DE60304421T2 - Netzwerksystem zur Dienststeuerung - Google Patents

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DE60304421T2
DE60304421T2 DE2003604421 DE60304421T DE60304421T2 DE 60304421 T2 DE60304421 T2 DE 60304421T2 DE 2003604421 DE2003604421 DE 2003604421 DE 60304421 T DE60304421 T DE 60304421T DE 60304421 T2 DE60304421 T2 DE 60304421T2
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Fujitsu Limited Masaaki Takase
Fujitsu Limited Mitsuaki Kakemizu
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Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft im Allgemeinen ein Servicesteuerungsnetzwerksystem zum Bereitstellen von Kommunikationsservices für Benutzer und solch ein System, dass für jeden Benutzer einen Service auf einer Anwendung-für-Anwendung (engl. application-by-application) Basis bereitstellen kann. Die vorliegende Erfindung betrifft auch einen Server, der Serviceinformation in dem Servicesteuerungsnetzwerksystem verwaltet, und eine Serviceausführungseinheit, die den Service für eine Endgeräteinheit bereitstellt.
  • Als eine herkömmliche Technik zum Bereitstellen eines Kommunikationsservices, der für jeden Benutzer angepasst ist, wurde ein verfahren zum Reduzieren der Auslastung eines Servicesteuerungsprogramms in einer Servicesteuerungseinheit offenbart, welche durch Transferieren der Information zwischen Servicesteuerungseinheiten verursacht wird, indem ein Umfang an individueller Benutzerinformation, die in dem Servicesteuerungsprogramm erhalten bleiben soll, reduziert wird. (Siehe z.B. das unten aufgelistete Patentdokument 1).
  • Es wurde auch ein Verfahren zum Bereitstellen eines Services offenbart, der für jeden Benutzer angepasst ist, basierend auf einer Verarbeitungsregel, die in einer Servicesteuerungseinheit bereitgestellt wird, welche jeden Benutzerzustand und die Verarbeitungsregel speichert, die für einzelne Benutzer festgelegt ist, wobei der andere Benutzer eine Kommunikation mit einem Benutzer, einen Zustand des angeforderten Benutzers und einen Prozess anfordert, der einem Anforderungsinhalt entspricht. (Siehe z.B. das unten aufgelistete Patentdokument 2).
  • Indessen wurde in den letzten Jahren ein Konzept für regelbasiertes Networking (engl. Policy-Based Networking, PBN) vorgeschlagen, das ein Gerüst zum Steuern eines IP Netzwerks ist. In dem PBN legt ein Regelserver Netwerkbetriebsregeln in Netwerkvorrichtungen fest. Durch Bezugnahme auf die Regeln führen die Netzwerkvorrichtungen Netzwerkservices durch, um eine QoS (Quality of Services, Dienstgüte) Anforderung zu erfüllen, etc.
  • Jedoch ist es im Hinblick auf das Festlegen einer Regel in jedem mobilen Endgerät (Benutzer) erforderlich, die Regel für die gesamten Vorrichtungen festzulegen, welche Möglichkeiten besitzen, solch ein mobiles Endgerät zu enthalten, was zu einem erhöhten Umfang einer Regeleinstellungsverarbeitung im ganzen Netzwerk führt. Ferner, um die Information anzuwenden, welche in dem PBN an die individuellen Grundservices gemeldet wird, die durch die mobile IP, etc. spezifiziert werden, ist es notwendig, eine konkrete Spezifikation, die für jeden Service angewendet werden soll, wie auch Untersuchungen zur Implementierung zu machen.
  • Um den vorgenannten Anstieg des Umfangs der Regeleinstellungsverarbeitung zu vermeiden, kann durch die Verwendung einer Verbindungsauthentisierungsprozedur oder einer Standortregistrierung in einem mobilen Protokoll (z.B. Mobile IP) ein Verfahren in Frage kommen, das durch ein Benutzerhostendgerät in Abhängigkeit vom Netzwerk ausgeführt wird. Gemäß einem solchen verfahren wird Servicesteuerungsinformation für jeden Benutzer in einer Nachricht aufgenommen, die zwischen den Vorrichtungen transferiert wird, welche die Hostauthentisierungsprozedur besitzen. Diese Servicesteuerungsinformation wird an einen Randrouter (Router, der in der Randzone eines Kernnetzwerks positioniert ist) verteilt. Der Randrouter bezieht sich auf die erlangte Servicesteuerungsinformation und steuert das Serviceverhalten basierend auf der erlangten Servicesteuerungsinformation.
  • Jedoch ist so eine Servicesteuerung, welche durch den Randrouter ausgeführt wird, für einen Service geeignet, der innerhalb der Netzwerkschicht (die Schicht drei in dem OSI Referenzmodell oder die IP Schicht) eingeschlossen ist.
  • Im Vergleich zu dem Service, der in der oben genannten Schicht ausgeführt wird, besitzt ein Service, der in der Schicht, die höher als die Schicht vier ist, ausgeführt wird, wie z.B. die Schicht sieben (oder die Anwendungsschicht), Merkmale, die im Folgenden beschrieben werden. (Nachfolgend wird der Service als "Hochschicht-Service" bezeichnet.)
  • Im Allgemeinen ist der Hochschicht-Service nicht abhängig von einem Pakettransferweg, etc. Solch ein Service ist nicht immer dafür geeignet, in der Randzone des Kernnetzwerks ausgeführt zu werden.
  • Es ist im Allgemeinen auch nicht möglich zu identifizieren, ob der Hochschicht-Service zum Zeitpunkt des Authentisierens eines Zugangs von einem Benutzerendgerät angefordert wird oder nicht. Beispielsweise ist es in Bezug auf einen Benutzer, der in einem öffentlichen, drahtlosen LAN Servicebereich die Benutzung begonnen hat, nicht möglich, zu identifizieren, ob der Benutzer zuerst den IP Telefonservice verwenden wird oder nicht, oder stattdessen auf den Webservice zugreifen wird.
  • [Patentdokument 1]
    • Die amtliche Anzeige der japanischen ungeprüften Patentanmeldung mit der Veröffentlichungsnummer Hei-B-256367 (Seiten 3–5, und 1).
  • [Patentdokument 2]
    • Die PCT Anzeige der internationalen Anmeldung mit der Veröffentlichungsnummer 00/19326.
  • Die EP-A-1 128 632 beschreibt eine Standortsregistrierungsinformation, die von einem mobilen Knoten übertragen wird, der einem Homeagenten über einen Fremdagenten, einen AAAF und einem AAAH gemeldet wird. Nach Empfang der Standortregistrierungsinformation extrahiert der AAAH das Serviceprofil entsprechend dem mobilen Knoten aus einer Servicesteuerungsdatenbank und editiert das extrahierte Profil in ein Format, das nicht von einem Servicetyp abhängig ist. Der AAAH verteilt dann das editierte Serviceprofil an den Homeagenten und den Fremdagenten. Der Homeagent und der Fremdagent stellen den Service bereit, der durch den mobilen Knoten gemäß dem verteilten Serviceprofil angefordert wird.
  • Die US 2002/006133A1 beschreibt, wie ein mobiler Knoten eine verbindliche Updatenachricht und eine AMR Nachricht in dem Header eines IPv6 Pakets speichert und das Paket zu dem Homeagenten überträgt. Dieses Paket wird einmal zu dem AAAH transferiert. Der AAAH authentisiert den mobilen Knoten gemäß der AMR Nachricht, speichert die verbindliche Updatenachricht und ein Serviceprofil des mobilen Knotens in dem Header des IPv6 Pakets, und überträgt das Paket zu dem Homeagenten. Der Homeagent registriert den Standort des mobilen Knotens, speichert das Serviceprofil in dem Header des IPv6 Pakets und überträgt das Paket zu dem mobilen Knoten.
  • Die US-A-5 742905 beschreibt, wie ein Personenkommunikationsinternetworking einen Netzwerkteilnehmer mit der Eignung vorsieht, den Empfang und die Zustellung von drahtlosen und drahtgebundenen Sprach- und Textnachrichten aus der Ferne zu steuern. Das Netzwerk arbeitet als eine Schnittstelle zwischen verschiedenen drahtlosen und drahtgebundenen Netwerken und führt auch, wo es notwendig ist, eine Übersetzung von Medien durch. Die Empfangs- und Zustellungsoptionen der Teilnehmernachricht werden in einer Datenbank gewartet, auf die der Teilnehmer durch einen drahtlosen oder drahtgebundenen Anschluss zugreifen kann, um die Optionen zu aktualisieren, die in der Datenbank pro grammiert sind. Der Teilnehmer kann mit einem Anrufanweisungsservice (engl. CallCommand service) versorgt werden, der eine Echtzeitsteuerung von Sprachanrufen bereitstellt, während ein drahtloses Datenterminal oder ein PDA verwendet wird.
  • Die vorliegende Erfindung wurde in Anbetracht des vorgenannten Hintergrunds erfunden. Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung kann einen angepassten Service einer höheren Schicht auf einer Benutzer-für-Benutzer (engl. user-by-user) Basis wie auch auf einer Anwendung-für-Anwendung Basis bereitstellen.
  • Die vorliegende Erfindung wird in dem beigefügten unabhängigen Anspruch definiert, auf den jetzt Bezug genommen werden soll. Ferner können bevorzugte Merkmale in den Unteransprüchen, die davon abhängig sind, gefunden werden.
  • Ein Servicesteuerungsnetzwerksystem gemäß der vorliegenden Erfindung umfasst: eine Serviceausführungseinheit, die einen Service für eine Endgeräteinheit bereitstellt; und einen Server, der Serviceinformation verwaltet, die den Service spezifiziert, der der Endgeräteinheit bereitgestellt werden soll. Die Serviceausführungseinheit umfasst des Weiteren: einen Anforderungsübertragungsabschnitt, der zu dem Server eine Referenzanforderung für die Serviceinformation überträgt, welche entweder einer Serviceinitiierungsanforderung oder einer Registrierungsanforderung entspricht, bei Empfang der Serviceinitiierungsanforderung oder der Registrierungsanforderung von der Endgeräteinheit; und einen Servicebereitstellungsabschnitt, der den Service für die Endgeräteinheit bereitstellt, basierend auf der Information, auf die durch die Referenzanforderung verwiesen wird, die von dem Anforderungsübertragungsabschnitt übertragen wird. Ferner umfasst der Server einen Serviceinformationsübertragungsabschnitt, der zu der Serviceausführungseinheit die Serviceinformation überträgt, welche der Referenzanforderung entspricht, die von der Serviceausführungseinheit übertragen wird.
  • Gemäß der Erfindung umfasst das Servicesteuerungsnetzwerksystem ferner einen ersten Bereich, einen ersten Server, der in dem ersten Bereich enthalten ist, eine erste Serviceausführungseinheit und eine Endgeräteinheit. Der erste Server umfasst ferner: einen Speicherabschnitt, der eine erste Serviceinformation speichert, welche einen Service spezifiziert, der für die Endgeräteinheit bereitgestellt werden soll; und einen Serviceinformationsübertragungsabschnitt, der die erste Serviceinformation, die in dem Speicherabschnitt gespeichert ist, an die erste Serviceausführungseinheit überträgt, basierend auf einer Referenzanforderung für die erste Serviceinformation, bei Empfang der Referenzanforderung von der ersten Serviceausführungseinheit. Die erste Serviceausführungseinheit umfasst: einen ersten Anforderungsübertragungsabschnitt, der eine Referenzanforderung für die erste Serviceinformation, welche einer Serviceinitiierungsanforderung oder einer Registrierungsanforderung entspricht, an den ersten Server überträgt, nach Empfang der Serviceinitiierungsanforderung oder der Registrierungsanforderung von der Endgeräteinheit; und einen ersten Servicebereitstellungsabschnitt, der einen Service für die Endgeräteinheit bereitstellt, basierend auf der ersten Serviceinformation, auf die durch die Anforderung verwiesen wird, welche von dem ersten Anforderungsübertragungsabschnitt übertragen wird.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung umfasst das Servicesteuerungsnetzwerksystem des Weiteren einen ersten Bereich, der einen ersten Server und eine Endgeräteinheit enthält, und einen zweiten Bereich, zu dem sich die Endgeräteinheit bewegt, welcher einen zweiten Server und eine zweite Serviceausführungseinheit enthält. Der erste Server umfasst: einen Speicherabschnitt, der eine erste Servicein formation speichert, welche einen Service spezifiziert, der der Endgeräteinheit bereitgestellt werden soll; und einen Serviceinformationsübertragungsabschnitt, der die erste Serviceinformation, welche in dem Speicherabschnitt gespeichert ist, an den zweiten Server überträgt, basierend auf einer Referenzanforderung für die erste Serviceinformation, nach Empfang der Referenzanforderung von dem zweiten Server. Die zweite Serviceausführungseinheit umfasst: einen zweiten Anforderungsübertragungsabschnitt, der zu dem zweiten Server eine Referenzanforderung für die erste Serviceinformation überträgt, die einer Serviceinitiierungsanforderung oder einer Registrierungsanforderung entspricht, nach Empfang der Serviceinitiierungsanforderung oder der Registrierungsanforderung von der Endgeräteinheit; und einen zweiten Servicebereitstellungsabschnitt, der den Service für die Endgeräteinheit bereitstellt, basierend auf der ersten Serviceinformation, auf die durch die Anforderung verwiesen wird, welche von dem zweiten Anforderungsübertragungsabschnitt übertragen wird. Der zweite Server umfasst einen Transferabschnitt, der zu dem ersten Server die Referenzanforderung transferiert, die von dem zweiten Anforderungsübertragungsabschnitt übertragen wird, und zu der zweiten Serviceausführungseinheit die erste Serviceinformation transferiert, die von dem ersten Server übertragen wird.
  • Hier bedeutet "Registrierungsanforderung" eine Anforderung zur Registrierung des Vorhandenseins einer Endgeräteinheit in Bezug auf einen vorbestimmten Service. Beispielsweise umfasst dies eine Anforderung, die durch eine Endgeräteinheit durchgeführt wird, um das Vorhandensein der Endgeräteinheit selbst für den SIP Service bei VoIP zu registrieren.
  • In dem obigen System, bei Empfang einer Serviceinitiierungsanforderung oder einer Registrierungsanforderung von der Endgeräteinheit, fordert die Serviceausführungseinheit von dem Server eine Serviceinformation (Servicesteuerungsinformation) an, welche der Serviceinitiierungsanforderung oder der Registrierungsanforderung entspricht. Dies ermöglicht, den Service zu identifizieren, den der Benutzer empfangen möchte. Auch die Serviceausführungseinheit kann die Serviceinformation erlangen, die dem identifizierten Service entspricht. Somit wird es für die Serviceausführungseinheit möglich, eine Servicesteuerung entsprechend jedem Benutzer und dem Service durchzuführen, der dem Benutzer bereitgestellt wird.
  • Ferner wird gemäß der vorliegenden Erfindung ein Server in einem ersten Bereich angeordnet, der in einem Kommunikationsnetzwerk gebildet ist. Der Server umfasst: einen Speicherabschnitt, der eine erste Serviceinformation speichert, welche einen Service spezifiziert, der einer Endgeräteinheit bereitgestellt werden soll, die in dem ersten Bereich enthalten ist; einen Empfangsabschnitt, der eine Referenzanforderung für die erste Serviceinformation empfängt, die von einer ersten Serviceausführungseinheit übertragen wird, welche in dem ersten Bereich zum Bereitstellen des Services für die Endgeräteinheit enthalten ist; und einen Übertragungsabschnitt, der die erste Serviceinformation, welche in dem Speicherabschnitt gespeichert ist, zu der ersten Serviceausführungseinheit überträgt, basierend auf der Referenzanforderung, die durch den Empfangsabschnitt empfangen wird.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung umfasst der Server, der in einem ersten Bereich enthalten ist, welcher in einem Kommunikationsnetzwerk gebildet ist, auch: einen Speicherabschnitt, der eine erste Serviceinformation speichert, welche einen Service spezifiziert, der für eine Endgeräteinheit bereitgestellt werden soll, welche in dem ersten Bereich enthalten ist und in einen zweiten Bereich bewegt wird, der in dem Kommunikationsnetzwerk gebildet ist; einen Empfangsabschnitt, der eine Referenzanforderung für die erste Serviceinformation empfängt, welche von einem zweiten Serviceausführungsabschnitt übertragen wird, der in dem zweiten Bereich zum Bereitstellen des Services für die Endgeräteinheit enthalten ist, und durch einen zweiten Server transferiert wird, der in dem zweiten Bereich enthalten ist; und ein Übertragungsabschnitt, der die erste Serviceinformation, welche in dem Speicherabschnitt gespeichert ist, an die zweite Serviceausführungseinheit durch den zweiten Server übertragt, basierend auf der Referenzanforderung, die durch den Empfangsabschnitt empfangen wird.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung wird eine Serviceausführungseinheit in einem Kommunikationsnetzwerk zum Bereitstellen eines Services für eine Endgeräteinheit bereitgestellt, welche auf das Kommunikationsnetzwerk zugreift. Die Serviceausführungseinheit umfasst: einen Speicherabschnitt, der Serviceinformation speichert, die den Service spezifiziert; einen Übertragungsabschnitt, der eine Referenzanforderung für die Serviceinformation, welche den Service entsprechend einer Serviceinitiierungsanforderung oder einer Registrierungsanforderung spezifiziert, an einen Server überträgt, der in dem Kommunikationsnetzwerk zum Verwalten der Serviceinformation bereitgestellt wird, nach Empfang der Serviceinitiierungsanforderung oder der Registeranforderung von der Endgeräteinheit; einen Empfangsabschnitt, der die Serviceinformation empfängt, die von dem Server übertragen wird, basierend auf der Referenzanforderung, die von dem Übertragungsabschnitt übertragen wird, und die empfangene Serviceinformation in dem Speicherabschnitt speichert; und einen Servicebereitstellungsabschnitt, der den Service für die Endgeräteinheit bereitstellt, basierend auf der Serviceinformation, die in dem Speicherabschnitt gespeichert wird.
  • Weitere Bereiche und Merkmale der vorliegenden Erfindung werden durch die folgende Beschreibung der Ausführungsbeispiele mit den beigefügten Zeichnungen deutlicher werden, in denen:
  • 1 ein Blockdiagramm zeigt, das ein Konfigurationsbeispiel eines Servicesteuerungsnetzwerksystems gemäß einem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung illustriert.
  • 2A ein Beispiel eines lokalen SPC zeigt.
  • 2B ein Beispiel eines globalen SPC zeigt.
  • 3 ein Ablaufdiagramm zeigt, das den Ablauf einer L-SPC Anforderungsnachrichtverarbeitung illustriert, die durch ein Anwendungsauthentisierungsmodul durchgeführt wird.
  • 4 ein Ablaufdiagramm zeigt, das den Verarbeitungsablauf von der Übertragung einer Serviceinitiierungsnachricht durch ein Benutzerhostendgerät zu der Übertragung einer G-SPC Anforderungsnachricht und den Empfang einer G-SPC Antwortnachricht durch eine Serviceausführungseinheit illustriert.
  • 5 ein Flussdiagramm zeigt, das den Übertragungsverarbeitungsablauf einer G-SPC Anforderungsnachricht illustriert, der in einem Anwendungsauthentisierungsmodul durchgeführt wird.
  • 6A eine Datenstruktur einer G-SPC Anforderungsnachricht und einer L-SPC Anforderungsnachricht zeigt.
  • 6B eine Datenstruktur einer G-SPC Antwortnachricht und einer L-SPC Antwortnachricht zeigt.
  • 7 ein Flussdiagramm zeigt, das den Empfangsverarbeitungsablauf einer G-SPC Antwortnachricht und einer L-SPC Antwortnachricht illustriert, der in einem Anwendungsauthentisierungsmodul durchgeführt wird.
  • 8 Beispiele einer SPC Haupttabelle, einer L-SPC Tabelle beziehungsweise einer G-SPC Tabelle zeigt, welche durch einen Authentisierungsserver verwaltet werden.
  • 9 ein Blockdiagramm zeigt, das ein Konfigurationsbeispiel eines Servicesteuerungsnetzwerksystems im Betriebsbeispiel 1 illustriert.
  • 10 ein Ablaufdiagramm zeigt, das den Verarbeitungsablauf eines Servicesteuerungsnetzwerksystems im Betriebsbeispiel 1 illustriert.
  • 11 ein Blockdiagramm zeigt, das ein Konfigurationsbeispiel eines Servicesteuerungsnetzwerksystems im Betriebsbeispiel 2 illustriert.
  • 12 ein Ablaufdiagramm zeigt, das den Verarbeitungsablauf eines Servicesteuerungsnetzwerksystems im Betriebsbeispiel 2 illustriert.
  • 13 ein Blockdiagramm zeigt, das ein Konfigurationsbeispiel eines Servicesteuerungsnetzwerksystems im Betriebsbeispiel 3 illustriert.
  • 14 ein Ablaufdiagramm zeigt, das den Verarbeitungsablauf eines Servicesteuerungsnetzwerksystems im Betriebsbeispiel 3 illustriert.
  • 15 ein Blockdiagramm zeigt, das ein Konfigurationsbeispiel eines Servicesteuerungsnetzwerksystems im Betriebsbeispiel 4 illustriert.
  • 16 ein Ablaufdiagramm zeigt, das den Verarbeitungsablauf eines Servicesteuerungsnetzwerksystems im Betriebsbeispiel 4 illustriert.
  • Das bevorzugte Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung wird nachfolgend in Bezug auf die Diagramme und Zeichnungen beschrieben.
  • <Konfigurationsbeispiel des Servicesteuerungsnetzwerksystems>
  • 1 zeigt ein Blockdiagramm eines Konfigurationsbeispiels eines Servicesteuerungsnetzwerksystems gemäß einem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung. Beispielhaft wird dieses Servicesteuerungsnetzwerksystem mit drei Netzwerken bereitgestellt, welche Zugangsnetzwerke 1, 2 und ein Kernnetzwerk 3 sind.
  • Das Zugangsnetzwerk 1 ist beispielsweise ein LAN, ein drahtloses LAN oder Ähnliches, auf welches durch ein Benutzerhostendgerät H1 (z.B. ein Personalcomputer, ein Telefonapparat oder ein Personalcomputer mit einem Telefonapparat) zugegriffen wird, das von dem Benutzer bedient wird. Beispielsweise ist auch das Zugangsnetz 2 ein LAN, ein drahtloses LAN oder Ähnliches, auf das durch ein Benutzerhostendgerät H2 (z.B. ein Personalcomputer, ein Telefonapparat oder ein Personalcomputer mit einem Telefonapparat) zugegriffen wird.
  • Das Kernnetzwerk 3 ist beispielsweise das IPv6 Internet. Gemäß dem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung wird das Kernnetzwerk 3 beispielsweise in drei Teilnetzwerke (Bereiche) aufgeteilt, welche als Bereich D1, Bereich D2 und Relaisnetzwerk D3 bezeichnet werden.
  • Im Bereich D1 werden ein Authentisierungsserver A1, eine Randeinheit EN1 und eine Serviceausführungseinheit SN1 bereitgestellt. Im Bereich D2 werden ein Authentisierungsserver A2, eine Randeinheit EN2 und eine Serviceausführungseinheit SN2 bereitgestellt. In dem Relaisbereich D3 wird eine Relaiseinheit (beispielsweise ein Router) R3 bereitgestellt. Außerdem gibt es beispielhaft zwei Bereiche D1 und D2, die in 1 gezeigt sind. Es werden auch eine Randeinheit und eine Serviceausführungseinheit in jedem Bereich gezeigt. Jedoch kann es auch möglich sein, mehr als drei Bereiche in dem Netzwerk einzubeziehen. Es können auch mehr als zwei Randeinheiten und auch mehr als zwei Serviceausführungseinheit in jedem Bereich vorhanden sein.
  • Jeder Authentisierungsserver A1, A2 ist beispielsweise ein AAA (Authentisierung, Autorisierung und Abrechnung) Server, der Authentisierungs-, Autorisierungs- und Abrechnungsfunktionen durchführt.
  • Der Authentisierungsserver A1 wird im Bereich D1 bereitgestellt, für den der Authentisierungsserver A1 verantwortlich ist. Zum Zeitpunkt des Zugriffs authentisiert der Authentisierungsserver A1 ein Benutzerhostendgerät (beispielsweise das Benutzerhostendgerät H1), dessen Homelink der Bereich D1 ist. Der Authentisierungsserver A1 speichert und verwaltet einen Serviceprofilcache (SPC), der eine Servicevertragsbedingung (Serviceinformation und Servicesteuerungsinformation) umfasst, auf die verwiesen wird, wenn eine Serviceausführungseinheit (z.B. die Serviceausführungseinheit SN1) einen Service für das interessierende Benutzerhostterminal durchführt. Nach Empfang einer SPC Verteilungsanforderung von der Serviceausführungseinheit extrahiert der Authentisierungsserver A1 einen darin enthaltenen SPC und verteilt den SPC an die Serviceausführungseinheit, welche die Anforderung hervorbringt.
  • Der Authentisierungsserver A2 authentisiert auch ein Benutzerhostendgerät (z.B. das Benutzerhostendgerät H2), dessen Homelink der Bereich D2 ist, für den der Authentisierungsserver A2 verantwortlich ist, und speichert und verwaltet den SPC für das interessierende Benutzerhostendgerät. Nach einer Anforderung von der Serviceausführungseinheit verteilt der Authentisierungsserver A2 den SPC an die Serviceausführungseinheit, welche die Anforderung hervorbringt.
  • Wie später beschrieben werden wird, wird der SPC für jede Anwendung (Service) jedes Benutzers bereitgestellt. Jeder SPC wird ferner in einen lokalen SPC und einen globalen SPC aufgeteilt, welche in den Authentisierungsservern A1 und A2 gespeichert sind. Da der SPC für jede Anwendung jedes Benutzers bereitgestellt wird, wird es möglich, den Benutzern Services bereitzustellen, welche sowohl an eine Anwendung-für-Anwendung Basis als auch an eine Benutzerfür-Benutzer Basis angepasst sind.
  • Die Serviceausführungseinheiten SN1, SN2 sind Einheiten, die eine Auswahl an Services durchführen. Jede Serviceausführungseinheit SN1, SN2 ist ein Sitzungssteuerungsserver (SIP Server, wo "SIP" Sitzungsinitiierungsprotokoll bedeutet), der eine IP Telefonfunktion (Voice-over-IP, oder einfach VoIP), eine beliebige Auswahl an Webservern, etc. bereitstellt. In diesem Ausführungsbeispiel wird ein Anwendungsauthentisierungsmodul, welches später beschrieben werden wird, an solch einem Server angebracht, der die allgemeinen Services bereitstellt.
  • Die Randeinheiten EN1, EN2 sind Netzwerkeinheiten, welche an den Rändern jedes Bereichs D1, D2 angeordnet sind. Beispielsweise sind die Randeinheiten EN1, EN2 Randrouter, die jeweils an der Grenze zwischen dem Bereich D1 und einem externen Zugangsnetzwerk 1 und der Grenze zwischen dem Bereich D2 und einem externen Zugangsnetzwerk 2 angeordnet sind.
  • Die Benutzerhostendgeräte H1, H2 sind Endgeräteinheiten, von denen jede einen Service empfängt, basierend auf einer Vertragsbedingung, die durch jeden Host festgelegt wird. Der Bereich D1 ist ein Homelink (Heimnetzwerk) des Benutzerhostendgeräts H1 und der Bereich D2 ist ein Homelink (Heimnetzwerk) des Benutzerhostendgeräts H2. Dementsprechend speichert und verwaltet der Authentisierungsserver A1 den SPC (lokaler SPC und globaler SPC) für das Benutzerhostendgerät H1, und der Authentisierungsserver A1 speichert und verwaltet den SPC für das Benutzerhostendgerät H2.
  • Jedes Benutzerhostendgerät H1, H2 kann eine Clientfunktion, etc. in Bezug auf den Service besitzen, der durch jede Serviceausführungseinheit SN1, SN2 bereitgestellt wird. Wenn beispielsweise VoIP verwendet wird, wird Telefonsoftware, welche das SIP (Sitzungsinitiierungsprotokoll), etc. steuert, in jedem Benutzerhostendgerät installiert.
  • <Inhalte des SPC>
  • Wie vorangegangen beschrieben wurde, speichert und verwaltet jeder Authentisierungsserver A1, A2 den SPC für jedes Benutzerhostendgerät (Benutzer). Der SPC ist ein Datensatz, in dem ein Serviceverhalten, welches zum Steuern eines Services zur Verwendung durch jeden Vertragsbenutzer (Hostendgerät eines Vertragsbenutzers) erforderlich ist, beschrieben wird. Durch die Verwendung dieses SPC wird es möglich, einen individuellen Service für jeden Benutzer bereitzustellen. Der SPC wird in einen lokalen SPC (nachstehend als L-SPC bezeichnet) und einen globalen SPC (nachstehend als G-SPC bezeichnet) klassifiziert und entsprechend verwaltet.
  • (1) Inhalte des L-SPC
  • Der L-SPC ist ein SPC, auf den durch die Serviceausführungseinheit verwiesen wird, die in dem gleichen Bereich vorhanden ist, wie der Bereich, der das Hostendgerät des Vertragsbenutzers (Homelink des Rostendgeräts des Vertragsbenutzers) enthält. Beispielsweise wird in 1 auf den L-SPC, der in dem Authentisierungsserver A1 gespeichert ist, der im Bereich D1 enthalten ist, durch die Serviceausführungseinheit SN1 verwiesen, die ir dem gleichen Bereich D1 enthalten ist.
  • Da auf den L-SPC innerhalb des gleichen Bereichs wie der Bereich verwiesen wird, der den Frost enthält, der einen Service anfordert, beschreibt der L-PC solche Bedingungen, wie sie üblicherweise auf jeden Service anwendbar sind, welche nicht abhängig von der Serviceausführungseinheit sind. Beispielsweise umfasst der L-SPC eine Portnummer, Protokollinformation, etc.
  • Der in dem L-SPC beschriebene Service ist auch solch ein Service, der identifizierbar ist, um ihn auszuführen, wenn ein Paket von dem betreffenden Benutzerhostendgerät erzeugt wird. Beispielsweise entspricht der Service einem Service, der basierend auf einem bestimmten Protokolltyp initiiert wird, der nicht von einem bestimmten ASP (Anwendungsserviceprovider) abhängig ist. Der Service entspricht nämlich einem Fall des Bereitstellens eines allgemein hinzugefügten Werts, der eine Funktion der vorliegenden Erfindung verwendet, für einen Streamingaussendungsservice, der durch eine Site bereitgestellt wird.
  • Der L-SPC in der Serviceausführungseinheit wird als eine Entscheidungsbedingung zum Ausführen bezeichnet, zusammen mit dem G-SPC in dem anderen Benutzerhostendgerät. Der L-SPC wird nämlich als eine Ausführungsbedingung bezeichnet, wenn ein individueller Service gemäß der Vertragsbedingung für das Benutzerhostendgerät bereitgestellt wird, das die Serviceanforderung (Paket) hervorbringt.
  • 2A ist ein Beispiel des L-SPC. In dieser Figur bedeutet Punkt 1, im Falle eines Informationsservices durch HTTP (Hypertext Transfer Protocol), ohne eine Site zu spezifizieren, das Daten, die von der Serviceausführungseinheit zu dem Benutzerhostendgerät übertragen werden sollen, komprimiert werden. Auch Punkt 2 bedeutet, im Falle eines IP Telefons (VoIP), ohne eine Telefongesellschaft zu spezifizieren, dass eine kommerzielle Sprachnachricht (CM) vor dem Kommunikationsbeginn zu einem Benutzerhostendgerät gesendet wird, und die Telefongebühr des Benutzerhostendgeräts aufgrund dieses CM Einschubs diskontiert wird.
  • (2) Inhalte des G-SPC
  • Der G-SPC ist ein SPC, auf den durch eine Serviceausführungseinheit verwiesen wird, die in dem Bereich vorhan den ist, der sich von dem Bereich unterscheidet, welcher ein Hostendgerät eines Vertragsbenutzers enthält. Beispielsweise wird in 1 auf den G-SPC, der in dem Authentisierungsserver A1 gespeichert ist, welcher in dem Bereich D1 enthalten ist, durch die Serviceausführungseinheit SN2 verwiesen. Die Inhalte des G-SPC beschreiben ein Verhalten entsprechender individueller Services.
  • Ein Servicetyp, der in dem G-SPC spezifiziert ist, beschreibt einen Steuerungsinhalt für jede Site, die eine Anwendung bereitstellt. Als ein typisches Beispiel, im Falle eines Streamingservices, wird ein bestimmter Service in dem G-SPC spezifiziert, wenn der Service für eine bestimmte Information (z.B. nur für ein Musikprogramm) spezifiziert werden soll.
  • 2B zeigt ein Beispiel des G-SPC. Im Vergleich mit 2A wird es leicht verstanden werden, dass die Site in 2A nicht spezifiziert wird, wobei die Site in 2B als eine Streamingsite eines Unternehmens A spezifiziert wird. Beispielsweise in Punkt 1, wenn ein Service von der Streamingsite des Unternehmens A empfangen wird, wird eine kommerzielle Nachricht für 30 Sekunden ausgesendet, bevor das Senden beginnt. Damit kann das Benutzerhostendgerät den Nachlass der Servicegebühr empfangen.
  • <Verteilungsverfahren des L-SPC>
  • Als nächstes wird ein Verfahren zum Verteilen des L-SPC von dem Authentisierungsserver zu der Serviceausführungseinheit nachfolgend beschrieben.
  • Der L-SPC ist ein SPC in Bezug auf einen Service, der in der Serviceausführungseinheit ausgeführt wird, die in dem Bereich bereitgestellt wird, der direkt das Benutzerhostendgerät (Homelink des Benutzerhostendgeräts) enthält. Der L-SPC muss zur gleichen Zeit wie die Anwendungsausführung verteilt werden.
  • In Bezug auf das L-SPC verteilungsverfahren sind die folgenden zwei Verfahren anwendbar: ein Verfahren des Verteilens zum Zeitpunkt der Serviceregistrierung, vor der Serviceausführung; und ein Verfahren des sequenziellen Verteilens zu dem Zeitpunkt der Serviceausführung. Diese Verfahren werden nachfolgend im Detail beschrieben.
  • (1) Verteilung zum Zeitpunkt der Serviceregistrierung
  • In einigen IP Services wird eine Serviceausführungsautorisierung in der Serviceausführungseinheit registriert, wenn der Standort eines Benutzerhostendgeräts in einem bestimmten Bereich (Teilnetzwerk) registriert ist, oder die Zugangsauthentisierung getrennt vom Registrieren empfangen wird, jedes Mal, wenn der Service initiiert wird. In der SIP zum Durchführen einer VoIP Sitzungssteuerung registriert ein Benutzerhostendgerät beispielsweise sein eigenes Vorhandensein in einem benachbarten SIP Server durch Verwendung einer "Register"-Nachricht.
  • Diese Registernachricht ist während der Dauer wirksam, solange das Benutzerhostendgerät in dem betreffenden Bereich verweilt. In dem Falle, dass der Inhalt des L-SPC nicht häufiger für eine bestimmte Dauer verändert wird, fordert die Serviceausführungseinheit den Ruthentisierungsserver auf, der das betreffende Benutzerhostendgerät authentisiert, den L-SPC des Benutzerhostendgeräts zu übertragen, das die Anforderung hervorbringt, zu dem Zeitpunkt der Registrierung vor der Verwendung des Services. In Antwort auf diese Anforderung verteilt der Authentisierungsserver den L-SPC an die Serviceausführungseinheit in einer Antwortnachricht. Der verteilte L-SPC wird dann in der Serviceausführungseinheit gespeichert.
  • Der an die Serviceausführungseinheit verteilte und darin gespeicherte L-SPC wird gelöscht, wenn der L-SPC unnötig wird, da sich das Benutzerhostendgerät raus bewegt oder Ähnliches. Die Serviceausführungseinheit verwaltet die Gültigkeitsdauer, die für die Löschungsverwaltung, etc. notwendig ist, indem sie eine Verwaltungstabelle zum Verwalten der Gültigkeitsdauer der Registernachricht in Bezug auf das Benutzerhostendgerät verwendet. Auf diese Weise wird das Bereitstellen eines Verwaltungsmechanismus, der für den L-SPC geeignet ist, unnötig.
  • Die Registernachricht registriert sich nämlich, um das SIP zu verwenden, welches durch eine Serviceausführungseinheit durchgeführt wird, während das Benutzerhostendgerät nahe dieser Serviceausführungseinheit angeordnet ist. Bei einer bestimmten Bedingung, wie z.B., dass sich das Benutzerhostendgerät raus bewegt hat, bestimmt die Serviceausführungseinheit, dass die Sperrfrist beendet ist, und löscht die registrierte Information. Indessen kann, da der L-SPC innerhalb der gültigen Dauer der Registernachricht verwendet wird, solch eine Aktion, wie die Löschung eines unbrauchbaren L-SPC, in Kombination mit einer Verwaltungstabelle der Registernachricht durchgeführt werden. Dies macht es unnötig, einen Verwaltungsmechanismus bereitzustellen, der für den L-SPC in der Serviceausführungseinheit geeignet ist.
  • Somit wird, durch Durchführen der L-SPC Verwaltung in der Serviceausführungseinheit in Kombination mit der Registernachrichtverwaltung, ein geeigneter L-SPC Verwaltungsmechanismus unnötig, was die Reduzierung der Auslastung der Serviceausführungseinheit ermöglich.
  • Das Timing zum Ansteuern der Serviceausführungseinheit, um von dem Authentisierungsserver den L-SPC anzufordern, kann mit dem vorgenannten Registrierungsablauf in der Serviceregistrierungstabelle synchronisiert werden. In der folgenden Beschreibung wird beispielhaft ein Fall gezeigt, in dem die Serviceausführungseinheit ein SIP Server ist. Ein Benutzerhostendgerät überträgt eine erste Registernachricht zu dem SIP Server, der am nächsten zu dem Benutzerho stendgerät angeordnet ist. Wenn das betreffende Benutzerhostendgerät in einer Informationstabelle für ein Benutzerhostendgerät registriert wird, die in dem SIP Server bereitgestellt ist, fordert der SIP Server von dem Authentisierungsserver den L-SPC des betreffenden Benutzerhostendgeräts an. Der SIP Server empfängt dann den L-SPC von dem Authentisierungsserver und speichert den empfangenen L-SPC.
  • (2) Sukzessive Verteilung zum Zeitpunkt der Serviceausführung
  • Das vorgenannte Verteilungsverfahren, das zum Zeitpunkt der Serviceregistrierung durchgeführt wird, ist anwendbar, wenn die Serviceausführungseinheit, als ein Servicemerkmal, eine Funktion einer Benutzerhostendgerätregistrierung (Authentisierung) vor der Verwendung des Services besitzt. Dieses Verfahren ist geeignet, wenn die Modifizierung des SPC selten ist.
  • Demgegenüber gibt es ein anderes Verfahren für die L-SPC Verteilung, das anwendbar ist, wenn ein Service keine Registrierungsprozedur an der Serviceausführungseinheit (z.B. SIP Server und Webserver) besitzt, in Bezug auf die Serviceregistrierung (wie z.B. ein Service, der jedes Mal nach Empfang einer Anforderung ausgeführt werden soll). In solch einem Fall wird der L-SPC sukzessive zu dem Zeitpunkt der Serviceausführung verteilt.
  • Bei dieser sukzessiven Verteilung, wenn die Serviceausführungseinheit eine Serviceanforderung (wie z.B. eine HTTP Anforderungsnachricht) von einem Benutzerhostendgerät empfängt, ist es für die Serviceausführungseinheit erforderlich, zu identifizieren, dass die empfangene Nachricht eine erste Anforderungsnachricht (eine Erste innerhalb einer bestimmten, vergangenen Dauer) von dem Benutzerhostendgerät ist, das die Anforderung hervorbringt.
  • Für diesen Zweck speichert und verwaltet die Serviceausführungseinheit eine Verwaltungstabelle für die Ser viceverwendungsbedingung, und bezieht sich auf diese Tabelle. Wenn die Information in Bezug auf das Benutzerhostendgerät, welches die Anforderungsnachricht hervorbringt, nicht in dieser Verwaltungstabelle für die Serviceverwendungsbedingung vorhanden ist, erkennt die Serviceausführungseinheit, dass die betreffende Nachricht eine erste Anforderungsnachricht ist. Die Serviceausführungseinheit fordert dann den L-SPC von dem Authentisierungsserver an, der in dem Bereich des Benutzerhostendgeräts angeordnet ist, welches die Anforderung hervorbringt. Danach speichert die Serviceausführungseinheit den L-SPC, der in der Antwortnachricht enthalten ist, die von dem Authentisierungsserver übertragen wird, in der Verwaltungstabelle für die Serviceverwendungsbedingung.
  • Ferner überwacht die Serviceausführungseinheit die Verwaltungstabelle für die Serviceverwendungsbedingung zu bestimmten Intervallen und löscht eine Registrierungsinformation eines Benutzerhostendgeräts, dessen Laufzeit seit einer bestimmten Zeit abgelaufen ist. Somit wird es möglich, Kosten (im Hinblick auf Speicherkapazität, Zeit, die zur Verwaltung erforderlich ist, etc.) zum Verwalten von Information eines Benutzerhostendgeräts, das nicht häufig genutzt wird, zu reduzieren.
  • <Verteilungsverfahren des G-SPC>
  • Die Verteilung des SPC in Bezug auf den Service der Schicht drei (Netzwerkschicht, IP Schicht), wie z.B. die QoS (Quality of Services, Dienstgüte) und die Paketfilterung, an die Randeinheiten kann in Verbindung mit der Prozedur der Zugangsauthentisierung oder der Standortregistrierung des Benutzerhostendgeräts durchgeführt werden.
  • Demgegenüber besitzt eine Anwendung einer höheren Schicht (typischerweise die Schicht sieben) ein Merkmal, dass die Serviceausführungsstelle Inhalt für Inhalt von den Services unterscheidet. Beispielsweise werden Serviceaus führungseinheiten (Server), welche den VoIP Service oder eine Auswahl von Webservices bereitstellen, in dem Netzwerk mit den optimalen Standorten und Anzahlen angeordnet. Dementsprechend hängen die Standorte, an die der SPC verteilt wird, von den Serviceausführungseinheiten ab, welche den Service bereitstellen.
  • Daher ist es notwendig, im Hinblick auf die Hochschicht-Dienste, um den SPC gemäß einer individuellen Bedingung auf einer Basis pro Vertragsbenutzerhostendgerät zu verteilen, ein SPC Verteilungsverfahren zu betrachten, das für individuelle Serviceausführungseinheiten geeignet ist, die verstreut in dem Netzwerk angeordnet sind.
  • Gemäß dem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung ist der G-SPC in folgender Weise auf die Serviceausführungseinheiten verteilt: Wenn ein Benutzerhostendgerät, welches den Service vertraglich vereinbart hat, eine Anforderungsnachricht zur Serviceinitiierung zu einer Serviceausführungseinheit überträgt, fordert die Serviceausführungseinheit von dem Authentisierungsserver an, der sowohl die Vertrags- als auch die Authentisierungsinformation des betreffenden Benutzerhostendgeräts verwaltet, den G-SPC des Benutzerhostendgeräts zu senden. Der Authentisierungsserver antwortet auf diese Anforderung mit dem Übertragen einer Antwortnachricht, welche den G-SPC des betreffenden Benutzerhostendgeräts umfasst.
  • Wenn sich hier der Bereich der Serviceausführungseinheit von dem Bereich des Benutzerhostendgeräts unterscheidet, welches die Anforderung hervorbringt, fordert die Serviceausführungseinheit den G-SPC von einem Authentisierungsserver an, der in dem Bereich des Benutzerhostendgeräts angeordnet ist, das die Anforderung hervorbringt, durch einen anderen Authentisierungsserver (ein lokaler Authentisierungsserver), der in dem Bereich der Serviceanforderungseinheit angeordnet ist.
  • Eine Abfolge von Aktionen durch die oben genannte Prozedur wird in diesem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung als "Anwendungsauthentisierung" bezeichnet, durch welche die Serviceausführungseinheit den G-SPC des Benutzerhostendgeräts erhält und bestimmt, ob der Service ausgeführt werden soll und welcher des Serviceinhalts ausgeführt werden soll.
  • In Bezug auf die Services, welche unter der identischen Bedingung bereitgestellt werden, unabhängig von einer Vertragsbedingung eines Teilnehmers, ist solch eine individuelle Servicesteuerung nicht erforderlich. Die vorgenannte Anwendungsauthentisierung kann anwendbar sein, wenn dort eine Bedingung auf einer Benutzer-für-Benutzer Vertragsbasis zusätzlich zu der allgemeinen Bedingung exisitiert.
  • <Anwendungsauthentisierungsfunktion>
  • Eine Auswahl an Serviceausführungseinheiten, die in dem Netzwerk vorhanden sind, verwenden unterschiedliche Ausführungsstarttimings und unterschiedliche Protokolle. Daher, um eine Servicesteuerung gemäß dem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung bereitzustellen, ist es notwendig, ein allgemeines Mittel bereitzustellen, so dass jede Serviceausführungseinheit den L-SPC oder den G-SPC des Benutzerhostendgeräts erhält, das die Serviceausführung anfordert.
  • Als solch ein allgemeines Mittel wird ein Anwendungsauthentisierungsmodul (welches beispielhaft aus Software besteht) zu der Serviceausführungseinheit gemäß dem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung (wie z.B. ein SIP Server oder Webserver) hinzugefügt. Die Anwendungsauthentisierung kennzeichnet ein Erfassen des G-SPC und eine Entscheidungsoperation des Serviceausführungsinhalts, basierend auf der Beschreibung des erfassten G-SPC.
  • Das Anwendungsauthentisierungsmodul besitzt eine erweiterte AAA Clientfunktion und eine G-SPC Verwaltungsfunk tion. Hier wird die "erweiterte AAA Clientfunktion" auf der Seite der Serviceausführungseinheit bereitgestellt, was Interaktionen zwischen der Anwendungsauthentisierungsfunktion und einem Authentisierungsserver (AAA Server) ermöglicht, um den G-SPC eines Benutzerhostendgeräts zur Servicesteuerung von dem Authentisierungsserver zu erhalten, der das betreffende Benutzerhostendgerät enthält. Die "G-SPC Verwaltungsfunktion" wird auch zum Speicher des G-SPC jedes Benutzerhostendgeräts für eine bestimmte Dauer bereitgestellt.
  • Wenn der Service ausgeführt wird, arbeitet die Serviceausführungseinheit gemäß dem G-SPC Inhalt.
  • Nachstehend werden eine L-SPC Anforderungsnachrichtübertragungsverarbeitung, eine G-SPC Anforderungsnachrichtübertragungsverarbeitung und eine L-SPC/G-SPC Antwortnachrichtempfangsverarbeitung beschrieben werden, welche durch das Anwendungsauthentisierungsmodul durchgeführt werden.
  • 3 zeigt ein Flussdiagramm, das die L-SPC Anforderungsnachrichtübertragungsverarbeitung durch das Anwendungsauthentisierungsmodul illustriert.
  • Das Anwendungsauthentisierungsmodul ist in einem Wartezustand zum Nachrichtenempfang (S21). Nach Empfang einer Nachricht (Y in S21) prüft das Anwendungsauthentisierungsmodul die Portnummer des TCP (Transmission Control Protocol) oder UDP (User Datagram Protocol) in der Nachricht (S22). Wenn diese Portnummer die Portnummer ist, welche die Serviceausführungseinheit überwacht, führt das Anwendungsauthentisierungsmodul die folgende Verarbeitung durch, welche durch diesen Nachrichtempfang ausgelöst wird.
  • Zuerst, basierend auf einer Serviceinitiierungsnachricht von dem Benutzerhostendgerät, entscheidet das Anwendungsauthentisierungsmodul, ob das Benutzerhostendgerät in dem gleichen Bereich angeordnet ist wie die betreffende Serviceausführungseinheit (S23). Diese Entscheidung wird getroffen durch Vergleichen der Quelladresse (IP Adresse) der Nachricht mit der Adresse (IP Adresse) der Serviceausführungseinheit.
  • Wenn die Serviceinitiierungsnachricht von einem Benutzerhostendgerät in dem gleichen Bereich (Y in S23) hervorgebracht wird, extrahiert das Anwendungsauthentisierungsmodul aus der Serviceinitiierungsnachricht Benutzerhostendgerätinformation, welche die Serviceinitiierungsanforderung hervorbringt (S24). Diese Benutzerhostendgerätinformation ist zumindest eine der IP Adresse des Benutzerhostendgeräts (die Übertragungsquelladresse der Serviceinitiierungsnachricht) und der NAI (Network Access Identifier) des Benutzerhostendgeräts.
  • Andererseits, wenn die Serviceinitiierungsnachricht von einem Benutzerhostendgerät hervorgebracht wird, das nicht in dem gleichen Bereich ist, ist der L-SPC nicht notwendig, und daher kehrt das Anwendungsauthentisierungsmodul in den Wartezustand zum Nachrichtenempfang zurück.
  • Als nächstes entscheidet das Anwendungsauthentisierungsmodul im Schritt S24, ob das Benutzerhostendgerät eindeutig identifiziert werden kann, basierend auf der extrahierten Information des Benutzerhostendgeräts (S25). Wenn beispielsweise die Serviceinitiierungsnachricht durch einen Proxyserver übertragen wird, wird die Adresse des Benutzerhostendgeräts, das die Serviceanforderung hervorbringt, durch den Proxyserver verdeckt. In solch einem Fall wird die Adresse der Anforderungsquelle die Adresse des Proxyservers, und daher ist es nicht möglich, das Benutzerhostendgerät eindeutig zu identifizieren.
  • Dann, wenn das Benutzerhostendgerät nicht eindeutig identifiziert werden kann (N in S25), legt das Anwendungsauthentisierungsmodul einen vorbestimmten Default-L-SPC (spezifizierter Wert) in einem L-SPC Anforderungsparameter (S27) fest. Demgegenüber, wenn das Benutzerhostendgerät eindeutig identifiziert werden kann (Y in S25), legt das Anwendungsauthentisierungsmodul Information, welche das Benutzerhostendgerät eindeutig identifizieren kann, in dem L-SPC Anforderungsparameter (S26) fest.
  • Danach erzeugt das Anwendungsauthentisierungsmodul eine L-SPC Anforderungsnachricht (S28) und überträgt die erzeugte L-SPC Anforderungsnachricht zu dem Authentisierungsserver in dem gleichen Bereich (S29).
  • Nach dem Übertragen der L-SPC Anforderungsnachricht kehrt das Anwendungsauthentisierungsmodul zurück zum Nachrichtenwartezustand (S21).
  • 6A zeigt die Datenstruktur der L-SPC Anforderungsnachricht (oder der G-SPC Anforderungsnachricht). Die L-SPC Anforderungsnachricht (oder die G-SPC Anforderungsnachricht) umfasst einen IP/TCP/UDP Paketheader, einen Code für den Nachrichtentyp, eine Hostidentifizierungsinformation 1 zur Servicesteuerung (z.B. die IP Adresse eines Benutzerhostendgeräts) und eine Hostidentifizierungsinformation 2 zur Servicesteuerung (z.B. die NAI eines Benutzerhostendgeräts).
  • Der IP/TCP/UDP Paketheader umfasst eine Portnummer, durch welche ein bestimmter Service (Anwendung) identifiziert wird. In Bezug auf den SPC des Hostendgeräts (Benutzer), das entweder durch die Hostidentifizierungsinformation 1 oder die Hostidentifizierungsinformation 2 identifiziert wird, wird ein L-SPC (oder G-SPC) bezogen auf den Service, der durch die Portnummer identifiziert wird, gesucht und durch den Authentisierungsserver extrahiert. Somit kann die Serviceausführungseinheit den SPC auf einer Benutzer-für-Benutzer Basis erhalten, wie auch auf einer Anwendung-für-Anwendung Basis.
  • Der Code des Nachrichtentyps kennzeichnet, ob die interessierende Nachricht eine L-SPC Anforderungsnachricht oder eine G-SPC Anforderungsnachricht ist. Basierend auf diesem Code des Nachrichtentyps identifiziert die Einheit auf der Empfangsseite (hier der Authentisierungsserver) die Nachricht und erkennt, ob der L-SPC gesucht und extrahiert werden muss, oder ob der G-SPC gesucht und extrahiert werden muss. Die Hostidentifizierungsinformation 1 oder 2 ist die Information, die als ein L-SPC Anforderungsparameter entweder in Schritt S26 oder S27 festgelegt werden muss.
  • 4 zeigt ein Ablaufdiagramm, welches den Verarbeitungsablauf von der Übertragung einer Serviceinitiierungsnachricht durch ein Benutzerendgerät zu der Übertragung einer G-SPC Anforderungsnachricht und den Empfang einer G-SPC Antwortnachricht durch eine Serviceausführungseinheit illustriert. Dieses Diagramm illustriert ein Ablaufdiagramm, welches ein in 1 gezeigtes Servicesteuerungsnetzwerksystem erläutert.
  • Zuerst bedient der Benutzer das Benutzerhostendgerät H1 und fordert einen Service von der Serviceausführungseinheit SN2 an, und dadurch überträgt das Benutzerhostendgerät H1 eine Serviceinitiierungsnachricht für den betreffenden Service zu der Serviceausführungseinheit SN2 (S1). Diese Serviceinitiierungsnachricht ist beispielsweise eine Nachricht, welche auf die Homepage der Serviceausführungseinheit SN2 (Webserver) zugreift.
  • Hier kann es auch möglich sein, dass diese Serviceinitiierungsnachricht in der Serviceausführungseinheit SN1 empfangen wird, und die Serviceausführungseinheit SN1 entscheidet die Notwendigkeit des L-SPC bezogen auf das Benutzerhostendgerät H1. Und als ein Ergebnis dieser Entscheidung, wenn der L-SPC als notwendig bestimmt wird, kann die Serviceausführungseinheit SN1 vom Authentisierungsserver A1 den L-SPC anfordern und davon den L-SPC empfangen.
  • Nach Empfang der Serviceinitiierungsnachricht entscheidet die Serviceausführungseinheit SN2, ob der Verweis zum G-SPC notwendig ist in Bezug auf die Entscheidung, ob der Service, der in der Serviceinitiierungsnachricht gekennzeichnet wird, notwendig ist (S2). Diese Entscheidung wird basierend darauf getroffen, ob ein wirksamer G-SPC (d.h. ein G-SPC vor dem Ablauf der wirksamen Dauer) in der Serviceausführungseinheit SN2 gespeichert ist, und ob es für die Serviceausführungseinheit SN2 notwendig ist, auf den G-SPC in dem Benutzerhostendgerät zu verweisen, das die Anforderung zum Zeitpunkt des Durchführens des betreffenden Services hervorbringt.
  • Wenn die Serviceausführungseinheit SN2 entscheidet, dass das Verweisen auf den G-SPC notwendig ist (Y in S2), erzeugt die Serviceausführungseinheit SN2 eine G-SPC Anforderungsnachricht zum Anfordern durch den Authentisierungsserver A2 des G-SPC des Benutzerhostendgeräts H1, das die Serviceausführung anfordert, und überträgt die Anforderung zum Authentisierungsserver A2 im Bereich D2 (S3). Die G-SPC Anforderungsnachricht besitzt die Datenstruktur, die vorher in 6A gezeigt wurde.
  • Der Authentisierungsserver A2 erkennt, dass das Benutzerhostendgerät H1 im Authentisierungsserver A1 (nämlich Bereich D2) enthalten ist (und dadurch verwaltet wird), aus den Inhalten der G-SPC Anforderungsnachricht (nämlich die IP Adresse oder die NAI des Benutzerhostendgeräts H1. Siehe 6A.), und überträgt die empfangene G-SPC Anforderungsnachricht zum Authentisierungsserver A1. Hier besitzen beide Authentisierungsserver eine gegenseitige vertrauenswürdige Verbindung und jeder Authentisierungsserver hat im Voraus die IP Adresse des anderen Authentisierungsserver. Die G-SPC Anforderungsnachricht wird basierend auf dieser IP Adresse des anderen Servers übertragen.
  • Nach Empfang der G-SPC Anforderungsnachricht sucht der Authentisierungsserver A1 nach dem G-SPC des Benutzerhostendgeräts H1 (S4). Wenn dort der G-SPC des Benutzerhostendgeräts H1 existiert, erzeugt der Authentisierungsser ver A1 eine G-SPC Antwortnachricht, welche den gesuchten G-SPC umfasst, und überträgt die Antwortnachricht zur Serviceausführungseinheit SN2, welche die Anforderung hervorbringt (S5).
  • 6B zeigt die Datenstruktur der G-SPC Antwortnachricht (oder der L-SPC Antwortnachricht). Die G-SPC Antwortnachricht (oder die L-SPC Antwortnachricht) umfasst einen IP/TCP/UDP Paketheader, einen Code des Nachrichtentyps, eine Hostidentifizierungsinformation 1 (z.B. die IP Adresse des Benutzerhostendgeräts H1), und eine Hostidentifizierungsinformation 2 (z.B. die NAI des Benutzerhostendgeräts H1), einen gesuchten SPC und einen Returncode.
  • Der "Code des Nachrichtentyps" kennzeichnet, ob die interessierende Nachricht eine G-SPC Antwortnachricht oder eine L-SPC Antwortnachricht ist. Basierend auf diesem Code des Nachrichtentyps identifiziert die Einheit auf der Empfangsseite (Serviceausführungseinheit SN2) die Nachricht. Der "gesuchte SPC" ist der G-SPC (oder der L-SPC), der durch den Authentisierungsserver gesucht und gefunden wird. Der "Returncode" ist eine Information bezüglich des Nachrichtenverarbeitungsergebnisses, etc., der beispielsweise einen Wert "0", ein Beispiel für die erfolgreich abgeschlossene Suche, "2", ein Beispiel für einen nicht gefundenen SPC entsprechend der Suchanforderung, und "3" besitzt, ein Beispiel für den SPC, der in der Nachricht enthalten ist, wobei er ein Default-SPC ist.
  • Erneut Bezug nehmend auf 4, wird diese G-SPC Antwortnachricht zum Authentisierungsserver A1 übertragen, und danach von dem Authentisierungsserver A2 zur Serviceausführungseinheit SN2 transferiert.
  • Nach Empfang der G-SPC Antwortnachricht prüft die Serviceausführungseinheit SN2 den Normalzustand der G-SPC Antwortnachricht (S6). Dieser Normalzustand der G-SPC Antwortnachricht wird darauf hin geprüft, ob die G-SPC Antwort nachricht einen G-SPC enthält. Wenn der G-SPC enthalten ist, wird die G-SPC Antwortnachricht als normal bestimmt.
  • Wenn die G-SPC Antwortnachricht als normal bestimmt wird, extrahiert die Serviceausführungseinheit SN2 den G-SPC, der in der G-SPC Antwortnachricht enthalten ist, und speichert den G-SPC in einem SPC Verwaltungstabelle (S7).
  • 5 zeigt ein Flussdiagramm, welches einen Übertragungsverarbeitungsablauf der G-SPC Anforderungsnachricht illustriert, welcher durch das Anwendungsauthentisierungsmodul durchgeführt wird. Dort wird eine detaillierte Übertragungsverarbeitung (die Details des in 4 gezeigten Schritts S3) der G-SPC Anforderungsnachricht gezeigt, welche in der Serviceausführungseinheit SN2 (Anwendungsauthentisierungsmodul) durchgeführt wird.
  • Das Anwendungsauthentisierungsmodul verweilt in einem Wartezustand (S31) zum Nachrichtenempfang. Nach dem Empfang einer Nachricht (Y in S31) prüft das Anwendungsauthentisierungsmodul die TCP/UDP Portnummer der empfangenen Nachricht (S32). wenn die Portnummer eine Portnummer ist, welche die Serviceausführungseinheit überwacht, wird durch diesen Nachrichtenempfang ausgelöst die folgende Verarbeitung durchgeführt.
  • Zuerst entscheidet das Anwendungsauthentisierungsmodul, ob die Anwendung, von der die Initiierung durch die Serviceinitiierungsnachricht von dem Benutzerhostendgerät angefordert wird, unterstützt wird (S33). Diese Entscheidung wird basierend auf der Portnummer, etc. durchgeführt, welche in der Serviceinitiierungsnachricht enthalten ist.
  • Wenn die Anwendung durch die Serviceausführungseinheit unterstützt wird (Y in S33) extrahiert das Anwendungsauthentisierungsmodul aus der Serviceinitiierungsnachricht die Information des Benutzerhostendgeräts, das die Anforderung zur Serviceinitiierung hervorbringt (S34). Diese Information des Benutzerhostendgeräts ist zumindest eine der IP Adresse des Benutzerhostendgeräts (die Übertragungsquelladresse der Serviceinitiierungsnachricht) und der NAI (Network Access Identifier) des Benutzerhostendgeräts.
  • Andererseits, wenn die Serviceausführungseinheit die Anwendung nicht unterstützt, ist der G-SPC nicht notwendig, und daher kehrt das Anwendungsauthentisierungsmodul zurück zu dem Wartezustand zum Nachrichtenempfang.
  • Als nächstes entscheidet das Anwendungsauthentisierungsmodul in Schritt 34, ob das Benutzerhostendgerät eindeutig identifiziert werden kann, basierend auf einer extrahierten Information des Benutzerhostendgeräts (S35). Wenn beispielsweise die Serviceinitiierungsnachricht durch einen Proxyserver transferiert wird, wird die Adresse des Benutzerhostendgeräts, welche die Serviceanforderung hervorbringt, durch den Proxyserver verdeckt. In solch einem Falle wird die Anforderungsquelladresse die Adresse des Proxyservers, und daher ist es nicht möglich, das Benutzerhostendgerät eindeutig zu identifizieren.
  • Wenn das Benutzerhostendgerät nicht eindeutig identifiziert werden kann (N in S235), legt das Anwendungsauthentisierungsmodul einen vorbestimmten Default-G-SPC (spezifizierter Wert, wie später beschrieben) in einem G-SPC Anforderungsparameter fest (S37). Dagegen, wenn das Benutzerhostendgerät eindeutig identifiziert werden kann (Y in S35), legt das Anwendungsauthentisierungsmodul Information, welche das Benutzerhostendgerät eindeutig identifizieren kann, in dem G-SPC Anforderungsparameter fest (S36).
  • Darauf folgend erzeugt das Anwendungsauthentisierungsmodul eine G-SPC Anforderungsnachricht (S38) und überträgt die erzeugte G-SPC Anforderungsnachricht zu dem Authentisierungsserver in dem gleichen Bereich (S39). Danach kehrt das Anwendungsauthentisierungsmodul zu dem Nachrichtenwartezustand zurück.
  • Nun wird nachstehend eine Empfangsverarbeitung der G-SPC Antwortnachricht und der L-SPC Antwortnachricht, welche durch das Anwendungsauthentisierungsmodul (Serviceausführungseinheit) durchgeführt wird, beschrieben. 7 zeigt ein Flussdiagramm, welches die Empfangsverarbeitung der G-SPC Antwortnachricht und der L-SPC Antwortnachricht in dem Anwendungsauthentisierungsmodul illustriert.
  • Das Anwendungsauthentisierungsmodul ist in dem Nachrichtenwartezustand (S41). Jedes Mal, wenn eine Nachricht empfangen wird (Y in S41), überwacht das Anwendungsauthentisierungsmodul den Code des Nachrichtentyps der empfangenen Nachricht (S42). Der Code des Nachrichtentyps wird basierend auf dem Code des Nachrichtentyps, der in 6B gezeigt ist, bestimmt.
  • Wenn das Anwendungsauthentisierungsmodul entscheidet, dass die Empfangsnachricht eine SPC Antwortnachricht (die L-SPC Antwortnachricht oder die G-SPC Antwortnachricht) ist, basierend auf dem Code des Nachrichtentyps (Y in S43), prüft das Anwendungsauthentisierungsmodul den Normalzustand der Nachricht basierend auf dem Returncode (siehe 6B) (S44). Indessen, wenn die Empfangsnachricht keine SPC Antwortnachricht ist, kehrt das Anwendungsauthentisierungsmodul erneut zurück zu dem Nachrichtenwartezustand (S41).
  • Im Schritt S43, wenn die Nachricht als normal bestimmt wird, entscheidet das Anwendungsauthentisierungsmodul, ob die Nachricht einen SPC (L-SPC oder G-SPC) enthält (S45).
  • Wenn der SPC enthalten ist (Y in S45), extrahiert das Anwendungsauthentisierungsmodul den SPC und registriert den extrahierten SPC in der SPC Verwaltungstabelle (S46). Und zwar registriert das Anwendungsauthentisierungsmodul den G-SPC in einer G-SPC Verwaltungstabelle und registriert den L-SPC in einer L-SPC Verwaltungstabelle (S49, S50). In anderen Fällen führt das Anwendungsauthentisierungsmodul eine Nachrichtenfehlerverarbeitung durch (S51). Danach kehrt das Anwendungsauthentisierungsmodul zurück zu dem Wartezustand zum Nachrichtenempfang (S41).
  • Im Schritt S45, wenn der SPC nicht enthalten ist, legt das Anwendungsauthentisierungsmodul den Default-G-SPC in dem G-SPC Anforderungsparameter fest (S48) und kehrt danach zurück zum Wartezustand zum Nachrichtenempfang (S41).
  • Im Schritt S44, wenn die Nachricht als nicht normal bestimmt wird, führt das Anwendungsauthentisierungsmodul eine Nachrichtenfehlerverarbeitung durch (S47) und kehrt zurück zu dem Wartezustand zum Nachrichtenempfang (S41).
  • <G-SPC und L-SPC Verwaltungsfunktion im Authentisierungsserver>
  • Wie vorher beschrieben wurde, speichert der Authentisierungsserver (AAA Server) den individuellen SPC (L-SPC und G-SPC) jedes Vertragsbenutzers (Benutzerhostendgerät).
  • Um den individuellen SPC jedes Benutzers zu verwalten, ist gemäß dem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung der Authentisierungsserver mit einer SPC Haupttabelle, welche den L-SPC und G-SPC jedes Benutzers spezifiziert, einer L-SPC Tabelle für jeden Benutzer, welche den L-SPC auf einer Benutzer-für-Benutzer Basis spezifiziert, und einer G-SPC Tabelle für jeden Benutzer versehen, welche den G-SPC auch auf einer Benutzer-für-Benutzer Basis spezifiziert.
  • Wie in 8 gezeigt, umfasst die SPC Haupttabelle eine Benutzerzahl zum Identifizieren jedes Vertragsbenutzers und wichtige Vertragsinformation als die wichtige Information für jeden Benutzer. Auch die SPC Haupttabelle umfasst einen L-SPC Pointer, ein Beispiel des Pointers zu der L-SPC Tabelle für jeden Benutzer, und einen G-SPC Pointer, ein Beispiel des Pointers zu der G-SPC Tabelle für jeden Benutzer.
  • Die L-SPC Tabelle, die für jeden Benutzer vorgesehen ist, ist eine Tabelle zum Verwalten des L-SPC auf einer Be nutzer-für-Benutzer Basis. In 8 wird der L-SPC für einen Benutzer gezeigt, der die Benutzernummer 000001 besitzt. Die L-SPC Tabelle für jeden Benutzer umfasst eine SPC Nummer, eine Bedingung 1 und eine Bedingung 2 zum Anwenden des L-SPC und einen SPC Inhalt.
  • Die G-SPC Tabelle für jeden Benutzer ist eine Tabelle zum Verwalten des G-SPC auf einer Benutzer-für-Benutzer Basis. In 8 wird der G-SPC für den Benutzer mit der Benutzernummer 000001 gezeigt. Die G-SPC Tabelle für jeden Benutzer umfasst eine SPC Nummer, eine Bedingung 1 und eine Bedingung 2 zum Anwenden des G-SPC und einen SPC Inhalt.
  • Durch Verwalten des SPC, indem solche Tabellen verwendet werden, kann der Authentisierungsserver eine Vielzahl von Informationseinstellungen (Suchbegriffe) zum Identifizieren von Hosts auf einer annehmbaren Anwendung-für-Anwendung Basis getrennt für den G-SPC und den L-SPC bestimmen und speichern.
  • Hier kann in der Serviceausführungseinheit ein Fall auftreten, dass die inhärente Information des Benutzerhostendgeräts, welches die Anforderung hervorbringt, nicht erlangt werden kann, da die Serviceausführungsanforderung, welche von dem Benutzerhostendgerät hervorgebracht wird, durch einen HTTP Proxyserver, etc. unterbrochen wird. Beispielsweise wird in Bezug auf eine HTTP Anforderung, welche durch den HTTP Proxyserver übertragen wird, die Anforderungsquellinformation (Übertragungsquelladresse, etc.) durch die Information bezüglich des Proxyservers ersetzt. Daher kann die Adresse des Benutzerhostendgeräts, welches die Anforderung hervorbringt, nicht identifiziert werden.
  • In solch einem Falle überträgt die Anwendungsauthentisierungsfunktion in der Serviceausführungseinheit eine SPC Anforderungsnachricht an den nächsten Authentisierungsserver in einem Zustand von "detaillierte Anforderungsquellinformation nicht verfügbar". Nach Empfang dieser Nachricht schätzt der nächste Authentisierungsserver den Standort des Benutzerhostendgeräts, welches die Anforderung von dem Proxyserver hervorbringt, ein Beispiel für die Anforderungsquellinformation, und gibt einen G-SPC einer allgemeinen Bedingung zurück, in dem kein bestimmter Benutzer identifiziert ist. Solch ein SPC wird als Default-SPC bezeichnet.
  • <Betriebsbeispiel>
  • Als nächstes werden typische Betriebsbeispiele des Servicesteuerungsnetzwerksystems beschrieben, welche die Telefonkommunikation durch Verwendung von VoIP veranschaulichen.
  • (1) Betriebsbeispiel 1
  • Betriebsbeispiel 1 kennzeichnet ein Beispiel der Ausführungsprozedur der SPC Verteilung und der individuellen Servicesteuerung, welche durch die Anwendungsauthentisierung ausgelöst wird, wenn Benutzerhostendgeräte der Servicevertragbenutzer (sowohl die anrufende Partei als auch die angerufene Partei eines Telefonanrufs) in einem identischen Homelink lokalisiert werden, und die Serviceausführungseinheit in dem gleichen Link vorhanden ist wie die Benutzerhostendgeräte.
  • 9 zeigt ein Blockdiagramm, welches ein Konfigurationsbeispiel des Servicesteuerungsnetzwerksystems in diesem Fall illustriert. 10 zeigt ein Ablaufdiagramm, welches einen Verarbeitungsablauf des Servicesteuerungsnetzwerksystems in diesem Fall illustriert.
  • In 9 wird ein Benutzerhostendgerät H1 der anrufenden Partei, welches an einem Teilnehmerwohnsitz, etc. vorgesehen ist, in einem Homelink (Bereich D1) angeordnet. Ein Benutzerhostendgerät H3 der angerufenen Partei, das in einem Callcenter vorgesehen ist, ist auch in dem identischen Bereich D1 angeordnet. Ferner ist eine Serviceausführungseinheit SN1 in dem identischen Bereich D1 vorhanden und erlangt den L-SPC (L-SPC (A)) des Benutzerhostendgeräts H1 und den L-SPC (L-SPC (C)) des Benutzerhostendgeräts H3 von einem Authentisierungsserver A1 in dem Bereich D1. Außerdem sind das Benutzerhostendgerät H1 und das Benutzerhostendgerät H3 in einem Zugangsnetzwerk enthalten.
  • Der Benutzer (Servicevertragbenutzer) des Benutzerhostendgeräts H1 benutzt die IP Telefonfunktion (z.B. VoIP Software), welche in dem Benutzerhostendgerät H1 vorgesehen ist, und bedient das Endgerät, um einen Anruf durch Auswählen der anderen Partei aufzubauen (hier das Benutzerhostendgerät H3) (S61 in 10).
  • Initiiert durch den Wählvorgang des Benutzers erzeugt das Benutzerhostendgerät H1 eine Serviceinitiierungsnachricht (Sitzungsinitiierungsnachricht (SIP-Einholnachricht)), welche das andere Benutzerhostendgerät H3 kennzeichnet. Das Benutzerhostendgerät H1 überträgt dann die erzeugte Serviceinitiierungsnachricht an die nächste Serviceausführungseinheit (SIP Server) SN1 durch eine Randeinheit EN1 (durchgezogene Linie mit Pfeil (1) in 9). Da das Benutzerhostendgerät H1 den Standort (IP Adresse oder Ähnliches) der Serviceausführungseinheit SN1 im Voraus erkennt, kann das Benutzerhostendgerät H1 die Serviceinitiierungsnachricht an die Serviceausführungseinheit SN1 übertragen.
  • Die Serviceausführungseinheit SN1 detektiert die Initiierung des Services durch Empfangen der SIP-Einholnachricht von dem Benutzerhostendgerät H1. Die Serviceausführungseinheit SN1 entscheidet dann, ob es notwendig ist, den L-SPC (A) des Benutzerhostendgeräts H1 (eine Anforderung an den Authentisierungsserver A1) zu dem Zeitpunkt der Serviceausführung anzufordern (das heißt, Erzeugung einer VoIP Sitzung) (Symbol (2) in 9 und S62 in 10).
  • Wie vorher beschrieben wurde, wenn der L-SPC (A) vorher durch die Registernachricht erlangt wird, oder wenn der L-SPC (A), der durch die L-SPC Anforderungsnachricht das letzte Mal erlangt wurde, bei dem der Service ausgeführt wird, nach wie vor wirksam ist und nicht gelöscht ist, wird entschieden, dass die Anforderung des L-SPC (A) nicht notwendig ist. Indessen, wenn der L-SPC (A) noch nicht erlangt wurde oder wenn der einmal erlangte L-SPC (A) aufgrund des Ablaufens der wirksamen Dauer gelöscht wurde, wird entschieden, dass die Anforderung des L-SPC (A) notwendig ist. In der folgenden Beschreibung wird angenommen, dass die Anforderung des L-SPC (A) als notwendig bestimmt wird.
  • Mit dieser Entscheidung erzeugt die Serviceausführungseinheit SN1 die L-SPC Anforderungsnachricht und überträgt die erzeugte L-SPC Anforderungsnachricht an den Authentisierungsserver A1, der das Benutzerhostendgerät H1 verwaltet (S63 in 10). Hier wird diese L-SPC Anforderungsnachricht beispielsweise durch Verwendung von Diameter übertragen, was ein Hostauthentisierungsprotokoll ist.
  • Nach Empfang der L-SPC Anforderungsnachricht in Bezug auf das Benutzerhostendgerät H1 von der Serviceausführungseinheit SN1, durchsucht der Authentisierungsserver A1 die Datenbank nach dem L-SPC (A), und extrahiert den L-SPC (A) daraus (S64 in 10).
  • Der Authentisierungsserver A1 überträgt den extrahierten L-SPC (A) zurück an die Serviceausführungseinheit SN1, welche die Anforderung durch Verwendung einer L-SPC Antwortnachricht (z.B. eine Diameter Authentisierungsantwortnachricht) hervorgebracht hat (S65).
  • Hier, wenn der L-SPC (A) bereits in der Serviceausführungseinheit SN1 war, werden die Verarbeitungsschritte S63 bis S65 ausgelassen.
  • Die Serviceausführungseinheit SN1 extrahiert dann den L-SPC (A), der in der L-SPC Antwortnachricht enthalten ist, die von dem Authentisierungsserver A1 empfangen wird, und speichert den extrahierten L-SPC (A) in der Verwaltungstabelle, welche zu der Serviceausführungseinheit SN1 gehört (S66 in 10), und initialisiert die Serviceausführungsfunktion gemäß dem L-SPC Beschreibungsinhalt (Symbol (3) in 9, und S67 in 10).
  • Ausgelöst durch die Einstellung des L-SPC (A) transferiert die Serviceausführungseinheit SN1 die Serviceinitiierungsnachricht (SIP-Einholnachricht) zu dem Zielbenutzerhostendgerät H3 (durchgezogene Linie mit Pfeil (4) in 9).
  • Nach dem Übertragen der SIP-Einholnachricht zum Benutzerhostendgerät H3, wartet die Serviceausführungseinheit SN1 auf eine Antwort von dem Benutzerhostendgerät H3 (Abhebevorgang des Telefonendgeräts).
  • Wenn es für das Benutzerhostendgerät H3 nicht möglich ist, den Anruf zu empfangen, da das Benutzerhostendgerät H3 belegt ist oder aus irgend einem anderen Grund, führt die Serviceausführungseinheit SN1 einen Service, der durch den L-SPC (A) spezifiziert ist, für eine Dauer aus, in der das Benutzerhostendgerät H1 in einer Warteschleife gehalten wird (z.B. ein Service einer CM Sprachansage für 15 Sekunden, Informationsservice einer noch benötigten Wartezeit oder die Anzahl von wartenden Personen, etc.), wobei ein anderes Kommunikationsprotokoll verwendet wird (gestrichelte Linie mit Pfeil (4) in 9).
  • Wenn der Benutzer (Servicevertragbenutzer) des Benutzerhostendgeräts H3 das Endgerät bedient, um auf die Verbindungsanforderung von dem Benutzerhostendgerät H1 zu antworten, überträgt das Benutzerhostendgerät H3 eine Serviceantwortnachricht (SIP-Ack (Bestätigungs-)Nachricht), welche durch diese Bedienung ausgelöst wird (S68 in 10).
  • Die SIP-Ack Nachricht, die von dem Benutzerhostendgerät H3 übertragen wird, wird zu dem Benutzerhostendgerät H1 durch die Serviceausführungseinheit SN1 weitergeleitet.
  • Wenn das Benutzerhostendgerät H1 die SIP-Ack Nachricht von dem Benutzerhostendgerät H3 empfängt, wird die Sitzung zwischen dem Benutzerhostendgerät H1 und dem Benutzerhostendgerät H3 hergestellt. Danach werden Sprachpakete bidirektional zwischen diesen Benutzerhostendgeräten ausgetauscht, wodurch den Benutzern der zwei Benutzerhostendgeräte ermöglicht wird, zu kommunizieren.
  • Außerdem ist der L-SPC (C), der in 9 gezeigt ist, der L-SPC des Benutzerhostendgeräts H3, welcher von dem Authentisierungsserver A1 an die Serviceausführungseinheit SN1 wenn nötig übertragen wird.
  • (2) Betriebsbeispiel 2
  • Das Betriebsbeispiel 2 kennzeichnet ein Beispiel der Ausführungsprozedur der SPC Verteilung und der individuellen Servicesteuerung, welche durch die Anwendungsauthentisierung ausgelöst wird, wenn die Benutzerhostendgeräte der Servicevertragbenutzer in einem identischen Homelink angeordnet sind und die Serviceausführungseinheit außerhalb des Homelinks der Benutzerhostendgeräte vorhanden ist.
  • 11 zeigt ein Blockdiagramm, das ein Konfigurationsbeispiel des Servicesteuerungsnetzwerksystems in diesem Fall illustriert. 12 zeigt ein Ablaufdiagramm, das einen Verarbeitungsablauf des Servicesteuerungsnetzwerksystems in diesem Fall zeigt.
  • Der Unterschied der 11 von der 9 ist, dass in 11 das Benutzerhostendgerät H2 eines Callcenters im Bereich D2 enthalten ist, welcher außerhalb des Bereichs D1 (Homelink) des Benutzerhostendgeräts H1 angeordnet ist, und dementsprechend wird der Service durch die Serviceausführungseinheit SN2 im Bereich D2 ausgeführt. In solch einem Falle fordert die Serviceausführungseinheit SN2 von dem Authentisierungsserver A1 den G-SPC des Benutzerhostendgeräts H1 an (der als G-SPC (A) bezeichnet wird), der für die Serviceausführung notwendig ist.
  • Außerdem sind in 11 die Serviceausführungseinheit SN1 und die Serviceausführungseinheit SN2 in dem Kernnetzwerk vorgesehen und eine Relaiseinheit TS, welche das Steuerungsprotokoll von diesen Serviceausführungseinheiten weiterleitet, ist in einem Relaisbereich vorgesehen. Dies basiert auf einem Fall des VoIP Sprachkommunikationsnetzwerks mit einer hierarchischen Struktur ähnlich zu dem herkömmlichen Telefonvermittlungssystem.
  • Der Benutzer (Servicevertragbenutzer) des Benutzerhostendgeräts H1 verwendet die IP Telefonfunktion (z.B eine VoIP Software) des Benutzerhostendgeräts H1 und führt durch Auswählen der anderen Partei (Benutzerhostendgerät H2) eine einen Anruf herstellende Bedienung durch (S71 in 12).
  • Mit dieser Wählbedienung durch den Benutzer erzeugt das Benutzerhostendgerät H1 eine Serviceinitiierungsnachricht (Sitzungsinitiierungsnachricht, SIP-Einholnachricht), in welcher das andere Benutzerhostendgerät H2 spezifiziert ist, und überträgt diese Nachricht an die nächste Serviceausführungseinheit SN1 (SIP Server) (Pfeil (1) in 11). Das Benutzerhostendgerät H1 kennt den Standort (IP Adresse oder Ähnliches) der Serviceausführungseinheit SN1 vorher, und daher kann das Benutzerhostendgerät H1 die Sitzungsinitiierungsnachricht an die Serviceübertragungseinheit SN1 übertragen.
  • Durch Empfangen der SIP-Einholnachricht von dem Benutzerhostendgerät H1 detektiert die Serviceausführungseinheit SN1 die Serviceinitiierung. Wenn der Service ausgeführt wird (Herstellen der VoIP Sitzung), entscheidet die Ausführungseinheit SN1 ob es notwendig ist, sich auf den L-SPC (A) der anrufenden Partei zu beziehen, d.h. des Benutzerhostendgeräts H1 (S72 in 12). Dieses Entscheidungskri terium ist eine Steuerungsregel, welche die Serviceausführungseinheit individuell besitzt.
  • Hier wird angenommen, dass der L-SPC (A) durch Verwendung einer Registernachricht bereits erlangt wurde, und dass kein Verweis benötigt wird. Mit dieser Entscheidung führt die Serviceausführungseinheit SN1 die Verarbeitung in Bezug auf die Erlangung des L-SPC (A) nicht durch.
  • Durch Verwenden der üblichen SIP Nachrichtenverarbeitungsfunktion überträgt die Serviceausführungseinheit SN1 die SIP-Einholnachricht an die Serviceausführungseinheit (SIP Server) SN2, welche das angerufene Benutzerhostendgerät H2 enthält, durch die Relaiseinheit TS (Pfeil (1) in 11).
  • Nach Empfang der SIP-Einholnachricht von der Serviceausführungseinheit SN1 erkennt die Serviceausführungseinheit SN2 diese Nachricht als eine SIP-Einholnachricht, die von dem externen Bereich D1 empfangen wird. Danach, wenn der betreffende Service initiiert wird, prüft die Serviceausführungseinheit SN2 ob es notwendig ist, sich auf die individuelle Servicebedingung des Benutzerhostendgeräts H1 zu beziehen, nämlich den G-SPC des Benutzerhostendgeräts H1 (G-SPC (A)) (Symbol (2) in 11, und S73 in 12). Hier wird in der folgenden Beschreibung angenommen, dass eine Bezugnahme auf den G-SPC (A) als notwendig bestimmt wird.
  • Basierend auf dieser Entscheidung erzeugt die Serviceausführungseinheit SN2 eine G-SPC Anforderungsnachricht (Diameternachricht) in Bezug auf das Benutzerhostendgerät H1. Die Serviceausführungseinheit SN2 überträgt dann die erzeugte G-SPC Anforderungsnachricht an den Authentisierungsserver A1 in dem Homelink (Bereich D1) des anrufenden Benutzerhostendgeräts H1 durch den Authentisierungsserver A2, der in dem Bereich D2 der Serviceausführungseinheit SN2 angeordnet ist (gestrichelte Linie mit Pfeil (3) in 11, und S74 in 12).
  • Nach Empfang der G-SPC Anforderungsnachricht von der Serviceausführungseinheit SN2 sucht der Authentisierungsserver A1 die Datenbank und extrahiert daraus den G-SPC (A) (S75 in 12).
  • Als nächstes überträgt der Authentisierungsserver A1 den extrahierten G-SPC (A) zurück zu der Serviceausführungseinheit SN2, welche die Anforderung durch Verwendung einer G-SPC Antwortnachricht hervorbringt (Diameter Authentisierungsantwortnachricht) (gestrichelte Linie mit Pfeil (4) in 11, und S76 in 12).
  • Die Serviceausführungseinheit SN2 extrahiert den G-SPC (A) aus der G-SPC Antwortnachricht und speichert den G-SPC (A) in der Verwaltungstabelle, die zur Serviceausführungseinheit SN2 gehört (S77 in 12). Als nächstes initialisiert die Serviceausführungseinheit SN2 die Serviceausführungsfunktion gemäß dem Beschreibungsinhalt in dem G-SPC (A) (Symbol (5) in 11, und S78 in 12).
  • Ausgelöst durch die G-SPC (A) Einstellung in der Serviceausführungseinheit SN2 überträgt die Serviceausführungseinheit SN2 eine SIP-Einholnachricht an das angerufenen Benutzerhostendgerät H2 und wartet dann auf eine Antwort von dem Benutzerhostendgerät H2 (Abhebevorgang des Telefonendgeräts). Während des Wartens auf die Antwort empfängt das Benutzerhostendgerät H1 von der Serviceausführungseinheit SN2 einen Service (Aussenden einer CM, Information über die Wartezeit, etc.) gemäß dem G-SPC (A) (gestrichelte Linie mit Pfeil (6) in 11).
  • Durch Bedienen des Endgeräts antwortet der Benutzer des Benutzerhostendgeräts H2 dem Benutzerhostendgerät H1 auf die Verbindungsanforderung von dem Benutzerhostendgerät H1. Durch diese Bedienung überträgt das Benutzerhostendgerät H2 eine Serviceantwortnachricht (SIP-Ack (Bestätigungs )Nachricht) (S79 in 12). Die SIP-Ack Nachricht, die von dem Benutzerhostendgerät H2 übertragen wird, wird an das Benutzerhostendgerät H1 durch die Serviceausführungseinheit SN2, die Relaiseinheit TS und die Serviceausführungseinheit SN1 weitergeleitet.
  • Wenn das Benutzerhostendgerät H1 die SIP-Ack Nachricht empfängt, die von dem Benutzerhostendgerät H2 übertragen wird, wird die Sitzung zwischen dem Benutzerhostendgerät H1 und dem Benutzerhostendgerät H2 hergestellt. Danach werden Sprachpakete bidirektional zwischen den zwei Benutzerhostendgeräten ausgetauscht und die Kommunikation findet statt.
  • Außerdem ist der L-SPC (C), der in 11 gezeigt ist, der L-SPC des Benutzerhostendgeräts H2, welcher von dem Authentisierungsserver A2 an die Serviceausführungseinheit SN2 wenn nötig übertragen wird.
  • (3) Betriebsbeispiel 3
  • Das Betriebsbeispiel 3 kennzeichnet ein Beispiel der Ausführungsprozedur der SPC Verteilung und der individuellen Servicesteuerung, die durch die Anwendungsauthentisierung ausgelöst wird, wenn ein Benutzerhostendgerät des Servicevertragbenutzers aus dem Homelink heraus in einen anderen Link (Bereich) bewegt wird und eine Serviceausführungseinheit in dem lokalen Link vorhanden ist.
  • 13 zeigt ein Blockdiagramm, welches ein Konfigurationsbeispiel des Servicesteuerungsnetzwerksystems in diesem Falle illustriert. 14 zeigt ein Ablaufdiagramm, welches einen Verarbeitungsablauf des Servicesteuerungsnetzwerksystems in diesem Falle illustriert.
  • In 13 wird ein Fall gezeigt, in dem sich der Benutzer (Servicevertragbenutzer) des Benutzerhostendgeräts H1, der mit einer festgelegten Leitung an dem Teilnehmerwohnsitz kommunizierte, zu einem temporären Zugangsnetzwerk bewegt (z.B. ein drahtloser LAN Hotspot), das von der glei chen Netzwerkbetreiberagentur bereitgestellt wird, und von diesem Punkt aus einen Anruf an das Benutzerhostendgerät H3 initiiert, das in einem Callcenter vorgesehen ist. Der Benutzer des Benutzerhostendgeräts H1 verwendet ein Benutzerhostendgerät H1' (z.B. ein tragbares Telefon) an dem Ort, zu dem sich der Benutzer bewegt. Jedoch werden beide der Benutzerhostendgeräte (das heißt das Benutzerhostendgerät H1 und das Benutzerhostendgerät H1') durch den gleichen Servicevertragspartner verwendet und daher wird der Service, der für beide Benutzerhostendgeräte H1, H1' bereitgestellt wird, durch den gleichen L-SPC (L-SPC (A)) oder den gleichen G-SPC (G-SPC (A)) spezifiziert. Auch das temporäre Zugangsnetzwerk, das Benutzerhostendgerät H1' und das Benutzerhostendgerät H3 sind in einem Bereich D3 enthalten. Der Bereich D3 umfasst einen Authentisierungsserver A3 und eine Serviceausführungseinheit SN3.
  • Zuerst bedient der Benutzer (Servicevertragbenutzer) des Benutzerhostendgeräts H1' die IP Telefonfunktion des Endgeräts, um einen Anruf durch Auswählen der anderen Partei für die Kommunikation herzustellen (das heißt Benutzerhostendgerät H3).
  • Initiiert durch die Wählbedienung des Benutzers erzeugt das Benutzerhostendgerät H1' eine Serviceinitiierungsnachricht (SIP-Einholnachricht), welche das Benutzerhostendgerät H3 der anderen Partei kennzeichnet, und überträgt die erzeugte Serviceinitiierungsnachricht an die nächste Serviceausführungseinheit (SIP Server) SN3 (Pfeil (1) in 13, und S81 in 14). Das Benutzerhostendgerät H1' erkennt den Standort des nächsten SIP Servers vorher und dadurch wird die Serviceinitiierungsnachricht an die Serviceausführungseinheit SN3 übertragen.
  • Die SIP-Einholnachricht, die von dem Benutzerhostendgerät H1' übertragen wird, wird in der Serviceausführungseinheit SN3 empfangen. Wenn der betreffende Service ausge führt wird (Herstellung einer VoIP Sitzung), entscheidet die Serviceausführungseinheit SN3, dass es notwendig ist, sich auf den L-SPC (A) des Benutzerhostendgeräts H1' bei der anrufenden Partei zu beziehen (S82 in 14). Der Grund für die Notwendigkeit des L-SPC (A) besteht, da in dem anfänglichen Zustand der L-SPC (A) nicht in der Serviceausführungseinheit SN3 vorhanden ist, die im Bereich D3 angeordnet ist, zu dem sich das interessierende Benutzerhostendgerät H1' bewegt hat.
  • Hier ist das Benutzerhostendgerät H1' im Bereich D3 enthalten, welcher sich vom Beriech D1 unterscheidet. Jedoch, da die Serviceausführungseinheit SN3 den Service in dem gleichen Bereich D3 bereitstellt, wird auf den L-SPC (A) anstelle des G-SPC (A) verwiesen.
  • Als eine Folge dieser Entscheidung überträgt die Serviceausführungseinheit SN3 eine L-SPC Anforderungsnachricht in Bezug auf den L-SPC (A) des Benutzerhostendgeräts H1' (H1) an den Authentisierungsserver A3 im Bereich D3 (gestrichelte Linie mit Pfeil (3) in 13).
  • Nach Empfang der L-SPC Anforderungsnachricht von der Serviceausführungseinheit SN3 erkennt der Authentisierungsserver A3 aus dem Nachrichteninhalt, dass das Benutzerhostendgerät H1' (H1) im Authentisierungsserver A1 enthalten ist, und transferiert die empfangene L-SPC Anforderungsnachricht zu dem Authentisierungsserver A1, der in dem Bereich D1 angeordnet ist (gestrichelte Linie mit Pfeil (3) in 13).
  • Der Authentisierungsserver A1 empfängt dann die L-SPC Anforderungsnachricht, extrahiert den L-SPC (A) in Bezug auf das Benutzerhostendgerät H1 aus der Datenbank und überträgt den extrahierten L-SPC (A) zurück zur Serviceausführungseinheit SN3, welche die Anforderung durch Verwendung einer L-SPC Antwortnachricht hervorgebracht hatte. Die L-SPC Antwortnachricht wird zur Serviceausführungseinheit SN3 durch den Authentisierungsserver A3 übertragen (gestrichelte Linie mit Pfeil (4) in 13).
  • Die Serviceausführungseinheit SN3 extrahiert den L-SPC in Bezug auf das Benutzerhostendgerät H1 aus der L-SPC Antwortnachricht, welche von dem Authentisierungsserver A3 empfangen wird, und speichert den extrahierten L-SPC in der SPC Verwaltungstabelle, welche zur Serviceausführungseinheit SN3 gehört. Ferner initialisiert die Serviceausführungseinheit SN3 die Serviceausführungsfunktion gemäß dem Beschreibungsinhalt in dem erlangten L-SPC (S86 in 14).
  • Ausgelöst durch den L-SPC (A), der in der Serviceausführungseinheit SN3 festgelegt wird, transferiert die Serviceausführungseinheit SN3 die SIP-Einholnachricht an das ausgewählte Benutzerhostendgerät H3.
  • Die Serviceausführungseinheit SN3 wartet dann auf eine Antwort von dem Benutzerhostendgerät H3 (Abhebevorgang des Telefonendgeräts). Während dieser Dauer stellt die Serviceausführungseinheit SN3 einen Service gemäß dem L-SPC (A) Inhalt für das Benutzerhostendgerät H1' bereit (gestrichelte Linie mit Pfeil (5)). Beispielsweise wird eine Werbung oder Ähnliches dem Benutzerhostendgerät H1' mittels einer entsprechenden Nachricht bereitgestellt.
  • Durch Bedienen der Endgeräteinheit antwortet der Benutzer des Benutzerhostendgeräts H3 auf die Verbindungsanforderung, welche von dem Benutzerhostendgerät H1' übertragen wird. Als eine Folge dieser Bedienung überträgt das Benutzerhostendgerät H3 eine SIP-Ack (Bestätigungs-)Nachricht als eine Antwort an das Benutzerhostendgerät H1'.
  • Die SIP-Ack Nachricht, welche durch das Benutzerhostendgerät H3 übertragen wird, wird an das Benutzerhostendgerät H1' durch die Serviceausführungseinheit SN3 weitergeleitet.
  • Wenn das Benutzerhostendgerät H1' die SIP-Ack Nachricht von dem Benutzerhostendgerät H3 empfängt, wird die Sitzung zwischen dem Benutzerhostendgerät H1' und dem Benutzerhostendgerät H3 hergestellt. Danach werden Sprachpakete bidirektional zwischen dem Benutzerhostendgeräten H1', H3 ausgetauscht.
  • Außerdem ist in 13 ein L-SPC (D) der L-SPC des Benutzerhostendgeräts H3.
  • (4) Betriebsbeispiel 4
  • Das Betriebsbeispiel 4 kennzeichnet ein Beispiel der Ausführungsprozedur der SPC Verteilung und der individuellen Servicesteuerung, welche durch die Anwendungsauthentisierung ausgelöst wird, wenn ein Benutzerhostendgerät des Servicevertragbenutzers aus dem Homelink in einen anderen Link bewegt wird und dort verweilt, und ein Benutzerhostendgerät eines anderen Servicevertragbenutzers bei der anderen Partei und eine Serviceausführungseinheit in einem externen Link angeordnet sind.
  • 15 zeigt ein Blockdiagramm, welches ein Konfigurationsbeispiel des Servicesteuerungsnetzwerksystems in diesem Falle illustriert. 16 zeigt ein Ablaufdiagramm, welches einen Verarbeitungsablauf des Servicesteuerungsnetzwerksystems in diesem Falle illustriert.
  • In 15, während der Situation, dass sich der Servicevertragbenutzer des Benutzerhostendgeräts H1 aus dem Homelink (Bereich D1) heraus bewegte und in einem anderen Link (Bereich D4) verweilt, wird eine Kommunikation mit dem anderen Benutzerhostendgerät H2 durchgeführt, das in dem externen Bereich D2 angeordnet ist, und auch die Serviceausführungseinheit SN2 führt den Service aus. Die in 15 gezeigte Konfiguration ähnelt der in 13 gezeigten Konfiguration. Der Unterschied zwischen den Konfigurationen in 15 und 13 liegt darin, dass die durch das Benutzerhostendgerät H1 angerufene Partei das Benutzer hostendgerät H2 ist (Callcenter), das in dem anderen Bereich D2 angeordnet ist. (In 13 sind das Benutzerhostendgerät H1' und das angerufene Benutzerhostendgerät H3 in dem gleichen Bereich vorhanden.)
  • Zuerst bedient der Benutzer (Servicevertragbenutzer) des Benutzerhostendgeräts H1' die IP Telefonfunktion des Endgeräts, um einen Anruf durch Auswählen der anderen Partei für die Kommunikation herzustellen (das heißt, das Benutzerhostendgerät H2) (S91 in 16).
  • Initiiert durch die Wählbedienung des Benutzers erzeugt das Benutzerhostendgerät H1' eine Serviceinitiierungsnachricht (SIP-Einholnachricht), welche das andere Benutzerhostendgerät H2 kennzeichnet, und überträgt die erzeugte Serviceinitiierungsnachricht an die nächste Serviceausführungseinheit SN3 (SIP Server) (durchgezogene Linie mit Pfeil (1) in 15, und S91 in 16). Das Benutzerhostendgerät H1' erkennt den Standort des nächsten SIP Servers im Voraus und dadurch wird die Serviceinitiierungsnachricht an die Serviceausführungseinheit SN3 übertragen.
  • Die SIP-Einholnachricht, die von dem Benutzerhostendgerät H1' übertragen wird, wird in der Serviceausführungseinheit SN3 empfangen. Wenn der betreffende Service durchgeführt wird (Herstellung der VoIP Sitzung), entscheidet die Serviceausführungseinheit SN3, ob es notwendig ist, sich auf den L-SPC (A) des anrufenden Benutzerhostendgeräts H1' zu beziehen (S92 in 16). Hier wird in der folgenden Beschreibung angenommen, dass der L-SPC (A) bereits in der Serviceausführungseinheit SN3 gespeichert ist, und daher wird entschieden, dass die weitere Bezugnahme unnötig ist. Dementsprechend wird die Verarbeitung einer Referenzanforderung für den L-SPC (A) an den Authentisierungsserver A1 ausgelassen.
  • Die Serviceausführungseinheit SN3 transferiert eine SIP-Einholnachricht zur Serviceausführungseinheit SN2 des angerufenen Benutzerhostendgeräts H2 durch die Relaiseinheit TS (durchgezogene Linie mit Pfeil (1) in 15).
  • Nach Empfang der SIP-Einholnachricht detektiert die Serviceausführungseinheit SN2 die Serviceinitiierung und erkennt auch, dass das Benutzerhostendgerät H1' durch den Bereich D1 verwaltet wird, der außerhalb des Bereichs D2 angeordnet ist. Die Serviceausführungseinheit SN2 entscheidet dann, ob auf den G-SPC des Benutzerhostendgeräts H1' (G-SPC (A)) verwiesen werden soll (Symbol (2) in 15, und S93 in 16). Hier wird in der folgenden Beschreibung angenommen, dass der Verweis als notwendig bestimmt wird.
  • Basierend auf dieser Entscheidung erzeugt die Serviceausführungseinheit SN2 eine G-SPC Anforderungsnachricht, um den G-SPC (A) anzufordern, und überträgt die erzeugte Anforderungsnachricht an den Authentisierungsserver A2, der in dem Bereich D2 der Serviceausführungseinheit SN2 angeordnet ist (gestrichelte Linie mit Pfeil (3) in 15, und S94 in 16). Diese G-SPC Anforderungsnachricht kann auch durch Verwendung einer Diameter-Nachricht übertragen werden.
  • Aus dem Inhalt der G-SPC Anforderungsnachricht erkennt der Authentisierungsserver A2, das diese Nachricht zum Authentisierungsserver A1 übertragen werden soll, und überträg diese Nachricht entsprechend.
  • Nach Erhalt der G-SPC Anforderungsnachricht sucht und extrahiert der Authentisierungsserver A1 den G-SPC (A) und überträgt den extrahierten G-SPC (A) zur Serviceausführungseinheit SN2 durch den Authentisierungsserver A2, wobei eine G-SPC Antwortnachricht verwendet wird (gestrichelte Linie mit Pfeil (6) in 15, und S96 in 16).
  • Der Authentisierungsserver A2 erlangt den G-SPC (A) und speichert den G-SPC (A) (S97 in 16). Der Authentisierungsserver A2 stellt dann einen Service (z.B. das Übertragen einer Werbenachricht an das anrufende Benutzerhostendgerät H1', etc.) gemäß den G-SPC (A) Inhalten bereit. Auch der Authentisierungsserver A2 transferiert die Serviceinitiierungsnachricht zum Benutzerhostendgerät H2 und wartet auf eine Antwort von dem Benutzerhostendgerät H2.
  • Durch Bedienen der Endgeräteinheit antwortet der Benutzer des Benutzerhostendgeräts H2 auf die Verbindungsanforderung von dem Benutzerhostendgerät H1'. Initiiert durch diese Bedienung überträgt das Benutzerhostendgerät H2 eine SIP-Ack (Bestätigungs-)Nachricht, um dem Benutzerhostendgerät H1' zu antworten.
  • Die SIP-Ack Nachricht, die durch das Benutzerhostendgerät H2 übertragen wird, wird an das Benutzerhostendgerät H1' durch die Serviceausführungseinheit SN2 weitergeleitet.
  • Wenn das Benutzerhostendgerät H1' die SIP-Ack Nachricht von dem Benutzerhostendgerät H2 empfängt, wird die Sitzung zwischen dem Benutzerhostendgerät H1' und dem Benutzerhostendgerät H2 hergestellt. Danach werden Sprachpakete bidirektional zwischen den Benutzerhostendgeräten H1', H3 ausgetauscht.
  • Außerdem ist in 15 ein L-SPC (C) der L-SPC des Benutzerhostendgeräts H2.
  • Wie aus der obigen Beschreibung verstanden werden kann, wird gemäß dem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung der SPC (L-SPC oder G-SPC), der die benutzerunabhängigen Serviceinhalte spezifiziert, an eine Serviceausführungseinheit anstatt einer Randeinheit gegeben. Somit wird es in Bezug auf Services höherer Schichten als den Services der Schicht drei möglich, individuelle Services für jeden Benutzer bereitzustellen.
  • Zusammenfassend wird es gemäß der vorliegenden Erfindung möglich, einen Service bereitzustellen, der für jeden Benutzer und für jede Anwendung angepasst ist.
  • Die vorangehende Beschreibung der Ausführungsbeispiele soll die Erfindung nicht auf die bestimmten Details der illustrierten Beispiele beschränken. Jede geeignet Modifikation und Äquivalente können dem Schutzbereich der Erfindung zugeordnet werden. Alle Merkmale und Vorteile der Erfindung, welche in den Schutzbereich der Erfindung fallen, sind durch die beigefügten Ansprüche abgedeckt.

Claims (11)

  1. Ein Servicesteuerungsnetzwerksystem, umfassend: eine Serviceausführungseinheit (SN1) die eingerichtet ist, um einen Service für eine Endgeräteinheit (H1) bereitzustellen; und einen Server (A1) der eingerichtet ist, um Serviceinformation zu verwalten, welche den Service spezifiziert, der der Endgeräteinheit bereitgestellt werden soll, wobei die Serviceausführungseinheit (SN1) des Weiteren umfasst: einen Anforderungsübertragungsabschnitt der eingerichtet ist, um zu dem Server (A1) eine Referenzanforderung für die Serviceinformation zu übertragen, welche entweder einer Serviceinitiierungsanforderung oder einer Registrierungsanforderung entspricht, nach Empfang der Serviceinitiierungsanforderung oder der Registrierungsanforderung von der Endgeräteinheit (H1); und einen Servicebereitstellungsabschnitt der eingerichtet ist, um den Service für die Endgeräteinheit (H1) bereitzustellen, basierend auf der Serviceinformation, auf die aufgrund der Referenzanforderung verwiesen wird, die von dem Anforderungsübertragungsabschnitt übertragen wird, und wobei der Server (A1) umfasst: einen Serviceinformationsübertragungsabschnitt der eingerichtet ist, um an die Serviceausführungseinheit die Serviceinformation zu übertragen, welche der Referenzanforderung entspricht, die von der Serviceausführungseinheit übertragen wird, wobei das Servicesteuerungsnetzwerksystem in mindestens einen ersten Bereich (D1), der den Server und die Endgeräteinheit enthält, und einen zweiten Bereich (D2) unterteilt ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Serviceinformation eine erste Serviceinformation L-SPC umfasst, lokaler Serviceprofilcache (engl. Local Service Profile Cache), welche üblicherweise auf jeden Service anwendbar ist, unabhängig von der Serviceausführungseinheit, und auf die in dem Falle verwiesen wird, in dem die Serviceausführungseinheit in dem ersten Bereich enthalten ist, oder in dem Falle, in dem die Serviceausführungseinheit in dem zweiten Bereich enthalten ist und die Endgeräteinheit in den zweiten Bereich bewegt wird, und eine zweite Serviceinformation G-SPC umfasst, globaler Serviceprofilcache (engl. Global Service Profile Cache), welche das Verhalten eines entsprechenden einzelnen Services beschreibt und auf die in dem Falle verwiesen wird, in dem die Serviceausführungseinheit in dem zweiten Bereich enthalten ist und die Endgeräteinheit entweder in dem ersten Bereich enthalten ist oder in einen anderen als den ersten Bereich und den zweiten Bereich bewegt wird.
  2. Das Servicesteuerungsnetzwerksystem nach Anspruch 1, wobei der Anforderungsübertragungsabschnitt in der Serviceausführungseinheit eingerichtet ist, um entweder eine Referenzanforderung für die erste Serviceinformation L-SPC zu übertragen, entweder wenn die Serviceausführungseinheit in dem ersten Bereich enthalten ist oder wenn die Serviceausführungseinheit in dem zweiten Bereich enthalten und die Endgeräteinheit in den zweiten Bereich bewegt wird, oder um eine Referenzanforderung für die zweite Serviceinformation G-SPC zu übertragen, wenn die Serviceausführungseinheit in dem zweiten Bereich enthalten ist und die Endgeräteinheit in dem ersten Bereich enthalten ist oder zu dem anderen als den ersten Bereich oder den zweiten Bereich bewegt wird.
  3. Das Servicesteuerungsnetzwerksystem nach Anspruch 2, wobei in dem zweiten Bereich ein zweiter Server enthalten ist, der eine vertrauenswürdige Verbindung mit dem Server besitzt, und wenn die Serviceausführungseinheit in dem zweiten Bereich enthalten ist, der Anforderungsübertragungsabschnitt eingerichtet ist, um die Referenzanforderung an den zweiten Server zu übertragen, und der zweite Server eingerichtet ist, um die Referenzanforderung zu dem Server zu transferieren.
  4. Das Servicesteuerungsnetzwerksystem nach einem der Ansprüche 1 bis 3, umfassend einen ersten Bereich, einen ersten Server, der in dem ersten Bereich enthalten ist, eine erste Serviceausführungseinheit und eine Endgeräteinheit, wobei der erste Server umfasst: einen Speicherabschnitt der eingerichtet ist, um eine erste Serviceinformation L-SPC zu speichern, welche einen Service spezifiziert, der der Endgeräteinheit bereitgestellt werden soll; und einen Serviceinformationsübertragungsabschnitt der eingerichtet ist, um die erste Serviceinformation L-SPC, die in dem Speicherabschnitt gespeichert ist, an die erste Serviceausführungseinheit zu übertragen, basierend auf einer Referenzanforderung für die erste Serviceinformation L-SPC, bei Empfang der Referenzanforderung von der ersten Serviceausführungseinheit, und die erste Serviceausführungseinheit umfasst: einen ersten Anforderungsübertragungsabschnitt der eingerichtet ist, um die Referenzanforderung für die erste Serviceinformation L-SPC, welche einer Serviceinitiierungsanforderung oder einer Registrierungsanforderung entspricht, an den ersten Server zu übertragen, nach Empfang der Serviceinitiierungsanforderung oder der Registrierungsanforderung von der Endgeräteinheit; und einen ersten Servicebereitstellungsabschnitt der eingerichtet ist, um den Service für die Endgeräteinheit basierend auf der ersten Serviceinformation L-SPC bereitzustellen, auf die aufgrund der Anforderung verwiesen wird, die von dem ersten Anforderungsübertragungsabschnitt übertragen wird.
  5. Das Servicesteuerungsnetzwerksystem nach Anspruch 4, des Weiteren umfassend einen zweiten Bereich, und einen zweiten Server und eine zweite Serviceausführungseinheit, welche jeweils in dem zweiten Bereich enthalten sind, wobei der Speicherabschnitt ferner eingerichtet ist, um eine zweite Serviceinformation G-SPC zu speichern, welche den Service spezifiziert, der der Endgeräteinheit bereitgestellt werden soll, und der Serviceinformationsübertragungsabschnitt eingerichtet ist, um die zweite Serviceinformation, welche in dem Speicherabschnitt gespeichert ist, an den zweiten Server zu übertragen, basierend auf einer Referenzanforderung für die zweite Serviceinformation G-SPC, nach Empfang der Referenzanforderung von dem zweiten Server, die zweite Serviceausführungseinheit umfasst: einen zweiten Anforderungsübertragungsabschnitt der eingerichtet ist, um zu dem zweiten Server die Referenzanforderung für die zweite Serviceinformation G-SPC zu übertragen, welche einer Serviceinitiierungsanforderung entspricht, nach Empfang der Serviceinitiierungsanforderung von der Endgeräteinheit; und einen zweiten Servicebereitstellungsabschnitt der eingerichtet ist, um den Service für die Endgeräteinheit bereitzustellen, basierend auf der zweiten Serviceinformation G-SPC, auf die aufgrund der Anforderung verwiesen wird, welche von dem zweiten Anforderungsübertragungsabschnitt übertragen wird, und der zweite Server umfasst: einen Transferabschnitt der eingerichtet ist, um zu dem ersten Server die Referenzanforderung zu transferieren, welche von dem zweiten Anforderungsübertragungsabschnitt übertragen wird, und auch, um zu der zweiten Serviceausführungseinheit die zweite Serviceinformation G-SPC zu transferieren, die von dem ersten Server übertragen wird.
  6. Das Servicesteuerungsnetzwerksystem nach einem der Ansprüche 1 bis 5, umfassend einen ersten Bereich, welcher einen ersten Server und eine Endgeräteinheit enthält, und einen zweiten Bereich, zu welchem sich die Endgeräteinheit bewegt, welcher einen zweiten Server und eine zweite Serviceausführungseinheit enthält, wobei der erste Server umfasst: einen Speicherabschnitt der eingerichtet ist, um eine erste Serviceinformation L-SPC zu speichern, die einen Service spezifiziert, der für die Endgeräteinheit bereitgestellt werden soll; und einen Serviceinformationsübertragungsabschnitt der eingerichtet ist, um die erste Serviceinformation L-SPC, die in dem Speicherabschnitt gespeichert ist, an den zweiten Server zu übertragen, basierend auf einer Referenzanforderung für die erste Serviceinformation L-SPC, nach Empfang der Referenzanforderung von dem zweiten Server, die zweite Serviceausführungseinheit umfasst: einen zweiten Anforderungsübertragungsabschnitt der eingerichtet ist, um an den zweiten Server die Referenzanforderung für die erste Serviceinformation L-SPC zu übertragen, welche einer Serviceinitiierungsanforderung oder einer Registrierungsanforderung entspricht, bei Empfang der Serviceinitiierungsanforderung oder der Registrierungsanforderung von der Endgeräteinheit; und einen zweiten Servicebereitstellungsabschnitt der eingerichtet ist, um den Service für die Endgeräteinheit bereitzustellen, basierend auf der ersten Serviceinformation L-SPC, auf die aufgrund der Anforderung verwiesen wird, die von der zweiten Anforderungsübertragungseinheit übertragen wird, und der zweite Server umfasst: einen Transferabschnitt, eingerichtet um zu dem ersten Server die Referenzanforderung zu transferieren, die von dem zweiten Anforderungsübertragungsabschnitt übertragen wird, und um zu der zweiten Serviceausführungseinheit die erste Serviceinformation L-SPC zu transferieren, die von dem ersten Server übertragen wird.
  7. Das Servicesteuerungsnetzwerksystem nach Anspruch 6, wobei es ein Vielfaches des zweiten Bereichs gibt, und des Servers und der Serviceausführungseinheit in dem zweiten Bereich.
  8. Das Servicesteuerungsnetzwerksystem nach einem der Ansprüche 1 bis 7, wobei der Server, der in einem ersten Bereich enthalten ist, der in einem Kommunikationsnetzwerk gebildet ist, des Weiteren umfasst: einen Speicherabschnitt der eingerichtet ist, eine erste Serviceinformation L-SPC zu speichern, welche einen Service spezifiziert, der für eine Endgeräteinheit bereitgestellt werden soll, die in dem ersten Bereich enthalten ist; einen Empfangsabschnitt der eingerichtet ist, um eine Referenzanforderung für die erste Serviceinformation L-SPC zu empfangen, die von einer ersten Serviceausführungseinheit übertragen wird, die zum Bereitstellen des Services für die Endgeräteinheit in dem ersten Bereich enthalten ist; und einen Übertragungsabschnitt der eingerichtet ist, um die erste Serviceinformation L-SPC, die in dem Speicherabschnitt gespeichert ist, an die erste Serviceausführungseinheit zu übertragen, basierend auf der Referenzanforderung, die durch die Empfangseinheit empfangen wird.
  9. Das Servicesteuerungsnetzwerksystem nach einem der Ansprüche 1 bis 7, wobei der Server, der in dem ersten Bereich enthalten ist, der in einem Kommunikationsnetzwerk gebildet ist, des Weiteren umfasst: einen Speicherabschnitt der eingerichtet ist, um eine erste Serviceinformation L-SPC zu speichern, welche einen Service spezifiziert, der für eine Endgeräteinheit bereitgestellt werden soll, welche in dem ersten Bereich enthalten ist und in einen zweiten Bereich bewegt wird, der in dem Kommunikationsnetzwerk gebildet ist; einen Empfangsabschnitt der eingerichtet ist, eine Referenzanforderung für die erste Serviceinformation L-SPC zu empfangen, welche von einer zweiten Serviceausführungseinheit übertragen wird, die zum Bereitstellen des Services für die Endgeräteinheit in dem zweiten Bereich enthalten ist, und durch einen zweiten Server transferiert wird, der in dem zweiten Bereich enthalten ist; und einen Übertragungsabschnitt der eingerichtet ist, die erste Serviceinformation L-SPC, die in dem Speicherabschnitt gespeichert ist, durch den zweiten Server an die zweite Serviceausführungseinheit zu übertragen, basierend auf der Referenzanforderung, die durch den Empfangsabschnitt empfangen wird.
  10. Das Servicesteuerungsnetzwerksystem nach Anspruch 9, wobei der Speicherabschnitt des Weiteren eingerichtet ist, um eine zweite Serviceinformation G-SPC zu speichern, welche den Service spezifiziert, der für die Endgeräteinheit bereitgestellt werden soll, der Empfangsabschnitt des Weiteren eingerichtet ist, um eine Referenzanforderung für die zweite Serviceinformation G-SPC zu empfangen, die von einer zweiten Serviceausführungseinheit übertragen wird, welche in dem zweiten Bereich enthalten ist, der in dem Kommunikationsnetzwerk gebildet ist, und durch einen zweiten Server transferiert wird, der in dem zweiten Bereich enthalten ist, und der Übertragungsabschnitt des Weiteren eingerichtet ist, um die zweite Serviceinformation G-SPC, die in dem zweiten Speicherabschnitt gespeichert ist, an die zweite Serviceausführungseinheit durch den zweiten Server zu übertragen, basierend auf der Referenzanforderung für die zweite Serviceinformation G-SPC, die durch den Empfangsabschnitt empfangen wird.
  11. Das Servicesteuerungsnetzwerksystem nach einem der Ansprüche 1 bis 10, wobei die Serviceausführungseinheit mit einem Kommunikationsnetzwerk verbindbar ist zum Bereitstellen eines Services für eine Endgeräteinheit, die auf das Kommunikationsnetzwerk zugreift, wobei die Serviceausführungseinheit umfasst: einen Speicherabschnitt der eingerichtet ist, um eine Serviceinformation zu speichern, welche den Service spezifiziert; einen Übertragungsabschnitt der eingerichtet ist, um eine Referenzanforderung für die Serviceinformation, welche den Service spezifiziert und welche einer Serviceinitiierungsanforderung oder einer Registrierungsanforderung entspricht, an einen Server zu übertragen, der in dem Kommunikationsnetzwerk zum Verwalten der Serviceinformation bereitgestellt ist, bei Empfang der Serviceinitiierungsanfor derung oder der Registeranforderung von der Endgeräteinheit; einen Empfangsabschnitt der eingerichtet ist, um die Serviceinformation zu empfangen, die von dem Server basierend auf der Referenzanforderung übertragen wird, die von dem Übertragungsabschnitt übertragen wird, und Abspeichern der empfangenen Serviceinformation in dem Speicherabschnitt; und einen Servicebereitstellungsabschnitt der eingerichtet ist, den Service für die Endgeräteinheit bereitzustellen, basierend auf der Serviceinformation, die in dem Speicherabschnitt abgespeichert ist.
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