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1.1 GEBIET DER ERFINDUNG
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Die vorliegende Erfindung betrifft
neuartige Biochips, in denen integrierte Schaltkreiselemente, elektrooptische
Anregungs- und Detektionssysteme miteinander kombiniert sind, sowie
molekulare Rezeptorsonden in einer unabhängigen integrierten Mikrovorrichtung.
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1.2 BESCHREIBUNG DES STANDES
DER TECHNIK 1.2.1 BIOSENSOREN
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Biosensoren verwenden Erkennungseigenschaften
lebender Systeme, die äußerst selektive
Biorezeptoren (z. B. Antikörper,
Enzym, Gensonden, usw.) besitzen, mit denen sich komplexe chemische und
biologische Spezies spezifisch identifizieren und nachweisen lassen.
In den letzten Jahren wurde eine große Vielfalt an chemischen Sensoren,
Biosensoren und bioanalytischen Instrumenten mit laserinduzierter
Fluoreszenz (Stevenson et al., 1994), Immunfluoreszenz auf Antikörperbasis
(Vo-Dinh et al., 1987; Vo-Dinh et al., 1991) und Gensonden (Vo-Dinh
et al., 1994; Isda et al., 1996, Isola et al., 1998) entwickelt. Aufgrund
der vorzüglichen
Spezifität
des DNA-Hybridisierungsverfahrens besteht ein wachsendes Interesse
an der Entwicklung von Analysesystemen auf DNA-Biorezeptorbasis
(Vo-Dinh et al., 1994; Isola et al., 1996; Isola et al., 1998; Schena
et al., 1995; Piunno et al., 1995; Kumar et al., 1994; Eggers et
al., 1994; Vo-Dinh et al., 1998; Fodor et al., 1991; McGall et al.,
1997). Zur Verstärkung
sowohl der Selektivität als
auch Empfindlichkeit von DNA-Biosensoren wurden kürzlich Gensonden
entwickelt, bei denen ein auf Markierungen mit oberflächenverstärkter Raman-Streuung
(Surface-Enhanced Raman Scattering, SERS) beruhendes Detektionssystem
verwendet wird (Vo-Dinh et al., 1994; Isola et al., 1998). Kürzlich wurden
die Entwicklung eines faseroptischen Genosensors für Mycobacterium
tuberculosis auf Fluoreszenzbasis (Isola et al., 1996) sowie ein System
mit oberflächenverstärkter Raman-Streuung (SERS) zum
Nachweis von HIV (Isola et al., 1998) bekannt.
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1.2.2 AUF BIOCHIP-DESIGNS
BERUHENDE BIOSENSOREN
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Es bestand ein grundlegendes Interesse
an der Entwicklung kostengünstiger
Biosensoren für
die Umwelt-und biomedizinische
Diagnostik. Es wurden bereits Biosensoren untersucht, die meistens
auf DNA-Sonden sowie verschiedenen Systemen zur Analyse von Oligonukleotidarrays
beruhen, doch scheint die Berücksichtigung
und Entwicklung von Biosensoren auf Gensondenbasis mit integriertem Schaltkreis
(Integrated Circuit, IC) auf Mikrochips begrenzt zu sein. In bestehenden
Systemen werden typischerweise Photomultiplier oder 2-dimensionale Detektoren
wie z. B. CCD (Charge-Coupled Device)-Systeme verwendet, die eine
sperrige Elektronik sowie Zusatzgeräte zur Datenaufbereitung benötigen (Affymetrix® http, 1997;
Schena et al., 1995; Piunno et al., 1995; Kurnar et al., 1994; Eggars
et al., 1994; Graham et al., 1992).
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Trotz deutlicher Fortschritte bei
der Entwicklung von DNA-Chips sind die Nachweis- und Analyseverfahren
nicht so gut entwickelt, um die Menge an Informationen, die von
solchen Chips über
einen kurzen Zeitraum gesammelt werden können, auszunutzen. Bei einer
gängigen
Technik zum Nachweis von DNA-Sonden wird die Sonde mit radioaktiven
Tags markiert und die Sonden-Zielmolekül-Hybride durch Autoradiographie
nachgewiesen. Phosphor-32 (32P) ist wegen
seiner hochenergetischen Emission und folglich kurzer Belichtungszeit
die am häufigsten
verwendete radioaktive Markierung. Radioaktive Markierungstechniken
haben jedoch mehrere Nachteile, wie beispielsweise eine begrenzten Haltbarkeit.
Die begrenzte Haltbarkeit von 32P beispielsweise
hat ihre Ursache in der nur 14tägigen
Halbwertszeit von 32P.
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Mehrere optische Detektionssysteme,
die auf der oberflächenverstärkten Raman-Fluoreszenz von
Farbstoffsondenmarkierungen im sichtbaren und nahen Infrarot- (NIR-)Bereich
sind auf den nichtradioaktiven Nachweis von mit Tags versehenen
Gensonden untersucht worden (Vo-Dinh et al., 1987; Isola et al.,
1996). Der Fluoreszenznachweis ist äußerst empfindlich, wenn die
Zielverbindungen bzw. die markierten Systeme entsprechend ausgewählt werden.
Tatsächlich
wurde unter Verwendung eines Fluoreszenznachweises von Farbstoffen
mit Laseranregung eine Nachweisgrenze im Zeptomol-Bereich (10-21 mol) erzielt (Stevenson et al., 1994).
Dennoch liegen, verglichen mit der Mikrowelt von DNA-Arrays, Detektionssysteme
im Makrobereich, da viele Nachweis-/Analyseverfahren lediglich Adaptionen
anderer Systeme darstellen. Dies bedeutet, daß im Vergleich zur Datensammlung
die Analyse relativ langsam ist.
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1.2.3 POLYNUKLEOTIDNACHWEISENDE
BIOCHIPS
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In jüngster Zeit hat sich viel Interesse
auf die Entwicklung von DNA-Chips, die auf Oligonukleotidarrays
mit hoher Dichte und Fluoreszenzanalyse beruhen, wie beispielsweise
in Hacia et al. (1996) beschrieben, konzentriert. Dieses Prinzip
wurde in Form des Affymetrix® GeneChip® kommerzialisiert, der
zur Verarbeitung großer
Mengen genetischer Informationen entwickelt wurde. GeneChip®-Sondenarrays
sind auf einzelnen Chips in Form von Zehntausenden von DNA-Sonden, die bei Hybridisierung
an ihre Zielmoleküle
fluoreszieren sollen, angeordnet. Das Licht wird mit Laserlicht
gescannt und die Lichtintensität
für die
späteren
Berechnungen gespeichert (23. Juli 1997, Affymetrix, Inc., http://www.affymetrix.com/).
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Obwohl die DNA-Chips sehr ähnlich zu
den zur Zeit die heutige Technologie beherrschenden Mikropro zessorchips
sind, müssen
sie unglücklicherweise
erst noch zu integrierten Systemen erfolgreich weiterentwickelt
werden, die in geeigneter Weise das, was an Informationen von den
DNA-Chips gesammelt werden kann, interpretieren. Somit benötigt ein
Affymetrix®-Chip,
der angeblich HIV-Mutationen nachweisen soll, noch externes Scanning
und Interpretation der Signale, die von einer von DNA eingefangenen
Nukleinsäure
erzeugt werden.
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1.2.4 NACHWEIS UND IDENTIFIZIERUNG
EINES MIKROORGANISMUS UNTER VERWENDUNG VON BIOCHIPS
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Der Nachweis biologischer Spezies
in komplexen Systemen ist für
viele biomedizinische und Umweltanwendungen wichtig. Insbesondere
besteht ein starkes Interesse an der Entwicklung von Nachweistechniken
und -Sensoren zur Verwendung in Anwendungen wie z. B. der Identifizierung
infektiöser Krankheiten,
der medizinischen Diagnostik und Therapie ebenso wie der Biotechnologie
und der biologischen Wiederherstellung der Umwelt. Eine Zielvorgabe
bei der Entwicklung neuer Techniken und Sensoren ist nicht nur die
Fähigkeit
zur selektiven Identifizierung von Zielverbindungen, sondern auch
die Fähigkeit
zum Austesten einer großen
Anzahl von Proben. Dennoch bestehen weiterhin Probleme hinsichtlich
des reproduzierbaren sowie zweckmäßigen, sicheren und schnellen
Nachweisens und Messens niedriger Konzentrationen an biologischen
Verbindungen.
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1.3 NACHTEILE DES STANDES
DER TECHNIK
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Es besteht zur Zeit ein starker
Bedarf an einem tatsächlich
integrierten Biochipsystem, das Sonden, Probennehmer, einen Detektor
ebenso wie einen Verstärker
sowie einen "on
board" logischen Schaltkreis
umfaßt.
Ein solches System findet in vielen Umgebungen Verwendung, einschließlich, unter anderem,
Arztpraxen, und kann von Personal mit relativ geringen Kenntnissen eingesetzt
werden. Bis jetzt beruhen die meisten der bisher bekannten DNA-Biosensoren
auf faseroptischen Sonden, Glas- und Kieselgelplatten, die als Träger für die Sonde verwendet
werden und extern mit einem Photosensorsystem verbunden sind, das
im allgemeinen aus einer herkömmlichen
Detektionsvorrichtung, wie beispielsweise einem Photomultiplier
oder einem "charge-coupled
device" (CCD) besteht.
Obwohl die Sonden auf der Probenaufnahmeeinheit (häufig als "DNA-Chip" bzw. "Genchip" bezeichnet) klein
sind, so ist die gesamte Vorrichtung mit den Laseranregungsquellen
und Detektionssystemen (häufig
ein konfokales Mikroskopsystem) relativ groß, z. B. Systeme in Tischgröße. Obwohl
diese Systeme ihre Nützlichkeit
bei der Genomforschung und -analyse zeigen konnten, sind sie auf
das Labor ausgerichtet und beinhalten relativ teures Gerät.
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Ebenso besteht ein Bedarf an der
Entwicklung von Sensoren auf Biochipbasis, die beim Nachweis und
bei der Quantifizierung von Nicht-DNA-Makromolekülen geeignet sind. Die Entwicklung
von Sensoren, die beim Nachweis von Molekülen wie z. B. RNAs, Peptidnukleinsäuren (PNAs),
Ribozymen, Polypeptiden, Antikörpern,
Enzymen, Peptidfragmenten geeignet sind, würden einen signifikanten Fortschritt
in der Technik bedeuten und neue Verfahren und Vorrichtungen zum
Nachweis von Molekülen von
biologischer Wichtigkeit bereitstellen. Weiterhin würde aufgrund
jüngster
Fortschritte in den molekularen Wissenschaften die Fähigkeit
zur Detektion und Quantifizierung von Biomimetika sowie neuer Klassen
biologisch aktiver Moleküle,
wie z. B. DNA-Adaptameren (1), Cyclodextrinen (2), Dendrimeren (3), "molecular imprints" (4), u. ä. von der
Schaffung eines zum Nachweis und zur Quantifizierung dieser und
weiterer biologisch und medizinisch relevanter Makromoleküle fähigen Geräts auf Biochipbasis
profitieren.
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- (1) Erdeniz et al., 1997
- (2) Topchieva et al., 1998
- (3) Sakthievel et al., 1998; Bulte et al., 1998
- (4) Mosbach, 1994
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Es besteht daher ein deutlicher
Bedarf an der Entwicklung von Systemen, Vorrichtungen und Geräten, die
eine schnelle, großmaßstäbliche und kostengünstige Analyse
dieser Makromoleküle
ermöglichen
und die Entwicklung von Verfahren zum Nachweis und Quantifizierung
biologisch relevanter Moleküle
gestatten.
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Aus WO-A-93/22678 ist ein Mikrochip
zum Nachweis von DNA-Hybridisierung bekannt, die auf einem Array
von Teststellen beruht, aus denen eine auf (oder in) einem Halbleiter-Wafer
gebildete monolithisch integrierte Struktur aufgebaut wird, wobei Verfahren
mit integrierten Schaltkreisen in sehr großem Maßstab verwendet werden. Der
optische Nachweis der elektromagnetischen (UV, VIS oder IR) Antwort
erfolgt mittels eines monolithisch im Wafer integrierten CCD-Sensorarrays.
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Aus WO-A-97/12225 ist ein integrierter
optischer Interferometersensor bekannt, in dem das optische Signal
verstärkt
und verarbeitet wird, indem (1) ein Teil der planaren Wellenleiterstruktur
behandelt und (2) ein Strahlenverarbeitungsbereich zwischen den
beiden Bereichen des Wellenleiters integriert wird. Die integrierten
Signalverarbeitungsfähigkeiten erhöhen das
Signal/Rausch-Verhältnis
um mehr als eine Größenordnung
gegenüber
einer ähnlichen "Multimode"-Vorrichtung.
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2. Kurze Darstellung
der Erfindung
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Die Erfindung umfaßt eine
Biosensorvorrichtung mit integriertem Mikrochip, wie sie in den
Ansprüchen
definiert ist.
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Eine solche Vorrichtung kann mehrere
optische Sensorelemente und Mikroelektronikeinheiten auf einem einzigen
integrierten Chip in Kombination mit einem oder mehreren Biorezeptoren
auf Nukleinsäurebasis,
die zum Nachweis sequenzspezifischer genetischer Bestandteile in
komplexen Proben vorgesehen sind, verwenden.
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Die Mikrochips vereinigen integrierte
Schaltkreiselemente, elektrooptische Einheiten, Anregungs/Detektionssysteme
sowie Rezeptorsonden auf Nukleinsäurebasis in einer unabhängigen und
integrierten Mikrovorrichtung. Zu einer Grundversion des Biochips
gehören
beispielsweise: (1) eine Anregungslichtquelle; (2) eine Biorezeptorsonde;
(3) ein Element zur Probennahme; (4) einen Detektor; und (5) ein
System zur Signalverstärkung/-behandlung.
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Die erfindungsgemäßen Biomikrochips mit integriertem
Schaltkreis umfassen einen integrierten Schaltkreis, der einen optischen
Transducer sowie die dazugehörige
Optik und einen Schaltkreis zur Erzeugung eines elektrischen Signals
als Antwort auf Licht oder eine andere Strahlung, die die Anwesenheit
einer biologischen Zielspezies, insbesondere einer Nukleinsäure, anzeigt,
beinhaltet. In dem Chip kann ebenso ein Träger zur Immobilisierung einer
Biosonde, bei der es sich vorzugsweise um eine Nukleinsäure handelt,
enthalten sein. In besonderen Ausführungsformen kann die Nukleinsäure mit
einem Tag versehen oder mit einer Substanz markiert sein, das bzw.
die ein nachweisbares Signal emittiert; beispielsweise Lumineszenz.
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Andererseits kann die an die immobilisierte Biosonde
gebundene Biosonde mit einem Tag versehen oder mit einer Substanz
markiert sein, die ein nachweisbares oder verändertes Signal emittiert, wenn
sie mit der Zielnukleinsäure
kombiniert wird. Die mit dem Tag oder der Markierung versehene Spezies
kann fluoreszieren, phosphorisieren oder in anderer Weise lumineszieren
oder kann Raman-Energie emittieren bzw. Energie absorbieren.
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Die Vorteile der erfindungsgemäßen hochintegrierten
Biosensoren bestehen teilweise darin, daß mehrere optische Sensorelemente
sowie mikroelektronische Einheiten auf einem einzelnen integrierten Schaltkreis
angebracht werden und daß weiterhin der
Chip in bevorzugten Ausführungsformen
mit mehreren molekularen Hybridisierungssonden kombiniert wird (Geiger
et al., 1990; Aubert et al., 1988). Wenn die Sonden selektiv an
eine Zielspezies binden, wird ein Signal erzeugt, das von dem Chip
aufgenommen wird. Das Signal kann dann auf verschiedene Weise je
nach Beschaffenheit des Signals verarbeitet werden.
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In einem Aspekt betrifft die folgende
Erfindung ein integriertes System, das (1) eine Zielnukleinsäuresequenz
kombiniert mit einer biologischen Sonde, die modifiziert ist, um
Licht oder andere Strahlung einer ersten Frequenz zu empfangen und dadurch
Licht oder andere Strahlung einer von der ersten Frequenz verschiedenen
Frequenz zu emittieren und (2) um die emittierte Strahlung mittels
eines Phototransducers nachzuweisen, umfaßt. Bei der Zielnukleinsäure handelt
es sich typischerweise um eine einzigartig charakteristische Gensequenz
eines Krankheitserregers, wie beispielsweise eines Pilzes, Bakteriums
oder Virus, oder um eine andere bestimmte Nukleinsäurespezies,
wie man sie beispielsweise in Säugerzellenmutanten
oder in Personen mit ererbten Stoffwechselfehlern finden kann. Die
Zielnukleinsäure
wird modifiziert oder markiert, so daß sie ein Tag oder eine Markierung
enthält,
das bzw. die ein Signal emittiert, wenn es bzw. sie einem einfallenden
Licht oder einer anderen Strahlung ausgesetzt wird.
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Die Zielnukleinsäure kann auf dem integrierten
Mikrochip, der ebenfalls einen Phototransducer und damit zusammenhängende Detektionsschaltkreise
trägt,
immobilisiert sein. Andererseits kann eine Gensonde auf einer Membran
oder einem Filter immobilisiert werden, die bzw. der dann an den
Mikrochip oder die Detektoroberfläche selbst, wie z. B. den hierin
beschriebenen Transducerdetektor, gebunden wird. Die Notwendigkeit
einer direkten Bindung des Biorezeptors an den Transducer wird bei diesem
Ansatz umgangen, der somit für
die Vereinfachung der Produktion im Großmaßstab attraktiv ist.
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In einer bevorzugten erfindungsgemäßen Ausführungsform
läßt man stark
gerichtetes oder fokussiertes Licht auf eine Zielnuklein fallen,
die von Natur aus oder aufgrund eines entsprechenden Tag bzw. einer
entsprechenden Markierung bei Bestrahlung ein nachweisbares Signal
emittiert. Die Bestrahlung kann von einer geeigneten Lichtquelle
aus erfolgen, wie z. B. einem Laserstrahl oder einer Licht emittierenden
Diode (LED). Bei den Raman-, Fluoreszenz- und Phosphoreszenz-Detektionsmoden wird
das einfallende Licht weiterhin getrennt vom emittierten Licht gehalten,
wobei unterschiedliche Lichtwege und/oder geeignete optische Filter,
um das einfallende Licht vom Detektor fernzuhalten, verwendet werden.
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Eine Zielnukleinsäuresequenz wird vorzugsweise
mit einer Nukleinsäuresequenz
hybridisiert, die für
diesen Zweck ausgewählt
wird (Biosonde). Wie weiter oben erwähnt, wird die ausgewählte Biosonde auf
einem geeigneten Substrat, entweder auf dem Biochip selbst oder
auf einem membranähnlichen
Material, immobilisiert, das dann mit der Chipoberfläche in Kontakt
gebracht oder an diese gebunden wird. Die Biosonde kann mit einem
Tag markiert werden, das in der Lage ist, Licht oder andere, nichtradioaktive
Energie zu emittieren. Nach Hybridisierung mit einer Zielnukleinsäuresequenz
läßt sich
das Hybridprodukt mit Licht einer geeigneten Wellenlänge bestrahlen
und emittiert dann ein Signal entsprechend der Menge an hybridisierter
Zielnukleinsäure,
siehe 20. Die markierte Biosonde kann
einen markierten molekularen Biorezeptor enthalten. Es ist von Vorteil,
bekannte Rezeptoren zu verwenden, da diese für ihre Fähigkeit, an die Zielnukleinsäuresequenz selektiv
zu binden, bekannt sind. In gewissen besonderen Beispielen kann
der Biorezeptor selbst Änderungen
in der Lichtemission zeigen, wenn sein entsprechendes Molekül gebunden
wird.
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Bei gewissen Anwendungen kann es
wünschenswert
sein, die Menge an biologischem Zielmolekül zu erhöhen, wenn in einer Probe nur
Spuren davon vorhanden sind. Die folgende Erfindung ist mit der
Polymerasekettenreaktion (Polymerase Chain Reaction, PCR), bei der
es sich um eine Technik zur Amplifikation von DNA-Sequenzen handelt,
kompatibel.
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Es gibt mehrere Verfahren zur selektiven Identifizierung
biologischer Spezies, einschließlich Antikörpernachweis
und -assay, wie den allgemein bekannten "Enzyme-linked immunosuppressant Assay" (ELISA), wobei molekulare
Hybridisierungstechniken eingesetzt werden. Im allgemeinen besteht
die Möglichkeit,
sequenzspezifische Nukleinsäureabschnitte
zu identifizieren und zu diesen Abschnitten komplementäre Sequenzen
zu konstruieren, wodurch eine für
eine Zielzelle, wie z. B. verschiedene Zellen von Krankheitserregern
oder selbst Säugerzellen,
die gegenüber
ihren Normalformen mutiert sind, spezifische Sonde erzeugt wird.
In vielen Fällen können einzigartige,
für einen
Organismus spezifische Sequenzen als Sonden für einen bestimmten Organismus
oder Zelltyp verwendet werden. So wurden beispielsweise bei der
quantitativen phänotypischen
Analyse von Hefedeletionsmutanten einzigartige Nukleinsäuresequenz-Identifizierungsmoleküle verwendet,
um Deletionsstämme
durch Hybridisierung mit mit Tags versehenen Sonden unter Verwendung
eines Parallelarrays mit hoher Dichte zu analysieren (Shoemaker
et al., 1996).
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Bei der Hybridisierung wird ein Nukleinsäure-Einzelstrang mit
einer komplementären
Sondensequenz verbunden. Die Hybridisierung einer Nukleinsäuresonde
an Nukleinsäuresequenzen,
wie z. B. Gensequenzen aus Bakterien oder virale DNA, bietet einen
sehr hohen Grad an Genauigkeit zur Identifizierung von Nukleinsäuresequenzen,
die zur Sequenz der Sonde komplementär sind. Nukleinsäurestränge neigen
dazu, mit ihren Komplementen in doppelsträngigen Strukturen zu paaren.
So findet ein einzelsträngiges
DNA-Molekül
sein Komplement in einem komplexen DNA-Gemisch, das eine große Anzahl
von anderen Nukleinsäuremolekülen enthält. Daher
sind Detektionsverfahren mit Nukleinsäuresonden (z. B. Gensonde)
sehr spezifisch für
DNA-Sequenzen. Zu den Faktoren, die die Hybridisierung oder Reassoziierung
zweier komplementärer DNA-Stränge beeinflussen,
gehören
Temperatur, Kontaktdauer, Salzkonzentration, das Ausmaß an Fehlpaarungen
zwischen den Basenpaaren sowie die Länge und Konzentration der Ziel-
und Sondensequenzen. In der möglicherweise
einfachsten Verfahrensweise wird die Hybridisierung an einem immobilisierten
Ziel- oder einem Sondenmolekül,
das an eine feste Oberfläche,
wie z. B. eine Nitrocellulose- oder Nylonmembran oder eine Glasplatte
gebunden ist, durchgeführt.
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3. KURZE BESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNGEN
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Zum vollständigeren Verständnis der
vorliegenden Erfindung sowie der Vorteile davon wird nun auf die
folgende Beschreibung zusammen mit den beigefügten Zeichnungen verwiesen,
in denen gleiche Bezugsziffern auf gleiche Merkmale hinweisen und
wobei:
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in 1 eine
schematische Explosionsansicht eines Beispiels eines erfindungsgemäßen DNA-Biochips
gezeigt ist;
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in 2 ein
schematisches Diagramm eines möglichen
optischen Detektors und Verstärkerschaltkreises
gezeigt ist, der auf einem integrierten Schaltkreis angebracht werden
kann, um ein optisches Signal in ein elektrisches Signal umzuwandeln,
das zur Digitalisierung und Erfassung der Daten mittels eines Computers
geeignet ist;
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in 3 eine
perspektivische, teilvergrößerte und
schematische Explosionsansicht eines Biochips mit mehreren Arrays
aus Anregungslichtquellen und Detektoren gezeigt ist;
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in 4 eine
schematische Schnittansicht eines Mikrochipsystems mit integriertem
Schaltkreis für
einen Biochip mit integrierten Anregungsquellen in Form von Licht
emittierenden Dioden gezeigt ist;
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in 5 ein
schematisches Schaltkreisdiagramm für eine integrierte Lichtquelle
in Form einer Licht emittierenden Diode (LED) und eine Phototransistor-Detektionsvorrichtung
dargestellt ist.
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in 6 ein
Schema eines integrierten Schaltkreises, in dem die in 5 dargestellte Lichtquelle und Detektionsvorrichtung
realisiert sind, dargestellt ist;
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in 7 eine
physikalische Anordnung eines großflächigen, 4 × 4 Arrays aus n-Well integrierten Verstärker-Photodioden,
der in Form eines einzelnen speziellen integrierten Schaltkreises
gestaltet ist, dargestellt ist;
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in 8 ein
schematischer Querschnitt einer im Photodiodenarray der 7 verwendeten n-Well-Photodiode dargestellt ist;
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in 9 ein
Detektionsschaltkreis zur Verwendung in Verbindung mit dem Photodiodenarray der 7 dargestellt ist;
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in 10 ein
alternativer Detektionsschaltkreis zur Verwendung in Verbindung
mit dem Photodiodenarray der 7 dargestellt
ist;
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in 11 schematisch
ein Analogmultiplexer dargestellt ist, mit dem jedes Element im
Photodiodenarray der 7 mit einem Verstärker verbunden werden
kann;
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in 12 eine
mögliche
schematische Ausführung
des Multiplexers in 11 zur Verwendung mit
16 Zellen dargestellt ist;
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in 13 schematisch
ein teilweises paralleles System dargestellt ist, das zur Gewinnung
von Daten aus dem in 7 gezeigten Photodiodenarray verwendet
werden kann. Das teilweise parallele System hat nur jeweils ein
read-out-System für
jede Zeile von Photodetektoren;
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in 14 ein
vollparalleles System dargestellt ist, das zur Gewinnung von Daten
aus dem in 7 gezeigten Photodiodenarray
verwendet werden kann. Die vollparallele Vorrichtung hat ein read-out-System
(Verstärker,
Elektronik) für
jeden Photodetektor;
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in 15 eine
Eichkurve für
einen mit dem Farbstoff NIR markierten DNA-Einzelstrang (5'-CCTCCTCCTTCCCAGCAGGG-3'; SEQ ID NO: 1) über einen
Konzentrationsbereich von 1 pmol/μl bis
3 fmol/μl
gezeigt ist;
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in 16 die
Meßergebnisse
von Gensonden gezeigt sind, die mit Fluorescein, einer im sichtbaren
Bereich emittierenden Farbstoffmarkierung, als Tag versehen sind;
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in 17 die
Leistung eines Phototransistor- und Verstärkerschaltkreises eines Mikrochips
mit integriertem Schaltkreis (Integrated Circuit Microchip, ICM)
dargestellt ist, wobei der Phototransistor- und Verstärkerschaltkreis
aus einem 2 μm, p-Well-CMOS-Prozeß, der eine
Fläche
von 160000 Quadratmikrometern einnimmt, und 220 Phototransistorzellen
in Reihenschaltung besteht, indem die Signalausgangsantwort für verschiedene
Konzentrationen des mit einem kleinen Helium-Cadmium-Laser (8 mW,
325 nm) angeregten Farbstoffmarkers Rhodamin-6G gezeigt ist;
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in 18 schematisch
ein experimenteller Aufbau dargestellt ist, der zur Auswertung einer
Mikrochipvorrichtung mit integrierten Verstärker/Phototransistorschaltkreisen
in einem 4 × 4-Array verwendet werden
kann;
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in 19 die
Ergebnisse dargestellt sind, nachdem vier Proben von jeweils 1 μl Fluorescein-markierter
DNA punktförmig
auf eine Nitrocellulosemembran aufgebracht wurden, die über einen Detektionskanal
der in 18 gezeigten Vorrichtung gelegt
wurde;
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in 20 die
Eichkurve der Fluorescein-markierten DNA unter Verwendung der in 18 gezeigten Vorrichtung dargestellt ist;
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in 21 eine
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung dargestellt ist, die für Absorptions- und
Reflektionsmessungen verwendet wird;
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in 22 ein
schematischer senkrechter Schnitt durch einen Teil eines erfindungsgemäßen Biochips
gezeigt ist, bei dem entweder mit Lumineszenzstrahlung oder Raman-Strahlung
gearbeitet werden kann;
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in 23 ein
schematischer senkrechter Schnitt durch einen Teil eines Biochips
gezeigt ist, bei dem zur Detektion Lumineszenzenergie oder Raman-Energie eingesetzt
werden kann oder der über den
Nachweis des Absorptionsgrads eines Lichtstrahls funktioniert;
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in 24 eine
Draufsicht einer erfindungsgemäßen Ausführungsform
dargestellt ist, die zum Nachweis von Proben aus einer mikrofluidischen Vorrichtung über mehrere
Zellen verwendet wird;
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in 25 ein
schematischer senkrechter Schnitt durch ein mikrofluidisches System
zur Injektion einer flüssigen
und gasförmigen
Probe in den und aus dem in der in 24 dargestellten
Ausführungsform
verwendeten ICM-Chip dargestellt ist;
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in 26 eine
erfindungsgemäße Ausführungsform
dargestellt ist, mit der Proben aus einer mikrofluidischen Vorrichtung
nachgewiesen werden, wobei eine Abbildungslinse, binäre Optik
oder ein Array von Linsen verwendet wird, um jeden mikrofluidischen
Kanal auf einem Detektorelement des ICM abzubilden;
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in 27 ein
mikroelektromechanisches System (MEMS) dargestellt ist, das zur
Konstruktion eines ICM mit "Random
Access Microsensing" verwendet
wird;
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in 28 ein Überblick über ein
ICM-System dargestellt ist, das das in 27 dargestellte
MEMS verwendet;
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in 29 eine
erfindungsgemäße Ausführungsform
dargestellt ist, in der einzeln ansteuerbare, integrierte VCSEL
(Vertical-Cavity Surface-Emitting Laser) sowie axiale und/oder außerachsige
Diffraktionslinsen verwendet werden;
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in 30 eine
LED-Treiberschaltung gezeigt ist, wobei es sich bei V1 um
eine Gleichstromspannung (z. B. 5 V) und bei V2 um
eine Gleichstromspannung (5 V zum Anschalten der LED und 0 V zum
Abschalten der LED) oder eine Pulsfolge, wobei bei einem Niveau
von 5 V die LED angeschaltet und bei 0 V abgeschaltet wird, handelt;
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in 31 eine
Apparatur zur Herstellung von DNA-Proben-Mikroarrays gezeigt ist. Zu erkennen sind
ein Picopumpen-Steuergerät,
601; die Picopumpe, 602; Auftragsspitze, 603; Probe, 604; Substrat, 605;
Fritte, 606; Vakuumanschluß,
607; zweiachsige Translationsbühne,
608; und Computer-Steuergerät, 609;
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in 32 ein
Ausführungsbeispiel
des erfindungsgemäßen Biochips
gezeigt ist;
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in 33 die
Ergebnisse der zwischen komplementären DNA-Sequenzen stattfindenden
Hybridisierung und des Nachweises von Fluoreszenzsignalen unter
Verwendung eines Nukleinsäure-Biochips
gezeigt sind. Über
dem Hintergrund liegende Fluoreszenzsignale wurden bei denjenigen
Biochipkanälen
nachgewiesen, in denen eine Hybridisierung markierter DNA-HIV-1-Gensonden
mit komplementär gebundenen
DNA-Fragmenten stattgefunden hatte. Die Signale im 4 × 4-Array
des 3-dimensionalen Graphs zeigten eine positive Hybridisierung
mit den verwendeten HIV-1-Sonden an. Ein Referenzsystem aus negativen
Leerproben (bestehend aus DNA-Sonden ohne die HIV-1-Gensequenz)
zeigte nur schwache Hintergrund-Fluoreszenzsignale.
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4.0 BESCHREIBUNG DER AUSFÜHRUNGSBEISPIELE
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4.1 DEFINITIONEN
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Bei einem integrierten Schaltkreis
(Integrated Circuit, IC) handelt es sich um eine Schaltung, die aus
Elementen wie z. B. Transistoren, Widerständen und Kondensatoren besteht,
die in einem Einzelteil aus einem Halbleitermaterial, normalerweise
Silizium- oder Galliumarsenid, hergestellt werden. Der "integrierte Schaltkreis" läßt sich
in hochintegrierten Strukturen verwenden, einschließlich z.
B.:
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- 1) Multichip-Modulen, wobei mehrere ICs und weitere Schaltungselemente,
einschließlich
molekularer Zielsonden, miteinander in kompakter Weise auf einem
Polymer-, Quarz-, Glas-, Silber-, Keramiksubstrat oder anderen Substraten
kombiniert werden können.
In manchen Fällen
kann ein IC das Substrat für andere
Komponenten, wie z. B. darauf angebrachte Photodioden oder LEDs,
darstellen;
- 2) Hybrid-Mikroschaltkreise, wobei einer oder mehrere ICs und
weitere Schaltungselemente auf einem oder mehreren Substraten) angebracht
sind; und
- 3) weitere kompakte elektromechanische Anordnungen eines Schaltkreises,
der vorwiegend einen, aber möglicherweise
mehrere ICs sowie weitere elektronische Komponenten und mikroelektromechanische Systeme
(MEMS) enthält.
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4.2 EINIGE VORTEILE DER
ERFINDUNG
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Das DNA-Biochipsystem bietet eine
einzigartige Kombination aus Leistungsvermögen und analytischen Leistungsmerkmalen,
die in keinem anderen zur Zeit erhältlichen DNA-Analysesystem
verfügbar
sind. Mit ihrem Multikanalpotential ist die DNA-Biochiptechnologie
das zur Zeit einzige System, das den gleichzeitigen Nachweis mehrerer
DNA-Zielmoleküle
zur gleichen Zeit gestattet. Der vorliegende Biochip bietet ebenso
mehrere Vorteile hinsichtlich Größe, Leistung,
Herstellung, Analyse sowie Herstellungskosten. Die kleinen Größen der
Sonden (Mikroliter bis Nanoliter) minimieren den Bedarf an Probe und
reduzieren den Bedarf an Reagentien und Abfall. Hochintegrierte
Systeme führen
zu einer Verringerung des Rauschens sowie einer Signalverstärkung aufgrund
der verbesserten Effizienz der Probensammlung und der Reduzierung
von Schnittstellen. Die Fähigkeit
zur Produktion im Großmaßstab unter Verwendung
kostengünstiger
IC-Technologie ist ein wichtiger Vorteil. Der Konstruktionsprozeß für verschiedene
Komponenten vereinfacht sich durch die Integration mehrerer Elemente
auf einem einzigen Chip. Bei medizinischen Anwendungen gestattet
dieser Kostenvorteil die Entwicklung äußerst kostengünstiger
Einweg-Biochips, die sich zur medizinischen Krankheitsdiagnose zu
Hause einsetzen lassen, ohne daß Proben
zur Analyse an ein Labor geschickt werden müssen.
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4.3 KONSTRUKTION UND ARBEITSPRINZIP
DES DNA-BIOCHIPS
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4.3.1 INTEGRIERTE BIOCHIPS
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Zwei grundlegende Arbeitsprinzipien
eines Biosensors sind: (1) "Biologische
Erkennung"; und (2) "Sensing". Das Grundprinzip
eines Biosensors besteht darin, diese molekulare Erkennung nachzuweisen
und sie in eine andere Signalform unter Verwendung eines Transducers
zu überführen. Es
gibt unterschiedliche Arten von Transducern, die entweder ein optisches
Signal (d. h. optische Biosensoren) oder ein elektrochemisches Signal
(d. h. elektrochemische Biosensoren) oder ein Signal auf Massenbasis
(z. B. Mikrowaagen, Vorrichtungen mit akustischen Oberflächenwellen,
Mikrocantilever) produzieren können.
Es gibt ebenfalls unterschiedliche Arten von Biorezeptoren, die
aus einem Enzym, einem Antikörper,
einem Nukleinsäurefragment,
einem Chemorezeptor, einem Gewebe, einer Organelle oder einem Mikroorganismus
bestehen können.
In einigen Fällen
läßt sich
ein synthetisches Molekül,
häufig
biomimetischer Rezeptor genannt (z. B. synthetischer Antikörper, molekularer
Abdruck), zur Nachahmung der Eigenschaften biologischer Rezeptoren
verwenden.
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Es wurde nun ein integrierter DNA-Biochip entwickelt,
bei dem Nukleinsäuresonden
und ein Detektionssystem in Form einer unabhängigen Mikrovorrichtung verwendet
werden. In dem DNA-Biochip werden integrierte Schaltungselemente,
Elektrooptik, ein Anregungs-/Detektionssystem sowie Biorezeptorsonden
auf DNA-Basis zu einer unabhängigen und
integrierten Mikrovorrichtung kombiniert. Ein elementarer DNA-Biochip enthält: (1)
eine Anregungslichtquelle mit dazugehöriger Optik; (2) eine Biosonde;
(3) eine Probennahmeplattform und ein Zuführsystem; (4) einen optischen
Detektor mit damit verbundener Optik und Dispersionsvorrichtung;
und (5) ein System zur Signalverstärkung/-bearbeitung.
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Die Konstruktion eines DNA-Biochips
beinhaltet die Integration mehrerer Basiselemente von sehr unterschiedlicher
Beschaffenheit. Die grundlegenden Schritte umfassen: (a) die Auswahl
oder Entwicklung des Biorezeptors; (b) die Auswahl der Anregungsquelle;
(c) die Auswahl oder Entwicklung des Transducers; und (d) die Integration
des Anregungsquelle-Biorezeptor-Transducer-Systems.
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Die Entwicklung des DNA-Biochips
umfaßt drei
größere Elemente.
Zum ersten Element gehört die
Entwicklung eines Systems von Biorezeptorsonden: ein Mikroarray
von DNA-Sonden auf einer Multiarray-Probennahmeplattform. Das zweite Element konzentriert
sich auf die Entwicklung nichtradioaktiver Verfahren zum optischen
Nachweis: die Fluoreszenztechnik. Zum dritten Element gehört die Entwicklung
eines integrierten elektrooptischen IC-Systems auf einem einzelnen
Chip für
das Biosensing: Photodiode-Verstärker-Mikrochip mit CMOS-Technologie.
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4.3.2 ARBEITSPRINZIP VON
POLYNUKLEOTIDSONDEN MOLEKULARE HYBRIDISIERUNG
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Während die Verwendung immunologischer Sonden
auf Antikörper-Antigen-Reaktionen
beruht, beruht die Funktion von Gensonden auf dem Verfahren der
Hybridisierung, bei dem es sich um eine der leistungsfähigsten
und nützlichsten
Techniken in der molekularen Genetik handelt. Bei der Hybridisierung wird
ein Nukleinsäure-Einzelstrang mit
einer komplementären
Sondensequenz verbunden. Die Hybridisierung einer Nukleinsäuresonde
an biologische DNA-Zielmoleküle
(z. B. Gensequenzen, Bakterien, virale DNA, p53-Krebsgenmutation
usw.) bietet einen sehr hohen Grad an Genauigkeit zur Identifizierung von
DNA-Sequenzen, die zu derjenigen der Sonde komplementär sind.
Nukleinsäurestränge neigen
zur Paarung mit ihren Sequenzkomplementen (d. h. Adenin-Thymin-, Guanin-Cytosin-Paarung)
in der entsprechenden doppelsträngigen
Struktur. Ein einzelsträngiges
DNA-Molekül findet
sein Komplement in einem komplexen DNA-Gemisch, das große Mengen anderer Nukleinsäuremoleküle enthält. Es wurden verschiedene
Arten von Gensonden entwickelt, die mit Fluoreszenzmarkierungen
(Isola et al., 1996; Vo-Dinh et al., 1998; Vo-Dinh et al., 1998)
oder mit Raman-Markierungen (Vo-Dinh et al., 1998; Isola et al.,
1998) markiert sind.
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4.3.3 PLATTFORM ZUR AUFNAHME
VON MIKROPROBEN
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DNA-Sonden können direkt oder indirekt auf das
Biochip-Transducer-Sensorelement immobilisiert werden, so daß ein optimaler
Kontakt und maximale Detektion hergestellt werden. Nach Immobilisierung
auf einem Substrat lassen sich die Gensonden wiederholt wiederverwenden.
In einer Ausführungsform
wird die Hybridisierung an einem immobilisierten Ziel- oder einem
Sondenmolekül
durchgeführt,
das an eine feste Oberfläche
gebunden ist. DNA läßt sich
an unterschiedliche Arten von Trägermaterialien
mit mehreren Verfahren binden. Bei dem üblicherweise zur Bindung von
DNA an Glas verwendeten Verfahren wird die Glasoberfläche zunächst silanisiert
und dann mit Carbodiimid oder Glutaraldehyd aktiviert.
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Bei einer weiteren Ausführungsform
werden die Gensonden auf einer Membranplattform immobilisiert, die
auf die Transducer-Detektionsoberfläche plaziert wird. Auf diese
Weise braucht der Biorezeptor nicht an den Biochip-Transducer gebunden
zu werden, was eine einfachere Produktion im Großmaßstab erleichtern kann.
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In noch einer weiteren Ausführungsform
werden 5'-terminale
Schutzgruppen durch kontrollierte Belichtung durch eine photolithographische
Maske selektiv von wachsenden Polynukleotidketten in vorbestimmten
Bereichen eines Trägers
(wie z. B. Glas) abgetrennt (Fodor et al., 1991; McGall et al.,
1997). Mit diesem Verfahren lassen sich Polynukleotidsonden-Arrays
mit Dichten bis zu etwa 106 einmaligen Sondensequenzen
pro cm2 herstellen.
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Zur direkten Absorption von DNA geeignete Plastikplatten
(oftmals im Multi-Well-Format verwendet) können zur Entwicklung von Probennahmeplattformen
für den
Biochip eingesetzt werden. Zur Bindung von DNA über kovalente Verknüpfung geeignete,
chemisch aktivierte Platten sind auch kommerziell zum Gebrauch erhältlich (CoStar,
Cambridge, MA). Man stellt Multiarrays aus punktförmig aufgetragenen Proben
her, und flüssige
DNA-Lösungen werden
auf die Probennahmeplattform unter Verwendung einer pneumatischen
Picopumpe (31) (World Precision Instruments,
Sarasota, FL) aufgetragen. Die Picopumpe ist dazu in der Lage, regelmäßige Mikrospots mit
einem Durchmesser im Bereich von 500–800 μm zu produzieren, wobei ihre
Größe so gewählt werden kann,
daß sie
mit der Größe der Biochip-Detektorelemente übereinstimmt.
Die DNA-Probe wird in eine Glaskapillare mit kleinem Durchmesser
aufgezogen, die einige wenige Millimeter über der Probennahmeplattform
gehalten wird. Die Membran wird auf einem Vakuumkolben, der mit
einer Metalldrahtfritte ausgestattet ist, an Ort und Stelle gehalten.
Der Vakuumschritt dient zwei wichtigen Zwecken. Zunächst verbessert
das an die Membran angelegte Vakuum die Reproduzierbarkeit des punktförmigen Auftragens, indem
die Membran flach gegen die Metalldrahtoberfläche gedrückt wird. Der Vakuumschritt
besitzt ebenso einen verkürzenden
Effekt auf den Probentrocknungsprozeß, wodurch die Größe des Probenspots verkleinert
wird, indem die Verbreitung der Probe über die Probennahmeplattform
verhindert wird. Das Biochipformat läßt sich so gestalten, daß es mit
der Polymerasekettenreaktion (PCRTM) kompatibel
ist, bei der es sich um eine wichtige Technik handelt, die die Replikation
definierter DNA-Sequenzen gestattet, wodurch der Nachweis dieser
Sequenzen amplifiziert wird.
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4.4 BIOSENSORSONDEN
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Die Entwicklung von Biosensortechnologien zum
Nachweis von Spuren an biologischen Spezies in komplexen Systemen
ist wichtig für
viele biomedizinische und Umweltanwendungen. Es wurden spektroskopische
chemische Sensoren und Biosensoren entwickelt, bei denen laserinduzierte
Fluoreszenz, Phosphoreszenz bei Raumtemperatur, oberflächenverstärkte Raman-Spektroskopie,
Immunfluoreszenz auf Antikörperbasis
und Gensonden-Raman-Sensing-Verfahren, einschließlich Gensonden mit oberflächenverstärkten Raman-Streuungsmarkierungen zur
Verstärkung
der Selektivität
und Empfindlichkeit chemischer Sensoren und Biosensoren, verwendet wurden
(Vo-Dinh et al., 1994).
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In der vorliegenden Erfindung werden
spektroskopische Techniken wie z. B. Lumineszenz mit Markierungen
im sichtbaren und NIR-Bereich ist ein sinnvolles Nachweisschema
für Genbiosensoren ohne
die Beschränkung
von radioaktiven Verfahren.
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Nichtradioaktive Sonden, insbesondere Gensonden,
sind aufgrund ihrer Selektivität
zusätzlich
zur Vermeidung der mit radioaktiven Materialien verbundenen Gefahren
wünschenswert.
Die Erkennung und die Detektion biologischer Spezies beruht auf
dem Prinzip, daß zellspezifische
Nukleinsäuresequenzen
spezifisch erkannt werden können
und mit einem Rezeptor, der mit dieser Spezies spezifisch eine Bindung
eingeht, kombiniert werden können.
Zu solchen Rezeptoren gehören
beispielsweise Antikörper,
Enzyme, Zellen, bakterielle Sonden, komplementäre Nukleinsäuren oder Nukleinsäuren, die
selektiv mit einer zellspezifischen Nukleinsäuresequenz hybridisieren. Rezeptoren
können
in Form von Organellen, Gewebsbestandteilen, Chemorezeptoren oder
sogar ganzen Zellen oder Mikroorganismen gefunden und eingesetzt
werden. Weitere Rezeptorarten können
biomimetische Materialien, wie z. B. Cyclodextrine, Materialien
für molekularen
Abdruck, usw. einschließen.
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Gensonden funktionieren auf der Basis
eines Hybridisierungsprozesses. Bei der Hybridisierung wird ein
Nukleinsäureeinzelstrang
mit einer komplementären
Sondensequenz verbunden. Die Hybridisierung einer Nukleinsäuresonde
an ein biologisches Zielmolekül
wie beispielsweise bakterieller oder viraler DNA oder RNA oder ausgewählten Genabschnitten
bietet einen hohen Grad an Genauigkeit zur Identifizierung von zu
der Sonde komplementären
Nukleinsäuresequenzen.
Nukleinsäurestränge neigen
zur Paarung mit komplementären
Strängen,
wie sie typischerweise in doppelsträngigen DNA-Strukturen gefunden
werden. Daher findet eine einzelsträngige DNA (oder RNA) ihr Komplement
in einem komplexen DNA-Gemisch, das große Mengen an anderen Nukleinsäuremolekülen enthält. Nachweisverfahren mit
Nukleinsäuresonden
oder Gensonden sind spezifisch für
DNA-Sequenzen. Zu den Faktoren, die die Hybridisierung oder Reassoziierung
zweier komplementärer
DNA-Stränge
beeinflussen, gehören
Temperatur, Kontaktdauer, Salzkonzentration, das Ausmaß der Fehlpaarungen
zwischen den Basenpaaren sowie die Länge und Konzentration der Ziel-
und Sondensequenzen.
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4.5 ZUSAMMENSETZUNGEN
AUS PEPTIDNUKLEINSÄUREN
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In bestimmten Ausführungsformen
wird die Verwendung von Peptidnukleinsäuren (PNAs) bei der praktischen
Ausführung
der erfindungsgemäßen Verfahren
in Betracht gezogen. PNA ist ein DNA-Mimetikum, bei dem die Nukleobasen
an ein Pseudopeptidrückgrat
gebunden sind (Good und Nielsen, 1997). PNAs können in einer Reihe Verfahren,
in denen herkömmicherweise
RNAs oder DNAs eingesetzt wurden, verwendet werden. Oftmals funktionieren
PNA-Sequenzen in technischen Verfahren besser als die entsprechenden
RNA- oder DNA-Sequenzen und weisen nützliche Eigenschaften auf,
die in RNA oder DNA nicht von Natur aus vorhanden sind. Ein ausgezeichneter Übersichtsartikel über PNA
von Corey (1997) enthält
Verfahren zur Herstellung, Eigenschaften und Verfahren zur Verwendung
davon und wird hiermit unter Bezugnahme aufgenommen.
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4.5.1 VERFAHREN ZUR HERSTELLUNG
VON PNAs
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Nach Corey besitzen PNAs 2-Aminoethylglycin-Verknüpfungen,
die das normale Phosphodiesterrückgrat
der DNA ersetzen (Nielsen et al., 1991; Hanvey et al., 1992; Hyrup
und Nielsen, 1996; Neilsen, 1996). Diese Chemie hat drei wichtige
Konsequenzen: erstens sind PNAs im Gegensatz zu DNA oder Phosporothioat-Oligonukleotiden
neutrale Moleküle;
zweitens sind PNAs achiral, weswegen keine stereoselektive Synthese
entwickelt zu werden braucht; und drittens werden in der PNA-Synthese Boc-
(Dueholm et al., 1994) oder Fmoc(Thomson et al., 1995) Standardvorschriften
für die
Festphasen-Peptidsynthese verwendet, obwohl andere Verfahren, einschließlich eines
modifizierten Merrifield-Verfahrens,
verwendet worden sind (Christensen et al., 1995).
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PNA-Monomere oder vorgefertigte Oligomere
sind von PerSeptive Biosystems (Framingham, MA, USA) kommerziell
erhältlich.
PNA-Synthesen sowohl nach den Bocals auch den Fmoc-Vorschriften sind
einfach, wobei manuelle oder automatische Vorschriften verwendet
werden (Norton et al., 1995). Die manuelle Vorschrift bietet sich
für die
Herstellung chemisch modifizierter PNAs oder die gleichzeitige Synthese
von Familien nahverwandter PNAs an.
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Wie bei der Peptidsynthese hängt der
Erfolg einer bestimmten PNA-Synthese von den Eigenschaften der gewählten Sequenz
ab. Während
es beispielsweise theoretisch möglich
ist, eine beliebige Kombination von Nukleotidbasen in PNAs einzubauen,
kann das Vorhandensein von direkt benachbarten Purinen zu Deletionen
eines oder mehrerer Reste im Produkt führen. In Erwartung dieser Schwierigkeiten
wird vorgeschlagen, daß man
bei der Herstellung von PNAs mit benachbarten Purinen die Kopplung von
Resten, die wahrscheinlich unzurei chend addiert werden, wiederholen
sollte. Daraufhin sollten die PNAs durch Reverse-Phase-Hochdruck-Flüssigkeitschromatographie
(Norton et al., 1995) gereinigt werden, wodurch sich für das Produkt
Ausbeuten und eine Reinheit ergeben, die ähnlich zu den während der
Synthese von Peptiden beobachteten Werten sind.
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Weiterhin werden von Corey für gegebene Anwendungen
gewünschte
Modifikationen von PNAs erörtert.
Modifikationen lassen sich auch erhalten, indem Aminosäuren während der
Festphasensynthese gekoppelt werden oder indem Verbindungen gebunden
werden, die eine Carbonsäuregruppe
an dem exponierten N-terminalen Amin enthalten. Andererseits lassen
sich PNAs nach der Synthese durch Kopplung an ein eingeführtes Lysin
oder Cystein modifizieren. Die einfache Art und Weise, auf die PNAs
modifiziert werden können,
erleichtert die Optimierung hinsichtlich besserer Löslichkeit
oder hinsichtlich spezifischer funktioneller Anforderungen. Nach
der Synthese kann die Identität
der PNAs und ihrer Derivate über
Massenspektrometrie bestätigt
werden. In mehreren Arbeiten wurden PNA-Modifikationen hergestellt
und verwendet (Norton et al., 1995; Haaima et al., 1996; Stetsenko
et al., 1996; Petersen et al., 1995; Ulmann et al., 1996; Koch et
al., 1995; Orum et al., 1995; Footer et al., 1996; Griffith et al.,
1995; Kremsky et al., 1996; Pardridge et al., 1995; Boffa et al.,
1995; Landsdorp et al., 1996; Gambacorti-Passerini et al., 1996;
Armitage et al., 1997; Seeger et al., 1997; Rusckowski et al., 1997).
In der US-Patentschrift Nr. 5,700,922 werden chimäre PNA-DNA-PNA-Moleküle und ihre
Verwendungen in der Diagnostik, bei der Modulation von Proteinen
in Organismen sowie bei der Behandlung von auf Therapeutika ansprechenden
Krankheitszuständen
erörtert.
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4.5.2 PHYSIKALISCHE EIGENSCHAFTEN
DER PNAs
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Im Gegensatz zu DNA und RNA, die
negativ geladene Verknüpfungen
enthalten, ist das PNA-Rückgrat neutral.
Trotz dieser dramatischen Veränderung
erkennen PNAs komplementäre
DNA und RNA über
die Watson-Crick-Paarung
(Egholm et al., 1993), wodurch das anfängliche Modell von Nielsen
et al. (1991) bestätigt
wurde. PNAs fehlt die 3'-5'-Polarität und können daher
sowohl in paralleler als auch antiparalleler Weise binden, wobei
die antiparallele Weise bevorzugt ist (Egholm et al., 1993).
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Die Hybridisierung von DNA-Oligonukleotiden
an DNA und RNA wird durch elektrostatische Abstoßung zwischen den negativ geladenen
Phosphat-Rückgraten
der komplementären
Stränge
destabilisiert. Im Gegensatz dazu erhöht das Fehlen der Ladungsabstoßung in
PNA-DNA-bzw. PNA-RNA-Duplexen
die Schmelztemperatur (Tm) und verringert
die Abhängigkeit
von Tm von der Konzentration ein- oder zweiwertiger
Kationen (Nielsen et al., 1991). Die erhöhte Geschwindigkeit und Affinität der Hybridisierung
sind signifikant, da sie für
die überraschende Fähigkeit
der PNAs, eine Stranginvasion komplementärer Sequenzen innerhalb relaxierter
doppelsträngiger
DNA durchzuführen,
verantwortlich sind. Darüber
hinaus läßt die effiziente
Hybridisierung an "inverted
repeats" vermuten,
daß PNAs
Sekundärstrukturen
innerhalb doppelsträngiger
DNA wirkungsvoll erkennen können.
Eine wirkungsvolle Erkennung tritt auch bei an Oberflächen immobilisierten
PNAs auf, wobei von Wang et al, gezeigt werden konnte, daß trägergebundene
PNAs zum Nachweis von Hybridisierungsereignissen verwendet werden
können (Wang
et al., 1996).
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Man könnte erwarten, daß die feste
Bindung von PNAs an komplementäre
Sequenzen auch die Bindung an ähnliche
(jedoch nicht identische) Sequenzen erhöhen würde, wobei die Sequenzspezifität der PNA-Erkennung
reduziert würde.
Wie bei der DNA-Hybridisierung läßt sich
jedoch eine selektive Erkennung dadurch erzielen, daß ein Gleichgewicht zwischen
Oligomerlänge
und Inkubationstemperatur gefunden wird. Außerdem wird die selektive Hybridisierung
der PNAs dadurch gefördert, daß die PNA-DNA-Hybridisierung
weniger tolerant gegenüber
Basenfehlpaarungen ist als DNA-DNA-Hybridisierung. So wird beispielsweise
die Tm durch eine einzige Fehlpaarung innerhalb
eines 16 Bp langen PNA-DNA-Duplex und bis zu 15°C reduziert (Egholm et al.,
1993). Dieses hohe Diskriminationsniveau gestattete die Entwicklung
mehrerer auf PNA beruhender Strategien für die Analyse von Punktmutationen (Wang
et al., 1996; Carlsson et al., 1996; Thiede et al., 1996; Webb und
Hurskainen, 1996; Perry-O'Keefe
et al., 1996).
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Eine hochaffine Bindung bietet klare
Vorteile für
die molekulare Erkennung und die Entwicklung neuer Anwendungen für PNAs.
So inhibieren beispielsweise PNAs mit 11–13 Nukleotiden die Aktivität der Telomerase,
eines Ribonukleoproteins, das unter Verwendung einer essentiellen
RNA-Matrize Telomerenden verlängert,
während
die analogen DNA-Oligomere nicht inhibieren (Norton et al., 1996).
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Neutrale PNAs sind hydrophober als
analoge DNA-Oligomere,
wodurch ihre Lösung
bei neutralem pH erschwert werden kann, insbesondere wenn die PNAs
einen hohen Puringehalt aufweisen oder das Potential zur Bildung
von Sekundärstrukturen besitzen.
Ihre Löslichkeit
läßt sich
durch Anfügen
einer oder mehrerer positiver Ladungen an die PNA-Termini verbessern
(Nielsen et al., 1991).
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4.5.3 ANWENDUNGEN VON
PNAs
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Von Allfrey und Mitarbeitern erhaltene
Ergebnisse lassen vermuten, daß die
Stranginvasion spontan an Sequenzen innerhalb chromosomaler DNA
erfolgt (Boffa et al., 1995; Boffa et al., 1996). In diesen Arbeiten
wurden PNAs auf Triplett-Wiederholungen der Nukleotide CAG gerichtet
und diese Erkennung zur Reinigung transkriptionsaktiver DNA (Boffa
et al., 1995) und zur Hemmung der Transkription (Boffa et al., 1996)
verwendet. Dieses Ergebnis läßt vermuten,
daß, wenn
PNAs in Zellen gezielt zugeführt
werden können, sie
das Potential als allgemeine sequenzspezifische Regulatoren der
Genexpression besitzen. Zu den Arbeiten und Übersichtsartikeln, die sich
mit der Verwendung von PNAs als Antisense- und Antigen-Agentien
beschäftigen,
gehören
Nielsen et al., (1993b), Hanvey et al., (1992), und Good und Nielsen
(1997). Von Koppelhus et al., (1997) wurden PNAs zur Hemmung der
inversen Transkription von HIV-1 eingesetzt, wobei gezeigt wurde,
daß PNAs
für antivirale
Therapien verwendet werden können.
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Verfahren zur Charakterisierung der
Antisense-Bindungseigenschaften
von PNAs werden in Rose (1993) und Jensen et al., (1997) erläutert. Rose verwendet
Kapillargelelektrophorese, um die Bindung von PNAs an ihre komplementären Oligonukleotide
zu bestimmen, wobei die relative Bindungskinetik und Stöchiometrie
gemessen wurden. Ähnliche Arten
von Messungen wurden von Jensen et al. unter Verwendung der BIAcoreTM-Technologie durchgeführt.
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Zu weiteren Anwendungen von PNAs
gehören
die Verwendung bei der DNA-Stranginvasion (Nielsen et al., 1991),
der Antisense-Hemmung (Hanvey et al., 1992), der Mutationsanalyse
(Orum et al., 1993), in Transkriptionsverstärkern (Mollegaard et al., 1994),
bei der Nukleinsäurereinigung
(Orum et al., 1995), der Isolierung transkriptionsaktiver Gene (Boffa
et al., 1995), der Blockierung der Bindung von Transkriptionsfaktoren
(Vickers et al., 1995), der Genomspaltung (Veselkov et al., 1996),
in Biosensoren (Wang et al., 1996), bei der in-situ-Hybridisierung (Thisted
et al., 1996) sowie bei einer Alternative zum Southern-Blotting
(Perry-O'Keefe,
1996).
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4.6 ANTIKÖRPERZUSAMMENSETZUNGEN
UND HERSTELLUNGSVERFAHREN
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In bestimmten Ausführungsformen
wird die Verwendung von Antikörpern,
die sowohl monoklonal als auch polyklonal sein können und die an eines oder
mehrere der hierin offenbarten Polypeptide binden, in Betracht gezogen.
Die Mittel zur Herstellung und Charakterisierung von Antikörpern sind
im Fachgebiet allgemein bekannt (Siehe z. B. Harlow und Lane, 1988;
die Verfahren zur Erzeugung von monoklonalen Antikörpern (monoclonal
antibodies, mAbs) beginnen im allgemeinen in derselben Art und Weise wie
diejenigen zur Herstellung von polyklonalen Antikörpern. Kurz
gesagt wird ein polyklonaler Antikörper durch Immunisierung eines
Tiers mit einer immunogenen Zusammensetzung gemäß der vorliegenden Erfindung
und Sammeln der Antisera von diesem immunisierten Tier hergestellt.
Für die
Herstellung von Antiseren können
viele verschiedene Tierspezies eingesetzt werden. Das für die Herstellung
von Anti-Antiseren verwendete Tier ist typischerweise ein Kaninchen,
eine Maus, eine Ratte, ein Hamster, ein Meerschweinchen oder eine
Ziege. Aufgrund des relativ großen
Blutvolumens von Kaninchen ist ein Kaninchen eine bevorzugte Wahl
für die
Herstellung von polyklonalen Antikörpern.
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Wie im Fachgebiet allgemein bekannt,
kann eine gegebene Zusammensetzung in ihrer Immunogenität variieren.
Es ist daher häufig
notwendig, das Wirtsimmunsystem zu stärken, was z. B. durch Kopplung
eines Peptid- oder Polypeptid-Immunogens an einen Träger erreicht
werden kann. Beispielhafte und bevorzugte Träger sind das "Keyhole Limpet"-Hämocyanin
(KLH) und Rinderserumalbumin (Bovine Serum Albumin, BSA). Andere
Albumine wie z. B. Ovalbumin, Mausserumalbumin oder Kaninchenserumalbumin
können
ebenfalls als Träger
verwendet werden. Mittel zur Konjugation eines Polypeptids an ein Trägerprotein
sind im Fachgebiet allgemein bekannt und umfassen Glutaraldehyd,
m-Maleimidobencoyl-N-hydroxysuccinimidester,
Carbodiimid und Bis-biazotiertes Benzidin.
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Wie ebenfalls im Fachgebiet allgemein
bekannt ist, läßt sich
die Immunogenität
einer bestimmten Immunogenzusammensetzung durch die Verwendung nichtspezifischer
Stimulantien der Immunantwort, die unter dem Namen Adjuvantien bekannt sind,
verstärken.
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Zu beispielhaften und bevorzugten
Adjuvantien gehören
das komplette Freund's
Adjuvans (ein abgetötete
Mycobacterium tuberculosis-Bakterien enthaltendes, nichtspezifisches
Stimulans der Immunantwort), nicht komplette Freund's Adjuvantien und Aluminiumhydroxid-Adjuvans.
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Die Menge an bei der Herstellung
von polyklonalen Antikörpern
verwendeter Immunogenzusammensetzung variiert je nach Beschaffenheit
des Immunogens ebenso wie des für
die Immunisierung verwendeten Tiers. Zur Verabreichung des Immunogens
können
verschiedene Wege verwendet werden (subkutan, intramuskulär, intradermal,
intravenös und
intraperitoneal). Die Produktion von polyklonalen Antikörpern kann
durch die Entnahme von Blut aus dem immunisierten Tier zu verschiedenen
Zeitpunkten nach der Immunisierung überwacht werden. Ebenso kann
man eine zweite, "Booster"-Injektion geben.
Der Vorgang des "Boosting" und "Tittering" wird so lange wiederholt,
bis ein geeigneter Titer erreicht wird. Bei Erreichen eines gewünschten
Immunogenitätsniveaus
kann das immunisierte Tier ausgeblutet und das Serum isoliert und
gelagert werden, und/oder das Tier kann zur Erzeugung von mAbs eingesetzt
werden.
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mAbs lassen sich leicht unter Verwendung allgemein
bekannter Techniken, wie z. B. den in US-A-4,196,265 beispielshaft angegebenen,
herstellen. Bei dieser Technik wird typischerweise ein geeignetes
Tier mit einer ausgewählten
Immunogenzusammensetzung, z. B. einem gereinigten oder teilgereinigten
Polypeptid oder Peptid, immunisiert. Die immunisierende Zusammensetzung
wird in einer Weise verabreicht, die die Stimulation von antikörperproduzierenden
Zellen bewirkt. Bevorzugte Tiere sind Nager wie z. B. Mäuse und
Ratten, doch können
Kaninchen, Schafe oder Froschzellen ebenso verwendet werden. Die
Verwendung von Ratten kann gewisse Vorteile bieten (Goding, 1986,
S. 60–61),
doch sind Mäuse
bevorzugt, wobei die BALB/c-Maus am meisten bevorzugt ist, da diese
das routinemäßig am meisten
verwendete Tier ist und im allgemeinen einen höheren Prozentsatz an stabilen
Fusionen ergibt.
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Nach der Immunisierung werden somatische Zellen
mit dem Potential zur Herstellung von Antikörpern, insbesondere B-Lymphozyten
(B-Zellen) zur Verwendung nach der Vorschrift zur Erzeugung von mAbs
ausgewählt.
Diese Zellen lassen sich aus durch Biopsien erhaltene Milzen, Mandeln
oder Lymphknoten oder aus einer peripheren Blutprobe gewinnen. Milzzellen
und periphere Blutzellen sind bevorzugt, die ersteren, da sie eine
reiche Quelle an antikörperproduzierenden
Zellen, die sich in der Plasmablasten-Teilungsphase befinden, darstellen, und
die letzteren, da peripheres Blut leicht zugänglich ist. Häufig wurde
eine Gruppe von Tieren immunisiert, und die Milz des Tiers mit dem
höchsten
Antikörpertiter
wird dann entfernt, und man erhält
die Milzlymphozyten durch Homogenisieren der Milz mit einer Spritze.
Typischerweise enthält
eine Milz einer immunisierten Maus ungefähr 5 × 107 bis
2 × 108 Lymphozyten.
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Die antikörperproduzierenden B-Lymphozyten
aus dem immunisierten Tier werden dann mit Zellen von einer unsterblichen
Myelomzelle, die im allgemeinen aus derselben Spezies wie das Tier,
welches immunisiert wurde, stammt, fusioniert. Zur Verwendung bei
Hybridomproduzierenden Fusionsvorgängen geeignete Myelom-Zellinien produzieren
vorzugsweise keine Antikörper,
besitzen eine hohe Fusionseffizienz und Enzymdefizienzen, durch
die sie in gewissen Selektionsmedien, die nur das Wachstum der gewünschten
fusionierten Zellen (Hybridomzellen) unterstützen, nicht wachsen können.
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Es kann eine beliebige Anzahl an
Myelomzellen verwendet werden, wie dem Fachmann bekannt ist (Goding,
S. 65–66,
1986; Campbell, S. 75–83,
1984). Handelt es sich beispielsweise bei dem immunisierten Tier
um eine Maus, so kann man P3-X63/Ag8, X63-Ag8.653, NS1/1.Ag 4 1, Sp210-Ag14,
FO, NSO/U, MPC-11, MPCII-X45-GTG 1.7 und S194/5XX0 Bul verwenden;
für Ratten
kann man R210.RCY3, Y3-Ag 1.2.3, IR983F und 4B210 verwenden; und
U-266, GM1500-GRG2, LICR-LON-HMy2 und UC729-6 sind allesamt nützlich in
Verbindung mit menschlichen Zellfusionen.
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Eine bevorzugte Maus-Myelomzelle
ist die NS-1-Myelomzellinie
(auch P3-NS-1-Ag4-1 genannt), die von der NIGMS Human Genetic Mutant Cell
Repository durch Anfordern der Zellinien-Lagerungsnummer GM3573
leicht erhältlich
ist. Eine weitere Maus-Myelomzellinie, die verwendet werden kann,
ist die 8-Azaguanin-resistente Maus-"murine myeloma SP2/0 non-producer"-Zellinie.
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Bei den Verfahren zur Erzeugung von
Hybriden aus antikörperproduzierenden
Milz- oder Lymphknotenzellen und Myelomzellen werden üblicherweise
somatische Zellen mit Myelomzellen im Verhältnis 2 : 1 gemischt, obwohl
das Verhältnis
von etwa 20 : 1 bis etwa 1 : 1 in Gegenwart eines (chemischen oder elektrischen)
Mittels bzw. Mittel, das bzw. die die Zellmembranfusion fördern, variieren
kann. Fusionsverfahren unter Verwendung des Sendai-Virus (Kohler und
Milstein, 1975; 1976) und solche mit Polyethylenglykol (PEG), wie
z. B. 37% (Vol./Vol.) PEG (Gefter et al., 1977), sind beschrieben.
Die Verwendung von elektrisch induzierten Fusionsverfahren ist ebenfalls geeignet
(Coding, 1986, S. 71–74).
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Fusionsverfahrensweisen produzieren üblicherweise
lebensfähige
Hybride mit niedrigen Frequenzen, etwa 1 × 10–6 bis
1 × 10–8.
Dies stellt jedoch kein Problem dar, da sich die lebensfähigen, fusionierten
Hybride von den nicht fusionierten Elternzellen (insbesondere den
nicht fusionierten Myelomzellen, die sich normalerweise unendlich
weiter teilen würden)
durch Kultivierung in einem Selektionsmedium unterscheiden lassen.
Bei dem Selektionsmedium handelt es sich im allgemeinen um ein Medium, das
ein Mittel zur Blockierung der de-novo-Synthese von Nukleotiden in den Gewebekulturmedien
enthält. Beispielhafte
und bevorzugte Mittel sind Aminopterin, Methotrexat und Azaserin.
Aminopterin und Methotrexat blockieren die de-novo-Synthese sowohl
von Purinen als auch von Pyrimidinen, wohingegen Azaserin nur die
Purinsynthese blockiert. Beim Einsatz von Aminopterin oder Methotrexat
werden die Medien mit Hypoxanthin und Thymidin als Nukleotidquelle supplementiert
(HAT-Medium). Bei der Verwendung von Azaserin werden die Medien
mit Hypoxanthin supplementiert.
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Das bevorzugte Selektionsmedium ist
HAT. Nur Zellen, die in der Lage sind, "Salvage Pathways" [Wiederverwertungsstoffwechselwege]
von Nukleotiden zu betreiben, können
im HAT-Medium überleben. Den
Myelomzellen fehlen Schlüsselenzyme
des Salvage Pathway, z. B. Hypoxanthin-phosphoribosyltransferase
(HPRT), und können
daher nicht überleben.
Die B-Zellen können
diesen Stoffwechselweg betreiben, doch ist ihre Lebensdauer in Kultur
begrenzt und sie sterben im allgemeinen innerhalb von zwei Wochen
ab. Die einzigen Zellen, die in den Selektionsmedien überleben
können,
sind daher die aus Myelom- und B-Zellen gebildeten Hybride.
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Durch diese Kultivierung wird eine
Population von Hybridomzellen bereitgestellt, aus der spezifische
Hybridomzellen ausgewählt
werden. Typischerweise wird die Selektion der Hybridomzellen durch Kultivierung
der Zellen mittels Einzelklonverdünnung in Mikrotiterplatten
und anschließendes
Austesten der einzelnen klonalen Überstände (nach etwa zwei bis drei
Wochen) auf die gewünschte
Reaktivität durchgeführt. Der
Assay sollte empfindlich, einfach und schnell sein, wie z. B. Radioimmunoassays,
Enzymimmunoassays, Zytotoxizitätsassays,
Plaqueassays, Dot-Immunbindungsassays, u. ä.
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Die ausgewählten Hybridomzellen sollten dann
in einer Verdünnungsreihe
verdünnt
und in individuelle, antikörperproduzierende
Zellinien kloniert werden, wobei diese Klone dann zeitlich unbegrenzt vermehrt
werden können,
um mAbs zu produzieren. Die Zellinien lassen sich für die mAb-Produktion
auf zwei grundsätzliche
Arten nutzen. Eine Probe der Hybridomzelle kann in ein histokompatibles
Tier der Art, die zur Bereitstellung der somatischen und Myelomzellen
für die
ursprüngliche
Fusion verwendet wurde, injiziert werden (häufig in die Bauchhöhle). Das
injizierte Tier entwickelt Tumore, die den von der fusionierten
Hybridzelle produzierten spezifischen monoklonalen Antikörper sezernieren.
Die Körperflüssigkeiten
des Tiers, wie z. B. Serum oder Ascites-Flüssigkeit, können dann angezapft werden,
so daß mAbs
in hoher Konzentration erhalten werden. Die einzelnen Zellinien
könnten
auch in vitro kultiviert werden, wobei die mAbs natürlicherweise
in das Kulturmedium sezerniert werden, aus dem sie dann leicht in
hohen Konzentrationen gewonnen werden können. Die auf beide Weisen
jeweils produzierten mAbs können
dann, falls gewünscht,
mittels Filtration, Zentrifugation und verschiedenen chromatographischen
Verfahren, wie z. B. HPLC oder Affinitätschromatographie, weiter aufgereinigt
werden.
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4.7 ELISAS
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Die ELISA-Techniken können in
Verbindung mit der Erfindung verwendet werden, wenn es sich bei
dem nachzuweisenden interessierenden Produkt um ein Polypeptid und
bei dem Substrat auf dem Chip um einen Antikörper handelt. Alternativ kann man
ELISA-Techniken einsetzen, wenn es sich bei dem Substrat auf dem
Chip um ein Polypeptid und bei dem nachzuweisenden interessierenden
Produkt um einen Antikörper
handelt. In beiden Ausführungsformen
kann der Antikörper
oder das Polypeptid zur Detektion durch den Biochip fluoreszenzmarkiert sein.
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In einem ELISA-Assay werden antigene
Sequenzen enthaltende Proteine oder Peptide auf einer ausgewählten Oberfläche, vorzugsweise
einer Oberfläche,
die eine Affinität
für Proteine
zeigt, wie z. B. den Wells einer Polystyrol-Mikrotiterplatte, immobilisiert.
Nach dem Waschen zur Entfernung von unvollständig adsorbiertem Material
ist es wünschenswert, ein
nichtspezifisches Protein, das erwiesenermaßen bezüglich der Test-Antiseren antigenisch
neutral ist, wie z. B. Rinderserumalbumin (BSA), Casein oder Milchpulverlösungen,
an die Wells der Assay-Platte zu binden oder diese damit zu überziehen.
Dadurch können
nichtspezifische Adsorptionsstellen auf der Immobilisierungsoberfläche blockiert
werden, womit der durch die nichtspezifische Bindung von Antiseren auf
der Oberfläche
verursachte Hintergrund reduziert wird.
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Nach Bindung des Antigenmaterials
an das Well, Beschichten mit einem nichtreaktiven Material zur Reduzierung
des Hintergrunds und Waschen zur Entfernung von nicht gebundenem
Material wird die Immobilisierungsoberfläche mit den Antiseren oder einem
zu testenden klinischen oder biologischen Extrakt auf eine Weise
in Kontakt gebracht, die zur Ausbildung eines Immunkomplexes (Antigen/Antikörper) führt. Zu
solchen Bedingungen gehört
vorzugsweise das Verdünnen
der Antiseren mit Verdünnungsmitteln
wie beispielsweise BSA, Gammaglobulin aus Rind (Bovine Gamma Globulin,
BGG) und phosphatgepufferte Salzlösung (Phosphate Buffered Saline, PBS)/Tween®. Diese zugesetzten
Agentien helfen oft auch bei der Reduzierung des nichtspezifischen Hintergrunds.
Man läßt dann
die geschichteten Antiseren etwa 2 bis etwa 4 Std. vorzugsweise
bei Temperaturen in der Größenordnung
von etwa 25°C
bis etwa 27°C
inkubieren. Nach der Inkubation wird die mit den Antiseren in Kontakt
gekommene Oberfläche gewaschen,
um so nicht immunkomplexiertes Material zu entfernen. Ein bevorzugter
Waschvorgang beinhaltet das Waschen mit einer Lösung wie beispielsweise PBS/Tween® oder Boratpuffer.
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Nach der Formierung des spezifischen
Immunkomplexes zwischen der Testprobe und dem gebundenen Antigen
und nachfolgendem Waschen kann das Auftreten und sogar die Menge
des gebildeten Immunkomplexes bestimmt werden, indem dieser einem
zweiten Antikörper
mit Spezifität
für den ersten
ausgesetzt wird. Als Nachweismittel ist an dem zweiten Antikörper vorzugsweise
ein assoziiertes Enzym vorgesehen, das bei Inkubation mit einem geeigneten
chromogenen Substrat eine Farbentwicklung erzeugt. So besteht beispielsweise
der Wunsch, die Antiseren-gebundene Oberfläche eine Zeit lang und unter
Bedingungen, die die Entwicklung der Immunkomplexformierung begünstigen
(z. B. Inkubation für
2 Std. bei Raumtemperatur in einer PBS-haltigen Lösung, wie
z. B. PBS Tween®)
mit einem Urease- oder Peroxidase-konjugierten Anti-Mensch-IgG in
Kontakt gebracht und inkubiert wird.
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Nach Inkubation mit dem zweiten,
mit einem Enzym-Tag versehenen Antikörper und anschließendem Waschen
zum Entfernen von nicht gebundenem Material wird die Menge an Markierung
durch Inkubation mit einem chromogenen Substrat, wie z. B. Harnstoff
und Chromkresolviolett oder 2,2'-Azino-di-(3-ethylbenzthiazolin)-6-sulfonsäure (ABTS) und
H2O2, bei Peroxidase
als Enzymmarkierung, quantifiziert. Die Quantifizierung wird dann
durch Messen des Ausmaßes
der Farberzeugung erzielt. Beispielsweise mit einem Spektrophotometer
für den sichtbaren
Spektralbereich.
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4.8 VERFAHREN ZUR HERSTELLUNG
VON MUTAGENISIERTEN POLYNUKLEOTIDEN
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Unter gewissen Umständen kann
es wünschenswert
sein, ein oder mehrere Nukleotide in einer oder mehreren der hierin
offenbarten Polynukleotidsequenzen zum Zwecke der Änderung
oder des Wechsels der Insektizidaktivität oder Insektizidspezifität des kodierten
Polypeptids zu modifizieren oder zu ändern. Im allgemeinen sind
die Mittel und Verfahren zur Mutagenese eines DNA-Abschnitts dem Fachmann
allgemein bekannt. Die Modifikationen an solchen Abschnitten lassen
sich mittels ungerichteter (random) oder stellenspezifischen Mutageneseverfahren
durchführen.
Die Polynukleotide können durch
die Addition, Deletion oder Substitution eines oder mehrerer Nukleotide
aus der das insektizid aktive Polypeptid kodierenden Sequenz modifiziert
werden.
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Die Mutagenese läßt sich gemäß einer der im Fachgebiet bekannten
Techniken, wie z. B., ohne darauf beschränkt zu sein, der Synthese eines
Oligonukleotids mit einer oder mehreren Mutationen innerhalb der
Sequenz eines bestimmten Bereichs, durchführen. Insbesondere handelt
es sich bei der stellenspezifischen Mutagenese um eine zur Herstellung von
Mutanten nützliche
Technik, und zwar durch spezifische Mutagenese der zugrundeliegenden
DNA. Mit dieser Technik ist es weiterhin leicht möglich, beispielsweise
Sequenzvarianten unter Einbeziehung einer oder mehrerer der vorausgegangenen
Betrachtungen herzustellen und zu testen, indem eine oder mehrere
Nukleotidsequenzveränderungen
in die DNA eingeführt
werden. Die stellenspezifische Mutagenese gestattet die Herstellung
von Mutanten durch Verwendung spezifischer Oligonukleotidsequenzen, die
die DNA-Sequenz der gewünschten
Mutation sowie eine ausreichende Anzahl an benachbarten Nukleotiden
kodieren, so daß eine
Primer-Sequenz von ausreichender Größe und Sequenzkomplexität bereitgestellt
wird, um einen stabilen Duplex auf beiden Seiten der überbrückten Deletionsstelle
zu bilden. Typischerweise ist ein etwa 17 bis etwa 75 oder mehr Nukleotide
langer Primer bevorzugt, wobei etwa 10 bis etwa 25 oder mehr Reste
auf beiden Seiten der Stelle, deren Sequenz verändert wird, liegen.
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Im allgemeinen ist die Technik der
stellenspezifischen Mutagenese im Fachgebiet allgemein bekannt,
wie verschiedene Veröffentlichungen
beispielhaft zeigen. Wie ersichtlich ist, wird bei dieser Technik
typischerweise ein Phagenvektor eingesetzt, der sowohl in einzelsträngiger als
auch doppelsträngiger
Form existiert. Zu typischen, für
die stellengerichtete Mutagenese geeigneten Vektoren gehören Vektoren
wie z. B. der M13-Phage. Diese Phagen sind kommerziell leicht erhältlich und
ihre Verwendung ist im allgemeinen dem Fachmann allgemein bekannt.
Doppelsträngige
Plasmide werden ebenfalls routinemäßig bei der stellengerichteten
Mutagenese eingesetzt, wodurch der Schritt der Übertragung des interessierenden
Gens von einem Plasmid auf einen Phagen entfällt.
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Im allgemeinen wird die stellengerichtete Mutagenese
gemäß dem hier
Gesagten durchgeführt,
indem zunächst
ein einzelsträngiger
Vektor gewonnen oder zwei Stränge
eines doppelsträngigen Vektors,
dessen Sequenz eine DNA-Sequenz enthält, die den gewünschten
Promotorbereich oder das gewünschte
Peptid kodiert, durch Schmelzen voneinander getrennt werden. Ein
Oligonukleotidprimer, der die gewünschte mutierte Sequenz trägt, wird,
im allgemeinen synthetisch, hergestellt. Der Primer wird dann einem
Annealing mit dem einzelsträngigen
Vektor unterzogen sowie DNA-polymerisierenden Enzymen, wie z. B.
dem Klenow-Fragment der E. coli-Polymerase
I ausgesetzt, um die Synthese des die Mutation tragenden Strangs
zu komplettieren. Somit wird ein Heteroduplex gebildet, wobei ein
Strang die ursprüngliche,
nicht mutierte Sequenz kodiert und der zweite Strang die gewünschte Mutation
trägt. Dieser
Heteroduplexvektor wird dann zur Transformation oder Transfektion
geeigneter Zellen, wie z. B. E. coli-Zellen, verwendet, und es wird auf Klone
selektioniert, die die mutierte Sequenzanordnung tragen. Zur Anreicherung
von Klonen, die das mutagene Oligonukleotid enthalten, wurde von
Kunkel et al., (1987) ein genetisches Selektionsschema entwickelt. Als
Alternative dazu läßt sich
die Verwendung von PCRTM mit kommerziell
erhältlichen
thermostabilen Enzymen, wie z. B. Taq-Polymerase, zum Einbau eines
mutagenen Oligonukleotidprimers in ein amplifiziertes DNA-Fragment einsetzen,
das dann in einen geeigneten Klonierungs- oder Expressionsvektor
kloniert werden kann. Die PCRTM-vermittelten
Mutageneseverfahren von Tomic et al., (1990) und Upender et al.,
(1995) stellen zwei Beispiele für
solche Verfahrensvorschriften dar. Eine PCRTM,
bei der eine thermostabile Ligase zusätzlich zu einer thermostabilen Polymerase
eingesetzt wird, kann ebenfalls zum Einbau eines phosphorylierten
Mutagenoligonukleotids in ein amplifiziertes DNA-Fragment verwendet werden, das dann
in einen geeigneten Klonierungs- oder Expressionsvektor kloniert
werden kann. Das von Michael (1994) beschriebene Mutageneseverfahren stellt
ein Beispiel für
solch eine Verfahrensvorschrift dar.
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Der Ausdruck "Oligonukleotid-gerichtetes Mutageneseverfahren", wie er hier verwendet
wird, bezieht sich auf matrizenabhängige Vorgänge und Vektorvermittelte Vermehrung,
wodurch ein Anstieg in der Konzentration eines spezifischen Nukleinsäuremoleküls relativ
zu seiner ursprünglichen
Konzentration oder ein Anstieg in der Konzentration eines nachweisbaren
Signals, wie z. B. eine Amplifikation, erfolgt. Der Ausdruck "Oligonukleotid-gerichtetes Mutageneseverfahren", wie er hier verwendet
wird, soll sich ebenfalls auf einen Prozeß beziehen, bei dem die matrizenabhängige Verlängerung
eines Primermoleküls
beteiligt ist. Der Ausdruck matrizenabhängiger Vorgang bezieht sich
auf die Nukleinsäuresynthese
eines RNA- oder eines DNA-Moleküls,
wobei die Sequenz des neu synthetisierten Strangs der Nukleinsäure durch
die allgemein bekannten Regeln der komplementären Basenpaarung (Watson, 1987) diktiert
wird. Typischerweise beinhaltet die vektorvermittelte Methodik die
Einführung
des Nukleinsäurefragments
in einen DNA- oder RNA-Vektor, die klonale Amplifikation des Vektors
und die Gewinnung des amplifizierten Nukleinsäurefragments. Beispiele für eine solche
Methodik sind in US-A-4,237,224 angegeben.
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Es stehen eine Reihe von matrizenabhängigen Prozessen
zur Verfügung,
um die interessierenden Zielsequenzen, die in einer Probe vorliegen,
zu amplifizieren. Eines der am besten bekannten Amplifikationsverfahren
ist die Polymerasekettenreaktion (PCRTM),
die ausführlich
in US-A-4,683,195, US-A-4,683,202 und US-A-4,800,159 beschrieben ist.
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Kurz gesagt werden bei der PCRTM zwei Primersequenzen hergestellt, die
zu Bereichen auf entgegengesetzten komplementären Strängen der Zielsequenz komplementär sind.
Ein Überschuß an Desoxynukleosidtriphosphaten
wird zusammen mit einer DNA-Polymerase (z. B. Taq-Polymerase) zu
einem Reaktionsansatz gegeben. Ist die Zielsequenz in einer Probe
vorhanden, binden die Primer an das Zielmolekül und die Polymerase führt zur
Verlängerung der
Primer entlang der Zielsequenz durch Hinzufügen von Nukleotiden. Durch
Erhöhen
und Erniedrigen der Temperatur des Reaktionsansatzes dissoziieren
die verlängerten
Primer von dem Zielmolekül unter
Bildung der Reaktionsprodukte, binden die überschüssigen Primer an das Zielmolekül und an die
Reaktionsprodukte, und der Vorgang wiederholt sich. Vorzugsweise
wird ein PCRTM-Amplifikationsverfahren mit
einer reversen Transkriptase durchgeführt, um die Menge an amplifizierter
mRNA zu quantifizieren. Die Methodik der Polymerasekettenreaktion
ist im Fachgebiet allgemein bekannt.
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Ein weiteres Verfahren zur Amplifikation
ist die Ligasekettenreaktion (als LCR bezeichnet), offenbart in
EP-A-0 320 308. Bei der LCR werden zwei komplementäre Sondenpaare
hergestellt, wobei in Gegenwart der Zielsequenz jedes Paar an jeweils entgegengesetzte
komplementäre
Stränge
des Zielmoleküls
bindet, so daß sie
aneinander angrenzen. In Gegenwart einer Ligase werden die beiden
Sondenpaare unter Ausbildung einer einzigen Einheit verknüpft. Beim
Durchlaufen des Temperaturzyklus, wie bei der PCRTM, dissoziieren
die gebundenen ligierten Einheiten von dem Zielmolekül und dienen dann
als "Zielsequenzen" für die Ligation
von überschüssigen Sondenpaaren.
In US-A-4,883,750 ist ein alternatives, der LCR ähnliches Amplifikationsverfahren
für die
Bindung von Sondenpaaren an eine Zielsequenz beschrieben.
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Als noch ein weiteres Amplifikationsverfahren
läßt sich
in der vorliegenden Erfindung auch die in WO-A-87/06270 beschriebene Qbeta-Replikase verwenden.
Bei diesem Verfahren wird eine replikative RNA-Sequenz, die einen
zu dem eines Zielmoleküls
komplementären
Bereich aufweist, zu einer Probe in Gegenwart einer RNA-Polymerase gegeben. Die
Polymerase kopiert die replikative Sequenz, die dann nachgewiesen
werden kann.
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Ein isothermes Amplifikationsverfahren,
bei dem Restriktionsendonukleasen und Ligasen verwendet werden,
um die Amplifikation von Zielmolekülen, die in einem Strang einer
Restriktionsstelle Nukleotid-5'-[α-thio]triphosphate
enthalten, (Walker et al., 1992), zu erreichen, können ebenfalls
für die
Amplifikation von Nukleinsäuren
in der folgenden Erfindung geeignet sein.
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Die Amplifikation durch Strangverdrängung (Strand
Displacement Amplification, SDA) ist ein weiteres Verfahren zur
Durchführung
der isothermen Amplifikation von Nukleinsäuren, das mehrere Runden von
Strangverdrängung
und Synthese, d. h. Nick-Translation, umfaßt. Ein ähnliches Verfahren, das Kettenreparaturreaktion
(Repair Chain Reaction, RCR) genannt wird, ist ein weiteres Verfahren
zur Amplifikation, das für
die vorliegende Erfindung geeignet sein kann und das das Annealing
von mehreren Proben über
einen als Ziel für
die Amplifikation dienenden Bereich hinweg und eine anschließende Reparaturreaktion
umfaßt,
bei der nur zwei bis vier Basen vorhanden sind. Die anderen zwei
Basen können
zwecks einfacherer Detektion als biotinylierte Derivate zugegeben
werden. Ein ähnlicher
Ansatz wird bei der SDA verwendet.
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Noch weitere, in GB-A-2 202 328 und
in WO-A-89/09284
beschriebene Amplifikationsverfahren können gemäß der folgenden Erfindung verwendet
werden. In ersterer Anmeldung werden "modifizierte" Primer in einer PCRTM-ähnlichen,
matrizen- und enzymabhängigen
Synthese verwendet. Die Primer können
durch Markierung mit einem Fängerteil (z.
B. Biotin) und/oder einem Detektorteil (z. B. Enzym) modifiziert
werden. In letzterer Anmeldung wird ein Überschuß an markierten Sonden zu einer
Probe gegeben. In Gegenwart der Zielsequenz bindet die Sonde und
wird katalytisch gespalten. Nach der Spaltung wird die Zielsequenz
in intakter Form freigesetzt, um dann von überschüssiger Sonde gebunden zu werden.
Die Spaltung der markierten Sonde signalisiert die Anwesenheit der
Zielsequenz.
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Zu den weiteren Nukleinsäureamplifikationsverfahren
gehören
Amplifikationssysteme auf Transkriptionsbasis (TAS) (Kwoh et al.,
1989; WO-A-88/10315), einschließlich
Amplifikation auf Nukleinsäuresequenzbasis
(Nucleic Acid Sequence Based Amplification, NASBA) und 3SR. Bei
der NASBA können
die Nukleinsäuren
durch Standardextraktion mit Phenol/Chloroform, Hitzedenaturierung
einer Probe, Behandlung mit Lysepuffer und Minispin-Säulen zur
Isolierung der DNA und RNA oder Guanidiniumchloridextraktion der
RNA für
die Amplifikation vorbereitet werden. Diese Amplifikationstechniken umfassen
das Annealing eines Primers, der zielspezifische Sequenzen aufweist.
Nach der Polymerisierung werden DNA/RNA-Hybride mit RNase H verdaut,
während
doppelsträngige
DNA-Moleküle
wiederum hitzedenaturiert werden. In beiden Fällen wird durch Zugabe eines
zweiten, für
das Zielpolypeptid spezifischen Primers und anschließende Polymerisation
aus der einzelsträngigen
DNA eine komplett doppelsträngige
DNA hergestellt. Die doppelsträngigen DNA-Moleküle werden
dann mit einer Polymerase, wie z. B. T7 oder SP6, mehrfachtranskribiert.
In einer isothermen zyklischen Reaktion werden die RNAs in doppelsträngige DNA
revers-transkribiert und mit einer Polymerase, wie z. B. T7 oder
SP6, einmal gegentranskribiert. Gleichgültig, ob sie verkürzt oder vollständig vorliegen,
zeigen die erhaltenen Produkte zielspezifische Sequenzen an.
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Aus der EP-A-O 329 822 ist ein Nukleinsäureamplifikationsverfahren
bekannt, bei dem einzelsträngige
RNA ("ssRNA"), ssDNA und doppelsträngige DNA
(dsDNA) in einem Kreisprozeß synthetisiert werden
und das im Sinne der vorliegenden Erfindung verwendet werden kann.
Die ssRNA stellt eine erste Matrize für ein erstes Primer-Oligonukleotid
dar, das mit reverser Transkriptase (RNA-abhängiger DNA-Polymerase) verlängert wird.
Die RNA wird dann aus dem entstehenden DNA:RNR-Duplex durch Einwirkung der Ribonuklease
H (RNase H, eine in einem Duplex mit entweder DNA oder RNA vorliegende
RNA-spezifische RNase) entfernt. Die entstandene ssDNA stellt eine
zweite Matrize für
einen zweiten Primer dar, der ebenfalls die Sequenzen eines Promotors
für eine
RNA-Polymerase (repräsentatives
Beispiel: T7-RNA-Polymerase) 5' zu
seiner mit seiner Matrize homologen Sequenz enthält. Dieser Primer wird dann
mit DNA-Polymerase (repräsentatives
Beispiel: das große "Klenow"-Fragment der E.
coli-DNA-Polymerase I) verlängert,
wobei daraus ein doppelsträngiges
DNA-("dsDNA"-)Molekül entsteht,
das eine zu der zwischen den Primern befindlichen Sequenz der ursprünglichen
RNA identische Sequenz und zusätzlich
an einem Ende eine Promotorsequenz aufweist. Diese Promotorsequenz kann
von der entsprechenden RNA-Polymerase zur Herstellung vieler RNA-Kopien
der DNA verwendet werden. Diese Kopien können dann wieder in den Kreislauf
eintreten, was zu einer sehr schnellen Amplifikation fuhrt. Mit
einer geeigneten Enzymwahl kann diese Amplifikation ohne Zugabe
von Enzymen bei jedem Zyklus isotherm durchgeführt werden. Aufgrund der zyklischen
Natur dieses Vorgangs kann die Ausgangssequenz sowohl in Form von
DNA als auch von RNA gewählt
werden.
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Aus WO-A-89/06700 ist ein auf der
Hybridisierung einer Promotor-/Primer-Sequenz an ein einzelsträngiges Ziel-DNA-Molekül ("ssDNA") mit nachfolgender
Transkription vieler RNA-Kopien dieser Sequenz beruhendes Nukleinsäuresequenz-Amplifikationsschema
bekannt. Dieses Schema liegt nicht in Form eines Kreislaufs vor,
d. h. es werden aus den entstandenen RNA-Transkripten keine neuen
Matrizen hergestellt. Zu den weiteren Amplifikationsverfahren gehören "RACE" (Frohman, 1990)
und "one-sided PCRThTM" (Ohara
et al. 1989), die dem Fachmann allgemein bekannt sind.
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Verfahren, die auf der Ligation zweier
(oder mehrerer) Oligonukleotide in Gegenwart einer Nukleinsäure mit
der Sequenz des entstehenden "Di-oligonukleotids", wodurch das Di-oligonukleotid
amplifiziert wird (Wu und Dean, 1996), beruhen, können ebenfalls
bei der Amplifikation erfindungsgemäßer Polynukleotidsequenzen
eingesetzt werden.
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4.9 RIBOZYME
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Bei den Ribozymen handelt es sich
um enzymatische RNA-Moleküle,
die bestimmte mRNA-Spezies spalten. Bei bestimmten Ausführungsformen
wird von den Erfindern die Auswahl und Nutzung von zur Spaltung
von RNA-Abschnitten
fähigen
Ribozymen sowie der daraus folgende Nachweis solcher mRNAs oder
Ribozyme unter Verwendung der erfindungsgemäßen Verfahren und Biochips
in Betracht gezogen.
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Zur Zeit sind sechs verschiedene
Grundversionen natürlich
vorkommender enzymatischer RNAs bekannt. Dabei kann jede von diesen
die Hydrolyse von RNA-Phosphodiesterbindungen
in trans unter physiologischen Bedingungen katalysieren (und somit
andere RNA-Moleküle
spalten). Im allgemeinen funktionieren enzymatische Nukleinsäuren dadurch,
daß sie
zunächst
an eine Ziel-RNA
binden. Eine solche Bindung erfolgt über den Zielmolekülbindungsanteil
einer enzymatischen Nukleinsäure,
der in enger Nachbarschaft zu einem enzymatischen Anteil des Moleküls gehalten
wird, der die Spaltung der Ziel-RNA bewirkt. Die enzymatische Nukleinsäure erkennt
somit zunächst
eine Ziel-RNA und bindet dann an diese über komplementäre Basenpaarung
und, nach Bindung an die korrekte Stelle, schneidet die Ziel-RNA
enzymatisch. Durch die strategische Spaltung einer solchen Ziel-RNA
wird deren Fähigkeit
zur direkten Synthese eines kodierten Proteins zerstört. Nachdem
eine enzymatische Nukleinsäure
ihr RNA-Zielmolekül gebunden
und gespalten hat, wird sie von dieser RNA freigesetzt, um nach
einem weiteren Zielmolekül
zu suchen, wobei sie wiederholt neue Ziele binden und spalten kann.
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Durch die enzymatische Natur eines
Ribozyms ergeben sich Vorteile gegenüber vielen Techniken, wie z.
B. der Antisense-Technik (bei der ein Nukleinsäuremolekül einfach an ein Nukleinsäurezielmolekül bindet,
um dessen Translation zu blockieren), da die zur Beeinflussung einer
therapeutischen Behandlung notwendige Ribozymkonzentration niedriger
als die eines Antisense-Oligonukleotids
ist. Dieser Vorteil spiegelt die enzymatische Funktionsfähigkeit
des Ribozyms wider. Somit kann ein einziges Ribozymmolekül viele
Moleküle
der Ziel-RNA spalten. Darüber
hinaus ist das Ribozym ein hochspezifischer Inhibitor, wobei die
Spezifität
der Hemmung nicht nur vom Basenpaarungsmechanismus der Bindung an die
Ziel-RNA, sondern auch von dem Mechanismus der Ziel-RNA-Spaltung
abhängt.
Einzelne Fehlpaarungen, oder Basensubstitutionen, in der Nähe der Spaltstelle
können
die katalytische Aktivität
eines Ribozyms vollständig
aufheben. Bei Antisens-Molekülen
wird deren Wirkung durch ähnliche
Fehlpaarungen nicht verhindert (Woolf et al., 1992). Somit ist die Wirkspezifität eines
Ribozyms größer als
die eines an dieselbe RNA-Stelle
bindenden Antisense-Oligonukleotids.
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Das enzymatische Nukleinsäuremolekül kann als "Hammerhead"-, Haarnadel-, Hepatitis-δ-Virus-,
Gruppe I-Intron- oder RNaseP-RNA- (in Verbindung mit einer RNA-Leitsequenz)
oder als Neurospora-VS-RNA-Motiv ausgebildet sein. Beispiele für Hammerhead-Motive
sind in Rossi et al. (1992) beschrieben; Beispiele für Haarnadelmotive
sind in Hampel et al. EP-A-0 360 257), Hampel und Tritz (1989),
Hampel et al. (1990) und Cech et al. (US-A-5,631,359 beschrieben;
ein Beispiel für
das Hepatitis-δ-Virus-Motiv
ist in Perrotta und Been (1992) beschrieben; ein Beispiel für das RNaseP-Motiv
ist in Guerrier-Takada et al. (1983) beschrieben; das Neurospora-VS-RNA-Ribozymmotiv wurde
von Collins (Saville und Collins, 1990; Saville und Collins, 1991;
Collins und Olive, 1993) beschrieben; und ein Beispiel für das Gruppe
I-Intron ist in Cech et al. (US-A-4,987,071) beschrieben. Für ein enzymatisches
Nukleinsäuremolekül dieser
Erfindung ist lediglich von Bedeutung, daß es eine spezifische Substratbindungsstelle
besitzt, die zu einem oder mehreren der Zielgen-RNA-Bereiche komplementär ist, und
daß es
innerhalb dieser Substratbindungsstelle oder darum herum Nukleotidsequenzen besitzt,
die dem Molekül
eine RNA- Spaltungsaktivität verleihen.
Somit müssen
die Ribozymkonstrukte nicht auf die hier erwähnten spezifischen Motive beschränkt sein.
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Die Erfindung stellt ein Verfahren
zur Herstellung einer Klasse von enzymatischen Spaltungsagentien
bereit, die einen hohen Spezifitätsgrad
für die RNA
eines gewünschten
Zielmoleküls
zeigen. Das enzymatische Nukleinsäuremolekül wird vorzugsweise auf einen
hochkonservierten Sequenzbereich einer Ziel-mRNA gerichtet, so daß mit entweder
einer oder mehreren enzymatischen Nukleinsäuren eine spezifische Behandlung
einer Krankheit oder eines Krankheitzustands ermöglicht werden kann. Solche enzymatischen
Nukleinsäuremoleküle können an spezifische
Zellen nach Bedarf von außen
zugeführt werden.
Andererseits können
die Ribozyme von DNA- oder RNA-Vektoren aus exprimiert werden, die spezifischen
Zellen zugeführt
werden.
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Für
die Zuführung
von außen
können
kleine enzymatische Nukleinsäuremotive
(z. B. mit Hammerhead-oder
Haarnadelstruktur) verwendet werden. Die einfache Struktur dieser
Moleküle
erhöht
die Fähigkeit
der enzymatischen Nukleinsäure,
in die Zielbereiche der mRNA-Struktur einzudringen. Als Alternative
können
katalytische RNA-Moleküle
intrazellulär
von eukaryontischen Promotoren aus exprimiert werden (z. B. Scanlon
et al., 1991; Kashani-Sabet et al., 1992; Dropulic et al., 1992;
Weerasinghe et al., 1991; Ojwang et al., 1992; Chen et al., 1992;
Sarver et al., 1990). Dem Fachmann ist bewußt, daß jedes Ribozym in eukaryontischen
Zellen von dem entsprechenden DNA-Vektor aus exprimiert werden kann.
Die Aktivität
solcher Ribozyme kann durch ihre Freisetzung aus dem primären Transkript
mittels eines zweiten Ribozyms verstärkt werden (WO-A-93/23569)
und (WO-A-94/02595), Ohkawa et al., 1992; Taira et al., 1991; Ventura
et al., 1993).
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Ribozyme können direkt zugegeben oder
mit kationischen Lipiden, oder Lipidkomplexen komplexiert, in Liposomen
verpackt oder auf andere Weise den Zielzellen zugeführt werden.
Die RNA oder RNA-Komplexe lassen sich lokal an die betreffenden Gewebe
ex vivo oder in vivo durch Injektion, Aerosolinhalation, mit einer
Infusionspumpe oder Stent, mit oder ohne Einbau in Biopolymere verabreichen.
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Ribozyme können wie in (WO-A-93/23569) oder
(WO-A94/02595) beschrieben
konstruiert und zum Testen in vitro und in vivo wie beschrieben
synthetisiert werden. Solche Ribozyme können ebenfalls hinsichtlich
ihrer Zufuhr optimiert werden. Obschon spezifische Beispiele angeführt werden,
erkennt der Fachmann, daß,
falls notwendig, äquivalente RNA-Zielmoleküle in anderen
Spezies Verwendung finden können.
-
Hammerhead- oder Haarnadelribozyme
können
mittels Faltungsstudien am Computer individuell analysiert werden
(Jaeger et al., 1989), um zu beurteilen, ob die Ribozymsequenzen
sich in die entsprechende Sekundärstruktur
falten. Diejenigen Ribozyme mit ungünstigen intramolekularen Wechselwirkungen
zwischen den Bindungsarmen und dem katalytischen Kern werden nicht
berücksichtigt.
Zur Optimierung der Aktivität
können
unterschiedliche Bindungsarmlängen
gewählt
werden. Im allgemeinen sind wenigstens 5 Basen auf jedem Arm in
der Lage, die Ziel-RNA zu binden oder in anderer Weise damit zu
Wechselwirken.
-
Ribozyme des Hammerhead- oder Haarnadelmotivs
können
zwecks Annealing an verschiedene Stellen in der mRNA-Message konstruiert
werden und lassen sich chemisch synthetisieren. Das verwendete Syntheseverfahren
folgt der Vorschrift für die
normale RNA-Synthese,
wie sie in Usman und Cedergren (1992) und in Scaringe et al. (1990)
beschrieben ist, und verwendet bekannte Nukleinsäure-Schutz- und -Kopplungsgruppen,
wie z. B. Dimethoxytrityl am 5'-Ende
und Phosphoramidite am 3'-Ende.
Die durchschnittlichen Kopplungsausbeuten pro Schritt liegen typischerweise
bei >98%. Haarnadelribozyme
können
in zwei Teilen synthetisiert werden und dann einem Annealing unterzogen
werden, um ein aktives Ribozym zu rekonstruieren (Chowrira und Burke,
1992). Zur Stabilitätsverbesserung
können
Ribozyme mittels Modifikation mit Nuklease-resistenten Gruppen,
z. B. 2'-Amino, 2'-C-Allyl, 2'-Fluor, 2'-o-Methyl, 2'-H, weitreichend
modifiziert werden (für
eine Übersicht,
siehe Usman und Cedergren, 1992). Man kann Ribozyme mittels Gelelektrophorese
unter Verwendung allgemeiner Verfahren oder mittels Hochdruck-Flüssigkeitschromatographie
reinigen und dann in Wasser resuspendieren.
-
Die Ribozymaktivität läßt sich
durch Veränderung
der Länge
der Ribozym-Bindungsarme oder durch chemische Synthese von Ribozymen
mit Modifikationen, durch die ihr Abbau durch Serum-Ribonukleasen
verhindert wird (siehe z. B., und WO-A-92-07065; Perreault et al
1990; Pieken et al., 1991; Usman und Cedergren, 1992: WO-A-93/15 187 WO-A-91/03102
EP-A-0 519 463; US-A-5,334,711; und WO-A-94/13688, in denen verschiedene
chemische Modifikationen, die an den Zuckeranteilen enzymatischer
RNA-Moleküle
vorgenommen werden können,
beschrieben werden), Modifikationen, die ihre Wirksamkeit in Zellen
erhöhen, und
der Entferung von Stamm-II-Basen zur Verkürzung der RNA-Synthesezeiten
und Reduktion der chemischen Anforderungen optimieren.
-
In WO-A-94/02595 werden die allgemeinen Verfahren
zur Zuführung
von enzymatischen RNA-Molekülen
beschrieben. Ribozyme können
an Zellen mit verschiedenen Verfahren, die dem Fachmann bekannt
sind, einschließlich,
ohne jedoch darauf beschränkt
zu sein, Einschluß in
Liposomen, durch Iontophorese oder durch Einbau in andere Vehikel,
wie z. B. Hydrogele, Cyclodextrine, biologisch abbaubare Nanokapseln
und bioadhäsive
Mikrosphären,
verabreicht werden. Bei einigen Indikationen können Ribozyme direkt ex vivo
an Zellen oder Gewebe mit oder ohne die vorstehend erwähnten Vehikel
abgegeben werden. Andererseits kann die RNA/Vehikel-Kombination
lokal durch direkte Inhalation, durch direkte Injektion oder durch
Verwendung eines Katheters, einer Infusionspumpe oder eines Stents
zugeführt
werden. Andere Zufuhrwege schließen, ohne jedoch darauf beschränkt zu sein,
die intravaskuläre,
intramuskuläre,
subkutane bzw. Gelenkinjektion, die Inhalation von Aerosolen, orale
(Tabletten- oder Pillenform), topische, systemische, okuläre, intraperitoneale
und/oder intrathekale Zufuhr ein. Weitere ausführliche Beschreibungen der
Zufuhr und Verabreichung von Ribozymen sind in (WO-A-94/02595) und
(WO-A-93/23569) angegeben.
-
Ein weiterer Weg zur Akkumulierung
hoher Konzentrationen eines Ribozyms bzw. von Ribozymen in Zellen
besteht im Einbau der Ribozym-codierenden Sequenzen in einen DNA-Expressionsvektor. Die
Transkription der Ribozymsequenzen wird von einem Promotor für die eukaryontische
RNA-Polymerase I (pol I), RNA-Polymerase II (pol II) oder RNA-Polymerase
III (pol III) gesteuert. Transkripte von den pol-II- bzw. pol-III-Promotoren werden
in allen Zellen auf hohem Niveau exprimiert; das Niveau eines gegebenen
pol-II-Promotors in einem gegebenen Zelltyp hängt von der Beschaffenheit
der in der Nähe
vorhandenen Genregulationssequenzen (Enhancer, Silencer, usw.) ab.
Prokaryontische RNA-Polymerasepromotoren
können
ebenfalls verwendet werden, vorausgesetzt, daß das prokaryontische RNA-Polymeraseenzym in
den entsprechenden Zellen exprimiert wird (Elroy-Stein und Moss,
1990; Gao und Huang, 1993; Lieber et al., 1993; Zhou et al., 1990).
Von solchen Promotoren aus exprimierte Ribozyme können in
Säugerzellen
funktionieren (z. B. Kashani-Saber et al., 1992; Ojwang et al.,
1992; Chen et al., 1992; Yu et al., 1993; L'Huillier et al., 1992; Lisziewicz et
al., 1993). Solche Transkriptionseinheiten lassen sich in verschiedene
Vektoren zur Einführung
in Säugerzellen,
einschließlich,
ohne jedoch darauf beschränkt
zu sein, Plasmid-DNA-Vektoren, viralen DNA-Vektoren (wie z. B. Adenovirus- oder
adenoassoziierten Vektoren) oder viralen RNA-Vektoren (wie z. B..
retroviralen, Semliki-Forest-Virus-,
Sindbis-Virus-Vektoren), einbauen.
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Erfindungsgemäße Ribozyme können als
Diagnosewerkzeuge zur Untersuchung des genetischen Drifts sowie
von Mutationen innerhalb von Zellinien oder Zelltypen verwendet
werden. Sie lassen sich ebenfalls zur Beur teilung der Ziel-RNA-Molekülniveaus
einsetzen. Die enge Beziehung zwischen Ribozymaktivität und der
Struktur der Ziel-RNA gestattet den Nachweis von Mutationen in jedem
Bereich des Moleküls,
durch den die Basenpaarung und die dreidimensionale Struktur der
Ziel-RNA verändert wird.
Durch Verwendung mehrerer der in dieser Erfindung beschriebenen
Ribozyme kann man Nukleotidänderungen
kartieren, die für
die RNA-Struktur und – Funktion
in vitro ebenso wie in Zellen und Geweben wichtig sind. Die Spaltung
der Ziel-RNAs mit Ribozymen kann zur Hemmung der Genexpression und
zur Definition der Rolle (im wesentlichen) von spezifischen Genprodukten
in bestimmten Zellen oder Zelltypen verwendet werden.
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Ein weiteres Verfahren zur Identifizierung von
Polynukleotiden besteht in der Verwendung von Oligonukleotidsonden.
Bei diesen Sonden handelt es sich um Nukleotidsequenzen mit einer
nachweisbaren Markierung. Wie im Fachgebiet allgemein bekannt, kann
man durchaus davon ausgehen, daß, falls
das Sondenmolekül
und die Nukleinsäureprobe unter
Ausbildung einer starken Bindung zwischen den beiden Molekülen hybridisieren,
die Sonde und die Probe im wesentlichen identisch sind. Mit der nachweisbaren
Markierung der Sonde steht ein Mittel zur Verfügung, mit dem in bekannter
Weise bestimmt werden kann, ob eine Hybridisierung stattgefunden hat.
Eine solche Sondenanalyse stellt ein schnelles Verfahren zur Identifizierung
verwandter, homologer oder weitgehend homologer Polynukleotide dar.
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Die Nukleotidabschnitte, die als
erfindungsgemäße Sonden
verwendet werden, lassen sich unter Verwendung von Standardvorschriften
mit DNA-Syntheseautomaten synthetisieren. Bei Verwendung der Nukleotidabschnitte
als Sonden wird die jeweilige Sonde mit einer dem Fachmann bekannten
geeigneten Markierung, einschließlich radioaktiver und nichtradioaktiver
Markierungen, markiert. Typische radioaktive Markierungen umfassen 32P, 125I 35S, u. ä.
Eine mit einem radioaktiven Isotop markierte Sonde läßt sich
aus einer zur DNA-Probe komple mentären Nukleotidsequenz mittels
einer herkömmlichen
Nick-Translationsreaktion unter Verwendung einer DNase und einer
DNA-Polymerase konstruieren. Die Sonde und die Probe können dann
in einer Hybridisationspufferlösung
zusammengegeben und bei einer geeigneten Temperatur gehalten werden,
bis das Annealing erfolgt. Danach wird die Membran von überschüssigem Material
durch Waschen befreit, wobei die typischerweise mittels Autoradiographie und/oder
Auszählen über Flüssigszintillation
nachgewiesenen und quantifizierten Proben-und gebundenen Sondenmoleküle zurückbleiben.
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Zu den nichtradioaktiven Markierungen
gehören
beispielsweise Liganden, wie z. B. Biotin oder Thyroxin, ebenso
wie Enzyme, wie z. B. Hydrolasen oder Peroxidasen, oder die unterschiedlichen
Chemilumineszenzmoleküle,
wie z. B. Luciferin, oder Fluoreszenzverbindungen wie etwa Fluorescein
und seine Derivate. Man kann die Sonde auch an beiden Enden mit
unterschiedlichen Markierungsarten markieren, um die Trennung zu
erleichtern, wie z. B. durch Verwendung einer Isotopenmarkierung
an dem obenerwähnten
Ende und einer Biotinmarkierung am anderen Ende.
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Die Ausbildung und Stabilität des Duplexes hängen von
einer weitgehenden Komplementarität zwischen den beiden Strängen eines
Hybrids ab, wobei, wie oben angemerkt, ein gewisser Grad an Fehlpaarung
toleriert werden kann. Daher zählen
zu den erfindungsgemäßen Sonden
Mutationen (sowohl Einzel- als auch Mehrfachmutationen), Deletionen, Insertionen
der beschriebenen Sequenzen sowie Kombinationen daraus, wobei die
Mutationen, Insertionen und Deletionen die Ausbildung stabiler Hybride
mit dem interessierenden Zielpolynukleotid gestatten. Mutationen,
Insertionen und Deletionen lassen sich in einer gegebenen Polynukleotidsequenz auf
vielfache Weise herstellen, und zwar mit Verfahren, die derzeit
einer Durchschnittsfachkraft bekannt sind, sowie eventuell mit anderen
Verfahren, die in Zukunft bekannt werden könnten.
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Die möglichen Variationen in den
aufgeführten
Sonden haben ihre Ursache teilweise in der Redundanz des genetischen
Codes. Aufgrund der Redundanz des genetischen Codes kann also in
den meisten der zur Herstellung von Proteinen verwendeten Aminosäuren mehr
als ein codierendes Nukleotidtriplett (Kodon) eingesetzt werden.
Daher können unterschiedliche
Nukleotidsequenzen für
eine bestimmte Aminosäure
codieren. Somit lassen sich Aminosäuresequenzen durch äquivalente
Nukleotidsequenzen, die dieselbe Aminosäuresequenz des Proteins bzw.
Peptids codieren, herstellen. Inverse bzw. komplementäre Sequenzen
sind ebenfalls ein Aspekt der vorliegenden Erfindung und können leicht von
einem Fachmann eingesetzt werden. Darüber hinaus konnte gezeigt werden,
daß Proteine
mit identifizierter Struktur und Funktion konstruiert werden können, indem
die Aminosäuresequenz
verändert wird,
falls solche Veränderungen
die Sekundärstruktur
des Proteins nicht verändern
(Kaiser und Kezdy, 1984). Somit gehören zum Erfindungsgegenstand Mutanten
der hier dargestellten Aminosäuresequenz, die
die Sekundärstruktur
des Proteins nicht verändern,
oder wobei, falls die Struktur verändert wird, die biologische
Aktivität
weitgehend erhalten bleibt.
-
4.10 IMMOBILISIERUNGSTECHNIKEN
-
Die DNA-Sonden können direkt oder indirekt auf
eine Transducer-Detektionsoberfläche
immobilisiert werden, um optimalen Kontakt und maximale Detektion
sicherzustellen. Bei Immobilisierung auf einem Substrat werden die
Sonden stabilisiert und sind daher wiederholt verwendbar. Im allgemeinen
wird die Hybridisierung an einem immobilisierten Nukleinsäure-Zielmolekül durchgeführt, oder
ein Sondenmolekül
wird an eine feste Oberfläche,
wie z. B. Nitrocellulose, Nylonmembran oder Glas, gebunden. Zahlreiche
andere Matrixmaterialien können
verwendet werden, einschließlich
verstärkter
Nitrocellulosemembran, aktiviertem Quarz, aktiviertem Glas, Polyvinylidendifluorid-(PVDF-)Membran,
Polystyrolsubstraten, Substrat auf Polyacrylamidbasis, anderen Polymeren wie
z. B. Poly(vinylchlorid), Poly(methacrylsäuremethylester), Poly(dimethylsiloxan),
Photopolymeren (welche photoreaktive Spezies wie z. B. Nitrene,
Carbene und Ketylradikale, die kovalente Verknüpfungen mit Zielmolekülen ausbilden
können
(Saiki et al., 1994).
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Die Bindung der Biosonde an einen
ausgewählten
Träger
kann mit einem von mehreren Mitteln erfolgen. Beispielsweise wird
DNA üblicherweise
an Glas gebunden, indem zunächst
die Glasoberfläche silanisiert
und dann mit Carbodiimid oder Glutaraldehyd aktiviert wird. In alternativen
Verfahrensweisen können
Reagentien wie z. B. 3-Glycidoxypropyltrimethoxysilan (GOP) oder
Aminopropyltrimethoxysilan (APTS) verwendet werden, wobei die DNA über Aminolinker,
die entweder am 3'-
oder 5'- Ende des
Moleküls
während
der DNA-Synthese eingebaut wurden, verknüpft wird. DNA kann unter Verwendung von
ultravioletter Strahlung direkt an Membranen gebunden werden. Bei
Nitrocellulosemembranen werden die DNA-Sonden auf die Membranen punktförmig aufgetragen.
Zur Bestrahlung der DNA-Spots und zur Induzierung der Quervernetzung
wird eine UV-Lichtquelle (Stratalinker, von Stratagene, La Jolla,
CA.) verwendet. Ein alternatives Verfahren zur Quervernetzung beinhaltet
das Backen der mit den Spots versehenen Membranen im Vakuum bei
80°C für zwei Stunden.
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Spezifische Biosonden können zunächst an eine
Membran immobilisiert und dann an eine mit einer Transducer-Detektionsoberfläche in Kontakt
stehenden Membran gebunden werden. Bei diesem Verfahren wird die
Bindung der Biosonde an den Transducer verhindert, was für die Produktion
im Großmaßstab wünschenswert
sein kann. Zu den für diese
Anwendung besonders geeigneten Membranen gehören Nitrocellulosemembran (z.
B. von BioRad, Hercules, CA) oder Polyvinylidendifluorid (PVDF)
(BioRad, Hercules, CA) oder Nylonmembran (Zeta- Probe, BioRad) oder Substrate auf Polystyrolbasis
(DNA.BINDTM Costar, Cambridge, MA).
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4.11 POLYNUKLEOTID-HYBRIDISIERUNGSSONDEN
UND -PRIMER
-
Zusätzlich zu ihrer Verwendung
bei der Steuerung homologer oder weitgehend homologer Nukleinsäuresequenzen
können
die hier beschriebenen Polynukleotide auch auf verschiedene andere
Weisen verwendet werden. So finden sie beispielsweise Verwendung
als Sonden oder Primer in Ausführungsformen
der Nukleinsäurehybridisierung.
Die Erfindung stellt ein Verfahren zum Nachweis einer ein bestimmtes
Polynukleotid codierenden Nukleinsäuresequenz bereit. Bei dem
Verfahren werden im allgemeinen Probennukleinsäuren, von denen man annimmt,
daß sie
ein interessierendes Polypeptid codieren, gewonnen; die Probennukleinsäuren mit
einem isolierten Nukleinsäureabschnitt,
der weitgehend komplementär
zu den Probennukleinsäuren
ist, in Kontakt gebracht, und zwar unter Bedingungen, durch die
die Hybridisierung weitgehend komplementärer Nukleinsäuren gestattet
ist; und die so gebildeten hybridisierten komplementären Nukleinsäuren nachgewiesen.
-
Besondere Berücksichtigung als Hybridisierungssonden
zur Verwendung beispielsweise in Southern-Blotting finden Nukleinsäuremoleküle mit Sequenzbereichen,
die aus aufeinanderfolgenden Nukleotidabschnitten von etwa 23 bis
etwa 50 oder selbst bis zu und einschließlich Sequenzen von etwa um
die 100–200
Nukleotiden, die mit der Ziel-DNA-Sequenz identisch oder dazu komplementär sind.
Mittelgroße
Fragmente finden ebenfalls allgemeine Anwendung in Hybridisierungsausführungsformen,
wobei die Länge
des aufeinanderfolgenden komplementären Bereichs variieren kann,
wie z. B. zwischen etwa 25–30
oder zwischen etwa 30 und etwa um die 40 Nukleotiden, doch können größere aufeinanderfolgende
Komplementaritätsabschnitte verwendet
werden, wie z. B. diejenigen mit einer Länge von etwa 200 bis etwa 300
oder von etwa 300 bis etwa um die 400 oder 500 Nukleotiden, gemäß der Länge der
komplementären
Sequenzen, die man nachweisen möchte.
Es ist sogar möglich,
daß längere aufeinanderfolgende
Sequenzbereiche verwendet werden, einschließlich solcher Sequenzen, die
wenigstens etwa 600, 700, 800, 900, 1000, 1100, 1200, 1300, 1400,
1500 oder noch mehr aufeinanderfolgende Nukleotide umfassen.
-
Natürlich können Fragmente auch mit Hilfe anderer
Techniken, wie z. B. durch mechanisches Scheren oder durch Restriktionsenzymverdau,
erhalten werden. Kleine Nukleinsäureabschnitte
oder -fragmente können
leicht, beispielsweise durch direkte Synthese des Fragments auf
chemischem Wege, wie es allgemein unter Verwendung eines Oligonukleotid-Syntheseautomaten
praktiziert wird, hergestellt werden. Fragmente lassen sich ebenfalls
durch Anwendung einer Nukleinsäurereproduktionstechnik,
wie z. B. der PCRTM-Technik der US-A-4,683,195 und US-A-4,683,202,
durch Einführung
ausgewählter Sequenzen
in rekombinante Vektoren zur rekombinanten Produktion sowie mit
anderen rekombinanten DNA-Techniken,
die dem molekularbiologischen Fachmann allgemein bekannt sind, erhalten.
-
Dementsprechend lassen sich die erfindungsgemäßen Nukleotidsequenzen
aufgrund ihrer Fähigkeit,
selektiv Duplexmoleküle
mit komplementären
Abschnitten von DNA-Fragmenten zu bilden, einsetzen. Je nach der
ins Auge gefaßten
Anwendung möchte
man unterschiedliche Hybridisierungsbedingungen verwenden, um unterschiedliche
Grade der Selektivität
der Probe gegenüber
der Zielsequenz zu erzielen. Bei Anwendungen, die eine hohe Selektivität erfordern,
möchte
man zur Hybridbildung typischerweise relativ stringente Bedingungen
verwenden. Bei "hoch
stringenten" Hybridisierungsbedingungen
werden typischerweise Bedingungen mit relativ wenig Salz und/oder
hoher Temperatur verwendet, wie sie beispielsweise bei etwa 0,02
M bis etwa 0,15 M NaCl und Temperaturen von etwa 50°C bis etwa
70°C vorliegen.
Unter solchen selektiven Bedingungen werden nur wenige oder gar
keine Fehlpaarungen zwischen der Sonde und der Matrize bzw, dem
Zielstrang toleriert, so daß diese
zur Isolierung bestimmter DNA-Abschnitte besonders geeignet sein
sollten. Der Nachweis von DNA-Abschnitten über Hybridisierung ist dem
Fachmann allgemein bekannt, und die Lehren der US-A-4,965,188 und
der US-A-5,176,995 sind beispielhaft für die Hybridisierungsanalyseverfahren.
Lehren, wie z. B. diejenigen, die den Schriften von Maloy et al.,
1990; Maloy 1994; Segal, 1976; Prokop, 1991; und Kuby, 1994 entnommen
werden können,
sind besonders relevant.
-
Natürlich erfordern manche Anwendungen, beispielsweise
solche, bei denen man Mutanten unter Verwendung eines an eine zugrundeliegende
Matrize hybridisierten Mutantenprimer-Strangs herstellen möchte, oder
solche, bei denen man versucht, bestimmte Ziel-Polynukleotidsequenzen
aus verwandten Spezies, funktionellen Äquivalenten, o. ä. zu isolieren,
typischerweise weniger stringente Hybridisierungsbedingungen, um
die Bildung des Heteroduplexes zu gestatten. Unter diesen Umständen möchte man
möglicherweise
Hybridisierungsbedingungen mit "niedriger
Stringenz" bzw. "reduzierter Stringenz" verwenden, wie z.
B. diejenigen, bei denen etwa 0,15 M bis etwa 0,9 M Salz bei Temperaturen
im Bereich von etwa 20°C
bis etwa 55°C
verwendet wird. Kreuzhybridisierende Spezies lassen sich dadurch
leicht als positive Hybridisierungssignale in Bezug auf Kontrollhybridisierungen
identifizieren. In jedem Fall ist es allgemein ersichtlich, daß Bedingungen
durch die Zugabe steigender Mengen an Formamid, was genau wie eine
Temperaturerhöhung
der Destabilisierung des Hybridduplexes dient, stringenter gemacht
werden können.
Somit lassen sich Hybridisierungsbedingungen leicht manipulieren
und sind damit im allgemeinen ein je nach den gewünschten
Ergebnissen ausgewähltes
Verfahren. Unabhängig
davon, welche jeweilige Kombination aus Salzen (wie z. B. NaCl oder
NaCitrat u. ä.),
organischen Puffern (einschließlich
z. B. Formamid u. ä.)
und Inkubations- oder Waschtemperaturen verwendet wird, ist die
Fachkraft leicht in der Lage, Hybridisierungsbedingungen mit "hoher", "mittlerer" oder "niedriger" Stringenz einzusetzen
und die Ergebnisse aus den Hybridisierungsanalysen mit solchen Bedingungen zu
interpretieren, um die relative Homologie einer Zielnukleinsäuresequenz
zu derjenigen der jeweiligen eingesetzten Polynukleotidsequenz zu
bestimmen.
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In gewissen Ausführungsformen ist es vorteilhaft,
erfindungsgemäße Nukleinsäuresequenzen in
Kombination mit einem entsprechenden Mittel, wie z. B. einer Markierung,
zur Bestimmung der Hybridisierung zu verwenden. Im Fachgebiet sind
viele verschiedene geeignete Indikationsmittel bekannt, einschließlich fluoreszierender,
radioaktiver, enzymatischer oder anderer Liganden, wie z. B. Avidin/Biotin, die
ein nachweisbares Signal abgeben können. In bevorzugten Ausführungsformen
ist es besonders wünschenswert,
anstelle von radioaktiven oder anderen umweltmäßig nicht wünschenswerten Reagentien eine
Fluoreszenzmarkierung oder ein Enzym-Tag, wie z. B. Urease, alkalische Phosphatase
oder Peroxidase, einzusetzen. Im Fall der Enzym-Tags sind kolorimetrische
Indikatorsubstrate bekannt, die sich zur Bereitstellung eines Mittels,
das für
das menschliche Auge oder spektrophotometrisch sichtbar ist, einsetzen
lassen, um eine spezifische Hybridisierung mit komplementären nukleinsäurehaltigen
Proben zu identifizieren.
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Im allgemeinen ist es ersichtlich,
daß die
hier beschriebenen Hybridisierungssonden sowohl als Reagentien bei
der Hybridisierung in Lösung
als auch bei Ausführungsformen,
in denen eine Festphase verwendet wird, geeignet sind. In Ausführungsformen
mit einer Festphase wird die Test-DNA (oder -RNA) an eine ausgewählte Matrix
oder Oberfläche adsorbiert
oder auf irgendeine andere Art befestigt. Diese fixierte, einzelsträngige Nukleinsäure wird dann
einer spezifischen Hybridisierung mit ausgewählten Sonden unter den gewünschten
Bedingungen ausgesetzt. Die ausgewählten Bedingungen hängen von
den jeweiligen Umständen,
die auf den jeweils benötigten
Kriterien beruhen (z. B. je nach G+C-Gehalt, Art der Zielnukleinsäure, Nukleinsäurequelle,
Größe der Hybridisierungssonde,
usw.), ab. Nach dem Waschen der hybridisierten Oberfläche, um
nichtspezifisch gebundene Sondenmoleküle zu entfernen, wird die spezifische
Hybridisierung mittels der Markierung nachgewiesen oder sogar quantifiziert.
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4.12 ENTWICKLUNG EINES
MIKROCHIPS MIT INTEGRIERTER SCHALTUNG (INTEGRATED CIRCUIT MICROCHIP,
ICM)
-
4.12.1 ICM-SYSTEM UND
-DESIGN
-
Einen wichtigen Teil eines ICM bilden
das Nachweisverfahren sowie der Spektralbereich des Sensorsystems.
In der vorliegenden Arbeit wurden mehrere optische Detektionssysteme,
die auf der Fluoreszenz von Farbstoffen im sichtbaren und nahen
Infrarot-(NIR-) Bereich hinsichtlich des nichtradioaktiven Nachweises
von mit einem Tag versehenen Gensonden untersucht. Es konnte gezeigt
werden, daß an
den Chip gebundene, hybridisierte Nukleinsäuren mit Fluoreszenzdetektionsmitteln,
in denen die erfindungsgemäßen integrierten
Mikrochips verwendet werden, selektiv nachgewiesen werden. Wie bereits
gezeigt wurde, ist unter Verwendung der Fluoreszenzdetektion von
Farbstoffen mit Laseranregung eine Nachweisgrenze im Zeptomol-Bereich (10–21 mol)
möglich
(Vo-Dinh et al., 1994). Die Miniaturisierung optischer Biosensoren
wird durch die Vielseitigkeit der Wellenleiterkonfigurationen erleichtert. In
den Figuren sind verschiedene Konfigurationen und Verwendungen der
DNA-Biochips gezeigt.
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4.12.2 ICM-SYSTEM MIT
INTEGRIERTEN PHOTOTRANSISTOREN
-
Das hierin erörterte instrumentelle System beinhaltet
die Konstruktion integrierter elektrooptischer Sensor-Photodetektoren
für die
Biosensor- Mikrochips.
Hochintegrierte Biosensoren werden teilweise dadurch ermöglicht,
daß man
mehrere optische Sensorelemente und mikroelektronische Eigenheiten
auf einem einzigen integrierten Schaltkreis (Integrated Circuit,
IC) herstellen kann.
-
In 3 und 4 ist ein Beispiel für eine solche Integration gezeigt.
Diese Figur zeigt schematisch ein zweidimensionales Array aus auf
einem einzigen IC-Chip integrierten optischen Detektor-Verstärkern. Die
in dieser Figur vorhandene Detailzeichnung zeigt, daß es sich
bei dem optischen Detektor jeweils um einen an einen Transimpedanzverstärker gekoppelten
Phototransistor mit daran anschließendem Verstärker handelt.
Dieser Block wiederholt sich mehrere Male auf dem IC-Chip und wird
mit anderen elektronischen Elementen, wie z. B. Filtern und Verstärkern, die
ebenfalls auf demselben IC integriert sein können, kombiniert.
-
Bei dem mit dem Phototransistor verwendeten
Arbeitsverstärker
handelt es sich um einen zweistufigen, ungepufferten Verstärker. Der
Schaltkreis ist kompakt und nimmt eine Fläche von lediglich 185 μm x 200 μm ein und
weist dennoch eine einigermaßen hohe
Leistung auf. Er wurde so konstruiert, daß er für eine Breitbandverstärkung sowie
für kleine
Signalpegel geeignet ist. Das Gewinn-Bandbreite-Produkt beträgt 70 MHz,
und der Verstärker
ist stabil für
Verstärkungen
von mehr als 10. Zu den weiteren typischen Eigenschaften gehören: Eingangsoffsetspannung von
weniger als 5 mV, Gleichstromverstärkung von 220, positive Flankensteilheit
[slew-rate] von 80 V/μs sowie
negative Flankensteilheit von 9 V/μs. Der Schaltkreis benötigt 2,5
mW von einer einzigen 5-V-Quelle. In der bevorzugten Ausführungsform wurde
von diesem IC-Chip die vollständige
Umwandlung eines optischen Signals in ein für die Datendigitalisierung
und -erfassung mittels eines Computers geeignetes elektrisches Signal
durchgeführt.
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In 4 ist
die physikalische Anordnung des Phototransistor- und Verstärkerschaltkreises
gezeigt. Die Schaltung wurde in einem 2 μm-, p-Well-CMOS-Prozeß hergestellt
und nahm eine Fläche
von 160 000 Quadratmikrometern ein. Der Phototransistor besteht
aus 220 in Parallelschaltung verbundenen Phototransistorzellen.
Eine einzelne Phototransistorzelle nahm 760 Quadratmikrometer ein. Der
Transimpedanzverstärker
wies eine Verstärkung von
100 kV/A auf. Da die Phototransistoren mit der 10fachen Verstärkerverstärkung gekoppelt
wurden, betrug die erhaltene Verstärkung 106 VIA.
Die Phototransistoren wiesen eine Umwandlungsverstärkung in
der Größenordnung
von 10 μA/μW auf, so
daß die gesamte
Kette eine ungefähre
Umwandlungsverstärkung
von 10 μV/μW besaß. Der exakte
Verstärkungswert
hängt im
allgemeinen von dem interessierenden Spektralbereich und in gewissem
Ausmaß von
dem beobachteten Signalpegel ab.
-
Die obenbeschriebenen Elemente können zur
Anpassung der Vorrichtungen an spezifische Anwendungen modifiziert
werden. Da der Phototransistor aus einfachen Photozellenelementen
besteht, kann man ihn mit so vielen Zellen wie nötig verbinden, um die gewünschte Geometrie
oder die zur Anpassung des Detektors an eine spezifische Anwendung
erforderliche Anzahl an Kanälen
zu erzeugen. In ähnlicher
Weise können
die Verstärkung
und Bandbreite des Verstärkers
nach Anwendungsbedarf mittels einfacher Widerstands- oder Kondensatoränderungen
angepaßt
werden. Weitere Lichtsensorstrukturen können zusätzlich zum Phototransistor
unter Verwendung von "Complementary
Metal Oxide Semiconductor" (CMOS)-Standardverfahrensschritten
hergestellt werden. Durch die Verwendung der p-n-Übergänge, die
normalerweise Wells oder Transistoren bilden würden, sind mehrere Photodiodenstrukturen
möglich.
-
4.12.3 ICM-SYSTEM MIT
INTEGRIERTEN PHOTOTRANSISTOREN
-
In 3 ist
ein Biochip mit mehreren Arrays aus Anregungslichtquellen und Detektoren
gezeigt. Die Konstruktion eines ICM-Systems für solch einen Biochip mit integrierten
Anregungsquellen aus Licht emittierenden Dioden (LED) ist in 4 dargestellt. Dieses ICM-System enthält sowohl
als Lichtquellen verwendete GaAs-Chips
als auch den Phototransistor als den Detektor. Die elektrooptische
Schaltung und Anordnung dieser Vorrichtung ist in 5 und 6 gezeigt. 5 bzw. 6 zeigen das schematische Diagramm der
IC-Schaltung bzw.
-Anordnung für
die IR-Lichtquelle und den Nachweis des Analogsignals.
-
4.12.4 ICM-SYSTEM MIT
4 × 4-N-WELL-PHOTODIODENARRAY
-
Ein zweites ICM-System umfaßt ein großflächiges,
4 × 4
n-Well integriertes Verstärker-Photodiodenarray,
das als ein einziger, spezieller, für den Biochip hergestellter
integrierter Schaltkreis (IC) konstruiert wurde. Diese IC-Vorrichtung
ist an den Biosensor gekoppelt und so konstruiert, daß sehr niedrige
Lichtmengen beobachtet werden können.
-
Die physikalische Anordnung des IC-Arrays ist
in 7 dargestellt und zeigt, daß die einzelnen Photodioden
eine Größe von 0,9
mm im Quadrat besitzen und auf einem 1-mm-Raster angeordnet sind. Die
Photodioden und die dazugehörige
elektronische Schaltung wurden mit einem 1,2-Mikrometer-n-Well-CMOS
Standardverfahren von Orbit Semiconductor (Sunnyvale, Calif.) hergestellt.
Die Verwendung dieser Art von Standardverfahren gestattet die Herstellung
von Photodioden, Phototransistoren ebenso wie von weiteren zahlreichen
analogen und digitalen Schaltungstypen auf einem einzigen IC-Chip.
Die Photodioden selbst werden unter Verwendung der n-Well-Struktur,
die im allgemeinen zur Herstellung von Widerständen oder als Substratmaterial
für einen
PMOS-Transistor verwendet wird, hergestellt. In 8 ist
eine schematische Querschnittszeichnung der n-Well-Photodiode gezeigt.
Da es sich bei der Anode der Diode um das p-Typ-Substratmaterial handelt, das allen
Schaltungen auf dem IC-Chip gemeinsam ist, seht nur die Kathode
zur Beobachtung des Photostroms zur Verfügung, und die Photodiode ist
auf den Betrieb mit einer Vorspannung in Sperrichtung beschränkt.
-
In 9 ist
eine Eindiodenversion des Schaltkreises gezeigt. Der Operationsverstärker und der
Gegenkopplungswiderstand R1 (227) bilden
einen Transimpedanzverstärker,
der zur Umwandlung des Photostroms in eine Spannung verwendet wird. Die
Umwandlungsverstärkung
(V/A) wird durch den Wert des Widerstands 227 bestimmt.
Der Rückkopplungskondensator
führt zwei
Funktionen aus: (a) er verhindert das Oszillieren des Verstärkerschaltkreises
und (b) er beschränkt
die Bandbreite des Schaltkreises. Im allgemeinen sollte die Bandbreite
nicht größer als
für die
gewünschte
Messung notwendig sein. Die Reduktion der Bandbreite verringert
das am Ausgang des Verstärkers
vorliegende Rauschen, so daß man,
falls sich diese Reduzierung ohne Abschwächung des Signals bewerkstelligen
läßt, einen Nettogewinn
beim Signal/Rausch-Verhältnis
erzielt. Für
diesen Schaltkreis ist die Signalbandbreite durch f = 1/(2πR1C1) definiert, wobei
R1 dem Widerstand und C1 dem
Kondensator gleichgesetzt ist.
-
Die an den nichtinvertierten Eingang
des Operationsverstärkers
angelegte Spannung bestimmt die an der Photodiode anliegende Vorspannung
in Sperrichtung. Der IC kann mit einer einzigen %-v-Versorgung betrieben
werden. Liegt beispielsweise an dem nichtinvertierenden Eingang
2 V an, so beträgt
die DC-Spannung
am anderen Eingang und am Ausgang ebenso 2 V, so daß die Vorspannung
in Sperrichtung an der Diode 2 V beträgt. In die Diode fließende Photoströme fließen ebenfalls
durch den Gegenkopplungswiderstand, wodurch der Verstärkerausgang
positiver wird. Da die Ausgangsspannung des Operationsverstärkers die
positive Versor gungsspannung nicht überschreiten kann, liegt die
maximale Ausgangsspannung bei ungefähr 5 V, so daß der maximale
Signalausschlag 3 V beträgt,
was einem Maximalstrom von 3V/R1 entspricht.
-
Alternative Blockdiagramme des Photodioden-
und integrierten Verstärkerschaltkreises
sind in 10 gezeigt. Im Wechsel zum
Transimpedanzverstärker
plus Tiefpaßfilter-Ausleseverfahren
kann ein integrierender Verstärker,
wie er in 10 gezeigt ist, verwendet
werden. In diesem Fall integriert der Verstärker den Strom von der Photodiode,
bis das Signal in das Digitalformat umgewandelt ist. Nach der Umwandlung
wird der Integrator wieder auf seinen Anfangszustand eingestellt
und kann dann eine weitere Messung starten. Dieses Schema hat den
Vorteil, daß die
Integrationszeit reguliert werden kann, um die Anpassung an verschiedene
Licht- (und damit Strom-)Werte zu gestatten. Der Nachteil dieses Schemas
besteht darin, daß eine
Koordination zwischen dem Analog-Digital-Umwandlungsprozeß und dem
Integrator erforderlich ist.
-
Damit die Elemente im Array jeweils
mit einem Verstärker
verbunden werden können,
wird ein analoger Multiplexer konstruiert. In einer spezifischen
Ausführungsform
könnte
jede Photodiode jeweils mit ihrem eigenen Verstärker ausgestattet werden. Bei
vielen Anwendungen ist dieses Merkmal nicht notwendig, es sei denn
die zusätzliche
Datenaufnahmegeschwindigkeit ist aufgrund des Vorhandenseins paralleler
Kanäle
erforderlich. Der Multiplexer besteht aus 16 Zellen, wie in 11 dargestellt. Jede Zelle besitzt zwei
CMOS-Schalter, die über den Ausgang
der Adressendecodierzelle gesteuert werden. Jede Zelle besitzt eine
einzigartige 4-Bit-Adresse. Ein Schalter wird nur dann geschlossen,
wenn es sich bei der jeweiligen Zelle um diejenige handelt, die adressiert
wird, während
der andere Schalter geschlossen ist, außer wenn es sich bei dieser
Zelle um diejenige handelt, die adressiert wird. Dieser Vorgang
verbindet die adressierte Diode mit dem einen Verstärker, während alle
anderen in Parallel schaltung mit dem anderen Verstärker verbunden
sind, wie in 12 gezeigt.
-
Diese Anordnung gestattet die Verbindung eines
4 × 4-Arrays
aus Lichtquellen (z. B. unterschiedliche Fluoreszenzsonden) mit
dem Photodiodenarray und das Auslesen der Signalpegel nacheinander.
Mit einigen Modifikationen läßt sich
ein paralleles Auslesesystem konstruieren. Die Verwendung nur eines
Photodiodendetektors würde
eine mechanische Bewegung erfordern, um den Quellenarray abfahren
zu können.
Die zusätzlichen
Schalter und Verstärker
dienen dazu, die durch die anderen Photodioden erzeugte Ladung korrekt
vorzuspannen und zu erfassen. Wird dies nicht durchgeführt, würde man aufgrund
der Tatsache, daß die
adressierte Photodiode irgendwo sonst im IC erzeugten Strom sammelt, falsche
Meßergebnisse
erhalten. Darüber
hinaus gestatten die zusätzlichen
Verstärker
und Schalter die Verwendung des IC als einen einzigen großflächigen (fast
4 mm2) Photodetektor (32).
-
4.12.5 ALTERNATIVE PHOTODETEKTOREN
-
Eine Avalanche-Photodiode (APD)
bietet ein alternatives Festkörperverfahren
zur Detektion geringer Lichtmengen. Zu den Vorteilen der APD-Arrays gegenüber den
normalerweise verwendeten Photodiodenarrays gehört die durch den Lawinenprozeß erhaltene
Elektronenmultiplikation. Dadurch kann das Signal/Rausch-Verhältnis verbessert
werden, so daß geringere
Lichtmengen detektiert werden.
-
Das Verfahren zur Herstellung eines APD-Arrays
und/oder von APD-Arrays aus Silizium umfaßt die Herstellung von Strukturen,
die mit den in der CMOS-Standardverarbeitung
verwendeten Schritten nicht kompatibel sind. Ein voll integrierter Mikrochip
unter Einschluß von
Avalanche-Photodioden benötigt
spezielle Halbleiterherstellungsverfahren. Solche Verfahren sind
im Fachgebiet bekannt (Geiger et al., 1990; Aubert et al., 1988).
-
4.12.6 ALTERNATIVE PHOTODIODENARRAY-AUSLESCHEMEN
-
Zusätzlich zu dem eingesetzten
Multiplexschema gibt es mehrere alternative Möglichkeiten zum Auslesen eines
Arrays aus Photodioden. Bei vielen Anwendungen wird die Tiefpaßfilter-Zeitkonstante
auf einen großen
Wert eingestellt, um das Signal/Rausch-Verhältnis zu verbessern. Dadurch
wird für
die Datensammlung für
den gesammten Array eine lange Zeit benötigt, falls jede Diode hintereinander
abgelesen wird. Stellt man beispielsweise die Zeitkonstante auf
1 Sekunde ein und ist der Array im 4 × 4-Format, so betrüge die minimale
Datenaufnahmedauer etwa 4 × 4 × 1 Sekunden × 5 = 80
Sekunden. Durch den letzten Faktor 5 wird berücksichtigt, daß sich der
Verstärker
und der Tiefpaßfilter
auf eine bessere Genauigkeit als 1% einpegeln können, wenn dessen Eingang auf
eine andere Photodiode geschaltet wird.
-
Teilparallele Ausleseschemen. Gemäß einer Ausführungsform
der Erfindung wird die Reihe von Dioden in Multiplexform in einen
Verstärker/Tiefpaßfilter-Schaltkreis eingeführt. Säulen oder
andere Untereinheiten des Arrays können ebenfalls verwendet werden.
Die Ausgangssignale der Filter werden jeweils in einen Multikanal
Analog/Digital-Transducer (Analog-to-Digital Converter, ADC) eingespeist,
der auf demselben IC wie der Photodiodenarray, Verstärker und
Filter eingebaut werden kann. Verglichen mit dem sequentiellen bzw.
seriellen Auslesen verringert sich die benötigte Zeit für einen
n × n-Array
um den Faktor n. Das schematische Blockdiagramm dieses teilparallelen
Auslesesystems ist in 13 gezeigt.
-
Vollparalleles Ausleseschema. Dieses
liefert die schnellste Auslesegeschwindigkeit. Jede Diode ist mit
ihrem eigenen Verstärker,
Tiefpaßfilter
und ADC-Eingangskanal
ausgestattet. Verglichen mit dem seriellen Auslesen verkürzt sich
die benötigte Zeit
für einen
n × n-Array
um den Faktor n2. Das Blockdiagramm für ein vollparalleles
Auslesesystem ist in 14 gezeigt.
-
4.12.7 PHOTODETEKTORARRAYGRÖSSEN
-
Ein Vorteil eines speziell angefertigten
Biosensor-IC besteht darin, daß man
die Photodioden physikalisch an die Sonde anpassen kann. Bei dem Prototyp
werden 0,9-mm2-Photodioden auf einem 1 mm2 × 1
mm2 großen
Raster verwendet, doch lassen sich auch Arrays mit einer größeren Anzahl
kleinerer Photodioden anfertigen. Unter Verwendung der leicht erhältlichen
1,2 Mikrometer-Technologie könnte
man Photodioden auf einem 20-Mikrometer-Raster für einen 10 × 10-Array herstellen. Dies
ergäbe
100 Photodioden auf einer Fläche
von nur 0,04 mm2, d. h. 2500 Photodioden
pro mm2. Bei Verwendung von 0,5-Mikrometer-Verfahren,
die kommerziell erhältlich sind,
ist eine noch größere Dichte
möglich.
-
Die Verwendung des seriellen Ausleseschemas
gestattet die Nutzung des größten Teils
der Chipfläche
für den
Photodiodenarray. Ein Array aus 1000 Elementen paßt wahrscheinlich
auf einen 5 mm × 6
min großen
IC, was als mittelgroßes
Chipformat angesehen würde.
Bei großen
Arrays mit dem vollparallelen Ausleseschema handelt es sich bei
dem die IC-Fläche
begrenzenden Faktor höchstwahrscheinlich
um die durch das Verdrahten und die Ausleseelektronik beanspruchte
Fläche.
Durch zukünftige Fortschritte
bei der IC-Technologie könnte
die Dichte der Elemente auf dem Chip vergrößert werden.
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Bei dem teilparallelen Ausleseschema
handelt es sich um einen Kompromiß zwischen den beiden anderen
Fällen.
Verglichen mit dem seriellen Fall bei einem großen Array könnte sich die Chipgröße verdoppeln,
um ein teilparalleles Auslesen zu gestatten.
-
4.12.8 ALTERNATIVE DETEKTIONSSCHALTKREISE
-
In den vorhergehenden Beispielen
wurde die Verwendung eines Transimpedanzverstärkers für die Umwandlung des Stroms
in eine Spannung und von Tiefpaßfiltern
zur Verbesserung des Signal/Rausch- Verhältnisses
bei Signalen mit sehr niedriger Frequenz oder Gleichstromsignalen
gezeigt. Solche Filter können
als Digitalfilter oder für
unterschiedliche Arten von Signalen, wie z. B. eine Fluoreszenz-
oder Phosphoreszenzabnahme, realisiert werden. Ein an das Signal
angepaßter
Filter könnte verwendet
werden, um eine optimale Identifizierung des Signals zu ermöglichen.
-
In einer weiteren erfindungsgemäßen Ausführungsform
können
vorhandene niedrige Stromniveaus auch mit anderen Mitteln gemessen
werden, beispielsweise durch Integration des Stroms über eine
festgelegte Zeitdauer vor Messung der Spannung. Andererseits kann
man den Strom integrieren, bis ein vorbestimmtes Spannungsniveau
erreicht wird, und dann die für
die Integration benötigte
Zeit messen. In diesen Verfahren werden die folgenden Beziehungen
verwendet, die die Bestimmung des Stroms aus gemessenen Spannungen,
Kapazitäten und
Zeiten gestatten.
-
Ladung = Strom × Zeit
Ladung (auf einem
Kondensator) = Kapazität × Spannung
-
Der zur Integration des Strom verwendete Schaltkreis
hat Ähnlichkeit
mit dem in 9 gezeigten Transimpedanzverstärker, außer daß es sich
bei dem Rückkopplungselement
des Verstärkers
um einen Kondensator, gezeigt in 10 unter
241, statt eines Widerstands handelt.
-
Eine andere Möglichkeit für einen integrierenden Verstärker besteht
darin, einen Verstärker herzustellen,
der die an einen die Ladung aufnehmenden Kondensator entwickelte
Spannung verstärkt.
-
In noch einer weiteren erfindungsgemäßen Ausführungsform
besteht ein weiteres Verfahren zur Verwendung eines integrierenden
Verstärkers
darin, einen Oszillator einzusetzen. Der Integrator integriert den
unbekannten Strom zu einer voreingestellten Spannung und wird dann
durch Entladung des Kondensators mittels eines Schalters zurückgestellt,
und der Integrator kann dann von neuem beginnen. Dieser Kreislauf
wird dann wiederholt durchlaufen. Die Schwingungsfrequenz ist proportional
zum Eingangsstrom. Diese bekannte Technik der Schaltungskonstruktion
kann in den hier offenbarten Systemen verwendet werden.
-
Zur Realisierung des integrierenden
Kondensators für
die beschriebenen Detektionsschaltkreise können mehrere Verfahren eingesetzt
werden. Man kann einen Kondensator, wie z. B. Polysilizium, verwenden,
der mit CMOS-Technologie kompatibel ist. Oder man kann die Kapazität der Photodiode selbst
ausnutzen, wobei der Verstärker
zur Verstärkung
der über
der Photodiode anfallenden Spannung verwendet wird. Dies hat den
Vorteil, daß im
Vergleich zur Verwendung getrennter integrierender Kondensatoren
weniger Komponenten benötigt
werden. Bei einem Array aus Photodioden können alle Photodioden gleichzeitig
integriert und ein (schneller) Verstärker zur Multiplexnutzung der
Ausgangssignale verwendet werden, ohne daß dem Schaltkreis wesentliche
Meßzeit
verloren geht.
-
4.12.9 ANREGUNGSLICHTQUELLEN
-
Lichtquellen, wie z. B. Licht emittierende
Dioden (LEDs) und Halbleiterlaser, können in Verbindung mit den
hier beschriebenen integrierten Mikrochips verwendet werden. Man
kann sich auch dazu entscheiden, alternative Mikrolasersysteme,
wie z. B. EEL-Laser ("Edge-Emitting Lasers") und SEL-Laser ("Surface Emitting
Lasers"), einzusetzen.
VCSELs ("Vertical-Cavity
Surface-Emitting Lasers")
sind besonders geeignete Lichtquellen für integrierte Mikrochips. Aufgrund
ihrer Linearität
sind Laserarrays ideal für
kompakte 2-dimensionale
und 3-dimensionale Konfigurationen in ICM-Systemen. "Quantum Cavity"-(QC-)Laser können aufgrund ihrer geringen
Größe ebenfalls
verwendet werden. Die QC-Laser bieten leistungsfähige Halbleiterlaser im mittleren
Infrarotbereich, die im Absorptions- und Raman-Modus verwendet werden
können.
-
Die Fähigkeit, den divergierenden
Strahl eines SEL-Lasers oder einer Licht emittierenden Diode zu
formen, ist für
die mikrooptische Beleuchtung in ICM-Systemen wichtig. Man kann DOE ("Diffractive Optical
Elements" optische
Diffraktionselemente)-Systeme verwenden, die in die ICBM-Vorrichtungen
integriert werden können.
So lassen sich beispielsweise viele verschiedene optische Elemente konstruieren
und mit den gegenwärtigen
Verarbeitungstechniken herstellen. Wie in 29 dargestellt, können kompakte
DOEs und VCSELs auf einem einzelnen transparenten Substrat integriert
und hergestellt werden. Die DOEs lassen sich direkt in das Substrat ätzen. Solch
eine kompakte Quellen-Diffraktionslinse
ist ideal für
die Konstruktion eines optischen ICM-Arrays im Miniaturformat.
-
4.13 BEWERTUNG VON FARBSTOFFMARKIERUNGEN
IM SICHTBAREN UND NIR-BEREICH FÜR
GENSONDEN
-
Viele in IC-Chips eingesetzte Photodetektoren
arbeiten im roten und nahen Infrarot-(NIR-)Spektralbereich. Es ist
daher wichtig, DNA-Markierungen im roten und NIR-Bereich zu entwickeln
und zu bewerten. Von den Erfindern wurden Gensonden-Sensorverfahren
untersucht, in denen Fluoreszenzfarbstoffmarkierungen sowohl im
sichtbaren (350–700 nm)
und NIR- (700–1000
nm) Spektralbereich verwendet wurden. Die Anregung und Detektion
im NIR-Bereich bringt gewisse Schwierigkeiten mit sich, doch bietet
auch mehrere Vorteile. Die Messungen im NIR-Bereich weisen eine
geringere Störung
durch Hintergrundfluoreszenz auf, da in Proben wie z. B. Meerwasser,
Gewebe, Serum und anderen Körperflüssigkeiten
nur sehr wenige Spezies mit einer Emission im NIR-Bereich vorkommen.
Da die Streulichtintensität
eine Frequenz4 (vierte Potenz)-Abhängigkeit zeigt,
können
im sichtbaren Bereich lichtundurchlässig erscheinende Proben im
NIR-Bereich lichtdurchlässiger
sein. Schließlich besteht
ein wichtiger Vorteil im Zusammenhang mit NIR-Messungen in der Verfügbarkeit
von kostengünstigen
miniaturisierten Diodenlasern, die normalerweise Emissionslinien
im roten und im NIR-Bereich besitzen.
-
Somit bieten NIR-Farbstoffmarkierungen
in Gensonden-Biosensoren die obenerwähnten Vorteile. In einem Modellbeispiel
wurde ein Wellenleiter-Multisondensystem
mit CCD-Detektor-Konfiguration verwendet. Die Diodenlaserlinie bei
780 nm mit 9,5 mW wurde zur Anregung verwendet. 15 zeigt eine
Eichkurve für
eine mit einem NIR-Farbstoff markierte einzelsträngige DNA (5'-CCTCCTCCTTCCCAGCAGGG-3'; SEQ ID NO: 1) über einen
Konzentrationsbereich von 1 pmol/μl
bis 3 fmol/μl.
Das Anregungslicht wurde von einer kugelschreibergroßen 9,50-mW-Laserdiode
(780 nm) geliefert, und die Meßzeiten
lagen im Bereich von 1 bis 3 Min. Diese Eichkurve verlief über den
gesamten Bereich der untersuchten Farbstoffkonzentration linear.
Die auf einem dem Dreifachen der Standardabweichung des Rauschens
entsprechenden Signal beruhende optische Nachweisgrenze wurde als
im Bereich der 100 attomol/μl
liegend abgeschätzt.
-
16 zeigt
die Meßergebnisse
von mit einem Fluoresceintag, einer im sichtbaren Bereich emittierenden
Farbstoffmarkierung, versehenen Gensonden. Die Meßzeiten
lagen im Bereich von 0,05 bis 2 s. Die Ergebnisse zeigen, daß die Eichkurve
selbst bei so niedrigen Konzentrationen wie etwa 2 nmol/μl linear
verläuft.
Die höhere
Nachweisgrenze wird auf einen Anstieg der Hintergrundfluoreszenz des
Wellenleiters im sichtbaren Bereich zurückgeführt.
-
4.14 BEWERTUNG DER ICM-BIOSENSORSYSTEME
-
Die für diese Arbeit konstruierten
und hergestellten Mikrochips wurden bewertet, indem das Fluoreszenzsignal
eines auf den Detektor punktförmig aufgetragenen
Fluoreszenzfarbstoffs gemessen wurde. 17 zeigt
die Leistung des speziell konstruierten ICM- Phototransistor- und Verstärkerschaltkreises (Vorrichtung
Nr. ICI N551-CD2), der aus einem 2-μm, p-Well-CMOS-Verfahren bestand und eine Fläche von
160 000 Quadratmikrometern einnahm. Wie im experimentellen Teil
beschrieben setzte sich der Phototransistor tatsächlich aus 220 in Parallelschaltung
verbundenen Phototransistorzellen zusammen. Die Abbildung zeigt
die Ausgangssignalantwort für verschiedene
Konzentrationen der mit einem kleinen Helium-Cadmium-Laser (8 mW,
325 nm) angeregten Farbstoffmarkierung Rhodamin-6G. Die Ergebnisse verdeutlichen
die Linearität
des Mikrochipdetektors bezüglich
der Markierungskonzentration.
-
Es wurden Messungen unter Verwendung einer
Verstärker-Phototransistor-(APT-)ICM-Vorrichtung
mit einem 4 × 4-Array
aus Phototransistoren (18) durchgeführt. Der
Photostrom für
jeden Kanal des APT-Mikrochips
wurde mit einem digitalen Photometer aufgezeichnet. Die Daten wurden
dann vom Photometer über
eine RS-232-Verbindung auf einen PC-Rechner ("Personal Computer") übertragen.
Die Proben bestanden aus einem Array aus Mikrospots von Fluorescein-markierter
DNA auf einer Membran. Die Membran wurde auf einen mit einem Tisch
zur linearen Verschiebung verbundenen Glasobjektträger gelegt.
Die Messungen wurden durchgeführt,
während
die Probenarrays mittels des Verschiebetischs über die stationäre Phototransistorvorrichtung
geführt
wurde. Das Licht eines Argonionenlasers bei 488 um wurde über eine
Faseroptik übertragen
und auf einen Probenpunkt fokussiert. Ein geeigneter, zwischen dem
Probensubstrat und dem Detektorarray plazierter optischer Filter
wurde zur Unterdrückung
der Laserstrahlung verwendet.
-
Die mit diesem experimentellen Aufbau
erhaltenen Daten zeigten beim Überführen der
Probenpunkte über
einen APT-Mikrochipkanal vier aufgelöste Signale ( 19).
Vier Probenspots von jeweils 1 μl
Fluoresceinmarkierten DNA-Sonden wurden auf eine Nitrocellulosemembran
plaziert, die über
einen Detektionskanal eines AP-ICM-Biochips verschoben wurde. Wenn
der DNA-Punkt den Photodetektor passiert, wird ein Fluoreszenzsignal
detektiert. Die 4 Spitzenwerte in 19 stellen
die Detektion der 4 DNA-Punkte auf dem Substrat durch die ICM-Vorrichtung
dar. 20 zeigt die Eichkurve der Fluorescein-markierten
DNA unter Verwendung der APT-Mikrochipvorrichtung.
Damit wird die Möglichkeit
zu quantitativen Messungen der Mikrochipvorrichtung demonstriert.
-
Die Photodiodenarray-(PDA-)Mikrochipvorrichtung
mit Photodiodenarray wurde ebenfalls bewertet und zeigt eine ausgezeichnete
Empfindlichkeit gegenüber
der mit dem NIR-Farbstoff markierten DNA. Diese Ergebnisse demonstrieren
die Eignung der ICM-Technologie zur Verwendung in DNA-Biosensoranwendungen.
-
5.0 BEISPIELE
-
Mit den folgenden beigefügten Beispielen sollen
bevorzugte erfindungsgemäße Ausführungsformen
veranschaulicht werden. Es sollte dem Fachmann ersichtlich sein,
daß es
sich bei den in den nachstehenden Beispielen offenbarten Techniken
um Techniken handelt, die nach Feststellung der Erfinder bei der
praktischen Durchführung
der Erfindung gut funktionieren und die damit als bevorzugte Moden
für ihre
praktische Durchführung
angesehen werden können.
-
In den 1–29 der Zeichnungen sind bevorzugte Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung dargestellt, wobei gleiche Bezugsziffern
als Verweise auf gleiche und entsprechende Teile in den verschiedenen
Zeichnungen verwendet werden.
-
5.1 BEISPIEL 1 – INTEGRIERTE
NUKLEINSÄLTREBIOCHIPVORRICHTUNG
-
In 1 ist
eine schematische, perspektivische Explosionsansicht eines Beispiels
des DNA-Biochips 109 gezeigt, in dem optische und elektrische Komponenten
kombiniert sind. Zu den gezeigten Komponenten gehören eine
Lichtquelle 101, ein optisches Element 102, ein
Filter 103, eine Reflexionsoptik 104, eine Probennahmeplattform 105 zur
Aufnahme und Abgabe von Probe 110 auf Spot-Arrays 106 auf
einem Substrat 111, ein Filter 107 sowie ein Array aus
Photodetektoren 108.
-
Die in 1 gezeigten optischen Elemente können getrennt
vom Biochip 109 positioniert werden, sind jedoch vorzugsweise
mit dem Biochip integriert. Im letzteren Fall isoliert eine lichtdurchlässige Abschirmung
bzw. Abdichtung (z. B. eine Platte aus Glas oder Quarz oder Plastik,
die für
die für
die Deletion interessanten Wellenlängen optisch transparent ist)
die optische Komponente von den biochemischen Komponenten. Das Licht
von der Lichtquelle 101 passiert das selbstabbildende optische
Element 102 (z. B. Systeme mit Diffraktionsoptik, binäre Optik oder
Selbstabbildungsoptik, mit denen eine punktförmige Quelle in einen 2-dimensionalen Array
aus Lichtstrahlen umgewandelt wird) sowie den Filter 103,
so daß die
einstrahlende Wellenlänge
ausgewählt
und spektralisoliert und mit der Reflexionsoptik 104 auf
die Probenplattform 105 reflektiert wird. Ein von einem
Hybridisierungsereignis stammendes Signal passiert den Filter 107,
der das Licht von der Lichtquelle 101 blockiert, und wird
von dem Phototransistorarray 108 detektiert.
-
5.2 BEISPIEL 2 – SCHALTKREIS
MIT OPTISCHEM DETEKTOR UND VERSTÄRKER
-
Der in 2 gezeigte
Schaltkreis mit optischen Detektor und Verstärker kann auf einem integrierten
Schaltkreis eingerichtet werden, um ein optisches Signal in ein
für die
Datendigitalisierung und -erfassung mittels eines Computers geeignetes
elektrisches Signal umzuwandeln. Der optische Detektor und Verstärker umfaßt einen
Phototransistor 122, der an einen Transimpedanzverstärker 120 gekoppelt
ist, welcher ein Stromsignal in ein Spannungssignal umwandelt und
auf den ein Verstärker 121 folgt.
Der Operationsverstärker
127 im
Transimpedanzverstärker 120 ist
ein zweistufiger ungepufferter Verstärker.
-
In einer Ausführungsform weist der Kondensator 125 einen
Wert von 2 pF und der Widerstand 126 einen Wert von 100
KΩ auf.
Die Verstärkung
des Verstärkers 121 ist
gleich 1 + (Widerstand 129/Widerstand 130). Somit
werden in einer spezifischen Ausführungsform, in der die Verstärkung des
Verstärkers 121 bei
10 liegt, die Widerstände 129 und 130 so
gewählt,
daß ihr
Verhältnis
9 beträgt.
Der Schaltkreis ist kompakt (185 μm × 200 μm), weist
jedoch eine einigermaßen
hohe Leistungsfähigkeit
auf. Er wird so konstruiert, daß er
für eine
Breitbandverstärkung
sowie für
kleine Signalpegel geeignet ist. Das Gewinn-Bandbreite-Produkt beträgt 70 MHz,
und der Verstärker
ist stabil für
Verstärkungen
von mehr als 10. Zusätzlich
besitzt der Schaltkreis eine Eingangsoffsetspannung von weniger
als 5 mV, Gleichstromverstärkung
von 220, positive Flankensteilheit [slew-rate] von 80 V/μs sowie negative
Flankensteilheit von 9 V/μs.
Der Schaltkreis benötigt
2,5 mW von einer einzigen 5-V-Quelle. Der Schaltkreis in 2 kann in einem 2 μm, P-Well-CMOS-Verfahren hergestellt
werden.
-
In einer Ausführungsform eines solchen Schaltkreises
setzt sich der Phototransistor 122 aus 220 Phototransistorzellen
zusammen, die in Parallelschaltung miteinander verbunden sind. Jede
Phototransistorzelle nimmt eine Fläche von 760 Quadratmikrometern
ein, und der gesamte Schaltkreis nimmt eine Fläche von 160 000 Quadratmikrometern
ein. Der Transimpedanzverstärker
weist eine Verstärkung von
100 kV/A auf, wobei sich an ihn ein Verstärker mit einer Verstärkung von
10 anschließt.
Somit beträgt die
Gesamtverstärkung
106 V/A. Die Phototransistoren weisen eine
Umwandlungsverstärkung
in der Größenordnung
von 10 μA/μW auf, so
daß der
Gesamtschaltkreis eine ungefähre
Umwandlungsverstärkung
von 10 V/μW
besitzt. Die genaue Verstärkung
hängt im
allgemeinen vom interessierenden Spektralbereich und zu einem gewisse
Grad vom Pegel des beobachteten Signals ab.
-
Der in 2 beschriebene
Schaltkreis kann entsprechend den Erfordernissen spezifischer Anwendungen
modifiziert werden. Da die Phototransistorzelle 122 aus
einfachen Photozellelementen zusammengesetzt ist, kann sie mit so
vielen Zellen wie nötig
verbunden werden, um eine gewünschte
Geometrie oder eine erforderliche Anzahl von zur Anpassung des Detektors
an eine spezifische Anwendung benötigten Kanälen zu erzeugen. Weitere Lichtsensorstrukturen
können
zusätzlich
zum Phototransistor unter Verwendung von CMOS-Standardverfahrensschritten
hergestellt werden. Durch die Verwendung der pn-Übergänge sind mehrere Photodiodenstrukturen
möglich.
-
Bei einer Avalanche-Diode handelt
es sich um eine alternative Festkörpervorrichtung, mit der man
sehr geringe Lichtmengen nachweisen kann. Sie besitzt gegenüber einer
herkömmlichen
Photodiode den Vorteil, daß die
Elektronenvervielfachung mit dem Lawinenprozeß erzielt wird, was zu einer Verbesserung
des Signal/Rausch-Verhältnisses führt, wodurch
geringere Lichtmengen nachgewiesen werden können. Ein Nachteil dieses Ansatzes
besteht darin, daß Avalanche-Dioden
Schritte und Strukturen benötigen,
die mit der CMOS-Standardverarbeitung
nicht kompatibel sind. Ein vollintegrierter Mikrochip mit Avalanche-Photodioden
würde die Entwicklung
eines speziellen Halbleiterherstellungsverfahrens erfordern. Eine
APD unterscheidet sich von einer herkömmlichen Photodiode darin,
daß die angelegte
Vorspannung in Sperrichtung zur Elektronenvervielfachung ausreicht.
Der zuverlässigste Weg,
um diese Vervielfachung herbeizuführen, besteht darin, einen
p-n-Übergang,
bei dem sowohl das p- als auch das n-Typ-Material leicht dotiert
sind, mittels einer hohen Spannung (70–500 V) zu verarmen. Dies führt zu einem
breiten Bereich von verarmtem Material, wo das elektrische Feld
groß genug
ist, um eine beträchtliche
Elektronenvervielfachung, jedoch keinen elektrischen Durchbruch
hervorzurufen. Die Verstärkung
(Elektronenvervielfachung) wird durch die angelegte Spannung festgelegt.
In einem Standardniedrigspannungs-IC-Verfahren liegen die Dotierungsniveaus
höher und
die Durchbruchsspannungen niedriger. Spannungen, die ausreichen,
um eine beträchtliche
Elektronenvervielfachung auszulösen, liegen
zu nahe bei der Durchbruchsspannung, um praktische APDs zu gestatten.
Jedoch könnte
es in einem "Hochspannungs"-Verfahren (50–100 V Durchbruch),
wie beispielsweise den für
gewisse technische Elektronik verwendeten Verfahren, möglich sein,
einen p-n-Übergang
herzustellen, der als APD verwendet werden könnte, wobei Standardelektronik
noch auf demselben IC vorhanden sein darf. Es könnte notwendig sein, daß das Verfahren
mit zusätzlichen
Diffusionsschritten versehen werden muß, um den p-n-Übergang
für die
APD zu erzeugen, während
die Standardverfahrensschritte zur Erzeugung der Signalverarbeitungselektronik
verwendet würden.
-
5.3 BEISPIEL 3 – BIOCHIP
-
In 3 ist
ein Biochip mit mehreren Arrays aus Anregungslichtquellen und Detektoren
gezeigt. Der Biochip umfaßt
eine Probennahmestufe-Schicht 140, eine Filter- und Linsenstufe-Schicht 141 und eine
Siliziumchipstufe-Schicht 142. Das von einer Ansteuerschaltung 149,
siehe 30, gesteuerte Licht von der
Lichtquelle 144 wird von der Spiegelschicht 150 reflektiert.
Die Spiegeloberfläche
ist so konstruiert, daß der
Lichtstrahl von 144 so fokussiert und geleitet wird, daß er die
Fläche
der Mikrokammeroberfläche,
die die DNA-Sonde bzw. DNA-Probe enthält, abdeckt. Falls es sich
bei dem nachzuweisenden Signal um Lumineszenz handelt, passiert das
entstehende Licht eine optionale Filter- und Linsenstufe 147 und
wird durch den Photodetektor 143 und die dazugehörige Signalverarbeitungselektronik 148,
wie z. B. das in 9 gezeigte System,
nachgewiesen.
-
5.4 BEISPIEL 4 – BIOCHIP
II
-
In 4 ist
eine Konstruktion eines Mikrochipsystems mit integriertem Schaltkreis
(ICM-System) für einen
wie in 3 gezeigten Biochip mit Substrat 142 und
integrierten Licht-emittierenden Diode-Anregungsquellen 144 gezeigt.
Dieses ICM-System enthält
sowohl einen Gallium-Arsenid-(GaAs-)Chip 151, der als Lichtquelle
verwendet wird, und einen Phototransistor 143, der als
Detektor verwendet wird. Das Licht 153 von den Quellen 151 trifft
auf die lumineszierenden Tags, und das Licht 152 von den
Tags trifft auf den Phototransistor 143, wobei die Elektronik 148 aktiviert
wird.
-
5.5 BEISPIEL 5 – INTEGRIERTE
DETEKTIONSVORRICHTUNG
-
MIT LED-LICHTQUELLE UND
PHOTOTRANSISTOR
-
Eine LED 161 wird von einem
LED-Ansteuerelement 160 angesteuert, wie in 5 gezeigt. Das Licht wird von der Basis 173 des
Phototransistors 162 gesammelt. In einer Ausführungsform
ist der Emitter 163 des Phototransistors 162 mit
einer 5-V-Quelle verbunden. Der Strom vom Kollektor 164 wird
durch den Transimpedanzverstärker 167 (bestehend
aus dem Operationsverstärker 165 mit
einem an eine 2,5-V-Quelle angeschlossenen nichtinvertierenden Eingang 175 und
einem Gegenkopplungswiderstand 166) in eine Spannung umgewandelt
und dann mittels einer Verstärkungsstufe 169 und
einem Leistungsverstärker 172 verstärkt. AC-Kopplung mit dem
Kondensator 170 und dem geerdeten Widerstand 171 wird
zur Blockierung der Gleichstromkomponente des Signals verwendet.
Dieser Schaltkreis enthält
eine LED für
die Anregung. Aufgrund seines AC-Kopplungsschemas
läßt sich
der Schaltkreis auch zur Detektion von Impuls- oder Modulationslichtsignalen
betreiben.
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5.6 BEISPIEL 6 – ANORDNUNG
EINES INTEGRIERTEN SCHALTKREISES ZUR REALISIERUNG DER LICHTQUELLE
UND DER DETEKTIONSVORRICHTUNG
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In 6 ist
ein integrierter Schaltkreis dargestellt, der zur Realisierung der
Lichtquelle und der Detektionsvorrichtung in 1 bzw. 5 verwendet
werden kann. Der Silikonchip 183 mit Bondinseln 182 enthält eine
GaAs-Infrarot-LED 161, die von einer LED-Ansteuerschaltung 160 angesteuert
wird. Der LED-Array 180 ist über den Multiplexer 181 im Multiplexbetrieb
mit den Verstärkern 167 und 168 verschaltet.
Das Signal des Detektors 162 wird verstärkt und vom Komparator 184 mit
einem Referenzpegel verglichen. Damit kann man eine einfache Angabe
des Gesamtniveaus der vorhandenen Fluoreszenz machen.
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Eine zweite Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung umfaßt
einen großflächigen 4 × 4 n-Well
integrierten Verstärker-Photodiodenarray,
der in Form eines einzigen, speziellen, integrierten Schaltkreises
konstruiert ist. Dieser integrierte Schaltkreis ist an einen Biosensor
gekoppelt und zur Beobachtung sehr geringer Lichtmengen vorgesehen.
In 7 ist die physikalische Anordnung
eines solchen Arrays gezeigt. Die Größe der sechzehn einzelnen Photodioden
beträgt
jeweils 0,9 mm mal 0,9 mm und sie sind auf einem 4 mm mal 4 mm-Raster angeordnet. 7 stellt ein Beispiel eines 4 × 4 Detektorarrays
dar, der in den in 21, 23, 25 und 29 gezeigten Systemen verwendet werden
kann. Die Lichtquellen sind in 7 nicht
gezeigt. Die Photodioden und die dazugehörige elektronische Schaltung
läßt sich
unter Verwendung eines 1,2-Mikrometer-n-Well-CMOS-Standardverfahrens, wie
es z. B. von Orbit Semiconductor erhältlich ist, herstellen. Die
Verwendung dieser Art von Standardverfahren gestattet die Herstellung
von Photodioden und Phototransistoren ebenso wie von vielen anderen
Arten Analog- und Digitalschaltung in einem einzigen integrierten
Schaltkreis. Die Photodioden werden unter Verwendung der n-Well-Struktur,
die im allgemeinen zur Herstellung von Widerständen oder dem Substratmaterial
für einen
PMOS-Transistor verwendet werden, hergestellt. Einzelheiten sind
in 8 gezeigt.
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BEISPIEL 7 – SCHEMATISCHER
QUERSCHNITT DURCH EINE N-WELL-PHOTODIODE
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In 8 ist
ein schematischer Querschnitt einer n-Well-Photodiode dargestellt,
die im Photodiodenarray von 7 verwendet
werden kann. Das Licht 203 passiert die Oxidschicht 200.
Da es sich bei der Anode 202 der Photodiode 190 um
das p-Typ-Substratmaterial
handelt, das allen Schaltungen auf dem Chip gemeinsam ist, steht
nur die Kathode 201 zur Beobachtung des Photostroms zur Verfügung, und
die Photodiode ist auf den Betrieb mit einer Vorspannung in Sperrichtung
beschränkt.
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5.8 BEISPIEL 8 – DETEKTIONSSCHALTKREIS
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In 9 ist
anstelle eines Phototransistors ein Photodiodenschaltkreis gezeigt,
in dem die Vorspannung in Sperrichtung der Photodiode etabliert
ist und eine einstellbare Verstärkung 222 enthalten
ist. (Zu beachten ist, daß in 2 und 5 Phototransistoren
anstelle von Photodioden gezeigt sind.) Der Operationsverstärker 225 und
der Gegenkopplungswiderstand 227 bilden einen Transimpedanzverstärker 221,
der den Strom von der Photodiode 220 (bei der die Anode 230 geerdet
und die Kathode 229 an den invertierenden Eingang des Operationsverstärkers 225 angeschlossen
ist) in eine Spannung umwandelt. Die Umwandlungsverstärkung (in
Volt pro Ampere) wird durch den Wert des Gegenkopplungswiderstands 227 bestimmt.
Der Rückkopplungskondensator 226 verhindert
ein Oszillieren des Verstärkers 221 und
begrenzt die Bandbreite des Schaltkreises, die im allgemeinen nicht
größer als
zur Erhaltung der gewünschten
Messung notwendig sein sollte. Die Reduzierung der Bandbreite verringert
das am Ausgang des Verstärkers
vorhandene Rauschen und führt
somit, falls das Signal nicht durch die verringerte Bandbreite abgeschwächt wird,
zu einem Nettogewinn an Signal/Rausch-Verhältnis. Die Signalbandbreite
für die
Schaltung in 9 beträgt 1/(2πR1C1)
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In einer Ausführungsform besitzt der Gegenkopplungswiderstand 227 einen
Wert von I MΩ,
und der Rückkopplungskondensator 226 besitzt
einen Wert von 100 pF. Man kann eine Vorspannung an den nichtinvertierenden
Eingang 228 des Operationsverstärkers 225 anlegen,
um die Ansprechzeit der Photodiode 220 zu verkürzen. Ein
Tiefpaßfilter 224 sowie
eine einstellbare Verstärkung 222 sind dem
Analog/Digital-Transducer 223 vorgeschaltet und hier enthalten,
um das Signal/Rausch-Verhältnis bei
Signalen mit sehr niedriger Frequenz oder Gleichstromsignalen zu
verbessern. Die an den nichtinvertierten Eingang des Operationsverstärkers angelegte Spannung
bestimmt die an der Photodiode angelegte Vorspannung in Sperrichtung.
Der integrierte Schaltkreis kann mit einer einzigen 5-V-Stromversorgung betrieben
werden. Legt man 2 V an den nichtinvertierenden Eingang an, so beträgt die Gleichspannung am
anderen Eingang und am Ausgang ebenfalls 2 V, so daß die Umkehrspannung
in Sperrichtung an der Photodiode 2V beträgt. In die
Photodiode fließender Strom
fließt
ebenfalls durch den Gegenkopplungswiderstand, wodurch der Verstärkerausgang
positiver wird. Da das Ausgangssignal des Operationsverstärkers den
Wert der positiven Spannungsversorgung nicht überschreiten kann, liegt das
Ausgangsmaximum bei ungefähr
5 V. Somit beträgt
der maximale Signalausschlag 3 V, was einem Maximalstrom von 3 V/R1 entspricht.
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Zwar wurde in dieser Ausführungsform
nur ein Verfahren zur Messung von geringen Strommengen dargestellt,
doch sind viele andere Verfahren möglich.
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So bestünde beispielsweise ein Verfahren zur
Bestimmung des Stroms darin, den Strom unter Verwendung eines integrierenden
Verstärkers über eine
festgelegte Zeitdauer zu integrieren und dann die Spannung zu messen,
oder den Strom zu integrieren, bis eine festgelegte Spannung erreicht
ist, und dann die Zeit zu messen. Ein zweites Verfahren zur Bestimmung
des Stroms wäre
die Verwendung eines Oszillators. Insbesondere könnte ein Integrator den unbekannten
Strom kontinuierlich integrieren, bis eine voreingestellte Spannung
erreicht wäre,
und dann sich selbst zurückstellen.
Die erhaltene Schwingungsfrequenz wäre proportional zum Strom.
Zusätzlich
zur Verwendung von Standard-CMOS-Kondensatoren
könnte
man dieses zweite Verfahren auch unter Verwendung der Kapazität der Photodiode
selbst realisieren. Zu Anfang ist der Schalter geschlossen und die
Kapazität
der Photodiode wird entladen, und die Spannung über der Photodiode ist null.
Wird der Schalter geöffnet,
erzeugt das auf die Photodiode treffende Licht eine Ladung, die
an der Photodiodenkapazität
eine Spannung erzeugt. Zusätzliches
Licht erhöht
die Spannung, die von einem Verstärker verstärkt wird. Überschreitet die Ausgangsspannung
des Verstärkers
die Referenzspannung, ändert
sich der Zustand des Komparatorausgangs, wobei dieser das Einzelsignal
abfeuert, welches wiederum den Schalter schließt und die Photodiodenkapazität entlädt. Dadurch
wird der Verstärkereingang
auf seinen Anfangszustand rückgestellt, und
der Komparator stellt sich ebenfalls wieder auf seinen Anfangszustand
ein. Nach Ablauf des Einzelsignals öffnet sich der Schalter, und
der Ladungsvorgang kann von neuem beginnen. Eine größere Lichtmenge
führt zu
schnellerer Ladung und damit zu einer höheren Ausgangsfrequenz des
Oszillators. Dies führt
zu einem Array aus Integratoren, der, ohne daß wesentliche Meßzeit verlorengeht,
im Multiplexbetrieb mit einem einzigen schnellen Verstärker geschaltet
werden könnte.
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5.9 BEISPIEL 9 – ALTERNATIVER
DETEKTIONSSCHALTKREIS
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In 10 ist
ein alternativer Detektionsschaltkreis gezeigt, der in Verbindung
mit dem Photodiodenarray von 7 verwendet
werden kann. Der Schaltkreis in 10 verwendet
anstelle des Transimpedanzverstärkers 221 in 9 einen integrierenden Verstärker 240.
Der Tiefpaßfilter 224 in 9 wird nicht benötigt, da es sich bei dem Integrator 240 in 10 um einen Tiefpaßfilter handelt, der während jeder
Abtastzeit automatisch mitläuft.
In 10 integriert der Integrator 240 den
Strom von der Photodiode 220, bis das Signal abgefragt
ist, wobei dann der Integrator 240 durch Schließen des Rückstellungsschalters 242 auf
null gesetzt wird. Ein Vorteil dieses Ansatzes besteht darin, daß die Integrationszeit
an verschiedene Lichtmengen (und damit Strommengen) angepaßt werden
kann. Dieser Ansatz erfordert die Koordination zwischen dem Analog/Digital-Umwandlungsprozeß und dem
Integrator. Der Analog/Digital-Transducer muß den Ausgang des Verstärkers mit
programmierbarer Verstärkung abfragen,
wenn die Integrationszeit abgelaufen ist und bevor der Integrator
zurückgestellt
wird.
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5.10 BEISPIEL 10 – ANALOGER
MULTIPLEX
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11 zeigt
einen analogen Multiplexer 265, den man dazu verwenden
kann, die Verbindung eines beliebigen einzelnen Elements 266 in
dem Photodiodenarray von 7 durch den
Ausgang 267 mit einem Verstärker 260 zu gestatten.
Eine mögliche Realisierung
dieses Multiplexers für
die Verwendung mit 16 Elementen ist in 12 gezeigt.
Jedes Element 266 weist eine einzigartige Vier-Bit-Adresse
sowie zwei CMOS-Schalter 286 und 287 auf, die über den
Ausgang des Adressendecoders 280 der Zelle gesteuert werden.
Der Schalter 286 ist nur geschlossen, wenn die jeweilige
Zelle adressiert wird, und der Schalter 287 ist geschlossen,
außer
wenn diese jeweilige Zelle adressiert wird. Auf diese Weise ist
die adressierte Photodiode mit einem Verstärker 260 durch den
Ausgang 267 verbunden, und die nicht adressierten Photodioden
sind in Parallelschaltung mit einem anderen Verstärker 261 durch
den Ausgang 268 verbunden. Der Schalter 286 besteht
aus parallelen CMOS-Schaltern 282 und 283, und
der Schalter 287 besteht aus den parallelen CMOS-Schaltern 284 und 285.
Bei jedem Paar wird ein Gate über
den Ausgang des Adressendecoders gesteuert und das andere Gate über die
Inversion 281 des Adressendecoderausgangs gesteuert. Diese
Konfiguration gestattet das Schalten von Signalen, die vom Massepotential
bis zur Versorgungsspannung reichen (die einzelnen CMOS-Gates werden
beim maximalen Signalhub nicht in Durchlaßrichtung vorgespannt).
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5.11 Beispiel 11 – LICHTQUELLENARRAY
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Unter Verwendung des Multiplexers
in 11 wird in 12 der
Einsatz eines 4 × 4-Arrays aus
Lichtquellen (wie z. B. Lumineszenzsonden) gezeigt, die mit einem
Photodiodenarray verbunden werden, von dem die Signalpegel nacheinander
abgelesen werden. Würde
man statt dessen einen einzigen Photodiodendetektor verwenden, so
würde das Abrastern
des Quellenarrays eine mechanische Bewegung erfordern. Der Verstärker für die nicht
adressierten Photodioden gestattet die korrekte Vorspannung und
Erfassung der Ladungen von diesen Photodioden. Wird dieser Verstärker nicht
verwendet, so kann dies zu einer fehlerhaften Messung von der adressierten
Photodiode führen,
da diese die Ströme von
nicht adressierten Photodioden sammelt. Weiterhin gestattet dieser
Zwei-Verstärker-Ansatz
im Multiplexbetrieb, daß der
Chip wie ein einziger großflächiger (fast
4 mm2) Photodetektor funktioniert.
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Bei vielen Anwendungen besitzt der
Tiefpaßfilter
eine große
Zeitkonstante, um das Signal/Rausch-Verhältnis
zu verbessern. Werden die Daten nacheinander gelesen, so kann eine
große Zeitkonstante
die zum Ablesen des gesamten Arrays benötigte Zeit stark erhöhen. Wird
beispielsweise die Zeitkonstante auf 1 Sekunde eingestellt und liegt
ein 4 × 4-Array
vor, so betrüge
die Minimalzeit zum Sammeln der Daten 80 Sekunden, wobei
darin ein Faktor 5 enthalten ist, um den Verstärker und den Tiefpaßfilter
das Einpegeln nach Schaltung ihres Eingangs auf eine andere Photodiode
zu gestatten.
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5.12 BEISPIEL 12 – TEILPARALLELES
VERFAHREN
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Als Alternative zum in 11 und 12 gezeigten
Verfahren im Multiplexbetrieb kann ein teilparalleles Verfahren
verwendet werden, um Daten von dem in 7 gezeigten
Photodiodenarray zu erhalten. Ein solches teilparalleles Verfahren
ist in 13 dargestellt. In diesem Fall
wird eine Reihe 310 von Photodioden 300 über den
Multiplexer 301 mit einem Verstärker 302 und einem
Tiefpaßfilter 303 im
Multiplexbetrieb verschaltet. Anstelle der Zeilen können Spalten
oder andere Untereinheiten des Arrays verwendet werden. Das Ausgangssignal
von jedem Tiefpaßfilter
wird jeweils in einen Multikanal-Analog/Digital-Transducer 304 eingespeist,
der auf demselben integrierten Schaltkreis wie der Photodiodenarray,
der Verstärker
und der Tiefpaßfilter realisiert
sein kann. Der A/D-Transducer 304 produziert
das Ausgangssignal 305. Bei einem nxn-Array verkürzt ein
solches teilparalleles Verfahren die für ein sequentielles Verfahren
benötigte
Zeit um einen Faktor n.
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5.13 BEISPIEL 13 – VOLLPARALLELES
AUSLESEN
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Noch ein weiteres Verfahren, das
zur Gewinnung von Daten von dem in 7 gezeigten
Photodiodenarray gewonnen werden kann, ist das in 14 gezeigte
vollparallele Ausleseschema. In diesem Fall wird jede Photodiode 320 mit
ihrem eigenen Verstärker 321, Tiefpaßfilter 322 und
Analog/Digital-Transducereingang 328 ausgestattet. Bei einem nxn-Array
verkürzt
ein solches vollparalleles Verfahren die für ein sequentielles Verfahren
benötigte
Zeit um einen Faktor n2.
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Ein Vorteil eines speziell angefertigten
integrierten Biosensor-Schaltkreises besteht darin, daß man die
Photodioden physikalisch an die Sonde anpassen kann. In der Ausführungsform
in 7 werden 0,9-mm2-Photodioden auf einem
1 mm2 mal 1 mm2-Raster
verwendet, doch sind Arrays mit einer größeren Anzahl kleinerer Photodioden
ebenfalls möglich.
Unter Verwendung der leicht erhältlichen 1,2-Mikrometer-Technologie
läßt sich
ein 10 × 10-Array
mit Photodioden auf einem 20-Mikrometer-Raster herstellen,
wodurch 100 Photodioden auf einer Fläche von nur 0,04 mm2 bereitgestellt werden, was einer Dichte
von 2500 Photodioden pro mm2 entspricht. Mit
0,5-Mikrometer-Verfahren bzw. 0,25 (oder weniger)-Mikrometer-Verfahren,
die ebenfalls kommerziell erhältlich
sind, ist sogar noch eine größere Dichte möglich. Bei
diesen Verfahren werden lithographische Verfahren zur Herstellung
dieser Submikrometerstrukturen verwendet, um eine größere Dichte
der Photodetektor- und Lichtquellenarrays zu ermöglichen.
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5.14 BEISPIEL 14 – NIR-FARBSTOFFMARKIERTE NUKLEINSÄUREN
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In 15 ist
eine Eichkurve für
eine mit einem NIR-Farbstoff markierte, einzelsträngige DNA (Sequenz:
5'-CCTCCTCCTTCCCAGCAGGG-3'; SEQ ID NO: 1) über einen
Konzentrationsbereich von 1 pmol/μl
bis 3 fmol/μl
gezeigt. Das Anregungslicht wurde von einer kugelschreibergroßen 9,5
mW-Laserdiode (780 nm) geliefert, und die Meßzeiten lagen im Bereich von
1 bis 3 Minuten. Die Daten wurden unter Verwendung eines Wellenleiter-Multisondensystems
mit einem CCD("Charge-Coupled
Device")-Detektor
gesammelt. Diese Eichkurve verlief über den gesamten Bereich der
untersuchten Farbstoff konzentration linear. Die auf einem dem Dreifachen
der Standardabweichung des Rauschens entsprechenden Signal beruhende
optische Nachweisgrenze wurde als in den 100 attomol/μl liegend
abgeschätzt.
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5.15 BEISPIEL 15 – FLUORESZENZMESSUNGEN AN
MIT EINEM TAG VERSEHENEN GENSONDEN
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16 zeigt
die Meßergebnisse
von mit einem Fluoresceintag, einer im sichtbaren Bereich emittierenden
Farbstoffmarkierung, versehenen Gensonden. Die Meßzeiten
lagen im Bereich von 0,05 bis 2 s. Die Ergebnisse zeigen, daß die Eichkurve
bis hinunter zu einer Konzentration von etwa 2 nmol/μl linear
verlief. Die höhere
Nachweisgrenze wird auf einen Anstieg der Hintergrundfluoreszenz des
Wellenleiters im sichtbaren Bereich zurückgeführt. Die Messungen wurden mit
dem CCD-Detektionssystem durchgeführt. Die Ergebnisse demonstrieren
die Möglichkeit
für eine
quantitative Analyse von Fluorescein-markierten DNA-Sonden.
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5.16 BEISPIEL 16 – AUSGANGSSIGNALANTWORT FÜR FLUORESZENZFARBSTOFF
-
Die vorliegende Erfindung wurde bewertet, indem
das Fluoreszenzsignal eines auf den Detektor punktförmig aufgetragenen
Fluoreszenzfarbstoffs gemessen wurde. 17 zeigt
die Leistung eines ICM-Phototransistor-und Verstärkerschaltkreises, der aus
einem 2-μm,
p-Well-CMOS-Verfahren,
das eine Fläche
von 160 000 Quadratmikrometern einnimmt, sowie 220 in Parallelschaltung
verbundenen Phototransistorzellen besteht. In 17 ist
die Ausgangssignalantwort für
verschiedene Konzentrationen des mit einem kleinen Helium-Cadmium-Laser (8 mW, 325
nm) angeregten Farbstoffmarkers Rhodamin-6G gezeigt, wobei die Linearität des Mikrochipdetektors
bezüglich
der Markerkonzentration veranschaulicht wird.
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5.17 BEISPIEL 17 – BEWERTUNG
EINES INTEGRIERTEN CHIPS MIT 4 × 4-ARRAY
-
In 18 ist
ein Aufbau für
die Bewertung einer Mikrochipvorrichtung mit integriertem Verstärker/Phototransistor-Schaltkreis
("Amplifier/Phototransistor
Integrated Circuit Microchip" [AP-ICM])
mit 4 × 4-Array
dargestellt. Der Strom in jedem Kanal wurde jeweils mit einem digitalen
Photometer aufgezeichnet. Die Daten vom Photometer wurden über eine
serielle RS-232-Verbindung auf einen Rechner (PC) übertragen.
Die Proben bestanden aus einem Array aus Mikrospots 343 von
Fluorescein-markierter DNA auf einer Membran. Die Membran wurde
auf einen Glasobjektträger 341,
der mit einem Tisch zur linearen Verschiebung 340 verbunden
war, plaziert. Die Messungen wurden durchgeführt, während die Probenarrays mit
dem Verschiebetisch über
die stationäre
Phototransistorvorrichtung 342 geführt wurden. Das Licht von einem
Argonionenlaser 348 bei 488 nm wurde über eine Faseroptik 346 durch
die Fokussierungsoptik 345 und 347 übertragen
und auf einen Probenspot fokussiert. Zwischen das Probensubstrat 343 und
den Detektorarray 342 wurde ein geeigneter optischer Filter 344 plaziert,
um die Laserstrahlung zu unterdrücken.
Der hier beschriebene Aufbau war zur Bewertung der Antwort eines
jeden einzelnen Photodetektors auf dem Chip vorgesehen. Es werden
Anwendungen bzw. Systeme in Betracht gezogen, bei denen mehrere
Proben über
einzelne Detektoren abgerastert werden.
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5.18 BEISPIEL 18 – NACHWEIS
VON DNAS MIT DEM AP-ICM
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In 19 sind
die Ergebnisse für
vier Probenspots gezeigt, die als l-μl-Spot von Fluoresceinmarkierter
DNA auf eine Nitrocellulosemembran plaziert wurden, die über einen
Detektionskanal der in 18 gezeigten
AP-ICM-Vorrichtung verschoben wurde. Wenn der DNA-Punkt den Photodetektor
passierte, wurde ein Fluoreszenzsignal detektiert. Die vier Spitzenwerte
in 19 stellen die Detektion der vier
DNA-Punkte auf dem Substrat durch die AP-ICM-Vorrichtung dar.
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20 zeigt
die Eichkurve der Fluoresceinmarkierten DNA unter Verwendung der
in 18 gezeigten AP-ICM-Vorrichtung.
Die Ergebnisse demonstrieren die Fähigkeit der AP-ICM-Chips, quantitative
Messungen von Fluoreszein-markierter DNA durchzuführen.
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5.19 BEISPIEL 19 – ABSORPTIONS-
UND REFLEXIONSMESSUNGEN
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21 zeigt
eine Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung, die für Absorptions- und Reflexionsmessungen
verwendet wird. Licht von dem LED- oder Diodenlaser 366 passiert
eine optionale optische Filter- oder Linsenstufe 365 sowie
die Probe 363, die über
einen optionalen Probeneinlaß 364 zugänglich ist.
Licht von der Probe 363 passiert eine optische Filter-oder Linsenstufe 362 und
fällt auf
den Photodetektor 361. Der Signalprozessor 360 empfängt das
Ausgangssignal vom Photodetektor 361.
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5.20 BEISPIEL 20 – GLEICHZEITIGER
NACHWEIS VON FLUORESZENZ UND RAMAN
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22 zeigt
eine erfindungsgemäße Ausführungsform,
in der zwei Photodetektoren für
gleichzeitige Fluoreszenz- und Ramanmessungen verwendet werden.
Licht von einer Anregungsquelle 385 fällt auf die Probe 384.
Licht von der Probe 384 passiert die Linsenstufe und den
optischen Filter 380 für
die Fluoreszenzmessung und die Linsenstufe und den optischen Filter 383 für die Ramanmessung.
Das die Linsenstufe und den optischen Filter 380 passierende
Licht wird vom Photodetektor 381 gemessen und vom Signalprozessor 386 verarbeitet.
Das die Linsenstufe und den optischen Filter 383 passierende Licht
wird vom Photodetektor 382 gemessen und vom Signalprozessor 387 verarbeitet.
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5.21 BEISPIEL 21 – MULTIDETEKTIONSAPPARATUR
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23 zeigt
eine erfindungsgemäße Ausführungsform,
in der drei Photodetektoren für
gleichzeitige Absorptions-, Fluoreszenz- und Ramanmessungen verwendet
werden. Eine Probe tritt in die Probenkammer 414 durch
den Probeneinlaß 401 ein
und verläßt dieselbe
durch den Probenauslaß 400.
Eine LED oder Diodenlaser 412 wird von einer Stromversorgung 413 mit
Strom versorgt und leitet Licht durch einen Anregungsfilter 411 in
die Probenkammer 414. Fluoreszenzmessungen werden mit optischem
Filter und Linse 402, Photodetektor 403 sowie
Signalprozessor 404 durchgeführt. Absorptionsmessungen werden
mit optischem Filter und Linse 405, Photodetektor 406 sowie
Signalprozessor 407 durchgeführt. Ramanmessungen werden
mit optischem Filter und Linse 410, Photodetektor 409 sowie
Signalprozessor 408 durchgeführt.
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5.22 BEISPIEL 22 – APPARATUR
FÜR MIKROFLUIDISCHE
VORRICHTUNGEN
-
24 zeigt
eine erfindungsgemäße Ausführungsform,
die zum Nachweis von Proben von einer mikrofluidischen Vorrichtung,
wie z. B. einem Kapillarelektrophorese-Array, einem Flüssigkeitschromatographie-Array,
einem Gaschromatographie-Array oder einem "Lab-on-chip"-System, verwendet wird. Ein mikrofluidischer
Array 420 der mikrofluidischen Vorrichtungen 422 leitet
Proben durch mikrofluidische Kanäle 423 zum
ICM-Chip 421.
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25 zeigt
eine Detailzeichnung des in der in 24 dargestellten
Ausführungsform
verwendeten ICM-Chips 421.
Die Probe von der mikrofluidischen Vorrichtung 422 tritt
in die Probenkammer 445 durch den Einlaß 441 ein und verläßt dieselbe
durch den Auslaß 440.
Licht von der LED 444 tritt in die Probenkammer 445 ein,
und die Ergebnisse werden vom Photodetektor 443 sowie dem
Signalprozessor 442 detektiert.
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26 zeigt
eine erfindungsgemäße Ausführungsform,
die zum Nachweis von Proben von einer mikrofluidischen Vorrichtung
unter Verwendung einer Abbildungslinse, binärer Optik oder einem Linsenarray
zur Abbildung jedes mikrofluidischen Kanals auf jeweils ein Detektorelement
des ICM verwendet wird. Proben werden von dem mikrofluidischen System 460 in
die Probenkammern 461 geleitet. Licht von den Probenkammern 461 wird
durch Abbildungslinse, binäre
Optik oder Linsenarray 465 sowie durch einen optischen
Filter 462 auf Photodetektoren 463 auf einen ICM-Chip 464 gelenkt.
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5.23 BEISPIEL 23 – MIKROELEKTROMECHANISCHE
SYSTEME
-
27 zeigt
ein mikroelektromechanisches System (MEMS), das zur Konstruktion
eines ICM mit "Random
Access Microsensing" verwendet
wird. Licht 483 vom Laser 485 wird in Richtung
eines elektrisch positionierbaren MEMS-Spiegels 482 geführt, der
dann das Licht selektiv auf das mit DNA beschichtete Substrat 484 in
eine Mikroprobenkammer 480 lenkt. Die Ergebnisse werden
von einer Photodiode 481 detektiert.
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28 zeigt
einen Überblick
eines ICM-Systems, das das in 27 dargestellte
MEMS verwendet. Licht 503 vom Laser 504 wird über Spaltenselektionsspiegel 500 selektiv
auf einen Selektionsspiegel 501 einer bestimmten Zelle
umgelenkt, der dann das Licht in die entsprechende Biosensorzelle 502 lenkt. Die
Spiegel sind ebenso wie die Dioden aus Silizium geätzt und
geformt. Die allgemeinen Herstellungsschritte für MEMs sind ähnlich den
Verfahrensschritten zur IC-Herstellung, wobei lithographische Techniken
eingesetzt werden. Bei MEMs werden zusätzliche Ätzschritte durchgeführt, um
die Vorrichtungen (z. B. Spiegel) vom Substrat frei beweglich zu
machen. Über
die Spiegel kann das Licht vom Laser 504 in die Richtung
einer beliebigen individuellen Biosensorzelle gelenkt werden.
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5.24 BEISPIEL 24 – VCSEL-("VERTICAL-CAVITY SURFACEEMITTING
LASER"-)APPARATUR
-
29 zeigt
eine erfindungsgemäße Ausführungsform,
in der einzeln adressierbare, integrierte VCSELs (Vertical-Cavity
Surface-Emitting Lasers) sowie achsige und/oder außerachsige
Diffraktionslinsen verwendet werden. Aufgrund ihrer Linearität sind VCSEL-Arrays
ideal für
eine kompakte zweidimensionale und dreidimensionale Konfiguration
in ICM-Systemen. Die Fähigkeit,
einen divergierenden Strahl von einem "surface-emitting"-Laser oder einer LED zu formen, ist
wichtig für
die mikrooptische Beleuchtung in ICM-Systemen. Das in 29 gezeigte DOE("Diffractive Optical Element")-System berücksichtigt diese Fähigkeit
und kann, wie gezeigt, mit einem VCSEL auf ein einzelnes lichtdurchlässiges Substrat
integriert und hergestellt werden. Eine solche Quellendiffraktionslinse
ist ideal für
einen optischen ICM-Array im Miniaturformat und es ist zu beachten,
wie in 29 gezeigt, daß ein DOE-System so
konstruiert werden kann, daß entweder
achsige oder außerachsige
Strahlen erzeugt werden. Eine achsige Konfiguration ist für Absorptionsmessungen geeignet,
wohingegen eine außerachsige
Konfiguration für
Emissionsmessungen geeignet ist. Der außerachsige Strahl läßt sich
so konstruieren, daß er nicht
auf den Detektor fällt,
so daß Streulicht
minimiert wird.
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Das Licht vom VCSEL-Array 520 wird
durch die auf dem GaAs-Substrat 523 konstruierten Strahltaillen 522 und
danach durch entweder eine achsige Diffraktionslinse 521 oder
eine außerachsige
Diffraktionslinse 524 geführt. Die Ergebnisse von der
Probenkammer 525 werden dann mit dem Photodetektor 526 detektiert.
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5.25 BEISPIEL 25 – ENTWICKLUNG
EINES DNA-BIOCHIPS ZUR GENDIAGNOSE
-
Schnelle, einfache, kostengünstige medizinische
Geräte
zum Screenen mehrerer medizinischer Erkrankungen und infektiöser Krankheitserreger
sind für
die frühe
Diagnose und verbesserte Behandlungen vieler Krankheiten essentiell.
Ein wichtiger Faktor in der medizinischen Diagnostik ist der schnelle, selektive
und empfindliche Nachweis biochemischer Substanzen (Proteine, Metabolite,
Nukleinsäuren), biologischer
Spezies oder lebender Systeme (Bakterien, Viren oder verwandte Komponenten)
in biologischen Proben (z. B. Geweben, Blut und anderen Körperflüssigkeiten)
im "ultratrace"-Bereich. Um das erforderliche Empfindlichkeits-
und Spezifitätsniveau des
Nachweises zu erzielen, ist es häufig
notwendig, einen Biosensor zu verwenden, der in der Lage ist, eine
große
Anzahl biochemischer Bestandteile in komplexen Proben zu identifizieren
und zu unterscheiden. Lebende Systeme besitzen ausgezeichnete Erkennungselemente
(z. B. Antikörper-,
Enzym-, Gensonden, usw.), die oftmals als Biorezeptoren bezeichnet
werden und die spezifische Identifizierung und Detektion komplexer
chemischer und biologischer Spezies gestatten. Biosensoren nutzen
dieses leistungsfähige
molekulare Erkennungsvermögen der
Biorezeptoren aus. Aufgrund der ausgezeichneten Spezifität des DNA-Hybridisierungsprozesses besteht
ein wachsendes Interesse an der Entwicklung von Analysesystemen
auf DNA-Biorezeptorbasis
(Vo-Dinh et al., 1994; Isola et al., 1996; Alarie et al., 1992;
Vo-Dinh et al., 1987; Vo-Dinh
et al., 1991; Stevenson et al., 1994). Im Labor der Erfinder wurden
kürzlich
Gensonden entwickelt, bei denen ein neuartiges, auf SERS-("Surface-Enhanced
Raman Scattering")-Markierungen
beruhendes Detektionsschema zum Einsatz kommt, um sowohl die Selektivität als auch
die Empfindlichkeit von DNA-Biosensoren zu verbessern (Vo-Dinh et
al., 1994). Ein faseroptischer Genosensor auf Fluoreszenzbasis für Mycobacterium
tuberculosis wurde veröffentlicht
(Isola et al., 1996).
-
Diese Arbeit beinhaltet die Entwicklung
einer neuen Generation von Biosensoren auf Basis von Mikrochips
mit integriertem Schaltkreis (IC) unter Verwendung von DNA-Biorezeptoren,
die für
den Nachweis sequenzspezifischer genetischer Bestandteile in komplexen
Proben vorgesehen sind. Die Konstruktion des integrierten elektrooptischen
Systems auf IC-Mikrochips, Photodetektorelemente mit Verstärkerschaltung
sowie ihre Integration und Verwendung in DNA-Biosensoranwendungen werden erörtert. Die Verwendung
der IC-Technologie könnte
zur Entwicklung äußerst kostengünstiger
diagnostischer Biochips für
medizinische Anwendungen führen.
Messungen unter Verwendung der HIV-1-sequenzspezifischen Sonden
auf der Biochipvorrichtung veranschaulichen die Anwendung des DNA-Biochips beim Nachweis
eines Genabschnitts des AIDS-Virus.
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5.25.1 ENTWICKLUNG DES
INTEGRIERTEN SCHALTKREISES DES PHOTODIODENARRAY-MIKROCHIPS
-
Der in diesem Beispiel untersuchte
Biochip enthält
einen großflächigen,
4 × 4
n-Well integrierten Verstärker-Photodiodenarray,
der als ein einziger, speziell für
den Biochip angefertigter integrierter Schaltkreis (IC) konstruiert
wurde. Diese IC-Vorrichtung ist an die Multiarray-Probennahmeplattform
gekoppelt und für
die Beobachtung sehr geringer Lichtmengen vorgesehen. Die einzelnen
Photodioden besitzen eine Größe von 900 μm2 und sind als Array auf einem Raster im
1-mm-Abstand angeordnet. Die Photodioden und die dazugehörige elektronische Schaltung
wurden mit einem 1,2-Mikrometer-n-Well-CMOS-Standardverfahren hergestellt.
Die Verwendung dieser Art von Standardverfahren gestattet die Produktion
von Photodioden und Phototransistoren ebenso wie zahlreicher anderer
Arten analoger und digitaler Schaltungen in einem einzigen IC-Chip.
Die Photodioden selbst werden unter Verwendung der n-Well-Struktur
hergestellt, die im allgemeinen zur Herstellung von Widerständen oder
als Substratmaterial für
Transistoren verwendet wird. Da es sich bei der Anode der Diode
um das p-Typ-Substratmaterial handelt, das allen Schaltungen auf
dem IC-Chip gemeinsam ist, steht lediglich die Kathode zur Beobachtung
des Photostroms zur Verfügung, und
die Photodiode ist auf den Betrieb mit einer Vorspannung in Sperrichtung
beschränkt.
-
Es wird ein analoger Multiplexer
konstruiert, damit jedes der Elemente in dem Array mit einem Verstärker verbunden
werden kann. In der endgültigen
Vorrichtung könnte
jede Photodiode jeweils mit ihrem eigenen Verstärker versorgt werden. Der Multiplexer
besteht aus 16 Zellen. Jede Zelle besitzt zwei CMOS-Schalter, die über das
Ausgangssignal der Adressendecodierzelle gesteuert werden. Jede
Zelle besitzt eine einzigartige 4-Bit-Adresse. Ein Schalter ist
lediglich offen, wenn er adressiert wird, während die anderen Schalter
geschlossen sind. Durch diesen Vorgang wird die adressierte Diode
mit einem Verstärker
verbunden, während
alle anderen in Parallelschaltung mit dem anderen Verstärker verbunden sind.
-
Diese Anordnung gestattet den Anschluß eines
4 × 4-Arrays
aus Lichtquellen (z. B. unterschiedlicher Fluoreszenzsonden) an
den Photodiodenarray sowie das sequentielle Auslesen der Signalpegel.
Mit einigen Modifikationen läßt sich
ein paralleles Auslesesystem konstruieren. Die Verwendung eines
einzigen Photodiodendetektors würde
eine mechanische Bewegung zum Abrastern des Quellenarrays erfordern.
Die zusätzlichen
Schalter und Verstärker
dienen der korrekten Vorspannung und Erfassung der von den anderen
Photodioden erzeugten Ladung. Der zusätzliche Verstärker sowie
die zusätzlichen Schalter
gestatten die Verwendung des IC in Form eines einzigen großflächigen (fast
4 mm2 großen) Photodetektors.
-
5.25.2 ANWENDUNG DES BIOCHIPS
AUF DEN NACHWEIS EINES HIV-GENFRAGMENTS
-
Von den Erfindern wurden Messungen durchgeführt, bei
denen die Biochipvorrichtung mit 4 × 4-Photodiodenarray zum Nachweis
des HIV-1-Gens verwendet wurde. Die Signale vom Photodioden-Mikrochip
wurden direkt aufgezeichnet, ohne daß irgendein elektronisches
Interface-System oder
eine Signalverstärkungsvorrichtung
benötigt wurde.
Der Photostrom von jedem "Sensing"-Vorgang des Mikrochips
wurde direkt über
ein Digitalphotometer oder einen Streifenschreiber übertragen. Die
Daten vom Photometer wurden über
eine RS-232-Verbindung auf einen PC (Personal Computer) geschaltet.
Die Probennahmeplattform auf dem Biochip enthielt einen 4 × 4-Array
aus Mikrospots von NIR-markierter DNA auf einer Nitrocellulosemembran.
-
Bei der HIV-1-Gensonde handelt es
sich um die 18-Basen lange, zu dem Gag-Genbereich komplementäre Oligonukleotidsequenz.
Für diese
Untersuchung wurde von den Erfindern cDNA mit spezifischen Sequenzen
des HIV-1-Virus
auf der Nitrocellulosemembran gebunden und mit zu diesen Sequenzen
komplementäre
Sequenzen aufweisenden Cy5-Farbstoff-markierten DNA-Strängen hybridisiert. Die
HIV-1-Messungen auf der Nitrocellulose wurden durchgeführt, indem
die HIV-1-Sonden-DNA in einem 4 × 4-Array auf der Nitrocellulose-Probennahmeplattform
punktförmig
aufgetragen wurde. Die DNA wurde dann entweder über ein UV-Crosslinker-Molekül oder durch
zweistündiges
Backen im Vakuum bei 80 Grad Celsius mit der Nitrocellulose quervernetzt.
Bei Nitrocellulosemembranen wurden die DNA-Lösungen direkt auf die Membranen
punktförmig
aufgetragen. Die Spots wurden anschließend entweder einer UV-Quervernetzungsreaktion
mit einem Stratalinker (Stratagene, La Jolla, CA) unterzogen oder
im Vakuum bei 80°C
2 h gebacken. Im ersten Schritt der Membranhybridisierung wurden
die einzelsträngigen Zielnukleinsäuren auf
der ausgewählten
Oberfläche der
Sonde immobilisiert. Die Sonden wurden dann zur Blockierung nichtspezifischer
Nukleinsäurebindungsstellen
mit Hybridisierungspuffer behandelt. Die Sonde wurde dann mit Proben
zusammengegeben, die die markierte Sonden-DNA enthielten, und unter
Wiederherstellung eines doppelsträngigen Moleküls mit den
komplementären
Zielsequenzen hybridisieren gelassen. Nach der Hybridisierung wurde der Überschuß an ungebundener,
markierter Sonde weggewaschen und die hybriden Zielsequenzen nachgewiesen.
In dieser Arbeit wurden die Nitrocellulosemembranen eine h bei 37°C in 5 ml
6x SSC (1x SSC = 15 mM Natriumcitrat, 150 mM Natriumchlorid pH 7,0)
mit 1% BSA, 0,2% SDS (Natriumdodecylsulfat) vorhybridisiert. Nach
der Vorhybridisierung wurde die Hybridisierungssonde in einer Endkonzentration von
100 ng/ml zugegeben und die Hybridisierungen durchgeführt. Nach
der Hybridisierung wurden die Membranen in 5x SSC mit 0,1% SDS bei
Raumtemperatur 10–15
min gewaschen, um die Hintergrundfluoreszenzniveaus zu reduzieren.
-
Hybridisierungsereignisse zwischen
komplementären
DNA-Sequenzen wurden durch Detektion der Fluoreszenzsignale mittels
des Biochips demonstriert. Fluoreszenzsignale wurden auf den Biochipkanälen nur
dort detektiert, wo eine Hybridisierung der markierten DNA-HIV1-Gensonden
mit komplementär
gebundenen DNA-Fragmenten
stattgefunden hatte. Die 4 × 4-Arraysignale
des 3-dimensionalen Diagramms demonstrierten die positive Hybridisierung
mit den in dieser Untersuchung verwendeten HIV1-Sonden. Ein Referenzsystem
aus negativen Leerproben (bestehend aus DNA-Sonden, die keine HIV1-Gensequenz
aufwiesen) zeigte keine Fluoreszenzsignale. Dieses Ergebnis verdeutlicht
die Eignung des DNA-Biochips zum Nachweis der HIV-Gensonde.
-
5.26 BEISPIEL 26 – ENTWICKLUNG
EINES DNA-BIOCHIPS 5.26.1 OLIGONUKLEOTIDHERSTELLUNG
-
Die gewünschten Oligonukleotidstränge wurden
von den Erfindern synthetisiert und mit Fluoreszenzmarkierungen
(z. B. Fluorescein und Cy5-Farbstoffe) markiert, wobei bereits beschriebene
Verfahrensweisen verwendet wurden (Vo-Dinh et al., 1994; Isola et
al., 1998). Alle Oligonukleotide wurden mit einem Expedite 8909-DNA-Synthesegerät (Millipore, Bedford,
MA) synthetisiert. Fluorescein-markierte Oligonukleotide wurden
mit Fluorescein-CPG-Säulen (für 3'-Markierung) oder
Fluorescein-Phosphoramidit (für
5'-Markierung) unter
Verwendung modifizierter Synthesevorschriften, wie sie von den Herstellern empfohlen
wurden, hergestellt. Oligonukleotide mit Amino-Linkern wurden entweder
mit C3-Aminolink-CPG für
3'-Markierung oder
dem 5'-Amino-Modifikationsmolekül C6 (Glenn
Research, Sterling, VA) für
die Y-Markierung synthetisiert. Alle Oligonukleotide wurden unter
Verwendung der "Expedite"-Reagentien (Millipore)
synthetisiert und unter Verwendung von Ammoniumhydroxid entschützt und
von den Glasträgern
abgespalten. Die entschützten
Oligonukleotide wurden durch Verdampfen des Ammoniumhydroxids in
einem Speedvac-Verdampfer (Savant Instruments, Farmingdale, NY)
verdampft und in 100 μl
destilliertem H2O aufgenommen. Die weitere Reinigung
wurde mittels Isopropanolpräzipitation
der DNA wie folgt durchgeführt:
10 μl 3
M Natriumacetat pH 7,0 und 110 μl
Isopropanol wurden zu 100 μl
der DNA-Lösung
gegeben. Die Lösung
wurde dann bei -70°C
gefroren. Es wurde Natriumacetat anstelle von Ammoniumacetat verwendet,
da Reste von Ammoniumionen die Cy5-Verknüpfung ebenso wie die Bindung
der DNA an feste Träger über die
Amino-Linker stören.
Das Präzipitat
wurde durch 15minütige
Zentrifugation bei Raumtemperatur gesammelt und dreimal mit 50%
Isopropanol gewaschen. Isopropanolreste wurden durch Vakuumtrocknung
im Speedvac entfernt, und die DNA wurde in sterilem destilliertem Wasser
mit einer Endkonzentration von 10 μg μl–1 resuspendiert.
Diese Stammlösungen
wurden in einer 1 : 10 Verdünnung
in dem entsprechenden Puffer unter Erhalt einer DNA-Konzentration von
1 μg μl–1 verdünnt.
-
Zur Markierung der DNA mit Cy5-Farbstoff (Amersham
Life Sciences, Arlington Heights, IL) wurden Alkylaminogruppen enthaltende
modifizierte Oligonukleotide wie folgt derivatisiert (Vo-Dinh et
al., 1994). 30 pmol der DNA wurden in 250 μl 0,5 M Natriumchlorid gelöst und durch
eine mit 5 mM Boratpuffer (pH 8,0) äquilibrierte Sephadex-G10-Säule (Durchmesser
1 cm, Länge
10 cm) (Pharmacia, Piscataway, NJ) geleitet. Das das Oligonukleotid
enthaltende Totvolumen wurde gesammelt und durch Verdampfen konzentriert.
Dieses wurde in 100 μl
0,1 M Carbonatpuffer (pH 9,0) gelöst. Cy5 (1 mg in Carbonatpuffer)
wurde zu dem Oligonukleotid gegeben und die Konjugationsreaktion über 60 min
bei Raumtemperatur unter gelegentlichem Mischen durchgeführt. Das
konjugierte Oligonukleotid wurde von dem freien Farbstoff unter
Verwendung einer Sephadex-G10-Säule
wie oben beschrieben getrennt. Die die markierte DNA enthaltenden
Fraktionen wurden gesammelt und mit einem Speedvac-Verdampfer konzentriert.
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5.26.2 ERGEBNISSE
-
5.26.2.1 ENTWICKLUNG VON
INTEGRIERTEN BIOCHIPSCHALTKREISEN
-
Ein wichtiges Element bei der Entwicklung des
Biochips beinhaltet die Konstruktion und Entwicklung eines IC-elektrooptischen
Systems für
die Mikrochip-Detektionselemente
unter Verwendung der CMOS-Technologie.
Diese Technologie ermöglicht
hochintegrierte Biosensoren teilweise dadurch, daß mehrere
optische Sensorelemente und Mikroelektronikelemente auf einem einzigen
IC hergestellt werden können.
Ein zweidimensionaler Array aus optischen Detektorverstärkern wurde
auf einem einzigen IC-Chip integriert. Ein solches integriertes
Mikrochipsystem ist zur Zeit kommerziell nicht erhältlich.
-
Es wurden zwei beispielhafte, auf
Photodiodenschaltungen beruhende IC-Systeme konstruiert, wobei ein
System 16 Kanäle
(4 × 4-Array)
und das andere 100 Kanäle
(10× 10-Array)
aufweist. Die Biochips enthalten einen großflächigen, n-Well integrierten
Verstärker-Diodenarray,
der in Form eines einzigen, speziell für den Biochip angefertigten
integrierten Schaltkreises (IC) konstruiert wurde. Diese IC-Vorrichtung
ist an die Multiarray-Probennahmeplattform gekoppelt und für die Beobachtung
sehr geringer Lichtmengen vorgesehen. Die einzelnen Photodioden
besitzen eine Größe von 900 μm2 und sind auf einem Raster im 1-mm-Abstand
in Form eines Arrays angeordnet. Die Photodioden und die dazugehörigen elektronischen
Schaltungen wurden unter Verwendung eines 1,2-μ-n-Well-CMOS-Standardverfahrens
hergestellt. Die Verwendung dieser Art von Standardverfahren gestattet
die Produktion von Photodioden und Phototransistoren ebenso wie
von anderen zahlreichen Arten analoger und digitaler Schaltungen
in einem einzigen IC-Chip. Dieses Merkmal ist der Hauptvorteil der
CMOS-Technologie
im Vergleich mit anderen Detektortechnologien, wie z. B. ladungsgekoppelten
Bauelementen oder Ladungsinjektionsbauelementen. Die Photodioden
selbst werden unter Verwendung der n-Well-Struktur hergestellt,
die im allgemeinen zur Herstellung von Widerständen oder als das Substratmaterial
für Transistoren
verwendet wird. Da es sich bei der Anode der Diode um das p-Typ-Substratmaterial
handelt, das allen Schaltungen auf dem IC-Chip gemeinsam ist, steht
lediglich die Kathode zur Beobachtung des Photostroms zur Verfügung, und
die Photodiode ist auf den Betrieb mit einer Vorspannung in Sperrichtung
beschränkt.
-
Damit die Elemente im Array jeweils
mit einem Verstärker
verbunden werden können,
wurde ein analoger Multiplexer konstruiert. In der endgültigen Vorrichtung
könnte
jede Photodiode jeweils mit ihrem eigenen Verstärker versorgt werden. Der Multiplexer
besteht aus 16 Zellen für
die 4 × 4-Arrayvorrichtung.
Jede Zelle besitzt zwei CMOS-Schalter, die über das Ausgangssignal der
Adressendecodierzelle gesteuert werden. Jede Zelle besitzt eine
einzigartige 4-Bit-Adresse. Ein Schalter ist lediglich offen, wenn er
adressiert wird, während
die anderen Schalter geschlossen sind. Durch diesen Vorgang wird
die adressierte Diode mit einem Verstärker verbunden, während alle
anderen in Parallelschaltung mit dem anderen Verstärker verbunden
sind.
-
Diese Anordnung gestattet den Anschluß eines
4 × 4-
(bzw. 10 × 10-)Arrays
aus Lichtquellen (z. B. unterschiedliche Fluoreszenzsonden) an den
Photodiodenarray sowie das sequentielle Auslesen der Signalpegel.
Mit einigen Modifikationen läßt sich
ein paralleles Auslesesystem konstruieren. Die Verwendung eines
einzigen Photodiodendetektors würde eine
mechanische Bewegung zum Abrastern des Quellenarrays erfordern.
Die zusätzlichen
Schalter und Verstärker
dienen der korrekten Vorspannung und Erfassung der von den anderen
Photodioden erzeugten Ladung. Der zusätzliche Verstärker sowie die
zusätzlichen
Schalter gestatten die Verwendung des IC in Form eines einzigen
großflächigen (fast
4 mm2 großen) Photodetektors.
-
5.26.3 ANWENDUNGSBEISPIELE
MIT BIOCHIPVORRICHTUNGEN
-
Als Modellmatrize zur Bewertung des
Biochip-Sensorsystems
wurde die Gag-Gensequenz des menschlichen Immunschwächevirus
(Human Immunodeficiency Virus, HIV) ausgewählt. Eine Infektion mit dem
menschlichen Immunschwächevirus
Typ I (HIV 1) führt
zu einer allgemein zum Tode führenden Erkrankung.
Leider sind die serologischen HIV-Standardtests, einschließlich ELISA
("enzyme-linked
immunosorbent assay")
und Western-Blot-Assay,
für die
Diagnose einer HIV-Infektion während
der frühen Kindheit
aufgrund der störenden
Anwesenheit des transplazentar erhaltenen mütterlichen Antikörpers im
Blut des Säuglings
nicht geeignet. Es besteht daher ein Bedarf für einen direkten Test auf Nukleinsäurebasis,
mit dem die Anwesenheit von viralen HIV-Sequenzen nachgewiesen werden
kann. Von den Erfindern wurden synthetische DNA-Matrizen (Isola
et al., 1998) aus dem Gag-Genbereich von HIV 1 als Modellsystem
verwendet, um die Anwendung des Biochipsystems beim HIV-Gennachweis
zu veranschaulichen.
-
Die Biochipvorrichtung mit 4 × 4-Photodiodenarray
wurde hinsichtlich des Nachweises von HIV-1-Genfragmenten beurteilt.
Die Signale vom Photodioden-Mikrochip wurden direkt aufgezeichnet, ohne
daß irgendein
elektronisches Interface-System oder eine Signalverstärkungsvorrichtung
benötigt wurde.
Der Photostrom von jedem "Sensing"-Vorgang des Mikrochips
wurde direkt über
ein Digitalphotometer oder einen Streifenschreiber übertragen. Die
Daten vom Photometer wurden über
eine RS-232-Verbindung auf einen PC (Personal Computer) geschaltet.
Die Probennahmeplattform auf dem Biochip enthielt einen 4 × 4-Array
aus Mikrospots von NIR-markierter
DNA auf einer Nitrocellulosemembran.
-
Zur Veranschaulichung der Eignung
des Biochips bei Hybridisierungsanwendungen wurde eine 18-Basen
lange, zum Gag-Gen komplementäre
Oligonukleotidsequenz verwendet Bereich des HIV-1-Gens (Isola et
al., 1998). Von den Erfindern wurden verschiedene Sondensequenzen
in diesem Bereich ausgewählt,
um DNA-Sonden für
die Hybridisierung und die Detektion mit einer neuen Technik auf
Basis einer oberflächenverstärkten Raman-Streuung (Isola et
al., 1998) zu konstruieren. Für
diese Untersuchung wurde von den Erfindern cDNA mit spezifischen
Sequenzen des HIV-I-Virus auf der als Probennahmeplattform verwendeten
Nitrocellulosemembran gebunden und mit zu diesen Sequenzen komplementäre Sequenzen
aufweisenden Cy5-Farbstoff-markierten DNA-Strängen
hybridisiert. Die HIV-1-Messungen auf der Nitrocellulose wurden
durchgeführt,
indem die HIV-1-Sonden-DNA in
einem 4 × 4-Array
auf der Nitrocellulose-Probennahmeplattform
gebunden wurde. Die DNA wurde dann entweder über ein UV-Crosslinker-Molekül oder durch
zweistündiges
Backen im Vakuum bei 80°C
mit der Nitrocellulose quervernetzt. Die Spots wurden anschließend entweder
einer UV-Quervernetzungsreaktion mit einem Stratalinker (Stratagene,
La Jolla, CA) unterzogen oder im Vakuum bei 80°C 2 h gebacken. Im ersten Schritt
der Membranhybridisierung wurden die einzelsträngigen Zielnukleinsäuren auf der
ausgewählten
Oberfläche
der Sonde immobilisiert. Die Sonden wurden dann zur Blockierung nichtspezifischer
Nukleinsäurebindungsstellen
mit Hybridisierungspuffer behandelt. Die Sonde wurde dann mit Proben
zusammengegeben, die die markierte Sonden-DNA enthielten, und unter
Wiederherstellung eines doppelsträngigen Moleküls mit den komplementären Zielsequenzen
hybridisieren gelassen. Nach der Hybridisierung wurde der Überschuß an ungebundener,
markierter Sonde weggewaschen und die hybriden Zielsequenzen nachgewiesen.
In dieser Arbeit wurden die Nitrocellulosemembranen eine h bei 37°C in 5 ml
6x SSC (1x SSC = 15 mM Natriumcitrat, 150 mM Natriumchlorid pH 7,0)
mit 1% BSA, 0,2% SDS (Natriumdodecylsulfat) vorhybridisiert. Nach
der Vorhybridisierung wurde die Hybridisierungssonde in einer Endkonzentration
von 100 ng/ml–1 zugegeben
und die Hybridisierung durchgeführt.
Nach der Hybridisierung unter geeigneten Bedingungen wurden die
Membranen in 5x SSC mit 0,1% SDS bei Raumtemperatur 10– 15 min
gewaschen, um die Hintergrundfluoreszenzniveaus zu reduzieren.
-
Hybridisierungsereignisse zwischen
komplementären
DNA-Sequenzen wurden durch Detektion der Fluoreszenzsignale mittels
des Biochips demonstriert. Die Daten zeigten, daß über dem Hintergrund liegende
Fluoreszenzsignale auf der. Biochipkanälen detektiert wurden, in denen
die Hybridisierung der markierten DNA-HIV-1-Gensonden mit komplementär gebundenen
DNA-Fragmenten stattgefunden
hatte (33). Die 4 × 4-Array-Signale des 3-dimensionalen Diagramms
demonstrierten die positive Hybridisierung mit den in dieser Untersuchung
verwendeten HIV-1-Sonden. Ein Referenzsystem aus negativen Leerproben
(bestehend aus DNA-Sonden ohne
die HIV-1-Gensequenz) zeigte nur schwache Hintergrundfluoreszenzsignale.
Dieses Ergebnis ist ein Beispiel für die Eignung des DNA-Biochips
zum Nachweis einer spezifischen HIV-Gensequenz. Für den Nachweis
des HIV-Virus selbst kann auch der gleichzeitige Nachweis mehrerer
Gensequenzbereiche des Virus erforderlich sein. Es wurde beobachtet, daß sich im
Verlauf der AIDS-Erkrankung die Genotypdiversität in HIV-Viren erhöht. Es wurde
berichtet, daß die
HIV-Viren das Immunsystem zu besiegen scheinen, indem sie diese
Genmutationen während des
Krankheitsverlaufs produzieren und anhäufen (Wolinsdy und Korber,
1996). Neben den in diesem Beispiel verwendeten beispielhaften Sequenzen könnten andere
Sequenzfragmente der HIV-Viren verwendet werden, um bestimmte Gene
oder Bereiche des HIV-Genoms nachzuweisen.
-
Gleichfalls muß es sich bei den für die Hybridisierungsanwendungen
der Biochipapparatur verwendeten Polynukleotidsonden weder unbedingt
um DNA-Sonden handeln, noch müssen
die nachzuweisenden jeweiligen Polynukleotidziele notwendigerweise
DNA-Moleküle
sein. Da unter den entsprechenden Hybridisierungsbedingungen und
je nach Homologiegrad der beiden Stränge DNA:DNA-, DNA:RNA-, DNA:PNA-,
RNA:RNA-, RNA:RNA- und PNA:PNA-Duplexe
gebildet werden können,
wird von den Erfindern in Betracht gezogen, daß verschiedene Hybridisierungsbiochips
konstruiert werden können,
die beim Nachweis anderer homologer Polynukleotidmoleküle entweder
RNAs, DNAs oder PNAs verwenden. Die Herstellung, Synthese und Verwendung
von Ribozymen, RNAs und PNAs als Polynukleotidsonden ist hier in
Abschnitt 4 beschrieben.
-
Wie bereits erörtert, ist es nicht notwendig, daß nur auf
Nukleinsäuren
beschränkte
Biosonden eingesetzt werden können.
Selbstverständlich
gibt es zahlreiche Sonden, die für
die Immobilisierung auf dem offenbarten Biochip in Betracht kommen
könnten.
So berichten beispielsweise Erdeniz et al. (1997) über klonierungsfreie
Allelaustauschverfahren auf PCRTM-Basis. Es wird ein
Alleltransfer zwischen Hefestämmen
beschrieben, bei dem das gewünschte Allel
durch PCRTM mit einem Paar von Adaptameren amplifiziert wird. Adaptamere
sind chimäre
Oligonukleotide, die zur Ampli fikation des gewünschten Allels verwendet werden
und dessen 5'- und
3'-Enden mit unterschiedlichen
Tags versehen. Solche Adaptameren könnten je nach der gewünschten
Amplifikation an den Biochip gebunden und zur Verfolgung der Amplifikationsreaktion
eingesetzt werden.
-
Beim molekularen Abdruck handelt
es sich um eine Technik, die zur Erzeugung selektiver Erkennungsstellen
in synthetischen Polymeren verwendet wird. Ein Matrizenmolekül in Polymerisationsreaktionen
von ausgewählten
Monomeren verwendet. Viele durch dieses Verfahren erhaltene Polymere
zeigen stereo- und regiospezifische Selektivität und ermöglichen somit die chirale Trennung
bioaktiver Moleküle, Mosbach
(1994). Es wird darüber
nachgedacht, daß man
ausgewählte
Polymere mit Abdruck konstruieren könnte, die eine oder mehrere
nachweisbare Markierungen enthalten, welche gegebenenfalls ihr Emissionssignal
bei Bindung eines verwandten Moleküls verändern können.
-
Cyclodextrine sind allgemein für ihre Nützlichkeit
bei der Zuführung
bestimmter Medikamente, insbesondere Peptid- und Proteinmedikamente,
bekannt. Die Cyclodextrine sind auch dafür bekannt, daß sie zahlreiche
Arten von Verbindungen als Gastmolekül einbauen können. Modifizierte
Cyclodextrine, wie z. B. solche, die durch Polymerisation von Ethylenoxid
um einen Cyclodextrinkern herum erhalten wurden, wurden als Medikamentenzuführungssysteme
eingesetzt. Polyethylenoxid-modifizierte Cyclodextrine wurden von
Topchieva et al. (1998) als neue Familie bouquetähnlicher Moleküle mit ähnlichen
Eigenschaften wie die "Course"-Cyclodextrine beschrieben.
Mit geeigneten Tags versehene Cyclodextrine oder modifizierte Cyclodextrine
werden auch dahingehend in Betracht gezogen, daß sie als in Verbindung mit
dem offenbarten Biochip geeignete Biosonden von Nutzen sind.
-
Lipophile Polyamiddendrimere bilden
eine weitere Klasse symmetrischer Makromoleküle, die als potentielle Medikamententräger angesehen
werden, Sakthivel et al.
-
Aufgrund ihrer lipophilen Eigenschaften
wurden sie als Mittel zur Genübertragung
untersucht. Von Qin et al. (1998) wurde die Verwendung von Starburst-Dendrimeren zur Erhöhung der
Plasmid-vermittelten Genübertragung
und Effizienz berichtet. Zu Starburst-Dendrimeren zusammengesetzte Polyamidoaminuntereinheiten
wurden dazu verwendet, den Plasmid-vermittelten Gentransfer zu erhöhen. Starburst-Dendrimere
können
daher für
die Überwachung
der Effizienz des Gentransfers, die in-vivo-Überwachung der Lebensverlängerung
von Allograften oder andere Ereignisse in vivo, bei denen der Nachweis
markierter Tracer in biologischen Flüssigkeiten wünschenswert
sein könnte,
geeignet sein. Neben den Starburst-Dendrimeren wurden radioaktiv markierte
Dendrimere beschrieben, bei denen es sich um makromolekulare T2-Kontrastmittel
handelt. Mit Tags versehene Dendrimere könnten nachgewiesen werden,
indem die entsprechende Biosonde auf dem Chip gewählt wird,
um diese Mittel aufzunehmen, und das Vorhandensein könnte durch
Messung der Radioaktivität
nachgewiesen werden. Von Bulte et al. (1998) wurden Dysprosium-DOTA-PAMAM-Dendrimere
beschrieben, die ein besonderes Beispiel eines AT2-Kontrastmittels
darstellen. Zusätzliche
Sonden umfassen biotentilierte Starburst-Dendrimere könnten beim
Antikörper-"Pretargeting" verwendet werden,
wie bei Wilbur et al. (1998) beschrieben.
-
Darüber hinaus wird zusätzlich zu
den hier beschriebenen Ausführungsbeispielen
von den Erfindern die Verwendung der Biochipvorrichtung bei der Detektion,
Quantifizierung oder Identifizierung verschiedener Organismen und
Makromoleküle
von biologischem oder medizinischem Interesse in Betracht gezogen.
So können
die Chips beispielsweise zum Nachweis oder zur Quantifizierung oder
Identifizierung von Krankheitserregern von medizinischem Interesse
verwendet werden. Bei solchen Krankheitserregern kann es sich um
Viren (wie z. B. EBV, HIV, FIV, Parvoviren, Retroviren, u. ä.), Rickettsien,
Pilze (einschließlich
Organismen wie z. B. Candida und anderer Hefegattungen, dermatomykotische Pilze (einschließlich Epidermophyton
spp., Microsporum spp. und Trichophyton spp., u. ä.), systemische
Pilze (einschließlich
Blastomyces, Histoplasma, Coccidioides, Cryptococcus, Geotrichum,
Histoplasma, Sporotrichum, u. ä.),
Bakterien (wie z. B. Mycobacteria einschließlich Mycobacterium tuberculosis,
Vibrio einschließlich
V. cholerae; Salmonella, einschließlich S. choleraesius, S. paratyphi,
S. schottmulleri und S. typhimurium; Treponema, einschließlilch T.
pallidum; Shigella, einschließlich
S. dysenteriae und S. flexneri, Serratia, einschließlich S.
marcescens; Yersinia, einschließlich
Y. pestis und Y. pseudotuberculosis; Proteus, einschließlich P.
mirabilis, Morganella, einschließlich M. morganii; Streptococcus,
einschließlilch
S. faecalis, S. pneumoniae, S. salivarius, S. pyogenes, und S. sanguis;
Staphylococcus, einschließlich
S. aureus; Bacillus, einschließlich
B. anthracis, B. coagulans, B. pasteurii, B. cereus und B. subtilis, oder
andere krankheitsverursachende Bakterien, einschließlich solchen
der Gattungen Leptospira, Clostridium, Neisseria, Brucella, Francisella,
Hemophilus, Corynebacterium, u. ä.);
oder eukaryontische Mikroorganismen, wie z. B. Giardia, einschließlich G. lamblia
und G. intestinalis; Chlamydia, einschließlich C. psittaci und C. trachomatis,
u. ä. handeln.
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Andererseits könnte der Nachweis bestimmter
Gene, wie z. B. des p53-Krebsgens (Vo-Dinh et al., 1998) auch unter
Verwendung eines einzigen Biochips oder von mehreren Einzelbiochips
durchgeführt
werden.
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Ein weiteres Gebiet für die Anwendung
der Biochiptechnologie ist die funktionale Genomanalyse. Vorausgesetzt,
daß ein
vernünftiger
Grad an Basenkomplementarität
besteht, findet unter den richtigen Bedingungen eine molekulare
Hybridisierung zweier Nukleinsäurestränge aus
unterschiedlichen Quellen (DNA und RNA) statt. Dieses Merkmal gestattet
die Verwendung der Biochiptechnologie auch bei der Analyse von Genexpression
und -funktion. Weiterhin läßt sich
der Biochip auch zur Beobachtung des Ausmaßes der geneti schen Variation
zwischen Individuen und ihrer Anfälligkeit für Krankheiten einsetzen.
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Das DNA-Biochipsystem bietet eine
einzigartige Kombination aus Leistungsvermögen und analytischen Leistungsmerkmalen,
die in keinem anderen zur Zeit erhältlichen DNA-Analysesystem
verfügbar
sind. Mit seiner Multikanalkapazität stellt die hier beschriebene
DNA-Biochiptechnologie
das bislang erste beschriebene System, das auf einem optischen Sensor-Mikrochipsystem
mit einem integrierten Signalverstärker und on-board Datenbearbeitung
beruht. Die DNA-Biochipvorrichtung gestattet den gleichzeitigen
Nachweis mehrerer DNA-Ziele
zur gleichen Zeit. Der vorliegende DNA-Biochip bietet mehrere Vorteile
hinsichtlich Größe, Leistung,
Herstellung, Analyse sowie Herstellungskosten aufgrund seines integrierten
optischen Sensor-Mikrochips. Die kleinen Größen der Sonden (Mikroliter
bis Nanoliter) minimieren den Bedarf an Probe und reduzieren den Bedarf
an Reagentien und Abfall. Hochintegrierte Systeme führen zu
einer Verringerung des Rauschens sowie einer Signalverstärkung aufgrund
der verbesserten Effizienz der Probensammlung und der Reduzierung
von Schnittstellen. Die Fähigkeit
zur Produktion im Großmaßstab unter
Verwendung kostengünstiger
IC-Technologie ist ein wichtiger Vorteil. Der Konstruktionsprozeß für verschiedene
Komponenten vereinfacht sich durch die Integration mehrerer Elemente
auf einem einzigen Chip. Bei medizinischen Anwendungen gestattet
dieser Kostenvorteil die Entwicklung äußerst kostengünstiger
Einweg-Biochips,
die sich zur medizinischen Krankheitsdiagnose zu Hause einsetzen
lassen, ohne daß Proben
zur Analyse an ein Labor geschickt werden müssen.
-
5.27 BEISPIEL 27 – DNA-BIOCHIPS
MIT PHOTOTRANSISTOR-ZC
-
Seit kurzem besteht ein wachsendes
Interesse an der Entwicklung von Analysesystemen auf DNA-Biorezeptorbasis
(Vo-Dinh et al., 1994; Isola et al., 1996; Schena et al., 1995;
Piunno et al., 1995; Kumar et al., 1994; Eggers et al., 1994). Ein
wichtiges Gebiet der biologischen Beobachtung ist die empfindliche
Diagnose von Krankheiten, biologischen Spezies oder lebenden Systemen
(Bakterien, Viren oder verwandten Bestandteilen) auf dem "Ultratracer"-Niveau in biologischen
Proben (z. B. Geweben, Blut und anderen Körperflüssigkeiten) sowie Umweltproben
(z. B. Luft-, Boden- und Wasserproben). Um eine Verbindung in einer "real life"-Probe nachzuweisen,
muß ein
Biosensor verschiedene biochemische Mitglieder dieser Systeme erkennen
und unterscheiden können,
um eindeutige Identifizierung und genaue Quantifizierung zu liefern.
Lebende Systeme besitzen ausgezeichnete Erkennungselemente (z. B. Antikörper-, Enzym-,
Gensonden, usw.), häufig
als Biorezeptoren bezeichnet, die die spezifische Identifizierung
und Detektion komplexer chemischer und biologischer Spezies gestatten.
-
Dieses Beispiel beschreibt einen
auf Mikrochips mit integriertem Schaltkreis (IC) beruhenden Biosensor,
wobei DNA-Biorezeptoren verwendet werden, die zur Detektion genetischer
Bestandteile in komplexen Proben von biomedizinischem und Umweltinteresse
vorgesehen sind. In diesem System wurden Phototransistoren verwendet,
bei denen es sich um Vorrichtungen handelt, die miniaturisiert und auf
einem integrierten Schaltkreis hergestellt werden können. Es
wurde ein Phototransistor entwickelt, der aus 220 in Parallelschaltung
verbundenen Phototransistorzellen bestand. Diese Miniaturisierungstechnologie
ist nicht nur für
die hier beschriebenen DNA-Sondensubstrate geeignet, sondern auch
für das
integrierte Detektorsystem, das zur Herstellung von Mikrochip-Biosensorvorrichtungen,
d. h. den "biosensor-on-a-Chip", eingesetzt werden
könnte.
Diese Vorrichtung weist Sensoren, Verstärker, Diskriminatoren und Logikschaltungen
auf der Platine auf. Diese hochintegrierten Biosensoren wurden unter Nutzung
der Kapazität
für die
Herstellung mehrerer optischer Sensorelemente und Mikroelektronikelemente
auf einem einzigen IC hergestellt.
-
Biosensoren vereinen in sich zwei
wichtige Konzepte, die die "biologische
Erkennung" und das "Sensing" integrieren. Das
Grundprinzip eines optischen Biosensors besteht darin, diese molekulare Erkennung
zu detektieren und mittels eines Transducers in ein optisches Signal
zu transformieren. Wie schematisch in 1 dargestellt, werden in dem DNA-Biochip
integrierte Schaltkreiselemente, elektrooptisches Anregungs/Detektionssystem
und Biorezeptorsonden auf DNA-Basis zu einer selbständigen und
integrierten Mikrovorrichtung kombiniert. Ein einfacher DNA-Biochip
enthält:
1) Anregungslichtquelle mit dazugehöriger Optik, 2) eine Biosonde,
3) ein Probennahmeelement mit Probenplattform und Zuführsystem,
4) einen optischen Detektor mit zugehöriger Optik und Dispersionsvorrichtung
und 5) ein Signalverstärkungs-/Bearbeitungssystem.
-
Die Konstruktion eines DNA-Biochips
beinhaltet die Integration mehrerer Basiselemente von sehr unterschiedlicher
Beschaffenheit. Die grundlegenden Schritte umfassen: (a) die Auswahl
oder Entwicklung des Biorezeptors; (b) die Auswahl der Anregungsquelle;
(c) die Auswahl oder Entwicklung des Transducers; und (d) die Integration
des Anregungsquelle-Biorezeptor-Transducer-Systems.
-
Die Entwicklung des DNA-Biochips
in diesem Beispiel umfaßt
drei Hauptelemente. Das erste Element beinhaltet die Entwicklung
eines Biorezeptorsondensystems: ein Mikroarray aus DNA-Sonden auf
einer Nitrocellulose-Probennahmeplattform. Das zweite Element konzentriert
sich auf die Entwicklung nichtradioaktiver Verfahren für den optischen
Nachweis: die Fluoreszenztechnik. Das dritte Element beinhaltet
die Entwicklung eines integrierten elektrooptischen IC-Systems auf einem
einzigen Chip für
das Biosensing: Phototransistor-Verstärker-Mikrochiptechnologie.
-
Das Design der Techniken zur Immobilisierung
der Gensonde auf den Biosensorsubstraten wurde ebenso wie die Entwicklung
integrierter elektrooptischer Systeme auf IC-Biochips unter Verwendung
eines Phototransistor-Multiarraysystems
demonstriert. Die Messungen fluoreszenzmarkierter DNA-Sonden und
Hybridisierungsuntersuchungen mit einer HIV1-sequenzspezifischen
Sonde auf dem Nitrocellulose-Probennahmeplattformsystem veranschaulichen
die analytischen Leistungswerte dieser beispielhaften Biochipvorrichtung.
-
5.27.1 EXPERIMENTELLES
UND MATERIALIEN
-
5.27.1.1 ENTWICKLUNG DER
OLIGONUKLEOTIDE
-
Oligonukleotidstränge wurden synthetisiert und
mit Fluoreszenzmarkierungen markiert (z. B. Fluorescein und Cy5-Farbstoffe).
Oligonukleotide wurden mit einem Expedite 8909-DNA-Synthesegerät (Millipore,
Bedford, MA) synthetisiert. Fluorescein-markierte Oligonukleotide
wurden mit Fluorescein-CPG-Säulen
(für 3'-Markierung) oder Fluorescein-Phosphoramidit
(für 5'-Markierung) unter Verwendung modifizierter
Synthesevorschriften, wie sie von den Herstellern empfohlen wurden,
hergestellt. Oligonukleotide mit Amino-Linkern wurden entweder mit
C3-Aminolink-CPG für
3'-Markierung oder
dem 5'-Amino-Modifikationsmolekül C6 (Glenn
Research, Sterling, VA) für
die 5'-Markierung
synthetisiert. Alle Oligonukleotide wurden unter Verwendung der "Expedite"-Reagentien (Millipore)
synthetisiert und unter Verwendung von Ammoniumhydroxid entschützt und von
den Glasträgern
abgespalten. Die entschützten Oligonukleotide
wurden durch Verdampfen des Ammoniumhydroxids in einem Speedvac-Verdampfer (Savant
Instruments, Farmington, NY) verdampft und in 100 μl destilliertem
H2O aufgenommen. Die weitere Reinigung wurde
mittels Isopropanolpräzipitation
der DNA wie folgt durchgeführt:
10 μl 3
M Natriumacetat pH 7,0 und 110 μl
Isopropanol wurden zu 100 μl
der DNA-Lösung
gegeben. Die Lösung
wurde dann bei -70°C
gefroren. Es wurde Natriumacetat anstelle von Ammoniumacetat verwen det,
da Reste von Ammoniumionen die Cy3-und-Cy5-Verknüpfung ebenso wie die Bindung
der DNA an feste Träger über die
Amino-Linker stören.
Das Präzipitat
wurde durch 15minütige
Zentrifugation bei Raumtemperatur gesammelt und dreimal mit 50%
Isopropanol gewaschen. Isopropanolreste wurden durch Vakuumtrocknung
im Speedvac entfernt, und die DNA wurde in sterilem destilliertem
Wasser mit einer Endkonzentration von 10 μg/μl resuspendiert. Diese Stammlösungen wurden
in einer 1 : 10 Verdünnung
in dem entsprechenden Puffer unter Erhalt einer DNA-Konzentration von
1 μg/μl verdünnt.
-
Zur Markierung der DNA mit Cy5-Farbstoff (Amersham
Life Sciences, Arlington Heights, IL) wurden Alkylaminogruppen enthaltende
modifizierte Oligonukleotide wie folgt derivatisiert: 30 pmol der
DNA wurden in 250 μl
0,5 M Natriumchlorid gelöst
und durch eine mit 5 mM Boratpuffer (pH 8,0) äquilibrierte Sephadex-G10-Säule (Durchmesser 1 cm, Länge 10 cm)
(Pharmacia, Piscataway, NJ) geleitet. Das das Oligonukleotid enthaltende
Totvolumen wurde gesammelt und durch Verdampfen konzentriert. Dieses wurde
in 100 μl
0,1 M Carbonatpuffer (pH 9,0) gelöst. Cy5 (1 mg in Carbonatpuffer)
wurde zu dem Oligonukleotid gegeben und die Konjugationsreaktion über 60 min
bei Raumtemperatur unter gelegentlichem Mischen durchgeführt. Das
konjugierte Oligonukleotid wurde von dem freien Farbstoff unter
Verwendung einer Sephadex-G10-Säule
wie oben beschrieben getrennt. Die die markierte DNA enthaltenden
Fraktionen wurden gesammelt und mit einem Speedvac-Verdampfer konzentriert.
-
5.27.1.2 IMMOBILISIERUNG
VON DNA-SONDEN UND DER PROBENNAHMESUBSTRATE
-
Biologisch aktive DNA-Sonden können direkt oder
indirekt auf einer Transducer-Detektionsoberfläche immobilisiert werden, so
daß ein
optimaler Kontakt und maximale Detektion gewährleistet sind. Bei Immobilisie rung
auf einem Substrat werden die Gensonden stabilisiert und können daher
wiederholt wiederverwendet werden. Bei einer Verfahrensweise wird
die Hybridisierung an einem immobilisierten Ziel oder einem auf
einer festen Oberfläche,
wie z. B. Nitrocellulose, oder einer Nylonmembran oder einer Glasplatte,
verbundenen Sondenmolekül
durchgeführt.
Zur Bindung der DNA an unterschiedliche Träger können mehrere Verfahren eingesetzt
werden. Ein zur Bindung von DNA an Glas häufig verwendetes Verfahren
beinhaltet die Silanisierung der Glasoberfläche mit nachfolgender Aktivierung
mit Carbodiimid oder Glutaraldehyd.
-
Ein weiterer Ansatz besteht aus der
Immobilisierung der Gensonde auf einer Membran und nachfolgender
Bindung der Membran an die Transducer-Detektionsoberfläche. Dieser Ansatz hat den Vorteil,
daß der
Biorezeptor nicht auf den Transducer gebunden werden muß. Für die DNA-Bindung
stehen mehrere Arten von Membranen zur Verfügung: Nitrocellulose, ladungsmodifiziertes
Nylon, usw. Die Gensonde wurde an die Membran unter Verwendung von Ultraviolettaktivierung
gebunden. Bei Nitrocellulosemembranen wurden die DNA-Lösungen direkt auf die Membranen
punktförmig
aufgetragen. Die Spots wurden anschließend entweder einer UV-Quervernetzungsreaktion
mit einem Stratalinker (Stratagene, La Jolla, CA) oder zwei Stunden
im Vakuum bei 80°C gebacken.
-
5.27.1.3 HYBRIDISIERUNG
AUF EINER PROBENNAHMEPLATTFORM AUF NITROCELLULOSEBASIS
-
Im ersten Schritt der Membranhybridisierung wurde
einzelsträngige
DNA (ss-DNA) auf der ausgewählten
Oberfläche
der Sensorsonde (z. B. Membran oder Oberfläche) immobilisiert. Die Sonden
wurden dann mit Hybridisierungspuffer zur Blockierung nichtspezifischer
Nukleinsäurebindungsstellen
behandelt. Fluoreszenzmarkierte DNA enthaltende Proben wurden dann
der Sensorsonde zugeführt
und unter Wiederherstellung eines doppelsträngigen Moleküls mit den
komplementären
Zielsequenzen hybridisieren gelassen. Nach der Hybridisierung wurde
der Überschuß an ungebundener,
markierter DNA weggewaschen und die hybriden Zielsequenzen nachgewiesen.
In dieser Arbeit wurden die Nitrocellulosemembranen eine Stunde
bei 37°C
in 5 ml 6x SSC (1x SSC = 15 mM Natriumcitrat, 150 mM Natriumchlorid pH
7,0) mit 1% BSA und 0,2% SDS (Natriumdodecylsulfat) vorhybridisiert.
Nach der Vorhybridisierung wurde die Hybridisierungssonde mit einer
Endkonzentration von 100 ng/ml zugegeben und die Hybridisierungen
16 h lang durchgeführt.
Nach der Hybridisierung wurden die Membranen in 5x SSC mit 0,1% SDS
bei Raumtemperatur 10– 15
min und, falls notwendig, bei höheren
Temperaturen gewaschen, um die Hintergrundfluoreszenzniveaus zu
reduzieren.
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5.27.1.4 MESSGERÄTESYSTEM
FÜR DIE
MIKROARRAYSONDEN
-
Zusätzlich zu der in diesem Beispiel
beschriebenen integrierten Phototransistor-IC-Vorrichtung wurde
zur Bewertung der Leistung der Gensonden ein Meßgerätesystem entwickelt. Im ersten
System wurde ein zweidimensionales Multiarray-Detektionssystem mit
einer ladungsgekoppelten Vorrichtung (Charge-Coupled Device, CCD)
verwendet. Der experimentelle Aufbau für die CCD bestand aus einer Laserquelle,
optischen Filtern, Linsen, dem Multisonden-Wellenleiter und dem
CCD-Detektor. Bei
dieser Bewertung wurden mehrere Laser eingesetzt: ein Kryptonionenlaser
(647,1 nm) wurde für
die mit dem Cy5-Farbstoff markierte DNA-Sonde und ein Argonionenlaser
mit der 514-nm-Linie für
eine sichtbare, mit Fluorescein markierte DNA-Sonde verwendet. Der Laserstrahl
wurde in eine Faser mit einem Durchmesser von 600 μm fokussiert
und auf das Probensubstrat übertragen.
Die Laserstrahlung wurde durch einen Laser-Bandpaßfilter
geführt,
um unerwünschte Laserlinien
bzw. Hintergrundfluoreszenzemission von der Faseroptik zu entfernen.
Die Fluoreszenz wurde durch einen holographischen Raman-Filter geführt, um
das verbliebene Laserlicht restlos zu entfernen, und mit einer 1
: 2 50 mm-Linse und einem 2x Makrofokussierungstelekonverter auf
die Oberfläche eines
CCD-Detektors fokussiert. Ein 514,5-nm-holographischer Raman-Filter
(Kaiser) wurde eingesetzt, um die Fluoreszenz passieren zu lassen
und das Laserlicht abzublocken für
Fluoreszenzmessungen. Ein 670-nm-Langpaßfilter wurde verwendet, um
die Laseranregung abzublocken und die Cy5-Fluoreszenz passieren zu lassen. Mehrere
CCD-Systeme wurden bewertet, einschließlich derjenigen von: Photometrics,
Ltd. (z. B. Modell PM-512) (Tucson, AZ), Princeton Instrument, (z.
B. Modell RE-ICCD) (Princeton, NJ) und Santa Barbara Instruments
Group (z. B. Modell ST-6) (Santa Barbara, CA).
-
5.27.2 ERGEBNISSE
-
5.27.2.1 ENTWICKLUNG UND
BEWERTUNG DER DNA-MIKROARRAYS
-
Zur Bewertung des Verfahrens der
Entwicklung von Mikroarrays von DNA-Sonden wurden umfangreiche Messungen
durchgeführt.
Eine Nitrocellulosemembran wurde aufgrund ihrer einfachen Handhabung
und ihrer effizienten DNA-Bindung als Substrat verwendet. Multiarrays
aus Probenspots wurden mit der in 31 dargestellten
Vorrichtung produziert. Flüssige
Lösungen
von ss-DNA-Sequenzen wurden
unter Verwendung einer pneumatischen pV 830 PicopumpTM (World
Precision Instruments, Sarasota, FL) auf die Nitrocellulose (Zeta
Probe®,
Bio Rad, Hercules, CA) aufgetragen. Die PicopumpTM war
in der Lage, gleichmäßige Mikrospots
mit Durchmessern im Bereich von 500–800 μm zu produzieren, wobei die
Durchmesser so gewählt
werden können, daß sie mit
der Größe der Detektorelemente übereinstimmen.
Die DNA-Probe wurde
in eine Glaskapillare mit kleinem Durchmesser, die einige wenige
mm oberhalb der Cellulosemembran gehalten wurde, eingeführt. Die
Membran wurde auf einem Vakuumkolben, der mit einer Metalldrahtfritte ausgestattet
ist, an Ort und Stelle gehalten. Der Vakuumschritt diente zwei wichtigen
Zwecken. Zunächst
verbessert das an die Membran angelegte Vakuum die Reproduzierbarkeit
des punktförmigen
Auftragens, indem die Membran flach gegen die Metalldrahtoberfläche gedrückt wird.
Der Vakuumschritt besaß ebenso
einen verkürzenden
Effekt auf den Probentrocknungsprozeß, wodurch die Größe des Probenspots
verkleinert wurde, indem die Verbreitung der Probe über die
Membran verhindert wird.
-
Das Photometrics-CCD (Modell CH 210)-Detektionssystem
wurde zur Bewertung des DNA-Probenarrays herangezogen, da dieses
System eine 2-dimensionale Abbildung des Sondenarrays liefert (Picard
und Vo-Dinh, 1991). Die Ergebnisse zeigten die mit dem CCD-System
erhaltene Abbildung von Fluorescein-markierten DNA-Proben, die als 4 × 4-Array
auf der Nitrocellulosemembran angeordnet waren. Die Probe wurde
mit der 514,5-nm-Linie
des Argonlasers beleuchtet. Zur Abblockung der Laseranregung von
der CCD wurde ein 514,5-nm-holographischer
Filter von Kaiser verwendet. Die Ergebnisse veranschaulichten die
Effizienz des zur Herstellung von DNA-Arrays auf der Nitrocellulose-Probennahmeplattform
entwickelten PicopumpTM-Spot-Auftragungssystems.
Der Durchmesser des Probenspots läßt sich durch Variation der
Probennahmevolumen regulieren und kann mit 5–10% relativer Standardabweichung
reproduziert werden. Die Probenmenge läßt sich über die Spotintensität abschätzen. So
zeigte beispielsweise ein Spot auf dem Array (Position 1 : 3) eine
größere Menge
an Fluoreszenzmaterial als alle anderen Proben-Spot-Arrays an.
-
Das Verfahren des Sensing von Gensonden mit
Fluoreszenzfarbstoffmarkierungen sowohl im sichtbaren als auch im
NIR- (700–1000
nm)Spektralbereich wurde ebenfalls bewertet. Die Anregung und Detektion
im NIR-Bereich bereitet
gewisse Schwierigkeiten, doch bietet auch mehrere Vorteile. Messungen
im NIR-Bereich werden durch die Hintergrundfluoreszenz des Nitrocellulosesub strats
weniger gestört,
da nur sehr wenige Spezies mit NIR-Emission vorkommen. Ein wichtiger
Vorteil im Zusammenhang mit NIR-Messungen besteht in der Verfügbarkeit
von kostengünstigen
Diodenlasern im Miniaturformat, die normalerweise Emissionslinien im
roten und im NIR-Bereich
aufweisen. Die DNA-Sonden wurden mit dem Cy5-NIR-Farbstoff nach der oben beschriebenen
Verfahrensweise markiert. Für
die Anregung wurde die Diodenlaserlinie von 780 nm bei 9,5 mW verwendet.
Die Eichkurve für die
mit dem NIR-Farbstoff markierte einzelsträngige DNA über einen Konzentrationsbereich
von 1 pmol/μl bis
3 fmol/μl.
Das Anregungslicht wurde von einer kugelschreibergroßen 9,5-mW-Laserdiode
(780 nm) geliefert, und die Meßzeiten
lagen im Bereich von 1 bis 3 min. Diese Eichkurve verlief über dem
gesamten Bereich der untersuchten Farbstoffkonzentration linear.
Die optische Nachweisgrenze, auf der Basis eines dem Dreifachen
der Standardabweichung vom Rauschen entsprechenden Signals, wurde
als im Bereich der 100 attomol/μl
liegend abgeschätzt.
-
Hybridisierungsuntersuchungen wurden ausgeführt, um
die Nützlichkeit
der DNA-Arraysonden auf der Nitrocellulose-Probennahmeplattform
zu demonstrieren. Die Aufgabe der DNA-Sonde besteht darin, die Zielverbindungen über molekulare
Erkennung zu identifizieren. Die Gensonden funktionieren auf der
Grundlage des Hybridisierungsvorgangs. Bei der Hybridisierung wird
ein Nukleinsäureeinzelstrang mit
einer homologen komplementären
Sondensequenz verbunden. Die Hybridisierung einer Nukleinsäuresonde
an biologische DNA-Zielmoleküle
(z. B. Gensequenzen, Bakterien, virale DNA) bietet einen hohen Grad
an Genauigkeit zur Identifizierung von zu der Sondensequenz komplementären DNA-Sequenzen.
Nukleinsäurestränge neigen
zur Paarung mit ihren Komplementen in der entsprechenden doppelsträngigen Struktur.
Daher findet ein einzelsträngiges DNA-Molekül sein Komplement
in einem komplexen DNA-Gemisch,
das große
Mengen an anderen Nukleinsäuremolekülen enthält. Daher
sind Nukleinsäuresonden-
(d. h.
-
Gensonden-)Nachweisverfahren sehr
spezifisch für
DNA-Sequenzen. CDNAs
mit spezifischen Sequenzen des HIV1-Virus wurden auf der Nitrocellulosemembran
gebunden und mit komplementäre Sequenzen
dazu aufweisenden Cy5-markierten DNA-Strängen hybridisiert.
Die HIV1-Messungen
auf der Nitrocellulose wurden durchgeführt, indem die HIV1-Sonden-DNA
auf die Nitrocellulose punktförmig aufgetragen
wurde. Bei der HIV1-Gensonde handelt es sich um die 18 Basen lange,
zum Gag-Genbereich (Clewley,
1989) komplementäre
Oligonukleotidsequenz. Hybridisierungsereignisse zwischen komplementären DNA-Sequenzen
wurden durch einen positiven Nachweis der Fluoreszenzsignale demonstriert. Für das Abbildungssystem
wurde die Photometrics-CCD verwendet. Die Daten zeigten das mit
dem CCD-Detektor erhaltene Fluoreszenzsignal, das aus der Hybridisierung
der HIV1-markierten
Gensonde mit komplementärer,
an die Nitrocellulosemembran gebundener DNA. Das 3 × 3-Array-Signal des 3-dimensionalen
Diagramms demonstrierte die positive Hybridisierung mit der HIVI-Sonde.
Ein Referenzsystem bestehend aus einem Array aus Kontroll-DNA-Sonden, die keine
HIVI-Gensequenz aufweisen, zeigte keine Fluoreszenzsignale. Dieses
Ergebnis veranschaulicht die Kapazität der Nitrocellulosemembran
als Probennahmeplattform für
in-situ-Hybridisierungsuntersuchungen auf dem DNA-Biochip.
-
5.27.2.2 ENTWICKLUNG UND
BEWERTUNG DES PHOTOTRANSISTORS INTEGRIERTES SCHALTKREIS-SYSTEM
-
Ein wichtiges Element bei der Entwicklung des
Biochips beinhaltet die Konstruktion und Entwicklung eines IC-elektrooptischen
Systems für
die Mikrochip-Detektionselemente
unter Verwendung der Phototransistor-Verstärker-Technologie. Diese Technologie
ermöglicht
hochintegrierte Biosensoren teilweise aufgrund der Kapazität zur Herstellung mehrerer
optischer Sensorelemente und Mikroelektronikelemente auf einem einzigen
IC. Ein zweidimensionaler Array aus optischen Detektor-Verstärkern wurde
auf einem einzigen IC-Chip integriert. Jeder optische Detektor bestand
jeweils aus einem an einen Transimpedanzverstärker gekoppelten Phototransistor
mit daran anschließendem
Verstärker.
Dieser Block wurde mehrere Male auf dem IC-Chip wiederholt und mit anderen elektronischen
Elementen, wie z. B. Filtern und Verstärkern, die ebenfalls auf demselben
IC integriert wurden, kombiniert. Der mit dem Phototransistor verwendete
Operationsverstärker
ist ein zweistufiger ungepufferter Verstärker. Der Schaltkreis ist sehr
kompakt und nimmt eine Fläche von
lediglich 185 μm × 200 μm ein. Er
wurde so konstruiert, daß er
für die
Breitbandverstärkung
und Niedrigpegelsignale geeignet ist. Das Gewinn-Bandbreiten-Produkt
beträgt
70 MHz, und der Verstärker ist
bei Verstärkungen
von mehr als 10 stabil. Zu weiteren typischen Eigenschaften zählen: Eingangsoffsetspannung
von weniger als 5 mV, Gleichstromverstärkung von 220, positive Flankensteilheit
[slew-rate] von 80 V/μs
sowie negative Flankensteilheit von 9 V/μs. Der Schaltkreis benötigt 2,5
mW von einer einzigen 5-V-Quelle. Von diesem IC-Chip wurde die vollständige Umwandlung
eines optischen Signals in ein für
die Datendigitalisierung und -erfassung mittels eines Computers
geeignetes elektrisches Signal durchgeführt.
-
Der Schaltkreis wurde in einem 2-μm-, p-Well-CMOS("Complementary Metal
Oxide Semiconductor")-Verfahren
hergestellt und nahm eine Fläche
von 160 000 Quadratmikrometern ein. Detektorelemente mit einzelnen
Phototransistoren sind für
die Detektion von Spuren nicht ausreichend empfindlich. Daher bestand
der Phototransistor tatsächlich
aus 220 in Parallelschaltung miteinander verbundenen Phototransistorzellen.
Eine individuelle Phototransistorzelle beanspruchte 760 Quadratmikrometer.
Der Transimpedanzverstärker
besaß eine
Verstärkung von
100 kV/A. Da die Phototransistoren mit der 10fachen Verstärkerverstärkung gekoppelt
waren, betrug die erhaltene Verstärkung 106 V/A.
Die Phototransistoren wiesen eine Umwandlungsverstärkung in
der Größenordnung
von 10 μA/μW auf, so
daß die gesamte
Kette eine ungefähre
Umwandlungsverstärkung
von 10 V/μW
besaß.
Die genaue Verstärkung hängt im allgemeinen
von dem interessierenden Spektralbereich und in gewisser Weise von
dem beobachteten Signalpegel ab.
-
Die oben beschriebenen Elemente können zur
Anpassung der Vorrichtungen an spezifische Anwendungen modifiziert
werden. Da der Phototransistor aus einfachen Photozellenelementen
besteht, kann er mit so vielen Zellen wie zur Erzeugung der gewünschten
Geometrie oder der erforderlichen Anzahl von Kanälen zur Anpassung des Detektors
an eine spezifische Anwendung notwendig sind, verbunden werden.
In ähnlicher
Weise lassen sich die Verstärkung
und Bandbreite der Verstärker
mit einfachen Widerstands- oder Kondensatoränderungen je nach Bedarf der
Anwendung anpassen.
-
Die konstruierten und hergestellten
Mikrochips wurden durch Messung des Fluoreszenzsignals einer mit
Fluorescein markierten und auf die Membransonde punktförmig aufgetragenen DNA-Probe
bewertet. 20 zeigt die Leistung des integrierten
Phototransistor-und
Verstärkerschaltkreises
(Geräte-Nr.
ICI N551-CD2). Die Abbildung zeigt die Ausgangssignalantwort für verschiedene Konzentrationen
der mit Fluorescein markierten und mit dem Argonionenlaser angeregten
DNA. Die Ergebnisse veranschaulichen die Linearität des Mikrochipdetektors
in bezug auf die Konzentrationen der mit Fluorescein markierten
DNA und demonstrieren die Möglichkeit
für eine
quantitative Analyse.
-
5.27.2.3 BEWERTUNG DES
BIOCHIPS MIT FLUORESZENZMARKIERTEN DNA-SONDEN
-
In diesem Beispiel wurden von den
Erfindern Messungen unter Verwendung einer Verstärker-Phototransistor-(APT-)Vorrichtung mit
einem 4x4-Array aus Phototransistoren entwickelt und durchgeführt. Während das
CCD-Meßgerät verwendet
wurde, um eine Abbildung der Mikroarray-Probenspots zu erhalten
und ein Intensitätsdiagramm
aufzuzeichnen, wurden die Signale von dem APT-Mikrochip direkt aufgezeichnet,
ohne daß irgendein
elektronisches Schnittstellensystem oder eine Signalverstärkungsvorrichtung
benötigt
wurde. Der Photostrom von jedem Sensorelement des APT-Mikrochips wurde
jeweils direkt in ein Digitalphotometer übertragen. Die Daten von dem
Photometer wurden über
eine RS-232-Verbindung auf einen PC (Personal Computer) geschaltet. Die
Proben bestanden aus einem Array aus Mikrospots von mit Fluorescein
markierter DNA auf einer Nitrocellulosemembran. In der in den vorhergehenden
Abschnitten beschriebenen Untersuchung der Sondenarrays auf Nitrocellulosemembranen
wurde von den Erfindern das CCD-System verwendet, um eine zweidimensionale
Abbildung des Fluoreszenzsignals zu erhalten.
-
Da die Sensorelemente des Phototransistorchips
nur eine Signalintensität
und keinen Signalverlauf liefern, wurde von den Erfindern eine Vorrichtung zur
Aufzeichnung der Antwort der Phototransistor-Detektionselemente während der Passage der Probenspots über die
Sensorelemente entwickelt. In dieser Untersuchung wurde eine Nitrocellulosemembran
mit einer Reihe von Probenspots von mit Fluoreszein markierter DNA
auf einen mit einem Tisch zur linearen Verschiebung vebundenen Glasobjektträger gelegt.
Die Messungen wurden durchgeführt,
während
die Probenarrays mit dem Verschiebetisch über die stationäre Phototransistorvorrichtung
geführt wurden.
Das Meßsystem
ist schematisch in 18 dargestellt.
Licht von einem Argonionenlaser mit 488 nm wurde über eine
Faseroptik übertragen
und auf einen Probenspot fokussiert. Ein zwischen dem Probensubstrat
und dem Detektorarray angebrachter optischer Filter wurde zur Unterdrückung der
Laserstrahlung verwendet. Die Daten zeigten vier aufgelöste Signale,
als die Probenspots über
einen ATP-Mikrochipkanal geführt
wurden (19).
-
Vier Proben von jeweils 1 μl mit Fluoreszein markierter
DNA wurden auf eine Nitrocellulosemembran punktförmig aufgetragen, die über einen
Detektionskanal eines APT-Biochips
geführt
wurde. Während
der Passage des DNA-Spots über den
Photodetektor wurde ein Fluoreszenzsignal nachgewiesen. Die vier
Maxima in 19 veranschaulichen den Nachweis
der vier aufgelösten
DNA-Probenspots
auf dem Substrat durch die APT-Biochipvorrichtung.
-
6.0 LITERATURHINWEISE
-
Affymetrix http://www.affymetrix.com;
23. Juli 1997.
-
Alarie, Stokes, Sutherland, Edwards, Vo-Dinh, „Intensified
charge coupled device-based fiber-optic monitor for rapid remote
surface-enhanced Raman scattering sensing, Appl. Spectrose., 46: 1608–1612, 1992.
-
Anderson, McGall, Lipshutz, „Polynucleotide arrays
for genetic sequence analysis," in:
Microsystem Technology in Chemistry and Life Science, A. Manz, H.
Becket (Hrsg.), Springer-Verlag, Berlin, S. 117–129, 1998.
-
Armitage et al., Proc. Natl. Acad.
Sci. USA, 94(23): 12320–12325,
1997.
-
Aubert, Oguey, Vuillcumier, „Monolithic
Optical Position Encoder with On-Chip Photodiodes," IEEE J. Solid State
Circuits, 23(2): 465–73,
1988.
-
Boffa, Carpaneto, Allfrey, Proc.
Natl. Acad Sci. USA, 92: 1901–1905,
1995.
-
Boffa, Morris, Carpaneto, Louissaint,
Allfcey, J. Biol. Chem., 271: 13228–13233, 1996.
-
Bulte, C. Wu, M. W. Brechbiel, R.
A. Brooks, J. Vymazal, M. Holla und J. A. Frank, „Dysprosium-DOTA-PAMAM
dendrimers as macromolecular T2 contrast agents. Peparation and
relaxometry", Invest
Radio, 33(11): 841– 5,
1998 .
-
Campbell, In: Monoclonal Antibody
Technology, Laboratory Techniques in Biochemistry and Molecular
Biology, Burden und Von Knippenberg, Hrsg., Bd. 13, S. 75-83, Elsevier,
Amsterdam, 1984.
-
Carlsson et al., Nature, 380: 207,
1996.
-
Chen et al., Nucl. Acids Res., 20: 4581–4589, 1992.
-
Chowrira und Burke, Nucl. Acids Res.,
20: 2835–2840,
1992.
-
Christensen et al., J. Pept. Sci.,
1(3): 175–183,
1995.
-
Clewley, J. Virol. Methods, 25: 179–194, 1989.
-
Collins und Olive, Biochem., 32:
2795–2799, 1993.
-
Corey, Trends Biotechnol., 15(6):
224–229, 1997.
-
Dropulic et al., J. Virol., 66: 1432–41, 1992.
-
Dueholm et al., J. Org. Chem., 59; 5767–5773, 1994.
-
Eggars, Hogan, Reich, Lamture, Ehrlich, Hollis,
Kosicki, Powdrill, Beattie, Smith, Varma, Gangadharam, Mallik, Burke,
Walace, „A
microchip for quantitative detection of molecules utilizing luminescent
and radioisotope reporter groups," Biotechniques, 17: 516– 523, 1994.
-
Egholm et al., Nature, 365: 566–568, 1993.
-
Elroy-Stein and Moss, Proc. Natl.
Acad. Sci. USA, 87: 6743–7,
1990.
-
Erdeniz, U. H. Mortensen and R. Rothstein, „Cloning-free
PCR-based allele replacement methods", Genome Res, 7 (12): 1174–83, 1997.
-
Fodor, Read, Pirrung, Stryer, Lu,
Solas, „Light
directed, spatially addressable parallel chemical synthesis," Science, 251: 767–769, 1991.
-
Footer, Engholm, Kron, Coull, Matsudaira, Biochemistry,
35: 10673–10679,
1996.
-
Frohman, M. A., In „PCR Protocols:
A Guide to Methods and Applications," Academic Press, New York, 1990.
-
Gambacorti-Passerini et al., Blood,
88: 1411–1417,
1996.
-
Gao and Huang, Nucl. Acids Res.,
21: 2867–2872,
1993.
-
Gefter, Margulies, Scharff, „A simple
method for polyethylene glycol-promoted hybridization of mouse myeloma
cells," Somat Cell
Genet., 3(2): 231–236,
1997.
-
Geiger, Allen, Strader, In: VLSI
Design Techniques for Analog and Digital Circuits, McGraw-Hill Publishing
Co., New York, 1990.
-
Coding, „Monoclonal Antibodies: Principles and
Practice," S. 60–74, 2.
Auflage, Academic Press, Orlando, FL, 1986.
-
Good and Nielsen, Antisense Nucleid
Acid Drug Dev., 7(4): 431–437,
1997.
-
Graham, Leslie, Squirrell, „Gene probe
assay on a fibre-optic evanescent wave biosensor," Biosensors Bioelectronics,
7: 487–493,
1992.
-
Griffin et al., J. Am. Chem. Soc., 117–831–832, 1995.
-
Guerrier-Takada et al., Cell, 35:
849, 1983.
-
Haaima, Lohse, Buchardt, Nielsen,
Angew. Chem., Int. Ed. Engl., 35: 1939–1942, 1996.
-
Hacia, Brody, Chee, Fodor, Collins,
Nature Genetics, 14: 441–447,
1996.
-
Hampel und Tritz, Biochem., 28: 4929,
1989.
-
Hampel et al., Nucl. Acids Res.,
18: 299, 1990.
-
Hanvey et al., Science, 258: 1481–1485, 1992.
-
Harlow und Lane, In: Antibodies:
A Laboratory Manual, Cold Spring Harbor Laboratory, Cold Spring
Harbor, NY, 1988.
-
Hyrup und Nielsen, Bioorg. Med. Chem., 1996.
-
Isola, Alarie, Griffin, Vo-Dinh, „Development of
a genosensor for Mycobacterium tuberculosis," In: Biomedical Sensing, Imaging and
Tracking Technologies, Lieberman, Podbielska, Vo-Dinh, Hrsg., SPIE Publishers,
Bellingham, WA, Bd. 2676: 228–240, 1996.
-
Isola, Stokes, Vo-Dinh, „Surface-enhanced Raman
gene probe for HIV detection," Anal.
Chem., 70: 1352–1356,
1998.
-
Jaeger et al., Proc. Natl. Acad.
Sci. USA, 86: 7706– 7710,
1989.
-
Jensen et al., Biochemistry, 36(16): 5072–5077, 1997.
-
Kaiser und Kezdy, „Amphiphilic
secondary structure design of peptide hormones," Science, 223(4633): 249– 255, 1984.
-
Kashani-Saber et al., Antisense Res.
Dev., 2: 3–15,
1992.
-
Koch et al., Tetrahedron Lett., 36: 6933–6936, 1995.
-
Kohler and Milstein, „Derivation
of specific antibodyproducing tissue culture and tumor lines by cell
fusion," Eur. J.
Immunol., 6(7): 51 1–519,
1976.
-
Koppelhus, Nucleic Acids Res., 25(11): 2167–2173, 1997.
-
Kremsky et al., Tetrahedron Lett.,
37: 4313–4316,
1996.
-
Kuby; In: Immunology, 2. Auflage,
W. H. Freeman & Company,
New York, 1994.
-
Kumar, Wilson, Valdes, Chambers, „Monitoring
oligonucleotide hybridization using light-addressable potentiometric
and evanescent wave fluorescence sensing," Mat. Sci. Eng., Cl: 187–192, 1994.
-
Kunkel, Roberts, and Zakour, „Rapid
and efficient site-specific
mutagenesis without phenotypic selection," Methods Enzymol., 154: 367–382, 1987.
-
Kwoh et al., Proc. Natl. Acad. Sci,
USA, 86(4): 1173– 1177,
1989.
-
L'Huillier
et al., EMBO J., 11: 4411–4418, 1992.
-
Landsdorp et al., Hum. Mol. Genet.,
5: 685–691,
1996.
-
Lieber et al., Methods Enzymol.,
217: 47–66, 1993.
-
Lisziewicz et al., Proc. Nail. Acad.
Sci. U.S.A., 90: 8000–8004,
1993.
-
Maloy et al., In: Microbial Genetics,
2. Auflage, Jones and Barlett Publishers, Boston, MA, 1994.
-
Maloy, „Experimental Techniques in
Bacterial Genetics" Jones
and Bartlett Publishers, Boston, MA, 1990. McGall, Barone, Diggelmann,
Fodor, Gentalen, Ngo, „The
efficiency of light-directed synthesis of DNA arrays on glass substrates," J. Am. Chem. Soc., 119:
5081–5090,
1997.
-
Marttin, J. C. Verhoef and F. W.
Merkus, „Efficacy,
safety and mechanism of cyclodextrins as absorption enhancers in
nasal delivery of peptide and protein drugs", J. Drug Target, 6 (1): 17–36, 1998.
-
Mellors, Rinaldo, Gupta, White, „Prognosis
in HIV-1 infection predicted by the quantity of virus in plasma, " Science, 272: 1167–1169, 1996.
-
Michael, Biotechniques, 16: 410–412, 1994.
-
Mollegaard, Buchardt, Egholm, Nielsen, Proc.
Natl. Acad. Sci. USA, 91: 3892–3895,
1994.
-
Mosbach, „Molecular imprinting", Trends Biochem.
Sci., 19(1): 9–14,
1994.
-
Neilsen, In: Persepctives in Drug
Discovery and Design 4, Escom Science Publishers, S. 76–84, 1996.
-
Nielsen, P. E., Egholm, M., Berg,
R. H., and Buchardt, 0, „Peptide
nucleic acids (PNAs): Potential antisense and antigene agents," Anti-Cancer Drug Design,
8(1): 53–63,
1993.
-
Nielsen, P. E., Egholm, M., Berg,
R. H., and Buchardt, 0, „Sequence-selective
recognition of DNA by strand displacement with a thymine-substituted polyamide", Science 254, 1497–1500, 1991.
-
Norton, Piatyszek, Wright, Shay,
Corey, Nat. Biotechnol., 14: 615–620, 1996.
-
Norton, Waggenspack, Varnum, Corey,
Bioorg. Med. Chem., 3: 437–445,
1995.
-
Ohara et al., Proc. Natl. Acad. Sci.
USA, 86(15): 5673– 5677,
1989.
-
Ohkawa et al., Nucl. Acids Symp.
Ser., 27: 15–6,
1992.
-
Ojwang et al., Proc. Natl. Acad.
Sci. U.S.A., 89: 10802– 10806,
1992. Orum, Nielsen, Egholm, Berg, Buchardt, Stanley, Nucl. Acids
Res., 21: 5332–5336,
1993.
-
Orum, Nielsen, Jorgensen, Larsson,
Stanley, Koch, BioTechniques, 19: 472–480, 1995.
-
Pardridge, Boado, Kang, Proc. Natl.
Acad Sci. USA, 92: 5592–5596,
1995.
-
Perrotta und Been, Biochem., 31:
16, 1992.
-
Perry-O'Keefe, Yao, Coull, Fuchs, Egholm, Proc.
Natl. Acad. Sci. USA, 93: 14670–14675,
1996.
-
Petersen, Jensen, Egholm, Nielsen, Buchardt,
Biorg. Med. Chem. Lett., 5: 1119–1124, 1995.
-
Picard und Vo-Dinh, „A multi-optical
fiber array with charge-coupled device image detection for parallel
processing of light signals and spectra," Rev. Sci. Instr., 62: 584, 1991.
-
Piunno, Krull, Hudson, Damha, Cohen, „Fiber
optic biosensor for fluorimetric detection of DNA hybridization," Anal. Chim. Acta,
228: 205–214,
1995.
-
Prokop und Bajpai, „Recombinant
DNA Technology I," Conference
on Progress in Recombinant DNA Technology Applications, Potosi,
MI, 3.–8. Juni
1990, Ann. N.Y. Acad. Sci., 646: 1–83, 1991.
-
Qin, D. R. Pahud, Y. Ding, A. U.
Bielinska, J. F. Kukowska-Latallo, J. R. Baker, Jr., und J. S. Bromberg, „Efficient
transfer of genes into murine cardiac grafts by Starburst polyamidoamine
dendrimers", Hum.
Gene Ther., 9(4): 553–60,
1998.
-
Rose, Anal. Chem., 65(24): 3545–3549, 1993.
-
Rossi et al., AIDS Res. Hum. Retrovir.,
8: 183, 1992.
-
Ruskowski et al., Cancer, 80(12 Suppl): 2699–2705, 1997.
-
Saiki, Gelfand, Stoffel, Scharf,
Higuchi, Horn, Mullis, Erlich, „Prime-directed enzymatic
amplifiaction of DNA with a thermostable DNA polymerase," Science, 239: 487– 491, 1988.
-
Sakthivel, I. Toth und A. T. Florence, „Syntehsis
and physicochemical properties of lipophilic polyamide dendrimers", Pharm. Res., 15(5):
776–82, 1998.
-
Sarver et al., Science, 247: 1222–1225, 1990.
-
Saville und Collins, Cell, 61: 685–696, 1990.
-
Saville und Collins, Proc. Natl.
Acad. Sci. USA, 88: 8826–8830,
1991.
-
Scanlon et al., Proc. Nail. Acad.
Sci. USA, 88: 10591– 10595,
1991.
-
Scaringe et al., Nucl. Acids Res.,
18: 5433–5441,
1990.
-
Schena, Shalon, Davis, Brown, „Quantitative monitoring
of gene expression patterns with a complementary DNA microarray," Science, 270: 467–470, 1995.
-
Segal, „Biochemical Calculations" 2. Auflage, John
Wiley & Sons,
New York, 1976.
-
Shoemaker, Lashkari, Deval, Morris,
Mittman, and Davis, „Quantitative
phenotypic analysis of yeast deletion mutants using a highly parallel
molecular bar-coding strategy," Nat.
Genet., 14(4): 450–456, 1996.
-
Sigust et al., „Surface Immobilization of
Biomolecules by Light," Opt.
Eng., 34: 2338, 1995.
-
Stetsenko, Lubyako, Potapov, Azhikina, Sverdlov,
Tetrahedron Lett., 37: 3571–3574,
1996.
-
Stevenson, Johnson, Vo-Dinh, „Synchronous
luminescence: a new detection technique for multiple probes used
for DNA sequencing," Biotechniques,
16: 1104–1110,
1994.
-
Taira, et al., Nucl. Acids Res.,
19: 5125–5130,
1991.
-
Thiede, Bayerdorffer, Blasczyk, Wittig,
Neubauer, Nucleic Acids Res., 24: 983–984, 1996.
-
Thisted, Just, Petersen, Hyldig-Nielsen, Godtfredsen,
Cell Vision, 3: 358–363,
1996.
-
Thomson et al, Tetrahedron, 51: 6179–6194, 1995.
-
Tomic et Nucl. Acids Res., 12: 1656,
1990.
-
Topchieva, P. Mischnik, G. K hn,
V. A. Polyakov, S. V. Elezkaya, G. I. Bystryzky and K. I. Karezin, „Novel
Derivatives of Cyclodextrins, Modified with Poly(ethylene Oxide
and Their Complexation Properties, Bioconjug. Chem., 9(6): 976–682, 1998.
-
Ulmann, Will, Breipohl, Langner,
Ryte, Angew. Chem., Int. Ed. Engl., 35: 2632–2635, 1996.
-
Upender et al., Biotechniques, 18:
29–31, 1995.
-
Usman und Cedergren, TIBS, 17: 34,
1992.
-
Ventura et al., Nucl. Acids Res.,
21: 3249–3255,
1993.
-
Veselkov, Demidov, Nielsen, Frank-Kamenetskii,
Nucl. Acids Res., 24: 2483–2487,
1996.
-
Vickers, Griffith, Ramasamy, Risen,
Freier, Nucl. Acids Res., 23: 3003–3008, 1995.
-
Vo-Dinh, Griffin, Sepaniak, „Fiber
optic fluoroimmunosensors," In:
Fiber Optic Chemical Sensors and Biosensors, O. S. Wolfbeis (Hrsg.),
CRC Press, Boca Raton, FL, 1991.
-
Vo-Dinh,Houck, Stokes, „Surface-enhanced Raman
gene probes," Anal.
Chem., 66: 3379–3383, 1994.
-
Vo-Dinh, In. Room Temperature Phosphorimetry
for Chemicl Analysis, Wiley, New York, 1989.
-
Vo-Dinh, Isola, Alarie, Landis, Griffin,
Allison, „Development
of a multiarray biosensor for DNA diagnostics," Instrum. Sci. Tech., 1998 (IN PRESS).
-
Vo-Dinh, Tromberg, Griffin, Ambrose,
Sepaniak, Gardenhire, „Antibody-based
fiberoptics biosensor for the carcinogen benzo[a]pyrene," Appl. Spectrosc.,
5: 735–738,
1987.
-
Vo-Dinh, Wintenberg, Erickson, Isola,
Alarie, „Development
of a DNA biochip for gene diagnosis," Proceedings of the Conference on Biomedical
Sensing and Imaging Technologies, San Jose, CA, 26.–29. Jan.
1998.
-
Walker et al., Proc. Nail. Acad Sci.
USA, 89(1): 392– 396,
1992. Wang, Stacy, Binder, Marin-Padilla, Sharpe, Speck, „Disruption
of the Cbfa2 gene causes necrosis and hemorrhaging in the central
nervous system and blocks definitive hematopoiesis," Proc. Natl. Acad.
Sci. USA, 93: 3444–3449, 1996a.
-
Wang, Stacy, Miller, Lewis, Gu, Huang,
Bushweller, Bories, Alt, Ryan, Liu, Wynshaw-Boris, Binder, Marin-Padilla, Sharpe,
Speck, „The
CBFβ subunit
is essential for CBFα2
(AML1) funtion in vivo," Cell,
87: 697–708,
1996b.
-
Watson, J. D. et al., Molecular Biology
of the Gene, 4. Auflage, W. A. Benjamin, Inc., Menlo Park, CA, 1987.
-
Webb und Hurskainen, J. Biomol. Screen.,
1: 119–121,
1996.
-
Weerasinghe et al., J. Virol., 65:
5531–5534, 1991.
-
Wibur, P. M. Pathare, D. K. Hamlin,
K. R. Buhler und R. L. Vessella, „Biotin Reagents for Antibody
Pretargeting. 3. Synthesis, Radioiodination, and Evaluation of Biotinylated
Starburst Dendrimers",
Bioconjug. Chem., 9(6): 813–825,
1998. Seeger et al., Biotechniques, 23(3): 512–517, 1997.
-
Wolinsdy, Korber, Neumann et al., „Adaptive evolution
of human immunodeficiency virus-type I during natural course of
infection," Science,
27237–542, 1996.
-
Woolf et al., Proc. Natl. Acad. Sci.
USA, 89: 7305–7309,
1992.
-
Wu, S. J. und Dean, D. H., „Functional
significance of loops in the receptor binding domain of Bacillus thuringiensis
CryIIIA δ-endotoxin," J Mol. Biol. 255(4):
628–640,
1996.
-
Yu et al., Proc. Natl. Acad. Sci.
USA, 90: 6340–6344,
1993.
-
Zhou et al., Mol. Cell Biol., 10:
4529–4537, 1990.
-
<110> VO-DINH, TUAN WINTENBERG, ALAN
ERICSON, MILTON N.
<120> MIKROSYSTEM MIT INTEGRIERTER
BIOCHIPSCHALTUNG
<130> ORNL:024P
<140> UNBEKANNT
<141> 1998–11–25
<150> US08/979,762
<151> 1997–11–26
<160> 1
<170> PatentIn Ver. 2.0 <210> 1
<211> 20
<212> DNA
<213> Künstliche Sequenz
<220>
<223> Beschreibung der künstlichen
Sequenz: SYNTHETISCH
<400> 1
cctcctcctt
cccagcaggg 20