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Die
Erfindung betrifft einen Drucker und ein Verfahren zur Steuerung
eines Druckers, insbesondere einen Drucker, an welchem ein Tintenbehälter zum
Zuführen
von Tinte zu einem Tintenstrahlkopf montiert ist und welcher in
einem Kopiergerät,
einem Faksimilegerät
oder irgendeinem anderen Aufzeichnungsgerät, Kommunikationsgerät, Bürogerät, kombiniertem
Gerät oder
einfach als ein Druckgerät
verwendet werden kann.
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Bisher
wird ein Tintenbehälter
für ein
Tintenstrahl-Aufzeichnungsgerät
einstückig
als eine Patrone mit einem Tintenstrahlkopf gefertigt, und wenn
die Tinte in dem Tintenbehälter
aufgebraucht ist, werden der einstückig ausgebildete Kopf und
der Behälter entsorgt.
Die Menge der in dem Behälter
rückständigen Tinte
wird durch das Tintenhaltevermögen
eines Schwamms (Vakuum erzeugendes Material) bestimmt, welcher den
gesamten Raum in dem Behälter
ausfüllt
und ziemlich groß ist.
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Die
japanische Offenlegungsschrift Nr. 87242/1988 (JP-A-63 087 242)
offenbart einen solchen Tintenbehälter. Der Tintenbehälter enthält einen Schaumstoff,
und er ist einstückig
mit einem Tintenstrahlaufzeichnungskopf, der eine Vielzahl Tintenausstoßdüsen aufweist,
gefertigt. Bei einem derartigen Tintenbehälter werden, um die Tinte in
dem porösen
Material wie z. B. geschäumtem
Polyurethanmaterial aufzunehmen, die Erzeugung des Vakuums und die
Tintenvorhaltung (Verhinderung des Tintenaustritts aus dem Tintenbehälter) durch
die Kapillarkraft des Schaumstoffs erreicht. Doch der Schaumstoff
muß den
Tintenbehälter
als Ganzes ausfüllen, und
deshalb ist die Menge Tinte darin begrenzt und die Menge nicht verwendbare Tinte
relativ groß.
Das bedeutet, daß der
Tintenausnutzungsgrad niedrig ist. Es ist schwierig, die Restmenge
Tinte darin zu erfassen. Außerdem ändert sich
während
des Zeitraums des Tintenverbrauchs der Unterdruck allmählich, weshalb
es schwierig ist, ein im wesentlichen gleichbleibendes Vakuum zu
erhalten.
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Die
Japanische Offenlegungsschrift Nr. 522/1990 (JP-A-2000522) offenbart,
daß der
Tintenbehälter
im wesentlichen nur Tinte enthält.
Im besonderen offenbart sie eine Patrone in der Form eines einstückig gefertigten
Tintenstrahlaufzeichnungskopfs und eines Tintenbehälters, welcher
eine erste Tintenkammer zur Aufnahme einer großen Tintenmenge in einem Oberteil
und einer kleinen Menge porösen
Materials zwischen der Kammer und dem darunter befindlichen Tintenstrahlaufzeichnungskopf aufweist.
Es wird dargelegt, daß eine
Verbesserung des Tintennutzungsgrades zu verzeichnen ist, weil nur
die Tinte in dem Tintenkanal vorliegt, nicht das poröse Material,
das der Tintenbehälter
enthält.
Außerdem
ist auf der Seite des porösen
Materials eine zweite Tintenkammer zur Aufnahme der Tinte angeordnet,
welche die von der ersten Tintenkammer infolge der durch Temperaturanstieg
(Druckabfall) in ihr erzeugten Luftausdehnung ausgeströmte Tinte
aufnimmt, um während
der Aufzeichnungsoperation einen im wesentlichen konstanten Unterdruck
für den Aufzeichnungskopf
beizubehalten.
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Wenn
bei diesem Aufbau die Aufzeichnungsoperation nicht ausgeführt wird,
füllt sich
das poröse Material
mit einer sehr großen
Tintenmenge aus der ersten Tintenkammer, welche eine große Menge
Tinte über
dem porösen
Material enthält,
so daß das
poröse
Material selbst kaum den Unterdruck erzeugen kann. Aus diesem Grund
tritt aus der Öffnung
des Tintenstrahl-Aufzeichnungskopfes bei einem geringen Stoß die Tinte
aus, und das ist praktisch ungeeignet. Wenn diese Kammer als eine
auswechselbare Tintenpatrone verwendet wird, welche an einem Tintenstrahl-Aufzeichnungskopf
befestigt ist, kann aus dem porösen
Material die Tinte austreten, und das ist praktisch ebenfalls ungeeignet.
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Bei
einem Beispiel einer Tintenpatrone ist die Tinte abgedichtet in
einer Blase enthalten, und der Unterdruck der Blase wird durch Verwendung
einer Federkonstruktion gleichbleibend erhalten, doch das ist teuer,
und die Massenproduktion der Federkonstruktion, welche einwandfrei
funktionieren soll, ist schwierig. Auf dem Gebiet des Tintenstrahldrucks (berührungsloses
Drucken) ist die seit langem gewünschte
Herstellung einer kostengünstigen
und exakt arbeitenden Tintenpatrone bisher nicht gelungen.
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Die
Erfinder haben Untersuchungen vom Standpunkt der Möglichkeit
der sachgemäßen Zufuhr der
Tinte entsprechend dem Tintenausstoß aus dem Aufzeichnungskopf
während
der Druckoperation und auch vom Standpunkt der Verhinderung des
Tintenaustritts durch den Ausstoßauslaß, wenn die Druckoperation
nicht vorgenommen wird, ausgeführt.
Im Ergebnis ist festgestellt worden, daß der grundsätzliche Aufbau
eine erste Kammer, die ein Vakuum erzeugendes Material enthält und mit
einem Luftkanal versehen ist, und eine zweite Kammer zur Aufnahme
im wesentlichen nur der der ersten Kammer zuzuführenden Tinte aufweist, wobei
die zweite Kammer im wesentlichen hermetisch abgeschlossen ist,
ausgenommen die Verbindung zur ersten Kammer.
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Das
japanische Dokument Nr. 16385/1985 (JP-U-60 016 385) offenbart einen
Aufzeichnungsstift mit einer Aufzeichnungsspitze, welche während der Aufzeichnungsoperation
ein Aufzeichnungsmaterial berührt.
Die Aufzeichnungsspitze weist eine Tintenabsorbier- und Tintenhaltebeschaffenheit
auf, und die Tinte wird an die Spitze herangeführt. Demzufolge ist die Aufzeichnungsspitze
im Gegensatz zu dem Tintenstrahl-Aufzeichnungsgerät der Umgebungsluft ausgesetzt.
Das japani sche Dokument bezieht sich nur auf das Überströmen der
Tinte durch die Aufzeichnungsspitze. Es weist als wesentliche Elemente auf:
ein erstes Flüssigkeit
absorbierendes Material und ein zweites Flüssigkeit absorbierendes Material, welches
weniger Tinte als das erste absorbierende Material absorbiert, obwohl
es eine geringe Tintenmenge absorbiert, wobei das zweite absorbierende Material über dem
ersten absorbierenden Material an einer Stelle näher am Luftkanal angeordnet
ist, eine Mittelkammer, aus welcher die Aufzeichnungsspitze nach
unten herausragt, und eine hermetisch abgeschlossenen Tintenaufnahmekammer,
um den gegenüberliegenden
Kammerseiten Tinte zuzuführen. Wenn
sich bei dieser Konstruktion die in der geschlossenen Tintenkammer
vorhandene Luft infolge des Anstiegs der Umgebungstemperatur ausdehnt, mit
dem Ergebnis, daß die
Tinte in den Tintenkammern in das erste absorbierende Material fließt, wird die
Tinte, welche das erste absorbierende Material nicht zurückhalten
kann, vom zweiten absorbierenden Material absorbiert, so daß aus der
Schreibspitze überlaufende
Tintentröpfchen
verhindert werden können.
Es offenbart auch die Bereitstellung einer Nut mit konstanter Breite,
welche wirksam wird, wenn eine der beiden geschlossenen Tintenkammern
nur Luft enthält,
um das Austreten der sich ausdehnenden Luft durch den Luftkanal
zu ermöglichen.
Die Nut erstreckt sich vom unteren Ende zum oberen Ende auf einer
Seitenfläche,
welche nicht eine Trennwand zwischen der Mittelkammer und der verschlossenen Tintenkammer
ist. Wenn dieser Aufbau für
einen Tintenstrahl-Aufzeichnungskopf
verwendet wird, ist ein Austreten von Tinte durch den Luftkanal
bereits bestätigt
worden, wie es wegen des grundsätzlichen Unterschieds
zwischen dem Berührungsaufzeichnen und
dem berührungslosen
Aufzeichnen erwartet wurde. Dieses Problem ist hinsichtlich des
Aufzeichnungsstifts nicht zugegeben worden. Außerdem dient die Nut mit konstanter
Breite zur Unterstützung des
Tintenausstoßes
zusammen mit Luft, und deshalb wird das Lecken der Tinte durch den
Luftkanal gefördert.
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Außerdem ist
der Tintenverbrauch bei beiden Tintenkammern nicht gleich. Wenn
eine der Kammern zuerst leer wird, war trotz der Tatsache, daß eine große Tintenmenge
in der anderen Tintenkammer verblieben ist, das Fortsetzen der Tintenstrahl-Aufzeichnungsoperation
nicht länger
möglich. Das
rührt daher,
daß eine
große
Menge Luft in das erste absorbierende Material eindringt und dadurch die
Tintenzufuhr unmöglich
wird. Dies ist entgegen dem Ziel dieser Erfindung.
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Das
Dokument EP-A-0493058 offenbart einen Tintenbehälter für einen Tintenstrahldrucker.
Der Tintenbehälter
weist eine erste und zweite Kammer auf, wobei die erste Kammer als
eine im Verwendungszustand obere Kammer angeordnet ist und die zweite
Kammer als eine im Verwendungszustand untere Kammer angeordnet ist,
so daß,
wenn der Behälter
an dem Drucker montiert ist, die untere Kammer unter dem Druckkopf
des Druckers positioniert ist. Die obere Kammer ist mit einem Luftkanal
versehen und enthält
ein Unterdruck erzeugendes Material zum Aufnehmen von Tinte. Die
obere Kammer kommuniziert mit der unteren Kammer mittels einer Öffnung 31,
innerhalb welcher ein hochkapillarer Schaum angeordnet ist, um eine
Abdichtung zwischen den zwei Kammern zu bilden. Der hochkapillare
Schaum steht auch in Verbindung mit einer Zufuhrlinie, welche bei
Operation Tinte von der unteren Kammer durch kapillares Wirken zu
dem Druckkopf transportiert.
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Gemäß einem
Gesichtspunkt ist ein Drucker gemäß Anspruch 1 aufgezeigt.
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Gemäß einem
anderen Gesichtspunkt ist ein Verfahren zur Steuerung eines Druckers
gemäß Anspruch
6 aufgezeigt.
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Bei
einer Ausführungsform
enthält
das Unterdruck erzeugende Material angrenzend an die Luftverbindungsöffnung keine
Tinte. Auf diese Weise kann das Austreten der Tinte aus dem Tintenbehälter durch
den Luftkanal bei Änderung
der Umgebungsbedingungen verhindert werden. Insbesondere dann, wenn
ein Abdichtelement verwendet wird, um den Luftkanal ab zudichten,
ist dieser Gesichtspunkt wirksam, um ein Entfernen des Abdichtelements
zu verhindern. Während
der Verwendung des Tintenbehälters
ist dieser Bereich wirkungsvoll, um zu ermöglichen, daß die angemessene Luftmenge
in den Tintenbehälter
eingeleitet wird, wodurch eine Änderung des
Unterdrucks in dem Tintenbehälter
unterdrückt wird.
Der Bereich angrenzend an die Luftverbindungsöffnung wird durch die Tinte
nicht benetzt, die Tinteneindringgeschwindigkeit wird vermindert,
was wünschenswert
ist. Es ist jedoch eine mögliche
Alternative, den Bereich mit Tinte einmal zu befeuchten und die
Tinte danach zu entfernen.
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Diese
und andere Gesichtspunkte, Merkmale und Vorteile der vorliegenden
Erfindung werden in Anbetracht der folgenden Beschreibung der bevorzugten
Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung in Verbindung mit den beiliegenden Zeichnungen
sichtbar.
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KURZBESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNGEN
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1 zeigt
schematisch eine perspektivische Teilausbruchansicht eines Tintenbehälters.
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2 zeigt
eine Schnittansicht des in 1 dargestellten
Tintenbehälters.
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3 zeigt
Beispiele der Verbindung zwischen der Patrone und dem Zufuhrrohr.
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4 zeigt
ein Vergleichsbeispiel.
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5 zeigt
einen Tintenzufuhrabschnitt eines Tintenbehälters.
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6 zeigt
eine Lagebeziehung zwischen einem Tintenzufuhrabschnitt und der
Kammerverbindungsöffnung.
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7 zeigt
den Aufbau der Kammerverbindungsöffnung.
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8 zeigt
die Gestaltung der Trennwand auf einer Seite der Kammerverbindungsöffnung.
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9 zeigt
den Zustand des absorbierenden Materials an einem an die Trennwand
angrenzenden Ende.
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10 zeigt
den Zustand im Innern des absorbierenden Materials bei Änderung
der Umgebungsbedingungen.
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11 zeigt
ein Verfahren zur Herstellung eines Tintenbehälters.
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12 zeigt
einen Tintenstrahldrucker und eine damit verwendbare Tintenpatrone.
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13 zeigt
Abwandlungen des Tintenbehälters.
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14 zeigt
eine Schnittansicht zur Darstellung der zulässigen Neigung im Verwendungszustand
des Tintenbehälters.
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15 zeigt
die Gestaltung eines anderen Beispiels eines Tintenbehälters.
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16 zeigt Änderungen
während
einer Druckoperation.
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17 zeigt
die Wirkung der Anwendung von Druck auf die Außenwand eines Beispiels eines Tintenbehälters.
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18 zeigt
eine Schnittansicht eines abgewandelten Beispiels eines Tintenbehälters.
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19A und B zeigen
perspektivische Ansichten eines Farbtintenbehälters.
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20 zeigt
ein Kurvenbild zur Darstellung einer Beziehung zwischen der Wanddicke
und dem Tintenaustritt durch den Außendruck.
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BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN
AUSFÜHRUNGSFORMEN
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In
den 1–6 wird
ein Tintenbehälter gezeigt,
der eine Tintenzufuhröffnung
aufweist, die in einer Wand eines Behälters mit Unterdruck erzeugendem
Material ausgebildet ist, die in Gegenüberlage einer Trennwand 5 angeordnet
ist, welche mit einer unteren Oberfläche des Tintenbehälters zusammenwirkt,
um einen Kammerverbindungsabschnitt 8 auszubilden.
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1 zeigt
eine perspektivische Ansicht des Tintenbehälters, und 2 zeigt
eine Schnittansicht des Tintenbehälters.
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Wie
die 1 und 2 zeigen, ist der Tintenbehälter-Hauptkörper 1 zur
Verbindung mit einem Tintenstrahl-Aufzeichnungskopf in einer Position
mit einer Öffnung 2 versehen,
die zu der Kammerverbindungsöffnung
in der Form eines Spalts 8 verschoben ist. Der Tintenbehälter-Hauptkörper 1 weist
eine Kammer 4 zur Aufnahme des Vakuum erzeugenden Materials 3 und
eine Tintenkammer 6 zur Aufnahme von im wesentlichen nur
Tinte auf, welche an einem Bodenabschnitt 11 über den
von der Trennwand 5 gebildeten Spalt 8 mit der
Kammer 4 in Verbindung steht.
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Bei
dieser Konstruktion wird durch die Öffnung 2 Luft zugeführt. Es
ist jedoch wichtig, anzumerken, daß von der Tintenkammer 6 durch
die Verbindungsöffnung 8 in
Richtung der Öffnung 2 entlang dem
Boden 11 des Tintenbehälters
Luft sicher zugeführt
wird. Bei der Tintenzufuhr wird anstelle von Tinte Luft in die Tintenkammer 6 eingeleitet.
Nachfolgend wird die Druckverformung des Vakuum oder Unterdruck
erzeugenden Materials durch das Zulaufrohr im Druckverformungsbereich
nahe der Öffnung beschrieben.
In 3 ist ein als Zulaufrohr zur Zufuhr der Tinte
zum Tintenstrahl-Aufzeichnungskopf verwendetes Verbindungselement 7 in
einen auswechselbaren Tintenbehälter
eingebracht.
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In
diesem Zustand wird das Verbindungselement 7 gegen das
Vakuum erzeugende Element gedrückt,
und dadurch wird das Tintenstrahl-Aufzeichnungsgerät betriebsbereit
gemacht. An einem Ende des Verbindungselements kann zum Entfernen
von Fremdstoffen in dem Tintenbehälter ein Filter angeordnet
werden.
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Beim
Betreiben des Tintenstrahl-Aufzeichnungsgerätes wird durch Öffnungen
des Tintenstrahl-Aufzeichnungskopfes Tinte ausgestoßen, woraus
eine Tintenabsorptionskraft in dem Tintenbehälter resultiert. Durch die
Absorptionskraft wird aus der Tintenkammer 6 durch den
Spalt 8 zwischen dem unteren Ende der Trennwand und dem
Boden 11 des Tintenbehälters
zu der Kammer 4 mit Vakuum erzeugendem Material und dadurch über das
Vakuum erzeugende Material 3 und das Verbindungselement 7 Tinte 9 dem
Tintenstrahl-Aufzeichnungskopf zugeführt.
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Durch
diese Tintenzufuhr sinkt der Innendruck der Tintenkammer 6,
welche mit Ausnahme des Spaltes 8 geschlossen ist, und
das führt
zu einer Druckdifferenz zwischen der Tintenkammer 6 und der
Kammer 4 mit Vakuum erzeugendem Material. Mit fortschreitendem
Aufzeichnen steigt die Druckdifferenz weiter an. Durch einen Spalt 12 zwischen
dem Verbindungselement und der Öffnung
steht das Vakuum erzeugende Material jedoch mit der Umgebungsluft
in Verbindung, über
den Spalt 8 zwischen dem unteren Ende des Trennelements 8 und
der Bodeninnenoberfläche 11 der
Tintenpatrone wird durch das Vakuum erzeugende Material Luft in
die Tintenkammer 4 eingeleitet. Zu diesem Zeitpunkt wird
die Druckdifferenz zwischen der Tintenkammer 6 und der
Kammer 4 mit Vakuum erzeugendem Material abgebaut. Während des
Aufzeichnens wiederholt sich dieser Prozeß, so daß in dem Tintenbehälter ein konstanter
Unterdruck (Vakuum) beibehalten wird. Mit Ausnahme der an der Innenwandfläche der
Tintenkammer haftenden Tinte kann im wesentlichen die gesamte Tinte
in der Tintenkammer 6 aufgebraucht werden, so daß der Tintennutzungsgrad
verbessert wird.
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Wenn
kein Aufzeichnen erfolgt, wirken die Kapillarkraft des Vakuum erzeugenden
Materials selbst (Meniskuskraft an der Grenzfläche zwischen der Tinte und
dem Vakuum erzeugenden Material) und eine ähnliche Kraft. Besonders bei
Beginn des Tintenverbrauchs aus der Tintenkammer 6 wird
der Tintenhaltezustand in dem Vakuum erzeugenden Material im wesentlichen
stabil. Die in der Tintenkammer 6 gesammelte Luft befindet
sich im wesentlichen in einem bestimmten Vakuumniveau, so daß das Druckgleichgewicht
in dem Tintenbehälter 1 äußerst stabil
ist, so daß das
Austreten von Tinte aus dem Tintenstrahl-Aufzeichnungskopf unterdrückt wird.
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Wenn
das Vakuum erzeugende Material in Übereinstimmung mit dem zu verwendenden
Tintenstrahl-Aufzeichnungskopf entsprechend ausgewählt wird
und das Volumenverhältnis
zwischen der Kammer 4 mit Vakuum erzeugendem Material und
der Tintenkammer 6 entsprechend ausgelegt ist, kann die
in 4 gezeigte Konstruktion verwendet werden.
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Wie 19 zeigt,
können
zur Verwendung des Tintenbehälters
1 beim Tintenstrahlfarbaufzeichnen verschiedene Farbtinten (Schwarz,
Gelb, Magentarot bzw. Zyanblau) jeweils in separaten auswechselbaren
Tintenbehältern
aufgenommen werden. Wie 19(A) zeigt,
können
diese Tintenbehälter
auch zusammengefügt
werden. Der auswechselbare Tintenbehälter kann einen auswechselbaren Schwarz-Behälter aufweisen,
welcher häufig
verwendet wird, und einen anderen auswechselbaren Farbbehälter, wie
in 19(B) gezeigt ist. In bezug auf das
Tintenstrahlgerät
ist jede Kombination möglich. Um
bei diesem auswechselbaren Tintenbehälter das Vakuum zu steuern,
ist vorzugsweise folgendes zu optimieren: Material, Gestaltung und
Dimensionierung des Vakuum erzeugenden Materials 3, Gestaltung
und Dimensionierung des Rippenendes 8, Gestaltung und Dimensionierung
des Spaltes 8 zwischen dem Rippenende 8 und dem
Tintenbehälterboden 11,
Volumenverhältnis
zwischen dem Behälter 4 mit
Vakuum erzeugendem Material und der Tintenkammer 6, Gestaltung
und Dimensionierung des Verbindungselementes 7 und dessen
Einschiebegrad in den Tintenbehälter,
Gestaltung, Dimensionierung und Maschenweite des Filters 12 und
Oberflächenspannung
der Tinte.
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Für das Vakuum
erzeugende Element kann jedes bekannte Material verwendet werden,
wenn es trotz seines Gewichtes, des Gewichtes der Flüssigkeit
(Tinte) und geringer Schwingungen die Tinte halten kann. So gibt
es z. B. schwammartiges Mate rial aus Fasern und poröses Material
mit durchgängig vorhandenen
Poren. Bevorzugt wird die Form eines Schwamms aus Polyurethanschaumstoff,
welcher bezüglich
des Vakuums und der Tintenhaltekraft leicht einstellbar ist. Besonders
im Falle von Schaumstoff kann die Porendichte während dessen Herstellung eingestellt
werden. Wenn der Schaumstoff einer thermischen Druckbehandlung zum
Einstellen der Porendichte unterzogen wird, erfolgt durch die Wärme ein
Zerfall mit dem Ergebnis, daß sich
die Beschaffenheit der Tinte verändert
und die Aufzeichnungsqualität
negativ beeinflußt
wird, so daß eine Reinigungsbehandlung
erwünscht
ist. Um verschiedene Tintenbehälter
für verschiedene
Tintenstrahl-Aufzeichnungsgeräte
verwenden zu können, ist
eine entsprechende Porendichte der Schaumstoffe erforderlich. Wünschenswert
erscheint, daß ein nicht
durch thermischen Druck behandelter Schaumstoff mit einer vorbestimmten
Anzahl Zellen (Anzahl Poren pro 1 Zoll [25,4 mm]) auf eine bestimmte
Größe geschnitten
und in die Kammer für
Vakuum erzeugendes Material gequetscht wird, um die gewünschte Porendichte
und Kapillarkraft zu erhalten.
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Wie
vorstehend beschrieben, ist der Spalt zwischen dem Verbindungselement 7 und
der Öffnung 2 für das Verbindungselement 7 vorgesehen, um
das Eintreten der Luft in die Tintenpatrone zu ermöglichen.
Das Verbindungselement und die Verbindungsöffnung können jedoch auch anders gestaltet oder
konstruiert werden. Wenn das Vakuum erzeugende Material ein poröses Material
ist, wie z. B. Schwamm, wird bevorzugt, ein Ende des Verbindungselements 7 in
einem bestimmten Winkel bezüglich
einer Einsetzrichtung des Verbindungselements geneigt auszuführen, da
dann, wie 3(a) und (b) zeigen,
das Trennen des porösen
Materials vom Boden des Tintenbehälters beim Einsetzen des Verbindungselements
verhindert wird und der Oberflächenkontakt
zwischen dem Filter und dem Vakuum erzeugenden Material sicher erhalten
wird. Wenn die Einsetzgröße des Verbindungselements
zu groß ist, kann
der ko nische Endabschnitt das Vakuum erzeugende Material abreißen, und
demzufolge ist die in 3(c) gezeigte
Konstruktion zu bevorzugen.
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Es
wird in Erwägung
gezogen, eine Außenwand
des Verbindungselementes mit Nuten zu versehen. Wie 5 zeigt,
kann die Öffnung 2 die
Form eines Schlitzes (5(a)), eines
Rechtecks (5(b)) oder eines Dreiecks
(5(c)) haben. Die bevorzugte Ausbildung
ist ein Spalt zwischen dem Verbindungselement und der Öffnung 2,
oder die Ausbildung ist so, daß ein
Kontakt mit dem Außenumfang
des Verbindungselements am Boden der Öffnung (Boden der Tintenpatrone)
erfolgt, und daß dieser
am oberen Abschnitt der Öffnung
offen ist.
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Wie
bereits beschrieben, hat der auswechselbare Tintenbehälter eine
Verbindungsöffnung, welche
als die Lufteintrittsöffnung
dient, so daß der Aufbau
einfach ist. Die Einschiebegröße des Verbindungselements 7 in
den auswechselbaren Tintenbehälter
wird von einem durchschnittlichen Fachmann so festgelegt, daß ein Druckbereich
des Vakuum erzeugenden Elements entsteht, um das Lecken von Tinte
beim Einsetzen und ein Unterbrechen der Tintenzufuhr beim Aufzeichnen
zu verhindern, selbstverständlich
unter Beachtung der Gestaltung des Verbindungselementes, des Vakuum
erzeugenden Materials und der Gestaltung der Tintenpatrone.
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Bei
der vorhergehenden Beschreibung ist die Schaffung eines Luftkanals
in der Kammer mit Vakuum erzeugendem Material wirkungsvoll, da dann der
Bereich des das Vakuum erzeugenden Materials, welcher keine Tinte
enthält,
einfach nahe dem Lufteintrittskanal liegt. Die Zuverlässigkeit
des Tintenstrahl-Aufzeichnungsgerätes bei Änderung der Umgebungsbedingungen
wird verbessert. Gestaltung und Dimensionierung des Spaltes 8 zwischen
dem Ende der Trennwand und dem Tintenpatronenboden sind nicht begrenzt.
Wenn dieser Spalt jedoch zu klein ist, ist die Meniskuskraft der
Tinte zu groß,
und obwohl das Lecken der Tinte durch die Verbindungsöffnung verhindert
werden kann, wird die Tintenzufuhr zu der Kammer mit Vakuum erzeugendem
Material schwierig, so daß während der
Anwendung eine Unterbrechung der Tintenzufuhr möglich ist. Wenn er zu groß ist, tritt
das Gegenteil ein, so daß die
Höhe zu der
Trennwand des Verbindungsabschnitts vorzugsweise größer ist
als eine durchschnittliche Porengröße des Vakuum erzeugenden Materials
(vorzugsweise die durchschnittliche Porengröße nahe dem Verbindungsabschnitt)
(praktisch nicht kleiner als 0,1 mm) und nicht größer als
5 mm. Zum Zwecke einer weiteren Stabilisierung werden nicht mehr
als 3 mm bevorzugt. 7 zeigt ein Beispiel für die Gestaltung des
Spaltes 8. Dabei zeigt 7(a) die
stabilste Konstruktion und Gestaltung, die in dem vorhergehenden Tintenbehälter verwendet
werden.
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Er
weist über
die gesamte Behälterbreite eine
konstante Höhe
auf. Die 7(a), (b) und (c) zeigen ein Beispiel, in welchem der
Verbindungsabschnitt nur einen Teil der Gesamtbreite der Patrone ausmacht
und gewellt ist. Diese Konstruktion erweist sich als wirkungsvoll,
wenn das Gesamtvolumen des Tintenbehälters groß ist. 7(d) zeigt
ein Beispiel mit tunnelförmigen
Verbindungsabschnitten, über welche
die Tinte leicht in das Innere des Behälters gebracht wird und die
Lufteinleitung konzentriert werden kann. Bei den in den 7(e) und (f) gezeigten Beispielen
ist eine Vertiefung in senkrechter Richtung in der Trennwand in
der Tintenkammer 6 erzeugt. Bei dieser Konstruktion wird
die zum unteren Ende der Trennwand gelangte Luft durch die Ausnehmung
auf wirkungsvolle Weise in die Tintenkammer 6 geleitet, wodurch
die Luftzufuhreffektivität
steigt.
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Der
Spalt 8 wird auch unter Beachtung der Position der Verbindungsöffnung bestimmt.
Wie aus den 10(a) und (b) zu
erkennen ist, ist beim Beispiel (a) das Trennwandende in einer Position,
die unter dem unteren Ende der Verbindungsöffnung ist, und die in dem
Vakuum erzeugenden Material gehaltene Tinte ist unter dem unteren
Ende der Verbindungsöffnung,
und demzufolge ist die das Austreten verhindernde Wirkung ausreichend.
Im Beispiel (b) ist das Ende der Trennwand in einer Position, die
höher als
das untere Ende der Verbindungsöffnung
ist, und die im Vakuum erzeugenden Material gehaltene Tinte ist über dem
unteren Ende der Verbindungsöffnung,
und demzufolge ist die das Austreten unterdrückende Wirkung nicht ausreichend.
Daher ist zu bevorzugen, die vorteilhafte Wirkung zu stabilisieren, daß durch
entsprechende Dimensionierung des Spaltes 8 die Position
des Endes der Trennwand nicht höher
als das untere Ende der Verbindungsöffnung ist. Obwohl die Höhe des Spaltes 8 von
der Gestaltung und Dimensionierung des auswechselbaren Tintenbehälters abhängig ist,
wird die Höhe
des Spaltes 8 im Bereich 0,1–20
mm gewählt.
Bevorzugt wird ferner jedoch ein Bereich von etwa 0,5–5 mm. Ein Ende
der Trennwand kann beliebig gestaltet werden, wenn die Lage in bezug
auf die Verbindungsöffnung beachtet
wird, wie aus den 8(a)–(h) zu erkennen ist.
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Was
die Grenze zwischen dem Ende der Trennwand 5 und dem Vakuum
erzeugenden Material 3 anbetrifft, sind verschiedene Konstruktionen möglich. Das
zeigt 9. Bei den in den 9(a)–(d) gezeigten Konstruktionen wird das Vakuum
erzeugende Material nicht vom Ende der Trennwand zusammengedrückt und
die Dichte des Vakuum erzeugenden Materials örtlich nicht vergrößert, so
daß der
Tinten- und Luftstrom relativ gleichmäßig ist und aus diesem Grund
für das
Hochleistungsaufzeichnen oder Farbaufzeichnen zu bevorzugen ist.
Dagegen wird bei den in den 9(e) und (f) gezeigten Beispielen das Vakuum erzeugende
Material 3 vom Ende der Trennwand zusammengedrückt und
dadurch die Materialdichte erhöht,
so daß der Tinten-
und Luftstrom behindert wird, aber die Tintenleckage oder ähnliches
bei leichter Verände rung
der Umgebungsbedingung wirkungsvoll verhindert werden kann. Auf
der Grundlage des Tintenstrahl-Aufzeichnungsgerätes, für welches der Tintenbehälter verwendet
wird, und der Umgebungsbedingungen, unter welchen der Tintenbehälter verwendet
wird, wählt
der Fachmann die geeignete Konstruktion aus.
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Das
Volumenverhältnis
zwischen der Kammer 4 mit Vakuum erzeugendem Material und
der Tintenkammer 6 wird unter Berücksichtigung der Umgebungsbedingungen
bestimmt, unter welchen der Tintenbehälter zusammen mit dem Tintenstrahl-Aufzeichnungsgerät zum Einsatz
kommt. Auch die Beziehung zum verwendeten Vakuum erzeugenden Material
ist von Bedeutung. Um den Tintennutzungsgrad zu verbessern, ist
eine Vergrößerung des
Volumens der Tintenkammer 6 erwünscht. In diesem Fall ist ein
Vakuum erzeugendes Material, welches ein hohes Vakuum erzeugen kann
(Schwamm mit hohem Kompressionsverhältnis), sehr wirkungsvoll. Praktisch
werden daher Verhältnisse
von 1 : 1–1
: 3 bevorzugt. In diesem Fall steigt die Vakuumerzeugungsleistung
des Vakuum erzeugenden Elements mit der Vergrößerung des relativen Volumens
der Tintenkammer 6.
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Gestaltung,
Dimensionierung und Maschenweite des Filters 11 können von
einem Fachmann in Abhängigkeit
vom Tintenstrahl-Aufzeichnungsgerät, in welchem
der Tintenbehälter 1 verwendet
wird, festgelegt werden. Um jedoch das Verstopfen der Düse durch
die von dem Tintenbehälter 1 eingeleiteten Fremdstoffe
zu verhindern, muß dessen
Durchflußfläche kleiner
als die Größe der Öffnung sein.
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Die
Menge Tinte in dem Tintenbehälter 1 ist außer durch
das Innenvolumen des Tintenbehälters 1 nicht
begrenzt. Um den geeigneten negativ arbeitenden Aufbau sofort nach
dem Auspacken des auswechselbaren Tintenbehälters 1 zu erhalten,
kann die Tinte bis zur Höhe
der Füllstandsgrenze
in der Tintenkammer 6 enthalten sein. Doch das Vakuum erzeugende
Mate rial ist vorzugsweise geringer als das Tintenhaltevermögen des
Materials. Dabei kann das Tintenhaltevermögen allein durch das Material beibehalten
werden, wenn die Tinte darin enthalten ist.
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Wenn
in dem Tintenbehälter 1 mit
einer Tintenkammer 6 als geschlossenes System bei deren Einsetzen
in das Tintenstrahl-Aufzeichnungsgerät eine Veränderung der äußeren Umgebungsbedingungen,
z. B. in Form eines Temperaturanstiegs oder eines Druckabfalls,
eintritt, erfolgt das Ausdehnen der Luft und der Tinte in der Tintenkammer 6,
wodurch die verbliebene Tinte aus dem Tintenbehälter 1 ausgestoßen wird
und sich ein möglicher
Tintenaustritt ergibt. Bei diesem auswechselbaren Tintenbehälter 1 wird
jedoch die Größe der Luftausdehnung
in der geschlossenen Tintenkammer 6, einschließlich der
Tintenausdehnung (obwohl die Menge gering ist), in Übereinstimmung
mit der größten Veränderung der
Umgebungsbedingungen eingeschätzt,
und die Menge der aus der Tintenkammer 6 verdrängten Tinte
ist in der Kammer 4 mit Vakuum erzeugendem Material unterzubringen.
In diesem Fall ist es sehr wirksam, die Kammer 4 mit Vakuum
erzeugendem Material außer
der Verbindungsöffnung
noch mit einem Luftkanal 10 zu versehen, wie die 10(c) und (d) zeigen,
da dann die durch die Luftausdehnung aus der Tintenkammer 6 austretende
und in das Vakuum erzeugende Material verdrängte Tinte zu dem Luftkanal 10 geleitet
werden kann. Die Position des Luftkanals 10 ist nicht begrenzt,
wenn sie höher
als die Verbindungsöffnung
der Kammer 4 mit Vakuum erzeugendem Material angeordnet
ist. Um jedoch den Tintenfluß in
dem Vakuum erzeugenden Material bei Veränderung der Umgebungsbedingungen
fernab von der Verbindungsöffnung
ablaufen zu lassen, ist zu bevorzugen, den Luftkanal von der Verbindungsöffnung beabstandet
anzuordnen. Die Anzahl, Gestaltung und Größe des Luftkanals 10 werden
unter Beachtung der Tintenverdunstung oder ähnlicher Vorgänge von
einem Fachmann entsprechend festgelegt.
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Während des
Transports des Tintenbehälters 1 selbst
ist es ratsam, die Verbindungsöffnung und/oder
den Luftkanal 10 mit einem Abdichtelement hermetisch zu
verschließen,
um das Verdunsten von Tinte zu verhindern oder auf das Ausdehnen
der Luft in dem Tintenbehälter 1 vorbereitet
zu sein. Als Abdichtelement kann bevorzugt eine einzelne Sperrschicht,
welche auf dem Verpackungsgebiet als ein sogenanntes Sperrmaterial
bezeichnet wird, ein Kunststoffverbundfilm mit mehreren Schichten
oder ein durch Papier oder Gewebe verstärktes Material oder ein anderes
Verstärkungsmaterial
oder Aluminiumfolie verwendet werden. Ratsam ist ferner, als eine
Verbindungsschicht das gleiche Material zu verwenden, aus welchem
der Hauptkörper
des Tintenbehälters 1 hergestellt
ist, um das Sperrmaterial durch Anschmelzen fest anzuordnen und
dadurch die hermetische Abdichtung zu verbessern.
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Um
das Verdunsten der Tinte aus dem Tintenbehälter 1 und das Eindringen
von Luft in den Behälter
zu verhindern, ist es wirkungsvoll, nach dem Einpacken des Tintenbehälters 1 die
Luft aus der Verpackung zu entfernen. Das Verpackungselement kann
vorzugsweise das gleiche Sperrmaterial sein, wie in bezug auf das
Abdichtelement beschrieben, jedoch unter Beachtung der Durchlässigkeit
für Flüssigkeit
und Luft.
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Durch
eine solche sachgemäße Auswahl
der Verpackung tritt während
des Transports des Tintenbehälters 1 keine
Tinte aus diesem aus.
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Als
Material für
den Hauptkörper
des Tintenbehälters 1 kann
jedes bekannte formgebend verarbeitbare Material verwendet werden,
sofern es keinen negativen Einfluß auf die Tintenstrahl-Aufzeichnungstinte
hat, oder sofern es entsprechend behandelt wurde, um diesen Einfluß zu verhindern.
Das Leistungsvermögen
des Tintenbehälters 1 wird
ebenfalls in Betracht gezogen. So ist z. B. der Hauptkörper des
Tintenbehälters 1 in
einen unteren Abschnitt 11 und einen oberen Ab schnitt unterteilt,
und sie werden jeweils einstückig
aus Kunstharzmaterial formgebend hergestellt. Nach dem Einbringen
des Vakuum erzeugenden Materials erfolgt die Schmelzverbindung des
unteren Abschnitts mit dem oberen Abschnitt und somit die Herstellung
des Hauptkörpers des
Tintenbehälters 1.
Wenn als Kunstharzmaterial transparentes oder halbtransparentes
Material verwendet wird, kann die Tinte in der Tintenkammer 6 von
außen
beobachtet und dadurch der Zeitpunkt für das Auswechseln des Tintenbehälters 1 bestimmt werden.
Um das Schmelzen des Verbindungsmaterials oder dergleichen zu erleichtern,
wird bevorzugt, einen vorstehenden Abschnitt vorzusehen, der in
der Figur gezeigt ist. Vom Gestaltungsgesichtspunkt kann die Außenoberfläche des
Hauptkörpers
des Tintenbehälters 1 genarbt
sein.
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Das
Einfüllen
der Tinte kann durch ein Druck- oder Druckreduktionsverfahren erfolgen.
Bevorzugt wird das Vorsehen einer Tinteneinfüllöffnung in eine der Kammern 4 und 6 des
Aufnahmekörpers,
da dann die Tintenbehälteröffnung nicht
verunreinigt wird. Nach dem Einfüllen
der Tinte wird die Tinteneinfüllöffnung mit
einem Kunststoff- oder Metallstopfen verschlossen.
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Wie
vorstehend beschrieben, erweist sich der auswechselbare Tintenbehälter während des Transports
als zuverlässig,
so daß mit
der einfachen Konstruktion ein Tintenbehälter mit hohem Ausnutzungsgrad
bereitgestellt werden kann.
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Das
sachgemäße Vakuum
von dem Nutzungsbeginn bis zu dem Nutzungsende kann beim Aufzeichnen
oder während
der aufzeichnungsfreien Zeit bei Gewährleistung des Hochleistungsaufzeichnens
erhalten werden. Unter den Umgebungsbedingungen der Anwendung des
Tintenstrahl-Aufzeichnungsgeräts
kann die Möglichkeit
des Tintenaustritts minimiert werden.
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Der
auswechselbare Tintenbehälter
ist einfach zu handhaben, so daß bei
dessen Einsetzen in das Tintenstrahl-Aufzeichnungsgerät kein Austreten von
Tinte eintritt und die Möglichkeit
einer fehlerhaften Operation vermeidbar ist.
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11 zeigt
ein Herstellungsverfahren für einen
Tintenbehälter.
Der Hauptkörper
des Behälters (links
unten schraffiert) weist eine Trennplatte 61 und zwei durch
die Trennwand 5 getrennte Kammern auf. Ein als Vakuum erzeugendes
Material dienendes Tintenabsorptionsmaterial 4 wird in
den neben der Öffnung 2 liegenden
Kammerabschnitt eingebracht. Danach wird das als Abdeckelement dienende
Bodenelement 11 mit dem Hauptkörper vereinigt. Diese Figur zeigt
auch den Zustand, in welchem der Aufzeichnungskopf HD mit dem Tintenbehälter 1 verbunden ist.
Der Tintenbehälter 1 wird
durch eine Trennwand 5 in zwei Kammern 4 und 6 geteilt,
und der Bodenabschnitt wird von einem flachen Bodenelement 11 abgedeckt,
welches den Boden des Tintenbehälters 1 bildet.
So kann durch den einfachen Aufbau die Verbindungsöffnung 8 durch
das Ende der Trennwand ausgebildet werden.
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Der
Luftkanal 10 ist in derselben Fläche vorhanden, die auch die Öffnung 2 aufweist,
doch dieser liegt über
der Öffnung.
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Der
als das Zulaufrohr dienende Verbindungsabschnitt 7 wird
in die Öffnung
des Tintenbehälters
eingesetzt und auf diesen der Aufzeichnungskopf montiert. Der Verbindungsabschnitt 7 ist
angeschrägt,
so daß dessen
oberer Abschnitt weiter vorsteht als der untere Abschnitt. Der Tintenkanal
in dem Verbindungsabschnitt ist hornförmig nach oben gerichtet, wie
die Figur zeigt. Durch diese Konstruktion kann die Tinte vom Tinte
absorbierenden Material dem Aufzeichnungskopf auf geeignete Weise
zugeführt
werden.
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Das
Tintenstrahl-Aufzeichnungsgerät
weist ein Wärme
erzeugendes Element 72 zur Erzeugung der Wärmeenergie
für das Ausstoßen der
Tinte durch Ausstoßöffnungen 71 von
Düsen 73 auf,
wobei die Wärmeenergie
die Zustandsänderung
der Tinte bewirkt. In diesem Fall können besonders beim Farbaufzeichnen
hochdichte und feinstufige Bilder durch die stabile Tintenzufuhr
erzeugt werden.
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Wie
vorstehend beschrieben, ermöglicht
der Tintenbehälter,
daß während seines
Transports eine hohe Zuverlässigkeit
gewährleistet
ist und erreicht dadurch einen hohen Tintennutzungsgrad.
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Außerdem wird
vom Beginn bis zum Ende der Behälternutzung
beim Aufzeichnen oder in aufzeichnungsfreier Zeit ein geeignetes
Vakuum erhalten und dadurch die Hochleistungsaufzeichnungsoperation
gewährleistet.
Außerdem
kann beim Betreiben des Tintenstrahl-Aufzeichnungsgerätes das
Austreten von Tinte verhindert werden.
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Der
auswechselbare Tintenbehälter
ist auch leicht zu handhaben, und beim Montieren oder Demontieren
des Behälters
am bzw. vom Tintenstrahl-Aufzeichnungsgerät tritt keine Tinte aus. Demzufolge
können
beim Montieren des Behälters
keine Fehler gemacht werden.
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Nachfolgend
wird das Herstellungsverfahren des Tintenbehälters weiter beschrieben. Wenn
die geschlossene Tintenkammer (obwohl zwischen der Tintenaufnahmekammer 6 und
der Aufnahmekammer 4 mit dem Unterdruck erzeugenden Material
eine Verbindungsöffnung
vorhanden ist, wird Tinte nur ausgetragen, wenn Luft und Tinte miteinander
ausgetauscht werden) und die Kammer 4, die das Vakuum erzeugende
Material enthält,
einstückig
formgebend ausgebildet sind, wird auf der Seite der Tintenkammer 6 durch
eine Öffnung 13 im
Abdeckelement 11 Tinte eingefüllt. Erfolgt die Zufuhr der
Tinte auf diese Weise, nimmt ein großer Teil des Vakuum erzeugenden
Materials 4 Tinte durch die Verbindungsöffnung auf.
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Dem
Bereich des Vakuum erzeugenden Materials 4 neben dem Luftkanal 10 wird
jedoch keine Tinte zugeführt,
um einen tintenfreier Bereich zu schaffen. Danach wird die Öffnung 13 durch
eine Kugel 14 abgedichtet. Dann werden die Öffnung 2 und der
Luftkanal 10 mit demselben Abdichtelement S verschlossen
(es können
aber auch separate Elemente verwendet werden).
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12 zeigt
einen solchen Tintenbehälter vor
dem Einsatzbeginn. In dieser Figur ist die Kammer 6 mit
einer Tinte gefüllt.
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12 zeigt
den Tintenstrahlbehälter 1 im geschlossenen
Zustand zusammen mit dem Drucker, der diesen verwendet. Ein Bereich 3A des
Vakuum erzeugenden Materials in der Nähe des Luftkanals 10 enthält in einem
oberen Abschnitt des Behälters 1 keine
Tinte. Ein Bereich 3B des Vakuum erzeugenden Materials
unterhalb des Bereiches 3A wird beim Einsetzen des Tintenzufuhrrohrs
(nicht dargestellt) zusammengedrückt.
Der Abschnitt des Vakuum erzeugenden Materials, anders als die Bereiche 3A und 3B,
wird von außen
nicht beeinflußt
und dient einfach zum Halten der Tinte. Der Bereich 3B grenzt an
die Öffnung 2 für die Tintenzufuhr
zu dem Aufzeichnungskopf, welcher auf derselben Fläche, aber unterhalb
des Luftkanals 10 angeordnet ist. Die Öffnung befindet sich oberhalb
der Verbindungsöffnung 8,
und es wird der vorstehend beschriebene Aufbau verwendet. Der in 12 gezeigte
Tintenbehälter 1 wird
durch Entfernen des Abdichtelements S einsatzbereit gemacht. Da
der Bereich A keine Tinte hält,
tritt keine Tinte aus, selbst wenn beim Entfernen des Abdichtelements
Schwingungen oder Druckveränderungen
einwirken.
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In
dem Tintenbehälter 1 wird
in dem Bereich des Vakuum erzeugenden Materials, der nahe dem Luftkanal 10 oder
der Luftverbindungsöffnung
ist, unabhängig
davon, ob der Tintenbehälter 1 verwendet oder
nicht verwendet wird, keine Tinte gehalten. Dadurch kann selbst
bei Veränderung
der Umgebungsbedingungen das Austreten der Tinte aus dem Tintenbehälter durch
den Luftkanal verhindert werden. Besonders dann, wenn das Abdichtelement
den Luftkanal verschließt,
kann das Ablösen
des Abdichtelements verhindert werden. Während des Einsatzes ist der
Bereich wirkungsvoll, die Luftzufuhr entsprechend dem Tintenverbrauch
zu ermöglichen,
so daß die Änderung
des Vakuums in dem Tintenbehälter 1 unterdrückt werden
kann. Wenn der Bereich des Vakuum erzeugenden Materials in der Nähe des Luftkanals
trotz allem nie von Tinte benetzt wird, ist es ratsam, die Tintensickergeschwindigkeit
zu verringern. Dieser Bereich kann aber vorher durch Tinte benetzt werden,
und danach kann die Tinte aus diesem Bereich entfernt werden.
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Bei
diesem Beispiel befindet sich die Tintenzufuhröffnung oder der durch das Tintenzufuhrrohr zusammengedrückte Teil
des Vakuum erzeugenden Materials (zusammendrückbar) auf einer Seite, welcher
die die Verbindungsöffnung 8 bildende
Trennwand gegenüberliegt,
wodurch der effektive Tintenzufuhrkanal im Vakuum erzeugenden Material
in der zweiten Aufnahmekammer 4 stabil erzeugt werden kann.
Eine weitere Stabilisierung ist durch Anordnen der Tintenzufuhröffnung 2 über der
Verbindungsöffnung
relativ zur Bodenfläche
des Tintenbehälters 1 möglich.
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Bei
dieser Anordnung kann die Tintenbewegungsrichtung im wesentlichen
gleichbleibend erhalten werden, und demzufolge kann die Tinte aus
der zweiten Kammer 6, d. h. der Tintenkammer 6,
vollständig
aufgebraucht werden. Nachdem die Tinte in der Tintenkammer 6 aufgebraucht
ist, ist Luft vorhanden, die Tinte von der Trennwand zu der Öffnung in der
Richtung zu bewegen, um das Vakuum in der Tintenkammer 6 aufzuheben,
demzufolge die Tinte im Vakuum erzeugenden Material weiter verbraucht werden
kann und dadurch die Menge der nicht nutzbaren verbleibenden Tinte
minimiert wird.
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Es
ist ein Bereich des Vakuum erzeugenden Materials vorgesehen, welcher
nicht vom Zufuhrrohr zusammengedrückt wird, und ein Bereich,
welcher vom Zufuhrrohr in dieser Reihenfolge von der Trennwand,
welche die Verbindungsöffnung
ausbildet, zu deren Seitenfläche
hin zusammengedrückt
wird, so daß der
nicht zusammengedrückte
Bereich einen Einwegtintenkanal bildet, wodurch die Tintenhaltekapazität des zusammengedrückten Bereichs
die verbleibende Tintenmenge weiter vermindern kann.
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Der
Tintenstrahldrucker, der die Erfindung verkörpert, ist mit einer Aufzeichnungskopf-Regeneriervorrichtung
HR ausgerüstet,
welche das Tintenausstoßen
oder das Absaugen von Tinte mittels einer Saugvorrichtung automatisch
oder von Hand als Reaktion auf das Anordnen des Behälters 1 daran durchführt. Dadurch
kann der Tintenzustand in dem Vakuum erzeugenden Material vor Beginn
der Druckoperation korrigiert werden. Demzufolge ist die Behälterleistung
von Druckbeginn an gleichbleibend, unabhängig vom Zustand, in welchem
der Behälter angeordnet
ist.
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Bei
dem mit Bezug auf 12 beschriebenen Tintenbehälter 1,
welcher an dem an einem Abtastschlitten CR montierten Tintenstrahlkopf
HD befestigt ist, wurde das Abdichtband abgenommen. Der auf dem
Schlitten CR montierte Behälter
nimmt durch die Öffnung 2 das
Tintenzufuhrrohr auf, durch welches das Vakuum erzeugende Material 3 im
zusammendrückbaren
Bereich 3B zusammengedrückt wird.
Das Vakuum erzeugende Element 3 wird bei diesem Beispiel
in Richtung der Verbindungsöffnung 8 verformt.
Zu diesem Zeitpunkt wird das Montieren des Behälters 1 durch eine
Erfassungsvorrichtung (nicht dargestellt) in der Form einer mechanischen oder
elektrischen Erfassungsvorrichtung erfaßt, welche der Druckersteuervorrichtung
CC ein Montagesignal IT zuführt.
Auf dieses Signal hin wird vor dem Beginn der Aufzeichnungsoperation
zum Entladen von Tinte aus dem Tintenbehälter die Regeneriervor richtung
HR betrieben, wodurch der Zustand der Tinte in dem Tintenbehälter verbessert
wird.
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13(A) zeigt einen Tintenstrahlbehälter, welcher
eine Abwandlung des in 12 gezeigten ist, in welchem
die Innenoberfläche
der Tintenaufnahmekammer abgewandelt ist und dessen Oberteil entsprechend
in einen Raum 22 abgewandelt ist. Die Innenoberfläche 20 ist
eine gekrümmte
Oberfläche, welche
sich von der Verbindungsöffnung 8 weggerichtet
erhebt. Dieser Aufbau ist wirkungsvoll, um feine Tintentröpfchen,
die durch die Oberflächenspannung
der Tinte auf der Wand der Innenoberfläche 20 verblieben
sind, in das Vakuum erzeugende Material 3 einzuleiten,
und auch, um ein Greifelement 21 für den Bediener vorzusehen,
wodurch die Verformung des Tintenbehälters bei dessen Handhabung
vermieden wird.
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13(B) zeigt eine andere Abwandlung, in welcher
die Trennwand 51 so geneigt ist, daß das Fassungsvermögen in der
Tintenaufnahmekammer größer als
in der Kammer mit Vakuum erzeugendem Material ist. 13(C) zeigt
eine Anordnung, welche nach dem vorstehend beschriebenen Herstellungsverfahren
gefertigt ist. Ein Abdeckelement 11, welches den Freiraum
oder Spalt 8 mit der Trennwand 5 definiert, ist
eingefügt
und zwischen Seitenplatten 101 und 100 des Behälterhauptkörpers fest
angeordnet. Mit einem Bezugszeichen 5E ist ein Ende des Abdeckelements 11 bezeichnet.
In dem Fall der 13(C) ist der Freiraum
SP nicht gleichbleibend, wenn die Verbindung nicht gleichmäßig ist.
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Im
Hinblick darauf ist zu bevorzugen, daß Abstandselemente 110,
die mit dem Ende 5E der Trennwand in Kontakt sind, wie
in 13(D) gezeigt, an den entgegengesetzten
Enden sind. Das Abstandselement 110 ist vorzugsweise auf
dem Abdeckelement 11 vorgesehen. Vorsprünge 30 in dem Raum
SP können
auf dem Abdeckelement vorgesehen sein, um die Ansammlung der Luft
in der Tintenkammer zu erhöhen.
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Die 14(A) und (B) zeigen
eine für
das Drucken oder das Zuführen
der Tinte zulässige
Neigung. Die Horizontale ist mit dem Bezugszeichen 40 bezeichnet.
Bevorzugt wird die Verbindungsöffnung in
einer unteren Position. Ideal ist, wenn die Bodenfläche des
Behälters
parallel zu der waagerechten Ebene 40 verläuft. In
der Praxis ist in dem Fall einer Zweikammerstruktur ein Neigungsbereich
von 0 ≤ θ ≤ 15 Grad zulässig. Wenn
der Behälter
auf einem Abtastschlitten hin- und herbewegt wird, ist eine Neigung
von 0 ≤ θ ≤ 5 Grad zu
bevorzugen.
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Das
Vakuum erzeugende Material kann aus einer Vielzahl von Elementen
aus Vakuum erzeugendem Material bestehen. In diesem Fall könnte jedoch die
sich ergebende Grenzfläche
zwischen den Elementen eventuell das Bewegen der Luft an der Grenzfläche ermöglichen.
In dieser Hinsicht wird als Vakuum erzeugendes Material ein Einzelelement
aus porösem
Material bevorzugt.
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Die
Tintenkammer arbeitet einwandfrei, wenn deren Tintenkapazität größer ist
als die der Kammer mit dem Vakuum erzeugenden Material.
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Nachfolgend
wird auf eine Trennplatte 61 in der Tintenaufnahmekammer
näher eingegangen. Während der
Handhabung des Tintenbehälters
durch die Bedienungsperson oder während des Behältertransports
kann die Außenwand
des Behälters
verformt werden, mit dem Ergebnis, daß durch die Öffnung vom
Tintenstrahl-Aufzeichnungskopf oder durch den Luftkanal für den Druckausgleich
in dem Behälter
zum Umgebungsdruck Tinte austritt.
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In
diesem Fall wird dieses Problem gelöst, damit der Tintenaustritt
während
der Handhabung oder während
des Transports oder selbst, wenn sich die Temperatur oder der Druck ändert, verhindert wird.
Außerdem
ist der Ausnutzungsgrad noch hoch.
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15(A) zeigt eine perspektivische Darstellung
des Tintenbehälters,
und 15(B) zeigt eine Schnittansicht
davon. 16 zeigt die Tintenzufuhroperation. 17 zeigt
die Verformung der Seitenwand beim Aufbringen einer Belastung.
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Wie
die 15(A) und (B) zeigen,
weist der Hauptkörper
des Tintenbehälters 1 folgende
Elemente auf: eine Öffnung 2 für die Verbindung
mit dem Tintenstrahl-Aufzeichnungskopf und einen Luftkanal 10 zur
Gewährleistung
des Lufteintritts, welcher sich über
der Öffnung 2 befindet,
ein Vakuum erzeugendes Material 3 zum Speichern von Tinte
für das
Aufzeichnen, eine Kammer 4 zur Aufnahme von Vakuum erzeugendem
Material 3, in welcher die Öffnung 2 und der Luftkanal 10 vorhanden
sind, und eine Tintenkammer 6 für die Aufnahme der Tinte, welcher über einen
Spalt unter einer Rippe 5 mit der Kammer 4 für Vakuum
erzeugendes Material in Verbindung steht. Die Tintenkammer 6 und
die Kammer 4 für
Vakuum erzeugendes Material stehen über einen Spalt 8,
welcher zwischen dem Ende der Rippe 5 und der Bodenfläche gebildet
wird, miteinander in Verbindung. Eine Trennplatte 61 verbindet
die sich gegenüberliegenden
Seitenwände
und beläßt einen
Spalt, welcher nicht kleiner ist als der Spalt 8 am Boden. 16(a) zeigt eine Schnittansicht in dem
Zustand, in welchem das Tintenstrahl-Aufzeichnungsgerät nach Einsetzen
eines Verbindungselements 7 für die Zufuhr von Tinte zu dem
Tintenstrahl-Aufzeichnungskopf in die Öffnung 2 des Tintenpatronen-Hauptkörpers 1 und
zum Druckkontakt des Vakuum erzeugenden Materials 3 betriebsbereit
ist. Die Endöffnung des
Verbindungselements 7 kann mit einem Filter versehen werden,
um Fremdstoffe in der Tintenpatrone zu entfernen.
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Wenn
das Tintenstrahl-Aufzeichnungsgerät betrieben wird, erfolgt das
Ausstoßen
von Tinte durch die Öffnung
des Tintenstrahl-Aufzeichnungskopfes auf eine Weise, daß in der
Tintenkammer eine Tintenabsorptionskraft erzeugt wird. Dem Tintenstrahl-Aufzeichnungskopf
wird von der Tintenkammer 6 durch den Spalt 8 zwischen
einem Ende der Rippe 5 und dem Boden 11 der Tintenpatrone
zur Kammer 4 mit Vakuum erzeugendem Material und durch
das Vakuum erzeugende Material 3 zu dem Verbindungselement 7 die
Tinte 9 zugeführt.
Dadurch sinkt der Druck der bis auf den Spalt 8 geschlossenen
Tintenkammer 6 mit dem Ergebnis, daß die Druckdifferenz zwischen der
Tintenkammer 6 und der Kammer 4 mit Vakuum erzeugendem
Material kleiner wird. Mit fortschreitendem Aufzeichnen steigt die
Druckdifferenz weiter an, da die Kammer 4 mit Vakuum erzeugendem
Material über
den Luftkanal 10 zur Atmosphäre hin offen ist. Wie 16(b) zeigt, tritt Luft durch das Vakuum
erzeugende Material 3 und den Spalt 8 in die Tintenkammer 6 ein.
Dadurch wird die Druckdifferenz zwischen der Tintenkammer 6 und
der Kammer 4 mit Vakuum erzeugendem Material abgebaut.
Während
der Tintenstrahl-Aufzeichnungsoperation wiederholt sich dieser Vorgang,
so daß in
dem Tintenbehälter
ein bestimmter konstanter Vakuumpegel beibehalten wird. Mit Ausnahme
der an der Innenwandfläche
der Tintenkammer 6 haftenden Tinte kann die gesamte Tinte in
der Tintenkammer 6 aufgebraucht werden, so daß der Tintennutzungsgrad
hoch ist (16(c)).
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Wird
keine Aufzeichnungsoperation ausgeführt, scheint die Kapillarkraft
des Vakuum erzeugenden Materials 3 selbst (oder die Meniskuskraft
an der Grenzfläche
zwischen der Tinte und dem Vakuum erzeugenden Material) das Lecken
der Tinte aus dem Tintenstrahl-Aufzeichnungskopf zu verhindern.
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18 zeigt
ein weiteres Beispiel, bei welchem die Tintenkammer 6 mit
einer Vielzahl von Trennwänden 61 versehen
ist unter Berücksichtigung des
Volumenverhältnisses
zwischen der Kammer 4 mit Vakuum erzeugendem Material und
der Tintenkammer 6 sowie der Auswahl des Materials des
Vakuum erzeugenden Materials 3 gemäß dem Tintenstrahl-Aufzeichnungskopf,
der mit dem Tintenbehälter
verwendet wird.
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Nachfolgend
wird die Verstärkung
der Seitenwand beschrieben. Bei dem Tintenbehälter ist erwünscht, daß der Tintenbehälter gegen äußere Kräfte und
Veränderungen
der Umgebungsbedingungen beim Transport beständig ist, während ein hoher Nutzungsgrad
erhalten wird.
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Bei
diesem Beispiel sind die Verformungsmengen in der Kammer 4 mit
dem Vakuum erzeugenden Element und in der Tintenkammer 6 beim
Aufbringen äußerer Kräfte auf
die Seitenwände 12a, 12b und 12c gleichwertig.
Der Behälter
wird z. B. gewöhnlich
durch Formgebung eines Kunststoffmaterials hergestellt. Wie die 15(B) und 17 zeigen, ist
die Dicke der Seitenwand 12a der Kammer 4 mit Vakuum
erzeugendem Material größer als
die Dicke der Seitenwände 12b und 12c der
Tintenkammer 6, und eine Trennwand (Rippe) 61 ist
angeordnet, die sich zwischen den sich gegenüberliegenden Seitenwänden erstreckt
und an dem Boden in einer Position den Spalt ausbildet, um den Raum
in der Tintenkammer 6 in zwei gleiche Räume zu teilen. Außerdem wird
die Verformung Δt6
der Wand, welche sich aus den äquivalenten
Belastungen pro Flächeneinheit
ergibt, verringert, und die Verformungen der Seitenwände 12b und 12c an
den entgegengesetzten Enden der Rippe 61 sind gleichwertig.
Wenn die Größe der Verformung Δt4 der Kammer 4 mit
Vakuum erzeugendem Material gleichwertig dazu ausgebildet wird,
kann das Lecken der Tinte infolge der Verformung der Wand verhindert
werden.
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Bei
dem in den 15(B) und 17 gezeigten
Tintenbehälter
wird als Wandmaterial Polypropylen (PP) verwendet, und die Außenabmessungen
sind 48 mm Länge,
35 mm Höhe
und 11 mm Dicke. In diesem Fall ist dieser in die Kammer 4 mit
Vakuum er zeugendem Material und die Tintenkammer 6 im wesentlichen
in der Mitte der Länge
von 48 mm unterteilt. Die Seitenwand 12a der Kammer 4 mit
Vakuum erzeugendem Material hat eine Dicke von 1,5 mm, während die
Dicke der Seitenwände 12b und 12c der
Tintenkammer 6 jeweils 1 mm beträgt und die Rippe 61 der
Tintenkammer 6 etwa 10 mm von der Wandfläche entfernt
angeordnet ist. Dadurch kann mehr als der doppelte Spielraum der
Handhabungsbelastung entgegengesetzt werden (etwa 2 kg). Gleichzeitig
kann der Druckveränderung
während des
Transports und der Temperaturveränderung
eine ausreichende Festigkeit entgegengesetzt werden.
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Bei
diesem Beispiel ist nur eine Rippe 61 wegen der Größe der Tintenkammer
in der Tintenkammer 6 angeordnet. Deren Anzahl ist jedoch
nicht darauf begrenzt, und es können
in Übereinstimmung
mit der Größe des Tintenbehälters zwei
Rippen 61 vorgesehen werden, wie in 18 gezeigt
ist. Anzahl, Lage und Wanddicke der Rippe können ferner von einem Fachmann
entsprechend festgelegt werden.
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20 zeigt
die Beziehung zwischen dem Tintenlecken während der Handhabung sowie
des Transports und der Wanddicke der Kammer 4 mit Vakuum
erzeugendem Material und Wanddicken verschiedener Wände, die
zum Zweck der Bestimmung der Wanddicke der Tintenkammer 6 untersucht
wurde.
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Die
Vergrößerung der
Dicke irgendeiner Wand resultiert in der Erhöhung des Widerstandes gegen
den Tintenaustritt. Vom Gesichtspunkt der Verkleinerung der Abmessungen
und eines hohen Tintennutzungsgrades wird jedoch die kleinere Wanddicke
zwecks Vergrößerung des
Innenvolumens bevorzugt. Auf der Grundlage der in dieser Figur gezeigten
Daten wurde für
die Seitenwand der Kammer 4 mit Vakuum erzeugendem Material
eine Wanddicke von 1,5 mm verwendet, und für die Seitenwand der Tintenkammer 6 wurde
eine Wanddicke von 1,0 mm verwendet.
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Auf
der Grundlage der Größe des Tintenbehälters können die
vorstehend genannten Dimensionen aus den in dieser Figur gezeigten
Daten bestimmt werden. Für
die Wanddicke der Kammer 4 mit Vakuum erzeugendem Material
wird eine Wanddicke bevorzugt, welche das 1,3- bis 3-fache der Wanddicke
der Tintenkammer 6 beträgt.
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Wenngleich
die Erfindung unter Bezugnahme auf die gezeigten Strukturen beschrieben
wurde, ist diese nicht auf die dargelegten Details beschränkt, und
mit der Anmeldung ist beabsichtigt, solche Änderungen oder Abwandlungen
einzuschließen,
welche sich aus den nachfolgend genannten Ansprüchen ergeben.