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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zum Einstellen von
Audioparametern in einem digitalen Signalprozessor in einem elektronischen
Gerät,
das zumindest eine Zusatzgerätverbindung
zum Verbinden von zumindest einem Zusatzgerät umfaßt, sowie ein elektronisches
Gerät,
das einen digitalen Signalprozessor zum Verarbeiten von Audiosignalen,
Mittel zum Speichern von Audioparametern, die das Verarbeiten von
Audiosignalen in dem digitalen Signalprozessor steuern, und eine
Zusatzgerätverbindung
zum Verbinden eines Zusatzgeräts
mit dem elektronischen Gerät
umfaßt.
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Zahlreiche
elektronische Geräte
weisen die Möglichkeit
auf, verschiedene Zusatzgeräte
damit zu verbinden, um das elektronische Gerät beispielsweise mit neuen
Funktionen zu versehen. Beispielsweise kann ein Modem an den Erweiterungssteckplatz
eines Rechners angeschlossen sein, wobei der Rechner zur Datenübertragung
in einem Telekommunikationsnetz genutzt sein kann. Außerdem wurden
Audiokarten zum Erzeugen verschiedener Klänge mit dem Rechner entwickelt.
Unter Verwendung von Audiokarten ist es sogar möglich, den Rechner mit gesprochenen
Befehlen zu steuern. Typischerweise unterscheiden sich die Audioparameter,
die beim Modemgebrauch erforderlich sind, von denen, die beispielsweise
zum Abspielen von Musik mithilfe eines Rechners mit einer Audiokarte
erforderlich sind.
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Es
ist möglich,
beispielsweise an moderne Mobilstationen unter anderem Freisprecheinheiten,
Telefaxe und Rechner anzuschließen.
Jedes Zusatzgerät
weist seine eigenen, besonderen Erfordernisse zum Verarbeiten des
Audiosignals von der Mobilstation auf, um eine genügende Qualität des Audiosignals
zu erzielen. In einem Auto ist die akustische Umgebung anders als
die Akustik eines Raums, wobei das Verarbeiten von Audiosignalen
einer Freisprechanlage andere Wiedergabequalitäten erfordert als beim Gebrauch
des Kopfhörers
und Mikrofons der Mobilstation selbst.
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Bei
früheren
Mobilstationen war dieses Problem nicht so ausgeprägt, da es
gewöhnlich
möglich
war, nur ein Zusatzgerät
an die Mobilstation anzuschließen,
dessen Eigenschaften bekannt waren, und die Mobilstation konnte
gemäß den Eigenschaften
dieses Zusatzgeräts
optimiert werden.
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Bei
modernen Mobilstationen werden Zusatzgeräte verschiedener Arten bei
der Gestaltung der Mobilstation berücksichtigt; es wird versucht,
alle Einstellungen zu finden, mit denen die Mobilstation auf optimale Art
und Weise mit all den Zusatzgeräten
arbeiten würde,
die zum Anschluß an
die betreffende Mobilstation bestimmt sind. Es ist jedoch problematisch,
die bestmögliche
Einstellung mit jedem der Zusatzgeräte zu erzielen, und die Audioparameter,
die in der Mobilstation gespeichert sind, sind häufig ein Kompromiss zwischen
verschiedenen Merkmalen.
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Ein
Problem bei den Verfahren des Stands der Technik ist, daß eine spätere Änderung
der Parameter nicht leicht zu implementieren ist, da die Eingabe
neuer Parameter in das Gerät
die Einrichtung eines neuen Schaltkreises erfordern würde, der
unter anderem den Festwertspeicher des digitalen Signalprozessors
enthält.
In der Praxis werden mögliche
neue Zusatzgeräte
und ihre Merkmale erst bei Geräten
der nächsten
Generation berücksichtigt.
Sogar dies bringt das Problem mit sich, daß die Parameter zum allgemeinen
Gebrauch optimiert sind, wobei Kompromisse nicht vermieden werden
können.
Da ferner die Fristen zur Einführung
neuer Erzeugnisse auf dem Markt sehr strikt sind, ist es gewöhnlich nicht
möglich,
im letzten Moment Änderungen an
den Parametern vorzunehmen, und daher werden die Änderungen
auf die nächste
Version verschoben.
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Ferner
müssen
nicht alle Benutzer notwendigerweise all die Zusatzgeräte benötigen, die
an eine Mobilstation angeschlossen sein können, wobei für einen
solchen Benutzer die Optimierung der Parameter nicht notwendigerweise
geeignet ist.
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Die
Internationale Patentanmeldung WO 95/19096 A1, die früher vom
Anmelder eingereicht wurde, führt
eine Anordnung zum Regulieren des Signalpegels in Mobilstationen
ein. Das Verfahren, das in dieser Veröffentlichung vorgestellt ist,
stützt
sich auf die Tatsache, daß die
am meisten geeigneten Signalpegel, die für verschiedene Zusatzgeräte erzielt
sind, in der Mobilstation gespeichert werden, und auf den Anschluß des Zusatzgeräts hin erkennt
die Mobilstation die Art des Zusatzgeräts, wobei die Mobilstation
aus der gespeicherten Information den Wert abruft, der dem betreffenden
Zusatzgerät
entspricht, und den Signalpegel entsprechend reguliert. Das System,
das in dieser Veröffentlichung
vorgestellt ist, wendet somit für
jede Zusatzgerätart
einen bestimmten, voreingestellten Wert, der in der Mobilstation
gespeichert ist, an. Folglich sollte der Hersteller der Mobilstation
bereits in der Herstellungsphase den günstigsten Einstellungswert
des Audiosignalpegels für
jedes Zusatzgerät
wissen.
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Das
Dokument GB-A 2 261 572 offenbart ein Telefonsteuergerät, das eine
Steuereinheit, eine Handgerätschnittstelle
und eine Transceiver-Schnittstelle umfaßt, so daß es als Nachrüstung an
ein bestehendes Mobiltelefon angeschlossen sein kann. Das Steuergerät weist
außerdem
eine Schnittstelle zum Herunterladen von Steuerprogrammen und -daten
auf vielseitige Art und Weise auf. Ein Mikroprozessor der Steuereinheit
ist zum Protokollieren von empfangenen Codedaten programmiert, die
mit einem Transceiver in Zusammenhang stehen, mit dem die Schnittstelle
verbunden werden soll. Beim Einschalten liest die Steuereinheit
die Codedaten aus der Transceiver-Einheit, und wenn der protokollierte
Code und der aus dem Transceiver gelesene Code übereinstimmen, ist der Gebrauch
des Transceivers gestattet. Andernfalls ist der Gebrauch des Transceivers
gesperrt. Es können
außerdem
andere Parameterwerte in den Speicher der Steuereinheit gespeichert sein,
beispielsweise ein Guthabenbetrag für einen Teilnehmer, Identifikation
von Telefonnummern, die vom Teilnehmer nicht angerufen werden können, Angabe
einer vorgegebenen Telefonnummer, die gebührenfrei ist. Es ist außerdem offenbart,
daß die
Programme und Daten durch eine Zentralsteuerstation entweder über den seriellen
Anschluß oder
das Modem sehr leicht aktualisiert werden können. Der serielle Anschluß und das
Modem ermöglichen
es der Zentralsteuerstation außerdem,
das Steuergerät
aus der Ferne abzufragen, wobei auf die Abfrage hin automatisch
eine Entscheidung zum Herunterladen neuer Betriebsparameter getroffen
werden kann.
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Das
bestmögliche Überlagern
ist nicht immer nur durch das Ändern
des Signalpegels erzielt, sondern es sind außerdem andere Regulierungsparameter
zur Beeinflussung des Verlaufs des Audiosignals in dem Mobiltelefon
nötig.
Bei gegenwärtigen
Mobilstationen findet das Verarbeiten von Audiosignalen hauptsächlich in
einem digitalen Signalprozessor (DSP) statt, der eine zentrale Recheneinheit
(CPU), einen Festwertspeicher (ROM), einen Arbeitsspeicher (RAM)
sowie Mittel zum Verbinden des digitalen Signalprozessors mit der
anderen Elektronik in dem Gerät
umfaßt.
Der Befehlsvorrat des digitalen Signalprozessors ist zu seiner Eignung insbesondere
bei der Signalverarbeitung ausgelegt. Die Anwendungssoftware des
digitalen Signalprozessors kann je nach Bedarf sehr unterschiedliche
Arten von Signalverarbeitungsfunktionen insbesondere für Audiosignale
implementieren, wie Tiefpaß-,
Hochpaß-
und Bandpaßfilter,
Signalzählung,
Echo- und Rauschunterbrechung, grafische und/oder parametrische
Entzerrer usw. Die Programmcodes, die zum Herstellen der gewünschten
Funktion erforderlich sind, sind daher in der Anwendungssoftware
gespeichert, beispielsweise zum Implementieren der Bandpaßfilterung.
Zusätzlich
zu dem Programmcode muß der
digitale Signalprozessor weiterhin mit den Parametern versehen sein,
gemäß denen
jeder Signalverarbeitungsvorgang ausgeführt werden soll. Beim Bandpaßfiltern
müssen
die Frequenzwerte, die das Durchlaßband definieren, z.B. die
untere Grenzfrequenz und die obere Grenzfrequenz, vorgesehen sein,
wie dem Fachmann auf dem Gebiet bekannt ist. Der Programmcode und
die Parameter sind typischerweise im Festwertspeicher ROM gespeichert.
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In
einem Aspekt wohnt die vorliegende Erfindung einem Verfahren zum
Einstellen von Audioparametern in einem digitalen Signalprozessor
in einem elektrischen Gerät
inne, das zumindest eine Zusatzgerätverbindung zum Verbinden von
zumindest einem Zusatzgerät
umfaßt,
wobei beim Betrieb des elektronischen Geräts zumindest einige der Audioparameter
aus dem Zusatzgerät
in den digitalen Signalprozessor geladen werden kann, wobei das
Zusatzgerät
eine Zweiwegkommunikation von digitalen Daten mit dem elektronischen Gerät ausführt, ferner
umfassend das Betreiben eines Mikrocontrollers in dem Zusatzgerät zum Ausführen der Zweiwegkommunikation.
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In
einem weiteren Aspekt wohnt die vorliegende Erfindung einem elektronischen
Gerät inne,
umfassend: einen digitalen Signalprozessor zum Verarbeiten von Audiosignalen,
Mitteln zum Speichern von Audioparametern, die das Verarbeiten von
Audiosignalen in dem digitalen Signalprozessor steuern, und eine
Zusatzgerätverbindung
zum Verbinden eines Zusatzgeräts
mit dem elektronischen Gerät,
wobei das elektronische Gerät
ferner Mittel zum Laden der Audioparameter in das Mittel zum Speichern
der Audioparameter aus dem Zusatzgerät und zum Ausführen einer
Zweiwegkommunikation von digitalen Daten mit dem Zusatzgerät umfaßt, und
daß das
Kommunikationsmittel zum Kommunizieren mit einem Mikrocontroller
des Zusatzgeräts
angeordnet ist.
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Die
vorliegende Erfindung stellt ein Verfahren zum Laden der Audioparameter
in den Signalprozessor des elektronischen Geräts gemäß der Art des Zusatzgeräts, das
mit dem elektronischen Gerät
verbunden werden soll, bereit, wobei die oben genannten Nachteile
des Stands der Technik angesprochen werden. Die Erfindung gründet sich
auf den Gedanken, daß die
Audioparameter entweder aus dem Zusatzgerät oder aus einem beschreibbaren
Massenspeicherschaltkreis, wie einem Flash-Speicher, in den digitalen
Signalprozessor des elektronischen Geräts, wie einer Mobilstation,
geladen werden.
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Die
vorliegende Erfindung sieht erhebliche Vorteile vor. Unter Verwendung
des Verfahrens der Erfindung ist es möglich, die Audioeigenschaften
auch für
ein elektronisches Gerät
einzustellen, das bereits in Gebrauch ist, und zwar derart, daß die Audioparameter
die bestgeeigneten für
jedes Zusatzgerät
sind, wobei es nicht länger
notwendig ist, Kompromisse beim Einstellen der Audioparameter einzugehen.
Ferner kann die Erzeugung elektronischer Geräte schneller und effizienter
gemacht werden, da es nicht länger
notwendig ist, die Audioparameter in der Herstellungsphase in dem
elektronischen Gerät
zu speichern, sondern es äußerst vorteilhaft
ist, ein Zusatzgerät
oder einen beschreibbaren Massenspeicher zum Speichern der Audioparameter
zu verwenden, wobei die Funktionen des Zusatzgeräts, das mit dem elektronischen
Gerät verbunden
ist, auf effizienteste Art und Weise genutzt sind. Außerdem ist
das Abstimmen von Audioparametern außergewöhnlich nützlich, da es weniger Rückschläge bei Fristeinhaltungen
bezüglich
des elektronischen Geräts
selbst gibt und es ferner nicht notwendig ist, einen neuen Programmspeicherschaltkreis
zum Ändern
der Parameter zu ändern.
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Die
Erfindung wird im folgenden unter Bezugnahme auf die beiliegenden
Zeichnungen detaillierter beschreiben.
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Es
zeigen:
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1 eine
Ausführungsform
der Erfindung,
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2 ein
Flußdiagramm,
das das Laden von Parametern zeigt,
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3 eine
weitere Ausführungsform
der Erfindung,
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4 eine
weitere Ausführungsform
der Erfindung.
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In
dem Beispiel von 1 ist das elektronische Gerät 1 eine
PCMCIA-Karte, die die wichtigeren Funktionsblöcke einer Mobilstation umfaßt, welche
in reduzierter Weise in 1 gezeigt sind. Die Funktionen
des elektronischen Geräts 1 sind
hauptsächlich
durch ein Steuergerät 2,
wie eine Mikrocontrollereinheit MCU, gesteuert. Das Steuergerät 2 ist
mit einem Speicher 3, wie einem Festwertspeicher und einem
Arbeitsspeicher (ROM, RAM), versehen. Zur Signalverarbeitung des
elektronischen Geräts
weist die Karte einen digitalen Signalprozessor 4 auf.
Das Steuergerät 2 und
der digitale Signalprozessor 4 sind durch ein Steuer- und
Datenverbindungsstück 5 miteinander
verbunden, mit dessen Hilfe das Steuergerät 2 unter anderem
Steuerinformation an den digitalen Signalprozessor 4 übertragen
sowie Einstellungs- und andere Information in den Arbeitsspeicher
des digitalen Signalprozessors 4 laden kann. Das Steuer-
und Datenverbindungsstück 5 umfaßt beispielsweise
einen Dual-Port-RAM.
Ein Port, nämlich
der erste Steuer- und Datenbus, des Dual-Port-RAM ist mit dem Steuer-
und Datenbus des Steuergeräts 2 verbunden,
und der zweite Port ist mit dem Steuer- und Datenbus des digitalen
Signalprozessors 4 verbunden. Information kann vorteilhafterweise
so von dem Steuergerät 2 über den
Dual-Port-RAM an den digitalen Signalprozessor 4 übertragen
werden, daß das
Steuergerät 2 die
Daten (Bytes) schreibt, die in den Speicherbereich des ersten Ports übertragen
werden sollen. Dann schreibt das Steuergerät 2 ein Byte an eine
bestimmte Adresse im ersten Port, wodurch eine Statusänderung der
Interruptleitung in dem zweiten Port bewirkt ist. Diese Interruptleitung
ist mit der Interruptleitung des digitalen Signalprozessors 4 verbunden,
wobei der digitale Signalprozessor zum Ausführen des entsprechenden Interrupt-Dienstprogramms
weiterleitet. Dieses Interrupt-Dienstprogramm
enthält
Befehle, über
die der digitale Signalprozessor 4 den entsprechenden Speicherbereich
von dem Dual-Port-RAM ausliest und die gelesenen Daten in seinen
eigenen Festwertspeicher überträgt. Das
Auslesen der Daten läßt den Status
der Interrupt-Leitung rückspringen.
Die Datenübertragung
in der Gegenrichtung wird entsprechend durchgeführt.
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Der
digitale Signalprozessor 4 führt das Verarbeiten von demodulierten
Signalen von einer Hochfrequenzkomponente (RF) durch.
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Der
digitale Signalprozessor 4 tendiert unter anderem dazu,
Rauschen und Störungen
in dem empfangenen, demodulierten Signal zu unterdrücken, das
empfangene, demodulierte Signal entsprechend dem Kopfhörer 17 oder
dergleichen, der zu diesem Zeitpunkt benutzt werden soll, zu modifizieren,
Rauschen von dem Mikrofonsignal zu unterdrücken usw. Es ist möglich, in
dem digitalen Signalprozessor 4 verschiedene Signalverarbeitungsalgorithmen
zu implementieren, indem die Programmbefehle, die diesen Funktionen
entsprechen, in der Anwendungssoftware programmiert sind. Folglich
können
verschiedene Filterarten erzielt sein, einschließlich Filter, deren Implementierung
mit der analogen Technik nicht möglich
oder sinnvoll ist.
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Bei
dem digitalen Signalprozessor sind die Audiosignale in digitaler
Form, wobei Analog-/Digitalwandler (A/D-Wandler) zur Umwandlung der analogen
Signale, wie die Signale, die durch ein Mikrofon 18 ausgebildet
sind, in digitale Form und Digital-/Analogwandler (D/A-Wandler)
zur Umwandlung des digitalen Signals in ein analoges Signal, das
beispielsweise zum Kopfhörer 17 befördert werden
soll, erforderlich sind. Diese A/D- und D/A-Wandler sind in dieser Ausführungsform
in dem Audio-Codierungs-/Decodierungs-Schaltkreis 7 (Codec)
enthalten, der in dem Blockdiagramm von 1 gezeigt
ist und Pulscode-Modulation (PCM) anwendet, die an sich bekannt
ist.
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Es
wurde versucht, die Audiosignalverarbeitungsvorgänge auf die jeweils erforderlichen,
spezifischen Merkmale anpassungsfähig zu machen. Dies kann vorteilhafterweise
auf eine Weise implementiert werden, daß die Algorithmen zumindest
teilweise gemäß den Parametern
implementiert werden, wobei eine Änderung des Werts eines Parameters
auch das Ergebnis des Algorithmus ändert. Dies ist nützlich,
wenn beispielsweise der Filterdurchlaßbereich geändert werden muß. Bei elektronischen
Geräten
des Stands der Technik sind die Parameter im Festwertspeicher (ROM)
des digitalen Signalprozessors gespeichert, wobei die Parameter
nicht geändert
werden können,
auch wenn das Zusatzgerät 11 ausgetauscht
würde.
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Das
elektronische Gerät 1 umfaßt ferner
eine oder mehrere Zusatzgerätverbindungen 10,
die beispielsweise gemäß dem PCMCIA-Standard
implementiert sind, wobei die Erfindung jedoch nicht lediglich auf Verbindungsstücke dieser
Art beschränkt
ist. Somit umfaßt
die Zusatzgerätverbindung 10 einen
weiblichen Kontakt und das Zusatzgerät 11 einen männlichen
Kontakt. Die Verbindungsleitungen des Verbindungsstücks 10 sind
nicht vollständig,
sondern in reduzierter Weise gezeigt, in der sie nur die zum Verständnis der
Beschreibung wesentlichen Merkmale umfassen.
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Ein
Erweiterungsbus 12 ist zum Übertragen von Steuer- und Datensignalen
zwischen dem elektronischen Gerät 1 und
dem Zusatzgerät 11 vom
Steuergerät 2 zur
Zusatzgerätverbindung 10 geführt. Der
Erweiterungsbus 12 kann ein Daten- oder Steuerbus jeglicher
Art sein. Er kann außerdem
eine Verbindung sein, die sich auf Infrarotdatenübertragung (IR-Verbindung)
oder Hochfrequenzdatenübertragung
(HF-Verbindung) stützt.
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Das
Zusatzgerät
kann eine Einheit der Art eines PDA, eines tragbaren Rechners (PC)
wie in 1 gezeigt, eines Handapparats, einer Freisprechausrüstung für eine Mobilstation
usw. sein.
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In
dem in 1 gezeigten Anwendungsbeispiel ist das Zusatzgerät 11 ein
tragbarer Rechner, der unter anderem einen Mikroprozessor 13 umfaßt, welcher
hauptsächlich
die Operationen des Datenprozessors 11 steuert. Ferner
umfaßt
der Datenprozessor 11 einen anwendungsspezifischen Schaltkreis 14 (ASIC)
zum Ausführen
der meisten logischen Operationen des Datenprozessors 11 und
Verringern der Anzahl separater logischer Schaltkreise in dem Datenprozessor 11.
Außerdem
weist der Datenprozessor 11 einen Speicher 15 auf, wie
einen Festwertspeicher zum Speichern der Grundsoftware des Datenprozessors 11 und
einen Arbeitsspeicher beispielsweise zum Speichern von Information,
die während
der Verarbeitung gebraucht ist. Ferner umfaßt der in 1 gezeigte
Datenprozessor 11 einen Audioblock 16, der während eines
Anrufs außerdem
als der Audio-Codierungs-/Decodierungsblock des elektronischen Geräts benutzt
ist, einen Lautsprecher 17 und ein Mikrofon 18,
wobei der Datenprozessor zum Ausbilden von Audio-Nachrichten und
Empfangen von beispielsweise vom Benutzer gegebenen Steuersignalen
benutzt sein kann, wenn das Betriebssystem des Datenprozessors Steuerung über Sprachbefehle
zuläßt.
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Die
Speisespannungen, die der Datenprozessor 11 benötigt, sind
von einer Batterie 19 über
eine Spannungswandlerkopplung 20 zugeführt. Die Batterie 19 des
Datenprozessors 11 kann bei Bedarf wieder aufgeladen werden,
beispielsweise über
ein Ladegerät 21 aus
der Netzspannung.
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In
der Ausführungsform
gemäß 1 weist
das elektronische Gerät 1 keine
eigene Speisespannung auf, sondern empfängt die Speisespannung von
der Spannungswandlerkopplung 20 des Datenprozessors 11, der
als Zusatzgerät
benutzt ist, über
die Zusatzgerätverbindung 10.
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Der
Lautsprecher 17 und das Mikrofon 18 des Datenprozessors
kann in das Gehäuse
des Datenprozessors 11 integriert sein, wobei es außerdem möglich ist,
einen externen Lautsprecher und ein externes Mikrofon zu benutzen,
die über
Kabel an den Datenprozessor 11 angeschlossen sind.
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Im
folgenden wird die in 1 gezeigte Kopplung hinsichtlich
der Gesichtspunkte beschrieben, die zum Verständnis der Erfindung notwendig
sind.
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Nach
dem Einschalten der Spannung führt
der Mikroprozessor 13 das Anfangsladeprogramm unter anderem
zum Hochfahren des Betriebssystems in den Arbeitsspeicher von beispielsweise
einer Festplatte (nicht gezeigt) aus. Nach den Anfangsoperationen
kann der Gebrauch des Datenprozessors beispielsweise durch Starten
eines Anwendungsprogramms, wie einem Terminalprogramm, gestartet
werden. Auf entsprechende Art und Weise führt das Steuergerät 2 des
elektronischen Geräts
seine eigenen Initialisierungsoperationen gemäß den Programmbefehlen durch,
die im Speicher 3 gespeichert sind. Die Initialisierungsoperationen
beinhalten das Starten des Betriebs des digitalen Signalprozessors 4 und
Laden der Parameter in den Arbeitsspeicher 22 des digitalen
Signalprozessors. Das elektronische Gerät 1 umfaßt außerdem eine
Hochfrequenzkomponente 6, die in dieser Ausführungsform
die Sender-/Empfängereinheit
einer Mobilstation, wie einer GSM-Mobilstation, ist, die außerdem einen
Modulator und einen Demodulator umfaßt. In dieser Hinsicht entspricht
der Betrieb des in 1 gezeigten elektronischen Geräts 1 hauptsächlich den
Signalvorgängen,
die zwischen der Mobilstation und dem Mobilkommunikationsnetz beim
Starten der GSM-Mobilstation zum Eintritt in das Mobilkommunikationsnetz
durchzuführen
sind.
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Die
Audioparameter, die in der Anlaufphase in den digitalen Signalprozessor 4 geladen
werden, sind vorteilhafterweise Standardwertaudioparameter, die
gemäß einem
bestimmten Standardwertmodus definiert sind, beispielsweise dem
normalen Audiomodus. Diese Audioparameter werden in Situationen
benutzt, in denen das Zusatzgerät 11,
das mit dem elektronischen Gerät 1 verbunden
ist, das Laden von Audioparametern gemäß der Erfindung nicht unterstützt, oder
falls die Audioparameter aus irgendeinem Grund nicht geladen werden
können.
Daher entspricht dieser Operationsmodus in hohem Maße dem Betrieb
des Stands der Technik.
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Das
Laden von Audioparametern gemäß einer
ersten Ausführungsform
der Erfindung, in einem reduzierten Flußdiagramm in 2 gezeigt,
wird vom Zusatzgerät 11 vorteilhafterweise
in Verbindung mit den Hochfahroperationen des elektronischen Geräts 1 oder
bei Bedarf, beispielsweise beim Einrichten eines Audioanrufs, durchgeführt. Die
Parameter werden beispielsweise über
die Zusatzgerätverbindung 10 geladen. Das
Zusatzgerät 11 sendet
dem elektronischen Gerät 1 eine Audioparameterabfragenachricht AUDIO_PARAMETERS_SUPPORT,
um herauszufinden, ob es möglich
ist, neue Audioparameter von dem Zusatzgerät 11 in den digitalen
Signalprozessor 4 des elektronischen Geräts 1 zu
laden (Block 201). Die Abfragenachricht ist beispielsweise
ein Byte von acht Bits, das in serieller oder paralleler Form über die
Zusatzgerätverbindung 10 an
das elektronische Gerät 1 übertragen
wird. Ein Beispiel dafür
ist in Tabelle 1 gezeigt. Die empfangene Nachricht wird von dem
elektronischen Gerät 1 zur
Kenntnis genommen, und wenn das elektronische Gerät 1 den
Betrieb gemäß der Erfindung
unterstützt,
geht es vom normalen Audiomodus zum erweiterten Audiomodus gemäß der Erfindung über (Block 202)
und sendet dem Zusatzgerät 11 eine
Bestätigungsnachricht
AUDIO_PARAMETERS_SUPPORT, die dieselbe Nachricht wie die Abfragenachricht
sein kann. Auf Grundlage der Bestätigungsnachricht folgert das
Zusatzgerät 11,
daß die
neuen Parameter im elektronischen Gerät 1 geladen werden
können.
Wenn die Bestätigungsnachricht
nicht empfangen wird oder die Bestätigungsnachricht nicht richtig
ist, wird kein Versuch unternommen, die neuen Audioparameter in
das elektronische Gerät 1 zu
laden.
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Nach
der richtigen Bestätigungsnachricht
sendet das elektronische Gerät 1 dem
Zusatzgerät 11 eine Anfrage
zum Laden der Audioparameter AUDIO_PARAMETERS_REQUEST (Block 205).
Auch diese Nachricht ist vorteilhafterweise eine 1-Byte-Nachricht, wie
im Beispiel von Tabelle 2 gezeigt.
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Das
Zusatzgerät 11 empfängt die
Nachricht und interpretiert sie, wonach das Laden vom Zusatzgerät 11 in
das elektronische Gerät 1 gestartet
wird. Dies kann vorteilhafterweise in einer Ladenachricht AUDIO_PARAMETERS_UPDATE
durchgeführt
werden, die in Tabelle 3 beispielhaft veranschaulicht ist. Das erste
Byte in der Ladenachricht ist der Nachrichtencode, die folgenden
zwei Bytes geben in diesem Fall die Initialadresse der Parameter
im Arbeitsspeicher des digitalen Signalprozessors 4 an,
d.h. die Adresse, an der die Parameter, die in der Nachricht übertragen
werden sollen, in dem elektronischen Gerät 1 gespeichert werden.
Nach der Initialadresse (4. Byte) kommt die Information zur Anzahl
der Parameter, die in diesem Fall die Länge von einem Byte aufweist,
wobei 256 Parameter in einer Nachricht übertragen werden können, die
bei den meisten Anwendungen in Gebrauch genügen. Die Anzahl kann entweder
durch Erhöhen
der Länge
der Anzahlinformation oder durch Senden der Parameter in mehreren
Ladenachrichten erhöht
werden. Nach der Anzahlinformation werden die Audioparameter übertragen,
die normalerweise jeweils zwei Byte umfassen. Die Parameter werden
typischerweise derart übertragen,
daß das
wichtigste Byte MSB zuerst kommt und das am wenigsten wichtige Byte
LSB folgt. Nachdem alle durch die Anzahl angegebenen Parameter übertragen
wurden (Block 206), speichert das elektronische Gerät 1 die
Parameter in Speicheradressen, die für die Parameter im Arbeitsspeicher 22 des
digitalen Signalprozessors 4 reserviert sind (Block 207),
auf dieselbe Art und Weise wie oben in dieser Beschreibung in Verbindung
mit den Audioparametern mit Standardwerten, die aus dem Speicher 3 des
Steuergeräts 2 geladen
werden sollen, beschrieben.
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Nach
dem erfolgreichen Laden der Parameter sendet das elektronische Gerät 1 eine
Bestätigungsnachricht
AUDIO_PARAMETERS_UPDATE_COMPLETE (Tabelle 4) an das Zusatzgerät 11 (Block 208),
das nach deren Empfang die Parameterladeoperation anhält und seinen
normalen Betrieb fortsetzt. Falls das Laden aus irgendeinem Grund
nicht erfolgreich war, sendet das elektronische Gerät 1 eine
Bestätigungsnachricht AUDIO_PARAMETERS_UPDATE_FAILED
(Tabelle 5) zum gescheiterten Laden sowie den Code des Grunds des
Scheiterns an das Zusatzgerät 11 (Block 209).
Ein Scheitern des Ladens kann beispielsweise aus der Tatsache hervorgehen,
daß sich
das elektronische Gerät 1 nicht
in einem solchen Audiobetriebsmodus befindet, in dem die Audioparameter
benutzt werden, oder daß die
Initialadresse in der Ladenachricht unrichtig ist. Die Ladeadresse
sollte sich in einem Bereich befinden, der in dem digitalen Signalprozessor 4 für Audioparameter reserviert
ist.
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Nach
dem Scheitern des Ladens kann ein erneutes Laden von Parametern
beispielsweise derart versucht werden, daß das Zusatzgerät 11 eine
neue Parameterladenachricht erzeugt und die Operation dieselbe wie
oben beschrieben ist. Zum Vermeiden eines fortgesetzten erneuten
Ladeversuchs kann die Anzahl der erneuten Ladeversuche begrenzt
sein (Block 210), und wenn die Parameter nicht innerhalb
der gestatteten Ladeversuche geladen werden können, benutzt der digitale
Signalprozessor 4 die Standardwertparameter.
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Das
Laden von Audioparametern kann auch durchgeführt werden, wenn ein neues
Zusatzgerät 11 in dem
elektronischen gerät 1 ausgetauscht
wird. Als Beispiel wird das in 3 gezeigte
elektronische Gerät 1 benutzt,
das eine Mobilstation wie eine GSM-Station ist. Die Verbindung mit
dem Zusatzgerät 11 kann
mithilfe von Nachrichten erkannt werden, die zwischen dem elektronischen
Gerät 1 und
dem Zusatzgerät 11 übertragen
werden sollen. Anstelle des Mikrofons 8 und des Kopfhörers 9 des
elektronischen Geräts 1 wählt das
Steuergerät 2 das
Mikrofon 27 und den Kopfhörer/Lautsprecher 26 des
Zusatzgeräts 11 aus,
die beispielsweise in derselben Verbindung benutzt werden sollen,
wenn die Audioparameter, die zum Gebrauch in Verbindung mit dem
Zusatzgerät 11 bestimmt
sind, in den digitalen Signalprozessor 4 geladen werden.
Die Auswahl wird vorteilhafterweise durch elektrisch gesteuerte
Weichen (nicht gezeigt) hergestellt, die in dem elektronischen Gerät 1 der
beiliegenden Zeichnungen im Audio-Codierungs-/Decodierungsschaltkreis 7 angeordnet sind.
Das Steuersignal, wie eine Spannung auf zwei Ebenen, wird durch
die Weichensteuerleitung 28 durchgeführt.
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Die
Verbindung des Zusatzgeräts 11 mit
dem elektronischen Gerät 1 kann
außerdem
durch Bereitstellen eines Unterbrechungssignals an das Steuergerät 2 erkannt
werden. Eine Steuergerät-Interruptleitung
oder dergleichen (nicht gezeigt) wird zur Zusatzgerätverbindung
geführt,
und die Interrupt-Anfrage an das Steuergerät 2 erfolgt durch Ändern des
Status der Steuergerät-Interruptleitung
beispielsweise vom logischen 1-Status in den logischen 0-Status.
Die Anwendungssoftware des Steuergeräts 2 umfaßt ein Interrupt-Dienstprogramm,
das das Steuergerät 2 zur
Ausführung
startet. Das Interrupt-Dienstprogramm startet das Laden der Parameter,
das gemäß den oben
beschriebenen Operationen durchgeführt werden kann. Die praktische
Implementierung der Interrupt-Operationen hängt unter anderem von der Art
des Steuergeräts 2 ab
und gehört
für den
Fachmann auf diesem Gebiet zum Stand der Technik.
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Obgleich
die obige Beschreibung das Laden der Audioparameter in einer Situation
behandelt, in der das Zusatzgerät 11 mit
dem elektronischen Gerät 1 verbunden
ist, ist es außerdem
möglich,
die Audioparameter in der Phase in den digitalen Signalprozessor 4 zu
laden, in der das Zusatzgerät 11 getrennt
ist. Dies kann durch Anwenden der oben in Verbindung mit dem Verbinden
des Zusatzgeräts 11 beschriebenen
Prinzipien erkannt werden, vorteilhafterweise durch eine Änderung
der Spannung einer Erkennungsleitung 23 oder durch Senden
einer Interrupt-Nachricht
zum Statusunterschied der Interrupt-Leitung an das Steuergerät 2.
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Falls
notwendig kann das Laden von Audioparametern außerdem durchgeführt werden,
wenn das Zusatzgerät 11 seinen
Audiomodus ändert.
Dies wird vorteilhafterweise in einer Weise implementiert, daß das Zusatzgerät 11 das
elektronische Gerät 1 über ein
Erfordernis zum Laden der Audioparameter beispielsweise durch eine
Nachricht, die über
den Erweiterungsbus 12 übertragen
werden soll, informiert.
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Es
folgt eine Beschreibung des Ladens der Audioparameter aus einem
beschreibbaren Massenspeicher 25 gemäß einer zweiten vorteilhaften
Ausführungsform
der Erfindung. In dieser Verbindung wird auf 4 Bezug
genommen. Der Speicher 3 des elektronischen Geräts 1 umfaßt einen
beschreibbaren Massenspeicher 25, beispielsweise einen
Flash-Speicherschaltkreis, der zumindest ein Teil der ladefähigen Audioparameter
entweder für
ein Zusatzgerät
oder die Parameter für
zwei oder mehr Zusatzgeräte 11 enthält. Das
Zusatzgerät 11 weist
beispielsweise einen Zusatzlautsprecher 26 und ein Zusatzmikrofon 27 auf.
Für jedes
Zusatzgerät
ist derselbe Speicherbereich für
die Audioparameter im Arbeitsspeicher 22 des digitalen
Signalprozessors 4 reserviert, d.h. die Parameter werden
stets von derselben Speicheradresse beginnend in den Arbeitsspeicher 22 des
digitalen Signalprozessors 4 geladen. Somit können die
Algorithmen, die im Festwertspeicher des digitalen Signalprozessors
gespeichert sind, die auf den Algorithmus bezogenen Parameter von beständigen Adressen
im Arbeitsspeicher 22 des digitalen Signalprozessors abrufen.
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Die
Parameter werden beispielsweise folgendermaßen in dem beschreibbaren Massenspeicher
gespeichert. Die Parameter werden zunächst für jedes Zusatzgerät abgestimmt
und von einem Datenprozessor (nicht gezeigt) in eine Datei kompiliert,
in der Variablen für
die Parameter jeden Zusatzgeräts
reserviert sind. In der Phase, in der die Anwendungssoftware des
digitalen Signalprozessors durch Verknüpfen verschiedener Programmmodule
gebildet wird, werden die Variablen verschiedener Zusatzgeräte zum Überdecken
kombiniert, d.h. zum Starten von derselben Adresse. Die Implementierungsweise
ist aus dem Programmieren bekannt. Somit umfaßt derselbe Speicherblock mehrere
Speicherseiten gemäß der Anzahl
der Parametergruppen, wobei jede Seite die Parameter eines Zusatzgeräts enthält. Nach
dem Kombinieren werden die Speicherseiten durch ein sogenanntes
Hilfsprogramm in eine Definitionsdatei kompiliert (beispielsweise
eine Datei mit der Bezeichnung param.h, wenn beispielsweise die
C-Programmsprache benutzt wird), in der der gesamte Programmcode,
der in den digitalen Signalprozessor geladen werden soll, in verschiedenen
Aufstellungen vertreten ist, die beispielsweise Zahlen eines Systems
enthalten, das Zahlen auf Basis 16 repräsentiert (Hexadezimalzahlen).
Diese Datei ist als Teil der Anwendungssoftware des Steuergeräts 2 des
elektronischen Geräts angehängt. Dieser
Schritt wird normalerweise Programmkompilierung genannt, wobei die
Startcodedatei entweder in einen Objektcode, der noch in ein Programm
in Maschinensprache konvertiert werden muß, oder direkt in einen Programmcode
in Maschinensprache gebildet wird. Der Programmcode in Maschinensprache
ist dergestalt, daß ihn
das jeweils verwendete Steuergerät
zum Betrieb benutzen kann. Der Programmcode in Maschinensprache
wird im Festwertspeicher des Steuergeräts gespeichert, der vorteilhafterweise
den beschreibbaren Massenspeicher 25 umfaßt. Der
Programmcode umfaßt
nun auch die Parameter, die in separaten Aufstellungen gespeichert
sind.
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Das
Steuergerät 2 ruft
die Parameter, die in den digitalen Signalprozessor 4 eingeleitet
werden sollen, aus der Aufstellung ab. Die Übertragung an den digitalen
Signalprozessor 4 erfolgt beispielsweise über einen Dual-Port-Speicher 5.
Dieses Prinzip findet normalerweise bei digitalen Signalprozessoren 4 zum
Laden solcher Programmcodes Anwendung, die nicht im Festwertspeicher
des digitalen Signalprozessors 4 gespeichert sind, sondern
nur bei Bedarf in den Arbeitsspeicher 22 des digitalen
Signalprozessors 4 geladen werden sollen.
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Das
Erfordernis zum Laden von Audioparametern kann jederzeit während des
Betriebs des elektronischen Geräts 1 auftreten,
wobei es beim Laden der Audioparameter vorteilhaft ist, einen sogenannten
Nachrichtenzwischenspeicher zu benutzen, der ein Speicherbereich
ist, welcher zu diesem Zweck im Speicherbereich des Dual-Port-Schaltkreises 5 reserviert
ist. In der Phase, in der die Parameter geladen werden sollten, beispielsweise
aufgrund des Verbindens eines Zusatzgeräts, wird dies von dem Steuergerät 2 erkannt,
das die erforderlichen Parameter aus dem beschreibbaren Massenspeicher 25 abruft.
Es ist nicht notwendigerweise genügend Platz in dem Nachrichtenzwischenspeicher
für alle
diese Parameter gleichzeitig vorhanden, weswegen die Übertragung
an den digitalen Signalprozessor 4 in zwei oder mehr Teilen
durchgeführt
werden muß. Das
Steuergerät 2 teilt
die Parameter in Teilnachrichten auf, etikettiert die Bezeichnungsinformation
jeder Teilnachricht, die übertragen
werden soll, mit der Nummer der Teilnachricht und überträgt jeweils
eine Teilnachricht an den Nachrichtenzwischenspeicher. Das Beschreiben
des Nachrichtenzwischenspeichers hat eine Unterbrechung des digitalen
Signalprozessors 4, der an der anderen Seite des Dual-Port-Schaltkreises 5 gekoppelt ist,
zur Folge und startet ein Interrupt-Dienstprogramm zum Verarbeiten
der Nachricht. Die Nachricht wird entweder in dem Interrupt-Dienstprogramm
verarbeitet, oder das Interrupt-Dienstprogramm
setzt ein Flag, d.h. der Status eines bestimmten Bits an einer bestimmten
Speicheradresse wird als Zeichen der empfangenen Nachricht geändert. In
der Anwendungssoftware des digitalen Signalprozessors 4 wird
der Status dieses Bits fortlaufend überwacht, wobei der digitale
Signalprozessor 4 nach dem Erkennen einer Statusänderung
ein Nachrichtenverarbeitungsanwendungsprogramm ausführt.
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Aus
der Bezeichnungsinformation der Nachricht erkennt der Nachrichtenprozessor
die Nummer der Teilnachricht und die Initialadresse zum Laden der
Parameter und Kopieren der Parameter aus dem Nachrichtenzwischenspeicher
in den Arbeitsspeicher des digitalen Signalprozessors 4,
beginnend bei der Adresse, die in der Bezeichnungsinformation angegeben
ist. Nachdem der digitale Signalprozessor 4 die Parameter
kopiert hat, zeigt er an, daß der
Nachrichtenzwischenspeicher leer ist, womit das Steuergerät 2 mit
dem Senden der nächsten
Teilnachricht beginnen kann. Das Löschen des Nachrichtenzwischenspeichers
kann beispielsweise derart bekannt gegeben werden, daß der digitale
Signalprozessor 4 einen bestimmten Wert in eine bestimmte Speicheradresse
in dem Dual-Port-Schaltkreis 5 schreibt. Das Steuergerät 2 liest
diesen Speicherplatz fortlaufend und folgert aus dem gelesenen Wert,
ob der Zwischenspeicher leer ist oder nicht.
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Nach
dem Übertragen
aller notwendigen Parameter, d.h. wenn die letzte Teilnachricht
in den Arbeitsspeicher 22 des digitalen Signalprozessors 4 übertragen
ist, initialisiert der digitale Signalprozessor 4 die Algorithmen
mit diesen neuen Werten und setzt seinen normalen Betrieb fort.
Das Steuergerät 2 dämpft vorteilhafterweise
die Audiosignale, d.h. den Audio-Codierungs-/Decodierungsblock 7.
Dies geschieht hauptsächlich,
um Zeit zum Einleiten der neuen Parameter zu geben und das Erzeugen
von zusätzlichen
Geräuschen, wie
Klicken und Knallen zu vermeiden.
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Das
derartige Laden der Parameter ermöglicht es, die Parameter abzustimmen
und sie separat in Aufstellungen zu kompilieren, unabhängig von
der Softwareentwicklung des Steuergeräts 2 des elektronischen Geräts 1,
solange die Anwendungssoftware gemäß dem oben vorgestellten Lademechanismus
in der Anwendungssoftware des Steuergeräts 2 geladen ist.
Diese Anwendungssoftware kann in ein elektronisches Gerät geladen
werden, das bereits auf dem Markt ist, beispielsweise in Verbindung
mit der Pflege, wobei die Aktualisierung eine Möglichkeit zum Laden von Audioparametern
für neue
Zusatzgeräte
oder Austauschen der Parameter für
alte Zusatzgeräte
bietet.
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Es
ist außerdem
in dieser Anwendung möglich,
die oben vorgestellten Prinzipien zum Folgern, ob die Audioparameter
in den digitalen Signalprozessor 4 geladen werden sollten,
zu nutzen. Das elektronische Gerät 1 erkennt
vorteilhafterweise die Art des Zusatzgeräts 11 und wählt auf
Grundlage dieser Information jene Audioparameter aus, die in dem
beschreibbaren Massenspeicher 25 gespeichert sind und geladen
werden sollen. Das Zusatzgerät 11 kann
beispielsweise eine Freisprechausrüstung mit einem Zusatzlautsprecher
und einem Zusatzmikrofon sein. Eine Verbindung des Zusatzgeräts 11 kann
beispielsweise als eine Spannungsänderung einer Erkennungsleitung 23 erkannt
werden. In dieser Ausführungsform
ist die Erkennungsleitung 23 mit einem Widerstand R1 an
eine konstante Spannung V gekoppelt, wobei die Spannung an einem
Ende des Widerstands R1 im wesentlichen der konstanten Spannung
V entspricht, wenn kein Zusatzgerät 11 angeschlossen
ist. Das andere Ende des Widerstands R1 ist mit einem Stift der
Zusatzgerätverbindung 10 und über einen
A/V-Wandler 24 mit dem Steuergerät 2 verbunden.
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Das
Zusatzgerät 11 weist
einen Widerstand R2 auf, der mit einem Stift verbunden ist, welcher
zur Erkennungsleitung gehört
und dessen eines Ende mit dem Erdpotential GROUND verbunden ist.
Wenn das Zusatzgerät 11 mit
der Zusatzgerätverbindung 10 des
elektronischen Geräts
verbunden wird, bilden die Widerstände R1 und R2 einen Spannungsverteiler,
wodurch die Spannung der Erkennungsleitung 23 geändert wird. Das
Steuergerät 2 liest
fortlaufend das Umwandlungsergebnis des A/D-Wandlers 24, d.h. den numerischen Wert,
der der Spannung der Erkennungsleitung entspricht. Auf eine genügende Änderung
dieses Werts hin folgert das Steuergerät 2, daß ein Zusatzgerät 11 mit
der Zusatzgerätverbindung 10 verbunden
ist, wobei das Steuergerät 2 des
elektronischen Geräts
in den erweiterten Audiomodus übergeht
und eine Audioparameterabfragenachricht AUDIO_PARAMETERS_SUPPORT
an das Zusatzgerät 11 sendet.
Die Operation entspricht dem Laden von Parametern wie oben in dieser
Beschreibung beschrieben, auf die in diesem Zusammenhang Bezug genommen
wird.
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Die
Zusatzgerätverbindung 10 und
die Erkennung können
auch derart implementiert sein, daß die Spannung der Erkennungsleitung 23 zum
Ableiten der Art des Zusatzgeräts 11 und
der Tatsache, ob die Audioparameter benötigt werden und in welcher
Phase das Laden durchgeführt
werden sollte, genutzt wird. Somit variiert der Widerstandswert
des Widerstands R2 bei verschiedenen Arten von Zusatzgeräten 11.
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Die
oben beschriebene Übertragung
von Nachrichten wird nun nicht zum Laden benötigt, es wird jedoch vorteilhaft
durchgeführt,
so daß das
Steuergerät 2 die
Parameter aus dem Speicherbereich des beschreibbaren Massenspeichers 25 abruft,
die in den Speicher 3 des Steuergeräts 2 geladen werden
sollen. Danach werden die Audioparameter, die in den Speicher 3 gelesen
sind, in den digitalen Signalprozessor 4 übertragen,
wie oben in dieser Beschreibung beschrieben.
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Es
ist vorteilhaft, das Laden aus einem beschreibbaren Massenspeicher 25 unter
anderem für
Zusatzgeräte 11 zu
implementieren, die keinen Mikroprozessor oder dergleichen zum Verarbeiten
von Ladenachrichten beinhalten.
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Die
Erfindung ist nicht lediglich auf die oben vorgestellten Ausführungsformen
beschränkt,
sondern kann innerhalb des Anwendungsgebiets der beiliegenden Ansprüche verändert sein.
Die Verbindung zwischen der zentralen Recheneinheit 2 und
dem digitalen Signalprozessor 4 kann auch auf andere Art
und Weise als mit einem Dual-Port-Schaltkreis implementiert sein.
Das elektronische Gerät 1 weist
nicht notwendigerweise einen separaten DSP auf, sondern der digitale
Signalprozessor 4 kann auch in der Anwendungssoftware der zentralen
Recheneinheit 2 implementiert sein.