DE60225214T2 - Authentisches Dokument und dessen Herstellungsverfahren - Google Patents

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Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft den Bereich der Authentifizierung von Dokumenten und insbesondere das Erstellen eines Druckmediums mit einer identifizierenden physischen Anomalie.
  • Ein im Januar 2000 im Hardcopy Observer erschienener Artikel mit dem Titel „Pitney Postage Plan Wins Approval, Escher Tries New Approach" kündigt eine Technologie an, die die Sicherheit von Postdokumenten verbessert, indem eine Signatur aus der Papierfaser über einen lokalisierten Bereich ausgebildet und dann diese Signatur an anderer Stelle auf dem Umschlag in Form von Wellenlinien gedruckt wird.
  • Da das aus dem Abtasten einer Papierfaser erzeugte Bild willkürlich ist, ist es sehr wahrscheinlich, dass zwei Umschläge niemals dieselbe Faserstruktur haben oder besitzen werden. Daher kann jeder Umschlag so betrachtet werden, dass er eine eindeutige Kennung hat, und dass er verwendbar ist, um jeden Brief eindeutig zu kennzeichnen. Diese Technik macht es erforderlich, die Fasersignatur als eine Reihe von Wellenlinien an einer Stelle des Umschlags zu drucken und zu kodieren. Es wird nicht beschrieben, wie die Fasersignatur aus dem fasrigen Bereich entnommen oder destilliert wird. Ein erheblicher Vorteil dieses Systems besteht darin, dass es unwahrscheinlich ist, dass ein Fälscher herausfinden würde, wie dieser Prozess dupliziert werden könnte. Das einfache Kopieren des Umschlags reicht nicht aus, da moderne Kopierer die Faserstruktur nicht kopieren. Die Auflösung der Kopierer ist einfach nicht hoch genug. Indem ein Informationskanal bereitgestellt wird, der sich direkt auf die eindeutigen Aspekte des Papiers selbst bezieht, wird die Fähigkeit zur Fälschung minimiert.
  • Die zuvor beschriebene Technik weist allerdings einen gravierenden Nachteil auf. Es ist notwendig, die Fasersignatur als eindeutige Kennzeichnung zu verwenden. Die Fasersignatur beruht auf dem Aufbau des Papierträgers des Umschlags. Andere Medien, wie fotografisches Papier, Thermotransfermedien und Tintenstrahlmedien, haben andere Oberflächeneigenschaften. In einigen Fällen haben diese Medien keinen Papierträger oder einen Papierträger, der nahe an der Oberfläche liegt, wo die Faserstruktur abgetastet werden kann. Diese Medien haben im Allgemeinen eine Empfangsschicht, die aus einem Polymermaterial aufgebaut ist. Die zur Ausbildung der Empfangsschicht verwendeten Polymermaterialien bedecken den Papierträger und verdecken die Fasern. Die Fasern sind ihrerseits gegenüber Beschädigung durch äußere Elemente, wie Wasser, Abrieb usw., empfindlich. Zudem stellt die Technik keine separate Aufzeichnung, etwa in Form einer digitalen Datei der Abtastung der Umschlagsfaser bereit, oder verbindet diese Datei mit dem Umschlag.
  • FR-A-2800896 betrifft ein Verfahren zur Markierung und Authentifizierung eines Objekts. Das Verfahren umfasst das Bereitstellen eines Scanners zum Abtasten eines Kandidatendokuments, um eine Abtastung einer physischen Kennzeichnung auf dem Dokument zu erhalten, wobei das Dokument eine Identifikationsnummer besitzt, die der physischen Markierung zugeordnet ist, und einen Computer zur Verarbeitung gespeicherter Abtastungen, wobei die Abtastungen durch Abtasten des Kandidatendokuments erhalten werden. Die Medien umfassen einen Bereich, in dem die dreidimensionale physische Markierungskennzeichnung ausgebildet ist; eine eindeutige Datei wird beim Abtasten erzeugt. Die genannte Fundstelle beschreibt jedoch nicht die Verwendung von Text oder sonstigen darauf bereitgestellten Informationen, um zu einer weiteren Verifizierung beizutragen.
  • Verification Technologies, Inc. beschreibt auf der Website des Unternehmens unter http://www.netventure.com/vti/isis/main.htm ein Verfahren zur Kennzeichnung wertvoller Objekte, indem eine eindeutige Reihe aus Mikrofotografien erfasst und ein Protokoll über die Art und Weise ihrer Erhebung erstellt wird. Die Mikrofotografien werden dann benutzt, um die Authentizität der Objekte zu verifizieren.
  • In jedem der genannten Fälle besteht das abgetastete oder fotografierte Merkmal bereits als Teil des Objekts. Die Merkmale werden zum Zeitpunkt der Fertigung nicht absichtlich nur zum Zwecke der Authentifizierung erzeugt. Es wird auch kein Versuch unternommen, die Markierung künstlich zu erzeugen oder eine Markierung zu erzeugen, die physisch robust ist.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine hochaufgelöste Abtastung der physischen Markierungskennzeichnung bereitzustellen, indem eine eindeutige, digitale Darstellung der physischen Markierungskennzeichnung erzeugt wird.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt außerdem die Aufgabe zugrunde, eine hochaufgelöste Abtastung der physischen Markierungskennzeichnung bereitzustellen, indem eine eindeutige, digitale Darstellung der physischen Markierungskennzeichnung erzeugt wird.
  • In dem Fall, in dem die eindeutige physische Markierungskennzeichnung auf einem Blatt eines Mediums vorab ausgebildet wird, besteht der Nachteil darin, dass die eindeutige physische Markierungskennzeichnung über eine auf das Medium vorgedruckte Nummer mit seiner hochaufgelösten Abtastung verknüpft werden muss und zum Zeitpunkt der Herstellung auf oder in dem Speicher gespeichert werden muss. Bei Verwendung zur Herstellung einer Originalvorlage muss der Benutzer sicherstellen, dass die Verbindung zwischen der eindeutigen physischen Markierungskennzeichnung, seiner hochaufgelösten Abtastung und dem zu druckenden Medium einwandfrei erfolgt.
  • Erfindungsgemäß wird ein Verfahren zum Herstellen einer authentifizierbaren Originalvorlage auf einem Blatt eines Mediums bereitgestellt, auf dem ein Material aufgebracht ist, auf dem eine physikalische Markierungskennzeichnung mit einer darauf gedruckten Identifikationsnummer durch den Benutzer ausgebildet wird, mit den Schritten:
    physikalisches Ausbilden einer physikalischen Markierungskennzeichnung durch einen Benutzer;
    Erhalten eines hochauflösend abgetasteten Bildes der physikalischen Markierungskennzeichnung und Erzeugen einer digitalen Datei des hochauflösend abgetasteten Bildes;
    Zuordnen der hochauflösend abgetasteten Bilddatei zu einer auf ein Blatt des Mediums aufgedruckten Identifikationsnummer;
    Abspeichern der hochauflösend abgetasteten Bilddatei im Speicher,
    Erzeugen einer digitalen Textdatei anhand eines auf das Blatt aufzudruckenden Textes;
    Extrahieren oder Destillieren der digitalen Textdatei unter Verwendung eines Algorithmus zum Erstellen einer extrahierten oder destillierten digitalen Textdatei;
    Erzeugen eines Mitteilungsbildes unter Verwendung der extrahierten oder destillierten digitalen Textdatei;
    Kombinieren des Mitteilungsbildes mit der hochauflösend abgetasteten Bilddatei der physikalischen Markierungskennzeichnung, um eine dispergierte Mitteilung zu erhalten, und
    Drucken der dispergierten Mitteilung zusammen mit dem Text auf dem Blatt.
  • Diese und weitere Aspekte, Aufgaben, Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden unter Berücksichtigung der folgenden detaillierten Beschreibung der bevorzugten Ausführungsbeispiele und anhängenden Ansprüche sowie durch Bezug auf die anliegenden Zeichnungen besser verständlich und verdeutlicht.
  • Die Erfindung wird im folgenden anhand der in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiele näher erläutert.
  • Es zeigen:
  • 1 eine schematische Darstellung eines Blatts eines Mediums mit erfindungsgemäßer, vorausgebildeter physischer Markierungskennzeichnung;
  • 2 eine schematische Darstellung zur Veranschaulichung des Vorgangs, wie ein Blatt eines Mediums mit vorausgebildeter physischer Markierungskennzeichnung erfindungsgemäß hergestellt wird;
  • 3 eine schematische Darstellung eines zweiten Ausführungsbeispiels zur Veranschaulichung des Vorgangs, wie ein Blatt eines Mediums mit vorausgebildeter physischer Markierungskennzeichnung erfindungsgemäß hergestellt wird;
  • 4 eine Teilansicht von 2 und 3 zur Veranschaulichung des Vorgangs, wie ein Blatt eines Mediums mit vorausgebildeter physischer Markierungskennzeichnung erfindungsgemäß hergestellt wird;
  • 5 ein Ablaufdiagramm zur Darstellung des Verfahrens des erfindungsgemäß hergestellten, übergeordneten Systems.
  • 6 eine schematische Darstellung des erfindungsgemäß hergestellten Systems.
  • 7 ein Ablaufdiagramm des Betriebs des Systems aus 6.
  • 8 ein mit dem Blatt aus 1 fertiggestelltes Dokument;
  • 9a ein Ablaufdiagramm zur Darstellung eines Verfahrens, wie das Dokument aus 8 verifiziert wird;
  • 9b ein Ablaufdiagramm zur Darstellung eines weiteren Verfahrens, wie das Dokument aus 8 verifiziert wird;
  • 10a eine schematische Darstellung eines Blatts eines Mediums mit einem Platz zur Ausbildung einer erfindungsgemäß hergestellten, mit einer Schutzschicht versehenen, vorausgebildeten physischen Markierungskennzeichnung;
  • 10b eine Ansicht ähnlich wie 10a mit entfernter Schutzschicht;
  • 10c eine schematische Darstellung eines Blatts eines Mediums aus 10b mit einer erfindungsgemäß hergestellten physischen Markierungskennzeichnung;
  • 11a eine schematische Darstellung eines erfindungsgemäß hergestellten Systems zur Darstellung, wie eine Bahn eines Mediums aus 10a hergestellt werden könnte;
  • 11b eine Schnittansicht der erfindungsgemäß hergestellten Bahn eines Mediums entlang Linie 11b-11b aus 11a;
  • 12 eine schematische Darstellung zur Veranschaulichung des Vorgangs, wie ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Blatts eines Mediums mit vorausgebildeter physischer Markierungskennzeichnung erfindungsgemäß hergestellt wird;
  • 12b eine schematische Darstellung einer Draufsicht eines erfindungsgemäß hergestellten Blatts eines Mediums aus 12a;
  • 12c eine Schnittansicht des erfindungsgemäß hergestellten Mediums aus 12b entlang Linie 12c-12c; und
  • 13 eine schematische Darstellung eines erfindungsgemäß hergestellten Systems.
  • Die Erfindung nutzt Aspekte der Dateneinbettung. Die Wissenschaft der Dateneinbettung wird auch als Data Hiding, Informationsverbergung, Dateneinbettung, Wasserzeichenbildung und Steganographie bezeichnet. Eine Dateneinbettungstechnik wird in Honsinger et al., US-A-6,044,156 , beschrieben.
  • 1 zeigt ein Blatt 10 zur Herstellung eines erfindungsgemäßen Dokuments. Blatt 10 kann ein gedrucktes Medium sein, etwa ein lichtempfindliches Tintenstrahl- oder Thermotransfermedium, das mit einer physischen Markierungskennzeichnung 15 als einem eindeutigen Fingerabdruck versehen ist. Die physische Markierungskennzeichnung 15 ist ein eindeutiges, physisches Merkmal, das auf der Vorder- oder Rückseite oder als integrierter Bestandteil der Struktur des Blatts 10 ausgebildet ist. Beispielsweise, aber nicht abschließend, kann die physische Markierungskennzeichnung 15 eine geprägte, geätzte oder eingravierte Markierung oder ein unterscheidbares physisches Kennzeichen auf der Vorder- und/oder Rückseite des Blatts 10 sein, das mit bekannten visuellen Kopiertechniken nicht kopierbar ist. Die physische Markierungskennzeichnung 15 kann mit ungeübtem Auge sichtbar oder nicht sichtbar sein. Das Blatt 10 wird zudem mit einer eindeutigen Identifikationsnummer 20 bedruckt. Die Identifikationsnummer 20 kann ein von Menschen und/oder maschinenlesbarer Code sein, beispielsweise ein alphanumerischer oder ein Strichcode.
  • 2 zeigt ein schematisches Diagramm einer Vorrichtung zur Herstellung des Blatts 10 des Mediums 41 mit der physischen Markierungskennzeichnung 15 und der Identifikationsnummer 20. Fachleuten aus dem Bereich der Herstellung harzbeschichteter Medien ist bekannt, dass ein Harz, wie etwa Polyurethan oder Polyethylen, auf eine Temperatur oberhalb der Glasübergangstemperatur erwärmt und dann über einen Trichter 42 auf einen Träger 40 aufgebracht wird, etwa einen Papier- oder Kunststoffträger. Nachdem das Harz auf den Träger aufgebracht worden ist, durchlauft der Träger einen Satz von Kühlwalzen 44, wo das Harz gleichmäßig über der Oberfläche des Trägers 40 ausgebreitet und gehärtet wird. Der resultierende Träger 40 ist zur Herstellung von Medien 41 in Form thermischer, lichtempfindlicher oder Tintenstrahlpapiere verwendbar. Der Typ des hergestellten Mediums 41 kann bestimmen, ob die physische Markierungskennzeichnung 15 auf der Vorder- oder Rückseite ausgebildet wird. Wenn das Medium 41 beispielsweise ein thermisches Medium mit einer Harzdeckschicht ist, kann die physische Markierungskennzeichnung 15 auf der Oberfläche ausgebildet werden. Wenn das Medium 41 ein lichtempfindliches Papier ist, bei dem eine Emulsion auf einen harzbeschichteten Träger aufgetragen ist, kann das physische Markierungskennzeichnung 15 auf der Rückseite ausgebildet sein. Wenn das Medium 41 Tintenstrahlpapier ist, das mit einer Harzdeckschicht versehen oder nicht versehen ist, ist eine Prägung verwendbar, um die physische Markierungskennzeichnung 15 entweder auf der Rück- oder Vorderseite auszubilden. Für den Fall, dass das Medium 41 in einem Prozess hergestellt wird, der eine Rolle 46 und 47 umfasst, wie in 2 gezeigt, tritt der Träger 40 nach Auftragen des Harzes durch einen Satz von Rollen 48 zur Ausbildung physischer Markierungskennzeichnungen. 4 zeigt eine vergrößerte Teilansicht von 2 und 3. Die Walzen 48 enthalten Heizelemente 50, die ähnlich den in Thermodruckköpfen verwendeten Heizelementen sind, so wie sie beispielsweise in einem Farbdrucker des Typs KODAK ds 8650 PS verwendet werden. Wenn das Medium 41 zwischen den Heizelementen 50 der Walzen hindurchtritt, erzeugt die Wärme von den Heizelementen 50 ein spezifiziertes, dreidimensionales Muster der physi schen Markierungskennzeichnung 15. Eine Logiksteuerung, wie etwa ein Computer 45, steuert die Heizelemente derart, dass nacheinander unterschiedliche physische Markierungen bereitgestellt werden. Dies ermöglicht die Ausbildung einer eindeutigen physischen Markierungskennzeichnung 15 für jedes Blatt. Nachdem die physische Markierungskennzeichnung 15 in der Oberfläche der Harzbeschichtung ausgebildet worden ist, wird mit einem Scanner 52 und/oder 54 eine hochaufgelöste Abtastung hergestellt. Zudem wird über einen auf der Walze 48 und/oder Walze 49 befindlichen Drucker 56 bzw. 58 eine Identifikationsnummer 20 auf die Vorder- oder Rückseite des Mediums 41 gedruckt. In dem dargestellten Ausführungsbeispiel liegt die Auflösung der hochaufgelösten Abtastung in der Größenordnung von 1200 Punkten/Zoll. Die Ergebnisse der hochaufgelösten Abtastung werden im Speicher abgelegt, beispielsweise im Speicher des Computers 45 oder auf einer Speichervorrichtung, wie einer CD 25 (in 6 gezeigt), und zwar über einen Computer 45 zusammen mit der Identifikationsnummer 20. Das zur Anfertigung der hochaufgelösten Abtastung verwendete Verfahren wird später erläutert. Zwar werden in dem dargestellten Ausführungsbeispiel die Ergebnisse der Abtastung auf einer CD gespeichert, aber es sei darauf hingewiesen, dass diese auf jeder anderen gewünschten Speichervorrichtung oder an jedem anderen Ort gespeichert werden können. Dies können beispielsweise, aber nicht abschließend, eine Computerplatte, ein Speicherstick, eine Speicherkarte oder eine im Internet zugängliche URL-Adresse sein, wie etwa eine Website.
  • 3 zeigt eine schematische Darstellung einer erfindungsgemäßen Vorrichtung, worin das Medium 41 in eine Vielzahl von Blättern 10 geschnitten ist, welche jeweils eine physische Markierungskennzeichnung 15 und eine Identifikationsnummer 20 aufweisen, wie zuvor besprochen. Gleiche Bezugsziffern in 3 bezeichnen gleiche Teile und Vorgänge, wie mit Bezug auf 2 besprochen. Das Medium 41 wird von der Rolle 46 über einen Satz von Antriebsrollen 55 und 57 durch den Rollensatz 48, 49 gezogen. Die Rollen 48 und 49 enthalten entweder (nicht gezeigte) Heizelemente 50 oder Prägevorrichtungen. Wenn das Medium 41 durch die Rollen 48 und 49 tritt, bildet die Prägevorrichtung das spezifizierte Muster der physischen Markierungskennzeichnung 15. Während jede eindeutige physische Markierungskennzeichnung 15 in der Oberfläche des Mediums 41 ausgebildet wird, wird die hochaufgelöste Abtastung über den Scanner 52 oder 54 angefertigt, und die Identifikationsnummer 20 wird auf entweder der Vorder- oder Rückseite des Mediums 41 über den Drucker 56 oder 58 gedruckt. Nachdem die physische Markierungskennzeichnung 15 ausgebildet und die Identifikationsnummer 20 auf das Medium 41 gedruckt worden ist, wird das Medium 41 mit einer Schneidbaugruppe 60 in Blätter 10 geschnitten. Jeder Bogen 10 ist mit einer eigenen, unterschiedlichen physischen Markierungskennzeichnung 15, Identifikationsnummer 20 versehen, die einer eindeutigen Abtastung der Kennzeichnung 15 zugeordnet ist. Üblicherweise erfolgt dies über einen Computer, der der abgetasteten digitalen Datei die Identifikationsnummer 20 zuweist und diese Information in einer Speichervorrichtung speichert.
  • 5 zeigt ein Ablaufdiagramm eines Verfahrens zur erfindungsgemäßen Herstellung einer Originalvorlage mithilfe des Blatts 10. In Schritt 100 wird ein Blatt 10 bereitgestellt. Die Identifikationsnummer 20 wird auf das Blatt 10 gedruckt, und die physische Markierungskennzeichnung 15 wird auf dem Blatt 10 in Schritt 110 bzw. 120 ausgebildet. Eine hochaufgelöste Abtastung der physikalischen Markierungskennzeichnung 15 wird erzeugt, und eine digitale Datei der hochaufgelösten Abtastung wird in Schritt 130 erzeugt. Die digitale Datei der hochaufgelösten Abtastung wird mit dem Blatt 10 über die gedruckte Identifikationsnummer 20 in Schritt 140 verbunden. Die hochaufgelöste Abtastung stellt eine eindeutige digitale Datei bezüglich der physischen Markierungskennzeichnung 15 bereit. Die digitale Datei der hochaufgelösten Abtastung der physischen Markierungskennzeichnung 15 wird im Speicher gespeichert, beispielsweise in Schritt 150 auf eine CD 25 geschrieben (in 6 gezeigt) und mit einer eindeutigen Identifikationsnummer 20 versehen. In Schritt 160 wird eine digitale Datei erzeugt, die später auf das Blatt 10 gedruckt wird. In einem bestimmten, dargestellten Ausführungsbeispiel ist die digitale Datei eine Textdatei 165, allerdings kann die digitale Datei auch eine Bilddatei oder eine Mischung aus Text- und Bilddatei sein. Zum Zwecke der vorliegenden Erfindung ist mit Textdatei eine Textdatei, eine Bilddatei oder eine Kombination aus Text- und Bilddatei gemeint. Wenn die Textdatei 165 groß ist, kann sie in Schritt 170 in eine kleinere Darstellung umgesetzt werden, die als mit einem Hash-Algorithmus destillierte digitale Textdatei 175 bezeichnet wird. Diese Algorithmen sind in Computersystemen weit verbreitet. Ein Beispiel eines bekannten Hash-Algorithmus ist der Secure Hash Algorithm (SHA) vom National Institute of Standards and Technology (NIST). Mit diesem Algorithmus ist es möglich, eine große Datenmenge auf 160 Bit zu destillieren, wobei die Wahrscheinlichkeit, dass zwei Dokumente denselben Hash-Wert haben, astronomisch klein ist. Mit modernen Wasserzeichen-Technologien lassen sich diese Datenmengen mühelos verstecken.
  • Mithilfe der destillierten digitalen Textdatei 175 und einem Algorithmus auf der CD 25 wird in Schritt 180 ein Mitteilungsbild 185 erzeugt. Das Mitteilungsbild 185 wird erzeugt, indem das destillierte Bild herangezogen wird, um es in ein vorbestimmtes Muster oder eine vorbestimmte Vorlage zu zerlegen. Ein Beispiel zur Erzeugung einer solchen Mitteilung wird detaillierter in US-A-09/613,989 mit dem Titel „Authenticable Image With An Embedded Image Having A Discernible Physical Characteristic" beschrieben, eingereicht am 11. Juli 2000 von Chris W. Honsinger, sowie in US-A-6,044,156 . Das Mitteilungsbild 185 wird in Schritt 190 mit der hochaufgelösten Abtastdatei der physischen Markierungskennzeichnung 15 kombiniert. Ein Kombinationsverfahren ist die Faltung. Nach der Fourier-Theorie entspricht die räumliche Faltung von zwei Funktionen in der Frequenzdomäne dem Addieren der Funktionsphasen, wobei die jeweiligen Fourier-Amplituden multipliziert werden. Das Kombinieren der Mitteilung mit einem Träger, wie etwa mithilfe der beschriebenen Faltungstechnik, verteilt die Mitteilungsenergie gemäß der Phase des Trägers und moduliert das Amplitudenspektrum der Mitteilung mit dem Amplitudenspektrum des Trägers. Wenn das Mitteilungsbild eine einzelne Deltafunktion wäre und der Träger von zufälliger Phase und gleichmäßiger Fourier-Größe wäre, bestände der Effekt der Faltung mit dem Träger darin, die Deltafunktion über den Raum zu verteilen. Die Fourier-Größe würde ihre Form beibehalten, weil der Träger ein einheitliches Amplitudenspektrum hätte. Wenn die Amplitude der gefalteten Deltafunktion in der Raumdomäne abgesenkt wird, kann man die Faltung als Möglichkeit betrachten, Energie über den Raum in einer unsichtbaren Weise umzuverteilen. Durch Falten einer willkürlichen Mitteilung mit einem willkürlichen Phasenträger wird die Mitteilungsenergie räumlich über dem Bild dispergiert. In diesem Sinne ist die Faltung ein dispersiver Prozess. Das mit der hochaufgelösten Abtastdatei der physischen Markierungskennzeichnung 15 kombinierte Mitteilungsbild 185 erzeugt in Schritt 190 eine dispergierte Mitteilung 195, und die dispergierte Mitteilung 195 wird zusammen mit dem Text 36 in Schritt 200 auf das Blatt 10 gedruckt. Aufgrund des Faltungsschritts ist nur der Text 36 zu sehen; die dispergierte Mitteilung 195 ist für das ungeübte Auge nicht zu sehen.
  • Wie in 6 gezeigt, wird das Blatt 10, das die physische Markierungskennzeichnung 15 und die Identifikationsnummer 20 enthält, in einen Drucker 22 eingelegt, etwa einen Tintenstrahl- oder Thermodrucker. Eine Compact-Disk (CD) 25, auf der sich die digitale Datei der hochaufgelösten Abtastung der physischen Markierungskennzeichnung 15 befindet, wird in einen Computer 30 eingelegt. Die digitale Datei der hochaufgelösten Abtastung der physischen Markierungskennzeichnung 15 wurde zuvor dem Blatt 10 über die Identifikationsnummer 20 zugeordnet. Die hochaufgelöste Abtastung der physischen Markierungskennzeichnung 15 kann zudem auf einem entfernten Server bei einem Dienstanbieter liegen und über ein Kommunikationsnetz, wie etwa das Internet 33, zugänglich sein. Die hochaufgelöste Abtastung der physischen Markierungskennzeichnung 15 kann zudem in jeder Speicherform vorhanden sein, beispielsweise als Floppy Disk, DVD, Festplatte, Portalfestplatte usw., und über geeignete Mittel an den Computer 30 übergeben werden.
  • 7 zeigt ein Ablaufdiagramm, um darzustellen, wie ein Benutzer eine in 6 und 8 gezeigte Originalvorlage erfindungsgemäß erzeugt. Der Benutzer legt in Schritt 220 das Blatt 10 in den Drucker 22 und die CD 25 in den Computer 30 ein. Ein Softwareprogramm im Computer 30, das typischerweise von der CD 25 stammt, fragt in Schritt 230 den Benutzer nach der oder den Identifikationsnummer(n) 20 für das Blatt oder die Blätter 10. Der Benutzer gibt in Schritt 240 die Identifikationsnummer 20 über eine (in 6 gezeigte) Tastatur ein. Wenn mehr als ein Blatt benötigt wird, um das Dokument zu drucken, wird die korrekte Identifikationsnummer 20 für jedes in dem Drucker liegende Blatt und für die zusätzlichen Blätter in der Reihenfolge in den Computer eingegeben, in der sie gedruckt werden. Mithilfe eines Textverarbeitungsprogramms, wie Microsoft Word oder Claris Works, erstellt der Benutzer eine Textdatei, die in Schritt 250 auf den Bogen 10 gedruckt wird. Unter Verwendung der hochaufgelösten Abtastung der physischen Markierungskennzeichnung 15 und der digitalen Textdatei erzeugt die Software in Schritt 260 die dispergierte Mitteilungsdatei, die zuvor detaillierter in Bezug auf die Schritte 160, 170, 180 und 190 aus 5 beschrieben worden war. Die digitale Textdatei 165 mit der darin dispergierten Mitteilung 195 wird in Schritt 70 auf ein oder mehrere ausgewählte Blätter gedruckt, wodurch nur eine Originalvorlage 34 in Schritt 280 entsteht, wie in 6 und 8 gezeigt, die nicht mit üblichen Kopierverfahren gefälscht werden kann.
  • 8 zeigt das fertiggestellte, erfindungsgemäß hergestellte Dokument 34. Das fertiggestellte Dokument 34 umfasst die physische Markierungskennzeichnung 15, die Identifikationsnummer 20, den Text 36 und die dispergierte Mitteilung 195, die normalerweise nicht sichtbar ist, weil sie mit dem Text 36 vermischt ist.
  • Es wird Bezug genommen auf 9A, in der ein Ablaufdiagramm eines Verfahrens gezeigt wird, um ein Dokument erfindungsgemäß zu verifizieren. In Schritt 285 wird eine digitale Abtastung der physischen Markierungskennzeichnung 15 angefertigt. Die Identifikationsnummer wird in Schritt 290 benutzt, um die zuvor abgetasteten Informationen der physischen Markierungskennzeichnung 15 auf der CD 25 aufzufinden. Diese gespeicherten Informationen werden in Schritt 295 mit den Informationen verglichen, die durch Abtasten der physischen Markierungskennzeichnung 15 auf dem Dokument gewonnen wurden. Wenn die abgetasteten Informationen bezüglich der physischen Markierungskennzeichnung 15 die gleichen sind wie die gespeicherten, wird das Dokument im Entscheidungsblock 296 verifiziert und in Schritt 297 als Originalvorlage validiert, andernfalls kann das abgetastete Dokument in Schritt 298 nicht verifiziert werden.
  • Es wird Bezug genommen auf 9B, in der ein Ablaufdiagramm eines weiteren Verfahrens gezeigt wird, um ein Dokument erfindungsgemäß zu verifizieren. Bei diesem Verfahren werden zwei unterschiedliche Techniken benutzt, um dieselben gemeinsamen Daten abzuleiten, so dass die mithilfe der beiden unterschiedlichen Techniken gewonnenen gemeinsamen Daten einander entsprechen müssen, um zu verifizieren, dass das Dokument ein Original ist. In Schritt 300 wird eine digitale Abtastung des Dokuments 34 erstellt, und mithilfe geeigneter Algorithmen auf der CD 25 werden die physische Markierungskennzeichnung 15, der Text 36 und die dispergierte Mitteilung 195 gewonnen. In Schritt 310 wird die physische Markierungskennzeichnung 15 lokalisiert und die dispergierte Mitteilung 195 gewonnen. Anhand des nachfolgend detailliert beschriebenen Dateneinbettungs- und Extraktionsalgorithmus wird die physische Markierungskennzeichnung 15 in der Fourier-Domäne verarbeitet, um die Phase zu erhalten und die Fourier-Größe zu glätten. Dieses Ergebnis ist eine inverse Fourier-Transformierte, um einen Träger zu erhalten, der dann mit der dispergierten Mitteilung 195 korreliert wird, wie anhand von Schritt 190 ermittelt und zuvor in 5 erörtert. In Schritt 330 wird die physische Markierungskennzeichnung 15 mit der dispergierten Mitteilung 195 korreliert, und das Mitteilungsbild 185 wird in Schritt 330 wiederhergestellt. Jetzt sollte das in Schritt 330 wiederhergestellte Mitteilungsbild 185 dem zu validierenden Kandidaten-Mitteilungsbild 410 (Textdatei) entsprechen.
  • Um das Kandidaten-Mitteilungsbild 410 zu erhalten, wird die Textdatei 405 in Schritt 340 aus der in Schritt 300 erfolgten Abtastung extrahiert. Ein Algorithmus zur optischen Zeichenerkennung (OCR) extrahiert die digitale Datei 405 in Schritt 340 aus dem Text. Es sei darauf hingewiesen, dass OCR ein Beispiel eines Texterkennungsalgorithmus ist, und dass viele weitere verwendbar sind. Unter Verwendung desselben Hash-Algorithmus wird die Textdatei 405 in Schritt 350 destilliert. Dieser destillierte Text wird verwendet, um ein Mitteilungsbild zu erstellen, wie in Bezug auf 5 beschrieben, um in Schritt 360 ein Kandidaten-Mitteilungsbild 410 auszubilden. In Schritt 360 wird an Entscheidungsblock 370 eine Entscheidung getroffen, indem der Wert des an Schritt 360 erhaltenen Kandidaten-Mitteilungsbildes 410 mit dem in Schritt 330 erhaltenen Mitteilungsbild 185 verglichen wird. Wenn das Kandidaten-Mitteilungsbild 410 das gleiche wie das in Schritt 330 wiederhergestellte Mitteilungsbild 185 ist, wird das Dokument in Schritt 390 validiert. Ansonsten wird das Dokument in Schritt 380 nicht validiert. Wie in diesem Verfahren zu sehen, werden zwei unterschiedliche Techniken benutzt, um gemeinsame Daten zu gewinnen. In einem Verfahren werden die gemeinsamen Daten gewonnen, indem mit dem Anfang des Verfahrens aus 5 gestartet wird. In dem zweiten Verfahren werden die gemeinsamen Daten gewonnen, indem das abgetastete Dokument herangezogen und mit dem Ende des Verfahrens aus 5 gestartet und anschließend in Rückwärtsrichtung weitergearbeitet wird. In dem dargestellten Ausführungsbeispiel sind die gemeinsamen Daten das Mitteilungsbild, wobei die gemeinsamen Daten allerdings auch die destillierte Textdatei sein könnten. In einem solchen Fall könnte nach Schritt 330 die destillierte Textdatei durch Verwendung des entsprechenden Algorithmus gewonnen worden sein. Diese könnte mit den in Schritt 350 gewonnenen Daten verglichen worden sein. Wichtig ist, dass die gemeinsamen Daten mit dem Verfahren gewonnen werden, das mit dem Anfang beginnt, und dass diese mit den gemeinsamen Daten verglichen werden, die mit dem Verfahren gewonnen werden, das mit den anderen Ende des Prozesses beginnt.
  • 10a, 10b und 10c zeigen ein Blatt 412 zur Herstellung eines erfindungsgemäßen Dokuments. Blatt 412 kann ein Druckmedium sein, wie etwa ein lichtempfindliches Medium, Tintenstrahlmedium, Thermotransfermedium oder Normalpapier mit einem Bereich 415, auf dem eine physische Markierungskennzeichnung 418 (siehe 10c) ausgebildet werden kann. Ein Schutzschichtblatt 416 ist über dem Bereich 415 angeordnet. Der Bereich 415 ist mit einem kennzeichnungsausbildenden Material 417 versehen, etwa einem Organosilanmaterial, das in der Lage ist, einen Eindruck der Markierungskennzeichnung 418 auszubilden, wenn diese in deren Oberfläche gedrückt wird. Eine solche für die praktische Verwertung der Erfindung verwendbare Organosilanformulierung wird von Dougherty et al. in US-A-5,387,105 beschrieben. Das in US-A-5,387,105 beschriebene Material ist gewöhnlich für die Ausbildung von Zahnabdrücken geeignet, jedoch auch für die Ausbildung eines physischen Abdrucks einer Markierungskennzeichnung 418. Sobald ein Abdruck mithilfe des in dem Patent in US-A-5,387,105 beschriebenen Organosilans angefertigt worden ist, wird das Material durch Lichteinwirkung (mit einer beliebigen Wellenlänge im Bereich von 360 bis 600 nm) gehärtet. Das Schutzschichtblatt 416 wird aus einem lichtdichten Material hergestellt (beispielsweise einem schwarzen Kunststoffbogen, gefüllt mit einer entsprechenden Menge Kohlenstoffpartikel). Nachdem das Schutzschichtblatt 416 entfernt worden ist, wird von der Markierungskennzeichnung 418 ein Abdruck angefertigt, der mit Licht belichtet wird, wodurch der physische Abdruck permanent wird. Als Alternative zur Aushärtung mit Licht können andere Formulierungen von Organosilanen, beispielsweise die in US-A-4,228,065 von Genth et al. beschriebenen, durch Einwirken von Luft gehärtet werden. Die Organosilanformulierung des Patents US-A-4,228,065 enthält ein Silicon-Vernetzungsmittel und ein Beschleunigungsmittel. Bei Verwendung der letztgenannten Formulierung wird das Schutzschichtblatt 416 aus einem Material hergestellt, das eine wirksame Barriere gegenüber Luft ist, wie beispielsweise ein Blatt eines Polyesterkunststoffs, wodurch das Empfangsmaterial 417 nach dem Entnehmen am Aushärten gehindert wird. Die ausgebildete Markierungskennzeichnung 418 kann beispielsweise, aber nicht abschließend, ein Fingerabdruck, ein Notarsiegel, ein alphanumerischer Symbolcode usw. sein, der in das Empfangsmaterial 417 eingeprägt oder gedrückt werden kann, und der für das ungeübte Auge sichtbar oder unsichtbar sein kann. Das Empfangsmaterial 417 kann sich auf der Vorder- und/oder Rückseite des Blatts 412 befinden und ist mithilfe bekannter visueller Kopiertechniken nicht duplizierbar. In dem gezeigten Beispiel wird das Schutzschichtblatt 416 von dem Empfangsmaterial 417 abgezogen, und der Benutzer bildet dann die Markierungskennzeichnung 418 aus, indem er einen Finger oder Daumen auf das Material 417 drückt, wodurch eine dreidimensionale Replika des Fingerabdrucks 418 des Benutzers ausgebildet wird, der dauerhaft aushärtet, wie zuvor beschrieben.
  • 11a zeigt ein schematisches Diagramm einer Vorrichtung zur Anwendung des Materials 417 auf dem Bereich 415 zur Ausbildung der physischen Markierungskennzeichnung auf einer Bahn 420 des Mediums 412. Das Verfahren zur Herstellung harzbeschichteter Medien wurde zuvor in 2 erläutert. Der Typ des herzustellenden Mediums 412 kann bestimmen, ob sich die physische Markierungskennzeichnung 415 auf der Vorder- oder Rückseite befindet. In dem dargestellten Ausführungsbeispiel wird das Markierungskennzeichnungsmaterial 417 auf den Empfangsbereich 415 mithilfe eines Trichters 422, einer Beschichtungswalze 423 und einer Übertragungswalze 424 aufgetragen. Die Übertragungswalze 424 trägt das Markierungskennzeichnungsmaterial 417 auf eine Vorderseite 430 der Bahn 420 des Mediums 412 auf. Nach Auftragen des Markierungskennzeichnungsmaterials 417 tritt die Bahn unter einer Vorrichtung zum Auftragen des Schutzschichtblatts 416 hindurch. Die Vorrichtung besteht aus einer Rolle 435 aus Schutzschichtmaterial 437, wie PVDC oder SARAN Wrap – Poly(Vinylliden), EVAL – Ethylenvinylalkohol und PET – Poly(ethylenterephthalat) wobei eine Seite davon mit einem Klebstoff mit leichter Haftwirkung versehen ist. Das Schutzschichtmaterial 437 wird einer Ansaugwalze 438 über eine Dosierwalze 439 dosiert zugeführt und mit einem Schneidwerk 440 auf Länge geschnitten. Die Schutzschicht 416 wird dann von der Ansaugwalze 438 über eine Übertragungswalze 441 auf die Bahn 420 übertragen, die den Empfangsbereich 415 und das Material 417 bedeckt. Eine Logiksteuereinheit, etwa ein Computer 445, steuert die Vorrichtung zum Auftragen des Markierungskennzeichnungsmaterials 417 und die Vorrichtung zum Auftragen der Schutzschicht 416.
  • 11b zeigt eine Schnittansicht der Bahn 420 des Mediums 412 aus 11a gemäß der vorliegenden Erfindung. Gleiche Bezugsziffern in 11b bezeichnen gleiche Teile und Vorgänge, wie zuvor mit Bezug auf 11a besprochen. Bezugnehmend auf 12a, 12b und 12c wird ein weiteres Ausführungsbeispiel einer Vorrichtung zum Auftragen eines Materials 417 auf einen Bereich 415 zur Ausbildung der physischen Markierungskennzeichnung auf einer Bahn 420 des erfindungsgemäß hergestellten Mediums 412 dargestellt, wobei die Bahn 420 in eine Vielzahl von Einzelblättern 412 geschnitten ist, von denen jedes einen Aufnahmebereich für eine physische Markierungskennzeichnung 415 aufweist. Gleiche Bezugs ziffern in 12a bezeichnen gleiche Teile und Vorgänge, wie zuvor mit Bezug auf 11a besprochen. Die Bahn 420 wird von der Walze 450 über einen Satz Antriebswalzen 452 und 454 abgerollt und tritt unter einer Bandspendervorrichtung 458 hindurch, die Klebeband 460 auf den Bereich 415 zur Ausbildung der physischen Markierungskennzeichnung auf einer Bahn 420 aufbringt. Die Vorrichtung 458 führt über Walzen 459 und 461 ein Band 460 zu, das eine Schutzschicht 416 umfasst, die das Empfangsmaterial 417 bedeckt, das auf der Unterseite 464 (siehe 12C) mit Klebstoff 462 versehen ist. Das Band 460 wird über ein Schneidwerk 466 auf Länge geschnitten. Das Band 460 wird über die Walzen 468 und 470 in Position gedruckt und über die Aushärtungsvorrichtung 472 dauerhaft befestigt. Nachdem das Band 460 auf dem Bereich 415 angeordnet und auf der Bahn 420 befestigt worden ist, wird die Bahn 420 über ein Schneidwerk 456 in Blätter des Mediums 412 geschnitten. Jedes Blatt 412 ist mit einem eigenen, unterschiedlichen physischen Markierungskennzeichnungsmaterial 417 auf dem Bereich 415 versehen. Jedes Blatt 412 kann zudem mit einer eindeutigen Identifikationsnummer 20 bedruckt werden, wie zuvor unter Bezug auf 4 beschrieben. Die Logiksteuereinheit 445 steuert den Betrieb des Anordnens des Bandes 460 und des Schneidens der Bahn 420 in Blätter.
  • 12b zeigt eine Draufsicht des in 12a gezeigten, erfindungsgemäß hergestellten Blattmediums 412. Gleiche Bezugsziffern in 12b bezeichnen gleiche Teile und Vorgänge, wie zuvor mit Bezug auf 12a besprochen.
  • 12c zeigt eine Schnittansicht der Bahn 420 des Mediums 412 aus 12b gemäß der vorliegenden Erfindung entlang der Linie 12c-12c. Gleiche Bezugsziffern in 12c bezeichnen gleiche Teile und Vorgänge, wie zuvor mit Bezug auf 12a besprochen.
  • Es wird Bezug genommen auf 13, worin das Medienblatt 412, das die physische Markierungskennzeichnung 418 enthält, die zuvor von dem Benutzer ausgebildet wurde, auf einen Scanner 480 gelegt wird, und worin eine hochaufgelöste Abtastung der physischen Markierungskennzeichnung 418 angefertigt wird. Die hochaufgelöste Abtastung liegt in der Größenordnung von 1200 Punkten/Zoll. Die Ergebnisse der hochaufgelösten Abtastung werden im Speicher abgelegt, beispielsweise im Speicher des Computers 485, oder auf eine Speichervorrichtung geschrieben, wie beispielsweise eine CD 490, eine Floppy Disk, eine DVD, eine Festplatte, ein Portalhardware-Laufwerk usw., und zwar über einen Computer 485 zusammen mit der Identifikationsnummer 20. Die Identifikationsnummer 20 kann die vorher auf das Blatt 412 gedruckte Nummer sein, sie kann über ein Softwareprogramm in dem Computer 485 erzeugt werden, oder sie kann von dem Benutzer erzeugt und in den Computer 485 über eine Tastatur 495 eingegeben werden. Die hochaufgelöste Abtastung der physischen Markierungskennzeichnung 418 kann zudem auf einem entfernten Server bei einem Dienstanbieter gespeichert werden und über ein Kommunikationsnetz, wie etwa das Internet 33, zugänglich sein. Das Medienblatt 412, das die physische Markierungskennzeichnung 418 enthält, wird in einen Drucker 22 eingelegt, beispielsweise einen Tintenstrahl- oder Thermodrucker. Mithilfe eines Textverarbeitungsprogramms, wie Microsoft Word oder Claris Works, erstellt der Benutzer eine Textdatei, die dazu vorgesehen ist, zusammen mit der Identifikationsnummer 20 auf ein fertiges Dokument 500 gedruckt zu werden. Das Verfahren zur Herstellung des Dokuments wurde zuvor in 5 beschrieben.

Claims (7)

  1. Verfahren zum Herstellen einer authentifizierbaren Originalvorlage auf einem Blatt (10) eines Mediums (41), auf dem ein Material (417) aufgebracht ist, auf dem eine physikalische Markierungskennzeichnung (15) mit einer darauf gedruckten Identifikationsnummer (20) durch den Benutzer ausgebildet wird, mit den Schritten: physikalisches Ausbilden einer physikalischen Markierungskennzeichnung (15) durch einen Benutzer; Erhalten eines hochauflösend abgetasteten Bildes der physikalischen Markierungskennzeichnung (15) und Erzeugen einer digitalen Datei des hochauflösend abgetasteten Bildes; Zuordnen der hochauflösend abgetasteten Bilddatei zu einer auf ein Blatt des Mediums (41) aufgedruckten Identifikationsnummer (20); Abspeichern der hochauflösend abgetasteten Bilddatei im Speicher, Erzeugen einer digitalen Textdatei (165) anhand eines auf das Blatt (10) aufzudruckenden Textes (36); Extrahieren der digitalen Textdatei (165) unter Verwendung eines Algorithmus zum Erstellen einer extrahierten digitalen Textdatei (175); Erzeugen eines Mitteilungsbildes (185) unter Verwendung der extrahierten digitalen Textdatei (175); Kombinieren des Mitteilungsbildes (185) mit der hochauflösend abgetasteten Bilddatei der physikalischen Markierungskennzeichnung (15), um eine dispergierte Mitteilung (195) zu erhalten, und Drucken der dispergierten Mitteilung (195) zusammen mit dem Text (36) auf das Blatt (10).
  2. Verfahren nach Anspruch 1, worin das physikalische Ausbilden der physikalischen Markierungskennzeichnung (15) durch einen Benutzer das Drücken eines Fingers auf das Material (417) umfasst, das auf das Blatt des Mediums (41) aufgebracht ist, wodurch eine dreidimensionale Nachbildung des Fingerabdrucks des Benutzers entsteht.
  3. Verfahren nach Anspruch 2, worin das Aufdrücken des Fingers auf das Material (417), das auf das Blatt des Mediums aufgebracht ist, ein Material aus Organosilan ist, das einen Fingerabdruck zu erzeugen vermag.
  4. Verfahren nach Anspruch 2, worin das Ausbilden einer dreidimensionalen Nachbildung des Fingerabdrucks des Benutzers das Aushärten der ausgebildeten dreidimensionalen Nachbildung des Fingerabdrucks des Benutzers umfasst, was zu einem dauerhaften Eindruck des Fingerabdrucks des Benutzers im Material führt.
  5. Verfahren nach Anspruch 1, worin das physikalische Ausbilden der physikalischen Markierungskennzeichnung (15) weiterhin das Ausbilden der physikalischen Markierungskennzeichnung umfasst, die für das Auge ohne fremde Hilfe nicht sichtbar ist.
  6. Verfahren nach Anspruch 1, worin das physikalische Ausbilden der physikalischen Markierungskennzeichnung (15) weiterhin das Ausbilden der physikalischen Markierungskennzeichnung umfasst, die für das Auge ohne fremde Hilfe sichtbar ist.
  7. Verfahren nach Anspruch 1, worin das physikalische Ausbilden der physikalischen Markierungskennzeichnung (15) weiterhin das Ausbilden dieser Kennzeichnung auf der Vorder- und/oder Rückseite eines Blattes des Mediums (41) umfasst.
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