DE8524541U1 - Vorrichtung zum Trocknen von gewaschenen Glastafeln - Google Patents
Vorrichtung zum Trocknen von gewaschenen GlastafelnInfo
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Description
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Die Erfindung geht aus von einer Vorrichtung mit den im Oberbegriff des Anspruchs 1 angegebenen Merkmalen.
Eine solche Vorrichtung benötigt man in einer Isolierglas-Zusammenbaulinie. Die Vorrichtung schließt an eine
Waschmaschine an, in welcher die Glastafeln im Durchlauf gewaschen werden. Sie laufen anschließend in die Trocknungsvorrichtung ein, in welcher sie ebenfalls im Durchlauf
getrocknet werden. Häufig sind die Trocknungsvorrichtung und die Waschmaschine zu einer Baueinheit zusammengefaßt.
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Die bekannten Trocknungsvorrichtungen haben einen Waagerechtförderer,
auf welchem die Glastafeln stehend durch die Vorrichtung hindurchbewegt werden. Dabei werden die
Glastafeln über eine ihrer beiden Großflächen abgestutzt;
bei den dazu verwendeten Stützelementen handelt es sich im allgemeinen um freilaufende Rollen mit quer zur Laufrichtung
des Waagerechtförderers angeordneten Achsen. Diese Rollen definieren mit ihrer Lauffläche gemeinsam eine Ebene,
die nachfolgend als Glastafeliaufebene bezeichnet wird; es
ist jene Ebene, in welcher die Glastafeln mit ihrer Großfläche, an welcher die Rollen angreifen, liegen. Die
Glastafellaufebene ist eine durch die Stützelemente fest vorgegebene Ebene in der Trocknungsvorrichtung.
Der Waagerechtförderer und die Stützelemente sind in einem Gehäuse untergebracht, wobei in den beiden die Lauf-
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richtung des Waagerechtförderers kreuzenden Stirnwänden für das Zuführen und Abfördern der Glastafeln ein Einlaufschlitz
und ein Auslaufschlitz vorgesehen sind, welche in der Flucht der Glastafellaufebene liegen.
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Ausserdem befinden sich in dem Gehäuse zwei langgestreckte
Blasdüsen, nämlich eine vor der Glastafel laufebene und eine dahinter. Die Luftaustrittsschlitze der Blasdüse verlaufen
im wesentlichen parallel zu Glastafellaufebene und erstrecken sich ausgehend vom Aufstellförderer, auf
welchem die Glastafeln stehen, gegen die Förderrichtung geneigt schräg nach oben. Ausserdem sind die Blasdüsen
so ausgerichtet, dass sie ihren Luftstrom entgegen der Förderrichtung schräg gegen die Glastafel laufebene richten.
Auf diese Weise beaufschlagen die Blasdüsen die Glastafeln
als erstes im Bereich der vorderen oberen Ecke und dann über die Glasfläche fortschreitend längs einer geneigten
Front, welche durch die Neigung der Blasdüsen bestimmt ist, bis hin zur hinteren unteren Ecke der Glastafel, welehe
als letztes getrocknet wird. Auf der Glastafel befindliche Wassertröpfchen werden auf diese Weise durch den
Luftstrom entgegen der Laufrichtung der Glastafel schräg nach unten geblasen. Damit die feuchte Luftströmung nicht
jenen Teil der Glastafel treffen kann, welcher die beiden Blasdüsen bereits passiert hat, ist zwischen den Blasdüsen
und der benachbarten Gehäusevorderwand und Gehäuserückwand jeweils eine Abschirmung vorgesehen, beispielsweise eine
Gummilippe, welche einerseits längs der Blasdüse auf dieser befestigt ist und mit ihrem ■·. iren Längsrand der Gehäuse-
vorderwand bzw. der Gehäuserückwand anliegt.
Die aus den Blasdüsen austretende Luft muss das Gehäuse wieder
der Vorrichtung/verlassen können. An der Gehäuseunterseite ist das nicht möglich, weil sich dort der Aufstellförderer
und eine Auffangwanne für das Wasser befinden. In Förderrichtung darf und kann die Abluft das Gehäuse
nicht verlassen, weil es dort die getrockneten Glastafeln wieder befeuchten würde. Entgegen der Förderrichtung kann
die Abluft das Gehäuse nicht verlassen, weil sich dort die Waschmaschine befindet. Zur Vorderseite des Gehäuses
will man die Abluft nicht herausführen, weil dort das Bedienungspersonal angeblasen würde und weil man die Vorderseite
nach Möglichkeit großflächig verglast, um den
t5 Trocknungsvorgang jederzeit beobachten und kontrollieren
zu können. Durch die obere Gehäusewand kann man bei den bekannten Trocknungsvorrichtungen die Abluft nicht hindurchführen,
weil dort keine Möglichkeit besteht, eine Abluftöffnung vorzusehen; bei den bekannten Vorrichtungen enden
die Blasdüsen nämlich dicht vor der einlaufseitigen Gehäusewand,
sodass zwischen dem oberen Ende beiden Blasdüsen und der einlaufseitigen Stirnwand praktisch kein
Raum mehr ist für eine Abluftöffnung, zumal die Luftzufuhrrohre
für die beiden Blasdüsen, die einigen Platz beanspruchen, an dieser Stelle von oben her in die Blasdüsen
einmünden. In dem an das obere Ende der Blasdüsen in Förderrichtung anschließenden Bereich der Gehäuseoberseite
kann man eine Abluftöffnung nicht vorsehen, weil der darunter
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liegende Teil des Innenraums des Gehäuses der durch die
Abschirmungen vom einlaufse'tigen nassen Bereich getrennte
trockene Bereich der Vorrichtung ist, in welchen der Luftstrom nicht eindringt und auch nicht eindringen
seil. Bei den bekannten Vorrichtungen hat man deshalb
durch Ausbuchtung der Rückwand einen von unten nach oben verlaufenden Abluftkamin gebildet. In diesen Abluftkamin
kann die aus der hinteren Blasdüse austretende Luft ohne Schwierigkeit eintreten. Nachteilig bei den bekannten
Vorrichtungen ist, dass die aus der vorderen Blasdüse austretende Luft einen erschwerten Zugang zum Abluftkamin
hat, denn diese Luft, welche zunächst schräg nach unten gerichtet aus der Blasdüse austritt, muss umgelenkt
und über den oberen Glastafelrand hinweg in den hinteren Bereich des Gehäuses geleitet werden. Dies bereitet umsogrößere
Schwierigkeiten, je höher die zu trocknenden Glastafeln sind, weil mit zunehmender Glastafelhöhe der durch
die einlaufseitige Gehäusestirnwand, durch die Gehäuseoberseite, durch die Blasdüsen und durch den oberen Glastafelrand
begrenzte Durchtrittsquerschnitt für die vom Raum vor der Glastafel in den Raum hinter der Glastafel
strömende Luft zunehmend kleiner wird. Die Folge davon ist, dass sich hohe Glastafeln wesentlich schlechter trocknen
lassen als kleine Glastafen, sodass man für hohe Glastafeln erheblich längere Trockenzeiten benötigt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine verbesserte Vorrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, welche
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insbesondere hohe Glastafeln rascher und gründlicher zu trocknen vermag.
Diese Aufgabe wird gelöst durch eine Vorrichtung mit den
im Anspruch 1 angegebenen Merkmalen. Eine auf demselben Lösungsprinzip beruhende zweite Lösung dieser Aufgabe ist
Gegenstand des unabhängigen Anspruches 5. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
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10
Die erste erfindungsget.iäße Lösung unterscheidet sich vom
Stand der Technik dadurch, dass das obere Ende der Blasdüsen nicht bis dicht vor die einlaufseitige Stirnwand
des Gehäuses geführt ist, sondern in einigem Abstand •15 davon angeordnet ist, der wesentlich größer ist als der
j für den Einbau und die Montage im Gehäuse nötige Minimalabstand.
Dieser vergrößerte Abstand, welcher vorzugsweise wenigstens 20 cm, insbesondere 30 bis 50 cm beträgt, wird
( erfindungsgemäß dazu benutzt, zwischen dem oberen Ende
der Düsen und der einlaufseitigen Stirnwand in der Gehäuseoberseite
die Abluftöffnung vorzusehen, welche vorzugsweise den gesamten Bereich zwischen der einlaufseitigen
Gehäusestirnwand und dem oberen Ende der Blasdüsen in Längsrichtung und Querrichtung überdeckt.
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Durch die Erfindung wird erreicht, dass die aus der vorderen [ Blasdüse austretende Luft genauso leicht wie die aus der
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hinteren Blasdüse austretende Luft die oben liegende Ab- I
luftöffnung erreichen kann und dazu nicht mehr einen Weg I
über den oberen Rand der Glastafeln in den rückseitigen '
Raum des Gehäuses nehmen muss, weicher beim Stand der |
Technik durch große Scheiben obendrein nahezu blockiert \'
wurde. Ausserdem wird durch die Erfindung die/bekannten |
Trocknungsvorrichtungen beim Trocknen hoher Glastafeln |
zwangsläufig auftretende starke Wirbelbildung im Raum I
auf der Glastafelvorderseite weitgehend vermieden, weil I
der Abluft Jie Möglichkeit gegeben ist, auch aus dem Raum j
an der Glastafelvorderseite ungehindert zu entweichen. \
Die erste erfindungsgemäße Lösung hat zur Folge, dass I
die Trocknungsvorrichtung gegenüber bekannten Trocknuns- j
vorrichtungen entsprechend der Bemessung der oben ange- I
ordneten Abluftöffnung vergrößert ist. Der dadurch bedingte ;
Mehraufwand wird jedoch durch die verbesserte Trocknungswirkung und die dadurch mögliche Verkürzung der Trocken- t
zeiten mehr als ausgeglichen. I
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Die zweite erfindungsgemäße Lösung der gestellten Aufgabe Ij
erfordert hingegen keine Verlängerung der Trocknungsvor- 1
richtung im Vergleich zu bekannten Vorrichtungen, dennsie Ϊ
sieht einen Abluftschacht vor, welcher gegenüber dem oberen \
Ende der Blasdüsen in Förderirichtung vorverlegt ist. Da- |
mit trotzdem sichergestellt ist, dass die feuchte Abluft \
nicht an jenem Teil der Glastefeln entlangstreicht, welcher ?
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die beiden Blasdüsen bereits passiert hat, ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass die von den Blasdüsen ausgehende
und sich bis zu den benachbarten Gehäusewänden erstreckende Abschirmung die jeweilige angrenzende Gehäusewand nur bis
zu einer vorgegebenen Höhe längs einer ungefähr zur Blasdüse parallelen Linie berührt, wie es auch bei bekannten
Vorrichtungen der Fall ist, ab dieser vorgegebenen Höhe - anders als beim Stand der Technik - die Gehäusewand
jedoch längs einer steileren, insbesondere längs einer senkrechten Linie berührt und dadurch einen nach oben
führenden Schacht begrenzt durch welchen die Abluft von beiden Seiten der Glastafeln gleichermaßen ungehindert
zu einer in der Gehäuseoberseite vorgesehenen Abluftöffnung gelangen und entweichen können. Vorzugsweise ist
der Öffnungsquerschnitt der Abluftöffnung ungefähr genau
so groß wie der Querschnitt des auf diese Weise gebildeten Abluftschachtes; insbesondere erstreckt sich die Abluftöffnung
vorzugsweise über die gesamte Breite des Gehäuses; für die Bemessung der Länge der Abluftöffnung gilt dabei
im Prinzip dasselbe wie bei der ersten erfindungsgemäßen Lösung, sie sollte nämlich wenigstens 20 cm, vorzugsweise
30 bis 50 cm betragen. Führen - was bevorzugt wird - die in das obere Ende der Blasdüsen einmündenden Luftzufuhrrohre
durch die Abluftöffnung hindurch in das Gehäuse hinein, dann ist die Abluftöffnung entsprechend größer zu
dimensionieren, sie ist näherungsweise um den Durchmesser
der Luftzufuhrrohre zu verlängern.
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Beiden angegebenen Lösungen ist gemeinsam, dass durch sie im oberen, einlaufseitigen Bereich des Gehäuses
der Trocknungsvorrichtung ein hinreichend dimensionierter Abluftschacht gebildet wird, welcher in eine in der Gehäuse-Oberseite
liegende Abluftöffnung mündet und von beiden Seiten der Glastafeln eine gleich gute Abfuhr der Abluft
ermöglicht. In beiden Fällen ist die Trocknungswirkung gegenüber bekannten Trocknungsvorrichtungen erheblich
verbessert und ermöglicht eine deutliche Verringerung der Trocknungszeiten.
Zwei Ausführungsbeispiele der Erfindung sind schematisch in den beigefügten Zeichnungen dargestellt und werden
nachstehend beschrieben.
Figur 1 zeigt bei abgenommener Vorderwand des Gehäuses den Einblick von vorn in eine
Trocknungsvorrichtung, welche an eine Waschmaschine anschließt,
Figur 2 zeigt den Querschnitt H-II durch die in Fig. 1 dargestellte Vorrichtung,
Figur 3 zeigt eine Schrägansicht des oberen Teils der in Fig. 1 dargestellten Trocknungsvorrichtung,
Figur 4 zeigt eine abgewandelte Trocknungsvorrichtung mit angeschlossener Waschmaschine
in einer Darstellung wie in Fig. 1, und
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Figur 5 zeigt den Querschnitt V-V durch die in Fig. 4 dargestellte Vorrichtung.
j ( Die Figuren 1 und 2 zeigen in Förderrichtung 7 aufein-
5 anderfolgend angeordnet eine Glastafelwaschmaschine 10
und eine Trocknungsvorrichtung 11. In der Waschmaschine befinden sich zwei Reihen von Wellen 1 und 1a parallel
zueinander und mit annähernd lotrechten, ein wenig nach hinten geneigten Achsen. Die Wellen 1 und 1a tragen über
10 ihre Länge verteilt einige Rollen 2 bzw. 2a, welche drehj fest auf den Wellen 1 bzw. 1a angebracht sind. Die Lauf-
I flächen der Rollen 2a der hinteren Wellen sind so ange-
§ ordnet, dass sie auf ihrer Vorderseite eine gemeinsame
χ Tangentialebene 6 haben, welche hier als Glastafellauf-
I 15 ebene bezeichnet wird. Glastafeln 5, welche durch die I Waschmaschine geführt werden, lehnen sich mit ihrer hinteren
\: Großfläche, welche mit der Glastafel lauf ebene zusammen-
\ fällt, gegen die hinteren Rollen 2a an. Mit ihrem unteren
ί Rand stehen die Glastafeln 5 auf einer waagerechten Zeile
20 von Tragrollen 4, deren Drehachsen senkrecht zur Glastafellaufebene verlaufen.
Zum Reinigen der Glastafeln 5 ist die Waschmaschine mit Paaren von Bürstwalzen 8 und 8a, 9 und 9a ausgerüstet,
25 deren Achsen zu den Wellen 1 und 1a parallel verlaufen
und welche getrennt von den Wellen 1 und 1a und getrennt
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von den Tragrollen 4 einzeln durch Motoren 19 antreibbar sind, welche gestellfest oberhalb der Bürstwalzen angeordnet
sind.
Die Wellen 1 und 1a sowie die Tragrollen 4 sind untereinander synchron antreibbar; sie bilden gemeinsam einen
Waagerechtförderer, durch welchen die Glastafeln 5 durch die Waschmaschine 10 gefördert werden. Der Waagerechtförderer
setzt sich fort in den Bereich der Trocknungsvorrichtung 11, welche ebenfalls eine waagerechte Zeile
von Tragrollen 4 hat, deren Drehachsen senkrecht zur Glastafellaufebene
6 verlaufen und welche höhengleich mit den entsprechenden Tragrollen 4 in der Waschmaschine 10 angeordnet
und synchron mit diesen antreibbar sind. Zum Abstützen der Glastafeln 5 über ihre hintere Großfläche
ist in der Trocknungsvorrichtung 11 oberhalb des durch die Tragrollen 4 gebildeten Aufstellförderers ein Stützrollenfeld
vorgesehen, welches aus gestellfest angeordneten, freilaufenden Rollen 25 besteht, deren Drehachsen parallel
zur Glastafel laufebene 6 senkrecht zur Förderrichtung 7 verlaufen. Im gezeichneten Beispiel sind die Rollen 25
teils an waagerechten Streben 26, teils an einer vertikalen ■ Strebe 27 und teils an einer schräg verlaufenden Strebe 28
befestigt. Die schräg verlaufende Strebe 28 ist am Körper der hinteren von zwei langgestreckten Biasdüsen 29 und 30
befestigt, von denen die vor··.--..- Blasdüse 29 vor der Glastafellaufebene
und die hintere Blasdüse 30 hinter der Glas-
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tafellaufebene 6 angeordnet ist. Die beiden Blasdüsen 29 und 30 verlaufen parallel zueinander und zur Glastafellaufebene
6, erstrecken sich von den Tragrollen J hinauf bis in eine Höhe,die etwas größer ist als die
größte zu trocknende Glastafel; praktisch bedeutet das, dass das obere Ende der Blasdüsen 29 und 30 etwas höher
liegt, als das obere Ende der Bürstwalzen 8 und 9 in der | voraufgehenden Waschmaschine 10. Nicht weit oberhalb des
oberen Endes der Blasdüsen verläuft die Gehäuseoberseite
31. Die Blasdüsen sind gegen die Förderrichtung 7 geneigt angeordnet und ihre Luftaustrittsöffnungen 29a
und 30a sind so ausgerichtet, dass der Luftstrom auf die Glastafeln nicht senkrecht, sondern der Förderrichtung
schräg entgegengerichtet auftrifft.
Auf den der Glastafel laufebene 6 abgewandten Seiten der Blasdüsen 29 und 30 ist jeweils eine Abschirmung 32 und
33 befestigt, welche sich über die volle Länge der Düsen erstreckt und bis zu den angrenzenden Gehäusewänden,
nämlich bis zur Rückwand 34 bzw. bis zur Vorderwand 35 reicht. Bei den Abschirmungen 32 und 33 handelt es sich
um breite Gummilippen, welche in Förderrichtung 7 konvex gewölbt sind und der Rückwand 34 sowie der vorderen
Wand 35 bedingt durch die Gummielastizität mit leichtem
Andruck anliegen. Die Gummilippen unterteilen den Innenraum des Gehäuses der Trocknungsvorrichtung in einen ersten |
Bereich 36, in welchen die Blasluft eintritt, und in einen ' zweiten Bereich 37, welcher demgegenüber abgeschirmt ist.
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Die eingeblasere Luft erzeugt im ersten Bereich 36 einen
überdruck, durch welchen die Gummilippen 32 und 33 mit zusätzlichem Druck gegen die Gehäuserückwand 34 bzw. die
vordere Wand 35 des Gehäuses gedruckt werden. Die Gummilippen verhindern, dass die mit Feuchtigkeit beladene
Luft aus dem ersten Bereich 36 in den zweiten Bereich 37 gelangt und den dort befindlichen Teil der Glastafel
5, welcher die Blasdüsen 29 und 30 bereits passiert hat, erneut befeuchtet. Die aus den Blasdiisen ausströmende
Luft ist zunächst schräg nach unten gerichtet und treibt dabei an der Glastafel 5 befindliche Wassertröpfchen
nach unten; sie wird dann nach oben umgelenkt und gelangt durch eine in der Gehäuseoberseite 31 vorgesehene Abluftöffnung
38 ins Freie. Die Abluftöffnung erstreckt sich einerseits praktisch über die gesamte Breite der Gehäuseoberseite
31 und andererseits in Förderrichtung 7 von der einlaufseitigen Gehäusestirnwand39 ungefähr bis zum oberen
Ende der Blasdüsen 29 und 30, genau genommen bis zu deren Flucht, vorzugsweise über eine Länge zwischen 30 und 50 cm.
Dadurch ist gewährleistet, dass sowohl von der Vorderseite als auch von der Rückseite einer Glastafel 5 auch bei
sehr hohen Glastafeln die Abluft rasch und ohne größere Wirbelbildung nach oben entweichen kann.
Für das Zufördern und Abfördern der Glastafeln 5 ist in
der einlaufseitigen Gehäusewand 39 ein Einlaufschlitz 40
und in der auslaufseitigen Gehäusestirnwand 41 ein Auslaufschlitz
42 vorgesehen; beide Schlitze verlaufen in der
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Flucht der Glastafel laufebene 6.
Die Luftzufuhr zu den Blasdüsen 29 und 30 erfolgt über |i zwei Rohre 43 und 44, welche von oben her in dem (in
Förderrichtung 7 gesehen) an die Abluftöffnung 38 unmittelbar
anschließenden Bereich durch die Gehäuseober- ; / seite 31 in das Gehäuse hineinführen und in das obere
• Ende der jeweiligen Blasdüse 29 bzw. 30 einmünden.
Anhand der Fig. 3 erkennt man noch, dass die Geiiäuse-
vorderwand überwiegend durch eine großflächige, verglaste
^ Tür gebildet wird, welche eine Kontrolle des Trocknungs
vorganges ermöglicht.
Das in den Figuren 4 und 5 dargestellte zweite Ausführungs- ; ' beispiel stimmt in vielen Teilen mit dem ersten Ausführungsbeispiel
überein. Gleiche cder einander entsprechende Bauteile sind deshalb mit übereinstimmenden Bezugszahlen bezeichnet.
Die nachfolgende Beschreibung beschränkt sich ( 20 im wesentlichen auf die Unterschiede des zweiten Ausführungsbeispieles
gegenüber dem ersten AusführungsbeispieJ
.
Ein erster Unterschied, welcher für die Erfindung aber ohne Bedeutung ist, liegt darin, dass die Waschmaschine
10 und die Trocknungsvorrichtung/in einem gemeinsamen
Gehäuse zusammengefaßt sind.
§ Der wesentliche Unterschied zwischen den beiden Aus-
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führungsbeispielen besteht jedoch darin, dass die Trocknungsvorrichtung im zweiten Ausführungsbeispiel kürzer ist als
im ersten Ausführungsbeispiel. Dies wird dadurch erreicht, dass das obere Ende der Blasdüsen 29 und 30 in
wp^entlich npringerom Abstand vor der einlaufssiti^sn
Gehäusewand 39 endet als im ersten Ausführungsbeispiel. Weil dann jedoch der Platz zwischen dem oberen Ende der
Blasdüsen und der einlaufseitigen Gehäusewand 39 nicht mehr ausreicht, um in der Gehäuseoberseite 31 an dieser
Stelle eine hinreichend große Abluftöffnung vorzusehen, ist die AbI ftöffnung 38 im zweiten Ausführungsbeispiel
in Förderrichtung 7 gesehen über das obere Ende der Blasdüsen 29 und 30 hinaus ausgedehnt. Dies war möglich, ohne
die Abschirmung zwischen dem ersten, feuchten Bereich und dem zweiten, trockenen Bereich 37 der Vorrichtung aufzuheben,
durch eine geänderte Ausbildung der Abschirmungen: Bis zu einer vorgegebenen Höhe H sind die Abschirmungen
33 und 34 nach wie vor so angeordnet und geführt wie im ersten Ausführungsbeispiel. Ab dieser vorgegebenen Höhe
H jedoch verlaufen die Gummilippen senkrecht an der Gehäuserückwand 34 und an der vorderen Gehäusewand 35 nach oben
und sind mit ihrem weiter in der Gehäusemitte liegenden Längsrand jeweils an einer in der Ansicht gemäß Fig. 4
dreieckig geformten Zwischenwand 45 befestigt, welche mit ihrem einlaufseitigen Rand 46 an der Aussenseite der
jeweiligen Düse befestigt ist, sich in Förderrichtung 7 - vorzugsweise parallel zur Glastafel laufebene 6 - erstreckt
und an ihrem auslaufseitigen Rand 47 mit der Gummilippe verbunden ist.
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Auf diese Weise ist ab der Höhe H ein Abluftschacht I
1; mit gleichbleibendem Querschnitt gebildet, durch welchen die Abluft bei jeder Glastafelgröße bequem nach oben
entweichen kann. Da die Blasdüsen 29 und 30 mit ihrem oberen Ende im Bereich dieses Äbiuftschachtes Hegen,
werden die Röhre 43 und 44 für die Luftzufuhr zu den Blasdüsen durch die Abluftöffnung 38 hindurch in das |
Gehäuse hineingeführt. |
Claims (9)
1. Vorrichtung zum Trocknen von gewaschenen Glastafeln
im Durchlauf durch ein Gehäuse, welches ei^>en Einlaufschlitz
und einen Auslaufschlitz und einen Waagerechtförderer
für die G3astafeln hat, der einen Auf-Stellförderer und zum Abstützen der auf dem Aufstellförderer
stehenden Glastafeln über eine ihre Großflächen Stützelemente umfaßt, die eine Glastafel laufebene definieren,
mit einer vor und einer hinter der Glastafel laufebene
1Ö angeordneten langgestreckten, entgegen der Förderrichtung schräg gegen die Glastafel laufebene gerichteten
Blasdüse, deren Luftaustrittsschlitze sich parallel zur Glastafel laufebene vom Aufstellförderer ausgehend entgegen
der Förderrichtung geneigt schräg nach oben erstrecken, 15
wobei einerseits zwischen der vorderen Düse und der
-Z-
angrenzenden vorderen Gehäusewand und andererseits zwischen der hinteren Düse und der angrenzenden Gehäuserückwand
eine Abschirmung vorgesehen ist,
^und mit einer im Gehäuse vorgesehenen Abluftöffnung,
dadurch gekennzeichnet, dass das obere Ende der Piasdüsen (29, 30) in einigem Abstand von der einlaufseitigen
Stirnwand (39) des Gehäuses angeordnet und die Abluftöffnung (38) zwischen dem oberen Ende der Blasdüsen (29,30)
und der einlaufseitigen Stirnwand (39) des Gehäuses in der Gehäuseoberseite (31) vorgesehen ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Abluftöffnung (38) ungefähr von der
einlaufseitigen Gehäusestirnwand (39) bis zum oberen Ende der Blasdüsen (29, 30) erstreckt.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
dass sich die Abluftöffnung (38) ungefähr über die ganze Breite der Gehäuseoberseite (31) erstreckt.
4. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Abluftöffnung
(38) in Förderrichtung (7) des Waagerechtförderers über eine Länge von wenigstens 20 cm erstreckt, vorzugsweise
über eine Länge von 30 bis 50 cm.
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5. Vorrichtung zum Trocknen von gewaschenen Glastafeln
im Durchlauf durch ein Gehäuse, welches einen Ein- '
laufschlitz und einen Auslaufschlitz und einen Waagerechtförderer
für die Glastafeln hat, der einen Auf-Stellförderer und zum Abstützen der auf dem Aufstell- *
förderer stehenden Glastafeln über eine ihre Großflächen
Stützelemente umfaßt, die eine Glastafel laufebene definieren,
Stützelemente umfaßt, die eine Glastafel laufebene definieren,
mit einer vor und einer hinter der Glastafel laufebene
angeordneten langgestreckten, entgegen der Förderrichtung schräg gegen die Glastafellaufebene gerichteten
Blasdüse, deren Luftaustrittsschlitze sich parallel zur
Glastafel laufebene vom Aufstellförderer ausgehend ent- t gegen der Förderrichtung geneigt schräg nach oben erstrecken, §
angeordneten langgestreckten, entgegen der Förderrichtung schräg gegen die Glastafellaufebene gerichteten
Blasdüse, deren Luftaustrittsschlitze sich parallel zur
Glastafel laufebene vom Aufstellförderer ausgehend ent- t gegen der Förderrichtung geneigt schräg nach oben erstrecken, §
wobei einerseits zwischen der vorderen Düse und der an- $
grenzenden vorderen Gehäusewand und andererseits zwi- f
sehen der hinteren Düse und der angrenzenden Gehäuse- *
rückwand eine Abschirmung vorgesehen ist, I
ί:
und mit einer im Gehäuse vorgesehenen Abluftöffnung, ;■
dadurch gekennzeichnet, dass die sich zwischen den
Blasdüsen (29, 30) und der jeweiligen angrenzenden Ge- i
häusewand (34, 35) erstreckende Abschirmung (32,33, 45) )
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- 4
die Gehäusewand (34, 35) bis zu einer vorgegebenen Höhe _H längs einer zur Blasdüse (29, 30) ungefähr parallelen
Linie und darüber längs einer steileren Linie berührt,
und dass die Abluftöffnung (38) am oberen Ende des zwisehen
den Abschirmungen (32, 33, 45) und der einlaufseitigen Gehäusestirnwand (39) gebildeten Schachtes
in der Gehäuseoberseite (31) vorgesehen ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Abschirmung (32, 33) die Gehäusewand (34,
35) oberhalb der vorgegebenen Höhe _H_ längs einer ungefähr
lotrechten Linie berührt.
7. Vorrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet,
dass die in das obere Ende der Blasdüsen (29, 30) einmündenden Luftzufuhrrohre (43, 44) durch die
Abluftöffnung (38) hindurch in das Gehäuse hineinführen.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, dass sich die Abluftöffnung
(38) ungefähr über die ganze Breite der Gehäuseoberseite (31 ) erstreckt.
9. Vorrichtung nach Anspruch 7 und 8, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Abluftöffnung (38) in
Förderrichtung (7) des Waagerechtförderers über eine Länge
von wenigstens 20 cm, vorzugsweise über eine Länge von
30 bis 50 cm erstreckt, jeweils zuzüglich des Durchmessers der Luftzufuhrrohre (43, 44).
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