DE69725229T2 - Universaldose zur Ausgabe von chirurgischen Nähfadenverpackungen - Google Patents

Universaldose zur Ausgabe von chirurgischen Nähfadenverpackungen Download PDF

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    • A61B17/06133Packages or dispensers for needles or sutures of parallelepipedal shape, e.g. made of rectangular or slightly oval panels
    • A61B17/06138Packages or dispensers for needles or sutures of parallelepipedal shape, e.g. made of rectangular or slightly oval panels including a retainer comprising three or more foldable panels

Description

  • HINTERGRUND
  • 1. Technisches Gebiet
  • Der hierin beschriebene Behälter betrifft eine Ausgabebox für chirurgische Nähfadenpakete. Insbesondere kann die Nähfadenausgabebox sowohl in der bevorzugten US-Weise, bei der die Box vertikal angeordnet ist, als auch in der bevorzugten europäischen Weise, bei der die Box oder ein Abschnitt derselben horizontal angeordnet ist, verwendet werden.
  • 2. Beschreibung des Standes der Technik
  • Bei modernen chirurgischen Verfahren werden eine große Anzahl von verschiedenartigen und verschieden großen chirurgischen Nähfäden verwendet. Diese Nähfäden sind normalerweise in einzelnen Aufnahmen oder in mit Folie beschichteten Umschlägen enthalten, in denen der Nähfaden z. B. zu einer Doppelschlaufe bzw. Achterform oder spulenartig aufgewickelt ist. Vermerke, die die Größe und Art des Nähfadens bezeichnen, sind normalerweise auf die Umschläge zur leichteren Identifizierung aufgedruckt.
  • Ausgabeboxen für solche Nähfadenpakete sind aus dem Stand der Technik bekannt. Wie in 1 gezeigt ist, ist in dem in den Vereinigten Staaten bevorzugten Format der Ausgabeboxen die längere Seite der Box 2 in vertikaler Richtung angeordnet. Nähfadenpakete 50 werden in horizontaler Richtung vom Boden des vertikalen Stapels der chirurgischen Nähfäden entnommen, indem die kürzere Seite des im Allgemeinen rechtwinkligen Nähfadenpakets gegriffen wird. Beim Entnehmen der Nähfadenpakete senkt sich der Stapel nach unten, um die anderen Pakete zur Entnahme wieder in die richtige Position zu bringen.
  • Das bevorzugte europäische Format ist jedoch derart, dass die längere Seite der Ausgabevorrichtung 2a und der Nähfadenpaketstapel 50 in horizontaler Richtung, wie in 2 gezeigt ist, angeordnet ist. Die Ausgabevorrichtung 2a ähnelt somit einer Schublade, wobei die Nähfadenpakete in vertikaler Richtung aus der Ausgabebox 2a durch Greifen der längeren Seite des im Allgemeinen rechtwinkligen Nähfadenpakets entnommen werden. Ein typischer Operationssaal weist Regale oder Gestelle für die Nähfadenboxen auf, in denen entweder die U.S. oder die europäischen Boxen untergebracht werden können.
  • Da die U.S. und die europäischen Ausgabevorrichtungen unterschiedliche Konfigurationen besitzen, sehen Hersteller momentan separate Boxen für jeden Markt vor. Es müssen auf diese Weise zwei getrennte Herstellungs-, Etikettier- und Inventarsysteme unterhalten werden. Es besteht Bedarf für eine Ausgabebox, die sowohl in der bevorzugten U.S.-Weise als auch der bevorzugten europäischen Weise verwendet werden kann. Solch eine Universalausgabevorrichtung würde den Bedarf an separaten Boxkonstruktionen für die unterschiedlichen Märkte eliminieren, vorausgesetzt, dass die Herstellung wirtschaftlich und die Verwendung vielseitig ist.
  • ZUSAMMENFASSUNG
  • Eine universelle Nähfadenausgabebox ist hierin vorgesehen. Die universelle Nähfadenausgabevorrichtung ist ein Behälter zum Halten einer Mehrzahl von Nähfadenpaketen in einem Stapel. Bei einer bevorzugten Ausführungsform besitzt der Behälter erste und zweite benachbarte Seiten, wobei die einzelnen Nähfadenpakete senkrecht zur ersten Seite und parallel zur zweiten Seite angeordnet sind. Der Behälter besitzt erste und zweite Zugangsöffnungen zum Entnehmen der Nähfadenpakete aus dem Stapel. Die erste Zugangsöffnung ermöglicht es, die Nähfadenpakete aus dem Behälter in einer Richtung senkrecht zur ersten Seite und parallel zur zweiten Seite zu entnehmen. Die zweite Zugangsöffnung ermöglicht es, die Nähfäden aus dem Behälter in einer Richtung parallel zu sowohl der ersten als auch zweiten Seite zu entnehmen. Besonders bevorzugt ist eine Ausführungsform, bei der die universelle Nähfadenpaketausgabevorrichtung ein äußeres Gehäuse und einen Schubladenabschnitt, der auf verschiebbare Weise innerhalb des äußeren Gehäuses angeordnet ist, umfasst. Der Schubladenabschnitt besitzt einen Aufbewahrungsraum zum Halten der gestapelten Nähfadenpakete.
  • Das äußere Gehäuse kann aus einer Faltvorlage gefaltet werden, die eine erste Seite, eine mit der ersten Seite entlang einer Kante derselben faltbar verbundenen zweiten Seite, eine dritte Seite, die mit der zweiten Seite an einer Kante der zweiten Seite faltbar verbunden ist, welche gegenüberliegend der Kante ist, an der die erste Seite auf faltbare Weise verbunden ist, eine vierte Seite, die mit der dritten Seite entlang einer Kante der dritten Seite faltbar verbunden ist, welche gegenüberliegend der ist, an der die zweite Seite verbunden ist, und eine fünfte Seite, die mit der dritten Seite faltbar verbunden ist, umfasst, wobei die zuvor genannten Seiten zumindest eine Teilabdeckung bilden, die einen Innenraum mit einem offenen Ende bestimmt. Der Schubladenabschnitt kann aus einer Faltvorlage gefaltet sein, die erste, zweite, dritte, vierte, fünfte, sechste und siebte Paneelen umfasst, wobei das erste und dritte Paneel auf faltbare Weise mit dem zweiten Paneel entlang benachbarter Kanten verbunden ist, und wobei das fünfte und vierte Paneel auf faltbare Weise mit dem sechsten Paneel entlang benachbarter Kanten des dritten Paneels verbunden ist, und wobei das fünfte und siebte Paneel auf faltbare Weise mit dem sechsten Paneel entlang jeweils benachbarter Kanten des sechsten Paneels verbunden ist. Das fünfte und zweite Paneel sind auf faltbare Weise mit gegenüberliegenden Kanten des dritten Paneels verbunden, und das sechste und dritte Paneel sind auf faltbare Weise mit gegenüberliegenden Kanten des fünften Paneels verbunden.
  • Die universelle Nähfadenpaketausgabevorrichtung kann vertikal zum Ausgeben von Nähfadenpaketen auf die U.S.-bevorzugte Weise oder horizontal angeordnet werden, wobei in der horizontalen Position die Nähfadenpakete in der bevorzugten europäischen Weise entnommen werden können. Vorzugsweise ist ein Abstandspaneel enthalten, um so die Abmessungen der Ausgabebox denjenigen eines herkömmlichen Boxregals anzupassen.
  • DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • 1 und 2 stellen herkömmliche Boxbehälter zum Ausgeben von Nähfadenpaketen dar.
  • 3 ist eine perspektivische Ansicht einer hierin beschriebenen, bevorzugten universellen Ausgabebox in vertikaler Anordnung.
  • 4 ist eine perspektivische Ansicht der universellen Ausgabebox der 3, die horizontal angeordnet ist.
  • 5 ist eine Draufsicht der Faltvorlage, die zum Erstellen des äußeren Gehäuses der in 3 gezeigten universellen Ausgabevorrichtung verwendet wird.
  • 6 ist eine perspektivische Ansicht, die das Falten und den Aufbau der Faltvorlage der 5 zum Bilden des äußeren Gehäuses darstellt.
  • 7 ist eine Draufsicht einer Faltvorlage, die dazu verwendet wird, den Schubladenabschnitt der in 3 gezeigten Ausgabebox zu erstellen.
  • 8 ist eine perspektivische Ansicht, die das Falten und den Aufbau der Faltvorlage der 7 zum Bilden der Schublade zeigt.
  • 9 ist eine perspektivische Explosionsansicht, die den Aufbau der Schublade und des äußeren Gehäuses und das Füllen der in 3 gezeigten universellen Ausgabebox mit Nähfadenpaketen darstellt.
  • 10 stellt das Entfernen der Aufnahmelasche von der universellen Ausgabebox der 3 dar.
  • 11 stellt das Ausgeben eines Nähfadenpaketes dar.
  • 12 ist eine perspektivische Ansicht, die eine alternative bevorzugte Ausführungsform darstellt, welche eine Abstandsklappe umfasst.
  • 13 ist eine perspektivische Ansicht, die die Ausführungsform der 12 darstellt, die einen Stapel mit herkömmlichen Nähfadenausgabeboxen aufweist.
  • 14 ist eine perspektivische Ansicht einer alternativen Ausführungsform der universellen Nähfadenpaketausgabebox mit einer Abstandsverlängerung, wobei die Nähfadenpakete in vertikaler Richtung gestapelt sind.
  • 15 ist eine perspektivische Ansicht der Ausführungsform der 14, wobei die Nähfadenpakete in horizontaler Richtung gestapelt sind.
  • 16 ist eine Draufsicht der Formvorlage, die verwendet wird, um das äußere Gehäuse der Ausführungsform der 14 zu erstellen.
  • 17 ist eine perspektivische Ansicht, die das Falten und den Aufbau der Formvorlage der 16 darstellt.
  • 18 ist eine geschnittene Ansicht der Ausführungsform der 14.
  • 19 ist eine perspektivische Ansicht, die die Ausführungsform der 14 zeigt, welche einen Stapel herkömmlicher Nähfadenpaketausgabeboxen aufweist.
  • DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN
  • Mit Bezug auf die 3 bis 11 ist eine bevorzugte universelle Nähfadenausgabevorrichtung 10 beschrieben. Die universelle Nähfadenausgabevorrichtung 10 umfasst ein äußeres Gehäuse 100 mit einer gefalteten Formvorlage, die einen Innenraum bestimmt, und einen Schubladenabschnitt 200, der verschiebbar in dem Innenraum des äußeren Gehäuses angeordnet ist. Die einzelnen Nähfadenpakete werden vorzugsweise in dem Schubladenabschnitt entlang einer einzigen Reihe gestapelt. Die Nähfadenpakete weisen typischerweise eine rechtwinklige, ebene Konfiguration auf und sind derart gestapelt, dass die Ebenen parallel zueinander verlaufen. Der Stapel kann in vertikaler Richtung, wie in 3, oder in horizontaler Richtung, wie in 4, angeordnet sein. Die Nähfadenausgabevorrichtung kann aus Pappe, Karton, Plastikfolie oder einem anderen Material, das für die hierin beschriebenen Zwecke geeignet ist, hergestellt sein.
  • Bezugnehmend nun auf die 3 ist eine universelle Nähfadenausgabevorrichtung 10 in vertikaler Position, wie sie in den Vereinigten Staaten bevorzugt wird, dargestellt. 4 stellt die universelle Nähfadenausgabevorrichtung 10 dar, wie sie in der in Europa bevorzugten horizontalen Orientierung angeordnet ist.
  • Bezugnehmend nun auf die 5 ist die Formvorlage, aus der das äußere Gehäuse 100 erstellt wird, im ungefalteten Zustand gezeigt. Die Formvorlage besitzt fünf Hauptpaneele, die den Seiten des äußeren Gehäuses entsprechen. Jedes Paneel ist ein flächenförmiges Element bzw. Bogen aus geeignetem Material.
  • Das Paneel 110 besitzt einen Körperabschnitt 111, an dem entlang einer Faltlinie 118 eine Klappe 112 angebracht ist. Eine Lasche 113 ist für die Einführung in den Schlitz 155 (siehe unten) ausgebildet und ist an dem biegsamen Abschnitt 119 entlang der Faltlinie 114 angebracht. Der biegsame Abschnitt 119 ist zumindest teilweise durch die Schlitze 116a und 116b bestimmt und ist an dem Körperabschnitt 111 entlang der Faltlinie 115 angebracht. Die Schlitze 117a und 117b zwischen der Lasche 113 und dem biegsamen Abschnitt 119 erleichtern das Biegen der Lasche 113 relativ zu dem biegsamen Abschnitt 119 und helfen dabei, ein ungewolltes Herausnehmen der Lasche 113 aus dem Schlitz 115, nachdem diese vollständig in Eingriff gebracht worden sind, zu verhindern.
  • Das Paneel 120 besitzt einen ersten Streifenabschnitt 121, der sich zwischen den Paneelen 110 und 130 erstreckt und der auf faltbare Weise mit diesen entlang jeweils der Faltlinien 122a und 122b verbunden ist. Ein zweiter Streifenabschnitt 124 erstreckt sich zwischen den Paneelen 110 und 130 und ist mit diesen auf faltbare Weise entlang der Faltlinien 125a und 125b verbunden. Die Kanten 111a des Paneels 110, 131a des Paneels 130, 124a des Streifens 124 und 121a des Streifens 121 bestimmen ein Fenster 123. Das Fenster 123 ermöglicht es dem OP-Personal oder einem anderen Verwender, identifizierende Vermerke, die auf die Außenseite des Paneels 260 des Schubladenabschnittes 200 aufgedruckt sind, im zusammengebauten Zustand der Ausgabevorrichtung einzusehen.
  • Die biegsamen Laschen 126 sind an dem Streifenabschnitt 124 entlang der Faltlinien 129 angebracht und sind zumindest teilweise über die Schlitze 128a und 128b bestimmt. Der Fingerschlitz 127 sieht einen Zugang vor, um das Nähfadenpaket mit den Fingern (gewöhnlich dem Zeigefinger und dem Daumen) zu greifen.
  • Das Paneel 130 umfasst einen Körperabschnitt 131, der an dem ersten und dem zweiten Streifenabschnitt 121 und 124 jeweils entlang der Faltlinien 122b und 125b angebracht ist, und der ferner an dem Paneel 140 entlang der Faltlinie 132 angebracht ist.
  • Das Paneel 150 umfasst einen Körperabschnitt 151, der an dem Paneel 130 entlang der Faltlinie 156 angebracht ist und der ebenso ein Fenster 157 umfasst, welches dem OP-Personal oder einem anderen Verwender ermöglicht, die identifizierenden Vermerke an der Außenoberfläche des Paneels 220 des Schubladenabschnitts 200 einzusehen.
  • Das Paneel 150 kann ebenso einen bogenförmigen Aussparungsabschnitt 152 umfassen, um das Greifen des Nähfadenpakets für die Entnahme zu erleichtern. Die Lasche 153 ist auf biegsame Weise an dem Körperabschnitt 151 entlang der Faltlinie 154 angebracht. Der Schlitz 155 ist entlang der Faltlinie 154 angeordnet und ist derart angepasst, dass er die Lasche 113 des ersten Paneels aufnehmen kann, wenn die Paneele zusammengefaltet sind, um so das äußere Gehäuse zu bilden.
  • Bezugnehmend nun auf die 6 sind die Faltvorgänge dargestellt. Die Paneele 110, 120, 130, 140 und 150 werden nach innen entlang der Faltlinien 122a, 125a, 122b, 125b, 132 und 156 gefaltet, um einen boxenähnlichen Aufbau zu bilden. Die Lasche 112 umfasst eine gummierte Haftoberfläche 112a, die derart ausgebildet ist, dass sie an einem inneren Oberflächenabschnitt des Paneels 140 anstoßen und daran anhaften kann. Das Paneel 150 wird mit der in das Paneel 110 gesteckten Lasche 153 gefaltet, wobei die Lasche 113 durch den Schlitz 155 eingeführt wird, um die Paneele zu verschließen und die Abdeckung zu bilden. Das so gebildete äußere Gehäuse kann nun den Schubladenabschnitt 200 aufnehmen.
  • Der Schubladenabschnitt 200 sieht einen Aufbewahrungsraum vor, in dem die Nähfadenpakete gestapelt sind. Bezugnehmend auf die 7, wie dies in der ungefalteten Draufsicht zu sehen ist, umfasst die Faltvorlage, aus der der Schubladenabschnitt gefaltet wird, sowie mehrere, auf faltbare Weise verbundene, Paneele.
  • Das Paneel 210 umfasst einen Körperabschnitt 211. Die Klappe 215 ist an dem Körperabschnitt 211 entlang der Faltlinie 213 angebracht. Die Schlitze 212a und 212b vereinfachen das Falten der Klappe 215 und das Halten derselben in der Steckkonfiguration mit den Paneelen 240 und 270, wie dies im Anschluss beschrieben wird. Das Paneel 210 ist auf faltbare Weise an dem Paneel 220 entlang der Faltlinie 214 angebracht.
  • Das Paneel 220 umfasst einen Körperabschnitt 221, der entlang einer Kante mit dem Paneel 210 entlang der Faltlinie 214 und entlang einer benachbarten Kante mit dem Paneel 230 entlang der Faltlinie 225 verbunden ist. Die herausnehmbare Lasche 223 ist abnehmbar mit dem Körperabschnitt 221 entlang der bogenförmigen Ritzlinie 222 verbunden. Die Lasche 223 besitzt Abschnitte 223a und 223b, die auf faltbare Weise miteinander entlang der Faltlinie 224 verbunden sind. Der Abschnitt 223a ist zumindest teilweise über die bogenförmige Ritzlinie 222 und Faltlinie 224 bestimmt. Der Abschnitt 223b umfasst einen bogenförmigen Aussparungsabschnitt 225. Die Lasche 223 kann vom Körperabschnitt 221 durch Reißen entlang der Ritzlinie 222 getrennt werden.
  • Das Paneel 230 umfasst einen Körperabschnitt 231, der an dem Körperabschnitt 221 entlang der Faltlinie 225 angebracht ist, und an einer gegenüberliegenden Kante mit dem Körperabschnitt 251 des Paneels 250 entlang der Faltlinie 233 angebracht ist, und an einer gegenüberliegenden Kante mit dem Körperabschnitt 241 des Paneels 240 entlang der Faltlinie 232 angebracht ist.
  • Der Körperabschnitt 241 umfasst eine abgewinkelte Seite 243 mit einem seitlich versetzten Abschnitt 242, der in Eingriff mit dem Schlitz 212b tritt, wenn der Schubladenabschnitt 220 zusammengefaltet wird. Die Innenoberfläche des Abschnittes 242 sieht ein Gegenlager vor, das ein unbeabsichtigtes Herausziehen der Lasche 215 aus der gefalteten Eingriffskonfiguration verhindert.
  • Das Paneel 250 umfasst einen Körperabschnitt 251, der auf faltbare Weise mit dem Körperabschnitt 231 entlang der Faltlinie 233 und mit der Lasche 254 durch Adhäsion oder andere geeignete Fixier-Mittel verbunden ist. Der Körperabschnitt 251 umfasst einen bogenförmigen Aussparungsabschnitt 252, um Zugang für den Finger des Verwenders, um so die Schublade 200 zu greifen und zu ziehen, vorzusehen. Das Paneel 250 bildet ein Endpaneel, das eine Seite 12 der Ausgabevorrichtung bildet (siehe 3 und 4).
  • Das Paneel 260 umfasst einen Körperabschnitt 261, der auf faltbare Weise mit dem Körperabschnitt 271 des Paneels 270 entlang der Faltlinie 273 verbunden ist. Der Körperabschnitt 261 umfasst einen Aussparungsabschnitt 263, um das Greifen des Nähfadenpakets mit den Fingern des Verwenders zu vereinfachen. Die Lasche 254 des Paneels 250 ist auf faltbare Weise mit dem Körperabschnitt 261 entlang der Faltlinie 262 verbunden. Die Faltlinie 262 befindet sich an der Kante des Paneels 250 gegenüberliegend der der Faltlinie 233. Der Körperabschnitt 261 umfasst eine längliche Aussparung 265 entlang einer Kante.
  • Das Paneel 270 umfasst einen Körperabschnitt 271, der an dem Körperabschnitt 261 entlang der Faltlinie 273 angebracht ist, die sich benachbart der Faltlinie 262 befindet. Der Körperabschnitt 271 umfasst ebenso eine abgewinkelte Kante 274 mit einem seitlich versetzten Abschnitt 272, der in Eingriff mit dem Schlitz 212a tritt, wenn der Schubladenabschnitt 220 zusammengefaltet wird. Die innere Oberfläche des Abschnittes 272 sieht ein Gegenlager vor, das ein ungewolltes Herausziehen der Lasche 215 aus der gefalteten Eingriffskonfiguration verhindert und die mit dem entsprechenden seitlich versetzten Abschnitt 242 des Paneels 240 zusammenwirkt.
  • Bezugnehmend auf die 8 ist die Falteinheit des Schubladenabschnittes 200 dargestellt. Die Paneele 220, 230, 250 und 260 werden entlang der Faltlinien 225, 233 und 262 gefaltet, um die Seiten des Schubladenabschnittes 200 zu bilden.
  • Die Paneele 240 und 270 werden anschließend nach oben und entlang jeweils der Faltlinien 232 und 273 gefaltet. Das Paneel 210, welches den Boden des Schubladenabschnittes 200 bildet, wird sodann nach oben gefaltet, wobei die Lasche 215 in den Raum zwischen dem Körperabschnitt 251 und den abgewinkelten Kanten 243 und 274 der Paneele 240 bzw. 270 eingeführt wird. Die seitlich versetzten Abschnitte 242 und 272 treten mit den Schlitzen 212b bzw. 212a in Eingriff, wodurch die Lasche 215 gehalten wird.
  • Wie aus den 3, 4, 9 und 11 zu sehen ist, ist die Nähfadenpaketausgabevorrichtung 10 ein Behälter zum Halten einer Mehrzahl von Nähfadenpaketen 50 in einer gestapelten Reihe, wobei die Nähfadenpakete 50 im Allgemeinen eine flache rechtwinklige Konfiguration besitzen und parallel zueinander gestapelt sind. Die Nähfadenpaketausgabevorrichtung ist durch eine im Allgemeinen flache erste Seitenwand 11 und eine im Allgemeinen flache zweite Seitenwand 12 gekennzeichnet, wobei die Seitenwände 11 und 12 benachbart und im Wesentlichen senkrecht zueinander sind, und durch eine Seitenwand 13 gekennzeichnet, die ein oberes Paneel bildet, wenn die Nähfadenausgabevorrichtung in horizontaler Richtung auf einer Lageroberfläche positioniert ist, wie dies in 4 gezeigt ist. Die erste Seitenwand 11 ist durch ein Paneel 120 des äußeren Gehäuses (5) zusammen mit einem Paneel 260 des Schubladenabschnittes (7 und 8) bestimmt. Die Seitenwand 12 ist durch ein Paneel 250 des Schubladenabschnittes (7 und 8) bestimmt. Die Seitenwand 13 ist durch ein Paneel 110 (5 und 6) bestimmt und ist im Wesentlichen senkrecht zu den Seitenwänden 11 und 12. Die Ebenen der einzelnen Nähfadenpakete verlaufen senkrecht zu der ersten und dritten Seitenwand 11 und 13 und parallel zur zweiten Seitenwand 12.
  • Die Nähfadenpaketausgabevorrichtung 10 umfasst zwei Zugangsöffnungen, durch die die Nähfadenpakete einzeln entnommen werden können. Eine erste Öffnung 14 befindet sich am Boden der ersten Seitenwand 11, wenn die Nähfadenpaketausgabevorrichtung 10 in vertikaler Richtung, wie in 3 gezeigt ist, angeordnet ist.
  • Bezugnehmend auf die 3, 9, 10 und 11 wird die entfernbare Lasche 223 anfänglich umgelenkt bzw. herumgefaltet, um zumindest teilweise die erste Öffnung 14 zu verschließen. Um ein Nähfadenpaket aus der Öffnung 14 zu entnehmen, nimmt der Verwender die Lasche 223 ab (10), wodurch die Bereitstellung eines Nähfadenpakets 50 ermöglicht wird.
  • Wie in 11 zu sehen ist, werden die Nähfadenpakete 15 einzeln durch die erste Öffnung 14 in einer Richtung senkrecht zur ersten Seitenwand 11 und parallel zu sowohl der zweiten Seitenwand 12 als auch der dritten Seitenwand 13 entnommen, wie es die in den Vereinigten Staaten bevorzugte Weise für die Ausgabe ist.
  • Eine zweite Öffnung 15 ist durch die Seitenwände 12 und 13 bestimmt. Ist der Schubladenabschnitt 200 vollständig in das äußere Gehäuse 100 eingeführt, so ist die zweite Öffnung 15 verschlossen. Wird der Schubladenabschnitt 200 zumindest teilweise aus dem äußeren Gehäuse 100 entnommen, so ist die zweite Öffnung 15 offen, und ein Nähfadenpaket 50 kann entnommen werden, wie es die bevorzugte Weise in Europa ist. Siehe z. B. 2, die die bevorzugte europäische Weise der Ausgabe darstellt.
  • Wie zu sehen ist, wird das Nähfadenpaket aus der zweiten Öffnung in einer Richtung senkrecht zur dritten Wand 13, aber parallel zu sowohl der ersten Seitenwand 11 als auch der zweiten Seitenwand 12 entnommen, obwohl, wie zuvor erwähnt wurde, die Ebenen der Nähfadenpakete senkrecht zur ersten Seitenwand 11 und parallel zur zweiten Seitenwand 12 verlaufen.
  • Bezugnehmend auf die 12 und 13 ist eine weitere Ausführungsform 10a der universellen Nähfadenausgabevorrichtung gezeigt. In 13 sind herkömmliche Nähfadenpaketausgabeboxen 2 gezeigt, die vertikal zur Verwendung in der bevorzugten U.S.-Weise für die Ausgabe angeordnet sind. Eine typische U.S.-Ausgabebox besitzt eine Tiefe A, die ungefähr 13,7 cm (5,4 inch) beträgt. Da die Breite der europäischen Box typischerweise ungefähr 12,0 cm (4,7 inch) beträgt (d. h. die Länge des Paneels 250 zwischen den Faltlinien 233 und 262, 7), so besitzt die universelle Nähfadenpaketausgabevorrichtung 10 ebenso eine Tiefe B von ungefähr 12,0 cm (4,7 inch). Werden sowohl herkömmliche Nähfadenpaketausgabevorrichtungen 2 und universelle Nähfadenpaketausgabevorrichtungen, wie sie hierin beschrieben sind, zusammen auf einem U.S. Gestell 5 aufgereiht, so ergibt dies eine ungleichmäßige Präsentation, da die universelle Ausgabevorrichtung 10 um ungefähr 1,8 cm (0,7 inch) kürzer hinsichtlich dieser Abmessung ist. Um diesen Unterschied auszugleichen, kann eine Abstandsklappe 180 wahlweise als Teil des äußeren Gehäuses 100 enthalten sein. Die Abstandsklappe 180 umfasst vorzugsweise einen Hauptpaneelabschnitt 181, ein Abstandspaneel 182 und eine Einführlasche 183. Das Abstandspaneel 182 ist ungefähr 1,8 cm (0,7 inch) breit und gleicht den Unterschied hinsichtlich der Tiefe zwischen der universellen Nähfadenausgabevorrichtung 10 und den herkömmlichen Nähfadenausgabeboxen 2, wie dies in 13 gezeigt ist, aus. Das Abstandspaneel bewirkt ebenso, dass die Ausgabebox ordnungsgemäß in das U.S.-Gestell passt (d. h. das vordere Paneel der Box ist mit dem vordersten Abschnitt des Gestells bzw. des Regals eben). Das Abstandspaneel 182 ist vorzugsweise fest mit dem Paneel 140 des äußeren Gehäuses befestigt. Der Hauptpaneelabschnitt 181 ist auf faltbare Weise mit dem Abstandspaneel 182 entlang der Faltlinie 185 verbunden. Die Laschen 183 erstrecken sich von dem Hauptpaneelabschnitt 181 und sind in die Schlitze 184 des äußeren Gehäuses 100 einführbar.
  • Für die Zwecke des Transports und der europäischen Weise der Ausgabe kann die Abstandsklappe 180 zurück entlang der Faltlinie 186 gefaltet werden, so dass sie eben mit dem Paneel 110 des äußeren Gehäuses 100 ist. Der Verwender hat sodann die Wahl, die Abstandsklappe in ihre Benutzungsposition herumzubiegen und die Laschen 183 in die Schlitze 184 einzuführen, wie dies in 12 gezeigt ist, wodurch die universelle Nähfadenpaketausgabevorrichtung 10a zum Aufreihen auf ein Regal mit den Ausgabeboxen 2, die in den USA bevorzugt werden, vorbereitet wird.
  • Mit Bezug nun auf die 14 ist eine weitere Ausführungsform 20 der universellen Nähfadenpaketausgabevorrichtung in vertikaler Position, wie sie in den Vereinigten Staaten bevorzugt wird, dargestellt. 15 stellt die Ausführungsform 20 der universellen Nähfadenpaketausgabevorrichtung dar, die in horizontaler Orientierung angeordnet ist, wie sie in Europa bevorzugt wird. Wird die universelle Nähfadenpaketausgabevorrichtung 20 in europäischen Regalen oder Gestellen verwendet, wird das äußere Gehäuse 300 vorzugsweise abgenommen und die Schublade 200 in das Gestell gelegt.
  • Die universelle Ausgabebox 20 ist mit einem Abstandselement versehen, um den Größenunterschied zwischen der U.S. und der europäischen Box auszugleichen. Ungleich der in den 12 und 13 gezeigten Ausführungsform sieht das Abstandselement der Ausgabebox 20 ein rückseitiges Paneel vor, das derart ausgestaltet ist, dass es vollständig eben mit der rückseitigen Wand des U.S.-Gestells ist, auf das die Box ausgestellt oder aufbewahrt wird. Die universelle Ausgabebox 20 kann den gleichen Schubladenabschnitt 200 wie die Ausgabebox 10 verwenden. Das äußere Gehäuse 300 unterscheidet sich jedoch von dem äußeren Gehäuse 100, indem ein festeres, permanentes Abstandselement vorgesehen wird, welches eher nach innen von dem Außenumfang der Box als nach außen von der Box orientiert ist. Insbesondere ist das äußere Gehäuse 100 der in den 12 und 13 gezeigten Ausführungsform an den Schubladenabschnitt 200 angepasst, wobei ein zusätzliches Abstandselement 180 vorgesehen ist, um die Ausgabebox 10 an das U.S.-Gestell 5 anzupassen (19). Das Abstandselement 180 befindet sich außerhalb des von dem äußeren Gehäuse 100 gebildeten eingeschlossenen Raumes. Das äußere Gehäuse 300 ist jedoch derart bemessen, dass die Ausgabebox 20 auf das Gestell 5 gesetzt werden kann (19), wobei die Abstandsabschnitte vorgesehen werden, um das äußere Gehäuse 300 an den Schubladenabschnitt 200 anzupassen. Die Abstandspaneele befinden sich innerhalb eines eingeschlossenen Raumes, der durch das äußere Gehäuse 300 bestimmt ist.
  • Bezugnehmend nun auf die 16 ist die Faltvorlage, aus der das äußere Gehäuse 300 erstellt wird, im ungefalteten Zustand gezeigt. Die Faltvorlage besitzt fünf Hauptpaneele, die den Außenseiten des äußeren Gehäuses entsprechen, und Abstandspaneele, um die Innenabmessungen des eingeschlossenen Raumes an den Schubladenabschnitt 200 anzupassen. Jedes der Paneele ist ein flacher Bogen aus einem geeigneten Material.
  • Das Paneel 310 besitzt einen Körperabschnitt 311 und eine Lasche 313. Die Lasche 313 ist zur Einführung in den Schlitz 355 angepasst (siehe unten) und ist an dem biegsamen Abschnitt 319 entlang der Faltlinie 314 angebracht. Der biegsame Abschnitt 319 ist zumindest teilweise durch die Schlitze 316a und 316b bestimmt und ist an dem Körperabschnitt 311 entlang der Faltlinie 315 angebracht. Die Schlitze 317a und 317b zwischen der Lasche 313 und dem biegsamen Abschnitt 319 erleichtern das Biegen der Lasche 313 relativ zu dem biegsamen Abschnitt 319 und sind dabei behilflich, ein ungewolltes Herausziehen der Lasche 313 aus dem Schlitz 355 zu verhindern, nachdem diese vollständig in Eingriff gebracht worden sind.
  • Das Paneel 320 umfasst einen ersten Streifenabschnitt 321, der sich zwischen den Paneelen 310 und 330 erstreckt und der auf faltbare Weise an diesen jeweils entlang der Faltlinien 322a und 322b verbunden ist. Ein zweiter Streifenabschnitt 324 erstreckt sich zwischen den Paneelen 310 und 330 und ist auf faltbare Weise an diesen entlang der Faltlinien 325a und 325b verbunden. Die Kante 311a des Paneels 310, 331a des Paneels 330, 324a des Streifens 324 und 321a des Streifens 321 bestimmen ein Fenster 323. Das Fenster 323 ermöglicht es dem OP-Personal oder einem anderen Verwender, die identifizierenden Vermerke im zusammengebauten Zustand der Ausgabevorrichtung einzusehen, welche auf der Außenseite des Paneels 260 des Schubladenabschnittes 200 aufgedruckt sind. Der Fingerschlitz 327 sieht einen Zugang vor, um das Nähfadenpaket mit den Fingern (gewöhnlich dem Zeigefinger und dem Daumen) zu greifen.
  • Das Paneel 330 umfasst einen Körperabschnitt 331, der an dem ersten und zweiten Streifenabschnitt 321 und 324 entlang jeweils der Faltlinien 322b und 325b verbunden ist und der ferner an dem Paneel 340 entlang der Faltlinie 332 angebracht ist.
  • Das Paneel 340 umfasst einen Körperabschnitt 341, an dem die Lasche 342 entlang der Faltlinie 343 angebracht ist.
  • Das Paneel 350 umfasst einen Körperabschnitt 351, der an das Paneel 330 entlang der Faltlinie 356 angebracht ist und der ebenso ein Fenster 357 umfasst, das es dem OP-Personal oder einem anderen Verwender ermöglicht, die identifizierenden Vermerke an der Außenoberfläche des Paneels 220 des Schubladenabschnittes 200 zu lesen.
  • Das Paneel 350 umfasst vorzugsweise ebenso einen bogenförmigen Aussparungsabschnitt 352, um so das Greifen des Nähfadenpakets für die Entnahme zu vereinfachen. Die Lasche 353 ist auf biegsame Weise an dem Körperabschnitt 351 entlang der Faltlinie 354 angebracht. Der Schlitz 355 ist entlang der Faltlinie 354 angeordnet und kann die Lasche 313 des ersten Paneels aufnehmen, wenn die Paneele zusammengefaltet sind, um so das äußere Gehäuse zu bilden.
  • Das Abstandspaneel 360 umfasst einen Körperabschnitt 361 und einen Abstandsabschnitt 362, der an dem Körperabschnitt 361 entlang der Faltlinie 363 angebracht ist. Die Faltlinie 363 kann einen Schlitz 363a umfassen, der sich teilweise quer über die Faltlinie erstreckt. Der Abstandsabschnitt 362 ist an einer Kante des Körperabschnitts 341 entlang der Faltlinie 364 angebracht.
  • Das Abstandspaneel 370 umfasst einen Körperabschnitt 371 und einen Abstandsabschnitt 372, der an dem Körperabschnitt 371 entlang der Faltlinie 373 angebracht ist. Der Abstandsabschnitt 372 ist an einer Kante des Körperabschnitts 341 entlang der Faltlinie 374 angebracht. Die Faltlinie 374 kann einen Schlitz 374a umfassen, der sich teilweise quer über die Faltlinie erstreckt.
  • Bezugnehmend nun auf die 17 ist der Faltvorgang dargestellt. Die Paneele 310, 320, 330, 340 und 350 werden nach innen entlang der Faltlinien 322a, 325a, 322b, 325b, 332 und 356 gefaltet, um einen boxenförmigen Aufbau zu bilden. Die Lasche 342 umfasst eine gummierte Haftoberfläche 342a, die an einen inneren Oberflächenabschnitt des Paneels 310 anstößt und daran anhaften kann. Das Paneel 350 wird mit der in das Paneel 310 gesteckten Lasche 353 gefaltet, wobei die Lasche 313 durch den Schlitz 355 eingeführt wird, um die Paneele zu schließen und die Abdeckung zu bilden. Die Abstandspaneele 360 und 370 werden entlang der Faltlinien 363, 364, 373 und 374 gefaltet, um eine Innenwand (gebildet von den Körperabschnitten 361 und 371) parallel zu und beabstandet von dem Körperabschnitt 341 um einen Abstand, der der Breite der Abstandsabschnitte 362 und 372 entspricht, zu bilden. Der Körperabschnitt 361 kann einen gummierten Oberflächenabschnitt 361a besitzen, um so an dem Körperabschnitt 371 anhaften zu können. Das so gebildete äußere Gehäuse wird zur Aufnahme des Schubladenabschnittes 200 vorbereitet.
  • Bezugnehmend nun auf die 18 und 19 kann gesehen werden, dass das äußere Gehäuse 300 derart angepasst ist, dass es hinsichtlich der Abmessungen der amerikanischen Nähfadenpaketausgabevorrichtungen 2 aus dem Stand der Technik entspricht, so das die Nähfadenpaketausgabebox 20 alleine oder Seite an Seite mit herkömmlichen Boxen 2 auf einem standardisierten U.S.-Auslage- oder Aufbewahrungsgestell 5 aufgereiht werden kann, um so eine gleichmäßige Anordnung von Ausgabeboxen zu präsentieren, die eben mit der Vorderseite des Gestells bzw. des Regals sind. Sowohl die Nähfadenpaketausgabevorrichtungen 2 aus dem Stand der Technik und das äußere Gehäuse 300 der Nähfadenausgabevorrichtung 20 sind durch eine Tiefenabmessung A gekennzeichnet. Der Schubladenabschnitt 200 ist jedoch durch eine Abmessung L gekennzeichnet, die geringer als A ist. Es ist diese Abmessung L, die der bevorzugten Breite einer europäischen Nähfadenausgabebox entspricht. Abstandspaneele 360 und 370 sehen eine Innenwand vor, die durch Körperabschnitte 361 und 371 gebildet ist und die zum Außenpaneel 341 um einen Abstand D beabstandet ist, der gleich der Breite der Abstandsabschnitte 362 und 372 ist. Die Breite D ist derart gewählt, dass die Abmessungen des Schubladenabschnittes 200 in das äußere Gehäuse 300 untergebracht werden kann, wie dies zuvor erklärt wurde. Mit Bezug auf die 19 beträgt die Abmessung A vorzugsweise ungefähr 13,7 cm (5,4 inch), die Abstandsbreite D beträgt ungefähr 1,8 cm (0,7 inch), die Höhe H beträgt ungefähr 14,2 cm (5,6 inch), und die Boxbreite W beträgt ungefähr 6,4 cm (2,5 inch). Die Außenabmessungen der U.S.-bevorzugten Nähfadenausgabebox betragen, zuzüglich oder abzüglich ungefähr 13 mm (0,5 inch) hinsichtlich jeder Abmessung, 6,3 × 14,2 × 13,7 cm (2,5 × 5,6 × 5,4 inch), während die Schublade der europäischen Nähfadenpaketausgabevorrichtung ungefähr 6,3 × 14,2 × 11,9 cm (2,5 × 5,6 × 4,7 inch) beträgt.
  • Auf gleiche Weise wie die Nähfadenpaketausgabevorrichtung 10, wie anhand der 14, 15 und 19 zu sehen ist, umfasst die Nähfadenpaketausgabevorrichtung 20 einen Behälter zum Halten einer Mehrzahl von Nähfadenpaketen 50 in einer gestapelten Reihe, wobei die Nähfadenpakete 50 im Allgemeinen eine ebene Konfiguration aufweisen und parallel zueinander gestapelt sind. Die Nähfadenpaketausgabevorrichtung 20 ist durch eine im Allgemeinen ebene bzw. flache erste Seitenwand 21 und eine im Allgemeinen ebene zweite Seitenwand 22 gekennzeichnet, wobei die Seitenwände 21 und 22 benachbart zueinander und im Wesentlichen senkrecht zueinander sind, und eine Seitenwand 23, die ein oberes Paneel bildet, wenn die Nähfadenausgabevorrichtung horizontal auf einer Lageroberfläche positioniert ist, wie dies in 15 gezeigt ist. Die erste Seitenwand 21 ist durch ein Paneel 320 des äußeren Gehäuses (16) zusammen mit dem Paneel 260 des Schubladenabschnittes (7 und 8) bestimmt. Die zweite Seitenwand 22 ist durch ein Paneel 250 des Schubladenabschnittes (7 und 8) bestimmt. Die Seitenwand 23 ist durch ein Paneel 310 (16 und 17) bestimmt und ist im Wesentlichen senkrecht zu den Seitenwänden 21 und 22. Die Ebenen der einzelnen Nähfadenpakete verlaufen senkrecht zur ersten und dritten Seitenwand 21 und 23 und parallel zur zweiten Seitenwand 22.
  • Die Nähfadenpaketausgabevorrichtung 20 umfasst zwei Zugangsöffnungen, durch die die Nähfadenpakete 50 einzeln entnommen werden können. Eine erste Öffnung 24 befindet sich an dem Boden der ersten Seitenwand 21, wenn die Nähfadenpaketausgabevorrichtung 20 vertikal positioniert ist (bevorzugt in den USA), wie in 14 gezeigt ist.
  • Die entfernbare Lasche 223 wird ursprünglich herumgefaltet, um zumindest teilweise die erste Öffnung 24 zu verschließen. Um ein Nähfadenpaket aus der ersten Öffnung 24 zu entnehmen, zieht der Verwender die Lasche 223 heraus bzw. löst diese, um so das Entnehmen eines Nähfadenpaketes 50 zu ermöglichen. Die Nähfadenpakete 50 werden durch die erste Öffnung 24 in einer Richtung senkrecht zur ersten Seitenwand 21 und parallel zu sowohl der zweiten Seitenwand 22 als auch der dritten Seitenwand 23 entnommen, wie es in den USA für die Ausgabe bevorzugt ist (indem eine kürzere Seite des rechtwinkligen Nähfadenpakets gegriffen wird).
  • Die zweite Öffnung 25 ist durch die Seitenwände 22 und 23 bestimmt. Ist der Schubladenabschnitt 200 vollständig in das äußere Gehäuse 300 eingeführt, so befindet sich die zweite Öffnung 25 in einer verschlossenen Konfiguration. Ist der Schubladenabschnitt 200 zumindest teilweise von dem äußeren Gehäuse 300 herausgezogen, so ist die zweite Öffnung 25 offen und ein Nähfadenpaket 50 kann entnommen werden (indem eine längere Seite des rechtwinkligen Nähfadenpakets gegriffen wird), wie es in Europa bevorzugt ist. Wie oben beschrieben, kann die Schublade 200 aus dem Gehäuse 300 entfernt und einzeln in ein Ausgabegestell gestellt werden.
  • Wie zu sehen ist, wird das Nähfadenpaket aus der zweiten Öffnung 25 in einer Richtung senkrecht zur dritten Wand 23, aber parallel zu sowohl der ersten Seitenwand 21 als auch der Seitenwand 22 entnommen, obwohl, wie zuvor erwähnt wurde, die Ebenen der Nähfadenpakete senkrecht zur ersten Seitenwand 21 und parallel zur zweiten Seitenwand 22 verlaufen.
  • Wie des weiteren anhand der 18 zu sehen ist, verläuft die Innenwand, die von den Körperabschnitten 361 und 371 der Abstandspaneele 360 und 370 gebildet ist, in einer Ebene, die parallel zur ersten Seitenwand 21 ist.
  • Die folgenden Ansprüche identifizieren Ausführungsformen der Erfindung zusätzlich zu denjenigen, die bereits im Detail beschrieben wurden.

Claims (13)

  1. Eine Nähfadenpaket-Ausgabevorrichtung (10), umfassend: einen Behälter zum Halten einer Mehrzahl von gestapelten Nähfadenpaketen (50), wobei die Nähfadenpakete im Allgemeinen eine ebene Konfiguration besitzen und derart gestapelt sind, dass die Ebenen der Pakete parallel zueinander sind; wobei der Behälter benachbarte erste und zweite Seiten aufweist, und wobei die erste Seite im Allgemeinen eine erste Ebene und die zweite Seite im Allgemeinen eine zweite Ebene bestimmen, und wobei die einzelnen Nähfadenpaketebenen senkrecht zur ersten Ebene und parallel zur zweiten Ebene sind; und wobei der Behälter erste (14) und zweite (15) Zugangsöffnungen zum Entnehmen der Nähfadenpakete aus dem Stapel aufweist, und wobei die erste Zugangsöffnung (14) ein Entnehmen der Nähfadenpakete aus dem Behälter in einer Richtung senkrecht zur ersten Ebene und parallel zur zweiten Ebene ermöglicht, und wobei die zweite Zugangsöffnung (15) ein Entnehmen der Nähfäden aus dem Behälter in einer Richtung parallel zu beiden Ebenen ermöglicht.
  2. Die Nähfadenpaket-Ausgabevorrichtung nach Anspruch 1, wobei der Behälter ein äußeres Gehäuse (100) und einen Schubladenabschnitt (200) aufweist, der auf verschiebbare Weise innerhalb des äußeren Gehäuses angeordnet ist.
  3. Die Nähfadenpaket-Ausgabevorrichtung nach Anspruch 2, wobei der Schubladenabschnitt (200) einen Aufbewahrungsraum zum Aufbewahren des Nähfadenpaketstapels aufweist.
  4. Die Nähfadenpaket-Ausgabevorrichtung nach Anspruch 3, wobei die erste Zugangsöffnung (14) auf der ersten Seite des Behälters angeordnet ist, und zumindest teilweise durch entsprechende Öffnungen in dem Schubladenabschnitt und dem äußeren Gehäuse bestimmt ist.
  5. Die Nähfadenpaket-Ausgabevorrichtung nach Anspruch 4, wobei die Öffnung in dem Schubladenabschnitt zumindest teilweise durch Entfernen einer Lasche (223), die auf entfernbare Weise an dem Schubladenabschnitt angebracht ist, gebildet ist.
  6. Die Nähfadenpaket-Ausgabevorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 5, wobei die zweite Seite des Behälters durch ein Endpaneel (250) des Schubladenabschnittes bestimmt ist, und wobei das äußere Gehäuse eine erste Seitenwand (11) aufweist, die benachbart und im Wesentlichen senkrecht zur ersten und zweiten Seite des Behälters ist, und die zweite Öffnung (15) zumindest teilweise von einem Ende des Schubladenabschnittes (200) und der ersten Seitenwand (11) des äußeren Gehäuses bestimmt ist, und wobei die zweite Öffnung sich in einer offenen Konfiguration befindet, wenn der Schubladenabschnitt zumindest teilweise aus dem äußeren Gehäuse entnommen ist, und sich in einer geschlossenen Konfiguration befindet, wenn der Schubladenabschnitt vollständig innerhalb des äußeren Gehäuses angeordnet ist.
  7. Die Nähfadenpaket-Ausgabevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der Behälter aus Karton und/oder Plastikfolie hergestellt ist.
  8. Die Nähfadenpaket-Ausgabevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der Behälter ein Fenster zum Betrachten von einem Ende des Nähfadenpaketstapels umfasst.
  9. Die Nähfadenpaket-Ausgabevorrichtung nach Anspruch 2 oder einem der Ansprüche 3 bis 9, die abhängig vom Anspruch 2 sind, des weiteren umfassend eine Abstandsklappe (180), die auf faltbare Weise mit einer Kante des äußeren Gehäuses verbunden ist, und wobei die Abstandsklappe zumindest eine Lasche (183) zur Einführung in einen entsprechenden Schlitz (184) in dem äußeren Gehäuse umfasst.
  10. Die Nähfadenpaket-Ausgabevorrichtung nach Anspruch 2, wobei der Schubladenabschnitt (200) zumindest eine Seitenabmessung aufweist, die geringer ist als eine entsprechende Seitenabmessung des äußeren Gehäuses, und wobei das äußere Gehäuse zumindest ein Abstandspaneel umfasst, das von einer Außenwand des äußeren Gehäuses um einen Abstand beabstandet ist, der im Wesentlichen gleich der Differenz zwischen den entsprechenden Seitenabmessungen des äußeren Gehäuses und des Schubladenabschnittes ist, und das im Wesentlichen parallel zur ersten Ebene angeordnet ist.
  11. Ein Verfahren zum Präsentieren von Nähfadenpaketen mit den Schritten: Vorsehen einer Mehrzahl von Nähfadenpaketen (50), wobei die Nähfadenpakete im Allgemeinen rechtwinklig ausgebildet sind und erste und zweite Seiten aufweisen, und wobei die ersten Seiten länger als die zweiten Seiten sind; Vorsehen eine Schublade (200) zum Aufnehmen der Nähfadenpakete, wobei die Schublade erste und zweite, voneinander getrennte Zugangsbereiche zum Entnehmen der Nähfadenpakete aufweist; Anordnen einer Mehrzahl von Nähfadenpaketen in die Schublade; und Entnehmen eines Nähfadenpaketes aus der Schublade, wobei der Schritt des Entnehmens des Nähfadenpakets entweder durch Greifen der ersten langen Seite des Nähfadenpakets und Entnehmen des Nähfadenpakets durch den ersten Zugangsbereich, oder durch Greifen der zweiten kurzen Seite des Nähfadenpakets und Entnehmen des Nähfadenpakets durch den zweiten Zugangsbereich ausgeführt wird.
  12. Das Verfahren nach Anspruch 11, des weiteren mit den Schritten des Vorsehens eines Gehäuses (100), das die Schublade auf verschiebbare Weise aufnimmt, und des Schiebens der Schublade in das Gehäuse.
  13. Das Verfahren nach Anspruch 12, wobei der Schritt des Vorsehens des Gehäuses das Vorsehen eines Gehäuses (300) aufweist, das eine Seitenwand (21) mit einer Öffnung (24) aufweist, so dass der zweite Zugangsbereich der Schublade mit der Seitenwandöffnung des Gehäuses ausgerichtet ist, wenn die Schublade in das Gehäuse geschoben worden ist, und dabei Zugang zu den kurzen Seiten der Nähfadenpakete durch sowohl das Gehäuse als auch die Schublade vorgesehen wird.
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