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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine lichtemittierende Vorrichtung
und insbesondere eine Vorrichtung, die ein lichtemittierendes Element
nutzt, das Licht in einem relativ kurzen Wellenlängenbereich emittiert. Die
erfindungsgemäße lichtemittierende
Vorrichtung kann als Lichtquelle zur Beleuchtung oder als Lichtquelle für verschiedene
Arten von Anzeigevorrichtungen verwendet werden.
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Eine
Vorrichtung, die gemäß der 5 konfiguriert
ist, ist als lichtemittierende Vorrichtung bekannt, bei der ein
lichtemittierendes Element eingesetzt wird. Die 5 zeigt
typischerweise eine LED 100 des SMD-Typs (Oberflächenmontagevorrichtungtyps).
Die LED 100 wird wie folgt hergestellt. Ein lichtemittierendes
Element 110 wird in einem becherartigen Abschnitt 150 angeordnet,
der aus einer Kombination eines Substrats 120 und eines
Reflektors (Gehäuses) 130 ausgebildet
ist. Der becherartige Abschnitt 150 wird mit einem Einkapselungselement 140 (lichtdurchlässiges Harz)
gefüllt.
Der Reflektor 130 ist aus einem Polymerharz hergestellt,
das einen weißen
Füllstoff
wie z.B. Titanoxid enthält.
Andererseits ist das Einkapselungselement 140 im Allgemeinen
aus einem Epoxyharz hergestellt.
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Unter
den vorliegenden Umständen
zeigt das in der LED des SMD-Typs verwendete lichtemittierende Element
eine Emissionspeakwellenlänge
in einem relativ langen Wellenlängenbereich,
wie z.B. im roten Bereich. Das Epoxyharz, das als Einkapselungselement
verwendet wird, ist gegen Licht, das von dem lichtemittierenden
Element emittiert wird, relativ beständig. Demgemäß kann sich
die Farbe in dem Epoxyharz bei einem Langzeitgebrauch mehr oder
weniger ändern,
jedoch ist der Grad der Farbänderung
gering.
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Ferner
wurde ein kurzwelliges Licht-emittierendes Element, das eine Emissionspeakwellenlänge in einem
Ultraviolettbereich zeigt, mit der Erwartung entwickelt, dass das
Element auf eine LED des SMD-Typs angewandt wird. Daher haben die
Erfinder der vorliegenden Erfindung versucht, eine LED des SMD-Typs
durch die Verwendung eines kurzwelliges Lichtemittierenden Elements
zu bilden. Als Ergebnis wurde gefunden, dass die Verschlechterung
(Farbänderung)
des Einkapselungselements zu rasch abläuft, um einer praktischen Anwendung
bezüglich
der Dauerbeständigkeit
zu widerstehen, wenn ein Epoxyharz als Einkapselungselement im Stand
der Technik verwendet wird.
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Um
andererseits die Stabilität
und die Zuverlässigkeit
der lichtemittierenden Vorrichtung sicherzustellen, ist es erforderlich,
das Einkapselungselement in einem Zustand auszubilden, bei dem keine
Lücke zwischen
dem Einkapselungselement und einem Basiselement (einschließlich eines
Reflektors), auf dem das lichtemittierende Element montiert wird,
erzeugt wird. D.h., zwischen dem Einkapselungselement und dem Basiselement
ist eine ausreichende Haftung (enger Kontakt) erforderlich.
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Die
europäische
Patentanmeldung
EP 854
523 A beschreibt eine lichtemittierende Vorrichtung, die
ein lichtemittierendes Halbleiterelement umfasst, das auf einem
Basiselement montiert ist, das aus einem thermoplastischen Harz
hergestellt ist und mit einem aus Silikon hergestellten Einkapselungselement
beschichtet ist.
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Das
europäische
Patent mit der Veröffentlichungsnummer
1 249 874 beschreibt eine lichtemittierende Vorrichtung, die ein
lichtemittierendes Halbleiterelement umfasst, das auf einem Basiselement
montiert ist, das aus einem Harz auf Polyamidbasis hergestellt ist
und mit einem aus Silikon hergestellten Einkapselungselement beschichtet
ist.
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Die
Erfinder haben das Material des Einkapselungselements und des Basiselements
unter Berücksichtigung
dieses Problems untersucht. Als Ergebnis wurde gefunden, dass Silikon
als Material des Einkapselungselements eine sehr hohe Dauerbeständigkeit
gegen Licht in einem kurzen Wellenlängenbereich aufweist. Auch
im Hinblick auf die Haftung zwischen dem Einkapselungselement und
dem Basiselement haben die Erfinder Untersuchungen durchgeführt. Gemäß den Untersuchungsergebnissen
wurde gefunden, dass eine gute Haftung zwischen dem Einkapselungselement
und dem Basiselement erhalten wird, wenn ein Harz aus Polyamid mit
einem aromatischen Ring als Hauptkette als Basiselement verwendet
wird, wenn Silikon als Einkapselungselement verwendet wird. Die
Erfindung beruht auf diesen Erkentnissen und ist wie folgt konfiguriert.
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Eine
lichtemittierende Vorrichtung, die ein lichtemittierendes Halbleiterelement,
ein Basiselement, das so bereitgestellt ist, dass das lichtemittierende
Halbleiterelement auf dem Basiselement montiert ist, und ein Einkapselungselement,
das so bereitgestellt ist, dass das lichtemittierende Halbleiterelement
mit dem Einkapselungselement beschichtet ist, umfasst, wobei mindestens
ein Abschnitt des Basiselements aus einem Harz aus Polyamid mit
einem aromatischen Ring als Hauptkette hergestellt ist und das Einkapselungselement
aus Silikon hergestellt ist.
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Es
ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine verbesserte lichtemittierende
Vorrichtung bereitzustellen.
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Diese
Aufgabe wird durch eine lichtemittierende Vorrichtung mit der Konfiguration
von Anspruch 1 gelöst.
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Weiterentwicklungen
der Erfindung sind in den abhängigen
Ansprüchen
angegeben.
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Gemäß dieser
Konfiguration wird eine ausreichende Haftung (enger Kontakt) zwischen
dem Einkapselungselement und dem Basiselement erhalten, so dass
das Einkapselungselement in einem Zustand gebildet werden kann,
bei dem keine Lücke
zwischen dem Einkapselungselement und dem Basiselement erzeugt wird.
Demgemäß wird sowohl
die Stabilität
als auch die Zuverlässigkeit
der lichtemittierenden Vorrichtung verbessert. Da darüber hinaus
Silikon, das eine hohe Dauerbeständigkeit
gegen Licht in einem kurzen Wellenlängenbereich aufweist, als Material
des Einkapselungselements verwendet wird, wird die Verschlechterung
des Einkapselungselements unterdrückt, so dass die Dauerbeständigkeit
der lichtemittierenden Vorrichtung insbesondere dann unterdrückt wird,
wenn ein kurzwelliges Lichtemittierendes Halbleiterelement verwendet
wird.
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Merkmale
und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der folgenden detaillierten
Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen, die im Zusammenhang
mit den beigefügten
Zeichnungen beschrieben sind.
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In
den beigefügten
Zeichnungen ist
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1 eine
Ansicht, die typischerweise die Konfiguration einer lichtemittierenden
Diode als Ausführungsform
der Erfindung zeigt;
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2 eine
Ansicht, die typischerweise die Konfiguration eines lichtemittierenden
Elements zeigt, bei dem es sich um ein Bestandteilselement der lichtemittierenden
Diode handelt;
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3 eine
Ansicht, die typischerweise die Konfiguration einer lichtemittierenden
Diode als eine weitere Ausführungsform
der Erfindung zeigt;
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4 eine
typische Ansicht, welche die Konfiguration einer lichtemittierenden
Diode zeigt, bei der es sich um einer weitere Ausführungsform
der Erfindung handelt; und
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5 eine
Ansicht, die eine lichtemittierende Diode zeigt, die gemäß des Standes
der Technik konfiguriert ist.
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Die
jeweiligen Bestandteilselemente der erfindungsgemäßen lichtemittierenden
Vorrichtung werden nachstehend beschrieben.
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Lichtemittierendes
Halbleiterelement
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Ein
lichtemittierendes Halbleiterelement, das eine Emissionspeakwellenlänge in einem
Wellenlängenbereich
von nicht länger
als 500 nm zeigt, wird bevorzugt als lichtemittierendes Halbleiterelement
verwendet. Mehr bevorzugt kann als lichtemittierendes Halbleiterelement
ein lichtemittierendes Halbleiterelement verwendet werden, das eine
Emissionspeakwellenlänge
in einem Wellenlängenbereich
von nicht länger
als 400 nm aufweist. Noch mehr bevorzugt kann als lichtemittierendes
Halbleiterelement ein lichtemittierendes Halbleiterelement verwendet
werden, das eine Emissionspeakwellenlänge in einem Wellenlängenbereich
von 370 bis 390 nm aufweist.
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Ein
lichtemittierendes Halbleiterelement mit einer Mehrzahl von Emissionspeaks
kann ebenso verwendet werden wie ein lichtemittierendes Halbleiterelement
mit einem einzelnen Emissionspeak. Ferner kann dann, wenn ein lichtemittierendes
Halbleiterelement mit einer Mehrzahl von Emissionspeaks verwendet
wird, das lichtemittierende Halbleiterelement einen Emissionspeak
oder zwei oder mehr Emissionspeaks in einem Wellenlängenbereich
von mehr als 500 nm aufweisen.
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Wenn
das lichtemittierende Halbleiterelement eine solche Wellenlängencharakteristik
aufweist, ist die Konfiguration des lichtemittierenden Halbleiterelements
nicht speziell beschränkt.
Beispielsweise kann ein lichtemittierendes Halbleiterelement mit
einer aus einem Gruppe III-Nitrid-Mischhalbleiter hergestellten
lichtemittierenden Schicht verwendet werden. Dabei werden Gruppe
III-Nitrid-Mischhalbleiter im Allgemeinen als quaternäre Verbindungen
angegeben, die durch die allgemeine Formel AlXGaYIn1-X-YN (0 ≤ X ≤ 1,0 ≤ Y ≤ 1,0 ≤ X + Y ≤ 1) dargestellt
werden, die so genannte binäre
Verbindungen wie z.B. AlN, GaN und InN, und so genannte ternäre Verbindungen,
wie z.B. AlxGa1-xN,
AlxIn1-xN und GaxIn1-xN (0 < x < 1), umfasst. Die
Elemente der Gruppe III können
teilweise durch Bor (B), Thallium (TI), usw., ersetzt werden. Der
Stickstoff (N) kann teilweise durch Phosphor (P), Arsen (As), Antimon
(Sb), Bismut (Bi), usw., ersetzt werden. Die lichtemittierende Schicht
kann jedweden optionalen Dotierstoff enthalten.
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Basiselement
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Das
Basiselement ist ein Element, auf dem das lichtemittierende Halbleiterelement
montiert wird. Mindestens ein Abschnitt des Basiselements ist aus
einem Harz aus Polyamid mit einem aromatischen Ring als Hauptkette
hergestellt.
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Das
Konzept „Basiselement" in dieser Beschreibung
umfasst ein Basiselement als einzelnes Element und ein Basiselement
als eine Kombination einer Mehrzahl von Elementen. Ein Beispiel
für das
erstgenannte Basiselement als einzelnes Element kann ein Element
sein, das aus einem spezifischen Material geformt ist, so dass ein
Hohlraumabschnitt (becherartiger Abschnitt) auf einer Oberflächenseite
gebildet wird. In diesem Fall kann ein Kamm in das Basiselement
eingesetzt werden. Andererseits kann ein Beispiel für das letztgenannte
Basiselement als eine Kombination einer Mehrzahl von Elementen eine
Kombination aus einem Gehäuse
und einem Substrat sein. Beispielsweise kann das Basiselement so
ausgebildet werden, dass ein Gehäuse
mit einer gewünschten
Form auf einem Substrat gebunden wird, um einen Hohlraumabschnitt
(becherartigen Abschnitt) zu bilden. Alternativ kann als Basiselement
ein Basiselement verwendet werden, das nur aus einem im Wesentlichen
flachen Substrat ausgebildet ist.
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Dabei
ist der „Hohlraumabschnitt
(becherartige Abschnitt)",
der in dem Basiselement ausgebildet ist, ein Abschnitt, der einen
Bodenabschnitt und einen Seitenabschnitt aufweist und durch einen
Raum ausgebildet ist, der wie eine Form gestaltet ist, in welcher
der Bereich eines Schnitts in einer Richtung senkrecht zur optischen
Achse kontinuierlich oder schrittweise von dem Bodenabschnitt zu
der Lichtentnahmerichtung der lichtemittierenden Vorrichtung zunimmt.
Die Formen des Bodenabschnitts und des Seitenabschnitts sind nicht speziell
beschränkt,
wenn diese Bedingung erfüllt
ist.
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Mindestens
ein Abschnitt des Basiselements ist aus einem Harz aus Polyamid
mit einem aromatischen Ring als Hauptkette hergestellt. Wenn ein
solches Basiselement verwendet wird, wird die Haftung zwischen einem
Einkapselungselement (das später
beschrieben wird) und der Oberfläche
des Basiselements so hoch gemacht, dass sowohl die Stabilität als auch
die Zuverlässigkeit
der lichtemittierenden Vorrichtung verbessert wird.
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Im
Hinblick auf die Verbesserung der Haftung zwischen dem Einkapselungselement
und der Oberfläche
des Basiselements, um dadurch sowohl die Stabilität als auch
die Zuverlässigkeit
der lichtemittierenden Vorrichtung zu verbessern, ist es bevorzugt,
dass die gesamte Oberfläche
des Basiselements, welche das Einkapselungselement berührt, aus
diesem Material hergestellt ist. Wenn ein Basiselement mit einem
becherartigen Abschnitt verwendet wird, ist es bevorzugt, dass die
gesamte Oberfläche
des Basiselements, die den becherartigen Ab schnitt bildet, aus diesem
Material hergestellt ist, und zwar unter Berücksichtigung der Erleichterung
der Herstellung des Basiselements und der Erleichterung der Einstellung
der Bedingungen zur Bildung des Einkapselungselements. Als bevorzugter
Modus kann das Basiselement als Ganzes aus diesem Material hergestellt
sein. Ein solches Basiselement kann durch Formen unter Verwendung
dieses Materials hergestellt werden.
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Insbesondere
kann das Basiselement als Ganzes aus einem Harz aus Polyamid mit
einem aromatischen Ring als Hauptkette hergestellt werden. Wenn
das Basiselement aus einer Kombination aus einem Substrat und einem
Gehäuse
aufgebaut ist, kann sowohl das Substrat als auch das Gehäuse aus
einem Harz aus Polyamid mit einem aromatischen Ring als Hauptkette
hergestellt werden. Es ist selbstverständlich, dass entweder das Substrat
oder das Gehäuse
aus einem Harz aus Polyamid mit einem aromatischen Ring als Hauptkette
hergestellt sein kann. Ferner kann das Basiselement unter Verwendung
einer Mehrzahl von Harzen aus Polyamid mit einem aromatischen Ring
als Hauptkette mit unterschiedlicher Zusammensetzung ausgebildet werden.
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Das
Basiselement kann einen lichtreflektierenden Füllstoff enthalten. Auf diese
Weise kann Licht, das von dem lichtemittierenden Element emittiert
wird, durch die Oberfläche
des Basiselements mit einer hohen Effizienz reflektiert werden,
so dass die Leuchtdichte, die von der lichtemittierenden Vorrichtung
emittiert wird, verbessert wird.
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Im
Hinblick auf die Verbesserung der Haftung zwischen dem Basiselement
und dem Einkapselungselement wird ein Harz aus Polyamid mit einem
aromatischen Ring als Hauptkette verwendet, das bezüglich der Art
nicht speziell beschränkt
ist. Beispielsweise kann ein aromatisches Nylonharz der folgenden
allgemeinen Formel verwendet werden: Chemische
Formel 1
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Der
lichtreflektierende Füllstoff
ist bezüglich
der Art nicht speziell beschränkt.
Vorzugsweise wird ein Material mit einer hohen Lichtreflexion ausgewählt, um
die Reflexion des Lichts durch die Oberfläche des Basiselements zu verstärken, um
die Leuchtdichte des Lichts zu verbessern, das von der lichtemittierenden
Vorrichtung emittiert wird. Beispielsweise kann Titanoxid oder Kaliumtitanat
verwendet werden.
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Die
Oberfläche
des Basiselements, die mit Licht von dem lichtemittierenden Element
bestrahlt wird, wird vorzugsweise so glatt wie möglich gemacht. Dies ist darauf
zurückzuführen, dass
eine spiegelnde Reflexion einfacher stattfindet, wenn die Oberfläche glatter
wird, d.h., da die Menge an Licht, das von der Oberfläche des
Basiselements reflektiert und abgestrahlt wird, erhöht werden
kann. Wenn der becherartige Abschnitt in dem Basiselement ausgebildet
ist, kann der Winkel der Basiselementoberfläche, die den becherartigen
Abschnitt bildet, unter Berücksichtigung
der Lichtreflexionseffizienz in der Richtung der optischen Achse
gestaltet werden. Der Winkel wird vorzugsweise so ausgewählt, dass
er im Bereich von 20° bis
60°, mehr
bevorzugt im Bereich von 20° bis
50°, bezogen
auf die optische Achse des lichtemittierenden Elements, liegt.
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Einkapselungselement
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Das
Einkapselungselement ist ein Element, das so ausgebildet wird, dass
das lichtemittierende Element mit dem Element bedeckt wird. Das
Einkapselungselement wird hauptsächlich
zum Schützen
des lichtemittierenden Elements vor der externen Umgebung bereitgestellt.
Mindestens ein Abschnitt des Einkapselungselements ist aus Silikon
hergestellt. D.h., das Einkapselungselement ist aus einem Material
aufgebaut, das mindestens Silikonharz, Silikonkautschuk und/oder
Silikonelastomer enthält.
Vorzugsweise wird als ein Material des Einkapselungselements Silikonkautschuk
verwendet. Besonders bevorzugt wird ein aus Silikonkautschuk hergestelltes
Einkapselungselement verwendet. In diesem Fall ist es bevorzugt,
dass ein Silikonkautschuk verwendet wird, der eine hohe Durchlässigkeit
für Licht
aufweist, das von dem lichtemittierenden Element emittiert wird.
Wenn ein solches Material verwendet wird, kann Licht, das von dem
lichtemittierenden Element emittiert wird, effizient abgestrahlt
werden.
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Vorzugsweise
kann das Einkapselungselement eine Epoxygruppe enthalten. In einem
bevorzugten Modus ist das Einkapselungselement aus Silikonkautschuk
hergestellt, der eine Epoxygruppe enthält. Auf diese Weise wird eine
ausreichende Haftung zwischen dem Einkapselungselement und dem Basiselement
erhalten, so dass sowohl die Stabilität als auch die Zuverlässigkeit
der lichtemittierenden Vorrichtung verbessert wird. Es wird davon
ausgegangen, dass dieser Effekt aus dem folgenden Grund stattfindet.
D.h., da das Harz aus Polyamid mit einem aromatischen Ring als Hauptkette,
das als Material für
die Basiselementoberfläche verwendet
wird, eine Amidgruppe im Molekül
enthält,
können
ein Wasserstoffatom in der Amidgruppe in der Basiselementoberfläche und
ein Sauerstoffatom in der Epoxygruppe in dem Einkapselungselement
eine Wasserstoffbrückenbindung
bilden. Darüber
hinaus können
das endständige
Amin in dem Harz aus Polyamid mit einem aromatischen Ring als Hauptkette
und die Epoxygruppe in dem Einkapselungselement eine kovalente Bindung
bilden. Die Epoxygruppe spielt auch eine Rolle als Härtungsmittel
für das
Einkapselungselement.
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Die
Epoxygruppe kann unabhängig
von dem Silikonmolekül
oder als Teil der Seitenkette des Silikonmoleküls vorliegen.
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Jedwedes
geeignete Silikonmaterial kann unter Berücksichtigung der Durchlässigkeit
für Licht,
das von dem lichtemittierenden Element emittiert wird, der Härte in einem
gehärteten
Zustand, der Handhabungseigenschaften, usw., als Material des Einkapselungselements
verwendet werden. Beispielsweise kann ein Silikonkautschuk, der
durch Vernetzen eines Gemischs aus einem Hauptmittel und einem Härtungsmittel,
die durch die folgenden allgemeinen Formeln dargestellt werden,
erhalten wird, als Material des Einkapselungselements verwendet
werden. Hauptmittel Chemische
Formel 2
Härtungsmittel Chemische
Formel 3
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Das
Einkapselungselement kann so bereitgestellt werden, dass eine Mehrzahl
von Schichten, die aus jeweils unterschiedlichen Materialien hergestellt
sind, durch Laminieren auf dem lichtemittierenden Element ausgebildet
wird. In diesem Fall ist es bevorzugt, dass eine Schicht, die aus
einem Material hergestellt ist, das gegen Licht, das von dem lichtemittierenden
Element emittiert wird, beständig
ist, wie z.B. eine Schicht aus Silikonkautschuk, der eine Epoxygruppe
enthält,
in der Nähe
des lichtemittierenden Elements bereitgestellt wird.
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Das
Einkapselungselement kann eine fluoreszierende Substanz enthalten.
Wenn die fluoreszierende Substanz verwendet wird, kann ein Teil
des Lichts, das von dem lichtemittierenden Element emittiert wird,
in Licht mit einer anderen Wellenlänge umgewandelt werden, d.h.
die Farbe des von der lichtemittierenden Vorrichtung emittierten
Lichts kann verändert
oder korrigiert werden. Es kann eine beliebige fluoreszierende Substanz
verwendet werden, wenn sie durch das von dem lichtemittierenden
Element emittierte Licht angeregt werden kann. Die fluoreszierende
Substanz wird unter Berücksichtigung
der Farbe des Lichts, das von der lichtemittierenden Vorrichtung
emittiert wird, der Dauerbeständigkeit
der lichtemittierenden Vorrichtung, usw., ausgewählt. Die fluoreszierende Substanz
kann einheitlich in dem Einkapselungselement dispergiert sein oder
sie kann in einem Teilbereich lokalisiert sein. Wenn z.B. die fluoreszierende
Substanz in der Nähe
des lichtemittierenden Elements lokalisiert ist, kann die fluoreszierende
Substanz effizient mit Licht bestrahlt werden, das von dem lichtemittierenden
Element emittiert wird.
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In
dem Einkapselungselement kann eine Kombination aus einer Mehrzahl
von fluoreszierenden Substanzen enthalten sein. In diesem Fall können eine
fluoreszierende Substanz, die Licht emittiert, wenn sie mit Licht
von dem lichtemittierenden Element angeregt wird, und eine fluoreszierende
Substanz, die Licht emittiert, wenn sie von dem Licht von der fluoreszierenden
Substanz angeregt wird, in einer Kombination verwendet werden.
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Wenn
das Einkapselungselement ein lichtverteilendes Material enthält, kann
die Lichtverteilung in dem Einkapselungselement gefördert werden,
so dass eine Ungleichmäßigkeit
der Emission vermindert werden kann. Insbesondere in der Konfiguration,
bei der die fluoreszierende Substanz in der vorstehend beschriebenen
Weise verwendet wird, ist es bevorzugt, dass das lichtverteilende
Material verwendet wird, um eine Farbmischung von Licht von dem
lichtemittierenden Element und von Licht von der fluoreszierenden
Substanz zu fördern,
um dadurch die Ungleichmäßigkeit
der Emissionsfarbe zu vermindern.
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Die
Konfiguration der Erfindung wird nachstehend detailliert unter Bezugnahme
auf eine lichtemittierende Diode des SMD-Typs beschrieben, bei der
es sich um eine Ausführungsform
der Erfindung handelt.
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Die 1 ist
eine Ansicht, die typischerweise einen Schnitt einer lichtemittierenden
Diode 1 zeigt. Die lichtemittierende Diode 1 umfasst
typischerweise ein lichtemittierendes Element 10, ein Substrat 20,
einen Reflektor 30 und ein Einkapselungselement 40.
Die Kombination aus dem Substrat 20 und dem Reflektor 30 ist dem
vorstehend beschriebenen Gehäuse äquivalent.
Ferner umfasst die lichtemittierende Diode 1 weiter eine Zenerdiode,
die nicht gezeigt, jedoch bereitgestellt ist, um einer elektrostatischen
Spannung zu widerstehen.
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Das
lichtemittierende Element 10 ist ein lichtemittierendes
Element aus einem Gruppe III-Nitrid-Mischhalbleiter.
Die 2 zeigt typischerweise die Konfiguration des lichtemittierenden
Elements 10. Wie es in der 2 gezeigt
ist, umfasst das lichtemittierende Element 10 ein Saphirsubstrat
und eine Mehrzahl von Gruppe III-Nitrid-Mischhalbleiterschichten,
die auf das Saphirsubstrat laminiert sind. Das lichtemittierende
Element 10 weist eine Emissionspeakwellenlänge von
etwa 380 nm auf. Die Spezifikationen der jeweiligen Schichten in dem
lichtemittierenden Element 10 sind wie folgt.
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Eine
n-Typ-Halbleiterschicht 13, die aus GaN, das mit Si als
n-Typ-Fremdatom dotiert ist, hergestellt ist, wird auf dem Substrat 11 mittels
der Pufferschicht 12 ausgebildet. Obwohl diese Ausführungsform
den Fall zeigt, bei dem ein Saphirsubstrat als Substrat 11 verwendet
wird, ist das Material des Substrats 11 nicht auf Saphir
beschränkt.
Beispiele für
das Material des Substrats 11, die verwendet werden können, umfassen
Saphir, Spinell, Silizium, Siliziumcarbid, Zinkoxid, Galliumphosphat,
Galliumarsenid, Magnesiumoxid, Manganoxid und Gruppe III-Nitrid-Mischhalbleitereinkristalle.
Obwohl diese Ausführungsform
auch den Fall zeigt, bei dem die Pufferschicht 12 aus AlN
mit einem MOCVD-Verfahren hergestellt ist, ist das Material der
Pufferschicht 12 nicht darauf beschränkt. Beispielsweise kann als
Material der Pufferschicht 12 GaN, InN, AlGaN, InGaN oder
AlInGaN verwendet werden. Als Verfahren zur Herstellung der Pufferschicht 12 kann
ein Molekularstrahlepitaxieverfahren (MBE-Verfahren), ein Halogeniddampfphasenepitaxieverfahren
(HVPE-Verfahren), ein Sputterverfahren, ein Ionenplattierungsverfahren,
ein Elektronenstrahlverfahren, usw., verwendet werden. Wenn der
Gruppe III-Nitrid-Mischhalbleiter als Substrat 11 verwendet
wird, kann die Pufferschicht 12 weggelassen werden.
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Ferner
können
das Substrat und die Pufferschicht je nach Erfordernis nach der
Bildung des Halbleiterelements entfernt werden.
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Obwohl
diese Ausführungsform
den Fall zeigt, bei dem die n-Typ-Halbleiterschicht 13 aus
GaN hergestellt ist, kann die Erfindung auch auf den Fall angewandt
werden, bei dem Al-GaN,
InGaN oder AlInGaN als Material der n-Typ-Halbleiterschicht 13 verwendet
wird.
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Obwohl
diese Ausführungsform
den Fall zeigt, bei dem die n-Typ-Halbleiterschicht 13 mit
Si als n-Typ-Fremdatom dotiert ist, kann die Erfindung auch auf
den Fall angewandt werden, bei dem Ge, Se, Te oder C als n-Typ-Fremdatom
eingesetzt wird.
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Die
n-Typ-Halbleiterschicht 13 kann eine Doppelschichtstruktur
mit einer n–-Schicht
mit niedriger Elektronendichte auf der Seite der die lichtemittierende
Schicht enthaltenden Schicht 14 und einer n+-Schicht
mit einer hohen Elektronendichte auf der Seite der Pufferschicht 12 aufweisen.
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Die
Schicht 14, die eine lichtemittierende Schicht enthält, kann
eine Quantenmuldenstruktur enthalten (Mehrfachquantenmuldenstruktur
oder Einfachquantenmuldenstruktur). Die Struktur des lichtemittierenden Elements
kann ein Einzelheterotyp, ein Doppelheterotyp oder ein Homoübergangstyp
sein.
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Die
Schicht 14 kann eine Gruppe III-Nitrid-Mischhalbleiterschicht
enthalten, die auf der Seite der p-Typ-Halbleiterschicht 15 bereitgestellt
ist und mit einem Akzeptor wie z.B. Magnesium dotiert ist und eine breite
Bandlücke
aufweist. Diese Anordnung wird bereitgestellt, um eine Diffusion
von Elektronen, die in die Schicht 14, welche die lichtemittierende
Schicht enthält,
injiziert worden sind, in die p-Typ-Schicht 15 effektiv zu
verhindern.
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Die
p-Typ-Halbleiterschicht 15, die aus GaN, das mit Mg als
p-Typ-Fremdatom dotiert ist, hergestellt ist, ist auf der Schicht 14,
welche die lichtemittierende Schicht enthält, ausgebildet. Alternativ
kann die p-Typ-Halbleiterschicht 15 aus AlGaN, InGaN oder
InAlGaN hergestellt sein. Zn, Be, Ca, Sr oder Ba kann stattdessen
als p-Typ-Fremdatom verwendet werden.
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Ferner
kann die p-Typ-Halbleiterschicht 15 aus einer Doppelschichtstruktur
mit einer p–-Schicht mit einer
niedrigen Löcherdichte
auf der Seite der Schicht 14, welche die lichtemittierende
Schicht enthält,
und einer p+-Schicht mit einer hohen Löcherdichte
auf der Seite der Elektrode ausgebildet sein.
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In
der lichtemittierenden Diode, welche die vorstehend beschriebene
Konfiguration aufweist, kann jede der Gruppe III-Nitrid-Mischhalbleiterschichten
mit einem MOCVD-Verfahren unter allgemeinen Bedingungen ausgebildet
werden oder sie kann mit einem Verfahren wie z.B. einem Molekularstrahlepitaxieverfahren (MBE-Verfahren),
einem Halogeniddampfphasenepitaxieverfahren (HVPE-Verfahren), einem
Sputterverfahren, einem Ionenplattierungsverfahren oder einem Elektronenstrahlverfahren
ausgebildet werden.
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Die
n-Elektrode 18 ist aus zwei Schichten aus Al und V zusammengesetzt.
Nach der Bildung des p-Typ-Halbleiters 15 werden die p-Typ-Halbleiterschicht 15,
die Schicht 14 und dann die n-Typ-Halbleiterschicht 13 partiell
durch Ätzen
entfernt. In diesem Zustand wird die n-Elektrode 18 mittels Dampfabscheidung auf
der n-Typ-Halbleiterschicht 13 ausgebildet.
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Die
lichtdurchlässige
Elektrode 16 ist ein dünner
Film, der Gold enthält,
und wird auf die p-Typ-Halbleiterschicht 15 laminiert.
Die p-Elektrode 17 ist ebenfalls aus einem Material hergestellt,
das Gold enthält,
und wird auf der lichtdurchlässigen
Elektrode 16 mittels Dampfabscheidung ausgebildet.
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Nachdem
die jeweiligen Halbleiterschichten und die jeweiligen Elektroden
durch diese Schritte ausgebildet worden sind, wird ein Schritt zum
Trennen des Substrats in Chips durchgeführt.
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Das
Substrat 20 ist ein elektrisch isolierendes Substrat mit
einer Oberfläche,
auf der eine gewünschte Verdrahtungsstruktur
gedruckt ist. Das lichtemittierende Element 10 ist in einer
gewünschten
Position auf dem Substrat 20 montiert.
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Der
Reflektor 30 ist auf dem Substrat 20 so angeordnet,
dass ein becherartiger Abschnitt 50 durch eine Kombination
aus dem Reflektor 30 und eines Teils der Oberfläche des
Substrats 20 ausgebildet wird. Der Reflektor 30 ist
aus einem aromatischen Nylonharz ausgebildet, das Kaliumtitanat
enthält,
das darin einheitlich dispergiert ist, und er ist so geformt, dass
eine Oberfläche,
die den becherartigen Abschnitt 50 bildet, in einem gewünschten
Winkel zur optischen Achse geneigt ist. In dieser Ausführungsform
wird der Neigungswinkel der Oberfläche so ausgewählt, dass
er etwa 30° zur
optischen Achse des lichtemittierenden Elements 10 beträgt.
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Das
Einkapselungselement 40 ist aus Silikonkautschuk hergestellt,
der eine Epoxygruppe als Seitenkette enthält. Die LED 1, die
in der vorstehend beschriebenen Weise konfiguriert ist, wird wie
folgt hergestellt.
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Als
erstes wird der Reflektor
30 auf dem Substrat
20 angeordnet.
Dann wird das lichtemittierende Element
10 montiert und
die Elektroden des lichtemittierenden Elements
10 werden
mit der Verdrahtungsstruktur auf dem Substrat
20 mit Anschlussdrähten verbunden.
Dann wird die Oberfläche
des lichtemittierenden Elements
10 mit einer nicht gezeigten
Keramik beschichtet. Dann werden das folgende Hauptmittel und das
folgende Härtungsmittel
miteinander gemischt, um einen flüssigen Silikonkautschuk herzustellen.
Der becherartige Abschnitt
50 wird mit dem flüssigen Silikonkautschuk
vergossen. Hauptmittel Chemische
Formel 4
Härtungsmittel Chemische
Formel 5
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In
diesem Zustand wird der Silikonkautschuk zum Wärmehärten auf etwa 150°C erhitzt.
Als Ergebnis wird der Silikonkautschuk in einem Zustand gehärtet, bei
dem der Silikonkautschuk an die Oberfläche des Reflektors 30 angepasst
und gehärtet
wird. Dann wird die Bestrahlung mit Wärme in Luft durchgeführt.
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Die 3 ist
eine Ansicht, die typischerweise die Konfiguration einer lichtemittierenden
Diode 2 als eine weitere Ausführungsform der Erfindung zeigt.
In der 3 sind die Elemente, die mit denjenigen der lichtemittierenden
Diode 1 identisch sind, entsprechend bezeichnet. In der
lichtemittierenden Diode 2 wird anstelle des Substrats
ein Anschlusskamm 80 verwendet. Das lichtemittierende Element 10 ist
auf dem Anschlusskamm 80 montiert. Die Konfiguration ist
mit Ausnahme dieses Punkts mit derjenigen der lichtemittierenden
Diode 1 identisch.
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Die 4 ist
eine Ansicht, die typischerweise die Konfiguration einer lichtemittierenden
Diode 3 als eine weitere Ausführungsform der Erfindung zeigt.
In der 4 sind die Elemente, die mit denjenigen der lichtemittierenden
Diode 1 identisch sind, entsprechend bezeichnet. Ein Substrat 70,
das aus einem Harz aus Polyamid mit einem aromatischen Ring als
Hauptkette hergestellt ist, wird in der lichtemittierenden Diode 3 verwendet.
Die gewünschte
Verdrahtung 71 wird auf das Substrat 70 aufgebracht.
Ferner wird bei der lichtemittierenden Diode 3 keinerlei
Gehäuse
(Reflektor) verwendet. Wie es in der 4 gezeigt
ist, ist ein Einkapselungselement 60, das im Schnitt im
Wesentlichen wie ein Rechteck geformt ist, ausgebildet, so dass
das lichtemittierende Element 10 mit dem Einkapselungselement 60 bedeckt
ist. Das Einkapselungselement 60 kann mit einem Verfahren
ausgebildet werden, das die Schritte umfasst: Montieren des lichtemittierenden
Elements 10 auf dem Substrat 70 und Durchführen eines
Formens unter Verwendung eines gewünschten Formwerkzeugs. Alternativ
kann ein Einkapselungselement 60 hergestellt werden, das
im Vorhinein zu einer gewünschten
Form geformt worden ist, so dass das Einkapselungselement 60 an
das Substrat 70 gebunden wird, so dass das lichtemittierende
Element 10 mit dem Einkapselungselement 60 bedeckt
ist.
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Obwohl
lichtemittierende Dioden des SMD-Typs als Ausführungsformen der Erfindung
beschrieben worden sind, kann die Erfindung auch auf so genannte
lichtemittierende Dioden des runden Typs angewandt werden, wobei
in jedem davon ein lichtemittierendes Element auf einem Anschlusskamm
mit einem becherartigen Abschnitt montiert ist und wobei das lichtemittierende
Element und der Anschlusskamm teilweise mit einem Einkapselungselement
bedeckt sind. Darüber
hinaus kann die Erfindung auf lichtemittierende Dioden des Flip-Chip-Typs angewandt
werden, wobei in jedem davon ein lichtemittierendes Element auf
einem Substrat oder einem Anschlusskamm in der Form eines so genannten
Flip-Chip montiert ist.