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Diese
Erfindung betrifft Kameravorrichtungen. Insbesondere, aber nicht
ausschließlich,
betrifft die Erfindung eine Kameravorrichtung zum Digitalisieren
eines Bildes eines Gegenstandes zum Aufzeichnen als Standbilddaten.
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Da
PCs in jüngster
Zeit immer weiter verbreitet sind, finden digitale Kameravorrichtungen,
die zum Digitalisieren und Aufzeichnung von Bildern konfiguriert
sind, Beachtung als Bildaufzeichnungsvorrichtungen. Als digitale
Kameravorrichtungen sind solche Vorrichtungen bekannt, bei welchen
eine voreingestellte Anzahl von Gegenständen digitalisiert und in einem
voreingestellten Aufzeichnungsmedium wie einem Flash-Speicher als
Standbilddaten aufgezeichnet werden, so daß die Standbilder danach zum Monitor
des PCs ausgegeben werden können.
Die digitale Kameravorrichtung hat gewöhnlich als Bildwiedergabevorrichtung
die Funktion, ein Bild, das auf einem voreingestellten Aufzeichnungsmedium
aufgezeichnet ist, von einer Bildanzeigeeinrichtung wie einem LCD-Panel
anzuzeigen, das an der Rückseite der
Vorrichtung vorgesehen ist. Außerdem
hat die digitale Kameravorrichtung gelegentlich die Funktion, Bilddaten
zu editieren, wie ein aufgezeichnetes Bild zu löschen, das einem nicht benötigten Bild
oder einem unzufriedenstellenden Bild entspricht.
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Bei
einer früher
vorgeschlagenen digitalen Kameravorrichtung wird ein in einem Hauptkörperabschnitt
eingeschlossener Flash-Speicher oder ein ausziehbar beweglicher,
kartenartiger Flash-Speicher als ein Aufzeichnungsmedium für Bilddaten
verwendet.
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Da
diese Speicher bei der früher
vorgeschlagenen digitalen Kameravorrichtung allerdings teuer sind,
was die Kosten pro photographiertem Bild angeht, und deshalb nicht
als Speichermedium geeignet sind, müssen die photographierten Standbilddaten
zum Kopieren nach dem Photographieren auf eine Festplatte oder eine
Floppy-Disk in dem PC übertragen
werden, wobei diese Datenübertragung eine
zeit- und arbeitsaufwendige Operation darstellt. Bei der früher vorgeschlagenen
digitalen Kameravorrichtung sind diese Speicher kostspielig, so
daß der Benutzer
nicht mehrere solche Speicher besitzen kann und die Anzahl von Bildern,
die photographiert werden können,
nicht wie gewünscht
erhöht
werden kann, während
die Möglichkeit,
im Freien zu photorgraphieren, eingeschränkt ist, da der Benutzer die PCs
nicht nach draußen
tragen kann. Bei einer anderen früher vorgeschlagenen digitalen
Kameravorrichtung, die in der
EP-A-0 755 162 offenbart ist, werden die Bilddaten
auf einer magnetooptischen Diskette gespeichert. Allerdings sind
solche Disketten auch vergleichsweise teuer.
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Die
vorliegende Erfindung sieht eine Kameravorrichtung um Umsetzen von
Abbildungen in digitale Bilddaten vor, wobei die Kameravorrichtung
folgendes aufweist:
ein optisches System;
eine Abbildungseinrichtung
zum Umsetzen von Lichtsignalen aus dem optischen System in elektrische
Signale;
einen A/D-Umsetzer zum Umsetzen der elektrischen Signale
aus der Abbildungseinrichtung in digitale Bilddaten;
Datenkompressionsmittel
zum Komprimieren der Bilddaten aus dem A/D-Umsetzer auf eine vorbestimmte Weise;
Mittel
zum Aufzeichnen der komprimierten digitalen Bilddaten mit einem
ersten Identifizierungscode in einem ersten Bereich einer Aufzeichnungsdiskette, wobei
die aufgezeichneten komprimierten digitalen Bilddaten eine digitale
Bilddatei sind;
Mittel zum Erzeugen von Indexbilddaten, die
den digitalen Bilddaten zugeordnet sind, wobei die Indexbilddaten
einen zweiten Identifizierungscode haben;
Mittel zum Aufzeichnen
der Indexbilddaten in einem zweiten Bereich der Aufzeichnungsdiskette,
wobei die aufgezeichneten Indexbilddaten eine Indexdatei sind und
der zweite Bereich unabhängig
von dem ersten Bereich ist, in dem die komprimierten digitalen Bilddaten
aufgezeichnet werden;
Mittel zum Zuordnen der digitalen Bilddatei
zu der entsprechenden Indexdatei auf der Basis eines ähnlichen
Abschnitts des ersten und des zweiten Identifizierungscodes;
und
Datenumsetzungsmittel
zum Umsetzen der komprimierten Daten aus den Datenkompressionsmitteln
in Daten eines vorbestimmten Formats, die auf der Aufzeichnungsdiskette
aufgezeichnet werden können.
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Bei
einer bevorzugten Form der vorliegenden Kameravorrichtung, die im
folgenden im einzelnen beschrieben wird, werden die Lichtsignale
des Gegenstandes aus dem optischen System von der Abbildungseinrichtung,
dem A/D-Umsetzer, den Datenkompressionsmitteln und den Datenumsetzungsmitteln
in voreingestellte Daten umgesetzt, die auf einer Floppy-Disk aufgezeichnet
werden können.
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Da
die Lichtsignale des Gegenstandes aus dem optischen System von der
Abbildungseinrichtung, dem A/D-Umsetzer, den Datenkompressionsmitteln
und den Datenumsetzungsmitteln in voreingestellte Daten umgesetzt
und danach auf der Floppy-Disk aufgezeichnet werden, kann das photographierte
Standbild leicht auf einem PC angesehen werden, wenn die Floppy-Disk
mit dem aufgezeichneten Standbild des Gegenstandes auf das Diskettenlaufwerk
des PC geladen wird. Dadurch ist es nicht mehr nötig, die photographierten Standbilddaten
nach dem Photographieren auf eine Festplatte oder ein Diskettenlaufwerk
des PC zu übertragen, und
man kommt ohne diese zeitaufwendige Datenübertragugsoperation aus.
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Demnach
sieht die bevorzugte Form der Erfindung eine Kameravorrichtung vor,
wobei ein ohne Datenübertragung
zu einem PC photographiertes Standbild auf dem PC angesehen werden
kann.
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Die
Erfindung wird nun als veranschaulichendes und nicht einschränkendes
Beispiel unter Bezug auf die beigefügten Zeichnungen weiter beschrieben;
darin zeigen:
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1 eine
Perspektivansicht von der Vorderseite einer digitalen Kameravorrichtung,
welche die vorliegende Erfindung verkörpert;
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2 eine
Perspektivansicht der digitalen Kameravorrichtung von der Rückseite;
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3 ein
Blockdiagramm, welches die Schaltungsstruktur der digitalen Kameravorrichtung zeigt;
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4 den
Adressraum eines Mikrocomputers;
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5 einen
Datenbereich eines DRAM;
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6 ein
Blockdiagramm, welches die Schaltungsstruktur der digitalen Kameravorrichtung zeigt;
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7 ein
Flußdiagramm
zur Veranschaulichung der Steueroperation während der Datenaufzeidchnung
in der digitalen Kameravorrichtung;
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8 veranschaulichend
Dateinamen von Hauptbilddateien;
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9 veranschaulichend
die Information zu den Dateinahmen, der Aufzeichnungszeit oder Dateigröße der Hauptbilddateien
und der Miniaturbilddateien;
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10 veranschaulichend den Zustand der Hauptbilddateien
und der Miniaturbilddateien, die auf der Magnetplatte aufgezeichnet
sind;
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11 ein
Flußdiagramm
zur Veranschaulichung der Auslesesteuerung der Miniaturbilddateien während der
Wiedergabe in der digitalen Kameravorrichtung;
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12 veranschaulichend
die Hysterese für die
Aufzeichnungszustände
auf der Magnetplatte;
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13 veranschaulichend
eine Miniaturbildverwaltungstabelle;
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14 veranschaulichend
den Zustand, in welchem eine Miniaturbilddatei von einer Magnetplatte
auf einen voreingestellten Bereich des DRAM gespeichert wird;
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15 veranschaulichend
den Anzeigezustand von Miniaturbilddateien usw. auf einem LCD-Panel;
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16 eine
perspektivische Explosionsansicht zur Veranschaulichung der mechanischen Struktur
der digitalen Kameravorrichtung;
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17 veranschaulichend
den Montagewinkel eines Beschleunigungssensrs auf einem Schaltungssubstrat;
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18 veranschaulichend
den Montagezustand des Schaltungssubstrats und des Diskettenlaufwerks
aus der Sicht von der Kassetteneinführungsöffnungsseite;
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19 eine
durchsichtige perspektivische Ansicht zur Veranschaulichung der
Struktur des Beschleunigungssensors;
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20 veranschaulichend
den Betrieb des Beschleunigungssensors beim Aufbringen eines Stoßes;
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21 veranschaulichend die Struktur eines Magnetkopfes,
der in dem Gehäuse
des Diskettenlaufwerks angeordnet ist;
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22 ein
Ablaufdiagramm zur Veranschaulichung des Betriebs des Beschleunigungssensors, Flipflops,
ODER-Gatters, Mikrocomputers und des Diskettenlaufwerks sowie der
Verarbeitung der aufgezeichneten Daten; und
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23 ein
Blockschaltungsdiagramm zur Veranschaulichung einer Modifizierung
der digitalen Kameravorrichtung.
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Unter
Bezug auf die Zeichnungen werden bevorzugte Ausführungsformen der vorliegenden
Erfindung im einzelnen erläutert.
Eine digitale Kameravorrichtung 1, welche die vorliegende
Erfindung verkörpert,
ist von einer tragbaren Größe und im
wesentlichen quaderförmiger
Gestalt, wie dies in 1 gezeigt ist, welche das Aussehen
der Vorrichtung von der Vorderseite zeigt. Bei der vorliegenden
digitalen Kameravorrichtung 1 sind ein Verschlußknopf 3,
eine Objektivlinse 4 und eine Blitzlichteinrichtung 5 an
einem oberen Abschnitt des Gehäuses 2 angebracht. Der
Verschlußknopf 3 kann
mit einem Zeigefinger der rechten Hand eines Benutzers gedrückt werden.
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An
einer Seitenfläche 6 des
Gehäuses 2 der digitalen
Kameravorrichtung 1 ist ein Öffnungs-/Verschlußdeckel 7 angebracht.
Von der Seitenfläche 6 aus
kann eine Floppy-Disk-Kassette 8, die eine magnetische
Floppy-Disk 9 mit der Größe von 3,5 Inch hält, in das
Innere des Gehäuses 2 geladen
werden. Diese magnetische Floppy-Disk 9 wird
hier einfach als eine Magnetplatte 9 bezeichnet. Genauer
ist, wie dies in 2 gezeigt ist, welche das Ausehen
der digitalen Kameravorrichtung 1 von der Rückseite
zeigt, im Inneren des Gehäuses 2 ein
Diskettenlaufwerk 32 angeordnet, das im folgenden im einzelnen
erläutert wird.
Die Floppy-Disk-Kassette 8 ist über eine Kassetteneinführungsöffnung 32a des
Diskettenlaufwerks 32 von der Seite eines Verschlusses 8a eingeführt.
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An
der Rückseite
des Gehäuses 2 der
digitalen Kameravorrichtung ist eine Flüssigkristallanzeigeplatte (LCD-Panel) 11 angebracht,
auf welcher während
des Photographierens ein Gegenstand angezeigt wird. Wenn bei der
digitalen Kameravorrichtung 1 der Gegenstand durch Drücken des
Verschlußknopfes 3 photographiert
wird, werden auf einer Magnetplatte 9 in der Floppy-Disk-Kassette 8,
die auf das Diskettenlaufwerk 32 geladen ist, Bilddaten des
Gegenstandes (Hauptbilddaten) und Minaturbilddaten, die als ein
Index für
die Hauptbilddaten arbeiten, in Form von Dateien aufgezeichnet,
die Extensionen [.JPG] bzw. [.JPG] haben.
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Während der
Wiedergabe der Hauptbilddaten nach dem Photographieren des Gegenstandes wird
ein Miniaturbild für
auf der Magnetplatte 9 auftgezeichnete Miniaturbilddaten
für eine
voreingestellte Anzahl von Bildern wie sechs Bildern auf der LCD-Anzeige 11 angezeigt.
Wenn ein spezielles Miniaturbild bezeichnet wird, werden die dem
Miniaturbild entsprechenden Hauptbilddaten von der Magnetplatte 9 ausgelesen,
so daß sie
auf dem LCD-Panel 11 angezeigt werden.
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Die
digitale Kameravorrichtung 1 kann mittels verschiedener
Editieroperationen nicht benötigte Hauptbilddaten
und die auf der Magnetplatte 9 aufgezeichneten Miniaturbilddaten
löschen
oder die Art der Anordnung der auf dem LCD-Panel 11 angezeigten Miniaturbilder ändern.
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D.h.,
bei der vorliegenden digitalen Kameravorrichtung 1 sind
verschiedene Betätigungsknöpfe/-schalter 12a, 12b, 12c, 12d, 12e, 12f und 12g um das
LCD-Panel 11 angeordnet. Durch Betätigen dieser Betriebsknöpfe können das
Zoomen während des
Photographierens, die Bezeichnung spezieller Miniaturbilder während der
Wiedergabe oder das Löschen
von Daten als Editieroperationen durchgeführt werden.
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Das Öffnen/Schließen des Öffnungs-/Verschlußdeckels 7 kann
erreicht werden, indem ein Öffnungs-/Verschlußauslöser 13 vertikal
bewegt wird, um den eingerückten
Zustand der Eingriffsklinken 14a, 14b aufzuheben
oder zu halten, die mit dem Öffnungs-/Verschlußauslöser 13 mit
Eingriffsabschnitten 7a, 7b des Öffnungs-/Verschlußdeckels 7 verriegelt
sind.
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Im
folgenden wird die Schaltungskonfiguration der digitalen Kameravorrichtung 1 erläutert. Unter Bezug
auf 3 umfaßt
die vorliegende digitale Kameravorrichtung 1 ein CCD 21 als
ein Photographierelement, eine Abtast- und Halte-/Analog-Digital-Schaltung, die im
folgenden als Abtast- und Halteschaltung 22 abgekürzt ist,
eine Kamerasignalverarbeitungsschaltung 23, ein DRAM 24 und
einen DRAM-Controller 21. Die digitale Kameravorrichtung 1 umfaßt auch
eine Panel-Signalverarbeitungsschaltung 26,
eine Betätigungseingangseinheit 27,
einen Mikrocomputer 28, einen Floppy-Disk-Controller oder FDC 31 und
das Diskettenlaufwerk oder FDD 32, das bereits unter Bezug
auf 2 erläutert
worden ist. Die Panel-Signalverarbeitungsschaltung 26 liefert RGB-Signale
zu dem LCD- Panel 11.
Die digitale Kameravorrichtung 1 umfaßt einen Flash-Speicher 29 als
ein zusätzlichen
Bestandteil. Das DRAM 24, der DRAM-Controller 25,
der Mikrocomputer 28, der Flash-Speicher 29 und
der FDC 31 sind über
einen gemeinsamen Bus miteinander verbunden.
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In
der digitalen Kameravorrichtung 1 werden Lichtstrahlen
von einem Gegenstand durch die Objektivlinse 4 geführt und
von dem CCD 21 empfangen, um dadurch in elektrische Signale
umgesetzt zu werden. Ein Ausgangssignal von dem CCD 21 wird von
der Abtast- und Halteschaltung 22 abgetastet und gehalten
und danach durch A/D-Umsetzung
in digitale 10-Bit-Signale umgesetzt. Die umgesetzten 10-Bit-Signale
werden zu der Kamerasignalverarbeitungsschaltung 23 geschickt.
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Die
Kamerasignalverarbeitungsschaltung 23 verarbeitet die von
der Abtast- und Halteschaltung gelieferten digitalen 10-Bit-Signale
auf voreingestellte Weise, um die verarbeiteten Signale an den DRAM-Controller 25 auszugeben.
Die Kameraverarbeitungsschaltung 23 erzeugt bei der vorliegenden Ausführungsform
8-Bit-Leuchtdichtesignale
Y und 4-Bit-Chrominanzsignale C aus dem Eingangssignal, um die Signale
Y und C zu dem DRAM-Controller 25 auszugeben.
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Der
DRAM-Controller 25 schickt die Leuchtdichtesignale Y und
die Chrominanzsignale C von der Kamerasignalverarbeitungsschaltung 23 direkt zu
der Panel-Signalverarbeitungsschaltung 26. Wenn das CCD 21 nicht
von einer tetragonalen Gitterstruktur ist, formt die Kamerasignalverarbeitungschaltung 23 die
Leuchtdichtesignale Y und die Chrominanzsignale C zu Signalen der
tetragonalen Gitterstruktur, um die resultierenden Signale zu der
Panel-Signalverarbeitungsschaltung 26 zu
schicken, die dann rote Signale R, grüne Signale G und blaue Signale
B aus den Eingangsleuchtdichtesignalen Y und den Chrominanzsignalen
C erzeugt, um die Signale R, G und B zu dem LCD-Panel 11 auszugeben. Dadurch
wird ein Bild des Photographiergegenstandes auf dem LCD-Panel 11 angezeigt.
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Der
DRAM-Controller 25 bewirkt auch, daß die Leuchdichtesignale Y
und die Chrominanzsignale C aus der Kameraverarbeitungsschaltung 23 unter Steuerung
aus der Kamerasignalverarbeitungsschaltung 23 in voreingestellten
Bereichen des DRAM 24 erscheinen. Das DRAM 24 besteht
aus bis zu 4 MB DRAMs und hat damit einen Speicherbereich von 8 MB.
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Die
Betätigungseingangseinheit 27 erfaßt den Betätigungsinhalt
des Verschlußknopfes 3 und der
Betätigungsknöpfe/Schalter 12a bis 12g,
um die erfaßten
Signale als Betätigungssignale
zu dem Mikrocomputer 28 auszugeben.
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Der
Mikrocomputer 28 ist vom Typ Computer mit reduziertem Befehlssatz
RISC und umfaßt
einen Festwertspeicher (ROM) 28a, der im Speicher ein Software-Programm zum Steuern
der jeweiligen Blöcke
hält. Der
Mikrocomputer 28 spricht auf Betätigungssignale von der Betätigungseingangseinheit 27 an,
um zu bewirken, daß das
Software-Programm in dem ROM 28a abgearbeitet wird, um
die Verarbeitung wie Bildkompandierung oder Datei-Management während des
Photographierens, der Wiedergabe und des Editieren durchzuführen.
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Genauer
bewirkt der Mikrocomputer 28, daß die Leuchtdichtesignale Y
und die Chrominanzsignale C während
des Photographierens eines Gegenstandes in einem voreingestellten
Bereich des DRAM 24 aus dem DRAM-Controller 25 gespeichert
werden, um die gespeicherten Leuchtdichtesignale Y und die Chrominanzsignale
C nach dem System JPEG (Joint Photographic Coding Experts Group)
zu komprimieren. Der Mikrocomputer bewirkt auch, daß die nach
dem JPEG-System komprimierten Daten in einen anderen Bereich als
den oben beschriebenen Bereich des DRAM 24 als JPEG-Stromdaten
eingeschrieben werden. Der Mikrocomputer 28 bewirkt auch,
daß die
JPEG-Stromdaten aus dem DRAM 24 ausgelesen werden, um die
JPEG-Stromdaten
in Daten im MS-DOS-Format umzusetzen (Microsoft Disc Operating System,
ein Warenzeichen von MICROSOFT INC. und die umgesetzten Daten zu
dem FDC 31 zu liefern. Der Mikrocomputer 28 steuert
den FDC 31, um die in Daten mit dem MS-DOS-Format umgesetzten
Daten auf eine Magnetplatte 9 der Floppy-Disk-Kassette 8 zu
schreiben, die auf das Diskettenlaufwerk 32 geladen ist.
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4 zeigt
den Adreßraum
des Mikrocomputers 28. In 4 hat der
Mikrocomputer 28 einen Bereich 0000000-0ffffff als einen
Bereich eines eingeschlossenen ROM, einen Bereich 2000000-2ffffff als
einen Bereich für
den FDC 31, einen Bereich 5000000-5ffffff als einen Bereich
für das
eingeschlossene Peripheriemodul, einen Bereich 9000000-9ffffff als
einen Bereich für
das DRAM 24, einen Bereich e000000-effffff und einen Bereich
f000000-fffffff als einen Bereich für das eingeschlossene RAM.
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5 zeigt
einen Datenbereich für
das oben erwähnte
DRAM 24 mit einer Gesamtsumme von 8 MB. Das DRAM 24 hat
einen Bereich 9f00000-9f77fff von 491025 Bytes als einen Orignalbilddaten-Speicherbereich
zum Speichern von Bilddaten für
ein einziges Hauptbild, das auf dem LCD-Panel 11 angezeigt
wird (im folgenden als Bereich A bezeichnet). Das DRAM 24 hat
auch einen Bereich 9f78000-9f7ffff
mit 32768 Bytes als einen Kompression-Expansion-Betriebsbereich
zur Kompression der Orignalbilddaten oder Expansion zu Originalbilddaten
(im folgenden als Bereich B bezeichnet). Dieser Bereich B arbeitet
auch als ein Bereich zum Erzeugen von Miniaturbilddaten aus den
Originalbilddaten.
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Das
DRAM 24 hat einen Bereich 9f80000-9f87fff von 32768 Bytes
als einen gemeinsamen Hauptroutinenbereich als einen Betriebsbereich für den Mikrocomputer 28,
um eine Hauptroutine während
der Aufzeichnung und Wiedergabe abzuarbeiten (im folgenden als Bereich
C bezeichnet), was später
im einzelnen erläutert
wird.
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Das
DRAM 24 hat einen Bereich 9f88000-9f8ffff von 32768 Bytes,
der einem Miniaturbildspeicherbereich zum Speichern der Datei für Minaturbilddaten
zugeordnet ist (im folgenden als Bereich D bezeichnet), während es
einen Bereich 9f90000-9fcffff von 262144 Bytes und einen Bereich 9fd0000-9ffffff
von 19608 Bytes hat, die einem Minaturabbildungsspeicherbereich
zum Speichern für
Miniaturbilddaten (im folgenden als Bereich E bezeichnet) bzw. einem
JPEG-Dateibildspeicherbereich zum Speichern einer Datei von Hauptbilddaten
zugeordnet sind, die unter Kompression nach dem JPEG-System erzeugt
sind (im folgenden als Bereich F bezeichnet).
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Darüber hinaus
umfaßt
die digitale Kameravorrichtung 1 einen Beschleunigungssensor 33 zum Erfassen
eines Stoßes
von außen,
eine Verstärkungsschaltung 34 zum
Verstärken
eines Ausgangssignals von dem Beschleunigungssensor 33 und
ein Flipflop 35 zum Einstellen eines Ausgangssignals von
der Verstärkungsschaltung 34.
Der Beschleunigungssensor 33 gibt bei Erfassung eines Stoßes, der einen
voreingestellten G-Wert überschreitet,
auf eine Weise ein Erfassungssignal aus, die später im einzelnen beschrieben
wird.
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Ein
Ausgang des Flipflops 35 wird nicht nur zu dem Mikrocomputer 28,
sondern über
eine der Eingangsklemmen eines UND-Gatters 36 auch zu dem
Diskettenlaufwerk 32 geliefert. Der Mikrocomputer 28 gibt
auch ein Rückstellsignal
zu dem Flipflop 35 aus.
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Die
Eingangsklemme an der gegenüberliegenden
Seite des AND-Gatters 36 ist mit einer Ausgangsseite des
FDC 31 für
Steuersignale verbunden, und seine Ausgangsklemme ist mit dem Diskettenlaufwerk 32 verbunden,
so daß die
Funktion eines Gatters (W-Gatter) erfüllt wird, um einen Erlaubnis-Nichterlaubnisbefehl
für den
Aufzeichnungsbetrieb durch das Diskettenlaufwerk 32 auszugeben, wie
dies in 4 gezeigt ist. Der Beschleunigungssensor 33 wird
später
im einzelnen erläutert.
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Im
folgenden wird die Steueroperation während der Datenaufzeichnung
in der digitalen Kameravorrichtung 1 unter Bezug auf 7 beschrieben.
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Im
Schritt S1 nach dem Einschalten beurteilt der Mikrocomputer 28,
ob die Floppy-Disk-Kassette 8 an Position geladen worden
ist oder nicht. Wenn beurteilt wird, daß die Floppy-Disk-Kassette 8 an
Position geladen worden ist, geht der Mikrcomputer 28 weiter
zum Schritt S9 und ansonsten zum Schritt S2.
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Im
Schritt S2 bewirkt der Mikrocomputer 28, daß das LCD-Panel 11 „keine
Diskette" als Alarm
für den
Benutzer anzeigt, und befindet sich in einem Standby-Zustand, bis die
Floppy-Disk-Kassette 8 an Position geladen ist.
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Im
Schritt S3 erfaßt
der Mikrocomputer, ob ein Schreibschutz auf die Floppy-Disk-Kassette 8 aufgebracht
ist oder nicht, um zu beurteilen, ob ein Schreiben auf der Magnetplatte 9 möglich ist
oder nicht. Wenn der Schreibschutz auf die Floppy-Disk-Kassette 8 aufgebracht
ist, geht der Mikrocomputer 28 weiter zum Schritt S4 und
ansonsten zum Schritt S5.
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Im
Schritt S4 gibt der Mikrocomputer 28 einen Alarm, der besagt,
daß kein
Schreiben durchgeführt
werden kann, um die Verarbeitung zu beenden. Genauer wird eine Legende
wie „Schreibschutz" auf dem LCD-Panel 11 angezeigt.
Im Schritt S5 steuert der Mikrocomputer FDC 31, um eine
Bahn 00 am äußersten
Rand der magnetooptischen Diskette 9 durch das Diskettenlaufwerk 32 wiederzugeben,
um Daten zu lesen, die im Hauptverzeichnis in dieser Spur oder im
Dateizuordnungstabellenbereich (FAT) aufgezeichnet sind, um die
Information wie den Dateinamen oder die Adresse zu extrahieren,
die in dem Datenbereich der Magnetplatte 9 vorliegt.
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Im
nächsten
Schritt formuliert der Mikrocomputer 28 eine Dateilistentabelle,
in welcher die verschiedenen Punkte der im Schritt S5 extrahierten
Information aufzulisten sind. Der Mikrocomputer 28 listet
dann die verschiedenen Sorten der im Schritt 55 extrahierten
Information auf, bevor er zum Schritt S7 weiter geht.
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Im
Schritt S7 überprüft der Mikrocomputer 28,
ob die Magnetplatte 9 nach dem DOS/V-Stil formatiert ist.
Wenn das Ergebnis positiv ist, geht der Mikrocomputer 28 weiter
zum Schritt S und ansonsten zum Schritt S8.
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Im
Schritt S8, zu welchem der Mikrocomputer 28 weitergeht,
wenn die Magnetplatte 9 nicht nach dem DOS/V-Stil formatiert
ist, bewirkt der Mikrocomputer 28, daß die Legende „Diskettenfehler" auf dem LCD-Panel 11 angezeigt
wird, um die Verarbeitung zu beenden.
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Der
Mikrocomputer 28 ist im Schritt S9 bis zum Freigabeeingang
in einem Standby-Zustand. D.h., der Mikrocomputer ist im Schritt
S9 in einem Standby-Zustand,
bis der Verschlußknopf 3 gedrückt wird,
und geht zum Schritt S10 weiter, wenn der Verschlußknopf 3 gedrückt wird.
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Im
Schritt S10 bewirkt der Mikrocomputer 28, daß Bilddaten,
die beim Photographieren eines Gegenstandes im Bereich A des in 5 gezeigten DRAM 24 erhalten
wurden, das Hauptbild abrufen.
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Im
nächsten
Schritt S11 komprimiert der Mikrocomputer 28 die im Bereich
A des DRAM 24 gespeicherten Daten im Bereich B nach dem JPEG-System,
um Hauptbilddaten zu erzeugen, die dann in einem Dateistil im Bereich
F des DRAM 24 gespeichert werden.
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Im
nächsten
Schritt S12 dezimiert der Mikrocomputer 28 die im Schritt
S10 abgerufenen Hauptbilddaten zu einem voreingestellten Datenvolumen auf
Pixel-Basis, um Miniaturbilddaten als Unterproben des Hauptbildes
zu erzeugen. Diese Miniaturbilddaten werden im Dateistil im Bereich
B des DRAM 24 gespeichert. Inzwischen dezimiert die digitale
Kameravorrichtung 1 die Daten derart, daß die Miniaturbilddatei
eine voreingestellte Kapazität
hat.
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Im
nächsten
Schritt S13 verweist der Mikrocomputer 28, bevor er zum
Aufzeichnen aller Daten schreitet, auf die oben erwähnte Dateilistentabelle, um
die Restaufzeichnungskapazität
der Magnetplatte 9 zu überprüfen. Der
Mikrocomputer 28 vergleicht die Restaufzeichnungskapazität mit der
Summe aus der Aufzeichnungskapazität der Hauptbilddaten, die im
Schritt S11 im Bereich F gespeichert wurden, und derjenigen der
Miniaturbilddaten, die im Schritt S12 im Bereich E gespeichert wurden,
um zu überprüfen, ob
die Restkapazität
der Magnetplatte 9 ausreicht oder nicht. Wenn beurteilt
wird, daß die
Restkapazität ausreicht,
geht der Mikrocomputer 28 zum Schritt S15 weiter und ansonsten
zum Schritt S14.
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Im
Schritt S14 bewirkt der Mikrocomputer 28, daß die Legende „Diskette
voll" auf dem LCD-Panel 11 angezeigt
wird, um einen Alarm an den Benutzer auszugeben, die Verarbeitung
zu beenden.
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Im
Schritt S13 verweist der Mikrocomputer 28 auf die Dateilistentabelle,
um die Anzahl von Dateien zu überprüfen, die
bereits auf der Magnetplatte 9 aufgezeichnet wurden, um
zu beurteilen, ob der Anzahl von Dateien Begrenzungen auferlegt
sind oder nicht. Genauer wird beurteilt, ob Begrenzungen auferlegt
sind oder nicht, wenn die Dateinamen von zwei Dateien, nämlich der
Hauptbilddatei und der Minaturbilddatei, der Bahn 00 der Magnetplatte
hinzugefügt werden.
Wenn Begrenzungen auferlegt sind, d.h., wenn Dateinamen nicht mehr
hinzugefügt
werden können,
geht der Mikrocomputer 28 weiter zum Schritt S16. Ansonsten
geht der Mikrocomputer 28 weiter zum Schritt S17.
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Im
Schritt S16 bewirkt der Mikrocomputer 28 wie im Schritt
S14, daß die
Legende „Diskette
voll" auf dem LCD-Panel 11 angezeigt
wird, um einen Alarm an den Benutzer auszugeben, die Verarbeitung
zu beenden. D.h., in den Schritten S13 und S15 wird beurteilt, ob
beim aktuellen Zustand der Magnetplatte 9 die Hauptbilddatei
und die Miniaturbilddatei in der Platte aufgezeichnet werden können oder
nicht.
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Im
Schritt S17 formuliert der Mikrocomputer Dateinamen für die Hauptbilddatei
sowie die Miniaturbilddatei. Der Dateiname der ersten Hauptbilddatei
ist „MVVS-001S.JPG", wie dies in 8 gezeigt ist.
Andererseits ist der Dateiname der ersten Miniaturbilddatei, die
der Hauptbilddatei zugeordnet ist, „MVS-001S.411". Genauer stehen „JPG" und „411" für Extensionen
der Hauptbilddatei bzw. der Miniaturbilddatei, wobei die Hauptbilddatei
und die Miniaturbilddatei abgesehen von diesen Extensionen gleich sind.
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Es
sei bemerkt, daß „MVC-„ für die festgelegte
Benennung steht, die für
jede Hauptbilddatei und jede Miniaturbilddatei gemeinsam verwendet
wird, während „001" für eine Seriennummer
steht. Auf die oben erwähnte
Dateilistentabelle wird verwiesen, um unterschiedliche Ziffern für die Hauptbilddateien
und die Miniaturbilddateien beizufügen. Die Seriennummern reichen
von 001 bis 999, wobei diejenige Zahl eine neue Zahl ist, die durch
Addieren von 1 zu der größten Datei
auf der Diskette erhalten ist. Wenn beim Verweis auf die Dateilistentabelle
eine Hauptbilddatei oder eine Miniaturbilddatei mit der Seriennummer
999 vorliegt, werden nicht verwendete Zahlen ab 001 zugeordnet.
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Ferner
steht „S" für den Grad
der Datenkompression der Hauptbilddateien und bedeutet im vorliegenden
Fall, daß die
Hauptbilddatei eine Datei von Daten ist, die bei Standarddatenkompression
erhalten wird. Wenn die Hauptbilddatei Daten sind, die bei Kompression
für hohe
Bildqualität
erhalten sind, ist dieser Abschnitt des Dateinamens F".
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Im
nächsten
Schritt S18 formuliert der Mikrocomputer 28 eine Hauptbilddateizuordnung
zum Aufzeichnen der Hauptbilddatei in einem voreingestellten Bereich
der Magnetplatte 9. Genauer wird beginnend vom äußeren Rand
der Magnetplatte 9 ein Bereich gesichert, um den Bereich
zum Aufzeichnen der Hauptbilddatei einzustellen und auf Speicher
zu halten.
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Im
nächsten
Schritt S19 steuert der Mikrocomputer 28 den FDC 31,
um die Hauptbilddatei durch das Diskettenlaufwerk 32 in
den Bereich auf der Magnetplatte 9 zu schreiben, der im
Schritt S18 eingestellt worden ist.
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Im
nächsten
Schritt S20 formuliert der Mikrocomputer 28 eine Miniaturbilddateizuordnung
zum Aufzeichnen der Miniaturbilddatei in einem voreingestellten
Bereich der Magnetplatte 9. Genauer sichert der Mikrocomputer 28 beginnend
vom inneren Rand der Magnetplatte 9 einen Bereich, um den
Bereich zum Aufzeichnen der Miniaturbilddatei einzustellen und auf
Speicher zu halten.
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Im
nächsten
Schritt S21 steuert der Mikrocomputer 28 den FDC 31,
um die Miniaturbilddatei durch das Diskettenlaufwerk 32 in
den Bereich auf der Magnetplatte 9 zu schreiben, der im
Schritt S20 eingestellt worden ist.
-
Im
nächsten
Schritt S22 steuert der Mikrocomputer 28 den FDC 31,
um im Hauptverzeichnisbereich und dem Dateizuordnungstabellenbereich (FAT)
auf der Magnetplatte 9 durch das Diskettenlaufwerk 32 die
Information zu den Dateinamen, der Aufzeichnungszeit und der Dateigröße der im
Schritt S19 und S21 aufgezeichneten Hauptbilddateien und der Miniaturbilddateien
zu schreiben. Dies ist in 9 veranschaulicht,
wo die Hauptbilddateien und die Miniauturbilddateien abgesehen von
den Extensionen die gleichen Dateinamen haben, wobei die endgültige Editierzeit,
hier die Aufzeichnungszeit, der beiden Dateien auch zusammenfallt.
Es sei bemerkt, daß die
Miniaturbilddateien eine festgelegte Dateigröße von 4806 Bytes haben, während die
Hauptbilddateien je nach der Bildkomplexität variable Dateigrößen haben.
-
Im
Schritt S24 überträgt der Mikrocomputer 28 die
Miniaturbilddateien aus dem Bereich B zu dem Bereich F des DRAM 24.
Nach dem Ende der Verarbeitung im Schritt S24 kehrt der Mikrocomputer 28 zurück zu dem
Freigabeeingangwartezustand von Schritt S9 und wiederholt die Verarbeitung
von Schritt S9 zu Schritt S24 gemäß des Freigabeeingangs.
-
Durch
die oben beschriebene Verarbeitung werden die Hauptbilddatei und
die Miniaturbilddatei von beiden Enden der Diskette aufgezeichnet,
wie dies in 10A gezeigt ist. Zur bequemen
Veranschaulichung sind die Dateinamen der Hauptbilddateien und der
Miniaturbilddateien abgekürzt
zu A.JPG B.JPG, ... bzw. A.411, B.411. ... 10A zeigt,
wie die Miniaturbilddateien A.411, B.411, C.411 und D.411 aufgezeichnet
werden, wenn vier zugehörige
Hauptbilddateien A.JPG, B.JPG, C.JPG und D.JPG in dieser Reihenfolge
aufgezeichnet werden.
-
D.h.,
bei der vorliegenden digitalen Kamervorrichtung 1 werden
die Hauptbilddateien beginnend vom vorderen Ende des Diskettendatenbereichs
sequentiell aufgezeichnet und angeordnet, während gleichzeitig die Miniaturbilddateien
beginnend vom hinteren Ende des Datenbereichs sequentiell aufgezeichnet
werden. Indessen ist die Aufzeichnungsrichtung der einzelnen Miniaturbilddateien,
d.h. die Datenschreibrichtung, die gleiche wie die Aufzeichnungsrichtung
der Hauptbilddateien.
-
Wenn
Daten auf der Magnetplatte 9 im nicht aufgezeichneten,
unbesetzten Zustand aufgezeichnet werden, werden die Hauptbilddateien
und die Miniaturbilddateien abwechselnd in physisch diskreten Bereichen
der Magnetplatte 9 aufgezeichnet, während die Miniaturbilddaten
kontinuierlich von einem Ende des Datenbereichs der Magnetplatte 9 aufgezeichnet
werden, so daß mehrere
Miniaturbilddaten sofort ausgelesen werden können, als ob die Daten eine
einzige Datei wären,
womit die Auslesezeit deutlich reduziert ist.
-
Ebenso
gibt es keine redundante Datenverarbeitung, da die Miniaturbilddaten
nur in einem Massenzustand aufgezeichnet werden. Weil darüber hinaus
die Hauptbilddatei nicht die Miniaturbildinformation haben muß, besteht
keine Notwendigkeit der Abhängigkeit
vom Dateiformat der Hauptbilddatei.
-
Was
die digitale Kameravorrichtung 1 angeht, so gibt es, da
die Hauptbilddateien beginnend von der Position auf der Diskette
gegenüber
den Miniaturbilddateien aufgezeichnet werden, nur einen ausgedehnten
unbesetzten Beeich auf der Magnetplatte 9, um eine effektive
Nutzung des gesamten Datenbereichs der Magnetplatte 9 während der
Datenaufzeichnung zu ermöglichen.
-
Da
indessen die Magnetplatte 9, auf welcher die jeweiligen
Daten von der vorliegenden digitalen Kameravorrichtung 1 aufgezeichnet
worden sind, dem MS-DOS-Format
entspricht, können
Dateien wie üblich
durch den Befehl DiscCopy kopiert werden.
-
10B zeigt den Fall, in welchem E.JPG als die fünfte Hauptbilddatei
und E.411 als die Miniaturbilddatei dieser Hauptbilddatei beginnend
von dem Zustand von 10A zusätzlich aufgezeichnet worden
sind. Da es einige andere Daten in diesem Fall unterhalb von dem
vierten Hauptbilddatei D.JPG auf der Magnetplatte 9 gibt,
ist die Wahrscheinlichkeit hoch, daß die fünfte Miniaturbilddatei E.411
in Weiterführung
zu D.411 aufgezeichnet wird, selbst wenn die aufgezeichnete fünfte Hauptbilddatei
E.JPG nicht auf D.JPG folgt. Da die Dateien gewöhnlich mit dem Diskettenlaufwerk
beginnend von dem äußeren Rand
der Diskette aufgezeichnet werden, kommt es häufig vor, daß sich die
innere Randseite der Diskette in einem intakten Zustand befindet.
-
Weil
darüber
hinaus die Miniaturbilddatei eine festgelegte Kapazität hat, kann
die Miniaturbilddatei F.411, die neben der Miniaturbilddatei C.411 aufgezeichnet
werden sollte, die durch Editieren gelöscht ist, in einem Bereich
aufgezeichnet werden, in welchem diese Miniaturbilddatei C.411 früher aufgezeichnet
wurde. Wenn bei der vorliegenden digitalen Kameravorrichung 1 eine
spezifizierte Miniaturbilddatei gelöscht wird, um einen nicht aufeinanderfolgenden
Bereich für
die Miniaturbilddateien auf der Magnetplatte 9 zu erzeugen,
wird eine neue Miniaturbilddatei gleichzeitig mit der nächsten Aufzeichnung in
dem nicht aufeinanderfolgenden Bereich aufgezeichnet, der wegen
des Löschens
der Miniaturbilddatei erzeugt wurde. Dieses Aufzeichnungsverfahren gewährleistet
die Kontinuität
der jeweiligen Miniaturbilddateien auf der Magnetplatte 9,
was im einzelnen anhand spezifizierter Beispiele erläutert wird.
-
Die
Auslesesteuerung der Miniaturbilddatei zum Zeitpunkt der Wiedergabe
mit der digitalen Kameravorrichtung 1 wird unter Bezug
auf 11 erläutert.
-
In
der digitalen Kameravorrichtung 1 werden die Reihe von
Operationen der Schritte S31 bis S40 abgearbeitet, nachdem in den
Miniaturbildauslesemodus eingetreten worden ist.
-
Der
Mikrocomputer 28 steuert den FDC 31 im Schritt
S31, um zu bewirken, daß das
Diskettenlaufwerk 32 die Bahn 00 an der äußersten
Seite der Magnetplatte 9 wiedergibt, um das Auslesen der
Information auf den Miniaturbilddateien zu starten. Der Mikrocomputer 28 geht
dann weiter zum Schritt S32.
-
In
diesem Schritt S32 extrahiert der Mikrocomputer 28 Dateinamen
der effektiven Miniaturbilddateien. Genauer verweist der Mikrocomputer 28 auf den
Hauptverzeichnisbereich der Bahn 00 und den Dateizuordnungstabellenbereich
(FAT), um die Beziehung zwischen den Miniaturbilddateien und den Hauptbilddateien
zu suchen und zu beurteilen, ob die Miniaturbilddatei auf der Basis
des möglichen
Vorhandenseins der zugeordneten Hauptbilddatei effektiv ist oder
nicht, und um nur die Dateinamen der effektiven Miniaturbilddatei
zu exrahieren. Wenn die Überprüfung der
Beziehung zwischen den Miniaturbilddateien und den Hauptbilddateien
offenbart, daß keine
Miniaturbilddatei mit der voreingestellten Hauptbilddatei verknüpft ist,
zeichnet der Mikrocomputer 28 die Information wie die Dateinamen
der Hauptbilddatei auf.
-
Im
nächsten
Schritt S33 steuert der Mikrocomputer 28 den FDC 31,
um die Dateinamen der extrahierten effektiven Miniaturbilddateien
in der Reihenfolge der physischen Adressen der Magnetplatte 9 anzuordnen.
-
Im
nächsten
Schritt S34 formuliert der Mikrocomputer 28 eine Miniaturbildmanagementtabelle, die
konfiguriert ist, um die Adresse jeder Miniaturbilddatei mit den
Hauptbilddateien in Beziehung zu setzen, was im folgenden im einzelnen
erläutert
wird. Wenn keine Miniaturbilddatei mit der voreingestellten Hauptbilddatei
verknüpft
ist, wie dies in Verbindung mit dem Schritt S32 diskutiert wurde,
wird eine Leerabbildungsdatei, die im folgenden im einzelnen erläutert wird,
der voreingestellten Hauptbilddatei bei der Formulierung der Miniaturbildmanagementtabelle
zugeordnet.
-
Im
nächsten
Schritt S35 steuert der Mikrocomputer 28 den FDC 31,
um durch das Diskettenlaufwerk 32 eine der Miniaturbilddateien
auszulesen, die am äußeren Rand
der Magnetplatte 9 angeordnet sind, um die ausgelesene
Miniaturbilddatei in einem voreingestellten Bereich des DRAM 24 zu
speichern. Der Mikrocomputer 28 geht dann weiter zum Schritt S36.
-
In
diesem Schritt S36 beurteilt der Mikrocomputer 28, ob die
Verarbeitung im Schritt S35 normal zu einem Abschluß gekommen
ist oder nicht, d.h., ob eine einzige Miniaturbilddatei normal ausgelesen worden
ist oder nicht. Wenn befunden wird, daß die Verarbeitung normal zu
einem Abschluß gekommen ist,
geht der Mikrocomputer 28 weiter zum Schritt S38 und ansonsten
zum Schritt S37.
-
Im
Schritt S37, zu welchem der Mikrocomputer 28 weitergeht,
wenn befunden wird, daß die
Verarbeitung im Schritt S36 nicht normal abgeschlossen worden ist,
führt der
Mikrocomputer 28 die Verarbeitung unter der Annahme durch,
daß keine
Miniaturbilddatei vorliegt. Der Mikrocomputer 28 geht dann zum
Schritt S38 weiter. Genauer modifiziert der Mikrocomputer 28 die
Miniaturbildmanagementtabelle und setzt einen Zeiger zur Erstellung
der Verknüpfung
mit der oben erwähnten
Leerabbildung.
-
Im
Schritt S38 beurteilt der Mikrocomputer 28, ob die Miniaturbilddateien
bis zur letzten Datei ausgelesen worden sind oder nicht. Wenn das
Ergebnis positiv ist, geht der Mikrocomputer 28 zum Schritt
S38 weiter, um die Verarbeitung zu beenden, und ansonsten geht der
Mikrocomputer 28 zum Schritt S39 weiter.
-
Im
Schritt S39 bereitet der Mikrocomputer 28 das Auslesen
der nächsten
Miniaturbilddatei vor, bevor er zu dem oben erwähnten Schritt S35 zurückkehrt.
Der Mikrocomputer 28 wiederholt die Verarbeitung vom Schritt
S35 zum Schritt S39, bis alle effektiven Miniaturbilddateien gelesen
sind.
-
Unter
Bezug auf die Zeichnungen wird der Betrieb in dem Fall beschrieben,
wo Daten von der Magnetplatte gelöscht worden sind. Zur bequemeren Erläuterung
sind die Dateinamen der Hauptbilddateien und der Miniaturbilddateien
zu 001.JPG, 002.JPG, ... bzw. 001.411, 002.411 ... abgekürzt.
-
12 zeigt
die Hysterese bezüglich
der Aufzeichnung und des Löschens
auf oder von einer gegebenen Magnetplatte 9a. D.h., in
dieser Magnetplatte 9a ist eine Miniaturbbilddatei 005.411,
die mit der fünften
Hauptbilddatei 005.JPG verknüpft
ist, aus irgendeinem Grund zum Zeitpunkt der Aufzeichnung der fünften Hauptbilddatei
nicht aufgezeichnet worden, wie dies in 12 gezeigt
ist. Bei der vorliegenden Magnetplatte 9a werden die Hauptbilddatei 003.JPG
und die zugehörige
Miniaturbilddatei 003.411 nach der Aufzeichnung der Hauptbilddateien 001.JPG
bis 009.JPG und der zugehörigen
Miniaturbilddateien 001.411 bis 009.411 außer 005.411 gelöscht, und
die Hauptbilddatei 010.JPG und die zugehörige Miniaturbilddatei 010.411
werden nach diesem Löschen
aufgezeichnet.
-
Unter
Bezug auf das Flußdiagramm
von 11 wird der Betrieb während der Wiedergabe der vorliegenden
Magnetplatte 9a erläutert.
-
Im
Schritt S31 wird die Wiedergabe der Bahn 00 der Magnetplatte 9a von
dem Diskettenlaufwerk 32 gestartet.
-
Im
Schritt S32 werden 001.411, 002.411, 004.411, 006.411, 007.411,
008.411, 009.411 und 010.411 als Dateinamen effektiver Miniaturbilddateien
extrahiert. Da keine Miniaturbilddatei (005.411) mit der Hauptbilddatei
005.JPG zugeordnet ist, wird ein Zeiger an dem Dateinamen der Hauptbilddatei 005.JPG
gesetzt.
-
Im
nächsten
Schritt S33 werden die Dateinamen der extrahierten effektiven Miniaturbilddateien
in der Reihenfolge der physischen Adressen in der Magnetplatte neu
angeordnet. In diesem Fall ist die neue Anordnungssequenz 009.411,
008.411, 007.411, 006.411, 004.411, 010.411, 002.411 und 001.411.
D.h., da die Miniaturbilddateien beginnend von dem innersten Rand
der Magnetplatte 9a aufgezeichnet werden und 010.411 nach
dem Löschen
von 003.JPG und 003.411 aufgezeichnet wird, wird die Miniaturbilddatei
010.411 in einem Bereich zwischen den Miniaturbilddateien 004.411
und 002.411 aufgezeichnet.
-
Im
Schritt S34 wird die beispielsweise in 8 gezeigte
Miniaturbildmanagementtabelle formuliert. Diese Miniaturbildmanagementtabelle
hat Spalten für
Dateinummern, Hauptbilddateien und die zugehörigen Miniaturbildadressen.
Bei der vorliegenden Ausführungsform
sind die Spalten der Dateinummern und die Hauptbilddateien in der
Aufzeichnungssequenz der Hauptbilddateien angeordnet. In der Spalte
der zugehörigen
Miniaturbildadressen ist die vordere Adresse in dem Bereich E zum
Speichern in diesem Bereich des DRAM 24 nach der Sequenz
der im Schritt S33 durchgeführten
Neuanordnung festgestellt. Was die Hauptbilddatei 005.JPG angeht,
für welche
die zugehörige
Miniaturbilddatei fehlt, wird eine vordere Adresse, z.B. 0, als
die vordere Adresse des Bereichs auf dem DRAM 24 aufgezeichnet,
in welchem die Leerabbildungsdatei gespeichert wird.
-
Im
nächsten
Schritt S5 wird die Miniaturbilddatei 009.411, die am äußeren Rand
der Magnetplatte 9a angeordnet ist, ausgelesen und in einem
Bereich bis zu einer Adressennummer von a-b-1 des Bereichs E in
dem DRAM 24 gespeichert. Im Schritt S36 wird beurteilt,
daß diese
Miniaturbilddatei normal ausgelesen worden ist. Wenn die Miniaturbilddatei 009.411
im Schritt S35 nicht normal ausgelesen worden ist, wird die Spalte
der Adresse des zugehörigen Miniaturbildes
in der Miniaturbildmanagmenttabelle im Schritt S37 auf 0 umgeschrieben.
-
Im
Schritt S38 werden nicht alle Miniaturbilddateien ausgelesen. Die
Verarbeitung wird also zum Schritt S39 verlegt, um die Verarbeitung
in den Schritten S35 bis S39 zu wiederholen, so daß die Miniaturbilddateien
in dem Bereich E des DRAM 24 in der Sequenz von 008.411,
007.411, 006.411, 004.411, 010.411, 002.411 und 001.411 gespeichert werden,
wie dies in 9 gezeigt ist.
-
Da
die Miniaturbilddatei 005.411 nicht in der Magnetplatte 9a aufgezeichnet
worden ist, wird 006.411 nach 004.411 in dem voreingestellten Bereich
des DRAM 24 gelesen. Da die Hauptbilddatei ohne die Miniaturbilddatei
auf der Magnetplatte 9a vorliegt, wird eine Leerabbildung,
die anstelle der Miniaturbilddatei in deren Abwesenheit angezeigt
wird, in einem voreingestellten Bereich (Bereich a-b-1 in 14)
des DRAM 24 gespeichert.
-
Nachdem
alle Miniaturbilddateien in der Magnetplatte 9a in dem
DRAM 24 gespeichert worden sind, steuert der Mikrocomputer 28 den
DRAM-Controller 25 und die Panel-Signalverarbeitungsschaltung 26 zum
Anzeigen von sechs Miniaturbildern auf dem LCD-Panel 11.
Zu diesem Zeitpunkt wird auf die Miniaturbildmanagmenttabelle Bezug
genommen, um die Miniaturbilddatei auf dem LCD-Panel 11 anzuzeigen.
-
Dadurch
wird bewirkt, daß sechs
Miniaturbilder auf dem LCD-Panel 11 angezeigt werden, wie dies
in 15 gezeigt ist. Da keine Miniaturbilddatei mit
05.JPG verknüpft
ist, kann der Dateiname des Hauptbildes in einem grauen Bild mit
der gleichen Größe wie andere
photographierten Bilder angezeigt werden.
-
Bei
der digitalen Kameravorrichtung wird die einem der sechs angezeigten
Miniaturbilder zugeordnet Hauptbilddatei auf der Basis der Betätigungssignale
der Betätigungseingangseinheit 27 von
der Magnetplatte 9a ausgelesen. Diese Hauptbilddatei wird in
einem voreingestellten Bereich des DRAM 24 gespeichert
und von dem Mikrocomputer 28 nach dem JPEG-System zur nachfolgenden
Anzeige auf dem LCD-Panel 11 in vergrößerter Form expandiert.
-
Nun
wird die interne mechanische Struktur der digitalen Kameravorrichtung 1 erläutert. Unter Bezug
auf 16 kann das Gehäuse 2 der digitalen Kameravorrichtung 1 in
eine vordere Hälfte 2a und eine
hintere Hälfte 2b auseinandergezogen
werden. In dieser vorderen und der hinteren Hälfte 2a und 2b sind
ein Schaltungssubstrat 41, ein Chassis 42 und ein
Diskettenlaufwerk 32 angeordnet. Genauer liegen das Schaltungssubstrat 41,
das Chassis 42 und das Diskettenlaufwerk 32 in
Form von im wesentlichen flächengleichen
Rechtecken vor und sind im Inneren des Gehäuses 2 angeordnet,
so daß sich
die Rechtecke überlappen.
-
Genauer
sind die vier Ecken des Schaltungssubstrats 41 durch mehrere
Stellschrauben 43 an einer der Hauptflächen des Chassis 42 gesichert,
die der vorderen Hälfte 2a zugewandt
ist, wie dies in 16 gezeigt ist. Ebenso ist das
Diskettenlaufwerk 32 derart über vier Pufferelemente 45, 46, 47 und 48 angebracht,
daß es
der gegenüberliegenden
Hauptfläche
des Chassis 42 zugewandt ist, die der hinteren Hälfte 2b zugewandt
ist. Das Chassis 42, welches das Schaltungssubstrat 41 und
das Diskettenlaufwerk 32 trägt, ist an der vorderen Hälfte des
Gehäuses 2 durch
Stellschrauben 44 und von der Oberseite und von der lateralen
Seite durch nicht gezeigte Stellschrauben gesichert.
-
Das
Schaltungssubstrat 41 ist insgesamt im wesentlichen rechteckig
und hat mehrere Chips, wie LSIs, die als Blöcke der in 3 und 6 gezeigten Schaltung
arbeiten. An der Hauptfläche 41a des Schaltungssubstrats 41,
die der hinteren Hälfte 2b zugewandt
ist, ist der oben erwähnte
Beschleunigungssensor 33 mit einem im wesentlichen rechteckigen
Profil angebracht, wie dies in 16 gezeigt ist.
Genauer ist der Beschleunigungssensor an einer in etwa unten rechts
liegenden Seite der Hauptfläche 41a des
Schaltungssubstrats 41 angebracht, so daß die lange
Seite des im wesenlichen rechteckigen Gehäuses 61 in einem Winkel
von etwa 45° relativ
zu einer unteren Seite 41b des Schaltungssubstrats 41 liegt,
wie dies in 17 gezeigt ist. Der Beschleunigungssensor 33 wird
im folgenden im einzelnen erläutert.
-
Das
Chassis 42 ist aus Metall wie rostfreiem Stahl geformt,
und seine Hauptfläche 42a ist
deutlich vertieft. Ein oberer Flansch 42b, ein unterer
Flansch 42c und ein seitlicher Flansch 42d sind
von der oberen Kante bzw. der unteren Kante und der rechten Kante
(16) der Hauptfläche 42a des Chassis 42 in
einer Richtung ausgebildet, die der hinteren Hälfte 2b zugewandt
ist.
-
Das
Diskettenlaufwerk 32 ist von einem dünnen Typ mit einer sogenannten ½ Höhe und einem Gehäuse 32 aus
Metall. Dieses Diskettenlaufwerk 32 ist an dem Chassis 42 über die
vier Pufferelemente 45, 46, 47 und 48 durch
Stellschrauben angebracht. Genauer sind der obere Flansch 42b und
der untere Flansch 42c des Chassis und die Pufferelemente 45 bis 48 mit
Bohrungen versehen, die dazu geeignet sind, daß die Stellschrauben 49 bis 52 hindurch
geführt
werden können.
Diese Stellschrauben 49 bis 52 werden durch diese
Bohrungen geführt
und in Gewindelöcher
geschraubt, die in den entsprechenden Positionen des Diskettenlaufwerks 32 ausgebildet
sind, um das Diskettenlaufwerk 32 an dem Chassis 42 zu sichern.
-
Unter
Bezug auf 18, welche den Montagezustand
des Schaltungssubstrats 41 und des Diskettenlaufwerks 32 an
dem Chassis 42 aus der Sicht von der Kassetteneinführungsöffnung 32 zeigt,
steht das Gehäuse 32b des
Diskettenlaufwerks nicht direkt mit der Hauptfläche 42a des Chassis 42 in
Kontakt, so daß die
auf das Chassis 42 aufgebrachten Vibrationen oder Stöße über die
Pufferelemente 45 bis 48 zu dem Diskettenlaufwerk 32 übertragen
werden. Was die Beziehung zwischen dem Chassis 42 und dem
Schaltungssubstrat 41 angeht, so werden die auf das Chassis 42 aufgebrachten
Vibrationen oder Stöße direkt
zu dem Schaltungssubstrat 41 übertragen, da die vier Ecken
des Schaltungssubstrats 41 an der Hauptfläche 42a des
Chassis durch Stellschrauben 43 gesichert sind.
-
Die
Pufferelemente 45 bis 48 funktionieren, um die
Zeit zu verzögern,
die abläuft,
bis der auf das Gehäuse 2 von
außen
aufgebrachte Stoß zu
dem Diskettenlaufwerk 32 übertragen wird, und sind aus einem
relativ weichen Material wie Gummi, Schwamm, Silikon oder weichen
Kunststoffen gebildet. Die Pufferelemente 45 bis 48 funktionieren
auch um den auf das Gehäuse 2 aufgebrachten
Stoß etwas
abzuschwächen,
tun den so abgeschwächten Stoß auf das
Diskettenlaufwerk 32 zu übertragen.
-
Bei
der vorliegenden Ausführungsform
sind das Diskettenlaufwerk 32 und das Gehäuse 2 über das
Chassis 42 miteinander verbunden. Alternativ können das
Diskettenlaufwerk 32 und das Gehäuse 2 auch ohne Einfügung des
Chassis 42 miteinander verbunden sein. In diesem Fall genügt es, wenn
das Gehäuse 2 mit
Bohrungen versehen ist, die von den Stellschrauben 49 bis 52 durchquert
werden, und das Diskettenlaufwerk 32 an dem Gehäuse über die
Pufferelemente 45 bis 48 angebracht ist, indem
die Stellschrauben 49 bis 52 in diese Bohrungen
eingeführt sind.
-
Unter
Bezug auf die durchsichtige Perspektivansicht von 19 ist
im Inneren des Gehäuses 61 des
Beschleunigungssensors 33 eine Stoßerfassungsplatte 62 angeordnet.
Diese Stoßerfassungsplatte 62 ist
insgesamt im wesentlichen rechteckig im Profil. Genauer ist die
Stoßerfassungsplatte 62 als ein
dünner
Träger
durch zwei piezoelektrische Keramikplatten 62a, 62b mit
Elektroden an Mittelpositionen an seiner Hauptfläche ausgebildet, wie dies in 20 gezeigt
ist. Die Längsenden
der Stoßerfassungsplatte 62 sind
innerhalb des Gehäuses 61 gesichert,
und die Mittelabschnitte der Hauptfläche sind innerhalb des Gehäuses 61 beweglich.
Wenn also ein Stoß in
gleicher Richtung wie der Ebene der Stoßerfassungsplatte 62 aufgebracht
wird, wird diese Stoßerfassungsplatte 62 bogenförmig verformt,
um ein Signal entsprechend der Starke des aufgebrachten Stoßes auszugeben.
-
Diese
Stoßerfassungsplatte 62 ist
im Inneren des Gehäuses 61 derart
angeordnet, daß ihre
langen Seiten zu der langen Seite des Gehäuses 61 parallel sind
und ihre beiden Hauptflächen
in einem Winkel von 45° zur
Bodenfläche 63 des
Gehäuses 61 geneigt
sind, wie dies in 19 gezeigt ist. Die Bodenfläche 63 stellt
die Befestigungsfläche
an dem Schaltungssubstrat 41 dar.
-
Indem
der Beschleunigungssensor 33 derart angebracht ist, daß die lange
Seite des Gehäuses 61 um
45° relativ
zu der Unterseite 41b der Hauptfläche 41a des Schaltungssubstrats 41 geneigt
ist, wie dies in 17 gezeigt ist, können Stöße erfaßt werden, die
aus verschiedenen Richtungen aufgebracht werden. Indessen ist experimentell
bestätigt
worden, daß durch
die Montage des Beschleunigungssensors 33 in diesem Winkel
Stoßerfassungssignale
mit einer gleichmäßigen Stärke ungeachtet
der Richtung erhalten werden können,
in welcher die Stöße aufgebracht
werden. D.h., da in der digitalen Kameravorrichtung 1 der
Beschleunigungssensor 33 derart angebracht ist, daß die Hauptfläche der
Stoßerfassungsplatte 62 des
Beschleunigungssensors 33 etwa in einem Winkel von 45° relativ
zu den drei in 16 gezeigten Achsen X, Y und
Z liegt, können,
falls das Gehäuse 2 in
der in 1 und 2 gezeigten Basisposition verwendet
wird, die Stöße aus den
axialen Richtungen von X, Y und gleichmäßig erfaßt werden, so daß eine ausreichende
Funktion durch einen einzigen Beschleunigungssensor bekundet werden kann.
-
21 zeigt den Mechanismus um einen Magnetkopf,
der in einem Gehäuse 32b des
Diskettenlaufwerks 32 angeordnet ist. Innerhalb des Gehäuses 32b des
Diskettenlaufwerks 32 ist ein Kopfstellglied 70 angebracht,
wie dies in 21A gezeigt ist. Dieses Kopfstellglied 70 umfaßt einen
Kopfarm 73, der als einer mit einem oberen und einem unteren Armelement 71, 72,
einem oberen und einem unteren Magnetkopf 74 (74a, 74b),
die an den distalen Enden der Armelemente 71, 72 angebracht
sind, einem Vorschubmotor 75 zum Bewegen des Kopfarms 73 und einer
Vorschubschnecke 76 ausgebildet ist, die an einem Rotor
des Vorschubmotors 75 angebracht ist. Das Kopfstellglied 70 umfaßt auch
einen Stift 77, der an dem distalen Ende des Armelements 73 zum
Eingriff mit einer spiralförmigen
Nut 76a angebracht ist, die in der Vorschubschnecke 76 ausgebildet
ist, und einen Führungsschaft 79,
der in einem in dem Armelement 72 ausgebildeten Durchgangsloch 78 angebracht
ist, um die Bewegung des Kopfarms 73 zu führen.
-
Die
Armelemente 71, 72 sind z.B. aus Kunstharz geformt
und haben obere und untere gepaarte Magnetköpfe 74, 74 an
den distalen Enden, wobei diese Magnetköpfe an beiden Seiten der Hauptflächen der
Magnetplatte 9 positioniert sind, wie dies in 21B gezeigt ist. Obwohl dies nicht gezeigt ist,
ist ein Spindelmotor zum drehbaren Antreiben der Magnetplatte 9 unter
der Mittelposition der Hauptfläche der
Magnetplatte 9 angebracht.
-
Mit
dem oben beschriebenen Kopfstellglied 70 läßt man den
Magnetkopf 73 gegen die Hauptfläche der Magnetplatte gleiten,
die von dem Spindelmotor in Drehung betrieben wird, um ein Magnetfeld auf
die Aufzeichnungsbahn der Magnetplatte aufzubringen oder magnetische
Signale zu erfassen, die auf der Aufzeichnungsbahn der Magnetplatte
aufgezeichnet sind, um Hauptbilddaten oder Miniaturbilddaten aufzuzeichnen
oder wiederzugeben.
-
Der
Kopfarm 73 des Kopfstellglieds 70 wird entlang
eines Führungsschafts 79 in
radialer Richtung des Führungsschafts 79 hin-
und herbewegt, d.h. in der Richtung, die in 21a und 21b durch den Pfeil angegeben ist. Genauer wird
dann, wenn der Vorschubmotor 75 um einen voreingestellten
Drehwinkel gedreht wird, der Kopfarm 73 Bahn für Bahn auf
den Aufzeichnungsbahnen bewegt, die auf der Magnetplatte 9 ausgebildet
sind. Wenn ein starker Stoß auf
das ganze Diskettenlaufwerk 32 aufgebracht wird, wird das
Gehäuse 32b oder
der Kopfarm 73 gebogen und bewirkt einen Positionsversatz der
Magnetköpfe 74a, 74b relativ
zu der Aufzeichnungsbahn der Magnetplatte 9 oder einen
Kontaktausfall, womit eine Erosion von benachbarten Bahnen während der
Datenaufzeichnung oder ansonsten ein Ausfall beim Schreiben auf
der aktuellen Bahn bewirkt wird.
-
Im
Falle des Diskettenlaufwerks 3,5 Inch ½ Höhe, hat man, wie oben beschrieben,
durch Experimente herausgefunden, daß der G-Wert zum Auftreten
von Schreibfehlern für
die aktuellen Aufzeichnungsbahnen 3G bis 12G beträgt, wobei
der G-Wert zum Auftreten der Erosion an den benachbarten Bahnen
nicht wenige als 50G ist. Deshalb ist es sinnvoll, den Einstellwert
für die
Stoßerfassung
des Beschleunigungssensors 33 auf nicht weniger als etwa
50G auszuwählen,
um eine Erosion an den benachbarten Bahnen zu verhindern, und den
Einstellwert für
die Stoßerfassung
des Beschleunigungssensors 33 auf einen geeigneten Wert
im Bereich von 3 bis 12G auszuwählen,
um das Auftreten von Fehlern für
die aktuelle Bahn ebenfalls zu verhindern. Man hat durch Experimente
herausgefunden, daß ein
optimales Ergebnis bei der vorliegenden digitalen Kameravorrichtung 1 erhalten
werden kann, indem der Einstellwert für die Stoßerfassung des Beschleunigungssensors 33 auf
7G bis 8G, insbesondere auf etwa 8G, eingestellt wird.
-
Der
Betrieb des Beschleunigungssensors 33 und des Diskettenlaufwerks 32,
falls ein Stoß auf
das Gehäuse 2 der
digitalen Kameravorrichtung 1 von außen aufgebracht wird, wird
unter Bezug auf 22 erläutert.
-
In
der digitalen Kameravorrichtung 1 werden die Bahnnummer
und die Sektornummer auf der Magnetplatte 9 zum Aufzeichnen
von dem in 6 gezeigten Mikrocomputer 28 eingestellt,
bevor zum Aufzeichnen der jeweiligen Daten geschritten wird. Die Bahnnummer
wird hier auf n eingestellt. Der Mikrocomputer 8 steuert
dann den FDC31, um den Magnetkopf 74 mittels der Suchoperation
zu den Bahn- und Sektorpositionen zu bewegen.
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Zu
einem Zeitpunkt t0, der dem Ende der Suchoperation entspricht, gibt
der Mikrocomputer 28 ein Rückstellsignal zu dem Flipflop 35 aus,
um den Ausgang des Flipflops 35 zurückzustellen, während gleichzeitig
Steuersignale von dem FDC 31 ausgegeben werden, um das
Ausgangssignal des UND-Gatters 36 umzukehren und die Datenaufzeichnung
in dem FDD 32 zu erlauben.
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Dann
werden Aufzeichnungsdaten von dem FDC 31 zu dem Diskettenlaufwerk 32 geliefert,
um den Aufzeichnungsstrom zu dem Magnetkopf 74 zu liefern,
so daß Aufzeichnungsdaten
auf voreingestellten Sektoren der Bahn n ab der Zeit t1 geschrieben werden.
Die Zeit zwischen t0 und t1 steht für die Anstiegzeit, bis das
Diskettenlaufwerk 32 in Betrieb geht.
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Wenn
zur Zeit t2 ein Stoß erzeugt
wird, der z.B. 8G überschreitet,
dann wird dieser Stoß sequentiell
von dem Gehäuse 2 über das
Chassis 42, das Schaltungssubstrat 41 und den
Beschleunigungssensor 33 übertragen, der dann ein Aufprallerfassungssignal
ausgibt. Dieses Erfassungssignal von dem Beschleunigungssensor 33 wird
von der Verstärkungsschaltung 34 verstärkt und
von dort zu dem Flipflop 35 geliefert, um dessen Ausgang
umzukehren. Das umgekehrte Ausgangssignal des Flipflops 35 wird
zu dem Mikrocomputer 28 und zu dem UND-Gatter 36 geliefert. Dies ergänzt das
Ausgangssignal des UND-Gatters 36, um das Gatter der Steuersignale
von dem FDC 31 für
das Diskettenlaufwerk 32 zu schließen. Der Steuerstrom wird also
ab der Zeit t2 nicht mehr zu dem Aufzeichnungskopf 74 des Diskettenlaufwerks 32 geliefert,
wie dies in 22 gezeigt ist.
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Da
das Chassis 42 und das Diskettenlaufwerk 32 über Pufferelemente 45 bis 48 miteinander verbunden
sind, die dazu geeignet sind, die Stoßübertragung zu verzögern, wird
dieser Stoß zu
einem Zeitintervall übertragen,
der von dem Übertragungszeitintervall
zu dem Beschleunigungssensor 33 verzögert ist, hier ein voreingestelltes
Zeitintervall, das von der Zeit t2 verzögert ist. Da zu diesem Zeitintervall
kein Aufzeichnungsstrom zu dem Magnetkopf 74 des Diskettenlaufwerks 32 geliefert
wird, wird es möglich,
die Erosion an benachbarten Bahnen oder einen Ausfall beim Schreiben
in der aktuellen Bahn selbst dann zu verhindern, wenn der Magnetkopf 74 durch
Stöße aus der
Bahn gerät.
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D.h.,
da bei der vorliegenden Ausführungsform
die Zeit verzögert
werden kann, wenn der auf das Gehäuse 2 aufgebrachte
Stoß zu
dem Diskettenlaufwerk 32 übertragen wird, kann der auf
den Beschleunigungssensor 33 aufgebrachte Stoß relativ beschleunigt
werden, um damit die Zeitverzögerung auszugleichen,
die zum Unterbrechen des Aufzeichnungsstroms erforderlich ist. Insbesondere
wenn das Gehäuse 2 oder
das Chassis sehr zäh
ist, ist die Geschwindigkeit, mit welcher der Stoß zu dem
Magnetkopf 74 des Diskettenlaufwerks 32 übertragen
wird, deutlich erhöht,
so daß die
Unterbrechung des Aufzeichnungsstroms nach dem Erfassen des Beschleunigungssensors 33 nicht
rechtzeitig erreicht werden kann. In einem solchen Fall ist es hoch
wirksam, das Diskettenlaufwerk 32 und das Gehäuse 2 miteinander
zu verbinden, wobei die Pufferelemente 45 bis 48 eingefügt sind,
wie dies in 16 und 18 gezeigt ist,
weil das Stoßübertragungszeitintervall
verzögert werden
kann, um zu erlauben, daß die
Funktion des Bescheunigungssensors 33 wirksamer durchgeführt werden
kann.
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Es
ist experimentell bestätigt
worden, daß bei
der vorliegenden Erfindung die Zeit, bis der auf das Gehäuse 2 aufgebrachte
Stoß zu
dem Diskettenlaufwerk 32 übertragen wird, 11 ms ± 5 ms
beträgt.
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Wenn
ein Ausgangssignal des Flipflops 35, ergänzt bei
Auftreten des Stoßes,
zu der Zeit t2 dem Mikrocomputer 28 zugeführt wird,
gibt der Mikrocomputer 28 ein Steuersignal zu dem FDC 31 aus,
den Magnetkopf 74 als Neusuchesteuerung.
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Zu
einer Zeit t3, wenn die Neusuche zu einem Abschluß kommt,
wird ein Rückstellsignal
zu dem Flipflop 35 ausgegeben. Das Ausgangssignal des Flipflops 35 wird
zur Zeit t4 ergänzt,
die der Abklingzeit des Rückstellsignals
entsricht, wobei dieses ergänzte
Signal zu dem Mikrocomputer 28 und zu dem UND-Gatter 36 geschickt
wird. Indem das ergänzte
Ausgangssignal zu dem UND-Gatter geschickt wird, wird das Ausgangssignal
des UND-Gatters 36 zu dieser Zeit t4 ergänzt, um
das Gatter zu öffnen
und die Datenaufzeichnung durch das Diskettenlaufwerk 32 zu
erlauben.
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Der
Mikrocomputer 28 steuert dann den FDC 31, um die
Aufzeichnungsdaten von dem FDC 31 zu dem Diskettenlaufwerk 32 zu
liefern, mit den Aufzeichnungsdaten ab der Aufzeichnungsstartzeit
t1 als den Neuversuchdaten. Dies liefert den Aufzeichnungsstrom
für die
Neuchversuchdaten zu dem Aufzeichnungskopf 74 des Diskettenlaufwerks 32 ab
der Zeit t5, wie dies in 22 gezeigt
ist, womit bewirkt wird, daß die
Aufzeichnungsdaten wie ab dem voreingestellten Sektor der Bahn n
geschrieben werden. Indessen ist das Zeitintervall von der Zeit
t4 bis zur Zeit t5 die Anstiegszeit bis zur Betätigung des Diskettenlaufwerks 32.
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Die
digitale Kameravorrichtung 1 kann mit einem Flash-Speicher 29 versehen
sein, wie dies in 23 gezeigt ist. Bei der Ausführungsform
von 23 sind das DRAM 24, der DRAM-Controller 25, der
Mikrocomputer 28, der Flash-Speicher 29 und der
FDC 31 über
einen gemeinsamen Bus miteinander verbunden. Mit dieser Konfiguration
der digitalen Kameravorrichtung 1 ist es möglich, zur
Aktualisierung der Funktion der digitalen Kameravorrichtung ein
Version-Up-Programm in dem Flash-Speicher 29 zu speichern.
Genauer kann die Floppy-Disk-Kassette 8, auf der ein Version-Up-Programm
zum Komprimieren von Bilddaten durch ein anderes System als dem
JPEG-System aufgezeichnet ist, auf das Diskettenlaufwerk 32 geladen
werden, damit das Programm von der Magnetplatte 9 in den
Flash-Speicher eingelesen werden kann, um eine Funktionsausdehnung
zu erreichen.
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D.h.,
da jeder Block in der digitalen Kameravorrichtung 1 von
dem in das RAM 28a des Mikrocomputers 28 geladenen
Software-Programm gesteuert werden kann, können verschiedene Version-Up-Software-Programme
in diesem Flash-Speicher 29 gespeichert werden, so daß er anstelle
des Mikrocomputers 28 arbeiten oder ihn unterstützen.