DE60219001T2 - Verfahren zur herstellung eines absorbierenden artikels - Google Patents

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Paul Hortonville VANGOMPEL
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Description

  • Hintergrund der Erfindung
  • Diese Erfindung betrifft eine Vorrichtung und Verfahren zum Zusammenbau von absorbierenden Erzeugnissen persönlicher Hygiene, genauso wie solche absorbierenden Erzeugnisse persönlicher Hygiene. Genauer betrifft diese Erfindung Verfahren zum Zusammenbauen und eine Vorrichtung zum Zusammenbauen insbesondere von wiederverschließbaren absorbierenden Erzeugnissen persönlicher Hygiene, wobei die Verfahren der Erfindung bestimmte kontraproduktive Aspekte von einer herkömmlichen Herstellung solcher absorbierender Erzeugnisse persönlicher Hygiene abschwächen. Während Ausführungen der vorliegenden Erfindung hier beschrieben werden in Bezug auf absorbierende Erzeugnisse persönlicher Hygiene wie Anziehhosen oder Inkontinenzunterhosen für Erwachsene, umfasst die Erfindung und ist ebenso anwendbar auf eine weite Vielzahl an Erzeugnissen, die in Bahnformen erzeugt werden, wie Produkte wie Kinderwindeln, Trainingshosen und dergleichen.
  • Bei herkömmlichen Verfahren zum Produzieren von Wegwerferzeugnissen persönlicher Hygiene ist es bekannt, eine Bahn oder Bahnen eines Stroms Werkstücke in einer vergleichsweise frühen Stufe in dem Herstellungsprozess zuerst umzufalten, um einen Strom an Vorläufern für einzelne Erzeugnisse persönlicher Hygiene herzustellen.
  • Noch andere herkömmliche Verfahren reflektieren, dass Vorläufer benachbarter Erzeugnisse persönlicher Hygiene aneinander entlang des Stroms von Werkstücken durch zum Beispiel vordere Abschnittsmaterialien befestigt werden, wobei das Material des vorderen Abschnitts zum Trennen solcher Erzeugnisse am Ende des Prozesses ausgeschnitten oder weggeschnitten wird. Verbunden mit der zweiten, vergleichsweise späteren Stufe herkömmlicher Herstellungsprozesse ist das Ausschneiden und Entfernen von signifikanten ausgeschnittenen Abschnitten, die zum Beispiel mit Materialien des vorderen Abschnittes, Beinausschnittsregionen und/oder dem Trimmen zwischen seitlichen Nähten von angrenzenden Erzeugnissen von der Bahn oder den Bahnen verbunden sind, was zu einer signifikanten Materialverschwendung führt, die solchen ineffizienten herkömmlichen Herstellungsprozessen zurechenbar ist.
  • Es besteht ein Bedarf für verbesserte Verfahren zum Herstellen absorbierender Erzeugnisse persönlicher Hygiene, wobei die Verfahren ein Herabsenken von Abfall bei einem Herstellungsprozess genauso wie das Reduzieren von Kosten, die unvermeidbar mit einer Ineffizienz eines solchen Herstellungsprozesses verbunden sind, bewirken.
  • Somit ist es eine Aufgabe dieser Erfindung, Verfahren zum Herstellen absorbierender Erzeugnisse persönlicher Hygiene bereitzustellen, wobei die Verfahren un Teilabschnittierte Ströme an Werkstücken beibehalten, ohne die jeweiligen vorderen Abschnitte und hinteren Abschnitte von einer jeweiligen wurstförmigen Bahn zu trennen, bis zu einem vergleichsweise späten Zeitpunkt in dem Prozess in Bezug auf herkömmliche Verfahren, wodurch es möglich ist, das Hersteller von Erzeugnissen persönlicher Hygiene die Komponenten der Erzeugnisse persönlicher Hygiene in die wurstförmige Bahn im Kontext eines Gesamtstroms an Werkstücken, anstelle von einzelnen Werkstückvorläufern, integrieren.
  • Es ist eine andere Aufgabe dieser Erfindung, Verfahren für die Herstellung absorbierender Erzeugnisse persönlicher Hygiene bereitzustellen, wobei die Verfahren die Steuerung und die Stabilität des Stroms an Werkstücken verbessern, da solch ein Strom an Werkstücken entlang der Herstellungslinie beeinflusst wird.
  • Es ist eine weitere Aufgabe, einen Herstellungsprozess bereitzustellen, welcher die Kosten für Hersteller reduziert, in dem es dem Hersteller es ermöglicht wird, die Materialverschwendung an der Produktionslinie (on-line), die mit dem Herstellungsprozess verbunden ist, zu minimieren.
  • Zusammenfassung der Offenbarung
  • Bei einer ersten Familie an Ausführungsbeispielen umfasst die Erfindung ein Verfahren zum Herstellen absorbierender Erzeugnisse persönlicher Hygiene in einer Form, welche das Ausbilden eines Stroms an Werkstücken, die miteinander entlang einer wurstförmigen Bahn, die eine unbegrenzte Länge aufweist, verbunden sind, umfasst. Jedes der jeweiligen solcher Erzeugnisse persönlicher Hygiene weist einen vorderen Abschnitt, der einen vorderen Rand umfasst, einen hinteren Abschnitt und einen Schrittabschnitt zwischen dem vorderen Abschnitt und dem hinteren Abschnitt auf. Das Verfahren umfasst für ein bestimmtes Werkstück in der wurstförmigen Bahn Ausbilden des vorderen Abschnitts, des hinteren Abschnitts und des Schrittabschnitts und Ausbilden eines Befestigungsbereichs in dem vorderen Abschnitt zum Aufnehmen von Befestigungsmaterial daran. Das Verfahren umfasst auch Ausbilden erster und zweiter Trennlinien in dem Werkstück an einander gegenüberliegenden Seiten des Befestigungsbereichs, wobei die ersten und zweiten Trennlinien ausgerichtet sind in Richtungen, die sich im Allgemeinen zwischen dem vorderen Abschnitt und dem hinteren Abschnitt erstrecken, wenn ein Rohling des Werkstücks flach angeordnet ist. Zusätzlich umfasst das Verfahren Anbringen von Befestigungsmaterial über der jeweiligen ersten und zweiten Trennlinie. Das Befestigungsmaterial, wie verwendet, erstreckt sich über die jeweiligen Trennlinien und überbrückt diese. Das Befestigungsmaterial ist lösbar befestigt an dem Befestigungsbereich und ist nicht lösbar befestigt an dem vorderen Abschnitt außerhalb der jeweiligen Trennlinien und ist unbefestigt an dem vorderen Abschnitt zwischen dem Befestigungsbereich und den Trennlinien. Das Verfahren umfasst auch das Trennen einzelner solcher Werkstücke von der wurstförmigen Bahn als solche Erzeugnisse persönlicher Hygiene.
  • In bevorzugten Ausführungsbeispielen umfasst das Verfahren das Schneiden von Beinausschnitten in der wurstförmigen Bahn zwischen dem jeweiligen Werkstück und angrenzenden Werkstücken und entsprechendes Schneiden in die jeweiligen Trennlinien beim Schneiden der Beinausschnitte.
  • In bevorzugten Ausführungsbeispielen ist jede der ersten und zweiten Trennlinien als eine Schnittlinie von einem oder mehreren länglichen Schnitten gebildet und kleineren, wenn vorhanden, Stegverbindungen dazwischen, mit nicht durchgeschnittenen Stegabschnitten an einander gegenüberliegenden Enden der Schnittlinie, die ausreichend fest sind in Verbindung, um die Integrität des vorderen Abschnitts über die Trennlinien zu halten. Das Schneiden in die Trennlinien beim Schneiden der Beinausschnitte bewirkt, dass die nicht durchgeschnittenen Stegabschnitte, die an die Beinausschnitte angrenzen, entfernt werden und dass dadurch diese mit der Schnittlinie kommunizieren. Das Verfahren umfasst weiter das Trennen von Material entlang einem vorderen Rand des Werkstücks, um dadurch den vorderen Rand des Erzeugnisses persönlicher Hygiene zu bilden und um den im Wesentlichen nicht durchgeschnittenen Bahnabschnitt an dem vorderen Rand zu trennen und dadurch weiter mit der Schnittlinie zu kommunizieren, so dass das Befestigungsmaterial einen primären Halt des vorderen Abschnitts über die Trennlinien schafft.
  • In einigen Ausführungsbeispielen umfasst das Verfahren das Bilden jedes der ersten und zweiten Trennlinien als eine Schnittlinie von einem oder mehreren länglichen Schnitten und kleineren, wenn vorhandenen, Stegverbindungen dazwischen, mit im Wesentlichen nicht durchgeschnittenen Stegabschnitten an einander gegenüberliegenden Enden der Trennlinie, wobei das Schneiden in die Trennlinie bei dem Schneiden der Beinausschnitte das Entfernen der Gesamtheit an nicht durchgeschnittenen Stegabschnitten an dem jeweiligen Ende der Trennlinie umfasst.
  • In anderen Ausführungsbeispielen umfasst das Verfahren das Bilden der ersten und zweiten Trennlinien als eine Schnittlinie von einem oder mehreren länglichen Schnitten und, falls vorhanden, kleinen Stegverbindungen dazwischen mit Perforationsschnitten vergleichsweise kürzerer Länge und entsprechend wirksamen, nicht durchgeschnittenen Steg-Trageverbindungen zwischen diesen Perforationsschnitten an einander gegenüberliegenden Enden des einen oder der mehreren länglichen Schnitte.
  • In bevorzugten Ausführungsformen umfasst das Verfahren weiter das Abtrennen von Material entlang eines vorderen Rands des Werkstücks, um so den vorderen Rand des Erzeugnisses persönlicher Hygiene auszubilden und so die wirksamen Trageverbindungen an dem vorderen Rand zu entfernen, so dass das Befestigungsmaterial primären Halt des vorderen Abschnitts über die Trennlinien bewirkt.
  • In noch anderen Ausführungsformen umfasst das Verfahren das Ausbilden der ersten und der zweiten Trennlinie als eine Linie relativ gleichmäßig ausgebildeter und gleichmäßig beabstandeter Perforationen.
  • Einige Ausführungsbeispiele können das Schneiden von Beinausschnitten zwischen dem jeweiligen Werkstück und angrenzenden Werkstücken in der wurstförmigen Bahn und entsprechend das Entfernen erster perforierter Endabschnitte der jeweiligen Trennlinien bei diesem Schneiden der Beinausschnitte und Abtrennen von Material entlang einem vorderen Rand des Werkstücks und damit Ausbilden des vorderen Randes der Erzeugnisses persönlicher Hygiene und entsprechendes Abtrennen zweiter perforierter Abschnitte der jeweiligen Trennlinie an dem vorderen Rand umfassen, so dass das Befestigungsmaterial einen wesentlichen Halt des vorderen Abschnitts über die Trennlinien in Kombination mit einem Halt bewirkt, der durch Stegverbindungen zwischen jeweiligen Perforationen bewirkt wird.
  • In noch anderen Ausführungsbeispielen umfasst das Verfahren das Ausbilden der ersten und der zweiten Trennlinie als eine Linie relativ gleichmäßiger Perforationen mit relativ kurzen und gleichmäßigen nicht durchgeschnittenen Stegabschnitten zwischen den jeweiligen Perforationen und vergleichsweise längeren nicht durchgeschnittenen Stegabschnitten an einander gegenüberliegenden Enden der jeweiligen Linie von Perforationen.
  • Einige Ausführungsbeispiele umfassen das Schneiden von Beinausschnitten zwischen dem jeweiligen Werkstück und angrenzenden Werkstücken in der wurstförmigen Bahn und entsprechendes Entfernen von Abschnitten der jeweiligen Trennlinien bei diesem Schneiden der Beinausschnitte, wobei das Entfernen der Abschnitte der Trennlinien beim Schneiden der Beinausschnitte bewirkt, dass nicht durchschnittene Stegabschnitte, die an die Beinausschnitte angrenzen, entfernt werden und eine Verbindung mit der Linie von Perforationen hergestellt wird. Das Verfahren kann weiter das Abtrennen von Material entlang einem vorderen Rand des Werkstücks umfassen, um so den vorderen Rand des Erzeugnisses persönlicher Hygiene auszubilden und den im Wesentlichen nicht durchschnittenen Stegabschnitt an dem vorderen Rand abzutrennen und so weiter eine Verbindung mit der Linie von Perforationen herzustellen, so dass das Befestigungsmaterial einen wesentlichen Halt des vorderen Abschnitts über die Trennlinie bewirkt.
  • In noch anderen Ausführungsbeispielen umfasst das Verfahren das Ausbilden der Trennlinien als Drucklinien, die mit einem Prozess des Quetschens von Bahnmaterial, das auf eine Quetschkraft anspricht, unter Anwendung eines stumpfen Messers auf eine Ambosswalze und des Bewahrens nicht gequetschter Stegabschnitte wenigstens an einander gegenüberliegenden Enden der jeweiligen Drucklinie gebildet werden.
  • In einigen Ausführungsbeispielen umfasst das Verfahren das Verwenden erster und zweiter Befestigungselemente als das Befestigungsmaterial, welche sich über die jeweiligen ersten und zweiten Trennlinien erstrecken und diese überbrücken.
  • Einige Ausführungsbeispiele können die ersten und zweiten Befestigungselemente umfassen, die ein erstes Befestigungsmaterial verwenden, welches wirksam ist für eine Wechselwirkung mit einem zweiten, unterschiedlichen Befestigungsmaterial in dem Befestigungsbereich.
  • In bevorzugten Ausführungsbeispielen umfasst das Verfahren das Produzieren solcher Erzeugnisses persönlicher Hygiene durch Verwenden erster und zweiter Bahnen vorderer und hinterer Abschnitte einschließlich das Zusammenbringen der Bahn des hinteren Abschnitts und der Bahn des vorderen Abschnitts in eine einander zugewandte Beziehung miteinander und das Ausbilden seitlicher Nähte, die die Bahn der vorderen und hinteren Abschnitte außerhalb der Trennlinien miteinander verbinden, um so einzelne Werkstückvorläufer dieser Erzeugnisses persönlicher Hygiene auszubilden, die verbundene vordere und hintere Abschnitte aufweisen.
  • In einer zweiten Familie an Ausführungsbeispielen umfasst die Erfindung ein Verfahren zum Herstellen absorbierender Erzeugnisses persönlicher Hygiene mit Beinöffnungen an einander gegenüberliegenden Seiten des Schrittabschnitts. Das Verfahren umfasst für ein vorgegebenes Werkstück das Ausbilden erster und zweiter Trennlinien in dem Werkstück an einander gegenüberliegenden Seiten des Befestigungsbereichs. Die erste und zweite Trennlinie erstrecken sich im Allgemeinen von einem vorderen Rand des Werkstücks zu den jeweiligen Beinöffnungen und die ersten und zweiten Trennlinien weisen mittig angeordnete, vergleichsweise schwächere Abschnitte auf und vergleichsweise stärkere Abschnitte angrenzend an die Beinöffnungen und den vorderen Rand. Das Verfahren umfasst auch das Anbringen erster und zweiter Befestigungselemente über der jeweiligen ersten und zweiten Trennlinie, das lösbare Befestigen der ersten und zweiten Befestigungselemente an dem Befestigungsbereich und das nicht lösbare Befestigen der ersten und zweiten Befestigungselemente an dem vorderen Abschnitt außerhalb der jeweiligen Trennlinien genauso wie das unbefestigt Belassen der ersten und zweiten Befestigungselemente an dem vorderen Abschnitt zwischen dem Befestigungsbereich und den Trennlinien. Zusätzlich umfasst das Verfahren das Wegsschneiden der vergleichsweise stärkeren Abschnitte der Trennlinien angrenzend an die Beinöffnungen und angrenzend an den vorderen Rand, um so den vorderen Rand auszubilden, so dass ausgeschlossen wird, dass Material des vorderen Abschnitts unabhängig die Integrität des vorderen Abschnitts über die Trennlinien unterstützt. Das Verfahren umfasst auch das Abtrennen einzelner solcher Werkstücke von der wurstförmigen Bahn als dieses Erzeugnis persönlicher Hygiene.
  • In bevorzugten Ausführungsbeispielen umfasst das Verfahren das Wegschneiden des vergleichsweise stärkeren Abschnitts angrenzend an die Beinöffnungen gleichzeitig zum Ausbilden wenigstens eines Abschnitts der jeweiligen Beinöffnung in einem Werkstückvorläufer eines derartigen Erzeugnisses persönlicher Hygiene.
  • In bevorzugten Ausführungsbeispielen umfasst das Verfahren das Wegschneiden des vergleichsweise stärkeren Abschnitts angrenzend an den vorderen Rand gleichzeitig zum Ausbilden des vorderen Rands in einem Werkstückvorläufer eines derartigen Erzeugnisses persönlicher Hygiene.
  • In einer dritten Familie von Ausführungsbeispielen umfasst die Erfindung ein Verfahren zum Herstellung absorbierender Erzeugnisses persönlicher Hygiene mit Beinöffnungen an einander gegenüberliegenden Seiten des Schrittabschnitts und zwischen dem vorderen Abschnitt und dem hinteren Abschnitt. Das Verfahren umfasst das Ziehen einer Bahn des vorderen Abschnitts und einer Bahn des hinteren Abschnitts an parallelen und in Querrichtung beabstandeten Positionen nebeneinander entlang eines Arbeitsweg. Das Verfahren umfasst auch das Bilden von Befestigungsbereichen in der Bahn des vorderen Abschnitts und dadurch das Festlegen von Stellen in der Bahn des vorderen Abschnitts zur Entwicklung entsprechender Werkstücke in Kombination mit benachbarten Bereichen der Bahn des hinteren Abschnitts. Zusätzlich umfasst das Verfahren das Ausbilden einer ersten und einer zweiten Trennlinie in der Bahn des vorderen Abschnitts an gegenüberliegenden Seiten der jeweiligen Befestigungsbereiche. Die erste und die zweite Trennlinie sind ausgerichtet in Richtungen, die sich allgemein zwischen der Bahn des vorderen Abschnitts und der Bahn des hinteren Abschnitts erstrecken, wenn die Bahn des vorderen Abschnitts und die Bahn des hinteren Abschnitts zueinander verschoben und auf einer gemeinsamen relativ flachen Fläche angeordnet werden. Die erste und zweite Trennlinie weisen mittig angeordnete, vergleichsweise schwächere Abschnitte und vergleichsweise stärkere Endabschnitte angrenzend an die Beinöffnungen und angrenzend an den vorderen Rand des jeweiligen Werkstücks auf. Zusätzlich umfasst das Verfahren das Anbringen von Befestigungsmaterial über der jeweiligen ersten und zweiten Trennlinie, wobei das Befestigungsmaterial, wenn es aufgebracht ist, sich über die jeweiligen Trennlinien erstreckt und diese überbrückt und lösbar an dem Befestigungsbereich befestigt wird, nicht lösbar an der Bahn des vorderen Abschnitts außerhalb der jeweiligen Trennlinien befestigt wird und an der Bahn des vorderen Abschnitts zwischen dem Befestigungsbereich und den Trennlinien nicht befestigt ist. Das Verfahren umfasst auch das Befestigen von Schrittelementen an der Bahn des vorderen Abschnitts und der Bahn des hinteren Abschnitts an jeweiligen Werkstückpositionen und so das Bilden der jeweiligen Werkstücke und Bereitstellen von Querrichtungs-Verbindungen zwischen der Bahn des vorderen Abschnitts und der Bahn des hinteren Abschnitts an den jeweiligen Werkstücken. Das Verfahren umfasst weiter das Wegschneiden der vergleichsweise stärkeren Endabschnitte der Trennlinien, so dass ausgeschlossen wird, das Material der vorderen Abschnitte der entstehenden Erzeugnisses persönlicher Hygiene unabhängig die Integrität der vorderen Abschnitten der Erzeugnisses persönlicher Hygiene über die Trennlinien unterstützt. Das Verfahren umfasst weiter das Herstellen einer umgefalteten Eingriffsbeziehung der Bahn des hinteren Abschnitts und der Bahn des vorderen Abschnitts miteinander und das Ausbilden seitlicher Nähte zwischen der Bahn des vorderen Abschnitts und der Bahn des hinteren Abschnitts außerhalb der Trennlinien an einem jeweiligen Werkstück, um so einzelne Erzeugnisse persönlicher Hygiene zu bilden. Das Verfahren umfasst auch das Abtrennen einzelner dieser Erzeugnisse persönlicher Hygiene von der wurstförmigen Bahn, um so einzelne derartige Erzeugnisses persönlicher Hygiene auszubilden.
  • In einigen Ausführungsbeispielen umfasst das Verfahren weiter das Trennen von Material entlang der Bahn des vorderen Abschnittes, um so die vorderen Ränder der Erzeugnisse persönlicher Hygiene zu bilden und um im Wesentlichen nicht durchtrennte Stegabschnitte an dem vorderen Rand zu trennen und um dadurch weiter mit der Schnittlinie zu kommunizieren, so dass das Befestigungselementmaterial einen primären Halt des vorderen Abschnitts über die Trennlinien schafft. In solchen Ausführungsbeispielen sind die Trennlinien als Schnittlinien aus einem oder mehreren länglichen Schnitten und mit kleinen, wenn vorhanden, Stegverbindungen dazwischen ausgebildet mit nicht durchgeschnittenen Stegabschnitten als die stärkeren Endabschnitte, die ausreichend stark sind, um in Kombination die Integrität des vorderen Abschnitts über die Trennlinien zu unterstützen. Das Schneiden in die Trennlinien beim Schneiden der Beinausschnitte bewirkt, dass die nicht durchgeschnittenen Stegabschnitte benachbart zu den Beinausschnitten entfernt werden und so mit der Schnittlinie in Verbindung stehen.
  • In einigen Ausführungsbeispielen umfasst das Verfahren das Ausbilden der Trennlinie als Schnittlinien, jede mit einem oder mehreren länglichen Schnitten und, wenn vorhanden, kleineren Stegverbindungen dazwischen, mit nicht durchgeschnittenen Stegabschnitten als die vergleichsweise stärkeren Endabschnitte jeder Trennlinie und wobei das Schneiden in die Trennlinien beim Schneiden der Beinausschnitte das Entfernen der Gesamtheit der vergleichsweise stärkeren, nicht durchgeschnittenen Endabschnitte der Bahn an den jeweiligen Enden der Trennlinien umfasst.
  • In anderen Ausführungsbeispielen umfasst das Verfahren das Ausbilden derartiger Trennlinien als Schnittlinien eines oder mehrerer mittig angeordneter länglicher Schnitte und, wenn vorhanden, Stegverbindungen dazwischen mit Perforationsschnitten vergleichsweise kürzerer Länge und entsprechenden wirksamen nicht durchgeschnittenen Steg-Trage-Verbindungen zwischen den Perforationsschnitten als die vergleichsweise stärkeren Enden.
  • In noch anderen Ausführungsbeispielen umfasst das Verfahren das Ausbilden der Trennlinien als Linien vergleichsweise gleichmäßig ausgeformte Perforation mit vergleichsweise kurzen und einheitlich nicht durchgeschnittenen Stegabschnitten zwischen den jeweiligen Perforationen und vergleichsweise längeren, nicht durchgeschnittenen Stegabschnitten an einander gegenüberliegenden Enden der jeweiligen Linie an Perforationen.
  • In einer vierten Familie an Ausführungsbeispielen umfasst die Erfindung ein absorbierendes Erzeugnis persönlicher Hygiene mit einem vorderen Abschnitt, umfassend einen äußeren vorderen Rand und einander gegenüberliegende erste und zweite Seitenränder, einem hinteren Abschnitt, der einen äußeren hinteren Rand umfasst, und einen Schrittabschnitt, der sich zwischen dem vorderen Abschnitt und dem hinteren Abschnitt erstreckt. Diese Ausführungsbeispiele umfassen auch Beinöffnungen an einander gegenüberliegenden Seiten des Schrittabschnitts, wobei die Beinöffnungen ein erstes inneres Ende des vorderen Abschnitts definieren können und ein zweites, inneres Ende des hinteren Abschnitts definieren können. Zusätzlich umfassen diese Ausführungsbeispiele einen Befestigungsbereich, der an dem vorderen Abschnitt innerhalb der ersten und zweiten Seitenränder angeordnet ist, und erste und zweite Trennlinien in dem vorderen Abschnitt, weiche Material des vorderen Abschnitts davon ausschließen, unabhängig die Integrität des vorderen Abschnitts über solche Trennlinien zu unterstützen, wobei die jeweiligen ersten und zweiten Trennlinien zwischen dem Befestigungsbereich und dem jeweiligen ersten und zweiten Seitenrand angeordnet sind. Diese Ausführungsbeispiele umfassen auch erste und zweite Befestigungselemente, die lösbar an dem Befestigungsbereich befestigt sind und nicht lösbar an dem vorderen Abschnitt außerhalb der jeweiligen Trennlinie befestigt sind und unbefestigt sind an dem vorderen Abschnitt zwischen dem Befestigungsbereich und den Trennlinien.
  • In einigen Ausführungsbeispielen sind die Trennlinien Schnittlinien, die kein Material des vorderen Abschnitts aufweisen, das sich über die Trennlinien erstreckt.
  • In anderen Ausführungsbeispielen umfassen die Trennlinien Linien von Perforationen mit begrenzter Länge an Material des vorderen Abschnitts, das sich über die Trennlinien erstreckt.
  • In bevorzugten Ausführungsbeispielen umfassen die Befestigungselemente Hakenbefestigungselemente, die mit Schlaufenmaterial an dem Befestigungsbereich in Eingriff gebracht werden können.
  • In einer fünften Familien an Ausführungsbeispielen umfasst die Erfindung ein Verfahren zum Herstellen von absorbierenden Erzeugnissen persönlicher Hygiene umfassend Ausbilden erster und zweiter Trennlinien in dem Werkstück an einander gegenüberliegenden Seiten des Befestigungsbereichs, wobei die erste und die zweite Trennlinie sich im Wesentlichen im Allgemeinen von dem vorderen Rand des Werkstücks zu den jeweiligen Beinöffnungen erstrecken. Bei solchen Ausführungsbeispielen weisen die erste und die zweite Trennlinie Punkte der Bahnanbringung auf, die in Kombination ausreichend sind, um die Integrität des Werkstücks aufrecht zu erhalten, wenn das Werkstück die Herstellung durchläuft.
  • Jeder Punkt der Bahnanbringung ist im Allgemeinen definiert zwischen angrenzenden Schnitten und/oder Perforationen an einer jeweiligen Trennlinie.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • 1A zeigt eine repräsentative Draufsicht auf einen Strom Werkstücke, kennzeichnend für einige Verfahren der Erfindung.
  • 1B zeigt eine andere repräsentative Draufsicht auf einen Strom Werkstücke, kennzeichnend für anderen Verfahren der Erfindung.
  • 2A zeigt eine erhöhte (elevated), bildhafte Ansicht eines repräsentativen Erzeugnisses persönlicher Hygiene des Verfahrens nach 1A.
  • 2B zeigt eine erhöhte, bildhafte Ansicht eines repräsentativen Erzeugnisses persönlicher Hygiene des Verfahrens nach 1B.
  • 3A-H zeigen beispielhaft Trennlinienstrukturen.
  • Die Erfindung ist nicht in ihrer Anwendung auf die Details der Konstruktion und der Anordnung der Komponenten, wie sie in der folgenden Beschreibung beschrieben oder in den Zeichnungen dargestellt sind, begrenzt. Die Erfindung ist geeignet für andere Ausführungsbeispiele oder kann in verschiedenen Weisen praktiziert oder ausgeführt werden. Es ist auch offensichtlich, dass die hierin verwendete Terminologie und die Phrasen zu Zwecken der Beschreibung unter Darstellung verwendet sind und nicht als begrenzend aufgefasst werden sollten. Gleiche Bezugszeichen werden verwendet, um gleiche Komponenten zu kennzeichnen.
  • Detaillierte Beschreibung der dargestellten Ausführungsbeispiele
  • In Bezug auf 1A umfasst die Erfindung eine Vorrichtung und Verfahren zum Zusammensetzen absorbierender Erzeugnisse persönlicher Hygiene. Jeweilige Teilabschnitte des exemplarisch dargestellten Herstellungsprozess der Erfindung sind durch die Buchstaben „A1 bis J1" gekennzeichnet.
  • An dem Teilabschnitt des Verfahrens, der bei „A1" dargestellt ist, verfährt ein Strom Werkstücke 20 entlang eines Herstellungswegs in der Maschinenrichtung, gekennzeichnet durch einen Richtungspfeil 76. In dem Ausführungsbeispiel, das in 1A dargestellt ist, wird der Strom an Werkstücken 20 definiert in der Verbindung mit der Bahn des vorderen Abschnitts 26 und der Bahn des hinteren Abschnitts 28, genauso wie jede andere Komponente des Erzeugnisses persönlicher Hygiene, die mit solchen Bahnen verwendet oder befestigt ist, sowohl direkt als auch indirekt. Bei Teilabschnitt "A1" des Prozesses, der in 1A dargestellt ist, werden elastische Fasern 30 an und/oder in der Bahn des vorderen Abschnitts 26 angeordnet. Während 1A elastische Fasern 30 nur an einem mittleren Abschnitt des Werkstücks in Teilabschnitt „A1" zeigt, ist es offensichtlich, dass solche elastischen Fasern üblicherweise entlang der vollen Breiten angeordnet sind und sich entlang der vollen Längen der Bahnen 26 und 28 erstrecken und dass solche Eigenschaften im Allgemeinen sich durch alle Prozessabschnitte „A1 bis J1" durchziehen.
  • Während in 1A nur die Bahn des vorderen Abschnitts 26 dargestellt ist, umfassend das Elastic 30, umfassen bevorzugten Ausführungsbeispiele Elastics zumindest in und/oder an Abschnitten der Bahn des vorderen Abschnitts 26 oder der Bahn des hinteren Abschnitts 28 oder beiden. Andere weniger bevorzugte Ausführungsbeispiele umfassen keine Elastics in und/oder an einer oder beiden Bahnen, des vorderen Abschnitts 26 und des hinteren Abschnitts 28. In noch anderen Ausführungsbeispielen umfasst eine der Bahnen oder umfassen beide Bahnen, die des vorderen Abschnitts 26 und/oder die des hinteren Abschnitts 28 Bahnmaterialien, welche federnde, streckbare Eigenschaften aufweisen, wie streckbondierte (stretch-bonded) Laminatmaterialien und nackenbondierte (neck-bonded) Laminatmaterialien, genauso wie andere elastomere Verbundmaterialien und/oder federnde, streckbare Materialien, die dem Fachmann gemäß dem Stand der Technik bekannt sind.
  • Unabhängig von den ausgewählten elastischen Eigenschaften ist die Herstellung absorbierender Erzeugnisse persönlicher Hygiene der Erfindung ausgelegt und konfiguriert, so dass zumindest Abschnitte, wenn vorhanden, von Elastics 30, die an und/oder in der Bahn des vorderen Abschnitts 26 angeordnet sind, im Allgemeinen getrennt oder anders deaktiviert werden, bevor oder während des Verarbeitens des Stroms Werkstücke 20. Noch andere Ausführungsbeispiele der Erfindung sind ausgelegt und konfiguriert, so dass im Wesentlichen keines der Elastics einer oder beider Bahnen, der des vorderen Abschnitts 26 und/oder der des hinteren Abschnitts 28 deaktiviert werden, vor oder während des Herstellungsprozesses.
  • Teilabschnitt „A1" des Prozesses zeigt, dass das Elastic 30 entlang einer Bahn getrennt wird, die im Wesentlichen senkrecht zu der Maschinenrichtung 76 an der Deaktivierungslinie 31 wird. Elastische Fasern, die an und/oder in den Bahnen 26, 28 angeordnet sind, können durch Trennen solcher elastischer Fasern unter Verwendung zum Beispiel einer rotatorischen Stanze, durch Schmelzbrechen (melt-breaking) solcher Elastics unter Verwendung zum Beispiel einer Heiz- oder Ultraschallfunktionswalze oder durch jedes andere bekannte Mittel, welches dem Fachmann zum Deaktivieren von Elastics bekannt ist, deaktiviert werden. In bevorzugten Ausführungsbeispielen erstreckt sich die Deaktivierungslinie 31 nicht näher als etwa 0,25 Inch von jeder der äußeren Ränder 55 und der inneren Ränder 56 der Bahn des vorderen Abschnitts 26. Solch eine Deaktivierung deaktiviert die Elastics nur an diesen Abschnitten der jeweiligen elastischen Fasern, welche nicht befestigt sind, zum Beispiel an der jeweiligen Bahn 26. Somit, nach der Durchtrennung, ziehen sich die elastischen Fasern, in dem Ausmaß, in dem sie gestreckt sind und nicht an die Bahn bondiert sind, zusammen in einen im Allgemeinen unbelasteten Zustand. Der Bereich, über welchen sich die elastischen Fasern sich so zusammenziehen, welcher durch die wellenförmigen Linien in Teilabschnitt „A1" angedeutet sind, sind somit inaktiv, soweit es das federnde Strecken, bewirkt durch die Elastics, betrifft.
  • Bei Teilabschnitt „B1" des Herstellungsprozesses überlappt ein Feld (patch) an Befestigungsmaterial 40, welches ein Landezonenmaterial umfasst, zumindest einen Abschnitt des Bereiches, der durch Trennen der Elastics an der Deaktivierungslinie 31 deaktiviert ist, um die Integrität der Bahn des vorderen Abschnitts 26 zu bewahren, welche(s) dazu neigt, durch Spannungskräfte beeinflusst zu werden, die in die Maschinenrichtung wirken. Das Feld des Landungszonenmaterials, welches einen Befestigungsbereich umfasst, kann an der Bahn des vorderen Abschnitts 26 zum Beispiel durch Aufbringen eines geeigneten Klebstoffes an das Feld des Landezonenmaterials oder an der Bahn des vorderen Abschnitts befestigt werden und kann den Befestigungsbereich an der Bahn des vorderen Abschnitts 26 fixieren unter Verwendung zum Beispiel eines Schneide- und Platzierungsapplikators.
  • Das Feld des Landezonenmaterials umfasst einen Befestigungsbereich 40, der üblicherweise im Wesentlichen die Gesamtheit der Längen und der Breiten eines solchen Feldes des Landezonenmaterials umfasst. Das Feld des Landezonenmaterials umfasst üblicherweise eine erste Seite 42, eine zweite Seite 44, einen oberen Rand 45 und einen unteren Rand 46. Die erste und zweite Seite 42, 44 des Feld des Landezonenmaterials sind in Bezug zu der Deaktivierungslinie 31 definiert. Während des Feld 40 dargestellt ist als eine einteilige Komponente, im Allgemeinen ein rechtwinklig geformtes Stück des Landzonenmaterials, kann der Befestigungsbereich definiert werden durch eine Vielzahl an Formen und Größen und jede beliebige Anzahl an getrennten Komponenten. Bevorzugt ist das Feld oder sind die Felder 40 ausgelegt und so konfiguriert, um zu dem Bewahren der Integrität und der dimensionalen Stabilität der Bahn des vorderen Abschnitts 26 an einem Abschnitt der Deaktivierungslinie 31 beizutragen als Folge des Aufbringens des jeweiligen Befestigungsfeldes 40.
  • Der Befestigungsbereich 40 kann ausgebildet werden mit einem Material, welches bevorzugt zum Beispiel Schleifeneigenschaften oder Hakenmaterialeigenschaften aufweist. Alternativ ist jedes Material, welches eine zusammenwirkende Beziehung mit gewünschten Befestigungsmaterialien bilden kann, wie diese, welches in der Diskussion von Teilabschnitt „D" des Prozesses vorgeschlagen wird, um wiederholbare Befestigungs- und Löseeigenschaften bereitzustellen, während die Integrität der Bahn des vorderen Abschnitts 26 beibehalten wird, für die Verwendung geeignet als oder anstelle des Befestigungsbereichs 40.
  • In einigen Ausführungsbeispielen umfasst die Bahn des vorderen Abschnitts 26 ein Material, welches Landezoneneigenschaften aufweist, die geeignet sind, um ein Eingriffsbeziehung mit jeweiligen Befestigungsmaterialien zu bilden, die in Schritt „D" des Prozesses definiert sind. In solchen Ausführungsbeispielen ist Schritt „B1" des Herstellungsprozesses, welcher das Anbringen eines Feldes an Befestigungsmaterial 40 an die Bahn 26 umfasst, nicht in den Prozess eingeschlossen, da zumindest ein Abschnitt und bis zu der Gesamtheit der Hauptoberfläche der Bahn des vorderen Abschnitts 26 bereits Befestigungsbereicheigenschaften umfasst.
  • Deshalb kann eine Landezone, oder kann nicht, ausgeprägte physikalische Ränder aufweisen, abhängig davon, ob die Befestigungseigenschaften, die erforderlich sind, um damit erbracht zu werden, (i) durch zum Beispiel (ein) ausgeprägte(s), getrennte(s) Bahnelement(en) bereitgestellt (ist) sind, oder (ii) integral mit der Oberfläche der Bahn des vorderen Abschnitts 26 ausgebildet sind.
  • Bei Teilabschnitt „C1" des Herstellungsprozesses ist eine erste Trennlinie 32 und eine zweite Trennlinie 34 wirksam an der Bahn des vorderen Abschnitts 26, wobei beide Trennlinien einer Weise wirksam sind, die im Wesentlichen senkrecht zu der Maschinenrichtung 76 ist. Die Trennlinie 32 ist seitlich des am weitest entferntesten Abschnitts angeordnet in Bezug auf die Deaktivierungslinie 31 der Seite 42 des Befestigungsbereichs 40. Ähnlich ist die Trennlinie 34 seitlich von dem am weitesten außenliegenden Abschnitt in Bezug auf die Deaktivierungslinie 31 der Seite 44 des Befestigungsbereichs 40 angeordnet. Wie für die Deaktivierungslinie 31 erstrecken sich die Trennlinien 32, 34 bevorzugt nicht näher als 0,25 Inch von jedem der äußeren Ränder 55 oder der inneren Ränder 56 der Bahn des vorderen Abschnitts 26, und bewahren so im Wesentlichen nicht durchgeschnittene Stegabschnitte 38, 39 angrenzend an die äußeren und inneren Ränder 55, 56. Jeder jeweilige nicht durchgeschnittene Stegabschnitt 38, 39 der Bahn des vorderen Abschnitts 26 ist zwischen einem Ende einer jeweiligen Trennlinie und entsprechend einem jeweiligen angrenzenden äußeren oder inneren Rand 55, 56 der Bahn des vorderen Abschnitts 26 angeordnet, wobei im Wesentlichen nicht durchgeschnittene Stege 38, 39 Trageverbindungen umfassen, welche zumindest teilweise das Belassen der Integrität der Bahn des vorderen Abschnitts 26 unterstützen.
  • In einigen Ausführungsbeispielen umfassen erste und zweite Trennlinien 32, 34 Perforationen, weiche sich wirksam bis zum äußeren Rand 55 und/oder inneren Rand 56 der Bahn des vorderen Abschnitts 26 erstrecken können, um so nicht getrennt ausgebildete, im Wesentlichen nicht durchgeschnittene Stegabschnitte 38, 39 angrenzend an äußere und innere Ränder 55, 56 zu bewahren.
  • Wie hier verwendet, bedeutet „im Wesentlichen nicht durchgeschnittene Stegabschnitte" Stegabschnitte von signifikant größerer Substanz als nicht durchgeschnittene Stegabschnitte, die zwischen Perforationen in derselben Trennlinie angeordnet sind.
  • „Trennlinie", wie sie in der Diskussion gemäß 1A verwendet wird, umfasst eine große Vielzahl an Strukturen, welche im Wesentlichen die Stärke in Maschinenrichtung der Bahn an der Trennlinie schwächen und kann zum Beispiel eine Linie an Perforationen, eine Schnittlinie, die an einander gegenüberliegenden Enden durch Perforation gebondet ist, und/oder eine Schnittlinie, die an einander gegenüberliegenden Enden durch nicht durchgeschnittenes Material gebondet ist, umfassen, wobei die Länge eines solchen Schnittes zumindest so groß ist, wie die Länge des nicht durchgeschnittenen oder nicht perforierten Materials an einander gegenüberliegenden Enden des Schnitts. Andere wirksame Schwächungsstrukturen sind dem Fachmann bekannt.
  • „Trennlinienperforationen", wie sie hier dargestellt und verwendet werden, können sich auf eine Vielzahl an Konfigurationen beziehen. Zum Beispiel und ohne Einschränkung können solche Konfigurationen gerade Linienschlitze, gekrümmte Linienschlitze, Linien mit mehrfachen Geraden, gekrümmte oder gewinkelte Schlitze, wobei die Schlitze ausgerichtet sind in der Richtung der Erstreckung der Trennungslinie, Linien mit mehreren geraden, gekrümmten oder gewinkelten Schlitzen, wobei die Schlitze in Winkeln zu der Richtung der Erstreckung der Trennlinie ausgerichtet sind, umfassen. Die Trennlinienperforationen können auch kleine Ausschnitte an Material der Bahn des vorderen Abschnitts umfassen, wobei die Ausschnitte jegliche Vielfalt an Formen einschließlich kreisförmige, ovale, quadratische, rechteckige oder andere polygonale Formen, Sternformen und dergleichen umfassen können. Weiter können die Perforationen eine Kombination der zuvor aufgeführten Konfigurationen und Formen umfassen.
  • Die Trennlinien 32, 34 können beeinflusst werden unter Verwendung einer Vielzahl an Einrichtungen einschließlich, aber nicht eingeschränkt auf rotatorische Stanzen, Messerschneider, paarweise drehbares Horn (horn) und Amboss, und andere Trennmittel, die dem Fachmann bekannt sind.
  • Im Allgemeinen neigt, dort wo Elastics in einer elastischen Bahn in die Maschinenrichtung gestreckt werden, und die gestreckte Bahn getrennt wird über die Querbreite der Bahn um so einen sich quer erstreckenden freien Rand zu erzeugen, die Bahn dazu sich zurückzuziehen, wenn solch eine Durchtrennung stattfindet. Wenn solch eine Durchtrennung stattfindet bevor zum Beispiel das Befestigungsbereichsmaterial oder Lappenkomponenten (lap components) befestigt werden können, erhöht die resultierende Zusammenziehung die Komplexität zum Herstellen solcher Anbringungen. Da keine solche Querdurchtrennungen quer über die elastische Bahn 26 in der Erfindung gemacht werden, wird die Integrität der Bahn beibehalten, während das Befestigungsbereichsmaterial und die Befestigungselemente an der Bahn implementiert sind, um, neben anderen Funktionen, das Belassen der Integrität der Bahn zu unterstützen.
  • Die Struktur der Trennlinien 32, 34 kann, wie gewünscht, ausgewählt werden, solange wie die Trennlinien ausreichend fest sind, um die Prozess Teilabschnitte „C1" und „D1" vor dem Platzieren der Befestigungselemente 66, 68 auszuhalten, wodurch die Bahn des vorderen Abschnitts über die Trennlinien 32, 34 verstärkt wird. 3A bis 3H zeigen repräsentative Strukturen für die Trennlinien 32, 34. 3A repräsentiert einen einzelnen, geraden Linienschnitt durch die Bahn 26. 3B repräsentiert eine Linie gleichmäßig ausgebildeter und gleichmäßig beabstandeter Perforationen. 3C repräsentiert einen einzelnen länglichen Schnitt und Perforationen mit kürzerer Länge an jedem Ende des länglichen Schnitts und ausgerichtet mit dem länglichen Schnitt. 3D repräsentiert zwei ausgerichtete längliche Schnitte und kürzere Perforationen an einander gegenüberliegenden Enden der Trennlinie. 3E repräsentiert drei längliche Schnitte, die miteinander ausgerichtet sind, mit dem dargestellten überbrückenden Material zwischen den jeweiligen der länglichen Schnitte. 3F zeigt eine Trennlinie, wobei die Schwächung in der Trennlinie durch Entfernen kleiner kreisförmiger Stücke an Bahnmaterial entwickelt wird, so dass die Trennlinie repräsentiert ist durch ein Feld von zusammenwirkenden Öffnungen. Solche Öffnungen können eine Vielzahl an Formen aufweisen, wie kreisförmige, quadratische, rechtwinklige oder andere polygonale Formen, Sternenformen und dergleichen. 3G zeigt eine Trennlinie, die durch Perforationen definiert ist, die in einem Winkel zu der Richtung der Erstreckung der Trennlinie angeordnet sind. 3H zeigt eine Trennlinie, die durch winklige Schlitze definiert ist, die in Winkeln zu der Richtung der Erstreckung der Trennlinie gerichtet sind.
  • Jede der Linienstrukturen, die illustriert ist oder hier offensichtlich gemacht wurde, kann bewirkt werden durch Ausbilden von Schnitten durch das Material der Bahn 26. Alternativ können ausreichende Trennlinienstrukturen erhalten werden durch Quetschen des Materials der Bahn 26 in einem jeweiligen Linienmuster, das geeignet ist, um einen gewünschten Grad an Schwächung über die jeweilige Trennlinie zu entwickeln.
  • Bei Teilabschnitt „D1" des Herstellungsprozesses, der in 1A dargestellt ist, ist ein erstes Befestigungselement 66 an der Bahn des vorderen Abschnitts 26 angeordnet, welches zumindest ein Abschnitt des Befestigungsbereichs 40 überlagert und sich über die erste Trennlinie 32 erstreckt. Ähnlich ist ein zweites Befestigungselement 68 an der Bahn des vorderen Abschnitts 26 angeordnet, welches zumindest einen Abschnitt des Befestigungsbereichs 40 überlappt und sich über die zweite Trennlinie 34 erstreckt. Einige Ausführungsbeispiele umfassen Befestigungselemente, welche sich wirksam von dem inneren Rand 56 zu dem äußeren Rand 55 der Bahn des vorderen Abschnitts 26 spannen, wobei solche Befestigungselemente, bevorzugt in einem nachfolgenden Schritt des Prozesses ausgeschnitten und getrimmt werden.
  • Insbesondere in Bezug auf das zweite Befestigungselement 68 bei Teilabschnitt „D1" zum Definieren von Eigenschaften, welche den Befestigungselementen der Erfindung gemeinsam sind, ist die Anordnung des zweiten Befestigungselements 68 so, dass ein gleitender Abschnitt 47 des Befestigungselements 68, der weder an der Bahn 26 noch an dem Befestigungsbereich 40 befestigt ist, einen Bereich der Bahn des vorderen Abschnitts 26 zwischen der zweiten Seite 44 des Befestigungsbereichs 40 und der zweiten Trennlinie 34 überlappt. Der Abschnitt des zweiten Befestigungselements 68, welcher einen Abschnitt des Befestigungsbereichs 40 überlappt, umfasst einen Einstellabschnitt 49, welcher zumindest teilweise zusammenwirkend eine Eingriffsbeziehung mit Befestigungselementaufnehmern im Befestigungsbereich 40 bildet. Der Basisabschnitt 43 des zweiten Befestigungselements 68 ist an einem Abschnitt des zweiten Befestigungselements 68 angeordnet, der am weitesten entfernt von dem Einstellabschnitt 49 liegt. Der Basisabschnitt 43 des zweiten Befestigungselements 68 ist im Allgemeinen permanent fixiert an der Bahn des vorderen Abschnitts 26, entfernt von dem Befestigungsbereich 40 und außerhalb der zweiten Trennlinie 34, nämlich mit der zweiten Trennlinie 34 zwischen dem Befestigungsbereich 40 und dem Basisabschnitt 43. Die Basisabschnitte 43 der jeweiligen Befestigungselemente sind an der Bahn des vorderen Abschnitts 26 befestigt, bevorzugt unter Verwendung eines Klebmittels und/oder Ultraschallbondens, obwohl anderer Fixierungsmittel, die dem Fachmann bekannt sind, vorgesehen sind.
  • Die Befestigungselemente 66, 68, wie hier dargestellt, definieren eine Anordnungsstruktur, welche zum Beispiel in Kombination mit dem Befestigungsbereich 40 oder dergleichen wiederholt befestigt, gelöst, eingestellt und wieder befestigt werden können. Akzeptable Ausführungsbeispiele der Befestigungselemente 66, 68 können jedes Material einschließen, das geeignet ist, zusammenwirkende Eingriffsbeziehungen mit dem jeweiligen Material, das für den Befestigungsbereich 40 verwendet wird, zu bilden. Zum Beispiel und ohne Einschränkung sind solche akzeptablen Befestigungsmaterialien Klebstoffe, Bindemittel, mechanisches Befestigungselemente wie Knöpfe und korrespondierende Knopflöcher, Schnappverschlüsse und dergleichen, genauso wie andere Befestigungselemente, welche wiederholt befestigt und gelöst werden können, die dem Fachmann bekannt sind. Mechanische Haken und Schleifen-Befestigungselemente sind aufgrund der damit verbundenen Vielseitigkeit und Kosteneffektivität bevorzugt.
  • Bei Teilabschnitt „E1" des Herstellungsprozesses ist das Schrittelement 60 an der Bahn des vorderen Abschnitts 26 der wurstförmigen Bahn 22 zumindest an oder nahe dem inneren Rand 56 der Bahn des vorderen Abschnitts 26 und an der Bahn des hinteren Abschnitts 28 der wurstförmigen Bahn 22 zumindest an oder nahe dem inneren Rand 59 der Bahn des hinteren Abschnitts 28 befestigt. In dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist das Schrittelement 60 an Oberflächen der Bahnen 26, 28 befestigt, wobei die Oberflächen weg von dem Betrachter weisen. Entsprechend ist das Schrittelement 60 als gestrichelte Skizze an den jeweiligen Bahnen 26, 28 dargestellt. 2A zeigt das Schrittelement 60 in einem festen Umriss.
  • Das Schrittelement 60 umfasst im Allgemeinen einen absorbierenden Kern 74 und Beinelastics 69 (2A), obwohl solche Komponenten dem Schrittelement 60 der wurstförmigen Bahn 22 während anderer Abschnitte des Herstellungsprozesses zugeführt werden können. Das Schrittelement 60 ist bevorzugt an der Bahn des vorderen Abschnitts 26 und der Bahn des hinteren Abschnitts 28 über Klebstoffe befestigt, obwohl andere Befestigungsmittel, die dem Fachmann bekannt sind, vorgesehen werden können.
  • Wie hier verwendet, umfasst „wurstförmige Bahn" einzelne und mehrfache Bahnen oder mehrfache Bahnelemente und Komponenten davon, die hier als Basis oder anderes Substrat verwendet werden, aus welchem das Erzeugniswerkstück persönlicher Hygiene gebildet werden kann. Dort wo mehrfache Bahnen verwendet werden, kann eine solche zweite mehrfache Bahn eine solche erste Bahn überlagern oder, wie in 1A dargestellt, können erste und zweite Bahnen in einer Anordnung Seite an Seite, beabstandet voneinander, zugeführt werden.
  • Bei Teilabschnitt „F1" des Herstellungsprozess werden die Beinausschnitte 36 getrennt von der Bahn des vorderen Abschnitts 26 unter Verwendung zum Beispiel einer rotatorischen Stanze, wie durch einen Ausschneidepfeil 78 gekennzeichnet. Das Entfernen der Beinausschnitte 36 trennt auch die nicht durchgeschnittenen Stegabschnitte 39, die ursprüngliche an dem inneren Rand 56 der Bahn des vorderen Abschnitts 26 angeordnet waren, von der Bahn des vorderen Abschnitts 26, und verhindert so Trageverbindungen über die Trennlinien 32, 34 und komplettiert die Durchtrennung der jeweiligen Trennlinien 32, 34 an dem ersten inneren Rand 56. Die Trennung der Beinausschnitte entwickelt auch eine bevorzugte Randkonfiguration für das Schrittelement 60, um so einen Schrittabschnitt 63 nach 2A zu definieren, der sich zwischen der Bahn 26 und der Bahn 28 erstreckt.
  • Bei Teilabschnitt „G1" des Herstellungsprozesses wird die wurstförmige Bahn an dem Schrittabschnitt 63 so gefaltet, dass die Bahn des vorderen Abschnitts 26 und die Bahn des hinteren Abschnitts 28 in einer überlagernden Beziehung miteinander angeordnet sind, wobei die jeweiligen äußeren Ränder 55, 58 der jeweiligen Bahn 26, 28 bevorzugt, aber nicht notwendigerweise, sich gegenseitig im Wesentlichen überlagern. Solch ein Falten der wurstförmigen Bahn kann bewirkt werden durch Verwendung eines Faltmechanismus wie zum Beispiel, aber nicht begrenzt auf einen schraubenförmigen Umleger oder eine Umlegerstange.
  • Bei Teilabschnitt „H1" des Herstellungsprozesses werden Seitennahtbondierungen 62 gebildet, welche die Bahn des vorderen Abschnitts 26 mit der Bahn des hinteren Abschnitts 28 zwischen angrenzenden Trennlinien der jeweiligen angrenzenden einzelnen Werkstückvorläufer 24 anhaften. Die Verbindungen (bonds) 62 sind bevorzugt gebildet unter Verwendung von Ultraschallenergie, die zum Beispiel durch eine Ultraschallbondierungsvorrichtung aufgebracht wird. Als eine Alternative zu Ultraschallenergie können die Seitenahtverbindungen 62 implementiert werden unter Verwendung zum Beispiels von thermischer Energie, chemischen Adhäsiven oder einer Kombination von chemischen Adhäsiven mit Ultraschallenergie oder thermischer Energie.
  • Bei Teilabschnitt „I1" des Herstellungsprozesses wird ein Überschuss-Schnittverbund 41 von den Werkstückvorläufern 24 getrennt unter Verwendung zum Beispiel einer Längsschneidevorrichtung, um somit einen Streifen an Material an und angrenzend zu dem äußeren Rand 55 der Bahn des vorderen Abschnitts 26 und der Bahn jedes hinteren Abschnitts 28 zu entfernen, welche unter dem entfernten Streifen der Bahn des vorderen Abschnitts 26 liegt. Das Entfernen des Überschuss-Schnittverbunds 41 trennt auch die jeweiligen nicht durchgeschnittenen Stegabschnitte 38, die ursprünglich nahe des jeweiligen äußeren Randes 55 der Bahn des vorderen Abschnitts angeordnet waren, von der Bahn des vorderen Abschnitts und verhindert so die Unterstützungsverbindungen, die durch solche nicht durchgeschnittene Stegabschnitte geschaffen wurden, und komplettiert die Durchtrennung der Bahn des vorderen Abschnitts an den jeweiligen Trennlinien 32, 34.
  • Entsprechend schaffen, wenn erst einmal der Schnittverbund 41 entfernt wurde, die Befestigungselemente 66, 68 primären Halt der Bahn des vorderen Abschnitts 26 gegen die Belastungen in Maschinenrichtung über die Trennlinien 32, 34. Dort wo die Trennlinien 32, 34 kontinuierliche Schnittlinien repräsentieren, die gesamt durch die Dicke der Bahn 26 geschnitten sind, schaffen die Befestigungselemente 66, 68 einen gesamten Halt des vorderen Abschnitts in Bezug auf die Belastungen in Maschinenrichtung über die Trennlinien 32, 34. Dort wo die Trennlinien 32, 34 Trageverbindungen oder Brücken einschließen, so wie nicht durchgeschnittene Bereiche zwischen Perforationselementen einer Linie an Perforationen, kann der Halt in Maschinenrichtung aufgeteilt werden zwischen solchen nicht durchgeschnittenen Bereichen und Befestigungselementen 66, 68.
  • Bei Teilabschnitt „J1" des Herstellungsprozesses werden bevorzugt einzelne Werkstückvorläufer 24 von der wurstförmigen Bahn getrennt, um so einzeln getrennte und diskret fertige persönliche Hygieneprodukte zu erzeugen. Solch ein Trennen kann bewirkt werden durch ein Schneiden in eine Richtung quer zu der Maschinenrichtung entlang jeder jeweiligen Seitennaht 62 unter Verwendung zum Beispiel eines Messers und einer Amboss(ab)schneide. Solch ein Schnitt wird zwischen den Rändern 67A, 67B gemacht, um so eine so bondierte Seitennaht an jedem der Produkte zu definieren, die so definiert sind durch die jeweiligen Schnitte. Solch ein Schnitt ist repräsentativ wiedergegeben als Linie 80.
  • Anstatt Abtrennen oder Trennen einzelner Erzeugnisse persönlicher Hygiene an seitlichen Nähten 62, wir dargestellt, können die jeweiligen Seitennahtschnittlinien bewirkt werden, anstelle als Linien einer Schwächung, wie dargestellt in 3A bis 3H, mit einer kompletten Durchtrennung an jedem n-ten Werkstück. Solch ein Prozess resultiert in Streifen der jeweiligen Erzeugnisse persönlicher Hygiene, wobei jeder Streifen n Erzeugnisse persönlicher Hygiene enthält. Der Streifen kann dann aufgerollt werden zum Verpacken. Der Benutzer reißt ein Erzeugnis persönlicher Hygiene von dem Streifen für die gewünschte Benutzung ab.
  • In Bezug auf 1B umfasst die Erfindung jetzt andere Ausführungsbeispiele der Vorrichtung und der Verfahren zum Zusammenbauen absorbierender Erzeugnisse persönlicher Hygiene. 2B zeigt ein absorbierendes Erzeugnis persönlicher Hygiene 50, das anhand der Verfahren nach 1B hergestellt wurde. Die jeweiligen Teilabschnitte des beispielhaften Herstellungsprozesses, der in 1B dargestellt ist, sind durch die Buchstaben „A2 bis G2" gekennzeichnet.
  • Bei dem Teilabschnitt des Verfahrens, das bei „A2" dargestellt ist, verfährt ein Strom an Werkstücken 20 entlang eines Herstellungswegs in Maschinenrichtung, gekennzeichnet durch den Richtungspfeil 76. In dem Ausführungsbeispiel, das in 1B dargestellt ist, ist der Strom an Werkstücken 20 definiert in Verbindung mit der Bahn des vorderen Abschnitts 26 und der Bahn des hinteren Abschnitts 28, genauso wie jede andere Erzeugniskomponente persönlicher Hygiene, die verwendet oder fixiert sind, sowohl direkt als auch indirekt, mit solchen Bahnen.
  • In einigen Ausführungsbeispielen umfasst die Bahn des vorderen Abschnitts 26 oder die Bahn des hinteren Abschnitts 28 oder beide ein Bahnmaterial, welches federnde streckbare Eigenschaften aufweist, wie ein streckbondiertes (stretch-bonded) Laminatmaterial und/oder nacken-/halsbondiertes (neck-bonded) Laminatmaterial, genauso wie andere Verbundelastomermaterialien und/oder federnde, streckbare Materialien, die dem Fachmann bekannt sind. Andere Ausführungsbeispiele können ein Elastic umfassen, zumindest in und/oder an Abschnitten der Bahn des vorderen Abschnitts 26 oder der Bahn des hinteren Abschnitts 28 oder beiden. Andere weniger bevorzugte Ausführungsbeispiele umfassen wenig oder kein Elastic in und/oder an der Bahn des vorderen Abschnitts 26 oder der Bahn des hinteren Abschnitts 28 oder beiden.
  • Die Bahn des vorderen Abschnitts 26 ist bevorzugt hergestellt aus einem Material, welches Landezoneneigenschaften aufweist, die geeignet sind, um Eingriffsbeziehungen mit den jeweiligen Befestigungsmaterialien zu bilden, das in dem Schritt „D" des Prozesses nach 1A definiert ist. In solchen bevorzugten Ausführungsbeispielen ist zumindest ein Abschnitt und bis zu der Gesamtheit, der Hauptoberfläche des vorderen Stegabschnitts 26 bereits in dem Befestigungsbereicheigenschaften eingeschlossen. In anderen weniger bevorzugten Ausführungsbeispielen des Prozesses, der in 1B dargestellt ist, kann ein Feld eines Landezonenmaterials an der Bahn des vorderen Abschnitts 26 platziert werden, wie dargestellt und beschrieben in Teilabschnitt „B1" nach 1A.
  • Deshalb, wie mit der Vorrichtung und den Verfahren nach 1A, weist die Vorrichtung und weisen die Verfahren nach 1B auch eine Landezone auf, welche ausgeprägte physikalische Ränder aufweisen kann oder nicht, abhängig davon, ob die Befestigungseigenschaften, die erwünscht sind, dadurch realisiert werden, dass (i) diese an (einem) ausgeprägten, einzelnen zum Beispiel Bahnelement(en) oder (ii) integral mit einer Oberfläche der Bahn des vorderen Abschnitts 26 bereitgestellt sind. Somit kann in jedem der Ausführungsbeispiele der Erfindung ein Befestigungsbereich in der Bahn des vorderen Abschnitts definiert werden durch Anbringen eines separaten Landezonenfelds, durch Anbringen einer Schicht an Material oder einer Beschichtung über der Bahn des vorderen Abschnitts 26, um dieser eine Landezoneneigenschaft zu geben, oder durch Verwendung eines Materials als Bahn des vorderen Abschnitts, welches inhärent Landezoneneigenschaften aufweist.
  • Immer noch in Bezug auf das Teilabschnitt „A2" nach 1B, werden die erste Trennlinie 32 und die zweite Trennlinie 34 bewirkt an der Bahn des vorderen Abschnitts 26, wobei beide Trennlinien bewirkt werden auf eine Weise, die im Wesentlichen senkrecht zu der Maschinerichtung 76 ist. Die Trennlinien 32, 34 erstrecken sich bevorzugt komplett zu dem äußeren Rand 55 und dem inneren Rand 56 der Bahn des vorderen Abschnitts 26 und bewahren dadurch im Wesentlichen keine der nicht durchgeschnittenen Stegabschnitte angrenzenden an die äußeren und inneren Ränder 55, 56.
  • „Trennlinie", wie in der Diskussion zu 1B verwendet wird, umfasst eine weite Vielzahl an Strukturen, welche die Stärke in Maschinenrichtung der Bahn an der Trennlinie schwächen, aber ausreichend Halt bereitstellen, um die Integrität der Bahn zu bewahren, da solche eine Bahn manipuliert wird während des Herstellungsprozesses. Eine Trennlinie des Verfahrens nach 1B, anders als gemäß dem Verfahren nach 1A, weist im Wesentlichen keine nicht durchgeschnittenen Stegabschnitte auf, die nahe oder an dem inneren und/oder äußeren Rand der Bahn des vorderen Abschnitts angeordnet sind. Eine Trennlinie nach 1B kann zum Beispiel eine Linie von Perforationen, eine Linie an Teilabschnittierten/unterbrochenen Schnitten, eine Linie einer Kombination von Perforationen und Teilabschnittierten/unterbrochenen Schnitten und/oder jedes bekannte andere Mittel zum Erzeugen einer Trennlinie umfassen, das zu einer Schwächung der Stärke in Maschinenrichtung der Bahn führt, aber dennoch ausreichenden Halt bereitstellt, um die Integrität der Bahn zu bewahren, da solch eine Bahn während des Herstellungsprozesses manipuliert wird.
  • Wie gemäß den Verfahren nach 1A können die „Trennlinienpertorationen" nach 1B eine Vielzahl an Konfigurationen annehmen. Zum Beispiel und ohne Einschränkung können solche Konfigurationen gerade Linienschlitze, gekrümmte Linienschlitze, Linien mit mehrfachen geraden, gekrümmten oder gewinkelten Schlitzen, wobei die Schlitze ausrichtet sind zu der Richtung der Erstreckung der Trennlinie, Linien mehrfacher gerader, gekrümmter oder gewinkelter Schlitze, wobei die Schlitze in Winkeln zu der Richtung der Erstreckung der Trennlinie ausgerichtet sind, umfassen. Die Trennlinienperforationen nach 1B können auch kleine Ausschnitte an Material der Bahn des vorderen Abschnitts umfassen, wobei die Ausschnitte jede eine Vielzahl an Formen aufweisen können, einschließlich kreisförmiger, ovaler, quadratischer, rechteckiger, anderer polygonaler Formen, Sternformen und dergleichen. Weiterhin können die Perforationen eine Kombination der zuvor aufgeführten Konfigurationen und Formen aufweisen. Jede der Linienstrukturen, die dargestellt sind oder die hier offensichtlich gemacht wurden, können bewirkt werden durch Ausbilden von Schnitten durch das Material der Bahn 26. Alternativ können ausreichende Trennlinienstrukturen erhalten werden durch Quetschen des Materials der Bahn 26 in einem jeweiligen Linienmuster, das geeignet ist, um einen erwünschten Grad an Schwächung über die jeweiligen Trennlinien zu erreichen.
  • Die Struktur der Trennlinien 32, 34 können wie gewünscht ausgewählt werden, solange wie die Trennlinien ausreichend stark sind, um zumindest das Prozess Teilabschnitt „B2" vor dem Platzieren der Befestigungselemente 66, 68 auszuhalten, wodurch die Bahn des vorderen Abschnitts 26 über die Trennlinien 32, 34 verstärkt wird. Mit anderen Worten sind Punkte der Bahnanbringung in Kombination ausreichend, um die Integrität und/oder Gleichförmigkeit der Bahn 26 zu belassen, da solch eine Bahn durch den Herstellungsprozess durchläuft, wobei jeder Punkt der Bahnanbringung definiert wird zwischen angrenzenden Ausschnitten und/oder Perforationen an der jeweiligen Trennlinie.
  • Bei Teilabschnitt „B2" des Herstellungsprozesses, der in 1B dargestellt ist, wird ein erstes Befestigungselement 66 an der Bahn des vorderen Abschnitts 26 angeordnet, das sich über die erste Trennlinie 32 erstreckt. Auf ähnliche Weise wird das zweite Befestigungselement 68 an der Bahn des vorderen Abschnitts 26 angeordnet, welches sich über die zweite Trennlinie 34 erstreckt. Einige Ausführungsbeispiele umfassen Befestigungselemente, welche effektiv sich von dem inneren Rand 56 zu dem äußeren Rand 55 der Bahn des vorderen Abschnitts 26 spannen.
  • In Bezug insbesondere auf das zweite Befestigungselement 68 bei Teilabschnitt „B2", um gemeinsame Eigenschaften der Befestigungselemente der Erfindung zu definieren, ist die Anordnung des zweiten Befestigungselementes 68 so, dass ein Abschnitt des zweiten Befestigungselements 68, welches einen Abschnitt des zentralen Befestigungsbereichs 40A überlappt, einen Einstellabschnitt 49 umfasst, welcher zumindest teilweise zusammenwirkend eine Eingriffsbeziehung mit den Befestigungsrezeptoren bildet, welche inhärent an der Bahn des vorderen Abschnitts 26 in dem Befestigungsbereich 40A sind. Der Basisabschnitt 43 des zweiten Befestigungselementes 68 ist an einem Abschnitt des zweiten Befestigungselementes 68 angeordnet, am weitesten entfernt von dem Einstellbereich 49. Der Basisabschnitt 43 des zweiten Befestigungselementes 68 ist im Allgemeinen permanent fixiert an dem peripheren Befestigungsbereich 40B der Bahn des vorderen Abschnitts 26, entfernt von dem mittigen Befestigungsbereich 40A und außerhalb der zweiten Trennlinie 34, nämlich mit der zweiten Trennlinie 34 zwischen dem mittleren Befestigungsbereich 40A und dem Basisabschnitt 43. Die Basisabschnitte 43 der jeweiligen Befestigungselemente sind an den peripheren Befestigungsbereichen 40B der Bahn des vorderen Abschnitts 26 befestigt, bevorzugt unter Verwendung eines Klebmittels und/oder Ultraschallbondierens, obwohl andere Befestigungsmittel, die dem Fachmann bekannt sind, vorgesehen werden können.
  • Die Befestigungselemente 66, 68, wie hier dargestellt, definieren eine Befestigungsstruktur, welche zum Beispiel in Kombination mit dem mittigen Befestigungsbereich 40A und/oder peripheren Befestigungsbereichen 40B oder dergleichen wiederholt befestigt, gelöst, eingestellt und wieder befestigt werden können. Akzeptable Ausführungsbeispiele der Befestigungselemente 66, 68 können jegliches Material einschließen, das geeignet ist, um eine zusammenwirkende Eingriffsbeziehung mit dem jeweiligen Material zu bilden, welches für die Befestigungsbereiche 40A, 40B verwendet wird. Zum Beispiel und ohne Einschränkung können solche akzeptablen Befestigungsmaterialien Adhäsive, Kohäsionsmittel, mechanische Befestigungselemente wie Knöpfe und korrespondierende Knopflöcher, Schnappverschlüsse und dergleichen sein, genauso wie andere Befestigungselemente, welche wiederholt befestigt und gelöst werden können, die dem Fachmann bekannt sind. Mechanische Haken- und Schleifenbefestigungselemente sind bevorzugt aufgrund ihrer damit verbundener Vielseitigkeit und Kosteneffektivität.
  • Bei Teilabschnitt „C2" des Herstellungsprozesses, das in 1B dargestellt ist, ist das Schrittelement 60 an der Bahn des vorderen Abschnitts 26 der wurstförmigen Bahn 22 zumindest an oder nahe des inneren Randes 56 der Bahn des vorderen Abschnitts 26 und an der Bahn des hinteren Abschnitts 28 der wurstförmigen Bahn 22 zumindest an oder nahe des inneren Randes 59 der Bahn des hinteren Abschnitts 28 befestigt. In dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist das Schrittelement 60 an Oberflächen der Bahnen 26, 28 befestigt, wobei die Oberflächen von dem Betrachter weg gerichtet sind. Entsprechend ist das Schrittelement 60 in gestricheltem Umriss dargestellt an den jeweiligen Bahnen 26, 28. 2B zeigt das Schrittelement 60 mit durchgezogenem Umriss.
  • Bei Teilabschnitt „D2" des Herstellungsprozesses kann ein Beinausschnitt, zum Beispiel bei 36 wie in Teilabschnitt „F1" der Verfahren nach 1A, bewirkt werden als ein optionaler Schritt. In Bezug auf 1B muss, da die Linien der Schwächung 32, 34 effektiv die Gesamtheit der Breite der Bahn des vorderen Abschnitts 26 quer zur Maschinenrichtung überspannen, kein im Wesentlichen nicht durchgeschnittener Stegabschnitt (39 nach 1A) entfernt werden. Somit ist der Schritt „D2" des Herstellungsprozesses, der in 1B dargestellt ist, lediglich eingeschlossen, um zu signalisieren, dass andere Fabrikationsschritte, die dem Fachmann bekannt sind, zum Beispiel Bewirken der Beinausschnitte, nicht notwendig sind, aber in den Verfahren der Erfindung vorgesehen sind, zum Beispiel für einen Komfort des Trägers und entsprechend Konsumerwünschen.
  • Bei Teilabschnitt „E2" des Herstellungsprozesses, der in 1B dargestellt ist, ist die wurstförmige Bahn an dem Schrittabschnitt 60 so gefaltet, dass die Bahn des vorderen Abschnitts 26 und die Bahn des hinteren Abschnitts 28 in einer überlagernden Beziehung zueinander angeordnet sind, wobei die jeweiligen äußeren Ränder 55, 58 der jeweiligen Bahn 26, 28 bevorzugt, aber nicht notwendigerweise, im Wesentlichen sich einander überlagern. Solch ein Falten der wurstförmigen Bahn kann bewirkt werden unter Verwendung eines Faltmechanismus wie durch, aber nicht begrenzt auf, einen schraubenförmigen Umleger oder eine Umlegerstange.
  • Bei Teilabschnitt „F2" des Herstellungsprozesses werden Seitennahtverbindungen 62 gebildet durch Anhaften der Bahn des vorderen Abschnitts 26 an der Bahn des hinteren Abschnitts 28 zwischen angrenzenden Trennlinien der jeweiligen angrenzenden einzelnen Werkstückvorläufer 24. Die Verbindung 62 sind bevorzugt geformt unter Verwendung von Ultraschallenergie, die zum Beispiel aufgebracht wird durch eine Ultraschallbondierungsvorrichtung. Als Alternative zur Ultraschallenergie können die Seitennahtverbindungen 62 implementiert werden unter Verwendung zum Beispiel von thermischer Energie, chemischer Klebmittel oder einer Kombination von chemischen Klebmitteln mit Ultraschallenergie oder thermischer Energie.
  • Bei Teilabschnitt „G2" des Herstellungsprozesses werden einzelne Werkstückvorläufer 24 bevorzugt getrennt von der wurstförmigen Bahn, um so einzeln getrennte und eigenständig gefertigte persönliche Hygieneprodukte zu definieren. Solch ein Trennen kann bewirkt werden durch ein Schneiden in eine Richtung quer zur Maschinenrichtung entlang der jeweiligen Seitennaht 62 unter Verwendung zum Beispiel eines Messers und einer Ambossschneide. Solch ein Schnitt wird zwischen Rändern 67A, 67B durchgeführt, um so eine bondierte Seitennaht an jedem der Produkte zu definieren, die so durch die jeweiligen Schnitte definiert werden. Solch ein Schnitt ist repräsentativ dargestellt als Linie 80.
  • Anstatt Abtrennen oder Trennen einzelner Erzeugnisse persönlicher Hygiene an seitlichen Nähten 62, wie dargestellt, können die jeweiligen Seitennahtschnittlinien anstelle als Linien einer Schwächung, wie dargestellt in 3A bis 3H, mit einer kompletten Durchtrennung an jedem n-ten Werkstück bewirkt werden. Solch ein Prozess resultiert in Streifen von jeweiligen Erzeugnissen persönlicher Hygiene, wobei jeder Streifen n Erzeugnisse persönlicher Hygiene enthält. Der Streifen kann dann aufgerollt werden zum Verpacken. Der Benutzer reißt ein Erzeugnis persönlicher Hygiene von dem Streifen für den gewünschten Gebrauch ab.
  • In anderen bevorzugten Ausführungsbeispielen nach 1B verfährt die Bahn 26 entlang einer Herstellungsrichtung 76 an einem Förderband, einer Walze oder dergleichen, welche die relative Positionierung der Bahn 26 in Bezug auf solch ein Förderband oder eine Walze durch zum Beispiel Unterdruckansaugen, statische Kräfte oder andere bekannte Mittel gemäß dem Stand der Technik zum Belassen der relativen Positionierung einer Bahn an einer Walze oder einem Förderband beibehalten, bis zumindest Befestigungselemente 66, 68 auf die Bahn 26 aufgebracht werden. In solchen anderen bevorzugten Ausführungsbeispielen gemäß 1B können die Trennlinien 32, 34 jedes der zuvor diskutierten Ausführungsbeispiele an Trennlinien genauso wie komplette Durchtrennungen über die Gesamtheit der Bahn 26 umfassen. Die Walze oder das Förderband, das in solchen Ausführungsbeispielen verwendet wird, hält die Positionierung eines jeweiligen zentralen Befestigungsbereichs 40A relativ zu angrenzenden vorgeschalteten und nachgeschalteten peripheren Befestigungsbereichen 40B, so dass Befestigungselemente 66, 68 auf solche Bereiche der Bahn 26 aufgebracht werden können, ohne unerwünschtes Überlappen, Versetzen oder Beabstanden von solchen Bereichen, relativ zueinander.
  • In noch anderen Ausführungsbeispielen umfasst die Erfindung Verfahren zum Herstellen für absorbierende Erzeugnisse persönlicher Hygiene in einer Weise, welche das Ausbilden eines Stroms an Werkstücken, die miteinander verbunden sind entlang einer wurstförmigen Bahn, die eine unbegrenzte Länge aufweist, umfasst, wobei anstelle von Bahnen 26, 28 zwei separate Bahnen Erzeugnisse persönlicher Hygiene der Erfindung fabriziert werden von zumindest einer einzelnen, einheitlichen äußeren Schichtbahn, welche sich quer zur Maschinenrichtung von dem äußeren hinteren Rand 58 zu dem äußeren vorderen Rand 55 nach 1B spannt. In solchen Ausführungsbeispielen können absorbierende Kerne und körperseitige Decklagenbahnen, auf den Strom an Werkstücken angewendet werden, um die absorbierenden Kerne abzudecken, bevor, während oder nach den Verfahrens Teilabschnitten, die in 1A und 1B beschrieben wurden. In solchen einheitlichen Bahnausführungen sind Beinausschnitte zwingend zwischen angrenzenden Werkstücken vorgesehen, um eine größere Konsumerakzeptanz zu erzeugen, zum Beispiel eine Sanduhrkonfiguration des Schrittabschnitts jedes resultierenden Erzeugnisses persönlicher Hygiene. In solchen einheitlichen Bahnausführungsbeispielen sind die Implementation von Trennlinien 32, 34, die Aufbringung von Befestigungselementen 66, 68, das Falten des Stroms an Werkstücken und die Seitennahtverbindungen der jeweiligen Werkstücke allesamt notwendige Schritte.
  • Somit bildet der Herstellungsprozess der Erfindung neue Verfahren zum Herstellen Erzeugnisse persönlicher Hygiene durch Belassen eines Stroms an Werkstücken, verbunden miteinander in einer wurstförmigen Bahn, ohne Trennen der jeweiligen vorderen Abschnitte und hinteren Abschnitte von den jeweiligen vorderen und hinteren Bahnvorläufern bis zu einem relativ späten Zeitpunkt in dem Prozess, in Bezug auf herkömmliche Verfahren, wodurch es Erzeugern von Erzeugnissen persönlichen Hygiene ermöglicht wird, Komponenten der Erzeugnisse persönlicher Hygiene in der wurstförmigen Bahn im Zusammenhang mit einer kontinuierlichen Bahn an Werkstücken zu integrieren anstelle einzelner Werkstückvorläufer während des Herstellen eines wiederverschließbaren Produktes persönlicher Hygiene mit getrennten oder effektiv geschwächten Trennlinien zwischen dem Befestigungsbereich 40 und seitlichen Nähten 62. Solche Verfahren der Erfindung resultieren zur einem minimalen Abfall genauso wie zu einer verbesserten Herstellungseffizienz.
  • Zusammen mit den Verfahren zum Herstellen betrifft die vorliegende Erfindung auch die resultierenden Erzeugnisse persönlicher Hygiene, die durch solche Herstellungsverfahren hergestellt werden. Während die bevorzugten Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung hierin beschrieben werden in Bezug auf die Erzeugnisse persönlicher Hygiene wie eine Anziehhose oder eine Erwachseneninkontinenunterhose, umfasst die Erfindung und ist gleichermaßen anwendbar auf Kinderwindeln, Trainingshosen und dergleichen.
  • 2A und 2B zeigen Erzeugnisse persönlicher Hygiene 50, die entsprechend hergestellt wurden unter Verwendung der Verfahren nach 1A und 1B. Solche Erzeugnisse persönlicher Hygiene umfassen einen vorderen Abschnitt 52 mit einem Mittelabschnitt 61, einen ersten seitlichen Abschnitt 51, einen zweiten seitlichen Abschnitt 53 und einen vorderen Rand 55, einen hinteren Abschnitt 57 mit einem hinteren Rand 58 und einen Schrittabschnitt 63. Zusätzlich umfasst das Erzeugnis persönlicher Hygiene 50 auch einen absorbierenden Kern 74, der zwischen einer körperseitigen Decklage 72 und einer äußeren Abdeckung 70 angeordnet ist. Der Befestigungsbereich 40 ist an einer äußeren Oberfläche zum Beispiel des Mittelabschnitts 61 des vorderen Abschnitts 52 angeordnet und wirkt zusammen mit einem ersten Befestigungselement 66 und einem zweiten Befestigungselement 68 zum Erzeugen einer zusammenwirkenden Eingriffsbeziehung. Solch eine Eingriffsbeziehung ermöglicht es einem Benutzer, die Befestigungselemente 66, 68 zu befestigen, zu lösen, und wieder zu befestigen an dem Befestigungsbereich 40, um dadurch die Taillenbemessung des Erzeugnisses persönlicher Hygiene einzustellen. Während des Gebrauchs und bevorzugt verpackt ist jedes der Befestigungselemente, zum Beispiel das zweite Befestigungselement 68, lösbar befestigt an dem Befestigungsbereich 40 an einem Einstellbereich 49 des Befestigungselements, nicht lösbar befestigt an dem zweiten seitlichen Abschnitt 53 des vorderen Abschnitts 52 außerhalb der Trennlinie 34 an einem Basisabschnitt 43 des Befestigungselements und unbefestigt an dem vorderen Abschnitt 52 zwischen dem Befestigungsbereich 40 und der Trennlinie 34 an dem freien Abschnitt 47 des Befestigungselements.
  • Beinelastics 69 sind dargestellt, die sich im Allgemeinen von den Bereichen peripher zueinander gegenüberliegenden Seiten des absorbierenden Kerns 74 erstrecken, folgend der Kontur des Erzeugnisses persönlicher Hygiene 50 durch den Schrittabschnitt 63 und endend an oder nahe dem vorderen Abschnitt 52 und dem hinteren Abschnitt 57. Die Beinelastics 69 funktionieren zum Sammeln des Materials an den Seitenrändern des Schrittabschnitts 63 entlang der Beinöffnung 64. Die Beinöffnungen 64 sind geformt als Öffnungen in dem Erzeugnisse persönlicher Hygiene, wenn der vordere Abschnitte 52 an dem hinteren Abschnitt 57 befestigt ist, um seitliche Nähte 62 zu bilden, um so, wie in 1A und 1B dargestellt, entsprechend Erzeugnisse persönlicher Hygiene zu bilden, zum Beispiel wie dargestellt in 2A und 2B.
  • Verschiedene Arten an elastischen Materialien sind bekannt zur Verwendung als Beinelastics 69. Beinelastics 69 schaffen üblicherweise gesamte Zurückziehungsspannungen von etwa 10 g bis 400 g an einer vorgegebenen Beinöffnung an Strecken-bis-Stoppen-Bedingungen (stretch-to-stop conditions). Bevorzugt stellen Beinelastics 69 Spannungen von etwa 50 g bis etwa 220 g bereit. Weiter bevorzugt stellen Beinelastics 69 Spannungen von etwa 80 g bis etwa 200 g bereit.
  • Eine Vielzahl an Materialien kann als Bahnen 26, 28 und/oder Komponenten der wurstförmigen Bahn 22 verwendet werden, wie in 1A und 1B dargestellt, die Erzeugnisse persönlicher Hygiene gemäß der Erfindung umfassen. Verschiedene gewebte und nicht gewebte Stoffe können verwendet werden für die körperseitige Decklage 72. Zum Beispiel können körperseitige Decklagen 72 eine schmelzgeblasene (meltblown) oder spun-bondierte oder eine andere nicht gewebte Bahn an polymeren Materialien sein, ausgewählt aus der Gruppe umfassend Polyolefine einschließlich Polyethylen und Polypropylen, Polyester und Polyamide und Gemische, Kopolymere und Mischungen solcher polymeren Fasern. Körperseitige Decklagen 72 können auch eine kardierte und/oder bondierte Bahn umfassen, bestehend aus natürlichen oder synthetischen Fasern. Die körperseitige Decklage kann zusammengesetzt sein aus einem im Wesentlichen hydrophoben Material, wobei das hydrophobe Material behandelt ist mit einem oberflächenaktiven Stoff oder andererweise bearbeitet ist, um einen gewünschten Grad an Benetzbarkeit und Hydrophilie bereitzustellen.
  • Körperseitige Decklagen 72 können nicht gewebte, spun-bondierte, Polypropylenfasern umfassen, fabriziert mit 2,8 bis 3,2 Denier-Fasern, gebildet in einer Bahn, mit einem Basisgewicht von zum Beispiel etwa 22 g pro m2 und einer Dichte von etwa zum Beispiel 0,06 g cm3. Der Stoff ist bevorzugt oberflächenbehandelt mit zum Beispiel etwa 0,3 Gewichtsprozent eines oberflächenaktiven Stoffes. Körperseitige Decklagen 72 umfassen üblicherweise eine fasrige Bahn, die durch eine Vielzahl an kleinen zum Beispiel mikroporösen Öffnungen, die zufällig beabstandet zwischen den Fasern ausgebildet ist und sich entsprechend hinsichtlich der Anordnung und Orientierung der Fasern von einer Hauptoberfläche der Bahn in das Innere der Bahn erstreckt/-en. Solche kleinen Öffnungen erstrecken sich üblicherweise über die Gesamtheit der Dicke der Bahn.
  • In Bezug auf die Struktur kann die körperseitige Decklage 72 fabriziert werden unter Verwendung eines Materials, das ausgewählt ist aus der Gruppe umfassend poröse Schäume, retikuläre Schäume, geöffnete Polymerefilme, polymere Fasern und natürliche Fasern. Die körperseitige Decklage 72 kann eine Vielzahl an Komponenten oder Schichten umfassen, welche zu jedem der Materialien korrespondieren, die hierin offenbart sind, genauso wie zu anderen, die im Stand der Technik bekannt sind.
  • Es ist im Allgemeinen bevorzugt, dass die äußere Abdeckung 70 des Erzeugnisses persönlicher Hygiene gebildet werden kann aus einem Material, welches im Wesentlichen impermeabel für Flüssigkeiten ist. Eine typische äußere Abdeckung 70 kann hergestellt werden aus einem dünnen Kunststofffilm oder anderen flexiblen flüssigkeitsimpermeablen Materialien. Zum Beispiel kann die äußere Abdeckung 70 geformt werden auf einem Film von polymerem Material, ausgewählt aus der Gruppe umfassend Polyolefine, einschließlich Polyethylen und Polypropylen, Polyester und Polyamid und Gemische, Kopolymere und Mischungen aus solchen polymeren Materialien, mit einer Dicke zum Beispiel von etwa 0,012 mm bis etwa 0,13 mm.
  • In Ausführungsbeispielen, bei denen die äußere Abdeckung 70 ein mehr stoffähnliches Gefühl aufweisen soll, kann die äußere Abdeckung einen Polyethylenfilm mit einer nicht gewebten Bahn umfassen, wie eine spun-bondierte Bahn von polyolefinen Fasern, die bondiert sind mit einer Oberfläche davon. Zum Beispiel kann ein Polyethylenfilm mit einer Dicke von etwa 0,015 mm thermisch oder auf andere Weise bondiert werden an eine spun-bondierte Bahn von polyolefinen Fasern mit einer Faserdicke von etwa 1,5 bis etwa 2,5 Denier pro Filament, wobei die spun-bondierte Bahn ein Basisgewicht von zum Beispiel etwa 24 g pro m2 aufweist.
  • Darüber hinaus kann die äußere Abdeckung 70 gebildet werden aus einer gewebten oder nicht gewebten fasrigen Bahn, welche gesamt oder teilweise konstruiert oder behandelt wurde, um einen gewünschten Grad an Flüssigkeitsimpermeabilität an ausgewählten Bereichen aufzuweisen, welche zum Beispiel ein benachbarter oder angrenzender absorbierender Kerne 74 sein können.
  • Noch weiter kann die äußere Abdeckung 70 optional zusammengestellt werden aus einem mikroporösem Material, welches es Dämpfen erlaubt, aus dem absorbierenden Kern 74 und durch die äußere Abdeckung 70 zu entweichen, während verhindert wird, dass Flüssigkeitsexsudat am durch die äußere Abdeckung durchläuft.
  • Die äußere Abdeckungen 70 oder die körperseitigen Decklage 72 oder beide können eine fasrige Bahn umfassen, die eine Vielzahl an zufällig beabstandeten kleinen Öffnungen, die sich von einer Hauptoberfläche der Bahn zu dem inneren der Bahn erstrecken, ausbildet. Polymere Materialien wie die aufgeführten Polyolefine einschließlich Polyethylen und Polypropylen, Polyester und Polyamide und Gemische, Kopolymere und Mischungen solcher polymeren Materialien können verwendet werden in entweder einer Filmform oder einer nicht gewebten Faserform, für die körperseitige Decklage 72 oder die äußere Abdeckung 70 oder für beide. Für die körperseitige Decklage 72 sind die Filme offene Filme.
  • Für die äußere Abdeckung 70 sind die fasrigen Bahnen impermeabel zum Beispiel für wässrige Flüssigkeiten.
  • Eingeschlossen in die Definition des polymeren Materials zuvor sind alle routinemäßigen, gemeinsam, normalen Additive, die dem Fachmann für polymere Materialien wie Bearbeitungshilfsmittel, chemische Stabilisierer, Kompatibilisierer (compatibilizers), zum Beispiel, dort wo mehr als ein Polymer verwendet wird, Füllstoffe und dergleichen bekannt sind.
  • Der absorbierende Kern 74 umfasst geeigneter Weise hydrophile Fasern, wie eine Bahn oder eine mattierte oder lose Sammlungen von zelluloseartigem Füllstoff in Kombination mit einem hochabsorbierenden Material, das allgemein bekannt ist als superabsorbierendes Material. Der absorbierende Kern 74 umfasst bevorzugt ein Gemisch von superabsorbierenden hydrogel-bildenden Erzeugnissen und einem Holzpulpe-Füllstoff. Anstelle des Holzpulpe-Füllstoffs kann man synthetische, polymere, schmelzgeblasene (meltblown) Fasern oder eine Kombination von schmelzgeblasenen und natürlichen Fasern verwenden. Das superabsorbierende Material kann im Wesentlichen homogen gemischt sein mit hydrophilen Fasern oder kann auf andere Weise kombiniert werden in dem absorbierenden Kern 74.
  • Alternativ kann der absorbierende Kern 74 ein Laminat an fasrigen Bahnen und ein superabsorbierendes Material oder andere geeignete Mittel zum Belassen eines superabsorbierenden Materials in einem lokalisierten Bereich umfassen. Der absorbierende Kern 74 kann zusätzlich ein nicht gekrepptes durchluftgetrocknetes Papierbahnmaterial umfassen, das bekannt ist als UCTAD.
  • Der absorbierende Kern 74 kann eine Vielzahl an Formen aufweisen. Zum Beispiel und ohne Einschränkung kann der absorbierende Kern 74 rechtwinklig, I-förmig oder T-förmig sein. In solchen Produkten wie zum Beispiel wiederbefestigbare absorbierende Erzeugnisse, Hosen und dergleichen, ist der absorbierende Kern 74 bevorzugt schmaler in dem Schrittabschnitt als in dem hinteren Abschnitt oder dem vorderen Abschnitt, insbesondere dort, wo der Schrittabschnitt des Erzeugnisses persönlicher Hygiene enger ist als der hintere Abschnitt oder der vordere Abschnitt.
  • Das hochabsorbierende Material im absorbierenden Kern 74 kann ausgewählt werden aus natürlichen, synthetischen oder modifizierten natürlichen Polymeren und Materialien. Das hochabsorbierende Material kann ein anorganisches Material wie ein Siliziumgel oder organische Verbindungen wie ein querverbundenes Polymer sein. Das hochabsorbierende Material bezieht sich auf jede Struktur oder Zusammensetzung entlang mit dem verbundenen Prozess, welcher normalerweise wasserlösbare Materialien erzeugt, die im Wesentlichen wasserunlöslich aber aufschwellbar sind, wobei absorbierende Eigenschaften verfügbar sind, aber das aufgequollene Material im Wesentlichen unbeweglich nach dem Absorbieren einer wasserbasierten Flüssigkeit ist. Solche superabsorbierenden Materialien können hergestellt werden durch Erzeugen zum Beispiel einer physikalischen Verschlaufungen, eines kristallinen Bereichs, kovalenten Bondierungen, ionischen Komplexen und Verbindungen, hydrophilen Verbindungen, wie hydrogenes Bondieren und hydrophoben Verbindungen oder Van der Waals Kräften. Zwei solcher Superabsorbenten sind DRYTECH® 2035 M und FAVOR® SXM 880. DRYTECH® ist erhältlich von der Dow Chemical Company, Midland, Michigan. FAVOR® ist erhältlich von Stockhausen, Inc., Greensboro, North Carolina.
  • Erzeugnisse persönlicher Hygiene der Erfindung können verwendet werden in zumindest zwei unterschiedlichen Weisen. Als erstes kann das Erzeugnis persönlicher Hygiene 50 nach 2A und/oder 2B, wenn es dem Kunden zugestellt wurde, verwendet werden als hosenähnliche Struktur. In solcher Form sind und verbleiben erste und zweite Befestigungselemente 66, 68 jeweils getrennt befestigt an dem Befestigungsbereich 40 des vorderen Abschnitts 52. Der Träger schlüpft in die hosenartige Struktur, während die Anordnung der ersten und zweiten Befestigungselemente 66, 68 an dem Befestigungsbereich 40 des Erzeugnis persönlicher Hygiene 50 durch eine zusammenwirkende Eingriffsbeziehung beibehalten wird.
  • Entsprechend sind die Beine des Trägers eingefügt durch Taillenöffnungen 65 und durch Beinöffnungen 64. Die Hose wird dann in einer Kopfrichtung gezogen, bis die Beinöffnung 64 behaglich an der Leiste des Trägers positioniert ist. Der Benutzer kann die Passung der hosenartigen Struktur einstellen, um eine bessere relative Positionierung des Taillenabschnitts des jeweiligen Erzeugnisses persönlicher Hygiene um den Torso des Trägers zu erzeugen, gerichtet auf den Komfort des Trägers, um so die Passung zu verbessern.
  • Weitere Einstellung, um einen festeren oder loseren Sitz zu erhalten, können durchgeführt werden durch den Benutzer durch nachfolgendes Greifen und Ziehen des ersten und/oder zweiten Befestigungselements 66, 68 weg von dem Befestigungsbereich 40, wodurch das erste und/oder das zweite Befestigungselement 66, 68 gelöst wird von dem Befestigungsbereich 40. Die jeweiligen Befestigungselemente 66, 68 werden dann über die gewünschten Positionen an dem Befestigungsbereich 40 bewegt und wieder in Eingriff gebracht mit dem Befestigungsbereich 40, um so die gewünschte Beziehung zwischen eingestellter Größe des Erzeugnisses persönlicher Hygiene 50 und der Größe des Trägers einzustellen. Das Lösen und Wiederbefestigen der Befestigungselemente 66, 68 kann mehrfach auftreten, zum Beispiel für eine unbestimmte Anzahl an Malen, um ein ordentliches Passen über die erwartete Lebensdauer des Erzeugnisses persönlicher Hygiene zu ermöglichen. Die Befestigungselemente 66, 68 können individuell oder in Kombination miteinander eingestellt werden, um einen vergleichsweise festeren oder einen vergleichsweise loseren Sitz zu erzeugen.
  • Bevorzugt und als Zufriedenstellung für den Benutzer werden die Erzeugnisse persönlicher Hygiene gemäß der Erfindung eingepackt mit jeweiligen Einstellabschnitten 49 mit ersten und zweiten Befestigungselementen 66, 68, die zusammenwirkend befestigt werden in einer Eingriffsbeziehung mit dem Befestigungsbereich 40, wobei die Erzeugnisse persönlicher Hygiene der Erfindung befestigt werden können an einem Träger auf eine ähnliche Weise wie die herkömmlicher Anziehhosen.
  • Das zweite Verfahren zum Verwenden des Erzeugnisses persönlicher Hygiene 50 nach 2A und/oder 2B ist die Verwendung solch eines Erzeugnisses als ein windelähnliches Erzeugnis. Bei Verwendung als ein windelähnliches Erzeugnis und vor jedem Befestigen an dem voraussichtlichen Träger werden erste und zweite Befestigungselemente 66, 68 getrennt von dem Befestigungsbereich 40 des Erzeugnisses persönlicher Hygiene 50 und der vordere Abschnitt 52 wird weg von dem hinteren Abschnitt 57 gezogen. In dem Verfahren zum Verwenden solch eines Erzeugnisses als windelähnliches Erzeugnis kann das Trennen des ersten und zweiten Befestigungselementes 66, 68 von dem Befestigungsbereich 40 durchgeführt werden vor dem Verpacken durch den Hersteller oder kann durchgeführt werden, jedes Mal bevor oder während der Verwendung durch den Benutzer.
  • Dort wo die Trennlinien 32, 34 in dem Erzeugnis persönlicher Hygiene Überbrückungselemente zum Überbrücken des Bahnmaterials über eine Trennlinie, wie in 3B bis 3H, umfassen, sind solche überbrückenden Elemente unterbrochen im Wesentlichen gleichzeitig mit der Trennung der Befestigungselemente 66, 68 von dem Befestigungsbereich 40, um somit ein komplettes Lösen seitlicher Abschnitte 51, 53 von dem Mittelabschnitt 61 des vorderen Abschnitts zu bewirken.
  • Nachdem die Befestigungselemente 66, 68 von dem Befestigungsbereich 40 getrennt sind und die Trennlinien 32, 34 soweit notwendig gelöst sind, wird das Erzeugnis persönlicher Hygiene an einer bevorzugt horizontalen Oberfläche mit einer körperseitigen Decklage 72 nach oben weisend hingelegt. Der dorsocaudale Abschnitt des Torsos des Trägers, zum Beispiel des Kindes oder des Erwachsenen, wird dann auf den hinteren Abschnitt 57 des Erzeugnisses persönlicher Hygiene gelegt oder auf andere Weise bewegt. Der vordere Abschnitt 52 wird dann frontseitig zwischen die Beine des Trägers und an den Torso des Trägers gebracht. Erste und zweite Befestigungselemente 66, 68 werden an dem Befestigungsbereich 40 befestigt, welches das Befestigen des Erzeugnisses persönlicher Hygiene an dem Träger komplettiert. Der Fachmann erkennt die vorliegende zuvor ausgeführte Beschreibung als ein bekanntes Verfahren zum Befestigen eines windelähnlichen Erzeugnisses an einem Träger.
  • Unabhängig von der Verwendung als eine Anziehhose oder ein windelähnliches Erzeugnis, reflektieren die Verfahren zur Verwendung der Erzeugnisses persönlicher Hygiene gemäß der Erfindung erste und zweite seitliche Abschnitte 51, 53, die ausgeprägt definiert sind, getrennt von dem Mittelabschnitt 61 an jeweiligen Seiten des absorbierenden Erzeugnisses durch entsprechende erste und zweite Trennlinien 32, 34, um für den Benutzer ein solches Erzeugnis ohne komplettes Entfernen solcher Hosen des Benutzers oder äußeren Hosen zu entfernen.
  • Der Fachmann erkennt nun, dass bestimmte Modifikationen gemacht werder können mit der Erfindung, die hierin offenbart ist, in Bezug auf die dargestellten Ausführungsbeispiele, ohne von dem Inhalt der vorliegenden Erfindung abzuweichen. Und während die Erfindung, zuvor beschrieben wurde in Bezug auf die bevorzugten Ausführungsbeispiele versteht er, dass die Erfindung angepasst werden kann an verschiedene Umanordnungen, Modifikationen und Veränderungen, wobei all solche Anordnungen, Modifikationen und Veränderungen gedacht sind, innerhalb des Geltungsbereichs der beigefügten Ansprüche zu liegen.

Claims (48)

  1. Verfahren zum Herstellen absorbierender Erzeugnisse persönlicher Hygiene in einer Form, die Ausbilden eines Stroms von Werkstücken einschließt, die miteinander entlang einer wurstförmigen Bahn mit einer unbegrenzten Länge verbunden sind, wobei ein jeweiliges derartiges Erzeugnis persönlicher Hygiene einen vorderen Abschnitt, der einen vorderen Rand enthält, einen hinteren Abschnitt sowie einen Schrittabschnitt zwischen dem vorderen Abschnitt und dem hinteren Abschnitt hat und das Verfahren umfasst: (a) Ausbilden des vorderen Abschnitts, des hinteren Abschnitts und des Schrittabschnitts für ein bestimmtes Werkstück in der wurstförmigen Bahn; (b) Ausbilden eines Befestigungsbereiches in dem vorderen Abschnitt zum Aufnehmen von Befestigungsmaterial daran; (c) Ausbilden einer ersten und einer zweiten Trennlinie in dem Werkstück an einander gegenüberliegenden Seiten des Befestigungsbereiches, wobei die erste und die zweite Trennlinie in Richtungen ausgerichtet sind, die sich im Allgemeinen zwischen dem vorderen Abschnitt und dem hinteren Abschnitt erstrecken, wenn ein Rohling des Werkstücks flach angeordnet wird; (d) Anbringen von Befestigungsmaterial über der jeweiligen ersten und zweiten Trennlinie, wobei das Befestigungsmaterial, wenn es angebracht ist, sich über die jeweiligen Trennlinien erstreckt und sie so überbrückt und lösbar an dem Befestigungsbereich befestigt ist und nicht lösbar an dem vorderen Abschnitt außerhalb der jeweiligen Trennlinien befestigt ist; und (e) Trennen einzelner derartiger Werkstücke von der wurstförmigen Bahn als derartige Erzeugnisse persönlicher Hygiene.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, das das Schneiden von Beinausschnitten in der wurstförmigen Bahn zwischen dem jeweiligen Werkstück und angrenzenden Werkstücken und das entsprechende Schneiden in die jeweiligen Trennlinien bei diesem Schneiden der Beinausschnitte einschließt.
  3. Verfahren nach Anspruch 2, wobei die erste und die zweite Trennlinie als eine Schnittlinie aus einem oder mehreren länglichen Schnitten und, falls vorhanden, kleinen Stegverbindungen zwischen ihnen ausgebildet sind, wobei nicht durchschnittene Stegabschnitte an einander gegenüberliegenden Enden der Schnittlinie zusammen ausreichend fest sind, um Integrität des vorderen Abschnitts über die Trennlinien zu gewährleisten, wobei das Schneiden in die Trennlinien beim Schneiden der Beinausschnitte bewirkt, dass die nicht durchschnittenen Stegabschnitte an die Beinausschnitte angrenzend entfernt werden und so mit der Schnittlinie verbunden sind, wobei das Verfahren des Weiteren Abtrennen von Material entlang eines vorderen Randes des Werkstücks einschließt, um so den vorderen Rand des Erzeugnisses persönlicher Hygiene auszubilden und den im Wesentlichen nicht durchschnittenen Stegabschnitt an dem vorderen Rand abzutrennen und so weiter mit der Schnittlinie in Verbindung zu bringen, so dass das Befestigungsmaterial primären Halt des vorderen Abschnitts über die Trennlinien bewirkt.
  4. Verfahren nach Anspruch 2, das des Weiteren Ausbilden der ersten und der zweiten Trennlinie als eine Schnittlinie aus einem oder mehreren länglichen Schnitten und, falls vorhanden, kleinen Stegverbindungen dazwischen mit im Wesentlichen nicht durchschnittenen Stegabschnitten an einander gegenüberliegenden Enden der Trennlinie einschließt, und wobei das Schneiden in den Trennlinienabschnitt beim Schneiden der Beinausschnitte Entfernen der Gesamtheit des nicht durchschnittenen Stegabschnitts an dem jeweiligen Ende der Trennlinie umfasst.
  5. Verfahren nach Anspruch 1, das Ausbilden der ersten und der zweiten Trennlinie als eine Schnittlinie aus einem oder mehreren länglichen Schnitten und, falls vorhanden, kleinen Stegverbindungen dazwischen mit Perforationsschnitten vergleichsweise kürzerer Länge und entsprechenden wirksamen, nicht durchschnittenen Steg-Trageverbindungen zwischen diesen Perforationsschnitten an einander gegenüberliegenden Enden des einen oder der mehreren länglichen Schnitte einschließt.
  6. Verfahren nach Anspruch 5, wobei das Verfahren des Weiteren Abtrennen von Material an einem vorderen Rand des Werkstücks einschließt, um so den vorderen Rand des Erzeugnisses persönlicher Hygiene auszubilden und so die wirksamen Trageverbindungen an dem vorderen Rand zu entfernen, so dass das Befestigungsmaterial primären Halt des vorderen Abschnitts über die Trennlinien bewirkt.
  7. Verfahren nach Anspruch 1, das Ausbilden der ersten und der zweiten Trennlinie als eine Linie relativ gleichmäßig ausgebildeter und gleichmäßig beabstandeter Perforationen einschließt.
  8. Verfahren nach Anspruch 7, das Schneiden von Beinausschnitten zwischen dem jeweiligen Werkstück und angrenzenden Werkstücken in der wurstförmigen Bahn und entsprechendes Entfernen erster perforierter Endabschnitte der jeweiligen Trennlinien bei diesem Schneiden der Beinausschnitte und Abtrennen von Material an einem vorderen Rand des Werkstücks und damit Ausbilden des vorderen Randes des Erzeugnisses persönlicher Hygiene und entsprechendes Abtrennen zweiter perforierter Endabschnitte der jeweiligen Trennlinien an dem vorderen Rand einschließt, so dass das Befestigungsmaterial im Wesentlichen Halt des vorderen Abschnitts über die Trennlinien in Kombination mit Halt bewirkt, der durch Stegverbindungen zwischen jeweiligen der Perforationen bewirkt wird.
  9. Verfahren nach Anspruch 1, das Ausbilden der ersten und der zweiten Trennlinie als eine Linie relativ gleichmäßiger Perforationen mit relativ kurzen und gleichmäßigen nicht durchgeschnittenen Stegabschnitten zwischen den jeweiligen Perforationen und vergleichsweise längeren nicht durchschnittenen Stegabschnitten an einander gegenüberliegenden Enden der jeweiligen Linie von Perforationen einschließt.
  10. Verfahren nach Anspruch 9, das Schneiden von Beinausschnitten zwischen dem jeweiligen Werkstück und angrenzenden Werkstücken in der wurstförmigen Bahn und entsprechendes Entfernen von Abschnitten der jeweiligen Trennlinien bei diesem Schneiden der Beinausschnitte einschließt, wobei das Entfernen der Abschnitte der Trennlinien beim Schneiden der Beinausschnitte bewirkt, dass nicht durchschnittene Stegabschnitte an die Beinausschnitte angrenzend entfernt werden und Verbindung mit der Linie von Perforationen hergestellt wird, wobei das Verfahren des Weiteren Abtrennen von Material an einem vorderen Rand des Werkstücks einschließt, um so den vorderen Rand des Erzeugnisses persönlicher Hygiene auszubilden und den im Wesentlichen nicht durchschnittenen Stegabschnitt an dem vorderen Rand abzutrennen und so weiter Verbindung mit der Linie von Perforationen herzustellen, so dass das Befestigungsmaterial wesentlichen Halt des vorderen Abschnitts über die Trennlinien bewirkt.
  11. Verfahren nach Anspruch 1, das Ausbilden der ersten und der zweiten Trennlinie in dem Werkstück als eine Linie relativ einheitlicher Perforationen oder Schnitte einschließt.
  12. Verfahren nach Anspruch 1, das Ausbilden der ersten und der zweiten Trennlinie in dem Werkstück als vollständige Durchtrennung über die Gesamtheit des vorderen Abschnitts des Werkstücks einschließt.
  13. Verfahren nach Anspruch 1, das Ausbilden der Trennlinien als Drucklinien einschließt, die mit einem Prozess des Quetschens von Bahnmaterial, das auf eine Quetschkraft anspricht, des Anwendens eines stumpfen Messers auf eine Ambosswalze und des Bewahrens nicht gequetschter Stegabschnitte wenigstens an einander gegenüberliegenden Enden der jeweiligen Drucklinien gebildet werden.
  14. Verfahren nach Anspruch 1, das Verwenden eines ersten und eines zweiten Befestigungselementes als das Befestigungsmaterial einschließt, die sich über die jeweilige erste und zweite Trennlinie erstrecken und sie so überbrücken.
  15. Verfahren nach Anspruch 14, das Verwenden eines ersten und eines zweiten Befestigungselementes als das Befestigungsmaterial einschließt, die sich über die jeweilige erste und zweite Trennlinie erstrecken und sie so überbrücken, wobei das erste und das zweite Befestigungselement ein erstes Befestigungsmaterial verwenden, das Wechselwirkung mit dem zweiten, anderen Befestigungsmaterial in dem Befestigungsbereich bewirkt.
  16. Verfahren nach Anspruch 1, das Produzieren eines derartigen Erzeugnisses persönlicher Hygiene unter Verwendung einer ersten und einer zweiten Bahn des vorderen und des hinteren Abschnitts einschließt, das einschließt, dass die Bahn des hinteren Abschnitts und die Bahn des vorderen Abschnitts in einander zugewandte Position gebracht werden und seitliche Nähte ausgebildet werden, die die Bahnen des vorderen und des hinteren Abschnitts außerhalb der Trennlinien miteinander verbinden, um so einzelne Werkstück-Vorläufer dieser Erzeugnisse persönlicher Hygiene auszubilden, deren vordere und hintere Abschnitte verbunden sind.
  17. Verfahren nach Anspruch 1, das Produzieren eines derartigen Erzeugnisses persönlicher Hygiene aus wenigstens einer aus einem Stück bestehenden Bahn der äußeren Schicht einschließt, das einschließt, dass Beinausschnitte in dieser Bahn geschnitten werden, um aneinandergrenzende Schnittabschnitte aneinandergrenzender Werkstücke in dem Strom von Werkstücken zu trennen, und der hintere Abschnitt sowie der vordere Abschnitt dieser Bahn in einander zugewandte Beziehung gebracht werden und seitliche Nähte ausgebildet werden, die den vorderen und den hinteren Abschnitt der Bahn miteinander außerhalb der Trennlinien verbinden, um so einzelne Werkstücke-Vorläufer dieser Erzeugnisse persönlicher Hygiene auszubilden, deren vordere und hintere Abschnitte verbunden sind.
  18. Verfahren zum Herstellen absorbierender Erzeugnisse persönlicher Hygiene in einer Form, die Ausbilden eines Stroms von Werkstücken einschließt, die miteinander entlang einer wurstförmigen Bahn mit einer unbegrenzten Länge verbunden sind, wobei ein jeweiliges derartiges Erzeugnis persönlicher Hygiene einen vorderen Abschnitt, der einen vorderen Rand und einen Befestigungsbereich an dem vorderen Abschnitt enthält, einen hinteren Abschnitt, einen Schrittabschnitt zwischen dem vorderen Abschnitt und dem hinteren Abschnitt und Beinöffnungen an einander gegenüberliegenden Seiten des Schrittabschnitts aufweist, wobei das Verfahren umfasst: (a) Ausbilden einer ersten und einer zweiten Trennlinie für ein bestimmtes Werkstück in dem Werkstück an einander gegenüberliegenden Seiten des Befestigungsbereiches, wobei sich die erste und die zweite Trennlinie im Allgemeinen von einem vorderen Rand des Werkstück zu den jeweiligen Beinöffnungen erstrecken und die erste sowie die zweite Trennlinie mittig angeordnete, vergleichsweise schwächere Abschnitte und vergleichsweise stärkere Abschnitte an die Beinöffnungen und den vorderen Rand angrenzend aufweisen; (b) Anbringen eines ersten und eines zweiten Befestigungselementes über der jeweiligen ersten und zweiten Trennlinie; (c) lösbares Befestigen des ersten und des zweiten Befestigungselementes an dem Befestigungsbereich; (d) nicht lösbares Befestigen des ersten und des zweiten Befestigungselementes an dem vorderen Abschnitt außerhalb der jeweiligen Trennlinien; (e) unbefestigtes Belassen des ersten und des zweiten Befestigungselementes an dem vorderen Abschnitt zwischen dem Befestigungsbereich und den Trennlinien; (f) Wegschneiden der vergleichsweise stärkeren Abschnitte der Trennlinien an die Beinöffnungen angrenzend und den vorderen Rand angrenzend, um so den vorderen Rand auszubilden, so dass ausgeschlossen wird, dass Material des vorderen Abschnitts unabhängig Integrität des vorderen Abschnitts über die Trennlinien ermöglicht; und (g) Abtrennen einzelner derartiger Werkstücke von der wurstförmigen Bahn als diese Erzeugnisse persönlicher Hygiene.
  19. Verfahren nach Anspruch 18, das Wegschneiden des vergleichsweise stärkeren Abschnitts an die Beinöffnungen angrenzend gleichzeitig zum Ausbilden wenigstens eines Abschnitts der jeweiligen Beinöffnung in einem Werkstück-Vorläufer eines derartigen Erzeugnisses persönlicher Hygiene einschließt.
  20. Verfahren nach Anspruch 18, das Wegschneiden des vergleichsweise stärkeren Abschnitts an den vorderen Rand angrenzend gleichzeitig mit dem Ausbilden des vorderen Randes in einem Werkstück-Vorläufer eines derartigen Erzeugnisses persönlicher Hygiene einschließt.
  21. Verfahren nach Anspruch 18, das Produzieren eines derartigen Erzeugnisses persönlicher Hygiene unter Verwendung einer Bahn des vorderen Abschnitts und einer Bahn des hinteren Abschnitts einschließt, das einschließt, dass die Bahn des hinteren Abschnitts und die Bahn des vorderen Abschnitts in umgefaltete Eingriffsbeziehung zueinander gebracht werden und seitliche Nähte ausgebildet werden, die die Bahn des vorderen Abschnitts und die Bahn des hinteren Abschnitts außerhalb dieser Trennlinien miteinander verbinden, um so einzelne Werkstück-Vorläufer derartiger Erzeugnisse persönlicher Hygiene zu bilden.
  22. Verfahren zum Herstellen absorbierender Erzeugnisse persönlicher Hygiene in einer Form, die Ausbilden eines Stroms von Werkstücken einschließt, die entlang einer wurstförmigen Bahn mit einer unbegrenzten Länge verbunden sind, wobei ein jeweiliges derartiges Erzeugnis persönlicher Hygiene einen vorderen Abschnitt, der einen vorderen Rand enthält, einen hinteren Abschnitt, einen Schrittabschnitt zwi schen dem vorderen Abschnitt und dem hinteren Abschnitt sowie Beinöffnungen an einander gegenüberliegenden Seiten des Schrittabschnitts und zwischen dem vorderen Abschnitt und dem hinteren Abschnitt aufweist und das Verfahren umfasst: (a) Ziehen einer Bahn des vorderen Abschnitts und einer Bahn des hinteren Abschnitts an parallelen und in Querrichtung beabstandeten Positionen nebeneinander auf einem Arbeitsweg; (b) Bilden von Befestigungsbereichen in der Bahn des vorderen Abschnitts und so Bilden von Positionen in der Bahn des vorderen Abschnitts zur Entwicklung entsprechender Werkstücke in Kombination mit benachbarten Bereichen der Bahn des hinteren Abschnitts; (c) Ausbilden einer ersten und einer zweiten Trennlinie in der Bahn des vorderen Abschnitts an einander gegenüberliegenden Seiten der jeweiligen Befestigungsbereiche, wobei die erste und die zweite Trennlinie in Richtungen ausgerichtet sind, die sich allgemein zwischen der Bahn des vorderen Abschnitts und der Bahn des hinteren Abschnitts erstrecken, wenn die Bahn des vorderen Abschnitts und die Bahn des hinteren Abschnitts zueinander verschoben und auf einer gemeinsamen relativ planen Fläche angeordnet werden, und die erste sowie die zweite Trennlinie mittig angeordnete vergleichsweise schwächere Abschnitte und vergleichsweise stärkere Endabschnitte an die Beinöffnungen angrenzend sowie einen vorderen Rand des jeweiligen Werkstücks angrenzend haben; (d) Aufbringen von Befestigungsmaterial über der jeweiligen ersten und zweiten Trennlinie, wobei das Befestigungsmaterial, wenn es aufgebracht ist, sich über die jeweiligen Trennlinien erstreckt und sie so überbrückt und lösbar an dem Befestigungsbereich befestigt wird, nicht lösbar an der Bahn des vorderen Abschnitts außerhalb der jeweiligen Trennlinie befestigt wird und an der Bahn des vorderen Abschnitts zwischen dem Befestigungsbereich und den Trennlinien nicht befestigt ist; (e) Befestigen von Schrittelementen an der Bahn des vorderen Abschnitts und der Bahn des hinteren Abschnitts an jeweiligen Werkstück-Positionen und so Bilden der jeweiligen Werkstücke und Bereitstellen von Querrichtungs- Verbindungen zwischen der Bahn des vorderen Abschnitts und der Bahn des hinteren Abschnitts an den jeweiligen Werkstücken; (f) Wegschneiden der vergleichsweise stärkeren Endabschnitte der Trennlinien, so dass ausgeschlossen wird, dass Material der vorderen Abschnitte der entstehenden Erzeugnisse persönlicher Hygiene unabhängig Integrität der vorderen Abschnitte der Erzeugnisse persönlicher Hygiene über die Trennlinien ermöglicht; (g) Herstellen von umgefaltetem Eingriff der Bahn des hinteren Abschnitts und der Bahn des vorderen Abschnitts miteinander und Ausbilden seitlicher Nähte, die die Bahn des vorderen Abschnitts und die Bahn des hinteren Abschnitts außerhalb der Trennlinien an einem jeweiligen Werkstück miteinander verbinden, um so einzelne Erzeugnisse persönlicher Hygiene zu bilden; und (h) Abtrennen einzelner dieser Erzeugnisse persönlicher Hygiene von der wurstförmigen Bahn, um so einzelne derartige Erzeugnisse persönlicher Hygiene auszubilden.
  23. Verfahren nach Anspruch 22, das Schneiden von Beinausschnitten in der wurstförmigen Bahn zwischen einem jeweiligen Werkstück und angrenzenden Werkstücken und entsprechendes Schneiden in die jeweiligen Trennlinien bei diesem Schneiden der Beinausschnitte einschließt.
  24. Verfahren nach Anspruch 23, wobei die Trennlinien als Schnittlinien aus einem oder mehreren länglichen Schnitten und, wenn vorhanden, Stegverbindungen dazwischen ausgebildet werden und nicht durchschnittene Stegabschnitte als die stärkeren Endabschnitte ausreichend stark sind, um in Kombination Integrität des vorderen Abschnitts über die Trennlinien zu ermöglichen, das Schneiden in die Trennlinien beim Schneiden der Beinausschnitte bewirkt, dass die nicht durchschnittenen Stegabschnitte an die Beinausschnitte angrenzend entfernt werden und so mit der Schnittlinie in Verbindung stehen, wobei das Verfahren des Weiteren Abtrennen von Material an der Bahn des vorderen Abschnitts einschließt, um die vorderen Ränder der Erzeugnisse persönlicher Hygiene auszubilden und den im Wesentlichen nicht durchschnittenen Stegabschnitt an dem vorderen Rand abzutrennen und so weiter Verbindung mit der Schnittlinie herzustellen, so dass das Material des Befestigungselementes primären Halt des vorderen Abschnitts über die Trennlinien bewirkt.
  25. Verfahren nach Anspruch 23, das Ausbilden der Trennlinien als Schnittlinien, die jeweils einen oder mehrere längliche Schnitte und, wenn vorhanden, kleine Stegverbindungen dazwischen aufweisen, mit nicht durchschnittenen Stegabschnitten als den vergleichsweise stärkeren Endabschnitten der Trennlinien einschließt, und wobei das Schneiden in die Trennlinien beim Schneiden der Beinausschnitte Entfernen der Gesamtheit der vergleichsweise stärkeren nicht durchschnittenen Steg-Endabschnitte an den jeweiligen Enden der Trennlinien umfasst.
  26. Verfahren nach Anspruch 22, das Ausbilden jeweiliger derartiger Trennlinien als Schnittlinien eines oder mehrerer mittig angeordneter länglicher Schnitte und, wenn vorhanden, Stegverbindungen dazwischen mit Perforationsschnitten vergleichsweise kürzerer Länge und entsprechenden wirksamen nicht durchschnittenen Steg-Verbindungen zwischen diesen Perforationsschnitten als den vergleichsweise stärkeren Enden einschließt.
  27. Verfahren nach Anspruch 26, wobei das Verfahren des Weiteren Trennen von Material an dem vorderen Abschnitt des Werkstücks einschließt, um so den vorderen Rand des Erzeugnisses persönlicher Hygiene auszubilden, und so die wirksamen Halteverbindungen an dem vorderen Rand zu trennen, so dass das Material der Befestigungselemente primären Halt des vorderen Abschnitts über die Trennlinien bewirkt.
  28. Verfahren nach Anspruch 22, das Ausbilden der ersten und der zweiten Trennlinie jeweils als eine Linie relativ gleichmäßig ausgeformter und gleichmäßig beabstandeter Perforationen enthält.
  29. Verfahren nach Anspruch 28, das Schneiden von Beinausschnitten zwischen einem jeweiligen Werkstück und angrenzenden Werkstücken in der wurstförmigen Bahn und entsprechendes Entfernen erster perforierter Endabschnitte der jeweiligen Trennlinien bei diesem Schneiden der Beinausschnitte sowie Abtrennen von Material an dem vorderen Abschnitt des Werkstücks und dadurch Ausbilden des vorderen Randes des jeweiligen Erzeugnisses persönlicher Hygiene und entsprechendes Abtrennen zweiter perforierter Endabschnitte der jeweiligen Trennlinien an dem vorderen Rand einschließt, so dass das Material der Befestigungselemen te erheblichen Halt des vorderen Abschnitts über die Trennlinien in Kombination mit Halt bewirkt, der durch Stegverbindungen zwischen jeweiligen der Perforationen bewirkt wird.
  30. Verfahren nach Anspruch 22, das Ausbilden der Trennlinien als Linien relativ gleichmäßiger Perforationen mit relativ kurzen und gleichmäßigen nicht durchschnittenen Stegabschnitten zwischen den jeweiligen Perforationen und vergleichsweise längerer nicht durchschnittener Bahnabschnitte an einander gegenüberliegenden Enden der jeweiligen Linien von Perforationen einschließt.
  31. Verfahren nach Anspruch 30, das Schneiden von Beinausschnitten zwischen einem jeweiligen Werkstück und angrenzenden Werkstücken in der wurstförmigen Bahn und entsprechendes Entfernen von Abschnitten der jeweiligen Trennlinien bei diesem Schneiden der Beinausschnitte einschließt, wobei das Entfernen der Abschnitte der Trennlinien beim Schneiden der Beinausschnitte bewirkt, dass die nicht durchschnittenen Stegabschnitte an die Beinausschnitte angrenzend entfernt werden und Verbindung mit der Linien von Perforationen hergestellt wird, wobei das Verfahren des Weiteren Abtrennen von Material an dem vorderen Abschnitt des Werkstücks einschließt, um so den vorderen Rand des Erzeugnisses persönlicher Hygiene auszubilden und den im Wesentlichen nicht durchschnittenen Stegabschnitt an dem vorderen Rand zu trennen und so weiter Verbindung mit der Linie von Perforationen herzustellen, so dass das Befestigungsmaterial erheblichen Halt des vorderen Abschnitts über die Trennlinien bewirkt.
  32. Verfahren nach Anspruch 22, das Verwenden erster und zweiter Befestigungselemente als das Befestigungsmaterial einschließt, die sich über die jeweilige erste und zweite Trennlinie erstrecken und sie so überbrücken.
  33. Verfahren nach Anspruch 32, das Verwenden erster und zweiter Befestigungselemente als das Befestigungsmaterial einschließt, die sich über die jeweilige erste und zweite Trennlinie erstrecken und sie so überbrücken, wobei das erste und das zweite Befestigungselement erstes Befestigungsmaterial verwenden, das Wechselwirkung mit zweitem, anderem Befestigungsmaterial in dem Befestigungsbereich bewirkt.
  34. Absorbierendes Erzeugnis persönlicher Hygiene, das umfasst: (a) einen vorderen Abschnitt, der einen ersten und einen zweiten seitlichen Abschnitt (51, 53), die einander gegenüberliegen und einen jeweiligen ersten und zweiten seitlichen Rand bilden, sowie einen Mittelabschnitt (61) enthält, der einen Befestigungsbereich zwischen dem ersten und dem zweiten seitlichen Abschnitt bildet, wobei eine erste und eine zweite Trennlinie zwischen dem Befestigungsbereich und dem jeweiligen ersten und zweiten seitlichen Bereich angeordnet sind und die erste sowie die zweite Trennlinie ausschließen, dass Material des vorderen Abschnitts unabhängig Integrität des vorderen Abschnitts über die Trennlinien ermöglicht; (b) einen hinteren Abschnitt, der einen äußeren hinteren Rand enthält; (c) einen Schrittabschnitt, der sich zwischen dem vorderen Abschnitt und dem hinteren Abschnitt erstreckt; und (d) ein erstes und ein zweites Befestigungselement, die lösbar an dem Befestigungsbereich befestigt sind und nicht lösbar an dem ersten und dem zweiten seitlichen Abschnitt des vorderen Abschnitts befestigt sind.
  35. Erzeugnis persönlicher Hygiene nach Anspruch 34, wobei die Trennlinien Schnittlinien sind, die kein Material des vorderen Abschnitts aufweisen, das sich über die Trennlinien erstreckt.
  36. Erzeugnis persönlicher Hygiene nach Anspruch 34, wobei die Trennlinien Linien von Perforationen umfassen.
  37. Erzeugnis persönlicher Hygiene nach Anspruch 34, wobei die Befestigungselemente Haken-Befestigungselemente umfassen, die mit Schlaufenmaterial an dem Befestigungsbereich in Eingriff gebracht werden können.
  38. Erzeugnis persönlicher Hygiene nach Anspruch 34, wobei das erste und das zweite Befestigungselement wenigstens teilweisen Erhalt von Integrität des vorderen Abschnitts über die Trennlinien bewirken.
  39. Erzeugnis persönlicher Hygiene nach Anspruch 34, wobei der Befestigungsbereich ein separates und getrenntes Feld von Befestigungsmaterial (40) umfasst, das an einer darunter liegenden Bahn (26) befestigt ist.
  40. Erzeugnis persönlicher Hygiene nach Anspruch 34, wobei der Befestigungsbereich integral mit einer vorderen Fläche des Mittelteils (61) des vorderen Abschnitts ist.
  41. Erzeugnis persönlicher Hygiene nach Anspruch 34, das freie Abschnitte (47) der Befestigungselemente zwischen äußeren seitlichen Abschnitten und einem Mittelabschnitt des Mittelteils enthält.
  42. Erzeugnis persönlicher Hygiene nach Anspruch 34, wobei ein freier Abschnitt jedes der Befestigungselemente von der jeweiligen Trennlinie aus innen auf einen Mittelabschnitt des vorderen Abschnitts zu gerichtet angeordnet ist und an dem vorderen Abschnitt innerhalb der jeweiligen Trennlinie nicht angebracht ist.
  43. Erzeugnis persönlicher Hygiene nach Anspruch 34, wobei jede der Trennlinien eine Anordnung von Öffnungen umfasst, die die Entfernung von Stücken von Bahnmaterial darstellen.
  44. Erzeugnis persönlicher Hygiene nach Anspruch 34, wobei jede der Trennlinien Material des vorderen Abschnitts umfasst, das in einem Linienmuster gequetscht ist.
  45. Erzeugnis persönlicher Hygiene nach Anspruch 34, wobei die seitlichen Abschnitte brechbar an dem Mittelteil entlang der Trennlinien angebracht sind.
  46. Verfahren zum Herstellen von absorbierenden Erzeugnissen persönlicher Hygiene in einer Form, die Bilden eines Stroms von Werkstücken einschließt, die miteinander entlang einer wurstförmigen Bahn mit einer unbegrenzten Länge verbunden sind, wobei ein jeweiliges derartiges Erzeugnis persönlicher Hygiene einen vorderen Abschnitt, der einen vorderen Rand und einen Befestigungsbereich an dem vorderen Abschnitt enthält, einen hinteren Abschnitt, einen Schrittabschnitt zwischen dem vorderen Abschnitt und dem hinteren Abschnitt sowie Beinöffnungen in einander gegenüberliegenden Seiten des Schrittabschnitts aufweist, und das Verfahren umfasst: (a) Ausbilden einer ersten und einer zweiten Trennlinie für ein bestimmtes Werkstück in dem Werkstück an einander gegenüberliegenden Seiten des Befestigungsbereiches, wobei die erste und die zweite Trennlinie sich im Wesentlichen im Allgemeinen von dem vorderen Rand des Werkstücks zu den jeweiligen Beinöffnungen erstrecken und die erste sowie die zweite Trennlinie Punkte der Bahnanbringung aufweisen, die in Kombination ausreichen, um die Integrität des Werkstücks aufrechtzuerhalten, wenn das Werkstück die Herstellung durchläuft; (b) Aufbringen eines ersten und eines zweiten Befestigungselementes über der jeweiligen ersten und zweiten Trennlinie; (c) lösbares Befestigen des ersten und des zweiten Befestigungselementes an dem Befestigungsbereich; (d) nicht lösbares Befestigen des ersten und des zweiten Befestigungselementes an dem vorderen Abschnitt außerhalb der jeweiligen Trennlinien; und (e) Abtrennen einzelner Werkstücke von der wurstförmigen Bahn als diese Erzeugnisse persönlicher Hygiene.
  47. Verfahren nach Anspruch 46, wobei jeder Punkt der Bahnanbringung zwischen aneinandergrenzenden Schnitten und/oder Perforationen an einer jeweiligen Trennlinie gebildet wird.
  48. Verfahren nach Anspruch 46, das Produzieren eines derartigen Erzeugnisses persönlicher Hygiene unter Verwendung einer Bahn des vorderen Abschnitts und einer Bahn des hinteren Abschnitts einschließt, das einschließt, dass die Bahn des hinteren Abschnitts und die Bahn des vorderen Abschnitts in umgefaltete Eingriffsbeziehung zueinander gebracht werden und seitliche Nähte ausgebildet werden, die die Bahn des vorderen Abschnitts und die Bahn des hinteren Abschnitts außerhalb der Trennlinien miteinander verbinden, um so einzelne Werkstück-Vorläufer derartiger Erzeugnisse persönlicher Hygiene zu bilden.
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