Technisches Gebiet
Die Erfindung geht aus von einer kompakten Niederdruckentladungslampe gemäß
dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Es handelt sich dabei insbesondere um eine kompakte
Niederdruckentladungslampe mit einem Entladungsgefäß aus mindestens vier
geraden, parallel verlaufenden Rohren, die in einem Vieleck angeordnet und durch
Querverbindungen an oder nahe den Enden der geraden Rohre zu einem einfach zusammenhängenden
und gasdicht verschlossenen Entladungsweg verbunden sind.
Stand der Technik
Die kompakten Niederdruckentladungslampen mit einem aus vier oder mehr geraden,
parallelen Rohren bestehenden und durch Querverbindungen zusammengesetzten
Entladungsgefäß benötigen, abhängig von der Länge und dem Durchmesser des
Entladungsgefäßes und vom Innendurchmesser der Querverbindungen, oft sehr hohe
Spannungen, um sicher gezündet werden zu können.
Aus der US-Patentschrift 6 064 152 ist bekannt, in den von den geraden, parallel verlaufenden
Rohren des Entladungsgefäßes gebildeten hohlen Innenraum einen Hohlzylinder
aus elektrisch leitendem Material in Form einer Metallfolie einzubringen.
Dadurch kann die Zündspannung der Lampe beträchtlich erniedrigt werden.
Nachteilig ist es jedoch, dass durch einen solchen Metallzylinder ein großer Anteil
des vom Entladungsgefäß nach innen abgestrahlten Lichts absorbiert wird und somit
verloren geht. Außerdem wird durch einen solchen Metallzylinder der Temperaturhaushalt
der Lampe verändert. So hat der Metallzylinder eine Erhöhung der "Cold-Spot"-Temperatur
zur Folge, die wiederum eine Verschiebung des Strahlungsmaximums
zu kleineren Umgebungstemperaturen bewirkt.
Darstellung der Erfindung
Aufgabe der Erfindung ist es daher eine kompakte Niederdruckentladungslampe mit
erniedrigter Zündspannung zu schaffen, die das nach innen in den von den graden
Rohren und den Querverbindungen des Entladungsgefäßes gebildeten Hohlraum
abgestrahlte Licht weitgehend unbehindert passieren lässt.
Diese Aufgabe wird bei einer kompakten Niederdruckentladungslampe mit den
Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1 durch die Merkmale des kennzeichnenden
Teils des Anspruchs 1 gelöst. Besonders vorteilhafte Ausgestaltungen sind in
den abhängigen Unteransprüchen aufgeführt.
Durch eine Schraubenfeder aus Metall bleibt der Raum innerhalb der geraden Rohre
des Entladungsgefäßes weitgehend frei. Dadurch kann der größte Teil der in den
zentralen Hohlraum zwischen den geraden Rohren des Entladungsgefäßes abgegebenen
Strahlung ungehindert passieren oder nach Ein- oder Mehrfachreflexion an den
Entladungsgefäßwänden wieder nach außen gelangen. Außerdem wird der Temperaturhaushalt
der Niederdruckentladungslampe nur unwesentlich beeinflusst.
Die Schraubenfeder kann in einer bevorzugten Ausführung eine reflektierende Beschichtung
aufweisen. Dadurch lässt sich die ins Zentrum des Entladungsgefäß abgegebene
und auf die Schraubenfeder treffende Strahlung teilweise wieder nach außen
abstrahlen, so dass der durch das Einfügen der Schraubenfeder verursachte Strahlungsverlust
weiter reduziert wird. Die Beschichtung besitzt bevorzugt einen Reflexionsgrad,
der dem des leuchtstoffbeschichteten Entladungsgefäßes entspricht.
Vorteilhaft besteht die Schraubenfeder aus Draht, wobei ein Drahtdurchmesser zwischen
0,05 und 1 mm, je nach Höhe der erforderlichen Zündspannungsreduzierung
gewählt wird.
Die Höhe der Zündspannungsreduzierung lässt sich durch die Anzahl der an den
Wänden der geraden Rohre des Entladungsgefäßen anliegenden Windungen der
Schraubenfeder einstellen. Hierzu ist es lediglich erforderlich, den Durchmesser der
Anzahl der Windungen der Schraubenfeder, die am Entladungsgefäß anliegen sollen,
dem Durchmesser des Hohlraums anzupassen.
Der Steigungsfaktor SF, d. h. das Verhältnis des Abstands zweier benachbarter
Drahtwindungen zum Durchmesser des Drahts, bestimmt die Anzahl der Drahtwindungen,
die eine Schraubenfeder einer bestimmten Länge besitzt. Durch die Anzahl
der Windungen der Schraubenfeder kann wiederum der Wert der Reduzierung der
Zündspannung festgelegt werden. In einer bevorzugten Ausführungsform besitzt
daher die Schraubenfeder einen Steigungsfaktor SF von 1,5 < SF < 70.
Um die Schraubenfeder sicher im Hohlraum zwischen den geraden Rohren zu halten,
weist die Schraubenfeder im entspannten Zustand bevorzugt eine Ausgangslänge auf,
die zwischen dem ein- und fünffachen Abstand der sockelgehäusefernen Querverbindungen
des Entladungsgefäßes von dem dem Entladungsgefäß zugewandten Ende
des Sockelgehäuses liegt. Außerdem hat bevorzugt zumindest die sockelgehäuseferne
letzte Windung bzw. haben die letzten Windungen der Schraubenfeder einen
solchen Durchmesser, dass sie an allen Wänden der geraden Rohre anliegen. Dadurch
kann die Schraubenfeder zwischen das Sockelgehäuse und die dem Sockelgehäuse
zugewandte Außenwand der sockelgehäusefernen Querverbindungen eingespannt
werden und findet somit einen sicheren Halt zwischen den Entladungsgefäßteilen.
Beschreibung der Zeichnungen
Im folgenden soll die Erfindung anhand mehrerer Ausführungsbeispiele näher erläutert
werden. Es zeigen:
- Figur 1
- in Seitenansicht eine erfindungsgemäße kompakte Niederdruckentladungslampe
mit einer eingesetzten Schraubenfeder
- Figur 2
- in Draufsicht die erfindungsgemäße kompakte Niederdruckentladungslampe
mit Schraubenfeder gemäß Figur 1
- Figur 3
- in einer Graphik die Zündspannung mit und ohne Schraubenfeder für sechs
kompakte Niederdruckentladungslampen gemäß Figur 1 und 2 mit einer
Leistungsaufnahme von 42 W
Die in Figur 1 und 2 dargestellte Lampe 1 einer Leistungsaufnahme von 42 W besitzt
ein Entladungsgefäß 2 aus Glas, das aus drei U-förmig gebogenen Teilstücken 3, 4, 5
zusammengesetzt ist, wobei jedes Teilstück 3, 4, 5 wiederum aus jeweils zwei geraden
Rohren 6, 7 mit kreisförmigem Querschnitt (12 mm Außendurchmesser) und
einer Querverbindung in Form einer rechtwinkeligen 180°- Biegung 8 besteht. Die
drei Teilstücke 3, 4, 5 sind - in Draufsicht - in einem Dreieck angeordnet und nahe
einem Sockelgehäuse 9 aus Kunststoff über Querverbindungen in Form von Querverschmelzungen
10, 11 ebenfalls aus Glas miteinander verbunden. Die freien Enden
der geraden Rohre 6, 7 der drei Teilstücke 3, 4, 5 sind (hier nicht sichtbar) gasdicht
abgedichtet und in dem Sockelgehäuse 9 gehalten. In die beiden Enden des Entladungsgefäßes
2 ist außerdem jeweils eine Elektrode (nicht sichtbar) eingeschmolzen
und die Innenwand des Gefäßes 2 mit einer Leuchtstoffbeschichtung versehen. Das
Sockelgehäuse 9 trägt an seinem vom Entladungsgefäß 2 abgewandten Ende ein
Kontaktierungssystem 12 in Form eines Sockels vom Typ GX24q-3.
In dem von den drei Teilstücken 3, 4, 5 des Entladungsgefäßes 2 gebildeten Hohlraum
13 ist eine Schraubenfeder 14 eingefügt. Die Schraubenfeder 14 besteht aus
Federstahl mit einem Drahtdurchmesser von 0,5 mm. Die Schraubenfeder 14 ist in
der Lampe 1 zwischen die obere Abschlusswand des Sockelgehäuses 9 und die dem
Sockelgehäuse 9 zugewandte Außenwand der 180°-Biegungen 8 eingespannt und
liegt mit allen ihren Windungen an den geraden Rohren 6, 7 des Entladungsgefäßes 2
an. Sie weist im eingespannten Zustand einen Windungsabstand von 5 mm und somit
einen Steigungsfaktor SF von 10 auf. Die Länge der eingespannten Schraubenfeder
14 misst 93 mm und besitzt einen äußeren Durchmesser von 15,4 mm.
In der Graphik in Figur 3 sind für sechs quecksilberfreie Versuchslampen gemäß
Figur 1 und 2 mit einer Leistungsaufnahme von 42 W die Zündspannungen mit
Schraubenfeder 14 (Werte A) und ohne Schraubenfeder 14 (Werte B) bei Betrieb an
einem elektronischen Vorschaltgerät und einer Umgebungstemperatur von 10°C aufgeführt.
Die Grafik zeigt, dass die Zündspannung bei Ausstattung der Lampe 1 mit
einer Schraubenfeder 14 um Werte zwischen 78 V und 129 V erniedrigt werden
kann.
Messungen an einer kompakten Niederdruckentladungslampe 1 mit einer Leistungsaufnahme
von 42 W gemäß Figur 1 und 2 mit und ohne Schraubenfeder 14 als Zündhilfe
bei einer Umgebungstemperatur von 25°C ergaben , dass durch den Einsatz der
Schraubenfeder 14 die Lichtausbeute um ca. 8 % bei einer Schraubenfeder ohne reflektierende
Beschichtung und um kleiner 5 % bei einer Schraubenfeder mit reflektierender
Beschichtung zurückgeht.
Im Gegensatz dazu erniedrigt sich die Lichtausbeute bei Verwendung eines Hohlzylinders
aus einer unbeschichteten Aluminium-Folie von gleicher Länge und gleichem
Durchmesser wie die Schraubenfeder 14 um größer 10 %.