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Die
vorliegende Erfindung betrifft im Allgemeinen ein Servicesteuerungsnetzwerksystem
zum Bereitstellen von Kommunikationsservices für Benutzer und solch ein System,
dass für
jeden Benutzer einen Service auf einer Anwendung-für-Anwendung (engl.
application-by-application) Basis bereitstellen kann. Die vorliegende
Erfindung betrifft auch einen Server, der Serviceinformation in
dem Servicesteuerungsnetzwerksystem verwaltet, und eine Serviceausführungseinheit,
die den Service für
eine Endgeräteinheit
bereitstellt.
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Als
eine herkömmliche
Technik zum Bereitstellen eines Kommunikationsservices, der für jeden Benutzer
angepasst ist, wurde ein verfahren zum Reduzieren der Auslastung
eines Servicesteuerungsprogramms in einer Servicesteuerungseinheit
offenbart, welche durch Transferieren der Information zwischen Servicesteuerungseinheiten
verursacht wird, indem ein Umfang an individueller Benutzerinformation,
die in dem Servicesteuerungsprogramm erhalten bleiben soll, reduziert
wird. (Siehe z.B. das unten aufgelistete Patentdokument 1).
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Es
wurde auch ein Verfahren zum Bereitstellen eines Services offenbart,
der für
jeden Benutzer angepasst ist, basierend auf einer Verarbeitungsregel,
die in einer Servicesteuerungseinheit bereitgestellt wird, welche
jeden Benutzerzustand und die Verarbeitungsregel speichert, die
für einzelne
Benutzer festgelegt ist, wobei der andere Benutzer eine Kommunikation
mit einem Benutzer, einen Zustand des angeforderten Benutzers und
einen Prozess anfordert, der einem Anforderungsinhalt entspricht. (Siehe
z.B. das unten aufgelistete Patentdokument 2).
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Indessen
wurde in den letzten Jahren ein Konzept für regelbasiertes Networking
(engl. Policy-Based Networking, PBN) vorgeschlagen, das ein Gerüst zum Steuern
eines IP Netzwerks ist. In dem PBN legt ein Regelserver Netwerkbetriebsregeln
in Netwerkvorrichtungen fest. Durch Bezugnahme auf die Regeln führen die
Netzwerkvorrichtungen Netzwerkservices durch, um eine QoS (Quality
of Services, Dienstgüte)
Anforderung zu erfüllen,
etc.
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Jedoch
ist es im Hinblick auf das Festlegen einer Regel in jedem mobilen
Endgerät
(Benutzer) erforderlich, die Regel für die gesamten Vorrichtungen festzulegen,
welche Möglichkeiten
besitzen, solch ein mobiles Endgerät zu enthalten, was zu einem
erhöhten
Umfang einer Regeleinstellungsverarbeitung im ganzen Netzwerk führt. Ferner,
um die Information anzuwenden, welche in dem PBN an die individuellen Grundservices
gemeldet wird, die durch die mobile IP, etc. spezifiziert werden,
ist es notwendig, eine konkrete Spezifikation, die für jeden
Service angewendet werden soll, wie auch Untersuchungen zur Implementierung
zu machen.
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Um
den vorgenannten Anstieg des Umfangs der Regeleinstellungsverarbeitung
zu vermeiden, kann durch die Verwendung einer Verbindungsauthentisierungsprozedur
oder einer Standortregistrierung in einem mobilen Protokoll (z.B.
Mobile IP) ein Verfahren in Frage kommen, das durch ein Benutzerhostendgerät in Abhängigkeit
vom Netzwerk ausgeführt
wird. Gemäß einem
solchen verfahren wird Servicesteuerungsinformation für jeden
Benutzer in einer Nachricht aufgenommen, die zwischen den Vorrichtungen
transferiert wird, welche die Hostauthentisierungsprozedur besitzen.
Diese Servicesteuerungsinformation wird an einen Randrouter (Router, der
in der Randzone eines Kernnetzwerks positioniert ist) verteilt.
Der Randrouter bezieht sich auf die erlangte Servicesteuerungsinformation
und steuert das Serviceverhalten basierend auf der erlangten Servicesteuerungsinformation.
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Jedoch
ist so eine Servicesteuerung, welche durch den Randrouter ausgeführt wird,
für einen
Service geeignet, der innerhalb der Netzwerkschicht (die Schicht
drei in dem OSI Referenzmodell oder die IP Schicht) eingeschlossen
ist.
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Im
Vergleich zu dem Service, der in der oben genannten Schicht ausgeführt wird,
besitzt ein Service, der in der Schicht, die höher als die Schicht vier ist,
ausgeführt
wird, wie z.B. die Schicht sieben (oder die Anwendungsschicht),
Merkmale, die im Folgenden beschrieben werden. (Nachfolgend wird
der Service als "Hochschicht-Service" bezeichnet.)
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Im
Allgemeinen ist der Hochschicht-Service nicht abhängig von
einem Pakettransferweg, etc. Solch ein Service ist nicht immer dafür geeignet,
in der Randzone des Kernnetzwerks ausgeführt zu werden.
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Es
ist im Allgemeinen auch nicht möglich
zu identifizieren, ob der Hochschicht-Service zum Zeitpunkt des
Authentisierens eines Zugangs von einem Benutzerendgerät angefordert
wird oder nicht. Beispielsweise ist es in Bezug auf einen Benutzer,
der in einem öffentlichen,
drahtlosen LAN Servicebereich die Benutzung begonnen hat, nicht
möglich,
zu identifizieren, ob der Benutzer zuerst den IP Telefonservice
verwenden wird oder nicht, oder stattdessen auf den Webservice zugreifen
wird.
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[Patentdokument 1]
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- Die amtliche Anzeige der japanischen ungeprüften Patentanmeldung
mit der Veröffentlichungsnummer Hei-B-256367
(Seiten 3–5,
und 1).
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[Patentdokument 2]
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- Die PCT Anzeige der internationalen Anmeldung mit der Veröffentlichungsnummer
00/19326.
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Die
EP-A-1 128 632 beschreibt eine Standortsregistrierungsinformation,
die von einem mobilen Knoten übertragen
wird, der einem Homeagenten über
einen Fremdagenten, einen AAAF und einem AAAH gemeldet wird. Nach
Empfang der Standortregistrierungsinformation extrahiert der AAAH
das Serviceprofil entsprechend dem mobilen Knoten aus einer Servicesteuerungsdatenbank
und editiert das extrahierte Profil in ein Format, das nicht von
einem Servicetyp abhängig
ist. Der AAAH verteilt dann das editierte Serviceprofil an den Homeagenten
und den Fremdagenten. Der Homeagent und der Fremdagent stellen den
Service bereit, der durch den mobilen Knoten gemäß dem verteilten Serviceprofil
angefordert wird.
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Die
US 2002/006133A1 beschreibt, wie ein mobiler Knoten eine verbindliche
Updatenachricht und eine AMR Nachricht in dem Header eines IPv6 Pakets
speichert und das Paket zu dem Homeagenten überträgt. Dieses Paket wird einmal
zu dem AAAH transferiert. Der AAAH authentisiert den mobilen Knoten
gemäß der AMR
Nachricht, speichert die verbindliche Updatenachricht und ein Serviceprofil des
mobilen Knotens in dem Header des IPv6 Pakets, und überträgt das Paket
zu dem Homeagenten. Der Homeagent registriert den Standort des mobilen Knotens,
speichert das Serviceprofil in dem Header des IPv6 Pakets und überträgt das Paket
zu dem mobilen Knoten.
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Die
US-A-5 742905 beschreibt, wie ein Personenkommunikationsinternetworking
einen Netzwerkteilnehmer mit der Eignung vorsieht, den Empfang und
die Zustellung von drahtlosen und drahtgebundenen Sprach- und Textnachrichten
aus der Ferne zu steuern. Das Netzwerk arbeitet als eine Schnittstelle
zwischen verschiedenen drahtlosen und drahtgebundenen Netwerken
und führt
auch, wo es notwendig ist, eine Übersetzung
von Medien durch. Die Empfangs- und Zustellungsoptionen der Teilnehmernachricht
werden in einer Datenbank gewartet, auf die der Teilnehmer durch
einen drahtlosen oder drahtgebundenen Anschluss zugreifen kann,
um die Optionen zu aktualisieren, die in der Datenbank pro grammiert
sind. Der Teilnehmer kann mit einem Anrufanweisungsservice (engl.
CallCommand service) versorgt werden, der eine Echtzeitsteuerung
von Sprachanrufen bereitstellt, während ein drahtloses Datenterminal
oder ein PDA verwendet wird.
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Die
vorliegende Erfindung wurde in Anbetracht des vorgenannten Hintergrunds
erfunden. Ein Ausführungsbeispiel
der Erfindung kann einen angepassten Service einer höheren Schicht
auf einer Benutzer-für-Benutzer
(engl. user-by-user)
Basis wie auch auf einer Anwendung-für-Anwendung Basis bereitstellen.
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Die
vorliegende Erfindung wird in dem beigefügten unabhängigen Anspruch definiert,
auf den jetzt Bezug genommen werden soll. Ferner können bevorzugte
Merkmale in den Unteransprüchen,
die davon abhängig
sind, gefunden werden.
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Ein
Servicesteuerungsnetzwerksystem gemäß der vorliegenden Erfindung
umfasst: eine Serviceausführungseinheit,
die einen Service für
eine Endgeräteinheit
bereitstellt; und einen Server, der Serviceinformation verwaltet,
die den Service spezifiziert, der der Endgeräteinheit bereitgestellt werden soll.
Die Serviceausführungseinheit
umfasst des Weiteren: einen Anforderungsübertragungsabschnitt, der zu
dem Server eine Referenzanforderung für die Serviceinformation überträgt, welche
entweder einer Serviceinitiierungsanforderung oder einer Registrierungsanforderung
entspricht, bei Empfang der Serviceinitiierungsanforderung oder
der Registrierungsanforderung von der Endgeräteinheit; und einen Servicebereitstellungsabschnitt,
der den Service für
die Endgeräteinheit
bereitstellt, basierend auf der Information, auf die durch die Referenzanforderung
verwiesen wird, die von dem Anforderungsübertragungsabschnitt übertragen
wird. Ferner umfasst der Server einen Serviceinformationsübertragungsabschnitt,
der zu der Serviceausführungseinheit
die Serviceinformation überträgt, welche
der Referenzanforderung entspricht, die von der Serviceausführungseinheit übertragen
wird.
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Gemäß der Erfindung
umfasst das Servicesteuerungsnetzwerksystem ferner einen ersten
Bereich, einen ersten Server, der in dem ersten Bereich enthalten
ist, eine erste Serviceausführungseinheit und
eine Endgeräteinheit.
Der erste Server umfasst ferner: einen Speicherabschnitt, der eine
erste Serviceinformation speichert, welche einen Service spezifiziert,
der für
die Endgeräteinheit
bereitgestellt werden soll; und einen Serviceinformationsübertragungsabschnitt,
der die erste Serviceinformation, die in dem Speicherabschnitt gespeichert
ist, an die erste Serviceausführungseinheit überträgt, basierend
auf einer Referenzanforderung für
die erste Serviceinformation, bei Empfang der Referenzanforderung
von der ersten Serviceausführungseinheit.
Die erste Serviceausführungseinheit
umfasst: einen ersten Anforderungsübertragungsabschnitt, der eine
Referenzanforderung für
die erste Serviceinformation, welche einer Serviceinitiierungsanforderung
oder einer Registrierungsanforderung entspricht, an den ersten Server überträgt, nach
Empfang der Serviceinitiierungsanforderung oder der Registrierungsanforderung
von der Endgeräteinheit;
und einen ersten Servicebereitstellungsabschnitt, der einen Service
für die
Endgeräteinheit
bereitstellt, basierend auf der ersten Serviceinformation, auf die
durch die Anforderung verwiesen wird, welche von dem ersten Anforderungsübertragungsabschnitt übertragen
wird.
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Gemäß der vorliegenden
Erfindung umfasst das Servicesteuerungsnetzwerksystem des Weiteren
einen ersten Bereich, der einen ersten Server und eine Endgeräteinheit
enthält,
und einen zweiten Bereich, zu dem sich die Endgeräteinheit
bewegt, welcher einen zweiten Server und eine zweite Serviceausführungseinheit
enthält.
Der erste Server umfasst: einen Speicherabschnitt, der eine erste
Servicein formation speichert, welche einen Service spezifiziert,
der der Endgeräteinheit
bereitgestellt werden soll; und einen Serviceinformationsübertragungsabschnitt,
der die erste Serviceinformation, welche in dem Speicherabschnitt
gespeichert ist, an den zweiten Server überträgt, basierend auf einer Referenzanforderung
für die
erste Serviceinformation, nach Empfang der Referenzanforderung von
dem zweiten Server. Die zweite Serviceausführungseinheit umfasst: einen
zweiten Anforderungsübertragungsabschnitt,
der zu dem zweiten Server eine Referenzanforderung für die erste
Serviceinformation überträgt, die
einer Serviceinitiierungsanforderung oder einer Registrierungsanforderung
entspricht, nach Empfang der Serviceinitiierungsanforderung oder
der Registrierungsanforderung von der Endgeräteinheit; und einen zweiten
Servicebereitstellungsabschnitt, der den Service für die Endgeräteinheit
bereitstellt, basierend auf der ersten Serviceinformation, auf die
durch die Anforderung verwiesen wird, welche von dem zweiten Anforderungsübertragungsabschnitt übertragen wird.
Der zweite Server umfasst einen Transferabschnitt, der zu dem ersten
Server die Referenzanforderung transferiert, die von dem zweiten
Anforderungsübertragungsabschnitt übertragen
wird, und zu der zweiten Serviceausführungseinheit die erste Serviceinformation
transferiert, die von dem ersten Server übertragen wird.
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Hier
bedeutet "Registrierungsanforderung" eine Anforderung
zur Registrierung des Vorhandenseins einer Endgeräteinheit
in Bezug auf einen vorbestimmten Service. Beispielsweise umfasst
dies eine Anforderung, die durch eine Endgeräteinheit durchgeführt wird,
um das Vorhandensein der Endgeräteinheit
selbst für
den SIP Service bei VoIP zu registrieren.
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In
dem obigen System, bei Empfang einer Serviceinitiierungsanforderung
oder einer Registrierungsanforderung von der Endgeräteinheit,
fordert die Serviceausführungseinheit
von dem Server eine Serviceinformation (Servicesteuerungsinformation) an,
welche der Serviceinitiierungsanforderung oder der Registrierungsanforderung
entspricht. Dies ermöglicht,
den Service zu identifizieren, den der Benutzer empfangen möchte. Auch
die Serviceausführungseinheit
kann die Serviceinformation erlangen, die dem identifizierten Service
entspricht. Somit wird es für
die Serviceausführungseinheit
möglich,
eine Servicesteuerung entsprechend jedem Benutzer und dem Service
durchzuführen,
der dem Benutzer bereitgestellt wird.
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Ferner
wird gemäß der vorliegenden
Erfindung ein Server in einem ersten Bereich angeordnet, der in
einem Kommunikationsnetzwerk gebildet ist. Der Server umfasst: einen
Speicherabschnitt, der eine erste Serviceinformation speichert,
welche einen Service spezifiziert, der einer Endgeräteinheit bereitgestellt
werden soll, die in dem ersten Bereich enthalten ist; einen Empfangsabschnitt,
der eine Referenzanforderung für
die erste Serviceinformation empfängt, die von einer ersten Serviceausführungseinheit übertragen
wird, welche in dem ersten Bereich zum Bereitstellen des Services
für die
Endgeräteinheit
enthalten ist; und einen Übertragungsabschnitt,
der die erste Serviceinformation, welche in dem Speicherabschnitt
gespeichert ist, zu der ersten Serviceausführungseinheit überträgt, basierend
auf der Referenzanforderung, die durch den Empfangsabschnitt empfangen
wird.
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Gemäß der vorliegenden
Erfindung umfasst der Server, der in einem ersten Bereich enthalten
ist, welcher in einem Kommunikationsnetzwerk gebildet ist, auch:
einen Speicherabschnitt, der eine erste Serviceinformation speichert,
welche einen Service spezifiziert, der für eine Endgeräteinheit
bereitgestellt werden soll, welche in dem ersten Bereich enthalten ist
und in einen zweiten Bereich bewegt wird, der in dem Kommunikationsnetzwerk
gebildet ist; einen Empfangsabschnitt, der eine Referenzanforderung für die erste
Serviceinformation empfängt,
welche von einem zweiten Serviceausführungsabschnitt übertragen
wird, der in dem zweiten Bereich zum Bereitstellen des Services
für die
Endgeräteinheit
enthalten ist, und durch einen zweiten Server transferiert wird,
der in dem zweiten Bereich enthalten ist; und ein Übertragungsabschnitt,
der die erste Serviceinformation, welche in dem Speicherabschnitt
gespeichert ist, an die zweite Serviceausführungseinheit durch den zweiten
Server übertragt,
basierend auf der Referenzanforderung, die durch den Empfangsabschnitt
empfangen wird.
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Gemäß der vorliegenden
Erfindung wird eine Serviceausführungseinheit
in einem Kommunikationsnetzwerk zum Bereitstellen eines Services
für eine
Endgeräteinheit
bereitgestellt, welche auf das Kommunikationsnetzwerk zugreift.
Die Serviceausführungseinheit
umfasst: einen Speicherabschnitt, der Serviceinformation speichert,
die den Service spezifiziert; einen Übertragungsabschnitt, der eine Referenzanforderung
für die
Serviceinformation, welche den Service entsprechend einer Serviceinitiierungsanforderung
oder einer Registrierungsanforderung spezifiziert, an einen Server überträgt, der
in dem Kommunikationsnetzwerk zum Verwalten der Serviceinformation
bereitgestellt wird, nach Empfang der Serviceinitiierungsanforderung
oder der Registeranforderung von der Endgeräteinheit; einen Empfangsabschnitt,
der die Serviceinformation empfängt, die
von dem Server übertragen
wird, basierend auf der Referenzanforderung, die von dem Übertragungsabschnitt übertragen
wird, und die empfangene Serviceinformation in dem Speicherabschnitt speichert;
und einen Servicebereitstellungsabschnitt, der den Service für die Endgeräteinheit
bereitstellt, basierend auf der Serviceinformation, die in dem Speicherabschnitt
gespeichert wird.
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Weitere
Bereiche und Merkmale der vorliegenden Erfindung werden durch die
folgende Beschreibung der Ausführungsbeispiele
mit den beigefügten
Zeichnungen deutlicher werden, in denen:
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1 ein
Blockdiagramm zeigt, das ein Konfigurationsbeispiel eines Servicesteuerungsnetzwerksystems
gemäß einem
Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung illustriert.
-
2A ein
Beispiel eines lokalen SPC zeigt.
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2B ein
Beispiel eines globalen SPC zeigt.
-
3 ein
Ablaufdiagramm zeigt, das den Ablauf einer L-SPC Anforderungsnachrichtverarbeitung
illustriert, die durch ein Anwendungsauthentisierungsmodul durchgeführt wird.
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4 ein
Ablaufdiagramm zeigt, das den Verarbeitungsablauf von der Übertragung
einer Serviceinitiierungsnachricht durch ein Benutzerhostendgerät zu der Übertragung
einer G-SPC Anforderungsnachricht und den Empfang einer G-SPC Antwortnachricht
durch eine Serviceausführungseinheit illustriert.
-
5 ein
Flussdiagramm zeigt, das den Übertragungsverarbeitungsablauf
einer G-SPC Anforderungsnachricht illustriert, der in einem Anwendungsauthentisierungsmodul
durchgeführt
wird.
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6A eine
Datenstruktur einer G-SPC Anforderungsnachricht und einer L-SPC
Anforderungsnachricht zeigt.
-
6B eine
Datenstruktur einer G-SPC Antwortnachricht und einer L-SPC Antwortnachricht zeigt.
-
7 ein
Flussdiagramm zeigt, das den Empfangsverarbeitungsablauf einer G-SPC
Antwortnachricht und einer L-SPC
Antwortnachricht illustriert, der in einem Anwendungsauthentisierungsmodul
durchgeführt
wird.
-
8 Beispiele
einer SPC Haupttabelle, einer L-SPC Tabelle beziehungsweise einer
G-SPC Tabelle zeigt, welche durch einen Authentisierungsserver verwaltet
werden.
-
9 ein
Blockdiagramm zeigt, das ein Konfigurationsbeispiel eines Servicesteuerungsnetzwerksystems
im Betriebsbeispiel 1 illustriert.
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10 ein
Ablaufdiagramm zeigt, das den Verarbeitungsablauf eines Servicesteuerungsnetzwerksystems
im Betriebsbeispiel 1 illustriert.
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11 ein
Blockdiagramm zeigt, das ein Konfigurationsbeispiel eines Servicesteuerungsnetzwerksystems
im Betriebsbeispiel 2 illustriert.
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12 ein
Ablaufdiagramm zeigt, das den Verarbeitungsablauf eines Servicesteuerungsnetzwerksystems
im Betriebsbeispiel 2 illustriert.
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13 ein
Blockdiagramm zeigt, das ein Konfigurationsbeispiel eines Servicesteuerungsnetzwerksystems
im Betriebsbeispiel 3 illustriert.
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14 ein
Ablaufdiagramm zeigt, das den Verarbeitungsablauf eines Servicesteuerungsnetzwerksystems
im Betriebsbeispiel 3 illustriert.
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15 ein
Blockdiagramm zeigt, das ein Konfigurationsbeispiel eines Servicesteuerungsnetzwerksystems
im Betriebsbeispiel 4 illustriert.
-
16 ein
Ablaufdiagramm zeigt, das den Verarbeitungsablauf eines Servicesteuerungsnetzwerksystems
im Betriebsbeispiel 4 illustriert.
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Das
bevorzugte Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung wird nachfolgend in Bezug auf die Diagramme
und Zeichnungen beschrieben.
-
<Konfigurationsbeispiel des Servicesteuerungsnetzwerksystems>
-
1 zeigt
ein Blockdiagramm eines Konfigurationsbeispiels eines Servicesteuerungsnetzwerksystems
gemäß einem
Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung. Beispielhaft wird dieses Servicesteuerungsnetzwerksystem
mit drei Netzwerken bereitgestellt, welche Zugangsnetzwerke 1, 2 und
ein Kernnetzwerk 3 sind.
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Das
Zugangsnetzwerk 1 ist beispielsweise ein LAN, ein drahtloses
LAN oder Ähnliches,
auf welches durch ein Benutzerhostendgerät H1 (z.B. ein Personalcomputer,
ein Telefonapparat oder ein Personalcomputer mit einem Telefonapparat)
zugegriffen wird, das von dem Benutzer bedient wird. Beispielsweise
ist auch das Zugangsnetz 2 ein LAN, ein drahtloses LAN
oder Ähnliches,
auf das durch ein Benutzerhostendgerät H2 (z.B. ein Personalcomputer, ein
Telefonapparat oder ein Personalcomputer mit einem Telefonapparat)
zugegriffen wird.
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Das
Kernnetzwerk 3 ist beispielsweise das IPv6 Internet. Gemäß dem Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung wird das Kernnetzwerk 3 beispielsweise
in drei Teilnetzwerke (Bereiche) aufgeteilt, welche als Bereich
D1, Bereich D2 und Relaisnetzwerk D3 bezeichnet werden.
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Im
Bereich D1 werden ein Authentisierungsserver A1, eine Randeinheit
EN1 und eine Serviceausführungseinheit
SN1 bereitgestellt. Im Bereich D2 werden ein Authentisierungsserver
A2, eine Randeinheit EN2 und eine Serviceausführungseinheit SN2 bereitgestellt.
In dem Relaisbereich D3 wird eine Relaiseinheit (beispielsweise
ein Router) R3 bereitgestellt. Außerdem gibt es beispielhaft
zwei Bereiche D1 und D2, die in 1 gezeigt
sind. Es werden auch eine Randeinheit und eine Serviceausführungseinheit
in jedem Bereich gezeigt. Jedoch kann es auch möglich sein, mehr als drei Bereiche
in dem Netzwerk einzubeziehen. Es können auch mehr als zwei Randeinheiten
und auch mehr als zwei Serviceausführungseinheit in jedem Bereich
vorhanden sein.
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Jeder
Authentisierungsserver A1, A2 ist beispielsweise ein AAA (Authentisierung,
Autorisierung und Abrechnung) Server, der Authentisierungs-, Autorisierungs-
und Abrechnungsfunktionen durchführt.
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Der
Authentisierungsserver A1 wird im Bereich D1 bereitgestellt, für den der
Authentisierungsserver A1 verantwortlich ist. Zum Zeitpunkt des
Zugriffs authentisiert der Authentisierungsserver A1 ein Benutzerhostendgerät (beispielsweise
das Benutzerhostendgerät
H1), dessen Homelink der Bereich D1 ist. Der Authentisierungsserver
A1 speichert und verwaltet einen Serviceprofilcache (SPC), der eine
Servicevertragsbedingung (Serviceinformation und Servicesteuerungsinformation)
umfasst, auf die verwiesen wird, wenn eine Serviceausführungseinheit
(z.B. die Serviceausführungseinheit
SN1) einen Service für
das interessierende Benutzerhostterminal durchführt. Nach Empfang einer SPC
Verteilungsanforderung von der Serviceausführungseinheit extrahiert der
Authentisierungsserver A1 einen darin enthaltenen SPC und verteilt
den SPC an die Serviceausführungseinheit,
welche die Anforderung hervorbringt.
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Der
Authentisierungsserver A2 authentisiert auch ein Benutzerhostendgerät (z.B.
das Benutzerhostendgerät
H2), dessen Homelink der Bereich D2 ist, für den der Authentisierungsserver
A2 verantwortlich ist, und speichert und verwaltet den SPC für das interessierende
Benutzerhostendgerät.
Nach einer Anforderung von der Serviceausführungseinheit verteilt der
Authentisierungsserver A2 den SPC an die Serviceausführungseinheit,
welche die Anforderung hervorbringt.
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Wie
später
beschrieben werden wird, wird der SPC für jede Anwendung (Service)
jedes Benutzers bereitgestellt. Jeder SPC wird ferner in einen lokalen
SPC und einen globalen SPC aufgeteilt, welche in den Authentisierungsservern
A1 und A2 gespeichert sind. Da der SPC für jede Anwendung jedes Benutzers
bereitgestellt wird, wird es möglich, den
Benutzern Services bereitzustellen, welche sowohl an eine Anwendung-für-Anwendung
Basis als auch an eine Benutzerfür-Benutzer
Basis angepasst sind.
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Die
Serviceausführungseinheiten
SN1, SN2 sind Einheiten, die eine Auswahl an Services durchführen. Jede
Serviceausführungseinheit
SN1, SN2 ist ein Sitzungssteuerungsserver (SIP Server, wo "SIP" Sitzungsinitiierungsprotokoll
bedeutet), der eine IP Telefonfunktion (Voice-over-IP, oder einfach VoIP),
eine beliebige Auswahl an Webservern, etc. bereitstellt. In diesem
Ausführungsbeispiel
wird ein Anwendungsauthentisierungsmodul, welches später beschrieben
werden wird, an solch einem Server angebracht, der die allgemeinen
Services bereitstellt.
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Die
Randeinheiten EN1, EN2 sind Netzwerkeinheiten, welche an den Rändern jedes
Bereichs D1, D2 angeordnet sind. Beispielsweise sind die Randeinheiten
EN1, EN2 Randrouter, die jeweils an der Grenze zwischen dem Bereich
D1 und einem externen Zugangsnetzwerk 1 und der Grenze zwischen dem
Bereich D2 und einem externen Zugangsnetzwerk 2 angeordnet sind.
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Die
Benutzerhostendgeräte
H1, H2 sind Endgeräteinheiten,
von denen jede einen Service empfängt, basierend auf einer Vertragsbedingung, die
durch jeden Host festgelegt wird. Der Bereich D1 ist ein Homelink
(Heimnetzwerk) des Benutzerhostendgeräts H1 und der Bereich D2 ist
ein Homelink (Heimnetzwerk) des Benutzerhostendgeräts H2. Dementsprechend
speichert und verwaltet der Authentisierungsserver A1 den SPC (lokaler
SPC und globaler SPC) für
das Benutzerhostendgerät
H1, und der Authentisierungsserver A1 speichert und verwaltet den
SPC für
das Benutzerhostendgerät
H2.
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Jedes
Benutzerhostendgerät
H1, H2 kann eine Clientfunktion, etc. in Bezug auf den Service besitzen,
der durch jede Serviceausführungseinheit SN1,
SN2 bereitgestellt wird. Wenn beispielsweise VoIP verwendet wird,
wird Telefonsoftware, welche das SIP (Sitzungsinitiierungsprotokoll),
etc. steuert, in jedem Benutzerhostendgerät installiert.
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<Inhalte des SPC>
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Wie
vorangegangen beschrieben wurde, speichert und verwaltet jeder Authentisierungsserver A1,
A2 den SPC für
jedes Benutzerhostendgerät
(Benutzer). Der SPC ist ein Datensatz, in dem ein Serviceverhalten,
welches zum Steuern eines Services zur Verwendung durch jeden Vertragsbenutzer
(Hostendgerät
eines Vertragsbenutzers) erforderlich ist, beschrieben wird. Durch
die Verwendung dieses SPC wird es möglich, einen individuellen
Service für jeden
Benutzer bereitzustellen. Der SPC wird in einen lokalen SPC (nachstehend
als L-SPC bezeichnet) und einen globalen SPC (nachstehend als G-SPC
bezeichnet) klassifiziert und entsprechend verwaltet.
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(1) Inhalte des L-SPC
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Der
L-SPC ist ein SPC, auf den durch die Serviceausführungseinheit verwiesen wird,
die in dem gleichen Bereich vorhanden ist, wie der Bereich, der
das Hostendgerät
des Vertragsbenutzers (Homelink des Rostendgeräts des Vertragsbenutzers) enthält. Beispielsweise
wird in 1 auf den L-SPC, der in dem
Authentisierungsserver A1 gespeichert ist, der im Bereich D1 enthalten
ist, durch die Serviceausführungseinheit
SN1 verwiesen, die ir dem gleichen Bereich D1 enthalten ist.
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Da
auf den L-SPC innerhalb des gleichen Bereichs wie der Bereich verwiesen
wird, der den Frost enthält,
der einen Service anfordert, beschreibt der L-PC solche Bedingungen,
wie sie üblicherweise auf
jeden Service anwendbar sind, welche nicht abhängig von der Serviceausführungseinheit sind.
Beispielsweise umfasst der L-SPC eine Portnummer, Protokollinformation,
etc.
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Der
in dem L-SPC beschriebene Service ist auch solch ein Service, der
identifizierbar ist, um ihn auszuführen, wenn ein Paket von dem
betreffenden Benutzerhostendgerät
erzeugt wird. Beispielsweise entspricht der Service einem Service,
der basierend auf einem bestimmten Protokolltyp initiiert wird,
der nicht von einem bestimmten ASP (Anwendungsserviceprovider) abhängig ist.
Der Service entspricht nämlich
einem Fall des Bereitstellens eines allgemein hinzugefügten Werts,
der eine Funktion der vorliegenden Erfindung verwendet, für einen
Streamingaussendungsservice, der durch eine Site bereitgestellt wird.
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Der
L-SPC in der Serviceausführungseinheit wird
als eine Entscheidungsbedingung zum Ausführen bezeichnet, zusammen mit
dem G-SPC in dem anderen Benutzerhostendgerät. Der L-SPC wird nämlich als
eine Ausführungsbedingung
bezeichnet, wenn ein individueller Service gemäß der Vertragsbedingung für das Benutzerhostendgerät bereitgestellt
wird, das die Serviceanforderung (Paket) hervorbringt.
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2A ist
ein Beispiel des L-SPC. In dieser Figur bedeutet Punkt 1, im Falle
eines Informationsservices durch HTTP (Hypertext Transfer Protocol), ohne
eine Site zu spezifizieren, das Daten, die von der Serviceausführungseinheit
zu dem Benutzerhostendgerät übertragen
werden sollen, komprimiert werden. Auch Punkt 2 bedeutet, im Falle
eines IP Telefons (VoIP), ohne eine Telefongesellschaft zu spezifizieren,
dass eine kommerzielle Sprachnachricht (CM) vor dem Kommunikationsbeginn
zu einem Benutzerhostendgerät
gesendet wird, und die Telefongebühr des Benutzerhostendgeräts aufgrund
dieses CM Einschubs diskontiert wird.
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(2) Inhalte des G-SPC
-
Der
G-SPC ist ein SPC, auf den durch eine Serviceausführungseinheit
verwiesen wird, die in dem Bereich vorhan den ist, der sich von dem
Bereich unterscheidet, welcher ein Hostendgerät eines Vertragsbenutzers enthält. Beispielsweise
wird in 1 auf den G-SPC, der in dem
Authentisierungsserver A1 gespeichert ist, welcher in dem Bereich
D1 enthalten ist, durch die Serviceausführungseinheit SN2 verwiesen.
Die Inhalte des G-SPC beschreiben ein Verhalten entsprechender individueller
Services.
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Ein
Servicetyp, der in dem G-SPC spezifiziert ist, beschreibt einen
Steuerungsinhalt für
jede Site, die eine Anwendung bereitstellt. Als ein typisches Beispiel,
im Falle eines Streamingservices, wird ein bestimmter Service in
dem G-SPC spezifiziert, wenn der Service für eine bestimmte Information
(z.B. nur für
ein Musikprogramm) spezifiziert werden soll.
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2B zeigt
ein Beispiel des G-SPC. Im Vergleich mit 2A wird
es leicht verstanden werden, dass die Site in 2A nicht
spezifiziert wird, wobei die Site in 2B als
eine Streamingsite eines Unternehmens A spezifiziert wird. Beispielsweise
in Punkt 1, wenn ein Service von der Streamingsite des Unternehmens
A empfangen wird, wird eine kommerzielle Nachricht für 30 Sekunden
ausgesendet, bevor das Senden beginnt. Damit kann das Benutzerhostendgerät den Nachlass
der Servicegebühr empfangen.
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<Verteilungsverfahren des L-SPC>
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Als
nächstes
wird ein Verfahren zum Verteilen des L-SPC von dem Authentisierungsserver zu der
Serviceausführungseinheit
nachfolgend beschrieben.
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Der
L-SPC ist ein SPC in Bezug auf einen Service, der in der Serviceausführungseinheit
ausgeführt
wird, die in dem Bereich bereitgestellt wird, der direkt das Benutzerhostendgerät (Homelink
des Benutzerhostendgeräts)
enthält.
Der L-SPC muss zur gleichen Zeit wie die Anwendungsausführung verteilt werden.
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In
Bezug auf das L-SPC verteilungsverfahren sind die folgenden zwei
Verfahren anwendbar: ein Verfahren des Verteilens zum Zeitpunkt
der Serviceregistrierung, vor der Serviceausführung; und ein Verfahren des
sequenziellen Verteilens zu dem Zeitpunkt der Serviceausführung. Diese
Verfahren werden nachfolgend im Detail beschrieben.
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(1) Verteilung zum Zeitpunkt
der Serviceregistrierung
-
In
einigen IP Services wird eine Serviceausführungsautorisierung in der
Serviceausführungseinheit
registriert, wenn der Standort eines Benutzerhostendgeräts in einem
bestimmten Bereich (Teilnetzwerk) registriert ist, oder die Zugangsauthentisierung
getrennt vom Registrieren empfangen wird, jedes Mal, wenn der Service
initiiert wird. In der SIP zum Durchführen einer VoIP Sitzungssteuerung
registriert ein Benutzerhostendgerät beispielsweise sein eigenes
Vorhandensein in einem benachbarten SIP Server durch Verwendung
einer "Register"-Nachricht.
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Diese
Registernachricht ist während
der Dauer wirksam, solange das Benutzerhostendgerät in dem
betreffenden Bereich verweilt. In dem Falle, dass der Inhalt des
L-SPC nicht häufiger
für eine
bestimmte Dauer verändert
wird, fordert die Serviceausführungseinheit
den Ruthentisierungsserver auf, der das betreffende Benutzerhostendgerät authentisiert,
den L-SPC des Benutzerhostendgeräts zu übertragen,
das die Anforderung hervorbringt, zu dem Zeitpunkt der Registrierung
vor der Verwendung des Services. In Antwort auf diese Anforderung
verteilt der Authentisierungsserver den L-SPC an die Serviceausführungseinheit
in einer Antwortnachricht. Der verteilte L-SPC wird dann in der
Serviceausführungseinheit
gespeichert.
-
Der
an die Serviceausführungseinheit
verteilte und darin gespeicherte L-SPC wird gelöscht, wenn der L-SPC unnötig wird,
da sich das Benutzerhostendgerät
raus bewegt oder Ähnliches.
Die Serviceausführungseinheit
verwaltet die Gültigkeitsdauer,
die für
die Löschungsverwaltung,
etc. notwendig ist, indem sie eine Verwaltungstabelle zum Verwalten der
Gültigkeitsdauer
der Registernachricht in Bezug auf das Benutzerhostendgerät verwendet.
Auf diese Weise wird das Bereitstellen eines Verwaltungsmechanismus,
der für
den L-SPC geeignet ist, unnötig.
-
Die
Registernachricht registriert sich nämlich, um das SIP zu verwenden,
welches durch eine Serviceausführungseinheit
durchgeführt
wird, während
das Benutzerhostendgerät
nahe dieser Serviceausführungseinheit
angeordnet ist. Bei einer bestimmten Bedingung, wie z.B., dass sich
das Benutzerhostendgerät
raus bewegt hat, bestimmt die Serviceausführungseinheit, dass die Sperrfrist
beendet ist, und löscht
die registrierte Information. Indessen kann, da der L-SPC innerhalb
der gültigen
Dauer der Registernachricht verwendet wird, solch eine Aktion, wie
die Löschung
eines unbrauchbaren L-SPC, in Kombination mit einer Verwaltungstabelle
der Registernachricht durchgeführt
werden. Dies macht es unnötig,
einen Verwaltungsmechanismus bereitzustellen, der für den L-SPC
in der Serviceausführungseinheit
geeignet ist.
-
Somit
wird, durch Durchführen
der L-SPC Verwaltung in der Serviceausführungseinheit in Kombination
mit der Registernachrichtverwaltung, ein geeigneter L-SPC Verwaltungsmechanismus
unnötig, was
die Reduzierung der Auslastung der Serviceausführungseinheit ermöglich.
-
Das
Timing zum Ansteuern der Serviceausführungseinheit, um von dem Authentisierungsserver den
L-SPC anzufordern, kann mit dem vorgenannten Registrierungsablauf
in der Serviceregistrierungstabelle synchronisiert werden. In der
folgenden Beschreibung wird beispielhaft ein Fall gezeigt, in dem die
Serviceausführungseinheit
ein SIP Server ist. Ein Benutzerhostendgerät überträgt eine erste Registernachricht
zu dem SIP Server, der am nächsten
zu dem Benutzerho stendgerät
angeordnet ist. Wenn das betreffende Benutzerhostendgerät in einer
Informationstabelle für
ein Benutzerhostendgerät
registriert wird, die in dem SIP Server bereitgestellt ist, fordert
der SIP Server von dem Authentisierungsserver den L-SPC des betreffenden
Benutzerhostendgeräts an.
Der SIP Server empfängt
dann den L-SPC von dem Authentisierungsserver und speichert den
empfangenen L-SPC.
-
(2) Sukzessive Verteilung
zum Zeitpunkt der Serviceausführung
-
Das
vorgenannte Verteilungsverfahren, das zum Zeitpunkt der Serviceregistrierung
durchgeführt wird,
ist anwendbar, wenn die Serviceausführungseinheit, als ein Servicemerkmal,
eine Funktion einer Benutzerhostendgerätregistrierung (Authentisierung) vor
der Verwendung des Services besitzt. Dieses Verfahren ist geeignet,
wenn die Modifizierung des SPC selten ist.
-
Demgegenüber gibt
es ein anderes Verfahren für
die L-SPC Verteilung,
das anwendbar ist, wenn ein Service keine Registrierungsprozedur
an der Serviceausführungseinheit
(z.B. SIP Server und Webserver) besitzt, in Bezug auf die Serviceregistrierung
(wie z.B. ein Service, der jedes Mal nach Empfang einer Anforderung
ausgeführt
werden soll). In solch einem Fall wird der L-SPC sukzessive zu dem Zeitpunkt
der Serviceausführung
verteilt.
-
Bei
dieser sukzessiven Verteilung, wenn die Serviceausführungseinheit
eine Serviceanforderung (wie z.B. eine HTTP Anforderungsnachricht)
von einem Benutzerhostendgerät
empfängt,
ist es für
die Serviceausführungseinheit
erforderlich, zu identifizieren, dass die empfangene Nachricht eine
erste Anforderungsnachricht (eine Erste innerhalb einer bestimmten,
vergangenen Dauer) von dem Benutzerhostendgerät ist, das die Anforderung
hervorbringt.
-
Für diesen
Zweck speichert und verwaltet die Serviceausführungseinheit eine Verwaltungstabelle für die Ser viceverwendungsbedingung,
und bezieht sich auf diese Tabelle. Wenn die Information in Bezug auf
das Benutzerhostendgerät,
welches die Anforderungsnachricht hervorbringt, nicht in dieser
Verwaltungstabelle für
die Serviceverwendungsbedingung vorhanden ist, erkennt die Serviceausführungseinheit,
dass die betreffende Nachricht eine erste Anforderungsnachricht
ist. Die Serviceausführungseinheit fordert
dann den L-SPC von dem Authentisierungsserver an, der in dem Bereich
des Benutzerhostendgeräts
angeordnet ist, welches die Anforderung hervorbringt. Danach speichert
die Serviceausführungseinheit
den L-SPC, der in der Antwortnachricht enthalten ist, die von dem
Authentisierungsserver übertragen
wird, in der Verwaltungstabelle für die Serviceverwendungsbedingung.
-
Ferner überwacht
die Serviceausführungseinheit
die Verwaltungstabelle für
die Serviceverwendungsbedingung zu bestimmten Intervallen und löscht eine
Registrierungsinformation eines Benutzerhostendgeräts, dessen
Laufzeit seit einer bestimmten Zeit abgelaufen ist. Somit wird es
möglich, Kosten
(im Hinblick auf Speicherkapazität,
Zeit, die zur Verwaltung erforderlich ist, etc.) zum Verwalten von
Information eines Benutzerhostendgeräts, das nicht häufig genutzt
wird, zu reduzieren.
-
<Verteilungsverfahren des G-SPC>
-
Die
Verteilung des SPC in Bezug auf den Service der Schicht drei (Netzwerkschicht,
IP Schicht), wie z.B. die QoS (Quality of Services, Dienstgüte) und
die Paketfilterung, an die Randeinheiten kann in Verbindung mit
der Prozedur der Zugangsauthentisierung oder der Standortregistrierung des
Benutzerhostendgeräts
durchgeführt
werden.
-
Demgegenüber besitzt
eine Anwendung einer höheren
Schicht (typischerweise die Schicht sieben) ein Merkmal, dass die
Serviceausführungsstelle Inhalt
für Inhalt
von den Services unterscheidet. Beispielsweise werden Serviceaus führungseinheiten (Server),
welche den VoIP Service oder eine Auswahl von Webservices bereitstellen,
in dem Netzwerk mit den optimalen Standorten und Anzahlen angeordnet. Dementsprechend
hängen
die Standorte, an die der SPC verteilt wird, von den Serviceausführungseinheiten
ab, welche den Service bereitstellen.
-
Daher
ist es notwendig, im Hinblick auf die Hochschicht-Dienste, um den
SPC gemäß einer
individuellen Bedingung auf einer Basis pro Vertragsbenutzerhostendgerät zu verteilen,
ein SPC Verteilungsverfahren zu betrachten, das für individuelle Serviceausführungseinheiten
geeignet ist, die verstreut in dem Netzwerk angeordnet sind.
-
Gemäß dem Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung ist der G-SPC in folgender Weise auf
die Serviceausführungseinheiten
verteilt: Wenn ein Benutzerhostendgerät, welches den Service vertraglich
vereinbart hat, eine Anforderungsnachricht zur Serviceinitiierung
zu einer Serviceausführungseinheit überträgt, fordert
die Serviceausführungseinheit
von dem Authentisierungsserver an, der sowohl die Vertrags- als
auch die Authentisierungsinformation des betreffenden Benutzerhostendgeräts verwaltet,
den G-SPC des Benutzerhostendgeräts
zu senden. Der Authentisierungsserver antwortet auf diese Anforderung
mit dem Übertragen
einer Antwortnachricht, welche den G-SPC des betreffenden Benutzerhostendgeräts umfasst.
-
Wenn
sich hier der Bereich der Serviceausführungseinheit von dem Bereich
des Benutzerhostendgeräts
unterscheidet, welches die Anforderung hervorbringt, fordert die
Serviceausführungseinheit den
G-SPC von einem Authentisierungsserver an, der in dem Bereich des
Benutzerhostendgeräts
angeordnet ist, das die Anforderung hervorbringt, durch einen anderen
Authentisierungsserver (ein lokaler Authentisierungsserver), der
in dem Bereich der Serviceanforderungseinheit angeordnet ist.
-
Eine
Abfolge von Aktionen durch die oben genannte Prozedur wird in diesem
Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung als "Anwendungsauthentisierung" bezeichnet, durch
welche die Serviceausführungseinheit
den G-SPC des Benutzerhostendgeräts
erhält
und bestimmt, ob der Service ausgeführt werden soll und welcher
des Serviceinhalts ausgeführt
werden soll.
-
In
Bezug auf die Services, welche unter der identischen Bedingung bereitgestellt
werden, unabhängig
von einer Vertragsbedingung eines Teilnehmers, ist solch eine individuelle
Servicesteuerung nicht erforderlich. Die vorgenannte Anwendungsauthentisierung
kann anwendbar sein, wenn dort eine Bedingung auf einer Benutzer-für-Benutzer
Vertragsbasis zusätzlich
zu der allgemeinen Bedingung exisitiert.
-
<Anwendungsauthentisierungsfunktion>
-
Eine
Auswahl an Serviceausführungseinheiten,
die in dem Netzwerk vorhanden sind, verwenden unterschiedliche Ausführungsstarttimings
und unterschiedliche Protokolle. Daher, um eine Servicesteuerung
gemäß dem Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung bereitzustellen, ist es notwendig, ein allgemeines
Mittel bereitzustellen, so dass jede Serviceausführungseinheit den L-SPC oder
den G-SPC des Benutzerhostendgeräts
erhält,
das die Serviceausführung
anfordert.
-
Als
solch ein allgemeines Mittel wird ein Anwendungsauthentisierungsmodul
(welches beispielhaft aus Software besteht) zu der Serviceausführungseinheit
gemäß dem Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung (wie z.B. ein SIP Server oder Webserver)
hinzugefügt.
Die Anwendungsauthentisierung kennzeichnet ein Erfassen des G-SPC
und eine Entscheidungsoperation des Serviceausführungsinhalts, basierend auf
der Beschreibung des erfassten G-SPC.
-
Das
Anwendungsauthentisierungsmodul besitzt eine erweiterte AAA Clientfunktion
und eine G-SPC Verwaltungsfunk tion. Hier wird die "erweiterte AAA Clientfunktion" auf der Seite der
Serviceausführungseinheit
bereitgestellt, was Interaktionen zwischen der Anwendungsauthentisierungsfunktion
und einem Authentisierungsserver (AAA Server) ermöglicht,
um den G-SPC eines Benutzerhostendgeräts zur Servicesteuerung von
dem Authentisierungsserver zu erhalten, der das betreffende Benutzerhostendgerät enthält. Die "G-SPC Verwaltungsfunktion" wird auch zum Speicher
des G-SPC jedes Benutzerhostendgeräts für eine bestimmte Dauer bereitgestellt.
-
Wenn
der Service ausgeführt
wird, arbeitet die Serviceausführungseinheit
gemäß dem G-SPC Inhalt.
-
Nachstehend
werden eine L-SPC Anforderungsnachrichtübertragungsverarbeitung, eine G-SPC
Anforderungsnachrichtübertragungsverarbeitung
und eine L-SPC/G-SPC Antwortnachrichtempfangsverarbeitung beschrieben
werden, welche durch das Anwendungsauthentisierungsmodul durchgeführt werden.
-
3 zeigt
ein Flussdiagramm, das die L-SPC Anforderungsnachrichtübertragungsverarbeitung
durch das Anwendungsauthentisierungsmodul illustriert.
-
Das
Anwendungsauthentisierungsmodul ist in einem Wartezustand zum Nachrichtenempfang (S21).
Nach Empfang einer Nachricht (Y in S21) prüft das Anwendungsauthentisierungsmodul
die Portnummer des TCP (Transmission Control Protocol) oder UDP
(User Datagram Protocol) in der Nachricht (S22). Wenn diese Portnummer
die Portnummer ist, welche die Serviceausführungseinheit überwacht, führt das
Anwendungsauthentisierungsmodul die folgende Verarbeitung durch,
welche durch diesen Nachrichtempfang ausgelöst wird.
-
Zuerst,
basierend auf einer Serviceinitiierungsnachricht von dem Benutzerhostendgerät, entscheidet
das Anwendungsauthentisierungsmodul, ob das Benutzerhostendgerät in dem
gleichen Bereich angeordnet ist wie die betreffende Serviceausführungseinheit
(S23). Diese Entscheidung wird getroffen durch Vergleichen der Quelladresse
(IP Adresse) der Nachricht mit der Adresse (IP Adresse) der Serviceausführungseinheit.
-
Wenn
die Serviceinitiierungsnachricht von einem Benutzerhostendgerät in dem
gleichen Bereich (Y in S23) hervorgebracht wird, extrahiert das Anwendungsauthentisierungsmodul
aus der Serviceinitiierungsnachricht Benutzerhostendgerätinformation,
welche die Serviceinitiierungsanforderung hervorbringt (S24). Diese
Benutzerhostendgerätinformation
ist zumindest eine der IP Adresse des Benutzerhostendgeräts (die Übertragungsquelladresse der
Serviceinitiierungsnachricht) und der NAI (Network Access Identifier)
des Benutzerhostendgeräts.
-
Andererseits,
wenn die Serviceinitiierungsnachricht von einem Benutzerhostendgerät hervorgebracht
wird, das nicht in dem gleichen Bereich ist, ist der L-SPC nicht
notwendig, und daher kehrt das Anwendungsauthentisierungsmodul in
den Wartezustand zum Nachrichtenempfang zurück.
-
Als
nächstes
entscheidet das Anwendungsauthentisierungsmodul im Schritt S24,
ob das Benutzerhostendgerät
eindeutig identifiziert werden kann, basierend auf der extrahierten
Information des Benutzerhostendgeräts (S25). Wenn beispielsweise die
Serviceinitiierungsnachricht durch einen Proxyserver übertragen
wird, wird die Adresse des Benutzerhostendgeräts, das die Serviceanforderung
hervorbringt, durch den Proxyserver verdeckt. In solch einem Fall
wird die Adresse der Anforderungsquelle die Adresse des Proxyservers,
und daher ist es nicht möglich,
das Benutzerhostendgerät
eindeutig zu identifizieren.
-
Dann,
wenn das Benutzerhostendgerät
nicht eindeutig identifiziert werden kann (N in S25), legt das Anwendungsauthentisierungsmodul
einen vorbestimmten Default-L-SPC (spezifizierter Wert) in einem
L-SPC Anforderungsparameter (S27) fest. Demgegenüber, wenn das Benutzerhostendgerät eindeutig
identifiziert werden kann (Y in S25), legt das Anwendungsauthentisierungsmodul
Information, welche das Benutzerhostendgerät eindeutig identifizieren
kann, in dem L-SPC
Anforderungsparameter (S26) fest.
-
Danach
erzeugt das Anwendungsauthentisierungsmodul eine L-SPC Anforderungsnachricht (S28)
und überträgt die erzeugte
L-SPC Anforderungsnachricht zu dem Authentisierungsserver in dem
gleichen Bereich (S29).
-
Nach
dem Übertragen
der L-SPC Anforderungsnachricht kehrt das Anwendungsauthentisierungsmodul
zurück
zum Nachrichtenwartezustand (S21).
-
6A zeigt
die Datenstruktur der L-SPC Anforderungsnachricht (oder der G-SPC
Anforderungsnachricht). Die L-SPC Anforderungsnachricht (oder die
G-SPC Anforderungsnachricht) umfasst einen IP/TCP/UDP Paketheader,
einen Code für
den Nachrichtentyp, eine Hostidentifizierungsinformation 1 zur Servicesteuerung
(z.B. die IP Adresse eines Benutzerhostendgeräts) und eine Hostidentifizierungsinformation
2 zur Servicesteuerung (z.B. die NAI eines Benutzerhostendgeräts).
-
Der
IP/TCP/UDP Paketheader umfasst eine Portnummer, durch welche ein
bestimmter Service (Anwendung) identifiziert wird. In Bezug auf
den SPC des Hostendgeräts
(Benutzer), das entweder durch die Hostidentifizierungsinformation
1 oder die Hostidentifizierungsinformation 2 identifiziert wird,
wird ein L-SPC (oder G-SPC) bezogen auf den Service, der durch die
Portnummer identifiziert wird, gesucht und durch den Authentisierungsserver
extrahiert. Somit kann die Serviceausführungseinheit den SPC auf einer
Benutzer-für-Benutzer
Basis erhalten, wie auch auf einer Anwendung-für-Anwendung Basis.
-
Der
Code des Nachrichtentyps kennzeichnet, ob die interessierende Nachricht
eine L-SPC Anforderungsnachricht oder eine G-SPC Anforderungsnachricht
ist. Basierend auf diesem Code des Nachrichtentyps identifiziert
die Einheit auf der Empfangsseite (hier der Authentisierungsserver)
die Nachricht und erkennt, ob der L-SPC gesucht und extrahiert werden
muss, oder ob der G-SPC gesucht und extrahiert werden muss. Die
Hostidentifizierungsinformation 1 oder 2 ist die Information, die
als ein L-SPC Anforderungsparameter entweder in Schritt S26 oder S27
festgelegt werden muss.
-
4 zeigt
ein Ablaufdiagramm, welches den Verarbeitungsablauf von der Übertragung
einer Serviceinitiierungsnachricht durch ein Benutzerendgerät zu der Übertragung
einer G-SPC Anforderungsnachricht und den Empfang einer G-SPC Antwortnachricht
durch eine Serviceausführungseinheit illustriert.
Dieses Diagramm illustriert ein Ablaufdiagramm, welches ein in 1 gezeigtes
Servicesteuerungsnetzwerksystem erläutert.
-
Zuerst
bedient der Benutzer das Benutzerhostendgerät H1 und fordert einen Service
von der Serviceausführungseinheit
SN2 an, und dadurch überträgt das Benutzerhostendgerät H1 eine
Serviceinitiierungsnachricht für
den betreffenden Service zu der Serviceausführungseinheit SN2 (S1). Diese Serviceinitiierungsnachricht
ist beispielsweise eine Nachricht, welche auf die Homepage der Serviceausführungseinheit
SN2 (Webserver) zugreift.
-
Hier
kann es auch möglich
sein, dass diese Serviceinitiierungsnachricht in der Serviceausführungseinheit
SN1 empfangen wird, und die Serviceausführungseinheit SN1 entscheidet
die Notwendigkeit des L-SPC bezogen auf das Benutzerhostendgerät H1. Und
als ein Ergebnis dieser Entscheidung, wenn der L-SPC als notwendig
bestimmt wird, kann die Serviceausführungseinheit SN1 vom Authentisierungsserver
A1 den L-SPC anfordern und davon den L-SPC empfangen.
-
Nach
Empfang der Serviceinitiierungsnachricht entscheidet die Serviceausführungseinheit
SN2, ob der Verweis zum G-SPC notwendig ist in Bezug auf die Entscheidung,
ob der Service, der in der Serviceinitiierungsnachricht gekennzeichnet
wird, notwendig ist (S2). Diese Entscheidung wird basierend darauf
getroffen, ob ein wirksamer G-SPC (d.h. ein G-SPC vor dem Ablauf
der wirksamen Dauer) in der Serviceausführungseinheit SN2 gespeichert
ist, und ob es für
die Serviceausführungseinheit
SN2 notwendig ist, auf den G-SPC in dem Benutzerhostendgerät zu verweisen,
das die Anforderung zum Zeitpunkt des Durchführens des betreffenden Services
hervorbringt.
-
Wenn
die Serviceausführungseinheit
SN2 entscheidet, dass das Verweisen auf den G-SPC notwendig ist
(Y in S2), erzeugt die Serviceausführungseinheit SN2 eine G-SPC
Anforderungsnachricht zum Anfordern durch den Authentisierungsserver
A2 des G-SPC des Benutzerhostendgeräts H1, das die Serviceausführung anfordert,
und überträgt die Anforderung
zum Authentisierungsserver A2 im Bereich D2 (S3). Die G-SPC Anforderungsnachricht
besitzt die Datenstruktur, die vorher in 6A gezeigt
wurde.
-
Der
Authentisierungsserver A2 erkennt, dass das Benutzerhostendgerät H1 im
Authentisierungsserver A1 (nämlich
Bereich D2) enthalten ist (und dadurch verwaltet wird), aus den
Inhalten der G-SPC Anforderungsnachricht (nämlich die IP Adresse oder die
NAI des Benutzerhostendgeräts
H1. Siehe 6A.), und überträgt die empfangene G-SPC Anforderungsnachricht
zum Authentisierungsserver A1. Hier besitzen beide Authentisierungsserver
eine gegenseitige vertrauenswürdige
Verbindung und jeder Authentisierungsserver hat im Voraus die IP
Adresse des anderen Authentisierungsserver. Die G-SPC Anforderungsnachricht
wird basierend auf dieser IP Adresse des anderen Servers übertragen.
-
Nach
Empfang der G-SPC Anforderungsnachricht sucht der Authentisierungsserver
A1 nach dem G-SPC des Benutzerhostendgeräts H1 (S4). Wenn dort der G-SPC
des Benutzerhostendgeräts H1
existiert, erzeugt der Authentisierungsser ver A1 eine G-SPC Antwortnachricht,
welche den gesuchten G-SPC
umfasst, und überträgt die Antwortnachricht zur
Serviceausführungseinheit
SN2, welche die Anforderung hervorbringt (S5).
-
6B zeigt
die Datenstruktur der G-SPC Antwortnachricht (oder der L-SPC Antwortnachricht). Die
G-SPC Antwortnachricht (oder die L-SPC Antwortnachricht) umfasst
einen IP/TCP/UDP Paketheader, einen Code des Nachrichtentyps, eine
Hostidentifizierungsinformation 1 (z.B. die IP Adresse des Benutzerhostendgeräts H1),
und eine Hostidentifizierungsinformation 2 (z.B. die NAI des Benutzerhostendgeräts H1),
einen gesuchten SPC und einen Returncode.
-
Der "Code des Nachrichtentyps" kennzeichnet, ob
die interessierende Nachricht eine G-SPC Antwortnachricht oder eine
L-SPC Antwortnachricht ist. Basierend auf diesem Code des Nachrichtentyps identifiziert
die Einheit auf der Empfangsseite (Serviceausführungseinheit SN2) die Nachricht.
Der "gesuchte SPC" ist der G-SPC (oder
der L-SPC), der durch den Authentisierungsserver gesucht und gefunden
wird. Der "Returncode" ist eine Information bezüglich des
Nachrichtenverarbeitungsergebnisses, etc., der beispielsweise einen
Wert "0", ein Beispiel für die erfolgreich
abgeschlossene Suche, "2", ein Beispiel für einen
nicht gefundenen SPC entsprechend der Suchanforderung, und "3" besitzt, ein Beispiel für den SPC,
der in der Nachricht enthalten ist, wobei er ein Default-SPC ist.
-
Erneut
Bezug nehmend auf 4, wird diese G-SPC Antwortnachricht
zum Authentisierungsserver A1 übertragen,
und danach von dem Authentisierungsserver A2 zur Serviceausführungseinheit SN2
transferiert.
-
Nach
Empfang der G-SPC Antwortnachricht prüft die Serviceausführungseinheit
SN2 den Normalzustand der G-SPC Antwortnachricht (S6). Dieser Normalzustand
der G-SPC Antwortnachricht wird darauf hin geprüft, ob die G-SPC Antwort nachricht
einen G-SPC enthält.
Wenn der G-SPC enthalten ist, wird die G-SPC Antwortnachricht als
normal bestimmt.
-
Wenn
die G-SPC Antwortnachricht als normal bestimmt wird, extrahiert
die Serviceausführungseinheit
SN2 den G-SPC, der
in der G-SPC Antwortnachricht enthalten ist, und speichert den G-SPC in
einem SPC Verwaltungstabelle (S7).
-
5 zeigt
ein Flussdiagramm, welches einen Übertragungsverarbeitungsablauf
der G-SPC Anforderungsnachricht illustriert, welcher durch das Anwendungsauthentisierungsmodul
durchgeführt wird.
Dort wird eine detaillierte Übertragungsverarbeitung
(die Details des in 4 gezeigten Schritts S3) der
G-SPC Anforderungsnachricht gezeigt, welche in der Serviceausführungseinheit
SN2 (Anwendungsauthentisierungsmodul) durchgeführt wird.
-
Das
Anwendungsauthentisierungsmodul verweilt in einem Wartezustand (S31)
zum Nachrichtenempfang. Nach dem Empfang einer Nachricht (Y in S31)
prüft das
Anwendungsauthentisierungsmodul die TCP/UDP Portnummer der empfangenen
Nachricht (S32). wenn die Portnummer eine Portnummer ist, welche
die Serviceausführungseinheit überwacht, wird
durch diesen Nachrichtenempfang ausgelöst die folgende Verarbeitung
durchgeführt.
-
Zuerst
entscheidet das Anwendungsauthentisierungsmodul, ob die Anwendung,
von der die Initiierung durch die Serviceinitiierungsnachricht von dem
Benutzerhostendgerät
angefordert wird, unterstützt
wird (S33). Diese Entscheidung wird basierend auf der Portnummer,
etc. durchgeführt,
welche in der Serviceinitiierungsnachricht enthalten ist.
-
Wenn
die Anwendung durch die Serviceausführungseinheit unterstützt wird
(Y in S33) extrahiert das Anwendungsauthentisierungsmodul aus der
Serviceinitiierungsnachricht die Information des Benutzerhostendgeräts, das
die Anforderung zur Serviceinitiierung hervorbringt (S34). Diese
Information des Benutzerhostendgeräts ist zumindest eine der IP Adresse
des Benutzerhostendgeräts
(die Übertragungsquelladresse
der Serviceinitiierungsnachricht) und der NAI (Network Access Identifier)
des Benutzerhostendgeräts.
-
Andererseits,
wenn die Serviceausführungseinheit
die Anwendung nicht unterstützt,
ist der G-SPC nicht notwendig, und daher kehrt das Anwendungsauthentisierungsmodul
zurück
zu dem Wartezustand zum Nachrichtenempfang.
-
Als
nächstes
entscheidet das Anwendungsauthentisierungsmodul in Schritt 34, ob
das Benutzerhostendgerät
eindeutig identifiziert werden kann, basierend auf einer extrahierten
Information des Benutzerhostendgeräts (S35). Wenn beispielsweise
die Serviceinitiierungsnachricht durch einen Proxyserver transferiert
wird, wird die Adresse des Benutzerhostendgeräts, welche die Serviceanforderung
hervorbringt, durch den Proxyserver verdeckt. In solch einem Falle
wird die Anforderungsquelladresse die Adresse des Proxyservers,
und daher ist es nicht möglich,
das Benutzerhostendgerät
eindeutig zu identifizieren.
-
Wenn
das Benutzerhostendgerät
nicht eindeutig identifiziert werden kann (N in S235), legt das Anwendungsauthentisierungsmodul
einen vorbestimmten Default-G-SPC (spezifizierter Wert, wie später beschrieben)
in einem G-SPC Anforderungsparameter fest (S37). Dagegen, wenn das
Benutzerhostendgerät
eindeutig identifiziert werden kann (Y in S35), legt das Anwendungsauthentisierungsmodul Information,
welche das Benutzerhostendgerät
eindeutig identifizieren kann, in dem G-SPC Anforderungsparameter
fest (S36).
-
Darauf
folgend erzeugt das Anwendungsauthentisierungsmodul eine G-SPC Anforderungsnachricht
(S38) und überträgt die erzeugte
G-SPC Anforderungsnachricht zu dem Authentisierungsserver in dem
gleichen Bereich (S39). Danach kehrt das Anwendungsauthentisierungsmodul
zu dem Nachrichtenwartezustand zurück.
-
Nun
wird nachstehend eine Empfangsverarbeitung der G-SPC Antwortnachricht und der L-SPC Antwortnachricht,
welche durch das Anwendungsauthentisierungsmodul (Serviceausführungseinheit) durchgeführt wird,
beschrieben. 7 zeigt ein Flussdiagramm, welches
die Empfangsverarbeitung der G-SPC
Antwortnachricht und der L-SPC Antwortnachricht in dem Anwendungsauthentisierungsmodul illustriert.
-
Das
Anwendungsauthentisierungsmodul ist in dem Nachrichtenwartezustand
(S41). Jedes Mal, wenn eine Nachricht empfangen wird (Y in S41), überwacht
das Anwendungsauthentisierungsmodul den Code des Nachrichtentyps
der empfangenen Nachricht (S42). Der Code des Nachrichtentyps wird basierend
auf dem Code des Nachrichtentyps, der in 6B gezeigt
ist, bestimmt.
-
Wenn
das Anwendungsauthentisierungsmodul entscheidet, dass die Empfangsnachricht
eine SPC Antwortnachricht (die L-SPC Antwortnachricht oder die G-SPC
Antwortnachricht) ist, basierend auf dem Code des Nachrichtentyps
(Y in S43), prüft
das Anwendungsauthentisierungsmodul den Normalzustand der Nachricht
basierend auf dem Returncode (siehe 6B) (S44).
Indessen, wenn die Empfangsnachricht keine SPC Antwortnachricht
ist, kehrt das Anwendungsauthentisierungsmodul erneut zurück zu dem
Nachrichtenwartezustand (S41).
-
Im
Schritt S43, wenn die Nachricht als normal bestimmt wird, entscheidet
das Anwendungsauthentisierungsmodul, ob die Nachricht einen SPC (L-SPC
oder G-SPC) enthält
(S45).
-
Wenn
der SPC enthalten ist (Y in S45), extrahiert das Anwendungsauthentisierungsmodul
den SPC und registriert den extrahierten SPC in der SPC Verwaltungstabelle
(S46). Und zwar registriert das Anwendungsauthentisierungsmodul
den G-SPC in einer
G-SPC Verwaltungstabelle und registriert den L-SPC in einer L-SPC
Verwaltungstabelle (S49, S50). In anderen Fällen führt das Anwendungsauthentisierungsmodul
eine Nachrichtenfehlerverarbeitung durch (S51). Danach kehrt das Anwendungsauthentisierungsmodul
zurück
zu dem Wartezustand zum Nachrichtenempfang (S41).
-
Im
Schritt S45, wenn der SPC nicht enthalten ist, legt das Anwendungsauthentisierungsmodul
den Default-G-SPC in dem G-SPC Anforderungsparameter fest (S48)
und kehrt danach zurück
zum Wartezustand zum Nachrichtenempfang (S41).
-
Im
Schritt S44, wenn die Nachricht als nicht normal bestimmt wird,
führt das
Anwendungsauthentisierungsmodul eine Nachrichtenfehlerverarbeitung durch
(S47) und kehrt zurück
zu dem Wartezustand zum Nachrichtenempfang (S41).
-
<G-SPC und L-SPC Verwaltungsfunktion
im Authentisierungsserver>
-
Wie
vorher beschrieben wurde, speichert der Authentisierungsserver (AAA
Server) den individuellen SPC (L-SPC und G-SPC) jedes Vertragsbenutzers
(Benutzerhostendgerät).
-
Um
den individuellen SPC jedes Benutzers zu verwalten, ist gemäß dem Ausführungsbeispiel der
vorliegenden Erfindung der Authentisierungsserver mit einer SPC
Haupttabelle, welche den L-SPC und G-SPC jedes Benutzers spezifiziert,
einer L-SPC Tabelle für
jeden Benutzer, welche den L-SPC auf einer Benutzer-für-Benutzer
Basis spezifiziert, und einer G-SPC Tabelle für jeden Benutzer versehen,
welche den G-SPC auch auf einer Benutzer-für-Benutzer Basis spezifiziert.
-
Wie
in 8 gezeigt, umfasst die SPC Haupttabelle eine Benutzerzahl
zum Identifizieren jedes Vertragsbenutzers und wichtige Vertragsinformation
als die wichtige Information für
jeden Benutzer. Auch die SPC Haupttabelle umfasst einen L-SPC Pointer,
ein Beispiel des Pointers zu der L-SPC Tabelle für jeden Benutzer, und einen
G-SPC Pointer, ein Beispiel des Pointers zu der G-SPC Tabelle für jeden
Benutzer.
-
Die
L-SPC Tabelle, die für
jeden Benutzer vorgesehen ist, ist eine Tabelle zum Verwalten des L-SPC
auf einer Be nutzer-für-Benutzer
Basis. In 8 wird der L-SPC für einen
Benutzer gezeigt, der die Benutzernummer 000001 besitzt. Die L-SPC
Tabelle für
jeden Benutzer umfasst eine SPC Nummer, eine Bedingung 1 und eine
Bedingung 2 zum Anwenden des L-SPC und einen SPC Inhalt.
-
Die
G-SPC Tabelle für
jeden Benutzer ist eine Tabelle zum Verwalten des G-SPC auf einer
Benutzer-für-Benutzer
Basis. In 8 wird der G-SPC für den Benutzer
mit der Benutzernummer 000001 gezeigt. Die G-SPC Tabelle für jeden
Benutzer umfasst eine SPC Nummer, eine Bedingung 1 und eine Bedingung
2 zum Anwenden des G-SPC und einen SPC Inhalt.
-
Durch
Verwalten des SPC, indem solche Tabellen verwendet werden, kann
der Authentisierungsserver eine Vielzahl von Informationseinstellungen
(Suchbegriffe) zum Identifizieren von Hosts auf einer annehmbaren
Anwendung-für-Anwendung Basis getrennt
für den
G-SPC und den L-SPC bestimmen und speichern.
-
Hier
kann in der Serviceausführungseinheit ein
Fall auftreten, dass die inhärente
Information des Benutzerhostendgeräts, welches die Anforderung hervorbringt,
nicht erlangt werden kann, da die Serviceausführungsanforderung, welche von
dem Benutzerhostendgerät
hervorgebracht wird, durch einen HTTP Proxyserver, etc. unterbrochen
wird. Beispielsweise wird in Bezug auf eine HTTP Anforderung, welche
durch den HTTP Proxyserver übertragen
wird, die Anforderungsquellinformation (Übertragungsquelladresse, etc.)
durch die Information bezüglich des
Proxyservers ersetzt. Daher kann die Adresse des Benutzerhostendgeräts, welches
die Anforderung hervorbringt, nicht identifiziert werden.
-
In
solch einem Falle überträgt die Anwendungsauthentisierungsfunktion
in der Serviceausführungseinheit
eine SPC Anforderungsnachricht an den nächsten Authentisierungsserver
in einem Zustand von "detaillierte
Anforderungsquellinformation nicht verfügbar". Nach Empfang dieser Nachricht schätzt der
nächste
Authentisierungsserver den Standort des Benutzerhostendgeräts, welches
die Anforderung von dem Proxyserver hervorbringt, ein Beispiel für die Anforderungsquellinformation,
und gibt einen G-SPC einer allgemeinen Bedingung zurück, in dem
kein bestimmter Benutzer identifiziert ist. Solch ein SPC wird als
Default-SPC bezeichnet.
-
<Betriebsbeispiel>
-
Als
nächstes
werden typische Betriebsbeispiele des Servicesteuerungsnetzwerksystems
beschrieben, welche die Telefonkommunikation durch Verwendung von
VoIP veranschaulichen.
-
(1) Betriebsbeispiel 1
-
Betriebsbeispiel
1 kennzeichnet ein Beispiel der Ausführungsprozedur der SPC Verteilung
und der individuellen Servicesteuerung, welche durch die Anwendungsauthentisierung
ausgelöst
wird, wenn Benutzerhostendgeräte
der Servicevertragbenutzer (sowohl die anrufende Partei als auch
die angerufene Partei eines Telefonanrufs) in einem identischen Homelink
lokalisiert werden, und die Serviceausführungseinheit in dem gleichen
Link vorhanden ist wie die Benutzerhostendgeräte.
-
9 zeigt
ein Blockdiagramm, welches ein Konfigurationsbeispiel des Servicesteuerungsnetzwerksystems
in diesem Fall illustriert. 10 zeigt ein
Ablaufdiagramm, welches einen Verarbeitungsablauf des Servicesteuerungsnetzwerksystems
in diesem Fall illustriert.
-
In 9 wird
ein Benutzerhostendgerät
H1 der anrufenden Partei, welches an einem Teilnehmerwohnsitz, etc.
vorgesehen ist, in einem Homelink (Bereich D1) angeordnet. Ein Benutzerhostendgerät H3 der
angerufenen Partei, das in einem Callcenter vorgesehen ist, ist
auch in dem identischen Bereich D1 angeordnet. Ferner ist eine Serviceausführungseinheit
SN1 in dem identischen Bereich D1 vorhanden und erlangt den L-SPC
(L-SPC (A)) des Benutzerhostendgeräts H1 und den L-SPC (L-SPC
(C)) des Benutzerhostendgeräts
H3 von einem Authentisierungsserver A1 in dem Bereich D1. Außerdem sind
das Benutzerhostendgerät
H1 und das Benutzerhostendgerät
H3 in einem Zugangsnetzwerk enthalten.
-
Der
Benutzer (Servicevertragbenutzer) des Benutzerhostendgeräts H1 benutzt
die IP Telefonfunktion (z.B. VoIP Software), welche in dem Benutzerhostendgerät H1 vorgesehen
ist, und bedient das Endgerät,
um einen Anruf durch Auswählen
der anderen Partei aufzubauen (hier das Benutzerhostendgerät H3) (S61
in 10).
-
Initiiert
durch den Wählvorgang
des Benutzers erzeugt das Benutzerhostendgerät H1 eine Serviceinitiierungsnachricht
(Sitzungsinitiierungsnachricht (SIP-Einholnachricht)), welche das andere
Benutzerhostendgerät
H3 kennzeichnet. Das Benutzerhostendgerät H1 überträgt dann die erzeugte Serviceinitiierungsnachricht
an die nächste
Serviceausführungseinheit
(SIP Server) SN1 durch eine Randeinheit EN1 (durchgezogene Linie
mit Pfeil (1) in 9). Da das
Benutzerhostendgerät
H1 den Standort (IP Adresse oder Ähnliches) der Serviceausführungseinheit
SN1 im Voraus erkennt, kann das Benutzerhostendgerät H1 die
Serviceinitiierungsnachricht an die Serviceausführungseinheit SN1 übertragen.
-
Die
Serviceausführungseinheit
SN1 detektiert die Initiierung des Services durch Empfangen der
SIP-Einholnachricht
von dem Benutzerhostendgerät
H1. Die Serviceausführungseinheit
SN1 entscheidet dann, ob es notwendig ist, den L-SPC (A) des Benutzerhostendgeräts H1 (eine
Anforderung an den Authentisierungsserver A1) zu dem Zeitpunkt der
Serviceausführung
anzufordern (das heißt,
Erzeugung einer VoIP Sitzung) (Symbol (2) in 9 und
S62 in 10).
-
Wie
vorher beschrieben wurde, wenn der L-SPC (A) vorher durch die Registernachricht
erlangt wird, oder wenn der L-SPC (A), der durch die L-SPC Anforderungsnachricht
das letzte Mal erlangt wurde, bei dem der Service ausgeführt wird,
nach wie vor wirksam ist und nicht gelöscht ist, wird entschieden, dass
die Anforderung des L-SPC (A) nicht notwendig ist. Indessen, wenn
der L-SPC (A) noch nicht erlangt wurde oder wenn der einmal erlangte
L-SPC (A) aufgrund des Ablaufens der wirksamen Dauer gelöscht wurde,
wird entschieden, dass die Anforderung des L-SPC (A) notwendig ist.
In der folgenden Beschreibung wird angenommen, dass die Anforderung
des L-SPC (A) als notwendig bestimmt wird.
-
Mit
dieser Entscheidung erzeugt die Serviceausführungseinheit SN1 die L-SPC
Anforderungsnachricht und überträgt die erzeugte
L-SPC Anforderungsnachricht an den Authentisierungsserver A1, der
das Benutzerhostendgerät
H1 verwaltet (S63 in 10). Hier wird diese L-SPC Anforderungsnachricht
beispielsweise durch Verwendung von Diameter übertragen, was ein Hostauthentisierungsprotokoll
ist.
-
Nach
Empfang der L-SPC Anforderungsnachricht in Bezug auf das Benutzerhostendgerät H1 von
der Serviceausführungseinheit
SN1, durchsucht der Authentisierungsserver A1 die Datenbank nach dem
L-SPC (A), und extrahiert den L-SPC (A) daraus (S64 in 10).
-
Der
Authentisierungsserver A1 überträgt den extrahierten
L-SPC (A) zurück
an die Serviceausführungseinheit
SN1, welche die Anforderung durch Verwendung einer L-SPC Antwortnachricht
(z.B. eine Diameter Authentisierungsantwortnachricht) hervorgebracht
hat (S65).
-
Hier,
wenn der L-SPC (A) bereits in der Serviceausführungseinheit SN1 war, werden
die Verarbeitungsschritte S63 bis S65 ausgelassen.
-
Die
Serviceausführungseinheit
SN1 extrahiert dann den L-SPC (A), der in der L-SPC Antwortnachricht
enthalten ist, die von dem Authentisierungsserver A1 empfangen wird,
und speichert den extrahierten L-SPC (A) in der Verwaltungstabelle, welche
zu der Serviceausführungseinheit
SN1 gehört (S66
in 10), und initialisiert die Serviceausführungsfunktion
gemäß dem L-SPC
Beschreibungsinhalt (Symbol (3) in 9, und S67
in 10).
-
Ausgelöst durch
die Einstellung des L-SPC (A) transferiert die Serviceausführungseinheit
SN1 die Serviceinitiierungsnachricht (SIP-Einholnachricht) zu dem
Zielbenutzerhostendgerät
H3 (durchgezogene Linie mit Pfeil (4) in 9).
-
Nach
dem Übertragen
der SIP-Einholnachricht zum Benutzerhostendgerät H3, wartet die Serviceausführungseinheit
SN1 auf eine Antwort von dem Benutzerhostendgerät H3 (Abhebevorgang des Telefonendgeräts).
-
Wenn
es für
das Benutzerhostendgerät
H3 nicht möglich
ist, den Anruf zu empfangen, da das Benutzerhostendgerät H3 belegt
ist oder aus irgend einem anderen Grund, führt die Serviceausführungseinheit
SN1 einen Service, der durch den L-SPC (A) spezifiziert ist, für eine Dauer
aus, in der das Benutzerhostendgerät H1 in einer Warteschleife
gehalten wird (z.B. ein Service einer CM Sprachansage für 15 Sekunden,
Informationsservice einer noch benötigten Wartezeit oder die Anzahl
von wartenden Personen, etc.), wobei ein anderes Kommunikationsprotokoll
verwendet wird (gestrichelte Linie mit Pfeil (4) in 9).
-
Wenn
der Benutzer (Servicevertragbenutzer) des Benutzerhostendgeräts H3 das
Endgerät bedient,
um auf die Verbindungsanforderung von dem Benutzerhostendgerät H1 zu
antworten, überträgt das Benutzerhostendgerät H3 eine
Serviceantwortnachricht (SIP-Ack (Bestätigungs-)Nachricht), welche
durch diese Bedienung ausgelöst
wird (S68 in 10).
-
Die
SIP-Ack Nachricht, die von dem Benutzerhostendgerät H3 übertragen
wird, wird zu dem Benutzerhostendgerät H1 durch die Serviceausführungseinheit
SN1 weitergeleitet.
-
Wenn
das Benutzerhostendgerät
H1 die SIP-Ack Nachricht von dem Benutzerhostendgerät H3 empfängt, wird
die Sitzung zwischen dem Benutzerhostendgerät H1 und dem Benutzerhostendgerät H3 hergestellt.
Danach werden Sprachpakete bidirektional zwischen diesen Benutzerhostendgeräten ausgetauscht,
wodurch den Benutzern der zwei Benutzerhostendgeräte ermöglicht wird,
zu kommunizieren.
-
Außerdem ist
der L-SPC (C), der in 9 gezeigt ist, der L-SPC des
Benutzerhostendgeräts H3,
welcher von dem Authentisierungsserver A1 an die Serviceausführungseinheit
SN1 wenn nötig übertragen
wird.
-
(2) Betriebsbeispiel 2
-
Das
Betriebsbeispiel 2 kennzeichnet ein Beispiel der Ausführungsprozedur
der SPC Verteilung und der individuellen Servicesteuerung, welche durch
die Anwendungsauthentisierung ausgelöst wird, wenn die Benutzerhostendgeräte der Servicevertragbenutzer
in einem identischen Homelink angeordnet sind und die Serviceausführungseinheit
außerhalb
des Homelinks der Benutzerhostendgeräte vorhanden ist.
-
11 zeigt
ein Blockdiagramm, das ein Konfigurationsbeispiel des Servicesteuerungsnetzwerksystems
in diesem Fall illustriert. 12 zeigt ein
Ablaufdiagramm, das einen Verarbeitungsablauf des Servicesteuerungsnetzwerksystems
in diesem Fall zeigt.
-
Der
Unterschied der 11 von der 9 ist,
dass in 11 das Benutzerhostendgerät H2 eines
Callcenters im Bereich D2 enthalten ist, welcher außerhalb
des Bereichs D1 (Homelink) des Benutzerhostendgeräts H1 angeordnet
ist, und dementsprechend wird der Service durch die Serviceausführungseinheit
SN2 im Bereich D2 ausgeführt.
In solch einem Falle fordert die Serviceausführungseinheit SN2 von dem Authentisierungsserver
A1 den G-SPC des Benutzerhostendgeräts H1 an (der als G-SPC (A)
bezeichnet wird), der für
die Serviceausführung notwendig
ist.
-
Außerdem sind
in 11 die Serviceausführungseinheit SN1 und die Serviceausführungseinheit SN2
in dem Kernnetzwerk vorgesehen und eine Relaiseinheit TS, welche
das Steuerungsprotokoll von diesen Serviceausführungseinheiten weiterleitet,
ist in einem Relaisbereich vorgesehen. Dies basiert auf einem Fall
des VoIP Sprachkommunikationsnetzwerks mit einer hierarchischen
Struktur ähnlich
zu dem herkömmlichen
Telefonvermittlungssystem.
-
Der
Benutzer (Servicevertragbenutzer) des Benutzerhostendgeräts H1 verwendet
die IP Telefonfunktion (z.B eine VoIP Software) des Benutzerhostendgeräts H1 und
führt durch
Auswählen
der anderen Partei (Benutzerhostendgerät H2) eine einen Anruf herstellende
Bedienung durch (S71 in 12).
-
Mit
dieser Wählbedienung
durch den Benutzer erzeugt das Benutzerhostendgerät H1 eine
Serviceinitiierungsnachricht (Sitzungsinitiierungsnachricht, SIP-Einholnachricht),
in welcher das andere Benutzerhostendgerät H2 spezifiziert ist, und überträgt diese
Nachricht an die nächste
Serviceausführungseinheit
SN1 (SIP Server) (Pfeil (1) in 11). Das
Benutzerhostendgerät
H1 kennt den Standort (IP Adresse oder Ähnliches) der Serviceausführungseinheit
SN1 vorher, und daher kann das Benutzerhostendgerät H1 die
Sitzungsinitiierungsnachricht an die Serviceübertragungseinheit SN1 übertragen.
-
Durch
Empfangen der SIP-Einholnachricht von dem Benutzerhostendgerät H1 detektiert
die Serviceausführungseinheit
SN1 die Serviceinitiierung. Wenn der Service ausgeführt wird
(Herstellen der VoIP Sitzung), entscheidet die Ausführungseinheit
SN1 ob es notwendig ist, sich auf den L-SPC (A) der anrufenden Partei
zu beziehen, d.h. des Benutzerhostendgeräts H1 (S72 in 12).
Dieses Entscheidungskri terium ist eine Steuerungsregel, welche die
Serviceausführungseinheit
individuell besitzt.
-
Hier
wird angenommen, dass der L-SPC (A) durch Verwendung einer Registernachricht
bereits erlangt wurde, und dass kein Verweis benötigt wird. Mit dieser Entscheidung
führt die
Serviceausführungseinheit
SN1 die Verarbeitung in Bezug auf die Erlangung des L-SPC (A) nicht
durch.
-
Durch
Verwenden der üblichen
SIP Nachrichtenverarbeitungsfunktion überträgt die Serviceausführungseinheit
SN1 die SIP-Einholnachricht an die Serviceausführungseinheit (SIP Server)
SN2, welche das angerufene Benutzerhostendgerät H2 enthält, durch die Relaiseinheit
TS (Pfeil (1) in 11).
-
Nach
Empfang der SIP-Einholnachricht von der Serviceausführungseinheit
SN1 erkennt die Serviceausführungseinheit
SN2 diese Nachricht als eine SIP-Einholnachricht, die von dem externen
Bereich D1 empfangen wird. Danach, wenn der betreffende Service
initiiert wird, prüft
die Serviceausführungseinheit
SN2 ob es notwendig ist, sich auf die individuelle Servicebedingung
des Benutzerhostendgeräts
H1 zu beziehen, nämlich
den G-SPC des Benutzerhostendgeräts
H1 (G-SPC (A)) (Symbol (2) in 11, und S73
in 12). Hier wird in der folgenden Beschreibung angenommen,
dass eine Bezugnahme auf den G-SPC (A) als notwendig bestimmt wird.
-
Basierend
auf dieser Entscheidung erzeugt die Serviceausführungseinheit SN2 eine G-SPC
Anforderungsnachricht (Diameternachricht) in Bezug auf das Benutzerhostendgerät H1. Die
Serviceausführungseinheit
SN2 überträgt dann
die erzeugte G-SPC Anforderungsnachricht an den Authentisierungsserver
A1 in dem Homelink (Bereich D1) des anrufenden Benutzerhostendgeräts H1 durch
den Authentisierungsserver A2, der in dem Bereich D2 der Serviceausführungseinheit
SN2 angeordnet ist (gestrichelte Linie mit Pfeil (3) in 11,
und S74 in 12).
-
Nach
Empfang der G-SPC Anforderungsnachricht von der Serviceausführungseinheit
SN2 sucht der Authentisierungsserver A1 die Datenbank und extrahiert
daraus den G-SPC (A) (S75 in 12).
-
Als
nächstes überträgt der Authentisierungsserver
A1 den extrahierten G-SPC (A) zurück zu der Serviceausführungseinheit
SN2, welche die Anforderung durch Verwendung einer G-SPC Antwortnachricht
hervorbringt (Diameter Authentisierungsantwortnachricht) (gestrichelte
Linie mit Pfeil (4) in 11, und
S76 in 12).
-
Die
Serviceausführungseinheit
SN2 extrahiert den G-SPC (A) aus der G-SPC Antwortnachricht und
speichert den G-SPC (A) in der Verwaltungstabelle, die zur Serviceausführungseinheit
SN2 gehört (S77
in 12). Als nächstes
initialisiert die Serviceausführungseinheit
SN2 die Serviceausführungsfunktion
gemäß dem Beschreibungsinhalt
in dem G-SPC (A) (Symbol (5) in 11, und
S78 in 12).
-
Ausgelöst durch
die G-SPC (A) Einstellung in der Serviceausführungseinheit SN2 überträgt die Serviceausführungseinheit
SN2 eine SIP-Einholnachricht an das angerufenen Benutzerhostendgerät H2 und
wartet dann auf eine Antwort von dem Benutzerhostendgerät H2 (Abhebevorgang
des Telefonendgeräts).
Während
des Wartens auf die Antwort empfängt
das Benutzerhostendgerät
H1 von der Serviceausführungseinheit
SN2 einen Service (Aussenden einer CM, Information über die
Wartezeit, etc.) gemäß dem G-SPC
(A) (gestrichelte Linie mit Pfeil (6) in 11).
-
Durch
Bedienen des Endgeräts
antwortet der Benutzer des Benutzerhostendgeräts H2 dem Benutzerhostendgerät H1 auf
die Verbindungsanforderung von dem Benutzerhostendgerät H1. Durch diese
Bedienung überträgt das Benutzerhostendgerät H2 eine
Serviceantwortnachricht (SIP-Ack (Bestätigungs )Nachricht) (S79 in 12).
Die SIP-Ack Nachricht, die von dem Benutzerhostendgerät H2 übertragen
wird, wird an das Benutzerhostendgerät H1 durch die Serviceausführungseinheit
SN2, die Relaiseinheit TS und die Serviceausführungseinheit SN1 weitergeleitet.
-
Wenn
das Benutzerhostendgerät
H1 die SIP-Ack Nachricht empfängt,
die von dem Benutzerhostendgerät
H2 übertragen
wird, wird die Sitzung zwischen dem Benutzerhostendgerät H1 und
dem Benutzerhostendgerät
H2 hergestellt. Danach werden Sprachpakete bidirektional zwischen
den zwei Benutzerhostendgeräten
ausgetauscht und die Kommunikation findet statt.
-
Außerdem ist
der L-SPC (C), der in 11 gezeigt ist, der L-SPC des
Benutzerhostendgeräts H2,
welcher von dem Authentisierungsserver A2 an die Serviceausführungseinheit
SN2 wenn nötig übertragen
wird.
-
(3) Betriebsbeispiel 3
-
Das
Betriebsbeispiel 3 kennzeichnet ein Beispiel der Ausführungsprozedur
der SPC Verteilung und der individuellen Servicesteuerung, die durch
die Anwendungsauthentisierung ausgelöst wird, wenn ein Benutzerhostendgerät des Servicevertragbenutzers
aus dem Homelink heraus in einen anderen Link (Bereich) bewegt wird
und eine Serviceausführungseinheit
in dem lokalen Link vorhanden ist.
-
13 zeigt
ein Blockdiagramm, welches ein Konfigurationsbeispiel des Servicesteuerungsnetzwerksystems
in diesem Falle illustriert. 14 zeigt
ein Ablaufdiagramm, welches einen Verarbeitungsablauf des Servicesteuerungsnetzwerksystems in
diesem Falle illustriert.
-
In 13 wird
ein Fall gezeigt, in dem sich der Benutzer (Servicevertragbenutzer)
des Benutzerhostendgeräts
H1, der mit einer festgelegten Leitung an dem Teilnehmerwohnsitz
kommunizierte, zu einem temporären
Zugangsnetzwerk bewegt (z.B. ein drahtloser LAN Hotspot), das von
der glei chen Netzwerkbetreiberagentur bereitgestellt wird, und von
diesem Punkt aus einen Anruf an das Benutzerhostendgerät H3 initiiert,
das in einem Callcenter vorgesehen ist. Der Benutzer des Benutzerhostendgeräts H1 verwendet
ein Benutzerhostendgerät
H1' (z.B. ein tragbares
Telefon) an dem Ort, zu dem sich der Benutzer bewegt. Jedoch werden
beide der Benutzerhostendgeräte
(das heißt
das Benutzerhostendgerät
H1 und das Benutzerhostendgerät
H1') durch den gleichen Servicevertragspartner
verwendet und daher wird der Service, der für beide Benutzerhostendgeräte H1, H1' bereitgestellt wird,
durch den gleichen L-SPC (L-SPC (A)) oder den gleichen G-SPC (G-SPC
(A)) spezifiziert. Auch das temporäre Zugangsnetzwerk, das Benutzerhostendgerät H1' und das Benutzerhostendgerät H3 sind
in einem Bereich D3 enthalten. Der Bereich D3 umfasst einen Authentisierungsserver
A3 und eine Serviceausführungseinheit
SN3.
-
Zuerst
bedient der Benutzer (Servicevertragbenutzer) des Benutzerhostendgeräts H1' die IP Telefonfunktion
des Endgeräts,
um einen Anruf durch Auswählen
der anderen Partei für
die Kommunikation herzustellen (das heißt Benutzerhostendgerät H3).
-
Initiiert
durch die Wählbedienung
des Benutzers erzeugt das Benutzerhostendgerät H1' eine Serviceinitiierungsnachricht (SIP-Einholnachricht),
welche das Benutzerhostendgerät
H3 der anderen Partei kennzeichnet, und überträgt die erzeugte Serviceinitiierungsnachricht
an die nächste
Serviceausführungseinheit
(SIP Server) SN3 (Pfeil (1) in 13, und
S81 in 14). Das Benutzerhostendgerät H1' erkennt den Standort
des nächsten
SIP Servers vorher und dadurch wird die Serviceinitiierungsnachricht an
die Serviceausführungseinheit
SN3 übertragen.
-
Die
SIP-Einholnachricht, die von dem Benutzerhostendgerät H1' übertragen wird, wird in der
Serviceausführungseinheit
SN3 empfangen. Wenn der betreffende Service ausge führt wird
(Herstellung einer VoIP Sitzung), entscheidet die Serviceausführungseinheit
SN3, dass es notwendig ist, sich auf den L-SPC (A) des Benutzerhostendgeräts H1' bei der anrufenden
Partei zu beziehen (S82 in 14). Der Grund
für die
Notwendigkeit des L-SPC (A) besteht, da in dem anfänglichen
Zustand der L-SPC (A) nicht in der Serviceausführungseinheit SN3 vorhanden
ist, die im Bereich D3 angeordnet ist, zu dem sich das interessierende
Benutzerhostendgerät
H1' bewegt hat.
-
Hier
ist das Benutzerhostendgerät
H1' im Bereich D3
enthalten, welcher sich vom Beriech D1 unterscheidet. Jedoch, da
die Serviceausführungseinheit
SN3 den Service in dem gleichen Bereich D3 bereitstellt, wird auf
den L-SPC (A) anstelle des G-SPC (A) verwiesen.
-
Als
eine Folge dieser Entscheidung überträgt die Serviceausführungseinheit
SN3 eine L-SPC Anforderungsnachricht in Bezug auf den L-SPC (A)
des Benutzerhostendgeräts
H1' (H1) an den
Authentisierungsserver A3 im Bereich D3 (gestrichelte Linie mit Pfeil
(3) in 13).
-
Nach
Empfang der L-SPC Anforderungsnachricht von der Serviceausführungseinheit
SN3 erkennt der Authentisierungsserver A3 aus dem Nachrichteninhalt,
dass das Benutzerhostendgerät
H1' (H1) im Authentisierungsserver
A1 enthalten ist, und transferiert die empfangene L-SPC Anforderungsnachricht
zu dem Authentisierungsserver A1, der in dem Bereich D1 angeordnet
ist (gestrichelte Linie mit Pfeil (3) in 13).
-
Der
Authentisierungsserver A1 empfängt dann
die L-SPC Anforderungsnachricht, extrahiert den L-SPC (A) in Bezug
auf das Benutzerhostendgerät
H1 aus der Datenbank und überträgt den extrahierten
L-SPC (A) zurück
zur Serviceausführungseinheit
SN3, welche die Anforderung durch Verwendung einer L-SPC Antwortnachricht
hervorgebracht hatte. Die L-SPC
Antwortnachricht wird zur Serviceausführungseinheit SN3 durch den
Authentisierungsserver A3 übertragen
(gestrichelte Linie mit Pfeil (4) in 13).
-
Die
Serviceausführungseinheit
SN3 extrahiert den L-SPC in Bezug auf das Benutzerhostendgerät H1 aus
der L-SPC Antwortnachricht, welche von dem Authentisierungsserver
A3 empfangen wird, und speichert den extrahierten L-SPC in der SPC Verwaltungstabelle,
welche zur Serviceausführungseinheit
SN3 gehört.
Ferner initialisiert die Serviceausführungseinheit SN3 die Serviceausführungsfunktion gemäß dem Beschreibungsinhalt
in dem erlangten L-SPC (S86 in 14).
-
Ausgelöst durch
den L-SPC (A), der in der Serviceausführungseinheit SN3 festgelegt
wird, transferiert die Serviceausführungseinheit SN3 die SIP-Einholnachricht
an das ausgewählte
Benutzerhostendgerät
H3.
-
Die
Serviceausführungseinheit
SN3 wartet dann auf eine Antwort von dem Benutzerhostendgerät H3 (Abhebevorgang
des Telefonendgeräts).
Während
dieser Dauer stellt die Serviceausführungseinheit SN3 einen Service
gemäß dem L-SPC
(A) Inhalt für
das Benutzerhostendgerät
H1' bereit (gestrichelte Linie
mit Pfeil (5)). Beispielsweise wird eine Werbung oder Ähnliches
dem Benutzerhostendgerät
H1' mittels einer
entsprechenden Nachricht bereitgestellt.
-
Durch
Bedienen der Endgeräteinheit
antwortet der Benutzer des Benutzerhostendgeräts H3 auf die Verbindungsanforderung,
welche von dem Benutzerhostendgerät H1' übertragen
wird. Als eine Folge dieser Bedienung überträgt das Benutzerhostendgerät H3 eine
SIP-Ack (Bestätigungs-)Nachricht
als eine Antwort an das Benutzerhostendgerät H1'.
-
Die
SIP-Ack Nachricht, welche durch das Benutzerhostendgerät H3 übertragen
wird, wird an das Benutzerhostendgerät H1' durch die Serviceausführungseinheit
SN3 weitergeleitet.
-
Wenn
das Benutzerhostendgerät
H1' die SIP-Ack
Nachricht von dem Benutzerhostendgerät H3 empfängt, wird die Sitzung zwischen
dem Benutzerhostendgerät
H1' und dem Benutzerhostendgerät H3 hergestellt.
Danach werden Sprachpakete bidirektional zwischen dem Benutzerhostendgeräten H1', H3 ausgetauscht.
-
Außerdem ist
in 13 ein L-SPC (D) der L-SPC des Benutzerhostendgeräts H3.
-
(4) Betriebsbeispiel 4
-
Das
Betriebsbeispiel 4 kennzeichnet ein Beispiel der Ausführungsprozedur
der SPC Verteilung und der individuellen Servicesteuerung, welche durch
die Anwendungsauthentisierung ausgelöst wird, wenn ein Benutzerhostendgerät des Servicevertragbenutzers
aus dem Homelink in einen anderen Link bewegt wird und dort verweilt,
und ein Benutzerhostendgerät
eines anderen Servicevertragbenutzers bei der anderen Partei und
eine Serviceausführungseinheit
in einem externen Link angeordnet sind.
-
15 zeigt
ein Blockdiagramm, welches ein Konfigurationsbeispiel des Servicesteuerungsnetzwerksystems
in diesem Falle illustriert. 16 zeigt
ein Ablaufdiagramm, welches einen Verarbeitungsablauf des Servicesteuerungsnetzwerksystems in
diesem Falle illustriert.
-
In 15,
während
der Situation, dass sich der Servicevertragbenutzer des Benutzerhostendgeräts H1 aus
dem Homelink (Bereich D1) heraus bewegte und in einem anderen Link
(Bereich D4) verweilt, wird eine Kommunikation mit dem anderen Benutzerhostendgerät H2 durchgeführt, das
in dem externen Bereich D2 angeordnet ist, und auch die Serviceausführungseinheit
SN2 führt
den Service aus. Die in 15 gezeigte
Konfiguration ähnelt
der in 13 gezeigten Konfiguration.
Der Unterschied zwischen den Konfigurationen in 15 und 13 liegt
darin, dass die durch das Benutzerhostendgerät H1 angerufene Partei das
Benutzer hostendgerät
H2 ist (Callcenter), das in dem anderen Bereich D2 angeordnet ist.
(In 13 sind das Benutzerhostendgerät H1' und das angerufene Benutzerhostendgerät H3 in
dem gleichen Bereich vorhanden.)
-
Zuerst
bedient der Benutzer (Servicevertragbenutzer) des Benutzerhostendgeräts H1' die IP Telefonfunktion
des Endgeräts,
um einen Anruf durch Auswählen
der anderen Partei für
die Kommunikation herzustellen (das heißt, das Benutzerhostendgerät H2) (S91
in 16).
-
Initiiert
durch die Wählbedienung
des Benutzers erzeugt das Benutzerhostendgerät H1' eine Serviceinitiierungsnachricht (SIP-Einholnachricht),
welche das andere Benutzerhostendgerät H2 kennzeichnet, und überträgt die erzeugte
Serviceinitiierungsnachricht an die nächste Serviceausführungseinheit
SN3 (SIP Server) (durchgezogene Linie mit Pfeil (1) in 15,
und S91 in 16). Das Benutzerhostendgerät H1' erkennt den Standort
des nächsten
SIP Servers im Voraus und dadurch wird die Serviceinitiierungsnachricht
an die Serviceausführungseinheit
SN3 übertragen.
-
Die
SIP-Einholnachricht, die von dem Benutzerhostendgerät H1' übertragen wird, wird in der
Serviceausführungseinheit
SN3 empfangen. Wenn der betreffende Service durchgeführt wird
(Herstellung der VoIP Sitzung), entscheidet die Serviceausführungseinheit
SN3, ob es notwendig ist, sich auf den L-SPC (A) des anrufenden
Benutzerhostendgeräts H1' zu beziehen (S92
in 16). Hier wird in der folgenden Beschreibung angenommen,
dass der L-SPC (A) bereits in der Serviceausführungseinheit SN3 gespeichert
ist, und daher wird entschieden, dass die weitere Bezugnahme unnötig ist.
Dementsprechend wird die Verarbeitung einer Referenzanforderung
für den
L-SPC (A) an den Authentisierungsserver A1 ausgelassen.
-
Die
Serviceausführungseinheit
SN3 transferiert eine SIP-Einholnachricht zur Serviceausführungseinheit
SN2 des angerufenen Benutzerhostendgeräts H2 durch die Relaiseinheit
TS (durchgezogene Linie mit Pfeil (1) in 15).
-
Nach
Empfang der SIP-Einholnachricht detektiert die Serviceausführungseinheit
SN2 die Serviceinitiierung und erkennt auch, dass das Benutzerhostendgerät H1' durch den Bereich
D1 verwaltet wird, der außerhalb
des Bereichs D2 angeordnet ist. Die Serviceausführungseinheit SN2 entscheidet dann,
ob auf den G-SPC des Benutzerhostendgeräts H1' (G-SPC (A)) verwiesen werden soll (Symbol
(2) in 15, und S93 in 16).
Hier wird in der folgenden Beschreibung angenommen, dass der Verweis als
notwendig bestimmt wird.
-
Basierend
auf dieser Entscheidung erzeugt die Serviceausführungseinheit SN2 eine G-SPC
Anforderungsnachricht, um den G-SPC (A) anzufordern, und überträgt die erzeugte
Anforderungsnachricht an den Authentisierungsserver A2, der in dem Bereich
D2 der Serviceausführungseinheit
SN2 angeordnet ist (gestrichelte Linie mit Pfeil (3) in 15, und
S94 in 16). Diese G-SPC Anforderungsnachricht
kann auch durch Verwendung einer Diameter-Nachricht übertragen
werden.
-
Aus
dem Inhalt der G-SPC Anforderungsnachricht erkennt der Authentisierungsserver
A2, das diese Nachricht zum Authentisierungsserver A1 übertragen
werden soll, und überträg diese
Nachricht entsprechend.
-
Nach
Erhalt der G-SPC Anforderungsnachricht sucht und extrahiert der
Authentisierungsserver A1 den G-SPC (A) und überträgt den extrahierten G-SPC (A)
zur Serviceausführungseinheit
SN2 durch den Authentisierungsserver A2, wobei eine G-SPC Antwortnachricht
verwendet wird (gestrichelte Linie mit Pfeil (6) in 15,
und S96 in 16).
-
Der
Authentisierungsserver A2 erlangt den G-SPC (A) und speichert den
G-SPC (A) (S97 in 16). Der Authentisierungsserver
A2 stellt dann einen Service (z.B. das Übertragen einer Werbenachricht
an das anrufende Benutzerhostendgerät H1', etc.) gemäß den G-SPC (A) Inhalten bereit.
Auch der Authentisierungsserver A2 transferiert die Serviceinitiierungsnachricht
zum Benutzerhostendgerät H2
und wartet auf eine Antwort von dem Benutzerhostendgerät H2.
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Durch
Bedienen der Endgeräteinheit
antwortet der Benutzer des Benutzerhostendgeräts H2 auf die Verbindungsanforderung
von dem Benutzerhostendgerät
H1'. Initiiert durch
diese Bedienung überträgt das Benutzerhostendgerät H2 eine
SIP-Ack (Bestätigungs-)Nachricht,
um dem Benutzerhostendgerät
H1' zu antworten.
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Die
SIP-Ack Nachricht, die durch das Benutzerhostendgerät H2 übertragen
wird, wird an das Benutzerhostendgerät H1' durch die Serviceausführungseinheit
SN2 weitergeleitet.
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Wenn
das Benutzerhostendgerät
H1' die SIP-Ack
Nachricht von dem Benutzerhostendgerät H2 empfängt, wird die Sitzung zwischen
dem Benutzerhostendgerät
H1' und dem Benutzerhostendgerät H2 hergestellt.
Danach werden Sprachpakete bidirektional zwischen den Benutzerhostendgeräten H1', H3 ausgetauscht.
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Außerdem ist
in 15 ein L-SPC (C) der L-SPC des Benutzerhostendgeräts H2.
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Wie
aus der obigen Beschreibung verstanden werden kann, wird gemäß dem Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung der SPC (L-SPC oder G-SPC), der die benutzerunabhängigen Serviceinhalte
spezifiziert, an eine Serviceausführungseinheit anstatt einer
Randeinheit gegeben. Somit wird es in Bezug auf Services höherer Schichten
als den Services der Schicht drei möglich, individuelle Services
für jeden
Benutzer bereitzustellen.
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Zusammenfassend
wird es gemäß der vorliegenden
Erfindung möglich,
einen Service bereitzustellen, der für jeden Benutzer und für jede Anwendung
angepasst ist.
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Die
vorangehende Beschreibung der Ausführungsbeispiele soll die Erfindung
nicht auf die bestimmten Details der illustrierten Beispiele beschränken. Jede
geeignet Modifikation und Äquivalente können dem
Schutzbereich der Erfindung zugeordnet werden. Alle Merkmale und
Vorteile der Erfindung, welche in den Schutzbereich der Erfindung
fallen, sind durch die beigefügten
Ansprüche
abgedeckt.