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Die vorliegende Erfindung betrifft
ein Bildlesegerät
gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1.
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Ein Gerät dieser Art ist aus US-A-5
502 465 bekannt. Der Spiegel dieses Geräts ist ein bogenförmiger Reflektor,
der zu dem Anregungslaserstrahl versetzt angeordnet ist.
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Bekannt ist ein Strahlungserkennungssystem,
aufweisend die Schritte des Verwendens als ein Nachweismaterial
für die
Strahlung eines anregbaren Leuchtstoffs, der die Energie von Strahlung,
wenn er damit bestrahlt wird, absorbieren und speichern und eine
angeregte Emission abgeben kann, deren Menge derjenigen der erhaltenen
Strahlung proportional ist, wenn er mit einer elektromagnetischen
Welle mit einem speziellen Wellenlängenbereich angeregt wird,
des Speicherns und Aufzeichnens der Energie der Strahlung, die durch
einen Gegenstand in dem anregbaren Leuchtstoff, der enthalten ist
in einer Schicht von anregbarem Leuchtstoff, die auf einem anregbaren
Leuchtstoff-Flachmaterial
ausgebildet ist, hindurchgelassen wird, des Abtastens der anregbaren
Leuchtstoff-Schicht mit einer elektromagnetischen Welle, um den
anregbaren Leuchtstoff anzuregen, des fotoelektrisch Nachweisens
der angeregten Emission, die von dem anregbaren Leuchtstoff abgegeben
wird, um digitale Bildsignale zu erzeugen, des Durchführens einer
Bildverarbeitung an den erhaltenen digitalen Bildsignalen, und des
Reproduzierens eines Bilds auf einer Anzeige-Einrichtung wie einer
CRT oder dergleichen oder einem fotografischen Film (siehe z. B.
die japanischen Patentanmeldungs-Offenle gungsschriften Nr. 55-12429,
Nr. 55-116340, Nr. 55-163472, Nr. 56-11395, Nr. 56-104645 und dergleichen).
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Ebenfalls bekannt ist ein Autoradiografie-System
aufweisend die Schritte des Verwendens eines ähnlichen anregbaren Leuchtstoffs
als ein Nachweismaterial für
die Strahlung, des Einbringens einer radioaktiv markierten Substanz
in einen Organismus, des Verwendens des Organismus oder eines Teils
des Gewebes des Organismus als eine Probe, des Zusammenlegens in
Lagen der Probe und eines anregbaren Leuchtstoff-Flachmaterials,
das mit einer anregbaren Leuchtstoff-Schicht ausgestattet ist, für eine bestimmte
Zeitdauer, des Speicherns und Aufzeichnens von Strahlungsenergie
in einem anregbaren Leuchtstoff, der in der anregbaren Leuchtstoff-Schicht
enthalten ist, des Abtastens der anregbaren Leuchtstoff-Schicht
mit einer elektromagnetischen Welle, um den anregbaren Leuchtstoff
anzuregen, des fotoelektrisch Nachweisens der angeregten Emission,
die von dem anregbaren Leuchtstoff abgegeben wird, um digitale Bildsignale
zu erzeugen, des Durchführens
einer Bildverarbeitung an den erhaltenen digitalen Bildsignalen
und des Reproduzierens eines Bildes auf einer Anzeige-Einrichtung
wie einer CRT oder dergleichen oder einem fotografischen Film (siehe
beispielsweise die japanische Patentveröffentlichung Nr. 1-60784, die
japanische Patentveröffentlichung 1-60782,
die japanische Patentveröffentlichung
Nr. 4-3952 und dergleichen).
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Außerdem bekannt sind ein elektronenmikroskopisches
Nachweissystem und ein Röntgendiffraktionsbild-Nachweissystem,
aufweisend die Schritte des Verwendens eines anregbaren Leuchtstoffs
als ein Nachweismaterial für
einen Elektronenstrahl oder Strahlung, wobei der Leuchtstoff die
Energie eines Elektronenstrahls oder von Strahlung, wenn er damit
bestrahlt wird, absorbieren und speichern und wenn er mit einer elektromagnetischen
Welle mit einem speziellen Wellenlängenbereich angeregt wird,
eine angeregte Emission abgeben kann, deren Menge derjenigen des
aufgenommenen Elektronenstrahls oder der Strahlung proportional
ist, des Bestrahlens einer Metall- oder Nichtmetall-Probe mit einem
Elektronenstrahl und des Durchführens
einer Elementaranalyse, einer Zusammensetzungsanalyse oder einer
Strukturanalyse der Probe durch Nachweisen eines Diffraktionsbilds
oder eines Transmissionsbilds, oder des Bestrahlens des Gewebes
eines Organismus mit einem Elektronenstrahl und des Nachweisens
eines Bilds des Gewebes des Organismus, oder des Bestrahlens einer
Probe mit Strahlung, des Nachweisens eines Röntgendiffraktionsbilds und
des Durchführens
einer Strukturanalyse der Probe (siehe beispielsweise die japanische
Patentanmeldungs-Offenlegungsschrift Nr. 61-51738, die japanische
Patentanmeldungs-Offenlegungsschrift Nr. 61-93538, die japanische
Patentanmeldugs-Offenlegungsschrift Nr. 59-15843 und dergleichen).
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Anders als bei dem System, das einen
fotografischen Film verwendet, wird bei diesen Systemen, die den
anregbaren Leuchtstoff als ein Nachweismaterial für ein Bild
verwenden, eine Entwicklung, die eine chemische Behandlung ist,
unnötig.
Außerdem
ist es möglich,
ein gewünschtes
Bild zu reproduzieren, indem man unter Verwendung eines Computers
an den erhaltenen Bilddaten eine Bildverarbeitung durchführt und
eine quantitative Analyse durchführt.
Die Verwendung eines anregbaren Leuchtstoffs in diesen Verfahren
ist daher vorteilhaft.
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Andererseits ist ein Fluoreszenz-System
bekannt, das anstelle einer radioaktiv markierten Substanz in dem
Autoradiografie-System eine fluoreszierende Substanz als eine Markierungssubstanz
verwendet. Gemäß diesem
System ist es möglich,
eine genetische Sequenz, den Expressionsgrad eines Gens und den
Metabolismus, die Absorption, den Ausscheidungsweg und den Zustand
einer Substanz, die in eine Testmaus eingeführt wurde, zu studieren und
die Abtrennung oder Identifizierung eines Proteins oder die Bestimmung des
Molekulargewichts oder von Eigenschaften des Proteins oder dergleichen
durchzu führen.
Beispielsweise kann dieses System ein Verfahren ausführen, enthaltend
die Schritte des Verteilens einer Mehrzahl von DNA-Fragmenten auf
einem Gelträger
mittels Elektrophorese, nachdem ein Fluoreszenzfarbstoff einer eine Mehrzahl
von zu verteilenden DNA-Fragmenten enthaltenden Lösung zugegeben
wurde, oder des Verteilens einer Mehrzahl von DNA-Fragmenten auf
einem Fluoreszenzfarbstoff enthaltenden Gelträger, oder des Eintauchens eines
Gelträgers,
auf dem eine Mehrzahl von DNA-Fragmenten mittels Elektrophorese
verteilt wurde, in eine Fluoreszenzfarbstoff enthaltende Lösung, wodurch
die durch Elektrophorese verteilten DNA-Fragmente markiert werden,
des Anregens des Fluoreszenzfarbstoffs durch einen Anregungsstrahl,
um ihn zur Abgabe eines fluoreszierenden Lichts zu veranlassen,
des Nachweisens des abgegebenen fluoreszierenden Lichts, um ein
Bild zu erzeugen, und des Nachweisens der Verteilung der DNA auf
dem Gelträger.
Dieses System führt
auch ein Verfahren aus, enthaltend die Schritte des Verteilens einer
Mehrzahl von DNA-Fragmenten auf einem Gelträger mittels Elektrophorese,
des Denaturierens der DNA, des Übertragens
mindestens eines Teils der Fragmente der denaturierten DNA auf einen Übertragungsträger wie
einen Nitrocellulose-Träger mittels
Southern-Blotting-Verfahren, des Hybridisierens einer Sonde, die
durch Markieren von Ziel-DNA und dazu komplementärer DNA oder RNA hergestellt
wurde, mit den Fragmenten der denaturierten DNA, wobei selektiv nur
die zu der Sonden-DNA oder Sonden-RNA komplementären DNA-Fragmente markiert werden, des Anregens
des Fluoreszenzfarbstoffs durch einen Anregungsstrahl, um ihn zur
Abgabe von Fluoreszenzlicht zu veranlassen, des Nachweisens des
abgegebenen Fluoreszenzlichts, um ein Bild zu erzeugen, und des
Nachweisens der Verteilung der Ziel-DNA auf dem Übertragungsträger. Dieses
System kann außerdem
ein Verfahren ausführen,
enthaltend die Schritte des Herstellens einer mit einer Markierungssubstanz
markierten DNA-Sonde,
die zu einer ein Zielgen enthaltenden DNA komplementär ist, des
Hybridisierens der Sonde mit DNA auf einem Übertragungsträger, des
Vereinigens eines Enzyms mit der mit einer Markierungssubstanz markierten, komplemen tären DNA,
des Veranlassens des Enzyms, ein fluoreszierendes Substrat zu berühren, des
Umwandelns des fluoreszierenden Substrats in eine fluoreszierende
Substanz mit der Eigenschaft, Fluoreszenzlicht abzugeben, des Anregens
der so erzeugten fluoreszierenden Substanz mit einem Anregungsstrahl,
um Fluoreszenzlicht abzugeben, des Nachweisens des Fluoreszenzlichts,
um ein Bild zu erzeugen, und des Nachweisens der Verteilung der
Ziel-DNA auf dem Übertragungsträger. Dieses
Fluoreszenz-Nachweissystem ist insofern vorteilhaft, als eine genetische
Sequenz oder dergleichen ohne Verwendung einer radioaktiven Substanz
leicht nachgewiesen werden kann.
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Das Strahlungs-Erkennungssystem,
das autoradiografische System, das elektronenmikroskopische Nachweissystem
und das Röntgendiffraktionsbild-Nachweissystem, die
einen anregbaren Leuchtstoff als das Bild-Nachweismaterial verwenden,
und das Fluoreszenz-Nachweissystem tasten alle Bildträger wie
ein anregbares Leuchtstoff-Flachmaterial, einen Gelträger, einen Übertragungsträger oder
dergleichen mit einem Anregungsstrahl ab, um durch Nachweisen von
Licht, das von dem Bildträger
emittiert wird, ein Bild zu erzeugen, um eine Erkennung oder einen
Nachweis zu bewirken. Es ist daher vorteilhaft und zu bevorzugen,
ein Bildlesegerät
so zu konstruieren, dass es für
irgend eines dieser Systeme verwendbar ist.
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Daher wurde ein Bildlesegerät vorgeschlagen,
das ausgestattet ist mit einer Feststofflaser-Anregungsstrahlquelle
zum Emittieren eines Laserstrahls mit einer Wellenlänge von
635 nm, der in der Lage ist, einen anregbaren BaFX-Leuchtstoff (wobei
X ein Halogen repräsentiert)
anzuregen, um es in den Autoradiografie-Systemen verwendbar zu machen,
und mit einer LED zum Emittieren von Licht mit einer Wellenlänge von 450
nm, das in der Lage ist, in einem Fluoreszenz-Nachweissystem verwendete
fluoreszierende Substanzen anzuregen, um es in dem Fluoreszenz-Nachweissystem
verwendbar zu machen.
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Dieses Bildlesegerät tastet
die Oberfläche
eines Bildträgers
wie eines anregbaren Leuchtstoff-Flachmaterials, eines Gelträgers oder
eines Übertragungsträgers mit
einem Anregungsstrahl ab durch Bewegen eines Optikkopfes, in dem
die Feststofflaser-Anregungsstrahlquelle und die LED sowohl in der
Haupt-Abtastrichtung als auch in der Sub-Abtastrichtung eingebaut
sind, und leitet eine angeregte Emission oder Fluoreszenzlicht,
das von dem Bildträger
abgegeben wird, durch an dem Optikkopf fixierte optische Fasern
zu einem Lichtdetektor, um es fotoelektrisch nachzuweisen.
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Es ist jedoch erforderlich, den Optikkopf
sowohl in der Haupt-Abtastrichtung als auch in der Sub-Abtastrichtung
mit hoher Geschwindigkeit zu bewegen. Daher ist es, obwohl es wünschenswert
ist, anstelle der LED eine Anregungslaserstrahl-Quelle zu verwenden,
um einen Anregungsstrahl mit hoher Intensität zur Verbesserung der Nachweisempfindlichkeit
zu verwenden, extrem schwierig, die Anregungslaserstrahl-Quelle
in den Optikkopf einzubauen, und als ein Ergebnis kann die Empfindlichkeit
des Bildlesegeräts
nicht verbessert werden.
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Außerdem offenbart das US-Patent
Nr. 5,549,325 ein Bildlesegerät,
das mit einem Zweifarbenspiegel zum Reflektieren eines von einer
Anregungsstrahlquelle emittierten Anregungsstrahls ausgestattet
ist, das ein Bild liest durch die Schritte des Reflektierens des
Anregungsstrahls mittels des Zweifarbenspiegels, um ihn zu einem
Optikkopf, der mit einem Spiegel und einer konvexen Linse ausgestattet
ist, zu leiten, des Reflektierens des Anregungsstrahles mittels
des Spiegels zur Oberfläche
eines Bildträgers
wie eines Gelträgers
oder eines Übertragungsträgers, der
ein fluoreszierendes Bild trägt,
des Bündelns
des Anregungsstrahls mittels der konvexen Linse auf die Oberfläche des
Bildträgers,
während
der Optikkopf in der Haupt-Abtastrichtung und in der Sub-Abtastrichtung bewegt
wird, wodurch die gesamte Oberfläche
des Bildträgers mit
dem Anregungsstrahl abgetastet wird, des Umwandelns von Fluoreszenzlicht,
das von dem Bildträger
abgegeben wird, in paralleles Licht mittels der konvexen Linse,
des Reflektierens des Fluoreszenzlichts mittels des Spiegels, des
Leitens des Fluoreszenzlichts zu einem Lichtdetektor über den
Zweifarbenspiegel und des fotoelektrisch Nachweisens des Fluoreszenzlichts.
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In diesem Bildlesegerät ist es
möglich,
eine Anregungslaserstrahl-Quelle zu verwenden, da der Bildträger durch
Bewegen des Optikkopfes, der mit dem Spiegel und der konvexen Linse
ausgestattet ist, mit dem Anregungsstrahl abgetastet wird. Wenn
jedoch in diesem Bildlesegerät
zwei oder mehr Anregungsstrahlquellen verwendet werden, um den Bildträger mit
zwei oder mehr Anregungsstrahlen anzuregen, muß der Zweifarbenspiegel in
der Lage sein, alle Anregungsstrahlen zu reflektieren und das gesamte
Fluoreszenzlicht, das von den Fluoreszenzfarbstoffen abgegeben wird,
wenn sie mit allen Anregungsstrahlen angeregt werden, zu übermitteln.
Da jedoch die Wellenlänge
von Fluoreszenzlicht, das bei Anregung mit einem bestimmten Anregungsstrahl
abgegeben wird, mit der Wellenlänge
eines anderen Anregungsstrahls überlappen
kann, ist es in der tatsächlichen
Praxis zum Ablesen eines Bilds erforderlich, Zweifarbenspiegel in
einer Anzahl vorzusehen, die derjenigen der Anzahl von Anregungsstrahlquellen
gleich ist, und den Zweifarbenspiegel, der der zu aktivierenden
Anregungsstrahlquelle entspricht, in dem optischen Weg des Anregungsstrahls
anzuordnen. Daher ist es unumgänglich,
Antriebsmittel zum Anordnen des Zweifarbenspiegels, der der zu aktivierenden
Anregungsstrahlquelle entspricht, in dem optischen Weg des Anregungsstrahls
vorzusehen. Als ein Ergebnis wird der Aufbau des Bildlesegeräts kompliziert
und das Bildlesegerät
wird größer.
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Zusammenfassung
der Erfindung
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Es ist daher die Aufgabe der vorliegenden
Erfindung, ein Bildlesegerät
gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1 bereitzustellen, das Laserstrahlen mit unterschiedlichen
Wellenlängen
emittiert und in der Lage ist, für
ein Strahlungs-Diagnosesystem,
ein autoradiografisches System, ein elektronenmikroskopisches Nachweissystem
und ein Röntgendiffraktionsbild-Nachweissystem,
wobei ein Nachweissystem mit anregbarem Leuchtstoff und mit Fluoreszenz
verwendet werden, verwendet zu werden und mit einem einfachen Aufbau
ein Bild genau zu lesen.
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Die obige Aufgabe der vorliegenden
Erfindung wird durch ein Bildlesegerät, das die Merkmale von Anspruch
1 aufweist, erfüllt.
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Gemäß einem ersten Aspekt der vorliegenden
Erfindung wird der Laserstrahl-Durchlaßbereich
der Spiegeleinrichtung von einer Öffnung gebildet.
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Gemäß einem zweiten Aspekt der
vorliegenden Erfindung wird der Laserstrahl-Durchlaßbereich
der Spiegeleinrichtung durch Aufbringen einer Beschichtung auf den
Spiegel, die in der Lage ist, den Anregungsstrahl durchzulassen,
gebildet.
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Gemäß einem weiteren bevorzugten
Aspekt der vorliegenden Erfindung umfassen die mindestens zwei Anregungslaserstrahl-Quellen
eine erste Anregungslaserstrahl-Quelle zum Emittieren eines Laserstrahls mit
einer Wellenlänge
von 633 nm oder 635 nm und eine zweite Anregungslaserstrahl-Quelle
zum Emittieren eines Laserstrahls mit einer Wellenlänge von
470 nm bis 480 nm.
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Gemäß einem weiteren bevorzugten
Aspekt der vorliegenden Erfindung wird der Bildträger, der
mit dem von der ersten Anregungslaserstrahl-Quelle emittierten Laserstrahl
abzutasten ist, von einem Träger,
der ein Bild aus fluoreszierenden Substanzen trägt, oder von einem anregbaren
Leuchtstoff-Flachmaterial,
das einen anregbaren Leuchtstoff enthält, der ein Bild aufzeichnet,
das ausgewählt
ist aus der Gruppe, die besteht aus einem Strahlungsbild, einem
autoradiografischen Bild, einem Röntgendiffraktionsbild und einem
elektronenmikroskopischen Bild eines Gegenstands, gebildet, und
der Bildträger,
der mit dem von der zweiten Anregungslaserstrahl-Quelle emittierten
Laserstrahl abzutasten ist, wird von einem Träger, der ein Bild aus fluoreszierenden
Substanzen trägt,
gebildet.
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Gemäß einem weiteren bevorzugten
Aspekt der vorliegenden Erfindung weist das Bildlesegerät außerdem eine
dritte Anregungslaserstrahl-Quelle zum Emittieren eines Laserstrahls
mit einer Wellenlänge
von 530 bis 540 nm auf.
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Gemäß einem weiteren bevorzugten
Aspekt der vorliegenden Erfindung wird der Bildträger, der
mit dem von der dritten Anregungslaserstrahl-Quelle emittierten
Laserstrahl abzutasten ist, von einem Träger, der ein Bild aus fluoreszierenden
Substanzen trägt,
gebildet.
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Die Formulierung "der Bildträger trägt ein Bild aus fluoreszierenden
Substanzen", wie
sie bezüglich
der vorliegenden Erfindung definiert ist, beinhaltet den Fall, in
dem der Bildträger
ein Bild einer Probe, die mit einer Markierungssubstanz markiert
ist, trägt,
und den Fall, in dem der Bildträger
ein Bild aus fluoreszierenden Substanzen trägt, die erhalten wurden durch
Vereinigen eines Enzyms mit einer Probe, die mit einer Markierungssubstanz
markiert ist, Veranlassen des Enzyms, ein fluoreszierendes Substrat
zu berühren,
und Umwandeln des fluoreszierenden Substrats in eine fluoreszierende
Substanz.
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Bei der vorliegenden Erfindung kann
die fluoreszierende Substanz, die verwendet wird zum Markieren einer
Probe zur Ausbildung eines Bilds, das auf einem Bildträger getragen
werden und gelesen werden soll, indem es unter Verwendung eines
Laserstrahls mit einer Wellenlänge
von 470 nm bis 480 nm angeregt wird, von irgendeiner Art sein, sofern
sie mit einem Laserstrahl mit einer Wellenlänge von 470 nm bis 480 nm angeregt
werden kann. Zu bevorzugt verwendeten fluoreszierenden Substanzen,
die von einem Laserstrahl mit einer Wellenlänge von 470 nm bis 480 nm anregbar
sind, gehören
jedoch Fluorescein (C.I. Nr. 45350), Fluorescein-X, das durch die
unten gezeigte Strukturformel (1) angegeben wird, YOYO-1, das durch
die Strukturformel (2) angegeben wird, TOTO-1, das durch die Strukturformel
(3) angegeben wird, YOPRO-1, das durch die Strukturformel (4) angegeben
wird, Cy-3 (eingetragene Handelsmarke), das durch die Strukturformel
(5) angegeben wird, Nile Red, das durch die Strukturformel (6) angegeben
wird, BCECF, das durch die Strukturformel (7) angegeben wird, Rhodamin
6G (C.I. Nr. 45160), Acridinorange (C.I. Nr. 46005), SYBR-Grün (C2H6OS), Quantum Red,
R-Phycoerrythrin, Red 613, Red 670, Fluor X, FAM, AttoPhos, Bodipy-phosphatidylcholin, SNAFL,
Calcium Grün,
Fura Red, Fluo 3, AIIPro, NBD-Phosphoethanolamin und dergleichen.
Bei der vorliegenden Erfindung kann die fluoreszierende Substanz,
die verwendet wird zum Markieren einer Probe, um ein Bild herzustellen,
das in einem Bildträger
getragen werden und gelesen werden soll, indem sie unter Verwendung
eines Laserstrahls mit einer Wellenlänge von 633 nm oder 635 nm
angeregt wird, von irgendeiner Art sein, sofern sie durch einen
Laserstrahl mit einer Wellenlänge
von 633 nm oder 635 nm angeregt werden kann. Zu bevorzugt verwendeten
fluoreszierenden Substanzen, die von einem Laserstrahl mit einer
Wellenlänge
von 633 nm oder 635 nm anregbar sind, gehören jedoch Cy-5 (eingetragene
Handelsmarke), das durch die Strukturformel (8) angegeben wird,
Allphycocyanin und dergleichen. Darüber hinaus kann bei der vorliegenden
Erfindung die fluoreszierende Substanz, die zum Markieren einer
Probe verwendet wird, um ein Bild herzustellen, das in einem Bildträger getragen
werden und gelesen werden soll, indem es unter Verwendung eines
Laserstrahls mit einer Wellenlänge
von 530 nm bis 540 nm angeregt wird, von irgendeiner Art sein, sofern
sie durch einen Laserstrahl mit einer Wellenlänge von 530 nm bis 540 nm angeregt
werden kann. Zu bevorzugt verwendeten fluoreszierenden Substanzen,
die durch einen Laserstrahl mit einer Wellenlänge von 530 nm bis 540 nm anregbar
sind, gehören
jedoch CY-3 (eingetragene Handelsmarke), das durch die Strukturformel
(5) angegeben wird, Rhodamin 6G (C.I. Nr. 45160), Rhodamin B (C.I.
Nr. 45170), Ethidiumbromid, das durch die Strukturformel (9) angegeben
wird, Texas Red, das durch die Strukturformel (10) angegeben wird,
Propidiumiodid, das durch die Strukturformel (11) angegeben wird,
POPO-3, das durch die Strukturformel (12) angegeben wird, Red 613,
Red 670, Carboxyrhodamin (R6G), R-Phycoerythirin, Quantum Red, JOE,
HEX, Ethidium-Homodimer, Lissamin-rhodamin B-Peptid und der gleichen.
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Bei der vorliegenden Erfindung kann
der anregbare Leuchtstoff, der zur Erzeugung eines Strahlungsbilds,
eines autoradiografischen Bilds, eines Röntgendiffraktionsbilds und
eines elektronenmikroskopischen Bilds eines Gegenstands verwendet
wird, von irgendeiner Art sein, sofern er Strahlungsenergie oder
Elektronenstrahlenergie speichern kann und durch eine elektromagnetische
Welle angeregt werden kann, um die darin gespeicherte Strahlungsenergie
oder Elektronenstrahlenergie in der Form von Licht abzugeben. Bevorzugt wird
jedoch ein anregbarer Leuchtstoff, der durch Licht mit einer Wellenlänge von
sichtbarem Licht angeregt werden kann, verwendet. Genauer gehören zu bevorzugt
verwendeten anregbaren Leuchtstoffen Erdalkalimetallfluorhalogenid-Leuchtstoffe
(Ba1–x,M2+
x)FX:yA (worin
M2+ mindestens ein Erdalkalimetall ist,
das ausgewählt ist
aus der Gruppe, die besteht aus Mg, Ca, Sr, Zn und Cd; X mindestens
ein Halogen ist, das ausgewählt
ist aus der Gruppe, die besteht aus Cl, Br und I; A mindestens ein
Element ist, das ausgewählt
ist aus der Gruppe, die besteht aus Eu, Tb, Ce, Tm, Dy, Pr, He,
Nd, Yb und Er; x gleich oder größer als
0 und gleich oder kleiner als 0,6 ist und y gleich oder größer als
0 und gleich oder kleiner als 0,2 ist), die in dem US-Patent Nr.
4,239,968 offenbart sind, Erdalkalimetall-fluorhalogenid-Leuchtstoffe
SrFX:Z (worin X mindestens ein Halogen ist, das ausgewählt ist
aus der Gruppe, die besteht aus Cl, Br und I; und Z mindestens eines
von Eu und Ce ist), die in der japanischen Patentanmeldungs-Offenlegungsschrift
Nr. 2-276997 offenbart sind, Europiumaktivierte komplexe Halogenid-Leuchtstoffe
BaFXxNaX':aEu2+ (worin jedes von X und X' mindestens ein Halogen
ist, das ausgewählt
ist aus der Gruppe, die besteht aus Cl, Br und I; x größer als
0 und gleich oder kleiner als 2 ist; und y größer als 0 und gleich oder kleiner
als 0,2 ist), die in der japanischen Patentanmeldungs-Offenlegungsschrift Nr.
59-56479 offenbart
sind, Cerium-aktivierte dreiwertige Metalloxyhalogenid-Leuchtstoffe MOX:xCe
(worin M mindestens ein dreiwertiges Metall ist, das ausgewählt ist
aus der Gruppe, die besteht aus Pr, Nd, Pm, Sm, Eu, Tb, Dy, Ho,
Er, Tm, Yb und Bi; X mindestens ein Halogen ist, das ausgewählt ist
aus der Gruppe, die besteht aus Br und I; und x größer als
0 und kleiner als 0,1 ist), die in der japanischen Patentanmeldungs-Offenlegungsschrift
Nr. 58-69281 offenbart sind, Cerium-aktivierte Seltenerdoxyhalogenid-Leuchtstoffe
LnOX:xCe (worin Ln mindestens ein Seltenerdelement ist, das ausgewählt ist
aus der Gruppe, die besteht aus Y, La, Gd und Lu; X mindestens ein
Halogen ist, das ausgewählt
ist aus der Gruppe, die bestehe aus Cl, Br und I; und x größer als
0 und gleich oder kleiner als 0,1 ist), die in dem US-Patent Nr.
4,539,137 offenbart sind, und Europium-aktivierte komplexe Halogenid-Leuchtstoffe MIIFXaMIXIbM'IIX''2cMIII
3xA:yEu2+ (worin
MII mindestens ein Erdalkalimetall ist,
das ausgewählt
ist aus der Gruppe, die besteht aus Be, Sr und Ca; MI mindestens
ein Alkalimetall ist, das ausgewählt
ist aus der Gruppe, die besteht aus Li, Na, K, Rb und Cs; M'II mindestens
ein zweiwertiges Metall ist, das ausgewählt ist aus der Gruppe, die
besteht aus Be und Mg; MIII mindestens ein dreiwertiges
Metall ist, das ausgewählt
ist aus der Gruppe, die besteht aus Al, Ga, In und Tl; A mindestens
ein Metalloxid ist; X mindestens ein Halogen ist, das ausgewählt ist
aus der Gruppe, die besteht aus Cl, Br und I; jedes von X', X'' und X''' mindestens ein Halogen
ist, das ausgewählt
ist aus der Gruppe, die besteht aus F, Cl, Br und I; a gleich oder
größer als
0 und gleich oder kleiner als 2 ist; b gleich oder größer als
0 und gleich oder kleiner als 10–2 ist;
c gleich oder größer als
0 und gleich oder kleiner als 10–2 ist;
a + b + c gleich oder größer als
10–2 ist;
x größer als
0 und gleich oder kleiner als 0,5 ist; und y größer als 0 und gleich oder kleiner
als 0,2 ist), die in dem US-Patent Nr. 4,962,047 offenbart sind.
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Die obigen und andere Aufgaben und
Merkmale der vorliegenden Erfindung werden aus der folgenden Beschreibung,
angefertigt unter Bezugnahme auf die begleitenden Zeichnungen, deutlich
werden.
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Kurze Beschreibung
der Zeichnungen
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1 ist
eine schematische perspektivische Ansicht, die ein Bildlesegerät zeigt,
das eine bevorzugte Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung ist.
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2 ist
eine schematische perspektivische Ansicht, die ein anregbares Leuchtstoff-Flachmaterialelement
zeigt.
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3 ist
eine schematische perspektivische Ansicht, die einen Spiegel zeigt.
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4 ist
eine schematische perspektivische Ansicht, die ein optisches Element
zeigt.
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Beschreibung
der bevorzugten Ausführungsformen
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Wie in 1 gezeigt
ist, gehört
zu einem Bildlesegerät
eine erste Anregungslaserstrahl-Quelle 1 zum Emittieren
eines Laserstrahls mit einer Wellenlänge von 633 nm, eine zweite
Anregungslaserstrahl-Quelle 2 zum Emittieren eines Laserstrahls
mit einer Wellenlänge
von 532 nm, und eine dritte Anregungslaserstrahl-Quelle 3 zum
Emittieren eines Laserstrahls mit einer Wellenlänge von 473 nm. In dieser Anregungsform wird
die erste Anregungslaserstrahl-Quelle 1 von einer He-Ne-Laserstrahl-Quelle
gebildet, und die zweite Anregungslaserstrahl-Quelle 2 und
die dritte Anregungslaserstrahl-Quelle 3 werden von einem
Oberwellenerzeugungs-Element gebildet.
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Ein von der ersten Anregungslaserstrahl-Quelle 1 emittierter
Laserstrahl 4 geht durch einen Filter 5 hindurch,
wodurch Licht in einem Wellenlängenbereich,
der einem Wellenlängenbereich
angeregter Emission, die von dem anregbaren Leuchtstoff-Flachmaterial
auf Anregung durch den Laserstrahl 4 mit einer Wellenlänge von
633 nm hin emittiert wird, entspricht, ausgegrenzt wird. Ein erster
Zweifarbenfilter 6 zum Hindurchlassen von Licht mit einer
Wellenlänge
von 633 nm, der aber Licht mit einer Wellenlänge von 532 nm reflektiert, und
ein zweiter Zweifarbenfilter 7 zum Hindurchlassen von Licht
mit einer Wellenlänge
von länger
als 532 nm, der aber Licht mit einer Wellenlänge von 473 nm reflektiert,
sind in dem optischen Weg des Laserstrahls 4, der von der
ersten Anregungslaserstrahl-Quelle 1 emittiert wird, vorgesehen.
Der Laserstrahl 4, der von der ersten Anregungslaser-Quelle 1 emittiert
und durch den Filter 5 hindurchgelassen wird, tritt durch
den ersten Zweifarbenfilter 6 und den zweiten Zweifarbenfilter 7 hindurch.
Der Laserstrahl 4, der von der zweiten Anregungslaserstrahl-Quelle 2 emittiert
wird, wird von dem ersten Zweifarbenfilter 6 reflektiert,
wodurch er seine Richtung um 90° ändert, und
tritt durch den zweiten Zweifarbenfilter 7 hindurch. Der
Laserstrahl 4, der von der dritten Anregungslaserstrahl-Quelle 3 emittiert
wird, wird von dem Zweifarbenfilter 7 reflektiert. Der
Laserstrahl 4, der von der unter der ersten Anregungslaserstrahl-Quelle 1,
der zweiten Anregungslaserstrahl-Quelle 2 und der dritten
Anregungslaserstrahl-Quelle 3 ausgewählten Quelle emittiert wird,
tritt dann in einen Spiegel 8 ein.
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Das Bildlesegerät gemäß dieser Ausführungsform
ist so konstruiert, dass es in der Lage ist, ein in einem Gelträger, einem Überführungsträger oder
dergleichen aufgezeichnetes Bild eines Fluoreszenzfarbstoffs und
ein Strahlungsbild, ein autoradiografisches Bild, ein Röntgendiffraktionsbild
oder ein elektronenmikroskopisches Bild eines Gegenstands, aufgezeichnet
in einer auf einem anregbaren Leuchtstoff-Flachmaterial ausgebildeten
anregbaren Leuchtstoff-Schicht,
auszulesen. In 1 gehört zu dem
Fluoreszenzbild-Trägerelement 10 eine
Glasplatte 11 und ein Übertragungsträger 12,
der auf der Glasplatte 11 angeordnet ist und in dem ein
Elektrophoresebild von denaturierter DNA, die mit Fluoreszenzfarbstoff
markiert ist, aufgezeichnet wird.
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Das Elektrophoresebild von denaturierter
DNA, die mit Fluoreszenzfarbstoff markiert ist, wird in dem Übertragungsträger 12 beispielsweise
auf die folgende Weise aufgezeichnet. Zuerst wird eine Mehrzahl
von DNA-Fragmenten, die ein spezifisches Gen enthalten, abgetrennt
und mittels Elektrophorese auf einem Gelträgermedium verteilt und zur
Bildung einzelsträngiger
DNA durch Alkalibehandlung denaturiert. Dann werden gemäß dem bekannten
Southern-Blotting-Verfahren
der Gelträger
und ein Übertragungsträger gestapelt,
um mindestens einen Teil der denaturierten DNA-Fragmente auf den Übertragungsträger 12 zu übertragen,
und die übertragenen
DNA-Fragmente werden an dem Übertragungsträger durch
Erhitzen und Bestrahlen mit einer Ultraviolettstrahlung fixiert.
Außerdem
werden Sonden, hergestellt durch Markieren mit Fluoreszenzfarbstoff
von DNA oder RNA, die zu der das spezifische Gen enthaltenden DNA
komplementär
ist, und die denaturierten DNA-Fragmente auf dem Übertragungsträger 12 durch
Erhitzen hybridisiert, um doppelsträngige DNA-Fragmente oder kombinierte
DNA und RNA zu bilden. In dieser Ausführungsform werden, da beabsichtigt
ist, drei Arten von Ziel-DNA nachzuweisen, drei Arten von Fluoreszenzfarbstoffen,
die unterschiedliches Fluoreszenzlicht abgeben, beispielsweise Fluorescein,
Rhodamin und Cy-5, verwendet, und zur Herstellung der Sonden wird
DNA oder RNA, die komplementär
ist zu der DNA, die DNA des spezifischen Gens enthält, damit
markiert. Da die denaturierten DNA-Fragmente zu dieser Zeit an dem Übertragungsträger 12 fixiert
sind, werden nur die DNA-Fragmente, die zu der Sonden-DNA oder der
Sonden-RNA komplementär sind,
hybridisiert, um die fluoreszierendmarkierte Sonde anzunehmen. Dann
werden die Sonden, die keine Hybride gebildet haben, durch Waschen
mit einer geeigneten Lösung
entfernt und nur die DNA-Fragmente
mit einem spezifischen Gen bilden Hybride mit der fluoreszenzmarkierten
DNA oder RNA auf dem Übertragungsträger 12, um
fluoreszenzmarkiert zu werden. Der so erhaltene Übertragungsträger zeichnet
ein Elektrophoresebild der mit Fluoreszenzfarbstoff markierten denaturierten
DNA auf.
-
2 ist
eine schematische perspektivische Ansicht, die ein anregbares Leuchtstoff-Flachmaterialelement 13 zeigt.
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Wenn ein Strahlungsbild oder ein
Elektronenstrahlbild, aufgezeichnet in einer auf dem anregbaren Leuchtstoff-Flachmaterial
gebildeten anregbaren Leuchtstoff-Schicht, gelesen werden soll,
wird das anregbare Leuchtstoff-Flachmaterialelement 13 anstelle
des Fluoreszenzbild-Trägerelements 10 eingesetzt.
Wie in 2 gezeigt ist,
gehört
zu dem anregbaren Leuchtstoff-Flachmaterialelement 13 ein
anregbares Leuchtstoff-Flachmaterial 15, das an einer Oberfläche mit
einer anregbaren Leuchtstoff-Schicht 14 ausgestattet ist,
und eine Magnetschicht (nicht gezeigt) an seiner anderen Oberfläche, und
eine Trägerplatte 16 wie
eine Aluminiumplatte, an dessen einer Oberfläche ein gummiartiges magnetisches
Flachmaterial (nicht gezeigt) haftet. Die Magnetschicht des anregbaren
Leuchtstoff-Flachmaterials 15 und das Magnet-Flachmaterial der
Trägerplatte 16 werden
durch Magnetkraft zusammengehalten und verbunden. In dieser Ausführungsform
zeichnet die auf dem anregbaren Leuchtstoff-Material 15 gebildete
anregbare Leuchtstoff-Schicht 14 beispielsweise Ortsinformation bezüglich einer
in einem Gen enthaltenen radioaktiv markierten Substanz auf, erzeugt
nach dem Southern Blot-Hybridisierungsverfahren. Ortsinformation,
wie sie hierin begrifflich verwendet wird, umfaßt eine Vielfalt von Information
bezüglich
des Ortes radioaktiv markierter Substanzen oder von Aggregaten davon,
die in einer Probe vorhanden sind, wie den Ort, die Gestalt, die
Konzentration, die Verteilung oder Kombinationen davon.
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Die Ortsinformation bezüglich einer
radioaktiv markierten Substanz wird in der anregbaren Leuchtstoff-Schicht 14 des
anregbaren Leuchtstoff-Flachmaterials 15 beispielsweise
in der folgenden Weise gespeichert. Zuerst wird eine Mehrzahl von
DNA-Fragmenten, die ein spezifisches Gen enthalten, abgetrennt und mittels
Elektrophorese auf einem Gelträgermedium
verteilt und durch Alkalibehandlung denaturiert, um Einzelstrang-DNA
zu bilden. Dann werden nach dem bekannten Southern Blotting-Verfahren
der Gelträger
und ein Übertragungsträger wie
ein Nitrocellulose-Filter in Schichten angeordnet, um zumindest
einen Teil der denaturierten DNA-Fragmente auf den Übertragungsträger zu übertragen,
und die übertragenen
DNA-Fragmente werden durch Erhitzen auf dem Übertragungsträger fixiert.
Außerdem
werden Sonden, die hergestellt wurden durch radioaktives Markieren
von DNA oder RNA, die zu der das spezifische Gen enthaltenden DNA
komplementär
ist, und die denaturierten DNA-Fragmente durch Erhitzen hybridisiert,
um Doppelstrang-DNA-Fragmente oder kombinierte DNA und RNA zu bilden.
Da zu diesem Zeitpunkt die denaturierten DNA-Fragmente auf dem Übertragungsträger fixiert
sind, werden nur die DNA-Fragmente, die zu der Sonden-DNA oder der Sonden-RNA
komplementär
sind, hybridisiert, um die radioaktiv markierte Sonde aufzunehmen.
Dann werden die Sonden, die keine Hybride gebildet haben, durch
Waschen mit einer geeigneten Lösung
entfernt und nur die DNA-Fragmente mit einem spezifischen Gen bilden
Hybride mit der radioaktiv markierten DNA oder RNA auf dem Übertragungsträger, um
radioaktiv markiert zu werden. Der so erhaltene Übertragungsträger und
die anregbare Leuchtstoff-Schicht 14 auf dem anregbaren
Leuchtstoff-Flachmaterial 15 werden für eine bestimmte Zeitspanne
gestapelt, um die anregbare Leuchtstoff-Schicht 14 zu exponieren,
und mindestens ein Teil der von der radioaktiv markierten Substanz
auf dem Übertragungsträger emittierten
Strahlung wird in der auf dem anregbaren Leuchtstoff-Flachmaterial 15 ausgebildeten
anregbaren Leuchtstoff-Schicht 14 absorbiert, wodurch die
Ortsinformation bezüglich
der radioaktiv markierten Substanz in der Probe in Gestalt eines
Bildes in der anregbaren Leuchtstoff-Schicht 14 gespeichert wird.
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Das Bildlesegerät gemäß dieser Ausführungsform
ist so konstruiert, dass sowohl das Fluoreszenzbild-Trägerelement 10 als
auch das anregbare Leucht stoff-Flachmaterialelement 13 unbewegt
gehalten werden und die gesamte Oberfläche des Übertragungsträgers 12 oder
der anregbaren Leuchtstoff-Schicht 14 des anregbaren
Leuchtstoff-Flachmaterials 15 mit einem Laserstrahl 4 durch
Bewegen eines Optikkopfes 19, der mit einem Spiegel 17,
der in seiner Mitte mit einer Öffnung 17a ausgebildet
ist, und einer konvexen Linse 18 zum Bündeln eines Laserstrahls 4 auf
den Bildträger
ausgestattet ist, abgetastet werden kann. Von dem Übertragungsträger 12 abgegebenes
Fluoreszenzlicht oder von dem anregbaren Leuchtstoff-Flachmaterial 15 abgegebene
angeregte Emission wird von dem Spiegel 17 reflektiert
und durch zwei Photomultiplier 20, 21, deren Empfindlichkeitseigenschaften
voneinander verschieden sind, nachgewiesen.
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3 ist
eine schematische perspektivische Ansicht, die den Spiegel 17 zeigt.
Wie in 3 gezeigt ist,
ist die Öffnung 17a im
Wesentlichen im Zentrum des Spiegels 17 ausgebildet. Der
Durchmesser der Öffnung 17a ist
so bestimmt, dass sie einen Laserstrahl 4, der von der
ersten Anregungslaserstrahl-Quelle 1, der zweiten Anregungslaserstrahl-Quelle 2 oder
der dritten Anregungslaserstrahl-Quelle 3 emittiert wird,
hindurch läßt, aber
Fluoreszenzlicht von dem Übertragungsträger 12 oder
angeregte Emission von dem anregbaren Leuchtstoff-Flachmaterial 15 so
gut wie möglich
reflektiert.
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Wie in 1 gezeigt
ist, tritt der von dem Spiegel 8 reflektierte Laserstrahl 4 in
den Optikkopf 19 ein und tritt durch die Öffnung 17a des
Spiegels 17 hindurch. Der Laserstrahl 4 wird dann
mittels der konvexen Linse 18 auf die Oberfläche des Übertragungsträgers 12 oder
des anregbaren Leuchtstoff-Flachmaterials 15 gebündelt, wodurch
er den Fluoreszenzfarbstoff oder den anregbaren Leuchtstoff anregt.
Fluoreszenzlicht von dem Übertragungsträger 12 oder
angeregte Emission von dem anregbaren Leuchtstoff-Flachmaterial 15 wird von
der konvexen Linse 18 in paralleles Licht umgewandelt,
von dem Spiegel 17 in die der ersten Anregungslaserstrahl-Quelle 1,
der zweiten Anregungslaser strahl-Quelle 2 und der dritten
Anregungslaserstrahl-Quelle 3 entgegengesetzte Richtung
reflektiert, um zu einem trigonalen Prisma 22 geleitet
zu werden. Das Fluoreszenzlicht oder die angeregte Emission wird
von dem trigonalen Prisma in zwei Richtungen reflektiert und zu
dem ersten Photomultiplier 20 und dem zweiten Photomultiplier 21 geleitet.
Der erste Photomultiplier 20 enthält ein Bialkalimaterial auf
der Basis der Verbindung K2CsSb, hergestellt
durch Aktivierung mit Sauerstoff und Cäsium, und kann Licht mit einer
Wellenlänge
von 200 nm bis 650 nm mit hoher Empfindlichkeit nachweisen. Der
zweite Photomultiplier 21 enthält ein Bialkalimaterial auf
der Basis der Verbindung Na2KSb, hergestellt
durch Aktivierung mit einer kleinen Menge an Cäsium, und kann Licht mit einer
Wellenlänge
von 200 nm bis 850 nm mit hoher Empfindlichkeit nachweisen. Da zwei
Photomultiplier 20, 21, die Licht unterschiedlicher
Wellenlängen mit
hoher Empfindlichkeit nachweisen können, vorgesehen sind, kann
der erste Photomultiplier 20 oder der zweite Photomultiplier 21 selektiv
verwendet werden, um Licht entsprechend der Wellenlänge des
nachzuweisenden Lichts fotoelektrisch nachzuweisen, und das so erzeugte
elektrische Signal kann als Bilddaten verwendet werden, wodurch
die Empfindlichkeit des Bildlesegeräts verbessert wird.
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Wie in 1 gezeigt
ist, sind vor dem ersten Photomultiplier 20 und dem zweiten
Photomultiplier 21 ein erstes Filterglied 23 und
ein zweites Filterglied 24 angeordnet. Das erste Filterglied 23 wird
von einer drehbaren Scheibe, die mit drei Filtern 23a, 23b und 23c ausgestattet
ist, gebildet. Der Filter 23a wird zum Lesen von Fluoreszenzlicht
verwendet, das von in dem Übertragungsträger 12 enthaltenem
Fluoreszenzfarbstoff abgegeben wird, wenn er unter Verwendung der
dritten Anregungslaserstrahl-Quelle 3 angeregt wird, und
hat die Eigenschaft, Licht mit einer Wellenlänge von 473 nm auszugrenzen,
aber Licht mit einer Wellenlänge
von länger
als 473 nm durchzulassen. Der Filter 23b wird zum Lesen
von Fluoreszenzlicht verwendet, das von in dem Übertragungsträger 12 enthaltenem
Fluoreszenzfarbstoff abgegeben wird, wenn er unter Verwen dung der zweiten
Anregungslaserstrahl-Quelle 2 angeregt wird, und hat die
Eigenschaft, Licht mit einer Wellenlänge von 532 nm auszugrenzen,
aber Licht mit einer Wellenlänge
von länger
als 532 nm durchzulassen. Der Filter 23c wird zum Lesen
von angeregter Emission verwendet, die von dem anregbaren Leuchtstoff-Flachmaterial 15 abgegeben
wird, wenn der in der anregbaren Leuchtstoff-Schicht 14,
die auf dem anregbaren Leuchtstoff-Flachmaterial 15 ausgebildet
ist, enthaltene Leuchtstoff unter Verwendung der ersten Anregungslaserstrahl-Quelle 1 angeregt
wird, und hat die Eigenschaft, nur Licht des Wellenlängenbereichs
der angeregten Emission, die von dem anregbaren Leuchtstoff abgegeben
wird, hindurch zu lassen und grenzt Licht mit einer Wellenlänge von
633 nm aus. Das zweite Filterglied 24 wird von einer drehbaren
Scheibe, die mit zwei Filtern 24a und 24b ausgestattet
ist, gebildet. Der Filter 24a wird zum Lesen von Fluoreszenzlicht
verwendet, das von in dem Übertragungsträger 12 enthaltenem
Fluoreszenzfarbstoff abgegeben wird, wenn er unter Verwendung der
ersten Anregungslaserstrahl-Quelle 1 angeregt wird, und
hat die Eigenschaft, Licht mit einer Wellenlänge von 633 nm auszugrenzen,
aber Licht mit einer Wellenlänge
von länger
als 633 nm durchzulassen. Der Filter 24b wird zum Lesen
von Fluoreszenzlicht verwendet, das von in dem Übertragungsträger 12 enthaltenem
Fluoreszenzfarbstoff abgegeben wird, wenn er unter Verwendung der
zweiten Anregungslaserstrahl-Quelle 2 angeregt wird, und
hat die Eigenschaft, Licht mit einer Wellenlänge von 532 nm auszugrenzen,
aber Licht mit einer Wellenlänge
von länger
als 532 nm durchzulassen. Daher ist es entsprechend der zur Anregung
eines Fluoreszenzfarbstoffs oder eines anregbaren Leuchtstoffs,
nämlich
der Art des Bildträgers
und der Art von Fluoreszenzfarbstoff, zu verwendenden Anregungslaserstrahl-Quelle möglich, durch
selektives Verwenden der Photomultiplier 20, 21,
der Filter 23a, 23b, 23c und der Filter 24a, 24b nur
nachzuweisendes Licht mit hoher Empfindlichkeit nachzuweisen. Das
erste Filterglied 23 und das zweite Filterglied 24 können mittels
eines ersten Motors 25 bzw. des zweiten Motors 26 gedreht
werden.
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4 ist
eine schematische perspektivische Ansicht, die ein mit dem Optikkopf 19 ausgestattetes
optisches Element zeigt.
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Wie in 4 gezeigt
ist, gehört
zu dem optischen Element 27 eine Grundplatte 29,
die von einem Sub-Abtastmotor 28 in eine in 4 durch Y angegebene Sub-Abtastrichtung
bewegbar ist, ein auf der Grundplatte befestigter Haupt-Abtastmotor 30,
ein an der Antriebswelle 31 des Haupt-Abtastmotors 30 befestigtes Rotationsantriebsglied 32,
ein angetriebenes Rotationsglied 33, ein um das Rotationsantriebsglied 32 und
das angetriebene Rotationsglied 33 gewickelter Draht 34,
eine Optikkopf-Plattform 36, an der die Enden des Drahts 34 befestigt
sind und die in einer in 4 durch
X angegebenen Haupt-Abtastrichtung bewegbar ist, während sie
durch Führungsschienen 35 geführt wird,
und der an der Optikkopf-Plattform 36 befestigte Optikkopf 19.
Eine Gewindestange 37 ist an der Antriebswelle (nicht gezeigt)
des Sub-Abtastmotors 28 befestigt, und die Grundplatte 29 kann
in die Sub-Abtastrichtung bewegt werden, wenn sich der Sub-Abtastmotor 28 dreht.
Der erste Photomultiplier 20, der zweite Photomultiplier 21,
das erste Filterglied 23, das zweite Filterglied 24,
der erste Motor 25 und der zweite Motor 26 sind
auf der Grundplatte 29 befestigt.
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Bei dem Bildlesegerät gemäß dieser
Ausführungsform
wird das von dem ersten Photomultiplier 20 und dem zweiten
Photomultiplier 21 fotoelektrisch nachgewiesene Licht in
ein elektrisches Signal umgewandelt, von einem Verstärker 38 mit
einem vorbestimmten Verstärkungsfaktor
verstärkt,
um ein elektrisches Signal einer vorbestimmten Höhe zu erzeugen und dann in
einen Wechselstrom/Gleichstrom-Umwandler 39 eingegeben.
Das elektrische Signal wird in dem Wechselstrom/Gleichstrom-Umwandler 39 mit
einem für
die Signalschwankungsbreite geeigneten Maßstabsfaktor in ein digitales
Signal umgewandelt und in einen Linienpuffer 40 eingegeben.
Der Linienpuffer 40 speichert zeitweilig die einer Abtastlinie
entsprechenden Bilddaten. Wenn die einer Abtastlinie entsprechenden
Bilddaten in der oben beschriebenen Weise in dem Linienpuffer 40 gespeichert
worden sind, gibt der Linienpuffer 40 die Daten an einen Übermittlungspuffer 41 aus,
dessen Kapazität
größer ist
als diejenige des Linienpuffers 40, und wenn der Übermittlungspufer 41 eine
vorbestimmte Menge der Bilddaten gespeichert hat, gibt er die Bilddaten
an eine Bildverarbeitungsvorrichtung 42 aus. Die in die Bildverarbeitungsvorrichtung 42 eingegebenen
Bilddaten werden in einer Bilddaten-Speichereinrichtung (nicht gezeigt)
gespeichert. Die Bilddaten werden aus der Bilddaten-Speichereinrichtung
ausgelesen, nach Bedarf einer Bildbearbeitung unterzogen und als
ein visuelles Bild auf einer Anzeigeeinrichtung wie einer CRT (nicht gezeigt)
angezeigt oder mittels einer Bildanalysevorrichtung (nicht gezeigt)
analysiert.
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Wie in 1 gezeigt
ist, gehört
zu dem Bildlesegerät
gemäß dieser
Ausführungsform
außerdem
ein Steuerelement 43 und eine Eingabeeinrichtung 44 mit
einer Tastatur und dergleichen. Wenn ein in dem Übertragungsträger aufgezeichnetes
Fluoreszenzbild gelesen werden soll, gibt eine Bedienungsperson
die in dem Übertragungsträger 12 enthaltene
Art von Fluoreszenzfarbstoff mittels der Eingabeeinrichtung 44 ein,
und wenn ein in der anregbaren Leuchtstoff-Schicht 14,
die auf dem anregbaren Leuchtstoff-Flachmaterial 15 ausgebildet
ist, aufgezeichnetes Strahlungsbild gelesen werden soll, gibt die
Bedienungsperson mittels der Eingabeeinrichtung 44 ein,
dass der Bildträger
ein anregbares Leuchtstoff-Flachmaterial ist. Als ein Ergebnis wählt das
Steuerelement 43 automatisch eine aus der ersten Anregungslaserstrahl-Quelle 1,
der zweiten Anregungslaserstrahl-Quelle 2 und der dritten
Anregungslaserstrahl-Quelle 3, und wählt auch einen der Filter 23a, 23b, 23c, 24a und 24b.
Dann beginnt das Bildlesegerät
mit dem Lesen eines Bilds.
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1 zeigt
ein Beispiel, in dem ein in dem Übertragungsträger 12 aufgezeichnetes
Fluoreszenzfarbstoff-Bild gelesen werden soll. In dem Fall, in dem das
Fluoreszenzfarbstoff-Bild gelesen werden soll, wird die Art von
Fluoreszenzfarbstoff von der Bedienungsperson mittels der Eingabeeinrichtung 44 eingegeben
und das Steuerelement 43 wählt entsprechend dem Eingabeanweisungssignal
den ersten Photomultiplier 20 oder den zweiten Photomultiplier 21 und
steuert den ersten Motor 25 oder den zweiten Motor 26 an,
um das erste Filterglied 23 oder das zweite Filterglied 24 zu
drehen, so dass einer der Filter 23a, 23b und 23c vor
dem ersten Photolmultiplier 20 angeordnet wird oder dass
einer der Filter 24a und 24b vor dem zweiten Photomultiplier 21 angeordnet
wird. Das Steuerelement 43 aktiviert dann eine Quelle unter
der ersten Anregungslaserstrahl-Quelle 1, der zweiten Anregungslaserstrahl-Quelle 2 und
der dritten Anregungslaserstrahl-Quelle 3. Ein von der
ausgewählten
Quelle unter der ersten Anregungslaserstrahl-Quelle 1,
der zweiten Anregungslaserstrahl-Quelle 2 und der dritten
Anregungslaserstrahl-Quelle 3 emittierter und von dem Spiegel 8 reflektierter Laserstrahl 4 geht
durch die Öffnung 17a des
Spiegels 17 hindurch und wird durch die konvexe Linse 18 auf der
Oberfläche
des Übertragungsträgers 12 auf
der Glasplatte 11 gebündelt.
Als ein Ergebnis wird in dem Übertragungsträger 12 enthaltener
Fluoreszenzfarbstoff angeregt, um Fluoreszenzlicht abzugeben.
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Das Fluoreszenzlicht, das von dem
in dem Übertragungsträger 12 enthaltenen
Fluoreszenzfarbstoff abgegeben wird, wird von der konvexen Linse 18 in
paralleles Licht umgewandelt und von dem Spiegel 17 in die
der ersten Anregungslaserstrahl-Quelle 1, der zweiten Anregungslaserstrahl-Quelle 2 und
der dritten Anregungslaserstrahl-Quelle 3 entgegengesetzte
Richtung reflektiert. Das Fluoreszenzlicht trifft auf das trigonale Prisma 22 auf
und wird in zwei Richtungen reflektiert.
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In dieser Ausführungsform werden DNA-Fragmente
des Ziel-Gens mit drei Arten von Fluoreszenzfarbstoff, nämlich Florescein,
Rhodamin B und Cy-5, markiert und es wird ein Fluoreszenzbild aufgezeichnet. Wenn
die Fluores zenzbilder von DNA-Fragmenten des Ziel-Gens; die mit
Cy-5, Rhodamin B und Fluorescein markiert sind, in dieser Reihenfolge
gelesen werden, gibt die Bedienungsperson über die Eingabeeinrichtung 44 eine
Anweisung ein, die fordert, dass die Fluoreszenzbilder nacheinander
gelesen werden und die Arten von Fluoreszenzfarbstoff nacheinander
gelesen werden.
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Wenn derartige Anweisungssignale über die
Eingabeeinrichtung 44 eingegeben werden gibt das Steuerelement 43 an
den zweiten Motor 26 ein Antriebssignal aus, das zweite
Filterglied 24 zu drehen, so dass der Filter 24a vor
der lichtempfangenden Oberfläche
des zweiten Photomultipliers 21 angeordnet wird. Das Steuerelement 43 aktiviert
dann die erste Anregungslaserstrahl-Quelle 1. Als ein Ergebnis
wird von der ersten Anregungslaserstrahl-Quelle 1 ein Laserstrahl 4 mit
einer Wellenlänge
von 633 nm emittiert und geht durch die Zweifarbenspiegel 6, 7 hindurch.
Der Laserstrahl 4 wird dann von dem Spiegel 8 reflektiert
und tritt in den Optikkopf 19 ein. Der in den Optikkopf 19 eintretende
Laserstrahl 4 geht durch die Öffnung 17a des Spiegels 17 hindurch
und wird von der konvexen Linse 18 auf dem Übertragungsträger 12 gebündelt. Da
der Optikkopf 19 von dem Haupt-Abtastmotor 30 in
der in den 1 und 4 durch X angegebenen Haupt-Abtastrichtung
bewegt wird, während
die Grundplatte 29, auf der der Optikkopf 19 befestigt
ist, von dem Sub-Abtastmotor 28 in der in den 1 und 4 durch Y angegebenen Sub-Abtastrichtung
bewegt wird, wird die gesamte Oberfläche des Übertragungsträgers 12 mit
dem Laserstrahl 4 mit einer Wellenlänge von 633 nm abgetastet.
Als ein Ergebnis wird in dem Übertragungsträger 32 enthaltenes
Cy-5 angeregt, um Fluoreszenzlicht, dessen Spitzenwellenlänge 667
nm ist, abzugeben.
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Das Fluoreszenzlicht, das von in
dem Übertragungsträger 12 enthaltenem
Cy-5 abgegeben wird, wird von dem Spiegel 17 reflektiert
und außerdem
von dem trigonalen Spiegel 22 in zwei Richtungen reflektiert,
um von dem ersten Pho tomultiplier 20 und dem zweiten Photomultiplier 21 fotoelektrisch
nachgewiesen zu werden.
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Wenn ein Anweisungssignal, das fordert,
dass das Bild des Fluoreszenzfarbstoffs Cy-5 zuerst gelesen wird, über die
Eingabeeinrichtung 44 eingegeben worden ist, gibt das Steuerelement 43 nur
ein elektrisches Signal, das erzeugt wurde durch fotoelektrisches
Nachweisen des Fluoreszenzlichts durch den zweiten Photomultiplier 21, über den
Verstärker 38 und
den Wechselstrom/ Gleichstrom-Umwandler 39 an den Linienpuffer 40 weiter,
und Bilddaten, die einer Abtastlinie entsprechen, werden in dem
Linienpuffer gespeichert. Wenn die einer Abtastlinie entsprechenden
Bilddaten in dem Linienpuffer 40 gespeichert worden sind,
werden die Bilddaten aus dem Linienpuffer 40 an den Übermittlungspuffer 41 ausgegeben.
-
Die Bilddaten, die erhalten wurden
durch Nachweisen des von Cy-5 abgegebenen Fluoreszenzlichts, werden
von dem Übermittlungspuffer 41 an
die Bildverarbeitungsvorrichtung 42 ausgegeben und ein
sichtbares Bild wird auf einer Anzeigeeinrichtung wie einer CRT
angezeigt. Das so angezeigte Bild enthält das Bild von mit Cy-5 markierter
DNA, und die auf diese Weise erzeugten Bilddaten werden in einer
Bilddaten-Speichereinrichtung (nicht gezeigt) gespeichert oder von
einer Bildanalysevorrichtung (nicht gezeigt) analysiert.
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Wenn die Anregung durch die erste
Anregungslaserstrahl-Quelle 1 beendet ist gibt das Steuerelement 43 ein
Antriebssignal an den Sub-Abtastmotor 28 aus, die Grundplatte 29 in
ihre Ausgangsstellung zurückzubringen,
und gibt ein Antriebssignal an den Haupt-Abtastmotor 30 aus,
den Optikkopf 19 in seine Ausgangsstellung zurückzubringen.
Das Steuerelement 43 gibt dann ein Antriebssignal an den
ersten Motor 25 aus, das erste Filterglied 23 zu
drehen, so dass der Filter 23b vor der lichtempfangenden
Oberfläche
des ersten Photomultipliers 21 angeordnet wird, und aktiviert
die zweite Anregungslaserstrahl- Quelle 2.
Als ein Ergebnis wird von der zweiten Anregungslaserstrahl-Quelle 2 ein
Laserstrahl 4 mit einer Wellenlänge von 532 nm emittiert und
von dem Zweifarbenspiegel 6 reflektiert. Nachdem der Laserstrahl 4 durch
den Zweifarbenspiegel 7 hindurchgetreten ist, wird er von
dem Spiegel 8 dann reflektiert und trifft in den Optikkopf 19 ein.
Der in den Optikkopf eintretende Laserstrahl 4 tritt durch
die Öffnung 17a des
Spiegels 17 hindurch und wird von der konvexen Linse 18 auf
dem Übertragungsträger 12 gebündelt. Da
der Optikkopf 19 von dem Haupt-Abtastmotor 30 in
der in den 1 und 4 mit X bezeichneten Haupt-Abtastrichtung
bewegt wird, während
die Grundplatte 29, auf der der Optikkopf 19 befestigt
ist, von dem Sub-Abtastmotor 28 in der in den 1 und 4 mit Y bezeichneten Sub-Abtastrichtung
bewegt wird, wird die gesamte Oberfläche des Übertragungsträgers 12 mit
dem Laserstrahl 4 mit einer Wellenlänge von 532 nm abgetastet.
Als ein Ergebnis wird in dem Übertragungsträger 12 enthaltenes
Rhodamin B angeregt, um Fluoreszenzlicht abzugeben, dessen Spitzenwellenlänge 605
nm beträgt.
-
Das Fluoreszenzlicht, das von in
dem Übertragungsträger 12 enthaltenem
Rhodamin B abgegeben wird, wird von dem Spiegel 17 reflektiert
und außerdem
von dem trigonalen Spiegel 22 in zwei Richtungen reflektiert,
um durch den ersten Photomultiplier 20 und den zweiten
Photomultiplier 21 fotoelektrisch nachgewiesen zu werden.
-
Wenn ein Anweisungssignal, das fordert,
dass das Bild des Fluoreszenzfarbstoffs Rhodamin B nach dem Lesen
des Fluoreszenzbildes von Cy-5 gelesen werden soll, über die
Eingabeeinrichtung 44 eingegeben worden ist, gibt das Steuerelement 43 nur
ein elektrisches Signal, das durch fotoelektrisches Nachweisen des Fluoreszenzlichts
durch den ersten Photomultiplier 20 erzeugt wurde, über den
Verstärker 38 und
den Wechselstrom/Gleichstrom-Umwandler 39 an den Linienpuffer 40 weiter,
und Bilddaten, die einer Abtastlinie entsprechen, werden in dem
Linienpuffer 40 gespeichert. Wenn die Bilddaten, die einer
Abtastlinie entsprechen, in dem Linienpuffer 40 gespeichert
worden sind, werden die Bilddaten von dem Linienpuffer 40 an
den Übermittlungspuffer 41 ausgegeben.
-
Die Bilddaten, die durch Nachweisen
des von Rhodamin B abgegeben Fluoreszenzlichts erhalten wurden,
werden von dem Übermittlungspuffer 41 an
die Bildverarbeitungsvorrichtung 42 ausgegeben und es wird ein
visuelles Bild auf einer Anzeigeeinrichtung wie einer CRT angezeigt.
Das so angezeigte Bild enthält
das Bild von mit Rhodamin B markierter DNA, und die auf diese Weise
erzeugten Bilddaten werden in einer Bilddaten-Speichereinrichtung
(nicht gezeigt) gespeichert oder durch eine Bildanalysevorrichtung
(nicht gezeigt) analysiert.
-
Wenn die Anregung durch die zweite
Anregungslaserstrahl-Quelle 2 beendet ist, gibt das Steuerelement 43 ein
Antriebssignal an den Sub-Abtastmotor 28 aus, die Grundplatte 29 in
ihre Ausgangsstellung zurückzubringen,
und gibt ein Antriebssignal an den Haupt-Abtastmotor 30 aus,
den Optikkopf 19 in seine Ausgangsstellung zurückzubringen.
Dann gibt das Steuerelement 43 ein Antriebssignal an den
ersten Motor 25 aus, das erste Filterglied 23 zu
drehen, so dass der Filter 23a vor der lichtempfangenden
Oberfläche
des ersten Photomultipliers 20 angeordnet wird, und aktiviert
die dritte Anregungslaserstrahl-Quelle 3.
Als ein Ergebnis wird von der dritten Anregungslaserstrahl-Quelle 3 ein
Laserstrahl 4 mit einer Wellenlänge von 473 nm emittiert und
von dem Zweifarbenspiegel 7 reflektiert. Dann wird der
Laserstrahl 4 von dem Spiegel 8 reflektiert und
tritt in den Optikkopf 19 ein. Der in den Optikkopf 19 eintretende
Laserstrahl 4 tritt durch die Öffnung 17a des Spiegels 17 hindurch
und wird von der konvexen Linse 18 auf dem Übertragungsträger 12 gebündelt. Da der
Optikkopf 19 von dem Haupt-Abtastmotor 30 in der
in den 1 und 4 mit X bezeichneten Haupt-Abtastrichtung
bewegt wird, während
die Grundplatte 29, auf der der Optikkopf 19 befestigt
ist, von dem Sub-Abtastmotor 28 in der in den 1 und 4 mit Y bezeichneten Sub-Abtastrichtung
bewegt wird, wird die gesamte Oberfläche des Übertragungsträgers 12 von
dem Laserstrahl 4 mit einer Wellenlänge von 473 nm abgetastet. Als
ein Ergebnis wird in dem Übertragungsträger 12 enthaltenes
Fluorescein angeregt, um Fluoreszenzlicht abzugeben, dessen Spitzenwellenlänge 530
nm beträgt.
In dieser Ausführungsform
ist, da der Fluoreszenzfarbstoff unter Verwendung der dritten Anregungslaserstrahl-Quelle 3 angeregt
wurde, um einen Laserstrahl 4 mit einer Wellenlänge von
473 nm zu emittieren, die Stärke
des Anregungsstrahls höher
als die von einer LED emittierte, und daher ist es möglich, aus
dem Fluoreszenzfarbstoff eine ausreichend große Menge Fluoreszenzlicht zu
erzeugen.
-
Das Fluoreszenzlicht, das von in
dem Übertragungsträger 12 enthaltenem
Fluorescein abgegeben wird, wird von dem Spiegel 17 reflektiert
und außerdem
von dem trigonalem Spiegel 22 in zwei Richtungen reflektiert,
um von dem ersten Photomultiplier 20 und dem zweiten Photomultiplier 21 fotoelektrisch
nachgewiesen zu werden.
-
Wenn ein Anweisungssignal, das fordert,
dass das Bild des Fluoreszenzfarbstoffs Fluorescein zuletzt gelesen
werden soll, über
die Eingabeeinrichtung 44 eingegeben worden ist, gibt das
Steuerelement 43 nur ein elektrisches Signal, das durch
fotoelektrisches Nachweisen des Fluoreszenzlichtes durch den ersten
Photomultiplier 20 erzeugt wurde, über den Verstärker 38 und
den Wechselstrom/Gleichstrom-Umwandler 39 an den Linienpuffer 40 weiter,
und in dem Linienpuffer 40 werden Bilddaten, die einer
Abtastlinie entsprechen, gespeichert. Wenn die Bilddaten, die einer
Abtastlinie entsprechen, in dem Linienpuffer 40 gespeichert
sind, werden die Bilddaten von dem Linienpuffer 40 an den Übermittlungspuffer 41 ausgegeben.
-
Die Bilddaten, die durch Nachweisen
des von Fluorescein abgegebenen Fluoreszenzlichts erhalten wurden,
werden von dem Übermittlungspuffer 41 an
die Bildverarbeitungsvorrichtung 42 ausgegeben, und ein visuelles
Bild wird auf einer Anzeigeeinrichtung wie einer CRT angezeigt.
Das so angezeigte Bild enthält
das Bild von mit Fluorescein markierter DNA, und die auf diese Weise
erzeugten Bilddaten werden in einer Bilddaten-Speichereinrichtung
(nicht gezeigt) gespeichert oder durch eine Bildanalysevorrichtung
(nicht gezeigt) analysiert.
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Andererseits wird, wenn ein Strahlungsbild,
ein autoradiografisches Bild, ein Röntgendiffraktionsbild oder
ein elektronenmikroskopisches Bild eines Gegenstands, das in einer
anregbaren Leuchtstoff-Schicht 14 des anregbaren Leuchtstoff-Flachmaterials 15 aufgezeichnet
ist, ausgelesen wird, anstelle des Fluoreszenzbild-Trägerelements 10,
das in 2 gezeigte anregbare
Leuchtstoff-Flachmaterialelement 13 in das Bildlesegerät eingesetzt,
und das anregbare Leuchtstoff-Flachmaterial 15, das mit
der anregbaren Leuchtstoff-Schicht 14,
die Ortsinformation bezüglich
einer in einem Gen enthaltenen radioaktiv markierten Substanz, erzeugt durch
das Southern Blot-Hybridisierungsverfahren, aufzeichnet, ausgebildet
ist, wird mit dem Laserstrahl 4 abgetastet.
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Wenn ein Strahlungsbild aus dem anregbaren
Leuchtstoff-Flachmaterial 15, das Ortsinformation bezüglich einer
radioaktiv markierten Substanz in einer Probe aufzeichnet, gelesen
wird, gibt die Bedienungsperson eine Anweisung ein, dass der Bildträger ein
anregbares Leuchtstoff-Flachmaterial 15 ist. Als ein Ergebnis gibt
das Steuerelement 43 ein Antriebssignal an den ersten Motor 25 aus,
das erste Filterglied 23 zu drehen, so dass der Filter 23c vor
der lichtempfangenden Oberfläche
des ersten Photomultipliers 20 angeordnet wird. Dann aktiviert
das Steuerelement 43 die erste Anregungslaserstrahl-Quelle 1.
Als ein Ergebnis tritt ein von der ersten Anregungslaserstrahl-Quelle 1 emittierter
Laserstrahl durch die Öffnung 17a,
die in dem Spiegel 17 des Optikkopfs 19 ausgebildet
ist, hindurch und wird von der konvexen Linse 18 auf der
Oberflä che
der anregbaren Leuchtstoff-Schicht 14, die auf dem anregbaren
Leuchtstoff-Flachmaterial 15 ausgebildet ist, gebündelt, wodurch
die Oberfläche
der anregbaren Leuchtstoff-Schicht 14 in der gleichen Weise
wie der Übertragungsträger 12 mit
dem Laserstrahl 4 mit einer Wellenlänge von 633 nm abgetastet wird
und der in der anregbaren Leuchtstoff-Schicht 14 enthaltene
anregbare Leuchtstoff von dem Laserstrahl 4 angeregt wird,
um angeregte Emission abzugeben. Die angeregte Emission wird durch
die konvexe Linse 18 in paralleles Licht umgewandelt und von
dem Spiegel 17 reflektiert, um entlang des Weges, der von
demjenigen der Anregungslaserstrahl-Quelle zu dem anregbaren Leuchtstoff-Flachmaterial 15 verschieden
ist, zu dem trigonalem Prisma 22 geleitet zu werden. Die
angeregte Emission wird außerdem
von. dem trigonalen Prisma 22 in zwei Richtungen reflektiert
und durch den ersten Photomultiplier 20 und den zweiten
Photomultiplier 21 fotoelektrisch nachgewiesen.
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Wenn die Anweisung, dass der Bildträger ein
anregbaren Leuchtstoff 15 ist, über die Eingabeeinrichtung 44 eingegeben
worden ist, gibt das Steuerelement 43 nur ein elektrisches
Signal, das durch fotoelektrisches Nachweisen der angeregten Emission
durch den ersten Photomultiplier 20 erzeugt wurde, über den
Verstärker 38 und
den Wechselstrom/Gleichstrom-Umwandler 39 an den Linienpuffer 40 weiter,
und einer Abtastlinie entsprechende Bilddaten werden in dem Linienpuffer 40 gespeichert.
Wenn die Bilddaten, die einer Abtastlinie entsprechen, in dem Linienpuffer 40 gespeichert
sind, werden die Bilddaten aus dem Linienpuffer 40 an den Übermittlungspuffer 41 ausgegeben.
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Die Bilddaten, die erhalten wurden
durch Nachweisen der von dem in der anregbaren Leuchtstoff-Schicht 14,
die auf dem anregbaren Leuchtstoff-Flachmaterial 15 ausgebildet
ist, enthaltenen anregbaren Leuchtstoff abgegebenen angeregten Emission
werden von dem Übermittlungspuffer 41 an
die Bildverarbeitungsvorrichtung 42 ausgegeben, und auf
einer Anzeigeeinrichtung wie einer CRT wird ein visuelles Bild angezeigt.
Das so angezeigte Bild enthält
das Bild von mit der radioaktiv markierten Substanz markierter DNA, und
die auf diese Weise erzeugten Bilddaten werden in einer Bilddaten-Speichereinrichtung
(nicht gezeigt) gespeichert oder durch eine Bildanalysevorrichtung
(nicht gezeigt) analysiert.
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Gemäß der oben beschriebenen Ausführungsform
tritt der von der ersten Anregungslaserstrahl-Quelle 1,
der zweiten Anregungslaserstrahl-Quelle 2 oder der dritten
Anregungslaserstrahl-Quelle 3 emittierte Laserstrahl 4 durch
die in dem Spiegel 17 des Optikkopfs 19 ausgebildete Öffnung 17a hindurch
und wird von der konvexen Linse 18 auf der Oberfläche des Übertragungsträgers 12 oder
der anregbaren Leuchtstoff-Schicht 14 gebündelt. Die
Oberfläche
des Übertragungsträgers 12 oder
der anregbaren Leuchtstoff-Schicht 14 wird durch Bewegen
des Optikkopfes 19 sowohl in die Haupt-Abtastrichtung als
auch die Sub-Abtastrichtung mit dem Laserstrahl 4 abgetastet,
wodurch von dem Übertragungsträger 12 oder
der anregbaren Leuchtstoff-Schicht 14 Fluoreszenzlicht
oder eine angeregte Emission abgegeben wird. Das Fluoreszenzlicht
oder die angeregte Emission wird von dem Spiegel 17 in
die Richtung reflektiert, die der ersten Anregungslaserstrahl-Quelle 1,
der zweiten Anregungslaserstrahl-Quelle 2 und der dritten
Anregungslaserstrahl-Quelle 3 entgegengesetzt ist und durch
den ersten Photomultiplier 20 und den zweiten Photomultiplier 21 fotoelektrisch nachgewiesen.
Daher kann gemäß dieser
Ausführungsform
selbst wenn das zweite Oberschwingungs-Erzeugungselement, das zur
Emission eines Anregungsstrahls mit hoher Stärke in der Lage ist, anstelle
einer LED als die zweite Anregungslaserstrahl-Quelle 2 oder
die dritte Anregungslaserstrahl-Quelle 3 verwendet wird,
die Oberfläche
des Übertragungsträgers 12 oder
der anregbaren Leuchtstoff-Schicht 14 mit dem Laserstrahl 4 mit einer
einfachen Konstruktion und mit einer hohen Geschwindigkeit abgetastet
werden, und daher kann die Nachweisempfindlichkeit merklich verbessert
werden. Außerdem
ist es, da ein in dem Übertragungsträger 12 enthaltener
Fluoreszenzfarbstoff unter Verwendung der ersten Anregungslaserstrahl-Quelle 1 zum
Emittieren eines Laserstrahls 4 mit einer Wellenlänge von
633 nm, der zweiten Anregungslaserstrahl-Quelle 2 zum Emittieren
eines Laserstrahls 4 mit einer Wellenlänge von 532 nm und der dritten
Anregungslaserstrahl-Quelle 3 zum Emittieren eines Laserstrahls 4 mit
einer Wellenlänge
von 473 nm angeregt wird und ein in dem Übertragungsträger 12 aufgezeichnetes
Fluoreszenzbild durch ein einziges Bildlesegerät gelesen wird, möglich, eine Probe
mit einem Fluoreszenzfarbstoff, der mit einem Laserstrahl 4 mit
einer Wellenlänge
von 633 nm anregbar ist, einem Fluoreszenzfarbstoff, der mit einem
Laserstrahl 4 mit einer Wellenlänge von 532 anregbar ist, und einem
Fluoreszenzfarbstoff, der mit einem Laserstrahl 4 mit einer
Wellenlänge
von 473 nm anregbar ist, zu markieren, und der Nutzen des Fluoreszenz-Nachweissystems
kann verbessert werden.
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Außerdem kann sowohl das Elektrophoresebild
von DNA, das mit Fluoreszenzfarbstoff markiert und in dem Übertragungsträger 32 aufgezeichnet
ist, als auch das Elektrophoresebild von DNA, das mit der radioaktiv
markierten Substanz markiert ist und in der auf dem anregbaren Leuchtstoff-Flachmaterial 42 ausgebildeten
anregbaren Leuchtstoff-Schicht 41 aufgezeichnet ist, mit
einem einzigen Bildlesegerät
gelesen werden. Die Effizienz ist daher hoch. Außerdem können, da der erste Photomultiplier 20 und
der zweite Photomultiplier 21, die sich in der Empfindlichkeit
unterscheiden, vorgesehen sind, Fluoreszenzlicht und angeregte Emission mit
hoher Empfindlichkeit nachgewiesen werden. Darüber hinaus wählt das
Steuerelement 43 aus, wenn die Art des Fluoreszenzfarbstoffs über die
Eingabeeinrichtung 44 eingegeben wird, welcher von dem
ersten Photomultiplier 20 und dem zweiten Photomultiplier 21 zum
Nachweisen von Fluoreszenzlicht, das von dem spezifizierten Fluoreszenzfarbstoff
abgegeben wird, geeignet ist und dreht das erste Filterglied 23 oder
das zweite Filterglied 24, um einen Filter, der zum Nachweisen
von Fluoreszenzlicht, das von dem spezifizierten Fluoreszenzfarbstoff
abgegeben wird, geeignet ist, unter den Filtern 23a, 23b, 23c und 24a, 24b auszuwählen und
ihn vor dem ersten Photomultiplier 20 oder dem zweiten
Photomultiplier 21 anzuordnen. Dann wählt das Steuerelement 43 eine
Anregungslaserstrahl-Quelle,
die zum Anregen des spezifizierten Fluoreszenzfarbstoffs, der ein
zu lesendes Fluoreszenzbild bildet, geeignet ist, unter der ersten
Anregungslaserstrahl-Quelle 1, der zweiten Anregungslaserstrahl-Quelle 2 und
der dritten Anregungslaserstrahl-Quelle 3 aus und veranlaßt sie,
einen Laserstrahl 4 zu emittieren, wodurch ein Fluoreszenzbild
gelesen wird. Oder wenn eine Anweisung, dass der Bildträger ein
anregbares Leuchtstoff-Flachmaterial 15 ist, über die
Eingabeeinrichtung 44 eingegeben wird, wählt das
Steuerelement 43 den ersten Photomultiplier 20,
der zum Nachweisen von angeregter Emission geeignet ist, und dreht
das erste Filterglied 23, um den Filter 23c vor
dem ersten Photomultiplier 20 anzuordnen. Dann aktiviert
das Steuerelement 43 die erste Anregungslaserstrahl-Quelle 1,
die zum Anregen des anregbaren Leuchtstoffs geeignet ist, und veranlaßt sie,
einen Laserstrahl 4 zu emittieren, wodurch ein Strahlungsbild gelesen
wird. Daher ist der Vorgang sehr einfach und es ist möglich, das
Risiko zu beseitigen, irrtümlich
die zweite Anregungslaserstrahl-Quelle 2 oder die dritte
Anregungslaserstrahl-Quelle 3 zu aktivieren, wenn ein in der
anregbaren Leuchtstoff-Schicht 14, die auf dem anregbaren
Leuchtstoff-Flachmaterial 15 ausgebildet ist, aufgezeichnetes
Strahlungsbild gelesen werden soll. Es ist daher möglich, das
Risiko eines derartigen Irrtums, der bewirkt, dass ein Teil der
in der anregbaren Leuchtstoff-Schicht 14 gespeicherten
Strahlungsenergie abgegeben wird, so dass das Strahlungsbild, je
nach dem, nicht genau gelesen oder überhaupt nicht gelesen werden
kann, zu beseitigen.
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So wurde die vorliegende Erfindung
unter Bezugnahme auf spezielle Ausführungsformen gezeigt und beschrieben.
Es sollte jedoch beachtet werden, dass die vorliegende Erfindung
in keiner Weise auf die Details der beschriebenen Anordnung beschränkt ist,
sondern dass Veränderungen
und Abwandlungen durchgeführt werden
können,
ohne vom Umfang der angefügten
Ansprüche
abzuweichen.
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Beispielsweise tritt in der oben
beschriebenen Ausführungsform
der Laserstrahl 4, der von der ersten Anregungslaserstrahl-Quelle 1,
der zweiten Anregungslaserstrahl-Quelle 2 oder der dritten
Anregungslaserstrahl-Quelle 3 emittiert wird, durch eine
in dem Spiegel 17 ausgebildete Öffnung 17a hindurch
und wird von der konvexen Linse 18 auf der Oberfläche des Übertragungsträgers 12 oder
der anregbaren Leuchtstoff-Schicht 14 gebündelt. Von
dem Übertragungsträger 12 abgegebenes
Fluoreszenzlicht oder von der anregbaren Leuchtstoff-Schicht 14 abgegebene
angeregte Emission wird von dem Spiegel 17 in die Richtung
reflektiert, die der ersten Anregungslaserstrahl-Quelle 1,
der zweiten Anregungslaserstrahl-Quelle 2 und der dritten
Anregungslaserstrahl-Quelle 3 entgegengesetzt
ist, und fotoelektrisch nachgewiesen. Es ist jedoch ausreichend,
in dem Spiegel 17 einen Bereich zum Durchlassen eines Laserstrahls 4 auszubilden,
indem man eine Beschichtung vorsieht, die es einem Laserstrahl 4 erlaubt,
hindurch zu treten, oder indem man auf dem Spiegel 17 eine
Totalreflexionsbeschichtung vorsieht, ausgenommen an einem Bereich,
durch den ein Laserstrahl 4 hindurch tritt, und dergleichen,
aber es ist nicht notwendig, in dem Spiegel 17 eine Öffnung 17a auszubilden.
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Außerdem wird in der oben beschriebenen
Ausführungsform
Fluoreszenzlicht oder angeregte Emission unter Verwendung des trigonalen
Prismas 22 zu dem ersten Photomultiplier 20 und
dem zweiten Photomultiplier 21 geleitet und das Steuerelement 43 gibt
nur eines der von dem ersten Photomultiplier 20 und dem zweiten
Photomultiplier 21 erzeugten elektrischen Signale als Bilddaten
ein. Anstelle des trigonalen Prismas 22 ist es jedoch möglich, sich
eine Bauart zu eigen zu machen, die mit einem drehbaren Spiegel
ausgestattet ist; der wahlweise in einer ersten Stellung, wo er
Fluoreszenzlicht oder angeregte Emission zu dem ersten Photomultiplier 20 leitet,
und in einer zweiten Stellung, wo er Fluoreszenzlicht oder angeregte
Emission zu dem zweiten Photomultiplier 21 leitet, angeordnet
werden kann, und bei der das Steuerelement 43 den Spiegel
entsprechend der Wellenlänge
des Fluoreszenzlichts oder der angeregten Emission, das oder die
nachzuweisen sind, dreht, um ihn in der ersten Stellung oder in
der zweiten Stellung anzubringen, wodurch er das Fluoreszenzlicht
oder die angeregte Emission zu dem ersten Photomultiplier 20 oder
dem zweiten Photomultiplier 21 leitet, und dass ein von
dem ersten Photomultiplier 20 oder dem zweiten Photomultiplier 21 erzeugtes
elektrisches Signal als Bilddaten eingegeben wird. Diese Bauart
ist wünschenswert,
weil sie es erlaubt, die Menge an nachgewiesenem Fluoreszenzlicht
oder nachgewiesener angeregter Emission zu verdoppeln.
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Darüber hinaus wird in der oben
beschriebenen Ausführungsform
das durch das Southern Blot-Hybridisierungsverfahren erhaltene Gen-Elektrophoresebild
entsprechend einem Fluoreszenz-Nachweissystem in dem Übertragungsträger 32 aufgezeichnet
und entsprechend dem autoradiografischen System in der anregbaren
Leuchtstoff-Schicht 41, die auf dem anregbaren Leuchtstoff-Flachmaterial 42 ausgebildet
ist, aufgezeichnet, und diese Bilder werden fotoelektrisch ausgelesen.
Die vorliegende Erfindung ist jedoch nicht auf ein derartiges Bildlesen
beschränkt,
sondern kann auch auf verschiedene andere Arten von Bildlesen angewendet werden.
Speziell kann die vorliegende Erfindung auch angewendet werden auf
das Lesen anderer Bilder fluoreszierender Substanzen, die in einem
Gelträger
oder einem Übertragungsträger aufgezeichnet
sind, entsprechend dem Fluoreszenz-Nachweissystem, oder Bilder zum
Trennen oder Identifizieren von Proteinen oder zur Bestimmung von
Molekulargewicht oder Eigenschaften von Proteinen oder dergleichen,
autoradiografischer Bilder eines Proteins, erzeugt durch Dünnschichtchromatografie
(TLC, Thin Layer Chromatography) und aufgezeichnet in der anregbaren
Leuchtstoff-Schicht 41, die auf dem anregbaren Leuchtstoff-Flachmaterial 42 ausgebildet
ist, eines autoradiografischen Bilds, erzeugt durch Polyacrylamid- Gelelektrophorese
zur Trennung oder Identifizierung von Protein oder zur Bestimmung
des Molekulargewichts oder der Eigenschaften von Protein oder dergleichen
und aufgezeichnet in der anregbaren Leuchtstoff-Schicht 41,
die auf dem anregbaren Leuchtstoff-Flachmaterial 42 ausgebildet
ist, und eines autoradiografischen Bilds, aufgezeichnet in der anregbaren
Leuchtstoff-Schicht 41, die auf dem anregbaren Leuchtstoff-Flachmaterial 42 ausgebildet
ist, zum Studium des Metabolismus, der Absorbtion, des Ausscheidungswegs
und des Zustands einer in eine Testmaus eingebrachten Substanz.
Außerdem
ist die vorliegende Erfindung anwendbar auf das Lesen eines Elektronenstrahltransmissionsbilds
oder eines Elektronenstrahldiffraktionsbilds eines Metalls oder
Nichtmetalls, erzeugt von einem Elektronenmikroskop, und eines Elektronenmikroskop-Bilds
vom Gewebe eines Organismus, aufgezeichnet in der anregbaren Leuchtstoff-Schicht 41,
die auf dem anregbaren Leuchtstoff-Flachmaterial 42 ausgebildet
ist, und eines Röntgendiffraktionsbilds
eines Metalls oder Nichtmetalls, aufgezeichnet in der anregbaren
Leuchtstoff-Schicht 41, die auf dem anregbaren Leuchtstoff-Flachmaterial 42 ausgebildet
ist.
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Außerdem ist in der oben beschriebenen
Ausführungsform,
obwohl das Bildlesegerät
die zweite Anregungslaserstrahl-Quelle 2 aufweist, die
zweite Anregungslaserstrahl-Quelle 2 nicht unbedingt erforderlich.
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Darüber hinaus kann in der oben
beschriebenen Ausführungsform,
obwohl der He-Ne-Laser als die erste Anregungslaserstrahl-Quelle 1 verwendet
wird, anstelle des He-Ne-Lasers eine Halbleiterlaserdiode verwendet
werden.
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Überdies
kann in der oben beschriebenen Ausführungsform, obwohl die Laserstrahlquelle
zum Emittieren eines Laserstrahls 4 mit einer Wellenlänge von
633 nm, die Laserstrahlquelle zum Emittieren eines Laserstrahls 4 mit
einer Wellenlänge
von 532 nm und die Laserstrahlquelle zum Emittieren eines Laserstrahls 4 mit
einer Wellenlänge
von 473 nm als die erste Anregungslaser strahl-Quelle 1,
die zweite Anregungslaserstrahl-Quelle 2 bzw. die dritte
Anregungslaserstrahl-Quelle 3 verwendet wird, eine Laserstrahlquelle
zum Emittieren eines Laserstrahls 4 mit einer Wellenlänge von
635 nm anstelle der Laserstrahlquelle zum Emittieren eines Laserstrahls 4 mit
einer Wellenlänge
von 633 nm als die erste Anregungslaserstrahl-Quelle 1 verwendet werden,
und eine Laserstrahlquelle zum Emittieren eines Laserstrahls 4 mit
einer Wellenlänge
von 530 nm bis 540 nm, und eine Laserstrahlquelle zum Emittieren
eines Laserstrahls mit einer Wellenlänge von 470 nm bis 480 nm können als
die zweite Anregungslaserstrahl-Quelle 2 bzw. die dritte
Anregungslaserstrahl-Quelle 3 verwendet
werden.
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Außerdem wird in der oben beschriebenen
Ausführungsform
ein Fluoreszenzfarbstoff mit dem Laserstrahl 4 mit einer
Wellenlänge
von 532 nm angeregt, und Fluoreszenzlicht, das von dem Fluoreszenzfarbstoff abgegeben
wird und eine Spitzenwellenlänge
von 605 nm hat, wird durch den ersten Photomultiplier 20 fotoelektrisch
nachgewiesen. Es ist jedoch nicht erforderlich, dass das Fluoreszenzlicht,
das von dem mit dem Laserstrahl 4 mit einer Wellenlänge von
532 nm anregbaren Fluoreszenzfarbstoff abgegeben wird, durch den
ersten Photomultiplier 20 fotoelektrisch nachgewiesen wird.
In dem Fall, wo die Spitzenwellenlänge des Fluoreszenzlichts,
das von dem mit dem Laserstrahl 4 mit einer Wellenlänge von
532 nm anregbaren Fluoreszenzfarbstoff abgegeben wird, an der langwelligeren
Seite liegt, kann es von dem zweiten Photomultiplier 21 fotoelektrisch
nachgewiesen werden und dies ist vorteilhafter.
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Darüber hinaus wird in der oben
beschriebenen Ausführungsform,
wenn ein in dem Übertragungsträger 12 aufgezeichnetes
Fluoreszenzbild gelesen wird, die Art des Fluoreszenzfarbstoffs über die
Eingabeeinrichtung 44 eingegeben, und wenn ein Strahlungsbild,
das in der auf dem anregbaren Leuchtstoff-Flachmaterial 15 ausgebildeten
anregbaren Leuchtstoff-Schicht 14 aufgezeichnet ist, gelesen
wird, wird über
die Eingabeeinrichtung 44 eine Anweisung eingege ben, dass
der Bildträger
ein anregbares Leuchtstoff-Flachmaterial ist, wodurch das Steuerelement 43 automatisch
eine der Anregungslaserstrahl-Quellen 1, 2, 3,
den ersten Photomultiplier 20 oder den zweiten Photomultiplier 21 und
einen der Filter 23a, 23b, 23c, 24a, 24b wählt. Die Arten
von Anweisungssignalen zur Veranlassung, dass das Steuerelement 43 eine
derartige automatische Auswahl durchführt, können jedoch willkürlich bestimmt
werden und es ist nicht erforderlich, die Arten von Fluoreszenzfarbstoff
oder dass der Bildträger
ein anregbares Leuchtstoff-Flachmaterial ist, einzugeben.
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Gemäß der vorliegenden Erfindung
ist es möglich
ein Bildlesegerät
bereitzustellen, das eine Mehrzahl von Anregungslaserstrahl-Quellen
zum Emittieren von Laserstrahlen mit verschiedenen Wellenlängen aufweist
und in der Lage ist, für
ein Strahlendiagnosesystem, ein autoradiografisches System, ein
Elektronenmikroskop-Nachweissystem und ein Röntgendiffraktionsbild-Nachweissystem
verwendet zu werden, wobei es ein Nachweissystem für anregbaren
Leuchtstoff und ein Fluoreszenz-Nachweissystem verwendet und mit
einem einfachen Aufbau ein Bild genau liest.