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Diese Erfindung bezieht sich auf
scheibenförmige
Anordnungen und Verfahren zum Nachweis bzw. zur Detektierung und
zur Auszählung
Detektierung und Auszählung
von Mikroorganismen, die sich in einer Probe befinden.
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Die Detektierung und die Auszählung von
Mikroorganismen wird in einer großen Anzahl von Einsätzen durchgeführt, einschließlich der
nahrungsmittelherstellenden Industrie (Kontaminationstests der Nahrung durch
Mikroorganismen wie E. coli und S. aureus), der Industrie für die Herstellung
von Artikeln für
die Gesundheitspflege bzw. für
die Hygiene (Untersuchung der Proben von Patienten und andere klinische
Proben auf Infektion und Kontamination), der Industrie zur Herstellung
von Testmethoden im Umweltschutz, der pharmazeutische Industrie
und der Kosmetikindustrie.
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Die wachstumsbezogene Detektierung
und Auszählung
von Mikroorganismen wird generell durchgeführt unter Verwendung von entweder
flüssigen
Nährmedien
(zum Beispiel die Most-Propable-Number(MPN)-Methode)
oder halbflüssigen
Nährmedien
(Agar-Petrischalen). Die Auszählung
unter Verwendung der MPN-Methode
zum Test von Flüssigkeiten
wird typischerweise dadurch realisiert, daß serielle 10-fache Verdünnungen
einer zu untersuchenden Probe in sich wiederholenden Röhrchenanordnungen,
die selektive Medien und chemische Indikatoren enthalten, durchgeführt werden.
Die Röhrchen
werden 24 bis 48 Stunden lang bei erhöhten Temperaturen (30 bis 37°C) inkubiert
und anschließend
auf das Wachstum der Organismen untersucht. Eine statistische Formel,
die auf dem getesteten Probenvolumen basiert, und die Anzahl der
positiven und negativen Röhrchen
jeder Anordnung, werden verwendet, um die Anzahl der Organismen,
die sich in der Ausgangsprobe befinden, abzuschätzen.
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Diese Methode zur Durchführung einer
MPN-Analyse hat mehrere Nachteile. Sie ist arbeitsintensiv wegen
der vielen Verdünnungs-
und Pipettierungs-Schritte, die notwendig sind, um die Analyse durchzuführen. Bezeichnenderweise
ist es nur praktikabel, sich wiederholende Anordnungen von etwa
3 bis 5 Röhrchen
für jede
Verdünnung
zu verwenden. Daraus resultierend fallen die 95%-Vertrauensgrenzen
für die
MPN-Abschätzung
der Konzentration von Mikroben extrem breit aus. Zum Beispiel besitzt
eine MPN-Abschätzung
mit drei Röhrchen
von 20 95%-Vertrauensgrenzen im Bereich von 7 bis 89. Darüber hinaus
können
die Ergebnisse bezeichnenderweise in Zeiträumen von nicht unter 24 Stunden
bestimmt werden.
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Anordnungen mit vielen Reaktionsansätzen bzw.
Wells wurden für
den Gebrauch in Kombination mit der MPN-Analyse eingeführt. Ein
Anwender impft die Anordnung durch Aufbringen einer Probe des zu
untersuchenden Postens wie z. B. Nahrung, auf das Substrat, das
die Reaktionsansätze
bzw. Wells enthält.
Bezeichnenderweise enthält
die Probe Wachstumsmedien und Indikatoren. Nach der Impfung der
Proben inkubiert der Anwender die Anordnung und berechnet den MPN-Wert
basierend auf der Anzahl der „positiven" Reaktionsansätze.
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EP-A-0 459 093 beschreibt eine Kapillar-Impfanordnung,
zur Impfung einer Vielzahl von Testorten mit einem Träger, der
eine Basis und Seitenwände
enthält,
welche ein Reservoir festlegen und eine Vielzahl an Kapillaren,
die durch die Basis des besagten Trägerinnenraums durchragen und
in flüssiger
Wechselwirkung mit dem Reservoir stehen.
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In der GB-A-1 437 404 wird eine Apparatur
zur Durchführung
von mikrobiologischen Analysen offenbart, die eine Ba siseinheit
mit einer Vielzahl von Zonen verschiedener Volumina enthält, die
gleichzeitig bzw. simultan Proben des zu analysierenden Systems
aufnehmen können.
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US-A-3,881,993 offenbart eine Anordnung
zur Probenanalyse von Mikroorganismen, die geeignet ist, um die
Impfung durch Eintauchen in eine flüssige Probe vorzunehmen und
in einen versiegelbaren Behälter zu
inkubieren, wobei die Anordnung eine absorbierende Matrix, die mit
einem Nährmedium
getränkt
bzw. durchtränkt
wird, ferner geeignete Reagenzien und ein Mittel zur Fixierung der
Kulturen, um die Koloniebildung in der Matrix lokalisieren zu können, aufweist.
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EP
0 795 600 offenbart ein Gerät für chemische und mikrobiologische
Tests, das einen Probenbehälter zur
temporären
bzw. vorübergehenden
Aufbewahrung einer flüssigen
Probe, eine Vielzahl von Bereichen, die Proben aufnehmen können und
die an der Unterseite des Probenbehälters angeordnet sind, und
einen flüssigkeitsabsorbierenden
Körper
enthält,
der in Kontakt mit der flüssigen
Probe treten kann.
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Anordnungen mit vielen Reaktionsansätzen bzw.
Wells zeigen viele potentielle Probleme. Die Impfung kann durch
Luftblasen, die sich in den Reaktionsansätzen bzw. Wells während des
Einbringens der Probe bilden können,
behindert werden. Es ist möglich,
daß nicht
jeder Reaktionsansatz bzw. Well das gleiche Probenvolumen bzw. die
gleiche Probenmenge erhält.
Darüber
hinaus kann die Impfmethode oder die Anordnung eine Brückenbildung
und Querkontamination zwischen den Reaktionsansätzen bzw. Wells fördern, wobei
potentiell die MPN-Berechnung negativ beeinflußt wird.
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Ein weiteres potentielles Problem
mit Anordnungen mit vielen Reaktionsansätzen bzw. Wells ist, daß sie schwierig
zu handhaben sind. Zum Beispiel werden die meisten Anordnungen mit
vielen Reaktionsansätzen
bzw. Wells dadurch geimpft, daß die
Probe entweder direkt in die Reaktionsansätze bzw. Wells einpipettiert
wird oder daß die
Probe auf das Substrat mit den vielen Reaktionsansätzen bzw.
Wells dadurch gegossen wird. Das Pipettieren ist arbeits- und zeitintensiv.
Das Ausgießen
verlangt ein gleichmäßiges Anfüllen der
Reaktionsansätze
bzw. Wells und ein Weggießen
von überschüssigem Probenmaterial.
In jedem Fall führen
diese Anordnungen an sich zu Kontamination durch äußere Einflüsse während des
Impfprozesses.
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Diese Erfindung spricht viele der
Nachteile des bisherigen Stands der Technik an. Die Erfindung liefert Anordnungen
zur Probennahme und Verfahren zur raschen Detektierung und Auszählung von
Mikroorganismen, wie es in den angefügten Patentansprüchen definiert
ist. Die Anordnung besitzt ein Substrat, das absorbierende Scheiben
enthält,
die auf diesem befestigt sind, und einen Impfträger, der an der Anordnung befestigt ist
und der so positioniert wird, daß die absorbierenden Scheiben
geimpft werden können.
Optional kann die Anordnung eine Deckplatte beinhalten.
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In einem Aspekt dieser Erfindung
enthält
das Substrat zwei verschiedene Scheibengrößen. Vorzugsweise enthält das Substrat
etwa 50 Scheiben einer bestimmten Größe und etwa 50 Scheiben einer
anderen Größe. In einer
speziell bevorzugten Ausführungsform
enthält
das Substrat Scheiben, die ca. 2 Mikroliter Probenvolumen aufnehmen
können
und Scheiben einer anderen Größe, die
ca. 16 Mikroliter Probenvolumen aufnehmen können und die Scheiben, die
16 Mikroliter fassen umgeben zumindest partiell die Scheiben, die
2 Mikroliter fassen. Das Substrat sollte darüber hinaus hydrophob sein,
um zu einer Verhinderung der Querkontamination zwischen den Scheiben
beizutragen.
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Die Anordnung kann optional eine äußere Kante
oder einen äußeren Rand
enthalten, der einen Bereich bzw. Zwischenraum zwischen den Scheiben
und dem Substratende bzw. Substratrand definiert. Die äußere Kante
oder der äußere Rand
kann optio nal angehoben sein. Vorzugsweise ist die äußere Kante
oder der äußere Rand
in einer solchen Größe ausgelegt,
die eine Abdichtung bzw. Versiegelung der Deckschicht mit dem Substrat
ermöglicht,
wenn die Anordnung in Gebrauch ist.
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In einem anderen Aspekt der Erfindung
ist der Impfträger
ein absorbierendes Kissen, das mit einer Unterlage verbunden ist.
Vorzugsweise ist die Unterlage ablösbar entlang einer Perforierung
mit der Anordnung verbunden.
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In einem anderen Aspekt der Erfindung
ist die Deckschicht so am Substrat befestigt, daß diese ein Gelenk bzw. ein
Scharnier bilden. Der Impfträger
kann adhäsiv
am Gelenk bzw. Scharnier befestigt sein, so daß die absorbierenden Scheiben
mit dem Impfträger
geimpft werden können.
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In einem erfindungemäßen Verfahren
dieser Erfindung wird eine, wie oben beschriebene Probenanordnung
bereitgestellt. Der Anwender plaziert die zu untersuchende Probe
auf dem Impfträger
und positioniert den Impfträger
auf den absorbierenden Scheiben, was zu einer Impfung der Scheiben
mit dem Probenmaterial führt.
Der Anwender entfernt und entsorgt den Impfträger und inkubiert die Probe.
Dann leitet der Anwender die Detektierung jeglicher Ziel-Mikroorganismen,
die sich während
der Inkubation gebildet haben, ein und kann fortlaufend die Mikroorganismen
auszählen.
In der bevorzugten Ausführungsform
kann die Methode innerhalb von 24 Stunden oder weniger durchgeführt werden.
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Diese Erfindung überwindet viele der Nachteile
der Anordnungen und Verfahren des Stands der Technik. Die Anordnung
kann schnell und gleichmäßig und
praktisch simultan geimpft werden, ohne das Problem der Luftblasenbildung.
Der Einweg-Impfträger kann
einfach abgelöst
und entsorgt werden. Einmal abgelöst, verbleibt der Impfträger nicht
an der Probe und stellt daher keine mögliche Quelle für eine Kontamination
dar. Die Deckschicht stellt einen zusätzlichen Schutz vor Kontamination
dar und beugt einer Austrocknung der Scheiben vor.
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Im Falle einer MPN-Analyse zur Detektierung
und Auszählung
von Mikroorganismen ermöglichen
die hier beschriebenen Ansätze
die Verwendung von wasserlöslichen
Indikatortypen und verringern oder verhindern die Notwendigkeit
mehrerer Verdünnungen,
wie sie typischerweise in den gängigen
MPN-Analysen verwendet werden.
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Andere Vorteile der Erfindung werden
anhand der folgenden detaillierten Beschreibung und der Bilder deutlich.
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1 ist
eine perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen Anordnung.
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2 ist
ein Querschnitt der Anordnung, der entlang der Linie 2-2 in 1 gezogen wurde, wobei die Anordnung
um 180° gedreht
wurde.
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3 ist
eine partielle Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Anordnung, wobei ein Einweg-Impfträger detailliert
dargestellt ist.
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4 ist
die Seitenansicht auf eine erfindungsgemäße Anordnung nachdem der Impfträger der
Anordnung entfernt wurde.
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5a ist
eine Draufsicht auf eine Konfiguration einer erfindungsgemäßen Anordnung.
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5b ist
eine Draufsicht auf eine alternative Konfiguration einer erfindungsgemäßen Anordnung.
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5c ist
eine Draufsicht auf eine alternative Konfiguration einer erfindungsgemäßen Anordnung.
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5d ist
eine Draufsicht auf eine alternative Konfiguration einer erfindungsgemäßen Anordnung.
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5e ist
eine Draufsicht auf eine alternative Konfiguration einer erfindungsgemäßen Anordnung
dieser Erfindung.
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Diese Erfindung bezieht sich auf
Scheibenanordnungen und Verfahren zur Anwendung bei fortlaufender
auf Signalen basierender Detektierung und Auszählung von Mikroorganismen.
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Für
die Verwendung in dieser Erfindung sollen die folgenden Ausdrücke die
im Folgenden definierten Bedeutungen haben:
„befestigen" soll das Anhaften
der Scheiben am Substrat mit Hilfe jeglicher Verfahren oder Mittel,
die entsprechend dem Stand der Dinge zur Zeit ihrer Herstellung
bekannt sind, wobei die adhäsive
Befestigung, die Befestigung durch Ultraschallverschweißen, die
Befestigung durch Formstanzen oder die physikalische Befestigung
mit eingeschlossen sind.
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Der Ausdruck „bedecken" sollte, wenn er als Verb verwendet
wird, nicht in seiner Bedeutung auf eine spezielle räumliche
Anordnung, so wie das Bedecken einer Anordnungsoberseite, begrenzt
sein.
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„Scheibe" sollte nicht auf eine Form oder Konfiguration
begrenzt sein. Die Scheiben können
zum Beispiel eine runde, ovale, viereckige oder polygonale Form
oder andere geeignete Formen besitzen.
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„Hydrophob" und „hydrophil" haben hier die Bedeutungen, wie sie
allgemein in der Technik verstanden werden. Ein „hydrophobes" Material hat somit
eine relativ kleine oder gar keine Affinität zu Wasser oder wäßrigen Medien,
wogegen ein „hydrophiles" Material eine relativ
starke Affinität
zu Wasser oder wäßrigen Medien besitzt.
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„Impfung" soll bedeuten, daß eine absorbierende Scheibe
oder absorbierende Scheiben der vorliegenden Erfindung mit Probenmaterial
benetzt wird oder werden.
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„Mikroorganismus" soll alle lebenden
mikroskopischen Organismen und Zellen bedeuten, wobei ohne Einschränkung Bakterien,
Mykoplasmen, Rickettsien, spiralförmige Bakterien, Hefen, Schimmelpilzkulturen und
Protozoen, so wie mikroskopische Formen von eukariotischen bzw.
eukariontischen Zellen, z. B. einzelne Zellen gezüchtet oder
direkt von einem Gewebe oder einem Organ stammend) oder kleine Zellklumpen
eingeschlossen sind. Die Mikroorganismen werden nicht nur detektiert
und/oder ausgezählt,
wenn ganze Zellen direkt detektiert werden, sondern auch wenn solche
Zellen indirekt detektiert werden, wie z. B. durch Detektierung
oder quantitative Bestimmung von Zellfragmenten, biologischen Molekülen, die
von Zellen stammen, oder Nebenprodukten von Zellen.
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Bezugnehmend auf 1 und 2 kann
das Substrat 12 der Probenanordnung 10 aus jedem
Material, das relativ hydrophob ist, hergestellt werden und liefert
eine geeignete Oberfläche
oder Stütze
für die
Scheiben 14, die nachfolgend beschrieben werden. Das Substrat 12 kann
z. B. aus dünnen
Polymerschichten oder anderen geeigneten Materialien hergestellt
werden. Geeignete Polymere enthalten ohne Einschränkung Polyethylen,
Polypropylen, Polyester, Polyimide, Fluoropolymere, Polykarbonate,
Polyurethane und Polystyrene. Das Substrat 12 sollte vorzugsweise
keine wesentlichen fluoreszierenden oder lichtabsorbierenden Eigenschaften,
die mit jeglicher Art von Indikatorsystemen auf Fluoreszenzbasis
oder Farbbasis, die für
die Detektierung verwendet werden, Wechselwirken können. Vorzugsweise
sollte das Substrat 12 keine Chemikalien durchsickern lassen,
die in Kontakt mit der flüssigen
Probe treten können.
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Die Hydrophobie des Substrats 12 trägt dazu
bei, daß eine
Querkontamination der Scheiben 14 verhindert wird. In dieser
Hinsicht kann das Substrat 12 so behandelt werden, daß es Hydrophobie
zeigt. Eine dünne
Schicht aus akryliertem Silikon oder einem anderen hydrophoben Material
beispielsweise zum Substrat 12 zugegeben werden. Fachleute
werden andere Mittel zur Erzeugung einer Oberflächen-Hydrophobie erkennen.
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Die absorbierenden Scheiben 14 sind
am Substrat 12 befestigt um die flüssige Probe aufzunehmen und
zurückzuhalten.
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Dementsprechend können die Scheiben 14 aus
einer Vielzahl von absorbierenden Materialien, einschließlich Zellulosederivate,
Polyolefine, Polyester und Polyamide, hergestellt bzw. konstruiert
werden, wobei Zellulosederivate bevorzugt werden. Geeignete Zellulosederivate
enthalten Papier, Holzstoff und Reyon und können chemisch veränderte Zellulosederivate,
wie etwa Zelluloseester enthalten. Geeignete Polyolefine enthalten
hydrophile Polyethylene oder hydrophile Polypropylenfasern. Geeignete
Polyamide enthalten Nylon. Geeignete Polyester enthalten Polymilchsäure.
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Die absorbierenden Scheiben 14 der
Probenanordnung 10 haben vorzugsweise eine gleichförmige Form,
und jede Scheibe besitzt eine Flüssigkeitsrückhalte-Kapazität von etwa
0,1 Mikroliter bis zu etwa 100 Mikroliter der flüssigen Probe. Im noch bevorzugteren
Fall besitzt jede Scheibe eine Flüssigkeitsrückhalte-Kapazität von etwa
2 Mikroliter bis etwa 16 Mikroliter. Typischerweise ist, je höher das
Rückhalte-Gesamtvolumen der
Probe ist, die Höhe
der Empfindlichkeit der Anordnung 10. Dementsprechend ist
es wünschenswert,
ein großes
Probenvolumen zurückzuhalten.
Die Anordnung 10 kann viele Scheiben 14 beinhalten.
Die Probenanordnung 10 kann vorzugsweise zwischen einer
und etwa 600 Scheiben enthalten, wobei 100 Scheiben besonders bevorzugt
sind
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Die Scheiben 14 können am
Substrat 12 durch verschiedene Mittel entsprechend dem
Stand der Technik befestigt werden, wobei die Verwendung eines adhäsiven 16
oder doppelseitigen Klebebandes ohne Einschränkungen eingeschlossen ist.
Bevorzugte Klebemittel schließen
wasserunlösliche
Isooktyl-Akrylat-Kleber ein, wie im U.S.-Patent Nr. 5,409,838 offenbart.
Ein Beispiel eines geeigneten doppelseitigen Klebebands ist unter
der Produktnummer 1513 und der Bezeichnung „Double Stick TapeTM",
bei der Firma 3M Co., St. Paul, Minnesota, U.S.A. erhältlich.
Die Scheiben 14 sind am Substrat 12 in ge nügender Entfernung
befestigt, so daß die
Probe, einmal auf eine Scheibe 14 geimpft, nicht direkt
von dieser Scheibe auf eine andere verschmiert wird.
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Die Anordnung 10 kann auch
vorzugsweise Sätze
der Scheiben 14 mit unterschiedlichen Volumina enthalten.
Der Einsatz von Scheiben mit unterschiedlichen Volumina kann die
effektive Zählrate
der Anordnung bei einer MPN-Analyse erheblich verbreitern, was von
Fachleuten begrüßt würde. In
dieser bevorzugten Ausführungsform
enthält
die Anordnung 10 vorzugsweise etwa 100 Scheiben. Die Anordnung 10 enthält besonders
bevorzugt etwa 50 Scheiben mit einem Flüssigkeitsrückhalte-Volumen von etwa 16 Mikroliter und etwa 50
Scheiben mit einem Flüssigkeitsrückhalte-Volumen
von etwa 2 Mikroliter.
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Wenn Scheiben 14 in mehr
als einer Größe vorhanden
sind, dann umgeben vorzugsweise die größeren Scheiben 14a im
Wesentlichen die kleineren Scheiben 14b, wie in 1 dargestellt. Die größeren Scheiben 14a sind
zwischen den kleineren Scheiben 14b und dem äußeren Rand 30 des
Substrats 12 angeordnet. Man ist überzeugt, daß die Anordnung
der Scheiben 14 in dieser Art sowohl zur Verhinderung der
Austrocknung der kleineren Scheiben 14b beiträgt, weil
die größeren Scheiben 14a sich
so verhalten, daß sie
den Bereich der kleineren Scheiben 14b feucht halten, als
auch zur partiellen Abschirmung der kleineren Scheiben 14b vor
dem Luftstrom, der die kleineren Scheiben 14b austrocknen
kann, was bei einer Impfung bei höheren Temperaturen auftreten
kann, beiträgt.
Mit Bezug auf das Beispiel 3, siehe unten, ist es, um dieses
Ergebnis zu erreichen, nicht notwendig, daß die größeren Scheiben 14a die
Scheiben 14b komplett umgeben, zum einen im Bezug auf die
kleinen Scheiben 14b selbst oder zum anderen auf den äußeren Rand.
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Die Scheiben 14 können jegliche
Größe, Form
und Höhe
haben. Vorzugsweise sind die Scheiben 14 gleichmäßig hoch.
Die Höhe
kann korrigiert werden, um die Versiegelung mit einer optionalen
Deckschicht 18 mit dem Substrat, wie nachfolgend genauer
beschrieben, zu gewährleisten.
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Mit Bezug auf 1–3 enthält die Anordnung der vorliegenden
Erfindung einen Impfträger 20.
Der Impfträger 20 kann
Probenmaterial für
nachfolgende Impfungen der absorbierenden Scheiben 14 zurückhalten.
Beispiele von möglichen
Impfträgern 20 beinhalten
absorbierende Kissen, warmgeformte Platten und Reservoires.
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Mit Bezug auf 3 ist der Impfträger 20 so an der Anordnung
befestigt, daß der
Träger 20 in
Kontakt mit den absorbierenden Scheiben 14 kommen kann.
Eine bevorzugtes Verfahren ist die Befestigung des Impfträgers 20 entlang
der Perforierung 22. In dieser Konfiguration kann der Impfträger 20 von
der Anordnung 10 nach Gebrauch einfach durch Abreißen entlang
der Perforierung 22 entfernt werden. Der Träger 20 bedeckt im
Wesentlichen den Bereich des Substrats 12, der die Scheiben 14 beinhaltet.
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Das Probenmaterial verteilt sich über den
Träger 20 oder
innerhalb des Trägers 20,
wenn die Probe darauf angeordnet wird. Anschließend plaziert der Anwender
den Impfträger 20 so,
daß er
in Kontakt mit den Scheiben 14 kommt. Die Probe wird gleichmäßig und
praktisch simultan vom Träger 20 auf
die Scheiben 14 übertragen.
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Vorzugsweise ist der Impfträger 20 ein
absorbierender Impfkissen 24, an der eine Unterlage 26 befestigt
wurde. Das Kissen 24 kann aus jeder Anzahl von absorbierenden
Materialien hergestellt werden, entsprechend denen, die oben für das Scheibenmaterial
aufgelistet wurden. Wegen des Produktionsverfahrens ist es erwünscht, daß das Kissen 20 aus
dem gleichen Material hergestellt wird, wie die Scheiben 14.
Das Kissen 24 kann jede Größe oder Form besitzen. Vorzugsweise
bedeckt das Kissen 24 mehr Fläche des Substrats 12 als von
den Scheiben 14 bedeckt wird und bedeckt alle Scheiben
14, um sicherzugehen, daß alle
Scheiben 14 geimpft werden können, wenn das Kissen 24 so
positioniert wird, daß es
in Kontakt mit den Scheiben 14 kommt.
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Die Unterlage 26 ist am
Substrat 12 befestigt. Vorzugsweise ist die Unterlage 26 ablösbar z.
B. entlang einer Perforierung 22 befestigt. Bevorzugte
Unterlagen 26 sind relativ dünn, und Chemikalien können nach Kontakt
mit dem flüssigen
Probenmaterial nicht durchsickern. Wegen des Produktionsverfahrens
kann die Unterlage 26 aus dem gleichen Material hergestellt
werden wie das Substrat 12.
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Das Kissen 24 kann an der
Unterlage 26 auf jedem in der Technik bekannten Weg z.
B. mit einem Adhäsiv
befestigt werden. Vorzugsweise ist die Unterlage 26 so
befestigt, daß es
nachdem Kontakt mit dem flüssigen
Probenmaterial nicht zu einem Durchsickern der Chemikalien kommt.
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Optional kann die Anordnung 10 eine
Abdeckung bzw. Deckplatte 18 beinhalten, um die Scheiben 14 vor
Kontamination oder Austrocknung zu schützen, nachdem Probenmaterial
zur Anordnung 10 zugegeben wurde. Die Deckplatte 18 kann
aus jeder Anzahl von Materialien hergestellt werden. Die Deckplatte 18 ist
vorzugsweise flexibel, transparent bis zu dem Grad, daß eine Detektierung
durch die Deckschicht 18 durchgeführt werden kann, kompatibel
mit den wachsenden Mikroorganismen und dem System zur Detektierung,
das in dieser Anordnung verwendet wird (sie zeigt z. B. keine Lumineszenz
oder Opazität
bis zu dem Grad, in dem sie wesentlich die Detektierung stört) und
läßt keine
unerwünschten
Chemikalien durchsickern, nachdem sie mit der flüssigen Probe in Kontakt gekommen
sind.
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Mit Bezug auf 4 ist die Deckplatte 18 an der
Anordnung 10 so befestigt, daß sie im Wesentlichen alle
Scheiben 14 bedeckt und vorzugsweise alle Scheiben 14 bedeckt.
Vorzugsweise ist die Deckplatte 18 und das Substrat 12 so
di mensioniert, daß die
Deckplatte 18 mit dem verwendeten Substrat 12 in
Kontakt kommen und dieses versiegeln kann. Für diese Anwendung bedeutet
der Ausdruck „versiegeln" nicht zwingend,
daß die
Verbindung zwischen dem Substrat 12 und der Deckschicht 18 luftdicht
ist. Statt dessen überdeckt
die Deckplatte 18 das Substrat 12 und steht in
solidem Kontakt mit diesem, um zu einer Verhinderung der Kontamination
während
des Gebrauchs beizutragen und die Austrocknung der Scheiben 14 zu
verhindern.
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Mit Bezug auf 1 können
die Deckplatte 18, das Substrat 12 und der Impfträger 20 aneinander
am Ende der Anordnung befestigt werden, um ein Gelenk bzw. ein Scharnier 32 zu
bilden. In dieser Konfiguration wird der Impfträger 20 vorzugsweise
zwischen der Deckplatte 18 und dem Substrat 12 befestigt.
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Die flüssige Testprobe kann jede,
zu untersuchende Probe sein und von jedem Ausgangsmaterial bzw. jeder
Quelle stammen. Die flüssige
Testprobe kann selektive Nähr-
und Wachstumsmedien für
die zu untersuchenden Mikroorganismen und/oder eine Indikatorsubstanz,
die ein Signal in Anwesenheit des Wachstums von Mikroorganismen
produziert, enthalten. Optional kann das Nährmedium einen Schaumverfestiger
enthalten, der zur „Einkapselung" der wachsenden Mikroorganismen
beiträgt.
Solche Schaumverfestiger sind den Fachleuten dieses Gebiets bekannt
und beinhalten jegliches wasserabsorbierendes Material, das zu einem Gel
wird, wenn eine wäßrige Flüssigkeit
bzw. Flüssigkeit
auf Wasserbasis zugegeben wird.
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Vorzugsweise sind die Nähr- und
Wachstumsmedien als Beschichtung oder einer anderen Ablagerung innerhalb
oder auf den absorbierenden Scheiben vorhanden und zwar in Mengen,
die ausreichen, um die gewünschten
Konzentrationen zu erreichen, wenn ein bestimmtes Volumen der flüssigen Testprobe
auf den Scheiben verteilt wird. So eine Beschichtung kann z. B.
durch Anordnen oder Verteilen einer Lösung auf dem Nährmedium
(mit oder ohne Schaumverfestiger) auf den Scheiben und Trocknen
der Lösung,
um eine Beschichtung oder Ablagerung des Nährmediums auf den Scheiben
herzustellen, erreicht werden. Komponenten dieser Medien können in
den Klebemitteln oder in anderen Substanzen, die die Scheiben mit
dem Substrat verbinden (wenn anwendbar), vorhanden sein. Das Medium
diffundiert letzten Endes in die Probe.
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Eine große Auswahl von selektiven Nährmedien
für eine
große
Auswahl von zu untersuchenden Mikroorganismen ist bekannt, sowie
eine große
Auswahl von Indikatorsubstanzen für eine große Auswahl von Mikroorganismen
und jedes dieser Medien oder Indikatorsubstanzen ist für die Anwendung
im Verfahren dieser Erfindung geeignet. Ein Vorteil der vorliegende
Erfindung ist, daß lösliche Indikatoren
verwendet werden können,
da die Diffusion durch Einschließen der wäßrigen biologischen Probe in
den absorbierenden Scheiben verhindert wird.
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Andere Probenreagenzien können beschichtet
oder innerhalb der absorbierenden Scheiben der Probenanordnungen
anders abgelagert werden. Solche Probenreagenzien können, ohne
Einschränkung, Schaumverfestiger
und Indikatorsubstanzen wie chromogene, fluoreszierende, fluorogene,
lumineszierende und elektrochemische Indikatoren sein. Die Probenreagenzien
können
auf den absorbierenden Scheiben durch jede der vielen Verfahren
zur Fixierung von Probenreagenzien auf festen Substraten, die den
Fachleuten bekannt sind, fixiert werden. Diese Verfahren schließen z. B.
die Trocknung von Flüssigkeiten,
die Probenreagenzien enthalten, in den Scheiben, sowie andere Methoden
zur nichtkovalenten Bindung von Biomolekülen und anderen Probenreagenzien
an ein festes Substrat, mit ein. Alternativ dazu können verschiedene
Verfahren verwendet werden, um Probenreagenzien kovalent auf den
Scheiben zu binden, mittels Verfahren, die den Fachleuten gut bekannt
sind.
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In der vorliegenden Erfindung werden
fluorogene Indikatoren bevorzugt, weil sie schon in relativ niedrigen
Konzentrationen detektiert werden können. Geeignete Indikatoren
schließen
4-Methyl-Belliferyl-Phosphat und 4-Methyl-Belliferyl-B-D-Glucopyranosid, L-Phenylalanin-7-Amido-4-Methyl-Kumarin mit
ein. Andere können
4-Methyl-Belliferyl-Acetat
und 4-Methyl-Belliferyl-Sulfat enthalten.
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Die Materialien dieser Erfindung
sollten vorzugsweise biokompatibel sein und können mit Fluoreszenzindikatoren
verwendet werden. Die Materialien zeigen keine signifikante, inhärente Fluoreszenz,
die bei einer Verwendung von Indikatoren stören würde. Zusätzlich zeigen die Scheiben
keine signifikante Absorption bei der Emissionswellenlänge der
verwendeten Indikatoren.
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Im erfindungsgemäßen Verfahren wird eine flüssige Probe
zur Untersuchung vorbereitet. Zusätzlich zu der Nahrung, dem
Wasser, etc., die getestet werden sollen, kann die Probe Indikatoren
oder andere Reagenzien enthalten. Der Anwender wählt eine Anordnung 10 aus,
die ein Wachstumsmedium selektiv für die zu untersuchenden Mikroorganismen
enthält.
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Mit Bezug auf 1 legt der Anwender, um den Prozeß zu beginnen,
den Impfträger 20 frei
und positioniert die Probe auf dem Träger 20. Das Probenmaterial
kann auf den Träger
durch Ausschütten,
Pipettieren oder durch andere, geeignete Methoden aufgebracht werden.
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Im Falle der Verwendung eines absorbierenden
Trägers 20,
ist das Aufbringen von genügend
Probenmaterial auf dem Träger 20 bevorzugt,
um im Wesentlichen beide, den Träger 20 und
die absorbierenden Scheiben abzusättigen. Unter diesen Umständen hält der Träger 20 ein
Flüssigkeitsvolumen über dem
Flüssigkeits-Sättigungsgrad
des absorbierenden Trägers 20 hinaus
zurück.
Dieses überschüssige Flüssigkeitsvolumen scheint
dazu beizutragen, das Probenmaterial schnell über dem Kissen 24 vor
der Impfung der Scheiben 14 zu verteilen.
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Mit weiterem Bezug auf 1 plaziert der Anwender
den Impfträger 20 so,
daß er
mit den Scheiben 14 in Kontakt kommt, so daß Probenmaterial
vom Träger 20 zu
den Scheiben 14 übertragen
wird. Vorzugsweise ist der Träger 20 so
dimensioniert, daß der
Bereich des Substrats 12, der die Scheiben 14 enthält, bedeckt ist.
Der Anwender übt
Druck auf den Träger 20 aus,
um zum Transfer der Probe vom Träger 20 auf
die Scheiben 14 beizutragen. Es kann z. B. ein geringer
Druck ausgeübt
werden durch Herunterpressen der Außenseite der Anordnung mit
einem plastischen Verteiler. Dieses Verfahren führt zu einer nahezu simultanen
Impfung der Scheiben 14. Jede Scheibe 14 wird
im Wesentlichen gesättigt
und jede Scheibe 14 enthält, entsprechend ihrer Größe, annähernd die
gleiche Probenmenge.
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Diese Impfmethode verhindert zusammen
mit der Konstruktion der Anordnung im Wesentlichen eine Querkontamination
zwischen den Scheiben 14. Die Scheiben 14 absorbieren
schnell das Probenmaterial, wobei sie das Volumen des Probenmaterials,
das auf dem Substrat 12 verteilt wird, minimieren. Die
Hydrophobie des Substrats 12 trägt dazu bei, daß das Probenmaterial
beim Einleiten des Impfvorgangs nicht die Scheiben 14 querkontaminiert.
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Nach der Impfung kann der Impfträger 20 entfernt
und weggeworfen werden. In der bevorzugten Ausführungsform ist der Träger 20 ein
absorbierendes Impfkissen 24 mit einer Unterlage 26.
Die Unterlage 26 ist an der Anordnung entlang einer Perforierung 22 befestigt.
Nach der Impfung wird die Unterlage 26 mit dem Kissen 24 einfach
von der Anordnung 10 abgerissen und weggeworfen. Wenn eine
Deckschicht 18 mit eingeschlossen ist, dann ist diese über den
Scheiben 14 angeordnet und mit dem Substrat 12 versiegelt,
wie in 4 darge stellt.
Alternativ dazu kann die Anordnung 10 in einem Gehäuse, einer
Tasche oder einem anderen Gefäß inkubiert
werden, um ein Austrocknen und/oder eine Kontamination der Scheiben 14 zu
verhindern.
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Nach der Verteilung der Probe vom
Träger 20 auf
die Scheiben 14 können
viele Proben, abhängig
von den gewünschten
Anwendungen, ausgeführt
werden. Für
die Detektierung und Auszählung
von Mikroben muß die
Probenanordnung in einem bestimmten Zeitraum, der ausreicht, daß mindestens
ein Zellteilungszyklus der Mikroorganismen stattfinden kann, inkubiert
werden. Zu diesem Zweck wird die Anordnung 10 im Allgemeinen bei
etwa 25°C
bis etwa 45°C
inkubiert, bevorzugter bei etwa 30°C bis etwa 37°C. Die Inkubationszeit
für die Detektierung
von Mikroorganismen wird variabel sein. Die Zeit für die Detektierung
wird auch, entsprechend der Wachstumsrate und der Anzahl der in
der Probe enthaltenen Mikroorganismen variieren. Werden diese Überlegungen
in Betracht gezogen, dann kann der Zeitraum für die Detektierung für Auszählungszwecke
nur 6–8
Stunden betragen. Diese relativ kurze Inkubationszeit stellt einen
deutlichen Vorteil gegenüber
den gebräuchlichen
Methoden zur Detektierung, die typischerweise Inkubationszeiten
von etwa 24 h und mehr erfordern, dar.
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Nach der Inkubation der Probenanordnung
wird die Anwesenheit oder Abwesenheit der Mikroorganismen in den
Scheiben (und dementsprechend in der flüssigen Testprobe) detektiert.
Die Art der Detektierung hängt
von dem Typ der Indikatorsubstanz, die in diesem Verfahren verwendet
wird, ab. Jede Indikatorsubstanz, die ein dektektierbares Signal
liefern kann, kann verwendet werden. Solche Indikatoren schließen fluoreszierende,
chromogene, lumineszente und elektrochemische Indikatoren mit ein,
sind aber nicht auf diese begrenzt. Die Anwesenheit oder Abwesenheit
von Mikroorganismen in einer Scheibe kann mit visuellen Methoden
detektiert werden, mit dem bloßen
Auge oder mikroskopisch, falls ein chromogener oder lumineszenter Indikator
verwendet wird. Der Indikator kann durch Beschichtung oder durch
andere Arten in die Scheiben eingebracht werden. Die Indikatoren
können
auch den Klebemitteln oder anderen Substanzen, die die Scheiben mit
dem Substrat verbinden (falls angewendet), beigemengt werden. In
diesem Fall diffundiert der Indikator letztendlich in das flüssige Probenmaterial.
Wenn eine fluoreszierende Indikatorsubstanz verwendet wird, dann
können
die Ausrüstung
und die Verfahren zur Detektierung eines Fluoreszenzsignals für die Detektierung verwendet
werden. Es gibt viele Indikatorsubstanzen und Systeme zur Signalerkennung,
mit eingeschlossen sind die Systeme zur Detektierung von elektrochemischen
Veränderungen,
die nach dem Stand der Technik zur Detektierung von Mikroorganismen
bekannt sind, und jede dieser Substanzen oder Systeme kann gemäß der vorliegenden
Erfindung verwendet werden.
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Die Detektierung von Mikroorganismen
in der flüssigen
Probe kann weiterhin die Auszählung
der Anzahl an Mikroorganismen in einem flüssigen Testprobe beinhalten.
Eine besonders nützliche
Anwendung dieser Verfahren und Anordnungen ist die Auszählung von
Mikroorganismen abhängig
von deren Wachstum in flüssigen
Testproben. Solch eine Auszählung
ist sehr wichtig für
das Untersuchen von Nahrungsproben, Proben für den Umweltschutz, klinischen
Proben, pharmazeutischen Proben, Proben für die kosmetische Industrie und
anderen Proben, auf Kontamination durch Mikroorganismen. Die Verfahren
und Anordnungen dieser Erfindung gestatten eine effiziente, sehr
genaue, bequeme und kostengünstige
Untersuchung solcher Proben. Bevorzugte Anwendungen der Verfahren
und Anordnungen dieser Erfindung in solchen mikrobiologischen Untersuchungen
sind MPN-Auszähltechniken.
In der herkömmlichen
MPN-Analyse wird eine zu untersuchende Probe seriell verdünnt (10-fach)
und in gleichen Mengen in sich wiederholende Röhrchenanordungen, die selektive
Wachstumsmedien und chemische Indikatoren enthalten, einpipettiert.
Die Röhrchen
werden für
etwa 24-48 Stunden
bei höheren
Temperaturen inkubiert und anschließend auf das Wachstum der Organismen
untersucht. Eine statistische Formel, basierend auf dem Probenvolumen
und der Anzahl von positiven und negativen Röhrchen jeder Anordnung, wird
zur Abschätzung
der Anzahl der vorhandenen Organismen (pro Volumeneinheit) in der
ursprünglichen
Probe herangezogen. Bei der gegenwärtigen Verwendung hat dieses
herkömmliche
Verfahren mehrere Nachteile. Es ist arbeitsintensiv wegen der vielen
Verdünnungs-
und Pipettierungsschritte, die notwendig sind, um die Analyse durchzuführen. Aus
praktischen Gründen
werden nur sich wiederholende Anordnungen bzw. Verdünnungsreihen
von etwa 3 bis 5 Röhrchen
für jede
Verdünnung
herkömmlicherweise
verwendet. Als Ergebnis sind die 95%-Vertrauensgrenzen für die MPN-Abschätzung der Konzentration
von Mikroben extrem breit. Zum Beispiel besitzt eine MPN-Abschätzung mit
neun Röhrchen (drei
10-fache Verdünnungen)
von 20 95%-Vertrauensgrenzen im Bereich von 7 bis 89.
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Die Anwendung von Verfahren und Anordnungen
der vorliegenden Erfindung in der MPN-Analyse überwindet mehrere der oben
genannten Nachteile. Der Arbeitsaufwand wird drastisch reduziert
weil kein Pipettieren in einzelne Röhrchen mehr nötig ist
und sehr wenig oder gar keine Bewegung oder andere manuellen Bedienungen
gebraucht werden. Statt dessen wird die flüssige Probe auf die absorbierenden
Scheiben unter Verwendung eines Impfträgers aufgebracht. Zusätzlich fallen
weniger Probenverdünnungen
an, wenn sich große
Mengen an absorbierenden Scheiben auf der Anordnung befinden. Die
relativ große
Anzahl an absorbierenden Scheiben liefert auch eine genauere Abschätzung der
Mikrobenkonzentration. Dies resultiert aus der größeren korrespondierenden
Anzahl von aliquoten Proben anteilen, die ein korrespondierendes
schmaleres Vertrauensgrenzintervall liefert.
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Die Verfahren dieser Erfindung können automatisiert
werden und die Anordnungen können
mittels eines automatisierten Systems analysiert werden.
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Die folgenden Beispiele werden als
Hilfe zum Verständnis
dieser Erfindung angeboten bzw. dargestellt und sind nicht so ausgelegt,
daß sie
deren Schutzumfang begrenzen sollen. Wenn nicht anders angegeben, sind
alle Anteile und Prozentangaben Gewichtsangaben.
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Beispiel 1
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Absorbierende
Scheiben-Probenanordnungen
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Absorbierende Scheiben-Probenanordnungen,
die einen Impfträger
besitzen und für
die Detektierung und Auszählung
von Mikroorganismen in einer flüssigen
Testprobe verwendet werden können,
werden so wie in diesem Beispiel beschrieben konstruiert bzw. hergestellt.
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Eine Lage aus absorbierendem, nicht
gewebten Material aus Zellulosederivaten(Produktbezeichnung 10201,
Dexter Windsor Locks, CT, U.S.A.) wurde an eine dünne silikonbeschichtete
Polyesterschicht der Firma Rexam (Produktbezeichnung 15819, 2 Milliinch
(mil) dick, Rexam Release, West Chicago, IL, U.S.A.) mit einem Isooktyl-Acrylat/Acrylamid-Kleber
(Gewichtsverhältnis
96/4), der druckempfindlich ist (PSA), laminiert. Das Material wurde
gesättigt
mit einem wässrigen
Gebräu,
das die Nährsubstanzen
für das
Wachstum und die in Tab. 1 aufgelisteten Indikatorchemikalien enthielt. Überschüssige Flüssigkeit
wurde entfernt und das Laminat wurde bei etwa 110°C 10 Minuten
lang getrocknet. In das getrocknete Laminat wurden dann zirkulare Scheiben
geschnitten, unter Verwendung einer Schneideform, die tiefengeregelt
ist und die nur durch das absorbierende Material und die adhäsiven Schichten
schneidet. Das Material, das nicht zu den Scheiben gehörte, wurde
vom Laminat entfernt und weggeworfen, um eine Lage der dünnen Schicht,
die eine Anordnung mit zirkularen Scheiben enthält, zu erhalten. Die Scheiben
hatten zwei Größen: Kleine
Scheiben mit einem Durchmesser von annähernd 4,1 mm und große Scheiben
mit einem Durchmesser von annähernd
8,3 mm, und sie waren, wie in 1 dargestellt,
zueinander gruppiert und beabstandet. Die kleinen und großen Scheiben
hatten, basierend auf gravimetrischen Bestimmungen, Rückhaltekapazitäten von
ca. 2 bzw. 16 Mikroliter Flüssigkeit.
Die Lage, die die Scheiben enthielt, wurde für den Gebrauch zur Konstruktion
der Probenanordnungen in Rechtecke mit den Ausmaßen 10,9 cm × 12,1 cm
geschnitten. Jede einzelne rechteckige Lage enthielt 52 kleine Scheiben,
die in parallelen Reihen innerhalb einer sie umgebenden Gruppe von
50 großen
Scheiben in parallelen Reihen, wie in 1 dargestellt,
angeordnet waren. Der Abstand von der äußeren Kante der großen Scheiben
zur Kante der rechtwinkligen Lage lag bei etwa 1,4 cm.
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Ein Impfträger wurde vorbereitet durch
Verkleben eines Kissens des absorbierenden nicht gewebten Materials
aus Zellulosederivaten (Produktbezeichnung 10201, Dexter), mit den
Ausmaßen
8,9 cm × 9,5
cm, mit einer rechtwinkligen Lage einer silikonhaltigen Polyesterschicht
der Firma Rexam unter Verwendung des oben beschriebenen PSA-Klebers
auf Acrylatbasis. Die dünne
Schichtunterlage war auf einer Seite perforiert (wie in 3 dargestellt), um die Entfernung
des Kissens nach der Impfung zu vereinfachen.
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Das 10,9 cm-Ende der Impfanordnung
wurde mit dem 10,9 cm-Ende
der Lage, die die Scheiben enthält,
mit Hilfe eines doppelseitigen Klebebandes (Produktbezeichnung 1513,
3M Co., St.Paul, MN, U.S.A.) verklebt, um ein Gelenk bzw. Scharnier
zu bilden, so daß das
absorbierende Kissen über
und gegen die absorbierenden Scheiben positioniert wird. Eine Lage
mit den Ausmaßen
10,9 cm × 13,2
cm einer biaxial orientierten Po lypropylen(BOPP)-Schicht (1,6 Milliinch
(mil) dick, 3M Co.) wurde dann mit einem doppelt klebenden Band an
der Gelenk- bzw.
Scharnier-Ecke des Impfträgers
befestigt, um als Deckplatte für
die Anordnung zu dienen. In 1 bis 3 ist die gesamte Anordnung
in fertiggestellter Form unter verschiedenen Blickwinkeln dargestellt.
Nachdem die Konstruktion vollendet war, wurden die Probenanordnungen
mit Gammastrahlen im Bereich von etwa 10 kGy bestrahlt.
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Beispiel 2
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Genaue Beschreibung des Impfschritts
bzw. Impfvorgangs Ziel dieses Beispiels war es, die Reproduzierbarkeit
des Übertragens
einer flüssigen
Probe vom absorbierenden Kissen des Impfträgers auf die Vielzahl von absorbierenden
Scheiben einer Probenanordnung zu bestimmen.
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Eine entsprechend Beispiel 1 konstruierte
Probenanordnung wurde mit einer Probe (3,5 ml) einer Pufferlösung mit
der Bezeichnung „Butterfields
Buffer" (Weber Scientific,
Hamilton, NJ, U.S.A.) wie folgt geimpft. Die Probenanordnung wurde
auf einer harten, flachen, ebenen Oberfläche mit der Schicht, die die
Scheiben enthält
(Scheibenschicht) nach oben, angeordnet. Diese Schicht wurde mit
einer Hand angehoben, während die
flüssige
Probe auf den Zentralbereich des Impfkissens pipettiert wurde. Nach
einer Wartezeit von 2–5
Sekunden zum Absorbieren der Probe vom Kissen, wurde die Scheibenschicht
losgelassen und auf die Schicht, die das Kissen enthält (Kissenschicht)
fallengelassen. Ein klarer, flacher, plastischer Verteiler wurde
gegen die Scheibenschicht gedrückt
um den Übertrag
des flüssigen
Probenmaterials von dem Kissen auf die Scheiben zu unterstützen. Dieser
Probentranfer wurde durch eine dunklere Färbung der Scheiben deutlich
bzw. sichtbar. Nach der Impfung der Scheiben wurde das Impfkissen
entfernt durch Abreißen
(an der Perforierung) des Impfträger
von der Gelenk- bzw. Scharnierecke und anschließendes Entsorgen des Kissens.
Zwei andere Probenanordnungen wurden in identischer Weise geimpft,
um insgesamt drei Wiederholungen durchzuführen.
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Unmittelbar nach der Impfung der
Probenanordnungen wurde das Lichtabsorptionsvermögen jeder Scheibe mit einem
Densimeter der Typenbezeichnung Gretag AG Model D19C (Regensdorf,
Schweiz) gemessen. Der Hintergrund für die Messungen des Lichtabsorptionsvermögens war
ein Streifen aus schwarzem Elektroband (ScotchTM Super33+,
1,9 cm breit, 3M Co., St.Paul, MN, U.S.A). Die Lichtabsorptionsmessungen wurden
auch an den Scheiben von 5 nicht geimpften Probenanordnungen durchgeführt, um
ein durchschnittliches Absorptionsvermögen für trockene Scheiben zu berechnen.
Die Ergebnisse sind in Tab. 2 dargestellt.
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Die relativ kleinen, in Tab. 2 dargestellten
Standardabweichungen lassen den Schluß zu, daß der Transfer des flüssigen Probenmaterials
vom absorbierenden Impfkissen zu den absorbierenden Scheiben eine relativ
hohe Reproduzierbarkeit aufweist.
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Beispiel 3
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Verdampfung von Wasser bzw. Flüssigkeit
von den kleinen Scheiben während
des Impfvorgangs Ziel dieses Beispiels war es, den Effekt der Position
der absorbierenden Scheiben auf die Wasserverdampfung während der
Inkubation der Probenanordnung, zu bestimmen. Erwartungsgemäß sind die
kleinen Scheiben besonders anfällig
für den
Verlust von Wasser während
der Inkubation und stellen daher der Kernpunkt dieses Beispiels
dar.
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Es werden Probenanordnungen konstruiert,
die je 50 große
Scheiben und 52 kleine Scheiben, wie in Beispiel 1 beschrieben,
enthalten, mit der Ausnahme, daß die
Orientierung der großen
im Verhältnis
zu den kleinen Scheiben in fünf
verschiedenen, wie in 5a (Anordnung
A), 5b (Anordnung B), 5c (Anordnung C), 5d (Anordnung D), 5e (Anordnung E) dargestellten,
Konfigurationen variiert wurde. Für jede Konfiguration wurden
drei Probenanordnungen mit einer flüssigen Pufferprobe (3,5 ml)
der Bezeichnung „Butterfields
Buffer", entsprechend
der Beschreibung in Beispiel 2, geimpft. Unmittelbar nach der Impfung
wurden Messungen des Lichtabsorptionsvermögens der kleinen Proben analog
Beispiel 2 gemessen. Die Probenanordnungen wurden dann ca. 22 Stunden
bei Raumtemperatur (ca. 23°C)
inkubiert und dann wurden die Messungen des Lichtabsorptionsvermögens erneut
durchgeführt.
Die Unterschiede zwischen den anfänglichen (t = 0) und den endgültigen (t
= 22) Messungen lieferte eine Angabe des Wasserverlusts der kleinen
Scheiben während
der Inkubation. Die Ergebnisse sind in Tab. 3 dargestellt.
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Die Daten in Tab. 3 zeigen, daß es zu
relativ großen
Verlusten von Wasser auf den kleinen Scheiben, die sich in den Probenanordnungen
A, B, C und D befanden, während
des Inkubationsvorgangs kam, wobei es zu einem signifikant geringerem
Wasserverlust auf der Probenanordnung E kam. Die Daten zeigen auch, wie
die Standardabweichungen es verdeutlichen, viel höhere Schwankungen
des Wasserverlustes, auf den Probenanordnungen A, B, C und D, im
Vergleich zum Wasserverlust auf der Anordnung E.
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Beispiel 4
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Detektierung und Auszählung der
Mikroorganismen in einer Milchprobe unter Verwendung der Probenanordnungen
mit den absorbierenden Scheiben.
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Ziel dieses Beispiels war es, eine
Probenanordnung mit absorbierenden Scheiben dieser Erfindung zu verwenden,
um die Anzahl von Mikroorganismen in einer Milchprobe zu detektieren
und auszuzählen
und die Ergebnisse mit denen zu vergleichen, die von einer Standard-PETRIFILMTM-Platte stammen.
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Es wurde eine Probenanordnung, wie
in Beispiel 1 beschrieben, konstruiert, mit der Ausnahme, daß sich darauf
50 große
Scheiben und 53 kleine Scheiben befanden, und mit einer Probe (etwa
3 ml) aus pasteurisierter Magermilch, entsprechend der Beschreibung
in Beispiel 2, geimpft. Die gleiche Magermilch wurde als Referenzprobe
separat auf zwei kommerziell erhältlichen
Platten der Bezeichnung Aerobic Count PETRIFILMTM (3M
Co., St. Paul, MN, U.S.A.) aufgetragen. Die Probenanordnung und
die PETRIFILMTM-Platten wurden dann bei
35°C 24
Stunden bzw. 48 Stunden lang inkubiert. Die Probenanordnungen wurden
während
der Inkubationszeit in Aufbewahrungsbehältern mit der Bezeichnung GLADLOCK
ZIPPERTM (First Brands Corporation, Danbury,
CT) eingeschlossen.
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Die Probenanordnung wurde nach der
Inkubation untersucht und zeigte Fluoreszenz bei Bestrahlung mit
ultraviolettem Licht auf 40 (von 50) der großen Scheiben und auf 9 (von
53) der kleinen Scheiben. Das Auftreten von Fluoreszenz auf jeglicher
Scheibe bedeutet die Anwesenheit von lebensfähigen Mikroorganismen auf dieser
Scheibe. Unter Verwendung der Formel des abgeschätzten MPN-Werts, MPN = (N/V)·ln(N/(N-X)), wobei
N die Gesamtanzahl der Scheiben, V das Gesamtvolumen aller Scheiben
und X die Anzahl der Scheiben darstellt, deren Untersuchung auf
die Präsenz
von Mikroorganismen positiv ausfällt,
so wird ein MPN-Wert von 93 koloniebildenden Einheiten (cfu)/ml
für die
kleinen Scheiben und ein MPN-Wert von 101 koloniebildenden Einheiten
(cfu)/ml für
die großen
Scheiben berechnet. Die Übereinstimmung
dieser MPN-Ergebnisse stützt
bzw. unterstreicht den Nutzen der Probenanordnung zur Detektierung
und Auszählung
der Mikroorganismen in einer Nahrungsprobe. Die Ergebnisse stimmten
auch mit den Auszähleinheiten
von 88 und 98 cfu/ml, die mit Hilfe der zwei Platten der Bezeichnung
Aerobic Count PETRIFILMTM bestimmt wurden, überein.