sich die beiden Schenkel zum bestimmungsgemäßen Implantationszustand der Krampe 16 auf.
Fig. 4 zeigt eine Implantationsvorrichtung 25 im bestimmungsgemäßen Zustand zur Behandlung eines Dissekats 2 in der Wandung eines Körpergefäßes 1. Die Implantationsvorrichtung 25 besteht aus einem Katheter 20 und einem Befestigungsmittel 4. Der Katheter 20 weist einen langgestreckten, an seinem distalen Ende 26 offenen Hohlkörper
27 sowie einen durch diesen hindurchgeführten, mit dem Befestigungsmittel 4 in Wirk Verbindung stehenden Pusher
28 auf. Der Hohlkörper 27 ist in seinem vorderen Abschnitt derart aufgebogen, daß das distale Ende 26 des Hohlkörpers 27 im wesentlichen senkrecht zur Längsachse des Körpergefäßes 1 angeordnet ist. Sich an einem Wandabschnitt 30 des Körpergefäßes 1 abstützend drückt der Hohlkörper 27 mit seinem distalen Ende 26 gegen die Wandung des Körpergefäßes 1 im Bereich des Dissekats 2 und hält das Gefäß 1 somit in einer für die Implantation vorteilhaften Vorspannung. Die Implantation des Befestigungsmittels 4 erfolgt nach lagerichtiger Plazierung des Katheters 20 durch Vorschieben des Pushers 28 im Hohlkörper 27.
Während der Katheter 20 gemäß Fig. 4 einen im wesentlichen elastischen Hohlkörper aufweist und mit Hilfe eines - hier nicht gezeigten - Führungsdrahtes in einem gestreckten Zustand eingeführt wird, sich nach lagerichtiger Plazierung im Körpergefäß jedoch selbsttätig in die bestimmungsgemäße, gekrümmte Form aufrichtet, besitzt der in Fig. 5 dargestellte Katheter 35 einen Hohlkörper 36 aus einem flexiblen Material.
Zur Stabilisierung des Hohlkörpers 36 während des Einfüh- rens des Katheters 35 in ein Körpergefäß 1 ist der Hohl- körper 36 über den Großteil seiner Längser strec kung von einer Hülse 38 umgeben. An seinem distalen Ende ist der Hohlkörper 36 mit einem Filament 40 verbunden, mit dessen Hilfe der vordere Abschnitt des Hohlkörpers 36 zur bestimmungsgemäßen Implantationsposition aufgebogen wird. Das Filament 40 ist - wie auch der Hohlkörper 36 - axial-
beweglich in der Hülse 38 aufgenommen. Nach dem Einführen des Katheters 35 in ein Körpergefäß wird die Hülse um eine vorbestimmte Distanz vom distalen Ende des Hohlkörpers 36 zurückgezogen, um einen für die entsprechende An- endung geeigneten Vorderabschnitt des Hohlkörpers 36 zum Aufbiegen mit Hilfe des Filaments 40 freizugeben. Eine Armierung 42 verhindert, daß das Befestigungsmittel und/oder der Pusher beim Vorschieben im Hohlkörper 36 dessen Wandung durchdringt. Anstelle des außen am Hohl- körper 36 innerhalb der Hülse 38 angeordneten Filaments 40 ist auch ein innenseitig im Hohlkörper 36 in einem gesonderten Lumen 43 verlaufendes Filament 41 einsetzbar, das ebenfalls am Vorderabschnitt des Hohlkörpers 36 befestigt ist und diesen nach der Art eines Bowdenzugs in seine bestimmungsgemäße Position aufbiegt.
Die Fig. 6a und b zeigen eine andere Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Implantationsvorrichtung 45. Dabei sind die Befestigungsmittel 4, 47 radial außenseitig an der Außenwand eines Ballonkatheters 50 angeordnet. Der Ballonkatheter 50 ist von einer flexiblen Hülle 52 umschlossen. Mit ihren - der Wandung des Körpergefäßes 1 zugewandten - Implantationsabschnitten durchdringen die Befestigungsmittel 4, 47 jeweils in der Hülle 52 angeordnete Öffnungen 55, 55'. Im - in Fig. 6a gezeigten - nicht aufgeweiteten Zustand des Ba Hon kat heters 50 ist der Querschnitt der Hüllenöffnung 55 kleiner als der Querschnitt des Kopfs des als Nagel ausgebildeten Befestigungsmittels 4. Somit wird das Befestigungsmittel 4 durch die Hülle radialfest am Ballonkatheter gehalten. Das als Krampe ausgebildete Befestigungsmittel 47 wird durch ein stegartiges Halt efilament 59 der Hülle 52 ebenfalls radialfest am Ballonkatheter 50 gehalten.
Im expandierten, in Fig. 6b gezeigten, Zustand des Ballonkatheters 50 ist die Hüllenöffnung 55 derart aufgeweitet, daß das Befestigungsmittel 4 auch mit seinem Kopf freigegeben ist. Gleichzeitig wird das Befestigungsmittel 4 infolge der Expansion des Ballonkatheters 50 mit seinem Implantationsabschnitt in die Wand des Körpergefäßes 1 eingetrieben. Beim Aufdehnen des Ballonkatheters 50 wird zudem das stegartige Ha lt efila ment 59, welches das Befestigungsmittel 47 während des Einführvorgangs des Katheters gehalten hatte, zerrissen und somit auch das Befestigungsmittel 47 freigegeben, das in prinzipiell gleicher Weise wie das Befest igungs mittel 4 in die Wandung des Körpergefäßes 1 implantiert wird. Nach erfolgter Implantation wird der Ballonkatheter auf sei- nen Einführzustand (mit kleinem Querschnitt) gebracht und wieder aus dem Körpergefäß entfernt.
Die Fig. 7 bis 9 zeigen eine Implantationsvorrichtung 60 in einer wieder anderen Ausführungsform mit einem spiralförmig gewundenen Befestigungsmittel 62. Mit einem derartigen Befestigungsmittel 62 läßt sich eine besonders zuverlässige und haltbare Verbindung herstellen. Implantiert wird das Befestigungsmittel 62 mittels eines Katheters, in dessen Hohlkörper 63 ein Pusher 65 axial- und drehbeweglich aufgenommmen ist. Das Befestigungsmittel 6 weist an seinem proximalen Ende einen Kupplungsabschnitt 66 auf, der mit einer Kupplungsaufnahme 68 des Pushers drehfest, aber lösbar verbunden ist. Durch eine geeignete Drehbewegung des Pushers wird das Befestigungs - mittel 62 in die Wandung des Körpergefäßes 1 einge- schraubt. Wie Fig. 9 verdeutlicht, wird die Übertragung
des Drehmoments durch geeignete Geometrien des Kupplungsabschnitts 66 und der Kupplungsaufnahme 68 vermittelt, indem nämlich die Kupplungsaufnahme 68 mit ihrem rechteckigen Querschnitt in den als eliptische oder ovale Schlaufe geformten Kupplungsabschnitt 66 eingreift.
Fig. 10 zeigt ein Körpergefäß 1 im Bereich einer Gefäß- aufzweigung, bei dem sich ein Aneurysma 70 ausgebildet hat. Die Behandlung des Aneurysmas mittels einer erfindungsgemäßen Implant ations Vorrichtung erfolgt in der Wei- se, daß eine der Größe des geschädigten Gewebeareals angepaßte Überdeckung 72 die etwa aus einem Textilgestricke, eines Gewebeteils oder einer Patch-Plastik bestehen kann, während des Einführens der Implantations Vorrichtung in das Körpergefäß 1 etwa im Bereich zwischen der Hülle 38 und dem Hohlkörper 36 eines Katheters 35 aufgenommen ist und am Implantationsort nochmit Hilfe einer geeigneten Vorrichtung - was unten näher beschrieben wird - auf das erkrankte Areal aufgelegt wird. Mit Hilfe von Befestigungsmitteln 4, 4' wird die Überdeckung 72 dann in gesunden Gewebeber eichen an die Gefäßwand angeheftet.
Während bei konventionellen Behandlungsme hoden, bei denen etwa eine einer Gefäßa ufzweigung angepaßte Endopro- these implantiert wird, eine erhebliche Verengung des Gefäßquerschnitts unvermeidlich ist und darüber hinaus auch weite, gesunde Bereiche des Körper gefäßes mit eher schädlicher Folge für diese Areale mittherapiert werden, zeigt Fig. 10 besonders deutlich, daß über den unmittelbar geschädigten Bereich 70 hinaus kaum Abschnitte des Körpergefäßes 1 von der Therapie betroffen sind; ferner, daß eine Gefäßverengung durch die Überdeckung lediglich
in einem der Zweige 74, 74' des sich aufzweigenden Körpergefäßes 1 besteht, und auch dort nur in einem im Vergleich zur Behandlung mit einem konventionellen Stent stark reduziertem Maße.
Fig. 11 zeigt die Befestigung eines medi kament engefüllt en Beutels 77 mit einem Befestigungsmittel 4 an der Gefäßwand 1. Der Beutel 77 weist Öffnungen 78 auf, durch die im Beutel 77 befindliches Medikament in kontrollierter Rate an die das Körpergefäß 1 durchströmende Körperflüssigkeit abgegeben wird. Besonders vorteilhaft ist die Befestigung eines derartigen Beutels 77 in unmittelbarer Nähe einer stark lokalisierten Gewebserkran kung oder in einer einen Tumor versorgenden Arterie.
Fig. 12 zeigt eine Implantationsvorrichtung 85 zur I - plantation und Befestigung eines schlauchför igen Grafts
87 in das Körpergefäß 1. Beim Einführen der Implantationsvorrichtung 85 ist der vorzugsweise aus einem elastischen Material bestehende Graft 87 zwischen einer Hülse 88 und dem Hohlkörper 89 des Katheters 90 aufgenommen. Nach lagerichtiger Plazierung des Katheters 90 wird die Hülse
88 um eine vorbestimmte Distanz zurückgezogen, woraufhin sich das Graft 87 in seine bestimmungsgemäße Implantationslage aufdehnt. Die Aufdehnung erfolgt dabei in der Weise, daß das Graft 87, der beim Einführen der Implanta- tionsvorrichtung 85 zwischen der Hülse 88 und dem Hohlkörper 89 des Katheters 90 in einem komprimierten oder eingefalteten Zustand vorliegt, durch das Zurückziehen der Hülse freigegeben und entweder selbsttätig oder durch Zuhilfenahme des Hohlkörpers 89 des Katheters 90 in sei- nen bestimmungsgemäßen Aufweit ungszustand gelangt.
Zu diesem Zweck weist der Hohlkörper 89 mehrere, im Ausführungsbeispiel drei, Aufnahmeabschnitte 93, 93', 93'' auf, die beim Einführen des Katheters 90 in das Körpergefäß 1 parallel zueinander verlaufen, im Implantationszu- stand des Katheters jedoch in Richtung auf die Wandung des Körgefäßes 1 umgebogen sind, wobei die Aufnahmeabschnitte 93, 93', 93 ' ' in jeweils unterschiedliche Richtungen weisen. Das Umbiegen der Aufnahmeabschnitte 93, 93', 93'' erfolgt dabei entweder dadurch, daß die Aufnah- meabschnitte 93, 93', 93'' als gekrümmte, jedoch elastische Hohlkörper ausgebildet sind, die beim Einführen der Implantations Vorrichtung 85 unter Spannung parallel zueinander gehalten werden, und sich nach Zurückziehen der Hülse 88 in ihren gekrümmten Ursprungszustand selbsttätig aufbiegen. Alternativ hierzu kann jedoch auch eine Vorrichtung ähnlich der in Fig. 5 gezeigten zum Einsatz kommen, bei der Filamente zum Aufbiegen der Aufnahmeabschnitte verwendet werden.
In den Aufnahmeabschnitten 93, 93', 93'' sind im Einführ- zustand des Katheters 90 Befestigungsmittel 4, 4', 4'' aufgenommen, deren Aufgabe zum einen das Halten des Grafts 87 während des Einführens des Katheters 90 in das Körpergefäß 1 ist, wobei dieses Halten etwa dadurch erfolgen kann, da die Befestigungsmittel 4, 4', 4'' mit einem Teil ihrer Implantationsabschnitte das Craft durchdringen. Zum anderen dienen die Befestigungsmittel 4, 4', 4'1 dazu, das Graft 87 im implantierten Zustand an der Wandung des Körpergefäßes 1 zu befestigen, indem die Befestigungsmittel 4, 4', 41' mit ihren Implantationsabschnitten 95 das Ggraft 87 und teilweise die Wandung des Körpergefäßes 1 durchdringen und mit ihren Halteabschnitten 96 das
Graft 87 an der Gefäßwand fixieren. Die Implantation der Befestigungsmittel 4, 4', 4'1 geschieht in schon bekannter Weise jeweils mittels eines Pushers 97, der sich im Ausführungsbeispiel an seinem distalen Ende in eine der Anzahl der Aufnahmeabschnitte 98, 98', 98'' entsprechende Zahl von Vorderabschnitten 99, 99', 99'' aufteilt und somit bei bestimmungsgemäßem Gebrauch die Befestigungsmittel 4, 4', 4'' gleichzeitig vortreibt. Alternativ zum sich verzweigenden Pusher 97 kann jedoch auch ein Bündel von unabhängig voneinander betätigbaren Pushern im Hohlkörper 88 angeordnet sein, von denen jeweils ein
Pusher zur Implantation eines Befestigungsmittels dient.
Fig. 13 zeigt eine Anwendungsmöglichkeit einer erfindungsgemäßen Implantations Vorrichtung , bei der die Befestigungsmittel 4, 4' zur Befestigung eines schlauchför igen Grafts 80 eingesetzt werden. Das Graft wird dabei zunächst etwa nach der vorbeschriebeπen Methode (Fig. 12) an seinen distalen sowie proximalen Enden mittels Befestigungsmitteln 4, 4' bfestigt. In der Folge wird das Graft 80 im Bereich zwischen den Enden jedoch häufig durch die Sogwir- kung der das Körpergefäß 1 durchströmenden Körperflüssigkeit in das Innere des Körpergefäßes 1 hineingezogen. Hierdurch besteht die Gefahr eines Verschlusses mit im Bereich 82 zwischen dem Stentgraft und der Wandung des Körpergefäßes 1. Um dies zu vermeiden, wird das Graft 80 im Bereich zwischen den Enden mittels einer geeigneten Zahl von Befestigungsmitteln 4, 4' an die Wandung des Körpergefäßes 1 angeheftet.
Die in Fig. 14 mit einem Katheter 20 in gestrecktem Zustand gezeigte Implantations Vorrichtung 99 weist mehre-
re, im Hohlkörper 27 des Katheters 20 hintereinander angeordnete Befestigungsmittel 4 auf, die zur sequentiellen Implantation bestimmt sind. Auch bei diesem Ausführungsbeispiel wird der Hohlkörper 27 durch eine Hülse 38 ge- stützt und die Befestigungsmittel werden mit Hilfe eines Pushers 28 vorgetrieben. Angrenzend an das dem Pusher 28 nächst liegende Befestigungmittel 4'' ist eine Spiralfeder 100 angeordnet, die beim Einführen des Katheters von einer am Pusher 28 vorstehenden Nase 101 im gespannten Zustand gehalten ist. Nach Erreichen der bestimmungsgemäßen Implantationsposition der Impla ntations Vorrichtung 99 wird die Feder 100 durch Drehen des Pushers freigegeben, wodurch die Feder sich entspannt und das Befestigungsmittel beaufschlagt. Dadurch wird das Eintreiben der Befestigungsmittel 4 in die Innenwand des Körpergefäßes bewirkt .
Im Unterschied zu den vorangegangenen Ausführungsbeispielen, bei denen die Befestigungsmittel im Innern des Hohlkörpers 27 angeordnet waren, dient bei der in Fig. 15 gezeigten Implantationsvorrichtung 102 der Hohlkörper 27 zur axialbeweglichen Aufnahme einer als langgestrecktes Filament ausgebildeten Sonde 103, die zur Implantation spezieller Befestigungsmittel 105, 106 bestimmt ist. Das Befestigungsmittel 105 weist einen mit einer Ausnehmung versehenen Hinterabschnitt 107 auf, mit dem das Befestigungsmittel 105 auf dem Vorderabschnitt der Sonde 103 formschlüssig, aber ablösbar aufgenommen ist. Zur Implantation des Befestigungsmittels 105 genügt eine entsprechende axiale Betätigung der Sonde. Bei der Implantation des Befestigungsmittels 106 dagegen, das als Hohlkörper ausgebildet und axialbeweglich auf der Sonde 103 aufge-
nommen ist, dient der Hohlkörper 27 als Pusher, der entlang der Sonde 103 vorgeschoben wird und auf diese Weise das Befestigungsmittel 106 vorschiebt.
In Fig. 16 ist eine Implantationsvorrichtung 110 im be- stimmungsgemäßen Zustand zur Behandlung eines Dissekats 2 in einem Körpergefäß 1 gezeigt, die mit einer Spreizhülse 112 und einem Magazin 113 für Befestigungsmittel 4 vesehen ist.
Die Spreizhülse 112 dient zur Aufweitung des Körpergefäßes 1 vor und während der Implan ation. Sie besteht aus mehreren, in Umfangsricht ung unter gleichen Winkeln voneinander beabstandeten Stegen 115, 115', die jeweils aus drei langgestreckten, im wesentlichen formstabilen und in Anlenkpunkt en miteinander verbundenen Abschnitten aufgebaut sind. Mit dem distalen Ende 117 der Spreizhülse 112 ist ein sich durch die Spreizhülse 112 hindurcherstreckendes und über deren proximalem Ende 118 hinausragendes Zugmittel 120 fest verbunden, mittels dessen bei im übrigen festgehaltener Spreizhülse 112 ein Aufspreizen der Stege 115, 115' in radialer Richtung durch Zugkraft bewirkt wird. Die Stege 115, 115' halten auf diese Weise das Körpergefäß 1 unter einer für die Implantation gewünschten Vorspannung.
Am Steg 115' ist radiala ußenseit ig ein Magazin 113 befestigt, in dem mehrere zur sequentiellen Implantation vorgesehene Befestigungsmittel 4 längs einer Linie nebeneinander angeordnet sind. Das Gehäuse 122 des Magazins 113 weist an seinem vorderen Abschnitt zwei miteinander fluchtende Öffnungen 123, 123' auf, deren Durchmesser dem
Querschnitt der Befestigungsmittel 4 angepaßt sind. Mit Hilfe eines Federmittels 125 wird jeweils ein Befestigungsmittel in eine Position zwischen den Öffnungen gebracht. Die Implantation dieses Be estigungsmittels 4 erfolgt in bekannter Weise durch Betätigen eines Pushers 28, der durch den an der Öffnung 123 im Magazin einmündenden Hohlkörper 27 eines Katheters 20 geführt ist. Nach erfolgter Implantation des ersten Befestigungsmittels 4 wird der Pusher 28 aus dem Magazin zurückgezogen, worauf ein nächstes Befestigungsmittel 4 von dem Federmittel 125 in die zur Implantation geeignete Ausgangsposition gebracht wird. Eine innerhalb der Spreizhülse 112 angeordnete Ultraschallsonde 121 dient zur diagnostischen Bildüberwachung des Operations Vorgangs .
Die in Fig. 17 gezeigte Implantationsvorrichtung 130 besitzt die Möglichkeit, nach erfolgter Implantation eines Befestigungsmittels 4 - welches hier wiederum, wie in Fig. 7 in einer spiralig gewundenen Ausführungsform gezeigt ist - ein nachfolgendes Befestigungsmittel 4' im Hohlkörper 27 des Katheters 20 zu plazieren, ohne daß der Katheter 20 dabei aus dem Körpergefäß 1 entfernt werden müßte. In einem Zuführschlauch 133, dessen Lumen mit dem Lumen des Hohlkörpers 27 verbunden ist, sind ein oder mehrere Befestigungsmittel 4' angeordnet, die mit- tels eines Zuführpushers 134 im Zuführschlauch 133 vorschiebbar sind. Nach erfolgter Implantation des Befestigungsmittels 4 wird der Implant ationspusher 65 bis über die Verbindungsstelle des Zuführschla uchs 133 mit dem Hohlkörper 27 hinaus zurückgezogen. Mit Hilfe des Zuführpushers 134 wird sodann ein Befestigungsmittel 4' in den Hohlkörper 27 eingebracht. Nach dem Zurückziehen
des Zuführpushers 134 steht das Befestigungsmittel 4' zur Implantation mit Hilfe des Implant at ionspushers 65 zur Verfügung.
In Fig. 17 ist auch ein Spanndraht 132 gezeigt, der zum Aufspannen einer Schutzüberdeckung 72 geeignet ist. Der Spanndraht 132 erstreckt sich vom Pusher 65, durch die Trennwand 131 getrennt, durch den Hohlkörper 27 hindurch und wird vom proximalen Ende des Katheters 20 betätigt. Bei der Implantation wird die Schutzüberdeckung 72 vom Spanndraht 132 gegen die Gefäßwand gedrückt, und somit während der Befestigung der Überdeckung 72 durch Befestigungsmittel in einer lagerichtigen Position gehalten.
Fig. 18 zeigt eine abermals andere Ausführungsform 136 einer Implantationsvorrichtung, bei der die Befestigungsmittel 4, 4' aus einem hochflexiblen Material gefertigt sind. Seitlich oder koaxial zum Implant a ionspusher 65 ist bei dieser Ausführungsform in einer Aufnahme 137 des Hohlkörpers 27 ein Befestigungsmittel 4' in einem stark gestreckten Zustand untergebracht. Ähnlich wie bei der Implantations Vorrichtung 130 wird auch bei der Ausführungsform 136 nach erfolgter Implantation des Befestigungsmittels 4 der Pusher soweit zurüc gezogen, daß das Befestigungsmittel 4' mittels eines weiteren Pushers 138 in den eigentlichen Implantationskanal 139 des Hohlkörpers 27 verschiebbar ist. Dort nimmt das Befestigungsmittel 4' selbsttätig seine bestimmungsgemäße Implantationsform an und kann mittels des Implantationspushers 65 implantiert werden. Auch hier ist der Implantationskanal 135 von der Aufnahme 137 durch eine Trennwand 135 abgetrennt, die lediglich im unmittelbaren Zuführungsbereich
für das Befestigungsmittel 4', also am distalen Ende der Aufnahme 137, unterbrochen ist. Durch die Trennwand 135 wird gewährleistet, daß sich Implant ationspusher 65 und Zuführpusher 138 nicht gegenseitig behindern. Selbst- verständlich können auch mehrere Befestigungsmittel 4' hintereinanderliegend in der Aufnahme 137 des Hohlkörpers 27 angeordnet sein.
Fig. 19 schließlich zeigt eine Implan ationsvorrichtung 140, bei der die notwendige Vorspannung des Körpergefäßes l mittels eines Ballonkathe ers 141 erfolgt. Der Ballonkatheter 141 wird mit Hilfe eines Führungsdrahtes 142 im Körpergefäß 1 plaziert und dann in seinen bestimmungsgemäßen Aufweitzustand gebracht. Der Hohlkörper 27 des Implantations katheters 20 erstreckt sich teilweise durch den Ballonkatheter 141 hindurch und mündet an einer vorbestimmten Öffnung 143 der Außenhülle des Ballonkatheters 141, aus der heraus auch die Implantation des Befestigungsmittels 4 in die Wandung des Körpergefäßes 1 - in schon beschriebener Weise - erfolgt.