DE69936665T2 - Verfahren zur verwaltung von physischen betriebsmitteln in einem funkzugriffsnetz - Google Patents

Verfahren zur verwaltung von physischen betriebsmitteln in einem funkzugriffsnetz Download PDF

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Description

  • GEBIET DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Verwalten physikalischer Betriebsmittel eines Funkzugriffsnetzwerks. Im Besonderen betrifft die vorliegende Erfindung ein Verfahren zum Steuern von Übertragungsbetriebsmitteln eines Funkzugriffsnetzwerks, das dazu fähig ist, Daten in Einheiten von Paketen zu übertragen. Die vorliegende Erfindung betrifft ebenso solch ein Netzwerk, welches dazu angepasst ist, Datenpakete in Echtzeitverkehr und Nicht-Echtzeitverkehr zu übertragen.
  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • Ein allgemeines Blockschaltbild eines Funkzugriffsnetzwerks als ein Teil eines Funktelekommunikationsnetzwerks ist in 1 gezeigt.
  • Wie darin dargestellt ist, kommuniziert eine Endgeräteeinheit oder Mobilstation MS, die mit Bezugszeichen 3 bezeichnet ist, über eine Luftschnittstelle (Funkschnittstelle) mit einer Funk-Sender-Empfänger-Einheit oder einer Basisstation BS, die mit Bezugszeichen 2 bezeichnet ist. Es sei angemerkt, dass zum Zweck einer vereinfachten Erklärung jeweils nur eine Mobilstation MS und eine Basisstation BS in 1 gezeigt sind, während in der Praxis mehrere Basisstationen BS ein Netzwerk bilden und jede dazu angepasst ist, mit einer Vielzahl von Mobilstationen zu kommunizieren.
  • Jede von den entsprechenden Basisstationen BS 2 wird durch eine Funknetzwerksteuerungseinheit oder eine Funknetzwerksteuerung RNC die mit Bezugszeichen 1 bezeichnet ist, gesteuert, und kommuniziert mit dieser. Eine Kommunikation zwischen einer entsprechenden Basisstation BS 2 und der Funknetzwerksteuerung RNC 1 findet über eine so genannte Iub-Schnittstelle statt. Über diese Iub-Schnittstelle werden entsprechend Verkehrsdaten und Nutzdaten als auch Steuerungsdaten zwischen der Basisstation BS 2 und der Funknetzwerksteuerung RNC 1 ausgetauscht.
  • Solche Netwerke sind mittlerweile dazu in der Lage, Daten in Einheiten von Paketen zu übertragen (z.B. gemäß einer asynchronen Übertragungsbetriebsart ATM). Unter den zu übertragenden Daten kann zwischen zwei Arten von Verkehr unterschieden werden. Erstens existiert in solch einem Netzwerk so genannter Echtzeitverkehr (RT), z.B. auf Grund eines anhaltenden Telefonrufs, so dass Echtzeitdatenpakete zu übertragen sind. Zweitens existiert in solch einem Netzwerk so genannter Nicht-Echtzeitverkehr (NRT), z.B. auf Grund von Dateien oder anderen Dateneinheiten, die zu übertragen sind, so dass Nicht-Echtzeitdatenpakete zu geplanten Zeitpunkten zu übertragen sind.
  • Ein Planen und/oder Zulassen entsprechender über das Netzwerk zu übertragender Verkehrskomponenten wird durch eine Zulassungssteuerungseinrichtung, die mit 1A bezeichnet ist, als ein Teil der Funknetzwerksteuerung RNC 1 gehandhabt. Die Zulassungssteuerungseinrichtung 1A ist dazu angepasst, um sowohl Echtzeitverkehr als auch Nicht-Echtzeitverkehr zu handhaben.
  • Bisher bekannte Systeme wenden ein Übertragungsprinzip an, dass als Codemultiplex-Mehrfachzugriff CDMA oder Breitband-CDMA (WCDMA) bekannt ist, gemäß welchem unter Verwendung verschiedener Codes auf physikalische Kanäle (Frequenzen) zugegriffen wird. Jeder verwendete Code repräsentiert dann einen Kanal. Ein so genannter Träger wird dann z.B. durch eine Frequenz und einen verwendeten Code definiert.
  • Somit wurden zum Übertragen von Paketdaten in Echtzeit und Nicht-Echtzeit die gesamten verfügbaren physikalischen Betriebsmittel an einer Basisstation BS 2 im Voraus in Echtzeitkanäle, die für Echtzeitverkehr reserviert und/oder vorgesehen sind, und in Nicht-Echtzeitkanäle, die für Nicht-Echtzeitverkehr reserviert sind, aufgeteilt (untergliedert).
  • Dann mussten im Fall von Datenpaketen, die entweder in Echtzeit oder Nicht-Echtzeit zu übertragen waren entsprechende Kanalaktivierungs- und/oder Deaktivierungsprozeduren durchgeführt werden. Solche Prozeduren sind jedoch zeitaufwendig, was einen Nachteil für die Datenpaketzuweisungsfunktionalität in CDMA- und/oder WCDMA-Systemen verursacht, da sie sich z.B. auf langsame gemeinsame Steuerungskanäle auf der Iub-Schnittstelle verlassen mussten.
  • Außerdem blieben auf Grund der vorherigen Aufteilung der Kanäle in Echtzeit- und Nicht-Echtzeitkanäle physikalische Betriebsmittel oft ungenutzt, was die maximal möglichen Verkehrsmenge, die durch das Netzwerk gehandhabt wird, begrenzt.
  • Die Druckschrift EP 0 831 669 A2 beschreibt ein Laststeuerungsverfahren für ein zellulares CDMA-System, das sowohl RT- als auch NRT-Verkehr handhabt, wobei RT-Verkehr beim Zuweisen von physikalischen Betriebsmitteln Priorität besitzt. Eine verfügbare Bandbreitenkapazität für die Zuweisung von NRT-Verkehr wird aus der Differenz zwischen einer momentanen maximalen Kapazität und der Kapazität, die RT-Verkehr zugewiesen ist, berechnet.
  • KURZFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Es ist folglich eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung die vorstehenden Nachteile der Systeme des Standes der Technik zu lösen und ein Verfahren zum Steuern von Übertragungsbetriebsmitteln eines Funkzugriffsnetzwerks, das dazu angepasst ist, Datenpakete in Echtzeitverkehr und in Nicht-Echtzeitverkehr zu übertragen, bereitzustellen, welches solche zeitaufwendigen Kanalaktivierungs-/Deaktivierungsprozeduren verringert, während die gesamten verfügbaren physikalischen Betriebsmittel einer entsprechenden Basisstation effektiv ausgenutzt werden.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung wird diese Aufgabe durch ein Verfahren gemäß Anspruch 1 zum Steuern von Übertragungsbetriebsmitteln eines Funkzugriffsnetzwerkes, dass dazu angepasst ist, Datenpakete in Echtzeitverkehr und in Nicht-Echtzeitverkehr zu übertragen, und durch eine entsprechende Funkzugriffsnetzwerkssteuerungseinheit und Funk-Sender-Empfänger-Einheit gemäß Ansprüchen 8 und 9 erreicht.
  • Weitere vorteilhafte Entwicklungen der vorliegenden Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen definiert.
  • Das Verfahren gemäß der vorliegenden Erfindung stellt den Vorteil bereit, dass sich die Funknetzwerksteuerung RNC 1 nicht auf Trägerinformationen, d.h. physikalische Kanalinformationen wie eine Trägerfrequenz, einen Code, und/oder einen Zeitschlitz (im Fall von TD-WCDMA) verlassen muss. Dies wiederum führt zu vereinfachten Prozeduren in dem Netzwerk und reduziert den Verwaltungsoverhead. Außerdem können die zeitaufwendigen und daher eher langsamen Kanalaktivierungs-/Deaktivierungsprozeduren entfernt werden, was die WCDMA-Datenpaketzuweisungsfunktionalität in Bezug auf Geschwindigkeit verbessert. Außerdem verursacht eine Verwendung des vorgeschlagenen Verfahrens keine Erhöhung der Datenmenge, die über die Iub-Schnittstelle übertragen wird.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • Die vorliegende Erfindung wird einfacher verstanden werden, wenn auf die begleitenden Zeichnungen Bezug genommen wird, wobei:
  • 1 ein allgemeines Blockschaltbild eines Funkzugriffsnetzwerks als ein Teil eines Funktelekommunikationsnetzwerks darstellt;
  • 2 ein Gesamtablaufdiagramm des vorgeschlagenen Verfahrens darstellt;
  • 3 die einzelnen Schritte einer Initialisierungsunterroutine, die in 1 angegeben ist, in Form eines Ablaufdiagramms darstellt; und
  • 4 die einzelnen Schritte einer Aktualisierungsunterroutine, die in 1 angegeben ist, in Form eines Ablaufdiagramms darstellt.
  • DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung wird nachfolgend detailliert mit Bezug auf die Zeichnungen beschrieben.
  • Der Ausgangspunkt der vorliegenden Erfindung ist, dass die physikalischen Betriebsmittel des Funkzugriffsnetzwerks nicht auf einer Datenpaketbasis durch Verwendung spezieller Kanalaktivierungs-/Deaktivierungsprozeduren reserviert werden.
  • Stattdessen liegt das Prinzip gemäß der vorliegenden Erfindung darin, dass die physikalischen Betriebsmittel des Funkzugriffsnetzwerks für Datenpaketübertragung über die Iub-Schnittstelle und über eine entsprechende Basisstation BS dynamisch gemäß der vorherrschenden Notwendigkeit von Übertragungsbetriebsmitteln für die Echtzeitverkehrskomponenten auf einer Kanalelementbasis reserviert werden. Dies bedeutet, dass dem Echtzeitverkehr all die erforderlichen Funkbetriebsmittel zugewiesen werden und dass dem Nicht-Echtzeitverkehr die verbleibenden Funkbetriebsmittel der gesamten verfügbaren Betriebsmittel zugewiesen werden.
  • Diese Zuweisung und/oder Untergliederung von verfügbaren Betriebsmitteln wird dynamisch durchgeführt, d.h. nach einer anfänglichen Untergliederung wird die Prozedur wiederholt durchgeführt, um die untergliederten Betriebsmittel periodisch zu aktualisieren, d.h. unter der Bedingung, dass eine vorgegebene Zeitdauer als eine Aktualisierungsbedingung abgelaufen ist. Alternativ kann eine Aktualisierung in Abhängigkeit des Auftretens einer anderen spezifizierten Aktualisierungsbedingung durchgeführt werden, wie z.B. dass ein neuer Echtzeit-RT-Träger das Funknetzwerk betritt und Funkbetriebsmittel erfordert, oder dass irgendein Träger (RT oder NRT) das Netzwerk verlässt.
  • Die somit untergliederten physikalischen Übertragungsbetriebsmittel werden für die RT- und/oder NRT-Verkehrskomponenten auf einer Kanalelementbasis reserviert. Mit anderen Worten wird ein entsprechender Trägerkanal (z.B. durch Trägerfrequenz, Zeitschlitz (in TD-WCDMA) und Kanalisierungscode definiert) weiter in Kanalelemente aufgeteilt. Dies bedeutet, dass ein entsprechender Kanal, der zur Übertragung gemäß einer angewendeten asynchronen Übertragungsbetriebsart ATM verwendet wird, aus einer Vielzahl von virtuellen Pfaden VP besteht, die durch virtuelle Pfadkennungen VPI bezeichnet sind, und jeder virtuelle Pfad als solches eine Vielzahl von virtuellen Kanälen VC umfasst, die durch virtuelle Kanalkennungen VCI bezeichnet sind. Nach einer Untergliederung der physikalischen Betriebsmittel wird dem Echtzeitverkehr eine bestimmte erforderliche Anzahl von virtuellen Pfaden und/oder virtuellen Kanälen zugewiesen, während dem Nicht-Echtzeitverkehr die verbleibenden Betriebsmittel zugewiesen werden, d.h. die verbleibenden virtuellen Kanäle und/oder virtuellen Pfade.
  • Die folgende Beschreibung der Ablaufdiagramme, die in 2 bis 4 gezeigt sind, erklärt das Vorstehende detaillierter.
  • In 2 startet das Verfahren gemäß der vorliegenden Erfindung, welches in der Funknetzwerksteuerungseinheit RNC (in 1 gezeigt) implementiert ist, bei Schritt S0.
  • In einem nachfolgenden Schritt S1 wird eine Unterroutine zum anfänglichen Untergliedern der physikalischen Betriebsmittel des Funkzugriffsnetzwerks aktiviert. Die entsprechenden Schritte, die durch diese Unterroutine durchgeführt werden, sind in 3 dargestellt.
  • Wie in 3 gezeigt, wird die Initialisierung der Betriebsmitteluntergliederung bei einem Schritt S10 gestartet.
  • In einem nachfolgenden Schritt S11 bezieht die Funknetzwerksteuerungseinheit RNC Informationen bezüglich der gesamten verfügbaren physikalischen Übertragungsbetriebsmittel für Echtzeit- und Nicht-Echtzeitverkehrskomponenten einer entsprechenden Funk-Sender-Empfänger-Einheit (Basisstation). Dies kann dadurch erreicht werden, dass die Funknetzwerksteuerungseinheit RNC eine entsprechende Basisstation dazu auffordert, ihre physikalischen Übertragungsbetriebsmittel (über eine Iub-Schnittstelle) zu berichten. Alternativ kann die Funknetzwerksteuerungseinheit RNC bereits eine Aufzeichnung der gesamten physikalischen Übertragungsbetriebsmittel von jeder entsprechenden Basisstation, die durch die Funknetzwerksteuerungseinheit RNC gesteuert wird, führen, was die Notwendigkeit für eine Anforderungs- und Berichtsprozedur verringern würde.
  • Dann bezieht die Funknetzwerksteuerungseinheit RNC in Schritt S12 Wissen über einen Wert für erwarteten Echtzeitverkehr in dem Netzwerk bezüglich einer betreffenden Basisstation BS. Dieser Wert kann ebenso ein fester und vorbestimmter Wert sein, der für alle Basisstationen der Gleiche ist und der Funknetzwerksteuerungseinheit RNC im Voraus bekannt ist. Alternativ kann diese Information als ein Ergebnis einer Anforderungs- (auf der RNC-Seite) und Berichts- (auf der BS-Seite) Prozedur erhalten werden, während eine betreffende Basisstation BS die Funknetzwerksteuerungseinheit RNC über den für sie selbst erwarteten Echtzeitverkehr informiert. Dies kann für eine entsprechende Basisstation ein vorbestimmter Wert sein, welcher von Basisstation zu Basisstation gemäß dem Aufenthaltsort der Basisstation (z.B. städtische Umgebung oder ländliches Gebiet) verschieden ist. Als eine weitere Alternative kann die erwartete RT-Verkehrsmenge auf eine feste Prozentzahl der vorher erhaltenen Gesamtverkehrsbetriebsmittel der Basisstation gesetzt werden (z.B. auf einen Wert von 50%).
  • Dann werden in einem nachfolgenden Schritt S13 die Übertragungsbetriebsmittel anfänglich untergliedert. Dies bedeutet, dass Übertragungsbetriebsmittel für den Nicht-Echtzeitverkehr basierend auf dem Wissen über die gesamten verfügbaren Übertragungsbetriebsmittel einer Funk-Sender-Empfänger-Einheit (Basisstation BS) des Funkzugriffsnetzwerks und den Informationen bezüglich der Übertragungsbetriebsmittel, die zum Handhaben von Echtzeitverkehr durch die Basisstation erforderlich sind, reserviert werden. Genauer wird der Unterschied zwischen den gesamten verfügbaren Übertragungsbetriebsmitteln an einer entsprechenden Basisstation BS und den Betriebsmitteln, die für eine erwartete Echtzeitverkehrsmenge an der entsprechenden Basisstation erforderlich sind, als die reservierten Betriebsmittel für Nicht-Echtzeitverkehr an der entsprechenden Basisstation BS definiert.
  • Die Unterroutine der Initialisierung setzt sich dann bei einem Schritt S14 fort. In Schritt S14 wird eine Aktualisierungsperiode gesetzt, wodurch eine Aktualisierungsbedingung definiert wird, und eine entsprechende Zeitsteuerungseinheit oder ein Zeitnehmer (getakteter Zähler mit einer festen Taktdauer) zum Erfassen des Ablaufens der Aktualisierungsperiode wird zurückgesetzt (Zurücksetzen eines Aktualisierungsbedingungs-Markers). Dieser Schritt wird in dem beschriebenen Beispielfall durchgeführt, wobei ein Ablauf einer Aktualisierungsperiode als eine Aktualisierungsbedingung definiert ist, wie vorstehend erwähnt. Es ist jedoch ebenso denkbar, diesen Schritt dazu zu verwenden, um die Aktualisierungsbedingung als solches zu definieren, d.h. ob ein Ablaufen einer Zeitdauer oder ein Eintreten eines RT-Trägers oder ein Verlassen eines NRT-/RT-Trägers als eine Aktualisierungsbedingung definiert ist. In dem letztgenannten Fall müsste dann ein entsprechender Aktualisierungsbedingungs-Marker zurückgesetzt werden.
  • Die Initialisierungsunterroutine endet in einem Schritt S15 („Beenden") und kehrt zu dem in 2 dargestellten Ablaufdiagramm zurück.
  • Wie in 2 gezeigt, setzt sich das Verfahren mit einem Schritt S2 fort. In Schritt S2 werden die vorher untergliederten physikalischen Betriebsmittel sowohl entsprechendem Echtzeit- als auch Nicht-Echtzeitverkehr zugewiesen, der durch eine betreffende Basisstation des Funknetzwerks gehandhabt wird. Die Zuweisung wird auf einer Pro-Kanalelementbasis durchgeführt, welche nachstehend detaillierter erklärt wird.
  • Jeder einer Vielzahl von Kanälen, die an einer entsprechenden Basisstation verfügbar ist, wird in einer asynchronen Übertragungsbetriebsart ATM betrieben. Bei solch einer Übertragungsbetriebsart umfasst jeder Kanal eine Vielzahl von Kanalelementen von so genannten virtuellen Pfaden VP, welche durch so genannte virtuelle Pfadkennungen VPI bezeichnet sind. Jeder virtuelle Pfad wiederum weist mehrere so genannte virtuelle Kanäle VC auf, welche durch so genannte virtuelle Kanalkennungen VCI bezeichnet sind.
  • Es sei in einem Beispielfall angenommen, dass eine Basisstation BS zwei Kanäle (CH1 und CH2) hat, wobei jeder Kanal drei virtuelle Pfade VP (bezeichnet durch VPI_1 bis VPI_3, und VPI_4 bis VPI_6), aufweist, wobei jeder virtuelle Pfad VP drei virtuelle Kanäle VC (bezeichnet durch VCI_1 bis VCI_9 und VCI_10 bis VCI_18) aufweist. Dann kann eine RT-/NRT-Betriebsmitteluntergliederung der Übertragungsbetriebsmittel derart sein, dass virtuelle Pfade VP, die durch VPI_1 bis VPI_5 bezeichnet sind, für Echtzeit-RT-Verkehr dediziert sind, während ein virtueller Pfad VPI_6 für Nicht-Echtzeit-NRT-Verkehr dediziert ist. Es ist ebenso eine Untergliederung möglich, bei welcher Betriebsmittel in Einheiten von virtuellen Kanälen untergliedert werden. Zum Beispiel sind die virtuellen Kanäle VC, die durch VCI_1 bis VCI_14 bezeichnet sind, für RT-Verkehrsübertragungen dediziert, während virtuelle Kanäle, die durch VCI_16 bis VCI_18 bezeichnet sind, für Nicht-Echtzeitverkehrsübertragungen dediziert sind.
  • Somit werden die Betriebsmittel, welche auf die vorstehend dargestellte Weise untergliedert wurden, momentan vorherrschendem Verkehr durch die Funknetzwerksteuerung RNC zugewiesen, welche die Basisstation über die Kennung des Verkehrs selbst informiert. Dies kann durch Bezugnahme auf das Übertragungsformat und/oder die verwendeten Codes vorgenommen werden. Die Funknetzwerksteuerung adressiert dann das entsprechende Kanalelement und/oder wählt dieses aus (virtueller Kanal/virtueller Pfad) durch Auswählen des dedizierten (reservierten) virtuellen Kanalelements (VC, VP) für den RT-/NRT-Verkehr, der momentan zu handhaben ist, und die Übertragung wird unter Verwendung der somit zugewiesenen Kanalelemente durchgeführt.
  • Nachfolgend wird in einem Schritt S3 überprüft, ob eine Aktualisierungsbedingung aufgetreten ist. Dies bedeutet, dass im Fall einer periodischen Aktualisierung nach dem Ablauf einer Aktualisierungsperiode als eine Aktualisierungsbedingung, die Zeitsteuerungseinheit überprüft wird, um zu erfassen, ob die Aktualisierungsperiode bereits abgelaufen ist. Wie vorstehend erwähnt ist es jedoch auch möglich, in Schritt S3 das Auftreten einer anderen Aktualisierungsbedingung wie z.B. das Eintreten eines RT-Trägers oder das Verlassen mancher Träger (RT und/oder NRT) zu überprüfen.
  • Wenn die Aktualisierungsperiode nicht vorbei ist (NEIN in Schritt S3) oder allgemeiner gesagt, wenn die Aktualisierungsbedingung nicht aufgetreten ist, kehrt der Ablauf zu Schritt S2 zurück. Dies bedeutet, dass der Verkehr durch Zuweisen von Verkehr zu den Kanalelementen unter Verwendung der vorhergehenden (und/oder anfänglichen) Betriebsmitteluntergliederung gehandhabt wird.
  • Wenn jedoch die Aktualisierungsperiode abgelaufen ist (JA in Schritt S3) oder allgemeiner gesagt, wenn die Aktualisierungsbedingung aufgetreten ist, setzt sich der Verfahrensablauf bei Schritt S4 fort. In Schritt S4 wird die Betriebsmitteluntergliederung aktualisiert. Solch eine Aktualisierungsprozedur kann z.B. unter Verwendung der Rahmensteuerungsschicht FCL durchgeführt werden. Wenn somit die Betriebsmitteluntergliederung aktualisiert wird, kann die Basisstation BS über alle NRT-Träger, welche unter dem Funknetzwerk, das die betreffende Basisstation BS abdeckt, aktiv oder inaktiv sind, informiert werden. Ebenso kann die Basisstation über alle RT-Träger informiert werden, wenn es vom Gesichtspunkt der Übertragungsbetriebsmittel erwünscht ist, die variable Bitrate VBR effektiv zu verwenden. Dann kann die Rahmensteuerungsschicht FCL später verwendet werden, um nur auf die vorbestimmten Trägerinformationen in der Basisstation BS zu zeigen, um eine „schnelle Kanalaktivierung/-Deaktivierung" zu erreichen.
  • Die Aktualisierungsunterroutine wird mit Bezug auf 4 detaillierter beschrieben.
  • Wie in 4 dargestellt, startet die Aktualisierungsunterroutine bei einem Schritt S40.
  • Danach, in einem Schritt S41, wird die momentane Echtzeitverkehrsmenge erfasst. Zum Beispiel berichtet die Basisstation der Funknetzwerksteuerung die Anzahl von anhaltenden Telefonrufen, auf deren Basis der momentane Echtzeitverkehr abgeleitet werden kann. Dies ist in gewisser Weise zu Schritt S12 in 3 vergleichbar, wobei jedoch der erfasste Wert für eine Echtzeitverkehrsmenge die tatsächliche momentane Notwendigkeit für Funkbetriebsmittel für Übertragung widerspiegelt.
  • In einem nachfolgenden Schritt S42 wird die Funkbetriebsmitteluntergliederung aktualisiert. Und zwar werden die neuen Betriebsmittel, die für NRT-Verkehr verfügbar sind, als die Differenz zwischen den gesamten verfügbaren Betriebsmitteln an einer entsprechenden Basisstation (wie in Schritt S11 erhalten) und den Betriebsmitteln, die für die momentan erfasste RT-Verkehrsmenge erforderlich sind, definiert.
  • Durch Zuweisen aller Betriebsmittel, die für Echtzeitübertragung erforderlich sind, an Echtzeitverkehr wird Echtzeitverkehr gegenüber Nicht-Echtzeitverkehr bevorzugt. Der Nicht-Echtzeitverkehr kann nur diese Betriebsmittel verwenden, welche nicht durch Echtzeitverkehr erforderlich sind.
  • Nachfolgend wird der Aktualisierungsperiodezeitnehmer (oder allgemein gesprochen der Aktualisierungsbedingungs-Marker) in einem Schritt S43 zurückgesetzt und die Unterroutine endet in einem Schritt S44 („Beenden") und kehrt zu dem in 2 gezeigten Ablaufdiagramm zurück.
  • Wie in 2 dargestellt, kehrt der Ablauf nach einer Aktualisierung zu Schritt S2 zurück. Dies bedeutet, dass im Nachfolgenden die neu untergliederten Betriebsmittel verwendet werden, um entsprechenden Verkehrskomponenten zugewiesen zu werden, wie bereits vorstehend beschrieben wurde, und eine Aktualisierung der untergliederten Betriebsmittel wird jedes Mal dann durchgeführt, wenn die Aktualisierungsbedingung aufgetreten ist, d.h. jedes Mal, wenn die Aktualisierungsperiode abgelaufen ist.
  • Es sei angemerkt, dass in einem Fall, in dem eine Aktualisierung jedes Mal dann durchgeführt wird, wenn ein RT-Träger das Funknetzwerk betritt oder verlässt, auch die Verarbeitungslast auf der RNC-Seite reduziert werden kann.
  • Außerdem, abgesehen von den vorstehenden Aktualisierungsbedingungen (d.h. Eintreten/Verlassen eines Trägers oder Ablaufen einer Aktualisierungsperiode), ist es denkbar, dass andere Bedingungen implementiert werden. Zum Beispiel kann in Schritt S3 überprüft werden, ob eine vorbestimmte Zeit eines Tages wie z.B. 10 p.m. am Abend erreicht wurde. Es kann nämlich erwartet werden, dass während einer Nacht Echtzeitverkehr reduziert ist, da die Teilnehmer des Netzwerks schlafen, während jedoch Nicht-Echtzeitverkehr, wie etwa (geplante) Übertragungen von Daten, sich auf Grund der etwas reduzierten Gebühren zur Verwendung des Netzwerkes bei Nacht erhöhen werden. Deshalb ist ein Durchführen einer erzwungenen Aktualisierung von Übertragungsbetriebsmitteln zu bestimmten Zeitpunkten des Tages vorteilhafter Weise ebenso denkbar.
  • Wie vorstehend beschrieben schlägt die vorliegende Erfindung ein Verfahren zum Steuern von Übertragungsbetriebsmitteln eines Funkzugriffsnetzwerks, dass dazu angepasst ist, Datenpakete in Echtzeitverkehr und in Nicht-Echtzeitverkehr zu übertragen, vor, wobei das Verfahren die Schritte aufweist: Beschaffen von Informationen bezüglich Übertragungsbetriebsmitteln, die zum Handhaben von Echtzeitverkehr erforderlich sind; und Reservieren von Übertragungsbetriebsmitteln zum Handhaben von Nicht-Echtzeitverkehr basierend auf einem Wissen von insgesamt verfügbaren Übertragungsbetriebsmitteln einer Funk-Sender-Empfänger-Einheit des Funkzugriffsnetzwerks und der Informationen bezüglich der Übertragungsbetriebsmittel, die zum Handhaben von Echtzeitverkehr durch den Funk-Sende-Empfänger erforderlich sind. Übertragungsbetriebsmittel werden nachfolgend basierend auf Kanalelementen, welche durch vorausgewählte Kanalkennungen bezeichnet werden, aktiviert. Dies verringert die Verwendung von bisher erforderlichen zeitaufwendigen Kanalaktivierungsprozeduren als auch die Notwendigkeit, sich auf irgendwelche Trägerinformationen zu beziehen.
  • Es ist zu verstehen, dass die vorstehende Beschreibung und die begleitenden Zeichnungen lediglich dazu gedacht sind, die vorliegende Erfindung anhand eines Beispiels darzustellen. Die bevorzugten Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung können somit innerhalb dem Umfang der beigefügten Ansprüche variieren.

Claims (9)

  1. Verfahren zum Steuern von Übertragungsbetriebsmitteln eines Funkzugriffsnetzwerks, das dazu angepasst ist, Datenpakete in Echtzeitverkehr und Nicht-Echtzeitverkehr zu übertragen, wobei das Verfahren die Schritte aufweist: Beschaffen von Informationen bezüglich Übertragungsbetriebsmitteln, die zum Handhaben von Echtzeitverkehr in einer Funknetzwerksteuerung erforderlich sind; Reservieren von Übertragungsbetriebsmitteln zum dynamischen Handhaben von Nicht-Echtzeitverkehr basierend auf einem Wissen von insgesamt verfügbaren Übertragungsbetriebsmitteln einer entsprechenden Funk-Sender-Empfänger-Einheit des Funkzugriffsnetzwerks und den Informationen bezüglich der Übertragungsbetriebsmittel, die zum Handhaben von Echtzeitverkehr durch den entsprechenden Funk-Sender-Empfänger erforderlich sind, wobei die entsprechend reservierten Übertragungsbetriebsmittel basierend auf virtuellen ATM-Pfadkennungen und virtuellen Kanalkennungen unterschieden werden, wobei der Reservierungsschritt die Übertragungsbetriebsmittel für die entsprechende Funk-Sender-Empfänger-Einheit aufteilt; und Übertragen von vorherrschendem Verkehr basierend auf einer Kennung des zu handhabenden Verkehrs durch wahlweise Adressieren der virtuellen ATM-Pfadkennungen und der virtuellen Kanalkennungen für den zu handhabenden Echtzeit-/Nicht-Echtzeit-Verkehr.
  2. Verfahren gemäß Anspruch 1, wobei das Reservieren von Übertragungsbetriebsmitteln zum Handhaben von Nicht-Echtzeitverkehr darin liegt, den Unterschied zwischen den insgesamt verfügbaren Übertragungsbetriebsmitteln der Funk-Sender-Empfänger-Einheit des Funkzugriffsnetzwerks und der Übertragungsbetriebsmittel, die zum Handhaben von Echtzeitverkehr erforderlich sind, zu bestimmen, wobei der Unterschied die für den Nicht-Echtzeitverkehr reservierten Übertragungsbetriebsmittel sind.
  3. Verfahren gemäß Anspruch 1, wobei der Schritt des Beschaffens und Reservierens nach Auftreten einer Aktualisierungsbedingung wiederholt durchgeführt wird.
  4. Verfahren gemäß Anspruch 3, wobei die Aktualisierungsbedingung ein Ablauf einer Aktualisierungsperiode ist.
  5. Verfahren gemäß Anspruch 3, wobei die Aktualisierungsbedingung ein Eintreten eines Echtzeit-Trägers in das Funknetzwerk oder das Austreten eines Echtzeit- und/oder Nicht-Echtzeit-Trägers aus dem Netzwerk ist.
  6. Verfahren gemäß Anspruch 3, wobei die Aktualisierungsbedingung darin liegt, dass eine vorbestimmte Tageszeit erreicht wird.
  7. Verfahren gemäß Anspruch 3, wobei in einem allerersten Beschaffungsschritt ein vorbestimmter Wert für die Übertragungsbetriebsmittel, die zum Handhaben von Echtzeitverkehr erforderlich sind, verwendet wird, und in allen nachfolgenden Beschaffungsschritten ein erfasster Wert für die tatsächlich zum Handhaben von Echtzeitverkehr erforderlichen Übertragungsbetriebsmittel verwendet wird.
  8. Funkzugriffsnetzwerksteuerungseinheit, mit: einer Beschaffungseinrichtung zum Beschaffen von Informationen bezüglich Übertragungsbetriebsmitteln, die zum Handhaben von Echtzeitverkehr in einer Funknetzwerksteuerung erforderlich sind; einer Reservierungseinrichtung zum Reservieren von Übertragungsbetriebsmitteln zum dynamischen Handhaben von Nicht-Echtzeitverkehr basierend auf einem Wissen von insgesamt verfügbaren Übertragungsbetriebsmitteln einer entsprechenden Funk-Sender-Empfänger-Einheit des Funkzugriffsnetzwerks und den Informationen bezüglich der Übertragungsbetriebsmittel, die zum Handhaben eines Echtzeitverkehrs durch den entsprechenden Funk-Sender-Empfänger erforderlich sind, wobei die entsprechend reservierten Übertragungsbetriebsmittel auf der Basis von virtuellen ATM-Pfadkennungen und virtuellen Kanalkennungen unterschieden werden und durch Aufteilen der Übertragungsbetriebsmittel für die entsprechende Funk-Sender-Empfänger-Einheit reserviert werden; und einer Übertragungseinrichtung zum Übertragen von Betriebsmitteln für die entsprechende Funk-Sender-Empfänger-Einheit und um vorherrschenden Verkehr basierend auf einer Kennung des zu handhabenden Verkehrs durch wahlweise Adressieren der virtuellen ATM-Pfadkennungen und der virtuellen Kanalkennungen für den zu handhabenden Echtzeit-/Nicht-Echtzeit-Verkehr zu übertragen.
  9. Funk-Sender-Empfänger-Einheit, die dazu konfiguriert ist, um: von einer Funkzugriffsnetzwerksteuerungseinheit Informationen bezüglich reservierten Übertragungsbetriebsmitteln zum Handhaben von Nicht-Echtzeitverkehr und zum Handhaben von Echtzeitverkehr zu empfangen, wobei die entsprechend reservierten Übertragungsbetriebsmittel auf der Basis von virtuellen ATM-Pfadkennungen und virtuellen Kanalkennungen unterschieden werden; die reservierten Übertragungsbetriebsmittel für eine Übertragung zu verwenden, basierend auf den virtuellen ATM-Pfadkennungen und den virtuellen Kanalkennungen, durch Zuweisen von entsprechendem Verkehr zu entsprechenden Kanalelementen, die auf der Basis der virtuellen ATM-Pfadkennungen und der virtuellen Kanalkennungen unterschieden werden, durch Aufteilen der Übertragungsbetriebsmittel für die entsprechende Funk-Sender-Empfänger-Einheit zu reservieren, und vorherrschenden Verkehr basierend auf einer Kennung des zu handhabenden Verkehrs durch wahlweise Adressieren der virtuellen ATM-Pfadkennungen und der virtuellen Kanalkennungen für den zu handhabenden Echtzeit-/Nicht-Echtzeit-Verkehr zu übertragen.
DE69936665T 1999-01-12 1999-01-12 Verfahren zur verwaltung von physischen betriebsmitteln in einem funkzugriffsnetz Expired - Fee Related DE69936665T2 (de)

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