DE60309177T2 - Fernmeldenetz und verfahren zu dessen aufrüstung - Google Patents

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Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Telekommunikationsnetz, umfassend eine Vielzahl von Knoten und bidirektionale Datenleitungen, die sich zwischen zwei Knoten in Form von Gruppen von mindestens zwei Leitungen erstrecken, sowie ein Verfahren zum Erweitern eines derartigen Netzes.
  • Netzstrukturen dieser Art, in welchen derartige Gruppen in der Regel aus präzise zwei bidirektionalen Leitungen gebildet sind, werden für eine störungssichere Datenkommunikation verwendet, wobei zwei Muster, im folgenden als Arbeitsmuster und redundantes Muster bezeichnet, einer in das Netz an einem vorgegebenen Ausgangsknoten eingesetzten Informationseinheit über verschiedenen Leitungen an einen Zielknoten übertragen werden. Bei einem ungestörten Betrieb des Netzes empfängt der Zielknoten sowohl das Arbeits- als auch das redundante Muster, berücksichtigt jedoch lediglich das Arbeitsmuster zur Weiterleitung an ein mit ihm verbundenes Endgerät, während das redundante Muster verworfen wird. Nur wenn der Zielknoten im Falle einer Störung das Arbeitsmuster nicht empfängt, leitet er das redundante Muster an das Empfängerendgerät weiter. Auf diese Weise wird ein praktisch unterbrechungsfreier Übertragungsbetrieb gewährleistet, selbst im Falle von Störungen individueller Datenleitungen. Ein derartiges System ist im Dokument EP-A-1 133 197 offenbart.
  • Im allgemeinen umfassen Knoten eines derartigen Telekommunikationsnetzes eine Vielzahl von Schnittstellenleitungen, die auf einer Vielzahl von Leiterplatten angebracht sind, eine Koppelmatrix und eine Steuereinheit. Eine Funktion der Schnittstellenleitungen besteht im Empfangen eines Datenstroms von einer zugehörigen bidirektionalen Datenleitung sowie im Zerlegen desselben in eine Vielzahl von Kanälen, die unter der Kontrolle der Steuereinheit von der Koppelmatrix an verschiedene Schnittstellenleitungen weitergeleitet werden, wobei diese zuletzt genannten Schnittstellenleitungen eine Vielzahl von Kanälen, die von der Koppelmatrix zugeführt werden, zu einem Datenstrom kombinieren, der auf einer zugehörigen bidirektionalen Datenleitung ausgegeben wird. Schnittstellenleitungen und Koppelmatrizen stehen mit unterschiedlichen Kapazitäten zur Verfügung, d.h. mit unterschiedlichen Anzahlen von Kanälen, die gleichzeitig verarbeitet werden können. In einem Telekommunikationsnetz gemäß dem SDH-Standard gibt es Schnittstellenleitungen für 4, 16 und künftig auch für 64 Kanäle, die als Container in dem SDH-System bezeichnet werden, sowie entsprechende Koppelmatrizen.
  • Der immer größer werdende Bedarf an Übertragungskapazität in den Telekommunikationsnetzen macht eine kontinuierliche Erweiterung dieser Netze erforderlich. Eine derartige Erweiterung darf zu keiner Unterbrechung des Datenverkehrs führen, und auch die Redundanz des Datenverkehrs sollte so weit als möglich während eines Erweiterungsvorganges aufrechterhalten werden.
  • Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht in der Bereitstellung eines Telekommunikationsnetzes, von Komponenten für ein Telekommunikationsnetz sowie eines Verfahrens zum Erweitern eines Telekommunikationsnetzes, das eine einfache und störungssichere Erweiterungsprozedur ermöglicht.
  • Die Aufgabe wird einerseits durch einen Abschnitt eines Telekommunikationsnetzes gelöst, umfassend zwei Knoten und eine Gruppe von mindestens zwei bidirektionalen Datenleitungen, die sich zwischen den beiden Knoten erstrecken, wobei
    • – mindestens eine der Datenleitungen redundant ist,
    • – jeder Knoten eine Steuereinheit, mindestens eine Koppelmatrix und eine Vielzahl von Schnittstellenleitungen umfasst,
    • – jede Datenleitung mit einer Schnittstellenleitung jedes der beiden Knoten verbunden ist,
    • – jede Schnittstellenleitung angepasst ist für die Übertragung einer vorbestimmten Anzahl von Kanälen zwischen der Datenleitung und der Koppelmatrix,
    • – die Steuereinheit eines Knotens Zugriff auf einen Konfigurationsdatensatz hat, welcher jederzeit existierende Verbindungen zwischen Kanälen der Schnittstellenleitungen über die Koppelmatrix angibt, und
    • – die Steuereinheit angepasst ist zu überwachen, ob eine externe Bedingung erfüllt ist oder nicht, und, falls die Bedingung nicht erfüllt ist, Änderungen der im Konfigurationsdatensatz festgelegten Verbindungen zu ermöglichen, und, falls die Bedingung erfüllt ist, Änderungen der im Konfigurationsdatensatz festgelegten Verbindungen zu blockieren, während gleichzeitig die Fortsetzung der Übertragung von Informationen über die Vermittlungseinheiten des Knotens ermöglicht wird.
  • Es versteht sich, dass Redundanz hier nicht bedeutet, das jederzeit eine Leitung vorhanden sein muss, auf der keine Arbeitsdaten übertragen werden. Es ist ausreichend, wenn jederzeit die Möglichkeit besteht, den existierenden Arbeitsdatenverkehr auf die Leitungen zu verteilen, damit eine Leitung frei von Arbeitsdatenverkehr ist.
  • Durch das freiwillige Erfüllen der externen Bedingung ist es möglich, die Steuereinheit zu veranlassen, die im Konfigurationsdatensatz festgelegten Verbindungen einzufrieren. In diesem „gefrorenen" Zustand ist es möglich, eine Schnittstellenleitung, über welche die eingefrorenen Verbindungen laufen, zu entfernen, um an deren Stelle eine neue leistungsfähigere Leitung einzusetzen, während die im Konfigurationsdatensatz festgelegten Verbindungen für diese Schnittstellenleitung gültig bleiben, und anschließend durch Nichterfüllung der externen Bedingung eine Aktualisierung der festgelegten Verbindungen nach Bedarf zu ermöglichen.
  • Die Datenleitungen zwischen den beiden Knoten können einen Schutz von 1+1 oder einen Schutz von 1:N aufweisen. Im ersten Fall überträgt ein erster der beiden Knoten ein Arbeitsmuster und ein redundantes Muster jeder Informationseinheit zur Übertragung an den zweiten Knoten auf verschiedenen Leitungen der Gruppe, so dass in der Regel der zweite Knoten lediglich eines der beiden empfangenen Muster berücksichtigt. Im Falle einer Störung beim Empfang des Arbeitsmusters ist es deshalb möglich, unverzüglich und ohne Unterbrechung auf das redundante Muster zurückgreifen. Im letzteren Fall ist eine der N+1-Leitungen (N=1, 2, 3, ...) eine Backup-Leitung, die im Fall einer Störung einer der N Leitungen, die Arbeitsdaten überträgt, als Ersatz für diese Leitung zur Verfügung steht. In dieser Ausführungsform kann der Übergang zu der Backup-Leitung geringfügig langsamer sein als mit dem 1+1-Schutz, da der Empfänger im Fall einer Störung zunächst den Sendeknoten auffordern muss, auf die Backup-Leitung umzuschalten. Ein Vorteil ist jedoch die effizientere Nutzung der Leitungen im Vergleich zum 1+1-Schutz, einerseits aufgrund der Möglichkeit, eine große Anzahl N von Leitungen durch eine Backup-Leitung sicher zu gestalten, andererseits, weil die Backup-Leitung bei ungestörtem Betrieb zur Übertragung von Datenverkehr niedriger Priorität zur Verfügung steht.
  • Vorzugsweise wird die externe Bedingung derart gewählt, dass sie für jede individuelle Schnittstellenleitung eines Knotens unabhängig von dessen anderen Schnittstellenleitungen erfüllt oder nicht erfüllt sein kann, und die Steuereinheit ist angepasst, dass sie in dem Fall, wo die Bedingung für eine der Schnittstellenleitungen erfüllt ist, nur diejenigen Verbindungen im Konfigurationsdatensatz einfriert, die über die Schnittstellenleitung laufen, für welche die Bedingung erfüllt ist. Dies ist besonders in einem Knoten nützlich, der eine Vielzahl von Schnittstellenleitungen aufweist, die jeweils mit einem unterschiedlichen anderen Knoten verbunden sind, da das Einfrieren somit lediglich Verbindungen einer Schnittstellenleitung betrifft, die tatsächlich ausgetauscht werden soll, während der Betrieb der restlichen Schnittstellenleitungen unverändert bleibt. Die mit dem Einfrieren verbundene Behinderung ist somit auf eine individuelle Datenleitung zwischen zwei Knoten beschränkt, während die Datenkommunikation dieser beiden Knoten mit dritten Knoten unbehindert bleibt.
  • Vorzugsweise gibt der Konfigurationsdatensatz ferner für jede Schnittstellenleitung des Knotens die Anzahl von durch sie unterstützte Kanäle an.
  • Vorzugsweise stellt die externe Bedingung eine Diskrepanz zwischen der Anzahl von Kanälen, die eine Schnittstellenleitung verarbeiten kann und in dem Konfigurationsdatensatz angegeben ist, und der eigentlichen Anzahl dieser Kanäle dar. Hierdurch wird es möglich, die externe Bedingung zum Einfrieren der Verbindungen einfach durch das Eingeben der Kanalanzahl der neuen Schnittstellenleitung in den Konfigurationsdatensatz zu erfüllen, bevor eine alte Schnittstellenleitung physikalisch durch diese neue ersetzt wird. Sobald die neue Schnittstellenleitung eingesetzt ist, wird dann die externe Bedingung automatisch nicht länger erfüllt, und ein spezieller Schritt zum Nichterfüllen der Bedingung wird unnötig.
  • Nachdem die Erfüllung der Bedingung erkannt wurde, d.h. insbesondere nach der Änderung der im Konfigurationsdatensatz aufgezeichneten Kanalanzahl, ist der Knoten vorzugsweise angepasst, erst nach dem Erhalt eines externen Befehls zu überprüfen, ob die Bedingung noch erfüllt ist, und die Blockade zu entfernen, falls die Bedingung nicht erfüllt ist. In einer derartigen Ausführungsform werden die eingefrorenen Verbindungen nach dem Austausch der Schnittstellenleitung nicht automatisch „aufgetaut", sondern es wird ein entsprechender Befehl vom Benutzer abgewartet, so dass vor der Wiederaufnahme des normalen Betriebs der Benutzer Zeit hat, um mögliche weitere Maßnahmen oder Prüfungen durchzuführen. Da nicht einfach ein Befehl zum „Wiederauftauen" der Verbindungen gegeben wird, sondern ein Befehl zum Prüfen der Bedingung, werden mögliche Fehler erkannt, die während des Austauschs der Schnittstellenleitung aufgetreten sein können, und es bleiben die Verbindungen im Fall eines derartigen Fehlers eingefroren.
  • Ein Verfahren zum Erweitern des oben genannten Abschnitts des Telekommunikationsnetzes umfasst vorzugsweise die folgenden Schritte:
    • a) Bestimmen einer Datenleitung der Gruppe als die Leitung, die nicht zur Übertragung von Arbeitsdaten verwendet wird, entweder als ein Träger von redundanten Mustern von im Fall des 1+1-Schutzes zu übertragenden Informationseinheiten oder als eine Backup-Leitung im Fall des 1:N-Schutzes (N=1, 2, 3, ...);
    • b) Erfüllen der externen Bedingung;
    • c) Ersetzen der Schnittstellenleitungen, die mit der gewählten Leitung verbunden sind.
  • Diese Schritte werden wiederholt, bis sämtliche Schnittstellenleitungen, die mit Datenleitungen der Gruppe verbunden sind, ausgetauscht sind. Die externe Bedingung wird dann nicht erfüllt, wobei diese Nichterfüllung, wie oben bereits erwähnt, dadurch eine automatische Konsequenz des Austausches sein kann, dass eine Diskrepanz, die zuvor zwischen einer Kanalanzahl der auszutauschenden Schnittstellenleitung, die im Konfigurationsdatensatz angegeben ist, und ihrer eigentlichen Kanalanzahl freiwillig erzeugt wurde, durch das Austauschen dieser Leitung entfernt wird.
  • Zunächst durch das Bestimmen einer Datenleitung der Gruppe als ein Träger von redundanten Mustern und durch das anschließende Ausführen des Austauschs von Schnittstellenleitungen bei dieser Datenleitung wird festgestellt, das die Unterbrechung von Datenverkehr, die bei einem solchen Austausch unvermeidbar ist, nicht die Arbeitsdaten, sondern lediglich redundante Daten betrifft, die im normalen Betrieb des Telekommunikationsnetzes an ihrem Zielknoten ohnehin keine Berücksichtigung gefunden hätten. Das heißt, dass während des Austauschs einer Schnittstellenleitung keine Unterbrechung des Datenverkehrs auftritt, sondern lediglich eine zeitweilige Unterbrechung ihrer Redundanz.
  • Vor dem Austausch einer Schnittstellenleitung kann es erforderlich sein, die Koppelmatrix des betroffenen Knotens durch eine leistungsfähigere zu ersetzen. In einem Knoten mit mindestens zwei Koppelmatrizen wird in diesem Fall eine Unterbrechung des Datenverkehrs durch Bestimmen der auszutauschenden Koppelmatrix als die Koppelmatrix für die redundanten Muster der Informationseinheiten, die vor deren Austausch zu übertragen sind, vermieden.
  • Das oben beschriebene Verfahren ist in unkomplizierter Weise in einem Telekommunikationsnetz anwendbar, in dem in der Gruppe bidirektionaler Datenleitungen, die zwei Knoten miteinander verbinden, sowohl die Arbeitsmuster als auch die redundanten Muster von zwischen diesen Knoten zu übertragenden Informationseinheiten übertragen werden. Eine Netzstruktur, die gegenüber Netzen dieser Art bevorzugt ist, ist eine, in der eine Vielzahl von Knoten als Gruppen bidirektionaler Datenleitungen in einen Ring verbunden werden, da diese eine Übertragung von Arbeitsmustern und redundanten Mustern einer von dem Ausgangsknoten zum Zielknoten zu übertragenden Informationseinheit auf dem Ring in unterschiedlichen Zirkulationsrichtungen ermöglichen, so dass die Unterbrechung einer ganzen Gruppe von Datenleitungen zwischen zwei Knoten oder ein Ausfall eines Knotens zwischen dem Ausgangs- und dem Zielknoten die Informationseinheit nicht daran hindert, den Zielknoten zu erreichen – wie das Arbeitsmuster oder das redundante Muster. Um die erfindungsgemäße Erweiterungsprozedur in diesen zuletzt genannten Netzstrukturen anwenden zu können, ist es ebenfalls bevorzugt, vor dem Ausführen der obigen Schritte a) bis c) vom dem Betriebsmodus, in dem Arbeitsmuster und redundante Muster der zu übertragenden Information in unterschiedlichen Richtungen auf dem Ring übertragen werden, in einen Modus umzuschalten, in dem die Arbeitsmuster und die redundanten Muster in derselben Richtung zirkulieren, dann die Schritte a) bis c) auszuführen, und, nach dem Austausch der Schnittstellenmodule, zum Ausgangsmodus mit entgegengesetzten Zirkulationsrichtungen zurückzukehren.
  • Weitere Merkmale und Ausführungsformen der Erfindung gehen aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsformen im Zusammenhang mit den beiliegenden Figuren hervor:
  • 1 ist ein Schaltbild eines Abschnitts eines Telekommunikationsnetzes, in dem die Erfindung anwendbar ist;
  • 2 ist ein ausführliches Blockschaltbild eines Knotens des Netzabschnitts nach 1 in einem Anfangsstadium der Erweiterungsprozedur;
  • 3 ist der Knoten nach 1 nach der Erweiterung der Koppelmatrix;
  • 4 ist der Knoten nach 3 nach dem Entfernen einer Schnittstellenleitung;
  • 5 ist der Knoten nach dem Ersetzen der entfernten Schnittstellenleitung durch eine leistungsfähigere Leitung;
  • 6 stellt schematisch den Verlauf der Erweiterungsschritte und der begleitenden Modifikationen dar, die in dem Konfigurationsdatensatz ausgeführt werden;
  • 7 stellt einen Teil eines Telekommunikationsnetzes dar, mit Knoten, die in einer Ringstruktur verbunden sind; und
  • 8 ist eine Konfiguration der Ringstruktur, die das Ausführen des erfindungsgemäßen Erweiterungsverfahrens ermöglicht.
  • Die 1 ist eine schematische Darstellung eines Teils eines Telekommunikationsnetzes mit zwei Knoten 1, 2, die direkt, d.h. ohne weitere Zwischenknoten, durch eine Gruppe von zwei bidirektionalen Datenleitungen 3, 4 miteinander verbunden sind. Ferner sind die Knoten 1, 2 mit weiteren nicht dargestellten Knoten oder Telekommunikationsendgeräten über Anschlüsse 5 verbunden.
  • Aus jeder Informationseinheit, die dem Knoten 1 von einem Sendeendgerät zugeführt wird, das mit diesem verbunden ist und das für ein mit dem Knoten 2 verbundenes Empfängerendgerät beabsichtigt ist, erzeugt der Knoten 1 zwei Muster, die jeweils als Arbeitsmuster und redundantes Muster bezeichnet werden, welche über die unterschiedlichen Datenleitungen 3, 4 an den Knoten 2 übertragen werden. Wenn das Netz ohne Störung arbeitet, ignoriert der Knoten 2 das redundante Muster und leitet lediglich das Arbeitsmuster an das Empfängerendgerät weiter. Wenn aufgrund einer Störung, z.B. einer Unterbrechung der Leitung 3, das Arbeitsmuster nicht ankommt, schaltet der Knoten 2 intern um und leitet das redundante Muster an das Empfängerendgerät weiter. Trotz der Störung empfängt das Empfängerendgerät somit einen kompletten Datenstrom.
  • Die 2 zeigt schematisch den internen Aufbau des Knotens 1. Der Knoten 2 weist denselben Aufbau auf. Der Knoten 1 umfasst zwei identische Koppelmatrizen 8, 9, von denen jede im hier gezeigten Beispiel über 16 Eingangs- und Ausgangsanschlüsse verfügt. Unter der Kontrolle einer Steuereinheit 10 können Verbindungen zwischen beliebigen der Eingangs- und Ausgangsanschlüsse gebildet werden. Die Eingangs- und Ausgangsanschlüsse der Matrizen 8, 9 sind paarweise mit einer Eingangsschnittstellenleitung 6-1, 6-2, ..., 6-4 bzw. mit einer Ausgangsschnittstellenleitung 7-1, 7-2, ..., 7-4 verbunden. Die Eingangsschnittstellenleitungen 6-1, 6-2 empfangen über die Datenleitungen 3, 4 Daten von dem anderen Knoten 2. Die Ausgangsschnittstellenleitungen 7-1, 7-2 übertragen über die Leitungen 3, 4 Daten an den Knoten 2. Weitere Eingangs- und Ausgangsschnittstellenleitungen 6-3, 6-4 bzw. 7-3, 7-4 sind über die Leitungen 5 mit weiteren Knoten des Netzes oder mit Datenquellen und -senken verbunden, die lokal am Knoten 1 angebracht sind.
  • Unter normalen Betriebsbedingungen empfängt der Knoten 1 ein Arbeitsmuster und ein redundantes Muster jeder Informationseinheit, die ihm vom Knoten 2 über die Eingangsschnittstellenleitungen 6-1, 6-2 gesendet werden. Beide erreichen einen Eingangsanschluss der Koppelmatrix 8 bzw. der Koppelmatrix 9.
  • Eine Steuereinheit 10 steuert die beiden Matrizen 8, 9 derart, dass nur für das Arbeitsmuster eine Verbindung zu zwei Ausgangsanschlüssen der Matrizen 8 und 9 geschaltet wird; das redundante Muster bleibt unverbunden. Nur in dem Fall, in dem das Arbeitsmuster nicht empfangen wird, ändert die Steuereinheit die Verbindungen in den Matrizen 8, 9 derart, dass das redundante Muster zu denselben Ausgangsanschlüssen wie das Arbeitsmuster verbunden wird. An den beiden Ausgangsanschlüssen sind Ausgangsschnittstellenleitungen angebracht, deren Leitungen 5 zu einem gleichen weiteren Knoten des Netzes oder zu einer selben Datensenke führen.
  • Sich gegenseitig entsprechende Ausgangsanschlüsse der beiden Matrizen 8, 9 sind mit einer selben Ausgangsschnittstellenleitung 7-1, ..., 7-4 verbunden. Arbeiten beide Matrizen 8, 9 korrekt, so kommen von beiden Matrizen identische Informationseinheiten an den Ausgangsschnittstellenleitungen 7-1, 7-2 an. Diese verfügen über einen Auswahlschalter, der Informationseinheiten von nur einer der beiden Matrizen 8, 9 zu den Leitungen 3 bzw. 4 zulässt, und der im Falle einer Störung dieser Matrix auf die andere Matrix 9 bzw. 8 umschaltet.
  • Jede Schnittstellenleitung 6-1, .., 7-4 verarbeitet eine vorbestimmte Anzahl von Kanälen. In der Darstellung nach 2 sind vier Kanäle vorhanden, die durch vier Linien symbolisiert sind, die jede der Schnittstellenleitungen mit der Matrix 8 und der Matrix 9 verbinden. Es ist jedoch naheliegend, dass jede andere (gerade) Anzahl von Kanälen möglich wäre.
  • Die Anzahl der Eingangs- und Ausgangsanschlüsse der Koppelmatrizen 8, 9 entspricht hier der Gesamtanzahl von Kanälen der Schnittstellenleitungen 6-1 bis 7-4. Würde eine Schnittstellenleitung durch eine leistungsfähigere ersetzt werden, so wäre deren Verwendung auf direktem Wege nicht möglich, da keine freien Eingangs/Ausgangsanschlüsse der Koppelmatrizen 8, 9 zur Verfügung stehen, die der gestiegenen Anzahl von Kanälen, welche die Schnittstellenleitung verarbeiten kann, entsprechen würden.
  • Ein erster Schritt eines Verfahrens zum Erhöhen der Kapazität des Knotens 1, ohne dessen Betrieb zu unterbrechen, besteht deshalb im Austausch der Koppelmatrizen 8, 9. Hierfür sendet zunächst eine zentrale Einheit (nicht dargestellt), die sich außerhalb des Knotens 1 befinden kann, eine Instruktion an die Steuereinheit 10, die Auswahlschalter sämtlicher Ausgangsschnittstellenleitungen 7-1, ..., 7-4 mit der Matrix 9 zu verbinden.
  • Nach erfolgter Umschaltung ist nach einer sich anschließenden Entfernung der Matrix 8 nur die Redundanz innerhalb des Knotens verloren, während jedoch keine Unterbrechung des Arbeitsdatenstroms auftritt.
  • Nachdem die Koppelmatrix 8 durch eine neue Matrix 8' mit einer größeren Anzahl an Eingangs-/Ausgangsanschlüssen ersetzt worden ist, werden durch eine neue Instruktion an die Steuereinheit 10 die Auswahlschalter sämtlicher Ausgangsschnittstellenleitungen 7-1, ..., 7-4 auf die Matrix 8' eingestellt, und die Matrix 9 kann in derselben Weise ersetzt werden.
  • Die 3 stellt den resultierenden Zustand des Knotens 1 dar, wobei zur besseren Übersicht die Matrix, die die Matrix 9 ersetzt, nicht gezeigt ist. Die Matrix 8' weist hier 64 Eingangs-/Ausgangsanschlüsse auf, von denen lediglich ein Viertel von den Schnittstellenleitungen 6-1, ..., 7-4 genutzt wird.
  • Die Steuereinheit 10 ist mit einem Konfigurationsregister 11 verbunden, das verschiedene Informationen über die Struktur des Knotens 1 sowie ein kontinuierlich aktualisiertes Verzeichnis der in den Koppelmatrizen hergestellten Verbindungen enthält. Der Konfigurationsdatensatz 11 hilft der Steuereinheit 10 u.a., um Betriebsstörungen oder irrtümlich gesetzte Betriebsparameter des Knotens 1 zu erkennen. Die im Knoten aufgezeichneten Betriebsparameter umfassen u.a. die Anzahl von Kanälen, welche jede Schnittstellenleitung 6-1, ..., 7-4 verarbeiten kann. Diese Anzahl von Kanälen kann von einer Instruktion gesetzt werden, die von außerhalb der Steuereinheit 10 gesendet wird. Allerdings ist die Steuereinheit 10 auch in der Lage, die Anzahl von Kanälen, die eine Schnittstellenleitung verarbeiten kann, aus dieser Schnittstellenleitung auszulesen oder sie zu messen. Stellt die Steuereinheit 10 eine Diskrepanz zwischen einer in dem Konfigurationsdatensatz 11 aufgezeichneten Kanalanzahl und einer tatsächlichen Kanalanzahl einer Schnittstellenleitung, z.B. der Leitung 6-1, fest, so reagiert sie einerseits, indem sie eine Fehlermeldung erzeugt, und andererseits, indem sie die betroffenen Verbindungen „einfriert", d.h. indem sie sämtliche Modifikationen von in der Koppelmatrix 8' hergestellten Verbindungen, die über die betroffene Schnittstellenleitung 6-1 laufen, blockiert.
  • Der direkte Zweck dieser Maßnahme besteht darin, dass eine Erzeugung neuer Verbindungen über eine Schnittstellenleitung verhindert wird, die möglicherweise falsch konfiguriert und deshalb außerstande ist, die von dieser Verbindung zu übertragenden Daten korrekt zu verarbeiten. Verbindungen, die bestehen, bevor der Fehler erkannt wird, bleiben bestehen, da deren Unterbrechung, wenn sie korrekt arbeiten, nicht wünschenswert ist und da ihr Fortbestehen, wenn sie nicht korrekt arbeiten, zumindest keine Verringerung der Übertragungsqualität verursacht.
  • Dieser Betriebsmodus der Steuereinheit 10 und der Schnittstellenleitungen 6-1, ..., 7-4 wird erfindungsgemäß zum Erweitern der Schnittstellenleitungen verwendet, indem für ein Paar von auszutauschenden Schnittstellenleitungen, hier die mit der Leitung 3 verbundenen Leitungen 6-1, 7-1, nach dem Umschalten sämtlichen Arbeitsdatenverkehrs zwischen dem betroffenen Knoten 1 und dem Knoten 2, mit welchem er über die Leitungen 3, 4 verbunden ist, auf die Schnittstellenleitungen 6-2, 7-2, die mit der Leitung 4 verbunden sind, eine Instruktion an die Steuereinheit 10 gesendet wird, die maximale Kanalanzahl der Leitungen 6-1, 7-1, die in dem Konfigurationsdatensatz 11 aufgezeichnet ist, durch die der Leitungen 6-1', 7-1', die anstelle der Leitungen 6-1, 7-1 zu installieren sind, zu ersetzen. Die Steuereinheit 10 erkennt die Diskrepanz zwischen dem im Datensatz 11 eingegebenen Wert und der tatsächlichen Kapazität der Leitungen 6-1, 7-1, erzeugt eine Fehlermeldung und friert die bestehenden Verbindungen, die über die Leitung 3 laufen, ein. Die Leitungen 6-1, 7-1 können nun entfernt werden, wie dies in der 4 durch einen gestrichelten Umriss dargestellt ist, ohne dabei eine Löschung der Verbindungen, die über die Leitungen 6-1, 7-1 laufen, zu verursachen, was normalerweise der Fall wäre, wenn eine Schnittstellenleitung entfernt wird oder ausfällt.
  • Die entfernten Leitungen 6-1, 7-1 werden durch die Leitungen 6-1', 7-1' ersetzt, welche eine höhere – gemäß 5 vier mal so hohe – Kapazität aufweisen. Für diese Leitungen 6-1', 7-1' stimmt die Anzahl der im Konfigurationsdatensatz 11 aufgezeichneten verarbeitbaren Kanäle mit der realen Situation überein, so dass die Bedingung, die das Einfrieren der Verbindungen verursacht hat, nicht länger anhält.
  • Vergleicht die Steuereinheit 10 automatisch und regelmäßig die aufgezeichnete mit der tatsächlichen Kanalanzahl, veranlasst die Nichterfüllung der Bedingung automatisch die Einheit 10, Verbindungen, in welche die Schnittstellenleitungen 6-1', 7-1' involviert sind, erneut ändern zu können. Es kann jedoch auch vorgesehen sein, dass die Steuereinheit einen derartigen Vergleich nur nach Erhalt einer entsprechenden Instruktion ausführt. In diesem Fall unterliegt der Zeitpunkt, zu dem der Knoten nach einer Erweiterung wieder in Normalbetrieb übergeht, der Steuerung eines Benutzers, der eine solche Instruktion von einer zentralen, außerhalb des Knotens befindlichen Steuereinheit senden lässt.
  • Nach dem Austausch der mit Leitung 3 verbundenen Schnittstellenleitungen 6-1, 7-1 wird im nächsten Schritt der Arbeitsdatenverkehr von der Eingangsschnittstellenleitung 6-2 zur Leitung 6-1' und von der Ausgangsschnittstellenleitung 7-2 zu 7-1' verschoben, so dass die Leitung 4 nur redundante Daten befördert. Die maximale Kanalanzahl, die für die Schnittstellenleitungen 6-2 und 7-2 im Konfigurationsdatensatz aufgezeichnet ist, wird dann erhöht, so dass die Steuereinheit 10 wiederum eine Diskrepanz zwischen Datensätzen und tatsächlichen Kanalanzahlen feststellt und Änderungen von Verbindungen der Koppelmatrix 8', die über die Leitung 4 laufen, blockiert. Die Leitungen 6-2, 7-2, die in der 5 als Strichlinien gezeigt sind, können nun ausgetauscht werden, wie oben für die Leitungen 6-1, 7-1 beschrieben.
  • Es versteht sich, dass die Eingangs- und Ausgangsschnittstellen, auf die oben als separate Einheiten Bezug genommen wurde, zu Paaren kombiniert sein können, so dass sie nur paarweise austauschbar sind.
  • Dieselben Schritte werden beim Knoten 2 ausgeführt, so dass schließlich an beiden Enden der Leitungen 3, 4 leistungsfähigere Schnittstellenleitungen vorliegen, die einen Betrieb der Leitungen mit einer höheren Geschwindigkeit und/oder mit einem höheren Multiplex erlauben.
  • Die 6 zeigt in Form von Diagrammen die individuellen Schritte, die an den Knoten 1, 2 ausgeführt werden müssen, um die mit den Leitungen 3, 4 verbundenen Schnittstellenleitungen auszutauschen. In der 6 sind die Knoten 1, 2 als Rechtecke dargestellt, wobei jedes der darin gezeigten kleineren Rechtecke 13, 14, 23, 24 eine bidirektionale Schnittstelle darstellt, die von den Eingangs- und Ausgangsschnittstellenleitungen gebildet ist, welche mit der Leitung 3 bzw. 4 im Knoten 1 bzw. 2 verbunden sind. Die Eintragungen n1, n2 innerhalb der Rechtecke der Leitungen 13, 14, 23, 24 geben die Anzahl von Kanälen an, die im Konfigurationsdatensatz 11 als die Anzahl von Kanälen der entsprechenden bidirektionalen Schnittstelle aufgezeichnet ist. In der 6a steht diese Anzahl n1 für sämtliche Schnittstellen. Auf eine Instruktion des Benutzers hin haben die Steuereinheiten von 1, 2 den Arbeitsdatenverkehr auf die Schnittstellen 12, 23 und die sich zwischen diesen erstreckende Datenleitung 3 konzentriert, während der redundante Datenverkehr über die Schnittstellen 14, 24 und die sie verbindende Datenleitung 4 läuft. Die Darstellung der Datenleitungen 3, 4 als durchgehende oder gestrichelte Linien gibt in allen Teilen der 6 die Eigenschaft der Datenleitungen 3, 4 als Träger von Arbeits- oder redundantem Datenverkehr an.
  • Die 6b zeigt die Konfiguration der beiden Knoten, wenn der Knoten 1 eine Instruktion zur Änderung der im Konfigurationsdatensatz 11 aufgezeichneten Kanalanzahl für die Schnittstellen 13, 14 auf einen neuen Wert n2 empfangen und ausgeführt hat. Die Steuerschaltung des Knotens 1 erkennt einen Fehler, der durch die kursive Darstellung der Kanalanzahl n2 symbolisiert ist, so dass Verbindungen über den Knoten 1 und die Leitungen 3, 4 weder hergestellt noch abgebrochen werden können.
  • Eine entsprechende Änderung wird auch im Konfigurationsdatensatz des Knotens 2 bewirkt, so dass auch hier ein Konfigurationsfehler erkannt wird, der durch die kursive Eintragung der Schnittstellen 23, 24 in 6c symbolisiert ist.
  • Im nächsten Schritt werden die Schnittstellen 14 des Knotens 1 und 24 des Knotens 2, die keinen Arbeitsdatenverkehr befördern, durch eine größere Schnittstelle 14', 24' mit der Kanalanzahl n2 ersetzt. Vergleichen die Knoten 1, 2 aus eigenem Antrieb, oder weil sie eine entsprechende Instruktion erhalten haben, die Verarbeitungskapazität der ausgetauschten Schnittstellen 14', 24' mit derjenigen, die im Konfigurationsdatensatz 11 aufgezeichnet ist, so stellen sie fest, dass keine Diskrepanz mehr vorliegt, und löschen die Fehlermeldung, dargestellt von der Eintragung in den Schnittstellen 14' und 24', die in der 6d wieder in normalem Schriftbild erscheint. Somit werden die Schnittstellen bei der Datenleitung 4 erweitert, und der Benutzerdatenverkehr wird im nächsten Schritt auf diese umgeschaltet, was durch eine durchgehende Linie 4 in 6d gezeigt ist.
  • Da die Schnittstellen 13, 23 nun keine Arbeitsdaten mehr befördern, können sie ebenfalls durch die Schnittstellen 13', 23' mit n2-Kanälen ersetzt werden, so dass auch für diese die im Konfigurationsdatensatz aufgezeichnete maximale Kanalanzahl wieder der Realität entspricht (6f). Die Einschränkung des Benutzerdatenverkehrs auf eine der beiden Leitungen 3, 4 kann nun wieder entfernt werden, wobei der Vorgang des Austauschens der Schnittstellenleitungen beendet ist.
  • Da aufgrund des Einfrierens von Verbindungen in den Koppelmatrizen während der Diskrepanz zwischen der tatsächlichen Kanalanzahl und der im Konfigurationsdatensatz 11 aufgezeichneten Kanalanzahl die bestehenden Verbindungen in der Koppelmatrix geschaltet bleiben, selbst wenn eine der Schnittstellenleitungen, über die sie normalennreise laufen, entfernt wird, kann der Datenverkehr über eine neue Schnittstellenleitung wieder aufgenommen werden, sobald diese eingebaut ist. Die Redundanz des Telekommunikationsnetzes ist somit lediglich während der kurzen Zeitdauer verschlechtert, in der eine Schnittstellenleitung tatsächlich fehlt. Sobald eine neue Schnittstellenleitung eingebaut ist, wird die Redundanz wieder vollständig hergestellt.
  • In der obigen Beschreibung der Ausführungsformen wurde vom 1+1-Schutz der Übertragung auf den Leitungen 3, 4 ausgegangen. Im 1:N-Schutzmechanismus wird eine Leitung aus n+1 Leitungen als eine Backup-Leitung bestimmt, auf der unter normalen Betriebsbedingungen ungültige Daten oder Daten niedriger Priorität übertragen werden, deren Übertragung im Bedarfsfall unterbrochen werden kann. Stellt der Knoten, der die Daten empfängt, eine Störung einer Arbeitsdaten übertragenden Leitung fest, so informiert er den Sendeknoten, der dann die Übertragung von der gestörten Leitung auf die Backup-Leitung verlegt.
  • Die 7 zeigt einen Teil eines Netzes mit einer Vielzahl von Knoten, im vorliegenden Fall vier Knoten, die so verbunden sind, dass die sich paarweise zwischen ihnen erstreckenden Datenleitungen 3, 4 eine Ringstruktur ausbilden. In einer derartigen Ringstruktur ist es vorteilhaft, einen 1+1-Schutzmechanismus zu konzipieren, so dass Arbeits- und redundante Muster von Informationseinheiten, die von einem Endgerät bei einem Anschluss 5 am Knoten 1 dem Netz zugeführt werden und für den Knoten 2 gedacht sind, dort mit unterschiedlichen Zirkulationsrichtungen (im Knoten 1 durch Pfeile angegeben) auf den Leitungen 3 bzw. 4 des Rings übertragen werden, so dass z.B. das redundante Muster auf dem Innenring 3 übertragen und im Knoten 2 verworfen wird, während das auf dem Außenring 4 zirkulierende Arbeitsmuster an einen Anschluss 5 des Knotens 2 weitergeleitet wird.
  • Analog hierzu kann ein 1:1- oder 1:N-Schutz zwischen den Knoten 1, 2 implementiert werden, wenn im Falle einer Störung eines Abschnitts der Ringleitung 3, 4 Abschnitte derselben oder anderen Leitung, die die gestörten Abschnitte ergänzen, als Backup-Leitung verwendet werden.
  • Dies schafft einen erhöhten Grad an Störungssicherheit des Netzes im Vergleich zu einem Betriebsmodus, in dem Arbeits- und redundante Muster einer Informationseinheit in derselben Richtung des Rings zirkulieren. Wie leicht zu erkennen ist, wäre in einem co-zirkulierenden Modus im Falle einer Unterbrechung der Leitungen 3, 4, welche die Knoten 1, 2 direkt verbinden, keine Übertragung zwischen den Knoten mehr möglich, während in einem gegenzirkulierenden Modus das redundante Muster den Knoten 2 erreicht und an ein Empfängerendgerät bei Anschluss 5 weitergeleitet werden kann. Die Erweiterung eines auf diese Weise betriebenen Ringnetzes ist wesentlich schwieriger, als der oben in 1 berücksichtigte Fall, da sich zeitweise überlappende Erweiterungen in einer Vielzahl von Knoten des Rings notwendig werden. Allerdings können gleichzeitige Unterbrechungen an mehrere Stellen zu einer kompletten Übertragungsunterbrechung führen, was unter allen Umständen vermieden werden muss.
  • Dieses Problem wird jedoch dadurch gelöst, dass der Betriebsmodus des Rings nach 7 vorübergehend auf ein co-zirkulierendes Ausbreitungsmodell für Arbeits- und redundante Muster der Informationseinheiten umgeschaltet wird, wie in 8 angegeben. In einem solchen Betriebsmodus wird der Ring in vier Regionen der in 1 gezeigten Art zerlegt, die jeweils individuell erweitert werden können, ohne dabei Wechselwirkungen mit den anderen Regionen berücksichtigen zu müssen.

Claims (18)

  1. Telekommunikationsnetzabschnitt, umfassend zwei Knoten (1, 2) und eine Gruppe von mindestens zwei bidirektionalen Datenleitungen (3, 4), die sich zwischen den beiden Knoten (1, 2) erstrecken, wobei – mindestens eine der Datenleitungen redundant ist, – jeder Knoten (1, 2) eine Steuereinheit (10), mindestens eine Koppelmatrix (8, 9) und eine Vielzahl von Schnittstellenleitungen (6-1, ..., 7-4) umfasst, – jede Datenleitung (3, 4) mit einer Schnittstellenleitung (6-1, 6-2, 7-1, 7-2) jedes der beiden Knoten (1, 2) verbunden ist, – jede Schnittstellenleitung (6-1, ..., 7-4) angepasst ist für die Übertragung einer vorbestimmten Anzahl von Kanälen zwischen der Datenleitung (3, 4) und der Koppelmatrix (8, 9), dadurch gekennzeichnet, dass – die Steuereinheit (10) eines Knotens (1, 2) angepasst ist für den Zugriff auf einen Konfigurationsdatensatz (11), welcher jederzeit existierende Verbindungen zwischen Kanälen der Schnittstellenleitungen (6-1, ..., 7-4) über die Koppelmatrix (8, 9) angibt, und – die Steuereinheit angepasst ist zu erkennen, ob eine externe Bedingung erfüllt ist oder nicht, und, falls die Bedingung nicht erfüllt ist, Änderungen der im Konfigurationsdatensatz aufgezeichneten Verbindungen zu ermöglichen, und, falls die Bedingung erfüllt ist, Änderungen der im Konfigurationsdatensatz aufgezeichneten Verbindungen zu blockieren, während gleichzeitig die Fortsetzung der Übertragung von Informationen über die Vermittlungseinheiten des Knotens ermöglicht wird.
  2. Abschnitt nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Knoten (1, 2) angepasst ist, das Arbeitsmuster und mindestens ein redundantes Muster jeder Informationseinheit zu übertragen, die über verschiedene Datenleitungen (3; 4) der Gruppe an den zweiten Knoten (2, 1) übertragen werden sollen, und aus einer Vielzahl von Mustern einer Informationseinheit, die vom zweiten Knoten (2; 1) über die Datenleitungen der Gruppe (3, 4) empfangen werden, lediglich das Arbeitsmuster zu berücksichtigen.
  3. Abschnitt nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzahl der Datenleitungen (3, 4) in der Gruppe zwei beträgt.
  4. Abschnitt nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Knoten im Fall eines Fehlers bei der Übertragung des Arbeitsmusters an den zweiten Knoten über die vorbestimmte Datenleitung (3; 4) angepasst ist, eine andere Datenleitung der Gruppe (4; 3) zu bestimmen.
  5. Abschnitt nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die externe Bedingung angepasst ist, für jede Schnittstellenleitung (6-1, ..., 7-4) individuell erfüllt oder nicht erfüllt zu werden, und dass die Steuereinheit (10) angepasst ist, Änderungen, im Fall, dass die Bedingung für eine der Schnittstellenleitungen (6-1) erfüllt ist, nur für Verbindungen der Schnittstellenleitung (6-1) zu blockieren, für die die Bedingung erfüllt ist.
  6. Abschnitt nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinheit (10) die Anzahl von Kanälen angibt, die von jeder Schnittstellenleitung (6-1, ..., 7-4) des Knotens unterstützt wird.
  7. Abschnitt nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die externe Bedingung eine Diskrepanz zwischen der Anzahl von Kanälen einer Schnittstellenleitung, die in dem Konfigurationsdatensatz (11) aufgezeichnet ist, und deren eigentlicher Anzahl von Kanälen darstellt.
  8. Abschnitt nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Knoten (1, 2) angepasst ist, die aufgezeichnete Anzahl von Kanälen gemäß einer externen Instruktion zu modifizieren.
  9. Abschnitt nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Knoten (1, 2) angepasst ist, nachdem erkannt wird, dass die Bedingung erfüllt ist, auf den Empfang einer externen Instruktion hin zu überprüfen, ob die Bedingung weiterhin erfüllt bleibt, und, falls die Bedingung nicht erfüllt ist, die Blockierung zu entfernen.
  10. Abschnitt nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass er Teil eines SDH-Telekommunikationsnetzes ist.
  11. Abschnitt nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzahl von Kanälen einer Schnittstellenleitung (6-1, ..., 7-4) vor der Erweiterung 16 und nach der Erweiterung 64 beträgt.
  12. Verfahren zum Erweitern eines Abschnitts eines Telekommunikationsnetzes nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei die Schritte: (a) Entfernen von Arbeitsdatenverkehr aus einer Datenleitung (4) der Gruppe; (b) Erfüllen der externen Bedingung; (c) Ersetzen der Schnittstellenleitungen (6-1, 7-1; 13, 14, 23, 24), die mit der arbeitsdatenverkehrsfreien Leitung verbunden sind; so lange wiederholt werden, bis sämtliche Schnittstellenleitungen (6-1, 6-2, 7-1, 7-2; 13, 14, 23, 24), die mit Datenleitungen (3, 4) der Gruppe verbunden sind, ausgetauscht sind und die externe Bedingung wiederum nicht erfüllt ist.
  13. Verfahren nach Anspruch 12, wobei die externe Bedingung eine Diskrepanz zwischen der Anzahl von Kanälen einer Schnittstellenleitung, die in dem Konfigurationsdatensatz (11) aufgezeichnet ist, und deren eigentlicher Anzahl von Kanälen darstellt.
  14. Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die externe Bedingung erfüllt wird, indem eine Anzahl von Kanälen, die sich von der Anzahl von Kanälen einer existierenden Schnittstellenleitung unterscheidet, in einen Konfigurationsdatensatz (11) eingegeben wird, und nicht erfüllt wird, indem die Schnittstellenleitung (6-1, 6-2; 13, 14, 23, 24) durch eine neue (6-1', 6-2'; 13', 14', 23', 24') ersetzt wird sowie durch Veranlassen der Steuereinheit (10), die aufgezeichnete Anzahl von Kanälen mit der Anzahl von Kanälen der neuen Schnittstellenleitung (6-1', 6-2'; 13', 14', 23', 24') zu vergleichen.
  15. Verfahren nach einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass vor der Ausführung der Schritte a) bis c) die mindestens eine Koppelmatrix (8, 9) mindestens eines der Knoten (1, 2) erweitert wird.
  16. Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Knoten (1, 2) mindestens zwei Koppelmatrizen (8, 9) aufweist und dass vor dem Austausch einer dieser Koppelmatrizen diese als die Koppelmatrix für die redundanten Muster bestimmt wird.
  17. Verfahren zum Erweitern einer Bereiches eines Telekommunikationsnetzes, wobei der Bereich eine Vielzahl von Knoten umfasst, die miteinander zur Bildung eines Rings von Gruppen bidirektionaler Datenleitungen verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, dass das Verfahren nach einem der Ansprüche 12 bis 16 für jeden Abschnitt ausgeführt wird, der von zwei Knoten des Rings und einer Gruppe von Datenleitungen, die die Knoten verbinden, gebildet ist.
  18. Verfahren nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass vor der Ausführung der Schritte nach Anspruch 17 eine Umschaltung von einem Betriebsmodus, in dem die Arbeitsmuster und die redundanten Muster der Informationseinheiten in unterschiedlichen Richtungen auf dem Ring übertragen werden, in einen Modus ausgeführt wird, in dem die Arbeits- und redundanten Muster in derselben Richtung zirkulieren, und dass nach diesen Schritten zurück in den Modus geschaltet wird, in dem Arbeits- und redundante Muster in unterschiedlichen Richtungen übertragen werden.
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