-
Hintergrund der Erfindung
-
1. Gebiet der Erfindung
-
Die
vorliegende Erfindung betrifft Verfahren und Vorrichtungen zur Herstellung
von Polymerfasern und -filamenten.
-
2. Hintergrundinformation
-
Die
Herstellung von Polymerfasern und -filamenten beinhaltet gewöhnlich die
Verwendung einer Mischung aus einem einzelnen Polymer mit Sollmengen
von Stabilisatoren und Pigmenten. Die Mischung wird zu Fasern und
faserförmigen
Produkten unter Verwendung handelsüblicher Verfahren schmelzextrudiert. Vliesgewebe
werden typischerweise hergestellt durch Herstellung einer Bahn dieser
Fasern und anschließendes
thermisches Sondieren der Fasern, wo sie sich berühren. Noch
spezieller werden Stapelfasern zu Vliesgeweben z. B. unter Verwendung
einer Kardiermaschine konvertiert, und das kardierte Gewebe wird
thermisch bondiert. Das thermische Sondieren kann unter Verwendung
verschiedener Heiztechniken erreicht werden, einschließlich Erwärmen mit
beheizten Walzen und Erwärmen
durch Verwendung des Ultraschallschweißens.
-
Herkömmliche
thermisch bondierte Vliesgewebe weisen gute Volumen- und Weichheitseigenschaften auf,
aber eine weniger als optimale Festigkeit in Querrichtung und eine
weniger als optimale Festigkeit in Querrichtung in Kombination mit
hoher Dehnung. Die Festigkeit der thermisch bondierten Vliesgewebe
hängt von der
Orientierung der Fasern und der inhärenten Festigkeit der Bondierungspunkte
ab.
-
Über die
Jahre wurden Verbesserungen an Fasern durchgeführt, die stärkere Bindungsfestigkeiten
bereitstellen. Jedoch sind weitere Verbesserungen notwendig, um
noch höhere
Gewebefestigkeiten zu liefern, um die Verwendung dieser Gewebe in
den heutigen Hochgeschwindigkeits-Konvertierungsverfahren für Hygieneprodukte,
wie Windeln und andere Typen von Inkontinenzprodukten, zu erlauben.
Insbesondere besteht ein Bedarf an einer thermisch bondierbaren
Faser und einem resultierenden Vliesgewebe, die eine hohe Festigkeit
in Querrichtung und hohe Dehnung besitzen.
-
Weiterhin
besteht ein Bedarf an der Erzeugung thermisch bondierbarer Fasern,
die eine überlegene Festigkeit
in Querrichtung, Dehnung und Zähigkeitseigenschaften
in Kombination mit Gewebegleichförmigkeit und
-volumen erreichen können.
Insbesondere besteht ein Bedarf, Fasern zu erhalten, die kardierte,
kalandrierte Gewebe mit Querrichtungseigenschaften in der Größenordnung
von wenigstens 650 g/in (12,5 N/5 cm) bei einer Dehnung von 140
bis 180% und einer Zähigkeit
von 480 bis 700 g/in (9 bis 13,5 N/5 cm) für ein bei Geschwindigkeiten
von bis zu 500 ft/min (152 m/min) oder mehr bondiertes Gewebe mit
20 g/yd2 (24 g/m2)
erzeugen können.
-
Eine
Anzahl von Patentanmeldungen wurde vom vorliegenden Anmelder eingereicht,
die auf Verbesserungen hinsichtlich Polymerabbau, Spinn- und Abschreckschritten
und Extrusionszusammensetzungen gerichtet sind, die die Herstellung
von Fasern mit einer verbesserten Fähigkeit zur thermischen Sondierung
zusammen mit der Fähigkeit
zur Erzeugung eines Vliesgewebes mit erhöhter Festigkeit, Dehnung, Zähigkeit
und Zusammenhalt ermöglichen.
Z. B. betreffen die
US-Patente
Nrn. 5 281 378 , veröffentlicht
am 25. Januar 1994,
5 318 735 ,
veröffentlicht
am 7. Juni 1994, und
5 431 994 ,
veröffentlicht
am 11. Juli 1995, und
EP-A-445 536 Verfahren
zur Herstellung von Polypropylen-haltigen Fasern durch Extrudieren
von Polypropylen-haltigem Material mit einer Molekulargewichtsverteilung
von wenigstens ca. 5,5, um ein heißes Extrudat mit einer Oberfläche zu bilden,
wobei das Abschrecken des heißen
Extrudats in einer sauerstoffhaltigen Atmosphäre so reguliert wird, um einen
oxidativen Kettenspaltungsabbau der Oberfläche zu bewirken. Z. B. kann
das Abschrecken des heißen
Extrudats in einer sauerstoffhaltigen Atmosphäre so reguliert werden, daß die Temperatur
des heißen
Extrudats oberhalb ca. 250°C
für einen
Zeitraum gehalten wird, um einen oxidativen Kettenspaltungsabbau
der Oberfläche
zu erhalten.
-
Indem
das Abschrecken reguliert wird, um einen oxidativen Kettenspaltungsabbau
der Oberfläche
zu erhalten, enthält
die resultierende Faser im wesentlichen eine Anzahl von Zonen, die
durch unterschiedliche Eigenschaften definiert sind, einschließlich Unterschieden
in der Schmelzflußrate,
dem Molekulargewicht, dem Schmelzpunkt, der Doppelbrechung, der
Orientierung und der Kristallinität. Wie in diesen Anmeldungen
offenbart, schließt
die durch den verzögerten
Abschreckprozeß erzeugte
Faser insbesondere eine innere Zone ein, die durch das wesentliche
Fehlen oxidativen Polymerabbaus gekennzeichnet ist, eine äußere Zone
mit einer hohen Konzentration an durch oxidative Kettenspaltung
abgebautem Polymermaterial und eine Zwischenzone, die durch eine
von innen nach außen
gerichtete Zunahme der Menge des oxidativen Kettenspaltungs-Polymerabbaus
gekennzeichnet ist. Mit anderen Worten kann die Abschreckung des
heißen
Extrudats in einer sauerstoffhaltigen Atmosphäre so reguliert werden, um
eine Faser mit einem abnehmenden Gewichtsmittel des Molekulargewichts
zur Oberfläche
der Faser hin und einer zunehmenden Schmelzflußrate zur Oberfläche der
Faser hin zu erhalten. Z. B. umfaßt die Faser eine innere Zone
mit einem Gewichtmittelwert des Molekulargewichts von ca. 100 000
bis 450 000 g/mol, eine äußere Zone,
einschließlich
der Oberfläche
der Faser, mit einem Gewichtmittelwert des Molekulargewicht von
weniger als ca. 10 000 g/mol und eine zwischen der inneren und der äußeren Zone
angeordnete Zwischenzone mit einem Gewichtsmittelwert des Molekulargewichts und
einer Schmelzflußrate
zwischen denen der inneren und der äußeren Zone. Ferner besitzt
die innere Kernzone einen Schmelzpunkt und eine Orientierung, die
höher als
die der äußeren Oberflächenzone
sind.
-
Weiterhin
betreffen
US-A-5 629
080 , veröffentlicht
am 13. Mai 1997 (Gupta et al.), und
EP-A-552 013 Verfahren zum Verspinnen von
Polypropylen-Fasern und die resultierenden Fasern und aus solchen
Fasern hergestellte Produkte. Die Verfahren dieser Patentbeschreibungen
von Gupta et al. schließen
das Schmelzverspinnen einer Polypropylenzusammensetzung mit einer
breiten Molekulargewichtsverteilung durch eine Spinndüse zur Bildung
geschmolzener Fasern und das Abschrecken der geschmolzenen Fasern
unter Erhalt thermisch bondierbarer Polypropylen-Fasern ein. Die Verfahren der Anmeldungen
von Gupta et al. können
sowohl in einem zweistufigen "Langspinn"-Verfahren als auch
in einem einstufigen "Kurzspinn"-Verfahren verwendet
werden. Gemäß bestimmter
Aspekte der in den Patentbeschreibungen von Gupta et al. offenbarten Erfindung
werden im wesentlichen konstante Eigenschaften innerhalb des die
Faser bildenden Materials beibehalten, wie der rheologische Polydispersitätsindex
und die Schmelzflußrate,
wenn das Material extrudiert, abgeschreckt und gestreckt wird, und
eine im wesentlichen einheitliche Faser wird erhalten.
-
Bezüglich bekannter
Verfahren zur Herstellung von Stapelfasern schließen diese
Verfahren insbesondere das ältere
zweistufige "Langspinn"-Verfahren und das
neuere einstufige "Kurzspinn"-Verfahren ein. Das Langspinn-Verfahren
beinhaltet zuerst das Schmelzextrudieren von Fasern bei typischen
Spinngeschwindigkeiten von 500 bis 3 000 m/min und, abhängig vom
zu verspinnenden Polymer, noch üblicher
500 bis 1 500 m/min. Zusätzlich
werden diese Fasern in einem zweiten Schritt, der gewöhnlich mit
100 bis 250 m/min durchgeführt
wird, gestreckt, gekräuselt
und zu Stapelfasern geschnitten. Das einstufige Kurzspinn-Verfahren
beinhaltet die Konvertierung von Polymer zu Stapelfasern in einem
Einzelschritt, wobei typische Spinngeschwindigkeiten im Bereich
von 50 bis 200 m/min liegen. Die Produktivität des Einschritt-Verfahrens
wird durch die Verwendung von ca. 5- bis 20-mal so viel Kapillaren in der
Spinndüse
erhöht,
wie sie typischerweise im Langspinn-Verfahren verwendet werden.
Z. B. würden
Spinndüsen
für ein
typisches kommerzielles "Langspinn"-Verfahren ca. 50
bis 4 000, bevorzugt ca. 3 000 bis 3 500 Kapillaren einschließen, und
Spinndüsen
für ein
typisches kommerzielles "Kurzspinn"-Verfahren würden ca.
500 bis 100 000 Kapillaren, bevorzugt ca. 30 000 bis 70 000 Kapillaren
einschließen.
Typische Temperaturen zur Extrusion der Spinnschmelze in diesen Verfahren
betragen ca. 250 bis 325°C.
Ferner bezeichnet die Anzahl der Kapillaren für Verfahren, in denen Zweikomponenten-Filamente
erzeugt werden, die Anzahl der extrudierten Filamente und üblicherweise
nicht die Anzahl der Kapillaren in der Spinndüse.
-
Das
Kurzspinn-Verfahren zur Herstellung von Polypropylen-Faser ist deutlich
unterschiedlich vom herkömmlichen
Langspinn-Verfahren hinsichtlich der für die Spinnkontinuität erforderlichen
Abschreckbedingungen. Im Kurzspinn-Verfahren mit den Spinndüsen hoher
Lochdichte, die mit etwa 100 m/min verspinnen, ist eine Abschreckluft-Geschwindigkeit
im Bereich von ca. 3 000 bis 8 000 ft/min (900 bis 2 500 m/min)
erforderlich, um eine vollständige
Faserabschreckung innerhalb eines Zolls (24,4 mm) unterhalb der
Spinndüsenoberfläche zu beenden.
Im Gegensatz wird im Langspinn-Verfahren bei Spinngeschwindigkeiten
von ca. 1 000 bis 1 500 m/min eine geringere Abschreckluft-Geschwindigkeit
im Bereich von 300 bis 500 ft/min (90 bis 160 m/min) verwendet.
Daher ist das Erreichen einer Faser vom Kern-Mantel-Typ, wie in den oben genannten
Kozulla-Anmeldungen offenbart (in denen das Abschrecken zum Erreichen
eines verzögerten
Abschreckens reguliert wird), in einem Kurzspinn-Verfahren aufgrund der hohen Abschreckluft-Geschwindigkeit
schwierig, die für
das Kurzspinn-Verfahren benötigt
wird.
-
Vorrichtungen
und Verfahren sind ebenfalls für
das Schmelzverspinnen von Polymeren bekannt, um bestimmte Vorteile
im Spinnverfahren zu erhalten. Z. B. betrifft
US-A-3 354 250 (Killoran et al.)
ein Extrusionsverfahren und eine Vorrichtung, worin die Berührung von
geschmolzenem oder plastischem Material mit beweglichen Teilen vermieden
wird und die Verweilzeit des Polymers im geschmolzenen Zustand auf
ein Minimum gehalten wird. Speziell wird im Extrusionsystem von
Killoran die Keilzylinderbuchse durch einen umgebenden Kühlwassermantel
gekühlt
statt erhitzt, was Wärme
abführt,
um die Schnecke, die Zylinderbuchse und das Pulver auf eine Temperatur
unterhalb des Schmelzpunkts des am niedrigsten schmelzenden Addditivs
zu halten.
-
Bei
der Beschreibung der Verarbeitung von Polypropylen lehrt Killoran,
daß die
Erweichungstemperatur von Polypropylen innerhalb des Bereichs von
168 bis 170°C
liegt und das Material bei dieser Temperatur halbplastisch und klebrig wird.
Killoran lehrt weiterhin, daß die
für das
Filtern und die Extrusion von Polypropylen erforderliche Temperatur
bis zu 280°C
betragen kann, so daß die
Polypropylen-Temperatur während
des Durchgangs durch Perforationen im Block von ca. 170°C auf 270
oder 280°C
erhöht
wird, d. h. es liegt ein Anstieg von ca. 100°C vom anfänglichen Erweichen am Eingang
zum Block bis zum geschmolzenen Zustand am Ausgang des Blocks vor.
Deshalb sind die Lehren von Killoran auf das Erwärmen des Polymers von einem festen
Zustand zu einem geschmolzenen Zustand beschränkt, um einen verringerten
Zeitraum zu erreichen, in dem das Polymer in einem geschmolzenen
Zustand ist, ebenso wie auf die Verhinderung, daß das Polymer im geschmolzenen
Zustand bewegliche Teile berührt.
-
Weiterhin
betrifft
US-A-3 437
725 (Pierce) das Schmelzverspinnen von synthetischen Polymeren,
einschließlich
Polypropylen. Gemäß der Erfindung
von Pierce ist die Spinndüse
so konstruiert, daß sie
die Verwendung von Polymeren mit höheren Schmelzviskositäten ermöglicht,
entweder aus Polymeren mit hohem Molekulargewicht oder aus Polymeren
mit steifen Kettenstrukturen. Speziell ist die Spinndüse von Pierce
so konstruiert, um das Verspinnen von Polymer mit einer hohen Schmelzviskosität ohne Abbau
des Polymers zu erlauben. Um dieses Fehlen des Abbaus des Polymers
zu erreichen, leitet Pierce das geschmolzene Polymer durch den Filterhalter
bei einer Anfangstemperatur innerhalb eines Temperaturbereiches
unterhalb desjenigen, bei der ein wesentlicher Polymerabbau auftreten
wird, leitet das Polymer in eine Anzahl von Leitungen, die jeweils
zu einer unterschiedlichen Spinnkapillare in der Spinndüsenscheibe
führen
und eine Eingangstemperatur innerhalb des Anfangstemperaturbereiches
haben, heizt die Spinndüsenscheibe
zur Erhöhung
der Temperatur entlang der Passage von der Temperatur am Eingang
auf eine um wenigstens 60°C
höhere
Temperatur an der Spinnkapillare und extrudiert das Polymer aus
der Spinnkapillare nach einem Weg von maximal 4 s durch die erhitzte
Passage. Das Abschrecken nach Pierce wird unter Verwendung von Inertgas
durchgeführt,
und das Verfahren wird unter Verwendung eines zweistufigen Langspinn-Verfahrens
erreicht, worin die Filamente zuerst versponnen und anschließend gestreckt
werden.
-
Zusammenfassung der Erfindung
-
Es
ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, Kern-Mantel-Filamente oder -Fasern
unter Verwendung von Schmelzspinnverfahren zu erhalten. Es ist ebenfalls
eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, die Kontrolle der Kern-Mantel-Struktur der
Fasern oder Filamente zu ermöglichen,
wodurch eine Kern-Mantel-Struktur erhalten werden kann, die entweder
einen Gradienten oder einen ausgeprägten Schritt zwischen dem Kern
und der Oberfläche
der Faser besitzt.
-
Die
vorliegende Erfindung stellt ein Verfahren zum Spinnen von Polymer-Filamenten
bereit, das ein Verfahren gemäß Anspruch
1 ist.
-
Die
vorliegende Erfindung stellt auch ein Verfahren zum Spinnen von
Polymer-Filamenten bereit, das ein Verfahren gemäß Anspruch 2 ist.
-
Die
vorliegende Erfindung stellt ferner eine Vorrichtung zum Spinnen
von Polymer-Filamenten bereit, die eine Vorrichtung gemäß Anspruch
34 ist.
-
Die
vorliegende Erfindung stellt weiterhin eine Vorrichtung zum Spinnen
von Polymer-Filamenten bereit, die eine Vorrichtung gemäß Anspruch
35 ist.
-
Das
polymere Material in den Fasern oder Filamenten kann verschiedene
Polyolefine umfassen. Z. B. können
Polyolefine Polyethylene umfassen, die Polyethylene niedriger Dichte,
Polyethylene hoher Dichte und lineare Polyethylene niedriger Dichte,
einschließlich
Polyethylenen, die durch Copolymerisieren von Ethylen mit wenigstens
einem C3-12-α-Olefin hergestellt werden; Polypropylene,
wie ataktisches, syndiotaktisches und isotaktisches Polypropylen – einschließlich teilweise
oder vollständig
isotaktischer oder wenigstens im wesentlichen vollständig isotaktischer
Polypropylene; Polybutene, wie Poly-1-butene, Poly-2-butene und
Polyisobutylene, und Poly-4-methyl-1-pentene. Bevorzugt umfaßt das polymere
Material Polypropylen, und bevorzugt besitzt der innere Kern der
Faser oder des Filaments eine Schmelzflußrate von ca. 10, und die durchschnittliche
Schmelzflußrate
der Faser oder des Filaments beträgt ca. 11 oder ca. 12.
-
Im
Verfahren und in der Vorrichtung der vorliegenden Erfindung umfaßt das Erwärmen der
Polymerzusammensetzung an einer Stelle an der oder benachbart zur
wenigstens einen Spinndüse
das Erwärmen
der Polymerzusammensetzung auf eine Temperatur von wenigstens ca.
200°C, bevorzugt
wenigstens ca. 220°C und
besonders bevorzugt wenigstens ca. 250°C. Ferner umfaßt das Extrudieren
der erwärmten
Polymerzusammensetzung das Extrudieren bei einer Temperatur von
wenigstens ca. 200°C,
bevorzugt wenigstens ca. 220°C
und besonders bevorzugt wenigstens ca. 250°C.
-
Im
Verfahren und in der Vorrichtung der vorliegenden Erfindung kann
die Spinndüse
direkt erhitzt werden und/oder ein mit der Spinndüse verbundenes
Element, wie eine mit Löchern
versehene Scheibe, kann erhitzt werden. Bevorzugt wird die Spinndüse oder
das verbundene Element im wesentlichen gleichförmig erwärmt, um sicherzustellen, daß im wesentlichen
alle und bevorzugt alle Filamente, die durch die Spinndüse extrudiert
werden, ausreichende Bedingungen erreichen können, um eine Kern-Mantel-Struktur
zu erhalten.
-
Das
Erhitzen der Spinndüse
kann auf eine Temperatur von wenigstens ca. 230°C, bevorzugt wenigstens ca.
250°C sein
und kann im Bereich von ca. 250 bis 370°C, bevorzugt im Bereich von
ca. 290 bis 360°C und
besonders bevorzugt im Bereich von ca. 330 bis 360°C sein.
-
Die
erfindungsgemäße Spinndüse enthält bevorzugt
ca. 500 bis 150 000 Kapillaren, wobei bevorzugte Bereiche ca. 30
000 bis 120 000 Kapillaren, ca. 30 000 bis 70 000 Kapillaren und
ca. 30 000 bis 45 000 Kapillaren sind. Diese Kapillaren können eine
Querschnittsfläche
von ca. 0,02 bis 0,2 mm2, bevorzugt ca.
0,07 mm2 und eine Länge von ca. 1 bis 20 mm, bevorzugt
eine Länge
von ca. 1 bis 5 mm und besonders bevorzugt eine Länge von
ca. 1,5 mm aufweisen. Die Kapillaren können eine Vertiefung in einem
unteren Bereich aufweisen, und die Vertiefung kann eine Querschnittsfläche von
ca. 0,05 bis 0,4 mm2, bevorzugt ca. 0,3
mm2 und eine Länge von ca. 0,25 bis 2,5 mm,
bevorzugt eine Länge
von ca. 0,5 mm aufweisen.
-
Zusätzlich können die
Kapillaren einen verjüngten
oberen Teil aufweisen. Diese verjüngten Kapillaren können eingelassene
Kapillaren mit einer Gesamtlänge
von ca. 3 bis 20 mm, bevorzugt ca. 7 bis 10 mm umfassen; mit einer
ersten Querschnittsfläche
von ca. 0,03 bis 0,2 mm2 im unteren Bereich;
mit einer maximalen Querschnittsfläche an einer Oberfläche der
wenigstens einen Spinndüse
von ca. 0,07 bis 0,5 mm2, bevorzugt ca.
0,2 mm2; und wobei sich die eingelassenen
Kapillaren von der maximalen Querschnittsfläche zur ersten Querschnittsfläche mit
einem Winkel von ca. 20 bis 60°,
bevorzugt ca. 35 bis 45° und
besonders bevorzugt ca. 45° verjüngen. Die
eingelassenen Kapillaren können
einen Abstand von der maximalen Querschnittsfläche zur ersten Querschnittsfläche von
ca. 0,15 bis 0,4 mm einschließen.
-
Die
verjüngten
Kapillaren können
angesenkte, eingelassene Kapillaren umfassen. Diese angesenkten,
eingelassenen Kapillaren können
einen oberen verjüngten
Teil mit einem Durchmesser von ca. 0,6 mm und einer Länge von
ca. 0,5 mm umfassen; mit einer oberen Kapillare mit einem Durchmesser
von ca. 0,5 mm und einer Länge
von ca. 3,5 mm; mit einem mittleren Bereich mit einer Länge von
ca. 0,1 mm; und mit einer unteren Kapillare mit einem Durchmesser
von ca. 0,35 mm und einer Länge
von ca. 1,5 mm.
-
Die
verjüngten
Kapillaren können
angesenkte Kapillaren umfassen. Diese angesenkten Kapillaren können eine
obere Kapillare mit einem Durchmesser von ca. 0,5 mm und einer Länge von
ca. 4 mm umfassen; mit einem mittleren verjüngten Teil mit einer Länge von
ca. 0,1 mm; und mit einer unteren Kapillare mit einem Durchmesser
von ca. 0,35 mm und einer Länge
von ca. 2 mm.
-
Wenn
das Erwärmen
das Erwärmen
mit einem mit Löchern
versehenen Element umfaßt,
bevorzugt mit einer mit Löchern
versehenen Scheibe, wird die mit Löchern versehene Scheibe stromaufwärts der
Spinndüse
angeordnet, bevorzugt ca. 1 bis 4 mm, bevorzugt ca. 2 bis 3 mm und
besonders bevorzugt ca. 2,5 mm. Die Spinndüse und die mit Löchern versehene
Scheibe können
eine entsprechende Anzahl von Kapillaren umfassen und ein entsprechendes
Muster aufweisen, oder es kann eine unterschiedliche Anzahl von
Kapillaren und/oder ein unterschiedliches Muster bestehen. Die Kapillaren
in der mit Löchern
versehenen Scheibe können
eine Querschnittsfläche
aufweisen, die bis zu ca. 30% größer als
die Querschnittsfläche
der Kapillaren in der Spinndüse
ist.
-
Die
mit Löchern
versehene Scheibe enthält
bevorzugt ca. 500 bis 150 000 Kapillaren, wobei bevorzugte Bereiche
ca. 30 000 bis 120 000 Kapillaren, ca. 30 000 bis 70 000 Kapillaren
und ca. 30 000 bis 45 000 Kapillaren sind. Diese Kapillaren haben
bevorzugt eine Querschnittsfläche
von ca. 0,03 bis 0,3 mm2, besonders bevorzugt
ca. 0,1 mm2 und eine Länge von ca. 1 bis 5 mm, besonders
bevorzugt ca. 1,5 mm.
-
Das
Erwärmen
der mit Löchern
versehenen Scheibe kann auf eine Temperatur von wenigstens ca. 250°C sein und
kann im Bereich von ca. 250 bis 370°C, bevorzugt im Bereich von
ca. 280 bis 350°C
und besonders bevorzugt im Bereich von ca. 300 bis 360°C sein.
-
Das
Abschrecken umfaßt
jedes radiale Abschrecken mit einem oxidativen Gas, das mit einer
hohen Geschwindigkeit fließt,
spezifisch mit 3 000 bis 12 000 ft/min (900 bis 3 600 m/min), besonders
bevorzugt ca. 4 000 bis 9 000 ft/min (1 200 bis 2 800 m/min) und
sogar besonders bevorzugt 5 000 bis 7 000 ft/min (1 500 bis 2 100
m/min). Die geschmolzenen Filamente werden unverzüglich abgeschreckt,
nachdem sie extrudiert sind.
-
Das
Erwärmen
kann erreicht werden unter Verwendung von Leitungs-, Induktions-,
magnetischem Erwärmen
und/oder Strahlung und kann erreicht werden unter Verwendung von
Impedanz- oder Widerstandserwärmung,
Hochfrequenzerwärmung
und/oder magnetischem Erwärmen.
-
Die
Polymerzusammensetzung kann verschiedene, verspinnbare Polyolefine
umfassen, wie Polyethylen und Polypropylen. Das Polymer kann gewöhnliche
Spinntemperaturen, d. h. die Polymer-Schmelztemperatur, und eine enge oder
breite Molekulargewichtsverteilung aufweisen. Für Polypropylen beträgt die Temperatur
der Schmelzspinnzusammensetzung ca. 200 bis 300°C, bevorzugt 220 bis 260°C und besonders
bevorzugt 230 bis 240°C,
die Schmelzflußrate
beträgt
bevorzugt ca. 0,5 bis 40 dg/min, wobei bevorzugte Bereiche 5 bis
25 dg/min, 10 bis 20 dg/min, 9 bis 20 dg/min und 9 bis 15 dg/min
sind. Bevorzugt hat die Polypropylenzusammensetzung eine breite
Molekulargewichtsverteilung von wenigstens ca. 4,5. Ferner können Polymerzusammensetzungen
wie in den oben bezeichneten Patentbeschreibungen von Kozulla oder
Gupta et al. in der vorliegenden Erfindung verwendet werden. Z.
B. kann die Molekulargewichtsverteilung der Polymerzusammensetzung
wenigstens ca. 5,5 sein, wie von Kozulla offenbart.
-
Wenigstens
ein Metallcarboxylat kann zur Polymerzusammensetzung hinzugegeben
werden. Das Metallcarboxylat kann wenigstens ein Mitglied umfassen,
ausgewählt
aus der Gruppe, die aus Nickelsalzen von 2-Ethylhexansäure, Caprylsäure, Decansäure und
Dodecansäure
und 2-Ethylhexanoaten von Fe, Co, Ca und Ba, wie Nickeloctoat, besteht.
-
Bevorzugt
kann die Polymerzusammensetzung in jeder der erfindungsgemäßen Ausführungsformen der
wenigstens einen Spinndüse
mit einer Fließgeschwindigkeit
von ca. 10 bis 200 m/min und besonders bevorzugt mit einer Fließgeschwindigkeit
von ca. 80 bis 100 m/min zugeführt
werden. Ferner kann die extrudierte erwärmte und/oder teilweise abgebaute
Polymerzusammensetzung bevorzugt eine Fließgeschwindigkeit von ca. 10
bis 200 m/min und besonders bevorzugt von ca. 80 bis 100 m/min aufweisen.
Mit anderen Worten beträgt
die bevorzugte Spinngeschwindigkeit ca. 10 bis 200 m/min und besonders
bevorzugt ca. 80 bis 100 m/min.
-
Zusätzlich sind
das Verfahren und die Vorrichtung der vorliegenden Erfindung ebenfalls
bevorzugt so angeordnet, daß sie
den oxidativen Kettenspaltungsabbau wenigstens einer Oberfläche der
geschmolzenen Filamente bewirken, um Filamente mit einer Kern-Mantel-Struktur
zu erhalten, die Vliesgewebe mit einer Festigkeit in Querrichtung
von wenigstens 650 g/in (12,5 N/5 cm) für ein mit Geschwindigkeiten
von wenigstens 250 ft/min (76 m/min) bondiertes Gewebe von 20 g/yd2 (24 g/m2) bilden
können.
-
Die
Spinndüse
kann verschiedene Abmessungen aufweisen, wobei bevorzugte Abmessungen
eine Breite von ca. 30 bis 150 mm und eine Länge von ca. 300 bis 700 mm
sind, wie eine Breite von ca. 40 mm und eine Länge von ca. 450 mm, oder eine
Breite von ca. 100 mm und eine Länge
von ca. 510 mm. Die Spinndüse kann
kreisförmig
sein mit einem bevorzugten Durchmesser von ca. 100 bis 600 mm, bevorzugt
ca. 400 mm, besonders wenn eine radiale Abschreckung verwendet wird.
-
Kurze Beschreibung der Abbildungen
-
Die
Erfindung ist besser verständlich
und ihre Eigenschaften werden erläutert in den anliegenden Abbildungen,
die nicht beschränkende
Ausführungsformen
der Erfindung zeigen:
-
1 stellt
eine Mikrophotographie einer mit RuO4 angefärbten Polypropylen-Faser
dar, erhalten unter Verwendung des Kozulla-Verfahrens.
-
2 stellt
eine Mikrophotographie einer mit RuO4 angefärbten Polypropylen-Faser
dar, erhalten unter Verwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens.
-
3 stellt
eine elektrisch erwärmte,
mit einer Spinndüse
verbundene Scheibe dar, um die erfindungsgemäß erhältliche Kern-Mantel-Filamentstruktur
zu liefern;
-
4 stellt
eine andere Ausführungsform
einer elektrisch erwärmten,
mit einer Spinndüse
verbundenen Scheibe dar, um die erfindungsgemäß erhältliche Kern-Mantel-Filamentstruktur
zu liefern;
-
5 stellt
eine Spinndüse
zum Bereitstellen der erfindungsgemäß erhältlichen Kern-Mantel-Filamentstruktur
dar, die durch Hochfrequenzerwärmen
erwärmt
wird;
-
6 stellt
eine Spinndüse
zum Bereitstellen der erfindungsgemäß erhältlichen Kern-Mantel-Filamentstruktur
dar, die eingelassene verjüngte
Kapillaren einschließt;
-
7 stellt
eine Spinndüse
zum Bereitstellen der erfindungsgemäß erhältlichen Kern-Mantel-Filamentstruktur
dar, die angesenkte, eingelassene Kapillaren einschließt;
-
8 stellt
eine Spinndüse
zum Bereitstellen der erfindungsgemäß erhältlichen Kern-Mantel-Filamentstruktur
dar, die angesenkte Kapillaren einschließt;
-
9 stellt
eine Spinnpaketanordnung dar, die eine elektrisch beheizte Spinndüse zum Bereitstellen der
erfindungsgemäß erhältlichen
Kern-Mantel-Filamentstruktur einschließt;
-
10 stellt eine Spinnpaketanordnung dar, die eine
durch Hochfrequenzerwärmen
beheizte Spinndüse
zum Bereitstellen der erfindungsgemäß erhältlichen Kern-Mantel-Filamentstruktur
einschließt;
-
11 stellt eine Vorrichtung mit radialer Abschreckung
dar, die mit einer elektrisch beheizten Spinndüse zum Bereitstellen der erfindungsgemäß erhältlichen
Kern-Mantel-Filamentstruktur
arbeitet;
-
12 stellt eine Vorrichtung mit beweglicher Düse zum Abschrecken
der erfindungsgemäß erhältlichen
Kern-Mantel-Filamentstruktur
dar;
-
13a, 13b, 13c und 13d stellen
die beheizte Spinndüse
dar, die in den Entwicklungsuntersuchungen im kleinen Maßstab in
den in Tabelle I aufgeführten
Beispielen verwendet wurde;
-
14 stellt die Spinnpaketanordnung dar, die die
beheizte Spinndüse
in den Entwicklungsuntersuchungen im kleinen Maßstab in den in Tabelle I aufgeführten Beispielen
verwendet;
-
15 stellt den Polymer-Zufuhrverteiler dar, der
in den Entwicklungsuntersuchungen im kleinen Maßstab in den in Tabelle I aufgeführten Beispielen
verwendet wurde;
-
16a und 16b stellen
den Verteiler dar, der in den Entwicklungsuntersuchungen im kleinen Maßstab in
den in Tabelle I aufgeführten
Beispielen verwendet wurde;
-
17 stellt dend Abstandshalter dar, der in den
Entwicklungsuntersuchungen im kleinen Maßstab in den in Tabelle I aufgeführten Beispielen
verwendet wurde; und
-
18a und 18b stellen
das unteres Klemmelement dar, das in den Entwicklungsuntersuchungen
im kleinen Maßstab
in den in Tabelle I aufgeführten
Beispielen verwendet wurde.
-
19 stellt die Spinnpaketanordnung dar, die die
beheizte Scheibe in den Entwicklungsuntersuchungen im kleinen Maßstab in
den in Tabelle I aufgeführten
Beispielen verwendet; und
-
20a und 20b stellen
die beheizte Scheibe dar, die in den Entwicklungsuntersuchungen
im kleinen Maßstab
in den in Tabelle I aufgeführten
Beispielen verwendet wurde.
-
Ausführliche Beschreibung der bevorzugten
Ausführungsformen
-
Um
die Aufgaben zum Erhalt von Fasern und Filamenten mit einer Kern-Mantel-Morphologie
und insbesondere zum Erhalt von Fasern und Filamenten mit einer
Kern-Mantel-Morphologie in einem Kurzspinn-Verfahren zu erreichen,
stellt die vorliegende Erfindung eine ausreichende Umgebung für das Polymermaterial
in der Umgebung sein Extrusion aus der Spinndüse bereit. Weil diese Umgebung
in einem Kurzspinn-Verfahren nicht
allein unter Verwendung einer kontrollierten Abschreckung erreichbar
ist, wie eine verzögerte
Abschreckung wie im Langspinn-Verfahren, und weil das Langspinn-Verfahren
eine verzögerte
Abschreckung benötigt, wird
die Umgebung zum Erhalt einer Kern-Mantel-Faser z. B. erfindungsgemäß unter
Verwendung einer Vorrichtung und von Verfahren erhalten, die einen
wenigstens teilweisen Oberflächenabbau
der geschmolzenen Filamente fördern,
wenn sie durch die Spinndüse
extrudiert werden. Insbesondere werden in bevorzugten Ausführungsformen
der Erfindung verschiedene Elemente so mit der Spinndüse verbunden,
daß eine
ausreichende Temperaturumgebung wenigstens an der Oberfläche des
extrudierten Polymermaterial bereitgestellt wird, um eine Kern-Mantel-Filamentstruktur
zu erreichen.
-
Die
vorliegende Erfindung ist auf die Herstellung verschiedener Formen
von Fasern, einschließlich
Filamenten und Stapelfasern, gerichtet. Diese Begriffe werden in
ihren gewöhnlichen,
kommerziellen Bedeutungen verwendet. Typischerweise wird Filament
hier verwendet, um die kontinuierliche Faser auf der Spinnmaschine
zu bezeichnen; jedoch werden die Begriffe Faser und Filament hier
zweckmäßig auch
austauschbar verwendet. "Stapelfaser" wird verwendet,
um geschnittene Fasern oder Filamente zu bezeichnen. Z. B. haben Stapelfasern
für Vliesgewebe,
wie sie in Windeln nützlich
sind, bevorzugt Längen
von ca. 1 bis 3 Zoll (2,5 bis 7,5 cm), besonders bevorzugt 1,25
bis 2 Zoll (3,0 bis 5 cm).
-
Die
im wesentlichen nicht einheitliche morphologische Struktur der erfindungsgemäßen Kern-Mantel-Fasern
kann durch Transmissionselektronenmikroskopie (TEM) von mit Rutheniumtetroxid
(RuO4) angefärbten Faserdünnschnitten
charakterisiert werden. In dieser Hinsicht, wie von Trent et al.
in Macromolecules, Band 16, Nr. 4, 1983, "Ruthenium Tetroxide Staining of Polymers
for Electron Microscopy" gelehrt,
ist es wohlbekannt, daß die
Struktur von Polymermaterialien von ihrer Wärmebehandlung, Zusammensetzung
und Verarbeitung abhängig
ist und daß wiederum
die mechanischen Eigenschaften dieser Materialien, wie Zähigkeit, Schlagzähigkeit,
Rückprallelastizität, Ermüdung und
Bruchfestigkeit, hochempfindlich von der Morphologie abhängen können. Ferner
lehrt dieser Artikel, daß die
Transmissionselektronenmikroskopie eine anerkannte Technik zur Charakterisierung
der Struktur heterogener Polymersysteme in hochgradiger Auflösung ist;
es ist jedoch häufig
notwendig, den Bildkontrast für
Polymere unter Verwendung eines Anfärbemittels zu erhöhen. Nützliche
Anfärbemittel
für Polymere
sollen Osmiumtetroxid und Rutheniumtetroxid einschließen. Zum
Anfärben
der Filamente und Fasern ist Rutheniumtetroxid das bevorzugte Anfärbemittel.
-
In
der morphologischen Charakterisierung werden Proben von Filamenten
oder Fasern mit wäßrigem RuO4, wie einer 0,5 Gew.-%igen wäßrigen Lösung von
Rutheniumtetroxid, erhältlich
von Polysciences, Inc., über
Nacht bei Raumtemperatur angefärbt.
(Während
eine flüssige
Farbe in diesem Verfahren verwendet wird, ist das Anfärben der
Proben mit einer gasförmigen
Farbe ebenfalls möglich.)
Angefärbte
Fasern werden in ein Spurr-Expoxidharz eingebettet und über Nacht
bei 60°C
ausgehärtet.
Die eingebetteten, angefärbten
Fasern werden dann auf einem Ultramikrotom unter Verwendung eines
Diamantmessers bei Raumtemperatur zu Dünnschnitten verarbeitet, um
mikrotomisierte Schnitte von ca. 80 nm Dicke zu erhalten, die auf
einer herkömmlichen
Vorrichtung, wie einem Zeiss EM-10 TEM, bei 100 kV untersucht werden
können.
Die energiedispersive Röntgenanalyse
(EDX) wurde verwendet, um zu bestätigen, daß das RuO4 vollständig bis
ins Zentrum der Faser eingedrungen war.
-
Fasern,
die unter Verwendung der erfindungsgemäßen Methoden erzeugt werden,
zeigen eine Anreicherung des Rutheniums (Ru-Rückstand)
im äußeren Oberflächenbereich
des Faserquerschnitts auf eine Tiefe von wenigstens ca. 0,5 μm und bevorzugt
auf eine Tiefe von wenigstens ca. 1 μm, wobei die Kerne der Fasern
einen viel geringeren Ruthenium-Gehalt aufweisen.
-
Ein
anderes Testverfahren zur Darstellung der Kern-Mantel-Struktur der erfindungsgemäß erhältlichen Fasern,
das besonders nützlich
bei der Auswertung der Fähigkeit
einer Faser zur thermischen Sondierung ist, besteht aus der Mikroschmelzanalyse
von Rückstand
unter Verwendung eines Wärmestufenversuchs.
Dieses Verfahren wird verwendet, um die Gegenwart eines Rückstandes
im Anschluß an
die axiale Schrumpfung einer Faser während des Erwärmens zu
untersuchen, wobei die Gegenwart einer höheren Rückstandsmenge direkt mit der
Fähigkeit
einer Faser korreliert, eine gute thermische Sondierung bereitzustellen.
In diesem Wärmestufenverfahren
wird eine geeignete Wärmestufe,
wie eine Mettler FP52 Wärmestufe
für geringe
Massen, kontrolliert über
einen Mettler FP5-Kontrollprozessor, auf 145°C eingestellt. Ein Tropfen Siliconöl wird auf
einen sauberen Objektträger gegeben.
Fasern werden in Längen
von 1/2 mm aus drei zufälligen
Bereichen der Filamentprobe geschnitten und mit einer Prüfspitze
in das Siliconöl
gerührt.
Die statistisch dispergierte Probe wird mit einem Deckglas abgedeckt
und auf die Wärmestufe
gesetzt, so daß beide
Enden der geschnittenen Fasern zum größten Teil im Blickfeld sind.
Die Temperatur der Wärmestufe
wird dann mit einer Geschwindigkeit von 3°C/min auf 164°C erhöht. Bei
ca. 163°C
schrumpfen die Fasern axial, und die Gegenwart oder Abwesenheit von
Schlepprückständen wird
beobachtet. Wenn die Temperatur 164°C erreicht, wird das Erwärmen gestoppt und
die Temperatur schnell auf 145°C
reduziert. Die Probe wird dann durch ein geeignetes Mikroskop untersucht,
wie ein trinokulares Nikon SK-E-Polarisationsmikroskop,
und eine Photographie eines repräsentativen Bereichs
wird aufgenommen, um eine Standbildwiedergabe zu erhalten, wobei
z. B. eine mit einer Pasecon-Videoröhre und einem Sony Up-850 S/W-Videodrucker
ausgerüstete
MTI-NC70 Videokamera verwendet wird. Eine Beurteilung "gut" wird verwendet,
wenn die Mehrheit der Fasern Reste hinterläßt. Eine Beurteilung "schlecht" wird verwendet,
wenn nur wenige Prozent der Fasern Rückstände hinterlassen. Andere vergleichbare
Beurteilungen sind ebenfalls erhältlich
und schließen
eine Beurteilung "annehmbar", die zwischen "gut" und "schlecht" fällt, eine
Beurteilung "sehr
gut", die oberhalb "gut" liegt, und eine
Beurteilung "ohne" ein, die selbstverständlich unterhalb "schlecht" liegt.
-
Das
zu einer Kern-Mantel-Filamentstruktur extrudierte Polymermaterial
kann jedes Polyolefin umfassen, das in einem Langspinn- oder Kurzspinnverfahren
extrudiert werden kann, um direkt die Kern-Mantel-Struktur in den
Filamenten zu erzeugen, wenn sie am Ausgang der Spinndüse gebildet
werden. Z. B. können
Polyolefine umfassen: Polyethylene, wie Polyethylene niedriger Dichte,
Polyethylene hoher Dichte und lineare Polyethylen niedriger Dichte,
einschließlich
von Polyethylenen, die durch Copolymerisieren von Ethylen mit wenigstens
einem C3-12-α-Olefin hergestellt werden;
Polypropylene, wie ataktisches, syndiotaktisches und isotaktisches
Polypropylen – einschließlich teilweise
und vollständig
isotaktischer oder wenigstens im wesentlichen vollständig isotaktischer
Polypropylene –,
Polybutene, wie Poly-1-butene, Poly-2-butene und Polyisobutylene,
und Poly-4-methyl-1-pentene.
-
Ein
zu extrudierendes Polymermaterial ist ein Polymermaterial zur Herstellung
von Polyolefin-Fasern, bevorzugt Polypropylen-Fasern. Deshalb umfaßt die zu
Filamenten zu extrudierende Zusammensetzung ein olefinisches Polymer
und bevorzugt Polypropylen.
-
Die
zu extrudierenden Polymerzusammensetzungen können Polymere mit einer engen
Molekulargewichtsverteilung oder breiten Molekulargewichtsverteilung
umfassen, wobei eine breite Molekulargewichtsverteilung für Polypropylen
bevorzugt ist.
-
Weiterhin
schließt
der hier verwendete Begriff Polymer Homopolymere, verschiedene Polymere,
wie Copolymere und Terpolymere, und Mischungen ein (einschließlich von
Mischungen (Elends) und Legierungen, die durch Vermischen separater
Ansätze
oder Bildung einer Mischung in situ hergestellt werden). Z. B. kann das
Polymer Copolymere von Olefinen wie Propylen umfassen, und diese
Copolymere können
verschiedene Komponenten enthalten. Im Falle von Polypropylen schließen solche
Copolymere bevorzugt bis zu ca. 10 Gew.-% von wenigstens einem Vertreter
aus Ethylen und Buten ein, aber können unterschiedliche Mengen
davon enthalten, abhängig
von der gewünschten
Faser oder dem Filament.
-
Die
hier beschriebene Schmelzflußrate
("melt flow rate", MFR) wird gemäß ASTM D-1238
(Bedingung L; 230/2,16) bestimmt.
-
Durch
die Durchführung
des erfindungsgemäßen Verfahrens
und durch das Verspinnen von Polymerzusammensetzungen unter Verwendung
eines erfindungsgemäßen Kurzspinn-Verfahrens
können
Fasern und Filamente erhalten werden, die ausgezeichnete thermische
Bondierungseigenschaften in Kombination mit ausgezeichneter Festigkeit,
Zugfestigkeit und Zähigkeit
aufweisen. Ferner können
die Fasern und Filamente Vliesmaterialien mit außergewöhnlicher Festigkeit in Querrichtung,
Zähigkeit,
Dehnung, Einheitlichkeit, Volumen und Weichheit unter Verwendung
eines Kurzspinn-Verfahrens liefern.
-
Obwohl
wir nicht an irgendeine besondere Theorie gebunden zu sein wünschen,
werden hinsichtlich des oben gesagten Filamente mit Polymerzonen
unterschiedlicher Eigenschaften erhalten, indem das Polymer in der
Nähe der
Spinndüse
entweder durch direktes Erwärmen
der Spinndüse
oder eines der Spinndüse
benachbarten Bereichs erwärmt
wird. Mit anderen Worten erwärmt
das Erwärmen
der vorliegenden Erfindung die Polymerzusammensetzung an einer Stelle
an der oder benachbart zur wenigstens einen Spinndüse durch
direktes Erwärmen
der Spinndüse
oder eines Elements, wie einer beheizten Scheibe, die ca. 1 bis
4 mm oberhalb der Spinndüse
positioniert ist, um die Polymerzusammensetzung auf eine ausreichende
Temperatur zu erwärmen,
um eine Kern-Mantel-Filamentstruktur beim Abschrecken in einer oxidativen
Atmosphäre
zu erhalten. Z. B. beträgt
die Extrusionstemperatur des Polymers für ein typisches Kurzspinn-Verfahren
für die
Extrusion von Polypropylen ca. 230 bis 250°C, und die Spinndüse hat eine
Temperatur an ihrer unteren Oberfläche von ca. 200°C. Diese
Temperatur von ca. 200°C
erlaubt keinen oxidativen Kettenspaltungsabbau am Ausgang der Spinndüse. In dieser Hinsicht
wird eine Temperatur von mehr als ca. 200°C, bevorzugt wenigstens ca. 220°C und sogar
besonders bevorzugt wenigstens ca. 250°C über den Ausgang der Spinndüse benötigt, um einen
oxidativen Kettenspaltungsabbau der geschmolzenen Filamente zu erhalten,
um dadurch Filamente mit einer Kern-Mantel-Struktur zu erhalten. Obwohl
das Polymermaterial auf eine ausreichende Temperatur zum Schmelzspinnen
in bekannten Schmelzspinnsystemen erwärmt wird, wie im Extruder oder
an einem anderen Ort, bevor es durch die Spinndüse extrudiert wird, kann das
Polymermaterial entsprechend keine hinreichend hohe Temperatur bei
der Extrusion aus der Spinndüse
unter oxidativen Abschreckbedingungen beibehalten, ohne daß das Erwärmen an
einer Stelle an der oder benachbart zur Spinndüse bereitgestellt wird. In
dieser Hinsicht wird das Abschrecken in den von den oben genannten
Kozulla-Anmeldungen gelehrten Schmelzspinnverfahren so verzögert, daß das Filament
ausreichend Zeit erhält,
um eine hinreichend hohe Temperatur beizubehalten, um eine oxidative
Spaltung an der Oberfläche
unter Erhalt einer Kern-Mantel-Struktur zu ermöglichen.
-
Weiterhin
kann der Wärme-
und mechanische Abbau des Polymers gerade vor seiner Extrusion den Erhalt
der Kern-Mantel-Struktur
unterstützen.
Mit anderen Worten ermöglicht
die Regulierung der Extrusionsumgebung im Schmelzspinnverfahren,
daß das
extrudierte Material eine innere Zone mit Molekülen mit höherem Molekulargewicht und
einer äußere Zone
mit Molekülen
mit geringerem Molekulargewicht hat. Die Moleküle mit höherem Molekulargewicht in der
inneren Zone versehen die Fasern und Filamente mit hoher Festigkeit,
Zugfestigkeit und Zähigkeit,
während
die Moleküle
mit geringerem Molekulargewicht in der äußeren Zone ausreichende Fließeigenschaften
liefern, damit die Fasern oder Filamente überlegene thermische Bondierungseigenschaften
erreichen.
-
Die
oxidative Abschreckung dieses Verfahrens liefert einen Kettenspaltungsabbau
der Molekülketten im
Polymer in der äußeren Zone,
der im Vergleich zu den oben erörterten
Kozulla-Anmeldungen zur Regulierung der Grenzfläche zwischen der inneren Kernzone
und der äußeren Oberflächenzone
fähig ist.
Insbesondere tragen das Erwärmen
des Polymers und die oxidative Abschreckung dazu bei, das mit dem
vorliegenden Verfahren und der Vorrichtung erhaltene überlegene
Filamentprodukt bereitzustellen. Somit sind die Erwärmungsbedingungen
und die oxidativen Abschreckbedingungen zueinander einstellbar,
um die erfindungsgemäß erhältliche
Kern-Mantel-Filamentstruktur zu erhalten. Daher kann die vorliegende
Erfindung geeignete Bedingungen selbst in einem Kurzspinn-Verfahren
bereitstellen, die die Schaffung eines Mantels ermöglichen, was
die inhärenten
Stabilisatoren in der Polymerzusammensetzung, wenn vorhanden, überwindet.
-
Speziell
ist durch die Verwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens und der Vorrichtung
ein größeres Maß an Kontrolle
hinsichtlich der Struktur der Kern-Mantel-Faser erhältlich,
als wenn das Kozulla-Verfahren durchgeführt wird. In dieser Hinsicht
kann die Grenzfläche
zwischen dem Kern und dem Mantel der erfindungsgemäß erhältlichen
Kern-Mantel-Struktur so reguliert werden, daß klare Kern- und Mantel-Regionen
bereitgestellt werden. Mit anderen Worten ist eine klare Stufe zwischen
dem Kern und dem Mantel der vorliegenden Erfindung erhältlich,
die zwei benachbarte diskrete Anteile des Filaments oder der Faser
bilden; hingegen wird im Kozulla-Verfahren ein Gradient zwischen
dem Kern und dem Mantel erhalten.
-
Insbesondere
sind die 1 und 2 Mikrophotographien
mit 5 000-facher Vergrößerung,
die diesen Unterschied für
mit RuO4 angefärbte Polypropylen-Fasern darstellen,
die unter Verwendung des Kozulla-Verfahrens bzw. des erfindungsgemäßen Verfahrens
erhalten wurden. Wie aus diesen Mikrophotographien ersichtlich ist,
ist die Kern-Mantel-Struktur der in 1 dargestellten
Kozulla-Faser nicht sehr klar, und es gibt einen Gradientenbereich
zwischen dem Mantel und dem Kern. Dagegen hat die in 2 dargestellte Kern-Mantel-Struktur,
die unter Verwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens erhalten wurde,
eine klare Demarkationslinie zwischen dem Mantel und dem Kern, wodurch
zwei benachbarte, diskrete Bereiche bereitgestellt werden.
-
Als
Ergebnis des oben beschriebenen Strukturunterschieds zwischen der
Kozulla-Faser und der erfindungsgemäß erhältlichen Faser sind die physikalischen
Eigenschaften der Fasern ebenfalls unterschiedlich. Z. B. ist die
durchschnittliche Schmelzflußrate
der erfindungsgemäß erhaltenen
Fasern nur geringfügig
größer als
die Schmelzflußrate
der Polymerzusammensetzung; hingegen ist die durchschnittliche Schmelzflußrate der
Faser in der Kozulla-Faser
wesentlich größer als
die Schmelzflußrate
der Polymerzusammensetzung. Speziell kann für eine Schmelzflußrate der
Polymerzusammensetzung von ca. 10 dg/min die durchschnittliche Schmelzflußrate der
erfindungsgemäßen Faser
auf ca. 11 bis 12 dg/min reguliert werden, was zeigt, daß ein Kettenspaltungsabbau
im wesentlichen auf den Mantelbereich der Kern-Mantel-Faser beschränkt wurde.
Im Gegensatz beträgt
die durchschnittliche Schmelzflußrate für die Kozulla-Faser ca. 20
bis 30 dg/min, was zeigt, daß der
Kettenspaltungsabbau sowohl im Kern als auch im Mantel der Kozulla-Faser
bewirkt wurde.
-
In
jeder der erfindungsgemäßen Ausführungsformen,
sei es mit direktem Erwärmen
der Spinndüse oder
Erwärmen
in einer anderen Weise, wie mit einer beheizten Scheibe, werden
die Temperatur des Polymers, die Temperatur der beheizten Spinndüse oder
Scheibe und die Abschreckbedingungen reguliert, um selbst in einem
Kurzspinnverfahren das Spinnen der Filamente mit einer Kern-Mantel-Struktur
zu erlauben. In der Situation, in der das Polymer Polypropylen umfaßt, schließen bevorzugte
Bedingungen für
jede dieser Variablen die folgenden ein. Das zu extrudierende Polymer
hat bevorzugt eine Temperatur von ca. 200 bis 325°C, besonders
bevorzugt ca. 200 bis 300°C,
noch mehr bevorzugt 220 bis 260°C
und am meisten bevorzugt ca. 230 bis 240°C. Die beheizte Spinndüse hat bevorzugt
eine Temperatur von wenigstens ca. 230°C, bevorzugt wenigstens ca.
250°C und
kann im Bereich von ca. 250 bis 370°C, bevorzugt im Bereich von
ca. 290 bis 360°C und
besonders bevorzugt im Bereich von ca. 330 bis 360°C sein. Die
mit Löchern
versehene Scheibe wird bevorzugt auf eine Temperatur von wenigstens
ca. 250°C
erwärmt
und kann im Bereich von ca. 250 bis 370°C, bevorzugt im Bereich von
ca. 280 bis 350°C
und besonders bevorzugt im Bereich von ca. 300 bis 360°C liegen. Das
oxidative Abschreckungsgas besitzt eine bevorzugte Fließgeschwindigkeit
von ca. 3 000 bis 12 000 ft/min (900 bis 3 600 m/min), bevorzugt
eine Fließgeschwindigkeit
von ca. 4 000 bis 9 000 ft/min (1 200 bis 2 800 m/min) und noch
mehr bevorzugt ca. 5 000 bis 7 000 ft/min (1 500 bis 2 100 m/min).
Diese Werte können
in Abhängigkeit
von dem behandelten Polymer und von den Abmessungen der Spinnpaketanordnung,
einschließlich
der Spinndüse
und/oder der beheizten Scheibe, variiert werden.
-
Die
oxidative Umgebung kann Luft, Ozon, Sauerstoff oder eine andere
herkömmliche
oxidierende Umgebung bei einer erwärmten oder Umgebungstemperatur
an einem Bereich stromabwärts
der Spinndüse
umfassen. Die Temperatur- und Oxidationsbedingungen an dieser Stelle
müssen
beibehalten werden um sicherzustellen, daß selbst in einem Kurzspinn-Verfahren
eine ausreichende Sauerstoffdiffusion innerhalb der Faser erreicht
wird, um eine oxidative Kettenspaltung innerhalb wenigstens einer
Oberflächenzone
der Faser zu bewirken, um die Kern-Mantel-Filamentstruktur zu erhalten.
-
Die
Temperaturumgebung, um die Kern-Mantel-Filamentstruktur zu erhalten,
kann durch eine Vielzahl von Erwärmungsbedingungen
erreicht werden und kann die Verwendung von Erwärmen durch Leitung, Konvektion,
Hochfrequenz, magnetisches Erwärmen
und Strahlung einschließen.
Z. B. kann Widerstands- oder Impedanzerwärmen, Lasererwärmen, magnetisches
Erwärmen
oder Hochfrequenzerwärmen
verwendet werden, um die Spinndüse
oder eine mit der Spinndüse
verbundene Scheibe zu erwärmen.
Bevorzugt erwärmt das
Erwärmen
im wesentlichen gleichförmig
die Spinndüse
oder die mit der Spinndüse
verbundene Scheibe. Weiterhin kann die Spinndüse oder die mit der Spinndüse verbundene
Scheibe eine hohle Scheibe mit einer Wärmeübertragungsflüssigkeit
umfassen, die durch sie hindurchfließt, oder sie kann mit einer
Bandheizung ausgerüstet
sein, die um ihr Äußeres gewickelt
ist. Hinsichtlich des magnetischen Erwärmens kann z. B. eine Magnetfeldheizvorrichtung
wie in
US-A-5 025 124 (Alfredeen)
offenbart verwendet werden, um das Erwärmen der Spinndüse oder
der mit ihr verbundenen Elemente zu erhalten. Diese Mittel zur Erwärmung des
extrudierbaren Polymers an der oder an einer Stelle benachbart zur
Spinndüse
zum Erhalt der Kern-Mantel-Filamentstruktur sind nicht erschöpfend, und
andere Mittel zum Erwärmen
der Spinndüse
oder der mit ihr verbundenen Elemente befinden sich im Erfindungsumfang.
Mit anderen Worten können
verschiedenen Quellen für
Erwärmungsmittel
in der vorliegenden Erfindung verwendet werden, um die Polymerschmelzzusammensetzung
zu erwärmen,
die sich auf einer bestimmtem Temperatur befindet, wenn sie eine
Stelle an der oder benachbart zur Spinndüse erreicht, um sicherzustellen,
daß sich
die Polymerschmelzzusammensetzung auf einer ausreichenden Temperatur
befindet, wenn sie durch die Spinndüse extrudiert wird, um eine
Kern-Mantel- Filamentstruktur
beim Abschrecken in einer oxidativen Atmosphäre zu erhalten.
-
In
den Abbildungen sind mehrere nicht beschränkende Ausführungsformen der Erfindung
dargestellt, worin verschiedene Strukturen bereitgestellt sind,
um die Kern-Mantel-Filamentstruktur
zu erhalten, insbesondere unter Verwendung eines Kurzspinn-Verfahrens.
Bezugnehmend auf 3 wird dort schematisch eine Spinndüse 1 mit
Kapillaren 2 dargestellt, durch die Polymer extrudiert
wird, das durch den Fluß Q
des oxidativen Gases zur Bildung von Filamenten 3 abgeschreckt
werden soll. Oberhalb der Spinndüse
befindet sich eine Scheibe 4 mit Kapillaren 5,
wobei die Kapillaren 5 den Kapillaren 2 der Spinndüse 1 entsprechen.
Ein elektrischer Strom wird bereitgestellt, wie Durchleitungen 6 zur
Scheibe 4, um die Scheibe entweder durch Widerstand oder
Impedanz zu erwärmen.
-
Die
Scheibe 4 kann auf eine geeignete Temperatur erwärmt werden,
wie eine Temperatur von wenigstens ca. 250°C, um die Temperatur des Polymers
zu erhöhen,
wenn es die Scheibe 4 erreicht und durch sie hindurchgelangt.
Insbesondere wird das Polymer, wenn es durch die Scheibe 4 hindurchgelangt,
auf eine ausreichende Temperatur erwärmt, um einen oxidativen Kettenspaltungsabbau
wenigstens der Oberfläche
des geschmolzenen Filaments bei der Extrusion aus der Spinndüse in den
Fluß Q
des oxidativen Gases zu erlauben. Obwohl wir nicht auf irgendeine
besondere Theorie festgelegt zu sein wünschen, sind in dieser Ausführungsform
Moleküle
mit geringerem Molekulargewicht an der Oberfläche des Polymers erhältlich (im
Vergleich zum Kern), wenn sie oxidativen Abschreckbedingungen aufgrund
des differentiellen Erwärmens
unterworfen wird, das an der Oberfläche des Extrudats erhalten
wird, ebenso wie aufgrund der zusätzlichen Spannung auf den Polymerstrom,
wenn das Polymer zur und aus der Scheibe 4 zur Spinndüse 1 fließt.
-
Der
Abstand "c" zwischen der beheizten
Scheibe 4 und der Spinndüse 1 kann in Abhängigkeit
von den physikalischen und chemischen Eigenschaften der Zusammensetzung,
der Temperatur der Zusammensetzung und den Abmessungen der Kapillaren 2 variiert
werden. Z. B. sollten die Kapillaren 2 und 5 für eine Schmelzflußrate eines
Polypropylen-Polymers von ca. 0,5 bis 40 dg/min und eine Temperatur
von ca. 200 bis 325°C
eine Querschnittsfläche "a" von ca. 0,03 bis 0,3 mm2,
bevorzugt ca. 0,1 mm2, und eine Länge "b" von ca. 1 bis 5 mm, bevorzugt ca. 1,5
mm haben, und der Abstand "c" sollte ca. 1 bis
4 mm, bevorzugt ca. 2 bis 3 mm und besonders bevorzugt ca. 2,5 mm
betragen.
-
Die
Kapillaren 2 und 5 können die gleichen oder im wesentlichen
gleichen Abmessungen haben, wie in 3 gezeigt,
oder können
verschiedene Abmessungen haben, wie wenn die Kapillaren 2 einen
kleineren oder größeren Durchmesser
als die Kapillaren 5 haben. Wie z. B. in 4 dargestellt,
wobei auf ähnliche
Teile mit den gleichen Referenzzeichen aber mit Strichen verwiesen
wird, können
die Kapillaren 5' einen
größeren Durchmesser
als die Kapillaren 2' aufweisen.
In diesem Fall würden
die Kapillaren 5' bevorzugt
bis zu ca. 30% weiter als die Kapillaren 2' sein und bevorzugt eine Querschnittsfläche von
0,4 mm2 aufweisen. Ein begrenzender Faktor
für die
Größe der Kapillaren 5' für Ausführungsformen,
in denen die Kapillaren 5' in
Anzahl und/oder Muster den Kapillaren 2' entsprechen, ist die Fähigkeit,
die Festigkeit der beheizten Scheibe beizubehalten, während eine
große
Anzahl von Kapillaren darin eingepaßt wird.
-
Wie
in 5 und 6 dargestellt, kann die Spinndüse ferner
direkt durch verschiedene Mittel erwärmt werden, wodurch eine beheizte
Scheibe ausgelassen werden kann. Wie in 5 gezeigt,
kann z. B. eine Induktionsspule 7 um die Spinndüse 8 herum
angeordnet werden, um die Spinndüse
auf eine ausreichende Temperatur zum Erhalt der Kern-Mantel-Filamentstruktur
zu erwärmen.
Die Temperatur, auf die die Spinndüse erwärmt werden soll, variiert in
Abhängigkeit
von den chemischen und physikalischen Eigenschaften des Polymers,
der Temperatur des Polymers und den Abmessungen der Kapillaren 9.
Z. B. würden
die Kapillaren 9 für
eine Schmelzflußrate
eines Polymers wie Polypropylen von ca. 0,5 bis 40 dg/min und eine
Temperatur von ca. 200 bis 325°C
eine Querschnittsfläche "d" von ca. 0,02 bis 0,2 mm2,
bevorzugt ca. 0,07 mm2, und eine Länge "e" von ca. 1 bis 20 mm, bevorzugt 1 bis
5 mm und besonders bevorzugt ca. 1,5 mm aufweisen.
-
6 zeigt
eine modifizierte Spinndüsenstruktur,
worin die Kapillaren 10 der Spinndüse 11 auf der oberen
Oberfläche 12 der
Spinndüse 11 so
eingelassen sind, daß die
Kapillaren 10 einen verjüngten oberen Bereich 13 einschließen. Kapillaren 10 haben
eine Gesamtlänge
von ca. 3 bis 20 mm, bevorzugt 7 bis 10 mm; eine erste Querschnittsfläche 10a von
ca. 0,03 bis 0,2 mm2 an einem unteren Bereich;
eine maximale Querschnittsfläche 10b an
der Oberfläche 12 von
ca. 0,07 bis 0,5 mm2, bevorzugt ca. 0,2
mm2; und die eingelassenen Kapillaren verjüngen sich
von der maximalen Querschnittsfläche 10b zur
ersten Querschnittsfläche 10a in einem
Winkel α von
ca. 20 bis 60°,
bevorzugt ca. 35 bis 45° und
besonders bevorzugt ca. 45°.
Die eingelassenen Kapillaren können
einen Abstand "f" zwischen der maximalen
Querschnittsfläche 10b und
der ersten Querschnittsfläche 10a von
0,15 bis 0,4 mm einschließen.
-
Wie
in 7 dargestellt, können die Kapillaren angesenkte,
eingelassene Kapillaren 49 umfassen. Diese angesenkten, eingelassenen
Kapillaren können
einen oberen verjüngten
Bereich 49a mit einem oberen Durchmesser 49b von
ca. 0,6 mm und einer Länge
von ca. 0,5 mm umfassen. Der obere Durchmesser 49b verjüngt sich
in einem Winkel β von
ca. 20 bis 60°,
bevorzugt ca. 35 bis 45° und
besonders bevorzugt ca. 45° auf
eine obere Kapillare 49c mit einem Durchmesser von ca.
0,5 mm und einer Länge
von ca. 3,5 mm. Ein mittlerer verjüngter Bereich 49d mit
einer Länge
von ca. 0,1 mm und einem Winkel γ von
ca. 20 bis 60°,
bevorzugt ca. 35 bis 45° und
besonders bevorzugt ca. 45° verbindet
die obere Kapillare 49c mit einer unteren Kapillare 49e mit
einem Durchmesser von 0,35 mm und einer Länge von ca. 1,5 mm.
-
Wie
in 8 dargestellt, können die Kapillaren angesenkte
Kapillaren 50 umfassen. Diese angesenkten Kapillaren 50 können eine
obere Kapillare 50a mit einem Durchmesser von ca. 0,5 mm
und einer Länge von
ca. 4 mm umfassen. Ein mittlerer verjüngter Bereich 50b mit
einer Länge
von ca. 0,1 mm verjüngt
sich in einem Winkel θ von
ca. 20 bis 60°,
bevorzugt ca. 35 bis 45° und
besonders bevorzugt ca. 45° auf
eine untere Kapillare 50c mit einem Durchmesser von 0,35
mm und einer Länge
von ca. 2 mm.
-
Jede
der oben beschriebenen Spinndüsen
kann eine Vertiefung in einem unteren Bereich aufweisen, wie die
in 8 dargestellte Vertiefung 50b. Die Vertiefung
kann eine Querschnittsfläche
von ca. 0,05 bis 0,4 mm2, bevorzugt ca.
0,3 mm2, und eine Länge von ca. 0,25 bis 2,5 mm,
bevorzugt eine Länge
von ca. 0,5 mm aufweisen.
-
9 stellt
eine beispielhafte Darstellung einer erfindungsgemäßen Spinnpaketanordnung
zum Impedanzerwärmen
der Spinndüse
dar. In der Spinnpaketanordnung 14 der 9 gelangt
das Polymer 15 in das Spinnpaketoberteil 16, gelangt
durch durch Siebfilter 17, die Stauscheibe 18 und
durch die beheizte Spinndüse 19,
die mit einer Niederspannung durch eine einstellbare Klemme 21 aus
dem Transformator 20 versorgt wird.
-
Dieser
Typ von Spinnpaketanordnung ist auf diesem Gebiet bekannt, mit der
Ausnahme der Erwärmung
der Spinndüse.
Entsprechend können
der Siebfilter und die Stauscheibe und die Konstruktionsmaterialien
unter Verwendung herkömmlicher
Richtlinien für
diese Anordnungen ausgewählt
werden.
-
Zum
Impedanzerwärmen
der Spinndüse
oder der beheizten Scheibe beträgt
der Strom bevorzugt ca. 500 bis 3 000 Ampere, die Transformator-Abgriffspannung
beträgt
bevorzugt 1 bis 7 Volt, und die Gesamtleistung sollte bevorzugt
ca. 3 bis 21 kW betragen. Diese Werte können in Abhängigkeit vom behandelten Polymer und
den Abmessungen der Spinnpaketanordnung, einschließlich der
Abmessungen der Spinndüse
und/oder der beheizten Scheibe, variiert werden.
-
10 stellt eine exemplarische Darstellung einer
erfindungsgemäßen Spinnpaketanordnung
zum Hochfrequenzerwärmen
der Spinndüse
dar. In der Spinnpaketanordnung 22 der 10 gelangt das Polymer 29 in das Spinnpaketoberteil 23,
gelangt durch Siebfilter 24, Stauscheibe 25 und
durch die beheizte Spinndüse 26,
die mit einer Induktionsspule 28 erwärmt wird, welche die Spinndüse umgibt.
Die Spinnpaketanordnung umgibt ein Dowtherm-Verteiler 27.
-
Zum
Hochfrequenzerwärmen
der Spinndüse
oder der beheizten Scheibe beträgt
die Schwingungsfrequenz ca. 2 bis 15 kHz, bevorzugt etwa 5 kHz,
und die Leistung beträgt
ca. 2 bis 15 kW, bevorzugt 5 kW. Wie beim Impedanzerwärmen können diese
Werte jedoch in Abhängigkeit
vom behandelten Polymer und den Abmessungen der Spinnpaketanordnung,
einschließlich
der Abmessungen der Spinndüse
und/oder der beheizten Scheibe, variiert werden.
-
11 stellt eine Querschnittsansicht einer Kurzspinnvorrichtung 30 mit
radialer Abschreckung dar. Die Kurzspinnvorrichtung mit radialer
Abschreckung, die eine modifizierte Version einer von Meccaniche
Moderne, Mailand, Italien, hergestellten Vorrichtung ist, schließt eine
Polymer-Einlaßspinnpumpe 31 ein,
durch die das Polymer, das auf eine erste Temperatur erwärmt wird,
wie 200 bis 300°C,
durch eine Anzahl von Polymer-Zufuhrleitungen 32 zu den
Spinnpaketanordnungen 33 mit Stauscheiben 33a und 33b geführt wird,
und innere und äußere Rückhalteringe 33c und 33d und
Spinndüsen 34.
Das extrudierte Polymer in Form von Filamenten F wird nach unten
hinter die oxidative Abschreckung mit hoher Fließgeschwindigkeit, dargestellt durch
Pfeile 37, gezogen, die zwischen einer äußeren Ummantelung 38 und
dem konusförmigen
Kanal 39 fließt,
und durch die ringförmige Öffnung 35.
Wie in 11 ersichtlich, wird die ringförmige Öffnung 35 durch eine
obere Ausdehnung 38a der äußeren Ummantelung 38,
die durch Bolzen 38b verbunden sein kann, und die Metallscheibe 40 gebildet.
Eine Einstellschraube 41 kann angezogen werden, um die äußere Ummantelung 38 einstellbar
zu sichern, um unterschiedliche Längen bereitzustellen.
-
Ferner
wird ein Thermoelement 42a in einem Bereich nahe der Spinnpumpe 31 angeordnet,
um die Polymer-Zufuhrtemperatur zu messen, und ein anderes Thermoelement 42b wird
nahe der Oberseite einer Spinndüsenanordnung 33 angeordnet,
um die Polymertemperatur am Spinndüsenkopf zu messen. Bolzen 44 werden
zur lösbaren
Sicherung jeder der Spinnpaketanordnungen 33 eingesetzt.
Ein Bandheizer 45 kann die Spinnpaketanordnungen 33 zur
Aufrechterhaltung oder Einstellung der Schmelztemperatur der Polymerschmelze
umgeben. Ferner werden Kupferpolklemmen 36 an der Spinndüse zum Anschluß an eine
Stromquelle (nicht gezeigt) angebracht, um das Erwärmen der
elektrisch beheizten Spinndüse
in dieser Ausführungsform
zu erhalten, um das Erwärmen
der Polymerschmelze an der oder an einer Stelle benachbart zur Spinndüse zu erhalten.
Ebenfalls ist eine Isolierung bei 46, 47 und 48 vorgesehen.
-
Der
Abschreckfluß kann
durch einen anderen als den in 11 dargestellten
radialen Fluß bewirkt werden,
und verschiedene andere Weisen der Bereitstellung einer hohen Geschwindigkeit
an oxidativem Abschreckgas für
die Filamente bei ihrem Verlassen der Spinndüse können verwendet werden. Z. B.
kann eine Düse
relativ zu jeder Spinndüse
so angeordnet werden, um eine hohe Fließgeschwindigkeit von oxidativem Abschreckgas
auf die Filamente bei ihrem Verlassen jeder Spinndüse zu richten.
Eine solche Düse,
wie in 12 dargestellt, ist erhältlich von
Automatik, Deutschland. Diese Düse 41 ist
beweglich unter Verwendung der Elemente 52 montiert, um
am meisten bevorzugt auf das Zentrum der Spinndüse 53 in einem Winkel δ bezüglich einer
Ebene ausgerichtet zu werden, die longitudinal durch die Spinndüse mit ca.
0 bis 60°,
besonders bevorzugt ca. 10 bis 60° führt, und
sie kann ebenfalls bevorzugt einen Winkel von ca. 0 bis 45°, besonders bevorzugt
0 bis 25° aufweisen.
-
Die
verschiedenen Elemente der Spinnpaketanordnung der vorliegenden
Erfindung können
unter Verwendung herkömmlicher
Konstruktionsmaterialien aufgebaut werden, wie rostfreier Stahl,
einschließlich
rostfreier 17-4PH-Stahl, rostfreier Stahl 304 und rostfreier Stahl
416, und Chromnickel, wie Chromnickel-800H.
-
Die
erfindungsgemäß erhaltene
gesponnene Faser kann eine kontinuierliche und/oder Stapelfaser vom
Einkomponenten- oder Zweikomponententyp sein und fällt bevorzugt
in den Denier pro-Filament-(dpf)-Bereich von ca. 0,5 bis 30, ist
bevorzugt nicht größer als
ca. 5 und liegt bevorzugt zwischen ca. 0,5 und 3,0.
-
Zusätzlich wird
bei der Herstellung der erfindungsgemäßen Faser wenigstens ein Schmelzstabilisator und/oder
Oxidationsinhibitor mit der extrudierbaren Zusammensetzung vermischt.
Der Schmelzstabilisator und/oder Oxidationsinhibitor wird bevorzugt
in einer Gesamtmenge mit dem zu einer Faser zu verarbeitenden Polypropylen
in einem Mengenbereich von ca. 0,005 bis 2,0 Gew.-% der extrudierbaren
Zusammensetzung, bevorzugt ca. 0,03 bis 1,0 Gew.-% vermischt. Solche
Stabilisatoren sind bei der Polypropylenfaser-Herstellung wohlbekannt und schließen ein:
Phenylphosphite, wie IRGAFOS 168 (erhältlich von Ciba Geigy Corp.),
ULTRAVOX 626 (erhältlich
von General Electric Co.) und SANDOSTAB PEP-Q (erhältlich von
Sandoz Chemical Co.); und gehinderte Phenolharze, wie IRGANOX 1076
(erhältlich
von Ciba Geigy Corp.) und CYANOX 1790 (erhältlich von American Cyanamid
Co.); und N,N'-Bispiperidinyldiamin-haltige
Stoffe, wie CHIMASSORB 119 und CHIMASSORB 944 (erhältlich von
Ciba Geigy Corp.). (IRGAFOS, ULTRAVOX, SANDOSTAB, IRGANOX und CHIMASSORB
können
registrierte Handelsmarken sein.) Der wenigstens eine Schmelzstabilisator und/oder
Oxidationsinhibitor kann in die extrudierbare Zusammensetzung gemischt
oder kann separat zu den Polypropylenen hinzugegeben werden, die
zur Bildung der extrudierbaren Zusammensetzung vermischt werden.
-
Zusätzlich können Aufheller
wie Titandioxid in Mengen von bis zu 2 Gew.-%, Säurefänger wie Calciumstearat in
Mengenbereichen von ca. 0,05 bis 0,2 Gew.-%, Färbemittel in Mengenbereichen
von 0,01 bis 2,0 Gew.-% und andere wohlbekannte Additive in der
erfindungsgemäßen Faser eingeschlossen
werden. Benetzungsmittel, wie in
US-A-4
578 414 offenbart, werden ebenfalls in nützlicher
Weise in die erfindungsgemäße Faser
eingearbeitet. Andere handelsübliche
nützliche
Additive schließen
LUPERSOL 101 (erhältlich
von Pennwalt Corp.) ein. (LUPERSOL kann eine registrierte Handelsmarke
sein.)
-
Zusätzlich können Metallcarboxylate
zum Polymermaterial hinzugegeben werden. Diese Metallcarboxylate
sind bekannt für
die Verwendung in Polymermaterialien, die dem thermischen Sondieren
unterzogen werden, und es wird angenommen, daß eine kleine Menge an Metallcarboxylaten
die Oberflächenschmelztemperatur
der Polymermaterialien, wie Polypropylen-Faser, erniedrigt. Typische
Metallcarboxylate schließen
Nickelsalze von 2-Ethylhexansäure,
Caprylsäure,
Decansäure
und Dodecansäure
und 2-Ethylhexanoate von Fe, Co, Ca und Ba ein. Bevorzugte Metallcarboxylate
schließen
Nickeloctoate ein, wie eine 10%ige Lösung von Nickeloctoat in Leichtbenzin,
erhalten von Shepherd Chemical Co., Cincinnati, Ohio. Bevorzugt
sind die Metallcarboxylate im zu Fasern oder Filamenten zu verarbeitenden
Polymermaterial in einer Konzentration von ca. 7 bis 1 000 ppm,
am meisten bevorzugt ca. 700 ppm eingeschlossen.
-
Um
die vorliegende Erfindung klarer zu beschreiben, werden die folgenden,
nicht beschränkenden Beispiele
bereitgestellt. Alle Teile oder Prozente in den Beispielen sind
gewichtsbezogen, wenn nicht anders angegeben.
-
Beispiele
-
Fasern
wurden sowohl unter Verwendung von Entwicklungsversuchen im kleinen
Maßstab
als auch von Versuchen in Pilotanlagen unter den in Tabelle I aufgeführten Betriebsbedingungen
erzeugt. Insbesondere sind die unterschiedlichen Polymere, ihre
Temperaturen und Spinnbedingungen und unterschiedliche Bedingungen
in Tabelle I aufgeführt,
begleitet von Informationen hinsichtlich der Kern-Mantel-Struktur
der resultierenden Fasern, beruhrned auf der Mikroschmelzanalayse.
-
Die
in den Beispielen in Tabelle I aufgeführten Versuchsverfahren schließen die
folgenden ein:
Beispiele 1 bis 67 verwendeten eine beheizte,
mit Löchern
versehene Scheibe in einem Entwicklungsversuch im kleinen Maßstab, wobei
die Beispiele 22 bis 44 0,00019% Ultranox 626 als Oxidationsinhibitor-Stabilisator beinhalten.
-
Beispiele
68 bis 75 und 188 bis 196 verwendeten eine beheizte Spinndüse mit vertieften
Kapillaren in einem Entwicklungsversuch im kleinen Maßstab.
-
Beispiele
76 bis 79 verwendeten eine beheizte, mit Löchern versehene Scheibe in
einem Entwicklungsversuch im kleinen Maßstab, worin das Erwärmen mit
einem Bandheizgerät
erreicht wurde.
-
Beispiele
80 bis 89 verwendeten eine beheizte Spinndüse in einem Entwicklungsversuch
im kleinen Maßstab,
worin das Erwärmen
mit einem Bandheizgerät
erreicht wurde.
-
Beispiele
90 bis 187 verwendeten eine beheizte Spinndüse mit vertieften Kapillaren
in einem Versuch in einer Pilotanlage, wobei die Beispiele 90 bis
150 eine Extrudertemperatur von 240 bis 280°C verwendeten und die Beispiele
151 bis 187 eine Extrudertemperatur von 285 bis 300°C verwendeten.
-
Beispiele
197 bis 202 verwendeten eine beheizte Spinndüse ohne vertiefte Kapillaren
in einem Entwicklungsversuch im kleinen Maßstab.
-
Beispiele
203 bis 313 verwendeten eine beheizte Spinndüse ohne vertiefte Kapillaren
in einem Versuch in einer Pilotanlage.
-
Beispiele
314 bis 319 verwendeten eine beheizte Spinndüse ohne vertiefte Kapillaren
in einem Entwicklungsversuch im kleinen Maßstab, worin das Polypropylen
Nickeloctoat enthielt.
-
Beispiele
320 bis 324 verwendeten eine beheizte Spinndüse ohne vertiefte Kapillaren
in einem Entwicklungsversuch im kleinen Maßstab, worin das Polymer Polyethylen
war.
-
Beispiele
325 bis 331 verwendeten eine Spinndüse ohne vertiefte Kapillaren
in einem Entwicklungsversuch im kleinen Maßstab, worin das Polymer Polyester
war.
-
Im
Entwicklungsversuch im kleinen Maßstab, der eine beheizte Spinndüse verwendete,
wurde eine direkt beheizte Spinndüse 60 aus Chromnickel-800H
mit Abmessungen, wie in 13a dargestellt,
von 0,3 Zoll (7,6 mm) (Abmessung "g") × 0,25 Zoll
(6,35 mm) (Abmessung "h") konstruiert, die
59 Kapillaren 61 einschloß, die in abwechselnden Reihen
von 6 und 7 Kapillaren mit einem Durchmesser von 0,012 Zoll (0,3
mm) und einer Länge
von 0,12 Zoll (3 mm) angeordnet waren, wobei die Spinndüse eine
entsprechende Dicke von 0,12 Zoll (3 mm) hatte. Insbesondere gab
es 5 Reihen mit 7 Kapillaren, die sich mit 4 Reihen mit 6 Kapillaren
abwechselten, wobei die Kapillaren sich in einem Abstand von 0,03
Zoll (0,75 mm) (Abmessung "i") voneinander und 0,035
Zoll (0,90 mm) (Abmessung "j") von den Kanten 62 der
Spinndüse
befanden.
-
Wie
in 13b, 13c und 13d dargestellt, wird die Spinndüse 60 in
eine Vertiefung 64 des Spinndüsenhalters 63 eingefügt, wobei
die Vertiefung 64 entsprechende Abmessungen von 0,3 Zoll
(7,6 mm) (Abmessung "g'") × 0,25
Zoll (6,35 mm) (Abmessung "h'") zur Spinndüse 60 und eine Tiefe
von 0,1 Zoll (2,5 mm) (Abmessung "o")
aufweist. Der Spinndüsenhalter
hat einen oberen Bereich 65 mit einem Durchmesser von 0,745
Zoll (19,0 mm) (Abmessung "n") und einer Dicke
von 0,06 Zoll (1,5 mm) (Abmessung "l")
und einen unteren Bereich 66 mit einem Durchmesser von
0,625 Zoll (16,0 mm) (Abmessung "m") und einer Dicke,
um eine Gesamtdicke von 0,218 Zoll (5,5 mm) (Abmessung "k") für
den Spinndüsenhalter 63 bereitzustellen.
Ferner wurden Kupferpolklemmen 68 an die obere Oberfläche 67 des
Spinndüsenhalters 63 zur
Verbindung mit einer Energiequelle (nicht gezeigt) verbunden.
-
Wie
schematisch in 14 dargestellt, wurde diese
Spinndüse
in eine Spinnpaketanordnung 69 montiert. Die Spinnpaketanordnung 69 schloß in aufeinanderfolgender
Reihenfolge einen Polymer-Zufuhrverteiler 70, einen Filter 71,
einen Verteiler 72, einen Abstandshalter 73, die
Spinndüse 60 und
ein unteres Klemmelement 74 ein. Die Spinnpaketanordnung
wurde an ein Polymerrohr 108 zur Durchleitung des Polymers
durch Einlaß 109 in
die Spinnpaketanordnung 69 angebracht. Weiterhin umgaben
ein Bandheizgerät 110 und
Isolierung 111 die Anordnung.
-
Wie
in 15 dargestellt, schloß der Polymer-Zufuhrverteiler 70,
der aus rostfreiem 17-4PH Stahl konstruiert wurde, einen unteren
Bereich 75 mit einem Durchmesser von 0,743 Zoll (19,0 mm)
(Abmessung "p") und einer Dicke
von 0,6 Zoll (15 mm) (Abmessung "q") und einen oberen
Bereich 76 mit einem Durchmesser von 0,646 Zoll (16,4 mm)
(Abmessung "r") und einer Dicke
ein, um eine Gesamtdicke für
den Polymerzufuhrverteiler 70 von 0,18 Zoll (4,6 mm) (Abmessung "s") bereitzustellen. Zentral angeordnet
im Polymer-Zufuhrverteiler 70 befand sich mit einem konischen
Abstand eine Öffnung 77 mit
einem unteren Durchmesser von 0,625 Zoll (16,0 mm) (Abmessung "t") an der Oberfläche 78, der sich einwärts und
aufwärts
zur oberen Oberfläche 79 mit
einem Winkel "u" von 72° verjüngte.
-
Der
Siebfilter 71 schloß eine
Kombination aus drei Sieben aus rostfreiem Stahl 304 ein, die von
einem Aluminiumband mit 24-iger Maß (0,02 Zoll (0,05 mm) Dicke)
umgeben waren. Die Siebfilter schlossen ein erstes Sieb mit 250
Mesh, ein zweites Sieb mit 60 Mesh und ein drittes Sieb mit 20 Mesh
ein. Das Aluminiumband hatte einen Innendurchmesser (der eine Öffnung für den ersten
Siebfilter bildete) von 0,63 Zoll (15,0 mm), einen Außendurchmesser
von 0,73 Zoll (18,5 mm) und eine Dicke von 0,094 Zoll (2,4 mm).
-
Wie
in den 16a und 16b dargestellt,
schloß der
Verteiler 72, der aus rostfreiem Stahl 17-4PH konstruiert
wurde, ein Element 85 mit rundem Querschnitt mit einem
Durchmesser von 0,743 Zoll (19,0 mm) (Abmessung "v")
und einer Dicke von 0,14 Zoll (3,5 mm) (Abmessung "w") ein. Eine rechteckförmige Vertiefung 83 befand
sich zentrisch in der oberen Oberfläche 82 des Elements 85 mit
Kanten 86 von 0,45 Zoll (11,4 mm) (Abmessung "x") und einer Tiefe zu einer unteren Vertiefungsoberfläche 83 von
0,02 Zoll (0,5 mm) (Abmessung "y"). Das Element schloß ferner
46 Kapillaren ein, die den Fluß von
Polymer aus der unteren Vertiefungsoberfläche 83 durch die untere
Oberfläche 84 des
Elements 85 ermöglichten.
Die Kapillaren hatten einen Durchmesser von 3/64 Zoll (1,2 mm),
besaßen
einen gleichförmigen
Abstand und schlossen vier Reihen mit 7 Kapillaren abwechselnd mit
drei Reihen mit 6 Kapillaren ein. Die Kapillaren waren von den Kanten 86 der
Vertiefung 80 ca. 0,06 Zoll (1,5 mm) entfernt.
-
Wie
in 17 dargestellt, schloß der Abstandshalter 73,
der aus rostfreiem Stahl 416 konstriert wurde, ein oberes Element 87 mit
einem Außendurchmesser
von 0,743 Zoll (19,0 mm) (Abmessung "z")
und einer Dicke von 0,11 Zoll (2,8 mm) (Abmessung "aa") und ein unteres
Element 88 mit einem Außendurchmesser von 0,45 Zoll
(11,4 mm) (Abmessung "bb") und einer Dicke
von 0,07 Zoll (1,8 mm) (Abmessung "cc")
ein, um eine Gesamtdicke von 0,18 Zoll (4,6 mm) (Abmessung "dd") bereitzustellen.
Ferner schloß der
Abstandshalter 73 eine Öffnung 89 mit
einem maximalen Durchmesser an der Oberfläche 91 des oberen
Elements 87 ein und verjüngte sich einwärts und
abwärts
entlang der konischen Verjüngung 90 zum
Punkt 92, wo das untere Element 88 beginnt, und
behielt dann einen konstanten Durchmesser von 0,375 Zoll (9,5 mm)
(Abmessung "ff") bis zur unteren
Oberfläche 93 bei.
-
Wie
in 18a und 18b dargestellt,
schloß das
untere Klemmelement 74, das aus rostfreiem Stahl 416 konstruiert
wurde, ein Element 94 mit einem Außendurchmesser von 2 Zoll (50
mm) (Abmessung "gg") und einer Dicke
von 0,4 Zoll (10 mm) (Abmessung "kk") ein. Eine Öffnung 95 verband
die obere Oberfläche 96 des
Elements 94 mit der unteren Oberfläche 97. Die Öffnung 95 schloß einen
maximalen Durchmesser von 0,75 Zoll (19 mm) (Abmessung "hh") an der oberen Oberfläche 96 ein
und behielt diesen maximalen Durchmesser für 0,34 Zoll (8,6 mm) (Abmessung "ii") bei, wo der Durchmesser
auf 0,64 Zoll (16,2 mm) (Abmessung "jj")
reduziert wurde, und behielt diesen reduzierten Durchmesser bis
zur unteren Oberfläche 97 bei, wodurch
eine vertiefte Oberfläche 98 erhalten
wurde, gegen die der Spinndüsenhalter 63 gedrückt wurde, wenn
die in den Öffnungen 99 angeordneten
Bolzen (nicht gezeigt) angezogen wurden. Zur Erleichterung der Ansicht
der Figuren wurden die Öffnungen 99 aus 18b weggelassen. Schlitz 100 mit einer
Breite von 0,25 Zoll (6,4 mm) (Abmessung "ll")
befand sich im Element 94 in einer Tiefe von 0,28 Zoll
(7,0 mm) (Abmessung "mm") zum Empfang und
Herausragen der Kupferpolklemmen 68 aus der Spinnpaketanordnung 69.
-
Im
Entwicklungsversuch im kleinen Maßstab unter Verwendung einer
beheizten Scheibe war die Struktur der Spinnpaketanordnung ähnlich derjenigen
der oben beschriebenen beheizten Spinndüsenanordnung; jedoch wurde
die beheizte Scheibe zur Anordnung hinzugefügt, und die Spinndüse hatte
eine unterschiedliche Anzahl von Kapillaren. Insbesondere schloß die Entwicklungsversuchsanordnung
im kleinen Maßstab 101,
wie in 19 ersichtlich, eine Spinnpaketanordnung 102 mit
einem Polymer-Zufuhrverteiler 103, einem Siebfilter 104,
einem Verteiler 105, einer beheizten Scheibe 106,
einer Spinndüse 60,
Kupferpolklemmen 68 und einem unteren Klemmelement 107 ein.
Zusätzlich
war die Spinnpaketanordnung 102 in einer ähnlichen Weise
wie die oben beschriebene beheizte Spinndüsenausführungsform mit einer Polymerleitung 108 zur
Leitung des Polymers durch den Einlaß 109 zur Spinnpaketanordnung 102 verbunden.
Ferner umgaben ein Bandheizgerät 110 und
Isolierung 111 die Anordnung.
-
Wie
in 20a und 20b dargestellt,
besitzt die beheizte Scheibe 112, die aus rostfreiem Stahl konstruiert
wurde, einen ähnlichen
Aufbau wie der in 16a und 16b dargestellte
Verteiler 72. Jedoch schloß die beheizte Scheibe 112 im
Gegensatz zum Verteiler Kupferpolklemmen 113 zur Verbindung
mit einer Elektrizitätsquelle
(nicht gezeigt) ein und schloß 186
Kapillaren 115 ein, die sich unterhalb einer 0,1 Zoll (2,5 mm)
tiefen Vertiefung 116 zum Fluß von Polymer in die durch
den Pfeil 114 angegebenen Richtung befanden. Die Kapillaren-Anordnung
ist in 20a dargestellt, in der es
186 teilweise gezeigte Kapillaren 115 gibt, die in abwechselnden
Reihen von 15 und 16 Kapillaren mit einem Durchmesser von 0,012
Zoll (0,3 mm) und einer Länge
von 0,078 Zoll (2 mm) angeordnet sind. Insbesondere waren in einer
Fläche
mit einer Länge
entlang Kante 116 von 0,466 Zoll (11,8 mm) (Abmessung "nn") und einer Breite
entlang der Kante 117 von 0,442 Zoll (11,2 mm) (Abmessung "oo") sechs Reihen mit
16 Kapillaren abwechselnd mit sechs Reihen mit 15 Kapillaren angeordnet,
wobei der Abstand zwischen den Kapillaren im Zentrum 0,027 Zoll
(0,7 mm) entlang Kante 116 und 0,034 Zoll (0,86 mm) entlang
Kante 117 betrug, wobei die Endkapillaren in den Reihen
mit 16 Kapillaren 0,03 Zoll (0,76 mm) von Kante 117 entfernt
waren und die Endkapillaren in den Reihen mit 15 Kapillaren von Kante 117 0,04
Zoll (1,0 mm) entfernt waren. Ferner hatte die Spinndüse im Entwicklungsversuch
im kleinen Maßstab
mit der beheizten Scheibe 186 Kapillaren des gleichen Musters wie
die beheizte Scheibe, aber einen Durchmesser von 0,008 Zoll (0,2
mm) und eine Länge
von 0,006 Zoll (1,5 mm).
-
In
Beispielen, in denen eine Spinndüse
mit vertieften Kapillaren in einem Entwicklungsversuch im kleinen
Maßstab
verwendet wurde, hatten die Kapillaren einen Durchmesser von 0,3
mm und eine Gesamtlänge von
4,0 mm, und die vertieften Bereiche hatten einen Durchmesser von
0,5 mm und eine Länge
von 1,0 mm.
-
In
Beispielen, in denen eine beheizte Spinndüse in einem Versuch in einer
Pilotanlage verwendet wurde, schloß die Spinndüse 30 500
Kapillaren mit einem Durchmesser von 0,3 mm und einer Länge von
1,5 mm ein. Ein 20 kW-Transformator
mit einer maximalen Spannung von 7,5 V und einer Nennspannung von
2 bis 3 V wurde für
das Erwärmen
der Spinndüse
verwendet, wobei der Sekundärstrom
das 34-fache des Primärstroms
betrug.
-
In
Beispielen, in denen ein Bandheizgerät verwendet wird, war das Bandheizgerät ein mit
Glimmer isoliertes CHROMALOX-Bandheizgerät mit 150
W und 120 V. (CHROMALOX kann eine registrierte Handelsmarke sein).
-
Weiterhin
wurde das Abschrecken in den verschiedenen Beispielen unter Verwendung
einer Düse
erreicht, die Luft von Raumtemperatur mit ca. 4 000 bis 6 000 ft/min
(1 200 bis 1 800 m/min) einblies. Zusätzlich gibt in Tabelle I Polymer
A Pellets aus linearem isotaktischem Polypropylen mit einer Schmelzflußrate von
18 ± 2
dg/min an, erhalten von Himont, Inc., Polymer B gibt Pellets aus
linearem isotaktischem Polypropylen mit einer Schmelzflußrate von
9,5 ± 2
dg/min an, erhalten von Himont, Inc., Stabilisator gibt den Oxidationsinhibitor-Stabilisator
Ultranox 626 an, erhalten von General Electric Co., PE gibt DOW
6811A Polyethylen an und Polyester waren Barnette Southern wiederverwertete
Flaschenflocken.
-
In
der folgenden Tabelle I kann jede in °F ausgedrückte Temperatur (F) zur entsprechenden
Temperatur (C) in °C
durch die Gleichung C = (F-32)/1,8 konvertiert werden.
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-