EP0446875A2 - Schutzgehäuse fÀ¼r optische Geräte - Google Patents

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EP0446875A2
EP0446875A2 EP91103770A EP91103770A EP0446875A2 EP 0446875 A2 EP0446875 A2 EP 0446875A2 EP 91103770 A EP91103770 A EP 91103770A EP 91103770 A EP91103770 A EP 91103770A EP 0446875 A2 EP0446875 A2 EP 0446875A2
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EP
European Patent Office
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housing
rear wall
line
wall
casing
Prior art date
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EP91103770A
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English (en)
French (fr)
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EP0446875A3 (en
EP0446875B1 (de
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Rainer Bernhardt
Reiner Waldschmitt
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Videor Technical E Hartig GmbH
Original Assignee
Videor Technical E Hartig GmbH
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    • GPHYSICS
    • G08SIGNALLING
    • G08BSIGNALLING OR CALLING SYSTEMS; ORDER TELEGRAPHS; ALARM SYSTEMS
    • G08B13/00Burglar, theft or intruder alarms
    • G08B13/18Actuation by interference with heat, light, or radiation of shorter wavelength; Actuation by intruding sources of heat, light, or radiation of shorter wavelength
    • G08B13/189Actuation by interference with heat, light, or radiation of shorter wavelength; Actuation by intruding sources of heat, light, or radiation of shorter wavelength using passive radiation detection systems
    • G08B13/194Actuation by interference with heat, light, or radiation of shorter wavelength; Actuation by intruding sources of heat, light, or radiation of shorter wavelength using passive radiation detection systems using image scanning and comparing systems
    • G08B13/196Actuation by interference with heat, light, or radiation of shorter wavelength; Actuation by intruding sources of heat, light, or radiation of shorter wavelength using passive radiation detection systems using image scanning and comparing systems using television cameras
    • G08B13/19617Surveillance camera constructional details
    • G08B13/19632Camera support structures, e.g. attachment means, poles
    • GPHYSICS
    • G08SIGNALLING
    • G08BSIGNALLING OR CALLING SYSTEMS; ORDER TELEGRAPHS; ALARM SYSTEMS
    • G08B13/00Burglar, theft or intruder alarms
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    • G08B13/189Actuation by interference with heat, light, or radiation of shorter wavelength; Actuation by intruding sources of heat, light, or radiation of shorter wavelength using passive radiation detection systems
    • G08B13/194Actuation by interference with heat, light, or radiation of shorter wavelength; Actuation by intruding sources of heat, light, or radiation of shorter wavelength using passive radiation detection systems using image scanning and comparing systems
    • G08B13/196Actuation by interference with heat, light, or radiation of shorter wavelength; Actuation by intruding sources of heat, light, or radiation of shorter wavelength using passive radiation detection systems using image scanning and comparing systems using television cameras
    • G08B13/19617Surveillance camera constructional details
    • G08B13/19619Details of casing

Definitions

  • Such a protective housing is known from the applicant's company publication "VIDEO-Security", issue 3/89, pages 8/9.
  • Protective housings of this type are fitted after installation on site using a wall bracket, a ceiling suspension or the like with the optical devices and the associated electrical devices provided for this purpose.
  • the electrical connections may have to be disconnected or the cables even replaced.
  • the line (s) is (are) routed through the bearing, it can be laid in the shortest possible way. Furthermore, with a plug connection and when the housing is removed from the bearing, the plug does not need to be disconnected from the line, since the line does not have to be pulled through a narrow opening at this point.
  • the protective housing 1 also includes a housing support 9, which will be explained in more detail with reference to FIG. 10.
  • the housing support 9 is rigidly connected to the rear wall 4 as a rail over the length of the housing shell 2 and is arranged just below the underside 10 of the housing shell 2.
  • the plug housing 39 has a cavity 44 inside for the cable routing.
  • Three of these wires 45 are indicated in Figure 2. From the upper connector 37 lead 45a, of which only three are shown, to an electronic component 45b, which is an example of a power supply.
  • FIGS. 16 to 19 A second exemplary embodiment of the invention is described in FIGS. 16 to 19; the same reference numerals have been used for matching or analog components. The number 100 was added to the reference symbols for different components.

Abstract

Ein Schutzgehäuse für optische Geräte, insbesondere ein Wetterschutzgehäuse, besitzt einen Gehäusemantel (2), eine Gehäuseachse A-A, je eine am jeweiligem Ende des Gehäusemantels angeordnete Frontwand (3) und Rückwand (4) und einen an der Unterseite befindlichen Gehäuseträger (9), der auf einem ortsfesten Lager (12) befestigt ist. Mindestens eine elektrische Leitung (23a) führt zu einer in der Rückwand (4) befindlichen Anschlußstelle (11). Zur verdeckten Unterbringung der Leitung ist ein abnehmbares Leitungsgehäuse (20) vorgesehen, das sich vom Lager (12) bis zur Anschlußstelle (11) erstreckt und zusammen mit Wandelementen des Schutzgehäuses einen geschlossenen Leitungskanal (21) bildet. Die mindestens eine elektrische Leitung (23a) ist innerhalb des Leitungsgehäuses (20) geführt. In besonders vorteilhafter Weise verläuft das Leitungsgehäuse zunächst unter Bildung eines ersten Abschnitts (21a) des Leitungskanals (21) zwischen Gehäuseträger (9) und Leitungsgehäuse (20) parallel zur Oberfläche des Gehäusemantels (2) und ist anschließend in einem Winkel um die hintere Unterkante (22) der Rückwand (4) herumgeführt. Von dort verläuft es unter Bildung eines zweiten Abschnitts (21b) des Leitungskanals (21) bis zur Anschlußstelle (11) und übergreift diese. <IMAGE>

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Schutzgehäuse für optische Geräte, insbesondere ein Wetterschutzgehäuse für Video-Kameras von Überwachungsanlagen, mit einem Gehäusemantel, mit einer Gehäuseachse A-A, mit je einer am jeweiligen Ende des Gehäusemantels angeordneten Frontwand und Rückwand, mit einem an der Unterseite des Gehäusemantels befindlichen Gehäuseträger für die Befestigung des Schutzgehäuses auf einem ortsfesten Lager und mit mindestens einer elektrischen Leitung, die zu einer in der Rückwand befindlichen Anschlußstelle geführt ist.
  • Ein derartiges Schutzgehäuse ist durch die Firmendruckschrift "VIDEO-Security" der Anmelderin, Ausgabe 3/89, Seiten 8/9 bekannt. Schutzgehäuse dieser Art werden nach dem Anbringen vor Ort mittels einer Wandkonsole, einer Deckenaufhängung oder dergleichen mit den dafür vorgesehenen optischen Geräten und den zugehörigen elektrischen Einrichtungen bestückt. Bei Montage-, Wartungs- und Reparaturarbeiten sowie für den Fall einer nachträglichen Umrüstung müssen gegebenenfalls die elektrischen Anschlüsse gelöst oder gar die Leitungen ausgetauscht werden.
  • Bei dem bekannten Schutzgehäuse verlaufen die elektrischen Leitungen von der Befestigungsstelle einer Wandkonsole unmittelbar zur Gehäuserückwand und von hier durch eine wetterfeste Leitungsdurchführung in das Innere des Schutzgehäuses. Wegen der erforderlichen Schwenkbarkeit und Neigbarkeit des Wetterschutzgehäuses (das Lager bildet eine Art kardanischer Aufhängung) müssen die Leitungen eine ausreichende Länge haben, um die erforderlichen Bewegungen im Bereich der Rückwand des Schutzgehäuses zuzulassen. Eine derartige "offene" Leitungsverlegung sieht nicht nur unschön aus, die frei zugänglichen Leitungen bieten auch eine prädestinierte Angriffsstelle für Sabotageakte.
  • Der Gehäusemantel kann dabei als Abschnitt eines stranggepreßten Rohres aus Leichtmetall hergestellt sein und beliebige Querschnittsformen aufweisen, beispielsweise quadratisch, rechteckig, achteckig oder rund. Frontwand und Rückwand sind bevorzugt als Gußteile aus Leichtmetall ausgebildet, und in der Frontwand ist ein Fenster angeordnet. Frontwand und Rückwand sind bevorzugt unter Zwischenlage von Dichtungen mit dem Gehäusemantel witterungsdicht verschraubt.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Schutzgehäuse der eingangs beschriebenen Gattung anzugeben, bei dem eine verdeckte Verlegung der Leitungen möglich ist, ohne daß ein übertriebener Aufwand beim Herstellen oder Lösen der Anschlüsse zu treiben ist.
  • Die Lösung der gestellten Aufgabe erfolgt bei dem eingangs angegebenen Schutzgehäuse erfindungsgemäß dadurch, daß vom Lager ausgehend bis zur Anschlußstelle ein abnehmbares Leitungsgehäuse mit U-förmig zueinander angeordneten Wandelementen vorgesehen ist, das zusammen mit Wandelementen des Schutzgehäuses einen geschlossenen Leitungskanal bildet, in dem die mindestens eine elektrische Leitung untergebracht ist und das die Anschlußstelle übergreift.
  • Durch das erfindungsgemäße Leitungsgehäuse wird unter Ausnutzung von Oberflächenteilen des Gehäusemantels bzw. des Gehäuseträgers und gegebenenfalls der Gehäuserückwand ein Leitungskanal gebildet, wobei das den Leitungskanal umschließende Leitungsgehäuse relativ rasch mit dem Schutzgehäuse verbunden und von diesem wieder getrennt werden kann, jedoch nicht innerhalb einer so kurzen Zeitspanne, wie dies zum Abschneiden der Leitungen erforderlich wäre.
  • Durch die erfindungsgemäße bauliche Vereinigung des Leitungsgehäuses mit dem Schutzgehäuse entsteht ein ansprechender optischer Gesamteindruck mit einer geschlossenen Außenfläche der Gesamtanordnung, so daß auch die ansonsten mögliche Schmutzansammlung auf ein Minimum reduziert wird.
  • Dadurch, daß die Leitung(en) über das Lager geführt ist (sind), ist eine Verlegung auf kürzestem Wege möglich. Ferner braucht bei einem Steckeranschluß und beim Abbau des Gehäuses vom Lager der Stecker nicht von der Leitung getrennt werden, da die Leitung an dieser Stelle nicht durch eine enge öffnung gezogen werden muß.
  • Es ist dabei zwecks Herstellung einer Zugänglichkeit der Anschlußstelle von der Rückseite des Gehäuses her besonders vorteilhaft, ein Leitungsgehäuse vorzusehen, das zunächst unter Bildung eines ersten Abschnitts des Leitungskanals zwischen Gehäuseträger und Leitungsgehäuse parallel zur Oberfläche des Gehäusemantels verläuft, anschließend in einem Winkel um die hintere Unterkante der Rückwand herumgeführt ist und unter Bildung eines zweiten Abschnitts des Leitungskanals die in der Rückwand liegende Anschlußstelle übergreift.
  • Es ist dabei weiterhin besonders vorteilhaft, wenn das Leitungsgehäuse eine senkrechte Mittenebene aufweist, die durch die Gehäuseachse verläuft, und wenn das Leitungsgehäuse in Bezug auf Querschnitte, die senkrecht zu dieser Mittenebene verlaufen, auf mindestens drei Umfangsseiten durch U-förmig zueinander angeordnete Wandelemente geschlossen ist, von denen zwei die Schenkel bilden, deren freien Enden dem Gehäusemantel zugekehrt sind, und von denen das dritte Wandelement das Joch des "U" bildet.
  • Es ist bei einer entsprechenden Ausbildung der Gehäuserückwand von wiederum besonderem Vorteil, wenn das das Joch bildende Wandelement in einer Schnittebene, die mit der Mittenebene zusammenfällt, V-förmig ausgebildet ist und einen Bodenteil und einen Rückwandteil bildet, wobei der zwischen Bodenteil und Rückwandteil liegende Scheitelbereich abgerundet ausgebildet ist.
  • Bei der gegebenen Lage der Anschlußstelle läßt sich eine besonders kompakte Raumform des Leitungsgehäuses dann erzielen, wenn
    • a) die Rückwand des Gehäuses auf ihrer dem Gehäusemantel abgekehrten Seite eine Verschlußwand besitzt, die in einer vertikalen Schnittebene unter Bildung einer nach außen geöffneten prismatischen Ausnehmung mit waagrechter Achse V-förmig abgewinkelt ausgebildet ist, wobei der öffnungswinkel des "V" 90 Grad beträgt und beide Schenkel des "V" unter einem spitzen Winkel zur Gehäuseachse A-A verlaufen,
    • b) in dem den oberen Schenkel des "V" bildenden Wandelement ein erster Steckverbindungsteil vorgesehen ist,
    • c) ein zweiter Steckverbindungsteil, der mit dem ersten Steckverbindungsteil eine Kupplung bildet, in einem Steckergehäuse angeordnet ist, das von außen abgedichtet an das obere Wandelement der prismatischen Ausnehmung in der Rückwand angesetzt ist, und wenn
    • d) der Rückwandteil des Leitungsgehäuses mit dem Steckergehäuse verbunden ist.
  • Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen des Erfindungsgegenstandes ergeben sich aus den übrigen Unteransprüchen; ihre Einzelheiten werden im Zusammenhang mit der Detailbeschreibung noch näher erläutert.
  • Zwei Ausführungsbeispiele des Erfindungsgegenstandes werden nachfolgend anhand der Figuren 1 bis 19 näher erläutert.
  • Es zeigen:
  • Figur 1
    eine Seitenansicht eines ersten Ausführungsbeispiels mit einem teilweisen vertikalen Axialschnitt durch den hinteren Teil des Schutzgehäuses, das auf einer Wandkonsole befestigt ist,
    Figur 2
    einen Teilausschnitt von Figur 1 in vergrößertem Maßstab,
    Figur 3
    eine Draufsicht auf die unbestückte Rückwand in Richtung der Achse A-A in Figur 2,
    Figur 4
    einen Schnitt durch das Steckergehäuse entlang der Achse IV-IV in Figur 5,
    Figur 5
    einen Schnitt durch das Steckergehäuse entlang der Linie V-V in Figur 7,
    Figur 6
    eine Draufsicht auf das Steckergehäuse in Richtung des Pfeils VI in Figur 7,
    Figur 7
    eine Draufsicht auf das Steckergehäuse in Richtung des Pfeils VII in Figur 4,
    Figur 8
    einen Teilausschnitt aus Figur 5 innerhalb des Kreises VIII in vergrößertem Maßstab,
    Figur 9
    eine perspektivische Ansicht des Leitungsgehäuses,
    Figur 10
    einen Teilschnitt durch den Gegenstand von Figur 2 entlang der radialen Ebene X-X,
    Figur 11
    eine Unteransicht des oberen Lagerbocks,
    Figur 12
    eine Seitenansicht des Lagerbocks nach Figur 11,
    Figur 13
    einen Schnitt durch den Lagerbock nach Figur 12 entlang der Linie XIII-XIII,
    Figur 14
    eine Draufsicht auf den Lagerbock nach den Figuren 11 bis 13,
    Figur 15
    eine Draufsicht auf die Rückseite des vollständig montierten Schutzgehäuses in Richtung der Achse A-A in Figur 2,
    Figur 16
    einen teilweisen axialen Vertikalschnitt durch den hinteren Teil eines zweiten Ausführungsbeispiels analog Figur 2, jedoch mit einer im wesentlichen ebenen Außenseite der Rückwand,
    Figur 17
    eine Draufsicht auf das mit einem Steckergehäuse und einem zweiten Steckverbindungsteil baulich vereinte Leitungsgehäuse nach Figur 16,
    Figur 18
    eine Außenansicht der Gehäuse-Rückwand nach Figur 16, und
    Figur 19
    eine Unteransicht der Rückwand nach den Figuren 16 und 18 nach Abnahme des Leitungsgehäuses und mit freiliegendem ersten Steckverbindungsteil.
  • In Figur 1 ist ein Wetterschutzgehäuse 1 für Video-Kameras gezeigt, das einen rohrförmigen Gehäusemantel 2 aufweist, der aus einem Abschnitt eines auf dem Umfang geschlossenen Leichtmetall-Strangprofils besteht. Der Querschnitt ist in seinem unteren Bereich in Figur 10 dargestellt und wird im Zusammenhang damit noch näher erläutert.
  • Der Gehäusemantel 2 ist vorn und hinten durch eine Frontwand 3 und eine Rückwand 4 dicht verschlossen. Zum Schutzgehäuse gehört ferner ein Schutzdach 5, das den Gehäusemantel 2 auf seiner Oberseite 6 und von oben auf dem größten Teil seiner beiden Seitenwände 7 unter Belassung eines Luftspalts 8 umgibt (Figur 15). Die Länge des Schutzdaches 5 ist dabei so gewählt, daß es sowohl über die Vorderseite der Frontwand 3 als auch über die Rückseite der Rückwand 4 übersteht (Figur 1).
  • Zum Schutzgehäuse 1 gehört ferner ein Gehäuseträger 9, der anhand von Figur 10 noch näher erläutert werden wird. Der Gehäuseträger 9 ist als Schiene über die Länge des Gehäusemantels 2 durchgehend starr mit der Rückwand 4 verbunden und knapp unterhalb der Unterseite 10 des Gehäusemantels 2 angeordnet.
  • Gemäß Figur 1 ist das Schutzgehäuse auf einem Lager 12 befestigt, das aus zwei Lagerböcken 13 und 14 besteht, die durch eine Neigeachse 15 miteinander verbunden sind. Der Gehäuseträger 9 besitzt einen mittigen Längsschlitz 16 und ist dadurch in Richtung der Gehäuseachse A-A auf dem oberen Lagerbock 13 verschiebbar. Die Festlegung erfolgt über nicht dargestellte Spannschrauben und wird in der Weise getroffen, daß sich die Neigeachse 15 möglichst genau unter dem Schwerpunkt des vollständig bestückten Schutzgehäuses befindet.
  • Der untere Lagerbock 14 ist um eine senkrechte Schwenkachse "S" drehbar an einer Wandkonsole 17 befestigt, die mit einer Wand 18 verschraubt ist.
  • Die erforderlichen elektrischen Leitungen verlaufen in der Wandkonsole 17 sowie in Hohlräumen in den Lagerböcken 13 und 14 und - ausgehend vom Lager 12 unterhalb des Gehäuseträgers 9 (Figur 10) und unterhalb der Unterseite der Rückwand 4.
  • In der Rückwand 4 ist eine Anschlußstelle 11 vorgesehen, auf die nachfolgend im Zusammenhang mit Figur 2 noch näher eingegangen wird. Ausgehend vom Lager 12 ist bis zur Anschlußstelle 11 ein Leitungsgehäuse 20 vorgesehen, das zunächst unter Bildung eines ersten Abschnitts 21a eines Leitungskanals 21 zwischen dem Gehäuseträger 9 und dem Leitungsgehäuse 20 parallel zur Oberfläche des Gehäusemantels 2 verläuft. Anschließend ist das Leitungsgehäuse in einem Winkel um die hintere Unterkante 22 der Rückwand 4 herumgeführt und übergreift unter Bildung eines zweiten Abschnitts 21b des Leitungskanals 21 die in der Rückwand 4 liegende Anschlußstelle 11. Dies geschieht in der Weise, daß die elektrischen Leitungen 23a, 23b und 23c, ausgehend vom Lager 12 bis zur Anschlußstelle 11 innerhalb des Leitungsgehäuses 20 geführt sind (siehe auch Figur 10).
  • Wie deutlicher aus Figur 2 in Verbindung mit Figur 9 hervorgeht, besitzt das Leitungsgehäuse 20 eine senkrechte Mittenebene, die durch die Gehäuseachse A-A verläuft, also mit der Schnittebene in Figur 2 zusammenfällt. In Bezug auf Querschnitte, die senkrecht zu dieser Mittenebene verlaufen, ist das Gehäuse 20 auf mindestens drei Umfangsseiten durch U-förmig zueinander angeordnete Wandelemente 20a, 20b und 20c geschlossen. Die beiden Wandelemente 20a und 20c bilden die Schenkel des "U", deren freie Enden dem Gehäusemantel 2 und der Rückwand 4 zugekehrt sind. Das dritte Wandelement 20b bildet das Joch des "U". Wegen des räumlichen Verlaufs der Unterseiten von Gehäusemantel 2 und Rückwand 4 und der Rückseite der Rückwand ist die Länge der Schenkel unterschiedlich und abgestuft, wie dies aus Figur 9 hervorgeht.
  • Aus den Figuren 1, 2 und 9 ist deutlicher zu entnehmen, daß das das Joch bildende Wandelement 20b in einer Schnittebene, die mit der besagten Mittenebene zusammenfällt, V-förmig ausgebildet ist und einen Bodenteil 24 und einen Rückwandteil 25 bildet, wobei der zwischen Bodenteil und Rückwandteil liegende Scheitelbereich 26 abgerundet ausgebildet ist.
  • Die die Schenkel bildenden Wandelemente 20a und 20c sind entlang ihrer oberen, parallelen Kanten 27 im Bereich des Gehäusemantels 2 mit ersten Rücksprüngen 28 für den Eingriff von Längsrippen 29 versehen, die an der Unterseite 10 des Gehäusemantels 2 angeordnet sind (siehe auch Figur 10).
  • Die die Schenkel bildenden Wandelemente 20a und 20c sind an den im Bereich des Gehäusemantels 2 liegenden freien Enden des Leitungsgehäuses 20 mit zweiten Rücksprüngen 30 versehen, die zum Einschieben in entsprechende komplementäre Rücksprünge des oberen Lagerbocks 13 dienen. Dieses Zusammenwirken zwischen dem Leitungsgehäuse 20 und dem oberen Lagerbock 13 ist Figur 1 zu entnehmen, auf Einzelheiten bei der Gestaltung des Lagerbocks wird im Zusammenhang mit den Figuren 11 bis 14 noch näher eingegangen.
  • Die Beschaffenheit der Anschlußstelle 11 wird im Zusammenhanghang mit Figur 2 nachfolgend näher erläutert:
    Die Rückwand besitzt auf ihrer dem Gehäusemantel 2 abgekehrten Seite eine Verschlußwand 31, die in einer vertikalen Schnittebene durch die Achse A-A eine nach außen geöffnete prismatische Ausnehmung 32 bildet (Figur 3), deren Achse waagrecht verläuft. Die prismatische Ausnehmung wird von einem oberen Wandelement 33 und von einem unteren Wandelemente 34 begrenzt, die unter einem Winkel von 90 Grad zueinander angeordnet sind und beide unter einem spitzen Winkel zur Gehäuseachse A-A verlaufen. Die Wandelemente 33 und 34 bilden die Schenkel eines "V", und die Scheitellinie 35 dieses "V" verläuft waagrecht (Figur 3).
  • Das obere Wandelement 33 besitzt eine rechteckige Ausnehmung 36, in der ein erster Steckverbindungsteil 37 (Vaterteil) angeordnet ist. Ein zweiter Steckverbindungsteil 38 ist in einem Steckergehäuse 39 befestigt, das anhand der Figuren 4 bis 7 noch näher erläutert wird. Die beiden Steckverbindungsteile 37 und 38 bilden miteinander eine Kupplung. Die Steckrichtung verläuft senkrecht zu einer zwischen den Steckverbindungsteilen 37 und 38 befindlichen, nicht näher bezeichneten Trennfuge, bzw. senkrecht zum oberen Wandelement 33.
  • Wie aus den Figuren 1, 2 und 15 hervorgeht, ist das Steckergehäuse 39 von außen abgedichtet auf die Rückwand 4 aufgesetzt, und zwar mit dem oberen Wandelement 33 der prismatischen Ausnehmung 32 unter Zwischenschaltung einer nicht dargestellten Dichtung verschraubt. Ferner ist das Rückwandteil 25 des Leitungsgehäuses 20 mit dem Steckergehäuse 39 verbunden, und zwar über eine Schwalbenschwanzverbindung 40, die gleichfalls nachstehend noch näher erläutert wird.
  • Wie sich aus den Figuren 2 und 3 ergibt, besitzt die Rückwand 4 auf der dem Gehäusemantel 2 abgekehrten Seite in ihrem oberen Bereich und an den Seiten einen vorspringenden, zur Gehäuseachse A-A parallelen Rand 41 und eine zur Steckrichtung der Steckverbindung parallel und zum oberen Wandelement 33 der prismatischen Ausnehmung 32 senkrecht verlaufende und bis zum Rand 41 reichende Auflagefläche 42.
  • Das Steckergehäuse 39 besitzt auf der dem Steckverbindungsteil 38 abgekehrten Seite eine parallel zu der besagten Steckrichtung verlaufende Abdeckplatte 43, die kongruent auf der Auflagefläche 42 aufliegt. Ferner ist die Abdeckplatte 43 auf ihrer Außenseite 43a mit Mitteln zum Befestigen des Rückwandteils 25 des Leitungsgehäuses 20 versehen, nämlich mit einer Schwalbenschwanzführung 40a. Die Schwalbenschwanzführung 40a dient zum Einschieben eines zungenförmigen Fortsatzes 25a des Rückwandteils 25, wobei die Einschubrichtung der Schwalbenschwanzführung 40a in der Mittenebene des Leitungsgehäuses 20 verläuft. Dieses Zusammenwirken ist besonders deutlich der Figur 15 zu entnehmen.
  • Es versteht sich, daß das Steckergehäuse 39 nur dann mit der Rückwand 4 verschraubt werden kann, wenn es aus der in Figur 4 gezeigten Stellung um eine senkrechte Achse um 180 Grad in die Stellung gemäß Figur 6 gedreht wurde. Diese Stellung ist auch in Figur 15 dargestellt.
  • Gemäß den Figuren 4 bis 7 besitzt das Steckergehäuse 39 innen einen Hohlraum 44 für die Leitungsführung. Drei dieser Adern 45 sind in Figur 2 angedeutet. Vom oberen Steckverbindungsteil 37 führen Adern 45a, von denen nur drei dargestellt sind, zu einem Elektronikbauteil 45b, das beispielhaft ein Netzgerät ist.
  • Das Steckergehäuse 39 besitzt weiterhin auf seiner Oberseite beiderseits des Hohlraums 44 Schulterflächen 46 mit Gewindebohrungen 47 für die Auflage und Befestigung des zugehörigen Steckverbindungsteils 38 (Figur 2). Ferner besitzt das Steckergehäuse 39 eine die obere Mündung des Hohlraums 44 umgebende Dichtfläche 48 für die Verbindung mit dem gegenüberliegenden Wandelement 33 der prismatischen Ausnehmung 32. In dieser Dichtfläche 48 ist eine auf dem Umfang geschlossene (rechteckige) Dichtungsnut 49 angeordnet (Figur 7).
  • Auf seiner Unterseite besitzt das Steckergehäuse 39 eine Gewindebohrung 50 für das Einschrauben einer Stopfbuchsverschraubung 51, die in Figur 2 gezeigt ist. Die Gewindebohrung 50 ist auf einem Teil ihrer Länge von einem nach unten gerichteten, nicht näher bezeichneten Kragen, umgeben. Weiterhin ist auf der gleichen Unterseite außerhalb des besagten Kragens eine ebene Anschlagfläche 52 für zwei Stirnkanten 53 des Leitungsgehäuses 20 angeordnet (siehe auch Figur 9). An seinen beiden Außenseiten ist das Steckergehäuse 39 mit zwei zur Steckrichtung parallel verlaufenden Schraubkanälen 54 für die Schraubverbindung mit dem der Dichtfläche 48 gegenüberliegenden Wandelement 33 versehen. Die zugehörigen Gewindebohrungen 55 sind in Figur 3 dargestellt. Die in Figur 3 gezeigten Schraubkanäle 56 dienen zum Verschrauben der Rückwand 4 mit dem Gehäusemantel 2, was hier jedoch nicht weiter von Bedeutung ist.
  • Wie aus den Figuren 8 und 9 noch näher hervorgeht, ist das obere Ende des zungenförmigen Fortsatzes 25a des Rückwandteils 25 über Rastelemente 25b mit der Schwalbenschwanzführung 40a verbunden. Diese besitzt an der entsprechenden Stelle komplementäre Rastnasen 40b.
  • Figur 10 ist noch zu entnehmen, in welcher Weise das Leitungsgehäuse 20 an die Unterseite 10 des Gehäusemantels 2 angesetzt ist. Zwischen dem Gehäuseträger 9 und den L-förmigen Längsrippen 29 befindet sich auf jeder Seite des Gehäuseträgers 9 ein parallelwandiger Spalt, in den das Leitungsgehäuse 20 mit den Stellen eingesetzt ist, an denen sich die ersten Rücksprünge 28 befinden. Die oberen verjüngten Schenkelenden stoßen alsdann mit ihren Längskanten 27 an die untere Begrenzungsfläche des Gehäusemantels 2 zwischen den Längsrippen 29 an, so daß ein seitliches Verschieben unmöglich ist. Durch eine nicht gezeigte Zugschraube kann das Leitungsgehäuse 20 gegen den Gehäusemantel 2 verspannt werden.
  • Einzelheiten des oberen Lagerbocks 13 werden anhand der Figuren 11 bis 14 wie folgt erläutert: Der obere Lagerbock 13 ist in Bezug auf eine durch die Neigeachse 15 gelegte Symmetrieebene U-förmig ausgebildet und besitzt eine oben liegende, das Joch des "U" bildende Flanschplatte 57 für die Auflage des Gehäuseträgers 9 und zwei seitliche, zueinander parallele Schenkel 58 mit Bohrungen 59 für die Neigeachse. Durch die gestrichelten Linien in den Figuren 12, 13 und 14 ist deutlich gemacht, daß die unterhalb der Flanschplatte 57 liegenden Ränder auf der Innenseite mit Rücksprüngen 60, 61 und 62 für das Einsetzen der komplementären Rücksprünge 30 am freien Ende des Bodenteils 24 des Leitungsgehäuses 20 versehen sind. Dadurch greift das Leitungsgehäuse 20 mit seinem unteren freien Ende formschlüssig in den Lagerbock 13 ein, so daß auch an dieser Stelle eine weitgehende Abdichtung erfolgt. Der Lagerbock 13 wird durch Schrauben mit dem Gehäuseträger 9 verspannt, die durch die Bohrungen 63 hindurchgeführt werden. Diese Schrauben sind in gelöstem Zustand in dem Längsschlitz 16 (Figur 10) verschiebbar. Langlöcher 64 in der Flanschplatte 57 dienen beispielsweise dazu, hier nicht gezeigte Leitungen in Hohlräume des Gehäuseträgers 9 hineinzuführen, wenn sich ein Bedarf hierfür ergibt. In diesem Falle müßte aber ein Steckverbindungsteil von der zugehörigen Leitung abmontiert werden, wenn das Schutzgehäuse mit dem Gehäuseträger an die Leitung angeschlossen oder von dieser getrennt werden soll.
  • In den Figuren 16 bis 19 ist ein zweites Ausführungsbeispiel der Erfindung beschrieben; für übereinstimmende oder analoge Bauteile wurden gleiche Bezugszeichen verwendet. Für unterschiedliche Bauteile wurde zu den Bezugszeichen die Zahl 100 addiert.
  • Dieses Ausführungsbeispiel unterscheidet sich von demjenigen gemäß den Figuren 1 bis 15 im wesentlichen dadurch, daß die Steckrichtung der Steckverbindung senkrecht zur Gehäuseachse A-A verläuft. Dadurch kann die Verschlußwand 131 der Rückwand 104 - abgesehen von den Kühlrippen 131a - eben ausgebildet werden. Im unteren Bereich dieser Rückwand 104 befindet sich eine Ausnehmung 136, deren Hauptebene gleichfalls senkrecht zur Achse A-A verläuft. Diese Ausnehmung mündet in die untere ebene Begrenzungsfläche der Rückwand 104. Im Bereich der Mündung der Ausnehmung 136 befindet sich ein erstes Steckverbindungsteil 37, dessen Leitungen bzw. Adern nur angedeutet sind. An die Unterseite von Gehäusemantel 2 und Rückwand 104 ist ein Leitungsgehäuse 12 angesetzt, das einen im wesentlichen geradlinigen Leitungskanal 121 umschließt. Der hintere Teil des Leitungsgehäuses 120 ist als Steckergehäuse 139 ausgebildet und mit diesem einstückig geformt. Das Steckergehäuse 139 ist nach oben hin durch ein Wandelement 65 begrenzt, in dem sich eine Ausnehmung 66 befindet, in die ein zweites Steckverbindungsteil 38 eingesetzt ist. Die Befestigung erfolgt dabei mittels der Schrauben 67 auf Schulterflächen 146. Die Ausnehmung 66 ist von einer auf dem Umfang geschlossenen Dichtungsnut 149 umgeben, in die eine hier nicht näher bezeichnete Profildichtung eingesetzt ist. Mittels Schrauben und entsprechender Schraubkanäle 154 ist das Leitungsgehäuse 20 gegen die Unterseite der Rückwand 104 verschraubt. Die Trennfuge zwischen dieser Unterseite und dem Steckergehäuse 139 verläuft, wie aus Figur 16 ersichtlich, parallel zur Achse A-A.
  • Das Leitungsgehäuse 120 setzt sich rechts vom Steckergehäuse 139 durch ein Bodenteil 144 und zwei im rechten Winkel davon abstehende Seitenwände 120a und 120b fort, die zusammen einen U-förmigen Querschnitt darstellen, bei dem der Bodenteil 124 das Joch bildet. In diesem Bereich ist das Leitungsgehäuse 120 in Analogie zu demjenigen Leitungsgehäuse 20 ausgebildet, das in Figur 9 gezeigt ist. Die Analogie gilt auch für den Eingriff des dem Steckergehäuse 139 abgekehrten Endes in den oberen Lagerbock 13 des Lagers 12, so daß bezüglich dieser Details auf eine Wiederholung verzichtet werden kann. Es versteht sich noch, daß das hintere Ende des Leitungsgehäuses 120 bzw. des Steckergehäuses 139 mit der Verschlußwand 131 fluchtet, und zwar auch hinsichtlich der Kühlrippen 131a. Von dem Steckergehäuse 120 sind in diesem Zusammenhang nur noch die oberen Kanten 127 und die Rücksprünge 128 erwähnenswert, die den Eingriff in die Längsrippen 29 bzw. den Lagerbock 13 ermöglichen.
  • In Figur 16 sind noch eine Befestigungsfläche 68 für ein elektronisches Bauteil (z.B. Netzgerät), ein Anschlußflansch 69 für die Befestigung eines hier nicht gezeigten Geräteträgers und eine Steckverbindung 70 für die starre Verbindung der Rückwand 104 mit dem Gehäuseträger 9 dargestellt.
  • Figur 18 zeigt den geschlossenen Eindruck der gesamten Gehäuserückseite. Aus Figur 19 geht noch hervor, in welcher Weise das erste Steckverbindungsteil 37 in die Ausnehmung 136 eingesetzt ist. Gewindebohrungen 71 dienen zum Einschrauben der in den Schraubkanälen 154 geführten Zugschrauben. Schraublöcher 72 dienen zum Einschrauben der Befestigungsschrauben für den Gehäuseträger 9. Die die Ausnehmung 136 umgebende Dichtfläche 148 dient zur Auflage der in der Dichtungsnut 149 gehaltenen Profildichtung.
  • Um das Leitungsgehäuse 120 aus der in Figur 16 gezeigten Position nach unten abnehmen zu können, muß natürlich das gesamte Schutzgehäuse um das Lager 12 nach Lösen der Klemmverschraubung an der Neigeachse 15 um ein geringes Maß nach oben geschwenkt werden. Dies ist bei dem Ausführungsbeispiel nach den Figuren 1 bis 15 wegen der Zugänglichkeit der Anschlußstelle 11 von der Rückseite her nicht erforderlich. Bei entsprechender Schrägstellung des Schutzgehäuses ist es aber auch gegebenenfalls möglich, das Leitungsgehäuse 120 nach unten abzunehmen, ohne die Klemmverbindung im Bereich des Lagers 12 zu lösen.

Claims (12)

  1. Schutzgehäuse für optische Geräte, insbesondere Wetterschutzgehäuse für Video-Kameras von Überwachungsanlagen, mit einem Gehäusemantel (2), mit einer Gehäuseachse A-A, mit je einer am jeweiligen Ende des Gehäusemantels angeordneten Frontwand (3) und Rückwand (4, 104), mit einem an der Unterseite des Gehäusemantels befindlichen Gehäuseträger (9) für die Befestigung des Schutzgehäuses (1) auf einem ortsfesten Lager (12) und mit mindestens einer elektrischen Leitung (23a, 23b, 23c), die zu einer in der Rückwand (4) befindlichen Anschlußstelle (11) geführt ist, dadurch gekennzeichnet, daß vom Lager (12) ausgehend bis zur Anschlußstelle (11) ein abnehmbares Leitungsgehäuse (20, 120) mit U-förmig zueinander angeordneten Wandelementen vorgesehen ist, das zusammen mit Wandelementen des Schutzgehäuses (1) einen geschlossenen Leitungskanal (21, 121) bildet, in dem die mindestens eine elektrische Leitung (23a, 23b, 23c) untergebracht ist und das die Anschlußstelle (11) übergreift.
  2. Schutzgehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Leitungsgehäuse (20) zunächst unter Bildung eines ersten Abschnitts (21a) des Leitungskanals (21) zwischen Gehäuseträger (9) und Leitungsgehäuse (20) parallel zur Oberfläche des Gehäusemantels (2) verläuft, anschließend in einem Winkel um die hintere Unterkante (22) der Rückwand (4) herumgeführt ist und unter Bildung eines zweiten Abschnitts (21b) des Leitungskanals (21) die in der Rückwand liegende Anschlußstelle (11) übergreift.
  3. Schutzgehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Leitungsgehäuse (20, 120) eine senkrechte Mittenebene aufweist, die durch die Gehäuseachse A-A verläuft, und daß das Leitungsgehäuse in Bezug auf Querschnitte, die senkrecht zu der besagten Mittenebene verlaufen, auf mindestens drei Umfangsseiten durch U-förmig zueinander angeordnete Wandelemente (20a, 20b, 20c; 120a, 120b, 124) gebildet ist, von denen zwei (20a, 20c; 120a, 120b) die Schenkel bilden, deren freie Enden dem Gehäusemantel (2) zugekehrt sind, und von denen das dritte Wandelement (20b, 124) das Joch des "U" bildet.
  4. Schutzgehäuse nach den Ansprüchen 2 und 3, dadurch gekennzeichnet, daß das das Joch bildende Wandelement (20b) in einer Schnittebene, die mit der Mittenebene zusammenfällt, V-förmig ausgebildet ist und einen Bodenteil (24) und einen Rückwandteil (25) bildet, wobei der zwischen Bodenteil und Rückwandteil liegende Scheitelbereich (26) abgerundet ausgebildet ist.
  5. Schutzgehäuse nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die die Schenkel bildenden Wandelemente (20a, 20c; 120a, 120c) entlang ihrer oberen Kanten (27; 127) im Bereich des Gehäusemantels (2) mit ersten Rücksprüngen (28; 128) für den Eingriff von am Gehäusemantel (2) befindlichen Längsrippen (29) versehen sind.
  6. Schutzgehäuse nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die die Schenkel bildenden Wandelemente (20a, 20c; 120a, 120b) an dem im Bereich des Gehäusemantels liegenden freien Ende des Leitungsgehäuses (20, 120) zweite Rücksprünge (30) für das Übergreifen durch einen Teil des Lagers (12) aufweisen.
  7. Schutzgehäuse nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
    a) die Rückwand (4) auf ihrer dem Gehäusemantel (2) abgekehrten Seite eine Verschlußwand (31) besitzt, die in einer vertikalen Schnittebene unter Bildung einer nach außen geöffneten prismatischen Ausnehmung (32) mit waagrechter Achse V-förmig abgewinkelt ausgebildet ist, wobei der öffnungswinkel des "V" 90 Grad beträgt und beide Schenkel des "V" unter einem spitzen Winkel zur Gehäuseachse A-A verlaufen,
    b) in dem den oberen Schenkel des "V" bildenden Wandelement (33) ein erster Steckverbindungsteil (37) vorgesehen ist,
    c) ein zweiter Steckverbindungsteil (38), der mit dem ersten Steckverbindungsteil (37) eine Kupplung bildet, in einem Steckergehäuse (39) angeordnet ist, das von außen abgedichtet an das obere Wandelement (33) der prismatischen Ausnehmung (32) in der Rückwand (4) angesetzt ist, und daß
    d) der Rückwandteil (25) des Leitungsgehäuses (20) mit dem Steckergehäuse (39) verbunden ist.
  8. Schutzgehäuse nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß
    a) die Rückwand (4) auf der dem Gehäusemantel (2) abgekehrten Seite in ihrem oberen Bereich einen vorspringenden, zur Gehäuseachse A-A parallelen Rand (41) und eine zur Steckrichtung parallel und zum oberen Wandelement (33) der prismatischen Ausnehmung (32) senkrecht verlaufende und bis zum Rand (41) reichende Auflagefläche (42) aufweist,
    b) das Steckergehäuse (39) auf der dem Steckverbindungsteil (38) abgekehrten Seite mit einer parallel zur Steckrichtung verlaufenden Abdeckplatte (43) versehen ist, die kongruent auf der Auflagefläche (42) aufliegt, und daß
    c) die Abdeckplatte (43) auf ihrer Außenseite (43a) mit Mitteln zum Befestigen des Rückwandteils (25) des Leitungsgehäuses (20) versehen ist.
  9. Schutzgehäuse nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel zum Befestigen des Rückwandteils (25) des Leitungsgehäuses (20) aus einer Schwalbenschwanzführung (40a) zum Einschieben eines zungenförmigen Fortsatzes (25a) des Rückwandteils bestehen, wobei die Einschubrichtung der Schwalbenschwanzführung (40a) in der Mittenebene des Leitungsgehäuses (20) verläuft.
  10. Schutzgehäuse nach den Ansprüchen 1 und 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Lager (12) einen oberen Lagerbock (13) besitzt, der in einer durch die Neigeachse (15) gelegte Symmetrieebene U-förmig ausgebildet ist und eine oben liegende, das Joch des "U" bildende Flanschplatte (57) für die Auflage des Gehäuseträgers (9) und zwei seitliche, zueinander parallele Schenkel (58) mit Bohrungen (59) für die Neigeachse (15) aufweist, und daß die unterhalb der Flanschplatte liegenden Ränder auf der Innenseite mit Rücksprüngen (60, 61, 62) für das Einsetzen der komplementären Rücksprünge (30) am freien Ende des Bodenteils (24) des Leitungsgehäuses (20) versehen sind.
  11. Schutzgehäuse nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Steckergehäuse (39)
    a) innen einen Hohlraum (44) für die Leitungsführung, auf seiner Oberseite beiderseits des Hohlraums Schulterflächen (46) mit Gewindebohrungen (47) für die Auflage und Befestigung des zugehörigen Steckverbindungsteils (38) und eine die obere Mündung des Hohlraums umgebende Dichtfläche (48) für die Verbindung mit dem gegenüberliegenden Wandelement (33) der prismatischen Ausnehmung (32) aufweist,
    b) auf seiner Unterseite eine Gewindebohrung (50) für das Einschrauben einer Stopfbuchsverschraubung (51) und eine ebene Anschlagfläche (52) für zwei Stirnkanten (53) des Leitungsgehäuses (20) besitzt und
    c) an seinen beiden Außenseiten zur Steckrichtung parallel verlaufende Schraubkanäle (54) für die Schraubverbindung mit dem gegenüberliegenden Wandelement (33) enthält.
  12. Schutzgehäuse nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das obere Ende des zungenförmigen Fortsatzes (25a) des Rückwandteils (25) über Rastelemente (25b) mit der Schwalbenschwanzführung (40a) verbunden ist.
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