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GEBIET DER
ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung betrifft poröse, dehnbare Polymerbahnen.
Insbesondere betrifft die vorliegende Erfindung makroskopisch gedehnte,
dreidimensionale, mit Öffnungen
versehene Polymerbahnen.
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HINTERGRUND
DER ERFINDUNG
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Auf
dem Gebiet der absorbierenden Einwegartikel war es seit langem bekannt,
dass es wünschenswert
ist, absorbierende Artikel, wie Einwegwindeln, Damenbinden, Inkontinenzeinlagen,
Bandagen, Wundverbände
und dergleichen, mit elastischen Elementen zu konstruieren, um den
Bereich der Größe, die
leichte Bewegung und den dauerhaften Sitz zu verbessern. Es ist
ebenfalls bekannt, dass es bevorzugt wird, dass derartige Produkte,
besonders, wenn sie unter heißen
und feuchten Bedingungen getragen werden sollen, eine ausreichende
Durchlässigkeit
in allen Bereichen des Artikels bieten, an denen ein unangemessenes
Abschließen
der Haut zu sensibilisierter Haut oder Hitzeausschlag führen kann.
Aufgrund der Beschaffenheit vieler Einweg-Absorptionsartikel ist
das Risiko von Hautirritationen aufgrund des Einschließens von
Feuchtigkeit und anderen Körperexsudaten
zwischen dem elastifizierten Teil des Artikels und der Haut des
Trägers
erhöht.
Elastifizierte Teile von Einwegartikeln führen besonders häufig zu
Hautirritationen, da sie dazu neigen, sich dichter an den Körper anzuschmiegen
und daher Bereiche der Haut, häufig
für längere Zeit,
abzuschließen.
Es sind verschiedene Verfahren im Stand der Technik bekannt, um
Polymerfolien eine Elastizität
zu verleihen, und es sind im Stand der Technik verschiedene Verfahren
bekannt, um den Polymerfolien eine Porosität zu verleihen, aber es besteht
ein Bedürfnis
nach einer Polymerfolie oder einer Bahn, die sowohl eine passende
Elastizität als
auch eine Porosität
liefert, wie sie für
eine dauerhafte, lange Anwendung in Wäschestücken, insbesondere in Einwegwäschestücken notwendig
ist.
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Dem
Stand der Technik entsprechen Einwegwindeln und andere Absorptionsartikel,
die für
eine bequemere Passform und einen besseren Auslaufschutz mit elastifizierten
Beinbündchen
oder elastifizierten Hüftbünden ausgestattet
sind. Häufig
wird die Elastizität
durch eine Wärmebehandlung
von polymeren Materialien erreicht, die zu einem erwünschten
Kräuseln
oder Stauchen eines Teils der Windel führt. Ein derartiges Behandlungsverfahren
wird offenbart im US-Patent Nr. 4,681,580, erteilt an Reising et
al. am 21. Juli 1987, offenbart.
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Ein
verbessertes Verfahren für
das sequentielle Dehnen eines „Nulldehnungs-Dehnlaminatbandes", um ihm eine Elastizität zu verleihen,
ist im US-Patent Nr. 5,143,679, erteilt an Weber et al. am 1. September 1992,
offenbart. Weber '679
lehrt die Verwendung eines Dehnlaminatmaterials, das aus mindestens
zwei Lagen gebildet wird, von denen eine dehnbar und elastomer ist,
während
die zweite Lage verlängerbar,
aber nicht unbedingt elastomer ist. Die Lagen werden entweder in
unterbrochener Weise oder im Wesentlichen kontinuierlich aneinander
entlang mindestens eines Teils ihrer sich gemeinsam erstreckenden
Oberflächen
verbunden, während
sie sich in einem im Wesentlichen nicht gedehnten Zustand („Nulldehnungs-Zustand") befinden. Weber '679 beschreibt weiter
ein verbessertes Verfahren und eine Vorrichtung für das sequentielle
Dehnen der „Nulldehnungs-Dehnlaminatteile" der Bahn während des
zunehmenden Dehnverfahrens, um eine Elastizität in der Richtung des Dehnens
ohne ein Reißen
der Laminatbahn im Verfahren zu erzielen. Weitere Verbesserungen
werden in US-Patent Nr. 5,156,793, erteilt an Buell et al. am 20.
Okt. 1992, und 5,167,897, erteilt an Weber et al. am 1. Dez. 1992,
gelehrt.
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Elastische
Polymerbahnen können
auch aus elastischen Materialien, die aus dem Stand der Technik bekannt
sind, hergestellt werden, und sie können Laminate aus Polymermaterialien
darstellen, wie das im US-Patent 5,501,679, das an Krueger et al.
am 26. März
1996 erteilt wurde, beschrieben ist. Laminate dieses Typs werden
im Allgemeinen durch Coextrusion von elastomeren Materialien und
unelastischen Hautschichten, gefolgt von einer Dehnung des Laminats über die
Elastizitätsgrenze
der Hautschichten hinaus mit anschließender elastischer Erholung
des Laminats, hergestellt. Elastische Bahnen oder Folien, wie sie
oben beschrieben wurden, können
in den Körper
haltenden Teilen der Wäschestücke, wie
den Hüftbandteilen
und den Beinmanschetten, verwendet werden, wobei sie im Allgemeinen
aber nicht porös
genug sind, um unerwünschte
Reizungen der Haut zu vermeiden, wenn sie während längerer Zeit verwendet werden.
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Dem
Stand der Technik entsprechen verschiedene Mittel, um elastifizierte
ebene Polymerfolien durchlässiger
zu machen, wie Stanzperforation, Schlitzperforation und Heißnadelperforation.
Bei Anwendung einer der vorstehend genannten Techniken auf thermoplastische
elastomere Folien geht die Verbesserung der Durchlässigkeit
jedoch mit einer Verschlechterung des Grads des zuverlässigen elastischen
Leistungsvermögens
einher. Bei runden Durchbrüchen
in einer ebenen Folie ist zum Beispiel bekannt, dass sich aus einer
angelegten Spannung von S1 eine örtliche
Spannung von S2 ergibt, die orthogonal zur
angelegten Spannung über die
Durchbrüche
hinweg verläuft.
Diese örtliche
Spannung S2 ist höher als S1 und
kann eine Größenordnung bis
zum Dreifachen der angelegten Spannung erreichen. Bei nicht runden
Durchbrüchen
kann die Spannungskonzentration sogar noch höher sein. Infolgedessen werden
die Ränder
der Durchbrüche
zu Ausgangspunkten für
die Rissbildung, da die Ränder
des Materials die Ränder
der Durchbrüche
in der Ebene der angelegten Spannung bilden. Bei herkömmlichen
thermoplastischen elastischen Folien fördern derartige Durchbrüche die Rissbildung,
die sich im Laufe der Zeit fortsetzen und schließlich zum katastrophalen Versagen
der Folie führen kann.
Beim Einsatz in elastifizierten Teilen von Einweg-Absorptionsartikeln
führt dieses
Versagen zum Verlust von wichtigen elastischen Eigenschaften, einschließlich des
Verlustes von Bequemlichkeit, Passform und Gebrauchseignung des
Absorptionsartikels.
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Dem
Stand der Technik entsprechende Lagenstrukturen, die eine angemessene
Durchlässigkeit
bieten, so dass sie für
den Einsatz als mit der Haut des Trägers in Berührung kommende Oberflächen von
Einweg-Absorptionsartikeln bevorzugt werden, gab es bisher in zwei
grundlegenden Ausführungsformen,
d. h. als ihrem Wesen nach fluiddurchlässige Strukturen, wie faserförmige Vliese
und fluidundurchlässige
Materialien, wie Polymerlagen, denen mittels Perforation ein bestimmter
Grad von Fluiddurchlässigkeit
verliehen wurde, um einen Fluid- und Feuchtigkeitsfluss durch sie
hindurch zu ermöglichen.
Keine dieser Ausführungsformen ist
typischerweise elastisch, daher werden beide im Allgemeinen für Bereiche
von Absorptionsartikeln verwendet, die zwar fluiddurchlässig, jedoch
nicht dehnbar sein müssen,
wie die Körperkontaktschicht
einer Menstruationseinlage.
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Das
US-Patent Nr. 3,929,135, erteilt an Thompson am 30. Dezember 1975,
dessen Rechte übertragen wurden,
schlägt
eine geeignete, den Körper
berührende,
poröse
polymere Bahn für
Einwegartikel vor. Thompson lehrt eine makroskopisch gedehnte, dreidimensionale
Oberschicht umfassend ein flüssigkeitsundurchlässiges polymeres
Material. Das Polymermaterial wird jedoch so ausgebildet, dass es
zulaufende Kapillaren aufweist, wobei die Kapillaren eine Basisöffnung in
der Ebene der Oberschicht und eine Spitzenöffnung, die in engem Kontakt
mit dem absorbierenden Pad liegt, das im absorbierenden Einwegverband
verwendet wird, aufweisen. Das von Thompson gelehrte Polymermaterial
ist im Allgemeinen jedoch kein Elastomer und bei Thomson hängt die
Herstellung der gewünschten
dreidimensionalen Struktur von den unelastischen Eigenschaften der
warmverformten Einschichtfolie ab.
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Ein
weiteres Material, welches im Zusammenhang mit Einweg-Absorptionsartikeln
als Körperkontaktoberfläche eingesetzt
worden ist, wird offenbart im US-Patent
Nr. 4,342,314, erteilt an Radel et al. am 3. Aug. 1982. Das Patent
von Radel et al. offenbart eine verbesserte, makroskopisch gedehnte,
dreidimensionale Kunststofflage umfassend ein geordnetes Kontinuum
aus Kapillarnetzwerken be ginnend an und sich erstreckend aus einer
Oberfläche
der Lage und endend in Form von Durchbrüchen an der gegenüberliegenden Oberfläche derselben.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform
nimmt die Größe der Kapillarnetzwerke
in Richtung des Flüssigkeitstransports
ab.
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Die
makroskopisch gedehnten, dreidimensionalen Kunststofflagen des in
den vorstehend erwähnten Patenten
von Thompson und Radel et al., deren Rechte übertragen wurden, allgemein
beschriebenen Typs, haben mit guten Erfolg zu einer passenden Flüssigkeitsdurchlässigkeit
durch die Porosität,
die durch die Öffnungen
besorgt wird, geführt.
Aufgrund der Beschränkungen
durch das Material verfügen
derartige Lagen im Allgemeinen jedoch nicht über die erforderliche Elastizität, die der
sich daraus ergebenden Lage signifikante elastomere Eigenschaften
verleihen würde.
Dieses Manko schränkt
den Einsatz derartiger Lagen in elastifizierten Teilen eines Absorptionsartikels
wesentlich ein. Wenn solche Lagen in eine oder mehrere Richtungen gedehnt
werden, verringert sich generell außerdem der offene Bereich,
der durch die Öffnungen
bereitgestellt wird. Dies kann die Luft- und Feuchtigkeitsdurchlässigkeit
der Lage erheblich beeinträchtigen,
was die Hautreizung verstärken
kann, besonders wenn sich die Lage in einem Bereich mit hoher Dehnung
des Artikels befindet, wie in einer Windel.
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Somit
wäre es
wünschenswert,
eine atmungsaktive elastische Bahn mit Öffnungen bereitzustellen, die so
gestaltet ist, dass sie die Wirkungen einer an die Bahn angelegten
Zugdehnung von den Rändern
der Öffnungen
löst und
somit den Ausbruch einer Rissbildung verzögert oder verhindert. Genauer
wäre es
wünschenswert,
in einer besonders bevorzugten Ausführungsform eine atmungsaktive,
makroskopisch gedehnte, dreidimensionale, elastomere Lage mit Öffnungen
bereitzustellen, die in der Lage ist, nach dem Anlegen einer Zugdehnung
von bis zu etwa 400% oder mehr im Wesentlichen wieder in ihre ursprüngliche
dreidimensionale Form zurückzukehren.
Es wäre
auch wünschenswert,
eine atmungsaktive, makroskopisch gedehnte, dreidimensionale geöffnete Bahn
bereitzustellen, mit Öffnungen,
die eine Hauptachse und eine Nebenachse, die senkrecht zur Hauptachse
ist, aufweisen, wobei die Hauptachse generell senkrecht zur erwarteten
Dehnungsrichtung der Bahn während
der Verwendung ausgerichtet ist.
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ZUSAMMENFASSUNG
DER ERFINDUNG
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
betrifft die vorliegende Erfindung eine makroskopisch gedehnte,
dreidimensionale elastische Bahn, die für eine Verwendung in elastischen
Teilen eines absorbierenden Einwegartikels, wie Bandagen, Windeln,
und überziehbaren
Windeltrainingshosen, geeignet ist. In einer bevorzugten Ausführungsform
weist die Bahn eine kontinuierliche erste Oberfläche und eine diskontinuierliche
zweite Oberfläche
entfernt von der ersten Oberfläche
auf. Eine elastische Bahn der vorliegenden Erfindung umfasst vorzugsweise
eine geformte Folie, der mindestens zwei Polymerschichten aufweist,
wobei mindestens eine Schicht ein Elastomer ist, und mindestens
eine Schicht eine wesentlich geringere elastische Hautschicht ist. Die
elastomere Lage weist eine Vielzahl von primären Durchbrüchen in der ersten Oberfläche der
Lage auf, wobei die primären
Durchbrüche
in der Ebene der ersten Oberfläche
durch ein ununterbrochenes Netzwerk von verbindenden Elementen gekennzeichnet
sind, wobei jedes dieser verbindenden Elemente einen sich über seine
gesamte Länge
nach oben hin konkav verformenden Querschnitt aufweist. Die primären Öffnungen haben
eine Hauptachse mit einer ersten Länge und eine Nebenachse mit
einer zweiten Länge.
Die Verhältniszahl
der ersten Länge
zu der zweiten Länge
ist größer als
1,5:1, wenn die Bahn nicht gedehnt ist. Bei einer bevorzugten Ausführungsform
weist jedes der verbindenden Elemente einen im Allgemeinen U-förmigen Querschnitt
entlang eines Teils seiner Länge
auf, wobei der Querschnitt ein Basisteil, das sich im Allgemeinen in
der Ebene der ersten Oberfläche
der Lage befindet, sowie Seitenwandteile, die mit jedem Rand des
Basisteils sowie mit anderen Seitenwandteilen verbunden sind, umfasst.
Die miteinander verbundenen Seitenwandteile erstrecken sich im Allgemeinen
in Richtung der zweiten Oberfläche
der Lage und sind über
die erste und die zweite Oberfläche
der Lage miteinander verbunden. Die miteinander verbundenen Seitenwandteile
enden im Wesentlichen gleichzeitig miteinander und bilden auf diese
Weise einen sekundären
Durchbruch in der Ebene der zweiten Oberfläche der Lage.
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Es
ist auch ein Verfahren zur Herstellung der elastischen Bahn der
vorliegenden Erfindung, das das Bereitstellen einer mehrschichtigen
elastischen Folie, das Abstützen
der Folie auf einer Formungsstruktur und das Aufbringen einer Fluiddruckdifferenz über der
Dicke der mehrschichtigen Folie umfasst, beschrieben. Die Fluiddruckdifferenz
ist ausreichend groß,
um die Mehrschichtfolie dazu zu bringen, sich an die Stützstruktur anzupassen
und mindestens in Teilen der geformten Folie aufzubrechen.
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Bei
Verwendung als dehnbares, durchlässiges
Element in einem Absorptionsartikel ermöglicht die elastomere Schicht
der vorliegenden Erfindung den verbindenden Elementen, sich in der
Ebene der ersten Oberfläche
zu dehnen. Die dreidimensionale Natur der Bahn platziert die sekundären Öffnungen
in einer Ebene der zweiten Oberfläche entfernt von der Ebene
der ersten Oberfläche,
um so anfänglich
Bahnbelastungen von den Ausgangspunkten für Rissbildung an den Rändern der
sekundären Öffnungen
weg zu nehmen. Die anfängliche
Dehnung der Bahn führt
dazu, dass die Basen der verbindenden Elemente in der ersten Oberfläche eine
Dehnung erfahren. Wenn die Bahndehnung zunimmt, erfahren die Seitenwandteile
der verbindenden Elemente zwischen der ersten und zweiten Oberfläche eine
Dehnung, wenn sie beginnen, sich der Ebene der ersten Oberfläche zu nähern. Schließlich erreicht
bei einer passenden Bahndehnung die Ebene der zweiten Oberfläche die
Ebene der ersten Oberfläche,
und die Ränder
der sekundären Öffnungen
erfahren nun auch die Bahndehnung.
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Somit
ermöglicht
die dreidimensionale Natur der Bahn, dass die Dehnung auf den verbindenden
Elementen in der Ebene der ersten Oberfläche von der Dehnung an den
sekundären Öffnungen
in der zweiten Oberfläche
gelöst
und somit von der möglichen
durch die Dehnung induzierten Belastung an den Ausgangspunkten für Rissbildung
entkoppelt wird. Diese Trennung, oder Entkopplung, der dehnungsinduzierten
Spannung der Lage von der dehnungsinduzierten Spannung an den sekundären Durchbrüchen erhöht die Zuverlässigkeit
der Lage erheblich, indem sie wiederholte und andauernde Zugdehnungen
der Lage von bis zu etwa 400% oder mehr ermöglicht, ohne dass die Lage
aufgrund von Rissbildung an den Durchbrüchen versagt.
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KURZBESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNGEN
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Während die
Beschreibung mit Ansprüchen
schließt,
welche den behandelten Gegenstand, der als die vorliegende Erfindung
bildend angesehen wird, besonders herausstellen und deutlich beanspruchen,
wird angenommen, dass die Erfindung durch die folgende Beschreibung
in Verbindung mit den beigefügten
Zeichnungen, in denen gleiche Positionsnummern gleiche Elemente
bezeichnen, besser verstanden wird, wobei:
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1 eine
vergrößerte, teilweise
segmentierte, perspektivische Darstellung einer dem Stand der Technik
entsprechenden polymeren Lage eines im US-Patent Nr. 4,342,314,
dessen Rechte übertragen
wurden, allgemein offenbarten Typs ist;
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2 eine
vergrößerte, teilweise
segmentierte, perspektivische Darstellung einer bevorzugten elastomeren
Lage der vorliegenden Erfindung mit zwei Schichten polymerer Folie
ist, von denen eine elastomer ist;
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3 eine
weiter vergrößerte Teilansicht
einer Bahn des Typs, die allgemein in 2 gezeigt
ist, ist, wobei sie detaillierter die Bahnkonstruktion einer alternativen
elastischen Bahn der vorliegenden Erfindung zeigt;
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4 eine
vergrößerte Querschnittansicht
einer bevorzugten Mehrschichtfolie einer elastomeren Lage der vorliegenden
Erfindung mit einer elastomeren Schicht zwischen zwei Hautschichten
ist;
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5 eine
Draufsicht von Durchbruchformen projiziert in die Ebene der ersten
Oberfläche
einer alternativen elastomeren Lage der vorliegenden Erfindung ist;
-
6 eine
vergrößerte Querschnittansicht
eines verbindenden Elements entlang der Schnittlinie 6-6 von 5 ist;
-
7 eine
weitere vergrößerte Querschnittansicht
eines verbindenden Elements entlang der Schnittlinie 7-7 von 5 ist;
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8A bis 8C schematische
Darstellungen eines Querschnitts eines Durchbruchs einer elastomeren
Lage der vorliegenden Erfindung in verschiedenen Spannungszuständen sind;
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9 eine
vergrößerte optische
Mikroaufnahme zeigend die erste Oberfläche einer elastomeren Lage der
vorliegenden Erfindung aufweisend ein geordnetes Muster von ungefähr 1 mm
großen
quadratischen Durchbrüchen
ist;
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10 eine
vergrößerte perspektivische
Darstellung einer Mikroaufnahme mit einem Rasterelektronenmikroskop
der zweiten Oberfläche
der in 9 dargestellten elastomeren Lage in ungedehntem
Zustand ist;
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11 eine
vergrößerte elektronenmikroskopische
Mikrophotographie in perspektivischer Darstellung der zweiten Oberfläche der
elastischen Bahn, die in 9 gezeigt ist, ist, die auf
eine Dehnung von ungefähr 100%
gebracht wurde;
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12 eine
vergrößerte perspektivische
Darstellung einer Mikroaufnahme mit einem Rasterelektronenmikroskop
eines Durchbruchs einer elastomeren Lage der vorliegenden Erfindung,
die nach der Dehnung und elastischen Erholung Rauigkeiten aufweist,
ist;
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13 eine
teilweise segmentierte perspektivische Darstellung eines Einwegbekleidungsstücks umfassend
die elastomere Lage der vorliegenden Erfindung ist;
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14 eine
vereinfachte, teilweise segmentierte Darstellung einer bevorzugten
Ausführungsform
von Seitenteilen eines Einwegbekleidungsstücks ist;
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15 eine
vereinfachte, teilweise als Explosionszeichnung ausgeführte perspektivische
Darstellung einer allgemein zur Bildung der in 2 dargestellten
Lagenstruktur nützlichen
Laminatstruktur ist;
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16 eine
perspektivische Ansicht eines röhrenförmigen Elements,
gebildet durch Rollen einer ebenen Laminatstruktur des in 15 allgemein
dargestellten Typs mit dem gewünschten
Biegeradius und Verbinden der freien Enden derselben, ist;
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17 eine
vereinfachte schematische Darstellung eines bevorzugten Verfahrens
und einer bevorzugten Vorrichtung zum Tiefziehen und Perforieren
einer elastomeren Folie in allgemeiner Übereinstimmung mit der vorliegenden
Erfindung ist;
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18 eine
vergrößerte, teilweise
segmentierte perspektivische Darstellung einer alternativen elastomeren
Bahn der vorliegenden Erfindung ist;
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19 eine
vergrößerte Querschnittdarstellung
der Bahn aus 18 entlang der Schnittlinie
19-19 ist;
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20 eine
vergrößerte, teilweise
segmentierte Draufsicht einer bevorzugten elastomeren Bahn der vorliegenden
Erfindung in einem nicht gedehnten Zustand ist;
-
21 eine
vergrößerte, teilweise
segmentierte Draufsicht der Folie von 20 in
einem gedehnten Zustand ist;
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22 eine
vergrößerte, teilweise
segmentierte Draufsicht einer bevorzugten elastomeren Bahn der vorliegenden
Erfindung in einem nicht gedehnten Zustand ist;
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23 eine
vergrößerte, teilweise
segmentierte Draufsicht der Folie von 20 in
einem gedehnten Zustand ist;
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24 eine
vereinfachte, teilweise segmentierte Darstellung eines Taillenbands
für einen
Einwegartikel ist; und
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25 eine
vereinfachte, teilweise segmentierte Darstellung eines Seitenfelds
eines Einwegartikels ist.
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DETAILLIERTE
BESCHREIBUNG DER VORLIEGENDEN ERFINDUNG
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1 ist
eine vergrößerte, teilweise
segmentierte, perspektivische Darstellung einer dem Stand der Technik
entsprechenden, makroskopisch gedehnten, dreidimensionalen, faserähnlichen,
fluiddurchlässigen polymeren
Lage 40, welche sich als in hohem Maße geeignet für die Verwendung
als Oberschicht in Einweg-Absorptionsartikeln, wie Windeln und Damenbinden,
erwiesen hat. Die dem Stand der Technik entsprechende Lage stimmt
im Allgemeinen überein
mit den Lehren des US-Patents Nr. 4,342,314, erteilt an Radel et al.
am 3. Aug. 1982. Die fluiddurchlässige
Lage 40 weist eine Vielzahl von Durchbrüchen auf, z. B. Durchbrüche 41,
welche durch eine Vielzahl von miteinander verbundenen faserähnlichen
Elementen gebildet werden, z. B. faserähnlichen Elementen 42, 43, 44, 45 und 46,
die in der ersten Oberfläche 50 der
Lage miteinander verbunden sind. Jedes faserartige Element umfasst
einen Grundabschnitt, z. B. Grundabschnitt 51, angeordnet
in Ebene 52 der ersten Oberfläche 50. Jeder Grundabschnitt
besitzt einen Seitenwandabschnitt, z. B. Seitenwandabschnitt 53,
der an jedem Rand davon befestigt ist. Die Seitenwandteile erstrecken
sich im Allgemeinen in Richtung der zweiten Oberfläche 55 der
Lage. Die sich verschneidenden Seitenwandteile der faserähnlichen
Elemente sind miteinander über
die erste und die zweite Oberfläche
der Lage verbunden und enden im Wesentlichen gleichzeitig miteinander
in der Ebene 56 der zweiten Oberfläche 55.
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Bei
einer bevorzugten Ausführungsform
enthält
das Basisteil 51 ein mikroskopisches Muster von Oberflächenunregelmäßigkeiten 58,
die im Allgemeinen über einstimmen
mit den Lehren des US-Patents Nr. 4,463,045, erteilt an Ahr et al.
am 31. Juli 1984. Das mikroskopische Muster von Oberflächenunregelmäßigkeiten 58 sorgt
für eine
im Wesentlichen nicht-glänzende
sichtbare Oberfläche,
wenn die Lage von Lichtstrahlen getroffen wird.
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Bei
einer alternativen Ausführungsform
kann die vorgenannte Lage eine Vielzahl von viel kleineren Kapillarnetzwerken
(nicht dargestellt) in der ersten Oberfläche 50 der Lage enthalten,
wie gelehrt vom US-Patent Nr. 4,637,819, erteilt an Ouellette et
al. am 20. Januar 1987. Es wird angenommen, dass die von den kleineren fluidlenkenden
Kapillarnetzwerken bewirkte Durchlässigkeit der Lage der vorliegenden
Erfindung bei der Verwendung als dehnbarer, durchlässiger Teil
eines Einweg-Absorptionsartikels eine wirkungsvollere Funktion ermöglicht.
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Wie
hierin verwendet, bezieht sich der Ausdruck „verbindende Elemente" auf einige oder
alle Elemente der elastomeren Lage, von der Teile dazu dienen, mittels
eines ununterbrochenen Netzwerks die primären Durchbrüche zu definieren. Typische
verbindende Elemente schließen
ein, ohne jedoch auf diese beschränkt zu sein, die faserähnlichen
Elemente des vorstehend erwähnten
Patents '314 von
Radel et al. sowie des US-Patents Nr. 5,514,105, erteilt an Goodman,
Jr., et al. am 7. Mai 1996, dessen Rechte übertragen wurden. Wie der folgenden
Beschreibung und den Zeichnungen entnommen werden kann, sind die
verbindenden Elemente in sich ununterbrochen, wobei die angrenzenden
verbindenden Elemente in beidseitig aneinander grenzenden Übergangsbereichen
ineinander übergehen.
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Einzelne
verbindende Elemente können
generell am besten, mit Bezugnahme auf 1, als die
Abschnitte der elastomeren Bahn beschrieben werden, die zwischen
beliebigen zwei benachbarten primären Öffnungen angebracht sind, wobei
sie in der ersten Oberfläche 50 beginnen
und sich in die zweite Oberfläche 55 erstrecken.
Auf der ersten Oberfläche
der Bahn bilden die verbindenden Elemente zusammen ein kontinuierliches
Netzwerk oder Muster, wobei das kontinuierliche Netzwerk verbindender
Elemente die primären Öffnungen
definiert, und auf der zweiten Oberfläche der Bahn bilden die verbindenden
Seitenwände
der verbindenden Elemente zusammen ein diskontinuierliches Muster
sekundärer Öffnungen.
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Wie
hierin verwendet, bezieht sich der Ausdruck „ununterbrochen", wenn er zur Beschreibung
der ersten Oberfläche
der elastomeren Lage verwendet wird, auf den ununterbrochenen Charakter
der ersten Oberfläche,
im Allgemeinen in der Ebene der ersten Oberfläche. Daher kann jeder Punkt
auf der ersten Oberfläche von
jedem anderen Punkt und allen anderen Punkten auf der ersten Oberfläche erreicht
werden, ohne im Wesentlichen die erste Oberfläche in der Ebene der ersten
Oberfläche
zu verlassen. Ebenso bezieht sich der Ausdruck „unterbrochen", wie hierin verwendet,
wenn er zur Beschreibung der zweiten Oberfläche der elastomeren Lage verwendet
wird, auf den unterbrochenen Charakter der zweiten Oberfläche, im
Allgemeinen in der Ebene der zweiten Oberfläche. Daher kann jeder Punkt
auf der zweiten Oberfläche
nicht von jedem anderen Punkt auf der zweiten Oberfläche erreicht
werden, ohne im Wesentlichen die zweite Oberfläche in der Ebene der zweiten
Oberfläche
zu verlassen.
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Im
Allgemeinen bezieht sich der Ausdruck „makroskopisch", wie hierin verwendet,
auf konstruktive Merkmale oder Elemente, die für das normale menschliche Auge
leicht sichtbar sind, wenn der senkrechte Abstand zwischen dem Auge
des Betrachters und der Ebene der Lage etwa 30,48 cm (12 Zoll) beträgt. Umgekehrt
bezieht sich der Ausdruck „mikroskopisch" auf konstruktive
Merkmale oder Elemente, die für
das normale menschliche Auge nicht leicht sichtbar sind, wenn der
senkrechte Abstand zwischen dem Auge des Betrachters und der Ebene
der Lage etwa 30,48 cm (12 Zoll) beträgt.
-
Wie
hierin verwendet, bezieht sich der Ausdruck „makroskopisch gedehnt", wenn er verwendet
wird, um dreidimensionale elastomere Lagen, Bänder und Folien zu beschreiben,
auf elastomere Lagen, Bänder und
Folien, die dazu gebracht wurden, sich an die Oberfläche einer
dreidimensionalen Formgebungsstruktur anzupassen, so dass beide
Oberflächen
derselben das dreidimensionale Muster der Formgebungsstruktur aufweisen.
Derartige makroskopisch gedehnte Lagen, Bänder und Folien werden in der
Regel durch Prägen (d.h.,
wenn die Formgebungsstruktur ein Muster aufweist, das hauptsächlich aus
erhöhten
Elementen besteht), Tiefziehen (d.h., wenn die Formgebungsstruktur
ein Muster aufweist, das hauptsächlich
aus Kapillarnetzwerkvertiefungen besteht) oder durch Extrusion einer
harzhaltigen Schmelze auf die Oberfläche einer Formgebungsstruktur
eines der beiden Typen dazu gebracht, sich an die Oberfläche der
Formgebungsstrukturen anzupassen.
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Demgegenüber bezieht
sich der Ausdruck „eben", wenn er hierin
verwendet wird, um Kunststofflagen, -bänder und -folien zu beschreiben,
auf den allgemeinen Gesamtzustand der Lage, des Bandes oder der
Folie, wenn diese oder dieses mit bloßem Auge in einem makroskopischen
Maßstab
betrachtet wird. Zum Beispiel würde
eine undurchlässige
extrudierte Folie oder eine durchlässige extrudierte Folie, die
außerhalb
der Ebene der Folie keine signifikanten makroskopischen Verformungen
aufweist, im Allgemeinen als eben beschrieben werden. Daher liegt
bei einer durchlässigen,
ebenen Lage der Rand des Materials an den Durchbrüchen im Wesentlichen
in der Ebene der Lage, wodurch die auf die Ebene der Lage wirkenden
Dehnungen direkt an die Ausgangspunkte für die Rissbildung an den Durchbrüchen gekoppelt
werden.
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Bei
der makroskopischen Dehnung werden aus der Mehrschichtfolie der
elastomeren Lage der vorliegenden Erfindung dreidimensionale verbindende
Elemente geformt, die als kanalähnlich
beschrieben werden können.
Ihr zweidimensionaler Querschnitt kann auch als „U-förmig" beschrieben werden, wie im vorstehend erwähnten Patent
von Radel et al., oder, allgemeiner ausgedrückt, als „nach oben hin konkav geformt", wie offenbart im
vorstehend erwähnten
Patent von Goodman, Jr., et al. offenbart. Wie hierin verwendet,
beschreibt „nach
oben hin konkav geformt" die
Ausrichtung der kanalähnlichen
Form in Bezug auf die Oberflächen
der elastomeren Lage, wobei die Basis im Allgemeinen in der ersten
Oberfläche
liegt und der Kanal sich von der Basis in Richtung auf die zweite
Oberfläche
erstreckt, wobei die Kanalöffnung
im Wesentlichen in der zweiten Oberfläche liegt. Im Allgemeinen,
wie nachfolgend mit Bezug auf 5 beschrieben,
wird bei einer Ebene, die sich orthogonal zur Ebene der ersten Oberfläche durch
die Lage erstreckt und sich mit zwei beliebigen angrenzenden primären Durchbrüchen verschneidet,
der sich ergebende Querschnitt eines dazwischen angeordneten verbindenden
Elements eine im Allgemeinen nach oben hin konkav verlaufende Form
haben, die im Wesentlichen U-förmig
sein kann.
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Ein
Nachteil, der mit den makroskopisch gedehnten, dreidimensionalen,
fluiddurchlässigen
Polymerbahnen des Stands der Technik verbunden ist, ist der, dass
sie trotz ihrer überlegenen
Atmungsaktivität
und den überlegenen
Fluidhandhabungseigenschaften im Allgemeinen nicht elastisch genug
sind, um in stark gedehnten Teilen der absorbierenden Einwegartikel,
wie Taillenbändern
und Beinbündchen,
verwendet zu werden. Nicht mit Öffnungen
versehene ebene elastische Polymerbahnen, die eine geeignete Dehnbarkeit
für die Verwendung
bei absorbierenden Einwegartikeln zeigen, weisen auch Nachteile
auf. Insbesondere weisen nicht mit Öffnungen versehene ebene elastische
Polymerbahnen keine passende Porosität für die Verwendung in den Körper berührenden
Teilen eines absorbierenden Artikels auf.
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Dem
Stand der Technik entsprechen mehrere Verfahren, mit denen undurchlässige, ebene,
elastifizierte polymere Lagen durchlässiger gemacht werden können, wie
Stanzperforation, Schlitzperforation und Heißnadelperforation. Bei Anwendung
einer der vorstehend genannten Techniken auf thermoplastische elastomere
Folien geht die Verbesserung der Durchlässigkeit jedoch in der Regel
mit einer Verschlechterung des Grads des zuverlässigen elastischen Leistungsvermögens einher.
Nach der Perforation mittels herkömmlicher Verfahren werden die
Ränder
der Durchbrüche
zu Ausgangspunkten für
die Rissbildung, wenn Kräfte
auf die Lage wirken, da sie in der Ebene der angelegten Spannung
liegen. Bei herkömmlichen
thermoplastischen, elastischen Folien wird die Spannung, die auf
die Lage wirkt, zur Bildung von Rissen an den Durchbrüchen führen, die
sich im Laufe der Zeit fortsetzen und schließlich zum katastrophalen Versagen
der Folie führen. Wenn
die Form der Durchbrüche
nicht rund, sondern zum Beispiel viereckig oder dreieckig oder eine
andere polygone Form ist, steigt das Risiko einer Rissbildung aufgrund
der Spannungskonzentrationen an den winkligen Verschneidungspunkten
der Seiten.
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Der
Anmelder hat entdeckt, dass wenn eine ebene elastische Bahn in eine
makroskopisch gedehnte, dreidimensionale, fluiddurchlässige Bahn
im Allgemeinen anhand der Lehren, die im vorher erwähnten Patent '314 von Radel et
al. beschrieben wurden, ausgebildet werden kann, die sich ergebende
dreidimensionale elastische Bahn die Vorteile einer hohen Porosität und einer
hohen Elastizität
als auch einer Zuverlässigkeit und
einer hohen Festigkeit zeigt. Der Anmelder hat dies in der vorliegenden
Erfindung erzielt, indem er eine mehrschichtige Polymerbahn verwendet,
die eine elastische Schicht in Kombination mit mindestens einer Hautschicht
umfasst, und indem die mehrschichtige Bahn in eine makroskopisch
gedehnte, dreidimensionale Konfiguration gebracht wird.
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Der
Ausdruck „Elastomer", wie er hier verwendet
wird, soll jedes Material einschließen, das in einer Folienschicht
ausgebildet werden kann, und das elastische Eigenschaften zeigt. „Elastisch" bedeutet, dass das Material
im Wesentlichen seine ursprüngliche
Form wieder annimmt, nachdem es gedehnt wurde, und nur eine kleine
permanente Verformung auf die Verformung und Entspannung beibehält. Vorzugsweise
ist die elastomere Lage selbst in der Lage, im undurchlässigen,
ebenen Zustand bei Raumtemperatur von 50% bis 1 200% gedehnt zu
werden. Das Elastomer kann entweder ein reines Elastomer oder eine
Mischung mit einer elastomeren Phase oder einem elastomeren Inhaltsstoff
sein, die bzw. der bei Umgebungstemperatur, einschließlich Körpertemperatur,
immer noch beträchtliche
elastomere Eigenschaften aufweist.
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Der
Ausdruck „Hautschicht", wie er hier verwendet
wird, bezieht sich auf eine Schicht eines halb kristallinen oder
amorphen Polymers, das weniger elastisch als die elastische Schicht
ist. Die Hautschicht der vorliegenden Erfindung ist vorzugsweise
dünner
und wesentlich weniger elastisch als die elastomere Schicht und kann
im Grenzfall generell unelastisch sein. In Verbindung mit der elastomeren
Schicht der vorliegenden Erfindung kann mehr als eine Hautschicht
verwendet werden und diese wird bzw. werden im Allgemeinen die elastischen
Eigenschaften des Elastomers verändern.
Wenn mehr als eine Hautschicht verwendet wird, können die Hautschichten die
gleichen oder unterschiedliche Materialeigenschaften aufweisen.
Ohne an eine Theorie gebunden zu sein, wird angenommen, dass Hautschichten
dazu dienen, die dreidimensionale Struktur der ausgebildeten elastischen
Bahn der vorliegenden Erfindung aufrecht zu halten.
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2 ist
eine vergrößerte, teilweise
segmentierte, perspektivische Darstellung einer makroskopisch gedehnten,
dreidimensionalen, elastomeren Bahnausführungsform der vorliegenden
Erfindung, generell als 80 bezeichnet. Die geometrische
Anordnung der fluiddurchlässigen,
elastomeren Bahn 80 ist generell der der Bahn 40 des
Stands der Technik, die in 1 dargestellt
ist, ähnlich
und entspricht generell den Lehren des vorstehend genannten '314-Patents von Radel
et al. Weitere geeignete Folienkonfigurationen sind beschrieben
im US-Patent Nr. 3,929,135, erteilt an Thompson am 30. Dezember
1975, dem US-Patent Nr. 4,324,246, erteilt an Mullane, et al. am
13. April 1982 und dem US-Patent Nr. 5,006,394, erteilt an Baird
am 9. April 1991.
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Eine
bevorzugte Ausführungsform
einer elastomeren Lage 80 der vorliegenden Erfindung weist
eine Vielzahl von primären
Durchbrüchen
auf, z. B. primäre
Durchbrüche 71,
die in Ebene 102 der ersten Oberfläche 90 durch ein ununterbrochenes
Netzwerk aus verbindenden Elementen, z. B. Elementen 91, 92, 93, 94, 95 miteinander
verbunden sind. Die primären Öffnungen 71,
wie auf die Ebene der ersten Oberfläche 90 projiziert,
haben vorzugsweise die Form von Polygonen, z. B. Vierecken, Sechsecken,
Kreisen, Ovalen usw., in einem geordneten oder zufälligen Muster.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform
umfasst jedes verbin dende Element ein Basisteil, z. B. Basisteil 81,
angeordnet in Ebene 102 und jedes Basisteil verfügt über ein
Seitenwandteil, z. B. Seitenwandteile 83, befestigt an
den Rändern
derselben. Die Seitenwandteile 83 erstrecken sich im Allgemeinen
in Richtung der zweiten Oberfläche 85 der
Lage und verschneiden sich mit den Seitenwänden der benachbarten verbindenden
Elemente. Die sich verschneidenden Seitenwandteile sind über die erste
und die zweite Oberfläche
der Lage miteinander verbunden und enden im Wesentlichen gleichzeitig
miteinander, um so einen sekundären
Durchbruch zu bilden, z. B. sekundäre Durchbrüche 72 in der Ebene 106 der
zweiten Oberfläche 85.
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3 ist
eine weitere vergrößerte Teilansicht
einer Lage, im Allgemeinen ähnelnd
dem Typ der Lage 80 in 2, jedoch
einen alternativen, der vorliegenden Erfindung entsprechenden Lagenaufbau
darstellend. Die mehrschichtige polymere geformte Folie 120 der
Bahn 80 besteht vorzugsweise aus mindestens einer elastomeren
Schicht 101 und mindestens einer Hautschicht 103.
Obwohl 3 eine zweischichtige Ausführungsform zeigt, bei der die
Hautschicht 103 näher
an der ersten Oberfläche 90 ist,
wird angenommen, dass die Schichtungsreihenfolge der geformten Folie 120 nicht
einschränkend
ist. Während
gegenwärtig
zwar bevorzugt wird, dass die polymeren Schichten, wie in 3 dargestellt,
im Wesentlichen gleichzeitig in der Ebene der zweiten Oberfläche enden,
wird jedoch gegenwärtig
nicht angenommen, dass dies unerlässlich ist, d. h. eine oder
mehrere Schichten kann bzw. können
sich weiter in Richtung der zweiten Oberfläche erstrecken als die anderen.
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Eine
besonders bevorzugte mehrschichtige Polymerfolie 120 der
Bahn 80 ist im Querschnitt in 4 dargestellt,
die eine elastomere Schicht 101, die sich zwischen zwei
Hautschichten 103 befindet, zeigt. Die elastomere Schicht 101 umfasst
vorzugsweise ein thermoplastisches Elastomer, das im Wesentlichen
aus einer kontinuierlichen amorphen Matrix, die mit glasartigen
oder kristallinen Bereichen durchsetzt ist, besteht, wobei die Bereiche
als wirksame physikalische Vernetzer dienen und das Material somit
zu Elastikspeicherung befähigen,
wenn eine Zugdehnung angelegt und anschließend gelöst wird. Zu bevorzugten elastischen
Materialien gehören
Blockcopolymere und Mischungen aus diesen, wie Styrol-Butadien-Styrol,
Styrol-Isopren/Butadien-Styrol
oder andere solcher gebräuchlichen
Styrolblockcopolymere, wie sie allgemein von der Firma Shell unter
der Handelsbezeichnung „KRATON" oder von Kuraray
America, Inc. unter dem Handelsnamen „SEPTON" erhältlich
sind. In ähnlicher
Weise könnten
Polyolefinmaterialien, wie Polyethylen und Polypropylen, die allgemeinen
Dichtewerte unter 0,9 g/ccm zeigen, ebenso den notwendigen thermoplastischen
Charakter zeigen und somit zu elastischem Verhalten führen. Die
Hautschichten umfassen vorzugsweise jedes thermoplastische Polymer,
insbesondere Polyolefinpolymere, wie Polyethylen oder Polypropylen,
die allgemein eine Dichte von mehr als ungefähr 0,9 g/ccm aufweisen, die
mittels einer thermoplastischen Verarbeitung zu dünnen Folien
ausgebildet werden können.
Diese Hautschicht sollte eine ausreichende Anhaftung an die elastische
Schicht aufweisen, so dass sie sich vor oder nach dem Dehnen der
Bahn nicht vollständig
von ihr löst. Ein
bevorzugtes Verfahren zur Herstellung der Mehrschicht-Polymerfolie 120 ist
die Coextrusion.
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5 ist
eine Draufsicht alternativer Formen der primären Durchbrüche, projiziert in die Ebene
der ersten Oberfläche
einer alternativen elastomeren Lage der vorliegenden Erfindung.
Obwohl ein sich wiederholendes Muster gleichmäßiger Formen bevorzugt wird,
kann die Form der primären Öffnungen,
z. B. Öffnungen 71,
im Allgemeinen polygonal oder gemischt sein, und die Öffnungen
können
in einem geordneten oder zufälligen
Muster angeordnet sein. Es versteht sich, dass die projizierte Form
auch elliptisch, tropfenförmig
oder jede andere Form sein kann.
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Obwohl
die Draufsicht der primären Öffnung 71 jeder
Form oder Größe sein
kann, hat es sich gezeigt, dass die spezielle Geometrie der Öffnungen 71 unerwartete
Vorteile hinsichtlich der Luft- und Dampfdurchlässigkeit (d.h. Atmungsaktivität) der Bahn 80 bereitstellen
kann. Die unerwarteten Vorteile der speziellen Geometrie der Öffnungen 71 sind
besonders offensichtlich, wenn die Bahn 80 in mindestens
einer Richtung zu 50% oder mehr gedehnt wird, da die Öffnungen
durch solche Dehnungen schrumpfen oder sich im Wesentlichen verschließen können, wenn
sie nicht richtig konfiguriert sind. 20 und 22 sind
anschauliche Beispiele für
Ausführungsformen
der elastomeren Bahn 180 der vorliegenden Erfindung in
einer nicht gedehnten Konfiguration, wobei jede mehrere primäre Öffnungen 171 aufweist.
Die primären Öffnungen 171 der
Bahn 180 in 20 sind generell kreisförmig. Die Öffnungen 171 haben
eine Hauptachse A und eine Nebenachse B, wobei die Länge der
Hauptachse A mit „L" bezeichnet wird
und die Länge
der Nebenachse mit „W" bezeichnet wird. Da
andere Öffnungen 171 generell
kreisförmig
sind, ist die Länge
L der Hauptachse A gleich der Länge
W der Nebenachse B, wenn die Bahn 180 in einem nicht gedehnten
Zustand ist. Wird die Bahn 180 jedoch gedehnt, wie in 21 dargestellt,
werden die Form der Öffnungen 171 sowie
der Abstand D zwischen den Öffnungen 171 verändert. Die
Länge L' der Hauptachse A
sinkt, und die Länge
W' der Nebenachse
B steigt, wenn die Bahn in einer Richtung, die generell senkrecht
zur Hauptachse A ist, gedehnt wird. (Wie hier verwendet, bezeichnet
der Begriff „generell
senkrecht" eine
Ausrichtung von ungefähr
90° zwischen
zwei Achsen oder Richtungen. Der Begriff umfasst jedoch auch Winkel
von zwischen ungefähr
45° und
ungefähr
135°.) Wenn
die Bahn 180 weiter gedehnt wird, nimmt die Draufsichtfläche der Öffnungen 171 generell
ab. (Wie hier verwendet, ist die „Draufsichtfläche" einer Öffnung die
Fläche
einer einzelnen Öffnung
bei Betrachtung senkrecht zur kontinuierlichen ersten Oberfläche.) Diese
Abnahme bewirkt wiederum eine Verringerung in der prozentualen offenen
Fläche
der Bahn. (Wie hier verwendet, entspricht der Begriff „prozentuale
offene Fläche" für einen
ausgewählten
Bereich der Summe der Draufsichtflächenmessungen aller Öffnungen
innerhalb des ausgewählten Bereichs,
geteilt durch die Gesamtfläche
des ausgewählten
Bereichs, ausgedrückt
als Prozentsatz. Zum Messen der prozentualen offenen Fläche poröser Bahnen
sind in der Technik verschiedene Verfahren bekannt, wie direkte geometrische
Untersuchung im Lichtmikroskop, Lichtprojektion der porösen Bahn,
gefolgt vom Aufzeichnen der äußeren Linien
der Öffnung
auf dem Projektionsschirm und Ausschneiden und Wiegen der gesamten
ausgeschnitten Öffnungsprojektionen
und Teilen durch das gesamte projizierte Flächengewicht. Ein bevorzugtes
hier verwendetes Verfahren nutzt Lichtmikroskopie und Videocomputeranalyse
mit der Software Optimus 1A. Die Öffnungsfläche wurde bestimmt, indem ein
Grenzgrauwert für
die Öffnungsfläche festgelegt wurde
und diese gesamte Öffnungsfläche mit
der übrigen
Fläche
in dem Bild ins Verhältnis
gesetzt wurde.) Da der Abstand D' zwischen
den Öffnungen 171 größer ist
als die prozentuale offene Fläche
der Bahn 181, wird sie erheblich verringert. Die Messungen
der offenen Fläche
einer Bahn, die denen in 20 (nicht
gedehnt) und 21 (gedehnt) ähnlich sind,
sind in Tabelle I, nachstehend, aufgeführt.
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22 und 23 zeigen,
dass die Bahn 280 der vorliegenden Erfindung mehrere primäre Öffnungen 271,
die generell elliptisch sind, einschließt. Jede primäre Öffnung 271 hat
eine Hauptachse A und eine Nebenachse B, die senkrechrecht zur Hauptachse
A ist. Wie in 22 dargestellt, ist die Länge 2L der
Hauptachse A im nicht gedehnten Zustand größer als die Länge 2W der
Nebenachse B. Die Verhältniszahl
(Länge der
Hauptachse A zur Länge
der primären
Achse B) ist größer als
ungefähr
1,5:1. Vorzugsweise ist die Verhältniszahl
größer als
ungefähr
2:1 und kann ungefähr
3:1, 4:1, 5:1 oder jede andere Verhältnis über 1:1 sein. Die elliptischen Öffnungen 271 der
Bahn 280, die in 22 dargestellt
sind, bieten den Vorteil des Bewahrens mehr offener Fläche als
die Öffnungen
mit einer Verhältniszahl
von ungefähr
1:1 oder weniger, wenn die Bahn 280 in einer Richtung,
die generell senkrecht zur Hauptachse A der Öffnungen 271 ist,
gedehnt wird. Bei Dehnung verkürzt
sich die Hauptachse A auf eine Länge
von 2L, und die Nebenachse verlängert
sich auf eine Länge
von 2W. Aufgrund der speziellen Geometrie der Öffnungen 271 und der
Dehnungseigenschaften der Bahn 280 ist die Verringerung
in der prozentualen offenen Fläche,
die durch die Dehnung der Bahn 280 verursacht wird, jedoch
erheblich geringer als die Verrin gerung der offenen Fläche der
Bahn 180 von 20. Tabelle I zeigt die Auswirkung,
die die Geometrie auf die Messungen der offenen Fläche von
gedehnten und ungedehnten Bahnen hat.
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Ein
anderer Faktor, der die prozentuale offene Fläche und damit die Atmungsaktivität der Bahn 80 der vorliegenden
Erfindung beeinflussen kann, ist das Muster der primären Öffnungen 71.
Speziell kann das Muster die resultierende offene Fläche als
Funktion der prozentualen Dehnung beeinflussen. Somit kann ein bestimmtes
Muster von Öffnungen,
wie das versetzt angeordnete Muster von Öffnungen 271, das
in 22 dargestellt ist, die Bahn 280 mit
einer größeren prozentualen
offenen Fläche
bei Dehnung versehen als ein weniger locker gepacktes oder sonstig
unterschiedlich ausgerichtetes Muster von Öffnungen, wie in 20 gezeigte
Muster.
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Die
verbindenden Elemente sind in sich ununterbrochen, wobei angrenzende
verbindende Elemente in beidseitig aneinander grenzenden Übergangszonen
oder -bereichen, z. B. Übergangsbereichen 87,
dargestellt in 5, ineinander übergehen.
Im Allgemeinen werden die Übergangsbereiche
durch den größten Kreis definiert,
der anliegend an drei beliebige angrenzende Durchbrüche beschrieben
werden kann. Es wird davon ausgegangen, dass bei bestimmten Mustern
von Durchbrüchen
der beschriebene Kreis der Übergangsbereiche
an mehr als drei angrenzenden Durchbrüchen anliegen kann. Zu Veranschaulichungszwecken
kann man sich verbindende Elemente so vorstellen, dass sie im Wesentlichen
in der Mitte der Übergangsbereiche
beginnen oder enden, wie die verbindenden Elemente 97 und 98.
Gleichermaßen
können
die Seitenwände
der verbindenden Elemente so beschrieben werden, dass sie Seitenwände benachbarter
verbindender Elemente in Bereichen, die den Berührungspunkten entsprechen,
an denen der Kreis, den der Übergangsbereich
schreibt, eine angrenzende Öffnung
berührt,
verbinden.
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Mit
Ausnahme der Übergangszonen
sind die quer zu einer Mittellinie zwischen dem Anfang und dem Ende
von verbindenden Elementen verlaufenden Querschnitte im Allgemeinen
vorzugsweise gleichmäßig U-förmig. Der
quer verlaufende Querschnitt muss jedoch nicht entlang der gesamten
Länge des
verbindenden Elements gleichmäßig sein
und bei bestimmten Durchbruchkonfigurationen wird er entlang des
größten Teils der
Länge nicht
gleichmäßig sein.
Wie aus den Schnittdarstellungen in 5 hervorgeht,
kann bei dem verbindenden Element 96 das Breitenmaß 86 des
Basisteils 81 entlang der Länge des verbindenden Elements wesentlich
variieren. Insbesondere in Übergangszonen
oder -bereichen 87 gehen verbindende Elemente in angrenzende
verbindende Elemente über
und quer verlaufende Querschnitte in den Übergangszonen oder -bereichen
können
im Wesentlichen nicht gleichmäßige U-Formen
oder eine nicht erkennbare U-Form aufweisen.
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Ohne
an eine Theorie gebunden sein zu wollen, wird angenommen, dass die
Lage der vorliegenden Erfindung aufgrund des im Querschnitt der
in 8A bis 8C schematisch
und in den Mikroaufnahmen 9–11
bildlich dargestellten Mechanismus' zuverlässiger (d. h. widerstandsfähig gegen
katastrophales Versagen) ist, wenn sie dehnungsinduzierter Spannung
unterworfen ist. 8A zeigt einen primären Durchbruch 71 in
der Ebene 102 der ersten Oberfläche 90 und einen sekundären Durchbruch 72 in
der Ebene 106 der zweiten Oberfläche 85, entfernt von
der Ebene 106 der ersten Oberfläche 90 der Lage 80,
in unbelastetem Zustand. Wenn die Lage 80 in die allgemein
durch die Pfeile in 8B dargestellten Richtung gereckt
wird, wird die erste Oberfläche 90 gedehnt
und der primäre
Durchbruch 71 wird ebenfalls bis zu einer verformten Konfiguration
gedehnt. Der Umfang des primären
Durchbruchs 71 wird jedoch von den verbindenden Elementen
in einer ununterbrochenen ersten Oberfläche gebildet. Daher weist der
Durchbruch 71 keine „Ränder" auf, die Ausgangspunkte
für die
Rissbildung sein und damit die elastische Zuverlässigkeit der Lage beeinträchtigen
könnten.
Die Ränder
des sekundären
Durchbruchs 72, als potenzielle Ausgangspunkte für die Rissbildung,
unterliegen keiner nennenswerten dehnungsinduzierten Spannung, bis
die Lage bis zu dem Punkt gedehnt wird, an dem Ebene 102 sich
nicht mehr entfernt von Ebene 106 der ersten Oberfläche 90 befindet,
wie in 8C dargestellt. An dem Punkt,
an dem die Ebenen 102 und 106 sich nicht mehr
entfernt voneinander befinden, beginnt die Lage 80 sich
im Wesentlichen wie eine ebene, durchlässige Lage zu verhalten.
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Es
ist aufschlussreich, das Verhältnis
von Gesamtlagentiefe, „D" in 8A,
zu Foliendicke, „T" in 8A,
einer ungedehnten, elastomeren Lage zu betrachten. Dieses Verhältnis D/T
kann als „Ziehverhältnis" bezeichnet werden,
da es sich auf die Menge Folie bezieht, die aufgrund des Umformungsvorgangs
der vorliegenden Erfindung aus der Ebene der ersten Oberfläche gezogen
wird. Der Patentbewerber nimmt an, dass, im Allgemeinen, eine Erhöhung des
Ziehverhältnisses
die Rissfestigkeit erhöht,
indem die zweite Oberfläche weiter
entfernt von der ersten Oberfläche
angeordnet wird.
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Ohne
an eine Theorie gebunden sein zu wollen, wird angenommen, dass die
elastomere Schicht 101 der vorliegenden Erfindung der Basis 81 der
verbindenden Elemente, die eine ununterbrochene Lage in der ununterbrochenen
ersten Oberfläche 90 bilden,
ermöglicht,
sich zu dehnen, wenn die Lage 80 belastet oder gedehnt
wird. Die Hautschicht 103 hilft trotz der angelegten Dehnung
bei der Beibehaltung der dreidimensionalen Struktur der Bahn, was
ermöglicht,
dass die Dehnung an der kontinuierlichen ersten Oberfläche 90 und die
resultierende Verformung der primären Öffnungen 71 mindestens
teilweise von der diskontinuierlichen zweiten Oberfläche losgelöst werden,
wodurch die Beanspruchung an den sekundären Öffnungen 72 minimiert
wird. Deshalb wird die dehnungsinduzierte Spannung an der kontinuierlichen
ersten Oberfläche
der Bahn im Wesentlichen von der potenziellen dehnungsinduzierten
Spannung an den Ausgangspunkten für die Rissbildung auf der diskontinuierlichen
zweiten Oberfläche
entkoppelt, zumindest bis die sekundären Öffnungen beginnen, in die Ebene
der ersten Oberfläche
einzutreten. Diese erhebliche Trennung, oder Entkopplung, der dehnungsinduzierten
Spannung der Lage von der dehnungsinduzierten Spannung an den sekundären Durchbrüchen erhöht die Zuverlässigkeit
der Lage erheblich, indem sie wiederholte und anhaltende Dehnungen
der Lage von bis zu 400% oder mehr ermöglicht, ohne dass die Lage
aufgrund von Rissbildung an den Durchbrüchen versagt.
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Es
wird angenommen, dass die Mikroaufnahmen der 9–11 den
in 8A–8C schematisch
beschriebenen Mechanismus bildlich darstellen. 9 ist
eine optische Mikrophotographie, die eine erste Oberfläche und
primäre Öffnungen
einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung zeigt. Bei einer derart ausgebildeten,
nicht gedehnten Konfiguration bildet die ununterbrochene erste Oberfläche der
in 9 dargestellten Ausführungsform der Lage im Allgemeinen
ein regelmäßiges Muster
von 1 mm großen,
quadratischen primären
Durchbrüchen,
die auf allen Seiten etwa 1 mm voneinander entfernt sind. 10 und 11 sind Rasterelektronenmikroskopaufnahmen,
zeigend die unterbrochene zweite Ober fläche der in 9 dargestellten
Ausführungsform
der Lage, dargestellt in einem etwas anderen Maßstab. 10 zeigt
die zweite Oberfläche
einer elastomeren Lage, im Allgemeinen in einer Ebene, die im ungedehnten
Zustand von der Ebene der ersten Oberfläche entfernt ist. 11 zeigt
die zweite Oberfläche
einer Bahn in einem Zustand einer Dehnung von ungefähr 100%.
Wie in 11 dargestellt, bleiben die
Ränder
der sekundären
Durchbrüche
von der Ebene der ersten Oberfläche
entfernt. Obwohl eine leichte Verformung der sekundären Durchbrüche stattfindet,
verbleiben die Ränder
in einem im Wesentlichen spannungslosen Zustand. Wiederum ist es
diese erhebliche Entkopplung der dehnungsinduzierten Spannung der
Lage von der dehnungsinduzierten Spannung an den sekundären Durchbrüchen, welche
die Zuverlässigkeit
der Lage signifikant erhöht.
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Das
unterschiedliche elastische Verhalten von ebenen Mehrschichtfolien
oder Fasern mit einer verhältnismäßig weniger
elastischen Hautschicht, die über
ihre Elastizitätsgrenze
hinaus gedehnt wird, entspricht dem Stand der Technik, wie beschrieben
in dem vorstehend erwähnten
US-Patent von Krueger et al., sowie in den US-Patenten Nr. 5,376,430,
erteilt an Swenson et al. am 27. Dezember 1994 und 5,352,518, erteilt
an Muramoto et al. am 4. Oktober 1994. Wie in den Zeichnungen gezeigt,
kann die Hautschicht nach der elastischen Erholung im Anschluss
an die Dehnung über
die Elastizitätsgrenze
der Hautschicht hinaus aufgrund der sich ergebenden größeren Oberfläche der
Hautschicht in Relation zur elastomeren Schicht eine mikroskopische Mikrotextur
von unregelmäßigen Spitzen
und Tälern
bilden.
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Ebenso
kann beim ersten Dehnen einer Lage der vorliegenden Erfindung die
Hautschicht des gedehnten Teils über
ihre Elastizitätsgrenze
hinaus belastet werden. Aufgrund der elastomeren Schicht kann die
Lage zwar im Wesentlichen in ihre makroskopische, dreidimensionale
Konfiguration, die vor dem Dehnen bestanden hat, zurückkehren,
die Teile der Hautschicht, die über
ihre Elastizitätsgrenze
hinaus gedehnt wurden, können jedoch
aufgrund des während
der unelastischen Dehnung erzeugten zusätzlichen Materials nicht in
eine Konfiguration zu rückkehren,
die vor dem Dehnen bestanden hat. Während der Erholung nach der
Dehnung bildet die Hautschicht eine mikroskopische Mikrotextur aus
unregelmäßigen Spitzen
und Tälern,
die allgemeiner als sich in Querrichtung erstreckende Rauigkeiten
beschrieben werden kann, wie in der Mikroaufnahme in 12 gezeigt.
Die Rauigkeiten entstehen auf den verbindenden Elementen im Wesentlichen
in gleichmäßigen Mustern,
in der Regel quer zur Richtung der Dehnung und in der Regel radial
um die primären
Durchbrüche
herum angeordnet. Abhängig
vom Grad der Zugdehnung der Lage können die Rauigkeiten im Wesentlichen
auf die ununterbrochene erste Oberfläche der Lage beschränkt sein,
oder sich allgemeiner im Wesentlichen über die gesamte Oberfläche der
verbindenden Elemente erstrecken.
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Ohne
an eine Theorie gebunden zu sein, wird angenommen, dass die sich
in Querrichtung erstreckenden Rauigkeiten aus mindestens zwei Gründen vorteilhaft
für die
elastomere Lage sind. Erstens verleihen die Rauigkeiten der elastomeren
Lage eine weichere Gesamttextur oder Griffigkeit. Zweitens können die
radial um die primären
Durchbrüche
angeordneten und sich in Richtung der sekundären Durchbrüche erstreckenden Rauigkeiten
zu einer Verbesserung der fluidlenkenden Eigenschaften führen, wenn
sie als den Körper
berührende
Lage eines Einweg-Absorptionsartikels eingesetzt werden.
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Eine
typische Ausführungsform
einer elastomeren Lage der vorliegenden Erfindung, die in einem
Einweg-Absorptionsartikel in Form einer Windel 400 verwendet
wird, ist in 13 dargestellt. Wie hier verwendet, bezieht
sich der Ausdruck „Windel" auf ein Bekleidungsstück, das
in der Regel von Kleinkindern und inkontinenten Personen am unteren
Bereich des Rumpfes des Trägers
getragen wird. Es sei jedoch klargestellt, dass die elastomere Lage
der vorliegenden Erfindung ebenfalls für andere Absorptionsartikel,
wie Inkontinenzslips, Übungshosen,
Damenbinden und dergleichen, verwendet werden kann. Die in 13 dargestellte
Windel 400 ist ein vereinfachter Absorptionsartikel, der
eine Windel vor dem Anlegen an einen Träger darstellen könnte. Es
sei jedoch klargestellt, dass die vorliegende Erfindung nicht auf
den bestimmten Typ oder die bestimmte Konfiguration beschränkt ist,
der bzw. die in 13 dargestellt ist. Eine besonders
bevorzugte typische Ausführungsform
eines Einweg-Absorptionsartikels in Form einer Windel wird gelehrt
im US-Patent Nr. 5,151,092, erteilt an Buell et al. am 29. September
1992.
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13 ist
eine perspektivische Ansicht der Windel 400 in ihrem nicht
zusammengezogenen Zustand (d.h. ohne elastisch erzeugte Kontraktion),
wobei Teile der Struktur abgeschnitten wurden, um den Aufbau der Windel 400 deutlicher
zu zeigen. Der Teil der Windel 400, der mit dem Träger in Kontakt
kommt, ist dem Betrachter zugewandt. Die Windel 400 wird
in 13 so dargestellt, dass sie vorzugsweise eine
flüssigkeitsdurchlässige Oberschicht 404,
eine flüssigkeitsundurchlässige Unterschicht 402,
die mit der Oberschicht 404 verbunden ist, und einen Absorptionskern 406,
der sich zwischen der Oberschicht 404 und der Unterschicht 402 befindet,
umfasst. Zusätzliche
Strukturelemente wie elastische Beinbündchenelemente 405,
Taillenelement 409 und Befestigungsmittel, um die Windel
bei einem Träger
an entsprechender Stelle zu befestigen, können ebenfalls enthalten sein.
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Zwar
können
die Oberschicht 404, die Unterschicht 402 und
der Absorptionskern 406 in einer Reihe von gut bekannten
Anordnungen zusammengefügt
werden, jedoch ist eine bevorzugte Windelkonfiguration allgemein
in US-Patent Nr. 3,860,003 an Buell, erteilt am 14. Januar 1975,
beschrieben. Alternativ bevorzugte Konfigurationen für Einwegwindeln
hierin sind auch in US-Patent Nr. 4,808,178 an Aziz et al., erteilt
am 28. Februar 1989; US-Patent Nr. 4,695,278 an Lawson, erteilt
am 22. September 1987; und US-Patent Nr. 4,816,025 an Foreman, erteilt
am 28. März
1989, offenbart.
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13 stellt
eine typische Ausführungsform
der Windel 400 dar, bei der die Oberschicht 404 und
die Unterschicht 402 koextensiv sind und Längen- und
Brei tenabmessungen aufweisen, die generell größer sind als die des Absorptionskerns 406.
Die Oberschicht 404 ist mit der Unterschicht 402 verbunden
und darauf aufgelagert, wodurch der Umfang der Windel 400 gebildet
wird. Der Umfang bestimmt den Außenumfang oder die Ränder der
Windel 400. Der Umfang umfasst die Stirnränder 401 und
die Längsränder 403.
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Die
Größe der Unterschicht 402 wird
von der Größe des Absorptionskerns 406 und
der ausgewählten genauen
Ausführung
der Windel bestimmt. Bei einer bevorzugten Ausführungsform weist die Unterschicht 402 eine
modifizierte Sanduhrform auf, die sich mindestens etwa 1,3 Zentimeter
bis etwa 2,5 Zentimeter (etwa 0,5 bis etwa 1,0 Zoll) entlang des
gesamten Umrisses der Windel über
den Absorptionskern 406 hinaus erstreckt.
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Die
Oberschicht 404 und die Unterschicht 402 sind
in einer beliebigen geeigneten Weise miteinander verbunden. Wie
hier verwendet, umfasst der Ausdruck „verbunden" Konfigurationen, bei denen die Oberschicht 404 direkt
mit der Unterschicht 402 verbunden ist, indem die Oberschicht 404 direkt
an der Unterschicht 402 befestigt ist, und Konfigurationen,
bei denen die Oberschicht 404 indirekt mit der Unterschicht 402 verbunden
ist, indem die Oberschicht 404 an Zwischenelementen befestigt
ist, die wiederum an der Unterschicht 402 befestigt sind.
In einer bevorzugten Ausführungsform
sind die Oberschicht 404 und die Unterschicht 402 entlang
des Umfangs der Windel durch Befestigungsmittel (nicht dargestellt),
wie ein Haftmittel oder irgendein anderes Befestigungsmittel, das
dem Stand der Technik entspricht, direkt aneinander befestigt. Zum
Beispiel kann eine gleichmäßige, ununterbrochene
Schicht eines Klebstoffs, eine in einem Muster aufgebrachte Schicht
eines Klebstoffs, oder eine Matrix aus einzelnen Linien oder Punkten
eines Klebstoffs eingesetzt werden, um die Oberschicht 404 an
der Unterschicht 402 zu befestigen.
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Die
Stirnränder 401 bilden
einen Taillenbereich, der bei einer bevorzugten Ausführungsform
ein Paar elastomerer Seitenteile 420 umfasst, die sich
bei einer verlänger ten
Konfiguration seitlich aus den Stirnrändern 401 der Windel 400 heraus
erstrecken. Bei einer bevorzugten Ausführungsform umfassen elastomere
Seitenteile 420 die elastomere Lage der vorliegenden Erfindung.
Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform wird die Bahn 80 der
vorliegenden Erfindung bei Verwendung als elastomere Seitenteile
weiter verarbeitet, um durch Verbinden einer oder vorzugsweise beider
Seiten mit faserförmigen
Vliesmaterialien mittels dem Stand der Technik entsprechender Verfahren,
wie Verkleben, ein Verbundlaminat zu bilden, das ein weiches, nachgiebiges
elastifiziertes Element ergibt.
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Faserförmige Vliesmaterialien,
die zur Verwendung in einem Verbundlaminat der vorliegenden Erfindung
geeignet sind, schließen
Vlieslagen aus synthetischen Fasern (wie Polypropylen, Polyester
oder Polyethylen), Naturfasern (wie Holz, Baumwolle oder Rayon)
oder Kombinationen aus Naturfasern und synthetischen Fasern ein.
Geeignete Vliesmaterialien können
durch verschiedene Verfahren, wie Kardieren, Spunbonding, Wasservernadelung
und andere, den Fachleuchten der Vliesherstellung bekannte Verfahren,
gebildet werden. Ein gegenwärtig
bevorzugtes faserförmiges
Vliesmaterial ist kardiertes Polypropylen, im Handel erhältlich von
Fiberweb aus Simpsonville, S. C.
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Faserförmige Vliesmaterialien
können
durch eines der zahlreichen, dem Stand der Technik entsprechenden
Bondingverfahren mit der elastomeren Lage verbunden werden. Geeignete
Bondingverfahren schließen
Verkleben, z. B. durch eine gleichmäßige, ununterbrochene Schicht
Klebstoff, eine in einem Muster aufgebrachte Schicht Klebstoff,
oder eine Matrix aus einzelnen Linien, Spiralen oder Punkten eines
Klebstoffs, oder andere Verfahren, wie Heißverkleben, Druckbinden, Ultraschallbinden,
dynamisch-mechanisches Binden, oder jedes andere geeignete und dem
Stand der Technik entsprechende Mittel zum Befestigen oder Kombinationen
dieser Befestigungsmittel ein. Repräsentative Verbindungsverfahren
sind auch in der PCT-Anmeldung WO 93/09741 mit dem Titel „Absorbent Article
Having a Nonwoven and Apertured Film Coversheet", die am 27. Mai 1993 unter Nennung
von Aziz et al. offenbart.
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Nach
dem Verbinden mit einem faserförmigen
Vliesmaterial kann die Verbundstofflage dazu neigen, aufgrund der
relativen Starrheit des gebundenen Vlieses weniger elastomer zu
sein. Um das Vlies elastischer zu machen und um die Elastizität des Verbundlaminats
wiederherzustellen, kann die Verbundstofflage mittels Verfahren
und Vorrichtungen verarbeitet werden, die zur Elastifizierung von „Nulldehnungs"-Laminaten durch schrittweises Dehnen
verwendet werden, wie offenbart in dem vorstehend erwähnten Patent '092 von Buell et al.
sowie den vorstehend erwähnten
Patenten '897 von
Weber et al., '793
von Buell et al. und '679
von Weber et al. Die sich ergebende elastifizierte „Nulldehnungs"-Verbundstofflage
verfügt
anschließend über eine
weiche, stoffähnliche
Textur für
einen längeren
Gebrauch und eine bequeme Passform des Absorptionsbekleidungsstücks.
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Seitenteile 420 können in
jeder geeigneten Art und Weise, die dem Stand der Technik entspricht,
an der Windel befestigt werden. Zum Beispiel, wie in 13 dargestellt,
können
Seitenfelder 420 durch Befestigungsmittel, wie einem Klebstoff
oder einem anderen Befestigungsmittel, das dem Stand der Technik
entspricht, direkt an der Unterschicht 402 befestigt werden.
Eine besonders bevorzugte Konfiguration für Seitenfelder 420 ist
in 14 dargestellt, eine Konfiguration, die umfassender
im gleichzeitig anhängigen
US-Patent Nr. 5,669,897, erteilt an LaVon et al. am 23. September
1997, und S.N. 08/155,048, eingereicht am 19. November 1993, offenbart
ist.
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Wie
in 14 dargestellt, können die Seitenfelder 420 aus
zwei Bahnen oder Streifen, 421 und 422, bestehen.
Die Streifen 421 und 422 können zwei gesonderte Streifen
sein, oder als Alternative können
sie durch Biegen eines einzigen Streifens am führenden Rand 424 und
Versetzen der beiden entstehenden Streifenlängen in nichtparalleler Weise
gebildet werden. Wenn zwei gesonderte Streifen verwendet werden,
können sie,
z. B. mit geeignetem Haftmittel, am führenden Rand 424 miteinander verbunden
werden, und können gleichzeitig
mit dem Bandstreifen 423 verbunden werden. Das Seitenfeld 420 kann
im Bindungsbereich 425 auf jede geeignete Weise mit der
Unterschicht 402 verbunden werden, und insbesondere wie
im vorstehend genannten Patent von LaVon et al. '346 offenbart. Es ist zwar nicht erforderlich,
dass die Seitenteilpaare identisch sind, bevorzugt sind sie jedoch
Spiegelbilder voneinander.
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Bandbefestigungsvorrichtungen,
beispielsweise Bandstreifen 423 werden typischerweise an
mindestens einem Paar der elastischen Seitenfelder 420 angebracht,
um eine Befestigungsvorrichtung für das Halten der Windel am
Träger
zu liefern. Die Bandstreifenbefestiger können beliebige der in der Technik
gut bekannten sein, wie das Befestigungsband, das im vorstehend
genannten Patent von Buell '092
und in US-Patent Nr. 3,848,594 an Buell, erteilt am 19. November
1974, offenbart.
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Andere
Elastikelemente der vorliegenden Erfindung können angrenzend an den Umfang
der Windel 400 angeordnet werden. Elastikelemente befinden
sich vorzugsweise entlang jedes Längsrands 403, so dass die
Elastikelemente dazu neigen, die Windel 400 gegen die Beine
des Trägers
zu ziehen und daran festzuhalten. Zusätzlich können die elastischen Elemente
angrenzend an einen oder beide Stirnränder 401 der Windel 400 angeordnet
sein, um ein Taillenband 409 und/oder Beinbündchen bereitzustellen.
Zum Beispiel wird ein geeignetes Taillenband im US-Patent 4,515,595,
Kievit et al., erteilt am 7. Mai 1985, offenbart. Des Weiteren werden
ein Verfahren und eine Vorrichtung, die zum Herstellen einer Einwegwindel
mit elastisch kontrahierbaren, elastischen Elementen geeignet sind,
im US-Patent 4,081,301, Buell, erteilt am 28. März 1978, beschrieben.
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Die
elastischen Elemente werden an der Windel 400 in einem
elastisch kontrahierbaren Zustand befestigt, so dass bei einer normalen,
nicht gedehnten Konfiguration die elastischen Elemente die Windel 400 wirksam
zusammenziehen oder raffen. Die elastischen Elemente können in
einem elastisch kontrahierbaren Zu stand auf mindestens zwei Arten
befestigt werden. Zum Beispiel können
die elastischen Elemente gedehnt und befestigt werden, während die
Windel 400 sich in einem nicht zusammengezogenen Zustand
befindet. Zusätzlich
kann die Windel 400, zum Beispiel durch Plissieren, zusammengezogen
und die elastischen Elemente an der Windel 400 befestigt
und mit dieser verbunden werden, während die elastischen Elemente
sich im entspannten oder ungedehnten Zustand befinden. Die elastischen
Elemente können
sich entlang eines Teils der Länge
der Windel 400 ausdehnen. Alternativ können sich die elastischen Elemente über die
gesamte Länge der
Windel 400 oder jede andere Länge, die geeignet ist, um eine
elastisch kontrahierbare Linie zu liefern, erstrecken. Die Länge der
elastischen Elemente wird von der Ausführung der Windel bestimmt.
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Die
elastischen Elemente können
in einer Vielzahl von Konfigurationen vorliegen. Beispielsweise
kann die Breite der elastischen Elemente von ungefähr 0,25
Millimeter (0,01 Zoll) bis ungefähr
25 Millimeter (1,0 Zoll) oder mehr variiert werden, die elastischen
Elemente können
einen einzelnen Strang eines elastischen Materials umfassen, oder
sie können
mehrere parallele oder nicht parallele Stränge eines elastischen Materials
umfassen, oder die elastischen Elemente können rechteckig oder gekrümmt sein.
Weiterhin können
die elastischen Elemente durch eine der verschiedenen Möglichkeiten,
die dem Stand der Technik entsprechen, an der Windel befestigt sein.
Zum Beispiel können
die elastischen Elemente in einer Vielzahl von Mustern ultraschallverschweißt oder
mittels Wärme
und Druck mit der Windel 400 verbunden sein, oder die elastischen Elemente
können
einfach an die Windel 400 geklebt sein.
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Wie
in 13 dargestellt, enthält der Absorptionskern 406 vorzugsweise
ein flüssigkeitsverteilendes Element 408.
In einer bevorzugten Konfiguration, wie in 13 dargestellt,
enthält
der Absorptionskern 406 vorzugsweise ferner eine Aufnahmeschicht
oder ein Element 410, die in Flüssigkeitsaustausch mit dem
flüssigkeitsverteilenden
Element 408 stehen und sich zwischen dem flüssigkeits verteilenden
Element 408 und der Oberschicht 404 befinden.
Die Aufnahmeschicht oder das Aufnahmeelement 410 können aus
mehreren unterschiedlichen Materialien bestehen, einschließlich Vlies-
oder Gewebebahnen aus synthetischen Fasern, einschließlich Polyester,
Polypropylen oder Polyethylen, Naturfasern, einschließlich, Baumwolle
oder Cellulose, Mischungen aus solchen Fasern oder sämtlichen äquivalenten
Materialien oder Kombinationen solcher Materialien.
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In
Gebrauch wird die Windel 400 einem Träger angelegt, indem der hintere
Hüftbundbereich
unterhalb des Rückens
des Trägers
angesetzt und der Rest der Windel 400 zwischen den Beinen
des Trägers
hindurch gezogen wird, so dass der vordere Hüftbundbereich auf der Vorderseite
des Trägers
liegt. Die elastomeren Seitenfelder werden dann so, wie es für Komfort
und Sitz notwendig ist, gedehnt, und die Bandstreifen oder anderen
Befestigungsmittel werden dann an vorzugsweise nach außen zeigenden
Bereichen der Windel 400 befestigt. Da die Windel Seitenfelder 420,
Beinbündchen 405 oder
ein oder mehrere Taillenbänder 409,
die eine elastomere Bahn der vorliegenden Erfindung umfassen, aufweist,
kann sie zum Beispiel für
Kinder unterschiedlicher Größe auf eine
Weise, die dichten, bequemen Sitz mit Atmungsaktivität bereitstellt,
angepasst werden.
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Wie
vorstehend beschrieben, kann die Atmungsaktivität der Bahn 80, und
somit der Abschnitt der Windel 20, der die Bahn 80 enthält, vergrößert werden,
indem die Bahn Öffnungen 71,
die eine bestimmte Geometrie und Ausrichtung aufweisen, versehen
werden. Um die größte Atmungsaktivität in den
elastisch gemachten Seitenfeldern 420, dem Taillenband 409 oder
jedem anderen elastisch gemachten Element bereitzustellen, sollte
die Bahn 80 primäre Öffnungen 71 mit
einer Hauptachse A und einer Nebenachse B, die voneinander verschieden
sind, enthalten. Vorzugsweise sollte die Verhältniszahl der Hauptachse A
zur Nebenachse B größer als
1:1 sein, vorzugsweise größer als
ungefähr
1,5:1, und kann ungefähr
2:1, 3:1, 4:1, 5:1 oder größer sein.
Die Hauptachse A der primären Öffnungen 71 sollte
generell senkrecht zu der Richtung, in der die Bahn während des Gebrauchs
gedehnt wird, ausgerichtet sein. Zum Beispiel in 24 enthält das Taillenband 409 die
Bahn 80. Die Bahn 80 enthält mehrere primäre Öffnungen 71 in
einem Stapelmuster 412. Die Öffnungen 71 sind so
ausgerichtet, dass die Hauptachse A generell senkrecht zur Richtung
E der Ausdehnung des Taillenbands 409 ist. Es kann auch
wünschenswert
sein, die Bahn 80 mit Öffnungen
in einem speziellen Muster zu versehen. Bevorzugte Muster zum Erhöhen der
Atmungsaktivität
der Bahn schließen
Stapelmuster und versetzt angeordnete Muster ein, wie in 20-25 dargestellt.
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In
einem anderen Beispiel, in 25 dargestellt,
ist die Bahn 80 in dem Seitenfeld 420 angeordnet. Das
Seitenfeld 420 hat zwei verschiedene Ausdehnungsrichtungen,
E1 und E2. Richtung
E1 ist die Ausdehnungsrichtung, die den
Bewegungen der Hüfte
des Trägers
entspricht, während
Richtung E2 der Dehnung, die durch den Oberschenkel
des Trägers
verursacht wird, entspricht. (Es sei darauf hingewiesen, dass das
Seitenfeld 420 eine oder eine beliebige Anzahl von Ausdehnungsrichtungen
einschließen
kann.) So ist das Seitenfeld 420 mit der Bahn 80 ausgestattet,
die Muster 413 von Öffnungen 71 aufweist,
die unterschiedlich ausgerichtet sind. Im Hüftbereich 415 sind
die Öffnungen 71 so
ausgerichtet, dass die Hauptachse A der Öffnungen 71 generell
senkrecht zur Ausdehnungsrichtung E1 ist.
Im Oberschenkelbereich 416 ist die Hauptachse A der Öffnungen 71 so
ausgerichtet, dass sie generell senkrecht zur Ausdehnungsrichtung
E2 ist. Derselbe Vorteil größerer Atmungsaktivität kann in
Taillenbändern,
Beinbündchen
und anderen dehnbaren Elementen der Einwegartikel erzielt werden.
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Es
wird zwar eine Einwegwindel als bevorzugte Ausführungsform eines Bekleidungsstücks umfassend eine
elastomere Lage der vorliegenden Erfindung dargestellt, diese Offenbarung
beschränkt
sich jedoch nicht auf Einwegwindeln. Andere Einwegkleidungsstücke, wie
Windelhosen, Übungshöschen, Damenbinden,
Bandagen und dergleichen können
in verschiedenen Teilen ebenfalls eine elastomere Bahn der Erfindung
enthalten, um zusätzlichen
Komfort, Sitz und Atmungsaktivität
zu bieten.
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Ebenfalls
wird in Erwägung
gezogen, dass sogar langlebige Bekleidungsstücke, wie Unterwäsche und Schwimmbekleidung,
von den strapazierfähigen,
durchlässigen,
dehnbaren Eigenschaften einer elastomeren Lage der vorliegenden
Erfindung profitieren könnten.
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Die
Mehrschichtfolie 120 der vorliegenden Erfindung kann mit
herkömmlichen
Verfahren zur Herstellung von Mehrschichtfolien auf herkömmlichen
Coextrusionsanlagen zur Folienherstellung verarbeitet werden. Im
Allgemeinen können
Polymere durch Schmelzextrusionsverfahren, wie Gießfolienextrusion
oder Blasfolienextrusion, zu Folien verarbeitet werden, die beide
in „Plastics
Extrusion Technology" 2.
Aufl., von Allan A. Griff (Van Nostrand Reinhold – 1976),
beschrieben sind. Gussfolie wird durch eine lineare Schlitzdüse extrudiert.
Im Allgemeinen wird die flache Bahn auf einer großen, rotierenden,
polierten Metallwalze gekühlt.
Sie kühlt
rasch ab, löst
sich von der ersten Walze, läuft über eine
oder mehrere Zusatzwalzen, anschließend durch eine Gruppe gummibeschichteter
Abzug- oder Folienabzugwalzen und schließlich auf einen Wickler.
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Bei
der Folienblasextrusion wird die Schmelze aufwärts durch eine schmale, ringförmige Düsenöffnung extrudiert.
Dieses Verfahren wird auch als „Schlauchfolienextrusion" bezeichnet. Durch
die Mitte der Düse
wird Luft eingeblasen, um den Schlauch aufzublähen und auszuweiten. Auf diese
Weise wird eine sich bewegende Blase gebildet, deren Größe durch
die Steuerung des Innenluftdrucks konstant gehalten wird. Der Folienschlauch
wird durch Luft gekühlt,
die durch einen oder mehrere, den Schlauch umgebende Kühlringe geblasen
wird. Anschließend
wird der Schlauch zusammenfaltet, indem er durch ein Paar Zugrollen
in einen flachen Rahmen und in einen Wickler gezogen wird.
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Ein
Coextrusionsverfahren erfordert mehr als einen Extruder und entweder
einen Coextrusions-Feedblock oder ein Mehrfachverteiler-Düsensystem
oder eine Kombination der beiden, um die Mehrschichtfolienstruktur
zu erhalten. US-Patent Nr. 4,152,387 und 4,197,069, beide erteilt
am 1. Mai 1979 bzw. 8. April 1980 an Cloeren, offenbaren das Feedblock-Prinzip
der Coextrusion. Mehrere Extruder sind an den Feedblock angeschlossen,
der bewegliche Flussteiler einsetzt, um die Geometrie jedes einzelnen
Fließkanals
direkt proportional zum Volumen des durch die Fließkanäle fließenden Polymers
zu verändern.
Die Fließkanäle sind
so konstruiert, dass an ihrem Konfluenzpunkt die Materialien mit
derselben Fließgeschwindigkeit
und demselben Druck zusammenfließen, so dass Dehnungen zwischen
den Flächen
und Fließinstabilitäten vermieden
werden. Sobald die Materialien im Feedblock zusammengeführt sind,
fließen
sie als Verbundstruktur in eine einzelne Verteilerdüse. Bei
einem derartigen Verfahren ist es wichtig, dass die Schmelzviskositäten und
Schmelztemperaturen des Materials sich nicht zu stark voneinander
unterscheiden. Andernfalls kann es zu Fließinstabilitäten in der Düse kommen,
die zu einer schlechten Steuerung der Schichtdickenverteilung in
der Mehrschichtfolie führen.
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Eine
Alternative zur Feedblock-Coextrusion ist ein eine Mehrfachverteiler-
oder Flügelraddüse, wie
offenbart in den vorstehend erwähnten
US-Patenten Nr. 4,152,387, 4,197,069 und US-Patent Nr. 4,533,308,
erteilt am 6. August 1985 an Cloeren. Während beim Feedblock-System
Schmelzenströme
außerhalb
des Düsenkörpers und
vor dem Eintritt in den Düsenkörper zusammengeführt werden,
verfügt
bei einer Mehrfachverteiler- oder Flügelraddüse jeder Schmelzenstrom über einen
eigenen Verteiler in der Düse,
wobei die Polymere sich unabhängig
in ihren entsprechenden Verteilern ausbreiten. Die Schmelzenströme werden
in der Nähe
des Düsenausgangs
zusammengeführt,
wobei jeder Schmelzenstrom die volle Düsenbreite hat. Bewegliche Flügelräder ermöglichen
das Einstellen des Ausgangs jedes Fließkanals direkt proportional
zum Volumen des durch ihn hindurch fließenden Materials, wodurch die
Schmelzen mit derselben linearen Fließgeschwindigkeit, demselben
Druck und der gewünschten
Breite zusammenfließen
können.
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Da
die Schmelzfließeigenschaften
und Schmelztemperaturen von Polymeren stark variieren, hat der Einsatz
einer Flügelraddüse mehrere
Vorteile. Die Düse
empfiehlt sich aufgrund ihrer thermischen Isolationseigenschaften
an, wobei Polymere mit sehr unterschiedlichen Schmelztemperaturen,
zum Beispiel von bis zu 80°C
(175°F),
zusammen verarbeitet werden können.
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Jeder
Verteiler in einer Flügelraddüse kann
für ein
spezifisches Polymer konstruiert und auf dieses zugeschnitten werden.
Daher wird der Fluss jedes Polymers ausschließlich durch die Konstruktion
seines Verteilers beeinflusst und nicht durch Kräfte, die andere Polymere ausüben. Dies
ermöglicht
das Coextrudieren von Materialien mit sehr unterschiedlichen Schmelzviskositäten zu Mehrschichtfolien.
Außerdem
bietet die Flügelraddüse ebenfalls
die Möglichkeit,
die Breite der einzelnen Verteiler anzupassen, so dass eine innere
Schicht vollständig
von der äußeren Schicht
umgeben werden kann, ohne dass Ränder
freiliegen. Die vorstehend erwähnten
Patente offenbaren ebenfalls den kombinierten Einsatz von Feedblock-Systemen
und Flügelraddüsen zum
Erzielen komplexerer Mehrschichtstrukturen.
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Die
Mehrschichtfolie der vorliegenden Erfindung können eine oder mehrere Schichten
umfassen, wobei mindestens eine der Schichten elastomer ist. Obwohl
eine elastische Schicht im Allgemeinen im Wesentlichen mit einer
oder zwei Hautschichten verbunden ist, kann auch erwogen werden,
dass mehrere elastische Schichten verwendet werden, wobei jede elastische
Schicht mit einer oder zwei Hautschichten verbunden ist. Dreilagige
Folien, wie Mehrschichtfolie 120, dargestellt in 4,
umfassen vorzugsweise einen mittleren elastomeren Kern 101,
der von etwa 10 bis 90 Prozent der Gesamtdicke der Folie umfassen
kann. Die äußeren Hautschichten 103 sind
im Allgemeinen, jedoch nicht zwangsläufig, identisch und können von
etwa 5 bis 45 Prozent der Gesamtdicke der Folie umfassen. Verbindungsschichten
können,
wenn sie verwendet werden, jeweils ungefähr 5 bis 10 Prozent der gesamten
Foliendicke umfassen. Bei einer dreischichtigen Folie weist die Kernschicht 101 einander gegenüberliegende
erste und zweite Seiten auf, wobei eine Seite im Wesentlichen ununterbrochen
mit einer Seite jeder äußeren Hautschicht 103 verbunden
wird, bevor Spannung an die Lage angelegt wird.
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Nachdem
die elastomere Mehrschichtfolie coextrudiert worden ist, wird sie
vorzugsweise einer Formgebungsstruktur zugeführt, um perforiert und gekühlt zu werden,
wodurch eine makroskopisch gedehnte, dreidimensionale, durchlässige, elastomere
Lage der vorliegenden Erfindung hergestellt wird. Im Allgemeinen kann
die Folie durch das Ziehen einer derartigen Folie gegen eine Formplatte
oder eine andere Formgebungsstruktur mittels Vakuum und Führen eines
Luft- oder Wasserstroms über die äußere Oberfläche der
Folie geformt werden. Derartige Verfahren sind im vorstehend erwähnten Patent
von Radel et al. sowie im US-Patent Nr. 4,154,240, erteilt an Lucas
et al., beschrieben. Die Formgebung einer dreidimensionalen, elastomeren Lage
kann alternativ durch Aufbringen eines flüssigen Stroms mit einem für die Formgebung
ausreichenden Kraft- und Massefluss erzielt werden, wie offenbart
im US-Patent Nr. 4,695,422, erteilt an Curro et al., dessen Rechte übertragen
wurden. Alternativ kann die Folie geformt werden, wie beschrieben
im US-Patent Nr. 4,552,709, erteilt an Koger et al., dessen Rechte übertragen
wurden. Vorzugsweise ist die elastomere Lage gleichmäßig makroskopisch
gedehnt und durchlässig
durch das Verfahren der Stützung
der Formgebungsstruktur in einer Fluiddruckdifferenzzone durch ein
stationäres
Trägerelement,
wie gelehrt in den US-Patenten Nr. 4,878,825 und 4,741,877, beide
erteilt an Mullane, Jr., deren Rechte übertragen wurden.
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Obwohl
dies nicht gezeigt ist, würde
das Verfahren der vorliegenden Erfindung, das ein konventionelles
Formungsgitter, das eine gewobene Drahtstützstruktur aufweist, verwendet,
auch eine Bahn innerhalb des Umfangs der vorliegenden Erfindung
ausbilden. Die Erhebungen einer Formplatte aus Drahtgewebe würden eine
makroskopisch gedehnte, dreidimensionale Lage mit einem Muster aus
Wellen in der ersten Oberfläche ergeben,
wobei die Wellen den Erhebungen der Plat te entsprechen. Die Wellen
würden
jedoch im Allgemeinen in der Ebene der ersten Oberfläche verbleiben,
entfernt von der Ebene der zweiten Oberfläche. Der Querschnitt der verbindenden
Elemente würde
im Allgemeinen nach oben hin konkav geformt bleiben, wobei die verbindenden
Seitenwände
der verbindenden Elemente so enden würden, dass sie, im Wesentlichen
in der Ebene der zweiten Oberfläche,
sekundäre
Durchbrüche
bilden würden.
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Eine
besonders bevorzugte Formgebungsstruktur umfasst eine fotogeätzte Laminatstruktur,
wie in 15 gezeigt, die eine vergrößerte, teilweise
segmentierte, perspektivische Darstellung einer fotogeätzten Laminatstruktur
des Typs zeigt, der verwendet wird, um Kunststofflagen des in 2 allgemein
dargestellten Typs zu bilden. Die Laminatstruktur 30 ist
vorzugsweise im Allgemeinen gemäß den Lehren
des vorstehend erwähnten
Patents von Radel et al. konstruiert und besteht aus einzelnen Schichten 31, 32 und 33.
Ein Vergleich von 3 mit der in 2 dargestellten
elastomeren Bahn 80 zeigt die Entsprechung der primären Öffnung 71 in
Ebene 102 der elastomeren Bahn 80 mit der Öffnung 61 in
der obersten Ebene 62 der fotogeätzten Laminatstruktur 30.
Gleichermaßen
entspricht die Öffnung 72 in
Ebene 106 der elastomeren Bahn 80 der Öffnung 63 in
der untersten Ebene 64 der fotogeätzten Laminatstruktur 30.
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Die
oberste Oberfläche
der fotogeätzten
Laminatstruktur 30 in der obersten Ebene 62 kann
mit einem mikroskopischen Muster von Vorsprüngen 48 versehen werden,
ohne den Geltungsbereich der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
Dies wird vorzugsweise erreicht durch Auftragen einer Fotolackschicht,
die dem gewünschten
mikroskopischen Muster der Oberflächenunregelmäßigkeiten
entspricht, auf die Oberseite einer ebenen fotogeätzten Schicht 31 und
einem sich daran anschließenden
zweiten Fotoätzvorgang.
Das zweite Fotoätzverfahren
erzeugt eine Schicht 31 mit einem mikroskopischen Muster
von Vorsprüngen 48 auf
der obersten Oberfläche
der miteinander verbundenen Elemente, die die fünfeckig geformten Öffnungen,
z. B. Öffnungen 41,
begrenzen. Das mikroskopische Muster von Vorsprüngen entfernt die erste Oberfläche von
der Ebene der ersten Oberfläche
im Wesentlichen nicht. Die erste Oberfläche wird im makroskopischen
Maßstab wahrgenommen,
während
die Vorsprünge
im mikroskopischen Maßstab
wahrgenommen werden. Die Ausbildung einer Laminatstruktur einsetzend
ein derartiges Muster von Vorsprüngen 48 auf
ihrer obersten Schicht wird im Allgemeinen im vorstehend erwähnten Patent
von Ahr et al. offenbart.
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Verfahren
zur Ausbildung von Laminatstrukturen des in 2 allgemein
offenbarten Typs werden im vorstehend erwähnten Patent von Radel et al.
offenbart. Die fotogeätzten
Laminatstrukturen werden vorzugsweise mittels herkömmlicher
Techniken in ein röhrenförmiges Formgebungselement 520 gerollt,
wie im Allgemeinen in 16 dargestellt und ihre gegenüberliegenden
Enden werden im Allgemeinen gemäß den Lehren von
Radel et al. verbunden, um ein nahtloses, röhrenförmiges Formgebungselement 520 herzustellen.
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Die äußerste Oberfläche 524 des
röhrenförmigen Formgebungselements 520 wird
eingesetzt, um die mit dieser in Kontakt gebrachte elastomere Mehrschichtlage
zu bilden, während
die innerste Oberfläche 522 des
röhrenförmigen Elements
die Kunststofflage während
des Formgebungsvorgangs im Allgemeinen nicht berührt. Das röhrenförmige Element kann, bei einer
bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung, als Formungsoberfläche auf dem Tiefzieh-/Perforationszylinder 555 in
einem Verfahren des Typs eingesetzt werden, das in dem vorstehend
erwähnten
Patent von Lucas et al. offenbart wird. Eine besonders bevorzugte
Vorrichtung 540 des in dem besagten Patent offenbarten
Typs ist in 17 schematisch dargestellt.
Sie umfasst Tiefzieh- und Perforationsmittel 543 und Mittel
zur Beförderung
der Folie mit konstanter Geschwindigkeit und zum Aufwickeln 545,
die, wenn gewünscht,
im Wesentlichen identisch mit und im Wesentlichen funktionsgleich
mit den entsprechenden Teilen der Vorrichtung sein können, die
im US-Patent Nr. 3,674,221, erteilt an Riemersma am 4. Juli 1972,
dargestellt und beschrieben ist. Der Rahmen, das Lager, die Stützen usw.,
die im Hinblick auf die Funktionselemente der Vorrichtung 540 notwendigerweise
bereitgestellt werden müssen, sind
nicht detailliert dargestellt oder beschrieben, um die vorliegende
Erfindung zu vereinfachen und deutlicher zu schildern und zu offenbaren,
wobei davon ausgegangen wird, das derartige Details für Personen
offensichtlich wären,
die über
ein normales Fachwissen auf dem Fachgebiet der Konstruktion von
Kunststofffolien verarbeitenden Maschinen verfügen.
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Kurz,
die Vorrichtung 540, schematisch dargestellt in 17,
umfasst Mittel zur kontinuierlichen Aufnahme eines Bandes aus Thermoplastfolie 550 vom
Coextruder 559, zum Beispiel, und zur Weiterverarbeitung in
eine tiefgeprägte
und perforierte Folie 551. Die Folie 550 wird
vorzugsweise direkt aus dem Coextrusionsverfahren bereitgestellt,
während
sie noch über
ihrer thermoplastischen Temperatur ist, so dass sie vor dem Kühlen vakuumgeformt
werden kann. Alternativ kann Folie 550 erwärmt werden,
indem heiße
Luftströme
auf eine Oberfläche
der Folie geleitet werden, während
angrenzend an die gegenüberliegende
Oberfläche
der Folie ein Vakuum angelegt wird. Zur Aufrechterhaltung einer
ausreichenden Kontrolle über
Folie 550, um im Wesentlichen eine Runzelung und/oder makroskopische
Dehnung der Folie zu vermeiden, umfasst Vorrichtung 540 Mittel
zur Aufrechterhaltung einer konstanten Spannung der Folie in Maschinenlaufrichtung
sowohl vor als auch hinter einer Zone, in der die Temperatur höher als
die thermoplastische Temperatur der Folie ist, in der die Spannung
in Maschinenlaufrichtung und quer zur Maschinenlaufrichtung jedoch
im Wesentlichen Null ist, dazu neigend, die Folie makroskopisch
zu dehnen. Die Spannung ist erforderlich, um einen laufenden Streifen thermoplastischer
Folie zu steuern und zu glätten.
Die Nullspannungszone ergibt sich aus der ausreichend hohen Temperatur
der Folie in der Zone, um ein Tiefziehen und Perforieren der Folie
zu ermöglichen.
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Wie
aus 17 zu ersehen ist, umfasst das Tiefzieh- und Perforationsmittel 543 einen
drehbar montierten Tiefzieh-Perforationszylinder 555 mit
geschlossenen Enden 580, eine nicht rotierende Dreifach-Vakuumverteilerbaugruppe 556 und
ein optionales Mittel für
heiße
Luftströme
(nicht dargestellt). Die dreigeteilte Vakuumverteilereinheit 556 umfasst
drei Verteilerrohre, als 561, 562 und 563 bezeichnet.
Ebenfalls in 17 dargestellt sind eine strombetriebene
Ableit-/Kühlwalze 566 und
eine Weichwalze (z. B. aus Neopren niederer Dichte) 567,
die mit der Kühlwalze
angetrieben wird. Kurz, durch das Bereitstellen von Mitteln (nicht
dargestellt) zum unabhängigen
Steuern des Grades an Unterdruck in den drei Vakuumverteilern wird
ein thermoplastisches Folienband, das um den Umfang eines Abschnitts
des Tiefzieh-Perforationszylinders 555 läuft, nacheinander
einem ersten Unterdruckniveau durch Verteilerrohr 561,
einem zweiten Unterdruckniveau durch Verteilerrohr 562 und
einem dritten Unterdruckniveau durch Verteilerrohr 563 ausgesetzt.
Wie nachfolgend umfassender beschrieben wird, ermöglicht der
durch Verteilerrohr 561 an die Folie angelegte Unterdruck
die Bewahrung der vorgeschalteten Spannung in der Folie, der durch
Verteilerrohr 562 angelegte Unterdruck ermöglicht die
Perforation der Folie, und der durch Verteilerrohr 563 angelegte
Unterdruck ermöglicht
das Kühlen
der Folie unter ihre thermoplastische Temperatur und ermöglicht den
Aufbau einer nachgeschalteten Spannung darin. Falls gewünscht, kann
die die Folie berührende
Oberfläche
des Tiefzieh-Perforationszylinders 555 vor dem Erreichen
des Vakuumverteilers 562 durch dem Stand der Technik entsprechende
(und daher nicht dargestellte) Mittel vorgewärmt werden, um die Anpassung
von Kunststofffolien bestehend aus zäh fließenden Polymeren während des
Tiefziehvorgangs zu verbessern. Der Walzenspalt 570, die
zwischengeschaltete Kühlwalze 566 und
die Walze mit der weichen Oberfläche 567 werden
nur mit der Nennlast belastet, da hoher Druck die dreidimensionalen,
tiefgezogenen Elemente glätten
würde,
die in der vorstehend beschriebenen Art und Weise in der Folie gebildet
werden. Jedoch hilft sogar Nenndruck in Walzenspalt 570,
dass der durch das Verteilerrohr 563 angelegte Unterdruck
die nachgeschaltete Spannung (d.h. Walzenaufwickelspannung) vom Tiefzieh-Perforationsabschnitt
des Tiefzieh-Perforationszylinders 555 isoliert, und befähigt den
Wal zenspalt 570, die tiefgezogene und perforierte Folie
vom Tiefzieh-Perforationszylinder 555 abzuziehen. Während durch den
Unterdruck angezogene Umgebungsluft, die durch die Folie in das
Verteilerrohr 563 strömt,
die Folie in der Regel unter ihre thermoplastische Temperatur abkühlt, ermöglicht der
Durchlauf von Kühlmittel
durch die Kühlwalze,
wie durch die Pfeile 573, 574 in 17 angezeigt,
dass die Vorrichtung dickere Folien verarbeitet oder mit höheren Geschwindigkeiten
betrieben wird.
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Das
Tiefzieh- und Perforationsmittel 543 umfasst den drehbar
montierten Tiefzieh-Perforationszylinder 555,
Mittel (nicht dargestellt) zum Drehen des Zylinders 555 mit
einer gesteuerten Umfangsgeschwindigkeit, die nicht rotierende Dreifach-Vakuumverteilerbaugruppe 556 innerhalb
des Tiefzieh-Perforationszylinders 555, Mittel (nicht dargestellt)
zum Anlegen von gesteuerten Vakuumpegeln in den drei Vakuumverteilern 561, 562 und 563,
umfassend die Dreifachverteilerbaugruppe 556 und optionale
Mittel für
Heißluftströme (nicht
dargestellt). Der Tiefzieh-Perforationszylinder 555 kann
durch allgemeines Befolgen der Lehren im vorstehend erwähnten Patent
von Lucas et al. konstruiert werden, wobei jedoch die röhrenförmige Laminat-Formungsoberfläche der
vorliegenden Erfindung die darin offenbarte perforierte, röhrenförmige Formungsoberfläche ersetzt.
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Zusammenfassend
kann man sagen, dass der erste Vakuumverteiler 561 und
der dritte Vakuumverteiler 563, angeordnet innerhalb des
Tiefzieh-Perforationszylinders 555, es ermöglichen,
eine im Wesentlichen konstante vorgeschaltete bzw. nachgeschaltete
Spannung in einem laufenden Folienstreifen aufrechtzuerhalten, während der
mittlere Teil der Folie, der an den zweiten Vakuumverteiler 562 innerhalb
des Tiefzieh-Perforationszylinders 555 angrenzt, die Spannung
beeinträchtigender
Wärme und
Vakuum zum Tiefziehen und Perforieren der Folie ausgesetzt ist.
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Während eine
bevorzugte Anwendung der offenbarten fotogeätzten Laminatstruktur ein Vakuumverfahren
zur Folienformgebung ist, wie im Allgemeinen in dem vorstehend erwähnten Patent
von Lucas et al. umrissen, dessen Rechte übertragen wurden, wird angenommen,
dass fotogeätztes
Laminat bildende Strukturen der vorliegenden Erfindung mit gleicher
Leichtigkeit eingesetzt werden könnten,
um direkt eine dreidimensionale Kunststoffstruktur der vorliegenden
Erfindung zu formen. Solch ein Verfahren würde das Auftragen eines erwärmten fluiden
Kunststoffmaterials, in der Regel eines thermoplastischen Harzes,
direkt auf die Formungsoberfläche
durch das Beaufschlagen des erwärmten
fluiden Kunststoffmaterials mit einem ausreichend hohen pneumatischen
Differenzdruck, um das Material an das Abbild der perforierten,
Laminat bildenden Oberfläche
anzupassen, das Abkühlen
des fluiden Materials zum Aushärten
und das anschließende
Entfernen der dreidimensionalen Kunststoffstruktur von der Formungsoberfläche beinhalten.
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Während die
Ausführungsform
der Bahn, die allgemein in 2 gezeigt
ist, eine speziell bevorzugte Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung darstellt, kann jede Anzahl verbindender Elemente, beispielsweise
sekundäre,
tertiäre
etc., innerhalb den Bahnstrukturen der vorliegenden Erfindung verwendet
werden. Ein Beispiel einer solchen Struktur ist in 18 gezeigt,
wobei diese auch eine Variante der nach oben konkav geformten Querschnitte
der verbindenden Elemente zeigt. Das Netzwerk von Öffnungen,
das in 18 dargestellt ist, umfasst
eine primäre Öffnung 301,
die durch eine Vielzahl primärer
verbindender Elemente gebildet wird, z. B. die Elemente 302, 303, 304 und 305,
die in der obersten Ebene 307 der Bahn 300 miteinander
verbunden sind, wobei die Öffnung
durch sekundäre
verbindende Elemente 313 in einer Zwischenebene 314 weiter
in kleinere sekundäre Öffnungen 310 und 311 unterteilt
werden kann. Die primäre Öffnung 310 ist
durch das tertiäre
verbindende Element 320 in noch kleinere sekundäre Öffnungen 321 bzw. 322 in
einer noch niedrigeren Ebene 325 innerhalb der Bahn 300 weiter
unterteilt. Wie in 19, die entlang der Schnittlinie
19-19 von 1 vorgenommen wurde, zu erkennen
ist, sind die Ebenen 314 und 325 gene rell parallel
zur obersten Ebene 307 und der untersten Ebene 330 und
befinden sich zwischen ihnen.
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In
der Ausführungsform
der Bahn, die in 17 und 18 dargestellt
ist, sind die primären
und sekundären
verbindenden Elemente weiter mit sich schneidenden tertiären verbindenden
Elementen verbunden, z. B. tertiären
verbindenden Elementen 320, welche ebenfalls einen im Allgemeinen
nach oben hin konkav geformten Querschnitt entlang ihrer Länge aufweisen.
Die sich schneidenden primären,
sekundären
und tertiären verbindenden
Elemente enden im Wesentlichen übereinstimmend
in der Ebene 330 der zweiten Oberfläche 332, um eine Vielzahl an Öffnungen
in der zweiten Oberfläche
der Bahn zu bilden, z. B. Öffnungen 370, 371 und 372.
Es ist offensichtlich, dass die miteinander verbundenen primären, sekundären und
tertiären
verbindenden Elemente, die sich zwischen der ersten und der zweiten
Oberfläche
der Bahn 300 befinden, ein geschlossenes Netzwerk bilden,
wobei alle primären Öffnungen,
z. B. Öffnung 301 in
der ersten Oberfläche 331 der
Bahn, mit einer Vielzahl sekundärer Öffnungen,
z. B. Öffnungen 370, 371 und 372,
in der zweiten Oberfläche 332 der
Bahn verbunden werden.
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Wie
anerkannt werden wird, können
die im Allgemeinen nach oben hin konkav geformten verbindenden Elemente,
die in Lagen der vorliegenden Erfindung eingesetzt werden, im Wesentlichen
entlang ihrer gesamten Länge
gerade sein. Alternativ können
sie krummlinig sein, zwei oder mehr im Wesentlichen gerade Segmente
umfassen, oder anderweitig in jede gewünschte Richtung entlang eines
beliebigen Teils ihrer Länge ausgerichtet
sein. Es besteht keine Notwendigkeit, dass die verbindenden Elemente
miteinander identisch sein müssen.
Darüber
hinaus können
die vorstehend erwähnten
Formen in jeder gewünschten
Art und Weise kombiniert werden, um ein gewünschtes Muster zu ergeben.
Ungeachtet der schließlich
ausgewählten
Form unterstützt
der nach oben hin konkav verlaufende Querschnitt entlang der jeweiligen
Längen
der verbundenen verbindenden Ele mente die Elastifizierung der elastomeren
Lagen der vorliegenden Erfindung sowie den dreidimensionalen Abstand.
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Fachleute
werden erkennen, dass verschiedene Änderungen und Modifikationen
vorgenommen werden können,
ohne von der Idee und dem Umfang der vorliegenden Erfindung abzuweichen.
Beispielsweise können,
wenn es gewünscht
wird, Bahnen der vorliegenden Erfindung zu erzeugen, bei denen ein
vorbestimmter Teil der Bahn eine Fluidübertragung verhindern kann,
das Tiefziehen durchgeführt
werden, ohne ein Reißen der
Bahn in ihrer zweiten Oberfläche
zu verursachen. Das US-Patent Nr. 4,395,215, erteilt an Bishop am
26. Juli 1983, dessen Rechte übertragen
wurden, und das US-Patent Nr. 4,747,991, erteilt an Bishop am 31.
Mai 1988, dessen Rechte übertragen
wurden, offenbaren vollständig,
wie röhrenförmige Formgebungsstrukturen, die
zur Herstellung dreidimensional ausgedehnter Folien, die gleichmäßig tiefgeprägt, jedoch
nur in bestimmten Bereichen durchlässig sind, konstruiert werden.
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Es
wird angenommen, dass die hier enthaltene Beschreibung es einem
Fachmann ermöglicht,
die vorliegende Erfindung in vielen und variierenden Formen auszuführen. Nichtsdestotrotz
werden die folgende beispielhafte Ausführungsform und ein analytisches
Verfahren angegeben, um die Vorteile einer elastischen Zuverlässigkeit
einer speziell bevorzugten elastischen Bahn der vorliegenden Erfindung
zu zeigen.
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BEISPIEL
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Eine
ebene gemeinsam extrudierte mehrschichtige Folie wurde hergestellt
und durch die oben beschriebenen Verfahren in eine elastische Bahn
der vorliegenden Erfindung, die allgemein so ausgebildet ist, wie
das in den Mikrophotographien der 9 bis 11 gezeigt
ist, geformt. Die gemeinsam extrudierte Folie umfasst drei Schichten,
wie das in 4 dargestellt ist, wobei die
elastische Schicht ein Styrol-Triblock-Copolymer aufweist, und wobei
die Hautschichten aus einem Polyolefinmaterial beste hen. Das Gesamtmaß der Folie
betrug ungefähr
0,09 mm (3,5 mils), wobei die elastische Schicht ungefähr 75 bis
90% der Dicke vor der Ausbildung in eine dreidimensionale elastische
Bahn eingenommen hat. Obwohl eine genaue Messung schwierig war,
lag die Dicke der dreidimensionalen, elastomeren Lage von der ersten
Oberfläche
bis zur zweiten Oberfläche
in der Größenordnung
von 1 mm, bei einem Ziehverhältnis
von ungefähr
10:1. Bei einer wie geformten, nicht gedehnten Konfiguration bildete
die ununterbrochene erste Oberfläche
im Allgemeinen ein regelmäßiges Muster
von 1 mm großen,
quadratischen, fluiddurchlässigen
Durchbrüchen,
die an allen Seiten in einem Abstand von etwa 1 mm voneinander angeordnet
waren. Die sekundären
Durchbrüche
waren etwas kleiner als die primären
Durchbrüche,
wodurch der Lage ein offener, durchlässiger Bereich von ungefähr 12 bis
16% verliehen wurde.
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Die
exemplarische elastomere Lage der vorliegenden Erfindung zeigte
eine zuverlässige
elastische Leistung bei wiederholten anhaltenden Zugdehnungen der
Lage von bis zu etwa 400% oder mehr ohne signifikante Auswirkungen
auf die Lagenelastizität
oder -porosität.
Im Allgemeinen zeigte die Lage bei der ersten Dehnung ein höheres Modul,
da die Hautschichten einer unelastischen Zugdehnung unterworfen
waren. Demnach wird angenommen, dass sich in den Bereichen der unelastischen
Zugdehnung der Hautschicht auf den verbindenden Elementen mikroskopische
Rauigkeiten bildeten, die zu einem niedrigeren und im Allgemeinen konstanten
Lagenmodul führten.
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In
einem speziell bevorzugten Verfahren der Kennzeichnung des gewünschten
elastischen Verhaltens der beispielhaften elastischen Bahn wurde
ein Kerbzugtest durch das unten angegebene analytische Verfahren
verwendet, um die Arbeits-zu-Bruch-Eigenschaften
zu bestimmen. Die Arbeit bis zum Bruch ist im Wesentlichen die Fläche unter
der Spannungs-Dehnungskurve, die erzeugt wird, während ein Dehnen von einem
dehnungslosen Zustand bis zum Brechen durchgeführt wird. Dieses analytische
Verfahren, wie es nachfolgend beschrieben wird, wurde gewählt, weil
es speziell beim Verstehen der Kerbempfindlichkeit der beispiel haften elastischen
Bahn und ihrer Fähigkeit,
einem katastrophalen Versagen durch das Fortschreiten der Kerbe
während
der Spannung, zu widerstehen, nützlich
ist. Beispielhafte elastische Bahnproben der vorliegenden Erfindung
erfordern eine mittlere Arbeit von mehr als 40 kg-mm, um zu brechen.
Wenn beispielsweise Proben einer nicht mit Öffnungen versehenen, ebenen,
gemeinsam extrudierten Folie, um die beispielhafte dreidimensionale
Bahn auszubilden, durch dasselbe analytische Verfahren getestet
werden, so erfordern sie nur eine mittlere Arbeit von 8 kg-mm, um
zu brechen.
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ANALYSEVERFAHREN
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Das
Folgende ist ein beispielhaftes analytisches Verfahren, das sich
als geeignet für
die Bestimmung der Leistung der porösen elastischen Bahnen gemäß der vorliegenden
Erfindung herausgestellt hat.
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Kerbzugtest
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Dieses
Testverfahren basiert auf ASTM D882-83 und misst die Arbeit-zu-Bruch-Charakteristik einer gekerbten,
mit Öffnungen
versehenen Folie oder einer solchen Bahn. Das Verfahren ist auf
einen großen
Bereich von Polymerfolien, Bahnen und zusammengesetzten Strukturen
anwendbar.
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Hardwarekomponenten
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Elektronische
Zugtestvorrichtung: Es ist eine Zugtestvorrichtung mit einer kalibrierten
universellen konstanten Rate, einer Zuglängung und einer Fähigkeit
zur Sammlung von Daten erforderlich. Die Testvorrichtung muss mit
einer geeigneten Druckmessdose ausgerüstet sein, um eine Zugbelastung
innerhalb von 25% bis 75% der Kapazität der Lastzelle zu messen und
die Datensammlung zu vereinfachen. Die Testvorrichtung muss mit
Greifklauen ausgerüstet
sein, die für
das Testen der Bahn ausgelegt sind, so dass ein Ausfall der Bahn
im Test innerhalb der Bahn und nicht am Punkt des Greifens auftritt.
Eine geeignete Ausrüstung
ist aus dem Stand der Technik wohl bekannt und kann von der Instron
Engineering Corp., Canton MA oder der SINTECH-MTS System Corp.,
Eden Prairie, MN erhalten werden.
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Softwarekomponenten
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Arbeit-zu-Bruch-Berechnung:
Eine Software für
das Berechnen der Arbeit bis zum Bruch kann verwendet werden. Die
Software berechnet die Fläche
unter der Spannungs-Dehnungskurve, die von der Zugtestvorrichtung
ausgegeben wird, und sie kann in verschiedenen Arten, die aus dem
Stand der Technik bekannt sind, ausgebildet werden. Beispielsweise
kann der Wert für
die Arbeit bis zum Bruch durch eine Integration über der Spannungsdehnungskurve,
die von der Zugtestvorrichtung produziert wird, erfolgen. In einer
alternativen Weise kann die Arbeit bis zum Bruch manuell auf irgendeine
der Arten, die aus dem Stand der Technik für das Ermitteln der Fläche unter
einer geometrischen Kurve bekannt sind, erfolgen.
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Vorbereitung
des Instruments und der Testprobe
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Kreuzkopfgeschwindigkeit:
50,8 cm/Minute (20 Zoll/Minute).
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Messlänge: Es
werden Proben des Bahnmaterials in Streifen mit einer Breite von
einem Zoll mit einer Messlänge
von 5,08 cm (2 Zoll) vorbereitet.
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Kerben:
Jede Probe des Bahnmaterials wird mit einer neuen Rasierklinge durch
das Einbringen eines Querschlitzes einer Länge von 1,27 cm (einem halben
Zoll) über
den Öffnungen
nahe der Mitte der Messlänge eingekerbt.
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Verfahren:
die gekerbte Bahnprobe wird in die Klemmen der kalibrierten Zugtestvorrichtung
eingespannt und unter Belastung gesetzt, um jede Lockerung in der
Probe zu eliminieren. Die gekerbte Probe wird dann bis zum Bruch
gezogen, wobei die Datensammelvorrichtungen die Zug/Dehnungs-Daten
aufzeichnen, und die Berechnungen der Arbeit bis zum Bruch durchgeführt werden.