DE69736815T2 - Gel und polster-vorrichtung - Google Patents

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Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Gel und verschiedene hergestellte Gegenstände wie beispielsweise eine Polsterauskleidung mit einem Gewebe an der Innenseite und/oder Außenseite von ihr, einer Polsterarretierauskleidung mit einem hinzugefügten metallenen mit einem Gewinde versehenen Einsatz, eine mit einem offenen Ende versehenen Polsterkniehülse oder Polsterellenbogenhülse, ein Polstergewebe und ein flaches Polsterblatt, die sämtlich zum Verbessern des Komforts bei dem Träger nützlich sind. Außerdem ist ein Hülsenelement beschrieben und ein verstärktes Hülsenelement für ein Umschließen eines Amputationsstumpfes, vorzugsweise ein gepolsterter Strumpf für eine Anwendung bei beispielsweise Amputierten, bei denen eine Amputation unterhalb des Knies erfolgte (BK). Das Hülsenelement und die Polstervorrichtungen sind vorzugsweise in einem Konturformpassaufbau vorgesehen, der, wenn er getragen wird, bis über das Knie oder über den Ellenbogen kommt und an einer rechten oder linken Seitenabschrägung der Knochenerhebung von dem Rückstand (Stumpf) angepasst ist, oder sie sind in einer einfachen Röhrenform (das heißt ein Röhrenstrumpf) mit verschiedenen optionalen Polsterungen vorgesehen. Ein Polstermaterial kann wahlweise an der Innenseite und/oder Außenseite der erfindungsgemäßen Hülsen, Auskleidungen und dem Blatt zum minimalen Gestalten des unangenehmen Empfindens von beispielsweise einer orthotischen Vorrichtung wie beispielsweise ein Kniekorsett oder einer prothetischen Vorrichtung (Prothese) wie beispielsweise ein künstlicher Arm oder ein künstliches Bein vorgesehen sein. Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel ist das Polstermaterial im Hinblick auf die Dicke eingestellt und hat eine ungleichförmige Dicke über die Gegenstandsoberfläche. Bei einem anderen bevorzugten Ausführungsbeispiel haben die Hülsen und die Auskleidung ein Polstermaterial in einem Aufbau eines mit Vertiefung versehenen Achilles, wobei das Polstermaterial nicht bei dem Träger an einem Abschnitt an der oberen Hinterseite (das heißt eine Kniekehlenfalte) oder an der oberen Vorderseite (das heißt einer Falte an der Beuge am Ellenbogen, etc.) von der Gliedmaße oder Rückstand nicht in Kontakt steht oder bei dem Träger an diesen Positionen minimal in Kontakt steht, während das Polstern etc. an dem Knie oder Ellenbogen vorgesehen wird beispielsweise bei dem dünnen Gestalten des Polstermaterials, sogar wenn die Auskleidung, die Hülse etc. bis über die Verbindung kommt. Beispielsweise kann das Polstermaterial in diesen Bereichen dünner als an anderen Stellen sein. Bei speziellen Anwendungen wie beispielsweise für Symes-Amputationen kann eine dünnere Beschichtung aus Gel an dem distalen Ende einer Hülse oder einer Auskleidung angewendet werden.
  • Erörterung des Stands der Technik
  • Zumindest in den letzten 80 Jahren haben Amputierte röhrenartige Strümpfe über ihre Restgliedmaßen getragen. Baumwolle, Wolle und Mischungen aus Baumwolle und Wolle sind typischerweise angewendet worden. Später wurden mit dem Aufkommen von synthetischen Materialien, Nylon und anderen Textilien inklusive solche mit einem gewissen Maß an einer Elastizität, ebenfalls angewendet worden.
  • Bei einer typischen unterhalb des Knies vorhandenen Prothese (BK) kann der Stumpf eines Amputierten sich in der Fassung „kolbenartig bewegen", wobei während der Ambulation (während des Gehens) der Stumpf in der Fassung der Prothese nach oben gelangt, bis die Befestigungseinrichtung, die die Prothese an dem Träger hält, bewirkt, dass die Prothese mit dem Stumpf angehoben wird. Auf dem Weg nach unten kann Luft zwischen dem Reststück und dem Stumpfstrumpf oder zwischen der Prothesefassung und dem Strumpf oder zwischen einer Fassungsauskleidung und einem Strumpf eingefangen werden.
  • Bei Wollstrümpfen und Baumwollstrümpfen, die atmen können und die nicht luftdicht sind, ist dieser Kolbenbewegungseffekt kein größeres Problem im Hinblick auf die Erzeugung von Geräuscheffekten. Da Wolle und Baumwolle keinen festen Formsitz an einem Rückstand bilden können, ordnet jedoch der Amputierte typischerweise ein Material um den Rückstand herum, wenn dieser einmal in die prothetische Vorrichtung gesetzt ist, oder fügt weitere Strümpfe hinzu, um die Dicke zu erhöhen, oder zieht dickere Strümpfe an, um das erforderliche Sitzen vorzusehen. Es ergibt sich bei Strümpfen, die nicht atmen und die beispielsweise aus einem polymerischen Material hergestellt sind, ein Problem dann, wenn der Rückstand in der prothetischen Vorrichtung sich kolbenartig bewegt: unangenehme Geräuscheffekte wie beispielsweise Sauggeräusche und Gurgelgeräusche werden erzeugt, die aufdringlich und ungeeignet sind und den Träger häufig in Verlegenheit bringen. Außerdem erzeugen derartige Lufttaschen ungleichförmige Drücke und Belastungsungleichmäßigkeiten an der Haut, was bei dieser Irritationen hervorruft.
  • Schließlich tritt bei vielen Amputierten ein Anschwellen des Stumpfes auf. Wenn der Rückstand sich in einer prothetischen Fassung befindet, kann sich der Stumpf in bedeutsamem Maße zusammenziehen, und wenn er aus der Fassung herausgenommen wird, neigt der Stumpf dazu, dass er sich innerhalb von Minuten nach dem Herausnehmen ausdehnt. Dieses Ausdehnen und Zusammenziehen des Rückstands trägt zu der Entwicklung von Lufttaschen und zu der Erzeugung von aufdringlichen Geräuschen bei, da ein Strumpf, der einen komfortablen Sitz an dem ausgedehnten Stumpf vorgesehen haben kann, locker wird mit der Gelegenheit zum Ausbilden von Lufttaschen, wenn der Rückstand in die prothetische Fassung eingesetzt wird. Außerdem kann im Laufe der Zeit der Rückstand des Amputierten im Hinblick auf die Größe sich einstellen, wobei er üblicherweise schrumpft. Wenn diese Änderungen auftreten, erhöhen sie die Möglichkeit des Auftretens des Kolbenbewegungseffekts, der vorstehend beschrieben ist. Zusätzlich zu der Unannehmlichkeit, die durch die durch die kolbenartige Bewegung erzeugten Geräuscheffekte bewirkt wird, ergibt sich bei gepolsterten Strümpfen, die die Lufttaschenausbildung ermöglichen oder zu dieser beitragen, ein schneller Verschleiß, und wenn sie nicht des Öfteren ersetzt oder gewechselt werden, führt dies zu Verletzungen und dergleichen an dem Rückstand.
  • Gegenwärtig zur Verfügung stehende gepolsterte Strümpfe für den Rückstand sind röhrenartig oder chronisch und sehen keinen Formsitz an dem Rückstand des Amputierten vor. Unabhängig davon, ob derartige Strümpfe mit einem internen und/oder externen Polstermaterial versehen sind, können sie die Lufttaschen nicht vermeiden. Während ein Stumpf eine grob konische oder kubische Form im Allgemeinen haben kann, gibt es unveränderliche mit Vertiefungen versehene Bereiche an beispielsweise der medialen Seite von dem vorstehenden Schienbeinknochen (Tibia). Im Allgemeinen ist in einem Bereich unterhalb des Knies an dem Reststück der Gliedmaße an der linken Seite der mit Vertiefungen versehene Bereich vorherrschend an der rechten Seite des Schienbeinknochens (Tibia). Typischer Weise ist außerdem ein kleinerer mit Vertiefungen versehener Bereich an der linken Seite vorhanden. Für rechtsseitige Restgliedmaßen findet sich der vorherrschende mit Vertiefungen versehene Bereich an der linken Seite des Knochens, wobei kleinere mit Vertiefungen versehene Bereiche sich an der rechten Seite befinden. Üblicherweise tritt die größte Vertiefung unmittelbar unterhalb der Patella an jeder Seite auf. Außerdem haben linksseitig Amputierte typischerweise eine rechtsseitige Abschrägung an der Knochenerhebung/-vorsprung des Stumpfes unterhalb des Knies, und rechtsseitig Amputierte haben eine ähnliche Abschrägung an der linken Seite. Herkömmliche röhrenartige oder konische elastische Strümpfe können nicht ohne weiteres diese verschiedenen variablen Zustände berücksichtigen, ohne dass sie außerordentlich hohe Niveaus an elastischer Spannung aufbringen, die die am weitesten außen befindlichen Punkte entlang des Umfangs des Stumpfes komprimieren, wobei dies ein unangenehmes Empfinden und einen ungleichförmigen Sitz bewirkt.
  • Üblicherweise befestigen Amputierte eine prothetische Gliedmaße an ihrem Restgliedmaß mittels einer steifen Fassung bzw. Hülse, einer Auskleidung und einer Aufhängungseinrichtung. Die steife Hülse ist häufig maßangefertigt, um mit der Form des in Frage kommenden Restgliedmaßes des Anwenders übereinzustimmen, und sie kann aus thermoplastischen oder Faser verstärkten thermisch aushärtenden Materialien (Duroplaste) hergestellt sein, kann aber auch aus Holz, Metall, etc, hergestellt sein. Da derartige harte Materialien im Allgemeinen unbequem sind, wenn sie in einem engen Kontakt mit der Haut eine lange Zeitspanne lang verweilen, insbesondere im Last aufnehmenden Zustand, werden Auskleidungen und/oder prothetische Strümpfe häufig als Zwischenelemente zwischen der harten Hülse und dem Restgliedmaß verwendet, um die Bequemlichkeit zu erhöhen. Derartige Auskleidungen sind im Allgemeinen von einer Offenzellschaumart wie beispielsweise Pelite oder Kemblo, können aber auch aus Materialien der Silikonart, Urethanart, etc. hergestellt sein. Siehe beispielsweise die Druckschriften US 5 258 037 und US 5 376 132 . Prothetische Strümpfe können, wie dies vorstehend erwähnt ist, aus Wolle, Baumwolle, synthetischen Materialien und dergleichen hergestellt sein, und Amputierte neigen eher dazu, dass sie Auskleidungen und Strümpfe bevorzugen, die mit Leichtigkeit gewechselt werden, um das Reinigen zu erleichtern, damit Volumenänderungen in dem Restgliedmaß Platz haben oder um Raum für verschiedene Aktivitäten des Anwenders zu bieten.
  • Aufhängungssysteme, die Unterstützung bieten, um eine prothetische Gliedmaßen an Ort und Stelle zu halten, können aber müssen nicht ein einstückiges Bestandteil der steifen Hülse und/oder der Auskleidung sein. Beispiele von Aufhängungssystemen umfassen einen suprakondylären Gurt oder Hüftgurt, Verbindungssysteme und Korsettsysteme, Neoprenhülsen oder Latexhülsen, Hülsenösen, die den Kondylus ergreifen, Saugsysteme oder Stiftarretiersysteme (Sicherungssysteme), wie beispielsweise jene, bei denen der Stift an einer Auskleidung angebracht wird und die Arretierung an einer harten Hülle befestigt wird, etc. Beispiele von typischen Aufhängungssystemen finden sich beispielsweise in den Druckschriften US 4 923 474 , US 4 923 475 , US 5 007 937 , US 5 108 456 , US 5 201 773 , US 5 201 774 , US 5 246 464 , US 5 263 923 , US 5 314 497 , US 5 387 245 , US 5 376 131 und US 5 405 405 .
  • Die Druckschrift US 4 517 688 beschreibt ein künstliches Bein für eine gelegentliche Anwendung, das ein Polsterstück aus steifem Material an seinem unteren Ende und eine zylindrische Umhüllung aus einem relativ nicht expandierbaren Material aufweist, das sich von dem unteren Ende nach oben erstreckt und einen oberen Abschnitt für die Aufnahme des Stumpfes eines Trägers aufweist. Verschiedene aufblasbare Komponenten sind innerhalb der Umkleidung definiert, wobei ein ringartiger Raum umfasst ist, der so eingerichtet ist, dass er den Stumpf umgibt.
  • Jedoch leiden, wie dies auch aus der vorstehend dargelegten Beschreibung des Stands der Technik hervorgeht, sämtliche derzeitigen Zwischenflächen für eine Verwendung zwischen der Restgliedmaße des Amputierten und einer prothetischen Vorrichtung an den Nachteilen, die Maßanfertigung (und die entsprechenden langen Vorlaufzeiten), hohe Kosten, geringe Haltbarkeit, Raumanforderungen (zu lang, zu hohes Profil, etc.), Geräusche aufgrund beispielsweise der Lufttaschen, die sich zwischen der Auskleidung und der Restgliedmaße ausbilden, Hautirritationen, ein eingeschränkter gemeinsamer Bewegungsbereich, ein Mangel an Unterbringungsraum für die Änderungen der Stumpfgeometrie, unangenehme Gerüche, Verfärbungen, Unbequemlichkeit, etc.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung wird eine Polsterhülse mit offenem Ende vorgesehen, die so aufgebaut ist, dass sie eine Gliedmaße eines Trägers aufnimmt und eine Innenseite, eine Außenseite, ein erstes offenes Ende, ein zweites offenes Ende und einen Zwischenabschnitt aufweist, der zwischen dem ersten offenen Ende und dem zweiten offenen Ende vorgesehen ist, wobei die Polsterhülse eine polymerische Hülse ist, die an entweder der Innenseite oder der Außenseite von ihr mit Gewebe vollständig beschichtet ist und an der anderen Seite mit Gewebe lediglich an dem Zwischenabschnitt beschichtet ist.
  • Die polymerische Hülse kann eine Silikonhülse oder eine Urethanhülse sein. Vorzugsweise weist die polymerische Hülse eine geschäumte oder nicht geschäumte Gelzusammensetzung auf, die ein Blockkopolymer und Mineralöl aufweist.
  • Die Hülse der vorliegenden Erfindung kann eine mit offenem Ende versehene Polsterkniehülse oder -ellenbogenhülse sein, die an beiden Enden offen ist und die, wenn sie von einem Amputierten getragen wird, die Restgliedmaße und die prothetische Vorrichtung so abdecken kann, dass eine verstärkte Stützung für die prothetische Vorrichtung vorgesehen wird oder eine Abdichtung für ein Saugaufhängungssystem, und wenn sie von einem Nichtamputierten getragen wird, eine polsternde oder verbindende Stützung oder Schutz vor Umgebungselementen vorsieht, Gewebe-/Gel-Zusammensetzungen in Röhrenform werden bevorzugt. Für eine Verwendung als eine Abdichtung kann die Hülse der vorliegenden Erfindung über den Strümpfen, mit geschlossenem Ende versehenen Hülsen, Einpasshülsen, etc. getragen werden.
  • Ein flaches Polsterblatt, das aus Gel und Gewebe hergestellt ist, kann verwendet werden, um die Hülse der vorliegenden Erfindung zu gestalten.
  • Eine Hülse gemäß der vorliegenden Erfindung zum Umschließen eines Amputationsstumpfes kann eine röhrenartige Formpassform haben und kann ein Abschrägungsmuster und eine Konturformpassung haben, die in gleicher Weise eine Unterbringungsmöglichkeit für einen linksseitig Amputierten und einen rechtsseitig Amputierten schafft, und eine Zwischenfläche zwischen dem Rückstand des Amputierten und einer prothetischen Vorrichtung (Prothese) vorsehen.
  • Die mit dem offenen Ende versehene Hülse kann außerdem Möglichkeiten schaffen für die im Laufe der Zeit erfolgende Abgabe von Hautpflegemittel, Biozid, etc.
  • Eine Abdichtung kann an der Außenseite und/oder Innenseite von der Hülse mit offenem Ende der vorliegenden Erfindung vorgesehen sein, wobei die Gewebe- oder Gelfläche der Hülse mit einer elastischen luftdichten Formabdichtung in der Form eines Bandes, etc. an der Außenseite und/oder Innenseite von dieser vorgesehen ist. Die Abdichtung ist vorzugsweise aus Gel, Silikon, Thermoplastik, etc. gestaltet.
  • Eine vollständigere Würdigung der vorliegenden Erfindung und vieler ihrer sie begleitenden Vorteile ergeben sich ohne Weiteres aus der nachfolgenden Darlegung der detaillierten Beschreibung in Verbindung mit den beigefügten Zeichnungen.
  • 1 zeigt ein typisches Muster für das reflektierte aus zwei Stücken bestehende Formeinpasshülsenelement.
  • 2 zeigt eine Ansicht von vorn (A) und eine Seitenansicht (B) von dem Hülsenelement, das eine stumpfartige Form umschließt, wobei mit 1a und 1b Musterelemente a bzw. b in 1 bezeichnet sind.
  • 3 zeigt ein typisches Muster für das wahlweise mit Band versehene aus drei Stücken bestehende Formeinpasshülsenelement, wobei ein Stück (a) bei dem Muster von 3 wahlweise vorhanden sein kann. Das Stück (a) kann auch bei dem Muster von 1 angewendet werden, um ein Oberseitenband vorzusehen.
  • 4 zeigt ein Hülsenelement, das aus dem Muster von 3 zusammengebaut ist, wobei a, b und c den Mustern a, b bzw. c in 3 entsprechen.
  • 5 zeigt eine Polsterauskleidung mit gleichförmiger Wanddicke.
  • 6 zeigt eine Polsterauskleidung mit einer abgeschrägten Wanddicke an dem offenen Ende.
  • 7 zeigt eine Seitenansicht und eine Ansicht von vorn von einer Polsterauskleidung, die eine mit Kontur versehene Innenfläche hat, die ein Polstermaterial mit variabler Dicke an Abschnitten der Auskleidung vorsieht, die für das Vorsehen einer besonders gewählten Polsterung bei dem Anwender gedacht sind.
  • 8 zeigt eine mit offenem Ende versehene Polsterkniehülse oder Polsterellenbogenhülse mit einer Gewebeabdeckung gemäß der vorliegenden Erfindung und einer optionalen Ausdünnung an beiden Enden.
  • 9 zeigt eine Arretierauskleidung mit einer Andockeinrichtung an ihrem distalen Ende.
  • 10 zeigt eine Formeinpasshülse mit einem optionalen Fenster aus einem durchsichtigen Kunststoffmaterial, etc. in dem Gewebe.
  • 11 zeigt eine mit offenem Ende versehene Kniehülse oder Ellenbogenhülse in Position und in Kontakt mit einer Polsterauskleidung und einer prothetischen Vorrichtung.
  • 12 zeigt eine Polsterarretierauskleidung mit einer Verstärkung. Der mit einem Gewinde versehene Einsatz ist eingeformt.
  • Die bevorzugten Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung wenden eine Zusammensetzung aus polymerischem Gel an, die vorzugsweise ein Blockkopolymer und wahlweise Mineralöl aufweist, Die Gele können ungeschäumt sein oder geschäumt sein mit beispielsweise einem Schäummittel. Das Mineralöl kann anhand von 0 bis 90 Gew.-% auf der Grundlage des gesamten Gelgewichts vorhanden sein, wobei 20 bis 50 Gew.-% eher bevorzugt wird, aber auch inklusive sämtlicher von irgendeiner bestimmten Menge mit 5, 10, 15, 20, 25, 30, 35, 40, 45, 55, 60, 65, 70, 75 und 80 Gew.-% und alle Werte und Bereiche zwischen all diesen aufgelisteten Werten vorhanden sein. Das Gel hat vorzugsweise einen Durometer bzw. eine Härte (Shore A) von 0 bis 20 und vorzugsweise einen Durometer bzw. eine Härte, die mit (±10%) der menschlichen Haut übereinstimmt oder diesem Wert nahe kommt. Vorzugsweise ist das Öl auf der Basis gleichen Gewichts oder in einem Gewichtsverhältnis von ¼ in Bezug auf die Menge an vorhandenem polymerischen Material vorhanden. Noch eher wird bevorzugt, dass der Geldurometer von 1 bis 100 Shore 00 ist, wobei am ehesten 5 bis 35 bevorzugt wird. Das vorhandene polymerische Material ist vorzugsweise ein Styren-Isopren/Butadien-Blockkopolymer oder Styren-Ethylen/Butadien-Styren-Blockkopolymer. Bevorzugte Beispiele von derartigen polymerischen Materialien, die hierbei nützlich sind, umfassen C-Flex 1970-W5 (R70-339-000), C-Flex 1960-W5 (wobei beide hergestellt werden von der Consolidated Polymer Technologies, Largo, Florida, U.S.A.) und Kraton G1654 (hergestellt von der Shell Chemical Co.). Für die Materialien C-Flex ist ein besonderes bevorzugtes Verhältnis 1 Teilen Öl pro 2 Teile Material C-Flex.
  • Bevorzugte Verhältnisse von Polymer zu Mineralöl sind 1/1 - 4/1 unter Verwendung von C-Flex 1970-W5 oder 1960-W5, 1 Teil Kraton G1654 : 2,75 Teile Mineralöl und 14 Teile Kraton G1654 : 15 Teile C-Flex R70-306 (oder R70-190 oder R70-251 oder eine beliebige Mischung aus ihnen) : 40 Teile Mineralöl. Die Materialien C-Flex R70-330-000, R70-306, -190 und -251 werden ebenfalls hierbei bevorzugt und sind Erzeugnisse der Consolidated Polymer Technologies. Sie sind Mischungen aus Blockkopolymer S-EB-S oder Blockkopolymer SIB mit Mineralöl. 10 Teile Kraton G1654 und 11 Teile C-Flex R70-306 und 27 Teile Öl Duoprim 70 werden ebenfalls bevorzugt. Ein hochgradig bevorzugtes Gel ist 62,5 C-Flex 1970-W5 und 37,5 Carnationmineralöl. 55–65% C-Flex 1970-W5 und 45–35% Öl werden ebenfalls bevorzugt. Außerdem wird bevorzugt eine Zusammensetzung aus 26–65 Gew.-% Styren-Isopren/Butedien-Blockkopolymer und 35–74 Gew.-% Mineralöl. Hierbei können 27, 28, 29, 30, 35, 40, 45, 50 und 55 Gew.-% SIB mit Öl in einem Bereich von 73, 72, 71, 70, 65, 60, 55, 50 und 45 Gew.-% angewendet werden. Sämtliche Prozentangaben sind Angaben in Gew.-%, sofern dies nicht anderweitig aufgezeigt ist.
  • Die bevorzugten hierbei nützlichen und vorstehend aufgelisteten Polymere (die Materialien C-Flex und Kraton) umfassen zusätzlich zu Styren-Isopren/Butadien- oder Styren-Ethylen/Butadien-Styren-Blockkopolymere (die mit Mineralöl in dem Fall von zumindest den Materialien C-Flex 1970-W5, R70-339-000, R70-306, -190 und -251 vermischt sind) auch Styren-Butadien-Styren und beliebiges thermoplastisches Elastomer mit den Eigenschaften Shore A und/oder Shore 00, die vorstehend aufgelistet sind und die mit Mineralöl gemischt werden können. Mischungen von sämtlichen erwähnten Polymeren können angewendet werden. Verschiedene bevorzugte polymerische Materialien, die bei sämtlichen Aspekten der vorliegenden Erfindung nützlich sind, sind nachstehend spezieller unter Bezugnahme auf das Hülsenelement der vorliegenden Erfindung beschrieben.
  • Das hierbei verwendete Mineralöl ist vorzugsweise gereinigtes Mineralöl und ist vorzugsweise die Sorte USP. Nelkenmineralöl (Carnationmineralöl) wird bevorzugt.
  • Eine Polsterauskleidung und eine Polsterarretierauskleidung, die die vorliegende Erfindung ausführen, können eine gesamte Röhrenstrumpfform haben oder können formgepasst werden (nachstehend ist dies ausführlicher unter Bezug auf das erfindungsgemäße Hülsenelement beschrieben). Diese Formen beziehen sich gattungsgemäß auf strumpfförmige Bedeckungen. Die Hülsenpolsterauskleidung und Polsterarretierauskleidung können bei einem Bereich an Größen des Rückstandes oder der normalen Gliedmaße mit einem Minimum an Lufttaschen oder ohne Lufttaschen passen, wobei sie über das Knie oder den Ellenbogen kommen, wenn sie getragen werden, und haben vorzugsweise einen Elastizitätsbereich von 10 bis 2400% und einen Bereich eines distalen Radius von ¾'' bis 4'' (2 bis 10 cm) oder das Maß, das bei dem Träger erforderlich ist. Die mit dem offenen Ende versehene Hülse der vorliegenden Erfindung, die Polsterauskleidung und die Polsterarretierauskleidung können aus dem vorstehend erwähnten Gel selbst mit einer Gewebebeschichtung und mit einer geeigneten Naht, sofern dies erforderlich ist, hergestellt sein. Zumindest drei Normgeometrien können für sowohl die Polsterauskleidung als auch die Polsterarretierauskleidung vorgesehen sein, wobei diese Geometrien 1) eine gleichförmige Wand 2) eine abgeschrägte Wand und 3) eine mit einer Kontur versehene Wand sind. Diese Geometrien sind auch im Hinblick auf das nachstehend erörterte mit offenem Ende versehene Hülsenelement nützlich und beziehen sich auf die Dicke des Gels. Ein mit Vertiefung versehener Achillesaufbau (siehe unten) kann bei sämtlichen Gegenständen und Aspekten der vorliegenden Erfindung angewendet werden, wobei eine umgekehrte Abschrägung der Geldicke auch angewendet werden kann, bei der Gel an dem distalen Ende dünn ist und sich zu dem offenen Ende hin verdickt.
  • Die mit der gleichförmigen Wand versehene Polsterauskleidung bzw. Polsterarretierauskleidung hat in einfacher Weise eine gleichförmige Geldicke. Mit abgeschrägter Wand versehene Polsterauskleidungen bzw. Polsterarretierauskleidungen sind im Allgemeinen jene, die eine Gellage haben, die distal dicker ist für ein zusätzliches Polstern (und weil der größte Teil des Schrumpfens von der Restgliedmaße an diesem Punkt der Gliedmaße auftritt) und proximal dünner ist (in der Nähe des offenen Endes von der Auskleidung), um sich einfacher mit der Restgliedmaße zu vermengen bzw. eine Schnittstelle zu dieser zu bilden oder umgekehrt bei beispielsweise Symes-Amputationen. Mit Kontur versehene Wandpolsterauskleidungen bzw. Polsterarretierauskleidungen haben gänzlich eine ungleichmäßige Gelverteilung, um dort, wo es benötigt wird, Polstereffekte vorzusehen, und haben bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel eine dünnere hintere Mitte und Oberseite, um einen maximalen Bewegungsbereich optional mit einem dickeren distalen Ende zu ermöglichen sowohl vorn-medial als auch vorn-lateral bei einer geringeren Dicke in dem Bereich zwischen diesen beiden Bereichen, um so typische Knochenvorsprünge zu polstern. Mit Kontur versehene Wandauskleidungen sind häufig distal dicker und Maßanfertigungsformen können leicht vorgesehen werden, um den einzelnen Anwender zufrieden zu stellen. Beispielsweise hat bei der Auskleidung von 7 der schraffierte Bereich eine Gel- oder Polymermaterialpolsterdicke von 13 mm, der mit Punkten versehene Abschnitt eine Dicke von 11 mm, die Vorderseite der Auskleidung eine Dicke von 9 mm und der Abschnitt hinter dem Knie eine Dicke von weniger als 9 mm.
  • Für sowohl die Polsterauskleidung als auch die Polsterarretierauskleidung der vorliegenden Erfindung umfassen Kombinationen aus Gel mit Gewebe die Möglichkeit Gel mit einer Formeinpasshülse aus zwei Stücken oder aus drei Stücken (dies ist nachstehend beschrieben). Andere Aufbauarten umfassen eine Gelbeschichtung im Inneren einer Röhrenstrumpfgewebeform.
  • Geschäumte oder nicht geschäumte thermoplastische Elastomere oder lediglich Gummi können auch als Polstermaterial allein oder in Kombination mit dem Gel bei sämtlichen Gegenständen der vorliegenden Erfindung angewendet werden. Der Ausdruck „thermoplastische Elastomere" trägt seine typische Bedeutung und schließt das vorstehend beschriebene Gel aus. Thermisch aushärtende Elastomere wie beispielsweise Silikone können ebenfalls angewendet werden. Die geschäumten Materialien können Mineralöl ausschließen. Der Einschluss der thermoplastischen Elastomere in dem Gel (die wahlweise geschäumte Mischung) ist vorteilhaft, wenn die Erzeugnisse maßangefertigt werden, da derartige Erzeugnisse die Form einer Gliedmaße oder eines Modells einer Gliedmaße einnehmen können, wenn beispielsweise Wärme und/oder Druck aufgebracht werden. Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel kann das Gel geschäumt werden und allein oder in Kombination mit Gewebe in sämtlichen Formen der vorliegenden Erfindung inklusive des Hülsenelements (mit dem offenen Ende oder geschlossen) in der Form eines Röhrenstrumpfes etc. angewendet werden.
  • Außerdem können bei den vorliegenden Gegenständen der Herstellung inklusive der Polsterauskleidung, der Polsterarretierauskleidung, der Polsterkniehülse, des flachen Polsterblattes und des Hülsenelements Wandler hierbei umfasst sein, um den Druck, die Kraft, die Temperatur etc. abzutasten, um ein Signal von der Reststückgliedmaße zu erfassen und/oder zu einer prothetischen Vorrichtung zu übertragen, um myoelektrische Signale zu senden, etc. Zusätzlich zu Wandlern kann jede beliebige elektrische Vorrichtung oder andere Abtastvorrichtung in ähnlicher Weise zum Zwecke des Erfassens, der Signalumwandlung etc. angewendet werden. Siehe beispielsweise die Druckschrift US 5 443 525 .
  • Wie dies vorstehend erwähnt ist, hat die Polsterarretierauskleidung eine Andockeinrichtung für eine Befestigung einer externen Vorrichtung etc. an der Auskleidung. Eine derartige Andockeinrichtung hat Zapfen etc, wobei diese typischerweise jene sind, die das Befestigen und Stützen einer prothetischen Vorrichtung unterstützen. Diese Andockeinrichtungen sind im Stand der Technik bekannt und werden vorzugsweise in der Polsterarretierauskleidung mittels einer direkten Formgebung eingebaut, was die Formgebung eines Adapters in das Gewebe möglicherweise durch Einspritzen, Kompression, etc. bedeutet, die Formgebung etc. unter Anwendung von vorzugsweise Urethan wie beispielsweise Urethan mit 80 Shore A (Smooth-On PMC-780), nachdem das Gel an dem Gewebe angeformt worden ist. Siehe 12. Eine derartige Andockeinrichtung, die distale Einsätze hat, kann ausgemittelt sein oder kann versetzt sein, um die Geometrien einer Restgliedmaße eines einzelnen Individuums aufzunehmen. Andere Andockeinrichtungen umfassen das Ausformen eines erhöhten Aufbaus an der Seite der Auskleidung, die dann mit einer Vertiefung an der Innenseite der prothetischen Hülse übereinstimmt, was einen Arretiereffekt ermöglicht, wenn der Anwender die Auskleidung anlegt und in eine Hülse (Fassung) steckt, und auch das Befestigen von einem oder mehreren Kabel etc. an der Auskleidung, die dann durch den Boden der Hülse gezogen werden.
  • Die mit dem offenen Ende versehene Polsterkniehülse oder Polsterellenbogenhülse der vorliegenden Erfindung (die nachstehend hierbei auch als Polsterkniehülse oder Kniehülse etc. der Kürze wegen bezeichnet ist) soll durch einen Amputierten getragen werden und eine Schnittstelle zwischen der Restgliedmaße und einer prothetischen Vorrichtung vorsehen und wird extern bei beiden getragen oder kann von einer Person getragen werden, deren Gliedmaße intakt ist, wobei die Person jedoch eine Polsterung oder eine Verbindungsstütze wünscht oder diese erforderlich ist. Die Kniehülse ist im Allgemeinen zylinderförmig oder bandförmig und an der Außenseite mit Gewebe bedeckt und an der Innenseite mit Gel beschichtet. Die Innenseite kann des Weiteren mit Gewebe ausgekleidet sein. Die Hülse kann eine beliebige Größe haben, jedoch ist sie typischer Weise von 1 bis 25'' (2,5 bis 63,5 cm) lang, inklusive 10, 15, 16 und 20'' (25, 38, 41 und 51 cm) und hat einen beliebigen Durchmesser (ungedehnt) wie beispielsweise 1 bis 10'' (2,5 bis 25 cm), wobei 2, 3½, 4 und 5'' (5, 9, 10 und 13 cm) umfasst sind. Ein Gewebe kann den mittleren Abschnitt des Inneren oder die Gesamtheit oder einen beliebigen Teil des Inneren bedecken, wenn dies erwünscht ist. Die Polsterkniehülse selbst kann eine konische (das heißt eine abgeschrägte) Form haben mit einem kleineren Durchmesser an der distalen Seite als an der proximalen Seite oder mit einem kleineren Durchmesser an der distalen Seite und an der proximalen Seite im Vergleich zu einem mittleren Durchmesser, um so die prothetische Vorrichtung oder das Restglied an dem (den) kleineren Durchmesserende(n) zu ergreifen und zu halten. Die Innengelbeschichtung kann entweder an dem distalen oder dem proximalen Ende oder an beiden Enden dünner sein und kann an der Rückseite oder dem gesamten Abschnitt von dem mittleren Abschnitt von ihr dünner sein oder fehlen, so dass die Falte des Knies oder des Ellbogens nicht eingebunden wird, wenn der Anwender den Gegenstand trägt. Vorzugsweise ist die Wanddicke des Gels an den Enden dünn unabhängig davon, ob ein Gewebe vorhanden ist, das das Gel bedeckt oder sandwichartig anordnet, oder ob die Außenseite oder die gesamte Polsterkniehülse in einfacher Weise selbst aus Gel gestaltet ist. Außerdem wird bevorzugt, dass die Umfangselastizität relativ hoch ist im Vergleich zu der relativ niedrigen axialen Elastizität.
  • Das Gel und/oder das Thermoplast, das bei sämtlichen Gegenständen der Erfindung angewendet wird, ist vorzugsweise derart vorgesehen, dass die Oberfläche, mit der der Träger oder die harte Hülse etc. in Kontakt gelangt, im Wesentlichen glatt ist, womit die Art an Oberflächen gemeint ist, die in den Zeichnungen dargestellt ist und die mit einem Tauchbeschichtungsauftrag, mit einer Schmelzbeschichtung und einer Lösungsmittelverdampfungsbeschichtung des Gels oder des Thermoplasts an dem Gewebe versehen ist.
  • Die Polsterkniehülse kann in Kombination mit der Hülse, der Polsterauskleidung oder der Polsterarretierauskleidung als eine Einrichtung für die Aufhängung einer prothetischen Vorrichtung angewendet werden oder kann allein angewendet werden. Außerdem kann an der erfindungsgemäßen Kniehülse durch Formen in dem Gel, durch eine Befestigungseinrichtung wie beispielsweise Zapfen etc. eine orthotische Knieverbindung und wahlweise Stützstäbe angebracht werden, beispielsweise derart, dass die Hülse ein Kniekorsett bildet. Ein ähnlicher Aufbau kann für Ellbogenkorsetts angewendet werden.
  • Sämtliche Gegenstände wie beispielsweise die (mit dem geschlossenen Ende versehene) Hülse und die Auskleidungen können mit Gel oder Thermoplast an ihrer Außenseite so versehen sein, dass sie mit dem Innengel der Polsterkniehülse in Kontakt gelangen und eine erhöhte Reibung zu diesem vorsehen. Ein derartiger Aufbau sieht eine zusätzliche Stütze und Aufhängung der prothetischen Vorrichtung vor. Außerdem können sämtliche Gegenstände mit einem elastischen luftdichten Formband an der Innenseite und/oder Außenseite versehen sein, wobei dieses eine Abdichtung für ein Saugsuspensionssystem ausbilden kann.
  • Das Hülsenelement der vorliegenden Erfindung zum Einschließen eines Amputationsstumpfes überwindet die Probleme, die röhrenartige oder konische Strümpfe des Stands der Technik haben, die entweder zu Lufttaschengeräuscheffekten anfällig sind oder so eingeschränkt sind, dass sie unkomfortabel sind, indem ein Hülsenelement, das in der Form von oder aus einem Muster gestaltet ist, und das erfindungsgemäße Gel, Textilmaterial, eine Kombination daraus, Elastomer oder Textilmaterial mit anderem Elastomer aufweist, das eine elastische Spannung derart vorsieht, dass das Hülsenelement an dem Restglied des Amputierten im Formsitz passt. Diese Kombination aus Hülsenmuster in der Form von Gel oder Gel und Textilmaterial oder Textilmaterial allein, etc, schafft ein Hülsenelement mit einem komfortablen Empfinden, bei dem die Erzeugung von unangenehmen Geräuschen vermieden sind, die direkt auf das Vorhandensein von Lufttaschen zwischen einem Hülsenelement und einem Restglied eines Amputierten oder zwischen dem Hülsenelement und des prothetischen Strumpfes zurückführbar sind.
  • In sämtlichen Aspekten der hierbei beschriebenen Erfindung ist die Elastizität von dem Gewebe und/oder Gel und/oder elastomerischem Material vorzugsweise ausreichend zum Unterbringen des Anschwellens oder Schrumpfens von der Restgliedmaße, was typischerweise von einem Amputierten erfahren wird, und hält noch einen engen Sitz bei. Die bevorzugte Hülse der bevorzugten Erfindung, die eine Formpasshülse umfasst, hat eine ausreichende elastische Kompression für einen Formsitz eines Stumpfs, aber ist nicht so fest, dass sie als Stumpfschrumpfungseinrichtung erachtet wird, siehe die Druckschrift US 4 840 635 . Alternativ können die Gegenstände der Erfindung geschneidert werden, um einen ausreichenden Druck zum Verringern des Anschwellens nach einer Amputation vorzusehen.
  • 1 zeigt ein typisches Muster, von dem ein Formpasshülsenelement aufgebaut ist oder zu dem es geformt wird. Das Muster ist ein reflektiertes Zweistückmuster, wobei ein Stück von ihm so gestaltet ist, dass es den Knochenvorsprung eines typischen BK-Stumpfes bedeckt und über das Knie kommt, (siehe 1a) wobei das andere Stück mit dem ersten Stück an seinen Rändern verbunden ist und den typischen Beginn von weichem Gewebe um den Stumpf herum umschreibt (siehe 1b). Die beiden Muster können verwendet werden, um zwei oder mehr Stücke aus Textilmaterial auszuschneiden, die zusammen derart gebracht werden, dass das „X" an jedem der Muster in den 1a und 1b mit dem „X" an dem anderen Muster in Kontakt gebracht werden, woraufhin das Zusammennähen der Ränder von jedem Muster in einer typischen Weise erfolgt. Wenn die beiden Stücke zusammengenäht sind, wird ein Hülsenelement vorgesehen, das eine (röhrenartige) Form wie für ein Formeinpassrestglied hat mit einem offenen Ende, in das ein Amputationsstumpf eingeführt werden kann, einem geschlossenen Ende, das zu dem offenen Ende entgegengesetzt ist, einer Innenseite und einer Außenseite. Das Zweistückmuster kann aus dem gleichen Textilmaterial oder aus unterschiedlichen Textilmaterialien ausgeschnitten werden, und die beiden Stücke des Textilmaterials können die gleiche Farbe oder unterschiedliche Farben haben. Das aus drei Stücken bestehende optionale bandartige reflektierte Muster aus 3 sieht auch eine Formpasshülse vor, wobei das Stück (a) optional ist. Während die Gestaltung mit zwei oder mit drei Stücken bevorzugt wird, da diese keine spezielle Einrichtung zum Herstellen erforderlich machen, können die gleichen Formeinpasshülsenelemente in einem einzelnen Stück mit einer gestrickten oder gewirkten Ausstattung oder durch Ausformen mit einem polymerischen Material wie das vorstehend beschriebene Gel, Thermoplast etc. ausgebildet werden. In dem Fall eines Erzeugnis, bei dem es aus dem Gel allein, Thermoplastik allein oder einer Kombination aus diesem hergestellt ist, wird das Gel zu den in den 1 und 3 abgebildeten Mustern durch eine technisch akzeptierte Einrichtung unter Verwendung von Formen etc. geformt.
  • Die Formpasshülse kann aus Gewebe, Gel, Elastomer und Kombinationen aus diesen gemäß den Mustern in den 1 oder 3 hergestellt werden. In 1a schwankt der Abstand A-B geteilt durch den Abstand B-C im Allgemeinen von 2/1 bis 1/2 und beträgt vorzugsweise 1/1. Die Breite von dem Muster in 1a an dem Punkt B geteilt durch die Breite an dem Punkt C ist allgemein ungefähr von bis 1/1, vorzugsweise ungefähr ½. In 1b ist der Abstand A-C geteilt durch den Abstand B-C im Allgemeinen vorzugsweise ungefähr 1,05 bis 1,3, wobei ungefähr 1,1 am ehesten bevorzugt wird. Bei beiden Mustern der 1 und 3 können die Abmessungen variiert werden, um so einen komfortablen Formsitz vorzusehen, der Lufttaschen vermeidet.
  • Die zwei oder mehr Stücke aus Textilmaterial, die verwendet werden, um das Formpasshülsenelement auszubilden, können zusammen genäht werden unter Verwendung einer beliebigen Art an Garn und einer beliebigen Art an Stich. Dies gilt auch für die als Röhrenstrumpf geformten Gegenstände. Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel wird wollartiges Nylon verwendet, um das aus zwei Stücken oder aus drei Stücken bestehende Formpasshülsenelement zu verbinden oder den Röhrenstrumpf unter Verwendung eines Flacharretierstichs zu säumen, der ein Stich ist, der Fachleuten gut bekannt ist. Dieser Flacharretierstich kann eine gleichmäßige nicht irritierende Naht mit einer Dehnung erzeugen, die mit Jerseygewebe vergleichbar ist.
  • Die Größe des Hülsenelements kann in Abhängigkeit von dem Restglied variiert werden, das umschlossen werden soll, indem einfach proportional das Muster verringert oder vergrößert wird, wie dies erwünscht ist. Der Ausdruck „Formpassung" der restgliedartigen (röhrenartigen) Form, der hierbei Verwendung findet, bezieht sich auf die Form des Hülsenelements, das einen Kontursitz oder eine Konturpassung an einem Amputationsstumpf vorsieht, die Lufttaschen während einer Kolbenbewegung des Amputationsstumpfes in einer prothetischen Hülse wesentlich verringert oder beseitigt, die erhalten wird, indem ein Hülsenelement vorgesehen wird, das aus zwei oder mehr Stücken aus Gewebe besteht mit dem Muster, das in 1 oder 3 beschrieben ist, und/oder erfindungsgemäßes Gel und/oder ein anderes elastomerisches Material in der Form aufweist, die durch diese Muster vorgesehen wird. Der restgliedartige Aufbau wird des Weiteren über ein Abschrägungsformverfahren erzielt, das die Konturen eines normalen Amputationsstumpfes wiedergibt.
  • Die Gewebe enthaltende Gegenstände gemäß der vorliegenden Erfindung können mit einem beliebigen Textilmaterial mit einer beliebigen Dicke (Lage) gestaltet sein. Bevorzugte Textilgewebe sind jene mit einer Elastizität, wobei Elastizitäten von 10 bis 400 % umfasst sind, wie beispielsweise dehnbare Nichtgewebe (beispielsweise die Gewebereihe Xymid® inklusive die Gewebe Wearforce® von DuPont, die bauschfähige Garne mit nicht gewebten Blattsubstraten verbinden), Lycra® mit segmentierten elastomerischen Polyurethanfasern (Spandex), Supplexnylon (ein Industrienylontextilgewebe mit einer baumwollartigen Textur und entsprechendem äußeren Erscheinungsbild), Neoprengewebe (Polychloroprengewebe), Nylon, Spinnvlies-Olefin, schleifenartiges Nylon, Spunlaced-Gewebe, Polyester, Aramidfasergewebe etc. Jedoch kann ein beliebiges Textilmaterial angewendet werden, wie beispielsweise jene, die in folgenden Veröffentlichungen beschrieben sind: Textiles, vierte Ausgabe, N.Hollen et al, MacMillan, New York 1973, The Modern Textile Dictionary, Duell, Sloan und Pearce, New York 1963 und Dyeing Chemical Technology of Textile Fibers, Trotman, E., Charles Griffin und Co., London 1975. Die Gewebe, die zum Erstellen der Gegenstände der vorliegenden Erfindung verwendet werden, sind vorzugsweise elastisch und sind vorzugsweise Jersey-Strickware, haben aber sämtlich gewebte, gestrickte d.h. gewirkte und nicht gewebte Textilgewebe. Zusätzlich zu den vorstehend erwähnten und jenen Geweben, die in den vorstehend erwähnten Referenzstellen beschrieben sind, sind auch jene umfasst, die in Band 22, Seite 762ff, und Band 16, Seite 72ff, der Encyclopedia of Chemical Technology von Kirk-Othmer, Wiley, New York, 1983 bzw. 1981 beschrieben sind. Mischungen von Arten können mit einem Säumen angewendet werden, wenn dies erforderlich ist.
  • Bevorzugte Gewebe umfassen Mischungen aus den vorstehend erwähnten Geweben die beispielsweise ein Gewebe aus Neopren, 88% Supplexnylon/12% Lycraspandex, 85% Nylon/15% Lycraspandex, 94% Polyester/6% Lycraspandex. Derartige Mischgewebe können gleichförmig gemischt sein, oder können eine Art an Faser oder vorherrschend eine Art an Faser an einer Seite von ihm haben. Beispielsweise kann bei jenen vorstehend beschriebenen Geweben, die Lycra enthalten, das Lycra gänzlich vermischt sein, kann es die Gesamtheit oder im Wesentlichen die gesamte Fläche ausmachen, oder die Gesamtheit oder im Wesentlichen die gesamte Rückseite von dem Gewebe, wenn dies einmal bei einem Gegenstand der vorliegenden Erfindung angeordnet ist.
  • Die bei der vorliegenden Erfindung verwendeten Textilgewebe können in einer aus dem Stand der Technik bekannten Art und Weise behandelt/fertig bearbeitet werden. Beispielsweise kann eine Nylontrikotfläche bei dem Textilgewebe etc. angewendet werden. Die Endbearbeitung muss nicht über den gesamten Gegenstand der Erfindung gleichförmig sein. Der Gegenstand kann wahlweise behandelt werden beispielsweise oberhalb des Knieabschnittes (oder des Ellebogenabschnittes), und wobei die gleiche Behandlung, keine Behandlung oder eine andere Behandlung unterhalb des Knies oder des Ellebogens ausgeführt wird. In ähnlicher Weise kann die Behandlung an der Außenfläche von dem Hülsenelement unterschiedlich gegenüber derjenigen an seiner Innenfläche sein.
  • Das zum Herstellen der Gegenstände der vorliegenden Erfindung verwendete Textilmaterial ist vorzugsweise elastisch (dehnbar) in einer oder mehreren, vorzugsweise zwei, Richtungen und es ist dazu in der Lage, sich auf Variationen in der Form und Größe der Restgliedmaße (des Rückstands) oder der Gliedmaße einzustellen. Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel sieht eine Kombination aus Nylon, Neopren, schleifenartiges Nylon eine ausgezeichnete Bequemlichkeit und Haltbarkeit vor. Die bevorzugten Dicken von dem Textilmaterial reichen von 0,010'' bis 0,200'' (0,25 bis 5,1 mm), vorzugsweise 0,25'' bis 0,125'' (0,64 bis 3,2 mm), wobei alle Werte und alle Bereiche dazwischen gemeint sind. Typischer Weise sind die Dicken der Musterstücke in den 1 und 3 die gleichen, jedoch muss dies nicht der Fall sein.
  • Das Hülsenelement ist vorzugsweise ein gepolstertes Hülsenelement, das ein Hülsenelement ist mit einer Formeinpassform mit einem offenen Ende, in das ein Amputationsstumpf eingeführt werden kann, einem geschlossenen Ende, das entgegen gesetzt zu dem offenen Ende ist, einem Innenteil (Innenseite) und einem Außenteil (Außenseite), wobei das Innenteil an dem geschlossenen Ende mit einem polymerischen Material imprägniert ist, das so eingerichtet ist, dass eine Polsterung zwischen der Restgliedmaße des Amputierten und einer beliebigen zu tragenden prothetischen Vorrichtung vorsieht, die an der Restgliedmaße zu tragen ist, anzubringen ist, etc. Das Polstermaterial ist vorzugsweise ein polymerisches Material, wobei am ehesten das vorstehend erwähnte Gel bevorzugt wird und/oder ein thermoplastisches Elastomer (das einfach als Thermoplast hierbei bezeichnet ist) wie beispielsweise thermoplastischer Gummi, Silikon, das einen Elastomer enthält, etc., das eine Schnittstelle zwischen der Restgliedmaße (Rückstand) und einer prothetischen Vorrichtung vorsieht, die nicht mit der Haut an der Rückseite des Knies oder des Ellbogens oder des Knöchels beim Tragen durch den Amputierten (vertiefte Achilles) in Kontakt steht oder minimal in Kontakt steht, selbst obwohl das Hülsenelement, wenn es getragen wird, über das Knie oder den Ellbogen kommt und mit dem Oberschenkel oder dem Unterarm in Kontakt kommt. Dieses Polstermaterial kann auch hier und bei anderen Gegenständen der vorliegenden Erfindung thermisch aushärtendes Silikon sein. Dieses Polstermaterial ist somit in einem Aufbau einer „mit Vertiefung versehenen Achilles" vorgesehen, bei dem die Irritation vermieden wird, die in der Falte hinter einem Knie oder einem Ellbogen auftritt, das oder der mit einer Polsterhülse des Standes der Technik versehen ist, durch ein Ausdünnen oder Beseitigen des polymerischen Polstermaterials an diesem Ort. Wenn die Formeinpasshülse durch einen oberhalb des Knies Amputierten getragen wird, kann der mit Vertiefungen versehene (ausgedünnte oder fehlende) Abschnitt des Polstermaterials medial an beispielsweise dem Perineum für einen gesteigerten Komfort angeordnet sein. Das Innere von dem Hülsenelement kann außerdem mit einem Gewebe so ausgekleidet sein, dass kein Thermoplast oder weniger Thermoplast mit der Haut in Kontakt steht. In der Tat kann bei allen Thermoplast-Gewebe-Ausführungsbeispielen hierbei eine Innengewebeauskleidung angewendet werden, um einen Gewebe-Thermoplast (Gel)-Gewebe-Sandwichaufbau vorzusehen. Ausführungsbeispiele die aus Gel (Thermoplast) hergestellt sein können, können lediglich eine Innengewebeauskleidung haben.
  • Bei einem besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung können sämtliche Gegenstände inklusive das Hülsenelement, die Kniehülse, etc, durch ein externes und/oder internes Verstärkungsmaterial verstärkt sein in einer beliebigen erwünschten Form, vorzugsweise in der Form einer röhrenartigen Abdeckung oder Haube, die an einem beliebigen Punkt angebracht ist, an dem eine Verstärkung erwünscht ist, inklusive das distale Ende der Hülsen der vorliegenden Erfindung, die im Verbindungsabschnitt der Kniehülse und der Ellbogenhülse, etc. Das Verstärkungsmaterial ist vorzugsweise weniger dehnbar als das Gel der vorliegenden Erfindung und der Thermoplast, der bei dem speziellen Gegenstand der vorliegenden Erfindung angewendet wird, und am ehesten wird gewirktes bzw. gestricktes Nylon oder Kevlar® angewendet.
  • Das Verstärkungsmaterial wird an den Gegenständen der vorliegenden Erfindung (wie beispielsweise über das Ende des Hülsenelements) angeordnet und vorübergehend gesichert vorzugsweise durch ein Sprühhaftmittel und dauerhaft gesichert, wenn dies erwünscht ist. Beispielsweise kann ein Anheften, ein dauerhaftes Kleben, etc. angewendet werden, bevor die Gel- und/oder Thermoplastpolsterung hinzugefügt wird. Das Verstärkungsmaterial kann an der Innenseite, an der Außenseite oder an beiden Seiten von den Gegenständen der Erfindung angeordnet werden. Außerdem kann es ein einstückiges Teil des Gegenstands der Erfindung bilden, wie beispielsweise ein Abschnitt eines Verstärkungsmaterials, der einen Teil des Gels oder Gewebes von dem Gegenstand der Erfindung ersetzt. Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel wird das Verstärkungsmaterial vorübergehend an Ort und Stelle an dem Gewebe gehalten, und das Gewebe wird beschichtet, in Gel und/oder Thermoplast getaucht etc, um einen dünnen Film aus dem Gel und/oder dem Thermoplast zwischen dem Gewebe und dem Verstärkungsmaterial derart auszubilden, dass das Verstärkungsmaterial sich unabhängig in einem gewissen Maße bewegen kann.
  • Das polymerische Material, das den Polstereffekt bei sämtlichen Aspekten dieser Erfindung vorsieht, kann ein beliebiges polymerisches Material sein. Bevorzugte Materialien außer dem Gel und jenen, die vorstehend beschrieben sind, sind jene Elastomere, die auf den Seiten 446 bis 640 aus Band 8 von Kirk-Othmer Encyclopedia of Chemical Technology, Wiley, New York, 1979 beschrieben sind, und jene Gummis, die in Synthetic Rubbers: Their Chemistry and Technology, Blackley, D., Applied Science Publishers, London, 1983 und in Rubber Technology, Morton, M. Ed., Van Nostrand Reinhold Co., New York, 1987 beschrieben sind. Silikone und Urethane sind umfasst. Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel des Hülsenelements der vorliegenden Erfindung umfasst, wenn es gepolstert ist, ein Polstermaterial aus einem Gummimaterial der Kraton®-Art, wobei jene Materialien umfasst sind, die von Shell, CPT und GLS erhalten werden. Diese Gummis Kraton® sind Styren-Ethylen/Butylen-Styren-Blockkopolymere oder Styren-Ethylen/Propylen-Blockkopolymere oder Styren-Isopren/Butadien-Blockkopolymere und sind in Triblockform oder Diblockform erhältlich. Siehe beispielsweise das Kraton® Technical Bulletin von der Shell Chemical Company, SC:1102-89, Juni 1992.
  • Das polymerische Polstermaterial, das bei dem gepolsterten Hülsenelement der vorliegenden Erfindung angewendet wird, ist durch einen bestimmten Durometerbereich d.h. Härtebereich gekennzeichnet. Durometer für das Polstermaterial der vorliegenden Erfindung reichen vorzugsweise von 0–20 an der Skala Shore „A" und von 1–100, wobei eher 5–35 bevorzugt wird, an der Skala Shore 00. Je geringer die Zahl ist, desto weicher ist das Material, typischer Weise aufgrund des höheren Niveaus an Weichmacher. Ein bevorzugter Durometerbereich ist 3–14 (Skala A), wobei sämtliche Werte dazwischen und alle Bereiche dazwischen umfasst sind.
  • Das polymerische Polstermaterial der vorliegenden Erfindung kann ein Gemisch sein aus beispielsweise Gummis der Kraton®-Art und Ölen wie beispielsweise Mineralöl etc, wobei typische Stabilisator, etc. umfasst sind, die einen Durchschnittsdurometer von 0–20, vorzugsweise 3–14 vorsehen (Shore A). Diese Mischung weist typischerweise ein Gummi auf mit einem niedrigeren Durometer (0–10 an der Skala Shore „A") und ein Gummi mit einem höheren Durometer (beispielsweise 11–20). Die Gemische sind vorzugsweise dazu in der Lage, das sie vor dem Reißen 100 oder mehr gestreckt (gedehnt) werden, vorzugsweise 400 oder mehr, und sind dazu in der Lage, einen Formsitz an der Restgliedmaße aufgrund der ihnen innewohnenden Elastizität vorzusehen. Außerdem neigen Kraton®-Gummi und andere Materialien mit geringem Durometer dazu, dass sie ein klebriges Empfinden mit sich bringen, das, wenn es sich bei dem polymerischen Polstermaterial zeigt, dazu neigt, das Formpassvermögen der Hülse wesentlich zu verbessern, indem es sich an der Haut anpasst.
  • Beim Anlegen jener Gegenstände der vorliegenden Erfindung, die wenn sie getragen werden, einen Kontakt zwischen beispielsweise dem Gel, einem thermoplastischen Material, einer Kombination aus diesen, etc. mit der Haut und/oder einer prothetischen Vorrichtung vorsehen, wird bevorzugt, dass der Gegenstand der Erfindung in einer derartigen Weise angelegt wird, dass das polymerische Material nicht an der Haut zieht. Beispielsweise kann die erfindungsgemäße Polsterauskleidung oder Hülse vor dem Anlegen gerollt werden und dann an der Gliedmaße und/oder Vorrichtung abgerollt werden. In dieser Art und Weise umschließt das polymerische Polstermaterial die Gliedmaße und/oder die Vorrichtung ohne Gleiten oder Reibung. Wenn der erfindungsgemäße Gegenstand eine äußere Textiloberfläche hat, gleitet das Textilmaterial an sich selbst, was einen einfachen Vorgang vorsieht. In Bezug auf die hierbei beschriebene mit dem offenen Ende versehene Hülse wird ein besonderer Vorteil erzielt, wenn diese mit dem offenen Ende versehene Hülse ein inneres mittleres Band aus Gewebe hat. Der distale und der proximale Abschnitt von der mit dem offenen Ende versehenen Hülse kann zu der Mitte der Hülse hin gerollt werden, wobei die Hülse mit einem Kontakt zwischen dem Träger oder der Vorrichtung und dem Gewebe lediglich angelegt werden kann. Die Thermoplast enthaltenden Abschnitte können dann auf den Träger und/oder die Vorrichtung abgerollt werden. In sämtlichen Fällen können die erfindungsgemäßen Gegenstände abgenommen werden, indem die vorstehend beschriebenen Prozesse umgekehrt werden. Dieser Aspekt der vorliegenden Erfindung (das leichte Anlegen und Ablegen) ist ein bedeutsamer Fortschritt im Stand der Technik, der durch die vorliegende Erfindung vorgesehen wird. Kein Schmiermittel, Talkumpulver etc. ist erforderlich, wie dies bei gegenwärtig zur Verfügung stehenden Materialien der Fall ist. Außerdem können die Gegenstände der vorliegenden Erfindung unabhängig von ihrer Zusammensetzung derart angepasst sein, dass der Abschnitt von ihnen, der mit der Kleidung des Anwenders in Kontakt gelangen wird, wie beispielsweise Hosenbeine, Hemdärmel etc., Gewebe ist oder mit Gewebe bedeckt ist derart, dass die Kleidung des Trägers nicht an den Gegenständen der Erfindung anhaftet und sich an diese anlegt. Gleichzeitig können die Gegenstände der vorliegenden Erfindung so gestaltet werden, dass sie polymerisches Material (Gel, etc.) haben, das an strategischen Orten freigelegt ist, um die Aufhängung zu unterstützen und die Bequemlichkeit maximal zu gestalten. In dem Fall einer Kniehülse unterstützt ein Band aus Gel an der Innenseite von jedem offenen Ende nicht nur das Halten der Hülse an Ort und Stelle, sondern kann auch eine luftdichte Abdichtung für ein Saugaufhängungssystem vorsehen, wenn es getragen wird, in derartiger Weise, dass der untere Abschnitt eine harte Hülse (Fassung) bedeckt und der obere Abschnitt mit der Haut, einer erfindungsgemäße Hülse etc. in Kontakt steht. In dem Fall von beispielsweise dem erfindungsgemäßen Hülsenelement kann ein Gel etc. an der Außenseite für einen Kontakt mit einer harten Fassung angeordnet werden.
  • Wenn dies erwünscht ist, kann das Polstermaterial Antioxidationsmittel wie beispielsweise Vitamin A, B und C oder irgendwelche anderen Antioxidationsmittel, die üblicherweise in Polymeren angewendet werden, aufweisen, die auf einer Zeitabgabebasis ausgenässt werden können. Außerdem können Hautpflegemittel dem polymerischen Material der vorliegenden Erfindung hinzugefügt werden, um die Haut während des Tragens zu glätten. Derartige Hautpflegemittel umfassen Mineralöl, Babyöl, etc., das zu dem polymerischen Material vor seiner Anwendung bei dem Hülsenelement hinzugefügt werden kann. Außerdem können Adstringente, Biozide, Medikamente etc. hinzugefügt oder aufgebracht werden an dem Polstermaterial, um eine Infektion zu vermeiden oder Wunden zu heilen, etc.
  • Wie dies vorstehend beschrieben ist, ist das Polstermaterial vorzugsweise in der Art und Weise einer mit Vertiefung versehenen Achilles an der Innenseite der Gegenstände der Erfindung ausgebildet. Das Polstermaterial kann auch an der Außenseite angewendet werden. In beiden Fällen wird bevorzugt, dass das Polstermaterial derart angewendet wird, dass es eine Schnittstelle zwischen dem Stumpf des Amputierten und einer prothetischen Vorrichtung vorsieht oder eine Polsterung und/oder Verbindungsstütze vorsieht, jedoch einen Kontakt mit der Haut an der Rückseite des Knies oder Ellbogens beim Tragen minimal gestaltet oder beseitigt. Das Polstermaterial kann von der Haut durch ein Gewebestück getrennt sein, durch eine innere Strumpfauskleidung getrennt sein oder es kann mit der Haut in Kontakt stehen. Ein derartiger Kontakt mit der Haut kann das Schwitzen etc. verringern.
  • Während verschiedene Verfahren angewendet werden können, um das Polstermaterial an Gewebe anzubringen, umfasst das bevorzugte Verfahren das Eintauchen von dem geschlossenen Ende des Gegenstands der Erfindung in geschmolzenes oder verflüssigtes Polstermaterial unter einen Winkel von 0° bis 90°, vorzugsweise 20–50°, wobei am ehesten 24–45° bevorzugt wird, in Bezug auf die Oberfläche von dem geschmolzenen oder flüssigen Polstermaterial. In dieser Art und Weise erstreckt sich das Polstermaterial nach oben bis zu dem Gegenstand von seinem geschlossenen Ende über ein weiteres Ausmaß an der Seite der Auskleidung, Hülse, etc, um vor dem Knie positioniert zu sein, als hinter dem Knie (beispielsweise das Muster in 1a zeigt an einem BK-Amputierten nach vorn). Solange das polymerische Polstermaterial den Kontakt mit der Haut an der Rückseite des Knies oder Ellbogens beim Tragen minimal gestaltet oder beseitigt, während es über diese Verbindungen kommt, aber noch eine Schnittstelle zwischen dem Stumpf des Amputierten und einer prothetischen Vorrichtung vorsieht oder einer Verbindungsstütze und/oder eine Polsterung vorsieht, hat das Material den Aufbau einer mit Vertiefung versehenen Achilles. Vorzugsweise reicht das polymerische Material bis zumindest ungefähr 1/2-18'', vorzugsweise 1/2-10'', wobei am ehesten 3-8'' bevorzugt wird (1,3-76, 1,3-25, 7,6-20 cm), wobei sämtliche Werte und Bereiche zwischen diesen verschiedenen Werten umfasst sind, von dem geschlossenen Ende der Gegenstände vor dem Knie oder Ellbogen und bedeckt das Knie. Die Höhendifferenz von dem Polstermaterial hinter (das heißt in der Falte von dem) dem Knie oder Ellbogen, die zu der Vorderseite des Knies oder Ellbogens entgegengesetzt ist, kann um mehrere Zoll gemessen von dem geschlossenen Ende des Gegenstandes sich unterscheiden, typischerweise von 1–15'' (2,5–38 cm), vorzugsweise 1–8'' (2,5–20 cm), und sämtliche Werte dazwischen und alle Bereiche zwischen diesen verschiedenen Werten umfasst sind. Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel ist das Polstermaterial an dem geschlossenen Ende des Gegenstandes dicker als zu dem offenen Ende hin.
  • Zusätzlich zu der Anwendung von dem Gel und/oder dem polymerischen Polstermaterial an beispielsweise dem Hülsenment durch ein Eintauchen in flüssiges oder geschmolzenes polymerisches Material oder Aufstreichen des Materials an dem Gegenstand etc. ist es möglich, das polymerische Material in einem Lösungsmittel aufzulösen, woraufhin ein Auftragen des Lösungsmittels an dem Gegenstand mit einem anschließenden Verdampfen des Lösungsmittels folgt. Eine geschlossene Steuerung der Dicke des polymerischen Materials wird unter Anwendung dieses Verfahrens erzielt. Bei sowohl dem direkten Eintauchverfahren als auch dem Lösungsmittelverfahren wird der Gegenstand im Allgemeinen mit dem distalen Ende winklig nach unten gesponnen, um eine abgeschrägte Dicke vorzusehen, während er trocknet. Im Allgemeinen kann die Dicke von dem polymerischen Material, das auf den Gegenständen der vorliegenden Erfindung aufgetragen wird in einer beliebigen Art und Weise, wobei die Art und Weise der mit Vertiefung versehenen Achilles umfasst ist, eine beiliebige Dicke haben bis beispielsweise zu einigen Zoll, wobei die Dicke aber vorzugsweise von 0,001–0,500'' (0,025–12,7 mm) vorzugsweise 0,011–0,150'' (0,25–3,8 mm) variiert, wobei aber alle Werte und alle Bereiche zwischen diesen verschiedenen Werten umfasst sind, und kann im Wesentlichen über die ganze Dicke ungleich sein. Beispielsweise kann das Polstermaterial vorzugsweise an dem geschlossenen Ende der Hülse dicker sein (beispielsweise 0,125'' (3,2 mm) dick) und bei abnehmender Dicke sich an das offene Ende annähernd abgeschrägt oder gefedert sein. Derartige Änderungen der Dicke können durch Verfahren, die Fachleuten bekannt sind, verwirklicht werden und fallen in deren Können. Beispielsweise kann ein Druckformen angewendet werden.
  • Ein anderes bevorzugtes Verfahren zum Herstellen der Gegenstände der Erfindung ist das Spritzformen. Der Gegenstand wird über einen Kern gezogen und in eine Aushöhlung mit eingeführt, wobei polymerisches Material in die Aushöhlung eingespritzt wird.
  • Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung ist ein flaches Blatt aus Gewebe, das mit Thermoplastik, vorzugsweise das erfindungsgemäße Gel, beschichtet und/oder imprägniert ist und einen Streifen aus Gewebe an der Oberseite des Gels hat. Wenn das Gewebe (vorzugsweise schleifenartiges Nylon) rechtwinklig ist und ein rechtwinkliger Streifen aus Gewebe an der Oberseite des Polstermaterials angewendet wird, kann das sich ergebende flache Blatt um das Knie oder den Ellbogen derart gehüllt werden, dass das große Gewebestück an der Außenseite ist, wobei das kleine Gewebestück an der Innenseite und an dem Knie oder Ellbogen ist, und das Gelpolstermaterial (das thermoplastische Polstermaterial) mit dem Bein oder Arm oberhalb des Knies oder des Ellbogens in Kontakt steht. Das Blatt kann an Ort und Stelle mit beispielsweise Velcro® gehalten werden.
  • Ein beliebiges Stück des Gegenstands der vorliegenden Erfindung kann gestaltet werden durch ein direktes Formen zu der beabsichtigten Form oder durch ein Herstellen eines erfindungsgemäßen flachen Polsterblattes oder Polstergewebes, Schneiden desselben zu einem Muster und Verbinden der Muster zu der erwünschten Form durch Nähen, Wärmeverbinden, Verbinden mit einem Haftmittel, Lösungsmittelverbinden, etc. Ein derartiges flaches Blattmaterial kann verwendet werden, um Gegenstände so zu gestalten, dass es an einem beliebigen Teil des Körpers passt, um eine Polsterung, eine Stütze, einen Schutz gegenüber Umweltelementen die zeitlich bestimmte Abgabe von Pflegemitteln, Bioziden, etc. vorzusehen.
  • „Ein Bedecken zum Zwecke des Umschließens eines Amputationsstumpfes" ist ein gattungsgemäßer Ausdruck für sämtliche hierbei beschriebenen Gegenstände, seien sie aus Gel, Gewebe, Thermoplast hergestellt oder Kombinationen von ihnen. Dieser Ausdruck ist beschreibend und stellt keine Einschränkung der Anwendungen Gegenstände dar.
  • Bei einem anderen Ausführungsbeispiel der Anwendung können das erfindungsgemäße Gel und die vorstehend beschriebenen Laminate aus Gel/Gewebe gemäß der Erfindung angewendet werden, um einen beliebigen Gegenstand auszubilden, der mit dem Körper in Kontakt steht wie beispielsweise ein orthopädischer Schuh, ein Kniepolster, ein Handschuh, ein Hemd, ein Hüftenstiefel, etc.
  • Andere Merkmale der vorliegenden Erfindung sind aus der nachstehend dargelegten Beschreibung von beispielartigen Ausführungsbeispielen ersichtlich, die lediglich zum Zwecke der Veranschaulichung der Erfindung dargelegt sind und keine Einschränkung derselben darstellen sollen.
  • BEISPIELE
  • Beispiel 1
  • Ein Formpassstrumpf, der als nächstes an der Haut anliegt, wurde vorbereitet aus 88% Supplexnylon/12% Lycraspandexjerseywirkgewebe unter Verwendung eines wollenen Nylonfadens und eines chirurgischen Flacharretierstichs. Der Strumpf hatte zwei Gewebestücke, das erste Stück hatte das in 1a beschriebenen Muster und das zweite Stück hatte das in 1b beschriebene Muster.
  • Eine Mischung aus geschmolzenen Gummis Kraton®, die von Shell (G1652) und GLS (6705) erhalten werden, und Öl-Duoprime® 70 (Mineralöl) wurde vorbereitet, wobei der genähte umgekehrte Strumpf dann über eine Formnachbildung eines Amputationsstumpfes angeordnet wurde, der vertiefte Abschnitte dort hatte, wo jede Seite der Tibia sein würde, und wurde in die geschmolzene Mischung Kraton® unter einem Winkel von 24–28° im Bezug auf die Ebene der Oberfläche des geschmolzenen Kratons® eingetaucht und herausgezogen. Die Form wurde während des Trocknens gesponnen.
  • Ein gepolsterter Formpassstumpfstrumpf wurde erhalten, die Polstermaterial in einem mit Vertiefung versehenen Achillesaufbau an seiner Innenseite angeheftet hatte.
  • Beispiel 2
  • Ein 1/16 Zoll dickes (1,6 mm dickes) Neoprentextilgewebe mit Nylontrikotoberflächenbehandlung für oberhalb des Kniekontaktes wurde angewendet, um ein aus drei Stücken bestehendes Formpasshülsenelement unter Verwendung des in 3 beschriebenen Musters vorzubereiten. Das 1/16'' (1,6 mm) dicke Neoprenmaterial für unterhalb des Kniesegmentes von der erfindungsgemäßen Hülse hatte Nylon an der Außenseite und schleifenartiges Nylon an der Innenseite. An der Hautseite oberhalb des Kniesegmentes bei der Hülse der Erfindung war Neopren, das mit einer Verbindung mit hoher Reibung versehen wurde. Dieser Formeinpassstrumpf wurde in geschmolzenes Kraton® (eine Mischung aus robustem und weichem Kraton®, das in Beispiel 1 angewendet wurde) bei einem Winkel von 24°–28° getaucht, um ein Polstermaterial an seinem Inneren vorzusehen. Der sich ergebende zusammengesetzte Strumpf aus Nylon, Neopren, schleifenartigem Nylon und Polstergummi sah ein haltbares Polsterhülsenelement vor, das, wenn es mit Gummi imprägniert wurde, eine ungefähre Dicke von 1/8'' (3,2 mm) hatte.
  • Beispiel 3
  • Ein Dehnlaminatgewebe aus polartec 2000 mit einer Vorderseite aus 85% Nylon/15% Lycra® Spandex und einer Rückseite aus 94% Polyester/6% Lycra® Spandex wurde angewendet, um ein erfindungsgemäßes Hülsenelement unter Verwendung des in 1 beschriebenen Musters vorzubereiten. Das sich ergebende Hülsenelement war ein röhrenartiges Formpasselement zum Umschließen eines Amputationsstrumpfes.
  • Beispiel 4
  • Ein kommerzieller Baumwollröhrenstrumpf wurde umgekehrt und in geschmolzenes Elastomer bei einem Winkel von 26° relativ zu der Ebene des geschmolzenen Elastomers eingetaucht. Ein Strumpf mit einem Polstermaterial in einem mit Vertiefung versehenen Achillesaufbau wurde erhalten.
  • Beispiel 5
  • Eine aus zwei Stücken bestehende Formeinpasshülse wurde hergestellt aus einem Gewebe, das 57% Polyester, 33% Nylon und 10% Lycra enthielt, und wurde über ein Kernmuster angeordnet. Eine Mischung aus geschmolzenem C-Flex 1970-W5 (57 Gew.-%) und Mineralöl-Duoprime 70 (33 Gew.-%) wurde in eine Aushöhlung gegossen, und der Kern mit der Hülse wurde in die Aushöhlung gesetzt, um eine Polsterauskleidung herzustellen.
  • Beispiel 6
  • Eine aus zwei Stücken bestehende Formeinpasshülse wurde aus einem Materialnylon/Lycra hergestellt. Ein Adapter wurde in das geschlossene Ende der Hülse mit Polypropylen spritzgegossen. Die Hülse mit dem Adapter wurde dann umgekehrt und über einen Kern angeordnet. Eine Mischung aus geschmolzenem C-Flex 1970-W5 (50 Gew.-%) und Mineralöl Duoprime 70 (50 Gew.-%) wurde in eine Aushöhlung gegossen, und der Kern mit der Hülse wurde in der Aushöhlung angeordnet, um eine Polsterarretierauskleidung herzustellen. Nach dem Formen wurde ein Zapfen in den Adapter eingeschraubt, der daran angepasst war, mit einer Arretierung zusammenzupassen, die in einer prothetischen Hülse eingebaut war.
  • Beispiel 7
  • Ein Ende von einem röhrenartigen gewirkten bzw. gestrickten Frottiertrikot wurde geschlossen genäht, und das offene Ende wurde über ein Kernmuster geschoben. Eine Mischung aus geschmolzenem C-Flex 1970-W5 (57 Gew.-%) und Mineralöl-Duoprime 70 (43 Gew.-%) wurde in eine Aushöhlung gegossen, und der Kern mit dem Trikot wurde in der Aushöhlung angeordnet. Wenn das Gel einmal ausgekühlt war, wurde das Trikot mit dem Gel entfernt, und das geschlossene Ende wurde aufgetrennt, um eine Polsterkniehülse herzustellen.
  • Beispiel 8
  • Eine aus zwei Stücken bestehende Formeinpasshülse wurde aus einem Gewebe hergestellt, das 83% Poly und 17% Lycra enthielt. Eine Mischung aus geschmolzenem C-Flex 1970-W5 (62,5 Gew.-%) und Karnationsmineralöl (37,5 Gew.-%) wurde in eine Aushöhlung gegossen, und der Kern mit der Hülse wurde in der Aushöhlung angeordnet, um eine Polsterauskleidung herzustellen. Ein metallener mit Gewinde versehener Einsatz wurde an das distale Ende von der Polsterauskleidung mit Urethan geformt, um eine Arretierauskleidung herzustellen.
  • Beispiel 9
  • Zwei aus zwei Stücken bestehende Formeinpasshülsen wurden aus einem Stretchgewebe (Dehngewebe) hergestellt. Eine Formeinpasshülse wurde in einer Aushöhlung angeordnet, wobei das offene Ende der Oberseite der Aushöhlung fixiert wurde. Die andere Formeinpasshülse wurde über dem Kern angeordnet. Ein geschmolzenes Elastomer wurde in die Hülse in der Aushöhlung gegossen und der Kern mit der anderen Hülse wurde in der Aushöhlung angeordnet, um eine Polsterauskleidung mit Gewebe an sowohl der Innenseite als auch der Außenseite und Gel zwischen dem Gewebe herzustellen.
  • Beispiel 10
  • Eine aus zwei Stücken bestehende Formeinpasshülse wurde aus einem Stretchgewebe hergestellt und über einem Kern angeordnet. Eine gewirkte Nylonwölbung wurde über dem geschlossenen Ende der Hülse angeordnet. Geschmolzenes Elastomer wurde in eine Aushöhlung gegossen und der Kern mit der Hülse und die gewirkte Wölbung wurden in der Aushöhlung angeordnet, um eine Polsterauskleidung mit Verstärkung herzustellen.
  • Beispiel 11
  • Ein rechteckiges geformtes Stück aus schleifenartigem Nylon wurde in der Aushöhlung mit einer rechteckigen Form angeordnet. Geschmolzenes Gel wurde über das schleifenartige Nylon gegossen und ein rechtwinkliger Streifen aus Gewebe wurde über das mittlere Drittel der rechtwinkligen Form angeordnet. Das sich ergebende flache Blatt kann um ein Knie so gehüllt werden, dass das große Gewebestück an der Außenseite ist, das kleine Gewebestück an dem Knie ist und Gel mit dem Bein oberhalb und unterhalb des Knies in Kontakt steht. Das flache Blatt kann an Ort und Stelle an dem Bein durch den Hakenabschnitt aus Velcro gehalten werden.
  • Die Gegenstände der vorliegenden Erfindung sind hauptsächlich für den menschlichen Träger gestaltet und sind somit in geeigneten Größen gestaltet. Die Durchmesser variieren typischerweise von 1–8'' (2,5–20 cm) (ungedehnt) und die Gesamtlängen variieren typischerweise von 1–30'' (2,5–76 cm) (ungedehnt).

Claims (12)

  1. Polsterhülse mit offenem Ende, die so aufgebaut ist, dass sie eine Gliedmaße eines Trägers aufnimmt und eine Innenseite, eine Außenseite, ein erstes offenes Ende, ein zweites offenes Ende und einen Zwischenabschnitt aufweist, der zwischen dem ersten offenen Ende und dem zweiten offenen Ende vorgesehen ist, wobei die Polsterhülse eine polymerische Hülse ist, die an entweder der Innenseite oder der Außenseite von ihr mit Gewebe vollständig beschichtet ist und an der anderen Seite mit Gewebe lediglich an dem Zwischenabschnitt beschichtet ist.
  2. Hülse gemäß Anspruch 1, wobei die polymerische ringartige Hülse eine Silikonhülse ist.
  3. Hülse gemäß Anspruch 1, wobei die polymerische ringartige Hülse eine Urethanhülse ist.
  4. Hülse gemäß Anspruch 1, wobei die polymerische Hülse eine Hülse aus Blockcopolymer/Mineralölgel ist.
  5. Hülse gemäß Anspruch 1, wobei die Polsterhülse des weiteren eine orthotische Verbindung und wahlweise Stützbalken aufweist.
  6. Hülse gemäß Anspruch 5, die Stützbalken aufweist.
  7. Hülse gemäß Anspruch 1, wobei die polymerische Hülse eine geschäumte oder nicht geschäumte Gelzusammensetzung aufweist, die ein Blockcopolymer und Mineralöl aufweist.
  8. Hülse gemäß Anspruch 7, wobei das Gel so eingerichtet ist, dass es dazu in der Lage ist, eine luftdichte Abdichtung mit einer Gliedmaße oder einer prothetischen Fassung auszubilden, wenn diese durch den Träger getragen wird.
  9. Hülse gemäß Anspruch 7 oder 8, wobei die Elastizität der Hülse in der Umfangsrichtung höher als in der axialen Richtung ist.
  10. Hülse gemäß Anspruch 7, 8 oder 9, wobei das Blockcopolymer aus der Gruppe ausgewählt ist, die aus Styren-Ethylen/Propylen, Styren-Ethylen/Butylen-Styren und Styrenisopren-Butadien-Blockcopolymeren besteht.
  11. Hülse gemäß einem der Ansprüche 1 bis 10, wobei die Dicke von dem Zwischenabschnitt größer als die Dicke an entweder dem ersten offenen Ende oder dem zweiten offenen Ende oder beiden offenen Enden ist.
  12. Hülse gemäß einem der Ansprüche 1 bis 11, wobei die Hülse so aufgebaut ist, dass sie an einem Knie oder Ellbogen des Trägers passt.
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