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GEBIET DER ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Verwalten
physikalischer Betriebsmittel eines Funkzugriffsnetzwerks. Im Besonderen
betrifft die vorliegende Erfindung ein Verfahren zum Steuern von Übertragungsbetriebsmitteln
eines Funkzugriffsnetzwerks, das dazu fähig ist, Daten in Einheiten
von Paketen zu übertragen.
Die vorliegende Erfindung betrifft ebenso solch ein Netzwerk, welches
dazu angepasst ist, Datenpakete in Echtzeitverkehr und Nicht-Echtzeitverkehr
zu übertragen.
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HINTERGRUND DER ERFINDUNG
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Ein
allgemeines Blockschaltbild eines Funkzugriffsnetzwerks als ein
Teil eines Funktelekommunikationsnetzwerks ist in 1 gezeigt.
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Wie
darin dargestellt ist, kommuniziert eine Endgeräteeinheit oder Mobilstation
MS, die mit Bezugszeichen 3 bezeichnet ist, über eine
Luftschnittstelle (Funkschnittstelle) mit einer Funk-Sender-Empfänger-Einheit
oder einer Basisstation BS, die mit Bezugszeichen 2 bezeichnet
ist. Es sei angemerkt, dass zum Zweck einer vereinfachten Erklärung jeweils
nur eine Mobilstation MS und eine Basisstation BS in 1 gezeigt
sind, während
in der Praxis mehrere Basisstationen BS ein Netzwerk bilden und
jede dazu angepasst ist, mit einer Vielzahl von Mobilstationen zu
kommunizieren.
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Jede
von den entsprechenden Basisstationen BS 2 wird durch eine
Funknetzwerksteuerungseinheit oder eine Funknetzwerksteuerung RNC
die mit Bezugszeichen 1 bezeichnet ist, gesteuert, und kommuniziert
mit dieser. Eine Kommunikation zwischen einer entsprechenden Basisstation
BS 2 und der Funknetzwerksteuerung RNC 1 findet über eine so
genannte Iub-Schnittstelle statt. Über diese Iub-Schnittstelle
werden entsprechend Verkehrsdaten und Nutzdaten als auch Steuerungsdaten
zwischen der Basisstation BS 2 und der Funknetzwerksteuerung
RNC 1 ausgetauscht.
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Solche
Netwerke sind mittlerweile dazu in der Lage, Daten in Einheiten
von Paketen zu übertragen
(z.B. gemäß einer
asynchronen Übertragungsbetriebsart
ATM). Unter den zu übertragenden
Daten kann zwischen zwei Arten von Verkehr unterschieden werden.
Erstens existiert in solch einem Netzwerk so genannter Echtzeitverkehr
(RT), z.B. auf Grund eines anhaltenden Telefonrufs, so dass Echtzeitdatenpakete
zu übertragen
sind. Zweitens existiert in solch einem Netzwerk so genannter Nicht-Echtzeitverkehr (NRT),
z.B. auf Grund von Dateien oder anderen Dateneinheiten, die zu übertragen
sind, so dass Nicht-Echtzeitdatenpakete zu geplanten Zeitpunkten
zu übertragen
sind.
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Ein
Planen und/oder Zulassen entsprechender über das Netzwerk zu übertragender
Verkehrskomponenten wird durch eine Zulassungssteuerungseinrichtung,
die mit 1A bezeichnet ist, als ein Teil der Funknetzwerksteuerung
RNC 1 gehandhabt. Die Zulassungssteuerungseinrichtung 1A ist
dazu angepasst, um sowohl Echtzeitverkehr als auch Nicht-Echtzeitverkehr
zu handhaben.
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Bisher
bekannte Systeme wenden ein Übertragungsprinzip
an, dass als Codemultiplex-Mehrfachzugriff CDMA oder Breitband-CDMA
(WCDMA) bekannt ist, gemäß welchem
unter Verwendung verschiedener Codes auf physikalische Kanäle (Frequenzen)
zugegriffen wird. Jeder verwendete Code repräsentiert dann einen Kanal.
Ein so genannter Träger
wird dann z.B. durch eine Frequenz und einen verwendeten Code definiert.
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Somit
wurden zum Übertragen
von Paketdaten in Echtzeit und Nicht-Echtzeit die gesamten verfügbaren physikalischen
Betriebsmittel an einer Basisstation BS 2 im Voraus in
Echtzeitkanäle,
die für Echtzeitverkehr
reserviert und/oder vorgesehen sind, und in Nicht-Echtzeitkanäle, die
für Nicht-Echtzeitverkehr
reserviert sind, aufgeteilt (untergliedert).
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Dann
mussten im Fall von Datenpaketen, die entweder in Echtzeit oder
Nicht-Echtzeit zu übertragen
waren entsprechende Kanalaktivierungs- und/oder Deaktivierungsprozeduren
durchgeführt werden.
Solche Prozeduren sind jedoch zeitaufwendig, was einen Nachteil
für die
Datenpaketzuweisungsfunktionalität
in CDMA- und/oder
WCDMA-Systemen verursacht, da sie sich z.B. auf langsame gemeinsame
Steuerungskanäle
auf der Iub-Schnittstelle verlassen mussten.
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Außerdem blieben
auf Grund der vorherigen Aufteilung der Kanäle in Echtzeit- und Nicht-Echtzeitkanäle physikalische
Betriebsmittel oft ungenutzt, was die maximal möglichen Verkehrsmenge, die durch
das Netzwerk gehandhabt wird, begrenzt.
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Die
Druckschrift
EP 0 831
669 A2 beschreibt ein Laststeuerungsverfahren für ein zellulares
CDMA-System, das sowohl RT- als auch NRT-Verkehr handhabt, wobei
RT-Verkehr beim
Zuweisen von physikalischen Betriebsmitteln Priorität besitzt.
Eine verfügbare
Bandbreitenkapazität
für die
Zuweisung von NRT-Verkehr wird aus der Differenz zwischen einer
momentanen maximalen Kapazität
und der Kapazität,
die RT-Verkehr zugewiesen ist, berechnet.
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KURZFASSUNG DER ERFINDUNG
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Es
ist folglich eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung die vorstehenden
Nachteile der Systeme des Standes der Technik zu lösen und
ein Verfahren zum Steuern von Übertragungsbetriebsmitteln
eines Funkzugriffsnetzwerks, das dazu angepasst ist, Datenpakete
in Echtzeitverkehr und in Nicht-Echtzeitverkehr zu übertragen,
bereitzustellen, welches solche zeitaufwendigen Kanalaktivierungs-/Deaktivierungsprozeduren
verringert, während
die gesamten verfügbaren
physikalischen Betriebsmittel einer entsprechenden Basisstation
effektiv ausgenutzt werden.
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Gemäß der vorliegenden
Erfindung wird diese Aufgabe durch ein Verfahren gemäß Anspruch
1 zum Steuern von Übertragungsbetriebsmitteln
eines Funkzugriffsnetzwerkes, dass dazu angepasst ist, Datenpakete
in Echtzeitverkehr und in Nicht-Echtzeitverkehr zu übertragen,
und durch eine entsprechende Funkzugriffsnetzwerkssteuerungseinheit
und Funk-Sender-Empfänger-Einheit
gemäß Ansprüchen 8 und
9 erreicht.
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Weitere
vorteilhafte Entwicklungen der vorliegenden Erfindung sind in den
abhängigen
Ansprüchen
definiert.
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Das
Verfahren gemäß der vorliegenden
Erfindung stellt den Vorteil bereit, dass sich die Funknetzwerksteuerung
RNC 1 nicht auf Trägerinformationen,
d.h. physikalische Kanalinformationen wie eine Trägerfrequenz,
einen Code, und/oder einen Zeitschlitz (im Fall von TD-WCDMA) verlassen
muss. Dies wiederum führt
zu vereinfachten Prozeduren in dem Netzwerk und reduziert den Verwaltungsoverhead.
Außerdem
können
die zeitaufwendigen und daher eher langsamen Kanalaktivierungs-/Deaktivierungsprozeduren
entfernt werden, was die WCDMA-Datenpaketzuweisungsfunktionalität in Bezug auf
Geschwindigkeit verbessert. Außerdem
verursacht eine Verwendung des vorgeschlagenen Verfahrens keine
Erhöhung
der Datenmenge, die über die
Iub-Schnittstelle übertragen
wird.
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KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
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Die
vorliegende Erfindung wird einfacher verstanden werden, wenn auf
die begleitenden Zeichnungen Bezug genommen wird, wobei:
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1 ein
allgemeines Blockschaltbild eines Funkzugriffsnetzwerks als ein
Teil eines Funktelekommunikationsnetzwerks darstellt;
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2 ein
Gesamtablaufdiagramm des vorgeschlagenen Verfahrens darstellt;
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3 die
einzelnen Schritte einer Initialisierungsunterroutine, die in 1 angegeben
ist, in Form eines Ablaufdiagramms darstellt; und
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4 die
einzelnen Schritte einer Aktualisierungsunterroutine, die in 1 angegeben
ist, in Form eines Ablaufdiagramms darstellt.
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DETAILLIERTE BESCHREIBUNG
DER ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung wird nachfolgend detailliert mit Bezug auf
die Zeichnungen beschrieben.
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Der
Ausgangspunkt der vorliegenden Erfindung ist, dass die physikalischen
Betriebsmittel des Funkzugriffsnetzwerks nicht auf einer Datenpaketbasis
durch Verwendung spezieller Kanalaktivierungs-/Deaktivierungsprozeduren
reserviert werden.
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Stattdessen
liegt das Prinzip gemäß der vorliegenden
Erfindung darin, dass die physikalischen Betriebsmittel des Funkzugriffsnetzwerks
für Datenpaketübertragung über die
Iub-Schnittstelle und über eine
entsprechende Basisstation BS dynamisch gemäß der vorherrschenden Notwendigkeit
von Übertragungsbetriebsmitteln
für die
Echtzeitverkehrskomponenten auf einer Kanalelementbasis reserviert werden.
Dies bedeutet, dass dem Echtzeitverkehr all die erforderlichen Funkbetriebsmittel
zugewiesen werden und dass dem Nicht-Echtzeitverkehr die verbleibenden
Funkbetriebsmittel der gesamten verfügbaren Betriebsmittel zugewiesen
werden.
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Diese
Zuweisung und/oder Untergliederung von verfügbaren Betriebsmitteln wird
dynamisch durchgeführt,
d.h. nach einer anfänglichen
Untergliederung wird die Prozedur wiederholt durchgeführt, um
die untergliederten Betriebsmittel periodisch zu aktualisieren,
d.h. unter der Bedingung, dass eine vorgegebene Zeitdauer als eine Aktualisierungsbedingung
abgelaufen ist. Alternativ kann eine Aktualisierung in Abhängigkeit
des Auftretens einer anderen spezifizierten Aktualisierungsbedingung
durchgeführt
werden, wie z.B. dass ein neuer Echtzeit-RT-Träger
das Funknetzwerk betritt und Funkbetriebsmittel erfordert, oder
dass irgendein Träger
(RT oder NRT) das Netzwerk verlässt.
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Die
somit untergliederten physikalischen Übertragungsbetriebsmittel werden
für die
RT- und/oder NRT-Verkehrskomponenten auf einer Kanalelementbasis
reserviert. Mit anderen Worten wird ein entsprechender Trägerkanal
(z.B. durch Trägerfrequenz,
Zeitschlitz (in TD-WCDMA) und Kanalisierungscode definiert) weiter
in Kanalelemente aufgeteilt. Dies bedeutet, dass ein entsprechender
Kanal, der zur Übertragung
gemäß einer
angewendeten asynchronen Übertragungsbetriebsart
ATM verwendet wird, aus einer Vielzahl von virtuellen Pfaden VP besteht,
die durch virtuelle Pfadkennungen VPI bezeichnet sind, und jeder
virtuelle Pfad als solches eine Vielzahl von virtuellen Kanälen VC umfasst,
die durch virtuelle Kanalkennungen VCI bezeichnet sind. Nach einer
Untergliederung der physikalischen Betriebsmittel wird dem Echtzeitverkehr
eine bestimmte erforderliche Anzahl von virtuellen Pfaden und/oder virtuellen
Kanälen
zugewiesen, während
dem Nicht-Echtzeitverkehr die verbleibenden Betriebsmittel zugewiesen
werden, d.h. die verbleibenden virtuellen Kanäle und/oder virtuellen Pfade.
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Die
folgende Beschreibung der Ablaufdiagramme, die in 2 bis 4 gezeigt
sind, erklärt das
Vorstehende detaillierter.
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In 2 startet
das Verfahren gemäß der vorliegenden
Erfindung, welches in der Funknetzwerksteuerungseinheit RNC (in 1 gezeigt)
implementiert ist, bei Schritt S0.
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In
einem nachfolgenden Schritt S1 wird eine Unterroutine zum anfänglichen
Untergliedern der physikalischen Betriebsmittel des Funkzugriffsnetzwerks
aktiviert. Die entsprechenden Schritte, die durch diese Unterroutine
durchgeführt
werden, sind in 3 dargestellt.
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Wie
in 3 gezeigt, wird die Initialisierung der Betriebsmitteluntergliederung
bei einem Schritt S10 gestartet.
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In
einem nachfolgenden Schritt S11 bezieht die Funknetzwerksteuerungseinheit
RNC Informationen bezüglich
der gesamten verfügbaren
physikalischen Übertragungsbetriebsmittel
für Echtzeit-
und Nicht-Echtzeitverkehrskomponenten
einer entsprechenden Funk-Sender-Empfänger-Einheit
(Basisstation). Dies kann dadurch erreicht werden, dass die Funknetzwerksteuerungseinheit
RNC eine entsprechende Basisstation dazu auffordert, ihre physikalischen Übertragungsbetriebsmittel
(über eine Iub-Schnittstelle)
zu berichten. Alternativ kann die Funknetzwerksteuerungseinheit
RNC bereits eine Aufzeichnung der gesamten physikalischen Übertragungsbetriebsmittel
von jeder entsprechenden Basisstation, die durch die Funknetzwerksteuerungseinheit
RNC gesteuert wird, führen,
was die Notwendigkeit für
eine Anforderungs- und Berichtsprozedur verringern würde.
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Dann
bezieht die Funknetzwerksteuerungseinheit RNC in Schritt S12 Wissen über einen
Wert für
erwarteten Echtzeitverkehr in dem Netzwerk bezüglich einer betreffenden Basisstation
BS. Dieser Wert kann ebenso ein fester und vorbestimmter Wert sein,
der für
alle Basisstationen der Gleiche ist und der Funknetzwerksteuerungseinheit
RNC im Voraus bekannt ist. Alternativ kann diese Information als
ein Ergebnis einer Anforderungs- (auf der RNC-Seite) und Berichts-
(auf der BS-Seite) Prozedur erhalten werden, während eine betreffende Basisstation
BS die Funknetzwerksteuerungseinheit RNC über den für sie selbst erwarteten Echtzeitverkehr
informiert. Dies kann für
eine entsprechende Basisstation ein vorbestimmter Wert sein, welcher
von Basisstation zu Basisstation gemäß dem Aufenthaltsort der Basisstation
(z.B. städtische
Umgebung oder ländliches Gebiet)
verschieden ist. Als eine weitere Alternative kann die erwartete
RT-Verkehrsmenge auf eine feste Prozentzahl der vorher erhaltenen
Gesamtverkehrsbetriebsmittel der Basisstation gesetzt werden (z.B. auf
einen Wert von 50%).
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Dann
werden in einem nachfolgenden Schritt S13 die Übertragungsbetriebsmittel anfänglich untergliedert.
Dies bedeutet, dass Übertragungsbetriebsmittel
für den
Nicht-Echtzeitverkehr basierend auf dem Wissen über die gesamten verfügbaren Übertragungsbetriebsmittel
einer Funk-Sender-Empfänger-Einheit
(Basisstation BS) des Funkzugriffsnetzwerks und den Informationen
bezüglich
der Übertragungsbetriebsmittel,
die zum Handhaben von Echtzeitverkehr durch die Basisstation erforderlich
sind, reserviert werden. Genauer wird der Unterschied zwischen den
gesamten verfügbaren Übertragungsbetriebsmitteln
an einer entsprechenden Basisstation BS und den Betriebsmitteln,
die für
eine erwartete Echtzeitverkehrsmenge an der entsprechenden Basisstation
erforderlich sind, als die reservierten Betriebsmittel für Nicht-Echtzeitverkehr
an der entsprechenden Basisstation BS definiert.
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Die
Unterroutine der Initialisierung setzt sich dann bei einem Schritt
S14 fort. In Schritt S14 wird eine Aktualisierungsperiode gesetzt,
wodurch eine Aktualisierungsbedingung definiert wird, und eine entsprechende
Zeitsteuerungseinheit oder ein Zeitnehmer (getakteter Zähler mit
einer festen Taktdauer) zum Erfassen des Ablaufens der Aktualisierungsperiode
wird zurückgesetzt
(Zurücksetzen
eines Aktualisierungsbedingungs-Markers). Dieser Schritt wird in
dem beschriebenen Beispielfall durchgeführt, wobei ein Ablauf einer
Aktualisierungsperiode als eine Aktualisierungsbedingung definiert
ist, wie vorstehend erwähnt.
Es ist jedoch ebenso denkbar, diesen Schritt dazu zu verwenden,
um die Aktualisierungsbedingung als solches zu definieren, d.h.
ob ein Ablaufen einer Zeitdauer oder ein Eintreten eines RT-Trägers oder
ein Verlassen eines NRT-/RT-Trägers
als eine Aktualisierungsbedingung definiert ist. In dem letztgenannten
Fall müsste
dann ein entsprechender Aktualisierungsbedingungs-Marker zurückgesetzt
werden.
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Die
Initialisierungsunterroutine endet in einem Schritt S15 („Beenden") und kehrt zu dem
in 2 dargestellten Ablaufdiagramm zurück.
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Wie
in 2 gezeigt, setzt sich das Verfahren mit einem
Schritt S2 fort. In Schritt S2 werden die vorher untergliederten
physikalischen Betriebsmittel sowohl entsprechendem Echtzeit- als
auch Nicht-Echtzeitverkehr zugewiesen, der durch eine betreffende
Basisstation des Funknetzwerks gehandhabt wird. Die Zuweisung wird
auf einer Pro-Kanalelementbasis durchgeführt, welche nachstehend detaillierter
erklärt
wird.
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Jeder
einer Vielzahl von Kanälen,
die an einer entsprechenden Basisstation verfügbar ist, wird in einer asynchronen Übertragungsbetriebsart
ATM betrieben. Bei solch einer Übertragungsbetriebsart umfasst
jeder Kanal eine Vielzahl von Kanalelementen von so genannten virtuellen
Pfaden VP, welche durch so genannte virtuelle Pfadkennungen VPI
bezeichnet sind. Jeder virtuelle Pfad wiederum weist mehrere so
genannte virtuelle Kanäle
VC auf, welche durch so genannte virtuelle Kanalkennungen VCI bezeichnet
sind.
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Es
sei in einem Beispielfall angenommen, dass eine Basisstation BS
zwei Kanäle
(CH1 und CH2) hat, wobei jeder Kanal drei virtuelle Pfade VP (bezeichnet
durch VPI_1 bis VPI_3, und VPI_4 bis VPI_6), aufweist, wobei jeder
virtuelle Pfad VP drei virtuelle Kanäle VC (bezeichnet durch VCI_1
bis VCI_9 und VCI_10 bis VCI_18) aufweist. Dann kann eine RT-/NRT-Betriebsmitteluntergliederung
der Übertragungsbetriebsmittel
derart sein, dass virtuelle Pfade VP, die durch VPI_1 bis VPI_5
bezeichnet sind, für
Echtzeit-RT-Verkehr dediziert sind, während ein virtueller Pfad VPI_6
für Nicht-Echtzeit-NRT-Verkehr
dediziert ist. Es ist ebenso eine Untergliederung möglich, bei
welcher Betriebsmittel in Einheiten von virtuellen Kanälen untergliedert
werden. Zum Beispiel sind die virtuellen Kanäle VC, die durch VCI_1 bis
VCI_14 bezeichnet sind, für
RT-Verkehrsübertragungen
dediziert, während
virtuelle Kanäle,
die durch VCI_16 bis VCI_18 bezeichnet sind, für Nicht-Echtzeitverkehrsübertragungen
dediziert sind.
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Somit
werden die Betriebsmittel, welche auf die vorstehend dargestellte
Weise untergliedert wurden, momentan vorherrschendem Verkehr durch
die Funknetzwerksteuerung RNC zugewiesen, welche die Basisstation über die
Kennung des Verkehrs selbst informiert. Dies kann durch Bezugnahme
auf das Übertragungsformat
und/oder die verwendeten Codes vorgenommen werden. Die Funknetzwerksteuerung
adressiert dann das entsprechende Kanalelement und/oder wählt dieses
aus (virtueller Kanal/virtueller Pfad) durch Auswählen des
dedizierten (reservierten) virtuellen Kanalelements (VC, VP) für den RT-/NRT-Verkehr,
der momentan zu handhaben ist, und die Übertragung wird unter Verwendung
der somit zugewiesenen Kanalelemente durchgeführt.
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Nachfolgend
wird in einem Schritt S3 überprüft, ob eine
Aktualisierungsbedingung aufgetreten ist. Dies bedeutet, dass im
Fall einer periodischen Aktualisierung nach dem Ablauf einer Aktualisierungsperiode
als eine Aktualisierungsbedingung, die Zeitsteuerungseinheit überprüft wird,
um zu erfassen, ob die Aktualisierungsperiode bereits abgelaufen
ist. Wie vorstehend erwähnt
ist es jedoch auch möglich,
in Schritt S3 das Auftreten einer anderen Aktualisierungsbedingung
wie z.B. das Eintreten eines RT-Trägers oder das Verlassen mancher
Träger (RT
und/oder NRT) zu überprüfen.
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Wenn
die Aktualisierungsperiode nicht vorbei ist (NEIN in Schritt S3)
oder allgemeiner gesagt, wenn die Aktualisierungsbedingung nicht
aufgetreten ist, kehrt der Ablauf zu Schritt S2 zurück. Dies
bedeutet, dass der Verkehr durch Zuweisen von Verkehr zu den Kanalelementen
unter Verwendung der vorhergehenden (und/oder anfänglichen)
Betriebsmitteluntergliederung gehandhabt wird.
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Wenn
jedoch die Aktualisierungsperiode abgelaufen ist (JA in Schritt
S3) oder allgemeiner gesagt, wenn die Aktualisierungsbedingung aufgetreten ist,
setzt sich der Verfahrensablauf bei Schritt S4 fort. In Schritt
S4 wird die Betriebsmitteluntergliederung aktualisiert. Solch eine
Aktualisierungsprozedur kann z.B. unter Verwendung der Rahmensteuerungsschicht
FCL durchgeführt
werden. Wenn somit die Betriebsmitteluntergliederung aktualisiert
wird, kann die Basisstation BS über
alle NRT-Träger,
welche unter dem Funknetzwerk, das die betreffende Basisstation
BS abdeckt, aktiv oder inaktiv sind, informiert werden. Ebenso kann
die Basisstation über
alle RT-Träger
informiert werden, wenn es vom Gesichtspunkt der Übertragungsbetriebsmittel
erwünscht
ist, die variable Bitrate VBR effektiv zu verwenden. Dann kann die
Rahmensteuerungsschicht FCL später
verwendet werden, um nur auf die vorbestimmten Trägerinformationen
in der Basisstation BS zu zeigen, um eine „schnelle Kanalaktivierung/-Deaktivierung" zu erreichen.
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Die
Aktualisierungsunterroutine wird mit Bezug auf 4 detaillierter
beschrieben.
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Wie
in 4 dargestellt, startet die Aktualisierungsunterroutine
bei einem Schritt S40.
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Danach,
in einem Schritt S41, wird die momentane Echtzeitverkehrsmenge erfasst.
Zum Beispiel berichtet die Basisstation der Funknetzwerksteuerung
die Anzahl von anhaltenden Telefonrufen, auf deren Basis der momentane
Echtzeitverkehr abgeleitet werden kann. Dies ist in gewisser Weise
zu Schritt S12 in 3 vergleichbar, wobei jedoch
der erfasste Wert für
eine Echtzeitverkehrsmenge die tatsächliche momentane Notwendigkeit
für Funkbetriebsmittel
für Übertragung
widerspiegelt.
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In
einem nachfolgenden Schritt S42 wird die Funkbetriebsmitteluntergliederung
aktualisiert. Und zwar werden die neuen Betriebsmittel, die für NRT-Verkehr
verfügbar
sind, als die Differenz zwischen den gesamten verfügbaren Betriebsmitteln
an einer entsprechenden Basisstation (wie in Schritt S11 erhalten)
und den Betriebsmitteln, die für
die momentan erfasste RT-Verkehrsmenge
erforderlich sind, definiert.
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Durch
Zuweisen aller Betriebsmittel, die für Echtzeitübertragung erforderlich sind,
an Echtzeitverkehr wird Echtzeitverkehr gegenüber Nicht-Echtzeitverkehr bevorzugt.
Der Nicht-Echtzeitverkehr kann nur diese Betriebsmittel verwenden,
welche nicht durch Echtzeitverkehr erforderlich sind.
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Nachfolgend
wird der Aktualisierungsperiodezeitnehmer (oder allgemein gesprochen
der Aktualisierungsbedingungs-Marker)
in einem Schritt S43 zurückgesetzt
und die Unterroutine endet in einem Schritt S44 („Beenden") und kehrt zu dem
in 2 gezeigten Ablaufdiagramm zurück.
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Wie
in 2 dargestellt, kehrt der Ablauf nach einer Aktualisierung
zu Schritt S2 zurück.
Dies bedeutet, dass im Nachfolgenden die neu untergliederten Betriebsmittel
verwendet werden, um entsprechenden Verkehrskomponenten zugewiesen
zu werden, wie bereits vorstehend beschrieben wurde, und eine Aktualisierung
der untergliederten Betriebsmittel wird jedes Mal dann durchgeführt, wenn
die Aktualisierungsbedingung aufgetreten ist, d.h. jedes Mal, wenn
die Aktualisierungsperiode abgelaufen ist.
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Es
sei angemerkt, dass in einem Fall, in dem eine Aktualisierung jedes
Mal dann durchgeführt wird,
wenn ein RT-Träger
das Funknetzwerk betritt oder verlässt, auch die Verarbeitungslast
auf der RNC-Seite reduziert werden kann.
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Außerdem,
abgesehen von den vorstehenden Aktualisierungsbedingungen (d.h.
Eintreten/Verlassen eines Trägers
oder Ablaufen einer Aktualisierungsperiode), ist es denkbar, dass
andere Bedingungen implementiert werden. Zum Beispiel kann in Schritt
S3 überprüft werden,
ob eine vorbestimmte Zeit eines Tages wie z.B. 10 p.m. am Abend
erreicht wurde. Es kann nämlich
erwartet werden, dass während
einer Nacht Echtzeitverkehr reduziert ist, da die Teilnehmer des
Netzwerks schlafen, während
jedoch Nicht-Echtzeitverkehr, wie etwa (geplante) Übertragungen
von Daten, sich auf Grund der etwas reduzierten Gebühren zur
Verwendung des Netzwerkes bei Nacht erhöhen werden. Deshalb ist ein
Durchführen
einer erzwungenen Aktualisierung von Übertragungsbetriebsmitteln
zu bestimmten Zeitpunkten des Tages vorteilhafter Weise ebenso denkbar.
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Wie
vorstehend beschrieben schlägt
die vorliegende Erfindung ein Verfahren zum Steuern von Übertragungsbetriebsmitteln
eines Funkzugriffsnetzwerks, dass dazu angepasst ist, Datenpakete
in Echtzeitverkehr und in Nicht-Echtzeitverkehr zu übertragen,
vor, wobei das Verfahren die Schritte aufweist: Beschaffen von Informationen
bezüglich Übertragungsbetriebsmitteln,
die zum Handhaben von Echtzeitverkehr erforderlich sind; und Reservieren von Übertragungsbetriebsmitteln
zum Handhaben von Nicht-Echtzeitverkehr basierend auf einem Wissen
von insgesamt verfügbaren Übertragungsbetriebsmitteln
einer Funk-Sender-Empfänger-Einheit des
Funkzugriffsnetzwerks und der Informationen bezüglich der Übertragungsbetriebsmittel,
die zum Handhaben von Echtzeitverkehr durch den Funk-Sende-Empfänger erforderlich
sind. Übertragungsbetriebsmittel
werden nachfolgend basierend auf Kanalelementen, welche durch vorausgewählte Kanalkennungen
bezeichnet werden, aktiviert. Dies verringert die Verwendung von
bisher erforderlichen zeitaufwendigen Kanalaktivierungsprozeduren
als auch die Notwendigkeit, sich auf irgendwelche Trägerinformationen
zu beziehen.
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Es
ist zu verstehen, dass die vorstehende Beschreibung und die begleitenden
Zeichnungen lediglich dazu gedacht sind, die vorliegende Erfindung anhand
eines Beispiels darzustellen. Die bevorzugten Ausführungsbeispiele
der vorliegenden Erfindung können
somit innerhalb dem Umfang der beigefügten Ansprüche variieren.