DE69535671T2 - Verfahren und System zur Kanalvergabe unter Verwendung von Leistungsregelung und Mobil-Unterstützten Weiterreichen-Messungen - Google Patents

Verfahren und System zur Kanalvergabe unter Verwendung von Leistungsregelung und Mobil-Unterstützten Weiterreichen-Messungen Download PDF

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Description

  • HINTERGRUND
  • Die vorliegende Erfindung betrifft im Allgemeinen Basis-Funk-Kommunikationssysteme und insbesondere Kanalzuordnung kombiniert mit Leistungssteuerung in einem Mobil funkkommunikationssystem.
  • Das Konzept der Frequenzwiederverwendung steht im Mittelpunkt der Zellulartechnologie. Im üblichen Sinne ist Frequenzwiederverwendung eine Technik, bei der Gruppen von Frequenzen zugeordnet sind zur Benützung in Regionen begrenzter geografischer Abdeckung, die als Zellen bekannt sind. Zellen, die äquivalente Frequenzgruppen enthalten, sind geografisch getrennt voneinander, um Rufenden zu ermöglichen, in unterschiedlichen Zellen gleichzeitig dieselbe Frequenz zu verwenden ohne sich gegenseitig zu stören. Dabei können viele Tausende von Teilnehmern bedient werden von einem System mit nur einigen hundert Frequenzen. Der Entwurf und der Betrieb eines solchen Systems sind in einem Artikel mit dem Titel Advanced Mobile Phone Service von Blecher, IEEE Transactions an Vehicular Technology, Band VT29, Nr. 2, Mai 1980, Seiten 238–244 beschrieben. Diesem System, das allgemein als AMPS-System bekannt ist, wurde von der FCC ein Block von UHF-Frequenzspektren zugeteilt, die weiter unterteilt sind in Paare von Kanäle genannten schmalen Frequenzbändern. Die Paarbildung resultiert aus der Frequenzduplexanordnung, wobei die Sende- und Empfangsfrequenzen um 45 MHz zueinander versetzt sind. Zurzeit sind in den vereinigten Staaten 832 Kanäle von 30 kHz Breite Zellularmobilkommunikationen zugeordnet. Eine Tabelle der Frequenzen, die der Mobilkommunikation in den vereinigten Staaten zugeordnet sind, ist in 1 gezeigt. An diesem Punkt lohnt es, erwähnt zu werden, dass von den 832 verfügbaren Kanälen 21 Steuerkanäle sind, die sowohl den A-Trägern als auch den B-Trägern zugeordnet sind. Diese 42 Steuerkanäle stellen Systeminformation bereit und können nicht für Sprachverkehr verwendet werden. Die verbleibenden 790 Kanäle, die als Sprach- oder Verkehrskanäle bekannt sind, tragen die Last der Sprachkommunikation und sind gleichmäßig aufgeteilt zwischen den A-Trägern und den B-Trägern. Ein spezieller Benutzer kann mindestens auf die Hälfte der verfügbaren Kanäle oder 395 zugreifen. Bezüglich TDMA-Systeme, wie sie in dem Standard IS-54B spezifiziert sind, sind diese Kanäle weiter aufgeteilt in drei Zeitschlitze. In diesem Beispiel kann ein gegebener Nutzer auf 3 × 395 oder 1185 "Kanäle" zugreifen.
  • Die Verbindungsqualität ist die Bezugsmarke irgendwelcher Funkkommunikationssysteme. Um qualitativ hochwertige Sprachkommunikation bereitzustellen, muss das gewünschte Signal in einem Zellularsystem eine minimale Signalstärke oberhalb aller anderen Interferenzen bzw. Störungen aufrecht erhalten. Die Relation des gewünschten Signals zur Interferenz ist als C/I (vom englischsprachigen Ausdruck "carrier-to-interference-ration" bzw. Träger-zu-Stör-Verhältnis) bekannt. Neben dem überall vorhandenen Rauschen gibt es grundsätzlich zwei andere Arten von Interferenzen, mit denen ein Entwickler kämpfen muss. Der erste Typ ist die Interferenz, die von Benutzern auftritt, die auf dem gleichen Kanal arbeiten. Diese ist bekannt als Co-Kanalinterferenz oder Gleichkanalstörung. Die zweite Störquelle ist von Benutzern, die auf benachbarten Kanälen arbeiten. Diese ist bekannt als Nachbarkanalstörung. Nachbarkanalstörung wird gesteuert durch Auswählen der Frequenzen innerhalb einer gegebenen Zelle, um durch große Frequenzabstände, z. B. 200 kHz getrennt zu sein und durch Verwenden scharfer Trennung in den Kanalfiltern, um eine hohe Nachbarkanalunterdrückung zu erhalten. Gleichkanalstörung wird reduziert durch die Verwendung eines Frequenzwiederverwendungsmusters mit geografisch getrennten Zellen derselben Frequenzgruppe. Ein Beispiel eines idealen Sieben-Zellen-Frequenzwiederverwendungsmusters ist in 2(a) gezeigt.
  • Frequenzplanung ist der Prozess, bei dem individuelle Kanäle Zellen innerhalb des Netzes zugeordnet werden. Derzeit wird die Frequenzplanung meist a priori ausgeführt, d. h., ein fester Frequenzplan ist "festverdrahtet eingerichtet" durch jeden Zellularsystembetreiber. Dies ist bekannt als feste Kanalzuordnung oder FCA (vom englischsprachigen Ausdruck "fixed channel allocation"). Da Interferenz und Verkehrsaufkommen zeitvariant sind, ist FCA jedoch nicht optimal. Wie in 2(b) gezeigt, können Hauptverkehrsstraßen, die Zellulargrenzen zerteilen, ein signifikant unterschiedliches Verkehrsmuster haben abhängig von Ort und Tageszeit. Einige Straßen können signifikanten Automobilverkehr am Morgen haben und sehr geringen am Nachmittag. Als Ergebnis hiervon sind die meisten festen Frequenzpläne nicht sehr effizient; viele Kanäle mit einem festen Frequenzplan werden eine viel bessere Verbindungsqualität haben als erforderlich, um hochqualitative Sprachkommunikation zu erreichen, während viele andere im selben System unter schwacher Verbindungsqualität leiden, die sie zwingen kann, abgeworfen zu werden oder blockiert. Eine Kapazitätserhöhung würde durch eine Art von Kanalzuordnung erreicht werden, bei der alle Verbindungen gleiche Qualität haben. Wegen der zeitvarianten Art der Störungen ist ein adaptives Schema zu benutzen.
  • Adaptive Kanalzuordnung oder ACA (vom englischsprachigen Ausdruck "adaptive channel allocation") ist ein Verfahren der dynamischen Zuordnung von Frequenzen über ein Zellularsystem zum Maximieren der Systemkapazität. Unter einem ACA-Schema würden verkehrsreichen Zellen mehr Frequenzen zugeordnet werden von eher schwach belasteten Zellen. Zusätzlich können die Kanäle derart zugeordnet werden, dass alle Verbindungen ausreichende Qualität haben.
  • Das Konzept von ACA ist Fachleuten wohl bekannt. Viele Veröffentlichungen haben das Potential von ACA dargelegt, doch diskutieren keine spezifischen Strategien. Beispielsweise legt "Capacity Improvement by Adaptive Channel Allocation", von Håkan Eriksson, IEEE Global Telecomm. Conf., 28. Nov. – 01. Dez. 1988, Seiten 1355–1359 die Kapazitätszunahmen dar, die mit einem Zellularfunksystem einhergehen, wenn alle Kanäle gemeinsame Ressourcen sind, die von allen Basisstationen geteilt werden. In dem oben bezogenen Report werden die mobilen Maßnahmen der Signalqualität der Abwärtsverbindung und die Kanäle zugeteilt auf der Basis des Auswählens der Kanäle mit dem höchsten C/I-Pegel.
  • Eine andere Methode wird von G. Riva, "Performance Analysis of an Improved Dynamic Channel Allocation Scheme for Cellular Mobile Radio Systems", 42. IEEE Veh. Tech. Conf., Denver 1992, Seiten 794–797 beschrieben, wo ein Kanal basierend auf dem Erzielen einer Qualität nahe einer etwas besseren als einer erforderlichen C/I-Schwelle ausgewählt wird. Furuya Y. et. Al. "Channel Segregation, A Distributed Adaptive Channel Allocations Scheme for Mobile Communications Systems", Second Nordic Seminar an Digital Land Mobile Radio Communication, Stockholm, 14.–16. Oktober 1986, Seiten 311–315 beschreibt ein ACA-System, wobei die jüngste Historie der Verbindungsqualität als ein Faktor berücksichtigt wird bei der Zuordnung von Entscheidungen. Zudem wurden einige Hybrid-Systeme vorgestellt, bei denen ACA angewendet wird auf einen kleinen Block von Frequenzen aufgesetzt auf ein FCA-Schema. Ein solches Beispiel ist in Sallberg, K. et. Al., "Hybrid channel assignment and reuse partitioning in a cellular mobile telephone system", Proc. IEEE VTC '87, 1987, Seiten 405–411 vorgestellt worden.
  • Ein gemeinsamer Nenner aller dieser ACA-Systeme ist, dass sie aus einem Satz von Kanälen einen Kanal zuordnen, der einige vorbestimmte Qualitätskriterien erfüllt. Der Unterschied zwischen ihnen ist, wie der Kanal ausgewählt wird aus dem Satz. Abgesehen von einer Erhöhung der Systemkapazität beseitigt die adaptive Kanalzuordnung den Bedarf der Systemplanung. Die Planung wird stattdessen im System selbst durchgeführt; dies ist insbesondere attraktiv, wenn Systemänderungen implementiert oder neue Basisstationen hinzugefügt werden.
  • Adaptive Leistungssteuerung oder APC (vom englischsprachigen Ausdruck "adaptive power control"), ist auch bekannt in Zellularsystemen. Siehe hierzu beispielsweise US-Patent 4,485,486 für Webb et. Al. Bei APC wird die Leistung des Senders variiert in Übereinstimmung mit den Bedürfnissen des Empfängers. Im Allgemeinen gibt es zwei Arten adaptiver Leistungssteuerungsschemata: Das C-basierte und das C/I-basierte. Bei dem C-basierten Schema wird die Signalstärke auf der Empfängerseite auf einem vorbestimmten Pegel beibehalten. Sobald die (mittlere) empfangene Signalstärke von diesem Pegel abweicht, wird der Sender beauftragt von dem Empfänger, seine Sendeleistung zu erhöhen. C-basierte APC reagiert nur auf Änderungen der Streckendämpfung wohingegen C/I-basierter APC versucht, einen vorbestimmten C/I-Pegel bei dem Empfänger aufrecht zu erhalten. Zusätzlich zur Änderung der Streckendämpfungen führen auch Änderungen der Störbedingungen zu einem Anpassen der Sendeleistung.
  • Die oben beschriebenen üblichen Zuordnungsalgorithmen gründen ihre Entscheidung auf die Kenntnis darüber, welche Kanäle von welchen Basisstationen benutzt werden und versuchen dann, die Qualität jeder Verbindung zu optimieren. Sie nutzen jedoch nicht den Vorteil der Möglichkeit, die durch adaptive Leistungssteuerung in den mobilen und Basisstationssendern geboten wird.
  • In einer TDMA-Umgebung schließt die Zuordnungsentscheidung mehr als nur ein Auswählen der Basis- und Kanalkombination ein. Da die TDMA-Kanäle aufgeteilt sind in Zeitschlitze, sollte die Zuordnungsentscheidung auch dies berücksichtigen. Beispielsweise beschreibt das US-Patent 4,866,710 von Schaeffer ein Verfahren zum Zuordnen von Frequenzen und Zeitschlitzen an Mobilstationen derart, dass alle Zeitschlitze einer gegebenen Frequenz aufgefüllt werden vor dem Zuordnen von Zeitschlitzen einer anderen Frequenz. Obwohl anscheinend effizient, berücksichtigt dieses Schema nicht die Beiträge der Störung und berücksichtigt nicht die Möglichkeit der adaptiven Leistungssteuerung.
  • WO-A-93/08655 beschreibt eine verbesserte GSM-Interferenzbandselektion und Hand-Over reduzierter Leistung. Hier wird ein gewünschtes C/I-Verhältnis innerhalb eines Zellularsystems durch Messen einer Signaldämpfung auf einer Abwärtsstreckenverbindung (Down-Link) zwischen einem Basisstations-seitigen Sender und einem mobilen Empfänger und Berechnen einer Aufwärts streckenverbindungssignalstärke bei einem Basisstations-seitigen Empfänger erzielt. Dann wird zum Erzeugen des gewünschten C/I-Verhältnisses ein Kommunikationskanal basierend auf dem Vergleichen der Aufwärtsstreckenverbindungssignalstärke mit im Voraus gemessenen Interferenzpegeln des jeweiligen Kanals einer Anzahl von Kanälen aus einer Anzahl von Kommunikationskanälen ausgewählt.
  • EP-A-0 578 197 beschreibt ein Kanalzuordnungsverfahren in einem Mobilkommunikationssystem, wobei das Verhältnis eines gewünschten Signals zu einem Interferenzsignal bei zwei Stationen gemessen wird. Das Zuteilungsverfahren umfasst das Auswählen eines Sendeleistungspegels, bei dem der Empfangspegel eines Sendesignals von dieser Mobilstation bei oder oberhalb von einem spezifizierten Wert A liegt, und Auswählen von Kommunikationskanälen in einer zuvor und identisch für Basisstationen eingerichteten Reihenfolge, wenn der Sendeleistungspegel bei oder unterhalb eines spezifizierten Werts B liegt.
  • RESÜMEE
  • Es ist demnach ein Ziel der vorliegenden Erfindung ein Verfahren zum dynamischen Zuordnen von Down-Link-Funkkanälen in einem Kommunikationssystem bereit zu stellen, welches die Systemkapazität maximiert während des Minimierens der Sendeleistung der mobilen Funktelefone beim Bestimmen der Verbindungsqualität.
  • Dieses Ziel wird durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 1 und durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 2 sowie durch ein System mit den Merkmalen des Anspruchs 5 und ein System mit den Merkmalen des Anspruchs 6 erreicht.
  • Das hier präsentierte Steuerschema ist angepasst an den momentanen Verkehr und die Störsituation in einer Kommunikationsumgebung, um die Qualität jeder Verbindung zu optimieren und die Gesamtsystemkapazität zu maximieren. Der Status des momentanen Verkehrs und der Störbedingung wird hergeleitet von Messungen, die sowohl von der Mobilstation als auch von der Basisstation vorgenommen werden. Die Kanalzuordnungen werden periodisch aktualisiert um sicherzustellen, dass im Mittel der geringste Umfang an Sendeleistung in den Kanälen verwendet wird. Wenn ein Kanal einmal zugeordnet ist, versucht das adaptive Leistungssteuerschema, eine zufriedenstellende Verbindungsqualität mit dem minimalen Umfang gesendeter Leistung aufrecht zu erhalten. Da die adaptive Leistungssteuerung und die adaptive Kanalzuordnung einen integrierten Prozess bilden, wird nachstehend der Begriff adaptive Kanalzuordnungs- und Leistungssteuerung oder ACAPC (vom englischsprachigen Ausdruck "adaptive channel allocation and power control") übernommen zum Beschreiben der vorliegenden Erfindung. Die vorliegende Erfindung ist nicht auf eine spezielle Art des Zugangsschemas beschränkt und kann daher in gleicher Weise angewendet werden beispielsweise auf FDMA-, CDMA- oder Hybrid-Systeme.
  • In Ausführungsbeispielen der vorliegenden Erfindung teilen Systeme und Verfahren einen Kanal, der die mittlere Sendeleistung minimiert, zu. Während Aktualisierungen, die periodisch ausgeführt werden, wird geprüft, ob die mittlere Sendeleistung tatsächlich gering war oder dass ein anderer Kanal gefunden werden kann, auf dem die Sendeleistung selbst niedriger sein kann. Zwischen Kanalaktualisierungen versucht das APC, den erforderlichen C/I-Pegel im Empfänger aufrecht zu erhalten. Das Schema stellt die Minimierung der Sendeleistung sicher, was nicht nur die Störung anderer Kanäle reduziert sondern auch dem löblichem Ziel des Erhöhens der Batterielebensdauer von tragbaren Mobilfunktelefonen dient.
  • KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • Dieses und andere Ziele, Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden Fachleuten leicht Verständnis geben von der nachfolgenden beschriebenen Beschreibung, wenn in Verbindung mit den Zeichnungen gelesen, in denen zeigt:
  • 1 Eine Darstellung des zugeordneten Frequenzspektrums wie bei dem US-Standard IS-54B;
  • 2a Eine beispielhafte Darstellung eines Frequenzwiederverwendungsmusters, wie es in einem Zellularsystem mit festem Plan verwendet wird;
  • 2b Eine beispielhafte Darstellung der zeitabhängigen Charakteristika einer Zellularsystembelastung, welche den Bedarf für eine adaptive Kanalzuordnung gemäß der vorliegenden Erfindung darlegt;
  • 3 Eine Darstellung einer Aufwärtsstreckenverbindungs- und Abwärtsstreckenverbindungsstörung;
  • 4 Ein Flussdiagramm zum Darlegen des Grundbetriebs einer beispielhaften Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung;
  • 5 Ein Flussdiagramm der Aufwärtsstreckenzuordnung bzw. Uplink-Zuordnung gemäß einem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung;
  • 6 Ein Flussdiagramm der Abwärtsstreckenzuordnung bzw. Downlink-Zuordnung gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung;
  • 7 Eine Darstellung der IS-54B-TDMA-Rahmenstruktur;
  • 8(a) Eine grafische Darstellung eines beispielhaften Leistungsspektrums eines Sendesignals;
  • 8(b) Eine beispielhafte Filtercharakteristik eines Empfängers;
  • 8(c) Eine grafische Darstellung zum Zeigen der Nachbarkanalstörung für das Beispiel der 8(a) und 8(b);
  • 9 Eine beispielhafte Darstellung der Downlink-Störvorhersage;
  • 10 Ein Blockdiagramm einer beispielhaften Mobilstation gemäß der vorliegenden Erfindung;
  • 11 Ein Blockdiagramme einer beispielhaften Basisstation gemäß der vorliegenden Erfindung; und
  • 12 Ein Blockdiagramm eines Abschnittes des beispielhaften Basisstationscontrollers gemäß der vorliegenden Erfindung.
  • DETAILLIERTE BESCHREIBUNG
  • In der folgenden Beschreibung werden zum Zwecke der Erläuterung und nicht der Beschränkung spezifische Details näher erläutert wie z. B. spezielle Schaltungen, Schaltungskomponenten, Techniken etc. um ein tiefes Verständnis der Erfindung bereitzustellen. Jedoch wird es Fachleuten offenbar werden, dass die vorliegende Erfindung in anderen Ausgestaltungen praktiziert werden kann, die von diesen spezifischen Details abweichen. In anderen Beispielen werden detaillierte Beschreibungen wohlbekannter Verfahren, Einrichtungen und Schaltungen weggelassen, um die Beschreibung der vorliegenden Erfindung nicht mit unnötigen Details zu verschleiern.
  • Das Implementieren der vorliegenden Erfindung wird variieren abhängig von den speziellen Erfordernissen des Kommunikationssystems, in dem sie angewendet wird. In Frequenzduplexsystemen (z. b. AMPS, IS-54B), sind beispielsweise die Uplink-und Downlink-Kanäle gepaart separiert um eine festen Versatz von 45 MHz. Die Zuordnung eines Downlink-Kanals legt dadurch automatisch den Uplink-Kanal fest und umgekehrt. Jedoch tritt ein allgemeinerer Fall auf, wenn der Downlink und der Uplink unabhängig zugeordnet werden können.
  • Ein Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung wird daher zuerst präsentiert für den Fall, in dem Uplink- und Downlink-Kanäle unabhängig auswählbar sind und für den die Sendeleistung unabhängig in jedem Kanal gesteuert werden kann. Später werden andere Ausführungsbeispiele beschrieben für Systeme, bei denen Uplink- und Downlink-Kanäle gepaart erscheinen, für Systeme mit begrenzten Messmöglichkeiten in dem Mobilendgerät und für Systeme, in denen die APC in dem Downlink auf eine Gruppe von Kanälen wirkt, wie es der Fall ist in den derzeitigen TDMA-Systemen, die definiert sind durch den IS-54B-Standard. Wie diskutiert werden wird, wird jede der Ausgestaltungen zu einem gewissen Grad durch den Betriebszustand der Mobilstation beeinflusst.
  • In den meisten Fällen arbeitet die Mobilstation in einem von drei möglichen Modi. Der erste zu betrachtende tritt auf, wenn die Mobilstation sich in aktiver Kommunikation befindet (d. h., ein Ruf ist eingerichtet) und wobei die Mobilstation aktive Kenntnis der Funkumgebung pflegt. Der zweite zu betrachtende Modus ist der Bereitschaftsmodus. Im Bereitschaftsmodus horcht die Mobilstation auf Funkrufsendungen (pages) durch periodisches Abtasten der verfügbaren Steuerkanäle und hat daher einige Kenntnis bezüglich der Funkumgebung. Der letzte zu betrachtende Modus ist der Einschaltmodus. In diesem Modus war die Mobilstation vollständig deaktiviert und hat keine A-priori-Kenntnis bezüglich ihrer Umgebung wenn sie zum ersten Mal eingeschaltet wird.
  • Das Kanalzuordnungsschema, das von dieser Erfindung beschrieben wird, verwendet periodische Messungen, die von einer oder mehreren Basisstationen und/oder von einer oder mehreren Mobilstationen ausgeführt werden zum Bestimmen des besten Kanals in der derzeitigen Funkumgebung. Beachte, dass der Begriff Mobilstation hier verwendet wird, um Bezug zu nehmen auf irgend eine ferne Station, beispielsweise ein Fahrzeugfunktelefon und ein tragbares Funktelefon. In der folgenden Beschreibung wird angenommen, dass jede Basisstation ein Pilotsignal (d. h., ein Konfigurations- oder Steuerkanal) bei einer bekannten Frequenz sendet und mit einem bekannten Leistungspegel.
  • Wie genauer beschrieben werden wird, kann der Zuordnungsprozess gemäß diesem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung aufgeteilt werden in drei allgemeine Phasen. Wie in 4 gezeigt, sind diese: 1) Akquisition 410 von Messdaten, die die momentanen Bedingungen der Ortsumgebung reflektieren; 2) Bestimmen 420 des geeignetsten Kanals entsprechend den Messungen, die während der Akquisition durchgeführt worden sind; und 3) Kanalzuteilung 430 gemäß den vorbestimmten Kriterien.
  • Die Akquisitionsphase 410 beginnt mit dem Messen der Signalleistung der von den umgebenden Basisstationen rundgesendeten Pilotsignale. Diese Messungen werden durchgeführt von der Mobilstation, die durch eine detaillierter zu beschreibende Prozedur periodisch die Empfangssignalstärke (RSSI) einer Anzahl individueller Pilotsignale misst, die von umgebenden Basisstationen gesendet worden sind.
  • Der RSSI bzw. Funksignalstärkeindikator von Steuersignalen eines Signals kann beispielsweise gemessen werden, wie im US-Patent 5,048,059 von Paul W. Dent mit dem Titel "Log-Polar Signal Processing" beschrieben. Der Funksteuersignalindikator bzw. RSSI eines Kanals ist für dieses Beispiel einfach eine Messung des Betrags der Signalleistung, die innerhalb einer 30 kHz-Bandbreite enthalten ist, die bei einer speziellen Frequenz ihre Mittenfrequenz hat. Zusätzlich zu gelegentlich auf dem Kanal rundgesendeten Signalen kann die Signalleistung auch Gleichkanalsignalleistungen enthalten, Überschuss von Nachbarkanälen, Rauschen und irgendwelche anderen Leistungen, die in dem Band existieren. Beim Bestimmen des RSSI jedes individuellen Downlink-Signals mittelt die Mobilstation eine Vielzahl von individuellen RSSI-Messungen (zum Beispiels über eine Sekunde), um schnellschwindende Phänomene zu glätten. Beispielsweise sollte ein Fahrzeug, das mit einem Mobilfunkgerät ausgerüstet ist, das bei 869 MHz betrieben wird und das mit 40 Meilen pro Stunde fährt, idealerweise RSSI-Messungen in etwa 7 ms-Intervallen ausführen, um diese Messungen unkorreliert bezüglich Rayleigh-Schwundes zu haben. Als typischer Funkempfänger, der auf eine spezifische Frequenz abgestimmt werden kann, eine RSSI-Messung ausführen kann und zurückkehren kann innerhalb einiger hundert Hz zu einer Grundfrequenz in der Größenordnung von 3 ms, ist ein solches Erfordernis nicht schwer zu erreichen. Um variierende Geschwindigkeiten und Frequenzen anzupassen, werden viele solcher Messungen ausgeführt und dann gemittelt. Die Akquisitionsprozedur wird beschrieben unter Bezugnahme auf das typische Beispiel einer in 3 dargestellten Mobilfunkkommunikationsanordnung. Es wird für Fachleute ersichtlich sein, dass ein typisches System höchstwahrscheinlich viel mehr Basisstationen enthalten kann und viel mehr Mobilstationen als in dieser beispielhaften Darstellung gezeigt. Um jedoch eine Vernebelung der vorliegenden Erfindung zu verhindern, ist das Zwei-Mobil-, Drei-Basisstations-Arrangement der 3 präsentiert.
  • Der Akquisitionsbetrieb und in der Tat der Betrieb des gesamten Netzes werden über die Mobiltelefon-Vermittlungszentrale (MTSO vom englischsprachigen Ausdruck Mobile Telephone Switching Office) 300 kontrolliert. Die MTSO 300 ist entweder unmittelbar oder mittelbar mit jedem Basisstationscontroller 310, 320 und 330 verbunden. Diese Beschreibung wird zuerst die Akquisitionsprozedur berücksichtigen, wenn ein Ruf momentan eingerichtet ist. In diesem Beispiel ist die Mobilstation A (gekennzeichnet mit 370) momentan verbunden mit der Basisstation A (gekennzeichnet mit 350).
  • Wie in der IS-54B-Spezifikation wohl beschrieben, kann die Basisstation, wenn eine Ruf eingerichtet ist (Call in Progress) Instruktionen ausgeben an eine Mobilstation über den FACCH. Der FACCH (vom englischsprachigen Ausdruck Fast Associated Control Channel) oder der schnelle zugeordnete Steuerkanal ist ein "Austast- und Burst"-Datenübertragungsprotokoll, wobei Meldungen über den Sprachkanal gesendet werden können. In der Liste von FACCH-Meldungen ist die "Channel-Scan"-Meldung enthalten. Diese Instruktion veranlasst die Mobilstation, eine Serie von RSSI-Messungen an einer Liste in der Meldung enthaltenen Frequenzen auszuführen. Oft enthält dies Liste die Steuerkanalfrequenzen, die von den umgebenden Basisstationen rundgesendet werden. Für spezifische Details der FACCH-Signalisierung und der Channel-Scan-Meldung wird der interessierte Leser verwiesen auf das IS-54B Dokument. Beachte, dass dieses spezielle Verfahren des Steuerns der Mobilstation nur zum Zwecke der Erläuterung vorgestellt wird. Für Fachleute wird es ersichtlich sein, dass andere Signalisierungsverfahren und Formate ebenfalls verwendet werden können beim Ausführen der vorliegenden Erfindung.
  • Ansprechend auf von der MTSO generierte Instruktionen beobachtet die Mobilstation A Signale, die von umgebenden Basisstationen einschließlich der, zu der sie momentan verbunden ist, gesendet werden. Bezüglich der in 4 dargelegten Situation ist die Mobilstation A derart angeordnet, dass sie Signale nicht nur von der Basisstation empfängt, mit der sie verbunden ist (d. h. Signal 345, gesendet von Basisstation A), sondern von anderen Basisstationen B (gekennzeichnet mit 340) und Signalen 315, gesendet von der Basisstation C (gekennzeichnet mit 360). Gemäß der vorliegenden Erfindung empfängt die Mobilstation A periodisch eine Kanalabtastmeldung. Die von der Basisstation A rundgesendet worden ist. Diese Meldung schließt Instruktionen ein zum Abtasten der Pilotsignale von Basisstationen, die in der Nähe der Basisstation A angeordnet sind. Beachte, dass der tatsächliche Ort der Basisstation und/oder die Identifikation nicht übertragen zu werden brauchen zu der Mobilstation. Die Basisstationen brauchen nur identifiziert zu werden über die Frequenz des Pilotsignals, das von ihnen rundgesendet wird.
  • Nach dem Ausführen der RSSI-Messungen (wie oben beschrieben) der drei Downlink-Signale 305, 315 und 345 meldet die Mobilstation A diese Ergebnisse and den Basisstationscontroller A (gekennzeichnet mit 320) über den langsamen zugeordneten Steuerkanal (SACCH vom englischsprachigen Ausdruck "Slow Associated Control Channel") eines Uplink-Verkehrskanals 335. Wobei FACCH und SACCH Signalisierungsformate sind, die in IS-54B spezifiziert sind.
  • Die vorerwähnten RSSI-Messungen können nun verwendet werden zum Berechnen der Streckendämpfungen bzw. Streckendämpfungen zwischen den Basisstationen, deren Signale gemessen worden sind und der Mobilstation, die die Messungen ausführt. Die RSSI-Messung wird gemeinsam mit der Basissendeleistung (die entweder fest ist oder anderweitig von dem Netz 300 bekannt und an den Basisstationscontroller der Basisstation A gemeldet) alle zum Berechnen der Signalstreckendämpfung (PL vom englischsprachigen Ausdruck Path Loss) für jedes Signal bereitstellen. Streckendämpfung, berechnet als der RSSI dividiert durch die Basissendeleistung ist ein Ausdruck der Dämpfung, die ein Signal erfahren wird, wenn es sich zwischen der Basisstation und der Mobilstation ausbreitet.
  • Beispielsweise angenommen, dass die Mobilstation A den RSSI des Signals 315, das von der Basisstation C rundgesendet wird, gemessen hat als – 125 dBm. Es ist auch bekannt, dass das Signal 315 mit einem Leistungspegel von 0 dBm rundgesendet worden ist. Daher ist die Berechnung der Streckendämpfung geradeaus:
    Bekannte Sendeleistung der BasisstationC = 0 dBm
    Gemessene RSSI der Basisstation C von der Mobilstation = –125 dBm
    Pfadverlust zwischen Mobilstation A und Basisstation C = 125 dB
  • Im Allgemeinen wird die Streckendämpfung zwischen einer Basisstation eines beliebigen Index J und der Mobilstation, die die Messung durchführt, wiedergegeben durch PL(J). Da die Pilot-RSSI-Messungen unkorreliert zum Rayleigh-Schwund angenommen werden, kann die Streckendämpfung von der Basisstation zur Mobilstation nach dem Prinzip der Reziprozität angenommen werden als identisch zur Streckendämpfung von der Mobilstation zur Basisstation. PL(J) repräsentiert daher die Verbindungsstreckendämpfung unabhängig von der Verbindungsrichtung (d. h. Uplink- oder Downlink). Demnach schließt die Berechnung der Streckendämpfungen zwischen der Mobilstation und umgebenden Basisstationen die erste Stufe des Akquisitionsprozesses ab.
  • Die zweite Akquisitionsstufe verwendet die Messung des RSSI eines Verkehrskanals im Ruhezustand (d. h. des potentiellen Sprachkanals, der zugeordnet werden könnte) zum Erhalten einer Schätzung der Störpegel. Wenn keine Beschränkungen bezüglich der Auswahl der Kanäle eingegeben sind und wenn die Mobilstation und die Basisstation dieselben Abtastfähigkeiten bzw. Abrfagefähigkeiten haben, arbeitet der Prozess gemäß der vorliegenden Erfindung unabhängig für die Uplink- und die Downlink-Kanäle. Zuerst wird die Uplink-Routine beschrieben.
  • Instruiert von der MTSO 300 überwacht die Basisstation A kontinuierlich die Störpegel auf ihren Uplink- und Downlinkkanälen. Zuerst wird die Uplink-Routine beschrieben.
  • Von der MTSO 300 instruiert überwacht die Basisstation A kontinuierlich die Störpegel auf ihren Verkehrskanälen im Ruhezustand (d. h., Sprachkanäle, die nicht verwendet werden). Die Basisstation durchsucht alle Kanäle im Ruhezustand, nimmt RSSI-Messproben und, wie zuvor, mittelt die Proben (d. h. über eine Periode von 10 Sekunden), um die Proben unkorreliert bezüglich des Rayleigh-Schwundes zu machen. Beachte, dass wie bei den Pilotsignal-Messungen diese RSSI-Messungen irgendwelche Störleistungen einschließen, die innerhalb der Messbandbreite anfällt, unabhängig davon, wo die Störung herkommt. Die Energie kann beispielsweise kommen von Rauschen (das allgegenwärtig ist), Gleichkanalbenutzern, dem Überschuss von Benutzern von Nachbarkanälen, Intermodulationsprodukten, die in die Messbandbreite fallen und von Nichtzellularsendungen (sowohl lizensierten als auch unlizensierten). Bezüglich 3 wird dieser Prozess (entweder sequentiell oder simultan) von der Basisstation B und der Basisstation C wiederholt.
  • Der gemittelte Uplink-Störpegel auf dem Kanal K bei der Basis J wird wiedergegeben durch IUP (J, K). Der IUP-Wert aller Kanäle im Ruhezustand, K, bei der Basis J wird nun über den Basisstationscontroller der Station J zu dem Basisstationscontroller der Basisstation gesendet, zu der die betrachtete Mobilstation momentan verbunden ist. Für das in 4 gezeigte Beispiel bedeutet dies, dass die auf den Kanälen im Ruhezustand von den Basisstation A, B und C gemessenen Werte (d. h. IUP, (A, K), IUP, (B, K) bzw. IUP, (C, K) zu dem Basisstationscontroller 320 der Basisstation gesendet werden. Der Index K entspricht selbstverständlich den Sprachkanälen und kann in diesem Beispiel irgendeine Zahl von 1 bis 395 annehmen.
  • Während des Akquisitionsprozesses versorgen die aus den in der Mobilstation gesendeten Pilotsignalmessungen berechneten Streckendämpfungsinformationen und die von den umgebenden Basisstationen gesendeten Störinformationen den Basisstationscontroller mit der erforderlichen Information zum Berechnen der gesamten Leistungspegel, die auf allen Kanälen benötigt werden, die zugeteilt werden können. Die Akquisitionsphase 410 wird dann abgeschlossen und der nächste Schritt ist das Bestimmen des besten Kanals zur Zuordnung.
  • Die Bestimmungsphase 420 schließt das Finden der Basisstations- und Kanalkombination (J bzw. K) ein, die den niedrigsten Betrag der Mobilstationssendeleistung erfordert, um eine zufriedenstellende Qualität der Verbindung aufrecht zu erhalten. Für jede Basisstation J und jeden Kanal K kann die erforderliche Mobilstationssendeleistung PMS,reg(J,K) berechnet werden als: PMS,reg(J, K) = (C/I)0 + PL(J) + IUP(J, K) dB (1)
  • Wie zuvor beschrieben, liegt nun die gesamte erforderliche Information zum Lösen der Gleichung (1) in dem Basisstationscontroller 320 vor. (C/I)0 ist der Ziel-C/I-Wert, den das System versucht aufrecht zu erhalten auf einer Verbindung und kann durch den Netzwerkbetreiber definiert werden. Wenn beispielsweise angenommen wird, dass die Streckendämpfung zwischen der betrachteten Mobilstation und einer Basisstation J, PL(J), wie zuvor als 125 dB berechnet wird und die Uplink-Störung auf dem Kanal K bei der Basisstation J ist –150 dBm und das gewünschte C/I ist 25 dB, dann kann die erforderliche Sendeleistung berechnet werden zu: PMS,reg(J, K) = 25 dB + 125 dB – 150 dBm = 0 dBm (1,0 mW)
  • Wenn das angestrebte Ziel ist, die Sendeleistung der Mobilstation zu minimieren, dann wird der Kanal C der Basisstation J mit der geringsten PMS,req als die beste Basisstationskanalkombination ausgewählt. Beachte, dass da der beispielhafte Prozess gemäß der vorliegenden Erfindung die Störung berücksichtigt, dieser Prozess nicht notwendigerweise die stärkste Basisstation (d. h. die geographisch am nächsten liegenden zum Endgerät, oder die Strecke mit der geringsten Dämpfung) als die auswählt, mit der eine Verbindung einzurichten ist. Wenn der Störpegel eines verfügbaren Sprachkanals einer weiter entfernten (d. h. in diesem Zusammenhang mit höherer Streckendämpfung einhergehenden) Basisstation signifikant niedriger ist als die Störpegel irgendwelcher Kanäle im Ruhezustand einer näheren Basisstation, kann die erforderliche PMS zum Verbinden zu der weiter entfernten Basisstation tatsächlich niedriger sein.
  • Beispielsweise eine Streckendämpfung PL angenommen auf einem Downlink 345 von der Basisstation A zur Mobilstation A mit 80 dB und die Streckendämpfung auf einem Downlink 305 von der Basisstation B zur Mobilstation A ist 90 dB. Außerdem angenommen, dass die niedrigste bei der Basisstation A gemessene Störung auf Kanal 32 (825,96 MHz) bei einem Pegel von –100 dBm ist. Auch angenommen, dass der niedrigste Störpegel der bei der Basisstation B gemessen ist, auftritt auf dem Kanal 245 (832,35 MHz) bei einem Pegel von –120 dBm. Wenn das Ziel (C/I)0 25 dB ist, dann wird die minimale PMS für eine Verbindung zur Basisstation A auf dem Kanal 32 berechnet gemäß der Gleichung (1) als: PMS,reg(A, 32) = 25 dB + 80 dB – 100 dBm = +5 dBm
  • Für eine Verbindung der Basisstation B auf Kanal 245 würde die minimal erforderliche Sendeleistung sein: PMS,reg(B, 245) = 25 dB + 90 dB – 120 dBm = –5 dBm
  • Wenn beide Basisstationen mit demselben Leistungspegel senden, ist das von der Mobilstation von der Basisstation B empfangene Abwärtssignal schwächer (d. h. höhere Streckendämpfungen und vordergründig weiter entfernt). Unter Annahme von Reziprozität würde das Signal, das bei der Basisstation B von der Mobilstation empfangen werden würde, schwächer sein als das bei der Basisstation A empfangene. Jedoch ist wegen der Berücksichtigung der Störung selbst bei einer zusätzlichen 10 dB-Streckendämpfung eine geringere Sendeleistung erforderlich von der Mobilstation, um eine zufriedenstellende Verbindung zur Basisstation B aufzubauen. Daher würde für den Uplink die Mobilstation zum Kanal 245 der Basisstation B weitergereicht werden (hand-off bzw. hand-over). Dies steht in signifikantem Gegensatz zu dem vorher beschriebenen Systemen, in denen die Mobilstation weitergereicht wird zu der Basisstation mit dem stärksten Signal.
  • Zusätzlich mit den Leistungspegeln, die auf potentiellen Kanälen erforderlich wären, wird der Basisstations-Controller in der vorliegenden Sendeleistung auf dem momentanen Verkehrskanal versorgt. Das Endgerät kann beispielsweise diese Information über den SACCH an die Basisstation senden, mit der es verbunden ist. Diese Information kann dann an den Basisstations-Controller der Basisstation A geleitet werden.
  • Wenn die beste Kanal- und Basisstationskombination nicht identisch ist mit der momentanen Kanal- und Basisstationskombination wird eine Neuzuordnung bedacht. Um jedoch Kanalhüpfen und Ping-Pong-Effekte zu vermeiden (die Mobilstation wird wiederholt neu zugeordnet zwischen den Kanälen A und B) ist eine Hysterese eingebaut. Der neue Kanal wird nur zugeordnet wenn die erforderliche Sendeleistung auf dem neuen Kanal mindestens × dB kleiner ist als die Sendeleistung auf dem momentanen Kanal. Der Hysterese-Wert × wird Handover-Spanne genannt und kann frei gewählt werden. Gemäß einem Ausführungsbeispiel liegt × üblicherweise irgendwo im Bereich von 3 bis 6 dB. Wenn der Unterschied zwischen neuem und momentanem Leistungspegel geringer ist als die Handover-Spanne, wird keine neue Zuordnung durchgeführt und die momentane Verbindung wird aufrecht erhalten.
  • Die vorstehende Diskussion betrachtet die Zuordnungsentscheidung, bei der ein Ruf bereits eingerichtet ist und währenddessen MAHD-Messungen (vom englischsprachigen Ausdruck "mobile assisted hand over measurements") bzw. Mobilgeräte-unterstützte Gesprächsweiterleitungsmessungen über den SACCH (oder FACCH) des momentanen Verkehrskanals gesendet werden. Im Falle eines Rufaufbaus ist noch kein Verkehrskanal zugeordnet und die MAHD-Messungen werden über den Steuer/Rufkanal der Basisstation gesendet, bei der die Mobilstation angemeldet ist. Das ist, weil selbst wenn sich ein Mobilendgerät im Bereitschaftsmodus (d. h. Schlafmodus bzw. Stand-by-Modus) befindet, es noch die umgebenden Basisstationen beobachtet während kurzer Perioden des Aufwachens, wenn es Messungen von Pilotsignalstärken vornimmt und Funkrufmeldungen lauscht. Aus dieser Information kann die bevorzugte Kanal- und Basisstationskombination bestimmt werden, wie oben beschrieben und die erforderliche Sendeleistung auf diesem neuen Kanal wird berechnet. Da jedoch keine momentane Verbindung existiert, gibt es keine momentane Sendeleistung, mit der ein Vergleich durchgeführt werden kann, d. h., es gibt keine Handover-Spanne. Statt dessen wird PMS,req auf dem neuen Kanal verglichen mit dem Sendesteuerbereich (der eingestellt wird durch die minimale und maximale Leistung, die eine Mobilstation senden kann) oder mit einer Aufbauschwelle, die maximale zulässige Sendeleistung bei einem Aufbau ist. Wenn PMS,req des besten Kanals unterhalb der vorbestimmten maximal zulässigen Sendeleistung liegt, kann dieser Kanal sofort zugeordnet werden. Wenn nicht, muss der Ruf blockiert werden. Die Aufbauschwelle, die niedriger sein kann als die maximal verfügbare Ausgangsleistung, wird Benutzer, die eine Menge Leistung benötigen (und daher einen Störpegel produzieren würden) davon abhalten, in das System einzudringen auf Kosten anderer Benutzer, die niedrigere Leistungspegel benötigen würden.
  • Im dritten Betriebsmodus (d. h. Einschaltmodus) ist absolut keine MAHO-Messung verfügbar. Beim Einschalten "blättert" die Mobilstation zuerst durch alle Ruf/Steuerkanäle der Basisstationen und meldet sich bei der stärksten an. Die entsprechende Basisstation wird dann die Kanalzahl der umgebenden Basisstationen laden, die in der Mobilstation zu messen sind. Von hier an ist die Prozedur wie oben beschrieben. Ein Flussdiagramm, das die Uplink-Kanalzuordnungsprozedur für alle drei Betriebsmodi zusammenfasst, ist in 5 gezeigt.
  • In 5 zeigt der Hyperblock 500 einen ersten allgemeinen Schritt des Bestimmens, in welchem der drei Modi eine Mobilstation momentan betrieben wird. Wenn die Mobilstation im Einschaltmodus bei Block 501 betrieben wird, geht der Ablauf zu Block 504, wo die Mobilstation die Steuerkanäle abfragt, um Abfragcodes zu erhalten. Andernfalls wird die Mobilstation im Bereitschaftsmodus 502 betrieben oder im Modus des eingerichteten Rufs 503 und der Ablauf geht zur Akquisitionsphase bei 510. Die Akquisitionsphase 510 beginnt mit dem Schritt, bei der Mobilstation RSSI-Messungen der Pilotsignale durchzuführen, die von umgebenden Basisstationen gesendet werden, bei 511. Als nächstes werden diese RSSI-Messungen zurückgesendet zu der Basisstation, mit der die Mobilstation eine aktive Verbindung hält bei Block 512. Bei Block 513 führen die Basisstationen ihre eigenen RSSI-Messungen des Verkehrskanals im Ruhezustand durch. Die folgenden Schritte betreffend das Bestimmen, welcher der Kanäle für diese Verbindung mit der Mobilstation zugeordnet werden soll bei 520. Daraufhin geht der Ablauf zu Block 521, in dem der Basisstationscontroller eine Streckendämpfung berechnet zwischen der Mobilstation und jeder der Basisstationen, deren Signale bei Block 511 gemessen worden waren. Der Basisstationscontroller berechnet dann die erforderlichen Sendeleistungspegel für die Mobilstation für jede Kombination von Basisstation und Verkehrskanal unter Verwendung von beispielsweise der Gleichung (1) und bestimmt die Kombination, die die minimal erforderliche Sendeleistung für die Mobilstation ergibt bei Block 522.
  • Nachdem bestimmt worden ist welcher Kanal zugeordnet werden sollte für diese Verbindung mit der Mobilstation, geht der Ablauf zu der Handover-Phase, die angegeben ist durch den Hyperblock 530. Bei dem Entscheidungsblock 531 wird festgestellt, ob die Mobilstation im Moment einen eingerichteten Ruf hat oder nicht. Wenn ja, geht der Ablauf zu Block 532, wo bestimmt wird ob die minimal erforderliche Sendeleistung, die im Block 522 berechnet worden ist, eine momentane Sendeleistung abzüglich der Handover-Schwelle übersteigt. Wenn die Antwort dieser Feststellung Nein ist, geht der Ablauf zu Block 533, wo die Weitergabe stattfindet zu dem festgestellten Kanal/der festgestellten Basisstation. Andernfalls wird der Ablauf zurückgeschleift zu dem Beginn der Akquisitionsphase 510 und kein Handover findet zu dieser Zeit statt.
  • Wieder zurückschauend zu dem Entscheidungsblock 531, wenn andererseits bestimmt wird, dass kein Ruf eingerichtet ist, geht der Ablauf zu Block 533, wo festgestellt wird, ob die minimal erforderliche Sendeleistung eine maximal zulässige Sendeleistung überschreitet, wie oben diskutiert. Wenn nicht, schreitet der Prozess zu Block 534 wo ein Ruf eingerichtet wird auf der Kanal/Basisstationskombination, die im Block 522 bestimmt worden ist. Wenn die minimal erforderliche Sendeleistung die vorbestimmte maximal zulässige Leistung überschreitet, wird der Ruf bei 536 blockiert.
  • Angenommen, dass die Aufwärtsstreckenverbindungs- und Abwärtsstreckenverbindungskanäle unabhängig zugeordnet werden können, ist die Prozedur zum Zuordnen der Abwärtsstrecke ähnlich der oben für das Zuordnen der Aufwärtsstrecke beschriebenen. Die Streckendämpfungswerte werden auf dieselbe Weise gefunden wie zuvor unter Verwendung der Mobilstationsmessungen der Pilot-RSSIs. Tatsächlich kann dies unmittelbar ohne die Annahme der Reziprozität ausgeführt werden, wie es notwendig war bei der Aufwärtsstreckenschätzung. Hierdurch werden nun Störmessungen auf den Kanälen im Ruhezustand von der Mobilstation ausgeführt. Dies setzt voraus, dass die Mobilstation dieselbe Fähigkeit wie die Basisstation hat, den gesamten Bereich der Sprachkanäle abzufragen. Da keine spezielle Basisstation involviert ist, hängen die Störpegel von der Kanalzahl K: Idown(K) ab. Diese Messwerte werden zurückgesendet zu der Basisstation, mit der die Mobilstation verbunden ist und werden an ihren Basisstations-Controller geleitet. Die erforderliche Sendeleistung der Basisstation (J) wird berechnet als: PBS,req(J, K) = (C/I)0 + PL(J) + IDOWN(K) dB (2)
  • Um die Anzahl der Berechnungen zu reduzieren, werden nur die Kanäle K in der Basisstation J berücksichtigt, die im Ruhezustand oder frei zur Benutzung sind. Bevor die tatsächliche Neuzuordnung ausgeführt wird, kann ein Vergleich zwischen dem neuen PBS auf dem besten Kanal und dem mittleren PBS auf dem momentanen Kanal ausgeführt werden. Wenn das Vergleichsergebnis geringer ist als die Handover-Schwelle, sollte keine Neuzuordnung ausgeführt werden. Die Abwärtsstreckenverbindungsprozedur gemäß diesem Ausführungsbeispiel wird nun beschrieben unter Bezugnahme auf 6.
  • In 6 kennzeichnet der Hyperblock 600 den Schritt des Bestimmens des momentanen Betriebsmodus der Mobilstation. Wenn die Mobilstation sich im Einschaltmodus befindet bei 601, geht der Ablauf dann zu Block 604, wo die Mobilstation die erfassten Steuerkanäle abfragt, um Abfragecodes zu empfangen. Andernfalls, im Bereitschaftsmodus 602 oder im Modus des eingerichteten Rufs 603 geht der Ablauf zu Block 610, wo die Akquisitionsphase stattfindet. Bei Block 611 führt die Mobilstation RSSI-Messungen der von den umgebenden Basisstationen gesendeten Pilotsignale aus. Als nächstes führt die Mobilstation bei Block 612 RSSI-Messungen der Verkehrskanäle im Ruhezustand aus. Diese RSSI-Messungen werden zurückgesendet zu der Basisstation, mit der die Mobilstation eine aktive Verbindung hat bei Block 613. Die Bestimmungsphase 620 beginnt damit, dass der Basisstations-Controller eine Streckendämpfung zwischen dieser Basisstation und der Mobilstation berechnet bei Block 621. Der Basisstations-Controller berechnet dann die erforderlichen Sendeleistungspegel für die Basisstation für jede Kombination von Basisstation und Verkehrskanal unter Verwendung von Gleichung (2) oben und dann bestimmt er die minimal erforderliche Sendeleistung für die Basisstation bei Block 622.
  • Als nächstes wird während der Handover-Phase 630 eine Ausgangsbestimmung ausgeführt, ob oder nicht die Mobilstation einen Ruf eingerichtet hat bei Block 631. Wenn das Ergebnis dieses Feststellens eine Bestätigung ist, geht der Ablauf als nächstes zum Entscheidungsblock 632, wo festgestellt wird, ob die bei Block 622 berechnete Sendeleistung eine momentane Sendeleistung abzüglich einer Handover-Schwelle überschreitet. Wenn nicht, kann das Weiterreichen durchgeführt werden zu der Kanalbasisstationskombination, die die geringste Basisstationssendeleistung erfordert, bei Block 633. Andernfalls findet kein Weiterreichen statt und der Ablauf schleift zurück zu der Akquisitionsphase 610. Noch einmal zurückschauend zu Block 631, wenn kein Ruf eingerichtet ist, wird bei Block 635 bestimmt ob oder nicht die minimal erforderliche Sendeleistung eine vorbestimmte maximal zulässige Leistung übersteigt. Wenn nicht, kann der Ruf eingerichtet werden bei Block 634 auf der Kanal/Basisstationskombination, die die niedrigste Basisstationsleistung erfordert. Andernfalls wird der Ruf blockiert werden bei 636 und der Ablauf schreitet zurück zur Akquisitionsphase 610.
  • Die vorliegende Erfindung wurde in Bezug auf ein Ausführungsbeispiel diskutiert, wobei Aufwärtsstreckenverbindungs- und Abwärtsstreckenverbindungskanäle unabhängig ausgewählt werden können und wobei jeder Kanal mit seiner eigenen APC versehen ist. Nun wird ein anderes Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung präsentiert, wobei Aufwärtsstreckenverbindungs- und Abwärtsstreckenverbindungskanäle gepaart sind in der Weise, dass es einen festen Versatz gibt (z. B. 45 MHz in dem IS-54B-Standard). In diesem Fall ist die Aufwärtsstreckenverbindungs- und Abwärtsstreckenverbindungsinformation kombiniert. Statt des Auswählens der besten Aufwärtsstreckenverbindungs- oder Abwärtsstreckenverbindungskanäle wählt man das beste Kanalpaar, das die Sendeleistung sowohl in der Aufwärtsstrecke bzw. im Uplink als auch in der Abwärtsstrecke bzw. im Downlink minimiert. Derart ist ein Verfahren zum Minimieren der gewichteten Summe von PMS,req und PBS,req gegeben durch: min{b(PMS,req) + (1 – b)(PBS,req)}
  • Der Parameter b kann in Bezug auf die Systembedingungen gewählt werden und die Bedürfnisse des Betreibers. Wenn beispielsweise die Beachtung dem Maximieren der Mobilstationsbatterielebensdauer gilt (d. h. dem Minimieren der Sendeleistung der Mobilstation), sollte das größere Gewicht gelegt werden auf PMS,req, und demnach sollte b sich an eins annähern. Wenn jedoch beispielsweise die Downlink-Kapazität beschränkt ist (z. B. wenn die Basisstationsempfangsdiversität mit zwei Empfangsantennen anwendet oder eine andere Vorrichtung hat zum Reduzieren ihres C/I während des Aufrechtserhaltens zufriedenstellender Verbindungsqualität) sollte das meiste Gewicht verlagert werden auf PBS,req, so dass B sich an null annähern sollte. Es ist zu bemerken, dass wenn die Störsituationen in dem Uplink und dem Downlink stark korreliert sind, das Minimieren der Summe dem individuellen Minimieren von entweder PMS oder PBS nahe kommt. In allen anderen Fällen werden die Streckendämpfung PL und die Störmessungen IUP, IDOWN, die PMS oder PBS beeinflussen, ausgeführt wie für das vorangegangene Ausführungsbeispiel diskutiert.
  • Im Vorangegangenen wurde davon ausgegangen, dass die Mobilstation dieselbe Fähigkeit wie die Basisstation hat bezüglich des Abfragens des Bereichs der Sprachkanäle. Zum Abfragen rastet die Mobilstation auf einer Frequenz ein, beruhigt sich und führt dann eine Messung durch. Für ein Zellularsystem mit mehr als 1.000 Verkehrskanälen, wie einem System, das durch die IS-54B-Spezifikation definiert ist, ist es eindeutig unpraktikabel für die Mobilstation, alle Kanäle zu überwachen. Zusätzlich zu der großen Abfragebelastung in der Mobilstation erschweren die TDMA-Protokolle außerdem das Abfrageproblem dahingehend, dass es unmöglich wird, die Downlink-Störung jedes individuellen Schlitzes zu bestimmen. Dies ergibt sich aus dem kontinuierlichen Senden der Basisstation. Wie wohlbekannt, teilt ein TDMA-System die 30 kHz breiten Kanäle, die in AMPS verwendet werden, in Zeitschlitze auf. IS-54B teilt beispielsweise die Kanäle in drei Zeitschlitze auf, was zu einem dreifachen Anwachsen der Verkehrskapazität führt. Aus Gründen, die jenseits der Betrachtung dieser Beschreibung liegen, senden die Basisstationen auf allen drei Downlink-Schlitzen, selbst wenn nur ein Schlitz aktiv ist. Selbst wenn nur ein Schlitz benutzt wird, haben daher alle drei Zeitschlitze auf demselben Träger dieselbe Sendeleistung (mit Auffüllinformation in Schlitzen im Ruhezustand). Eine Darlegung der IS-54B-Zeitschlitzstruktur ist in 7 gezeigt. Beachte, dass obwohl sechs Schlitze gezeigt sind, das momentane System jedem Kanal zwei Schlitze pro Rahmen zuordnet (d. h., TS0 = TS3, TS1 = TS4, TS2 = TS5). Um die Funktion der Erfindung in einem TDMA-System klarer zu beschreiben, wird eine pädagogische Beschreibung des Problems des Messens der Downlink-Störung in einem TDMA-System bereitgestellt.
  • Bezüglich 7 sei angenommen, dass eine Basisstation den Zeitschlitz TS0 auf dem Träger 1 zum Kommunizieren mit dem Benutzer A verwendet. Die Zeitschlitze TS1 und TS2 auf dem Träger 1 werden als Im-Ruhezustand bzw. "idle" angenommen. Nun ist auch der Benutzer B in der Nähe dieser Basisstation und ist daran interessiert, einen Ruf zu starten oder zu übergeben an TS1 oder TS2 auf dem Träger 1, welche, wie dargelegt, beide verfügbar sind. Die Mobilstation würde daher gerne die Abwärtsstreckenstörung von TS1 bestimmen. Nach unserer Notation würde diese Downlink-Störung auf der Basisstation J dem Kanal K und dem Zeitschlitz TSx geschrieben werden als IDOWN(J, K, TSx). Daher wäre die Messung, die von der Mobilstation bezüglich der Downlink-Störung, die von der Basisstation A auf Kanal 1 im Zeitschlitz 1 ausgesendet wird entsprechend dieser Notation IDOWN(A, 1, TS1) sein. Da die Basisstation 1 ihre Leistung nach TS0 nicht herunterfährt, sondern das Senden fortsetzt (mit derselben Leistung wie in TS0 verwendet) auf TS1 sowie TS2, misst der Benutzer B eine große RSSI (was eigentlich seine Trägerstärke wäre, wenn er TS1 auswählen würde). Dieses große Signal überdeckt das Störsignal vollständig, das eher viel kleiner ist als der Träger. In diesem Fall ist eine Messung der Downlink-Störungsstärke auf TS1 unmöglich. (Beachte, dass die in TS1 gesendete Ruheleistung nur eine Störung für den Benutzer B wäre wenn er TS1 auf den Träger 1 einer unterschiedlichen Basisstation auswählen würde.) Beachte, dass in dem vorangegangenen Ausführungsbeispiel die Abwärtsstreckenstörungsmessung auf Kanälen im Ruhezustand ausgeführt worden ist. Das bedeutet, die Mobilstation würde nur die RSSI der Abwärtsstreckenkanäle messen, die momentan nicht benutzt werden von der Basisstation, zu der eine Verbindung bedacht worden ist.
  • Downlink-Störmessungen könnten insgesamt vermieden werden, wenn man sich auf eine hohe Korrelation zwischen Uplink- und Downlink-Störbedingungen verlassen könnte. In diesem Fall wäre durch Wählen des besten Uplink-Kanals unter Verwendung des Verfahrens, das durch die Gleichung (1) zusammengefasst wird, der entsprechende Downlink-Kanal (versetzt um 45 MHz) auch akzeptabel. Uplink-Störmessungen unter Verwendung von TDMA sind möglich weil anders als die Basisstationen, die Mobilstationen nur beispielsweise in IS-54B auf einem von drei Schlitzen senden. Messungen, die auf nicht benutzten Schlitzen ausgeführt werden, würden daher nur Störungen einschließen. Wenn die Korrelation gering ist, wie es meistens sein würde, muss man eine Vorhersage der Downlink-Störung vornehmen. Daher ist gemäß einem anderen Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung ein Verfahren des Vorhersagens der Downlink-Störungspegel eingeschlossen, um die Situationen zu behandeln, in denen direkte Messung davon nicht möglich ist.
  • Um die Downlink-Störung vorherzusagen, sollte man die Basisstationen in einem großen Bereich um die Mobilstation identifizieren, die auf demselben Kanal senden. Der Ort dieser Basisstationen und die Leistungspegel, die sie momentan verwenden auf dem betrachteten Kanal, müssen zu dem Basisstations-Controller geleitet werden, der die ACAPC-Verarbeitung ausführt (z. B. in dem Beispiel der 3 der Basisstations-Controller 320). Dies kann beispielsweise direkt erreicht werden durch die MTSO 300.
  • Nachbarkanalstörung kann auch enthalten sein, wenn sie mit dem Nachbarkanalunterdrückungsfaktor korrigiert worden ist.
  • Nachbarkanalstörung resultiert aus nicht idealen Filteroperationen im Sender und Empfänger. Das Leistungsspektrum eines gesendeten Signals ist nicht null in den Nachbarbändern sondern stattdessen fällt es als eine Funktion des Frequenzversatzes ab, siehe 8(a). Andererseits ist die Empfangsfiltercharakteristik nicht rechteckig und einige Leistung außerhalb des Empfangsbandes wird auch aufgenommen, siehe 8(b). Die Gesamtnachbarkanalstörung, die der Benutzer A dem Benutzer B einfügt, kann in 8(c) gesehen werden und ist bestimmt beispielsweise durch:
    • (a) Die Form des Leistungsspektrums, das vom Benutzer A gesendet wird, z. B. die Kurve in 8(a);
    • (b) Den Absolutwert der vom Benutzer A gesendeten Leistung, z. B. der Bereich unter der Kurve der 8(a);
    • (c) Die Filtercharakteristik des Empfängers des Benutzers B beispielsweise die Kurve in 8(b); und
    • (d) Den Frequenzversatz zwischen dem Benutzer und dem Störer.
  • Die Punkte (a) und (c) können hergeleitet werden von den Systemspezifikationen (oder von der Spezifikation der Sender- und Empfängerausstattung). Der Punkt (b) ist die Sendeleistung, die von A verwendet wird, welche Information zu dem System übermittelt werden kann und der Punkt (d) ist wohlbekannt. Der Nachbarkanalunterdrückungsfaktor kann bestimmt werden unter Verwendung der Punkte (a), (c) und (d). Zusammen mit der absoluten Sendeleistung der Nachbarstörer kann dann die Nachbarkanalstörung bestimmt werden. Wenn die Spektralform, die im Punkt (a) angegeben ist und die Filtercharakteristik des Punktes (c) nicht exakt bekannt sind, gibt es zumindest Systemspezifikationen, die die Bedingungen des schlimmsten Falles zulässiger Spektralformen und Filterreaktionen angeben. Unter Verwendung dieser Information kann die Schlimmstfallnachbarkanalstörung berechnet werden.
  • Im Gegensatz zur vorhergehenden Situation, in der die Streckendämpfung berechnet werden konnte aus den Pilotsignaldaten, wird die Streckendämpfung für jede der Basisstationen zu der Mobilstation vorhergesagt. Wegen des an die Steuerkanäle angepassten Frequenzplans können nur die nächsten (d. h. die am nächsten gelegene 21) Basisstationen gemessen werden. Für diese nahegelegenen Basisstationen, die in der Messliste enthalten sind, können die Streckendämpfungen akkurat wie zuvor diskutiert aus Information, die in der Basisstation enthalten ist, bestimmt werden und aus Messungen, die in der Mobilstation ausgeführt werden.
  • Die Störsignale kommen jedoch eher von entfernter angeordneten Basisstationen. Die Steuerkanäle dieser Basisstationen können nicht direkt gemessen werden da ihre Signale überdeckt werden von den Basisstationen in nächster Nähe, die bereits gemessen worden sind. Daher kann nur eine grobe Voraussage der von diesen Basisstationen ausgehenden Störungen vorhergesagt werden unter Verwendung bekannter Ausbreitungsdämpfungsmodelle und/oder geografischer Daten der lokalen Umgebung, die innerhalb einer Datenbank angeordnet sein können, mit der der Basisstations-Controller verbunden ist. Ein Beispiel bekannter Ausbreitungsdämpfungsmodelle kann beispielsweise gefunden werden in Y. Okumura, et. Al., "Field Strength and it Variabilty in UHF and VHF Land-Mobile Radio Service", Review of Elec. Comm. Lab., Band 16, Sept.-Okt. 1968, Seiten 825–873 und M. Hata "Empirical Formula for Propagation Loss in Land Mobile Radio Services", IEEE Trans. an Veh. Tech., Band VT-29, Nr. 3, Aug. 1980, Seiten 317–325. Diese Daten können während der Installation erhalten werden unter Verwendung transportabler Testsender an vorgeschlagenen Basisstationsorten und der Verwendung eines speziell ausgestatteten Fahrzeugs zum Messen von RSSI im Ortsbereich. Wenn die Sendeleistungen und die Streckenleistungen einmal bekannt sind, kann das Signal, das in der Mobilstation von jeder Basisstation empfangen wird, berechnet werden. Durch zusammenaddieren all dieser Leistungspegel wird eine Vorhersage des Störpegels erhalten. Alternativ können die Streckendämpfungen zwischen allen Basisstationen gemessen werden wenn das System installiert ist und gespeichert innerhalb der Netzdatenbank. Diese Daten können periodisch aktualisiert werden wenn sich Eigenschaften des Gebietes verändern.
  • Ein Beispiel für Störvorhersage wird nun beschrieben unter Bezugnahme auf 9. Darin ist die Mobilstation A in der Nähe der Basisstation A und wünscht, einen Ruf über einen Kanal K an die Basisstation A zu veranlassen. Das Netz überprüft die Gegend um die Basisstation A auf andere Basisstationen, die den Kanal K verwenden. Es findet drei Basisstation L, M und N. In den meisten Fällen werden diese Basisstationen nicht normal abgefragt von einer Mobilstation, die in der Nähe der Basisstation A angeordnet ist, da sie fern angeordnet sind. (Die Mobilstation fragt üblicherweise nahe angeordnete Basisstationen wie z. B. B bis einschließlich G ab). Es ist bekannt, dass die Basisstationen L, M und N eine Sendeleistung auf dem Kanal K von 0 dBm benutzen, 10 dBm bzw. 15 dBm. In unserer Notation ist dies PTX(L, K) = 0 dBm, PTX(M, K) = 10 dBm und PTX(N, K) = 15 dBm.
  • Diese Werte werden an den Basisstations-Controller der Basisstation A gesendet zusammen mit dem Ort der Basisstationen L, M und N. Das Netz kennt a priori den Abstand zwischen der Basisstation A und den Basisstationen L, M und N. Zusätzlich kann das Netz Zusatzinformationen über das Gebiet zwischen der Basisstation A und den anderen Basisstationen haben (z. B. Berge, Hügel, hohe Gebäude). Aus dieser Information kann die Streckendämpfung zwischen der Basisstation A und den störenden Basisstationen bestimmt werden. Obwohl der Ort der Mobilstation nicht exakt bekannt ist (es sei denn das System enthält ein Lokalisierungsmerkmal, das den Ort der Mobilstation innerhalb der Zelle bestimmen kann), kann, falls der Abstand groß ist, sicher angenommen werden, dass die Streckendämpfungen von den störenden Basisstationen zur Mobilstation nicht zu sehr abweichen von den Streckendämpfungen zur Basisstation A.
  • Alternativ kann eine sogenannte Bake verwendet werden, von der diese Streckendämpfungen unmittelbar erhalten werden können. Aus der Gesamtzahl der verfügbaren Sprachkanäle kann ein Kanal zur Verwendung als Funkleitstrahl ausgewählt werden. Das bedeutet, eine spezielle Frequenz kann ausgewählt werden, um sequentiell von verschieden entfernten Basisstationen gesendet zu werden. Um die Streckendämpfung zwischen einer gegebenen Mobilstation und einer entfernten Basisstation zu erhalten, kann eine Mobilstation instruiert werden, eine Bakenfrequenz abzufragen. Jede Basisstation kann wiederum Information rundsenden, die die spezielle Basisstation identifiziert und ihren Leistungspegel auf dieser Frequenz. Die Mobilstation kann die RSSI dieses Signals messen und die Identifikationsinformation demodulieren entsprechen wohlbekannter Verfahren. Das Bestimmen der Streckendämpfung kann dann erhalten werden wie oben beschrieben. Tatsächlich kann die Mobilstation einfach unverarbeitete RSSI-Daten zum Basisstations-Controller zurückschicken. Da nur eine Basisstation den Funkleitstrahl zu einer Zeit senden würde, können die unverarbeiteten RSSI-Daten zu einer individuellen Basisstation korreliert werden durch das Netz.
  • Angenommen, dass die Streckendämpfungen (vorhergesagt oder gemessen) von Basisstation L, M und N zur Mobilstation 160 dB, 155 dB bzw. 170 dB sind. Noch einmal unsere Notation zum Ausdrücken der Streckendämpfung zwischen der Mobilstation und der Basisstation J verwendend haben wir: PL(L) = 160 dB, PL(M) = 155 dB und PL(N) = 170 dB. Unter Verwendung der bekannten Sendeleistungen der Basisstationen L, M und N (d. h. PTX(L, K) = 0 dBm, PTX(M, K) = 10 dBm und PTX(N, K) = 15 dBm) und der Streckendämpfungen werden die vorhergesagten RSSIs, die in der Mobilstation erhalten werden berechnet als: IDOWN(J, K) = PTX(J, K) – PL (J)
  • Diese Gleichung mit den für dieses Beispiel ausgewählten Werten verwendet, ist die Störung für jede Basisstation: IDOWN (L, K) – 0 dBm – 160 dB = –160 dBm IDOWN (M, K) – 10 dBm – 155 dB = –145 dBm IDOWN (N, K) – 15 dBm – 170 dB = –155 dBm
  • Die gesamte vorhergesagte Störung IDOWN(K) auf Kanal K resultiert aus der Addition dieser Werte, die etwa –144,5 dBm beträgt. Beachte, dass die Leistungen addiert werden müssen, da die Spannungen unkorreliert sind. Das vorhergesagte IDOWN(K) kann dann verwendet werden wie oben beschrieben. Auf diese Weise können die Störungen vorhergesagt werden sobald die Mobilstation, bedingt durch das Signalformat oder beschränkte Abfragefähigkeit nicht in der Lage ist, diese Werte direkt zu messen.
  • In allen soweit präsentierten Ausgestaltungsformen wurde angenommen, dass die APC den Leistungspegel auf jedem Kanal individuell steuert. Nicht alle Systeme stellen diese Möglichkeit zur Verfügung. Beispielsweise ist dies in dem IS-54B-System nur wahr für den Uplink: Die Mobilstation sendet nur in ihrem eigenen Schlitz auf ihrem eigenen Träger und kann frei ihren Leistungspegel einstellen. Dies ist nicht der Fall bei einem Downlink. Wegen des Fehlens von Sperrzeiten im Signalisierungsformat kann die Leistung nicht zwischen Schlitzen hoch- oder runterfahren. Daher verwenden alle Schlitze mit gemeinsamem Träger denselben Leistungspegel im Downlink. Wie wir vorher gesehen haben ist das selbst wahr, wenn ein Schlitz im Ruhezustand ist. Nur wenn alle drei Zeitschlitze im Ruhezustand sind, kann die Basisstation die Sendeleistung auf diesem Kanal abschalten. Es ist auch klar, dass zum Vermeiden von Leistungsverschwendung (und zum Reduzieren der Gesamtstörung) Schlitze im Ruhezustand auf aktiven Trägern vermieden werden sollten. Das bedeutet, dass das Zuordnungsschema versuchen sollte, die Anzahl von Rufen auf so wenig Kanälen wie möglich zu maximieren. Dieses sogenannte Zeitschlitzpacken ist wünschenswert in IS-54B und kann Teil des Zuteilungsprozesses sein, wobei die Priorität zuerst dem Platzieren von Rufen auf die aktiven Träger mit Schlitzen im Ruhezustand vergeben werden kann.
  • Ein Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung für ein System mit Downlink-Sendeleistungseinschränkungen wie oben beschrieben, wird nun diskutiert. Um den Träger von seinen einzelnen Schlitzen zu unterscheiden (ein Kanal ist gebildet aus einer Trägerfrequenz und einem Zeitschlitz), werden wir die Trägerzahl durch F wiedergeben und die Schlitzzahl durch TS. Die automatische Leistungssteuerung in der Abwärtsstreckenverbindung wird für dieses Ausführungsbeispiel angenommen als lediglich beschränkt auf Variationen der Trägerleistung angenommen. Wenn angenommen wird, dass die Leistung gesteuert wird in Bezug auf den Benutzer mit dem niedrigsten C/I werden alle anderen Benutzer, die denselben Träger benutzen, dann eine übermäßige Qualität in der Abwärtsstreckenverbindung haben (d. h. eine bessere C/I als erforderlich). Um die Sendeleistung zu minimieren sollte der Zuordnungsprozess auch Schlitze derart organisieren, dass die Mobilstationen, die eine ähnliche PBS,req benötigen, auf demselben Träger platziert werden.
  • Die Akquisitionsphase ist dieselbe wie zuvor. Die Streckendämpfungswerte werden von den Messungen in der Mobilstation erhalten und die Downlink-Störung IDOWN(F) ist entweder gemessen oder vorhergesagt. Beachte, dass im Downlink die Störpegel auf allen Schlitzen, die ein Träger F gemeinsam benutzen, dieselben sind. In der zuvor entwickelten Notation: IDOWN(F, TS1) = IDOWN(F, TS2) = IDOWN(F, TS3) = IDOWN(F)
  • Dann kann die benötigte Basisstationssendeleistung PBS,req(J,F) der Basisstation J des Trägers F berechnet werden unter Verwendung der Gleichung (2) die nachstehend wiederholt wird mit der Variablen K ersetzt durch F. PBS,req(J, F) = (C/I)0 + PL(J) + IDOWN(F) dB (3)
  • Es werden nur solche Basisstationen J berücksichtigt, die in der Messliste sind und nur solche Träger F werden berücksichtigt, die mindestens einen Zeitschlitz im Ruhezustand haben.
  • Der Prozess für den Downlink betrachtet zuerst die Träger, die bereits aktiv sind aber mindestens einen Schlitz im Ruhezustand haben. Diese Träger senden derzeit mit einer Sendeleistung PBS die gesteuert wird durch den Benutzer mit dem niedrigsten C/I. In Übereinstimmung mit diesem Ausführungsbeispiel der Erfindung sind alle Träger, die alle Schlitze im Ruhezustand haben, inaktiv und werden gleichzeitig angesehen als aktive Träger mit offenen Schlitzen. Der Träger, der momentan verwendet wird, sollte eingeschlossen werden. Er wird als inaktiv markiert, wenn nur ein Schlitz belegt ist (d. h. von dem betrachteten Benutzer) oder ansonsten aktiv markiert (dann teilen X andere Benutzer diesen Träger) mit X Schlitzen belegt, nicht den betrachtenden Benutzer einschließend. Der ACAP-Prozess berechnet daraufhin den Unterschied dP zwischen der benötigten Leistung PBS,req und der tatsächlichen Sendeleistung PBS auf den aktiven Trägern: dP(J, F) = PBS,req(J, F) – PBS(J, F)
  • Aus dieser Information werden drei geordnete Listen generiert: Eine für Kanäle mit einem offenen Schlitz, eine für Kanäle mit zwei offenen Schlitzen und eine für inaktive Träger. Für jede Liste sortiert der Prozess die dP-Werte vom stärksten zum schwächsten (positiv zu negativst). Daraufhin prüft der Prozess die dP-Werte jeder Liste getrennt zuerst beginnend mit dem stärksten (dem positivsten) bis dP zum erstenmal negativ wird (d. h. dP < 0) oder das letzte Element in der Liste erreicht ist (wenn alle dP > 0). Die PBS,req für jede der drei Listen entsprechend dem ersten negativen dP-Wert oder dem kleinsten positiven dP-Wert werden hierdurch erhalten. Die entsprechenden Träger sind optimal in dem Sinne, dass ihre derzeitigen Sendeleistungen gerade ausreichend sind (größtes dP < 0) oder den kleinsten Betrag der Erhöhung benötigen (kleinstes dP < 0), um die C/I-Erfordernisse des betrachteten Benutzers zu erfüllen. Die PBS,req-Werte der drei Listen werden identifiziert als PBS,req(2), PBS,req(1), PBS,req(0) für Kanäle mit einem freien Schlitz, zwei freien Schlitzen bzw. drei freien Schlitzen. Beachte, dass die Nomenklatur sich auf die Anzahl der belegten anstatt auf die der offenen Schlitze bezieht.
  • Diese drei Werte werden dann verglichen in Bezug auf den absoluten Leistungspegel und die Belegung.
  • Obwohl allgemein vorgezogen wird, einen Träger mit so viel wie möglich belegten Schlitzen zuzuordnen, wird dies nicht auftreten, wenn dies zu Sendeleistungspegeln in der Nähe des Maximums führt. Um die Bestimmung durchzuführen sind Hysteresewerte eingerichtet. Speziell ist Hys2,1 die benötigte Differenz in dB zwischen der Auswahl zum Zuordnen der Mobilstation zu einem Träger mit einem belegten Schlitz und einem Träger mit zwei belegten Schlitzen. Hys1,0 ist dann in ähnlicher Weise die benötigte Differenz, auch in dB, zwischen dem Auswählen zum Zuordnen der Mobilstation zu einem Träger mit einem belegten Schlitz und einem inaktiven Träger (d. h. null belegte Schlitze) und Hys2,0 ist die benötigte Differenz in dB zwischen dem Auswählen zum Zuordnen der Mobilstation zu einem Träger mit zwei belegten Schlitzen und einem inaktiven Träger. Der Träger mit einem freien Schlitz wird ausgewählt, wenn beide folgenden Gleichungen mit Hys2,1 kleiner als Hys2,0 wahr sind: PBS,req(2) < PBS,req(1) + Hys2,1und PBS,req(2) < PBS,req(0) + Hys2,0
  • Andernfalls wird der Träger mit zwei freien Schlitzen ausgewählt, vorausgesetzt dass: PBS,req(1) < PBS,req(0) + Hys1,0
  • Wenn die Auswahlkriteria noch nicht erfüllt sind, wird der Träger mit der niedrigsten erforderlichen Sendeleistung ausgewählt.
  • Wie dem Vorstehenden zu entnehmen, gilt je größer der Hysteresewert, je größer die Schlitzpackung. Es kann auch beobachtet werden, dass es einen Kompromiss gibt zwischen Maximierung der Schlitzpackung und dem Auswählen des Kanals mit der niedrigst erforderlichen Sendeleistung. Gemäß einem Ausführungsbeispiel ist Hys2,1 gleich 3 dB, Hys2,0 ist gleich 9 dB und Hys1,0 ist gleich 6 dB. Mit anderen Worten, um einen inaktiven Träger zu aktivieren, muss die erforderliche Sendeleistung mindestens 6 dB niedriger sein als die erforderliche auf einem aktiven Träger mit zwei Schlitzen im Ruhezustand und mindestens 9 dB niedriger als die erforderliche auf einem aktiven Träger mit einem Schlitz im Ruhezustand. Ähnlich wird ein aktiver Träger mit einem Schlitz im Ruhezustand bevorzugt vor einem aktiven Träger mit zwei Schlitzen im Ruhezustand wenn der erstere nicht einen Leistungspegel benötigt, der mehr als 3 dB von dem für einen Träger mit zwei Schlitzen im Ruhezustand ist. Beachte, dass diese Werte zum Zwecke der Darlegung angegeben werden und nicht beschränkend gemeint sind.
  • In der Abwärtsstreckenverbindung sind für dieses beispielhafte System die C/I-Verhältnisse aller Schlitze, die einen gemeinsamen Träger teilen dieselben, daher ist es unerheblich, welcher Schlitz ausgewählt würde wenn mehr als einer im Ruhezustand ist. Daher könnte eine zufällige Auswahl getroffen werden oder die Auswahl kann bestimmt werden durch die Aufwärtsstreckenverbindungseigenschaften wie als nächstes beschrieben.
  • Noch einmal, die ausgewählte Basisstation ist nicht notwendigerweise die mit der niedrigsten Streckendämpfung (d. h. die vorgeblich nächste) da eine andere Basisstation mit höherer Streckendämpfung (d. h. die vorgeblich weiter entfernter) bessere Schlitzpackungsmöglichkeiten eröffnet. In der obigen Beschreibung war zum Zwecke der Darlegung die Anzahl der Zeitschlitze in dem TDMA-Rahmen als drei ausgewählt. Fachleute werden beobachten, dass die vorliegende Erfindung leicht ausgedehnt werden kann auf andere TDMA-Systeme, die mehr als drei (oder weniger als drei) Schlitze verwenden. Beispielsweise wird es eine äquivalente Anzahl von geordneten Listen und Zeitschlitzen geben.
  • Ein Ausführungsbeispiel des ACAPC-Prozesses für die Aufwärtsstreckenverbindung ist wie folgt: Da die Mobilstation nur in ihrem eigenen Zeitschlitz sendet und das Senden in den anderen Schlitzen herunterfährt, werden die Schwierigkeiten beim Bestimmen der Störung, die bei der Abwärtsstreckenverbindung gefunden worden sind, nicht bei der Aufwärtsstreckenverbindung erfahren. Zusätzlich bestimmt die Mobilstation selbst die automatische Leistungssteuerung auf der Aufwärtsstreckenverbindung. Daher ist die Aufwärtsstreckenverbindungs-C/I üblicherweise besser als die der Abwärtsstreckenverbindung und die Systemleistungsfähigkeit wird durch den Downlink limitiert. Wenn Uplink und Downlink unabhängig gewählt werden können, kann der beste Uplink gefunden werden in der Verwendung der Gleichungen (1), die nachstehend wiederholt wird, wobei IUP(J, K) ersetzt wird durch IUP(J, F, TS) und durch Auswählen der Kanal/Basisstation/Schlitzkombination, die die niedrigste PBS,req(J, F, TS) liefert. PBS,req(J, F, TS) = (C/I)0 + PL(J) + IUP(J, F, TS) dB (4)
  • Wenn Uplink- und Downlink-Kanäle gepaart sind (z. B. mit 45 MHz-Versatz) sollte der Uplink die Basisstation/Trägerkombination (J, K) annehmen, die bei dem Downlink-Prozess gefunden worden ist, der oben beschrieben worden ist, da dies die beste Kombination für den Downlink ist der die Leistungsfähigkeit begrenzt). Wenn mehr als ein Zeitschlitz im Ruhezustand vorliegt in dieser Basisstations/Trägerkombination kann der Uplink nun optimiert werden durch Auswählen des Zeitschlitzes, der die beste Uplink-Leistungsfähigkeit mit dem niedrigsten PMS,req(J, F, TS) liefert. Ausführungsbeispiele einer Mobileinheit und einer Basisstation, in denen das vorangegangene beispielhafte Kanalzuordnungsschema implementiert werden kann, werden nun beschrieben zusammen mit den 10 bzw. 11.
  • In 10 hat die Mobilstation 900 eine Antenne 902. Ein Sender 904 ist verbunden mit der Antenne 902 und wird gesteuert von einer Sendersteuereinheit 906, die unter anderen Funktionen befähigt ist, Kanalzuordnung in Verbindung mit der Steuerlogik 916 zu bewirken. Der Sender ist auch mit einer Signalverarbeitungseinheit 908 verbunden. Ein Empfänger 910 ist auch verbunden mit der Antenne und wird verwendet im Zeitmultiplex gemeinsam mit dem Sender 904. Der Empfänger 910 ist auch verbunden mit der Signalverarbeitungseinheit 908. Funkausrüstung für Modulations-, Demodulations- und Entzerrungszwecke ist in den Blöcken 904 und 910 eingeschlossen. Die Signalverarbeitungseinheit 908 schließt beispielsweise eine Schaltung für Kanalcodierung, Kanaldecodierung und Signalverarbeitung kommender und gehender Sprache ein. Die Signalverarbeitungseinheit 908 ist auch verbunden mit einem Mikrofon und Lautsprecher im Block 914 und mit der Steuerlogik 916. Die Steuerlogik 916 ist wiederum verbunden mit der Sendersteuereinheit 906 und mit einem Ein/Ausgabeblock 918, der die Ein/Ausgangssignale von einer Tastatur (nicht dargestellt) zu einer Anzeige 919 verarbeitet.
  • 11 ist ein Blockdiagramm zum Zeigen einer beispielhaften Basisstation. Obwohl das Blockdiagramm der 11 ein Einzelsystem zeigt, wird Fachleuten leicht klar werden, dass die in 11 gezeigte Hardware auch verteilt über mehrere Einheiten sein kann, beispielsweise über eine Basisstation und einen Basisstations-Controller.
  • Die Basisstation, auf die allgemein Bezug genommen wird durch das Bezugszeichen 1000, hat drei Antennen von denen zwei 1002 und 1004 für Empfangssignale verwendet werden wohingegen nur eine Antenne 1006 für Sendesignale verwendet wird. Ein Sender 1008 ist verbunden mit der Antenne 1006 und wird gesteuert von einer Sendersteuereinheit 1010. Der Sender 1008 ist auch verbunden mit der Signalverarbeitungseinheit 1012. Ein Empfänger 1014 ist auch verbunden mit den Antennen 1002 und 1004 und der Signalverarbeitungseinheit 1012. Die Funkausrüstung für Modulations- Demodulations- und Entzerrungszwecke ist enthalten in den Blöcken 1008 und 1014. Die Signalverarbeitungseinheit 1012 sorgt für Kanalcodierung und -decodierung und Sprachverarbeitung in kommender und gehender Richtung. Die Signalverarbeitungseinheit 1012 ist auch verbunden mit dem Pulscodemodulationsverbindungsadapterblock 1016 bzw. PCM-Adapter und mit der Steuerlogik 1018. Die Steuerlogik 1018 ist wiederum verbunden mit der Sendersteuereinheit 1010.
  • 12 ist ein Blockdiagramm, das einen Abschnitt eines beispielhaften Basisstations-Controllers darstellt, der die ACAPC-Routine entsprechend der vorliegenden Erfindung behandelt. Die CPU 1100 wird die Messdaten empfangen, eine Mittelwertbildung durchführen, geordnete Listen erstellen und die anderen oben in Bezug auf Zuordnung von Kanälen beschriebenen Entscheidungen durchführen. Der Speicher 1101 kann zusätzlich zum Speichern momentaner Kanalzuordnungsbelegungen eine Datenbank enthalten, die Informationen bezüglich der geografischen Eigenschaften des umgebenden Gebietes enthält, die verwendet werden können zum Erstellen von Vorhersagen. Alternativ könnte eine solche Datenbank in dem MTSO angeordnet sein. Die Ein/Ausgabeeinheit 1102 kann diesen Basisstations-Controller mit anderen Basisstations-Controllern, der MTSO und der Basisstation verbinden, die er steuert.
  • Fachleute werden einsehen, dass die vorangegangenen beispielhaften Mobil- und Basisstationsbeschreibungen einfach dazu gedacht sind, Vorrichtungen zu erläutern, die verwendet werden können zum Implementieren der Kanalzuordnungsschemata gemäß der vorliegenden Erfindung und dass irgendeine andere Art von Basisstation oder Mobilstation verwendet werden kann.
  • Beispielsweise können auch solche Systeme verwendet werden, die in den US-Patenten mit den Nrn. 5,230,082 mit dem Titel "Method and Apparatus for Enhancing Signaling Reliability in a Cellular Mobile Telephone System" von Ghisler et. Al. und 5,109,528 mit dem Titel "Handover Method for a Mobile Radio System" von Uddenfeldt verwendet werden.
  • Die oben beschriebenen beispielhaften Ausführungsformen sind eher dazu gedacht, die vorliegende Erfindung in jeder Hinsicht zu erläutern, als diese einzuschränken. Demnach ist die vorliegende Erfindung mit vielen von Fachleuten aus der hier enthaltenen Beschreibung herleitbaren Variationen detaillierter Implementierungen möglich. All jene Variationen und Modifikationen werden demnach als im durch die folgenden Ansprüche definierten Schutzbereich der vorliegenden Erfindung liegend betrachtet.

Claims (8)

  1. Ein Verfahren zum Zuordnen von Downlink-Funkkanälen bzw. Abwärtsstreckenverbindungs-Funkkanälen in einem Funkkommunikationssystem, umfassend die Schritte: (a) Messen (611), in einer Mobilstation, einer RSSI von Steuersignalen, übertragen von mindestens einer Basisstation; (b) Bestimmen (621) eines Pfadverlusts zwischen der Mobilstation und der mindestens einen Basisstation unter Verwendung der RSSI-Messungen; (c) Vorhersagen (612) einer RSSI von Interferenzsignalen, die ausgestrahlt werden von der mindestens einen Basisstation auf jedem einer Vielzahl von verfügbaren Verkehrskanälen; gekennzeichnet durch (d) Bestimmen (622) einer Sendeleistung, die benötigt wird von jeder der mindestens einen Basisstation zum Produzieren, bei der Mobilstation, eines Signals auf jedem der Vielzahl von verfügbaren Verkehrskanälen mit einer Signalstärke, die einen vorbestimmten Pegel hat über einem entsprechenden RSSI-Interferenzpegel, gemessen auf diesem Verkehrskanal, wobei der Pfadverlust in Betracht gezogen wird; und (e) Zuordnen eines Kanals, basierend auf den bestimmten Sendeleistungen durch Zuordnen des Kanals mit der minimal benötigten Sendeleistung.
  2. Ein Verfahren zum Zuordnen von Downlink-Funkkanälen bzw. Abwärtsstreckenverbindungs-Funkkanälen in einem TDMA-Funkkommunikationssystem, umfassend die Schritte: (a) Messen (611), in einer Mobilstation, einer RSSI der Steuersignale, übertragen von einer ersten Basisstation; (b) Bestimmen (621) eines Pfadverlusts zwischen der Mobilstation und der ersten Basisstation unter Verwendung der RSSI-Messungen; (c) Vorhersagen (612) einer RSSI von Interferenzsignalen, die ausgestrahlt werden von einer zweiten Basisstation auf einer Vielzahl von verfügbaren Funkkanälen; gekennzeichnet durch (d) Bestimmen (622) einer Sendeleistung, auf jedem Träger mit einem Schlitz offen, die benötigt wird für jede Basisstation zum Produzieren, bei der Mobilstation, eines Signals auf der Vielzahl von verfügbaren Verkehrskanälen mit einer Signalstärke, die einen vorbestimmten Pegel hat über einem entsprechenden Interferenzpegel, gemessen auf diesem Verkehrskanal; (e) Bestimmen (622) einer Sendeleistung, auf jedem Träger mit zwei Schlitzen offen, die benötigt wird für jede Basisstation zum Produzieren, bei der Mobilstation, eines Signals auf der Vielzahl von verfügbaren Verkehrskanälen mit einer Signalstärke, die einen vorbestimmten Pegel hat über dem Interferenzpegel, gemessen auf diesem Verkehrskanal; (f) Bestimmen einer Sendeleistung, auf jedem freien Träger, der benötigt wird für jede Basisstation zum Produzieren, bei der Mobilstation, eines Signals auf der Vielzahl der verfügbaren Verkehrskanäle mit einer Stärke, die einen vorbestimmten Pegel über einem entsprechenden Interferenzpegel, gemessen auf diesem Verkehrskanal, hat; und (g) Zuordnen eines Kanals, basierend auf den bestimmten Sendeleistungen, wobei der Schritt ferner umfasst (g1) Anordnen in Listen, geordnet, basierend auf erhöhenden Sendeleistungen, der Sendeleistungen auf diesen Trägern mit einem Schlitz offen, der Sendeleistungen auf diesen Trägern mit zwei Schlitzen offen, und der Sendeleistungen auf freien Trägern; (g2) Vergleichen der Listen mit einem gegenwärtig übertragenen Leistungspegel der ersten Basisstation zum Finden eines Trägers mit einem Schlitz offen, der weniger Leistung benötigt als der gegenwärtig übertragene Leistungspegel auf diesem Träger; (g3) Vergleichen der Listen mit dem gegenwärtig übertragenen Leistungspegel der ersten Basisstation zum Finden eines Trägers mit zwei Schlitzen offen, der weniger Leistung benötigt als der gegenwärtige übertragene Leistungspegel; und (g4) Vergleichen der Listen mit dem gegenwärtig übertragenen Leistungspegel der ersten Basisstation zum Finden eines freien Trägers, der den geringsten Betrag an übertragener Leistung benötigt.
  3. Das Verfahren nach Anspruch 2, wobei der Zuordnungsschritt ferner die folgenden Schritte umfasst: Zuordnen des ersten vorbestimmten Pegels eines Wertes, der geringer ist als der von dem zweiten vorbestimmten Pegel.
  4. Das Verfahren nach Anspruch 2, wobei der Schritt eines Zuordnens ferner die folgenden Schritte umfasst: (a) Anordnen in Listen, geordnet, basierend auf sich erhöhender Sendeleistung der Sendeleistungen auf diesen Trägern mit einem Schlitz offen, der Sendeleistungen auf diesen Trägern mit zwei Schlitzen offen, und der Sendeleistung auf den freien Trägern; (b) Vergleichen der Listen mit einem gegenwärtig übertragenen Leistungspegel von der ersten Basisstation zum Finden eines Trägers mit zwei Schlitzen offen, der weniger Leistung benötigt als der gegenwärtig übertragene Leistungspegel; (c) Finden eines freien Trägers, der den geringsten Betrag bzw. geringste Menge an Sendeleistung benötigt; und (d) Auswählen des Trägers mit zwei Schlitzen offen, der weniger Leistung benötigt als der erste freie Kanal plus einem ersten vorbestimmten Leistungspegel.
  5. Ein Funkkommunikationssystem, umfassend: eine Einrichtung (906, 908), angeordnet in einer Mobilstation, zum Messen einer RSSI von Steuersignalen, übertragen von mindestens einer Basisstation; eine Einrichtung (1100) zum Bestimmen eines Pfadverlusts zwischen der Mobilstation und der mindestens einen unter Verwendung der RSSI-Messungen; eine Einrichtung (906, 908) zum Vorhersagen einer RSSI von Interferenzsignalen, die von der mindestens einen Basisstation ausgestrahlt werden auf jedem einer Vielzahl von verfügbaren Verkehrskanälen; gekennzeichnet durch eine Einrichtung (1010) zum Bestimmen einer Sendeleistung, die benötigt wird für jede der mindestens einen Basisstationen zum Produzieren, bei der Mobilstation, eines Signals auf jedem der Vielzahl von verfügbaren Verkehrskanälen mit einer Signalstärke, die einen vorbestimmten Pegel hat über einem entsprechenden RSSI-Interferenzpegel, gemessen auf diesem Verkehrskanal, wobei der Pfadverlust in Betracht gezogen wird; und eine Einrichtung (1010) zum Zuordnen eines Kanals, basierend auf den bestimmten Sendeleistungen durch Zuordnen des Kanals mit der minimal benötigten Sendeleistung.
  6. Ein TDMA-Kommunikationssystem, umfassend: eine Einrichtung (906, 908), angeordnet in einer Mobilstation, zum Messen einer RSSI der Steuersignale, übertragen von einer ersten Basisstation; eine Einrichtung (1100) zum Bestimmen eines Pfadverlusts zwischen der Mobilstation und der ersten Basisstation unter Verwendung der RSSI-Messungen; eine Einrichtung (906, 908) zum Vorhersagen einer RSSI der Interferenzsignale, die von einer zweiten Basisstation ausgestrahlt werden auf einer Vielzahl von verfügbaren Verkehrskanälen; gekennzeichnet durch eine Einrichtung (1010) zum Bestimmen einer Sendeleistung, auf jedem Träger mit einem Schlitz offen, die benötigt wird für jede Basisstation zum Produzieren, bei der Mobilstation, eines Signals auf der Vielzahl der verfügbaren Verkehrskanäle mit einer Signalstärke, die einen vorbestimmten Pegel hat über einem entsprechenden Interferenzpegel, gemessen auf diesem Verkehrskanal; eine Einrichtung (1010) zum Bestimmen einer Sendeleistung, auf jedem Träger mit zwei Schlitzen offen, die benötigt wird für jede Basisstation zum Produzieren, bei der Mobilstation, eines Signals auf der Vielzahl von verfügbaren Verkehrskanälen mit einer Signalstärke, die einen vorbestimmten Pegel hat über dem Interferenzpegel, gemessen auf diesem Verkehrskanal; eine Einrichtung (1010) zum Bestimmen einer Sendeleistung, auf jedem freien Träger, benötigt für jede Basisstation zum Produzieren, bei der Mobilstation, eines Signals auf der Vielzahl der verfügbaren Verkehrskanäle mit einer Stärke, die einen vorbestimmten Pegel hat über einem entsprechenden Interferenzpegel, gemessen auf diesem Verkehrskanal; und eine Einrichtung zum Zuordnen eines Kanals, basierend auf den bestimmten Sendeleistungen, wobei die Einrichtung ferner umfasst eine Einrichtung zum Anordnen in Listen, geordnet, basierend auf sich erhöhenden Sendeleistungen, der Sendeleistungen auf diesen Trägern mit einem Schlitz offen, der Sendeleistungen auf diesen Trägern mit zwei Schlitzen offen, und der Sendeleistungen auf freien Trägern; eine Einrichtung zum Vergleichen der Listen mit einem gegenwärtig übertragenen Leistungspegel auf der ersten Basisstation zum Finden eines Trägers mit einem Schlitz offen, der weniger Leistung benötigt als der gegenwärtig übertragene Leistungspegel auf dem Träger; eine Einrichtung zum Vergleichen der Listen mit dem gegenwärtig übertragenen Leistungspegel der ersten Basisstation zum Finden eines Trägers mit zwei Schlitzen offen, der weniger Leistung als der gegenwärtige übertragene Leistungspegel benötigt; und eine Einrichtung zum Vergleichen der Listen mit dem gegenwärtig übertragenen Leistungspegel der ersten Basisstation zum Finden eines freien Trägers, der die geringste Menge an übertragener Leistung benötigt.
  7. Das System nach Anspruch 6, wobei die Auswahleinrichtung ferner umfasst: eine Einrichtung zum Bereitstellen des ersten vorbestimmten Pegels mit einem Wert, der geringer ist als ein Wert des zweiten vorbestimmten Pegels.
  8. Das Verfahren nach Anspruch 6, wobei die Zuordneeinrichtung ferner umfasst: eine Einrichtung zum Anordnen in Listen, geordnet, basierend auf sich erhöhender Sendeleistung, der Sendeleistungen auf diesen Trägern mit einem Schlitz offen, der Sendeleistung auf diesen Trägern mit zwei Schlitzen offen, und der Sendeleistung auf den freien Trägern; eine Einrichtung zum Vergleichen der Listen mit einem gegenwärtig übertragenen Leistungspegel der ersten Basisstation zum Finden eines Trägers mit zwei Schlitzen offen, der weniger Leistung benötigt als der gegenwärtig übertragene Leistungspegel; ein Einrichtung zum Finden eines freien Trägers, der den geringsten Betrag an Sendeleistung benötigt; und eine Einrichtung zum Auswählen des Trägers mit zwei Schlitzen offen, der weniger Leistung benötigt als der erste freie Kanal plus einem ersten vorbestimmten Leistungspegel.
DE69535671T 1994-03-07 1995-03-06 Verfahren und System zur Kanalvergabe unter Verwendung von Leistungsregelung und Mobil-Unterstützten Weiterreichen-Messungen Expired - Lifetime DE69535671T2 (de)

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US08/207,032 US5491837A (en) 1994-03-07 1994-03-07 Method and system for channel allocation using power control and mobile-assisted handover measurements
US207032 1994-03-07

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DE69535671D1 DE69535671D1 (de) 2008-01-31
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