DE69530752T2 - System und Verfahren der Identifizierung zur Verwendung im Felde der digitalen Röntgenphotographie - Google Patents

System und Verfahren der Identifizierung zur Verwendung im Felde der digitalen Röntgenphotographie Download PDF

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Description

  • GEBIET DER TECHNIK
  • Die vorliegende Erfindung betrifft das Gebiet digitaler Radiologie. Die Erfindung betrifft insbesondere ein Identifizierungssystem und ein Identifizierungsverfahren zur Verwendung in Verbindung mit einem digitalen Radiologiesystem, wobei ein Röntgenbild, das auf einem fotostimulierbaren Leuchtstoffschirm gespeichert ist, ausgelesen und in ein Bildsignal umgewandelt wird.
  • STAND DER TECHNIK
  • Auf dem Gebiet digitaler Radiologie ist eine große Vielfalt an Bilderfassungstechnologien entwickelt worden, die eine digitale Darstellung eines Durchstrahlungsbildes wiedergeben.
  • Bei einer dieser Technologien wird ein Durchstrahlungsbild, beispielsweise ein Röntgenbild eines Gegenstandes, auf einem Schirm gespeichert, der einen fotostimulierbaren Leuchtstoff umfasst, wie einen der Leuchtstoffe, die in der Europäischen Patentanmeldung 503 702, veröffentlicht am 16.09.92, beschrieben sind.
  • An einer Auslesestation wird das gespeicherte Durchstrahlungsbild durch zeilenweises Abtasten des Schirmes mit stimulierender Strahlung, wie z. B. Laserlicht geeigneter Wellenlänge, gelesen, wobei das Licht erfasst wird, das nach der Stimulierung ausgesendet wird, und wobei das ausgesendete Licht in eine digitale Signaldarstellung umgewandelt wird, die unterschiedlichen Arten von Bildverarbeitungstechniken unterzogen werden kann.
  • Das Vorlagen- oder optimierte Bild kann dann zu einem Hardcopy-Aufnahmegerät zur Reproduktion des Bildes auf die Foliengröße und das Layout nach Wahl des Radiologen übertragen werden und/oder es kann auf einem Bildschirm zur Wiedergabe verwendet werden.
  • Nach dem Auslesen wird das Restbild, das auf dem fotostimulierbaren Leuchtstoffschirm verblieben ist, gelöscht, so dass der Schirm wieder für Belichtung verfügbar ist.
  • So wie bei herkömmlicher Radiologie muss das Röntgenbild einem Patienten zugeordnet werden.
  • Ferner müssen sowohl Einstellparameter für die Komponenten des Auslesegerätes als auch Parameter, die während der Bildverarbeitung verwendet werden, einem Röntgenbild zugeordnet werden. Gewöhnlicherweise werden die Einstellungen für die Auslesevorrichtung und die Verarbeitungsparameter bestimmt, indem einem Röntgenbild ein Kennzeichen der durchgeführten Untersuchungsart zugeordnet wird. Ein einzigartiger Satz an Ausleseeinstellungen und Verarbeitungsparametern ist mit dieser Untersuchungsart verbunden. Dieser Satz wird definiert und im Voraus (in der Auslesevorrichtung) gespeichert.
  • In der Europäischen Patentanmeldung EP-A-0 610 603 ist beispielsweise ein fotostimulierbares Leuchtstoff-Radiologiesystem beschrieben. Der Leuchtstoff wird in einer Kassette transportiert, die mit einem elektrisch löschbaren programmierbaren Festwertspeicher (Electrically Erasable Programmable Read Only Memory, EEPROM) versehen ist. Bei einer Identifizierungsstation wurden unterschiedliche Arten von Daten, beispielsweise Patientenidentifizierungsdaten und Daten bezüglich der Belichtung und/oder der Signalverarbeitung, so wie Verarbeitungsparameter, in den EEPROM geschrieben.
  • Das zurzeit verwendete Identifizierungssystem für Patienten und Untersuchungsarten funktioniert wie folgt.
  • Ein unbelichteter fotostimulierbarer Leuchtstoffschirm wird in einer Kassette transportiert, die mit einem EEPROM versehen ist, der an einer festen Stelle auf der Kassette eine Anzahl an elektrischen Anschlüssen für Stromversorgung und Schreib-/Leseübertragung von Identifizierungsdaten aufweist.
  • Der Radiologe oder die Bedienungsperson führt eine Röntgenbelichtung eines Leuchtstoffschirmes in einer Kassette durch und transportiert die belichtete Kassette zu einer Identifizierungsstation.
  • Die Identifizierungsdaten des Patienten werden in ein Identifizierungsprogramm eingegeben, das an der Identifizierungsstation läuft. Dies kann manuell durch Eingeben der Daten in einen Personal Computer des Identifizierungssystems erfolgen.
  • Als Alternative, in dem Fall, wenn die Identifizierungsstation mit einem Krankenhausinformationssystem (HIS, hospital information system) oder einem Radiologieinformationssystem (RIS, radiology information system) verbunden ist, können die Identifizierungsdaten automatisch eingegeben werden. Sie können mittels einer Datei bekannten Formats wiederaufgerufen werden, die über eine Computerverbindung übertragen wird, wie in der Europäischen Patentanmeldung EP-A-674 187 beschrieben worden ist.
  • Ein Kennzeichen der Untersuchungsart wird manuell in die Identifizierungsstation durch Auswählen einer speziellen Untersuchungsart (und -Unterart) aus einem hierarchisch eingeblendeten Menu eingegeben.
  • Dann werden die Patientenidentifizierungsdaten und das Kennzeichen der Untersuchungsart durch Mittel geeigneter Hardware, die mit dem Personal Computer der Identifizierungsstation verbunden sind, in den EEPROM auf der belichteten Kassette geschrieben. Weitere Einzelheiten über dieses Verfahren als auch das Aussehen der Kassette sind in US 4,960,994 beschrieben.
  • Die belichtete und identifizierte Kassette wird dann einer Auslesestation zugeführt, die mit Mitteln zum Auslesen der in dem EEPROM gespeicherten Daten und zum Speichern dieser Daten in einem zentralen Speicher und mit Mitteln zum Lesen des Röntgenbildes versehen ist, das auf dem fotostimulierbaren Leuchtstoffschirm gespeichert ist.
  • Die aus dem EEPROM ausgelesene Untersuchungsart steuert die Auswahl sowohl entsprechender Parameter für das Einstellen der Ausleseelektroniken als auch für die an dem ausgelesenen Bild durchzuführende Bildverarbeitung. Diese Parameter wurden im Voraus in einer Nachschlagetabelle in dem Speicher der Auslesevorrichtung im Anschluss an einen kundenspezifisch angepassten Vorgang gespeichert, wie in der Europäischen Patentanmeldung EP-A-679 909 beschrieben worden ist. Als Nächstes werden variable Inhalte des EEPROM gelöscht, wohingegen feste Inhalte behalten oder aktualisiert werden.
  • Das Bild auf dem Schirm wird ausgelesen und der Verarbeitung unterzogen, wobei die Ausleseeinstellungen und die Verarbeitungsparameter, die der identifizierten Untersuchungsart entsprechen, berücksichtigt werden.
  • Die Patientenidentifizierungsinformationen werden ferner in der Reproduktionsvorrichtung verwendet, wenn ein Identifizierungsfenster auf den Abzug des Röntgenbildes gedruckt wird.
  • Eine andere Art Identifizierungssystem ist in US-5,264,684, erteilt am 23. November 1993, offenbart worden. Das offenbarte Identifizierungssystem beruht auf der Verwendung von eindimensionalen Strichcodes zum Identifizieren des Patienten, der Untersuchungsart und der Kassette, und auf der Verwendung eines an der Kassette befestigten, nicht flüchtigen Kontaktdatenspeichers, um erfasste Strichcodes zu speichern.
  • Ein Patient wird mit einem einzigartigen Strichcode auf einer Patientenkarte oder alternativ auf einem Armband um das Handgelenk versehen.
  • Die Untersuchungs- und Belichtungsbedingungen sind auf einer separaten Karte als Strichcodesätze aufgelistet, von denen die zutreffenden mittels eines in der Hand gehaltenen Strichcodelesers abgetastet werden. Der in der Hand gehaltene Strichcodeleser ist mit einem Speichertastkopf ausgestattet, mittels welchem die Strichcodeschlüssel auf den Kontaktdatenspeicher übertragen werden, der auf der Kassette vorgesehen ist, die den fotostimulierbaren Leuchtstoffschirm transportiert.
  • In dieser Offenbarung wird die Identifizierung unterschiedlicher Gegenstände mittels eindimensionaler Strichcodes durchgeführt. Das System ist nicht zweckdienlich, wenn ein Krankenhaus keine Strichcodes zur Identifizierung dieser Gegenstände verwendet.
  • Ferner sind die offenbarten Strichcodes eindimensionale Strichcodes. Diese Codes haben eine begrenzte Speicherkapazität, die zum Speichern eines Kennbegriffs ausreichend ist, der sich beispielsweise auf eine Adresse, um Informationen aus einer Nachschlagetabelle aufzurufen, oder auf ein Dateisystem bezieht, in dem detailliertere Informationen aufgerufen werden können. Ihre Speicherkapazität ist jedoch zum Speichern vollständiger Identifizierungsdaten nicht ausreichend.
  • Die Identifizierung einer Untersuchungsart wird durch Lesen eines Strichcodes aus einer Reihe von Strichcodes durchgeführt, die auf einer Karte abgedruckt sind. Eine derartige Betriebsweise ist nicht flexibel. Das Hinzufügen oder Verändern einer Untersuchungsart erfordert, dass eine neue Karte produziert wird, oder erfordert zumindest, dass die Karte angepasst wird.
  • Strichcodekarten können verloren gehen und unterliegen Abnutzung.
  • Strichcodes sind im Allgemeinen WORM-Vorrichtungen (write once – read many; einmal beschreibbar – mehrmals lesbar) und können nicht zum Aktualisieren von Informationen verwendet werden. Die Fähigkeit, Informationen zu aktualisieren, ist ein sehr ansprechendes Leistungsmerkmal, weil es die Speicherung von untersuchungsspezifischen Informationen zur Vorgeschichte zusammen mit Patientenidentifizierungsdaten zur Verfügung stellen würde.
  • AUFGABEN DER ERFINDUNG
  • Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren und ein System zum Identifizieren eines Röntgenbildes zur Verfügung zu stellen, das auf einem fotostimulierbaren Leuchtstoffschirm gespeichert ist.
  • Es ist eine weitere Aufgabe, ein Identifizierungssystem zur Verfügung zu stellen, das vielseitig ist und mit unterschiedlichen Patientenidentifizierungsoptionen, die in unterschiedlichen Krankenhäusern verfügbar sind, angewendet werden kann.
  • Es ist eine weitere Aufgabe der Erfindung, ein solches System zur Verfügung zu stellen, welches das Aktualisieren von gespeicherten Daten ermöglicht.
  • Weitere Aufgaben werden aus der nachfolgenden Beschreibung deutlich werden.
  • KURZDARSTELLUNG DER ERFINDUNG
  • Die Aufgaben der vorliegenden Erfindung werden durch ein Identifizierungsverfahren und -system für fotostimulierbares Leuchtstoff-Röntgen erreicht, wie in den Ansprüchen dargelegt.
  • Kassette
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung wird ein fotostimulierbarer Leuchtstoffschirm in einer Kassette transportiert, die mit einem Hochfrequenzschild versehen ist (das entweder ständig an der Kassette vorhanden ist oder an der Kassette befestigt werden kann), wobei Daten, wie Patientenidentifizierungsdaten, Daten bezüglich der Untersuchungsart und Daten bezüglich eines Bestimmungsorttyps gespeichert werden.
  • Ein Hochfrequenzschild (nachfolgend mit HF-Schild bezeichnet) funktioniert auf der Grundlage von Datenübertragung mittels Hochfrequenzen, die durch eine Schreib-/Lesegerät-Antenne ausgesendet werden, die z. B. an einen Personal Computer oder ein Schreib-/Leseterminal (Read/Write terminal, häufig mit „R/W terminal" bezeichnet) angeschlossen ist.
  • Die Schreib-/Lesespule des Schreib-/Lesegerätes erzeugt durch magnetische Induktion eine konstante Feldstärke, die ausreichend ist, um die Schaltungsanordnung des Schildes und den Speicher des Schildes zu versorgen, und außerdem, um einen Systemtakt auf dem Schild zu erzeugen.
  • HF-Schilder sind in Kreditkartenform, Ausweisform, in separatem Edelstahlgehäuse oder in Kunststoff gegossen als robuste Ausführung erhältlich.
  • Wie schon erwähnt, besteht das Hochfrequenzschild, auf welches die Patientenidentifizierungsdaten und Identifizierungsdaten der Untersuchungsart durch das Schreib-/Leseterminal geschrieben werden, in einer Ausführungsform aus dem Hochfrequenzschild, das auf der Kassette zur Verfügung gestellt ist, die einen fotostimulierbaren Leuchtstoffschirm transportiert.
  • In einer anderen Ausführungsform werden diese Daten auf ein Hochfrequenzschild geschrieben, das an der Kassette angebracht und davon abgenommen werden kann. In diesem Fall muss die Kassette mit Mitteln versehen werden, an denen das Hochfrequenzschild angebracht werden kann.
  • Anschließend folgt ein spezielles Beispiel derartiger Befestigungsmittel, die speziell zur Befestigung von zwei Hochfrequenzschildern konstruiert wurden.
  • Eine mechanische Anordnung zum Befestigen von Hochfrequenzschildern umfasst zwei Öffnungen, um zwei identische, zylinderförmige HF-Schilder aufzunehmen, wovon eines in seiner Anordnung durch Schraubgewinde an seiner Umhüllung (Gehäuse) befestigt ist und als Hauptdatenträger dient, auf welchen Daten durch das tragbare Schreib-/Lesegerät geschrieben werden.
  • Der andere Teil der dualen Anordnung wird verwendet, um ein HF-Schild zu halten, das auf einer Kreditkarte angebracht ist. Dieses HF-Schild kann einfach durch Schnellverschlussmittel eingesetzt werden, wie Bajonettverschluss, oder alternativ durch eine Halterung einer Magnetkarte auf einer magnetischen Anordnung.
  • Wenn eine spezielle Ausführungsform der Kurzoption verwendet wird, wobei kein Schreib-/Leseterminal verwendet wird und wobei Patientenidentifizierungsdaten direkt auf ein HF-Schild in Kreditkartenform geschrieben werden (diese Kurzoption wird später in der Beschreibung in weiteren Einzelheiten beschrieben), kann das Haupt-HF-Schild entfernt werden, um Lese-/Schreibmehrdeutigkeit zu vermeiden, oder es kann alternativ eingesetzt bleiben, vorausgesetzt, dass die Karte, welche das zweite HF-Schild hält, als magnetische Abschirmung funktioniert, um das Lesen/Schreiben des Dauer-HF-Schildes zu verhindern.
  • In einer alternativen Anordnung wird mehrdeutige Identifizierung, die dem induktiven Betrieb der HF-Technologie zu Eigen ist, durch Bereitstellen der Kassette mit einem HF-Schilderblock mit nur einer Öffnung vollständig vermieden, die entweder ein mit Schraubgewinde angebrachtes Dauer-HF-Schild hält oder Platz für ein geringfügig kleineres HF-Schild zur Verfügung stellt, das an einer Magnetkarte angebracht ist, die magnetisch an dem Block befestigt ist.
  • Die beschriebenen Befestigungsmittel sind nur Beispiele. Es ist offensichtlich, dass alternative Befestigungsmittel möglich sind.
  • Die Kassette ist ferner aus leichter Legierung hergestellt, die als magnetische Abschirmung dient, um ein unbeabsichtigtes Lesen/Schreiben von HF-Schildern auf andere Kassetten in der Nähe zu vermeiden.
  • Die Stelle des HF-Schildes oder die Stelle der Mittel, um ein HF-Schild an der Kassette zu befestigen, ist vorzugsweise für alle Kassetten unabhängig von ihrem Format dieselbe, so dass, wenn eine Kassette in ein Auslesegerät eingeführt wird, das Auslesen der Informationen von dem Schild immer möglich ist.
  • Dies kann beispielsweise dadurch erzielt werden, dass die Stelle des HF-Schildes oder der Befestigungsmittel um eine gegebene Entfernung von einem vorbestimmten Referenzpunkt, wie z. B. der Mittellinie der Kassette, beabstandet ist.
  • Mittel zum Identifizieren eines Patienten
  • Die Mittel zum Identifizieren eines Patienten sind in der ersten Ausführungsform ein zweidimensionaler Strichcode.
  • Eine derartige zweidimensionale Strichcodeidentifizierung kann beispielsweise wie folgt durchgeführt werden. Die Identifizierungsdaten eines Patienten werden auf einem Personal Computer in der Verwaltungsstelle eines Krankenhauses eingegeben. Dann wird ein Etikett, beispielsweise ein selbstklebendes Etikett, mittels eines Strichcodedruckers produziert, wobei das Etikett eine zweidimensionale Strichcodedarstellung der Identifizierungsdaten des Patienten enthält.
  • Wenn die Identifizierungsdaten des Patienten schon auf irgendeiner Art Datenbanksystem, wie zum Beispiel einem Krankenhausinformationssystem (HIS) oder Radiologieinformationssystem (RIS), verfügbar sind, ist es offensichtlich, dass die Identifizierungsdaten nicht noch einmal eingegeben werden müssen und dass eine zweidimensionale Strichcodedarstellung durch Weiterleiten der schon verfügbaren Patientendaten über eine Netzwerkverbindung zu einem Strichcodedrucker, der mit dem Netzwerk verbunden ist, oder mit einem PC oder einer Arbeitsstation verbunden ist, produziert werden kann.
  • Wann immer im Folgenden ein Radiologieinformationssystem (RIS) erwähnt wird, wird vorausgesetzt, dass die Erklärung genauso gut für ein Krankenhausinformationssystem (HIS) gilt.
  • Weitere Einzelheiten über zweidimensionale Strichcodes und ihre Speicherkapazität sind in dem IEEE Computermagazin, Juni 1992, Seite 18, „Information Encoding with Two-Dimensional Bar Codes" (Informationskodierung mit zweidimensionalen Strichcodes), veröffentlicht worden.
  • Ein geeigneter zweidimensionaler Strichcode ist der PDF417-Code. Dieser Code ermöglicht Kodierung von ungefähr 100 Zeichen auf einem Quadratzentimeter, fast 2000 alphanumerische Zeichen können in einem Symbol gespeichert werden, er ist einfach herzustellen und kann so verschlüsselt werden, dass die Informationen für nicht autorisierte Personen nicht lesbar sind, und kann verschlüsselt werden, um höhere Speicherfähigkeit zu erzielen (wie zum Beispiel Lempel-Zif-Welch-Kodierung). Drucker zum Produzieren derartiger Strichcodes werden von zahlreichen Herstellern produziert.
  • Die Ausführungsform, in der die Identifizierung durch Drucken von Identifizierungsdaten in Form eines zweidimensionalen Strichcodes durchgeführt wird, ist vorteilhaft, weil sie kostengünstig ist und die Möglichkeit bietet, alle Patientendaten vollständig zu kodieren, ohne die Notwendigkeit eines krankenhausweiten Computernetzwerkes.
  • Diese Ausführungsform erfordert immer noch, dass zu irgendeinem Zeitpunkt Identifizierungsdaten manuell in das System eingegeben werden (wenn kein Netzwerk verfügbar ist) oder mittels RIS-Verbindung zu dem anfordernden PC oder der Arbeitsstation aufgerufen werden. Die Identifizierung kann jedoch an der Anmeldung des Krankenhauses durchgeführt werden, einer Stelle, wo Identifizierung Bestandteil der Arbeit ist, und muss nicht an einer dafür vorgesehenen Identifizierungsstation in dem Röntgenraum durchgeführt werden, wo Identifizierung herkömmlicherweise durch eine Bedienungsperson der Belichtungseinheit anstatt durch eine Sekretärin erfolgt.
  • Die zweidimensionale Strichcodeidentifizierung bildet eine übertragbare Datendatei, und ihr Format ist praktischerweise dasjenige, das in dem RIS-System für Datenaustausch verwendet wird. Ein akzeptiertes Format für Austausch medizinischer Daten ist der ACR-NEMA-Standard. Dieses Format wird vorzugsweise beibehalten, um Kompatibilität sicherzustellen.
  • In einer anderen Ausführungsform umfassen die Mittel zum Identifizieren eines Patienten eine Siliziumidentifizierungsvorrichtung, wie zum Beispiel einen Kontakt datenspeicher oder ein HF-Schild oder einen EEPROM (elektrisch löschbarer programmierbarer Festwertspeicher).
  • Der Betrieb eines Kontaktdatenspeichers beruht auf Datenübertragung von einem Schreib-/Lesetastkopf auf die Vorrichtung durch physischen Kontakt des Tastkopfes und des Speichers.
  • Kontaktdatenspeichervorrichtungen sind in der Broschüre mit dem Titel „Touch The Future" (Berühre die Zukunft) beschrieben, verlegt von Dallas Semiconductor, Dallas, Texas, USA. In dieser Broschüre ist eine derartige Speichervorrichtung gezeigt, die an einem Krankenhausidentifizierungsarmband des Patienten und außerdem an einem Ausweis der Krankenschwester befestigt ist.
  • Es ist außerdem in dem vorstehend identifizierten Patent US-5,264,684 vorgeschlagen worden, diese Art Speichervorrichtung als eine Identifizierungsvorrichtung zu verwenden, die auf einer Kassette zum Transportieren eines fotostimulierbaren Leuchtstoffschirmes vorgesehen ist.
  • Ein Hochfrequenzschild (auch HF-Transponder oder HF-Schild genannt) funktioniert auf der Basis berührungsloser Datenübertragung von einem Schreib-/Lesegerät zu dem HF-Schild, wie schon zuvor beschrieben worden ist.
  • Die Verwendung dieser so genannten Siliziumvorrichtungen ist dahingehend vorteilhaft, dass diese Vorrichtungen überschrieben oder aktualisiert werden können, wobei ältere Daten unverändert bleiben. Dieses Merkmal kann verwendet werden, um stufenweise alle Untersuchungen zu speichern, die an einem Patienten vorgenommen wurden, so dass die Krankenhausverwaltung das Schild auslesen kann, um die Untersuchungsgeschichte des Patienten wieder aufzurufen.
  • Die Siliziumidentifizierungsvorrichtungen können wieder verwendet werden, sie können typischerweise 100.000 Mal überschrieben werden. Sie unterliegen keinem Verschleiß.
  • Siliziumidentifizierungsvorrichtungen weisen eine einzigartige Herstelleridentifizierungsnummer auf, so dass eine derartige auf einer Kassette vorgesehene Vorrichtung die Kassette einzigartig identifiziert.
  • Schreib-/Leseterminal
  • Schreib-/Leseterminals, wie in dem System gemäß der vorliegenden Erfindung verwendet, sind auf dem Markt erhältlich. Diese Vorrichtungen müssen (1) in der Lage sein, Informationen von mindestens einer Art von Datenträger, der Patientenidentifizierungsdaten trägt, zu erfassen, und (2) in der Lage sein, die erfassten Daten auf ein Hochfrequenzschild zu übertragen, insbesondere entweder auf ein Hochfrequenzschild, das an einer Kassette vorgesehen ist, die einen fotostimulierbaren Leuchtstoffschirm transportiert, oder auf ein Hochfrequenzschild, das an der Kassette befestigt werden kann. In der letzten Ausführungsform ist das Hochfrequenzschild vorzugsweise in Form einer Kreditkarte implementiert.
  • Es wird vorgezogen, dass die Vorrichtung programmiert werden kann, so dass sie ein Programm ablaufen lassen kann, das eine hierarchische Organisationsstruktur von Radiologennamen und Untersuchungsarten, die durch einen Radiologen ausgewählt werden, anzeigt, und zwar so, dass nach Auswahl einer speziellen Untersuchungsart durch eine Bedienungsperson diese Untersuchungsart in eine Datei geschrieben werden kann, die in dem Schreib-/Lesegerät gespeichert wird. Eine graphische Benutzerschnittstelle und/oder Berührungstasten bieten benutzerfreundliche Bedienung für diese Art Anwendung.
  • Das Schreib-/Leseterminal ist kundenspezifisch angepasst und mittels radiologiespezifischer Datendateien konfiguriert. In diesen Dateien sind Parametersätze gespeichert, um eine Untersuchungsart mit Parametern für Folienlayout und Bildverarbeitung und mit einem Bestimmungsgerät zu verbinden, zu dem das digitalisierte Bild nach Abschluss des Digitalisierungsprozesses hingeschickt wird. Die kundenspezifische Anpassungs- und Konfigurationssoftware, die gebraucht wird, um diese radiologiespezifischen Dateien zu produzieren, kann entweder auf dem tragbaren Schreib-/Leseterminal selbst oder auf einem Insel-PC laufen, wobei in diesem letzteren Fall die daraus resultierenden Datensätze später auf das tragbare Schreib-/Lesegerät mittels serieller Kommunikationsverbindung herunter geladen werden. Kundenspezifische Anpassung und Konfiguration eines tragbaren Schreib-/Lesegerätes stellen eine Verbesserung eines Verfahrens für kundenspezifische Anpassung und Konfiguration für ein digitales Speicherleuchtstoff-Radiologiesystem dar, das in der unveröffentlichten Europäischen Patentanmeldung 94201183.4 offenbart ist.
  • Es ist ferner vorteilhaft, dass das Schreib-/Lesegerät Mittel zum Anzeigen einer Anzahl an Bestimmungsorttypen umfasst, zu welchen ein ausgelesenes Bild (verarbeitet oder unverarbeitet) übertragen werden kann, um einen speziellen der angezeigten Bestimmungsorttypen auszuwählen und um einen ausgewählten Bestimmungsorttyp zu speichern.
  • Alle auswählbaren Bestimmungsorte sind dem Schreib-/Leseterminal nach dem zuvor erwähnten Konfigurationsprozess bekannt und können entweder Hardwaregeräte wie ein Folienlaserdrucker, der mit dem Digitalisiergerät verbunden ist oder in einem Computernetzwerk gemeinsam genutzt wird, eine Begutachtungsstation für medizinische Vorsorge und Diagnose, eine Archivierungsstation, oder eine Softwarekopie in der Form einer binären Datei auf einer Diskette einer lokalen oder entfernten Arbeitsstation sein. Die angegebenen Bestimmungsorte sind nicht eingeschränkt und umfassen jegliche Vorrichtung, die durch aktuelle Kommunikationstechnologie, wie LAN oder WAN, digitale, zellulare, drahtlose Datenübertragungsverbindung, Satellitenverbindung, Internetverbindung oder optische Verbindung, erreichbar ist und unterstützt wird. Der gewählte Bestimmungsorttyp wird zusammen mit Patientendaten, Bildverarbeitungsmenu, Layouteinstellungen auf ein HF-Schild auf der Kassette zur anschließenden Verwendung durch das Digitalisiergerät geschrieben.
  • Zur Vereinfachung der Bedienung in einer Krankenhausumgebung ist es ferner vorteilhaft, dass das Lese-/Schreibterminal ein leichtgewichtiges, tragbares Gerät ist.
  • Das Schreib-/Leseterminal muss in der Lage sein, Daten von mindestens einem Mittel zum Identifizieren eines Patienten zu lesen. Vorzugsweise ist das Gerät jedoch in der Lage, Daten von einer Anzahl von Datenträgern (wie später aufgezählt) zu lesen.
  • Es ist vorteilhaft, dass das Schreib-/Leseterminal ferner in der Lage ist, Daten auf eine bidirektionale und drahtlose Weise mittels HF-Übertragung mit einem Host-Computer auszutauschen, der als ein RIS/HIS-Server für alle tragbaren Schreib-/Leseterminals dient, die als RIS/HIS-Clients funktionieren und zu dem Zeitpunkt in der Röntgenabteilung betrieben werden. Dies ermöglicht unter anderem, das Krankenhaus- (oder Radiologieinformationssystem) zu aktualisieren.
  • Die Verfügbarkeit einer derartigen drahtlosen, standortbegrenzten Verbindung ist nachstehend mit existierenden, kommerziell erhältlichen Erweiterungsmodulen für tragbare Computergeräte veranschaulicht. Ein drahtloser RIS-Verbindungsanschluss bietet der Bedienungsperson die Gelegenheit, eine Liste aller Patienten aufzurufen, die in dem RIS gespeichert sind, und diese Liste auf dem Bildschirm anzeigen zu lassen und ferner in dem Prozess des Identifizierens des Patienten mit einer Kassette einen von ihnen auszuwählen. Die bidirektionale Verbindung ermöglicht ferner, die Informationen über die an dem Patienten vorgenommene Untersuchungsart der RIS-Datenbank zurückzusenden.
  • Alle durch die RIS-Verbindung dementsprechend aufgerufenen Patientendaten, plus Untersuchungsart-Bildverarbeitungsmenu und Layouteinstellungen, plus Bestimmungsorttyp werden dann durch das Schreib-/Lesegerät auf das HF-Schild auf der Kassette übertragen.
  • Ein betriebsfähiges drahtloses RIS-System ermöglicht somit, dass die Notwendigkeit zur Patientenidentifizierung auf irgendeinem physischen Datenträger (Mittel zum Identifizieren von Patienten) entfällt.
  • Das System gemäß der Erfindung umfasst dann
    • – eine Kassette zum Transportieren eines fotostimulierbaren Leuchtstoffschirmes, wobei die Kassette mit einem Hochfrequenzschild versehen ist oder mit Befestigungsmitteln versehen ist, an welchen ein Hochfrequenzschild befestigt werden kann,
    • – ein Schreib-/Leseterminal mit Mitteln, um Hochfrequenzübertragung von Daten zu und von einem Host zur Verfügung zu stellen, der als Server in einem Krankenhausinformationssystem (HIS) dient, mit Mitteln, um Daten zu erfassen, die eine Untersuchungsart identifizieren, und um die erfassten Daten auf ein Hochfrequenzschild zu schreiben,
    • – ein Gerät, um ein Röntgenbild zu lesen, das auf einem fotostimulierbaren Leuchtstoffschirm gespeichert ist, und um Daten zu lesen, die durch ein Hochfrequenzschild gespeichert werden, das an der Kassette vorgesehen oder daran befestigt ist, und um ein Bild zu verarbeiten, das von einem Schirm entsprechend den Daten gelesen wird, die von dem Hochfrequenzschild gelesen werden.
  • Ein Beispiel eines geeigneten Schreib-/Lesegerätes ist der PSION HC Dos Handheld Computer (PSION HC ist ein Markenzeichen der Firma PSION UK PLC, England). Dieses Gerät umfasst einen F8680A Chips & Technology-Prozessor, der bei 7,68 Mhz mit einer Leistungsfähigkeitsbewertung, die im Vergleich einem 8086 bei 40 Mhz entspricht, der unter einem DOS-Betriebssystem auf einem Flash-EPROM läuft, arbeitet. Es umfasst einen internen RAM-Speicher. Es gibt unterschiedliche Typen dieses Erfassungsgerätes, die unterschiedliche Speicherkapazitäten aufweisen. Es enthält ferner eine oder mehrere wechselbare Festkörperdisketten (SSD, Solid State Disks) für Anwendungsprogramme/Datenspeicherung und weist optionalen RAM oder Flash-SSDs auf. Das Erfassungsgerät weist ferner einen reflektierenden LCD-Schirm und eine alphanumerische Tastatur auf. Das Gerät kann offline auf irgendeinem IBM-kompatiblen PC unter Verwendung eines Kreuzkompilierers, Entwicklungswerkzeugen und einer Code-Ladeverbindung programmiert werden. Der LCD-Schirm ermöglicht eine gefensterte graphische Benutzerschnittstelle.
  • Die Vorrichtung weist interne Erweiterungsschlitze auf, die eine Reihe von Peripheriegeräten unterstützen, wie Strichcodeabtaster, HF-Transponder-Schreib-/Lesesystem, HF-Datenkommunikationsverbindung, serielle/parallele Kommunikationen, Drucker.
  • Die Vorrichtung kann sogar durch zwei der vorstehenden Erweiterungen erweitert werden, die an der Ober- und Unterseite des Gerätes angebracht werden können. Für autonomen Betrieb wird es durch aufladbare Batterien versorgt, wobei schnelle Aufladung durch ein Craddle-System verfügbar ist. Die Vorrichtung weist ferner Fähigkeiten zur Kommunikation mit Rechnersystemen über einen RS 232-Anschluss, ein Modem oder eine Hochgeschwindigkeitsschnittstelle auf. Externe Kommunikation ist ferner mittels eines Desktops oder einem wandmontierten Craddle möglich.
  • Das Terminal weist eine Software-gesteuerte graphische, benutzerfreundliche Schnittstelle auf. Anwendungen, die unterschiedliche Schrifttypen, Ikonen, Symbole verwenden, können entwickelt werden; es können sogar Diagramme, Karten und Illustrationen angezeigt werden.
  • Die Verwendung dieses Terminals ist für verschiedene Anwendungen, wie automatische Lagerkontrolle, automatische Eingangskontrolle und Kontobelastungen, beschrieben worden. Die Verwendung von Geräten der vorstehend erwähnten Art für die Kombination von Patientenidentifizierung und zugeordneter Untersuchungsartidentifizierung in einer digitalen Radiologieumgebung und insbesondere in Verbindung mit einem digitalen Radiologiesystem, wobei ein Röntgenbild eines Patienten auf einem fotostimulierbaren Leuchtstoffschirm gespeichert wird, der in einer Kassette transportiert wird, die mit einem HF-Schild versehen ist, oder Mittel aufweist, um ein HF-Schild daran zu befestigen, ist in vorbekannten Offenbarungen noch nicht vorgeschlagen worden.
  • Vorrichtungen sind verfügbar, um eine drahtlose HF-Kommunikationsverbindung mit einem Hostgerät, wie einem PSION HC R400/800, zur Verfügung zu stellen.
  • Ein anderes Beispiel ist das tragbare Stiftterminal PPT von Symbol Technologies Inc., das gleichwertige Rechnerleistungsfähigkeit aufweist (F8680A-Prozessor, 14-MHz-Takt, 1-MB-Flash-EPROM, 1-MB-RAM-Standard), unter DOS-Betriebssystem und CIC PenDOS als Benutzerschnittstelle mittels Stift läuft und eine reflektierende LCD-Anzeige mit 600 × 200-Pixel-CGA-Auflösung mit Schreibnadel aufweist.
  • Die Kommunikationseinrichtungen sind durch serielle RS 232-Schnittstelle, Auflageschnittstelle und drahtloses Hochleistungs-LAN-Verbindungsmodul ähnlich.
  • Das Strichcodelaserabtastgerät PDF 1000 von Symbol Technologies Inc., New York, kann an irgendeines dieser programmierbaren, tragbaren Geräte angeschlossen werden, ermöglicht das Abtasten von zweidimensionalen Strichcodes, weist einen einzelnen oder dualen Anschluss als serielle Schnittstelle mittels RS 232-Verbindung auf und erlaubt Kommunikation mit einer breiten Palette an Personal Computern und Terminals.
  • Die zweidimensionale Symbolik PDF 417 und alle bedeutenden eindimensionalen Symboliken (UPC-E, EAN-8, EAN-13, UPC-A, Code 39 7-Bit-ASCII, Code 128, Zwei-aus-Fünf-Code, Codabar) können gelesen werden.
  • Auslesegerät
  • Ein Auslesegerät zum Lesen eines Durchstrahlungsbildes, das auf einem fotostimulierbaren Leuchtstoffschirm gespeichert ist, umfasst im Zusammenhang mit dieser Erfindung Mittel, um die Informationen von dem HF-Schild auf der Kassette zu lesen (wobei das HF-Schild festgelegt ist oder in einer Kreditkartenform an der Kassette befestigt werden kann), zusätzlich zu Mitteln, um das auf dem fotostimulierbaren Leuchtstoffschirm gespeicherte Bild zu lesen.
  • Die Mittel zum Lesen der in dem HF-Schild gespeicherten Daten sind ein Schreib-/Leseantennentastkopf und Einstellungselektroniken.
  • Die physische Anordnung des Schildes ist derart, dass seine Entfernung zu der Vorderkante der Kassette parallel zu der schnellen Abtastrichtung und seine Entfernung zu der Mittellinie parallel zu der langsamen Abtastrichtung für alle Kassettenarten festgelegt ist, so dass keine mechanische Lageveränderung des Antennentastkopfes in Bezug auf die Kassette, unabhängig von ihren physischen Abmessungen, erforderlich ist.
  • Beim Eintritt der Kassette in die Zuführung der Auslesevorrichtung wird die Kassette in die so genannte langsame Abtastrichtung bewegt, und zu dem Zeitpunkt, wenn sie an dem Antennentastkopf vorbei geht, wird das Schild auf synchrone Weise ausgelesen. Eine Öffnung geeigneter Größe in dem Schlitten für langsame Kassettenabtastung ermöglicht Schreib-/Lesezugang mit einer fest angebrachten Antenne (ungefähr 10 cm Durchmesser), die in einer parallel zu der Kassettenebene verlaufenden Ebene liegt. Die Antennenleistung ist eingestellt, um verlässliches Schreiben/Lesen des HF-Schildes zu erzielen, wobei die festgelegte senkrechte Entfernung der Antennenebene zu der Kassettenebene gegeben ist. Typischerweise übersteigt die senkrechte Entfernung nicht 10 cm und liegt gut innerhalb des Schreib-/Lesebereiches von kommerziell erhältlichen Antenneneinstellungselektroniken.
  • Die zum Schreiben/Lesen des Schildes erforderliche Zeitdauer ist proportional der Speicherkapazität des Schildes, aber dauert bei kommerziell erhältlichen Schildern nicht länger als 1 Sek.
  • Die langsame Abtastzeitdauer dauert typischerweise 50 Sek., so dass nur ein Bruchteil von ihr gleichzeitig mit Schreiben/Lesen des Schildes belegt ist. Der Zuführungsschrank ist ferner mit elektromagnetischer Abschirmung versehen, um irgendwelche unerwünschten Störungen mit benachbarten Kassettenschildern in der Zuführung zu vermeiden.
  • Die Mittel zum Lesen des Röntgenbildes, das auf dem fotostimulierbaren Leuchtstoffschirm gespeichert ist, umfassen Mittel zum Erzeugen eines stimulierenden Lichtstrahles der geeigneten Wellenlänge, wie z. B. ein Laser, Mittel zum Ablenken des Stimulierungslichtes auf den Schirm, wie z. B. ein Galvanometer oder ein vieleckiger Spiegel, Mittel zum Erfassen von Licht, das durch den Schirm nach Stimulierung emittiert wird, um erfasstes Licht zu einer digitalen Signaldarstellung des Bildes umzuwandeln, beispielsweise ein Fotovervielfacher und ein Analog/Digitalwandler.
  • Das Auslesegerät umfasst ferner Mittel zum Speichern sowohl der Signaldarstellung des Röntgenbildes als auch der Einstellungsparameter für die Komponenten des Auslesegerätes (beispielsweise Fotovervielfacherspannung) und Bildverarbeitungsparameter, die bestimmten Untersuchungsarten zugeordnet sind.
  • Das Auslesegerät umfasst ferner noch Mittel zum Verarbeiten der Signaldarstellung eines Bildes unter Berücksichtigung von Verarbeitungsparametern, die einer Untersuchungsartauslesung von dem HF-Schild auf der Kassette und Auslesung von dem vorstehenden Speicher zugeordnet sind.
  • Identifizierungsvorgang
  • Der Identifizierungs-, Auslesungs- und Verarbeitungsvorgang ist wie folgt zusammengefasst:
    • – zuerst wird ein Patient identifiziert, indem seine Identifizierungsdaten auf Identifizierungsmittel (EEPROM, Kontaktdatenspeicher, HF-Schild, Strichcode oder Kommunikationsverbindung zu dem Radiologieinformationssystem (RIS) oder dem Krankenhausinformationssystem (HIS)) geschrieben werden,
    • – dann werden die Identifizierungsdaten mittels eines Schreib-/Lesegerätes von den Identifizierungsmitteln gelesen, und sie werden gespeichert,
    • – mittels des Schreib-/Lesegerätes wird eine Untersuchungsart ausgewählt und Daten, die mit der ausgewählten Untersuchungsart im Zusammenhang stehen, werden in dem Schreib-/Lesegerät gespeichert,
    • – die Patientenidentifizierungsdaten und die Identifizierungsdaten der Untersuchungsart werden auf ein HF-Schild geschrieben, das schon auf einer Kassette vorgesehen ist, die einen fotostimulierbaren Leuchtstoffschirm transportiert, oder auf ein HF-Schild, das an einer derartigen Kassette befestigt werden kann (wobei der Schirm entweder schon mit Röntgenstrahlen belichtet worden ist oder noch belichtet wird),
    • – nach der Belichtung wird die den fotostimulierbaren Leuchtstoffschirm transportierende Kassette in ein Auslesegerät eingeführt, wo das HF-Schild ausgelesen und das Bild auf dem Schirm gelesen wird.
  • In einer besonderen Ausführungsform wird außerdem ein Bestimmungsorttyp angezeigt, ausgewählt und mittels des Schreib-/Leseterminals gespeichert und auf das HF-Schild auf der Kassette geschrieben.
  • Das Auslesen des Bildes wird durch das Auslesegerät durchgeführt, dessen Komponenten (z. B. Fotovervielfacherspannung) gemäß Einstellungsparametern eingestellt sind, die der von dem HF-Schild gelesenen Untersuchungsart entsprechen.
  • Das Verarbeiten des Bildes, das von dem belichteten Schirm ausgelesen wurde, wird unter Verwendung von Verarbeitungsparametern durchgeführt, die der von dem HF-Schild ausgelesenen Untersuchungsart entsprechen.
  • Schließlich wird das verarbeitete Bild auf einem Bildschirm wiedergegeben oder einem Hardcopy-Aufzeichnungsgerät eingegeben, um ein sichtbares, optimiertes Röntgenbild zu produzieren. Dichtewerte, die in dem Hard- oder Softcopy-Bild erzeugt werden, werden durch die Werte der verarbeiteten Bildsignaldarstellung gesteuert.
  • Die Übertragung des verarbeiteten Bildes auf das Wiedergabegerät oder das Hardcopy-Aufzeichnungsgerät oder irgendeinen anderen Bestimmungsort ist in einer Ausführungsform durch Daten über Bestimmungsorttypen angezeigt, die auf das HF-Schild geschrieben werden.
  • Es wäre außerdem möglich, andere Daten auf das HF-Schild zu schreiben, wie Untersuchungsartdaten oder Daten, die einen Bestimmungsorttyp identifizieren.
  • In einer noch anderen Ausführungsform wird ein Schreib-/Leseterminal verwendet, das mit einer drahtlosen RIS-Verbindung versehen ist. Eine drahtlose RIS-Verbindung bietet Online-Zugang zu einer Datenbank aller zu der Zeit in dem Krankenhaus registrierten Patienten. Eine Liste der Patientennamen wird dann im Anschlussintervall aufgerufen und auf dem Bildschirm des Schreib-/Lesegerätes angezeigt, worauf eine Auswahl getroffen wird, oder es wird als Grundeinstellung angenommen, dass der letzte gewählte Patient der Nächste sein wird.
  • In diesem Betriebsmodus sind keine Patientenidentifizierungsmittel notwendig. Der restliche Betriebsablauf ist identisch zu demjenigen, der zuvor beschrieben wurde.
  • Die RIS-Verbindung funktioniert bidirektional. Dies bedeutet, dass die auf dem Schreib-/Leseterminal ausgewählte Untersuchungsart und andere relevante Informationen bezüglich der Untersuchung (Datum, Name des Radiologen, Abteilung, Folienart, ...) in der RIS-Datenbank aktualisiert werden können.
  • Die für eine drahtlose digitale Verbindung zwischen dem (in der Hand gehaltenen) Schreib-/Leseterminal und dem RIS-Server verantwortliche Hardware wird durch ein Erweiterungsmodul an dem tragbaren Gerät angeboten, das in direkter Kommunikation mit einem Sender/Empfänger an dem Netzwerk steht, mit welchem der RIS-Server verbunden ist.
  • Eine kostengünstige Alternative zu einer drahtlosen RIS-Verbindung wird durch eine aktuelle Technologie angeboten, die als Craddle bekannt ist. In diesem Fall wird das in der Hand gehaltene Schreib-/Leseterminal in Intervallen auf einen Craddle gelegt, der in einem kleinen Netzwerk von Craddles durch festverdrahtete, serielle Verbindungen (RS 232 ... 485 oder standardmäßige, kostengünstige Zweidrahtkabel, d. h. Telefonkabel) und dem RIS-Server verbunden ist. Während einer Abfolge von Identifizierungen werden alle mit RIS im Zusammenhang stehenden Informationen temporär auf der lokalen Festplatte des Computergerätes gespeichert. Sobald das in der Hand gehaltene Schreib-/Leseterminal auf den Craddle gelegt wird, werden die Daten sofort zu dem RIS-Server übertragen und aktualisieren die RIS-Datenbank.
  • Die mit der RIS-Datenbank festverdrahtete Verbindung wird in Situationen bevorzugt, in welchen eine drahtlose Verbindung schwierig zu implementieren ist, insbesondere in gefährlichen Umgebungen (z. B. elektromagnetischer Interferenz von Kernspinresonanz-Apparaten) oder wenn ein 100%iger Dauernetzwerkbetrieb obligatorisch ist.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • Bestimmte Aspekte der vorliegenden Erfindung als auch deren bevorzugte Ausführungsformen werden anhand der entsprechenden Zeichnungen erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine allgemeine Ansicht eines Systems, in welchem das Verfahren der vorliegenden Erfindung angewendet werden kann,
  • 2 eine detaillierte Ansicht eines Systems zum Lesen eines Bildes, das auf einem fotostimulierbaren Leuchtstoffschirm gespeichert ist,
  • 3 ein Beispiel eines zweidimensionalen Strichcodeetiketts, in welchem Patientenidentifizierungsdaten kodiert sind.
  • AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG
  • Ein vereinfachtes Diagramm eines Systems, in welchem die vorliegende Erfindung implementiert werden kann, ist in 1 gezeigt.
  • Zu dem Zeitpunkt, zu dem ein Patient in die Aufnahme des Krankenhauses eintritt, wurde ein Identifizierungsausweis für den Patienten erstellt.
  • Zu diesem Zweck wurden Patientenidentifizierungsdaten, wie z. B. der Name des Patienten, das Geburtsdatum, usw., in einen Personal Computer 4 oder eine (nicht dargestellte) Arbeitsstation eingegeben.
  • Für Patienten, die zum ersten Mal in dem Krankenhaus aufgenommen wurden, wurden die Identifizierungsdaten manuell eingegeben, für Patienten, die schon in der Datenbank des Krankenhauses bekannt waren, wurden die Daten aus dieser Datenbank aufgerufen.
  • Der Personal Computer (oder die Arbeitsstation) wurde mit einem Kontakttastkopf 5 versehen, der Datenübertragung von dem Personal Computer zu einem Kontaktdatenspeicher 12 ermöglicht.
  • In einer alternativen Ausführungsform wurde er mit einem Tastkopf 6 und entsprechender Einstellungselektronik 13 zum Übertragen von Daten auf ein HF-Schild versehen.
  • Als Alternative kann sich das Krankenhaus für eine Kodierung der Identifizierungsdaten des Patienten als zweidimensionales Strichcodeetikett 15 entscheiden. Zu diesem Zweck wäre der Personal Computer mit einer Verbindung 7 zu einem Strichcodedrucker 8 versehen worden.
  • Jedes dieser Identifizierungsmittel (Kontaktdatenspeicher, HF-Schild, Strichcodeetikett) kann an einem Krankenhausarmband oder an einer Identifizierungskarte befestigt werden.
  • In diesem speziellen Fall wurden Patientenidentifizierungsdaten auf ein Kontaktdatenspeichergerät übertragen. Dieses Kontaktdatenspeichergerät wurde an einem Krankenhausarmband befestigt.
  • In einer alternativen Ausführungsform wurden die Identifizierungsdaten des Patienten in einem zweidimensionalen Strichcodeformat kodiert, wie nachstehend erläutert.
  • Die verfügbaren Identifizierungsdaten wurden zunächst in eine Datei geschrieben, die ein spezielles Format aufweist. Dann wurde durch einen Umwandlungs- und Druckprozess ein zweidimensionaler Strichcode erzeugt.
  • Das Dateiformat besteht aus drei Feldern für jedes Datum, wobei jedes durch ein Komma abgetrennt ist und mit einem Eingabezeichen (ASCII 13 „\n") abschließt. Das erste der Felder gibt die hexadezimale ACR-NEMA-Gruppenzahl (vgl. Spalte mit Kopfzeile „Gr" in der nachstehend gezeigten Tabelle) an, das zweite Feld gibt die hexadezimale ACR-NEMA-Elementzahl (vgl. Spalte mit Kopfzeile „El" in der nachstehend gezeigten Tabelle) an. Das dritte Feld enthält das tatsächliche Datum in einer Standard ASCII-Zeichenfolge (vgl. Spalte mit Kopfzeile „Feld" in der nachstehend gezeigten Tabelle). Wenn Felder des zweidimensionalen Strichcodes ausgelassen werden, kann die Bedienungsperson sie hinzufügen. Wenn einige Felder zum Zeitpunkt der Identifizierung eine Modifizierung erfordern, kann die Bedienungsperson außerdem diese Felder modifizieren, nachdem der Code gelesen worden ist.
  • Ein Beispiel eines zweidimensionalen Strichcodes ist in 3 gezeigt, wobei die Modulhöhe 30 Tausendstelzoll, die Modulbreite 10 Tausendstelzoll und das Symbolseitenverhältnis 0,5 beträgt.
  • Die folgenden Felder werden unterstützt:
  • Figure 00250001
  • Figure 00260001
  • In dem Röntgenraum wurden zunächst die Identifizierungsdaten des Patienten durch einen tragbaren Schreib-/Leseterminal 9 des Typs PSION HC gelesen, der mit einem Tastkopf 10 zum Lesen der Kontaktdatenspeicher versehen war. Diese Identifizierungsdaten wurden in einer Datei in dem Schreib-/Lesegerät gespeichert.
  • Als Nächstes lief ein Programm auf dem Schreib-/Leseterminal, das eine Liste mit Namen von Radiologen anzeigt. Der Name des Radiologen, der die Untersuchung des Patienten angeordnet hat, wurde durch die Bedienungsperson ausgewählt. Nach der Auswahl des Namens des Radiologen wurde eine Liste mit Untersuchungsarten angezeigt, die alle zu dem medizinischen Spezialisierungsgebiet des ausgewählten Radiologen gehören. Aus dieser Liste wurde die spezielle Untersuchung, die ausgeführt werden sollte, ausgewählt und in dieselbe Datei übertragen, in der die Identifizierungsdaten des Patienten in dem Schreib-/Lesegerät gespeichert wurden.
  • Als Nächstes wurden diese Daten (Patientenidentifizierung und die damit verbundene Untersuchungsartidentifizierung) mittels eines HF-Tastkopfes 11 des Schreib-/Leseterminals 9 auf ein Hochfrequenzschild 3a übertragen, das an einer Kassette, die einen fotostimulierbaren Leuchtstoffschirm transportiert, vorgesehen war.
  • Dann wurde der Patient geröntgt 2 und das Röntgenbild wurde auf einem fotostimulierbaren Leuchtstoffschirm 3 gespeichert, der durch die identifizierte, mit einem Hochfrequenzschild 3a versehene Kassette transportiert wurde.
  • Die belichtete Kassette wurde dann in eine Auslesevorrichtung für Durchstrahlungsbilder 1 eingeführt, wo die in dem HF-Schild gespeicherten Informationen und das auf dem fotostimulierbaren Leuchtstoffschirm gespeicherte Bild ausgelesen wurden.
  • Ein Tastkopf war in dem Auslesegerät an einer Stelle positioniert, wo er in einer Position war, von der er HF-Schilder auf jeder der Kassetten, unabhängig von deren Format, lesen konnte, und übertrug die in dem HF-Schild auf der Kassette gespeicherten Informationen zu dem internen Speicher des Auslesegerätes.
  • Das gespeicherte Bild wurde durch Abtasten des Leuchtstoffschirmes mit stimulierenden Strahlen ausgelesen, wie in 2 gezeigt. Stimulierende Strahlen wurden durch einen Laser 20 emittiert, der Licht einer Wellenlänge emittierte, die an das Stimulierungsspektrum des verwendeten Leuchtstoffes angepasst war.
  • Die stimulierenden Strahlen wurden mittels galvanometrischer Ablenkungsmittel 21, 21a in die Hauptabtastrichtung abgelenkt. Das Unterabtasten wurde durch Transportieren des Leuchtstoffschirmes in die durch Pfeil 22 angezeigte Unterabtastrichtung durchgeführt. Die stimulierte Emission wurde mittels eines Lichtkollektors 23 auf einen Fotovervielfacher 24 zum Umwandeln in eine elektrische Bilddarstellung gerichtet.
  • Als Nächstes wurde das Signal durch einen Abtastungs- und Haltestromkreis (Sample and Hold circuit, S/H) 25 abgetastet und mittels eines Analog/Digitalwandlers (A/D) 26 zu einem digitalen Rohbildsignal umgewandelt.
  • Das digitale Bildsignal wurde dem Bildverarbeitungsmodul der Auslesevorrichtung gesendet, wo es in einem internen Zwischenspeicher gespeichert wurde.
  • Die Signaldarstellung des Röntgenbildes wurde dann unter Berücksichtigung der Parameter verarbeitet, die der identifizierten Untersuchungsart entsprachen, und das verarbeitete Bild wurde wiedergegeben oder in ein Ausgabeaufzeichnungsgerät zur Produktion eines Abzugs eingegeben.
  • Nach Abschluss der Auslesung können die variablen Daten auf dem HF-Schild gelöscht werden. Auch das auf dem ausgelesenen, fotostimulierbaren Leuchtstoffschirm verbliebene Restbild wird gelöscht, so dass die Schirm-/Kassettenanordnung zur Wiederverwendung bereit ist.
  • Obwohl die Erfindung mit Bezugnahme auf spezielle Ausführungsformen beschrieben worden ist, wird vorausgesetzt, dass Veränderungen und Modifikationen vorgenommen werden können, ohne von dem Umfang der vorliegenden Erfindung abzuweichen.

Claims (6)

  1. Identifizierungsverfahren zur Verwendung in einem fotostimulierbaren Leuchtstoff-Röntgensystem, die folgenden Schritte umfassend: – Identifizieren eines Patienten durch Schreiben der Identifizierungsdaten des Patienten auf Identifizierungsmittel, – Lesen der Identifizierungsdaten mittels eines in der Hand gehaltenen Schreib-/Lesegerätes und Speichern der Identifizierungsdaten, – Schreiben der Identifizierungsdaten in einen Speicher auf der Kassette, – Belichten einer Kassette mit einem Röntgenbild, die einen fotostimulierbaren Leuchtstoffschirm transportiert, gekennzeichnet durch die folgenden Schritte: – Anzeigen auf dem in der Hand gehaltenen Lese-/ Schreibterminal einer Anzahl an Untersuchungsarten und einer Anzahl an Bestimmungsorttypen, – Auswählen, auf dem Schreib-/Lesegerät, einer der angezeigten Untersuchungsarten und eines der angezeigten Bestimmungsorttypen und Zuordnen einer ausgewählten Untersuchungsart und eines ausgewählten Bestimmungsorttyps zu den Identifizierungsdaten und Speichern der ausgewählten Untersuchungsart und des Bestimmungsorttyps, – Schreiben der Identifizierungsdaten und der ausgewählten Untersuchungsart und des Bestimmungsorttyps auf ein HF-Schild, das auf der Kassette vorgesehen ist oder an der Kassette befestigt werden kann, – Einführen der Kassette in ein Auslesegerät, wobei das Röntgenbild von dem Schirm gelesen wird, und wobei die Identifizierungsdaten, die ausgewählte Untersuchungsart und der ausgewählte Bestimmungsorttyp von dem HF-Schild gelesen werden, – Verarbeiten des ausgelesenen Bildes entsprechend der ausgelesenen Untersuchungsart und – Übertragen des verarbeiteten Röntgenbildes an einen Bestimmungsort, der durch den ausgewählten Bestimmungsorttyp identifiziert ist.
  2. Identifizierungsverfahren nach Anspruch 1, dadurch modifiziert, dass die Patientenidentifizierungsdaten durch das Schreib-/Leseterminal mittels Funkübertragung von einem Krankenhausinformationssystem auf einem Host, der als Server funktioniert, aufgerufen werden.
  3. Identifizierungsverfahren nach Anspruch 2, wobei das Krankenhausinformationssystem durch Hochfrequenzübertragung von Daten von dem Schreib-/Lesegerät zu dem Hostgerät aktualisiert wird.
  4. Identifizierungsverfahren nach Anspruch 1, wobei das Identifizierungsmittel das auf der Kassette vorhandene oder an der Kassette zu befestigende HF-Schild ist.
  5. Identifizierungsverfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das Röntgenbild durch Abtasten des Schirmes mit Stimulierungsstrahlung ausgelesen wird, wobei das Licht, das nach Stimulierung emittiert wird, erfasst wird und das erfasste Licht zu einer Signaldarstellung umgewandelt wird.
  6. Fotostimulierbares Leuchtstoff-Röntgensystem, umfassend – Mittel zum Identifizieren eines Patienten mittels Identifizierungsdaten, – ein in der Hand gehaltenes Schreib-/Lesegerät zum Lesen und Speichern der Identifizierungsdaten und zum Schreiben der Identifizierungsdaten auf einen Speicher auf einer Kassette, die einen fotostimulierbaren Leuchtstoffschirm transportiert, – Mittel zum Belichten einer Kassette mit einem Röntgenbild, die einen fotostimulierbaren Leuchtstoffschirm transportiert, – Mittel zum Lesen des Röntgenbildes von dem belichteten, fotostimulierbaren Leuchtstoffschirm, – Mittel zum Verarbeiten eines von einem belichteten Schirm gelesenen Durchstrahlungsbildes, dadurch gekennzeichnet, dass – das in der Hand gehaltene Schreib-/Leseterminal Mittel zum Anzeigen einer Anzahl an Untersuchungsarten und einer Anzahl an Bestimmungsorttypen, Mittel zum Auswählen einer Untersuchungsart und/oder eines Bestimmungsorttyps, Mittel zum Zuordnen einer ausgewählten Untersuchungsart und/oder Bestimmungsorttyps zu Patientenidentifizierungsdaten, und Mittel zum Speichern ausgewählter Arten/Typen, Mittel zum Schreiben der Identifizierungsdaten, der ausgewählten Untersuchungsart und des ausgewählten Bestimmungsorttyps auf ein HF-Schild, das auf der Kassette vorgesehen ist, umfasst, – wobei die Mittel zum Verarbeiten angeordnet sind, um das von einem belichteten Schirm ausgelesene Durchstrahlungsbild entsprechend der ausgewählten Untersuchungsart zu verarbeiten, und – Mittel zur Verfügung gestellt sind, um ein verarbeitetes Durchstrahlungsbild zu einem ausgewählten Bestimmungsorttyp zu übertragen.
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