Fernbedienung für ein Empfangsgerät
Die Erfindung betrifft eine Fernbedienung für ein Empfangs¬ gerät, insbesondere ein Fernsehgerät.
Bei lokalen Netzen von Empfangsgeräten, wie sie insbesondere als sogenannte Pay-TV-Netze mit einzelnen Pay-TV-Kanälen neben den üblichen Sendekanälen der privaten und öffentli¬ chen Sendeanstalten in Hotels und Kliniken betrieben werden, erfordert die Erfassung des Empfangs oder der Empfangszeiten der Zahlungspflichtigen Kanäle, nämlich der Pay-TV-Kanäle, einen besonderen technischen Aufwand für den Pay-TV-Betrei- ber. Bei bekannten Pay-TV-Systemen werden die Empfangszeiten der einzelnen Fernsehgeräte jeweils über eine gesonderte Leitung von jedem Fernsehgerät zu einer zentralen Erfas¬ sungsstelle geleitet und von dort schließlich auf die am Ende des Hotel- oder Klinikaufenthalts zu erstellende End¬ rechnung für einen Gast bzw. einen Patienten gebucht. Wegen der hierfür erforderlichen Leitungen und Schaltungen ist diese zentrale Erfassung sehr aufwendig.
Es sind auch bereits Fernsehgeräte bekannt, für die Zulas¬ sungskarten käuflich erworben werden können. Diese Zulas¬ sungskarten werden in ein Kartenlesegerät, einem sogenannten Swipe. am Fernsehgerät eingeführt, das dadurch freigeschal¬ tet werden kann. Nachteilig an dieser Lösung ist es, daß am Fernsehgerät selbst bauliche Veränderungen vorgenommen wer¬ den müssen.
ERSATZBLAH(REGEL26)
In der DE 42 17 649 AI wird offenbart, einen Kartenleser zur Freigabe eines Fernsehgeräts bzw. Fernsprechapparates zu verwenden, wobei der Kartenleser an einem Bett-Bediengerät angebracht ist. Das Bett-Bediengerät weist Eingabetasten auf, die zur Ein-/Ausschaltung und zur Kanalauswahl des Fernsehgerätes benutzt werden. Alternativ wird vorgeschla¬ gen, diese Eingabetasten des Bett-Bediengerätes wegzulassen und dafür ein Fernsprechgerät oder eine Infrarot-Bedienein¬ richtung vorzusehen. Als weitere Alternative sollen die Eingabetasten am Kartenleser vorgesehen werden.
In der DE 42 17 648 AI ist ein Bett-Bediengerät mit einem Kartenleser offenbart, welches mit einer Steuereinrichtung in einer Fernsteuereinrichtung verbunden ist, wobei ein Kopfhörer mit der Fernsteuereinrichtung verbindbar ist und in Abhängigkeit von einer auf der in einen Kartenleser ein¬ führbaren Karte eingespeicherten Information die Freigabe der Benutzung eines Fernsehgerätes erfolgt.
Die DE 42 18 125 AI zeigt, daß ein die Form eines Telefon¬ apparates aufweisendes Bedienungsgerät zur Fernsteuerung für ein Bildschirmgerät verwendet werden kann, wobei im Telefon¬ apparat eine Berechtigungskontrolle durchgeführt wird, ob der Benutzer des Telefons ein Fernsehgerät benutzen darf oder nicht. Es wird vorgeschlagen, diese Kontrolle über eine entsprechende Chip-Karte vorzunehmen.
Die oben genannten Vorrichtungen weisen jedoch den Nachteil auf, daß die Überwachung des Einschaltens des Fernsehgerätes relativ komplex ausgebildete Vorrichtungen erfordert und die Installation dieser Vorrichtungen relativ aufwendig ist.
Die Erfindung hatte es sich daher zur Aufgabe gemacht, die Überwachung des Einschaltens verschiedener Fernsehgeräte sowie die dazu erforderlichen Vorrichtungen, wie z.B. Fern¬ bedienungen und, falls gewünscht, auch die Erfassung der Einschaltzeiten einzelner oder aller Programmkanäle eines
Empfangsgerätes zu vereinfachen und dadurch auch zu verbil¬ ligen.
Diese Aufgabe wird durch den Gegenstand von Anspruch 1 ge¬ löst.
Nach der Erfindung wird eine Leseeinrichtung für einen Da¬ tenträger, beispielsweise eine Chip- oder Magnetstreifenkar¬ te, eine Lochstreifenkarte, ein optischer oder sonstiger geeigneter Datenträger, in oder an einer Fernbedienung bzw. deren Gehäuse angeordnet. Mittels dieser Datenträger-Lesee¬ inrichtung wird die Fernbedienung selbst und/oder ein Pro¬ grammkanal eines Empfangsgerätes in Betrieb genommen, wenn der Empfangsgerätetyp richtig spezifiziert ist und/oder der in die Leserichtung eingeführte Datenträger von ihr als gültig erkannt worden ist. Dazu können die Steuerdaten für verschiedene Empfangsgerätetypen auf der Karte gespeichert sein. Besonders bevorzugt wird eine Programmtaste oder eine Einschalttaste der Fernbedienung selbst freigeschaltet.
Durch die Anordnung der Datenträger-Leseeinrichtung bei der Fernbedienung entfallen die bislang üblichen zusätzlichen Leitungssysteme bei den bekannten Pay-TV-Netzen, wodurch das Netz selbst bzw. dessen Installation erheblich vereinfacht und verbilligt werden kann. Desweiteren kann eine so ausge¬ staltete Fernbedienung zum Ansteuern verschiedener Empfangs¬ gerätetypen verwendet werden. Auch der Umbau von Empfangs¬ geräten, wie er im Falle von Karten-Leseeinrichtungen, die am Gerät selbst angebracht sind, unumgänglich ist, entfällt. So kann ein Pay-TV-Betreiber sein Netz ungestört solange betreiben, bis er über erfindungsgemäß ausgebildete Fernbe¬ dienungen verfügt, die er einfach gegen seine bisherigen Fernbedienungen austauschen muß. Insbesondere braucht er bei einer Umstellung von der zentralen Erfassung zu einer dezen¬ tralen Erfassung vor Ort seine teuren Fernsehgeräte nicht umzubauen oder gänzlich auszutauschen.
Die Datenträger-Leseeinrichtung ist vorzugsweise in die Fernbedienung integriert, was bei einer Reihe von handels¬ üblichen Fernbedienungen aufgrund des reichlich zur Verfü¬ gung stehenden Platzes keine Probleme bereitet. Andernfalls wäre für eine Fernbedienung ein etwas größeres Gehäuse vor¬ zusehen.
Nach einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfin¬ dung ist die Leseeinrichtung als kombinierte Lese-/Schreib- einrichtung ausgebildet. Hierdurch wird es möglich, nicht nur die Gültigkeit eines eingeführten Datenträgers durch den Lesevorgang zu verifizieren, sondern den Datenträger nach dem Anwählen eines freigeschalteten Programmkanals bzw. einer freigeschalteten Taste der Fernbedienung auch zu be¬ schreiben, um das Freischalten auf dem Datenträger zu regi¬ strieren. Besonders bevorzugt ist solch eine Lese-/Schreib¬ einrichtung noch mit einer Zeitmeßeinrichtung verbunden, um auch die von solch einer Zeitmeßeinrichtung erfaßten Zeit¬ einheiten, die der Nutzungszeit des freigeschalteten Pro¬ grammkanals entsprechen, auf dem Datenträger zu vermerken. Der Datenträger, auf der anderen Seite, hat als Information gespeichert, daß überhaupt ein oder mehrere Programmkanäle freizuschalten sind, oder es ist die Anzahl der noch mögli¬ chen Freischaltvorgänge oder die Dauer der noch zur Verfü¬ gung stehenden Nutzungszeit gespeichert. Ebenso entspricht es der Erfindung, wenn auf der Karte der Zeitpunkt des Frei¬ schaltens und das Ende der Nutzungszeit notiert werden. Wird nur gewünscht, verschiedene Empfangsgerätetypen mit der Fernsteuerung zu bedienen, so kann auf die Schreibeinrich¬ tung verzichtet werden.
Besonders einfach und für den Hotelgast oder den Patienten in einer Klinik oder dessen Besucher bequem und angenehm ist es, wenn der Datenträger eine große Anzahl von Frei¬ schaltvorgängen oder eine lange Nutzungsdauer erlaubt. Der Datenträger kann vom Nutzer einmal käuflich erworben bis ans Ende seiner Nutzungsdauer verwendet und danach einfach ent-
sorgt werden. Auch für den Betreiber der freizuschaltenden Empfangsgeräte, beispielsweise einen Pay-TV-Betreiber, bringt dies die höchste Rationalisierung. Die Nutzung seines Systems muß nämlich nicht für jeden Nutzer individuell abge¬ rechnet werden. Es müssen lediglich gültige Datenträger zur Verfügung gestellt bzw. verkauft werden. Ggf. können die verbrauchten Datenträger zurückgenommen und nach entspre¬ chender Aufarbeitung bzw. Umpro-gra mierung neu in Umlauf gesetzt werden.
In einer bevorzugten Ausführungsform sind auf dem Datenträ¬ ger die Informationen vorhanden, die benötigt werden, um eine Vielzahl verschiedener Empfangsgerätetypen mit der Fernbedienung ansteuern zu können. Die Auswahl des jeweils gewünschten Typs kann dabei entweder von der Fernbedienung selbst durch Datenaustausch mit dem jeweiligen Empfangsgerät erfolgen oder vom Benutzer über ein Tastenfeld der Fernbe¬ dienung vorgenommen werden. Es ist zur Durchführung der oben beschriebenen Funktion nicht unbebingt erforderlich, daß weitere Informationen außer den zur Ansteuerung verschiede¬ ner Gerätetypen benötigten auf der Karte vorhanden sind.
Bevorzugterweise wird die Erfindung in Pay-TV-Netzen von Ho¬ tels und Kliniken verwendet. Als "Pay-TV-Netz" wird für die Zwecke der Erfindung ein lokal begrenztes Netz mit einer eigenen Sendestation und daran angeschlossenen Fernsehgerä¬ ten, die oft verschiedenen Typs sind, verstanden. Die Sende¬ station erzeugt eigene Sendungen, insbesondere Videofilme, die im lokalen Netz an die angeschlossenen Fernsehgeräte verteilt und von den Nutzern abgefragt werden können. Da¬ neben kann jedes Fernsehgerät von außerhalb des Netzes ge¬ sendete Programmkanäle empfangen. Für die Erfassung von Sendezeiten der oft ebenfalls einfach als "Pay-TV" be¬ zeichneten Programmkanäle, die ein großes Sendegebiet ab¬ decken, beispielsweise "Premiere", läßt sich die Erfindung jedoch ebenso mit Vorteil einsetzen.
Die mit der erfindungsgemäβen Fernbedienung mögliche Typen¬ auswahl von Empfangsgeräten kann bei Pay-TV-Netzen mit ver¬ schiedenen Empfangsgerätetypen vorteilhaft eingesetzt wer¬ den.
Bei herkömmlichen Pay-TV-Netzen verfügen die Fernsehgeräte über eine Reihe von Progranunkanälen, die von privaten oder öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten empfangen und dem Nutzer kostenlos zur Verfügung gestellt werden, und auch über eine Reihe von Zahlungspflichtigen Programmkanälen, die beispielsweise über hauseigene Videoanlagen an die einzelnen Fersehgeräte des Pay-TV-Netzes verteilt werden. In diesem Falle sind im allgemeinen nur diese Zahlungspflichtigen Programmkanäle freizuschalten, während die übrigen Kanäle auch ohne gültigen Datenträger benutzt werden können.
Die Erfindung ist jedoch auch im privaten Bereich nutzbrin¬ gend anzuwenden. So kann sie vorteilhafterweise als Kinder¬ sperre eingesetzt werden. In diesem Falle, aber auch bei Pay-TV-Netzen, können auch sämtliche Programmkanäle gesperrt und nur durch Einführen eines gültigen Datenträgers frei¬ zuschalten sein. Es genügt auch die Freischaltung lediglich einer zentralen Einschalttaste, falls solch eine Taste vor¬ handen ist.
Im Falle eines lokalen Netzes mit Empfangsgeräten, über die kostenpflichtige Programmkanäle empfangen werden können, wie dies bei einem Pay-TV der Fall ist, ist bevorzugterweise je¬ weils eine Fernbedienung einem bestimmten Empfangsgerät zugeordnet. Hierdurch wird Mißbrauch verhindert, der dadurch entsteht, daß ein Nutzer nach dem erstmaligen Freischalten seiner Fernbedienung weitere Programmkanäle anderer Em¬ pfangsgeräte, die ebenfalls freizuschalten sind, einschal¬ tet, ohne für diese weiteren Nutzungen zahlen zu müssen. Es sind bereits Empfangsgeräte auf dem Markt, die von Hause aus über ein Empfangsteil verfügen, das auf den Sender einer
bestimmten Fernbedienung voreingestellt ist oder darauf eingestellt werden kann.
Da jedoch noch nicht alle Hersteller solche voreingestellten bzw. einstellbaren Geräte anbieten und der bei weitem größte Teil der im Gebrauch befindlichen Geräte über diese wün¬ schenswerte Zusatzeigenschaft noch nicht verfügt, wird eine bevorzugte Ausführungsform vorgeschlagen, nach der Modifika¬ tionen lediglich bei der Fernbedienung vorzunehmen sind und dem Empfangsgerät ein zusätzliches Sende-/Empfangsteil zu¬ geordnet wird, das jedoch am Empfangsgerät selbst keine baulichen Veränderungen erfordert.
Diese Vorrichtung kann jedoch entfallen, wenn der Empfangs¬ gerätetyp mit der Fernbedienung spezifiziert wird, da es dann möglich ist, das Freischalten von Programmkanälen ande¬ rer Empfangsgeräte durch den Datenaustausch zwischen Fernbe¬ dienung und Empfangsgerät zu erkennen. Dazu können auch baugleiche Empfangsgeräte z.B. durch Vergabe von Identifika¬ tionsnummern für die Fernbedienung unterscheidbar gemacht werden.
Nach einer ersten Ausführungsform der Erfindung ist der Da¬ tenträger "individualisiert", d. h. nur für ein vorgegebenes Empfangsgerät bzw. eine vorgegebene Fernbedienung verwendbar und in einer zweiten Ausführungsform ist die Fernbedienung selbst nur für ein vorgegebenes Empfangsgerät nutzbar.
Zur Identifizierung des Empfangsgerätes als "bedienbar" oder "nicht-bedienbar" wird an dem Empfangsgerät oder in der Nähe dazu ein Sende-/Empfangsteil angebracht. Beim Drücken der Einschalttaste oder der freizuschaltenden Programmtaste der Fernbedienung sendet die Fernbedienung zuerst ein Iden¬ tifizierungssignal aus, das von diesem Sende-/Empfangsteil empfangen und identifiziert wird. Hat das Sende-/Empfangs¬ teil das von der Fernbedienung empfangene Signal als pas¬ send erkannt, sendet es seinerseits ein "ok"-Signal an die
Fernbedienung zurück. Dieses Signal wird von der Fernbedie¬ nung empfangen, die dazu ihrerseits erfindungsgemäß mit einem entsprechenden Empfänger ausgerüstet ist. Erst der Empfang solch eines Signals und das Erkennen eines gültigen Datenträgers durch die Leseeinrichtung schaltet die Fernbe¬ dienung frei.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung können die Fernbedienungen selbst kodiert werden. Der für eine Fernbedienung spezifizierte Code wird dann bei der Programmierung nach dem Einführen der Chip-Karte in ein entsprechendes Schreib-/Programmiergerät auf die Chip-Karte geschrieben. Dieser auf der Chip-Karte gespeicherte Code kann von der Fernbedienung gelesen werden. Durch einen Ver¬ gleich des der Fernbedienung zugewiesenen Codes und des von der Chip-Karte eingelesenen Codes kann festgestellt werden, ob diese Chip-Karte schon zum Freischalten einer anderen Fernbedienung verwendet wurde. Somit kann verhindert werden, daß mit einer einzigen Chip-Karte mehrere Fernbedienungen freigeschaltet werden können. Dies ist z.B. bei Hotel-Pay-TV Anlagen wichtig, bei denen der Gast in der Regel über 24 Stunden gegen eine feste (Abbuchungs-)Gebühr das Fernsehge¬ rät beliebig oft einschalten kann. In einer alternativen bevorzugten Ausführungsform muß der Code zuerst, z.B. beim Kauf der Chip-Karte, auf die Chip-Karte geschrieben werden, um eine bestimmte mit diesem Code kodierte Fernbedienung in Betrieb nehmen zu können.
Eine weitere bevorzugte Ausführungsform der Erfindung sieht vor, daß die Chip-Karte in der Fernbedienung verbleiben muß, um bestimmte Programmkanäle freischalten zu können. Dabei kann es sich entweder nur um Pay-TV-Kanäle oder um Pay-TV- Kanäle und reguläre, gebührenfreie Kanäle handeln.
Diese Ausführungsformen können zwar nicht verhindern, daß identische Fernsehgeräte, deren Empfangssignal nicht kodier¬ bar ist, mit ein und derselben Fernbedienung eingeschaltet
werden können, sorgen jedoch dafür, daß die Karte selbst nicht zur Freischaltung mehrerer Fernbedienungen (und damit Fernsehgeräte) genutzt werden kann.
Sollten sich zum Beispiel in einer Klinik zwei Fernsehgeräte in einem Krankenzimmer befinden, so könnte zu jedem Zeit¬ punkt immer nur ein Fernsehgerät freigeschaltet sein, da das Herausziehen der Chip-Karte aus der Fernbedienung die auto¬ matische Abschlatung dieser Fernbedienung und damit des eingeschalteten Fernsehgerätes bzw. seines gebührenpflichti¬ gen Programms zur Folge hätte.
In einer weiteren Ausführungsform der Erfindung kann eine Chip-Karte zur Freischaltung verschiedener Fernbedienungen verwendet werden, wobei die verschiedenen Kodes der freige¬ schalteten Fernbedienungen auf der Chip-Karte gespeichert werden. Somit werden auf der Chip-Karte sämtliche Freischal¬ tungen verschiedener Fernbedienungen gespeichert und können somit nach der Benutzung entsprechend abgerechnet bzw. abge¬ bucht werden.
Bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung werden anhand der nachfolgenden Figuren beschrieben. Dabei werden weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung offenbart. Es zeigen:
Figur 1 eine erfindungsgemäße Fernbedienung,
Figur 2 eine erste Ausführungsvariante der Fernbedienung nach Figur 1,
Figur 3 eine zweite Ausführungsvariante der Fernbedienung nach Figur 1,
Figur 4 eine erfindungsgemäße Fernbedienung mit einem Zu¬ satz- liehen Empfänger.
ERSÄTZBLATT(REGEL26)
Figur 1 zeigt eine Fernbedienung 50 mit einem Schacht 32 zur Einführung eines Datenträgers 40, im Ausführungsbeispiel eine Chipkarte, in den Bereich einer in die Fernbedienung 50 integrierten Lese-/Schreibeinrichtung 30 (Figur 4). Mit der Fernbedienung 50 wird ein Empfangsgerät 60 bedient, das an ein lokales Netz, nämlich ein Pay-TV-Netz, angeschlossen ist. Die Fernbedienung 50 verfügt neben einer Einschalttaste 10 und Programmtasten 1 - 9 und 0 sowie nicht bezeichnete Bedien-tasten über vier Programmtasten Pl - P4 zum Auswählen eines von vier Zahlungspflichtigen Programmkanälen. Die Programmtasten können ohne weiteres auch durch eine einzige Tastenwippe ersetzt gedacht werden.
Figur 2 zeigt eine erste AusführungsVariante der erfin¬ dungsgemäßen Fernbedienung, bei der lediglich die kostenpflichtigen Programmkanäle PTV1 - PTV4 des Fernsehge¬ räts 60 für den Empfang durch den Nutzer erst freizuschalten sind. Die Freischaltung erfolgt im Ausführungsbeispiel einzig durch die Freischaltung der entsprechenden Programm¬ tasten Pl - P4 auf der Seite der Fernbedienung, während am Fernsehgerät 60 für das Blockieren bzw. das Freischalten der Programmkanäle PTV1 - PTV4 keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden mußten.
Von den Programmtasten 1 - 9 und 0, der Einschalttaste 10 und den Pay-TV-Programmtasten Pl - P4 führt jeweils ein Signalweg zu einem Sender 28 der Fernbedienung 50. Die ent¬ sprechenden Signalleitungen 11 - 24, 29 der genannten Tasten führen schließlich über die Signalleitung 27 zum Sender 28, im Ausführungsbeispiel ein Infrarotsender. Der Sender 28 sendet dann in Abhängigkeit davon, welche Taste gedrückt worden ist, ein charakteristisches Sendesignal S aus, das von einem entsprechenden Empfänger 62 des Fernsehgerätes 60 empfangen wird. Soweit die Programmtasten 1 - 9, 0 und die Einschalttaste 10 betroffen sind, entspricht die in Figur 2 dargestellte Fernbedienung 50 einer herkömmlichen Fernbedie- ung. Die Bedienperson kann ohne weiteres jeden der am Fern-
11 sehgerät 60 eingestellten und durch Drücken einer der Pro¬ grammtasten auswählbaren Programmkanäle auswählen. Der Sen¬ der 28 der Fernbedienung 50 empfängt jedoch kein Ein¬ gangssignal über die Signalleitung 27, wenn eine der Pay-TV- Programmtasten Pl - P4 gedrückt und keine Chipkarte 40 durch den in Figur 1 angedeuteten Einführschacht 32 eingeführt worden ist.
Nach einer sehr einfachen Ausführungsform der Erfindung wird dies dadurch erreicht, daß die Signalleitungen 21 - 24 von den Programmtasten Pl - P4, die schließlich über die Signal¬ leitung 27 zum Sender 28 der Fernbedienung 50 führen, unter¬ brochen sind und erst durch eine im Ausführungsbeispiel nach Figur 2 nicht dargestellte Leseeinrichtung geschlossen wer¬ den, nämlich dann, wenn eine von dieser Leseeinrichtung als gültig erkannte Chipkarte 40 ordnungsgemäß eingeführt worden ist.
Figur 3 zeigt eine weitere Ausführungsvariante einer erfin¬ dungsgemäßen Fernbedienung 50. In dieser Variante sind alle Programmtasten 1 - 9, 0 und die Einschalttaste 10 mittels der Chipkarte 40 freizuschalten. Die weiteren Einzelheiten der Ausführungsvariante nach Figur 3 entsprechen denen nach Figur 2.
In dem in Figur 4 dargestellten Ausführungsbeispiel weist die Fernbedienung 50 neben dem Sender 28 gleichzeitig einen Empfänger 29 auf. Am Fernsehgerät 60 ist ein zusätzliches Sende-/Empfangsteil 62 angebracht, das vom Sender 28 der Fernbedienung ein Identifikationssignal I empfängt und sei¬ nerseits ein Authorisationssignal A sendet, wenn vom Sende- /Empfangsteil 62 das Identifikationssignal I als ein zuläs¬ siges Signal erkannt worden ist; andernfalls bleibt das Sende-/Empfangsteil 62 stumm. Das Sende^/Empfangsteil 62 kann, muß jedoch nicht mit dem Fernsehgerät 60 physisch verbunden sein. Eine elektrische oder eine sonstige Signal-
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Verbindung besteht zwischen dem Sende-/Empfangsteil 62 und dem Fernsehgerät 60 nicht.
Diese Modifikation ist selbstverständlich nur bei solchen Empfangsgeräten vorzunehmen, die nicht bereits hersteller- seitig auf die Signale einer bestimmten Fernbedienung einge¬ stellt sind oder mit einer Einstellungsmöglichkeit, bei¬ spielsweise für einen Pay-TV-Betreiber, versehen sind.
Die in Figur 4 dargestellte Fernbedienung 50 weist ein der Fernbedienung 50 von Figur 1 vergleichbares Tastenfeld 25 auf. Die Signalleitungen 11 - 24, 29, die in den Figuren 2 und 3 einzeln eingezeichnet sind, sind in Figur 4 durch den Leitungsbus L angedeutet. Der Leitungsbus L liegt an einem Eingang einer geeigneten Schaltung bzw. eines Prozessors 26, der über einen weiteren Datenbus 31 mit der Lese-/Schreib¬ einrichtung 30 kommuniziert. Der Prozessor 26 erhält über den Leitungsbus L die Information, welche der Tasten des Tastenfeldes 25 gedrückt worden ist. Wenn es sich bei der gedrückten Taste um eine freizuschaltende Taste handelt - dies können die Pay-TV-Tasten Pl - P4 oder alle Programm¬ tasten sein - gibt der Prozessor 26 nur dann über die Si¬ gnalleitung 27 ein Ansteuerungssignal an den Sender 28 aus, wenn er von der Lese-/Schreibeinrichtung 30 über den Bus 31 die Information erhält, daß eine gültige Chipkarte 40 einge¬ führt ist.
Bei der erfindungsgemäßen Identifikation und Authorisation wird vom Sender 28 als erstes Signal ein für die Fernbedie¬ nung individuelles Identifikationssignal I ausgesendet, das für den Sende-/Empfangsteil 62 bestimmt ist. Das Sende-/Emp¬ fangsteil 62 stellt fest, ob das ausgesendete Identifika¬ tionssignal I paßt oder nicht. Handelt es sich um ein zuläs¬ siges Signal I, so sendet das Sende-/Empfangsteil 62 seiner¬ seits ein Authorisationssignal A, das von dem Empfänger 29 der Fernbedienung 50 empfangen wird. Der Empfänger 29 gibt das Authorisationssignal A seinerseits an den Prozessor 26
weiter. Nur wenn der Prozessor 26 solch ein Authorisations¬ signal A vom Empfänger 29 zu Beginn erhalten hat und dann die weiteren, vorstehend genannten Bedingungen erfüllt sind, gibt der Prozessor ein Einschalt- oder Programmwahlsignal S an den Sender 28 der Fernbedienung 50 weiter, der seiner¬ seits das Signal S zum Empfangsteil 61 des Fernsehgeräts 60 sendet. Bei diesem Empfänger 61 handelt es sich um einen der üblichen Empfänger für Fernbedienungssignale.
In einer weiteren Ausführungsform der Erfindung, die auch ohne die oben beschriebenen Vorrichtungen und Verfahren ausgeführt werden kann, weist die Fernbedienung 50 eine Leseeinrichtung 30, vorzugsweise auch eine Lese-/Schreibein- richtung 30 auf, in die die Chipkarte 40 eingeführt werden kann. Auf dieser Chipkarte 40 sind Informationen über ver¬ schiedene Empfangsgerätetypen gespeichert, so daß nach Ein¬ gabe eines Codes zur Spezifikation des Empfangsgerätetyps über das Tastenfeld 25 von dem Prozessor 26 der Fernbedie¬ nung 50 Steuersignale für den Sender 28 der Fernbedienung 50 erzeugt werden können, so daß der vorliegende Empfangsgerä- tetyp angesteuert werden kann. Ebenso können alle vom Fern¬ sehgerät 60 ausgesandten Signale vom Empfänger 29 der Fern¬ bedienung 50 empfangen und vom Prozessor 26 richtig verar¬ beitet werden, da dem Prozessor 26 der Typ.des Empfangsgerä¬ tes bekannt ist. Somit können mit der oben beschriebenen Fernbedienung in Verbindung mit der Chipkarte 40 verschiede¬ ne Empfangsgerätetypen angesteuert werden.
In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung muß der Code zur Spezifikation des Empfangsgerätetyps nicht über das Tastenfeld 25 eingegeben werden. Dazu sendet die Fernbedie¬ nung 50 bei Vorliegen eines Tastendrucks auf dem Tastenfeld 25 zunächst ein oder mehrere Identifikationssignale I an das Fernsehgerät 60. Dieses erkennt das Vorliegen eines Steuer¬ wunsches der Fernbedienung 50 und sendet ein Antwortsignal A nach Empfangen des Identifikationssignales I an die Fernbe¬ dienung 50 zurück, welches von dem Empfänger 29 empfangen
wird. Im Antwortsignal A des Fernsehgerätes 60 sind Informa¬ tionen über den Empfangsgerätetyp enthalten. Diese Informa¬ tionen können nach Empfang des Antwortsignals A von dem Prozessor 26 der Fernbedienung 50 dekodiert werden, so daß der Prozessor 26 die Bedienungswünsche über das Tastenfeld 25 dem jeweiligen Empfangsgerätetyp anpassen und über die Signalleitung 27 dem Sender 28 der Fernbedienung 50 entspre¬ chende Steuersignale übermitteln kann, die dann vom Em¬ pfangsteil 61 des Fernsehgerätes 60 empfangen und im folgen¬ den bedeutungsrichtig dekodiert werden können.
Somit kann die Fernbedienung 50 in Abhängigkeit von der Aus¬ wahl des Empfangserätetyps typspezifisch in Betrieb genommen werden.