DE60210049T2 - Steuerungsverfahren und adapter fuer aufzeichnungsmedium - Google Patents

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Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Einrichtung, die insbesondere einen Aufzeichnungsträger, der einen internen Nichtkontaktspeicher hat, d.h., eine Bandkassette, in welcher beispielsweise ein Magnetaufzeichnungsträger untergebracht ist, der zur Datenspeicherung verwendet wird, insbesondere ein Magnetband, sowie ein Verfahren zum Steuern hierfür.
  • Als Ansteuereinheit zum Aufzeichnen von Digitaldaten auf einem Magnetband und zum Wiedergeben von Digitaldaten, welche auf dem Magnetband aufgezeichnet sind, ist ein sogenannter Bandstreamer bekannt. Der Bandstreamer ermöglicht das Aufzeichnen einer großen Menge von Digitaldaten, beispielsweise ungefähr 10 bis mehrere hundert Gigabytes in Abhängigkeit von der Bandlänge eines Magnetbands, welches in einer Bandkassette als Träger untergebracht ist. Daher wird dieser Bandstreamer breit für Anwendungen verwendet, beispielsweise für die Sicherung von Daten, welche auf einem Träger aufgezeichnet sind, beispielsweise einer Festplatte eines Computers. Außerdem wird dieser Bandstreamer vorzugsweise beim Sichern von Bilddaten oder dgl., die eine große Datengröße haben, verwendet.
  • Als Bandstreamer, wie oben beschrieben, wurde beispielsweise ein Bandstreamer vorgeschlagen, der ausgebildet ist, das Aufzeichnen und/oder Wiedergeben von Daten unter Verwendung einer 8-mm-VTR-Bandkassette als Aufzeichnungsträger und eines Schrägabtastsystems mit einem Drehkopf auszuführen.
  • Auf einer Bandkassette, in welcher ein Magnetband untergebracht ist, die für den Bandstreamer dieser Art verwendet wird, werden, da lediglich der Bandträger ein Träger zum Aufzeichnen von Daten ist, verschiedene Daten, beispielsweise Daten zur Verwaltung und Daten für die Systemeinstellung ebenfalls auf dem Band abweichend von Hauptdaten als Speicherobjekt aufgezeichnet.
  • Bei praktischen Anwendungen wünscht ein Benutzer häufig, die Daten auf der Bandkassette zu lesen, wenn die Bandkassette nicht geladen ist. Beispielsweise wird in einer Bibliothek, die eine Kassettenaustauschfunktion hat, so dass viele Bandkassetten in Art eines Magazins untergebracht sind und selektiv zu einem Bandstreamer geliefert werden, bevorzugt, dass bestimmte Daten von einem Außengehäuse der Kassette gelesen werden können, um die Bandkassette, die befördert wird, zu identifizieren. Daher wird erwogen beispielsweise einen Strichcode auf das Kassettengehäuse zu kleben, so dass die Buchhandlung oder dgl. den Strichcode unter Verwendung eines optischen Lesers oder dgl. liest, um somit eine Unterscheidung an Information zur Identifikation beispielsweise der Bandkassettennummer zu ermöglichen.
  • Der Strichcode, der auf das Kassettengehäuse geklebt wird, ist nicht umschreibbar und hat eine kleine Informationsmenge. Daher ist er für ein System nicht geeignet, welches eine relative fortschrittliche Verarbeitung ausführt.
  • Inzwischen wurde für das oben beschriebenen Bandstreamersystem eine Bandkassette, welche einen nichtflüchtigen Speicher hat, der in einem Kassettengehäuse untergebracht ist, entwickelt. Dieser ist ausgebildet, Verwaltungsinformation über das Aufzeichnen oder Reproduzieren von Daten auf oder von einem Magnetband, Herstellerinformation und vergangene Verwendungsinformation der Bandkassette und dgl., auf den nichtflüchtigen Speicher zu verwalten. Wenn man so verfährt, ist die Betriebseffektivität viel besser als in dem Fall, wo diese Verwaltungsinformation oder dgl. auf dem Magnetband ausgezeichnet wird. Insbesondere muss diese Verwaltungsinformation oder dgl. gelesen werden und jedes Mal, wenn das Aufzeichnen/Wiedergeben auf dem Magnetband ausgeführt wird, bestätigt werden, und diese Verwaltungsinformation und dgl. muss nach dem Aufzeichnungs-/Wiedergabebetrieb aktualisiert werden. Wenn die Verwaltungsinformation und dgl. an einer speziellen Position auf dem Magnetband aufgezeichnet wurde, beispielsweise am Anfang des Magnetbands, muss das Band zur speziellen Position vor oder nach jedem Aufzeichnungs-/Wiedergabebetrieb gespult werden. Dies regelt außerdem die Position auf dem Band, um Bandlade- und Entladeoperationen auszuführen. Diese Unannehmlichkeit wird jedoch durch Aufzeichnen von Verwaltungsinformation und dgl. auf dem nichtflüchtigen Speicher beseitigt.
  • Auf den nichtflüchtigen Speicher wird dadurch zugegriffen, dass ein Verbinderanschluss vorgesehen ist, der im Bandstreamer angeordnet ist.
  • Vor einiger Zeit wurde ein Aufbau entwickelt, dass eine Antenne und eine Funkkommunikationsschaltung in einer Bandkassette zusammen mit einem nichtflüchtigen Speicher angeordnet sind und auf den nichtflüchtigen Speicher in einem Nichtkontaktzustand zugegriffen wird. Das heißt, es ist eine Funkkommunikationsschaltung im Bandstreamer oder dgl. eingerichtet, und das Aufzeichnen/Reproduzieren von Daten auf den/von dem nichtflüchtigen Speicher kann in einem kontaktlosen Zustand auf die Bandkassette durchgeführt werden.
  • Im Fall einer Bandkassette, welche einen nichtflüchtigen Speicher hat, eines derartigen Nichtkontakt-Schnittstellensystems ist es vorstellbar, Datenlesen durchzuführen, welches mit einem Strichcode unter Verwendung des nichtflüchtigen Speichers durchführbar wäre. Wenn eine Buchhandlung eine spezielle Bandkassette von einem Magazin auswählt, in welchem mehrere Bandkassetten untergebracht sind, können Daten, die jeder Bandkassette eigen sind, über Funkkommunikation gelesen werden. In der Praxis ist dies jedoch schwierig, da Funkstörungen leicht von den benachbarten Bandkassetten aufgrund der Funkkommunikation auftreten. Fortschrittlichere Verarbeitung, beispielsweise ein Betrieb für die Buchhandlung, Verwaltungsinformation zu schreiben, ist schwierig zu realisieren. Um insbesondere geeignetes Datenschreiben und Datenlesen auszuführen, wobei Funkstörung vermieden wird, ist es notwendig, eine Bandkassette eines Kommunikationspartners oder eines nichtflüchtigen Speichers innerhalb der Bandkassette sicher zu bestätigen und verschiedene Kommunikationen zur aktuellen Steuerung nach der Bestätigung auszuführen. Außerdem ist es erforderlich, die Datenmenge, welche bei verschiedenen Kommunikationen zu übertragen ist, auf einen minimalen Wert zu reduzieren.
  • EP 097 88 41 offenbart ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Steuern eines Aufzeichnungsträgers. Der Aufzeichnungsträger wird durch Lesen von Identifikationsinformation von einem Nichtkontaktspeicher des Aufzeichnungsträgers über eine Fernschnittstelle der Steuerungsvorrichtung erkannt. Die Identifikationsinformation, die eine Fabrikationsnummer aufweist, wird verwendet, den Aufzeichnungsträger zu bestätigen. Wenn der Aufzeichnungsträger bestätigt wird, wird ein Sitzungsidentifizierer dem Aufzeichnungsträger durch die Steuervorrichtung zugeteilt, so dass Zugriff zum Speicher des Aufzeichnungsträgers dann unter Verwendung eines Befehls durchgeführt wird, der den Sitzungsidentifizierer verwendet und ohne die Fabrikationsnummer zu verwenden.
  • Im Hinblick auf den obigen Stand der Technik beanspruchen Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung, ein Magnetaufzeichnungsträger-Bestätigungsverfahren und ein Steuerungsverfahren und einen Aufzeichnungsträger-Unterstützungsverfahren bereitzustellen, die ermöglichen, dass ein Aufzeichnungsträger, beispielsweise eine Bibliothek, zufriedenstellende fortschrittliche Steuerung eines Aufzeichnungsträgers ausführt, welche einen Speicher eines Nichtkontakt-Schnittstellensystems hat.
  • Gemäß einem ersten Merkmal stellt die Erfindung bereit:
    ein Aufzeichnungsträger-Steuerverfahren, welches durch eine tragbare Aufzeichnungsträgereinrichtung in Bezug auf einen Aufzeichnungsträger ausgeführt wird, der eine Speichereinrichtung, um Identifikationsinformation passend zum Aufzeichnungsträger zu speichern, und eine Kommunikationseinrichtung aufweist, um Nichtkontakt-Datenübertragung in Bezug auf die Speichereinrichtung auszuführen, wobei die tragbare Aufzeichnungsträgereinrichtung eine Schnittstelleneinrichtung hat, die in der Lage ist, Daten kontaktlos zur/von der Speichereinrichtung zu übertragen, wobei Ausführung von Funkkommunikation zu/von der Kommunikationseinrichtung freigegeben wird, wobei das Verfahren aufweist:
    einen Berechtigungsschritt, um sequentiell mit dem Aufzeichnungsträger unter Verwendung aufeinanderfolgender Kommunikationsidentifizierer zu kommunizieren, um somit die Identifikationsinformation, welche auf der Speichereinrichtung des Aufzeichnungsträgers gespeichert ist, zu bestätigen und um den Aufzeichnungsträger zu berechtigen;
    einen Kommunikationsidentifizierer-Bereitstellungsschritt zum Einstellen eines Kommunikationsidentifizierers für den Aufzeichnungsträger, der im Berechtigungsschritt zu berechtigen ist, und zum Bereitstellen des Kommunikationsidentifizierers für die Speichereinrichtung des Speicherträgers; und
    einen Steuerschritt zum Spezifizieren des Aufzeichnungsträgers durch einen Befehl einschließlich des Kommunikationsidentifizierers und zum Ausführen von Betriebssteuerung der Speichereinrichtung des Aufzeichnungsträgers;
    wobei im Berechtigungsschritt die Identifikationsinformation durch n Kommunikationsstufen bestätigt wird und als Antwort auf Bestätigung der Identität jeder der n Stufen ein aufeinanderfolgender Kommunikationsidentifizierer auf einen Wert gesetzt wird, der zeigt, welche der n Kommunikationsstufen durchgeführt wurde und die Identifikationsinformation bestätigt hat, so dass der erste bis n-te aufeinanderfolgende Kommunikationsidentifizierer dazu verwendet werden, Bestätigung dieser Identität in entsprechenden der n Kommunikationsstufen anzuzeigen.
  • Bei dem Aufzeichnungsträger-Steuerverfahren gemäß den Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung wird in dem Bestätigungsschritt die Identifikationsinformation durch n Kommunikationsstufen unter Verwendung erster bis n-ter nachfolgender Kommunikationsidentifizierer bestätigt. Im Steuerschritt wird der Aufzeichnungsträger durch einen Schreib- oder Lesebefehl einschließlich des Kommunikationsidentifizierers spezifiziert, und die Datenübertragung wird als Datenschreiben zu oder Datenlesen von der Speichereinrichtung des Aufzeichnungsträgers ausgeführt.
  • Die Kommunikation wird zwischen der tragbaren Aufzeichnungsträgereinrichtung und dem Aufzeichnungsträger im Berechtigungsschritt, im Kommunikationsidentifizierer-Bereitstellungsschritt und im Steuerschritt gemäß einem Befehl von der tragbaren Aufzeich nungsträgereinrichtung und einem Anerkenntnis vom Aufzeichnungsträger als Antwort auf den Befehl ausgeführt.
  • Das Aufzeichnungsträger-Steuerverfahren nach der vorliegenden Erfindung umfasst außerdem einen Kommunikationsidentifizierer-Rücksetzschritt zum Zurücksetzen eines Anfangswerts des Kommunikationsidentifizierers, der für die Speichereinrichtung vorgesehen ist, im Kommunikationsidentifizierer-Bereitstellungsschritt.
  • Gemäß einem zweiten Merkmal stellt die vorliegende Erfindung bereit:
    eine tragbare Aufzeichnungsträgereinrichtung, welche einen Aufzeichnungsträger trägt, die eine Speichereinrichtung aufweist, um Identifikationsinformation zu speichern, welche für den Aufzeichnungsträger geeignet ist, und eine Kommunikationseinrichtung, um Nichtkontakt-Datenübertragung in Bezug auf die Speichereinrichtung auszuführen, wobei die Einrichtung aufweist:
    eine Schnittstelleneinrichtung, die in der Lage ist, eine Nicht-Kontakt-Datenübertragung zu/von der Speichereinrichtung auszuführen, indem Funkkommunikation zu/von der Kommunikationseinrichtung ausgeführt wird;
    eine Berechtigungseinrichtung zum Veranlassen, dass die Schnittstelleneinrichtung Kommunikation mit dem Aufzeichnungsträger ausführt, wobei aufeinanderfolgende Kommunikationsidentifizierer (SID) verwendet werden, um somit die Identifikationsinformation, welche in der Speichereinrichtung des Aufzeichnungsträgers gespeichert ist, zu bestätigen und um den Aufzeichnungsträger zu berechtigen;
    eine Kommunikationsidentifizierer-Setzeinrichtung, um einen Kommunikationsidentifizierer für den Aufzeichnungsträger zu setzen, der durch die Berechtigungseinrichtung berechtigt wurde, und um zu veranlassen, dass die Schnittstelleneinrichtung den Kommunikationsidentifizierer auf die Speichereinrichtung des Aufzeichnungsträgers schreibt;
    eine Steuereinrichtung, um den Aufzeichnungsträger zu spezifizieren, wobei veranlasst wird, dass die Schnittstelleneinrichtung einen Befehl einschließlich des Kommunikationsidentifizierers ausgibt, und um Betriebssteuerung der Speichereinrichtung des Aufzeichnungsträgers auszuführen; und
    eine Kommunikationsidentifizierer-Rücksetzeinrichtung, um zu bewirken, dass die Schnittstelleneinrichtung einen Befehl ausgibt, um den Kommunikationsidentifizierer auf einen Anfangswert zurückzusetzen, um somit den Kommunikationsidentifizierer, der in die Speichereinrichtung mittels der Kommunikationsidentifizierer-Setzeinrichtung geschrieben wurde, auf den Anfangswert zurückzusetzen;
    wobei die Berechtigungseinrichtung die Identifikationsinformation bestätigt, wobei das Ausführen von n Kommunikationsstufen zwischen der Schnittstelleneinrichtung und dem Aufzeichnungsträger veranlasst wird und als Antwort auf die Bestätigung der Identität in jeder der n Stufen ein nachfolgender Kommunikationsidentifizierer auf einen Wert gesetzt wird, der zeigt, welche der n Kommunikationsstufen durchgeführt wurde und die Identifikationsinformation bestätigt hat, so dass der erste bis n-te aufeinanderfolgende Identifizierer verwendet werden, Bestätigung der Identität in entsprechenden der n Kommunikationsstufen zu zeigen.
  • In der tragbaren Aufzeichnungsträgereinrichtung nach Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung bestätigt die Berechtigungseinrichtung die Identifikationsinformation unter Veranlassung einer Ausführung einer Kommunikation von n Stufen zwischen der Schnittstelleneinrichtung und dem Aufzeichnungsträger unter Verwendung eines ersten bis n-ten nachfolgenden Kommunikationsidentifizierers. Die Steuereinrichtung spezifiziert den Aufzeichnungsträger, wobei veranlasst wird, dass die Schnittstelleneinrichtung einen Schreib- oder Lesebefehl einschließlich des Kommunikationsidentifizierers ausgibt und das Ausführen von Datenübertragung als Datenschreiben zu oder Datenlesen von der Speichereinrichtung des Aufzeichnungsträgers aufweist. Die Kommunikation, welche zwischen der Schnittstelleneinrichtung und dem Aufzeichnungsträger ausgeführt wird, wird gemäß einem Befehl von der Schnittstelleinrichtung und der Berechtigung vom Aufzeichnungsträger als Antwort auf den Befehl ausgeführt.
  • Die tragbare Aufzeichnungsträgereinrichtung nach Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung umfasst außerdem eine Kommunikationsidentifizierer-Rücksetzeinrichtung, um zu veranlassen, dass die Schnittstelleneinrichtung einen Befehl ausgibt, um den Kommunikationsidentifizierer auf einen Anfangswert zurückzusetzen, um somit den Kommunikationsidentifizierer, der in die Speichereinrichtung geschrieben ist, durch die Kommunikationsidentifizierer-Einstelleinrichtung, auf den Anfangswert zurückzusetzen.
  • Bei der tragbaren Aufzeichnungsträgereinrichtung nach Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung wird jeder Aufzeichnungsträger unterschieden und somit unter Verwendung von dessen Identifikationsinformation gesteuert, beispielsweise spezieller Information, beispielsweise der Fabrikationsnummer. In diesem Fall wird sichere Kommunikation unter Verwendung nachfolgender Identifizierer und Kommunikation von n Stufen unter Verwendung der nachfolgenden Identifizierer ausgeführt, wodurch der Aufzeichnungsträger sicher berechtigt wird. Wenn der Aufzeichnungsträger berechtigt ist, wird ein Kommunikationsidentifizierer zur nachfolgenden Kommunikation für den Aufzeichnungsträ ger vorgesehen, und der Kommunikationsidentifizierer ist in einem Befehl zum Ausführen von Steuerung enthalten. Somit führt lediglich der spezielle zusteuernde Aufzeichnungsträger eine entsprechende Operation gemäß dem Befehl durch. Kurz ausgedrückt wird eine Steuerung eines nichtbeabsichtigten Aufzeichnungsträgers aufgrund von Funkstörung in Bezug auf die Funkschnittstelle verhindert, und die Kommunikationsbestimmung kann lediglich unter Verwendung des Kommunikationsidentifizierers spezifiziert werden, ohne beispielsweise die Fabrikationsnummer oder dgl. zu verwenden. Damit kann die mitgeteilte Datenmenge reduziert werden. Wenn man so verfährt, können zusätzlich zur Unterscheidung des Aufzeichnungsträgers verschiedene und fortschrittliche Aufzeichnungs-/Wiedergabeoperationen in Bezug auf den Speicher innerhalb des Aufzeichnungsträgers ausgeführt werden.
  • Die vorliegende Erfindung und spezielle Vorteile, die durch die vorliegende Erfindung bereitgestellt werden, werden weiter aus der folgenden Beschreibung einer Ausführungsform mit Bezug auf die Zeichnungen deutlich.
  • 1 ist eine erläuternde Ansicht, welche den Innenaufbau einer Bandkassette schematisch zeigt, die bei der vorliegenden Erfindung verwendet wird;
  • 2 ist eine perspektivische Ansicht, welche die Erscheinungsform der Bandkassette zeigt;
  • 3 ist ein Blockdiagramm, welches den Aufbau und das Kommunikationssystem eines Fernspeicherchips zeigt;
  • 4 zeigt elektro-magnetische Induktion des Kommunikationssystems nach der vorliegenden Erfindung;
  • 5A und 5B zeigen Schwingungsformen einer modulierten Welle von Übertragungsdaten;
  • 6A bis 6D zeigen Übertragungs-/Empfangsdaten;
  • 7 zeigt die Datenstruktur der Übertragungs-/Empfangsdaten;
  • 8 zeigt Daten, die Manchester-codiert sind;
  • 9 zeigt ein logisches Format des Fernspeicherchips;
  • 10 zeigt ein Herstellungsteil des Fernspeicherchips;
  • 11 ist eine erläuternde Ansicht, welche ein Ansteuerinitialisierungsteil des Fernspeicherchips zeigt;
  • 12 zeigt eine Fabrikationsnummer einer Kassette und einen Zwischenspeicher des Fernspeicherchips;
  • 13A zeigt einen Herstelleridentifizierer innerhalb des Fernspeicherchips;
  • 13B zeigt einen Sekundäridentifizierer als Beispiel;
  • 14 ist eine erläuternde Ansicht, welche die Definition eines Sitzungsidentifizierers zeigt;
  • 15 ist ein Blockdiagramm, welches einen Bandstreamer zeigt;
  • 16 ist eine perspektivische Ansicht, welche eine Bibliothek zeigt;
  • 17 ist eine perspektivische Ansicht, die die Erscheinungsform der Bibliothek zeigt;
  • 18 ist eine perspektivische Ansicht, welche ein Magazin zeigt, welches die Bibliothek zusammen mit der Bandkassette bildet;
  • 19 ist eine Draufsicht, die eine Handeinheit zeigt, die die Bibliothek bildet;
  • 20 ist eine Draufsicht, welche den Betriebszustand der Handeinheit, welche die Bibliothek bildet, zeigt;
  • 21 ist eine Seitenansicht, welche die Handeinheit der Bibliothek zeigt;
  • 22 ist ein Blockdiagramm, welches die Bibliothek zeigt;
  • 23 ist ein Bolockdiagramm, welches eine Fernspeicherschnittstelle zeigt;
  • 24 ist eine Ansicht, um den Statusübergang des Fernspeicherchips zu erläutern;
  • 25 zeigt Befehle zum Fernspeicherchip;
  • 26A und 26B zeigen Pakete bezogen auf Aufmerksamkeitssteuerung;
  • 27A und 27B zeigen Pakete bezogen auf eine Statusmitteilungsanforderung;
  • 28A und 28B zeigen Pakete bezogen auf eine Datenschreibanforderung;
  • 29A und 29B zeigen Pakete bezogen auf eine Datenleseanforderung;
  • 30A und 30B zeigen Pakete bezogen auf das Kommunikationsende;
  • 31A und 31B zeigen Pakete bezogen auf eine Ausgabestatusinstruktion;
  • 32A und 32B zeigen Pakete bezogen auf eine Schreibinstruktion in einem Ausgabezustand;
  • 32A und 33B zeigen Pakete bezogen auf eine Vergleichsanforderung;
  • 34 ist ein Flussdiagramm, welches die Sitzungsidentifizierer-Zuteilungsverarbeitung zeigt;
  • 35 ist ein Flussdiagramm, welches die Sitzungsidentifizierer-Zuteilungsverarbeitung zeigt;
  • 36A und 36B sind Flussdiagramme, welches die Datenübertragungsverarbeitung zeigen; und
  • 37 ist ein Flussdiagramm, welches Verarbeitung im Zeitpunkt des Lösens der Kassette zeigt.
  • Anschließend wird eine Ausführungsform der vorliegenden Erfindung mit Hilfe der Zeichnungen beschrieben.
  • Die vorliegende Erfindung wird nun unter Verwendung einer Bandantriebseinheit beschrieben, die als Aufzeichnungsträger eine Bandkassette verwendet, die einen nichtflüchtigen Speicher hat, der darin vorgesehen ist, und die in der Lage ist, Digitaldaten in Bezug auf diese Bandkassette mit einem Speicher, d.h., einem Bandstreamer aufzuzeichnen und zu reproduzieren, eine Bibliothek, in welcher viele Bandkassetten untergebracht sind und die selektiv die Bandkassetten in den Bandstreamer laden kann, und ein Datenspeichersystem, welches aus einem Host-Computer oder dgl. besteht.
  • Der Bandstreamer und die Bibliothek, für die die vorliegende Erfindung angewandt wird, kann Information über Funkdatenkommunikation auf und von dem nichtflüchtigen Speicher (Fernspeicherchip), der in der Bandkassette vorgesehen ist, schreiben und lesen. Bei dieser Ausführungsform wird die vorliegende Erfindung auf eine Fernspeicherschnittstelle angewandt, welche eine Kommunikationseinrichtung ist, die in der Bibliothek vorgesehen ist, um Funkdatenkommunikation mit dem Fernspeicherchip als nichtflüchtigen Speicher auszuführen.
  • Die vorliegende Erfindung wird in der folgenden Reihenfolge beschrieben.
    • 1. Aufbau der Bandkassette
    • 2. Aufbau und Kommunikationssystem des Fernspeicherchips
    • 3. Datenaufzeichnung auf Fernspeicherchip
    • 4. Aufbau des Bandstreamers
    • 5. Aufbau der Bibliothek
    • 6. Zustandsübergang des Fernspeicherchips
    • 7. Befehle für den Fernspeicherchip
    • 8. Sitzungsidentifizierer-Zuteilungsverarbeitung
    • 9. Datenübertragungsverarbeitung
    • 10. Verarbeitung beim Lösen der Kassette
    • 11. Verschiedene Modifikationen
  • 1. Aufbau der Bandkassette
  • Zunächst werden eine Bandkassette, die im Bandstreamer verwendet wird, und die Bibliothek, für die die vorliegende Erfindung angewandt wird, mit Hilfe von 1 und 2 beschrieben.
  • 1 zeigt im Überblock den Innenaufbau einer Bandkassette 1. Innerhalb der Bandkassette 1, welche in 1 gezeigt sind, sind Spulen 2A und 2B vorgesehen, und ein Magnetband 3, welches eine Bandbreite von 8 mm hat, ist zwischen die Spulen 2A und 2B gewickelt. In dieser Bandkassette 1 ist ein Fernspeicherchip 4, in welchem ein nichtflüchtiger Speicher angeordnet ist, und dessen Steuerschaltungssystem und dgl. vorgesehen. Der Fernspeicherchip 4 kann Datenübertragung zu und von Fernspeicherschnittstellen 30, 32 in einem Bandstreamer 10 und einer Bibliothek, die später beschrieben wird, über Kommunikation unter Nutzung elektro-magnetischer Induktion ausführen. Der Fernspeicherchip 4 hat eine Antenne für eine solche Kommunikation.
  • Wie später ausführlich beschrieben wird, sind die Herstellerinformation und die Fabrikationsnummerinformation jeder Kassette, die Dicke, die Länge und das Material des Bands, Information in Bezug auf die Verwendungsgeschichte oder dgl. von aufgezeichneten Daten jeder Partition, Benutzerinformation und dgl. im Fernspeicherchip 4 gespeichert.
  • In dieser Beschreibung wird die unterschiedliche Information, welche im Fernspeicherchip 4 gespeichert ist, hauptsächlich für verschiedene Arten von Verwaltung zum Aufzeichnen von Daten auf dem Magnetband 3 und zum Wiedergeben der Daten, die auf dem Magnetband 3 aufgezeichnet sind, verwendet. Daher wird diese Information auch als "Verwaltungsinformation" insgesamt bezeichnet.
  • Auf diese Weise ist der nichtflüchtige Speicher in einem Kassettengehäuse vorgesehen, welcher die Bandkassette bildet, und die Verwaltungsinformation ist im nichtflüchtigen Speicher gespeichert. Im Bandstreamer, der die Bandkassette 1 trägt, ist die Schnittstelle zum Schreiben und Lesen von Daten zu und von dem nichtflüchtigen Speicher vorgesehen, und die Verwaltungsinformation bezogen auf Datenaufzeichnung/Wiedergabe vom Magnetband 3 wird vom nichtflüchtigen Speicher gelesen und darauf geschrieben. Somit kann ein Aufzeichnungs-/Wiedergabebetrieb zum/vom Magnetband 3 wirksam ausgeführt werden. Beispielsweise muss das Magnetband nicht zurückgespult werden, beispielsweise auf den Bandanfang, wenn die Kassette geladen oder entladen wird. Das heißt, dass die Bandkassette mit dem Magnetband, welches in einer Position auf halben Weg ist, geladen und entladen werden kann. Außerdem kann Dateneditierung durch Umschreiben der Verwaltungsinformation auf dem nichtflüchtigen Speicher ausgeführt werden. Außerdem wird es einfacher, viele Partitionen auf dem Band festzulegen und diese Partitionen geeignet zu verwalten.
  • 2 ist eine perspektivische Ansicht, welche die Erscheinungsform der Bandkassette 1 zeigt, die bei der vorliegenden Erfindung verwendet wird. Das Kassettengehäuse besteht aus einem oberen Gehäuseteil 6a, einem unteren Gehäuseteil 6b und einer Schutzabde ckung 8. Die Grundstruktur ist ähnlich der einer Bandkassette, welche für einen üblichen 8-mm-VTR verwendet wird. Auf einem Beschriftungsteil, welches auf dessen einer seitlichen Seite vorgesehen ist, welche auf der Rückseite der Bandkassette 1 ist, ist ein Anschlussteil 6c vorgesehen. Dies ist ein Teil, wo ein Kontaktanschluss in einer Bandkassette angeordnet würde, in welchem ein Kontaktspeicher vorgesehen ist, der bei dieser Ausführungsform nicht beschrieben wird. Dieses Teil des Aufbaus ist bei der Bandkassette 1 nicht notwendig, welche den Nichtkontakt-Fernspeicherchip 4 aufweist, der darin vorgesehen ist, wie bei dieser Ausführungsform. Das heißt, das Anschlussteil 6c ist vorgesehen, um das Laden in den Bandstreamer oder dgl. zu ermöglichen, um Kompatibilität mit einer Bandkassette, in welcher ein Kontaktspeicher vorgesehen ist, bereitzustellen. Auf beiden seitlichen Seiten, die einander vom Kassettengehäuse zugewandt sind, ist eine Ausnehmung 7 gebildet. Die Ausnehmung 7 wird dazu verwendet, die Bandkassette 1 zu halten, beispielsweise, wenn die Bibliothek 50, die später beschrieben wird, die Bandkassette 1 trägt.
  • 2. Aufbau und Kommunikationssystem des Fernspeicherchips
  • 3 zeigt den Aufbau des Fernspeicherchips 4 und der Fernspeicherschnittstelle 30 (32), welche im Bandstreamer oder der Bibliothek vorgesehen sind, die mit dem Fernspeicherchip 4 kommuniziert. Der Aufbau der Fernspeicherschnittstelle 30 (32) in 3 ist als Konzeptblockdiagramm gezeigt, um das Kommunikationssystem zu erläutern. Ein spezielles Aufbaubeispiel dafür wird später als Aufbau der Fernspeicherschnittstelle 32 mit Hilfe von 23 beschrieben.
  • Der Fernspeicherchip 4 hat als Halbleiter-IC einen Regler 4a, ein HF-Teil 4b, ein Logikteil 4c, einen EEPROM 4d und ein Register 4e, wie in 3 gezeigt ist. Dieser Fernspeicherchip 4 ist auf einer gedruckten Schaltungsplatte befestigt, welche innerhalb der Bandkassette fixiert ist, und ein Kupferfolienteil auf der gedruckten Schaltungsplatte bildet die Antenne 5. Der Fernspeicherchip 4 ist so aufgebaut, um eine Versorgungsspannung von außerhalb in kontaktloser Weise zu empfangen. Die Kommunikation mit dem Bandstreamer 10 und der Bibliothek 50, was später beschrieben wird, nutzt beispielsweise einen Träger von 13,59 MHz. Wenn die Antenne 5 ein elektro-magnetisches Feld vom Bandstreamer 10 oder von der Bibliothek 50 empfängt, setzt der Regler 4a den Träger von 13,56 MHz in eine Gleichspannung um. Die Gleichspannung wird als eine Versorgungsspannung zum HF-Teil 4b, zum Logikteil 4d und zum Register 4e geliefert.
  • Im HF-Teil 4b sind beispielsweise eine Diode D1, Widerstände R1, R2 und Kondensatoren C1, C2 und ein Schaltelement Q1 so geschaltet, wie in 3 gezeigt ist. Das HF- Teil 4b liefert Empfangsinformation (induzierte Spannung V2) zum Logikteil 4c und moduliert Information, welche vom Logikteil 4c übertragen wird, mit einer Schaltsteuerspannung V4. Das Logikteil 4c führt Ausführungssteuerung zum Decodieren des Empfangssignals vom HF-Teil 4b und Verarbeitung entsprechend der codierten Information (Befehl) aus, beispielsweise das Schreiben und Lesen zur Verarbeitung von Daten in Bezug auf den EEPROM 4d. In das Register 4e werden Daten, die im EEPROM 4d gespeichert sind, beispielsweise ein Sitzungsidentifizierer, der später beschrieben wird, geladen, und dessen Wert wird innerhalb der Übertragungsdaten der Fernspeicherschnittstelle 30 (32) hinzugefügt.
  • Obwohl 3 das Logikteil 4c und das Register 4e als separate Blöcke zeigt, um die Erläuterung zu vereinfachen, kann das Register 4e in Wirklichkeit in einem Chip eingebaut sein, der das Logikteil 4c ist.
  • In der Fernspeicherschnittstelle 30 (32) moduliert ein Modulator 100M einen Träger von 13,56 MHz unter Verwendung von Übertragungsdaten, und es wird die Übertragung von einer Antenne 31, 33 zum Fernspeicherchip 4 ausgeführt. Die Information, welche vom Fernspeicherchip 4 übertragen wird, wird durch einen Demodulator 100D demoduliert, der somit diese Daten erwirbt. Diese Kommunikationsoperationen zwischen dem Fernspeicherchip 4 und der Fernspeicherschnittstelle 30 (32) werden nun beschrieben.
  • Die Kommunikation zwischen dem Fernspeicherchip 4 und der Fernspeicherschnittstelle 30 (32) basiert grundsätzlich auf dem Prinzip elektro-magnetischer Induktion.
  • Die Antenne 31 (33), welche mit der Fernspeicherschnittstelle 30, (32) verbunden ist, ist durch eine Schleifenspule Lrw gebildet, wie in 4 gezeigt ist. Da veranlasst wird, dass ein Strom Irw durch die Antenne 31 (33) fließt, wird ein Magnetfeld auf dem Umfang der Schleifenspule Lrw erzeugt. Die Antenne 5, welche mit dem Fernspeicherchip 4 verbunden ist, wird auch durch eine Schleifenspule Ltag gebildet. Am Ende der Schleifenspule Ltag wird eine Induktionsspannung durch das Magnetfeld erzeugt, welches von der Schleifenspule Lwr abgestrahlt wird, und diese Induktionsspannung wird dem IC zugeführt, der der Fernspeicherchip 4 ist. Obwohl der Kopplungsgrad zwischen der Antenne 31 (33) und der Antenne 5 in Abhängigkeit von wechselseitiger Relativposition sich ändert, soll angenommen werden, dass diese Antennen einen M-Kopplungsumformer bilden. Daher können sie als Modell aufgebaut werden, wie in 3 gezeigt ist.
  • Obwohl in 3 nicht gezeigt, kann ein Resonanzkondensator mit den Antennen 5, 31 (33) verbunden sein, um den Kommunikationsabstand zu erweitern. Wenn man so verfährt wird, wenn der Kommunikationsabstand vergrößert wird und das Magnetfeld, wo die Schleifenspule Lrw und die Schleifenspule Ltag verbunden sind, vermindert wird, kann dies durch Resonanz ergänzt werden. Da insbesondere die Spannung, welche in der Schleifenspule Ltag erzeugt wird, durch die Resonanz vergrößert wird, wird der Grenzabstand erweitert, innerhalb welchem die Spannung, welche durch den Fernspeicherchip 4 erforderlich ist, erhalten werden kann. Da außerdem die Impedanz des Resonanzschaltkreises vergrößert wird, wird im Fall einer Übertragung eine Amplitudenschwankung der Schleifenspule Lrw auf die Schleifenspule Ltag wirksamer übertragen. Im Fall eines Empfangs wird eine Impedanzveränderung, was später beschrieben wird, des Ferspeicherchips 4 wirksamer übertragen.
  • Das Magnetfeld, welches durch die Antenne 31 (33) abgestrahlt wird, und die Induktionsspannung im Fernspeicherchip 4 variieren in Abhängigkeit von dem Strom, der durch die Antenne 31 (33) fließt. Daher moduliert in der Fernspeicherschnittstelle 30, 32 der Modulator 100M den Strom der Antenne 31 (33), um somit Datenübertragung zum Fernspeicherchip 4 zu ermöglichen. Das heißt, die Fernspeicherschnittstelle 30, 32 moduliert das Magnetfeld unter Verwendung von Übertragungsdaten, und der Fernspeicherchip 4 demoduliert Daten von einer Komponente, welche durch die Diode D1 und den Kondensator C2 der zugeführten Induktionsspannung läuft, d.h., von einer AC-Komponente V, welche nach Gleichrichtung auftritt.
  • Wenn Daten zur Fernspeicherschnittstelle 30, 32 zurückgebracht werden, führt der Fernspeicherchip 4 eine Operation durch, um die Eingangsimpedanz gemäß den Übertragungsdaten zu verändern. Das heißt, dass kein Oszillator zur Datenübertragung auf Seiten des Fernspeicherchips 4 vorgesehen ist. Das heißt, das Logikteil 4c liefert Übertragungsdaten V4 zum Gate des Schaltelements Q1 und steuert das Schaltelement Q1 an, um zu schalten. Damit kann der Einfluss des Widerstandes R2 in Bezug auf die Eingangsimpedanz eingeschaltet/abgeschaltet werden, wodurch die Eingangsimpedanz geändert wird. Wenn man die Impedanz von den Anschlüssen der Antenne 5 des Fernspeicherchips 4 betrachtet, ändert sich auch die Impedanz der M-Kopplungsantenne 31 (33), wodurch eine Abweichung des Stroms Irw und der Spannung Vrw zwischen den Anschlüssen der Antenne 31 (33) verursacht wird. Der Demodulator 100D der Fernspeicherschnittstelle 30, 32 führt Demodulation durch die Höhe dieser Abweichung durch, wodurch Empfang der Daten von dem Fernspeicherchip 4 ermöglicht wird.
  • Der Fernspeicherchip 4 selbst hat keine Batterie und erlangt eine Versorgungsspannung von einer DC-Komponente einer Spannung V1, welche nach Ermittlung einer Induktionsspannung V0 vorhanden ist, die zur Antenne 5 geführt wird. Da die Induktionsspannung V0 in Abhängigkeit von dem Betrieb des Fernspeicherchips 4 und der Übertragungs-/Empfangsdaten abhängt, muss die Spannung durch den Regler 4a stabilisiert werden, damit der Fernspeicherchip 4 stabil arbeitet. Wenn daher eine Kommunikation mit dem Fernspeicherchip 4 vorliegt, gibt die Fernspeicherschnittstelle 30, 32 einen Träger von der Antenne 31 (33) vorher aus, wodurch die Spannung des Fernspeicherchips 4 eingeschaltet wird. Der Spannungseinschaltezustand wird beibehalten, bis eine Reihe von Kommunikationszugriffen (Schreiben und Lesen) enden. Während dieser Zeit führt zum Übertragen eines Befehls zum Schreiben oder zum Lesen die Fernspeicherschnittstelle 30 (32) ASK-Modulation des Trägers durch und überträgt Befehlsdaten zum Fernspeicherchip 4. Um eine Anerkenntnis vom Fernspeicherchip 4 als Antwort auf den Übertragungsbefehl zu empfangen, führt die Fernspeicherschnittstelle 30, 32 ASK-Demodulation des Trägers durch, um Empfangsdaten zu erlangen. Während dieser Periode, in welcher ein Zugriff zum Fernspeicherchip 4 wiederholt wird, hält die Fernspeicherschnittstelle 30, 32 das Ausgeben des Trägers, womit somit der Spannungseinschaltezustand des Fernspeicherchips 4 beibehalten wird. Im Fernspeicherchip 4 wird ein Datentakt, der zur Kommunikation im Logikteil 4c notwendig ist, erzeugt, wobei die Trägerfrequenz 13,56 MHz der Fernspeicherschnittstelle 30, 32 unterteilt wird.
  • Im Signal, welches von der Fernspeicherschnittstelle 30, 32 zum Fernspeicherchip 4 übertragen wird, wurde der 13,56-MHz-Träger ASK-moduliert durch die Übertragungsdaten. 5A und 5B zeigen ein ASK-Modulationssignal. Da ein Träger A0 durch Übertragungsdaten Vs moduliert ist, wie in 5A gezeigt ist, wird ein ASK-Modulationssignal V3, wie in 5B gezeigt ist, erlangt. Diese modulierte Welle V3 wird ausgedrückt durch: V3 = A0(1 + k·Vs(t)).
  • Der Grad der ASK-Modulation beträgt beispielsweise 15%.
  • In 6A und 6B zeigen ein Übertragungs-/Empfangssignal des Fernspeicherchips 4.
  • Die ASK-Modulationswelle V3, welche durch die Fernspeicherschnittstelle 30, 32 erzeugt wird, erscheint als Induktionsspannung V0 an der Antenne 5 des Fernspeicherchips 4. Der Träger, der durch die Ermittlungsschaltung (Diode D1) hüllkurven-ermittelt wird, wird als Ermittlungsausgangssignal V1 erlangt, wie in 6A gezeigt ist. Das Ermittlungsausgangssignal V1 umfasst Daten, welche durch den Fernspeicherchip 4 selbst übertragen wurden, sowie die Übertragungsdaten von der Fernspeicherschnittstelle 30, 32. Die DC-Komponente des Ermittlungsausgangssignals V1 wird durch den Kondensator C2 beschnitten, und die demodulierten Daten V2, wie in 6B gezeigt ist, werden dem Logikteil 4c zugeführt. Das Logikteil 4c nimmt ODER der zugeführten demodulierten Daten V2 und ein Empfangsfenster t1, um die aktuellen Empfangsdaten V2' wiederherzustellen, wie in 6C gezeigt ist. Damit werden die Übertragungsdaten von der Fernspeicherschnittstelle 30, 32 auf Seiten des Fernspeicherchips 4 erlangt.
  • Der Fernspeicherchip 4 überträgt, wenn er die Daten empfangen hat, notwendige Daten zur Fernspeicherschnittstelle 30, 32 nach der Datenverarbeitung einer Periode von t1–t2. Beispielsweise sind Übertragungsdaten V4 in 6D gezeigt. Wenn das Schaltelement Q1 durch diese Übertragungsdaten V4 eingeschaltet bzw. ausgeschaltet wird, wird die Impedanz geändert, wie oben beschrieben, und daher werden die Daten zur Fernspeicherschnittstelle 30, 32 übertragen. In diesem Fall beträgt die Impedanzabweichungsrate beispielsweise 50% oder höher.
  • Auf Seiten der Fernspeicherschnittstelle 30, 32 wird, da die Abweichung der Impedanz auf Seiten des Fernspeichechips 4 eine Abweichung des Stroms Irw und der Spannung Vrw der M-Kopplungsantenne 31 (33) verursacht, die Abweichung durch den Demodulator 100D ermittelt, wodurch die dahin übertragenen Daten demoduliert werden. Eine demodulierte Welle V3 wird in diesem Fall ausgedrückt durch: V3 = A0·(1 + m·V4(t)). Da der Kopplungsgrad der M-Kopplung stark vom Abstand zwischen dem Fernspeicherchip 4 und der Fernspeicherschnittstelle 30, 32 abhängt, ist es geeignet, eine hohe Impedanzabweichungsrate in Bezug auf den Fernspeicherchip 4 zu haben. Auch auf Seiten der Fernspeicherschnittstelle 30, 32 wird das Ermittlungsausgangssignal ähnlich wie 6A erlangt, und die Empfangsdaten werden, wie in 6C gezeigt ist, durch Binärbildung des Signals von 6B erlangt.
  • Oben wurde die Datenübertragungs-/Empfangsoperation zwischen der Fernspeicherschnittstelle 30, 32 und dem Fernspeicherchip 4 beschrieben.
  • Die Daten, die zu übertragen sind und die zu empfangen sind, haben eine Datenstruktur, wie in 7 gezeigt ist. Das heißt, dass die Daten aus einer Präambel von 2 Bytes, einer Synchronisation von 3 Bytes, einer Länge von einem Byte, Daten von 4 oder 20 Bytes und einem CRC von 2 Bytes bestehen.
  • Die Präambel wird hinzugefügt, um Taktsynchronisation der zu übertragenden Daten auszuführen. Auf die Präambel folgt die Synchronisation zum Bestimmen der Startposition der Daten und der Bestimmung der Logik. Die Länge zeigt die Datenlänge der nachfolgenden Daten. Die Daten, welche auf den CRC folgen, haben die Fehlerermittlung und Fehlerkorrekturfähigkeiten.
  • Die Übertragungs-/Empfangsdaten zwischen der Fernspeicherschnittstelle 30, 32 und dem Fernspeicherchip 4 sind sogenannte Manchester-codierte Daten. Manchester-Codierung ist eine An von BPSK (Zweiphasenmodulation), bei der Daten "0" als "01" übertragen werden und Daten "1" als "10" übertragen werden. Daher ist das Signal leicht zu handhaben, da keine DC-Komponente im Signal enthalten ist. Als Takt zum Codieren wird eine Frequenz, welche durch Teilung der Frequenz des Trägers von 13,56 MHz erlangt wird, d.h., ungefähr 212 KHz, verwendet. Als Ergebnis ist die Bitrate der Übertragungs-/Empfangsdaten äquivalent 106 Kbps.
  • 8 zeigt ein Beispiel der Manchester-Codierung.
  • Wenn eine Datenfolge, die zu übertragen ist, "101100" beträgt, wird sie auf "01" oder "10" in zwei Takten codiert, um somit zu Daten "100110100101" zu werden. Sogar, wenn zu übertragende Daten aufeinanderfolgende "0" oder "1" haben, ist, da der Träger ASK-moduliert ist mit "01" oder "10", keine DC-Komponente enthalten. Wenn der Träger moduliert wird, hat "01" eine "große und kleine" Amplitude, und "10" hat eine "kleine und große" Amplitude.
  • 3. Datenaufzeichnung auf Fernspeicherchip
  • Der Aufbau der Daten, welche im EEPROM 4d des Fernspeicherchips 4 gespeichert sind, wird nun beschrieben.
  • "MIC" in den nachfolgenden Zeichnungen und der Beschreibung bedeutet "Speicher in Kassette", d.h., im Fernspeicherchip 4.
  • 9 zeigt schematisch ein Strukturbeispiel von Daten, welche im EEPROM 4d gespeichert sind. In einem Speicherbereich des EEPROM 4d sind ein MIC-Datenkopf und ein speicherfreier Pool festgelegt, wie in 9 gezeigt ist. In diesem MIC-Datenkopf und im speicherfreien Pool wird verschiedene Verwaltungsinformation geschrieben, beispielsweise verschiedene Information im Zeitpunkt der Herstellung der Bandkassette, die Bandinformation im Zeitpunkt der Initialisierung und Information jeder Partition.
  • Im MIC-Datenkopf werden, wie in 9 gezeigt ist, zunächst 96 Bytes als Herstellungsteil verwendet, in dem verschiedene Information im Herstellungszeitpunkt der Bandkassette hauptsächlich gespeichert ist. Nachfolgend ist eine Signatur mit 64 Bytes bezeichnet, und Bereiche der Kassettenfabrikationsnummer von 32 Bytes, des Kassettenfabrikationsnummer-CRC von 16 Bytes und des Zwischenspeichers von 16 Bytes sind vorbereitet.
  • Außerdem sind Bereiche des Werkfehlerprotokolls von 16 Bytes, des Werkzählers von 16 Bytes und Listen über letzte 11 Ansteuerungen von 48 Bytes vorbereitet. In einem Ansteuerinitialisierungsteil von 16 Bytes ist hauptsächlich Information im Zeitpunkt der Initialisierung oder dgl. gespeichert.
  • Außerdem ist für eine Volumeninformation von 112 Bytes ein Bereich vorgesehen, in welchem grundsätzliche Verwaltungsinformation für die gesamte Bandkassette ge speichert ist. Für ein akkumulatives Systemprotokoll von 64 Bytes ist ein Bereich vorbereitet, in welchem Vergangenheitsinformation vom Herstellungszeitpunkt der Bandkassette gespeichert ist. Am Ende des MIC-Datenkopfs ist ein Bereich eines Volumenzeichens von 528 Bytes gespeichert. Der speicherfreie Pool ist ein Bereich, in welchem Zusatzverwaltungsinformation gespeichert werden kann. In diesem speicherfreien Pool werden vorhergehende Aufzeichnungs-/Wiedergabeoperationen und verschiedene Information wenn notwendig gespeichert, und die gespeicherte Information wird aktualisiert. Eine Datengruppe als Einheit, welche im speicherfreien Pool gespeichert ist, wird als "Zelle" bezeichnet.
  • Gemäß Partitionen, welche auf dem Magnetband 3 gebildet sind, werden Partitionsinformationszellen #0, #1, ..., welche Verwaltungsinformation entsprechend den entsprechenden Partitionen sind, sequentiell in den speicherfreien Pool von dessen Anfang an geschrieben. Das heißt, es werden Partitioneninformationszellen der gleichen Anzahl wie die Partitionen, welche auf dem Magnetband 3 gebildet sind, gebildet.
  • Vom Ende aus wird eine Benutzervolumen-Merkzelle und eine Benutzerpartitions-Merkzelle sequentiell geschrieben. Die Benutzervolumen-Merkzelle ist Information von Bemerkungen, welche durch den Benutzer in Bezug auf die gesamte Bandkassette eingegeben werden. Die Benutzerpartitions-Merkzellen sind Information von Kommentaren, welche durch den Benutzer in Bezug auf die jeweiligen Partitionen eingegeben werden. Diese werden gespeichert, wenn der Benutzer Schreiben bestimmt. Eine solche Information wird nicht notwendigerweise bezeichnet. Ein Zwischenbereich, in welchem keine solche Information gespeichert ist, wird als speicherfreier Pool für späteres Schreiben unverändert belassen.
  • Das Herstellerteil im MIC-Datenkopf hat einen Aufbau, wie beispielsweise in 10 gezeigt ist. Die Größe (Anzahl von Bytes) aller Daten ist auf der rechten Seite gezeigt. Im Herstellerteil ist zunächst als Herstellerteil-Prüfsumme des ersten 1 Byte die Prüfsummeninformation über Daten des Herstellerteils gespeichert. Die Information der Herstellerteil-Prüfsumme wird im Zeitpunkt der Herstellung der Kassette bereitgestellt. Als Realdaten, die das Herstellerteil bilden, werden Daten von "MIC" bis "Offset" bezeichnet. "reserviert" bedeutet einen Bereich, der zur zukünftigen Datenspeicherung reserviert ist. Dies gilt außerdem für die spätere Beschreibung.
  • "MIC" sind Daten, welche die Art des MIC (Fernspeicherchip 4) zeigen, der aktuell in der Bandkassette vorgesehen ist. Die Daten "mic-Herstellungsdatum" zeigen das Herstellungsjahr, den Monat, den Tag (und die Zeit) des MIC.
  • "MIC-Herstellerserienname" zeigt Information über den Namen der Serie, bei der der MIC hergestellt wurde.
  • "MIC-Herstellerfabrikname" zeigt Information über den Namen der Fabrik, wo der MIC hergestellt wurde.
  • "MIC-Herstellername" zeigt die Information über den Namen des Herstellers des MIC.
  • "MIC-Name" zeigt die Information über den Namen des Verkäufers des MIC.
  • "Kassettenherstellungsdatum", "Kassettenhersteller-Hinweisname", "Kassettenhersteller-Fabrikname", "Kassettenherstellername" und "Kassettenname" beschreiben Information der Kassette selbst, die ähnlich der oben beschriebenen Information, ist, bezogen auf den MIC.
  • Als "OEM-Kundenname" ist Information über den OEM-Namen der Gesellschaft des Kunden (ursprünglicher Ausrüstungshersteller) gespeichert.
  • Als "reale Bandkenndaten-ID" ist Information über reale Kenndaten des Magnetbands, beispielsweise des Materials, der Dicke und der Länge des Bands beschrieben.
  • Als "maximale Taktfrequenz" ist Information, welche die maximale Taktfrequenz zeigt, die dem MIC entspricht, gespeichert.
  • Als "Blockgröße" wird die Datenlängeneinheit-Information, die beispielsweise zeigt, wie viele Datenbytes bei einer Kommunikation mit der Fernspeicherschnittstelle 30, 32 übertragen werden können, als ein Kennmerkmal des MIC (Fernspeicherchip 4) bezeichnet.
  • Als "MIC-Kapazität" wird die Speicherkapazitätsinformation des EEPROM 4d des MIC (Fernspeicherchip 4) bezeichnet.
  • "Schreibschutz-Kopfadresse" wird dazu verwendet, Schreiben in einem erforderlichen Teil des Bereichs des MIC zu verhindern, und sie zeigt die Kopfadresse des schreibgeschützten Bereichs.
  • "Schreibgeschützter Zählwert" zeigt die Anzahl von Bytes des schreibgeschützten Bereichs. Das heißt, ein Bereich, der die Anzahl von Bytes hat, welche durch diesen Schreibschutzzählbereich angezeigt werden, mit Beginn bei der Adresse, welche durch die oben beschriebene "Schreibschutz-Kopfadresse bestimmt ist, wird als schreibgeschützter Bereich festgelegt.
  • Als "Anwendungs-ID" ist der Anwendungsidentifizierer bezeichnet. Ebenfalls ist "Offset" bezeichnet.
  • Anschließend wird der Aufbau des Ansteuerinitialisierungsteils im MIC-Datenkopf mit Hilfe von 11 beschrieben. Die Größe (Anzahl von Bytes) aller Daten ist auf der rechten Seite gezeigt.
  • Im Ansteuerinitialisierungsteil ist zunächst Information über die Prüfsumme in Bezug auf Daten dieses Ansteuerinitialisierungsteils gespeichert als "Ansteuerinitialisierungsteil-Prüfsumme".
  • As Realdaten, welche das Ansteuerinitialisierungsteil bilden, wird die Information von "MIC-Logikformat" bis zur "untere poolfreie Adresse" bezeichnet.
  • Zunächst wird als "logisches MIC-Format" die ID-Nummer des logischen Formats des MIC (Fernspeicherchip 4) gespeichert. Als MIC-Format gibt es verschiedene Formatarten, welche auf ein Firmware-Aktualisierungsband-MIC-Format, ein Referenzband-MIC-Format, ein Reinigungskassetten-MIC-Format und dgl., sowie das Grundsatz-MIC-Format bezogen sind. Die ID-Nummer entsprechend dem MIC-Format der Bandkassette ist dargestellt.
  • Im "superschnellen Geschwindigkeitssuch-Abbildungszeiger" ist ein Zeiger, der die Kopfadresse des Bereichs der superschnellen Geschwindigkeitssuch-Abbildungszelle, die in 9 gezeigt ist, angeordnet.
  • "Benutzervolumen-Merkzellenzeiger" zeigt die Startadresse eines Speicherbereichs, in den der Benutzer Daten frei schreiben kann und daraus lesen kann zu und von der Bandkassette über SCSI, d.h., der Startadresse der Benutzervolumen-Merkzelle, die in 9 gezeigt ist.
  • "Benutzerpartitions-Merkzellenzeiger" zeigt die Startadresse eines Speicherbereichs, in den der Benutzer Daten auf und von jeder Partition über SCSI frei schreiben und lesen kann, d.h., die Startadresse der Benutzerpartitions-Merkzelle, die in 9 gezeigt ist. In einigen Fällen sind mehrere Benutzerpartitions-Merkzellen gespeichert, und der Benutzerpartitions-Merkzellenzeiger zeigt die Startadresse der Anfangszelle der mehreren Benutzerpartitions-Merkzellen.
  • "Partitionsinformations-Zellenzeiger" zeigt die Startadresse der Partitionsinformationszelle #0, welche in 9 gezeigt ist.
  • Die Partitionsinformation, welche in den speicherfreien Pool geschrieben ist, wird entsprechend der Anzahl von Partitionen gebildet, welche auf dem Magnetband 3 gebildet sind. Alle Partitionsinformationszellen #0 bis #N sind über Zeiger auf der Basis einer Verknüpfungsstruktur verbunden. Kurz ausgedrückt wird der Partitionsinformations-Zellenzeiger als eine Route angenommen, welche die Adresse der Partition #0 zeigt, und die Zeiger der nachfolgenden Partitionsinformationszellen sind innerhalb der Partitionsinformationszellen unmittelbar davor angeordnet.
  • Wie oben beschrieben werden die Positionen der entsprechenden Daten innerhalb eines Felds FL4 durch die jeweiligen Zeiger verwaltet (Superhochgeschwindigkeits-Abbildungszeiger, Benutzervolumen-Merkzellenzeiger, Benutzerpartitions-Merkzellenzeiger, Partitionsinformations-Merkzellenzeiger).
  • "Volumenattributflag" ist ein Flag von 1 Byte zum Bereitstellen einer logischen Schreibschutzfahne für den MIC 4.
  • "Poolfreie Kopfadresse" und "untere poolfreie Adresse" zeigen die Startadresse und die Endadresse des speicherfreien Poolbereichs in diesem Zeitpunkt im Feld FL4. Da sich der Bereich als speicherfreier Pool gemäß Schreiben oder Löschen der Partitionsinformation ändert, werden der Benutzerpartitions-Merkpunkt und dgl. der poolfreien Kopfadresse und der unteren poolfreien Adresse entsprechend aktualisiert.
  • Die Bereiche der Kassettenfabrikationsnummer, des Kassettenfabrikationsnummern-CRC und des Zwischenspeichers im MIC-Datenkopf, der in 9 gezeigt ist, sind ausführlich in 12 gezeigt.
  • Zunächst ist als "Kassettenfabrikationsnummer" von 32 Bytes eine Fabrikationsnummer, welche aus Zeicheninformation von 32 Zeichen besteht, beispielsweise auf der Basis des ASCII-Codes, gespeichert.
  • Diese Kassettenfabrikationsnummer besteht aus einer oberen Anzahl von 16 Bytes ("Kassettenfabrikationsnummer-Hoch" und einer unteren Anzahl von 16 Bytes ("Kassettenfabrikationsnummer-Niedrig").
  • Der Kassettenfabrikationsnummern-CRC von 16 Bytes besteht aus der Hersteller-ID von 1 Byte, einer Sekundär-ID von 1 Byte, einer Kassettenherstellernummer-Prüfsumme von 1 Byte, einem Kassettenherstellernummern-CRC von 2 Bytes und einem reservierten Bereich von 11 Bytes.
  • Als Hersteller-ID ist die Codenummer des Herstellers der Bandkassette als Herstelleridentifizierer gespeichert, wie in 13A gezeigt ist.
  • Die Sekundär-ID ist eine Sekundär-ID, die der Art der Bandkassette 1 entspricht, beispielsweise, wie in 13B gezeigt ist. Beispielsweise ist die Attributinformation des Bandes in Form einer Codewertes von 1 Byte speichert. Die Kassettenfabrikationsnummer-Prüfsumme ist Prüfsummeninformation über die oben beschriebene Kassettenfabrikationsnummer, die Hersteller-ID und die Sekundär-ID. Der Kassettenfabrikationsnummer-CRC ist ein 2-Byte-CRC für die Kassettenfabrikationsnummer.
  • Die 48 Bytes bilden als Ergebnis der Kombination der Kassettenfabrikationsnummer von 32 Bytes mit dem Kassettenfabrikationsnummern-CRC von 16 Bytes eine individu ell-spezifische Zahl für jede Bandkassette, welche im Zeitpunkt des Vertriebs bezeichnet wird. Das heißt, da es keine Bandkassette gibt, welche die gleichen 48 Bytes hat, wird diese Fabrikationsnummer von 48 Bytes zur Bestätigung der Bandkassette mit dem Fernspeicherchip 4 verwendet. Die 48 Bytes werden als Ergebnis der Kombinierung der Kassettenfabrikationsnummer und des Kassettenfabrikationsnummern-CRC auch einfach "als Fabrikationsnummer" aus Einfachheitsgründen bezeichnet. Der Berechtigungsprozess wird später ausführlich beschrieben. Im Fall des Berechtigungsprozesses wird die Herstellernummer von 48 Bytes in drei Blöcke unterteilt, die jeweils aus 16 Bytes bestehen, bei Kommunikation zwischen dem Fernspeicherchip 4 und der Fernspeicherschnittstelle 30, 32. Der erste Block ist "Kassettenfabrikationsnummer-hoch" von 16 Bytes. Der zweite Block ist "Kassettenfabrikationsnummer-niedrig" von 16 Bytes. Der dritte Block ist der gesamte Kassettenfabrikationsnummern-CRC von 16 Bytes einschließlich der Hersteller-ID und dgl..
  • Der Bereich des Zwischenspeichers von 16 Bytes insgesamt besteht aus der Zwischenspeicherstelle von 1 Byte, dem Sitzungsidentifizierer von 1 Byte (Sitzungs-ID oder "SID" zur Erklärung und den Zeichnungen) und einem reservierten Bereich von 14 Bytes. Die Zwischenspeicher-Prüfsumme ist Prüfsummeninformation über Daten im Zwischenspeicher. Der Sitzungsidentifizierer ist ein Kommunikationsidentifizierer, der für den Fernspeicherchip 4 vorgesehen ist, als Ergebnis der Berechtigungsverarbeitung, was später beschrieben wird.
  • Bei dieser Ausführungsform wird, damit die Fernspeicherschnittstelle 30, 32 mit dem Fernspeicherchip 4 kommuniziert, Berechtigung des Fernspeicherchips 4 in der Bibliothek 50 ausgeführt, und ein Sitzungsidentifizierer wird entsprechend vorgesehen. Wenn dann auf den Fernspeicherchip 4 zugegriffen wird, ist der Sitzungsidentifizierer von 1 Byte in einem Befehl enthalten, womit somit die spezielle Bandkassette (Fernspeicherchip 4) spezifiziert wird und eine genaue Kommunikation ausgeführt wird. Der Sitzungsidentifizierer, der von der Bibliothek 50 oder dgl. bereitgestellt wird, ist im Bereich des Zwischenspeichers im EEPROM 4d gespeichert.
  • Der Sitzungsidentifizierer von 1 Byte, der bei dieser Ausführungsform verwendet wird, ist wie in 14 gezeigt definiert.
  • Wenn "00000000" bis "11111111", von denen jedes 1 Byte ist, durch Hexadezimalwerte von "0×00" bis "0×ff' ausgedrückt wird (numerischer Wert mit 0× sind Hexadezimalausdrücke), zeigt "0×00", dass kein Sitzungsidentifizierer zugeteilt ist (d.h., freier Zustand oder Anfangszustand). Insbesondere ist im Fernspeicherchip 4 der Bandkassette, für den die Sitzungsidentifizierer-Zuteilungsverarbeitung, wie später beschrieben wird, nicht durchge führt wurde, ein Wert äquivalent dem Sitzungsidentifizierer in dessen EEPROM 4d gleich "0×00".
  • "0×01", "0×03" und "0×07" sind aufeinanderfolgende Sitzungsidentifizierer in der Kommunikation zur Berechtigungsverarbeitung, was später beschrieben wird. Wie später ausführlich beschrieben wird, ist im Zeitpunkt der Beendigung der ersten Stufe der Berechtigungsverarbeitung unter Verwendung der Fabrikationsnummern der Sitzungsidentifizierer, der in den Kommunikationsdaten eingerichtet ist, gleich "0×01 ". Im Zeitpunkt der Beendigung der zweiten Stufe ist der Sitzungsidentifizierer gleich "0×03". Im Zeitpunkt der Beendigung der dritten Stufe ist der Sitzungsidentifizierer gleich "0×07".
  • "0×ff' ist ein Wert des Sitzungsidentifizierers in dem Fall, wo der Bandstreamer 10 Berechtigung ausführt und den Sitzungsidentifizierer der Bandkassette bereitstellt, welche auf der Bandstreamereinrichtung 10 geladen ist, was später beschrieben wird.
  • Wenn die Bandkassette 1, welche einen Sitzungsidentifizierer im freien Zustand "0×00" hat, geladen ist, führt der Bandstreamer 10 Berechtigungsverarbeitung aus und liefert einen Sitzungsidentifizierer "0×ff', um somit mit dem Fernspeicherchip 4 zu kommunizieren. In diesem Fall, um die Bandkassette auszuwerfen, führt der Bandstreamer 10 Verarbeitung durch, um den Sitzungsidentifizierer im freien Zustand "0×00" wiederherzustellen. Wenn jedoch die Bandkassette durch die Bibliothek 50 bestätigt wird und mit einem Sitzungsidentifizierer durch die Bibliothek 50 bereitgestellt wird, kann der Bandstreamer 10 mit dem Fernspeicherchip 4 unter Verwendung dieses Sitzungsidentifizierers kommunizieren. Natürlich braucht in diesem Fall der Sitzungsidentifizierer von "0×00" im Zeitpunkt des Auswurfes nicht wiederhergestellt werden.
  • Die anderen Werte von Sitzungsidentifizierern als die oben beschriebenen Werte, d.h., "0×02, "0×04", "0×06", "0×08" bis "0×fe" sind die Werte aktueller Sitzungsidentifizierer, die schon berechtigt und zugeteilt wurden. Das heißt, wenn das Ergebnis der Berechtigung unter Verwendung der Fabrikationsnummer in Ordnung ist, teilt die Bibliothek 50 einen dieser Werte als Sitzungsidentifizierer dem berechtigten Fernspeicherchip 4 zu. Beispielsweise werden die Werte selektiv so bereitgestellt, dass kein Doppel des gleichen Werts auf den Bandkassetten innerhalb der Bibliothek 50 auftritt. Bei der Kommunikation mit dem Fernspeicherchip 4 irgendeiner speziellen Bandkassette wird deren Sitzungsidentifizierer verwendet.
  • 4. Aufbau des Bandstreamers
  • Das Bandstreamersystem dieser Ausführungsform besteht aus dem Bandstreamer 10 zum Ausführen des Aufzeichnens auf dem Magnetband 3 der oben beschriebenen Bandkassette 1 und zum Wiedergeben daraus, der Bibliothek 50, welche viele Bandkassetten 1 beherbergt und selektiv diese Bandkassetten 1 in den Bandstreamer 10 laden kann, und einem Host-Computer 40, um die Operationen dieser Einheiten zu steuern. Die Bibliothek 50 und der Bandstreamer 10 können mit dem Fernspeicherchip 4 der Bandkassette 1 kommunizieren.
  • Der Aufbau des Bandstreamers 10 wird nun mit Hilfe von 15 beschrieben. Dieser Bandstreamer 10 ist ausgebildet, eine Aufzeichnung auf dem Magnetband 3 der Bandkassette 1 bzw. eine Wiedergabe davon gemäß einem Schrägabtastsystem auszuführen.
  • Wie beispielsweise in 15 gezeigt ist, sind zwei Aufzeichnungsköpfe 12A, 12B und 3 Wiedergabeköpfe 13A, 13B, 13C auf einer Drehtrommel 11 des Bandstreamers 10 vorgesehen.
  • Die Aufzeichnungsköpfe 12A, 12B haben einen Aufbau, dass zwei Spalte, welche unterschiedliche Azimuthwinkel haben, sehr eng aneinander angeordnet sind.
  • Die Wiedergabeköpfe 13A, 13B (13C) sind Köpfe, welche unterschiedliche Azimuthwinkel haben (13B und 13C haben die gleichen Azimuthwinkel), und sie sind beabstandet voneinander um 90° angeordnet. Diese Wiedergabeköpfe 13A, 13B, 13C werden auch zum Lesen unmittelbar nach dem Aufzeichnen verwendet (sogenanntes Lesen-nach-Schreiben).
  • Die Drehtrommel 11 wird durch einen Trommelmotor 14A gedreht, und das Magnetband 3, welches aus der Bandkassette 1 herausgeführt ist, wird um die Drehtrommel 11 geschlungen. Das Magnetband 3 wird durch einen Kapstanmotor 14B und eine nicht gezeigte Andruckrolle geführt. Das Magnetband 3 ist auf Spulen 2A, 2B wie oben beschrieben gewickelt, und die Spulen 2A, 2B werden vorwärts und rückwärts durch Spulenmotore 14C bzw. 14D gedreht.
  • Der Trommelmotor 14A, der Kapstanmotor 14B und die Spulenmotore 14C, 14D werden drehbar durch Anwenden von Spannung von einem mechanischen Antrieb 17 angetrieben. Der mechanische Antrieb 17 treibt jeden Motor unter der Steuerung einer Servosteuerung an. Die Servosteuerung 16 führt Drehgeschwindigkeitssteuerung jedes Motors aus, um somit die Ausführung eines Bandlaufs im Normalaufzeichnungs-/Wiedergabebetrieb, eines Bandlaufs im Hochgeschwindigkeits-Wiedergabebetrieb und eines Bandlaufs im schnellen Vorlauf oder Rücklauf zu bewirken.
  • In einem EEPROM 18 sind Konstanten, welche für die Servosteuerung der jeweiligen Motore durch die Servosteuerung 16 verwendet werden, gespeichert.
  • Die Servosteuerung 16 ist bidirektional mit einer Systemsteuerung 15 verbunden, welche Steuerungsverarbeitung des Gesamtsystems über einen Schnittstellensteuerung/ECC-Formatierer 22 ausführt (anschließend als IF/ECC-Steuerung bezeichnet).
  • In diesem Bandstreamer 10 wird eine SCSI-Schnittstelle 20 zur Dateneingabe/Ausgabe verwendet. Wenn beispielsweise Daten aufgezeichnet werden, werden die Daten sequentiell vom Host-Computer 70 über die SCSI-Schnittstelle 20 unter Verwendung einer Festlängen-Übertragungsdateneinheit zugeführt, was als "Aufzeichnung" bezeichnet wird, und zu einer Kompressions-/Expansionsschaltung 21 geliefert. In diesem Bandstreamersystem existiert auch ein Modus, bei dem Daten vom Host-Computer 40 unter Verwendung einer Variabel-Längen-Dateneinstelleinheit übertragen werden.
  • Die Kompressions-/Expansionsschaltung 21 führt Kompressionsverarbeitung der zugeführten Daten auf der Basis eines vorher festgelegten Systems wenn notwendig durch. Wenn ein Beispiel eines Kompressionssystems auf der Basis des LZ-Codes verwendet wird, wird ein eigens dafür bestimmter Code einer Zeichenfolge zugeteilt, welche in der Vergangenheit verarbeitet wurde, und die Zeichenfolge mit dem Code wird in Form eines Verzeichnisses gespeichert. Dann wird eine Zeichenfolge, die später zugeführt wird, mit dem Inhalt des Verzeichnisses verglichen, und, wenn die Zeichenfolge der zugeführten Daten mit einem Code im Verzeichnis übereinstimmen, wird diese Zeichenfolgedaten durch den Code im Verzeichnis ersetzt. Daten einer zugeführten Zeichenfolge, welche mit irgendeinem Code im Verzeichnis übereinstimmen, werden sequentiell einem neuen Code verliehen und im Verzeichnis registriert. Durch derartiges Registrieren von Daten von Einganszeichenfolgen und durch Ersetzen von Zeichenfolgendaten durch Codes im Verzeichnis wird die Datenkompression durchgeführt.
  • Das Ausgangssignal der Kompressions-/Expansionsschaltung 21 wird zur IF/ECC-Steuerung 22 geliefert. Die IF/ECC-Steuerung 22 speichert vorübergehend das Ausgangssignal der Kompressions-/Expansionsschaltung 21 in einem Pufferspeicher 23 durch ihren Steuerungsbetrieb. Die Daten, welche im Pufferspeicher 23 gespeichert sind, werden schließlich wie eine Festlängeneinheit, die als "Gruppe" bezeichnet wird, äquivalent 40 Spuren auf dem Magnetband unter der Steuerung der IF/ECC-Steuerung 22 gehandhabt, und die ECC-Formatverarbeitung dieser Daten wird ausgeführt.
  • Als ECC-Formatverarbeitung wird ein Fehlerkorrekturcode den Aufzeichnungsdaten hinzugefügt und es wird eine Modulationsverarbeitung der Daten so ausgeführt, dass die Daten zur Magnetaufzeichnung angepasst sind. Die resultierenden Daten werden zu einer HF-Verarbeitungseinheit 19 (RF) geliefert.
  • Die HF-Verarbeitungseinheit 19 führt Verarbeitung durch, beispielsweise Verstärkung und Aufzeichnungsentzerrung der zugeführten Aufzeichnungsdaten, um ein Aufzeichnungssignal zu erzeugen, und liefert das Aufzeichnungssignal zu Aufzeichnungsköpfen 12A, 12B. Damit wird das Aufzeichnen der Daten auf dem Magnetband 3 von den Aufzeichnungsköpfen 12A, 12B ausgeführt.
  • Der Datenwiedergabebetrieb wird kurz beschrieben. Die Aufzeichnungsdaten auf dem Magnetband 3 werden als HF-Wiedergabesignal durch die Wiedergabeköpfe 13A, 13B gelesen, und die Wiedergabeentzerrung, die Wiedergabetakterzeugung, das Abtasten und Decodieren (beispielsweise Viterbi-Decodieren) des Wiedergabeausgangssignals werden durch die HF-Verarbeitungseinheit 19 ausgeführt.
  • Das gelesene Signal wird zur IF/ECC-Steuerung 22 geliefert, wo Fehlerkorrekturverarbeitung oder dgl. zunächst ausgeführt wird. Danach wird das Signal vorübergehend im Pufferspeicher 23 gespeichert, in einem vorher festgelegten Zeitpunkt ausgelesen und zur Kompressions-/Expansionsschaltung 21 geliefert.
  • Auf der Basis der Bestimmung durch die Systemsteuerung 15 führt die Kompressions-/Expansionsschaltung 21 Datenexpansionsverarbeitung im Fall von Daten durch, welche durch die Kompressions-/Expansionsschaltung 21 im Zeitpunkt der Aufzeichnung komprimiert wurden. Im Fall nicht komprimierter Daten leitet die Kompressions-/Expansionsschaltung 21 die Daten unmittelbar weiter und gibt die Daten ohne Durchführen einer Datenexpansionsverarbeitung aus. Die Ausgangsdaten der Kompressions-/Expansionsschaltung 21 werden als Wiedergabedaten über die SCSI-Schnittstelle 20 an den Host-Computer 40 ausgegeben.
  • In 15 ist der Fernspeicherchip 4 in der Bandkassette 1 gezeigt. Wenn die gesamte Bandkassette 1 in den Bandstreamer geladen ist, wird Dateneingabe/-ausgabe zwischen dem Fernspeicherchip 4 und der Systemsteuerung 15 in kontaktloser Weise über die Fernspeicherschnittstelle 30 möglich gemacht. Die Fernspeicherschnittstelle 30 führt die oben beschriebene Kommunikation mit dem Fernspeicherchip 4 unter Verwendung der Antenne 31 durch. Somit kann die Systemsteuerung 15 Zugriff ausführen, um Daten auf den Fernspeicherchip 4 zu schreiben oder davon zu lesen.
  • Die Datenübertragung zum Fernspeicherchip 4 und davon wird in Form eines Befehls von der Einrichtungsseite und einer Anerkenntnis von dem Fernspeicherchip 4 als Antwort auf den Befehl ausgeführt. Wenn die Systemsteuerung 15 einen Befehl an den Fernspeicherchip 4 ausgibt, werden die Befehlsdaten in die Datenstruktur von 7 durch die Fernspeicherschnittstelle 30 codiert, dann ASK-moduliert wie oben beschrieben und übertragen. Auf Seiten der Bandkassette 1 werden die Übertragungsdaten durch die Antenne 5 empfangen, und das Logikteil 4c führt eine Operation gemäß dem Inhalt durch, der durch die Empfangsdaten (Befehl) wie oben beschrieben bestimmt wird. Beispielsweise werden Daten zusammen miteinander mit einem Schreibbefehl in den EEPROM 4d geschrieben.
  • Wenn somit der Befehl von der Fernspeicherschnittstelle 30 ausgegeben wird, gibt der Fernspeicherchip 4 eine Berechtigung entsprechend dem Befehl aus. Das heißt, dass das Logikteil 4c des Fernspeicherchips 4 veranlasst, dass das HF-Teil 4b Daten als Anerkenntnis moduliert und die modulierten Daten von der Antenne 5 überträgt und ausgibt. Wenn eine derartige Anerkenntnis durch die Antenne 31 empfangen wird, wird das empfangene Signal durch die Fernspeichereinrichtung 30 demoduliert und zur Systemsteuerung 15 geliefert. In dem Fall beispielsweise, wenn ein Lesebefehl von der Systemsteuerung 15 an den Fernspeicherchip 4 ausgegeben wird, sendet der Fernspeicherchip 4 einen Code, der eine Anerkenntnis ist, welche dem gelesenen Befehl entspricht, zusammen mit Daten, welche vom EEPROM 4d gelesen werden. Dann werden der Anerkenntniscode und die gelesenen Daten empfangen und durch die Fernspeicherschnittstelle 30 demoduliert und zur Systemsteuerung 15 geliefert.
  • Da der Bandstreamer 10 eine Fernspeicherschnittstelle wie oben beschrieben hat, kann der Bandstreamer 10 auf den Fernspeicherchip 4 in der Bandkassette 1 zugreifen.
  • Bei diesem kontaktlosen Datenaustausch werden die Daten einem 13-MHz-Bandträger durch ASK-Modulation überlagert, wobei jedoch die Ursprungsdaten paketierte Daten sind. Das heißt, es werden ein Datenkopf, eine Parität und weitere notwendige Information den Daten als ein Befehl oder Anerkenntnis hinzugefügt, um ein Paket zu bilden, und das Paket wird code-umgesetzt und dann moduliert, wodurch Übertragung/Empfang eines stabilen HF-Signals ermöglicht wird.
  • In einem SRAM 24 und einem Flash-ROM 25 werden Daten unter Verwendung der Systemsteuerung 15 für verschiedene Verarbeitung gespeichert. Beispielsweise sind Konstanten, welche zur Steuerung verwendet werden, im Flash-ROM 25 gespeichert. Der SRAM 24 wird als Arbeitsspeicher verwendet oder als Speicher zum Speichern und zur Rechenverarbeitung von Daten, welche vom Fernspeicherchip 4 gelesen werden, Daten, welche in den Fernspeicherchip 4 zu schreiben sind, Modusdaten, welche für jede Bandkassette festgelegt sind, verschiedene Flag-Daten und dgl. verwendet.
  • Der SRAM 24 und Flash-ROM 25 können als interne Speicher in einem Mikrocomputer, der die Systemsteuerung 15 bildet, enthalten sein. Alternativ kann ein Bereich des Bereichs des Pufferspeichers 23 als Arbeitsspeicher 24 verwendet werden.
  • Zwischen dem Bandstreamer 10 und dem Host-Computer 40 wird wechselseitige Übertragung von Daten unter Verwendung der SCSI-Schnittstelle 20 wie oben beschrieben ausgeführt. In Bezug auf die Systemsteuerung 15 führt der Host-Computer 40 verschiedene Kommunikationen unter Verwendung von SCSI-Befehlen aus.
  • 5. Aufbau der Bibliothek
  • Die Bibliothek 50 wird nun beschrieben.
  • 17 zeigt die Erscheinungsform einer Außengehäusebox der Bibliothek 50. 16 zeigt einen mechanischen Teil der Bibliothek 50, die in der Außengehäusebox angeordnet ist.
  • Zunächst wird ein Mechanismus der Bibliothek 50 mit Hilfe von 16 als Beispiel beschrieben.
  • In der Bibliothek 50 ist ein Karussell 51, welches beispielsweise vier Magazine 52, die daran befestigt sind, hat, drehbar auf einer Steuerbox 53 angeordnet, wobei jedes Magazin 52 in der Lage ist, beispielsweise ungefähr 15 Bandkassetten zu beherbergen, wie in 16 gezeigt ist. Wenn das Karussell 51 gedreht wird, wird eines der Magazine 52 ausgewählt. Eine Handeinheit 60 zum Unterbringen und zum Herausnehmen der Bandkassette in und von dem Magazin 52 ist so vorgesehen, dass diese in einer vertikalen Richtung, die durch einen Pfeil Z in 16 angedeutet ist, längs einer Z-Welle 54 bewegbar ist. Insbesondere, da eine Zahnradnut auf der Z-Welle 54 gebildet ist und ein Lagerteil 52 der Handeinheit 60 in die Zahnradnut eingreift, wird die Z-Welle 54 durch einen Z-Motor 73 bewegt, um somit die Handeinheit 60 zu bewegen.
  • In der Handeinheit 60 ist ein Handteller 63 auf einem Objektträger 61 befestigt, so dass der Handteller 63 in einer Y-Richtung bewegbar ist, und zwei Hände 64 sind am distalen Ende des Handtellers 63 gebildet. Die beiden Hände 64 können die Bandkassette 1 halten und lösen, wobei sie sich in einer X-Richtung öffnen und schließen. Insbesondere sind mehrere Bandstreamer 10 in einem unteren Teil des Karussells 51 angeordnet. Jeder Bandstreamer 10 hat den in 15 gezeigten oben beschriebenen Aufbau.
  • Mit einem derartigen Mechanismus kann die Handeinheit 60 die Bandkassette 1 von einem gewünschten der Magazine 52 aus dem Karussell 51 herausnehmen und die Bandkassette 1 in einen gewünschten des Bandstreamers 10 befördern und laden. Dagegen kann die Handeinheit die Bandkassette 1, die von einem bestimmten der Bandstreamer 10 herausgenommen wurde, in eine gewünschte Position im gewünschten Magazin unterbringen.
  • In Bezug auf die Außengehäusebox, welche den Mechanismus beherbergt, bildet im Wesentlichen eine gesamte Vorderseite eine Vordertür 55, wobei diese unter Verwendung eines Griffs 58, der darauf befestigt ist, geöffnet und verschlossen werden kann, wie in 17 gezeigt ist. Die Vordertür 55 kann unter Verwendung einer Verriegelung 59 verriegelt werden. Außerdem ist ein Bereich als transparentes Feld 55a auf der Vordertür 55 vorgesehen, so dass deren Innenseite optisch geprüft werden kann.
  • Auf einem oberen Teil der Vordertür 55 sind ein Betätigungsfeld 57 und ein Anschluss 56 gebildet. Die Öffnung 56 ist gebildet, um die Bandkassette 1 hinzuzufügen oder herauszunehmen, wenn die Vordertür 55 geschlossen gehalten wird. Obwohl nicht in der 16 gezeigt kann die Bandkassette 1, die von der Öffnung 56 eingeführt wird, durch die Handeinheit 60 in eine erforderliche Position im Magazin 52 getragen werden. Die Handeinheit 60 kann außerdem die Bandkassette 1, welche die Handeinheit 60 trägt, von der Öffnung 56 auswerfen.
  • Auf dem Betätigungsfeld 57 sind verschiedene Tasten, die durch den Benutzer betätigt werden können, angeordnet. Die Tastenbetätigungsinformation dieses Betätigungsfelds 57 wird an die Bibliotheksteuerung 80 ausgegeben, was später beschrieben wird, und es wird ein entsprechender Betrieb unter der Steuerung der Bibliotheksteuerung 80 ausgeführt. Die Betätigungen des Benutzers unter Verwendung des Betätigungsfelds 57 können die Einführung/Auswurf der Bandkassette 1 über die Öffnung 56 aufweisen, die Bestimmung einer Einstellungsoperation der Bibliotheksoperation 50 und der dgl..
  • Der Aufbau des Magazins 52 ist in 18 gezeigt ist.
  • In jedem Magazin 52 sind ungefähr 15 Unterbringungsteile 52a gebildet, und die Bandkassette 1 kann in jedem Unterbringungsteil 52a untergebracht werden. Das Unterbringungsteil 52a ist mit einer derartigen Größe festgelegt, dass der Benutzer die Bandkassette 1 darin leicht einlegen kann, und dass dieses eine bestimmte Kraft hat, um die Kassette 1 zu halten, um ein Lösen der Bandkassette 1 zu verhindern, wenn das Karussell 1 gedreht wird. Außerdem ist das Unterbringungsteil 52a so aufgebaut, dass die Bandkassette 1 leicht durch die Hände 64 herausgenommen werden kann. Da beispielsweise die Bandkassette 1 eine Dicke von ungefähr 15 mm hat, wird die Höhe jedes Unterbringungsteils 52a auf ungefähr a = 16 mm festgelegt. Die Partitionsgröße b des Unterbringungsteils 52a wird beispielsweise auf ungefähr b = 3 mm festgelegt, wobei in Betracht gezogen wird, dass viele Unterbringungsteile 52a durch Reduzieren der Partitionsgröße b gebildet werden können, während die Festigkeit sichergestellt werden kann, indem sie eine bestimmte dicke Partition haben.
  • Das Unterbringungsteil 52a wird auf eine derartige Tiefe festgelegt, dass in dem Zustand, wo die Bandkassette 1 im Unterbringungsteil 52a untergebracht ist, die Rückseite der Bandkassette 1 leicht nach außen ragt. Insbesondere ist, wie in 19 gezeigt ist, welche die Bandkassette 1 im Magazin 52a gesehen in einer ebenen Richtung zeigt, die Bandkassette 1 so untergebracht, dass ihre Rückseite herausragt, als Teil, der mit d in 19 bezeichnet ist. In diesem Fall wird beispielsweise dieser Bereich auf ungefähr d = 20 mm festgelegt. Diese ermöglicht ein leichtes Erfassen der distalen Enden der Hände 64 der Ausnehmungsteile 7, 7 auf beiden seitlichen Seiten der Bandkassette 1.
  • Der Aufbau und die Arbeitsweise der Hand 60 werden nun mit Hilfe von 19, 20 und 21 beschrieben.
  • 19 zeigt den Zustand, wo die Hand 60 an einer Position ist, welche einer vorgegebenen Bandkassette 1 entspricht ist und davon beabstandet ist. 20 zeigt den Zustand, wo die Hand 60 die Bandkassette 1 hält. 21 zeigt den Zustand von 20, gesehen von deren seitlicher Seite.
  • In der Handeinheit 60 ist der Handtisch 63 bewegbar auf dem Objektträger 61 befestigt, und die Hände 64, 64 sind auf dem Handtisch 63 wie oben beschrieben befestigt. Zunächst wird, da die gesamte Handeinheit 60 durch die Z-Achse 54 in dem Zustand gehalten wird, wo das tragende Teil 62, welches auf dem Objektträger 61 vorgesehen ist, in Eingriff mit der Z-Welle 54 ist, die Handeinheit 60 in der vertikalen Richtung durch die Drehung der Z-Welle 54 bewegt, wobei in diesem Zeitpunkt die Handeinheit 60 auf eine Position positioniert wird, welche einem gegebenen Unterbringungsteil 52a im Magazin 52 oder einem bestimmten Bandstreamer 10 gegenüberliegt.
  • Da das tragende Teil 62 an einer Position gebildet ist, die vom Magazin 52 abweicht, gesehen von der Richtung der vorderen Tür 55, wird die Z-Welle 52 kein Hindernis sein, wenn die vordere Tür 55 geöffnet wird, um die Bandkassette 1 im Magazin 52 unterzubringen oder diese daraus zu entnehmen.
  • Der Handtisch 63 ist Längsführungsschienen 68 auf dem Objektträger 61 bewegbar. Insbesondere steht eine Y-Welle 71, welche eine Zahnradnut aufweist, in Eingriff mit dem Handtisch 63, und, wenn die Y-Welle 71 nach vorne und nach hinten durch einen Y-Motor 69 gedreht wird, wird der Handtisch 63 in einer Richtung in Richtung auf das Magazin 52 und in einer Richtung weg vom Magazin 52 bewegt.
  • Im Tisch 63 sind zwei Hände 64, 64, welche Lagerwellen 67 als entsprechende Drehpunkte haben, befestigt. Das hintere Ende jeder Hand wird durch einen Kolben 65 gezogen, und dessen Teil in der Nähe des distalen Endes wird durch eine Feder 66 vom Handtisch 63 vorgespannt. Daher werden während einer Periode, wenn die Kolben 65 außer Betrieb sind, beide Hände 64 durch die Federn 66 betätigt und somit geschlossen, wie in 20 gezeigt ist. Wenn die Kolben 65 eingeschaltet sind, um die hinteren Enden der Hände zu ziehen, sind die Hände 64 in dem Zustand von 19, d.h., dass beide Hände 64 gegen die Energie durch die Federn 66 offen sind.
  • Wenn ein Betrieb ausgeführt wird, eine bestimmte Bandkassette 1 aus dem Magazin 52 zu entnehmen, wird zunächst, wenn die Z-Welle 54 angetrieben wird, die Handeinheit 60 auf eine Position in der Höhe des Unterbringungsteils 52a bewegt, in welchem die Zielbandkassette 1 untergebracht ist. Danach werden beide Hände 64 durch die Kolben 65 geöffnet, wie in 19 gezeigt ist, und in diesem Zustand wird der Handteller 63 durch den Y-Motor 69 in die Richtung in Richtung auf das Magazin 52 bewegt. Wenn der Handtisch 63 in den Zustand von 20 bewegt ist, werden in diesem Zeitpunkt die Kolben 65 abgeschaltet. Daher werden beide Hände 64 durch die Federn 66 bewegt und somit in die Schließrichtung bewegt. Somit kommen die Hände 64, 64 in Eingriff mit den Ausnehmungsteilen 7, welche auf beiden seitlichen Seiten der Bandkassette 1 vorgesehen sind, um somit die Bandkassette 1 zu erfassen, wie in 20 gezeigt ist. Da die Handeinheit 60 in diesem Zustand durch den Y-Motor 69 in der Richtung weg vom Magazin 52 bewegt wird, wird die Bandkassette 1 herausgenommen. Die somit herausgenommene Bandkassette 1 wird durch die Handeinheit 60 zu einem vorher festgelegten Bandstreamer 10, der Öffnung 56 oder einem anderen Unterbringungsteil 52a des Magazins befördert. Wenn die Bandkassette 1 im Magazin 52 untergebracht ist, wird der oben beschriebene Betrieb in der Umkehrreihenfolge ausgeführt.
  • Wie oben beschrieben ist der Fernspeicherchip 4 innerhalb der Bandkassette 1 vorgesehen. Die Bibliothek 50 kann auf den Fernspeicherchip 4 ähnlich wie auf den Bandstreamer 10 zugreifen. Daher ist die Fernspeicher-Ansteuerbox 70 auf dem Handtisch 63 angeordnet, wie in 19, 20 und 21 gezeigt ist, und eine Schaltungseinheit als Fernspeicherschnittstelle 32 ist in die Speicher-Ansteuerbox 70 eingebettet. Der Aufbau der Fernspeicherschnittsstelle 32 wird später beschrieben. An einer Position auf der Rückseite der Bandkassette 1, die der Position zugewandt ist, wo der Fernspeicherchip 4 angeordnet ist, ist die Antenne 33 vorgesehen.
  • Beispielsweise sind im Zustand von 20 die Antenne 33 und der Fernspeicherchip 4 in der Bandkassette 1 sehr eng beieinander. In diesem Zustand kann auf den Fernspeicherchip 4 durch Funkkommunikation zugegriffen werden. Dagegen sind in dem Zustand von 19 die Antenne 33 und der Fernspeicherchip 4 um ungefähr einen Abstand e voneinander beabstandet. Wenn jedoch der Abstand e ungefähr mehrere Zentimeter beträgt, kann auf den Fernspeicherchip 4 nicht zugegriffen werden.
  • In 19, 20 und 21 ist ein Strichcodeleser 72 unterhalb des Objektträgers 61 vorgesehen. Da der Strichcodeleser 72 somit vorgesehen ist, beispielsweise, wenn die Bandkassette 1 mit dem Strichcodeetikett, das daran gebracht ist, untergebracht ist, kann deren Strichcodeinformation gelesen werden. In dem Fall, wo der Strichcodeleser 72 vorgesehen ist, ist die Beziehung zwischen der Position, wo der Strichcodeleser 72 angeordnet ist, und der Position, wo die Antenne 33 angeordnet ist, nicht besonders beschränkt. Beispielsweise kann der Strichcodeleser 72 auf dem Handtisch angeordnet sein.
  • Der Innenaufbau der Bibliothek 50, welche den oben beschriebenen Mechanismus hat, ist in 22 gezeigt.
  • Die Bibliotheksteuerung 80 ist eine Einheit, um die gesamte Bibliothek 50 zu steuern. Die Bibliotheksteuerung 80 kann mit dem Bandstreamer 10 und dem Host-Computer 40 über eine SCSI-Schnittstelle 87 kommunizieren.
  • Daher führt die Bibliotheksteuerung 80 den Transport der Bandkassette 1 zum Magazin 52, zum Bandstreamer 10 und zur Öffnung 56 und davon weg durch, und die Verwaltung der untergebrachten Bandkassette 1 (beispielsweise Zugriff auf den Fernspeicherchip 4 in der Bandkassette 1) gemäß SCSI-Befehlen vom Host-Computer 40.
  • Ein Speicher 81 ist ein Arbeitsspeicher, der zur Verarbeitung durch die Bibliotheksteuerung 80 verwendet wird. Wie oben beschrieben wird die Betriebsinformation vom Bedienfeld 57 zur Bibliotheksteuerung 80 geliefert, und die Bibliotheksteuerung 80 führt die notwendige Betriebssteuerung entsprechend der Betätigung aus.
  • Eine Karussellsteuerung 83 steuert einen Drehsteuermotor 84 gemäß einer Instruktion von der Bibliotheksteuerung 80 an, wodurch ein Betrieb ausgeführt wird, um das Karussell 51 zu drehen. Das heißt, dass ein Betrieb, das Magazin 52 auszuwählen, welches der Handeinheit 60 zugewandt ist, ausgeführt wird. Ein Karussellpositionssensor 85 ermittelt die Drehposition des Karussells 51, d.h., welches Magazin 52 ausgewählt ist. In diesem Fall ist die Handeinheit 60 dem Magazin 52 zugewandt. Wenn die Karussellsteuerung 83 das Karussell 51 drehbar antreibt, während Information vom Karussellpositionssensor 85 hereingenommen wird, wird das Zielmagazin 52 ausgewählt. Eine Handeinheitssteuerung 82 steuert die Handeinheit 60 gemäß einer Instruktion von der Bibliotheksteuerung 80 an.
  • Insbesondere steuert die Handeinheitsteuerung 82 den Z-Motor 73 an, um die Handeinheit 60 in der Z-Richtung zu bewegen. Da in diesem Fall die Position der Handeinheit 60 in der Z-Richtung durch die Handpositions-Ermittlungseinheit 86 ermittelt wird, steu ert die Handeinheitsteuerung 82 den Z-Motor 73 an, während die Positionsermittlungsinformation von der Handpositions-Ermittlungseinheit 86 bestätigt wird, um dadurch die Handeinheit 60 an einer vorher festgelegten Höhe zu positionieren, welche durch die Bibliotheksteuerung 80 bestimmt wird. Die Handeinheitsteuerung 82 steuert den Y-Motor 69 bzw. die Kolben 65 mit einer vorher festgelegten Zeitgabe an, um einen Betrieb auszuführen, um die Bandkassette 1 unter Verwendung der Hände 64 wie oben beschrieben herauszunehmen und unterzubringen.
  • Wie oben beschrieben ist Schaltungseinheit als Fernspeicherschnittstelle 32 in der Fernspeicher-Ansteuerbox 70, welche in der Handeinheit 60 vorgesehen ist, untergebracht. Der Aufbau der Fernspeicherschnittstelle 32 wird später mit Hilfe von 23 beschrieben. Im Prinzip hat diese den Aufbau, der in 3 gezeigt ist, ähnlich der Fernspeicherschnittstelle 30 im Bandstreamer 10, der oben mit Hilfe von 15 beschrieben wurde. Die Fernspeicherschnittstelle 32 ist mit der Bibliotheksteuerung 80 verbunden. Daher kann über diese Fernspeicherschnittstelle 32 die Bibliotheksteuerung 80 einen Befehl an die Bandkassette 1 im Magazin 52 ausgeben, welche eng an der Antenne 33 ist, oder den Fernspeicherchip 4 in der Bandkassette 1, die durch die Handeinheit 60 gehalten wird, um somit einen Schreib- oder Lesezugriff auszuführen. Auch in diesem Fall wird der Zugriff durch einen Befehl von der Bibliotheksteuerung 80 und eine Anerkenntnis vom Fernspeicherchip 4 erlangt.
  • In dem Fall, wo der Strichcodeleser 72 wie oben beschrieben vorgesehen ist, ist, obwohl dies nicht gezeigt ist, ein Ansteuerschaltungssystem des Strichcodelesers 72 vorgesehen, und die Leseinformation wird zur Bibliotheksteuerung 80 geliefert.
  • Der Aufbau und die Arbeitsweise der Fernspeicherschnittstelle 32, welche in der oben beschriebenen Bibliothek 50 installiert ist, werden nun beschrieben.
  • 23 zeigt den Aufbau der Fernspeicherschnittstelle 32.
  • Diese Fernspeicherschnittstelle 32 hat eine CPU 110 als Allgemeinzweck-Mikrocomputer, eine HF-Einheit 120 und einen Taktgenerator 130, der aus einem Quarzoszillator besteht. Die HF-Einheit 120 besteht aus einer Schaltung auf Analogbasis und führt Übertragung von der Antenne 33 und Datenempfang vom Fernspeicherchip 4 aus. Die Verarbeitung zum Codieren von Übertragungsdaten und zum Decodieren von Empfangsdaten wird durch Software-Steuerung in der CPU 110 ausgeführt. Ein ASK/Ansteuerverstärker 124 ist als Übertragungssystem in der HF-Einheit 120 vorgesehen, und im Zeitpunkt der Übertragung werden Übertragungsdaten WD von der CPU 110 geliefert. Eine Hüllkurven-Ermittlungseinheit 121, ein Verstärker 122 und ein Komparator 123 sind als Empfangssystem in der HF-Einheit 120 vorgesehen.
  • Ein RAM 111 der CPU 110, die in 232 gezeigt ist, ist ein sogenannter Einbau-Mikrocomputer-RAM, der beispielsweise eine Kapazität von 4 kBytes hat. Kurz ausgedrückt ist dieser ein RAM, der eine Kapazität eines üblichen RAM hat, der in einem Allzweckcomputer installiert ist. Ein serieller Anschluss 112 ist ebenfalls gezeigt. Obwohl in diesem Beispiel der Einbau-RAM verwendet wird, kann der RAM ein externer Speicherchip sein, der mit der CPU 110 verbunden ist. Die CPU 110 führt einen Betrieb aus, um Kommunikationszugriff zum Fernspeicherchip 4 gemäß Instruktionen auszuführen, beispielsweise Befehlen von der Bibliotheksteuerung 80. Insbesondere führt als Antwort auf Anforderungen von der Bibliotheksteuerung 80 die CPU 110 Verarbeitung durch, um Übertragungsdaten, welche zum Fernspeicherchip 4 zu liefern sind, zu codieren/zu erzeugen, Verarbeitung, um Empfangsdaten vom Fernspeicherchip 4 zu decodieren und Verarbeitung, um gelesene Daten, die decodiert sind, als Empfangsdaten zu übertragen und eine Anerkenntnis von dem Fernspeicherchip 4 zur Bibliothek 80.
  • Ein Betriebstakt der CPU 110 wird vom Taktgenerator 130 geliefert. Der Taktgenerator 130 gibt einen Takt, beispielsweise 13,56 MHz aus. Daher ist die Betriebstaktfrequenz der CPU 110 gleich 13,56 MHz. Wie oben beschrieben beträgt die Trägerfrequenz für die Kommunikation zwischen dem Fernspeicherchip 4 und der Fernspeicherschnittstelle 32 13,56 MHz. Daher wird der Takt von 13,56 MHz vom Taktgenerator 130 unverändert als Trägerfrequenz im ASK/Ansteuerverstärker 124 verwendet. In der CPU 110 kann beispielsweise ein Takt von 13,56 × n (MHz), der durch Multiplikation des Taktes von 13,56 MHz vom Taktgenerator 130 mit n erlangt wird, als Betriebstakt verwendet werden. In jedem Fall kann bei der Ausführungsform die Betriebstaktfrequenz der CPU 110 eine Frequenz sein, welche von der Taktfrequenz vom Taktgenerator 130 erzeugt wird, d.h., eine Frequenz, welche von einem Takt erzeugt wird, welcher eine gemeinsame Basis der Taktfrequenz und der Trägerfrequenz ist. Während beispielsweise der Takt von 13,56 MHz vom Taktgenerator 130 bei dieser Ausführungsform ausgegeben wird, kann die Betriebstaktfrequenz der CPU 110 ein x-faches oder 1/x-faches von 13,56 MHz sein, und ein Frequenzteiler oder Multiplizierer kann in irgendeiner Weise eingebaut sein. Die Multiplikation und die Frequenzteilung kann unter Verwendung eines nicht ganzzahligen Werts ausgeführt werden.
  • Der Übertragungs-/Empfangsbetrieb in dieser Fernspeicherschnittstelle 32 wird anschließend beschrieben.
  • Im Übertragungszeitpunkt, d.h., wenn zu sendende Befehlsdaten zum Fernspeicherchip 4 von der Bibliotheksteuerung 80 geliefert werden, wählt die CPU 110 eine Präambel und Synchronisation für die Befehlsdaten vor, und wählt danach auch einen CRC. D.h., dass das Codieren von Daten, welche die Datenstruktur haben, die in 7 gezeigt ist, ausgeführt wird. Die Übertragungsdaten sind Manchester-codiert, wie mit Hilfe von 8 beschrieben wurde. Danach werden die Übertragungsdaten, welche die Manchester-codierte Datenstruktur von 7 haben, im RAM 111 gespeichert und die gespeicherten Übertragungsdaten WD werden an die HF-Einheit 120 mit einer Übertragungsrate, welche die zweifache von 106kbps ist, vom seriellen Anschluss 112 ausgegeben. In der HF-Einheit 120 moduliert der ASK-Ansteuerverstärker 124 den Träger von 13,56 MHz nach ASK unter Verwendung der Übertragungsdaten WD, wie mit Hilfe von 5 beschrieben wurde. Die modulierte Welle wird von der Antenne 33 zum Fernspeicherchip 4 übertragen.
  • Im Empfangszeitpunkt werden die Übertragungsdaten vom Fernspeicherchip 4 durch die HF-Einheit 120 als Information auf Basis einer Impedanzänderung wie oben beschrieben ermittelt. In der HF-Einheit 120 führt die Hüllkurve-Ermittlungseinheit 121 Hüllkurvenermittlung durch, wie in 6A gezeigt ist, in Bezug auf die modulierte Welle, was mit Hilfe von 5 beschrieben wurde. Der Komparator 123 führt eine Binärbildung von Daten durch, wie in 6B gezeigt ist, wodurch Empfangsdaten erworben werden, wie in 6C gezeigt ist. Diese Empfangsdaten RD werden der CPU 110 vom seriellen Anschluss 112 zugeführt. Die CPU 110 führt 8-faches Überabtasten in Bezug auf den zugeführten Empfangsdatenstrom eine vorher festgelegte Periode lang durch und speichert die Daten im RAM 111. Die vorher festgelegte Periode kann eine feste Periode sein. Beispielsweise ist eine Periode von 9,67 ms genug. Daher beträgt die Speicherkapazität, welche als RAM 111 notwendig ist, 1 kByte, und es genügt, dass der oben beschriebene RAM eine Kapazität von 4 kByte hat, der üblicherweise in der CPU installiert ist. In Bezug auf die Empfangsdaten, die im RAM 111 gespeichert sind, wird eine Entscheidung einer optimalen Abtastphase, die Präambelermittlung, die Synchronisationsermittlung und dgl. ausgeführt, und die Verarbeitung, um Daten herauszunehmen, welche vom Fernspeicherchip 4 zurückgebracht werden, wird ausgeführt. Ebenfalls wird das CRC-Prüfen ausgeführt. Paketdaten vom Fernspeicherchip 4, welche durch diese Decodierverarbeitung erlangt werden, werden zur Bibliotheksteuerung 80 übertragen.
  • 6. Statusübergang des Fernspeicherchips
  • Die oben beschriebene Bibliothek 50 und der oben beschriebene Bandstreamer 10 können auf den Fernspeicherchip 4 in der Bandkassette 1 zugreifen. Wie oben beschrieben, wenn auf den Fernspeicherchip 4 zugegriffen wird, erzeugt dessen Empfangselektromagnetfeld eine Versorgungsspannung, um die Spannung einzuschalten.
  • Der logische Statusübergang innerhalb des Fernspeicherchips ist in 24 gezeigt.
  • Wie in 24 gezeigt ist, werden die Übergänge zwischen 5 logischen Moden, d.h., einem Resetstatus, einem Leerlaufstatus, einem Befehlsstatus, einem Berechtigungsstatus und einem Datenübertragungsstatus so ausgeführt, wie durch Pfeile angedeutet ist. Es wird jeder der Zustände beschrieben.
  • Der Resetstatus bezieht sich auf einen Status, bei dem der Fernspeicherchip 4 mit Spannung beliefert wird und stabil ist. Das heißt, wenn ein Zugriff auf den Fernspeicherchip 4 auftritt, tritt der Fernspeicherchip 4 in den Rücksetzzustand ein.
  • Der Leerlaufzustand, der erreicht wird, wenn der Fernspeicherchip 4 den Innenreset beendet. In diesem Leerlaufzustand ist der Fernspeicherchip 4 im Standby-Zustand, um jeglichen Befehl anzunehmen.
  • Der Datenübertragungszustand bezieht sich auf einen Zustand, bei dem der Fernspeichechip 4 einen Befehl vom Datenübertragungssystem ausführt. Wie später ausführlich beschrieben wird, wird angenommen, dass ein Befehlspaket als Datenübertragungsbefehl von der Bibliothek 50 einen Sitzungsidentifizierer aufweist, und ein Paket, welches keinen Sitzungsidentifizierer aufweist, ungültig sein wird.
  • Der Ausgabezustand ist ein spezieller Zustand, bei dem das Schreiben in einen Nur-Lese-Bereich des Fernspeicherchips 4 ausgeführt werden kann. Dieser Nur-Lese-Bereich ist äquivalent einem Bereich, der durch die Schreibschutz-Kopfadresse des Herstellerteils, welche in 10 gezeigt ist, und dem Schreibschutz des Zählwerts definiert ist. Dies bezieht sich auf Schreib- und Leseoperationen, welche lediglich auf der Herstellerseite ausgeführt werden, beispielsweise das Schreiben der Fabrikationsnummer, der logischen Formats und dgl.. Der Ausgabezustand wird gemäß einem eigens dafür bestimmten Befehl erreicht.
  • Der Berechtigungszustand ist ein Zustand, bei dem Verarbeitung, den Fernspeicherchip 4 gemäß der Fabrikationsnummer oder dgl. zu spezifizieren und um einen Sitzungsidentifizierer für den spezifizierten Fernspeicherchip 4 bereitzustellen, ausgeführt.
  • Die Verarbeitung, mit der die Bibliothek 50 Berechtigung ausführt, einen Sitzungsidentifizierer bereitstellt und den Sitzungsidentifizierer im EEPROM 4d im Fernspeicherchip 4 speichert, wird später als Sitzungsidentifizierer-Zuteilungsverarbeitung beschrieben.
  • 7. Befehle für den Fernspeicherchip
  • Die Kommunikation mit dem Fernspeicherchip 4 wird durch einen Befehl und eine Anerkenntnis gemäß dem Befehl wie oben beschrieben eingerichtet. Ein bestimmter Befehl und eine Anerkenntnis entsprechend dem Befehl haben unterschiedliche Codes. Dies dient dazu, eine Unannehmlichkeit in dem Fall vermeiden, wo beispielsweise die Bibliotheksteuerung 80 einen Befehl an eine spezifizierte Bandkassette 1 von mehreren Bandkassetten 1 ausgibt, die parallel im Magazin 52 untergebracht sind. Wenn beispielsweise der Fernspeicherchip 4 in der spezifizierten Bandkassette 1, welche einen Befehl empfangen hat, eine Anerkenntnis entsprechend dazu zurückbringt, könnte, wenn der Befehl und die Anerkenntnis entsprechend dazu den selben Code haben, der Fernspeicherchip der angrenzenden Bandkassette 1 diesen als einen Befehl empfangen. Ein derartiger Fehler ist somit zu vermeiden.
  • Außerdem verwendet beispielsweise die Bibliotheksteuerung 80 Sitzungsidentifizierer, um lediglich mit dem Fernspeicherchip 4 einer spezifizierten Bandkassette von vielen Bandkassetten 1 zu kommunizieren, die benachbart zueinander untergebracht sind. In diesem Fall gibt die Bibliotheksteuerung 80 einen Sitzungsidentifizierer als einen 1-Byte-Code an den Fernspeicherchip 4 jeder Bandkassette durch Sitzungsidentifikations-Zuteilungsverarbeitung aus, was später beschrieben wird. Wenn der Sitzungsidentifizierer vorliegt, ist der Sitzungsidentifizierer im Befehl enthalten, womit somit eine Erkennung des Befehls für den Fernspeicherchip 4 in der spezifizierten Bandkassette ermöglicht wird.
  • Durch Verwenden der Fabrikationsnummer oder dgl., die vorher im Fernspeicherchip 4 gespeichert wurde, d.h., durch Einbinden der Fabrikationsnummer in das Befehlspaket, kann der Befehl für den spezifizierten im Fernspeicherchip 4 erkannt werden, ohne den Sitzungsidentifizierer zu verwenden. Der Code jedoch, der jeder Bandkassette eigen ist, beispielsweise die Fabrikationsnummer, hat eine lange Datenlänge von beispielsweise 32 Bytes. Das Einbinden derart langer Identifikationsinformation in das Befehlspaket ist in Bezug auf die Übertragungswirksamkeit und die Einrichtungsstruktur nachteilig. Daher ist das System unter Verwendung des 1-Byte-Sitzungsidentifizierers wie in diesem Beispiel als Befehlsübertragungssystem sehr effektiv. 25 zeigt eine Liste von Befehlen (Anforderungen) an den Fernspeicherchip 4 von der Einrichtungsseite her, d.h., der Bibliothek 50 oder dem Bandstreamer 10, und Anerkenntnisse vom Fernspeicherchip 4 entsprechend den entsprechenden Befehlen.
  • Daten, die als entsprechende Befehle und Anerkenntnisse übertragen werden, die in 25 gezeigt sind, werden mit Hilfe von 26 bis 33 beschrieben. Die "Einrichtungs seite" in der Beschreibung bezieht sich auf die Bibliotheksteuerung 80 der Bibliothek 50 oder die Systemsteuerung 15 des Bandstreamers 10.
  • In 26 bis 33 sind die Daten jeweils mit einem 1 Byte unterteilt (1 Box zeigt ein 1 Byte), und Daten von 5 Bytes oder 21 Bytes sind gezeigt. Das heißt, die Länge von 1 Byte und das Datenteil von 4 oder 20 Bytes sind als Übertragungs-/Empfangsdatenstruktur gezeigt, die in 7 gezeigt ist (ATN REQ/ATN ACK).
  • Ein Befehl zum Instruieren des Fernspeicherchips 4, um sich in den Leerlaufzustand zu verschieben oder diesen zu bestätigen und um Daten in das Register 4e zu laden, ist ATN REQ (Aufmerksamkeitsbefehl), und eine Anerkenntnis zum Informieren, dass der Fernspeichechip 4, der den Befehl empfangen hat, im Leerlaufzustand ist, ist ATN ACK.
  • Die Datenstrukturen dieses Befehls und der Anerkenntnis sind in 26A und 26B gezeigt.
  • 26A zeigt einen ATN REQ-Befehl. Als Daten von 4 Bytes, welche der Länge (LEN) von 1 Byte folgen, sind ein Operationscode (OPE), eine untere Blocknummer (BKL), eine höhere Blocknummer (BKH) und "0" angeordnet. Die Anerkenntnis entsprechend diesem Befehl ist ATN ACK, die in 26B gezeigt ist. Als Daten, welche der Länge (LEN) von 1 Byte folgen, sind ein Operationscode (OPE), ein Fehlerstatus (STS), ein Modusregister (MDR) und ein Registerwert (I/A) eingerichtet.
  • Wie mit Hilfe von 7 beschrieben zeigt die Länge (LEN) die Datenlänge der nachfolgenden Befehlsdaten oder der Anerkenntnisdaten. Insbesondere zeigt sie entweder 4 Bytes oder 20 Bytes. Der Operationscode (OPE) ist ein Code des Befehls oder der Anerkenntnis. Im Fall von 26A ist der Operationscode (OPE) ein 1-Byte-Code als ATN REQ-Befehl. Im Fall von 26B ist der Operationscode (OPE) ein 1-Byte-Code als ATN ACK. Die untere Blockzahl (BKL) und die höhere Blockzahl (BKH) haben Werte, welche Blockadressen im EEPROM 4d bestimmen. Der Fehlerstatus (STS) hat einen Wert, der einen Fehlerstatus der Operation entsprechend dem Befehl zeigt. Das Modusregister (MDR) hat einen Wert, der einen Modusstatus zeigt. Der Registerwert (I/A) hat einen Wert, der in das Register 4e geladen ist. Da der Sitzungsidentifizierer, der im Zwischenspeicher des EEPROM 4d gespeichert ist, oder ein nachfolgender Sitzungsidentifizierer im Berechtigungsprozess in das Register 4e geladen ist, ist dessen Wert darin angeordnet.
  • Nicht nur im ATN REQ, welches in 26A gezeigt ist, sondern auch in den jeweiligen Befehlen, die nachher beschrieben werden, folgen auf die Länge (LEN) grundsätzlich ein Operationscode (OPE), eine untere Blocknummer (BKL) und eine höhere Blocknummer (BKH), die jeweils aus 1 Byte bestehen. Außerdem folgt, nicht nur bei ATN ACK, welche in 26B gezeigt ist, sondern auch in den jeweiligen Anerkenntnissen, die anschließend beschrieben werden, auf die Länge (LEN) grundsätzlich ein Operationscode (OPE), ein Fehlerstatus (STS) ein Modusregister (MDR) und ein Registerwert (I/A), die jeweils aus 1 Byte bestehen.
  • In den jeweiligen Befehlen, welche in 26A bis 33A gezeigt sind, wird grundsätzlich das fünfte Byte als Sitzungsidentifizierer verwendet. Im ATN REQ von 26A wird das fünfte Byte, wo ein Sitzungsidentifizierer grundsätzlich angeordnet ist, auf "0" festgelegt. Somit ist ATN REQ ein Befehl für einen nicht spezifizierten Fernspeicherchip 4. Der Grund dafür liegt darin, dass ATN REQ-Befehl durch die Bibliotheksteuerung 80 an eine nicht spezifizierte Bandkassette im Magazin 52 auszugeben ist, oder die Fernspeicherchip 4 in einer Bandkassette, für welche die Sitzungsidentifizierer-Zuteilung nicht durchgeführt wurde.
  • Der Fernspeicherchip 4, der ATN REQ empfangen hat, tritt in den Leerlaufzustand ein und lädt den Sitzungsidentifizierer, der im Zwischenspeicher gespeichert ist, in das Register 4e. Daher weist im ATN ACK der Registerwert I/A des fünften Bytes, welches in 26B gezeigt ist, den Wert des Sitzungsidentifizierers (SID) auf, der in das Register 4d geladen ist. Wenn die Sitzungsidentifizierer-Zuteilung noch nicht in Bezug auf den Fernspeicherchip 4 durchgeführt wurde, beträgt der Sitzungsidentifizierer, der im Zwischenspeicher gespeichert ist, "0×00", und daher ist der Wert, der in ATN ACK enthalten ist, als Registerwert (I/A) gleich "0×00".
  • (STS REQ/STS ACK)
  • Ein Befehl zum Mitteilen des Status zu einem spezifizierten Fernspeicherchip 4 ist STS REQ (Statusbefehl), und eine Anerkenntnis vom Fernspeicherchip 4 entsprechend dem Befehl ist STS ACK. Beim STS REQ werden Daten 4 Bytes im Anschluss an die Länge (LEN) von 1 Byte durch einen Operationscode (OPE) von STS REQ, Blocknummern (BKL) und (BKH) und einem Sitzungsidentifizierer (SID) gebildet, der den spezifizierten Fernspeicherchip zeigt, der jeweils aus 1 Byte besteht, wie in 27 gezeigt ist. Bei STS ACK werden Daten von 20 Bytes im Anschluss an die Länge (LEN) von 1 Byte durch einen Operationscode (OPE) von STS ACK, einen Fehlerstatus (STS), ein Modusregister (MDR), einen Registerwert (I/A) als Wert des Sitzungsidentifizierers, VER; einer maximalen Blocknummer-Niedrig (MBL), einer maximalen Blocknummer-Hoch (MBA), die jeweils aus 1 Byte bestehen, und einen reservierten Bereich von 13 Bytes, wie in 27B gezeigt ist, gebildet. Durch diesen Befehl und Anerkenntnis kann die Einrichtungsseite bewirken, dass der Fernspeicherchip 4 den Status des Fernspeicherchips 4 mitteilt.
  • (WR REQ/WR ACK)
  • Ein Befehl zum Instruieren eines spezifizierten Fernspeicherchips 4, um Daten zu schreiben, ist WR REQ (Schreibbefehl), und eine Anerkenntnis vom Fernspeicherchip 4 entsprechend dem Befehl ist WR ACK. Bei WR REQ werden Daten von 20 Bytes im Anschluss an die Länge (LEN) von 1 Byte durch einen Operationscode (OPE) von WR REQ, Blocknummern (BKL) und (BKH), einen Sitzungsidentifizierer (SID), die jeweils aus 1 Byte bestehen, und Schreibdaten von 16 Bytes, wie in 28A gezeigt ist, gebildet. Bei WR ACK werden Daten von 4 Bytes im Anschluss die Länge (LEN) von 1 Byte durch einen Operationscode (OPE) von WR ACK, einen Fehlerstatus (STS), ein Modusregister (MDR) und einen Registerwert (I/A) als Wert eines Sitzungsidentifizierers gebildet, wobei jede aus einem Byte besteht, wie in 28B gezeigt ist. Gemäß diesem Befehl und Anerkenntnis kann die Einrichtungsseite den spezifischen Fernspeicherchip 4 durch den Sitzungsidentifizierer bestimmen, sendet eine Schreibadresse (Blocknummer) und schreibt Daten dazu und bewirkt, dass die Daten in den EEPROM 4d des Fernspeicherchips 4 geschrieben werden.
  • (RD REQ/RD ACK)
  • Ein Befehl zum Instruieren eines spezifischen Fernspeicherchips 4, um Daten zu lesen, ist RD REQ (Lesebefehl), und eine Anerkenntnis vom Fernspeicherchip 4 entsprechend dem Befehl ist RD ACK. Bei RD REQ werden Daten aus 4 Bytes im Anschluss an die Länge (LEN) von 1 Byte durch einen Operationscode (OPE) von RD REQ gebildet, Blocknummern (BKL) und (BKH), und einen Sitzungsidentifizierer (SID), die jeweils aus 1 Byte bestehen, wie in 29A gezeigt ist. Bei RD ACK werden Daten aus 20 Bytes im Anschluss an die Länge (LEN) von 1 Byte durch einen Operationscode (OPE) von RD ACK gebildet, einen Fehlerstatus (STS), ein Modusregister (MDR), einen Registerwert (I/A) als Wert eines Sitzungsidentifizierers, die jeweils aus 1 Byte bestehen, und Lesedaten von 16 Bytes, wie in 29B gezeigt ist. Gemäß diesem Befehl und Anerkenntnis kann die Einrichtungsseite den spezifischen Fernspeicherchip 4 und die Leseadresse (Blocknummer) durch den Sitzungsidentifizierer bestimmen, und bewirken, dass vorher festgelegte Daten vom EEPROM 4d des Fernspeicherchips 4 gelesen werden.
  • (DWN REQ/DWN ACK)
  • Ein Befehl zum Instruieren eines spezifizierten Fernspeicherchips 4, Kommunikation zu beenden oder den Berechtigungszustand zu löschen und sich in den Rücksetzzustand zu verschieben, ist DWN REQ (Abwärtsbefehl), und eine Anerkenntnis vom Fernspeicherchip 4 entsprechend dem Befehl ist DWN ACK. Bei DWN REQ werden Daten von 4 Bytes im Anschluss an die Länge (LEN) von 1 Byte durch einen Operationscode (OPE) von DWN REQ gebildet, Blocknummern (BKL) und (BKH) und einen Sitzungsidentifizierer (SID), die jeweils aus 1 Byte bestehen, wie in 30A gezeigt ist. Bei DWN ACK werden Daten 4 Bytes im Anschluss an die Länge (LEN) von 1 Byte durch einen Operationscode (OPE) von DWN ACK gebildet, einen Fehlerstatus (STS), ein Modusregister (MDR) und einen Registerwert (I/A) als Wert eines Sitzungsidentifizierers, die jeweils aus 1 Byte bestehen, wie in 30B gezeigt ist. Gemäß diesem Befehl und Anerkenntnis kann die Einrichtungsseite die Kommunikation mit dem spezifizierten Fernspeicherchip 4 beenden oder den Berechtigungszustand des Fernspeicherchips 4 löschen.
  • (ADM REQ/ADM ACK)
  • Ein Befehl zum Instruieren eines spezifizierten Fernspeicherchips 4, sich zum Ausgabezustand zu verschieben, ist ADM REQ (Administrationsbefehl), und eine Anerkenntnis vom Fernspeicherchip 4 entsprechend dem Befehl ist ADM ACK. Bei ADM REQ werden Daten von 20 Bytes im Anschluss an die Länge (LEN) von 1 Byte durch einen Operationscode (OPE) von ADM REQ gebildet, Blocknummern (BKL) und (BKH), einen Wert "0", die jeweils aus 1 Byte bestehen, und einen ADM-Code aus 16 Bytes, wie in 31 gezeigt ist. Bei ADM ACK werden Daten von 4 Bytes in Anschluss an die Länge (LEN) von 1 Byte durch einen Operationscode (OPE) von ADM ACK, einen Fehlerstatus (STS), ein Modusregister (MDR), und einen Registerwert (I/A) als Wert eines Sitzungsidentifizierers gebildet, die jeweils aus 1 Byte bestehen, wie in 31B gezeigt ist. Gemäß diesem Befehl und Anerkenntnis kann die Einrichtungsseite bewirken, dass sich der Fernspeicherchip 4 zum Ausgabezustand verschiebt.
  • (WRP REQ/WRP ACK)
  • Ein Befehl zum Instruieren des Fernspeicherchips 4, der sich zum Ausgabezustand verschoben hat, gemäß dem oben beschriebenen ADM REQ-Befehl, um Daten zu schreiben, ist WRP REQ (spezieller Schreibbefehl), und eine Anerkenntnis vom Fernspeicherchip 4 entsprechend dem Befehl ist WRP ACK. Bei WRP REQ werden Daten aus 20 Bytes im Anschluss an die Länge (LEN) von 1 Byte durch einen Operationscode (OPE) von WRP REQ gebildet, Blocknummern (BKL) und (BKH), einen Wert "7", die aus jeweils 1 Byte bestehen, und speziellen Schreibdaten von 16 Bytes, wie in 32A gezeigt ist, gebildet. Bei WRP ACK werden Daten von 4 Bytes im Anschluss an die Länge (LEN) von 1 Byte durch einen Operationscode (OPE) von WRP ACK gebildet, einen Fehlerstatus (STS), ein Modusregister (MDR) und einen Registerwert (1/A) als Wert eines Sitzungsidentifizierers, die jeweils aus 1 Byte bestehen, wie in 32B gezeigt ist. Gemäß diesem Befehl und Anerkenntnis kann die Einrichtungsseite Schreibadressen senden und Daten zum Fernspeicherchip 4 im Ausgangszustand schreiben und bewirken, dass die Daten in den EEPROM 4d des Fernspeicherchips 4 geschrieben werden. Dies ist eine Schreiboperation in einem Bereich, wo Schreiben üblicherweise nicht möglich ist. Beispielsweise wird dies zum Schreiben einer Fabrikationsnummer oder von logischer Formatierung verwendet.
  • (CMP REQ/CMP ACK)
  • Ein Befehl, um den Fernspeicherchip 4 zu instruieren, Daten zu vergleichen und Verarbeitung entsprechend dem Vergleichsergebnis bei der Berechtigungsverarbeitung auszuführen, was später beschrieben wird, ist CMP REQ (Vergleichsbefehl), und eine Anerkenntnis vom Fernspeicherchip 4 entsprechend dem Befehl ist CMP ACK. Bei CMP REQ werden Daten aus 20 Bytes im Anschluss an die Länge (LEN) von 1 Byte durch einen Operationscode (OPE) von CMP REQ, Blocknummern (BKL) und (BKH), einen Sitzungsidentifizierer (SID), die jeweils aus 1 Byte bestehen, und Vergleichdaten von 16 Bytes gebildet, wie in 33A gezeigt ist. Bei CMP ACK werden Daten von 4 Bytes im Anschluss an die Länge (LEN) von 1 Byte durch einen Operationscode (OPE) von CMP ACK, einen Fehlerstatus (STS), ein Modusregister (MDR), und einen Registerwert (I/A) als Wert eines Sitzungsidentifizierers gebildet, die jeweils aus 1 Byte bestehen, wie in 33B gezeigt ist. Gemäß diesem Befehl und dieser Anerkenntnis kann die Einrichtungsseite bewirken, dass der spezielle Fernspeicherchip 4 Daten an einer speziellen Adresse (Blocknummer) im EEPROM 4d mit den Vergleichsdaten, die dorthin geliefert werden, vergleicht. Dies ermöglicht die Überprüfung der Fabrikationsnummer.
  • Die Befehle und Anerkenntnisse sind oben beschrieben. Die Bibliothek 50 und der Bandstreamer 10 können verschiedene Zugriffe durch Ausgeben dieser Befehle an den Fernspeicherchip 4 ausführen und die Anerkenntnisse über die Fernspeicherschnittstelle 30 empfangen.
  • 8. Sitzungsidentifizierer-Zuteilungsverarbeitung
  • Wie oben beschrieben verwendet die Bibliotheksteuerung 80 der Bibliothek 50 einen Sitzungsidentifizierer, um mit lediglich dem Fernspeicherchip 4 einer spezifizierten Bandkassette von vielen Bandkassetten 1 zu kommunizieren, welche benachbart im Magazin 52 untergebracht sind. Um dies zu tun, muss jede Bandkassette 1 bestätigt werden, und es muss ein Sitzungsidentifizierer dieser zugeteilt werden. Die Sitzungsidentifizierer-Zuteilungsverarbeitung wird mit Hilfe von 34 und 35 beschrieben. 34 und 35 sind Flussdiagramme der Berechtigung und der Sitzungsidentifizierer-Zuteilungsverarbeitung, welche durch die Bibliotheksteuerung 80 in Bezug auf den Fernspeicherchip 4 innerhalb einer bestimmten Bandkassette 1 über die Fernspeicherschnittstelle 30 ausgeführt wird.
  • In den Flussdiagrammen von 34 und 35 wird die Verarbeitung durch die Bibliothekssteuerung 80 durch die Schritte F101 bis F116 gezeigt, und die Operationen auf Seiten des Fernspeicherchips 4 entsprechend den Befehlen, welche von der Fernspeicherschnittstelle 32 geliefert werden, gemäß der Verarbeitung durch die Bibliotheksteuerung 80 sind durch die Verarbeitung RM1 bis RM7 dargestellt.
  • Der Schritt F101 zeigt die Positionsverarbeitung für die Handeinheit 60 in Bezug auf die Bandkassette 1, der ein Sitzungsidentifizierer zu geben ist. Das heißt, dies ist die Verarbeitung, den Z-Motor 73 zu steuern, um die Handeinheit 60 auf eine Position der Höhe zu verschieben, wo die Zielbandkassette 1 untergebracht ist. Natürlich wird die Drehoperationssteuerung des Karussells 51 ausgeführt, wenn notwendig.
  • Wenn die Handeinheit 60 an der Position positioniert ist, welche der Zielbandkassette 1 zugewandt ist, legt die Bibliotheksteuerung 80 im Schritt F102 einen Sitzungsidentifiziererwert, der verwendet wird, um einen Befehl zu senden, auf "0x00", d.h., den Wert des freien Zustands fest. Beispielsweise wird dieser in einem internen Register der Bibliotheksteuerung 80 gesetzt. Anschließend sendet im Schritt F103 die Bibliotheksteuerung 80 einen Achtungsbefehl ATN REQ zum Fernspeicherchip 4 der Bandkassette 1. Insbesondere sendet die Bibliotheksteuerung 80 Übertragungsdaten der Struktur, welche in 7 gezeigt ist, einschließlich von den Daten, welche in 26A gezeigt sind, von der Fernspeicherschnittstelle 32. Danach nimmt die Bibliotheksteuerung 80 ATN ACK als Antwort vom Fernspeicherchip 4 entsprechend dem Befehl herein.
  • Dagegen tritt als Verarbeitung RM1, um den ATN REQ-Befehl zu empfangen, der Fernspeicherchip 4 in einen Leerlaufzustand ein und lädt den Sitzungsidentifiziererwert, der im Arbeitspfadspeicher in diesem Zeitpunkt gespeichert ist, in das Register 4e. Danach sendet der Fernspeicherchip 4 ATN ACK der Struktur von 7 einschließlich der Daten von 26B als Anerkenntnis. In diesem Fall ist der Sitzungsidentifiziererwert, der in das Register 4e geladen ist, d.h., der Sitzungsidentifiziererwert, der in diesem Zeitpunkt im Arbeitspfadspeicher gespeichert ist, als Registerwert (I/A) von ATN ACK enthalten.
  • ATN ACK wird durch die Fernspeicherschnittstelle 32 decodiert und in die Bibliotheksteuerung 80 hereingenommen. Die Bibliotheksteuerung 80 unterscheidet im Schritt F104 den Sitzungsidentifiziererwert, der mitgeteilt wurde, als Registerwert (I/A). In diesem Fall bestätigt die Bibliotheksteuerung 80, ob der Sitzungsidentifiziererwert "0×00", "0×01", "0×03" oder "0×07" ist. Wenn der Sitzungsidentifiziererwert des Fernspeicherchips 4 in diesem Zeitpunkt anders ist als "0×00", "0×01", "0×03" und "0×07" ist, d.h., einer von "0×02", "0×04", "0×06", "0×08" bis "0×fe" ist, wurde der Fernspeicherchip 4 schon berechtigt, und ein Sitzungsidentifizierer wurde diesem schon zugeordnet. Daher sind die Berechtigung und die Sitzungsidentifizierer-Zuteilung in diesem Fall nicht notwendig, und die Verarbeitung läuft weiter zum Schritt F105. In Bezug auf den Fernspeicherchip 4 kann sich die Bibliotheksteuerung 80 auf übliche Zugriffsverarbeitung verschieben (was mit Hilfe von 36 beschrieben wird), wobei der Sitzungsidentifizierer verwendet wird, der von ATN ACK hergenommen wird. Da der oben beschriebenen Sitzungsidentifiziererwert "0×ff' lediglich dann erhalten wird, wenn die Bandkassette in den Bandstreamer geladen ist, wird der Wert "0×ff' im Schritt F104 in diesem Fall nicht erhalten.
  • In dem Fall, wo es eine weitere Einrichtung gibt, welche die Funktion hat, einen Sitzungsidentifizierer dem Fernspeicherchip zuzuteilen, beispielsweise in dem Fall, wo die Systemstruktur mehrere Bibliotheken 50 aufweist oder ein Automatiklader für die Bandkassette existiert, kann der Sitzungsidentifizierer durch eine andere Einrichtung zugeteilt werden, wenn die Verarbeitung weiter zum Schritt F105 läuft. Normalerweise kann, wenn die Bandkassette 1 unter der Steuerung einer anderen Einrichtung gebracht wird, Zugriff von der Bibliothek 50 auf die Bandkassette 1 unter der Steuerung einer anderen Einrichtung durch Durchführen einer Löseverarbeitung von 37 vermieden werden (durch Rücksetzen des Sitzungsidentifiziererwerts auf "0×00" zum Lösen), was später beschrieben wird. In Abhängigkeit vom Systemaufbau könnte auf die Bandkassette 1 unter der Steuerung einer anderen Einrichtung durch die Bibliothek 50 zugegriffen werden. Der Ausdruck "unter der Steuerung" bezieht sich auf den Zustand, wo die Bandkassette bestätigt wurde und ein Sitzungsidentifizierer ihr zugeteilt wurde.
  • In dem Fall, wo Zugriff von der Bibliothek 50 zur Bandkassette 1 unter der Steuerung einer anderen Einrichtung möglich ist, kann in Betracht gezogen werden, beispielsweise Zugriff zu untersagen oder Nur-Lese-Zugriff zuzulassen, wenn die Verarbeitung zum Schritt F105 geht. Natürlich, wenn die Zuteilung von Sitzungsidentifizieren (es gibt keinen Kopiesitzungsidentifizierer) zwischen den mehreren Bibliotheken 50 gelöscht ist und integrierte Steuerung im System durchgeführt wird, kann üblicher Zugriff einschließlich Schreibzugriff zugelassen werden. Kurz ausgedrückt kann geeignete Verarbeitung gemäß der aktuellen Systemstruktur durchgeführt werden. Um jedoch in diesem Beispiel nicht die Erläuterung zu komplizieren, soll angenommen werden, dass ein Sitzungsidentifizierer schon durch die Bibliotheksteuerung 80 zugeteilt wurde, wenn die Verarbeitung weiter zum Schritt F105 läuft.
  • Wenn im Schritt F104 bestimmt wird, dass der Sitzungsidentifizierer, der von ATN ACK hergenommen wird, einer ist aus "0×00", "0×01", "0×03" und "0×07", läuft die Verarbeitung weiter zum Schritt F106, und es wird bestätigt, ob der Sitzungsidentifizierer "0×00" ist oder nicht. "0×01 ", "0×03" und "0×07" sind nachfolgende Sitzungsidentifizierer, welche bei der Bestätigungsverarbeitung verwendet werden, und in diesem Zeitpunkt ist der Sitzungsidentifizierer normalerweise keiner von "0×01", "0×03" und "0×07". Wenn der Sitzungsidentifizierer einer von diesen ist, besteht eine große Möglichkeit, dass die Berechtigungsverarbeitung durch eine andere Einrichtung gerade ausgeführt wird. Daher wird die Verarbeitung im Schritt F106 beendet. Kurz ausgedrückt werden die Berechtigung und die Sitzungsidentifizierer-Zuteilungsverarbeitung in diesem Fall gestoppt.
  • Wenn der Sitzungsidentifizierer gleich "0×00" ist, werden die Berechtigungsverarbeitung und die Sitzungsidentifizierer-Zuteilungsverarbeitung ausgeführt.
  • Zunächst sendet im Schritt F107 die Bibliotheksteuerung 80 einen Lesebefehl RD REQ von 29A, um nach einer Fabrikationsnummer anzufragen. Als Antwort darauf liest der Fernspeicherchip 4 seine Fabrikationsnummer aus und sendet diese in einer Anerkenntnis RD ACK als Verarbeitungs-RM2. Die Bibliotheksteuerung 80 speichert in ihrem internen Register die Fabrikationsnummer des Fernspeicherchips 4, welche von der Anerkenntnis RD ACK decodiert wurde. In diesem Fall hat der Sitzungsidentifizierer (SID) des Lesebefehls (RD REQ, der von der Fernspeicherschnittstelle 32 gesendet wird, den Wert, welcher im Schritt F102 festgelegt ist, d.h., "0×00". Die Fabrikationsnummer in diesem Fall hat eine Gesamtzahl von 48 Bytes einschließlich der Kassettenfabrikationsnummer von 32 Bytes und dem Kassetten-Farbrikationsnummern-CRC von 16 Bytes, wie mit Hilfe von 12 beschrieben wurde. Auf der anderen Seite können 16-Bytes-Daten in die Anerkenntnis RD ACK entsprechend dem Lesebefehl RD REQ eingefügt werden, wie in 29B gezeigt ist. Daher werden die Daten der Fabrikationsnummer jeweils durch 16 Bytes in den ersten und bis zum dritten Block unterteilt, wie mit Hilfe von 12 beschrieben wurde, und die Fabrikationsnummer wird unter Verwendung von 3 Lesebefehlen gelesen. Insbesondere bestimmt ein erster Lesebefehl RD REQ einen Speicherblock für die Kassettenfabrikationsnummer-Hoch, welche in 12 gezeigt ist, im EEPROM 4d als Blocknummer, womit somit der höhere 16-Byte-Wert der Kassettenfabrikationsnummer gelesen wird. Anschließend bestimmt ein zweiter Lesebefehl RD REQ einen Speicherblock für die Kassettenfabrikationsnummer-Niedrig als Blocknummer, womit somit der niedrigere 16-Byte-Wert der Kassettenfabrikationsnummer gelesen wird. Schließlich bestimmt ein dritter Lesebefehl RD REQ einen Speicherblock für die Kassettenfabrikationsnummer-CRC als Blocknummer, womit somit der 16-Byte-Wert des Kassettenfabrikationsnummern-CRC gelesen wird. Die Bibliotheksteuerung 80 speichert die Fabrikationsnummer von 48 Bytes, welche von den Anerkenntnissen genommen wird, entsprechend diesen Befehlen.
  • Nachfolgend setzt die Bibliotheksteuerung 80 im Schritt F108 den ersten Block der Fabrikationsnummer, welche im Schritt F107 gespeichert ist, als Vergleichsdaten in einem Vergleichsbefehl CMP REQ von 33A und sendet den Vergleichsbefehl CMP REQ von der Fernspeicherschnittstelle 32. In diesem Fall bezeichnet die Blocknummer des Vergleichsbefehls CMP REQ den Block, in welchem die Kassettenfabrikationsnummer-Hoch im EEPROM 4d gespeichert wird. Der Sitzungsidentifizierer (SID) bleibt so, dass er in diesem Zeitpunkt gleich "0×00" ist. Als Antwort darauf vergleicht als Verarbeitung RM3 der Fernspeicherchip 4 die 16 Bytes der Kassettenfabrikationsnummer-Hoch, welche im EEPROM 4d gespeichert ist, mit den 16 Bytes des ersten Blocks, welche als Vergleichsdaten geliefert werden, und bestätigt, ob diese übereinstimmen oder nicht. Wenn diese übereinstimmen, setzt der Fernspeicherchip 4 den Wert des Registers 4e auf einen nachfolgenden Sitzungsidentifizierer "0×01" und sendet eine Anerkenntnis CMP ACK von 33B. Daher ist der Registerwert (I/A) in der Anerkenntnis CMP ACK gleich "0×01 ". Die Bibliotheksteuerung 80 nimmt die decodierten Daten der Anerkenntnis CMP ACK herein. Wenn in diesem Fall der Sitzungsidentifizierer, der als Registerwert (I/A) gesendet wird, gleich "0×01" ist, wird erwogen, dass die Berechtigung der ersten Stufe beendet wurde, und die Verarbeitung läuft weiter vom Schritt F109 zum Schritt F110 von 35.
  • Wenn jedoch der Sitzungsidentifizierer, der als Registerwert (I/A) gesendet wird, in diesem Zeitpunkt nicht "0×01" ist (wenn er so verbleibt, dass er "0×00" oder ein anderer Wert ist), oder wenn ein Fehler durch den Fehlerstatus (STS) der Anerkenntnis CPM ACK mitgeteilt wird, wird erwogen, dass die Berechtigung der ersten Stufe einen Fehler hat, wonach die Verarbeitung zum Schritt F107 zurückkehrt, um die Berechtigungsverarbeitung wiederum durchzuführen.
  • Der Fall, wo der Registerwert (I/A) der Anerkenntnis CMP ACK "0×00" ist, ist der, wenn der erste Block der Fabrikationsnummer nicht auf dem Fernspeicherchip übereinstimmt. Als Ursache davon kann in Betracht gezogen werden, dass die Kommunikation im Schritt F107 und die Kommunikation im Schritt F108 in Bezug auf unterschiedliche Bandkassetten 1 wegen Interferenz oder dgl. durchgeführt würde, oder ein Datenfehler in der Kommunikation in betracht gezogen werden kann. Auch in dem Fall, wo der Registerwert gleich "0×02" oder irgendein nachfolgender Wert ist, kann in Betracht gezogen werden, dass die Kommunikation im Schritt F107 und die Kommunikation im Schritt F108 in Bezug auf verschiedene Bandkassetten 1 durchgeführt wurde. Daher wird, da zufriedenstellende Kommunikation mit dem Fernspeicherchip der spezifizierten Bandkassette 1 nicht sichergestellt ist, ein Berechtigungsfehler erzeugt.
  • Wenn die Verarbeitung zum Schritt F110 von 35 unter der Annahme läuft, dass die Berechtigung der ersten Stufe abgeschlossen wurde, setzt die Bibliotheksteuerung 80 den zweiten Block der Fabrikationsnummer, welche im Schritt F107 gespeichert wurde, als Vergleichsdaten in einem Vergleichsbefehl CMP REQ und sendet den Vergleichsbefehl CMP REQ von der Fernspeicherschnittstelle 32. In diesem Fall bestimmt die Blocknummer des Vergleichsbefehls CMP REQ den Block, in welchem die Kassettenfabrikationsnummer-Niedrig im EEPROM 4d gespeichert ist. Da der Sitzungsidentifizierer, welcher im internen Register der Bibliotheksteuerung 80 gespeichert ist, auf "0×01" in dem Zeitpunkt aktualisiert ist, wenn die Berechtigung der ersten Stufe abgeschlossen ist, ist der Sitzungsidentifizierer (SID) des Vergleichsbefehls CMP REQ in diesem Zeitpunkt gleich "0×01 ". Als Antwort darauf vergleicht als Verarbeitung RM4 der Fernspeicherchip 4 die 16 Bytes der Kassetttenfabrikationsnummer-Niedrig, welche im EEPROM 4d gespeichert ist, mit 16 Bytes des zweiten Blocks, welche als Vergleichsdaten geliefert werden, und bestätigt, ob diese übereinstimmen oder nicht. Wenn diese übereinstimmen, setzt der Fernspeicherchip den Wert des Registers 4e auf einen nachfolgenden Sitzungsidentifizierer "0×03" und sendet eine Anerkenntnis CMP ACK. Daher ist der Registerwert (I/A) in der Anerkenntnis CMP ACK gleich "0×03". Die Bibliotheksteuerung 80 nimmt die decodierten Daten der Anerkenntnis CMP ACK herein. Wenn in diesem Fall der Sitzungsidentifizierer, der als Registerwert (I/A) gesendet wird, gleich "0×03" ist, wird erwogen, dass die Berechtigung der zweiten Stufe abgeschlossen ist, und die Verarbeitung läuft weiter vom Schritt F111 zum Schritt F112.
  • Wenn jedoch der Sitzungsidentifizierer, der als Registerwert (I/A) gesendet wird, in diesem Zeitpunkt nicht "0×03" ist, oder wenn ein Fehler durch den Fehlerstatus (STS) mitgeteilt wird, wird in betracht gezogen, dass die Berechtigung der zweiten Stufe einen Fehler hat, und die Verarbeitung kehrt zurück zum Schritt F107, um die Berechtigungsverarbeitung wiederum auszuführen.
  • Wenn die Verarbeitung weiter zum Schritt F112 unter der Annahme läuft, dass die Berechtigung der zweiten Stufe beendet wurde, setzt die Bibliotheksteuerung 80 den dritten Block der Fabrikationsnummer, welche im Schritt F107 gespeichert wurde, als Vergleichsdaten in einem Vergleichsbefehl CMP REQ und sendet den Vergleichsbefehl CMP REQ von der Fernspeicherschnittstelle 32. In diesem Fall bestimmt die Blocknummer des Vergleichsbefehl CPM REQ den Block, in welchem die Kassettenfabrikationsnummer-CRC im EEPROM 4d gespeichert ist. Da der Sitzungsidentifizierer, welche im internen Register der Bibliotheksteuerung 80 gespeichert ist, auf "0×03" in dem Zeitpunkt aktualisiert ist, wenn die Berechtigung der zweiten Stufe abgeschlossen ist, ist der Sitzungsidentifizierer (SID) des Vergleichsbefehls CPM REQ in diesem Zeitpunkt gleich "0×03".
  • Als Antwort darauf vergleicht als Verarbeitung RM5 der Fernspeicherchip 4 die 16 Bytes des Kassettenfabrikationsnummern-CRC, der im EEPROM 4d gespeichert ist, mit den 16 Bytes des dritten Blocks, die als Vergleichsdaten geliefert wird und bestätigt, ob diese übereinstimmen oder nicht. Wenn diese übereinstimmen, setzt der Fernspeicherchip 4 den Wert des Registers 4e auf einen nachfolgenden Sitzungsidentifizierer "0×07" und sendet eine Anerkenntnis CMP ACK. Daher ist der Registerwert (I/A) in der Anerkenntnis CPM ACK gleich "0×07".
  • Die Bibliotheksteuerung 80 nimmt die decodierten Daten der Anerkenntnis CPM ACK herein. In diesem Fall, wenn der Sitzungsidentifizierer, der als Registerwert (I/A) gesendet wird, gleich "0×07" ist, wird in betracht gezogen, dass die Berechtigung der dritten Stufe beendet wurde, und die Verarbeitung läuft weiter vom Schritt F113 zum Schritt F114. Wenn jedoch der Sitzungsidentifizierer, der als Registerwert (I/A) gesendet wird, in diesem Zeitpunkt nicht "0×07" ist, oder wenn ein Fehler durch den Fehlerstatus (STS) mitgeteilt wird, wird erwogen, dass die Bestätigung der dritten Stufe einen Fehler hat, und die Verarbeitung kehrt zurück zum Schritt F107, um die Berechtigungsverarbeitung wiederum auszuführen.
  • Wenn die Berechtigung der dritten Stufe abgeschlossen ist, nimmt die Bibliotheksteuerung 80 im Schritt F114 an, dass der Fernspeicherchip 4 der Bandkassette 1 gemäß der Herstellnummer spezifiziert werden konnte und als Kommunikationsziel bestimmt wurde. Ein Sitzungsidentifizierer, der keine Kopie hat, wird für diesen spezifizierten Fernspeicherchip 4 festgelegt. Das heißt, dass einer der Werte "0×02", "0×04", "0×06", "0×08" bis "0×fe" ausgewählt wird und festgelegt wird. Die Bibliotheksteuerung 80 steuert den somit festgelegten Sitzungsidentifizierer gemäß der Fabrikationsnummer.
  • Nachdem der zu vergebende Sitzungsidentifizierer gesetzt ist, setzt die Bibliotheksteuerung 80 den Sitzungsidentifizierer, der in einem Schreibbefehl WR REQ von 28A gesetzt ist, als Schreibdaten und sendet den Schreibbefehl WR REQ von der Fernspeicherschnittstelle 32. In diesem Fall bezeichnet die Blocknummer des Schreibbefehls WR REQ den Block (siehe 12) des Sitzungsidentifizierers des Zwischenspeichers im EEPROM 4d. Da der Sitzungsidentifizierer, welche im internen Register der Bibliotheksteuerung 80 gespeichert ist, auf "0×07" in dem Zeitpunkt, wenn die Berechtigung der dritten Stufe beendet ist, aktualisiert ist, ist der Sitzungsidentifizierer (SID) des Schreibbefehls WR REQ in diesem Zeitpunkt gleich "0×07". Als Antwort darauf schreibt als Verarbeitung RM6 der Fernspeicherchip 4 den Wert des Sitzungsidentifizierers, der als Schreibdaten geliefert wird, in den Zwischenspeicher des EEPROM 4d. Danach sendet der Fernspeicherchip 4 eine Bestätigung WR ACK. Da der Wert des Registers 4e in diesen Zeitpunkten bei dem Wert des nachfolgenden Sitzungsidentifizierers "0×97" bleibt, beträgt der Registerwert (I/A) bei der Bestätigung WR ACK gleich "0×07". Die Bibliotheksteuerung 80 nimmt die Bestätigung WR ACK herein, um somit zu bestätigen, dass der aktuelle Sitzungsidentifizierer in den Fernspeicherchip 4 korrekt geschrieben wurde.
  • Obwohl im Flussdiagramm nicht gezeigt, wird, wenn der Registerwert (I/A) bei der Bestätigung WE ACK nicht "0×07" in diesem Zeitpunkt ist, oder wenn ein Fehler durch den Fehlerstatus (STS) mitgeteilt wurde, in betracht gezogen, dass ein Schreibfehler erzeugt wird, und es wird erforderliche Verarbeitung, um nochmalig zu schreiben zu versuchen oder dgl., ausgeführt.
  • Nachdem das Schreiben des Sitzungsidentifizierers in den Fernspeicherchip 4 beendet ist, sendet die Bibliotheksteuerung 80 im Schritt F115 einen Aufmerksamkeitsbefehl ATN REQ von der Fernspeicherschnittstelle 32.
  • Wenn der Aufmerksamkeitsbefehl ATN REQ zum Fernspeicherchip 4 wie oben beschrieben gesendet wird, lädt der Fernspeicherchip 4 den Sitzungsidentifizierer, der im Zwischenspeicher gespeichert ist, in das Register 4e. Daher wird in diesem Fall als Verarbeitung RM7 der Sitzungsidentifizierer, der durch Verarbeitung RM6 geschrieben wurde, d.h., der Wert des Sitzungsidentifizierers, der zu diesem Zeitpunkt zugeteilt ist, in das Register 4e geladen, und der Registerwert (I/A) bei der Bestätigung ATN ACK ist der Wert des zugeteilten Sitzungsidentifizierers.
  • Die Bibliotheksteuerung 80 bestätigt den Wert des Sitzungsidentifizierers, der zu diesem Zeitpunkt zugeteilt wird, bei der Bestätigung ATN ACK, womit somit der Normalzustand bestätigt wird.
  • Danach wird im Schritt F116 in Bezug auf den Fernspeicherchip 4, der als Ziel bestätigt wurde, und dem der Sitzungsidentifizierer zugeteilt wurde, ein üblicher Zugriff unter Verwendung des Sitzungsidentifizierers, der zu diesem Zeitpunkt zugeteilt wird, von dann an ermöglicht.
  • Bei dieser Ausführungsform wird die Bestätigung des Fernspeicherchips 4 und die Bereitstellung des Sitzungsidentifizierers dafür wie oben beschrieben ausgeführt. Da die lange Fabrikationsnummer, beispielsweise von 48 Bytes, welche im Fernspeicherchip 4 gespeichert ist, durch Kommunikation von mehreren Stufen bestätigt wird, kann der Fernspeicherchip 4 sicher bestätigt werden. Da insbesondere ein Erfolg bei der Bestätigung eine stabile Kommunikation mehrere Male erfordert, wird die Verlässlichkeit der Bestätigung verbessert. Unter Verwendung der nachfolgenden Sitzungsidentifizierer können mehrere Kommunikationen zur Bestätigung genau ausgeführt werden. Da außerdem nachfolgende Sitzungsidentifizierer verwendet werden, kann beispielsweise erkannt werden, dass der Fernspeicherchip 4 durch eine andere Einrichtung bestätigt wird, und es kenn eine derartige Unannehmlichkeit wie kopierte Bestätigungsverarbeitung vermieden werden. Als Ergebnis der verlässlichen Bestätigung teilt die Bibliotheksteuerung 80 einen Sitzungsidentifizierer dem Fernspeicherchip 4 der Bandkassette 1 im Magazin 52 zu und somit enthält den Sitzungsidentifizierer in seinen Befehlen von da an. Damit kann die gewünschte Zugriffsverarbeitung für einen spezifizierten Fernspeicherchip 4 sicher unter Verwendung lediglich eines Sitzungsidentifizierers von 1 Byte ausgeführt werden, ohne eine lange Fabrikationsnummer von beispielsweise 48 Bytes zu verwenden.
  • 9. Datenübertragungsverarbeitung
  • Beispiele der Zugriffsverarbeitung unter Verwendung eines Sitzungsidentifizierers (Schreibzugriff/Lesezugriff) werden anschließend mit Hilfe von 36A und 36B beschrieben.
  • 36A zeigt den Fall zum Ausführen von Datenschreiben in den EEPROM 4d eines spezifizierten Fernspeicherchips 4. Bei dieser Verarbeitung ist natürlich die Handeinheit 60 in der Höhe der Zielbandkassette 1 positioniert und in die Lage versetzt, mit ihrem Fernspeicherchip 4 zu kommunizieren. In diesem Fall wird im Schritt F201 ein Befehl zum Datenschreiben an den Fernspeicherchip 4 ausgegeben. Insbesondere werden ein Schreibbefehl WR REQ, der den Fernspeicherchip 4 durch den Sitzungsidentifizierer (SID) spezifiziert und der die Blocknummer zum Schreiben enthält, und Schreibdaten gesendet, und der Fernspeicherchip 4 wird veranlasst, Datenschreiben auszuführen.
  • Gemäß der Schreiboperation sendet der Fernspeicherchip 4 eine Bestätigung WR ACK zurück. Die Bibliotheksteuerung 80 bestätigt die passende Bestätigung WR ACK und beendet dann den Verarbeitungsschritt im Schritt F202. Wenn die Bibliotheksteuerung 80 die Bestätigung nicht genau empfangen konnte, wird im Schritt F203 ein Schreibfehler erzeugt. In diesem Fall kann beispielsweise die Position der Handeinheit 60 zum nochmaligen Versuch eingestellt werden.
  • 36B zeigt den Fall zum Anfordern von Datenschreiben vom EEPROM 4d des spezifizierten Fernspeicherchips 4. Wiederum wird bei dieser Verarbeitung die Handeinheit 60 in der Höhe der Zielbandkassette 1 positioniert. In diesem Fall wird im Schritt F211 ein Datenlesebefehl an den Fernspeicherchip 4 ausgegeben. Insbesondere wird ein Lesebefehl RD REQ, der den Fernspeicherchip 4 durch den Sitzungsidentifizierer (SID) spezifiziert und die Blocknummer zum Lesen aufweist, gesendet, und es wird veranlasst, dass der Fernspeicherchip 4 Datenlesen ausführt. Der Fernspeicherchip 4 sendet eine Bestätigung RD ACK gemäß der Leseoperation zurück. Dies ermöglicht, dass die Bibliotheksteuerung 80 Lesedaten empfängt. Das heißt, die Bibliotheksteuerung 80 bestätigt die passende Bestätigung und nimmt die Daten herein, und beendet dann die Verarbeitung im Schritt F212. Wenn die Bibliotheksteuerung 80 die Bestätigung nicht genau empfangen konnte, wird im Schritt F113 ein Lesefehler erzeugt. In diesem Fall kann beispielsweise die Position der Handeinheit 60 für einen nochmaligen Versuch eingestellt werden.
  • Unter derartiger Verwendung des Sitzungsidentifizierers bei der Schreiboperation in den Fernspeicherchip 4 und Leseoperation aus diesem kann sichere Datenübertragung zum Fernspeicherchip 4 und davon ohne Störung realisiert werden, wobei die Datengröße des Befehls/der Bestätigung nicht vergrößert werden muss.
  • 10. Verarbeitung beim Lösen der Kassette
  • Nach Berechtigung eines bestimmten Fernspeicherchips 4 und nach Zuteilen eines Sitzungsidentifizierers greift die Bibliotheksteuerung 80 auf den Fernspeicherchip 4 unter Verwendung des oben beschriebenen Sitzungsidentifizierers zu. Wenn die Bandkassette 1 gelöst wird, der der Sitzungsidentifizierer gegeben wurde und unter die Steuerung der Bibliotheksteuerung 80 gesetzt wird, führt die Bibliotheksteuerung 80 die Verarbeitung von 37 aus.
  • In 37 ist die Verarbeitung durch die Bibliotheksteuerung 80 durch Schritte F301 bis F303 dargestellt und die Verarbeitung durch den Fernspeicherchip 4 entsprechend dazu ist durch die Verarbeitung RM11, RM12 dargestellt.
  • Wenn insbesondere die Kassette gelöst werden soll, läuft die Verarbeitung durch die Bibliotheksteuerung 80 vom Schritt F301 zum Schritt F302 in 37. Die Bibliotheksteuerung 80 setzt einen zustandsfreien Sitzungsidentifizierer "0×00" als Schreibdaten in einem Schreibbefehl WR REQ und sendet den Schreibbefehl WR REQ von der Fernspeicherschnittstelle 32. In diesem Fall bestimmt die Blocknummer des Schreibbefehls WR REQ einen Block für den Sitzungsidentifizierer im Zwischenspeicher im EEPROM 4d (siehe 12). Natürlich wird veranlasst, dass der Sitzungsidentifizierer (SID) des Schreibbefehls WR REQ den Wert des Sitzungsidentifizierers hat, der für den Fernspeicherchip 4 der Bandkassette 1 gesetzt wurde, die zu lösen ist, womit somit das Kommunikationsziel spezifiziert wird. Als Antwort darauf schreibt als Verarbeitung RM11 der Fernspeicherchip 4 den Wert des Sitzungsidentifizierers, der als Schreibdaten geliefert wird, d.h., "0×00" in den Bereich des Zwischenspeichers im EEPROM 4d. Danach sendet der Fernspeicherchip 4 eine Bestätigung WR ACK.
  • Nach Hereinnahme der Bestätigung WR ACK und Bestätigung, dass der Sitzungsidentifizierer "0×00" in den Fernspeicherchip 4 geschrieben wurde, sendet die Bibliotheksteuerung 80 im Schritt F303 einen Abwärtsbefehl DWN REQ von 30 von der Fernspeicherschnittstelle 32. Sogar in diesem Zeitpunkt hat der Sitzungsidentifizierer (SID) des Abwärtsbefehls DWN REQ den Wert des Sitzungsidentifizierers, der für die Bandkassette 1 festgelegt wurde, die zu lösen ist. In diesem Zeitpunkt hat der Sitzungsidentifizierer den Wert "0×00" in seinem Zwischenspeicher, da der Wert des Sitzungsidentifizierers, der bis dahin festgelegt wurde, in das Register 4e geladen wird und der Fernspeicherchip 4 als Ziel des Abwärtsbefehls DWN REQ durch diesen Sitzungsidentifizierer spezifiziert wird. Als Antwort auf den Abwärtsbefehl DWN REQ sendet als Verarbeitung RM12 der Fernspeicherchip 4 eine Bestätigung DWN ACK und tritt in einen Rücksetzzustand ein. Das heißt, dieser Fernspeicherchip 4 verlässt den Sitzungsidentifizierer, der durch die Bibliotheksteuerung 80 gegeben wurde und wird von der Steuerung der Bibliotheksteuerung 80 gelöst. Wenn der Fernspeicherchip 4 gelöst ist, wenn die Bandkassette 1 beispielsweise in eine andere Bibliothek 50 oder dgl. geladen wird, wird diese durch diese Bibliothek 50 passend berechtigt und es wird ihr ein Sitzungsidentifizierer vergeben, so dass Zugriff ohne Veranlassen irgendeiner Störung im System ausgeführt wird.
  • 11. Verschiedene Modifikationen
  • Die Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wurde oben beschrieben. Die Erfindung ist jedoch nicht auf die oben beschriebenen Strukturen und Operationen beschränkt, die oben mit Hilfe der Zeichnungen beschrieben wurden. Die Daten, welche in der Bandkassette, dem Bandstreamer und dem Fernspeicherchip gespeichert sind, die Strukturen der Bibliothek und des Bandstreamers, die Struktur der Fernspeicherschnittstelle, das Kommunikationssystem mit dem Fernspeicherchip und die Prozeduren der Übertragungsverarbeitung/Empfangsverarbeitung können geeignet gemäß aktuellen Bedingungen einer Verwendung geändert werden. Natürlich ist der nichtflüchtige Speicher im Fernspeicherchip nicht auf den EEPROM beschränkt.
  • Außerdem sind die Berechtigungsverarbeitung und die Sitzungsidentifizierer-Zuteilungsverarbeitung, die in 34 und 35 gezeigt sind, nicht auf die oben beschriebenen Prozeduren beschränkt.
  • Obwohl die Berechtigungsverarbeitung über Kommunikationen von drei Stufen in der obigen Beschreibung ausgeführt wurde, können Kommunikationen von zwei Stufen oder vier oder mehr Stufen ausgeführt werden. Die Definition der Sitzungsidentifiziererwerte in 14, beispielsweise den nachfolgenden Sitzungsidentifizierer "0×01", "0×03", "0×07", ist lediglich ein Beispiel.
  • Außerdem sind die Befehle und Bestätigungen nicht auf die in 25 gezeigten beschränkt.
  • Die Berechtigungsverarbeitung und die Sitzungsidentifizierer-Zuteilungsverarbeitung, die in 34 und 35 gezeigt sind, die Datenübertragungsverarbeitung unter Verwendung des in 36 gezeigten Sitzungsidentifizierers und die Verarbeitung beim Lösen der Kassette, die in 37 gezeigt ist, sind oben als Verarbeitung beschrieben, welche durch die Bibliotheksteuerung 80 ausgeführt wird. Diese Verarbeitung kann jedoch ähnlich bei der Systemsteuerung 15 im Bandstreamer 10 von 15 angewandt werden.
  • Wie oben beschrieben wird im Bandstreamer 10, wenn ein Sitzungsidentifizierer schon der Bandkassette 1, die darin geladen ist, vergeben wurde, der Sitzungsidentifizierer unverändert verwendet, und wenn nicht, wird ein Sitzungsidentifizierer "0×ff' zugeteilt.
  • Daher läuft beispielsweise wenn die Bandkassette 1, der ein Sitzungsidentifizierer durch die Bibliothek 50 vergeben wird, geladen ist, die Verarbeitung durch die Systemsteuerung 15 zum Schritt F105 von 34 und führt die Zugriffsverarbeitung von 36 unter Verwendung dieses Sitzungsidentifizierers aus.
  • Wenn dagegen ein Sitzungsidentifizierer noch nicht der geladenen Bandkassette 1 ("0×00") verliehen ist, wird die Verarbeitung der Schritte F107 bis F115, die in 34 und 35 gezeigt ist, zur Berechtigung und Bereitstellung eines Sitzungsidentifizierers "0×ff' ausgeführt. Danach kann die Zugriffsverarbeitung von 36 unter Verwendung des Sitzungsidentifizierers "0×ff' ausgeführt werden.
  • Wenn die Bandkassette 1 aus dem Bandstreamer 10 ausgeworfen wird, wird die Verarbeitung von 37 ausgeführt. In diesem Fall dient die Verarbeitung vom Schritt F301 dazu, ob der Bandkassette 1, die auszuwerfen ist, ein Sitzungsidentifizierer "0×ff' verliehen wurde oder nicht und wird somit unter die Steuerung des Systemsteuerung 15 gesetzt. Wenn beispielsweise die Bandkassette 1 einen Sitzungsidentifizierer verwendet, der durch die Bibliothek 50 vergeben wurde, ist diese ursprünglich nicht unter der Steuerung der Systemsteuerung 15, und daher wird die Verarbeitung von 37 nicht ausgeführt. Lediglich, wenn die Systemsteuerung 15 einen Sitzungsidentifizierer "0×ff' vergeben hat, wird im Zeitpunkt des Auswurfes der Kassette die Verarbeitung, den Sitzungsidentifizierer auf "0×00" zurückzusetzen, um die Kassette zu lösen, ausgeführt.
  • Die oben beschriebene Verarbeitung durch die Bibliothek 50 wird auch bei einem automatischen Ladegerät und einer Lese- bzw. Schreibeinrichtung angewandt. Das automatische Ladegerät ist eine Einrichtung, die ein Magazin verwendet, in welcher mehrere Bandkassetten 1 untergebracht sind, und ermöglicht fortlaufende Drehung (automatischen Ersatz) mehrerer Bandkassetten 1 zwischen dem Magazin und dem Bandstreamer 10. Die Leseeinrichtung bzw. die Schreibeinrichtung ist eine Einrichtung, die wechselseitig mit dem Fernspeicherchip 4 der Bandkassette 1 über Funkkommunikation kommunizieren kann, wenn der Benutzer die Bandkassette 1 in seiner Hand hält und diese eng an die Einrichtung bringt. Auch in diesen Einrichtungen kann verlässliche Kommunikation dadurch durchgeführt werden, dass die oben beschriebene Berechtigung und Bereitstellung eines Sitzungsidentifizierers ausgeführt wird.
  • Die obige Beschreibung bezieht sich auf die Kommunikationseinrichtung (Fernspeicherschnittstelle), welche im Bandstreamer oder in der Bibliothek 50 vorgesehen ist, welche eine Bandkassette trägt, mit einem nichtflüchtigen Speicher, für den das Aufzeichnen und die Reproduktion digitaler Signale ausgeführt wird. Die vorliegende Erfindung ist jedoch nicht auf diese Kommunikationseinrichtung beschränkt und kann auch beispielsweise bei einem Aufzeichnungs- und/oder Wiedergabesystem angewandt werden, welches in der Lage ist, Information von Videosignalen und Audiosignalen als Digitalsignale aufzuzeichnen und/oder reproduzieren.
  • Industrielle Verwertbarkeit
  • Wie oben beschrieben berechtigt gemäß der vorliegenden Erfindung die Aufzeichnungsträger-Tragbareinrichtung, beispielsweise die Bibliothek 50, jeden Aufzeichnungsträger durch Identifikationsinformation (beispielsweise Fabrikationsnummer) und steuert diesen mit einem Befehl auf der Basis von Funkkommunikation. In diesem Fall führt, wenn ein Kommunikationsidentifizierer (Sitzungsidentifizierer) entsprechend der Identifikationsnummer gesetzt ist und verliehen ist und der Kommunikationsidentifizierer in einem Befehl im Zeitpunkt der Ausführung des Befehls enthalten ist, lediglich ein spezifizierter Aufzeichnungsträger, der zu steuern ist, einen Betrieb entsprechend dem Befehl aus. Somit kann der Zielaufzeichnungsträger genau gesteuert werden, und das Lesen von Daten von der Speichereinrichtung auf dem Aufzeichnungsträger und das Schreiben von Daten auf die Speichereinrichtung kann genau durchgeführt werden. Daher können verschiedene fortschrittliche Steuerungen des Aufzeichnungsträgers, der eine Nichtkontakt-Speichereinrichtung hat, realisiert werden. Unter Verwendung von Daten von ungefähr 1 Byte als Kommunikationsidentifizierer wird die Menge der Kommunikationsdaten reduziert und die Wirksamkeit der Kommunikation verbessert.
  • Wenn Berechtigung eines Aufzeichnungsträgers durchgeführt wird, wird die Identifikationsinformation (einmalige Information, beispielsweise Fabrikationsnummer) über verlässliche Kommunikation unter Verwendung aufeinanderfolgender Kommunikationsidentifizierer bestätigt, und es wird eine verlässliche Berechtigung über Kommunikationen mehrerer Stufen ausgeführt. Damit können mehrere Kommunikationen, die für die Bestätigung langer Daten von Fabrikationsnummern oder dgl. notwendig sind, sicher entsprechend ausgeführt werden. Da außerdem fortlaufende Stabilität von Kommunikation einer Bedingung der Berechtigung ist, ermöglichen mehrere Kommunikationen eine genaue Berechtigung.
  • Da aufeinanderfolgende Kommunikationsidentifizierer den Aufzeichnungsträgern vergeben werden, kann, ob oder nicht ein bestimmter Aufzeichnungsträger gerade berechtigt wird, unterschieden werden, und es wird eine geeignete Verarbeitung entsprechend dem Status ermöglicht. Wenn beispielsweise ein Aufzeichnungsträger durch eine andere Aufzeichnungsträgereinrichtung berechtigt wird, ist es möglich, die Berechtigungsverarbeitung anzuhalten. Anders ausgedrückt kann verhindert werden, dass auf einen Aufzeichnungsträger, der durch eine bestimmte Aufzeichnungsträgereinrichtung gerade berechtigt wird, auf diesen durch eine andere tragbare Aufzeichnungsträgereinrichtung zugegriffen wird. Damit kann eine Unannehmlichkeit aufgrund eines doppelten Zugriffs durch verschiedene Einrichtungen vermieden werden.
  • Die Kommunikation, welche zwischen der tragbaren Aufzeichnungsträgereinrichtung und dem Aufzeichnungsträger ausgeführt wird, kann sicher gemäß einem Befehl von der tragbaren Aufzeichnungsträgereinrichtung und einer Anerkenntnis vom Aufzeichnungsträger entsprechend dem Befehl ausgeführt werden. Wenn insbesondere der Befehl und die Bestätigung entsprechend dem Befehl durch unterschiedliche Codes gebildet sind, wird beispielsweise die Bestätigung von dem Aufzeichnungsträger nicht irrtümlich als ein Befehl für einen anderen Aufzeichnungsträger erkannt, und es kann eine Ausführung einer nicht geeigneten Operation vermieden werden.
  • Wenn die tragbare Aufzeichnungsträgereinrichtung, beispielsweise die Bibliothek 50 den Aufzeichnungsträger löst, wird der Kommunikationsidentifizierer, der der Speichereinrichtung vergeben wurde, in den Anfangswert zurückgesetzt. Damit kann eine übliche Berechtigung des Aufzeichnungsträgers durch eine andere tragbare Aufzeichnungsträgerein richtung ausgeführt werden, und auf den Aufzeichnungsträger kann zugegriffen werden. Das heißt, dass verhindert werden kann, dass eine Unannehmlichkeit in dem Fall, wo der Aufzeichnungsträger gesendet wird und durch verschiedene tragbare Aufzeichnungsträgereinrichtungen empfangen wird, auftritt.

Claims (6)

  1. Aufzeichnungsträger-Steuerverfahren, welches durch eine tragbare Aufzeichnungsträgereinrichtung in Bezug auf einen Aufzeichnungsträger ausgeführt wird, der eine Speichereinrichtung, um Identifikationsinformation passend zum Aufzeichnungsträger zu speichern, und eine Kommunikationseinrichtung aufweist, um Nichtkontakt-Datenübertragung in Bezug auf die Speichereinrichtung auszuführen, wobei die tragbare Aufzeichnungsträgereinrichtung eine Schnittstelleneinrichtung hat, die in der Lage ist, Daten kontaktlos zur/von der Speichereinrichtung zu übertragen, wobei Ausführung von Funkkommunikation zu/von der Kommunikationseinrichtung freigegeben wird, wobei das Verfahren aufweist: einen Berechtigungsschritt, um sequentiell mit dem Aufzeichnungsträger unter Verwendung aufeinanderfolgender Kommunikationsidentifizierer zu kommunizieren, um somit die Identifikationsinformation, welche auf der Speichereinrichtung des Aufzeichnungsträgers gespeichert ist, zu bestätigen und um den Aufzeichnungsträger zu berechtigen; einen Kommunikationsidentifizierer-Bereitstellungsschritt zum Einstellen eines Kommunikationsidentifizierers für den Aufzeichnungsträger, der im Berechtigungsschritt zu berechtigen ist, und zum Bereitstellen des Kommunikationsidentifizierers für die Speichereinrichtung des Speicherträgers; und einen Steuerschritt zum Spezifizieren des Aufzeichnungsträgers durch einen Befehl einschließlich des Kommunikationsidentifizierers und zum Ausführen von Betriebssteuerung der Speichereinrichtung des Aufzeichnungsträgers; wobei im Berechtigungsschritt die Identifikationsinformation durch n Kommunikationsstufen bestätigt wird und als Antwort auf Bestätigung der Identität jeder der n Stufen ein aufeinanderfolgender Kommunikationsidentifizierer auf einen Wert gesetzt wird, der zeigt, welche der n Kommunikationsstufen durchgeführt wurde und die Identifikationsinformation bestätigt hat, so dass der erste bis n-te aufeinanderfolgende Kommunikationsidentifizierer dazu verwendet werden, Bestätigung dieser Identität in entsprechenden der n Kommunikationsstufen anzuzeigen.
  2. Aufzeichnungsträger-Steuerverfahren nach Anspruch 1, wobei im Steuerschritt der Aufzeichnungsträger durch einen Schreib- oder Lesebefehl spezifiziert wird, der den Kommunikationsidentifizierer aufweist, und Datenübertragung als Datenschreiben zu oder Datenlesen von der Speichereinrichtung des Aufzeichnungsträgers ausgeführt wird.
  3. Aufzeichnungsträger-Steuerverfahren nach Anspruch 1, wobei die Kommunikation, welche zwischen der tragbaren Aufzeichnungsträgereinrichtung und dem Aufzeichnungsträger im Berechtigungsschritt, im Kommunikationsidentifizierer-Bereitstellungsschritt und im Steuerschritt ausgeführt wird, gemäß einem Befehl von der tragbaren Aufzeichnungsträgereinrichtung und einer Anerkenntnis von dem Aufzeichnungsträger als Antwort auf den Befehl ausgeführt wird.
  4. Tragbare Aufzeichnungsträgereinrichtung, welche einen Aufzeichnungsträger trägt, die eine Speichereinrichtung (4) aufweist, um Identifikationsinformation zu speichern, welche für den Aufzeichnungsträger geeignet ist, und eine Kommunikationseinrichtung (5), um Nichtkontakt-Datenübertragung in Bezug auf die Speichereinrichtung auszuführen, wobei die Einrichtung aufweist: eine Schnittstelleneinrichtung (30), die in der Lage ist, eine Nicht-Kontakt-Datenübertragung zu/von der Speichereinrichtung auszuführen, indem Funkkommunikation zu/von der Kommunikationseinrichtung (5) ausgeführt wird; eine Berechtigungseinrichtung zum Veranlassen, dass die Schnittstelleneinrichtung Kommunikation mit dem Aufzeichnungsträger ausführt, wobei aufeinanderfolgende Kommunikationsidentifizierer (SID) verwendet werden, um somit die Identifikationsinformation, welche in der Speichereinrichtung (4) des Aufzeichnungsträgers gespeichert ist, zu bestätigen und um den Aufzeichnungsträger zu berechtigen; eine Kommunikationsidentifizierer-Setzeinrichtung, um einen Kommunikationsidentifizierer für den Aufzeichnungsträger zu setzen, der durch die Berechtigungseinrichtung berechtigt wurde, und um zu veranlassen, dass die Schnittstelleneinrichtung den Kommunikationsidentifizierer auf die Speichereinrichtung des Aufzeichnungsträgers schreibt; eine Steuereinrichtung (15), um den Aufzeichnungsträger zu spezifizieren, wobei veranlasst wird, dass die Schnittstelleneinrichtung einen Befehl einschließlich des Kommunikationsidentifizierers ausgibt, und um Betriebssteuerung der Speichereinrichtung (4) des Aufzeichnungsträgers auszuführen; und eine Kommunikationsidentifizierer-Rücksetzeinrichtung, um zu bewirken, dass die Schnittstelleneinrichtung einen Befehl ausgibt, um den Kommunikationsidentifizierer auf einen Anfangswert zurückzusetzen, um somit den Kommunikationsidentifizierer, der in die Speichereinrichtung mittels der Kommunikationsidentifizierer-Setzeinrichtung geschrieben wurde, auf den Anfangswert zurückzusetzen; wobei die Berechtigungseinrichtung die Identifikationsinformation bestätigt, wobei das Ausführen von n Kommunikationsstufen zwischen der Schnittstelleneinrichtung und dem Aufzeichnungsträger veranlasst wird und als Antwort auf die Bestätigung der Identität in jeder der n Stufen ein nachfolgender Kommunikationsidentifizierer auf einen Wert gesetzt wird, der zeigt, welche der n Kommunikationsstufen durchgeführt wurde und die Identifikationsinformation bestätigt hat, so dass der erste bis n-te aufeinanderfolgende Identifizierer verwendet werden, Bestätigung der Identität in entsprechenden der n Kommunikationsstufen zu zeigen.
  5. Tragbare Aufzeichnungsträgereinrichtung nach Anspruch 4, wobei die Steuereinrichtung den Aufzeichnungsträger spezifiziert, wobei veranlasst wird, dass die Schnittstelleneinrichtung einen Schreib- oder Lesebefehl einschließlich des Kommunikationsidentifizierers ausgibt und Ausführung von Datenübertragung wie Datenschreiben zu oder Datenlesen von der Speichereinrichtung des Aufzeichnungsträgers bewirkt.
  6. Tragbare Aufzeichnungsträgereinrichtung nach Anspruch 4, wobei die Kommunikation, welche zwischen der Schnittstelleneinrichtung und dem Aufzeichnungsträger ausgeführt wird, gemäß einem Befehl von der Schnittstelleneinrichtung und einer Anerkenntnis vom Aufzeichnungsträger als Antwort auf den Befehl ausgeführt wird.
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