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Hintergrund der Erfindung
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Diese
Erfindung betrifft eine Vorrichtung und Verfahren zum Zusammenbau
von absorbierenden Erzeugnissen persönlicher Hygiene, genauso wie solche
absorbierenden Erzeugnisse persönlicher
Hygiene. Genauer betrifft diese Erfindung Verfahren zum Zusammenbauen
und eine Vorrichtung zum Zusammenbauen insbesondere von wiederverschließbaren absorbierenden
Erzeugnissen persönlicher Hygiene,
wobei die Verfahren der Erfindung bestimmte kontraproduktive Aspekte
von einer herkömmlichen
Herstellung solcher absorbierender Erzeugnisse persönlicher
Hygiene abschwächen.
Während
Ausführungen
der vorliegenden Erfindung hier beschrieben werden in Bezug auf
absorbierende Erzeugnisse persönlicher
Hygiene wie Anziehhosen oder Inkontinenzunterhosen für Erwachsene,
umfasst die Erfindung und ist ebenso anwendbar auf eine weite Vielzahl
an Erzeugnissen, die in Bahnformen erzeugt werden, wie Produkte
wie Kinderwindeln, Trainingshosen und dergleichen.
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Bei
herkömmlichen
Verfahren zum Produzieren von Wegwerferzeugnissen persönlicher
Hygiene ist es bekannt, eine Bahn oder Bahnen eines Stroms Werkstücke in einer
vergleichsweise frühen
Stufe in dem Herstellungsprozess zuerst umzufalten, um einen Strom
an Vorläufern
für einzelne
Erzeugnisse persönlicher
Hygiene herzustellen.
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Noch
andere herkömmliche
Verfahren reflektieren, dass Vorläufer benachbarter Erzeugnisse
persönlicher
Hygiene aneinander entlang des Stroms von Werkstücken durch zum Beispiel vordere
Abschnittsmaterialien befestigt werden, wobei das Material des vorderen
Abschnitts zum Trennen solcher Erzeugnisse am Ende des Prozesses
ausgeschnitten oder weggeschnitten wird. Verbunden mit der zweiten,
vergleichsweise späteren
Stufe herkömmlicher
Herstellungsprozesse ist das Ausschneiden und Entfernen von signifikanten
ausgeschnittenen Abschnitten, die zum Beispiel mit Materialien des
vorderen Abschnittes, Beinausschnittsregionen und/oder dem Trimmen
zwischen seitlichen Nähten
von angrenzenden Erzeugnissen von der Bahn oder den Bahnen verbunden
sind, was zu einer signifikanten Materialverschwendung führt, die
solchen ineffizienten herkömmlichen
Herstellungsprozessen zurechenbar ist.
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Es
besteht ein Bedarf für
verbesserte Verfahren zum Herstellen absorbierender Erzeugnisse
persönlicher
Hygiene, wobei die Verfahren ein Herabsenken von Abfall bei einem
Herstellungsprozess genauso wie das Reduzieren von Kosten, die unvermeidbar
mit einer Ineffizienz eines solchen Herstellungsprozesses verbunden
sind, bewirken.
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Somit
ist es eine Aufgabe dieser Erfindung, Verfahren zum Herstellen absorbierender
Erzeugnisse persönlicher
Hygiene bereitzustellen, wobei die Verfahren un Teilabschnittierte
Ströme
an Werkstücken
beibehalten, ohne die jeweiligen vorderen Abschnitte und hinteren
Abschnitte von einer jeweiligen wurstförmigen Bahn zu trennen, bis
zu einem vergleichsweise späten
Zeitpunkt in dem Prozess in Bezug auf herkömmliche Verfahren, wodurch
es möglich
ist, das Hersteller von Erzeugnissen persönlicher Hygiene die Komponenten
der Erzeugnisse persönlicher
Hygiene in die wurstförmige
Bahn im Kontext eines Gesamtstroms an Werkstücken, anstelle von einzelnen
Werkstückvorläufern, integrieren.
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Es
ist eine andere Aufgabe dieser Erfindung, Verfahren für die Herstellung
absorbierender Erzeugnisse persönlicher
Hygiene bereitzustellen, wobei die Verfahren die Steuerung und die
Stabilität
des Stroms an Werkstücken
verbessern, da solch ein Strom an Werkstücken entlang der Herstellungslinie beeinflusst
wird.
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Es
ist eine weitere Aufgabe, einen Herstellungsprozess bereitzustellen,
welcher die Kosten für Hersteller
reduziert, in dem es dem Hersteller es ermöglicht wird, die Materialverschwendung
an der Produktionslinie (on-line), die mit dem Herstellungsprozess
verbunden ist, zu minimieren.
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Zusammenfassung der Offenbarung
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Bei
einer ersten Familie an Ausführungsbeispielen
umfasst die Erfindung ein Verfahren zum Herstellen absorbierender
Erzeugnisse persönlicher
Hygiene in einer Form, welche das Ausbilden eines Stroms an Werkstücken, die
miteinander entlang einer wurstförmigen
Bahn, die eine unbegrenzte Länge aufweist,
verbunden sind, umfasst. Jedes der jeweiligen solcher Erzeugnisse
persönlicher
Hygiene weist einen vorderen Abschnitt, der einen vorderen Rand umfasst,
einen hinteren Abschnitt und einen Schrittabschnitt zwischen dem
vorderen Abschnitt und dem hinteren Abschnitt auf. Das Verfahren
umfasst für
ein bestimmtes Werkstück
in der wurstförmigen
Bahn Ausbilden des vorderen Abschnitts, des hinteren Abschnitts
und des Schrittabschnitts und Ausbilden eines Befestigungsbereichs
in dem vorderen Abschnitt zum Aufnehmen von Befestigungsmaterial
daran. Das Verfahren umfasst auch Ausbilden erster und zweiter Trennlinien
in dem Werkstück
an einander gegenüberliegenden
Seiten des Befestigungsbereichs, wobei die ersten und zweiten Trennlinien
ausgerichtet sind in Richtungen, die sich im Allgemeinen zwischen
dem vorderen Abschnitt und dem hinteren Abschnitt erstrecken, wenn
ein Rohling des Werkstücks
flach angeordnet ist. Zusätzlich
umfasst das Verfahren Anbringen von Befestigungsmaterial über der
jeweiligen ersten und zweiten Trennlinie. Das Befestigungsmaterial,
wie verwendet, erstreckt sich über
die jeweiligen Trennlinien und überbrückt diese. Das
Befestigungsmaterial ist lösbar
befestigt an dem Befestigungsbereich und ist nicht lösbar befestigt
an dem vorderen Abschnitt außerhalb
der jeweiligen Trennlinien und ist unbefestigt an dem vorderen Abschnitt
zwischen dem Befestigungsbereich und den Trennlinien. Das Verfahren
umfasst auch das Trennen einzelner solcher Werkstücke von
der wurstförmigen
Bahn als solche Erzeugnisse persönlicher
Hygiene.
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In
bevorzugten Ausführungsbeispielen
umfasst das Verfahren das Schneiden von Beinausschnitten in der
wurstförmigen
Bahn zwischen dem jeweiligen Werkstück und angrenzenden Werkstücken und
entsprechendes Schneiden in die jeweiligen Trennlinien beim Schneiden
der Beinausschnitte.
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In
bevorzugten Ausführungsbeispielen
ist jede der ersten und zweiten Trennlinien als eine Schnittlinie
von einem oder mehreren länglichen Schnitten
gebildet und kleineren, wenn vorhanden, Stegverbindungen dazwischen,
mit nicht durchgeschnittenen Stegabschnitten an einander gegenüberliegenden
Enden der Schnittlinie, die ausreichend fest sind in Verbindung,
um die Integrität
des vorderen Abschnitts über
die Trennlinien zu halten. Das Schneiden in die Trennlinien beim
Schneiden der Beinausschnitte bewirkt, dass die nicht durchgeschnittenen
Stegabschnitte, die an die Beinausschnitte angrenzen, entfernt werden
und dass dadurch diese mit der Schnittlinie kommunizieren. Das Verfahren
umfasst weiter das Trennen von Material entlang einem vorderen Rand
des Werkstücks,
um dadurch den vorderen Rand des Erzeugnisses persönlicher
Hygiene zu bilden und um den im Wesentlichen nicht durchgeschnittenen
Bahnabschnitt an dem vorderen Rand zu trennen und dadurch weiter mit
der Schnittlinie zu kommunizieren, so dass das Befestigungsmaterial
einen primären
Halt des vorderen Abschnitts über
die Trennlinien schafft.
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In
einigen Ausführungsbeispielen
umfasst das Verfahren das Bilden jedes der ersten und zweiten Trennlinien
als eine Schnittlinie von einem oder mehreren länglichen Schnitten und kleineren,
wenn vorhandenen, Stegverbindungen dazwischen, mit im Wesentlichen
nicht durchgeschnittenen Stegabschnitten an einander gegenüberliegenden
Enden der Trennlinie, wobei das Schneiden in die Trennlinie bei
dem Schneiden der Beinausschnitte das Entfernen der Gesamtheit an
nicht durchgeschnittenen Stegabschnitten an dem jeweiligen Ende
der Trennlinie umfasst.
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In
anderen Ausführungsbeispielen
umfasst das Verfahren das Bilden der ersten und zweiten Trennlinien
als eine Schnittlinie von einem oder mehreren länglichen Schnitten und, falls
vorhanden, kleinen Stegverbindungen dazwischen mit Perforationsschnitten
vergleichsweise kürzerer
Länge und
entsprechend wirksamen, nicht durchgeschnittenen Steg-Trageverbindungen
zwischen diesen Perforationsschnitten an einander gegenüberliegenden
Enden des einen oder der mehreren länglichen Schnitte.
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In
bevorzugten Ausführungsformen
umfasst das Verfahren weiter das Abtrennen von Material entlang
eines vorderen Rands des Werkstücks,
um so den vorderen Rand des Erzeugnisses persönlicher Hygiene auszubilden
und so die wirksamen Trageverbindungen an dem vorderen Rand zu entfernen, so
dass das Befestigungsmaterial primären Halt des vorderen Abschnitts über die
Trennlinien bewirkt.
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In
noch anderen Ausführungsformen
umfasst das Verfahren das Ausbilden der ersten und der zweiten Trennlinie
als eine Linie relativ gleichmäßig ausgebildeter
und gleichmäßig beabstandeter
Perforationen.
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Einige
Ausführungsbeispiele
können
das Schneiden von Beinausschnitten zwischen dem jeweiligen Werkstück und angrenzenden
Werkstücken in
der wurstförmigen
Bahn und entsprechend das Entfernen erster perforierter Endabschnitte
der jeweiligen Trennlinien bei diesem Schneiden der Beinausschnitte
und Abtrennen von Material entlang einem vorderen Rand des Werkstücks und
damit Ausbilden des vorderen Randes der Erzeugnisses persönlicher Hygiene
und entsprechendes Abtrennen zweiter perforierter Abschnitte der
jeweiligen Trennlinie an dem vorderen Rand umfassen, so dass das
Befestigungsmaterial einen wesentlichen Halt des vorderen Abschnitts über die
Trennlinien in Kombination mit einem Halt bewirkt, der durch Stegverbindungen
zwischen jeweiligen Perforationen bewirkt wird.
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In
noch anderen Ausführungsbeispielen
umfasst das Verfahren das Ausbilden der ersten und der zweiten Trennlinie
als eine Linie relativ gleichmäßiger Perforationen
mit relativ kurzen und gleichmäßigen nicht
durchgeschnittenen Stegabschnitten zwischen den jeweiligen Perforationen
und vergleichsweise längeren
nicht durchgeschnittenen Stegabschnitten an einander gegenüberliegenden
Enden der jeweiligen Linie von Perforationen.
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Einige
Ausführungsbeispiele
umfassen das Schneiden von Beinausschnitten zwischen dem jeweiligen
Werkstück
und angrenzenden Werkstücken in
der wurstförmigen
Bahn und entsprechendes Entfernen von Abschnitten der jeweiligen
Trennlinien bei diesem Schneiden der Beinausschnitte, wobei das Entfernen
der Abschnitte der Trennlinien beim Schneiden der Beinausschnitte
bewirkt, dass nicht durchschnittene Stegabschnitte, die an die Beinausschnitte
angrenzen, entfernt werden und eine Verbindung mit der Linie von
Perforationen hergestellt wird. Das Verfahren kann weiter das Abtrennen
von Material entlang einem vorderen Rand des Werkstücks umfassen,
um so den vorderen Rand des Erzeugnisses persönlicher Hygiene auszubilden
und den im Wesentlichen nicht durchschnittenen Stegabschnitt an
dem vorderen Rand abzutrennen und so weiter eine Verbindung mit
der Linie von Perforationen herzustellen, so dass das Befestigungsmaterial
einen wesentlichen Halt des vorderen Abschnitts über die Trennlinie bewirkt.
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In
noch anderen Ausführungsbeispielen
umfasst das Verfahren das Ausbilden der Trennlinien als Drucklinien,
die mit einem Prozess des Quetschens von Bahnmaterial, das auf eine
Quetschkraft anspricht, unter Anwendung eines stumpfen Messers auf
eine Ambosswalze und des Bewahrens nicht gequetschter Stegabschnitte
wenigstens an einander gegenüberliegenden
Enden der jeweiligen Drucklinie gebildet werden.
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In
einigen Ausführungsbeispielen
umfasst das Verfahren das Verwenden erster und zweiter Befestigungselemente
als das Befestigungsmaterial, welche sich über die jeweiligen ersten und
zweiten Trennlinien erstrecken und diese überbrücken.
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Einige
Ausführungsbeispiele
können
die ersten und zweiten Befestigungselemente umfassen, die ein erstes
Befestigungsmaterial verwenden, welches wirksam ist für eine Wechselwirkung
mit einem zweiten, unterschiedlichen Befestigungsmaterial in dem
Befestigungsbereich.
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In
bevorzugten Ausführungsbeispielen
umfasst das Verfahren das Produzieren solcher Erzeugnisses persönlicher
Hygiene durch Verwenden erster und zweiter Bahnen vorderer und hinterer
Abschnitte einschließlich
das Zusammenbringen der Bahn des hinteren Abschnitts und der Bahn
des vorderen Abschnitts in eine einander zugewandte Beziehung miteinander
und das Ausbilden seitlicher Nähte,
die die Bahn der vorderen und hinteren Abschnitte außerhalb
der Trennlinien miteinander verbinden, um so einzelne Werkstückvorläufer dieser
Erzeugnisses persönlicher
Hygiene auszubilden, die verbundene vordere und hintere Abschnitte
aufweisen.
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In
einer zweiten Familie an Ausführungsbeispielen
umfasst die Erfindung ein Verfahren zum Herstellen absorbierender
Erzeugnisses persönlicher Hygiene
mit Beinöffnungen
an einander gegenüberliegenden
Seiten des Schrittabschnitts. Das Verfahren umfasst für ein vorgegebenes
Werkstück
das Ausbilden erster und zweiter Trennlinien in dem Werkstück an einander
gegenüberliegenden
Seiten des Befestigungsbereichs. Die erste und zweite Trennlinie
erstrecken sich im Allgemeinen von einem vorderen Rand des Werkstücks zu den
jeweiligen Beinöffnungen
und die ersten und zweiten Trennlinien weisen mittig angeordnete,
vergleichsweise schwächere
Abschnitte auf und vergleichsweise stärkere Abschnitte angrenzend
an die Beinöffnungen und
den vorderen Rand. Das Verfahren umfasst auch das Anbringen erster
und zweiter Befestigungselemente über der jeweiligen ersten und
zweiten Trennlinie, das lösbare
Befestigen der ersten und zweiten Befestigungselemente an dem Befestigungsbereich und
das nicht lösbare
Befestigen der ersten und zweiten Befestigungselemente an dem vorderen
Abschnitt außerhalb
der jeweiligen Trennlinien genauso wie das unbefestigt Belassen
der ersten und zweiten Befestigungselemente an dem vorderen Abschnitt zwischen
dem Befestigungsbereich und den Trennlinien. Zusätzlich umfasst das Verfahren
das Wegsschneiden der vergleichsweise stärkeren Abschnitte der Trennlinien
angrenzend an die Beinöffnungen
und angrenzend an den vorderen Rand, um so den vorderen Rand auszubilden,
so dass ausgeschlossen wird, dass Material des vorderen Abschnitts
unabhängig
die Integrität
des vorderen Abschnitts über
die Trennlinien unterstützt.
Das Verfahren umfasst auch das Abtrennen einzelner solcher Werkstücke von
der wurstförmigen
Bahn als dieses Erzeugnis persönlicher
Hygiene.
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In
bevorzugten Ausführungsbeispielen
umfasst das Verfahren das Wegschneiden des vergleichsweise stärkeren Abschnitts
angrenzend an die Beinöffnungen
gleichzeitig zum Ausbilden wenigstens eines Abschnitts der jeweiligen
Beinöffnung
in einem Werkstückvorläufer eines
derartigen Erzeugnisses persönlicher
Hygiene.
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In
bevorzugten Ausführungsbeispielen
umfasst das Verfahren das Wegschneiden des vergleichsweise stärkeren Abschnitts
angrenzend an den vorderen Rand gleichzeitig zum Ausbilden des vorderen
Rands in einem Werkstückvorläufer eines derartigen
Erzeugnisses persönlicher
Hygiene.
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In
einer dritten Familie von Ausführungsbeispielen
umfasst die Erfindung ein Verfahren zum Herstellung absorbierender
Erzeugnisses persönlicher Hygiene
mit Beinöffnungen
an einander gegenüberliegenden
Seiten des Schrittabschnitts und zwischen dem vorderen Abschnitt
und dem hinteren Abschnitt. Das Verfahren umfasst das Ziehen einer
Bahn des vorderen Abschnitts und einer Bahn des hinteren Abschnitts
an parallelen und in Querrichtung beabstandeten Positionen nebeneinander
entlang eines Arbeitsweg. Das Verfahren umfasst auch das Bilden von
Befestigungsbereichen in der Bahn des vorderen Abschnitts und dadurch
das Festlegen von Stellen in der Bahn des vorderen Abschnitts zur
Entwicklung entsprechender Werkstücke in Kombination mit benachbarten
Bereichen der Bahn des hinteren Abschnitts. Zusätzlich umfasst das Verfahren
das Ausbilden einer ersten und einer zweiten Trennlinie in der Bahn
des vorderen Abschnitts an gegenüberliegenden
Seiten der jeweiligen Befestigungsbereiche. Die erste und die zweite
Trennlinie sind ausgerichtet in Richtungen, die sich allgemein zwischen
der Bahn des vorderen Abschnitts und der Bahn des hinteren Abschnitts
erstrecken, wenn die Bahn des vorderen Abschnitts und die Bahn des
hinteren Abschnitts zueinander verschoben und auf einer gemeinsamen
relativ flachen Fläche
angeordnet werden. Die erste und zweite Trennlinie weisen mittig
angeordnete, vergleichsweise schwächere Abschnitte und vergleichsweise
stärkere
Endabschnitte angrenzend an die Beinöffnungen und angrenzend an
den vorderen Rand des jeweiligen Werkstücks auf. Zusätzlich umfasst
das Verfahren das Anbringen von Befestigungsmaterial über der
jeweiligen ersten und zweiten Trennlinie, wobei das Befestigungsmaterial,
wenn es aufgebracht ist, sich über
die jeweiligen Trennlinien erstreckt und diese überbrückt und lösbar an dem Befestigungsbereich
befestigt wird, nicht lösbar
an der Bahn des vorderen Abschnitts außerhalb der jeweiligen Trennlinien
befestigt wird und an der Bahn des vorderen Abschnitts zwischen
dem Befestigungsbereich und den Trennlinien nicht befestigt ist. Das
Verfahren umfasst auch das Befestigen von Schrittelementen an der
Bahn des vorderen Abschnitts und der Bahn des hinteren Abschnitts
an jeweiligen Werkstückpositionen
und so das Bilden der jeweiligen Werkstücke und Bereitstellen von Querrichtungs-Verbindungen
zwischen der Bahn des vorderen Abschnitts und der Bahn des hinteren
Abschnitts an den jeweiligen Werkstücken. Das Verfahren umfasst
weiter das Wegschneiden der vergleichsweise stärkeren Endabschnitte der Trennlinien,
so dass ausgeschlossen wird, das Material der vorderen Abschnitte
der entstehenden Erzeugnisses persönlicher Hygiene unabhängig die
Integrität
der vorderen Abschnitten der Erzeugnisses persönlicher Hygiene über die
Trennlinien unterstützt.
Das Verfahren umfasst weiter das Herstellen einer umgefalteten Eingriffsbeziehung
der Bahn des hinteren Abschnitts und der Bahn des vorderen Abschnitts
miteinander und das Ausbilden seitlicher Nähte zwischen der Bahn des vorderen
Abschnitts und der Bahn des hinteren Abschnitts außerhalb
der Trennlinien an einem jeweiligen Werkstück, um so einzelne Erzeugnisse persönlicher
Hygiene zu bilden. Das Verfahren umfasst auch das Abtrennen einzelner
dieser Erzeugnisse persönlicher
Hygiene von der wurstförmigen Bahn,
um so einzelne derartige Erzeugnisses persönlicher Hygiene auszubilden.
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In
einigen Ausführungsbeispielen
umfasst das Verfahren weiter das Trennen von Material entlang der
Bahn des vorderen Abschnittes, um so die vorderen Ränder der
Erzeugnisse persönlicher
Hygiene zu bilden und um im Wesentlichen nicht durchtrennte Stegabschnitte
an dem vorderen Rand zu trennen und um dadurch weiter mit der Schnittlinie
zu kommunizieren, so dass das Befestigungselementmaterial einen
primären
Halt des vorderen Abschnitts über
die Trennlinien schafft. In solchen Ausführungsbeispielen sind die Trennlinien
als Schnittlinien aus einem oder mehreren länglichen Schnitten und mit kleinen,
wenn vorhanden, Stegverbindungen dazwischen ausgebildet mit nicht
durchgeschnittenen Stegabschnitten als die stärkeren Endabschnitte, die ausreichend
stark sind, um in Kombination die Integrität des vorderen Abschnitts über die
Trennlinien zu unterstützen.
Das Schneiden in die Trennlinien beim Schneiden der Beinausschnitte
bewirkt, dass die nicht durchgeschnittenen Stegabschnitte benachbart zu
den Beinausschnitten entfernt werden und so mit der Schnittlinie
in Verbindung stehen.
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In
einigen Ausführungsbeispielen
umfasst das Verfahren das Ausbilden der Trennlinie als Schnittlinien,
jede mit einem oder mehreren länglichen
Schnitten und, wenn vorhanden, kleineren Stegverbindungen dazwischen,
mit nicht durchgeschnittenen Stegabschnitten als die vergleichsweise stärkeren Endabschnitte
jeder Trennlinie und wobei das Schneiden in die Trennlinien beim
Schneiden der Beinausschnitte das Entfernen der Gesamtheit der vergleichsweise
stärkeren,
nicht durchgeschnittenen Endabschnitte der Bahn an den jeweiligen
Enden der Trennlinien umfasst.
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In
anderen Ausführungsbeispielen
umfasst das Verfahren das Ausbilden derartiger Trennlinien als Schnittlinien
eines oder mehrerer mittig angeordneter länglicher Schnitte und, wenn
vorhanden, Stegverbindungen dazwischen mit Perforationsschnitten vergleichsweise
kürzerer
Länge und
entsprechenden wirksamen nicht durchgeschnittenen Steg-Trage-Verbindungen
zwischen den Perforationsschnitten als die vergleichsweise stärkeren Enden.
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In
noch anderen Ausführungsbeispielen
umfasst das Verfahren das Ausbilden der Trennlinien als Linien vergleichsweise
gleichmäßig ausgeformte Perforation
mit vergleichsweise kurzen und einheitlich nicht durchgeschnittenen
Stegabschnitten zwischen den jeweiligen Perforationen und vergleichsweise
längeren,
nicht durchgeschnittenen Stegabschnitten an einander gegenüberliegenden
Enden der jeweiligen Linie an Perforationen.
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In
einer vierten Familie an Ausführungsbeispielen
umfasst die Erfindung ein absorbierendes Erzeugnis persönlicher
Hygiene mit einem vorderen Abschnitt, umfassend einen äußeren vorderen
Rand und einander gegenüberliegende
erste und zweite Seitenränder,
einem hinteren Abschnitt, der einen äußeren hinteren Rand umfasst,
und einen Schrittabschnitt, der sich zwischen dem vorderen Abschnitt und
dem hinteren Abschnitt erstreckt. Diese Ausführungsbeispiele umfassen auch
Beinöffnungen
an einander gegenüberliegenden
Seiten des Schrittabschnitts, wobei die Beinöffnungen ein erstes inneres Ende
des vorderen Abschnitts definieren können und ein zweites, inneres
Ende des hinteren Abschnitts definieren können. Zusätzlich umfassen diese Ausführungsbeispiele
einen Befestigungsbereich, der an dem vorderen Abschnitt innerhalb
der ersten und zweiten Seitenränder
angeordnet ist, und erste und zweite Trennlinien in dem vorderen
Abschnitt, weiche Material des vorderen Abschnitts davon ausschließen, unabhängig die
Integrität
des vorderen Abschnitts über
solche Trennlinien zu unterstützen,
wobei die jeweiligen ersten und zweiten Trennlinien zwischen dem
Befestigungsbereich und dem jeweiligen ersten und zweiten Seitenrand
angeordnet sind. Diese Ausführungsbeispiele
umfassen auch erste und zweite Befestigungselemente, die lösbar an
dem Befestigungsbereich befestigt sind und nicht lösbar an dem
vorderen Abschnitt außerhalb
der jeweiligen Trennlinie befestigt sind und unbefestigt sind an
dem vorderen Abschnitt zwischen dem Befestigungsbereich und den
Trennlinien.
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In
einigen Ausführungsbeispielen
sind die Trennlinien Schnittlinien, die kein Material des vorderen
Abschnitts aufweisen, das sich über
die Trennlinien erstreckt.
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In
anderen Ausführungsbeispielen
umfassen die Trennlinien Linien von Perforationen mit begrenzter
Länge an
Material des vorderen Abschnitts, das sich über die Trennlinien erstreckt.
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In
bevorzugten Ausführungsbeispielen
umfassen die Befestigungselemente Hakenbefestigungselemente, die
mit Schlaufenmaterial an dem Befestigungsbereich in Eingriff gebracht
werden können.
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In
einer fünften
Familien an Ausführungsbeispielen
umfasst die Erfindung ein Verfahren zum Herstellen von absorbierenden
Erzeugnissen persönlicher
Hygiene umfassend Ausbilden erster und zweiter Trennlinien in dem
Werkstück
an einander gegenüberliegenden
Seiten des Befestigungsbereichs, wobei die erste und die zweite
Trennlinie sich im Wesentlichen im Allgemeinen von dem vorderen
Rand des Werkstücks
zu den jeweiligen Beinöffnungen
erstrecken. Bei solchen Ausführungsbeispielen
weisen die erste und die zweite Trennlinie Punkte der Bahnanbringung
auf, die in Kombination ausreichend sind, um die Integrität des Werkstücks aufrecht
zu erhalten, wenn das Werkstück
die Herstellung durchläuft.
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Jeder
Punkt der Bahnanbringung ist im Allgemeinen definiert zwischen angrenzenden
Schnitten und/oder Perforationen an einer jeweiligen Trennlinie.
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Kurze Beschreibung der Zeichnungen
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1A zeigt
eine repräsentative
Draufsicht auf einen Strom Werkstücke, kennzeichnend für einige
Verfahren der Erfindung.
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1B zeigt
eine andere repräsentative Draufsicht
auf einen Strom Werkstücke,
kennzeichnend für
anderen Verfahren der Erfindung.
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2A zeigt
eine erhöhte
(elevated), bildhafte Ansicht eines repräsentativen Erzeugnisses persönlicher
Hygiene des Verfahrens nach 1A.
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2B zeigt
eine erhöhte,
bildhafte Ansicht eines repräsentativen
Erzeugnisses persönlicher
Hygiene des Verfahrens nach 1B.
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3A-H
zeigen beispielhaft Trennlinienstrukturen.
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Die
Erfindung ist nicht in ihrer Anwendung auf die Details der Konstruktion
und der Anordnung der Komponenten, wie sie in der folgenden Beschreibung
beschrieben oder in den Zeichnungen dargestellt sind, begrenzt.
Die Erfindung ist geeignet für
andere Ausführungsbeispiele
oder kann in verschiedenen Weisen praktiziert oder ausgeführt werden.
Es ist auch offensichtlich, dass die hierin verwendete Terminologie
und die Phrasen zu Zwecken der Beschreibung unter Darstellung verwendet
sind und nicht als begrenzend aufgefasst werden sollten. Gleiche
Bezugszeichen werden verwendet, um gleiche Komponenten zu kennzeichnen.
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Detaillierte Beschreibung
der dargestellten Ausführungsbeispiele
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In
Bezug auf 1A umfasst die Erfindung eine
Vorrichtung und Verfahren zum Zusammensetzen absorbierender Erzeugnisse
persönlicher
Hygiene. Jeweilige Teilabschnitte des exemplarisch dargestellten
Herstellungsprozess der Erfindung sind durch die Buchstaben „A1 bis
J1" gekennzeichnet.
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An
dem Teilabschnitt des Verfahrens, der bei „A1" dargestellt ist, verfährt ein
Strom Werkstücke 20 entlang
eines Herstellungswegs in der Maschinenrichtung, gekennzeichnet
durch einen Richtungspfeil 76. In dem Ausführungsbeispiel,
das in 1A dargestellt ist, wird der
Strom an Werkstücken 20 definiert
in der Verbindung mit der Bahn des vorderen Abschnitts 26 und
der Bahn des hinteren Abschnitts 28, genauso wie jede andere
Komponente des Erzeugnisses persönlicher
Hygiene, die mit solchen Bahnen verwendet oder befestigt ist, sowohl
direkt als auch indirekt. Bei Teilabschnitt "A1" des
Prozesses, der in 1A dargestellt ist, werden elastische Fasern 30 an
und/oder in der Bahn des vorderen Abschnitts 26 angeordnet.
Während 1A elastische Fasern 30 nur
an einem mittleren Abschnitt des Werkstücks in Teilabschnitt „A1" zeigt, ist es offensichtlich,
dass solche elastischen Fasern üblicherweise
entlang der vollen Breiten angeordnet sind und sich entlang der
vollen Längen
der Bahnen 26 und 28 erstrecken und dass solche
Eigenschaften im Allgemeinen sich durch alle Prozessabschnitte „A1 bis
J1" durchziehen.
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Während in 1A nur
die Bahn des vorderen Abschnitts 26 dargestellt ist, umfassend
das Elastic 30, umfassen bevorzugten Ausführungsbeispiele
Elastics zumindest in und/oder an Abschnitten der Bahn des vorderen
Abschnitts 26 oder der Bahn des hinteren Abschnitts 28 oder
beiden. Andere weniger bevorzugte Ausführungsbeispiele umfassen keine
Elastics in und/oder an einer oder beiden Bahnen, des vorderen Abschnitts 26 und
des hinteren Abschnitts 28. In noch anderen Ausführungsbeispielen
umfasst eine der Bahnen oder umfassen beide Bahnen, die des vorderen
Abschnitts 26 und/oder die des hinteren Abschnitts 28 Bahnmaterialien,
welche federnde, streckbare Eigenschaften aufweisen, wie streckbondierte
(stretch-bonded) Laminatmaterialien und nackenbondierte (neck-bonded) Laminatmaterialien,
genauso wie andere elastomere Verbundmaterialien und/oder federnde,
streckbare Materialien, die dem Fachmann gemäß dem Stand der Technik bekannt
sind.
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Unabhängig von
den ausgewählten
elastischen Eigenschaften ist die Herstellung absorbierender Erzeugnisse
persönlicher
Hygiene der Erfindung ausgelegt und konfiguriert, so dass zumindest
Abschnitte, wenn vorhanden, von Elastics 30, die an und/oder
in der Bahn des vorderen Abschnitts 26 angeordnet sind,
im Allgemeinen getrennt oder anders deaktiviert werden, bevor oder
während
des Verarbeitens des Stroms Werkstücke 20. Noch andere Ausführungsbeispiele
der Erfindung sind ausgelegt und konfiguriert, so dass im Wesentlichen
keines der Elastics einer oder beider Bahnen, der des vorderen Abschnitts 26 und/oder
der des hinteren Abschnitts 28 deaktiviert werden, vor
oder während
des Herstellungsprozesses.
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Teilabschnitt „A1" des Prozesses zeigt,
dass das Elastic 30 entlang einer Bahn getrennt wird, die im
Wesentlichen senkrecht zu der Maschinenrichtung 76 an der
Deaktivierungslinie 31 wird. Elastische Fasern, die an
und/oder in den Bahnen 26, 28 angeordnet sind,
können
durch Trennen solcher elastischer Fasern unter Verwendung zum Beispiel
einer rotatorischen Stanze, durch Schmelzbrechen (melt-breaking)
solcher Elastics unter Verwendung zum Beispiel einer Heiz- oder
Ultraschallfunktionswalze oder durch jedes andere bekannte Mittel,
welches dem Fachmann zum Deaktivieren von Elastics bekannt ist,
deaktiviert werden. In bevorzugten Ausführungsbeispielen erstreckt
sich die Deaktivierungslinie 31 nicht näher als etwa 0,25 Inch von
jeder der äußeren Ränder 55 und
der inneren Ränder 56 der Bahn
des vorderen Abschnitts 26. Solch eine Deaktivierung deaktiviert
die Elastics nur an diesen Abschnitten der jeweiligen elastischen
Fasern, welche nicht befestigt sind, zum Beispiel an der jeweiligen Bahn 26.
Somit, nach der Durchtrennung, ziehen sich die elastischen Fasern,
in dem Ausmaß,
in dem sie gestreckt sind und nicht an die Bahn bondiert sind, zusammen
in einen im Allgemeinen unbelasteten Zustand. Der Bereich, über welchen
sich die elastischen Fasern sich so zusammenziehen, welcher durch
die wellenförmigen
Linien in Teilabschnitt „A1" angedeutet sind,
sind somit inaktiv, soweit es das federnde Strecken, bewirkt durch
die Elastics, betrifft.
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Bei
Teilabschnitt „B1" des Herstellungsprozesses überlappt
ein Feld (patch) an Befestigungsmaterial 40, welches ein
Landezonenmaterial umfasst, zumindest einen Abschnitt des Bereiches,
der durch Trennen der Elastics an der Deaktivierungslinie 31 deaktiviert
ist, um die Integrität
der Bahn des vorderen Abschnitts 26 zu bewahren, welche(s)
dazu neigt, durch Spannungskräfte
beeinflusst zu werden, die in die Maschinenrichtung wirken. Das
Feld des Landungszonenmaterials, welches einen Befestigungsbereich
umfasst, kann an der Bahn des vorderen Abschnitts 26 zum
Beispiel durch Aufbringen eines geeigneten Klebstoffes an das Feld
des Landezonenmaterials oder an der Bahn des vorderen Abschnitts
befestigt werden und kann den Befestigungsbereich an der Bahn des
vorderen Abschnitts 26 fixieren unter Verwendung zum Beispiel
eines Schneide- und Platzierungsapplikators.
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Das
Feld des Landezonenmaterials umfasst einen Befestigungsbereich 40,
der üblicherweise
im Wesentlichen die Gesamtheit der Längen und der Breiten eines
solchen Feldes des Landezonenmaterials umfasst. Das Feld des Landezonenmaterials umfasst üblicherweise
eine erste Seite 42, eine zweite Seite 44, einen
oberen Rand 45 und einen unteren Rand 46. Die
erste und zweite Seite 42, 44 des Feld des Landezonenmaterials
sind in Bezug zu der Deaktivierungslinie 31 definiert.
Während
des Feld 40 dargestellt ist als eine einteilige Komponente,
im Allgemeinen ein rechtwinklig geformtes Stück des Landzonenmaterials,
kann der Befestigungsbereich definiert werden durch eine Vielzahl
an Formen und Größen und
jede beliebige Anzahl an getrennten Komponenten. Bevorzugt ist das
Feld oder sind die Felder 40 ausgelegt und so konfiguriert,
um zu dem Bewahren der Integrität
und der dimensionalen Stabilität
der Bahn des vorderen Abschnitts 26 an einem Abschnitt der
Deaktivierungslinie 31 beizutragen als Folge des Aufbringens
des jeweiligen Befestigungsfeldes 40.
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Der
Befestigungsbereich 40 kann ausgebildet werden mit einem
Material, welches bevorzugt zum Beispiel Schleifeneigenschaften
oder Hakenmaterialeigenschaften aufweist. Alternativ ist jedes Material,
welches eine zusammenwirkende Beziehung mit gewünschten Befestigungsmaterialien
bilden kann, wie diese, welches in der Diskussion von Teilabschnitt „D" des Prozesses vorgeschlagen
wird, um wiederholbare Befestigungs- und Löseeigenschaften bereitzustellen,
während
die Integrität
der Bahn des vorderen Abschnitts 26 beibehalten wird, für die Verwendung
geeignet als oder anstelle des Befestigungsbereichs 40.
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In
einigen Ausführungsbeispielen
umfasst die Bahn des vorderen Abschnitts 26 ein Material, welches
Landezoneneigenschaften aufweist, die geeignet sind, um ein Eingriffsbeziehung
mit jeweiligen Befestigungsmaterialien zu bilden, die in Schritt „D" des Prozesses definiert
sind. In solchen Ausführungsbeispielen
ist Schritt „B1" des Herstellungsprozesses,
welcher das Anbringen eines Feldes an Befestigungsmaterial 40 an
die Bahn 26 umfasst, nicht in den Prozess eingeschlossen,
da zumindest ein Abschnitt und bis zu der Gesamtheit der Hauptoberfläche der
Bahn des vorderen Abschnitts 26 bereits Befestigungsbereicheigenschaften
umfasst.
-
Deshalb
kann eine Landezone, oder kann nicht, ausgeprägte physikalische Ränder aufweisen, abhängig davon,
ob die Befestigungseigenschaften, die erforderlich sind, um damit
erbracht zu werden, (i) durch zum Beispiel (ein) ausgeprägte(s),
getrennte(s) Bahnelement(en) bereitgestellt (ist) sind, oder (ii)
integral mit der Oberfläche
der Bahn des vorderen Abschnitts 26 ausgebildet sind.
-
Bei
Teilabschnitt „C1" des Herstellungsprozesses
ist eine erste Trennlinie 32 und eine zweite Trennlinie 34 wirksam
an der Bahn des vorderen Abschnitts 26, wobei beide Trennlinien
einer Weise wirksam sind, die im Wesentlichen senkrecht zu der Maschinenrichtung 76 ist.
Die Trennlinie 32 ist seitlich des am weitest entferntesten
Abschnitts angeordnet in Bezug auf die Deaktivierungslinie 31 der Seite 42 des
Befestigungsbereichs 40. Ähnlich ist die Trennlinie 34 seitlich
von dem am weitesten außenliegenden
Abschnitt in Bezug auf die Deaktivierungslinie 31 der Seite 44 des
Befestigungsbereichs 40 angeordnet. Wie für die Deaktivierungslinie 31 erstrecken
sich die Trennlinien 32, 34 bevorzugt nicht näher als
0,25 Inch von jedem der äußeren Ränder 55 oder
der inneren Ränder 56 der
Bahn des vorderen Abschnitts 26, und bewahren so im Wesentlichen nicht
durchgeschnittene Stegabschnitte 38, 39 angrenzend
an die äußeren und
inneren Ränder 55, 56. Jeder
jeweilige nicht durchgeschnittene Stegabschnitt 38, 39 der
Bahn des vorderen Abschnitts 26 ist zwischen einem Ende
einer jeweiligen Trennlinie und entsprechend einem jeweiligen angrenzenden äußeren oder
inneren Rand 55, 56 der Bahn des vorderen Abschnitts 26 angeordnet,
wobei im Wesentlichen nicht durchgeschnittene Stege 38, 39 Trageverbindungen
umfassen, welche zumindest teilweise das Belassen der Integrität der Bahn
des vorderen Abschnitts 26 unterstützen.
-
In
einigen Ausführungsbeispielen
umfassen erste und zweite Trennlinien 32, 34 Perforationen, weiche
sich wirksam bis zum äußeren Rand 55 und/oder
inneren Rand 56 der Bahn des vorderen Abschnitts 26 erstrecken
können,
um so nicht getrennt ausgebildete, im Wesentlichen nicht durchgeschnittene
Stegabschnitte 38, 39 angrenzend an äußere und
innere Ränder 55, 56 zu
bewahren.
-
Wie
hier verwendet, bedeutet „im
Wesentlichen nicht durchgeschnittene Stegabschnitte" Stegabschnitte von
signifikant größerer Substanz
als nicht durchgeschnittene Stegabschnitte, die zwischen Perforationen
in derselben Trennlinie angeordnet sind.
-
„Trennlinie", wie sie in der
Diskussion gemäß 1A verwendet
wird, umfasst eine große
Vielzahl an Strukturen, welche im Wesentlichen die Stärke in Maschinenrichtung
der Bahn an der Trennlinie schwächen
und kann zum Beispiel eine Linie an Perforationen, eine Schnittlinie,
die an einander gegenüberliegenden
Enden durch Perforation gebondet ist, und/oder eine Schnittlinie,
die an einander gegenüberliegenden
Enden durch nicht durchgeschnittenes Material gebondet ist, umfassen,
wobei die Länge
eines solchen Schnittes zumindest so groß ist, wie die Länge des
nicht durchgeschnittenen oder nicht perforierten Materials an einander
gegenüberliegenden Enden
des Schnitts. Andere wirksame Schwächungsstrukturen sind dem Fachmann
bekannt.
-
„Trennlinienperforationen", wie sie hier dargestellt
und verwendet werden, können
sich auf eine Vielzahl an Konfigurationen beziehen. Zum Beispiel und
ohne Einschränkung
können
solche Konfigurationen gerade Linienschlitze, gekrümmte Linienschlitze,
Linien mit mehrfachen Geraden, gekrümmte oder gewinkelte Schlitze,
wobei die Schlitze ausgerichtet sind in der Richtung der Erstreckung
der Trennungslinie, Linien mit mehreren geraden, gekrümmten oder gewinkelten
Schlitzen, wobei die Schlitze in Winkeln zu der Richtung der Erstreckung
der Trennlinie ausgerichtet sind, umfassen. Die Trennlinienperforationen
können
auch kleine Ausschnitte an Material der Bahn des vorderen Abschnitts
umfassen, wobei die Ausschnitte jegliche Vielfalt an Formen einschließlich kreisförmige, ovale,
quadratische, rechteckige oder andere polygonale Formen, Sternformen
und dergleichen umfassen können.
Weiter können
die Perforationen eine Kombination der zuvor aufgeführten Konfigurationen
und Formen umfassen.
-
Die
Trennlinien 32, 34 können beeinflusst werden unter
Verwendung einer Vielzahl an Einrichtungen einschließlich, aber
nicht eingeschränkt
auf rotatorische Stanzen, Messerschneider, paarweise drehbares Horn
(horn) und Amboss, und andere Trennmittel, die dem Fachmann bekannt
sind.
-
Im
Allgemeinen neigt, dort wo Elastics in einer elastischen Bahn in
die Maschinenrichtung gestreckt werden, und die gestreckte Bahn
getrennt wird über
die Querbreite der Bahn um so einen sich quer erstreckenden freien
Rand zu erzeugen, die Bahn dazu sich zurückzuziehen, wenn solch eine Durchtrennung
stattfindet. Wenn solch eine Durchtrennung stattfindet bevor zum
Beispiel das Befestigungsbereichsmaterial oder Lappenkomponenten (lap
components) befestigt werden können,
erhöht die
resultierende Zusammenziehung die Komplexität zum Herstellen solcher Anbringungen.
Da keine solche Querdurchtrennungen quer über die elastische Bahn 26 in
der Erfindung gemacht werden, wird die Integrität der Bahn beibehalten, während das
Befestigungsbereichsmaterial und die Befestigungselemente an der
Bahn implementiert sind, um, neben anderen Funktionen, das Belassen
der Integrität
der Bahn zu unterstützen.
-
Die
Struktur der Trennlinien 32, 34 kann, wie gewünscht, ausgewählt werden,
solange wie die Trennlinien ausreichend fest sind, um die Prozess Teilabschnitte „C1" und „D1" vor dem Platzieren
der Befestigungselemente 66, 68 auszuhalten, wodurch die
Bahn des vorderen Abschnitts über
die Trennlinien 32, 34 verstärkt wird. 3A bis 3H zeigen repräsentative
Strukturen für
die Trennlinien 32, 34. 3A repräsentiert
einen einzelnen, geraden Linienschnitt durch die Bahn 26. 3B repräsentiert eine
Linie gleichmäßig ausgebildeter
und gleichmäßig beabstandeter
Perforationen. 3C repräsentiert einen einzelnen länglichen
Schnitt und Perforationen mit kürzerer
Länge an
jedem Ende des länglichen
Schnitts und ausgerichtet mit dem länglichen Schnitt. 3D repräsentiert
zwei ausgerichtete längliche
Schnitte und kürzere
Perforationen an einander gegenüberliegenden
Enden der Trennlinie. 3E repräsentiert drei längliche
Schnitte, die miteinander ausgerichtet sind, mit dem dargestellten überbrückenden
Material zwischen den jeweiligen der länglichen Schnitte. 3F zeigt
eine Trennlinie, wobei die Schwächung
in der Trennlinie durch Entfernen kleiner kreisförmiger Stücke an Bahnmaterial entwickelt
wird, so dass die Trennlinie repräsentiert ist durch ein Feld
von zusammenwirkenden Öffnungen.
Solche Öffnungen
können
eine Vielzahl an Formen aufweisen, wie kreisförmige, quadratische, rechtwinklige
oder andere polygonale Formen, Sternenformen und dergleichen. 3G zeigt
eine Trennlinie, die durch Perforationen definiert ist, die in einem
Winkel zu der Richtung der Erstreckung der Trennlinie angeordnet
sind. 3H zeigt eine Trennlinie, die
durch winklige Schlitze definiert ist, die in Winkeln zu der Richtung
der Erstreckung der Trennlinie gerichtet sind.
-
Jede
der Linienstrukturen, die illustriert ist oder hier offensichtlich
gemacht wurde, kann bewirkt werden durch Ausbilden von Schnitten
durch das Material der Bahn 26. Alternativ können ausreichende Trennlinienstrukturen
erhalten werden durch Quetschen des Materials der Bahn 26 in
einem jeweiligen Linienmuster, das geeignet ist, um einen gewünschten
Grad an Schwächung über die
jeweilige Trennlinie zu entwickeln.
-
Bei
Teilabschnitt „D1" des Herstellungsprozesses,
der in 1A dargestellt ist, ist ein
erstes Befestigungselement 66 an der Bahn des vorderen Abschnitts 26 angeordnet,
welches zumindest ein Abschnitt des Befestigungsbereichs 40 überlagert und
sich über
die erste Trennlinie 32 erstreckt. Ähnlich ist ein zweites Befestigungselement 68 an
der Bahn des vorderen Abschnitts 26 angeordnet, welches
zumindest einen Abschnitt des Befestigungsbereichs 40 überlappt
und sich über
die zweite Trennlinie 34 erstreckt. Einige Ausführungsbeispiele
umfassen Befestigungselemente, welche sich wirksam von dem inneren
Rand 56 zu dem äußeren Rand 55 der Bahn
des vorderen Abschnitts 26 spannen, wobei solche Befestigungselemente,
bevorzugt in einem nachfolgenden Schritt des Prozesses ausgeschnitten und
getrimmt werden.
-
Insbesondere
in Bezug auf das zweite Befestigungselement 68 bei Teilabschnitt „D1" zum Definieren von
Eigenschaften, welche den Befestigungselementen der Erfindung gemeinsam
sind, ist die Anordnung des zweiten Befestigungselements 68 so, dass
ein gleitender Abschnitt 47 des Befestigungselements 68,
der weder an der Bahn 26 noch an dem Befestigungsbereich 40 befestigt
ist, einen Bereich der Bahn des vorderen Abschnitts 26 zwischen
der zweiten Seite 44 des Befestigungsbereichs 40 und der
zweiten Trennlinie 34 überlappt.
Der Abschnitt des zweiten Befestigungselements 68, welcher
einen Abschnitt des Befestigungsbereichs 40 überlappt, umfasst
einen Einstellabschnitt 49, welcher zumindest teilweise
zusammenwirkend eine Eingriffsbeziehung mit Befestigungselementaufnehmern
im Befestigungsbereich 40 bildet. Der Basisabschnitt 43 des zweiten
Befestigungselements 68 ist an einem Abschnitt des zweiten
Befestigungselements 68 angeordnet, der am weitesten entfernt
von dem Einstellabschnitt 49 liegt. Der Basisabschnitt 43 des
zweiten Befestigungselements 68 ist im Allgemeinen permanent
fixiert an der Bahn des vorderen Abschnitts 26, entfernt
von dem Befestigungsbereich 40 und außerhalb der zweiten Trennlinie 34,
nämlich
mit der zweiten Trennlinie 34 zwischen dem Befestigungsbereich 40 und
dem Basisabschnitt 43. Die Basisabschnitte 43 der
jeweiligen Befestigungselemente sind an der Bahn des vorderen Abschnitts 26 befestigt,
bevorzugt unter Verwendung eines Klebmittels und/oder Ultraschallbondens,
obwohl anderer Fixierungsmittel, die dem Fachmann bekannt sind,
vorgesehen sind.
-
Die
Befestigungselemente 66, 68, wie hier dargestellt,
definieren eine Anordnungsstruktur, welche zum Beispiel in Kombination
mit dem Befestigungsbereich 40 oder dergleichen wiederholt
befestigt, gelöst,
eingestellt und wieder befestigt werden können. Akzeptable Ausführungsbeispiele
der Befestigungselemente 66, 68 können jedes
Material einschließen,
das geeignet ist, zusammenwirkende Eingriffsbeziehungen mit dem
jeweiligen Material, das für
den Befestigungsbereich 40 verwendet wird, zu bilden. Zum
Beispiel und ohne Einschränkung
sind solche akzeptablen Befestigungsmaterialien Klebstoffe, Bindemittel, mechanisches
Befestigungselemente wie Knöpfe
und korrespondierende Knopflöcher,
Schnappverschlüsse
und dergleichen, genauso wie andere Befestigungselemente, welche
wiederholt befestigt und gelöst
werden können,
die dem Fachmann bekannt sind. Mechanische Haken und Schleifen-Befestigungselemente
sind aufgrund der damit verbundenen Vielseitigkeit und Kosteneffektivität bevorzugt.
-
Bei
Teilabschnitt „E1" des Herstellungsprozesses
ist das Schrittelement 60 an der Bahn des vorderen Abschnitts 26 der
wurstförmigen
Bahn 22 zumindest an oder nahe dem inneren Rand 56 der Bahn
des vorderen Abschnitts 26 und an der Bahn des hinteren
Abschnitts 28 der wurstförmigen Bahn 22 zumindest
an oder nahe dem inneren Rand 59 der Bahn des hinteren
Abschnitts 28 befestigt. In dem dargestellten Ausführungsbeispiel
ist das Schrittelement 60 an Oberflächen der Bahnen 26, 28 befestigt, wobei
die Oberflächen
weg von dem Betrachter weisen. Entsprechend ist das Schrittelement 60 als
gestrichelte Skizze an den jeweiligen Bahnen 26, 28 dargestellt. 2A zeigt
das Schrittelement 60 in einem festen Umriss.
-
Das
Schrittelement 60 umfasst im Allgemeinen einen absorbierenden
Kern 74 und Beinelastics 69 (2A),
obwohl solche Komponenten dem Schrittelement 60 der wurstförmigen Bahn 22 während anderer
Abschnitte des Herstellungsprozesses zugeführt werden können. Das
Schrittelement 60 ist bevorzugt an der Bahn des vorderen
Abschnitts 26 und der Bahn des hinteren Abschnitts 28 über Klebstoffe
befestigt, obwohl andere Befestigungsmittel, die dem Fachmann bekannt
sind, vorgesehen werden können.
-
Wie
hier verwendet, umfasst „wurstförmige Bahn" einzelne und mehrfache
Bahnen oder mehrfache Bahnelemente und Komponenten davon, die hier als
Basis oder anderes Substrat verwendet werden, aus welchem das Erzeugniswerkstück persönlicher Hygiene
gebildet werden kann. Dort wo mehrfache Bahnen verwendet werden,
kann eine solche zweite mehrfache Bahn eine solche erste Bahn überlagern oder,
wie in 1A dargestellt, können erste
und zweite Bahnen in einer Anordnung Seite an Seite, beabstandet
voneinander, zugeführt
werden.
-
Bei
Teilabschnitt „F1" des Herstellungsprozess
werden die Beinausschnitte 36 getrennt von der Bahn des
vorderen Abschnitts 26 unter Verwendung zum Beispiel einer
rotatorischen Stanze, wie durch einen Ausschneidepfeil 78 gekennzeichnet.
Das Entfernen der Beinausschnitte 36 trennt auch die nicht durchgeschnittenen
Stegabschnitte 39, die ursprüngliche an dem inneren Rand 56 der
Bahn des vorderen Abschnitts 26 angeordnet waren, von der
Bahn des vorderen Abschnitts 26, und verhindert so Trageverbindungen über die
Trennlinien 32, 34 und komplettiert die Durchtrennung
der jeweiligen Trennlinien 32, 34 an dem ersten
inneren Rand 56. Die Trennung der Beinausschnitte entwickelt
auch eine bevorzugte Randkonfiguration für das Schrittelement 60, um
so einen Schrittabschnitt 63 nach 2A zu
definieren, der sich zwischen der Bahn 26 und der Bahn 28 erstreckt.
-
Bei
Teilabschnitt „G1" des Herstellungsprozesses
wird die wurstförmige
Bahn an dem Schrittabschnitt 63 so gefaltet, dass die Bahn
des vorderen Abschnitts 26 und die Bahn des hinteren Abschnitts 28 in
einer überlagernden
Beziehung miteinander angeordnet sind, wobei die jeweiligen äußeren Ränder 55, 58 der
jeweiligen Bahn 26, 28 bevorzugt, aber nicht notwendigerweise,
sich gegenseitig im Wesentlichen überlagern. Solch ein Falten
der wurstförmigen
Bahn kann bewirkt werden durch Verwendung eines Faltmechanismus
wie zum Beispiel, aber nicht begrenzt auf einen schraubenförmigen Umleger
oder eine Umlegerstange.
-
Bei
Teilabschnitt „H1" des Herstellungsprozesses
werden Seitennahtbondierungen 62 gebildet, welche die Bahn
des vorderen Abschnitts 26 mit der Bahn des hinteren Abschnitts 28 zwischen
angrenzenden Trennlinien der jeweiligen angrenzenden einzelnen Werkstückvorläufer 24 anhaften.
Die Verbindungen (bonds) 62 sind bevorzugt gebildet unter
Verwendung von Ultraschallenergie, die zum Beispiel durch eine Ultraschallbondierungsvorrichtung
aufgebracht wird. Als eine Alternative zu Ultraschallenergie können die
Seitenahtverbindungen 62 implementiert werden unter Verwendung
zum Beispiels von thermischer Energie, chemischen Adhäsiven oder
einer Kombination von chemischen Adhäsiven mit Ultraschallenergie
oder thermischer Energie.
-
Bei
Teilabschnitt „I1" des Herstellungsprozesses
wird ein Überschuss-Schnittverbund 41 von den
Werkstückvorläufern 24 getrennt
unter Verwendung zum Beispiel einer Längsschneidevorrichtung, um
somit einen Streifen an Material an und angrenzend zu dem äußeren Rand 55 der
Bahn des vorderen Abschnitts 26 und der Bahn jedes hinteren
Abschnitts 28 zu entfernen, welche unter dem entfernten
Streifen der Bahn des vorderen Abschnitts 26 liegt. Das
Entfernen des Überschuss-Schnittverbunds 41 trennt
auch die jeweiligen nicht durchgeschnittenen Stegabschnitte 38,
die ursprünglich
nahe des jeweiligen äußeren Randes 55 der
Bahn des vorderen Abschnitts angeordnet waren, von der Bahn des
vorderen Abschnitts und verhindert so die Unterstützungsverbindungen,
die durch solche nicht durchgeschnittene Stegabschnitte geschaffen
wurden, und komplettiert die Durchtrennung der Bahn des vorderen
Abschnitts an den jeweiligen Trennlinien 32, 34.
-
Entsprechend
schaffen, wenn erst einmal der Schnittverbund 41 entfernt
wurde, die Befestigungselemente 66, 68 primären Halt
der Bahn des vorderen Abschnitts 26 gegen die Belastungen
in Maschinenrichtung über
die Trennlinien 32, 34. Dort wo die Trennlinien 32, 34 kontinuierliche
Schnittlinien repräsentieren,
die gesamt durch die Dicke der Bahn 26 geschnitten sind,
schaffen die Befestigungselemente 66, 68 einen
gesamten Halt des vorderen Abschnitts in Bezug auf die Belastungen
in Maschinenrichtung über
die Trennlinien 32, 34. Dort wo die Trennlinien 32, 34 Trageverbindungen
oder Brücken einschließen, so
wie nicht durchgeschnittene Bereiche zwischen Perforationselementen
einer Linie an Perforationen, kann der Halt in Maschinenrichtung aufgeteilt
werden zwischen solchen nicht durchgeschnittenen Bereichen und Befestigungselementen 66, 68.
-
Bei
Teilabschnitt „J1" des Herstellungsprozesses
werden bevorzugt einzelne Werkstückvorläufer 24 von
der wurstförmigen
Bahn getrennt, um so einzeln getrennte und diskret fertige persönliche Hygieneprodukte
zu erzeugen. Solch ein Trennen kann bewirkt werden durch ein Schneiden
in eine Richtung quer zu der Maschinenrichtung entlang jeder jeweiligen
Seitennaht 62 unter Verwendung zum Beispiel eines Messers
und einer Amboss(ab)schneide. Solch ein Schnitt wird zwischen den
Rändern 67A, 67B gemacht,
um so eine so bondierte Seitennaht an jedem der Produkte zu definieren,
die so definiert sind durch die jeweiligen Schnitte. Solch ein Schnitt ist
repräsentativ
wiedergegeben als Linie 80.
-
Anstatt
Abtrennen oder Trennen einzelner Erzeugnisse persönlicher
Hygiene an seitlichen Nähten 62,
wir dargestellt, können
die jeweiligen Seitennahtschnittlinien bewirkt werden, anstelle
als Linien einer Schwächung,
wie dargestellt in 3A bis 3H, mit
einer kompletten Durchtrennung an jedem n-ten Werkstück. Solch
ein Prozess resultiert in Streifen der jeweiligen Erzeugnisse persönlicher
Hygiene, wobei jeder Streifen n Erzeugnisse persönlicher Hygiene enthält. Der
Streifen kann dann aufgerollt werden zum Verpacken. Der Benutzer
reißt
ein Erzeugnis persönlicher
Hygiene von dem Streifen für die
gewünschte
Benutzung ab.
-
In
Bezug auf 1B umfasst die Erfindung jetzt
andere Ausführungsbeispiele
der Vorrichtung und der Verfahren zum Zusammenbauen absorbierender
Erzeugnisse persönlicher
Hygiene. 2B zeigt ein absorbierendes
Erzeugnis persönlicher
Hygiene 50, das anhand der Verfahren nach 1B hergestellt
wurde. Die jeweiligen Teilabschnitte des beispielhaften Herstellungsprozesses,
der in 1B dargestellt ist, sind durch
die Buchstaben „A2
bis G2" gekennzeichnet.
-
Bei
dem Teilabschnitt des Verfahrens, das bei „A2" dargestellt ist, verfährt ein
Strom an Werkstücken 20 entlang
eines Herstellungswegs in Maschinenrichtung, gekennzeichnet durch
den Richtungspfeil 76. In dem Ausführungsbeispiel, das in 1B dargestellt
ist, ist der Strom an Werkstücken 20 definiert
in Verbindung mit der Bahn des vorderen Abschnitts 26 und
der Bahn des hinteren Abschnitts 28, genauso wie jede andere
Erzeugniskomponente persönlicher
Hygiene, die verwendet oder fixiert sind, sowohl direkt als auch
indirekt, mit solchen Bahnen.
-
In
einigen Ausführungsbeispielen
umfasst die Bahn des vorderen Abschnitts 26 oder die Bahn des
hinteren Abschnitts 28 oder beide ein Bahnmaterial, welches
federnde streckbare Eigenschaften aufweist, wie ein streckbondiertes
(stretch-bonded) Laminatmaterial und/oder nacken-/halsbondiertes (neck-bonded)
Laminatmaterial, genauso wie andere Verbundelastomermaterialien
und/oder federnde, streckbare Materialien, die dem Fachmann bekannt sind.
Andere Ausführungsbeispiele
können
ein Elastic umfassen, zumindest in und/oder an Abschnitten der Bahn
des vorderen Abschnitts 26 oder der Bahn des hinteren Abschnitts 28 oder
beiden. Andere weniger bevorzugte Ausführungsbeispiele umfassen wenig
oder kein Elastic in und/oder an der Bahn des vorderen Abschnitts 26 oder
der Bahn des hinteren Abschnitts 28 oder beiden.
-
Die
Bahn des vorderen Abschnitts 26 ist bevorzugt hergestellt
aus einem Material, welches Landezoneneigenschaften aufweist, die
geeignet sind, um Eingriffsbeziehungen mit den jeweiligen Befestigungsmaterialien
zu bilden, das in dem Schritt „D" des Prozesses nach 1A definiert
ist. In solchen bevorzugten Ausführungsbeispielen
ist zumindest ein Abschnitt und bis zu der Gesamtheit, der Hauptoberfläche des
vorderen Stegabschnitts 26 bereits in dem Befestigungsbereicheigenschaften
eingeschlossen. In anderen weniger bevorzugten Ausführungsbeispielen
des Prozesses, der in 1B dargestellt ist, kann ein
Feld eines Landezonenmaterials an der Bahn des vorderen Abschnitts 26 platziert werden,
wie dargestellt und beschrieben in Teilabschnitt „B1" nach 1A.
-
Deshalb,
wie mit der Vorrichtung und den Verfahren nach 1A,
weist die Vorrichtung und weisen die Verfahren nach 1B auch
eine Landezone auf, welche ausgeprägte physikalische Ränder aufweisen
kann oder nicht, abhängig
davon, ob die Befestigungseigenschaften, die erwünscht sind, dadurch realisiert
werden, dass (i) diese an (einem) ausgeprägten, einzelnen zum Beispiel
Bahnelement(en) oder (ii) integral mit einer Oberfläche der Bahn
des vorderen Abschnitts 26 bereitgestellt sind. Somit kann
in jedem der Ausführungsbeispiele
der Erfindung ein Befestigungsbereich in der Bahn des vorderen Abschnitts
definiert werden durch Anbringen eines separaten Landezonenfelds,
durch Anbringen einer Schicht an Material oder einer Beschichtung über der
Bahn des vorderen Abschnitts 26, um dieser eine Landezoneneigenschaft
zu geben, oder durch Verwendung eines Materials als Bahn des vorderen
Abschnitts, welches inhärent
Landezoneneigenschaften aufweist.
-
Immer
noch in Bezug auf das Teilabschnitt „A2" nach 1B, werden
die erste Trennlinie 32 und die zweite Trennlinie 34 bewirkt
an der Bahn des vorderen Abschnitts 26, wobei beide Trennlinien
bewirkt werden auf eine Weise, die im Wesentlichen senkrecht zu
der Maschinerichtung 76 ist. Die Trennlinien 32, 34 erstrecken
sich bevorzugt komplett zu dem äußeren Rand 55 und
dem inneren Rand 56 der Bahn des vorderen Abschnitts 26 und
bewahren dadurch im Wesentlichen keine der nicht durchgeschnittenen
Stegabschnitte angrenzenden an die äußeren und inneren Ränder 55, 56.
-
„Trennlinie", wie in der Diskussion
zu 1B verwendet wird, umfasst eine weite Vielzahl
an Strukturen, welche die Stärke
in Maschinenrichtung der Bahn an der Trennlinie schwächen, aber
ausreichend Halt bereitstellen, um die Integrität der Bahn zu bewahren, da
solche eine Bahn manipuliert wird während des Herstellungsprozesses.
Eine Trennlinie des Verfahrens nach 1B, anders
als gemäß dem Verfahren
nach 1A, weist im Wesentlichen keine nicht durchgeschnittenen
Stegabschnitte auf, die nahe oder an dem inneren und/oder äußeren Rand der
Bahn des vorderen Abschnitts angeordnet sind. Eine Trennlinie nach 1B kann
zum Beispiel eine Linie von Perforationen, eine Linie an Teilabschnittierten/unterbrochenen
Schnitten, eine Linie einer Kombination von Perforationen und Teilabschnittierten/unterbrochenen
Schnitten und/oder jedes bekannte andere Mittel zum Erzeugen einer
Trennlinie umfassen, das zu einer Schwächung der Stärke in Maschinenrichtung
der Bahn führt,
aber dennoch ausreichenden Halt bereitstellt, um die Integrität der Bahn
zu bewahren, da solch eine Bahn während des Herstellungsprozesses
manipuliert wird.
-
Wie
gemäß den Verfahren
nach 1A können
die „Trennlinienpertorationen" nach 1B eine Vielzahl
an Konfigurationen annehmen. Zum Beispiel und ohne Einschränkung können solche
Konfigurationen gerade Linienschlitze, gekrümmte Linienschlitze, Linien
mit mehrfachen geraden, gekrümmten oder
gewinkelten Schlitzen, wobei die Schlitze ausrichtet sind zu der
Richtung der Erstreckung der Trennlinie, Linien mehrfacher gerader,
gekrümmter oder
gewinkelter Schlitze, wobei die Schlitze in Winkeln zu der Richtung
der Erstreckung der Trennlinie ausgerichtet sind, umfassen. Die
Trennlinienperforationen nach 1B können auch
kleine Ausschnitte an Material der Bahn des vorderen Abschnitts
umfassen, wobei die Ausschnitte jede eine Vielzahl an Formen aufweisen
können,
einschließlich
kreisförmiger, ovaler,
quadratischer, rechteckiger, anderer polygonaler Formen, Sternformen
und dergleichen. Weiterhin können
die Perforationen eine Kombination der zuvor aufgeführten Konfigurationen
und Formen aufweisen. Jede der Linienstrukturen, die dargestellt sind
oder die hier offensichtlich gemacht wurden, können bewirkt werden durch Ausbilden
von Schnitten durch das Material der Bahn 26. Alternativ
können
ausreichende Trennlinienstrukturen erhalten werden durch Quetschen
des Materials der Bahn 26 in einem jeweiligen Linienmuster,
das geeignet ist, um einen erwünschten
Grad an Schwächung über die
jeweiligen Trennlinien zu erreichen.
-
Die
Struktur der Trennlinien 32, 34 können wie
gewünscht
ausgewählt
werden, solange wie die Trennlinien ausreichend stark sind, um zumindest das
Prozess Teilabschnitt „B2" vor dem Platzieren der
Befestigungselemente 66, 68 auszuhalten, wodurch
die Bahn des vorderen Abschnitts 26 über die Trennlinien 32, 34 verstärkt wird.
Mit anderen Worten sind Punkte der Bahnanbringung in Kombination ausreichend,
um die Integrität
und/oder Gleichförmigkeit
der Bahn 26 zu belassen, da solch eine Bahn durch den Herstellungsprozess
durchläuft,
wobei jeder Punkt der Bahnanbringung definiert wird zwischen angrenzenden
Ausschnitten und/oder Perforationen an der jeweiligen Trennlinie.
-
Bei
Teilabschnitt „B2" des Herstellungsprozesses,
der in 1B dargestellt ist, wird ein
erstes Befestigungselement 66 an der Bahn des vorderen Abschnitts 26 angeordnet,
das sich über
die erste Trennlinie 32 erstreckt. Auf ähnliche Weise wird das zweite
Befestigungselement 68 an der Bahn des vorderen Abschnitts 26 angeordnet,
welches sich über die
zweite Trennlinie 34 erstreckt. Einige Ausführungsbeispiele
umfassen Befestigungselemente, welche effektiv sich von dem inneren
Rand 56 zu dem äußeren Rand 55 der
Bahn des vorderen Abschnitts 26 spannen.
-
In
Bezug insbesondere auf das zweite Befestigungselement 68 bei
Teilabschnitt „B2", um gemeinsame Eigenschaften
der Befestigungselemente der Erfindung zu definieren, ist die Anordnung
des zweiten Befestigungselementes 68 so, dass ein Abschnitt des
zweiten Befestigungselements 68, welches einen Abschnitt
des zentralen Befestigungsbereichs 40A überlappt, einen Einstellabschnitt 49 umfasst, welcher
zumindest teilweise zusammenwirkend eine Eingriffsbeziehung mit
den Befestigungsrezeptoren bildet, welche inhärent an der Bahn des vorderen
Abschnitts 26 in dem Befestigungsbereich 40A sind. Der
Basisabschnitt 43 des zweiten Befestigungselementes 68 ist
an einem Abschnitt des zweiten Befestigungselementes 68 angeordnet,
am weitesten entfernt von dem Einstellbereich 49. Der Basisabschnitt 43 des
zweiten Befestigungselementes 68 ist im Allgemeinen permanent
fixiert an dem peripheren Befestigungsbereich 40B der Bahn
des vorderen Abschnitts 26, entfernt von dem mittigen Befestigungsbereich 40A und
außerhalb
der zweiten Trennlinie 34, nämlich mit der zweiten Trennlinie 34 zwischen dem
mittleren Befestigungsbereich 40A und dem Basisabschnitt 43.
Die Basisabschnitte 43 der jeweiligen Befestigungselemente
sind an den peripheren Befestigungsbereichen 40B der Bahn
des vorderen Abschnitts 26 befestigt, bevorzugt unter Verwendung eines
Klebmittels und/oder Ultraschallbondierens, obwohl andere Befestigungsmittel,
die dem Fachmann bekannt sind, vorgesehen werden können.
-
Die
Befestigungselemente 66, 68, wie hier dargestellt,
definieren eine Befestigungsstruktur, welche zum Beispiel in Kombination
mit dem mittigen Befestigungsbereich 40A und/oder peripheren
Befestigungsbereichen 40B oder dergleichen wiederholt befestigt,
gelöst,
eingestellt und wieder befestigt werden können. Akzeptable Ausführungsbeispiele der
Befestigungselemente 66, 68 können jegliches Material einschließen, das
geeignet ist, um eine zusammenwirkende Eingriffsbeziehung mit dem
jeweiligen Material zu bilden, welches für die Befestigungsbereiche 40A, 40B verwendet
wird. Zum Beispiel und ohne Einschränkung können solche akzeptablen Befestigungsmaterialien
Adhäsive,
Kohäsionsmittel,
mechanische Befestigungselemente wie Knöpfe und korrespondierende Knopflöcher, Schnappverschlüsse und
dergleichen sein, genauso wie andere Befestigungselemente, welche
wiederholt befestigt und gelöst
werden können,
die dem Fachmann bekannt sind. Mechanische Haken- und Schleifenbefestigungselemente
sind bevorzugt aufgrund ihrer damit verbundener Vielseitigkeit und
Kosteneffektivität.
-
Bei
Teilabschnitt „C2" des Herstellungsprozesses,
das in 1B dargestellt ist, ist das
Schrittelement 60 an der Bahn des vorderen Abschnitts 26 der
wurstförmigen
Bahn 22 zumindest an oder nahe des inneren Randes 56 der
Bahn des vorderen Abschnitts 26 und an der Bahn des hinteren
Abschnitts 28 der wurstförmigen Bahn 22 zumindest
an oder nahe des inneren Randes 59 der Bahn des hinteren Abschnitts 28 befestigt.
In dem dargestellten Ausführungsbeispiel
ist das Schrittelement 60 an Oberflächen der Bahnen 26, 28 befestigt,
wobei die Oberflächen
von dem Betrachter weg gerichtet sind. Entsprechend ist das Schrittelement 60 in
gestricheltem Umriss dargestellt an den jeweiligen Bahnen 26, 28. 2B zeigt
das Schrittelement 60 mit durchgezogenem Umriss.
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Bei
Teilabschnitt „D2" des Herstellungsprozesses
kann ein Beinausschnitt, zum Beispiel bei 36 wie in Teilabschnitt „F1" der Verfahren nach 1A, bewirkt
werden als ein optionaler Schritt. In Bezug auf 1B muss,
da die Linien der Schwächung 32, 34 effektiv
die Gesamtheit der Breite der Bahn des vorderen Abschnitts 26 quer
zur Maschinenrichtung überspannen,
kein im Wesentlichen nicht durchgeschnittener Stegabschnitt (39 nach 1A)
entfernt werden. Somit ist der Schritt „D2" des Herstellungsprozesses, der in 1B dargestellt
ist, lediglich eingeschlossen, um zu signalisieren, dass andere
Fabrikationsschritte, die dem Fachmann bekannt sind, zum Beispiel
Bewirken der Beinausschnitte, nicht notwendig sind, aber in den
Verfahren der Erfindung vorgesehen sind, zum Beispiel für einen
Komfort des Trägers
und entsprechend Konsumerwünschen.
-
Bei
Teilabschnitt „E2" des Herstellungsprozesses,
der in 1B dargestellt ist, ist die
wurstförmige
Bahn an dem Schrittabschnitt 60 so gefaltet, dass die Bahn
des vorderen Abschnitts 26 und die Bahn des hinteren Abschnitts 28 in
einer überlagernden
Beziehung zueinander angeordnet sind, wobei die jeweiligen äußeren Ränder 55, 58 der
jeweiligen Bahn 26, 28 bevorzugt, aber nicht notwendigerweise, im
Wesentlichen sich einander überlagern.
Solch ein Falten der wurstförmigen
Bahn kann bewirkt werden unter Verwendung eines Faltmechanismus
wie durch, aber nicht begrenzt auf, einen schraubenförmigen Umleger
oder eine Umlegerstange.
-
Bei
Teilabschnitt „F2" des Herstellungsprozesses
werden Seitennahtverbindungen 62 gebildet durch Anhaften
der Bahn des vorderen Abschnitts 26 an der Bahn des hinteren
Abschnitts 28 zwischen angrenzenden Trennlinien der jeweiligen
angrenzenden einzelnen Werkstückvorläufer 24.
Die Verbindung 62 sind bevorzugt geformt unter Verwendung
von Ultraschallenergie, die zum Beispiel aufgebracht wird durch
eine Ultraschallbondierungsvorrichtung. Als Alternative zur Ultraschallenergie
können
die Seitennahtverbindungen 62 implementiert werden unter Verwendung
zum Beispiel von thermischer Energie, chemischer Klebmittel oder
einer Kombination von chemischen Klebmitteln mit Ultraschallenergie
oder thermischer Energie.
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Bei
Teilabschnitt „G2" des Herstellungsprozesses
werden einzelne Werkstückvorläufer 24 bevorzugt
getrennt von der wurstförmigen
Bahn, um so einzeln getrennte und eigenständig gefertigte persönliche Hygieneprodukte
zu definieren. Solch ein Trennen kann bewirkt werden durch ein Schneiden
in eine Richtung quer zur Maschinenrichtung entlang der jeweiligen
Seitennaht 62 unter Verwendung zum Beispiel eines Messers
und einer Ambossschneide. Solch ein Schnitt wird zwischen Rändern 67A, 67B durchgeführt, um
so eine bondierte Seitennaht an jedem der Produkte zu definieren,
die so durch die jeweiligen Schnitte definiert werden. Solch ein
Schnitt ist repräsentativ
dargestellt als Linie 80.
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Anstatt
Abtrennen oder Trennen einzelner Erzeugnisse persönlicher
Hygiene an seitlichen Nähten 62,
wie dargestellt, können
die jeweiligen Seitennahtschnittlinien anstelle als Linien einer
Schwächung,
wie dargestellt in 3A bis 3H, mit
einer kompletten Durchtrennung an jedem n-ten Werkstück bewirkt
werden. Solch ein Prozess resultiert in Streifen von jeweiligen
Erzeugnissen persönlicher Hygiene,
wobei jeder Streifen n Erzeugnisse persönlicher Hygiene enthält. Der
Streifen kann dann aufgerollt werden zum Verpacken. Der Benutzer
reißt
ein Erzeugnis persönlicher
Hygiene von dem Streifen für den
gewünschten
Gebrauch ab.
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In
anderen bevorzugten Ausführungsbeispielen
nach 1B verfährt
die Bahn 26 entlang einer Herstellungsrichtung 76 an
einem Förderband, einer
Walze oder dergleichen, welche die relative Positionierung der Bahn 26 in
Bezug auf solch ein Förderband
oder eine Walze durch zum Beispiel Unterdruckansaugen, statische
Kräfte
oder andere bekannte Mittel gemäß dem Stand
der Technik zum Belassen der relativen Positionierung einer Bahn
an einer Walze oder einem Förderband
beibehalten, bis zumindest Befestigungselemente 66, 68 auf
die Bahn 26 aufgebracht werden. In solchen anderen bevorzugten
Ausführungsbeispielen
gemäß 1B können die
Trennlinien 32, 34 jedes der zuvor diskutierten
Ausführungsbeispiele
an Trennlinien genauso wie komplette Durchtrennungen über die
Gesamtheit der Bahn 26 umfassen. Die Walze oder das Förderband,
das in solchen Ausführungsbeispielen
verwendet wird, hält
die Positionierung eines jeweiligen zentralen Befestigungsbereichs 40A relativ
zu angrenzenden vorgeschalteten und nachgeschalteten peripheren
Befestigungsbereichen 40B, so dass Befestigungselemente 66, 68 auf
solche Bereiche der Bahn 26 aufgebracht werden können, ohne
unerwünschtes Überlappen,
Versetzen oder Beabstanden von solchen Bereichen, relativ zueinander.
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In
noch anderen Ausführungsbeispielen
umfasst die Erfindung Verfahren zum Herstellen für absorbierende Erzeugnisse
persönlicher
Hygiene in einer Weise, welche das Ausbilden eines Stroms an Werkstücken, die
miteinander verbunden sind entlang einer wurstförmigen Bahn, die eine unbegrenzte Länge aufweist,
umfasst, wobei anstelle von Bahnen 26, 28 zwei
separate Bahnen Erzeugnisse persönlicher
Hygiene der Erfindung fabriziert werden von zumindest einer einzelnen,
einheitlichen äußeren Schichtbahn,
welche sich quer zur Maschinenrichtung von dem äußeren hinteren Rand 58 zu
dem äußeren vorderen
Rand 55 nach 1B spannt. In solchen Ausführungsbeispielen
können
absorbierende Kerne und körperseitige
Decklagenbahnen, auf den Strom an Werkstücken angewendet werden, um
die absorbierenden Kerne abzudecken, bevor, während oder nach den Verfahrens
Teilabschnitten, die in 1A und 1B beschrieben
wurden. In solchen einheitlichen Bahnausführungen sind Beinausschnitte
zwingend zwischen angrenzenden Werkstücken vorgesehen, um eine größere Konsumerakzeptanz zu
erzeugen, zum Beispiel eine Sanduhrkonfiguration des Schrittabschnitts
jedes resultierenden Erzeugnisses persönlicher Hygiene. In solchen
einheitlichen Bahnausführungsbeispielen
sind die Implementation von Trennlinien 32, 34,
die Aufbringung von Befestigungselementen 66, 68,
das Falten des Stroms an Werkstücken
und die Seitennahtverbindungen der jeweiligen Werkstücke allesamt
notwendige Schritte.
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Somit
bildet der Herstellungsprozess der Erfindung neue Verfahren zum
Herstellen Erzeugnisse persönlicher
Hygiene durch Belassen eines Stroms an Werkstücken, verbunden miteinander
in einer wurstförmigen
Bahn, ohne Trennen der jeweiligen vorderen Abschnitte und hinteren
Abschnitte von den jeweiligen vorderen und hinteren Bahnvorläufern bis zu
einem relativ späten
Zeitpunkt in dem Prozess, in Bezug auf herkömmliche Verfahren, wodurch
es Erzeugern von Erzeugnissen persönlichen Hygiene ermöglicht wird,
Komponenten der Erzeugnisse persönlicher
Hygiene in der wurstförmigen
Bahn im Zusammenhang mit einer kontinuierlichen Bahn an Werkstücken zu
integrieren anstelle einzelner Werkstückvorläufer während des Herstellen eines
wiederverschließbaren
Produktes persönlicher
Hygiene mit getrennten oder effektiv geschwächten Trennlinien zwischen
dem Befestigungsbereich 40 und seitlichen Nähten 62.
Solche Verfahren der Erfindung resultieren zur einem minimalen Abfall
genauso wie zu einer verbesserten Herstellungseffizienz.
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Zusammen
mit den Verfahren zum Herstellen betrifft die vorliegende Erfindung
auch die resultierenden Erzeugnisse persönlicher Hygiene, die durch
solche Herstellungsverfahren hergestellt werden. Während die
bevorzugten Ausführungsbeispiele der
vorliegenden Erfindung hierin beschrieben werden in Bezug auf die
Erzeugnisse persönlicher
Hygiene wie eine Anziehhose oder eine Erwachseneninkontinenunterhose,
umfasst die Erfindung und ist gleichermaßen anwendbar auf Kinderwindeln,
Trainingshosen und dergleichen.
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2A und 2B zeigen
Erzeugnisse persönlicher
Hygiene 50, die entsprechend hergestellt wurden unter Verwendung
der Verfahren nach 1A und 1B. Solche
Erzeugnisse persönlicher
Hygiene umfassen einen vorderen Abschnitt 52 mit einem
Mittelabschnitt 61, einen ersten seitlichen Abschnitt 51,
einen zweiten seitlichen Abschnitt 53 und einen vorderen
Rand 55, einen hinteren Abschnitt 57 mit einem
hinteren Rand 58 und einen Schrittabschnitt 63.
Zusätzlich
umfasst das Erzeugnis persönlicher
Hygiene 50 auch einen absorbierenden Kern 74,
der zwischen einer körperseitigen Decklage 72 und
einer äußeren Abdeckung 70 angeordnet
ist. Der Befestigungsbereich 40 ist an einer äußeren Oberfläche zum
Beispiel des Mittelabschnitts 61 des vorderen Abschnitts 52 angeordnet und
wirkt zusammen mit einem ersten Befestigungselement 66 und
einem zweiten Befestigungselement 68 zum Erzeugen einer
zusammenwirkenden Eingriffsbeziehung. Solch eine Eingriffsbeziehung
ermöglicht
es einem Benutzer, die Befestigungselemente 66, 68 zu
befestigen, zu lösen,
und wieder zu befestigen an dem Befestigungsbereich 40,
um dadurch die Taillenbemessung des Erzeugnisses persönlicher
Hygiene einzustellen. Während
des Gebrauchs und bevorzugt verpackt ist jedes der Befestigungselemente,
zum Beispiel das zweite Befestigungselement 68, lösbar befestigt
an dem Befestigungsbereich 40 an einem Einstellbereich 49 des
Befestigungselements, nicht lösbar
befestigt an dem zweiten seitlichen Abschnitt 53 des vorderen
Abschnitts 52 außerhalb
der Trennlinie 34 an einem Basisabschnitt 43 des
Befestigungselements und unbefestigt an dem vorderen Abschnitt 52 zwischen
dem Befestigungsbereich 40 und der Trennlinie 34 an dem
freien Abschnitt 47 des Befestigungselements.
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Beinelastics 69 sind
dargestellt, die sich im Allgemeinen von den Bereichen peripher
zueinander gegenüberliegenden
Seiten des absorbierenden Kerns 74 erstrecken, folgend
der Kontur des Erzeugnisses persönlicher
Hygiene 50 durch den Schrittabschnitt 63 und endend
an oder nahe dem vorderen Abschnitt 52 und dem hinteren
Abschnitt 57. Die Beinelastics 69 funktionieren
zum Sammeln des Materials an den Seitenrändern des Schrittabschnitts 63 entlang
der Beinöffnung 64.
Die Beinöffnungen 64 sind
geformt als Öffnungen
in dem Erzeugnisse persönlicher
Hygiene, wenn der vordere Abschnitte 52 an dem hinteren
Abschnitt 57 befestigt ist, um seitliche Nähte 62 zu
bilden, um so, wie in 1A und 1B dargestellt,
entsprechend Erzeugnisse persönlicher
Hygiene zu bilden, zum Beispiel wie dargestellt in 2A und 2B.
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Verschiedene
Arten an elastischen Materialien sind bekannt zur Verwendung als
Beinelastics 69. Beinelastics 69 schaffen üblicherweise
gesamte Zurückziehungsspannungen
von etwa 10 g bis 400 g an einer vorgegebenen Beinöffnung an
Strecken-bis-Stoppen-Bedingungen (stretch-to-stop conditions). Bevorzugt
stellen Beinelastics 69 Spannungen von etwa 50 g bis etwa
220 g bereit. Weiter bevorzugt stellen Beinelastics 69 Spannungen
von etwa 80 g bis etwa 200 g bereit.
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Eine
Vielzahl an Materialien kann als Bahnen 26, 28 und/oder
Komponenten der wurstförmigen Bahn 22 verwendet
werden, wie in 1A und 1B dargestellt,
die Erzeugnisse persönlicher
Hygiene gemäß der Erfindung
umfassen. Verschiedene gewebte und nicht gewebte Stoffe können verwendet werden
für die
körperseitige
Decklage 72. Zum Beispiel können körperseitige Decklagen 72 eine schmelzgeblasene
(meltblown) oder spun-bondierte oder
eine andere nicht gewebte Bahn an polymeren Materialien sein, ausgewählt aus
der Gruppe umfassend Polyolefine einschließlich Polyethylen und Polypropylen,
Polyester und Polyamide und Gemische, Kopolymere und Mischungen
solcher polymeren Fasern. Körperseitige
Decklagen 72 können
auch eine kardierte und/oder bondierte Bahn umfassen, bestehend
aus natürlichen
oder synthetischen Fasern. Die körperseitige
Decklage kann zusammengesetzt sein aus einem im Wesentlichen hydrophoben
Material, wobei das hydrophobe Material behandelt ist mit einem
oberflächenaktiven
Stoff oder andererweise bearbeitet ist, um einen gewünschten
Grad an Benetzbarkeit und Hydrophilie bereitzustellen.
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Körperseitige
Decklagen 72 können
nicht gewebte, spun-bondierte, Polypropylenfasern umfassen, fabriziert
mit 2,8 bis 3,2 Denier-Fasern, gebildet in einer Bahn, mit einem
Basisgewicht von zum Beispiel etwa 22 g pro m2 und
einer Dichte von etwa zum Beispiel 0,06 g cm3.
Der Stoff ist bevorzugt oberflächenbehandelt
mit zum Beispiel etwa 0,3 Gewichtsprozent eines oberflächenaktiven
Stoffes. Körperseitige
Decklagen 72 umfassen üblicherweise
eine fasrige Bahn, die durch eine Vielzahl an kleinen zum Beispiel
mikroporösen Öffnungen,
die zufällig
beabstandet zwischen den Fasern ausgebildet ist und sich entsprechend
hinsichtlich der Anordnung und Orientierung der Fasern von einer
Hauptoberfläche
der Bahn in das Innere der Bahn erstreckt/-en. Solche kleinen Öffnungen
erstrecken sich üblicherweise über die
Gesamtheit der Dicke der Bahn.
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In
Bezug auf die Struktur kann die körperseitige Decklage 72 fabriziert
werden unter Verwendung eines Materials, das ausgewählt ist
aus der Gruppe umfassend poröse
Schäume,
retikuläre Schäume, geöffnete Polymerefilme,
polymere Fasern und natürliche
Fasern. Die körperseitige
Decklage 72 kann eine Vielzahl an Komponenten oder Schichten
umfassen, welche zu jedem der Materialien korrespondieren, die hierin
offenbart sind, genauso wie zu anderen, die im Stand der Technik
bekannt sind.
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Es
ist im Allgemeinen bevorzugt, dass die äußere Abdeckung 70 des
Erzeugnisses persönlicher
Hygiene gebildet werden kann aus einem Material, welches im Wesentlichen
impermeabel für
Flüssigkeiten
ist. Eine typische äußere Abdeckung 70 kann
hergestellt werden aus einem dünnen
Kunststofffilm oder anderen flexiblen flüssigkeitsimpermeablen Materialien.
Zum Beispiel kann die äußere Abdeckung 70 geformt
werden auf einem Film von polymerem Material, ausgewählt aus
der Gruppe umfassend Polyolefine, einschließlich Polyethylen und Polypropylen,
Polyester und Polyamid und Gemische, Kopolymere und Mischungen aus
solchen polymeren Materialien, mit einer Dicke zum Beispiel von
etwa 0,012 mm bis etwa 0,13 mm.
-
In
Ausführungsbeispielen,
bei denen die äußere Abdeckung 70 ein
mehr stoffähnliches
Gefühl aufweisen
soll, kann die äußere Abdeckung
einen Polyethylenfilm mit einer nicht gewebten Bahn umfassen, wie
eine spun-bondierte Bahn von polyolefinen Fasern, die bondiert sind
mit einer Oberfläche davon.
Zum Beispiel kann ein Polyethylenfilm mit einer Dicke von etwa 0,015
mm thermisch oder auf andere Weise bondiert werden an eine spun-bondierte Bahn von
polyolefinen Fasern mit einer Faserdicke von etwa 1,5 bis etwa 2,5
Denier pro Filament, wobei die spun-bondierte Bahn ein Basisgewicht
von zum Beispiel etwa 24 g pro m2 aufweist.
-
Darüber hinaus
kann die äußere Abdeckung 70 gebildet
werden aus einer gewebten oder nicht gewebten fasrigen Bahn, welche
gesamt oder teilweise konstruiert oder behandelt wurde, um einen gewünschten
Grad an Flüssigkeitsimpermeabilität an ausgewählten Bereichen
aufzuweisen, welche zum Beispiel ein benachbarter oder angrenzender
absorbierender Kerne 74 sein können.
-
Noch
weiter kann die äußere Abdeckung 70 optional
zusammengestellt werden aus einem mikroporösem Material, welches es Dämpfen erlaubt,
aus dem absorbierenden Kern 74 und durch die äußere Abdeckung 70 zu
entweichen, während
verhindert wird, dass Flüssigkeitsexsudat
am durch die äußere Abdeckung
durchläuft.
-
Die äußere Abdeckungen 70 oder
die körperseitigen
Decklage 72 oder beide können eine fasrige Bahn umfassen,
die eine Vielzahl an zufällig
beabstandeten kleinen Öffnungen,
die sich von einer Hauptoberfläche
der Bahn zu dem inneren der Bahn erstrecken, ausbildet. Polymere
Materialien wie die aufgeführten
Polyolefine einschließlich
Polyethylen und Polypropylen, Polyester und Polyamide und Gemische,
Kopolymere und Mischungen solcher polymeren Materialien können verwendet
werden in entweder einer Filmform oder einer nicht gewebten Faserform,
für die
körperseitige
Decklage 72 oder die äußere Abdeckung 70 oder
für beide.
Für die
körperseitige
Decklage 72 sind die Filme offene Filme.
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Für die äußere Abdeckung 70 sind
die fasrigen Bahnen impermeabel zum Beispiel für wässrige Flüssigkeiten.
-
Eingeschlossen
in die Definition des polymeren Materials zuvor sind alle routinemäßigen, gemeinsam,
normalen Additive, die dem Fachmann für polymere Materialien wie
Bearbeitungshilfsmittel, chemische Stabilisierer, Kompatibilisierer
(compatibilizers), zum Beispiel, dort wo mehr als ein Polymer verwendet
wird, Füllstoffe
und dergleichen bekannt sind.
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Der
absorbierende Kern 74 umfasst geeigneter Weise hydrophile
Fasern, wie eine Bahn oder eine mattierte oder lose Sammlungen von
zelluloseartigem Füllstoff
in Kombination mit einem hochabsorbierenden Material, das allgemein
bekannt ist als superabsorbierendes Material. Der absorbierende Kern 74 umfasst
bevorzugt ein Gemisch von superabsorbierenden hydrogel-bildenden
Erzeugnissen und einem Holzpulpe-Füllstoff. Anstelle des Holzpulpe-Füllstoffs
kann man synthetische, polymere, schmelzgeblasene (meltblown) Fasern
oder eine Kombination von schmelzgeblasenen und natürlichen
Fasern verwenden. Das superabsorbierende Material kann im Wesentlichen
homogen gemischt sein mit hydrophilen Fasern oder kann auf andere Weise
kombiniert werden in dem absorbierenden Kern 74.
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Alternativ
kann der absorbierende Kern 74 ein Laminat an fasrigen
Bahnen und ein superabsorbierendes Material oder andere geeignete
Mittel zum Belassen eines superabsorbierenden Materials in einem
lokalisierten Bereich umfassen. Der absorbierende Kern 74 kann
zusätzlich
ein nicht gekrepptes durchluftgetrocknetes Papierbahnmaterial umfassen,
das bekannt ist als UCTAD.
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Der
absorbierende Kern 74 kann eine Vielzahl an Formen aufweisen.
Zum Beispiel und ohne Einschränkung
kann der absorbierende Kern 74 rechtwinklig, I-förmig oder
T-förmig
sein. In solchen Produkten wie zum Beispiel wiederbefestigbare absorbierende
Erzeugnisse, Hosen und dergleichen, ist der absorbierende Kern 74 bevorzugt
schmaler in dem Schrittabschnitt als in dem hinteren Abschnitt oder
dem vorderen Abschnitt, insbesondere dort, wo der Schrittabschnitt
des Erzeugnisses persönlicher Hygiene
enger ist als der hintere Abschnitt oder der vordere Abschnitt.
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Das
hochabsorbierende Material im absorbierenden Kern 74 kann
ausgewählt
werden aus natürlichen,
synthetischen oder modifizierten natürlichen Polymeren und Materialien.
Das hochabsorbierende Material kann ein anorganisches Material wie ein
Siliziumgel oder organische Verbindungen wie ein querverbundenes
Polymer sein. Das hochabsorbierende Material bezieht sich auf jede
Struktur oder Zusammensetzung entlang mit dem verbundenen Prozess,
welcher normalerweise wasserlösbare
Materialien erzeugt, die im Wesentlichen wasserunlöslich aber
aufschwellbar sind, wobei absorbierende Eigenschaften verfügbar sind,
aber das aufgequollene Material im Wesentlichen unbeweglich nach
dem Absorbieren einer wasserbasierten Flüssigkeit ist. Solche superabsorbierenden
Materialien können
hergestellt werden durch Erzeugen zum Beispiel einer physikalischen
Verschlaufungen, eines kristallinen Bereichs, kovalenten Bondierungen,
ionischen Komplexen und Verbindungen, hydrophilen Verbindungen, wie
hydrogenes Bondieren und hydrophoben Verbindungen oder Van der Waals
Kräften.
Zwei solcher Superabsorbenten sind DRYTECH® 2035
M und FAVOR® SXM
880. DRYTECH® ist
erhältlich
von der Dow Chemical Company, Midland, Michigan. FAVOR® ist
erhältlich
von Stockhausen, Inc., Greensboro, North Carolina.
-
Erzeugnisse
persönlicher
Hygiene der Erfindung können
verwendet werden in zumindest zwei unterschiedlichen Weisen. Als
erstes kann das Erzeugnis persönlicher
Hygiene 50 nach 2A und/oder 2B,
wenn es dem Kunden zugestellt wurde, verwendet werden als hosenähnliche
Struktur. In solcher Form sind und verbleiben erste und zweite Befestigungselemente 66, 68 jeweils
getrennt befestigt an dem Befestigungsbereich 40 des vorderen
Abschnitts 52. Der Träger
schlüpft
in die hosenartige Struktur, während
die Anordnung der ersten und zweiten Befestigungselemente 66, 68 an
dem Befestigungsbereich 40 des Erzeugnis persönlicher
Hygiene 50 durch eine zusammenwirkende Eingriffsbeziehung
beibehalten wird.
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Entsprechend
sind die Beine des Trägers eingefügt durch
Taillenöffnungen 65 und
durch Beinöffnungen 64.
Die Hose wird dann in einer Kopfrichtung gezogen, bis die Beinöffnung 64 behaglich
an der Leiste des Trägers
positioniert ist. Der Benutzer kann die Passung der hosenartigen
Struktur einstellen, um eine bessere relative Positionierung des
Taillenabschnitts des jeweiligen Erzeugnisses persönlicher
Hygiene um den Torso des Trägers
zu erzeugen, gerichtet auf den Komfort des Trägers, um so die Passung zu
verbessern.
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Weitere
Einstellung, um einen festeren oder loseren Sitz zu erhalten, können durchgeführt werden
durch den Benutzer durch nachfolgendes Greifen und Ziehen des ersten
und/oder zweiten Befestigungselements 66, 68 weg
von dem Befestigungsbereich 40, wodurch das erste und/oder
das zweite Befestigungselement 66, 68 gelöst wird
von dem Befestigungsbereich 40. Die jeweiligen Befestigungselemente 66, 68 werden
dann über
die gewünschten
Positionen an dem Befestigungsbereich 40 bewegt und wieder
in Eingriff gebracht mit dem Befestigungsbereich 40, um
so die gewünschte
Beziehung zwischen eingestellter Größe des Erzeugnisses persönlicher Hygiene 50 und
der Größe des Trägers einzustellen. Das
Lösen und
Wiederbefestigen der Befestigungselemente 66, 68 kann
mehrfach auftreten, zum Beispiel für eine unbestimmte Anzahl an
Malen, um ein ordentliches Passen über die erwartete Lebensdauer des
Erzeugnisses persönlicher
Hygiene zu ermöglichen.
Die Befestigungselemente 66, 68 können individuell
oder in Kombination miteinander eingestellt werden, um einen vergleichsweise
festeren oder einen vergleichsweise loseren Sitz zu erzeugen.
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Bevorzugt
und als Zufriedenstellung für
den Benutzer werden die Erzeugnisse persönlicher Hygiene gemäß der Erfindung
eingepackt mit jeweiligen Einstellabschnitten 49 mit ersten
und zweiten Befestigungselementen 66, 68, die
zusammenwirkend befestigt werden in einer Eingriffsbeziehung mit
dem Befestigungsbereich 40, wobei die Erzeugnisse persönlicher
Hygiene der Erfindung befestigt werden können an einem Träger auf
eine ähnliche
Weise wie die herkömmlicher
Anziehhosen.
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Das
zweite Verfahren zum Verwenden des Erzeugnisses persönlicher
Hygiene 50 nach 2A und/oder 2B ist
die Verwendung solch eines Erzeugnisses als ein windelähnliches
Erzeugnis. Bei Verwendung als ein windelähnliches Erzeugnis und vor
jedem Befestigen an dem voraussichtlichen Träger werden erste und zweite
Befestigungselemente 66, 68 getrennt von dem Befestigungsbereich 40 des Erzeugnisses
persönlicher
Hygiene 50 und der vordere Abschnitt 52 wird weg
von dem hinteren Abschnitt 57 gezogen. In dem Verfahren
zum Verwenden solch eines Erzeugnisses als windelähnliches Erzeugnis
kann das Trennen des ersten und zweiten Befestigungselementes 66, 68 von
dem Befestigungsbereich 40 durchgeführt werden vor dem Verpacken
durch den Hersteller oder kann durchgeführt werden, jedes Mal bevor
oder während
der Verwendung durch den Benutzer.
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Dort
wo die Trennlinien 32, 34 in dem Erzeugnis persönlicher
Hygiene Überbrückungselemente
zum Überbrücken des
Bahnmaterials über eine
Trennlinie, wie in 3B bis 3H, umfassen, sind
solche überbrückenden
Elemente unterbrochen im Wesentlichen gleichzeitig mit der Trennung
der Befestigungselemente 66, 68 von dem Befestigungsbereich 40,
um somit ein komplettes Lösen
seitlicher Abschnitte 51, 53 von dem Mittelabschnitt 61 des
vorderen Abschnitts zu bewirken.
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Nachdem
die Befestigungselemente 66, 68 von dem Befestigungsbereich 40 getrennt
sind und die Trennlinien 32, 34 soweit notwendig
gelöst
sind, wird das Erzeugnis persönlicher
Hygiene an einer bevorzugt horizontalen Oberfläche mit einer körperseitigen
Decklage 72 nach oben weisend hingelegt. Der dorsocaudale
Abschnitt des Torsos des Trägers,
zum Beispiel des Kindes oder des Erwachsenen, wird dann auf den
hinteren Abschnitt 57 des Erzeugnisses persönlicher
Hygiene gelegt oder auf andere Weise bewegt. Der vordere Abschnitt 52 wird
dann frontseitig zwischen die Beine des Trägers und an den Torso des Trägers gebracht.
Erste und zweite Befestigungselemente 66, 68 werden
an dem Befestigungsbereich 40 befestigt, welches das Befestigen
des Erzeugnisses persönlicher
Hygiene an dem Träger komplettiert.
Der Fachmann erkennt die vorliegende zuvor ausgeführte Beschreibung
als ein bekanntes Verfahren zum Befestigen eines windelähnlichen
Erzeugnisses an einem Träger.
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Unabhängig von
der Verwendung als eine Anziehhose oder ein windelähnliches
Erzeugnis, reflektieren die Verfahren zur Verwendung der Erzeugnisses
persönlicher
Hygiene gemäß der Erfindung erste
und zweite seitliche Abschnitte 51, 53, die ausgeprägt definiert
sind, getrennt von dem Mittelabschnitt 61 an jeweiligen
Seiten des absorbierenden Erzeugnisses durch entsprechende erste
und zweite Trennlinien 32, 34, um für den Benutzer
ein solches Erzeugnis ohne komplettes Entfernen solcher Hosen des
Benutzers oder äußeren Hosen
zu entfernen.
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Der
Fachmann erkennt nun, dass bestimmte Modifikationen gemacht werder
können
mit der Erfindung, die hierin offenbart ist, in Bezug auf die dargestellten
Ausführungsbeispiele,
ohne von dem Inhalt der vorliegenden Erfindung abzuweichen. Und
während
die Erfindung, zuvor beschrieben wurde in Bezug auf die bevorzugten
Ausführungsbeispiele
versteht er, dass die Erfindung angepasst werden kann an verschiedene
Umanordnungen, Modifikationen und Veränderungen, wobei all solche
Anordnungen, Modifikationen und Veränderungen gedacht sind, innerhalb
des Geltungsbereichs der beigefügten
Ansprüche
zu liegen.