DE69731567T2 - Anrufannahmesteuerungsverfahren für cdma mobilfunksystem und mobilstation - Google Patents

Anrufannahmesteuerungsverfahren für cdma mobilfunksystem und mobilstation Download PDF

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Description

  • TECHNISCHES GEBIET
  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Anruf-Zutritts-Steuerverfahren sowie eine Mobilstations-Vorrichtung für ein mobiles CDMA-Kommunikationssystem, das für eine Frequenzbandbreite, die von einer Vielzahl mobiler Stationen gemeinsam benutzt wird, welche Kommunikationen mit einer Vielzahl von Funk-Basisstationen über ein Mehrfachzugriffsverfahren (von nun als CDMA-Schema bezeichnet) ausführen, den Zutritt von Anrufen steuert.
  • STAND DER TECHNIK
  • Bei den gegenwärtig verbreiteten Mobil-Kommunikationssystem, wie etwa beim tragbaren Telefon sowie beim Autotelefon, wird ein Dienst bereitgestellt, indem ein gesamtes Versorgungsgebiet in relativ kleine Funkzonen, die Zellen genannt werden, eingeteilt ist. Solch ein Schema wird zellulares Schema genannt, und ein Radius von einer Zelle ist beispielsweise auf 1 bis 2 km festgelegt. Indem wiederholt der gleiche Funkkanal geografisch wiederverwendet wird, gibt es dahingehend Vorteile, dass eine Teilnehmerkapazität des Systems erhöht werden kann, und dass selbst mit einer Mobilstation mit relativ geringer Übertragungsleistung, wie etwa mit einem tragbaren Telefonterminal, Kommunikationen in guter Qualität der Kommunikation ausgeführt werden können, weil die Wahrscheinlichkeit groß ist, dass eine Funk-Basisstation mit geringem Abstand zu einer Mobilstation vorliegt.
  • Allgemein besteht in dem Mobil-Kommunikationssystem hinsichtlich der Kapazität der Teilnehmer, die in dem System versorgt werden können, eine Grenze, da verfügbare Funk-Resourcen bzw. Funk-Betriebsmittel begrenzt sind. Wenn demzufolge über diese Kapazität hinaus Kommunikationsanforderungen auftreten, findet der sogenannte Anrufverlust statt, in welchem die Dienstbereitstellung verweigert wird.
  • In dem herkömmlichen FDMA-System (FDMA = Frequency Division Multiple Access; Vielfachzugriff mit Frequenzteilung) oder dem TDMA-System (TDMA = Time Division Multiple Access; auf dem asynchronen oder synchronen Zeitmultiplex basierendes Zugangsverfahren), in welchen Funkkanäle fest bereitgestellt werden, sind die bei jeder Funk-Basisstation bereitgestellten Funkkanäle derart festgelegt, dass eine hinreichend geringe Wahrscheinlichkeit dahingehend vorliegt, dass eine Frequenzsperrung von dem identischen Kanal oder eine Interferenzsperrung von benachbarten Funkkanälen in dem Verschachtelungsschema auftritt, in welchem Funkkanäle gebildet werden, indem eine Überlappung in einer Seiten-Bandleistung von Funkkanälen zugelassen wird. Die Anzahl der Mobilstationen, die bei dieser Funk-Basisstation simultan kommunizieren können, ist durch die Anzahl der bei dieser Funk-Basisstation bereitgestellten Funkkanäle begrenzt, und der Fall, in welchem mehr Kommunikationsanforderungen als die Anzahl der Funkkanäle vorliegt, wird in dem Anrufverlust resultieren. In solch einem System ist jeder Basisstation die Anzahl der Kanäle fest zugeordnet, so dass ein Nachteil dahingehend besteht, dass es schwierig ist, in Stoßzeiten eine ungleichmäßige Verteilung oder Variation zu bewältigen.
  • Ebenso wurde in dem System, welches die sogenannte dynamische Kanalzuordnung verwendet, in welcher Funkkanäle dynamisch zugeordnet werden, ein Verfahren zum selektiven Zuordnen von Funkkanälen vorgeschlagen, die zum Zeitpunkt der Funkkanalzuordnung eine erforderte Qualität der Kommunikation erfüllen. Beispielsweise gibt es ein Verfahren, in welchem eine Zuordnung zugelassen bzw. gestattet ist, wenn ein Umfang der Interferenz geringer als oder gleich wie ein festgelegter Wert ist, und es gibt ein Verfahren, in welchem eine Zuordnung zugelassen ist, wenn ein CIR (CIR = Carrier to Interference power Ratio; Träger-Zu-Interferenz-Leistungsverhältnis) größer als oder gleich wie ein festgelegter Wert ist. In diesem Fall wird der Umstand, in dem sämtliche bei jeder Basisstation bereitgestellten Übertragungs- und Empfangsvorrichtungen in Verwendung sind, oder der Umstand, in dem es eine ungenutzte Übertragungs- und Empfangsvorrichtung, jedoch keinen die erforderliche Qualität der Kommunikation erfüllenden Funkkanal gibt, in dem Anrufverlust resultieren.
  • Andererseits ist das CDMA-Schema ein Schema, in welchem die gleiche Funkfrequenz-Bandbreite gemeinsam benutzt wird, wenn jeweilige Benutzer verschiedene Spreizcodes verwenden, und wenn Kanäle durch Spreizcodes gebildet werden. In dem Kommunikationssystem, welches dieses CDMA-Schema verwendet, werden alle anderen, die gleiche Frequenzbandbreite verwendenden Kommunikationen, zu Interferenzen bzw. Störungen. Das heißt, wenn bei sämtlichen Zellen die gleiche Frequenzbandbreite verwendet wird, werden bei sämtlichen Zellen ziemlich viele Kommunikationen zu Interferenz- bzw. Störquellen, so dass die Qualität der Kommunikation durch einen Gesamtinterferenzbetrag festgelegt wird, und zwar unabhängig davon, welche Spreizcodes für Kommunikationen von entsprechenden Benutzern verwendet werden.
  • Demzufolge gibt es ein Problem, dass in dem CDMA-System die Qualität der Kommunikation nicht durch das Verfahren garantiert werden kann, welches einen Funkkanal auswählt, der eine Kanal-Wiederverwendungs-Entfernung oder eine erforderliche Qualität der Kommunikation erfüllt, wie es in dem herkömmlichen FDMA- oder TDMA-System ausgeführt ist.
  • Aus diesem Grund besteht ein Bedarf, die Anzahl der Interferenzquellen selber zu unterdrücken, um in dem CDMA-System die Qualität der Kommunikation zu garantieren. Als eine Technik zum Unterdrücken des Interferenzbetrages sind verschiedene Techniken bekannt, wie etwa die Sektorisierung, die Sprachaktivierung, etc., um jedoch den Interferenzbetrag auf einen Wert kleiner als oder gleich wie einen Referenzwert zu unterdrücken, wenn deren Bedingungen gegeben sind, ist es notwendig, die Anzahl der simultan Verbindungen durchführenden Benutzer zu begrenzen.
  • Aus diesem Gesichtspunkt offenbart die japanische Patentanmeldung Nr. 7-759 (1995) ein Anruf-Zutritts-Steuerverfahren mit dem Ziel, die Qualität der Kommunikation in dem CDMA-Schema zu garantieren. Ebenso offenbart die japanische Patentanmeldung Nr. 7-326056 (1995) ein Verfahren zum Beurteilen der Zulassung/Ablehnung eines Anruf-Zutritts, und zwar indem bei einer Funk-Basisstation ein Interferenzbetrag der Aufwärtsstrecke gemessen und das Messergebnis sowie ein festgelegter Schwellenwert verglichen werden, sowie ein Verfahren zum Festlegen des Schwellenwertes.
  • Die japanische Patentanmeldung Nr. 7-759 (1995) ist dadurch gekennzeichnet, dass bei einem Neu-Zutritt eines Anrufes der Zutritt von diesem neuen Anruf verweigert wird, wenn die Qualität der Kommunikationen einer zu diesem Anruf zugehörigen Mobilstation und bereits mit dieser Funk-Basisstation verbundene Mobilstationen abgeschätzt werden, indem Bezug auf den Interferenzbetrag zum Zeitpunkt eines Neu-Zutritts eines Anrufs genommen wird, der gemäß den Vergangenheitsdaten abgeschätzt wird, falls abgeschätzt wird, dass es eine Mobilstation gibt, die nicht die vorgeschriebene Qualität der Kommunikation erfüllen kann.
  • Ebenso holt die japanische Patentanmeldung Nr. 7-326056 (1995) den in einer vorgegebenen Frequenzbandbreite maximal angebotenen Verkehr ein, um die erforderte Qualität der Kommunikation zu garantieren und um die vorgeschriebene Anruf-Verlustrate zu erfüllen, und zwar von der ersten Beziehung zwischen dem angebotenen Verkehr und dem Schwellenwert des Interferenzbetrages für den Anruf-Zutritt, um die erforderte gemäß der Qualität der Kommunikations-Verschlechterungsrate erzielte Qualität der Kommunikation zu garantieren, und von der zweiten Beziehung zwischen dem angebotenen Verkehr und dem Schwellenwert des Interferenzbetrages für den Anruf-Zutritt, um die erforderte gemäß der Anrufverlustrate erzielte Anrufverlustrate zu erfüllen, und steuert den Zutritt eines neuen Anrufs, indem der Schwellenwert des Interferenzbetrages für den Anruf-Zutritt in dieser Frequenzbandbreite ermittelt wird, um die erforderliche Anruf-Verlustrate hinsichtlich des angebotenen Verkehrs innerhalb eines Bereichs von diesem maximal angebotenen Verkehr gemäß der zweiten Beziehung zu erfüllen.
  • Jedoch führen diese Anruf-Zutritts-Steuerverfahren die Beurteilung der Zutritts-Zulassung/Ablehnung bei einer Funk-Basisstation durch, so dass sie einen gravierenden, in der Praxis unvorteilhaften Nachteil dahingehend aufweisen, dass eine Zunahme in dem Steuerkanalumfang zwischen der Funk-Basisstation und der Mobilstation bewirkt wird, insbesondere wenn der Verkehr bei dieser Funk-Basisstation groß ist. Dieses liegt allgemein an dem Auftreten eines Rückruf genannten Phänomens, in welchem Benutzer, die nicht verbunden wurden, wie es beurteilt wurde, dass der Zutritt verweigert wird, nacheinanderfolgend die Anruf-Aufbauoperation wiederholen werden. Um einen Anruf aufzubauen, wird gewöhnlich ein Zugriff von einer Mobilstation zu einer Funk-Basisstation unter Verwendung eines Kanals durchgeführt, der von entsprechenden Benutzern gemeinsam verwendet wird. Wenn viele Benutzer, für welche beurteilt wurde, dass ein Zutritt verweigert wird, die Anruf-Aufbauoperation nacheinanderfolgend wiederholen, führt dies zu einem Teufelskreis, in welchem der Verkehr von diesem gemeinsamen Kanal augenblicklich zunimmt, so dass eine Wahrscheinlichkeit, zugelassen zu werden, sogar noch geringer wird. Wenn in dem CDMA-System die gleiche Funkfrequenz-Bandbreite für diesen gemeinsamen Kanal und für Kommunikationskanäle verwendet wird, bestand ein Problem dahingehend, dass dies nicht anhält, lediglich ein Problem der Absenkung der Effizienz in dem gemeinsamen Kanal ist, sondern dass es auch die Verschlechterung der Qualität der Kommunikation bewirkt, wenn diese Steuersignale zu großen Interferenzen selbst hinsichtlich der bereits kommunizierenden Mobilstationen werden.
  • Darüber hinaus wird in den Verfahren, die in der japanischen Patentanmeldung Nr. 7-326056 (1995) und in der japanischen Patentanmeldung Nr. 7-759 (1995) offenbart sind, die Beurteilung der Anruf-Zutritts-Zulassung/Ablehnung genau bei einer Funk-Basisstation durchgeführt, so dass ein ernsthaftes, in der Praxis unvorteilhaftes Problem dahingehend besteht, dass eine Mobilstation, die zu dieser Funk-Basisstation zugelassen wird, eine große Interferenz zu den angrenzenden Funk-Basisstationen gibt, und als ein Ergebnis hiervon ist es nicht möglich, die Wahrscheinlichkeit der Verschlechterung der Qualität der Kommunikationen von Mobilstationen zu unterdrücken, die Kommunikationen ausführen, indem Verbindungen zu den benachbarten Basisstationen durchgeführt werden.
  • Die Druckschrift WO96/37083 betrifft ein Verfahren zum Verbessern der Zuverlässigkeit eines Handovers und einer Anruf-Einrichtung in einem zellularen Funksystem, welches zumindest eine Basisstation in jeder Zelle sowie eine Gruppe von Teilnehmern (Terminalvorrichtungen) aufweist, die mit einer oder mehreren Basisstationen kommunizieren, wobei die Basisstationen den Gesamtinterferenzpegel von Signalen messen, welche sie von den Terminalvorrichtungen empfangen haben, und ein Pilotsignal mit einer bekannten Übertragungsleistung übertragen, und wobei die Terminalvorrichtungen die Leistungspegel der von verschiedenen Basisstationen empfangenen Pilotsignalen messen, und wobei in diesem System zumindest einige Sender eine Einrichtung zum Abschätzen des Wegverlustes zwischen der Terminalvorrichtung und diesen Basisstationen mittels der Pilotsignale aufweisen. Um die Zuverlässigkeit des Handovers sowie der Anrufeinrichtung zu verbessern, schätzen zumindest einige Empfänger in dem System der Erfindung das Signal-Zug-Rausch-Verhältnis zwischen der Terminalvorrichtung und der Basisstation in der Aufwärts-Übertragungsrichtung auf der Basis der bei der Basisstation gemessenen Gesamtinterferenz, dem Wegverlust sowie der Übertragungsleistung der Terminalvorrichtung ab.
  • OFFENBARUNG DER ERFINDUNG
  • Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung liegt darin, ein Anruf-Zutritts-Steuerverfahren sowie eine Mobilstations-Vorrichtung für ein mobiles TDMA-Kommunikationssystem bereitzustellen, was in der Lage ist, selbst bei hohem Verkehrsaufkommen eine Qualität der Kommunikation einer kommunizierenden Mobilstation nicht zu beeinflussen, eine Wahrscheinlichkeit der Verschlechterung der Qualität der Kommunikationen der kommunizierenden Mobilstationen mit angrenzenden Basisstationen ausreichend niedrig zu unterdrücken, sowie die Effizienz zu verbessern, ohne den Steuersignalverkehr zwischen der Basisstation und der Mobilstation, zwischen der Basisstation und benachbarten Basisstationen, und zwischen der Basisstation und einer Steuerstation höherer Ebene zu erhöhen.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung wird ein Anruf-Zutritts-Steuerverfahren gemäß dem beiliegenden Patentanspruch 1 bereitgestellt. Eine bevorzugte Ausführungsform ist in dem beiliegenden Patentanspruch 2 definiert.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • 1 ist eine Figur, die eine Konfiguration eines Mobil-Kommunikationssystems zeigt, bei welchem das Anruf-Zutritts-Steuerverfahren gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung angewandt wird.
  • 2 ist ein Blockdiagramm, welches eine Konfiguration einer in dem Mobil-Kommunikationssystem der 1 verwendeten Basisstationsvorrichtung zeigt.
  • 3 ist ein Blockdiagramm, welches eine Konfiguration einer in dem Mobil-Kommunikationssystem der 1 verwendeten Mobilstations-Vorrichtung zeigt.
  • 4 ist ein Ablaufdiagramm, welches eine Operation der Mobilstations-Vorrichtung zeigt.
  • 5 ist ein Ablaufdiagramm, welches eine andere Operation der Mobilstations-Vorrichtung zeigt.
  • 6 ist ein Ablaufdiagramm, welches das Diagramm der 5 fortsetzt, das eine andere Operation der Mobilstations-Vorrichtung zeigt.
  • 7 ist ein Ablaufdiagramm, welches noch eine andere Operation der Mobilstations-Vorrichtung zeigt.
  • 8 ist ein Ablaufdiagramm, welches das Diagramm der
  • 5 fortsetzt, welches noch eine andere Operation der Mobilstations-Vorrichtung zeigt.
  • 9 ist ein Ablaufdiagramm, welches eine Operation von jeder Schaltung innerhalb der Mobilstation zeigt.
  • BESTE WEISE ZUM AUSFÜHREN DER ERFINDUNG
  • Gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird ein Anruf-Zutritts-Steuerverfahren für eine mobile CDMA-Kommunikation bereitgestellt, welches für eine von einer Vielzahl von Mobilstationen gemeinsam benutzten Frequenzbandbreite den Zutritt von Anrufen steuert, welche mit Funk-Basisstationen durch ein Mehrfach-Zugriffsverfahren bzw. Code-Multiplex-Verfahren Kommunikationen ausführen, in welchem eine Funk-Basisstation eine einen Zustand der eigenen Station hinsichtlich des Zutritts eines neuen Anrufs anzeigende Anruf-Zutrittsinformation unter Verwendung eines Sendekanals verwendet, und in welchem eine Mobilstation diese von einer Verbindungsziel-Funk-Basisstation durch den Sendekanal verwendete Anruf-Zutrittsinformation erhält, und ferner gemäß dieser erhaltenen Anruf-Zutrittsinformation eine Zutritts-Zulassungs-Ablehnung der Mobilstation beurteilt.
  • Auf diese Art und Weise ist es möglich, den Steuersignalverkehr zwischen der Basisstation und der Mobilstation zu reduzieren, während eine Verschlechterung der Qualität der Kommunikationen von den Benutzern verhindert wird, die bereits mit der Verbindungsziel-Basisstation verbunden sind und in Kommunikation stehen.
  • In einem anderen Aspekt der vorliegenden Erfindung erhält ebenso die Mobilstation die Anruf-Zutrittsinformation bei entsprechenden Funk-Basisstationen, die von an die Verbindungsziel-Funk-Basisstation angrenzenden Funk-Basisstationen durch mittels entsprechender Funk-Basisstationen übertragener Sende-Kanäle versendet werden, und beurteilt diese erhaltene Anruf-Zutrittsinformation bei der Beurteilung der Zutritts-Zulassung/Ablehnung der zusätzlichen Mobilstation.
  • Auf diese Art und Weise ist es möglich, den Steuersignalverkehr zwischen der Basisstation und der Mobilstation weiter zu reduzieren, während eine Verschlechterung der Qualität der Kommunikationen von Benutzern, die bereits mit der Verbindungsziel-Basisstation verbunden sind und in Kommunikation stehen, verhindert wird.
  • Die Funk-Basisstation kann eine Übertragungsleistung der eigenen Basisstation messen, und die Anruf-Zutrittsinformation wird aus zumindest dem gemessenen Übertragungsleistungswert der Funk-Basisstation und einem festgelegten Schwellenwert gebildet.
  • Die Funk-Basisstation kann eine Übertragungsleistung der eigenen Basisstation messen und eine verbleibende Kapazität bei der eigenen Basisstation gemäß dem gemessenen Übertragungsleistungswert der Funk-Basisstation berechnen, und die Anruf-Zutrittsinformation zeigt zumindest diese berechnete verbleibende Kapazität an.
  • Im Nachfolgenden wird unter Verwendung der Zeichnungen die Ausführungsform der vorliegenden Erfindung beschrieben.
  • 1 ist eine Figur, die eine Konfiguration eines Mobil-Kommunikationssystems zeigt, bei welchem das Anruf-Zutritts-Steuerverfahren gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung angewandt wird. In dem in der gleichen Figur gezeigten Mobil-Kommunikationssystem führen eine Funk-Basisstationsvorrichtung 111 sowie eine Mobilstation 112 unter Verwendung des CDMA-Schemas miteinander wechselseitige Kommunikationen aus.
  • 2 ist ein Blockdiagramm, welches eine Konfiguration einer in der 1 gezeigten Funk-Basisstationsvorrichtung 111 zeigt. Die in der gleichen Figur gezeigte Funk-Basisstationsvorrichtung 111 ist durch eine Vermittlungsstations-Schnittstelle 1 mit einer Vermittlungsstation verbunden, während sie über eine Antenne 5 mit der Mobilstation verbunden ist, und sie weist eine Basisstations-Übertragungs- und Empfangsvorrichtung 3 zum Übertragen und Empfangen von Benutzerinformation über Funk auf, während eine gemeinsame Steuervorrichtung 7, eine Steuerinformations-Steuervorrichtung 9, eine Interferenzüberwachungs-Steuervorrichtung 11, ein Speicher 13 sowie eine Übertragungsleistungs-Überwachungs-Steuervorrichtung 17 über einen Bus 15 als Vorrichtungen zum Steuern der Basisstations-Übertragungs- und Empfangsvorrichtung 3 miteinander verbunden sind.
  • Ebenso gibt die Interferenzüberwachungs-Steuervorrichtung 11 einen Befehl für eine Messung des Interferenzbetrages an die Basisstations-Übertragungs- und Empfangsvorrichtung 3 aus, empfängt ihr Ergebnis und speichert es in dem Speicher 13. Die Steuerinformations-Steuervorrichtung 9 liest eine Interferenzbetragsinformation aus dem Speicher 13 aus und steuert die Basisstations-Übertragungs- und Empfangsvorrichtung 3, um die Information zu der Mobilstation 112 unter Verwendung des Sendekanals zu übertragen.
  • 3 ist ein Blockdiagramm, das eine Konfiguration der in der 1 gezeigten Mobilstations-Vorrichtung 112 zeigt. Die in der gleichen Figur gezeigte Mobilstations-Vorrichtung 112 ist mit einer Benutzerschnittstelle 25 verbunden, während sie mit der Basisstation über eine Antenne 21 verbunden ist, und sie weist eine Mobilstations-Übertragungs- und Empfangsvorrichtung 23 zum Übertragen und Empfangen von Benutzerinformation über Funk auf, während eine Empfangspegelinformations-Steuerschaltung 27, eine gemeinsame Steuerschaltung 29, eine Steuerinformations-Steuerschaltung 31, eine Benutzerschnittstellen-Steuerschaltung 33, eine Interferenz-Abschätzschaltung 35, eine Anruf-Zutritts-Steuerschaltung 37, eine Anruf-Steuerschaltung 39 sowie ein Speicher 41 als Schaltungen zum Steuern der Mobilstations-Übertragungs- und Empfangsvorrichtung 23 über einen Bus 43 miteinander verbunden sind.
  • Die Steuerinformations-Steuerschaltung 31 entnimmt eine Information, die von der Funk-Basisstationsvorrichtung 111 unter Verwendung des Rundsendungs-Kanals übertragen wird, und speichert diese Information in dem Speicher 41. Die Benutzerschnittstellen-Steuerschaltung 33 ist eine Schaltung zum Steuern der Benutzerschnittstelle 25, die eine Schaltung zum Interpretieren von Befehlen von einem Benutzer sowie zum Anzeigen von Verarbeitungsergebnissen an einen Benutzer ist. Die Interferenz-Abschätzschaltung 35 ist eine Schaltung zum Ausführen einer Abschätzberechnung eines Uplink-Interferenzbetrages, nachdem die eigene Mobilstation zugelassen worden ist. Die Anruf-Zutritts-Steuerschaltung 37 ist eine Schaltung zum Beurteilen einer Anruf-Zutritts-Zulassung/Ablehnung, die durch einen Befehl der Anruf- Steuerschaltung 39 aktiviert wird. Die Anruf-Steuerschaltung 39 ist eine Schaltung zum Ausführen einer Anruf-Steuerung, wie etwa eines Anruf-Aufbaus und einer Anruf-Beendigung der Mobilstation. Die Empfangspegelinformations-Steuerschaltung 27 gibt einen Befehl an die Mobilstations-Übertragungs- und Empfangsvorrichtung 23 aus, einen Empfangspegel des mit der Funk-Basisstation übertragenen Steuerkanals zu messen, und speichert das Ergebnis ebenso in dem Speicher 41.
  • Als nächstes werden die Verarbeitung bei der Mobilstation zum Berechnen des erforderlichen Empfangspegels, zum Beurteilen, ob oder ob nicht die eigene Station die hierzu dazugehörige erforderliche Qualität der Kommunikation erfüllen kann, sowie zum Beurteilen der Zutritts-Zulassung/Ablehnung der eigenen Station beschrieben. 4 ist ein Ablaufdiagramm, das eine Operation von jeder Schaltung innerhalb der Mobilstation zeigt, wobei der Fall des Anruf-Aufbaus von der Mobilstation gezeigt wird. In dem Fall der Anruf-Beendigung zu der Mobilstation gibt es Unterschiede, wie etwa jener Unterschied, dass die Anruf-Steuerschaltung 39 nicht die Benutzerschnittstellen-Steuerschaltung 33, sondern die Steuerinformations-Steuerschaltung 31 ist, welche den Funkruf zu der eigenen Station erfasst hat, dennoch ist ein Abschnitt, der in Bezug zu der Beurteilung der Anruf-Zutritts-Zulassung/Ablehnung gehört, ohne jedwede Änderungen insgesamt geeignet, so dass die Beschreibung unter Verwendung eines Beispiels des Mobilstations-Anruf-Aufbaus gegeben wird.
  • Wenn in der 4 die Benutzerschnittstellen-Steuerschaltung 33 die Anruf-Aufbauoperation durch den Benutzer erfasst, gibt die Benutzerschnittstellen-Steuerschaltung 33 den Befehl der Ausführung der Anruf-Steuerung an die Anruf-Steuerschaltung 39 aus (Verfahrensschritt S11). Vor dem Ausführen der Anruf-Steuerung gibt die Anruf-Steuerungsschaltung 39 den Befehl der Anruf-Zutritts-Verarbeitung an die Anruf-Zutritts-Steuerschaltung 37 aus (Verfahrensschritt S13).
  • Die Anruf-Zutritts-Steuerschaltung 37 gibt den Befehl der Erfassung des Uplink-Interferenzbetrags sowie der Messung des Steuerkanal-Empfangspegels an jeweils die Steuerinformations-Steuerschaltung 31 und die Empfangspegelinformations-Steuerschaltung 27 aus (Verfahrensschritte S15, S17). Die Steuerinformations-Steuerschaltung 31 sowie die Empfangspegelinformations-Steuerschaltung 27, die Befehle von der Anruf-Zutritts-Steuerschaltung 37 empfangen haben, führen jeweils die Erfassung des Uplink-Interferenzbetrags sowie die Messung des Steuerkanal-Empfangspegels aus, und speichern die Ergebnisse in dem Speicher 41 (Verfahrensschritte S19, S21). Nachdem gewartet wird, bis diese fertig sind, liest die Anruf-Zutritts-Steuerschaltung 37 von dem Speicher 41 den Uplink-Interferenzbetrag I sowie den Steuerkanal-Empfangspegel R, und eine erforderliche Qualität (Eb/Iq)req, eine Übertragungsleistung P des Steuerkanals, einen Spielraum Δ des Anruf-Zutritts halber, und eine maximale Übertragungsleistung Pmax der eigenen Station aus (Verfahrensschritt S23). Die Anruf-Zutritts-Steuerschaltung 37 berechnet wie folgt eine erforderliche Energie pro Bit Eb (erforderlicher Empfangs-Leistungspegel), nachdem die eigene Station zugelassen ist (Verfahrensschritt S25): Eb = I + (Eb/I0)req (1)
  • Zusätzlich wird beispielsweise der Ausbreitungsverlust zwischen der Basisstation und der Mobilstation als P/R abgeschätzt, und eine erforderliche Übertragungsleistung Preq, nachdem die eigene Station zugelassen ist, wird wie folgt berechnet (Verfahrensschritt S27): Preq = Eb + P/R + Δ (2) Δ ist, wie obig erwähnt, ein Spielraum um eines Anruf-Zutritts wegen. Infolge der Tatsache, dass der Empfangspegel-Messwert R einen Fehler enthält und ferner infolge der Tatsache, dass Charakteristika des Uplink-Ausbreitungsweges und des Downlink-Ausbreitungsweges im Allgemeinen verschieden sind, wird in dem gegenwärtigen Mobil-Kommunikationssystem die Übertragungsleistung Preq ebenso ein Fehler enthalten. Wenn die Übertragungsleistung Preq als kleiner bewertet wird, wird die sogenannte gezwungene Verbindungstrennung, in welcher ein Kanal gewaltsam getrennt wird, auftreten, wenn die erforderliche Qualität nicht tatsächlich erfüllt werden kann, und zwar trotz der Tatsache, dass er über die Beurteilung des Anruf-Zutritts als zugelassener Zutritt beurteilt wird. Die gewaltsame Verbindungstrennung schwächt die Dienst-Leistungsfähigkeit in beachtlicher Weise ab, so dass in der vorliegenden Ausführungsform in dieser Weise ein Spielraum eingeführt wird. Jedoch beschränkt dies nicht die Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
  • Diese Übertragungsleistung Preq wird mit der maximalen Übertragungsleistung Pmax der eigenen Station verglichen (Verfahrensschritt S29), und falls Pmax < Preq gilt, d. h. wenn beurteilt wird, dass die erforderliche Qualität selbst mit der Übertragung bei maximaler Übertragungsleistung der eigenen Station erfüllt werden kann, meldet die Anruf-Zutritts-Steuerschaltung 37 die Zutritts-Ablehnung an die Benutzerschnittstellen-Steuerschaltung 33 (Verfahrensschritt S33). Die Benutzerschnittstellen-Steuerschaltung 33 meldet die Zutritts-Ablehnung durch die Benutzerschnittstelle 25 an den Benutzer (Verfahrensschritt S35). Wenn Pmax ≥ Preq gilt, meldet die Anruf-Zutritts-Steuerschaltung 37 die Zutritts-Zulassung an die Anruf-Steuerschaltung 39 (Verfahrensschritt S37). Die Anruf-Steuerschaltung 39 setzt die Anruf-Aufbau- und Beendigungs-Verarbeitung fort (Verfahrensschritt S39).
  • Es sei darauf hingewiesen, dass die vorliegende Ausführungsform so beschrieben wurde, dass die Anruf-Zutritts-Steuerschaltung 37 einen Befehl der Erfassung des Uplink-Interferenzbetrags und der Messung des Steuerkanal-Empfangspegels jeweils an die Steuerinformations-Steuerschaltung 31 sowie die Empfangspegelinformations-Steuerschaltung 27 ausgibt, nachdem der Benutzer die Anruf-Aufbauoperation ausgeführt hat, jedoch schränkt dies nicht die Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ein. Abgesehen hiervon ist es möglich, solch ein Verfahren zu betrachten, in welchem die Steuerinformations-Steuerschaltung 31 sowie die Empfangspegelinformations-Steuerschaltung 27 jeweils die Erfassung des Interferenzbetrags sowie die Messung des Steuerkanal-Empfangspegels andauernd oder regelmäßig ausführen und die Ergebnisse in dem Speicher speichern, und die gleiche Wirkung kann von beiden Verfahren erzielt werden.
  • Ebenso wurde in der vorliegenden Ausführungsform beschrieben, dass in dem Speicher festgelegte Werte für die erforderliche Qualität (Eb/I0)reg, Δ, P und Pmax gespeichert sind. Diese können selbstverständlich fest in einer ROM (Festspeicher) oder dergleichen der Mobilstation gespeichert sein, oder sie können unter Verwendung des Übertragungskanals ähnlich wie die Uplink-Interferenzbetrags-Information I der Mobilstation von der Basisstation bereitgestellt werden. Darüber hinaus können abhängig von der Information verschiedene Verfahren von diesen Verfahren angewandt werden. In jedem Fall verhindert dies nicht die Anwendbarkeit der vorliegenden Erfindung, und die gleichen Wirkungen können erzielt werden.
  • Als nächstes werden die Verarbeitung bei der Mobilstation zum Berechnen des erforderlichen Empfangspegels, die Beurteilung, ob oder ob nicht die eigene Station die erforderliche Qualität der Kommunikation gemäß hierzu erfüllen kann, ferner die Abschätzung des Uplink-Interferenzbetrags nach dem Zutritt sowie die Beurteilung der Zutritts-Zulassung/Ablehnung der eigenen Station durch Vergleich dieser mit einem vorgeschriebenen Schwellenwert beschrieben. 5 und 6 sind Ablaufdiagramme, die eine Operation von jeder Schaltung innerhalb der Mobilstation zeigen, welche den Fall des Anruf-Aufbaus von der Mobilstation zeigen. In dem Fall der Anruf-Beendigung zu der Mobilstation gibt es Unterschiede, wie etwa jenen Unterschied, dass die Anruf-Steuerschaltung 39 nicht die Benutzerschnittstellen-Steuerschaltung 33, sondern die Steuerinformations-Steuerschaltung 31 aktiviert, welche den Funkruf zu der eigenen Station erfasst hat, jedoch ist ein Abschnitt, der in Bezug zu der Beurteilung der Anruf-Zutritts-Zulassung/Ablehnung steht, ohne jedwede Änderung insgesamt geeignet, so dass die Beschreibung unter Verwendung eines Beispiels des Mobilstations-Anruf-Aufbaus gegeben wird.
  • Wenn in der 5 und in der 6 die Benutzerschnittstellen-Steuerschaltung 33 die Anruf-Aufbau-Operation durch den Benutzer erfasst, gibt die Benutzerschnittstellen-Steuerschaltung 33 den Befehl des Ausführens der Anruf-Steuerung an die Anruf-Steuerungsschaltung 39 aus (Verfahrensschritt S51). Vor dem Ausführen der Anruf-Steuerung gibt die Anruf-Steuerschaltung 39 den Befehl der Anruf-Zutritts-Verarbeitung an die Anruf-Zutritts-Steuerschaltung 37 aus (Verfahrensschritt S53). Die Anruf-Zutritts-Steuerschaltung 37 gibt den Befehl der Erfassung des Uplink-Interferenzbetrags sowie der Messung des Steuerkanal-Empfangspegels jeweils an die Steuerinformations-Steuerschaltung 31 sowie die Empfangspegelinformations-Steuerschaltung 27 aus (Verfahrensschritte S55, S57). Die Steuerinformations-Steuerschaltung 31 sowie die Empfangspegelinformations-Steuerschaltung 27, die die Befehle von der Anruf-Zutritts-Steuerschaltung 37 empfangen haben, führen jeweils die Erfassung des Uplink-Interferenzbetrags sowie die Messung des Steuerkanal-Empfangspegels aus, und speichern die Ergebnisse in dem Speicher 41 (Verfahrensschritte S59, S61). Nachdem gewartet wird, bis diese fertig sind, liest die Anruf-Zutritts-Steuerschaltung 37 von dem Speicher 41 den Uplink-Interferenzbetrag I sowie den Steuerkanal-Empfangspegel R, und eine erforderliche Qualität (Eb/I0)req, eine Übertragungsleistung P des Steuerkanals, einen ersten Spielraum Δ1 für den Anruf-Zutritt, und eine maximale Übertragungsleistung Pmax der eigenen Station aus (Verfahrensschritt S63). Die Anruf-Zutritts-Steuerschaltung 37 berechnet eine erforderliche Energie pro Bit Eb (den erforderlichen Empfangsleistungspegel) wie folgt, nachdem die eigene Station zugelassen ist (Verfahrensschritt S65): Eb = I + (Eb/I0)req (3)
  • Zusätzlich wird beispielsweise der Ausbreitungsverlust zwischen der Basisstation und der Mobilstation als P/R abgeschätzt, und eine erforderliche Übertragungsleistung Preq wird wie folgt berechnet, nachdem die eigene Station zugelassen ist (Verfahrensschritt S67): Preq = Eb + P/R + Δ1 (4)Δ1 ist, wie obig erwähnt, ein erster Spielraum für den Anruf-Zutritt. Aufgrund der Tatsache, dass der Empfangspegel-Messwert R einen Fehler enthält, und ferner aufgrund der Tatsache, dass Charakteristika des Uplink-Ausbreitungsweges sowie des Downlink-Ausbreitungsweges im Allgemeinen verschieden sind, wird die Übertragungsleistung Preq in dem gegenwärtigen Mobil-Kommunikationssystem ebenso einen Fehler enthalten. Wenn die Übertragungsleistung Preq als kleiner bewertet wird, wird die sogenannte gezwungene Verbindungstrennung auftreten, bei welcher ein Kanal gewaltsam getrennt wird, wenn die erforderliche Qualität nicht tatsächlich erfüllt werden kann, und zwar trotz der Tatsache, dass er durch die Beurteilung des Anruf-Zutritts als zugelassener Zutritt beurteilt wird. Die gezwungene Verbindungstrennung schwächt die Dienst-Leistungsfähigkeit in beachtlicher Weise ab, so dass in der vorliegenden Ausführungsform in dieser Weise ein Spielraum eingeführt wird. Jedoch schränkt dies nicht die Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ein.
  • Diese Übertragungsleistung Preq wird mit der maximalen Übertragungsleistung Pmax der eigenen Station verglichen (Verfahrensschritt S69), und wenn Pmax < Preq gilt, d. h. wenn beurteilt wird, dass die erforderliche Qualität selbst mit der Übertragung bei der maximalen Übertragungsleistung der eigenen Station nicht erfüllt werden kann, meldet die Anruf-Zutritts-Steuerschaltung 37 die Zutritts-Ablehnung an die Anruf-Steuerschaltung 39 (Verfahrensschritt S71), und ferner meldet die Anruf-Steuerschaltung 39 die Zutritts-Ablehnung an die Benutzerschnittstellen-Steuerschaltung 33 (Verfahrensschritt S73). Die Benutzerschnittstellen-Steuerschaltung 33 meldet die Zutritts-Ablehnung dem Benutzer durch die Benutzerschnittstelle 25 (Verfahrensschritt S75).
  • Wenn Pmax ≥ Preq gilt, gibt als nächstes die Anruf-Zutritts-Steuerschaltung 37 den Befehl der Abschätzung des Interferenzbetrages an die Interferenz-Abschätzschaltung 35 aus (Verfahrensschritt S77). Die Interferenz-Abschätzschaltung 35 liest von dem Speicher 41 den erforderlichen Empfangs-Leistungspegel Eb, den Uplink-Interferenzbetrag I sowie einen zweiten Spielraum Δ2 aus (Verfahrensschritt S79). Dann wird der Uplink-Interferenzbetrag Inew wie folgt berechnet, nachdem die eigene Station zugelassen ist: Inew = Eb + I + Δ2 (5)und das Ergebnis wird der Anruf-Zutritts-Steuerschaltung 37 berichtet (Verfahrensschritt S81). Wie obig erwähnt, ist Δ2 ein zweiter Spielraum für den Anruf-Zutritt. Ähnlich wie bei der Berechnung von Preq ist die Berechnung von Inew ebenso von einem Fehler begleitet, so dass durch das Einführen von Δ2 eingerichtet wird, dass ein Auftreten der gezwungenen Verbindungstrennung verhindert wird. Jedoch schränkt dies nicht die Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ein.
  • Bei der Anruf-Zutritts-Steuerschaltung 37 wird ein Schwellenwert T für den Uplink-Interferenzbetrag aus dem Speicher 41 ausgelesen (Verfahrensschritt S83) und mit Inew verglichen (Verfahrensschritt S85). Wenn T < Inew gilt, d. h. wenn beurteilt wird, dass eine Wahrscheinlichkeit der Verschlechterung von Kommunikationen der Benutzer besteht, die als ein Ergebnis, dass die eigene Station zugelassen ist, bereits Kommunikationen ausführen, meldet die Anruf-Zutritts-Steuerschaltung 37 die Zutritts-Ablehnung an die Benutzerschnittstellen-Steuerschaltung 33 (Verfahrensschritt S89). Die Benutzerschnittstellen-Steuerschaltung 33 meldet die Zutritts-Ablehnung an den Benutzer durch die Benutzerschnittstelle 25 (Verfahrensschritt S91). Wenn T ≥ Inew gilt, wird die Zutritts-Zulassung an die Anruf-Steuerschaltung 39 gemeldet (Verfahrensschritt S93). Die Anruf-Steuerschaltung 39 fährt mit der Anruf-Aufbau- und Beendigungs-Verarbeitung fort (Verfahrensschritt S95).
  • Es sei darauf hingewiesen, dass die vorliegende Ausführungsform so beschrieben wurde, dass die Anruf-Zutritts-Steuerschaltung 37 einen Befehl der Erfassung des Uplink-Interferenzbetrags sowie der Messung des Steuerkanal-Empfangspegels jeweils an die Steuerinformations- Steuerschaltung 31 und die Empfangspegelinformations-Steuerschaltung 27 ausgibt, nachdem der Benutzer die Anruf-Aufbauoperation ausgeführt hat, jedoch schränkt dies nicht die Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ein. Darüber hinaus ist es möglich, solch ein Verfahren zu betrachten, in welchem die Steuerinformations-Steuerschaltung 31 sowie die Empfangspegelinformations-Steuerschaltung 27 jeweils die Erfassung des Interferenzbetrags und die Messung des Steuerkanal-Empfangspegels fortlaufend oder regelmäßig ausführen und die Ergebnisse in dem Speicher speichern, und die gleiche Wirkung kann durch beide Verfahren erzielt werden. Ebenso wurde die vorliegende Erfindung derart beschrieben, dass festgelegte Werte in dem Speicher hinsichtlich der erforderlichen Qualität (Eb/I0)req, Δ, P, Pmax und T gespeichert sind. Diese können selbstverständlich fest in einer ROM (Festwertspeicher) oder dergleichen der Mobilstation gespeichert sein, oder sie können der Mobilstation von der Basisstation unter Verwendung des Sendekanals ähnlich wie die Information über den Uplink-Interferenzbetrag I bereitgestellt werden. Darüber hinaus können verschiedene Verfahren dieser Verfahren abhängig von der Information angewandt werden. In jedem Fall verhindert dies nicht die Anwendbarkeit der vorliegenden Erfindung, und die gleichen Wirkungen können erzielt werden.
  • Als nächstes werden die Verarbeitung bei der Mobilstation zum Berechnen des erforderlichen Empfangspegels, die Beurteilung, ob oder ob nicht die eigene Station die erforderliche Qualität der Kommunikation demgemäss erfüllen kann, ferner die Abschätzung des Uplink-Interferenzbetrags nach dem Zutritt, der Vergleich dieses Betrages mit einem vorgeschriebenen Schwellenwert, die Abschätzung der Interferenz, die an angrenzenden Funk-Basisstationen gegeben wird, die in dem Fall erwartet wird, wo die eigene Station zu der Verbindungsziel-Funk-Basisstation zugelassen ist, sowie die Beurteilung der Zutritts-Zulassung/Ablehnung der eigenen Station durch Vergleich dieser mit einem vorgeschriebenen Schwellenwert beschrieben. 7 und 8 sind Ablaufdiagramme, die eine Operation von jeder Schaltung innerhalb der Mobilstation zeigen, welche den Fall des Anruf-Aufbaus von der Mobilstation zeigen. In dem Fall der Anruf-Beendigung zu der Mobilstation gibt es Unterschiede, wie etwa jener Unterschied, dass die Anruf-Steuerschaltung 39 nicht die Benutzerschnittstellen-Steuerschaltung 33, sondern die Steuerinformations-Steuerschaltung 31 aktiviert, die den Funkruf zu der eigenen Station erfasst hat, dennoch ist ein Abschnitt, der in Bezug zu der Beurteilung der Anruf-Zutritts-Zulassung/Ablehnung steht, ohne jedwede Änderung insgesamt anwendbar, so dass die Beschreibung unter Verwendung eines Beispiels des Mobilstations-Anruf-Aufbaus gegeben wird.
  • Wenn in der 7 und der 8 die Benutzerschnittstellen-Steuerschaltung 33 die Anruf-Aufbauoperation durch den Benutzer erfasst, gibt die Benutzerschnittstellen-Steuerschaltung 33 den Befehl des Ausführens der Anrufsteuerung an die Anruf-Steuerschaltung 39 aus (Verfahrensschritt S101). Vor dem Ausführen der Steuerung gibt die Anruf-Steuerschaltung 39 den Befehl der Verarbeitung des Anruf-Zutritts an die Anruf-Zutritts-Steuerschaltung 37 aus (Verfahrensschritt S103). Die Anruf-Zutritts-Steuerschaltung 37 gibt den Befehl der Erfassung des Uplink-Interferenzbetrags und der Messung des Steuerkanal-Empfangspegels an jeweils die Steuerinformations-Steuerschaltung 31 sowie die Empfangspegelinformations-Steuerschaltung 27 aus (Verfahrensschritte S105, S107). Die Steuerinformations-Steuerschaltung 31 und die Empfangspegelinformations-Steuerschaltung 27, die den Befehl von der Anruf-Zutritts-Steuerschaltung 37 empfangen haben, führen jeweils die Erfassung des Uplink-Interferenzbetrags und die Messung des Steuerkanal-Empfangspegels für die Verbindungsziel-Funk-Basisstation (0) sowie die angrenzenden Funk-Basisstationen (1 – n) aus, und speichern das Ergebnis in dem Speicher 41 (Verfahrensschritte S109, S111). Als ein Verfahren für die Mobilstation, um angrenzende Funk-Basisstationen der Verbindungsziel-Funk-Basisstation in Erfahrung zu bringen, können verschiedene Verfahren betrachtet werden. Beispielsweise ist es möglich, ein Verfahren zu betrachten, in welchem angrenzende Funk-Basisstationen von der Verbindungsziel-Funk-Basisstation an die Mobilstation gemeldet werden, oder ein Verfahren, in welchem die Mobilstation autonom die Steuerkanäle der angrenzenden Funk-Basisstationen abtastet und jene Funk-Basisstationen mit einem bestimmten Empfangspegel oder einem höheren Empfangspegel als angrenzende Basisstationen festlegt. In beiden Verfahren ist die vorliegende Erfindung anwendbar, und die gleichen Wirkungen können erzielt werden.
  • Nachdem gewartet wird, bis diese fertig sind, liest die Anruf-Zutritts-Steuerschaltung 37 von dem Speicher 41 die Uplink-Interferenzbeträge I0-n sowie die Steuerkanal-Empfangspegel R0-n der verbundenen Ziel-Funk-Basisstationen und angrenzenden Funk-Basisstationen (0 bis n) aus, sowie eine erforderliche Qualität (Eb/I0)req, Übertragungsleistungen P0-n der Steuerkanäle, einen ersten Spielraum Δ1 für den Anruf-Zutritt, und eine maximale Übertragungsleistung Pmax der eigenen Station (Verfahrensschritt S113). Die Anruf-Zutritts-Steuerschaltung 37 berechnet eine erforderliche Energie pro Bit Eb (den erforderlichen Empfangsleistungspegel) wie folgt, nachdem die eigene Station zugelassen ist (Verfahrensschritt S115): Eb = I + (Eb/I0)req (6)
  • Zusätzlich wird beispielsweise der Ausbreitungsverlust zwischen der Basisstation und der Mobilstation als P0/R0 abgeschätzt, und eine erforderliche Übertragungsleistung Preq wird, nachdem die eigene Station zugelassen ist, wie folgt berechnet (Verfahrensschritt S117): Preq = Eb + P0/R0 + Δ1 (7)
  • Wie obig erwähnt, ist Δ1 ein erster Spielraum für den Anruf-Zutritt. Aufgrund der Tatsache, dass der Empfangspegel-Messwert R einen Fehler enthält, und ferner aufgrund der Tatsache, dass Charakteristika des Uplink-Ausbreitungsweges sowie des Downlink-Ausbreitungsweges im Allgemeinen verschieden voneinander sind, wird in dem gegenwärtigen Mobil-Kommunikationssystem die Übertragungsleistung Preq ebenso einen Fehler enthalten. Wenn die Übertragungsleistung Preq kleiner bewertet wird, wird die sogenannte gezwungene Verbindungstrennung (in welcher ein Kanal gewaltsam getrennt wird) auftreten, wenn die erforderliche Qualität nicht tatsächlich erfüllt wird, und zwar trotz der Tatsache, dass er durch die Beurteilung des Anruf-Zutritts als zugelassener Zutritt beurteilt wird. Die gezwungene Verbindungstrennung schwächt die Dienst-Leistungsfähigkeit in beachtlicher Weise ab, so dass in dieser Art und Weise in der vorliegenden Ausführungsform ein Spielraum eingeführt wird. Jedoch schränkt dies nicht die Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ein.
  • Diese Übertragungsleistung Preq wird mit der maximalen Übertragungsleistung Pmax der eigenen Station verglichen (Verfahrensschritt S119), und wenn Pmax < Preq gilt, d. h. wenn beurteilt wird, dass die erforderliche Qualität selbst mit der Übertragung bei der maximalen Übertragungsleistung der eigenen Station nicht erfüllt werden kann, meldet die Anruf-Zutritts-Steuerungsschaltung 37 die Zutritts-Ablehnung an die Anruf-Steuerungsschaltung 39 (Verfahrensschritt S121), und ferner meldet die Anruf-Steuerschaltung 39 die Zutritts-Ablehnung an die Benutzerschnittstellen-Steuerschaltung 33 (Verfahrensschritt S123). Die Benutzerschnittstellen-Steuerungsschaltung 33 meldet die Zutritts-Ablehnung an den Benutzer durch die Benutzerschnittstelle 25 (Verfahrensschritt S125).
  • Wenn Pmax ≥ Preq gilt, gibt als nächstes die Anruf-Zutritts-Steuerungsschaltung 37 den Befehl der Abschätzung des Interferenzbetrages an die Interferenz-Abschätzschaltung 35 aus (Verfahrensschritt S127). Die Interferenz-Abschätzschaltung 35 liest aus dem Speicher 41 die erforderliche Übertragungsleistung Preq, die Uplink-Interferenzbeträge I0-n sowie einen zweiten Spielraum Δ2 aus (Verfahrensschritt S129). Dann wird der Uplink-Interferenzbetrag Inew i wie folgt berechnet, nachdem die eigene Station zugelassen ist: Inew i = Preq × Ri/Pi + Ii + Δ2 (8)und das Ergebnis wird der Anruf-Zutritts-Steuerschaltung 37 berichtet (Verfahrensschritt S131). Wie obig erwähnt, ist Δ2 ein zweiter Spielraum für den Anruf-Zutritt. Ähnlich wie bei der Berechnung von Preq, wird die Berechnung von Inew ebenso von einem Fehler begleitet, so dass durch das Einführen von Δ2 es so konfiguriert ist, um ein Auftreten der gewaltsamen Verbindungstrennung zu vermeiden. Jedoch schränkt dies nicht die Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ein. Bei der Anruf-Zutritts-Steuerschaltung 37 werden Schwellenwerte T0-n für die Uplink-Interferenzbeträge aus dem Speicher 41 ausgelesen (Verfahrensschritt S133) und mit Inew 0-n verglichen (Verfahrensschritt S135). Wenn für sämtliche i (i = 0 bis n) Ti ≥ Inew i gilt, wird die Zutritts-Zulassung der Anruf-Steuerschaltung 39 gemeldet (Verfahrensschritt S143). Die Anruf-Steuerschaltung 39 fährt mit der Anruf-Aufbau- und Beendigungs-Verarbeitung fort (Verfahrensschritt S145). Wenn andererseits beurteilt wird, dass eine Wahrscheinlichkeit der Verschlechterung von Kommunikationen von Benutzern besteht, die als ein Ergebnis der Tatsache, dass die eigene Station zugelassen ist, bereits Kommunikationen ausführen, dann meldet die Anruf-Zutritts-Steuerschaltung 37 die Zutritts-Ablehnung an die Anruf-Steuerschaltung 39 (Verfahrensschritt S137), und ferner meldet die Anruf-Steuerschaltung 39 die Zutritts-Ablehnung an die Benutzerschnittstellen-Steuerschaltung 33 (Verfahrensschritt S139). Die Benutzerschnittstellen-Steuerschaltung 33 meldet die Zutritts-Ablehnung durch die Benutzerschnittstelle 25 an den Benutzer (Verfahrensschritt S141).
  • Es sei darauf hingewiesen, dass die vorliegende Ausführungsform derart beschrieben wurde, dass die Anruf-Zutritts-Steuerschaltung 37 einen Befehl der Erfassung des Uplink-Interferenzbetrags und der Messung des Steuerkanal-Empfangspegels jeweils an die Steuerinformations-Steuerschaltung 31 sowie die Empfangspegelinformations-Steuerschaltung 27 ausgegeben hat, nachdem der Benutzer die Anruf-Aufbauoperation ausgeführt hat, jedoch schränkt dies nicht die Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ein. Abgesehen hiervon ist es möglich, solch ein Verfahren zu betrachten, in welchem die Steuerinformations-Steuerschaltung 31 und die Empfangspegelinformations-Steuerschaltung 27 jeweils die Erfassung des Interferenzbetrags sowie die Messung des Steuerkanal-Empfangspegels fortlaufend oder regelmäßig ausführen, und die Ergebnisse in dem Speicher speichern, und die gleiche Wirkung kann durch beide Verfahren erzielt werden. Ebenso wurde die vorliegende Erfindung derart beschrieben, dass festgelegte Werte in dem Speicher für die erforderliche Qualität (Eb/I0)req, Δ, P, Pmax und T gespeichert sind. Diese können selbstverständlich fest in einer ROM (Festwertspeicher) oder dergleichen der Mobilstation gespeichert sein, oder sie können der Mobilstation von der Basisstation unter Verwendung des Sendekanals ähnlich wie die Information über den Uplink-Interferenzbetrag I bereitgestellt werden. Darüber hinaus können abhängig von der Information verschiedene Verfahren dieser Verfahren angewandt werden. In jedem Fall beschränkt diese nicht die Anwendbarkeit der vorliegenden Erfindung, und die gleichen Wirkungen können erzielt werden. Wie für den zweiten Spielraum Δ2 für den Anruf-Zutritt, wurde ebenso erläutert, dass der gemeinsame Wert für sämtliche Funk-Basisstationen verwendet wird, jedoch besteht kein Bedarf darin, dass dieser gemeinsam ist, und das Einstellen verschiedener Werte für jede Basisstation beeinflusst die Anwendbarkeit und die Wirkungen der vorliegenden Erfindung insgesamt nicht.
  • Als nächstes werden die Verarbeitung zum Übertragen der Anruf-Zutrittsinformation von der Basisstation, das Herausnehmen dieser Information bei der Basisstation sowie das Beurteilen der Anruf-Zutritts-Zulassung/Ablehnung beschrieben. Die vorliegende Ausführungsform beschreibt einen Fall, wo die Anruf-Zutrittsinformation aus einem Übertragungsleistungswert der Basisstation sowie aus einem Schwellenwert gebildet wird, einen Fall, wo die Anruf-Zutrittsinformation aus einer verbleibenden Kapazität gebildet wird, die von der Übertragungsleistung der Basisstation berechnet wird.
  • Lediglich der Inhalt der bei der Mobilstation erworbenen Information sowie die hierauf basierenden Beurteilungskriterien für die Zutritts-Zulassung/Ablehnung sind verschieden, und der Ablauf der Operation ist der gleiche.
  • 9 ist ein Ablaufdiagramm, das eine Operation von jeder Schaltung innerhalb der Mobilstation zeigt. 9 zeigt den Fall des Anruf-Aufbaus von der Mobilstation. In dem Fall der Anruf-Beendigung zu der Mobilstation gibt es Unterschiede, wie etwa jener Unterschied, dass die Anruf-Steuerschaltung 39 nicht die Benutzerschnittstellen-Steuerschaltung 33, sondern die Steuerinformations-Steuerschaltung 31 aktiviert, die den Funkruf zu der eigenen Station erfasst hat, jedoch ist ein Abschnitt, der in Bezug zu der Beurteilung der Anruf-Zutritts-Zulassung/Ablehnung steht, ohne jedwede Änderung insgesamt anwendbar, so dass die Beschreibung unter Verwendung dieses Beispiels des Mobilstations-Anruf-Aufbaus gegeben wird.
  • Wenn die Benutzerschnittstellen-Steuerschaltung 33 die Anruf-Aufbauoperation durch den Benutzer erfasst, gibt die Benutzerschnittstellen-Steuerschaltung 33 einen Befehl des Ausführens der Anrufsteuerung an die Anruf-Steuerschaltung 39 aus (Verfahrensschritt S151). Vor dem Ausführen der Anruf-Steuerung gibt die Anruf-Steuerschaltung 39 den Befehl der Verarbeitung des Anruf-Zutritts an die Anruf-Zutritts-Steuerschaltung 37 aus (Verfahrensschritt S153). Die Anruf-Zutritts-Steuerschaltung 37 gibt den Befehl der Erfassung der Anruf-Zutrittsinformation an die Steuerinformations-Steuerschaltung 31 aus (Verfahrensschritt S155). Die Steuerinformations-Steuerschaltung 31, die den Befehl von der Anruf-Zutritts-Steuerschaltung 37 empfangen hat, führt die Erfassung der Anruf-Zutrittsinformation durch und speichert das Ergebnis in dem Speicher 41 (Verfahrensschritt S157). Nachdem gewartet wird, bis diese fertig sind, liest die Anruf-Zutritts-Steuerschaltung 37 die Anruf-Zutrittsinformation aus dem Speicher 41 aus (Verfahrensschritt S159).
  • Dann wird gemäß der ausgelesenen Anruf-Zutrittsinformation die Zutritts-Zulassung/Ablehnung beurteilt (Verfahrensschritt S161), und wenn beurteilt wird, dass der Zutritt abgelehnt wird, meldet die Anruf-Zutritts-Steuerschaltung 37 die Zutritts-Ablehnung an die Anruf-Steuerschaltung 39 (Verfahrensschritt S163), und ferner meldet die Anruf-Steuerschaltung 39 die Zutritts-Ablehnung an die Benutzerschnittstellen-Steuerschaltung 33 (Verfahrensschritt S165). Die Benutzerschnittstellen-Steuerschaltung 33 meldet die Zutritts-Ablehnung durch die Benutzerschnittstelle 25 an den Benutzer (Verfahrensschritt S167). Wenn beurteilt wird, dass der Zutritt zugelassen ist, meldet die Anruf-Zutritts-Steuerschaltung 37 die Zutritts-Zulassung an die Anruf-Steuerschaltung 39 (Verfahrensschritt S169). Die Anruf-Steuerschaltung 39 fährt mit der Anruf-Aufbau- und Beendigungs-Verarbeitung fort (Verfahrensschritt S171).
  • Die Beurteilung des Anruf-Zutritts wird gemäß dem Inhalt der Information ausgeführt, die wie folgt von der Steuerungsinformations-Steuerschaltung 31 erfasst wird. In dem Fall, wenn die Anruf-Zutrittsinformation aus einer Information gebildet wird, die die Zutritts-Zulassung/Ablehnung anzeigt, wird der Anruf-Zutritt beurteilt, indem geprüft wird, ob die erfasste Anruf-Zutrittsinformation eine Zutritts-Zulassung oder eine Zutritts-Ablehnung anzeigt.
  • In dem Fall, wenn die Anruf-Zutrittsinformation aus einem Übertragungsleistungswert der Basisstation sowie einem Schwellenwert gebildet wird, werden der erfasste Übertragungsleistungswert und der erfasste Schwellenwert verglichen, und es wird beurteilt, dass der Zutritt zugelassen ist, wenn der Übertragungsleistungswert geringer als der Schwellenwert ist, oder andererseits wird beurteilt, dass der Zutritt abgelehnt wird. In dem Fall, wenn die Anruf- Zutrittsinformation aus einer verbleibenden Kapazität gebildet wird, die von der Übertragungsleistung der Basisstation berechnet wird, wird beurteilt, dass der Zutritt zugelassen ist, wenn die erfasste verbleibende Kapazität größer als 0 ist, oder andererseits wird beurteilt, dass der Zutritt abgelehnt wird.
  • Hier wird bei dem Vergleich des gemessenen Wertes und des Schwellenwertes beurteilt, dass der Zutritt zugelassen ist, wenn der gemessene Wert kleiner als der Schwellenwert ist, jedoch ist es in perfekter Weise richtig, den Zutritt als zugelassen zu beurteilen, wenn der gemessene Wert kleiner als oder gleich wie der Schwellenwert ist. Ebenso wird beurteilt, dass der Zutritt zugelassen ist, wenn die verbleibende Kapazität größer als 0 ist, jedoch ist es in perfekter Weise richtig, zu beurteilen, dass der Zutritt zugelassen ist, wenn die verbleibende Kapazität größer als oder gleich wie 0 ist. In diesen Fällen genügt es, den Schwellenwert zu ändern, um festgesetzt zu sein, und es beeinflusst nicht die Ausführungsform der vorliegenden Erfindung insgesamt.
  • Es sei darauf hingewiesen, dass in der vorliegenden Ausführungsform beschrieben wurde, dass die Anruf-Zutritts-Steuerschaltung 37 den Befehl der Erfassung der Anruf-Zutrittsinformation an die Steuerinformations-Steuerschaltung 31 ausgegeben hat, nachdem der Benutzer die Anruf-Aufbauoperation ausgeführt hat, jedoch schränkt dies nicht die Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ein. Daneben ist es möglich, solch ein Verfahren zu betrachten, in welchem die Steuerinformations-Steuerschaltung 31 die Erfassung der Anruf-Zutrittsinformation fortlaufend oder regelmäßig ausführt und das Ergebnis in dem Speicher speichert, und die gleiche Wirkung kann durch beide Verfahren erzielt werden.
  • Wie obig beschrieben, weist gemäß der vorliegenden Erfindung eine Funk-Basisstation eine Einrichtung zum Versenden einer Anruf-Zutrittsinformation auf, die einen Zustand der eigenen Station hinsichtlich des Zutritts eines neuen Anrufs unter Verwendung eines Sendekanals anzeigt, und eine Mobilstation weist eine Einrichtung zum Erfassen der Anruf-Zutrittsinformation auf, die von einer Verbindungsziel-Funk-Basisstation durch den Sendekanal versendet wird, und beurteilt die Zutritts-Zulassung/Ablehnung der Mobilstation gemäß dieser erfassten Anruf-Zutrittsinformation, so dass es möglich ist, den Steuersignalverkehr zwischen der Basisstation und der Mobilstation zu reduzieren, und es ist möglich, eine Belastung des Steuerkanals zu verhindern, der gemeinsam von einer Vielzahl von Mobilstationen zum Zwecke der Kommunikation mit den Basisstationen verwendet wird, während eine Verschlechterung der Qualität der Kommunikationen von anderen Benutzern verhindert wird, die bereits mit den Basisstationen verbunden sind, und in Kommunikation stehen.
  • Ebenso weist gemäß der vorliegenden Erfindung die Mobilstation auch eine Einrichtung zum Erfassen der Anruf-Zutrittsinformation bei entsprechenden Funk-Basisstationen auf, die von angrenzenden Funk-Basisstationen der Verbindungsziel-Funk-Basisstation durch Sende-Kanäle versendet wird, die durch entsprechende Funk-Basisstationen übertragen werden, und die Mobilstation verwendet diese erfasste Anruf-Zutrittsinformation zusätzlich bei der Beurteilung der Zutritts-Zulassung/Ablehnung der Mobilstation, so dass es möglich ist, den Steuersignalverkehr zwischen der Basisstation und der Mobilstation weiter zu reduzieren, während eine Verschlechterung der Qualität der Kommunikationen der Benutzer verhindert wird, die bereits mit angrenzenden Basisstationen der Verbindungsziel-Basisstation verbunden sind, und in Kommunikation stehen.

Claims (2)

  1. Anruf-Zutritts-Steuerverfahren für eine mobile CDMA-Kommunikation, welches den Zutritt von Anrufen für eine Frequenz-Bandbreite steuert, welche von einer Vielzahl von Mobilstationen (112) gemeinsam benutzt wird, die Kommunikationen mit Funk-Basisstationen (111) durch Code-Vielfach-Zugriff ausführen, in welchem: eine Funk-Basisstation (112) auf einem Sendekanal Anruf-Zutrittsinformation sendet, die ihren eigenen Zustand hinsichtlich des Zutritts eines neuen Anrufes anzeigt; und eine Mobilstation (112) die Anruf-Zutrittsinformation erhält, welche von einer Verbindungsziel-Funk-Basisstation (111) über den Sendekanal gesendet wird, und gemäß dieser erhaltenen Anruf-Zutrittsinformation eine Zutritts-Zulassung oder eine Zutritts-Zurückweisung der Mobilstation (112) beurteilt; dadurch gekennzeichnet, dass: die Funk-Basisstation ihre eigene Übertragungsleistung misst, und dass die Anruf-Zutrittsinformation zumindest durch den gemessenen Wert der Übertragungsleistung der Funk-Basisstation (111) und durch einen vorgeschriebenen Schwellenwert gebildet wird.
  2. Anruf-Zutritts-Steuerverfahren für eine mobile CDMA-Kommunikation nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Funk-Basisstation (111) gemäß der gemessenen Übertragungsleistung der Funk-Basisstation (111) ihre eigene verbleibende Kapazität berechnet, und dass die Anruf-Zutrittsinformation ferner zumindest diese berechnete verbleibende Kapazität anzeigt.
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