DE60219972T2 - Streifenförmige Quellenanordnung zur intravaskulären Radiotherapie - Google Patents

Streifenförmige Quellenanordnung zur intravaskulären Radiotherapie Download PDF

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    • A61N2005/1019Sources therefor
    • A61N2005/1025Wires

Description

  • ALLGEMEINER STAND DER TECHNIK
  • 1. Gebiet der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung betrifft brachytherapeutische Vorrichtungen und insbesondere Anordnungen zur Aufnahme der Radioisotope oder anderer radioaktiver Materialien, die in brachytherapeutischen Vorrichtungen verwendet werden.
  • 2. Erörterung des Standes der Technik
  • Die perkutane transluminale Koronarangioplastie (PTCA) ist ein medizinisches Behandlungsverfahren zur Steigerung des Blutstroms durch eine Arterie und ist die vorherrschende Behandlung bei Stenosen der Herzkranzgefäße. Die zunehmende Beliebtheit des PTCA-Verfahrens ist seiner verhältnismäßig hohen Erfolgsrate zuzuschreiben und der Tatsache, dass es im Vergleich zur koronaren Bypasschirurgie minimalinvasiv ist. Bei Patienten, die unter Verwendung der PTCA behandelt wurden, können jedoch Restenosen auftreten. Restenose bezeichnet die erneute Verengung einer Arterie nach einem erfolgreichen angioplastischen Eingriff. Restenosen treten gewöhnlich innerhalb der ersten sechs Monate nach einer Angioplastie auf. Versuche zur Verminderung der Auswirkungen der Restenose umfaßten zu Beginn erneute PTCA- oder bypasschirurgische Eingriffe, mit den damit verbundenen hohen Kosten und zusätzlichen Gefahren für den Patienten.
  • Neuere Versuche zur Verhinderung von Restenosen unter Verwendung von Arzneimitteln, mechanischen Vorrichtungen und anderen experimentellen Verfahren weisen einen begrenzten Langzeiterfolg auf. Stents beispielsweise verringern durch Vergrößerung des maximalen Lumendurchmessers akute erneute Verschlüsse deutlich und verlangsamen die Auswirkungen der Proliferation glatter Muskelzellen, tragen jedoch andererseits nicht maßgeblich dazu bei, die Proliferation als Reaktion auf die durch die Angioplastie bewirkte Verletzung zu verlangsamen.
  • Es wird nun vermutet, daß Restenosen zumindest teilweise aufgrund von Verletzungen der Arterienwand während des angioplastischen Eingriffs auftreten, bei dem das Lumen geöffnet wird. Bei einigen Patienten wird durch die Verletzung eine Reparaturreaktion ausgelöst, die durch hyperplastisches Wachstum der glatten Muskelzellen der Gefäße in dem Bereich gekennzeichnet ist, der durch die Angioplastie geschädigt wurde. Durch Intimahyperplasie oder die Proliferation glatter Muskelzellen verengt sich das Lumen, das bei der Angioplastie geöffnet wurde, unabhängig von dem Vorhandensein eines Stents, wodurch zur Verminderung der Restenose eine erneute PTCA oder die Anwendung anderer Verfahren erforderlich wird.
  • Neuere Untersuchungen zeigen, daß die intravaskuläre Radiotherapie (IRT) vielversprechend bei der Vermeidung oder Langzeitkontrolle von Restenosen nach angioplastischen Eingriffen ist. Die intravaskuläre Radiotherapie kann auch zur Verhinderung oder Verzögerung von Stenosen nach dem Einsetzen von kardiovaskulären Transplantaten oder bei anderen Beschädigungen der Gefäßwand eingesetzt werden. Es scheint jedoch wichtig zu sein, die Strahlendosis richtig zu kontrollieren, um die Hyperplasie ohne Verursachung einer übermäßigen Beschädigung von gesundem Gewebe zu hemmen oder maßgeblich aufzuhalten. Eine zu niedrige Dosierung führt zu einer unangemessenen Hemmung der Hyperplasie glatter Muskelzellen oder möglicherweise sogar zur Verschlimmerung der Hyperplasie und der daraus entstehenden Restenose.
  • Die Radiotherapie kann auch zur Behandlung anderer Erkrankungen wie von Krebstumoren oder nicht krebsartigen Tumoren oder anderer normaler proliferativer Gewebestörungen eingesetzt werden. Bei dieser Art von Behandlung ist das oberste Ziel die Zerstörung von bösartigem Gewebe ohne übermäßige Strahlenschäden am gesunden und möglicherweise vitalen Gewebe in dessen Nähe. Aufgrund der Nähe von bösartigem Gewebe zu gesundem Gewebe ist die Umsetzung schwierig.
  • Die Brachytherapie ist eine Form der Strahlenbehandlung, bei der eine Strahlenquelle ionisierender Strahlung, beispielsweise eine streifenförmige Quelle zur intravaskulären Radiotherapie, in einem Tumor oder einer Stenose oder in dessen bzw. deren Nähe angeordnet wird. Obwohl bei der Brachytherapie jede beliebige radioaktive Substanz und/oder radioaktive Quelle verwendet werden kann, ist derzeit Iod-125 ein gutes in Frage kommendes Isotop für die vaskuläre Brachytherapie. Iod-125 wurde bereits als Flüssigkeit oder immobilisiert auf verschiedenen Oberflächen für diagnostische und therapeutische Zwecke verwendet. Es wurde bereits in verschiedene Formen gebracht und klinisch zur Krebsbehandlung verwendet, wie zuvor kurz beschrieben wurde. Ein gängiges Verfahren zur Immobilisierung von Iod-125 auf einer Festkörperoberfläche ist das Galvanisieren. Derzeit wird Iod-125 auf der Oberfläche von Volldrähten aus Silber immobilisiert, um eine sehr feste Verbindung zu erzielen. Silber wird insbesondere verwendet, weil es mit Iod-125 eine äußerst feste Bindung eingeht; jedoch können Verunreinigungen und Ähnliches dazu führen, daß sich das Iod-125 ungeachtet der Festigkeit der Verbindung vom Silber „löst", und möglicherweise zu einem Kontaminationsproblem führen.
  • KURZDARSTELLUNG DER ERFINDUNG
  • Die Anordnungen der vorliegenden Erfindung zur Aufnahme radioaktiver Materialien schaffen ein Mittel zum Überwinden der Schwierigkeiten, die mit den derzeit verwendeten Vorrichtungen in Zusammenhang stehen, wie zuvor kurz beschrieben wurde.
  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine streifenförmige Quellenanordnung zu intravaskulären Radiotherapie. Die Anordnung umfaßt eine versiegelte, längliche flexible Röhre, welche einen Innenraum einer Kavität definiert, einen Kern einer radioaktiven Quelle, im folgenden auch „Quellenkern" genannt, der in dem Innenraum der Kavität angeordnet ist, und einen Absorber radioaktiver Substanzen, der nahe dem Quellenkern angeordnet ist, um radioaktive Streumaterie zu absorbieren. Eine derartige Anordnung ist aus der US-Patentschrift 5,857,956 bekannt.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung umfaßt der Absorber radioaktiver Substanzen Kohlenstoffpellets, die zwischen den radioaktiven Keimen, sogenannten „Seeds", welche den Quellenkern bilden, angeordnet sind.
  • Kohlestoff kann in einer jeden beliebigen Form und einer jeden beliebigen Konfiguration als Mittel zum Absorbieren freier radioaktiver Materialien verwendet werden. Eine übliche streifenförmige Quelle zur intravaskulären Radiotherapie umfaßt einen Quellenkern, der sich in einem strahlendurchlässigen, versiegelten Behälter befindet. Die radioaktive Substanz, die den Kern ausmacht, kann sich in Form von Teilchen oder Salzen oder im gasförmigen Zustand vom Kern lösen und durch die äußeren Bestandteile des Streifens wandern. Der Einbau von Karbonfasern oder Ähnlichem in die Wand des Behälters oder als Schicht benachbart zur Quelle würde als Absorber radioaktiver Substanzen dienen und das Polymer versteifen. Durchdringt die Verunreinigung durch das radioaktive Material die Anordnung, würde der Kohlenstoff als Absorptionspunkt dienen und dafür sorgen, dass die Verunreinigungen langsamer zur Oberfläche gelangen, indem sie durch Absorption an den Kohlenstoff gebunden werden. Da die radioaktive Substanz verlangsamt wird, bevor sie die Oberfläche erreicht, verringert sich die Wahrscheinlichkeit der Ausbreitung der Verunreinigungen beträchtlich. Dieses Verfahren könnte als Vorgehensweise mit „doppelter Absicherung" zur Verbesserung der Strahlensicherheit jeder beliebigen Radiotherapievorrichtung betrachtet werden, die mit radioaktiven Flüssigkeiten oder Gasen arbeitet.
  • KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • Die vorstehenden und weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung werden aus der folgenden, genaueren Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen der Erfindung ersichtlich, wie sie in den zugehörigen Zeichnungen dargestellt sind.
  • 1 ist eine Querschnittdarstellung einer ersten beispielhaften Ausführungsform einer streifenförmigen Quellenanordnung zur intravaskulären Radiotherapie gemäß der vorliegenden Erfindung.
  • 2 ist eine Querschnittdarstellung eines zweiten Ausführungsbeispiels einer streifenförmigen Quellenanordnung zur intravaskulären Radiotherapie gemäß der vorliegenden Erfindung.
  • 3 ist eine Querschnittdarstellung einer dritten beispielhaften Ausführungsform einer streifenförmigen Quellenanordnung zur intravaskulären Radiotherapie gemäß der vorliegenden Erfindung.
  • 4 ist eine Querschnittdarstellung einer vierten beispielhaften Ausführungsform einer streifenförmigen Quellenanordnung zur intravaskulären Radiotherapie gemäß der vorliegenden Erfindung.
  • 5 ist eine Querschnittdarstellung einer fünften beispielhaften Ausführungsform einer streifenförmigen Quellenanordnung zur intravaskulären Radiotherapie gemäß der vorliegenden Erfindung.
  • AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN
  • Die Anordnungen der vorliegenden Erfindung zur Aufnahme von Radioisotopen umfassen die Verwendung von Kohlenstoff als sekundärem oder unterstützendem Mittel zum Einschluß der Strahlenquelle. Bei den Beispielen, die ausführlich im Folgenden beschrieben sind, ist Kohlen stoff oder sind Karbonfasern in eine streifenförmige Quellenanordnung zur intravaskulären Radiotherapie integriert, um den Einschluß aller radioaktiven Materialien, die sich vom Kern trennen, und für den unwahrscheinlichen Fall zu gewährleisten, daß im Behälter der Anordnung ein Riß entsteht. Kohlenstoff kann, wie nachfolgend ausführlich dargelegt ist, in verschiedenen Formen, beispielsweise als Pulver, Kügelchen oder als Faser, und in verschiedenen Anordnungen bzw. Konfigurationen verwendet werden, damit er nicht nur als Einschlußmittel dient, sondern für die Anordnung gegebenenfalls auch eine zusätzliche Verstärkung darstellt. Jedoch fällt lediglich Kohlenstoff in Form von Pellets in den Schutzbereich der beanspruchten Erfindung.
  • Eine übliche streifenförmige Quellenanordnung zur intravaskulären Radiotherapie umfaßt eine radioaktive Quelle, die in einer Kavität eines im wesentlichen röhrenförmigen Behälters angeordnet ist. Die radioaktive Quelle kann eine therapeutische Menge eines radioaktiven Materials umfassen, die entsprechend auf einem Trägerkörper oder Kern verteilt ist. Der Behälter ist an seinen Enden versiegelt und dient der Abtrennung der radioaktiven Substanz gegenüber dem wechselseitigen physikalischen oder chemischen Austausch zwischen Körperflüssigkeiten und dem Inneren des Behälters, während die Strahlung gleichzeitig mit minimaler Abschwächung durch die Wände des Behälters gelangt. Der Behälter, der aus jedem geeigneten Material einschließlich Nylon® hergestellt werden kann, kann mit jeder im Fachgebiet bekannten geeigneten Einbringungsvorrichtung, z.B. einem Katheter, zum Ort der Stenose oder der bösartigen Zellen gebracht werden.
  • Der Trägerkörper oder Kern kann aus jedem geeigneten Material hergestellt werden, das mit Röntgenstrahlen nachgewiesen werden kann, damit er richtig im Körper angeordnet wird, und an dem die erforderliche therapeutische Menge eines radioaktiven Materials befestigt werden kann. Bei den im Folgenden beschriebenen Ausführungsbeispielen umfaßt der Trägerkörper oder Kern mindestens einen Abschnitt oder ein Stück eines Silbervolldrahts oder eines versilberten Drahts und umfaßt das radioaktive Material Radioisotope wie Iod-125 und Iod-131. Es ist wichtig festzuhalten, daß auch andere radioaktive Substanzen verwendet werden können. Aufgrund seiner hochenergetischen Photonenemission und seiner Fähigkeit zum Eingehen einer festen Bindung mit Silber wird, wie zuvor festgehalten, Iod-125 bevorzugt.
  • Silber ist für einen Trägerkörper oder den Kern das Material der Wahl, da es unter Röntgenbestrahlung gut sichtbar ist, was wichtig bei der richtigen Anordnung des Keims („Seed") während der Behandlung ist und weil radioaktives Iod durch chemische oder Galvanisierverfahren ohne weiteres an dessen Oberfläche befestigt werden kann. Es ist offensichtlich, daß andere röntgenstrahlenundurchlässige Materialien wie Gold, Kupfer und Eisen versilbert werden können, damit für die Zwecke der vorliegenden Erfindung ein Trägerkörper entsteht, der einem Vollstab aus Silber entspricht. Ebenso kann Silbermetall chemisch oder unter Verwendung von Sputter- und Ionenplattierverfahren auf ein Trägermaterial aufgebracht werden, das kein Metall ist, beispielsweise auf Polymere wie einer Polypropylenfaser, vorausgesetzt, daß die Stärke der Silberbeschichtung auf dem Trägermaterial stärker als etwa 0,050 mm ist, damit sie unter Röntgenbestrahlung ausreichend sichtbar ist.
  • Radioaktives Iod kann mit verschiedenen geeigneten Mitteln an einem Trägermaterial aus Silber befestigt werden, beispielsweise indem das Silber zuerst in ein Chlorid oder Bromid umgewandelt wird, damit eine Schicht aus unlöslichem Silberchlorid oder Silberbromid entsteht, und anschließend die Chlorid- oder Bromidionen durch einfachen Ionenaustausch durch radioaktive Iodionen ersetzt werden. Dieses Verfahren sowie andere Verfahren sind im entsprechenden Fachgebiet bekannt.
  • Obwohl radioaktives Iod eine sehr starke Bindung mit Silber eingeht, ist es eventuell möglich, daß sich das radioaktive Iod durch verschiedene Vorgänge wie Sublimation vom Silber löst. Beispielsweise kann, wenn während des zuvor beschriebenen Bindungsvorgangs Verunreinigungen eingeschlossen werden, die Iod-Silber-Bindung nicht so fest sein, als wenn keine Verunreinigungen vorhanden wären. Folglich besteht bei einer streifenförmigen Quelle zur intravaskulären Radiotherapie, die radioaktives Iod umfaßt, die Möglichkeit, daß sich das radioaktive Iod in Form von Teilchen oder Salzen oder im gasförmigen Zustand vom Kern löst und durch den Behälter wandert. Obwohl der Behälter wie zuvor beschrieben versiegelt ist, wird durch die vorliegende Erfindung ein zweites Einschlußmittel für den unwahrscheinlichen Fall eines Risses im Behälter geschaffen. Das zweite Einschlußmittel umfaßt die Verwendung von Kohlenstoff zur Absorption von radioaktivem Material, das sich vom Kern löst. Kohlenstoff wird deshalb verwendet, weil er insoweit besonders strahlungsbeständig ist, als es bei einem gleichmäßigen Beschuß durch radioaktive Emissionen nicht zerfällt, verhältnismäßig lange beständig ist und das freie radioaktive Iod leicht absorbiert und bindet. Außerdem absorbiert Kohlenstoff nur eine sehr geringe Menge ausgesendeter Photonen, üblicherweise viel weniger als der Silberkern, wodurch er nur sehr geringfügig zum Abschwächungsfaktor des Kerns beiträgt. Es können andere Materialien als Iodabsorber verwendet werden; aus den zuvor erörterten Gründen wird jedoch Kohlenstoff bevorzugt.
  • Im wesentlichen würde der Einbau von Kohlenstoff in die Wände des Behälters oder als Schicht benachbart zum Quellenkern als Absorber des radioaktiven Iods dienen. Durchdringt die Iodverunreinigung die Vorrichtung, würde der Kohlenstoff als Absorptionspunkt dienen und dafür sorgen, dass die Iodverunreinigungen langsamer zur Oberfläche gelangen, indem sie an einer Schicht unter der Außenfläche der Anordnung an die Karbonfaser gebunden werden. Da das radioaktive Iod verlangsamt wird, bevor es die Oberfläche des Behälters erreicht, verringert sich die Wahrscheinlichkeit der Ausbreitung der Verunreinigung beträchtlich.
  • Mit Bezug auf 1 ist ein erstes Beispiel einer streifenförmigen Quellenanordnung zur intravaskulären Radiotherapie 100 dargestellt, die ein Einschlußmittel aus Kohlenstoff umfaßt, welches außerhalb des Schutzbereiches der vorliegenden Erfindung liegt. Die streifenförmige Quellenanordnung zur intravaskulären Radiotherapie 100 umfaßt einen im wesentlichen röhrenförmigen Behälter 102, einen Kern einer radioaktiven Quelle 104, der in der Kavität angeordnet ist, die vom Behälter 102 definiert wird, und eine Schicht aus Karbonfasern 106, die den Kern einer radioaktiven Quelle 104 im wesentlichen umgibt. Der Behälter 102 ist sowohl an seinem proximalen als auch an seinem distalen Ende versiegelt, um den Kern einer radioaktiven Quelle 104 einzukapseln, und kann aus jedem geeigneten biokompatiblen Material gebildet sein, das für radioaktive Emissionen durchlässig ist. Außerdem ist der Behälter 102 vorzugsweise flexibel genug, daß er durch enge und/oder gewundene Kanäle geführt werden kann, und steif genug, daß er durch dieselben engen und/oder gewundenen Kanäle gelangt. Der Behälter 102 kann in einem bevorzugten Beispiel aus Nylon® gebildet sein. Der Kern einer radioaktiven Quelle 104 umfaßt wie zuvor beschrieben einen oder mehrere Abschnitte oder Stücke eines Silberdrahts oder eines metallischen oder nichtmetallischen Trägermaterials, das mit Silber beschichtet ist, und eine radioaktive Substanz, die auf dem einen oder den mehreren Abschnitten oder Stücken des Silberdrahts verteilt ist. Der Querschnitt des Silberdrahts kann zur Vergrößerung der verfügbaren Oberfläche, auf der die radioaktive Substanz angeordnet werden soll, verändert werden. Obwohl jedes beliebige radioaktive Material verwendet werden kann, das eine ionisierende Strahlung erzeugt, wird bei der bevorzugten Ausführungsform aufgrund seiner hochenergetischen Photonenemission und seiner Fähigkeit zum Eingehen einer festen Bindung mit Silber Iod-125 bevorzugt. Die Schicht aus Karbonfasern 106, die den Kern einer radioaktiven Quelle 104 umgibt, kann mehrere Anordnungen aufweisen. In dem Beispiel von 1 weist die Schicht aus Karbonfasern 106 Stränge aus Karbonfasern auf, die als Hülle miteinander verwoben sind, in der der Kern einer radioaktiven Quelle 104 angeordnet werden kann. Es kann jedes geeignete maschenartige Muster eingesetzt werden. Die maschenartige Ausgestaltung der Schicht aus Karbonfasern 106 stellt den erforderlichen Bereich für die Absorption radioaktiver Streukomponenten dar, während gleichzeitig ihre Emission minimal abgeschwächt wird. Wie zuvor festgehalten wurde, ist die Fähigkeit zur Absorption radioaktiver Streukomponenten wichtig für die Senkung der Menge freier radioaktiver Verunreinigungen in der Kavität des Behälters 102 der streifenförmigen Quellenanordnung zur intravaskulären Radiotherapie 100, die mit radioaktivem Iod arbeitet. Bei diesem Beispiel ist die Schicht aus Karbonfasern 106 im wesentlichen ein Einzelbauteil der Anordnung 100, jedoch sind auch andere Anordnungen möglich, wie unten beschrieben wird.
  • Gemäß einem alternativen Beispiel, welches außerhalb des Schutzbereiches der Erfindung liegt, kann die Schicht aus Karbonfasern in die Wand des Behälters integriert oder daran angebracht sein. Wie in 2 dargestellt ist, umfaßt die streifenförmige Quellenanordnung zur intravaskulären Radiotherapie 200 beispielsweise einen im wesentlichen röhrenförmigen Behälter 202, einen Kern einer radioaktiven Quelle 204, der in der Kavität angeordnet ist, die vom Behälter 202 definiert wird, und eine Schicht aus Karbonfasern 206, die in die Wand 208 des Behälters 202 integriert ist. Die Schicht aus Karbonfasern 206 kann auf mehrere Arten in die Wand 208 integriert sein, einschließlich einfach zwischen zwei Schichten aus dem Material eingeschlossen sein, welches den Behälter 202 bildet. Wahlweise kann die Schicht aus Karbonfasern 206 in die Wand 208 des Behälters 202 integriert sein, indem sie an der Innenfläche der Wand 208 angebracht wird. Die Schicht aus Karbonfasern 206 kann mit jedem geeigneten Mittel an der Wand 208 angebracht werden, einschließlich einer chemischen und mechanischen Bindung. Bei jeder dieser Anordnungen stellt die Schicht aus Karbonfasern 206 nicht nur ein Mittel zum Einschluß radioaktiver Streumaterialien dar, sondern dient zusätzlich auch zur Unterstützung. Die Schicht aus Karbonfasern 206 trägt in hohem Maße zur Festigkeit des Behälters 202 bei.
  • Bei einem anderen alternativen Beispiel, welches nicht Bestandteil der Erfindung ist, kann statt miteinander verwobener Karbonfasern Kohlenstoff als Pulver verwendet werden. Beispielsweise kann Kohlenstoff als Pulver an jedem der Bestandteile der streifenförmigen Quellenanordnung aufgehängt werden. In 3 ist eine streifenförmige Quellenanordnung zur intravaskulären Radiotherapie 300 dargestellt, die pulverförmige Teilchen 306 aus Kohlenstoff umfaßt, die an der Wand 308 des Behälters 302 hängen. Die pulverförmigen Teilchen 306 aus Kohlenstoff können mit jedem geeigneten Mittel an der Wand 308 des Behälters 302 angebracht werden. Beispielsweise kann die Wand 308 mit den pulverförmigen Teilchen 306 aus Kohlenstoff imprägniert werden. Die pulverförmigen Teilchen 306 aus Kohlenstoff würden entsprechend den zuvor erörterten Schichten aus Karbonfasern radioaktive Streumaterialien absorbieren, die sich vom Kern einer radioaktiven Quelle 304 lösen.
  • Bei einer üblichen streifenförmigen Quellenanordnung zur intravaskulären Radiotherapie kann der Kern einer radioaktiven Quelle mehrere Abschnitte von Drähten umfassen, die von einem radioaktiven Material umhüllt sind. Diese einzelnen Abschnitte werden üblicherweise als Keime bezeichnet. Die Keime können im Behälter nebeneinander liegen oder durch geeignete Mittel einen Abstand zueinander aufweisen. Folglich können bei einem Beispiel, welches außerhalb des Schutzbereiches der Erfindung liegt, die Schichten aus Karbonfasern, die zuvor unter Bezug auf 1 und 2 erörtert wurde, die gesamte Länge des Quellenkerns bedecken oder nur die „heißen" Abschnitte des Kerns bedecken. Ebenso können die pulverförmigen Teilchen aus Kohlenstoff gleichmäßig entlang der Länge des Quellenkerns verteilt sein oder sich über den „heißen" Abschnitten konzentrieren.
  • Wie zuvor beschrieben wurde, können die Keime, aus denen der Quellenkern gebildet ist, nebeneinander angeordnet sein oder durch geeignete Mittel einen Abstand zueinander aufweisen. Die Abstandshalter erfüllen zwei Hauptaufgaben. Die erste Aufgabe ist die Schaffung eines ausreichenden Abstands zwischen den „heißen" Keimen, um das Dosisleistungsprofil zu kontrollieren und die Gesamtradioaktivität des Quellenkerns zu senken. Die zweite Aufgabe ist die Erhöhung der Beweglichkeit der streifenförmigen Quellenanordnung. Folglich kann der Kohlenstoff gemäß einer Ausführungsform der Erfindung als Kügelchen bzw. Pellets oder Ähnliches ausgebildet sein und als Abstandshalter zwischen „heißen" Keimen verwendet werden. Bei Verwendung einer Kugelform oder Kugellagerform kann die Beweglichkeit der streifenförmigen Quellenanordnung erhöht werden. In 4 ist eine streifenförmige Quellenanordnung zur intravaskulären Radiotherapie 400 dargestellt, die die Kohlenstoffkügelchen 406 umfaßt, die zwischen den radioaktiven Keimen 410 angeordnet sind, die den Kern einer radioaktiven Quelle 404 bilden. Die Kohlenstoffkügelchen 406 können zwischen jedem Keim 410 oder nur zwischen bestimmten Keimen 410 angeordnet werden, damit wie zuvor beschrieben das bestmögliche Profil erreicht wird. Die Kohlenstoffkügelchen 406 absorbieren radioaktive Streumaterialien vorzugsweise entsprechend der zuvor beschriebenen Beispiele.
  • Bei einer weiteren Anordnung, die nicht Bestandteil der Erfindung ist, können die Keime durchgehende Löcher aufweisen und auf einem Faden oder anderen länglichen Element aus Kohlenstoff aufgereiht sein. Mit Bezug auf 5 ist eine streifenförmige Quellenanordnung zur intravaskulären Radiotherapie 500 dargestellt, die eine Vielzahl der radioaktiven Keime 510 aufweist, durch die ein Kohlenstoffaden 506 verläuft. Wie dargestellt ist, dient der Faden 506 als Kern, auf dem das Quellmaterial angeordnet werden kann, damit die Anordnung 500 ähnlich einer „Perlenschnur" entsteht, wobei die „Schnur" dem Ziel der Streuquellenabsorption dienen würde.
  • Obwohl dargestellt und beschrieben ist, was als die praktischsten und am meisten bevorzugten Ausführungsformen erachtet werden, ist offensichtlich, daß sich dem Fachmann Abweichungen von bestimmten beschriebenen und dargestellten Ausgestaltungen und Verfahren eröffnen werden und diese verwendet werden können, ohne daß vom Schutzumfang der Erfindung abgewichen wird, wie er in den zugehörigen Ansprüchen definiert ist. Die vorliegende Erfindung ist nicht auf die konkrete beschriebene und dargestellte Gestaltung beschränkt, sondern sollte so gestaltet sein, daß sie mit allen Abänderungen übereinstimmt, die in den Schutzumfang der beigefügten Ansprüche fallen können.

Claims (2)

  1. Streifenförmigen Quellenanordnung zur intravaskulären Radiotherapie, die folgendes umfaßt: eine abgedichtete längliche flexible Röhre (402), die einen inneren Hohlraum definiert; einen Kern einer radioaktiven Quelle (404), der innerhalb des inneren Hohlraums angeordnet ist; und einen Absorber radioaktiver Substanzen (406) aus Kohlenstoff, der in der Nähe des Quellen-Kerns angeordnet ist, um radioaktives Streumaterial zu absorbieren, dadurch gekennzeichnet , daß der Absorber radioaktiver Substanzen Kohlenstoffpellets (406) umfaßt, die zwischen radioaktiven Keimen (410) angeordnet sind, die den radioaktiven Kern (404) bilden.
  2. Anordnung nach Anspruch 1, bei der die radioaktiven Keime (410) radioaktive Isotope umfassen.
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