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Die
Erfindung bezieht sich auf eine Informationsaufzeichnungsvorrichtung
zum Aufzeichnen von Information auf einem Datenträger, wie
beispielsweise einer DVD, eine Informationswiedergabevorrichtung
zum Wiedergeben von Information, die auf einem Datenträger, wie
beispielsweise einer DVD, aufgezeichnet ist, und ein Informationsverteilungssystem
mit einer Informations-Aufzeichnungs/Wiedergabe-Vorrichtung zur
Vergebührung
(charging) für
die Nutzung von Information, die auf einem Informationsdatenträger aufgezeichnet
ist oder durch ein Netzwerk oder Rundfunk verteilt wird.
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In
den letzten Jahren ist der Fortschritt der digitalen Informationsverarbeitungstechnologie
und der Kommunikationstechnologie, wie beispielsweise Breitband-ISDN,
und die Entwicklung eines fortgeschrittenen Informationsdatenträgers, wie
beispielsweise DVDs mit großer
Kapazität
und hoher Bild- und Ton-Qualität vorangekommen.
Zusammen mit einer derartigen Entwicklung einer Vielfalt von fortgeschrittenen
Informationsübertragungsmitteln
erlauben es die Umstände
Benutzern, Gebrauch von einer enormen Anzahl von digitalen Werken
zu machen, die an die Benutzer durch ein Netzwerk, einen Datenträger oder
dergleichen verteilt werden. Dies erhöht die Gelegenheiten für Kopien
und Änderungen
ohne Erlaubnis der Autoren sowie eine durch die Autoren unbeabsichtigte
Verteilung, sodass sich Urheberrechtsinhaber sich um die Verletzung
ihrer Interessen sorgen.
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Eine
bedeutendere Herausforderung zum Eliminieren einer derartigen Sorge
von Urheberrechtsinhabern ist die Entwicklung eines Systems, das
eine schnelle und einfache Verteilung digitaler Werke ermöglicht und
eine faire digitale Informationsnutzungsumgebung unter Voraussetzung
des Schutzes durch das Urheberrecht bereitstellt.
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Eine
DVD ist ein Personal-Computermedium großer Kapazität, das die CD-ROM ersetzt,
und verschiedene Anwendungen im Zusammenhang mit Film, Musik, Spiel,
Karaoke und dergleichen können erwartet
werden. Für
die Popularisierung von DVDs werden kostengünstige DVD-Titel oder die Ausbreitung
eines Miet-DVD-Markts erwartet. Aus diesen Gesichtspunkten ist es
ebenfalls wesentlich, ein Informationsverteilungssystem bereitzustellen,
das Schutz durch Urheberrecht von Information voraussetzt, d.h.
ein System basierend auf einem Konzept der Vergebührung nicht
für den
Besitz eines auf einem Datenträger,
wie beispielsweise einer DVD, aufgezeichneten digitalisierten Werkes,
sondern für
die Nutzung des digitalisierten Werkes.
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Die
EP-A-0 268 139 offenbart ein Verfahren zum Erzeugen verschlüsselter
Daten gemäß dem Oberbegriff
von Anspruch 1 und eine Informationsaufzeichnungsvorrichtung gemäß der Präambel von Anspruch
8.
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Gemäß diesem
Stand der Technik segregiert ein Software-Wertgegenstand-Schutzmechanismus das
Recht, Software auszuführen,
von der Software selbst. Die Ausführungsrechte, wenn sie auf
einem Verbundrechnersystem installiert sind, werden in einem Co-Prozessorelement
des Verbundrechensystems gespeichert. Der Software-Wertgegenstand-Schutzmechanismus
wird verbessert, wie hier beschrieben ist, indem die Manipulation
dieser Ausführungsrechte
ermöglicht
wird. Genauer gesagt können
die Ausführungsrechte
mindestens hinsichtlich einer gültigen
Zeitspanne der Ausführung
oder einer günstigen
Zahl von Ausführungen
konditioniert werden. Die Ausführungsrechte
können
sicher von eine Co-Prozessor zu einem anderen transferiert werden,
oder können
zu dem Software-Händler
zurückgegeben
werden. Schließlich
ist ein Verfahren zum Unterstützen
der Ausführungsrechte
gezeigt, um den Benutzer in dem Fall mit den Rechten auszustatten,
dass das Co-Prozessorelement des Verbundrechensystems versagt.
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Andererseits
offenbart die EP-A-0 561 685 ein elektronisches Datenschutzsystem
zum Schützen
elektronischer Daten gegen unzulässiges
Kopieren durch einen Dritten mit: einem Speichermedium zum Speichern
von verschlüsselten
elektronischer Daten, einer Mediumnummer und verschlüsselter
Erlaubnisinformation; einem Verkäufer-Computer
mit einer persönlichen
Schlüsselerzeugungseinheit
zum Erzeugen eines Mediumsschlüssels
basierend auf der Mediumnummer, einem elektronischen Daten-Entschlüsselungsschlüssel und
einer Verschlüsselungseinheit
zum Verschlüsseln
des elektronischen Daten-Entschlüsselungsschlüssels basierend auf
dem Mediumschlüssel,
um die verschlüsselte
Erlaubnisinformation zu erzeugen; und einem Benutzer-Computer mit
einer persönlichen
Schlüsselerzeugungseinheit
zum Erzeugen eines Mediumsschlüssels
basierend auf der Mediumnummer, einer Entschlüsselungseinheit zum Entschlüsseln der
verschlüsselten
Erlaubnisinformation basierend auf dem Mediumschlüssel, um
den elektronischen Daten-Entschlüsselungsschlüssel zu
erzeugen, der der gleiche wie der elektronische Daten-Entschlüsselungsschlüssel des
Verkäufer-Computers
ist, und einer Entschlüsselungseinheit
zum Entschlüsseln
der verschlüsselten
elektronischen Daten basierend auf dem elektronischen Daten-Entschlüsselungsschlüssel, um
elektronische Klartextdaten zu erzeugen.
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Es
ist eine Aufgabe der Erfindung, eine Informationsaufzeichnungsvorrichtung,
eine Informationswiedergabevorrichtung und eine Abrechnungsvorrichtung
bereitzustellen, um ein Informationsverteilungssystem zu bilden,
das eine schnelle und einfache Verteilung von digitalen Werken ermöglicht und eine
digitale Informationsnutzungsumgebung unter Voraussetzung des Schutzes
durch Urheberrecht bereitstellt.
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Es
ist eine weitere Aufgabe der Erfindung, eine Informationsaufzeichnungsvorrichtung
zum schnellen und einfachen Verteilen von digitalen Werken bereitzustellen,
die durch ein Netzwerk oder einen Datenträger verteilt werden, und die
eine digitale Informationsnutzungsumgebung unter Voraussetzung des
Schutzes durch Urheberrecht bilden, indem für die Nutzung digitaler Information
Gebühren
erhoben werden, eine Vorrichtung zum Wiedergeben der aufgezeichneten
Information und eine Abrechnungsvorrichtung zur Vergebührung für die Nutzung
der Information.
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Erfindungsgemäß wird die
obige Aufgabe durch ein Verfahren zum Erzeugen von verschlüsselten
Daten gemäß Anspruch
1, durch eine Informationsaufzeichnungsvorrichtung gemäß Anspruch
8, durch eine Informationswiedergabevorrichtung gemäß Anspruch
18 und durch ein Programm gemäß Anspruch
19 erreicht. Die abhängigen
Ansprüche sind
auf weitere vorteilhafte Aspekte der Erfindung gerichtet.
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Gemäß einem
Aspekt der Erfindung wird eine Informationsaufzeichnungsvorrichtung
bereitgestellt, mit einem Verschlüsselungsabschnitt zum Verschlüsseln von
Inhaltsinformation, einem Lizenzinformationsgenerator zum Verschlüsseln mindestens
einer Lizenzbedingung, die sich auf die begrenzte Nutzung der Inhaltsinformation
bezieht, und einen Decodier-Schlüssel
zum Decodieren verschlüsselten
Inhaltsinformation, um Lizenzinformation zu erzeugen, und einen
Aufzeichnungsabschnitt zum Aufzeichnen der durch den Verschlüsselungsschlüssel verschlüsselten
Inhaltsinformation und der Lizenzinformation, die durch den Lizenzinformationsgenerator
erzeugt wurde, auf einem Datenträger.
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Gemäß einem
weiteren Aspekt der Erfindung wird eine Informationsaufzeichnungsvorrichtung
bereitgestellt, mit einem Speicherabschnitt zum Speichern zweiter
Decodier-Schlüsselinformation zum
Decodieren von Lizenzinformation, einem ersten Decodierer-Abschnitt
zum Decodieren der auf dem Datenträger aufgezeichneten Lizenzinformation mit
dem in dem Speicherabschnitt gespeicherten zweiten Decodier-Schlüssel, einem
Entscheidungsabschnitt zum Entscheiden auf der Grundlage einer in
der Lizenzinformation enthaltenen Lizenzbedingung, die durch den
ersten Decodierer-Abschnitt decodiert wird, ob Inhaltsinformation
genutzt werden kann, einem zweiten Decodierer-Abschnitt zum Decodieren
der auf dem Datenträger
aufgezeichneten verschlüsselten
Inhaltsinformation mit dem ersten Decodier-Schlüssel, der in der Lizenzinformation
enthalten ist, die durch den ersten Decodierer-Abschnitt decodiert
wird, wenn der Entscheidungsabschnitt entscheidet, dass die Inhaltsinformation
genutzt werden kann, und einem Wiedergabeabschnitt zum Wiedergeben
der durch den zweiten Decodierer-Abschnitt decodierten Inhaltsinformation.
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Gemäß der Informationsaufzeichnungsvorrichtung
der Erfindung werden die verschlüsselte
Inhaltsinformation und die Lizenzbedingung der Inhaltsinformation
untrennbar auf dem Datenträger
aufgezeichnet. Lediglich die Informationswiedergabevorrichtung mit
einem authentischen Decodier-Schlüssel zum Decodieren der Lizenzinformation
kann die auf dem Datenträger
aufgezeichnete Inhaltsinformation wiedergeben. Außerdem wird,
da vor der Decodierung immer auf der Grundlage der in der Lizenzinformation
enthaltenen Lizenzbedingung entschieden wird, ob die Inhaltsinformation
genutzt werden kann, die Nutzung der Inhaltsinformation bei einer
unzulässigen
Nutzungsbedingung gesperrt. Daher kann die digitale Information,
die Schutz durch Urheberrecht der Inhaltsinformation voraussetzt,
schnell und ohne weiteres verteilt werden.
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Gemäß noch einem
weiteren Aspekt der Erfindung wird eine Abrechnungsvorrichtung zur
Vergebührung
für die
Nutzung von auf einem Datenträger aufgezeichneter
Inhaltsinformation bereitgestellt, mit einem Eingabeabschnitt zum
Eingeben einer gewünschten
Bedingung für
die Nutzung der auf dem Datenträger
aufgezeichneten Inhaltsinformation, einem Gebührenforderungsabschnitt zum
Fordern einer Gebühr
für die
Nutzung der Inhaltsinformation auf der Grundlage der durch den Eingabeabschnitt
eingegebenen Bedingung, und einem Aufzeichnungsabschnitt, um bei
Bestätigung
einer Gebührenzahlung
als Reaktion auf die Forderung, auf dem Datenträger Lizenzinformation aufzuzeichnen,
die mindestens eine Lizenzbedingung zum Begrenzen der Nutzung der
auf dem Datenträger
aufgezeichneten Inhaltsinformation auf der Grundlage der durch den Eingabeabschnitt
eingegebenen Bedingung enthält. Mit
dieser Anordnung wird für
den Datenträger,
auf dem die Inhaltsinformation und die Lizenzinformation, die die
Lizenzbedingung zum Begrenzen der Nutzung der Inhaltsaufzeichnung
enthält,
aufgezeichnet sind, eine ordnungsgemäße Vergebührung für die Nutzung der Inhaltsinformation
aktiviert. Außerdem kann
digitale Information, die Schutz durch Urheberrecht der Inhaltsinformation
voraussetzt, ohne weiteres und einfach verteilt werden.
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Gemäß noch einem
weiteren Aspekt der Erfindung wird eine Abrechnungsvorrichtung zur
Vergebührung
für die
Nutzung von Inhaltsinformation durch einen Datenträger bereitgestellt,
auf dem Inhaltsinformation und verschlüsselte Lizenzinformation, die mindestens
eine Lizenzbedingung enthält,
die sich auf die Begrenzung der Nutzung der Inhaltsinformation bezieht,
aufgezeichnet sind, die umfasst: einen Lizenzinformations-Eingabeabschnitt
zum Eingeben der auf dem Datenträger aufgezeichneten
verschlüsselten
Lizenzinformation, einen Decodiererabschnitt zum Decodieren der
verschlüsselten
Lizenzinformation, die durch den Lizenzinformations-Eingabeabschnitt
eingegeben wurde, einen Bedingungsannahmeabschnitt zum Annehmen
einer gewünschten
Bedingung für
die Nutzung der Inhaltsinformation, einen Gebührenforderungsabschnitt zum
Fordern einer Gebühr
für die
Nutzung der Inhaltsinformation auf der Grundlage der durch den Bedingungsannahmeabschnitt
angenommenen Bedingung, einen Lizenzinformations-Aktualisierungsabschnitt,
um bei Bestätigung
der Gebührenzahlung
als Reaktion auf die Forderung, die durch den Decodiererabschnitt
decodierte Lizenzinformation auf der Grundlage der durch den Bedingungs-Eingabeabschnitt
eingegebenen Bedingung zu aktualisieren, einen Verschlüsselungsabschnitt
zum Verschlüsseln
der durch den Lizenzinformations-Aktualisierungsabschnitt aktualisierten
Lizenzinformation, und einen Ausgabeabschnitt zum Ausgeben der durch
den Verschlüsselungsabschnitt verschlüsselten
Lizenzinformation. Mit dieser Anordnung wird für den Datenträger, auf
dem Inhaltsinformation und die Lizenzinformation, die die Lizenzbedingung
zum Begrenzen der Nutzung der Inhaltsinformation enthält, aufgezeichnet
sind, eine ordnungsgemäße Vergebührung für die Nutzung
der Inhaltsinformation aktiviert. Außerdem kann die digitale Information,
die den Schutz durch Urheberrecht der Inhaltsinformation voraussetzt,
ohne weiteres und einfach verteilt werden.
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Gemäß noch einem
weiteren Aspekt der Erfindung wird eine Entscheidungsvorrichtung
bereitgestellt, um auf der Grundlage der verschlüsselten Lizenzinformation,
die mindestens eine Lizenzbedingung enthält, die sich auf die begrenzte
Nutzung der Inhaltsinformation bezieht, und der Schlüsselinformation
zum Decodieren der Inhaltsinformation zu entscheiden, ob die Inhaltsinformation
genutzt werden kann, die umfasst: einen Schlüsselgenerator zum Erzeugen
eines öffentlichen
Schlüssels,
der verwendet wird, um die Lizenzinformation zu verschlüsseln, und
eines geheimen Schlüssels,
zum Decodieren der Lizenzinformation mit einer vorbestimmten Zeitsteuerung,
des dem öffentlichen
Schlüssel
entsprechenden geheimen Schlüssels,
einen Decodiererabschnitt zum Decodieren der eingegebenen Lizenzinformation
mit dem durch den Schlüsselgenerator
erzeugten geheimen Schlüssel,
einen Entscheidungsabschnitt zum Entscheiden auf der Grundlage der
Lizenzinformation, die in der durch den Decoderabschnitt decodierten
Lizenzinformation enthalten ist, ob die Inhaltsinformation decodiert
werden kann, und einen Ausgabeabschnitt zum Ausgeben von Schlüsselinformation,
die in der durch den Decodiererabschnitt decodierten Lizenzinformation
enthalten ist, wenn der Entscheidungsabschnitt entscheidet, dass
die Inhaltsinformation genutzt werden kann.
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Erfindungsgemäß kann,
da ein geheimer Parameter zum Decodieren der Lizenzinformation in
einer Decodierereinheit A mit einer vorbestimmten Zeitsteuerung
erzeugt d und lediglich innerhalb einer vorbestimmten Zeitspanne
verwendet wird, die Informationssicherheit für die Lizenzinformation, die
die Lizenzbedingung der Inhaltsinformation und den Inhaltsinformations-Decodierschlüssel enthält, verbessert
werden.
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Gemäß einer
Aktualisierungsvorrichtung der Erfindung, die Lizenzinformation
auf der Grundlage einer Anforderung zum Aktualisieren der Lizenzinformation
bei Empfang mindestens einer neu ausgestalteten Lizenzbedingung
und zweiter Schlüsselerzeugungsinformation
aktualisiert, die zum Erzeugen von zweiter Schlüsselinformation von einer Entscheidungsvorrichtung
notwendig ist, um auf der Grundlage verschlüsselter Lizenzinformation,
die mindestens eine Lizenzbedingung enthält, die sich auf die begrenzte
Nutzung der Inhaltsinformation bezieht, verschlüsselter erster Schlüsselinformation
zum Decodieren der Inhaltsinformation und erster Schlüsselerzeugungsinformation,
die zum Erzeugen der zweiten Schlüsselinformation zum Decodieren
der verschlüsselten
ersten Schlüsselinformation
notwendig ist, zu entscheiden, ob die Inhaltsinformation genutzt
werden kann, werden die Lizenzbedingung und die erste Schlüsselerzeugungsinformation
aktualisiert, wird die zweite Schlüsselinformation auf der Grundlage der
aktualisierten ersten Schlüsselerzeugungsinformation
und der zweiten Schlüsselerzeugungsinformation
aktualisiert, und wird die erste Schlüsselinformation mit der aktualisierten
zweiten Schlüsselinformation
verschlüsselt,
um verschlüsselte
Lizenzinformation, die mindestens die aktualisierte Lizenzbedingung
enthält,
die erste Schlüsselinformation,
die mit der aktualisierten zweiten Schlüsselinformation verschlüsselt ist,
und die aktualisierte erste Schlüsselerzeugungsinformation
zu erzeugen.
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Erfindungsgemäß kann,
wenn die Lizenzinformation zu aktualisieren ist, die Lizenzinformation aktualisiert
werden, während
die Informationssicherheit ohne Liefern des Inhaltsdecodierschlüssels sichergestellt
werden kann.
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Gemäß einer
Aktualisierungsvorrichtung der Erfindung, die Lizenzinformation
auf der Grundlage einer Anforderung zur Aktualisierung der Lizenzinformation
bei Empfang mindestens einer neu ausgestalteten Lizenzbedingung,
zweiter Schlüsselerzeugungsinformation,
die zum Erzeugen zweiter Schlüsselinformation
notwendig ist, und eines aktualisierten öffentlichen Schlüssel von
einer Entscheidungsvorrichtung aktualisiert, um auf der Grundlage
der Lizenzinformation, die mindestens eine Lizenzbedingung enthält, die
sich auf die begrenzte Nutzung der Inhaltsinformation bezieht, verschlüsselter
erster Schlüsselinformation
zum Decodieren der Inhaltsinformation und erster Schlüsselerzeugungsinformation,
die zum Erzeugen der zweiten Schlüsselinformation zum Decodieren
der verschlüsselten
ersten Schlüsselinformation
notwendig ist, zu entscheiden, ob die Inhaltsinformation genutzt
werden kann, wobei die Lizenzinformation mit einem öffentlichen
Schlüssel
verschlüsselt
wird, die Lizenzbedingung und die erste Schlüsselerzeugungsinformation aktualisiert werden,
die zweite Schlüsselinformation
auf der Grundlage der aktualisierten ersten Schlüsselerzeugungsinformation und
der zweiten Schlüsselerzeugungsinformation
aktualisiert wird und die erste Schlüsselinformation mit der aktualisierten
zweiten Schlüsselinformation
verschlüsselt
wird, um Lizenzinformation, die mindestens die aktualisierte Lizenzbedingung
enthält,
die erste Schlüsselinformation, die
mit der aktualisierten zweiten Schlüsselinformation verschlüsselt wurde,
und die aktualisierte erste Schlüsselerzeugungsinformation
zu erzeugen, und die erzeugte Lizenzinformation mit dem gelieferten öffentlichen
Schlüssel
verschlüsselt
wird.
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Erfindungsgemäß kann,
wenn die Lizenzinformation zu aktualisieren ist, die Lizenzinformation aktualisiert
werden, während
die Informationssicherheit ohne Liefern des Inhaltsdecodierschlüssels sichergestellt
werden kann.
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Erfindungsgemäß wird eine
Informationsnutzungsvorrichtung bereitgestellt, die verschlüsselte erste
Schlüsselinformation
zum Decodieren verschlüsselter
Inhaltsinformation und erste Schlüsselerzeugungsinformation,
die zum Erzeugen zweiter Schlüsselinformation
zum Decodieren der ersten Schlüsselinformation
notwendig ist, empfängt
und decodiert und die Inhaltsinformation nutzt, wobei die zweite
Schlüsselerzeugungsinformation,
die zum Erzeugen der zweiten Schlüsselinformation zum Decodieren
der ersten Schlüsselinformation
notwendig ist, gehalten wird, wobei die zweite Schlüsselinformation auf
der Grundlage der zweiten Schlüsselerzeugungsinformation
und der eingegebenen ersten Schlüsselerzeugungsinformation
erzeugt wird, und die verschlüsselte
Inhaltsinformation mit der erzeugten zweiten Schlüsselinformation
decodiert wird.
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Erfindungsgemäß kann,
da der Decodierschlüssel
(erste Schlüsselinformation)
der Inhaltsinformation in die Informationsnutzungsvorrichtung eingegeben
wird, während
sie verschlüsselt
gehalten wird, die Informationssicherheit zwischen der Vorrichtung
zum Ausgeben der ersten Schlüsselinformation
und der Informationsnutzungsvorrichtung verbessert werden.
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Gemäß noch einem
weiteren Aspekt der Erfindung wird eine Informationswiedergabevorrichtung zum
Wiedergeben von Inhaltsinformation von einem Datenträger bereitgestellt,
auf dem verschlüsselte
Inhaltsinformation und Lizenzinformation, die mindestens eine Lizenzbedingung
enthält,
die sich auf die begrenzte Nutzung der Inhaltsinformation bezieht, und
erste Schlüsselinformation
zum Decodieren der Inhaltsinformation aufgezeichnet sind, die umfasst: einem
Geräteabschnitt
zum Messen eines Datums und Zeit, einem Entscheidungsabschnitt zum
Entscheiden auf der Grundlage der durch den Geräteabschnitt gemessenen Datum
und Zeit und der auf dem Datenträger
aufgezeichneten Lizenzinformation, ob die Inhaltsinformation genutzt
werden kann, und einen Informationswiedergabeabschnitt zum, wenn
der Entscheidungsabschnitt entscheidet, dass die Inhaltsinformation
genutzt werden kann, Decodieren und Wiedergeben der auf dem Datenträger aufgezeichneten
Inhaltsinformation mit der von dem Entscheidungsabschnitt ausgegebenen
ersten Schlüsselinformation,
wobei Information, um dem Entscheidungsabschnitt das Datum und die
Zeit von dem Geräteabschnitt
mitzuteilen, und die erste Schlüsselinformation,
die von dem Entscheidungsabschnitt an die Informationswiedergabeabschnitte
ausgegeben werden, verschlüsselt
sind.
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Erfindungsgemäß kann die
Sicherheit von Information, die zwischen den Funktionseinheiten (dem
Geräteabschnitt,
dem Entscheidungsabschnitt und dem Informationswiedergabeabschnitt)
in der Informations-Erzeugungsvorrichtung zu transferieren ist,
verbessert werden.
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Gemäß noch einem
weiteren Aspekt der Erfindung wird ein Informationsaufzeichnungsverfahren bereitgestellt,
um auf einem Datenträger,
auf dem mindestens verschlüsselte
Inhaltsinformation aufgezeichnet ist, verschlüsselte Lizenzinformation, die mindestens
eine Lizenzbedingung, die sich auf die begrenzte Nutzung der Inhaltsinformation
bezieht, und einen Decodierschlüssels
der Inhaltsinformation enthält,
aufzuzeichnen, mit folgenden Schritten: Senden von Information zum
Kennzeichnen zweiter Schlüsselinformation
zum Verschlüsseln
erster Schlüsselinformation
zum Verschlüsseln
der Lizenzinformation in eine Entscheidungsvorrichtung zum Entscheiden,
ob die Inhaltsinformation genutzt werden kann, Empfangen von dem
tragbaren Datenträger
der ersten Schlüsselinformation
zum Verschlüsseln
der Schlüsselinformation,
die mit der gekennzeichneten zweiten Schlüsselinformation verschlüsselt wird,
und Aufzeichnen auf dem Datenträger
von Lizenzinformation, die auf der Grundlage einer gekennzeichneten
Lizenzbedingung erzeugt und mit der ersten Schlüsselinformation verschlüsselt wird.
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Erfindungsgemäß kann die
auf dem Datenträger
aufgezeichnete Inhaltsinformation nicht normal decodiert werden,
wenn die Entscheidungsvorrichtung, die verwendet wurde, um die Lizenzinformation
in dem Datenträger
aufzuzeichnen, nicht verwendet wird. Daher kann eine unzulässige Nutzung der
Inhaltsinformation verhindert werden.
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Diese
Erfindung kann vollständiger
aus der folgenden ausführlichen
Beschreibung in Verbindung mit den begleitenden Zeichnungen verstanden
werden, in denen zeigen:
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1 ein
Blockdiagramm, das die erste Anordnung einer Informationsaufzeichnungsvorrichtung gemäß der ersten
Ausführungsform
der Erfindung zeigt;
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2 ein
Ablaufdiagramm zum Erläutern des
Betriebs der in 1 gezeigten ersten Informationsaufzeichnungsvorrichtung;
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3 ein
Blockdiagramm, das die zweite Anordnung der Informationsaufzeichnungsvorrichtung
zeigt, die durch die Erfindung nicht abgedeckt ist;
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4 ein
Ablaufdiagramm zum Erläutern des
Betriebs der in 3 gezeigten zweiten Informationsaufzeichnungsvorrichtung;
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5A und 5B Ansichten
zum Erläutern
eines Verfahrens zum Trennen von Abrechnungsobjektinformation;
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6A und 6B Ansichten
zum Erläutern
eines weiteren Verfahrens zum Trennen von Abrechnungsobjektinformation;
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7 ein
Blockdiagramm, das die dritte Anordnung der Informationsaufzeichnungsvorrichtung zeigt,
die durch die Erfindung nicht abgedeckt ist;
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8 ein
Blockdiagramm, das die erste Anordnung einer Informationswiedergabevorrichtung gemäß der ersten
Ausführungsform
der Erfindung zeigt;
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9 ein
Blockdiagramm, das eine Anordnung einer in 8 gezeigte
Decodierereinheit zeigt;
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10 ein
Ablaufdiagramm zum Erläutern des
Betriebs der in 8 gezeigten ersten Informationswiedergabevorrichtung;
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11 ein
Ablaufdiagramm zum Erläutern des
Betriebs der in 9 gezeigten Decodierereinheit;
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12 ein
Blockdiagramm, das eine weitere Anordnung der Decodierereinheit
mit einer Uhr zum Deaktivieren der Zeitaktualisierung aufweist;
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13 ein
Ablaufdiagramm zum Erläutern des
Betriebs der Uhr der Decodierereinheit, die die Zeitaktualisierung
deaktiviert;
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14 ein
Ablaufdiagramm zum Erläutern des
Betriebs der in 12 gezeigten Decodierereinheit;
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15 ein
Blockdiagramm, das eine Anordnung der Uhr der Decodierereinheit
zeigt, die im Stande ist, Zeit zu aktualisieren;
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16 ein
Ablaufdiagramm zum Erläutern des
Zeitaktualisierungsvorgangs der in 15 gezeigten
Uhr;
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17 eine
Ansicht, die ein System zeigt, das durch einen Client und einen
Server gebildet wird, um Zeit der Uhr der Decodierereinheit durch
ein Netzwerk zu aktualisieren;
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18 ein
Blockdiagramm, das eine Anordnung eines in 17 gezeigten
Zeiteinstellclient zeigt;
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19 ein Blockdiagramm, das eine Anordnung eines
in 17 gezeigten Zeiteinstellservers zeigt;
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20 ein Ablaufdiagramm zum Erläutern des Betriebs des in 18 gezeigten
Zeiteinstellclient;
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21 ein Ablaufdiagramm zum Erläutern des Betriebs des in 19 gezeigten Zeiteinstellservers;
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22 ein Ablaufdiagramm zum Erläutern des Betriebs des in 19 gezeigten Zeiteinstellservers;
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23 ein Blockdiagramm, das eine Anordnung einer
Uhr zeigt, die in dem in 18 gezeigten Zeiteinstellclient
aufgenommen ist;
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24 ein Ablaufdiagramm zum Erläutern des Betriebs der in 23 gezeigten Uhr;
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25 ein Ablaufdiagramm zum Erläutern des Betriebs der in 23 gezeigten Uhr;
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26 ein Blockdiagramm, das eine Anordnung einer
Informationswiedergabevorrichtung (zweite Informationswiedergabevorrichtung)
zeigt, die eine Funktion zum Aktualisieren von Lizenzinformation
und zum Durchführen
einer Vergebührung aufweist;
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27 ein Blockdiagramm, das eine Anordnung einer
in 26 gezeigten Decodierereinheit zeigt;
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28 ein Ablaufdiagramm zum Erläutern des Betriebs der in 27 gezeigten Decodierereinheit;
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29 ein Blockdiagramm, das eine Anordnung eines
in 26 gezeigten Lizenzinformations-Aktualisierungs-Clientabschnitts
zeigt;
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30 ein Ablaufdiagramm zum Erläutern des Betriebs des in 29 gezeigten Lizenzinformations-Aktualisierungs-Clientabschnitts;
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31 ein Blockdiagramm, das eine Anordnung eines
in 26 gezeigten Lizenzinformations-Aktualisierungsservers
zeigt;
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32 ein Ablaufdiagramm zum Erläutern des Betriebs des in 31 gezeigten Lizenzinformations-Aktualisierungsservers;
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33 eine Ansicht, die ein Beispiel des Inhalts
einer Gebührenforderung
zur Verwendung von Abrechnungsobjektinformation zeigt, die von dem
Lizenzinformations-Aktualisierungsserver ausgegeben wird;
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34 ein Ablaufdiagramm zum Erläutern des Betriebs des in 26 gezeigten Gesamtsystems (dem Server und dem
Client, die miteinander durch das Netzwerk kommunizieren);
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35 ein Blockdiagramm, das eine Anordnung einer
Lizenzinformations-Aktualisierungseinheit zeigt;
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36 ein Ablaufdiagramm zum Erläutern des Betriebs der in 35 gezeigten Lizenzinformations-Aktualisierungseinheit;
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37 ein Ablaufdiagramm zum Erläutern des Betriebs der in 35 gezeigten Lizenzinformations-Aktualisierungseinheit;
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38 ein Blockdiagramm, das eine Anordnung einer
Abrechnungsvorrichtung für
die Vergebührung
der Nutzung der Abrechnungsobjektinformation zeigt;
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39 ein Blockdiagramm, das eine Anordnung einer
Decodierereinheit bei einer Informationswiedergabevorrichtung mit
einem Maß für eine unzulässige Kopie
der Abrechnungsobjektinformation zeigt (Entscheidung wird auf der
Grundlage einer Decodierereinheitskennung getroffen;
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40 ein Ablaufdiagramm zum Erläutern des Betriebs der in 39 gezeigten Decodierereinheit;
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41 ein Blockdiagramm, das eine Anordnung einer
Lizenzinformations-Aktualisierungseinheit mit einem Maß für eine unzulässige Kopie
von Abrechnungsobjektinformation zeigt;
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42 ein Ablaufdiagramm zum Erläutern des Betriebs der in 41 gezeigten Lizenzinformations-Aktualisierungseinheit;
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43 ein Blockdiagramm, das eine weitere Anordnung
der Decodierereinheit mit einem Maß für eine unzulässige Kopie
von Abrechnungsobjektinformation zeigt (Entscheidung wird auf der
Grundlage einer Decodierereinheitskennung und Mediumkennung getroffen);
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44 ein Ablaufdiagramm zum Erläutern des Betriebs der in 43 gezeigten Decodierereinheit;
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45 ein Blockdiagramm, das eine Anordnung einer
Kopiervorrichtung zeigt;
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46 ein Ablaufdiagramm zum Erläutern des Betriebs der in 45 gezeigten Kopiervorrichtung;
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47 ein Blockdiagramm, das eine Anordnung einer
in 45 gezeigten Lizenzinformations-Kopiereinheit
zeigt;
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48 ein Ablaufdiagramm zum Erläutern des Betriebs der in 47 gezeigten Lizenzinformations-Kopiereinheit zeigt;
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49 ein Blockdiagramm, das eine Anordnung einer
Informationswiedergabevorrichtung (dritte Informationswiedergabevorrichtung)
gemäß der ersten
Ausführungsform
der Erfindung zeigt, die sekundäre
Information wiedergibt;
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50 ein Blockdiagramm, das eine Anordnung der in 49 gezeigten dritten Informationswiedergabevorrichtung
zeigt;
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51 ein Blockdiagramm, das eine Anordnung einer
in 49 gezeigten Decodierereinheit zeigt;
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52 ein Ablaufdiagramm zum Erläutern des Betriebs der in 51 gezeigten Decodierereinheit; und
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53 ein Blockdiagramm, das eine Anordnung eines
Informationsverteilungssystems zeigt, das die Informationsaufzeichnungsvorrichtung
und Informationswiedergabevorrichtung der Erfindung verwendet.
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Ausführungsformen
der Erfindung werden nachstehend mit Bezug auf die begleitende Zeichnung
beschrieben.
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Die
Gesamtkonfiguration eines Informationsverteilungssystems, das eine
Informationsaufzeichnungsvorrichtung und eine Informationswiedergabevorrichtung
gemäß der ersten
Ausführungsform
der Erfindung verwendet, wird zuerst kurz beschrieben.
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53 zeigt eine Anordnung eines Informationsverteilungssystems,
das die Informationsaufzeichnungsvorrichtung und die Informationswiedergabevorrichtung
der Erfindung verwendet. In 53 sind
ein Lizenzinformations-Erzeugungsabschnitt 1002 und
ein Informationsspeicherabschnitt 1003 denen, die in 1, 3, 7 gezeigt
werden, oder ähnlichen äquivalent,
und eine Decodierereinheit 1013 ist der in 9, 12, 27, 39 43 gezeigten
oder ähnlicher äquivalent.
Ein Wiedergabeabschnitt 1014 und ein Ausleseabschnitt 1012 sind ebenfalls
denen in der 8 gezeigten Informationswiedergabevorrichtung
oder ähnlichen äquivalent.
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Der
Betrieb des in 53 gezeigten Gesamtsystems
wird nachstehend kurz beschrieben. Abrechnungsobjektinformation
wird durch einen Verschlüsselungsschlüssel ke(1)
(Abrechnungsobjektinformation ke(1)) verschlüsselt. Zuerst werden ein Decodierschlüssel kd(1)
der Abrechnungsobjektinformation und eine Lizenzbedingung, wie beispielsweise
ein Ablaufdatum, in den Lizenzinformations-Erzeugungsabschnitt 1002 eingegeben
(Schritte S701 und S702).
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Der
Lizenzinformations-Erzeugungsabschnitt 1002 mischt den
Decodierschlüssel
kd(1) mit der Lizenzbedingung und führt dann eine Verschlüsselung
mit dem Verschlüsselungsschlüssel ke
durch, um Lizenzinformation zu erzeugen, und sendet sie an den Informationsspeicherabschnitt 1003 (Schritt S703).
Die verschlüsselte
Abrechnungsobjektinformation wird ebenfalls in den Informationsspeicherabschnitt 1003 eingegeben
(Schritt S704) und auf einem Informationsspeicherabschnitt 1004 zusammen mit
der Lizenzinformation aufgezeichnet (Schritt S705).
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Der
Informationsspeicherabschnitt 1004 umfasst ein Medium,
wie beispielsweise eine DVD-ROM, eine DVD-RAM oder eine Festplatte.
Auf diesem Medium aufgezeichnete Information wird zu einem anderen
Medium (d.h. einem Informationsspeicherabschnitt 1015)
direkt oder durch Rundsenden oder das Internet transferiert und
durch den Ausleseabschnitt 1012 in eine Informationswiedergabevorrichtung 1011 ausgelesen
(Schritt S706). Die ausgelesene Lizenzinformation wird an die Decodierereinheit 1013 gesendet
(Schritt S707). Die Decodierereinheit 1013, die den Decodierschlüssel kd
hält, der dem
Verschlüsselungsschlüssel ke
entspricht, decodiert die Lizenzinformation und extrahiert den Decodierschlüssel kd(1)
und die Lizenzbedingung der Abrechnungsobjektinformation. Die Decodierereinheit 1013 prüft die Lizenzbedingung,
um zu entscheiden, ob die Abrechnungsobjektinformation verwendet werden
kann. Wenn die Abrechnungsobjektinformation nutzbar ist, gibt die
Decodereinheit den Decodierschlüssel
kd(1) an den Wiedergabeabschnitt 1014 aus (Schritt S708).
Der Wiedergabeabschnitt 1014 extrahiert den (Abrechnungsobjektinformation)
ke(1) aus dem Ausleseabschnitt 1012 (Schritt S709) und decodiert
ihn mit dem Decodierschlüssel
kd(1), um die Abrechnungsobjektinformation wiederzugeben.
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Die
Decodereinheit 1013 hält
den Decodierschlüssel
kd und einen Algorithmus zum Decodieren von Lizenzinformation. Um
einen Angriff auf die Sicherheit zu vermeiden, ist die Decodereinheit 1013 vorzugsweise
nicht als Software sondern beispielsweise als ein IC-Chip installiert.
In diesem Fall umfasst die Decodereinheit 1013 einen IC-Chip
mit einem Lizenzinformations-Eingabeabschnitt und einem Ausgabeabschnitt
zum Ausgeben des Decodierschlüssels
der Abrechnungsobjektinformation (beim Entscheiden, dass die Abrechnungsobjektinformation
nutzbar ist). Die Decodierung und die Entscheidung der Nutzungs-Aktivier/Deaktivier-Bedingung werden
in dem Chip durchgeführt.
-
Als
ein Hauptpunkt der Erfindung mischt der Lizenzinformations-Erzeugungsabschnitt 1002 den Decodierschlüssel kd(1)
der Abrechnungsobjektinformation mit der Lizenz bedingung und führt dann
die Verschlüsselung
durch. Im Allgemeinen wird die Verschlüsselung durch Verwürfeln von
zu verschlüsselnden
Informationsbits durchgeführt.
Daher können, sobald
die Verschlüsselung
durchgeführt
ist, zwei Informationsstücke,
die gleichzeitig verschlüsselt
wurden, nicht getrennt werden (ohne die Decodierung zu verwenden).
Es ist bedeutsam, die Trennung der Abrechnungsobjektinformation
von der Lizenzbedingung unter Verwendung der Art der Verschlüsselung zu
trennen.
-
Bei
dem oben beschriebenen Beispiels wird die Abrechnungsobjektinformation
durch den Verschlüsselungsschlüssel ke(1)
verschlüsselt.
Daher:
- 1. Um die Abrechnungsobjektinformation
zu verwenden, ist der Decodierschlüssel kd(1) erforderlich. Der
Decodierschlüssel
kd(1) wird jedoch in Lizenzinformation verschlüsselt, sodass der Decodierschlüssel und
die Lizenzbedingung untrennbar sind. Obwohl die Lizenzinformation
und die Abrechnungsobjektinformation voneinander getrennt werden
können,
enthält
ungültige
Lizenzinformation nicht den Decodierschlüssel zum ordnungemäßen Decodieren
der Abrechnungsobjektinformation, sodass ein „Austausch" der Lizenzinformation bedeutungslos
ist.
- 2. Um den korrekten Decodierschlüssel kd(1) zu erhalten, muss
gültige
Lizenzinformation decodiert werden. Jedoch:
- 3. Lediglich eine passende Decodereinheit mit dem Decodierschlüssel kd
kann diese Decodierung durchführen.
- 4. Die passende Decodereinheit bezieht sich immer auf die Lizenzbedingung,
die in der Lizenzinformation enthalten ist, um die Nutzungs-Aktivier/Deaktivier-Bedingung
zu entscheiden. Daher:
- 5. Bei der Vorrichtung einschließlich der Lizenzinformations-Erzeugungseinheit
und der Decodereinheit der Erfindung kann die Abrechnungsobjektinformation
prinzipiell nicht unter einer ungültigen Lizenzbedingung verwendet
werden.
-
Wenn
die Decodereinheit 1013 entscheidet, dass die Abrechnungsobjektinformation
nicht verwendet werden kann und den Decodierschlüssel kd(1) nicht ausgibt, muss
die Lizenzinformation aktualisiert oder gültige Lizenzinformation hinzugefügt werden,
um die Abrechnungsobjektinformation zu verwenden. Zu dieser Zeit
wird die Abrechnung für den
Benutzer der Information erzeugt. Der Benutzer muss die Lizenzinformation
aktualisieren oder neue Lizenzinformation irgendwie durch einen
Laden oder einen Verkaufsautomaten oder durch das Internet erfassen.
Eine Vorrichtung oder ein Verkaufsautomat, der in einem Shop eingerichtet
ist, oder ein Netzwerkserver hält
den Decodierschlüssel
kd und den Verschlüsselungsschlüssel ke
und kann daher die Lizenzinformation decodieren und die Information überschreiben
und neu verschlüsseln,
um die Lizenzinformation zu aktualisieren.
-
Wenn
der Benutzer wünscht,
die Lizenzinformation zu aktualisieren (oder neue Lizenzinformation zu
erhalten), muss (eine) der zu der Abrechnungsobjektinformation hinzugefügte Lizenzinformation
an eine Vorrichtung gesendet werden, die eine Lizenzinformations-Aktualisierungsfunktion
aufweist.
- 1'.
Nur eine passende Vorrichtung mit dem Decodierschlüssel kd
und dem Verschlüsselungsschlüssel ke
kann den Decodierschlüssel
kd(1) und den Lizenzzustand der Abrechnungsobjektinformation decodieren/trennen.
- 2'. Lediglich
eine geeignete Vorrichtung mit dem Decodierschlüssel kd und dem Verschlüsselungsschlüssel ke
kann die Lizenzinformation nach dem Neuschreiben der Lizenzbedingung
neu verschlüsseln. Die
aktualisierte Lizenzinformation wird von der Lizenzinformations-Aktualisierungsvorrichtung
(einem in 26 gezeigten Lizenzinformations-Aktualisierungs-Clientabschnitt 403, einer
in 38 gezeigten Lizenzinformations-Aktualisierungseinheit 603,
einer in 41 gezeigten Lizenzinformations-Aktualisierungseinheit 702 oder
einer in 47 gezeigten Lizenzinformations-Aktualisierungseinheit 804)
ausgegeben und zu dem Medium des Benutzers zurückgegeben. Die Lizenzinformation
wird außerhalb
der Lizenzinformations-Aktualisierungsvorrichtung
verschlüsselt
gehalten.
- 3'. Da die Lizenzinformation
eine Verschlüsselung als
ein charakteristisches Merkmal der Erfindung erfahren hat, kann
die Lizenzbedingung nicht unangemessen geändert werden.
-
Im
Allgemeinen wird, um einen Decodierschlüssel durch ein Netzwerk zu übertragen,
der Decodierschlüssel
häufig
mit einem anderen Schlüssel neu
verschlüsselt.
Als das charakteristische Merkmal der Erfindung wird jedoch der
Decodierschlüssel kd(1)
zum Decodieren der verschlüsselten
Abrechnungsobjektinformation mit der Lizenzbedingung gemischt und
dann verschlüsselt.
Dies liefert eine bedeutende Wirkung beim Schutz und der Vergebührung für die Abrechnungsobjektinformation,
wie beispielsweise einem Werk, wie oben beschrieben ist.
-
Die
Anordnungen und Vorgänge
der Informationsaufzeichnungsvorrichtung, der Informationswiedergabevorrichtung
und der Abrechnungsvorrichtung der Erfindung werden nachstehend
ausführlich beschrieben.
-
(1) Informationsaufzeichnungsvorrichtung
-
(1-1) Erstes Beispiel
der Informationsaufzeichnungsvorrichtung
-
1 zeigt
die erste Anordnung einer erfindungsgemäßen Informationsaufzeichnungsvorrichtung.
Genauer gesagt zeigt 1 eine Anordnung einer Informationsaufzeichnungsvorrichtung,
die Inhaltsinformation (hier nachstehend als Abrechnungsobjektinformation
bezeichnet) als ein Abrechnungsobjekt verschlüsselt, wie beispielsweise ein
digitalisiertes Werk, die die Lizenzbedingung der Abrechnungsobjektinformation
und einen Decodierschlüssel zum
Decodieren der verschlüsselten
Abrechnungsobjektinformation verschlüsselt, um Lizenzinformation
zu erzeugen, und die aufgeschlüsselte
Abrechnungsobjektinformation und Lizenzinformation auf einem vorbestimmten
Datenträger
aufzeichnet.
-
Die
Informationsaufzeichnungsvorrichtung umfasst grob gesagt einen Abrechnungsobjektinformations-Eingabeabschnitt 2,
einen Lizenzinformations-Erzeugungsabschnitt 3 und einen
Aufzeichnungsabschnitt 8.
-
Abrechnungsobjektinformation
wird im Voraus mit dem Verschlüsselungsschlüssel ke(1)
verschlüsselt
und in den Abrechnungsobjektinformations-Eingabeabschnitt 2 eingegeben.
Ein Decodierschlüssel,
der dem Verschlüsselungsschlüssel ke(1) entspricht,
ist der Decodierschlüssel
kd(1). Die Verschlüsselung
der Information X mit einem Verschlüsselungsschlüssel K wird
hier nachstehend häufig
als [X] k nach Bedarf ausgedrückt.
-
Der
Lizenzinformations-Erzeugungsabschnitt 3 wird durch einen
Lizenzbedingungs-Eingabeabschnitt 4, einen Decodier schlüssel-Eingabeabschnitt 5,
einen Schlüsselhalterabschnitt 6 und
einen Verschlüsselungsabschnitt 7 gebildet.
-
Der
Verschlüsselungsschlüssel ke
wird im Voraus in dem Schlüsselhalterabschnitt 6 gespeichert.
Dieser Verschlüsselungsschlüssel ke
stimmt nicht immer mit dem Verschlüsselungsschlüssel ke(1) überein.
-
Eine
Lizenzbedingung wird in den Lizenzbedingungs-Eingabeabschnitt 4 eingegeben.
Die Lizenzbedingung umfasst mindestens eines der folgenden: das
Ablaufdatum der Abrechnungsobjektinformation, die Lizenzinformationsschreibzeit,
die Inhaltskennung, die Mediumkennung und die Decodierereinheitskennung.
-
Der
dem Verschlüsselungsschlüssel ke(1) entsprechende
Decodierschlüssel
kd(1), der verwendet wird, um die verschlüsselte Abrechnungsobjektinformation
zu decodieren, wird in den Decodierschlüssel-Eingabeabschnitt 5 eingegeben.
-
Die
Lizenzbedingung und der Decodierschlüssel kd(1) werden in den Verschlüsselungsabschnitt 7 jeweils
durch den Lizenzbedingungs-Eingabeabschnitt 4 und den Decodierschlüssel-Eingabeabschnitt 5 eingegeben.
Die Lizenzbedingung und der Decodierschlüssel kd(1) werden gemischt.
-
Danach
werden die gemischte Lizenzbedingung und der Decodierschlüssel kd(1)
mit dem in dem Schlüsselhalterabschnitt 6 gespeicherten
Verschlüsselungsschlüssel ke
verschlüsselt.
Im Allgemeinen werden Verschlüsselungsschemata
ungefähr in
ein öffentlichen
Verschlüsselungsschema
und ein geheimes Verschlüsselschema
klassifiziert, und jeder von beiden kann verwendet werden. Die verschlüsselten
Daten werden Lizenzinformation genannt. Als das charakteristische
Merkmal des Verschlüsselungsabschnitts 7 sind
die Lizenzbedingung und der Verschlüsselungsschlüssel ke(1)
untrennbar durch Mischen und Verschlüsselung kombiniert. Daher kann
eine Vorrichtung, die im Stande ist, mit dem Verschlüsselungsschlüssel ke
verschlüsselte
Daten zu decodieren, d.h. eine Vorrichtung mit dem Decodierschlüssel kd,
der dem Verschlüsselungsschlüssel ke
entspricht, die Lizenzbedingung von dem Verschlüsselungsschlüssel ke(1)
exklusiv trennen. Der Decodierschlüssel kd(1) ist ein Schlüssel zum
Decodieren der verschlüsselten
Abrechnungsobjektinformation, weil die Abrechnungsobjektinformation
und die Lizenzbedingung untrennbar kombiniert sind. Die Abrechnungsobjektinformation
und die Lizenzinformation können
als Daten immer getrennt werden. Ohne gültige Lizenzinformation kann
jedoch die Abrechnungsobjektinformation nicht decodiert werden, um
den Inhalt zu verwenden.
-
Der
Aufzeichnungsabschnitt 8 schreibt die Lizenzinformation
in einen Informationsspeicherabschnitt 9 und schreibt dann
die verschlüsselte
Abrechnungsobjektinformation anschließend in die Lizenzbedingung.
-
Der
Informationsspeicherabschnitt 9 kann ein Datenträger, wie
beispielsweise eine DVD-ROM, eine DVD-RAM oder eine Festplatte sein.
Ein derartiger Datenträger
mit Information wird in eine vorbestimmte Wiedergabevorrichtung
gelegt, um die Information wiederzugeben. Alternativ kann die Information
von dem Informationsspeicherabschnitt 9 zu einem anderen
Datenträger
durch ein Netzwerk, wie beispielsweise das Internet, oder durch
Rundsenden transferiert und durch eine vorbestimme Wiedergabevorrichtung
wiedergegeben werden.
-
2 ist
ein Ablaufdiagramm zum Erläutern des
Betriebs einer in 1 gezeigten Informationsaufzeichnungsvorrichtung 1.
Zuerst wird die verschlüsselte
Abrechnungsobjektinformation ke(1) in den Abrechnungsobjektinformations-Eingabeabschnitt 2 eingegeben
(Schritt S1), die Lizenzbedingung wird in den Lizenzbedingungs-Eingabeabschnitt 4 eingegeben
(Schritt S2) und der Decodierschlüssel kd(1) wird in den Decodierschlüssel-Eingabeabschnitt 5 eingegeben (Schritt
S3). Die verschlüsselte
Abrechnungsobjektinformation wird von dem Abrechnungsobjektinformations-Eingabeabschnitt 2 zu
dem Aufzeichnungsabschnitt 8 transferiert (Schritt S4),
die Lizenzbedingung wird von dem Lizenzbedingungs-Eingabeabschnitt 4 zu
dem Verschlüsselungsabschnitt 7 transferiert
(Schritt S5) und der Decodierschlüssel kd(1) wird von dem Decodierschlüssel-Eingabeabschnitt 5 zu
dem Verschlüsselungsabschnitt 7 transferiert
(Schritt S6). Der in dem Schlüsselhalterabschnitt 6 im
Voraus gehaltene Verschlüsselungsschlüssel ke
wird zu dem Verschlüsselungsabschnitt 7 transferiert
(Schritt S7). Der Verschlüsselungsschlüssel 7 mischt
die Lizenzbedingung und den Decodierschlüssel kd(1) und führt dann
eine Verschlüsselung
mit dem Verschlüsselungsschlüssel ke
durch, um Lizenzinformation zu erzeugen (Schritt S8). Die erzeugte
Lizenzinformation wird zu dem Aufzeichnungsabschnitt 8 transferiert
(Schritt S9). Der Aufzeichnungsabschnitt 8 mischt die verschlüsselte Abrechnungsobjektinformation
und Lizenzinformation und zeichnet sie auf dem Informationsspeicherabschnitt 9 auf
(Schritt S10).
-
(1-2) Zweites Beispiel
der Informationslesevorrichtung
-
3 zeigt
die zweite Anordnung einer erfindungsgemäßen Informationslesevorrichtung.
Genauer gesagt zeigt 3 eine Anordnung einer Informationsaufzeichnungsvorrichtung,
die einen Teil der Abrechnungsobjektinformation als ein Abrechnungsobjekt,
wie beispielsweise ein digitalisiertes Werk, zusammen mit einer
Lizenzbedingung verschlüsselt, um
Lizenzinformation zu erzeugen, und den verbleibenden Teil der Abrechnungsobjektinformation
und Lizenzinformation in einem vorbestimmten Datenträger aufzeichnet.
Wie bei der in 1 gezeigten ersten Anordnung wird
ein Teil der Abrechnungsobjektinformation zusammen mit einer Lizenzbedingung verschlüsselt, um
die Abrechnungsobjektinformation untrennbar mit der Lizenzbedingung
zu kombinieren.
-
Die
Informationsaufzeichnungsvorrichtung umfasst grob gesagt einen Datentrennabschnitt 12, einen
Lizenzinformations-Erzeugungsabschnitt 13 und einen Aufzeichnungsabschnitt 18.
-
Der
Datentrennungsabschnitt 12 teilt die Abrechnungsobjektinformation
in zwei Teile auf. 5A, 5B, 6A und 6B zeigen
Beispiele der Datentrennung durch den Datentrennungsabschnitt. Für die Zweckmäßigkeit
der Beschreibung wird ein Standbild beispielhaft dargestellt, obwohl
dieses Verfahren für
ein Bewegtbild verwendet werden kann.
-
Wie
in 5A gezeigt ist, kann ein Teil (Gesichtsregionen
in 5A) eines Standbildes extrahiert werden, und die
Gesichtsregionen, wie in 5B gezeigt,
können
als Teil von Lizenzinformation verschlüsselt werden. In diesem Fall
kann das Bild ohne Decodieren der Lizenzinformation (d.h. ohne Zahlen
der Gebühr)
gesehen werden, obwohl das Bild teilweise weggelassen ist. Wie in 6A gezeigt ist,
wird ein Bild einer Fourier-Transformation unterzogen, um eine Frequenzkomponente
zu extrahieren. Eine Hochfrequenzkomponente, wie in 6B gezeigt,
kann als Teil von Lizenzinformation verschlüsselt werden. In diesem Fall
kann, es sei denn, dass die Lizenzinformation nicht decodiert werden kann
(d.h. es sei denn, dass die Gebühr
bezahlt ist), kein klares Bild durch Wiedergeben des Bildes mit der
in 6A gezeigten Frequenzkomponente erhalten werden.
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Der
Lizenzinformations-Erzeugungsabschnitt 13 wird durch einen
Lizenzbedingungs-Eingabeabschnitt 14, einen Verschlüsselungsabschnitt 17 und
einen Schlüsselhalterabschnitt 16 gebildet.
-
Der
Schlüsselhalterabschnitt 16 speichert den
Verschlüsselungsschlüssel ke
im Voraus. Der Lizenzbedingungs-Eingabeabschnitt 14 empfängt eine Lizenzbedingung.
Die Lizenzbedingung umfasst mindestens eines der folgenden: das
Ablaufdatum der Abrechnungsobjektinformation, die Lizenzinformationsschreibzeit,
die Inhaltskennung, die Mediumkennung und die Decodiereinheitskennung.
Die Lizenzbedingung wird in den Verschlüsselungsabschnitt 17 durch
den Lizenzbedingungs-Eingabeabschnitt 14 eingegeben. Ein
Teil der Abrechnungsobjektinformation, der durch Aufteilen der Abrechnungsobjektinformation
in zwei Teile erhalten wird, wird ebenfalls von dem Datentrennungsabschnitt 12 in
den Verschlüsselungsabschnitt 17 eingegeben.
Die Lizenzbedingung und ein Teil der Abrechnungsobjektinformation werden
gemischt und dann mit dem in dem Schlüsselhalterabschnitt 16 gespeicherten
Verschlüsselungsschlüssel ke
verschlüsselt,
um Lizenzinformation zu erzeugen.
-
Der
Aufzeichnungsabschnitt 18 schreibt die Lizenzinformation
in einen Informationsspeicherabschnitt 19, und schreibt
dann den verbleibenden Teil der Abrechnungsobjektinformation, der
durch Aufteilen der Abrechnungsobjektinformation in zwei Teile durch
den Datentrennungsabschnitt 12 erhalten wird, anschließend in
die Lizenzinformation.
-
Der
Informationsspeicherabschnitt 19 kann ein Datenträger, wie
beispielsweise eine DVD-ROM, ein DVD-RAM oder eine Festplatte sein.
Ein derartiger Datenträger
mit Information wird in eine vorbestimmte Wiedergabevorrichtung
gelegt, um die Information wiederzugeben. Alternativ kann die Information
von dem Informationsspeicherabschnitt 19 in einen anderen
Datenträger
durch ein Netzwerk, wie beispielsweise das Internet, oder durch
Rundsenden transferiert und durch eine vorbestimmte Wiedergabevorrichtung
wiedergegeben werden.
-
4 ist
ein Ablaufdiagramm zum Erläutern des
Betriebs einer in 3 gezeigten Informationsaufzeichnungsvorrichtung 11.
Abrechnungsobjektinformation wird in den Datentrennungsabschnitt 12 eingegeben
(Schritt S21), und die Lizenzbedingung wird in den Lizenzbedingungs-Eingabeabschnitt 14 eingegeben
(Schritt S22). Der Datentrennungsabschnitt 12 teilt die
eingegebene Abrechnungsobjektinformation in zwei Teile auf (Schritt
S23), transferiert einen Teil der Abrechnungsobjektinformation zu
dem Verschlüsselungsabschnitt 17 (Schritt
S24) und transferiert den verbleibenden Teil der Abrechnungsobjektinformation
zu dem Aufzeichnungsabschnitt 18 (Schritt S25). Die Lizenzbedingung
wird von dem Lizenzbedingungs-Eingabeabschnitt 14 zu dem
Verschlüsselungsabschnitt 17 transferiert
(Schritt S26). Der Verschlüsselungsschlüssel ke
wird von dem Schlüsselhalterabschnitt 16 zu
dem Verschlüsselungsabschnitt 17 transferiert
(Schritt S27). Der Verschlüsselungsabschnitt 17 mischt
die Lizenzbedingung und den Teil der Abrechnungsobjektinformation,
der von dem Datentrennungsabschnitt 12 transferiert wurde,
und verschlüsselt
sie dann, um Lizenzinformation zu erzeugen (Schritt S28). Die erzeugte Lizenzinformation
wird zu dem Aufzeichnungsabschnitt 18 transferiert (Schritt
S29). Der Aufzeichnungsabschnitt 18 mischt den Teil der
Abrechnungsobjektinformation, der von dem Datentrennungsabschnitt 12 transferiert
wurde, und die Lizenzinformation und zeichnet sie auf dem Informationsspeicherabschnitt 19 auf
(Schritt S30).
-
(1-3) Drittes Beispiel
der Informationsaufzeichnungsvorrichtung
-
Als
noch ein weiteres Beispiel kann die gesamte Abrechnungsobjektinformation
zusammen mit einer Lizenzbedingung verschlüsselt werden, um die Abrechnungsobjektinformation
mit der Lizenzbedingung untrennbar zu kombinieren.
-
7 zeigt
die dritte Anordnung der Informationsaufzeichnungsvorrichtung gemäß der ersten Ausführungsform
der Erfindung. Die gleichen Bezugsziffern wie in 3 bezeichnen
die gleichen Teile in 7, und lediglich unterschiedliche
Teile werden nachstehend beschrieben. In 7 wird der
Datentrennungsabschnitt 12 in 3 mit dem
Abrechnungsobjektinformations-Eingabeabschnitt 2 ersetzt, sodass
die in den Abrechnungsobjektinformations-Eingabeabschnitt 2 eingegebene
Abrechnungsobjektinformation direkt zu dem Verschlüsselungsabschnitt 17 transferiert
wird. Der Verschlüsselungsabschnitt
mischt die gesamte Abrechnungsobjektinformation mit der Lizenzbedingung
und verschlüsselt sie
dann mit dem Verschlüsselungsschlüssel ke.
-
Wie
oben beschrieben ist, werden bei dem ersten Beispiel der Informationslesevorrichtung
der Entschlüsselungsschlüssel kd(1)
zum Decodieren der verschlüsselten
Abrechnungsobjektinformation und der Lizenzbedingung gemischt und
mit dem Verschlüsselungsschlüssel ke
verschlüsselt,
um Lizenzinformation zu erzeugen. Außerdem werden die verschlüsselte Abrechnungsobjektinformation
und die Lizenzinformation gemischt und auf dem Informationsspeicherabschnitt 9 aufgezeichnet,
sodass die Abrechnungsobjektinformation und die Lizenzbedingung
untrennbar kombiniert werden können.
In diesem Fall kann lediglich eine Informationsaufzeichnungsvorrichtung,
die den dem Verschlüsselungsschlüssel ke
entsprechenden Verschlüsselungsschlüssel ke
aufweist, die Lizenzbedingung und den Verschlüsselungsschlüssel kd(1)
voneinander trennen, sodass die verschlüsselte Abrechnungsobjektinformation
mit dem getrennten Decodierschlüssel kd(1)
decodiert und wiedergegeben werden kann.
-
Bei
dem zweiten Beispiel der Informationsaufzeichnungsvorrichtung werden
ein Teil der Abrechnungsobjektinformation und der Lizenzbedingung
gemischt und mit dem Verschlüsselungsschlüssel ke
verschlüsselt,
um Lizenzinformation zu erzeugen. Der verbleibende Teil der Abrechnungsobjektinformation
und der Lizenzinformation werden gemischt und in dem Informationsspeicherabschnitt 19 gespeichert.
Mit dieser Verarbeitung können
die Abrechnungsobjektinformation und die Lizenzbedingung untrennbar
kombiniert werden. In diesem Fall kann lediglich eine Informationsaufzeichnungsvorrichtung
mit dem Decodierschlüssel
kd, der dem Verschlüsselungsschlüssel ke
entspricht, den Teil der Abrechnungsobjektinformation und die Lizenzbedingung
decodieren und sie voneinander trennen, sodass die Abrechnungsobjektinformation
von dem decodierten und getrennten Teil der Abrechnungsobjektinformation
und dem verbleibenden Teil wiedergegeben werden kann.
-
Bei
dem dritten Beispiel der Informationsaufzeichnungsvorrichtung werden
die gesamte Abrechnungsobjektinformation und die Lizenzbedingung
gemischt, mit dem Verschlüsselungsschlüssel ke
verschlüsselt
und auf dem Informationsspeicherabschnitt 19 aufgezeichnet,
wodurch die Abrechnungsobjektinformation untrennbar mit der Lizenzbedingung
kombiniert wird. In diesem Fall kann lediglich eine Informationsaufzeichnungsvorrichtung
mit dem Decodierschlüssel
kd, der dem Verschlüsselungsschlüssel ke
entspricht, die Abrechnungsobjektinformation und die Lizenzbedingung
decodieren, trennen und wiedergeben.
-
Alle
diese Anordnungen deaktivieren, um die Abrechnungsobjektinformation
von der Lizenzbedingung ohne Decodieren zu trennen.
-
Der
Informationsspeicherabschnitt 9 oder 19 kann ein
Datenträger,
wie beispielsweise eine DVD-ROM, eine DVD-RAM oder eine Festplatte
sein. Ein derartiger Datenträger
mit Information wird in eine vorbestimmte Wiedergabevorrichtung
gelegt, um die Information wiederzugeben. Alternativ kann die Information
von dem Informationsspeicherabschnitt 9 oder 19 zu
einem anderen Datenträger durch
ein Netzwerk, wie beispielsweise das Internet, oder durch Rundsenden
transferiert und durch eine vorbestimmte Wiedergabevorrichtung wiedergegeben
werden.
-
(2) Informationswiedergabevorrichtung
-
(2-1) Erstes Beispiel
der Informationswiedergabevorrichtung
-
8 zeigt
die erste Anordnung einer erfindungsgemäßen Informationswiedergabevorrichtung.
Genauer gesagt zeigt 8 eine Anordnung einer Informationswiedergabevorrichtung
zum Wiedergeben von Information, die auf dem Informationsspeicherabschnitt 9 oder 19 bei
der in 1 gezeigten ersten Informationsaufzeichnungsvorrichtung, der
in 3 gezeigten zweiten Informationsaufzeichnungsvorrichtung
oder der in 7 gezeigten dritten Informationsaufzeichnungsvorrichtung
aufgezeichnet ist und die an einen Benutzer durch einen Datenträger oder
durch ein Netzwerk oder Rundsenden verteilt wird.
-
Die
Einheitsinformation, die beispielsweise auf dem Informationsspeicherabschnitt 9 bei
der ersten Informationsaufzeichnungsvorrichtung aufgezeichnet ist,
umfasst Abrechnungsobjektinformation, die mit Lizenzinformation
verschlüsselt
und gemischt wurde, die durch Verschlüsseln des Decodierschlüssels kd(1)
zum Decodieren der Abrechnungs objektinformation zusammen mit der
Lizenzbedingung mit dem Verschlüsselungsschlüssel ke
verschlüsselt wurde.
-
Die
Lizenzbedingung umfasst beispielsweise das Ablaufdatum. Das Ablaufdatum
bedeutet ein Ablaufdatum von Abrechnungsobjektinformation, die einer
durch den Benutzer bezahlten vorbestimmten Gebühr entspricht. Die Lizenzbedingung
kann ebenfalls die Lizenzinformations-Aufzeichnungszeit umfassen.
Die Lizenzinformations-Aufzeichnungszeit ist eine Zeit, wenn die
Lizenzinformation beispielsweise auf dem Informationsspeicherabschnitt 9 bei
der in 1 gezeigten ersten Informationsaufzeichnungsvorrichtung
aufgezeichnet wurde, und ist genauer gesagt Zeitinformation, die
beispielsweise von einer Uhr gelesen wurde, die in dem Lizenzbedingungs-Eingabeabschnitt 4 beim
Erzeugen der Lizenzinformation durch den Lizenzinformations-Erzeugungsabschnitt 3 aufgenommen
wurde.
-
In 8 umfasst
die Informationswiedergabevorrichtung grob gesagt einen Informationsspeicherabschnitt 101,
einen Ausleseabschnitt 102, eine Decodierereinheit 103 und
einen Wiedergabeabschnitt 104.
-
Der
Informationsspeicherabschnitt 101 kann ein Datenträger, wie
beispielsweise eine DVD-ROM, eine DVD-RAM oder eine Festplatte sein.
Alternativ kann die auf dem Informationsspeicherabschnitt 101 aufgezeichnete
Information von dem Informationsspeicherabschnitt 9 oder 19,
der 1, 3 oder 7 gezeigt
ist, durch ein Netzwerk, wie beispielsweise das Internet, oder durch
Rundsenden transferiert werden.
-
Der
Ausleseabschnitt 102 liest eine Einheit von Information
von dem Informationsspeicherabschnitt 101 aus, transferiert
die Lizenzinformation zu der Decodierereinheit 103 und
transferiert die verschlüsselte
Abrechnungsobjektinformation zu dem Wiedergabeabschnitt 104.
-
Die
Decodierereinheit 103 decodiert die Lizenzinformation mit
den im Voraus gespeicherten Decodierschlüssel kd und entscheidet auf
der Grundlage der erhaltenen Lizenzbedingung, ob der Decodierschlüssel kd(1)
zum Decodieren der verschlüsselten
Abrechnungsobjektinformation an den Wiedergabeabschnitt 104 auszugeben
ist, wodurch der Schutz durch Urheberrecht verwirklicht wird.
-
Da
die Abrechnungsobjektinformation mit dem Verschlüsselungsschlüssel ke(1)
verschlüsselt ist,
kann die Abrechnungsobjektinformation nicht wiedergegeben werden,
es sei denn, dass der Wiedergabeabschnitt 104 den Decodierschlüssel kd(1) erhält, der
dem Verschlüsselungsschlüssel ke(1)
entspricht. Der Decodierschlüssel
kd(1) wird von der Decodierereinheit 103 zu dem Wiedergabeabschnitt 104 transferiert.
Wenn der Decodierschlüssel
kd(1) von der Decodierereinheit 103 zu dem Wiedergabeabschnitt 104 zu
transferieren ist, ist der Decodierschlüssel kd(1) normalerweise geschützt. Dies
ist so, weil, wenn der Decodierschlüssel kd(1) während des Transfers
erfasst/gespeichert wird, die Wiedergabe ohne Intervenieren der
Decodierereinheit 103 aktiviert wird, und der Schutz durch
Urheberrecht, wie beispielsweise die Lizenzbedingungsprüfung durch die
Decodierereinheit 103, wird bedeutungslos. Ein spezifisches
Beispiel des Transferschutzes wird z.B. in „News Report, Nikkei Electronics", 18. November 1996
(Nr. 676), Seiten 13–14,
beschrieben.
-
Der
Wiedergabeabschnitt 104 umfasst einen Decodiererabschnitt 105.
Der Decodiererabschnitt 105 decodiert die von dem Ausleseabschnitt 102 transferierte
verschlüsselte
Abrechnungsobjektinformation mit dem von der Decodierereinheit 103 transferierten
Decodierschlüssel
kd(1). Der Wiedergabeabschnitt 104 führt eine vorbestimmte Decodierung zum
Anzeigen der bei der Decodierung durch den Decodiererabschnitt 105 erhaltenen
Abrechnungsobjektinformation durch und zeigt die Abrechnungsobjektinformation
auf einer vorbestimmten Anzeigevorrichtung an.
-
9 zeigt
eine Anordnung der Decodierereinheit 103. Die Decodierereinheit 103 umfasst
einen Lizenzinformations-Eingabeabschnitt 103a,
einen Decodiererabschnitt 103b, einen Decodierschlüsselhalterabschnitt 103c,
einen Entscheidungsabschnitt 103d, einen Taktbezugsabschnitt 103e und
eine Uhr 103f.
-
Der
Lizenzinformations-Eingabeabschnitt 103a empfängt von
dem Ausleseabschnitt 102 transferierte Lizenzinformation
und gibt die Lizenzinformation an den Decodiererabschnitt 103b aus.
-
Der
Decodiererabschnitt 103b decodiert die Lizenzinformation
mit dem in den Decodierschlüsselhalterabschnitt 103c im
Voraus gespeicherten Decodierschlüssel kd und gibt die erhaltene
Lizenzbedingung, d.h. das Ablaufdatum und den Decodierschlüssel kd(1),
an den Entscheidungsabschnitt 103d aus.
-
Der
Uhrbezugsabschnitt 103e liest Zeit (Uhrzeit), die durch
die Uhr 103f angegeben wird.
-
Der
Entscheidungsabschnitt 103d vergleicht die Uhrzeit (Angabe
der aktuellen Zeit), die von dem Uhrbezugsabschnitt 103e erfasst
wurde, mit dem Ablaufdatum. Wenn die Uhrzeit ungleich dem Ablaufdatum
ist, entscheidet der Entscheidungsabschnitt 103d, dass
die Abrechnungsobjektinformation verwendet werden kann (d.h. der
Decodierschlüssel kd(1)
kann ausgegeben werden), und gibt den Decodierschlüssel kd(1)
an den Wiedergabeabschnitt 104 aus.
-
Wenn
die Lizenzbedingung ebenfalls Lizenzinformations-Aufzeichnungszeit umfasst, wird eine Prüfung des
Ablaufdatums und der Lizenzinformations-Aufzeichnungszeit ebenfalls
durchgeführt.
Genauer gesagt vergleicht, wenn das Ablaufdatum gültig ist,
der Entscheidungsabschnitt 103d die Uhrzeit mit der Lizenzinformations-Aufzeichnungszeit.
Wenn die Uhrzeit und die Lizenzinformations-Aufzeichnungszeit gelten,
gibt der Entscheidungsabschnitt 103d den Decodierschlüssel kd(1)
an den Wiedergabeabschnitt 104 aus. Diese Prüfung wird
durchgeführt,
um lediglich die Tatsache zu bestätigen, dass „die Lizenzinformation
in der Vergangenheit aufgezeichnet wurde", obwohl sie eine große Bedeutung hat.
Die Uhr 103f, auf die durch den Uhrbezugsabschnitt 103 Bezug
genommen wird, ist nicht immer korrekt. Insbesondere ist eine übermäßige Zeitverzögerung in
der Uhr vom Blickpunkt der Beachtung des Ablaufdatums nicht bevorzugt.
Die Prüfung
der Lizenzinformations-Aufzeichnungszeit ist teilweisen beim Verhindern
der Zeitverzögerung
bedeutungsvoll. Es sei angenommen, dass die Uhr die Zeit vor einem
Monat angibt. Es sei ebenfalls angenommen, dass die Lizenzinformations-Aufzeichnungszeit 12:00
an einem bestimmten Tag und das Ablaufdatum auf 12:00 Uhr nach der
Lizenzinformations-Aufzeichnungszeit eingestellt ist. Wenn die Lizenzinformations-Aufzeichnungszeit
nicht geprüft
wird, kann der Benutzer die Abrechnungsobjektinformation für eine Woche
+ einem Monat verwenden. Durch Prüfen der Lizenzinformations-Aufzeichnungszeit
kann die Verwendung der Abrechnungsobjektinformation verhindert
werden, sogar wenn die Uhrzeit sehr nacheilt.
-
10 ist
ein Ablaufdiagramm zum Erläutern
des Verarbeitungsvorgangs der in 8 gezeigten
Informationswiedergabevorrichtung. Der Ausleseabschnitt 102 liest
die Einheitsinformation, d.h. die verschlüsselte Abrechnungsobjektinformation
und Lizenzinformation, die auf dem Informationsspeicherabschnitt 101 aufgezeichnet
ist (Schritt S41), transferiert die Lizenzinformation zu der Decodierereinheit 103 (Schritt
S42) und die verschlüsselte
Abrechnungsobjektinformation zu dem Wiedergabeabschnitt 104 (Schritt
S43). Die Decodierereinheit 103 decodiert die Lizenzinformation
mit dem im Voraus gespeicherten Decodierschlüssel kd, um die Lizenzbedingung
(Ablaufdatum) und den Decodierschlüssel kd(1) zu erhalten. Es
wird auf der Grundlage der Lizenzbedingung (Ablaufdatum) entschieden,
ob die Abrechnungsobjektinformation verwendet werden kann (Schritt
S44). Wenn das Ablaufdatum gültig
ist und entschieden wird, dass die Abrechnungsobjektinformation
verwendet werden kann (JA bei Schritt S45), transferiert die Decodierereinheit 103 den
Decodierschlüssel
kd(1) zu dem Wiedergabeabschnitt 104 (Schritt S46). Wenn
entschieden wird, dass die Verwendung der Abrechnungsobjektinformation deaktiviert
ist, wird eine Benachrichtigung, die darstellt, dass der Decodierschlüssel kd(1)
nicht ausgegeben werden kann, an den Wiedergabeabschnitt 104 ausgegeben
und die Verarbeitung wird beendet. Der Wiedergabeabschnitt 104 decodiert
die verschlüsselte
Abrechnungsobjektinformation mit dem Decodierschlüssel kd(1)
und führt
ferner eine Decodierung durch, um die Abrechnungsobjektinformation wiederzugeben
(Schritt S47).
-
Der
Ablauf des Verarbeitungsvorgangs der Decodierereinheit 103 bei
Schritten S44 bis S46 in 10 wird
ausführlicher
mit Bezug auf 8 und 9 und dem
in 11 gezeigten Ablaufdiagramm beschrieben. Der Lizenzinformations-Eingabeabschnitt 103a der
Decodierereinheit 103 empfängt von dem Ausleseabschnitt 102 transferierte
Lizenzinformation (Schritt S51) und transferiert die Lizenzinformation
zu dem Decodiererabschnitt 103b (Schritt S52). Wenn der
Decodierschlüssel
kd von dem Decodierschlüsselhalterabschnitt 103c transferiert
wird (Schritt S53), dann decodiert der Decodiererabschnitt 103b die
Lizenzinformation mit dem Decodierschlüssel kd (Schritt S54). Durch
Decodieren der Lizenzinformation erhaltene Daten werden zu dem Entscheidungsabschnitt 103d transferiert
(Schritt S55). Wenn die Uhrzeit von dem Uhrbezugsabschnitt 103 transferiert
wird (Schritt S56), vergleicht der Entscheidungsabschnitt 103d die
Lizenzbedingung (Ablaufdatum) mit der Uhrzeit, um zu entscheiden,
ob die Abrechnungsobjektinformation verwendet werden kann (d.h.
ob der Decodierschlüssel
kd(1) an den Wiedergabeabschnitt 104 auszugeben ist) (Schritt S57).
Wenn entschieden wird, dass die Abrechnungsobjektinformation verwendet
werden kann, wird der Decodierschlüssel kd(1) an den Wiedergabeabschnitt 104 ausgegeben
(Schritte S58 und S59). Wenn entschieden wird, dass die Abrechnungsobjektinformation
nicht verwendet werden kann, wird eine Nachricht, die darstellt,
dass der Decodierschlüssel kd(1)
nicht ausgegeben werden kann, an den Wiedergabeabschnitt 104 ausgegeben
(Schritte S58 und S60).
-
(2-2) Anordnung der Decodierereinheit
und der in der Decodierereinheit aufgenommenen Uhr
-
Wenn
das Ablaufdatum für
die Abrechnungsobjektinformation als eine Lizenzbedingung zu verwenden
und das Ablaufdatum für
die Abrechnungsobjektinformation einzustellen ist, ist die Genauigkeit der
in der in 9 gezeigten Decodierereinheit 103 aufgenommenen
Uhr 103f bedeutsam. In diesem Sinne ist ein Mechanismus,
um dem Benutzer außer Stande
zu setzen, die Zeit beliebig einzustellen, notwendig. 12 zeigt
eine Decodierereinheit mit einem derartigen Mechanismus. Die gleichen
Bezugsziffern wie in 9 bezeichnen die gleichen Teile
in 12.
-
Wie
in 12 gezeigt ist, umfasst die Uhr 103f einen
Zeiteinstellabschnitt 111, einen Zeiteinstell-Deaktivierungsabschnitt 112 und
einen Zeitzähler 113.
Der Betrieb der in 12 gezeigten Uhr 103f wird
mit Bezug auf das in 13 gezeigte Ablaufdiagramm beschrieben.
Wenn Zeiteinstellkennzeichnungsinformation, die Einstellzeitinformation
enthält, durch
den Zeiteinstellabschnitt 111 beim Versand von einem Werk
eingegeben wird (Schritt S71), wird die gekennzeichnete Einstellzeit
in dem Zeitzähler 113 eingestellt
(Schritte S72 und S73). Danach trifft der Zeiteinstell-Deaktivierungsabschnitt 112 eine
Maßnahme,
um die Zeiteinstellung durch den Zeiteinstellabschnitt 112 zu
deaktivieren (Schritte S74 und S75). Beispielsweise lässt der
Zeiteinstell-Deaktivierungsabschnitt 112 einen Überstrom
zu einer Schaltung zum Verbinden des Zeiteinstellabschnitts 111 und des
Zeitzählers 113 fließen, um
den Zeiteinstellabschnitt 111 und den Zeitzähler 113 physikalisch
zu trennen. Beim Treffen der Zeiteinstell-Deaktivierungsmaßnahme wird
jede Zeiteinstellung unmöglich.
-
Ein
Fehlerauswertungsabschnitt 103g bestimmt den maximalen
kumulativen Fehler beispielsweise durch das folgende Verfahren.
Das Fehlerauswertungsverfahren hält
die „maximale
Zeitverzögerung" und die „maximale
Zeitvoreilung" der
Uhr 103f. Der Fehlerauswertungsabschnitt 103g umfasst ebenfalls
einen Zeitzähler
zur Fehlerauswertung. Dieser Zeitzähler addiert die maximale Verzögerung oder
die maximale Voreilung je Stunde und transferiert die kumulative
maximale Verzögerung
oder kumulative maximale Voreilung (diese werden inklusiv ein kumulativer
Fehler genannt) als ein Summenwert zu dem Entscheidungsabschnitt 103d.
-
Die
kumulative maximale Voreilung oder kumulative maximale Verzögerung bedeutet
die kumulative Zeit von Fehlern, die beispielsweise aufgrund des
abnormalen Betriebs der Uhr 103f selbst erzeugt wird. Daher
muss, wenn die durch Uhr 103f angegebene Uhrzeit mit dem
Ablaufdatum oder Lizenzinformations-Aufzeichnungszeit zu vergleichen
ist, dieser kumulative Fehler berücksichtigt werden.
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In
diesem Fall prüft
der Entscheidungsabschnitt 103d der Decodierereinheit 103,
ob die folgende Beziehung gilt:
Uhrzeit ≤ Ablaufdatum + kumulative maximale
Voreilung
Uhrzeit ≥ Lizenzinformations-Aufzeichnungs(Aktualisierungs)zeit – kumulative
maximale Verzögerung
-
Wenn
die beiden Beziehungen gleichzeitig gelten, wird entschieden, dass
die Abrechnungsobjektinformation verwendet werden kann. Wenn die auf
dem Informationsspeicherabschnitt 9 durch die erste Informationsaufzeichnungsvorrichtung
aufgezeichnete Information wiederzugeben ist, wird entschieden,
dass der Decodierschlüssel
kd(1) ausgegeben werden kann. Wenn auf dem Informationsspeicherabschnitt 19 durch
die zweite Informationsaufzeichnungsvorrichtung aufgezeichnete Information
wiederzugeben ist, wird entschieden, das ein Teil der Abrechnungsobjektinformation
ausgegeben werden kann.
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Der
Verarbeitungsvorgang der in 12 gezeigten
Decodierereinheit wird als nächstes
mit Bezug auf das Ablaufdiagramm in 14 beschrieben. Der
Lizenzinformations-Eingabeabschnitt 103a der Decodierereinheit 103 empfängt von
dem Ausleseabschnitt 102 transferierte Lizenzinformation
(Schritt S81) und transferiert die Lizenzinformation zu dem Decodiererabschnitt 103b (Schritt
S82). Wenn der Decodierschlüssel
kd von dem Decodierschlüsselhalterabschnitt 103c transferiert
wird (Schritt S83), decodiert der Decodiererabschnitt 103b die
Lizenzinformation mit dem Decodierschlüssel kd (Schritt S84). Bei
dem Decodieren der Lizenzinformation erhaltene Daten werden zu dem
Entscheidungsabschnitt 103d transferiert (Schritt S85).
Der Uhrbezugsabschnitt 103e erfasst die Uhrzeit von der
Uhr 103f (Schritt S86) und transferiert die erfasste Uhrzeit zu
dem Entscheidungsabschnitt 103d (Schritt S87). Der Entscheidungsabschnitt 103d erfasste
den kumulativen Fehler von dem Fehlerauswertungsabschnitt 103g (Schritt
S88) und vergleicht die Lizenzbedingung (Ablaufdatum) mit der Uhrzeit
unter Berücksichtigung
des kumulativen Fehlers der Uhr 103f, um zu entscheiden,
ob die Abrechnungsobjektinformation verwendet werden kann (d.h.,
ob der Decodierschlüssel
kd(1) an den Wiedergabeabschnitt 104 auszugeben ist) (Schritt
S89). Wenn entschieden wird, dass die Abrechnungsobjektinformation
verwendet werden kann, wird der Decodierschlüssel kd(1) an den Wiedergabeabschnitt 104 ausgegeben (Schritte
S90 und S91). Wenn entschieden wird, dass die Abrechnungsobjektinformation
nicht verwendet werden kann, wird eine Nachricht, die darstellt,
dass der Decodierschlüssel
kd(1) nicht ausgegeben werden kann, an den Wiedergabeabschnitt 104 ausgegeben
(Schritte S90 und S92).
-
(2-3) Zeiteinstellung
Nr. 1 für
die in der Decodierereinheit aufgenommene Uhr
-
15 zeigt
eine weitere Anordnung der in der Decodierereinheit 103 aufgenommenen
Uhr 103f und insbesondere eine Anordnung der Uhr 103f zur Zeiteinstellung
auf der Grundlage von verschlüsselter
Zeiteinstell-Kennzeichnungsinformation.
-
Wie
in 15 gezeigt ist, umfasst die Uhr 103f einen
Einstellzeiteingabeabschnitt 121, einen Decodiererabschnitt 122,
einen Befehlszertifizierungsabschnitt 123, einen Zeiteinstellabschnitt 124 und
einen Zeitzähler 125.
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Der
Betrieb der Uhr 103f mit dieser Anordnung wird mit Bezug
auf das in 16 gezeigte Ablaufdiagramm beschrieben.
Zeiteinstellkennzeichnungsinformation, die Einstellzeitinformation
enthält, wird
im Voraus verschlüsselt.
Wenn die verschlüsselte
Zeiteinstellkennzeichnungsinformation in den Einstellzeiteingabeabschnitt 121 eingegeben
wird (Schritt S101), transferiert der Einstellzeiteingabeabschnitt 121 die
verschlüsselte
Einstellzeitkennzeichnungsinformation zu dem Decodiererabschnitt 122 (Schritt
S102). Der Decodiererabschnitt 122 decodiert die verschlüsselte Zeiteinstellkennzeichnungsinformation
(Schritt S103) und transferiert die decodierte Zeiteinstellkennzeichnungsinformation
zu dem Befehlszertifizierungsabschnitt 123 (Schritt S104). Der
Befehlszertifizierungsabschnitt 123 bestätigt das Befehlsformat
der Zeiteinstellkennzeichnungsinformation (Schritt S105). Wenn das
Format korrekt ist (JA bei Schritt S106), wird die in der Zeiteinstellkennzeichnungsinformation
enthaltene Einstellzeitinformation zu dem Zeiteinstellabschnitt 124 transferiert (Schritt
S107). Der Zeiteinstellabschnitt 124 stellt die Zeit des
Zeitzählers 125 in Übereinstimmung
mit der Einstellzeitinformation (Schritt S108).
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Wenn
die Uhr 103f die in 15 angezeigte Anordnung
aufweist, muß die
in die Uhr 103f einzugebende Zeiteinstellkennzeichnungsinformation
immer mit einem vorbestimmten Verschlüsselungsschlüssel verschlüsselt sein.
Aus diesem Grund kann eine Vorrichtung, die keine Verschlüsselung
durchführen
kann (d.h. eine Vorrichtung ohne einen Verschlüsselungsschlüssel) nicht
verwendet werden, um Zeit einzustellen. Daher kann der Benutzer
ebenfalls die Zeit der Uhr 103f nicht ohne weiteres einstellen.
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(2-4) Zeiteinstellung
Nr. 2 für
die in der Decodierereinheit aufgenommene Uhr
-
Die
Zeiteinstellung für
die in der Decodierereinheit 103 aufgenommen Uhr 103f durch
ein Netzwerk wird als nächstes
beschrieben.
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17 ist
eine Ansicht, die das Konzept der Netzwerkzeiteinstellung zeigt.
Ein Zeiteinstellclient umfasst eine Uhr, die der Zeiteinstellung
zu unterziehen ist, d.h. die in der Decodierereinheit 103 der
ersten Informationswiedergabevorrichtung aufgenommene Uhr 103f,
wie in 8 gezeigt ist. Die durch diese Uhr angegebene
Zeit wird eine Clientzeit genannt. Ein Zeiteinstellserver beinhaltet
ebenfalls eine Uhr, und die durch diese Uhr eingegebene Zeit wird eine
Serverzeit genannt. In dieser Form stellt der Zeiteinstellserver
Zeit für
die in dem Zeiteinstellclient aufgenommene Uhr durch ein Netzwerk.
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Eine
relativ komplexe Verarbeitung ist erforderlich, um die Zeit für die in
der Decodierereinheit aufgenommene Uhr einzustellen. Der Grund dafür ist wie
folgt. Die Voreilung in einer Uhr 201 des Client muß geprüft werden.
Ein Vorgang zum Bestätigen, dass
eine Minute von Clientzeit fast einer Minute der Serverzeit äquivalent
ist, muß durchgeführt werden. Diese
Bestätigung
wird durch i) Kennzeichnen der Zertifizierungsinformations-Übertragungszeit
von dem Server und ii) Kennzeichnen der Zertifizierungsinformations-Ankunftszeit
(Einstellauszeit) durchgeführt.
Die Zertifizierungsinformation wird von dem Client zu dem Server übertragen,
um eine falsche Deklaration zu verhindern. Dies ist so, weil der
Server die Voreilung in der Clientzeit mit der Zertifizierungsinformations-Ankunftszeit
misst. Außerdem
muß sichergestellt
werden, dass der von dem Server übertragene
Zeiteinstellbefehl in die Uhr 201 eingegeben wird, direkt
nachdem er an dem Client angekommen ist. Um eine derartige schnelle
Eingabe zu gewährleisten,
wird ein Auszeit (Zeiteinstellkennzeichnungs-Aufnahmezeit) für die Uhr 201 des
Client eingestellt.
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18 zeigt
eine Anordnung des Zeiteinstellclient. Wie in 18 gezeigt
ist, wird der Zeiteinstellclient durch einen Netzwerkkommunikationsabschnitt 202,
einen Clientzertifizierungsschlüssel-Speicherabschnitt 203 und
einen Verschlüsselungsabschnitt 204 gebildet.
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19 zeigt eine Anordnung des Zeiteinstellservers.
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Ein
Vorgang zum Einstellen der Zeit für die Uhr 201 des
Zeiteinstellclient von dem Zeiteinstellserver durch ein Netzwerk
wird als nächstes
mit Bezug auf 20 bis 22,
die Ablaufdiagramme der Vorgänge
des Zeiteinstellclient und des Zeiteinstellservers zeigen, 23, die ein Blockdiagramm einer Anordnung der
Uhr 201 des Zeiteinstellclient zeigt, und 24 und 25,
die Ablaufdiagramme des Betriebs der Uhr 201 zeigen, beschrieben.
-
Zuerst
sendet der Zeiteinstellclient aktuelle Clientzeit t1, die durch
die Uhr 201 angegeben wird, zu dem Zeiteinstellserver durch
den Netzwerkkommunikationsabschnitt 202 (Schritte S111
und S112 in 20). Genauer gesagt liest,
wie in 23 gezeigt ist, ein Zeitausleseabschnitt 302 die
aktuelle Clientzeit t1 von einem Zeitzähler 301 (S161 in 24) und gibt die aktuelle Clientzeit t1 an den
in 18 gezeigten Netzwerkkommunikationsabschnitt 202 aus
(Schritt S162 in 24).
-
Der
Zeiteinstellserver empfängt
die Clientzeit t1 durch einen Netzwerkverbindungsabschnitt 211 (Schritt
S131 in 21) und transferiert die Clientzeit t1
zu einem Zeitkennzeichnungsabschnitt 212 (Schritt S132).
Der Zeitkennzeichnungsabschnitt 212 teilt einem Ankunftszeitperiodeneinstellabschnitt 213 die
Ankunft der Zeit t1 von dem Client mit (Schritt S133), addiert einen
vorbestimmten numerischen Wert zu der Clientzeit t1, um Zertifizierungsinformations-Übertragungszeit
(Clientzeit) t2 zu bestimmen (Schritt S134), und transferiert die
Zertifizierungsinformations-Übertragungszeit
t2 an den Zeiteinstellclient durch den Netzwerkverbindungsabschnitt 211 (Schritt
S135). Die Zertifizierungsinformations- Übertragungszeit
t2 wird in einem Kennzeichnungszeitspeicherabschnitt 218 gespeichert
(Schritt S136). Bei Empfang der Zeitankunftsmitteilung erfasst der Ankunftszeitperiodeneinstellabschnitt 213 die
Ankunftszeit (Servertime) t1 der Zeit t1 von dem Client (Schritt
S137), addiert einen vorbestimmten numerischen Wert zu der Ankunftszeit
t1, um die Zertifizierungsinformations-Ankunftszeit (Serverzeit)
T2 zu bestimmen (Schritt S138), und speichert die Zeit T2 in einem
Ankunftszeitperioden-Speicherabschnitt 215 (Schritt S139).
-
Bei
Empfang der Zertifizierungsinformations-Übertragungszeit
t2 durch den Netzwerkkommunikationsabschnitt 202 (Schritt
S113 in 20) transferiert der Zeiteinstellclient
sie zu der Uhr 201 (Schritt S114) und wartet bis zur Clientzeit
t2. Zu der Clientzeit t2 liest die Uhr 201 die Zertifizierungsinformation aus
und gibt sie an den Verschlüsselungsabschnitt 204 aus.
Zu dieser Zeit kann die Zertifizierungsinformation die Zeit "t2" sein (Schritt S115).
Genauer gesagt empfängt,
wie in 23 gezeigt ist, die Uhr 201 die
Zertifizierungsinformations-Übertragungszeit
t2 und speichert sie in einem Kennzeichnungszeitspeicherabschnitt 303 (Schritt
S163 in 24). Ein Zeitvergleichsabschnitt 304 liest
die in dem Kennzeichnungszeitspeicherabschnitt 303 gespeicherte
Zertifizierungsinformations-Übertragungszeit
t2 aus und vergleicht die Zertifizierungsinformations-Übertragungszeit t2 mit einer
Clientzeit t, die durch den Zeitzähler 301 angegeben
wird, während
gelegentlich auf die Clientzeit t Bezug genommen wird. Wenn die Zertifizierungsinformations-Übertragungszeit
t2 mit der Clientzeit t koinzidiert, wird der Zeitausleserabschnitt 302 gekennzeichnet,
um die Clientzeit auszulesen (Schritte S164 bis S168 in 24). Bei Empfang dieser Kennzeichnung liest der
Zeitausleseabschnitt 302 die Clientzeit aus (in diesem
Fall die Zeit t2), die durch den Zeitzähler 301 angegeben wird, und
gibt die ausgelesene Zeit an den in 18 gezeigten
Verschlüsselungsabschnitt 204 aus
(Schritt S169 in 24). Die Uhr 201 des
Zeiteinstellclient addiert einen vorbestimmten numerischen Wert
zu der Zeit t2, um die Zeiteinstellkennzeichnungs-Empfangszeit (Clientzeit)
t3 zu bestimmen, und speichert die Zeit t3 in einem Zeiteinstellkennzeichnungs-Empfangszeit-Speicherabschnitt 309 (Schritt
S170 in 24).
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Wenn
ein Verschlüsselungsschlüssel k's von dem Clientzertifizierungsschlüssel-Speicherabschnitt 203 transferiert
wird (Schritt S116), verschlüsselt
der Verschlüsselungsabschnitt 204 des
Zeiteinstellclient die Zeit "t2" als Zertifizierungsinformation mit
dem Verschlüsselungsschlüssel k's (S117) und transferiert
die verschlüsselte
Zertifizierungsinformation ([t2] k's) zu dem Zeiteinstellserver durch den Netzwerkkommunikationsserver 202 (Schritte
S118 und S119). Bei dem Zeiteinstellserver wird ein Decodierschlüssel k'p, der dem Verschlüsselungsschlüssel k's entspricht, in
einem Serverzertifizierungsschlüssel-Speicherabschnitt 219 gehalten.
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Bei
Empfang der verschlüsselten
Zertifizierungsinformation von dem Zeiteinstellclient durch den
Netzwerkverbindungsabschnitt 211 (Schritt S140) transferiert
der Zeiteinstellserver die Zertifizierungsinformation zu einem Ankunftszeitperioden-Verifizierungsabschnitt 216 (Schritt
S141). Der Ankunftszeitperioden-Verifizierungsabschnitt 216 extrahiert
die Zertifizierungsinformations-Ankunftszeit
T2, die in dem Ankunftszeitperioden-Speicherabschnitt 215 gespeichert
wurde, und liest von einer Uhr 214 die Zeit T (Serverzeit)
aus, bei der die verschlüsselte Zertifizierungsinformation
empfangen wird (Schritte S142 bis S144). Die Zertifizierungsinformations-Empfangszeit T wird
mit der Zertifizierungsinformations- Ankunftszeit T2 verglichen. Wenn T > T2 ist, wird entschieden,
dass die Verzögerungszeit
zu lang ist, und die Verarbeitung wird beendet (Schritt S145). Wenn
T ≤ T2 ist,
wird die verschlüsselte
Zertifizierungsinformation zu einem Decodiererabschnitt 217 transferiert
(Schritt S146 in 22) und mit dem Decodierschlüssel k'p decodiert, der
in dem Serverzertifizierungsschlüssel-Speicherabschnitt 219 gespeichert
ist (Schritte S147 und S148). Die decodierte Zertifizierungsinformation
wird zu einem Kennzeichnungszeit-Bestätigungsabschnitt 220 transferiert (Schritt
S149). Die Zertifizierungsinformations-Übertragungszeit t2, die in
dem Kennzeichnungszeitspeicherabschnitt 218 gespeichert
wurde, wird ebenfalls zu dem Kennzeichnungszeit-Bestätigungsabschnitt 220 transferiert.
Durch Vergleichen dieser Zeiten wird die Uhr des Zeiteinstellclient
zertifiziert (Schritte S150 bis S152). In diesem Fall wird die Zeit "t2" bestätigt. Wenn
die Zertifizierung der Uhr des Zeiteinstellclient versagt, wird
die Verarbeitung beendet. Wenn die Zertifizierung der Uhr des Zeiteinstellclient erfolgreich
ist, überträgt der Kennzeichnungszeit-Bestätigungsabschnitt 220 eine
Zeiteinstellkennzeichnung zu einem Zeiteinstellkennzeichnungs-Erzeugungsabschnitt 221 (Schritt
S153). Bei Empfang dieser Kennzeichnung liest der Zeiteinstellkennzeichnungs-Erzeugungsabschnitt 221 die
Serverzeit zu diesem Zeitpunkt von der Uhr 214 aus und
erzeugt einen Zeiteinstellbefehl, der die Serverzeit enthält. Der
Zeiteinstellbefehl wird mit einem Verschlüsselungsschlüssel k't verschlüsselt. Die
Uhr des Zeiteinstellclient hält
einen Decodierschlüssel
k'q, der dem Verschlüsselungsschlüssel k't entspricht (Schritte S154
und S155). Der verschlüsselte
Zeiteinstellbefehl wird zu dem Zeiteinstellclient durch den Netzwerkverbindungsabschnitt 211 übertragen
(Schritte S156 und S157).
-
Bei
Empfang des verschlüsselten
Lizenzservers durch den Netzwerkkommunikationsabschnitt 202 gibt
der Zeiteinstellclient den Zeiteinstellbefehl in die Uhr 201 ein
(Schritte S120 und S121 in 20).
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Wie
in 23 gezeigt ist, benachrichtigt, wenn der verschlüsselte Zeiteinstellbefehl
durch einen Einstellzeiteingabeabschnitt 305 empfangen wird,
die Uhr 201 einen Einstellzeitkennzeichnungs-Eingabezeitbezugsabschnitt 310 davon (Schritte
S171 und S172 in 24). Bei Empfang dieser Mitteilung
erfasst der Zeiteinstellkennzeichnungs-Eingabezeitrefenzabschnitt 310 die
Clientzeit t von dem Zeitzähler 301 und
gibt die Clientzeit t an einen Zeitvergleichsabschnitt 311 aus
(Schritte S173 und S174 in 24).
Der Zeitvergleichsabschnitt 311 liest die Zeiteinstellkennzeichnungs-Empfangszeit
t3 aus, die in dem Zweiteinstellkennzeichnungs-Empfangszeit-Speicherabschnitt 309 gespeichert
wurde, und vergleicht die Zeit t3 mit der Clientzeit t. Zu dieser Zeit
kann der Zeitvergleichsabschnitt 311 einen Vergleich/eine
Entscheidung mit der zulässigen
Verzögerungszeit Δt durchführen, die
in einem zulässigen Verzögerungszeitspeicherabschnitt 312 im
Voraus gespeichert ist (Schritte S175 bis S177 in 24). Wenn t > t3
+ Δt ist,
wird entschieden, dass die Verzögerungszeit
zu lang ist, und die Verarbeitung wird beendet (Schritt S178 in 24). Wenn t ≤ t3,
teilt der Zeitvergleichsabschnitt 311 dem Einstellzeiteingabeabschnitt 305 einen
Zeiteinstellspielraum mit (Schritte S178 und S179 in 24). Als Reaktion auf diese Mitteilung führt die
Uhr 201 des Zeiteinstellclient den Zeiteinstellvorgang
auf der Grundlage der von dem Zeiteinstellserver übertragenen
Zeiteinstellkennzeichnung (Befehl) durch.
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Wie
in 23 gezeigt ist, transferiert bei Empfang der Zeiteinstellspielraummitteilung
der Einstellzeiteingabeabschnitt 305 der Uhr 201 des
Zeiteinstellclient die verschlüsselte
Zeiteinstellkennzeichnung zu einem Decodiererabschnitt 306 (Schritt S180
in 25). Der Decodiererabschnitt 306 decodiert
die verschlüsselte
Zeiteinstellkennzeichnung mit dem Decodierschlüssel k'q und transferiert die decodierte Zeiteinstellkennzeichnung
an einen Befehlsverifizierungsabschnitt 307 (Schritte S181
und S182 in 25). Der Befehlsverifizierungsabschnitt 307 bestätigt das
Befehlsformat der Zeiteinstellkennzeichnung. Wenn das Befehlsformat
korrekt ist, wird die Serverzeit in der Zeiteinstellkennzeichnung
zu einem Zeiteinstellabschnitt 308 transferiert (Schritte S183
bis S185 in 25). Der Zeiteinstellabschnitt 308 stellt
die durch den Zeitzähler
angegebene Clientzeit in Übereineinstimmung
mit der von dem Befehlsverifizierungsabschnitt 307 empfangenen
Serverzeit ein (Schritt S186 in 25).
-
(2-5) Zweites Beispiel
der Informationswiedergabevorrichtung (die Lizenzbedingung umfasst
eine Abrechnungsobjektinformationskennung)
-
Die
Abrechnungsobjektinformation umfasst eine Abrechnungsobjektinformationskennung
zum Kennzeichnen der Abrechnungsobjektinformation. Die Lizenzbedingung
umfasst mindestens das Ablaufdatum und die Abrechnungsobjektinformationskennung.
Ein Fall, in dem Lizenzinformation, die in dem Informationsspeicherabschnitt
einer Informationswiedergabevorrichtung gespeichert wurde, durch ein
Netzwerk unter dieser Bedingung aktualisiert wird, wird beschrieben.
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26 zeigt die Anordnung der zweiten Informationswiedergabevorrichtung
und der gesamten Anordnung eines Systems zum Aktualisieren von Lizenzinformation.
Die zweite Informationswiedergabevorrichtung umfasst einen Informationsspeicherabschnitt 401,
eine Decodierereinheit 402, einen Lizenzinformations-Aktualisierungsclientabschnitt 403, einen
Wiedergabeabschnitt 404, einen Netzwerkverbindungsabschnitt 405 und
einen Elektronic-Banking-Abschnitt 406.
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Der
Informationsspeicherabschnitt 401 in der Informationswiedergabevorrichtung
ist der gleiche wie der Informationsspeicherabschnitt 101 bei
der in 8 gezeigten ersten Informationswiedergabevorrichtung.
Von der durch einen Informationsausleseabschnitt (in 26 nicht gezeigt) ausgelesenen Einheitsinformation
wird die Lizenzinformation an die Decodierereinheit 402 gesendet.
-
27 zeigt eine Anordnung der in 26 gezeigten Decodierereinheit 402. Die
gleichen Bezugsziffern wie in 9 bezeichnen
die gleichen Teile in 27. Die in 27 gezeigte Anordnung ist von der in 9 gezeigten
dadurch unterschiedlich, dass ein Abrechnungsobjekt-informationskennungs-Ausgabeabschnitt 103g zum
Ausgeben der Abrechnungsobjektinformationskennung, die in der Lizenzbedingung
enthalten ist, hinzugefügt
ist.
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Der
Betrieb der in 27 gezeigten Decodierereinheit
wird als nächstes
mit Bezug auf das in 28 gezeigte Ablaufdiagramm
beschrieben. Die Lizenzinformation wird in den Lizenzinformations-Eingabeabschnitt 103a der
Decodierereinheit 402 eingegeben und an den Decodiererabschnitt 103b gesendet
(Schritte S201 und S202). Der Decodiererabschnitt 103b decodiert
die Lizenzinformation mit dem in dem Decodierschlüsselhalterabschnitt 103c gehaltenen
Decodierschlüssel
kd und transferiert die decodierte Lizenzinformation zu dem Entscheidungsabschnitt 103d (Schritte
S203 bis S205). Wenn eine Uhrzeit von dem Uhrzeitbezugsabschnitt 103e transferiert
wird (Schritt S206), vergleicht der Entscheidungsabschnitt 103d die
Lizenzbedingung (Ablaufdatum) mit der Uhrzeit, um zu entscheiden,
ob die Abrechnungsobjektinformation verwendet werden kann (d.h.,
ob der Decodierschlüssel
kd(1) an den Wiedergabeabschnitt 404 auszugeben ist). Wenn
entschieden wird, dass die Abrechnungsobjektinformation verwendet
werden kann, wird der Decodierschlüssel kd(1) an den Wiedergabeabschnitt 104 ausgegeben
(Schritte S206 bis S209). Der obige Vorgang ist der gleiche wie
der der in 9 gezeigten Decodierereinheit.
Andererseits wird, wenn die Entscheidungseinheit 103d entscheidet,
dass die Abrechnungsobjektinformation nicht verwendet werden kann,
die in der Lizenzbedingung enthaltene Abrechnungsobjektinformationskennung
zu dem Abrechnungsobjektinformationskennungs-Ausgabeabschnitt 103g transferiert,
und gleichzeitig wird eine Mitteilung, die darstellt, dass der Decodierschlüssel kd(1)
nicht ausgegeben werden kann, an den Wiedergabeabschnitt 404 ausgegeben
(Schritte S210 und S211). Der Abrechnungsobjektinformationskennungs-Ausgabeabschnitt 103g gibt
die Abrechnungsobjektinformationskennung an den Lizenzinformations-Aktualisierungsklienentenabschnitt 403 aus (Schritt
S212).
-
Die
Anordnung und der Betrieb des Lizenzinformations-Aktualisierungsclientabschnitt 403 wird als
nächstes
hauptsächlich
mit Bezug auf 29 und 30 beschrieben.
Die von der Decodierereinheit 402 gesendete Abrechnungsobjektinformationskennung
wird in einen Lizenzinformations-Eingabeabschnitt 403a eingegeben
(Schritt S221). Zu dieser Zeit kann eine Lizenzinformation verschieden
von der Abrechnungsobjektinformationskennung in den Lizenzinformations-Eingabeabschnitt 403a eingegeben
werden. Lizenzinformation, die mindestens die Abrechnungsobjektinformationskennung
enthält, wird
in den Lizenzinformations-Eingabeabschnitt 403a eingegeben.
Die in dem Lizenz informations-Eingabeabschnitt 403a eingegebene
Lizenzinformation wird an einen Netzwerkverbindungsabschnitt 405 durch
einen Lizenzinformationstransferabschnitt 403b ausgegeben
und dann zu einem in 26 gezeigten Lizenzinformations-Aktualisierungsserver 407 übertragen
(Schritte S222 und S223). Der Lizenzinformationstransferabschnitt 403b kann
die Lizenzinformation verschlüsseln
und sie an den Netzwerkverbindungsabschnitt 405 ausgeben.
-
Wenn
eine verschlüsselte
Gebührenforderung
(einschließlich
einer Feldkennung) von dem in 26 gezeigten
Lizenzinformations-Aktualisierungsserver 407 in Korrespondenz
mit der Abrechnungsobjektinformationskennung übertragen wird, empfängt die
zweite Informationswiedergabevorrichtung die verschlüsselte Gebührenforderung
durch den Netzwerkverbindungsabschnitt 405 und transferiert
die Gebührenforderung
zu einem Gebührenforderungs-Eingabeabschnitt 403c des
Lizenzinformations-Aktualisierungsclientabschnitts 403 (Schritt S224).
Die verschlüsselte
Gebührenforderung
wird ebenfalls an einen Decodiererabschnitt 403d (Schritt S225)
transferiert. Der Decodiererabschnitt 403d decodiert die
verschlüsselte
Gebührenforderung
und transferiert sie zu einem Bezahlungsbestätigungsabschnitt 403e (Schritte
S226 und S227). Der Bezahlungsbestätigungsabschnitt 403e zeigt
den Inhalt der Gebührenforderung
auf beispielsweise einer vorbestimmten Anzeigevorrichtung an und
bestätigt
den Willen des Benutzers über
die Gebührenzahlung
für die
Verwendung der Abrechnungsobjektinformation (Schritt S228).
-
Wenn
der Benutzer kennzeichnet, die Gebühr durch eine vorbestimmte
Eingabevorrichtung zu bezahlen, wird ein Bezahlungskennzeichnungsabschnitt 403f gebeten,
eine Bezahlungskennzeichnung auszugeben (Schritte S229 und S230).
Die durch den Bezahlungskennzeichnungsabschnitt 403f erzeugte
Bezahlungskennzeichnung wird an einen Server 408 einer Elektronic-Banking-Agentur
durch den Elektronic-Banking-Abschnitt 406 und
dann zu einem vorbestimmten Netzwerk übertragen (Schritt S231).
-
Wenn
eine Kontobezahlung durch den Server 408 der Elektronic-Banking-Agentur
bestätigt wird,
wird dem Lizenzinformations-Aktualisierungsserver 407 dieses
mitgeteilt. Bei Empfang dieser Mitteilung erzeugt der Lizenzinformations-Aktualisierungsserver 407 neue
Lizenzinformation durch Verschieben des Ablaufdatums, verschlüsselt die
neue Lizenzinformation und überträgt sie an
die zweite Informationswiedergabevorrichtung. Bei Empfang der aktualisierten
Lizenzinformation durch den Netzwerkverbindungsabschnitt 405 der
zweiten Informationswiedergabevorrichtung wird die Lizenzinformation
in einen Lizenzinformations-Eingabeabschnitt 403g in dem
Lizenzinformations-Aktualisierungsclientabschnitt 403 eingegeben
und dann zu einem Lizenzinformations-Aktualisierungsabschnitt 403h transferiert
(Schritte S232 und S233). Der Lizenzinformations-Aktualisierungsabschnitt 403h schreibt
die empfangene Lizenzinformation über die Lizenzinformation der
Abrechnungsobjektinformation, die bereits auf dem Informationsspeicherabschnitt 401 aufgezeichnet
wurde, um dadurch die Lizenzinformation zu aktualisieren (Schritt
S234).
-
Die
Anordnung und der Betrieb des Lizenzinformations-Aktualisierungsservers 407 wird
als nächstes
mit Bezug auf 31 und 32 beschrieben.
Die von der zweiten Informationswiedergabevorrichtung bei Schritt
S223 in 30 übertragene Lizenzinformation
wird durch einen Netzwerkverbindungsabschnitt 407a in dem
Lizenzinformations-Aktualisierungsserver 407 empfangen
und zu einer Lizenzinformations-Aktualisierungseinheit 407b transferiert
(Schritte S241 und S242 in 32).
Die Lizenzinformation wird nach Bedarf decodiert, und die decodierte
Lizenzinformation wird in einer Lizenzinformations-Datenbank 407c registriert
(Schritt S243). Zu dieser Zeit fügt
die Lizenzinformations-Datenbank 407 eine Feldkennung zu
der Lizenzinformation hinzu, um die Lizenzinformations-Aktualisierungs-Historie zu verwalten.
Die Lizenzinformations-Aktualisierungseinheit 407b wird
ebenfalls diese Feldkennung mitgeteilt. Ein Abrechnungsdatenbank-Wiedergewinnungsabschnitt 407d durchsucht
eine Abrechnungsdatenbank 407e auf der Grundlage der in
der Lizenzinformation enthaltenen Abrechnungsobjektinformations-Kennung,
um eine Gebührenforderung
zu erzeugen (Schritte S244 bis S246).
-
Als
der Inhalt der Gebührenforderung
wird die Abrechnungsobjektinformations-Kennung, die zu zahlende
Gebühr
für die
Nutzung der Abrechnungsobjektinformation (Gebühr, die dem Ablaufdatum entspricht),
ein Gebührenzahlungsziel
und dergleichen beschrieben, wie in 33 gezeigt
ist.
-
Die
erzeugte Gebührenforderung
wird zu einem Verschlüsselungsabschnitt 407f zusammen
mit der Feldkennung transferiert, verschlüsselt, zu dem Netzwerkverbindungsabschnitt 407a transferiert,
und dann an die zweite Informationswiedergabevorrichtung durch das
Netzwerk übertragen
(Schritte S247 bis S250). Die verschlüsselte Gebührenforderung und die Feldkennung
werden durch die zweite Informationswiedergabevorrichtung empfangen
und der Verarbeitung von Schritt S224 in 30 unterzogen.
-
Bei
der zweiten Informationswiedergabevorrichtung wird die Zahlung für die Nutzung
der Abrechnungsobjektinformation durch Ausgeben einer Zahlungskennzeichnung
bei Schritt S231 in 30 durchgeführt. Wenn die dem Benutzer
präsentierte Gebührenforderung
den Inhalt aufweist, wie in 33 gezeigt
ist, wird der Inhalt der Zahlungskennzeichnung beispielsweise beschrieben
als „10 Yen/Woche
für „ABCD" an abc, Bezugsnummer: Feldkennung", und die Zahlung
wird durch den Elektronic-Banking-Abschnitt 406 durchgeführt. Die
Bezugsnummer ist die Feldkennung, die zu der Lizenzinformation hinzugefügt wird.
Der Server 408 der Elektronic-Banking-Agentur, die die Zahlungskennung empfangen
hat, führt
die Zahlungsverarbeitung durch und sendet dann eine Bezahlungsbestätigung an
den Lizenzinformations-Aktualisierungsserver 407 zusammen
mit einer Spezifikation „10
Yen/Woche für „ABCD" von A an abc, Bezugsnummer:
Feldkennung". In
diesem Fall ist A die Benutzerkennung.
-
Wenn
der Lizenzinformations-Aktualisierungsserver 407 die Bezahlungsbestätigung durch einen
Netzwerkverbindungsabschnitt 407g empfängt, durchsucht die Lizenzinformations-Aktualisierungseinheit 407b die
Lizenzinformations-Datenbank 407c nach zu aktualisierender
Lizenzinformation auf der Grundlage der Bezugsnummern, d.h. der
Feldkennung (Schritte S251 bis S253). Die Lizenzinformations-Aktualisierungseinheit 407b aktualisiert
die Lizenzbedingung in der Lizenzinformation mit Bezug auf die Bezahlungsbestätigung,
verschlüsselt
die Lizenzinformation (Schritt S254) und überträgt die verschlüsselte Lizenzinformation
zu der zweiten Informationswiedergabevorrichtung durch den Netzwerkverbindungsabschnitt 407a (Schritte
S255 und S256).
-
Die
Gebührenforderung,
die von dem Lizenzinformations-Aktualisierungsserver
zu der zweiten Informationswiedergabevorrichtung zu übertragen
ist, wird wegen dem folgenden Grund verschlüsselt. Der Kommunikationspfad,
der verwendet wird, um die Gebührenforderung
zu übertragen,
ist eine öffentliche
Leitung, wie beispielsweise das Internet, und im Allgemeinen ist
die Sicherheit dafür
nicht garantiert. Aus diesem Grund kann die Gebührenordnung geändert werden,
und der Benutzer kann die Gebühr
für ein
falsches Ziel bezahlen. Die Gebührenforderung
wird verschlüsselt,
um dies zu verhindern.
-
34 ist ein Ablaufdiagramm zum Erläutern des
Betriebs des gesamten Systems einschließlich der in 26 gezeigten zweiten Informationswiedergabevorrichtung.
Die Bezugsziffern (Schritte S261 bis S286) in 34 entsprechen denen in 26 und
eine ausführliche
Beschreibung davon wird weggelassen.
-
(3) Lizenzinformations-Aktualisierungseinheit
-
Eine
Lizenzinformations-Aktualisierungseinheit wird als nächstes beschrieben.
Die Lizenzinformations-Aktualisierungseinheit aktualisiert hauptsächlich die
Lizenzbedingung in der Lizenzinformation. Beispielsweise kann die
Lizenzinformations-Aktualisierungseinheit als eine unabhängige Einheit verwendet
werden, um Lizenzinformation zu aktualisieren, die auf dem Informationsspeicherabschnitt durch
die erste Informationsaufzeichnungsvorrichtung zusammen mit Abrechnungsobjektinformation aufgezeichnet
wurde. Um die Lizenzinformation zu aktualisieren, muss die Lizenzinformations-Aktualisierungseinheit
die Verschlüsselung
der Lizenzinformation löschen
(decodieren), eine gewünschte
Lizenzbedingung eingeben, die neu eingegeben wurde, bestätigen, ob
die Zahlung für
die Lizenzbedingung durchgeführt
wurde, und dann die Lizenzinformation verschlüsseln und sie als aktualisierte
Lizenzinformation ausgeben.
-
35 zeigt eine Anordnung der Lizenzinformations-Aktualisierungseinheit.
Die Anordnung und der Betrieb der in 23 gezeigten
Lizenzinformations-Aktualisierungseinheit wird nachstehend mit Bezug
auf die in 36 und 37 gezeigten
Ablaufdiagramme beschrieben.
-
Bei
der Lizenzinformations-Aktualisierungsverarbeitung wird zuerst Lizenzinformation
in einen Lizenzinformations-Eingabeabschnitt 501 eingegeben,
und eine gewünschte
Lizenzbedingung wird in einen gewünschten Lizenzbedingungs-Eingabeabschnitt 506 eingegeben
(Schritt S301 in 36 und Schritt S308 in 37). In diesem Fall wird die Lizenzinformation
durch die Lizenzbedingung und den Decodierschlüssel kd(1) der verschlüsselten
Abrechnungsobjektinformation gebildet, die mit Bezug auf die erste
Informationsaufzeichnungsvorrichtung beschrieben wurden. Die gewünschte Lizenzbedingung bedeutet
die Lizenzbedingung einer Wahl des Benutzers und wird von der Benutzerseite
durch eine geeignete Schnittstelle eingegeben.
-
Die
in den Lizenzinformations-Eingabeabschnitt 501 eingegebene
Lizenzinformation wird durch einen Lizenzinformations-Decodiererabschnitt 502 mit
dem in einem Decodierschlüsselhalterabschnitt 503 gehaltenen
Decodierschlüssel
decodiert (Schritt S302 in 36),
um die Lizenzbedingung und den Abrechnungsinformations-Decodierschlüssel voneinander
zu trennen, sodass die Lizenzinformation (insbesondere die Lizenzbedingung)
aktualisiert werden kann, und gleichzeitig wird Information, die
zur Vergebührung
notwendig ist, wie beispielsweise eine Abrechnungsobjektinformationskennung, an
einen Gebührenforderungs-Ausgabeabschnitt 507 gesendet
(Schritt S303 in 36 und Schritt S310 in 37). Die Lizenzinformation, die aktualisiert werden
kann, wird durch ein Lizenzinformations-Aktualisierungsabschnitt 505 mit
der durch die gewünschte
Lizenzbedingungs-Eingabeabschnitt 506 eingegebene Lizenzbedingung überschrieben (Schritt
S304 in 36). Um für die gewünschte Lizenzbedingung Gebühren zu
erheben, gibt der gewünschte
Lizenzbedingungs-Eingabeabschnitt 506 die
gewünschte
Lizenzbedingung an den Gebührenforderungs-Ausgabeabschnitt 507 aus,
um eine Vergebührung
für die
eingegebene gewünschte
Lizenzbedingung zu veranlassen. Der Gebührenforderungs-Ausgabeabschnitt 507 gibt
außerhalb
der Vorrichtung die gewünschte
Lizenzbedingung aus, die von dem gewünschten Lizenzbedingungs-Eingabeabschnitt 506 eingegeben
wurde, und die für
die Abrechnung notwendig Information aus, wie beispielsweise die
Abrechnungsobjektinformationskennung, die von dem Lizenzinformations-Decodiererabschnitt 502 auf
der Grundlage eines vorbestimmten Protokolls eingegeben wurde (Schritt
S310 in 37). Als Reaktion auf diese
Ausgabe startet die externe Vorrichtung die Abrechnungsprozedur.
Die auszugebenden Gebührenforderungsinformation
wird durch die Benutzungsumgebung des Informationsverteilungssystems
(d.h. des Informationsverteilungssystems, das durch die Informationsaufzeichnungsvorrichtung und
die Informationswiedergabevorrichtung der Erfindung gebildet wird)
zum Schutz durch Urheberrecht und Abrechnung bestimmt, die die Lizenzinformations-Aktualisierungseinheit
beinhaltet. Wenn der Urheberrechtshalter der Abrechnungsobjektinformation
spezifiziert wurde, muss die Abrechnungsobjektinformationskennung
nicht ausgegeben werden. Wenn die Lizenzbedingung für sämtliche
Abrechnungsobjektinformation im Voraus eingestellt wurde, kann der
gewünschte
Lizenzbedingungs-Eingabeabschnitt 506 weggelassen werden,
und die Lizenzbedingung muss nicht von dem Gebührenforderungs-Ausgabeabschnitt 507 ausgegeben
werden. Wie oben beschrieben ist, nimmt die Lizenzinformations-Aktualisierungseinheit
dieser Ausführungsform einige
selbsterläuternde
Variationen abhängig
von ihrer Benutzerumgebung an.
-
Bei
Abschluß der
Gebührenzahlung
für die Gebührenforderungsinformation
wird ein Zahlungsbestätigungssignal
von der externen Vorrichtung an den Zahlungsbestätigungsabschnitt 508 gesendet. Wenn
dieses Signal gesendet wird, wird die von dem Lizenzinformations-Aktualisierungsabschnitt 505 eingegebene
aktualisierte Lizenzinformation an einen aktualisierten Lizenzinformations-Verschlüsselungsabschnitt 509 gesendet,
sodass Lizenzinformation mit einem vorbestimmten Verschlüsselungsschlüssel verschlüsselt wird,
der in einem Verschlüsselungsschlüsselhalterabschnitt 510 gehalten
wird (Schritte S305 und S306 in 36).
Zu dieser Zeit wird die aktualisierte Lizenzinformation nicht an
den aktualisierten Lizenzinformations-Verschlüsselungsabschnitt 509 gesendet,
es sei denn, das Signal wird empfangen. Mit dieser Funktion verhindert
die Lizenzinformations-Aktualisierungseinheit
dieser Ausführungsform,
dass die aktualisierte Lizenzinformation ausgegeben wird, wenn die
Bezahlung noch nicht durchgeführt
wurde.
-
Die
durch den aktualisierten Lizenzinformations-Verschlüsselungsabschnitt 509 verschlüsselte aktualisierte
Lizenzinformation wird an einen aktualisierten Lizenzinformations-Ausgabeabschnitt 501 gesendet
und an die externe Vorrichtung ausgegeben (Schritt S307). In diesem
Fall bedeutet die Abrechnungsobjektinformationskennung die Kennung
der Abrechnungsobjektinformation, die den Urheberrechtshalter der
Information darstellt und zum Spezifizieren des Abrechnungsbetrags
oder des Abrechnungsziels notwendig ist.
-
Die
in 35 gezeigte Lizenzinformations-Aktualisierungseinheit kann nicht nur
verwendet werden, um die Lizenzinformation zu aktualisieren, die
auf einem Datenträger
oder dergleichen durch die oben erwähnte erste Informationsaufzeichnungsvorrichtung
aufgezeichnet wurde, sondern ebenfalls, um die Lizenzinformation
zu aktualisieren, die auf einem Datenträger oder dergleichen durch
die zweite oder dritte Informationsaufzeichnungsvorrichtung als
eine Modifikation der ersten Informationsaufzeichnungsvorrichtung
aufgezeichnet wurde.
-
Die
in 35 gezeigte Lizenzinformations-Aktualisierungseinheit kann als eine
unabhängige
Einheit verwendet werden, mit der Informationswiedergabevorrichtung
der Erfindung kombiniert werden oder in der Informationswiedergabevorrichtung aufgenommen
werden. Alternativ kann die Lizenzinformations-Aktualisierungseinheit
als die Lizenzinformations-Aktualisierungseinheit 407b in
dem in 31 gezeigten Lizenzinformations-Aktualisierungsserver
verwendet werden.
-
(4) Abrechnungsvorrichtung
zum Schutz durch Urheberrecht
-
38 zeigt eine Anordnung des Hauptteils einer Abrechnungsvorrichtung
zum Durchführen
der Abrechnung zum Schutz durch Urheberrecht auf der Grundlage von
Lizenzinformation, die auf einem Datenträger oder dergleichen durch
die oben beschriebenen Informationsaufzeichnungsvorrichtung aufgezeichnet
ist.
-
In 38 wird Lizenzinformation von einem Datenträger 615,
wie beispielsweise einer Magnetplatte, einer DVD oder einer CD,
durch einen Lizenzinformations-Ladeabschnitt 601 geladen.
Gleichzeitig wird eine gewünschte
Lizenzbedingung von einem Gewünschte-Lizenzbedingungs-Eingabeabschnitt 602 durch
ein Eingabemedium 616, wie beispielsweise eine Tastatur
oder eine Maus, eingegeben. Die Lizenzinformation und die gewünschte Lizenzbedingung
werden in eine Lizenzinformations-Aktualisierungseinheit 603 eingegeben
und der gleichen Lizenzinformations-Aktualisierungsverarbeitung
unterzogen, wie bei der oben beschriebenen Lizenzinformations-Aktualisierungseinheit,
sodass die Abrechnungsinformation als eine Gebührenforderung an ein Abrechnungsinformations- Wiedergewinnungsabschnitt 604 gesendet
wird. Die Abrechnungsinformation ist zum Spezifizieren der gewünschten
Lizenzbedingung und des Abrechnungsziels notwendig. Der Abrechnungsinformations-Wiedergewinnungsabschnitt 604 durchsucht
eine Abrechnungsinformations-Datenbank 609 nach Abrechnungsbetragsinformation
auf der Grundlage der Abrechnungsinformation. Wenn der Abrechnungsbetrag
im Voraus bestimmt wurde, muss die gewünschte Lizenzbedingung nicht
von der Lizenzinformations-Aktualisierungseinheit 603 ausgegeben
werden, und der Abrechnungsbetrag selbst kann ausgegeben werden.
In diesem Fall muss die Abrechnungsinformations-Wiedergewinnung nicht durchgeführt werden.
Wenn der Urheberrechtshalter der Abrechnungsobjektinformation spezifiziert
wurde, muss die Abrechnungsinformation, wie beispielsweise eine Abrechnungsobjektinformationskennung,
nicht von der Lizenzinformations-Aktualisierungseinheit 603 ausgegeben
werden. In diesem Fall muss ein Abrechnungshistorie-Verwaltungsabschnitt 608 lediglich
die Abrechnungsbetragsinformation und nicht die Abrechnungsobjektinformationskennung
verwalten. Wie oben beschrieben ist, nimmt die Abrechnungsinformation,
die von der Lizenzinformations-Aktualisierungseinheit 603 ausgegeben
ist, selbsterläuternde Variationen
abhängig
von der Situation der Anwendung der Abrechnungsvorrichtung an.
-
Die
Abrechnungsinformation und die Abrechnungsbetragsinformation werden
an einen Abrechnungsbetragsinformations-Ausgabeabschnitt 605 gesendet,
sodass der Abrechnungsbetrag dem Benutzer präsentiert wird. Wenn der Benutzer
den präsentierten
Betrag durch ein Verfahren zahlt, bestätigt ein Bezahlungsentscheidungsabschnitt 606 die
Bezahlung und sendet ein Signal, das die Bezahlung bestätigt, an
den Bezahlungsbestätigungsabschnitt 508 in
der Lizenzinformations-Aktualisierungseinheit.
Wenn der Benutzer die Gebühr
in bar zu zahlen hat, werden ein Noten/Münzen-Einfügungsabschnitt und ein Entscheidungsabschnitt
angeordnet, und ein Signal wird an den Bezahlungsentscheidungsabschnitt 606 in Übereinstimmung
mit der Entscheidung durch den Entscheidungsabschnitt gesendet.
Die Bezahlung wird durch verschiedene Verfahren mit elektronischem
Geld, einer Kreditkarte oder einer Prepaid-Karte durchgeführt, sodass
die Entscheidung immer durch verschiedene Verfahren durchgeführt wird.
-
Wenn
der Bezahlungsentscheidungsabschnitt 606 entscheidet, dass
die Bezahlung abgeschlossen ist, sendet der Bezahlungsentscheidungsabschnitt 606 die
Abrechnungsinformation an den Abrechnungshistorie-Verwaltungsabschnitt 606,
sodass die Abrechnungsinformation gespeichert und verwaltet wird.
-
Es
sei angenommen, dass die Abrechnungsvorrichtung dieser Ausführungsform
nicht mit einer externen Vorrichtung durch ein Netzwerk oder dergleichen
verbunden ist, sodass das Banking an diesem Punkt nicht abgeschlossen
ist. Aus diesem Grund muss bei dieser Ausführungsform das Verfahren zum
Verteilen derartiger Bezahlung verwaltet werden, sodass der Abrechnungshistorie-Verwaltungsabschnitt 608 erforderlich
ist. Die in dem Abrechnungshistorie-Verwaltungsabschnitt 608 gespeicherte
Historieinformation wird periodisch durch einen vorbestimmten Administrator
gelesen, sodass das Banking durch einen geeigneten Abschnitt durchgeführt wird.
-
Schließlich gibt
die Lizenzinformations-Aktualisierungseinheit 603, die
das den Abschluss der Bezahlung darstellende Signal von dem Bezahlungsentscheidungsabschnitt 606 empfangen
hat, die aktualisierte Lizenzinformation an einen aktualisierten Lizenzinformations-Einschreibeabschnitt 607 durch die
gleiche Prozedur wie die bei der oben beschriebenen Lizenzinformations-Aktualisierungseinheit aus.
Der Einschreibeabschnitt 607 schreibt die aktualisierte Lizenzinformation
bei einem passenden Abschnitt des Eingangsdatenträgers 615.
-
Wenn
die Abrechnungsvorrichtung dieser Ausführungsform mit der Informationswiedergabevorrichtung
der Erfindung kombiniert wird, kann ein Verkaufsautomat für die Information
mit einem Urheberrecht, der eine sogenannte Lizenzinformations-Aktualisierungsfunktion
aufweist, verwirklicht werden. Als ein charakteristisches Merkmal
wird die charakteristische Funktion der Erfindung in einem Automaten
verwirklicht. Mit dieser Anordnung kann, wenn Abrechnungsobjektinformation
mit einem Urheberrecht zu mieten oder zu verkaufen ist, und angenommen
wird, dass die (verschlüsselte)
Abrechnungsobjektinformation bereits in einen tragbaren Datenträger, wie
beispielsweise eine DVD oder CD, eingegeben wurde, eine passende
Abrechnungsverarbeitung durch Einfügen des Datenträgers in
die Abrechnungsvorrichtung dieser Ausführungsform durchgeführt werden,
sodass jedem zu jeder Zeit ermöglicht
wird, die Lizenz für
den Inhalt zweckmäßig zu kaufen.
-
(4-1) Lizenzinformations-Aktualisierungseinheit,
die eine Maßnahme
zum Verhindern einer unzulässigen Kopie
von Abrechnungsobjektinformation trifft, und Decodierereinheit in
der Informationswiedergabevorrichtung, die der Lizenzinformations-Aktualisierungseinheit
entspricht
-
Wie
ohne weiteres ersichtlich ist, kann, wenn die permanente Verwendung
der Abrechnungsobjektinformation mit einem Urheberrecht oder ein
sehr spätes
Ablaufdatum erlaubt ist, das Speichermedium selbst kopiert werden.
Wenn Kopien in einem großen Volumen
verteilt werden, kann das Urheberrecht nicht geschützt werden.
Um dieses Problem zu lösen,
ermöglichen,
wenn eine permanente Nutzung oder ein langfristiges Ablaufdatum
als eine Lizenzbedingung zu erlauben ist, die Decodierereinheit
und die Lizenzinformations-Aktualisierungseinheit dieser Ausführungsform
exklusiv einer aufgenommenen Decodierereinheit, die Abrechnungsobjektinformation
wiederzugeben. Bei der folgenden Beschreibung umfasst eine „definitive
Lizenz" oder eine „permanente
Lizenz" die Erlaubnis
der permanenten Nutzung oder ein langfristiges Ablaufdatum (dies
findet ebenfalls auf eine Beschreibung von (4-2) und dergleichen Anwendung).
Mit dieser Anordnung wird, sogar wenn eine unterschiedliche Decodierereinheit
verwendet wird, die Nutzung verweigert. Kopien von Information ergeben
keinen Nutzen, und demgemäß ist das
Urheberrecht geschützt.
In diesem Fall kann jedoch die permanente Lizenz der Abrechnungsobjektinformation
nicht ohne Kenntnis der Decodierereinheitskennung (Kennung, die
eine Decodierereinheit spezifiziert) gekauft werden. Aus diesem
Grund wird als das charakteristische Merkmal der Lizenzinformations-Aktualisierungseinheit
dieser Ausführungsform die
Decodiererkennung zu der Lizenzbedingung bei der ersten Nutzung
des permanenten Lizenzkaufinhalts hinzugefügt. Die Decodierereinheitskennung
ist Kennungsinformation zum Kennzeichnen einer Decodierereinheit
und kann beispielsweise die Herstellungsnummer der Decodierereinheit
sein.
-
39 zeigt eine Anordnung der Decodierereinheit
dieser Ausführungsform.
Die Anordnung und der Betrieb einer Decodierereinheit 701 wird
nachstehend mit Bezug auf das in 40 gezeigte
Ablaufdiagramm beschrieben.
-
Wenn
Lizenzinformation von einem Lizenzinformations-Eingabeabschnitt 711 eingegeben
wird (Schritt S401), wird die Lizenzinformation an einen Decodiererabschnitt 712 gesendet.
Der Decodiererabschnitt decodiert die Lizenzinformation mit einem in
einem Decodierschlüsselhalterabschnitt 713 gehaltenen
Decodierschlüssel
(Schritt S402). Die decodierte Lizenzinformation wird an einen Lizenzbedingungsänderungs-Notwendigmachungs-Entscheidungsabschnitt 714 gesendet
(Schritt S403). Wenn das Ablaufdatum in der Lizenzbedingung unbestimmt ist,
entscheidet der Entscheidungsabschnitt 714, ob das Ablaufdatum
auf eine spezifische Decodierereinheitskennung begrenzt ist. Wenn
das Ablaufdatum nicht auf eine spezifische Decodierereinheitskennung
begrenzt ist, entscheidet der Entscheidungsabschnitt 714,
dass die Lizenzbedingung geändert
werden muss, und veranlasst eine Lizenzinformations-Aktualisierungseinheit 702,
die Lizenzbedingung zu aktualisieren. Genauer gesagt empfängt der
Entscheidungsabschnitt 714 die decodierte Lizenzinformation,
lädt die
Lizenzbedingung von der Lizenzinformation und entscheidet, ob das
Ablaufdatum unbestimmt ist (Schritt S404). Falls JA bei Schritt
S404, wird entschieden, ob die Lizenzbedingung auf eine Decodierereinheitskennung
begrenzt ist (Schritt S405). Falls JA bei Schritt S405, wird die
Lizenzbedingung an einen Entscheidungsabschnitt 715 gesendet.
Der Entscheidungsabschnitt 715 sendet eine Kennzeichnung
zum Präsentieren
der Decodierereinheitskennung an einen Decodierereinheitskennung-Bezugsabschnitt 716 (Schritt
S406). Die durch den Bezugsabschnitt 716 präsentierte
Decodierereinheitskennung wird mit der in der Lizenzbedingung beschriebenen
Decodierereinheitskennung verglichen (Schritt S407). Wenn die Decodierereinheitskennungen
miteinander übereinstimmen,
wird der Decodierschlüssel
kd(1) der verschlüsselten
Abrechnungsobjektinformation (Inhalt) ausgegeben, und die Verarbeitung
wird beendet (Schritt S408). Wenn die Decodierereinheitskennungen
nicht miteinander übereinstimmen,
wird z.B. ein Null-Code (der Null-Code wird normalerweise auf „0" gesetzt) ausgegeben,
um anzugeben, dass die Decodierung gesperrt ist, und die Verarbeitung
wird beendet (Schritt S409). Wenn das Ablaufdatum unbestimmt ist
und keine Decodierereinheitskennung in der Lizenzbedingung beschrieben
wird, entscheidet der Lizenzbedingungsänderungs-Notwendigmachungs-Entscheidungsabschnitt 714,
dass die Decodierereinheitskennung nicht in der Lizenzbedingung
beschrieben werden muss, erfasst die Decodierereinheitskennung von
dem Decodierereinheitskennungs-Bezugsabschnitt 716 und
sendet die erfasste Decodierereinheitskennung und die verschlüsselte Lizenzinformation
an die Lizenzinformations-Aktualisierungseinheit 702 (Schritt
S410).
-
Wenn
die Lizenzbedingung nicht unbestimmt ist (NEIN bei Schritt S404),
wird die Lizenzbedingung an den Entscheidungsabschnitt 715 gesendet.
Der Entscheidungsabschnitt 715 empfängt die aktuelle Zeit von einem
Uhrbezugsabschnitt 717 (Schritt S411) und entscheidet auf
der Grundlage der Zeit, ob die Abrechnungsobjektinformation verwendet
werden kann. Wenn die Nutzung der Abrechnungsobjektinformation freigegeben
ist, wird der Decodierschlüssel
kd(1) der verschlüsselten
Abrechnungsobjektinformation (Inhalt) ausgegeben, und die Verarbeitung
wird beendet (Schritte S412 und S413); andernfalls wird der Null-Code
ausgegeben, wie oben beschrieben ist, und die Verarbeitung wird
beendet (Schritt S414).
-
41 zeigt eine Anordnung der Lizenzinformations-Aktualisierungseinheit 702.
Die Anordnung und der Betrieb der in 4 gezeigten
Lizenzinformations-Aktualisierungseinheit 702 wird nachstehend
mit Bezug auf das in 42 gezeigte Ablaufdiagramm
beschrieben.
-
Die
Lizenzinformations-Aktualisierungseinheit sendet Lizenzinformation,
die in einen Lizenzinformations-Eingabeabschnitt 721 eingegeben
wurde, an einen Lizenzinformations-Decodiererabschnitt 723.
Der Lizenzinformations-Decodiererabschnitt 723 decodiert
die Information auf der Grundlage des Decodierschlüssels von
einem Decodiererschlüsselhalterabschnitt 724 (Schritte
S421 und S422). Die decodierte Lizenzinformation wird an einen Lizenzinformations-Aktualisierungsabschnitt 725 gesendet,
um die Lizenzbedingung zu extrahieren (Schritt S423). Andererseits
wird die in einen Decodierereinheitskennungs-Eingabeabschnitt 722 eingegebene
Decodiererereinheitskennung an den Lizenzinformations-Aktualisierungsabschnitt 725 gesendet
(Schritt S424). Der Lizenzinformations-Aktualisierungsabschnitt 725 addiert
eine Begrenzung der Decodierereinheitskennung zu der extrahierten
Lizenzbedingung, wodurch die Lizenzbedingung aktualisiert wird (Schritt
S425). Neue Lizenzinformation wird auf der Grundlage der aktualisierten
Lizenzbedingung erzeugt und an einen aktualisierten Lizenzinformations-Verschlüsselungsabschnitt 726 gesendet.
Der aktualisierte Lizenzinformations-Verschlüsselungsabschnitt 726 verschlüsselt die
aktualisierte Lizenzinformation auf der Grundlage des Verschlüsselungsschlüssels, der
durch einen Verschlüsselungsschlüsselhalterabschnitt 727 präsentiert
wird (Schritt S426), und sendet dann die Lizenzinformation an einen
aktualisierten Lizenzinformations-Ausgabeabschnitt 728,
sodass die Lizenzinformation außerhalb
der Lizenzinformations-Aktualisierungseinheit 702 gesendet
wird (Schritt S427).
-
Die
Lizenzinformations-Aktualisierungseinheit 702 und die Decodierereinheit 701 können in
einer Einheit integriert werden und beispielsweise mit der Lizenzinformations-Aktualisierungseinheit 603 in dem
in 38 gezeigten Informationsverteilungssystem ersetzt
werden.
-
(4-2) Ein weiteres Beispiel
der Decodierereinheit, die eine Maßnahme zum Verhindern einer
unzulässiger Kopie
von Abrechnungsobjektinformation trifft
-
Wie
oben in (4-1) beschrieben ist, kann, wenn eine permanente Lizenz
oder ein langfristiges Ablaufdatum (diese beiden Fälle werden
in die Kategorie der permanenten Lizenz hier nachstehend aufgenommen)
erlaubt ist, die Abrechnungsobjektinformation kopiert und Schutz
durch Urheberrecht kann nicht sichergestellt werden. Dieses Problem
wird im Wesentlichen durch Verwenden der in (4-1) beschriebenen
Lizenzinformations-Aktualisierungseinheit und der der Lizenzinformations-Aktualisierungseinheit
entsprechenden Decodierereinheit gelöst. D.h., die Nutzung der Abrechnungsobjektinformation,
für die
die permanente Lizenz erlaubt ist, ist auf eine Decodierereinheitskennung
begrenzt. Als ein Problem in diesem Fall kann die Decodierereinheitskennung des
Käufers
beim Kaufen der permanenten Lizenz unbekannt sein. Bei der zweiten
Decodierereinheit, die nachstehend beschrieben wird, wird, wenn
Abrechnungsobjektinformation mit permanenter Lizenz zum ersten Mal
verwendet wird, die zu verwendende Decodierereinheitskennung in
den Abschnitt geschrieben, bei der die permanente Lizenz beschrieben
ist, um die Nutzung anderer Decodierereinheitskennungen zu verhindern.
-
Bei
diesem Schema kann jedoch die Abrechnungsobjektinformation vor der
ersten Nutzung kopiert werden. Wenn ein enormes Volumen der kopierten
Abrechnungsobjektinformation mit der permanenten Lizenz verteilt
wird, kann das Urheberrecht nicht geschützt werden. Aus diesem Grund
wird bei der zweiten Decodierereinheit eine Medienkennung zu der
permanenten Lizenz hinzugefügt,
auf die vor der Nutzung Bezug genommen wird. Medienkennung bedeutet
die Herstellungsnummer einer DVD oder CD. Es wird im Allgemeinen
angenommen, dass die Medienkennung in einem ROM-Bereich geschrieben
wird, um zu verhindern, dass die Kennung geändert wird. Da diese Lizenzbedingung
auf eine spezifische Medienkennung begrenzt ist, kann eine Kopie auf
einem anderen Medium nicht verwendet werden, weil die Medienkennung
auf der Kopierseite nicht mit der ursprünglichen Medienkennung übereinstimmt.
-
43 zeigt eine Anordnung der zweiten Decodierereinheit.
Die Anordnung und der Betrieb der in 43 gezeigten
zweiten Decodierereinheit wird nachstehend mit Bezug auf das in 44 gezeigte Ablaufdiagramm beschrieben.
-
Lizenzinformation
wird in einen Lizenzinformations-Eingabeabschnitt 741 eingegeben
und an einen Decodiererabschnitt 742 gesendet (Schritt S431).
Der Decodiererabschnitt 742 decodiert die Lizenzinformation
mit einem in einem Decodierschlüsselhalterabschnitt 743 gehaltenen
Decodierschlüssel,
um die Lizenzbedingung von der verbleibenden Information zu trennen
(Schritt S432). Die getrennte Lizenzbedingung wird an einen Lizenzbedingungsänderungs-Notwendigmachungs-Entscheidungsabschnitt 744 gesendet,
um zu entscheiden, ob die Begrenzung der Decodierereinheitskennung
zu der Lizenzbedingung hinzuzufügen
ist. Genauer gesagt muss, wie in (4-1) beschrieben ist, wenn das
Ablaufdatum unbestimmt ist und die Decodierereinheitskennung nicht
auf eine spezifische Decodierereinheit begrenzt ist, die Begrenzung
der Decodierereinheitskennung zu der Lizenzbedingung hinzugefügt werden.
Lediglich in einem derartigen Fall wird entschieden, dass die Lizenzbedingung
geändert
werden muss. Die Decodierereinheitskennung wird von einem Decodierereinheitskennungs-Bezugsabschnitt 746 erfasst
und an eine Lizenzinformations-Aktualisierungseinheit 732 zusammen
mit der extrahierten Lizenzinformation gesendet (Schritte S434,
S435 und S447). Andernfalls wird die Lizenzbedingungsinformation
an einen Entscheidungsabschnitt 745 gesendet, um die Lizenzbedingung
zu entscheiden.
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Der
Entscheidungsabschnitt 745 führt die folgende Verarbeitung
durch, um zu entscheiden, ob die Lizenzbedingung gültig ist.
Wenn die Lizenzbedingung ein unbestimmtes Ablaufdatum enthält und die Decodierereinheitskennung
auf eine spezifische Decodierereinheit begrenzt ist, wird entschieden,
ob die Lizenzbedingung eine Begrenzung der Medienkennung enthält. Wenn
die Lizenzbedingung die Begrenzung der Medienkennung enthält, wird
auf die Mediumkennung des Mediums, das die Abrechnungsobjektinformation
aufweist, die in einem Mediumkennungshalterabschnitt 748 gehalten
wird, Bezug genommen und mit der Medienkennung als die Begrenzung
in der Lizenzbedingung verglichen. Wenn beiden Medienkennungen miteinander
koinzidieren, wird der Decodierschlüssel kd(1) ausgegeben, und die
Verarbeitung wird beendet (Schritte S434 bis S440). Wenn die Medienkennungen
nicht miteinander koinzidieren, wird ein Signal, das darstellt,
dass die Nutzung verweigert wird, z.B. ein Null-Code, ausgegeben
und die Verarbeitung beendet (Schritt S441). Wenn die Begrenzung
der Medienkennung nicht vorhanden ist (NEIN bei Schritt S438), wird
der Decodierschlüssel
kd(1) ausgegeben und die Verarbeitung beendet (Schritt S442). Die
Medienkennung, auf die zu dieser Zeit Bezug zu nehmen ist, wird
von einem Medienkennungs-Eingabeabschnitt 747 eingegeben
und in dem Medienkennungshalterabschnitt 748 gehalten.
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Wenn
die Lizenzbedingung ein festgelegtes Ablaufdatum aufweist (NEIN
bei Schritt S434), wird auf die aktuelle Zeit durch einen Uhrbezugsabschnitt 748 Bezug
genommen (Schritt S444), um zu entscheiden, ob die Zeit innerhalb
der Zeitspanne ist (Schritt S445). Falls NEIN bei Schritt S445,
wird ein Signal, das darstellt, dass die Nutzung verweigert wird,
z.B. ein Null-Code ausgegeben, und die Verarbeitung beendet (Schritt
S446). Falls JA bei Schritt S445, rückt der Fluss zu Schritt S438
vor, um zu entscheiden, ob die Lizenzbedingung die Begrenzung der
Medienkennung enthält.
Die Gültigkeit
der Lizenzbedingung wird mit dem gleichen Algorithmus entschieden,
wie in dem Fall, in dem das Ablaufdatum unbestimmt ist, ein geeignetes
Signal in wird Übereinstimmung
mit dem Entscheidungsergebnis ausgegeben und die Verarbeitung beendet.
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Es
scheint, dass, wenn das Ablaufdatum festgelegt ist, die Begrenzung
der Medienkennung aufgrund des Wesens der Medienkennung nicht zu der
Lizenzbedingung hinzugefügt
werden muss. Die festgelegte Zeitspanne kann jedoch lang sein. In
diesem Fall kann das Urheberrecht nicht ausreichend in dieser Zeitspanne
geschützt
werden. Sogar vor dem Ablaufdatum ist bestimmte Abrechnungsobjektinformation
nachteilig, wenn sie ohne jede Begrenzung kopiert wird. In diesem
Fall kann die zweite Decodierereinheit ebenfalls wirksam verwendet
werden.
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Dies
findet ebenfalls auf der Decodierereinheitskennung Anwendung. Sogar
wenn das Ablaufdatum festgelegt ist, ist die Begrenzung der Decodiereinheitskennung
in der Lizenzbedingung wirksam und kann wie bei der Begrenzung der
Medienkennung verwirklicht werden. Dies findet ebenfalls auf das
oben beschriebene (4-1) Anwendung (4-1).
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(5) Kopiervorrichtung
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45 zeigt eine Anordnung einer Kopiervorrichtung
zum Kopieren von auf einem Datenträger oder dergleichen aufgezeichneter
Information durch beispielsweise die in 1 gezeigte
erste Informationsaufzeichnungsvorrichtung. Die Anordnung und der
Betrieb der in 45 gezeigten Kopiervorrichtung
wird nachstehend mit Bezug auf das in 46 gezeigte
Ablaufdiagramm beschrieben.
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Das
Grundkonzept der Kopie besteht darin, die Lizenzbedingung beim Kopieren
von Information nicht einzuhalten. Genauer gesagt kann die Lizenzinformation
von auf einem bestimmten Medium (Medium 801 in 45) aufgezeichneter Abrechnungsobjektinformation
eine wirksame Lizenzbedingung enthalten. Die in 45 gezeigte Kopiervorrichtung löscht jedoch
die Lizenzbedingung und zeichnet die Abrechnungsobjektinformation
auf einem anderen Medium (Medium 802 in 45) auf.
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Zuerst
wird die Einheitsinformation (z.B. verschlüsselte Abrechnungsobjektinformation
und die Lizenzinformation davon) auf dem Medium 801 als die
Kopierquelle durch einen Ausleseabschnitt 803 gelesen (Schritt
S501), und lediglich die Lizenzinformation wird zu einer Lizenzinformations-Kopiereinheit 804 transferiert
(Schritt S502). Ein Ausleseabschnitt 807 liest die Medienkennung
des Mediums 802 als Kopierziel aus und transferiert die
Medienkennung zu der Lizenzinformations-Kopiereinheit 804 (Schritte
S503 und S504). Die Lizenzinformations-Kopiereinheit 804 erfüllt nicht
die von Medium 801 als die Kopierquelle gelesene Lizenzinformation und
schreibt die Medienkennung des Mediums 802 als das Kopierziel
in die Lizenzbedingung, wodurch die Lizenzinformation aktualisiert
wird (Schritt S505). Die aktualisierte Lizenzinformation wird in
einen Einschreibeabschnitt ausgegeben (Schritt S506).
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Die
Lizenzinformations-Kopiereinheit 804 weist eine Anordnung
auf, wie beispielsweise in 47 gezeigt
ist. Die Anordnung und der Betrieb der Lizenzinformations-Kopiereinheit 804 werden nachstehend
mit Bezug auf das in 48 gezeigte Ablaufdiagramm
beschrieben.
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Die
Lizenzinformation wird in einen Lizenzinformations-Eingabeabschnitt 811 der
Lizenzinformations-Kopiereinheit 804 eingegeben (Schritt
S511 in 48), zu einem Decodiererabschnitt 812 transferiert
(Schritt S512) und durch den Decodiererabschnitt 812 decodiert
(Schritt S513). Die decodierte Lizenzinformation wird zu einem Lizenzinformations-Aktualisierungsabschnitt 813 transferiert
(Schritt S514). Die Medienkennung des Mediums 802 als das Kopierziel
wird in einen Medienkennungs-Eingabeabschnitt 814 eingegeben
(Schritt S515) und zu dem Lizenzinformations-Aktualisierungsabschnitt 813 transferiert
(Schritt S516). Der Lizenzinformations-Aktualisierungseinheit 813 erfüllt nicht
die Lizenzbedingung der aus dem Medium 801 gelesenen Lizenzinformation
als die Kopierquelle und schreibt die Medienkennung des Mediums 802 als
das Kopierziel in die Lizenzbedingung, wodurch die Lizenzinformation
aktualisiert wird (Schritte S517 und S518). Die aktualisierte Lizenzinformation
wird in einen Lizenzinformations-Ausgabeabschnitt 815 transferiert
(Schritt S519) und an den in 45 gezeigten Einschreibeabschnitt 806 ausgegeben
(Schritt S520).
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Mit
Rückbezug
auf 45 schreibt der Einschreibeabschnitt 806 die
aktualisierte Lizenzinformation in das Medium 802 als das
Kopierziel und schreibt gleichzeitig die von dem Ausleseabschnitt 803 transferierte
Abrechnungsobjektinformation in das Medium 802, und die
Verarbeitung wird beendet (Schritte S507 bis S509 in 46).
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Wie
oben beschrieben ist, weist bei der in 45 gezeigten
Kopiervorrichtung, da die Lizenzbedingung der von dem Medium 801 als
die Kopierquelle durch die Lizenzinformations-Kopiereinheit 801 gelesene
Lizenzbedingung der Lizenzinformation gelöscht wird, die Lizenzinformation
keine gültige Lizenzbedingung
auf, obwohl die auf dem Medium 802 als das Kopierziel aufgezeichnete
Abrechnungsobjektinformation die gleiche wie die auf dem Medium 801 ist.
Daher wird, sogar wenn die auf dem Medium 802 aufgezeichnete
Information durch eine Informationswiedergabevorrichtung mit einer
Decodierereinheit, wie in 43 gezeigt,
wiederzugeben ist, die Nutzung der Information verweigert. Genauer
gesagt kann nur eine Decodierereinheit mit einem Decodierschlüssel die
Lizenzinformation decodieren. Um die verschlüsselte Abrechnungsobjektinformation
zu decodieren, ist ein der Abrechnungsobjektinformation entsprechender
Decodierschlüssel
erforderlich, der in der Lizenzinformation enthalten ist, sodass
die Abrechnungsobjektinformation in diesem Zustand nicht verwendet
werden kann. Um die in das Medium 802 kopierte Abrechnungsobjektinformation zu
verwenden, muss eine gültige
Lizenzbedingung zu der Lizenzinformation durch eine geeignete Abrechnungsprozedur
hinzugefügt
werden.
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Die
Nichterfüllung
der Lizenzbedingung ist nicht auf das Löschen der wirksamen Lizenzbedingung
begrenzt. Beispielsweise kann eine Lizenzbedingung, die die Nutzung
der Kopie lediglich bis einen Tag nach dem Kopieren ermöglicht,
beschrieben werden. Beispielweise wird unter der Annahme, dass die
aktuelle Zeit „13:00
Uhr, 16. April" ist,
eine Lizenzbedingung mit einem Ablaufdatum von „23:59 Uhr, 17. April" beschrieben.
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Die
Kopiervorrichtung in 45 erfüllt nicht die Lizenzbedingung
und schreibt gleichzeitig die Medienkennung des Mediums 802 als
das Kopierziel. Die Medienkennung ist eine Zeichenkette zum Spezifizieren
des Mediums mit der Abrechnungsobjektinformation, wie beispielsweise
einer Herstellungsnummer, die in dem ROM-Bereich von beispielsweise
einem DVD-RAM beschrieben wird. Alternativ kann die Medienkennung
die Herstellungsnummer der Festplattenvorrichtung sein.
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Bei
dieser Ausführungsform
ist die Medienkennung in der Lizenzinformation enthalten. Die Decodierereinheit,
die die Medienkennung zu verwenden hat, bestätigt die Medienkennung beim
Decodieren der Lizenzinformation. Wenn die Medienkennung der DVD-RAM,
die die wiederzugebende Information aufweist, nicht mit der übereinstimmt,
die in der Lizenzinformation enthalten ist, wird der Decodierschlüssel zum
Decodieren der Abrechnungsobjektinformation nicht ausgegeben, wie
oben beschrieben ist. Dieser Vorgang der Decodierereinheit bringt
die Abrechnungsobjektinformation selbst dazu, als das „Medium" gekennzeichnet zu
werden.
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Die
Abrechnungsobjektinformation, deren Lizenzinformation die Medienkennung
enthält,
kann lediglich durch eine ordnungsgemäße Kopiervorrichtung kopiert
werden (d.h. eine Vorrichtung mit einem Decodierschlüssel), wie
bei dieser Ausführungsform beschrieben
ist. Um die Abrechnungsobjektinformation in dem Medium 802 als
das Kopierziel mit einer Informationswiedergabevorrichtung wiederzugeben, die
eine Decodierereinheit aufweist, die die Medienkennung bestätigt, muss
die Medienkennung des Mediums 802 in der Lizenzbedingung
der Lizenzinformation vergraben sein. Die in 45 gezeigte
Kopiervorrichtung führt
die Verarbeitung dafür
durch.
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(6) Drittes Beispiel einer
Informationswiedergabevorrichtung: Informationswiedergabevorrichtung
mit einer Decodierereinheit, um sekundäre Information zu beobachten
(Werbung oder Nutzung von Urheberschutz zugeordnete Warnung)
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49 zeigt eine Anordnung der dritten Informationswiedergabevorrichtung.
Um eine ordnungsgemäße Beobachtung
der in der auf einem Datenträger
oder dergleichen durch die Informationsaufzeichnungsvorrichtung
der Erfindung aufgezeichnete Information sicherzustellen, wird ein
Beobachtungsbestätigungsdatum
in die sekundäre
Information eingefügt.
Beispielsweise wird das Beobachten von Bestätigungsdaten in sekundäre Information
bei zwei oder mehr Positionen eingefügt. Ein Beispiel der sekundären Information
wird gezeigt.
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„In 0Th0
beginning did exist Logs. 0is0 Logos 00with the God. Lo0isgos was
0th0 God. In the beginning he was 0ec0 with God. All0erti0 was created
by him0fi0. Of things0cat0 created, nothing0ta. 0was00 not 0da0created
by 0ion0 him."
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Ein
in 49 gezeigter Beobachtungsbestätigungsdaten-Extrahierungsabschnitt 903 sendet
eingegebene sekundäre
Information zu einem Wiedergabeabschnitt 905, um die sekundäre Information wiederzugeben.
Zur gleichen Zeit prüft
der Beobachtungsbestätigungsdaten-Extrahierungsabschnitt 903 sequentiell
die sekundäre
Information und extrahiert Zeichen, die von zwei „0en" umgeben sind. Wenn nichts
zwischen zwei „0" eingefügt ist,
wird die extrahierte Zeichenkette gespeichert. Bei dem obigen Beispiel
wird eine Zeichenkette „this
is the certification data." als
Beobachtungsbestätigungsdaten
extrahiert und in einem vorbestimmten Speicher gespeichert, der
in dem Beobachtungsbestätigungsdaten-Extrahierungsabschnitt 903 aufgenommen
ist. Es ist bedeutsam, die Beobachtungsbestätigungsdaten in die sekundäre Information
bei zwei oder mehr Positionen einzufügen. Wenn die Beobachtungsbestätigungsdaten
in die sekundäre
Information eingefügt
sind, können
die Beobachtungsbestätigungsdaten
nicht wiedergegeben werden, es sei denn, dass die gesamte sekundäre Information
wiedergegeben wird. Daher kann die Beobachtung beim Wiedergeben
der Beobachtungsbestätigungsdaten
bestätigt
werden.
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Die
Anordnung und der Betrieb der in 49 gezeigten
dritten Informationswiedergabevorrichtung wird nachstehend mit Bezug
auf das in 50 gezeigte Ablaufdiagramm
beschrieben.
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Ein
Informationsspeicherabschnitt 901 weist die gleiche Anordnung
wie die der Informationsspeichervorrichtung 101 bei der
in 8 gezeigten ersten Informationswiedergabevorrichtung
auf. Die von dem Informationsspeicherabschnitt 901 durch
einen Informationsausleseabschnitt 902 ausgelesene Einheitsinformation
enthält
verschlüsselte
Abrechnungsobjektinformation, Lizenzinformation und sekundäre Information.
Von diesen Informationsstücken
wird die verschlüsselte
Abrechnungsobjektinformation zu dem Wiedergabeabschnitt 905 transferiert
(Schritt S601), und die sekundäre
Information wird zu dem Beobachtungsbestätigungsdaten-Extrahierungsabschnitt 903 transferiert
(Schritt S602). Der Beobachtungsbestätigungsdaten-Extrahierungsabschnitt 903 tastet
die sekundäre
Information ab, um Beobachtungsbestätigungsdaten zu extrahieren
(Schritt S603). Der Ausleseabschnitt 902 transferiert die
Lizenzinformation zu einer Decodierereinheit 904 (Schritt
S604).
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Die
Lizenzbedingung der Lizenzinformation enthält Beobachtungsbestätigungsdaten
als eine Wiedergabebedingung für
die Abrechnungsobjektinformation. Die Decodierereinheit 904 liest
die Beobachtungsbestätigungsdaten
aus, die durch den Beobachtungsbestätigungsdaten-Extrahierungsabschnitt 903 bestätigt wurden,
und stellt die beiden Beobachtungsbestätigungsdaten zusammen (Schritte S605
und S606). Wenn die Beobachtungsbestätigungsdaten miteinander übereinstimmen,
wird die Verarbeitung fortgesetzt (Schritt S607). Genauer gesagt
wird, nachdem die Lizenzbedingung, wie beispielsweise das Ablaufdatum,
bestätigt
ist, der Schlüssel
zum Decodieren der Abrechnungsobjektinformation an den Wiedergabeabschnitt 905 ausgegeben,
um die Abrechnungsobjektinformation wiederzugeben (Schritte S608
bis S611).
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51 zeigt eine Anordnung der Decodierereinheit 904.
Die Anordnung und der Betrieb der Decodierereinheit 904 werden
nachstehend mit Bezug auf das in 52 gezeigte
Ablaufdiagramm beschrieben.
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Die
zu der Decodierereinheit 904 transferierte Lizenzinformation
wird in einen Lizenzinformations-Eingabeabschnitt 904a eingegeben
(Schritt S621) und zu einem Decodiererabschnitt 904b transferiert
(Schritt S622). Der Decodiererabschnitt 904b decodiert
die Lizenzinformation mit dem in einem Decodierschlüsselhalterabschnitt 904c gehaltenen
Decodierschlüssel
kd und transferiert die Lizenzinformation zu einem Beobachtungsbestätigungsabschnitt 904d (Schritte
S623 bis S625). Die von dem Beobachtungsbestätigungsdaten-Extrahierungsabschnitt 903 gesendeten
Beobachtungsbestätigungsdaten
werden in einen Beobachtungsbestätigungsdaten-Eingabeabschnitt 904e eingegeben
und zu dem Beobachtungsbestätigungsabschnitt 904d transferiert
(Schritt S626). Der Beobachtungsbestätigungsabschnitt 904d stellt
die Beobachtungsbestätigungsdaten
als die Abrechnungsobjektinformations-Wiedergabebedingung, die in
der Lizenzbedingung der Lizenzinformation enthalten ist, mit den
von dem Beobachtungsbestätigungsdaten-Extrahierungsabschnitt 903 gesendeten
Beobachtungsbestätigungsdaten
zusammen (Schritt S627). Wenn die beiden Beobachtungsbestätigungsdaten übereinstimmen,
wird die Lizenzinformation zu einem Entscheidungsabschnitt 904f gesendet
(Schritte S628 und S629). Der Entscheidungsabschnitt 904f entscheidet
auf der Grundlage der Lizenzbedingung in der Lizenzinformation,
ob die Abrechnungsobjektinformation verwendet werden kann (d.h.,
ob der Decodierschlüssel
kd(1) an den Wiedergabeabschnitt 905 auszugeben ist), und
gibt in Übereinstimmung
mit dem Entscheidungsergebnis den Decodierschlüssel an den Wiedergabeabschnitt 905 aus
(Schritte S630 bis S632).
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Bei
der oben beschriebenen Informationsaufzeichnungsvorrichtung der
Erfindung wird eine Abrechnungsobjektinformation auf einem Datenträger oder
dergleichen in Korrespondenz mit einer Lizenzinformation aufgezeichnet.
Eine Abrechnungsobjektinformation kann jedoch auf einem Datenträger oder
dergleichen in Korrespondenz mit einer Mehrzahl von Stücken von
Lizenzinformation aufgezeichnet werden.
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Bei
der Informationswiedergabevorrichtung der Erfindung wird, wenn entschieden
wird, ob die Abrechnungsobjektinformation verwendet werden kann,
auf die in einer Lizenzinformation enthaltenen Lizenzbedingung Bezug
genommen, die der Abrechnungsobjektinformation entspricht. Die Erfindung
ist jedoch nicht darauf begrenzt. Wenn eine Mehrzahl von Stücken von
Lizenzinformation auf dem Datenträger in Korrespondenz mit einer
Abrechnungsobjektinformation aufgezeichnet wird, kann auf Lizenzbedingungen,
die in jeder Lizenzinformation enthalten sind, sequentiell Bezug
genommen werden, um zu bestimmen, ob die Abrechnungsobjektinformation verwendet
werden kann. D.h., dass entschieden wird, wenn eine der in der Mehrzahl
von Stücken
von Lizenzinformation enthaltenen Lizenzbedingungen erfüllt ist,
dass die Abrechnungsobjektinformation verwendet werden kann.
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Bei
der Informationswiedergabevorrichtung und der Abrechnungsvorrichtung
der Erfindung wird, wenn Lizenzinformation zu aktualisieren ist,
die bereits auf einem Datenträger
aufgezeichnete Lizenzinformation überschrieben. Lizenzinformation
kann jedoch zusätzlich
auf dem Datenträger
aufgezeichnet werden. Daher bedeutet bei der Beschreibung der Aktualisierung
der auf dem Datenträger
bei der obigen Ausführungsform
aufgezeichneten Lizenzinformation „Aktualisieren" nicht nur „Aufzeichnung überschreiben" sondern ebenfalls „zusätzliche
Aufzeichnung".
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Außerdem ist
die Anzahl von Decodierereinheitskennungen oder Medienkennungen,
die in der Lizenzbedingung enthalten ist, nicht immer eins.