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Es
wird häufig
gewünscht,
Gegenstände,
wie etwa Verpackungen, Behälter,
Speicherplatten usw., zu verfolgen und zu identifizieren, und diese
Gegenstände
betreffende Informationen drahtlose zu kommunizieren. Ein Verfahren
zur Verfolgung von Verpackungen und zur Kommunikation von die Verpackungen
betreffende Informationen, besteht darin, eine drahtlose Kommunikationseinrichtung,
wie etwa einen RFID-Transponder oder eine andere Identifikationseinrichtung,
an Verpackungen anzubringen. Die die Verpackungen betreffenden,
kommunizierten Informationen können
Identifikationsinformationen, Verfallsdaten, „Geburts"-daten, Chargennummern, Herstellungsinformationen
und ähnliches
umfassen. Eine drahtlose Kommunikationseinrichtung kann an einer
einzelnen Verpackung oder an einem mehrere Verpackungen enthaltenden
Behälter
angebracht werden.
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Es
besteht ein Problem, wenn eine drahtlose Kommunikationseinrichtung
an Verpackungen oder Behältern
befestigt ist, die aus einem leitfähigen Material, wie etwa einer
Folie, hergestellt sind, oder einen metallisierten oder leitfähigen Abschnitt
umfassen. Eine mit der drahtlosen Kommunikationseinrichtung verbundene
Polantenne strahlt nicht richtig, wenn die drahtlose Kommunikationseinrichtung
an der Außenseite
der Verpackung befestigt ist. Die Polantenne ist abgeschirmt, wenn
die drahtlose Kommunikationseinrichtung im Inneren der Verpackung
untergebracht ist.
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Zusätzlich zu
leitfähigen
Materialien werden drahtlose Kommunikationseinrichtungen auch mit vielen
anderen Substraten verwendet. Jedes Substrat hat seine individuellen
dielektrischen Eigenschaften, die normalerweise die Impedanzanpassung
zwischen der drahtlosen Kommunikationseinrichtung und ihrer Antenne
beeinflussen. Impedanzanpassung gewährleistet die effizienteste
Energieübertragung
zwischen einer Antenne und der drahtlosen Kommunikationseinrichtung.
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Ein
spezieller Gegenstand, für
den Nachverfolgung wünschenswert
sein kann, ist eine Speicherplatte. Speicherplatten können jeder
Art von kreisförmigem
Substrat sein, aber die vorliegende Erfindung befaßt sich
mit Speicherplatten, die digitale Informationen speichern, wie insbesondere
etwa Compact-Disks oder Mini-Disks. Es ist zu beachten, daß der Begriff „Mini-Disk" in diesem Zusammenhang nicht
das von SONY verwendete Warenzeichen, sondern eine Miniatur-Compact-Disk
bezeichnet, die optisch gelesen wird. Die meisten Compact-Disks
und Mini-Disks sind aus einem metallisierten äußeren Abschnitt und einem inneren
Abschnitt aus Kunststoff hergestellt. Digital Video Discs oder Digital
Versatile Discs (zusammengefaßt
DVDs) sind im wesentlichen aus den gleichen Strukturen hergestellt.
Diese Verfolgung kann je nach Bedarf oder Wunsch zur Identifikation
sein, wie etwa in einer Verkaufsstelle, für ein Rechnersystem oder Musikbox
(für Compact-Disks), Diebstahlsicherung,
Echtheitsnachweise und ähnliches.
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Die
WO 00/23994 A1 offenbart
beispielsweise ein intelligentes optisches Speichermedium. Dieses
optische Speichermedium umfaßt
eine Compact-Disk, die eine integrierte Informationsspeicherungs-
und Kommunikationsvorrichtung zum Speichern und Kommunizieren von
Informationen an ein externes System enthält. Die Informationsspeicherungs-
und Kommunikationsvorrichtung enthält eine Schaltung, die einen
Speicher zum Speichern von Informationen und eine Kommunikationseinrichtung
in Form einer Antenne zur Kommunikation der Informationen mit dem
externen System umfaßt.
Ein Nachteil dieses Speichermediums ist, daß die Kommunikationseinrichtung
nur eine Kommunikation von Informationen mittels einer jeweiligen
Frequenz erlaubt. Daher muß das
Speichermedium für
verschiedene Anwendungen angepaßt
werden.
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Daher
könnte
es auch für
eine solche drahtlose Kommunikationseinrichtung vorteilhaft sein,
mittels verschiedener Frequenzen zu arbeiten, dergestalt, daß eine Einrichtung
für mehrere
Anwendungen verwendbar ist. Beispielsweise wird außerhalb der
Vereinigten Staaten häufig
eine Betriebsfrequenz von 2,45 GHz verwendet, in den Vereinigten
Staaten wird jedoch häufig
eine Betriebsfrequenz von 915 MHz verwendet. Viele Unternehmen stellen
drahtlose Kommunikationseinrichtungen her, die geeignet sind, bei
Frequenzen von sowohl 915 MHz als auch 2,45 GHz zu arbeiten, so
daß beide
Frequenzen für
den Betrieb wählbar
sind. Drahtlose Kommunikationseinrichtungsanwendungen, wie etwa
das Befestigen von drahtlosen Kommunikationseinrichtungen an Verpackungen
zum Zweck des Informierens und Verfolgens, konfigurieren die Einrichtung,
bei nur einer Frequenz zu kommunizieren – entweder eine Frequenz für die Vereinigten
Staaten oder eine Frequenz für
die Verwendung außerhalb
der USA. Es wäre
vorteilhaft, eine drahtlose Kommunikationseinrichtung mit einer Antennenstruktur
zu konstruieren, die geeignet ist, mittels mehr als einer Frequenz
zu kommunizieren. Dies würde
einer drahtlosen Kommunikationseinrichtung erlauben, für die Verwendung
sowohl in den Vereinigten Staaten als auch außerhalb der USA einsetzbar
zu sein.
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Dieses
Ziel wird durch eine Speicherplatte nach Anspruch 1, ein Verfahren
zur Kommunikation von Informationen in Bezug auf eine Speicherplatte nach
Anspruch 13 und eine drahtlose Kommunikationseinrichtung nach Anspruch
25 erreicht.
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Folglich
stellt die Erfindung eine drahtlose Kommunikationseinrichtung für die Verwendung
in Verbindung mit einer Speicherplatte, wie etwa einer Compact-Disk,
Mini-Disk oder DVD oder einem vergleichbaren Gegenstand, bereit.
Insbesondere wird mit einem an einem mittleren Abschnitt der Leiterplatte
befestigten leitfähigen
Band oder ähnlichem
eine Antenne ausgebildet. Die Metallisierung der mit dem Band gekoppelten
Speicherplatte bildet eine Schlitzantenne für den Betrieb bei einer ersten
Frequenz aus. Ferner können
leitfähige
Laschen verwendet werden, um den Schlitz dergestalt zu koppeln,
daß die
Laschen eine Antenne bei einer zweiten Frequenz ausbilden. Diese
leitfähigen
Laschen können auch
unabhängig
von ihrer Verwendung als eine zweite Antenne dem Zweck dienen, die
Länge des Schlitzes
zu begrenzen.
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Es
sollte gewürdigt
werden, daß die
Stammanmeldungen drahtlose Kommunikationseinrichtungen behandeln,
die mit einer Verpackung, einem Behälter oder anderem Material
verbunden sind, um die Verpackung, den Behälter oder das andere Material
betreffende Informationen zu kommunizieren. Obwohl diese Beispiele
teilweise die Erfindung nicht enthalten, da sie keine drahtlose
Kommunikationseinrichtung in Verbindung mit einer Speicherplatte
aufweisen, stellen diese Beispiele Hintergrundtechnik dar und sind
für das
Verständnis
der Erfindung nützlich,
insbesondere für
bevorzugte erfindungsgemäße Ausführungsformen,
da diese Teile dieser bevorzugten Ausführungsformen darstellen, die
direkt in die Erfindung einbezogen oder mit dieser kombiniert werden
können.
Es ist eine drahtlose Kommunikationseinrichtung dargestellt, die
ein Steuerungssystem, Kommunikationselektronik, Speicher und eine
Antenne enthält.
Die drahtlose Kommunikationseinrichtung kann einen Sensor enthalten,
um Umgebungsbedingungen zu erfassen, die die drahtlose Kommunikationseinrichtung
umgeben. Die drahtlose Kommunikationseinrichtung enthält eine oder
mehrere, aus einem leitfähigen
Material hergestellte Laschen. Die Lasche(n) kann/können sowohl als
eine Polantenne dienen als auch die drahtlose Kommunikationseinrichtung
an einem Schlitz befestigen und dadurch eine Schlitzantenne bilden.
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In
einer dargestellten drahtlosen Kommunikationseinrichtung ist diese
ein Transponder, der von einem Abfrage-Lesegerät zum Zweck der Kommunikation
abgefragt wird. Die drahtlose Kommunikationseinrichtung ist an einer
Verpackung befestigt, die aus einem leitfähigen Material, wie etwa einer
für Nahrungsmittel
oder Flüssigkeit
verwendeten Verpackungsfolie, hergestellt sein kann.
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In
einem anderen Beispiel bildet(n) die Lasche(n) eine Polantenne zur
Kommunikation in einer ersten Betriebsart bei einer Frequenz aus
und die Lasche(n) sind zur Kommunikation in einer zweiten Betriebsart
bei einer zweiten Frequenz über
einen Schlitz in einer Verpackung hinweg befestigt. Eine Lasche
wird in einem Beispiel verwendet, um eine monopolartige Antenne
auszubilden, und zwei Laschen werden in einem anderen Beispiel verwendet, um
eine Dipolantenne auszubilden, In einem weiteren Beispiel kann/können die
Lasche(n) in Form und Größe abgewandelt
werden, um sich an Oberflächen mit
wechselnder Form anzupassen.
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Eine
asymmetrische Antennenanordnung kann dergestalt bereitgestellt werden,
daß die
Impedanz der Antenne durch das Substrat, an dem die drahtlose Kommunikationseinrichtung
befestigt ist, nicht wesentlich beeinflußt wird. In einem Beispiel
ist die asymmetrische Antennenanordnung eine durch asymmetrische
Laschen ausgebildete asymmetrische Dipolantenne. Beispielsweise
kann die drahtlose Kommunikationseinrichtung dergestalt in einer Einkerbung
im Substrat untergebracht sein, daß die drahtlose Kommunikationseinrichtung
nicht über
die Substratoberfläche
hinausragt. Asymmetrische Laschen werden auf der Oberfläche des
Substrats angeordnet. Die asymmetrischen Laschen sind mit Zuleitungen
mit der drahtlosen Kommunikationseinrichtung verbunden, um eine
asymmetrische Dipolantenne bereitzustellen.
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In
einer, die Erfindung beinhaltenden Ausführungsform wird eine, auf einer
Speicherplatte untergebrachte drahtlose Kommunikationseinrichtung in
Verbindung mit einem Abfragegerät
verwendet, um eine Speicherplatte entweder aus werbetechnischen oder
sicherheitstechnischen Gründen
zu identifizieren. Ein Kunde kann eine Compact-Disk oder Video-Disk
in einer Verkaufsstelle kaufen. Wenn der Kunde die Verkaufsstelle
verläßt bestimmt
ein Abfragegerät
die Identifikation der vom Kunden gekauften Speicherplatte und zeigt
dem Kunden eine spezielle Nachricht an und/oder spielt diese ab.
Wenn ein Abfragegerät
entdeckt, daß eine
nicht gekaufte Speicherplatte die Verkaufsstelle verläßt, kann
das Abfragegerät
einen Alarm und/oder Alarmzustand anzeigen.
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Arten
der Umsetzung der Erfindung werden nun beispielhaft unter Bezugnahme
auf die beigefügten
Zeichnungen detailliert beschrieben. Es ist:
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1 eine
schematisches Darstellung, die die Kommunikation zwischen einer
drahtlosen Kommunikationseinrichtung und einem Abfrage-Lesegerät darstellt,
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2 eine
Darstellung einer drahtlosen Kommunikationseinrichtung mit Schlitzantenne
auf einer Nahrungsmittelverpackung aus Folie,
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3A eine
schematische Darstellung in Draufsicht der drahtlosen Kommunikationseinrichtung
mit Kupplungslascheneinrichtungen, die ein dielektrisches, haftendes
Material enthalten,
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3B eine
schematische Darstellung in Seitenansicht der drahtlosen Kommunikationseinrichtung
in 3A,
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3C eine
schematische Darstellung der drahtlosen Kommunikationseinrichtung
mit einem eigenen Schlitz,
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4 eine
schematische Darstellung der drahtlosen Kommunikationseinrichtung,
die über
einen Schlitz hinweg befestigt ist, um eine Antenne auszubilden,
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5A eine
schematische Darstellung der drahtlosen Kommunikationseinrichtung
mit einer Schlitzantenne einer bestimmten Breite zur Anpassung der
Impedanz zwischen der drahtlosen Kommunikationseinrichtung und dem
Schlitz,
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5B eine
schematische Darstellung der in 5A dargestellten
drahtlosen Kommunikationseinrichtung mit einem Schlitz einer anderen
Breite,
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6 eine
schematische Darstellung einer zirkular polarisierten Schlitzantenne,
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7 eine
schematische Darstellung einer anderen Art von Verpackung, die eine
drahtlose Kommunikationseinrichtung enthält,
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8A eine
schematische Darstellung der drahtlosen Kommunikationseinrichtung
mit einer Schlitzantenne, die durch einen Folienverpackungsverschluß ausgebildet
ist,
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8B eine
schematische Darstellung der in 8A dargestellten
drahtlosen Kommunikationseinrichtung mit einer zusätzlichen
Dichtung unter der drahtlosen Kommunikationseinrichtung,
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9 ein
Flußdiagramm,
das den Betrieb der drahtlosen Kommunikationseinrichtung darstellt, wenn
diese ihre Anwesenheit außerhalb
der Verpackung erfaßt,
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10 eine
schematische Darstellung drahtloser Kommunikationseinrichtungen,
welche zur Prägung
in Verpackungen in einer Fertigungsstraße auf einem Trägermaterial
oder einer Haltevorrichtung angebracht sind,
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11A eine Draufsicht einer drahtlosen Kommunikationseinrichtung
mit einer asymmetrischen Antennenanordnung,
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11B eine Hebeansicht von der Seite der drahtlosen
Kommunikationseinrichtung von 11A,
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12A eine schematische Darstellung einer bestimmten
asymmetrischen Antennenanordnung,
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12B eine schematische Darstellung der angepaßten Verstärkung der
bestimmten asymmetrischen Antennenanordnung in 12A,
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12C eine schematische Darstellung der angepaßten Verstärkung der
bestimmten asymmetrischen Antennenanordnung in 12A mit verlustfreiem FR4,
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13 eine
schematische Darstellung einer alternativen asymmetrischen Antennenanordnung,
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14A eine schematische Darstellung einer weiteren
alternativen asymmetrischen Antennenanordnung,
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14B eine schematische Darstellung einer zweiten
Ausführungsform
der alternativen asymmetrischen Antennenanordnung von 14A,
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15A eine schematische Darstellung einer drahtlosen
Kommunikationseinrichtung mit einer asymmetrischen Antennenanordnung
an einer Seite einer Aluminiumgetränkedose,
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15B eine schematische Darstellung einer drahtlosen
Kommunikationseinrichtung mit einer asymmetrischen Antennenanordnung
an der Bodenwölbung
einer Aluminiumgetränkedose,
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16 eine
schematische Darstellung einer Befestigungsanordnung einer drahtlosen
Kommunikationseinrichtung,
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17 eine
schematische Darstellung einer drahtlosen Kommunikationseinrichtung,
die eine asymmetrische Schlitzantenne verwendet,
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18 eine
Darstellung einer Draufsicht einer erfindungsgemäßen Compact-Disk mit einer
beispielhaften Ausführungsform
der an dieser befestigten drahtlosen Kommunikationseinrichtung,
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19 eine
Darstellung einer Draufsicht von ausgewählten Bauteilen der von der
Compact-Disk entfernten
drahtlosen Kommunikationseinrichtung von 18,
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20 eine
Darstellung eines Flußdiagrammablaufs
eines Abfrage-Lesegeräts,
das eine Speicherplatte in einer Verkaufsstelle identifiziert, um
zu bestimmen, ob die erfindungsgemäße Speicherplatte vor ihrer
Entfernung aus der Verkaufsstelle gekauft wurde, und
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21 eine
Darstellung eines Flußdiagrammablaufs
eines Abfrage-Lesegeräts,
das als Reaktion auf die Identifikation der erfindungsgemäßen Speicherplatte,
die durch einen Kunden in einer Verkaufsstelle gekauft wurde, ein
Auslöseereignis
ausführt.
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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine bestimmte drahtlose
Kommunikationseinrichtung, die auf einer Speicherplatte positioniert
ist. Diese Technologie baut jedoch auf einer Reihe von Patentanmeldungen
mit verwandtem Sachgebiet auf. Dieses verwandte Sachgebiet wird
im folgenden vollständig
dargelegt, wobei die in den 2 bis 17 dargestellten
Ausführungsformen
die Erfindung nicht direkt beinhalten, sondern Hintergrundtechnik
darstellen und zum Verständnis
der Erfindung nützlich sind,
insbesondere für
das Verständnis
der bevorzugten Ausführungsformen
der Erfindung, da sie Teile dieser bevorzugten Ausführungsformen
zeigen, die direkt in die die Erfindung enthaltenden Ausführungsformen
einbaubar oder mit dem unter Bezugnahme auf 18 und 19 folgende
beschriebenen neuem Material mit diesen kombinierbar sind.
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Für die Zwecke
der vorliegenden Erfindung ist der Begriff „Mini-Disk" eine miniaturisierte optische Speicherplatte.
Der Begriff „DVD" umfaßt Digital
Video Discs und Digital Versstile Discs, letztere geeignet zum Speichern
von Rechnerdaten sowie von Videodaten. Die früheren Erfindungen waren auf
eine Einrichtung, ein System und Verfahren zur Befestigung einer
drahtlosen Kommunikationseinrichtung, wie etwa einer RFID-Einrichtung,
an einer Verpackung oder einem Behälter zur Kommunikation von Informationen über die
Verpackung oder den Behälter
gerichtet. Die Verpackung kann eine bestimmte Inhalte enthaltende
einzelne Verpackung sein oder eine einzelne äußere Verpackung, die eine Gruppe zusätzlicher
innerer einzelner Verpackungen enthält. Das Wort „Verpackung" und „Behälter" sind hierin austauschbar
verwendet, um ein Material zu beschreiben, das Inhalte, wie etwa
Waren oder andere einzelne Verpackungen und entsprechende Strukturen,
aufnimmt. Die vorliegende Erfindung ist nicht auf eine bestimmte
Bedeutung oder ein bestimmtes Verfahren zu beschränken, wenn
entweder „Verpackung" oder „Behälter" verwendet wird.
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Wie
in 1 dargestellt, umfaßt die Erfindung eine drahtlose
Kommunikationseinrichtung 10 zur elektronischen Kommunikation.
Manche drahtlosen Kommunikationseinrichtungen 10 weisen
sowohl einen Sender als auch einen Empfänger auf. Andere drahtlose
Kommunikationseinrichtungen 10, unter Fachleuten als „Transponder" bekannt, werden
von einem Abfrage-Lesegerät 50 abgefragt,
wobei der Transponder durch Veränderung
des das Abfragesignal 56 enthaltenden Felds 58 zurück kommuniziert. Die
Beschreibung verweist austauschbar auf die Begriffe „Transponder" und „drahtlose
Kommunikationseinrichtung" und
die Verwendung des Begriffs „Transponder" soll die Art der
für die
vorliegende Erfindung verwendbaren drahtlosen Kommunikationseinrichtungen 10 nicht
einschränken.
Es sind viele drahtlose Kommunikationseinrichtungen 10 erhältlich,
die bei unterschiedlichen Frequenzen, einschließlich UHF und UKW, kommunizieren.
Eine Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung verwendet eine drahtlose Kommunikationseinrichtung 10,
auch ein „Transponder" genannt, die eine
passive Hochfrequenzeinrichtung mit der Eignung darstellt, eingehende
Funkenergie gleichzurichten und Energie bereitzustellen, um die
Einrichtung für
Kommunikation und Betrieb mit Energie zu versorgen. Die Erfindung
ist auch für
bei aktiven Einrichtungen anwendbar, die eine eigene Energiequelle
für die
Kommunikation aufweisen.
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Dem
Fachmann ist leicht verständlich,
daß es
viele verschiedene Arten von drahtlosen Kommunikationseinrichtungen 10 gibt,
die elektronische Kommunikation ermöglichen, und daher ist die
vorliegende Erfindung nicht auf eine bestimmte Art beschränkt.
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Der
Transponder
10 umfaßt
ein Steuerungssystem
12 und Kommunikationselektronik
14.
Der Transponder
10 kann auch einen Speicher
18 zur Speicherung
von an ein Abfrage-Lesegerät
50 zu kommunizierenden
Informationen enthalten. Alternativ kann der Transponder
10 Informationen,
wie etwa eine Identifikationsnummer oder andere Informationen, durch
Verwendung von Dioden, DIP-Schaltern oder einer anderen ähnlichen
Schaltungstechnik anstatt des löschbaren
Speichers
18 speichern. Eine Antenne
16 wird bereitgestellt,
um das Abfragesignal
56 von dem Abfrage-Lesegerät
50 zu
empfangen. Die Antenne
16 kann sich außerhalb oder innerhalb des
Transponders
10 befinden. Die jeweilige Art und der Ort
der Antenne
16 hängen
von der Betriebsfrequenz des Transponders
10 und der jeweiligen
gewünschten
Konstruktion ab. Der Transponder
10 kann auch mit einem
Sensor
20 zum Erfassen von Umgebungs- oder Außeninformationen
verbunden sein, die den Transponder
10, die Transponder
10 enthaltende
Verpackung
200 oder die Inhalte der Verpackung
200 umgeben.
Ein Beispiel für
einen Sensor
20 kann ein Quarzresonator sein, wie der in
dem
US-Patent Nr. 5.922.550 mit dem
Titel „Biosensing devices
which produce diffraction images" [Biosensoreinrichtungen,
die Beugungsbilder erzeugen] beschriebene. Ein Quarzresonator weist
Analyten nach, die in Nahrungsmittel vorhanden sein können. Analyten
umfassen unter anderem Mikroorganismen, wie etwa Bakterien, Hefen,
Pilze und Viren.
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Die
Antenne 16 empfängt
ein Signal 56 durch das ausgestrahlte Abfragefeld 58.
Die Antenne 16 leitet empfangene Signale 56 an
die Kommunikationselektronik 14 weiter. Die Kommunikationselektronik 14 enthält die notwendige
Schaltungstechnik, um das Signal 56 des Felds 58 zu
interpretieren und das interpretierte Signal weiter an das Steuerungssystem 12 zu
kommunizieren. Das Steuerungssystem 12 ist eine integrierte
Schaltung, gedruckte Leiterplatte oder andere Art von Mikroprozessor-
oder Mikrokontrollerelektronik, die den Betrieb des Transponders 10 steuert.
Das Steuerungssystem 12 ist mit der Kommunikationselektronik 14 verbunden,
um Übertragungen
zu kommunizieren und zu empfangen. Das Steuerungssystem 12 ist
auch zum Speichern und Abrufen von Informationen mit dem Speicher 18 verbunden.
Das Steuerungssystem 12 kann ferner einen Taktgeber (nicht
dargestellt) umfassen. Das Steuerungssystem 12 bestimmt,
ob als Reaktion auf die von der Kommunikationselektronik 14 empfangenen
Kommunikationen Maßnahmen
erforderlich sind.
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1 stellt
auch dar, wie mit dem Transponder 10 unter Verwendung eines
Abfrage-Lesegeräts 50 Kommunikation
erreicht wird. Das Abfrage-Lesegerät 50 enthält Abfragekommunikationselektronik 52 und
eine Abfrageantenne 54. Das Abfrage-Lesegerät 50 kommuniziert
durch Ausstrahlen eines durch Abfragekommunikationselektronik 52 in
einer Frequenz modulierten elektronischen Signals 56 durch
die Abfrageantenne 54 mit dem Transponder 10.
Die Abfrageantenne 54 kann jede Art von Antenne sein, die
das Signal 56 dergestalt durch ein Feld 58 ausstrahlen
kann, daß eine
kompatible Einrichtung, wie etwa der Transponder 10, dieses
Signal 56 durch seine eigene Antenne 16 empfangen
kann. Das Feld 58 kann elektromagnetisch, magnetisch oder
elektrisch sein. Das Signal 56 ist eine Nachricht, die
Informationen oder eine besondere Anforderung an den Transponder 10 enthält.
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Wenn
die Antenne 16 sich in der Gegenwart des durch das Abfrage-Lesegerät 50 ausgestrahlten Felds 58 befindet,
wird die Kommunikationselektronik 14 durch das Signal 56 mit
Energie versorgt, wodurch der Transponder 10 mit Energie
versorgt wird. Der Transponder 10 bleibt so lange mit Energie
versorgt wie die Antenne 16 sich im Feld 58 des
Abfrage-Lesegeräts 50 befindet.
Die Kommunikationselektronik 14 demoduliert das Signal 56 und
sendet die Informationen oder Anforderung enthaltende Nachricht
für angemessene
Maßnahmen
an das Steuerungssystem 12. Die Anforderung kann beispielsweise
lauten, daß der
Transponder 10 seine Identifikation oder Informationen über ein
Material oder eine Verpackung, das oder die den Transponder 10 enthält, wie
etwa Herstellungsdatum, Herstellungsort und oder Chargennummer,
kommuniziert. Die Nachricht kann auch eine Anforderung von Informationen darstellen,
die durch den Sensor 20 erfaßte Umgebungs- oder Außenmeßwerte betreffen.
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Eine
andere Beschreibung eines Transponders
10, der mit der
vorliegenden Erfindung verwendbar ist, findet sich in
US-Patent Nr. 5.347.280 mit dem Titel „Frequency
diversity transponder arrangement" [Transponderanordnung mit Frequenzvielfalt].
Der Transponder
10 ist eine Art von drahtloser Kommunikationseinrichtung.
Andere Arten von drahtlosen Kommunikationseinrichtungen
10 können mit
der vorliegenden Erfindung verwendet werden. Beispielsweise kann
der Transponder
10 einen Sender aufweisen, der Informationen
an das Abfrage-Lesegerät
50 senden
kann, ohne das Signal
56 ändern zu müssen. Der Transponder
10 kann
eine Batterie enthalten, um den Sender mit Energie zu versorgen, oder
eine Energiespeichereinheit, die durch von dem Signal
56 empfangene
Energie aufgeladen wird, wenn die drahtlose Kommunikationseinrichtung
10 sich
in der Reichweite des Felds
58 befindet. Ein Fachmann versteht
leicht, daß es
viele andere Arten von drahtlosen Kommunikationseinrichtungen und Kommunikationstechniken
gibt, als die hier beschriebenen, und daß die vorliegende Erfindung
nicht auf eine bestimmte Art von Einrichtung, Technik oder Verfahren
beschränkt
ist.
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Der
Transponder 10 kann an jeder Art von Einrichtung oder Verpackung
befestigt sein, um die Einrichtung oder Verpackung betreffende Informationen
zu identifizieren und zu kommunizieren. Beispielsweise kann der
Transponder 10 an einer Nahrungsmittelverpackung befestigt
sein und kann Identifikationsinformationen und andere Informationen über das
im Inneren der Verpackung enthaltende Lebensmittel, wie etwa sein
Herstellungsdatum, „Geburts"-Datum, Verfallsdatum
für Verkauf
oder Verzehr und Chargennummer, enthalten. Beispielsweise kann der
Transponder 10 an einer Weinflasche befestigt sein und
Informationen betreffend die Art des Weins und seine Inhaltsstoffe
oder Zusammensetzung, das Herstellungsdatum und gegebenenfalls Verfallsdaten
enthalten. Der Transponder 10 kann an nahezu jeder denkbaren
Einrichtung oder Verpackung befestigt sein.
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2 stellt
einen Transponder 10 dar, der an einer Nahrungsmittelverpackung 200 angebracht
ist. Die Antenne 16 kann entweder eine Schlitzantenne 16A sein,
wie in 2 dargestellt, oder eine Polantenne 16B,
wie in 3A und 3B dargestellt.
Ein Schlitz 300 ist in der Verpackung 200 bereitgestellt, um
eine Schlitzantenne 16A bereitzustellen. Die Verpackung 200 umfaßt eine
Oberfläche 202.
Zumindest eine Lasche, hergestellt aus leitfähigem Material, wie etwa einem
metallischen Material, ist an dem Transponder 10, und insbesondere
an Kommunikationselektronik 14 im Inneren des Transponders 10,
befestigt. Zwei oder mehr Laschen 100 können ebenfalls an dem Transponder 10 befestigt
sein, um die Antenne 16 bereitzustellen. Die Verwendung
von „Lasche" wird hierin in Einzahl
und Mehrzahl verwendet und Bezugnahme in eine der beiden Formen
soll die Erfindung nicht auf eine Lasche 100 oder mehr
als eine Lasche 100 beschränken.
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Die
Laschen 100 sind an dem Schlitz 300 befestigt,
um eine Schlitzantenne 16A auszubilden. Für die Zwecke
dieser Beschreibung wird das Wort „befestigt" allgemein verwendet, um entweder direkt
befestigt an oder verbunden mit einem Schlitz 300 zu bezeichnen.
Die Laschen 100 können
entweder an dem Schlitz 300 oder nahe zu dem Schlitz 300 befestigt
sein. Die Laschen 100 können
auch als Polantenne 16B dienen. Die Laschen 100 können auch
durch Aufbringen einer leitfähigen
Flüssigkeit
(z. B. leitfähiger
Farbe) auf der Oberfläche 202 gebildet
sein.
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Die
vorliegende Erfindung kann auch mit einem Transponder 10 verwendet
werden, der eine Lasche 100 enthält, um entweder eine Schlitzantenne 16A oder
eine Polantenne 16B auszubilden. Eine Lasche 100 kann
verwendet werden, um eine Polantenne 16B in der Form einer
Antenne mit monopolartigem Strahlungsmuster auszubilden. Wenn eine
Lasche 100 verwendet wird, um eine Schlitzantenne 16B auszubilden,
ist die Lasche 100 an dem Schlitz 300 befestigt
und der Transponder 10 ist in der Form einer Erdung an
dem Schlitz 300 befestigt, um eine Massenebene auszubilden.
Die Verwendung einer Lasche 100 als Schlitzantenne 16B erzeugt
ein monopolartiges Strahlungsmuster.
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Wenn
die Oberfläche 202 aus
einem leitfähigen
Material hergestellt ist, kann es vorteilhaft sein, Laschen 100 zu
verwenden, um eher eine Schlitzantenne 16A zu erzeugen
als eine Polantenne 16B. Beispiele für leitfähige Oberflächen 202 umfassen Nahrungsmittelfolienverpackungen,
Korkenfolie von Weinflaschen, Schmuck, Uhren, Zigarettenetikettenfolie
und Folienetiketten von Alkoholflaschen. Wenn die Laschen 100 an
einer leitfähigen
Oberfläche 202 befestigt
sind ohne eine Schlitzantenne 16A auszubilden, kann das
Strahlungsmuster der durch die Laschen 100 erzeugten sich
ergebenden Polantenne 16B nicht richtig auf die Betriebsfrequenz
des Transponders 10 eingestellt werden. Faktoren wie etwa
die Leitfähigkeit
und Flächenausdehnung
der Oberfläche 202 beeinflussen
das Strahlungsmuster einer durch die Laschen 100 ausgebildeten
Polantenne, wenn die Laschen 100 an Oberfläche 202 befestigt
sind. Verpackungen 200 weisen große Abweichungen bei Größe, Form
und Ausdehnung auf. Es ist wünschenswert,
daß der
Transponder 10 und die Laschen 100 dergestalt
hergestellt sind, daß der
Transponder 10 bei Verwendung der Laschen 100 als
Polantenne 16B unabhängig
von den besonderen Eigenschaften der Verpackung 200 bei
einer gewünschten
Frequenz arbeitet.
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Die
Verpackungen 200, die aus leitfähigem Material, wie etwa Folie,
hergestellt sind, die den Transponder 10 im Inneren der
Verpackung 200 enthalten, können keine Polantenne 16B verwenden. Das
Strahlungsmuster der Polantenne 16B ist durch das leitfähige Material
abgeschirmt. Daher kann ein weiterer Grund für die Verwendung der Laschen 100, um
eher eine Schlitzantenne 16A als eine Polantenne 16B zu
erzeugen, sein, dass damit Verpackungen, die aus leitfähigem Material
hergestellt sind und an Transponder 10 im Inneren der Verpackung 200 enthalten,
effektiv gewünschte
Informationen drahtlos kommunizieren können.
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Wenn
die Laschen 100 an einer Oberfläche 202 befestigt
sind, die nicht leitfähig
ist, können
die Laschen 100 unabhängig
von den Eigenschaften der Verpackung 200 bei der gewünschten
Frequenz als Polantenne 16B fungieren. Wenn zwei Laschen 100 verwendet
werden, dienen die Laschen 100 als Dipolantenne 16B.
Eine Lasche 100 anstelle von zwei Laschen 100 kann
ebenfalls verwendet werden, um als eine Antenne 16 zu dienen,
wodurch, wie bereits voranstehend beschrieben, ein monopolartiges Strahlungsmuster
erzeugt wird. Eine Masseplatte bzw. Masseebene kann dergestalt zwischen
dem Transponder 10 und der Oberfläche 202 bereitgestellt
werden, dass die Kommunikationselektronik 12 an der Oberfläche 202 befestigt
ist, um eine Masse auszubilden. Zusammenfassend können die
Laschen 100 dazu dienen, abhängig von der Verpackung 200 und
ihren Eigenschaften entweder eine Polantenne 16A oder eine
Schlitzantenne 16A bereitzustellen.
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3A, 3B und 3C stellen
den in 2 gezeigten Transponder 10 detaillierter
dar. 3A stellt den Transponder 10 aus der
Perspektive einer Draufsicht dar. Die Laschen 100 sind
aus einem leitfähigen
Material hergestellt. Beispielsweise können die Laschen 100 aus
Metallen, wie etwa Aluminium oder Kupfer hergestellt sein. 3B stellt den
Transponder 10 aus der Perspektive einer Seitenansicht
dar. Die Laschen 100 können
entweder direkt an der Oberfläche 202 befestigt
oder durch Anbringen von Laschen 100 an ein optionales
dielektrisches haftendes Material 102, das an der Oberfläche 202 befestigt
ist, mit der Oberfläche 202 gekoppelt sein.
Die Verwendung von adhäsivem
Material 102 kann notwendig sein, um den Transponder 10 an
der Oberfläche 202 zu
befestigen. Wenn der Transponder 10 dergestalt an einer
Verpackung 200 befestigt ist, die aus einem leitfähigem Material
ohne einen Schlitz 300 hergestellt ist, daß die Laschen 100 als eine
Dipolantenne 16B dienen, kann ein dielektrisches Material 102 zwischen
der Oberfläche 202 und den Laschen 100 dergestalt
befestigt sein, daß das Strahlungsmuster
der Dipolantenne 16B nicht durch die leitfähige Verpackung 200 beeinflußt wird.
Wenn ein solches dielektrisches Material 102 verwendet wird,
sind die Laschen 100 eher reaktiv mit der Oberfläche 202 gekoppelt
als direkt mit dieser verbunden. Es kann auch eine Lasche 100 anstelle
von zwei Laschen 100 verwendet werden, um als Antenne 16 zu dienen,
wodurch ein monopolartiges Strahlungsmuster erzeugt wird. Wenn der
Transponder 10, dessen Laschen 100, über einen
Schlitz 300 in einer leitfähigen Oberfläche 202 hinweg
befestigt ist, wird eine Schlitzantenne 16A als Antenne 16 ausgebildet.
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Ein
Transponder 10 kann als Teil seines Aufbaus an einer Schlitzantenne 16A befestigt
sein, statt einen Schlitz 300 zu verwenden, der in einer
Verpackung 200 erzeugt wurde, um eine Schlitzantenne 16A auszubilden. 3C stellt
einen Schlitz 300 als ein rechteckiges leitfähiges Material 250 mit
einem hohlen Abschnitt dar, der ausgeschnitten wurde, um einen inneren,
nicht leitfähigen
Abschnitt 252 zu bilden. Die Laschen 10 sind an
einem nicht leitfähigem Abschnitt 252 befestigt.
Der Schlitz 300 kann in jeder gewünschten Form hergestellt sein,
solange der Schlitz 300 aus einem leitfähigen Material 250 hergestellt
ist, das einen inneren, nicht leitenden Abschnitt 252 enthält. Dieser
innere, nicht leitende Abschnitt 252 kann Luft sein, ausgebildet
durch eine Aussparung, wie in 3C dargestellt,
oder kann durch Anbringen eines nicht leitenden Materials, wie etwa Kunststoff,
auf oder in dem leitendem Material 250 ausgebildet sein.
Das leitfähige
Material 250 kann auch ein Adhäsion- bzw. Haftmittel 102 enthalten,
so daß der
Schlitz 300 mit befestigtem Transponder 10 leicht
an der Verpackung 200 befestigt werden kann. Es kann wünschenswert
sein, den Schlitz 300 als einen Teil des Transponders 10 anstatt
als Teil der Verpackung 200 bereitzustellen, insofern dies
die Notwendigkeit beseitigt, einen Schlitz 300 in der Verpackung 200 als
Teil der Konstruktion der Verpackung 200 zu erzeugen. Beispielsweise
kann es unpraktisch oder unmöglich
sein, einen Schlitz 300 in der Verpackung 200 bereitzustellen,
jedoch immer noch wünschenswert,
den Transponder 10 unter Verwendung einer Schlitzantenne 16A an
der Verpackung 200 zu befestigen. Als zusätzlicher
Vorteil dieser in 3C dargestellten Ausführungsform
kann die Verpackung 200 aus nicht leitfähigem Material hergestellt
sein, da der Schlitz 300 als Teil von Transponder 10 bereitgestellt
ist.
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4 stellt
einen Transponder 10 mit Laschen 100 dar, die
sowohl als Polantenne 16B als auch als Schlitzantenne 16A dienen.
Ein Schlitz 300 wird durch Ausschneiden eines Abschnitts
einer leitfähigen
Oberfläche 202 bereitgestellt.
Die Länge
der Laschen 100 legen die Betriebsfrequenz der Antenne 16 fest,
wenn die Laschen 100 konfiguriert sind, um als Polantenne 16B zu
dienen. In einer Ausführungsform
sind die Laschen 100 jeweils 1/4 inch oder 30,6 Millimeter
lang, um eine Dipolantenne 16B mit einer Gesamtlänge von
1/2 und einer Betriebsfrequenz von 2,45 GHz auszubilden.
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Wie
bereits erläutert,
können
die Laschen
100 auch dazu dienen, eine Schlitzantenne
16A auszubilden,
wenn sie über
einen Schlitz
300 in einer leitfähigen Oberfläche hinweg
befestigt sind. Die Länge des
Schlitzes
300 legt die Betriebsfrequenz der Schlitzantenne
16A fest.
In einer Ausführungsform beträgt die Länge des
Schlitzes
300 1/2 oder 164 Millimeter, so daß der Transponder
10 bei
einer Frequenz von 925 MHz arbeitet. Weitere Informationen über Schlitzantennen
16A und
ihren Betrieb sind in
US-Patent
Nr. 4.975.711 mit dem Titel „Slot antenna device for porable
radiophone" [Schlitzantenneneinrichtung
für tragbares
Funktelephon] beschrieben.
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Auf
diese Weise weist der Transponder 10 zwei Konfigurationen
für eine
Antenne 16 auf, die zur Kommunikation bei zwei Frequenzen
geeignet sind. Wenn der Transponder 10, wie voranstehend
erläutert,
zur Kommunikation bei zwei unterschiedlichen Frequenzen geeignet
ist, können
die Polantenne 16B und Schlitzantenne 16A konfiguriert
werden, ebenfalls bei unterschiedlichen Frequenzen zu kommunizieren,
wodurch der Transponder 10 in die Lage versetzt wird, tatsächlich bei
beiden Frequenzen kommunikativ. Diese 10 Anordnung stellte
insbesondere einen Vorteil bereit, wenn 915 MHz eine gewünschte Frequenz
darstellt. 915 MHz werden häufig
als eine Betriebsfrequenz zur elektronischen Kommunikation in den
Vereinigten Staaten verwendet, aber 2,45 GHz werden häufig außerhalb
der Vereinigten Staaten verwendet. Daher ist das Bereitstellen eines
Transponders 10 mit der Eignung zur Kommunikation bei sowohl
915 MHz als auch 2,45 GHz vorteilhaft, so daß der Transponder 10 für Anwendungen
in sowohl 15 den Vereinigten Staaten als auch außerhalb verwendbar ist. Wenn
diese doppelte Eignung jedoch nicht erforderlich ist, kann der Transponder 10 konfiguriert
werden, nur unter Verwendung einer Polantenne 16B oder
Schlitzantenne 16A zu arbeiten.
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5A und 5B stellen
einen Transponder 10 dar, der über Schlitze 300 von
unterschiedlicher Breite hinweg befestigt ist. Die Breite des Schlitzes 300 beeinflußt die Impedanz
des Schlitzes 300. Ein breiterer Schlitz beispielsweise,
dargestellt in 5A, kann eine höhere Impedanz
ausweisen als der engere Schlitz 300, dargestellt in 5B.
Das Ändern
der Breite des Schlitzes 300 verändert die Impedanz der Schlitzantenne 16B,
um die Stärke
der Antenne 16 zu maximieren. Es ist wünschenswert, die Impedanz des
Schlitzes 300 an die Impedanz des Transponders 10 anzupassen.
In der einen Ausführungsform
weist die Schlitzantenne 16A eine ziemlich geringe Impedanz
auf. Daher ist es wünschenswert,
die Impedanz des Schlitzes 300 umzuwandeln, um sie an die
Impedanz des Transponders 10 anzupassen, wodurch die Energieübertragung
zwischen dem Transponder 10 und dem Schlitz 300 maximiert und
die Stärke
des durch die Schlitzantenne 16A ausgestrahlten Strahlungsmusters
maximiert wird. Das Anpassen der Impedanzen minimiert auch Rückstrahlung
im Strahlungsmuster der Schlitzantenne 16A. Der Transponder 10 kann
mehr als eine Schicht umfassen, einschließlich leitfähige, dielektrische und magnetische
Materialien, wie Ferrite, um Induktivität einzuführen, wodurch die Abwandlung der
Eigenschaften der Oberfläche 202 zu
Zwecken der Impedanzanpassung unterstützt wird.
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Neben
der Zusammensetzung des Transponders 10 beeinflußt die Fläche der
Laschen 100 die Impedanz des Transponders 10.
Wie voranstehend erläutert,
ist es wünschenswert,
die Impedanz des Transponders 10 und des Schlitzes 300 anzupassen.
Die Impedanz des Schlitzes 300 kann zu Zwecken der Anpassung
durch das Abwandeln relevanter Eigenschaften der Oberfläche 202 verändert werden.
Beispielsweise kann eine leitfähige
Verpackung für
Nahrungsmittel (z. B. eine Folie) eine Oberfläche 202 aufweisen,
die in Breite, dielektrischen oder metallischen Eigenschaften veränderlich
ist. Eine Kapazität
der Laschen 100 muß beim
Befestigen der Laschen 100 an einer bestimmten Oberfläche 202 zur
Impedanzanpassung berücksichtigt
werden. Der kapazitive Widerstand der Laschen 100 beeinflußt die Impedanz
des Transponders 10. Das Gesamtvolumen der Laschen 100 (Oberflächenausdehnung
mal Dicke) beeinflußt
ihre Kapazität.
Die Laschen 100 ähneln
Parallelplattenkondensatoren in Reihe mit der drahtlosen Kommunikationseinrichtung 10.
Je größer das
Volumen der Laschen 100, dessto größer ihr kapazitiver Widerstand.
Daher ist es wünschenswert,
die Laschen 100 mit einem kapazitiven Widerstand zu konstruieren
und herzustellen, der der Oberfläche 202 angemessen
ist, um für
eine optimale Leistung die Impedanz des Transponders 10 und
des Schlitzes 300 anzupassen.
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Ein
Impedanzanpassungsnetz kann ebenfalls verwendet werden, um Impedanz
des Schlitzes
300 an die Impedanz des Transponders
10 anzupassen,
wie in unserer internationalen Patentanmeldung Nr.
WO 01/73675 mit dem Titel „Remote
Communication Using Slot Antenna" [Fernkommunikation
unter Verwendung einer Schlitzantenne] diskutiert.
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6 stellt
zwei Schlitze 300A, 300B in einer Oberfläche 202 dar,
die im wesentlichen rechtwinklig zueinander sind mit Laschen 100,
die über Schlitze 300A und 300B hinweg
befestigt sind. Die Laschen 100 sind in vertikalen Winkeln
an den Schlitzen 300A und 300B befestigt, aber
die Laschen 100 können
auch nebeneinander an den Schlitzen 300A und 300B befestigt
sein. Diese Struktur erzeugt eine zirkular polarisierte Schlitzantenne 16A.
Die Laschen 100 sind an beiden Schlitzen 300A und 300B befestigt.
Die Länge
des ersten Schlitzes 300A ist etwas kürzer als 1/2. Die Länge des
zweiten Schlitzes 300B, b, ist etwas größer als 1/2. Die beiden Schlitze 300A und 300B stellen
Antennen 16 bereit, die als Schwingkreise betrachtet werden
können,
mit ihrer zugehörigen
Phasenverzögerung
von ± 45
Grad zueinander bei der Betriebsfrequenz. Dies führt dazu, daß Transponder 10 wirksam
Strahlung in mehr als einer Dimension, und insbesondere in der Form
eines kreisförmigen
Musters, empfängt,
so daß die Ausrichtung
von Transponder 10 auf Oberflache 202 zur Kommunikation
einigermaßen
irrelevant ist.
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7 stellt
eine andere Art von Verpackung 200 dar, die einen Transponder 10 enthält. Die
Verpackung 200 ist konfiguriert, um Kaugummistreifen (nicht
dargestellt) zu enthalten. Die Verpackung 200 ist aus einem
leitfähigen
Material hergestellt. Kaugummistreifen sind in ihre individuellen
Folienhüllen gehüllt und
in nicht leitfähigen
Papierumhüllungen 900 angebracht,
die in der Verpackung 200 enthalten sind. Teile der nicht
leitfähigen
Umhüllungen 900 berühren das
Innere der Verpackung 200 oder koppeln mit diesem. Dieses
Befestigen oder Koppeln stellt, wie bereits erläutert, eine Schlitzantenne 300 bereit, wobei
die nicht leitfähigen
Umhüllungen
einen Schlitz 300 bereitstellen und das Innere der Verpackung 200 das
umgebende leitfähige
Material bereitstellt. 7 stellt einen Transponder 10 dar,
der sich in einer Verpackung 200 befindet. Laschen 100 sind,
wie bereits beschrieben, an dem Schlitz 300 befestigt,
um Kommunikation bereitzustellen. Wieder sind die Laschen 100 auch
für den
Betrieb als eine Polantenne 16A geeignet. Die Verpackung 200 könnte auch
eine Zigarettenpackung 200 sein. Wieder können die
Laschen 100 an einem Schlitz 300 befestigt sein,
der durch leitfähiges
Material der Verpackung 200 ausgebildet ist, das einen
inneren, nicht leitenden Abschnitt in der Verpackung 200 umgibt,
um eine Schlitzantenne 16A auszubilden. In einer Variation
dieser Ausführungsform
kann der Schlitz 300 das Dielektrikum sein, das den Abreißstreifen
ausbildet, der das Öffnen
solcher Verpackungen ermöglicht.
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8A und 8B stellen
besondere Weisen dar, auf die ein Transponder 10 in einer
Verpackung 200 untergebracht ist. 8A stellt
einen Transponder 10 dar, der im Inneren des oberen Teils der
Verpackung 200 untergebracht ist, wo sich die Verpackung 200 in
einer beutelartigen Weise öffnet und
versiegelt. Der Transponder 10 und die Laschen 100 sind
im Inneren des oberen Teils 300 untergebracht. Die innere
Oberfläche 202 der
Verpackung 200 ist ein leitfähiges Material, wie etwa Folie,
einschließlich
der Seiten der Verpackung 200, die sich berühren, wenn
die Verpackung 200 geschlossen und versiegelt wird. Wie
bereits erläutert,
ist es wünschenswert,
den Transponder 10 für
eine Kommunikation unter Verwendung einer Schlitzantenne 16A zu
konfigurieren, wenn sich der Transponder 10 in einer Verpackung 200 befindet,
die aus leitfähigem
Material hergestellt ist. In dieser Ausführungsform ist die Schlitzantenne 16A nicht
durch das Ausschneiden eines Abschnitts der Oberfläche 202 ausgebildet, sondern
eher durch das Einfügen
eines nicht leitenden Materials 302, wie etwa eines Dielektrikums,
in die Verpackung 200 am oberen Teil, um eine Versiegelung 306 auszubilden,
an dem die Seiten sich berühren.
Auf diese Weise wird ein Schlitz 300 durch die Trennung
des leitfähigen
Materials der inneren Oberfläche 202 ausgebildet,
wenn die Seiten der Verpackung 200 verschlossen und versiegelt
sind. Ein solches Verfahren des Unterbringens eines Transponders 10 in
einer Verpackung 200 kann vorteilhaft sein, wenn gewünscht wird,
den Transponder 10 vor Diebstahl, Manipulation oder anderen
unerwünschten
Elementen zu schützen.
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Das
Unterbringen des Transponders 10 in einer Verpackung kann
auch nützlich
sein, um anzuzeigen, ob die Verpackung 200 geöffnet und
daher möglicherweise
verunreinigt wurde. Die Verpackungen 200, die Nahrungsmittel
für den
Verzehr oder medizinische Einrichtungen und Ausrüstung enthalten, die Sterilität erfordern,
sind ebenfalls mögliche
Anwendungen. Der Transponder 10 ist, wie bereits erläutert und
in 8A und 8B dargestellt,
in der Verpackung 200 plaziert.
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Eine
Ausführungsform,
um das Öffnen
einer Verpackung 200 zu erfassen, ist, Laschen 100 bereitzustellen,
die aus einem Material hergestellt sind, das auf Umgebungsluft reagiert.
Wenn die Verpackung 200 geöffnet wird, werden die Laschen 100 der äußeren Luft
ausgesetzt. Wenn die Laschen 104 aus einem Material hergestellt
sind, das seine Leitfähigkeit verliert,
wenn es Luft ausgesetzt ist, kann der Transponder 10 nicht
so effektiv abgefragt werden und/oder kommunizieren, da die Laschen 100 an dem
Schlitz 300 befestigt sind, um eine Schlitzantenne 16A zur
Kommunikation bereitzustellen. Folglich können mangelnde Kommunikation
oder verschlechterte Kommunikation als ein Indikator dafür verwendet
werden, daß die
Verpackung 200 vorher geöffnet wurde.
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8B stellt
eine Ausführungsform
dar, bei der es nicht nur wünschenswert
ist, einen Transponder 10 in einer Verpackung 200 unterzubringen,
sondern auch, einen Transponder 10 von den Inhalten der
Verpackung 200 zu trennen. In dieser Ausführungsform
ist eine zweite Versiegelung 304 in Verpackung 200 ausgebildet.
Der Transponder 10 befindet sich in einer ersten Versiegelung 306,
wie bereits voranstehend beschrieben. Der 15 Transponder 10 ist immer
noch Luft ausgesetzt, wenn die Verpackung 200 geöffnet wird,
aber der Transponder 10 ist nicht im selben Abschnitt der
Verpackung 200 enthalten, in dem die Inhalte der Verpackung 20 enthalten
sind. Diese Ausführungsform
kann wünschenswert
sein, wenn die Inhalte von Verpackung 200 Nahrungsmittel
oder Flüssigkeit
für den
Verzehr sind oder andere Materialien, bei denen es nicht sicher
oder wünschenswert
ist, daß der
Transponder 10 mit den Inhalten der Verpackung 200 in
Berührung
kommt.
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Eine
andere Ausführungsform
verwendet einen Sensor
20, um zu bestimmen, wenn eine Verpackung
200 geöffnet wird.
Der Sensor
20 kann jede Art von Sensor sein, der Elemente
von Luft im Bereich außerhalb
der Verpackung
200 erkennt. Luft enthält Sauerstoff, Stickstoff und
andere gasförmige
Elemente. Beispielsweise kann der Sensor
20 ein Sauerstoffsensor
sein, einschließlich
des in
US-Patent 6.027.622 mit
dem Titel „Sensor
element" [Sensorelement]
beschriebenen.
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Ferner
kann der Sensor 20 jede Art von Sensor sein, der einen
Umweltfaktor, wie etwa ein gasförmiges
Element, erkennt, das nicht in der Verpackung 200 enthalten
ist, wenn diese mit dem Transponder 10 darin versiegelt
ist.
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9 stellt
ein Flußdiagramm
einer Ausführungsform
eines Transponders 10 dar, der einen Sensor 20 verwendet,
um zu bestimmen, wenn eine Verpackung 200 geöffnet wurde.
Der Vorgang beginnt (Feld 400) und ein Steuerungssystem 12 empfängt Signale
von dem Sensor 20, die einen Meßwert anzeigen (Feld 402).
Das Steuerungssystem 12 bestimmt, ob Meßwert von Sensor 20 anzeigt,
daß die Verpackung 200 geöffnet ist
(Entscheidung 404). Wenn die Verpackung 200 geöffnet ist,
speichert aus Steuerungssystem 12 dieses Ereignis in einem
Speicher 18, um es beim nächsten Mal, wenn der Transponder 10 durch
ein Abfrage-Lesegerät 50 abgefragt wird,
zu kommunizieren (Block 406). Wenn der Transponder 10 zum
Senden geeignet ist, kann der Transponder 10 das Ereignis,
dass die Verpackung 200 geöffnet ist, sofort übertragen.
Alternativ, wenn bestimmt wird, daß die Verpackung nicht offen
ist (Entscheidung 404), ruft der Transponder 10 einen weiteren
Meßwert
von dem Sensor ab (Feld 402), wodurch der Vorgang wiederholt
wird.
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10 stellt
eine Ausführungsform
zur Bereitstellung von Transpondern 10 zum Prägen auf Verpackungen 200 in
einer Fertigungsstraße
oder anderen Herstellungskapazität
dar. Ein Trägermaterial 700 wird
bereitgestellt, das einzelne Gleitflächen 702 enthält. Das
Trägermaterial 700 kann
eine Folie oder eine ähnliche
Art von Material sein. Der Transponder 10 wird während der
Fertigung hergestellt und auf dem Trägermaterial 700 angebracht,
wobei jeder Abschnitt 702 einen Transponder 10 enthält. Das
Trägermaterial 700 ist
aus einem leitfähigen
Material hergestellt. Das Trägermaterial 700 kann
auch als Teil seines Aufbaus einen oder mehrere leitfähige Laschen 100 enthalten.
Da das Trägermaterial 700 ein
leitfähiges
Material ist, sind Laschen 100 leitfähig. Der Transponder 10 wird
während
der Fertigung auf dem Trägermaterial
angebracht und mit in dem Trägermaterial 700 ausgebildeten
Laschen 100 verbunden. Später während der Herstellung oder
des Fertigungsverfahrens wird der Transponder 10 auf einer Verpackung 200 angebracht.
Das Trägermaterial 700 kann
für die
Bewegung durch eine Maschine in einer Fertigungsstraße, wenn
die Transponder 10 an Abschnitten 702 angebracht
werden, Perforationen 704 aufweisen. Der Transponder 10,
der an einem oder mehreren in Trägermaterial 700 ausgebildeten
Laschen befestigt ist, wird durch Anordnung des Trägermaterials 700 in
der Nähe
der Verpackungen 200 in einer Fertigungsstraße auf Verpackungen 200 geprägt. Das
Trägermaterial 700 wird
auf eine Weise geprägt,
daß der
Transponder 10 mit den befestigten Laschen 100,
auf den Verpackungen 200 angebracht wird. Wenn gewünscht, bringt
ein Prägeverfahren das
Trägermaterial 700 und
einen bestimmten Abschnitt 702 mit der Verpackung 200 dergestalt
in Berührung,
daß der
Transponder 10 leichter an der Verpackung 200 befestigt
wird. Die Verpackung 200 kann einen Schlitz 300 enthalten,
wobei der Transponder 10 über den Schlitz 300 hinweg
geprägt
wird. Der Transponder 10, die Laschen 100 oder
beide können,
wie bereits erläutert,
auch ein Haftmittel 102 enthalten, so daß der Transponder 10 sicher
an der Verpackung 200 anhaftet.
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11A stellt eine Draufsicht des Transponders 10 mit
einer asymmetrischen Dipolantenne 16 dar. Eine asymmetrische
Dipolantenne 16 ist eine Antenne mit einem ersten Pol,
dessen Form, einschließlich,
aber nicht ausschließlich
beschränkt
auf Länge,
Breite, Volumen und/oder Dichte, sich von dem zweiten Pol unterscheidet.
In 11A ist ein Transponder 10 mit zwei leitfähigen Laschen 100A, 100B gekoppelt.
Die erste leitfähige
Lasche 100A ist asymmetrisch in Bezug auf die zweite leitfähige Lasche 100B.
Die beiden symmetrischen Laschen umfasen asymmetrische Dipolantenne 16.
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11B stellt eine Seitenansicht einer Ausführungsform
des in 11A dargestellten Transponders 10 dar.
Laschen 100A, 100B sind auf einem Dielektrikum 102 angebracht.
Das Dielektrikum 102 dient als ein Isolator zwischen den
Laschen 100A, 100B und dem Substrat 202.
Das Dielektrikum 102 ist ein Material, das im wesentlichen
nicht leitfähig
ist. Beispiele für
Materialien, die zur Ausbildung eines Dielektrikums verwendet werden
können
umfassen, sind jedoch nicht beschränkt auf: Karton, Kunststoff, Lexan-Kunststoff,
Gewebe und Polypropylen.
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Wenn
das Substrat 202 aus einem leitfähigen Material hergestellt
ist, wird, wie in 11B dargestellt, ein gesondertes
Dielektrikum 102 zwischen dem Substrat 202 und
dem Transponder 10 bereitgestellt. Wenn das Substrat 202 aus
einem nicht leitfähigen
Material hergestellt ist, kann das Substrat 202 zusätzlich als
Dielektrikum 102 dienen. In diesem Fall kann auf der gegenüberliegenden
Seite des Substrats 202 eine Masseebene (nicht dargestellt)
angeordnet werden, so daß das
als Dielektrikum 102 dienende Substrat 202 sich
zwischen dem Transponder 10 und der Masseebene befindet.
Es ist zu beachten, daß die
Masseebene an anderen Stellen auf dem Substrat 202 angebracht
werden kann und nicht notwendigerweise auf der gegenüberliegenden
Seite des Transponders 10.
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Die
Form, Art und Eigenschaften der Antenne 16 beeinflussen
die Impedanz des Transponders 10. Das Substrat 202 beeinflußt ebenfalls
die dem Transponder 10 durch die Antenne 16 gebotene
Impedanz. Dies gilt besonders, wenn ein dünnes Dielektrikum 102 verwendet
wird, da es weniger Isolator zwischen dem Transponder 10/der
Antenne 16 und dem Substrat 202 gibt. Ein dünnes Dielektrikum 102 beträgt zwischen
ungefähr
0,1 mm und 2,0 mm. Damit der Transponder 10 Strahlungsenergie
von der Antenne 16 mit der höchstmöglichen Stärke ohne Verluste überträgt, sollte
die Impedanz des Transponders 10 an die Impedanz der Antenne 16 angepaßt sein,
wenn diese auf dem Substrat 202 angebracht ist. Beispielsweise
kann der Transponder 10 in einer Ausführungsform eine Impedanz von
15–j60 Ohm
aufweisen. Um eine optimale Übertragung
von Energie zwischen der Antenne 16 und dem Transponder 10 zu
erzielen, würde
die Antenne 16, wenn sie auf dem Substrat 202 angebracht
ist, eine konjugiert-komplexe Impedanz des Transponders 10 aufweisen
müssen.
In der Praxis muß eine
Impedanzanpassung zwischen einem Transponder 10 und einer Antenne 16 nicht
exakt sein, um die zur Kommunikation notwendige Energieübertragung
zwischen dem Transponder 10 und der Antenne 16 zu
erzielen. Impedanzen zwischen dem Transponder 10 und der Antenne 16,
die im wesentlichen gleich sind, ermöglichen immer noch gute Energieübertragung
zwischen der Antenne 16 und dem Transponder 10.
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Der
Transponder
10 kann mit einer Vielzahl von verschiedenen
Substraten
202 verwendet werden. Um das Hervorstehen des
Transponders
10 von einem Substrat
202 zu minimieren,
wird ein dünnes Dielektrikum
102 verwendet.
Empirische und modellierte Daten haben gezeigt, daß der Betrieb
einer asymmetrischen Antenne
16 im wesentlichen unempfindlich
gegenüber
der Größe und/oder
den Maßen
des Substrats
202 ist, wenn ein Dielektrikum verwendet
wird, das relativ dünn
ist. Materialien mit schlecht definierten Strukturen und/oder dielektrischen
Konstanten, wie etwa Karton, können
als dielektrische Materialien
102 verwendet werden, die auch
als Substrat
202 dienen. Diese Entdeckung ermöglicht es,
daß eine
Impedanz einer Antenne
16 und einem Transponder
10 während der
Herstellung leichter angepaßt
werden, ohne daß Eigenschaften des
Substrats
202, wie etwa Größe, Dicke und/oder dielektrische
Konstante des Substrats
202, berücksichtigt werden müssen. Das
Substrat
202 weist abhängig
von seinem Fertigungsmaterial und der in dem Substrat
202 vorhanden
Luftmenge eine bestimmte dielektrische Konstante auf. Die dielektrische
Konstante ist der tolerante Wert eines bestimmten Materials. Außerdem müssen die
Abmessungen von Elementen einer Antenne
16, wie etwa Laschen
100,
nicht genau gesteuert werden, was die Verwendung von weniger genauen
und weniger teuren Materialien und Verfahren zur Festlegung dieser
Elemente ermöglicht.
Beispielsweise können
Laschen
100 unter Verwendung von Etikettendruckverfahren und
leitfähiger
Farbe hergestellt werden, wie in
US-Patent
Nr. 5.566.441 mit dem Titel „Attaching an electronic circuit
to a substrate" [Befestigen
einer elektronischen Schaltung an einem Substrat] beschrieben.
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In
der in 11A und 11B dargestellten Ausführungsform
dienen asymmetrische Laschen 100A, 100B als die
asymmetrische Antenne 16. Obwohl die Impedanz der Laschen 100A, 100B im
wesentlichen gegenüber
einem Substrat 202 unempfindlich ist, können Größe, Länge und/oder Breite der Laschen 100A, 100B abhängig von
Abweichungen bei der Dicke und dielektrischen Konstante des Substrats 202 erhöht oder
vermindert werden, um optimale Impedanzanpassung an einen Transponder 10 bereitzustellen.
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12A stellt ein modelliertes Beispiel für asymmetrische
Laschen 100A, 100B dar, die auf einem Substrat 202 verwendet
werden. Das Substrat 202 ist ein übliches Material FR4 für gedruckte
Leiterplatten (PCB), mit einer ungefähren dielektrischen Konstante
von 4,65. Zwei zusätzliche
Laschen 101A, 101B wurden zu Laschen 100A bzw. 100B hinzugefügt, um eine
korrekte Modellierung zu ermöglichen und
haben keinen Einfluß auf
das Ergebnis der asymmetrischen Antenne 16. 12B stellt die erwartete Verstärkung der Antenne 16 dar,
die –0,85 dBi
bei 915 MHz beträgt. 12C stellt die modellierte Verstärkung einer
asymmetrischen Antenne 16 unter Verwendung von Laschen 100A, 100B auf
einem Substrat 202 mit derselben dielektrischen Konstante wie
FR4 ohne Verluste dar. Die erwartete Verstärkung für dieses Modell beträgt 5,3 dBi
bei 915 MHz.
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Wie
bereits erwähnt,
kann die Größe von Laschen 100A, 100B auf
unterschiedliche Weise variieren, um eine asymmetrische Antenne 16 bereitzustellen. 13, 14A und 14B stellen
andere Ausführungsformen
von asymmetrischen Antennen 16 dar. 13 stellt
eine Ausführungsform
einer asymmetrischen Antenne 16 dar, bei der Laschen 100A, 100B sich
im rechten Winkel zueinander befinden. Eine Lasche 100A ist
wesentlich dünner
als die andere Lasche 100B. Es wurde festgestellt, daß die Leistung
der in 13 dargestellten asymmetrischen Antenne 16 ähnliche
Leistungsmerkmale aufweist wie die in 12A dargestellte
asymmetrische Antenne.
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Die 14A und 14B stellen
zwei andere Ausführungsformen
einer asymmetrischen Antenne 16 dar. In 14A weist eine Lasche 100B, hier dicker
als Lasche 100A dargestellt, die Form eines Kreises auf
und die andere Lasche 100A ist innerhalb des durch Lasche 100B begrenzten
Bereichs verschachtelt. Diese asymmetrische Antenne 16 beträgt beinahe
eine Hälfte
der Gesamtlänge
der in 12A dargestellten asymmetrischen
Antenne 16 und kann in Anwendungen verwendet werden, bei
denen eine kürzere
asymmetrische Antenne 16 gewünscht ist. Ähnlich stellt 14B eine weitere alternative Ausführungsform
einer asymmetrischen Antenne 16 dar. Im Gegensatz zur Ausführungsform
von 14A ist eine relativ dicke Lasche 100B innerhalb
einer Lasche 100A verschachtelt, die in der Form eines
Kreises oder einer Schleife angeordnet ist. Wiederum beträgt die in 14B dargestellte asymmetrische Antenne 16 beinahe
eine Hälfte
der Gesamtlänge
der in 12A dargestellten asymmetrischen
Antenne 16 und kann in Anwendungen verwendet werden, bei denen
eine kürzere
asymmetrische Antenne 16 gewünscht ist. Beispielsweise kann
eine kürzere
asymmetrische Antenne 16 aus Gründen der Konstruktion oder
Herstellung vorteilhaft sein.
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15A stellt eine andere Ausführungsform einer asymmetrischen
Dipolantenne dar, wobei das Substrat 202 eine Aluminiumdose 600 ist.
Zwischen einem Transponder 10 mit Laschen 100A, 100B und der
Dose 600 ist ein gesondertes Dielektrikum 102 bereitgestellt,
da die Dose 600 aus einem leitfähigen Material, nämlich Aluminium
hergestellt ist (wie bereits erläutert).
In dieser speziellen Ausführungsform wird
eine asymmetrische Antenne 16 durch Verwendung einer Lasche 100B,
die länger
ist als eine Lasche 100A, erzeugt. 15B stellt
eine weitere Ausführungsform
einer asymmetrischen Antenne dar, wieder unter Verwendung einer
Dose 600 als Substrat 202. Ein Transponder 10 ist
an der unteren Wölbung 602 einer
Dose 600 angebracht. Zwei asymmetrische Laschen 100A, 100B sind
bereitgestellt, um eine Dipolantenne 16 auszubilden. Die
sich ergebende Dipolantenne 16 ist asymmetrisch. Die Lasche 100A ist
kürzer
als die Lasche 100B und die Lasche 100B ist breiter
als die Lasche 100A.
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16 stellt
eine andere Ausführungsform einer
asymmetrischen Dipolantenne dar. In dieser Ausführungsform ist ein Transponder 10 in
einer Einkerbung 500 eines Substrats 202 dergestalt
untergebracht, daß der
Transponder 10 nicht über
das Substrat 202 hinausragt. Der Transponder 10 kann
beschädigt
oder durch eine Kraft von außen
getroffen werden, wenn er über
das Substrat 202 hinausragt. Laschen 100A, 100B sind
auf der Oberfläche
des Substrats 202 auf jeder Seite der Einkerbung 500 bereitgestellt.
Leitfähige
Leitungen 502 sind an der Innenseite der Einkerbung 500 angebracht
und sind elektrisch mit den Laschen 100A, 100B gekoppelt. Diese
Kopplung kann durch direkte Verbindung, kapazitive Kopplung oder
induktive Kopplung erzielt werden. Die Laschen 100A, 100b sind
asymmetrisch zueinander. Der Transponder 10 weist Zuleitungen 504 auf
jeder Seite auf, die mit den leitfähigen Leitungen 502 koppeln,
um den Transponder 10 und die Laschen 100A, 100B zusammenzukoppeln.
Auf diese Weise verwendet der Transponder 10 die Laschen 100A, 100B,
um eine asymmetrische Dipolantenne 16 auszubilden. Wie
dargestellt, wurde der Transponder 10 noch nicht im Inneren
der Einkerbung 500 unter der Oberflächenebene von Substrat 202 positioniert.
Wenn er richtig positioniert ist, ragt der Transponder 10 nicht über die
Oberfläche
des Substrats 202 hinaus.
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17 stellt
eine andere Ausführungsform einer
asymmetrischen Antenne 16 dar. In dieser Ausführungsform
ist die asymmetrische Antenne unter Verwendung eines Schlitzes 300 bereitgestellt,
um eine asymmetrische Schlitzantenne 16 auszubilden. In
dieser besonderen Ausführungsform
beträgt
die Länge
des Schlitzes 300 λ/4
und die Breite des Schlitzes 300 3,625 mm, obwohl andere
Längen
und Breiten verwendet werden können.
Ein Transponder 10 ist unter Verwendung von Laschen 100 über den Schlitz 300 hinweg
angebracht, um eine Schlitzantenne 16 auszubilden. Die
asymmetrische Beschaffenheit der Schlitzantenne 16 wird
durch die Stelle des Anbringens der Laschen 100 über den
Schlitz 300 hinweg gesteuert und nicht durch Unterschiede bei
Größe, Breite
und/oder Dichte der Laschen 100. Die Laschen 100 sind
außermittig
von dem Schlitz 300 angebracht, wodurch ein asymmetrischer
Schlitz 300 ausgebildet wird. Ein asymmetrischer Schlitz 300 ist
ein Schlitz, der in zumindest zwei getrennte Abschnitte aufgeteilt
ist, wobei jeder Abschnitt eine unterschiedliche Größe, Breite
und/oder Tiefe aufweist. Wenn das Substrat 202 aus einem
leitfähigen Material
hergestellt ist, wird ein gesondertes Dielektrikum 102 zwischen
dem Transponder 10 und dem Substrat 202 bereitgestellt.
Wenn das Substrat 202 aus einem nicht leitfähigen Material
hergestellt ist, ist das Substrat 202 ein Dielektrikum 102 mit
einer bereitgestellten Masseebene (nicht dargestellt). Wieder ist
diese asymmetrische Antenne 16 im wesentlichen unempfindlich
gegenüber
dem Substrat 202, wenn ein dünnes Dielektrikum 102 verwendet
wird, wie bereit voranstehend erläutert.
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Eine
alternative Ausführungsform
zu 17 besteht darin, nur eine Lasche 100 mit
einem Transponder 10 zu koppeln, um eine asymmetrische
Monopolantenne 16 bereitzustellen. Wieder ist die Lasche 100 außermittig über einen
Schlitz 300 hinweg angebracht. Eine Masseebene ist bereitgestellt
und mit dem Transponder 10 dergestalt gekoppelt, daß sie den
Transponder 10 erdet.
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Der
Schwerpunkt der vorliegenden Erfindung liegt auf der Bereitstellung
von drahtlosen Kommunikationseinrichtungen für die Verwendung auf Speicherplatten,
wie etwa Compact-Disks,
Mini-Disks, DVDs und ähnlichen
Einrichtungen. Speicherplatten können
aus metallisierten Abschnitten hergestellt sein, die die Speicherung
digitaler Informationen erlauben. Für die Zwecke der vorliegenden Ansprüche und
der folgenden Erläuterung
müssen manche
der früher
verwendeten Begriffe in einem etwas anderen Zusammenhang verwendet
werden.
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Wenn
wir uns nun 18 zuwenden, ist eine besondere
Art von Speicherplatte, bekannt als Compact-Disk 1000,
mit einer darauf angeordneten drahtlosen Kommunikationseinrichtung 1010 dargestellt. Die
Compact-Disk 1000 kann einen äußeren metallisierten Abschnitt 1002 umfassen,
auf dem wie üblich Daten
gespeichert sind, einen inneren Abschnitt 1006, der üblicherweise
aus Kunststoff hergestellt ist und ein zentrales Loch 1008 begrenzt.
Eine nicht leitfähige
Lücke 1004 befindet
sich zwischen dem äußeren metallisierten
Abschnitt 1002 und dem inneren Abschnitt 1006.
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Die
drahtlose Kommunikationseinrichtung
1010, in
19 isoliert
von der Compact-Disk
1000 dargestellt, kann eine erste
Lasche
1012, eine zweite Laschen
1014 und einen
drahtlosen Kommunikations-Chip
1016 umfassen. Die drahtlose
Kommunikationseinrichtung
1010 kann entweder aktiv oder
passiv sein, wie unter Bezugnahme auf die
US-Patente 5,347,280 und
5,585,953 beschrieben.
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Laschen 1012, 1024 dienen
entweder als Polantenne oder, um eine Schlitzantenne für die drahtlose
Kommunikationsanordnung 1010 bereitzustellen, wie nachstehend
erläutert.
Die Laschen 1012, 1014 stellen ein aus einem leitfähigen Material, wie
etwa Metall, Kupfer oder Aluminium, hergestelltes Material dar.
Die Laschen 1012, 1014 können auch in Form einer Folie
oder eine Bandes sein, abhängig
von den Gestaltungserfordernissen und/oder Beschränkungen
der Speicherplatte 1000.
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Der
drahtlose Kommunikations-Chip 1016 kann eine Einrichtung
von INTERMEC, wie die in deren Intellitag®-Kennzeichnungen
verwendete, und die Einrichtungen von SCS, wie die in deren DL100-Kennzeichnung
verwendeten, umfassen, obwohl andere Einrichtungen natürlich möglich sind, insbesondere
angesichts der Eignung der vorliegenden Erfindung für sowohl
aktive als auch passive drahtlose Kommunikationseinrichtungen 1010.
Der drahtlose Kommunikations-Chip 1016 kann ein Steuerungssystem 12,
einen Speicher 18, eine Batterie, einen Sensor 20 und
andere herkömmliche
Bauteile umfassen.
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Die
erste Lasche 1012 koppelt kapazitiv den drahtlosen Kommunikations-Chip 1016 mit
dem äußeren metallisierten
Abschnitt 1002, um ein erstes Antennenelement auszubilden.
Die genauen Abmessungen der ersten Lasche 1012 sind teilweise
durch die Compact-Disk 100 und teilweise durch Überlegungen
zur Impedanzanpassung vorgegeben, wie bereits voranstehend erläutert. Es
ist jedoch auch zu beachten, daß die
erste Lasche 1012 direkt mit dem äußeren metallisierten Abschnitt 1002 verbunden sein
kann, um den drahtlosen Kommunikations-Chip 1016 direkt
mit dem äußeren metallisierten
Abschnitt 1002 zu verbinden.
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Die
zweite Lasche 1014 kann einen Kreisring darstellen und
ist auf einem inneren Abschnitt 1006 positioniert, um ein
zweites Antennenelement auszubilden. Die zweite Lasche 1014 bedeckt
im wesentlichen den Kreisring; die zweite Lasche 1014 bedeckt jedoch
nicht die nicht leitende Lücke 1004.
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Die
zweite Lasche 1014 kann eine Stichleitung 1018 umfassen,
die sich über
die Lücke 1004 hinweg
erstreckt, wie in 18 dargestellt. Der drahtlose
Kommunikations-Chip 1016 kann ebenfalls, wie dargestellt, über die
Lücke 1004 hinweg
positioniert sein.
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Die
Lücke 1004 kann
eine Schlitzantenne ausbilden, die bei einer ersten Frequenz für drahtlose Kommunikationseinrichtung 1010 arbeitet.
Ebenso können
die Laschen 1012 und 1014 eine asymmetrische Dipolantenne
für den
Betrieb bei einer zweiten Frequenz bilden.
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Beispielhafte
Frequenzen sind 915 MHz und 2,45 GHz. Die vorliegende Erfindung
ist jedoch auch für
einen drahtlosen Kommunikations-Chip 1016 anwendbar, der
nur mit einer Lasche verbunden ist und eine Monopolantenne ausbildet,
die bei einer zweiten Frequenz arbeitet.
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Die
relative Positionierung des drahtlosen Kommunikations-Chips 1016 in
Bezug auf die Stichleitung 1018 ermöglicht es, daß eine Schlitzantenne als
eine asymmetrische Schlitzantenne ausgebildet wird mit einem ersten
Abschnitt 1020, der sich von der Stichleitung 1018 zu
dem drahtlosen Kommunikations-Chip 1016 erstreckt, und
einem zweiten Abschnitt 1022, der den äußeren Bogen zwischen der Stichleitung 1018 und
dem drahtlosen Kommunikations-Chip 1016 umfaßt.
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Die
Größe, Form
und Position der Stichleitung 1018 ist durch Belange der
Impedanzanpassung und den Wunsch vorgegeben, daß die zweite Lasche 1014 als
ein Antennenelement bei der zweiten Frequenz arbeitet. Obwohl nicht
dargestellt, ist es beispielsweise möglich, die Stichleitung 1018 gegenüber von
dem drahtlosen Kommunikations-Chip 1016 dergestalt zu positionieren,
daß die
Schlitzantenne keine asymmetrische Schlitzantenne, sondern eher
eine normale symmetrische Dipolschlitzantenne darstellt.
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In
einer beispielhaften Ausführungsform
ist die Stichleitung 1018 vier (4) mm breit und erstreckt sich über den
Radius einer Compact-Disk 1000. In dieser Ausführungsform
kann eine erste Lasche 1012 zehn (10) mm breit sein und
sich über
den Radius der Compact-Disk 1000 erstrecken. Ein Bogen von
siebenunddreißig
Grad trennt die Stichleitung 1018 von der ersten Lasche 1012.
Während
Kupferfolie besonders als nützlicher
Leiter für
den Aufbau der ersten Lasche 1012 und der zweiten Lasche 1014 angesehen
wird, sind auch andere leitfähige Materialien
möglich,
wie etwa Aluminium.
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Das
Befestigen der drahtlosen Kommunikationseinrichtung 1010 an
einer Speicherplatte 1000 kann eine Vielzahl nützlicher
Anwendungen aufweisen. Beispielsweise kann die drahtlose Kommunikationseinrichtung 1010 Identifikation
bereitstellen, so daß die
Speicherplatte 1000 nicht ohne Genehmigung und/oder ohne
gekauft worden zu sein aus einer Verkaufsstelle entfernt werden
kann. Ein Abfrage-Lesegerät 50 kann
in der Nähe
von Ausgängen
in einer Verkaufsstelle, die Speicherplatten 1000 verkauft,
wie etwa ein Händler
von Compact-Disks, angebracht sein. Das in 20 dargestellte
Flußdiagramm
erläutert
den Vorgang zur Erfassung der nicht genehmigten Entfernung einer
Speicherplatte 1000, an der eine drahtlose Kommunikationseinrichtung 1010 befestigt
ist.
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Der
Vorgang beginnt (Feld 1050) und das Abfrage-Lesegerät 50 sendet
Abfragesignal 56 (Feld 1052), um zu bestimmen,
ob die drahtlose Kommunikationseinrichtung 1010 sich in
Reichweite des Signals 56 befindet (Entscheidung 1054).
Wenn sich keine erfaßte
drahtlose Kommunikationseinrichtung 1010 in Reichweite
des Abfrage-Lesegeräts 50 befindet,
fährt das
Abfrage-Lesegerät 50 fort,
das Abfragesignal 56 zu senden (Feld 1052). Wenn
das Abfrage-Lesegerät 50 eine
drahtlose Kommunikationseinrichtung 1010 erfaßt (Entscheidung 1054),
bestimmt das Abfrage-Lesegerät 50,
ob eine Speicherplatte 1000 legal gekauft wurde (Entscheidung 1056). Wenn
ja, beginnt der Vorgang erneut, indem das Abfrage-Lesegerät 50 das
Abfragesignal 56 für
nachfolgende Speicherplatten 1000 aussendet (Feld 1052). Wenn
nein, verursacht das Abfrage-Lesegerät 50 einen Alarmzustand
(Feld 1058) und der Vorgang endet (Feld 1060).
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Eine
Art für
das Abfrage-Lesegerät
zu bestimmen, ob eine Speicherplatte 1000 legal gekauft oder
mit Genehmigung aus einem Standort entfernt wurde, besteht darin,
die Speicherplatten 1000 bei Ausgängen oder anderen gewünschten
Bereichen in einer Verkaufsstelle abzufragen. Abfrage-Lesegeräte 50 können auch
an Kassenstellen angebracht sein, so daß ein Abfrage-Lesegerät 50 einen
Speicher 18 in einer drahtlosen Kommunikationseinrichtung 1010 markieren
kann, um einen legalen Kauf anzuzeigen. Das um die Ausgänge herum
oder an anderen gewünschten
Standorten von Verkaufsstelle angebrachte Abfrage-Lesegerät 50 kann
dann den Speicher 18 der drahtlosen Kommunikationseinrichtung 1010 abfragen,
um zu bestimmen, ob die Speicherplatte 1000 vorher gekauft
oder deren Entfernung genehmigt wurde.
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Ein
Alarmzustand kann eine akustische und/oder visuelle Nachricht oder
ein akustisches und/oder visuelles Signal umfassen. Beispielsweise kann
ein akustisches Signal eine Sirene, einen Alarm oder ähnliches
umfassen. Dieses akustische Signal kann öffentlich oder privat sein,
wobei nur bestimmte Mitarbeiter, wie etwa Sicherheitsmitarbeiter, über die nicht
genehmigte Entfernung von einer Speicherplatte 1000 aus
der Verkaufsstelle alarmiert werden. Alarmzustände können auch ein visuelles Signal,
sowohl öffentlich
sowie privat, umfassen.
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Eine
drahtlose Kommunikationseinrichtung 1010 auf einer Speicherplatte 1000 kann
auch ein Abfrage-Lesegerät 50 veranlassen,
als Reaktion auf eine Identifikation der Speicherplatte 1000 ein
Auslöseereignis
auszuführen.
Die Identifikation einer Speicherplatte 1000 kann in einem
Speicher 18 der drahtlosen Kommunikationseinrichtung 1010 in
der Form eines Textes oder einer anderen Nachricht gespeichert sein.
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Beispielsweise
kann es wünschenswert
sein, einem Kunden eine visuelle Nachricht anzuzeigen, wenn der
Kunde die Verkaufsstelle mit einer gerade gekauften Speicherplatte 1000 verläßt. Wenn
der Kunde eine Speicherplatte 1000 kauft, die eine Tonaufnahme
eines bestimmten Künstlers
oder Musikgruppe enthält,
kann ein mit einem Abfrage-Lesegerät 50 verknüpfter Videobildschirm
den Künstler
oder die Musikgruppe anzeigen und dem Kunden für seinen Kauf danken, wenn
der Kunde die Verkaufsstelle verläßt. Ein Abfrage-Lesegerät 50 bestimmt
die Identifikation der Speicherplatte 1000 und veranlaßt, daß als Reaktion
darauf ein Auslöseereignis
auftritt. Das Auslöseereignis
kann jede Art von Kommunikationssignal sein und kann eine akustische
Nachricht oder eine Kombination von Bild und Ton sein.
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Das
Auslöseereignis
kann auch ein Beleg sein, der für
einen künftigen
Kauf an den Kunden ausgegeben wird. Wenn der Kunde beispielsweise eine
Speicherplatte 1000 kauft, die Musik im Jazzstil enthält, kann
ein Abfrage-Lesegerät 50 durch
Zugehörigkeit
zu einer Belegausgabestation Belege für andere Jazzmusikspeicherplatten 1000 desselben Künstlers
oder derselben Musikgruppe oder für Speicherplatten mit anderen
Jazzkünstlern
oder Musikgruppen ausgeben.
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21 stellt
ein Abfrage-Lesegerät 50 dar, das
als Reaktion auf die Identifikation einer Speicherplatte 1000 ein
Auslöseereignis
ausführt.
Der Vorgang beginnt (Feld 1080) und das Abfrage-Lesegerät 50 sendet
ein Abfragesignal 56 (Feld 1082). Wenn das Abfrage-Lesegerät 50 keine
Speicherplatte 1000 in Reichweite des Abfragesignals 56 erfaßt (Entscheidung 1084),
fährt das
Abfrage-Lesegerät 50 fort das
Abfragesignal 56 zu senden (Feld 1082). Wenn das
Abfrage-Lesegerät 50 eine
Speicherplatte 1000 erfaßt (Entscheidung 1084),
bestimmt das Abfrage-Lesegerät 50 die
Identifikation der Speicherplatte 1000 (Feld 1086)
und löst
als Reaktion darauf das angemessene Auslöseereignis aus (Feld 1088),
bevor der Vorgang endet (Feld 1090). Das Auslöseereignis
kann ein Ereignis sein, das außerhalb
des Abfrage-Lesegeräts 50 stattfindet,
wobei das Abfrage-Lesegerät 50 mit
einer externen Einrichtung gekoppelt ist, die dieses Ereignis ausführt. Eine
solche externe Einrichtung kann beispielsweise ein Videogerät sein,
das abspielt, wenn ein Signal von dem Abfrage-Lesegerät 50 empfangen
wird.
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Es
ist anzuerkennen, daß,
obwohl eine Compact-Disk 1000 besonders erläutert wurde,
andere Arten von Speicherplatten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf
Mini-Disks, DVDs und ähnliches,
in gleicher Weise für
die Verwendung mit der vorliegenden Erfindung geeignet sind. Dies
gilt besonders angesichts der Gleichförmigkeit von einem inneren
Abschnitt 1006 einer Compact-Disk mit vergleichbaren inneren
Abschnitten an Mini-Disks und DVDs. Mini-Disks und DVDs werden an anderer Stelle
in der vorliegenden Anmeldung speziell definiert.
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Es
ist zu beachten, daß die
vorliegende Erfindung auch gut für
die Verwendung mit einer Miniatur-Compact-Disk geeignet ist, die
wie eine Visitenkarte oder in anderen Formen geformt ist. Beispiele für geformte
Compact-Disks sind zu finden unter:
http://www.sculptedcd.com/homel.htm
und im Dokument mit dem Titel „Sculpted
CD, CD Business Card, Admission Ticket, CD-R 3'' Minis" [Geformte CD, CD-Visitenkarte,
Einlaßkarte,
CD-R 3'' Minis], vom 01.04.01
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In
einer nicht dargestellten Ausführungsform können der
drahtlose Kommunikation-Chip 1016 und der Kopplungsaufbau
der Laschen 1012, 1014 als Teil der CD-Hülle angebracht
sein. Der drahtlose Kommunikations-Chip 1016 kann nur abgefragt
werden, wenn die Compact-Disk 1000 in die CD-Hülle eingeführt ist
und die Hülle
geschlossen ist, wodurch der Chip 1016 und die Laschen 1012, 1014 in
große Nähe zu den
Elementen gebracht werden, die als die Antenne dienen.
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Bestimmte
Abwandlungen und Verbesserung kommen Fachleuten beim Lesen der voranstehenden
Beschreibung in den Sinn. Es wird vorausgesetzt, daß die vorliegende
Erfindung nicht auf eine besondere Art von drahtloser Kommunikationseinrichtung,
Laschen, Speicherplatte, Verpackung oder Schlitzanordnung beschränkt ist.
Für die
Zwecke dieser Anmeldung ist koppeln, gekoppelt oder Kopplung entweder
als direktes Verbinden oder reaktives Koppeln definiert. Reaktives
Koppeln ist entweder als kapazitives oder induktives Koppeln definiert.
Die vorliegende Erfindung soll die Ansprüche und alle Entsprechungen
abdecken. Die hierin verwendeten speziellen Ausführungsformen sollen das Verständnis der
vorliegenden Erfindung unterstützen
und dürfen nicht
verwendet werden, um die Erfindung auf eine engere Weise einzuengen
als die Ansprüche
und deren Entsprechungen.