DE69834218T2 - Informationsaufzeichnungs- und -wiedergabegerät sowie Informationsverteilungssystem - Google Patents

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Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Informationsaufzeichnungsvorrichtung zum Aufzeichnen von Information auf einem Datenträger, wie beispielsweise einer DVD, eine Informationswiedergabevorrichtung zum Wiedergeben von Information, die auf einem Datenträger, wie beispielsweise einer DVD, aufgezeichnet ist, und ein Informationsverteilungssystem mit einer Informations-Aufzeichnungs/Wiedergabe-Vorrichtung zur Vergebührung (charging) für die Nutzung von Information, die auf einem Informationsdatenträger aufgezeichnet ist oder durch ein Netzwerk oder Rundfunk verteilt wird.
  • In den letzten Jahren ist der Fortschritt der digitalen Informationsverarbeitungstechnologie und der Kommunikationstechnologie, wie beispielsweise Breitband-ISDN, und die Entwicklung eines fortgeschrittenen Informationsdatenträgers, wie beispielsweise DVDs mit großer Kapazität und hoher Bild- und Ton-Qualität vorangekommen. Zusammen mit einer derartigen Entwicklung einer Vielfalt von fortgeschrittenen Informationsübertragungsmitteln erlauben es die Umstände Benutzern, Gebrauch von einer enormen Anzahl von digitalen Werken zu machen, die an die Benutzer durch ein Netzwerk, einen Datenträger oder dergleichen verteilt werden. Dies erhöht die Gelegenheiten für Kopien und Änderungen ohne Erlaubnis der Autoren sowie eine durch die Autoren unbeabsichtigte Verteilung, sodass sich Urheberrechtsinhaber sich um die Verletzung ihrer Interessen sorgen.
  • Eine bedeutendere Herausforderung zum Eliminieren einer derartigen Sorge von Urheberrechtsinhabern ist die Entwicklung eines Systems, das eine schnelle und einfache Verteilung digitaler Werke ermöglicht und eine faire digitale Informationsnutzungsumgebung unter Voraussetzung des Schutzes durch das Urheberrecht bereitstellt.
  • Eine DVD ist ein Personal-Computermedium großer Kapazität, das die CD-ROM ersetzt, und verschiedene Anwendungen im Zusammenhang mit Film, Musik, Spiel, Karaoke und dergleichen können erwartet werden. Für die Popularisierung von DVDs werden kostengünstige DVD-Titel oder die Ausbreitung eines Miet-DVD-Markts erwartet. Aus diesen Gesichtspunkten ist es ebenfalls wesentlich, ein Informationsverteilungssystem bereitzustellen, das Schutz durch Urheberrecht von Information voraussetzt, d.h. ein System basierend auf einem Konzept der Vergebührung nicht für den Besitz eines auf einem Datenträger, wie beispielsweise einer DVD, aufgezeichneten digitalisierten Werkes, sondern für die Nutzung des digitalisierten Werkes.
  • Die EP-A-0 268 139 offenbart ein Verfahren zum Erzeugen verschlüsselter Daten gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1 und eine Informationsaufzeichnungsvorrichtung gemäß der Präambel von Anspruch 8.
  • Gemäß diesem Stand der Technik segregiert ein Software-Wertgegenstand-Schutzmechanismus das Recht, Software auszuführen, von der Software selbst. Die Ausführungsrechte, wenn sie auf einem Verbundrechnersystem installiert sind, werden in einem Co-Prozessorelement des Verbundrechensystems gespeichert. Der Software-Wertgegenstand-Schutzmechanismus wird verbessert, wie hier beschrieben ist, indem die Manipulation dieser Ausführungsrechte ermöglicht wird. Genauer gesagt können die Ausführungsrechte mindestens hinsichtlich einer gültigen Zeitspanne der Ausführung oder einer günstigen Zahl von Ausführungen konditioniert werden. Die Ausführungsrechte können sicher von eine Co-Prozessor zu einem anderen transferiert werden, oder können zu dem Software-Händler zurückgegeben werden. Schließlich ist ein Verfahren zum Unterstützen der Ausführungsrechte gezeigt, um den Benutzer in dem Fall mit den Rechten auszustatten, dass das Co-Prozessorelement des Verbundrechensystems versagt.
  • Andererseits offenbart die EP-A-0 561 685 ein elektronisches Datenschutzsystem zum Schützen elektronischer Daten gegen unzulässiges Kopieren durch einen Dritten mit: einem Speichermedium zum Speichern von verschlüsselten elektronischer Daten, einer Mediumnummer und verschlüsselter Erlaubnisinformation; einem Verkäufer-Computer mit einer persönlichen Schlüsselerzeugungseinheit zum Erzeugen eines Mediumsschlüssels basierend auf der Mediumnummer, einem elektronischen Daten-Entschlüsselungsschlüssel und einer Verschlüsselungseinheit zum Verschlüsseln des elektronischen Daten-Entschlüsselungsschlüssels basierend auf dem Mediumschlüssel, um die verschlüsselte Erlaubnisinformation zu erzeugen; und einem Benutzer-Computer mit einer persönlichen Schlüsselerzeugungseinheit zum Erzeugen eines Mediumsschlüssels basierend auf der Mediumnummer, einer Entschlüsselungseinheit zum Entschlüsseln der verschlüsselten Erlaubnisinformation basierend auf dem Mediumschlüssel, um den elektronischen Daten-Entschlüsselungsschlüssel zu erzeugen, der der gleiche wie der elektronische Daten-Entschlüsselungsschlüssel des Verkäufer-Computers ist, und einer Entschlüsselungseinheit zum Entschlüsseln der verschlüsselten elektronischen Daten basierend auf dem elektronischen Daten-Entschlüsselungsschlüssel, um elektronische Klartextdaten zu erzeugen.
  • Es ist eine Aufgabe der Erfindung, eine Informationsaufzeichnungsvorrichtung, eine Informationswiedergabevorrichtung und eine Abrechnungsvorrichtung bereitzustellen, um ein Informationsverteilungssystem zu bilden, das eine schnelle und einfache Verteilung von digitalen Werken ermöglicht und eine digitale Informationsnutzungsumgebung unter Voraussetzung des Schutzes durch Urheberrecht bereitstellt.
  • Es ist eine weitere Aufgabe der Erfindung, eine Informationsaufzeichnungsvorrichtung zum schnellen und einfachen Verteilen von digitalen Werken bereitzustellen, die durch ein Netzwerk oder einen Datenträger verteilt werden, und die eine digitale Informationsnutzungsumgebung unter Voraussetzung des Schutzes durch Urheberrecht bilden, indem für die Nutzung digitaler Information Gebühren erhoben werden, eine Vorrichtung zum Wiedergeben der aufgezeichneten Information und eine Abrechnungsvorrichtung zur Vergebührung für die Nutzung der Information.
  • Erfindungsgemäß wird die obige Aufgabe durch ein Verfahren zum Erzeugen von verschlüsselten Daten gemäß Anspruch 1, durch eine Informationsaufzeichnungsvorrichtung gemäß Anspruch 8, durch eine Informationswiedergabevorrichtung gemäß Anspruch 18 und durch ein Programm gemäß Anspruch 19 erreicht. Die abhängigen Ansprüche sind auf weitere vorteilhafte Aspekte der Erfindung gerichtet.
  • Gemäß einem Aspekt der Erfindung wird eine Informationsaufzeichnungsvorrichtung bereitgestellt, mit einem Verschlüsselungsabschnitt zum Verschlüsseln von Inhaltsinformation, einem Lizenzinformationsgenerator zum Verschlüsseln mindestens einer Lizenzbedingung, die sich auf die begrenzte Nutzung der Inhaltsinformation bezieht, und einen Decodier-Schlüssel zum Decodieren verschlüsselten Inhaltsinformation, um Lizenzinformation zu erzeugen, und einen Aufzeichnungsabschnitt zum Aufzeichnen der durch den Verschlüsselungsschlüssel verschlüsselten Inhaltsinformation und der Lizenzinformation, die durch den Lizenzinformationsgenerator erzeugt wurde, auf einem Datenträger.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung wird eine Informationsaufzeichnungsvorrichtung bereitgestellt, mit einem Speicherabschnitt zum Speichern zweiter Decodier-Schlüsselinformation zum Decodieren von Lizenzinformation, einem ersten Decodierer-Abschnitt zum Decodieren der auf dem Datenträger aufgezeichneten Lizenzinformation mit dem in dem Speicherabschnitt gespeicherten zweiten Decodier-Schlüssel, einem Entscheidungsabschnitt zum Entscheiden auf der Grundlage einer in der Lizenzinformation enthaltenen Lizenzbedingung, die durch den ersten Decodierer-Abschnitt decodiert wird, ob Inhaltsinformation genutzt werden kann, einem zweiten Decodierer-Abschnitt zum Decodieren der auf dem Datenträger aufgezeichneten verschlüsselten Inhaltsinformation mit dem ersten Decodier-Schlüssel, der in der Lizenzinformation enthalten ist, die durch den ersten Decodierer-Abschnitt decodiert wird, wenn der Entscheidungsabschnitt entscheidet, dass die Inhaltsinformation genutzt werden kann, und einem Wiedergabeabschnitt zum Wiedergeben der durch den zweiten Decodierer-Abschnitt decodierten Inhaltsinformation.
  • Gemäß der Informationsaufzeichnungsvorrichtung der Erfindung werden die verschlüsselte Inhaltsinformation und die Lizenzbedingung der Inhaltsinformation untrennbar auf dem Datenträger aufgezeichnet. Lediglich die Informationswiedergabevorrichtung mit einem authentischen Decodier-Schlüssel zum Decodieren der Lizenzinformation kann die auf dem Datenträger aufgezeichnete Inhaltsinformation wiedergeben. Außerdem wird, da vor der Decodierung immer auf der Grundlage der in der Lizenzinformation enthaltenen Lizenzbedingung entschieden wird, ob die Inhaltsinformation genutzt werden kann, die Nutzung der Inhaltsinformation bei einer unzulässigen Nutzungsbedingung gesperrt. Daher kann die digitale Information, die Schutz durch Urheberrecht der Inhaltsinformation voraussetzt, schnell und ohne weiteres verteilt werden.
  • Gemäß noch einem weiteren Aspekt der Erfindung wird eine Abrechnungsvorrichtung zur Vergebührung für die Nutzung von auf einem Datenträger aufgezeichneter Inhaltsinformation bereitgestellt, mit einem Eingabeabschnitt zum Eingeben einer gewünschten Bedingung für die Nutzung der auf dem Datenträger aufgezeichneten Inhaltsinformation, einem Gebührenforderungsabschnitt zum Fordern einer Gebühr für die Nutzung der Inhaltsinformation auf der Grundlage der durch den Eingabeabschnitt eingegebenen Bedingung, und einem Aufzeichnungsabschnitt, um bei Bestätigung einer Gebührenzahlung als Reaktion auf die Forderung, auf dem Datenträger Lizenzinformation aufzuzeichnen, die mindestens eine Lizenzbedingung zum Begrenzen der Nutzung der auf dem Datenträger aufgezeichneten Inhaltsinformation auf der Grundlage der durch den Eingabeabschnitt eingegebenen Bedingung enthält. Mit dieser Anordnung wird für den Datenträger, auf dem die Inhaltsinformation und die Lizenzinformation, die die Lizenzbedingung zum Begrenzen der Nutzung der Inhaltsaufzeichnung enthält, aufgezeichnet sind, eine ordnungsgemäße Vergebührung für die Nutzung der Inhaltsinformation aktiviert. Außerdem kann digitale Information, die Schutz durch Urheberrecht der Inhaltsinformation voraussetzt, ohne weiteres und einfach verteilt werden.
  • Gemäß noch einem weiteren Aspekt der Erfindung wird eine Abrechnungsvorrichtung zur Vergebührung für die Nutzung von Inhaltsinformation durch einen Datenträger bereitgestellt, auf dem Inhaltsinformation und verschlüsselte Lizenzinformation, die mindestens eine Lizenzbedingung enthält, die sich auf die Begrenzung der Nutzung der Inhaltsinformation bezieht, aufgezeichnet sind, die umfasst: einen Lizenzinformations-Eingabeabschnitt zum Eingeben der auf dem Datenträger aufgezeichneten verschlüsselten Lizenzinformation, einen Decodiererabschnitt zum Decodieren der verschlüsselten Lizenzinformation, die durch den Lizenzinformations-Eingabeabschnitt eingegeben wurde, einen Bedingungsannahmeabschnitt zum Annehmen einer gewünschten Bedingung für die Nutzung der Inhaltsinformation, einen Gebührenforderungsabschnitt zum Fordern einer Gebühr für die Nutzung der Inhaltsinformation auf der Grundlage der durch den Bedingungsannahmeabschnitt angenommenen Bedingung, einen Lizenzinformations-Aktualisierungsabschnitt, um bei Bestätigung der Gebührenzahlung als Reaktion auf die Forderung, die durch den Decodiererabschnitt decodierte Lizenzinformation auf der Grundlage der durch den Bedingungs-Eingabeabschnitt eingegebenen Bedingung zu aktualisieren, einen Verschlüsselungsabschnitt zum Verschlüsseln der durch den Lizenzinformations-Aktualisierungsabschnitt aktualisierten Lizenzinformation, und einen Ausgabeabschnitt zum Ausgeben der durch den Verschlüsselungsabschnitt verschlüsselten Lizenzinformation. Mit dieser Anordnung wird für den Datenträger, auf dem Inhaltsinformation und die Lizenzinformation, die die Lizenzbedingung zum Begrenzen der Nutzung der Inhaltsinformation enthält, aufgezeichnet sind, eine ordnungsgemäße Vergebührung für die Nutzung der Inhaltsinformation aktiviert. Außerdem kann die digitale Information, die den Schutz durch Urheberrecht der Inhaltsinformation voraussetzt, ohne weiteres und einfach verteilt werden.
  • Gemäß noch einem weiteren Aspekt der Erfindung wird eine Entscheidungsvorrichtung bereitgestellt, um auf der Grundlage der verschlüsselten Lizenzinformation, die mindestens eine Lizenzbedingung enthält, die sich auf die begrenzte Nutzung der Inhaltsinformation bezieht, und der Schlüsselinformation zum Decodieren der Inhaltsinformation zu entscheiden, ob die Inhaltsinformation genutzt werden kann, die umfasst: einen Schlüsselgenerator zum Erzeugen eines öffentlichen Schlüssels, der verwendet wird, um die Lizenzinformation zu verschlüsseln, und eines geheimen Schlüssels, zum Decodieren der Lizenzinformation mit einer vorbestimmten Zeitsteuerung, des dem öffentlichen Schlüssel entsprechenden geheimen Schlüssels, einen Decodiererabschnitt zum Decodieren der eingegebenen Lizenzinformation mit dem durch den Schlüsselgenerator erzeugten geheimen Schlüssel, einen Entscheidungsabschnitt zum Entscheiden auf der Grundlage der Lizenzinformation, die in der durch den Decoderabschnitt decodierten Lizenzinformation enthalten ist, ob die Inhaltsinformation decodiert werden kann, und einen Ausgabeabschnitt zum Ausgeben von Schlüsselinformation, die in der durch den Decodiererabschnitt decodierten Lizenzinformation enthalten ist, wenn der Entscheidungsabschnitt entscheidet, dass die Inhaltsinformation genutzt werden kann.
  • Erfindungsgemäß kann, da ein geheimer Parameter zum Decodieren der Lizenzinformation in einer Decodierereinheit A mit einer vorbestimmten Zeitsteuerung erzeugt d und lediglich innerhalb einer vorbestimmten Zeitspanne verwendet wird, die Informationssicherheit für die Lizenzinformation, die die Lizenzbedingung der Inhaltsinformation und den Inhaltsinformations-Decodierschlüssel enthält, verbessert werden.
  • Gemäß einer Aktualisierungsvorrichtung der Erfindung, die Lizenzinformation auf der Grundlage einer Anforderung zum Aktualisieren der Lizenzinformation bei Empfang mindestens einer neu ausgestalteten Lizenzbedingung und zweiter Schlüsselerzeugungsinformation aktualisiert, die zum Erzeugen von zweiter Schlüsselinformation von einer Entscheidungsvorrichtung notwendig ist, um auf der Grundlage verschlüsselter Lizenzinformation, die mindestens eine Lizenzbedingung enthält, die sich auf die begrenzte Nutzung der Inhaltsinformation bezieht, verschlüsselter erster Schlüsselinformation zum Decodieren der Inhaltsinformation und erster Schlüsselerzeugungsinformation, die zum Erzeugen der zweiten Schlüsselinformation zum Decodieren der verschlüsselten ersten Schlüsselinformation notwendig ist, zu entscheiden, ob die Inhaltsinformation genutzt werden kann, werden die Lizenzbedingung und die erste Schlüsselerzeugungsinformation aktualisiert, wird die zweite Schlüsselinformation auf der Grundlage der aktualisierten ersten Schlüsselerzeugungsinformation und der zweiten Schlüsselerzeugungsinformation aktualisiert, und wird die erste Schlüsselinformation mit der aktualisierten zweiten Schlüsselinformation verschlüsselt, um verschlüsselte Lizenzinformation, die mindestens die aktualisierte Lizenzbedingung enthält, die erste Schlüsselinformation, die mit der aktualisierten zweiten Schlüsselinformation verschlüsselt ist, und die aktualisierte erste Schlüsselerzeugungsinformation zu erzeugen.
  • Erfindungsgemäß kann, wenn die Lizenzinformation zu aktualisieren ist, die Lizenzinformation aktualisiert werden, während die Informationssicherheit ohne Liefern des Inhaltsdecodierschlüssels sichergestellt werden kann.
  • Gemäß einer Aktualisierungsvorrichtung der Erfindung, die Lizenzinformation auf der Grundlage einer Anforderung zur Aktualisierung der Lizenzinformation bei Empfang mindestens einer neu ausgestalteten Lizenzbedingung, zweiter Schlüsselerzeugungsinformation, die zum Erzeugen zweiter Schlüsselinformation notwendig ist, und eines aktualisierten öffentlichen Schlüssel von einer Entscheidungsvorrichtung aktualisiert, um auf der Grundlage der Lizenzinformation, die mindestens eine Lizenzbedingung enthält, die sich auf die begrenzte Nutzung der Inhaltsinformation bezieht, verschlüsselter erster Schlüsselinformation zum Decodieren der Inhaltsinformation und erster Schlüsselerzeugungsinformation, die zum Erzeugen der zweiten Schlüsselinformation zum Decodieren der verschlüsselten ersten Schlüsselinformation notwendig ist, zu entscheiden, ob die Inhaltsinformation genutzt werden kann, wobei die Lizenzinformation mit einem öffentlichen Schlüssel verschlüsselt wird, die Lizenzbedingung und die erste Schlüsselerzeugungsinformation aktualisiert werden, die zweite Schlüsselinformation auf der Grundlage der aktualisierten ersten Schlüsselerzeugungsinformation und der zweiten Schlüsselerzeugungsinformation aktualisiert wird und die erste Schlüsselinformation mit der aktualisierten zweiten Schlüsselinformation verschlüsselt wird, um Lizenzinformation, die mindestens die aktualisierte Lizenzbedingung enthält, die erste Schlüsselinformation, die mit der aktualisierten zweiten Schlüsselinformation verschlüsselt wurde, und die aktualisierte erste Schlüsselerzeugungsinformation zu erzeugen, und die erzeugte Lizenzinformation mit dem gelieferten öffentlichen Schlüssel verschlüsselt wird.
  • Erfindungsgemäß kann, wenn die Lizenzinformation zu aktualisieren ist, die Lizenzinformation aktualisiert werden, während die Informationssicherheit ohne Liefern des Inhaltsdecodierschlüssels sichergestellt werden kann.
  • Erfindungsgemäß wird eine Informationsnutzungsvorrichtung bereitgestellt, die verschlüsselte erste Schlüsselinformation zum Decodieren verschlüsselter Inhaltsinformation und erste Schlüsselerzeugungsinformation, die zum Erzeugen zweiter Schlüsselinformation zum Decodieren der ersten Schlüsselinformation notwendig ist, empfängt und decodiert und die Inhaltsinformation nutzt, wobei die zweite Schlüsselerzeugungsinformation, die zum Erzeugen der zweiten Schlüsselinformation zum Decodieren der ersten Schlüsselinformation notwendig ist, gehalten wird, wobei die zweite Schlüsselinformation auf der Grundlage der zweiten Schlüsselerzeugungsinformation und der eingegebenen ersten Schlüsselerzeugungsinformation erzeugt wird, und die verschlüsselte Inhaltsinformation mit der erzeugten zweiten Schlüsselinformation decodiert wird.
  • Erfindungsgemäß kann, da der Decodierschlüssel (erste Schlüsselinformation) der Inhaltsinformation in die Informationsnutzungsvorrichtung eingegeben wird, während sie verschlüsselt gehalten wird, die Informationssicherheit zwischen der Vorrichtung zum Ausgeben der ersten Schlüsselinformation und der Informationsnutzungsvorrichtung verbessert werden.
  • Gemäß noch einem weiteren Aspekt der Erfindung wird eine Informationswiedergabevorrichtung zum Wiedergeben von Inhaltsinformation von einem Datenträger bereitgestellt, auf dem verschlüsselte Inhaltsinformation und Lizenzinformation, die mindestens eine Lizenzbedingung enthält, die sich auf die begrenzte Nutzung der Inhaltsinformation bezieht, und erste Schlüsselinformation zum Decodieren der Inhaltsinformation aufgezeichnet sind, die umfasst: einem Geräteabschnitt zum Messen eines Datums und Zeit, einem Entscheidungsabschnitt zum Entscheiden auf der Grundlage der durch den Geräteabschnitt gemessenen Datum und Zeit und der auf dem Datenträger aufgezeichneten Lizenzinformation, ob die Inhaltsinformation genutzt werden kann, und einen Informationswiedergabeabschnitt zum, wenn der Entscheidungsabschnitt entscheidet, dass die Inhaltsinformation genutzt werden kann, Decodieren und Wiedergeben der auf dem Datenträger aufgezeichneten Inhaltsinformation mit der von dem Entscheidungsabschnitt ausgegebenen ersten Schlüsselinformation, wobei Information, um dem Entscheidungsabschnitt das Datum und die Zeit von dem Geräteabschnitt mitzuteilen, und die erste Schlüsselinformation, die von dem Entscheidungsabschnitt an die Informationswiedergabeabschnitte ausgegeben werden, verschlüsselt sind.
  • Erfindungsgemäß kann die Sicherheit von Information, die zwischen den Funktionseinheiten (dem Geräteabschnitt, dem Entscheidungsabschnitt und dem Informationswiedergabeabschnitt) in der Informations-Erzeugungsvorrichtung zu transferieren ist, verbessert werden.
  • Gemäß noch einem weiteren Aspekt der Erfindung wird ein Informationsaufzeichnungsverfahren bereitgestellt, um auf einem Datenträger, auf dem mindestens verschlüsselte Inhaltsinformation aufgezeichnet ist, verschlüsselte Lizenzinformation, die mindestens eine Lizenzbedingung, die sich auf die begrenzte Nutzung der Inhaltsinformation bezieht, und einen Decodierschlüssels der Inhaltsinformation enthält, aufzuzeichnen, mit folgenden Schritten: Senden von Information zum Kennzeichnen zweiter Schlüsselinformation zum Verschlüsseln erster Schlüsselinformation zum Verschlüsseln der Lizenzinformation in eine Entscheidungsvorrichtung zum Entscheiden, ob die Inhaltsinformation genutzt werden kann, Empfangen von dem tragbaren Datenträger der ersten Schlüsselinformation zum Verschlüsseln der Schlüsselinformation, die mit der gekennzeichneten zweiten Schlüsselinformation verschlüsselt wird, und Aufzeichnen auf dem Datenträger von Lizenzinformation, die auf der Grundlage einer gekennzeichneten Lizenzbedingung erzeugt und mit der ersten Schlüsselinformation verschlüsselt wird.
  • Erfindungsgemäß kann die auf dem Datenträger aufgezeichnete Inhaltsinformation nicht normal decodiert werden, wenn die Entscheidungsvorrichtung, die verwendet wurde, um die Lizenzinformation in dem Datenträger aufzuzeichnen, nicht verwendet wird. Daher kann eine unzulässige Nutzung der Inhaltsinformation verhindert werden.
  • Diese Erfindung kann vollständiger aus der folgenden ausführlichen Beschreibung in Verbindung mit den begleitenden Zeichnungen verstanden werden, in denen zeigen:
  • 1 ein Blockdiagramm, das die erste Anordnung einer Informationsaufzeichnungsvorrichtung gemäß der ersten Ausführungsform der Erfindung zeigt;
  • 2 ein Ablaufdiagramm zum Erläutern des Betriebs der in 1 gezeigten ersten Informationsaufzeichnungsvorrichtung;
  • 3 ein Blockdiagramm, das die zweite Anordnung der Informationsaufzeichnungsvorrichtung zeigt, die durch die Erfindung nicht abgedeckt ist;
  • 4 ein Ablaufdiagramm zum Erläutern des Betriebs der in 3 gezeigten zweiten Informationsaufzeichnungsvorrichtung;
  • 5A und 5B Ansichten zum Erläutern eines Verfahrens zum Trennen von Abrechnungsobjektinformation;
  • 6A und 6B Ansichten zum Erläutern eines weiteren Verfahrens zum Trennen von Abrechnungsobjektinformation;
  • 7 ein Blockdiagramm, das die dritte Anordnung der Informationsaufzeichnungsvorrichtung zeigt, die durch die Erfindung nicht abgedeckt ist;
  • 8 ein Blockdiagramm, das die erste Anordnung einer Informationswiedergabevorrichtung gemäß der ersten Ausführungsform der Erfindung zeigt;
  • 9 ein Blockdiagramm, das eine Anordnung einer in 8 gezeigte Decodierereinheit zeigt;
  • 10 ein Ablaufdiagramm zum Erläutern des Betriebs der in 8 gezeigten ersten Informationswiedergabevorrichtung;
  • 11 ein Ablaufdiagramm zum Erläutern des Betriebs der in 9 gezeigten Decodierereinheit;
  • 12 ein Blockdiagramm, das eine weitere Anordnung der Decodierereinheit mit einer Uhr zum Deaktivieren der Zeitaktualisierung aufweist;
  • 13 ein Ablaufdiagramm zum Erläutern des Betriebs der Uhr der Decodierereinheit, die die Zeitaktualisierung deaktiviert;
  • 14 ein Ablaufdiagramm zum Erläutern des Betriebs der in 12 gezeigten Decodierereinheit;
  • 15 ein Blockdiagramm, das eine Anordnung der Uhr der Decodierereinheit zeigt, die im Stande ist, Zeit zu aktualisieren;
  • 16 ein Ablaufdiagramm zum Erläutern des Zeitaktualisierungsvorgangs der in 15 gezeigten Uhr;
  • 17 eine Ansicht, die ein System zeigt, das durch einen Client und einen Server gebildet wird, um Zeit der Uhr der Decodierereinheit durch ein Netzwerk zu aktualisieren;
  • 18 ein Blockdiagramm, das eine Anordnung eines in 17 gezeigten Zeiteinstellclient zeigt;
  • 19 ein Blockdiagramm, das eine Anordnung eines in 17 gezeigten Zeiteinstellservers zeigt;
  • 20 ein Ablaufdiagramm zum Erläutern des Betriebs des in 18 gezeigten Zeiteinstellclient;
  • 21 ein Ablaufdiagramm zum Erläutern des Betriebs des in 19 gezeigten Zeiteinstellservers;
  • 22 ein Ablaufdiagramm zum Erläutern des Betriebs des in 19 gezeigten Zeiteinstellservers;
  • 23 ein Blockdiagramm, das eine Anordnung einer Uhr zeigt, die in dem in 18 gezeigten Zeiteinstellclient aufgenommen ist;
  • 24 ein Ablaufdiagramm zum Erläutern des Betriebs der in 23 gezeigten Uhr;
  • 25 ein Ablaufdiagramm zum Erläutern des Betriebs der in 23 gezeigten Uhr;
  • 26 ein Blockdiagramm, das eine Anordnung einer Informationswiedergabevorrichtung (zweite Informationswiedergabevorrichtung) zeigt, die eine Funktion zum Aktualisieren von Lizenzinformation und zum Durchführen einer Vergebührung aufweist;
  • 27 ein Blockdiagramm, das eine Anordnung einer in 26 gezeigten Decodierereinheit zeigt;
  • 28 ein Ablaufdiagramm zum Erläutern des Betriebs der in 27 gezeigten Decodierereinheit;
  • 29 ein Blockdiagramm, das eine Anordnung eines in 26 gezeigten Lizenzinformations-Aktualisierungs-Clientabschnitts zeigt;
  • 30 ein Ablaufdiagramm zum Erläutern des Betriebs des in 29 gezeigten Lizenzinformations-Aktualisierungs-Clientabschnitts;
  • 31 ein Blockdiagramm, das eine Anordnung eines in 26 gezeigten Lizenzinformations-Aktualisierungsservers zeigt;
  • 32 ein Ablaufdiagramm zum Erläutern des Betriebs des in 31 gezeigten Lizenzinformations-Aktualisierungsservers;
  • 33 eine Ansicht, die ein Beispiel des Inhalts einer Gebührenforderung zur Verwendung von Abrechnungsobjektinformation zeigt, die von dem Lizenzinformations-Aktualisierungsserver ausgegeben wird;
  • 34 ein Ablaufdiagramm zum Erläutern des Betriebs des in 26 gezeigten Gesamtsystems (dem Server und dem Client, die miteinander durch das Netzwerk kommunizieren);
  • 35 ein Blockdiagramm, das eine Anordnung einer Lizenzinformations-Aktualisierungseinheit zeigt;
  • 36 ein Ablaufdiagramm zum Erläutern des Betriebs der in 35 gezeigten Lizenzinformations-Aktualisierungseinheit;
  • 37 ein Ablaufdiagramm zum Erläutern des Betriebs der in 35 gezeigten Lizenzinformations-Aktualisierungseinheit;
  • 38 ein Blockdiagramm, das eine Anordnung einer Abrechnungsvorrichtung für die Vergebührung der Nutzung der Abrechnungsobjektinformation zeigt;
  • 39 ein Blockdiagramm, das eine Anordnung einer Decodierereinheit bei einer Informationswiedergabevorrichtung mit einem Maß für eine unzulässige Kopie der Abrechnungsobjektinformation zeigt (Entscheidung wird auf der Grundlage einer Decodierereinheitskennung getroffen;
  • 40 ein Ablaufdiagramm zum Erläutern des Betriebs der in 39 gezeigten Decodierereinheit;
  • 41 ein Blockdiagramm, das eine Anordnung einer Lizenzinformations-Aktualisierungseinheit mit einem Maß für eine unzulässige Kopie von Abrechnungsobjektinformation zeigt;
  • 42 ein Ablaufdiagramm zum Erläutern des Betriebs der in 41 gezeigten Lizenzinformations-Aktualisierungseinheit;
  • 43 ein Blockdiagramm, das eine weitere Anordnung der Decodierereinheit mit einem Maß für eine unzulässige Kopie von Abrechnungsobjektinformation zeigt (Entscheidung wird auf der Grundlage einer Decodierereinheitskennung und Mediumkennung getroffen);
  • 44 ein Ablaufdiagramm zum Erläutern des Betriebs der in 43 gezeigten Decodierereinheit;
  • 45 ein Blockdiagramm, das eine Anordnung einer Kopiervorrichtung zeigt;
  • 46 ein Ablaufdiagramm zum Erläutern des Betriebs der in 45 gezeigten Kopiervorrichtung;
  • 47 ein Blockdiagramm, das eine Anordnung einer in 45 gezeigten Lizenzinformations-Kopiereinheit zeigt;
  • 48 ein Ablaufdiagramm zum Erläutern des Betriebs der in 47 gezeigten Lizenzinformations-Kopiereinheit zeigt;
  • 49 ein Blockdiagramm, das eine Anordnung einer Informationswiedergabevorrichtung (dritte Informationswiedergabevorrichtung) gemäß der ersten Ausführungsform der Erfindung zeigt, die sekundäre Information wiedergibt;
  • 50 ein Blockdiagramm, das eine Anordnung der in 49 gezeigten dritten Informationswiedergabevorrichtung zeigt;
  • 51 ein Blockdiagramm, das eine Anordnung einer in 49 gezeigten Decodierereinheit zeigt;
  • 52 ein Ablaufdiagramm zum Erläutern des Betriebs der in 51 gezeigten Decodierereinheit; und
  • 53 ein Blockdiagramm, das eine Anordnung eines Informationsverteilungssystems zeigt, das die Informationsaufzeichnungsvorrichtung und Informationswiedergabevorrichtung der Erfindung verwendet.
  • Ausführungsformen der Erfindung werden nachstehend mit Bezug auf die begleitende Zeichnung beschrieben.
  • Die Gesamtkonfiguration eines Informationsverteilungssystems, das eine Informationsaufzeichnungsvorrichtung und eine Informationswiedergabevorrichtung gemäß der ersten Ausführungsform der Erfindung verwendet, wird zuerst kurz beschrieben.
  • 53 zeigt eine Anordnung eines Informationsverteilungssystems, das die Informationsaufzeichnungsvorrichtung und die Informationswiedergabevorrichtung der Erfindung verwendet. In 53 sind ein Lizenzinformations-Erzeugungsabschnitt 1002 und ein Informationsspeicherabschnitt 1003 denen, die in 1, 3, 7 gezeigt werden, oder ähnlichen äquivalent, und eine Decodierereinheit 1013 ist der in 9, 12, 27, 39 43 gezeigten oder ähnlicher äquivalent. Ein Wiedergabeabschnitt 1014 und ein Ausleseabschnitt 1012 sind ebenfalls denen in der 8 gezeigten Informationswiedergabevorrichtung oder ähnlichen äquivalent.
  • Der Betrieb des in 53 gezeigten Gesamtsystems wird nachstehend kurz beschrieben. Abrechnungsobjektinformation wird durch einen Verschlüsselungsschlüssel ke(1) (Abrechnungsobjektinformation ke(1)) verschlüsselt. Zuerst werden ein Decodierschlüssel kd(1) der Abrechnungsobjektinformation und eine Lizenzbedingung, wie beispielsweise ein Ablaufdatum, in den Lizenzinformations-Erzeugungsabschnitt 1002 eingegeben (Schritte S701 und S702).
  • Der Lizenzinformations-Erzeugungsabschnitt 1002 mischt den Decodierschlüssel kd(1) mit der Lizenzbedingung und führt dann eine Verschlüsselung mit dem Verschlüsselungsschlüssel ke durch, um Lizenzinformation zu erzeugen, und sendet sie an den Informationsspeicherabschnitt 1003 (Schritt S703). Die verschlüsselte Abrechnungsobjektinformation wird ebenfalls in den Informationsspeicherabschnitt 1003 eingegeben (Schritt S704) und auf einem Informationsspeicherabschnitt 1004 zusammen mit der Lizenzinformation aufgezeichnet (Schritt S705).
  • Der Informationsspeicherabschnitt 1004 umfasst ein Medium, wie beispielsweise eine DVD-ROM, eine DVD-RAM oder eine Festplatte. Auf diesem Medium aufgezeichnete Information wird zu einem anderen Medium (d.h. einem Informationsspeicherabschnitt 1015) direkt oder durch Rundsenden oder das Internet transferiert und durch den Ausleseabschnitt 1012 in eine Informationswiedergabevorrichtung 1011 ausgelesen (Schritt S706). Die ausgelesene Lizenzinformation wird an die Decodierereinheit 1013 gesendet (Schritt S707). Die Decodierereinheit 1013, die den Decodierschlüssel kd hält, der dem Verschlüsselungsschlüssel ke entspricht, decodiert die Lizenzinformation und extrahiert den Decodierschlüssel kd(1) und die Lizenzbedingung der Abrechnungsobjektinformation. Die Decodierereinheit 1013 prüft die Lizenzbedingung, um zu entscheiden, ob die Abrechnungsobjektinformation verwendet werden kann. Wenn die Abrechnungsobjektinformation nutzbar ist, gibt die Decodereinheit den Decodierschlüssel kd(1) an den Wiedergabeabschnitt 1014 aus (Schritt S708). Der Wiedergabeabschnitt 1014 extrahiert den (Abrechnungsobjektinformation) ke(1) aus dem Ausleseabschnitt 1012 (Schritt S709) und decodiert ihn mit dem Decodierschlüssel kd(1), um die Abrechnungsobjektinformation wiederzugeben.
  • Die Decodereinheit 1013 hält den Decodierschlüssel kd und einen Algorithmus zum Decodieren von Lizenzinformation. Um einen Angriff auf die Sicherheit zu vermeiden, ist die Decodereinheit 1013 vorzugsweise nicht als Software sondern beispielsweise als ein IC-Chip installiert. In diesem Fall umfasst die Decodereinheit 1013 einen IC-Chip mit einem Lizenzinformations-Eingabeabschnitt und einem Ausgabeabschnitt zum Ausgeben des Decodierschlüssels der Abrechnungsobjektinformation (beim Entscheiden, dass die Abrechnungsobjektinformation nutzbar ist). Die Decodierung und die Entscheidung der Nutzungs-Aktivier/Deaktivier-Bedingung werden in dem Chip durchgeführt.
  • Als ein Hauptpunkt der Erfindung mischt der Lizenzinformations-Erzeugungsabschnitt 1002 den Decodierschlüssel kd(1) der Abrechnungsobjektinformation mit der Lizenz bedingung und führt dann die Verschlüsselung durch. Im Allgemeinen wird die Verschlüsselung durch Verwürfeln von zu verschlüsselnden Informationsbits durchgeführt. Daher können, sobald die Verschlüsselung durchgeführt ist, zwei Informationsstücke, die gleichzeitig verschlüsselt wurden, nicht getrennt werden (ohne die Decodierung zu verwenden). Es ist bedeutsam, die Trennung der Abrechnungsobjektinformation von der Lizenzbedingung unter Verwendung der Art der Verschlüsselung zu trennen.
  • Bei dem oben beschriebenen Beispiels wird die Abrechnungsobjektinformation durch den Verschlüsselungsschlüssel ke(1) verschlüsselt. Daher:
    • 1. Um die Abrechnungsobjektinformation zu verwenden, ist der Decodierschlüssel kd(1) erforderlich. Der Decodierschlüssel kd(1) wird jedoch in Lizenzinformation verschlüsselt, sodass der Decodierschlüssel und die Lizenzbedingung untrennbar sind. Obwohl die Lizenzinformation und die Abrechnungsobjektinformation voneinander getrennt werden können, enthält ungültige Lizenzinformation nicht den Decodierschlüssel zum ordnungemäßen Decodieren der Abrechnungsobjektinformation, sodass ein „Austausch" der Lizenzinformation bedeutungslos ist.
    • 2. Um den korrekten Decodierschlüssel kd(1) zu erhalten, muss gültige Lizenzinformation decodiert werden. Jedoch:
    • 3. Lediglich eine passende Decodereinheit mit dem Decodierschlüssel kd kann diese Decodierung durchführen.
    • 4. Die passende Decodereinheit bezieht sich immer auf die Lizenzbedingung, die in der Lizenzinformation enthalten ist, um die Nutzungs-Aktivier/Deaktivier-Bedingung zu entscheiden. Daher:
    • 5. Bei der Vorrichtung einschließlich der Lizenzinformations-Erzeugungseinheit und der Decodereinheit der Erfindung kann die Abrechnungsobjektinformation prinzipiell nicht unter einer ungültigen Lizenzbedingung verwendet werden.
  • Wenn die Decodereinheit 1013 entscheidet, dass die Abrechnungsobjektinformation nicht verwendet werden kann und den Decodierschlüssel kd(1) nicht ausgibt, muss die Lizenzinformation aktualisiert oder gültige Lizenzinformation hinzugefügt werden, um die Abrechnungsobjektinformation zu verwenden. Zu dieser Zeit wird die Abrechnung für den Benutzer der Information erzeugt. Der Benutzer muss die Lizenzinformation aktualisieren oder neue Lizenzinformation irgendwie durch einen Laden oder einen Verkaufsautomaten oder durch das Internet erfassen. Eine Vorrichtung oder ein Verkaufsautomat, der in einem Shop eingerichtet ist, oder ein Netzwerkserver hält den Decodierschlüssel kd und den Verschlüsselungsschlüssel ke und kann daher die Lizenzinformation decodieren und die Information überschreiben und neu verschlüsseln, um die Lizenzinformation zu aktualisieren.
  • Wenn der Benutzer wünscht, die Lizenzinformation zu aktualisieren (oder neue Lizenzinformation zu erhalten), muss (eine) der zu der Abrechnungsobjektinformation hinzugefügte Lizenzinformation an eine Vorrichtung gesendet werden, die eine Lizenzinformations-Aktualisierungsfunktion aufweist.
    • 1'. Nur eine passende Vorrichtung mit dem Decodierschlüssel kd und dem Verschlüsselungsschlüssel ke kann den Decodierschlüssel kd(1) und den Lizenzzustand der Abrechnungsobjektinformation decodieren/trennen.
    • 2'. Lediglich eine geeignete Vorrichtung mit dem Decodierschlüssel kd und dem Verschlüsselungsschlüssel ke kann die Lizenzinformation nach dem Neuschreiben der Lizenzbedingung neu verschlüsseln. Die aktualisierte Lizenzinformation wird von der Lizenzinformations-Aktualisierungsvorrichtung (einem in 26 gezeigten Lizenzinformations-Aktualisierungs-Clientabschnitt 403, einer in 38 gezeigten Lizenzinformations-Aktualisierungseinheit 603, einer in 41 gezeigten Lizenzinformations-Aktualisierungseinheit 702 oder einer in 47 gezeigten Lizenzinformations-Aktualisierungseinheit 804) ausgegeben und zu dem Medium des Benutzers zurückgegeben. Die Lizenzinformation wird außerhalb der Lizenzinformations-Aktualisierungsvorrichtung verschlüsselt gehalten.
    • 3'. Da die Lizenzinformation eine Verschlüsselung als ein charakteristisches Merkmal der Erfindung erfahren hat, kann die Lizenzbedingung nicht unangemessen geändert werden.
  • Im Allgemeinen wird, um einen Decodierschlüssel durch ein Netzwerk zu übertragen, der Decodierschlüssel häufig mit einem anderen Schlüssel neu verschlüsselt. Als das charakteristische Merkmal der Erfindung wird jedoch der Decodierschlüssel kd(1) zum Decodieren der verschlüsselten Abrechnungsobjektinformation mit der Lizenzbedingung gemischt und dann verschlüsselt. Dies liefert eine bedeutende Wirkung beim Schutz und der Vergebührung für die Abrechnungsobjektinformation, wie beispielsweise einem Werk, wie oben beschrieben ist.
  • Die Anordnungen und Vorgänge der Informationsaufzeichnungsvorrichtung, der Informationswiedergabevorrichtung und der Abrechnungsvorrichtung der Erfindung werden nachstehend ausführlich beschrieben.
  • (1) Informationsaufzeichnungsvorrichtung
  • (1-1) Erstes Beispiel der Informationsaufzeichnungsvorrichtung
  • 1 zeigt die erste Anordnung einer erfindungsgemäßen Informationsaufzeichnungsvorrichtung. Genauer gesagt zeigt 1 eine Anordnung einer Informationsaufzeichnungsvorrichtung, die Inhaltsinformation (hier nachstehend als Abrechnungsobjektinformation bezeichnet) als ein Abrechnungsobjekt verschlüsselt, wie beispielsweise ein digitalisiertes Werk, die die Lizenzbedingung der Abrechnungsobjektinformation und einen Decodierschlüssel zum Decodieren der verschlüsselten Abrechnungsobjektinformation verschlüsselt, um Lizenzinformation zu erzeugen, und die aufgeschlüsselte Abrechnungsobjektinformation und Lizenzinformation auf einem vorbestimmten Datenträger aufzeichnet.
  • Die Informationsaufzeichnungsvorrichtung umfasst grob gesagt einen Abrechnungsobjektinformations-Eingabeabschnitt 2, einen Lizenzinformations-Erzeugungsabschnitt 3 und einen Aufzeichnungsabschnitt 8.
  • Abrechnungsobjektinformation wird im Voraus mit dem Verschlüsselungsschlüssel ke(1) verschlüsselt und in den Abrechnungsobjektinformations-Eingabeabschnitt 2 eingegeben. Ein Decodierschlüssel, der dem Verschlüsselungsschlüssel ke(1) entspricht, ist der Decodierschlüssel kd(1). Die Verschlüsselung der Information X mit einem Verschlüsselungsschlüssel K wird hier nachstehend häufig als [X] k nach Bedarf ausgedrückt.
  • Der Lizenzinformations-Erzeugungsabschnitt 3 wird durch einen Lizenzbedingungs-Eingabeabschnitt 4, einen Decodier schlüssel-Eingabeabschnitt 5, einen Schlüsselhalterabschnitt 6 und einen Verschlüsselungsabschnitt 7 gebildet.
  • Der Verschlüsselungsschlüssel ke wird im Voraus in dem Schlüsselhalterabschnitt 6 gespeichert. Dieser Verschlüsselungsschlüssel ke stimmt nicht immer mit dem Verschlüsselungsschlüssel ke(1) überein.
  • Eine Lizenzbedingung wird in den Lizenzbedingungs-Eingabeabschnitt 4 eingegeben. Die Lizenzbedingung umfasst mindestens eines der folgenden: das Ablaufdatum der Abrechnungsobjektinformation, die Lizenzinformationsschreibzeit, die Inhaltskennung, die Mediumkennung und die Decodierereinheitskennung.
  • Der dem Verschlüsselungsschlüssel ke(1) entsprechende Decodierschlüssel kd(1), der verwendet wird, um die verschlüsselte Abrechnungsobjektinformation zu decodieren, wird in den Decodierschlüssel-Eingabeabschnitt 5 eingegeben.
  • Die Lizenzbedingung und der Decodierschlüssel kd(1) werden in den Verschlüsselungsabschnitt 7 jeweils durch den Lizenzbedingungs-Eingabeabschnitt 4 und den Decodierschlüssel-Eingabeabschnitt 5 eingegeben. Die Lizenzbedingung und der Decodierschlüssel kd(1) werden gemischt.
  • Danach werden die gemischte Lizenzbedingung und der Decodierschlüssel kd(1) mit dem in dem Schlüsselhalterabschnitt 6 gespeicherten Verschlüsselungsschlüssel ke verschlüsselt. Im Allgemeinen werden Verschlüsselungsschemata ungefähr in ein öffentlichen Verschlüsselungsschema und ein geheimes Verschlüsselschema klassifiziert, und jeder von beiden kann verwendet werden. Die verschlüsselten Daten werden Lizenzinformation genannt. Als das charakteristische Merkmal des Verschlüsselungsabschnitts 7 sind die Lizenzbedingung und der Verschlüsselungsschlüssel ke(1) untrennbar durch Mischen und Verschlüsselung kombiniert. Daher kann eine Vorrichtung, die im Stande ist, mit dem Verschlüsselungsschlüssel ke verschlüsselte Daten zu decodieren, d.h. eine Vorrichtung mit dem Decodierschlüssel kd, der dem Verschlüsselungsschlüssel ke entspricht, die Lizenzbedingung von dem Verschlüsselungsschlüssel ke(1) exklusiv trennen. Der Decodierschlüssel kd(1) ist ein Schlüssel zum Decodieren der verschlüsselten Abrechnungsobjektinformation, weil die Abrechnungsobjektinformation und die Lizenzbedingung untrennbar kombiniert sind. Die Abrechnungsobjektinformation und die Lizenzinformation können als Daten immer getrennt werden. Ohne gültige Lizenzinformation kann jedoch die Abrechnungsobjektinformation nicht decodiert werden, um den Inhalt zu verwenden.
  • Der Aufzeichnungsabschnitt 8 schreibt die Lizenzinformation in einen Informationsspeicherabschnitt 9 und schreibt dann die verschlüsselte Abrechnungsobjektinformation anschließend in die Lizenzbedingung.
  • Der Informationsspeicherabschnitt 9 kann ein Datenträger, wie beispielsweise eine DVD-ROM, eine DVD-RAM oder eine Festplatte sein. Ein derartiger Datenträger mit Information wird in eine vorbestimmte Wiedergabevorrichtung gelegt, um die Information wiederzugeben. Alternativ kann die Information von dem Informationsspeicherabschnitt 9 zu einem anderen Datenträger durch ein Netzwerk, wie beispielsweise das Internet, oder durch Rundsenden transferiert und durch eine vorbestimme Wiedergabevorrichtung wiedergegeben werden.
  • 2 ist ein Ablaufdiagramm zum Erläutern des Betriebs einer in 1 gezeigten Informationsaufzeichnungsvorrichtung 1. Zuerst wird die verschlüsselte Abrechnungsobjektinformation ke(1) in den Abrechnungsobjektinformations-Eingabeabschnitt 2 eingegeben (Schritt S1), die Lizenzbedingung wird in den Lizenzbedingungs-Eingabeabschnitt 4 eingegeben (Schritt S2) und der Decodierschlüssel kd(1) wird in den Decodierschlüssel-Eingabeabschnitt 5 eingegeben (Schritt S3). Die verschlüsselte Abrechnungsobjektinformation wird von dem Abrechnungsobjektinformations-Eingabeabschnitt 2 zu dem Aufzeichnungsabschnitt 8 transferiert (Schritt S4), die Lizenzbedingung wird von dem Lizenzbedingungs-Eingabeabschnitt 4 zu dem Verschlüsselungsabschnitt 7 transferiert (Schritt S5) und der Decodierschlüssel kd(1) wird von dem Decodierschlüssel-Eingabeabschnitt 5 zu dem Verschlüsselungsabschnitt 7 transferiert (Schritt S6). Der in dem Schlüsselhalterabschnitt 6 im Voraus gehaltene Verschlüsselungsschlüssel ke wird zu dem Verschlüsselungsabschnitt 7 transferiert (Schritt S7). Der Verschlüsselungsschlüssel 7 mischt die Lizenzbedingung und den Decodierschlüssel kd(1) und führt dann eine Verschlüsselung mit dem Verschlüsselungsschlüssel ke durch, um Lizenzinformation zu erzeugen (Schritt S8). Die erzeugte Lizenzinformation wird zu dem Aufzeichnungsabschnitt 8 transferiert (Schritt S9). Der Aufzeichnungsabschnitt 8 mischt die verschlüsselte Abrechnungsobjektinformation und Lizenzinformation und zeichnet sie auf dem Informationsspeicherabschnitt 9 auf (Schritt S10).
  • (1-2) Zweites Beispiel der Informationslesevorrichtung
  • 3 zeigt die zweite Anordnung einer erfindungsgemäßen Informationslesevorrichtung. Genauer gesagt zeigt 3 eine Anordnung einer Informationsaufzeichnungsvorrichtung, die einen Teil der Abrechnungsobjektinformation als ein Abrechnungsobjekt, wie beispielsweise ein digitalisiertes Werk, zusammen mit einer Lizenzbedingung verschlüsselt, um Lizenzinformation zu erzeugen, und den verbleibenden Teil der Abrechnungsobjektinformation und Lizenzinformation in einem vorbestimmten Datenträger aufzeichnet. Wie bei der in 1 gezeigten ersten Anordnung wird ein Teil der Abrechnungsobjektinformation zusammen mit einer Lizenzbedingung verschlüsselt, um die Abrechnungsobjektinformation untrennbar mit der Lizenzbedingung zu kombinieren.
  • Die Informationsaufzeichnungsvorrichtung umfasst grob gesagt einen Datentrennabschnitt 12, einen Lizenzinformations-Erzeugungsabschnitt 13 und einen Aufzeichnungsabschnitt 18.
  • Der Datentrennungsabschnitt 12 teilt die Abrechnungsobjektinformation in zwei Teile auf. 5A, 5B, 6A und 6B zeigen Beispiele der Datentrennung durch den Datentrennungsabschnitt. Für die Zweckmäßigkeit der Beschreibung wird ein Standbild beispielhaft dargestellt, obwohl dieses Verfahren für ein Bewegtbild verwendet werden kann.
  • Wie in 5A gezeigt ist, kann ein Teil (Gesichtsregionen in 5A) eines Standbildes extrahiert werden, und die Gesichtsregionen, wie in 5B gezeigt, können als Teil von Lizenzinformation verschlüsselt werden. In diesem Fall kann das Bild ohne Decodieren der Lizenzinformation (d.h. ohne Zahlen der Gebühr) gesehen werden, obwohl das Bild teilweise weggelassen ist. Wie in 6A gezeigt ist, wird ein Bild einer Fourier-Transformation unterzogen, um eine Frequenzkomponente zu extrahieren. Eine Hochfrequenzkomponente, wie in 6B gezeigt, kann als Teil von Lizenzinformation verschlüsselt werden. In diesem Fall kann, es sei denn, dass die Lizenzinformation nicht decodiert werden kann (d.h. es sei denn, dass die Gebühr bezahlt ist), kein klares Bild durch Wiedergeben des Bildes mit der in 6A gezeigten Frequenzkomponente erhalten werden.
  • Der Lizenzinformations-Erzeugungsabschnitt 13 wird durch einen Lizenzbedingungs-Eingabeabschnitt 14, einen Verschlüsselungsabschnitt 17 und einen Schlüsselhalterabschnitt 16 gebildet.
  • Der Schlüsselhalterabschnitt 16 speichert den Verschlüsselungsschlüssel ke im Voraus. Der Lizenzbedingungs-Eingabeabschnitt 14 empfängt eine Lizenzbedingung. Die Lizenzbedingung umfasst mindestens eines der folgenden: das Ablaufdatum der Abrechnungsobjektinformation, die Lizenzinformationsschreibzeit, die Inhaltskennung, die Mediumkennung und die Decodiereinheitskennung. Die Lizenzbedingung wird in den Verschlüsselungsabschnitt 17 durch den Lizenzbedingungs-Eingabeabschnitt 14 eingegeben. Ein Teil der Abrechnungsobjektinformation, der durch Aufteilen der Abrechnungsobjektinformation in zwei Teile erhalten wird, wird ebenfalls von dem Datentrennungsabschnitt 12 in den Verschlüsselungsabschnitt 17 eingegeben. Die Lizenzbedingung und ein Teil der Abrechnungsobjektinformation werden gemischt und dann mit dem in dem Schlüsselhalterabschnitt 16 gespeicherten Verschlüsselungsschlüssel ke verschlüsselt, um Lizenzinformation zu erzeugen.
  • Der Aufzeichnungsabschnitt 18 schreibt die Lizenzinformation in einen Informationsspeicherabschnitt 19, und schreibt dann den verbleibenden Teil der Abrechnungsobjektinformation, der durch Aufteilen der Abrechnungsobjektinformation in zwei Teile durch den Datentrennungsabschnitt 12 erhalten wird, anschließend in die Lizenzinformation.
  • Der Informationsspeicherabschnitt 19 kann ein Datenträger, wie beispielsweise eine DVD-ROM, ein DVD-RAM oder eine Festplatte sein. Ein derartiger Datenträger mit Information wird in eine vorbestimmte Wiedergabevorrichtung gelegt, um die Information wiederzugeben. Alternativ kann die Information von dem Informationsspeicherabschnitt 19 in einen anderen Datenträger durch ein Netzwerk, wie beispielsweise das Internet, oder durch Rundsenden transferiert und durch eine vorbestimmte Wiedergabevorrichtung wiedergegeben werden.
  • 4 ist ein Ablaufdiagramm zum Erläutern des Betriebs einer in 3 gezeigten Informationsaufzeichnungsvorrichtung 11. Abrechnungsobjektinformation wird in den Datentrennungsabschnitt 12 eingegeben (Schritt S21), und die Lizenzbedingung wird in den Lizenzbedingungs-Eingabeabschnitt 14 eingegeben (Schritt S22). Der Datentrennungsabschnitt 12 teilt die eingegebene Abrechnungsobjektinformation in zwei Teile auf (Schritt S23), transferiert einen Teil der Abrechnungsobjektinformation zu dem Verschlüsselungsabschnitt 17 (Schritt S24) und transferiert den verbleibenden Teil der Abrechnungsobjektinformation zu dem Aufzeichnungsabschnitt 18 (Schritt S25). Die Lizenzbedingung wird von dem Lizenzbedingungs-Eingabeabschnitt 14 zu dem Verschlüsselungsabschnitt 17 transferiert (Schritt S26). Der Verschlüsselungsschlüssel ke wird von dem Schlüsselhalterabschnitt 16 zu dem Verschlüsselungsabschnitt 17 transferiert (Schritt S27). Der Verschlüsselungsabschnitt 17 mischt die Lizenzbedingung und den Teil der Abrechnungsobjektinformation, der von dem Datentrennungsabschnitt 12 transferiert wurde, und verschlüsselt sie dann, um Lizenzinformation zu erzeugen (Schritt S28). Die erzeugte Lizenzinformation wird zu dem Aufzeichnungsabschnitt 18 transferiert (Schritt S29). Der Aufzeichnungsabschnitt 18 mischt den Teil der Abrechnungsobjektinformation, der von dem Datentrennungsabschnitt 12 transferiert wurde, und die Lizenzinformation und zeichnet sie auf dem Informationsspeicherabschnitt 19 auf (Schritt S30).
  • (1-3) Drittes Beispiel der Informationsaufzeichnungsvorrichtung
  • Als noch ein weiteres Beispiel kann die gesamte Abrechnungsobjektinformation zusammen mit einer Lizenzbedingung verschlüsselt werden, um die Abrechnungsobjektinformation mit der Lizenzbedingung untrennbar zu kombinieren.
  • 7 zeigt die dritte Anordnung der Informationsaufzeichnungsvorrichtung gemäß der ersten Ausführungsform der Erfindung. Die gleichen Bezugsziffern wie in 3 bezeichnen die gleichen Teile in 7, und lediglich unterschiedliche Teile werden nachstehend beschrieben. In 7 wird der Datentrennungsabschnitt 12 in 3 mit dem Abrechnungsobjektinformations-Eingabeabschnitt 2 ersetzt, sodass die in den Abrechnungsobjektinformations-Eingabeabschnitt 2 eingegebene Abrechnungsobjektinformation direkt zu dem Verschlüsselungsabschnitt 17 transferiert wird. Der Verschlüsselungsabschnitt mischt die gesamte Abrechnungsobjektinformation mit der Lizenzbedingung und verschlüsselt sie dann mit dem Verschlüsselungsschlüssel ke.
  • Wie oben beschrieben ist, werden bei dem ersten Beispiel der Informationslesevorrichtung der Entschlüsselungsschlüssel kd(1) zum Decodieren der verschlüsselten Abrechnungsobjektinformation und der Lizenzbedingung gemischt und mit dem Verschlüsselungsschlüssel ke verschlüsselt, um Lizenzinformation zu erzeugen. Außerdem werden die verschlüsselte Abrechnungsobjektinformation und die Lizenzinformation gemischt und auf dem Informationsspeicherabschnitt 9 aufgezeichnet, sodass die Abrechnungsobjektinformation und die Lizenzbedingung untrennbar kombiniert werden können. In diesem Fall kann lediglich eine Informationsaufzeichnungsvorrichtung, die den dem Verschlüsselungsschlüssel ke entsprechenden Verschlüsselungsschlüssel ke aufweist, die Lizenzbedingung und den Verschlüsselungsschlüssel kd(1) voneinander trennen, sodass die verschlüsselte Abrechnungsobjektinformation mit dem getrennten Decodierschlüssel kd(1) decodiert und wiedergegeben werden kann.
  • Bei dem zweiten Beispiel der Informationsaufzeichnungsvorrichtung werden ein Teil der Abrechnungsobjektinformation und der Lizenzbedingung gemischt und mit dem Verschlüsselungsschlüssel ke verschlüsselt, um Lizenzinformation zu erzeugen. Der verbleibende Teil der Abrechnungsobjektinformation und der Lizenzinformation werden gemischt und in dem Informationsspeicherabschnitt 19 gespeichert. Mit dieser Verarbeitung können die Abrechnungsobjektinformation und die Lizenzbedingung untrennbar kombiniert werden. In diesem Fall kann lediglich eine Informationsaufzeichnungsvorrichtung mit dem Decodierschlüssel kd, der dem Verschlüsselungsschlüssel ke entspricht, den Teil der Abrechnungsobjektinformation und die Lizenzbedingung decodieren und sie voneinander trennen, sodass die Abrechnungsobjektinformation von dem decodierten und getrennten Teil der Abrechnungsobjektinformation und dem verbleibenden Teil wiedergegeben werden kann.
  • Bei dem dritten Beispiel der Informationsaufzeichnungsvorrichtung werden die gesamte Abrechnungsobjektinformation und die Lizenzbedingung gemischt, mit dem Verschlüsselungsschlüssel ke verschlüsselt und auf dem Informationsspeicherabschnitt 19 aufgezeichnet, wodurch die Abrechnungsobjektinformation untrennbar mit der Lizenzbedingung kombiniert wird. In diesem Fall kann lediglich eine Informationsaufzeichnungsvorrichtung mit dem Decodierschlüssel kd, der dem Verschlüsselungsschlüssel ke entspricht, die Abrechnungsobjektinformation und die Lizenzbedingung decodieren, trennen und wiedergeben.
  • Alle diese Anordnungen deaktivieren, um die Abrechnungsobjektinformation von der Lizenzbedingung ohne Decodieren zu trennen.
  • Der Informationsspeicherabschnitt 9 oder 19 kann ein Datenträger, wie beispielsweise eine DVD-ROM, eine DVD-RAM oder eine Festplatte sein. Ein derartiger Datenträger mit Information wird in eine vorbestimmte Wiedergabevorrichtung gelegt, um die Information wiederzugeben. Alternativ kann die Information von dem Informationsspeicherabschnitt 9 oder 19 zu einem anderen Datenträger durch ein Netzwerk, wie beispielsweise das Internet, oder durch Rundsenden transferiert und durch eine vorbestimmte Wiedergabevorrichtung wiedergegeben werden.
  • (2) Informationswiedergabevorrichtung
  • (2-1) Erstes Beispiel der Informationswiedergabevorrichtung
  • 8 zeigt die erste Anordnung einer erfindungsgemäßen Informationswiedergabevorrichtung. Genauer gesagt zeigt 8 eine Anordnung einer Informationswiedergabevorrichtung zum Wiedergeben von Information, die auf dem Informationsspeicherabschnitt 9 oder 19 bei der in 1 gezeigten ersten Informationsaufzeichnungsvorrichtung, der in 3 gezeigten zweiten Informationsaufzeichnungsvorrichtung oder der in 7 gezeigten dritten Informationsaufzeichnungsvorrichtung aufgezeichnet ist und die an einen Benutzer durch einen Datenträger oder durch ein Netzwerk oder Rundsenden verteilt wird.
  • Die Einheitsinformation, die beispielsweise auf dem Informationsspeicherabschnitt 9 bei der ersten Informationsaufzeichnungsvorrichtung aufgezeichnet ist, umfasst Abrechnungsobjektinformation, die mit Lizenzinformation verschlüsselt und gemischt wurde, die durch Verschlüsseln des Decodierschlüssels kd(1) zum Decodieren der Abrechnungs objektinformation zusammen mit der Lizenzbedingung mit dem Verschlüsselungsschlüssel ke verschlüsselt wurde.
  • Die Lizenzbedingung umfasst beispielsweise das Ablaufdatum. Das Ablaufdatum bedeutet ein Ablaufdatum von Abrechnungsobjektinformation, die einer durch den Benutzer bezahlten vorbestimmten Gebühr entspricht. Die Lizenzbedingung kann ebenfalls die Lizenzinformations-Aufzeichnungszeit umfassen. Die Lizenzinformations-Aufzeichnungszeit ist eine Zeit, wenn die Lizenzinformation beispielsweise auf dem Informationsspeicherabschnitt 9 bei der in 1 gezeigten ersten Informationsaufzeichnungsvorrichtung aufgezeichnet wurde, und ist genauer gesagt Zeitinformation, die beispielsweise von einer Uhr gelesen wurde, die in dem Lizenzbedingungs-Eingabeabschnitt 4 beim Erzeugen der Lizenzinformation durch den Lizenzinformations-Erzeugungsabschnitt 3 aufgenommen wurde.
  • In 8 umfasst die Informationswiedergabevorrichtung grob gesagt einen Informationsspeicherabschnitt 101, einen Ausleseabschnitt 102, eine Decodierereinheit 103 und einen Wiedergabeabschnitt 104.
  • Der Informationsspeicherabschnitt 101 kann ein Datenträger, wie beispielsweise eine DVD-ROM, eine DVD-RAM oder eine Festplatte sein. Alternativ kann die auf dem Informationsspeicherabschnitt 101 aufgezeichnete Information von dem Informationsspeicherabschnitt 9 oder 19, der 1, 3 oder 7 gezeigt ist, durch ein Netzwerk, wie beispielsweise das Internet, oder durch Rundsenden transferiert werden.
  • Der Ausleseabschnitt 102 liest eine Einheit von Information von dem Informationsspeicherabschnitt 101 aus, transferiert die Lizenzinformation zu der Decodierereinheit 103 und transferiert die verschlüsselte Abrechnungsobjektinformation zu dem Wiedergabeabschnitt 104.
  • Die Decodierereinheit 103 decodiert die Lizenzinformation mit den im Voraus gespeicherten Decodierschlüssel kd und entscheidet auf der Grundlage der erhaltenen Lizenzbedingung, ob der Decodierschlüssel kd(1) zum Decodieren der verschlüsselten Abrechnungsobjektinformation an den Wiedergabeabschnitt 104 auszugeben ist, wodurch der Schutz durch Urheberrecht verwirklicht wird.
  • Da die Abrechnungsobjektinformation mit dem Verschlüsselungsschlüssel ke(1) verschlüsselt ist, kann die Abrechnungsobjektinformation nicht wiedergegeben werden, es sei denn, dass der Wiedergabeabschnitt 104 den Decodierschlüssel kd(1) erhält, der dem Verschlüsselungsschlüssel ke(1) entspricht. Der Decodierschlüssel kd(1) wird von der Decodierereinheit 103 zu dem Wiedergabeabschnitt 104 transferiert. Wenn der Decodierschlüssel kd(1) von der Decodierereinheit 103 zu dem Wiedergabeabschnitt 104 zu transferieren ist, ist der Decodierschlüssel kd(1) normalerweise geschützt. Dies ist so, weil, wenn der Decodierschlüssel kd(1) während des Transfers erfasst/gespeichert wird, die Wiedergabe ohne Intervenieren der Decodierereinheit 103 aktiviert wird, und der Schutz durch Urheberrecht, wie beispielsweise die Lizenzbedingungsprüfung durch die Decodierereinheit 103, wird bedeutungslos. Ein spezifisches Beispiel des Transferschutzes wird z.B. in „News Report, Nikkei Electronics", 18. November 1996 (Nr. 676), Seiten 13–14, beschrieben.
  • Der Wiedergabeabschnitt 104 umfasst einen Decodiererabschnitt 105. Der Decodiererabschnitt 105 decodiert die von dem Ausleseabschnitt 102 transferierte verschlüsselte Abrechnungsobjektinformation mit dem von der Decodierereinheit 103 transferierten Decodierschlüssel kd(1). Der Wiedergabeabschnitt 104 führt eine vorbestimmte Decodierung zum Anzeigen der bei der Decodierung durch den Decodiererabschnitt 105 erhaltenen Abrechnungsobjektinformation durch und zeigt die Abrechnungsobjektinformation auf einer vorbestimmten Anzeigevorrichtung an.
  • 9 zeigt eine Anordnung der Decodierereinheit 103. Die Decodierereinheit 103 umfasst einen Lizenzinformations-Eingabeabschnitt 103a, einen Decodiererabschnitt 103b, einen Decodierschlüsselhalterabschnitt 103c, einen Entscheidungsabschnitt 103d, einen Taktbezugsabschnitt 103e und eine Uhr 103f.
  • Der Lizenzinformations-Eingabeabschnitt 103a empfängt von dem Ausleseabschnitt 102 transferierte Lizenzinformation und gibt die Lizenzinformation an den Decodiererabschnitt 103b aus.
  • Der Decodiererabschnitt 103b decodiert die Lizenzinformation mit dem in den Decodierschlüsselhalterabschnitt 103c im Voraus gespeicherten Decodierschlüssel kd und gibt die erhaltene Lizenzbedingung, d.h. das Ablaufdatum und den Decodierschlüssel kd(1), an den Entscheidungsabschnitt 103d aus.
  • Der Uhrbezugsabschnitt 103e liest Zeit (Uhrzeit), die durch die Uhr 103f angegeben wird.
  • Der Entscheidungsabschnitt 103d vergleicht die Uhrzeit (Angabe der aktuellen Zeit), die von dem Uhrbezugsabschnitt 103e erfasst wurde, mit dem Ablaufdatum. Wenn die Uhrzeit ungleich dem Ablaufdatum ist, entscheidet der Entscheidungsabschnitt 103d, dass die Abrechnungsobjektinformation verwendet werden kann (d.h. der Decodierschlüssel kd(1) kann ausgegeben werden), und gibt den Decodierschlüssel kd(1) an den Wiedergabeabschnitt 104 aus.
  • Wenn die Lizenzbedingung ebenfalls Lizenzinformations-Aufzeichnungszeit umfasst, wird eine Prüfung des Ablaufdatums und der Lizenzinformations-Aufzeichnungszeit ebenfalls durchgeführt. Genauer gesagt vergleicht, wenn das Ablaufdatum gültig ist, der Entscheidungsabschnitt 103d die Uhrzeit mit der Lizenzinformations-Aufzeichnungszeit. Wenn die Uhrzeit und die Lizenzinformations-Aufzeichnungszeit gelten, gibt der Entscheidungsabschnitt 103d den Decodierschlüssel kd(1) an den Wiedergabeabschnitt 104 aus. Diese Prüfung wird durchgeführt, um lediglich die Tatsache zu bestätigen, dass „die Lizenzinformation in der Vergangenheit aufgezeichnet wurde", obwohl sie eine große Bedeutung hat. Die Uhr 103f, auf die durch den Uhrbezugsabschnitt 103 Bezug genommen wird, ist nicht immer korrekt. Insbesondere ist eine übermäßige Zeitverzögerung in der Uhr vom Blickpunkt der Beachtung des Ablaufdatums nicht bevorzugt. Die Prüfung der Lizenzinformations-Aufzeichnungszeit ist teilweisen beim Verhindern der Zeitverzögerung bedeutungsvoll. Es sei angenommen, dass die Uhr die Zeit vor einem Monat angibt. Es sei ebenfalls angenommen, dass die Lizenzinformations-Aufzeichnungszeit 12:00 an einem bestimmten Tag und das Ablaufdatum auf 12:00 Uhr nach der Lizenzinformations-Aufzeichnungszeit eingestellt ist. Wenn die Lizenzinformations-Aufzeichnungszeit nicht geprüft wird, kann der Benutzer die Abrechnungsobjektinformation für eine Woche + einem Monat verwenden. Durch Prüfen der Lizenzinformations-Aufzeichnungszeit kann die Verwendung der Abrechnungsobjektinformation verhindert werden, sogar wenn die Uhrzeit sehr nacheilt.
  • 10 ist ein Ablaufdiagramm zum Erläutern des Verarbeitungsvorgangs der in 8 gezeigten Informationswiedergabevorrichtung. Der Ausleseabschnitt 102 liest die Einheitsinformation, d.h. die verschlüsselte Abrechnungsobjektinformation und Lizenzinformation, die auf dem Informationsspeicherabschnitt 101 aufgezeichnet ist (Schritt S41), transferiert die Lizenzinformation zu der Decodierereinheit 103 (Schritt S42) und die verschlüsselte Abrechnungsobjektinformation zu dem Wiedergabeabschnitt 104 (Schritt S43). Die Decodierereinheit 103 decodiert die Lizenzinformation mit dem im Voraus gespeicherten Decodierschlüssel kd, um die Lizenzbedingung (Ablaufdatum) und den Decodierschlüssel kd(1) zu erhalten. Es wird auf der Grundlage der Lizenzbedingung (Ablaufdatum) entschieden, ob die Abrechnungsobjektinformation verwendet werden kann (Schritt S44). Wenn das Ablaufdatum gültig ist und entschieden wird, dass die Abrechnungsobjektinformation verwendet werden kann (JA bei Schritt S45), transferiert die Decodierereinheit 103 den Decodierschlüssel kd(1) zu dem Wiedergabeabschnitt 104 (Schritt S46). Wenn entschieden wird, dass die Verwendung der Abrechnungsobjektinformation deaktiviert ist, wird eine Benachrichtigung, die darstellt, dass der Decodierschlüssel kd(1) nicht ausgegeben werden kann, an den Wiedergabeabschnitt 104 ausgegeben und die Verarbeitung wird beendet. Der Wiedergabeabschnitt 104 decodiert die verschlüsselte Abrechnungsobjektinformation mit dem Decodierschlüssel kd(1) und führt ferner eine Decodierung durch, um die Abrechnungsobjektinformation wiederzugeben (Schritt S47).
  • Der Ablauf des Verarbeitungsvorgangs der Decodierereinheit 103 bei Schritten S44 bis S46 in 10 wird ausführlicher mit Bezug auf 8 und 9 und dem in 11 gezeigten Ablaufdiagramm beschrieben. Der Lizenzinformations-Eingabeabschnitt 103a der Decodierereinheit 103 empfängt von dem Ausleseabschnitt 102 transferierte Lizenzinformation (Schritt S51) und transferiert die Lizenzinformation zu dem Decodiererabschnitt 103b (Schritt S52). Wenn der Decodierschlüssel kd von dem Decodierschlüsselhalterabschnitt 103c transferiert wird (Schritt S53), dann decodiert der Decodiererabschnitt 103b die Lizenzinformation mit dem Decodierschlüssel kd (Schritt S54). Durch Decodieren der Lizenzinformation erhaltene Daten werden zu dem Entscheidungsabschnitt 103d transferiert (Schritt S55). Wenn die Uhrzeit von dem Uhrbezugsabschnitt 103 transferiert wird (Schritt S56), vergleicht der Entscheidungsabschnitt 103d die Lizenzbedingung (Ablaufdatum) mit der Uhrzeit, um zu entscheiden, ob die Abrechnungsobjektinformation verwendet werden kann (d.h. ob der Decodierschlüssel kd(1) an den Wiedergabeabschnitt 104 auszugeben ist) (Schritt S57). Wenn entschieden wird, dass die Abrechnungsobjektinformation verwendet werden kann, wird der Decodierschlüssel kd(1) an den Wiedergabeabschnitt 104 ausgegeben (Schritte S58 und S59). Wenn entschieden wird, dass die Abrechnungsobjektinformation nicht verwendet werden kann, wird eine Nachricht, die darstellt, dass der Decodierschlüssel kd(1) nicht ausgegeben werden kann, an den Wiedergabeabschnitt 104 ausgegeben (Schritte S58 und S60).
  • (2-2) Anordnung der Decodierereinheit und der in der Decodierereinheit aufgenommenen Uhr
  • Wenn das Ablaufdatum für die Abrechnungsobjektinformation als eine Lizenzbedingung zu verwenden und das Ablaufdatum für die Abrechnungsobjektinformation einzustellen ist, ist die Genauigkeit der in der in 9 gezeigten Decodierereinheit 103 aufgenommenen Uhr 103f bedeutsam. In diesem Sinne ist ein Mechanismus, um dem Benutzer außer Stande zu setzen, die Zeit beliebig einzustellen, notwendig. 12 zeigt eine Decodierereinheit mit einem derartigen Mechanismus. Die gleichen Bezugsziffern wie in 9 bezeichnen die gleichen Teile in 12.
  • Wie in 12 gezeigt ist, umfasst die Uhr 103f einen Zeiteinstellabschnitt 111, einen Zeiteinstell-Deaktivierungsabschnitt 112 und einen Zeitzähler 113. Der Betrieb der in 12 gezeigten Uhr 103f wird mit Bezug auf das in 13 gezeigte Ablaufdiagramm beschrieben. Wenn Zeiteinstellkennzeichnungsinformation, die Einstellzeitinformation enthält, durch den Zeiteinstellabschnitt 111 beim Versand von einem Werk eingegeben wird (Schritt S71), wird die gekennzeichnete Einstellzeit in dem Zeitzähler 113 eingestellt (Schritte S72 und S73). Danach trifft der Zeiteinstell-Deaktivierungsabschnitt 112 eine Maßnahme, um die Zeiteinstellung durch den Zeiteinstellabschnitt 112 zu deaktivieren (Schritte S74 und S75). Beispielsweise lässt der Zeiteinstell-Deaktivierungsabschnitt 112 einen Überstrom zu einer Schaltung zum Verbinden des Zeiteinstellabschnitts 111 und des Zeitzählers 113 fließen, um den Zeiteinstellabschnitt 111 und den Zeitzähler 113 physikalisch zu trennen. Beim Treffen der Zeiteinstell-Deaktivierungsmaßnahme wird jede Zeiteinstellung unmöglich.
  • Ein Fehlerauswertungsabschnitt 103g bestimmt den maximalen kumulativen Fehler beispielsweise durch das folgende Verfahren. Das Fehlerauswertungsverfahren hält die „maximale Zeitverzögerung" und die „maximale Zeitvoreilung" der Uhr 103f. Der Fehlerauswertungsabschnitt 103g umfasst ebenfalls einen Zeitzähler zur Fehlerauswertung. Dieser Zeitzähler addiert die maximale Verzögerung oder die maximale Voreilung je Stunde und transferiert die kumulative maximale Verzögerung oder kumulative maximale Voreilung (diese werden inklusiv ein kumulativer Fehler genannt) als ein Summenwert zu dem Entscheidungsabschnitt 103d.
  • Die kumulative maximale Voreilung oder kumulative maximale Verzögerung bedeutet die kumulative Zeit von Fehlern, die beispielsweise aufgrund des abnormalen Betriebs der Uhr 103f selbst erzeugt wird. Daher muss, wenn die durch Uhr 103f angegebene Uhrzeit mit dem Ablaufdatum oder Lizenzinformations-Aufzeichnungszeit zu vergleichen ist, dieser kumulative Fehler berücksichtigt werden.
  • In diesem Fall prüft der Entscheidungsabschnitt 103d der Decodierereinheit 103, ob die folgende Beziehung gilt:
    Uhrzeit ≤ Ablaufdatum + kumulative maximale Voreilung
    Uhrzeit ≥ Lizenzinformations-Aufzeichnungs(Aktualisierungs)zeit – kumulative maximale Verzögerung
  • Wenn die beiden Beziehungen gleichzeitig gelten, wird entschieden, dass die Abrechnungsobjektinformation verwendet werden kann. Wenn die auf dem Informationsspeicherabschnitt 9 durch die erste Informationsaufzeichnungsvorrichtung aufgezeichnete Information wiederzugeben ist, wird entschieden, dass der Decodierschlüssel kd(1) ausgegeben werden kann. Wenn auf dem Informationsspeicherabschnitt 19 durch die zweite Informationsaufzeichnungsvorrichtung aufgezeichnete Information wiederzugeben ist, wird entschieden, das ein Teil der Abrechnungsobjektinformation ausgegeben werden kann.
  • Der Verarbeitungsvorgang der in 12 gezeigten Decodierereinheit wird als nächstes mit Bezug auf das Ablaufdiagramm in 14 beschrieben. Der Lizenzinformations-Eingabeabschnitt 103a der Decodierereinheit 103 empfängt von dem Ausleseabschnitt 102 transferierte Lizenzinformation (Schritt S81) und transferiert die Lizenzinformation zu dem Decodiererabschnitt 103b (Schritt S82). Wenn der Decodierschlüssel kd von dem Decodierschlüsselhalterabschnitt 103c transferiert wird (Schritt S83), decodiert der Decodiererabschnitt 103b die Lizenzinformation mit dem Decodierschlüssel kd (Schritt S84). Bei dem Decodieren der Lizenzinformation erhaltene Daten werden zu dem Entscheidungsabschnitt 103d transferiert (Schritt S85). Der Uhrbezugsabschnitt 103e erfasst die Uhrzeit von der Uhr 103f (Schritt S86) und transferiert die erfasste Uhrzeit zu dem Entscheidungsabschnitt 103d (Schritt S87). Der Entscheidungsabschnitt 103d erfasste den kumulativen Fehler von dem Fehlerauswertungsabschnitt 103g (Schritt S88) und vergleicht die Lizenzbedingung (Ablaufdatum) mit der Uhrzeit unter Berücksichtigung des kumulativen Fehlers der Uhr 103f, um zu entscheiden, ob die Abrechnungsobjektinformation verwendet werden kann (d.h., ob der Decodierschlüssel kd(1) an den Wiedergabeabschnitt 104 auszugeben ist) (Schritt S89). Wenn entschieden wird, dass die Abrechnungsobjektinformation verwendet werden kann, wird der Decodierschlüssel kd(1) an den Wiedergabeabschnitt 104 ausgegeben (Schritte S90 und S91). Wenn entschieden wird, dass die Abrechnungsobjektinformation nicht verwendet werden kann, wird eine Nachricht, die darstellt, dass der Decodierschlüssel kd(1) nicht ausgegeben werden kann, an den Wiedergabeabschnitt 104 ausgegeben (Schritte S90 und S92).
  • (2-3) Zeiteinstellung Nr. 1 für die in der Decodierereinheit aufgenommene Uhr
  • 15 zeigt eine weitere Anordnung der in der Decodierereinheit 103 aufgenommenen Uhr 103f und insbesondere eine Anordnung der Uhr 103f zur Zeiteinstellung auf der Grundlage von verschlüsselter Zeiteinstell-Kennzeichnungsinformation.
  • Wie in 15 gezeigt ist, umfasst die Uhr 103f einen Einstellzeiteingabeabschnitt 121, einen Decodiererabschnitt 122, einen Befehlszertifizierungsabschnitt 123, einen Zeiteinstellabschnitt 124 und einen Zeitzähler 125.
  • Der Betrieb der Uhr 103f mit dieser Anordnung wird mit Bezug auf das in 16 gezeigte Ablaufdiagramm beschrieben. Zeiteinstellkennzeichnungsinformation, die Einstellzeitinformation enthält, wird im Voraus verschlüsselt. Wenn die verschlüsselte Zeiteinstellkennzeichnungsinformation in den Einstellzeiteingabeabschnitt 121 eingegeben wird (Schritt S101), transferiert der Einstellzeiteingabeabschnitt 121 die verschlüsselte Einstellzeitkennzeichnungsinformation zu dem Decodiererabschnitt 122 (Schritt S102). Der Decodiererabschnitt 122 decodiert die verschlüsselte Zeiteinstellkennzeichnungsinformation (Schritt S103) und transferiert die decodierte Zeiteinstellkennzeichnungsinformation zu dem Befehlszertifizierungsabschnitt 123 (Schritt S104). Der Befehlszertifizierungsabschnitt 123 bestätigt das Befehlsformat der Zeiteinstellkennzeichnungsinformation (Schritt S105). Wenn das Format korrekt ist (JA bei Schritt S106), wird die in der Zeiteinstellkennzeichnungsinformation enthaltene Einstellzeitinformation zu dem Zeiteinstellabschnitt 124 transferiert (Schritt S107). Der Zeiteinstellabschnitt 124 stellt die Zeit des Zeitzählers 125 in Übereinstimmung mit der Einstellzeitinformation (Schritt S108).
  • Wenn die Uhr 103f die in 15 angezeigte Anordnung aufweist, muß die in die Uhr 103f einzugebende Zeiteinstellkennzeichnungsinformation immer mit einem vorbestimmten Verschlüsselungsschlüssel verschlüsselt sein. Aus diesem Grund kann eine Vorrichtung, die keine Verschlüsselung durchführen kann (d.h. eine Vorrichtung ohne einen Verschlüsselungsschlüssel) nicht verwendet werden, um Zeit einzustellen. Daher kann der Benutzer ebenfalls die Zeit der Uhr 103f nicht ohne weiteres einstellen.
  • (2-4) Zeiteinstellung Nr. 2 für die in der Decodierereinheit aufgenommene Uhr
  • Die Zeiteinstellung für die in der Decodierereinheit 103 aufgenommen Uhr 103f durch ein Netzwerk wird als nächstes beschrieben.
  • 17 ist eine Ansicht, die das Konzept der Netzwerkzeiteinstellung zeigt. Ein Zeiteinstellclient umfasst eine Uhr, die der Zeiteinstellung zu unterziehen ist, d.h. die in der Decodierereinheit 103 der ersten Informationswiedergabevorrichtung aufgenommene Uhr 103f, wie in 8 gezeigt ist. Die durch diese Uhr angegebene Zeit wird eine Clientzeit genannt. Ein Zeiteinstellserver beinhaltet ebenfalls eine Uhr, und die durch diese Uhr eingegebene Zeit wird eine Serverzeit genannt. In dieser Form stellt der Zeiteinstellserver Zeit für die in dem Zeiteinstellclient aufgenommene Uhr durch ein Netzwerk.
  • Eine relativ komplexe Verarbeitung ist erforderlich, um die Zeit für die in der Decodierereinheit aufgenommene Uhr einzustellen. Der Grund dafür ist wie folgt. Die Voreilung in einer Uhr 201 des Client muß geprüft werden. Ein Vorgang zum Bestätigen, dass eine Minute von Clientzeit fast einer Minute der Serverzeit äquivalent ist, muß durchgeführt werden. Diese Bestätigung wird durch i) Kennzeichnen der Zertifizierungsinformations-Übertragungszeit von dem Server und ii) Kennzeichnen der Zertifizierungsinformations-Ankunftszeit (Einstellauszeit) durchgeführt. Die Zertifizierungsinformation wird von dem Client zu dem Server übertragen, um eine falsche Deklaration zu verhindern. Dies ist so, weil der Server die Voreilung in der Clientzeit mit der Zertifizierungsinformations-Ankunftszeit misst. Außerdem muß sichergestellt werden, dass der von dem Server übertragene Zeiteinstellbefehl in die Uhr 201 eingegeben wird, direkt nachdem er an dem Client angekommen ist. Um eine derartige schnelle Eingabe zu gewährleisten, wird ein Auszeit (Zeiteinstellkennzeichnungs-Aufnahmezeit) für die Uhr 201 des Client eingestellt.
  • 18 zeigt eine Anordnung des Zeiteinstellclient. Wie in 18 gezeigt ist, wird der Zeiteinstellclient durch einen Netzwerkkommunikationsabschnitt 202, einen Clientzertifizierungsschlüssel-Speicherabschnitt 203 und einen Verschlüsselungsabschnitt 204 gebildet.
  • 19 zeigt eine Anordnung des Zeiteinstellservers.
  • Ein Vorgang zum Einstellen der Zeit für die Uhr 201 des Zeiteinstellclient von dem Zeiteinstellserver durch ein Netzwerk wird als nächstes mit Bezug auf 20 bis 22, die Ablaufdiagramme der Vorgänge des Zeiteinstellclient und des Zeiteinstellservers zeigen, 23, die ein Blockdiagramm einer Anordnung der Uhr 201 des Zeiteinstellclient zeigt, und 24 und 25, die Ablaufdiagramme des Betriebs der Uhr 201 zeigen, beschrieben.
  • Zuerst sendet der Zeiteinstellclient aktuelle Clientzeit t1, die durch die Uhr 201 angegeben wird, zu dem Zeiteinstellserver durch den Netzwerkkommunikationsabschnitt 202 (Schritte S111 und S112 in 20). Genauer gesagt liest, wie in 23 gezeigt ist, ein Zeitausleseabschnitt 302 die aktuelle Clientzeit t1 von einem Zeitzähler 301 (S161 in 24) und gibt die aktuelle Clientzeit t1 an den in 18 gezeigten Netzwerkkommunikationsabschnitt 202 aus (Schritt S162 in 24).
  • Der Zeiteinstellserver empfängt die Clientzeit t1 durch einen Netzwerkverbindungsabschnitt 211 (Schritt S131 in 21) und transferiert die Clientzeit t1 zu einem Zeitkennzeichnungsabschnitt 212 (Schritt S132). Der Zeitkennzeichnungsabschnitt 212 teilt einem Ankunftszeitperiodeneinstellabschnitt 213 die Ankunft der Zeit t1 von dem Client mit (Schritt S133), addiert einen vorbestimmten numerischen Wert zu der Clientzeit t1, um Zertifizierungsinformations-Übertragungszeit (Clientzeit) t2 zu bestimmen (Schritt S134), und transferiert die Zertifizierungsinformations-Übertragungszeit t2 an den Zeiteinstellclient durch den Netzwerkverbindungsabschnitt 211 (Schritt S135). Die Zertifizierungsinformations- Übertragungszeit t2 wird in einem Kennzeichnungszeitspeicherabschnitt 218 gespeichert (Schritt S136). Bei Empfang der Zeitankunftsmitteilung erfasst der Ankunftszeitperiodeneinstellabschnitt 213 die Ankunftszeit (Servertime) t1 der Zeit t1 von dem Client (Schritt S137), addiert einen vorbestimmten numerischen Wert zu der Ankunftszeit t1, um die Zertifizierungsinformations-Ankunftszeit (Serverzeit) T2 zu bestimmen (Schritt S138), und speichert die Zeit T2 in einem Ankunftszeitperioden-Speicherabschnitt 215 (Schritt S139).
  • Bei Empfang der Zertifizierungsinformations-Übertragungszeit t2 durch den Netzwerkkommunikationsabschnitt 202 (Schritt S113 in 20) transferiert der Zeiteinstellclient sie zu der Uhr 201 (Schritt S114) und wartet bis zur Clientzeit t2. Zu der Clientzeit t2 liest die Uhr 201 die Zertifizierungsinformation aus und gibt sie an den Verschlüsselungsabschnitt 204 aus. Zu dieser Zeit kann die Zertifizierungsinformation die Zeit "t2" sein (Schritt S115). Genauer gesagt empfängt, wie in 23 gezeigt ist, die Uhr 201 die Zertifizierungsinformations-Übertragungszeit t2 und speichert sie in einem Kennzeichnungszeitspeicherabschnitt 303 (Schritt S163 in 24). Ein Zeitvergleichsabschnitt 304 liest die in dem Kennzeichnungszeitspeicherabschnitt 303 gespeicherte Zertifizierungsinformations-Übertragungszeit t2 aus und vergleicht die Zertifizierungsinformations-Übertragungszeit t2 mit einer Clientzeit t, die durch den Zeitzähler 301 angegeben wird, während gelegentlich auf die Clientzeit t Bezug genommen wird. Wenn die Zertifizierungsinformations-Übertragungszeit t2 mit der Clientzeit t koinzidiert, wird der Zeitausleserabschnitt 302 gekennzeichnet, um die Clientzeit auszulesen (Schritte S164 bis S168 in 24). Bei Empfang dieser Kennzeichnung liest der Zeitausleseabschnitt 302 die Clientzeit aus (in diesem Fall die Zeit t2), die durch den Zeitzähler 301 angegeben wird, und gibt die ausgelesene Zeit an den in 18 gezeigten Verschlüsselungsabschnitt 204 aus (Schritt S169 in 24). Die Uhr 201 des Zeiteinstellclient addiert einen vorbestimmten numerischen Wert zu der Zeit t2, um die Zeiteinstellkennzeichnungs-Empfangszeit (Clientzeit) t3 zu bestimmen, und speichert die Zeit t3 in einem Zeiteinstellkennzeichnungs-Empfangszeit-Speicherabschnitt 309 (Schritt S170 in 24).
  • Wenn ein Verschlüsselungsschlüssel k's von dem Clientzertifizierungsschlüssel-Speicherabschnitt 203 transferiert wird (Schritt S116), verschlüsselt der Verschlüsselungsabschnitt 204 des Zeiteinstellclient die Zeit "t2" als Zertifizierungsinformation mit dem Verschlüsselungsschlüssel k's (S117) und transferiert die verschlüsselte Zertifizierungsinformation ([t2] k's) zu dem Zeiteinstellserver durch den Netzwerkkommunikationsserver 202 (Schritte S118 und S119). Bei dem Zeiteinstellserver wird ein Decodierschlüssel k'p, der dem Verschlüsselungsschlüssel k's entspricht, in einem Serverzertifizierungsschlüssel-Speicherabschnitt 219 gehalten.
  • Bei Empfang der verschlüsselten Zertifizierungsinformation von dem Zeiteinstellclient durch den Netzwerkverbindungsabschnitt 211 (Schritt S140) transferiert der Zeiteinstellserver die Zertifizierungsinformation zu einem Ankunftszeitperioden-Verifizierungsabschnitt 216 (Schritt S141). Der Ankunftszeitperioden-Verifizierungsabschnitt 216 extrahiert die Zertifizierungsinformations-Ankunftszeit T2, die in dem Ankunftszeitperioden-Speicherabschnitt 215 gespeichert wurde, und liest von einer Uhr 214 die Zeit T (Serverzeit) aus, bei der die verschlüsselte Zertifizierungsinformation empfangen wird (Schritte S142 bis S144). Die Zertifizierungsinformations-Empfangszeit T wird mit der Zertifizierungsinformations- Ankunftszeit T2 verglichen. Wenn T > T2 ist, wird entschieden, dass die Verzögerungszeit zu lang ist, und die Verarbeitung wird beendet (Schritt S145). Wenn T ≤ T2 ist, wird die verschlüsselte Zertifizierungsinformation zu einem Decodiererabschnitt 217 transferiert (Schritt S146 in 22) und mit dem Decodierschlüssel k'p decodiert, der in dem Serverzertifizierungsschlüssel-Speicherabschnitt 219 gespeichert ist (Schritte S147 und S148). Die decodierte Zertifizierungsinformation wird zu einem Kennzeichnungszeit-Bestätigungsabschnitt 220 transferiert (Schritt S149). Die Zertifizierungsinformations-Übertragungszeit t2, die in dem Kennzeichnungszeitspeicherabschnitt 218 gespeichert wurde, wird ebenfalls zu dem Kennzeichnungszeit-Bestätigungsabschnitt 220 transferiert. Durch Vergleichen dieser Zeiten wird die Uhr des Zeiteinstellclient zertifiziert (Schritte S150 bis S152). In diesem Fall wird die Zeit "t2" bestätigt. Wenn die Zertifizierung der Uhr des Zeiteinstellclient versagt, wird die Verarbeitung beendet. Wenn die Zertifizierung der Uhr des Zeiteinstellclient erfolgreich ist, überträgt der Kennzeichnungszeit-Bestätigungsabschnitt 220 eine Zeiteinstellkennzeichnung zu einem Zeiteinstellkennzeichnungs-Erzeugungsabschnitt 221 (Schritt S153). Bei Empfang dieser Kennzeichnung liest der Zeiteinstellkennzeichnungs-Erzeugungsabschnitt 221 die Serverzeit zu diesem Zeitpunkt von der Uhr 214 aus und erzeugt einen Zeiteinstellbefehl, der die Serverzeit enthält. Der Zeiteinstellbefehl wird mit einem Verschlüsselungsschlüssel k't verschlüsselt. Die Uhr des Zeiteinstellclient hält einen Decodierschlüssel k'q, der dem Verschlüsselungsschlüssel k't entspricht (Schritte S154 und S155). Der verschlüsselte Zeiteinstellbefehl wird zu dem Zeiteinstellclient durch den Netzwerkverbindungsabschnitt 211 übertragen (Schritte S156 und S157).
  • Bei Empfang des verschlüsselten Lizenzservers durch den Netzwerkkommunikationsabschnitt 202 gibt der Zeiteinstellclient den Zeiteinstellbefehl in die Uhr 201 ein (Schritte S120 und S121 in 20).
  • Wie in 23 gezeigt ist, benachrichtigt, wenn der verschlüsselte Zeiteinstellbefehl durch einen Einstellzeiteingabeabschnitt 305 empfangen wird, die Uhr 201 einen Einstellzeitkennzeichnungs-Eingabezeitbezugsabschnitt 310 davon (Schritte S171 und S172 in 24). Bei Empfang dieser Mitteilung erfasst der Zeiteinstellkennzeichnungs-Eingabezeitrefenzabschnitt 310 die Clientzeit t von dem Zeitzähler 301 und gibt die Clientzeit t an einen Zeitvergleichsabschnitt 311 aus (Schritte S173 und S174 in 24). Der Zeitvergleichsabschnitt 311 liest die Zeiteinstellkennzeichnungs-Empfangszeit t3 aus, die in dem Zweiteinstellkennzeichnungs-Empfangszeit-Speicherabschnitt 309 gespeichert wurde, und vergleicht die Zeit t3 mit der Clientzeit t. Zu dieser Zeit kann der Zeitvergleichsabschnitt 311 einen Vergleich/eine Entscheidung mit der zulässigen Verzögerungszeit Δt durchführen, die in einem zulässigen Verzögerungszeitspeicherabschnitt 312 im Voraus gespeichert ist (Schritte S175 bis S177 in 24). Wenn t > t3 + Δt ist, wird entschieden, dass die Verzögerungszeit zu lang ist, und die Verarbeitung wird beendet (Schritt S178 in 24). Wenn t ≤ t3, teilt der Zeitvergleichsabschnitt 311 dem Einstellzeiteingabeabschnitt 305 einen Zeiteinstellspielraum mit (Schritte S178 und S179 in 24). Als Reaktion auf diese Mitteilung führt die Uhr 201 des Zeiteinstellclient den Zeiteinstellvorgang auf der Grundlage der von dem Zeiteinstellserver übertragenen Zeiteinstellkennzeichnung (Befehl) durch.
  • Wie in 23 gezeigt ist, transferiert bei Empfang der Zeiteinstellspielraummitteilung der Einstellzeiteingabeabschnitt 305 der Uhr 201 des Zeiteinstellclient die verschlüsselte Zeiteinstellkennzeichnung zu einem Decodiererabschnitt 306 (Schritt S180 in 25). Der Decodiererabschnitt 306 decodiert die verschlüsselte Zeiteinstellkennzeichnung mit dem Decodierschlüssel k'q und transferiert die decodierte Zeiteinstellkennzeichnung an einen Befehlsverifizierungsabschnitt 307 (Schritte S181 und S182 in 25). Der Befehlsverifizierungsabschnitt 307 bestätigt das Befehlsformat der Zeiteinstellkennzeichnung. Wenn das Befehlsformat korrekt ist, wird die Serverzeit in der Zeiteinstellkennzeichnung zu einem Zeiteinstellabschnitt 308 transferiert (Schritte S183 bis S185 in 25). Der Zeiteinstellabschnitt 308 stellt die durch den Zeitzähler angegebene Clientzeit in Übereineinstimmung mit der von dem Befehlsverifizierungsabschnitt 307 empfangenen Serverzeit ein (Schritt S186 in 25).
  • (2-5) Zweites Beispiel der Informationswiedergabevorrichtung (die Lizenzbedingung umfasst eine Abrechnungsobjektinformationskennung)
  • Die Abrechnungsobjektinformation umfasst eine Abrechnungsobjektinformationskennung zum Kennzeichnen der Abrechnungsobjektinformation. Die Lizenzbedingung umfasst mindestens das Ablaufdatum und die Abrechnungsobjektinformationskennung. Ein Fall, in dem Lizenzinformation, die in dem Informationsspeicherabschnitt einer Informationswiedergabevorrichtung gespeichert wurde, durch ein Netzwerk unter dieser Bedingung aktualisiert wird, wird beschrieben.
  • 26 zeigt die Anordnung der zweiten Informationswiedergabevorrichtung und der gesamten Anordnung eines Systems zum Aktualisieren von Lizenzinformation. Die zweite Informationswiedergabevorrichtung umfasst einen Informationsspeicherabschnitt 401, eine Decodierereinheit 402, einen Lizenzinformations-Aktualisierungsclientabschnitt 403, einen Wiedergabeabschnitt 404, einen Netzwerkverbindungsabschnitt 405 und einen Elektronic-Banking-Abschnitt 406.
  • Der Informationsspeicherabschnitt 401 in der Informationswiedergabevorrichtung ist der gleiche wie der Informationsspeicherabschnitt 101 bei der in 8 gezeigten ersten Informationswiedergabevorrichtung. Von der durch einen Informationsausleseabschnitt (in 26 nicht gezeigt) ausgelesenen Einheitsinformation wird die Lizenzinformation an die Decodierereinheit 402 gesendet.
  • 27 zeigt eine Anordnung der in 26 gezeigten Decodierereinheit 402. Die gleichen Bezugsziffern wie in 9 bezeichnen die gleichen Teile in 27. Die in 27 gezeigte Anordnung ist von der in 9 gezeigten dadurch unterschiedlich, dass ein Abrechnungsobjekt-informationskennungs-Ausgabeabschnitt 103g zum Ausgeben der Abrechnungsobjektinformationskennung, die in der Lizenzbedingung enthalten ist, hinzugefügt ist.
  • Der Betrieb der in 27 gezeigten Decodierereinheit wird als nächstes mit Bezug auf das in 28 gezeigte Ablaufdiagramm beschrieben. Die Lizenzinformation wird in den Lizenzinformations-Eingabeabschnitt 103a der Decodierereinheit 402 eingegeben und an den Decodiererabschnitt 103b gesendet (Schritte S201 und S202). Der Decodiererabschnitt 103b decodiert die Lizenzinformation mit dem in dem Decodierschlüsselhalterabschnitt 103c gehaltenen Decodierschlüssel kd und transferiert die decodierte Lizenzinformation zu dem Entscheidungsabschnitt 103d (Schritte S203 bis S205). Wenn eine Uhrzeit von dem Uhrzeitbezugsabschnitt 103e transferiert wird (Schritt S206), vergleicht der Entscheidungsabschnitt 103d die Lizenzbedingung (Ablaufdatum) mit der Uhrzeit, um zu entscheiden, ob die Abrechnungsobjektinformation verwendet werden kann (d.h., ob der Decodierschlüssel kd(1) an den Wiedergabeabschnitt 404 auszugeben ist). Wenn entschieden wird, dass die Abrechnungsobjektinformation verwendet werden kann, wird der Decodierschlüssel kd(1) an den Wiedergabeabschnitt 104 ausgegeben (Schritte S206 bis S209). Der obige Vorgang ist der gleiche wie der der in 9 gezeigten Decodierereinheit. Andererseits wird, wenn die Entscheidungseinheit 103d entscheidet, dass die Abrechnungsobjektinformation nicht verwendet werden kann, die in der Lizenzbedingung enthaltene Abrechnungsobjektinformationskennung zu dem Abrechnungsobjektinformationskennungs-Ausgabeabschnitt 103g transferiert, und gleichzeitig wird eine Mitteilung, die darstellt, dass der Decodierschlüssel kd(1) nicht ausgegeben werden kann, an den Wiedergabeabschnitt 404 ausgegeben (Schritte S210 und S211). Der Abrechnungsobjektinformationskennungs-Ausgabeabschnitt 103g gibt die Abrechnungsobjektinformationskennung an den Lizenzinformations-Aktualisierungsklienentenabschnitt 403 aus (Schritt S212).
  • Die Anordnung und der Betrieb des Lizenzinformations-Aktualisierungsclientabschnitt 403 wird als nächstes hauptsächlich mit Bezug auf 29 und 30 beschrieben. Die von der Decodierereinheit 402 gesendete Abrechnungsobjektinformationskennung wird in einen Lizenzinformations-Eingabeabschnitt 403a eingegeben (Schritt S221). Zu dieser Zeit kann eine Lizenzinformation verschieden von der Abrechnungsobjektinformationskennung in den Lizenzinformations-Eingabeabschnitt 403a eingegeben werden. Lizenzinformation, die mindestens die Abrechnungsobjektinformationskennung enthält, wird in den Lizenzinformations-Eingabeabschnitt 403a eingegeben. Die in dem Lizenz informations-Eingabeabschnitt 403a eingegebene Lizenzinformation wird an einen Netzwerkverbindungsabschnitt 405 durch einen Lizenzinformationstransferabschnitt 403b ausgegeben und dann zu einem in 26 gezeigten Lizenzinformations-Aktualisierungsserver 407 übertragen (Schritte S222 und S223). Der Lizenzinformationstransferabschnitt 403b kann die Lizenzinformation verschlüsseln und sie an den Netzwerkverbindungsabschnitt 405 ausgeben.
  • Wenn eine verschlüsselte Gebührenforderung (einschließlich einer Feldkennung) von dem in 26 gezeigten Lizenzinformations-Aktualisierungsserver 407 in Korrespondenz mit der Abrechnungsobjektinformationskennung übertragen wird, empfängt die zweite Informationswiedergabevorrichtung die verschlüsselte Gebührenforderung durch den Netzwerkverbindungsabschnitt 405 und transferiert die Gebührenforderung zu einem Gebührenforderungs-Eingabeabschnitt 403c des Lizenzinformations-Aktualisierungsclientabschnitts 403 (Schritt S224). Die verschlüsselte Gebührenforderung wird ebenfalls an einen Decodiererabschnitt 403d (Schritt S225) transferiert. Der Decodiererabschnitt 403d decodiert die verschlüsselte Gebührenforderung und transferiert sie zu einem Bezahlungsbestätigungsabschnitt 403e (Schritte S226 und S227). Der Bezahlungsbestätigungsabschnitt 403e zeigt den Inhalt der Gebührenforderung auf beispielsweise einer vorbestimmten Anzeigevorrichtung an und bestätigt den Willen des Benutzers über die Gebührenzahlung für die Verwendung der Abrechnungsobjektinformation (Schritt S228).
  • Wenn der Benutzer kennzeichnet, die Gebühr durch eine vorbestimmte Eingabevorrichtung zu bezahlen, wird ein Bezahlungskennzeichnungsabschnitt 403f gebeten, eine Bezahlungskennzeichnung auszugeben (Schritte S229 und S230). Die durch den Bezahlungskennzeichnungsabschnitt 403f erzeugte Bezahlungskennzeichnung wird an einen Server 408 einer Elektronic-Banking-Agentur durch den Elektronic-Banking-Abschnitt 406 und dann zu einem vorbestimmten Netzwerk übertragen (Schritt S231).
  • Wenn eine Kontobezahlung durch den Server 408 der Elektronic-Banking-Agentur bestätigt wird, wird dem Lizenzinformations-Aktualisierungsserver 407 dieses mitgeteilt. Bei Empfang dieser Mitteilung erzeugt der Lizenzinformations-Aktualisierungsserver 407 neue Lizenzinformation durch Verschieben des Ablaufdatums, verschlüsselt die neue Lizenzinformation und überträgt sie an die zweite Informationswiedergabevorrichtung. Bei Empfang der aktualisierten Lizenzinformation durch den Netzwerkverbindungsabschnitt 405 der zweiten Informationswiedergabevorrichtung wird die Lizenzinformation in einen Lizenzinformations-Eingabeabschnitt 403g in dem Lizenzinformations-Aktualisierungsclientabschnitt 403 eingegeben und dann zu einem Lizenzinformations-Aktualisierungsabschnitt 403h transferiert (Schritte S232 und S233). Der Lizenzinformations-Aktualisierungsabschnitt 403h schreibt die empfangene Lizenzinformation über die Lizenzinformation der Abrechnungsobjektinformation, die bereits auf dem Informationsspeicherabschnitt 401 aufgezeichnet wurde, um dadurch die Lizenzinformation zu aktualisieren (Schritt S234).
  • Die Anordnung und der Betrieb des Lizenzinformations-Aktualisierungsservers 407 wird als nächstes mit Bezug auf 31 und 32 beschrieben. Die von der zweiten Informationswiedergabevorrichtung bei Schritt S223 in 30 übertragene Lizenzinformation wird durch einen Netzwerkverbindungsabschnitt 407a in dem Lizenzinformations-Aktualisierungsserver 407 empfangen und zu einer Lizenzinformations-Aktualisierungseinheit 407b transferiert (Schritte S241 und S242 in 32). Die Lizenzinformation wird nach Bedarf decodiert, und die decodierte Lizenzinformation wird in einer Lizenzinformations-Datenbank 407c registriert (Schritt S243). Zu dieser Zeit fügt die Lizenzinformations-Datenbank 407 eine Feldkennung zu der Lizenzinformation hinzu, um die Lizenzinformations-Aktualisierungs-Historie zu verwalten. Die Lizenzinformations-Aktualisierungseinheit 407b wird ebenfalls diese Feldkennung mitgeteilt. Ein Abrechnungsdatenbank-Wiedergewinnungsabschnitt 407d durchsucht eine Abrechnungsdatenbank 407e auf der Grundlage der in der Lizenzinformation enthaltenen Abrechnungsobjektinformations-Kennung, um eine Gebührenforderung zu erzeugen (Schritte S244 bis S246).
  • Als der Inhalt der Gebührenforderung wird die Abrechnungsobjektinformations-Kennung, die zu zahlende Gebühr für die Nutzung der Abrechnungsobjektinformation (Gebühr, die dem Ablaufdatum entspricht), ein Gebührenzahlungsziel und dergleichen beschrieben, wie in 33 gezeigt ist.
  • Die erzeugte Gebührenforderung wird zu einem Verschlüsselungsabschnitt 407f zusammen mit der Feldkennung transferiert, verschlüsselt, zu dem Netzwerkverbindungsabschnitt 407a transferiert, und dann an die zweite Informationswiedergabevorrichtung durch das Netzwerk übertragen (Schritte S247 bis S250). Die verschlüsselte Gebührenforderung und die Feldkennung werden durch die zweite Informationswiedergabevorrichtung empfangen und der Verarbeitung von Schritt S224 in 30 unterzogen.
  • Bei der zweiten Informationswiedergabevorrichtung wird die Zahlung für die Nutzung der Abrechnungsobjektinformation durch Ausgeben einer Zahlungskennzeichnung bei Schritt S231 in 30 durchgeführt. Wenn die dem Benutzer präsentierte Gebührenforderung den Inhalt aufweist, wie in 33 gezeigt ist, wird der Inhalt der Zahlungskennzeichnung beispielsweise beschrieben als „10 Yen/Woche für „ABCD" an abc, Bezugsnummer: Feldkennung", und die Zahlung wird durch den Elektronic-Banking-Abschnitt 406 durchgeführt. Die Bezugsnummer ist die Feldkennung, die zu der Lizenzinformation hinzugefügt wird. Der Server 408 der Elektronic-Banking-Agentur, die die Zahlungskennung empfangen hat, führt die Zahlungsverarbeitung durch und sendet dann eine Bezahlungsbestätigung an den Lizenzinformations-Aktualisierungsserver 407 zusammen mit einer Spezifikation „10 Yen/Woche für „ABCD" von A an abc, Bezugsnummer: Feldkennung". In diesem Fall ist A die Benutzerkennung.
  • Wenn der Lizenzinformations-Aktualisierungsserver 407 die Bezahlungsbestätigung durch einen Netzwerkverbindungsabschnitt 407g empfängt, durchsucht die Lizenzinformations-Aktualisierungseinheit 407b die Lizenzinformations-Datenbank 407c nach zu aktualisierender Lizenzinformation auf der Grundlage der Bezugsnummern, d.h. der Feldkennung (Schritte S251 bis S253). Die Lizenzinformations-Aktualisierungseinheit 407b aktualisiert die Lizenzbedingung in der Lizenzinformation mit Bezug auf die Bezahlungsbestätigung, verschlüsselt die Lizenzinformation (Schritt S254) und überträgt die verschlüsselte Lizenzinformation zu der zweiten Informationswiedergabevorrichtung durch den Netzwerkverbindungsabschnitt 407a (Schritte S255 und S256).
  • Die Gebührenforderung, die von dem Lizenzinformations-Aktualisierungsserver zu der zweiten Informationswiedergabevorrichtung zu übertragen ist, wird wegen dem folgenden Grund verschlüsselt. Der Kommunikationspfad, der verwendet wird, um die Gebührenforderung zu übertragen, ist eine öffentliche Leitung, wie beispielsweise das Internet, und im Allgemeinen ist die Sicherheit dafür nicht garantiert. Aus diesem Grund kann die Gebührenordnung geändert werden, und der Benutzer kann die Gebühr für ein falsches Ziel bezahlen. Die Gebührenforderung wird verschlüsselt, um dies zu verhindern.
  • 34 ist ein Ablaufdiagramm zum Erläutern des Betriebs des gesamten Systems einschließlich der in 26 gezeigten zweiten Informationswiedergabevorrichtung. Die Bezugsziffern (Schritte S261 bis S286) in 34 entsprechen denen in 26 und eine ausführliche Beschreibung davon wird weggelassen.
  • (3) Lizenzinformations-Aktualisierungseinheit
  • Eine Lizenzinformations-Aktualisierungseinheit wird als nächstes beschrieben. Die Lizenzinformations-Aktualisierungseinheit aktualisiert hauptsächlich die Lizenzbedingung in der Lizenzinformation. Beispielsweise kann die Lizenzinformations-Aktualisierungseinheit als eine unabhängige Einheit verwendet werden, um Lizenzinformation zu aktualisieren, die auf dem Informationsspeicherabschnitt durch die erste Informationsaufzeichnungsvorrichtung zusammen mit Abrechnungsobjektinformation aufgezeichnet wurde. Um die Lizenzinformation zu aktualisieren, muss die Lizenzinformations-Aktualisierungseinheit die Verschlüsselung der Lizenzinformation löschen (decodieren), eine gewünschte Lizenzbedingung eingeben, die neu eingegeben wurde, bestätigen, ob die Zahlung für die Lizenzbedingung durchgeführt wurde, und dann die Lizenzinformation verschlüsseln und sie als aktualisierte Lizenzinformation ausgeben.
  • 35 zeigt eine Anordnung der Lizenzinformations-Aktualisierungseinheit. Die Anordnung und der Betrieb der in 23 gezeigten Lizenzinformations-Aktualisierungseinheit wird nachstehend mit Bezug auf die in 36 und 37 gezeigten Ablaufdiagramme beschrieben.
  • Bei der Lizenzinformations-Aktualisierungsverarbeitung wird zuerst Lizenzinformation in einen Lizenzinformations-Eingabeabschnitt 501 eingegeben, und eine gewünschte Lizenzbedingung wird in einen gewünschten Lizenzbedingungs-Eingabeabschnitt 506 eingegeben (Schritt S301 in 36 und Schritt S308 in 37). In diesem Fall wird die Lizenzinformation durch die Lizenzbedingung und den Decodierschlüssel kd(1) der verschlüsselten Abrechnungsobjektinformation gebildet, die mit Bezug auf die erste Informationsaufzeichnungsvorrichtung beschrieben wurden. Die gewünschte Lizenzbedingung bedeutet die Lizenzbedingung einer Wahl des Benutzers und wird von der Benutzerseite durch eine geeignete Schnittstelle eingegeben.
  • Die in den Lizenzinformations-Eingabeabschnitt 501 eingegebene Lizenzinformation wird durch einen Lizenzinformations-Decodiererabschnitt 502 mit dem in einem Decodierschlüsselhalterabschnitt 503 gehaltenen Decodierschlüssel decodiert (Schritt S302 in 36), um die Lizenzbedingung und den Abrechnungsinformations-Decodierschlüssel voneinander zu trennen, sodass die Lizenzinformation (insbesondere die Lizenzbedingung) aktualisiert werden kann, und gleichzeitig wird Information, die zur Vergebührung notwendig ist, wie beispielsweise eine Abrechnungsobjektinformationskennung, an einen Gebührenforderungs-Ausgabeabschnitt 507 gesendet (Schritt S303 in 36 und Schritt S310 in 37). Die Lizenzinformation, die aktualisiert werden kann, wird durch ein Lizenzinformations-Aktualisierungsabschnitt 505 mit der durch die gewünschte Lizenzbedingungs-Eingabeabschnitt 506 eingegebene Lizenzbedingung überschrieben (Schritt S304 in 36). Um für die gewünschte Lizenzbedingung Gebühren zu erheben, gibt der gewünschte Lizenzbedingungs-Eingabeabschnitt 506 die gewünschte Lizenzbedingung an den Gebührenforderungs-Ausgabeabschnitt 507 aus, um eine Vergebührung für die eingegebene gewünschte Lizenzbedingung zu veranlassen. Der Gebührenforderungs-Ausgabeabschnitt 507 gibt außerhalb der Vorrichtung die gewünschte Lizenzbedingung aus, die von dem gewünschten Lizenzbedingungs-Eingabeabschnitt 506 eingegeben wurde, und die für die Abrechnung notwendig Information aus, wie beispielsweise die Abrechnungsobjektinformationskennung, die von dem Lizenzinformations-Decodiererabschnitt 502 auf der Grundlage eines vorbestimmten Protokolls eingegeben wurde (Schritt S310 in 37). Als Reaktion auf diese Ausgabe startet die externe Vorrichtung die Abrechnungsprozedur. Die auszugebenden Gebührenforderungsinformation wird durch die Benutzungsumgebung des Informationsverteilungssystems (d.h. des Informationsverteilungssystems, das durch die Informationsaufzeichnungsvorrichtung und die Informationswiedergabevorrichtung der Erfindung gebildet wird) zum Schutz durch Urheberrecht und Abrechnung bestimmt, die die Lizenzinformations-Aktualisierungseinheit beinhaltet. Wenn der Urheberrechtshalter der Abrechnungsobjektinformation spezifiziert wurde, muss die Abrechnungsobjektinformationskennung nicht ausgegeben werden. Wenn die Lizenzbedingung für sämtliche Abrechnungsobjektinformation im Voraus eingestellt wurde, kann der gewünschte Lizenzbedingungs-Eingabeabschnitt 506 weggelassen werden, und die Lizenzbedingung muss nicht von dem Gebührenforderungs-Ausgabeabschnitt 507 ausgegeben werden. Wie oben beschrieben ist, nimmt die Lizenzinformations-Aktualisierungseinheit dieser Ausführungsform einige selbsterläuternde Variationen abhängig von ihrer Benutzerumgebung an.
  • Bei Abschluß der Gebührenzahlung für die Gebührenforderungsinformation wird ein Zahlungsbestätigungssignal von der externen Vorrichtung an den Zahlungsbestätigungsabschnitt 508 gesendet. Wenn dieses Signal gesendet wird, wird die von dem Lizenzinformations-Aktualisierungsabschnitt 505 eingegebene aktualisierte Lizenzinformation an einen aktualisierten Lizenzinformations-Verschlüsselungsabschnitt 509 gesendet, sodass Lizenzinformation mit einem vorbestimmten Verschlüsselungsschlüssel verschlüsselt wird, der in einem Verschlüsselungsschlüsselhalterabschnitt 510 gehalten wird (Schritte S305 und S306 in 36). Zu dieser Zeit wird die aktualisierte Lizenzinformation nicht an den aktualisierten Lizenzinformations-Verschlüsselungsabschnitt 509 gesendet, es sei denn, das Signal wird empfangen. Mit dieser Funktion verhindert die Lizenzinformations-Aktualisierungseinheit dieser Ausführungsform, dass die aktualisierte Lizenzinformation ausgegeben wird, wenn die Bezahlung noch nicht durchgeführt wurde.
  • Die durch den aktualisierten Lizenzinformations-Verschlüsselungsabschnitt 509 verschlüsselte aktualisierte Lizenzinformation wird an einen aktualisierten Lizenzinformations-Ausgabeabschnitt 501 gesendet und an die externe Vorrichtung ausgegeben (Schritt S307). In diesem Fall bedeutet die Abrechnungsobjektinformationskennung die Kennung der Abrechnungsobjektinformation, die den Urheberrechtshalter der Information darstellt und zum Spezifizieren des Abrechnungsbetrags oder des Abrechnungsziels notwendig ist.
  • Die in 35 gezeigte Lizenzinformations-Aktualisierungseinheit kann nicht nur verwendet werden, um die Lizenzinformation zu aktualisieren, die auf einem Datenträger oder dergleichen durch die oben erwähnte erste Informationsaufzeichnungsvorrichtung aufgezeichnet wurde, sondern ebenfalls, um die Lizenzinformation zu aktualisieren, die auf einem Datenträger oder dergleichen durch die zweite oder dritte Informationsaufzeichnungsvorrichtung als eine Modifikation der ersten Informationsaufzeichnungsvorrichtung aufgezeichnet wurde.
  • Die in 35 gezeigte Lizenzinformations-Aktualisierungseinheit kann als eine unabhängige Einheit verwendet werden, mit der Informationswiedergabevorrichtung der Erfindung kombiniert werden oder in der Informationswiedergabevorrichtung aufgenommen werden. Alternativ kann die Lizenzinformations-Aktualisierungseinheit als die Lizenzinformations-Aktualisierungseinheit 407b in dem in 31 gezeigten Lizenzinformations-Aktualisierungsserver verwendet werden.
  • (4) Abrechnungsvorrichtung zum Schutz durch Urheberrecht
  • 38 zeigt eine Anordnung des Hauptteils einer Abrechnungsvorrichtung zum Durchführen der Abrechnung zum Schutz durch Urheberrecht auf der Grundlage von Lizenzinformation, die auf einem Datenträger oder dergleichen durch die oben beschriebenen Informationsaufzeichnungsvorrichtung aufgezeichnet ist.
  • In 38 wird Lizenzinformation von einem Datenträger 615, wie beispielsweise einer Magnetplatte, einer DVD oder einer CD, durch einen Lizenzinformations-Ladeabschnitt 601 geladen. Gleichzeitig wird eine gewünschte Lizenzbedingung von einem Gewünschte-Lizenzbedingungs-Eingabeabschnitt 602 durch ein Eingabemedium 616, wie beispielsweise eine Tastatur oder eine Maus, eingegeben. Die Lizenzinformation und die gewünschte Lizenzbedingung werden in eine Lizenzinformations-Aktualisierungseinheit 603 eingegeben und der gleichen Lizenzinformations-Aktualisierungsverarbeitung unterzogen, wie bei der oben beschriebenen Lizenzinformations-Aktualisierungseinheit, sodass die Abrechnungsinformation als eine Gebührenforderung an ein Abrechnungsinformations- Wiedergewinnungsabschnitt 604 gesendet wird. Die Abrechnungsinformation ist zum Spezifizieren der gewünschten Lizenzbedingung und des Abrechnungsziels notwendig. Der Abrechnungsinformations-Wiedergewinnungsabschnitt 604 durchsucht eine Abrechnungsinformations-Datenbank 609 nach Abrechnungsbetragsinformation auf der Grundlage der Abrechnungsinformation. Wenn der Abrechnungsbetrag im Voraus bestimmt wurde, muss die gewünschte Lizenzbedingung nicht von der Lizenzinformations-Aktualisierungseinheit 603 ausgegeben werden, und der Abrechnungsbetrag selbst kann ausgegeben werden. In diesem Fall muss die Abrechnungsinformations-Wiedergewinnung nicht durchgeführt werden. Wenn der Urheberrechtshalter der Abrechnungsobjektinformation spezifiziert wurde, muss die Abrechnungsinformation, wie beispielsweise eine Abrechnungsobjektinformationskennung, nicht von der Lizenzinformations-Aktualisierungseinheit 603 ausgegeben werden. In diesem Fall muss ein Abrechnungshistorie-Verwaltungsabschnitt 608 lediglich die Abrechnungsbetragsinformation und nicht die Abrechnungsobjektinformationskennung verwalten. Wie oben beschrieben ist, nimmt die Abrechnungsinformation, die von der Lizenzinformations-Aktualisierungseinheit 603 ausgegeben ist, selbsterläuternde Variationen abhängig von der Situation der Anwendung der Abrechnungsvorrichtung an.
  • Die Abrechnungsinformation und die Abrechnungsbetragsinformation werden an einen Abrechnungsbetragsinformations-Ausgabeabschnitt 605 gesendet, sodass der Abrechnungsbetrag dem Benutzer präsentiert wird. Wenn der Benutzer den präsentierten Betrag durch ein Verfahren zahlt, bestätigt ein Bezahlungsentscheidungsabschnitt 606 die Bezahlung und sendet ein Signal, das die Bezahlung bestätigt, an den Bezahlungsbestätigungsabschnitt 508 in der Lizenzinformations-Aktualisierungseinheit. Wenn der Benutzer die Gebühr in bar zu zahlen hat, werden ein Noten/Münzen-Einfügungsabschnitt und ein Entscheidungsabschnitt angeordnet, und ein Signal wird an den Bezahlungsentscheidungsabschnitt 606 in Übereinstimmung mit der Entscheidung durch den Entscheidungsabschnitt gesendet. Die Bezahlung wird durch verschiedene Verfahren mit elektronischem Geld, einer Kreditkarte oder einer Prepaid-Karte durchgeführt, sodass die Entscheidung immer durch verschiedene Verfahren durchgeführt wird.
  • Wenn der Bezahlungsentscheidungsabschnitt 606 entscheidet, dass die Bezahlung abgeschlossen ist, sendet der Bezahlungsentscheidungsabschnitt 606 die Abrechnungsinformation an den Abrechnungshistorie-Verwaltungsabschnitt 606, sodass die Abrechnungsinformation gespeichert und verwaltet wird.
  • Es sei angenommen, dass die Abrechnungsvorrichtung dieser Ausführungsform nicht mit einer externen Vorrichtung durch ein Netzwerk oder dergleichen verbunden ist, sodass das Banking an diesem Punkt nicht abgeschlossen ist. Aus diesem Grund muss bei dieser Ausführungsform das Verfahren zum Verteilen derartiger Bezahlung verwaltet werden, sodass der Abrechnungshistorie-Verwaltungsabschnitt 608 erforderlich ist. Die in dem Abrechnungshistorie-Verwaltungsabschnitt 608 gespeicherte Historieinformation wird periodisch durch einen vorbestimmten Administrator gelesen, sodass das Banking durch einen geeigneten Abschnitt durchgeführt wird.
  • Schließlich gibt die Lizenzinformations-Aktualisierungseinheit 603, die das den Abschluss der Bezahlung darstellende Signal von dem Bezahlungsentscheidungsabschnitt 606 empfangen hat, die aktualisierte Lizenzinformation an einen aktualisierten Lizenzinformations-Einschreibeabschnitt 607 durch die gleiche Prozedur wie die bei der oben beschriebenen Lizenzinformations-Aktualisierungseinheit aus. Der Einschreibeabschnitt 607 schreibt die aktualisierte Lizenzinformation bei einem passenden Abschnitt des Eingangsdatenträgers 615.
  • Wenn die Abrechnungsvorrichtung dieser Ausführungsform mit der Informationswiedergabevorrichtung der Erfindung kombiniert wird, kann ein Verkaufsautomat für die Information mit einem Urheberrecht, der eine sogenannte Lizenzinformations-Aktualisierungsfunktion aufweist, verwirklicht werden. Als ein charakteristisches Merkmal wird die charakteristische Funktion der Erfindung in einem Automaten verwirklicht. Mit dieser Anordnung kann, wenn Abrechnungsobjektinformation mit einem Urheberrecht zu mieten oder zu verkaufen ist, und angenommen wird, dass die (verschlüsselte) Abrechnungsobjektinformation bereits in einen tragbaren Datenträger, wie beispielsweise eine DVD oder CD, eingegeben wurde, eine passende Abrechnungsverarbeitung durch Einfügen des Datenträgers in die Abrechnungsvorrichtung dieser Ausführungsform durchgeführt werden, sodass jedem zu jeder Zeit ermöglicht wird, die Lizenz für den Inhalt zweckmäßig zu kaufen.
  • (4-1) Lizenzinformations-Aktualisierungseinheit, die eine Maßnahme zum Verhindern einer unzulässigen Kopie von Abrechnungsobjektinformation trifft, und Decodierereinheit in der Informationswiedergabevorrichtung, die der Lizenzinformations-Aktualisierungseinheit entspricht
  • Wie ohne weiteres ersichtlich ist, kann, wenn die permanente Verwendung der Abrechnungsobjektinformation mit einem Urheberrecht oder ein sehr spätes Ablaufdatum erlaubt ist, das Speichermedium selbst kopiert werden. Wenn Kopien in einem großen Volumen verteilt werden, kann das Urheberrecht nicht geschützt werden. Um dieses Problem zu lösen, ermöglichen, wenn eine permanente Nutzung oder ein langfristiges Ablaufdatum als eine Lizenzbedingung zu erlauben ist, die Decodierereinheit und die Lizenzinformations-Aktualisierungseinheit dieser Ausführungsform exklusiv einer aufgenommenen Decodierereinheit, die Abrechnungsobjektinformation wiederzugeben. Bei der folgenden Beschreibung umfasst eine „definitive Lizenz" oder eine „permanente Lizenz" die Erlaubnis der permanenten Nutzung oder ein langfristiges Ablaufdatum (dies findet ebenfalls auf eine Beschreibung von (4-2) und dergleichen Anwendung). Mit dieser Anordnung wird, sogar wenn eine unterschiedliche Decodierereinheit verwendet wird, die Nutzung verweigert. Kopien von Information ergeben keinen Nutzen, und demgemäß ist das Urheberrecht geschützt. In diesem Fall kann jedoch die permanente Lizenz der Abrechnungsobjektinformation nicht ohne Kenntnis der Decodierereinheitskennung (Kennung, die eine Decodierereinheit spezifiziert) gekauft werden. Aus diesem Grund wird als das charakteristische Merkmal der Lizenzinformations-Aktualisierungseinheit dieser Ausführungsform die Decodiererkennung zu der Lizenzbedingung bei der ersten Nutzung des permanenten Lizenzkaufinhalts hinzugefügt. Die Decodierereinheitskennung ist Kennungsinformation zum Kennzeichnen einer Decodierereinheit und kann beispielsweise die Herstellungsnummer der Decodierereinheit sein.
  • 39 zeigt eine Anordnung der Decodierereinheit dieser Ausführungsform. Die Anordnung und der Betrieb einer Decodierereinheit 701 wird nachstehend mit Bezug auf das in 40 gezeigte Ablaufdiagramm beschrieben.
  • Wenn Lizenzinformation von einem Lizenzinformations-Eingabeabschnitt 711 eingegeben wird (Schritt S401), wird die Lizenzinformation an einen Decodiererabschnitt 712 gesendet. Der Decodiererabschnitt decodiert die Lizenzinformation mit einem in einem Decodierschlüsselhalterabschnitt 713 gehaltenen Decodierschlüssel (Schritt S402). Die decodierte Lizenzinformation wird an einen Lizenzbedingungsänderungs-Notwendigmachungs-Entscheidungsabschnitt 714 gesendet (Schritt S403). Wenn das Ablaufdatum in der Lizenzbedingung unbestimmt ist, entscheidet der Entscheidungsabschnitt 714, ob das Ablaufdatum auf eine spezifische Decodierereinheitskennung begrenzt ist. Wenn das Ablaufdatum nicht auf eine spezifische Decodierereinheitskennung begrenzt ist, entscheidet der Entscheidungsabschnitt 714, dass die Lizenzbedingung geändert werden muss, und veranlasst eine Lizenzinformations-Aktualisierungseinheit 702, die Lizenzbedingung zu aktualisieren. Genauer gesagt empfängt der Entscheidungsabschnitt 714 die decodierte Lizenzinformation, lädt die Lizenzbedingung von der Lizenzinformation und entscheidet, ob das Ablaufdatum unbestimmt ist (Schritt S404). Falls JA bei Schritt S404, wird entschieden, ob die Lizenzbedingung auf eine Decodierereinheitskennung begrenzt ist (Schritt S405). Falls JA bei Schritt S405, wird die Lizenzbedingung an einen Entscheidungsabschnitt 715 gesendet. Der Entscheidungsabschnitt 715 sendet eine Kennzeichnung zum Präsentieren der Decodierereinheitskennung an einen Decodierereinheitskennung-Bezugsabschnitt 716 (Schritt S406). Die durch den Bezugsabschnitt 716 präsentierte Decodierereinheitskennung wird mit der in der Lizenzbedingung beschriebenen Decodierereinheitskennung verglichen (Schritt S407). Wenn die Decodierereinheitskennungen miteinander übereinstimmen, wird der Decodierschlüssel kd(1) der verschlüsselten Abrechnungsobjektinformation (Inhalt) ausgegeben, und die Verarbeitung wird beendet (Schritt S408). Wenn die Decodierereinheitskennungen nicht miteinander übereinstimmen, wird z.B. ein Null-Code (der Null-Code wird normalerweise auf „0" gesetzt) ausgegeben, um anzugeben, dass die Decodierung gesperrt ist, und die Verarbeitung wird beendet (Schritt S409). Wenn das Ablaufdatum unbestimmt ist und keine Decodierereinheitskennung in der Lizenzbedingung beschrieben wird, entscheidet der Lizenzbedingungsänderungs-Notwendigmachungs-Entscheidungsabschnitt 714, dass die Decodierereinheitskennung nicht in der Lizenzbedingung beschrieben werden muss, erfasst die Decodierereinheitskennung von dem Decodierereinheitskennungs-Bezugsabschnitt 716 und sendet die erfasste Decodierereinheitskennung und die verschlüsselte Lizenzinformation an die Lizenzinformations-Aktualisierungseinheit 702 (Schritt S410).
  • Wenn die Lizenzbedingung nicht unbestimmt ist (NEIN bei Schritt S404), wird die Lizenzbedingung an den Entscheidungsabschnitt 715 gesendet. Der Entscheidungsabschnitt 715 empfängt die aktuelle Zeit von einem Uhrbezugsabschnitt 717 (Schritt S411) und entscheidet auf der Grundlage der Zeit, ob die Abrechnungsobjektinformation verwendet werden kann. Wenn die Nutzung der Abrechnungsobjektinformation freigegeben ist, wird der Decodierschlüssel kd(1) der verschlüsselten Abrechnungsobjektinformation (Inhalt) ausgegeben, und die Verarbeitung wird beendet (Schritte S412 und S413); andernfalls wird der Null-Code ausgegeben, wie oben beschrieben ist, und die Verarbeitung wird beendet (Schritt S414).
  • 41 zeigt eine Anordnung der Lizenzinformations-Aktualisierungseinheit 702. Die Anordnung und der Betrieb der in 4 gezeigten Lizenzinformations-Aktualisierungseinheit 702 wird nachstehend mit Bezug auf das in 42 gezeigte Ablaufdiagramm beschrieben.
  • Die Lizenzinformations-Aktualisierungseinheit sendet Lizenzinformation, die in einen Lizenzinformations-Eingabeabschnitt 721 eingegeben wurde, an einen Lizenzinformations-Decodiererabschnitt 723. Der Lizenzinformations-Decodiererabschnitt 723 decodiert die Information auf der Grundlage des Decodierschlüssels von einem Decodiererschlüsselhalterabschnitt 724 (Schritte S421 und S422). Die decodierte Lizenzinformation wird an einen Lizenzinformations-Aktualisierungsabschnitt 725 gesendet, um die Lizenzbedingung zu extrahieren (Schritt S423). Andererseits wird die in einen Decodierereinheitskennungs-Eingabeabschnitt 722 eingegebene Decodiererereinheitskennung an den Lizenzinformations-Aktualisierungsabschnitt 725 gesendet (Schritt S424). Der Lizenzinformations-Aktualisierungsabschnitt 725 addiert eine Begrenzung der Decodierereinheitskennung zu der extrahierten Lizenzbedingung, wodurch die Lizenzbedingung aktualisiert wird (Schritt S425). Neue Lizenzinformation wird auf der Grundlage der aktualisierten Lizenzbedingung erzeugt und an einen aktualisierten Lizenzinformations-Verschlüsselungsabschnitt 726 gesendet. Der aktualisierte Lizenzinformations-Verschlüsselungsabschnitt 726 verschlüsselt die aktualisierte Lizenzinformation auf der Grundlage des Verschlüsselungsschlüssels, der durch einen Verschlüsselungsschlüsselhalterabschnitt 727 präsentiert wird (Schritt S426), und sendet dann die Lizenzinformation an einen aktualisierten Lizenzinformations-Ausgabeabschnitt 728, sodass die Lizenzinformation außerhalb der Lizenzinformations-Aktualisierungseinheit 702 gesendet wird (Schritt S427).
  • Die Lizenzinformations-Aktualisierungseinheit 702 und die Decodierereinheit 701 können in einer Einheit integriert werden und beispielsweise mit der Lizenzinformations-Aktualisierungseinheit 603 in dem in 38 gezeigten Informationsverteilungssystem ersetzt werden.
  • (4-2) Ein weiteres Beispiel der Decodierereinheit, die eine Maßnahme zum Verhindern einer unzulässiger Kopie von Abrechnungsobjektinformation trifft
  • Wie oben in (4-1) beschrieben ist, kann, wenn eine permanente Lizenz oder ein langfristiges Ablaufdatum (diese beiden Fälle werden in die Kategorie der permanenten Lizenz hier nachstehend aufgenommen) erlaubt ist, die Abrechnungsobjektinformation kopiert und Schutz durch Urheberrecht kann nicht sichergestellt werden. Dieses Problem wird im Wesentlichen durch Verwenden der in (4-1) beschriebenen Lizenzinformations-Aktualisierungseinheit und der der Lizenzinformations-Aktualisierungseinheit entsprechenden Decodierereinheit gelöst. D.h., die Nutzung der Abrechnungsobjektinformation, für die die permanente Lizenz erlaubt ist, ist auf eine Decodierereinheitskennung begrenzt. Als ein Problem in diesem Fall kann die Decodierereinheitskennung des Käufers beim Kaufen der permanenten Lizenz unbekannt sein. Bei der zweiten Decodierereinheit, die nachstehend beschrieben wird, wird, wenn Abrechnungsobjektinformation mit permanenter Lizenz zum ersten Mal verwendet wird, die zu verwendende Decodierereinheitskennung in den Abschnitt geschrieben, bei der die permanente Lizenz beschrieben ist, um die Nutzung anderer Decodierereinheitskennungen zu verhindern.
  • Bei diesem Schema kann jedoch die Abrechnungsobjektinformation vor der ersten Nutzung kopiert werden. Wenn ein enormes Volumen der kopierten Abrechnungsobjektinformation mit der permanenten Lizenz verteilt wird, kann das Urheberrecht nicht geschützt werden. Aus diesem Grund wird bei der zweiten Decodierereinheit eine Medienkennung zu der permanenten Lizenz hinzugefügt, auf die vor der Nutzung Bezug genommen wird. Medienkennung bedeutet die Herstellungsnummer einer DVD oder CD. Es wird im Allgemeinen angenommen, dass die Medienkennung in einem ROM-Bereich geschrieben wird, um zu verhindern, dass die Kennung geändert wird. Da diese Lizenzbedingung auf eine spezifische Medienkennung begrenzt ist, kann eine Kopie auf einem anderen Medium nicht verwendet werden, weil die Medienkennung auf der Kopierseite nicht mit der ursprünglichen Medienkennung übereinstimmt.
  • 43 zeigt eine Anordnung der zweiten Decodierereinheit. Die Anordnung und der Betrieb der in 43 gezeigten zweiten Decodierereinheit wird nachstehend mit Bezug auf das in 44 gezeigte Ablaufdiagramm beschrieben.
  • Lizenzinformation wird in einen Lizenzinformations-Eingabeabschnitt 741 eingegeben und an einen Decodiererabschnitt 742 gesendet (Schritt S431). Der Decodiererabschnitt 742 decodiert die Lizenzinformation mit einem in einem Decodierschlüsselhalterabschnitt 743 gehaltenen Decodierschlüssel, um die Lizenzbedingung von der verbleibenden Information zu trennen (Schritt S432). Die getrennte Lizenzbedingung wird an einen Lizenzbedingungsänderungs-Notwendigmachungs-Entscheidungsabschnitt 744 gesendet, um zu entscheiden, ob die Begrenzung der Decodierereinheitskennung zu der Lizenzbedingung hinzuzufügen ist. Genauer gesagt muss, wie in (4-1) beschrieben ist, wenn das Ablaufdatum unbestimmt ist und die Decodierereinheitskennung nicht auf eine spezifische Decodierereinheit begrenzt ist, die Begrenzung der Decodierereinheitskennung zu der Lizenzbedingung hinzugefügt werden. Lediglich in einem derartigen Fall wird entschieden, dass die Lizenzbedingung geändert werden muss. Die Decodierereinheitskennung wird von einem Decodierereinheitskennungs-Bezugsabschnitt 746 erfasst und an eine Lizenzinformations-Aktualisierungseinheit 732 zusammen mit der extrahierten Lizenzinformation gesendet (Schritte S434, S435 und S447). Andernfalls wird die Lizenzbedingungsinformation an einen Entscheidungsabschnitt 745 gesendet, um die Lizenzbedingung zu entscheiden.
  • Der Entscheidungsabschnitt 745 führt die folgende Verarbeitung durch, um zu entscheiden, ob die Lizenzbedingung gültig ist. Wenn die Lizenzbedingung ein unbestimmtes Ablaufdatum enthält und die Decodierereinheitskennung auf eine spezifische Decodierereinheit begrenzt ist, wird entschieden, ob die Lizenzbedingung eine Begrenzung der Medienkennung enthält. Wenn die Lizenzbedingung die Begrenzung der Medienkennung enthält, wird auf die Mediumkennung des Mediums, das die Abrechnungsobjektinformation aufweist, die in einem Mediumkennungshalterabschnitt 748 gehalten wird, Bezug genommen und mit der Medienkennung als die Begrenzung in der Lizenzbedingung verglichen. Wenn beiden Medienkennungen miteinander koinzidieren, wird der Decodierschlüssel kd(1) ausgegeben, und die Verarbeitung wird beendet (Schritte S434 bis S440). Wenn die Medienkennungen nicht miteinander koinzidieren, wird ein Signal, das darstellt, dass die Nutzung verweigert wird, z.B. ein Null-Code, ausgegeben und die Verarbeitung beendet (Schritt S441). Wenn die Begrenzung der Medienkennung nicht vorhanden ist (NEIN bei Schritt S438), wird der Decodierschlüssel kd(1) ausgegeben und die Verarbeitung beendet (Schritt S442). Die Medienkennung, auf die zu dieser Zeit Bezug zu nehmen ist, wird von einem Medienkennungs-Eingabeabschnitt 747 eingegeben und in dem Medienkennungshalterabschnitt 748 gehalten.
  • Wenn die Lizenzbedingung ein festgelegtes Ablaufdatum aufweist (NEIN bei Schritt S434), wird auf die aktuelle Zeit durch einen Uhrbezugsabschnitt 748 Bezug genommen (Schritt S444), um zu entscheiden, ob die Zeit innerhalb der Zeitspanne ist (Schritt S445). Falls NEIN bei Schritt S445, wird ein Signal, das darstellt, dass die Nutzung verweigert wird, z.B. ein Null-Code ausgegeben, und die Verarbeitung beendet (Schritt S446). Falls JA bei Schritt S445, rückt der Fluss zu Schritt S438 vor, um zu entscheiden, ob die Lizenzbedingung die Begrenzung der Medienkennung enthält. Die Gültigkeit der Lizenzbedingung wird mit dem gleichen Algorithmus entschieden, wie in dem Fall, in dem das Ablaufdatum unbestimmt ist, ein geeignetes Signal in wird Übereinstimmung mit dem Entscheidungsergebnis ausgegeben und die Verarbeitung beendet.
  • Es scheint, dass, wenn das Ablaufdatum festgelegt ist, die Begrenzung der Medienkennung aufgrund des Wesens der Medienkennung nicht zu der Lizenzbedingung hinzugefügt werden muss. Die festgelegte Zeitspanne kann jedoch lang sein. In diesem Fall kann das Urheberrecht nicht ausreichend in dieser Zeitspanne geschützt werden. Sogar vor dem Ablaufdatum ist bestimmte Abrechnungsobjektinformation nachteilig, wenn sie ohne jede Begrenzung kopiert wird. In diesem Fall kann die zweite Decodierereinheit ebenfalls wirksam verwendet werden.
  • Dies findet ebenfalls auf der Decodierereinheitskennung Anwendung. Sogar wenn das Ablaufdatum festgelegt ist, ist die Begrenzung der Decodiereinheitskennung in der Lizenzbedingung wirksam und kann wie bei der Begrenzung der Medienkennung verwirklicht werden. Dies findet ebenfalls auf das oben beschriebene (4-1) Anwendung (4-1).
  • (5) Kopiervorrichtung
  • 45 zeigt eine Anordnung einer Kopiervorrichtung zum Kopieren von auf einem Datenträger oder dergleichen aufgezeichneter Information durch beispielsweise die in 1 gezeigte erste Informationsaufzeichnungsvorrichtung. Die Anordnung und der Betrieb der in 45 gezeigten Kopiervorrichtung wird nachstehend mit Bezug auf das in 46 gezeigte Ablaufdiagramm beschrieben.
  • Das Grundkonzept der Kopie besteht darin, die Lizenzbedingung beim Kopieren von Information nicht einzuhalten. Genauer gesagt kann die Lizenzinformation von auf einem bestimmten Medium (Medium 801 in 45) aufgezeichneter Abrechnungsobjektinformation eine wirksame Lizenzbedingung enthalten. Die in 45 gezeigte Kopiervorrichtung löscht jedoch die Lizenzbedingung und zeichnet die Abrechnungsobjektinformation auf einem anderen Medium (Medium 802 in 45) auf.
  • Zuerst wird die Einheitsinformation (z.B. verschlüsselte Abrechnungsobjektinformation und die Lizenzinformation davon) auf dem Medium 801 als die Kopierquelle durch einen Ausleseabschnitt 803 gelesen (Schritt S501), und lediglich die Lizenzinformation wird zu einer Lizenzinformations-Kopiereinheit 804 transferiert (Schritt S502). Ein Ausleseabschnitt 807 liest die Medienkennung des Mediums 802 als Kopierziel aus und transferiert die Medienkennung zu der Lizenzinformations-Kopiereinheit 804 (Schritte S503 und S504). Die Lizenzinformations-Kopiereinheit 804 erfüllt nicht die von Medium 801 als die Kopierquelle gelesene Lizenzinformation und schreibt die Medienkennung des Mediums 802 als das Kopierziel in die Lizenzbedingung, wodurch die Lizenzinformation aktualisiert wird (Schritt S505). Die aktualisierte Lizenzinformation wird in einen Einschreibeabschnitt ausgegeben (Schritt S506).
  • Die Lizenzinformations-Kopiereinheit 804 weist eine Anordnung auf, wie beispielsweise in 47 gezeigt ist. Die Anordnung und der Betrieb der Lizenzinformations-Kopiereinheit 804 werden nachstehend mit Bezug auf das in 48 gezeigte Ablaufdiagramm beschrieben.
  • Die Lizenzinformation wird in einen Lizenzinformations-Eingabeabschnitt 811 der Lizenzinformations-Kopiereinheit 804 eingegeben (Schritt S511 in 48), zu einem Decodiererabschnitt 812 transferiert (Schritt S512) und durch den Decodiererabschnitt 812 decodiert (Schritt S513). Die decodierte Lizenzinformation wird zu einem Lizenzinformations-Aktualisierungsabschnitt 813 transferiert (Schritt S514). Die Medienkennung des Mediums 802 als das Kopierziel wird in einen Medienkennungs-Eingabeabschnitt 814 eingegeben (Schritt S515) und zu dem Lizenzinformations-Aktualisierungsabschnitt 813 transferiert (Schritt S516). Der Lizenzinformations-Aktualisierungseinheit 813 erfüllt nicht die Lizenzbedingung der aus dem Medium 801 gelesenen Lizenzinformation als die Kopierquelle und schreibt die Medienkennung des Mediums 802 als das Kopierziel in die Lizenzbedingung, wodurch die Lizenzinformation aktualisiert wird (Schritte S517 und S518). Die aktualisierte Lizenzinformation wird in einen Lizenzinformations-Ausgabeabschnitt 815 transferiert (Schritt S519) und an den in 45 gezeigten Einschreibeabschnitt 806 ausgegeben (Schritt S520).
  • Mit Rückbezug auf 45 schreibt der Einschreibeabschnitt 806 die aktualisierte Lizenzinformation in das Medium 802 als das Kopierziel und schreibt gleichzeitig die von dem Ausleseabschnitt 803 transferierte Abrechnungsobjektinformation in das Medium 802, und die Verarbeitung wird beendet (Schritte S507 bis S509 in 46).
  • Wie oben beschrieben ist, weist bei der in 45 gezeigten Kopiervorrichtung, da die Lizenzbedingung der von dem Medium 801 als die Kopierquelle durch die Lizenzinformations-Kopiereinheit 801 gelesene Lizenzbedingung der Lizenzinformation gelöscht wird, die Lizenzinformation keine gültige Lizenzbedingung auf, obwohl die auf dem Medium 802 als das Kopierziel aufgezeichnete Abrechnungsobjektinformation die gleiche wie die auf dem Medium 801 ist. Daher wird, sogar wenn die auf dem Medium 802 aufgezeichnete Information durch eine Informationswiedergabevorrichtung mit einer Decodierereinheit, wie in 43 gezeigt, wiederzugeben ist, die Nutzung der Information verweigert. Genauer gesagt kann nur eine Decodierereinheit mit einem Decodierschlüssel die Lizenzinformation decodieren. Um die verschlüsselte Abrechnungsobjektinformation zu decodieren, ist ein der Abrechnungsobjektinformation entsprechender Decodierschlüssel erforderlich, der in der Lizenzinformation enthalten ist, sodass die Abrechnungsobjektinformation in diesem Zustand nicht verwendet werden kann. Um die in das Medium 802 kopierte Abrechnungsobjektinformation zu verwenden, muss eine gültige Lizenzbedingung zu der Lizenzinformation durch eine geeignete Abrechnungsprozedur hinzugefügt werden.
  • Die Nichterfüllung der Lizenzbedingung ist nicht auf das Löschen der wirksamen Lizenzbedingung begrenzt. Beispielsweise kann eine Lizenzbedingung, die die Nutzung der Kopie lediglich bis einen Tag nach dem Kopieren ermöglicht, beschrieben werden. Beispielweise wird unter der Annahme, dass die aktuelle Zeit „13:00 Uhr, 16. April" ist, eine Lizenzbedingung mit einem Ablaufdatum von „23:59 Uhr, 17. April" beschrieben.
  • Die Kopiervorrichtung in 45 erfüllt nicht die Lizenzbedingung und schreibt gleichzeitig die Medienkennung des Mediums 802 als das Kopierziel. Die Medienkennung ist eine Zeichenkette zum Spezifizieren des Mediums mit der Abrechnungsobjektinformation, wie beispielsweise einer Herstellungsnummer, die in dem ROM-Bereich von beispielsweise einem DVD-RAM beschrieben wird. Alternativ kann die Medienkennung die Herstellungsnummer der Festplattenvorrichtung sein.
  • Bei dieser Ausführungsform ist die Medienkennung in der Lizenzinformation enthalten. Die Decodierereinheit, die die Medienkennung zu verwenden hat, bestätigt die Medienkennung beim Decodieren der Lizenzinformation. Wenn die Medienkennung der DVD-RAM, die die wiederzugebende Information aufweist, nicht mit der übereinstimmt, die in der Lizenzinformation enthalten ist, wird der Decodierschlüssel zum Decodieren der Abrechnungsobjektinformation nicht ausgegeben, wie oben beschrieben ist. Dieser Vorgang der Decodierereinheit bringt die Abrechnungsobjektinformation selbst dazu, als das „Medium" gekennzeichnet zu werden.
  • Die Abrechnungsobjektinformation, deren Lizenzinformation die Medienkennung enthält, kann lediglich durch eine ordnungsgemäße Kopiervorrichtung kopiert werden (d.h. eine Vorrichtung mit einem Decodierschlüssel), wie bei dieser Ausführungsform beschrieben ist. Um die Abrechnungsobjektinformation in dem Medium 802 als das Kopierziel mit einer Informationswiedergabevorrichtung wiederzugeben, die eine Decodierereinheit aufweist, die die Medienkennung bestätigt, muss die Medienkennung des Mediums 802 in der Lizenzbedingung der Lizenzinformation vergraben sein. Die in 45 gezeigte Kopiervorrichtung führt die Verarbeitung dafür durch.
  • (6) Drittes Beispiel einer Informationswiedergabevorrichtung: Informationswiedergabevorrichtung mit einer Decodierereinheit, um sekundäre Information zu beobachten (Werbung oder Nutzung von Urheberschutz zugeordnete Warnung)
  • 49 zeigt eine Anordnung der dritten Informationswiedergabevorrichtung. Um eine ordnungsgemäße Beobachtung der in der auf einem Datenträger oder dergleichen durch die Informationsaufzeichnungsvorrichtung der Erfindung aufgezeichnete Information sicherzustellen, wird ein Beobachtungsbestätigungsdatum in die sekundäre Information eingefügt. Beispielsweise wird das Beobachten von Bestätigungsdaten in sekundäre Information bei zwei oder mehr Positionen eingefügt. Ein Beispiel der sekundären Information wird gezeigt.
  • „In 0Th0 beginning did exist Logs. 0is0 Logos 00with the God. Lo0isgos was 0th0 God. In the beginning he was 0ec0 with God. All0erti0 was created by him0fi0. Of things0cat0 created, nothing0ta. 0was00 not 0da0created by 0ion0 him."
  • Ein in 49 gezeigter Beobachtungsbestätigungsdaten-Extrahierungsabschnitt 903 sendet eingegebene sekundäre Information zu einem Wiedergabeabschnitt 905, um die sekundäre Information wiederzugeben. Zur gleichen Zeit prüft der Beobachtungsbestätigungsdaten-Extrahierungsabschnitt 903 sequentiell die sekundäre Information und extrahiert Zeichen, die von zwei „0en" umgeben sind. Wenn nichts zwischen zwei „0" eingefügt ist, wird die extrahierte Zeichenkette gespeichert. Bei dem obigen Beispiel wird eine Zeichenkette „this is the certification data." als Beobachtungsbestätigungsdaten extrahiert und in einem vorbestimmten Speicher gespeichert, der in dem Beobachtungsbestätigungsdaten-Extrahierungsabschnitt 903 aufgenommen ist. Es ist bedeutsam, die Beobachtungsbestätigungsdaten in die sekundäre Information bei zwei oder mehr Positionen einzufügen. Wenn die Beobachtungsbestätigungsdaten in die sekundäre Information eingefügt sind, können die Beobachtungsbestätigungsdaten nicht wiedergegeben werden, es sei denn, dass die gesamte sekundäre Information wiedergegeben wird. Daher kann die Beobachtung beim Wiedergeben der Beobachtungsbestätigungsdaten bestätigt werden.
  • Die Anordnung und der Betrieb der in 49 gezeigten dritten Informationswiedergabevorrichtung wird nachstehend mit Bezug auf das in 50 gezeigte Ablaufdiagramm beschrieben.
  • Ein Informationsspeicherabschnitt 901 weist die gleiche Anordnung wie die der Informationsspeichervorrichtung 101 bei der in 8 gezeigten ersten Informationswiedergabevorrichtung auf. Die von dem Informationsspeicherabschnitt 901 durch einen Informationsausleseabschnitt 902 ausgelesene Einheitsinformation enthält verschlüsselte Abrechnungsobjektinformation, Lizenzinformation und sekundäre Information. Von diesen Informationsstücken wird die verschlüsselte Abrechnungsobjektinformation zu dem Wiedergabeabschnitt 905 transferiert (Schritt S601), und die sekundäre Information wird zu dem Beobachtungsbestätigungsdaten-Extrahierungsabschnitt 903 transferiert (Schritt S602). Der Beobachtungsbestätigungsdaten-Extrahierungsabschnitt 903 tastet die sekundäre Information ab, um Beobachtungsbestätigungsdaten zu extrahieren (Schritt S603). Der Ausleseabschnitt 902 transferiert die Lizenzinformation zu einer Decodierereinheit 904 (Schritt S604).
  • Die Lizenzbedingung der Lizenzinformation enthält Beobachtungsbestätigungsdaten als eine Wiedergabebedingung für die Abrechnungsobjektinformation. Die Decodierereinheit 904 liest die Beobachtungsbestätigungsdaten aus, die durch den Beobachtungsbestätigungsdaten-Extrahierungsabschnitt 903 bestätigt wurden, und stellt die beiden Beobachtungsbestätigungsdaten zusammen (Schritte S605 und S606). Wenn die Beobachtungsbestätigungsdaten miteinander übereinstimmen, wird die Verarbeitung fortgesetzt (Schritt S607). Genauer gesagt wird, nachdem die Lizenzbedingung, wie beispielsweise das Ablaufdatum, bestätigt ist, der Schlüssel zum Decodieren der Abrechnungsobjektinformation an den Wiedergabeabschnitt 905 ausgegeben, um die Abrechnungsobjektinformation wiederzugeben (Schritte S608 bis S611).
  • 51 zeigt eine Anordnung der Decodierereinheit 904. Die Anordnung und der Betrieb der Decodierereinheit 904 werden nachstehend mit Bezug auf das in 52 gezeigte Ablaufdiagramm beschrieben.
  • Die zu der Decodierereinheit 904 transferierte Lizenzinformation wird in einen Lizenzinformations-Eingabeabschnitt 904a eingegeben (Schritt S621) und zu einem Decodiererabschnitt 904b transferiert (Schritt S622). Der Decodiererabschnitt 904b decodiert die Lizenzinformation mit dem in einem Decodierschlüsselhalterabschnitt 904c gehaltenen Decodierschlüssel kd und transferiert die Lizenzinformation zu einem Beobachtungsbestätigungsabschnitt 904d (Schritte S623 bis S625). Die von dem Beobachtungsbestätigungsdaten-Extrahierungsabschnitt 903 gesendeten Beobachtungsbestätigungsdaten werden in einen Beobachtungsbestätigungsdaten-Eingabeabschnitt 904e eingegeben und zu dem Beobachtungsbestätigungsabschnitt 904d transferiert (Schritt S626). Der Beobachtungsbestätigungsabschnitt 904d stellt die Beobachtungsbestätigungsdaten als die Abrechnungsobjektinformations-Wiedergabebedingung, die in der Lizenzbedingung der Lizenzinformation enthalten ist, mit den von dem Beobachtungsbestätigungsdaten-Extrahierungsabschnitt 903 gesendeten Beobachtungsbestätigungsdaten zusammen (Schritt S627). Wenn die beiden Beobachtungsbestätigungsdaten übereinstimmen, wird die Lizenzinformation zu einem Entscheidungsabschnitt 904f gesendet (Schritte S628 und S629). Der Entscheidungsabschnitt 904f entscheidet auf der Grundlage der Lizenzbedingung in der Lizenzinformation, ob die Abrechnungsobjektinformation verwendet werden kann (d.h., ob der Decodierschlüssel kd(1) an den Wiedergabeabschnitt 905 auszugeben ist), und gibt in Übereinstimmung mit dem Entscheidungsergebnis den Decodierschlüssel an den Wiedergabeabschnitt 905 aus (Schritte S630 bis S632).
  • Bei der oben beschriebenen Informationsaufzeichnungsvorrichtung der Erfindung wird eine Abrechnungsobjektinformation auf einem Datenträger oder dergleichen in Korrespondenz mit einer Lizenzinformation aufgezeichnet. Eine Abrechnungsobjektinformation kann jedoch auf einem Datenträger oder dergleichen in Korrespondenz mit einer Mehrzahl von Stücken von Lizenzinformation aufgezeichnet werden.
  • Bei der Informationswiedergabevorrichtung der Erfindung wird, wenn entschieden wird, ob die Abrechnungsobjektinformation verwendet werden kann, auf die in einer Lizenzinformation enthaltenen Lizenzbedingung Bezug genommen, die der Abrechnungsobjektinformation entspricht. Die Erfindung ist jedoch nicht darauf begrenzt. Wenn eine Mehrzahl von Stücken von Lizenzinformation auf dem Datenträger in Korrespondenz mit einer Abrechnungsobjektinformation aufgezeichnet wird, kann auf Lizenzbedingungen, die in jeder Lizenzinformation enthalten sind, sequentiell Bezug genommen werden, um zu bestimmen, ob die Abrechnungsobjektinformation verwendet werden kann. D.h., dass entschieden wird, wenn eine der in der Mehrzahl von Stücken von Lizenzinformation enthaltenen Lizenzbedingungen erfüllt ist, dass die Abrechnungsobjektinformation verwendet werden kann.
  • Bei der Informationswiedergabevorrichtung und der Abrechnungsvorrichtung der Erfindung wird, wenn Lizenzinformation zu aktualisieren ist, die bereits auf einem Datenträger aufgezeichnete Lizenzinformation überschrieben. Lizenzinformation kann jedoch zusätzlich auf dem Datenträger aufgezeichnet werden. Daher bedeutet bei der Beschreibung der Aktualisierung der auf dem Datenträger bei der obigen Ausführungsform aufgezeichneten Lizenzinformation „Aktualisieren" nicht nur „Aufzeichnung überschreiben" sondern ebenfalls „zusätzliche Aufzeichnung".
  • Außerdem ist die Anzahl von Decodierereinheitskennungen oder Medienkennungen, die in der Lizenzbedingung enthalten ist, nicht immer eins.

Claims (19)

  1. Verfahren zum Erzeugen verschlüsselter Daten zur computerimplementierten Informationsaufzeichnung auf einem computerlesbaren Datenträger, wobei das Verfahren folgende Schritte umfasst: Verschlüsseln von Inhaltsinformationsdaten, um verschlüsselte Inhaltsinformationsdaten zu erzeugen; Speichern der verschlüsselten Inhaltsinformationsdaten auf einem Datenträger; gekennzeichnet durch Mischen (a) eines ersten Schlüssels zum Decodieren der verschlüsselten Inhaltsinformationsdaten und (b) Lizenzinformationsdaten, die lediglich relevant sind, um die Inhaltsinformationsdaten zu verwenden, um gemischte Ergebnisdaten zu erzeugen; und Verschlüsseln der gemischten Ergebnisdaten mit einem zweiten Schlüssel, um gemischte verschlüsselte Ergebnisdaten einschließlich des ersten Schlüssels und der Lizenzinformationsdaten zu erzeugen, die lediglich relevant sind, um die Inhaltsinformationsdaten zu verwenden, wobei der erste Schlüssel und die Lizenzinformationsdaten untrennbar kombiniert sind; und Speichern der gemischten verschlüsselten Ergebnisdaten auf einem Datenträger zusammen mit den verschlüsselten Inhaltsinformationsdaten.
  2. Verfahren gemäß Anspruch 1, bei dem die Lizenzinformationsdaten eine Lizenzbedingung umfassen.
  3. Verfahren gemäß Anspruch 2, bei dem die Lizenzbedingung ein Ablaufdatum umfasst.
  4. Verfahren gemäß Anspruch 2, bei dem die Lizenzbedingung eine Lizenzinformationsschreibzeit umfasst.
  5. Verfahren gemäß Anspruch 2, bei dem die Lizenzbedingung eine Inhaltskennung umfasst.
  6. Verfahren gemäß Anspruch 2, bei dem die Lizenzbedingung eine Datenträgerkennung umfasst.
  7. Verfahren gemäß Anspruch 2, bei dem die Lizenzbedingung eine Decodierereinheit-Kennung umfasst.
  8. Informationsaufzeichnungsvorrichtung, mit: einem ersten Verschlüsselungsmittel (7) zum Verschlüsseln von Inhaltsinformationsdaten, um verschlüsselte Inhaltsinformationsdaten zu erzeugen; Aufzeichnungsmitteln (8) zum Aufzeichnen auf einem Datenträger der verschlüsselten Inhaltsinformationsdaten, die durch das erste Verschlüsselungsmittel verschlüsselt wurden; gekennzeichnet durch ein Erzeugungsmittel für gemischte Ergebnisdaten zum Erzeugen gemischter Ergebnisdaten durch Mischen (a) eines ersten Schlüssels zum Decodieren der verschlüsselten Inhaltsinformationsdaten und (b) Lizenzinformationsdaten, die lediglich relevant sind, um die Inhaltsinformationsdaten zu verwenden, wobei die Lizenzinformationsdaten mindestens eine Lizenzbedingung zum Begrenzen der Verwendung der Inhaltsinformationsdaten enthalten; und ein zweites Verschlüsselungsmittel zum Verschlüsseln der gemischten Ergebnisdaten mit einem zweiten Schlüssel, um gemischte verschlüsselte Ergebnisdaten einschließlich des ersten Schlüssels und der Lizenzinformationsdaten zu erzeugen, die lediglich relevant sind, um die Inhaltsinformationsdaten zu verwenden, wobei der erste Schlüssel und die Lizenzinformationsdaten untrennbar kombiniert sind; und wobei die Aufzeichnungsmittel (8) angepasst sind, um auf dem Datenträger die gemischten verschlüsselten Ergebnisdaten, die durch das zweite Verschlüsselungsmittel erzeugt wurden, und die verschlüsselten Inhaltsinformationsdaten aufzuzeichnen.
  9. Vorrichtung gemäß Anspruch 8, bei der der Bedingungseingabeabschnitt einen Lizenzbedingungseingabeabschnitt umfasst, und die Lizenzinformationsdaten eine Lizenzbedingung umfassen.
  10. Vorrichtung gemäß Anspruch 9, bei der die Lizenzbedingung ein Ablaufdatum umfasst.
  11. Vorrichtung gemäß Anspruch 9, bei der die Lizenzbedingung eine Lizenzinformationsschreibzeit umfasst.
  12. Vorrichtung gemäß Anspruch 9, bei der die Lizenzbedingung eine Inhaltskennung umfasst.
  13. Vorrichtung gemäß Anspruch 9, bei der die Lizenzbedingung eine Datenträgerkennung umfasst.
  14. Vorrichtung gemäß Anspruch 9, bei der die Lizenzbedingung eine Decodierereinheit-Kennung umfasst.
  15. Vorrichtung gemäß Anspruch 11, bei der der Schlüsseleingabeabschnitt einen Decodierschlüsseleingabeabschnitt umfasst.
  16. Vorrichtung gemäß Anspruch 8, bei der der Aufzeichnungsabschnitt ferner konfiguriert ist, um auf dem Datenträger die verschlüsselten Inhaltsinformationsdaten und die gemischten verschlüsselten Ergebnisdaten aufzuzeichnen.
  17. Vorrichtung gemäß Anspruch 16, bei der der Datenträger eine DVD-RAM oder eine DVD-ROM oder eine Festplatte ist.
  18. Informationswiedergabevorrichtung, mit: einem Mittel zum Empfangen eines Datenträgers (101), auf dem verschlüsselte Inhaltsinformationsdaten aufgezeichnet sind; und einem Inhaltsinformationsdatendecodiermittel (105) zum Decodieren der auf dem Datenträger aufgezeichneten verschlüsselten Inhaltsinformationsdaten; gekennzeichnet durch ein Speichermittel (103c) zum Speichern eines zweiten Schlüssels zum Decodieren gemischter verschlüsselter Ergebnisdaten, die auf dem Datenträger aufgezeichnet sind, wobei die gemischten verschlüsselten Ergebnisdaten einen ersten Schlüssel zum Decodieren der verschlüsselten Informationsdaten und Lizenzinformationsdaten enthalten, die mindestens eine Lizenzbedingung zum Begrenzen der Verwendung der Inhaltsinformation umfassen; ein erstes Decodiermittel (103b) zum Decodieren der gemischten verschlüsselten Ergebnisdaten, die auf dem Datenträger aufgezeichnet sind, mit dem in dem Speichermittel gespeicherten zweiten Schlüssel, um die Lizenzinformationsdaten und den ersten Schlüssel zu erhalten; ein Entscheidungsmittel (103d) zum Entscheiden auf der Grundlage der Lizenzbedingung, die in den Lizenzinformationsdaten enthalten sind, die durch das erste Decodiermittel decodiert wurden, ob die Inhaltsinformationsdaten verwendet werden können, und wobei die Informationswiedergabevorrichtung angepasst ist, um den ersten Schlüssel, der in den gemischten verschlüsselten Ergebnisdaten enthalten ist, die durch das erste Decodiermittel (103) decodiert wurden, wenn das Entscheidungsmittel entscheidet, dass die Inhaltsinformationsdaten verwendet werden können, zum Decodieren der verschlüsselten Inhaltsinformationsdaten zu verwenden.
  19. Computerprogramm, das angepasst ist, um in einen Computerspeicher geladen zu werden und ein Programmcodemittel umfasst, um den Computer dazu zu bringen, das Verfahren gemäß Anspruch 1 durchzuführen.
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