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ALLGEMEINER
STAND DER TECHNIK
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Gebiet der
Erfindung
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Die
Erfindung betrifft eine Nebenstellenanlage, die mit den ISDN- Diensten
zu Rande kommt.
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Zum Stand
der Technik
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Eine
Nebenstellenanlage ist aus dem Dokument „Sonderausgabe Telekom Report
und Siemens-Magazin COM" mit
dem Titel „ISDN
im Büro – HICOM – Anwendernutzen
und Technik des ISDN-Kommunikationssystems HICOM", von der Siemens Aktiengesellschaft,
Berlin und München, 1985,
ISBN 3-8009-3846-4, bekannt.
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Wenn
bei einer herkömmlichen
Nebenstellenanlage ein Ruf aus einer ISDN-Leitung empfangen wird,
können
alle voreingestellt an die Leitung angeschlossen digitalen Anschlussgeräte läuten. Wenn
ein Ruf aus einer analogen Leitung empfangen wird, können alle
auf die Leitung voreingestellten analogen Anschlussgeräte läuten.
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Selbst
wenn bei der herkömmlichen
Nebenstellenanlage ein Übertragungsanschlussgerät eine Information
meldet, dass eine Kommunikation als Fernsprechapparat durch ISDN
auszuführen
gewünscht
ist, können
nicht nur die digitalen Fernsprechapparate, sondern auch die G4-Faksimilegeräte läuten. Wenn
das G4-Faksimilegerät
auf einen eingehenden Ruf antwortet, kann die Übertragung folglich nicht ausgeführt werden.
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Selbst
wenn andererseits bei der herkömmlichen
Nebenstellenanlage ein Übertragungsanschlussgerät die Informationen
meldet, dass die Ausführung
einer Datenübertragung über ISDN
gewünscht
ist, können
nicht nur die G4-Faksimilegeräte,
sondern auch die digitalen Fernsprechapparate läuten, die nur die Kommunikation
ausführen
können.
Wenn ein derartiger digitaler Fernsprechapparat auf einen eingehenden
Ruf antwortet, kann die Kommunikation folglich nicht ausgeführt werden.
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Wenn
bei der herkömmlichen
Nebenstellenanlage ein G3-/G4-Faksimilegerät sowohl mit den Funktionen
G3 als auch G4 mit einer digitalen Nebenstellenschnittstelle verbunden
ist, kann das G3-/G4- Faksimilegeräte im Falle eines empfangenen
Rufs vom G3- Faksimilegeräte
durch eine analoge Leitung nicht auf den empfangenen Ruf antworten.
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Das
Dokument EP-A-0 341 687 bezieht sich auf eine Nebenstellenanlage,
die an das ISDN angeschlossen ist. Die Nebenstellenanlage enthält eine Steuereinheit,
in der eine ankommende zu empfangene Information durch ein Nebenstellenanschlussgerät erzeugt
wird. Diese eintreffende Information enthält die Leitungszugriffsnummer,
die auf dem Nebenstellenanschlussgerät angezeigt wird.
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ZUSAMMENFASSUNG
DER ERFINDUNG
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Die
Erfindung stellt eine Nebenstellenanlage gemäß Anspruch 1 und ein Verfahren
zum Steuern einer Nebenstellenanlage gemäß Anspruch 6 bereit.
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Es
ist eine Aufgabe der Erfindung, die Nebenstellenanlage zu verbessern,
die mit den ISDN-Diensten
zu Rande kommt.
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Eine
andere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Nebenstellenanlage
zu schaffen, die ein Nebenstellenanschlussgerät mit der Funktion zur Ausführung einer
Kommunikation der gewünschten Art
der ISDN-Dienste ruft.
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Eine
noch weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Nebenstellenanlage
zu schaffen, die die aus dem ISDN empfangene Information analysiert
und dann kein Datenübertragungsgerät ruft,
wenn ein Leistungsmerkmal der Informationsübertragung eines Informationselements
die Übertragungsfähigkeit
von Sprache betrifft.
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Eine
weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Nebenstellenanlage
zu schaffen, die die aus dem ISDN empfangene Empfangsinformation
analysiert und eine Station nicht ruft, die nicht über die
G3-Übertragungsfunktion
verfügt,
wenn ein Leistungsmerkmal der Informationsübertragung eines Informationselements
die Übertragungsfähigkeit
einer Audiokennzeichnungsidentifikation von 3,1 kHz und Verarbeitungselemente
höherer
Ordnung bezüglich G3
betrifft.
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Eine
noch andere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Nebenstellenanlage
zu schaffen, die die aus dem ISDN empfangene Empfangsinformation
analysiert und ein Nebenstellenanschlussgerät nicht ruft, das nicht die
Datenübertragungsfunktion
besitzt, wenn ein Leistungsmerkmal der Informationsübertragung
eines Informationselements die Übertragungsfähigkeit
ein nicht begrenztes Digitalgerät
betrifft.
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Eine
noch andere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Nebenstellenanlage
zu schaffen, die ein Nebenstellenanschlussgerät gemäß sowohl einer Prozedur für eine analoge
Leitung als auch einer Prozedur für eine digitale Leitung ruft, wenn
der Ruf aus der analogen Leitung empfangen wird.
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Die
obigen und anderen Aufgaben und Merkmale der vorliegenden Erfindung
werden aus der nachstehenden detaillierten Beschreibung und den anliegenden
Patentansprüchen
anhand der beiliegenden Zeichnung deutlich.
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KURZE BESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNG
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1 ist
ein Blockschaltbild eines Gerätes nach
der Erfindung;
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2 ist
ein Blockschaltbild einer analogen Leitungsschnittstelle des Gerätes nach
der Erfindung;
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3 ist
ein Blockschaltbild einer ISDN-T-Punkt-Schnittstelle eines Gerätes nach
der Erfindung;
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4 ist
ein Blockschaltbild einer ISDN-S-Punkt-Schnittstelle eines Gerätes nach
der Erfindung;
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5 bis 8 sind
Arbeitsablaufpläne
zur Erläuterung
der Erfindung;
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9 ist
eine schematische Kommunikationssequenz des ISDN;
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10 zeigt
ein Informationsformat einer Mitteilung des ISDN.
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DETAILLIERTE
BESCHREIBUNG DES BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSBEISPIELS
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1 ist
ein Blockschaltbild, das einen Systemaufbau nach der Erfindung zeigt.
Im Schaltbild bedeutet Bezugszeichen 100 ein Hauptgerät einer Fernsprechvermittlung; 102 ein
analoges Telefonnetz; 104 ein ISDN (Dienste integrierendes
Digitalnetz) als öffentliches
digitales Netz; und 105 bedeutet eine Analogleitungsschnittstelle,
die mit dem analogen Fernmeldenetz 102 durch eine Leitung 101 verbunden
ist. Ein Vermittlungsverfahren im Ausführungsbeispiel verwendet ein
Zeitmultiplexverfahren. Folglich ist die analoge Leitung I/F 105 mit
einer Vermittlungseinheit 112 über eine PCM Vorwärtsleitung 106 und
eine PCM-Rückwärtsleitung 107 verbunden. Bezugszeichen 108 bedeutet
eine ISDN-T-Punktschnittstelle, die mit dem ISDN 104 über eine
Leitung 103 verbunden ist.
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Die
ISDN-T-Punktschnittstelle 108 ist mit der Vermittlungseinheit 112 über eine
PCM-Vorwärtsleitung 109 und
eine PCM-Rückwärtsleitung 110 verbunden.
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Bezugszeichen 113 bedeutet
eine ISDN-S-Punkt-Schnittstelle,
die die Funktion für ISDN-Endgeräte für Nebenstellen
und für
ein G3-/G4-Faksimilegerät 130 über eine
Leitung 129 besitzt. Die ISDN-S-Punkt-Schnittstelle 113 ist
mit der Vermittlungseinheit 112 über eine PCM-Rückwärtsleitung 114 und
eine PCM-Vorwärtsleitung 115 verbunden.
Bezugszeichen 116 bedeutet eine ähnliche ISDN S-Punkt-Schnittstelle,
um im Ausführungsbeispiel
einen ISDN-Fernsprechapparat 132 über eine Leitung 131 einzuschließen. Die ISDN-S-Punkt-Schnittstelle 116 ist
auch mit der Vermittlungseinheit 112 über PCM-Leitungen 117 und 118 verbunden.
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Bezugszeichen 119 bedeutet
eine spezielle Fernsprechschnittstelle, die einen speziellen Nebenstellen-Fernsprechapparat 134 nur
zur Verwendung im System über
eine Leitung 133 für
eine Nebenstelle enthält.
Diese spezielle Fernsprechschnittstelle 119 ist mit der
Vermittlungseinheit 112 über PCM-Leitungen 120 und 121 verbunden.
Der spezielle Nebenstellen-Fernsprechapparat 134 enthält auch
einen Fernsprechapparat mit der Funktion des Verbindens mit einem
SLT (Einzelleitungs-Fernsprechapparat: Fernsprechapparat für ein analoges öffentliches Netz).
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Bezugszeichen 122 bedeutet
eine übliche Schnittstelle,
die ein G3-Faksimilegerät 136 über eine
Leitung 135 verbindet. Die übliche Fernsprechschnittstelle 122 ist
mit der Vermittlungseinheit 122 über PCM-Leitungen 123 und 124 verbunden.
Eine Rufton-Erzeugungseinheit 127 erzeugt ein Rufsignal von
16 Hz und 75 Vrms. Eine Rufton-Erzeugungseinheit 111 ist
mit der Vermittlungseinheit 112 über eine PCM-Leitung 128 verbunden
und erzeugt verschiedene Arten von Dienstetönen für Nebenstellenanschlussgeräte.
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Bezugszeichen 126 bedeutet
eine Hauptsteuereinheit zur Steuerung des gesamten Systems. Die
Hauptsteuereinheit 126 ist mit jeder der oben genannten
Schnittstellen und mit der Vermittlungseinheit 112 durch
einen Steuerbus 125 verbunden. Bezugszeichen 126M bedeutet
einen Speicher, in dem für
die Hauptsteuereinheit 126 erforderliche Informationen
zur Steuerung des gesamten Systems gespeichert sind. Die im Speicher
126M gespeicherten Informationen enthalten solche, die anzeigen,
welches Nebenstellenanschlussgerät
mit welcher Nebenstellenposition und dergleichen verbunden ist.
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Jede
der Schnittstellen 113, 116, 119 und 122 kann
eine Vielzahl von Nebenstellenanschlussgeräten mit derselben Funktion
verbinden.
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2 ist
ein Blockschaltbild einer Analogleitungs-Schnittstelle 105 im Ausführungsbeispiel.
In der Schaltung bedeuten Bezugszeichen 101a und 101b Leitungen
aus dem analogen Fernsprechnetz 102. Bezugszeichen 200 bedeutet
eine Empfangsfeststelleinheit zur Feststellung eines aus dem analogen
Fernsprechnetz empfangenen Rufs. Ein Feststellsignal wird zu einer
Steuereinheit 211 durch eine Signalleitung 209 gesandt.
Bezugszeichen 201 bedeutet ein Relais, mit dem eine Gleichstromschleife durch
eine Empfangsreaktion gebildet wird. Das Relais 201 wird
von der Steuereinheit 211 durch eine Signalleitung 212 angesteuert.
Bezugszeichen 202 bedeutet eine Gleichstromschleifenschaltung
zur Reaktion, wie oben erwähnt,
und 203 bedeutet einen Kondensator zur Trennung des Gleichstroms.
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Bezugszeichen 204 bedeutet
einen Hybridtransformator zur Ausführung einer Zwei-Ader-/Vier-Aderumsetzung
eines Wechselstromsignals; 205 einen Empfangsverstärker zur Umsetzung
des Pegels des Wechselstromsignals aus dem Hybridtransformator 204 und
zur Lieferung an einen Codec 208; 207 einen Übertragungsverstärker zur
Umsetzung des Pegels eines Wechselstromsignals aus dem Codec 208 und
zur Lieferung an den Hybridtransformator 204; und 206 bedeutet
ein Kompensationsnetz, das als eine Anpassungsschaltung zur Beseitigung
einer Ableitung des Wechselstromsignals aus dem Sendeverstärker zum
Empfangsverstärker
dient. Der Codec 208 ist eine Schaltung zur Umsetzung des
analogen Signals in das PCM-(Puls-Code-Modulations-)
Signal beziehungsweise zur Umsetzung des PCM-Signals in das analoge
Signal. Der Codec 208 ist mit der Vermittlungseinheit 112 Tiber
eine PCM-Rückwärtsleitung 107 und über die
PCM-Vorwärtsleitung 106 verbunden.
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3 ist
ein Blockschaltbild der ISDN-T-Punkt-Schnittstelle im Ausführungsbeispiel. In
der Schaltung bedeuten Bezugszeichen 103a, 103b, 103c und 103d Leitungen
vom ISDN 104. Bezugszeichen 302 bedeutet eine
Verarbeitungseinheit 302 von Schichten 1 und 2 des Netzwerks.
Die Verarbeitungseinheit 302 ist mit den Leitungen über Transformatoren 300 und 301 verbunden.
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Bezugszeichen 303 bedeutet
eine Verteileinheit zur Trennung und Verteilung von B1- und B2-
Kanälen
von der PCM-Rückwärtsleitung 110.
Die getrennten und verteilten B1-Kanalsignale sind mit der Verarbeitungseinheit 302 für die Schichten
1 und 2 des Netzwerks über
eine Signalleitung 304 verbunden. Das B2-Kanalsignal ist
mit der Verarbeitungseinheit 302 für die Schichten 1 und 2 des
Netzwerks über
eine Signalleitung 305 verbunden.
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Bezugszeichen 306 bedeutet
eine Multiplexeinheit, mit der die getrennten B1- und B2-Kanäle dem Multiplexverfahren
unterzogen werden. Das B1-Kanalsignal aus der Verarbeitungseinheit 302 für die Schichten
1 und 2 des Netzwerks wird an die Multiplexeinheit 306 über eine
Signalleitung 307 geliefert. Das B2-Kanalsignal aus der
Verarbeitungseinheit 302 wird an die Multiplexeinheit 306 über eine
Signalleitung 308 geliefert. Die B1- und B2-Kanalsignale
werden von der Multiplexeinheit 306 der Multiplexverarbeitung
unterzogen, und ein Multiplexsignal wird auf die PCM-Vorwärtsleitung 109 gesandt.
Eine Zeitgabeeinheit 310 liefert ein Zeitsignal zur Verteilungseinheit 303 und
zur Multiplexeinheit 306 über eine Signalleitung 309.
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Eine
Steuereinheit 312 steuert die ISDN-T-Punkt-Schnittstelle und
ist mit der Verarbeitungseinheit 302 für die Schichten 1 und 2 des
Netzwerks und mit einer Speichereinheit 313 über eine Steuerleitung 311 und über den
Steuerbus 125 auch mit der Hauptsteuereinheit 126 verbunden.
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Die
Verarbeitungseinheit 302 für die Schichten 1 und 2 des
Netzwerks bringt einen Ruf aus dem ISDN 104 und überträgt ihn zur
Hauptsteuereinheit 126.
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4 ist
ein Blockschaltbild einer ISDN-S-Punkt-Schnittstelle im Ausführungsbeispiel. In
dieser Schaltung bedeuten Bezugszeichen 129a, 129b, 129c und 129d Leitungen,
die mit dem G3-/G4-Faksimile 130 verbunden sind. Bezugszeichen 408 bedeutet
eine Verarbeitungseinheit für
die Schichten 1 und 2 des Netzwerks. Die Verarbeitungseinheit 408 ist
mit den Leitungen über
Transformatoren 409 und 410 verbunden.
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Bezugszeichen 400 bedeutet
eine Verteileinheit zur Trennung und Verteilung der B1- und B2-Kanäle aus der
PCM-Rückwärtsleitung 114.
Das getrennte und verteilte B1-Kanalsignal
wird an die Verarbeitungseinheit 408 über eine Signalleitung 401 geliefert.
Das B2-Kanalsignal wird an die Verarbeitungseinheit 408 durch
eine Signalleitung 402 geliefert. Bezugszeichen 403 bedeutet
eine Multiplexeinheit, die das getrennte B1- und B2-Kanalsignal dem Multiplexverfahren
unterzieht. Das B1-Kanalsignal aus
der Verarbeitungseinheit 408 wird an die Multiplexeinheit 403 durch
eine Signalleitung 404 geliefert, während das B2-Kanalsignal an
die Multiplexeinheit 403 durch eine Signalleitung 405 geliefert
wird. Die B1- und B2-Kanalsignale werden von der Multiplexeinheit 403 dem
Multiplexverfahren unterzogen, und ein Multiplexsignal wird auf
die PCM-Vorwärtsleitung 115 gesandt.
Bezugszeichen 407 bedeutet eine Zeitgabeeinheit zur Lieferung
eines Zeitsignals an die Verteileinheit 400 und an die
Multiplexeinheit 403 über
eine Signalleitung 406.
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Eine
Steuereinheit 413 steuert die ISDN-S-Punkt-Schnittstelle und
ist mit der Verarbeitungseinheit 408 und mit einer Speichereinheit 414 über eine
Steuerleitung 412 verbunden. Die Steuereinheit 413 ist
auch mit der Hauptsteuereinheit über den
Steuerbus 125 verbunden.
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Bezugszeichen 411 bedeutet
eine Stromversorgungseinheit (Speiseeinheit) zur Lieferung des Betriebsstroms
an das G3-/G4-Faksimilegerät 130.
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Die
Arbeitsweise der Hauptsteuereinheit 126 wird nun anhand
eines in 5 gezeigten Arbeitsablaufplans
beschrieben.
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Wenn
die Hauptsteuereinheit 126 den Rufempfang in Schritt S500
feststellt, wird die Art der Leitung in Schritt S501 selektiert.
Wenn die Art der Leitung anzeigt, dass der Rufempfang aus dem PSTN 102 kommt,
folgt Schritt S502. Wenn angezeigt ist, dass der Rufempfang aus
dem ISDN 104 kommt, folgt Schritt S513.
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Der
Rufempfang aus dem PSTN 102 wird von der Empfangsfeststelleinheit 200 in 2 festgestellt,
und ein Feststellsignal wird zur Steuereinheit 211 über die
Signalleitung 209 gesandt. Das Feststellsignal wird danach
zur Hauptsteuereinheit 126 durch den Steuerbus 125 übertragen,
so dass der Rufempfang aus dem PSTN 102 von der Hauptsteuereinheit 126 festgestellt
wird.
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Andererseits
wird ein Feststellsignal des Rufempfangs aus dem ISDN 1,04 durch
die Empfangsleitungen 103c und 103d in 3 übertragen
und wird von der Verarbeitungseinheit 302 für die Schichten
1 und 2 des Netzwerks zur Steuereinheit 312 über die
Signalleitung 311 übertragen.
Die D-Kanalinformation, die einen derartigen Empfang anzeigt, wird
zur Hauptsteuereinheit 126 über den Steuerbus 125 übertragen,
so dass der Rufempfang aus dem ISDN 104 von der Hauptsteuereinheit 126 festgestellt wird.
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Wenn
ein Ruf aus dem PSTN 102 empfangen wird, erfolgt zunächst eine Überprüfung in
Schritt S502, ob eine Rufverarbeitung der läutezugeordneten Nebenstelle
beendet ist. Wenn die Rufverarbeitung noch nicht abgeschlossen ist,
sucht die Hauptsteuerung 126 in Schritt S503 die läutezugeordnete Nebenstelle.
Die Verarbeitung wird in Schritt 504 gemäß der Art
der Nebenstelle verzweigt.
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Wenn
die Information anzeigt, dass die Art der läutezugeordneten Nebenstelle
der S-Punkt-Fernsprechapparat
ist, der bereits im Speicher 126M registriert ist, selektiert die
Steuereinheit 126 in Schritt S505 durch Bezug auf den Speicher 126M,
ob eine Nebenstelle ein G4-Faksimilegerät ist. Wenn JA, folgt Schritt
S506. Wenn NEIN, folgt Schritt S507 zur Ausführung eines Läutevorgangs.
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In
Schritt S506 selektiert die Hauptsteuereinheit 126, ob
ein G4-Faksimilegerät
die G3-Funktion besitzt, und bezieht sich auf den Speicher 126M. Wenn
JA, folgt Schritt S507. Wenn NEIN, wird die Läuteverarbeitung nicht ausgeführt, und
die Verarbeitungsroutine kehrt zu Schritt S502 zurück, um die nächste läutezugeordnete
Nebenstelle zu suchen.
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Die
Hauptsteuereinheit 126 fordert eine Rufgabe durch die ISDN-S-Punkt-Schnittstellen 113 und 116 an
die Endgeräte 130 und 132,
die mit dem S-Punkt in Schritt S507 verbunden sind, und wartet auf
eine Annahmeanzeige der Rufgabe von den Anschlussendgeräten 130 und 132.
Wenn in Schritt S508 bestimmt ist, dass die Annahmeanzeige der Rufgabe
gesendet worden ist, erfolgt eine Überprüfung in Schritt S509, ob es
Rufmeldungen von den Endgeräten 130 und 132 gibt.
Wenn die Rufmeldung in Schritt S509 erkannt ist, kehrt die Verarbeitungsroutine
zu Schritt 502 zurück.
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Wenn
die Art der läutezugeordneten
Nebenstelle als spezieller Fernsprechapparat im Speicher 126M in
Schritt S504 registriert ist, schreitet die Hauptsteuereinheit 126 zur
Verarbeitungsroutine zu Schritt S510. In Schritt S510 wird ein Läuteton aus der
in 1 dargestellten Tonerzeugungseinheit 111 ausgewählt, die
mit dem läutezugeordneten
speziellen Fernsprechapparat durch die Vermittlungseinheit 112 verbunden
wird. In Schritt 511 wird ein Lautsprecher des speziellen
Fernsprechapparates eingeschaltet. In Schritt S512 wird ein Zustand
angezeigt, der den aktuellen Empfang anzeigt. Wenn beispielsweise
der spezielle Fernsprechapparat eine solche Anzeige hat, wie eine
LCD (Flüssigkristallanzeige) oder
dergleichen, wird der aktuelle Empfang von der LCD angezeigt. Wenn
der spezielle Fernsprechapparat eine LED (lichtemittierende Diode)
gemäß einem externen
Leitungsknopf oder dergleichen besitzt, kann die LED beispielsweise
blinken.
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Wenn
in Schritt S504 die rufzugeordnete Nebenstelle ein SLT (Zwei-Ader-Fernsprechapparat) oder
ein G3-Faksimilegerät ist, wird
die Läuteerzeugungseinheit 127 in 1 in
Schritt S513 eingeschaltet, und ein IR-(Ruf-Signal wird zum Endgerät gesandt.
Die Verarbeitungsroutine kehrt zurück zu Schritt S502.
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In
Schritt S502 erfolgt eine Überprüfung, ob alle
Nebenstellen, bei denen das Läuten
zulässig
ist, abgesucht worden sind. Wenn JA, schreitet die Verarbeitungsroutine
zu einem "Aktueller
Ruf" – Zustand,
und das Gerät
wartet auf eine Antwort aus der Nebenstelle. Wenn NEIN, wird die
Verarbeitung von Schritt S503 wiederholt.
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Im
Falle des Läutens
einer Nebenstelle, wie beispielsweise bei DIL (direkt auf der Leitung)
oder dergleichen, wird die Verarbeitung in gleicher Weise ausgeführt.
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Wenn
die Hauptsteuereinheit 126 feststellt, dass die Nebenstelle,
wie beispielsweise ein G3-/G4-Faksimilegerät 130, durch die ISDN-S-Punktschnittstelle 113 geantwortet
hat, steuert die Hauptsteuereinheit die Vermittlungseinheit 112 so,
dass die externe Leitung 101, die empfangen hat, an die
Nebenstelle 130 angeschaltet wird, die geantwortet hat.
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Wenn
es im anderen Falle eine Anforderung zur G3-Übertragung
vom G3-/G4-Faksimilegerät 130 durch
PSTN 102 gibt, erkennt die Hauptsteuereinheit 126 die
Erzeugung einer solchen Anforderung durch die ISDN-S-Punktschnittstelle 113 und
steuert die analoge Leitungsschnittstelle 105 gemäß der Wählinformation
aus dem G3-/G4-Faksimilegerät 130,
wodurch eine Ruferzeugung ausgeführt
wird. Die Hauptsteuereinheit 126 steuert die Vermittlungseinheit 112 so,
dass das G3-/G4-Faksimilegerät 130 mit der
externen Leitung verbunden wird, die den Ruf im PSTN 102 erzeugt
hat.
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Wenn
andererseits die Hauptsteuereinheit 126 den Rufempfang
durch die ISDN-T-Punktschnittstelle 108 in Schritt S515
feststellt, wird die empfangene Ruferzeugungsinformation im Speicher
126M gespeichert, und ein Übertragungszulass-Informationselement
in der Ruferzeugungsinformation wird ausgelesen. In Schritt S516
wird der Prozess verzweigt, gemäß dem in
einer solchen Information enthaltenen Leistungsmerkmal zur Informationsübertragung.
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9 zeigt
schematisch eine Sequenz des Rufempfangs aus dem ISDN 104.
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Wenn
der sendende Benutzer das Abheben oder dergleichen ausführt und
eine Rufgabemeldung ins ISDN 104 sendet, sendet das ISDN 104 die
Rufgabemeldung an das Hauptgerät 100.
Das ISDN 104 sendet auch eine Rufgabe-Annahmemeldung an den Übertragungsbenutzer,
um die Information zu übertragen,
die anzeigt, dass die Rufgabe vom sendenden Benutzer empfangen worden
ist.
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Die
Hauptsteuereinheit 126 des Steuergerätes 100 empfängt die
Rufgabe und erkennt den Empfangsruf und führt eine Rufverarbeitung und
dergleichen in Schritt S516 und den nachfolgenden Schritten aus.
Die Hauptsteuereinheit 126 stellt die Operation, wie beispielsweise
das Abheben oder dergleichen fest, und sendet eine Antwortmeldung
ins ISDN 104. Das ISDN 104 sendet eine Antworterkennmeldung
an das Hauptgerät 100 und überträgt eine
Antwortmeldung zum Übertragungsbenutzer.
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Für den Empfang
des in 10 gezeigten ISDN 104,
das heißt
die Rufgabemitteilung, werden die Arten der Übertragung in den Informationselementen
der Übertragungsbefähigung angezeigt.
Die Arten der Kommunikationsdienste sind des weiteren in den optionalen übereinstimmenden
Informationselementen der Schicht höherer Ordnung fein spezifiziert.
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10 zeigt
Informationsformate, wenn Meldungen einer Ruferzeugung, eines Empfangsrufs,
einer Antwort und so weiter im ISDN übertragen werden. Der Fall
der Rufgabemeldung ist als Beispiel in 10 gezeigt.
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Bezugszeichen 20 bedeutet
Protokollidentifikationsdaten, 21 eine Rufnummer, 22 eine
Mitteilungsart, bei der der den Ruf anzeigende Wert eingestellt
wird; und Bezugszeichen 23 bis 27 bedeuten Blöcke, in
denen erforderliche Informationen jeder Mitteilungsart hingezufügt werden
können.
Die Art des Informationselements wird in einen 1-Byte-Kopf in jeden
Block eingesetzt.
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Die Übertragungsmöglichkeit
im Block 23 spezifiziert die Leistungsmerkmale der Informationsübertragung
von Sprache, 3,1-kHz-Audio, und unbeschränkt digital oder dergleichen.
Die Kanalidentifikationsdaten im Block 24 spezifizieren
den Schnittstellentyp (grundlegende oder primäre Gruppe) oder spezifiziert,
ob eine Kanaländerung
in der grundlegenden Schnittstelle zugelassen ist.
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Die
Empfangsnummer im Block 25 benennt einen Kommunikationspartner,
und die Fernsprechnummer des Empfangsbenutzers wird eingestellt. Das
Netz wird im Block 26 in transparenter Weise zur übereinstimmenden
Schicht höherer
Ordnung übertragen.
Die übereinstimmende
Schicht höherer
Ordnung spezifiziert die Art des Kommunikationsdienstes, wie beispielsweise
Fernsprechen, G2/G3, G4, Telex oder dergleichen. Die übereinstimmende Schicht
niedriger Ordnung in Block 27; spezifiziert die Geschwindigkeit
der Informationsübertragung,
jedes Format (das heißt,
Stoppbit, Parität)
nach der Datenübertragung
und dergleichen.
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Nun
wird der Fall anhand eines in 6 gezeigten
Arbeitsablaufplans beschrieben, bei dem sich das Leistungsmerkmal
der Informationsübertragung
auf Sprache bezieht.
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In
Schritt S600 überprüft die Hauptsteuereinheit 126 zunächst, ob
eine Rufverarbeitung an rufzugeordnete Nebenstellen beendet ist.
Wenn NEIN, werden in Schritt S601 die im Speicher 126M gespeicherten
rufzugeordneten Nebenstellen gesucht. Die Arten der im Speicher
126M gespeicherten rufzugeordneten Nebenstellen werden in Schritt
S602 selektiert, und die Verarbeitungsroutine wird verzweigt.
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Wenn
die Hauptsteuereinheit 126 unter Bezug auf den Speicher
126M bestimmt, dass die Nebenstelle ein S-Punkt-Fernsprechapparat ist, erfolgt in Schritt
S603 eine Überprüfung unter
Bezug auf den Speicher 126M, ob die Nebenstelle ein G4-Faksimilegerät ist. Wenn
es sich um ein G4-Faksimilegerät handelt,
kehrt die Verarbeitungsroutine zu Schritt S600 zurück, ohne
die Rufverarbeitung auszuführen. Wenn
es sich nicht um das G4-Faksimilegerät handelt, sendet die Hauptsteuereinheit 126 in
Schritt S604 eine Ruferzeugungsanforderung an den S-Punkt-Fernsprechapparat
und wartet auf die Rufgabeannahmeanzeige aus dem S-Punkt-Fernsprechapparat.
Wenn die Hauptsteuereinheit 126 die Rufgabeannahmeanzeige
vom Endgerät
in Schritt S605 erkennt, wird die Rufgabeannahmeanzeige zu einem
T-Punkt gesandt, nämlich
zu der externen Leitung 103, die den Ruf durch die ISDN-T-Punktschnittstelle 108 in
Schritt S606 empfangen hat. Wenn danach die Rufmeldung aus dem S-Punkt-Fernsprechapparat
in Schritt S607 erkannt ist, wird in Schritt S608 eine Rufanforderungsanzeige
zur externen Leitung 103 gesandt. Die Verarbeitungen in
Schritt S606 und S608 werden fortgelassen, soweit sie bereits wenigstens
einmal durch eine andere Route ausgeführt sind.
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Wenn
die rufzugeordnete Nebenstelle in Schritt S602 der Spezialfernsprechapparat 134 ist, wird
die Rufgabeannahmeanzeige in Schritt S609 zum T-Punkt gesandt, nämlich zur
externen Leitung 103. Die Rufanforderungsanzeige wird in
Schritt S610 gesendet. Die Verarbeitungen in den Schritten S609
und S610 werden fortgelassen, soweit sie bereits ausgeführt sind,
wenigstens über
eine andere Route.
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Ein
Rufton wird aus der in 1 gezeigten Ruferzeugungseinheit 111 in
Schritt S611 ausgewählt.
Der Rufton wird an den rufzugeordneten Spezialfernsprechapparat
durch die Vermittlungseinheit 112 verbunden. Der Lautsprecher
des Spezialfernsprechapparats 134 wird in Schritt S612
eingeschaltet. Die aktuelle Empfangsanzeige wird ausgeführt in Schritt
S613 in gleicher Weise wie in Schritt S512.
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Wenn
die rufzugeordnete Nebenstelle in Schritt S602 ein SLT oder ein
G3-Faksimilegerät
ist, wird die Rufgabeannahmeanzeige und die Rufanforderungsanzeige
zum T-Punkt ausgeführt,
nämlich die
der externen Leitung 103 in den Schritten S614 und S615.
Die Verarbeitungen in den Schritten S614 und S615 werden fortgelassen,
soweit sie bereits wenigstens einmal durch eine andere Route ausgeführt worden
sind. In Schritt S616 wird die Ruftoneinheit 127 in 1 eingeschaltet,
und das IR-Signal
wird zum Endgerät
gesandt. Die Rufverarbeitung ist beendet.
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Wenn
andererseits das Leistungsmerkmal der Informationsübertragung
in Schritt S516 in 5 3,1 kHz-Audio anzeigt, führt die
Hauptsteuereinheit 126 die in 7 gezeigte
Verarbeitung aus.
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Die
Hauptsteuereinheit 126 selektiert in Schritt S700, ob die
Rufverarbeitung beendet ist. Wenn NEIN, wird die im Speicher 126M
registrierte rufzugeordnete Nebenstelle ausgelesen.
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Die
Hauptsteuereinheit 126 selektiert die Art der rufzugeordneten
Nebenstelle durch Bezug auf den Speicher 126M in Schritt S702. Wenn
die in Schritt S701 ausgelesene rufzugeordnete Nebenstelle den S-Punkt-Fernsprechapparat
anzeigt, erfolgt in Schritt S703 eine Überprüfung, ob die charakteristischen
Identifikationsdaten der Schicht höherer Ordnung das G3-Faksimilegerät durch
Bezug auf das aus der externen Leitung 104 empfangene und
im Speicher 126M gespeicherte übereinstimmende
Informationselement höherer
Ordnung anzeigen. Wenn es sich um ein G3-Faksimilegerät handelt,
folgt Schritt S704. Wenn es sich nicht um das G3-Faksimilegerät handelt oder wenn ein solches
Informationselement nicht übertragen
wurde, folgt Schritt S705.
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In
Schritt S704 selektiert die Hauptsteuereinheit 126 durch
Bezug auf den Speicher 126M, ob der in Schritt S702 ausgelesene
S-Punkt-Fernsprechanschluss das G3-/G4-Faksimilegerät mit der G3-Funktion ist.
Wenn es sich um das G3-/G4-Faksimilegerät handelt, folgt Schritt S705.
Wenn NEIN, kehrt die Verarbeitungsroutine zu Schritt S700 zurück.
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Wenn
das Endgerät
das G3-/G4-Faksimilegerät
ist, das nicht über
die G3-Funktion verfügt,
oder der ISDN-Fernsprechapparat
mit nur der Fernsprechfunktion ist, wird der Empfang zum Anschluss gesperrt,
der im Speicher 126M registriert ist. Es ist folglich möglich, zu
vermeiden, dass der aus dem ISDN 104 benannte Ruf an einem
Endgerät
empfangen wird, das nicht die Kommunikation ausführen kann und die Kommunikationseffizienz
verschlechtert.
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In
Schritt S705 wird die Rufgabeanforderung an den S-Punkt-Fernsprechapparat
gesandt, und eine Überprüfung erfolgt,
um festzustellen, ob die Rufgabeannahmeanzeige vom S-Punkt-Fernsprechapparat
erzeugt ist. Wenn die Hauptsteuereinheit 126 die Rufgabe-Annahmeanzeige
aus dem Endgerät
in Schritt 706 erkennt, wird die Rufgabeannahmeanzeige
zum T-Punkt gesandt, nämlich
zur externen Leitung 103, an die ein Empfangsruf von der ISDN-T-Punktschnittstelle 108 in
Schritt S707 ausgeführt wurde.
Wenn danach die Rufmeldung aus dem S-Punkt-Fernsprechapparat in Schritt S708 erkannt ist,
wird in Schritt S709 die Rufanforderungsanzeige zur externen Leitung 103 gesandt.
Die Verarbeitungen in den Schritten S707 und S709 werden fortgelassen,
soweit sie bereits wenigstens einmal durch eine andere Route ausgeführt worden
sind.
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Wenn
die rufzugeordnete Nebenstelle in Schritt 702 der Spezialfernsprechapparat 134 ist, folgt
Schritt S710. Die Verarbeitungen in den Schritten S710 bis S714
sind dieselben wie jene der Schritte S609 bis S613.
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Wenn
die rufzugeordnete Nebenstelle in Schritt S702 ist SLT oder G3-Faksimilegerät, folgt Schritt
S715. Die Verarbeitungen in den Schritten S715 bis S717 sind dieselben
wie jene der Schritte S614 bis S616.
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Wenn
das Informationsübertragungsvermögen das
nicht begrenzte digitale Vermögen
in Schritt S516 in 5 anzeigt, führt die Hauptsteuereinheit 126 die
in 8 gezeigten Verarbeitungen aus.
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Die
Hauptsteuereinheit 126 überprüft in Schritt
S800, ob die Rufverarbeitung abgeschlossen ist. Wenn NEIN, wird
die im Speicher 126M registrierte rufzugeordnete Nebenstelle in
Schritt S801 ausgelesen.
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Wenn
die Hauptsteuereinheit 126 in Schritt S802 unter Bezug
auf Speicher 126M bestimmt, dass die in Schritt S801 ausgelesene
rufzugeordnete Nebenstelle der S-Punkt-Fernsprechapparat ist, erfolgt in
Schritt S803 eine Überprüfung, ob
die Merkmale der Schicht höherer
Ordnung unter Bezug auf das aus der externen Leitung empfangene
und im Speicher 126 gespeicherte übereinstimmende Informationselement
der Schicht höherer
Ordnung das G4-Faksimilegerät
anzeigen. Wenn JA, folgt Schritt S804. Wenn NEIN, oder wenn solch
ein Informationselement nicht übertragen
wurde, folgt Schritt S805.
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In
Schritt S804 selektiert die Hauptsteuereinheit 126, ob
das in Schritt S801 unter Bezug auf den Speicher 126M ausgelesene
S-Punkt-Fernsprechendgerät
das G4-Faksimilegerät (einschließlich des
G4-Faksimilegerätes
mit der G3-Funktion)
ist. Wenn JA, folgt Schritt S806. In Schritt S805 überprüft die Hauptsteuereinheit 126 unter
Bezug auf den Speicher 126M, ob das S-Punkt-Fernsprechendgerät eine Station
ist, die nur Sprache verarbeiten kann. Wenn JA, kehrt die Verarbeitungsroutine
zu Schritt S800 zurück,
ohne die Rufverarbeitung auszuführen.
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In
Schritt S806 wird die Rufgabeanforderung zum S-Punkt-Fernsprechapparat gesandt, und
das Gerät
wartet auf das Erzeugen der Rufgabe-Annahmeanzeige aus dem S-Punkt-Fernsprechapparat. Wenn
die Hauptsteuereinheit 126 die Rufgabe-Annahmeanzeige aus
dem Endgerät
in Schritt S807 erkennt, wird die Rufgabe-Annahmeanzeige zum T-Punkt
gesandt, nämlich
zur externen Leitung 103, zu der ein Empfangsruf durch
die ISDN-T-Punktschnittstelle 108 in Schritt S808 ausgeführt wurde. Wenn
danach die Hauptsteuereinheit die Rufmeldung aus dem S-Punkt-Fernsprechapparat
in Schritt S809 erkennt, wird die Rufanforderungsanzeige an die
externe Leitung 103 in Schritt S810 gesandt. Die Verarbeitungen
in den Schritten S808 und S810 werden fortgelassen, soweit sie bereits
wenigstens einmal durch eine andere Route ausgeführt worden sind.
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Wenn
in Schritt S802 entschieden ist, dass die rufzugeordnete Nebenstelle
ein Speziellfernsprecher ist, folgt Schritt S811. Die Verarbeitungen
der Schritte S811 bis S815 sind dieselben wie jene der Schritte
S609 bis S613.
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Wenn
die rufzugeordnete Nebenstelle SLT oder G3-Faksimilegerät in Schritt S802 ist, kehrt
die Verarbeitungsroutine zu Schritt S800 zurück, ohne die Verarbeitungen
auszuführen.
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Obwohl
das Ausführungsbeispiel
in Hinsicht auf die Faksimileübertragung
beschrieben worden ist, kann die Erfindung auch auf die Computerkommunikation
angewandt werden. Das heißt,
obwohl das Ausführungsbeispiel
in Hinsicht auf die G3- und G4-Faksimilegeräte beschrieben worden sind,
kann die Erfindung auch auf analoge Computerkommunikation und digitale
Computerkommunikation angewandt werden.
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Obwohl
die Erfindung in Hinsicht auf das bevorzugte Ausführungsbeispiel
beschrieben worden ist, ist die Erfindung nicht auf die vorstehenden
Ausführungsbeispiele
beschränkt,
sondern viele Abwandlungen und Variationen sind innerhalb des Umfangs
der anliegenden Patentansprüche
der Erfindung möglich.