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Die vorliegende Erfindung betrifft
einen Pulverinhalator zur Verabreichung von Pulver durch Inhalation.
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Es sind zahlreiche Pulverinhalatoren
bekannt, die zur Einführung
einer Pulverdosis in einen Luftstrom unterschiedliche Systeme verwenden. Üblicherweise
inhaliert ein Patient das Pulver in seine Lungen, um beispielsweise
Asthma zu behandeln.
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Aus der EP-A-0237507 ist ein solcher
Pulverinhalator bekannt. Dieser Inhalator umfasst einen Inhalationskanal
und ein Mundstück,
das eine Luftkammer und eine Auslassdüse umfasst, die zusammen einen
Strömungsweg
definieren, durch den ein Luftstrom gezogen wird, wenn ein Benutzer
inhaliert. Dieser Inhalator umfasst weiterhin Mittel zum Einführen von
Pulver in den Inhalationskanal. Beim Inhalieren wird Luft zunächst in
und durch den Inhalationskanal gezogen, um Pulver aufzunehmen. Der
pulverhaltige Luftstrom wird dann durch die Luftkammer und aus der
Auslassdüse
des Mundstücks
gezogen.
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Pulverinhalatoren sind jedoch besonders feuchtigkeitsanfällig und
sollten deshalb ein Trockenmittel wie Kieselgel enthalten, das etwaige
Feuchtigkeit absorbiert. Es versteht sich natürlich, dass das Trockenmittel
völ-lig getrennt von
dem zu inhalierenden Pulver gehalten werden muss, damit das Pulver nicht
kontaminiert wird.
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Aus der DE-C-4415462 ist ein Pulverinhalator
bekannt, der eine Kammer mit Trockenmittel aufweist; diese Kammer
wird teilweise durch eine erste und eine zweite Pfanne definiert,
die zusammengeklammert werden.
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Bei Pulverinhalatoren der Art wie
sie aus der EP-A-0237507
bekannt ist, die einen Inhalatorkörper und an einem Ende einen
Griffabschnitt aufweisen, der bezüg- 1ich des Inhalatorkörpers so gedreht werden kann,
dass eine Dosis Pulver zum Inhalieren bereitgestellt wird, wurde
später
eine Kammer im Griffabschnitt zur Aufnahme von Trockenmittel vorgeschlagen.
Bei einer vorgeschlagenen Konstruktion umfasst der Griffabschnitt
einen ersten und einen zweiten Teil, die nach dem Zusammenfügen eine Kammer
ergeben und zusammenwirkende Keilverzahnungen aufweisen, um sie
rotationsmäßig zu verriegeln.
Diese vorgeschlagene Konstruktion hat jedoch einen großen Nachteil,
der darin besteht, dass sich beim Zusammenfügen des ersten und des zweiten
Teils Trockenmittelteilchen zwischen die Keilverzahnungen setzen
und einen korrekten Zusammenbau verhindern können.
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Ein Ziel der vorliegenden Erfindung
besteht also darin, einen Pulverinhalator mit einer Konstruktion
bereitzustellen, dank derer seine Teile, die die Kammer für das Trockenmittel
definieren, beim Einschließen
des Trockenmittels sicher und zuverlässig zusammengefügt werden
können.
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Dementsprechend stellt die vorliegende
Erfindung einen Inhalator zur Verabreichung von Pulver durch Inhalation
bereit mit einem Glied, das eine Kammer zur Aufnahme von teilchenförmigem Trockenmittel
definiert, wobei das Glied einen ersten und einen zweiten Teil enthält, dadurch
gekennzeichnet, dass der erste Teil eine mit mindestens einer inneren oder
einer äußeren Keilverzahnung
versehene Außenfläche und
der zweite Teil eine mit mindestens der äußeren bzw. inneren Keilverzahnung
versehene Innenfläche
aufweist und dass die Keilverzahnungen so bemessen und/oder beabstandet
sind, dass sie eine kontinuierliche relative Drehung des ersten
und des zweiten Teils verhindern und Räume dazwischen definieren,
in die Trockenmittelteilchen gelangen können.
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Bevorzugt sind die Keilverzahnungen
so bemessen und/oder beabstandet, dass sie den ersten und den zwei ten
Teil rotationsmäßig festlegen,
wenn sie sich in mindestens einer relativen winkelmäßigen Position
befinden.
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Weiter bevorzugt sind die Keilverzahnungen so
bemessen und/oder beabstandet, dass sie den ersten und den zweiten
Teil unabhängig
von der zwischen ihnen herrschenden relativen winkelmäßigen Beziehung
rotationsmäßig festlegen.
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Noch weiter bevorzugt werden die
Keilverzahnungen von mehreren an den Außen- bzw. Innenflächen des
ersten und des zweiten Teils vorgesehenen Vorsprüngen definiert und fehlen bei
der entweder mit einer äußeren oder
einer inneren Keilverzahnung versehenen Außenfläche des ersten Teils im Vergleich
zu Fiktivflächen
mit Vorsprüngen
n1 Fiktivvorsprünge zwischen benachbarten Vorsprüngen, wobei
n1 eine ganze Zahl größer als oder gleich eins ist,
und fehlen bei der mit der inneren oder äußeren Keilverzahnung versehenen
Innenfläche
des zweiten Teils n2 Fiktivvorsprünge zwischen
benachbarten Vorsprüngen,
wobei n2 eine ganze Zahl größer als
n1 ist und die folgenden Beziehungen erfüllt: (n1 + 1).k1 + 1 = (n2 + 1).k2 und (n1 + 1).k3 = (n2 + 1).k4, wobei
k1, k2, k3 und k4 Null oder
ganze Zahlen größer als
Null sind und k2 kleiner als k4 ist.
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Vorzugsweise sind die mindestens
eine äußere Keilverzahnung
und die mindestens eine innere Keilverzahnung unterschiedlich radial
bemessen.
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Vorzugsweise umfassen der erste und
der zweite Teil zusammenwirkende Arretiermittel, die diese beim
Zusammenbau zusammenhalten, und sind die Keilverzahnungen bezüglich der
zusammenwirkenden Arretiermittel so bemessen und/oder beabstandet,
dass die mindestens eine äußere Keilverzahnung
beim Zusammenbau des ersten und des zweiten Teils in der mindestens
einen inneren Keilverzahnung in Eingriff kommt, bevor von den zusammen wirkenden
Arretiermitteln Widerstand gegen weiteres Einführen bewirkt wird.
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Vorzugsweise sind die Keilverzahnungen
so bemessen und/oder beabstandet, dass die Achsen des ersten und
des zweiten Teils im Wesentlichen relativ winkelmäßig unbeweglich
sind, bevor von den zusammenwirkenden Arretiermitteln Widerstand
gegen weiteres Einführen
bewirkt wird.
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Vorzugsweise erstreckt sich die mindestens eine
innere Keilverzahnung von einer Position, die sich hinreichend nahe
an dem Umfangsrand der Fläche,
in der diese vorgesehen ist, befindet, dass die Keilverzahnungen
beim Zusammenbau des ersten und des zweiten Teils miteinander Eingriff
kommen, bevor von den zusammenwirkenden Arretiermitteln Widerstand
gegen weiteres Einführen
bewirkt wird.
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Vorzugsweise sind die relativen Längen und Positionen
der Keilverzahnungen derart, dass mindestens ein Drittel der Länge der äußeren und
der inneren Keilverzahnung in Eingriff kommt, bevor von den zusammenwirkenden
Arretiermitteln Widerstand gegen weiteres Einführen bewirkt wird.
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Vorzugsweise umfassen die zusammenwirkenden
Arretiermittel eine mindestens teilweise um den Umfang verlaufende
Nut und eine mindestens teilweise um den Umfang verlaufende Rippe,
die so konfiguriert ist, dass sie darin in Eingriff kommt.
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Vorzugsweise ist die mindestens teilweise um
den Umfang verlaufende Rippe an der Außenfläche des ersten Teils und die
mindestens teilweise um den Umfang verlaufende Nut an der Innenfläche des zweiten
Teils vorgesehen.
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Weiter bevorzugt ist die mindestens
teilweise um den Umfang verlaufende Nut in der Innenfläche des
zweiten Teils zwischen dem Umfangsrand der Innenfläche und
der mindestens einen an der Innenfläche vorgesehenen Keilverzahnung
vorgesehen.
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Vorzugsweise beträgt die Länge der mindestens einen äußeren Keilverzahnung
etwa drei Viertel der Länge
der mindestens einen inneren Keilverzahnung.
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Vorzugsweise ist die Außenfläche des
ersten Teils mit mindestens einer äußeren Keilverzahnung und die
Innenfläche
des zweiten Teils mit mindestens einer inneren Keilverzahnung versehen.
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Vorzugsweise umfasst der Inhalator
weiterhin einen Inhalatorkörper
und ein Mundstück,
aus dem im Gebrauch Pulver inhaliert wird, wobei in dem Inhalatorkörper ein
Dosiermechanismus zur Bereitstellung einer Pulverdosis zur Inhalation
untergebracht ist.
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Weiter bevorzugt umfasst das Glied
einen Griffabschnitt zur Betätigung
des Dosiermechanismus.
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Noch weiter bevorzugt ist der Griffabschnitt drehbar
an dem Inhalatorkörper
angebracht.
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Noch weiter bevorzugt weist der Inhalatorkörper entweder
eine mindestens teilweise um den Umfang verlaufende Rippe oder eine
mindestens teilweise um den Umfang verlaufende Nut auf und weist der
Griffabschnitt jeweils die andere der mindestens teilweise um den
Umfang verlaufenden Rippe bzw. der mindestens teilweise um den Umfang
verlaufenden Nut auf, wobei die mindestens teilweise um den Umfang
verlaufende Rippe so ausgelegt ist, dass sie in der mindestens teilweise
um den Umfang verlaufenden Nut in Eingriff kommt.
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Vorzugsweise ist mindestens ein Teil
einer Wand der Kammer neben dem Inhalatorkörper feuchtigkeitsdurchlässig.
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Vorzugsweise hat eine Außenfläche des zweiten
Teils eine gerändelte
oder gezahnte Oberfläche,
die von einem Benutzer ergriffen werden kann.
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Vorzugsweise weist derjenige des
ersten und des zweiten Teils, der mit der mindestens einen inneren
Keilverzahnung versehen ist, mindestens ein Element auf, das so
angeordnet ist, dass mindestens eine der mindestens einen äußeren Keilverzahnung daran
anstößt, wenn
der erste und der zweite Teil zusammengebaut werden.
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Vorzugsweise wird mindestens eine
der mindestens einen inneren Keilverzahnung am vorderen Ende in
Zusammenbaurichtung von einem Element überbrückt, wobei an mindestens eines
davon die mindestens eine äußere Keilverzahnung
anstößt, wenn
der erste und der zweite Teil zusammengebaut werden.
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Weiter bevorzugt ist jedes Element
aus einem Material gebildet, das von der jeweiligen äußeren Keilverzahnung
deformiert wird.
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Bei dieser Konstruktion können der
erste und der zweite Teil unter Ineinandergreifen der inneren und
der äußeren Keilverzahnung
zusammengesetzt werden, bevor eine erhebliche Kraft aufgewendet werden
muss. Wenn die Keilverzahnungen ineinandergreifen und der erste
und der zweite Teil somit fluchten, kann dann eine Kraft aufgewendet
werden, um die Arretiermittel in Eingriff zu nehmen und somit den
ersten und den zweiten Teil axial zu befestigen, ohne die Keilverzahnungen
zu beschädigen.
Wenn die Keilverzahnungen in Eingriff stehen, sind der erste und
der zweite Teil so angeordnet, dass ihre Achsen so parallel verlaufen,
dass sich der erste und der zweite Teil beim Zusammenschieben quadratisch
bewegen und der untere Umfangsrand des ersten Teils nicht in die
Seite des zweiten Teils geschoben werden kann.
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Bei dem erfindungsgemäßen Inhalator
wird die Kammer leicht gebildet, indem man einfach den ersten und
den zweiten Teil zusammendrückt.
Insbesondere wird durch die Konstruktion des erfindungsgemäßen Inhalators
gewährleistet,
dass die für
das Zusammenklammern des ersten und des zweiten Teils erforderliche
erhebliche Kraft erst dann aufgebracht werden muss, wenn der erste
und der zweite Teil fluchten und sicher in Eingriff stehen. Mit
anderen Worten würden
der erste und der zweite Teil während des
Zusammenbaus nicht im falsch ausgerichteten Zustand zusammengezwungen.
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Bevorzugte Ausführungsformen der vorliegenden
Erfindung werden nun weiter unten nur beispielhaft unter Bezugnahme
auf die beiliegenden Zeichnungen beschrieben. Es zeigen:
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1 eine
Perspektivansicht eines Pulverinhalators nach einer ersten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung;
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2 eine
auseinandergezogene Ansicht der Bestandteile des Griffabschnitts
des Inhalators aus 1;
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3 eine
fragmentarische Teilschnittansicht der Innenfläche eines Bestandteils des
Griffabschnitts des Inhalators aus 1;
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4 bis 13 mögliche Konfigurationen der äußeren und
der inneren Keilverzahnung der Bestandteile des Griffabschnitts
des Inhalators aus 1;
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14 eine
fragmentarische Teilschnittansicht der Innenfläche eines Bestandteils des
Griffabschnitts eines Inhalators gemäß einer zweiten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung und
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15 eine
fragmentarische Horizontalschnittansicht durch den Griffabschnitt
eines Pulverinhalators gemäß einer
dritten Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung.
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1 zeigt
einen Pulverinhalator gemäß einer
ersten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
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Der Inhalator umfasst ein Mundstück 2 mit
einer Auslassdüse 4,
einen Inhalatorkörper 6 und
einen sich drehenden Griffabschnitt 8 zum Betätigen eines im
Inhalatorkörper 6 angeordneten
Dosiermechanismus zur Bereitstellung von Pulverdosen zum Inhalieren.
Der Inhalatorkörper 6 hat
eine Öffnung 10,
in der ein Fenster 12 sitzt, durch das ein nicht dargestelltes Anzeigerad
zu sehen ist, damit eine Anzeige hinsichtlich der Verwendung des
Inhalators gegeben wird.
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Im Gebrauch wird der Griffabschnitt 8 zunächst in
einem vorbestimmten Winkel bezüglich
des Inhalatorkörpers 6 in
eine Richtung gedreht, und zwar von oben betrachtet gegen den Uhrzeigersinn
in dieser Ausführungsform,
und dann in die entgegengesetzte Richtung, im Uhrzeigersinn, zurück zur Ausgangsposition.
Durch diesen Vorgang wird der Dosiermechanismus betätigt, der
eine Pulverdosis zum Inhalieren bereitstellt. Der Benutzer nimmt
dann das Mundstück 2 zwischen
die Lippen und inhaliert, um Pulver in die Lungen zu ziehen.
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Der Griffabschnitt 8 umfasst
einen ersten und einen zweiten hohlen Teil 14, 16,
die gegenseitig so konfiguriert sind, dass sie eine nicht gezeigte
geschlossene Kammer definieren, die nach dem Zusammenfügen Trockenmittel
enthält.
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Der erste Teil 14 umfasst
eine Umfangsrippe 18, die um die Außenfläche eines seiner Enden, nämlich das
obere, an das der Inhalatorkörper 6 angeklammert
ist, angeordnet ist, und ein Außengewinde 20,
auf das eine nicht gezeigte Kappe mit einem entsprechenden Innengewinde geschraubt
ist, um das Mundstück 2 und
den Inhalatorkörper 6 abzudecken
und somit gut abzudichten. Der erste Teil 14 umfasst weiterhin
einen nach oben gerichteten, federnd vorgespannten Arm 22,
der am Umfang seines oberen Endes angeordnet ist und bei Drehung
des Griffabschnitts 8 einen Teil des Dosiermechanismus so
in Eingriff nimmt, dass eine Pulverdosis zum Inhalieren bereitgestellt
wird. Der erste Teil 14 umfasst weiterhin einen rohrförmigen Abschnitt 24 mit
in dieser Ausführungsform
allgemein zylindrischem Querschnitt, dessen eines Ende, das obere,
durch eine nicht dargestellte Wand verschlossen ist, die feuchtigkeitsdurchlässig ist.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform
ist die Wand aus Pappe gebildet. Die Außenfläche des rohrförmigen Abschnitts 24 umfasst eine
Umfangsrippe 26 und mehrere äußere Keilverzahnungen 28;
bei dieser Ausführungsform
sind es radiale Vorsprünge
mit dreieckigem Querschnitt.
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Der zweite Teil 16 umfasst
einen rohrförmigen
Abschnitt 30, der bei dieser Ausführungsform einen allgemein
zylindrischen Querschnitt hat, dessen eines Ende, das untere, durch
eine Wand 32 verschlossen ist. Die Innenfläche des
rohrförmigen
Abschnitts 30 umfasst eine Umfangsnut 34 an ihrem oberen
Ende und mehrere innere Keilverzahnungen 36, die bei dieser
Ausführungsform
einen vierseitigen Querschnitt mit sich nach außen aufweitenden Flanken, die
von radialen Vorsprüngen
mit dreieckigem Querschnitt definiert werden, aufweisen. Die Außenfläche des
rohrförmigen
Abschnitts 30 umfasst mehrere axial gerichtete Rippen 38,
die beim Drehen des Griffabschnitts 8 von einem Benutzer
ergriffen werden. Bei einer anderen Ausführungsform könnte die Außenfläche des
rohrförmigen
Abschnitts 30 gerändelt
sein. Bei dieser Ausführungsform
ist die innere Abmessung des rohrförmigen Abschnitts 30 so
konfiguriert, dass er radial eng über den rohrförmigen Abschnitt 24 des
ersten Teils 14 passt.
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Bei dieser Konstruktion wird der
erste und der zweite Teil 14, 16 zusammengeklammert,
wenn die Rippe 26 in der Nut 34 zu liegen kommt;
kontinuierliche relative Drehung des ersten und des zweiten Teils 14, 16 wird
durch zusammenpassende Keilverzahnungen 28, 36 verhindert.
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Die Keilverzahnungen 28, 36 sind,
was die axiale Position und die axiale Länge angeht, so ausgelegt, dass
sie im Wesentlichen völlig
ineinander eingreifen, bevor das obere Ende des rohrförmigen Abschnitts 30 auf
die Rippe 26 trifft. In der Praxis reicht es aus, wenn
sich die innere Keilverzahnung 36 in der Nähe des oberen
Endes des rohrförmigen Abschnitts 30 erstreckt;
wie nahe hängt
natürlich
davon ab, wie nahe sich die äußere Keilverzahnung 28 an
das untere Ende des rohrförmigen
Abschnitts 24 heran erstreckt. Wenn die äußere Keilverzahnung 28 relativ
lang ist, braucht die innere Keilverzahnung 36 nur relativ
kurz zu sein, und umgekehrt, wenn die äußere Keilverzahnung 28 relativ
kurz ist, muss die innere Keilverzahnung 36 relativ lang
sein.
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Es versteht sich natürlich, dass
die Keilverzahnungen 28, 36 eine beliebige Abmessung
und einen beliebigen Abstand haben können, die so ausgelegt sind,
dass der erste und der zweite Teil 14, 16 rotationsmäßig zueinander
festgelegt werden. Bei einer bevorzugten Ausführungsform sind die Keilverzahnungen 28, 36 so
ausgelegt, dass der erste und der zweite Teil 14, 16 unabhängig von
ihren jeweiligen Winkelpositionen nach dem Zusammenfügen rotationsmäßig zueinander
festgelegt werden.
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Bei dieser Ausführungsform, bei der die Keilverzahnungen 28, 36 am
ersten und am zweiten Teil 14, 16 durch radiale
Vorsprünge
mit derselben Abmessung definiert werden, unterscheidet sich die Zahl
von die äußere Keilverzahnung 28 definierenden
Vorsprüngen
von der Zahl von die innere Keilverzahnung 36 definierenden Vorsprüngen, wodurch
ein unterschiedlicher Umfangsabstand der Vorsprünge entsteht. Wie bei dieser
Ausführungsform
ist die Zahl von die äußere Keilverzahnung 28 definierenden Vorsprüngen vorzugsweise
größer als
die Anzahl von die innere Keilverzahnung 36 definierenden
Vorsprüngen.
Beispielsweise könnte
der erste Teil 14 mit sechsunddreißig gleichbeabstandeten, die äußere Keilverzahnung 28 definierenden
Vorsprüngen
versehen sein, und der zweite Teil 16 mit vierundzwanzig
gleichbeabstandeten, die innere Keilverzahnung 36 definierenden
Vorsprüngen.
Auf diese Weise liegen zwischen den Keilverzahnungen 28, 36 sich
axial erstreckende Räume
vor, wenn der erste und der zweite Teil 14, 16 zusammengefügt werden.
Wenn beim Zusammenfügen
des ersten und des zweiten Teils 14, 16 Trockenmittelteilchen
zufällig
zwischen den Keilverzahnungen 28, 36 hindurchgehen,
behindern also diese Trockenmittelteilchen den Zusammenbau nicht,
sondern fallen in die Räume.
Diese Konstruktion ist besonders vorteilhaft, wenn der Inhalator
automatisch maschinell zusammengebaut wird, denn wenn zwischen den
Keilverzahnungen 28, 36 keine Räume vorgesehen
werden und Trockenmittelteilchen sich dazwischen festsetzen, besteht
die Wahrscheinlichkeit, dass die Keilverzahnungen 28, 36 beschädigt werden,
wenn die Montagemaschine den ersten und den zweiten Teil 14, 16 zusammenzwingt,
wodurch entweder der erste und der zweite Teil 14, 16 verformt
werden und/oder die Rippe 26 und die Nut 34 nicht
richtig in Eingriff kommen. Es versteht sich jedoch, dass in der
Praxis aus Produktionsgründen
einige der die Keilverzahnungen 28, 36 definierenden
Vorsprünge
weggelassen werden können.
Im obigen Beispiel mit den sechsunddreißig gleichbeabstandeten äußeren Keilzähnen 28 können einer
oder mehrere, üblicherweise
vier, weggelassen werden, wodurch ein oder mehrere Abschnitte der
Außenfläche des
ersten Teils 14 keine Keilverzahnung 28 tragen.
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Wie in 3 dargestellt,
umfassen die Enden der in neren Keilverzahnung 36 in der
Nähe der Endwand 32 – bei dieser
Ausführungsform
am Übergang
zwischen dem rohrförmigen
Abschnitt 30 und der Endwand 32 – Elemente 40,
die deren Flanken überbrücken. Bei
dieser Ausführungsform
haben die Elemente 40 einen dreieckigen Querschnitt, wobei die
Hypotenuse nach oben und innen bezüglich der Innenfläche des
rohrförmigen
Abschnitts 30 weist. Nicht alle inneren Keilzähne 36 müssen mit
den Elementen 40 überbrückt werden.
Zum leichteren Formen und für
optimale Wirkung sind die Elemente 40 jedoch mit einem
Umfangswulst versehen. Der Zweck der Elemente 40 ist der
folgende: Wenn die äußere Keilverzahnung 28 in
die innere Keilverzahnung 36 geht, berühren die unteren Enden der äußeren Keilverzahnung 28 die
jeweiligen Elemente 40, bevor die Rippe 26 in
der Nut 34 zu liegen kommt. Wenn die Rippe 26 in
der Nut 34 liegt und der erste und der zweite Teil 14, 16 zusammengefügt sind, schneidet
so die äußere Keilverzahnung 28 in
die jeweiligen Elemente 40, um das erste und das zweite Teil 14, 16 weiter
miteinander zu verankern, sowohl rotationsmäßig als auch axial.
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4 bis 13 zeigen Konfigurationen
der äußeren und
inneren Keilverzahnung 28, 36 des ersten und des
zweiten Teils 14, 16, die axial verlaufende Räume bereitstellen,
in die Trockenmittelteilchen gelangen können. Man stellt fest, dass
die 4 bis 13 zum besseren Verständnis die
Flächen
zeigen, die mit den Keilverzahnungen 28, 36 als
planare Flächen und
nicht als allgemein zylindrische Flächen versehen sind, wie bei
der beschriebenen Ausführungsform.
Man stellt auch fest, dass in 4 bis 13 die Positionen der Fiktiworsprünge strichpunktiert
angedeutet werden, die sich zwischen den tatsächlichen, die Keilverzahnungen 28, 36 definierenden
Vorsprüngen
befinden würden,
wenn die Flächen,
die mit den Keilverzahnungen 28, 36 versehen sind,
vollständig
mit gleichbeabstandeten Vorsprüngen
mit derselben Abmessung versehen wären.
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Während
in den 4 bis 13 mögliche Konfigurationen der äußeren und
inneren Keilverzahnungen 28, 36 gezeigt werden,
die axial verlaufende Räume
bereitstellen, in die Trockenmittelteilchen fallen können, werden
in den 4 bis 6 Konfigurationen dargestellt,
bei denen der erste und der zweite Teil 14, 16 relativ
in begrenztem Maße
beweglich sind, und in 7 und 8 werden Konfigurationen
gezeigt, bei denen der erste und der zweite Teil 14, 16 nur
für bestimmte
Positionen, die sie zueinander einnehmen, bezüglich einander festgelegt sind. 9 bis 13 zeigen jedoch Konfigurationen, bei
denen der erste und der zweite Teil 14, 16 bezüglich einander positionsmäßig festgelegt
sind, unabhängig
von ihrer Positionsbeziehung zueinander beim Zusammenbau.
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Damit der erste und der zweite Teil 14, 16 bezüglich einander
positionsmäßig festgelegt
werden können,
unabhängig
von ihrer Positionsbeziehung zueinander beim Zusammenbau, müssen die
die äußere oder
die innere Keilverzahnung 28, 36 definierenden
Vorsprünge
so angeordnet sein, dass ein eine äußere oder innere Keilverzahnung 28 definierender Vorsprung
an die in eine Richtung weisende Flanke eines die jeweils andere äußere oder
innere Keilverzahnung 28, 36 definierenden Vorsprungs
anstößt und der
nächste
eine äußere oder
innere Keilverzahnung 28, 36 definierende Vorsprung,
der an einen die jeweils andere äußere oder
innere Keilverzahnung 28, 36 definierenden Vorsprung
anstößt, an dessen in
die andere Richtung weisende Flanke anstößt. Im einfachsten Fall genügen benachbarte
Vorsprünge dieser
Beziehung, wie es für
die Konfigurationen gilt, die beispielsweise in 9 und 10 dargestellt
werden. Wo sich die die Keilverzahnungen 28, 36 definierenden
Vorsprünge
wiederholen, sind daher die die äußere oder
innere Keilverzahnung 28, 36 definierenden Vorsprünge in jeder
Wiederholung so angeordnet, dass die ersten beiden Vorsprünge, die
an die die jeweils andere äußere oder
innere Keilverzahnung 28, 36 definierenden Vor- Sprünge anstoßen, an entgegengesetzt
ausgerichetete Flächen
von ihnen anstoßen.
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Bei einer bevorzugten Ausführungsform müssen, wenn
n1 die Anzahl von Fiktiworsprüngen, die
zwischen den tatsächlichen
Vorsprüngen
auf der Außenfläche des
ersten Teils 14 fehlen, und n2 die Anzahl
von Fiktiworsprüngen,
die zwischen den tatsächlichen
Vorsprüngen
auf der Innenfläche
des zweiten Teils 16 fehlen, bedeutet, die folgenden Beziehungen
erfüllt
werden, damit der erste und der zweite Teil 14, 16 positionsmäßig relativ
festgelegt sind, unabhängig
von ihrer Positionsbeziehung zueinander beim Zusammenbau: (n1 + 1).k1 + 1 = (n2 + 1).k2 und (n1 + 1).k3 = (n2 + 1).k4, wobei
k1, k2, k3 und k4 Null oder
ganze Zahlen größer als
Null sind und k2 kleiner als k4 ist.
Diese Beziehung geht von regelmäßigen Abständen zwischen
die Keilverzahnungen 28, 36 definierenden Vorsprüngen aus,
aber es versteht sich, dass unregelmäßige Vorsprungskonfigurationen
im Schutzumfang der Erfindung liegen.
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14 zeigt
die Innenfläche
des zweiten Teils 16 des Griffabschnitts 8 eines
Inhalators gemäß einer
zweiten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung. In seiner Struktur ist dieser Inhalator
fast mit dem Inhalator der oben beschriebenen ersten Ausführungsform
identisch und unterscheidet sich von diesem nur dadurch, dass die
die innere Keilverzahnung 36 überbrückenden Elemente 40 einen
quadratischen Querschnitt haben, wobei eine Fläche der Elemente 40 parallel
zur Innenfläche
des rohrförmigen
Abschnitts 30 verläuft.
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15 zeigt
eine fragmentarische Horizontalschnittansicht durch den Griffabschnitt 8 eines
Pulverinhalators nach einer dritten Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung. In seiner Struktur ist dieser Inhalator fast mit dem
Inhalator der oben beschriebenen ersten Ausführungsform identisch und unterscheidet
sich von diesem nur dadurch, dass die äußere Keilverzahnung
28 im
Vergleich zu der inneren Keilverzahnung 36 andere, in dieser
Ausführungsform
größere, radiale
Abmessungen hat, so dass axial verlaufende Räume 42 zwischen den
Keilverzahnungen 28, 36 vorliegen, wenn der erste
und der zweite Teil 14, 16 zusammengefügt werden.
Wenn Trockenmittelteilchen während
des Zusammenbaus zufällig
zwischen die Keilverzahnungen 28, 36 gelangen,
behindern sie auf diese Weise nicht den Zusammenbau, sondern fallen
in die Räume 42.
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Schließlich ist es für Fachleute
ersichtlich, dass die vorliegende Erfindung in ihren bevorzugten Ausführungsformen
beschrieben wurde und auf vielfache Weise modifiziert werden kann,
ohne dass man dafür
den Schutzumfang der Erfindung, wie er in den beiliegenden Ansprüchen definiert
wird, verlassen müsste.
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Bei einer anderen Ausführungsform
ließe sich
die Umfangsrippe 26 am unteren Ende des rohrförmigen Abschnitts 24,
das heißt
vor der äußeren Keilverzahnung 28 in
der Zusammenfügrichtung,
anordnen, und die Umfangsnut 34 ließe sich am unteren Ende des
rohrförmigen
Abschnitts 30, das heißt vor
der inneren Keilverzahnung 36 in der Zusammenfügrichtung,
anordnen. Genau wie bei den oben beschriebenen Ausführungsformen
nimmt die Rippe 26 die Nut 34 erst dann in Eingriff,
wenn die Keilverzahnungen 28, 36 in Eingriff stehen.
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Bei einer weiteren Ausführungsform
könnte die
Umfangsrippe 26 von einer Umfangsnut und die Umfangsnut 34 durch
eine Umfangsrippe ersetzt werden.
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Bei einer weiteren Ausführungsform
könnte der
erste Teil 14 mit einer inneren Keilverzahnung und der
zweite Teil 16 mit einer äußeren Keilverzahnung versehen
sein.