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Technisches Gebiet der
Erfindung
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Die
Erfindung betrifft Luftreifen und insbesondere Reifen mit Notlaufeigenschaften
und insbesondere Motorradreifen mit Notlaufeigenschaften.
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Hintergrund der Erfindung
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Es
sind verschiedene Verfahren erdacht worden, um den sicheren fortgesetzten
Betrieb von Fahrzeugreifen ohne Druck oder mit zu geringem Druck zu
ermöglichen,
mit der Absicht, weitere Schäden
an den nicht aufgepumpten Reifen zu minimieren und ohne die Fahrzeughandhabung
zu gefährden,
während
dorthin gefahren wird, wo der Reifen ersetzt werden kann. Der Verlust
des Reifendrucks kann eine Reihe von Gründen haben, einschließlich Einstichen
durch einen Fremdkörper,
wie einen Nagel. Luftreifen, die für anhaltenden Betrieb ausgelegt sind,
wenn sie "nicht
aufgepumpt" ("platt") oder zu wenig aufgepumpt
sind, werden auch als Reifen mit "Notlaufeigenschaften" bezeichnet, da mit ihnen im "platten" Zustand gefahren
werden kann. Sie werden auch als Reifen mit erweiterter Mobilitätstechnologie (Extended
Mobility Technology) oder als EMT-Reifen bezeichnet. Ein gewöhnlicher
Luftreifen wird in sich selbst zusammenfallen, wenn er nicht aufgepumpt
ist und das Gewicht eines Fahrzeugs trägt. Die Seitenwände des
Reifens beulen sich nach außen
im Umfangsbereich des Reifens, wo die Lauffläche den Boden berührt, was
den Reifen "platt" macht.
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Der
Ausdruck "Notlaufeigenschaften" wird im allgemeinen
verwendet, um einen Reifen zu beschreiben, der so gestaltet ist,
dass der Reifenaufbau allein und insbesondere der Aufbau der Seitenwände eine
ausreichende Festigkeit und Steifigkeit besitzen, um die Fahrzeuglast
zu tragen, wenn der Reifen betrieben wird, ohne aufgepumpt zu sein.
Die Seitenwände
und Innenflächen
solcher Reifen mit Notlaufeigenschaften oder EMT-Reifen fallen wegen
ihrer Steifigkeit nicht zusammen oder beulen aus und die derzeitigen
Gestaltungen derartiger Reifen enthalten oder verwenden ansonsten
keine andere Trägerstrukturen
oder Vorrichtungen, um dem Reifen vor dem Kollabieren zu schützen. Beispiele
für derartige andere
Trägerstrukturen
sind Vorrichtungen, die im Reifen enthalten sein könnten und
die keinen Belastungen während
des normalen Betriebs im aufgepumpten Zustand ausgesetzt sind.
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Im
allgemeinen beinhalten Reifen mit Notlaufeigenschaften oder EMT-Reifen
Seitenwände, die
dicker und/oder steifer sind, so dass die Reifenlast durch einen
nicht aufgepumpten Reifen mit minimalen nachteiligen Wirkungen auf
den Reifen selbst und auf das Fahrzeughandling getragen werden kann,
bis zu dem vernünftigen
Zeitpunkt, wenn der Reifen repariert oder ersetzt werden kann. Die
typischen Verfahren, die bei der Seitenwandverdickung und -versteifung
eingesetzt werden, beinhalten die Aufnahme von umfänglich angeordneten
Keileinlagen in die Innenperipherie des Seitenwandteils der Karkasse,
die den Bereich des Reifens darstellt, der gewöhnlich den geringsten Widerstand
gegen Verformung bei vertikaler Belastung aufweist. Bei solchen Gestaltungen
von Reifen mit Notlaufeigenschaften wird jede Seitenwand im Bereich
zwischen der Wulst und der Laufflächenschulter verdickt. Die
Keileinlagen in jeder Seitenwand sind im allgemeinen in der Querschnittsansicht
sichelförmig,
um mit der Gestalt der Seitenwände übereinzustimmen.
Solche Keil-verstärkten
Seitenwände
sind beim Betrieb im nicht aufgepumpten Zustand einer reinen Druckbelastung
im Bereich der Seitenwand, der dem Fahrbahnkontaktbereich der Lauffläche am nächsten ist, ausgesetzt.
Insbesondere sind die Biegespannungen auf die Seitenwände so,
dass während
der Notlauffahrt die axial am äußersten
gelegenen Bereiche der verstärkten
Seitenwände
Zugspannungen ausgesetzt sind, während
die axial einwärts
gelegenen Bereiche Druckspannungen ausgesetzt sind.
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Ein
Goodyear-Patent, US-A-5368082 ('082), von
Oare et al. offenbart einen Luftgürtelreifen mit Notlaufeigenschaften
mit geringem Höhen-Breiten-Verhältnis, bei
dem Mehrfachkeileinlagen in jeder Seitenwand eingesetzt werden,
um die Steifigkeit bei Notlauf zu verbessern. Etwa zusätzliche
6 brit. Pfd. Gewicht pro Reifen waren erforderlich, um eine Last von
800 brit. Pfd. bei diesem nicht aufgepumpten Reifen zu tragen. Bei
dieser früheren
Erfindung, obwohl früheren
Versuchen zur Gestaltung von Reifen mit Notlaufeigenschaften überlegen,
wurde immer noch einen Gewichtsnachteil in Kauf genommen, der aber
teilweise durch die Beseitigung eines Ersatzreifens und des Wagenhebers
ausgeglichen werden konnte. Dieser Gewichtsteil wurde aber noch
problematischer bei der Gestaltung von Reifen mit höherem Höhen-Breiten-Verhältnis. Das
Patent '082 lehrt
eine Seitenwandkonstruktion für
Reifen mit Notlaufeigenschaften, bei der der Reifen mit zwei Lagen,
eine Innenisolierung und zwei verstärkenden Keileinlagen in jeder
Seitenwand aufgebaut ist. Die beiden Einlagen in jeder Seitenwand
sind so angeordnet, dass eine Einlage sich zwischen den beiden Lagen
befindet, während
die andere Einlage sich zwischen der Innenisolierung und der ersten
oder innersten Lage befindet.
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US-A-5427166
und US-A-5511599 von Walter L. Willard, Jr., zeigen Michelin-Reifen, bei denen eine
zusätzliche
dritte Lage und eine dritte Einlage in der Seitenwand eingesetzt
werden, um das Notlaufverhalten des Reifens gegenüber dem
des Patents '082
weiter zu verbessern. Diese Willard-Patente erläutern einige der Belastungsbeziehungen,
die im nicht aufgepumpten Zustand auftreten, und zeigen, dass das
Konzept, das im Patent '082
gelehrt wurde, auf eine zusätzliche
Anzahl von Lagen und auch zusätzliche
Keileinlagen in jeder Seitenwand angewendet werden kann.
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Aber
solche großen
Mengen an Gummi, die zur Versteifung der Seitenwandelemente verwendet werden,
werden zum Faktor bei der Biegungserwärmung, die zum Reifenausfall
während
des Notlaufbetriebs führt.
Dies gilt insbesondere, wenn der Reifen bei hohen Geschwindigkeiten
bei einem geringem Druck oder einem Druck von Null gefahren wird.
Daher ist ein Ziel bei der Gestaltung von Reifen mit Notlaufeigenschaften
die Minimierung der Anzahl von Keileinlagen, die zur Versteifung
jeder Seitenwand verwendet werden, und der Gesamtmenge an Keileinlagenmaterial,
das im Reifen mit Notlaufeigenschaften verwendet wird.
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Obwohl
die hohe Druckfestigkeit und Biegebeständigkeit der Einlagen die notwendige
Beständigkeit
gegen das Kollabieren des nicht aufgepumpten belasteten Reifens
liefert, hat der Einsatz von Mehrfachlagen und mehr als einer verstärkenden Keileinlage
in jeder Seitenwand Nachteile, die den vorstehend genannten Anstieg
im Reifengewicht und die durch Biegung verursachte Wärmeentwicklung beeinhalten.
Derartige Gestaltungen erhöhen
auch die Komplexität
des Reifens auf solche Weise, die die Herstellung und Qualitätssteuerung
negativ beeinflussen.
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Obwohl
sich viele der Reifengestaltungen mit Notlaufeigenschaften, die
in den vorstehend aufgeführten
Patenten angegeben sind, sich als erfolgreich für bestimmte Anwendungen erwiesen
haben, werden solchen Konstruktionen gewöhnlich in Niederquerschnittsreifen
gefunden, d.h. Anwendungen, bei denen die Reifen ein Höhen-Breiten-Verhältnis von
nicht mehr als 50% aufweisen. Diese Reifen sind von dem Typ, der
gewöhnlich
bei Hochleistungsfahrzeugen gefunden wird. Es ist etwas schwieriger,
Reifengestaltungen mit Notlaufeigenschaften für Reifen mit höherem Querschnitt,
d.h. Reifen mit einem Höhen-Breiten-Verhältnis von
mehr als 50%, zu implementieren, so dass die Reifen sowohl eine
ausreichende Haltbarkeit im nicht aufgepumpten Zustand als auch
gutes subjektives Fahrverhalten im aufgepumpten Zustand aufweisen.
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Die
folgenden Patente werden ebenfalls aufgeführt, da sie interessant sind.
US-A-3911987 (Takusagawa et al.) offenbart einen Sicherheitsluftreifen für Motorräder, der
ein Paar von elastischen Verstärkungsschichten
beinhaltet, die entlang der Karkasslagen des Reifens angeordnet
sind und sich von proximal von den Reifenwülsten zu einer Reifeninnenfläche unter
dem Laufflächengummi
erstrecken. Die Shore A-Härte
der Verstärkungsschicht
ist 45 oder mehr, so dass der Sicherheitsreifen selbst nach einem
Einstich bei hoher Geschwindigkeit betrieben werden kann, wobei
unter normalen Bedingungen ausgezeichnete Handlingseigenschaften
geliefert werden.
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US-A-4203481
(Ranik, Jr.) offenbart einen Luftreifen, eine Felge und eine Kombination
davon, die ein verbessertes Stabilitätsverhalten ergeben, wenn der
Reifen im Notlauf betrieben wird. Der Reifen hat eine asymmetrische
Seitenwandkonstruktion, die sich aus der Aufnahme von Gummieinlagen
in den Seitenwänden
mit voneinander verschiedener Masse (Dicke) ergibt, und die Felge
hat axial nach außen
sich erstreckende Felgenhornverlängerungen,
die in Relation zur Drehachse der Felge gewinkelt sind. Die Gummieinlagen
(13, 14) befinden sich einwärts des Karkassenverstärkungsmaterials
oder der Lagen des Reifens. Die Einlagen sind allgemein sichelförmig und
befinden sich im mittleren Punkt der Seitenwand; d.h. im halben
Abstand zwischen dem Wulstsitz und der die Straße kontaktierenden Lauffläche, wenn
der Reifen montiert und unter normalen Bedingungen aufgepumpt ist.
Die Einlagen befinden sich innerhalb des verstärkenden Lagenkörpers. Die Einlagen
in der Fahrzeugseite sind 0,25 Zoll (0,63 cm) dick auf einer Seite
des Reifens und 0,20 Zoll (0,51 cm) dick auf der anderen Seite des
Reifens. Der Modul des Kautschukcompounds, das in den Einlagen verwendet
wird, beträgt
1.300 psi bei 200% Dehnung.
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US-A-4265288
(Kaneko et al.) offenbart einen Luftsicherheitsreifen mit ringförmigen Gummiverstärkungen
(Seitenwandeinlagen) mit sichelförmiger
Gestalt, die an eine Reifenkarkasse an den Reifenseitenwänden angebracht
werden, wobei das Gummi der Verstärkungen eine JIS-Härte von
nicht weniger als 70, eine Zugspannung (Mod25)
nach einem Alterungstest von nicht weniger als 10 kg/cm2 und
einer Rückprallelastizität bei einem
Dunlop-Tripsometer von nicht weniger als 65% aufweist.
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US-A-5769980
(Spragg et al.) offenbart einen Luftreifen für Personenwagen mit einem Höhen-Breiten-Verhältnis von
mehr als 50% und sichelförmigen
Seitenwandeinlagen.
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GB-A-2087805
offenbart einen Luftsicherheitsreifen mit mindestens 2 Karkasslagenstrukturen (38, 40)
und benachbart zu der radial inneren Fläche jeder Lagenstruktur (38, 40)
befindet sich eine ringförmige
elastomere Einlage (42, 46). Eine Einlage (42)
erstreckt sich vom Wulstbereich radial nach außen und endet unterhalb der
die Lauffläche
verstärkenden
Gurtstruktur (36), bevorzugt mit einem Abstand A vom Laufflächenrand
von mindestens zehn Prozent (10%) und nicht mehr als vierzig Prozent (40%)
der Laufflächenbreite,
wie z.B. etwa 25% der Laufflächenbreite.
Die andere Einlage (46) wird zwischen den verstärkenden
Lagenstrukturen (38, 40) angeordnet und erstreckt
sich vom Wulstbereich radial nach außen und endet unterhalb der
die Lauffläche
verstärkenden
Gurtstruktur (36) auf die gleiche Weise wie die eine Einlage
(42). Die elastomeren Einlagen (42) weisen jeweils
eine Dicke (B) bezüglich des
maximalen Querschnittsdurchmessers des Reifens von mindestens einem
Prozent (1%), bevorzugt mindestens 3% und nicht mehr als 5% des
maximalen Querschnittsdurchmessers des Reifens auf. (Der maximale
Querschnittsdurchmesser des Reifens wird parallel zur Drehachse
des Reifens von den axial außen
liegenden Flächen
des Reifens, ausgenommen Markierungen, Verzierung usw., gemessen.) Jede
elastomere Einlage (46) hat eine Dicke C von mindestens
einem Prozent (1%), bevorzugt im Bereich von 2 bis 4% und nicht
mehr als 5% des maximalen Querschnittsdurchmessers des Reifens.
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US-A-6338374
offenbart einen Reifen umfassend eine elastomere Kronen-verstärkende Einlage,
die im Laufflächenbereich
angeordnet ist.
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Das
Ziel bei der Gestaltung eines Reifens mit Notlaufeigenschaften besteht
offensichtlich in der Bereitstellung eines preiswerten, leichten
Reifens, der sowohl ein gutes Fahrverhalten des Fahrzeugs beim Notlauf
als auch eine gute Nutzungsdauer während des Notlaufbetriebs ergibt,
wobei ein ausgezeichnetes Fahrverhalten unter normalen Fahrtbedingungen
bereitgestellt wird.
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Zusammenfassung
der Erfindung
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Die
Erfindung betrifft einen Reifen nach Anspruch 1. Kernreiter erstrecken
sich von den Wülsten des
Reifens mindestens 1/3 der Seitenwandhöhe in die Seitenwände des
Reifens und es gibt bevorzugt eine radiale Überlappung zwischen Endbereichen der
Kronen-verstärkenden
Einlage und den Kernreitern. Mindestens ein Gürtel erstreckt sich vom Laufflächenbereich
in die Seitenwände
und Hochschlagbereiche von zumindest einigen von einer Mehrzahl von
Lagen erstrecken sich mindestens 1/3 der Seitenwandhöhe in die
Seitenwand.
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Nach
einem Aspekt der Erfindung hat der Reifen mindestens 2 Gürtel, einen
ersten Gürtel
und einen zweiten Gürtel,
wobei der zweite Gürtel
radial nach außen
von dem ersten Gürtel
angeordnet ist und es der erste Gürtel ist, der sich über den
Laufflächenbereich
hinaus in die Seitenwand erstreckt.
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Nach
einem Aspekt der Erfindung hat der Reifen mindestens drei Verstärkungslagen,
eine erste Lage, eine zweite Lage und eine dritte Lage, wobei die
zweite Lage sich radial nach außen
von der ersten Lage befindet und die dritte Lage sich radial nach außen von
der zweiten Lage befindet und jede der Verstärkungslagen einen Hochschlag
aufweist, der sich in die Seitenwand des Reifens erstreckt. In einer Ausführungsform
der Erfindung ist die Kronen-verstärkende Einlage zwischen der
zweiten Lage und der dritten Lage angeordnet. Es liegt im Umfang
der Erfindung, dass bei Reifen mit sehr niedrigem Querschnitt die
Zahl der Lagen verringert sein kann, wobei in diesem Fall die Kronen-verstärkende Einlage
zwischen der ersten Lage und der zweiten Lage angeordnet wird.
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Nach
einem Aspekt der Erfindung ist die Kronen-verstärkende Einlage aus einem Elastomer
mit einer Shore A-Härte
von mindestens 60 gebildet.
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Nutzen
und Vorteile der Erfindung werden dem Fachmann, den es betrifft,
beim Lesen und Verstehen der folgenden ausführlichen Beschreibung ersichtlich.
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Kurze Beschreibung der
Zeichnungen
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Die
Struktur, die Durchführung
und die Vorteile der Erfindung werden weiter bei Berücksichtigung
der folgenden Beschreibung in Verbindung mit den beigefügten Zeichnungen
ersichtlich, worin:
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1 eine
meridionale Querschnittsansicht von einer Ausführungsform des Reifens der
vorliegenden Erfindung ist. Es sollte verständlich sein, dass nur ein relevanter
und veranschaulichender Teil des Reifens gezeigt ist, die andere "Hälfte" des Reifens ist ein Spiegelbild des
gezeigten.
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Definitionen
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"Kernreiter" bedeutet einen elastomeren Füllstoff,
der sich radial über
dem Wulstkern und zwischen den Lagen und den Hochschlagenden der
Lagen befindet. Der Kernreiter wird manchmal als Wulstfüller bezeichnet.
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"Höhen-Breiten-Verhältnis" (AR) bedeutet das
Verhältnis
von der Reifenhöhe
(SH) eines Reifens und der Reifenbreite (SW). Dieser Ausdruck wird
auch verwendet, um sich auf das Querschnittsprofil des Reifens zu
beziehen. Ein Niederquerschnittsreifen besitzt z.B. ein niedriges
Höhen-Breiten-Verhältnis.
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"Axial" meint Linien oder
Richtungen, die parallel zur Drehachse des Reifens liegen.
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"Wulst" oder "Wulstkern" bedeuten im allgemeinen
den Teil des Reifens, der ein ringförmiges Zugelement von radial
inneren Wülsten
umfasst, die mit dem Halt des Reifens an der Felge verbunden sind; wobei
die Wülste
von Lagencords umhüllt
und geformt sind, mit oder ohne andere Verstärkungselemente, wie Reifentaschen,
Wulstverstärker,
Kernreiter oder Füllstoffe,
Spitzenschutz und Wulstbänder.
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"Gürtelstruktur" oder "Verstärkungsgürtel" oder "Gürtelsystem" bedeuten mindestens zwei ringförmige Schichten
oder Lagen von parallelen Cords, gewebt oder ungewebt, die der Lauffläche unterlegt sind,
nicht an der Wulst verankert sind und sowohl linke als auch rechte
Cordwinkel im Bereich von 18° bis 30° bezüglich der Äquatorebene
(AE) des Reifens aufweisen.
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"Diagonalreifen" bedeutet einen umgürtelten oder
im Umfang begrenzten Luftreifen, in dem mindestens eine Lage Cords
aufweist, die sich von Wulst zu Wulst erstrecken und mit Cordwinkeln
von weniger als 65°,
typischerweise 15 bis 40°,
bezüglich
der Äquatorebene
(AE) des Reifens gelegt sind (vgl. "Gürtelreifen").
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"Karkasse" bedeutet den Reifenaufbau,
abgesehen von der Gürtelstruktur,
der Lauffläche
und dem Grundgummi über
den Lagen, aber einschließlich
der Wülste.
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"Umfänglich" bedeutet meistens
kreisförmige
Linien oder Richtungen, die sich entlang des Außenumfangs der Oberfläche der
ringförmigen
Lauffläche
des Reifens erstrecken, senkrecht zur axialen Richtung. Es kann
sich auch auf die Richtung der Sätze
von benachbarten kreisförmigen
Kurven beziehen, deren Radien die axiale Krümmung der Lauffläche in der
Querschnittsansicht definieren.
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"Cord" bedeutet einen der
Verstärkungsstränge, einschließlich Fasern,
mit denen die Lagen und Gürtel
verstärkt
sind.
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"Krone" oder "Reifenkrone" bedeuten die Lauffläche, die
Laufflächenschultern
und benachbarte Bereiche der Seitenwände.
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"Äquatorebene" (AE) bedeutet die Ebene senkrecht zur
Drehachse des Reifens und durch das Zentrum der Lauffläche oder
die Ebene, die die umfängliche
Mittellinie der Lauffläche
enthält.
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"EMT-Reifen" bedeutet "Reifen mit erweiterter
Mobilitätstechnik" (extended mobility
technology tire) und kann mit "Reifen
mit Notlaufeigenschaften" austauschbar
verwendet werden.
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"Innenisolierung" bedeutet die Schicht
oder die Schichten aus Elastomer oder einem anderen Material, welche
die Innenoberfläche
eines schlauchlosen Reifens bilden und das Aufblasfluid (z.B. Luft) im
Reifen einschließt.
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"Lateral" bedeutet eine Richtung
parallel zur axialen Richtung.
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"Meridional" bezieht sich auf
eine Richtung parallel zur axialen Richtung, aber genauer auf eine lateral
befindliche gekrümmte
Linie, die in einer Ebene liegt, die die Achse des Reifens beinhaltet.
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"NRD" bedeutet Felgennenndurchmesser, der
im wesentlichen dem Durchmesser des Reifens an der Innenfläche des
Wulstbereichs entspricht. Es ist der Außendurchmesser einer Felge,
auf der der Reifen montiert werden soll.
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"Lage" bedeutet eine mit
Cord verstärkte Schicht
von mit Gummi überzogenen,
radial eingesetzten, parallelen Cords.
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"Radial" bezieht sich auf
Richtungen radial zur Drehachse des Reifens oder davon weg.
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"Radiallagenstruktur" bedeutet die eine
oder mehreren Karkasslagen, von denen mindestens ein Lage Verstärkungscords
aufweist, die in einem Winkel zwischen 65° und 90° bezüglich der Äquatorebene (AE) des Reifens
orientiert sind.
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"Gürtelreifen" bedeutet einen umgürtelten oder im Umfang begrenzten
Luftreifen, in dem mindestens eine Lage Cords aufweist, die sich
von Wulst zu Wulst erstrecken und mit Cordwinkeln von zwischen 65° und 90° bezüglich der Äquatorebene
(AE) des Reifens gelegt sind.
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"Reifen mit Notlaufeigenschaften" ist ein Luftreifen,
der ausgelegt ist, um einen beschränkten Dienst im nicht aufgepumpten
oder zu wenig aufgepumpten Zustand bereitzustellen.
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"Reifenhöhe" (SH) bedeutet den
radialen Abstand vom Felgennenndurchmesser (NRD) zum Außendurchmesser
des Reifens in der Äquatorebene (AE).
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"Reifenbreite" (SW) bedeuten den
maximalen linearen Abstand parallel zur Reifenachse und zwischen
dem Äußeren der
Seitenwände,
wenn und nachdem der Reifen mit normalem Druck aufgepumpt worden
ist seit 24 h, aber ohne Belastung, ausgenommen Erhebungen auf den
Seitenwänden aufgrund
von Markierungen, Dekoration oder Schutzbändern.
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"Schulter" bedeutet den oberen
Bereich der Seitenwand gerade unterhalb des lateralen Laufflächenrands.
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"Lauffläche" bedeutet den den
Boden berührenden
Teil des Reifens.
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"Hochschlag" oder "Hochschlagende" bedeuten den Endbereich
einer Karkassen verstärkenden
Lage, der sich radial nach außen über den
Wulstkern hinaus erstreckt, um den die Lage gewickelt ist (typischerweise
180°).
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"Seitenwand" bedeutet den Teil
eines Reifens zwischen dem Laufflächenbereich und dem Wulstbereich.
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Ausführliche
Beschreibung der Erfindung
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1 ist
beispielhaft für
einen Reifen 100 mit einem Laufflächenbereich 112, zwei
Wulstbereichen 114 (nur eine davon ist gezeigt) und zwei
Seitenwänden 116 (nur
eine davon ist gezeigt). Jede Seitenwand erstreckt sich zwischen
einer der Wulstbereiche 114 und dem Laufflächenbereich 112.
Der Laufflächenbereich 112 umfasst
eine Lauffläche 120.
Der Wulstbereich 114 umfasst eine Wulst (oder ein Wulstbündel) 122.
Eine Schulter 118 des Reifens ist definiert als der obere
Bereich der Seitenwand 116 gerade unterhalb des lateralen
Rands der Lauffläche 120. Eine
Gürtelstruktur
oder ein Gürtelsystem 130 ist
im Laufflächenbereich 112 unterhalb
der Lauffläche 120 angeordnet.
Eine Reihe von Verstärkungslagen 140 sind
unter der Gürtelstruktur 130 angeordnet
und erstrecken sich lateral über
die lateralen Ränder
der Lauffläche
hinaus, radial in der Seitenwand zu dem oder den Wülsten 122,
sind etwa um 180° um
die Wülste
geschlagen und erstrecken sich radial zurück in die Seitenwand 116.
Der oder die Bereiche der Lage(n) 140, die sich zurück in die
Seitenwand 116 erstrecken, werden als "Hochschlag" bezeichnet. Die Reifenkarkasse ist
definiert als die Reifenstruktur abgesehen von der Gürtelstruktur 130,
der Lauffläche 120 und
dem Grundgummi (falls vorhanden, nicht gezeigt) über der oder den Lagen 140,
aber einschließlich
der Wülste 122,
und eine Innenisolierung (nicht gezeigt) ist auf der Innenfläche der
Reifenkarkasse angeordnet. Eine Krone des Reifens 100 ist
definiert als die Lauffläche 120,
die Laufflächenschulter 118 und
benachbarte Bereiche der Seitenwände 116.
Der Reifen 100 weist eine Reifenhöhe (SH) auf, die definiert
ist als der radiale Abstand vom Felgennenndurchmesser (NRD) oder
der Innenperipherie des Reifens 100 im Wulstbereich 114 zum
Außendurchmesser
des Reifens (d.h. der Reifenlauffläche 120) in der Äquatorebene
(AE). Der Reifen 100 weist eine Reifenbreite (SW) auf,
die definiert ist als der maximale lineare Abstand parallel zur
Reifenachse und zwischen dem Äußeren der
Seitenwände 116,
wenn und nachdem der Reifen mit normalem Druck aufgepumpt wurden
ist für
24 h, aber ohne Belastung, ausgenommen Erhebungen auf den Seitenwänden aufgrund
von Markierungen, Dekoration oder Schutzbändern. Da 1 nur
die Hälfte
des Reifens zeigt, ist die veranschaulichte Breite die Hälfte der
Reifenbreite (SW/2). Der Reifen weist ein Höhen-Breiten-Verhältnis (AR)
auf, das definiert ist als das Verhältnis von der Reifenhöhe (SH)
des Reifens zu der Reifenbreite (SW). Die Seitenwand 116 hat
eine Höhe
(H), die definiert ist als der radiale Abstand von dem NRD zur Schulter 118 des
Reifens 100. Dies sind die übliche Reifengestaltung und
die übliche
Terminologie.
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Das
Gürtelsystem 130 umfasst
mindestens 2 Gürtel – einen
ersten Gürtel 132 und
einen zweiten Gürtel 134.
Der zweite Gürtel 134 ist
radial nach außen
von dem ersten Gürtel 132 angeordnet.
Die Gürtel 132, 134 erstrecken
sich beide lateral durch den Laufflächenbereich 112 und
umfänglich
um den Reifen herum in üblicher
Weise. Jeder Gürtel 132, 134 hat
laterale Ränder.
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Der
innere oder erste Gürtel 132 erstreckt sich
lateral durch den Laufflächenbereich 112 und über den
Laufflächenbereich 112 hinaus
in die Seitenwand 116, wobei der laterale Rand sich an
einem Punkt befindet, der einen radialen Abstand C von dem NRD des
Reifens 100 darstellt. Der äußere oder zweite Gürtel 134 erstreckt
sich lateral ungefähr
vollständig
durch den Laufflächenbereich 112 bis
ungefähr
zur Schulter 118 des Reifens 100, wobei der laterale
Rand sich an einem Punkt befindet, der einen radialen Abstand G
von dem NRD des Reifens darstellt.
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Die
Gürtel 132, 134 sind
bevorzugt Aramidgürtel,
die Verstärkungscords
umfassen, die mit einem Winkel im Bereich zwischen 0 und 45°, bevorzugt
zwischen 26 und 30°,
gemessen bezüglich
der AE des Reifens, angeordnet sind. Die Gürtel können auch aus Glasfasern gebildet
sein, wobei die Cords mit Winkeln im gleichen Bereich angeordnet
sind. Die Cords von einem Gürtel
können
in einem Winkel angeordnet sein, der sich von dem des anderen Gürtels unterscheidet,
einschließlich
der entgegengesetzte.
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Ein
wichtiger Aspekt der Erfindung ist, dass mindestens einer der Gürtel 132, 134 sich
in den oder die Seitenwände
des Reifens erstreckt. In 1 ist gezeigt,
dass der innere/erste Gürtel 132 sich
in die Seitenwand 116 des Reifens 100 erstreckt.
Es ist im Umfang der Erfindung, dass beide Gürtel 132, 134 sich
in die Seitenwände 116 des
Reifens 100 erstrecken können, mit dem gleichen oder
einem unterschiedlichen Abstand als der andere. Es ist im Umfang
der Erfindung, dass einer der Gürtel
sich in eine der Seitenwände
des Reifens erstreckt, während
der andere Gürtel
sich in die andere Seitenwand des Reifens erstreckt, was zu einem
unsymmetrischen Reifenaufbau führen
würde.
Es kann natürlich
drei oder mehr Gürtel
geben, obwohl nur zwei bezüglich
der veranschaulichten Ausführungsform
der Erfindung erörtert
werden.
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Der
Reifen 100 weist mindestens 3 Verstärkungs- oder Karkasslagen auf,
eine erste Lage 142, ein zweite Lage 144 und eine
dritte Lage 146. (Die Bezeichnungen "erste", "zweite" und "dritte" geben die Reihenfolge
an, in der die Lagen typischerweise nacheinander auf eine Reifenaufbautrommel
aufgelegt würden.)
Die zweite Lage 144 befindet sich radial nach außen von
der ersten Lage 142. Die dritte Lage 146 befindet
sich radial nach außen
von der zweiten Lage 144. Die Lagen 142, 144, 146 erstrecken
sich alle von einer Wulst 122 durch die Seitenwand 116 über den
Laufflächenbereich
durch die andere Seitenwand (nicht gezeigt) zu der anderen Wulst
(nicht gezeigt) des Reifens in üblicher
Weise. Jede Lage hat zwei Endbereiche, "Hochschläge" genannt, bei denen es sich um die Bereiche
der Lage handelt, die sich über
die Wulst hinaus erstrecken, zurück
in die Seitenwand des Reifens in üblicher Weise.
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Der
Hochschlag der ersten Lage 142 erstreckt sich über die
Wulst 122 hinaus in die Seitenwand 116, wobei
das Ende an einem Punkt angeordnet ist, der einen radialen Abstand
F von dem NRD des Reifens darstellt. Der Hochschlag der zweiten Lage 144 erstreckt
sich über
die Wulst 122 hinaus in die Seitenwand 116, wobei
das Ende an einem Punkt angeordnet ist, der einen radialen Abstand
E von dem NRD des Reifens darstellt. Der Hochschlag der dritten
Lage 146 erstreckt sich über die Wulst 122 hinaus
in die Seitenwand 116, wobei das Ende an einem Punkt angeordnet
ist, der einen radialen Abstand B von dem NRD des Reifens 100 darstellt.
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Ein
wichtiger Aspekt der Erfindung ist, dass die Lagen 142, 144, 146 alle
relativ "hohe" Hochschlagenden
haben, was bedeutet, dass nach dem Umschlagen (typischerweise um
etwa 180°)
um die Wulst der Hochschlagendbereich der Lage sich substantiell,
wie mindestens H/3 (ein Drittel (33%) der Höhe der Seitenwand)) in die
Seitenwand 116 in Richtung zum Laufflächenbereich 112 erstreckt.
Wie in 1 gezeigt, erstrecken sich die Hochschläge zunehmend
weiter in die Seitenwand des Reifens, von der dritten Lage 146,
die die äußerste bezüglich der
Reifenkarkasse ist (und am nächsten
zur Wulst 122), zu der ersten Lage 142, die die
innerste bezüglich
der Reifenkarkasse ist (und am weitesten vom Wulstbündel). "Numerisch" ausgedrückt: F > E > B. Es ist im Umfang der Erfindung, dass
zwei oder mehr der Lagen sich im gleichen Abstand in die Seitenwand
erstrecken (z.B. F = E oder E = B). Es ist im Umfang der Erfindung,
dass der Fortschritt, wie weit die Hochschläge sich in die Seitenwand erstrecken, in
umgekehrter Reihenfolge zu der gezeigten ist (d.h. F < E < B). Andere "Kombinationen" sind auch möglich (z.B.
F > E und B > E, wobei F entweder
gleich oder ungleich zu B ist).
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Die
Lagen 142, 144, 146 sind bevorzugt Reyonlagen,
die Cords umfassen, die in einem Winkel im Bereich zwischen 15 und
40°, bevorzugt
26 bis 30°,
für Diagonalreifenkonstruktionen,
oder zwischen 65 und 90°,
bevorzugt 70 bis 85°,
für Gürtelreifenkonstruktionen,
gemessen bezüglich
der AE des Reifens, angeordnet sind. Die Lagen können auch aus Nylon gebildet
sein, wobei die Cords mit Winkeln im gleichen Bereich angeordnet
sind. Die Cords von einer Lage können
in einem Winkel angeordnet sein, der sich von dem der anderen Lagen
unterscheidet, einschließlich
der entgegengesetzte.
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Die
Wulst 122 wird bevorzugt als hochbelastbarer fünfsträngiger Wulstaufbau
gebildet. Dies ist bloß beispielhaft
und die Zahl der Drähte
ist nicht kritisch. Die Wulst ist bevorzugt stärker als die von gewöhnlichen
Motorradreifen. Die Bündelbreite
und der Bündeldurchmesser
sollten so sein, dass es einen sehr festen Sitz im Wulstsitzbereich
des Rads bereitstellt. Der erforderliche Druck für den Sitz der Wülste kann
höher als üblich sein
(z.B. > 40 psi oder
2,8 kPa).
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Wie
in 1 gezeigt, sind die Lagen 142, 144 und 146 in üblicher
Weise angeordnet, indem sie um die Wulst herum von innerhalb der
Wulst nach außerhalb
der Wulst geschlagen sind. Es ist im Umfang der Erfindung, dass
die Lagen von außerhalb
der Wulst nach innerhalb der Wulst geschlagen sein können, wobei
in diesem Fall die Hochschläge
auf der Innenseite statt auf der Außenseite der betreffenden Lage
wären.
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Ein
Kernreiter 150 ist oben auf der Wulst 122 angeordnet.
Der Kernreiter 150 ist aus einem Elastomer mit hohem Modul
gebildet und erstreckt sich in die Seitenwand 116 in Richtung
des Laufflächenbereichs 112.
Der Kernreiter ist im allgemeinen dreieckig im Querschnitt und besitzt
eine Basis 152 in Nachbarschaft (proximal) zur Wulst 122 und
eine Spitze 154 distal von der Wulst 122 an einem
Punkt, der einen radialen Abstand D von dem NRD des Reifens darstellt.
Der Kernreiter 150 verjüngt
sich in der Dicke von der breitesten Stelle an der Basis 152,
wo seine Breite im wesentlichen gleich mit der Querdimension der
Wulst 122 ist, bis zur engsten Stelle an der Spitze, wo
die Breite im wesentlichen null ist.
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Kernreiter
an sich sind beim Reifenbau üblich
und sie dienen zur Trennung der Hochschläge von den Lagen selbst. Der
Kernreiter 150 ist ein herkömmlicher Kernreiter mit harter
Struktur. Er dient als niedere Seitenwand-EMT-Einlage. Im allgemeinen können Kernreiter
auch verwendet werden, um das Fahrverhalten eines Reifens zu modifizieren,
z.B. zur Verbesserung des Lenkansprechens.
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Ein
wichtiger Aspekt der Erfindung ist, dass der Kernreiter 150 "groß" ist, indem er sich
recht weit in die Seitenwand 116 in Richtung des Laufflächenbereichs 112 erstreckt,
und zwar substantiell wie z.B. mindestens H/3 (ein Drittel der Höhe der Seitenwand) in
die Seitenwand 116 in Richtung des Laufflächenbereichs 112.
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Wie
veranschaulicht, erstreckt sich der Hochschlag der Lage 146 fast
bis zur Spitze 154 des Kernreiters 150 (B < D) und erstreckt
sich der Hochschlag der Lage 144 leicht über die
Spitze 154 des Kernreiters 150 hinaus (E > D) und erstreckt sich
der Hochschlag der Lage 142 weiter über die Spitze 154 des
Kernreiters 150 hinaus (F > E > D).
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Ein
geeignetes Material für
den Kernreiter 150 ist ein Elastomer mit den folgenden
Materialeigenschaften/Charakteristiken:
Modul = etwa (z.B.
+/– 10%)
1.735 psi (12 MPa) bei 200% Dehnung
Shore A-Härte = etwa
90
Zugspannung nach einem Alterungstest von 48 h bei 100°C = 1.815
psi (12,5 MPa)
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Eine
Kronen-verstärkende
(C-R) Einlage 160 ist unter der Gürtelstruktur 130 angeordnet.
Die Kronen-verstärkende
Einlage 160 ist aus Elastomer gebildet und erstreckt sich
bevorzugt kontinuierlich durch den Laufflächenbereich 112 durch
die Schulter 118 in die Seitenwand 116 des Reifens.
Die Kronen-verstärkende
(C-R) Einlage 160 besitzt einen zentralen Bereich 162,
der sich im wesentlichen in der AE des Reifens 100 befindet,
und laterale Ränder (Spitzen) 164 (eine
gezeigt), die sich in der Seitenwand 116 des Reifens 100 befindet.
Die Kronen-verstärkende
(C-R) Einlage 160 verjüngt
sich in der Dicke von der dicksten Stelle im zentralen Bereich 162 zur
dünnsten
Stelle an dem lateralen Rand (Spitze) 164. Der laterale
Rand (Spitze) 164 der Kronen-verstärkende Einlage 160 erstreckt
sich zu einem Punkt, der einen radialen Abstand A von dem NRD des
Reifens darstellt. Aus anderer Perspektive ist ersichtlich, dass
die Kronen-verstärkende
(C-R) Einlage 160 sich einen Prozentsatz der Seitenwandhöhe (H) erstreckt,
bevorzugt mindestens 33% (ein Drittel) der Seitenwandhöhe (H),
in die Seitenwand 116 des Reifens 100.
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In 1 ist
die Kronen-verstärkende
(C-R) Einlage 160 zwischen der Lage 144 und der
Lage 146 angeordnet gezeigt. In 1 ist veranschaulicht, dass
die Kronen-verstärkende
(C-R) Einlage 160 sich mindestens 50% der Seitenwandhöhe (H) in
die Seitenwand 116 des Reifens 100 erstreckt.
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Die
Kronen-verstärkende
(C-R) Einlage kann sich auch diskontinuierlich (mit einer oder mehreren Lücken oder
Diskontinuitäten)
durch den Laufflächenbereich 112 erstrecken,
aber ein gewisser Verlust beim Fahrverhalten im Notlauf (z.B. 0
psi) würde sich
wahrscheinlich aus solchen Unterbrechungen der strukturellen Integrität ergeben.
Der Hauptzweck der Kronen-verstärkenden
(C-R) Einlage ist die Versteifung der Lauffläche und des oberen Seitenwandbereichs.
Motorradreifen hängen
stark vom Kronenprofil zur Bereitstellung lateraler (oder drehender) Kräfte ab.
Ohne die Kronen-verstärkende
(C-R) Einlage wäre
das Notlaufhandling eines Motorradreifens außerordentlich schwerfällig. Die
Dicke der Kronen-verstärkenden
(C-R) Einlage kann an der Krone vorzugsweise dünner sein, um die Wärmeentwicklung
zu verringern und Reifen für
hohe Geschwindigkeiten zu ermöglichen.
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Ein
wichtiger Aspekt der Erfindung ist, dass die Kronen-verstärkende (C-R)
Einlage 160 sich recht weit in die Seitenwand 116 in
Richtung des Wulstbereichs 114 erstreckt, und zwar substantiell wie
z.B. mindestens H/3 (ein Drittel (33%) der Höhe der Seitenwand) in die Seitenwand 116 in
Richtung des Wulstbereichs 114. Wie vorstehend aufgezählt, erstreckt
sich in dem Fall, dass der radiale Abstand A 35% der Seitenwandhöhe (H) darstellt,
dann die Kronen-verstärkende
(C-R) Einlage 160 65% (100% – 35%) in die Seitenwand 116 in
Richtung des Wulstbereichs 114.
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Ein
geeignetes Material für
die Kronen-verstärkende
Einlage 160 ist ein Elastomer mit den folgenden Materialeigenschaften/Charakteristiken
nach der Vulkanisation:
Modul = etwa 1.150 psi (8 MPa) bei
200% Dehnung
Shore A-Härte
= etwa 75
Zugspannung nach einem Alterungstest von 48 h bei 100°C = 1.580
psi (10,9 MPa).
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Wie
vorstehend erwähnt,
erstreckt sich die Spitze 154 des Kernreiters 150 an
einen Punkt, der einen radialen Abstand D von dem NRD des Reifens darstellt,
und erstreckt sich der laterale Rand 164 der Kronen-verstärkenden
(C-R) Einlage 160 an einen Punkt, der einen radialen Abstand
A von dem NRD des Reifens darstellt. Wie veranschaulicht, ist die Spitze 164 der
Kronen-verstärkenden
(C-R) Einlage 160 näher
an der Reifenachse als die Spitze 154 des Kernreiters 150 (A < D). Sowohl die
Kronen-verstärkende
(C-R) Einlage 160 als auch der Kernreiter 150 können so
angesehen werden, dass sie "Endbereiche" oder "Spitzenbereiche" aufweisen, die jene
Bereiche der Struktur im Bereich des lateralen Rands 164 oder
der Spitze 154 von der betreffenden Kronen-verstärkenden
(C-R) Einlage 160 bzw. dem Kernreiter 150 darstellen.
Die Spitzenbereiche der Kronen-verstärkenden (C-R) Einlage 160 und
des Kernreiters 150 "überlappen" sich daher radial.
Wie veranschaulicht, befindet sich der Spitzenbereich der Kronen-verstärkenden
(C-R) Einlage 160 axial nach innen vom Spitzenbereich des
Kernreiters 150 und die Kronen-verstärkende (C-R) Einlage 160 ist
von dem Kernreiter 150 durch die Lage 146 vollständig getrennt
(lateral beabstandet). Die Einlage 160 ist auch durch den
Gürtel 132 von
dem Kernreiter teilweise getrennt (lateral beabstandet). Es ist
im Umfang der Erfindung, dass der Spitzenbereich der Kronen-verstärkenden
(C-R) Einlage 160 sich axial nach außen vom Spitzenbereich des
Kernreiters 150 befindet.
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Es
ist bevorzugt, dass die Kronen-verstärkende (C-R) Einlage 160 vom
Kernreiter 150 durch "etwas" getrennt ist – in diesem
Beispiel durch die Lage 146 – um mögliche Haftprobleme zwischen
der Kronen-verstärkenden
(C-R) Einlage 160 und dem Kernreiter 150 zu vermeiden.
(Das "Etwas", das die beiden
Komponenten 150 und 160 trennt, könnte ein gesondertes
Trennelement sein, wie ein thermoplastisches Band/eine thermoplastische
Schicht.) Es ist auch im Umfang der Erfindung, dass ein einzelnes dual-compoundiertes
Element verwendet werden könnte,
das sowohl die Kronen-verstärkende
(C-R) Einlage 160 als auch den Kernreiter 150 bildet.
Die duale Compoundierung von einem solchen einzelnen C-R/Kernreiter-Element
(Kernreiter integral mit der C-R-Einlage gebildet) berücksichtigt
das allgemeine Bedürfnis
nach einem härteren
Gummi im unteren Seitenwandbereich und einem weicheren Gummi im Laufflächenbereich
(um eine Überhitzung
zu vermeiden).
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In
der veranschaulichten Ausführungsform der
Erfindung gibt es drei Lagen und zwei Gürtel (die alle "Verstärkungsschichten" sind) in der folgenden Reihenfolge:
Lage 142, Lage 144, Lage 146, Gürtel 132,
Gürtel 134,
wie vorstehend beschrieben, und die Kronen-verstärkende (C-R) Einlage 160 ist
zwischen der Lage 144 und der Lage 146 angeordnet.
Es ist jedoch im Umfang der Erfindung, dass die Kronen- verstärkende (C-R)
Einlage 160 innen von der Lage 142 oder zwischen
den Lagen 142 und 144 oder zwischen der Lagen 146 und
dem Gürtel 132 oder
zwischen irgendwelchen zwei benachbarten Schichten der Abfolge der
Verstärkungsschichten
angeordnet sein kann.
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Geeignete
Materialien für
die verschiedenen Reifenkomponenten sind hier vorstehend beschrieben
worden. Eine Reihe von Abmessungen ist vorstehend erläutert worden.
In einem beispielhaften Reifen sind die folgenden Abmessungen anwendbar und
werden in Zentimeter (cm) ausgedrückt:
- Innendurchmesser
des Reifens (= NRD) im Bereich von 35 bis 55 cm, wie 45 cm;
- Außendurchmesser
des Reifens im Bereich von 45 bis 75 cm, wie 65 cm;
- Reifenhöhe
(SH) im Bereich von 6 bis 15 cm, wie 11 cm;
- Reifenbreite (SW) im Bereich von 7 bis 26 cm, wie 15 cm;
- Halbe Reifenbreite (SW/2) im Bereich von 3,5 bis 13 cm, wie
7,5 cm;
- Seitenwandhöhe
(H) im Bereich von 3,5 bis 10 cm, wie 9 cm.
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Die
folgenden Prozentsätze
für die
Parameter A bis G sind "ungefähr" und sind relativ
zu einer Seitenwandhöhe
H = 9 cm. Wie hier verwendet, bedeutet der Ausdruck "ungefähr" +/– 10% des
angegebenen Prozentsatzes.
- Abstand A im Bereich von 3 bis
5 cm, wie 4,0 cm, oder 40% von H;
- Abstand B im Bereich von 4 bis 6 cm, wie 4,5 cm, oder 50% von
H;
- Abstand C im Bereich von 4 bis 7 cm, wie 5,5 cm, oder 60% von
H;
- Abstand D im Bereich von 4 bis 7 cm, wie 6,0 cm, oder 70% von
H;
- Abstand E im Bereich von 5 bis 7 cm, wie 6,5 cm, oder 72% von
H;
- Abstand F im Bereich von 6 bis 9 cm, wie 7,0 cm, oder 78% von
H;
- Abstand G im Bereich von 9 bis 9,5 cm, wie 9,3 cm, oder 103%
von H;
(Beachte, dass der Punkt bei G als nicht in der Seitenwand
gezeigt ist).
-
Die
Kronen-verstärkende
(C-R) Einlage 160 hat im zentralen Bereich 162 eine
Dicke T1 und verjüngt
sich in der Dicke von einer maximalen Dicke T2 am Schulterbereich 118 des
Reifens zu einer Dicke T3 am lateralen Rand (Spitze) 164,
wo die Dicke im wesentlichen Null ist. (Von den nachstehend aufgeführten Bereichen
ist ersichtlich, dass T1 kleiner als T2 oder T3 sein kann). In einem
beispielhaften Reifen sind die folgenden Abmessungen anwendbar und
im Millimeter (mm) ausgedrückt.
Die folgenden Prozentsätze
für die
Parameter T1 bis T3 sind "ungefähr" und sind relativ
zu einer Reifenhöhe
(SH) oder Reifenbreite (SW) von 150 mm. Wie hier verwendet, bedeutet
der Ausdruck "ungefähr" +/– 10% des
angegebenen Prozentsatzes.
- Dicke T1 im Bereich von 1 bis
5 mm, wie 3,0 mm, oder 2,0% von SW;
- Dicke T2 im Bereich von 1 bis 5 mm, wie 3,0 mm, oder 2,0% von
SW;
- Dicke T3 im Bereich von 1 bis 2 mm, wie 1,0 mm, oder 0,5% von
SW;
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Es
ist so ersichtlich, dass ein Schlüsselmerkmal der Erfindung die
Kronen-verstärkende (C-R) Einlage 160 ist,
die sich von unter der Lauffläche 120 substantiell
(mindestens ein Drittel der Seitenwandhöhe) in die Seitenwand 116 des
Reifens 100 entlang den Kernreitern 150 erstreckt,
die sich substantiell (mindestens ein Drittel der Seitenwandhöhe) in die Seitenwand 116 des
Reifens erstrecken, wodurch eine substantielle "Überlappung" zwischen Endbereichen
der Kronen-verstärkenden
(C-R) Einlage und den Kernreitern bewirkt wird. In dem oben gegebenen
Beispiel ist die Überlappung
der radiale Abstand D (75%) minus dem radialen Abstand A (35%) oder etwa
ein Drittel der Seitenwandhöhe
(H). Mindestens ein Gürtel 132 erstreckt
sich auch von unter der Lauffläche
substantiell in die Seitenwand und die Hochschläge der Lagen 140 erstrecken
sich recht hoch in die Seitenwand. Diese Kombination von Merkmalen ergibt
ein überlegenes
Notlaufverhalten.
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Die
Erfindung ist für
Motorradreifen und für Luftreifen
mit einem Höhen-Breiten-Verhältnis (AR), das
mindestens 50%, bevorzugt mindestens 75%, wie z.B. etwa 1 (100%)
ist, besonders geeignet.