DE69916294T2 - Vorrichtung zur posterioren wirbelsäulenosteosynthese - Google Patents

Vorrichtung zur posterioren wirbelsäulenosteosynthese Download PDF

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Description

  • Der Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist eine Vorrichtung zur operativen wirbelsäulenbezüglichen rückwärtigen Knochenvereinigung, die dazu bestimmt ist, eine Querverbindung zwischen zwei Wirbelsäulenstäben sicherzustellen, die sich entlang eines Wirbelsäulensegments erstrecken.
  • Eine solche Vorrichtung ist dergestalt, daß sie ein Paar von Haken zum seitlichen Aufliegen auf einem Wirbel umfaßt, die an Verbindungsmitteln zwischen ihnen befestigt sind.
  • Die internationale Patentanmeldung WO 97/25931 beschreibt eine Vorrichtung zur rückwärtigen Querverbindung, in der zwei Haken durch eine rohrförmiges Element verbunden sind, das ein zentrales Stück durchquert, das über der Dornfortsatz-Knochenleiste des Wirbels angeordnet ist, wobei dieses zentrale Stück für die längs verlaufenden Stäbe als Auflage dient.
  • Wenn die orthopädischen Chirurgen seitliche Wirbelsäulenverkrümmungen korrigieren wollen, können sie gestielte Schrauben in Höhe der Lendenwirbel verwenden dank der Tatsache, daß die Maße der Wirbelbogen-Anfangsstücke dieser Wirbel für Schrauben ausreichend sind. Dagegen ist auf der Höhe der Brustwirbel, die kleiner sind als die Lendenwirbel, der verfügbare Platz kaum ausreichend für Schrauben, was die Chirurgen dazu bringt, gestielte Haken zu verwenden, die mit querverlaufenden Haken verbunden sind.
  • Wenn es sich aber um eine erhebliche seitliche Wirbelsäulenverkrümmung handelt, ist es für den Chirurgen schwierig, den Wirbel mit Hilfe von Haken in die gewünschte Position zu verschieben. Tatsächlich muß der Wirbel durch Übertragung in der vorderseitigen Ebene sowie durch Drehen in der pfeilrechten Ebene verschoben werden, wobei er sich folglich um sich selbst dreht. Dies führt zu einem Risiko des Verrutschens der Haken, auf die sich der Chirurg stützt. Kurz gefaßt, wenn der Chirurg nur eine Rückführkraft auf den Wirbel ausüben muß, kann ein einziger Haken genügen. Wenn der Wirbel dagegen außerdem um sich selbst gedreht werden muß, setzt der Chirurg einen zweiten Wirbelbogen-Querhaken auf der anderen Seite des Wirbelbogen-Anfangsstücks, wobei ein Verbindungsstab die zwei Haken durchquert, wodurch das Risiko eines Verrutschens von diesen vermindert wird. Dieses Risiko bleibt jedoch immer noch bestehen aufgrund des durch die Haken unzureichend gewährleisteten Greifens.
  • Im übrigen werden die Haken so gut es geht auf den Wirbeln ausgerichtet, ohne daran befestigt zu werden. Daraus ergibt sich ein beträchtliches Spiel und daher eine mittelmäßige Knochenverankerung, die keine zu hohen Kräfte des Einrichtmoments zulassen. Des weiteren nimmt das Setzen der Haken und Schrauben lange Zeit in Anspruch und erhöht die Dauer des chirurgischen Eingriffs in unerwünschter Weise.
  • Die verschiedenen gestielten, querverlaufenden und laminaren Haken sind definitiv bei Drehungs-Korrekturbewegungen der Position der Wirbel nicht effizient, da ihre Wirkung auf diese auf Verschiebungen in Rückwärts-Vorwärts- oder Vorwärts-Rückwärts-Richtungen beschränkt ist. Außerdem befindet sich das Kontaktstück der laminaren Haken im Rückenmarkskanal in Kontakt mit der Dura mater.
  • Die Wirbelschrauben der bekannten instrumentellen Ausrüstung weisen auch ein nicht zu vernachlässigendes Risiko auf, das Rückenmark zu berühren, wenn sie vom Chirurgen gesetzt werden, abgesehen von der Tatsache, daß sie Wirbelbogen-Anfangsstücke von ausreichender Größe erfordern.
  • Ziel der Erfindung ist es, eine Vorrichtung zur operativen wirbelsäulenbezüglichen rückwärtigen Knochenver einigung des oben genannten Typs vorzuschlagen, die so ausgeführt ist, daß sie ein festes Eingreifen der Haken in den Wirbel gestattet, das ausreichend ist, um jedwedes Risiko eines Verrutschens oder Abkippens der Haken während einer auf den Wirbel ausgeübten Drehbewegung zum Korrigieren einer seitlichen Wirbelsäulenverkrümmung beseitigen.
  • Erfindungsgemäß ist der Körper der Haken so ausgebildet, daß er auf den querverlaufenden Knochenfortsätzen des Knochens zur Auflage kommt, die vorher reseziert wurden, und das Verbindungsmittel aus einem Paar von parallelen, fest miteinander verbundenen Stäben gebildet wird, die elastisch gewölbt sind, wobei sie einen querverlaufenden Bogen bilden, dessen Enden in Bohrungen eingreifen, die in den Haken angeordnet sind, und Mittel zum Befestigen der Haken an den Enden der Stäbe des querverlaufenden Bogens vorgesehen sind in Positionen, die elastische Rückführdrehmomente durch den querverlaufenden Bogen der Haken erzeugen, die auf den querverlaufenden Knochenfortsätzen aufliegen.
  • Zum Vorbereiten des Setzens einer solchen Vorrichtung nimmt der Chirurg das Resezieren der zwei querverlaufenden Knochenfortsätze (oder Apophysen) an der sachgemäßen Stelle vor, wodurch ein zugänglicher freier Zwischenraum zwischen der Schnittfläche jedes querverlaufenden Knochenfortsatzes und der entsprechenden Seite geschaffen wird, wenn es sich um einen Brustwirbel handelt. Tatsächlich zielt die erste Anwendung der erfindungsgemäßen Vorrichtung auf die Brustwirbel ab, wobei diese Vorrichtung ebenfalls genau so gut auf den anderen Wirbeln gesetzt werden kann, insbesondere den Lendenwirbeln.
  • Sobald die zwei Haken auf dem querverlaufenen Bogen positioniert sind, der elastisch gewölbt ist, zieht der Chirurg anschließend mittels einer zweckdienlichen Klemme die zwei Haken fest, die auf den querverlaufen den Knochenfortsätzen aufliegen, um sie auf dem querverlaufenden Bogen zu verschieben, wobei sie sich einander annähern, wodurch die Wölbung der Stäbe des Bogens verstärkt wird, der in seinem Elastizitätsbereich bleibt. Die Haken werden anschließend auf dem Bogen verriegelt. Dieser übt dann auf die Haken ein Rückführmoment aus, das sie fest auf den querverlaufenden Knochenfortsätzen aufgesetzt hält. Auf diese Weise wird ein fester Aufbau ausgeführt, aus dem die Haken nicht auf dem Wirbel wegrutschen unter den Kräften, die durch den Chirurgen auf sie ausgeübt werden, um den Wirbel zu drehen, und sie bleiben anschließend ohne Spiel in ihrer Position.
  • Der Wirbelbogen wird vorteilhafterweise aus zwei zylindrischen verschweißten Stäben gebildet, anstatt aus einem einzigen. Tatsächlich würde der Einsatz eines einzelnen Stabs ein Risiko einer Drehung eines Hakens in bezug auf den anderen auf dem Stab mit sich bringen, wogegen zwei parallele und fest verbundene Stäbe jedes Kippen der Haken auf dem querverlaufenden Bogen verhindern.
  • Die Körper der Haken sind beliebig, begrenzen aber vorzugsweise einen U-förmigen Kanal, der so ausgelegt ist, daß er den Wirbelsäulenstab aufnimmt, und sind mit zweckdienlichen Verriegelungsmitteln des Stabs auf dem Haken ausgestattet.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung ermöglicht es, eine Arthrodese auszuführen für zwei oder mehrere Wirbel mit mindestens zwei Verbindungsvorrichtungen dieser Art, die mit zwei Wirbelsäulenstäben verbunden sind.
  • Gemäß einem bevorzugten Ausführungsmodus weisen die Bohrungen der Haken einen länglichen Abschnitt auf, der denjenigen der zylindrischen Stäbe des querverlaufenden Bogens ergänzt.
  • Gemäß einem Ausführungsmodus der Erfindung umfaßt jeder Haken einen Körper, der zum Aufnehmen des entsprechenden Wirbelsäulenstabs und eines seitlichen Schafts ausgebildet ist, der angepaßt ist, um auf dem querverlaufenden Knochenfortsatz zur Auflage zu kommen, und die längliche Bohrung ist an der Verbindungsstelle zwischen dem Körper und dem Schaft ausgespart, um von dem Ende des querverlaufenden Bogens durchquert zu werden; ein mit Gewinden versehenes Loch, das in dem Schaft angeordnet ist, mündet in ein längliches Loch, wobei das mit Gewinden versehene Loch angepaßt ist, um mit einer Schraube zum Sichern des Hakens auf dem querverlaufenden Bogen ausgestattet zu werden.
  • Die zwei Stäbe des querverlaufenden Bogens können durch jedes geeignete Mittel fest miteinander verbunden werden, beispielsweise durch Laserbonden.
  • Weitere Besonderheiten und Vorteile der Erfindung werden im Laufe der folgenden Beschreibung deutlich, die unter Bezugnahme auf die Zeichnungen im Anhang angefertigt wurde, die mehrere beispielhafte, aber nicht einschränkende Ausführungsformen davon zeigen.
  • 1 ist eine schematische Draufsicht einer instrumentellen Ausrüstung zur wirbelsäulenbezüglichen Knochenvereinigung, die mit erfindungsgemäßen querverlaufenden Verbindungsvorrichtungen versehen ist, die auf einem Wirbelsäulensegment angebracht sind, das von einer seitlichen Wirbelsäulenverkrümmung in Mitleidenschaft gezogen ist, bevor diese korrigiert wurde.
  • 2 ist eine zu 1 analoge Ansicht, welche die vervollständigte instrumentelle Ausrüstung auf dem Wirbelsäulensegment zeigt, dessen seitliche Wirbelsäulenverkrümmung korrigiert wurde.
  • 3 ist eine im wesentlichen maßstabsgetreue Perspektivansicht einer ersten Ausführungsform der Vorrichtung zur operativen wirbelsäulenbezüglichen rückwärtigen Knochenvereinigung in Übereinstimmung mit der Erfindung, die auf einem Wirbel implantiert ist.
  • 4 ist eine vergrößerte Längsschnittansicht der Vorrichtung zur Knochenvereinigung von 3.
  • 5 ist eine Querschnittansicht entlang 5-5 in 4.
  • 6, 7 und 8 sind analoge Längsschnittansichten zu 5, die eine Implantationsabfolge der Vorrichtung zur Knochenvereinigung auf einem Brustwirbel darstellen.
  • 9 ist eine Querschnittansicht entlang 9-9 in 4.
  • 10 ist eine vergrößerte Teelschnittansicht eines Hakens gemäß einer zweiten Ausführungsform der Vorrichtung.
  • 11 ist eine Teilperspektivansicht der Vorrichtung zur Knochenvereinigung gemäß der zweiten Ausführungsform von 10, die auf einen Wirbel aufgesetzt ist.
  • 12 ist eine vergrößerte Perspektivansicht einer dritten Ausführungsform des Hakens der Vorrichtung.
  • 13 ist eine vergrößerte Querschnittansicht in horizontaler Ebene einer vierten Ausführungsform der Vorrichtung zur Knochenvereinigung, die auf einen Wirbel aufgesetzt ist.
  • 14 ist eine zu 12 analoge Ansicht, die eine fünfte Ausführungsform der Vorrichtung darstellt.
  • 15 ist eine vergrößerte Teilschnittansicht entlang der Linie 15-15 von 14.
  • 16 ist eine Teilansicht aus halb Schnittansicht, halb Draufsicht einer sechsten Ausführungsform der Vorrichtung.
  • 17 ist eine Schnittansicht entlang 17-17 in 16.
  • 18 ist eine Querschnittansicht entlang 18-18 in 16.
  • 19 ist eine Perspektivansicht des querverlaufenden Bogens der Vorrichtung aus den 16 bis 18.
  • 20 ist eine Perspektivansicht eines Hakens gemäß einer siebten Ausführungsform.
  • 21 ist eine Schnittansicht des Hakens entlang 21-21 in 20.
  • Die instrumentelle Ausrüstung zur operativen wirbelsäulenbezüglichen rückwärtigen Knochenvereinigung, die in den 1 und 2 dargestellt ist, ist dazu bestimmt, Abweichungen der Wirbelsäule, wie beispielsweise eine seitliche Wirbelsäulenverkrümmung eines Wirbelsäulensegments S, zu korrigieren, um dieses in die Position in 2 zurückzuführen.
  • Diese instrumentelle Ausrüstung umfaßt zwei längslaufende rückwärtige Wirbelsäulenstäbe 1, die sich entlang des Segments S zu jeder Seite der Dornfortsatz-Knochenleisten erstrecken, sowie einen Satz von Vorrichtungen 50 zur Querverbindung zwischen den Stäben 1, die zweckmäßig zwischen deren Enden verteilt sind, um dem Aufbau eine ausreichende Starrheit zu verleihen.
  • Jede Vorrichtung 50 umfaßt ein Paar querverlaufende Haken 2, die jeweils von einem Wirbelsäulenstab 1 durchquert werden, und einen querverlaufenden Bogen 6 zur Verbindung zwischen den Haken 2.
  • Die instrumentelle Ausrüstung zur operativen wirbelsäulenbezüglichen rückwärtigen Knochenvereinigung, die in den 3 bis 9 dargestellt ist, ist dazu bestimmt, eine Querverbindung zwischen zwei Wirbelsäulenstäben 1 herzustellen, die sich entlang eines Wirbelsäulensegments mit wenigstens zwei Wirbelsäulenstufen erstrecken.
  • Jede Vorrichtung 50 umfaßt ein Paar Haken 2 zum seitlichen Aufliegen auf einem Wirbel, bei dem es sich um einen Brustwirbel T handeln kann, der zwischen zwei Rippen 3 des Brustkorbs angeordnet ist, wie in den 2 bis 8 dargestellt, oder auch um einen Wirbel eines beliebigen Wirbelsäulensegments, wie beispielsweise einen Lendenwirbel (1 und 2). Diese Haken 2 sind seitlich auf dem Wirbel angeordnet, wobei sie so angeordnet sind, daß sie auf den flachen Seiten 4 der querverlaufenden Knochenfortsätze (oder Apophysen) 5 des Wirbels T zur Auflage kommen können, die vorher reseziert wurden. Die Vorrichtung wird durch einen querverlaufenden Verbindungsbogen 6 zwischen den zwei Haken 2 vervollständigt, dessen gegenüberliegende Enden mit diesen letzteren fest verbunden werden. Der querverlaufende Bogen 6 kommt in seinem mittleren Bereich auf der Basis der Dornfortsatz-Knochenleiste 7 des Wirbels T zur Auflage.
  • Jeder Haken 2 umfaßt einen Körper 8 mit einem Abschnitt, der im wesentlichen U-förmig ist und einen inneren Kanal 9 begrenzt, in dem ein Wirbelsäulenstab 1 angeordnet werden kann. Der U-förmige Körper 8 kann gemäß zahlreichen Varianten ausgeführt sein, beispielsweise wie im französischen Patent 2 697 992 (92 13 868) im Namen von EUROSURGICAL beschrieben. Jeder Haken 2 ist mit Verriegelungsmitteln für den Wirbelsäulenstab 1 in dem Körper 8 ausgestattet, wobei diese Mittel beispielsweise denjenigen ähnlich sein können, die in dem vorher genannten französischen Patent beschrieben werden.
  • Jeder Körper 8 wird durch einen seitlichen Schaft 11 verlängert, der dazu vorgesehen ist, gegenüber der resezierten Fläche 4 des querverlaufenden Knochenfortsatzes 5 positioniert zu werden, um auf dieser zur Auflage kommen zu können. Dazu erstreckt sich der Schaft 11 in einer Richtung, die annähernd parallel zu einer Ebene verläuft, welche die Längsachse des Wirbelsäulenstabs 1 enthält, und endet in einem zurückgebogenen Ende 12, das den Arm zum Verhaken bildet. Der Arm 12 ist so ausgebildet, daß er sich unter dem querverlaufenden Knochenfortsatz 5 hindurch erstrecken kann, während der Körper 8 rückwärtig von diesem querverlaufenden Knochenfortsatz näher an der Dornfortsatz-Knochenleiste 7 angeordnet ist. Der einen Haken bildende Endarm 12 ist geradlinig und bildet mit dem Schaft 11 einen stumpfen Winkel, der je nach anatomischer Ausbildung des Wirbels deutlich unterschiedlich ausfallen kann.
  • In jedem Haken 2 ist eine Bohrung 13 mit länglichem Abschnitt angeordnet, der sich an der Verbindungsstelle des Schafts 11 und des Körpers 8 in einer querverlaufenden Richtung erstreckt, die im wesentlichen senkrecht zu der Längsachse des Kanals 9 verläuft. In diese längliche Bohrung 13 mündet ein mit Gewinden versehenes Loch 14, das in einen seitlichen Teil 15 maschinell eingearbeitet wird, der vom Körper 8 vorspringt und die Basis des Schafts 11 bildet.
  • Der querverlaufende Bogen 6 wird aus zwei parallelen Metallstäben 6a, 6b gebildet, die beispielsweise mittels Laserbonden in ihrem mittleren Bereich 16 fest miteinander verbunden werden. Die zwei Stäbe 6a, 6b sind aus einem geeigneten metallischen Material ausgeführt, wölben sich elastisch und erstrecken sich unter dem Körper 8 der Haken 2, wobei sie einen Bogen bilden, dessen gegenüberliegende Enden 6c in die länglichen Bohrungen 13 eingreifen, deren Querschnitt komplementär zum Umfang der zwei Stäbe 6a, 6b ist.
  • Die Haken 2 werden auf den Enden 6c des Bogens 6 durch Klemmschrauben 17 verriegelt, die in die Löcher 14 eingeschraubt werden, bis ihre Spitze 17a zwischen die zwei Stäbe 6a, 6b eindringt und damit die jeweiligen Haken 2 auf dem querverlaufenden Bogen 6 verriegelt, nachdem der Chirurg die Haken 2 zweckmäßig auf dem Bogen 6 positioniert hat.
  • In jedem Haken 2 wird die längliche Bohrung 13 durch einen länglichen freien Raum 18 (3 und 5) verlängert, der in die Seite des Körpers 8 gegenüber seinem Kanal 9 maschinell eingearbeitet wird und eine Art Gleitfläche bildet, die das Einsetzen des querverlaufenden Bogens 6 erleichtert.
  • Die querverlaufenden Knochenfortsätze 5 erfahren vorher eine teilweise Abtragung, so daß der Schaft 11 und der Hakenarm 12 jeweils auf dem verbleibenden querverlaufenden Abschnitt 5 zur Auflage kommen und die Wirbelbogen-Anfangsstücke des Wirbels T auf seitlichem Wege erreichen können.
  • Die 6 bis 8 zeigen eine Implantations-Arbeitsabfolge der erfindungsgemäßen querverlaufenden Verbindungsvorrichtung auf einem Brustwirbel T.
  • Nach dem teilweisen Abtragen der querverlaufenden Knochenfortsätze 5 zum Erhalten von resezierten Flächen 4 fädelt der Chirurg einen Haken 2 an einer Seite des querverlaufenden Bogens 6 ein, auf dem er ihn positioniert, indem er die Schraube 17 anzieht. Anschließend setzt der Chirurg die Einheit aus Haken 2 und Bogen 6 auf dem Wirbel T ein, indem er den Abschnitt des verbleibenden querverlaufenden Knochenfortsatzes 5 auf der jeweiligen Seite umschließt, wie in 4 dargestellt. Je nach klinischem Fall stehen der Schaft 11 und/oder der Endarm 12 des Hakens 2 mit dem Abschnitt des verbleibenden querverlaufenden Knochenfortsatzes 5 und/oder mit den Wirbelbogen-Anfangsstücken des Wirbels T in Kontakt. Der Chirurg fädelt den zweiten Haken 2 auf das andere Ende 6c des querverlaufenden Bogens 6 (5) ein, indem er das Ende 6c in die längliche Bohrung 13 einführt, bis der Haken 2 seinerseits zum seitlichen Anschlag an dem anderen Wirbelbogen-Anfangsstück des Wirbels T und/oder dem anderen Abschnitt des verbleibenden querverlaufenden Knochenfortsatzes 5 gelangt.
  • Der letzte, in 8 dargestellte Handgriff des Chirurgen besteht darin, den zweiten Haken 2 auf den querverlaufenden Bogen 6 zu schieben, wobei die zwei Haken einander angenähert werden. Da sich die Endarme 12 auf der Ebene der Wirbelbogen-Anfangsstücke des Wirbels T in doppelseitigem Kontakt befinden, wird das Verschieben der Haken auf dem Bogen 6 vom Chirurgen mittels einer nicht dargestellten Klemme ausgeführt, die es ermöglicht, die zwei Haken einander anzunähern, wodurch der querverlaufenden Bogen 6 dazu gezwungen wird, sich noch mehr zu wölben, wobei er gleichzeitig in seinem Elastizitätsbereich bleibt (8). Nach dem Einschrauben der Sicherungsschrauben für jeden Haken auf dem Bogen 6 übt dieser letztere dann auf die Haken 2 Rückstellmomente aus, die seiner Veranlagung entsprechen, seine ursprüngliche Krümmung wieder einzunehmen. Diese Rückstellmomente neigen dazu, die Haken 2 gegen die Wirbelbogen-Anfangsstücke und/oder die Abschnitte der verbleibenden querverlaufenden Knochenfortsätze 5 zu ziehen und damit dazu, den Halt der Haken 2 an ihrer Position zu verstärken.
  • Somit stellt die querverlaufende Verbindungsvorrichtung mit den Knochen fest verbundene Verankerungen auf dem Wirbel T, auf dem sie implantiert ist, in völlig zufriedenstellender Weise sicher und ist einfach anzuwenden.
  • In der zweiten Ausführungsform der Vorrichtung, die in den 10 und 11 dargestellt ist, ist die Vorrichtung mit einem sekundären Bogen 22 ausgestattet, der aus einem Draht mit einem im wesentlichen U-förmigen Profil ausgebildet wird, der angepaßt ist, um unter der Dornfortsatz-Knochenleiste 7 des Wirbels T hindurchgeführt zu werden. Die Schenkel 22a des zweiten Bogens 22 kommen auf den Körpern 8 der Haken 2 zur Auflage, wobei sie auf den querverlaufenden Bogen 6 Rückstellmomente ausüben, durch die es möglich ist, ihn auf die Dornfortsatz-Knochenleiste 7 zu drücken. Genauer gesagt kommt jeder Schenkel 6a auf einem seitlichen Auswuchs 23 des Körpers 8 des Hakens sowie auf der Wand des Körpers 8 zur Auflage, wobei er dort mittels zweckdienlichen Sicherungsmitteln festgehalten wird, wie beispielsweise Stellschrauben 24, die in jeden Auswuchs 23 eingeführt werden.
  • Diese Ausführungsvariante ermöglicht es, den Halt der Vorrichtung zu verbessern, insbesondere auf der Ebene der Drehung um die Achse Y-Y' (3), wobei diese Achse horizontal verläuft und in der vorderseitigen Ebene gelegen ist. Der sekundäre Bogen 22 drückt durch die auf den querverlaufenden Bogen 6 ausgeübten Rückstellmomente diesen gegen den oberen Teil der Dornfortsatz-Knochenleiste 7 sowie die gesamte Vorrichtung auf den Wirbel und widersetzt sich infolgedessen einem Kippen um die Achse Y-Y' in bezug auf den Wirbel.
  • Die Vorrichtung weist auch den Vorteil auf, in einer beweglichen und dauerhaften Verbindung mit dem Wirbel zu sein. Außerdem ermöglicht es die Verwendung eines elastischen Bogens 6 mit einer ziemlich starken potentiellen Verformbarkeit den Haken 2, mit dem Knochen in Kontakt zu bleiben trotz einer möglichen Schwankung der Kraft auf die Schnittstelle Knochen-Haken 2, aus der sich beispielsweise unter der Einspannkraft eine Entspannung des Knochens ergeben könnte.
  • Der Aufbau kann von Knochenimplantaten begleitet werden, ohne daß später die Vorrichtung entfernt werden muß. Jedenfalls ist ein solches Entfernen des Aufbaus problemlos durch Lösen der Klemmschrauben 17 durchzuführen.
  • In dem dritten Ausführungsmodus der Vorrichtung, der in 12 dargestellt ist, ist jeder Haken mit Spitzen 25 ausgestattet, beispielsweise mit zwei davon, wie dargestellt, die aus dem Schaft 11 zwischen dem Körper 8 und dem zurückgebogenen Arm 12 hervorstehen. Diese spitzen Elemente 25 dringen in den schwammigen Knochen des Abschnitts der entsprechenden verbleibenden querverlaufenden Knochenfortsätze 5 ein, wenn die Haken 2 auf den Wirbel T in der vorher beschriebenen Weise aufgesetzt werden. Diese Ausführungsform stellt eine andere Art zur Verbesserung des Halts der Vorrichtung auf dem Wirbel T dar, insbesondere, um jedwede Drehung um die Achse Y-Y' der Vorrichtung in bezug auf den Wirbel zu verhindern.
  • In den verschiedenen vorher beschriebenen Ausführungsmodi liegt der Körper des Schafts 11 auf der verkürzten Fläche 4 des querverlaufenden Knochenfortsatzes 5 auf, wenn die Vorrichtung eingesetzt wird, während das gekrümmte Ende 12, das den Arm bildet, angepaßt ist, um sich entlang des querverlaufenden 5 Knochenfortsatzes zu erstrecken.
  • Die vierte Ausführungsform der in 13 dargestellten Vorrichtung unterscheidet sich von den vorhergehenden durch die Tatsache, daß der querverlaufende Bogen 26, der wie vorher aus zwei Drähten ausgebildet wird, eine dreifache Krümmung in einer horizontalen Ebene aufweist, damit er sich den anatomischen Formen des rückwärtigen Bogens des Wirbels T besser anpassen kann. Genauer gesagt umfaßt der querverlaufende Bogen 26 zwischen seinen geradlinigen Enden 26a, die in die jeweiligen Haken 27 eingeführt werden, einen mittleren konkaven Teil 26b, dessen Vertiefung die Wölbung des rückwärtigen Bogens des Wirbels und zwei seitliche konvexe Verbindungsteile 26c des mittleren Teils 26b und der geradlinigen Abschlußteile 26a im wesentlichen eng umschließt.
  • Jedes Ende 26a des Bogens 26 ist in einer Bohrung 28 gelagert, die in einem Schenkel 29 des Körpers 31 des Hakens 27 angeordnet ist, wobei der zweite Schenkel 32 mit dem Schenkel 29 den U-förmigen Kanal 33 zur Aufnahme des Wirbelsäulenstabs 1 begrenzt. Der Boden 34 des Körpers 31 erstreckt sich gegenüber dem resezierten querverlaufenden Knochenfortsatz 5, wenn die Vorrichtung eingesetzt wird. Der Körper 31 verlängert sich seitwärts durch einen im wesentlichen geradlinigen Schaft 35, der sich annähernd parallel zu dem Schenkel 29 erstreckt. Wenn die Vorrichtung auf den Wirbel T aufgesetzt wird, liegt der Körper 31 also auf der resezierten Fläche 4 des querverlaufenden Knochenfortsatzes 5 auf, und der seitliche Schaft 35 erstreckt sich zwischen der benachbarten Rippe 3 und der Seite des querverlaufenden Knochenfortsatzes 5.
  • Ein mit Gewinden versehenes Loch 44 ist in dem Schenkel 29 des Körpers 31 angeordnet und mündet in die längliche Bohrung 28. Das Loch 44 ist angepaßt, um eine Schraube 45 aufzunehmen zum Sichern des entsprechenden Hakens 27 in der gewünschten Position auf dem querverlaufenden Bogen 26 nach der Ausrichtung und dem Verschiebung des Körpers 31 auf dem geradlinigen Ende 26a des querverlaufenden Bogens 26.
  • In einer fünften Ausführungsform der Vorrichtung (14 und 15) wird der querverlaufende Bogen 26 aus zwei Metalldrähten 38, 39 ausgebildet, von denen einer, beispielsweise der Draht 39, ein Gewindeende 41 umfaßt, das sich so über das glatte Ende 42 des Drahts 38 hinaus erstreckt, daß es außen über die Bohrung 28 hinausragt. Dieses Gewindeende 41 ist mit einer Mutter 43 zum Sichern des entsprechenden Hakens 27 auf dem querverlaufenden Bogen 26 ausgestattet.
  • Selbstverständlich weist die Bohrung 28 einen länglichen Abschnitt auf, der an denjenigen der zwei aneinander gefügten Drähte 38, 39 angepaßt ist. Diese längliche Bohrung 28 erstreckt sich in eine Richtung, die annähernd parallel zu derjenigen des seitlichen Schafts 35 ist. Die Muttern 43 gestatten gleichzeitig ein Verschieben und ein Sichern der zwei Haken 27 auf dem querverlaufenden Bogen 26.
  • Die zwei Ausführungsformen der 13 bis 15 gestatten das Begrenzen des rückwärtigen Platzbedarfs der Vorrichtung dank der Körper 31 der Haken 27, die gegenüber den Flächen 4 der querverlaufenden Knochenfortsätze 5 seitlich versetzt sind, und zwar dank der dreifachen Krümmung des querverlaufenden Bogens 26. Des weiteren sind die Körper 31 der Haken damit vom augenblicklichen Mittelpunkt der Drehung O des Wirbels T sogar beabstandet, wodurch sich der Hebelarm verlängert und damit die Entwicklung der induzierten Kräfte während eines Rückstellmoments des Wirbels reduziert wird.
  • Gemäß der in den 16 bis 19 dargestellten sechsten Ausführungsform wird der querverlaufende Bogen 51 aus drei Stäben gebildet, zwei langen externen Stäben 52 und einem kurzen mittleren Stab 53, der mit den zwei anderen verschweißt ist, beispielsweise mittels Laser.
  • Jeder zugehörige Haken 54 ist mit einer Schraube 55 ausgestattet, die in eine mit Gewinden versehene Bohrung 56 eingeschraubt werden kann, die in einer seitlichen Verstärkung 57 des Körpers des Hakens 54 maschinell eingearbeitet ist. Die Längsachse der Bohrung 56 ist zur Längsachse A-A des Kanals 33 des Hakens 54 geneigt, und die Schraube 55 weist eine solche Länge auf, daß sie, nachdem sie in die Bohrung 56 eingeschraubt worden ist, den entsprechenden querverlaufenden Knochenfortsatz 5 beiderseits durchqueren kann, und daß ihre Spitze 55a zum Anschlag an einer Vertiefung 59 gelangt, die in dem Ende des zurückgebogenen Arms 12 ausgebildet ist.
  • Der querverlaufende Bogen 51 ermöglicht dank der Beabstandung zwischen den zwei Stäben 52 das Hindurchführen der Schraube 55 durch diese, die den verbleibenden Abschnitt des querverlaufenden Knochenfortsatzes 5 in einer Richtung durchquert, die zur Hauptachse des querverlaufenden Knochenfortsatzes im wesentlichen senkrecht ist.
  • Außerdem gestattet es dieser Ausführungsmodus dank einer zusätzlichen Schraube 55, die querverlaufende Verbindungsvorrichtung in bezug auf den Wirbel T besser zu versteifen, insbesondere, was die Drehung um die Achse Y-Y' und die Übertragung nach der Achse Z betrifft. Die Klemmschraube 17 stellt die Arretierung des Hakens 54 in bezug auf den Bogen 51 immer sicher, selbst wenn die Stäbe 52 nicht mehr fest zusammengefügt sind, wie in der Vorrichtung in den 3 bis 9.
  • Die Ausführungsform des Hakens 61, die in den 20 und 21 dargestellt ist, unterscheidet sich von den vorhergehenden durch die Tatsache, daß der Haken 61 mit zwei Plättchen 62 ausgestattet ist, die parallele Laschen bilden, die in bezug auf eine Symmetrieebene P des Hakens 61 symmetrisch angeordnet sind, und die sich ausgehend von seinem Schaft 11 zwischen seinem Körper 63 und dem zurückgebogenen Arm 12 erstrecken. Die Plättchen 62 erstrecken sich daher ebenfalls fast senkrecht zur Längsachse A-A des U-förmigen Kanals 9 des Hakens 61. Wenigstens gewisse der Haken der querverlaufenden Verbindungsvorrichtungen, die Bestandteil der von der Erfindung beabsichtigten instrumentellen Ausrüstung zur Knochenvereinigung sind, können so modifiziert werden.
  • Das Hinzufügen der Plättchen 62 verhindert jedwedes Risiko einer Übertragung der querverlaufenden Verbindungsvorrichtung von unten nach oben oder von oben nach unten, d. h. entlang der Achse Z. Die verbleibenden Abschnitte der querverlaufenden Knochenfortsätze 5 werden daher in einem kleinen Hohlraum "versenkt", der von den Plättchen 62, dem Arm 12 und der Basis des Körpers 63 des Hakens 61 begrenzt wird.
  • Die Erfindung ist nicht auf die beschriebenen Ausführungsmodi beschränkt und kann zahlreiche Ausführungsvarianten umfassen. Beispielsweise kann Anzahl der spitzen Elemente 25 von mindestens einem variieren.
  • Im übrigen ist die Anmerkung angemessen, daß die Ausführungsmodi der 10 bis 12 mit den Varianten der 13 bis 15 kombiniert werden können.

Claims (14)

  1. Vorrichtung zur operativen wirbelsäulenbezüglichen rückwärtigen Knochenvereinigung bei nicht möglicher Reposition, umfassend wenigstens zwei Paare von Haken (2, 27, 54, 61) zum seitlichen Aufliegen auf Wirbeln (T), die an Mitteln zur Querverbindung zwischen ihnen befestigt sind, und zwei Wirbelsäulenstäbe (1), die so angepasst sind, dass sie in Körpern (8, 31) der Haken aufgenommen werden können und um sich entlang eines Wirbelsäulensegments (S) zu erstrecken, dadurch gekennzeichnet, dass der Körper (8, 31) der Haken (2, 27, 54, 61) aus einem Schaft (11, 35) gebildet wird, der so angepasst ist, dass er auf querverlaufenden Knochenfortsätzen (5) des Wirbels (T) zur Auflage kommt, die vorher reseziert wurden, und dadurch, dass die Verbindungsmittel für jedes Paar von Haken aus einem Paar von parallelen, fest miteinander verbundenen Stäben (6a, 6b) gebildet werden, die elastisch gewölbt sind, wobei sie einen querverlaufenden Bogen (6, 26, 51) bilden, dessen Enden (6c) in Bohrungen (13) eingreifen, die in den Haken (2) angeordnet sind, und dadurch, dass die Mittel zum Befestigen der Haken an den Enden (6c) der Stäbe des querverlaufenden Bogens vorgesehen sind in Positionen, die elastische Rückführdrehmomente durch den querverlaufenden Bogen (6, 26, 51) der Haken erzeugen, die auf den querverlaufenden Knochenfortsätzen aufliegen.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Bohrungen (13) einen länglichen Abschnitt aufweisen, der zu demjenigen der Stäbe (6a, 6b) des querverlaufenden Bogens (6) komplementär ist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Körper (8) jedes Hakens (2) ausgebildet ist, um den entsprechenden Wirbelsäulenstab (1) und einen seitlichen Schaft (11) aufzunehmen, der angepasst ist, um auf dem querverlaufenden Knochenfortsatz (5) zur Auflage zu kommen, dass die längliche Bohrung (13) an der Verbindungsstelle zwischen dem Körper und dem Schaft ausgespart ist, um von dem Ende (6c) des querverlaufenden Bogens (6) durchquert zu werden, und dass ein mit Gewinden versehenes Loch (14), das in dem Schaft (11) angeordnet ist, in ein längliches Loch (13) mündet, wobei das mit Gewinden versehene Loch angepasst ist, um mit einer Schraube (17) zum Sichern des Hakens auf dem querverlaufenden Bogen ausgestattet zu werden.
  4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die zwei Stäbe (6a) des querverlaufenden Bogens (6) durch Verschweißen (16) fest miteinander verbunden sind.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Schaft (11) mit einem gekrümmten Ende (12) versehen ist, das einen Arm bildet, der angepasst ist, um sich entlang des querverlaufenden resezierten Knochenfortsatzes (5) zu erstrecken, während der Rest des Schafts angeordnet ist, um auf der stumpfen Fläche (4) des querverlaufenden Knochenfortsatzes (5) aufzuliegen.
  6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass sie mit einem sekundären Bogen (22) ausgestattet ist, der aus einem im Wesentlichen U-förmigen Draht gebildet wird, der angepasst ist, um unter der Dornfortsatz-Knochenleiste (7) des Wirbels (T) hindurchzuführen, und dessen Schenkel (22a) unter den Körpern (8) der Haken (2) zur Auflage kommen, wobei auf den querverlaufenden Bogen Kräftepaare ausgeübt werden, die es ermöglichen, ihn auf der Dornfortsatz-Knochenleiste zu positionieren.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Schenkel (22a) des sekundären Bogens (22) auf den seitlichen Auswüchsen (23) der Körper (8) der Haken (2) aufliegen und dort durch Sicherungsmittel gehalten werden, wie beispielsweise Schrauben (24), die in die Auswüchse eingesetzt werden.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Haken (2) mit wenigstens einer Spitze (25) versehen ist, die aus seinem Schaft (11) hervorragt, um in den querverlaufenden Knochenfortsatz (5) einzudringen.
  9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der querverlaufende Bogen (26) eine dreifache Krümmung in einer horizontalen Ebene aufweist, um sich den anatomischen Formen des rückwärtigen Bogens des Wirbels anzupassen, und zwar einen mittleren konkaven Teil (26b) zwischen den geradlinigen Enden (26a), die in die jeweiligen Haken (27) eingeführt sind, und zwei seitliche konvexe Teile (26c) für die Verbindung mit den Enden.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass jedes Ende (26a) des querverlaufenden Bogens (26) in einer Bohrung (28) gelagert ist, die in einem Schenkel (29) des Körpers (31) des Hakens (27) ausgespart ist, wobei dieser Körper seitlich durch einen Schaft (35) so verlängert ist, dass der Körper, wenn er einmal auf dem Wirbel (T) befestigt ist, auf der resezierten Fläche (4) des quer verlaufenden Knochenfortsatzes (5) aufliegt, und der Schaft sich an diesem entlang erstreckt.
  11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Schenkel (29) des Körpers (31) ein mit Gewinden versehenes Loch (44) angeordnet ist, das in die Bohrung (28) mündet und angepasst ist, um eine Schraube (45) zum Sichern des Hakens (27) auf dem querverlaufenden Bogen (26) aufzunehmen.
  12. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der querverlaufende Bogen (26) aus zwei Metalldrähten (38, 39) ausgebildet ist, von denen wenigstens einer (39) ein Gewindeende (41) umfasst, das sich über das Ende des unmittelbar angrenzenden Drahts (38) hinaus so erstreckt, dass es nach außen aus der Bohrung (28) des Körpers des Hakens hinausragt, und dieses Gewindeende ist mit einer Mutter (43) zum Sichern des Hakens auf dem querverlaufenden Bogen (26) ausgestattet.
  13. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der querverlaufende Bogen (51) aus drei Stäben gebildet wird, wobei zwei lange äußere Stäbe (52) vorhanden sind und ein mittlerer kurzer Stab (53), der mit den beiden anderen verschweißt ist, und dadurch, dass der Haken (54) mit einer Schraube (55) ausgestattet ist, die positioniert ist, um eine seitliche Verstärkung (57) des Körpers des Hakens zu durchqueren, und dass der entsprechende quer verlaufende Knochenfortsatz (5) mit seiner Spitze (55a) zum Anschlag in einer Vertiefung (59) des gekrümmten Endes (12) kommt, das den Arm des Hakens bildet.
  14. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens gewisse Haken (61) mit zwei Plättchen (62) ausgestattet sind, die in bezug auf eine Symmetrie-Ebene (P) des Hakens symmetrisch angeordnet sind, und dass sie sich ausgehend von seinem Schaft (11) zwischen seinem Körper (63) und dem zurückgebogenen Arm (12) erstrecken.
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