EP0213532A2 - Vorrichtung zum Trocknen von gewaschenen Glastafeln - Google Patents
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Abstract
Description
- Die Erfindung geht aus von einer Vorrichtung mit den im Oberbegriff des Anspruchs 1 angegebenen Merkmalen. Eine solche Vorrichtung benötigt man in einer Isolierglas-Zusammenbaulinie. Die Vorrichtung schließt an eine Waschmaschine an, in welcher die Glastafeln im Durchlauf gewaschen werden. Sie laufen anschließend in die Trocknungsvorrichtung ein, in welcher sie ebenfalls im Durchlauf getrocknet werden. Häufig sind die Trocknungsvorrichtung und die Waschmaschine zu einer Baueinheit zusammengefaßt.
- Die bekannten Trocknungsvorrichtungen haben einen Waagerechtförderer, auf welchem die GIcEtafeln stehend durch die Vorrichtung hindurchbewegt werden. Dabei werden die Glastafeln über eine ihrer beiden Großflächen abgestützt; bei den dazu verwendeten Stützelementen handelt es sich im allgemeinen um freilaufende Rollen mit quer zur Laufrichtung des Waagerechtförderers angeordneten Achsen. Diese Rollen definieren mit ihrer Lauffläche gemeinsam eine Ebene , die nachfolgend als Glastafellaufebene bezeichnet wird; es ist jene Ebene, in welcher die Glastafeln mit ihrer Großfläche, an welcher die Rollen angreifen, liegen. Die Glastafellaufebene ist eine durch die Stützelemente fest vorgegebene Ebene in der Trocknungsvorrichtung. Der Waagerechtförderer und die Stützelemente sind in einem Gehäuse untergebracht, wobei in den beiden die Laufrichtung des waagerechtfördererskreuzenden Stirnwänden für das Zuführen und Abfördern der Glastafeln ein Einlaufschlitz und ein Auslaufschlitz vorgesehen sind, welche in der Flucht der Glastafellaufebene liegen.
- Ausserdem befinden sich in dem Gehäuse zwei langgestreckte Blasdüsen, nämlich eine vor der Glastafellaufebene und eine dahinter. Die Luftaustrittsschlitze der Blasdüse verlaufen im wesentlichen parallel zu Glastafellaufebene und erstrecken sich ausgehend vom Aufstellförderer, auf welchem die Glastafeln stehen, gegen die Förderrichtung geneigt schräg nach oben. Ausserdem sind die Blasdüsen so ausgerichtet, dass sie ihren Luftstrom entgegen der Förderrichtung schräg gegen die Glastafellaufebene richten. Auf diese Weise beaufschlagen die Blasdüsen die Glastafeln als erstes im Bereich der vorderen oberen Ecke und dann über die Glasfläche fortschreitend längs einer geneigten Front, welche durch die Neigung der Blasdüsen bestimmt ist, bis hin zur hinteren unteren Ecke der Glastafel, welche als letztes getrocknet wird. Auf der Glastafel befindliche Wassertröpfchen werden auf diese Weise durch den Luftstrom entgegen der Laufrichtung der Glastafel schräg nach unten geblasen. Damit die feuchte Luftströmung nicht jenen Teil der Glastafel treffen kann, welcher die beiden Blasdüsen bereits passiert hat, ist zwischen den Blasdüsen und der benachbarten Gehäusevorderwand und Gehäuserückwand jeweils eine Abschirmung vorgesehen, beispielsweise eine Gummilippe, welche einerseits längs der Blasdüse auf dieser befestigt ist und mit ihrem anderen Längsrand der Gehäusevorderwand bzw. der Gehäuserückwand anliegt.
- Die aus den Blasdüsen austretende Luft muss das Gehäuse der Vorrichtung wieder verlassen können. An der Gehäuseunterseite ist das nicht möglich, weil sich dort der Aufstellförderer und eine Auffangwanne für das Wasser befinden. In Förderrichtung darf und kann die Abluft das Gehäuse nicht verlassen, weil es dort die getrockneten Glastafeln wieder befeuchten würde. Entgegen der Förderrichtung kann die Abluft das Gehäuse nicht verlasen, weil sich dort die Waschmaschine befindet. Zur Vorderseite des Gehäuses will man die Abluft nicht herausführen, weil dort das Bedienungspersonal angeblasen würde und weil man die Vorderseite nach Möglichkeit großflächig verglast, um den Trocknungsvorgang jederzeit beobachten und kontrollieren zu können. Durch die obere Gehäusewand kann man bei den bekannten Trocknungsvorrichtungen die Abluft nicht hindurchführen, weil dort keine Möglichkeit besteht, eine Abluftöffnung vorzusehen; bei den bekannten Vorrichtungen enden die Blasdüsen nämlich dicht vor der einlaufseitigen Gehäusewand, sodass zwischen dem oberen Ende beiden Blasdüsen und der einlaufseitigen Stirnwand praktisch kein Raum mehr ist für eine Abluftöffnung, zumal die Luftzufuhrrohre für die beiden Blasdüsen, die einigen Platz beanspruchen, an dieser Stelle von oben her in die Blasdüsen einmünden. In dem an das obere Ende der Blasdüsen in Förderrichtung anschließenden Bereich der Gehäuseoberseite kann man eine Abluftöffnung nicht vorsehen, weil der darunter liegende Teil des Innenraums des Gehäuses der durch die Abschirmungen vom einlaufseitigen nassen Bereich getrennte trockene Bereich der Vorrichtung ist, in welchen der Luftstrom nicht eindringt und auch nicht eindringen soll. Bei den bekannten Vorrichtungen hat man deshalb durch Ausbuchtung der Rückwand einen von unten nach oben verlaufenden Abluftkamin gebildet. In diesen Abluftkamin kann die aus der hinteren Blasdüse austretende Luft ohne Schwierigkeit eintreten. Nachteilig bei den bekannten Vorrichtungen ist, dass die aus der vorderen Blasdüse austretende Luft einen erschwerten Zugang zum Abluftkamin hat, denn diese Luft, welche zunächst schräg nach unten gerichtet aus der Blasdüse austritt, muss umgelenkt und über den oberen Glastafelrand hinweg in den hinteren Bereich des Gehäuses geleitet werden. Dies bereitet umsogrößere Schwierigkeiten, je höher die zu trocknenden Glastafeln sind, weil mit zunehmender Glastafelhöhe der durch die einlaufseitige Gehäusestirnwand, durch die Gehäuseoberseite, durch die Blasdüsen und durch den oberen Glastafelrand begrenzte Durchtrittsquerschnitt für die vom Raum vor der Glastafel in den Raum hinter der Glastafel strömende Luft zunehmend kleiner wird. Die Folge davon ist, dass sich hohe Glastafeln wesentlich schlechter trocknen lassen als kleine Glastafen, sodass man für hohe Glastafeln erheblich längere Trockenzeiten benötigt.
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine verbesserte Vorrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, welche insbesondere hohe Glastafeln rascher und gründlicher zu trocknen vermag.
- Diese Aufgabe wird gelöst durch eine Vorrichtung mit den im Anspruch 1 angegebenen Merkmalen. Eine auf demselben Lösungsprinzip beruhende zweite Lösung dieser Aufgabe ist Gegenstand des unabhängigen Anspruches 5. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
- Die erste erfindungsgemäße Lösung unterscheidet sich vom Stand der Technik dadurch, dass das obere Ende der Blasdüsen nicht bis dicht vor die einlaufseitige Stirnwand des Gehäuses geführt ist, sondern in einigem Abstand davon angeordnet ist, der wesentlich größer ist als der für den Einbau und die Montage im Gehäuse nötige Minimalabstand. Dieser vergrößerte Astand, welcher vorzugsweise wenigstens 20 cm, insbesondere 30 bis 50 cm beträgt, wird erfindungsgemäß dazu benutzt, zwischen dem oberen Ende der Düsen und der einlaufseitigen Stirnwand in der Gehäuseoberseite die Abluftöffnung vorzusehen, welche vorzugsweise den gesamten Bereich zwischen der einlaufseitigen Gehäusestirnwand und dem oberen Ende der Blasdüsen in Längsrichtung und Querrichtung überdeckt.
- Durch die Erfindung wird erreicht, dass die aus der vorderen Blasdüse austretende Luft genauso leicht wie die aus der hinteren Blasdüse austretende Luft die oben liegende Abluftöffnung erreichen kann und dazu nicht mehr einen Weg über den oberen Rand der Glastafeln in den rückseitigen Raum des Gehäuses nehmen muss, welcher beim Stand der Technik durch große Scheiben obendrein nahezu blockiert wurde. Ausserdem wird durch die Erfindung die/bekannten Trocknungsvorrichtungen beim Trocknen hoher Glastafeln zwangsläufig auftretende starke Wirbelbildung im Raum auf der Glastafelvorderseite weitgehend vermieden, weil der Abluft die Möglichkeit gegeben ist, auch aus dem Raum an der Glastafelvorderseite ungehindert zu entweichen.
- Die erste erfindungsgemäße Lösung hat zur Folge, dass die Trocknungsvorrichtung gegenüber bekannten Trocknunsvorrichtungen entsprechend der Bemessung der oben angeordneten Abluftöffnung vergrößert ist. Der dadurch bedingte Mehraufwand wird jedoch durch die verbesserte Trocknungswirkung und die dadurch mögliche Verkürzung der Trockenzeiten mehr als ausgeglichen.
- Die zweite erfindungsgemäße Lösung der gestellten Aufgabe erfordert hingegen keine Verlängerung der Trocknungsvorrichtung im Vergleich zu bekannten Vorrichtungen, dennsie sieht einen Abluftschacht vor, welcher gegenüber dem oberen Ende der Blasdüsen in Förderrichtung vorverlegt ist. Damit trotzdem sichergestellt ist, dass die feuchte Abluft nicht an jenem Teil der-Glastafeln entlangstreicht, welcher die beiden Blasdüsen bereits passiert hat, ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass die von den Blasdüsen ausgehende und sich bis zu den benachbarten Gehäusewänden erstreckende Abschirmung die jeweilige angrenzende Gehäusewand nur bis zu einer vorgegebenen Höhe längs einer ungefähr zur Blasdüse parallelen Linie berührt, wie es auch bei bekannten Vorrichtungen der Fall ist, ab dieser vorgegebenen Höhe - anders als beim Stand der Technik - die Gehäusewand jedoch längs einer steileren, insbesondere längs einer senkrechten Linie berührt und dadurch einen nach oben führenden Schacht begrenzt durch welchen die Abluft von beiden Seiten der Glastafeln gleichermaßen ungehindert zu einer in der Gehäuseoberseite vorgesehenen Abluftöffnung gelangen und entweichen können. Vorzugsweise ist der öffnungsquerschnitt der Abluftöffnung ungefähr genau so groß wie der Querschnitt des auf diese Weise gebildeten Abluftschachtes; insbesondere erstreckt sich die Abluftöffnung vorzugsweise über die gesamte Breite des Gehäuses; für die Bemessung der Länge der Abluftöffnung gilt dabei im Prinzip dasselbe wie bei der ersten erfindungsgemäßen Lösung, sie sollte nämlich wenigstens 20 cm, vorzugsweise 30 bis 50 cm betragen. Führen - was bevorzugt wird - die in das obere Ende der Blasdüsen einmündenden Luftzufuhrrohre durch die Abluftbffnung hindurch in das Gehäuse hinein, dann ist die Abluftöffnung entsprechend größer zu dimensionieren, sie ist näherungsweise um den Durchmesser der Luftzufuhrrohre zu verlängern.
- Beiden angegebenen Lösungen ist gemeinsam, dass durch sie im oberen, einlaufseitigen Bereich des Gehäuses der Trocknungsvorrichtung ein hinreichend dimensionierter Abluftschacht gebildet wird, welcher in eine in der Gehäuseoberseite liegende Abluftöffnung mündet und von beiden Seiten der Glastafeln eine gleich gute Abfuhr der Abluft ermöglicht. In beiden Fällen ist die Trocknungswirkung gegenüber bekannten Trocknungsvorrichtungen erheblich verbessert und ermöglicht eine deutliche Verringerung der Trocknungszeiten.
- Zwei Ausführungsbeispiele der Erfindung sind schematisch in den beigefügten Zeichnungen dargestellt und werden nachstehend beschrieben.
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- Figur 1 zeigt bei abgenommener Vorderwand des Gehäuses den Einblick von vorn in eine Trocknungsvorrichtung, welche an eine Waschmaschine anschließt,
- Figur 2 zeigt den Querschnitt II-II durch die in Fig. 1 dargestellte Vorrichtung,
- Figur 3 zeigt eine Schrägansicht des oberen Teils der in Fig. 1 dargestellten Trocknungsvorrichtung,
- Figur 4 zeigt eine abgewandelte Trocknungsvorrichtung mit angeschlossener Waschmaschine in einer Darstellung wie in Fig. 1, und
- Figur 5 zeigt den Querschnitt V-V durch die in Fig. 4 dargestellte Vorrichtung.
- Die Figuren 1 und 2 zeigen in Förderrichtung 7 aufeinanderfolgend angeordnet eine Glastafelwaschmaschine 10 und eine Trocknungsvorrichtung 11. In der Waschmaschine befinden sich zwei Reihen von Wellen 1 und 1a parallel zueinander und mit annähernd lotrechten, ein wenig nach hinten geneigten Achsen. Die Wellen 1 und 1a tragen über ihre Länge verteilt einige Rollen 2 bzw. 2a, welche drehfest auf den Wellen 1 bzw. 1a angeordnet sind. Die Laufflächen der Rollen 2a der hinteren Wellen sind so angeordnet, dass sie auf ihrer Vorderseite eine gemeinsame Tangentialebene 6 haben, welche hier als Glastafellaufebene bezeichnet wird. Glastafeln 5, welche durch die Waschmaschine geführt werden, lehnen sich mit ihrer hinteren Großfläche, welche mit der Glastafellaufebene zusammenfällt, gegen die hinteren Rollen 2a an. Mit ihrem unteren Rand stehen die Glastafeln 5 auf einer waagerechten Zeile von Tragrollen 4, deren Drehachsen senkrecht zur Glastafellaufebene verlaufen.
- Zum Reinigen der Glastafeln 5 ist die Waschmaschine mit Paaren von Bürstwalzen 8 und 8a, 9 und 9a ausgerüstet, deren Achsen zu den Wellen 1 und 1a parallel verlaufen und welche getrennt von den Wellen 1 und 1a und getrennt von den Tragrollen 4 einzeln durch Motoren 19 antreibbar sind, welche gestellfest oberhalb der Bürstwalzen angeordnet sind.
- Die Wellen 1 und 1a sowie die Tragrollen 4 sind untereinander synchron antreibbar; sie bilden gemeinsam einen Waagerechtförderer, durch welchen die Glastafeln 5 durch die Waschmaschine 10 gefördert werden. Der Waagerechtförderer setzt sich fort in den Bereich der Trocknungs- ` vorrichtung 11, welche ebenfalls eine waagerechte Zeile von Tragrollen 4 hat, deren Drehachsen senkrecht zur Glastafellaufebene 6 verlaufen und welche höhengleich mit den entsprechenden Tragrollen 4 in der Waschmaschine 10 angeordnet und synchron mit diesen antreibbar sind. Zum Abstützen der Glastafeln 5 über ihre hintere Großfläche ist in der Trocknungsvorrichtung 11 oberhalb des durch die Tragrollen 4 gebildeten Aufstellförderers ein Stützrollenfeld vorgesehen, welches aus gestellfest angeordneten, freilaufenden Rollen 25 besteht, deren Drehachsen parallel zur Glastafellaufebene 6 senkrecht zur Förderrichtung 7 verlaufen. Im gezeichneten Beispiel sind die Rollen 25 teils an waagerechten Streben 26, teils an einer vertikalen Strebe 27 und teils an einer schräg verlaufenden Strebe 28 befestigt. Die schräg verlaufende Strebe 28 ist am Körper der hinteren von zwei langgestreckten Blasdüsen 29 und 30 befestigt, von denen die vordere Blasdüse 29 vor der Glastafellaufebene und die hintere Blasdüse 30 hinter der Glastafellaufebene 6 angeordnet ist. Die beiden Blasdüsen 29 und 30 verlaufen parallel zueinander und zur Glastafellaufebene 6, erstrecken sich von den Tragrollen 4 hinauf bis in eine Höhe,die etwas größer ist als die größte zu trocknende Glastafel; praktisch bedeutet das, dass das obere Ende der Blasdüsen 29 und 30 etwas höher liegt, als das obere Ende der Bürstwalzen 8 und 9 in der voraufgehenden Waschmaschine 10. Nicht weit oberhalb des oberen Endes der Blasdüsen verläuft die Gehäuseoberseite 31. Die Blasdüsen sind gegen die Förderrichtung 7 geneigt angeordnet und ihre Luftaustrittsöffnungen 29a und 30a sind so ausgerichtet, dass der Luftstrom auf die Glastafeln nicht senkrecht, sondern der Förderrichtung 7 schräg entgegengerichtet auftrifft.
- Auf den der Glastafellaufebene 6 abgewandten Seiten der Blasdüsen 29 und 30 ist jeweils eine Abschirmung 32 und 33 befestigt, welche sich über die volle Länge der Düsen erstreckt und bis zu den angrenzenden Gehäusewänden, nämlich bis zur Rückwand 34 bzw. bis zur Vorderwand 35 reicht. Bei den Abschirmungen 32 und 33 handelt es sich um breite Gummilippen, welche in Förderrichtung 7 konvex gewölbt sind und der Rückwand 34 sowie der vorderen Wand 35 bedingt durch die Gummielastiz-ität mit leichtem Andruck anliegen. Die Gummilippen unterteilen den Innenraum des Gehäuses der Trocknungsvorrichtung in einen ersten Bereich 36, in welchendie Blasluft eintritt, und in einen zweiten Bereich 37, welcher demgegenüber abgeschirmt ist.
- Die eingeblasene Luft erzeugt im ersten Bereich 36 einen Überdruck. durch welchen die Gummilippen 32 und 33 mit zusätzlichem Druck gegen die Gehäuserückwand 34 bzw. die vordere Wand 35 des Gehäuses gedrückt werden. Die Gummilippen verhindern, dass die mit Feuchtigkeit beladene Luft aus dem ersten Bereich 36 in den zweiten Bereich 37 gelangt und den dort befindlichen Teil der Glastafel 5, welcher die Blasdüsen 29 und 30 bereits passiert hat, erneut befeuchtet. Die aus den Blasdüsen ausströmende Luft ist zunächst schräg nach unten gerichtet und treibt dabei an der Glastafel 5 befindliche Wassertröpfchen nach unten; sie wird dann nach oben umgelenkt und gelangt durch eine in der Gehäuseoberseite 31 vorgesehene Abluftöffnung 38 ins Freie. Die Abluftöffnung erstreckt sich einerseits praktisch über die gesamte Breite der Gehäuseoberseite 31 und andererseits in Förderrichtung 7 von der einlaufseitigen Gehäusestirnwand 39 ungefähr bis zum oberen Ende der Blasdüsen 29 und 30, genau genommen bis zu deren Flucht, vorzugsweise über eine Länge zwischen 30 und 50 cm. Dadurch ist gewährleistet, dass sowohl von der Vorderseite als auch von der Rückseite einer Glastafel 5 auch bei sehr hohen Glastafeln die Abluft rasch und ohne größere Wirbelbildung nach oben entweichen kann.
- Für das Zufördern und Abfördern der Glastafeln 5 ist in der einlaufseitigen Gehäusewand 39 ein Einlaufschlitz 40 und in der auslaufseitigen Gehäusestirnwand 41 ein Auslaufschlitz 42 vorgesehen; beide Schlitze verlaufen in der Flucht der Glastafellaufebene 6.
- Die Luftzufuhr zu den Blasdüsen 29 und 30 erfolgt über zwei Rohre 43 und 44, welche von oben her in dem (in Förderrichtung 7 gesehen) an die Abluftöffnung 38 unmittelbar anschließenden Bereich durch die Gehäuseoberseite 31 in das Gehäuse hineinführen und in das obere Ende der jeweiligen Blasdüse 29 bzw. 30 einmünden.
- Anhand der Fig. 3 erkennt man noch, dass die Gehäuse- . vorderwand überwiegend durch eine großflächige, verglaste Tür gebildet wird, welche eine Kontrolle des Trocknungsvorganges ermöglicht.
- Das in den Figuren 4 und 5 dargestellte zweite Ausführungsbeispiel stimmt in vielen Teilen mit dem ersten Ausführungsbeispiel überein. Gleiche oder einander entsprechende Bauteile sind deshalb mit übereinstimmenden Bezugszahlen bezeichnet. Die nachfolgende Beschreibung beschränkt sich im wesentlichen auf die Unterschiede des zweiten Ausführungsbeispieles gegenüber dem ersten Ausführungsbeispiel.
- Ein erster Unterschied, welcher für die Erfindung aber ohne Bedeutung ist, liegt darin, dass die Waschmaschine 10 und die Trocknungsvorrichtung/in einem gemeinsamen Gehäuse zusammengefaßt sind.
- Der wesentliche Unterschied zwischen den beiden Ausführungsbeispielen besteht jedoch darin, dass die Trocknungsvorrichtung im zweiten Ausführungsbeispiel kürzer ist als im ersten Ausführungsbeispiel. Dies wird dadurch erreicht, dass das obere Ende der Blasdüsen 29 und 30 in wesentlich geringerem Abstand vor der einlaufseitigen Gehäusewand 39 endet als im ersten Ausführungsbeispiel. Weil dann jedoch der Platz zwischen dem oberen Ende der Blasdüsen und der einlaufseitigen Gehäusewand 39 nicht mehr ausreicht, um in der Gehäuseoberseite 31 an dieser Stelle eine hinreichend große Abluftöffnung vorzusehen, ist die Abluftöffnung 38 im zweiten Ausführungsbeispiel in Förderrichtung 7 gesehen über das obere Ende der Blasdüsen 29 und 30 hinaus ausgedehnt. Dies war möglich, ohne die Abschirmung zwischen dem ersten, feuchten Bereich 36 und dem zweiten, trockenen Bereich 37 der Vorrichtung aufzuheben,durch eine geänderte Ausbildung der Abschirmungen: Bis zu einer vorgegebenen Höhe H sind die Abschirmungen 33 und 34 nach wie vor so angeordnet und geführt wie im ersten Ausführungsbeispiel. Ab dieser vorgegebenen Höhe H jedoch verlaufen die Gummilippen senkrecht an der Gehäuserückwand 34 und an der vorderen Gehäusewand 35 nach oben und sind mit ihrem weiter in der Gehäusemitte liegenden Längsrand jeweils an einer in der Ansicht gemäß Fig. 4 dreieckig geformten Zwischenwand 45 befestigt, welche mit ihrem einlaufseitigen Rand 46 an der Aussenseite der jeweiligen Düse befestigt ist, sich in Förderrichtung 7 - vorzugsweise parallel zur Glastafellaufebene 6 - erstreckt und an ihrem auslaufseitigen Rand 47 mit der Gummilippe verbunden ist.
- Auf diese Weise ist ab der Höhe H ein Abluftschacht mit gleichbleibendem Querschnitt gebildet, durch welchen die Abluft bei jeder Glastafelgröße bequem nach oben entweichen kann. Da die Blasdüsen 29 und 30 mit ihrem oberen Ende im Bereich dieses Abluftschachtes liegen, werden die Rohre 43 und 44 für die Luftzufuhr zu den Blasdüsen durch die Abluftöffnung 38 hindurch in das Gehäuse hineingeführt.
Claims (9)
mit einer vor und einer hinter der Ghstafellaufebene angeordneten langgestreckten, entgegen der Förderrichtung schräg gegen die Glastafellaufebene gerichteten Blasdüse, deren Luftaustrittsschlitz sich parallel zur Glastafellaufebene vom Aufstellförderer ausgehend entgegen der Förderrichtung geneigt schräg nach oben erstrecken,
wobei einerseits zwischen der vorderen Düse und der angrenzenden vorderen Gehäusewand und andererseits zwischen der hinteren Düse und der angrenzenden Gehäuserückwand eine Abschirmung vorgesehen ist,
und mit einer im Gehäuse vorgesehenen Abluftöffnung, dadurch gekennzeichnet, dass das obere Ende der Blasdüsen (29, 30) in einigem Abstand von der einlaufseitigen Stirnwand (39) des Gehäuses angeordnet und die Abluftöffnung (38) zwischen dem oberen Ende der Blasdüsen (29,30) und der einlaufseitigen Stirnwand (39) des Gehäuses in Ger Gehäuseoberseite (31) vorgesehen ist.
im Durchlauf durch ein Gehäuse, welches einen Einlaufschlitz und einen Auslaufschlitz und einen Waagerechtförderer für die Glastafeln hat, der einen Aufstellförderer und zum Abstützen der auf dem Aufstellförderer stehenden Glastafeln über eine ihre Großflächen Stützelemente umfaßt, die eine Glastafellaufebene definieren,
mit einer vor und einer hinter der Glastafellaufebene angeordneten langgestreckten, entgegen der Förderrichtung schräg gegen die Glastafellaufebene gerichteten Blasdüse, deren Luftaustrittsschlitze sich parallel zur Glastafellaufebene vom Aufstellförderer ausgehend entgegen der Förderrichtung geneigt schräg nach oben erstrecken,
wobei einerseits zwischen der vorderen Düse und der angrenzenden vorderen Gehäusewand und andererseits zwischen der hinteren Düse und der angrenzenden Gehäuserückwand eine Abschirmung vorgesehen ist,
und mit einer im Gehäuse vorgesehenen Abluftöffnung dadurch gekennzeichnet, dass die sich zwischen den Blasdüsen (29, 30) und der jeweiligen angrenzenden Gehäusewand (34, 35) erstreckende Abschirnung (32,33, 45) die Gehäusewand (34, 35) bis zu einer vorgegebenen Höhe H längs einer zur Blasdüse (29, 30) ungefähr parallelen Linie und darüber längs einer steileren Linie berührt, und dass die Abluftöffnung (38) am oberen Ende des zwischen den Abschirmungen (32, 33, 45) und der einlaufseitigen Gehäusestirnwand (39) gebildeten Schachtes in der Gehäuseoberseite (31) vorgesehen ist.
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