EP1253572A1 - Verfahren zur priorisierten Verarbeitung von Informationen - Google Patents
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Abstract
Es wird ein Verfahren zur priorisierten Verarbeitung von Informationen vorgeschlagen. Diese Informationen werden in einer drahtlosen Kommunikation zwischen zentralen (20,23,24) und peripheren Einheiten (21,25) eines verkehrstechnischen Leitsystems übermittelt, wobei von wenigstens einer zentralen Einheit (20,23,24) an die peripheren Einheiten (21,25) erste Informationseinheiten (INF1) übermittelt werden, und wobei eine Kommunikation zwischen einzelnen peripheren Einheiten (21,25) über zweite Informationseinheiten (INF2) herstellbar ist. Bei der Kommunikation zwischen den einzelnen peripheren Einheiten (21,25) wird eine zweite Informationseinheit (INF2) von einer peripheren Einheit dann priorisiert verarbeitet, wenn diese vorgängig einen in der ersten Informationseinheit (INF1) übermittelten Schlüsselcode (KEYCODE1) erhalten hat und dieser mit dem in der zweiten Informationseinheit (INF2) enthalten Schlüsselcode (KEYCODE2) übereinstimmt. Mit dieser priorisierten Verarbeitung lassen sich beispielsweise Anzeigeinhalte von Anzeigeeinheiten unmittelbar bei Abfahrt eines Busses auf aktuellem Stand halten. <IMAGE>
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur priorisierten
Verarbeitung von Informationen nach dem Oberbegriff
des Patentanspruchs 1.
In EP 0 797 818 B1 ist ein Verfahren zur Funkkommunikation
zwischen zentralen und peripheren Einheiten insbesondere für
ein verkehrstechnischees Leitsystem angegeben, das einerseits
eine bidirektionale Kommunikation zwischen den vorgenannten
Einheiten ermöglicht und das andererseits im Nahbereich eine
direkte Kommunikation zwischen einzelnen peripheren Einheiten
wie z.B. Busse untereinander oder zwischen einem Bus und
einer ortsfesten Einheit, z.B. Lichtsignalanlage erlaubt. Dadurch
kann die knappe Ressource Frequenz optimal genutzt
werden.
Mit der zunehmenden Verkehrsdichte und der Einrichtung von
zusätzlichen Diensten, wie z.B. situationsabhängige Passagierinformationssysteme
erweisen sich die wenigen zuteilbaren
Funkkanäle als Engpässe zur Uebermittlung von Informationen,
die prioritär zu verarbeiten sind.
In EP 0 952 565 A2 ist ein Fahrzeugkommunikationssystem und
ein Verfahren zur dynamischen Zuweisung von Kanälen beschrieben,
das mittels verteilt angeordneter Basisstationen
für eine Vielzahl von Fahrzeugen eine Kommunikation untereinander
und mit einer Zentralstation ermöglicht.
Nachteilig ist der Aufwand für die Platzierung der Basisstationen
und die hohe Komplexität der vorgeschlagenen
Lösung.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde,
ein Verfahren anzugeben, das unter Beibehaltung der bekannten
Infrastruktur insbesondere für ein verkehrstechnisches Leitsystem
erlaubt, Information priorisiert zu verarbeiten, ohne
dass der Durchsatz von Informationen beeinträchtigt wird.
Darüber hinaus sollen nur von autorisierten peripheren Einheiten
solche prioritär zu verarbeitende Informationen abgegeben
werden können.
Diese Aufgabe wird durch die im Patentanspruch 1 angegebenen
Massnahmen gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung
sind in weiteren Ansprüchen angegeben.
Durch die im Patentanspruch 1 angegebenen Verfahrensschritte
kann eine periphere Einheit eine von einer anderen peripheren
Einheit direkt empfangene Informationseinheit ohne jeden Verzug
korrekt verarbeiten, ohne dass eine zentrale Einheit an
dieser Uebermittlung beteiligt ist. Dadurch ist sichergestellt,
dass z.B. die Anzeige einer Busabfahrt an einer Anzeigeeinheit
unmittelbar bei Abfahrt des betreffenden Busses
erlischt und auf dem Busperron auch nur ganz knapp verspätet
eintreffende Passagiere keine Fehlinformation über einen anscheinend
noch kommenden Bus erhalten.
So können sich die folgenden Vorteile zusätzlich ergeben:
die Kommunikation zwischen den einzelnen peripheren Einheiten(11, 15) auf einer anderen Frequenz erfolgt, als auf jener Frequenz, die für die Kommunikation zwischen der wenigstens einen zentralen Einheit (11) und den peripheren Einheiten (12, 15) benutzt wird;
erfolgt keine Beeinträchtigung der Uebertragungskapazität bei der Kommunikation zwischen der wenigstens einen zentralen Einheit und den peripheren Einheiten. (Patentanspruch 2).
die Kommunikation zwischen den einzelnen peripheren Einheiten(11, 15) auf der gleichen Frequenz erfolgt, wie für die Kommunikation zwischen der wenigstens einen zentralen Einheit (11) und den peripheren Einheiten (12, 15) benutzt wird, jedoch dass die Sendeleistung für die Kommunikation zwischen den einzelnen peripheren Einheiten soweit reduziert ist, dass sich die Reichweite auf die unmittelbare Umgebung einer peripheren Einheit beschränkt;
braucht für die Kommunikation zwischen den peripheren Einheiten keine andere Infrastruktur eingesetzt zu werden und die Uebertragungskapazität bei der Kommunikation zwischen der wenigstens einen zentralen Einheit und den peripheren Einheiten wird dadurch nicht beeinträchtigt (Patentanspruch 4).
die zweite Informationseinheit (INF2) einen Feld (COMAND2) enthält, das die Art der priorisierten Verarbeitung festlegt;
ist es möglich, die Art der priorisierten Verarbeitung direkt aus einem Betriebszustand in der empfangenden und/oder abgebenden peripheren Einheit festzulegen (Patentanspruch 5).
Die Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnung beispielsweise
näher erläutert. Dabei zeigen:
- Figur 1
- Uebersicht der Kommunikationsbeziehungen zwischen einer zentralen und peripheren Einheiten;
- Figur 2
- Systemübersicht zur Durchführung des erfindungsgemässen Verfahrens.
Figur 1 zeigt wenigstens eine zentrale Einheit 10 in der
Funktion einer Leitstelle eines verkehrstechnischen Systems
und periphere Einheiten 11 und 12 die je einem Autobus - im
folgenden kurz Bus genannt - zugeordnet sind. Ferner ist eine
weitere periphere Einheit 15 als Anzeigeeinheit an einer Bushaltestelle
dargestellt.
Die Kommunikation zwischen der zentralen Einheit 10 und den
peripheren Einheiten 11, 12 und 15 erfolgt im Multiplexverfahren,
in dem jeder peripheren Einheit ein Zeitschlitz zugeordnet
ist. Zusätzlich kann ein Zeitschlitz vorgesehen
sein, der als sogenannter Broadcast-Kanal allen Kommunikationsteilnehmern,
d.h. allen peripheren Einheiten 11, 12 und
15 und der wenigstens einen zentralen Einheit 10 gemeinsam
zugänglich ist. Zu den peripheren Einheiten werden von der
zentralen Einheit 10 Informationseinheiten INF1 übermittelt.
Solche Informationseinheiten INF1 sind auch unter dem Begriff
Telegramm bekannt. Die Struktur einer solchen Informationseinheit
INF1 ist beispielhaft der nachfolgenden Tabelle 1 zu
entnehmen.
Name | Inhalte, Beispiele |
.. | |
DESCRIPTOR | Beschreibt die Struktur der Informationseinheit |
INFO11 | Anzeigeinhalt Teil 1 |
INFO12 | Anzeigeinhalt Teil 2 |
KEYCODE1 | Schlüsselcode 1 |
KEYCODE2 | Schlüsselcode 2 |
.. |
Im Feld DESCRIPTOR ist die Struktur der ersten Informationseinheit
INF1 angegeben, also insbesondere welche Felder darin
enthalten sind und Angaben über die Länge dieser Informationseinheit.
In dieser Darstellung gemäss Tabelle 1 wird
angenommen, dass aufgrund der gemeldeten Ortsinformation
eines Busses 11 eine solche Informationseinheit INF1 an eine
Anzeigeeinheit 15 übermittelt wird. In den Feldern INFO11 und
allenfalls zusätzlich in einem weiteren Feld INFO12 sind die
Anzeigeinhalte enthalten, beispielsweise steht im Feld INFO11
die Zeichenfolge "31;15.32; Schlieren". Das Zeichen ";" steht
dabei als Separator, das die Inhalte trennt. Auf der Anzeigeeinheit
15 selber wird dieser Anzeigeinhalt gemäss Tabelle 2
dargestellt:
Linie | Abfahrt | Richtung |
31 | 15.32 | Schlieren |
Zusammen mit dem Anzeigeinhalt INFO11 wird ein zugehöriger
Schlüsselcode KEYCODE1 ebenfalls übertragen und im Steuerteil
der Anzeigeeinheit 15 zwischengespeichert.
Ebenfalls von der zentralen Einheit 10 wird z.B. aufgrund der
gemeldeten Ortsinformation eines Busses eine Informationseinheit
INF1 mit einer zur Tabelle 1 vergleichbaren Struktur
übermittelt und in einem Bordrechner des Busses zwischengespeichert.
Insbesondere enthält die Informationseinheit
INF1 an einen Bus den identischen Schlüsselcode KEYCODE1, der
an eine Anzeigeeinheit übermittelt wurde sowie die Kursnummer
in einem Feld COURSE. Der Schlüsselcode KEYCODE1 kann beispielsweise
aus der Fahrzeugnummer gebildet sein.
Von der peripheren Einheit 11 im Bus 21 - vgl. dazu Figur 2
- wird eine zweite Informationseinheit INF2 gemäss einer
Darstellung in Tabelle 3 übermittelt:
Name | Inhalte, Beispiele |
KEYCODE2 | Fahrzeugnummer |
COMMAND2 | Aktion, Befehl, z.B. Löschen |
.. |
Im Feld COMMAND2 kann z.B. die Anweisung stehen, die betreffende
Zeile in der Anzeigeeinheit zu löschen. Wird durch
das Steuerteil der Anzeigeeinheit 15 beim Empfang der zweiten
Informationseinheit INF2 festgestellt, dass der darin übermittelte
Schlüsselcode KEYCODE2 mit dem vorgängig übermittelten
Schlüsselcode KEYCODE1 identisch ist, wird vom Steuerteil
der Inhalt des Feldes COMMAND2 ausgeführt. Dies ist möglich
aufgrund der Zuordnung von KEYCODE1 zu INFO11, die sich gemäss
der Uebermittlung der ersten Informationseinheit INF1
ergeben hat. Die zweite Informationseinheit INF2 kann eine
feste Struktur aufweisen oder wie im Falle der ersten Informationseinheit
INF1 eine variable Struktur. Bei Vorliegen
einer variablen Struktur ist zusätzlich ein Feld DESCRIPTOR2
vorgesehen. Die in Fig. 1 dargestellte unidirektionale Kommunikationsbeziehung
kann auch bidirektionaler Art sein.
Fig. 2 zeigt eine Systemübersicht, in welcher die Durchführung
des erfindungsgemässen Verfahrens näher erläutert
wird. Eine Bushaltestelle 26 weist wenigstens eine Anzeigeeinheit
25 auf, auf der die demnächst erfolgenden Abfahrten
von Bussen dargestellt werden. Ein Bus 21 ist an der Haltestelle
26 angelangt. Eine Leitstelle wird aus wenigstens
einem Bedienplatz 20 und einem Rechnersystem 23 gebildet
sowie aus Funkübertragungseinrichtungen einschliesslich
wenigstens eines Antennenmastes 24, der eine Zone eines
Nahverkehrsbetreibers funkmässig versorgt. Es wird angenommen,
dass eine erste Informationseinheit INF1 bereits
übermittelt und der darin enthaltene Schlüsselcode KEYCODE1
im Bordrechner zwischengespeichert wurde. Der Chauffeur verriegelt
die Türen unmittelbar vor Abfahrt. Durch die Betätigung
der Tür-Verriegelung wird der Bordrechner angewiesen,
den Schlüsselcode KEYCODE1 einschliesslich eines
Befehles COMMAND2 in eine zweite Informationseinheit INF2 zu
verpacken - vgl. dazu Tabelle 3 - und über einen vorgesehenen
Zeitschlitz der Funkübertragungsschnittstelle auszusenden.
Diese Informationseinheit INF2 wird vom Steuerteil der
Anzeigeeinheit 25 empfangen und es wird verglichen, ob
vorgängig bereits ein Schlüsselcode KEYCODE1 abgespeichert
wurde und mit dem übermittelten Schlüsselcode KEYCODE2 übereinstimmt.
Wird Gleichheit festgestellt, wird die Anzeige "31
15.32 Schlieren" aufgrund des Inhaltes des Feldes COMMAND2
gelöscht.
Das erfindungsgemässe Verfahren kann auch bei der Einfahrt
eines Busses in eine Haltestelle angewendet werden. Dazu wird
im Feld COMMAND2 die Instruktion "Blinken" vorgesehen. Sind
die vorgenannten Voraussetzung beim Empfang der zweiten
Informationseinheit INF2 im Steuerteil der Anzeigeeinheit 25
erfüllt, bewirkt dieser Inhalt des Feldes COMMAND2, dass die
Abfahrtszeitangabe "15.32" in der Darstellung gemäss Figur 2
ausgeblendet wird und die Angabe Linie und Ziel (Destination)
blinkend dargestellt wird. Dadurch werden die Passagiere im
Haltestellenbereich auf die unmittelbare Abfahrt des betreffenden
Busses aufmerksam gemacht.
In der ersten Informationseinheit INF1 kann auch im
Schlüsselcode KEYCODE1 oder zusätzlich vorgesehen sein, dass
eine Angabe über die Gültigkeit bzw. Lebensdauer des
Schlüsselcodes enthalten ist. Beispielsweise, dass der
Schlüsselcode bei einmaligem Gebrauch oder bei Verwendung
eines bestimmten Befehles COMMAND2 verbraucht ist und bei
einer nochmaligen Aussendung mittels einer weiteren zweiten
Informationseinheit INF2 in der empfangenden peripheren
Einheit keine Wirkung mehr entfaltet.
Das erfindungsgemässe Verfahren ist nicht auf die Kommunikation
zwischen einem Bus 21 und einer Anzeigeeinheit 25 beschränkt.
Eine besonders vorteilhafte Anwendung ist die dezentrale
Anschluss-Sicherung, die durch die Leitstelle lediglich
initiiert wird, nämlich durch eine Uebermittlung einer
ersten Informationseinheit INF1 an die beiden Busse, in der
Regel eine Zubringer- und einen Abbringer-Fahrzeug. Für die
Sicherung des Anschlusses können die beiden Busse im Haltestellenbereich
direkt über zweite Informationseinheiten INF2
kommunizieren, um einen Anschluss für die Passagiere sicherzustellen.
Der Chauffeur kann dabei durch eine entsprechende
Anzeige auf einem dem Bordrechner zugeordneten Bediengerät
unterstützt werden.
Eine weitere Anwendung des erfindungsgemässen Verfahrens ist
die Einfahrt von Bussen in ein Depot; mögliche Aktionen sind
dabei das Einweisen für eine spezielle Fahrzeug-Wartung oder
das Laden von Daten in den Bordrechner mittels eines Massenspeichers.
Für die funkmässige Uebertragung der zweiten Informationseinheit
INF2 sind Distanzen im Haltestellenbereich in der
Grössenordnung von wenigen Metern bis etwa 100 m zurückzulegen.
In einer vorteilhaften Weiterentwicklung des erfindungsgemässen
Verfahrens kann vorgesehen werden, diese Uebertragung
z.B. in einem Braodcast-Kanal vorzunehmen und dabei
die Sendeleistung soweit zu reduzieren, als eine minimale
Empfangsfeldstärke im vorgenannten Haltestellenbereich
sichergestellt ist. In einer alternativen Ausgestaltung dazu
kann auch eine andere Frequenz benutzt werden und allenfalls
zusätzlich auf ein für solche Zwecke standardisiertes
Uebertragungsverfahren eingesetzt werden. Insbesondere eignet
sich für den unmittelbaren Haltestellenbereich die
Technologie Bluetooth.
Möglich ist es auch, die Uebertragung im Infrarotbereich
durchzuführen.
Die Anwendung des erfindungsgemässen Verfahrens ist nicht auf
die Kommunikation für den Nahverkehrsbereich beschränkt.
Dieses Verfahren kann überall dort angewendet werden, wo eine
direkte temporäre Kommunikation zwischen peripheren Einheiten
notwendig ist, diese Kommunikation aber möglichst ohne eine
unmittelbare Steuerung durch eine zentrale Einheit erfolgen
soll. Beispielsweise kann mit dem erfindungsgemässen
Verfahren eine temporäre Kommunikation zwischen einzelnen
Endgeräten eines zellulären Bündelfunksystems realisiert
werden.
- 10
- zentrale Einheit
- 11
- periphere Einheit
- 12
- periphere Einheit
- 15
- periphere Einheit
- 20
- Bedienplatz der Leitstelle
- 21
- Bus als periphere Einheit
- 23
- Rechnersystem der Leitstelle als Teil einer zentralen Einheit
- 24
- Antennenmast
- 25
- Anzeigeeinheit als periphere Einheit
- 26
- Bushaltestelle
Claims (7)
- Verfahren zur priorisierten Verarbeitung von Informationen, die in einer drahtlosen Kommunikation zwischen zentralen (10) und peripheren Einheiten (11, 12, 15) eines verkehrstechnischen Leitsystems übermittelt werden, wobei von wenigstens einer zentralen Einheit (10) an die peripheren Einheiten (11, 12, 15) erste Informationseinheiten (INF1) übermittelt werden und wobei eine Kommunikation zwischen einzelnen peripheren Einheiten (11, 12, 15) über zweite Informationseinheiten (INF2) herstellbar ist,
dadurch gekennzeichnet dass
bei der Kommunikation zwischen den einzelnen peripheren Einheiten (11, 12, 15) eine zweite Informationseinheit (INF2) von einer peripheren Einheit (11, 12, 15) dann priorisiert verarbeitet wird, wenn diese vorgängig einen in der ersten Informationseinheit (INF1) übermittelten Schlüsselcode (KEYCODE1) erhalten hat und dieser mit dem in der zweiten Informationseinheit (INF2) enthaltenen Schlüsselcode (KEYCODE2) übereinstimmt. - Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet dass
die Kommunikation zwischen den einzelnen peripheren Einheiten(11, 15) auf einer anderen Frequenz erfolgt, als auf jener Frequenz, die für die Kommunikation zwischen der wenigstens einen zentralen Einheit (11) und den peripheren Einheiten (12, 15) benutzt wird. - Verfahren nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet dass
die Kommunikation zwischen den einzelnen peripheren Einheiten(11, 15) im Infrarotbereich erfolgt. - Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet dass
die Kommunikation zwischen den einzelnen peripheren Einheiten(11, 15) auf der gleichen Frequenz erfolgt, wie für die Kommunikation zwischen der wenigstens einen zentralen Einheit (11) und den peripheren Einheiten (12, 15) benutzt wird, jedoch dass die Sendeleistung für die Kommunikation zwischen den einzelnen peripheren Einheiten soweit reduziert ist, dass sich die Reichweite auf die unmittelbare Umgebung einer peripheren Einheit beschränkt. - Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet dass
die zweite Informationseinheit (INF2) ein weiteres Feld (COMAND2) enthält, das die Art der priorisierten Verarbeitung festlegt. - Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet dass
der übermittelte Schlüsselcode (KEYCODE1, KEYCODE2) eine Angabe enthält, das die Art der priorisierten Verarbeitung festlegt. - Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet dass
nach erfolgter priorisierter Verarbeitung der Schlüsselcode (KEYCODE1, KEYCODE2) in der betreffenden peripheren Einheit (11, 12, 15) verbraucht ist.
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